Hauseigentümerverband Aargau
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POLITIK
Wahlempfehlungen für den Grossen Rat
AKTUELL
Der neue Geschäftsführer im Fokus
THEMA
Heizung, Energie, Wohnraumfeuerungen
IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
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Am 20. Oktober wählt der Kanton Aargau ein neues Parlament. Es ist entscheidend, dass der Aargauer Grosse Rat in der kommenden Legislatur wieder verstärkt die Anliegen der Haus- und Grundeigentümer mitträgt. Sie finden in dieser Ausgabe deshalb nochmals die Wahlempfehlung des Vorstands des HEV Aargau.

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Geschäftsführer HEV Aargau
In den 90er-Jahren lernte man in der Schule, dass in der Schweiz etwa sechs Millionen Menschen leben. Was damals kaum vorstellbar war: 30 Jahre später sind es rund 50 Prozent mehr. Der Hauptgrund für dieses Wachstum ist der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz, der zu einer hohen Zuwanderung, besonders aus Europa, geführt hat. Politisch war die Zuwanderung schon immer ein emotionales und umstrittenes Thema – das hat sich bis heute nicht geändert.
Objektiv betrachtet hat die Schweiz das Bevölkerungswachstum erstaunlich gut bewältigt. Die Leerwohnungsziffern blieben, abgesehen von den urbanen Zentren, relativ stabil. Die Arbeitslosenquote liegt seit über 20 Jahren auf dem Niveau der Vollbeschäftigung und die Infrastruktur hat dank Optimierungen und punktuellen Erweiterungen die zusätzliche Belastung überraschend gut verkraftet. Dennoch darf man die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen nicht unterschätzen. Die Schweiz von heute ist eine andere als vor 30 Jahren, und wie man die höhere Bevölkerungsdichte empfindet, ist sehr individuell.
Allerdings steuern wir auf einen Punkt zu, wo die bestehende Infrastruktur an ihre Grenzen kommt. Die Staustunden haben in den letzten fünf Jahren um über 50 Prozent zugenommen, die Züge sind oft überlastet und der Wohnungsbau stagniert. Trotz dieser Probleme stösst jede kleine Dorfumfahrung auf heftigen Widerstand, der Ortsbildschutz wird immer strenger, und selbst geringfügige Lockerungen der Bauvorschriften bleiben in der parlamentarischen Legiferierung hängen. Verantwortlich hierfür sind nicht selten politische Kreise, die gleichzeitig der Zuwanderung offiziell besonders positiv gegenüberstehen. Diese Widersprüche sind nicht mehr tragbar. Der Infrastrukturausbau muss dringend beschleunigt und einschränkende Regulierungen müssen reduziert werden. Alternativ bleibt nur eine drastische Reduktion der Zuwanderung mit entsprechend negativen Konsequenzen für das ökonomische Wachstum. Welchen Weg man bevorzugt, ist eine Frage der politischen Einstellung. Den Zielkonflikt ehrlich zu benennen hingegen nicht.


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Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
In der letzten und auch in der vorliegenden Ausgabe der Wohnwirtschaft finden Sie unsere Wahlempfehlungen für die Erneuerungswahlen des Grossen Rats. Diese sind allerdings nur ein kleines Mosaiksteinchen auf dem Weg, nicht nur Angriffe auf das
Eigentum abzuwehren, sondern das Eigentum im Kanton Aargau zu stärken. Der HEV Aargau wird in der neuen Legislaturperiode des kantonalen Parlaments noch aktiver sein, nicht nur im Hintergrund, sondern auch sichtbar gegen aussen. Denn wir stehen an einem Punkt in der öffentlichen Debatte, wo es bis weit in die politische Mitte mehr und mehr salonfähig wird, die Eigentumsrechte zu beschneiden, die Eigentumsfreiheit einzuschränken oder das Eigentum gar mit Verboten zu belegen.
Zentrale Abstimmungen im November Selbstverständlich sind die Wahlen richtungsweisend. Sie alleine verbessern die Situation für das Wohneigentum im Kanton Aargau aber noch nicht. Bereits im November stehen für den HEV folgenreiche eidge-
nössische Abstimmungen über zwei Revisionen des Mietrechts an. Wichtig ist, und das gebe ich bereits heute mit auf den Weg: Auch wenn diese Abstimmungsvorlagen viele unserer Mitglieder, nämlich jene mit ausschliesslich selbstbewohntem Eigentum, nicht unmittelbar betreffen, so sind sie für die eigentümerfreundliche Stimmung in unserem Land eben doch sehr zentral. Und dies kann für spätere Abstimmungen –bspw., wenn es um die Abschaffung des Eigenmietwerts geht – entscheidend sein.
Was wir heute säen, können wir zwar vielleicht nicht schon morgen ernten, aber übermorgen und weit in der Zukunft. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir hingehen, wählen, abstimmen und unsere Stimme für das Wohneigentum abgeben.

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(pd) Am 20. Oktober 2024 wählen die Stimmberechtigten des Kantons Aargau ein neues Parlament. Der Hauseigentümerverband Aargau unterstützt Grossratskandidatinnen und -kandidaten, die sich für den Schutz des Eigentums engagieren und gewillt sind, die Anliegen der Haus- und Grundeigentümer auch in Zukunft mitzutragen. Die aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten geniessen das Vertrauen des Vorstands des HEV Aargau. Er ruft alle Mitglieder auf, sie in ihren jeweiligen Bezirken zwei Mal auf die Wahlliste zu setzen.

Karin Faes (bisher), 1970, FDP.Die Liberalen, Schöftland (Wahlkreis Kulm)
Unternehmerin, Grossrätin, Vize-Präsidentin
HEV Aarau Kulm, Vorstand
Baumeisterverband Aargau und Präsidentin Repla aargauSüd regio
«Der Eigenmietwert ist im wahrsten Sinne ein ‹alter Zopf› und gehört endlich abgeschafft. Er wurde 1934 als Krisenabgabe per Notrecht eingeführt und hat heute keine Legitimation mehr. Die Steuer auf ein fiktives Einkommen benachteiligt Wohneigentümer im Vergleich zu Mietern. Sie ist ungerecht und nicht mehr nachvollziehbar.»
www.karin-faes.ch

Sabina Freiermuth (bisher), 1964, FDP.Die Liberalen, Zofingen (Wahlkreis Zofingen)
Grossrätin, Parteipräsidentin FDP Aargau
«Seit 14 Jahren darf ich mich für die Aargauerinnen und Aargauer im Grossen Rat engagieren. Besonders am Herzen liegen mir die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, denn ohne starke Unternehmen gibt es keinen Wohlstand und keinen gesunden Mittelstand. Als Vorstandsmitglied des HEV Zofingen setze ich mich ein für den Schutz des Privateigentums, tiefe Steuern und Abgaben und weniger Regulierung. Meine langjährige Erfahrung auf dem politischen Parkett bildet die ideale Basis, um meinen liberalen Kompass wirksam einzubringen und mehrheitsfähige Lösungen mitzugestalten.»
www.sabina-freiermuth.ch


Rahel Gassner-Ruf (neu), 1977, SVP, Zofingen (Wahlkreis Zofingen)
Betriebsökonomin FH/eidg. dipl. Wirtschafts prüferin, Vorstandsmitglied Ortspartei Zofingen-Mühlethal und Bezirkspartei SVP Zofingen
«Eingriffe ins Privateigentum wie die Besteuerung des Eigenmietwerts lehne ich konsequent ab. Ständig neue Vorschriften und Verbote, welche die Bürger bevormunden, enden in ausufernder Bürokratie und generieren unnötige Kosten, für welche schlussendlich wiederum der Steuerzahler aufkommen muss. Der erarbeitete Wohlstand muss erhalten bleiben, dafür braucht es Rechtssicherheit, einen gesunden Finanzhaushalt sowie faire Rahmenbedingungen für Bürger und Gewerbe.»

Jeanine Glarner (bisher), 1984, FDP.Die Liberalen, Möriken-Wildegg (Wahlkreis Lenzburg)
Lic. phil. Historikerin, Geschäftsführerin/ Inhaberin Jeanine Glarner GmbH, Grossrätin und Gemeindeammann, Präsidentin HEV Aargau
«Die Eigentumsgarantie ist ein zentraler Pfeiler unserer liberalen Staatsordnung. Ich lehne jegliche Angriffe auf das Eigentum ab. Dazu gehören überhöhte Steuern und Abgaben, Verbote oder raumplanerische und baurechtliche Einschränkungen. In der vergangenen Amtsperiode habe ich mich für eine Deregulierung beim Bauen, eine Rückerstattung von Steuermehreinnahmen und gegen diverse Verbote und Angriffe auf den liberalen Wohnungsmarkt eingesetzt. Vielen Dank, wenn Sie mir wiederum Ihr Vertrauen schenken.» www.jeanine-glarner.ch

Patrick Gosteli (bisher), 1973, SVP, Kleindöttingen (Wahlkreis Zurzach)
Grossrat, Gemeindeammann, Betriebswirtschafter, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach, Präsident Gemeindeammänner-Vereinigung
«Seit 2008 setze ich mich als Grossrat engagiert und konsequent für das Wohneigentum ein, z. B. bei Revisionen des Steuer- oder des Energiegesetzes. Die Werte des Eigentums, der Freiheit und der Eigenverantwortung müssen weiterhin hochgehalten werden. Zunehmende Vorschriften und Abgaben wie z. B. im Zusammenhang mit der Energiewende – einseitig zu Lasten der Wohneigentümer/-innen – lehne ich kategorisch ab. Sie handeln eigenverantwortlich und leisten aus freiem Ermessen einen riesigen Beitrag.»
www.patrick-gosteli.ch
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Silvan Hilfiker (bisher), 1980, FDP.Die Liberalen, Jonen (Wahlkreis Bremgarten)
CEO Hypothekarbank Lenzburg AG, Grossrat, Fraktionspräsident FDP
«Minimale Einschränkungen für die Aargauer Bevölkerung und Unternehmen – diesem Grundsatz bleibe ich auch nach drei Legislaturen treu. Deshalb sollen Gesetze konsequent auf ihren Sinn und ihre Gültigkeit geprüft und im Zweifelsfall abgeschafft werden, bzw. nur dort eingeführt werden, wo es sie wirklich braucht. Darum habe ich 2022 eine Steuergesetzrevision initiiert, um Eigenheimbesitzer, trotz vom Bund vorgeschriebener Erhöhung des Eigenmiet- und Steuerwerts von Liegenschaften, nicht zu belasten.» www.silvan-hilfiker.ch



Rolf Jäggi (bisher), 1969, SVP, Egliswil (Wahlkreis Lenzburg)
Jurist MLaw, Leiter Werkschutz im Kernkraftwerk Beznau, Grossrat
«Das Recht auf Eigentum (Eigentumsgarantie) ist ein Grundrecht, welches in der Bundesverfassung verankert ist. Immer mehr ideologische Kräfte, vor allem aus dem linken politischen Lager, greifen dieses Recht frontal an. Dieses Recht gilt es nicht nur zu verteidigen, es muss gestärkt werden! Als Grossrat setze ich mich für die Stärkung der Eigentumsrechte – für unsere Rechte – konsequent ein. Der HEV muss gestärkt werden!»
www.rolf-jaeggi.ch
Der HEV Aargau empfiehlt




























































In eigener Sache: So kamen die Wahlempfehlungen zustande
Im Nachgang zur ersten Publikation der Wahlempfehlungen des HEV Aargau in der letzten Ausgabe der Wohnwirtschaft sind einige Nachfragen eingegangen, wie diese zustande gekommen seien. Basis hierfür war der Aufruf an sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten in den diesjährigen Ausgaben 5 und 6 der Wohnwirtschaft. Darüber hinaus wurde im Sinne der Chancengleichheit nicht aktiv auf einzelne Parteien oder Kandidierende zugegangen. Der Aufruf verlangte die Beantwortung dreier parteipolitisch unabhängiger, für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aber relevanter und grundsätzlicher Fragen. Den Unterstützungsentscheid hat der Vorstand des HEV Aargau dann nach klaren Kriterien, individuell und ausschliesslich auf Grundlage dieser Antworten getroffen. Dabei wurde differenziert vorgegangen und bei entsprechend nachvollziehbarer Begründung wurden auch Gesuche unterstützt, welche nicht vollständig der Position des HEV-Vorstands entsprachen.
Am 1. Juni 2024 hat Fabian Schnell, promovierter Ökonom und 40-jähriger Familienvater, die Position des Geschäftsführers des HEV Aargau übernommen. Er tritt damit die Nachfolge von Martin Meili an. Zuvor war er Stabschef beim Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit. In einer ersten Bestandesaufnahme spricht er über die Herausforderungen und den politischen Gegenwind, mit dem er den HEV Aargau konfrontiert sieht.
Eveline Frei, Freie Journalistin, Schenkon
Herr Schnell, Sie treten von der öffentlichen Verwaltung in die Privatwirtschaft über. Das Verbandswesen unterscheidet sich stark von Ihrer bisherigen Tätigkeit. Warum sind Sie dennoch überzeugt, dass Sie die richtige Wahl für den HEV Aargau sind?
Einerseits habe ich bereits umfassende Erfahrungen in der Verbandslandschaft gesammelt, insbesondere durch meine langjährige Tätigkeit bei economiesuisse. Andererseits halte ich es für entscheidend, dass der Geschäftsführer des HEV Aargau über gute Kontakte zur Politik verfügt und ein tiefes Verständnis für politische Prozesse hat. Und genau diese Fähigkeiten habe ich in meinen bisherigen Positionen erworben.
Welche Visionen haben Sie für den Verband auch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden?
Ich denke, es ist wichtig, dass man eng mit anderen Verbänden zusammenarbeitet, insbesondere mit jenen, die die gleichen Ziele verfolgen und eine ähnliche politische Ausrichtung haben, damit man Ziele erreichen kann.


Was hat Sie dazu bewogen, Ihre Erfahrungen speziell beim HEV Aargau einzubringen?
Es sind verschiedene Aspekte. Einerseits ist der HEV ein traditionsreicher Verband mit einem guten Ruf, der meine Ideale vom Wert des Eigentums und von einer liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung vertritt. Für diese Werte will ich mich einsetzen. Andererseits finde ich die Kombination aus Verband und Dienstleistungsanbieter im Immobiliensektor sehr interessant und einzigartig in der Verbandslandschaft. Für mich als Ökonom ist der Immobilienmarkt mit seinen dynamischen Entwicklungen und Eigenheiten, die ihn von anderen Märkten unterscheiden, extrem spannend. Wenn der Immobilienmarkt eines Landes in Gefahr ist, ist auch die gesamte Volkswirtschaft bedroht.
In diesem Kontext wird in letzter Zeit immer häufiger versucht, Vorschriften zu Lasten der Hauseigentümer umzusetzen wie etwa die Pflichtversicherung für Erdbeben oder energetische Sanierungen. Was halten Sie davon?
Das sind zwei Beispiele, die aufzeigen, wie die Bürokratie um sich greift und oft auch zu Lasten der Hauseigentümer geht. Am Schluss stellt sich die einfache Frage: Wer bezahlt das? Und dann greift die Politik oft einfach in die Taschen der Hauseigentümer. Es darf aber nicht sein, dass wir schlussendlich Geldgeber für jegliche politischen Ziele sind. Die verantwortlichen politischen Kräfte müssen meiner Meinung nach auch dafür sorgen, dass ihre Ideen und Anliegen regulär finanzierbar sind und die Lasten nicht einfach überwälzt werden. Diese Tendenz stelle ich momentan aber
relativ stark fest, auch in anderen Bereichen.
Also braucht es Ihrer Meinung nach keine Zwangsvorgaben?
Die Leute in der Schweiz sind eigentlich relativ selbstverantwortlich und Hauseigentümer insbesondere sind es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen, Abschätzungen zu machen und einzuschätzen, ob eine Versicherung sinnvoll und notwendig ist. Zudem bestehen auf dem freien Markt bereits entsprechende Angebote. Aber, dass man nachträglich plötzlich unabhängig von der aktuellen finanziellen Situation Geld einschiessen muss nach einem Ereignis, das ist keine ideale Lösung.
Solche politischen Forderungen verteuern das Wohneigentum immer mehr.
Genau! Ich habe irgendwie den Eindruck, dass in gewissen politischen Kreisen das Gefühl vorherrscht, Wohneigentum sei automatisch mit grossem Reichtum verbunden. Das ist einfache eine völlig falsche Vorstellung. Die meisten Wohneigentümer gehören zur Mittelschicht und haben sich teilweise ihr Eigentum «vom Mund abgespart». Für diese Leute möchte ich mich besonders einsetzen, um das Bild zu korrigieren, dass bei den Hausbesitzern einfach Geld vorhanden sei, auf das man als Staat jederzeit folgenlos zugreifen kann.
Oft wird behauptet, Immobilienbesitzer seien verschuldet bzw. die hohe Verschuldungsquote in der Schweiz sei auf die mit Hypotheken belasteten Immobilien zurückzuführen. Sehen Sie das auch so?
Ja, natürlich sind Hypotheken die wichtigste Schuldenkategorie, aber den Hypotheken

stehen auch Assets gegenüber. Eigentlich stellt sich eher die Frage: Haben wir ein zu kleines Delta von aktueller Bewertung und Schuldenlast? Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall. Ich denke auch nicht, dass Immobilienbesitzer gerne Schulden aufnehmen. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Viele Immobilienbesitzer möchten ihre Hypothekarlast reduzieren und verzichten dafür auf Ferien oder andere Anschaffungen.
Kann man sagen, dass Eigenheimbesitzer Ihre Immobilien gut unterhalten?
Generell ist der Gebäudepark in der Schweiz top unterhalten. Das ist eine grosse Leistung von allen Immobilienbesitzern. Ich habe in Schweden und in London gelebt und muss sagen, wer schon einmal etwas herumgereist ist, bemerkt, dass es riesige Unterschiede im Gebäudezustand gibt. Im Ausland herrschen andere Vorstellungen und Standards im Gebäudeunterhalt.
Macht dieser Umstand die Immobilien in der Schweiz so attraktiv für ausländische Investoren?
Für die Preisentwicklungen der letzten Jahre und das Investitionsvolumen spielen ehrlicherweise andere Faktoren, wie zum Beispiel die Zuwanderung, eine entscheidendere Rolle. Trotzdem: Ein so gut erhaltener Immobilienpark, wie wir ihn in der Schweiz kennen, sorgt dafür, dass unser Kapitalstock, bzw. der gesamte Bestand an Kapital in unserer Volkswirtschaft, seinen Wert nachhaltig bewahrt. Der sehr gute Zustand der Immobilien wirkt für ausländische Investoren zweifelslos attraktiv, auch weil das Risiko für Nachsanierungen geringer ist.
Wie effektiv sind Klimarichtlinien bei Nachsanierungen?
Hausbesitzer engagieren sich bereits heute für klimaschonende Massnahmen und ersetzen Ölheizungen, wo immer möglich. Allerdings gibt es bestimmte Gebäude, die im schlimmsten Fall sogar unter Denkmalschutz stehen, bei denen die Installation einer Wärmepumpe mit enormen Kosten verbunden ist. Dennoch vertreten einige die Ansicht, dass Eigenheimbesitzer finan-
ziell über unendliche Mittel verfügen und solche Investitionen problemlos tätigen können. Meiner Meinung nach spielen ausserdem Effizienzkriterien bei der ganzen Debatte eine viel zu geringe Rolle. Nicht jeder Wechsel von einer Ölheizung zu einer erneuerbaren Heizung lässt sich rechtfertigen, da die benötigten Mittel dann möglicherweise für andere ökologische Massnahmen fehlen. Die ganze Thematik ist einfach zu ideologisch getrieben und stellt derzeit eine der grossen Herausforderungen für den HEV dar, gerade auch auf kantonaler Ebene. Ständig neue Gesetze führen nicht unbedingt zu einem umweltfreundlicheren Verhalten.
Wäre für ein besseres Verständnis der Anliegen von Immobilienbesitzern ein höherer Anteil an Eigenheimbesitzern vorteilhaft?
Mit schweizweit rund 35 Prozent sind Eigenheimbesitzer grundsätzlich in der Minderheit, aber eine Mehrheit möchte gerne Eigentum besitzen. Es steht sogar in der Bundesverfassung, dass Wohneigentum gefördert werden soll. Letztes Jahr ist die Eigentumsquote im Kanton Aargau wieder etwas gesunken. Ich denke, wenn wir diesen Trend umkehren können, haben wir schon sehr viel erreicht.
Was ist Ihr Fazit nach rund 100 Tagen im Amt?
Ich durfte einen gut aufgestellten Verband, der hervorragende Dienstleistungen erbringt, übernehmen. Dies möchte ich so erhalten und in Zukunft für unsere Mitglieder noch weiter ausbauen. Ich habe aber auch festgestellt, wie stark das Wohneigentum unter Druck ist. Diesen September geht es bei der Biodiversitätsinitiative unter anderem auch um den Ortsbildschutz, der bereits heute Bauprojekte blockiert und so die Eigentumsrechte noch stärker einschränken möchte. Im November stimmen wir ausserdem über zwei Vorlagen zum Mietrecht ab, welche die Wohnungsvermietung für Private wieder etwas attraktiver machen würden. Trotzdem hat der Mieterverband das Referendum ergriffen. Die Wohnpolitik bleibt aber auch danach im politischen Fokus. Der HEV bleibt also gefordert und darauf freue ich mich!
Die bessere Lösung als der Treppenlift

Die Winterthurer Firma flexomobil AG bietet die komplette Leistung rund um den Einbau eines senkrechten Liftes an. Sie kennt aus langjähriger Erfahrung mit Tausenden von Kunden das Problem bei Treppen: Zuerst werden beidseitige Handläufe montiert, die durchaus für lange Zeit Hilfe bieten, doch wenn auch
das Treppensteigen nicht mehr geht, braucht es eine sinnvolle Lösung. Oft wird in der Not kurzerhand ein Treppenlift gekauft, dabei aber ein wichtiger Punkte übersehen: Das Ein- und Aussteigen ist oftmals nur mit fremder Hilfe möglich. Da kommt flexomobil ins Spiel. Senkrecht nach oben, ohne frem-
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
de Hilfe – und das mit Stil! Dies ist das erklärte Ziel von flexomobil, denn ein selbstbestimmtes Leben zuhause geht nur mit einem senkrechten Hauslift. Der Platzbedarf beträgt nur ca. 1 m2, dann kann der Kunde senkrecht nach oben fahren, ohne umzusteigen, ohne fremde Hilfe – kostengünstig und einfach. Was in vielen Ländern schon selbstverständlich ist, hat sich in der Schweiz noch nicht so ganz durchgesetzt. «Der Deckendurchbruch, die Fussbodenheizung, der Dreck oder der Aufwand» sind die Argumente, dabei hat das Team von flexomobil alles im Griff: von der Planung mit einem Architekten über die Statik bis zum einfachen Verlegen der Fussbodenheizung wird alles in Kürze erledigt und wenige Tage später läuft ein individuell gestalteter senkrechter Lift nach oben, ästhetisch und mit den funktionellen Anforderungen des privaten Kunden – und dies zu einem schon
vorher festgelegten Festpreis. Enthalten ist alles, von der 1. Planung über einen ausgereiften Hauslift bis zur Endreinigung. Der flexo-Hauslift erleichtert die Mobilität, fördert die Barrierefreiheit und trägt zur Verbesserung des Wohnkomforts bei – und ist gleichzeitig noch eine Wertsteigerung der Immobilie. Einfach Prospekte anfordern und sich später vor Ort beraten lassen, ist die einfache Lösung zu einem langen Leben im Eigenheim.
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Die kosteneffiziente Lösung
Um die Ansprüche von Wohneigentümern an eine ökologische − und gegenüber dem herkömmlichen Elektroboiler günstigere − Warmwasseraufbereitung zu erfüllen, bietet Domotec die EinbauWarmwasserWärmepumpe Nuos E an.
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Erhältlich sind ein 150 LiterModell mit einer Zapfmenge von 510 Litern bei 40 °C sowie ein 150 LiterModell mit einer Zapfmenge von 690 Litern bei 40 °C. Wobei die 150 LiterWärmepumpe ohne Komforteinbusse einen 300 LiterElektroboiler ersetzen kann. Zusätzlich erreicht die Wärmepumpe Nuos E im reinen Wärmepumpenbetrieb Warmwassertemperaturen von bis 60 °C.
Neuesten Kundenberichten zufolge steht dank der NuosEWärmepumpe

Die Einbau-Warmwasser-Wärmepumpe Nuos E bietet ein optimales Raumklima.
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Optimales Raumklima
Die EinbauWarmwasserWärmepumpe Nuos E funktioniert ähnlich wie ein Kühlschrank und weist eine vergleichbare Leistungsaufnahme auf. Mit einer
Foto:
korrekten Auslegung bleiben sowohl die Energiebilanz erhalten als auch die Raumtemperaturen unverändert. Ein Kunde berichtet: «Ich habe die Raumtemperatur extra gemessen und keine Veränderung festgestellt».
Flüsterleiser Betrieb
Auch in Bezug auf die Lärmemission lässt sich die EinbauWarmwasserWärmepumpe mit einem Kühlschrank vergleichen. Die Betriebslautstärke ist vernachlässigbar gering. Optional stehen diverse Schalldämmmassnahmen zur Verfügung. Ein weiterer Kunde fasst zusammen: «Unser alter Boiler war viel lauter als der Nuos E. Wir empfinden die neue Lösung als weder laut noch störend und nehmen keinerlei Geräusche wahr».
Moderne Lösung für den Neubau
Die Wärmepumpe Nuos E wird steckfertig geliefert und an eine 230 V
Steckdose angeschlossen. Mit einer Stromeinsparung von bis zu 65 % und einem COP bis zu 3,3 arbeitet sie im Vergleich zu einem EinbauElektroboiler sehr effizient und kostengünstig. Aufgrund der kurzen Ausstosszeiten und damit verbundenen geringen Wärmeverluste ist der Nuos E für Neubauten zu empfehlen. Sein Einsatz ermöglicht zudem die Trennung von Warmwasser und Heizungssystemen, wodurch die Effizienz beider Systeme gesteigert und die Lebensdauer der Produkte verlängert wird.
Domotec AG
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Frage:
Ich vermiete eine Wohnung. Nachdem der Mieter den Mietzins nicht mehr bezahlte, habe ich den Ausstand gemäss Art. 257d OR abgemahnt und das Mietverhältnis schlussendlich ausserordentlich wegen Zahlungsverzug, unter Verwendung des amtlichen Formulars, gekündigt. Nun verlässt der Mieter die Wohnung trotz der Kündigung nicht. Wie soll ich vorgehen? Kann ich die Schlösser auswechseln?
Antwort:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt rechtzeitig an Sie als Vermieter zurückzugeben. Leider kommt es in der Praxis insbesondere bei Zahlungsverzugskündigungen nicht selten vor, dass der Mieter die Rückgabe des Mietobjekts verweigert und über den Kündigungszeitpunkt hinaus im Mietobjekt verbleibt. Auch in solch einem Fall darf ein
Vermieter sich nicht eigenmächtig Zugang zum Mietobjekt verschaffen oder beispielsweise die Schlösser auswechseln. Mit solch einem Verhalten würde der Vermieter eine Strafanzeige riskieren. Der Anspruch auf Rückgabe des Mietobjekts ist vielmehr auf gerichtlichem Weg, im Rahmen eines sogenannten Ausweisungsverfahrens, geltend zu machen.
Rechtsschutz in klaren Fällen
Bei korrekt erfolgter Kündigung wegen Zahlungsverzug nach Art. 257d OR steht hierbei das Verfahren des sogenannten «Rechtsschutzes in klaren Fällen» im Vordergrund. Ist der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar und die Rechtslage klar, kann der Vermieter im summarischen Verfahren die Ausweisung des Mieters verlangen. Das Ausweisungsgesuch ist direkt beim örtlich zuständigen Bezirksgericht einzureichen. Ein Schlichtungsverfahren ist nicht notwendig. Das Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen erlaubt eine raschere Durchsetzung von Ansprüchen, allerdings sind die Voraussetzungen der klaren Rechtslage und des unbestrittenen oder sofort beweisbaren Sachverhalts hoch. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzug ist für einen Prozesserfolg insbesondere ausschlaggebend, ob sämtliche Voraussetzungen von Art. 257d OR korrekt eingehalten wurden. Als Beweismittel dienen grundsätzlich Urkunden. Dem Ausweisungsgesuch sind somit alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise
Mietvertrag, Mahnschreiben, Kündigung, Postquittungen usw. als Beweismittel beizulegen. Im Kanton Aargau wird das Verfahren in der Regel auf schriftlichem Wege durchgeführt. Nach Einreichen des Ausweisungsgesuchs und Bezahlen des Prozesskostenvorschusses durch den Vermieter als Gesuchsteller erhält der Mieter eine Frist zur Stellungnahme. Den Entscheid des Gerichts erhalten die Parteien schriftlich zugestellt. Obwohl es sich hierbei um ein besonders rasches Verfahren handelt, können mehrere Monate vergehen, bis ein Entscheid vorliegt. Zudem besteht bei einer Gutheissung des Anspruchs des Vermieters auf Ausweisung des Mieters auch in diesem Verfahren für den Mieter die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen. Das Verfahren stellt formelle Anforderungen, die einen juristischen Laien rasch überfordern können. Es ist deshalb empfehlenswert, in solch einem Fall professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Bei der Erstellung eines Gebäudes können Mängel entstehen. Wie ist vorzugehen, wenn erst Wochen nach der Hausübernahme Mängel entdeckt werden? Dann geht es um sogenannte «verdeckte Mängel».

Eine Bauherrschaft zog im Juni 2010 in ein neu gekauftes Haus an einem Hang ein. Im Januar 2011 brach der Hang hinter dem Gebäude ab und rutschte gegen das Haus. Der Grund für den Rutsch und die Verantwortlichkeit waren strittig. Bei der Hausübergabe im Juni 2010 war die unsichere Hanglage nicht erkennbar. Es handelte sich also um einen verdeckten Mangel. Die Käufer und Eigentümer meldeten der Bauunternehmung
und Verkäuferschaft den Rutsch unverzüglich und verlangten von ihr etwas später, am 15. April 2011, Auskunft über die Hangsicherung. Als Antwort erhielten die Eigentümer am 26. Juli 2011 eine Offerte zur Erstellung einer Stützmauer. Mit Brief vom 9. August 2011 lehnten die Eigentümer diese Offerte ab und machten die Bauunternehmung für den Hangrutsch haftbar. Diese wies ihre Verantwortung im September 2011 zurück. Die Eigentümer gaben daraufhin im Mai 2012 ein Gutachten in Auftrag. Dieses bestätigte, dass beim Bau Hangsicherungsmassnahmen notwendig gewesen wären. Im Juni 2012 verlangten die Eigentümer von der Bauunternehmung schliesslich die Behebung des Schadens.
Anzeige- und Rügepflicht
Umstritten war, ob die Eigentümer den Hangrutsch korrekt und rechtzeitig bei der Bauunternehmung beanstandet hatten. Der Fall ging bis vor Bundesgericht1. Dieses stellte klar, dass man dem Unternehmer den
Mangel nicht nur aufzeigen muss (Anzeigepflicht), sondern man auch darzulegen hat, dass man das Werk nicht vertragsgemäss anerkennt und dass man ihn dafür haftbar machen will (Rügepflicht). Eine detaillierte Begründung ist nicht notwendig.
Gemäss Gesetz (Art. 367 Abs. 1 OR) und Rechtsprechung muss ein verdeckter Mangel nach Entdecken sofort geltend gemacht werden, da andernfalls angenommen wird, der Mangel werde akzeptiert. Es besteht eine kurze Bedenkfrist von in der Regel längstens sieben Kalendertagen. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn man das Vorhandensein des Mangels mit Sicherheit festgestellt hat, so dass die Mängelrüge genügend detailliert möglich ist. Das setzt voraus, dass die Tragweite des Mangels abgeschätzt werden kann. Dies ist noch nicht erfüllt, wenn lediglich Anzeichen eines Mangels vorliegen. Denn dies würde dazu veranlassen, jede Kleinigkeit zu melden.

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Die Frist beginnt daher erst zu laufen, wenn der Bauherr erfassen kann (oder könnte), dass ein Mangel tatsächlich eine Vertragsabweichung darstellt und nicht ein übliches Ereignis (wie z. B. ein kleinerer Hangrutsch nach einem starken Regenfall).
Ursache muss erkennbar sein
Daher entschied das Bundesgericht, dass die Eigentümer im Brief vom 15. April 2011, mit welchem sie Auskunft über die Hangsicherung verlangt hatten, die Ursache des Hangrutsches nicht kannten. Sie hätten damals über die Ursache noch gemutmasst. Deshalb habe die Rügefrist noch nicht zu laufen begonnen. Auf das Antwortschreiben vom 26. Juli 2011 (Offerte zur Erstellung einer Mauer) hin hätten die Eigentümer die Bauunternehmung am 9. August 2011 für den Hangrutsch haftbar gemacht. Die Schreiben vom 15. April und 9. August 2011 stellten gemeinsam eine gültige Mangelrüge dar (Anzeige und Rüge).
Das Bundesgericht stellte weiter fest, dass die Rügefrist im April 2011 noch nicht abgelaufen war und nach diesem Zeitpunkt weitere Hangrutsche auftraten. Die Eigentümer seien zwar zwischen dem 15. April und dem 9. August 2011 inaktiv geblieben. Dies lag jedoch daran, dass die Bauunternehmung erst am 26. Juli 2011 auf den Brief vom 15. April reagiert habe. Die Bauunternehmung habe den Anschein erweckt, den Schaden zu akzeptieren, indem sie eine Schadenanzeige an ihre Versicherung geschickt und das abgerutschte Material entfernt habe. Daher war die Mangelrüge am 9. August 2011 rechtzeitig. Es sei irrelevant, dass die Eigentümer auf den Brief der Bauunternehmung vom September 2011, worin diese ihre Haftung abgelehnt habe, nicht reagiert hätten. Denn sei die Mangelrüge einmal erfolgt, müsse der Bauherr (hier: Eigentümer) lediglich den Anspruch rechtzeitig gerichtlich geltend machen (Verjährungsfrist beachten); die Vermutung, dass der Mangel akzeptiert sei, könne nicht mehr eintreten.
Im Zweifel für die Mängelrüge
Der Entscheid des Bundesgerichts erscheint gerecht, auch wenn der Zeitraum zwischen der Mangelanzeige im April 2011 und der
Rüge im August 2011 sehr lang war. Aufgrund dieses Verhaltens der Eigentümer entstand jedoch ein langwieriger Prozess, der hätte vermieden werden können. Die Erkenntnis aus diesem Entscheid ist daher einmal mehr: Nach der Hausabnahme sollte jede wesentliche «Abnormalität» im Zweifel als Mangel gerügt werden, auch wenn man noch nicht sicher ist, ob tatsächlich ein Mangel als Vertragsabweichung vorliegt. Besser einmal mehr und etwas früher einen Mangel anzeigen als einmal zu wenig oder zu spät. Eine Mängelrüge kann auch vorsorglich mit dem Vorbehalt späterer Erkenntnisse erfolgen. Eine falsche «Rücksicht» auf den Unternehmer, z. B. aus Freundschaft, kann teure Folgen haben.
Das Obligationenrecht verlangt eine sofortige Rüge. Alternativ zum OR können die Parteien z. B. die SIA-Norm 118 vereinbaren, die im Bauwesen oft genutzt wird. Diese Norm sieht eine Rügefrist von zwei Jahren vor, während der Mängel jederzeit gerügt werden können. Die SIA-Norm 118 muss jedoch ausdrücklich, am besten schriftlich, vereinbart werden.
Rechtsschutzversicherung prüfen Vom Unternehmer darf zudem über den beanstandeten Mangel Auskunft verlangt werden. Das Gesetz berechtigt darüber hinaus jede Partei, ein Gutachten einholen zu lassen, um einen Mangel festzuhalten und die Ursachen zu klären. Das kann insbesondere im Verfahren der vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Zivilprozessordnung) erfolgen.
Das Urteil des Bundesgerichts zeigt nicht nur das Vorgehen bei verdeckten Mängeln, sondern auch, dass Gerichtsverfahren bei Baumängeln oft Jahre dauern, hier knapp acht Jahre. Es gibt viele Hürden, wie den Beweis des Sachverhalts oder die Einhaltung von Fristen. Ohne technische und juristische Unterstützung ist das kaum zu bewältigen. Zudem kann ein Prozess viel Geld kosten. Vor dem Hauskauf kann sich daher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnen, welche solche Risiken deckt.


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1 Urteil des Bundesgerichts 4A_293/2017 vom 13. Februar 2018.








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Robust und trotzdem von hohem ökologischem Wert: Die Büschelblume ist mehr als nur ein schöner blauer Blickfang.
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Wandert man im Sommer und der Herbstzeit durch Feld und Wiesen, sieht man mancherorts aus der Ferne grosse Felder ganz in Blau. Beim Näherkommen entdeckt man dann wunderschöne blaue Büschelblumen, die Kopf an Kopf stehen. Es handelt es sich um «Phacelien» im Volksmund auch Büschelschön oder Bienenfreund genannt. Der botanische Name Phacelia stammt aus dem Griechischen und bedeutet Büschel, was genau wie der deutsche Name das hübsche Aussehen der blauen Blüten beschreibt. Die gross angelegten Felder dienen als Bienenweiden und sind von grossem ökologischem Wert. Sie bieten in einer Zeit, in der kaum andere Pflanzen Nahrung für Insekten liefern, eine gute Ergiebigkeit an wertvollem Nektar und Pollen. Die Büschelblume wird mit Vorliebe von Honigbienen, verschiedenen Hummelarten und vielen anderen Wildbienen besucht.
Robust und nützlich
Die blau blühende Phacelia, je nach Sorte kann sie auch hellblaue bis tiefviolette röhrenförmige Blüten haben, hat neben ihren nektarreichen Blüten jedoch noch einige andere gute Eigenschaften. Sie wird ebenfalls als Gründüngungspflanze verwendet, unterdrückt Unkraut und schützt unser Grundwasser. Auch Trockenperioden übersteht die robuste Pflanze ohne grosse Probleme und sie ist zudem gegen Krankheiten und Schädlinge unempfindlich.
Als Zierpflanze ist Phacelia ein richtig schöner Blickfang und eignet sich wunderbar für einen Naturgarten. Sie liebt sonnige Standorte und beschenkt uns mit ihren filigranen und angenehm duftenden Blüten. Die aussergewöhnlich lange Blütezeit reicht über den ganzen Sommer bis zum ersten Frost, dann stirbt die Pflanze ab. Büschel-

Die Blüte zeigt, warum im Volksmund von der Büschelblume gesprochen wird.
blumen sind ansonsten anspruchslos und pflegeleicht. Einen kleinen Nachteil hat die Phacelia jedoch, sie kann beim Berühren allergische Reaktionen wie Hautreizungen auslösen. Beim Umgang mit ihr im Garten sollten Handschuhe getragen werden.
Über 200 Arten
Es gibt zirka 200 Phacelia-Arten, die zur Familie der Raublattgewächse gehören und somit beispielsweise mit dem Beinwell verwandt sind. Die Phacelia (tanacetifolia), die auch überwiegend angebaut wird, ist die bekannteste Art. Phacelien stammen ursprünglich aus dem Südwesten der USA und Mexiko, von dort wurden sie vermutlich als Wildpflanzen vor über 100 Jahren nach Europa eingeschleppt.
Hierzulande hat sich die Pflanze durch ihre herausragenden Eigenschaften gut etabliert. In den letzten Jahren hat ihr Anbau als Grünbrache beträchtlich zugenommen. Ursprünglich wurde die Pflanze in Deutschland und anderen Ländern zur Unterstüt-
zung der Bienenzucht angebaut. Einige Imker in Deutschland haben sich auf den zunehmenden Phacelia-Anbau in der Landwirtschaft eingestellt. Sie erzeugen und vermarkten bereits sortenreinen Phacelia-Honig. Dieser soll sehr lecker und besonders gesund sein. In der Schweiz ist der junge Sortenhonig der Phacelia jedoch noch nicht allzu bekannt.
Einladung zur Podiumsdiskussion betreffend die
Dienstag, 22. Oktober 2024, 18.30 Uhr
Naturama, Feerstrasse 17, 5000 Aarau
18.30 Uhr
Begrüssung
Thomas Hilfiker, Präsident HEV Bezirke Aarau und Kulm
18.35 Uhr Moderation
Dr. Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau
Pro Revision
Markus Spielmann, Rechtsanwalt, Kantonsrat Solothurn, FDP
Contra Revision
Claudia Rohrer, Rechtsanwältin, Grossrätin Aargau, SP
19.15 Uhr Fragebeantwortung
Anschliessend laden wir Sie gerne zu einem Abschlusstrunk ein und stehen Ihnen für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung
21.00 Uhr Schluss der Informationsveranstaltung

Worum geht es? Das Parlament hat die Anpassungen im September 2023 verabschiedet. Der Hauseigentümerverband spricht sich für die
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Unsere Fachleute brauchen Verstärkung! Wir suchen deshalb Wohnungsabnahme-Experten (w/m) welche in Eigenregie und auf selbstständiger Basis das bestehende Team bei den Wohnungs-/Hausabnahmen entlasten. Sie sind oder waren in dieser Branche tätig und verfügen über geeignete Berufserfahrung.
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Der Hauseigentümerverband Freiamt empfiehlt seine Vorstandsmitglieder zur Wahl in den Grossen Rat

Karin Koch Wick, Liste 4
Bremgarten, Grossrätin Die Mitte, lic. iur. Rechtsanwältin und Mediatorin
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MEHR WERT
FÜR HAUSEIGENTÜMER
«Verbesserung der Energieeffizienz: Vorausschauend handeln – besser wohnen»
Mittwoch, 23. Oktober 2024, Einlass: ab 18.30 Uhr/Beginn: 19.00 Uhr
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Investitionen in die Energieeffizienz einer Liegenschaft drängen sich häufig schon aus ökologischen Gründen auf. Doch wie geht man am schlausten vor, um auch die ökonomisch beste Lösung zu finden? An der diesjährigen Herbstveranstaltung knüpfen wir an die letzten zwei Ratgeberspalten des Referenten in der NFZ an, zu den Themen: «Modernisierung Ihrer Immobilie: So vermeiden Sie Fehlinvestitionen» (06.06.2024) und «Erhöhung der Energieeffizienz einer Immobilie: Nutzen Sie alle finanziellen Vorteile» (08.08.2024). Benjamin Steiger, Fachexperte Energie beim Kanton Aargau, vertieft an der Veranstaltung seine beiden Zeitungsbeiträge in einem Referat.
Anschliessend laden wir Sie gerne zu einem Apéro riche bei geselligem Beisammensein ein!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung bis 16. Oktober 2024. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme!
Anmeldung an HEV Fricktal, Postfach 176, 5070 Frick, oder per Mail an kontakt@hev-fricktal.ch
Anmeldetalon
Gerne nehme ich an der Herbstveranstaltung des HEV Fricktal vom 23. Oktober 2024 teil.
❏ Mitglieder-Nr.
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen (2 Begleitpersonen nehmen kostenlos teil)
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort: E-Mail: x
Der Neubau Bornapark in Rothrist befindet sich auf der Zielgeraden seiner Fertigstellung. 2025 soll das neue Gebäude der Arbeits- und Wohngemeinschaft bezogen werden. Der diesjährige Mitgliederanlass des HEV Zofingen führte nach Rothrist zu einem Besuch des bald vollendeten Bauvorhabens.
Martin Meili, Vorstand HEV Zofingen
Reto Kunz, Präsident HEV Zofingen, und Christine Lerch, operative Leiterin Borna, begrüssten Ende August 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am diesjährigen Mitgliederanlass des HEV Zofingen. Die Veranstaltung verschaffte den Mitgliedern An- und Einsichten zum Projekt Bornapark in Rothrist. Borna ist eine Arbeits- und Wohngemeinschaft. Sie bietet 150 Menschen mit psychischen und Sinnes-Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Sehschwächen, Begleitung, Pflege sowie Arbeitsplätze. Wohntrakt und Werkstatt wurden 1978 erstellt. Seit einigen Jahren entspricht beides nicht mehr heutigen Standards.
Gemäss Felix Schönle, Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Borna, entschieden sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Nähert sich der Vollendung: Bornapark in Rothrist.
für einen Neubau. Beginn der Bauarbeiten war Januar 2023. Mit einer Sanierung anstatt einem Neubau hätte Schönle zufolge der angestrebte Ausbaustandard nicht erreicht
werden können. Unter anderem soll für die Bewohnerinnen und Bewohner von Bornapark mehr Privatsphäre und Selbstbestimmung als bisher resultieren.









Spende vom HEV Zofingen Wesentlich ist aber auch die Optimierung von Abläufen in den Werkstätten. Borna verkauft im eigenen Dorfladen in Rothrist selbstgefertigte handwerkliche Produkte. Ein weiteres wirtschaftliches Standbein sind Logistik-Dienstleistungen wie das Verpacken für Gewerbe, Industrie und Handel.
Die Kosten des Neubaus Bornapark belaufen sich auf rund 65 Mio. Fr. Sie sind im Wesentlichen hypothekarfinanziert. Rund 2 Mio. Fr. wurden über Spenden zugeführt. Der HEV Zofingen leistete einen Betrag von 20’000 Fr. zur Realisierung eines Tierstalls.
Am Donnerstag, 17. und Freitag, 18. Oktober 2024 präsentieren zehn innovative Unternehmen und Organisationen ihre Leistungen zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen und Sanieren. Unter dem Motto «Erst schauen, dann bauen!» öffnet die HAUS & ENERGIE ZOFINGEN im Stadtsaal Zofingen an beiden Tagen ab 17.00 Uhr ihre Tore und lädt alle Interessierten ein. Der Eintritt ist gratis.

l. n. r.). Nicht auf dem
Der HEV Zofingen hat das Patronat für die erste HAUS & ENERGIE-Veranstaltung im Kanton Aargau übernommen. Er wird auch mit einem Informationsstand vor Ort präsent sein und den interessierten Besucherinnen und Besuchern für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung stehen.
Kompetenz unter einem Dach vereint
Die HAUS & ENERGIE ZOFINGEN ist ein spannender Treffpunkt für Energie-Interessierte, Hauseigentümer, Stockwerkeigentümer, Bauherren, Architekten, Hausverwaltungen usw. Die Besucher/-innen können sich Tipps und Informationen zu ihren Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsprojekten abholen. Im Halbstunden-
takt finden ab 17.30 Uhr spannende Fachvorträge statt. Alle Referenten verfügen über ein grosses Fachwissen und haben langjährige Praxiserfahrung. Informiert wird über die neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit energieeffizientem Bauen und Sanieren.
Persönliche Gespräche
Anschliessend an die Fachvorträge können die Zuhörerinnen und Zuhörer ihre spezifischen Fragen stellen und vom Expertenwissen profitieren. An den Ausstellungsständen besteht die Möglichkeit, sich direkt bei den Experten Informationen abzuholen. Für jedes Anliegen rund um die Energie steht der ideale Ansprechpartner bereit.
Und dies alles kostenlos, unverbindlich und ohne Verpflichtungen.
& ENERGIE ZOFINGEN
Öffnungszeiten:
Donnerstag, 17. Oktober, 17.00–21.00 Uhr Freitag, 18. Oktober, 17.00–21.00 Uhr Stadtsaal Zofingen, Weiherstrasse 2, 4800 Zofingen
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Der Kachelofen erlebt eine Renaissance und ist wieder voll im Trend. Heute ist er mit High-Tech ausgerüstet, die für höchste Energieeffizienz sorgt. Hier die Entstehungsgeschichte eines hochmodernen Speicherofens.



Ruth Bürgler, Redaktorin
Markus Burger und Susanne Koster konnten das Haus von Markus’ Eltern übernehmen. Sie beschlossen, das Haus sanft zu renovieren und auf erneuerbare Energien zu setzen. Deshalb waren die Tage der bestehenden Gasheizung gezählt. An ihrer Stelle sollte künftig ein Speicherofen, der mit Stückholz befeuert wird, für die nötige Wärme im ganzen Haus sorgen. Zusätzlich produziert eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach Strom, der im Sommer genügend warmes Brauchwasser erzeugt. Der überschüssige Strom wird in einer Salz-Batterie im Keller für den späteren Gebrauch gespeichert.
Praktisch und einfach
Es gibt Ganzhausheizungen, die sehr einfach zu bedienen sind. Je weniger Hebel und Schalter an einem Speicherofen vorhanden sind, desto einfacher und besser für das System und für diejenigen, welche die Anlage zu betreuen haben. Es genügt, wenn sie dafür sorgen, dass das Brennholz die richtige Qualität und Stückgrösse hat. Besonders wichtig ist das richtige Anfeuern: Das Holz in den Feuerraum stapeln und oben anzünden. Der tägliche Aufwand dafür beträgt im Durchschnitt etwa fünfzehn Minuten. Während des restlichen Tages, darf man die Wärme, die sich im Haus ausgebreitet hat, geniessen
Low-Emission heisst die Technik
Das Herzstück der Ganzhausheizung im Haus von Markus Burger und Susanne Koster ist der Speicherofen, der im Wohnzimmer steht. Der Brennraum des Ofens ist ein Heizeinsatz der österreichischen Firma Hafnertec mit der Bezeichnung WFR XL 50. Dessen Funktion basiert auf der sogenannten LE-Technologie (Low-Emission) und garantiert eine sehr saubere Verbrennung.

Die im Ofen erzeugte Energie wird mittels des eingebauten AWE-Luft-Wasser-Wärmetauschers in einem Energiespeicher zwischengelagert.
Das funktioniert so: Im Innern des Ofens ist ein Einwegluftkanal gemauert. Die Luft wird im Keller angesogen und geht durch einen Ventilator. Dieser drückt die Luft durch die Kanäle im Ofen. Dadurch erwärmt sich die Luft, da der Ofen eingeheizt ist. Nun gelangt die warme Luft wieder in den Keller. Dort beginnt der LuftWasser-Wärmetauscher das geschlossene Wassersystem des Boilers (Energiespeicher) aufzuheizen. Durch ein Regulieren des Ventilators kann die Wärme des Ofens mehr oder weniger in den Boiler beziehungsweise in das Haus gelangen.
Das heisse Wasser im Boiler übertragt die Wärme auch auf einen Plattenwärmetau-
scher, der das warme Brauchwasser aus Frischwasser aufbereitet. Zusätzlich ist der Speicher mit dem Verteilsystem der Bodenheizung verbunden.
Dadurch werden die peripheren Räume des Hauses geheizt. Das Bodenheizungssystem stammt von der deutschen Firma Egger Wohlfühlklima. Es ist darauf ausgerichtet, die Umgebungsflächen auf eine angenehme Temperatur zu bringen und gleichzeitig die Energie effizient zu nutzen.
Für den Aufbau des Ofens war die Firma Dätwyler Ofenbau aus Schmiedrued (AG) zuständig. Dieses Ofenbauunternehmen hat es sich auf die Fahne geschrieben, effiziente Speicheröfen anzubieten und fachgerecht aufzubauen. Dabei nutzt Dätwyler Ofenbau unter anderem die technisch vielfältigen Möglichkeiten des Hafnertec-Sortimentes, das optimale Lösungen
für nachhaltiges Heizen mit Holz ermöglicht.
Optimale Auslegung
Der Ofen im Hause Burger ist für eine Holzmenge von maximal 15,5 kg Holz pro Abbrand ausgelegt. Es wird kein Holz nachgelegt. Je nach Bedarf kann der Ofen in Intervallen von 6 bis 24 Stunden beschickt werden. Dies ergibt bei einem 8-Stunden-Intervall eine Heizleistung von 7 kW, bei einer zu beheizenden Energiebezugsfläche von etwa 150 m2 eine Heizleistung von 46 W/m2 Gemäss Hersteller können rund 50 bis 60 Prozent der freigesetzten Energie über das Wasser genutzt werden. Der Rest dient der direkten Beheizung des Wohnbereiches über die Strahlungswärme, die der Ofenkörper kontinuierlich abgibt.
Fortsetzung Seite 33






Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
von Rohr Holzbau AG, Egerkingen – Bauplanung
Die von Rohr Holzbau AG aus Egerkingen setzt seit Jahrzehnten mit Erfolg auf den Rohstoff Holz und steht für innovative und nachhaltige Bauprojekte. Ein besonders spannender Aspekt des Holzbaus, der prima in unsere Zeit passt: die Dachaufstockung.
«Verdichtetes Bauen» ist das Zauberwort in einer Zeit, wo Bauparzellen gesucht und teuer sind und der Schutz von Grünflächen an Bedeutung gewinnt. Die Aufstockung bestehender Gebäude bietet sich aus verschiedenen Gründen an: Nach der Planungsphase werden die benötigten Elemente in der eigenen Produktionsstätte in Egerkingen vorproduziert und anschliessend auf der Baustelle in kurzer Zeit montiert. Der ökologisch wertvolle und behagliche Werkstoff Holz eignet sich nicht zuletzt auch wegen des







Individuelle Planung und effiziente Umsetzung: eine aktuelle Dachaufstockung.
geringen Eigengewichts für Dachaufstockungen.
Mit ihrer eigenen Architekturabteilung bietet die von Rohr Holzbau AG eine umfassende und persönliche Betreuung über den ganzen Bauprozess hinweg. Von der ersten Idee über die
Kostenschätzung und Baueingabe bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe –die Kunden werden von Anfang bis Ende individuell und professionell begleitet.
«Unser hervorragend ausgebildetes Team sorgt dafür, dass Planung, Pro -
Foto: von Rohr Holzbau AG
duktion und Montage nahtlos ineinandergreifen», betont Andreas von Rohr, Abteilungsleiter Bauplanung.
Die von Rohr Holzbau AG, ein über 100-jähriges Familienunternehmen, ist Ihr Spezialist für Bauplanung, Holzbau, Bedachung, Fensterbau, Schreinerei, Küchenbau. Details sind auf der Website zu erfahren.

von Rohr Holzbau AG Bifangstrasse 2
4622 Egerkingen Tel. 062 388 89 00 www.vonrohr-holzbau.ch
Speziell an diesem Haus ist, dass die Böden mit Eichenriemen belegt sind, unter denen die Heizregister der Bodenheizung eingebaut sind. Zudem haben Susanne und Markus vom Ofenbauer verlangt, dass der Plattenwärmer genügend heisses Wasser für die Dusche liefert. Der Ofenbauer, der das angewendete System bestens kennt und weiss, dass der eingebaute Edelstahl-Wärmetauscher genügend Leistung hat, um diesen Wünschen gerecht zu werden, konnte die beiden diesbezüglich beruhigen. Die Parameter dieses Ofensystems sind so eingestellt, dass die produzierte Wärme genau dort hingelangt, wo sie nach Plan hingehört, nämlich in den Speicher. So steht genügend Wärme zur Verfügung, um heiss zu duschen, und gleichzeitig wird das Röhrensystem für die Flächenheizungen mit warmem Heizwasser bedient.
Notwendige Anpassungen
Bereits kurz nach dem Einbau des Ofens konnte er zum Trockenheizen befeuert werden, wenn die Aussentemperaturen dies nötig machten. Markus Burger, der viel Eigenleistung in die Renovation des Hauses investierte, war dankbar, dass es dank des Ofens während der kälteren Jahreszeit im Haus zum Arbeiten genügend warm war.
In einem ersten Schritt wurde die Bodenheizung im ersten Stock angeschlossen. Später erfolgte die Systemerweiterung auf die Böden der zweiten Etage und zuletzt in den neu erweiterten Dachstock. Dort wurden die bestehende Dachschräge beseitigt und die Höhe und Weite des Raumes mit einer Lukarne ausgebaut. Nun hat man fast freie Sicht auf die Berner Alpen.
Damit der Holzofen tadellos funktioniert, hat ein Fachmann den Kamin erhöht, damit er mindestens einen Meter über den First hinaus ragt. So ist der Zug im Kamin optimal.
Markus und Susanne sind Ende Juli in das renovierte Eigenheim eingezogen und fühlen sich rundum wohl. Für den nahenden Herbst und den nächsten Winter sind sie gerüstet. Sie haben Brennholz gelagert und freuen sich, den Ofen wieder in Betrieb zu nehmen.


Wer bauen oder sanieren will, sollte unter anderem umweltschonend planen und realisieren, damit das Gebäude klimafreundlich betrieben werden kann. Viele der Massnahmen lassen sich gut miteinander vereinbaren. Es gibt aber Fälle, in denen man abwägen muss, welchen Fokus man setzt.

Das natürliche Baumaterial Holz steht hierzulande zur Verfügung.
Foto: Kuster Frey / Prix Lignum 2021
Brigitte Müller, Redaktorin
Klimafreundlich bauen ist das Gebot der Stunde – schliesslich müssen die Treibhausgasemissionen auch im Gebäudebereich rasch und deutlich reduziert werden, um das Klimaziel «Netto-Null» bis 2050 zu erreichen. Die Bauindustrie hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Immobilien werden möglichst energieeffizient gebaut und saniert und erneuerbare Energiequellen genutzt.
Photovoltaik und Elektromobilität Eine wichtige Rolle im Energiesystem der Zukunft fällt der Photovoltaik (PV) zu. Heute generiert sie in der Schweiz rund 3,5 TWh Solarstrom. 2050 soll die Produktion ungefähr zehnmal höher liegen. Damit dies gelingt, müssen die auf Immobilien und Infrastrukturbauten verfügbaren Flächen möglichst durchgehend mit PV-Panels belegt werden. Das ist für die Eigentümerschaften finanziell attraktiv, wenn sie möglichst viel produzierten Solarstrom selber nutzen können. Sinnvoll ist zudem die Kombination mit der Elektromobilität: Wer sein E-Fahrzeug mit eigenem Solarstrom lädt, bezahlt weniger für die Energie und erhöht gleichzeitig den Eigenverbrauchsanteil und damit die Rentabilität der PV-Anlage.
Graue Emissionen senken
Nebst dem umweltschonenden Betrieb von Gebäuden rückt die Erstellung in den Fokus. Baumaterialien verursachen bei ihrer Herstellung und beim Transport auf die Baustelle oft hohe CO2-Emissionen. Diese sogenannten «grauen Emissionen» lassen sich reduzieren, wenn Materialien mit überzeugender Ökobilanz ausgewählt werden. Gute Beispiele sind Holz und Lehm. Einerseits stehen diese natürlichen
Rohstoffe hierzulande ohne grossen Aufwand zur Verfügung, andererseits benötigen Holz und Lehm für die Verarbeitung vergleichsweise wenig Energie.
Zirkulär denken
Nebst der Materialisierung hat die Konstruktion einen wesentlichen Einfluss auf die grauen Emissionen einer Immobilie. Um sie zu minimieren, sollte ein Gebäude sowohl möglichst kompakt und flächeneffizient sein, als auch über flexible Grundrisse verfügen, sodass man die Raumaufteilung bei einer Nutzungsänderung ohne grossen baulichen Aufwand anpassen kann.
Ein wichtiges Thema ist die Kreislaufwirtschaft. Lassen sich Bauteile und Materialien beim Rückbau sortenrein trennen und wiederverwenden oder zumindest recyceln, schont dies im Vergleich zu neu hergestellten Produkten die Ressourcen und reduziert die Emissionen.
Verschiedene Zielkonflikte
Diese und weitere Massnahmen lassen sich beim klimafreundlichen Bauen oft gut miteinander kombinieren – aber nicht immer. Planerinnen und Architekten kommen nicht darum herum, bei Zielkonflikten abzuwägen und zu priorisieren. Das gilt beispielsweise für:
• Photovoltaik versus graue Energie: Die Herstellung von PV-Modulen ist energieintensiv und erfolgt teilweise mit dem Einsatz fossiler Energien. An beschatteten Flächen wie etwa Nordfassaden gilt es zu prüfen, ob die graue Energie über den Lebenszyklus eines Moduls amortisiert werden kann und eine Installation gerechtfertigt ist. Südlich ausgerichtete Module amortisieren sich immer.
• Photovoltaik vs. solare Gewinne und Tageslicht: Während der Heizperiode bringen Sonnenstrahlen, die auf Glasflächen treffen, Tageslicht in die Innenräume und gleichzeitig reduziert sich der Wärmebedarf einer Immobilie. Allerdings sinkt der Ertrag der Fassaden-Photovoltaik, wenn mehr Flächen
für Fenster genutzt werden und damit in der Fassade kein oder nur wenig Platz bleibt für die Photovoltaik.
• Thermische Masse vs. graue Emissionen: Einerseits unterstützt eine hohe thermische Masse den sommerlichen Wärmeschutz und reduziert den Kühlenergiebedarf, andererseits sind dicke Mauern aus Beton oder Backstein mit höheren grauen Emissionen verbunden. Die Frage lautet folglich, ob man den thermischen Komfort mit technischen oder mit konstruktiven Lösungen sicher-
stellt – und ob es Alternativen zum Beton gibt.
Wie solche Spannungsfelder am besten zu lösen sind, muss für jedes Bauprojekt individuell diskutiert und entschieden werden. Erfahrungen aus der Planungspraxis können unterstützen und zu einem gewissen Masse verallgemeinert werden.
Quelle: Swissbau Blog


Beim Bauen sind indirekte Treibhausgasemissionen relevant. Die Branche ist deshalb daran, den CO 2 -Fussabdruck mit schlanken Bauteilen und innovativen Baustoffen zu reduzieren.

Deckenkonstruktion, die viel weniger Beton benötigt.
Brigitte Müller, Redaktorin
30, 20 oder 12 cm? Wie dick oder dünn eine Betondecke ist, beschäftigt Bauingenieurinnen und -ingenieure tagtäglich. Denn im mineralischen Skelett verbergen sich Treibhausgasemissionen. Kurz gesagt: Wer eine Tonne Beton produziert, verursacht 100 Kilogramm CO2. Deshalb forscht man im Betonbau nach klimaschonenderen Bauteilsystemen. Zum Beispiel können innovative Beton-Rippendecken nur 12 cm





dünn sein. Auch Massivdecken mit Hohlkörper oder mit geschütteter Zwischenschicht sind schlanker, aber ebenso robust und schwingungsfrei wie die oft üblichen 30 cm dicken Betonplatten. Derweil erprobt das Departement Architektur der ETH Zürich eine mineralische Deckenkonstruktion, die 70 Prozent weniger Beton benötigt.
Foto: ROK / Empa Nest-Unit
lich, der – zweitens nur ein Mindestmass an gebranntem Klinker enthält. Und drittens wird mineralisches Recyclingmaterial beigemischt, das zuvor mit CO2 versetzt wurde. Die Karbonatisierung allein kann etwa zehn Prozent der produktionsbedingten Treibhausgasemissionen von neuem Beton kompensieren.
Ton oder Pflanzenkohle
Auf der Suche nach klimaschonenden Betonrezepturen sind auch Fachleute der EPFL in Lausanne. In ihren Labors ersetzen sie 50 Prozent des Klinkers gleichwertig mit speziell verarbeitetem Kalkstein. Nun entstand daraus ein marktreifes inländisches
Produkt: Der «Jura Eco 3» enthält gebrannten Ton als Teilersatz von Klinker und reduziert seine spezifische CO2-Intensität um etwa einen Drittel, verglichen mit Frischbeton aus Standardproduktion.
Erhältlich ist des Weiteren der «klimaneutrale Beton Klark». Ohne die chemische Wirkung des Baustoffs zu verändern, wird Pflanzenkohle als CO2-haltiger Füllstoff beigemischt. Diese Zugabe soll die produktionsbedingten Treibhausgase des Betons mengenmässig kompensieren.
Alternativen für gebrannten Klinker




Klimaschonende Rezeptur Nicht nur in Forschungslabors oder auf Baustellen werden innovative Verfahren gesucht, um Materialien effizienter einzusetzen. Betonwerke gehen immer häufiger dazu über, ihre Produktionsketten klimafreundlicher zu organisieren. Mit einer optimierten Rezeptur lässt sich die spezifische CO2-Bilanz von Beton um mindestens einen Zehntel bis sogar einen Drittel verringern.
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit bietet der inländische Markt inzwischen drei bis vier verschiedene Betonprodukte an, die auf jeweils unterschiedliche Weise klimaoptimiert sind. «Zirkulit» und «Ecopact» weisen fast dieselben Zutaten auf: Erstens enthalten sie so wenig Zement wie mög-
Auch am Zement wird Verschiedenes ausprobiert, um das Herstellungsverfahren zu dekarbonisieren. Jetzt schon erlauben die Produktenormen, den Gehalt an gebranntem Klinker auf 25 bis 33 Prozent zu beschränken. Dadurch lassen sich die Mengen an Kalkstein und Mergel senken, deren Sinterungs- und Brennprozesse jeweils viel Treibhausgas erzeugen. Die Zementindustrie unternimmt Anstrengungen, um klimafreundlichere Brennstoffe zu verwenden.
Quelle: Swissbau Blog
In einem Neubau steckt viel graue Energie. Mit dem Netto-Null-Ziel rückt die CO 2 -Reduktion beim Bauen verstärkt in den Fokus. Vorausschauende Planung, zeitgemässe Baustoffe und wiederverwendbare Elemente sparen in Zukunft bis zur Hälfte der Treibhausgasemissionen ein.
Brigitte Müller, Redaktorin
Die benötigte Energie für das Errichten eines Neubaus wird «graue Energie» genannt. Gleichermassen bezeichnen Fachpersonen die dabei freigesetzten Treibhausgase als «graue Treibhausgase». Bereits heute übertreffen die in neuen Gebäuden für die Erstellung aufgewendeten Treibhausgase die während der gesamten Betriebsdauer anfallenden Emissionen. Als klimaverträglich wird ein Neubau bezeichnet, wenn seine Emissionen auf den Absenkpfad der Schweiz Netto-Null bis 2050 zu liegen kommen. Eine Studie, die mit Unterstützung von EnergieSchweiz realisiert wurde, zeigt: Bis zum Jahr 2030 sollten Neubauten mit halb so viel grauen Treibhausgasemissionen erbaut werden wie heute. Die Studie macht deutlich, dass einzelne Massnahmen nicht reichen und diese soweit wie möglich bereits heute ergriffen werden müssen, um dem Absenkpfad zu folgen. Die gute Nachricht ist: Die Baubranche kennt inzwischen viele Lösungen für klimaverträgliches Bauen. Bedingung ist jedoch, dass diese innovativen, zukunftsweisenden Lösungen von Bauherrschaften, Investoren, Architekten und Planer verstanden und realisiert werden.
Planung ist entscheidend
Wie viele Emissionen ein Neubau verursacht, entscheidet sich in den ersten Planungsschritten. Für ein klimaverträgliches Bauprojekt müssen sich Bauherrschaft, Architekt und Planer auf ein gemeinsames Ziel festlegen und in einem ersten Schritt abklären, welche innovativen Techniken und Materialen sie anwenden werden.
In der Planung sticht die Wirkung einer Massnahme heraus: Mit flächensparenden Grundrissen werden nicht nur die Voraussetzung für eine effiziente Gebäudenutzung geschaffen, sondern es können bei entsprechender Personenbelegung 15 Prozent der

Wie viele Emissionen ein Neubau verursacht, entscheidet sich in den ersten Planungsschritten.
grauen Treibhausgase eingespart werden. Diese Tatsache ist vielleicht auf den ersten Blick erstaunlich, aber die Reduktion beim Bedarf an Wohnraum ist ein sehr effektives Mittel, um Treibhausgasemissionen einzusparen. Wer sich zudem für einen Leichtbau entscheidet, reduziert die grauen Emissionen um weitere rund 10 Prozent.
Baustoffe speichern CO2
Holzkonstruktionen können einen Beitrag zu klimaverträglichem Bauen liefern. Einerseits ist die Produktion dieses natürlichen Baustoffs weniger aufwendig, denn durch wegfallende Verarbeitungsschritte wird Energie gespart. Andererseits kann verbautes Holz Kohlenstoff über Jahrzehnte speichern.
Material wiederverwenden Ein klimaverträgliches Gebäude muss sich auch nach seiner Lebensdauer bewähren. Gut erhaltene Bauteile von abgebrochenen Gebäuden sollen zukünftig wiederverwendet werden können. Dafür muss bereits bei der Planung vorausschauend gearbeitet werden, denn die Materialien sollen mit
dem kleinstmöglichen Aufwand unbeschadet wieder ausgebaut werden können.
Faktenblatt
Auf der Website hat EnergieSchweiz das Faktenblatt «Klimapositives Bauen: Ein Beitrag zum Pariser Absenkpfad» als PDF publiziert.
Weitere Informationen: www.energieschweiz.ch > Stories > Klimaverträglicher Neubau


in den Grossen Rat
ETH-Forschende des Instituts für Automatik und der Aargauer Stromversorger AEW Energie haben den Energiepreis Watt d’Or 2024 für «Energietechnologien» gewonnen. Ihr Algorithmus wurde bei der AEW Energie umgesetzt und ermöglicht es, das Stromnetz optimiert zu betreiben.
Brigitte Müller, Redaktorin
Zum siebzehnten Mal hat das Bundesamt für Energie Anfang Jahr den Schweizer Energiepreis Watt d’Or verliehen. Zu den Gewinnern gehört die ETH Zürich. Sie erhält den Preis in Zusammenarbeit mit der AEW Energie in der Kategorie «Energietechnologien». Die ETH-Forschenden Lukas Ortmann und Saverio Bolognani aus der Gruppe von Florian Dörfler, Professor am ETH-Institut für Automatik, gewinnen den Watt d’Or, weil sie einen Algorithmus und eine zugehörige Software «Online Feedback Optimization» entwickelten, mit der sich ein Optimierungsproblem im Stromnetz lösen lässt. Am konkreten Beispiel des Stromnetzes der AEW Energie konnten sie den Algorithmus in einer realen Umgebung so implementieren, dass Photovoltaik-Anlagen nicht nur erneuerbaren Strom liefern, sondern gleichzeitig zur Blindleistungsoptimierung beitragen.
ETH mit AEW Energie
Die Zusammenarbeit der ETH-Forschenden mit der AEW Energie kam über den

Nationalen Forschungsschwerpunkt (NFS)
Automation zustande. Laut Lukas Ortmann, der inzwischen als Professor für Regelungstechnik an der Ostschweizer Fachhochschule in Rapperswil tätig ist, testeten



sie ihre Optimierungssoftware in einem Pilotprojekt an einer Solaranlage der AEW Energie. Mit den Echtzeit-Informationen der Software wird die sogenannte Blindleistung der Anlage optimal geregelt und somit
Fluchttreppen brauchen beidseitige Handläufe!
Im Schadenfall haftet letztendlich der Hausbesitzer, der Verwalter oder gar die Wohneigentümergemeinschaft. Eine Selbstevakuierung, auch von älteren oder körperlich beeinträchtigten Menschen, muss gewährleistet sein. Wir sind spezialisiert auf die Nachrüstung von normgerechten Handläufen im Gebäudebestand. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Fluchttreppe(n) nach den gültigen Normen und Vorschriften und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.
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versucht, mit dem Netz möglichst konforme Blindleistung auszutauschen, um zum Beispiel zu hohe Spannungen rasch zu senken.
Blindleistung ist ein Stromfluss, der von den Konsumenten nicht verbraucht wird und in einem Wechselstromnetz genutzt werden kann, um die Spannung zu regeln. Blindleistung im Stromnetz ist notwendig für einen sicheren Betrieb. Wechselrichter wandeln den Gleichstrom einer Anlage, zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, in den Wechselstrom des Netzes um. Die Wechselrichter produzieren nun mit der Software der ETH spannungssenkende oder spannungsanhebende Blindleistung, mit der die im Netz vorhandene Blindleistung optimiert wird.
Optimierter, störungsfreier Netzbetrieb Die Innovation und der Vorteil des ETH-Algorithmus bestehen darin, dass er auf Echtzeitdaten aus dem AEW-Stromnetz beruht und die Blindleistung der vorherrschenden Situation anpassen kann, um den Blindleistungsfluss lokal zu optimieren. Der Algorithmus lernt aus den Echtzeit-Messwerten von Spannung und Blindleistung, wie man das Netz in den optimalen Betriebszustand steuert. Nachdem die ETH-Forschenden bereits im Labor gezeigt hatten, dass das Regelungskonzept theoretisch und in Simulationen funktioniert, wiesen sie zusammen mit der AEW Energie

nach, dass der Algorithmus auch unter realen Bedingungen robust läuft: In der Testphase bei der AEW regelte er das Stromnetz störungsfrei. Nun ist der Algorithmus im Dauerbetrieb.
Stabile Stromversorgung
Die Ergebnisse des Pilotprojekts an der AEW-Solaranlage sind vielversprechend: «Im Prinzip haben wir am Beispiel einer einzelnen, bestehenden AEW-Solaranlage gezeigt, dass unsere Optimierungssoftware einen Beitrag zur Netzstabilität in der Schweiz leisten kann», sagt Lukas Ortmann. Der Algorithmus und die Software lassen sich nämlich nicht nur auf Solaranlagen anwenden, sondern sie eignen sich für alle Anlagen, die mit einem Wechselrichter Blindleistung erzeugen. Wechselrichter kommen nicht nur an Photovoltaik-Anlagen vor, sondern auch an modernen Wasserkraftwerken, Windkraftanlagen, Ladestationen für E-Autos oder Wärmepumpen.
Erhöhung der Netzkapazität
Würde die Optimierungssoftware bei allen Anlagen eingesetzt, liesse sich die Netzkapazität, also die Strommenge, die durchs Netz geliefert werden kann, um rund zehn Prozent erhöhen, ohne dass die AEW als Netzbetreiberin zusätzliche Infrastruktur bauen müsste.
Die Zunahme der Photovoltaik-Anlagen in den nächsten Jahren wird für die Schweizer

Netzbetreiber eine Herausforderung. Um die wachsende Strommenge im Netz zu transportieren, müsste es mit hohen Kosten ausgebaut werden. Mit dem Optimierungsalgorithmus und der Software lassen sich somit kurz- bis mittelfristig Investitionskosten reduzieren – zugleich tragen sie zur Netzstabilität und damit zur Stromversorgungssicherheit bei, wenn in den nächsten Jahren die Solarenergie ausgebaut wird. Das ist für die Schweiz entscheidend, da das Stromnetz eine für die landesweite Energieversorgung kritische Infrastruktur ist und hohe Aufmerksamkeit erfordert. Entsprechend legten die Forschenden und die AEW auch ihr Augenmerk darauf, dass die Optimierungssoftware garantiert sicher und störungsfrei funktioniert.
Theorie wird praxistauglich
Weiter hat sich im Pilotprojekt gezeigt, dass die Software für regionale Stromversorger, die ein Verteilnetz im Niederspannungsbereich betreiben, technische, betriebliche und finanzielle Vorteile bieten. Zum einen können sie – ohne teuren Ausbau ihrer Infrastruktur – ihren Netzbetrieb optimieren und damit gewährleisten, dass der Strom sicher in den Steckdosen der Haushalte ankommt. Die Optimierung des Blindleistungsflusses hat ebenfalls Auswirkungen auf die lokalen Spannungsverhältnisse und nicht zuletzt kann sich eine kostengünstige-
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ImmoService informiert

Die Gründe für die Bewertung einer Liegenschaft sind zahlreich: Verkauf innerhalb der Familie, an einen Bekannten oder Nachbarn, Umzug in eine andere Region. Aber auch eine Scheidung, Trennung oder ein Verkauf, weil die Immobilie den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht, können ausschlaggebend sein.
Verkehrswertschätzung
Eine professionelle Bewertung zeichnet sich durch eine hochwertige Beschrei
bung der Liegenschaft, der Bauweise und der Haustechnik sowie durch einen Kommentar zu den eingetragenen Dienstbarkeiten aus. Die Auflistung der getätigten und anstehenden Renovationen, die Herleitung des Marktwertes sowie die Einschätzung der Verkaufbarkeit bilden das zentrale Fundament der Bewertung.
Was ist zu beachten?
Der Bewerter sollte in der Region verwurzelt sein und den Markt gut ken
nen, nur dann kann er Ihre Immobilie richtig einschätzen. Ein weiterer Vorteil sind Verkaufserfahrungen in der Immobilienbranche. Personen, die sowohl schätzen als auch verkaufen, sind nah am Markt und spüren, welche Objekte und Regionen besonders gefragt sind und wo eher Zurückhaltung herrscht. Dies sollte in einer Bewertung explizit thematisiert werden.
Kosten der Liegenschaftsschätzung Eine Bewertung für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum kostet bei der ImmoService Partner GmbH pauschal CHF 1450.– (zzgl. MwSt.).
Dauer der Bewertung
5 bis 10 Arbeitstage nach einer Begehung vor Ort und dem Vorliegen der nötigen Dokumente erhält der Auftraggeber den vollständigen Bewertungsbericht (20 bis 30 Seiten) in digitaler
Form und auf Wunsch zusätzlich in Papierform zugeschickt.
Schätzung beauftragen
Rufen Sie uns an! Bei einem Telefongespräch nehmen wir uns gerne Zeit, Ihre offenen Fragen zu beantworten und einen Termin zu vereinbaren. Wir benötigen ca. 1 ½ Stunden, um Ihre Liegenschaft bei einem Rundgang zu begutachten, zu fotografieren und die Unterlagen in Empfang zu nehmen.
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re Netzsteuerung positiv auf die Netznutzungstarife der Kunden auswirken.
Der Schlüssel zum Erfolg war, dass die ETH-Forschenden mit der AEW Energie eine Partnerin fanden, die bereit war, den Algorithmus auszuprobieren. Dazu sagt Lukas Ortmann: «Die AEW Energie hat erkannt, dass die Energiewende andere Ansätze und Lösungen erfordert und sie hatte den Mut, etwas Neues auszuprobieren.»
Alessandro Scozzafava, Teamleiter Netzentwicklung und Instandhaltungsplanung bei der AEW, sagt über das Projekt: «Die Zusammenarbeit mit der ETH Zürich hat uns ermöglicht, unserem Ziel einer noch nachhaltigeren und effizienteren Energieversorgung einen Schritt näher zu kommen. Durch die gemeinsame Arbeit am Pilotprojekt zur Blindleistungsregelung konnten wir eine innovative Technologie und Lösung in einer realen Umgebung testen, die uns helfen wird, Energie effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Umweltbelastung zu reduzieren.»
AEW Energie
Die AEW Energie ist ein selbstständiges Unternehmen des Kantons Aargau. Mit der sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung leistet die AEW einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität und zur Lebensqualität in der Region. Sie strebt Klimaneutralität (Netto-Null) bis spätestens 2040 an. Als integrierter Energiedienstleister engagiert sich die AEW mit

AEW-Mitarbeitende sorgen für eine zuverlässige Stromversorgung im Kanton Aargau.
der Produktion von Strom und Wärme/ Kälte sowie als führende Netzbetreiberin und Lieferantin für ihre Kunden. Für die Stromproduktion fokussiert sich die AEW auf Wasserkraft, Solar- und Windenergie. Zudem erbringt sie Dienstleistungen in netz- und energienahen Bereichen und in der Telekommunikation.
Quelle: ETH Zürich
Mit dem Watt d’Or zeichnet das Bundesamt für Energie seit über zehn Jahren Bestleistungen im Energiebereich aus. Ziel des Watt d’Or ist es, diese bekannt zu machen und so Wirtschaft, Politik und die breite Öffentlichkeit zu motivieren, die Vorteile innovativer Energietechnologien für sich zu entdecken. www.wattdor.ch


Eine Feuerungsanlage, die durch die Kaminfegerin gut gewartet ist, funktioniert einwandfrei, effizient und umweltfreundlich.
Seit Januar 2022 ist das Kaminfegerwesen im Kanton Aargau liberalisiert. Was hat sich dadurch verändert und was ist geblieben? Ein Überblick.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Seit der Abschaffung des Kaminfeger-Monopols, welches auf den 1. Januar 2022 in Kraft trat, liegt der Unterhalt für Feuerungsanlagen komplett in der Verantwortung der Eigentümerschaft. Wenn sie diese nicht selber wahrnehmen will, kann sie die notwendigen Aufgaben an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren.
Wartungspflicht
Als das Kaminfeger-Monopol noch bestand, meldeten sich die Kaminfegerbetriebe regelmässig bei den Eigentümerinnen
und Eigentümern von Feuerungsanlagen, um die Anlagen zu russen. Gleichzeitig kontrollierten sie, ob diese funktionstüchtig sind und damit den Vorschriften des Brandschutzgesetzes (BSG) entsprechen.
Mit der Liberalisierung hat sich diese Verantwortlichkeit grundlegend geändert. Nun sind die Eigentümer von Liegenschaften dazu verpflichtet, die vorhandenen Anlagen in sinnvollen Zeitabständen durch eine Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen. Das darf gemäss AGV nicht eine beliebige Person sein. Vielmehr muss die entsprechende Fachfirma oder Fachper-
son auf der Liste stehen, die von der AGV geführt und stetig aktualisiert wird.
Die AGV schreibt vor, dass die sicherheitstechnische Wartung eine Kontrolle und, falls notwendig, die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlage umfasst. Dabei betont die AGV, dass Wartungsarbeiten an einer wärmetechnischen Anlage durch eine Servicefirma eine regelmässige Kontrolle durch eine Kaminfeger-Fachperson nicht ersetzt. An die berechtigten Fachpersonen stellt die AGV nämlich Forderungen, die erfüllt sein müssen. Die Kontrollpersonen müssen seit Januar 2022 über eine
höhere Fachprüfung als Kaminfegermeisterin oder -meister, einen eidgenössischen Fachausweis als Kaminfeger-Vorarbeiterin oder -Vorarbeiter haben oder über den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung verfügen, damit sie in die Kaminfegerliste der AGV aufgenommen werden.
Sicher und umweltfreundlich
Die Aargauer Kaminfeger, die für die Sicherheitskontrolle zuständig sind, kontrollieren nicht nur die Feuerungsanlage und die Abgasanlage, sondern inspizieren zusätzlich den Aufstellungsraum. Sie kontrollieren, ob die Anlage einwandfrei funktioniert und ob ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Zusätzlich prüfen sie, ob die Brandschutzvorschriften eingehalten sind. Dadurch ist nicht nur der sichere Betrieb der Anlage gewährleistet. Vielmehr werden durch die Kontrolle und regelmässige Reinigung Brände oder das unkontrollierte Austreten von giftigen Kohlenmonoxid-Gasen verhindert und ein umweltfreundlicher und wirtschaftlich optimaler
schutz. Zusätzlich verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert und gemessen werden. Denn sauber betriebene Feuerungsanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer guten Luftqualität und damit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Es ist Sache der Gemeinde dafür zu
sorgen, dass alle wärmetechnischen Anlagen registriert und die Vorgaben der LRV durch regelmässige Messungen eingehalten werden. Im Kanton Aargau gilt das Vollzugsmodell 2: Wer im Besitz eines Gebäudes ist, hat die freie Wahl, ob die Feue-
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rungsanlage vom Servicegewerbe mit Zulassung oder von einer Kontrolleurin der Gemeinde gemäss LRV überprüft wird. Für die Durchführung einer Kontrolle sind nur Personen berechtigt, die auf der Liste der amtlichen Feuerungskontrolleure zu finden sind. Von dieser Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 70 Kilowatt (kW). Bei solchen Anlagen genügt eine regelmässige Kontrolle durch eine ausgebildete Fachperson für Holzfeuerungskontrollen. Die Messpflicht solcher Anlagen wird im Jahre 2026 in Kraft treten.
Entlastung für Kaminfegerbetriebe
Mit der Abschaffung des Monopols, welches vom Aargauischen Kaminfegermeisterverband unterstützt wurde, hat sich für die Kaminfegerbetriebe einiges verändert. Sie wurden etwas entlastet, da die Verantwortung für die Anlagen nun bei den Ei-
gentümerschaften liegt. Durch das Wegfallen der Kaminfegerwahl durch die Gemeideräte der einzelnen Gemeinden kann die Kundschaft den Kaminfegerbetrieb selber aussuchen. Dadurch sind die Betriebe von der Gesamtverantwortung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet entbunden. Trotzdem stellen die aargauischen Kaminfegerbetriebe fest, dass sich der Kundenstamm durch die Liberalisierung nicht gross verändert hat. Die meisten Kundinnen und Kunden schätzen, dass sie «ihrer Kaminfegerin, ihrem Kaminfeger» weiterhin vertrauen können.
Leichter Preisanstieg
Seit der Liberalisierung sind die Preise für Reinigung und Kontrolle durchschnittlich um 10 bis 15 Prozent gestiegen. Diese Erhöhung ist in den Augen des Aargauer Kaminfegermeisterverbandes durchaus gerechtfertigt. Der Kundenstamm ist nicht mehr
garantiert und muss deshalb aufwendiger gepflegt und erweitert werden. Zudem bescherte die drohende Energie-Mangellage im darauffolgenden Herbst innerhalb kürzester Zeit zusätzliche Arbeit und deutlich mehr Kontrollarbeiten, weil viele Hausbesitzende stillgelegte Feuerungsanlagen wieder in Betrieb nehmen wollten.
Die Branche verändert sich Gleichzeitig zeichnet sich eine Veränderung des Kaminfegerwesens ab. Bei Neubauten kommen immer weniger Öl-, Gas- oder Holzheizungen zum Einsatz. Wird eine alte Heizung saniert, wird sie meist durch eine Wärmepumpe ersetzt. Das wirkt sich auf das Arbeitsvolumen der Kaminfegerbranche aus. Viele Kaminfegerbetriebe erweitern ihre Fachbereiche. Ab diesem August gilt für die Lernenden eine neue Bildungsverordnung. Sie müssen sich zusätzlich zum Erlernen des ursprünglichen Handwerks zwischen zwei Fachrichtungen entscheiden: Lüftungsreinigung oder Messtechnik. Zudem bietet der Schweizer Verband «Kaminfeger Schweiz» zusätzliche Weiterbildungskurse an.
Es gibt Kaminfegerbetriebe, die sich mit dem Reinigen von Solaranlagen ein weiteres Standbein sichern. Andere spezialisieren sich auf Energieberatung oder Brandschutz. Egal, welche Veränderungen die Zukunft der Branche bringen wird, Kaminfegerinnen und Kaminfeger bleiben ihrem Image als Glücksbringer treu und wollen dieses weiterhin bewusst pflegen.

Es gibt verschiedene Gründe für den Verlust von wertvoller Energie an einem Gebäude. Einer davon sind Wärmebrücken. Wenn Bauten unsachgemäss geplant oder Arbeiten fachlich nicht korrekt ausgeführt worden sind, können Wärmebrücken entstehen.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Wenn es an einem Gebäude Stellen gibt, an denen Wärme von innen nach aussen dringen kann, weil die Dämmung unterbrochen ist, dann nennt man diese Stelle eine Wärmebrücke. Da Wärme aus physikalischen Gründen immer zu Kälte strömt und eben nicht umgekehrt, sind solche WärmeVom Cheminée über
brücken Schwachstellen in der Gebäudehülle. Sie verursachen Energieverluste. Das bedeutet, dass die Hülle nicht über die Energieeffizienz verfügt, die sie heutzutage eigentlich haben müsste und könnte.
Meistens kommt es bei Übergängen oder Materialwechseln in der Fassade zu Wärmebrücken, was vor allem bei Fenstern und

Balkonen der Fall ist. So wurden beispielsweise bei Häusern in den 1980er-Jahren häufig Balkonböden in die Fassade einbetoniert. Durch solche Bauelemente gehen rund 30 Prozent der Heizwärme verloren. Experten gehen sogar von bis zu 40 Prozent Heizenergieverlust aus.
In diesem Zusammenhang sprechen die Fachleute vom U-Wert. Dieser wird vor allem im Bauwesen verwendet. Er ist das Mass für den Wärmedurchgang. Je höher der U-Wert, desto schlechter ist die Wärmedämmung. Je tiefer der U-Wert, desto höher der Widerstand für den Abfluss von Wärme und desto besser die Wärmedämmung.
Wärmebrücken erkennen Wenn die Wärmedämmung einer Fassade lückenlos zusammengefügt ist – das gilt auch für die Dämmung des Daches und des Estrichs – sind in der Regel keine Wärmebrücken vorhanden. Die Wärmedämmung im Sockel des Gebäudes muss über die Kellerdecke hinaus weiter nach unten führen. Zwingend vermieden werden müssen, wie oben beschrieben, Durchdringungen der Wärmedämmung durch Bauteile aus Beton, beispielsweise Balkonplatten. Am bes-

ten ist es, wenn auf Durchdringungen der Wärmedämmung generell verzichtet wird.
Sich beraten lassen
Damit eine Wärmedämmung optimal gelingt, braucht es eine vorausschauende Gesamtplanung. Bauherrschaften sind gut beraten, die Empfehlungen von Energieberatungsfachleuten einzuholen. Der «Geak Plus», der Gebäudeenergienachweis mit Beratungsbericht, ist ein gutes Instrument und eine solide Basis für eine Sanierung der gesamten Gebäudehülle. Ist geplant, eine Sanierung in Etappen zu realisieren, müssen alle Details der Anschlüsse von Fenstern, Balkonen, Dach und Kellergeschoss rechtzeitig und vorausblickend berücksichtigt werden.
Gute Dämmung verstärkt Verlust
Das Bundesamt für Energie hat einen umfangreichen Wärmebrückenkatalog und mehrere Merkblätter zu diesem Thema publiziert, in dem akribisch alle möglichen Arten von Wärmebrücken aufgeführt sind. Darin wird unter anderem erklärt, welches die relevanten Grössen zur Quantifizierung von Wärmebrücken sind. Eine Auswahl der aufgeführten Konstruktionen ist auf den konventionellen Wohnungsbau ausgerichtet und soll eine einfache und schnelle Bestimmung von Wärmebrücken ermöglichen. Es ist aus energetischer Sicht ein Muss, Wärmebrücken zu vermeiden oder zu eliminieren. Dadurch können weitere Schäden an einem Gebäude verhindert werden. Denn wenn Wärme ungehin-

Wieder in den Regierungsrat.

dert abfliesst, kühlt die innere Oberfläche eines Bauteils ab. An solchen Stellen kann die im Raum vorhandene Luftfeuchtigkeit kondensieren. Da sich in der Luft fast immer und überall Sporen von Schimmelpilzen befinden, bilden solch kühle, feuchte Oberflächen einen hervorragenden Nährboden für Schimmelpilz. Schimmel kann im schlimmsten Fall zu Allergien und Krankheiten führen. Es nützt jedoch herzlich wenig, den Schimmelpilz zu bekämp-
fen, ohne die Ursachen dafür zu beseitigen.
Weitere Informationen: www.bfe.admin.ch > Wärmebrücken
Die Bauberatung des HEV Aargau unterstützt Sie gerne in baulichen Fragen, dazu gehört die Beurteilung von Bauprojekten sowie Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen. Terminvereinbarung: Tel. 056 200 50 50


Mit über 36 Jahren Erfahrung und Sitz in Baden sind die Fachleute der Firma Ambassador Immobilien auf die Vermarktung und den Verkauf von Wohnimmobilien im Kanton Aargau spezialisiert. Im Bereich der professionellen Vermarktung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäusern bietet Ambassador Immobilien überzeugende und ganzheitliche Dienstleistungen und nimmt dabei Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse der Kundschaft – zu einem fairen, angemessenen Preis.
Faire Provisionen
Die Provision des Unternehmens liegt für selbstbewohntes Eigentum zwischen 1,5 und 2 Prozent, für Mehrfamilienhäuser bei maximal 1,5 Prozent des Verkaufspreises, je nach Einschätzung der Verkäuflichkeit und den Vorstellungen der

Eigentümerinnen oder Eigentümer. Vom Erstgespräch über den Beurkundungstermin beim Notar bis hin zur Nachbetreuung von Verkäufer- und Käuferschaft gewährleistet Ambassador Immobilien einen transparenten, zielgerichteten und individuellen Service
mit überdurchschnittlichem Engagement. Hauseigentümer- oder Bauherrschaften profitieren mit Ambassador Immobilien als Partnerin von der wertvollen Erfahrung und regionalen Kompetenz im Aargauer Immobilienmarkt sowie von einer spezialisierten An-
Foto: Shutterstock
sprechperson während des gesamten Beratungs- und Verkaufsprozesses.
Unverbindliches Erstgespräch Wer sich aktuell oder in näherer Zukunft mit einem Immobilienverkauf beschäftigt, für die oder den stehen die versierten Fachleute von Ambassador für ein unverbindliches Erstgespräch sehr gerne zur Verfügung und freuen sich über die Kontaktaufnahme.

Immobilien und Verwaltung AG
Mellingerstrasse 1 5401 Baden Mario Schmid Immobilienvermarkter mit eidg. FA Tel. 056 200 25 21 schmid@ambassador-immo.ch
www.ambassador-immo.ch

Bauhaus Oftringen ist innovativ und topmodern. Eine Verkaufsfläche von 16’000 Quadratmetern bietet genug Raum für eine grosszügige und übersichtliche Präsentation der Waren. Es gibt viel zu entdecken: das erweiterte Sortiment in den Abteilungen Bad und Sanitär, Heizung und Klima sowie in der Abteilung Elektro und Beleuchtung. Mit den vielfältigen Bastelprodukten aus der
neuen Kreativabteilung kannst du deiner Fantasie freien Lauf lassen. Ob das passende Produkt oder die gewünschte Serviceleistung: Die Profis von Bauhaus helfen und beraten alle sehr gerne.
Garantierte Dauertiefpreise
Bei Bauhaus braucht man sich keine Gedanken über komplizierte Sonderangebote und Promotionen zu ma-
chen. Bauhaus bietet immer Dauertiefpreise, damit Kundinnen und Kunden jederzeit von unschlagbaren Preisen profitieren können. Diese Tiefpreisgarantie garantiert den besten Preis für das identische Produkt in der Schweiz. Sollte jemand innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum das gleiche Produkt noch günstiger finden, bietet Bauhaus es dir sogar zu einem 12 Prozent günstigeren Preis als der Mitbewerber an.
Umfassende Serviceleistungen
Bauhaus Oftringen überzeugt durch ein umfassendes Serviceangebot: vom Farbmischcenter über Holzzuschnitt, Schlüsseldienst, Reparaturservice bis hin zum Profil- und Blechzuschnitt.
Herbstfest im Bauhaus Oftringen! Am Freitag, 27. und Samstag, 28. September 2024 feiert das Bauhaus in
Oftringen mit einem Herbstfest den Abschluss der Umbauarbeiten: Da gibt es viele Sortimentsneuheiten, ein Glücksrad und attraktive Sofortpreise, eine kostenlose Bratwurst ab einem Einkauf von 100 Franken und den Kids Club für Kinder ab vier Jahren. Zudem erhalten alle Kundinnen und Kunden einen Gutschein von 10 Prozent für den nächsten Einkauf.

Fachcenter Oftringen Spitalweidstrasse 1 4665 Oftringen Tel. 058 400 34 00 info.nl734@bauhaus.ch
www.bauhaus.ch

Mit der Kaltvernebelung lassen sich Gerüche und Schimmelpilz nachhaltig entfernen.
Die Kaltvernebelung ist eine wirksame Methode um Hohlräume, Lüftungskanäle, schwer zu erreichende Stellen wirkungsvoll zu desinfizieren, Schimmelsporen abzutöten oder Gerüche dauerhaft zu neutralisieren.
Geruchsneutralisation Unangenehme Gerüche herrschen vor allem in Raucherwohnungen,
Gastronomieräumlichkeiten oder Verkaufslokalitäten, nach einem Brand oder unangemessener Tierhaltung. Hier kommt die Vernebelungstechnik von DoblerBautenschutz zum Einsatz. Ein spezielles Verfahren sorgt dafür, dass die Geruchsmoleküle zerstört werden. Somit werden die schlechten Gerüche nicht nur neutralisiert, sondern
auch eliminiert. Die Einwirkungszeit des Geruchsneutralisationsnebels hängt von der Grösse des Raums sowie der Geruchsintensität ab.
Schimmelpilz beseitigen Schimmelpilz und dessen Sporen treten wegen zu viel Feuchtigkeit auf und sind in vielen Gebäuden ein ernstzunehmendes Problem. Neben möglichen gesundheitlichen Schäden, kann die Immobilie an Wert verlieren. Wichtig ist, dass Schimmelpilz samt Sporen vollständig entfernt wird, um einen weiteren Befall zu verhindern. Bei der Vernebelung verteilen sich die Aerosole im Raum und dringen in jeden Spalt und jeden Riss ein. So wird Schimmel wirksam eliminiert. Durch die abschliessende Feinreinigung bleiben die Räumlichkeiten langfristig frei von einem neuen Befall.

Die Ovum-Air-Cube von Suntherm ist für die Aussenaufstellung bestens geeignet.
Die Ovum-Air-Cube von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul zum Heizen und Kühlen, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt.
Die neuesten Modelle der ACPReihe, von Leistungsstufen 6,5 bis 20,3 kW, werden mit dem klimaneutralen Kältemittel Propan (R 290) betrieben. Mit einem besonders
guten SCOP-Wert von 6,02 (35) garantiert sie eine maximale Vorlauftemperatur von bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.
Lange Lebensdauer gesichert Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebi-
gen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht die Ovum-Air-Cube von Suntherm hohe Wirkungsgrade.
Leise heizen und kühlen
Die flüsterleisen Luft/Wasser-Wärmepumpen Air-Cube von Suntherm sind zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung ausgelegt. Die moderne ScrollInverter-Technik garantiert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen effizienten Betrieb.
Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaik-Anlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steuerung mittels einer eigenen OvumSteuerungs-App, mit welcher man von überall auf die Wärmepumpe zugreifen kann.
Im Jahr 1993 durch Franz Dobler gegründet, umfasst das ISO9001zertifizierte Unternehmen 20 Mitarbeitende unter der Führung in zweiter Generation von Kevin Dobler. Zum Team gehören Schimmelpilz und SchadstoffFachleute und Baugutachter. DoblerBautenschutz hat sich neben Altbausanierung, Denkmalschutz, Mauerwerkssanierung, Bautenschutz, Schimmelpilzbekämpfung, Expertisen, Wasserschadensanierung und Trocknung auch der Radonsanierung verschrieben. Auf all diese Arbeiten und weitere bietet das Unternehmen 10 Jahre Garantie.

Dobler-Bautenschutz AG
Veltheimerstrasse 12
5107 Schinznach Dorf Tel. 0800 30 31 30
www.dobler-bautenschutz.ch
Alle Wärmepumpen von Ovum werden mithilfe zusätzlicher Erfahrungen von Installateuren im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch berechtigt, Fördergeld zu erhalten! So wird richtig und kostengünstig heizen mit Ovum-Wärmepumpen von Suntherm möglich. Willkommen in der Königsklasse! Suntherm setzt sich für eine leise und umweltfreundliche Zukunf ein: einfach genial – genial einfach.

Suntherm AG
Obere Haldenstrasse 3
CH-5610 Wohlen
Tel. 056 610 19 19
contact@suntherm.ch www.suntherm.ch

Die Firma Voegtlin-Meyer Entsorgung hat sich auf Räumungen aller Art spezialisiert.
Seit Jahren hat sich die Firma VoegtlinMeyer Entsorgung auf Räumungen aller Art spezialisiert. Egal ob ganze Häuser, Gewerbebetriebe, Wohnungen, Dachstöcke oder Kellerabteile: Die fleissigen Profis von VoegtlinMeyer Entsorgung meistern jede Herausforderung.
Die Gründe mögen vielseitig sein. Ein Todesfall, der Umzug ins Alters
heim, eine Geschäftsaufgabe oder einfach nur zu viel Grümpel, welches sich über die Jahre angesammelt hat.
So vielseitig die Gründe, so einfach die Frage, die sich jede und jeder in einem solchen Fall stellt: Wie und wo kann ich die Ware entsorgen? Benötigt man eine Mulde und füllt diese selber oder ist eine Fahrt mit
dem eigenen Auto zur regionalen Sammelstelle nötig?
Den Profis übergeben
Die Antwort darauf ist einfach: Die geschulten Profis des Unternehmens VoegtlinMeyer Entsorgung erledigen das. Räumungsequipe kommt direkt mit dem Kehrichtwagen und einem Beiwagen an den Einsatzort. Vor Ort wird die Triage gemacht: Sondermüll und Wertstoffe sortieren die Fachleute aus und führen sie später dem natürlichen Recyclingkreislauf zu oder entsorgen sie fachgerecht. Sperrgut, Holz, Möbel usw. werden mit dem Kehrichtwagen, welcher ganze Möbel, Sofas oder Wohnwände innert Kürze zusammenpresst, effizient entsorgt.

Die «Silent Compact»-Wärmepumpen von Domotec sind leise.
Die neuen Wärmepumpen «Silent Line» von Domotec zählen zu den leistungsstarken Luft-Kompakt-Wärmepumpen auf dem Markt. Sie bieten einen bemerkenswert leisen
Betrieb und maximieren die Energieaufnahme aus der Luft, selbst bei niedrigen Aussentemperaturen.
Technische Exzellenz
Dank mehrerer Schallentkopplungen, aerodynamischer Lamellen und bionischer Ventilatorflügel sind die «Silent Line»-Wärmepumpen nahezu geräuschlos. Diese Konstruktion ermöglicht einen minimalen Geräuschpegel und eine maximale Energieaufnahme.
Vielseitig und effizient
Die Wärmepumpen eignen sich für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Grossanlagen und gewerbliche Objekte. Ihre vollmodulierenden Funktionen sorgen unabhängig von der Jahreszeit für ein optimales Raumklima. Denn sie bieten optional Aktivkühlung und sind mit Photovoltaik-Anlagen und verschiedenen
Speichern kompatibel. Erhältlich sind die Modelle «Silent Compact» mit 8, 12, 18, 25 kW sowie «Silent Performance» mit 30, 40, 55 kW für Grossanlagen.
Hohe Betriebssicherheit
Die stufenlose Leistungsregelung sorgt für eine hohe Jahresarbeitszahl (SCOP bis 5,2), was die Produkte förderberechtigt macht und den Energieverbrauch erheblich reduziert. Gleichzeitig sorgen Sensoren, die den Kältekreis kontinuierlich überwachen, für hohe Betriebssicherheit und reduzierte Unterhaltskosten, was die Langlebigkeit der «Silent Line»-Wärmepumpen unterstreicht.
Eigenstrom nutzen
Von Erfahrung profitieren Vor jedem Auftrag findet eine gründliche Besichtigung mit der Kundschaft vor Ort statt. Diese Besichtigung vor Ort, samt einer massgeschneiderten Offerte, ist kostenlos.
VoegtlinMeyer Entsorgung ist ein seriöser, pflichtbewusster und sorgfältiger Partner mit Erfahrung seit mehr als 110 Jahren.

Voegtlin-Meyer
Entsorgung AG
Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 55
www.vmeag.ch
Die Vorteile für Kundinnen und Kunden: keine mühsame Arbeit und dank hoher Effizienz geringe Kosten.
Die Erweiterung der Produktlinie von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist Teil des Domotec-Engagements für eine nachhaltige Zukunft.

Domotec AG
Lindengutstrasse 16
4663 Aarburg
Tel. 062 787 87 87 info@domotec.ch
www.domotec.ch
Dank ihrer Kompatibilität sind die Domotec-Wärmepumpen für die effiziente Nutzung von Eigenstrom ausgelegt. Überschüssiger Strom wird in thermische Energie umgewandelt und gespeichert, wodurch eine PV-Anlage schneller amortisiert werden kann.

Betonoptik kombiniert mit urchigen Holzverkleidungen gehören zu den neuen Trends im Küchenbau.
Bei der Firma Brunner Küchen im aargauischen Bettwil ist die wohl vielfältigste Küchenausstellung der Schweiz anzutreffen.
Massgeschneidert und hochwertig
Seit rund 50 Jahren baut Brunner Küchen qualitativ hochwertige, massgeschneiderte Kücheneinrichtungen. Die Basis des Erfolgs des
Bettwiler Familienunternehmens ist seit der Gründung im Jahr 1972 unverändert: ein traditionelles, von Handwerk geprägtes Qualitätsverständnis.
Neue Trends Wer auf der Suche nach einer modernen, individuellen Küche ist, sollte dem aargauischen Bettwil ei-
nen Besuch abstatten. Das Dorf am Ostrand des Seetals ist das Zuhause des Unternehmens Brunner Küchen, das hier seit rund 50 Jahren individuelle, massgefertigte Kücheneinrichtungen herstellt. In der vielseitigen Küchenausstellung werden auf 1000 m2 rund 30 Ausstellungsküchen präsentiert. Verschiedene Stilrichtungen und De-
Seit 1995 stellt die Firma Rutschmann in Ellikon an der Thur Insektenschutzprodukte her. Das Familienunternehmen mit rund 25 Mitarbeitenden berät Kundinnen und Kunden kompetent, damit deren Räume künftig insektenfrei sind.
Alles Massarbeit
Die meisten Leute schätzen helle und luftige Räume, denn Licht und Luft steigern die Lebensqualität. Nicht jedes Lebewesen ist jedoch im Haus willkommen. Gegen lästige Gäste wie Fliegen oder Stechmücken bietet Rutschmann die passende Lösung: ein Insektenschutzgitter nach Mass.
Jede Kundin/jeder Kunde hat eine andere Vorstellung vom perfekten Insektenschutz und jede Einbausituation ist individuell. Aus diesem Grund bietet Rutschmann eine breite Produktpalette an, welche für jede Situa

Rutschmann: das Familienunternehmen mit viel Erfahrung.
tion eine passende Lösung bietet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Schlafzimmer oder einen Gewerberaum handelt. Rutschmann produziert die Insektenschutzgitter genau nach Mass und nach den Bedürfnissen der jeweiligen Kundschaft. Neu
gibt es im Sortiment auch Plissees für Fenstertüren, welche ein Mass von 6 x 3 Meter haben.
Hohe Luft- und Lichtdurchlässigkeit Dank des patentierten TranspatecGewebes kann die Firma Rutschmann eine wesentlich bessere Luftund Lichtdurchlässigkeit gegenüber den herkömmlichen Insektenschutzgeweben garantieren.
Der kompetente firmeneigene Aussendienst berät Kundinnen und Kunden gerne direkt vor Ort. Dank der eigenen FliegengitterManufaktur können die Fachleute von Rutschmann bereits nach kurzer Zeit die individuellen, massgefertigten Insektenschutzgitter montieren. Die Kundschaft merkt sofort, dass sie mit dem Insektenschutz von Rutschmann nun wieder ruhig schlafen können und dies bei offenem Fenster
signvarianten finden hier genauso Platz wie die neuesten Trends in Sachen Materialien, Farben und Formen.
Foto: Brunner Küchen AG
Öffnungszeiten der Ausstellung
Die Küchenausstellung ist zu den folgenden Zeiten geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Mo–Do: 08.00–12.00/13.00–17.30
Freitag: 08.00–12.00/13.00–16.00
Samstag: 09.00–15.00

Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch www. brunner-kuechen.ch
und frischer Luft. Also nicht zögern, sondern den fachkundigen Innendienst Rutschmann kontaktieren oder gleich die über 250 m2 grosse Ausstellung in Ellikon an der Thur besuchen. Über die Website von Rutschmann besteht zudem die Möglichkeit, sich innert 24 Stunden eine unverbindliche Blitzofferte erstellen zu lassen. Von Mitte Oktober bis Ende Februar können Interessierte von einem 10prozentigen Winterrabatt auf alle durch Rutschmann montierten Insektenschutzgitter profitieren.

Rutschmann AG
Insektenschutz/Lichtschachtabdeckungen nach Mass Uesslingerstrasse 22 8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69
www.rutschmann.swiss

Ärger mit Kalk? Das muss nicht sein. Die Lösung ist Vulcan, der das Wasser mit elektronischen Impulsen behandelt. Dabei wird die Struktur der Kalkkristalle so verändert, dass sie als feiner Staub weggespült werden. Geschmack und Trinkqualität des Wassers bleiben vollkommen erhalten. Die Vulcan-Technik kann mittlerweile auf eine über 70-jährige Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Aus den frühen Magnetlösungen wurde mit Unterstützung insbeson-
dere der Lebensmittel- und Chemieindustrie eine elektronische Lösung entwickelt, die auch unter extremen Bedingungen beste Ergebnisse liefert.
Wirkung im Haushalt
Die Kalkablagerungen in Küche und Bad werden verhindert und das Putzen wird erheblich erleichtert. Der Einsatz scharfer Reinigungsmittel ist nicht mehr nötig. Fliesen oder Granitplatten behalten ihren natürlichen Glanz.
Oft unbemerkt ist die schleichende Verkalkung von Rohren und Heizgeräten. Vulcan stoppt die Verkalkung der Rohre und bereits bestehender Kalkstein im Leitungssystem wird sanft abgebaut. So wird eine Rohrsanierung in den meisten Fällen vermieden.
Installation
Die Installation im Einfamilienhaus ist einfach und wird meist durch den Eigentümer selbst erledigt. Ansons-
Natürlich wäre es am einfachsten, von Anfang an auf Striega-Therm zu setzen (kleiner Schmunzler). Ist dies nicht der Fall, hat die Firma Striega einige nützliche Tipps zusammengestellt, die dabei helfen können, die richtige Entscheidung beim Kauf einer Wärmepumpe zu treffen.
Garantie prüfen
Ein wichtiger Punkt ist die Garantie. Gewisse Hersteller bieten keine Garantieverlängerung an, weil sie wissen, welch hohe Kosten und Risiken auf sie zukommen könnten und sie möglicherweise schon eine Neuanlage einrechnen müssten.
Ebenso wichtig ist der Kundenservice. Am besten testet man die Notfallnummer des Anbieters in den Wintermonaten. Es ist schon fast enervierend, bei wie vielen Anbietern man weder eine persönliche

Bei der Anschaffung einer Wärmepumpe ist eine gründliche Recherche wichtig.
Stimme hören, noch überhaupt jemanden ans Telefon kriegen kann.
Gesamtkosten im Visier haben Man sollte immer die Gesamtkosten vergleichen und nicht nur die einzelnen Positionen. Manche Produkte können günstiger erscheinen, weil zusätzliche Installationskosten anfallen, die bei anderen Anbietern bereits enthalten sind.
Marketingabteilungen beschreiben selbst die lautesten Geräte als flüsterleise. Zudem müssen heute die Schalldaten bei Normbedingungen angegeben werden. Bei kalten Temperaturen fahren manche Wärmepumpen hoch, um eine genügende Leistung zu erbringen und erzeugen dabei ein unangenehm lautes Geräusch. Es ist also ratsam, sich ein Gerät im Maximalbetrieb vorführen
Foto: zvg
ten steht der Fachservice zur Verfügung. Stockwerkeigentümer können Vulcan während drei Monaten testen. Parallel wird ein Labortest erstellt, in dem der Nachweis über die Wirkung erfolgt. Danach stimmen sich die Eigentümer über den Kauf ab.
Vulcan-Systeme gibt es für jede Grösse von Liegenschaften. Daher variieren die Verbrauchskosten. So liegt bei einem EFH der Stromverbrauch bei unter fünf Franken pro Jahr.

EWS Wüst Mühlebühlweg 6 5616 Meisterschwanden Tel. 044 55 85 442 info@ews-wassertechnik.ch
www.ews-wassertechnik.ch
Foto: Striega-Therm AG
und die maximalen Schallwerte schriftlich bestätigen zu lassen. Der Kauf einer Wärmepumpe ist eine wichtige Investition. Da lohnt es sich, nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die langfristigen Kosten zu vergleichen. Eine gründliche Recherche und das Einholen von Informationen im Voraus können dafür sorgen, dass eine Wärmepumpe über viele Jahre hinweg zuverlässig läuft und viel Freude bereitet.
Weitere Informationen dazu sind unter striega-therm.ch zu finden.

Striega-Therm AG
Breitenstrasse 10
4852 Rothrist
Während Bürozeiten:
Verkauf: 062 552 54 54
Technische Fragen: 062 552 54 52
www.striega-therm.ch
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Das löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umweltressourcen.
Patentierte Entkalkung
Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und in der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umwelt- und materialschonenden Verfahren. Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine leicht saure Reinigungslösung wird zu-
Foto: Restclean
345 Franken). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal. Der Ersatz der WC-Anlage ist acht Mal umweltbelastender als der Service von Restclean.
Die Details sind zu finden auf: www.restclean.ch/diagnose
Für eine Offertanfrage mit Bild der Spültaste(n) genügt ein Mail an info@restclean.com oder SMS/ WhatsApp an 079 969 78 78. Details zur Spüldiagnose auf www.restclean.ch/diagnose.
sammen mit einem Granulat aus Baumnussschalen durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.
Spülung beobachten
Ob das WC noch richtig spült, kann man prüfen, indem man die grosse Spültaste betätigt und das gesamte
Spülwasser ausfliessen lässt. Dauert dieser Spülvorgang länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Im Idealfall wird das Spülwasser zudem bis unter den vorderen Spülrand gespült und überschlägt sich kräftig in den Siphon.
Restclean-Service
Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab

Restclean AG
Gratistelefon 0800 30 89 30 WhatsApp/SMS 079 969 78 78 www.restclean.ch

Ein wandseitiger Handlauf macht Treppensteigen noch sicherer.
Ein Zuhause ist weit mehr als nur ein Ort zum Wohnen. Es ist ein sicherer Rückzugsort, ein Ort des Wohlfühlens und der Geborgenheit. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, sind Handläufe ein unverzichtbares Element. Dies betrifft nicht nur Menschen im Pensionsalter – weit gefehlt: Ein Sturz im Haus oder Garten betrifft Jung und Alt und kann auch finanziell schwerwiegende Folgen haben. Am besten beugt man umsichtig vor.
Treppen sichern
Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich jährlich etwa 60’000 meldepflichtige Unfälle an oder auf Treppen. Davon führen rund 2000 zu bleibenden, körperlichen Schäden. Das liesse sich verhindern. Ein oder besser noch zwei Handläufe bieten bei einem Fehltritt Halt und
Sicherheit Nicht nur im Haus, sondern auch im Garten, wenn man auf einer rutschigen Treppe ins Wanken gerät. Nebst älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität können normgerechte Handläufe auch Schutzengel für junge Familien mit kleinen Kindern sein.
Normgerecht auch bei Privaten
Bei der Firma Flexo-Handlauf steht seit jeher die Sicherheit auf Treppen an erster Stelle. So sind die mit einem Laminat ummantelten Handläufe von Flexo normgerecht (SIA 358/500), robust, pflegeleicht und sowohl für private wie auch öffentliche Gebäude geeignet. Für Sicherheit sorgen – nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familie und Freunde. Dank des patentierten Systems, welches Flexo-Handlauf verwendet, und der grossen Auswahl an Dekoren lässt sich für
jeden Wohnstil eine passende Lösung finden.
Beratung vor Ort
Das kompetente Team von FlexoHandlauf steht interessierten Kundinnen und Kunden bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung – auch mittels einer kostenlosen Beratung vor Ort. Nicht zögern, sondern einfach anrufen. Das Team von FlexoHandlauf freut sich und nimmt sich gerne Zeit.

Flexo-Handlauf GmbH
Hauptstrasse 70 8546 Islikon
Tel. 052 534 41 31
www.flexo-Handlauf.ch

tanken: Ladestation kaufen oder mieten wählen.
Die Zahl von Elektrofahrzeugen nimmt zu und stellt Verwaltungen und Eigentümerschaften vor neue Herausforderungen. Immer mehr Mieterinnen und Mieter fahren Fahrzeuge mit elektrifiziertem Antrieb und benötigen daher geeignete Lademöglichkeiten. Neo Vac bietet für Mehrfamilienhäuser ein Mietmo-
dell für Ladestationen an – inklusive Service, Support und Abrechnung. Eigentümerschaften und Verwaltungen werden damit vollständig vom administrativen Aufwand entlastet.
E-Mobility Go!
Mit «E-Mobility Go!» können Nutzerinnen und Mieter zwischen dem

Kauf der Ladestation für 1980 Franken oder einer monatlichen Mietoption in der Höhe von 39 Franken wählen. In beiden Fällen wird eine einmalige Onboarding-Gebühr von 95 Franken erhoben. Die Stromkosten für die Ladeinfrastruktur werden direkt an Neo Vac fakturiert und die Gebühren für die genutzte Energie über die Kreditkarte der Mieterinnen und Nutzer abgerechnet.
Umfassendes Angebot
Neo Vac ermöglicht damit Eigentümerschaften und Verwaltungen, die vielfältigen Vorzüge der Elektromobilität uneingeschränkt zu geniessen und koordiniert nicht nur die Erschliessung und Erstinstallation des Grundausbaus, sondern übernimmt auch den Einbau einzelner Ladestationen sowie die Abrechnung, die Wartung und die Service- und Support-Leistungen. Damit werden Ver-
waltung und Eigentümerschaften vom administrativen Aufwand entlastet. Zudem haben sie die Gewissheit, dass alles einwandfrei funktioniert. Zudem müssen sie zukünftig keine Investitionen mehr in die Infrastruktur tätigen.
Mehr Informationen:
www.neovac.ch > Intelligente Energie > Energie laden > Ladestationen für Mehrfamilienhäuser

NeoVac ATA AG
Eichaustrasse 1
9463 Oberriet SG
www.neovac.ch
Die Schwyzer Firma Sticher Innovation freut sich, Interessierten ein breites Spektrum an Sonnenschutzlösungen anbieten zu können. Die Produktpalette umfasst nicht nur manuell und elektrisch bedienbare Sonnensegel, sondern auch fest installierte Segel, die eine dauerhafte und robuste Lösung für jeden Aussenbereich bieten.
Zuverlässiger Schutz
Die FixSegel von Sticher Innvation sind eine dauerhafte Lösung, die keinen zusätzlichen Aufwand erfordern. Alle Sonnensegel sind aus hochwertigem, UVbeständigem und wenn gewünscht aus wasserabweisendem Material gefertigt. Dies gewährleistet einen zuverlässigen Schutz und minimale Wartung.
Sticher Innovation bietet Sonnensegel in unterschiedlichen Farben
und Grössen an, um sicherzustellen, dass sie perfekt zu jeder Architektur und zu den individuellen Designpräferenzen der Kundschaft passen. Kundinnen und Kunden können vom umfassenden Kundensupport profitieren, der professionelle Beratung, schnelle Installation und langfristigen Service umfasst.
Sticher Innovation bietet eine kostenfreie Beratung vor Ort an, um die optimale Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

Sticher Innovation AG
6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 850 34 26 info@sticher-innovation.ch www.sticher-innovation.ch
Nr. 452 Oktober 51. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’995 Ex. Basis 2022/2023
Anzahl Mitglieder: 40’128 (31. August 2024)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2
REDAKTION
Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
INSERATE
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HERSTELLUNG UND VERTRIEB
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Hauptstrasse 10 5616 Meisterschwanden
Tel. 041 508 18 06 www.freiraum-ag.ch
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch
Titelbild: die mansers ag
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:
Tel. 056 200 50 50
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Aarau und Kulm
Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14
Telefonische Rechtsberatung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:
Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten
Tel. 056 204 41 41
Hauseigentümerverband Zofingen
c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
