Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch
![]()
Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch

POLITIK
Hauseigentümer stärken
THEMA
Wohnen, Küche, Bad, Wahlen IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten

Von dem Entwurf,der Planung über die Produktion bis zur Montage –alles aus einem Haus. Auf 1’000 Quadratmeter Ausstellungsfläche präsentieren wir Ihnen rund 30 komplett eingerichtete Küchen. Das Team der BRUNNER KÜCHENAG freut sich auf Ihren Besuch!

Flexibel einsetzbare Leuchtmittel und Lampen wurden in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Sie sind aus der heutigen Lichtwelt kaum mehr wegzudenken. Einfache Bluetooth-Lampen, die sich via App steuern lassen, eignen sich für kleinere Anwendungen. Soll die Beleuchtung Teil von Smart-Home sein, braucht es eine weiterreichende Lösung.

Täglich kommen wir mit dem Element Wasser in Berührung, beim Kochen, Duschen oder Benutzen der Toilette. Dabei spielt die Hygiene eine wichtige Rolle. Einrichtungen, die sich einfach und gründlich reinigen lassen, sind in Küchen und Badezimmern deshalb ein Muss. Armaturen, Materialien, Farben und Dekor müssen alltagstauglich sein und zur Wohnsituation passen.



















































So kommen Hausbesitzer und Anleger auf einen grünen Zweig.

Jeder 10. Green Hypothekarkunde im Jahr 2020 erhält gratis ein E-Bike. akb.ch/green

Beim neuen Energiegesetz geht es um Ressourcen, aber auch um Ordnungspolitik. Seit Jahren verspricht die Politik, den Strommarkt zu liberalisieren. Dabei ist man auf halbem Weg stehengeblieben. Für Grossbezüger gilt die Wahlfreiheit, Kleinunternehmen und private Haushalte dagegen sind gefangen im Gebietsmonopol der regionalen Stromversorger. Anstatt der ins Stocken geratenen Liberalisierung neuen Schub zu verleihen, macht nun der Gesetzgeber auf kantonaler Ebene rechtsumkehrt: Im Neubau und bei Erweiterungsbauten werden Bauherrschaften neu verpflichtet, den Strom selbst zu produzieren – allein oder im Kollektiv, gewissermassen als Mitruderer in der Galeere. Aufgrund der derzeit tiefen Strompreise weigern sich Stromproduzenten in neue Anlagen zu investieren. Der Politik flüstern sie ein, die Haushalte sollen doch in die Bresche springen. Die Politik knickt ein und greift auf Massnahmen autoritärer Gesellschaften zurück, indem sie Marktteilnehmer aus dem Rennen nimmt und neue Zwänge sowie Ungleichheiten schafft. Refeudalisierung statt Liberalisierung.
Da sich die saisonale Stromlücke jedoch auch mit Zwang kaum schliessen lässt, dürfte es bloss eine Frage der Zeit sein, bis die Politik Versuche unternimmt, auch Eigentümern und Besitzern bestehender Liegenschaften das Zwangsregime zu verordnen.
Das neue Energiegesetz ist ein Branchengesetz. Anbieter, die sich mit den Behörden verbünden, werden gestärkt. Die Nachfrager haben das Nachsehen. Gebietsmonopolisten meiden Investitionen und reichen die Verantwortung den Haushalten weiter. Installationsfirmen, die sonntags das Hohelied auf Marktwirtschaft und Wahlfreiheit singen, suchen Behördennähe um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Die Schweiz erhält von der Internationalen Energieagentur regelmässig Bestnoten für ihre Energiepolitik. Sie erhebt eine CO2-Abgabe und spricht keine Subventionen für fossile Energien. Damit hat die Schweiz im internationalen Kontext ein Alleinstellungsmerkmal.
Das neue Energiegesetz festigt Behördenmacht und staatsnahe Wirtschaft. Auf diese Überdosis an Regulierung lässt sich verzichten, ohne dass der Umwelt zusätzlichen Schaden erwächst.


Glasduschen
Wintergärten
Glastüren
Sitzplatzverglasungen
Glasgeländer
Direkt vom Hersteller HAUSMESSE
Samstag, 12. Sept. 2020
9.30 –15.00 Uhr Wir freuen uns auf Sie!

Haerry & Frey AG Widenmatt 2 CH-5712 Beinwil am See Telefon 062 765 04 04
Besuchen Sie unsere grosse Ausstellung www.glas-haerry.ch
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Kontaktieren Sie uns: ZURICH, GENERALAGENTUR VINCENZO CENTOLANZA 062 836 52 52 aargau@zurich.ch
Intelligente Verbrauchsoptimierung Ihrer neuen oder bestehenden Heizung
Wollen Sie Wärme und Strom in Ihrem Zuhause möglichst optimal nutzen, muss Ihre Heizung ersetzt werden oder möchten Sie eine Solaranlage installieren? Mit dem Rundum-Sorglos-Paket AEW myHome erzeugen, speichern und nutzen Sie Ihre eigene Energie. Damit werden Sie unabhängiger, senken Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten.
Die zentrale Komponente von AEW myHome ist die Steuerung. Dieses intelligente und selbstoptimierende Energiemanagementsystem sorgt für eine möglichst optimale Nutzung von Wärme und Strom in Ihrem Zuhause. Die Steuerung fokussiert auf die Verbrauchsoptimierung von neuen und bestehenden Heizungen mittels digitaler Daten. Wärmeenergie macht ca. 75 % der in Privathaushalten ver-

Das Herzstück des smarten Energiesystems: Die AEW myHome Steuerung. HAERRY & FREY AG GLASTECHNIK SPIEGEL
brauchten Gesamtenergiemenge aus, daher ist es sinnvoll, hier mit der Optimierung zu beginnen. Auf diese Weise können eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 20 % erzielen.
Die Steuerung greift auf Meteo-Daten zu und misst mittels Temperaturfühlern die Raum- und Aussentemperatur. Basierend auf diesen Daten wird die Vor-
lauftemperatur der Heizung optimiert, die Raumtemperatur wird konstant gehalten und der Wohnkomfort wird erhöht.
Darüber hinaus optimiert die Steuerung den Eigenverbrauch des Solarstroms, indem beispielsweise der von der Solaranlage produzierte Strom vorausschauend zum Betrieb der Wärme-
pumpe oder zum Aufheizen des Swimming Pools genutzt wird.
Mit dem AEW myHome Gesamtpaket können Sie bis zu 70 % an laufenden Energiekosten sparen, bis zu 75 % unabhängig von externen Energielieferanten werden und bis zu 70 % des selbst produzierten Stroms selber nutzen.
AEW Energie AG 5001 Aarau, 062 834 28 00 www.aew.ch/myhome Foto: zvg
Unter www.aew.ch/offerte können Sie mit wenigen Angaben bereits eine erste Richtofferte für Ihr Rundum-Sorglos-Paket erstellen.

Hansjörg Knecht
Ständerat, Leibstadt, Präsident Hauseigentümerverband Aargau
Am 27. September 2020 kann die Aargauer Stimmbevölkerung über drei kantonale und fünf eidgenössische Vorlagen entscheiden. Besonders betroffen sind dabei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von der Vorlage 8, der Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Eines der Hauptziele dieser Teilrevision des Energiegesetzes ist es, die Emissionsminderung an Treibhausgasen
insbesondere im Gebäudebereich voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossiler Energie zu reduzieren. Der Hauseigentümerverband befürwortet grundsätzlich einen ökologisch verträglichen und CO2-armen Ressourcen- und Energieeinsatz. Er stellt aber fest, dass die Aargauerinnen und Aargauer dies bereits selbständig umsetzen. So haben die Aargauer Haushalte zwischen 1980 und 2018 den Anteil Erdölbrennstoffe um über 60 Prozent gesenkt. Dies eigenverantwortlich, unbürokratisch und effizient. Gesamtschweizerisch investieren private Immobilieneigentümer jährlich rund zwölf Milliarden Franken in den Unterhalt und die Erneuerung ihrer Liegenschaften. Dadurch konnten der Energiebedarf gesenkt sowie effiziente und mit alternativer Energie betriebene Heizsysteme eingebaut werden. Der Gebäudepark mit seinen langen Erneuerungszyklen hat den Weg Richtung Klimaverträglichkeit also längst eingeschlagen.
Im Vergleich mit den anderen Kantonen zählt auch das heute geltende Aargauer Energiegesetz zu den fortschrittlichsten in der ganzen Schweiz. Aus diesen Gründen wäre es eigentlich nicht angezeigt, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch mehr in die Pflicht zu nehmen. Dies tut aber das neue Energiegesetz. So verletzen Teile der vorliegenden Revision die verfassungsmässig garantierte Eigentumsfreiheit, führen zu einem Ausbau der Bürokratie, bevormunden die Hauseigentümerschaft und bürden den Haushalten hohe Mehrkosten auf. Diese stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Umwelt und das Klima, im Gegenteil: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorgesehenen Massnahmen ist denkbar schlecht. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, das revidierte Energiegesetz an der Urne abzulehnen.

Für jede Treppe die richtige Lösung. Handläufe in jeder Form und jede Ecke durchgehend angepasst. Top-Preise. Offerten unter Telefon 062 842 45 63 www.treppenhandlaeufe.ch
TEL 062 893 16 63 FAX 062 893 46 66 MALERGESCHÄFT BRYNER AG DIPL. MALERMEISTER ACKERWEG 10 | 5103 MÖRIKEN
MALERGESCHÄFT BRYNER AG EIDG. DIPL. MALERMEISTER ACKERWEG 10 | 5103 MÖRIKEN
INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH

Büchi+Fischer AG Malerei
5400 Baden,Tel. 056 222 53 83 5442 Fislisbach,Tel. 056 493 3564

INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH


Hochbau – Tiefbau – Holzbau Sanierungen – Renovationen
MaxFischerAGPostfach2085600LenzburgFax0628866686Tel.0628866688
Seit 1879 schaffen wir bleibende Werte www.maxfischer.ch
Tankrevisionen Hauswartungen Entfeuchtungen
Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 www.erismannag.ch
und Läden



Wahlempfehlung des HEV für die Grossratswahlen vom Herbst
(pd) Am 18.10.2020 wählt das Aargauer Stimmvolk seine Vertreterinnen und Vertreter für die nächsten vier Jahre in den Grossen Rat. Für den Hauseigentümerverband (HEV) Aargau, der rund 39’000 Mitglieder vertritt, heisst das, die Interessen der privaten Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer in der kantonalen Legislative wahrzunehmen. In der «Wohnwirtschaft», Ausgabe Mai 2020, hat der HEV Grossratskandidatinnen und -kandidaten aufgerufen, sich für die Prüfung einer HEV-Wahlempfehlung zu melden. Der Vorstand des HEV Aargau hat eingegangene Bewerbungen geprüft und empfiehlt, die aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten in den Aargauer Grossen Rat zu wählen bzw. jeweils zwei Mal auf die Wahllisten zu setzen. Es handelt sich um Personen, die die Ziele des HEV unterstützen und sich aktiv für den Schutz und die Förderung des privaten Wohn- und Grundeigentums engagieren.
Bezirk Aarau
• Marco Brivio, Muhen (SVP, neu)
• Clemens Hochreuter, Erlinsbach (SVP, bisher)
• Rainer Lüscher, Aarau (FDP, neu)
• Markus Lüthy, Erlinsbach (SVP, bisher)
• Suzanne Marclay-Merz, Aarau (FDP, bisher)
• Lukas Pfisterer, Aarau (FDP, bisher)
• Thomas Richner, Aarau Rohr (SVP, neu)
Bezirk Baden
• Roger Fessler, Mellingen (SVP, bisher)
• Marcel Gerny, Wettingen (SVP, neu)
• Adrian Gräub, Baden (SVP, neu)
• Michaela Huser, Wettingen (SVP, bisher)
• Daniel Notter, Wettingen (SVP, bisher)
Bezirk Bremgarten
• Roland Büchi, Wohlen (SVP, neu)
• Otto Eggimann, Berikon (CVP, neu)
• Michael Eichholzer, Oberlunkhofen (CVP, neu)
• Mario Gratwohl, Niederwil (SVP, bisher)
• Silvan Hilfiker, Oberlunkhofen (FDP, bisher)
• Karin Koch Wick, Bremgarten (CVP, bisher)
• Marc Läuffer, Wohlen (SVP, neu)
• Marlen Schmid, Nesselnbach (CVP, neu)
• Roland Vogt, Wohlen (SVP, bisher)
Bezirk Brugg
• Carlo Blättler, Rüfenach (SVP, neu)
• Doris Iten, Birr (SVP, bisher)
• Maya Meier, Auenstein (SVP, bisher)
Bezirk Kulm
• Rolf Haller, Zetzwil (EDU, bisher)
• Adrian Meier, Menziken (FDP, neu)
• Bruno Rudolf, Reinach (SVP, bisher)
• Daniel Wehrli, Schöftland (SVP, bisher)
Bezirk Lenzburg
• Pascal Furer, Staufen (SVP, bisher)
• Jeanine Glarner, Wildegg (FDP, bisher)
• Rolf Jäggi, Egliswil (SVP, bisher)
Bezirk Muri
• Nicole Müller-Boder, Buttwil (SVP, bisher)
• Daniel Urech, Sins (SVP, bisher)
Bezirk Rheinfelden
• Stephan Müller, Möhlin (SVP, neu)
• Bernhard Scholl, Möhlin (FDP, bisher)
• Désirée Stutz, Möhlin (SVP, bisher)
Bezirk Zofingen
• Sabina Freiermuth, Zofingen (FDP, bisher)
• Markus Gabriel, Uerkheim (SVP, bisher)
• Kurt Gerhard, Brittnau (SVP, bisher)
• Christian Glur, Glashütten (SVP, bisher)
• Roger Lussi, Strengelbach (CVP, neu)
• Sybille Sommer-Moor, Vordemwald (SVP, neu)
Bezirk Zurzach
• Patrick Gosteli, Kleindöttingen (SVP, bisher)
• Manuel Tinner, Döttingen (SVP, bisher)
Der Spezialist aus Ihrer Region für die Klimatisierung von privaten und gewerblichen Liegenschaften.
Besuchen Sie unsere Ausstellung in Baden.
Gratis Offerte.

Lichtschalter ein – Lichtschalter aus war gestern. Moderne Beleuchtungslösungen sind je nach Fabrikat via Smartphone, Tablet oder per Sprachsteuerung bedienbar. Lichtszenen und Effekte inklusive.

Flexibel einsetzbare Leuchtmittel und Lampen wurden in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Sie sind aus der heutigen Lichtwelt kaum mehr wegzudenken. Einfache Bluetooth-Lampen, die sich via App steuern lassen, eigenen sich für kleinere Anwendungen. Soll die Beleuchtung Teil eines Smart Homes sein, wird eine weiterreichende Lösung nötig. Diverse Hersteller bieten umfangreiche Systeme an, die per Funk via WLAN oder mit den Funkstandards Zigbee oder Z-Wave arbeiten. Über eine Schaltzentrale respektive ein Gateway kommunizieren sie mit den Leuchten.
Licht auf Distanz steuern
Genügend Reichweite beziehungsweise ein stabiles Netz sind die Voraussetzungen bei Bluetooth und Wireless LAN. Ist bei Bluetooth das Mobiltelefon mit der App ausser Haus, kann es die Lampen nicht
mehr steuern. Deshalb setzen viele Hersteller bei Smart Home auf Zigbee. In Sachen Reichweite punktet dieser Funkstandard gegenüber anderen Übertragungstechniken: Er ist stabil und ermöglicht, Licht aus bis zu 100 Metern Distanz zu steuern. Notwendig bei Zigbee ist jedoch ein Gateway als Lichtsteuerungszentrale zum Verbinden von Leuchten und Leuchtmittel mit Tablets oder Smartphones. Das Gateway ermöglicht es, Timer-Funktionen zu nutzen sowie Lichtszenerien zu definieren. Während den Ferien simuliert programmierbares Licht Anwesenheit. Um die Zentrale einzurichten, raten Fachleute, sich genügend Zeit zu nehmen – mit seinem Heimnetzwerk sollte man sich zumindest ansatzweise auskennen.
Für jeden etwas dabei
Eine Vielzahl verfügbarer Systeme beherrscht heute den Markt. Bei den neues-
ten LED-Lichtern befindet sich viel Technik in Lampen oder Leuchtstreifen und mit unterschiedlichen Lösungen ist einiges möglich. Das Beleuchtungssystem Osram Lightify bietet vielfältige Lichtstimmungen und Funktionen. Es basiert auf Zigbee und über ein Gateway sind bis zu 50 Leuchten im Innen- und Aussenraum steuerbar.
Dies geschieht per Smartphone oder Tablet mittels Lightify App. Die Lichtquellen sind dimmbar und ermöglichen verschiedene Weisstöne. Lichtfarbe sowie Helligkeit sind ebenso einstellbar. Für eine professionelle Nutzung eignet sich Osram Lightify Pro. Erhältlich sind die Produkte in den drei Sockeltypen E14, E27 und GU10 Spots.
Philips Hue basiert ebenfalls auf dem Funksystem Zigbee. Im Mittelpunkt dieser Lichtsteuerung steht die Basisstation Hue Bridge, von der aus sich bis zu
50 Leuchten kontrollieren lassen. Zum Angebot gehören auch LED-Streifen zur indirekten Beleuchtung, Strahler und spezielle Designer-Leuchten.
Preiswert drahtlos
Das Lichtsystem von Ikea trägt den Namen Trådfri – was «drahtlos» bedeutet. Das Licht der weissen LED-Lampen schalten Nutzer in drei Stufen von warm zu kalt. Farbige LED-Leuchten sind ebenfalls erhältlich. Die Steuerung ist per Fernbedienung oder mit der Trådfri-App möglich. Für letztere ist jedoch ein eigenes Gateway nötig. Die Produkte nutzen das Zigbee-Funksystem und lassen sich auch mit den Sprachassistenten Siri oder Alexa sowie Google Assistant per Sprachbefehl steuern.
Stufenweise zum Wunschsystem
Die Smarthome-Lösungen von iBricks bestehen aus einem Produktesortiment,
das die Bedienmöglichkeiten stufenweise ausbauen lässt. Beginnend mit dem Schalter Cello verfügt der Anwender über ein Bedienelement, mit dem das Licht einund ausgeschaltet sowie gedimmt werden kann. Zudem lassen sich sowohl Storen als auch die Heizung steuern. Die einzelnen Schalter, die einfach die normalen, bestehenden ersetzen, kommunizieren per WLAN-Standard.
Kaufkriterien
Ob man sich in einem Raum wohlfühlt oder nicht, entscheidet nicht zuletzt die Beleuchtung. Je nach Kontrast, Lichtfarbe oder Helligkeit entfaltet Licht eine andere Wirkung. Ortsunabhängig steuerbare Beleuchtungssysteme eignen sich, wenn ein breites Spektrum an Lichtszenen und Funktionen gewünscht wird. Vorhandene WLAN-Router, Tablets und Smartphones lassen sich in das Gesamtkonzept integrieren und flexibel nutzen.
• Die künstliche Beleuchtung ist ein Grundpfeiler der modernen 24-Stunden-Gesellschaft – Tendenz zunehmend. Über 24 Leuchtmittel befinden sich durchschnittlich in Schweizer Haushalten, fast doppelt so viele wie noch vor 10 Jahren.
• Menschen nehmen zirka 80 Prozent ihrer Umwelt über das Auge wahr.
• Licht hilft dem Menschen nicht nur, seine Umwelt wahrzunehmen, es beeinflusst auch sein Wohlbefinden und seine Gesundheit.
• Mit LED-Leuchtmitteln lassen sich bis zu 90 Prozent Energie sparen.
• Im Jahr 2019 betrug der Schweizer Stromverbrauch rund 58 Milliarden Kilowattstunden. Davon entfielen rund 10 Prozent auf Lichtinstallationen.








Villa Rosenheim Beinwil am See
11 Zimmer, 350 m2 Wohnfläche
2’955 m2 Grundstück
antike Parkett- und Steinböden grosszügige Parkanlage Verkaufspreis auf Anfrage
Bungalow Rietheim
5½ Zimmer, 171 m2 Wohnfläche
1’249 m2 Grundstück, Pergola
2 x Badezimmer en suite mit Ankleide rollstuhlgängig, ruhige Lage grosszügige Parkhalle
Verkaufspreis CHF 1’100’000.–
Gartenwohnung Remigen
4½ Zimmer, 142 m2 Wohnfläche
Dorfzentrum, Wohn- und Esszimmer 62 m2 Schlafzimmer mit integrierter Ankleide, 2 Nasszellen mit Tageslicht inkl. 2 Tiefgaragen-Parkplätze
Verkaufspreis CHF 660’000.–
Eigentumswohnung Oberentfelden
4½ Zimmer, 104.5 m2 Wohnfläche grosszügige Sonnenterrasse exkl. Tiefgarage à CHF 25’000.–grosszügiger Estrich kann als Büro oder Atelier genutzt werden Verkaufspreis CHF 565’000.–
Maisonettewohnung Buchs
4½ Zimmer, 125.7 m2 Wohnfläche loftartiges Wohnzimmer mit Cheminée offene Küche, Balkon mit Reduit grosszügig, sehr Zentral inkl. 2 Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 720’000.–
Terrassenwohnung Neuenhof
5½ Zimmer, 120 m2 Wohnfläche, an ruhiger Privatstrasse, nahe am Waldrand, schöner Gartensitzplatz, 1 Garagenbox, inkl. 2 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 950’000.–
Einfamilienhaus Lengnau AG
6 Zimmer, 170 m2 Wohnfläche 267 m2 Grundstück, schöner Kachelofen 2 Badezimmer mit Tageslicht 50 m2 Dachzimmer mit Cheminée grosse Garage mit toller Werkstatt Verkaufspreis CHF 620’000.–







Terrassenhaus Oberrorhrdorf
3½ Zimmer, 107 m2 Wohnfläche
120 m2 Sonnenterrasse mit Fernsicht zu den Alpen, geräumiger Keller inkl. 1 Garagenbox mit Vorplatz Verkaufspreis CHF 825’000.–
Eigentumswohnung Untersiggenthal
4½ Zimmer, 97 m2 Wohnfläche Bad mit Badewanne, Gäste WC Aussicht ins Grüne inkl. 1 Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 490’000.–
Wohn- und Geschäftshaus Schinznach Dorf
7½ Zimmer, 179.2 m2 Wohnfläche 1‘150 m2 Grundstück, Dorfzone Baulandreserve (W2) an Hanglage 6 Aussen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 825‘000.-
Attika-Maisonettewohnung Egg ZH
3½ Zimmer, 147 m2 Wohnfläche
Dachterrasse, grosse Galerie, inkl. Bastelraum, 1 Garagenplatz Verkaufspreis CHF 1’050’000.–
Reihen-Mittelhaus Reinach
5½ Zimmer, 148 m2 Wohnfläche, 111 m2 Grundstück pro Etage ein WC inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 580’000.–
Maisonettewohnung Birmenstorf AG
5½ Zimmer, 129.5 m2 Wohnfläche
Dachgeschoss mit Galerie, Duschzimmer, Schlafzimmer und Ankleide Balkon mit Weitsicht, familienfreundlich inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 560’000.–
Einfamilienhaus Biberstein
5½ Zimmer, 160 m2 Wohnfläche 369 m2 Grundstück, einmalige Aussicht bis in die Alpen, grosszügiger Wohnraum sehr gepflegt, Balkon und Dachterrasse Autounterstand, ideal für Familie Verkaufspreis CHF 740’000.–


Frage:
Ich bin Stockwerkeigentümer einer Wohnung im ersten Obergeschoss. Mein Nachbar im Erdgeschoss hat laut Reglement ein ausschliessliches Nutzungsrecht an einem Teil der Rasenfläche. Diese Fläche hat er vor einigen Jahren mit vorgängiger Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung mit der Pflanzung einer Hecke vom Rest der Rasenfläche abgetrennt und zusätzlich ein Blumenbeet gepflanzt. Seither kümmert sich regelmässig der Gärtner um die Pflege des Beets, des
Rasens und den Rückschnitt der Hecke, wobei die Rechnungen des Gärtners von der Stockwerkeigentümergemeinschaft bezahlt werden. Ist das zulässig?
Antwort:
Der Grund und Boden einer Liegenschaft gehört von Gesetzes wegen zwingend zu den gemeinschaftlichen Teilen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, weshalb dessen Unterhalt grundsätzlich Aufgabe der Gemeinschaft ist. Besteht an einem Stück Gartenfläche aber ein ausschliessliches Nutzungsrecht eines Eigentümers, ist der jeweilige Eigentümer –sozusagen als Ausgleich für sein Recht auf ausschliessliche Nutzung – in einem gewissen Umfang unterhaltspflichtig. Sofern das Reglement der Gemeinschaft nicht anderweitige Bestimmungen enthält, ist der gewöhnliche Unterhalt Sache des Nutzungsberechtigten. Hierzu gehört beispielsweise das Reinigen der Gartenplatten oder das Rasenmähen. Sofern dem Eigentümer der Erdgeschosswohnung das Anpflanzen von Sträuchern oder Hecken von der Eigentümerver-

sammlung gestattet wurde, muss er auch für deren Unterhalt besorgt sein. Insbesondere sind Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie nicht ins Nachbargrundstück oder einen allfälligen anderen Gartenanteil hinüberwachsen. Auch für die regelmässige Pflege des Blumenbeets ist der Nutzungsberechtigte selbst verantwortlich.
Selbstverständlich obliegt es dem nutzungsberechtigten Eigentümer, zu entscheiden, ob er die Unterhaltsarbeiten selbst besorgen möchte oder ob er hierfür die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nimmt. Für die Kosten des Gärtners für Arbeiten wie die Pflege des Blumenbeets oder den Heckenschnitt muss er jedoch allein aufkommen.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Waschmaschinen-Streik im dümmsten Augenblick Schweizweiter Allmarkenservice für die Küche und den Waschraum.

dipl. Steuerexperte, Voser Rechtsanwälte, Baden
In jede Liegenschaft werden Investitionen getätigt. Das Spektrum reicht von kleineren Renovationsarbeiten bis zu grösseren Umund Anbauten. Die steuerrechtlichen Folgen sind grundsätzlich bekannt: «Werterhaltende Aufwendungen» dürfen in der gleichen Steuerperiode als Liegenschaftsunterhalt vom Roheinkommen abgezogen werden. Die übrigen anrechenbaren (insbesondere wertvermehrenden) Aufwendungen können erst beim Verkauf der Liegenschaft bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinnes berücksichtigt werden.
Der steuerbare Grundstückgewinn
Der Gewinn aus dem Verkauf von Liegenschaften des Privatvermögens untersteht in allen Kantonen der Grundstückgewinnsteuer. Der steuerbare Grundstückgewinn wird in den Steuergesetzen regelmässig definiert als der Betrag, um den der Erlös die Anlagekosten übersteigt (so auch die Begriffsumschreibung in § 101 des Steuergesetzes des Kantons Aargau, nachfolgend «StG»). Rein mathematisch wären somit vom Veräusserungserlös der Liegenschaft sämtliche effektiven Anlagekosten abzuziehen. Nun gilt es indes zu beachten, dass das Steuergesetz des Kantons Aargau bei der Veräusserung einer Liegenschaft, welche die steuerpflichtige Person länger als zehn Jahre besass, immer einen steuerbaren Grundstückgewinn unterstellt. Dies deshalb, weil in einem solchen Fall bei der Steuerveranlagung die Anlage-
kosten pauschaliert und in Prozenten des Veräusserungserlöses festgesetzt werden. Die pauschalen Anlagekosten betragen dabei ab dem vollendeten zehnten Besitzesjahr 80 Prozent. Sie reduzieren sich pro weiteres Besitzesjahr um jeweils ein Prozent bis sie ab dem vollendeten 25. Besitzesjahr stets 65 Prozent des Veräusserungserlöses betragen (vgl. § 105 Abs. 1 StG). Je nach Besitzesdauer beträgt der steuerbare Grundstückgewinn somit 20–35 Prozent des Veräusserungserlöses. Beispiel: Wird eine Liegenschaft im elften Besitzesjahr für den Preis von einer Million Franken verkauft, dann betragen die pauschal ermittelten Anlagekosten 80 Prozent des Veräusserungserlöses bzw. CHF 800’000, womit der steuerbare Grundstückgewinn CHF 200’000 beträgt. Bei einem im elften Besitzesjahr zur Anwendung gelangenden Steuersatz von 20 Prozent (siehe hierzu § 109 StG) resultiert damit grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuer von CHF 40’000. Diese Steuerrechnung kann die steuerpflichtige Person einzig dadurch vermeiden, indem sie höhere effektive Anlagekosten vollständig und belegmässig nachweist (vgl. § 105 Abs. 3 StG).
Anlagekosten
Die steuerpflichtige Person hat angesichts des Umstandes, dass bei jedem Verkauf einer Liegenschaft mit über zehnjähriger Besitzesdauer ein steuerbarer Grundstückgewinn unterstellt wird, ein Interesse daran, allfällig höhere effektive Anlagekosten nachweisen zu können. Solche «Anlagekosten» stellen nach dem Gesetz zum einen der «Erwerbspreis für das Grundstück und alle weiteren Leistungen des Käufers» (siehe § 103 StG) und zum anderen die sog. «anrechenbaren Aufwendungen» (siehe hierzu § 104 StG) dar. Es stellt sich weiter die Frage, welche Investitionen unter den Begriff der «anrechenbaren Aufwendungen» fallen.
Anrechenbare Aufwendungen
Den Kantonen wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts bei der Um-
schreibung des Begriffs «anrechenbare Aufwendungen» ein relativ grosser Ermessensspielraum zugestanden. Es kann daher sein, dass gewisse Auslagen in einem Kanton als anrechenbare Aufwendungen gelten und im Nachbarkanton nicht. Überdies gibt es formelle Unterschiede: So hält beispielsweise das Zürcher Steuergesetz explizit fest, dass nur die in der massgebenden Besitzesdauer gemachten Aufwendungen anrechenbar sind (vgl. § 221 Abs. 3 StG ZH). Im Aargauer Steuergesetz fehlt demgegenüber eine solche gesetzliche Vorgabe. Anrechenbar sind daher beispielsweise auch Planungskosten für ein realisiertes Bauprojekt, die bereits vor dem Erwerb des Grundstücks angefallen sind.
In der Praxis wird anstelle von «anrechenbaren Aufwendungen» meistens von «wertvermehrenden Investitionen» gesprochen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es grundsätzlich um Kosten geht, welche eine dauernde Verbesserung des Grundstücks in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bewirken. Das Gesetz verlangt indes weder eine Wertvermehrung noch deren Dauerhaftigkeit. Mithin ist nicht erforderlich, dass die bauliche Änderung bei der Veräusserung noch vorhanden ist oder die Investition zu einem höheren Marktwert der Liegenschaft geführt hat. Werden beispielsweise zwei kleine Räume zu einem grösseren Schlafzimmer zusammengelegt oder die Wand zwischen Küche und Wohnzimmer geöffnet, so stellt dies bautechnisch zwar keine eigentliche Wertvermehrung dar, steuerrechtlich gelten diese Kosten aber gleichwohl als wertvermehrende bzw. anrechenbare Aufwendungen.
In allen kantonalen Steuergesetzen findet sich eine Norm, in welcher die wichtigsten Kategorien der «anrechenbaren» Aufwendungen aufgeführt werden und die den Steuerpflichtigen als Orientierungshilfe dienen soll (für den Kanton Aargau siehe § 104 StG).
Bau- und Planungskosten: Als wahrscheinlich wichtigste Gruppe der anrechenbaren Aufwendungen werden im Gesetz die Kosten für Planung, Bauten, Umbauten und andere Investitionen genannt (siehe § 104 Abs. 1 lit. a StG). Mit dieser Formulierung bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es keine abgeschlossene Liste von anrechenbaren Aufwendungen gibt.
Anrechenbar sind gemäss dieser gesetzlichen Regelung alle Bau- und Planungskosten, einschliesslich der Kosten für Werkleitungen, Vermessungen, Gartenanlagen usw. Dies gilt auch für die weiteren, mit der Erstellung einer Liegenschaft oder eines neuen Bauteils zusammenhängenden Kosten, wie beispielsweise Stromkosten für die Bauaustrocknung oder Aufwendungen für nicht ausgeführte bzw. geänderte Baupläne. Wenn von mehreren Projektvarianten nur ein Projekt ausgeführt wird, gehören auch die Kosten für die übrigen Projektvarianten zu den anrechenbaren Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung sind die nicht ausgeführten Projekte deshalb nicht belang- bzw. wertlos, weil sie der steuerpflichtigen Person die weitere Projektierung und die endgültige Projektwahl ermöglicht haben.
Neben den Aufwendungen für die «tatsächlichen» Verbesserungen sind auch die Kosten für «rechtliche» Verbesserungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise die Anwaltskosten bei der Begleitung in einem Einwendungsverfahren gegen das
Baugesuch, die Aufwendungen für die rechtliche Erschliessung eines Grundstücks, die Kosten der Begründung von Stockwerkeigentum oder die Kosten für die Ablösung eines bei Erwerb der Liegenschaft bestehenden Wohn- oder Nutzniessungsrechts. Ebenso zählen zu den rechtlichen Verbesserungen die auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes erhobenen kommunalen Planungsmehrwertabgaben. Solche dürfen erhoben werden, wenn ein Grundstück ein- oder aufgezont wird und das Grundstück hierdurch eine erhebliche Wertsteigerung erfährt.
Berücksichtigt werden können überdies die Leistungen, welche die steuerpflichtige Person selbst ausgeführt hat. Voraussetzung bildet allerdings, dass der Wert der eigenen Arbeit als Einkommen versteuert worden ist. Dieses Vorgehen kann bei einer relativ kurzfristigen Besitzesdauer aufgrund der unterschiedlich hohen Steuersätze von Vorteil sein, bei längerer Besitzesdauer in der Regel nicht.
Kosten von Vorzugslasten und Weiterem: Zu den anrechenbaren Aufwendungen gehören weiter die Grundeigentümerbeiträge an Bau und Korrektion von Strassen, Kanalisation, Sondernutzungspläne, Wasserbau, Bodenverbesserungen und ähnliche Werke (siehe § 104 Abs. 1 lit. b StG). Es handelt sich hier abgaberechtlich um sog. Vorzugslasten. Diese Abgaben werden dem Grundeigentümer zum Ausgleich der ihm aus den
öffentlichen Werken erwachsenen wirtschaftlichen Vorteile auferlegt.
Handänderungskosten: Als letzte Gruppe der anrechenbaren Aufwendungen erwähnt das Gesetz schliesslich die Kosten, die mit dem Erwerb und der Veräusserung des Grundstücks verbunden sind (siehe § 104 Abs. 1 lit. c StG). Indes sind gemäss § 45 der Verordnung zum Steuergesetz lediglich die «unmittelbar» durch den Erwerb und die Veräusserung des Grundstücks bedingten ausgewiesenen Kosten abzugsfähig. Hierzu gehören die Auslagen für eine im Hinblick auf den Verkauf in Auftrag gegebene Verkehrswertschätzung, Inserate, die Beurkundung und den Grundbucheintrag (nicht aber die Auslagen für die Errichtung von Schuldbriefen, die als «Finanzierungskosten» gelten) sowie bei unentgeltlich erworbenen Liegenschaften die darauf bezahlten Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern. Weiter gehören Maklerprovisionen dazu, allerdings nur im «üblichen» Umfang. Im Aargau wird von den Steuergerichten bei überbauten Grundstücken eine Vermittlungsprovision von 2 bis 3 Prozent und bei unüberbauten Grundstücken eine solche von 3 bis 5 Prozent akzeptiert. Weitergehende Provisionen, insbesondere auch solche, welche eine Beteiligung des Maklers am zusätzlichen Gewinn beim Überschreiten eines vereinbarten Mindestverkaufserlöses vorsehen, werden steuerlich nicht akzeptiert. Das Bundesgericht hat diese Praxis der Steuerbehörden (allerdings einen Zür-


Baumpflege und Häckselservice: Wir pflegen Ihren Aussenbereich mit Herzblut Unsere Spezialisten kümmern sich mit Begeisterung, Know-how und einem breiten Spektrum an Dienstleistungen darum, dass die Bäume und Ihre Immobilie rundum nachhaltig gepflegt werden und ihr Wert erhalten bleibt.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Livit FM Services AG
Altstetterstrasse 124 | 8048 Zürich
Tel. +41 58 360 36 66 | serviceline@livit-fm.ch
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Experte bringt Mehrwert
Sie können versuchen, Ihre Liegenschaft selbst zu verkaufen oder einen Immobilienberater beiziehen. Experten raten aber vom Verkauf auf eigene Faust ab. Und dies mit gutem Grund. Denn beim Immobilienverkauf kann vieles schieflaufen.

Thomas Hauser, Aargauer Verband der Raiffeisenbanken.
umfeld wie Bautätigkeit, Leerstandsziffer oder Zinsentwicklung im Blick zu haben.
zu geben und letzte offene Fragen zu klären.
Kennen Sie das Marktumfeld?
Für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, das Markt
Wer seine Immobilie verkaufen will, tut also gut daran, zu überlegen, ob er alles selber erledigen will oder ob er sich die Dienste eines erfahrenen Immobilienberaters sichern soll. Denn der Verkaufsprozess ist vielfältig und aufwändig. Es gilt, vieles zu organisieren und zu begleiten: Liegenschaftsschätzung, Zusammenstellung einer attraktiven Verkaufsdokumentation, Bestimmung der Marketingkanäle, Erstkontakte mit Kaufinteressenten, zeitintensive Verkaufsgespräche und Besichtigungen, schwierige Preisverhandlungen bis hin zum Vertragsabschluss.
Anstatt die aufwändige und komplexe Arbeit selbst zu machen, entlastet ein erfahrener Immobilienberater den Verkäufer mit dem nötigen Fachwissen und seinem Netzwerk. Die Kosten für einen guten Immobilienberater, der all das im Auge behält, lohnen sich.
Strategie ist entscheidend
Mit der richtigen Verkaufs und Preisstrategie müssten die grössten Hürden überwunden sein – könnte man zumindest meinen. Beim Kaufentscheid spielen sehr viele Emotionen mit. Hier kommt erneut die Bedeutung eines professionellen Immobilienberaters zum Tragen. Es liegt an ihm, Verkäufer und Käufer Sicherheit
Lohnt sich also der Beizug eines Immobilienberaters? Ein guter Immobilienberater kostet eigentlich nichts, nur ein schlechter. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Raiffeisenbank vor Ort über die Unterstützung beim Liegenschaftsverkauf durch einen Immobilienberater. Hilfreiche Tipps und Informationen finden Sie auch im Internet auf dem Wohnenportal RaiffeisenCasa.
Aargauer Verband der Raiffeisenbanken thomas.hauser@raiffeisen.ch www.raiffeisen.ch
cher Fall betreffend) im Jahr 2009 einer sog. «Willkürprüfung» unterzogen und geschützt (BGE vom 29. Mai 2009, 2C_119/2009).
Nicht anrechenbare Aufwendungen
In § 104 Abs. 2 StG werden auch noch zwei Fälle von nicht anrechenbaren Aufwendungen aufgelistet. Von Interesse ist hier der explizite Hinweis des Gesetzgebers, wonach Aufwendungen, die bei der Einkommenssteuer als Abzug berücksichtigt worden sind oder hätten berücksichtigt werden können, nicht als Aufwendungen anrechenbar sind. Dies bedeutet, dass dem Steuerpflichtigen bei der Vornahme von Investitionen in die Liegenschaft bezüglich Zuordnung der Kosten bei der Einkommens- oder Grundstückgewinnsteuer kein Wahlrecht zusteht. Vielmehr können die werterhaltenden Unterhaltskosten nur bei der Einkommenssteuer und die anrechen-
baren («wertvermehrenden») Aufwendungen nur bei der Grundstückgewinnsteuer zum Abzug zugelassen werden.
Nun ist die Zuordnung von Investitionen, gerade bei grösseren Um- und Ausbauten in eine bestehende Liegenschaft, zuweilen auch für den Steuerprofi und das Gemeindesteueramt eine Herausforderung. Da das Gesetz explizit festhält, dass Investitionen, die bei der Einkommenssteuer hätten berücksichtigt werden können, später nicht als anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer zum Abzug zugelassen werden dürfen, zieht der vorsichtige Steuerpflichtige hieraus zwei Schlussfolgerungen: Erstens bringt er dem Gemeindesteueramt zusammen mit der Steuererklärung jeweils alle in der Steuerperiode getätigten Investitionen in die Liegenschaft mit einer übersichtlichen Tabelle zur Kenntnis. Zweitens macht er im Zweifels-
falle die angefallenen Kosten als Unterhalt geltend. Gestützt hierauf muss das Gemeindesteueramt bei der Veranlagung eine Überprüfung der rechtlichen Zuordnung und allenfalls eine eigenständige Triage vornehmen. Soweit die Investitionen bei der Einkommenssteuer nicht zum Abzug zugelassen werden und soweit es sich hierbei ausnahmsweise nicht um sog. «Lebenshaltungskosten» handelt, kann beim späteren Verkauf der Liegenschaft mit den Einkommenssteuerveranlagungen und den dazugehörigen Rechnungen der Nachweis erbracht werden, dass es sich bei diesen Investitionen um bei der Grundstückgewinnsteuer anrechenbare Aufwendungen handelt. Dies bedingt allerdings, dass der Steuerpflichtige alle Unterlagen während der gesamte Besitzesdauer aufbewahrt. Die Erfahrung zeigt indes, dass solche Verhältnisse – zum Schaden des Steuerpflichtigen – die Ausnahme sind.

René Müller, Dr.iur., Rechtsanwalt, Advokatur Müller, Laurstrasse 6, 5200 Brugg
Im Zusammenhang mit Lärmschutzmassnahmen des Kantons Aargau stellte sich die Frage, ob diese auch gegen den Willen der betroffenen Grundeigentümer durchgeführt werden können, wie sie sich auf das Grundeigentum auswirken und ob bei Eingriffen in das Grundeigentum Entschädigung geschuldet ist und wenn ja, in welcher Höhe.
Die vorliegende Darstellung möchte einen Abriss über die gesetzlichen Grundlagen, die Frage der Enteignung und Hinweise auf Fragen der Entschädigung geben. Sie gilt ausschliesslich für Fälle von Lärmschutzmassnahmen des Kantons entlang von Kantonsstrassen und hinsichtlich bestehender Bauten daselbst.
Gesetzliche Grundlagen
Sowohl der Bund (Art. 74 BV), als auch der Kanton Aargau (§ 42 KV) sorgen sich um den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Der Bund hat hierzu das Umweltschutzgesetz erlassen. Gestützt hierauf erging die Lärmschutzverordnung (AS 814.41). Allfällige Sanierungen und Schallschutzmassnahmen müssen gemäss dieser Verordnung bei Hauptstrassen nach Art. 12 des Bundesgesetzes bis zum 31.3.2018 erfolgt sein. Der Kanton hat im Einführungsgesetz zum UWR legiferiert und vom Baudepartement Weisungen betreffend Lärmsanierungen der Kantonstrassen erlassen.
Lärmsanierungsprojekt des Kantons Sanierungen werden gemäss Art. 13 LSV nur dort vollzogen, wo ortsfeste Anlagen wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen. Von erheblicher Bedeutung ist die Interdependenz zwischen Bau- und Siedlungsplanung einerseits und Festlegung der Belastungsgrenzwerte für Strassenlärm andererseits.. Denn je nachdem, in welche
Empfindlichkeitsstufe ein bestimmtes Gebiet eingeordnet wird, sind die Planungswerte unterschiedlich. Diese können um bis zu 30 Prozent variieren (vgl. Anhang 3 zur LSV, Ziff. 2 mit Belastungsgrenzwerten).
Demgemäss hat es die Bauplanungsbehörde in der Hand, über die Anwendung der allfälligen Lärmschutzmassnahmen durch planerische Vorgaben zu bestimmen.
Bei Änderung der Zuweisungen des Gebietes in entsprechende Empfindlichkeitsstufen verliert der Strassenlärmkataster des Baudepartements seine Gültigkeit oder erhält Gültigkeit für neue Gebiete.
Art. 37 lit. a LSV verlangt, dass zu behebende Lärmimmissionen «auf Dauer wesentlich» von den Immissionsgrenzwerten abweichen.
Für Lärmschutzmassnahmen, die bis zum 31.3.2018 nicht durchgeführt sind, fehlt eine gesetzliche Grundlage. Denn nach diesem Datum müssen gemäss Art. 17 Abs. 4 lit.b LSV Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Strassen innert verlängerter Frist durchgeführt sein. Der Bund zahlt an die kantonalen Lärmschutzmassnahmen Beiträge.
Eingriff in das Grundeigentum 1Bundesverfassung Art. 26 und Kantonsverfassung § 21 KVAG schützen das Eigentum. Enteignungen dürfen nur gegen volle Entschädigung vorgenommen werden. Das überwiegende öffentliche Interesse ist materielle Rechtsmässigkeitsvoraussetzung jeder Enteignung.
Obwohl die Generalklausel des öffentlichen Wohls ausfüllungsbedürftig ist, weist es doch auf das Interesse einer grösseren unbestimmten Personenmehrheit hin. Nur dann kann von Öffentlichkeit gesprochen werden. Also stellt sich die Frage, ob bei einem von den möglicherweise zulässigen Schallschutz-
massnahmen betroffenen Grundeigentümer noch von öffentlichem Wohl einer Schallschutzmauer nur für ihn selber gesprochen werden könne, insbesondere wenn er dies nicht möchte. Denn eine solche Schallschutzmauer dient ausschliesslich dem Wohl des Grundeigentümers. Niemand anderer profitiert von der Schallschutzmauer als ausschliesslich derjenige, dem sie vor das Haus gesetzt wird. Damit stellt sich die Frage, ob das Erfordernis des öffentlichen Interesses am Bau einer Schallschutzmauer für den betroffenen Grundeigentümer überhaupt gegeben sein könne. Damit dürfte es bereits an den gesetzlichen Grundlagen für eine Enteignung von irgendwelchen Rechten oder einer Beeinträchtigung derselben für den Eigentümer fehlen. Soll der Eigentumsbegriff nicht zur leeren Worthülse verkümmern, sind strenge Anforderungen an die Nachweise formeller und materieller Enteignung zu knüpfen. Öffentliches Interesse fehlt.
Entschädigung
1. Sogar wenn eine Enteignung gerechtfertigt wäre, stellt sich die Frage, was entschädigt werden müsste. Auch hier schreibt das Baugesetz in §143 vor, dass alle Nachteile zu entschädigen sind, die dem Enteigneten aus dem Entzug oder der Beschränkung seiner Rechte erwachsen, nämlich: a) der Verkehrswert, b) bei Teilenteignung ein allfälliger Minderwert des Restes, c) zusätzliche Nachteile im übrigen Vermögen des Enteigneten, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge als Folge der Enteignung eintreten.
Der Schaden ist Differenz zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens des Enteigneten und dem Stand, den das Vermögen ohne die Enteignung hätte. Der Schätzungs- und Bemessungsvorgang ist ein fachtechnischer Vorgang, der entsprechendes Expertenwissen und fachliche Erfahrung erfordert. Nötigenfalls müssen externe Fach-
gutachter beigezogen werden. Jedenfalls geht es nicht an, apodiktisch festzuhalten, dass eine zwangsweise auferlegte Dienstbarkeit keinen Verkehrswert habe, ohne dass diese abgeklärt worden wäre. Insbesondere sind auch Nachteile der Verkleinerung der als Vorgarten nutzbaren Fläche, der Veränderung aus der Verlegung des Hauszugangs und insbesondere Beeinträchtigung der Aussicht infolge der Lärmschutzbaute mitzuberücksichtigen. Soweit dies nicht durch die Betroffenen ermittelt werden kann, sind auch hier Expertisen erforderlich.
2. Soweit sich aus der Enteignung von gewissen Teilen des Eigentums Vorteile für den Eigentümer ergeben, sind diese anzurechnen. Indessen geht es selbstverständlich nicht an, generell alle Entschädigungsforderungen für Schallschutzmassnahmen abzublocken mit dem Hinweis darauf, dass alleine der Schallschutz die verschiedenen Nachteile ohne Weiteres ausgleiche.
3. Das Baudepartement des Kantons Aargau hat bisher die Praxis befolgt, zwar das Land der betroffenen Grundeigentümer in Anspruch zu nehmen, dieses jedoch nicht zu enteignen, sondern lediglich mit Dienstbarkeiten zu versehen. Faktisch kommt dieses einer Enteignung für das fragliche Land jedoch gleich. Indessen steht diesfalls dem Enteigneten ein Ausdehnungsanspruch zu. Denn die Enteignung des ganzen Rechts, vorliegend des Eigentums, kann verlangt werden, wenn die Teilenteignung (vorliegend die Errichtung einer Dienstbarkeit auf einem Teil des Grundstücks) die bestimmungsgemässe Verwendung des nicht enteigneten Teils verunmöglicht oder erheblich erschwert. Damit würden gerade auch bei Schallschutzeinrichtungen und Bepflanzungen vor denselben die Fragen des Unterhalts des Schallschutzes und der Gewächse davor, Fragen der Instandhaltung der nicht beanspruchten Fläche zwischen Strasse und Schallschutzmauer etc. einer klaren Lösung zugeführt. Natürlich ist es einfacher, lediglich eine Dienstbarkeit herzustellen, da diese kaum je den Wert des durch die öffentliche Hand in Anspruch genommenen Grundeigentums aufweisen wird. Die Enteignung eines Grundstücksteils durch Belastung mit
einer Dienstbarkeit und Errichtung einer Schallschutzmauer darauf würde die bestimmungsgemässe Verwendung des nicht enteigneten Teils verunmöglichen. Deshalb kann die Ausdehnung verlangt werden.
4. Endlich stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn der betroffene Grundeigentümer weder die Schallschutzmauer möchte, noch irgendetwas von seinem Eigentum dem Kanton abzutreten gewillt ist. Andersherum gefragt, ob der Enteignete der ganzen Prozedur zustimmen müsse oder nicht. Normalerweise ist eine Zustimmung eines Enteigneten zu einem Werk im öffentlichen Interesse nicht verlangt. Im Falle einer Schallschutzmauer fehlt es an einem öffentlichen Interesse. Es ist der Eigentümer, der darüber bestimmt, ob seinem Grundstück durch Schallschutzmauer ein höherer Verkehrswert zukomme oder nicht. Er hat die Konsequenz daraus zu tragen, wenn er die Liegenschaft veräussern möchte. Ein allfälliger Dritterwerber kann später nicht kommen, um einen Schallschutz vom Staat zu verlangen. Denn er hat die Liegenschaft in einem bestimmten Zustand gekauft, nämlich ohne die von seinem Rechtsvorgänger nicht gewünschten Schallschutzvorkehren. Deshalb hat er sie wohl auch günstiger gekauft.
Da kein öffentliches Interesse an der Erstellung der Schallschutzmauer besteht, sondern dieses ausschliesslich dem betreffenden Eigentümer zugute kommt, kann von seiner Zustimmung zu den gutgemeinten Vorsorgemassnahmen des Staates in Bezug auf den Lärmschutz nicht abgesehen werden. Wer diese Beglückung durch staatliche Aktivitäten nicht möchte, der ist bei seinem freien Willen zu respektieren. Wenn ein Grundeigentümer den nur ihm nützlichen Schallschutz nicht will, hat es damit sein Bewenden.
5. Fristen: Der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts in Aarau ordnet die öffentliche Auflage während 30 Tagen in den betroffenen Gemeinden an. Personen, deren Rechte voraussichtlich in Anspruch genommen werden, sind vor Beginn der öffentlichen Auflage zu benachrichtigen. Innerhalb der Auflagefrist (30 Tage) sind Einwendungen gegen die Enteignung oder deren Umfang
und Begehren um Planänderungen, die Entschädigungsforderungen, Begehren um Ausdehnung der Enteignung und Begehren um Sachleistung anzubringen.
Unterbleibt diese Eingabe während der Auflagefrist, so kann der Enteignete u. U. auch nachträglich Forderungen und Begehren beim Spezialverwaltungsgericht geltend machen.
Derartige nachträgliche Forderungen muss man innerhalb von 6 Monaten seit Kenntnisnahme geltend machen. Ist ein Werk 10 Jahre vollendet, sind derartige Nachmeldungen nicht mehr möglich.
Zusammenfassung
Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass sich in Zusammenhang mit den Lärmschutzmassnahmen des Kantons entlang der Kantonstrassen bei bestehenden Liegenschaften viele teils komplizierte Fragen stellen. Der betroffene Eigentümer ist gut beraten, wenn er sich um die angesprochenen und nachfolgend in Stichworten dargestellten Problemkreise bemüht:
a) Sind Sanierungen und Bau der Schallschutzmauer bis 31.3.2018 erfolgt?
b) Wurde durch Planungsmassnahmen des Kantons auf die Frage der Immissionen eingewirkt?
c) Weichen die zu behebenden Lärmimmissionen auf Dauer wesentlich von den Immissionsgrenzwerten ab?
d) Hat der Kanton hierfür Entschädigungen vom Bund erhalten – wenn ja, in welcher Höhe?
e) Liegt die geplante Massnahme im öffentlichen Wohl oder geht es nur um private Interessen?
f) Wie setzt sich der Schaden für den Betroffenen durch die Schallschutzmassnahme zusammen?
g) Ist allenfalls eine Ausdehnung der Enteignung von Dienstbarkeiten in eine Enteignung des Eigentums zu denken?
h) Liegt eine Ablehnung der Massnahme durch den Grundeigentümer vor?
i) Sind die Fristen betreffend Enteignungsanmeldung und Entschädigungsbegehren nach dem kantonalen Baurecht eingehalten?








Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.



Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Hauptsitz Brugg
Hauptsitz Brugg
Tel. 056 441 60 84
Tel. 056 441 60 84
Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.
Filiale Neuenhof
Als zuverlässiger Partner für behagliche Wärme realisieren wir Heizungssysteme aller Art. Wir kennen uns mit Öl, Gas, Luft und Wasser genau so gut aus wie mit thermischen Solaranlagen oder Photovoltaik. An den Standorten Brugg und Neuenhof projektieren und planen wir massgeschneiderte Lösungen für höchste Ansprüche.
Filiale Neuenhof
Tel. 056 426 37 23
Tel. 056 426 37 23
Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Hauptsitz Brugg
Tel. 056 441 60 84
Filiale Neuenhof
Tel. 056 426 37 23

Sichere Handläufe

Moderne Handläufe aus handwarmem und wartungsfreiem Aluminium. Viele Dekore zur Auswahl. Schöne Sicherheit für Ihr Zuhause. Jetzt alle Treppen nachrüsten! koStenloS ProSP ekte anfordern!
Wandseitig für mehr Sicherheit!

Flexo-Handlauf Zentrale Winterthur Ideal für Treppenim Garten!
Seenerstrasse 201
Kaum eine Staude hat mit so vielen Vorurteilen zu kämpfen und wird als Unkraut definiert wie die Distel. Dabei sind Disteln, in ein Staudenbeet oder einen Naturgarten gepflanzt, mit ihren blauen oder silberschimmernden Blüten und Blättern wunderschön, edel und zivilisiert. Disteln sind ausdrucksstarke Pflanzen, die nicht nur mit ihren Blüten, sondern mit ihrem gesamten Wuchs die Blicke auf sich ziehen. Auch in Blumengestecken oder zu Dekorationszwecken machen sich Disteln sehr gut.
Robust und pflegeleicht
Disteln blühen im Hochsommer und die attraktiven Fruchtstände bringen einen fantastischen Herbst- und Winteraspekt in den Garten, vor allem, wenn sie mit Raureif oder Schnee bedeckt sind. Disteln, so wie auch andere Stauden, sollten erst im Frühjahr zurückgeschnitten werden. Disteln sind Sonnenanbeter und sie ertragen
Trockenheit sehr gut. Sie sind robust und sehr pflegeleicht. Hinzu kommt, dass Disteln aus ökologischer Sicht sehr wertvoll sind. Distelfinke und andere Vögel, auch kleine Säugetiere, mögen ihre Samen. Ihre Blüten ziehen Hummeln, verschiedene Bienenarten und andere Insekten an. Den Schmetterlingsraupen dienen ihre Blätter als Futter. Später im Jahr benutzen Insekten die hohlen Stängel als Winterquartier.
Die Schweiz ist reich an verschieden Disteln für jeden Standort. Der Begriff «Distel» umfasst viele stachelige Pflanzen unterschiedlicher Gattungen. Wenn man also etwas für den Insektenschutz tun möchte, findet man wohl kaum eine ergiebigere Staude.
In Deutschland hat der Bund der Staudengärtner die Distel zur Staude des Jahres 2019 erhoben, da Disteln für eine belebte Umwelt sorgen und eine ausgezeichnete Nahrungsquelle für viele Nützlinge sind.
Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach
Die Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach hat am 14. August 2020 in Anwesenheit von Vorstand und Protokollführerin stattgefunden.
Alle Traktanden und Anträge wurden genehmigt sowie alle Mitglieder des Vorstandes sowie die zwei Rechnungsrevisoren in ihrem Amt bestätigt. Gemäss Statuten konstituiert sich der Vorstand selber. An der vorangegangenen Vorstandssitzung wurden der Präsident, Andreas Senn, sowie die Vizepräsidentin, Dr. Marianne Klöti, ebenfalls in ihrem Amt bestätigt.
Aufgrund der unsicheren Entwicklung wartet der Vorstand im Moment zu mit dem Planen von weiteren Veranstaltungen.
Wir danken den Mitgliedern für ihre termingerechte Stimmrechtsabgabe und wünschen allen eine schöne und gesunde Sommerzeit.
Der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach


s geschah an einem ganz gewöhnlichen Nachmittag, um 15.45 Uhr, im beschaulichen Zürcher Unterland. Mit einem Hammer versuchten zwei Täter durch die Balkonglastüre in eine Liegenschaft einzudringen.
Sie scheiterten drei Mal! Dann gaben sie auf. Pech gehabt, denn sie trafen auf eine QUDRAGARD® gesicherte Balkonfenstertüre. Innen mit der Integral-Fenstersicherung verstärkt und das Glas mit der einbruchhemmenden Profilon-Folie beschichtet.
Eine erneute Erfolgsgeschichte aus über 40‘000 montierten Sicherheitssystemen QUDRAGARD®.
Wenn auch Sie Sicherheit mehr schätzen als unwillkommene Gäste, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
062 739 30 40
Zeglas AG QUADRAGARD EINBRUCHSCHUTZ, Bahnhofstrasse 10, 5040 Schöftland, www.quadragard.ch
Art.-Nr. Stück
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch
Mietvertragsabschluss/Mietobjekts-Abnahme/Übergabe; Hauswart; Unterhalt
Heizungs- und Betriebskosten (Nebenkosten); Buchhaltung
Die Nebenkosten (Heiz-, Warmwasser- und Betriebskostenabrechnung) (2019)
– Heizkosten (184 Seiten) (2019/SHEV)
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
(398 Seiten) (2016/SHEV)
20 Prozent Mengenrabatt bei Bestellungen von über 100 Exemplaren des gleichen Artikels. Kein Drucksachenversand unter Fr. 5.– (zuzüglich Versandspesen).
Alle Preisangaben ohne Versandspesen. Preisänderungen vorbehalten. Keine Warenretouren. Versand ins Ausland nur gegen Vorauszahlung.
Mitglied-Nr.:
(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)
Name: Vorname:
Adresse:
PLZ/Ort:
Datum: Unterschrift:


Möchten Sie eine Entkalkungsanlage ausprobieren?
WEICHES WASSER 1 JAHR ERLEBEN –ERST DANN ENTSCHEIDEN:
Mit einem KalkMaster-Probeabo können Sie die Enthärtungsanlage weiter mieten, günstig kaufen oder ohne weitere Kosten zurückgeben!

Jetzt 1 Jahr Probegünstig testen



Mit unserem Treppenlift verhilft die HERAG AG, ein Schweizer Unternehmen, ihren Kunden seit über 30 Jahren zu mehr Unabhängigkeit, Sicherheit und Komfort in ihrem Zuhause. Mit perfektem Service.
PRÄSENT UND LOKAL VERANKERT
Zürich - Basel - Luzern 062 511 72 46 sales@stannah.ch www.stannah.ch
Unverbindliche und kostenlose Beratung www.kalkmaster.ch · info@kalkmaster.ch

Aus einer kleinen Manufaktur in Unterkulm, die Musikspieldosen herstellte, wurde ein internationales Unternehmen, das Armaturen in die ganze Welt liefert. Eine interessante Geschichte, die geprägt ist vom Willen, sich weiterzuentwickeln und auf Qualität und schlichten, zeitlosen Stil zu setzen.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Es gibt wohl niemanden in der Schweiz, dem die drei Buchstaben KWC auf der Armatur eines Badezimmers, einer Küche oder auf dem Wasserhahn über dem Lavabo eines Restaurants nicht schon begegnet sind. Vielleicht hat sich die eine oder der andere auch schon gefragt, was die drei Buchstaben eigentlich zu bedeuten haben. Ein Blick in die Firmengeschichte bringt Klarheit.
Von der Musikdose zum «Hähneli» Im Jahr 1874 gründete Adolf Karrer im aargauischen Unterkulm eine kleine Manufaktur, in der mechanische Musikspieldosen fabriziert wurden. Einige Jahre später liess Karrer eine Giesserei anbauen, die zusätzlich Rohwerke und Stahlklaviere fertigte. Im Jahr 1888 trat Eugen Weber in die Firma ein. Er war verantwortlich für den Verkauf, später für die Buchhaltung.
Vor der Jahrhundertwende ging die Nachfrage nach Musikdosen stark zurück. Das Unternehmen reduzierte die Zahl der Mitarbeitenden. Nach dem Tode Karrers über-

nahm Eugen Weber die Leitung der Firma. Anfang 1900 stellt die Manufaktur die Fabrikation der Musikspieldosen ganz ein. Stattdessen verlegte sie sich aufs Giessen von Gas- und Wasserhähnen. Die Firma trat neu unter dem Namen Karrer und Weber, Armaturenfabrik auf. 1919 wird das Unternehmen eine Familienaktiengesellschaft, die nun Karrer, Weber und Cie heisst. Damit ist das Geheimnis um die Buchstaben KWC aufgedeckt. Die drei Buchstaben werden zum Markenzeichen.
Einen grossen Schritt in die Zukunft macht KWC zwischen Ende der 1940er- bis Mitte der 1950er-Jahre. Der Bau einer neuen Fabrikationshalle vergrössert die Produktionskapazität um 70 Prozent. KWC entwickelt in dieser Zeit die weltweit erste 1-LochKüchenarmatur mit einer ausziehbaren Schlauchbrause. Gleichzeitig gründet KWC eine eigene Pensionskasse, bei der sich die Mitarbeitenden versichern konnten.
Franke übernimmt KWC
Zum 125-jährigen Jubiläum erbaute KWC eine neue Galvanikanlage, die 34 Meter lang, 16 Meter breit und 10 Meter hoch ist. Im Maschinenraum darunter liegt eine effiziente Aufbereitungsanlage für das Abwasser. Im Bereich der Verwaltung und der Besitzverhältnisse gibt es während dieser Zeit einige Veränderungen. Im Jahr 2013 kehrt KWC wieder in Schweizer Hände zurück. Die Aarburger Franke-Gruppe übernimmt das Armaturenunternehmen.
Preise für Gestaltung und Markenführung KWC bietet heute eine breite Palette an Armaturen für Küche und Bad in verschiedenen Ausführungen. KWC hat nicht nur in Privathäusern einen festen Platz erobert, die Armaturen kommen auch in professionellen Betrieben der Gastronomie und in Grossküchen zum Einsatz und sind dort nicht mehr wegzudenken. Die Armaturen
1984 übernahmen die Hansa Metallwerke aus Stuttgart die Mehrheit der Aktien von KWC. Während der 1990er-Jahre erstellte das Unternehmen westlich des Flüsschens Wyna eine neue Fertigungshalle. Gleichzeitig gründet KWC in Deutschland, Italien und den USA Tochtergesellschaften.


sind praktisch zu handhaben und haben eines gemeinsam: Sie bestechen durch klare, schlichte Formen, egal ob sie eher rund oder kantig geformt sind. Das brachte KWC weltweit schon einige Gestaltungspreise ein.
Die Badarmatur KWC Zoe kam 2013 auf den Markt. Mit dieser Armaturenlinie holte sich KWC gleich mehrere Auszeichnungen: den Good Design Award 2015–2016, den German Design Award 2016 sowie den IF Design Award 2016. Die deutsche Jury lobte die elegante Gestaltung, die an die Form eines parabolischen Wasserstrahls erinnere. Die Armatur vereinige raffiniert Funktionalität und Ästhetik und gehöre in die Premiumklasse in Sachen Badarmaturen.
Die beiden Modelle KWC Piana und Intro erhielten 2017 in den USA den renommierten Adex Award für exzellentes Design und überragende Qualität. Im gleichen Jahr wurde KWC an der Verleihung des German Brand Award prämiert. KWC erhielt das Prädikat «Special Mention». Damit würdigt die Jury besondere Aspekte in der Markenführung. Die Auszeichnung honoriert das
Fortsetzung Seite 27


Laufende Modernisierung und Kontrolle sorgen für Qualität in der Produktion.
● Küchen – Bad – Böden
● Haushaltgeräte-Austausch
● 300m 2 Ausstellung



Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG
Schreinerei – Küchenbau
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.
Insektophon 0848 800 688

ch
Die Verkaufbarkeit älterer Immobilien
Die Preisfindung bei Altliegenschaften ist eine anspruchsvolle Angelegenheit. Um die Verkaufbarkeit zu gewährleisten, muss neben dem Verkaufspreis auch eine umfassende Renovation bewertet werden. Nur so kommt man zum optimalen «Markteintrittspreis».
Sehr wichtig ist aber bei älteren Liegenschaften auch, dass sie nicht leergefegt, sondern noch bewohnt oder zumindest einfach möbliert verkauft werden können. Oft übernimmt sogar der künftige Besitzer eine allfällige Räumung der Liegenschaft und entlastet so die Verkäuferschaft.
Gerade ältere Menschen benötigen für diesen wichtigen Schritt, dem Verkauf ihrer seit Jahren bewohnten und geliebten Liegenschaft, genügend Zeit.
Daher ist es wichtig, sich von keinem Makler unter Druck setzen zu lassen.
Bei der Auswahl des Maklers ist es sinnvoll, unter Umständen mehr als eine Firma zu einem ersten Gespräch einzuladen. So lernt man sich gegenseitig kennen und die verschiedenen Dienstleistungspakete können miteinander verglichen werden.


Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Nicht alleine die Kosten des Verkaufs sind ausschlaggebend, sondern auch das Gefühl, das man von diesem zukünftigen Partner erhält. Sehr hilfreich ist auch die Einsicht in aktuelle Referenzen. Hat der Makler konkrete Erfahrungen beim Verkauf solcher Häuser in dieser Gegend? All dies sind Faktoren für einen erfolgreichen und sicheren Verkauf!
Wir nehmen uns Zeit für Sie – gerne kommen wir zu Ihnen und zeigen Ihnen auf, wie Sie den Verkauf in Angriff nehmen können. Danach warten wir auf Ihre Entscheidung und sind zur Stelle, wenn Sie uns brauchen. Übrigens sind unsere Konditionen völlig transparent, erst nach Abwicklung des gesamten Verkaufes ist unsere Provision fällig. Sämtliche Aufwendungen im Vorfeld sind für Sie kostenlos!
Tel. 062 822 24 34 info@immoservice.ch www.immoservice.ch
Engagement um die Wettbewerbsfähigkeit der Marke. Dazu zählt nebst den exzellenten Produkten auch eine erfolgreiche Markenstrategie. KWC stellt darin die Swiss Water Experience ins Zentrum: Wasser als Ur-Kompetenz, Erfahrung, Erlebnis und Verantwortung. 2018 holte sich KWC gleich zwei Red Dot Design Awards für ihre hohe Gestaltungskompetenz.
KWC will hoch hinaus Im Juli 2020 berichtete die Aargauer Zeitung über das Entstehen des neuen KWC-Towers, der neben dem Bahnhof Unterkulm gebaut wird und nun fast fertig ist. Entstanden ist mehr als nur ein Gebäude. Ein ganz neues Quartier soll es werden, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Im neuen Komplex sind neben Büros auch 74 Wohnungen untergebracht. Geplant ist, dass KWC Ende August in die neuen Büroräumlichkeiten einziehen wird.
Als Wahrzeichen steht vor dem KWC-Tower ein elf Meter hoher Brunnen aus gebürstetem Chromstahl. Die augenfällige und firmentypische Skulptur ist neun Meter breit und stellt eine moderne KWC-Armatur dar. Ein Teil des alten Firmengeländes, das direkt an der Wyna liegt, will die Gemeinde der Natur zurückgeben. Entlang des Flüsschens soll ein Park entstehen. Die geplante Renaturierung des Gewässers soll rund 800’000 Franken kosten. Zudem gab es an der Spitze der KWC-Mutterfirma Franke Water Sys-

Vor dem KWC-Tower steht selbstredend die elf Meter hohe Brunnenfigur in Form eines Wasserhahns.
tems einen Wechsel in der Unternehmensführung. Die Leitung liegt neu bei Patrik Wohlhauser, CEO der Franke-Gruppe.
Im Laufe von mehr als 146 Jahren ist aus einer kleinen Manufaktur ein erfolgreiches
Unternehmen geworden, dessen Produktionsstätte noch immer in Unterkulm liegt und das seine Qualitätsarmaturen heute in über 50 Länder exportiert. KWC hat sich einen grossen Namen erarbeitet und ist heute eine weltbekannte Marke.

Eigene Produktion seit 1993
Jetzt auch regensicher.


SEIT ÜBER 10 JAHREN
Ein Duschvorhang ist die kostengünstige Spritzschutz-Variante für Dusche oder Badewanne. Eine fest montierte Duschwand an der Badewanne oder eine Duschkabine verfügen über andere Vorteile. Es gilt, die Vor- und Nachteile beim Entscheid abzuwägen.
Brigitte Müller, Redaktorin
Obwohl barrierefreies Duschen im Trend ist, duscht man in vielen Badezimmern –oft aus Platzgründen – immer noch in der Badewanne. Als Spritzschutz kann ein simpler Duschvorhang dienen oder eine fest montierte Badewannen-Duschwand aus Glas oder Kunststoff. Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile.
Kostengünstig und vielfältig Vorhänge sind kostengünstig, im Fachhandel oder im Baumarkt erhältlich und meist einfach zu montieren. Ein weiterer Vorteil ist die riesige Auswahl an Motiven und Dessins – vom schlichten einfarbigen Modell bis hin zu blumigen und knalligen Sujets, vom flotten Spruch bis hin zu springenden Delphinen – je nach Vorliebe kann man ein ruhiges oder buntes Design wählen und damit sein Badezimmer dekorieren. Darüber hinaus gibt es Duschvorhänge aus diversen Materialien: von Kunststoff über Polyester bis hin zu Baumwolle oder Leinen. Bei der Wahl eines Duschvorhangsujets sollte man bei einem Bad, dass auffäl-
lig gefliest oder unruhig möbliert ist, lieber auf einen einfarbigen oder neutralen Duschvorhang setzen. Ist das Bad hingegen recht schlicht gehalten, kann man bei der Wahl des Vorhangs ruhig etwas mutiger sein und ein ausgefallenes Sujet wählen. Für kleinere Bäder ist ein transparenter Vorhang ideal, denn er lässt von aussen die Sicht auf die hinter ihm liegende Wand frei. Dadurch wirkt der Raum grösser als bei einem blickdichten Vorhang. Ausserdem schirmt ein transparenter Duschvorhang elektrisches Licht oder das Tageslicht weniger stark ab. Für dunkle Bäder sind transparente Duschvorhänge oder solche in hellen Farben ebenfalls besser geeignet, denn sie schlucken weniger Licht als ein Duschvorhang in dunklen Farbtönen.
Verschiedene Halterungen
Im Gegensatz zu einem fest installierten Spritzschutz aus Glas oder Kunststoff sind für das Aufhängen eines Duschvorhangs meist nur wenige Handgriffe nötig. Wie man den Duschvorhang anbringt, hängt vom Grundriss des Bades ab. Ist die Dusche oder Badewanne von drei Wänden umge-
ben, von denen zwei parallel zueinander stehen, ist die Installation des Vorhangs besonders einfach. Dann reicht in der Regel eine Duschvorhangstange, auch Teleskopstange genannt, die zwischen die zwei Wände geklemmt wird. Löcher bohren in Fugen oder Fliesen ist bei dieser Lösung also nicht notwendig. Wer es etwas eleganter haben möchte, kann Vorhangstangen in Ringform wählen, sei es halbrund oder oval. Auch in U-Form werden Modelle angeboten, die dann meist an der Decke montiert werden.
Eine Alternative zum einfachen Duschvorhang ist das Duschrollo. Dieses wird mit einer Kassette an der Decke des Badezimmers befestigt, in der man das Rollo per Seilzug ganz verschwinden lassen kann. In eingerolltem Zustand fallen die Rollos kaum auf und sind deshalb eine Alternative für kleine Bäder. Wichtig: Das Duschrollo muss vollkommen trocken sein, bevor es nach dem Duschen wieder eingerollt wird – sonst bildet sich schnell Schimmel. Womit ein nächster Vorteil eines Duschvorhangs thematisiert wird: die Reinigung. Wer nach dem Duschen keine Zeit aufwenden möchte, mit einem Abzieher sofort die bespritzte Wand zu reinigen, für den ist ein Vorhang die bessere Wahl. Nach dem Duschen kann der Vorhang kurz mit Wasser abgespült werden. Danach darauf achten, dass der Vorhang komplett ausgezogen ist, damit er vollständig trocknen kann. Wird der Vorhang nass zusammengeschoben, ist er ein idealer Nährboden für Schimmel, der sich auf einem Gemisch aus Hautschuppen, Feuchtigkeit und Seifenresten bilden kann. Einmal im Monat sollte man den Duschvorhang in der Waschmaschine gemäss Waschetikette reinigen.
Nicht nur aus optischen, sondern auch aus hygienischen Gründen sollte man einen

Duschvorhang nach einiger Zeit austauschen. Spätestens dann, wenn sich Kalkund Schmutzablagerungen am Saum nicht mehr richtig entfernen lassen.
Langlebige Duschwand Fest montierte Spritzschutz-Scheiben zeichnen sich vor allem durch ihre Langlebigkeit aus. Langlebigkeit hat aber ihren Preis, so sind doch bei einer Duschkabine oder einem Wannenaufsatz die Anschaffungs- und Montagekosten eindeutig höher.
Wenn Vorhänge eine breitere Palette an Dessins bieten, hat eine durchsichtige Duschwand den entscheidenden optischen Vorteil, dass ein Badezimmer – vor allem ein kleineres – damit grösser wirkt. Duschwände können bis unter die Decke gezogen werden, ohne das Bad dadurch zu «erdrücken», und gewährleisten gleichzeitig einen maximalen Spritzschutz. Liegt hinter der Dusche ein Fenster, kann das Badezimmer dank der Glas- oder Kunststoffscheibe vom Eingebaute Glasabtrennung fürs Duschen in einer Badewanne.
Tageslicht profitieren. Der Nachteil von Duschwänden gegenüber Duschvorhängen ist der Preis. Auch die Entscheidung zwischen Glas und Kunststoff wird meist im Hinblick auf den Preis getroffen. Kunststoffwände sind zwar günstiger, verkratzen jedoch auch schneller und sind dadurch intensiver in der Pflege. Glastüren sind teurer, sehen in den meisten Fällen aber auch edler aus und können über eine Beschichtung verfügen, die das Wasser abperlen lässt –und sind somit pflegeleichter.
Die richtige Pflege unterstützt die Langlebigkeit einer Duschwand: Nach dem Duschen wird empfohlen, die Wasserreste mit einem Duschabzieher zu entfernen und schnell mit einem saugfähigen Putztuch nachzureiben. Darüber hinaus müssen Kalkablagerungen regelmässig entfernt werden. Besonders faltbare Duschabtrennungen mit ihren Rillen und Ecken benötigen für langanhaltende Sauberkeit eine sorgfältige Reinigung von Schmutz und Kalk.








Vermeiden Sie Fehlkäufe und profitieren Sie von über 35 Jahren Erfahrung!
• Matratzen (CH-Produktion)
• Latten-, Motorenroste
• Bettrahmen, Zubehör
• Decken, Traumkissen
• Bettfedernreinigung etc.

auch bei Ihnen zu Hause Ihre Schlafberater mit

Unterdorfstrasse 3 • 5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42 www.betten-kueng.ch
Öffnungszeiten: Montag geschlossen
Dienstag-Freitag: 9-12 • 14-18.30 Uhr Samstag 9-16 Uhr
Ist der Härtegrad des Leitungswassers höher als 20 französische Härtegrade, empfehlen Fachleute eine Anlage zur Wasserenthärtung. Geräte und Leitungsnetz werden dadurch geschont und leben länger. Auf dem Markt sind verschiedene Systeme erhältlich. Ein eigenes Prinzip bietet die Firma Hydro Service Schweiz aus Wohlen an.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Die Firma Hydro Service Schweiz wurde 2012 vom Schweden Per Lindwall gegründet. Als Inhaber des Geschäfts mit Sitz in Wohlen ist der Elektoingenieur primär für die Entwicklung der hochstehenden Kalkschutzanlagen verantwortlich. Seit zwei Jahren ist Fredy Born bei Hydro Service Schweiz als Geschäftsführer tätig. Er ist verantwortlich für die Führung der Firma und die Etablierung der Marke: Er unterstützt das Tagesgeschäft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der erfahrene Ökonom und Marketingfachmann arbeitet seit bald zwanzig Jahren in dieser Branche und kennt deshalb die verschiedenen Wasserenthärtungsanlagen, die auf dem Markt zu haben sind. Im folgenden Interview spricht Fredy Born über die Stärken und Schwächen von Kalkschutzanlagen.
Weshalb braucht es Wasserenthärter? Grundsätzlich haben wir in der ganzen Schweiz gesundes Leitungstrinkwasser. Ab einer Wasserhärte von über 20 französischen Härtegraden (°fH) entstehen in den Leitungen, an den Armaturen, in allen Geräten, die mit fliessendem Wasser in Berührung kommen, Kalkablagerungen, die sehr hartnäckig sind und auf ein Mass anwachsen können, die den Leitungen und Geräten schaden. Leitungen verstopfen und der Wasserdruck fällt zusammen. Der Wasserkocher braucht mehr Energie, das Dampfbügeleisen funktioniert plötzlich nicht mehr und muss ersetzt werden. Liegt die Wasserhärte unter 20 °fH sind eher keine Enthärtungsmassahmen oder -geräte notwendig.
Auf dem Markt werden verschiedene Lösungen zur Enthärtung von Wasser angeboten. Für mich sind das Wirkungsprinzip und die Umweltverträglichkeit eines Systems ent-

Fredy Born, Geschäftsführer von Hydro Service Schweiz, an der Messe Luzern 2019.
scheidend. Aquazino überzeugt mich in allen Belangen. Die Anlage wirkt umweltfreundlich, weil chemiefrei, und das gesunde und mineralhaltige Leitungstrinkwasser wird in seiner Qualität nicht verändert. Aquazino funktioniert bedienungs- und wartungsfrei, daher entstehen auch keine weiteren Kosten.
Wie funktioniert das System von Aquazino? Das Ziel des Entwicklers Per Lindwall war es, die natürliche Zusammensetzung des Wassers unverändert zu erhalten und stattdessen den Kalk in den Leitungen und Geräten ohne chemische Zusätze am Haftenbleiben zu hindern. Kalk bildet scharfkantige Kristalle. Das ist unter einem Mikroskop gut zu sehen. Diese Kristalle verkeilen sich wegen ihrer kubischen Form ineinander und bilden mit der Zeit hartnäckige Ablagerungen, die sich nicht von selbst wieder auflösen. Das Gerät Aquazino basiert auf dem Aussenden von Ultraschallwellen, die bewirken, dass die Kalkkristalle quasi zu Staub zerfallen. Das Prinzip ist vergleichbar mit einer medizinischen Massnahme, die beispielsweise beim Entfernen von Nierensteinen zur Anwendung kommt. Mithilfe eines Ultraschallgeräts werden die Nierensteine so zerkleinert, dass sie ohne ope-
Fotos: Hydro Service Schweiz
rativen Eingriff ausgeschieden werden. Genau gleich funktioniert Aquazino. Die Ultraschallwellen verändern die Beschaffenheit der Kalkkristalle. Es können keine Ablagerungen entstehen. Das System arbeitet somit ohne chemische Zusätze. Das ist entscheidend, weil die Methode eben umweltfreundlich, gesund und kostengünstig ist.
Wo wird das Gerät eingebaut?
Die Anlage wird direkt an der Wasserleitung angebracht. Durch die konstanten elektrischen Wechselstromsignale entstehen Ultraschallsignale im Bereich von 120 kHz. Das bedeutet, dass pro Sekunde 120’000 Signale ausgesendet werden, die das Leitungsnetz während 24 Stunden im Tag in beide Richtungen behandeln. Grundsätzlich kann Aquazino an verschiedenen Stellen am Leitungsnetz installiert werden. In der Regel montiert der Fachmann Aquazino jedoch beim Wassereingang ins Haus, nach der Wasseruhr, dem Wasserfilter und Rückflussverhinderer.
Wie viel Platz braucht das Gerät und gibt es bei der Montage etwas Spezielles zu berücksichtigen?
Aquazino braucht etwa 40 bis 50 cm Platz. Der Vorteil ist, dass das Gerät direkt an der Wasserleitung installiert wird. Es braucht keine baulichen Veränderungen, es entsteht keine Baustelle, kein Dreck. Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete Fachleute. Sie kennen sich mit der Materie aus und montieren das Gerät fachgerecht. Die Montage dauert zwischen einer halben und einer Stunde. Die Montagedauer hängt unter anderem davon ab, ob das Gerät für eine einzelne Wohnung, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus ausgerichtet ist oder ob es sich um eine Geschäfts- oder Gewerbeimmobilie handelt. Voraussetzung ist einzig ein 230-Volt-Strom-
anschluss, denn das Gerät funktioniert nur mit Strom.
Wie hoch sind die Kosten für ein Gerät?
Die Grösse des Gerätes ist abhängig von der Immobilie. Für eine einzelne Wohnung bewegen sich die Kosten ab 570 Franken. Für ein normales Einfamilienhaus ist mit einer einmaligen Investition von 1870 Franken zu rechnen. Die Stromkosten belaufen sich bei den aktuellen Strompreisen um die 8 Franken im Jahr. Anschliessend an die Montage fallen keine weiteren Wartungs- und Servicekosten an.
Es gibt auch kritische Stimmen, die nicht viel auf die Wirkung des Systems von Hydro Service geben. Was sagen Sie dazu?
Konstruktive Kritik ist immer positiv. Das hilft, sich weiterzuentwickeln und sich zu verbessern. Ich rate interessierten oder kritischen Personen, unsere Anlage zu testen und sich selber von der Wirkung zu überzeugen. Wir stellen das Gerät für eine Probezeit von einem Monat kostenfrei zur Verfügung. Wenn jemand nicht zufrieden ist, bauen wir das Gerät wieder aus, ohne das für die Kunden Kosten entstehen. Sie können sich frei für eine Lösung entscheiden, die sie zu überzeugen vermag.
Wie kann man denn die Veränderung der Kalkbeschaffenheit selber feststellen? Nicht jeder hat ein Mikroskop zu Hause.
Am augenfälligsten ist die Veränderung, wenn man Wasser in einer Pfanne aufkocht. Am Boden der Pfanne bleibt eine weisse
Kalkschicht zurück. Diese kann man mit einem Lappen einfach wegwischen. Das Wasser ist zudem weicher. Dadurch benötigt man viel weniger Seife, Shampoo oder Waschmittel als früher. Das wirkt sich positiv auf die Umwelt und die Gesundheit der Haut und letztendlich auch auf das Portemonnaie aus. Wir haben beispielsweise Rückmeldungen von Kunden, die an Hautallergien leiden, die von der veränderten Kalkbeschaffenheit des Wassers im wahrsten Sinne des Wortes hautnah profitieren.
Wie lange ist die Lebensdauer des Gerätes? Die liegt bei zwanzig Jahren. Auch wenn es das Gerät noch nicht so lang gibt, kann die Lebensdauer der einzelnen Bauteile beurteilt werden, die es in anderen Geräten, welche es schon bedeutend länger gibt, zum Einsatz kommen. Hydro Service Schweiz gibt für Aquazino drei Jahre Garantie. Wir vertrauen auf die Technik und unsere Fachleute, die mit der Firma und dem Bereich Wasserversorgung vertraut sind.
Die Firma Hydro Service Schweiz ist Mitglied des Schweizerischen Vereins des Gasund Wasserfaches SVGW. Weshalb? Wasser ist von grösster Bedeutung für alles Leben und für das Klima auf der Erde. Es gehört zur Philosophie der Firma, unser Wissen über das Element Wasser immer auf dem neuesten Stand zu halten. Dafür ist der SVGW die richtige Plattform. Unsere Fachleute können zudem von den Weiterbildungsangeboten profitieren. Das Netzwerk des Vereins ist uns ebenfalls wichtig.

energieberatungAARGAU

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu: – Gebäudeerneuerungen – Fensterersatz – Heizungs- und Boilerersatz – Solaranlagen – elektrischen Verbrauchern und Beleuchtung – Neubauten – Förderprogrammen
energieberatungAARGAU eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Kostenlose Beratungen: telefonisch: 062 835 45 40 per E-Mail: energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch /energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

Wir alle sind wieder mehr zu Hause – eine Folge der Coronakrise. Warum die Zeit nicht nutzen, um sein Zuhause zu verschönern? Es gibt sicher viel zu tun und die Verschönerungsaktion vertreibt erst noch die Langeweile und gibt einem ein gutes Gefühl.
Brigitte Müller, Redaktorin
Ob man daran glaubt oder nicht, aber gemäss Feng Shui, einer chinesischen Harmonielehre, gilt das Zuhause als Spiegelbild unserer Seele. Wer seine Räume regelmässig
aufräumt, bringt auch Ordnung in sein Inneres. Gerade in unsicheren Zeiten kann es hilfreich sein, in den eigenen vier Wänden keine Unordnung anzutreffen. Ist nicht jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit dem Aufräumen zu starten, in Schränken,


Schubladen und Gestellen gründlich auszumisten? Dies gilt auch für den Keller, die Garage und den Schuppen, sind sie doch beliebte Orte fürs Chaos und eine Art Friedhof für längst nicht mehr benötigte Dinge.
Tipps fürs Ausmisten
Wie man am besten beim Ausmisten vorgeht, erklärt die unterdessen weltbekannte Japanerin Marie Kondo. Im Englischen ist das Verb «kondo» längst ein Synonym fürs Aufräumen. Die wichtigsten Grundregeln von Maria Kondo sind: Nur das behalten, was glücklich macht. Sie rät, jeden Gegenstand in die Hände zu nehmen und sich zu fragen: Macht mir dieses Kleidungsstück, dieses Buch oder dieses Gerät noch Freude? Oder etwas erweitert: Ist der Gegenstand wirklich nützlich und macht er mich deswegen glücklich? Wenn dem nicht so ist, weg damit. Wenn der Gegenstand einen jedoch glücklich macht, dann sollte man die zweite Regel anwenden: Für diesen Gegenstand einen fixen Platz finden. Im Internet finden sich viele weitere Tipps. Zudem gibt es viele Ratgeber zum Thema Aufräumen.
Putzen als Bewegungstraining Beim Putzen bewegt man sich, man reckt und streckt sich und verbrennt dabei Kalorien. So lohnt sich das Putzen der Fenster, unserer wichtigsten Verbindung nach aussen, gleich zweimal: Erstens wird man belohnt, dass man sich körperlich betätigt hat und zweites geniesst man mit sauberen Fenster wieder eine klare Aussicht. Beim gründlichen Hausputz die Türklinken und Lichtschalter nicht vergessen, denn diese berühren wir mehrmals täglich und hinterlassen garantiert unsere Spuren auf ihnen. Deshalb sollte man Türklinken und Lichtschalter regelmässig reinigen. Wohnräume sollte man übrigens auch regelmäs-

sig staubsaugen und Regale vom Staub befreien. Denn Staub und Feinstaub bestehen unter anderem aus Pollen, Milben, Bakterien und Schimmelpilzsporen. Vorhänge mindestens zweimal im Jahr waschen.
Auch das Sofa verlangt nach einer gründlichen Reinigung, weil es so viel fürs Fernsehen und Herumlümmeln gebraucht wird. Zuerst einmal Staub und Krümel entfernen, die Kissen aufschütteln und alles sorgfältig absaugen. Mit einem entsprechenden Mittel können die Flecken entfernt werden. Für Ledersofas gibt es spezielle Lederpflegemittel, damit erhält das Leder seinen Glanz zurück und fühlt sich wieder weich an. Auch Kissen sowie Kuscheldecken und -tiere und alles, was unterdessen schmuddelig aussieht, entweder ausschütteln, absaugen oder entsprechend den Waschempfehlungen reinigen.
Im Schlafzimmer rufen auch Matratzen, Kopfkissen und Bettdecken nach einer Reinigung. Die Bettwäsche sollten man alle 10 bis 14 Tage bei mindestens 60 Grad waschen. Empfehlenswert ist bei den Daunenprodukten eine professionelle Bettfedernreinigung wie diese beispielsweise Betten Küng im aargauischen Villmergen
anbietet. Der Stoff des Duvets wird aufgetrennt und der Inhalt wird in eine spezielle Reinigungsmaschine eingefüllt. Dort werden die Daunen mit Wasserdampf desinfiziert, aufgefrischt und entstaubt. Nach dem Trocknen werden die Daunen in eine neue, dichtgewobene Stoffhülle gefüllt. Mit dieser fachmännischen Daunenreinigung verlängert man den Gebrauch eines Kissens oder einer Bettdecke um Jahre.
Im Flur Ordnung machen Braucht nicht auch die Garderobe eine Aufräumaktion? Wieder einmal so richtig das Jacken- und Schuhe-Durcheinander ausmisten, Schränke sorgfältig von oben nach unten putzen. Sich auch die Zeit nehmen und überlegen, wie das tägliche Durcheinandern in Zukunft besser geordnet werden kann, damit das obligate Garderoben-Chaos am Eingang nicht mehr eintritt. Und warum nicht gleich überlegen, wie die Garderobe, aber auch ein Zimmer, freundlicher gestaltet werden können? Vielleicht mit einer farbigen Wand, mit neuen Fotos oder indem man einfach für einen liebgewonnenen Gegenstand einen schönen Platz findet? Oft werden gerade die Garderobe und der Flur bei der Gestaltung vernachlässig, ist es dort doch meist recht klein und dunkel. Mit
der richtigen Beleuchtung und etwas Farbe kann auch dieser Ort verschönert werden.
Doch Achtung: Beim Putzen unbedingt darauf achten, dass keine Unfälle passieren. Also auf einer richtigen Leiter in die Höhe steigen und nicht den wackligen Stuhl benutzen. Sturz- und Stolperunfälle gehören zu den häufigsten Unfällen in Haus und Garten (siehe auch Artikel in der Wohnwirtschaft Nr. 4-20).
Fortsetzung Seite 35
in Baden zu verkaufen
• JG 1959, zentrumsnahe, ruhige Lage
• Gut unterhalten, langjährige Mieterschaft
• Mieteinnahmen CHF 308’000.– p.J.
• Verkaufspreis: CHF 8.16 Mio
• Bruttorendite 3.78%
Verkaufsunterlagen unter: Die-immobilie@bluewin.ch







Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen? Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht!
Zimmerli Dachlukarnen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen geplant, im eigenen Werk als Fertigelement und in bester Schweizer Qualität hergestellt und in einem Tag montiert. Profitieren Sie von unser langjährigen Erfahrung.
Tel.062 822 37 23 • www.zdl.ch
– Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV
AquaZino-Wasserqualität ist Lebensqualität

Die neuste Generation chemiefreier Kalkschutzgeräte macht Schluss mit Kalk.
Vorteile von AquaZino, die überzeugen
• Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen und Boilern
• Schützt alle wasserabhängigen Geräte
• Geringer Stromverbrauch (durchschnittlich CHF 8.00/Jahr)
• Chemiefreie Technologie: Das Trinkwasser behält alle Mineral- und Vitalstoffe
• Umweltfreundlich
• Bedienungs- und wartungsfreies Gerät
• Dusch-WC-Spülkasten verkalken wesentlich weniger. Der noch gering vorhandene Kalk ist einfacher und gut lösbar
• International bewährte Technologie
• Viele zufriedene Kunden belegen den Erfolg
Wasser ist ein Naturprodukt und sollte nicht verändert werden. Der sich darin befindende Kalk wird jedoch mit dem bedienungs- und wartungsfreien AquaZino-Gerät so umgewandelt, dass er nicht mehr haftet. Dies geschieht, ohne die Wasserqualität zu verändern; alle Mineral- und Vitalstoffe bleiben erhalten. AquaZino arbeitet im Ultraschallbereich mittels asymmetrischer Schwingungen und funktioniert dadurch jederzeit bei stehendem als auch bei fliessendem Wasser.
Der effektive Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt. Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden ebenfalls sanft abgebaut.
Funktioniert ohne Chemie
Die international bewährte Technologie von AquaZino funktioniert chemiefrei.
Ein weiterer bestechender Vorteil: Durch den massiv reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längeren Service- und Wartungsintervallen sparen Anwender wesentlich Kosten.
Die Fachleute der Firma Hydro Service Schweiz GmbH bieten schweizweit für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Hotellerie- und Gastgewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.
Hydro Service Schweiz GmbH Postplatz 4 5610 Wohlen
Tel. 0800 88 33 99 info@hydro-service.ch www.hydro-service.ch

Platz schaffen für’s Puzzlespielen.

Perfekte Bettfedernreinigung bei Betten Küng in Villmergen.
Jetzt kann man sich die Zeit nehmen, für alles, was man schon lange plante: Warum nicht das Wohnzimmer endlich umstellen, damit es gemütlicher wird beim gemeinsamen Fernsehen von Filmen und Serien? Oder man schafft sich Raum für eine Leseecke mit einem bequemen Lesestuhl und seinen Lieblingsbüchern. Man räumt einen stets belegten Tisch auf, damit man gemeinsam ein Puzzle drauf zusammensetzen kann. Oder der Keller wird entrümpelt, damit er endlich zur Werkstatt wird. Für viele Wohnwünsche braucht es nicht unbedingt ein grosses Haus, sondern Ideen, wie man sein eigenes Heim so einrichten kann, dass es einem wohl ist.
Ja und zum Schluss ein kleiner Tipp: Ein hübscher Blumenstrauss bringt Farbe und die Natur ins Haus. Wer diesen beim Blumenladen um die Ecke kauft, unterstützt damit gleichzeitig ein lokales Unternehmen.


Die Stiftung Ferien im Baudenkmal übernimmt leerstehende Baudenkmäler, renoviert sie sanft und vermietet sie danach als Ferienwohnungen. Die Renovationen werden von ausgewiesenen Fachleuten ausgeführt und sind exzellente Beispiele dafür, wie historische Gebäude mit moderner Architektur eine wohltuende Symbiose eingehen können.


Brigitte Müller, Redaktorin
In der Schweiz befinden sich die unterschiedlichsten Baudenkmäler auf kleinstem Raum: traditionelle Bauernhäuser, Bürgerhäuser, Zeugen der Industrialisierung und der Anfänge des Tourismus sowie einzigartige Beispiele moderner Architektur. Baudenkmäler sind wichtig für intakte Ortsbilder und Landschaften. Sie konservieren Geschichte und schaffen Identität. Häufig droht ihnen jedoch der Abbruch, weil ihre Nutzung nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Mit der Gründung der Stiftung Ferien im Baudenkmal lancierte der Schweizer Heimatschutz 2005 ein Projekt, das seither, dank der Sanierung und Vermietung als Ferienobjekte, eine wirtschaftlich Lösung für alte, historisch wichtige Gebäude findet.
Ferien in der Schweiz
Die Idee, Tourismus und Denkmalpflege zu verknüpfen, ist bestechend, denn die sanierten Baudenkmäler lassen sich hervorragend in Einklang bringen mit den Bedürfnissen von Feriengästen an eine Ferienwohnung. Die alten Häuser stehen meist deshalb leer, weil sie unter anderem den heutigen Wohnansprüchen nicht mehr genügen. Bei der Nutzung als Ferienwohnung oder -haus muss der Ausbaustandard aber nicht jenem einer dauerhaft bewohnten Liegenschaft entsprechen. Knarrende Dielen, niedrige Räume oder das tägliche Anfeuern des Kachelofens machen das Ferienerlebnis zu einer Reise in vergangene Zeiten. Beim Wohnen kann man erahnen, wie es sich in einem Walliser Blockhaus aus dem 16. oder in einem typischen Tessiner Steinhaus aus dem 17. Jahrhundert gelebt hat. Wer seine Ferien also in einem ehemaligen Bauernhaus ver-
bringt, ist über seine Ferienwohnung nahe an der regionalen Geschichte und der lokalen Tradition. Das authentische Ambiente ist also perfekt für alle, die sich für entschleunigte und nachhaltige Ferien interessieren. Ein weiterer Grund, warum die alten Häuser nicht renoviert werden, ist, weil sie oft an abgelegenen Orten stehen, die zwar wunderschön sind, aber den Einwohnern keine wirtschaftliche Lebensgrundlage mehr bieten. Das spricht dagegen, dauerhaft dort zu wohnen, aber ebenso dafür, dort seine Ferientage zu verbringen, um der Hektik des Alltags zu entfliehen.
Ideen für eine Sanierung
Neben den üblichen Ferienerlebnissen, wie eine neue Gegend kennenlernen, wandern und sich erholen, kann das Wohnen in einer restaurierten Baudenkmalwohnung eine zusätzliche und einmalige Erfahrung sein. Beispielsweise besitzen viele Häuser einen Ofen, den die Ferienbewohner selber anfeuern können. Ein einmaliges Erlebnis, das vielleicht bewirkt, dass man diese ursprüngliche Heiztechnik auch bei sich zu Hause beibehalten möchte. Oder man bekommt Ideen, wie sich alte Holzbalken mit einer zeitgenössischen Badezimmerinfrastruktur verbinden lassen. Oder wie eine moderne Küche in historischen Mauern seinen Platz findet. Kurz gesagt: Ferien in einem Baudenkmal können sehr inspirierend sein, um beim eigenen Umbau sorgfältiger mit einem älteren Gebäude und der historischen Infrastruktur umzugehen.
Vielfältiges Angebot
Die Stiftung Ferien im Baudenkmal kann unterdessen 34 Baudenkmäler zum Vermieten anbieten. Davon gehören der Stiftung acht Objekte. Das Angebot reicht beispielsweise von einer prächtigen Industriellenvilla in La Chaux-de-Fonds aus dem 19. Jahrhundert, über eine vor über 600 Jahren erbauten Susta in Splügen (GR) bis hin zu einer Wohnzelle in der Siedlung Neubühl in Zürich. Diese 1932 fertiggestellte Siedlung gehört zu den



Eine 600-jährige Susta konnte in Splügen (GR) gerettet werden. Fortsetzung Seite 39

Arco Immobilien Management AG
Ganzheitliches Immobilien Management von Wohn- und Geschäftsliegenschaften
Telefon: 058 521 45 00 Ber nstrasse Ost 49, 5034 Suhr info@ar co-immobilien.ch www.ar co-immobilien.ch.ch

Wir finden einen Käufer für Ihre Liegenschaft.
Vermittlung... ... auf reiner Erfolgsbasis ... ohne Werbekosten für Sie ... zu fairen Konditionen
«effizient & kompetent»
Ihre Hotline 079 606 99 90* www.bay-immo.ch
BAY & PARTNER IMMOBILIEN GmbH 5036 OBERENTFELDEN

www.bkimmo.ch
Unsere Immobilien –Ihr neues Zuhause!
Aettigüpfstrasse 19 | 5621 Zufikon T 056 641 90 60 | info@bkimmo.ch
BK_58x22_Adressanzeige_181231.indd 3 31.12.18 10:36
Immofocus.ch AG Im Stetterfeld 2 CH-5608 Stetten
Telefon +41 (0)56 470 17 17 Fax +41 (0)56 470 79 79
Wir setzen unseren Focus auf Ihre Liegenschaft.
Verkauf – Vermietung – Beratung Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
info@immofocus.ch www.immofocus.ch


Diese Seite interessiert mich
• Kleines Feld 4-farbig 58x22 mm Fr. 168.–
• Grosses Feld 4-farbig 58x50 mm Fr. 289.–
Ich reserviere ❏ 5-mal oder ❏ 10-mal ❏ grosses Feld ❏ kleines Feld
Name/Firma
Zuständig
Adresse PLZ/Ort
Tel./Fax
Datum/Unterschrift
Bitte ausfüllen und einsenden an: DaPa Media GmbH, Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten, Tel. 056 641 90 80, Fax
info@dapamedia.ch
wichtigsten Beiträgen des Neuen Bauens in der Schweiz und ist von internationaler Bedeutung.
Finanzielle Unterstützung
Während sich Betrieb und Unterhalt der Ferienwohnungen und Ferienhäuser durch die Mieteinnahmen finanzieren lassen, ist die Stiftung für die Renovationen der einmaligen Zeitzeugen auf Zuwendungen angewiesen. Aktuell werden fünf Baudenkmäler restauriert. Beispielsweise die Mollards-des-Aubert, 1720 in Le Brassus (VD) erbaut: Das Haus diente sowohl für landwirtschaftliche Zwecke als auch als Atelier für den regional bekannten Maler Pierre Aubert. Oder das Taunerhaus im Berner Seeland nahe des Bielersees: Das um 1850 erbaute Kleinbauernhaus liegt an der Dorfstrasse von Vinelz und bildet mit den Nachbarhäusern und der mittelalterlichen Kirche ein wunderbar in sich geschlossenes Ortsbild.
Auf der Website werden die Projekte beschrieben und eindrucksvolle Fotos zeigen den desolaten Zustand der historischen Gebäude. Kaum zu glauben, dass aus diesen Gebäuden in naher Zukunft eine komfortable Ferienwohnung wird. Doch zuerst muss die Finanzierung der Sanierung gelingen. Auf der Website besteht die Möglichkeit, die Projekte finanziell zu unterstützen.

Die Stiftung Ferien im Baudenkmal ist ein Projekt an der Schnittstelle von Tourismus und Denkmalpflege. Schweizweit übernimmt sie dem Verfall ausgesetzte und vom Abriss bedrohte Baudenkmäler, restauriert sie sanft und gibt ihnen als Ferienobjekte eine belebte Zukunft. Viele Baudenkmäler stehen in entlegenen, ländlichen Regionen, die oft von der Abwanderung bedroht sind. Für diese Orte schafft Ferien im Baudenkmal nebst dem Gedanken des Heimatschutzes eine Grundlage für mehr Wertschöpfung. Mieten und Informationen: www.ferienimbaudenkmal.ch

Untertitel bitte ergänzen
Ein Interview mit Werner Näf, Unternehmer, Ingenieur und Gründer der Naef GROUP mit Sitz in Freienbach/SZ, über seine Erfindung, die Rohrinnensanierung im Sanitärbereich. Werner Näf veränderte die Sanitär- und Heizungsbranche nachhaltig, indem er vor über 35 Jahren damit begann, marode Trinkwasserleitungen von innen her zu sanieren, anstatt sie komplett zu ersetzen. Im Gespräch erzählt er, wie er auf die Idee gekommen ist und dass es etliche Hürden zu überwinden gab, bevor diese bahnbrechende Technik so funktionierte, wie sie es heute tut.
Grüezi Herr Näf, Sie machen auf mich den Eindruck eines Menschen, der mit sich im Reinen ist. Ist das so? Ja, das stimmt. Mir geht es wirklich gut. Ich bin gesund, habe eine wunderbare Familie und das Glück, dass meine Kinder den Wunsch hatten, in die Firma einzusteigen, um so die Naef GROUP in zweiter Generation weiterzuführen.
Sie sind ein erfolgreicher Unternehmer geworden. Glauben Sie, dass es manchmal auch Glück braucht, um im Geschäftsleben Erfolg zu haben? Absolut, davon bin ich überzeugt. Doch das alleine reicht natürlich nicht aus. Wichtig ist auch, dass man beharrlich ist, neugierig bleibt und vor allem an das glaubt, was man macht.
Wie und wann ist Ihnen das Glück zu Ihrer Zeit als Unternehmer denn schon begegnet? Nun, wenn ich von Glück spreche, dann meine ich damit auch, Menschen getroffen zu haben, die im Laufe meiner Karriere als Unternehmer wichtig waren. Darunter waren viele, die mich unterstützt haben, aber es gab auch einige, die nur an ihren eigenen Vorteil dachten. Wenn man etwas aufbaut, gehören Fehlschläge dazu, genauso

wie die Tatsache, dass man auf Personen trifft, die einen über den Tisch ziehen wollen, wie man so schön sagt. Meist jedoch bin ich mit einem blauen Auge davongekommen. Wichtiger war aber, dass ich jedes Mal etwas dabei gelernt habe und ein Gefühl dafür entwickeln konnte, wer es ehrlich meint und wer nicht.
Ist es korrekt, dass Sie bereits 1985 damit begonnen haben, sich mit dem Thema Rohrinnensanierungen zu beschäftigen?
Ja, das ist richtig. Ich war Inhaber eines Ingenieurbüros und hatte als erster ein Analyseprogramm für den Unterhalt und die Sanierungsplanung ganzer Netze auf Kommunalebene entwickelt. Zufällig, anlässlich einer Veranstaltung, sprach mich der Verwalter eines grossen institutionellen Immobilienbesitzers an und fragte, ob es nicht möglich wäre, Unterputzleitungen im Sanitärbereich zu sanieren statt zu ersetzen. Die Idee war interessant und ich erarbeitete daraufhin eine Studie, mit dem Ergebnis, dass es tatsächlich nichts dergleichen gab, dass wohl aber ein grosser Markt1 dafür bestehen würde.
Wie ging es weiter?
Die folgenden zwei Jahre suchte ich nach Lösungen und kam auf die Idee,
die betroffenen Leitungen2 innen sandzustrahlen und anschliessend neu zu beschichten. Unzählige Versuche waren nötig, bis ich endlich annehmbare Ergebnisse vorweisen konnte. Ich hatte ja absolutes Neuland betreten, selbst die Geräte und Maschinen, die wir für die Tests benötigten, wurden in Eigenregie entwickelt und hergestellt. Dank der Unterstützung eines Chemikers im freundschaftlichen Umfeld gelang es mir dann doch, eine funktionierende Rezeptur für die Beschichtung auf Epoxidbasis zu entwickeln. Diese wurde im Herbst 1987 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für den Einsatz in Trinkwasserleitungen abgenommen. Zu meiner eigenen Überraschung gingen gleichzeitig erste Lizenzanfragen ein, zu einer Zeit als wir selber noch keine einzige «echte» Sanierung durchgeführt hatten. Fast gleichzeitig wurde mir auch ein Kaufangebot für meine neugegründete inter Techno AG unterbreitet. Die Offerte war verlockend, dennoch riet mir eine innere Stimme, nicht zu verkaufen. Auch diese Entscheidung war glücklich gewählt, denn die Erfolgsgeschichte hatte ja im Grunde erst richtig begonnen.
Dann haben Sie es nicht bereut, drangeblieben zu sein?
Hand aufs Herz, es hat schon Tage gegeben, da habe ich mich gefragt: Wofür das Ganze? Doch wie gesagt, Fehlschläge gehören dazu, und fällt man hin, rappelt man sich halt wieder auf. Dennoch, die Anfänge waren nicht einfach. Die allererste Demosanierung beispielsweise, vor den einflussreichsten Liegenschaftsverwaltern aus dem Raum Zürich, ging vollends in die Hose.
Was war geschehen?
Das wussten wir zuerst auch nicht, doch mit jedem Rückschlag haben wir anschliessend auch die Technologie besser verstanden. Oftmals ging es nach dem Motto: kleine Ursache, grosse Wirkung.
Offensichtlich haben Sie aber dann eine Lösung für das Problem gefunden.
Genau. Das ist dann die Beharrlichkeit, die wichtig ist, damit man weitermacht. Umfallen, aufstehen, weitergehen – bis man wieder umfällt und so fort. Wir haben dadurch unglaublich viel gelernt, denn jede Sanierung war anders. Die Gegebenheiten waren nie dieselben. Jedes Objekt war quasi ein Sonderfall.
Sie haben vorhin etwas von Lizenzanfragen erwähnt. Was hatte es damit auf sich?
Stellen Sie sich vor, bereits nach kurzer Zeit hatten wir Lizenzen an über dreissig Firmen in Europa und Nordamerika vergeben. Auch in der Schweiz fungierte die inter Techno AG nur noch als Lizenzgeberin und Engineeringbüro.
Hat das gut funktioniert?
Am Anfang schon, doch nach einiger Zeit spalteten sich gewisse Lizenznehmer ab. Sie kopierten und verfälschten das durchdachte und ausgeklügelte LSE-System, indem sie günstigere und vor allem nicht geeignete Beschichtungsmaterialien ver-
wendeten. Es gab Schäden und kam zu Reklamationen. Nach einiger Zeit stellten wir fest, dass wir die Qualitätssicherung nicht mehr gewährleisten konnten. So haben wir uns schrittweise von der Lizenzvergabe zurückgezogen und damit begonnen, die Sanierung als Dienstleistung selber anzubieten.
Ein richtiger Entscheid?
Hundertprozentig! Nun waren wir wieder selber vor Ort, konnten an Details feilen, die Geräte und Prozesse optimieren und ganz wichtig: Wir lernten unsere Kunden und ihre Bedürfnisse wieder persönlich kennen. Vorher erfuhren wir alles nur noch auf indirektem Weg über unsere Lizenznehmer und mehr als einmal waren es bewusst Unwahrheiten, die uns zugetragen wurden. Jetzt war die Kommunikation wieder ungefiltert und direkt.
1999 wurde die Sanierungstechnologie auf Bodenheizungen ausgeweitet, HATSystem genannt. Wie kam es dazu?
Das war eher zufällig zustande gekommen. Einer unserer damaligen Nachbarn hatte eben auf über zweihundert Quadratmetern einen neuen Marmorfussboden verlegen lassen, als kurz darauf die Bodenheizung zu lecken begann. Ich erfuhr davon und schlug ihm vor, erstmals eine Sanierung der Heizungsleitungen von innen zu versuchen. Auch das hatte bis anhin niemand gewagt, denn die Rohrdurchmesser sind kleiner als bei Trinkwasserleitungen. Zudem sind die Leitungen teilweise bis zu hundert Meter lang und haben eine anspruchsvolle Geometrie, was eine Innenrohrsanierung noch schwieriger macht.
Und Ihr Nachbar ging darauf ein?
Ja, denn im Grunde gab es nichts zu verlieren. Die Alternative bestand lediglich darin, den Fussboden kom-
plett aufzureissen und die Leitungen zu ersetzen, ein Unterfangen, das Monate gedauert hätte. Die Sanierung war ein Versuch. Wäre er nicht gelungen, was möglich gewesen wäre, hätte man halt am Ende eben doch aufreissen und ersetzen müssen.
Und, hat es funktioniert?
Ja, das hat es, und es war gleichzeitig der Startschuss zum HAT-System, mit dem wir nun seit über zwanzig Jahren höchst erfolgreich Bodenheizung sanieren.
Zurück zum LSESystem für die Sanierung der Trinkwasserleitungen. Im Jahre 2011 haben Sie ANROSAN3 eingeführt. Bis anhin wurde bei Trinkwasserleitungssanierungen mit Epoxidbeschichtungen gearbeitet, das hat sich im Grunde ja bewährt, weshalb also haben Sie mit der Entwicklung von ANROSAN begonnen?
Mitte der Neunzigerjahre kam der Verdacht auf, dass Bisphenol A, welches im Epoxidharz enthalten ist, zu
einem gesundheitlichen Problem werden könnte. Ich erinnerte mich an frühere Versuche, mit anorganischem Material zu beschichten, und begann mit Zement zu experimentieren. Zement ist jedoch ein enorm komplexes Produkt, das viel schwieriger zu verarbeiten ist, als man gemeinhin annehmen würde. Wieder kam mir der Zufall zu Hilfe, denn ich lernte den Manager eines internationalen Zementkonzerns kennen. Ich konnte ihn von meiner Idee überzeugen und er bot mir seine Hilfe bei der Entwicklung des Materials an. Das war überhaupt nicht selbstverständlich, denn die Mengen an Zement, die wir benötigten, waren homöopathisch im Vergleich mit dem Bedarf des Bauwesens. Die Entwicklungsphase von ANROSAN dauerte fünf Jahre. 2011 war das Produkt dann endlich marktreif. Zur ungefähr gleichen Zeit entschied das BAG, dass das Innenrohr einer Trinkwasserleitung wie eine Lebensmittelverpackung zu behandeln sei und somit kein Bisphenol A mehr ins Trinkwasser gelangen dürfe.

Werner Näf und Anneliese Näf, haben die Geschäftsführung an die 2. Generation abgegeben.
Heisst das, dass alle Rohre, die mit Epoxidharz beschichtet wurden, Bisphenol A ins Trinkwasser abgegeben hatten?
Nein, gar nicht! Das Problem stellte sich erst, als frühere Lizenznehmer, aber auch Nachahmer unseres Systems, mit ungeeigneten Beschichtungsmaterialien zu arbeiten begannen. Was wir in jahrelanger Forschung entwickelt hatten und als Teil der Lizenzierungsvereinbarung verkauften, wollten einige plötzlich selber einkaufen, auf der Basis von billigen Produkten ab Stange. Daraus resultierte, dass deren Beschichtungsqualität nicht mehr mit der unsrigen zu vergleichen war. Und vor allem war sie nicht mit den Auflagen des BAG vereinbar. Wir haben daraufhin in Zusammenarbeit mit einem renommierten deutschen Labor ein Prüfverfahren definiert, welches nachwies, dass bei sachgerechter Verwendung unseres Beschichtungsmaterials kein Bisphenol A freigesetzt wird. Bis heute sind wir das einzige Sanierungsunternehmen, welches diesen Standard erreicht hat.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das heute aber nicht mehr von Belang, denn die Naef GROUP saniert Trinkwasserleitungen nur noch mit ANROSAN, also auf Basis von Zement?
Ja, das ist korrekt.
Im Jahre 1999 stieg Ihr Sohn Ramon, der heutige Geschäftsführer der Naef GROUP, ins Unternehmen ein. Wie muss man sich die Zusammenarbeit von Vater und Sohn vorstellen? Ramon lernte die Sanierung von der Pike auf. Wir arbeiteten jahrelang im Team und führten zusammen eine Menge Sanierungen durch. Er war an der kontinuierlichen Entwicklung der Prozesse und Gerätschaften massgeb-lich beteiligt und ist so zu einem Experten auf seinem Gebiet geworden.
Was 1985 zusammen mit Ihrer Frau Anneliese begonnen hatte, entwickelte sich zu einem echten Familienunternehmen, selbst Ihre beiden Töchter arbeiten in der Naef GROUP. Ist es nicht eine grosse Herausforderung, Geschäft und Familie so eng verknüpft zu haben?
Doch natürlich, es gibt auch immer mal wieder Diskussionen. Fünf Köpfe, fünf Meinungen, und zuweilen kann es auch mal sehr emotional werden, doch am Ende des Tages geht es darum, dass jeder mit dem anderen respektvoll umgeht. Auch dann, wenn etwas gesagt werden muss, das der andere vielleicht nicht gerne hört. Wissen Sie, mir und meiner Frau Anneliese, die grossen Anteil an unserer Erfolgsgeschichte hat, war es stets wichtig, die Kinder nicht einfach nur in der Firma «unterzubringen». Es war an ihnen, sich für eine Stelle zu bewerben. Und sie mussten unten anfangen, denn nur so war zu erkennen, welches Potential sie hatten und an welcher Position sie sich optimal entfalten würden.
Sie selber hatten sich ja nach Ihrer Lehre als Sanitär und Heizungsmonteur im Betrieb Ihres Vaters die Sporen abverdient. Wurde vielleicht dort schon der Keim für eine Fortsetzung der Tradition eines Familienunternehmens gelegt?
Nein, absolut nicht! Ganz im Gegenteil. Es war mein Vater, der wollte, dass ich bei ihm arbeitete. Ich liess mich darauf ein, doch schon bald zeichneten sich Konflikte ab, denn während ich vor Ideen nur so sprudelte, hielt mein Vater am Bestehenden eisern fest und stemmte sich mit Vehemenz gegen jede Veränderung. Unsere Vorstellungen, wie sich das Geschäft entwickeln sollte, gingen diametral auseinander, und so verliess ich den elterlichen Betrieb nach einiger Zeit und orientierte mich neu. Ich arbeitete hart, um eine Weiterbildung als Techniker an der Abendschu-

le finanzieren zu können. Es war ein steiniger Weg, doch es lohnte sich, ihn zu gehen. Wenn ich heute zurückblicke, hätte ich nie gedacht, dass meine spätere Erfindung die Sanitärund Heizungsbranche grundlegend verändern würde.
Nun der Blick nach vorne. Sie haben sich aus der operativen Geschäftsführung zurückgezogen. Ist Ihnen manchmal nicht langweilig?
(Werner Näf lacht) Während keiner Sekunde! Ich bin ja immer noch in etliche Projekte eingebunden und im Verwaltungsrat der Naef GROUP. Darüber hinaus unterstütze ich die Personen, die unsere Technologien kontinuierlich weiterentwickeln und das Qualitätsmanagement betreuen.
Und wie sehen die geschäftlichen Perspektiven aus? Wohin entwickelt sich die Naef GROUP?
Unsere Kinder machen einen Superjob und ich bin absolut davon überzeugt, dass sie die Naef GROUP mit Elan und innovativen Ideen in die Zukunft führen werden. Unser Netzwerk wird schweizweit vergrössert. Erst vor Kurzem haben wir im Welschland eine Niederlassung gegründet und einen
Stützpunkt im Mittelland eröffnet. Diese Entwicklung soll weitergehen, jedoch so behutsam, dass wir nicht denselben Fehler machen wie damals mit den Lizenzvergaben. Ich will damit sagen, wir dürfen die Qualitätskontrolle unserer Dienstleistung nie mehr aus den Händen geben, sonst ist die Einhaltung des enorm hohen Standards, den wir bei jeder Sanierung anstreben, nicht mehr gewährleistet.
Eine letzte Frage, Herr Näf. Das Logo der Naef GROUP hat die Farbe grün. Ist das Zufall oder Absicht? Schliesslich würde die Farbe Blau, welche als Sinnbild für Wasser steht, doch auch ganz gut passen.
Rot und Blau sind oft die Farben der Sanitär- und Heizungsbetriebe. Wir wollten uns bewusst nicht mit diesen in Konkurrenz stellen, denn sie sind unsere Partner. Vor allem auch bei der Einfräsetechnik4 arbeiten wir eng mit
den ortsansässigen Heizungsmonteuren zusammen. Doch zurück zu Ihrer Frage. Grün passt sehr gut zu unserer Kernkompetenz, schliesslich ist unsere Dienstleistung höchst nachhaltig. Früher, als es weder das HAT-System noch ANROSAN gab, wurde jeweils viel Bausubstanz vernichtet, indem Böden aufgespitzt, alte Leitungen herausgerissen und neue verlegt wurden. Dank dem HAT-System und ANROSAN sind nachhaltige und dauerhafte Sanierungen möglich. Ein wichtiger Beitrag für Umwelt und Ressourcen. Dazu möchte ich auch noch erwähnen, dass wir seit 2015 CO2-neutral arbeiten, angelehnt an die ISO-Norm 50001. Sie sehen, die Farbe Grün passt.
Herr Näf, vielen Dank für das Gespräch. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Naef GROUP, Wolleraustrasse 41, 8807 Freienbach
E-Mail: info@naef-group.ch, Tel.: 044 786 79 00, Fax: 044 786
www.naef-group.ch

Corona-Zahlen und Flugverkehr beeinflussen den Ölpreis.
Der Optimismus an den internationalen Finanzmärkten und Ölbörsen nimmt wieder zu. Die Rohölpreise konnten Mitte August von einer, weltweit gesehen, rückläufigen Zahl von Corona-Neuinfizierten und von einem Anstieg des Flugverkehrs profitieren.
Zwar liegt die Zahl der globalen Flüge immer noch rund 35 Prozent unter dem Niveau vor der Coro-
na-Pandemie. Der Trend geht jedoch nach oben. Allein in den ersten Tagen des Augusts gab es gut 7 Prozent mehr Flüge. Zudem sieht es ganz danach aus, als wenn es in den USA doch noch eine Einigung bezüglich der Konjunkturhilfen geben könnte. Laut US-Präsident Donald Trump soll es diesbezüglich ein Treffen mit den Demokraten geben. Im Vorfeld wurden bereits positive Signale verbreitet.

Die Küche soll ein Ort kreativer Lebensqualität sein.
Seit mehr als 35 Jahren ist die Firma Gebr. F.+U. Wirz Schreinerei-Küchenbau ein Kompetenzzentrum für modernen Küchen- und Möbelbau. Längst ist die Küche vom Arbeits- auch zum Lebensraum geworden. Jede Wirz-Küche ist ein Unikat, da aus eigener Produktion. Damit verspricht das Unternehmen
nicht zu viel: Ob farblich oder durch die Auswahl der Materialien, die Kundinnen und Kunden bestimmen, wie die Küche aussehen soll. Die Fachleute von Wirz messen, planen und führen aus. Die Küche soll ein Ort kreativer Lebensqualität sein. Dazu gehören auch ergonomisch auf die Nutzenden ab-
Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Brenners zu verbessern, empfiehlt VoegtlinMeyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50 mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich mit dem Öko-Heizöl weniger Rückstände im Ölbrenner fest.
Öko-Heizöl wird 2023 Pflicht Voegtlin-Meyer bietet den Wechsel auf Öko-Heizöl in einem Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die daraus entstehenden Vorteile liegen klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren die Kunden von den attraktiven Konditio-
nen, welche Voegtlin-Meyer durch den Auftrag eines Produktewechsels kombiniert mit einer Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl gefüllt. Der Wechsel auf Öko-Heizöl wird ab dem 1. Juni 2023 Pflicht sein. Auch wenn die Übergangsfrist für den Pflichtwechsel von gut drei Jahren lange erscheinen mag, empfiehlt Voegtlin-Meyer eine frühzeitige Planung. Die Fachleute der Firma unterstützen die Kunden gerne dabei. Mehr Infos sind auf der Website von Voegtlin-Meyer zu finden.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch Tel. 056 460 05 05
www.voegtlin-meyer.ch
gestimmte Arbeitsflächen sowie individuelle und bedienerfreundliche Schrankelemente.
Neu oder umbauen?
Die Schreinerei Wirz hat sich auf Neu- und Umbauten von Küchen, Badezimmern und Wohnräumen spezialisiert. Es muss nicht immer eine neue Küche sein. Ein Lifting kann der alten Küche optisch ein neues Gesicht verleihen. Gleichzeitig kann Wirz die Küche technisch auf den neuesten Stand bringen. Dafür bringt der Küchen- und Schreinereibetrieb Kompetenz und Erfahrung mit, von der die Kunden profitieren. Ein Lifting bedeutet, dass neue Fronten montiert und, wo erwünscht, Ergänzungen oder Abänderungen vorgenommen werden. Oft sind die Küchenschränke noch gut erhalten, aber da sind Abnützungserscheinungen an den Tü-
ren, an der Arbeitsplatte oder die Farbe und das Dekor passen nicht mehr zur Einrichtung. Mit wenig Aufwand, beispielsweise neuen Schranktüren in moderner Farbe, Nischenrückwänden aus Glas oder neue Arbeitsflächen in Granit, Glas oder Keramik lassen sich bereits tolle Effekte erzielen.
Ein Besuch in der Ausstellung für Küchen, Bäder und Böden in Othmarsingen ist zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung möglich. Die genauen Angaben dazu sind auf der Internetseite zu finden.

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG
Schreinerei – Küchenbau
Hölli 14
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20
www.wirz-kuechen.ch
Seit 1980 bis heute stehen in weit mehr als 175’000 Schweizer Haushalten ein Fust-Badezimmer oder eine Fust-Küche. Dipl. Ing. Fust richtet sich immer nach den Kundenbedürfnissen aus. Diese werden mit hoher Flexibilität, ausgeprägter Liebe zum Detail und grossem Knowhow umgesetzt. Fust bietet einen Rundum-Service für das ganze Haus oder die gesamte Wohnung, nach dem Motto «alles aus einer Hand» an. Mehr Informationen dazu unter www.kuechenbaeder.fust.ch
Vielseitiges Küchenprogramm Fust bietet Küchenmöbel in allen Grössen an: für kleine und grosse Grundrisse, mit funktionellen Raffinessen und aussergewöhnlicher Innenarchitektur. Ob zauberhafte Miniküche, klar strukturierte Designküche oder effektiv durchorga-

nisierte Familienküche, Fust bietet den Kunden einen guten Überblick über die Vielseitigkeit ihres Küchenprogramms. Alle Küchen gibt es in unterschiedlichen Gestaltungsstilen von modern bis klassisch. Wer kann sich schon der Faszination entziehen, die moderne

Geht es um die Installation von Heizungen, Sanitäranlagen, Lüftungen und Solaranlagen, empfiehlt sich die Firma Grolimund aus Muri ebenso wie für die ganzheitliche Planung und Realisierung von Bädern und Hauswirtschaftsräumen in Neu- und Umbauten. Im Jubiläumsjahr profitiert die Kundschaft
zudem von einigen interessanten Angeboten.
111 Jahre Qualität und Sicherheit Als ein erfolgreiches und fortschrittliches Unternehmen im Bereich der Gebäudetechnik im Freiamt blickt Grolimund auf 111 Jahre Firmengeschichte mit Höhen und
Küchen ausstrahlen? Die Designfronten der Küchenmöbel von Fust zeichnen sich nicht nur durch den Einsatz edler Materialien, sondern auch durch anspruchsvolle Oberflächenveredelungen aus. Von supermatt bis ultra-hochglanz, ob in Melamin, Folie, Lack oder Glas –
Fust-Küchen lassen jedes Herz höher schlagen.
Fust-Küche Arkansas
Ein warmer Holzton, der die Fronten und Arbeitsplatten mit der Eiche «Sierra» sowie die schwarzen Akzente attraktiv in Szene setzt, eine klare Linienführung, die das gemütliche Landhausflair nicht einschränkt, eine ergonomisch ideale Arbeitshöhe und dazu ein Stollen-Regalsystem, das nicht nur für wohnliche Effekte, sondern auch für stimmungsvolle Beleuchtung sorgt: Eine solche Familienküche lässt keine Wünsche offen.
www.kueche.fust.ch Foto: Fust

Dipl. Ing. FUST AG
Küchen/Badezimmer
Jetzt Heimberatung anfordern: Tel. 0848 844 100 oder kuechen-baeder@fust.ch
Tiefen zurück. Wichtig war und ist, jederzeit die Kundenbedürfnisse im Auge zu behalten sowie das Unternehmen stetig weiterzuentwickeln. Wesentlich dazu beigetragen haben Generationen von Grolimund-Mitarbeitenden. Kompetenz, faire Beratung und fachmännischer Service: All dies steht für das Vertrauen, das Grolimund seit mehr als einem Jahrhundert entgegengebracht wird. Nicht umsonst ist Grolimund für private Bauherren und Architekten der prädestinierte Partner, wenn es um Bad und Wellnesszone geht.
Jubiläumsangebote
Die geplanten Feierlichkeiten zum 111-Jahr-Jubiläum in Form eines «Tages der offenen Tür» mussten leider wegen Covid-19-Pandemie auf das Frühjahr 2021 verschoben werden. Bis dahin offeriert Grolimund
einige interessante Angebote. Mit allen Wassern gewaschen sind die Dusch-WC-Aktionen für mehr Gesundheit und Wohlbefinden: Es warten einmalige Preisvorteile, die Grolimund während einer beschränkten Zeit für ein Dusch-WC von Geberit bietet. Weitere Angebote sind jeweils zu gegebener Zeit zu finden unter www.groli.ch.
Öffnungszeiten des Showrooms: Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 und 13.30 bis 17.30 Uhr. Samstag: 9 bis 12 Uhr.

Grolimund AG
Gebäudetechnik
Luzernerstrasse 3
5630 Muri
Tel. 056 664 22 11
www.groli.ch
Internorm ist seit 1931 ein starkes Familienunternehmen. Von der Geburtsstunde des Kunststoff-Fensters über die Produktion von Holz-AluFenstern bis hin zu den heutigen High-Tech- und High-DesignFenstern und Haustüren setzt Internorm europaweit Massstäbe. Eine kontinuierliche technische Weiterentwicklung und stetig neue Innovationen machen das Unternehmen zu einem Vorreiter der Branche.
Der Schweizer Allrounder
Das elegante und schlanke HolzMetall-Fenster HF 400 bringt mehr Lebensqualität dank eines höheren Lichteinfalls. Das Modell ist ein sehr schlankes und gradliniges Fenster und passt daher perfekt zu jedem Baustil. Durch die schmalen Fensterrahmen sind die Glasflächen grösser und imposanter. Der Wohnraum sieht offener und lichtdurch-

fluteter aus. Die wetterfeste Metallschale an der Aussenseite lässt sich farblich individuell gestalten. Fenster und Balkontüren werden genau nach den Vorstellungen und Wünschen der Kundschaft massgenau produziert.
Ein angenehmes Raumgefühl
Beim Modell KF 520 ist der schlanke Rahmen mit Glasflügel von einer
Fixverglasung aussen nicht zu unterscheiden und ermöglicht so viel Lichteinfall. Im Fensterflügel verbirgt sich standardmässig die revolutionäre Verriegelung I-tec Secure. Dies macht ein Aushebeln des Fensters nahezu unmöglich.
Das Licht der Sonne wirkt im Raum bemerkenswert und sorgt nicht nur für Helligkeit. Echtes Sonnenlicht
Sickerleitungen führen das Wasser rund ums Haus ab. Sie sind frostsicher in mindestens eineinhalb Metern Tiefe verlegt. Durch kleine Löcher nehmen die Rohre das Umgebungswasser auf und leiten es vom Grundstück weg. In den Rohren ist es meist schön feucht, was auch die Natur bemerkt. Bei Hecken und Bäumen in der Nähe des Hauses ist deshalb eine periodische Kontrolle der Sickerleitungen und -schächte durch den Fachmann ratsam. Insbesondere, da in den vergangenen Jahren die Verstopfungen in Sickerleitungen durch Wurzeleinwuchs merklich zugenommen haben.
Klimawandel beschert Stress

Hitzeperioden forcieren das Einwachsen von Wurzeln in Sickerleitungen.
Foto: Internorm
hat eine positive Wirkung auf unsere Gesundheit. Es steigert die Konzentration und Produktivität und schafft zugleich Wohlbefinden.
Die Wahl der Fenster mit entsprechender Verglasung gewinnt daher bereits bei der Planung immer mehr an Bedeutung. Um bis zu 10 Prozent mehr natürliches Licht zu erhalten, bietet Internorm jetzt auch die patentierte Premium-Glasbeschichtung Eclaz bereits bei der Standardausführung an.

Internorm AG
Römerstrasse 25
5502 Hunzenschwil
Tel. 0848 00 33 33
Info-swiss@internorm.com
www.internorm.ch
Foto: Rohr-Max
Ein lohnenswertes Angebot
Wer sich über den Zustand von Rohren, Rinnen und Schächten informieren will, kann bei Rohr-Max eine kostenlose Vorsorge-Kontrolle
Auf starke Niederschläge und darauffolgende anhaltende Trockenheit oder Hitze reagieren Bäume und Sträucher, indem sie ihre Energie vermehrt ins Wurzelwachstum investieren. Sie verbessern so ihre Wasseraufnahme. Eine Strategie, die sich für die Bäume langfristig sicherlich lohnt, denn die nächste Trockenperiode kommt bestimmt.
anfordern: telefonisch oder über E-Mail. Dabei gilt: Sollte die Kontrolle eine Verstopfung oder einen anderen Handlungsbedarf aufdecken, ist es immer der Hauseigentümerin, dem Hauseigentümer überlassen, eine Reinigung durchführen zu lassen oder auf Massnahmen zu verzichten. Die Vorsorge-Kontrollen von Rohr-Max ziehen keine Verpflichtungen nach sich und bleiben kostenlos, auch wenn kein Reinigungsauftrag erfolgt.
Achtung: dreiste Abzocker Ein WC ist verstopft. Man braucht schleunigst Hilfe. Im Web sucht man nach einem Notfallservice oder Rohrreinigungsanbieter und landet womöglich bei Abzockern. Diese Betrüger verlangen stark überhöhte Preise. Wichtig: nicht mit Bargeld oder EC-Karte bezahlen. Vor der Auftragsvergabe immer nach der sicheren Zahlungsart fragen: eine per Post versandte Rechnung.

RohrMax AG
Industriestrasse 2 5610 Wohlen
24h-Service und Beratung 0848 852 856 info@rohrmax.ch
www.rohrmax.ch
Dank jahrzehntelanger Erfahrung ist die Firma Brunner Küchen Spezialistin für kreative und innovative Küchenumbauten. Jedes Küchenprojekt beginnt mit der sorgfältigen Abklärung der individuellen Bedürfnisse. Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl führen die Fachleute von Brunner Küchen die Bauherrschaft Schritt für Schritt zur eigenen Traumküche. Das grosse Plus einer Küche aus dem Hause Brunner ist, dass sie vom ersten Schritt der Planung bis zum letzten Schliff in der hauseigenen Produktion in Bettwil hergestellt wird. Sämtliche Arbeitsschritte, von der Planung bis hin zur Montage, führen top-qualifizierte Mitarbeiter der Firma aus. So kann Brunner Küchen dem hohen Qualitätsanspruch Rechnung tragen.
Wünsche verwirklichen
In den meisten Fällen werden die Platzverhältnisse und Voraussetzun-
gen beim Kunden vor Ort abgeklärt und erste Entwürfe erstellt. Dabei fliessen Ideen aus der langjährigen Erfahrung der Brunner-Kundenberater ein. In weiteren Gesprächen verfeinert und entwickelt sich das Konzept, bis es den individuellen Ansprüchen der Kundschaft entspricht.
Planungssicherheit
Ein Umbau dauert von der Demontage der alten bis zur Inbetriebnahme der neuen Küche im Schnitt etwa 14 Tage. Die Montage der Küche führen ausschliesslich Profis von der Firma Brunner Küchen aus. So stellt Brunner Küchen einerseits die Qualität sicher und kann andererseits unabhängig agieren. Dies gibt der Kundschaft Planungssicherheit. Die vereinbarten Termine sind sichergestellt und verbindlich. Nach Absprache erstellt das Planungsteam der Firma Brunner

Damit Umbauten gelingen, braucht es Fingerspitzengefühl und Lust am Experimentieren.
Küchen ein Bauprogramm für die Koordination aller beteiligten Handwerker. So kann die Bauherrschaft während der Realisierung der neuen Traumküche auf einen zuverlässigen Ansprechpartner zählen und wird mit maximaler Flexibilität betreut.

BRUNNER KÜCHEN AG Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch
www.brunner-kuechen.ch

Fenster und Türen in einem Gebäude bieten Einlass nicht nur für Luft, Licht, Wärme und Geräusche, sondern auch für Insekten. Zu den medizinischen Aspekten, die für eine Montage von Schutzgittern sprechen, gehören auch Allergien. Durch die feinen, jedoch luftdurchlässigen Netze lassen sich neben Insekten auch Pollen vom Eindringen
abhalten. Der moderne Rundumschutz ist heute möglich.
Nicht immer, aber immer öfter Noch vor kurzem galten Insektenschutzgitter als Luxus. Heute gehören sie im Neubau meist schon dazu. Sauber in das Erscheinungsbild des Gebäudes integriert, machen solche Gitter den Insektenschutz zum funktionellen Element am Bau. Insektenschutzgitter lassen sich gut auch nachträglich bei bestehenden Bauten anbringen. Heute sind Insektenschutzgitter eine Selbstverständlichkeit, analog zum Sonnenschutz durch Storen und Fensterläden.
Individuelle Lösungen vor Ort
Die Firma G & H Insektenschutzgitter ist landesweit aktiv und auf individuelle Lösungen spezialisiert. Der Aussendienst-Monteur misst
die exakten Masse von Fenstern und Türen vor Ort aus. Im Betrieb in Birsfelden stellen die Fachleute den Gitterschutz auf den Millimeter genau her. Anschliessend werden die meist aus einem Alu-Rahmen und Fiberglasnetzen bestehenden Schutzgitter bei den Kunden montiert. Da jedes Insektenschutzgitter ein Unikat ist, spielen die Dimensionen für die passgenaue Herstellung praktisch keine Rolle.

G & H Insektenschutzgitter
GmbH
4127 Birsfelden
Insektophon 0848 800 688 info@g-h.ch
www.g-h.ch

Alle Enthärtungsanlagen der KM-Serie verfügen über das Hygiene-5-Plus-Konzept.
Atlis bietet bei den Enthärtungsanlagen der KM-Serie mit dem neuesten Hygiene-5-Plus-Standard den bestmöglichen Schutz vor einer Verkeimung. Diese Sicherheit wird durch Verwendung von Tablettensalz in Lebensmittel-
qualität statt Feinsalz und den Verzicht auf einen Nylon-Sack im Salztank erreicht. Dadurch reduziert sich das Risiko einer Verschmutzung des Salztanks. Das Hygiene-5-Plus-Konzept ist bei allen Enthärtungsanlagen der
Wo gekocht und gebacken wird, kann Feuer entstehen. Gut zu wissen, welches die häufigsten Ursachen sind und wie man einen Brand verhindern oder eindämmen kann.
Nicht stören lassen
Da vergisst jemand die Pizza im eingeschalteten Backofen. Sie wird erst knusprig, dann schwarz. Schliesslich fängt sie an zu brennen. Die entflammte Pizza erzeugt riesige Mengen an schwarzem, stinkendem Rauch. Ein anderes Szenario: Eines Morgens produziert eine vollautomatische Kaffeemaschine statt des erhofften Espressos plötzlich Flammen. Ursache ist ein Kurzschluss.
Fünf Tipps gegen Küchenbrände
1. Während des Kochens nie die Küche verlassen. Schneller als erwartet ist das Wasser im Topf ver-
tervalle nach dem strengen DVGWStandard und geringe Harzmengen mit häufiger Umwälzrate weitere Faktoren, welche die Sicherheit für Hausbesitzer erhöhen und für ein neuartiges Frischegefühl beim Weichwasser sorgen.
Geringe Betriebskosten
Foto: Atlis
KM-Serie von Atlis standardmässig inbegriffen.
Erhöhte Sicherheit Ergänzend sind die moderne Chlorelektrolyse zur regelmässigen Entkeimung, kurze Regenerierin-

Mit einer Löschdecke kann ein kleineres Feuer erstickt werden.
dampft und die Bratpfanne glühend heiss: Feuergefahr.
2. Es ist ratsam, beim Backen die Zeitdauer-Funktion einzuschalten. So schaltet sich das Gerät nach Ablauf der Zeit automatisch aus.
3. Feuer löscht man mit Wasser, nicht so bei Öl. Hat sich Öl entzündet und kommt mit Wasser in
Berührung, wirkt Wasser wie ein Brandbeschleuniger. Brennendes Öl deshalb niemals mit Wasser löschen.
Foto: zvg
Das Massnahmenpaket sorgt auch für niedrigeren Salz- und Spülwasserverbrauch und geringere Betriebskosten. Hygiene-5-Plus bedeutet somit bessere Wasserqualität, geringere Betriebskosten, mehr Sicherheit und mehr Genuss.

Atlis AG
Schlössliweg 4
4500 Solothurn
Gratis-Hotline 0800 62 82 82 info@kalkmaster.ch
www.kalkmaster.ch
5. Je nach Kanton muss man sich bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Brände absichern. Es ist möglich, zusätzlich eine private Versicherung abschliessen. Diese zahlt zum Beispiel, wenn der Putz vom Rauch verkohlt ist. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Mobiliar auf. Bei grober Fahrlässigkeit müssen Kunden jedoch mit Kürzungen rechnen.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza
Bahnhofstrasse 3b 5643 Sins Tel. 062 836 52 52
www.zurich.ch/centolanza
4. Dem Feuer die Luft entziehen. Am besten ist es, eine Brandschutzdecke in Griffnähe zu haben und das Haus mit einem Feuerlöscher auszurüsten. So kann man das Feuer einfach ersticken.
ABDICHT UNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG
Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNEN-RENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMER-UMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
BETON- UND RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, SEITENWÄNDE – VORHÄNGE, ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass
Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen
Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Hochuli Holzbau AG
Holzbau, Bedachungen, Spenglerei Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20, Fax 062 739 39 00 29 mail@hochuli-holzbau.ch www.hochuli-holzbau.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN
Elektro Imboden AG
Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen 24 Stunden Pikettdienst
Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen
Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
Energieberatung und Bauberatung Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Terrano AG
Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch
Tel. 056 288 28 15
Info@terranoag.ch www.terranoag.ch
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90
Igelweg 5, 5215 Hausen
sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59
info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen
Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon
Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
WEBER Fenster und Läden
Fensterläden in Aluminium, Holz und Kunststoff Fenster und Türen in Kunststoff und Aluminium
Riedmatt 18, 5623 Boswil
Tel. 056 666 19 00, Fax 056 666 19 10 info@fenster-laeden.ch www.fenster-laeden.ch
FLACHDACHBAU
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See
Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
HAUS TECHNIK
Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH
24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen
Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos
Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung
Sanierungen und Alternativanlagen
Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
KALKSCHUTZANLAGEN
Tratson GmbH
Umweltfreundliche Kalkschutzanlagen für EFH und MFH ohne Salz oder Chemie
Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf
Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich
Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf
Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER- UND SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PELLET HEIZANLAGEN
Braunschweiler Pellets AG
Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets
Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a
Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof
Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
Weber Spenglerei AG
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten
Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
TÜREN
Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG
Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Nr. 411 September 47. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 37’960 Ex. Basis 2018/2019
Anzahl Mitglieder: 40’047 (1. August 2020)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Media2finish
Täfernstrasse 14
5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
Titelbild: Brunner Küchen, Bettwil
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–16.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach)
siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
