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Wohnwirtschaft Nr. 07/08 Juli/August 2023

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

EIGENHEIM: Nutzniessung oder Wohnrecht

THEMA

Wohnen im Alter, Finanzierung, Holz IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten Nr. 7/8 Juli/August

Vor 200 Jahren starb Hans Conrad Escher von der Linth. Sein Lebenswerk war die Begradigung der Linth zwischen Walensee und Zürichsee, die eine Seuchenlandschaft in fruchtbares Land verwandelte und die Lebensqualität für die Bevölkerung enorm verbesserte. Die Linthkorrektion wurde 1823 beendet, im Todesjahr ihres Erbauers.

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Begradigen statt mäandrieren

Trotz coronabedingtem Knick ist die Lebenserwartung weltweit in den letzten Jahrzehnten in geradezu dramatischer Weise gestiegen. Den höchsten Wert mit 78 Jahren weisen Menschen auf, die in Australien, Ozeanien oder Europa leben. In der Schweiz beträgt die Lebenserwartung gar 84 Jahre. Schlusslicht bildet Afrika mit 63 Jahren.

Mehr Wohlstand, medizinischer Fortschritt, bessere Arbeitsbedingungen, ausgeglichenere Ernährung, hohes Bildungsniveau und verbesserte Hygiene sind Gründe der gestiegenen Lebenserwartung.

Fehlende Infrastruktur plus Mangel an sauberem Wasser führten zu Krankheiten, schreibt der amerikanische Publizist Michael Shellenberger. In einem seiner Bücher schildert er die Situation in Kongo-Kinshasa. Das Land gehört zu den weltweit am stärksten von Cholera, Malaria, Gelbfieber und anderen Seuchen betroffenen Regionen.

Kongo-Kinshasa scheint weit von der Schweiz entfernt zu liegen. Doch ein Blick zurück zeigt: Auch hierzulande waren die Verhältnisse einst nicht viel besser als heute in Kongo-Kinshasa. Die Linthebene zwischen Walensee und Zürichsee war noch im 18. Jahrhundert ein Sumpfgebiet mit hoher Sterblichkeit, ein Malariagebiet, wie es sie zahlreich gab in Europa. Mit der Begradigung der Linth durch den Bau eines Kanals wurden die krankheitserregenden Sümpfe trockengelegt und Land für Besiedlung sowie Nahrungsmittelproduktion gewonnen. Der Kanton Glarus wurde verkehrsmässig besser erschlossen, die Armut besiegt und die Grundlage für eine höhere Lebenserwartung gelegt.

Heute werden die Akzente vielleicht anders gesetzt. Mäandrierende Flüsse wie der Tagliamento im Friaul gelten als schützenswert. Kanalisierte Bäche und begradigte Flussläufe sind Feinde der Biodiversität. Tümpel zu schaffen für Frösche und Libellen sind Beleg für umweltbewusstes Handeln. Jede Epoche hat ihre Prioritäten. Im Grenzgebiet Glarus, St. Gallen und Schwyz lautete die Devise damals «Begradigen kommt vor mäandrieren». Zeiten und Bedürfnisse ändern sich. Aber als Mahnmal wider Krankheit, Armut und vorzeitigen Tod hat der Linthkanal, das Werk von Hans Conrad Escher von der Linth, weiterhin seine Bedeutung (vgl. Beitrag ab Seite 8).

Martin Meili

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Nachhaltigkeit in der Immobilienverwaltung

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Nachhaltigkeitsprinzipien in der Liegenschaftsverwaltung verbessern den ökologischen Fussabdruck einer Immobilie und steigern deren Wert.

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Ringen um die Solarpflicht

Es war im vergangenen September als National- und Ständerat unter dem Eindruck der drohenden Strommangellage innert weniger Wochen ein dringliches Bundesgesetz zimmerten. Sie beschlossen u. a. mit Inkraftsetzen bereits per 1. Oktober 2022, dass bei sämtlichen Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage zu erstellen sei. Dies ohne Vernehmlassung oder Anhörung –

der demokratische Gesetzgebungsprozess wurde ausgesetzt.

Gleichzeitig aber befanden sich die eidgenössischen Räte zu jenem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr in der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches u. a. die Revision des Energiegesetzes umfasst. Kaum hatte das Bundesparlament im letzten Herbst eine neue Regelung für die Solarpflicht bei grossen Neubauten eingeführt, drängte der Nationalrat im März 2023 bereits darauf, dass diese Solarpflicht mit dem neuen Bundesgesetz auf alle noch nicht bewilligten Neu- und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten ausgeweitet werden soll.

Diese Salamitaktik des Nationalrats hat der Ständerat nun in der Sommersession 2023 durchschaut. Der Ständerat hält an der bisherigen Version des Energiegesetzes fest und möchte damit erreichen, dass die im

dringlichen Bundesgesetz festgehaltene Regelung zur Solarpflicht in unbefristetes, ordentliches Recht überführt wird. Denn das dringliche Bundesgesetz ist aufgrund der Dringlichkeit und der damit ausgesetzten demokratischen Prozesse lediglich bis Ende 2025 gültig.

Die Mehrheit des Ständerats argumentierte aber auch, dass eine Solarpflicht für sämtliche Neubauten und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten einen zu starken Eingriff in das Privateigentum und die Hoheit der Kantone bedeutete. Gute Nachricht: Unsere beiden Aargauer Ständeräte Thierry Burkart (FDP) und Hansjörg Knecht (SVP) haben im Sinne der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gestimmt und die Ausweitung der Solarpflicht auf alle Neubauten sowie erheblichen Um- und Erneuerungsbauten abgelehnt. Es ist zu hoffen, dass in der nächsten Runde nun auch der Nationalrat zur Vernunft kommt.

Wasserstrasse für die Volksgesundheit

Escher von der Linth und sein Lebenswerk, der Linthkanal

Vor 200 Jahren starb Hans Conrad Escher von der Linth. Sein Lebenswerk war die Begradigung der Linth zwischen Walensee und Zürichsee, die eine Seuchenlandschaft in fruchtbares Land verwandelte und die Lebensqualität für die Bevölkerung enorm verbesserte.

In der Schweiz existierten am Anfang des 19. Jahrhunderts ausgedehnte Sumpfgebiete wie die Ebene zwischen Glarner Unterland, Walen- und Zürichsee oder zwischen Neuenburger-, Murten- und Bielersee. In diesen Gebieten trat immer wieder das Sumpffieber auf – so wurde damals die Malaria genannt, die durch die Anopheles-Mücke übertragen wurde. Da die Menschen den Verbreitungsweg der Krankheit damals nicht kannten, glaubten sie, dass sie durch die schlechte Luft aus den Sümpfen verursacht wurde. Der Italiener Francesco Torti

veröffentlichte 1709 ein umfangreiches Werk über das «Wechselfieber». Die Ursachen dieser Krankheit, die in Sumpfgebieten auftrat, sah Torti in der schlechten Luft und sprach als Erster von Mal’aria (italienisch für schlechte Luft). Erst 1897 konnte der englische Militärarzt Ronald Ross im indischen Secunderabad zeigen, dass das Sumpffieber durch Stechmücken übertragen wurde. Dafür bekam er später den Nobelpreis.

Die Linth-Ebene als Seuchengebiet

Der evangelische Pfarrer und Heimatforscher Johann Melchior Schuler (1779–1859)

beschrieb in seiner 1836 in Zürich erschienenen «Geschichte des Landes Glarus» die Linthebene wie folgt: «Eine öde Fläche, weder See noch Land, voll Modergeruch und Froschgeschrei. Die Anwohner sahen blass und kränklich aus. Alljährlich, wenn der Frühling wiederkehrte, waren die Dörfer voll schlotternder Fieberkranker».

1786 sah Hans Conrad Escher auf einer Reise erstmals die katastrophalen Lebensumstände in der Linthebene. Damals floss die Linth noch aus dem Glarnerland am Walensee vorbei und schlängelte sich direkt in den Zürichsee. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts gab es eine markante Veränderung des Gleichgewichts im Gewässersystem der Glarner Linth, des Walensees und der «Maag», dem alten Ausfluss aus dem Walensee. Die Abholzung der Wälder, kombiniert mit einer ausserordentlichen Häufung von Regenfällen, führte zu einem Anstieg der Geschiebemenge, die die Glarner Linth mit sich in die Linthebene trug. Somit erhöhte die Linth ihr Bett laufend, sodass der Abfluss des Walensees zurückgestaut wurde. Dies führte dazu, dass sich der Seespiegel ebenfalls erhöhte und die Wiesenflächen bei Weesen und Walenstadt schliesslich in ein Sumpfgebiet verwandelt wurden. Die Folgen davon waren ein Rückgang der landwirtschaftlichen Produktivität, starke Erschwernisse für die Schifffahrt und eine direkte Bedrohung der Ortschaften bei Hochwasser. Zudem war die Sterblichkeit in dieser Region erhöht, da die endemische Form der Malaria, die in Europa noch bis ins frühe 20. Jahrhundert verbreitet war, zahlreiche Todesopfer forderte.

Die Linth-Korrektion

Die Linthkorrektion war aus technischer Sicht das erste wegweisende Schweizer

Andreas Walker, Hallwil
Der Walensee wird durch den begradigten Linth-Kanal entwässert.

Der Linthkanal, einst zur Trockenlegung der Malaria-Sümpfe gebaut, fliesst in den Zürichsee.

Grossprojekt. Zu jener Zeit bedeutete Bauen strengste Handarbeit mit der Schaufel und Transporte von Hand oder mit Pferdewagen, denn Bagger gab es damals noch nicht. Eine zusätzliche Erschwernis bildete der Ort der Baustelle, denn die ganze Linthebene war ein Sumpfgebiet.

Die Linthkorrektion wurde zwischen 1807 und 1823 unter der Leitung von Hans Conrad Escher realisiert. Die Glarner Linth wurde in den Walensee umgeleitet und der Ausfluss des Walensees gezielt erweitert. Die geniale Konstruktion des Linthkanals ist das Doppel-Trapez-Profil der Dämme.

Fortsetzung Seite 11

Hans Conrad Eschers Leben und Wirken

Hans Conrad Escher von der Linth (1767–1823) war Wissenschaftler, Bauingenieur, Seidenfabrikant, Maler, Kartograf und Politiker. Er stammte von der wohlhabenden Zürcher Kaufmannsfamilie Escher vom Glas ab. Die familieneigene Seidenfabrik machte ihn im Erwachsenenalter finanziell unabhängig. Auf vielen Reisen und verschiedenen Studienaufenthalten in Frankreich, England, Deutschland und Italien eignete er sich ein enorm breites Wissen an, das von Technologie über Statistik bis zu Philosophie reichte. Bei der Erforschung der Berge zeichnete Escher über neunhundert Landschaftsansichten und Panoramen. Es ist das umfangreichste von einem Schweizer Zeichner geschaffene Werk von Landschaftsaquarellen. Diese sind in der graphischen Sammlung der ETH Zürich archiviert.

Während der kurzen Zeit der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm Escher eine zentrale politische Funktion und amtete kurzzeitig sogar als Kriegsminister. Später diente er bis zu seinem Tod in zürcherischen Staatsämtern. Die Korrektion der Linth von 1807 bis 1823 ist ein Meilenstein in der Geschichte und gilt als das erste wegweisende Schweizer Grossprojekt. Hans Conrad Escher war mit Regula von Orelli verheiratet und Vater von neun Kindern.

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Die Kosten von rund einer Million alter Franken waren jedoch für die damaligen Staatshaushalte der eidgenössischen Stände immens und konnten nur durch ein Finanzierungsmodell gedeckt werden, welches eine öffentliche Anleihe mit einschloss. Deshalb standen ab 1807 in der ganzen Eidgenossenschaft Aktien im Wert von 200 Franken zum Verkauf, deren Erlös das Startkapital für die Unternehmung bildete. Hans Conrad Escher wurde nur 56 Jahre alt, denn das kräfteraubende Engagement der Linthkorrektion hatte ihn letztlich krank gemacht und führte zu seinem frühen Tod. Er starb am 9. März 1823. Der Linthkanal wurde noch im gleichen Jahr nach seinem Tod eingeweiht. Der Zürcher Regierungsrat verlieh 1823 – nach Eschers Tod – seiner Familie das Recht, den Namenszusatz «von der Linth» zu tragen, das einzige Namenprädikat, das die Schweiz je vergab. Zudem wurde eine Gedenkmünze

geprägt und die Gemeinde Bilten (GL) ernannte ihn zum Ehrenbürger.

Linth-Ebene im Wandel

Vor der Kanalisierung der Linth hatte die Schifffahrt eine grosse Bedeutung für die Bewohner der Linthebene. Der Verkehr per Schiff war die einzige Möglichkeit, Waren in diesem Gebiet zu transportieren, da ein Strassennetz wegen des Sumpfes nicht vorhanden war. Linthabwärts steuerten und trieben die Recker ihre Schiffe mit den eisernen spitzenbewehrten Reckstangen vor-

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an oder sie wurden fortbewegt, indem Männer und Pferde auf dem Uferweg schritten und die Lastschiffe an langen Seilen gegen die Strömung flussaufwärts zogen.

Durch die Trockenlegung der Linthebene wurde schliesslich die Grundlage für eine vernetzte Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Endlich konnten auch Strassen und Brücken gebaut werden, die die Sumpfgebiete miteinander verbanden.

Die Riet- und Sumpfflächen zwischen den beiden Seen wurden noch bis zum Zweiten Weltkrieg zur Streugewinnung kontrolliert bewässert. Die Trockenlegung durch Drainage erfolgte erst durch die Linthmelioration nach 1938 im Rahmen der sog. «Anbauschlacht» – einer planmässigen Förderung des agrarischen Mehranbaus und der Ertragssteigerung zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung bzw. zur Umstellung auf Selbstversorgung während des Zweiten Weltkriegs. Die Dämme des Linthkanals hielten allen Hochwassern stand, doch bestätigte sich nach dem Jahrhunderthochwasser im Mai 1999 die Notwendigkeit einer Gesamtsanierung. Der Spatenstich zur Sanierung des Linthwerks fand am 25. September 2008 bei Mollis statt – im gleichen Abschnitt, wo der Bau des heutigen Escherund damaligen Molliserkanals vor 200 Jahren begann. Die komplexen Bauarbeiten zur Sanierung des Linthkanals dauerten vom November 2008 bis Ende 2013.

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Portrait von Hans Conrad Escher auf seinem Denkmal in Walenstadt.
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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Regeln zu Mauer auf Grundstücksgrenze

Frage:

Mein Nachbar möchte die Mauer, die auf unserer Grenze steht, abreissen und durch eine neue ersetzen. Er verlangt, dass ich mich an den Kosten beteilige. Die Mauer ist in gutem Zustand, weshalb ich nicht möchte, dass sie ersetzt wird. Ich möchte keine Baustelle in meinem Garten und möchte die Mauer so stehen lassen. Darf mein Nachbar die Mauer ohne meine Zustimmung abreissen und muss ich mich, auch wenn ich dagegen bin, an den Kosten beteiligen?

Antwort:

Zuerst stellt sich die Frage, wem die Mauer gehört. Laut Gesetz wird Mit-

eigentum der beiden Nachbarn vermutet, wenn Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken oder Zäune auf der Grenze stehen (Art. 670 ZGB). Voraussetzung, damit Miteigentum vermutet wird, ist folglich, dass die Mauer auf der Grenze und somit auf beiden Grundstücken steht und nicht bloss an die Grenze gebaut worden ist. Die Vermutung des Miteigentums ist widerlegbar, beispielsweise, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist.

Kosten tragen im Miteigentum

Gemäss Art. 697 Abs. 1 ZGB trägt die Kosten der Einfriedigung eines Grundstückes dessen Eigentümer, unter Vorbehalt der Bestimmungen über das Miteigentum an Grenzvorrichtungen. Die Grundeigentümer haben an die Kosten der Vorrichtungen zur Ausübung der nachbarrechtlichen Befugnisse im Verhältnis ihres Interesses beizutragen (Art. 698 ZGB).

Trennt die Mauer zwei Grundstücke, dient sie beiden Grundstücken. Da beide Nachbarn ein Interesse an der Mauer haben, steht sie im hälftigen Miteigentum der Nachbarn. Dies bedeutet, dass

sich beide zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen haben.

Bauliche Massnahmen

Ob am Zaun oder der Mauer etwas verändert werden darf, hängt von den im Miteigentum geltenden Regeln für bauliche Massnahmen ab. Der Ersatz einer noch intakten Mauer ist als nützliche Massnahme gemäss Art. 647d Abs. 1 ZGB einzustufen, die der Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer benötigt, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt (sog. qualifiziertes Mehr).

Da die Miteigentümergemeinschaft im vorliegenden Fall nur aus zwei Parteien besteht, müssen beide zustimmen. Wäre dies der Fall, müssten die Kosten von beiden Parteien zur Hälfte getragen werden. Da im vorliegenden Fall aber nicht beide Nachbarn mit dem Ersatz der Mauer einverstanden sind, kann an dieser nichts verändert werden.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

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Nutzniessung oder Wohnrecht

Was ist sinnvoller beim Eigenheim?

Es ist eine Möglichkeit, das Eigenheim im Voraus an die eigenen Nachkommen zu übertragen und so lange wie möglich darin zu wohnen. Die Idee ist, dass die Nachkommen beim Ableben des zweitversterbenden Elternteils keine Diskussionen betreffend die Liegenschaft haben. Zudem soll die Liegenschaft geschützt werden, falls ein Ehegatte im Alter pflegebedürftig wird. Was sind die Unterschiede zwischen der

Nutzniessung und dem Wohnrecht und worauf muss geachtet werden?

Die Liegenschaft im Alter Ist jemand pflegebedürftig, können die monatlichen Kosten bis zu 10’000 Franken betragen. Diese Kosten können oft nicht mit der Rente aus AHV und Pensionskasse gedeckt werden. Der Pflegebedürftige ist dann auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Hat man jedoch noch Vermögen, muss man dies zuerst aufbrauchen, bevor man Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Hat der Pflegebedürftige eine Liegenschaft, so wird erwartet, dass diese verkauft oder vermietet wird, damit die Pflegekosten gedeckt werden können.

Das Überschreiben der Liegenschaft auf die Nachkommen schützt in einem ersten Schritt vor dem Vermögensverzehr. Dies kann aber auch Nachteile haben. Zuerst einmal ist die vorzeitige Übertragung der

Liegenschaft an die Nachkommen nichts anderes als eine Schenkung. Dieser Vermögensverzicht wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen trotzdem als sogenanntes hypothetisches Vermögen angerechnet. Ausgenommen davon sind 10’000 Franken pro Jahr, welche verschenkt werden dürfen. Obwohl der Pflegebedürftige das Vermögen nicht mehr hat, werden ihm somit die Ergänzungsleistungen gekürzt oder es bestehen keine Ansprüche auf Ergänzungsleistungen. Kann der Pflegebedürftige mit seiner Rente und aufgrund der fehlenden Ergänzungsleistungen die Kosten seines Heimaufenthaltes nicht zahlen und verfügt er über kein Vermögen mehr, bleibt nur noch die Sozialhilfe. Dies kann dazu führen, dass nur gerade die Mindestleistung bei der Pflege erbracht werden. Zudem könnte das Sozialamt von den Nachkommen die sogenannte Verwandtenunterstützung verlangen. Das heisst, dass Nachkommen, welche sich in finanziellen günstigen Verhältnissen befinden, zur finanziellen Unterstützung der Eltern gezwungen werden können.

VIELE FÄHIGKEITEN

EIN TEAM

Kommt eine Übertragung der Liegenschaft in Frage, so kann sie mit einer Nutzniessung oder einem Wehrrecht belastet werden. Damit könne die Eltern weiterhin in der Liegenschaft wohnen bleiben, obschon diese den Nachkommen gehört. Die Nutzniessung und das Wohnrecht sind beides Dienstbarkeiten, welche eine Liegenschaft belasten. Entsprechend müssen sie im Grundbuch aufgeführt sein und der Dienstbarkeitsvertrag notariell beurkundet werden. Nachfolgend werden die Unterschiede der Nutzniessung und des Wohnrechts erläutert.

Die Nutzniessung

Die Nutzniessung verleiht dem Berechtigten den vollen Genuss an einem fremden Vermögenswert. Dies bedeutet, dass der Nutzniessungsberechtigte den Vermögenswert selbst benutzen und gebrauchen darf,

Gianmarco Coluccia
MLaw, Rechtsanwalt, Notter Advokatur und Notariat, Baden

obschon er nicht Eigentümer ist. Damit dürfen die Eltern das Einfamilienhaus selbst bewohnen oder an Dritte vermieten und verpachten und die Zinserträge beziehen. Die Nutzniessung kann nachträglich nicht entzogen werden. Den Eigentümern (also den Nachkommen) bleibt damit nur das «nackte» Eigentum. Die Eltern müssen den Bestand des Vermögenswertes erhalten, sodass nach Erlöschen der Nutzniessung der Vermögenswert den Nachkommen zurückgegeben werden kann. Die Nutzniessung als solche ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Sie erlischt damit spätestens beim Tod der Eltern.

Der Berechtigte kommt für den gewöhnlichen Unterhalt des mit der Nutzniessung belasteten Grundstücks bzw. Gebäudeteils auf. Dazu gehören die Reinigung, Pflege und Wartung sowie laufende Reparaturen. Weiter gehen die Versicherungsprämien, Steuern und Abgaben sowie die Heiz- und Nebenkosten ebenfalls zu Lasten des Nutzniessers. Schlussendlich bezahlt der Nutzniesser auch die Hypothekarzinsen. Alle anderen Kosten trägt der Eigentümer. Insbesondere die Kosten für ausserordentliche Reparaturen. Natürlich können die Parteien eine andere Abmachung treffen.

Das Wohnrecht

Das Wohnrecht verleiht dem Berechtigten die Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teil eines Gebäudes zu wohnen. Das Wohnrecht ist nicht übertragbar und nicht vererblich und erlischt somit spätestens beim Tod des Berechtigten. Ohne anderslautende Vereinbarung ist sowohl die Einräumung des Wohnrechts als auch die Ausübung des Wohnrechts unentgeltlich. Vorbehalten bleibt die Kostentragungspflicht des Berechtigten. Im Gegensatz zur Nutzniessung dürfen die Eltern zwar in der Liegenschaft wohnen, diese aber nicht vermieten oder verpachten.

Bei einem Wohnrecht gehen die Hypothekarzinsen zu Lasten der Nachkommen als neue Eigentümer. Dies kann aber im Wohnrechtsvertrag anders geregelt werden. Beim Wohnrecht bezahlt der Wohnrechtsberechtigte die Kosten für den gewöhnli-

chen Unterhalt (wie der Nutzniessungsberechtigte) sowie die Heiz- und Nebenkosten, welche sich auf die von ihm ausschliesslich benutzten Räumlichkeiten beziehen.

Steuerliche Behandlung

Die unentgeltliche Einräumung eines Nutzungsrechts ist in Bezug auf die Erbschaftsund Schenkungssteuer grundsätzlich ein steuerbarer Vermögensanfall. Zu versteuern ist der kapitalisierte Wert der Nutzniessung. Wird für die Einräumung eines Nutzungsrechts ein marktkonformes periodisches Entgelt bezahlt, ist dies ähnlich wie bei einem Mietverhältnis als Vermögensertrag zu besteuern. Wird hingegen für die Einräumung eines Nutzungsrechts eine Einmalentschädigung bezahlt, vermindert sich der Wert des Grundstücks um den Wert des eingeräumten Nutzungsrechts. Der Eigenmietwert ist vom Nutzniessungsberechtigten wie auch vom Wohnrechtsberechtigten nur dann zu besteuern, wenn das Nutzungsrecht sowie des Wohnrechtsberechtigten unentgeltlich eingeräumt worden ist. Bei der Nutzniessung muss der Nutzniessungsberechtigte, beim Wohnrecht demgegenüber der Eigentümer und nicht der Wohnrechtsberechtigte das Grundstück in seinem Vermögen versteuern.

Fazit

Die Begründung eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung und die Übertragung der selbstbewohnten Liegenschaft an die Nachkommen sollten gut überlegt sein. Wird die Liegenschaft zum Beispiel als Mehrgenerationenhaus genutzt, macht eine vorzeitige Übertragung durchaus Sinn. Zielt die Übertragung nur darauf ab, einen allfälligen Vermögensverzehr im Alter aufgrund der hohen Pflegekosten zu vermeiden, sind die negativen Aspekte wie zum Beispiel die fehlenden Ergänzungsleistungen, der Gang zum Sozialamt und die Verwandtenunterstützungspflicht zu berücksichtigen.

In jedem Fall ist eine professionelle Beratung bei der Vertragsausgestaltung erforderlich, um die individuelle Situation zu analysieren und die beste Lösung zu finden.

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Einladung zu Informationsanlass für die Mitglieder des HEV Aargau

Naturmodule – sich ein Stück Natur in den Garten holen

Der Begriff «Naturmodule» umfasst die Vielfalt von naturfördernden Möglichkeiten, welche mit Hilfe eines Gärtners oder auch alleine umgesetzt werden können. Pflanzen Sie einheimische Bäume und Sträucher, damit die Vögel Nistplätze finden. Legen Sie eine Blumenwiese an und fördern Sie damit die Bienen. Oder bauen Sie ein Igelnest für die Überwinterung unserer kleinen stacheligen Freunde. Anschliessend kleiner Apéro. Der Anlass dauert ca. 2 Stunden (freier Eintritt).

Alter Pfarrhof, Steindlerweg, 5063 Wöflinswil Mittwoch, 16. August 2023, 18 Uhr

Anreise ÖV, PW (Parkplätze vorhanden)

Anmeldung Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahmebestätigung wird in der Kalenderwoche 32/2023 per E-Mail zugestellt (Vorweisung am Anlass).

Schriftliche Anmeldung bis spätestens Freitag, 4.8.2023: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden oder info@hev-aargau.ch.

Anmeldetalon für Anlass HEV Aargau/Jardin Suisse, Aargau «Naturmodule»

Mitglied-Nr.:

Anzahl Personen:

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

E-Mail-Adresse:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum: Unterschrift:

Taglilie – Schönheit für einen Tag

Als Blumenliebhaber kann man den äusserst eleganten und farbenfrohen Taglilien (Hemerocallis) kaum widerstehen. Ursprünglich stammen die schönen Pflanzen aus Ostasien. Dort wachsen die Wildarten überwiegend in freier Natur. In Europa und in Nordamerika gilt die Taglilie als Neophyt. Durch Züchtungen entstand weltweit eine enorme Sortenvielfalt. Man erhält die Pflanze mit verschiedenen Blütenformen, Wuchshöhen, Blütezeiten und farblich in unzähligen Varianten. Früh blühende Sorten öffnen ab Ende Mai ihre ersten Blüten und jede einzelne Blüte blüht nur für einen einzigen Tag. Die wissenschaftliche Bezeichnung der Hemerocallis leitet sich von den griechischen Wörtern «hemera» für Tag und «kallos» für Schönheit ab, was so viel bedeutet wie Schönheit für einen Tag. Aber keine Sorge. Aufgrund der gut bestückten Blütenstände zieht sich die Blütezeit dennoch über einen längeren Zeitraum hin. Wer verschiedene Sorten geschickt zusammenstellt, erlebt einen Blütentraum von Mai bis Ende August.

Blume des intelligenten Faulen Taglilien bilden laufend kleine Tochterknollen im Boden, aus denen sich über die Jahre grosse Horste entwickeln. Sie kommen ohne grosse Vorsichtsmassnahmen gut durch den Winter und erstrahlen im neuen Gartenjahr in frischem und neuem Glanz. Die Pflanzen sind langlebig, sehr anpassungsfähig und anspruchslos. Sie leiden eher selten an Krankheiten oder Schädlingen.

Der legendäre deutsche Staudenzüchter, Garten-Philosoph und Vorbote der Naturgärten, Karl Foerster, hat die Taglilie einst als «Blume des intelligenten Faulen» beschrieben. Er meinte, in Blumengärten sollte mit dem geringsten Aufwand die grösstmögliche Schönheit erreicht werden. In der traditionellen chinesischen Medizin wird der gesundheitliche Nutzen der Hemerocallis sehr geschätzt. Sie diente früher

auch zur Herstellung von Seilen und anderen Dingen. In ihrer Heimat Asien ist die gelbrote Taglilie nicht nur eine Heilpflanze, sondern auch ein Nahrungsmittel. Was im asiatischen Raum schon lange so gehandhabt wird, entwickelt sich auch bei uns zu einem Trend. Es gibt mehr Blüten, die ess-

bar sind, als man denkt. Mit der richtigen Auswahl an ungiftigen Sommerblumen kommt nicht nur Farbe in die Gärten, sondern auch auf Teller, in Salate und Gläser. Man sollte sich aber immer informieren, beispielsweise im Fachhandel, welche Blumen geniessbar sind.

Fotos:
Jeannine Stierli

Baden/Brugg/Zurzach

Wir laden Sie ein zum Sommerabend im Open-Air Kino

Bad Zurzach

«Kulinarik und Kultur unter freiem Himmel»

Dienstag, 18. Juli 2023

Open-Air Kino im Kurpark neben dem Thermalbad in

Bad Zurzach

Nach den erfolgreichen Kino-Anlässen der Vergangenheit in der dunkleren Jahreszeit und Indoor, wagen wir uns in diesem Jahr erstmals an einen Filmgenuss unter freiem Himmel. Das traditionelle Open-Air Kino im Kurpark in Bad Zurzach bietet dazu eine ideale Atmosphäre. Direkt neben dem grossen Parkplatz beim Thermalbad liegt der Kurpark. Vor Filmbeginn wird ein Apéro offeriert. Mit dem Eindunkeln startet die Filmvorführung «DIE NACHBARN VON OBEN». Die Geschichte ist wie das Leben selbst: Es wird gelacht, geweint, getröstet, geliebt und gestritten. Für ihre Komödie konnte Sabine Boss mit Ursina Lardi, Roeland Wiesnekker, Sarah Spale und Max Simonischek ein hochkarätiges Schauspiel-Ensemble gewinnen.

– Ihre Gratistickets erhalten Sie beim Eingang

– Türöffnung ist um 19.00 Uhr

– Apéro für HEV-Mitglieder ab 20.00 Uhr

– Filmbeginn ist um 21.30 Uhr

– Die Vorführungen finden bei jeder Witterung statt

Anmeldung bis spätestens Freitag, 7. Juli 2023, an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden oder via Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch.

Es erfolgt keine Bestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mitglieder aus der Sektion Baden/Brugg/Zurzach haben Vorrang.

Anmeldetalon

Ich/wir nehme/n teil am Open-Air Kinoabend im Kurpark Bad Zurzach des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.

❏ Mitglied-Nr.

❏ 1 Person ❏ 2 Personen

❏ Nichtmitglied

x

❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

E-Mail: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

Vorschriften verhindern das Bauen

Generalversammlung des HEV Freiamt

(mm) An der diesjährigen Generalversammlung des HEV Freiamt streifte Thomas Räber, Präsident HEV Freiamt, bei seinen Betrachtungen zum vergangenen Jahr verschiedene Themen, so die Konjunktur und den Wohnungsmarkt. Nach Jahren der Preisstabilität plage die Schweiz seit kurzem wieder eine Geldentwertung. Die Inflation sei 2022 bis auf den vorläufigen Höchststand von 3,5 Prozent gestiegen. Immerhin liege die Teuerung in der Schweiz aber doch deutlich unter jener des EURaums und jener der USA, sagte Räber.

Die Leerwohnungsziffer, ein Indikator für Wohnungsknappheit, habe 2022 einen Tiefstand erreicht, nämlich schweizweit 1,31 Prozent. 2021 lag sie noch bei 1,54 Prozent. Im Kanton Aargau befinde sie sich etwas unter dem schweizerischen Durchschnitt, bei 1,69 Prozent, im Vorjahr bei 2,1 Prozent.

Hektik und Rastlosigkeit

Erfreut zeigte sich Räber über die Entwicklung des Mitgliederbestandes «seiner» Sektion. Der HEV Freiamt habe im vergangenen Jahr weiter an Mitgliedern zugelegt. Der Stand betrage nun 7844. Ferner habe der HEV Freiamt im Berichtsjahr 105 technische Auskünfte im Bereich Bauberatung erteilt, bei den Rechtsauskünften waren es 439.

Wir lebten in einer Zeit übertriebener Hektik, sagte Gastreferent Markus Meier, Direktor HEV Schweiz, zu den Anwesenden in Sins. Rastlosigkeit grassiere, wir liebten die Panik, viele hätten den Kompass verloren. Meier malte ein eher düsteres Sittengemälde. Kaum sei Corona aus den Schlagzeilen verschwunden, komme anderes. Derzeit sei es die Wohnungsnot, die die Leute in Atem halte. Wohnungsnot? Meier relati-

vierte. Wenn alle an dieselben Orte wollten, wenn jedermann in die Städte Zürich, Genf oder Basel strömen wolle und alles «bezahlbar» sein müsse, dann sei Wohnungsnot die logische Folge. Die Menschen müssten sich vermehrt nach dem Angebot richten, sagte Meier.

Massive Zuwanderung

Es sei jedoch eine Tatsache, dass in der Schweiz zu wenig gebaut werde. Das sei aber wegen der Vorschriftenflut zum Bauen und den überbordenden Ansprüchen seitens der Nachfrager nach Wohnraum auch kein Wunder. Verdichtet zu bauen sei praktisch unmöglich, würde doch wegen allem nicht Genehmem Einsprache erhoben. Sei es wegen Schattenwurf. Oder weil man dem Nachbarn zu nahe sei oder dies einfach so empfinde. Die Liste der Gründe für Einsprachen sei lang.

Der Elefant im Raum aber sei die Zuwanderung, sagte Meier weiter. Mehr als neun Millionen Menschen lebten mittlerweile in der Schweiz. Das brauche Ressourcen, Platz, Energie. Es werde eng hierzulande. Hinzu kämen die genannten Vorschriften, die den Handlungsspielraum für Bauwillige einschränkten.

Meier verwies auf eine Studie der Raiffeisen-Gruppe zum Thema Bauen und Denkmalschutz. Es gebe in der Schweiz 270’000 denkmalgeschützte Objekte. Jedes zehnte Gebäude sei denkmalgeschützt, ein Viertel davon behördenverbindlich. Dazu kämen 4700 denkmalgeschützte Ortsbilder. Das seien mehr als doppelt so viele wie es Gemeinden im Land gebe. Viele Objekte seien dreifach geschützt, durch Bund, Kanton und Gemeinde. Ein Eigentümer der bauen oder erweitern wolle, eine Änderung an-

strebe, müsse drei behördliche Bittgänge durchführen.

Dirigismus, wohin man blickt Meier sagte weiter, Bundesrat Guy Parmelin habe einen runden Tisch zum Thema Wohnungsnot beziehungsweise Wohnungsknappheit einberufen. Dort seien «Patentrezepte» breitgewalzt worden: Die Linke und der Mieterverband wollten die Mieten einfrieren. Doch von der Einfrierung der (steigenden) Hypothekarzinsen für Eigentümer, davon sei keine Rede gewesen. Ferner forderten die gleichen Kreise, neue Wohnungen seien im gemeinnützigen Wohnungsbau zu erstellen – mit öffentlichen Mitteln. Doch woher stamme dann das Geld für Pensionskassen, wenn es denselben Kassen nicht mehr erlaubt sei, Gelder im privaten Wohnungsbau anzulegen, fragte Meier rhetorisch. Weitere etatistische Pläne lägen in der Pipeline linker Parteien: Wohnraum soll beschränkt werden. Parameter seien die Anzahl Personen im Haushalt. Das würde heissen, bei einem Todesfall müsste die hinterbliebene Person ausziehen. Es strotze nur so von dirigistischen Absichten in der Politik, sagte Meier.

An der Generalversammlung wurde auch gewählt. Sämtliche Mitglieder des Vorstands stellten sich zur Wiederwahl und wurden einstimmig bestätigt: Thomas Räber, Präsident, Muri, sowie die Vorstandsmitglieder Silvan Hilfiker, Oberlunkhofen, Karin Koch Wick, Bremgarten, Nicole Meier, Bünzen, Antonio Monteleone, Vizepräsident, Wohlen, und Ruth Seiler, Fischbach-Göslikon.

Die nächste Generalversammlung des HEV Freiamt findet statt am 2.5.2024 in Berikon

Eigenheim: vom Traum zum Albtraum

Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal

(mm) Der Hauseigentümerverband setze sich konsequent und unabhängig von politischen Parteien für Förderung und Erhalt des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehöre der Schutz des verfassungsmässig garantierten Eigentums, die Beschränkung der Bürokratie auf das Nötige und nicht auf das auch noch Wünschbare. Ebenso setze sich der HEV für wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben ein. Das sei der Raison d’être des Hauseigentümerverbandes, wie dies auch in seinen Statuten stehe. Mit diesen Worten eröffnete Stephan Weber, Präsident des Hauseigentümerverbandes Lenzburg-Seetal, die diesjährige Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal. Nach einer langen Phase sinkender Hypothekarzinsen habe der Wind vor einiger Zeit gedreht, fuhr Weber fort. Höhere Hypothekarzinssätze hätten mit etlicher Verzögerung auch auf den Referenzzinssatz für die Mieten durchgeschlagen. Dieser sei am 1. Juni 2023 erstmals seit 2008 gestiegen, um ein Viertelprozent. Neu betrage der hypothekarische Referenzzinssatz 1,5 Prozent. Gemäss Mietrechtsverordnung berechtige diese Erhöhung um ein Viertelprozent zu einem Mietzinsaufschlag von 3 Prozent. Während Mietzinsreduktionen formlos erfolgen könnten, müsse zur Mitteilung einer Mietzinserhöhung das kantonal genehmigte Formular mit Begründung der Anpassung verwendet werden.

Überstürzt, unsinnig, teuer Weber verwies ferner auf die Debatte zur Eigenmietwertsteuer. Die Abschaffung der Steuer sei überfällig. In Bundesbern sei man indessen einen Schritt weiter. Der HEV begrüsse es, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats eine Vorlage für den Systemwechsel unterstütze.

Der HEV fordere aber eine Nachbesserung beim Schuldzinsabzug. Denn die Begrenzung auf 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Weber nahm auch Stellung zum Bundesgesetz über den Klimaschutz, mit Abstimmung vom 18.6.23. Das Gesetz bedeute im Klartext ein Verbot von fossilen Energieträgern. Stromverbrauch und Strompreise würden massiv steigen. Der im Gesetz festgehaltene Absenkungspfad für Treibhausgasemissionen treffe den Gebäudesektor am stärksten aller Bereiche. Während für die Industrie bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 gelte und für den Verkehrt eine um 57 Prozent, müsse der Gebäudesektor die Emissionen um 82 Prozent senken, obwohl der Gebäudesektor bereits 2020 eine Senkung um 39 Prozent erreicht habe – notabene mit freiwilligen Massnahmen. 40 Prozent der aktuell 900’000 fossilen Heizungen in der Schweiz seien jünger als zehn Jahre und hätten somit kaum die Hälfte ihres Lebenszyklus erreicht. Mit Blick auf die Zielwerte der Emissionsreduktion müssten viele Heizungen vor Erreichen ihrer Nutzungsdauer ersetzt werden. Durch die Elektrifizierung im Bereich Mobilität und die Substitution dieser Heizungsanlagen würde der heutige Strombedarf von rund 60 TWh auf rund 90 TWh ansteigen. Mit der Stilllegung der Atomkraftwerke entstehe eine Lücke von 40 bis 50 TWh. Dass die Lücke mittels erneuerbarer Energien geschlossen werden könne, erscheine aus heutiger Sicht als äusserst unrealistisch. Blackouts drohten, ebenso höhere Wohnkosten für alle. Das Ansparen für Wohneigentum sei dann für viele junge Menschen nicht mehr möglich.

Das Eigenheim werde wohl für viele ein Traum bleiben – und für andere zum Albtraum werden. Deshalb ein klares Nein zum überstürzten, unsinnigen und teuren Klimaschutzgesetz, sagte Weber.

Blackouts drohen

Jörg Spicker, Swissgrid, Betreiberin des schweizerischen Stromübertragungsnetzes, sprach über den zunehmenden Systemstress, dem das schweizerische Stromnetz ausgesetzt ist. Durch den Wegfall von Atomkraftwerken und den zögerlichen Zubau alternativer Stromerzeugungsquellen, werde die winterliche Stromlücke immer grösser. Die Schweiz sei auf Winterstrom aus Deutschland, Frankreich und Österreich angewiesen, andererseits erschliesse Italien, bisher ein wichtiger Abnehmer von Transitstrom, der via die Schweiz weitergeleitet werde, neue Energiequellen via Pipelines. Die Bedeutung der Schweiz im europäischen Stromverbund sinke, die Abhängigkeit von ausländischen Lieferungen nehme zu. Dabei erweisten sich französische Atomkraftwerke wegen zukünftiger Wartungsarbeiten als zunehmend unsicher. Und Deutschland könne wegen des Atomausstiegs sowie des geplanten Ausstiegs aus der Kohlekraftverstromung seine bisherige Rolle als zuverlässiger Stromlieferant der Schweiz in Zukunft ebenfalls immer weniger wahrnehmen. Ohne ein Stromabkommen mit der EU drohe der Schweiz eine Diskriminierung, die bereits im Gange sei. Da die Schweiz von der EU abhängiger sei als umgekehrt die EU von der Schweiz, sei rasches Handeln seitens des Bundesrats dringend vonnöten. Sonst drohten StromBlackouts, die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz als grösstes Risiko der Schweiz überhaupt angesehen würden, sagte Spicker.

Zofingen

HEV Zofingen steht vor personellen Weichenstellungen

Präsident und Vorstandsmitglieder gesucht

An der ordentlichen Generalversammlung des HEV Zofingen vom 19.4.2023 hat Paul Wiesli, Präsident HEV Zofingen, angekündigt, er und zwei Mitglieder des Vorstands HEV Zofingen würden auf die nächste Generalversammlung vom 8.5.2024 hin von ihren Funktionen zurücktreten. Der Vorstand HEV Zofingen sucht nun Personen für die Nachfolge der Genannten.

Interessierte melden sich bitte unter folgender Adresse:

HEV Zofingen, Paul Wiesli, Präsident, Untere Brühlstrasse 21, 4800 Zofingen Tel.: 062 745 50 20 oder per E-Mail: hevz@hev-zofingen.ch

Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Sekretariat ab 1. Juli 2023 neu in Baden

Wie ebenfalls an der Generalversammlung vom 19.4.2023 mitgeteilt, werden die bisherigen Sekretariatsdienstleistungen ab 1.7. 2023 neu durch den HEV Aargau angeboten. Die Adresse lautet:

HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tel. 056 200 50 50

Sämtliche Auskünfte sowie Drucksachen und Formulare können ab sofort unter der Nummer +41 56 200 50 50 bezogen werden. Drucksachen und Formulare können zudem weiterhin von der Homepage des HEV Zofingen, www.hev-zofingen.ch, heruntergeladen werden.

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Klimafreundlich investieren

Wer geschickt Subventionen, Steuerabzüge und vergünstigte Hypotheken für eine energetische Sanierungen nützt, wird dank diesen und den Einsparungen beim Heizen langfristig viel Geld sparen. Der Zeitpunkt für eine klimafreundliche Sanierung ist momentan ideal, werden doch Fördermittel grosszügig vergeben.

Rund 60 Prozent der Gebäude in der Schweiz werden nach wie vor mit fossiler Energie beheizt. Experten gehen davon aus, dass deshalb der schweizerische Gebäudepark insgesamt für gut 40 Prozent des Energieverbrauchs und für etwa einen Viertel des CO2-Ausstosses verantwortlich ist. Die Klimastrategie des Bundes sieht bis im Jahr 2050 einen kompletten Verzicht auf Treibhausgasemissionen aus dem Schweizer Gebäudepark vor. Liegenschaften, die vor 1990 erstellt worden sind, müssten also dringend saniert werden. Somit stehen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer in der Pflicht oder positiver formuliert, bietet sich ihnen die Chance, durch eine umweltfreundliche Sanierung einen Beitrag zum notwendigen Klimawandel beizutragen.

Gleichzeitig ist der persönliche Nutzen offensichtlich: ein hohes Sparpotenzial bei den Energiekosten und vor allem wird damit die Werterhalt ihrer Immobilie gesichert. Auch für Rentnerinnen und Rentner ist eine werterhaltende Renovation ihrer Immobilie ein Thema, um energieeffizienter zu leben und die Ausgaben zu reduzieren. Zudem wird der gesteigerte Wiederverkaufswert den Erbinnen und Erben zugutekommen. So oder so macht sich nachhaltiges Bauen auf längere Sicht bezahlt, wenn man nicht nur die Erstellungskosten, sondern auch die langjährigen Vollkosten beachtet (siehe Artikel in der Wohnwirtschaft Nr. 6-23, Seite 42).

Autarke Energiegewinnung

Wie die Preisträger des Schweizer Solarpreises seit Jahren beweisen, können Mehr-

und Einfamilienhäuser so gebaut und saniert werden, dass sie mit Photovoltaik und Wärmepumpe so viel Eigenstrom produzieren, dass sie nicht mehr ans Schweizer Stromnetz angeschlossen sind. Solche Liegenschaften sind kleine ökologische Energiekraftwerke. Auch ältere Liegenschaften können durch eine kluge und umfassende Sanierung, ihren Gesamtenergieverbrauch und die CO2-Emissionen massiv reduzieren. Das im Herbst 2022 mit dem Norman Foster Solar Award ausgezeichnete Mehrfamilienhaus in Fahrwangen im Kanton Aargau ist ein eindrückliches Beispiel für eine hervorragende, vorausschauende Sanierung. Das Projekt wurde in der letzten Wohnwirtschaft Nr. 6-23 vorgestellt.

Aus ökologischer Sicht ist eine Renovation einem Abriss mit Neubau, wenn immer mög-

Dieses Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen verbraucht 11’800 kWh/a. Die PV-Anlage auf dem Dach produziert rund 29’700 kWh/a.

lich, vorzuziehen. Eine zielgerichtete Renovation verursacht meistens deutlich geringere energetische und ökologische Belastungen als ein Abriss mit Neubau. Bei einer klimafreundlichen Sanierung sind die Gebäudedämmung, der Heizungstyp und der Anteil an eigener Stromgewinnung entscheidend.

Ja, aber wie?

Diese Argumente überzeugen. Aber, wie geht man bei einer energetischen Sanierung am besten vor? Wie weiss man, welche Massnahmen notwendig und auch zweckmässig sind? Welche Fördermassnahmen können beantragt werden und wie? Kann man durch eine vorausschauende Sanierung auch die Steuern optimieren? Dies sind nur einige Fragen, mit denen sich Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer beschäftigen müssen. Eine klimafreundliche Sanierung der eigenen Liegenschaft ist eine echte Herausforderung, sowohl finanziell wie auch technisch. Eine Sanierung will ausserdem gut geplant sein, um Kosten zu sparen und die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. So kann eine zeitlich schlecht abgestimmte Sanierung negative Folgen nach sich ziehen, wenn beispielsweise eine verbesserte Dämmung an einem Ort des

Gebäudes zu Schimmelpilz an einer anderen Stelle führen kann. Deshalb sollte man eine Sanierung unbedingt mit ausgewiesenen Fachleuten durchführen.

Zusammenarbeit mit Fachleuten

Bei einer umfassenden Sanierung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Architektur- oder Planungsbüro. Diese führen zuerst einmal eine professionelle Bestandsanalyse durch und beurteilen das Potenzial der Liegenschaft. Neben der energetischen Sanierung gehören bei dieser Beurteilung auch Anpassungen an die Nutzung der Liegenschaft. Denn gleichzeitig kann der Komfort in Bad und/oder Küche verbessert, die räumliche Gestaltung der Wohnräume verändert und behindertengerechtes Wohnen realisiert werden. So können ästhetische Veränderungen realisiert werden. Oder man möchte vielleicht sogar ein Mehrgenerationenhaus verwirklichen.

Architektur- und Planungsbüros kümmern sich um die Beantragung der notwendigen Baubewilligungen, Konzessionen, beispielsweise für die Entnahme von Grundwasser, oder um Subventionen und Förderbeiträge. Ihre Empfehlungen für Partnerbetriebe sind

ebenfalls ein wichtiger Faktor, damit eine Sanierung gelingt. Das beauftragte Büro kann als Generalunternehmung agieren und die Werkverträge mit den einzelnen Handwerksbetrieben direkt abschliessen. Auf der Webseite von Minergie findet sich eine Liste von Architektur- und Planungsbüros, die auf energetische Sanierungen spezialisiert sind.

Fördergelder und grüne Hypotheken Um den Wert der Liegenschaft zu erhalten, muss diese unterhalten werden. Es ist somit für Wohneigentümerinnen und -eigentümer eine dauerhafte Aufgabe, sich mit der Finanzierung für zukünftige Investitionen zu befassen, entsprechende Rückstellungen vorzunehmen und allfällige energetische Sanierungen langfristig zu planen. Stockwerkeigentümerschaften machen dies mit dem Erneuerungsfonds; wenn möglich sollten sie für den Ersatz der Wärmeerzeugung bestenfalls einen zweckgebundenen Fond einrichten.

Zur energetischen Sanierung gehört auch das frühzeitige Gespräch mit der Bank, um zu klären, wie die Sanierung am besten finanziert werden kann. Wichtig ist ausser-

Fortsetzung Seite 27

Dieses Einfamilienhaus konsumiert pro Jahr rund 8600 kWh. Die integrierte 18 kW starke PV-Dachanlage produziert jährlich rund 16’100 kWh.
Fotos: Schweizer Solarpreis 2022

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Mobilität und Lebensqualität im Eigenheim

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Wenn es darum geht, im Alter zu Hause selbstständig und sicher zu wohnen, können Treppen- oder Senkrechtlifte eine enorme Unterstützung sein.

Treppen können für viele Menschen zu einem Hindernis im eigenen Haus werden, insbesondere für ältere Personen oder solche mit eingeschränkter Mobilität. Unsere Lösungen für Barrierefreiheit bieten die Möglichkeit, Stockwerke einfach und sicher zu überwinden. Mit einem Treppen- oder Senkrechtlift können gefährliche Stürze vermieden und das Wohnen im Eigenheim erleichtert werden. Für Rollstuhlfahrer bieten wir Plattformlifte an, die einen mühelosen Zugang zur nächsten Etage ermöglichen. Unser Angebot umfasst barrierefreie Lösungen für gerade und runde Treppen, mit ergonomischem Design und einfacher Montage. Die Lifte sind

Treppenlifte für runde und gerade Treppen – speziell auch für schmale Treppen.

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Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

ren die verschiedenen Optionen und helfen bei der Auswahl der am besten geeigneten Liftlösung. Wir erstellen eine massgeschneiderte Offerte, welche ebenfalls kostenlos ist.

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Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es diverse Bewertungstools. Häufig erreichen diese Tools aber nicht den Wert, der auf dem Markt erzielt werden könnte. Arbeiten Sie deshalb

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Sinkende Nachfrage

Trotz stark gestiegener Hypothekarzinsen sind die Verkaufspreise nach wie vor auf hohem Niveau. Die Nachfrage nach Immobilien hingegen sinkt. Vor allem Eigentumswohnungen haben gegenüber Mietwohnungen deutlich an Attraktivität eingebüsst. Wie lange sich die Verkaufspreise noch auf diesem Niveau halten, ist nicht absehbar. Falls Sie beab-

sichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen, sollten Sie jetzt mit der Planung beginnen – der Zeitpunkt ist noch günstig.

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• Tipps zum nachhaltigen Renovieren finden sich in der UBS-Broschüre «Klimafreundlich renovieren – ein Leitfaden in sechs Schritten»

• Impulsberatung: www.erneuerbarheizen.ch/impulsberatung

• Förderbeiträge prüfen – mit Link zum Kanton Aargau: www.dasgebaeudeprogramm.ch

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dem, sich rechtzeitig um Förderbeiträge zu kümmern. Verschiedenste Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinden und Vereinen unterstützen mit einem finanziellen Beitrag energetische Beratungsdienstleistungen und bauliche Massnahmen bei der Gebäudehülle und Haustechnik. So leistet das Gebäudeprogramm im Kanton Aargau Beiträge an wärmedämmende Massnahmen an Gebäuden und Ersatzneubauten im Minergie-P-Standard. Weiter beim Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen, beim Einbau von Solarkollektoren bei bestehenden Gebäuden und beim Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen.

Meistens werden energetische Sanierungen nicht aus Eigenmitteln finanziert. Mit einer Hypothek werden die Kosten der Sanierung sinnvoll auf einen Teil oder auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Häufig sind Heizungsersatz- oder Renovationshypotheken mit speziellen Vorzugskonditionen sogar selbsttragend, da die Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten in vielen Fällen die Zinszahlungen und Amortisation kompensieren. Zudem können energetisch sanierte Liegenschaften häufiger von vorteilhaften Zinskonditionen profitieren und um fünf bis zehn Prozent höher belehnt werden. Viele Banken bieten spezielle Hypotheken für energetische Sanierungen zu attraktiven Konditionen an.

Hypothek reduzieren mit Fördergeldern In der Regel sind Förderbeiträge zum Zeitpunkt der Kreditbeurteilung und Kreditbewilligung noch nicht ausbezahlt, noch gilt deren Auszahlung für den Hypothekargeber als 100-prozentig gesichert, weil es sich zum Beispiel um ein zu spät eingereichtes Fördergesuch handelt, Förderbedingungen nicht eingehalten wurden oder gar das Förderprogramm gestoppt wurde. Damit die Bedingungen der Schweizerischen Bankiervereinigung in jedem Fall eingehalten bleiben, dürfen die Förderbeiträge bei der Hypothekenvergabe noch nicht berücksichtigt werden. Die im Anschluss an die Fertigstellung der Umbaumassnahmen ausbezahlten Förderbeiträge können dann für eine rasche Reduzierung der Hypothek verwendet werden.

Fotos: Schweizer Solarpreis 2022
Der Gesamtenergiebedarf dieses sanierten EFH sank von von 31’000 kWh/a um 87 Prozent auf 4000 kWh/a.
Dank der Sanierung sank der Energiebedarf dieses EFH von 39’500 kWh/a auf 6400 kWh/a oder um 84 Prozent.

Klimafreundlich: ein modulares Holzhaus

Der Luzerner Holzbauunternehmer Walter Schär gewinnt für das Planungsprinzip «Raum-Raster» den Watt d’Or-Preis 2022, den das Bundesamt für Energie letztes Jahr vergeben hat. Das Prinzip ermöglicht eine wirtschaftliche Bauweise von Holzhäusern, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Der Raum-Raster ermöglicht eine individuelle, auf die Bewohnenden abgestimmte Wohnungsgestaltung.

Bereits zum 15. Mal hat das Bundesamt für Energie 2022 den Schweizer Energiepreis Watt d’Or in verschiedenen Kategorien verliehen. Mit diesem Preis will das BFE Bestleistungen im Energiebereich besser bekannt machen und die breite Öffentlichkeit sowie Wirtschaft und Politik motivieren, die Vorteile energietechnischer Innovationen für sich zu entdecken und diese zu realisieren. In der Kategorie Gebäude und Raum erhielt der Luzerner Unternehmer Walter Schär für das Wohn- und Atelierhaus «Neuraum» in Horw, das auf dem Planungsprinzip «Raum-Raster» basiert, die begehrte Auszeichnung. Das BFE begründet die Preisvergabe so: «Das Modell Raum-Raster von Schaerraum ist für den Bau von Mehrfamilienhäusern aus Holz ein vielversprechender Ansatz, um klimafreundlich, ressourcenschonend und kostengünstig zu bauen.»

Modularer Aufbau ist attraktiv Walter Schär ist ein erfahrener Holzbauer, der 30 Jahre lang ein Unternehmen in Altbüron führte. Vor wenigen Jahren übergab er die Firma Schaerholzbau seinen beiden Söhnen, die das Geschäft in der fünften Generation weiterführen. Er selber suchte neue Herausforderungen und gründete in Horw ein Unternehmen mit einer Geschäftsidee, die über ein hohes Wachstumspotenzial verfügt. Die Firma Schaerraum entwickelte ein neues Planungsprinzip, den Raum-Raster, der den Holzbau wirtschaftlich noch attraktiver macht.

Der Raum-Raster ermöglicht dank eines modularen Aufbaus einen raschen und kostengünstigen Bau. Ein hölzernes Grundgerüst, das auf einem Betonsockel steht, trägt die Last des gesamten Gebäudes. Darauf können verschiedene Module kombiniert

Im Modul hinten in der Mitte ist die ganze Haustechnik untergebracht.

werden, so dass Wohneinheiten in unterschiedlicher Grösse entstehen. Das Grundmodul ist 3,5 x 3,5 Meter gross. Damit kann man ein Studio, eine 2½- bis 4½-ZimmerWohnung oder eine grössere Maisonettwohnung erstellen. Mit den Grundmodulen lassen sich Räumlichkeiten gestalten, die unabhängig von der Grösse wegen ihrer Raumhöhe von 2,7 m immer grosszügig und hell erscheinen.

Einfach, schnell, flexibel

Die Gestaltung der Grundrisse der Wohnräume ist flexibel. Das lässt eine Vielzahl von verschiedenen Wohnungstypen zu, die sich für verschiedene Altersgruppen und Familienformen oder Einzelpersonen eignen. Es ist sogar möglich, das Gebäude auf allen Etagen in einem gewissen Rahmen zu einem späteren Zeitpunkt baulich zu verändern, wenn sich neue Bedürfnisse und Lebenssituationen ergeben. Die verwendeten Module lassen sich ohne grosse Eingriffe neu zusammenstellen oder miteinander verbinden. Das eröffnet neue Perspektiven im Holzbau und macht das Haus zusätzlich nachhaltig. Das Konzept des Raum-Rasters macht Bauen

einfacher und Planung sowie Bau benötigen weniger Zeit. Dies hat zur Folge, dass die finanzielle Belastung für die Bauherrschaften geringer ausfällt. Gleichzeitig wird es möglich, auf die Bedürfnisse und Wünsche von Nutzerinnen und Nutzern einzugehen und diese zu berücksichtigen.

Preisgekröntes Gebäude

Auf der Basis des neu entwickelten RaumRasters plante und errichtete die Firma Schaerraum das preisgekrönte Gebäude «Neuraum» in Horw. Es besteht aus 1½- bis 4½-Zimmer-Wohungen mit 33 bis 110 Quadratmetern Wohnfläche. Die einmalige Seesicht, die warme Ausstrahlung der Holzdecken und die moderne Einrichtung machen die Wohnungen heimelig. Das Gebäude ist aus regionalem Holz erbaut und es bietet Raum für 13 Wohnungen und Büros.

Der Raum-Raster machte es möglich, die Bauzeit zu begrenzen. Die Bauarbeiten am Neuraum in Horw begannen Mitte Mai 2020. Das Richtfest fand bereits Anfang August statt. Im Januar 2021 waren die Wohnungen schon bezugsbereit. Dank des

rationellen Bausystems, verbunden mit dem durchdachten Technikmodul, lässt sich die durchschnittliche Bauzeit eines typischen Mehrfamilienhauses gegenüber herkömmlichen Bauweisen um 50 Prozent reduzieren und die Kosten für die Erstellung um etwa 20 Prozent. Die Mietpreise liegen dank der wirtschaftlichen Bauweise rund 20 Prozent unter dem ortsüblichen Durchschnitt. Alle Wohnungen sind bereits bezogen und die Mieterschaft ist durchwegs sehr zufrieden. Für Walter Schär stellt das modulare Holzhaus einen Prototypen für klimaneutrales Bauen dar, da Holzbauten wirtschaftlich, klimafreundlich und energieeffizient sind und das die Mietzinse für Bewohnerinnen und Bewohner bezahlbar macht.

Energie im Fokus

Das Gebäude in Horw ist energetisch durchdacht. Das Dach und der Carport sind mit Solaranlagen bestückt, die einen Batteriespeicher aufladen. Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe, die über Energiepfähle die Wärme aus dem Boden holt, liefert im Winter die

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Das Wohn- und Atelierhaus «Neuraum» in Horw mit Büros und 13 Wohnungen erhielt eine der begehrten Auszeichnungen des BFE.
Fotos: Doris Hüsler

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nötige Wärme. Im Sommer wird über die Konvektoren gekühlt, die Wärmeenergie über den Wärmetauscher und die Erdsonden in den Boden abgeleitet und gespeichert. Damit die Energie noch effizienter eingesetzt werden kann, sind Boiler und Heizung getrennt steuerbar. Die Haustechnik besteht aus einem Energiemodul, das sich in jeder Wohnung in der Nasszelle befindet. Damit werden Heizung, Kühlung und Lüftung betrieben. Dieses Energiemodul entwickelte Beat Kegel, der dafür 2021 einen Watt d’Or erhalten hat. Das Lüftungssystem ist so ausgelegt, dass es die Temperatur und die Luftqualität regelt und in der ganzen Wohnung für ein angenehmes Raumklima sorgt. Dank dieser aufeinander abgestimmten Energiesteuerung produziert die Klimatechnik mit einer Kilowattstunde (kWh) Strom rund sieben bis acht kWh Heizwärme. Smartmeter überwachen den Energiefluss und optimieren ihn. Gleichzeitig zeigen sie den Energieverbrauch auf und erstellen die Abrechnung. Auf diese Weise ist für Bewohnerinnen und Bewohner jederzeit ersichtlich, wie viel Strom und Wasser sie verbrauchen. Das Gebäude produziert zudem rund 50 Prozent mehr Energie als es verbraucht.

Für künftige Generationen

Was hat Walter Schär motiviert, den Raum-Raster zu erarbeiten? «Menschen

mal Einkommen und Konsum gleich Klimaproblem», erklärt Walter Schär in der Pressemitteilung des BFE. «Die Faktoren Mensch und Einkommen sind kaum veränderbar. Also muss beim Konsum, bei den Produkten und Gebäuden, die wir produzieren, der Faktor Null zum Tragen kommen. So lösen wir das Klimaproblem.» Walter Schärs Antrieb ist seine Enkeltochter: «Ich frage mich, welche Welt sie vorfindet, wenn sie mal in meinem Alter ist.»

Deshalb ist Walter Schärs Beitrag zu diesem Faktor Null einer, der sich in der Praxis gut verwirklichen lässt. Das von Walter Schär in Zusammenarbeit mit dem Team von Schaerraum entwickelte, modulare Planungsprinzip ermöglicht heute ein energie- und ressourceneffizientes Bauen und Betreiben von Gebäuden. Dieses Prinzip liegt dem direkt am See gelegenen Gebäude «Neuraum» in Horw zugrunde. Der Raum-Raster funktioniert. Für Walter Schär ist der ihm zugesprochene Preis Watt d’Or ein Zeichen der Anerkennung für seine Arbeit am Projekt «Raum-Raster», das einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Weitere Informationen www.wattdor.ch www.bfe.admin.ch www.schaerraum.ch

Walter Schär erhielt für das Gebäude «Neuraum» in Horw den Watt d’Or 2022.
Foto: Bundesamt für Energie Watt d’or 2022

Der Duft von frischem Holz

Es ist möglich, ein Haus aus Holz zu bauen, das komplett frei ist von Materialien, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden könnten. Zudem ist Holz ein Werkstoff, der beim Bauen immer wieder Verwendung finden kann und zudem eine hervorragende Energiebilanz aufweist.

Eingang zu einer Ferienwohnung nach Holz-100-Schweiz-Standard.

Ein junges Paar will für sich und seine Kinder ein Haus bauen und ein lebenswertes, heimeliges Zuhause schaffen. Wichtig ist ihnen, dass das Haus vollständig aus natürlichen Materialien gebaut wird, also ohne Stoffe, die krank machen können. Zudem sollen möglichst einheimische Werkstoffe Verwendung finden, die nur kurze Wege hinter sich haben. Gleichzeitig soll der Gesamtenergieverbrauch möglichst gering bleiben.

Verzapft statt verleimt Im Laufe der Abklärungen und Recherchen zur Verwirklichung ihrer Ideen stiessen die jungen Leute auf die Bauweise «Holz 100». Der österreichische Ingenieur Erwin Thoma entwickelte diese massive Holzbauweise in den 1990er-Jahren. Sie zeichnet sich da-

durch aus, dass stehende und liegende Holzbretter zu einem kompakten Bauelement zusammengebaut sind. Wichtig dabei ist, dass sämtliche Holzelemente mit Dübeln aus Hartholz ineinander verzapft sind, welche Thoma eigens dafür entwickelt hat. Alle Holzverbindungen sind also nicht verleimt. Das ist deshalb von Bedeutung, weil Inhaltsstoffe von Klebstoffen zu allergischen Reaktionen oder auf lange Zeit zu erheblichen gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern führen können. Aus den gleichen Gründen wird bei Holz 100 bewusst auf den Einsatz von Metallen, giftiger Chemie und Holzschutzmitteln verzichtet.

Gesundes Wohnen

Die Wände aus massivem Holz bilden die Grundlage für ein gesundes und ökologisches Wohnen. Die Aussen- und Innen-

wände sowie die Decken sind in verschiedenen Dicken ausgeführt. Für die Dicke der Aussenwände gibt es fünf verschiedene Masse, die zwischen 36 und 17 cm liegen. Die Innenwände gibt es entweder 14 und 12 cm dick, die Decken entweder 21 oder 17 cm stark. Die Dicken variieren, je nach Anforderung an das entsprechende Bauteil. Das Credo des Erfinders des Bausystems lautet denn auch: «Holz, richtig gefällt, gelagert und verarbeitet, bietet gleichzeitig Gesundheit und Wohnqualität sowie Energieunabhängigkeit und Nachhaltigkeit.»

Diese Überzeugung ist mit den Jahren zum eigentlichen Lebenswerk von Erwin Thoma geworden.

Rechtlich geschützt

Die Bauweise Holz 100 ist rechtlich geschützt. Die Bauelemente kann jeder Holzbauer direkt beim Generalvertreter in der

Ruth Bürgler, Redaktorin
Foto: Holz100 Schweiz AG

Schweiz bestellen. Ernst Thoma hat die Bauweise des traditionellen Blockhausbaus modernisiert und mit Holz 100 dazu beigetragen, dass Holz als Baustoff wieder an Bedeutung gewinnt.

Zudem erreicht die Wärmedämmung der Vollholzbauweise einen sehr hohen Wert. Zwischen den Bretterschichten, aus denen die Bauteile bestehen, sind dünne Luftschichten eingeschlossen, so dass mögliche Kältebrücken immer wieder unterbrochen werden. Deshalb ist es im Haus nicht nur im Winter behaglich warm – durch die träge Masse der massiven Holzelemente ist man auch im Sommer vor der Hitze gut geschützt. Es bleibt in den Räumen angenehm kühl.

Qualität von Mondholz Zudem wird für ein Holz-100-Haus ausschliesslich Mondholz verwendet. Das bedeutet, dass das Holz in einer dafür günstigen Mondphase gefällt wird. Konkret: Mondholz wird bei abnehmendem Mond in der Saftruhe zwischen November und März geerntet. In dieser Phase befindet sich mehr gebundenes Wasser im Innern des Baumstammes. Nach dem Fällen wird das Holz getrocknet. Während des langsamen Trocknens im Holzlager zieht sich das Holz stärker zusammen und schwindet leicht stärker, als Holz, das an anderen Tagen gefällt wurde. Das hat zur Folge, dass Mondholz dichter und druckfester ist. So können holzschädliche Pilze und Insekten viel weniger eindringen. Das Holz vermag zudem einem Feuer deutlich besser zu widerstehen. Die gültige und vor kurzem revidierte Brandschutzordnung trägt den guten Widerständen von Holz im Brandfall Rechnung. Deshalb können heute auch Mehrfamilienhäuser aus Holz gebaut werden.

ETH verfasste Mondholz-Studie Vor 20 Jahren wollte ein kleines Forschungsteam an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich anhand eines Projektes einen wissenschaftlichen Nachweis für Zusammenhänge zwischen Zeitrhythmen und Pflanzen finden. Das Team konnte beobachten, dass beispielsweise das Quellverhalten von Bohnen in Wasser nicht immer gleich ist, sondern mit

dem Mondrhythmus mitschwankt. Bei zunehmendem Mond saugten die Bohnen mehr Wasser auf und bei abnehmendem Mondstand in der gleichen Zeit deutlich weniger. Die Forschenden untersuchten die Keimung von Samen verschiedener Bäume und Pflanzen im Zusammenhang mit dem Rhythmus der Mondphasen. Dabei konnten sie nachweisen, dass Keimgeschwindigkeit, Keimraten, mittlere Höhe sowie Höhe der Pflanzen nach vier Monaten mit der Mondphase zusammenhängen. Eine weitere Untersuchung zeigte auf, dass Bäume genau mit den mondgesteuerten Gezeiten der Meere mitpulsieren. Nimmt der Mond zu, werden auch die Stämme dicker. Nimmt der Mond wieder ab, werden sie wieder

dünner. Der Durchmesser der Bäume wird im Rhythmus von Ebbe und Flut dicker und dünner – zwar nur um einige Hundertstel-Millimeter, aber doch messbar.

Für den Nachweis, welchen Einfluss der Mond auf Bauholz hat, waren jedoch die unmittelbaren Bewitterungstests an Holzproben entscheidend, welche das Forschungsteam für die Studie ausgewertete. Im Test der echten Bewitterung, in der eine Vielzahl von Pilzsporen versuchten, das Holz zu befallen, untersuchten die Forschenden die Gültigkeit alter Regeln fürs Baumfällen. Sie konnten erstmals aufzei-

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Zimmer des Hotels Waldhaus mit Blick auf die Winterlandschaft der Bettmeralp.
Essraum in einer Ferienwohnung, die nach der Bauweise Holz-100-Schweiz erstellt ist.

Willkommen im Kappelerhof bei Baden

Hier entstehen 42 seniorengerechte Wohnungen – jetzt anmelden.

Im grössten Quartier von Baden, im Kappelerhof, entstehen auf dem Grundstück der Kapelle Mariawil Wohnhäuser mit 42 Wohnungen für Seniorinnen und Senioren. Bezugsbereit sind die Appartements ab Frühjahr / Sommer 2024.

Die Überbauung «Vivale Kirchdorf Kappelerhof» wird vom nur wenige Kilometer entfernten Seniorenzentrum «Vivale Kirchdorf» in Obersiggenthal

konfessionslos geführt und heisst alle herzlich willkommen.

Ihre neue Wohnumgebung

Die beiden L­förmigen Häuser orientieren sich an den bestehenden Bauten im Quartier und ergänzen diese zu einem stimmigen Ensemble. Im Herzen des Areals bieten die öffentliche Gastronomie und der Innenhof mit dem liebevoll angelegten Garten zahlreiche Sitzgele­

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Für wen entscheiden Sie sich?

ImmoService informiert

Sie möchten Ihr Eigenheim in naher Zukunft verkaufen? Erfahrungsgemäss tauchen viele Fragen auf: Wie kann ich die übermässigen Anrufe von potenziellen Interessenten, «Traumtänzern» und aufdringlichen Immobilienmaklern unterscheiden und bewältigen? Wer soll den Verkauf durchführen? Wer trifft die Entscheidungen beim Verkauf meiner Immobilie? Den Verkauf in professionelle Hände geben und gleichzeitig jede wichtige Entscheidung selbst treffen – dies scheint ein optimaler

Plan zu sein. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie angenehm dies ablaufen kann.

Das optimale Vorgehen

Lassen Sie sich beim Verkauf von einem professionellen Partner begleiten. Durch ihn und seinen Informationsfluss über den Verkauf sind Sie vollumfänglich in den Verkaufsprozess involviert und können jederzeit reagieren und entscheiden. Lassen Sie sich nicht von einer möglichst tiefen Verkaufsprovision blenden. Die Erstberatung, das Erstellen der

Visualisierung: Meier Leder Architekten

genheiten. Diese dienen als Erholungsort und Treffpunkt für die Seniorinnen und Senioren, deren Gäste sowie für Quartierbewohnende.

Unsere Philosophie

«Unterstützend so viel wie nötig, gleichwohl so wenig wie möglich»: Sie entscheiden sich bei Ihrem Einzug zwischen den Wohnformen Alterswohnen Basis oder Plus. Beide tragen dazu bei, dass Sie Ihren Alltag selbstbestimmt in einem sicheren Umfeld gestalten können. Ein Wechsel zwischen den beiden Formen kann zeitnah vorgenommen werden, ohne dass sich die Wohnumgebung verändert.

Was spricht für einen Umzug?

Die altersgerechten Dienstleistungen, das Angebot an freiwilligen Aktivitäten sowie die Bauweise gemäss der SIANorm 500 für hindernisfreie Bauten er­

möglichen ihren Bewohnenden ein aktives und selbstbestimmtes Leben.

Die Wohnungen verfügen über eine hochwertige Ausstattung mit Küche mit Geschirrspüler, Einbauschrank mit Garderobe, Parkettboden in der ganzen Wohnung, Plattenboden im Badezimmer, Waschmaschine, Tumbler, Loggia, Kellerabteil sowie eine Notrufanlage.

Verkaufsbroschüre, das Bezahlen der Werbekosten sowie die Durchführung der Besichtigungen – alles sollte in der Provision enthalten sein. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch zum Notar und führen Sie durch die Hausbzw. Wohnungsübergabe!

Der kompetente Verkaufspartner

Fragen Sie Ihr Umfeld und sprechen Sie mit weiteren Vertrauenspersonen –Empfehlungen sind gerade bei einem so grossen Angebot an Immobilienmaklern sehr wichtig. Ist dies nicht möglich, lassen Sie sich auf jeden Fall Referenzen von lokalen Immobilienmaklern geben. «Unsere» Referenzen finden Sie bequem auf www.immoservice.ch/ referenzen.

Wer trifft die Entscheidungen?

Ganz einfach: Sie! Beim gesamten Verkaufsprozess geben Sie den Takt an

Scannen Sie den QR­Code für mehr Informationen:

Website: www.vivale­kirchdorf.ch/kappelerhof

Ihr Kontakt bei Fragen zur Vermietung: christian.twerenbold@vivale­neuhegi.ch, +41 43 268 17 01

und treffen jede Entscheidung – gerade wir von der ImmoService Partner GmbH legen sehr grossen Wert auf dieses Vorgehen und setzen es dementsprechend konsequent um! Denn für uns gilt: Nur wenn unsere Kunden zufrieden sind, sind wir es auch. Lernen Sie uns bei einer unverbindlichen Erstberatung kennen, danach entscheiden Sie, ob wir Ihr Verkaufspartner werden dürfen und Sie uns brauchen. Wir freuen uns auf Sie!

ImmoService Partner GmbH Tellistrasse 94, 5000 Aarau Baldeggstrasse 27, 5400 Baden 062 822 24 34 info@immoservice.ch www.immoservice.ch

Das ImmoService-Team v. l. n. r.: Andreas & Elena Bräm, Matthias Hunger, Frank Kessler. Foto: ImmoService
42 moderne Seniorenwohnungen im Kappelerhof bei Baden.

gen, dass Mondholz dauerhafter und verwitterungsresistenter ist, als konventionell geschlagenes Holz.

Naturbelassen und nachhaltig

Das junge Paar aus dem Kanton Aargau liess sich vom Konzept Holz 100 überzeugen und entschied sich für den Bau eines Vollholz-Hauses mit niedrigem Energieverbrauch. Sie waren angetan vom speziellen Charme, welchen ein solches Haus bereits beim Anblick verbreitet. Auch im

Innern fühlt man sich, umgeben von heimeligem und duftendem Holz, ausgesprochen wohl. Die Wärmedämmung der Aussenhülle besteht ebenfalls aus naturbelassenen Materialien und macht das Haus zu einem energieeffizienten Gebäude. Beim Bau wurde zudem darauf geachtet, dass die Transportwege möglichst kurz und der Anteil an versteckter, grauer Energie möglichst klein ist. Das Holz stammt folgerichtig aus heimischer, nachhaltiger Forstwirtschaft.

Endlich war es soweit. Eine Baufirma errichtete das Baugerüst für den Hausbau und erstellte ein Streifenfundament aus Beton. Nachdem diese Vorarbeiten abgeschlossen waren, setzten die Zimmerleute die Holzelemente auf das Fundament und verbanden sie miteinander. Bald schon war das Giebeldach errichtet und das Richtfest konnte stattfinden. Nun folgte der Innenausbau. Das Herzstück des Hauses ist ein Holzspeicherofen aus Oberhofner Sandstein mit einer Feuertüre, dessen Glasfenster grosszügig bemessen ist, damit das Feuer auch optisch Freude bereitet. In der Ofenhülle sind Absorberelemente integriert, welche die übrigen Räume mit Wärme versorgen. Diese sind mit Wandheizungen ausgestattet. Jeweils eine Wand jedes Raumes besteht aus einheimischem Lehm. Darin ist die Wandheizung integriert. Die Lehmmasse dient im Winter als Speichermasse für die Heizwärme und strahlt die Wärme wohltuend wie die Sonne in den Raum ab. Dadurch ist das Raumklima sehr angenehm. Dieses Heizsystem ist sehr effizient, denn die Vorlauftemperaturen sind tiefer als bei einer herkömmlichen Zentralheizung mit Radiatoren. Zudem können Lehmwände viel Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Das sorgt für einen guten Feuchtigkeitsausgleich. Im Sommer bleiben die Lehmwände zudem schön kühl. Das fertige Haus entspricht nun genau den Vorstellungen des Paares. Die Eheleute und ihre beiden Töchter fühlen sich rundum wohl. Sie geniessen das Wohnen in ihrem Holz-100-Haus und sind froh, dass sie sich genau dafür entschieden haben.

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Das Hotel Silberhorn in Lauterbrunnen lädt zu Ferien à la Holz 100 ein.
Foto: Holz100 Schweiz AG

Altersgerechte Wohnungen und Dienste

In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich die Bedürfnisse älterer Menschen stark verändert. Damit ältere Menschen solange wie möglich selbstständig bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, braucht es Anlaufstellen und neue Wohnkonzepte.

Dank vielseitiger Unterstützung von aussen länger selbstständig bleiben.

Ältere Menschen müssen unbedingt weiterhin ein aktiver Teil der Gesellschaft bleiben.

Barrierefreiheit ist die Grundlage dafür, dass alle am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Foto: stock.adobe.com/pressmaster

Ruth Bürgler, Redaktorin

Foto: stock.adobe.com/Miljan Živković

Seniorinnen und Senioren kommen in einer altersgerechten Wohnung meist noch lange gut zurecht. Ihre Bedürfnisse können sich je nach Gesundheitszustand oder Beweglichkeit jedoch verändern oder sie werden vielschichtiger. Die einen brauchen vielleicht Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen, andere sind froh um Unterstützung beim Beantragen von Ergänzungsleistungen oder benötigen Pflegeleistungen der Spitex. Es gibt vermehrt Anlaufstellen, die darauf spezialisiert und dabei behilflich sind, die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren zu erkennen und gemeinsam mit ihnen und allenfalls mit deren Angehörigen Ideen zu entwickeln und einfache Lösungen zu finden, damit sie in den eigenen vier Wänden lange wohnen bleiben können. Teilweise bieten auch bestehende Seniorenzentren Treffpunkte für ein gemütliches Zusammensein oder öffnen die Türen des Hauses für ältere Personen, die nicht im Altersheim wohnen, aber gerne an den angebotenen Aktivitäten teilnehmen.

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Vernetzung ist das A und O Die Akteure im Bereich Altersarbeit sind sich einig: Die Care-Arbeit wird immer mehr an Bedeutung gewinnen. Da die Kosten für einen Altersheim- oder Spitalaufenthalt hoch sind, ist es erstrebenswert, dass Seniorinnen und Senioren möglichst lange in einer passenden Wohnung bleiben können. Es geht dabei nicht nur um bauliche Massnahmen wie beispielsweise den Einbau eines Treppenliftes oder den Abbau von Absätzen, damit die Wohnräume bodeneben und barrierefrei sind. Genauso wichtig ist, dass die Menschen gut mit ihrer Umgebung, dem Dorf oder dem Quartier vernetzt bleiben, dass sie weiterhin ein aktiver Teil der Gesellschaft sind.

Die Ausrichtung der Altersheime wird sich künftig ausschliesslich in Richtung Pflege entwickeln, die darauf spezialisiert ist, stark pflegebedürftige alte Menschen zu betreuen. Entsprechend wird es mehr zentral gelegene Alterswohnungen brauchen, die es den Seniorinnen und Senioren ermöglichen, so weit wie möglich und gewünscht am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, Einkäufe oder Arztbesuche zu erledigen und möglichst lange selbstständig zu bleiben.

Das bedeutet, dass ein Umdenken stattfinden muss, was «Älterwerden» und «Altsein» in der heutigen und künftigen Zeit überhaupt bedeutet. Es sollten städtebauliche Massnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten von Planerinnen und Planern so umgesetzt werden, dass die Gesellschaft generationenübergreifend wohnen und leben kann. Dafür braucht es Begegnungszonen in den Quartieren. Zusätzlich braucht es Beraterinnen und Betreuer, welche die älteren Bewohnerinnen und Bewohner eines Dorfes, eines Stadtquartieres besuchen und sich ein Bild machen, ob deren Wohn- und Lebenssituation in Ordnung ist oder ob es Hilfestellungen braucht. Nicht im Sinne einer Überwachung, vielmehr als beratende Unterstützung, wenn das nötig und gewünscht ist.

Die Beweglichkeit erhalten

Seit langem weiss man, dass der Anteil der älteren Personen in der Schweiz steigt, durch tiefe Geburtenraten und die steigen-

de Lebenserwartung. Des Weiteren verstärkt der Eintritt der Babyboom-Generation in den Ruhestand dieses Phänomen. Diese Tatsache sollten die Gemeinden und Städte bei ihren Gestaltungs- und Betreuungskonzepten dringendst berücksichtigen, also die Bedürfnisse älterer Menschen miteinbeziehen. Eine umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist eine Grundlage dafür, dass alle Generationen in die Gesellschaft eingebunden bleiben und am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Wenn ältere Menschen ihre alltäglichen Verrichtungen nicht mehr ausführen können, kann sich aus der Unterbeschäftigung im schlimmsten Fall eine Depression entwickeln. Können ältere Menschen hingegen eine gewisse Selbstständigkeit im Alltag weiterführen, hat dies positive Auswirkungen auf deren geistige und körperliche Beweglichkeit. Durch eine Ausweitung der Care-Arbeit können Fachleute oder freiwillige Personen alleinstehende Seniorinnen und Senioren im Alltag unterstützen.

Vorbildliches Beispiel

Es gibt Gemeinden, die über ein umfassendes und fortschrittliches Konzept in Sachen Altersbetreuung verfügen und die Angebote bereits stark ausgebaut haben. So schuf beispielsweise die Gemeinde Horgen eine Alterssiedlung, die Wohnraum bietet, der auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt ist. Integriert ist ein Begegnungszentrum, das soziale Kontakte und Beisammensein ermöglicht. Man kann dort essen

Anlauf- und Beratungsstelle Aargau

Seit 2011 sind die Gemeinden verpflichtet, eine Ansprechperson für Fragen rund ums Alter zu stellen. Die Gemeinden im Kanton Aargau sind unterschiedlich organisiert. Gewisse Gemeinden haben eine eigene Fachstelle für Altersfragen. Die meisten Gemeinden haben Pro Senectute Aargau mit dem Führen einer kostenlosen und neutralen Anlauf- und Beratungsstelle beauftragt. Weitere Gemeinden haben diese Verantwortung an ein Mitglied oder ein Team in ihrer Verwaltung delegiert. Ältere Personen oder deren Angehörigen werden über das Angebot der vorhandenen Dienste zur Beratung und Vermittlung der benötigten Dienstleistungen (Pflegegesetz § 18, Abs. 2) jedoch kostenlos informiert.

Weitere Informationen: www.info-ag.ch, Tel. 0848 40 80 80 oder Mail beratung@info-ag.ch. Zudem existiert im Kanton Aargau das Netzwerk Alter, welches die Verbreitung der Altersarbeit aktiv fördert und alle interessierten Gemeinden und Organisationen des Kantons vernetzt.

oder einfach zusammensitzen und etwas trinken oder jassen. Die Gemeinde unterstützt Jugendliche aus der Oberstufe oder von Jugendorganisationen, wenn sie Seniorinnen und Senioren bei der Hausarbeit oder beim Einkaufen helfen. Die jungen Menschen erhalten dafür ein Sackgeld. Die Gemeinde hat eine Anlauf- und Beratungsstelle, die sich auch aktiv um betagte Einwohnerinnen und Einwohner kümmert. Wenn beispielsweise eine Nachbarin anruft, eine Seniorin zeige erste Anzeichen einer Demenz, melden sich die Betreuenden für einen Besuch bei der Seniorin an und machen sich ein Bild der Alltagssituation. Die Angehörigen werden miteinbezogen, so dass die Menschen zu Hause zufrieden und sicher altern können und im Alltag gut versorgt, vernetzt und betreut sind.

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Lotte – der Stuhl, der gar nicht alt aussieht

Sitzmöbel, die auf die Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen hin entwickelt werden, fallen in der Regel vor allem durch ihre grobschlächtige Gestaltung auf. Das muss nicht sein, wie der mit mehreren Design-Preisen ausgezeichnete Armlehnsessel Lotte beweist.

Bedingt durch die schmerzenden Gelenke und reduzierte Muskelkraft bereitet das selbstständige Hinsetzen und Aufstehen vielen älteren Menschen grosse Probleme – besonders dann, wenn die Sitzfläche tief liegt und es keine Armlehnen gibt. Die in Pflegeeinrichtungen genutzten Sitzmöbel reagieren darauf mit erhöhten Sitzflächen und massiven Armlehnen. Sitzmöbel, die auf die besonderen Bedürfnisse von älteren Menschen hin entwickelt wurden, fallen in der Regel vor allem durch ihre grobschlächtige Gestaltung auf – gerade so, als spielte in einer späten Lebensphase die ästhetische Qualität keine Rolle mehr.

Diese «Seniorenmöbel» erscheinen formal betrachtet so klobig und unelegant, dass sie unwillkürlich stigmatisierend sind und deshalb von der Zielgruppe teils auch sehr bewusst gemieden werden. Das

Der Armlehnsessel mit dem Namen Lotte erhielt diverse Design-Preis.

müsse nicht sein, fand Sarah Hossli, Designerin und ehemalige Masterstudentin der Ecal, der Hochschule für Kunst und Design in Lausanne.

Intuitives Hinsetzen und Aufstehen Im Rahmen ihres Diplomprojekts schuf Hossli deshalb den Armlehnsessel mit dem Namen Lotte, der einerseits funktionale und ergonomische Ansprüche erfüllt, andererseits aber durch seine ästhetische Erscheinung für sich einnimmt. Hosslis Ziel war es, möglichst vielen Menschen, unabhängig von deren Alter und Fähigkeiten, zu ermöglichen, selbstständig aufzustehen und sich zu setzen. Aufgrund von altersbedingten Beeinträchtigungen stellt dies besonders für ältere Menschen eine grosse Herausforderung dar und schränkt ihre Freiheit im Alltag ein. Zugleich ist der Sessel mit einer angenehmen äusseren Erscheinung ästhetisch so gestaltet, dass er ebenfalls ausserhalb von Pflegeeinrichtungen genutzt wird. Zweckdienlich und ele-

Die wie eine Reling um den Sesselkorpus geführte Armlehne bietet sich zum Abstützen an.

gant zugleich macht der Sessel auch zu Hause eine gute Figur.

Zusammenarbeit mit älteren Menschen Zur Entwicklung des Sessels Lotte arbeitete Sarah Hossli mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Generationenhauses Neubad in Basel zusammen, begleitet von verschiedenen Fachexperten wie einer Physiotherapeutin, Pflegefachkräften, einer Demenzexpertin und eines Gerontologen. Die Gestaltung basiert auf Erfahrungen von Besuchen in verschiedenen Pflegewohngruppen, Interviews und Prototypentests mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Inputs der erwähnten Fachexperten aus der Medizin und Pflege.

Sehr früh war auch der Schweizer Möbelhersteller Girsberger Customized Furniture aus Bützberg in das Projekt involviert. Sie unterstützten Sarah Hossli beim Prototypenbau und führten im eigenen Prüflabor Belastungs- und Kipptests durch, welche die gesetzlichen Normen sicherstellen. Heute produziert und vertreibt die Firma Girsberger den Armlehnsessel Lotte.

Clevere Armlehne

Lotte ist ein Armlehnsessel mit hölzernem Untergestell, textilbezogenen Sitz- und Rückenpolstern, die bei Bedarf wieder aufbereitet werden können. Das Massivholzgestell ist sehr stabil und langlebig. Das auffälligste Merkmal sind die nach vorne hin leicht ansteigenden und etwas verlängerten Armlehnen. Die Verlängerung ermöglicht den Nutzern intuitives Aufstehen und Hinsetzen. Die Armlehnen sind so geformt, dass sie sich sicher umgreifen lassen und als bequeme Armablage dienen. Die wie eine Reling um den Sesselkorpus geführte Armlehne bietet sich zum Abstützen an und erleichtert Reini-

Foto: Girberger AG
Foto: Severin Stark

Mit seinen verlängerten Armlehnen ermöglicht dieser

gungs- und Pflegekräften das Hantieren mit dem Sessel.

Design Preis Schweiz 2021

Der Design Preis Schweiz zeichnet als nationaler Wettbewerb seit dreissig Jahren alle zwei Jahre Bestleistungen der Schweizer Designwirtschaft aus. Die Jury wählte den Stuhl Lotte aus, weil dieser hervorragend gestaltete Armlehnsessel auf der Basis einer sorgfältigen Analyse entstanden ist. Lotte reagiert einerseits perfekt auf die funktionalen Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und vermeidet andererseits, dank einer eleganten, betont wohnlichen Erscheinung, jede stigmatisierende Assoziation.

Weitere Preise folgten, u. a. die Auszeichnung «Seating Design of the Year 2022» des weltweit bedeutenden Dezeen Awards und 2023 wurde der Sessel auserkoren als Winner Furniture des German Design Awards.

Weitere Informationen www.sarahhossli.ch www.girsberger.com

Der Armlehnsessel Lotte erfüllt funktionale, ergonomische und ästhetische Ansprüche.

Sessel dem Benutzer ein intuitives Aufstehen in einer Position mit minimalem Kraftaufwand.
Foto: Severin Stark
Foto: Severin Stark

Tankrevisionen Hauswartungen Entfeuchtungen

Seit 1879schaffenwir bleibendeWerte Hochbau–Tiefbau–Holzbau MaxFischerAGPostfach2085600LenzburgTel.0628866688 www.maxfischer.ch Sanierungen–Renovationen

Grosses Feld, 58 x 50 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 289.–Informationen Tel. 056 641 90 80

Kleines Feld, 58 x 22 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 168.–Informationen Tel. 056 641 90 80

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Betriebsleiter: Robi Speranza Telefon: 041 757 19 43 E-Mail: schreiner@bostadel.ch

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Kleines Feld, 58 x 22 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 168.–Informationen

Mit Restclean ist kein WC-Ersatz nötig

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Dies löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

WC wird unterschätzt

Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umweltund materialschonenden Verfahren.

Mit der Kraft der Natur

Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine

Kalktest fürs WC: Dauert die Spülung länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach.

leicht saure Reinigungslösung wird zusammen mit Granulat der Baumnussschale durch sämtliche Spülund Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.

Spült das WC noch richtig?

Zur Prüfung sollte man die Spülung mit der grossen Spültaste betätigen, damit das gesamte Spülwasser aus-

Fr. 345.–). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal.

Foto: Restclean

fliesst. Dauert die Spülung länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Vor allem ist zu beobachten, ob das Spülwasser bis unter den vorderen Spülrand gespült wird und sich kräftig in den Siphon überschlägt. Details auf www.restclean. ch/diagnose

Der Service von Restclean

Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab

WERDEN SIE

Der Ersatz einer WC-Anlage ist 8-mal umweltbelastender als der Service von Restclean. Restclean ist in der ganzen Schweiz unterwegs. Offertanfrage mit Bild: SMS/WhatsApp an 079 969 78 78 oder Mail an info@restclean.ch.

Restclean AG

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Tel. Bern: 031 301 22 11 www.restclean.com

Sie kennen jemanden, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte?

Dann geben Sie uns einfach den entscheidenden Hinweis.

Als Tipp-Geber winkt Ihnen im Erfolgsfall (nach notariellem Verkauf des Objektes) eine tolle Vermittlungsprovision.

Nennen Sie uns das Verkaufsobjekt, bzw. die Besitzer und profitieren Sie. Zu beachten ist, dass das Objekt noch nicht zum Verkauf ausgeschrieben oder aktiv vermarktet werden darf. Zu den Kontaktdaten des Verkäufers benötigen wir die wesentlichen Angaben zum Objekt.

Schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir sind laufend interessiert an Einfamilien-, sowie Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Grundstücken (Bauland).

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Portmann Consulting GmbH +41 79 281 51 85 Juchächerstrasse 11 daniportmann@bluewin.ch 8966 Oberwil-Lieli portmannconsulting.ch

Individuelle Möbel aus Massivholz

Ganz einfach die gewünschten Holzmöbel selbst zusammensetzen und gestalten.

Mit Massiv-Blox-Elementen lassen sich Möbel ganz individuell und kreativ selbst gestalten und variabel nutzen. Ob Regal, Bett, Sideboard, Sitzbank, Garderobe, Wasch- oder Couchtisch – mit den Massiv-BloxElementen aus Massivholz kann man sein Lieblingsmöbelstück genauso bauen, wie man es braucht. Zudem ist es jederzeit veränderbar und man kann es an neue Gegebenheit anpassen. Jeder Balken hat sei-

ne ganz eigene Farbgebung und charakteristische Maserung. So wird jedes Möbelstück zum Unikat. Dank des Baukastenprinzips werden die Balken und Blöcke einfach miteinander verdübelt und erhalten so ein hohes Mass an Stabilität –auch ohne Beschläge oder Leim.

Einfache Montage

Die Montage der Massivholzmöbel ist denkbar einfach: Nachdem man

sich für ein Möbel nach Wunsch entschieden und die passenden Holzelemente ausgesucht hat, kann man einfach an den entsprechenden Verbindungsstellen der Holzbalken mit der Bohrschablone Löcher bohren. Das geht kinderleicht, denn mit der Schablone gelingt das Bohren der Löcher verwechslungsfrei und millimetergenau – ganz ohne Messen. Anschliessend braucht man nur noch die Holzdübel einzuschlagen und die Balken zusammenzustecken.

Veredelung

Das Möbelstück kann naturbelassen verwendet oder zum Schluss veredelt werden. Je nach verwendetem Produkt wird so die Belastbarkeit erhöht und die Oberfläche vor Abrieb, Verschleiss und Schmutz geschützt.

Mit Öl oder Wachs wird die Holzmaserung betont und das Holz wird vor Umwelteinflüssen geschützt. Auch mit einer Lasur im gewünschten Farbton bleibt die Maserung ersichtlich. Holzbeizen, in Holztönen oder bunt, färben das Möbelstück ganz nach Wunsch. Eine Nachbehandlung mit Lack oder Wachs zum optimalen Schutz ist hier jedoch ratsam.

Wer das Massivholz mit einem festen Film vor Reinigungsmitteln und Kratzern schützen möchte, greift am besten zu passendem Klar- oder Buntlack.

BAUHAUS

Fachcenter Oftringen Spitalweidstrasse 1 4665 Oftringen Tel. 058 400 34 00 info.nl734@bauhaus.ch

www.bauhaus.ch

Komfort und Eleganz für die ganze Familie

Eine angenehme Vorstellung: Das eigene Zuhause betreten und es gibt keine lästigen Hindernisse, an denen man hängen bleiben oder über die man stolpern kann. Keine Schwelle, die einen daran hindert, sich frei und unabhängig zu bewegen. Die meisten kennen sicherlich den Schmerz, der einen durchfährt, wenn man sich den Zeh anstösst.

Bewegungsfreit für alle Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wie Rollstuhlfahrerinnen oder Senioren kann ein rollstuhlgerechter Durchgang den Unterschied zwischen Einschränkung und Komfort bedeuten. Endlich ohne Probleme durch Türen gehen.

Aber nicht nur das – die Barrierefreiheit, welche die Firma Alpsteg ermöglicht, bedeutet auch mehr Sicherheit für alle. Keine Schwellen

Hindernisfrei dank der flachen Schwellen bei allen Fenstertüren.

mehr, über die Kinder fallen können. Mit einem schwellenlosen Durchgang kann man sich vollkommen auf das Leben im eigenen Zuhause konzentrieren und alle Dinge geniessen, die für die Bewohnerinnen und Bewohner wichtig sind.

Zeitgemäss und stilvoll

Dabei ist der ästhetische Aspekt ebenfalls von Bedeutung. Eine fla-

che Schwelle sieht nicht nur elegant und modern aus, sondern kann auch das Design des ganzen Zuhauses verbessern. Sie verleiht dem eigenen Heim ein zeitgemässes und stilvolles Aussehen, das sich perfekt in jeden Wohnraum einfügt.

Sich beraten lassen

Es ist möglich, den Traum vom hindernisfreien Zuhause wahr werden

www.alpsteg.ch Foto: Alpsteg

zu lassen, indem man sich bei den neuen Fenstertüren für die flachen Schwellen entscheidet. Das bietet Komfort und Sicherheit im Zuhause. Am besten lässt man sich von den geschulten Kundenberaterinnen und -beratern von Alpsteg kompetent beraten.

Kontakt über unsere Website unter www.alpsteg.ch/kontakt/, per Mail unter info@alpsteg.ch oder per Telefon unter 062 888 80 50.

Alpsteg Fenster AG

Niederlenzer Kirchweg 15 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50

Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch

Foto: Bauhaus

Leicht von überall her zu bedienen

«Oh, ein Sturm zieht auf – und zu Hause ist die Store der Pergola noch ausgezogen.» Was uns früher aufschreckte, ist heutzutage leicht lösbar. Ein Klick in der SmartphoneApp und die Storen ziehen sich zurück. Der Fernzugriff via Web ist bei sämtlichen geschalteten FregoElementen wie Motorantrieben und Licht gewährleistet. Zu jeder Zeit, überall, in den Ferien und unterwegs. Berechtigte Personen schützen damit ihr Zuhause oder das Feriendomizil vor Sonne, Wetter und Einblick. Gleichzeitig schonen sie das Material, das trotz höchster Windund Wetterstabilität somit den Naturkräften weniger ausgesetzt ist.

Sehr bequem

Der digitale Zugriff auf alle steuerbaren Teile funktioniert auch zu Hause sehr bequem. Um die Pergola an einem schönen Sommerabend

Foto: Frego

se sicht-, sonnen- und wettergeschützten Wohlfühlzonen fertigt Frego jede Pergola als massgefertigtes Einzelstück. In vielseitigen Varianten erfüllen die Pergolen die persönlichen Anliegen der Kundinnen und Kunden perfekt. Mit viel Liebe zum Detail passt Frego diese den Platzverhältnissen an. Dem gesuchten Schutz vor Sonne, Wind und Wetter dienen Faltstoren, Glasoder Lamellendächer. Senkrechte Schutz- oder Design-Schiebe-Elemente bieten ideale Lösungen auch für die gewünschte Privatsphäre.

Frego AG

8913 Ottenbach (ZH)

Wohlfühlzonen geniessen Frego-Pergolen verwandeln Aussenräume in wahre Traumorte. Für die-

mit stimmigem Licht zu geniessen, bietet Frego LED-Bänder oder punktuelle LED-Einbauspots an. Als energiesparende Lichtspender oder als Hintergrundbeleuchtung lassen sie sich ebenfalls fernbedient auf die gewünschte Lichtstärke regulieren.

Mit Holz, Form und Farbe gestalten

Foto: Keller Treppenbau

Gerade oder geschwungen, mit Spindel oder Podest, Holz pur oder ein Materialmix von Holz mit Metall oder Glas, deckend lackiert, transparent lasiert oder geölt? Die Wünsche an den modernen Treppenbau sind vielfältig, wenn es um die Auswahl einer passenden Treppe geht.

Leichte offene Bauweise

Die meisten Treppen werden heute viertel- oder halbgewendelt geplant, drehen sich also von der Antrittsstufe bis zum Austritt um 90 oder 180 Grad. Damit lässt sich platzsparend und dennoch mit einer gewissen Grosszügigkeit planen.

Für welche Bauart man sich schlussendlich auch immer entscheidet, die Treppe soll dem individuellen Wohn- und Einrichtungsstil entsprechen. Spricht man diesbezüg-

3123 Belp (BE) Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch

www.frego.swiss

lich von Treppentrends, so sind aktuell leichte, offen wirkende Bauweisen gefragt.

Variantenreichtum entsteht bei Treppenanlagen durch unterschiedliche Ausführungen der Geländer und durch attraktive Lasur- oder Farbanstriche. Beim Geländer wird öfters Holz mit Edelstahl oder Glas kombiniert, in diagonaler, vertikaler oder horizontaler Anordnung.

Keller Treppenbau AG

Im Grund 12

5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 619 13 00 treppenbau@keller-treppen.ch

www.keller-treppen.ch

Via Smartphone-App kann man die Storen auch aus der Ferne bedienen.
Im Trend liegen gewendelte Treppen in offener Bauweise.

Regelmässige Wartung beugt Schäden vor

Der Kanalservice ist ein wichtiger Aspekt der Wartung und Pflege von Kanalisationssystemen. Die Firma Voegtlin-Meyer aus Windisch ist ein renommiertes Unternehmen, das sich neu auch auf den Kanalservice spezialisiert hat.

Mit ihrem Fachwissen in der Tanktechnik empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer regelmässige Reinigungen und Kontrollen, um eine effiziente und einwandfreie Funktion der Kanäle sicherzustellen.

Gründlich und effektiv

Die regelmässige Reinigung von Kanälen ist entscheidend, um Ablagerungen, Verstopfungen und möglichen Schäden vorzubeugen. Durch den Einsatz moderner Technologien und Geräte ist die Firma Voegtlin-Meyer in der Lage, eine

Ein wichtiger Aspekt der Wartung und Pflege der Kanalisation ist ein guter Service.

gründliche Reinigung durchzuführen und Verschmutzungen effektiv zu entfernen.

Neben der Reinigung führt Voegtlin-Meyer auch in festgelegten Abständen Kontrollen durch, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen. Durch den Einsatz von speziellen Kameras können die Fachleute den Zustand der Kanäle

genau analysieren. Falls sie bei den Untersuchungen Unregelmässigkeiten oder Schäden feststellen, können sie umgehend Massnahmen ergreifen, um Reparaturen durchzuführen und weitere Schäden zu verhindern.

Notfalldienst rund um die Uhr Voegtlin-Meyer zeichnet sich zudem durch ihre schnelle Reaktions-

Foto: zvg

zeit im Ernstfall aus. Bei Notfällen wie akuten Verstopfungen oder Kanalbrüchen sind die erfahrenen Fachkräfte rund um die Uhr erreichbar und können rasch vor Ort sein.

Mit dem umfassenden Kanalservice bietet Voegtlin-Meyer eine zuverlässige Lösung für die Pflege und Wartung von Kanalisationssystemen. Durch regelmässige Reinigungen, gründliche Kontrollen und schnelle Reaktionen im Ernstfall trägt dies zur langfristigen Sicherheit und Funktionalität der Kanäle bei.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 tanktechnik@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

Kreative und innovative Küchenumbauten

Mit Brunner Küchen kann die Bauherrschaft auf ein Unternehmen zählen, welches über 50 Jahre Erfahrung im Küchenbau vorweisen kann. Das ist ein grosser Vorteil, sind doch die baulichen Rahmenbedingungen bei einem Umbau eine Herausforderung. Jedes Küchenprojekt beginnt mit einer sorgfältigen Abklärung der individuel­

len Bedürfnisse. Mit viel Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl wird die Bauherrschaft Schritt für Schritt zur eigenen Traumküche geführt. Ein Plus einer Küche aus dem Hause Brunner ist, dass sie vom ersten Schritt der Planung bis zum letzten Schliff in der hauseigenen Produktion im aargauischen Bettwil hergestellt wird. Nur so

kann das Unternehmen dem eigenen hohen Qualitätsanspruch Rechnung tragen.

Wünsche verwirklichen

In den meisten Fällen werden die Platzverhältnisse und Voraussetzungen beim Kunden vor Ort abgeklärt und erste Entwürfe erstellt. Dabei fliessen Ideen aus der langjährigen Erfahrung der Brunner­Kundenberater ein. In weiteren Gesprächen mit der Bauherrschaft verfeinert und entwickelt sich das Konzept, bis es ganz den individuellen Ansprüchen der Kundschaft entspricht.

Planungssicherheit

Ein Umbau dauert von der Demontage der alten Küche bis zur Inbetriebnahme der neuen Küche im Schnitt etwa 14 Tage. Die Montagen der Küchen führen ausschliesslich

die Profis von Brunner Küchen aus. So stellt Brunner Küchen einerseits den hohen Qualitätsanspruch sicher und kann andererseits unabhängig agieren. Dies gibt den Bauherren Planungssicherheit – die bestätigten Termine sind sichergestellt und verbindlich. Nach Absprache erstellt das Planungsteam ein Bauprogramm für die Koordination aller beteiligten Handwerker. So kann die Bauherrschaft während der Realisierung der neuen Traumküche auf einen Ansprechpartner zählen und wird zuverlässig betreut.

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch

www.brunner-kuechen.ch

Mit Brunner Küchen führt jeder Küchenumbau zur Traumküche.
Foto: Brunner Küchen

Aussenräume gut geschützt geniessen

Multislide ist ein unten laufendes, unisoliertes Schiebesystem mit Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) ohne vertikale Flügelprofile. Das System besteht aus einzelnen versetzten Glasflügeln, welche man durch die speziell konstruierte Multistep-Verriegelung individuell betätigen kann. Um die Verglasung zu

öffnen, wird der Erstflügel seitlich verschoben und dadurch werden die anschliessenden Flügel manuell mitgezogen.

Komfortzone schaffen

Dank dieses Wind- und Wetterschutzes kann man alle Tage bei jeder Witterung bis spät abends

draussen sein. Von Frühling bis Herbst erhöht das GanzglasSchiebesystem Multislide draussen die Lebensqualität und macht Balkon, Sitzplatz oder Terrasse auch in den Übergangszeiten zur Komfortzone.

Das ganze Jahr sinnvoll nutzen

Die Ganzglas-Schiebeflügel werden in einer bis zu fünfspurigen, flach aufgesetzten Laufschiene geführt. So gibt es einen barrierefreien Übergang nach draussen. Mit einer Verglasung lassen sich Balkon, Terrasse oder Sitzplatz rund ums Jahr sinnvoll nutzen – als zusätzlicher Wohnraum in den wärmeren Monaten und als geschützter Platz für Pflanzen in der kalten Jahreszeit.

Verkauf über Fachhandel

Im Showroom in Wettingen können Interessierte die Funktionsweise

Qualität und Design im Einklang

Haustüren können heutzutage viel mehr, als das Zuhause optimal zu schützen. Sie spielen auch bei der Gestaltung eines Gebäudes eine prägende Rolle, wodurch Eigentümerinnen und Eigentümer ihren individuellen Geschmack ausdrücken und dem Zuhause das gewisse Etwas verleihen können. Vom Material und Design bis hin zum Einbruchschutz hat sich in den letzten Jahren einiges weiterentwickelt.

Material und Design

Foto: Objektbau AG

der verschiedenen Verglasungssysteme vergleichen und ausprobieren. Als Systementwickler verkauft Mobile Glas ausschliesslich über den Fachhandel. Für die Montage vermittelt Mobile Glas auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Eine Voranmeldung für den Besuch der Ausstellung wird empfohlen.

mobileGlas AG

Landstrasse 176

5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55 www.mobileglas.ch

können sie Zusatzoptionen wählen. Nebst Einbruchschutz kann man auch moderne Funktionen wie beispielsweise einen erhöhten Schallund Brandschutz integrieren.

Guter Einbruchschutz

Im Bereich Einbruchschutz hat sich in den letzten Jahren viel getan. Von Mehrpunkte- oder Motorenschlössern über Sicherheitsgläser bis hin zu Fingerprint oder Zahlencodes –

Haustüren kommen in verschiedenen Formen vor. Das Hauptmaterial besteht aus Aluminium, Kunststoff oder Holz. Zudem sind die modernen Haustüren im Minergieoder Minergie-P-Standard erhältlich und in fast allen Farbkombinationen der normierten RAL-Farbpalette. So entsteht ein hochqualitatives Endprodukt mit einer allgemeinen Langlebigkeit, Schlagfestigkeit, Farbund Lichtechtheit sowie Witterungsbeständigkeit.

es gibt eine Vielzahl an Sicherheitslösungen, die sich nahtlos in das Design einer Haustüre integrieren lassen und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards erfüllen.

Individuelle Zusatzoptionen Haben interessierte Kundinnen und Kunden sich mit Material, Farbe und Design auseinandergesetzt,

Haustüren vom Profi Die Firma Objektbau ist eine zuverlässige Partnerin für erstklassige Haustüren. In der Ausstellung in Niederlenz können sich Interessierte vom breiten Angebotssortiment und einer grossen Auswahl an Modellen, Materialien und Farben inspirieren lassen.

Objektbau AG

Hardstrasse 11 5702 Niederlenz Tel. 062 891 61 61 info@objektbau.ch

www.objektbau.ch

Multislide ist ein mehrspuriges Ganzglas-Schiebesystem für den freien Ausblick ins Grüne.
Foto: mobileGlas
Moderne Haustüren vereinen Qualität, Design und verschiedene Schutzfunktionen.

Nr. 440 Juli/August 50. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’491 Ex. Basis 2021/2022

Anzahl Mitglieder: 39’784 (31. Mai 2023)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Freiraum Werbeagentur AG, Büro Dättwil Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.freiraum-ag.ch

Titelbild: ChieneHuus – Auszeit. Achtsamkeit. Erholung – www.chienehuus.ch

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

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Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

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Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

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Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

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Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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