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Wohnwirtschaft Nr. 07/08 Juli/August 2022

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

HEV-MITGLIEDERAKTION Beratung zu Mietbeginn

THEMA

Wohnen im Alter, Finanzierung, Holz IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten

AKB Green Hypothek

Für alle, die nachhaltig bauen und renovieren.

Wo grün draufsteht und grün drinsteckt

1987 folgten nach einem ungewöhnlich langen Winter und einem kalten, nassen Vorsommer schwere Sommerunwetter. Dabei wurden mehrere inneralpine Talschaften von extremen Unwettern im Juli und August katastrophal getroffen, dies vor allem in Italien, im grenznahen Veltlin (im Bild Lago di Pola) sowie in den Kantonen Graubünden und Uri.

Die Mehrheit der älteren Menschen wohnt selbständig in der eigenen Wohnung. Im Kanton Aargau sind es rund 95 Prozent der über 65-Jährigen und rund 79 Prozent der über 80-Jährigen. Ermöglicht wird das Wohnen im Alter im eigenen Zuhause, weil bei Neubauten das hindernisfreie Bauen heute die Norm ist. Dies sollte es auch bei einem Umbau und einer Sanierung sein.

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Wir bewerten Ihre Liegenschaft

Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau

Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.

Wofür eine Immobilienbewertung? Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke

Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

Viel Staat, wenig Umwelt

Die Anhörung zum neuen kantonalen Energiegesetz ist eröffnet. Gegenüber der ersten Vorlage fällt die Pflicht zur Eigenstromproduktion weg. Geblieben sind dagegen die Vorschriften zum Heizungsersatz. Wird eine Heizung erneuert, dürfen höchstens 90 Prozent des Energiebedarfs aus nicht erneuerbaren Quellen stammen. Die restlichen 10 Prozent müssen anderweitig beschafft werden. Erlaubt ist beispielsweise eine Warmwasser-Wärmepumpe, kombiniert mit einer Photovoltaik-Anlage. «Nimm zwei», das kennt man aus der Welt der Bonbons. Solches freut die Anbieter von Haustechnikanlagen. Durch bivalente statt monovalente Systeme lassen sich zwar Emissionen im Betrieb einsparen. Im Gegenzug steigen sie in der Produktion. Der Anteil grauer Energie nimmt zu. Beim Wohnen sinken die Emissionen, in der Industrie steigen sie. Unter dem Strich bringt das der Umwelt wenig.

Neu ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Wer die Mittel für den Heizungsersatz nicht aufbringt, soll einen Zustupf aus öffentlicher Hand erhalten. Das ist schwer vereinbar mit den Pflichten, die mit dem Erwerb von Wohneigentum einhergehen. Hauseigentum heisst Unterhaltspflicht. Eigentum verpflichtet die Eigentümerschaft, nicht die Allgemeinheit. Deshalb werden in Eigentümergemeinschaften Erneuerungsfonds gebildet, um Investitionen vorzufinanzieren.

Wer aus Hauseigentümern Hilfeempfänger macht, der eröffnet neue Fronten im Klassenkampf (Mieter vs. Eigentümer). Gegenforderungen werden nicht lange auf sich warten lassen.

Komponenten nichtfossiler Anlagen würden aufgrund von Skaleneffekten immer billiger, heisst es. Und nun sollen Hauseigentümer öffentliche Mittel erhalten? Aus stolzen Eigentümern werden Bedürftige, ermittelt durch staatliche Stellen.

Die neue Vorlage ist eine Anleitung zur Ausweitung behördlicher Tätigkeit. Wer Vorzugskonditionen für Investitionen will, dem stehen heute grüne Hypotheken zur Verfügung oder Förderbeiträge von Elektrizitätswerken, die nebenbei auch noch Wärmepumpen verkaufen. Härtefallklauseln braucht es nicht.

Das neue Energiegesetz ist eher ein Konjunkturprogramm für Wirtschaft und Staat, denn ein Beitrag für Umwelt und schonenden Umgang mit Ressourcen.

Martin Meili

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Umbau komplett im Bauraum digital

Alles aus einer Hand: Beratung, Planung, Bauleitung, Realisierung

Bauraum digital zur Planung von Umbauvorhaben.

Im Dezember 2021 hat die Abteilung Umbau komplett der Hächler AG ihr neues Domizil an der Landstrasse 176 in Wettingen bezogen. Das Konzept der Räumlichkeiten wird den Anforderungen an die Planung und Umsetzung von Umbauvorhaben gerecht.

Mit der konzeptionell gestalteten Einrichtung im Bauraum digital können wir unseren Kunden eine vielfältige Auswahl von Materialien, Oberflächen und Ausführungsdetails präsentieren. Diskret untergebrachte Musterkollektionen von verschiedenen Produzenten und

Anbietern ersparen der Kundschaft so manchen Gang in verschiedene Ausstellungen. In gemütlicher Atmosphäre können die Bauvorhaben besprochen und gemeinsam entwickelt werden.

Fotorealistische Visualisierungen

Mit topmodernen Geräten ist es möglich, die neu zu gestaltenden Räumlichkeiten vor Ort für die Planung aufzunehmen und zu bearbeiten. So können auf Wunsch die geplanten baulichen Anpassungen und Veränderungen auch visualisiert werden.

Dank der direkten Verknüpfung der modernen Arbeitsplätze mit den Grossbildschirmen in den Besprechungs­ und Präsentationsräumen können mit der Bauherrschaft die vielen baulichen und gestalterischen Möglichkeiten besprochen und geplant werden. Die Wirkung der baulichen Veränderungen und Ein­

richtungen mit unterschiedlichen Materialien und Farben können so vor der Ausführung sehr realistisch gezeigt und erlebt werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich mit der VR­Brille virtuell durch die geplanten Räume zu bewegen.

Planen Sie ein Umbauprojekt und interessieren Sie sich für eine Beratung durch unser Umbau­komplett­Team? Gerne empfangen wir Sie auf Anmeldung:

Hächler AG – Umbau komplett Landstrasse 176 5430 Wettingen 056 438 05 05 umbaukomplett@haechler.ch haechler.ch

Neues Aargauer Schätzungswesen

Grossrätin, Präsidentin

Hauseigentümerverband Aargau

Der Regierungsrat hat eine Anhörung zur Revision des Aargauer Steuergesetzes durchgeführt. In der Vorlage geht es um eine Anhebung des Eigenmietwerts sowie eine Änderung des Schätzungswesens.

Erhöhung der Eigenmietwerte Ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 besagt, dass der Eigenmietwert die Grenze von 60 Prozent des Marktmietwerts in keinem Fall unterschreiten darf. Dieses Urteil gilt es in einer Revision des Aargauer Steuergesetzes abzubilden. Gegen den Grundsatz wird sich der HEV Aargau nicht wehren können. Der Regierungsrat rechnet allerdings in der Anhörungsvorlage damit, dass sich die Eigenmietwerte aufgrund dieser Vorgabe im Kanton Aargau gegenüber 2016 um 4 Prozent erhöhen werden. Wichtig er-

scheint dem HEV Aargau, dass spezifische aargauische Verhältnisse in der Ermittlung des Eigenmietwerts berücksichtigt werden. So bezweifeln wir aufgrund der wiederholten Senkung des Referenzzinssatzes, dass in den vergangenen Jahren bei älteren Objekten Mietzinserhöhungen stattgefunden haben, womit eine Anpassung des Eigenmietwerts bei älteren Objekten zumindest fraglich erscheint. Auf keinen Fall akzeptiert der HEV Aargau eine Erhöhung des Eigenmietwerts auf über 60 Prozent des Marktmietwerts.

Neues Schätzungswesen

Die Liegenschaften im Kanton Aargau wurden letztmals 1998 eingeschätzt, also vor knapp 25 Jahren. Der Regierungsrat möchte nun eine Neueinschätzung aller Liegenschaften vornehmen und den Prozess der Schätzung ändern. Neu soll alle 5 Jahre anhand von Schätzungsparametern eine digitalisierte Schätzung der Liegenschaften vorgenommen werden. Der Steuerwert wird dabei auf einem durch Marktanpassungsfaktoren korrigierten Sachwert einer Liegenschaft basieren. Ein sogenannter Unschärfefaktor trägt dann der Ungenauigkeit einer solchen digitalisierten Schätzung Rechnung. Dabei soll die Unschärfe der Schätzung zugunsten des Eigentümers ausgelegt werden, um dem verfassungsmässigen Auftrag, wonach selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern sei,

nachzukommen. Die Antwort, wie dies erfolgen soll, bleibt der Regierungsrat allerdings (noch) schuldig.

Forderungen des HEV Aargau Mit der Anhörungsantwort hat der HEV Aargau drei klare Forderungen an den Regierungsrat gerichtet.

1. Betreffend Eigenmietwert fordern wir den Regierungsrat auf, dass in der Botschaft an das Parlament aufzuzeigen ist, wie der angekündigte kantonale Immobilienpreisindex ausgestaltet werden soll und dass eine Unterscheidung zwischen älteren Liegenschaften und Neubauten vorgenommen wird.

2. Beim Schätzungswesen ist die Umsetzung der in Aussicht gestellten Grundsätze der vorsichtigen Bewertung zentral. Wir fordern hierzu die Einsetzung eines Fachgremiums, das auch mit Experten von ausserhalb der Verwaltung bestückt ist. So wäre glaubwürdig sichergestellt, dass das neue Schätzungswesen auch tatsächlich nach dem Grundsatz der vorsichtigen Bewertung umgesetzt würde.

3. Und schliesslich fordern wir, dass in derselben Vorlage die mutmasslich rund 120 Millionen Franken Steuermehreinnahmen vollständig über eine Senkung des Einkommens- oder Vermögenssteuertarifs kompensiert werden.

Jeanine Glarner

Das Jahrhundertunwetter von 1987

Vor 35 Jahren wurde die Schweiz von einer Reihe schwerster Unwetter heimgesucht, die acht Todesopfer forderten und Schäden in der Rekordhöhe von 1,3 Milliarden Franken verursachten. Die verheerenden Unwetter führten zu einem Umdenken, um nachhaltig mit Naturgefahren leben zu können.

1987 folgten nach einem ungewöhnlich langen Winter und einem kalten, nassen Vorsommer schwere Sommerunwetter. Dabei wurden mehrere inneralpine Talschaften von extremen Unwettern im Juli und August katastrophal getroffen. Besonders heftig waren zwei Ereignisse, am 18. und 19. Juli und am 24. und 25. August 1987.

Das Ereignis vom Juli Sintflutartige anhaltende Regenfälle sorgten dafür, dass am 18. Juli die Flusspegel im Kanton Graubünden stark anstiegen. Am späten Abend des 18. Juli brachen in Posch-

iavo aus dem Val Varuna riesige Schuttmassen hervor und stauten den Hochwasser führenden Poschiavino. Nach dem Durchbruch des Poschiavino wälzten sich gigantische Wasser- und Schuttmassen durch den Dorfkern von Poschiavo und richteten verheerende Verwüstungen an. Dabei wurden Strassen aufgerissen und Gebäudefundamente unterspült. Bei vielen Häusern wurden die Keller überflutet und die Räume im Erdgeschoss wurden unbewohnbar. Am stärksten betroffen waren Poschiavo und der Raum TavanasaRabius. In Tavanasa wurde durch die Schuttmassen der Rhein für kurze Zeit gestaut. Nachdem das Wasser durchgebro-

chen war, entstanden massive Zerstörungen an Bahn, Strassen und Liegenschaften. Das Unwetter forderte im Kanton Graubünden vier Todesopfer.

Die Zerstörungen gingen jedoch über unsere Landesgrenzen hinaus. Grossräumige Überschwemmungen waren auch im Veltlin (Norditalien) zu verzeichnen. Am 18. Juli 1987 fielen bei der Messstation Bórmio innerhalb von 24 Stunden 305 Liter Regen pro Quadratmeter. Bereits zu diesem Zeitpunkt trat die Adda über die Ufer und überschwemmte das Veltlin grossräumig. Danach regnete es in den nachfolgenden 10 Tagen fast unun-

Andreas Walker, Hallwil
Hochwasser der Reuss unterspült die Gotthard-Bahnlinie bei Gurtnellen im Kanton Uri.
Fotos: Andreas Walker

terbrochen weiter. Am 28. Juli 1987 stürzten schliesslich fast 50 Millionen Kubikmeter Fels ins Tal und zerstörten das Dorf Morignone zum grössten Teil. Dabei starben 53 Menschen. Durch die Felslawine wurden mehr als 1500 Menschen obdachlos. Hinter dem Bergsturzkegel bildete sich danach ein See – der Lago di Pola. Dieser See wurde später entleert und mit baulichen Massnahmen der Durchfluss der Adda wieder hergestellt. Das zerstörte Dorf Morignone wurde nicht mehr aufgebaut. Heute verläuft die Strasse auf einer Länge von acht Kilometern geschützt durch Tunnels.

Das Ereignis vom August Etwa einen Monat später schien sich die Unwetterlage in ähnlicher Weise zu wiederholen, allerdings war diesmal vor allem der Kanton Uri betroffen.

In der Nacht vom 24. auf den 25. August 1987 führten sintflutartige Regenfälle zu einer erneuten Unwetterkatastrophe mit enormen Zerstörungen. Dabei wurden Strassen und die Schienen der Gotthard-Linie bei Gurtnellen durch die tosende Reuss weggerissen. Ebenso wurden etliche Häuser stark beschädigt. Bei Wassen wurde eine Autobahnbrücke durchgebogen, weil die Reuss einen Pfeiler unterspült hatte. Die Dämme der Reuss brachen und das Wasser floss in die ehemals natürlichen Überschwemmungsgebiete des Flusses.

Monatsmenge in drei Tagen

In den beiden extremen Unwetter-Fällen wurden jeweils auf der Vorderseite eines Tiefdruckgebietes mit einer Südwestströmung aus dem Mittelmeergebiet warme und sehr feuchte Luftmassen zum Alpenraum transportiert. Eine eintreffende Kaltfront verursachte schliesslich extrem starke Niederschläge, die sich vor allem in den Alpen verheerend auswirkten.

Nach Angaben von MeteoSchweiz fielen in der Region Poschiavo allein vom 17. bis 19. Juli 1987 171 Liter Regen pro Quadratme-

Fortsetzung Seite 10 Überschwemmter

Durch die Reuss unterspülte und unterbrochene Gotthardstrasse in Gurtnellen.
Unterbrochene Nord-Süd-Achse, im Bild die Autobahn bei Seedorf im Kanton Uri.
Bauernhof in Attinghausen im Kanton Uri.

ter, was etwa der 1,5-fachen Menge der gesamten Juli-Monatssumme (111 Liter pro Quadratmeter) entspricht. Dieser Starkniederschlag führte im Puschlav und auch im Veltlin zu verheerenden Überschwemmungen.

In der Region Andermatt fielen vom 23. bis 25. August 1987 226 Liter Regen pro Quadratmeter, was sogar der 1,7-fachen Menge der gesamten August-Monatssumme (134 Liter pro Quadratmeter) entspricht. Diese ausserordentlich starken Niederschläge führten schliesslich zu einem extremen Reuss-Hochwasser, das enorme Schäden verursachte.

Lehren aus dem Hochwasser

Die verheerenden Schäden durch die Unwetter 1987 hatten zur Folge, dass der Bundesrat den Auftrag erteilte, schweizweit die Ursachen zu analysieren. Aus dieser Ereignisanalyse konnten schliesslich wichtige Grundsätze zum Umgang mit Naturgefahren erarbeitet werden. Die heftigen Unwetter hatten gezeigt, dass die Natur nicht beherrscht werden kann und dass es keine absolute Sicherheit vor Naturgefahren gibt. Diese Erkenntnis führte schliesslich zu einem Paradigmenwechsel «von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur».

Der Pfeiler dieser Autobahnbrücke in Wassen im Kanton Uri wurde unterspült, worauf die Brücke durch ihr Eigengewicht absackte.
Dieses Haus in Gurtnellen wurde durch die über die Ufer tretende Reuss stark beschädigt.
Fotos: Andreas Walker

Das Risiko lässt sich durch eine angepasste Nutzung deutlich begrenzen. So kann beispielsweise mit einem Bauverbot in Gefahrengebieten verhindert werden, dass neue Risiken entstehen. Diese Gefahren wurden nach den Unwettern von 1987 in Gefahrenkarten ausgearbeitet. Bei den verbleibenden Risiken werden in Zukunft Massnahmen ergriffen, um das Schadenpotential zu minimieren. Es sollen nicht nur bauliche Massnahmen gegen mögliche Gefahren ergriffen werden, sondern auch eine Raumplanung verfolgt werden, die den Gewässern den nötigen Raum zurückgibt.

Konkret wird im Kanton Uri bei künftigen Extremniederschlägen, die Hochwasser verursachen, ein kontrolliertes Überfliessen der Reuss-Dämme auf die Autobahn A2 eingeleitet. Dieses Verfahren hat am 3. und 4. Oktober 2020 gut funktioniert. Damals führte die Reuss nach einem Starkregen erstmals ähnlich viel Wasser wie 1987. Dank dieses Überlaufs auf die Autobahn A2 ist jedoch nicht viel passiert.

Zudem wurden auch Strategien ausgearbeitet, die den Überlastfall berücksichtigen, mit einer entsprechenden Notfallplanung, die das Restrisiko begrenzt. Die entsprechenden Grundsätze wurden schliesslich 1991 in den neuen Bundesgesetzen über den Wasserbau (WBG) bzw. den Wald (WaG) verankert.

Das Veltlin wurde durch Starkregen auf der ganzen Talbreite überschwemmt.
Gigantische Schuttmassen wälzten sich durch Poschiavo und richteten massive Schäden an.

Bieterverfahren – Top oder Flop?

Die Nachfrage nach Wohneigentum ist nach wie vor gut und Liegenschaftsverkäufe werden vermehrt über ein Bieterverfahren abgewickelt. Es ist ein berechtigtes Instrument, um innert kurzer Zeit den bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen. Der Aufwand darf aber nicht unterschätzt werden und das Verfahren ist nicht für jede Verkäufer- als auch Käuferschaft stimmig.

Salomé Edelmann

Immobilienvermarkterin mit eidg. Fachausweis, Leiterin Immobilienvermarktung HEV Aargau

Immobiliensuchende machen zurzeit des Öfteren Bekanntschaft mit Bieterverfahren. Manche von Ihnen lehnen das Prozedere kategorisch ab, da ihnen der aufkommende Wettbewerbsdruck missfällt. Der Aufwand scheint zu hoch angesichts der geringen Erfolgschancen. Bei besonders nachgefragten Liegenschaften, Renditeobjekten und Bauland ist die Bereitschaft mitzubieten generell grösser. Manchmal erfordern auch gewisse Umstände diesen Verfahrensansatz. Benötigt ein Verkauf beispielsweise die Zustimmung eines Familiengerichts, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass an den Höchstbietenden verkauft wird. Herrscht Zeitdruck, punktet das Bieterverfahren mit einer kurzer Vermarktungszeit.

Transparent bleiben

Um ein Bieterverfahren erfolgreich abzuwickeln, steht an oberster Stelle die klare Kommunikation. Von den Teilnehmenden wird ein faires und transparentes Verfahren erwartet. Es ist zentral, alle Interessenten gleichermassen über den Ablauf und die Fristen zu informieren. Handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, sollte der Terminplan von Anfang an festgelegt sein. Spätere Diskussionen und allzu grosse Enttäuschungen lassen sich dadurch eher verhindern.

Eine sehr gute Transparenz ist beim Online-Bieterverfahren möglich. Es findet auf webbasierten Plattformen statt. Meist wird erst im Erfolgsfall eine Nutzungsgebühr erhoben – in Form eines prozentualen An-

teils vom Höchstgebot oder eines Fixpreises. Beim offenen Angebotsverfahren können die Teilnehmenden jederzeit alle eingegangenen Gebote einsehen. Beim geschlossenen Angebotsverfahren entscheidet der Verkäufer, ob und wann die Interessenten das aktuelle Höchstgebot erfahren. Die Dauer der Bietzeit kann in beiden Fällen frei gewählt werden.

Keine Verpflichtung

Im Gegensatz zur Versteigerung oder Auktion bekommt das höchste Kaufpreisangebot nicht automatisch den Zuschlag. Weitere Vergabekriterien haben in einem Bieterverfahren durchaus Platz. Die Verkäuferschaft hat das letzte Wort. Handkehrum sind die Gebote der Interessenten unverbindlich und können schlimmstenfalls bis kurz vor der Vertragsunterzeichnung zurückgezogen werden. Dieses Risiko besteht beim klassischen Verkauf aber genauso. Damit es nicht an der Bonität der Käufer scheitert, ist es ratsam, spätestens bei der

letzten Angebotsrunde eine Finanzierungsbestätigung über den gebotenen Betrag zu verlangen.

Wer sich für eine Ausschreibung im Bieterverfahren entscheidet, sollte sich über die Vor- und Nachteile im Klaren sein. Eine professionelle Beratung kann helfen, die passende Verkaufsstrategie zu wählen. Das Immobilienvermarktungsteam HEV Aargau, Baden, steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie das Team Immobilienvermarktung HEV Aargau unter der Nummer 056 200 50 60 oder per E-Mail unter verkauf@hev-aargau.ch. Für ein persönliches Kennenlernen wird ein kostenloses Beratungsgespräch angeboten in unseren Büroräumlichkeiten an der Stadtturmstrasse 19, Baden, oder bequem bei Ihnen zu Hause.

Foto: Adobe Stock

Beratung zum Thema «Mietbeginn»

Eine Mitgliederaktion des Hauseigentümerverbandes Aargau

(sr) Im Rahmen der Überarbeitung von Drucksachen bietet die Rechtsberatung des HEV Aargau seinen Mitgliedern eine Beratungsstunde zum Thema Mietbeginn für pauschal 150 Fr. an. Nebst einem Set – bestehend aus Mietvertrag Wohnung, Anmeldeformular Mietinteressent, Abnahme-/ Übergabeprotokoll für Wohnräume – erhalten Mitglieder dabei auch wichtige Tipps zum Ausfüllen des Mietvertrags, damit später keine unliebsamen Überra-

schungen und Auseinandersetzungen mit den Mietern auftauchen.

Das Angebot gilt für die Monate August bis November 2022 und ist nach Terminverfügbarkeit telefonisch beim HEV Aargau zu reservieren.

Das Rechtsberatungsteam des HEV Aargau freut sich auf Ihren Anruf, Tel. 056 200 50 70.

Der Bau einer Photovoltaikanlage ist eine lohnende Investition –finanziell und ideell. Wir realisieren Ihre Anlage und unterstützen Sie beim Umstieg auf eine klimaschonende und erneuerbare Energieversorgung. iwb.ch/pv

Immobilienangebote HEV Aargau

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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Hohe Preise für Gas und Öl – wer zahlt?

Frage:

Wenn sich die Gas- und Heizölpreise verdoppeln, kann ich dies meinen Mietern weiterbelasten?

Antwort:

Wegen des Kriegs in der Ukraine steigen die Einkaufspreise für Gas auf dem Grosshandelsmarkt kontinuierlich an. Die Entwicklung der Preise für Gas und Heizöl für die kommenden Monate ist nicht absehbar, aber es ist mit einer weiteren massiven Preiserhöhung zu rechnen.

Ihre Mieter müssen die gültig vereinbarten Nebenkosten bezahlen, und dazu gehören auch die Heizkosten. Je nach Ausgestaltung im Vertrag werden die Nebenkosten pauschal oder akonto bezahlt.

Wie den Mietern diese Erhöhung weitergegeben werden kann, hängt davon ab, ob die Nebenkosten pauschal oder akonto bezahlt werden.

Akonto Nebenkosten

Am Ende der Nebenkostenperiode müssen Sie eine Abrechnung erstellen. Beim Anteil für die einzelnen Mieter werden

die bereits bezahlten Akontozahlungen in Abzug gebracht. Bei erhöhten Energiekosten ist damit zu rechnen, dass die Mieter dann einen beträchtlichen Betrag noch nachzahlen müssen. Die Mieter sind zu dieser Nachzahlung verpflichtet, wie Sie als Vermieter verpflichtet sind, zu viel bezahlte Akontozahlungen zurückzuerstatten. Sie können die monatlichen Akontozahlungen erhöhen, damit die Nachzahlung am Ende der Periode nicht hoch ausfällt.

Pauschale Nebenkosten

Die Mieter zahlen für die Nebenkosten eine festgesetzte Pauschale. Wenn diese nicht mehr kostendeckend ist, kann diese angepasst werden. Dabei ist aber auf den Durchschnittswert der letzten drei bis fünf Jahre abzustellen. Wenn bis jetzt die Pauschale mehr oder weniger kostendeckend war, kann sie nicht nach einem erst- oder einmaligen Ausreisser nach oben angepasst werden. Sie müssen daher die kommenden Jahre noch abwarten, bis Sie die Pauschale erhöhen können. In der Zwischenzeit müssen Sie den Preisanstieg selber bezahlen. Es ist jedoch möglich, die Pauschale in eine Akontozahlung umzuwandeln, dann können die Preiserhöhungen wie oben ausgeführt an die Mieter weitergegeben werden. Mit der Umwandlung in eine Aktontozahlung haben Sie als Vermieter dann neu die Pflicht, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Vorgehen bei Kostenänderungen Wenn Sie die Nebenkosten ändern wollen, insbesondere die Umwandlung der Pauschale in eine Akontozahlung oder

die Erhöhung der Pauschalen, dann müssen Sie diese den Mietern auf dem kantonal genehmigten Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen mitteilen. Die Änderung muss klar begründet sein. Die Vertragsänderung kann erst auf den nächsten Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist mitgeteilt werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Änderung am 10. eines Monats (vor Beginn der entsprechenden Kündigungsfrist) abzuschicken, damit alle Fristen sicher eingehalten sind.

Fazit

Die aktuell massiv hohen Gas- und Ölpreise können nicht immer unmittelbar den Mietern weiterverrechnet werden. Am einfachsten ist es, wenn bereits Akontozahlungen vereinbart sind. Die Erhöhung oder Umwandlung einer Pauschale ist möglich, sollte im Einzelfall aber geprüft werden.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Sonja Rueff lic. iur., Rechtsanwältin, Leiterin Rechtsberatung HEV Aargau

Umbau im Eigenheim – worauf achten?

Ein Umbau im Eigenheim ist eine schöne Sache – damit der Traum nicht zum Alptraum wird, ist eine gute Planung vorausgesetzt. Auch die Zusammenarbeit mit den Unternehmen will solide geregelt sein.

Im Kanton Aargau ist für wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden eine Baubewilligung erforderlich. Bei einem Umbau im Inneren eines Gebäudes oder bei reinen Unterhaltsarbeiten ist dies in der Regel nicht der Fall. Bekanntlich gibt es aber keine Regel ohne

Ausnahme: Strengere Anforderungen gelten bei Gebäuden ausserhalb der Bauzone sowie bei denkmalgeschützten Häusern. Ebenso müssen innere Umgestaltungen, die ein grösseres Ausmass annehmen, vorab bewilligt werden. Auch umfassendere Sanierungsmassnahmen, wie etwas das Anbringen einer zusätzlichen Aussenwärmedämmung, setzen eine Baubewilligung voraus.

Planungsphase

Um die eigenen Wünsche und Vorstellungen bei einem Umbau am Ende erfüllt zu sehen, sind eine gute Vorlaufzeit und eine vorausschauende Planung entscheidend. Bauprojekte sind immer mit Risiken verbunden und meistens gibt es den einen oder anderen Moment, in dem etwas nicht nach Vorstellung verläuft. Es empfiehlt sich daher, für die Planung von Be-

ginn weg Fachleute beizuziehen. Gerade bei einer umfassenderen Umgestaltung ist es von Vorteil, mit einem Innenarchitekten oder einer Innenarchitektin zusammenzuarbeiten, die dazu ausgebildet sind, Ihre Vorstellungen mit einem gut abgestimmten Gesamtkonzept umzusetzen.

Solide Verträge

Eine weitere Grundlage für ein erfolgreiches Umbauprojekt ist eine gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Unternehmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, lohnt es sich, die wichtigsten Punkte in einem schriftlichen Werkvertrag festzuhalten. Dazu gehören neben dem Preis auch die nähere Definition der vereinbarten Leistung und allenfalls Regelungen zu den Mängelrechten. Dabei gilt es zu beachten, dass gewisse Ausführungstoleranzen bestehen, Handwerksarbeit ist Hand-

arbeit und Abweichungen sind möglich. Eine gewisse Sicherheit für die fachgerechte Ausführung bieten die für das jeweilige Gewerk einschlägigen SIA-Normen. Bei den SIA-Normen handelt sich um ein Normenwerk, das der schweizerische Ingenieur- und Architektenverein führt. Darin sind anerkannte, nationale Regeln der Baukunde festgehalten. Diese Normen sind allerdings nur dann direkt rechtlich verbindlich, wenn dies im Werkvertrag entsprechend vorgesehen ist. Wichtig ist, in einem Werkvertrag gezielt die einschlägigen SIA-Normen für anwendbar zu erklären und nicht pauschal alle SIA-Normen, ansonsten wird die Rechtslage sehr unübersichtlich. Zu den wichtigsten zählt die Norm SIA 118, die verschiedene Regelungen über den Werkvertrag aufstellt (Fristen, Mängelrechte etc.). Weiter können die für die jeweiligen Gewerke anwendbaren Normen (z. B. Norm SIA 248 für Plattenarbeiten), hinzugezogen werden.

Für besondere, gerade auch ästhetische Anforderungen, bieten die SIA-Normen allerdings nicht immer einen genügenden Regelungsinhalt. Beispielsweise stellen

grossformatige Keramikplatten oder Mosaike eine besondere Herausforderung dar, das Verlegen dieser Art von Wandund Bodenbelägen ist anspruchsvoller. Mosaike benötigen einen absolut glatten und ebenen Untergrund. Um ein optisch stimmiges Resultat sicherzustellen und Überzähne und Unebenheiten zu vermeiden, empfehlen sich entsprechende Ausführungsbestimmungen im Vertrag. Auch eine faire Regelung, wie mit Mehrkosten umzugehen ist, kann sich als sehr nützlich erweisen. Es kommt häufig vor, dass während der Bauausführung Umstände zu Tage treten, die zu Mehraufwänden und damit auch zu höheren Kosten führen. Um sich vor ausufernden Mehrkosten zu schützen, kann vereinbart werden, dass Zusatzarbeiten vorab von der Bauherrschaft genehmigt werden müssen.

Nach vollendeter Arbeit Ist Ihr Traumbad oder der ausgebaute Dachstock fertig, folgt in der Regel eine Abnahme und die Mängelrügepflicht entsteht. Die Mängelrügefristen sind sehr ernst zu nehmen, verpasste Rügefristen führen zu einem vollständigen Verlust der Mängelrechte. Je nachdem, wie der Werk-

vertrag ausgestaltet ist, gelten andere Regelungen bezüglich der Mängelrechte und Mängelrügefristen. Eine allgemeingültige Empfehlung kann daher an dieser Stelle nicht erfolgen, es ist jeweils der Einzelfall zu beurteilen. Was sicher gilt: Wenn eine Abnahme stattfindet, ist es besonders wichtig, dass Sie alle Mängel, die Ihnen auffallen, im Abnahmeprotokoll erfassen lassen. Je nach werkvertraglicher Regelung kann es ansonsten sein, dass Mängel, die Sie nicht bei der Abnahme sofort rügen, als akzeptiert gelten. Bei grösseren Projekten empfiehlt es sich, eine Baufachperson für die Abnahme beizuziehen. Mängel, die erst später zu Tage treten, sind jeweils sofort dem ausführenden Unternehmen zu melden. Aus Beweisgründen sollte eine Mängelrüge stets per Einschreiben versandt werden. Kommt es zu Uneinigkeiten darüber, wie und ob Mängel behoben werden, ist es sinnvoll, zunächst eine gütliche Einigung zu suchen und das KostenNutzen-Verhältnis im Hinblick auf einen Rechtsstreit vorausschauend abzuschätzen. Lässt sich eine rechtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, ist oft der Gang zur örtlichen Schlichtungsbehörde der erste Schritt im Prozess.

Mit diesem Service ist kein WC-Ersatz mehr nötig

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

Eine schweizer Erfindung schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich.», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.

In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen, und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose

Spülbild dahin gehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

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Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.

Schonend und natürlich

Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten über das Spülrohr und die Keramik bis und mit dem Siphon. Mit unserem patentierten Reinigungsgerät wird Ihre Toilette in einem geschlossenen Umwälzprozess durchgespült.

Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baumnussschale bieten wir Ihnen einen einzigartigen Entkalkungsservice, der Ihre WCs und die Umwelt schont.

Der Entkalkungsservice

Unseren Service erhalten Sie zu fixen Pauschalen ab CHF 270.–. Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie un terwegs. Die Fahrtkosten betragen CHF 60.–. Wir entkalken und revidie ren sämtliche Typen von WC-Anlagen. In unserem Servicefahrzeug führen wir Ersatzteile von über 15 Herstellern für Spülkastenmodelle von 1950 bis heute mit. Unsere Kompetenz über zeugt, und wir stehen zu unserer Ar beit mit einer vierfachen Garantie.

Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wie

der die Originalspülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

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Grafik: Restclean
Verkalktes Spülrohr nach 10 Jahren. Entkalktes Spülrohr nach Service. Baumnussschale zur Reinigung.

Iris – die Göttin des Regenbogens

Die Bart-Iris, auch Schwertlilie genannt, gehört neben den Rosen zu den ältesten und beliebtesten Gartenblumen. Ihre Beliebtheit verdankt die traumhaft schöne Iris, die man in einer enormen Farbenvielfalt erhält, nicht nur wegen ihres Äusseren; die Bart-Iris ist robust, anspruchslos und langlebig. Es gibt rund 300 Arten und unzählige verschiedene Sorten, die sich nicht nur farblich unterscheiden, sondern auch von der Höhe her: Es gibt die niedrigen, halbhohen und hohen Sorten. Und es gibt duftende Sorten, die auch in der Parfumherstellung, zum Beispiel bei Chanel oder Versace, eine wichtige Rolle spielen.

Die Bart-Iris blühen ab April bis in den Oktober – je nach Sorte. Sie sind nicht besonders anfällig für Krankheiten.

Einfach in Ruhe lassen Iris verschönern jeden Garten und zieren jedes Beet. Die Iris sind prächtig blühende Hingucker. Sie lassen sich vorzüglich in Staudenrabatten, Trockengärten oder Trögen pflanzen. Sie mögen einen sonnigen Standort. Man sollte darauf achten, dass der obere Rhizomteil (Wurzelknollen) nicht zu tief in die Erde gerät. Er muss sichtbar bleiben. Die Wurzelstöcke breiten sich von selbst aus. Aus den neuen Seitentrieben wachsen neue Blütenstiele.

Die beste Pflanzzeit für Bart-Iris ist im Frühling oder im Herbst, bis Mitte Oktober. Das Schöne an der Iris ist, dass sie kaum Pflege braucht. Am liebsten ist es ihr, wenn man sie einfach in Ruhe lässt.

Sämtliche Iris-Schwertlilien-Arten gedeihen auf der nördlichen Halbkugel. Deshalb werden sie auch Orchideen des Nordens genannt. Benannt ist die Pflanze nach der griechischen Göttin des Regenbogens. Erscheint am Himmel ein Regenbogen, so heisst es in der griechi-

schen Mythologie, übermittle die Göttin Iris den Menschen auf Erden und anderen Göttern Botschaften.

Die Bart-Iris ist in jeder Hinsicht eine aussergewöhnliche und geheimnisvolle Blume. Das trifft nicht nur auf ihr

traumhaftes Äusseres zu. Der Zauber der Iris ist so stark, dass sie zur Muse vieler Künstler wurde. Historisch gesehen ist die Iris eine Blume mit tiefer Bedeutung, die mit ihrer Symbolik viele Epochen, Künstler und Religionen inspiriert hat.

Foto: Jeannine Stierli

Aarau und Kulm

Generalversammlung 2022

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm findet statt am Montag, 22. August 2022, 19 Uhr Saalbau, 5734 Reinach

• Generalversammlung

• Auftritt «Sugar and the Josephines»

• Imbiss, offeriert vom HEV Aarau und Kulm

Die offizielle Einladung mit der Traktandenliste wird in der zweiten Hälfte Juli 2022 versandt.

Der Vorstand freut sich über eine rege Teilnahme an der Generalversammlung.

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Eine Spende für die Ukraine

Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach

(mm) Nach zwei Jahren pandemiebedingter Unterbrechung fand im Mai die Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/ Zurzach im umgebauten Zentrum Tägerhard wieder mit persönlicher Anwesenheit der Mitglieder statt. Breiten Raum nahmen Betrachtungen zur Energiepolitik ein. Präsident Andreas Senn liess die letzten zwei Jahre nochmals Revue passieren. Im September 2020 lehnte das Aargauer Stimmvolk das neue Energiegesetz knapp ab. Der HEV Aargau führte vor der Abstimmung eine Mitgliederumfrage durch. 80 Prozent der Befragten vertraten die Ansicht, der HEV Aargau solle die Gesetzesrevision bekämpfen.

Im Juni 2021 lehnte das Schweizer Stimmvolk das neue CO2-Gesetz ebenfalls knapp ab, mit 51,6 Prozent Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 59,7 Prozent. Auch bei dieser Vorlage bezog eine Mehrheit der Delegierten des HEV Schweiz Stellung gegen das Gesetz.

Senn resumierte, der HEV habe zwei Gesetzesvorlagen in der Energie- und Klimapolitik bekämpft. Das heisse aber nicht, dass sich der HEV der Ziele der Energieund Klimapolitik der Schweiz widersetze. Auch der HEV stünde dazu, dass die Zielsetzung von Netto-null bis 2050 erreicht werde. Der eingeschlagene Weg mit dem CO2-Gesetz wäre allerdings wirkungslos, teuer und unliberal gewesen.

Politik versagt, Markt übernimmt

Der HEV habe sich immer für eine wirkungsvolle Klimapolitik eingesetzt, fuhr Senn fort. Hierfür sei eine Bepreisung des CO2 notwendig. Das belohne jene, die CO2 vermeiden und belaste die, welche nicht auf erneuerbare Energien umsteigen würden. Warum sich die Politik so schwer tue, die CO2-Bepreisung einzuführen, eine an sich einfache, aber effiziente und wirkungsvolle Massnahme, sei schwer zu ver-

stehen. Aktuell übernehme der Markt, wo die Politik versage. Die Energiepreise für Öl und Gas seien in den vergangenen Wochen so stark angestiegen, dass viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die sich dies leisten könnten auf erneuerbare Energien umsteigen würden.

Unser aller Anstrengungen seien weiterhin gefordert, sagte Senn. Die hohe Nachfrage nach erneuerbaren Energien im Gebäudesektor zeige, dass Preisanreize und Eigenverantwortung ausreichend vorhanden seien. Nun werde die Vorlage zur Revision des kantonalen Energiegesetzes erwartet. Der Hauseigentümerverband werde im parlamentarischen Prozess durch seine Vertreterinnen und Vertreter Einfluss nehmen, um die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vor weiteren Auflagen, Einschränkungen und Mehrbelastungen zu schützen.

Coronabedingt konnten in den letzten Monaten keine Mitglieder-Anlässe durchgeführt werden, sagte Senn weiter. Erst die Messe Bauen und Wohnen im April 2022 habe wieder persönliche Begegnungen zugelassen. Mitglieder seien am Stand des HEV Baden/Brugg/Zurzach willkommen

geheissen worden. Auf die Durchführung eines Wettbewerbs sei verzichtet worden. Dafür seien 10’000 Fr. der Glückskette Schweiz für die Kriegsopfer in der Ukraine überwiesen worden.

Zwei neue Mitglieder im Vorstand

An der Generalversammlung in Wettingen kam es zu zwei Rücktritten und damit verbunden zu Ersatz- und Bestätigungswahlen. Zurückgetreten sind Lukas Keller, Mitglied des Vorstands seit 2004, sowie die frühere Ständerätin Christine Egerszegi, im Vorstand seit 1995. Von 1995 bis 2009 war sie im Nationalrat, von 2007 bis 2015 Ständerätin. Als Nachfolgerin und Nachfolger gewählt wurden Yvonne Buchwalder-Keller, Finanzspezialistin und Einwohnerrätin FDP Brugg, sowie Michael Vögele, Inhaber von Vögele, Heizung Sanitär, Tegerfelden. Die bisherigen Mitglieder des Vorstands wurden bestätigt: Andreas Senn, Präsident; Michaela Huser, Vizepräsidentin; Patrick Gosteli, Marianne Klöti und Erika Schibli.

Die nächste Generalversammlung findet statt am Mittwoch, 22.3.2023, Zentrum Tägerhard, Wettingen

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Überregulierung und geringe Wirkung

Generalversammlung des HEV Freiamt

(mm) Nach zwei Jahren Unterbruch wegen der Corona-Pandemie konnte im Mai 2022 die Generalversammlung des HEV Freiamt wieder mit physischer Präsenz der Mitglieder durchgeführt werden, erstmals unter der Leitung des 2021 gewählten Präsidenten Thomas Räber. Er wurde an der Generalversammlung vom 23.6.21 zum Nachfolger von Karl Kaufmann gewählt.

Der HEV Freiamt ist nach dem HEV Baden/Brugg/Zurzach die zweitgrösste der aargauischen HEV-Sektionen. Seinen Mitgliederbestand vermochte er in den letzten Jahren stetig zu steigern. Mit Stichtag 8.5.22 verzeichnete er 7829 Mitglieder, das sind rund 20 Prozent der insgesamt über 39’000 HEV-Mitglieder im Kanton Aargau.

Markt spielt, Politik versagt Als Gastreferentin sprach Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau. In den letzten 24 Monaten seien über der Welt Katastrophen hereingebrochen, die man vorher nicht für möglich gehalten habe: die Pandemie, der Überfall Russlands auf die Ukraine und es drohe weiteres Ungemach, so ein Strommangel in der Schweiz. Sie warf

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einen Blick zurück auf Abstimmungen der letzten Monate, die für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von erheblichem Gewicht waren. Die Nein-Parolen des Hauseigentümerverbandes zum kantonalen Energiegesetz 2020 und zum eidgenössischen CO2-Gesetz 2021, seien nicht gefasst worden, weil man sich der Klimapolitik und dem Ziel Netto-null im Jahr 2050 widersetze, sondern weil die ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen sich durch zwei Eigenschaften auszeichneten, nämlich durch Überregulierung und geringe Wirkung. Das wolle der HEV nicht. Die Preisentwicklung bei fossilen Energien zeige, dass der Markt spiele und die Politik versage. Obwohl im Gebäudebereich der CO2-Emissionsabsenkpfad beachtlich sei, komme es ihr vor, als seien die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Prügelmädchen bzw. Prügelknaben der Nation. Nicht staatliche Subventionen seien ein allfälliger Engpass für mehr nichtfossile Heizsysteme, sondern lange Lieferfristen und ein Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Zwei Dinge seien es, welche den Emissionsabsenkungspfad im Gebäudebereich möglich machen würden: die Bepreisung von CO2-Emissionen sowie die

Eigenverantwortung der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.

Forderung nach Steuerkompensation Ungemach droht dem Hauseigentum auch beim Steuerrecht. Gemäss Verwaltungsgericht seien die Eigenmietwerte im Kanton Aargau zu tief, sie müssten auf 60 Prozent der Marktwerte angehoben werden. Die vom Kanton vorgeschlagene Reform des Schätzungswesen sei komplex und damit intransparent. Die Neueinschätzungen führten zu höheren Steuerwerten, sagte Glarner. Es gebe wenig Spielraum, gegen das Gerichtsurteil anzukämpfen, aber der HEV Aargau fordere Kompensationen bzw. Steuererleichterungen.

Auch der Krieg in der Ukraine schaffe neue Tatsachen. Es kämen sehr viele Flüchtlinge in die Schweiz. Die Gemeinden seien überfordert. Die behördlichen Aufnahmepflichten für die Gemeinden würden kontinuierlich erhöht. Wer über leerstehenden Wohnungsraum verfüge, möge dies doch bitte den Gemeindebehörden melden.

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Markus Meier, Direktor HEV Schweiz, sprach über den Eigenmietwert. Dieser gehöre längst abgeschafft. Der Ständerat habe eine konstruktive Lösung erarbeitet, die vorberatende Kommission des Nationalrats habe den ständerätlichen Vorschlag zerredet, frei nach dem Motto, «wenn du eine Vorlage nicht willst, überlade sie, dann bringst du die Absicht des Begehrens mit Sicherheit zu Fall». Mitte August gehe die Debatte im Bundesbern weiter, sagte Meier. Der HEV Schweiz werde wie bisher versuchen, auf die Vorlage Einfluss zu nehmen.

Die nächste Generalversammlung HEV Freiamt findet statt am Donnerstag, 11.5.2023

Steuersenkung gefordert

Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal

(mm) Nach zwei Jahren pandemiebedingtem Unterbruch konnte im Juni der HEV Lenzburg-Seetal seine Generalversammlung in Lenzburg wieder wie gewohnt mit persönlicher Anwesenheit der Verbandsmitglieder durchführen. In seinem Jahresrückblick machte Präsident Stephan Weber seinem Ärger Luft wegen der Verschleppungstaktik zur Abschaffung des Eigenmietwerts durch die beiden Kammern in Bundesbern. Nachdem der Ständerat im Sommer 2021 eine Vorlage unterstützte, die vorsah, den Eigenmietwert endlich abzuschaffen, mit einem reduzierten und begrenzten Abzug für private Schuldzinsen in der Höhe von 70 Prozent des steuerbaren Vermögensertrags, hat nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats in ihrer Sitzung vom Mai 2022 immer noch keinen klaren Entscheid gefällt zum Systemwechsel.

Der Erwerb von privatem Wohneigentum werde für den Durchschnittsbürger in der Schweiz schwieriger, sagte Weber. Immer weniger Leute könnten sich ihre eigenen vier Wände leisten. Die Preise für Einfamilienhäuser seien im vergangenen Jahr um 8 Prozent gestiegen, die des Stockwerkeigentums um 6 Prozent. Der Nachfragedruck sei durch die Pandemie weiter verstärkt worden, da das Zuhause zunehmend mit dem Arbeitsplatz verbunden werde. Der Preisauftrieb dürfte deshalb bis auf Weiteres anhalten.

Verabschiedet wurde die 2019 in den Vorstand HEV Lenzburg-Seetal gewählte Jeanine Glarner, da sie im Oktober 2020 die Nachfolge antrat von Ständerat Hansjörg Knecht als Präsidentin HEV Aargau.

In Lenzburg wurde für eine neuerliche Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Alle bisherigen Vorstandsmitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einstimmig gewählt wurden Stephan Weber, Präsident; Hardy

Straub, Vizepräsident; sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Denise Gunkel, Thomas Hausmann und Rolf Jäggi.

Höhere Steuern für Hauseigentümer

In ihrem Referat nahm Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, Bezug auf für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer relevante Abstimmungsvorlagen der letzten Jahre, sowohl auf kantonaler als auch auf eidgenössischer Ebene. Im September 2020 lehnten die Aargauer Stimmberechtigten das kantonale Energiegesetz knapp ab, im Juni 2021 das Schweizer Stimmvolk nicht viel weniger knapp das CO2-Gesetz. Beide Vorlagen wurden vom HEV bekämpft. Der HEV Aargau stehe zwar hinter dem Ziel Netto-null, aber insbesondere das CO2-Gesetz wäre für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu teuer gewesen. Zudem wäre seine Wirkung, die CO2-Emissionen zu senken, gering gewesen, sagte Glarner. Effektiver und effizienter sei eine CO2-Bepreisung gemäss der Studie «Wirkungsvolle Klimapolitik» der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse. Die CO2-Abgabe sei vollständig an die Bevölkerung zurückzuerstatten, so dass jene belohnt würden, die CO2-Emissionen senken würden, und jene belastet würden, die einen hohen persönlichen CO2-Ausstoss aufweisen würden. Zudem müsse die Klimapolitik dem Prinzip der Deregulierung folgen, anstatt dass sie mit zahlreichen Vorschriften überladen werde.

Die HEV-Aargau-Präsidentin kam auch auf die aktuell vorliegenden Steuervorlage im Kanton Aargau zu sprechen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 besage, dass der Eigenmietwert die Grenze von 60 Prozent des Marktmietwerts nicht unterschreiten dürfe. Da diese Werte im Kanton Aargau in der Regel tiefer lägen, müsse das Gesetz revidiert werden. Die Eigenmietwerte müssten auf mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts angehoben werden. Da die Erhöhung juristisch nicht anfechtbar sei, könne sich der HEV Aargau nicht gegen die Steuererhöhung wehren. Er fordere aber den Regierungsrat auf, dass in der Botschaft an das Parlament aufgezeigt werde, wie der geplante kantonale Immobilienpreisindex ausgestaltet sei. Zudem fordere der HEV Aargau, dass die rund 120 Mio. Fr. Steuermehreinnahmen vollständig über eine Senkung des Einkommens- oder Vermögenssteuertarifs kompensiert würden.

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch

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Hindernisfrei sanieren

Heute ist hindernisfreies Bauen die Norm. Anders sieht es bei älteren Wohnungen und Gebäuden aus. Denken deren Besitzer und Wohneigentümerinnen darüber nach, ihr Haus oder ihre Wohnung umzubauen, stösst das Thema «hindernisfrei» öfters auf Ablehnung. Trotzdem wird bei einem Umbau das hindernisfreie Sanieren zum Thema.

Barrierefreies Bauen ist heute die Norm.

Die Ursachen können ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter sein – plötzlich werden Treppen, Absätze, Türschwellen, der Einstieg in die Badewanne zu unüberwindbaren Hindernissen. Das traute Heim wird zur untauglichen Behausung. Die Füsse stolpern über die Schwellen oder die Türen sind für den Rollator oder den Rollstuhl zu schmal. Alles, was bisher in den eigenen vier Wänden einfach zu handhaben war, wird für die Betroffenen zu einem wahren Hindernisparcour. Selbst wenn helfende Hände da wären, ist die tatkräftige Unterstützung wegen zu enger Raumverhältnisse oft nur beschränkt oder gar nicht möglich. Die Selbständigkeit, die den meisten von uns wichtig ist und die wir solange wie möglich behalten

wollen, ist plötzlich infrage gestellt. Und mit ihr die ganze Wohnsituation.

Hindernisfrei ist heute schick Ein neues Haus bauen? Oder lieber etwas Altes suchen? Ein Haus mit Geschichte, in das man einziehen und das man Schritt für Schritt den eigenen Wünschen und der Grösse des Budgets entsprechend umbauen kann? Wenn Leute vom eigenen Haus träumen, spielen die Finanzen meist die wichtigste Rolle. Zweitrangig sind Überlegungen zu hindernisfreiem Bauen und Sanieren. Bei Neubauten ist Barrierefreiheit heutzutage in der Regel kein Thema mehr. Wer will heute noch Schwellen und Absätze? Eine bodenebene Dusche ist schick und funktional. Die heutigen Platzverhältnisse sind bereits grosszügiger ausgelegt. Beim Umbau von älteren

Häusern verschwinden nicht tragende Zwischenwände zugunsten von weiträumigen Wohnstuben und grösseren Zimmern. Der Bewegungsradius innerhalb der Räume ist heute grosszügiger bemessen.

Vorausschauend umbauen

Ganz anders sieht die Situation aus, wenn bei gestandenen Hausbesitzern eine Renovation ihres in die Jahre gekommenen Hauses ansteht. Meist herrscht die Meinung vor, dass grundsätzlich alles bleiben soll, wie es ist. Erneuert wird, was kaputt, veraltet oder verbraucht ist. Im Bad etwa neue Platten, die moderner, grossformatiger sind und farblich etwas Neues bringen. Ja, das wäre schön. Aber gleich Hindernisse beseitigen mit Blick auf die Gebrechlichkeit im Alter? Das löst oft Ängste aus. Also wird das Thema nicht

Foto:

angerührt. «So alt sind wir jetzt auch noch nicht. Hindernisfrei ist heute noch nicht nötig! Es genügt, wenn wir uns später damit befassen!»

Um den Sanierungsaufwand nur einmal zu haben, stellt sich jedoch die Frage: Wieso warten, bis die Notwendigkeit für hindernisfreies Wohnen da ist? Warum nicht vorausschauend vorsorgen? Sagt nicht ein altes Sprichwort treffend: Vorsorgen ist besser, als heilen.

Unsere Lebenserwartung ist gestiegen. Das Durchschnittsalter von Männern und Frauen in der Schweiz liegt zwischen 80 und 85 Jahren. Mal angenommen, eine erste Sanierung des Hauses würde vorgenommen, wenn man um die 60 Jahre alt ist. Möchte man dann mit 75 oder 80 nochmals umbauen, weil das plötzlich unbedingt nötig ist und man keine andere Wahl mehr hat, wenn man im trauten Heim bleiben möchte? Erneut den Staub, der beim Bauen entsteht, auch wenn die Handwerker noch so vorund umsichtig arbeiten? Die widrigen Umstände in einer Baustelle zu wohnen ertragen? Warum sich denn nicht gleich bei der ersten Sanierung «hindernisfrei» zum Ziel setzen, solange man noch fit ist? In einem hindernisfreien Haus lauern viel weniger Gefahren.

Und plötzlich pressiert’s Ein älteres Paar, das in einem Mehrgenera tionenhaus wohnte, das in den 1930er-Jah ren erbaut worden war, erlebte genau das: Von einem Tag auf den anderen hätten sie barrierefrei wohnen müssen. Das war jedoch nicht umsetzbar.

Der Ist-Zustand: Die Wohn- und Schlafräu me der beiden erstrecken sich über drei Eta gen. Die Waschküche und der Keller befin den sich im Erdgeschoss. Über zwei Treppen gelangt man in den ersten Stock. Dort befin den sich die Wohnstube, die Küche und ein kleines schmales Badezimmer. Das Schlaf zimmer des Paares ist im zweiten Stock un tergebracht. Ein gleich grosses Badezimmer wie unten ist oben ebenfalls vorhanden. Die Wohnsituation, die sich über drei Etagen erstreckt, hat sich im Laufe der Jahre so er

geben. Nach dem Tod der Eltern der Frau wurde ein Teil des Hauses saniert. Die Wand zwischen dem Schlafzimmer der Eltern und der Stube wurde entfernt. Dadurch entstand ein grosszügiger Raum, der als Wohn- und Fernsehzimmer dient. Einige Jahre später erfolgte die Sanierung der Küche und die schmale Terrasse wurde verbreitert, so dass dort ein Tisch Platz hatte und sie bei schönem Wetter als Ess- und Leseplatz diente. Kein Thema waren bei den verschiedenen Sanierungen all die Schwellen und Absätze, die es zwischen den Zimmern und Etagen zu überwinden gilt. Nach dem Auszug der Kinder blieb viel Raum leer. Wegen der verteilten Nutzung plante das ältere Ehepaar jedoch nicht, die obere Wohnung zu sanieren und beispielsweise zu vermieten.

Keine Wahl mehr haben

Die Frau erkrankte an Osteoporose und als Folge davon brach sie sich mit 76 Jahren mehrere Rückenwirbel. Jede Bewegung wurde zur Qual. Nach dem Spitalaufenthalt war gehen nur noch mit einem Rollator möglich. Zuerst kehrte die Frau nach Hause zurück. Die Spitexpflegerin kam regelmässig vorbei und versorgte die Frau mit grosser Behutsamkeit. Bald konnte die Frau die Schwellen

überwinden. Die Spannteppiche und Läufer erschwerten die Sicherheit beim Gehen zusätzlich. Da keine Dusche, sondern nur eine Badewanne vorhanden war, wurde die Hygienesituation zunehmen schwieriger. Das Paar konnte sich jedoch nicht dazu durchringen, geeignete bauliche Massnahmen abzuklären, geschweige denn in Auftrag zu geben. Die Situation überforderte die beiden älteren Menschen total. Allein schon die Vorstellung, was alles zu machen wäre, wurde zum unüberwindbaren Berg. Die Probleme türmten sich und versperrten den Blick auf mögliche Lösungen. Die Frau musste in ein Pflegeheim übersiedeln, obwohl sie gerne länger mit ihrem Mann in ihrem Elternhaus gelebt hätte.

Hätte eine umsichtige Fachperson eines Architektur- oder Planungsbüros beim Umbau des Wohnraums oder der Küche das Thema «hindernisfreies Sanieren» angesprochen, wären die Hindernisse möglicherweise bereits beseitigt gewesen. Ebenso wäre es möglich gewesen, das Badezimmer im ersten Stock bodeneben zu sanieren und die Nutzung der Räumlichkeiten neu zu definieren, so dass das Wohnen und Schlafen auf einer

Fortsetzung Seite 28

Hindernisfreier Übergang vom Wohnraum zur Küche.

Etage möglich geworden wäre. Der Einbau eines Treppenliftes vom Erdgeschoss in den ersten Stock hätte die nötigen Gänge nach draussen, beispielsweise wegen eines Arztbesuches, erleichtert. Das Paar hätte noch einige Jahre gemeinsam im trauten Heim bleiben können, wenn sie alle baulichen Hindernisse rechtzeitig aus dem Weg geräumt hätten.

Es ist jedoch nicht immer nur wegen Altersbeschwerden nötig, ein Haus barrierefrei zu sanieren. Wird jemand durch eine Krankheit oder einen Unfall gehbehindert, dann sind auch bauliche Massnahmen notwendig.

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel

Ein solcher Schicksalsschlag traf ein Paar, das erst seit kurzem verheiratet war. Die beiden

waren überglücklich, denn sie erwarteten ihr erstes Kind. Die junge Frau war im fünften Monat schwanger. Sie wohnten in einer 4-Zimmer-Wohnung in einer Wohnsiedlung aus den 1970er-Jahren. Die Frau war beruflich als Intensivpflegefachfrau tätig. Der Mann hatte sein Studium als Werkstoffingenieur mit der Dissertation über Betonkorrosion erfolgreich abgeschlossen und arbeitete als Berater von Bauingenieuren. Völlig unverhofft erlitt der Ehemann auf der Heimfahrt von der Arbeit nach Hause einen epileptischen Anfall. Sofort wurde er mit der Ambulanz in ein Spital gebracht. Die Röntgenaufnahmen zeigten die Ursache für die Epilepsie: Ein Tumor von der Grösse eines Hühnereis brachte das Hirn in «Schieflage». Für den Werkstoffingenieur wurde ein schlimmer Alptraum wahr. Glücklicherwei-

se verlief die Operation gut. Der Tumor konnte jedoch nicht vollständig entfernt werden. Ein Lichtblick in dieser schwierigen Zeit war die Geburt eines kleinen Jungen. Als dieser zwei Jahre alt war, wurde beim Ehemann eine zweite Operation notwendig. Danach war sein Körper auf der linken Seite gelähmt. Kurze Strecken kann er heute mit einer Gehhilfe wieder gut bewältigen. Auf der Strasse ist er mit seinem elektrischen Rollstuhl unterwegs. Die linke Hand kann der Mann fast gar nicht mehr nutzen. Auch das Gehör ist auf der betroffenen Seite stark beeinträchtigt.

Die junge Familie konnte in der gemieteten Wohnung bleiben, da sie von der Tiefgarage her auch mit einem Lift erreichbar war. Die Rampe zur Tiefgarage war allerdings sehr steil. Die Innenräume der Wohnung wurden mit einfachen Massnahmen alltagstauglich angepasst. Doch der Traum vom eigenen Haus mit einem kleinen Garten, das ihren Ansprüchen besser gerecht würde, blieb in den Köpfen des jungen Paares präsent.

Sesam öffne dich!

Nach einigen Jahren des Wartens war es endlich soweit. Sie fanden ein kleines Reihenhaus in einem städtischen Quartier, das sie kaufen und dessen Umbau sie sich leisten konnten. Beraten wurden sie bei der Sanierung von einem Architekten und der Vereinigung Procap. Der Umbau tastete den Charme des Hauses nur dort an, wo es unbedingt nötig war, um die Räume den besonderen Bedürfnissen anzupassen. Die Haustür beispielsweise lässt sich per Fingerabdruck öffnen. Das System kann 99 verschiedene Fingerabdrücke zur Wiedererkennung einscannen. Damit wird das Türöffnen zum modernen «Sesam öffne dich». Das ist eine echte Hilfe für den Mann, denn das Hervorkramen der Schlüssel mit nur einer Hand und das gleichzeitige Jonglieren mit der Gehhilfe waren eine echte Herausforderung, welche die Geduld des jungen Mannes oft überstrapazierte.

Kleine Hindernisse zum Trainieren Im engen Treppenhaus wurde ein Treppenlift montiert, der den Platzverhältnissen und der Beweglichkeit des halbseitig Gelähmten

Der schöne Riemenboden aus Pinienholz kommt wunderschön zur Geltung.
Der Küchenboden ist mit rutschsicheren Platten belegt.
Fotos: Ruth Bürgler

angepasst ist. Dafür waren keine zusätzlichen statischen Massnahmen nötig. Der Lift kann wieder rückgebaut werden. Auf jedem Zwischenpodest im Treppenhaus liegt eine Fernbedienung. Mit deren Hilfe ist es möglich, den Treppenlift zu sich her zu beordern. Die Übergänge der Räume auf allen Etagen sind nicht ganz hindernisfrei. Die niedrigen Schwellen sind aber höchstens zwei Zentimeter hoch. Sie alle zu beseitigen, hätte viele Anpassungsarbeiten auch an Türen und Bodenhöhen nach sich gezogen. Das wäre einerseits finanziell ins Gewicht gefallen. Andererseits hätte man die alten schönen Riemenböden überdecken müssen. Das wollten alle drei Familienmitglieder nicht. Zusätzlich war es eine bewusste Entscheidung, nicht alle Hindernisse aus dem Weg zu schaffen. Der betroffene Ehemann meint dazu: «Ich habe den Krebs besiegt. Meine Beweglichkeit ist zwar eingeschränkt, aber das, was ich noch kann, das will ich trainieren. Die kleinen Absätze und kurze Treppen kann ich gut bewältigen. Ich bin etwas langsamer, aber ich schaffe es. Darauf bin ich stolz.»

Grosszügige Bewegungsflächen

Beim Badezimmer im obersten Stock gab es dann aber keine Kompromisse mehr. Der Raum ist grosszügig bemessen. Drei der vier Wände sind mit grossformatigen hellen Platten gefliest. Sie reichen vom Boden bis zur Decke. Der Boden ist mit rutschsicheren anthrazitfarbenen Platten belegt. Gleich links neben der Tür ist ein passendes DuschWC installiert. An der Wand sind robuste Griffe zum Festhalten montiert. Daran schliesst stufenlos der Duschbereich an. Der Ablauf ist im Boden versenkt. Die Bodenplatten sind mit einem leichten, aber genügenden Gefälle um den Abfluss herum verlegt. Die Fugenbreite ist möglichst schmal gehalten. Der Duschvorhang ist so angebracht, dass er sich innerhalb des Gefälles am Boden befindet. So läuft das Wasser problemlos ab. Es bleiben keine Wasserpfützen liegen. An der Wand ist genügend Platz, um bei Bedarf einen Duschsitz zu montieren. Eine «Regenbrause» ist fest an der Duschstange montiert. Eine zweite Brause lässt sich verstellen. Die Mischbatterie ist in üblicher Höhe an der Wand befestigt. Die für einen

Rollstuhl benötigten Bewegungsflächen wurden bei der Planung berücksichtigt. Zudem öffnet sich die Badzimmertür nach aussen, damit nach einem Sturz die Türe nicht blockiert wird.

Der Traum vom eigenen Gärtchen

Die Küche ist normal eingerichtet. Die kleine Familie kocht gerne gemeinsam. Zum Rüsten kann man an der Kombination stehen oder am Küchentisch sitzen. Deshalb waren keine besonderen Anpassungen der Höhen von Abstell- oder Rüstflächen nötig. Da der Rollstuhl im Haus nicht zum Einsatz kommt, müssen die Küchenmöbel nicht unterfahrbar sein. Hingegen wurden in der Küche zusätzlich rutschsichere Platten verlegt, damit nicht etwa eine kleine Wasserlache zu einem folgenschweren Sturz führen kann.

Neben dem Haus ist über eine Rampe ein kleiner, abschliessbarer Aussenanbau erreichbar. Dort ist Platz, um den Rollstuhl zu parkieren. Der fahrbare Weg führt weiter ums

Haus herum in den lauschigen Vorgarten. Dort kann die Familie an schönen Tagen die wunderbare Aussicht über die Stadt geniessen. Egal ob Sommer oder Winter, schön oder regnerisch, unter dem neu errichteten Terrassenvorbau sitzt man im Trockenen und im Schatten.

Ausführlich miteinander absprechen

Das Ehepaar machte sich im Voraus viele Gedanken über ihre Wünsche, Möglichkeiten und Lösungsvarianten. Wo sie sich nicht einigen konnten, überliessen sie die Wahl ihrem inzwischen 14-jährigen Sohn. Das Resultat lässt sich sehen. Wichtig war für das Paar die umsichtige Betreuung durch den Architekten. Sie konnten sich nach der Definition der Details vollkommen auf ihn verlassen. In seinen Händen lag die Organisation der Arbeiten und die Einhaltung des Zeit- und Finanzplans. Ohne die Fachkenntnisse und Unterstützung wäre eine solch passende und stimmungsvolle Sanierung nicht möglich gewesen.

In der bodenebenen Dusche mit leichtem Gefälle wurden rutschsichere Platten verlegt.

Wichtig im Altern: gute Beziehungen und Freundschaften.

Handlungsbedarf bei den Gemeinden

Auch in den aargauischen Gemeinden besteht Bedarf nach mehr altersgerechten Wohnungen. Einerseits leben die Menschen länger und andererseits haben die geburtenstarken Jahrgänge das Pensionsalter erreicht oder stehen kurz davor.

Es ist eine wunderbare Errungenschaft, dass wir immer älter werden und dabei nach der Pensionierung oft noch viele Jahre gesund und voll im Leben stehen. Seniorinnen und Senioren sind aktiver und fitter als je zuvor. So waren 2010 im Kanton Aargau 95’000 Personen über 65 Jahre alt, 2016 waren es schon 113’000 gemäss der Statistik Aargau 2017. In zwanzig Jahren wird es im Aargau etwa 75’000 über 80-Jährige geben – fast dreimal so viele wie heute. Statistiken zeigen jedoch auch, dass etwa ab dem 75. Lebensjahr der Pflegebedarf tendenziell steigt. Trotzdem ist das Wohnen in einem Pflegeheim die Ausnahme. Die grosse Mehrheit der älteren Menschen wohnt selbständig in der eigenen Wohnung – im Aargau sind es 95 Prozent

der über 65-Jährigen und 79 Prozent der über 80-Jährigen.

Zu Hause bleiben

Die Bedürfnisse der Menschen im Alter sind vielfältig und werden immer vielfältiger. Ältere Menschen wollen möglichst lange selbstständig leben, am öffentlichen Leben teilhaben oder selber dazu beitragen. Die Nachfrage nach Wohnungen, die das möglich machen, ist darum gross und wird noch wachsen.

Wenn die Bevölkerung immer älter wird und immer länger in den eigenen vier Wänden wohnen möchte, sind deshalb das Gesundheitswesen und die Raumplanung gefordert. Jeder einzelne, aber auch die Gesellschaft und im Besonderen die Gemeinden und Städte stehen vor Fragen wie:

Wo und wie möchten Seniorinnen und Senioren künftig wohnen? Gibt es genügend Wohnraum, der die Bedürfnisse nach dem Wohnen im Alter bestens umsetzt? Wie setzt eine Gemeinde die Nachfrage nach ambulanter Pflege um? Wie funktionieren bedarfsgerechte Pflegeheime?

Jedoch ist es oft nicht einfach, eine Betreuung zu organisieren, um bis ins hohe Alter selbständig zu wohnen. Immer seltener wird die familiäre Betreuung. Nachbarschaftshilfe kann nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen werden und professionelle Betreuung muss vollumfänglich selber bezahlt werden. Weder Krankenkassen noch Kantone noch Gemeinden leisten an die Betreuung zu Hause Beiträge, obwohl sie die Pflegebedürftigkeit hinauszögern und reduzieren und

Fotos: Adobe Stock

damit unter dem Strich die Kosten senken kann.

Zu grosse Wohnung im Alter Leider ist es nicht immer von Vorteil, möglichst lange in der angestammten Wohnung oder im eigenen Haus zu bleiben. Benötigen ältere Menschen Betreuung und Pflege, dann kann diese nur bis zu einer gewissen Intensität effizient ausgeführt werden. Wird die Pflege intensiver, wird ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Oder das Haus ist nicht altersgerecht gebaut, dann kann dies ein Grund für einen Umzug in eine altersgerechte Wohnung sein. Erfolgt dieser Umzug zu spät, fehlt oft der Elan und der Mut, sich noch einmal an einem neuen Ort einzuleben. Auch in diesem Fall bleibt häufig das Pflegeheim als Lösung, obwohl die Betroffenen diese Wohnform noch nicht benötigen würden.

Andererseits versetzt die ambulante Pflege die Gemeinde in ein Dilemma: Dank ihr können Seniorinnen und Senioren länger in Häusern und Wohnungen bleiben, die sich eigentlich gut für Familien eignen würden. Das kann die Erneuerung der Gemeindebevölkerung blockieren, besonders seitdem das Raumplanungsgesetz den Bau von neuen Häusern auf der grünen Wiese einschränkt.

Altersfreundliche Wohnungen

Die Gemeinden stehen betreffend das Thema Wohnen im Alter vor grossen Herausforderungen: Sie müssen die Rahmenbedingungen, das Wohnangebot, die Dienstleistungen und die Beratung so gut organisieren, dass sie die starke Zunahme an zunächst fitten, später tendenziell eher gebrechlichen und dann mehr oder weniger pflegebedürftigen alten Menschen auffangen können. Neben ambulanten Pflegeund Betreuungsdienstleistungen sollte es in der Gemeinde genügend kleinere, zentral gelegene, hindernisfreie und bezahlbare Wohnungen geben. Solche altersfreundlichen Wohnungen können die Phase des fragilen, aber noch selbständigen Alters zwischen Eigenheim und Pflegeheim ver-

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ist im Alter eine echte Herausforderung.

Die ambulante Betreuung und Pflege ermöglichten ein langes selbständiges Wohnen.

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längern. Sie geben älteren Menschen die Möglichkeit, ihre Häuser früher jungen Familien zu überlassen und den Übertritt ins Pflegeheim hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Leider sind solche Wohnungen Mangelware. In über der Hälfte der 213 Aargauer Gemeinden gab es 2017 kein Angebot im Bereich Wohnen im Alter –vor allem nicht in kleinen Gemeinden.

Das bedeutet, dass Menschen, die nicht mehr selbständig wohnen können, ihre Wohngemeinde eventuell verlassen müssen und somit teilweise ihre sozialen Beziehungen verlieren. Dieser späte Wohnungswechsel ist oft schwierig, denn Erkenntnisse zeigen, dass das Altern leichter fällt und der Pflegebedarf kleiner ist, wenn Seniorinnen und Senioren in ihr soziales Netz integriert bleiben und sich die Generationen im Alltag nahe sind.

Die Fachstelle Alter und Familie des Kantons Aargau hat gemeinsam mit Partnern 2018 ein Handbuch zum Thema Wohnen im Alter herausgegeben, das sich an Gemeinden und am Thema Interessierte wendet. Vor allem in zwei Bereichen besteht Handlungsbedarf: im Bauwesen und bei der Organisation von Betreuung. Und in einem dritten Bereich sind Ideen gefragt: bei der Finanzierung der Angebote, damit sie bezahlbar sind.

Wohnen im Alter steht also am Schnittpunkt von drei Spannungsfeldern: einem baulichen, einem sozialen und einem finanziellen. Gute Alterswohnprojekte bieten bedürfnisgerechte bauliche Strukturen, zentrale Lage, altersgerechte Architektur, und hohe soziale Qualitäten, Nachbarschaft, Betreuung, Pflege. Gleichzeitig müssen jedoch auch Lösungen gefunden

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werden, damit Alterswohnungen und Betreuung für alle Bevölkerungskreise zugänglich sind. Es ist also wichtig, dass diese drei Aspekte gemeinsam bei der Planung von Projekten berücksichtig werden.

Handbuch für Aargauer Gemeinden

Das PDF «Wohnen im Alter. Handbuch für Aargauer Gemeinden» steht auf der kantonalen Website zur Verfügung: www.ag.ch –Stichwort «Wohnen im Alter»

Broschüre

Für private Ratsuchende gibt es eine zusammen mit Pro Senectute entwickelte Broschüre, die helfen soll, eine passende Wohnform zu finden. Die Broschüre «Wie möchte ich im Alter wohnen?» steht ebenfalls auf der kantonalen Website als PDF zur Verfügung oder sollte in der Gemeindeverwaltung erhältlich sein.

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Pensionskassengeld für die neue Heizung

Warum nicht die neue Wärmepumpe und alles darum herum mit Geld aus der Pensionskasse oder der Säule 3a finanzieren? Gesetzlich ist das möglich, aber ist es auch sinnvoll?

Für viele Schweizerinnen und Schweizer sind die Gelder in der Pensionskasse und jene auf dem Konto der Säule 3a meistens das grösste und oft sogar das einzige Vermögen. Gegenwärtig wird dieses Geld vor allem auf den Säule-3a-Konten kaum verzinst. Warum also diese Gelder nicht in die eigenen vier Wände investieren? Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) darf man fehlende Eigenmittel aus der «gebundenen» Vorsorge beziehen oder verpfänden.

Für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum kann ein Vorbezug von Pensionskassengeldern als Eigenmittel eingesetzt werden. Ebenso können damit auch die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens, der Erwerb von Beteiligungen am Wohneigentum, zum Beispiel einer Genossenschaft, oder die Finanzierung von Renovationen oder wertvermehrenden Investitionen finanziert werden. Für Ferienimmobilien oder Zweitwohnsitze ist ein Vorbezug jedoch ausgeschlossen – wie auch für den Kauf eines Wohnmobils, Bootes oder einer Geschäftsliegenschaft. Ebenso ist es nicht erlaubt, mit bezogenen Vorsorgemitteln den laufenden Unterhalt und Zinsen zu bezahlen.

Pensionskassengeld kann nur für eine einzige, selbstbewohnte Immobilie bezogen werden. Die maximale Bezugshöhe steht in der Regel auf dem persönlichen Pensionskassenausweis – es müssen jedoch mindestens 20‘000 Franken bezogen werden. Beim möglichen Vorbezug von Säule-3aGeldern ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Ausserdem kann alle fünf Jahre ein Vorbezug geltend gemacht werden.

Theoretisch kann man sein gesamtes Altersguthaben verpfänden. Es ist aber emp-

fehlenswert, sich auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Vorbezug für eine Renovation Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen können Haus- und Wohnungseigentümer mit einem Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpenheizung mit Erdsonde finanzieren. Vorbezüge aus der beruflichen Vorsorge dürfen somit einerseits für den Erwerb eines Wohnobjekts, andererseits auch für angemessene Renovations- und Umbau-

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Der Bezug von Vorsorgegeldern ist auch für eine Renovation oder einen Umbau möglich.
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arbeiten getätigt werden, wenn damit die Wohnqualität und der Wert einer Liegenschaft erhalten bleiben.

Beim Bezug von Vorsorgegeld sowie bei einer Verpfändung müssen diverse Bedingungen der Wohneigentumsförderung eingehalten werden. So muss die versicherte Person, wenn sie einen Vorbezug wünscht, voll erwerbstätig sein. Bis zum Alter 50 darf man das gesamte Sparkapital bei der Pensionskasse beziehen. Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen: Gemäss dem per Anfang 2021 revidierten Gesetz sind Bezüge der Wohneigentumsförderung zulässig bis «zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen» und in der Regel nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich. Für einen Vorbezug ist zudem die schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin erforderlich.

Kapitalsteuern

Bei einem Vorbezug aus der gebundenen Vorsorge muss man eine kantonale Kapitalauszahlungssteuer bezahlen. Die Steuersätze der Kantone liegen in der Regel bei 3 bis gut 10 Prozent – je nachdem wie viel Geld bezogen wird. Da jeder Bezug von Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule versteuert werden muss, kann man mit einem Vorbezug sogar Steuern sparen. Denn wer das Geld in mehreren Tranchen bezieht, zahlt weniger, weil der Tarif in den meisten Kantonen progressiv ist. Die Berechnung der Höhe wird separat vom übrigen Einkommen vorgenommen, und es kommen dieselben Kriterien wie beim Kapitalbezug bei der Pensionierung zur Anwendung. So kann ein WEF-Bezug in Zusammenhang mit der Pensionierungsplanung ein Instrument sein, um die Steuern zu optimieren.

Nachteil bei Invalidität

Nachteilig kann ein Vorbezug von Pensionskassengeld im Falle einer späteren Invalidität sein. Denn es gibt Pensionskassen, welche

die Invaliditätsrenten nicht vom versicherten Lohn aus berechnen, sondern vom Altersguthaben. Und wenn es sinkt, wird die Rente kleiner. Da lohnt es sich, vor einem Vorbezug das Pensionskassenreglement zu studieren. Sinkt die Invalidenrente, sollte man für den Fall des Kapitalbezugs den Abschluss einer Erwerbsausfallversicherung bei Invalidität prüfen. Eine solche Risikoversicherung ist relativ günstig.

Was passiert beim Verkauf der Immobilie? Wird die mit dem Kapital der Wohneigentumsförderung finanzierte Liegenschaft wieder verkauft, muss das Kapital an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, ausser man kauft in einer gewissen Frist eine neue Liegenschaft im Rahmen der Wohneigentumsförderung. Keine Rückzahlungspflicht hingegen entsteht, wenn das Wohneigentum an einen vorsorgerechtlich Begünstigten, beispielsweise an ein minderjähriges Kind, an den Ehegatten oder an die Ex-Ehegattin übertragen wird. Die freiwillige Rückzahlung des WEF-Vorbezugs ist möglich, solange die versicherte Person noch keinen reglementarischen Anspruch auf Altersleistungen erlangt oder noch keine Willenserklärung für eine vorzeitige Pensionierung abgegeben hat. Der Mindestbetrag für Rückzahlungen beträgt 10‘000 Franken. Nach einem Bezug aus der Pensionskasse sind steuerwirksame Pensionskasseneinkäufe erst wieder erlaubt, wenn der Vorbezug der Wohneigentumsförderung komplett zurückgezahlt ist.

Bei Bezügen aus der Säule 3a besteht keine Rückzahlungspflicht, da bei dieser Vorsorgeform weder nachträgliche Einkäufe noch Rückzahlungen möglich sind.

Beratung und Informationen Wer eine Verpfändung seiner Pensionskassengelder ins Auge fasst, sollte sich über Vorund Nachteile bei seiner Bank erkundigen. Da ein Hauskauf, eine Amortisation der Hypothek oder ein Sanierungs- oder Umbauprojekt immer in Zusammenhang steht mit der persönlichen Pensionierungsplanung, sollte man sich bei solch grossen finanziellen Entscheidungen immer gut informieren und eine vertrauensvolle und kompetente Beratung suchen.

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Vielfalt aus dem Schweizer Wald

Die vielen Möglichkeiten in der Bearbeitung – vom Haus bis zum Tisch – und die hervorragenden Eigenschaften zeichnen das Material Holz aus. Als nachwachsender Werkstoff ist Holz nicht zuletzt auch ein Bekenntnis zu Natur und Umwelt. Besonders, wenn man sich für Schweizer Holz entscheidet.

Holz wird als Bau- und Werkstoff wieder vermehrt wahrgenommen und genutzt. So konnte der schweizweit ausgeschriebene Prix Lignum 2021 einen Rekord melden: Mit 530 Anmeldungen aus allen Landesteilen zählte die Jurierung 67 Projekte mehr als beim letzten Wettbewerb im Jahre 2018. Allein um den «Sonderpreis Schreiner» bewarben sich 165 Eingaben. Der Prix Lignum zeichnet den innovativen, hochwertigen und zukunftsweisenden Einsatz von Holz in Bauwerken,

im Innenausbau, bei Möbeln und künstlerischen Arbeiten aus. Die rekordhohe Zahl der Anmeldungen widerspiegelt in eindrücklicher Weise die stark wachsende Bedeutung des Werkstoffes Holz. Dies ist auch im Sinne der Waldpolitik 2020 des Bundesamts für Umwelt (BAFU).

Waldpolitik 2020 des Bundes

Mit der Waldpolitik 2020 stimmt der Bund die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald optimal aufeinander ab. Damit möchte der

Dieses Regal erhielt den Sonderpreis Schreiner 2021.

Bund – mit dem Zeithorizont 2030 – eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen und günstige Rahmenbedingungen für die Wald- und Holzwirtschaft schaffen. Die Waldpolitik 2020 löst das bisherige Waldprogramm Schweiz aus dem Jahr 2004 ab. Neu wurden insbesondere Zielsetzungen im Bereich Klimawandel formuliert. So sollen der Wald und die Waldbewirtschaftung zur Minderung der Klimaänderung beitragen, indem der nachwachsende Rohstoff Holz vermehrt genutzt und optimal verwendet wird. Damit kann die CO2-Bilanz der Schweiz verbessert und ein grösserer Beitrag zur Versorgung mit erneuerbarer Energie geleistet werden. Daneben soll der Wald als anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben, damit er die vielfältigen Leistungen beim Schutz vor Naturgefahren, als Holzlieferant, Erholungsraum, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Trinkwasserlieferant auch unter sich ändernden klimatischen Bedingungen erbringen kann. Die Waldpolitik 2020 trägt also sowohl gesellschaftlichen Ansprüchen als auch dem langsam wachsenden Ökosystem Wald angemessen Rechnung. Insgesamt wurden elf Ziele festgelegt. Als Schwerpunkt gelten folgende Ziele für die nächsten zehn Jahre:

• Das Potenzial nachhaltig nutzbaren Holzes wird ausgeschöpft.

• Klimawandel: Minderung und Anpassung wird sichergestellt.

• Die Schutzwaldleistung ist gesichert.

• Die Biodiversität soll erhalten bleiben und gezielt verbessert werden.

• Die Waldfläche bleibt erhalten.

Die weiteren sechs Ziele befassen sich mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft, mit dem Schutz der Waldböden, des Trinkwassers, der Bäume und vor Schadorganismen, dem Gleichgewicht von Wald und Wild und der schonenden Freizeit- und

Wohnungen in Winterthur: Holz wurde u.a. neben Beton und Stahl vielseitig eingesetzt.

Strickbau nach der Renovation: Die Küche wurde mit modernen Bauelementen ergänzt.

Erholungsnutzung. Wichtig sind auch die Bildung und die Forschung und der damit verbundene Wissenstransfer.

Klimaschonend und nachhaltig

Wie kann aber Holz den Klimaschutz fördern? Durch ihre Fähigkeit, Kohlenstoff aufzunehmen und zu speichern, tragen Bäume dazu bei, den CO2-Gehalt in der Luft zu reduzieren. Deshalb wird der Wald zu einer sogenannten CO2-Senke. Wird das Holz beispielsweise für Gebäude oder Möbel verwendet, dann bleibt der Kohlenstoff im Holz gebunden. Der Wald trägt auf lange Sicht am besten zum Klimaschutz bei, wenn sein Holz genutzt und in langlebige Objekte verwandelt wird. Beim Bau eines Einfamilienhauses aus Schweizer Holz werden etwa 40 Tonnen CO2 gebunden – so viel, wie ein Schweizer in fünf Jahren emittiert. Bauherren und Architektinnen können also durch das Bauen mit Holz einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dafür ist jedoch nicht nur die beschriebene Kohlenstoffbindung relevant. Als regional verfügbarer Baustoff mit positiver CO2-Bilanz braucht Holz bei Herstellung, Transport und Montage deutlich weniger Energie als andere Baustoffe und erzeugt in der weiteren Verarbeitung nicht einmal halb so viele CO2-Emissionen

wie andere Baustoffe. Wichtig ist, dass einheimisches Holz bei der Planung und Konstruktion frühzeitig mitberücksichtig wird. Entscheidend ist die Bereitschaft, sich für heimisches Holz einzusetzen.

Auch wenn Witterung und Alterung das Erscheinungsbild einer Holzfassade verändern, an den Vorzügen des Materials ändert das nichts. Richtig konstruiert und gepflegt, halten Bauten aus Holz dem Lauf der Zeit sehr gut Stand. Dies beweisen beispielsweise die wunderschönen Walliserhäuser im Obergoms. Kommt es zu einem Rückbau am Ende der Nutzungsdauer kann Holz zudem energetisch verwertet werden. Da die Schweiz über eines der strengsten Waldgesetze verfügt, kennt man hierzulande keinen Raubbau am Wald, vielmehr unterstützt die Verwendung von Schweizer Holz eine nachhaltige und umweltgerechte Pflege und Bewirtschaftung unseres Waldes.

Vorteile von Schweizer Holz

Die Nutzung von Schweizer Holz sichert Arbeitsplätze in der Region. Somit bleibt die Wertschöpfung vor Ort und kann die gesamte Verarbeitungskette vom Wald bis zum fertigen Holzhaus oder Möbel umfassen. Dank moderner Technik in Holzbau und

Schreinereien lässt sich Holz in jede beliebe Form bringen. Das eröffnet im Holzbau neue Möglichkeiten für ganze Wohnsiedlungen, sogar Hochhäuser, aber auch für Innenausbauten. Gerade dort sollte man sich wieder vermehrt auf die wohltuenden Eigenschaften von Holz besinnen: Holz lässt ein Haus atmen. Da der organische Baustoff Wasserdampf aufnehmen und wieder abgeben kann, ist das Wohnklima im Haus äusserst behaglich. Der Feuchtigkeitshaushalt ist optimal und durch die gute Dämmung

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Für Alltagsgeräte wie Kühlschränke und Laserdrucker gibt es Gebrauchsanweisungen. Nicht so bei Immobilien. Da ist die Sache etwas komplizierter. Die Beratung durch einen Makler oder eine Maklerin ist in den meisten Fällen unumgänglich.

Immobilien sind keine Massenprodukte. Jedes Haus, jede Wohnung ist ein Einzelstück hinsichtlich Lage, Grösse, Zustand, Ausstattung, Renovationsbedarf und Atmosphäre. Daher sind auch alle Fragen rund um den Kauf und Verkauf einer Immobilie individuell. Hier kommen die Immobilien-Spezialisten ins Spiel.

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sorgt Holz auch für angenehme Raumtemperaturen zu jeder Jahreszeit.

In der Schweiz wird Holz jedoch unternutzt. Nur zwei Drittel der jährlich nachwachsenden Menge wird geerntet. Werden die Bäume nicht vom Menschen genutzt, so erneuert sich der Wald über absterbende Bäume selber. Bei den seit längerem beobachtbaren Klimaveränderungen kann dies die Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten oder Waldbrände zur Folge haben. Wird Holz geerntet und genutzt, entsteht ein neuer Wald, weil sich Jungbäume durchsetzen können. So war es Anfang dieses Jahr eine gute Nachricht, dass im 2021 für die Bauindustrie vor allem verarbeitete Holzprodukte besonders gefragte Güter waren.

Quellen

Waldpolitik 2020, Herausgeber BAFU, 2013 Broschüre Schweizer Holz

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Der Verkauf einer Immobilie ist immer mit persönlichen Erinnerungen und Gefühlen verbunden. Diese emotionale Verbundenheit ist verständlich, kann

aber zu Fehleinschätzungen und nachteiligen Verkaufsverhandlungen führen. Der Kaufinteressent ist oftmals im Vorteil, denn er geht das Geschäft sachlicher an: Er will in erster Linie einen vorteilhaften Preis erzielen. Ein Makler behält in einer solchen Situation die nötige Ruhe und Übersicht. Er verfolgt unbeirrt das Ziel, für seine Auftraggeber das bestmögliche Resultat zu erzielen.

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Stabile Preise und zuverlässige Versorgung

Fast täglich verbreiten die Medien: Die Energiepreise ziehen stark an. Die Heizkosten einer Gasoder Ölheizung erhöhen sich um einige Hundert Franken pro Winterhalbjahr. Glück hat, wer in einem mit Holz beheizten Gebäude wohnt, denn der Preis für Energieholz ist momentan noch stabil.

Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich ist in der Schweiz nach wie vor hoch. Beim Heizen harzt es mit der Umstellung auf umweltfreundliche erneuerbare Energieträger. Solange die Versorgung mit fossilen Energieträgern problemlos verläuft, tun sich Hausbesitzerinnen und -besitzer schwer damit, bei der Sanierung ihrer Heizung Alternativen, die auf erneuerbaren Energien basieren, auch nur in Betracht zu ziehen. Es ist ja so bequem, man bewegt sich am liebsten in bekannten Gefilden und fossile Brennstoffe sind ja genügend vorhanden. Nun ist aber die Versorgungslage durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unsicher geworden. Die Preise für die fossilen Energien Öl und Gas steigen massiv an.

Stabilität anstreben

Rückt nun der einheimische Energieträger Holz stärker in den Fokus? Oder passiert nun dasselbe mit dem Preis für Energieholz wie vor ein paar Jahren mit dem der Pellets? Machen deren Förderer und die Holzwirtschaft nun den Fehler, von der steigenden Nachfrage schnell profitieren zu wollen und erhöhen die Preise nun ebenfalls? «Das wäre ein Riesenfehler und auch gar nicht möglich!», erklärt Kuno Moser, Oberförster der Burgergemeinde Biel. Er beliefert sechs Holzheizzentralen mit jährlich etwa 7000 Kubikmetern Holzschnitzel, Tendenz steigend. «Bei den meisten Holzschnitzelheizungen ist der Preis des Energieholzes vertraglich geregelt. Da kann man nicht handeln wie ein Scheich oder Oligarch. Und das will man auch nicht! Wir sind weiterhin zuverlässige Partner. Das stärkt unsere Position und ist gleichzeitig die Basis für ein gesundes Wachstum unseres Marktes. Zudem garantiert das für beide Seiten faire Preise.»

Die Burgergemeinde Biel bietet wie andere Schweizer Bürgergemeinden neben Hackschnitzeln auch Stückholz für Öfen und Cheminées an. «Viele Jahre lag der Energieholzpreis sehr tief. Man verglich unseren Preis mit dem von importiertem Holz aus Osteuropa. Dieser deckte nicht einmal die Kosten für die Bereitstellung des hiesigen Holzes. Wir haben die Preise schon letztes Jahr leicht erhöht. Die Kunden zeigen dafür Verständnis. Unser Ziel ist es, die Kosten abzudecken und vernünftige Rückstellungen zu tätigen, die uns weitere Investitionen in die rationelle Energieholzbereitstellung ermöglichen.»

Mit dieser Philosophie steht die Burgergemeinde Biel nicht alleine da. Eine kleine Umfrage von Holzenergie Schweiz bei etwa einem halben Dutzend Energieholzlieferanten erbrachte das gleiche Ergebnis. Die Corona-Massnahmen haben dafür gesorgt, dass die Nachfrage nach Stückholz angestiegen ist. Die Menschen blieben in den vergangenen zwei Jahren häufiger zu Hause und nutzten ihre Wohnraumfeuerungen öfters. Einzelne Lieferanten bekundeten

Mühe, die gewünschten Mengen getrockneter Scheiter liefern zu können. Sie haben nun ihre Lager vergrössert. Somit lassen sich noch zusätzliche Mengen Energieholz nachhaltig nutzen. Zudem kennen lokale und regionale Forstbetriebe oder private Unternehmer die örtlichen Verhältnisse. Die gute Vertrauensbasis und die Nähe zwischen Angebot und Nachfrage sind Garant für eine zuverlässige Versorgung mit den gewünschten Holzsortimenten und -mengen.

Index und Verträge

Bei den meisten grösseren Holzenergieanlagen, die mehrere Gebäude oder ganze Ortsteile mit Wärme versorgen, garantieren bestehende Verträge stabile Preise. Holzenergie Schweiz hat zudem einen Preisindex für Schnitzel festgelegt, der plötzliche Preiserhöhungen verhindert. Er wird alle zwei Monate aktualisiert und berücksichtigt diverse Preisangaben des Bundesamtes für Statistik, beispielsweise den Energieholzpreis zur Hackschnitzelherstellung, den Landesindex der Konsumentenpreise, Landwirtschaftsmaschinenpreise

Foto: Holzenergie Schweiz, Christoph Rutschmann
Plötzlich wird das Heizen mit fossiler Energie teurer und das ist im Geldbeutel deutlich spürbar.

und weitere. Die ausserordentliche Stabilität der Hackschnitzelpreise zeigt sich in der Tatsache, dass der Indexstand seit Dezember 2005 vom Wert 100,0 bis Oktober 2021 auf lediglich 117,1 gestiegen ist.

Holzenergie hat noch Potenzial Andreas Keel, Geschäftsführer von Holzenergie Schweiz, bringt es auf den Punkt: «Die Holzenergie ist ein guter und zuverlässiger Player im Schweizer Energiemarkt. Sie wird von sehr vielen Akteuren dezentral produziert und genutzt und ist nicht Gegenstand wilder Spekulationen. Ihre Menge kann noch deutlich gesteigert werden, ohne den Wald zu übernutzen. Das aktuell frei verfügbare Potenzial erlaubt eine Erhöhung der heute genutzten Menge um etwa 35 bis 50 Prozent. Viel weiter geht es nicht. Das heisst, wir müssen mit der Ressource Holz

sorgsam umgehen und uns gut überlegen, welche Anwendungsbereiche wir aktiv fördern wollen und von welchen wir die Finger lassen sollten. Holzenergie Schweiz kann und will dabei eine koordinierende Rolle spielen. Wir streben die Versorgungstransparenz an, das heisst Klarheit und Sicherheit sowohl für die Produzenten als auch für die Käufer von Energieholz. Damit garantieren wir, dass die Holzenergie eine wichtige Säule einer diversifizierten, zuverlässigen und preiswerten Versorgung unseres Landes mit einheimischen und erneuerbaren Energien ist und bleibt.»

Quelle

Holzenergie Schweiz

Weitere Informationen

Jahrbuch Wald und Holz 2021

Heizöl EL: Bezugsmenge 3001–6000 l Erdgas: Verbrauchstyp III Holzpellets 6000 kg

Preisvergleich der verschiedenen Energieträger.

Grünschnitzel (frisch)

Das Jahr 2000 ist wegen der Zwangsnutzungen nach dem Orkan Lothar separat zu betrachten.

So sieht die Verteilung auf die drei verschiedenen Sparten aus, für die Schweizer Holz genutzt wird.

Eine Immobilie für weniger als 10’000 CHF verkaufen?

Eine führende Immobilienagentur in der Schweiz zeigt, dass es möglich ist.

Wie in allen Branchen hat auch im Immobilienbereich die Qualität von Dienstleistungen ihren Preis. Seit einigen Jahren sehen sich die traditionellen kommissionsbasierten Maklerbüros mit neuer Konkurrenz konfrontiert, die einen Maklerservice zum Festpreis für weniger als 10’000 CHF offerieren. Aber ist es für diese Unternehmen wirklich möglich, einen Qualitätsservice zu diesem Preis anzubieten?

Wie ist das Verhältnis zwischen Arbeitsaufwand und Provision?

Die Provision eines Immobilienmaklers soll seinen Arbeitsaufwand widerspiegeln und sicherstellen, dass er sich bemüht, den besten Preis für seine Kunden zu erzielen, damit sein Einkommen so hoch wie möglich ist. Doch in den letzten Jahren hat sich der Markt dramatisch verändert. Der durchschnittliche Immobilienpreis hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren verdoppelt, ebenso wie die Provisionen, die an den Immobilienpreis gekoppelt sind. Gleichzeitig hat sich der Arbeitsaufwand durch die Digitalisierung der Prozesse und die höhere Nachfrage deutlich verringert.

Das prozentuale Provisionsmodell, für das Hauseigentümer durchschnittlich 3 % oder rund 35’000 CHF zahlen müssen, wird von vielen Hauseigentümern als ungerecht empfunden, da es nicht mehr der Realität des Marktes und der geleisteten Arbeit entspricht.

Was verbirgt sich hinter den Festpreismodellen in der Immobilienvermittlung? Festpreismodelle gibt es weltweit seit vielen Jahren, in der Schweiz bieten jedoch nur wenige Immobilienagenturen dieses Modell an. Der Preis basiert dabei auf dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, der nötig ist, um eine Immobilie zum besten Preis zu verkaufen.

Nehmen wir das Beispiel der Immobilienagentur Neho, die sich seit ihrer Gründung zu einer der wichtigsten Immobilienagenturen der Schweiz entwickelt hat, mit mehr als 100 verkauften Immobilien pro Monat und Tausenden von zufriedenen Kunden. Neho bietet alle Dienstleistungen einer traditionellen Agentur, indem sie mit qualifizierten Maklern arbeitet, die den lokalen Markt hervorragend kennen. Sie werden von

einem Support-Team und professionellen Tools unterstützt, die ihre Arbeit erleichtern und die Fixkosten durch die Digitalisierung auf ein Minimum reduzieren. Wiederkehrende Prozesse werden optimiert und clever digitalisiert, Büros für Technik und Management werden zentralisiert und Makler arbeiten frei in ihrem Einzugsgebiet. Heute nehmen die Käufer die ersten Kontakte über Immobilienportale auf, und der Makler selbst arbeitet nicht mehr als 30 Stunden effektiv an jedem Verkauf. Laut Neho sind 9500 CHF der richtige Preis, um alle Kosten und den Zeitaufwand für jeden Verkauf zu decken. Ein höherer Preis ist keineswegs ein Garant für einen besseren Verkauf. Er ist eine zusätzliche Marge für die Makler, die mehr verlangen.

Ist es wirklich möglich, eine qualitativ hochstehende Dienstleistung für weniger als 10‘000 CHF anzubieten?

Qualität, auch bei Immobilien, hat ihren Preis, aber sie sollte nicht mehr kosten als ihren tatsächlichen Wert. Und es ist in der Tat möglich, einen kompletten und effizienten Maklerservice für weni-

ger als 10’000 CHF anzubieten. Die kommissionsfreie Agentur Neho hat online mehr als 500 verifizierte Kundenrezensionen gesammelt, in denen ihr eine durchschnittliche Bewertung von 4,7/5 gegeben wurde, was beweist, dass man durch die Wahl eines Festpreisanbieters seine Immobilie zu den besten Marktbedingungen verkaufen kann und dabei Zehntausende von CHF an Provisionen spart.

Kontakt: Michael Wollenmann 056 588 04 00 michael.wollenmann@neho.ch

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie kostenlos auf neho.ch

Foto:
Neho ist die Agentur, die im Jahr 2021 die meisten Immobilien verkauft hat.

Die Stilikone unter den Fensterläden

Der Sonnenschutz von Griesser ist sowohl ausserhalb als auch innerhalb eines Gebäudes ein ästhetisches Highlight und trägt nicht umsonst den Titel der Stilikone.

Schutz und Gestaltungselement Hinweise aus der historischen Forschung zeigen auf, dass bereits im

20. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung Fensterläden zum Schutz vor Wind und Wetter zum Einsatz kamen. Mit der Erfindung des Fensterglases, welches auf das Jahr 1000 datiert wird, war der Zweck des Fensterladens primär der Schutz des Fensterglases. Heute werden Fensterläden nicht nur zum

Schutz vor Wind und Wetter, unerwünschten Blicken und der Sonneneinstrahlung eingesetzt, sondern auch als architektonische Gestaltungselemente der Fassaden.

Richtet sich nach der Sonne

Der Faltscherenladen von Griesser folgt dank seiner horizontalen Bewegung der einzelnen Flügel gezielt dem Sonnenstand. Als motorisierter und gesteuerter Sonnenschutz sorgt der Faltscherenladen dafür, dass Bewohnerinnen und Bewohner jederzeit von der optimalen Menge an natürlichem Licht profitieren. Dieses qualitativ hochstehende Produkt ist eine Exklusivität der Firma Griesser und das erste Fensterladensystem, welches den Einfall des Tageslichts aktiv gesteuert abstuft. Zudem beeindruckt das Sonnenschutzsystem durch seine Robustheit. Die Faltscherenläden vermöge-

50 Jahre Schweizer Küchengeschichten

«Aus Liebe zum Schreinerhandwerk entstehen in unserer kleinen, aber feinen Manufaktur Küchen, die Innovationsgeist und Qualitätsdenken kreativ verbinden – und dies seit Generationen», beschreibt Gründer Ernst Brunner nicht ohne Stolz das Unternehmen aus dem aargauischen Bettwil.

Innovation hat Tradition

Von Beginn an lebte Ernst Brunner seine Werte vor und sagte selbstbewusst: «Ich bin Küchenbauer!» Diese Liebe zum Handwerk und die Leidenschaft, qualitativ hochwertige Küchen zu schaffen, waren der Antrieb, das eigene Unternehmen stetig weiterzuentwickeln, nie stehen zu bleiben. Innovation gehört bei Brunner Küchen ebenfalls zur Tradition. Angefangen hat die Firmengeschichte auf einer Fläche von 300 Quadratmetern. Heute er­

Brunner Küchen steht für Qualität, Funktionalität, Stil und «Made in Switzerland».

streckt sich die Schreinerei mit einem hoch modernen Maschinenpark über 3500 Quadratmeter. Die Küchenausstellung von 1000 Quadratmetern ist vielseitig und umfangreich. 2018 trat Ernst Brunner ins zweite Glied zurück und übergab den Staffelstab seinen Töchtern Corinne Brunner und Erika Bern­

hard­Brunner sowie seinem Schwiegersohn Adrian Bernhard.

50 Jahre und 50 Küchenbauer «Die Grundlage unseres Schaffens liegt in der Offenheit gegenüber sich wandelnden Anforderungen und einem vom Handwerk geprägten Qualitätsverständnis», beschreibt der

ne Windgeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h standzuhalten.

Gestaltungselement

Mit seinen erstklassigen Eigenschaften passt Griessers Faltscherenladen beispielsweise perfekt zum Kornhaus in Romanshorn. Passend zu dessen Geschichte wurden die Bleche im Korndesign gefertigt. Läden mit individuellen Mustern sind mittels Lasertechnik heute problemlos herstellbar.

Griesser AG

Tänikonerstrasse 3 8355 Aadorf Tel. 0848 888 111 info@griesser.ch

www.griesser.ch

www.brunner-kuechen.ch Foto: Brunner Küchen

heutige Geschäftsführer Adrian Bernhard das Erfolgsrezept, welches damals bei Ernst Brunner genauso galt wie heute. «Nach 50 Jahren Küchenbau zählt das Team heute 50 Mitarbeitende», so Bernhard. Durch die eigene Wertschöpfung kann Brunner Küchen den hohen Qualitätsanspruch in allen Bereichen stets sicherstellen. Die Küchenbauer aus Bettwil investieren konsequent in die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. «So tragen wir das Schreinerhandwerk in die Zukunft und verbinden Tradition und Moderne – und freuen uns auf die nächsten 50 Jahre!»

BRUNNER KÜCHEN AG

Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch

Dank moderner Lasertechnik entstehen Fensterläden mit individuellen Mustern.
Foto: Griesser

Den Immobilienverkauf in erfahrene Hände legen

Ambassador Immobilien mit Sitz in Baden ist seit über dreissig Jahren auf die Vermarktung und den Verkauf von Wohnimmobilien im Kanton Aargau spezialisiert.

Ganzheitlicher Service

Betreuung durch eine spezialisierte Ansprechperson, die den Verkauf während des gesamten Prozesses professionell begleitet.

Unverbindliches Erstgespräch Wer sich aktuell oder in näherer Zukunft mit einem Immobilienverkauf beschäftigt, darf die Immobilienfirma Ambassador gerne kontaktieren. Die Fachleute stehen für ein unverbindliches Erstgespräch sehr gerne zur Verfügung und freuen sich über die Kontaktaufnahme.

überdurchschnittlichem Engagement.

Vom Erstgespräch über den Beurkundungstermin beim Notar bis hin zur Nachbetreuung von Verkäufer- und Käuferschaft gewährleistet Ambassador Immobilien einen transparenten, zielgerichteten und individuellen Service mit

Die Firma bietet im Bereich der professionellen Vermarktung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentum überzeugende und ganzheitliche Dienstleistungen an. Dabei nehmen die erfahrenen Fachleute auf die individuellen Bedürfnisse der verkaufswilligen Kundschaft Rücksicht und das zu einem fairen, angemessenen Preis. Die Provisionen liegen bei selbstbewohntem Eigentum zwischen 1,5 und 2 Prozent, bei Mehrfamilienhäusern maximal bei 1,5 Prozent des Verkaufspreises. Die Prozentzahlen richten sich nach der Verkäuflichkeit und den Vorstellungen der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Von der Erfahrung profitieren Hauseigentümer- und Bauherrschaften profitieren mit Ambassador Immobilien als Partnerin von der wertvollen Erfahrung der regionalen Kompetenz im Aargauer Immobilienmarkt sowie von der

Mit Alpsteg-Fenstern den Durchblick haben

Die Firma Alpsteg Fenster steht für hochwertige Qualität, individuelle Lösungen sowie persönliche und kompetente Beratung, natürlich –wie der Name es sagt – für Fenster. Alpsteg Fenster ist Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden im Bereich zertifizierter Holz- und Holz-Aluminium-Fenster aus der eigenen Produktion. Fenster aus

Kunststoff und Kunststoff-Aluminium führt die Firma ebenfalls im Sortiment.

Holzfenster mit System wählen

Die Holzart und die Farbe werden den individuellen Kundenwünschen angepasst. Egal ob naturlackiert, farbig oder weiss – die natürliche Holzoberfläche sorgt innen wie aussen

für ein behagliches Ambiente. Dank durchdachter Systemtechnik und effizienter Fertigungsprozesse bieten die Holzfenster von Alpsteg ein optimales Preis-/Leistungs-Verhältnis. Die Firma verwendet ausschliesslich Qualitätshölzer aus europäischen Wäldern. Dank mehrschichtiger Verleimung können sich die Holzrahmen praktisch nicht verziehen.

Licht, Weite und Freiheit Fenster und Türen öffnen und Licht, Weite und Freiheit ins Haus lassen. Das ist möglich. Die Hebeschiebetüren von Alpsteg schenken dem Zuhause zusätzlichen Lebensraum und bieten Schutz, Wohnkomfort und Geborgenheit. Der Ausblick in die Ferne eröffnet ein neues Lebensgefühl. Mit maximaler Wärme- und Schalldämmung, hohem Sicherheitsstandard und ausgereiftem Bedienkomfort, sind He-

www.ambassador-immo.ch Foto:

AMBASSADOR

Immobilien und Verwaltung AG Mellingerstrasse 1 5401 Baden

Mario Schmid Tel. 056 200 25 21 schmid@ambassador-immo.ch

beschiebetüren das perfekte Bindeglied zwischen dem Aussen- und dem Innenbereich.

Mit Insektenschutz ergänzen Perfekt ergänzt mit passgenauen Insektenschutzgittern für die Fenster, kann man das Licht reinlassen, die Insekten aber bleiben draussen. Die unterschiedlichen Fliegengitter lassen ungebetenen Gästen keine Chance.

www.alpsteg.ch/kontakt Foto: Alpsteg Fenster

Für eine Beratung stehen die Fachleute von Alpsteg Fenster gerne zur Verfügung.

Alpsteg Fenster AG Tel. 062 888 80 50 info@alpsteg.ch

Ambassador Immobilien ist mit fairem Honorarmodell seriös im Kanton Aargau präsent.
Die Fensterrahmen aus Holz entstehen in der firmeneigenen Produktion.

Hochwertige LED-Beleuchtung für die Pergola

Damit man die eigene Sonnen- und Wetterschutzlösung draussen auch an einem schönen Sommerabend mit stimmigem Licht geniessen

kann, sind LED-Bänder oder punktuelle LED-Einbauspots die ideale Wahl. Mit einem Funk-Dimmer-Modul lassen sich die LED-Lö-

sungen von Frego auf die gewünschte Lichtstärke regulieren. Die Beleuchtungen können in folgende Objekte von Frego integriert werden.

Frego-Pergola – ein Stück Schweiz Sie ist schlicht, filigran und immer ein Unikat. Die Pergola wird mit viel Liebe zum Detail den jeweiligen Platzverhältnissen angepasst und zeichnet sich durch eine lange Lebensdauer aus. Sie wird in Handarbeit gefertigt, nach Farbwünschen der Kunden pulverbeschichtet und sorgfältig montiert.

Solides Glasdach ist Wetterschutz

Die individuell gefertigten Glasdächer von Frego eignen sich besonders dann, wenn ein ganzjähriger Wetterschutz gewünscht wird, ohne dass die dahinter liegenden Räume zu dunkel werden. Die fein gestalte-

ten Glasdächer zeichnen sich durch eine hochwertige Verarbeitung aus und garantieren so für eine lange Lebensdauer.

Grosse Ausstellung in Ottenbach Damit Kundinnen und Kunden herausfinden können, welche SonnenWetter- und Sichtschutz-Lösung für sie die richtige ist, ist ein Besuch in der Ausstellung der Firma Frego in Ottenbach empfehlenswert. Dort stehen die Mitarbeitenden mit ihrer Kompetenz gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Einfach inspirieren lassen!

Frego AG

Isenbergstrasse 8 8913 Ottenbach Tel. 0800 99 00 77 info.frego.ch www.frego.swiss

Ein Monat im Zeichen des Energiekantons Aargau

Energie betrifft uns alle und dies in den meisten Lebensbereichen, nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag, beim Hobby und in der Freizeit. Im Energiemonat Juni stand sie im Zentrum einer Kampagne des Departementes für Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Einwohnerinnen und Einwohner konnten das Thema Energie ganz vielfältig erleben, entweder durch die Teilnahme an einem Workshop oder durch die vielen Energiegeschichten, die unter dem Motto «Power Aargau» auf Plakatwänden im ganzen Kanton zu lesen sind.

Zum Lesen und Hören

Plakate machen auf die Energietage Aargau aufmerksam.

Die Plakate zeigen verschiedene Menschen aus dem Aargau. Ihre Geschichten zum Thema Energie sind ganz unterschiedlich. Wer das bis jetzt verpasst hat, kann diese Geschichten unter poweraargau.ch nachhören. Erarbeitet haben diese Audiobeiträge Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler.

Unbedingt teilnehmen Hoffentlich prägend waren auch die Workshops für rund 400 Berufsschülerinnen und Berufsschüler, welche diesen Juni Energie interaktiv erleben durften. Die Workshops fanden im Stapferhaus in Lenzburg statt. Ebenfalls dort findet das Abschlusswochenende von Power Aargau am 2. und 3. Juli 2022 für die gesamte Bevölkerung statt.

Zu erleben sind Klangkonzerte mit Ruedi Häusermann, ein Klimaspaziergang, diverse Referate zu Energiethemen durch das Paul Scherrer Institut (PSI), die Fachhochschule sowie weitere Organisationen und

Die Vielfalt des Themas Energie mit Blick auf Industrie und Alltag, Dorf und Stadt, Geschichte und Gegenwart ist spannend und lässt erahnen, wie und wo die Energie den Aargau und seine Bevölkerung prägt – und umgekehrt.

vieles mehr. Die Abteilung Energie steht an der Diskutier-Bar für Gespräche zu Energiethemen bereit und freut sich ebenfalls auf zahlreichen und diskutierfreudigen Besuch.

Alle weiteren Informationen und das genaue Programm zum Veranstaltungswochenende sind zu finden unter www.poweraargau.ch.

KANTON AARGAU

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Energie Energieeffizienz

Entfelderstrasse 22 5001 Aarau

www.poweraargau.ch

Frego bietet seit 75 Jahren Schweizer Wertarbeit bei Pergola-Lösungen.
Foto: Frego

Schiebe-Dreh-System mit Isolierverglasung

Die Firma Mobile Glas ist spezialisiert auf qualitativ hochwertige und technisch ausgereifte Verglasungssysteme für Balkon-, Brüstungsoder Sitzplatzverglasungen. Die Verglasungssysteme eignen sich zudem als Raumteiler, für temperierte Räume, Vier-Jahreszeiten-Zimmer, beheizte Wintergärten, Wohnraumerweiterungen, Gebäude-Aussenhüllen, beheizte Wohnräume, Gastronomie und vieles mehr.

Technik, die begeistert

Nucovista IV ist ein hängendes, unisoliertes Schiebe-Dreh-System mit Zweifach-Isolierverglasung (Ug-Wert 1,1 W/m2K) und filigranen Flügelprofilen. Es kann vielfältig eingesetzt werden und ist somit ein idealer Wind- und Wetterschutz bei Balkon- und Sitzplatzverglasungen. In der oberen Deckenschiene bewegen sich die Rollenlaufwerke ge-

Heizölpreise

Mobile Glas bietet intelligente Verglasungssysteme an.

schützt vor Witterungseinflüssen.

Die Bodenschiene dient lediglich als Führung. Sie kann optional flächenbündig eingelassen sein.

Individuelle Öffnung

Die Verglasung kann man ganz oder nur teilweise öffnen. Dabei können die einzelnen Flügel an eine beliebige Position verschoben werden, um ideal vor dem Wind zu schützen. Zum Öffnen oder Schliessen muss

steigen

man kein Mobiliar wegräumen, da alle Flügel in derselben Schiene parallel zu verschieben sind, ohne dass sie sich falten. Beim Schliessen der Flügel wird mittels Nut-KammTechnik die Dichtigkeit und Einbruchsicherheit erhöht. Die Ansichtsbreite der Mittelpartie beträgt schlanke 39 mm.

Die Aussenseiten der Glasscheiben können ganz einfach durch Aufdre-

Foto: Mobile Glas

hen der einzelnen Glasflügel gereinigt werden.

Verkauf über Fachhandel Im Showroom in Wettingen können Interessierte die Funktionsweise der verschiedenen Verglasungssysteme vergleichen und ausprobieren. Als Systementwickler verkauft Mobile Glas ausschliesslich über den Fachhandel. Für die Montage vermittelt Mobile Glas auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Eine Voranmeldung für den Besuch der Ausstellung wird empfohlen.

mobileGlas AG

Landstrasse 176

5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55

www.mobileglas.ch

noch immer

Die aktuell geförderten Mengen an Öl vermögen die Nachfrage nicht zu decken.

Die Heizölpreise sind zurzeit sehr starken Schwankungen unterworfen. Nebst dem Krieg in der Ukraine wirken sich auch die Verhandlungen über ein Atomabkommen mit dem Iran eher preistreibend aus. In den vergangenen vier Wochen stiegen die Heizölpreise sowie die Benzin- und Dieselölpreise um über 20 Franken pro 100 Liter an und liegen somit wieder auf dem höchs-

ten Stand seit Mitte März 2022. Einerseits zieht sich der Krieg in der Ukraine in die Länge. Andererseits sind die aktuell geförderten Mengen an Öl nicht ausreichend genug, um die wieder erstarkte Nachfrage zu decken. Die rückläufige Ölproduktion Russlands kann von den anderen Mitgliedsländern der Opec momentan bei weitem nicht kompensiert werden. Die Heizölpreise

Foto: Zbynek Burival

bleiben somit weiterhin auf einem hohen Preisniveau und dürften weiter steigen.

Wechsel auf Öko-Heizöl

Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50-mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Angebot

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die Vorteile

liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche Voegtlin-Meyer beim Auftrag eines Produktewechsels inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Nr. 430 Juli/August 49. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’402 Ex. Basis 2020/2021

Anzahl Mitglieder: 39’828 (1. Juni 2022)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

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HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

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DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

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Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

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Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

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Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

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Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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