Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch
![]()
Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch

RECHT
Mieterausweisung nach erfolgter Kündigung
THEMA
Wohnen im Alter, Finanzierung, Holz IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten

Sorgloses Wohnen im Alter: So führen wir Ihre Hypothek auch nach der Pensionierung lebenslang weiter.
akb.ch/sorglos


In der Schweiz hagelt es jeden Sommer viel und oft. Trotzdem ist Hagel schwer zu messen, da er unerwartet auftritt und meistens kleine Gebiete betrifft. Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie hat mit Partnerorganisationen erstmals eine national einheitliche Hagelkarte erarbeitet über Auftreten und Stärke von

Menschen werden immer älter und wohnen möglichst lange zu Hause. Diese Tatsache bedeutet, dass Gemeinden und Städte gefordert sind, Quartiere auch altersgerecht zu gestalten, damit der soziale Austausch und kurze Wege für Einkauf, in die Arztpraxis etc. für ältere Menschen gewährleistet werden. Aber auch persönlich sollte man sich frühzeitig mit dem Wohnen im Alter beschäftigen.

Analysen auf Gebäudeschadstoffe, wie Asbest, PCB, PAK, Schimmel, Radon
Beratung zu behördlichen Vorgaben
Unterstützung bei Sanierungsvorhaben
Luftmessung der Innenraumluft

Besuchen Sie unsere Ausstellung in Muttenz
Mo - Fr: 8 - 12 und 13.30 - 17 Uhr Sa: 9 - 16 Uhr durchgehend
Domino Möbel AG Homburgerstrasse 24 4132 Muttenz T 061 461 44 40
www.dominoag.ch
Wi ldegg, Aargau www TFB ch i nfo@tfb ch
+41 62 887 7 2 50


Muttenz, Basel-Land www BBL-LAB ch i nfo@bbl ch +41 61 467 7 0 00

Geld verliert wieder an Wert. In den USA beträgt die Inflationsrate mittlerweile rund 5 Prozent, in Deutschland etwa die Hälfte der aktuellen amerikanischen Rate. Derzeit noch deutlich tiefer liegt sie in der Schweiz, wo der starke Franken zumindest ein temporäres Bollwerk gegen die Geldentwertung bildet.
Experten zufolge gibt es mehrere Gründe für das Wiederauftauchen der Inflation. An erster Stelle steht die expansive Geldpolitik zahlreicher Notenbanken. Sie kaufen staatliche Schuldpapiere in grossem Mass. Wenn dafür die Notenpresse in Gang gesetzt wird, kommt es zu inflationären Tendenzen. Notenbanken verlieren ihr ursprüngliches Ziel, sich in erster Linie um die Geldwertstabilität zu kümmern, immer mehr aus den Augen und erfüllen Wünsche von Regierungen. Die Inflation kommt der Politik entgegen, weil sie Schulden reduziert.
Zudem gerät die Globalisierung ins Stocken. Protektionismus greift um sich. Abgeschottete Märkte behindern den Wettbewerb, Preise steigen. Für offene Volkswirtschaften wie die Schweiz, die rund die Hälfte ihrer Wirtschaftsleistung im Ausland erbringt, verheisst das Aufflammen des Wirtschaftsnationalismus wenig Gutes.
Ferner haben Erdölnotierungen wieder angezogen. Da gemäss Internationaler Energieagentur die fossilen Energieträger weltweit immer noch mehr als drei Viertel aller genutzten Energiequellen ausmachen, wirkt ein höherer Erdölpreis unmittelbar preistreibend. In China, das sich anschickt, die bisher grösste Wirtschaftsmacht der Welt, die USA, zu überholen, halten fossile Energien am Energiemix immer noch gegen 80 Prozent – aller Nullemissionsrhetorik an Wirtschaftsgipfeln zum Trotz. Weitere Gründe für das Anziehen der Teuerung sind Knappheiten bei Rohstoffen wie Kupfer und Bauholz.
Sollte die Inflation auch die Schweiz erreichen, wäre das wenig erbaulich. Inflation fördert die Flucht in Sachwerte wie Liegenschaften, was für zusätzlichen Preisauftrieb sorgt. Der Immobilien- bzw. Eigentumserwerb für jüngere Generationen würde noch hürdenreicher als bisher, insbesondere wenn die Einkommensentwicklung dem allgemeinen Preisauftrieb hinterherhinkt.


Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau
Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.
Wofür eine Immobilienbewertung?
Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke
Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
«Ich hätte nie gedacht, dass ein Treppenlift so günstig ist!»
Für viele ältere Menschen kann das Treppensteigen im eigenen Haus zum Problem werden. Weil die Treppe zum unüberwindbaren Hindernis wird, bleibt oft nur der Umzug in ein Heim. Doch es gibt eine Alternative – und die ist erst noch viel günstiger: der Treppenlift.
Die Rechnung ist schnell gemacht. Die reinen Aufenthaltskosten in einem Altersheim belaufen sich auf rund 6500 Franken pro Monat. Ein guter, gerader Treppenlift kostet nur eine Monatsmiete in diesem Rahmen; ein Kurvenlift vielleicht zwei. Somit ist ein Treppenlift schon nach ein bis zwei Monaten amortisiert. Cheftechniker Beat Mühlemann vom Treppenlifthersteller Stannah sagt: «Viele unserer Kundinnen und Kunden sind geistig topfit, führen ihren Haushalt seit Jahrzehnten selbständig und haben Freunde und Verwandte in der Nähe. Nun müssten sie ihr geliebtes Zuhause aus einem einzigen Grund aufgeben: weil die Treppe zum unüberwindbaren Hindernis wird. Ein Treppenlift behebt dieses Problem auf einen Schlag.» Die 76-jährige Erna Bruppacher (Name geändert) ist begeistert: «Der Treppenlift gibt mir viel Lebensqualität zurück. Ich kann in meinem Haus wohnen bleiben, sorgenfrei und in der Nähe meiner Tochter und Enkel. Ich hätte nie gedacht, dass ein Treppenlift so günstig ist, und habe wieder richtig Freude am Alltag.»

Beat Mühlemann hat in der Schweiz schon Tausende Treppenlifte installiert. Er sagt: «Ein Anruf genügt und wir kommen vorbei, schauen uns die Situation an und unterbreiten ein Angebot nach Mass. Denn jeder Treppenlift wird auf die Gegebenheiten im Haus abgestimmt.»
Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten:
Tel. 062 511 72 46 | sales@stannah.ch
Die HERAG AG ist ein Schweizer Familienunternehmen. Wir verhelfen Menschen seit bald 40 Jahren in der ganzen Schweiz zu mehr Unabhängigkeit, Sicherheit und Komfort.
HERAG AG
Treppenlifte
Tramstrasse 46
8707 Uetikon am See www.stannah.ch In Zusammenarbeit mit

Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
Ich schreibe diese Zeilen noch bevor wir das Resultat zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Juni 2021 kennen. Unabhängig des Ausgangs der Abstimmung zum CO2-Gesetz beschäftigt das Thema Energie auch den Grossen Rat. Im Herbst 2020 hat das Aargauer Parlament entschieden, die jährlichen Fördermittel für das Gebäudeprogramm zu erhöhen. Seit dem 1. März 2021 besteht im Kanton Aargau deshalb ein ausgebautes Förderprogramm für Energieberatungen, die Sanierung von Gebäudehüllen, den Ersatz von fossilen Heizungen und für Pilotanlagen. Es dauerte allerdings keinen Monat bis mich ein aufmerksamer Bürger kontaktierte und mir schrieb, dass der Anschluss an ein Wärmenetz vom Kanton Aargau nicht gefördert würde. Ob dieser Aussage war ich sehr erstaunt, weil ich mir aufgrund der parlamentarischen Beratung sicher war, dass sie nicht stimmen konnte. Ich ging aber der Sache nach und musste feststellen, dass der Bürger Recht hatte.
Doch wie kann das sein? Das Harmonisierte Fördermodell der Kantone aus dem Jahr
2015 (HFM 2015) sieht im Bereich der Wärmenetze zwei verschiedene Massnahmen zur Förderung vor. Entweder wird als Einzelmassnahme direkt der Anschluss gefördert (Massnahme M07) oder der Wärmenetzbetreiber erhält einen Förderbeitrag pro MWh und Jahr (Massnahme M18). Die allermeisten Kantone setzen auf eine Förderung des Anschlusses. Der Kanton Aargau aber fördert als einer von wenigen Kantonen die Wärmenetze mit einem Förderbeitrag an die Wärmenetzbetreiber. Der Kanton Bern wendet sogar beide Förderarten an.
Wo liegt denn nun das Problem? Während die Massnahme M07 kurzfristig einen Investitionskostenbeitrag an den Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin leistet – wie bei allen anderen Einzelmassnahmen wie Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen, automatischen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen ebenfalls – führt eine Förderung der Massnahme M18 zu einem langfristig tieferen Energiepreis, weil der Wärmenetzbetreiber die Energie dank tieferer Investitionskosten günstiger verkaufen kann. Für die Technologieentscheidung beim Liegenschaftsbesitzer bzw. der Liegenschaftsbesitzerin ist aber relevant, wie hoch die Investitionen in das neue Heizsystem sind, insbesondere dann, wenn es sich um ältere Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer handelt, welche verständlicherweise kaum langfristige Unterhalts- und Betriebskostenrechnungen anstellen.
Im Kanton Aargau wird also der Anschluss an ein Wärmenetz gegenüber den anderen
Technologien (Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen, automatischen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen) entschieden benachteiligt. Und dies obwohl gerade die Wärmenetze hinsichtlich des sich abzeichnenden Strommangels im Winter (Problematik der Winterlücke) im Vergleich mit anderen Einzelmassnahmen wie Wärmepumpen deutlich besser abschneiden.
Zusätzlich benachteiligt wird der Anschluss an das Wärmenetz dadurch, dass eine Erstinstallation eines Wasserverteilsystems beim Wärmenetzanschluss nicht gefördert wird, bei den übrigen Einzelmassnahmen wie Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen, automatischen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen aber schon. Das ist völlig absurd, überhaupt nicht logisch und widerspricht dem Grundsatz der Technologieneutralität.
Ich habe deshalb noch im März im Grossen Rat eine Motion eingereicht, welche sofort eine Änderung des Fördersystems für Wärmenetze fordert, damit bei allen Technologien gleich lange Spiesse herrschen.
Was lernen wir daraus? Wir Politikerinnen und Politiker sind immer sehr dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung. Denn mit den Gesetzen oder Krediten geben wir zwar den Rahmen vor, aber die Verwaltung setzt diese um. Geschieht diese Umsetzung nicht zufriedenstellend, so müssen Korrekturen erfolgen. Dieses Beispiel zeigt aber auch auf, wie Fördersysteme schnell zu Fehlanreizen führen und – warum auch immer –einzelne Technologien benachteiligt werden.
Hagelstürme verursachen jedes Jahr Schäden in Höhe von mehreren Millionen Franken. Sie stellen somit eines der grössten Naturrisiken der Schweiz dar. Neue Hagelkarten geben Auskunft über die Häufigkeit und Intensität von Hagelereignissen in der Schweiz.

Für den Kanton Aargau ist in 50 Jahren mindestens einmal eine Hagelkorngrösse über 3 cm und regional sogar über 4 cm Durchmesser auf einem typischen Einfamilienhaus von 100 m2 Fläche zu erwarten.
Da Hagel ein kleinräumiges Wetterphänomen darstellt, ist er schwer zu messen. Die Erfassung der Hagelunwetter ist nur mit dem Wetterradarnetz möglich, welches im Fünf-Minuten-Takt ein detailliertes Bild der Niederschläge liefert. Im Radarbild wird klar sichtbar, ob es sich beim Niederschlag um Nieselregen, Starkregen oder Hagel handelt. Für die Erstellung der neuen Hagelkarten wurden die Messungen von 40’000 Hagelereignissen (Analyseperiode 2002 bis 2020) aus dem Radarmessnetz ausgewertet. Zudem wurden die Hagelmeldungen aus der App von Meteo Schweiz und einem Messnetz von 80 automatischen Hagelsensoren zur Plausibilisierung herangezogen. Die neuen Hagelkarten entstanden aus der Zusammenarbeit folgender Projektpartner: der Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS), dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV), der Schweizerischen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft (Schweizer Hagel) und dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA), sowie den Bundesämtern für Bevölkerungsschutz (BABS), für Landwirtschaft (BLW), für Umwelt (BAFU) und Meteo Schweiz.
Die neuen Hagelkarten bilden eine gute Grundlage für die Planung von Präventionsmassnahmen vor Hagelschäden, die Beurteilung von Hagelereignissen und für die Berechnung von Versicherungsprämien.
Die Hagelkarten sind frei verfügbar und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.hagelklima.ch
Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Grafik: Meteo Schweiz
In der Schweiz hagelt es jeden Sommer viel und oft. Trotzdem ist Hagel schwer zu messen, da er unerwartet auftritt und meistens nur kleine Gebiete betrifft. Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz hat mit Partnerorganisationen erstmals eine national einheitliche Hagelkarte erarbeitet, die sowohl das Auftreten als auch die Stärke von Hagelereignissen darstellt. In den Karten sind Informationen darüber enthalten, wie oft und wo es hagelt und mit welcher Hagelkorngrösse über einen bestimmten Zeitraum gerechnet werden muss.
Erhebliche Schäden an Gebäuden Hagelstürme stellen eines der grössten Naturrisiken in der Schweiz dar, verursachen sie doch jedes Jahr Schäden von mehreren Millionen Franken. Deshalb besteht für Betroffene aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Versicherungs- und Bauwesen sowie den Einsatzorganen der Feuerwehr und des Zivilschutzes das Bedürfnis nach einer einheitlichen, landesweiten Grundlage zur Beurteilung der Hagelgefährdung. Die bisher vorhandenen Hagelkarten beruhten auf älteren Daten, verwendeten unterschiedliche Methoden und zeigten deshalb zum Teil grosse Unterschiede. Die neuen Hagelgefährdungskarten bieten die zeitlich und räumlich präziseste verfügbare Grundlage zur Bewertung des Hagelschadenrisikos in allen Regionen der Schweiz. Damit können Betroffene aus den jeweiligen Sektoren gezielt Massnahmen zur Minderung oder zum Tragen der mit Hagel verbundenen Risiken treffen.
Anwendungsbeispiel Gebäudeschutz Wiederkehrwerte von Hagelkorngrössen sind gerade für Hausbesitzer und Gebäu-
deversicherungen sehr interessant. Der Hagelschaden an Gebäuden beträgt in der Schweiz im Durchschnitt 93 Millionen Franken pro Jahr. Deshalb ist es besonders wichtig, dass mit entsprechenden Materialien und Bauweisen bei Gebäuden ein möglichst guter Schutz gegen Hagel gewährleistet wird.
Das maximale bei «MESHS» (engl. Maximum Expected Severe Hail Size) erwartete Hagelkorn bezieht sich auf die Referenzfläche von einem Quadratkilometer.
Die Hagelkorngrösse auf einer Referenzfläche «LEHA» (engl. Largest Expected Hail on a reference Area) beschreibt das grösste zu erwartende Korn auf einer kleineren Referenzfläche, in diesem Fall 100 Quadratmeter. Die Referenzfläche von 100 Quadratmetern wurde mit den beteiligten Anspruchsgruppen ausgewählt –diese Fläche entspricht etwa der Grundfläche eines typischen Einfamilienhauses.
Für die Gefährdungskarte Gebäudeschutz wurden die Wiederkehrwerte der Hagelkorngrösse der 50-jährlichen Wiederkehrperiode von MESHS in LEHA-100 umgerechnet.
Laut der Gefährdungskarte Gebäudeschutz ist in einem Zeitraum von 50 Jahren landesweit verbreitet mit Hagelkorngrössen von mindestens drei Zentimetern auf der Referenzfläche eines Hausdaches zu rechnen. Innerhalb eines Quadratkilometers kann die maximale Korngrösse jedoch immer noch über sechs Zentimeter betragen. In einigen Fällen kann innerhalb eines Quadratkilometers die grösste Hagelkorngrösse auch auf der kleineren Referenzfläche auftreten. Diese Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering. Die vorliegenden Karten stellen eine aktualisierte Grundlage dar, um die lokale Hagelgefährdung einzuschätzen. Die Karte der Hagelzonen in Anhang G1 der Norm SIA 261/1 (2020) bleibt unverändert gültig. Darin wird festgehalten, in welchen Gegenden hagelresistentes Bauen notwendig ist und welche Massnahmen dafür geeignet sind.


Konstantin von Gunten und Mark Palucaj TFB, Wildegg
Tatsächlich verstecken sich Baustoffe in Gebäuden, welche die Gesundheit negativ beeinflussen können, wobei Asbest wohl eines der gefährlichsten Materialien darstellt. Durch die hervorragenden chemischen und technischen Eigenschaften fand Asbest in diversesten Bauprodukten Verwendung. So kann es in Gebäuden mit Baujahr vor 1990 im Verglasungskitt und in Fliesenklebern (vor allem Sockelfliesen) gefunden werden. Asbest kann auch in den Putzen und Farbanstrichen vorkommen1. Gefährlichere Formen von Asbest, welche bereits durch Erschütterungen Fasern freisetzen, finden sich zum Beispiel in PVC-Belägen in Küchen oder in Brandschutzplatten bei Elektroinstallationen.
Neben Asbest gibt es aber eine ganze Reihe weiterer Schadstoffe, wie zum Beispiel die krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), welche in
teerhaltigen Bauteilen (vor 1990 verbaut) vorkommen. Die ebenfalls krebserregenden und toxischen polychlorierten Biphenyle (PCB) finden sich als Weichmacher in Fugendichtungsmassen und Farbanstrichen (bis 1975) oder in Ölen von elektrischen Anlagen (bis 1986). Als Schadstoffe sind auch Schwermetalle wie Blei und Quecksilber sowie organische Holzschutzmittel anzusehen.
Wann untersuchen?
Bei Umbauten oder beim Rückbau ist der Bauherr gemäss der Bauarbeitenverordnung (BauAV)2 und dem Gesetz über die Unfallversicherung (UVG)3 für die Sicherheit der Arbeiter vor Ort verantwortlich. Konkret heisst das, dass für Gebäude, die vor 1990 errichtet wurden, eine Schadstoffuntersuchung vorliegen muss, um Risiken im Zusammenhang mit Asbest, PAK und PCB auszuschliessen4. Schadstoffuntersuchungen müssen nicht immer das gesamte Gebäude betreffen, sondern können individuell auf das Planvorhaben eingegrenzt werden.

Mögliche Schadstoffvorkommen in Gebäuden.
Grafik: TFB
Die möglichst frühe Ermittlung einer potentiellen Gefährdung lohnt sich. So kann beim Auffinden von Schadstoffen das Bauvorhaben angepasst werden. Wird eine Untersuchung zu spät durchgeführt und werden Schadstoffvorkommen erst während eines Baus vorgefunden, entstehen Mehrkosten durch die Unterbrechung laufender Arbeiten und es kann sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch wenn keine Bauarbeiten geplant sind, kann eine Schadstoffdiagnose sinnvoll sein. Asbesthaltige Materialien wie PVC-Beläge, Dichtungsringe, Akustikplatten oder Faserzement können bei Alterung und mechanischer Einwirkung anfangen, Fasern freizusetzen. PAK-haltige Materialien können über die Zeit volatile Stoffe wie Naphthalin oder Anthracen an die Luft abgeben. Ähnliches gilt auch für PCBs aus Farbanstrichen und Fugendichtungsmassen.
Baujahr nach 1990: wie sicher?
Auch Gebäude nach 1990 können Schadstoffe enthalten, beispielsweise wegen kontaminiertem Gips5. Das Aufbrauchen von Restbeständen sowie der unwissentliche Weiterverkauf asbesthaltiger Produkte (Faserzementplatten) kann dazu führen, dass auch neue Gebäude Asbest aufweisen. Importiertes Material kann ebenfalls Asbest enthalten, denn ein umfassendes EU-Asbestverbot gibt es erst seit 20056 und in vielen anderen Ländern ist Asbest immer noch ein zugelassener Baustoff.
Dann gibt es Schadstoffe, welche weiterhin verbaut werden. Klare Vorschriften gibt es zu den Chlorparaffinen (CP), die nach dem PCB-Verbot 1975 vermehrt eingesetzt wurden. Sie kommen in Fugendichtungsmassen, Bauschäumen und Farbanstrichen vor. Diese Substanzen können weiterhin verwendet werden, sollten aber bei Rückbauten getrennt und mit den nötigen Schutzmassnahmen behandelt werden. Ein anderes Beispiel sind künstliche Mineralfasern wie Glaswolle

Erhöhte Sicherheitsmassnahmen bei Schadstoffuntersuchung.
oder Steinwolle, die in Deutschland und Österreich als krebsverdächtig eingestuft werden7
Werden beim Umbau Ober- und Unterboden bewegt, sollten mögliche Bodenbelastungen abgeklärt werden, was ebenfalls von Schadstoffdiagnostikern durchgeführt werden kann. Zum Beispiel könnten bei solchen Untersuchungen invasive Pflanzen (Neophyten) festgestellt werden. Eine Schadstoffuntersuchung kann auch weitere biologische und auch physikalische Risiken in Gebäuden aufzeigen, wie Schimmel und Radon.
Viel zu teuer, oder?
Gemäss dem Amt für Hochbauten der Stadt Zürich, kann die Schadstoffuntersuchung
allein bis zu 0,07 Prozent der Bausumme ausmachen8. Dieser Anteil wird bei grösseren Bauten kleiner, da zum Beispiel in einem Bürogebäude nicht jede Räumlichkeit beprobt werden muss, wenn überall der gleiche Verputz und die gleichen Bodenbeläge vorliegen.
Treten Schadstoffvorkommen auf, müssen in komplexen Fällen Gebäudediagnostiker während der Sanierung zugezogen werden, damit ein sicherer Umgang mit Schadstoffen sichergestellt ist. Zusammen mit dieser Dienstleistung sowie der obligatorischen Nachkontrolle kann die Diagnostik bis zu 0,5 Prozent der Bausumme ausmachen. Verglichen mit den wesentlich höheren Sanierungskosten (im Schnitt 3x mehr) ist dieser
Anteil jedoch gering. Zusätzlich kann eine Schadstoffdiagnose auch den Wiederverkaufswert des Gebäudes steigern.
Wer kann helfen?
Es gibt diverse Unternehmen, welche Schadstoffuntersuchungen in Gebäuden anbieten.
Eine Zusammenstellung von Diagnostikern findet man zum Beispiel beim Forum Asbest Schweiz (FACH)9 oder beim Fachverband Gebäudeschadstoffe (FAGES)10. Man sollte darauf achten, dass Schadstoffdiagnostiker transparent und unabhängig sind. So ist Vorsicht geboten, wenn Sanierungsunternehmen Diagnosen und Luftmessungen direkt oder durch Tochtergesellschaften anbieten, denn das Auffinden zahlreicher Schadstoffvorkommen oder ein unsauberer Rückbau bieten einem Sanierer finanzielle Vorteile11
1 https://www.jaeckli.ch/fileadmin/pdf/ Publikationen/Umwelttechnik_Schweiz_Asbest_ in_Putzen.pdf
2 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/560/de#a3
3 https://www.fedlex.admin.ch/eli/ cc/1982/1676_1676_1676/de
4 https://www.bafu.admin.ch/ Modul: Bauabfälle
5 https://eu-recycling.com/Archive/28200
6 https://blog.gsa-messgeraete.de/globale-verbreitungvon-asbest/
7 https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/ asbest-und-kuenstliche-mineralfasern
8 https://www.asca-vabs.ch/asca/Block_3_PolluConf_ Pra_sentation_DE.pdf
9 http://www.forum-asbest.ch/
10 http://www.fages.org/
11 https://bilbau.ch/de/article/wenn-asbest-diagnosenabsichtlich-gef%C3%A4lscht-werden
























Renditeobjekt Kleindöttingen
Restaurant mit Wintergarten, 15 Wohnungen (4x 3½ Zimmer, 1x 4 Zimmer, 10x Studios), voll vermietet, 2’302 m2 Grundstück, Ausnützungsreserve
2 Einzelgaragen, 18 Kundenparkplätze Verkaufspreis auf Anfrage
Einfamilienhaus Mellingen
7 Zimmer, 155 m2 Wohnfläche 3’702 m2 Grundstück, ausserhalb der Bauzone inkl. Garage und Werkhalle Verkaufspreis CHF 1’490’000.–
Reihenhaus Baden
6 Zimmer, 130 m2 Wohnfläche 187 m2 Grundstück
Familienfreundliches Wohnquartier Verkaufspreis CHF 950’000.–
Eigentumswohnung Büttikon 4½-Zimmer-Maisonettewohnung 145 m2 Wohnfläche, 15 m2 Terrasse inkl. 1 Hobbyraum, inkl. 2 Garagenplätze Verkaufspreis CHF 790’000.–
Einfamilienhaus Hunzenschwil
7½ Zimmer, 213 m2 Wohnfläche 1’428 m2 Grundstück mit toller Gartenanlage, Baulandreserve Werkstattschopf und ein Gartenhaus inkl. Doppelgarage Verkaufspreis CHF 1’400’000.–
Einfamilienhaus Brugg
Reserviert!
6½ Zimmer, 148 m2 Wohnfläche 420 m2 Grundstück, gedeckter Sitzplatz Fernsicht zu den Alpen inkl. Garage und Vorplatz Verkaufspreis auf Anfrage
Maisonettewohnung Birmenstorf AG Reserviert!
5½ Zimmer, 129.5 m2 Wohnfläche Dachgeschoss mit Galerie, Duschzimmer, Schlafzimmer und Ankleide inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 560’000.–

Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Frage:
Ich besitze als Alleineigentümerin ein Mehrfamilienhaus mit vier vermieteten Wohnungen. Nun möchte ich eine oder mehrere Wohnungen verkaufen – kann ich das?
Antwort:
Als Alleineigentümerin gehören alle Wohnungen Ihnen. Im Grundbuch gibt es eine Parzellennummer, und Sie sind als Eigentümerin eingetragen. Wenn Sie eine der vier Wohnungen verkaufen wollen, muss die Liegenschaft zuerst in die vier Wohnungen «aufgeteilt» werden. Diese Änderung muss dann auch im Grundbuch vollzogen werden.
Konkret bedeutet dies, dass Sie die vier Wohnungen zu Stockwerkeigentum ausscheiden müssen. Aus Alleineigentum wird Stockwerkeigentum mit vier Einheiten. Jede dieser Wohnungen erhält im Grundbuch ein eigenes Grundbuchblatt und eine Parzellennummer.
Am besten ziehen Sie einen Architekten zur Unterstützung bei. Mit den vollständigen Planunterlagen des Mehrfamilienhauses kann er die Liegenschaft aufteilen. Die vier Wohnungen werden als Sonder-
recht bezeichnet und jede in einer anderen Farbe auf den Plänen eingefärbt. Auch die übrigen Räume und Flächen müssen nun den einzelnen Wohnungen im Sonderrecht zugewiesen werden. Für jede Wohnung muss ein Keller oder ein Estrich zugeordnet werden, allenfalls auch Balkone, Sitzplätze, Gartenanteile, Terrassen, Parkplätze usw. An diesen Räumen und Flächen wird ein ausschliessliches Nutzungsrecht begründet und in der Farbe schraffiert, die die dazugehörige Wohnung hat.
Bestimmte Teile der Liegenschaft bleiben im gemeinschaftlichen Eigentum, zum Beispiel das Treppenhaus, die Waschküche, die Zufahrtswege oder die Garageneinfahrt.
Wertquote und Reglement
Wenn Sie nun die ganze Liegenschaft aufgeteilt haben in Sonderrecht, ausschliessliches Nutzungsrecht und gemeinschaftliches Eigentum, dann muss für jede Wohnung die Wertquote berechnet werden.
Jede Wohnung bzw. jede Stockwerkeigentumseinheit erhält eine Wertquote, die Wertquoten müssen zusammen 1000/1000 ergeben. Die Wertquote bemisst sich insbesondere anhand der Fläche und der Lage der Wohnung. Auch dabei ist Ihnen ein Architekt oder ein Immobilienbewerter behilflich.
Für die Begründung von Stockwerkeigentum müssen Sie nun noch ein Reglement erstellen. Auch wenn im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vieles geregelt ist (ZGB Art. 712a ff.), ist das Reglement nötig, und es muss auch beim Grundbuchamt hinterlegt werden.
Das Reglement enthält die Aufteilung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Einerseits werden die vier Stockwerkeigentumseinheiten mit den jeweiligen Wohnungen, anderseits werden aber auch die Gebäudeteile im gemeinschaftlichen Eigentum sowie die Räume im ausschliesslichen Nutzungsrecht wie Keller, Parkplätze etc. aufgeführt. Das Reglement enthält unter anderem auch Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer und der Verwaltung sowie Regelungen betreffend die Durchführung der Versammlung.
Mit den angepassten Plänen, auf welchen die einzelnen Stockwerkeinheiten ersichtlich sind, und dem Reglement kann beim Notar alles in die Wege geleitet werden, um beim Grundbuchamt die Änderung vom Alleineigentum in Stockwerkeigentum vorzunehmen.
Wenn Sie dann das Stockwerkeigentum begründet haben, können Sie eine oder mehrere Wohnungen verkaufen.
Es stellen sich in diesem Prozess immer viele Fragen, die alle individuell beantwortet werden müssen. Die Rechtsberatung, Bauberatung und Immobilienbewertung des HEV Aargau arbeiten bei solchen Aufträgen immer sehr eng zusammen und können professionelle und individuelle Lösungen anbieten.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Nach erfolgter rechtmässiger Kündigung ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt zu räumen und zurückzugeben. Dieser Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten, falls der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

MLaw, Rechtsanwalt, Siegrist Ries und Partner, Rechtsanwälte und Notariat, Aarau
Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 Abs. 1 OR). Der Mieter hat das Mietobjekt zu räumen und dem Vermieter gereinigt und unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel zu übergeben.
In der Praxis kommt es vor, dass dem Mieter gekündigt wird, er sich aber weigert, das Mietobjekt zu räumen. Sei es, weil er die Kündigung als unzulässig erachtet oder weil er das Mietobjekt nicht verlassen will. Erachtet der Mieter eine Kündigung als miss-

Lüftungsreinigung
Kanalunterhalt
Kanalsanierung
bräuchlich, so kann er diese innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 273 Abs. 1 OR). Bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens und eines allfälligen anschliessenden Gerichtsverfahrens ist die Kündigung nicht rechtskräftig und der Mieter ist demnach nicht verpflichtet, das Mietobjekt zu verlassen. Ein renitenter Mieter kann – auch wenn seine Vorbringen unbegründet sind – den Vermieter in aufwändige und langwierige Verfahren verwickeln und die Räumung des Mietobjekts für beträchtliche Zeit verzögern.
Rechtsschutz in klaren Fällen
Die Zivilprozessordnung kennt das Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen, welches, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, für die zeitnahe Ausweisung des Mieters aus dem Mietobjekt sorgen kann.
Gemäss Art. 257 Abs. 1 ZPO kann das Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen zur Anwendung gelangen, wenn der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist (lit. a) und die Rechtslage klar ist (lit. b). Das Verfahren betreffend Rechts-
schutz in klaren Fällen ist auf einen zügigen Entscheid des Gerichts ausgelegt. So muss etwa, anders als es grundsätzlich vor der Anrufung des Gerichts vorgesehen ist, kein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Im Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen wird üblicherweise nur ein Schriftenwechsel durchgeführt und auf eine Verhandlung verzichtet. Das Verfahren kann bereits vor Ablauf des Mietverhältnisses eingeleitet werden, wenn der Vermieter mit guten Gründen davon ausgehen kann, dass der Mieter die Mietsache nicht termingerecht verlassen wird. Der Vermieter kann bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist und unabhängig davon, ob der Mieter die Kündigung angefochten hat1, im Verfahren nach Art. 257 Abs. 1 ZPO die Ausweisung des Mieters aus der Mietsache verlangen.
Wir sorgen für saubere Luft. Lüftungsreinigung
Lüftungsreinigung
Kanalunterhalt
Kanalsanierung
Kanalunterhalt
Kanalsanierung
Das Verfahren nach Art. 257 Abs. 1 ZPO scheint demnach ein geeignetes Mittel, um zu einem raschen Entscheid über die Ausweisung des Mieters zu gelangen. Es birgt aber auch Tücken. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass der Sachverhalt, also die Tatsachen, auf welche sich das Gericht stützen soll, sofort beweisbar oder unbestritten ist und die Rechtslage klar ist. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Sachverhalt sofort beweisbar, wenn er ohne zeitliche Verzögerung und ohne besonderen Aufwand nachgewiesen werden kann. Der Beweis ist in der Regel durch Urkunden zu erbringen. Für die Verneinung eines klaren Falles genügt es, dass der Beklagte substantiiert und schlüssig Einwendungen vorträgt, die in tatsächlicher Hinsicht nicht sofort widerlegt werden können und die geeignet sind, die bereits gebildete richterliche Überzeugung zu erschüttern2. Wird die Zulässigkeit der Kündigung schlüssig bestritten oder müssen umfangreiche Beweise abgenommen werden (z. B. Zeugen), liegt kein klarer Fall vor. So können etwa
Kündigungen wegen Vertragsverletzungen des Mieters (z. B. Verstoss gegen ein Tierhaltungsverbot, Streit unter Mietern als Störung des Hausfriedens) relativ einfach bestritten werden (z. B. mit den Vorbringen, dass ein anderer Mieter den Hausfrieden stört oder dass keine Tierhaltung stattfindet). Der Sachverhalt ist in diesen Fällen nicht unbestritten und meist nicht sofort mittels Urkunden beweisbar.
Ein Verfahren im Rechtsschutz nach klaren Fällen ist nur bei sofort beweisbarem Sachverhalt zu empfehlen. Im Mietrecht liegt dies häufig bei Kündigungen wegen Zahlungsverzug (Art. 257d OR) vor. Der Vermieter muss darlegen, dass ein Zahlungsverzug des Mieters vorliegt, der Zahlungsrückstand auch nach Ansetzen einer Nachfrist (bei Wohn- und Geschäftsräumen: 30 Tage) nicht beglichen wurde und die Kündigung sodann unter Einhaltung der Formalien und der Frist (bei Wohnund Geschäftsräumen: 30 Tage) ausgesprochen wurde. Der Sachverhalt gestaltet sich bei Zahlungsverzugskündigungen üblicherweise überschaubar und ist besser beweisbar als bei anderen Kündigungen. Auch bei Zahlungsverzugskündigungen ist aber Vorsicht geboten, Schwierigkeiten können sich etwa ergeben, wenn der Mieter die offenen Mietzinse nicht durch Einzahlung, sondern durch Verrechnung tilgt und damit der Bestand der Verrechnungsforderung Streitpunkt wird oder einzelne Sachverhaltselemente (z. B. Abwarten der Zahlungsfrist von 30 Tagen) nicht genügend behauptet und bewiesen werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen ein Verfahren ist, welches geeignet ist, eine schnelle Ausweisung des Mieters aus dem Mietobjekt zu bewirken. Voraussetzung für eine Gutheissung der Klage ist allerdings, dass die Sach- und Rechtslage sofort klar ist. Nur bei klaren Fällen ist ein Vorgehen nach Art. 257 ZPO zu empfehlen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Zeit und Geld in ein Verfahren investiert werden, welches schlussendlich nicht zum Ziel führt. Dies gilt umso mehr, als auch ein Verfahren in Rechtsschutz in
klaren Fällen eine gewisse Zeit dauert. Nach Einreichung des Gesuches durch den Vermieter erhält der Mieter Gelegenheit zur Stellungnahme. Allenfalls folgen danach weitere Stellungnahmen von Vermieter und Mieter und schlussendlich dauert es wiederum einige Wochen, bis das Gericht das Urteil fällt. Von der Gesuchseinreichung bis zu einem rechtskräftigen Urteil können ohne Weiteres mehrere Monate vergehen.
Ausweisung nach Verfahren
Kommt ein Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen nicht in Frage, hat der Vermieter den üblichen Verfahrensweg zu beschreiten. Zuerst ist die Schlichtungsbehörde anzurufen. Kommt es im Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung, wird die Klagebewilligung ausgestellt, welche den Gang an das Gericht ermöglicht. Dieses Vorgehen dauert länger als ein Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen, setzt aber nicht voraus, dass der Sachverhalt sofort beweisbar und die Rechtslage klar ist. Der Vermieter kann sich zweimal uneingeschränkt zum Sachverhalt äussern und die Beweismittel sind nicht beschränkt.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es verschiedene Verfahren gibt, im Rahmen deren der Mieter verpflichtet werden kann, ein Mietobjekt zu räumen und dem Vermieter zurückzugeben. Das Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen verspricht eine schnelle Erledigung der Angelegenheit, weist aber verschiedene Tücken auf. Es ist nur zu empfehlen, wenn der Sachverhalt sofort bewiesen werden kann und die Rechtslage klar ist. Vor der Anrufung des Gerichts ist im Einzelfall zu prüfen, wie vorgegangen werden soll. Es empfiehlt sich, vor der Anrufung eines Gerichts anwaltlichen Rat beizuziehen. Mit einer frühzeitigen Abklärung und Prüfung des Vorgehens können zeit- und kostenaufwendige Gerichtsverfahren vermieden werden.
1 BGer 4A_401/2020 vom 30. September 2020, E. 5.2.
2 BGE 138 III 620, E. 5.1.1.
energieberatungAARGAU

Es lohnt sich!
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu:
– Gebäudeerneuerungen
– Fensterersatz
– Heizungs- und Boilerersatz
– Solaranlagen
– elektrischen Verbrauchern und Beleuchtung
– Neubauten
– Förderprogrammen
energieberatungAARGAU –eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Kostenlose Beratung am Telefon und per Mail: 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch
Beratungen vor Ort durch unabhängige Fachleute
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag ch /energieberatung




• Seriöse, unverbindliche Beratung
• Top-Enthärtungsanlage und Top-Qualität
• Rasche Lieferung, professionelle Montage
• Flexible Entscheidung nach dem Probejahr (Abo, Kauf, Rückgabe)
• Über 7'500 Kunden in der ganzen Schweiz
· info@kalkmaster.ch


Dach- & Lukarnenbau AG

Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen? Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht!
Zimmerli Dachlukarnen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen geplant, im eigenen Werk als Fertigelement und in bester Schweizer Qualität hergestellt und in einem Tag montiert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Rohrerstrasse 20 • 5000 Aarau • Tel. 062 822 37 23 • www.zdl.ch

Jeannine Stierli, Spreitenbach
Kaum eine Pflanze wird so sehr mit dem Zauber des Südens in Verbindung gebracht wie der Lavendel (Lavendula officinalis). Das leuchtende Blauviolett der Blüten zusammen mit dem wunderbaren, betörenden Duft versetzt einen augenblicklich in Ferienstimmung. Lavendel ist von alters her als Heilpflanze bekannt. Ursprünglich kommt der Lavendel aus dem Mittelmeerraum. Inzwischen findet man die Pflanze jedoch auf allen Kontinenten. Lavendel wird überwiegend wegen der ätherischen Öle der Pflanze angebaut. Berühmt für ihre riesigen Anbauflächen von Lavendel ist vor allem der Süden Frankreichs: «Essence de Provence», die Seele der Provence.
Früher wurde wilder Lavendel, der in einer Höhe von 800 bis 1500 Metern gedeiht, unter harten Bedingungen von Hand ge-
erntet. Heute führen nur noch wenige Menschen diese anstrengende Arbeit aus. In Frankreich wird neben dem Echten oder Schmalblättrigen Lavendel, auch Lavandin (eine natürliche Kreuzung von echtem Lavendel und Breitblättrigem Lavendel) angebaut. Diese Lavendelsorte trägt mehr Rispen und ist viel ergiebiger als die wilden Sorten. Deshalb ist ihr ätherisches Öl viel kostengünstiger. Der grösste Teil des Lavandin wird nach Grasse im Südosten Frankreichs verkauft, der Metropole für den Duftstoffhandel.
Auch in unseren Gärten ist Lavendel sehr beliebt. Er ist ein Sommerblüher und bereichert uns mit seinen unzähligen, kleinen blauvioletten Blüten sowie dem wunderbaren Duft. Er eignet sich sehr gut als Beet-Einfassung oder an Hängen. Auch als Kübel- oder Topfpflanze macht er sich gut. In Terracotta-Töpfen ist er besonders deko-
rativ und verleiht dem Ganzen ein mediterranes Flair. Lavendel gefällt nicht nur durch seine Blüten, sondern auch durch die silbergrauen Blätter. Lavendelblüten sind ein Magnet für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten.
Oft werden Rosen und Lavendel als Beet-Partner zusammen gepflanzt. Beide ergänzen sich optisch perfekt, passen jedoch von den Bodenansprüchen nicht zueinander. Der Lavendel gehört zur Familie der Lippenblütler. Er wird bis zu 60 cm hoch. Die Blütezeit beginnt Ende Juni bis August/ September. Es gibt mehr als 25 bekannte Lavendelarten, eine der beliebtesten Arten in unseren Breitengraden ist der echte Lavendel (Lavandula angustifolia) wegen seiner Toleranz gegenüber unseren winterlichen Bedingungen. Lavendel erhält man in unterschiedlicher Färbung von zart violett bis blauviolett, aber auch in rosa oder weiss.

Für jede Treppe die richtige Lösung. Handläufe in jeder Form und jede Ecke durchgehend angepasst. Top-Preise. Offerten unter Telefon 062 842 45 63 www.treppenhandlaeufe.ch
Tankrevisionen
Hauswartungen Entfeuchtungen
5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 www.erismannag.ch


Büchi+Fischer AG Malerei
5400 Baden,Tel. 056 222 53 83 5442 Fislisbach,Tel. 056 493 3564



Seit 1879 schaffen wir bleibende Werte
Hochbau – Tiefbau – Holzbau Sanierungen – Renovationen MaxFischerAGPostfach2085600LenzburgFax0628866686Tel.0628866688
www.maxfischer.ch

Kleines Feld, 58 x 22 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 168.–Informationen Tel. 056 641 90 80
Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach
Leider waren wir gezwungen, auch die diesjährige Generalversammlung in schriftlicher Form durchzuführen.
Die Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach hat am 15. April 2021 in Anwesenheit von Vorstand und Protokollführerin stattgefunden.
Alle Traktanden und Anträge wurden genehmigt. Unter den 3656 eingegangenen Stimmzetteln konnten die 250 Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt werden. Die Glücklichen haben den Einkaufsgutschein über 50 Fr. bereits erhalten.
Aufgrund der unsicheren Entwicklung wartet der Vorstand im Moment zu mit dem Planen von weiteren Veranstaltungen.
Wir danken den Mitgliedern für ihre termingerechte Stimmrechtsabgabe und wünschen allen eine schöne und gesunde Sommerzeit.
Der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach
MEHR WERT
FÜR HAUSEIGENTÜMER
Die 70. Generalversammlung des Hauseigentümerverbandes Fricktal (HEV Fricktal) wurde am 10. Juni 2021 gemäss Covid-19-Verordnung 3 ohne physische Teilnahme der Vereinsmitglieder als «Restversammlung» durchgeführt.
An der vorangegangenen schriftlichen Abstimmung beteiligten sich 742 Stimmberechtigte. Dabei wurden alle Geschäfte wie traktandiert mit sehr grosser Mehrheit genehmigt.
Wir danken unseren Mitgliedern für ihre Beteiligung an der Abstimmung und hoffen, sie an einem Vereinsanlass bald wieder persönlich begrüssen zu können.
Vorstand HEV Fricktal
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch
Garnitur 4fach) (2009)
und Betriebskosten (Nebenkosten);
Die Nebenkosten (Heiz-, Warmwasser- und Betriebskostenabrechnung) (2019)
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
20 Prozent Mengenrabatt bei Bestellungen von über 100 Exemplaren des gleichen Artikels. Kein Drucksachenversand unter Fr. 5.– (zuzüglich Versandspesen).
Alle Preisangaben ohne Versandspesen. Preisänderungen vorbehalten. Keine Warenretouren. Versand ins Ausland nur gegen Vorauszahlung.
Mitglied-Nr.:
(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
Datum: Unterschrift:


Ist doch eine gute Nachricht: Ältere Menschen können durch die Optimierung ihrer Wohnsituation bis zu vier Prozent zum jährlichen Energiesparziel der Energiestrategie 2050 für das Heizen von Wohnräumen beitragen. Es gibt drei grundlegende Energiespar-Strategien.
Meistens wird eine Wohnsituation an die jeweilige Lebenssituation angepasst. Junge Eltern wohnen noch bescheiden, aber mit dem Wachsen der Familie oder neuerdings wegen der Möglichkeit, zuhause im HomeOffice arbeiten zu können, entsteht der Wunsch nach einer grösseren Wohnung oder nach einem Einfamilienhaus. Mit zunehmendem Alter und spätestens, wenn die erwachsenen Kinder ausziehen, steht plötzlich oft viel Raum zur Verfügung. Viele Menschen möchten aber bis ins hohe Alter weitgehend selbstständig in ihren vier Wänden wohnen.
Der Energieverbrauch von Privathaushalten ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Dazu gehören der Wohnraumbedarf, das Alter und der energetische Standard des Gebäudes, die Art und Effizienz der Heizungsanlage, die Nutzungsintensität und die Gewohnheiten der Bewohner.
Steigender Energieverbrauch
Der Energieverbrauch pro Kopf wird zudem von der Grösse und Belegung des Haushalts beeinflusst. Gerade dieser Faktor zeigt, dass die Wohnfläche und der damit verbundene Energiekonsum sich mit zunehmendem Alter erheblich erhöhen kann. Mit dem Altern der Babyboomer-Genera-
tion – in der Schweiz gelten die Jahrgänge 1946 bis 1964 als Babyboomer-Jahrgänge –gewinnt die Wohnsituation älterer Menschen deshalb auch aus energetischer Sicht an Interesse. Eine Studie des Nationalen Forschungsprogrammes «Steuerung des Energieverbrauchs» hat untersucht, wie gross das Energiesparpotenzial von Haushalten älterer Menschen ist und warum es nicht ausgeschöpft wird. «Die Wohnsituation der Babyboomer-Generation ist energetisch besonders interessant, weil mit zunehmendem Alter nicht nur die Wohnfläche und damit der Energieverbrauch pro Person steigen, sondern gleichzeitig die Wohnung auch von den Personen selbst als zu
gross eingeschätzt wird», so Dr. Heinz Rütter, Leiter des Forschungsprojektes «Energiesparpotenziale in Haushalten von älteren Menschen». «Wir wollten wissen, wie gross dieses Energiesparpotenzial tatsächlich ist und was ältere Menschen motiviert oder hindert, ihre Wohnsituation energetisch zu optimieren.»
Interessante Studie
Das NFP-71-Projekt «Energiesparpotenziale in Haushalten älterer Menschen» unter der Leitung von Dr. Heinz Rütter, Rütter Soceco, Anja Umbach-Daniel, EBP (ehemals Rütter Soceco), und Dr. Werner Hässig, selbstständiger Energieberater (ehemals Hässig Sustech), untersuchte, wie ältere Menschen wohnen und wie viel Energie sie dabei verbrauchen. Analysiert wurden ihre Einstellungen zum Energiesparen und welche Hürden im Weg stehen, um eine Veränderung der Wohnsituation umzusetzen. Auf dieser Grundlage wurden Massnahmen und Anreize entwickelt, getestet und bewertet sowie die entsprechenden Energiesparpotenziale berechnet. In Interviews mit Haus- und Wohnungseigentümern und Mietern sowie mit Investoren, Betreibern und Hausverwaltungen zeigten sich drei grundlegende Energiespar-Strategien für Haushalte älterer Menschen:
• energetische Sanierungen,
• bauliche und soziale Verdichtung,
• Umzug in eine kleinere Wohnung.
Praktisch alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieterinnen und Mieter zeigen eine generelle Unsicherheit in Bezug auf ihre künftige Wohn- und Lebenssituation und tendieren dazu, sich möglichst viele Optionen offenzuhalten. Eine repräsentative Befragung der Bevölkerung ab 55 Jahren zeigt aber ein beachtliches Potenzial für Einsparungen: 15 Prozent der Eigentümer von Einfamilienhäusern planen in den nächsten fünf Jahren eine Veränderung, und für weitere 54 Prozent ist eine Veränderung langfristig denkbar. Allgemein wird der sich weiter
Fortsetzung Seite 24
Geplante und denkbare Veränderungen der Wohnsituation, nach Einfamilienhaus und Eigentumswohnung.
Einschätzung «Meine Wohnung ist zu gross für mich» in Abhängigkeit vom Alter.

fortsetzende demografische Wandel in der Schweiz zu einem starken Anstieg des Anteils kleiner Haushalte und der Haushalte, in denen ältere Menschen leben, führen. Dies hat einen Einfluss auf den Wohnflächen- und Energiebedarf. Die Studie weist eindeutig auf ein grosses Energiesparpotenzial von Babyboomer-Haushalten hin: Dieses Haushaltssegment wird in den kommenden Jahren schneller als der Rest der Bevölkerung wachsen. Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern weisen dabei nur schon rein von der Grösse der bewohnten Wohnfläche pro Person her den grössten Handlungsspielraum auf.
Energetische Sanierung
Zwei Drittel derjenigen Personen, die ihr Haus energetisch saniert haben und zusätz-
lich durch bauliche Massnahmen oder durch Untervermietung verdichtet haben, geben als Motivation dafür den Klimaschutz und/oder das Energiesparen an. Bei energetischen Sanierungen sind auch die Steigerung des Wohnkomforts und eine bestehende Sanierungsfälligkeit des Gebäudes wichtige Gründe.
Finanzielle staatliche Subventionen haben für die Entscheidung zu sanieren oder baulich zu verdichten nur eine geringe Bedeutung. Für viele Befragte spricht die grosse Investition oder die Unsicherheit, ob sich diese noch rentiert, gegen eine energetische Sanierung oder bauliche Verdichtung. Ein weiteres relevantes Problem, das insbesondere in einer Fokusgruppe mit Besitzern von Einfamilienhäusern sehr deutlich wur-
Dieses Forschungsprojekt wurde im Rahmen des Nationalen Forschungsprograms «Steuerung des Energieverbrauchs» (NFP 71) des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) durchgeführt. Informationen zum Nationalen Forschungsprogramm sind auf www.nfp71.ch zu finden. Das Projekt wurde finanziell unterstützt vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz).
de, ist die Frage der Finanzierbarkeit einer Sanierung mit einer Aufstockung der Hypothek bzw. mit einer neuen Hypothek. Mit einem von den Banken angewandten kalkulatorischen Zinssatz von fünf Prozent erfüllen viele bereits vor der Pensionierung die geforderte Tragbarkeit nicht mehr, auch wenn sie eine sehr langfristige Hypothek von zum Beispiel zehn Jahren mit entsprechender Zinsabsicherung aufnehmen möchten. «Es ist paradox: Junge Leute erhalten noch keine Hypothek, ältere Menschen nicht mehr, um energieeffizient zu wohnen. Der Finanzsektor und die Politik sind gefordert, wenn das Potenzial der älteren Liegenschaften genutzt werden soll», stellt Thomas Ammann vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz) fest. Für Eigentümer eines älteren Hauses birgt zudem der Heimat- und Denkmalschutz grosse Hürden.
Für die Wahl der Sanierungs- und/oder Verdichtungsstrategie wurden in den Interviews der grosse Einfluss von Architektinnen, Planern und Handwerkern deutlich. Eher weniger wurden Energieberatungs-
angebote der öffentlichen Hand oder von privaten Anbietern genutzt.
Motive für soziale Verdichtung
Für Befragte, die ihr Einfamilienhaus so veränderten, dass eine Untervermietung möglich wurde, stehen finanzielle Gründe im Vordergrund – also der Wunsch, durch die Vermietung von nicht selbst genutztem Wohnraum ein zusätzliches Einkommen durch die Miete erzielen zu können. Weitere Motive für Verdichtung sind, dass häufig nach Auszug der Kinder die Wohnfläche als zu gross empfunden wird und man mit anderen Personen zusammenleben möchte, um Gefühlen der Einsamkeit und Unsicherheit – beispielsweise in Bezug auf Einbruch – entgegenzuwirken. Oft genannt wird bei sozialer Verdichtung auch ein moralisch-ethisches Argument: Die Befragten wollen ihren zu grossen Wohnraum mit anderen Personen teilen. Personen, die sozial verdichtet haben, schätzen die Vorzüge des Zusammenlebens mit den Mitbewohnern. Befragte mit und ohne einschlägige Erfahrungen entscheiden sich jedoch gegen eine soziale Verdichtung, weil sie der Meinung sind, dass ihre Intimsphäre beeinträchtigt wird.
Umzug in eine kleinere Wohnung Befragte, die in eine meist kleinere Wohnung umziehen, tun dies häufig, weil sich ihre Lebens- und Wohnsituation verändert hat. Der Entscheid wird oft nach dem Auszug der Kinder gefällt oder weil Wohnverhältnisse und/oder die Umgebung nicht altersgerecht sind. Bei einem Umzug in eine moderne altersgerechte Wohnung steht der Wunsch im Vordergrund, so lange wie möglich selbstständig wohnen zu können. Viele wünschen sich eine barrierefreie Wohnung zum Beispiel mit einem Lift. Auch sollte die Wohnung weniger Arbeit verursachen, also einfacher und schneller zu putzen sein und ohne einen Garten, den es zu bewirtschaften gibt. Der Umzug in eine kleinere Wohnung wird oft auch als «Befreiung» von einem Zuviel an Dingen wahrgenommen. Wichtig ist auch vielen die zentrale Lage mit Anschluss an den öffentlichen Verkehr und guten Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe. Ein weiteres
Motiv ist, den eigenen Kindern Platz zu machen oder das moralisch-ethische Argument, dass die Befragten grösseren Familien Platz machen wollen.
Gründe, die gegen einen Umzug sprechen, sind, dass die Befragten ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen möchten, die Angst vor einem höheren Mietzins oder dass sie einen höheren Mietzins nicht zahlen können. Manchen fehlt aber auch in einer kleineren Wohnung der Platz für Hobbies, das Hüten von Enkelkindern oder die Beherbergung von Gästen.
Ergebnisse der Studie Fest steht, dass der Wohnraum mit steigendem Alter oft deutlich zunimmt. Besonders entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Kinder ausziehen. Das ungenutzte Energiesparpotenzial in Haushalten von älteren Menschen ist sehr gross, wie Modellberechnungen zeigen: Durch die vorgeschlagenen Energiesparstrategien könnten bis zu vier Prozent zum jährlichen Energiesparziel der Energiestrategie 2050 für das Heizen von Wohnräumen beigesteuert werden. Die grössten Wirkungen erzielen die Strategien «Wohnmobilität» und «energieeffiziente Renovationen».
Der Studienleiter Dr. Heinz Rütter stellt dagegen fest: «Für viele Menschen ist das Thema Wohnen im Alter noch ein Tabu. Die persönliche Auseinandersetzung mit der künftigen Lebens- und Wohnsituation ist jedoch ein Schlüsselfaktor für die Ausschöpfung von Energiesparpotenzialen. Aber auch auf institutioneller Ebene wird das Thema nur zögerlich angegangen.» Grundsätzlich stellt die Studie auch ein beachtliches Potenzial fest, ältere Menschen zu energiesparendem Wohnen zu motivieren. Dazu bräuchte es aber auch Anpassungen am bestehenden System: • Finanzielle Anreize haben sich bisher als unzureichend erwiesen oder hatten einen zu geringen Einfluss auf die Umsetzung von energetischen Sanierungen und Gebäudeverdichtungen. Diese Massnahmen müssen ergänzt werden – mindes-
Fortsetzung Seite 27

Immobilie kaufen oder verkaufen
Käufer und Verkäufer einer Immobilie haben unterschiedliche Interessen, was deren Verkaufspreis anbelangt, und Erben sind oft unschlüssig, ob und zu welchem Preis die Immobilie durch einen Erben übernommen werden soll oder sich verkaufen lässt. In diesen Fällen liegt es nahe, den Wert und den erzielbaren Verkaufspreis einer Immobilie über eine Immobilienbewertung vornehmen zu lassen.
Schnell und aussagekräftig
Bei einer Immobilienbewertung kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz. Die hedonische Methode ist eine davon. Sie orientiert sich an gehandelten Liegenschaftspreisen in der Vergangenheit, ist kosteneffizient und liefert meist zuverlässige Ergebnisse. Banken wie auch Makler bewerten klassische Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mittels der hedonischen Metho -

Der Immobilienmarkt erlebt derzeit einen noch nie dagewesenen Boom.
de, um die Belehnungsbasis respektive den Verkaufspreis festzulegen.
Besondere Liegenschaften
Liegen keine ausreichenden Vergleichszahlen vor, ist das hedonische Bewertungsverfahren hingegen wenig aussagekräftig. Dies ist oft der Fall, wenn exklusive Immobilien oder ältere Liegen-

schaften zum Verkauf stehen. Es empfiehlt sich dann, eine fundierte Schätzung durch einen Experten vor Ort durchführen zu lassen.
Ihre Liegenschaftsbewertung
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr Eigenheim zu verkaufen? Die Grundgut AG ermittelt den hedonischen Wert Ihres Ei-
Foto: Grundgut AG
genheims für 345 CHF (zzgl. MwSt.). Die Immobilienexperten stützen sich dabei auf Transaktionsdaten, die quartalsweise aktualisiert werden, und plausibilisieren zudem die von Ihnen gemachten Angaben. Das Schätzresultat wird in einem Bewertungsbericht festgehalten. Den Fragebogen können Sie unter https:// www.grundgut.ch/hedo-bewertung herunterladen oder online ausfüllen.

Grundgut AG
www.grundgut.ch 056 296 82 82 info@grundgut.ch
Hypo-Check: Prüfen Sie Ihre Traumimmobilie. Jetzt auf valiant.ch/hypocheck

Über das Älterwerden und die sich verändernde Wohnsituation reden, ist wichtig.
tens durch wertorientierte Ansätze sowie umfassende Informations- und Beratungsleistungen.
• Im Bereich der Richtlinien und Rahmenbedingungen ist die Finanzierbarkeit (Tragbarkeit von Hypotheken) von energetischen Sanierungen und Gebäudeverdichtungen für über 60-Jährige ein grosses Hindernis. Innovative Anpassungen am bestehenden System sind dringend notwendig. Es besteht auch ein Potenzial für Anreizmassnahmen im Rahmen der Bauvorschriften.
• Der Wissenstransfer und die Umsetzung von Massnahmen zur Förderung von Energiesparstrategien sollten sich auf die Zielgruppen mit dem grössten Energiesparpotenzial konzentrieren: auf Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, auf Investoren mit grossen Mietobjekten, auf Verwaltungen und Gebäudebetreiber sowie auf kleine und mittelgrosse Genossenschaften.
• Mit dem anschliessenden Umsetzungsprojekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband (HEV) ein
neues Format von Massnahmen entwickelt, getestet und evaluiert. An interaktiven Workshops wurden die Teilnehmenden motiviert, der Planung ihrer künftigen Wohnsituation mehr Zeit zu widmen.
Informationen und Workshops
Die Projektleitung des abgeschlossenen NFP-71-Projekts «Energiesparpotenziale in Haushalten von älteren Menschen» hat im Auftrag von Energie Schweiz und mit der Unterstützung des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) ein Folgeprojekt lanciert: Unter dem Titel «Energieeffizientes Wohnen im Alter» (EnWiA) wurden Aktivitäten durchgeführt, die ältere Menschen motivieren, ihre Wohnfläche zu verkleinern und so ihren Energieverbrauch zu senken. Nach Abschluss dieses Projektes führt EBP die Zusammenarbeit mit einzelnen Gemeinden fort und organisiert Veranstaltungen und Workshops für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Fachexpertinnen und Experten. Auf der Website von Energie Schweiz stehen Merkblätter zum Downloaden zur Verfügung.
Interessierte Gemeinden können sich an die EBP-Studienleiterin Anja UmbachDaniel wenden: anja.umbach@ebp.ch.
Im Internet www.nfp71.ch, www.ruetter-soceco.ch
Broschüren
• Einfamilienhäuser: Energiesanierung für bauliche Veränderungen nutzen
• Das Einfamilienhaus fit für die nächste Lebensphase machen
• Gebäude erneuern – Energieverbrauch halbieren
Eine Fallstudie einer energetischen Sanierung und baulichen Verdichtung eines Einfamilienhauses steht als Film auf Youtube zur Verfügung. Zu finden unter dem Titel: Energiesparpotenziale in Haushalten von älteren Menschen.
Möglichst lange im trauten Heim wohnen können – vor allem im Alter – das ist der Wunsch der meisten Menschen. Damit das möglich ist, steigt der Bedarf an Kommunikations- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie an Dienstleistungsangeboten.
Ruth Bürgler, Redaktorin
In ihren Prognosen gehen Zukunftsforscher davon aus, dass die Weltbevölkerung bis 2050 auf 9,3 Milliarden Menschen ansteigt. Die Zahl der über 60-Jährigen verdreifacht sich und steigt auf zwei Milliarden an. Nach Japan und Italien weist die Schweiz den dritthöchsten Altersdurchschnitt auf. Dabei wohnt nur knapp ein Viertel der über 80-Jährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz in Altersheimen oder Seniorenresidenzen.
Was wird es brauchen?
Die Kulturwissenschaftlerin Marie Glaser leitet seit 2015 das Wohnforum der ETH in Zürich. Sie forscht und lehrt zur Kultur-
und Sozialgeschichte des Wohnens. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die soziale Nachhaltigkeit in der Stadt- und Quartierentwicklung. Sie fokussiert sich auf das Zusammenspiel von gebautem und sozialem Raum und entwickelt im Team dafür geeignete neue Instrumente. Dazu gehört beispielsweise ein Hausbiografie-Ansatz, der es ermöglicht, die soziale Nachhaltigkeit von bestehenden Wohnüberbauungen über einen langen Zeitraum besser zu analysieren.
In ihrer Arbeit richtet sie ihr besonderes Augenmerk auf Fragen des Zugangs zu Wohnraum für benachteiligte Gruppen, soziale Innovationen und neue Modelle des Wohnens. Sie ist Mitbegründerin des inter-
nationalen ETH Affordable Housing Forum, einem Netzwerk, in welchem sich Fachleute aus Wissenschaft, Forschung und Gesellschaft zum Austausch zwischen Praxis und Forschung, zwischen Nachwuchs und etablierten Expertinnen und Experten im Bereich der Wohnforschung treffen. Denn die grosse Herausforderung ist, so formuliert es Marie Glaser, dass es kaum einen gesellschaftlichen Bereich gibt, in dem es heute schon genügend Antworten gibt auf die Veränderungen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf die Schweizer Bevölkerung zukommen.
Wir altern anders
Da ist zum einen die Tatsache, dass die Menschen immer älter werden und mög-

lichst lange zu Hause wohnen bleiben wollen. Da sind zum andern die steigenden Gesundheitskosten, welche für das auf Solidarität basierende Gesellschaftssystem der Schweiz zu einer Herausforderung werden können. Da ist zudem der steigende Bedarf an neuen Kommunikationstechniken, die sich zusammen mit Dienstleistungs- und Unterstützungsangeboten auf die Entwicklung des Wohnungsbaus genauso auswirken wie auf die Sanierung bestehender Liegenschaften, die sich an einem zukunftstauglichen Wohn- und Raumbedürfnis orientieren müssen. «Deshalb seien die Fachleute in den Bereichen Raumentwicklung, die Bau- und Immobilienbranche und die Wirtschaft genauso gefordert wie die Zivilgesellschaft, das Sozial- und Gesundheitswesen und alle Akteure der Alterspolitik», meint Marie Glaser dezidiert. Zusätzlich fällt ins Gewicht, dass wir immer älter werden und gleichzeitig anders, vielfältiger, individueller altern. Das bedeutet, dass es neue Wohnformen braucht, die diesen veränderten Bedingungen Rechnung tragen. Wohnen muss altersgerecht möglich sein, damit alte Menschen, wenn sie lange zu Hause wohnen bleiben, dennoch nicht vereinsamen und alle nötigen Hilfsangebote nutzen können.
Mit den Babyboomern nähert sich eine Generation dem Pensionsalter oder hat es schon erreicht, die ein selbstbestimmtes Leben gewohnt sind. Die Angebote für diese Generation müssen sich vermehrt an deren individuellen Ansprüchen orientieren. Die Raumentwicklung sollte sich Richtung «Lebensräume gestalten» entwickeln und sich nicht bloss auf das Bauen von Gebäuden konzentrieren.
Je länger, desto günstiger
Eine statistische Erhebung zeigt, dass der Wohnungsmarkt einen ungünstigen Einfluss auf die Wohngewohnheiten von älteren Menschen ausübt. Meist wohnen diese mehr als drei Jahrzehnte in der gleichen Gemeinde. Mehr als die Hälfte aller Pensionierten lebt seit mindestens 20 Jahren in der gleichen Wohnung oder dem gleichen Eigenheim. Die Gründe dafür sind leicht nachvollziehbar. Je länger jemand in einer

Wohnung oder einem Haus lebt, desto günstiger werden, relativ gesehen, die Kosten fürs Wohnen. Warum also sollte man aus dem Haus oder der 6-Zimmer-Wohnung ausziehen, wenn die neu erbaute Alterswohnung mit zwei oder drei Zimmern teurer ist? Zudem fällt es vielen alten Menschen immer schwerer, weitreichende Entscheidungen zu fällen, deren Folgen sie nicht genau abschätzen können. Dann lieber in der gewohnten Umgebung bleiben, in der alles seinen Platz hat und in der man sich auskennt. Die Macht der Gewohnheit ist in vielen Fällen oft stärker, als sich eine Veränderung zu gönnen, die den Alltag und das Knüpfen neuer sozialer Kontakte erleichtern würde. Aus diesen Gründen steigt die Wohnfläche pro Person mit zunehmendem Lebensalter stetig an, da die
Anzahl der Bewohnenden sinkt und ein Wechsel der Wohnung nicht in Betracht gezogen wird.
Älter werden nur die andern Marie Glaser untersucht im Rahmen des Forschungsprogramms, welcher Art ein Quartier sein müsste, damit es die richtigen Voraussetzungen bietet, um ein gutes Älterwerden möglich zu machen. Denn der soziale Austausch und kurze Wege für den Einkauf, in die Arztpraxis, den Coiffeursalon oder ins Restaurant tragen viel zur Lebensqualität älterer Menschen bei, die nicht mehr so mobil sind wie früher einmal. Sich über die Wohnsituation im Alter Gedanken zu machen, schieben die meisten
Fortsetzung Seite 31

Sicherheit steht an erster Stelle, wenn es um Strom geht. Die regional organisierten Spezialisten der Certum Sicherheit AG prüfen Elektroinstallationen und stellen die erforderlichen Sicherheitsnachweise aus.
Certum Sicherheit AG, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg, Telefon 058 359 78 11
Unsere weiteren Geschäftsstellen: Bremgarten AG, Dietikon, Frauenfeld, Freienbach, Rheinfelden, Schaffhausen, Seuzach, Untersiggenthal, Wädenswil, Wetzikon und Zürich
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.
Insektophon 0848 800 688
www.g-h.ch


● Küchen – Bad – Böden
● Haushaltgeräte-Austausch
● 300m 2 Ausstellung
UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis
Viele haben langsam genug von Corona. Verständlich, doch diese Jahrhundertpandemie wird uns noch längere Zeit beschäftigen. Nicht zuletzt hat sie Auswirkungen auf den Immobilienmarkt.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind verunsichert: mit dem Verkauf zuwarten oder so rasch wie möglich verkaufen? Wie entwickeln sich die Hypotheken? Wie Angebot und Nachfrage? Zudem ist es zurzeit wegen der Schutzmassnahmen gar nicht so einfach, die Wohnung oder das Haus besichtigen zu lassen.
Weniger Angebote
Was man heute weiss: Gegen Ende 2020 hat sich das Angebot von Immobilien merklich verknappt. Das war eine Folge davon, dass die potenziellen Verkäuferinnen und Verkäufer sich wegen der Coronapandemie zurückhielten. Da die
Nachfrage jedoch nach wie vor hoch ist, sind die Preise nochmals gestiegen – ein typischer Fall von Nachfrageüberhang.
Sinken die Preise?
Gemäss des Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) sind im ersten Quartal 2021 vor allem in ländlichen Gebieten die Immobilienpreise gesunken. Ist das nun die Kehrtwende? Kommt es zu einem längerfristigen Angebotsüberhang? Wird sich der Preisanstieg abflachen? Das ist Kaffeesatzleserei. Wer seine Immobilie verkaufen will, ist gut beraten, den Markt laufend zu beobachten und sich fundiert zu informieren.
Booklet mit Tipps
Wichtige Informationen rund um den Immobilienverkauf vermittelt das UTA-Booklet. Es enthält Tipps für alle Phasen des Verkaufsprozesses. Rückmeldungen zeigen, dass die Broschüre sowohl bei Im-


Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG Schreinerei – Küchenbau 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch





mobilienbesitzern als auch bei -verkäufern sehr gut ankommt. Die kostenlose Printversion kann bei der UTA Immobilien AG bestellt werden.
Kostenlose Beratung
Wenden Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch an uns. Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet u.a. die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Objekts. Sie erhalten Informationen über Vorbereitung, Ablauf und Vorgehen beim Verkauf.

UTA Immobilien AG
5400 Baden
Tel. 056 203 00 70
5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68
www.uta-immobilien.ch

vor sich her oder verdrängen es gänzlich. Altern, das tun immer nur die andern. Sich Gedanken über das eigene Altern und die aktuelle Wohnsituation zu machen, hat jedoch den Vorteil, dass man besser darauf vorbereitet ist, Entscheidungen zu treffen, solange man dies noch selber kann oder bevor einem die Situation im Alltag über den Kopf wächst.
Neue technische Lösungen machen es möglich, Strukturen, Leistungen und Angebote für ältere Menschen sinnvoll zu ergänzen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass keine Technologie den menschlichen Kontakt ersetzen kann, sondern eine sinnvolle Ergänzung dazu darstellt.
Älter werden im Kanton Aargau
Jede Gemeinde im Kanton Aargau hat eine Anlauf- und Beratungsstelle für Altersfragen definiert. Zudem hat die Fachstelle Alter und Familie des Kantons Aargau eine
umfassende Informationsbroschüre verfasst, die sich in den ersten beiden Kapiteln mit rechtlichen und finanziellen Fragen befasst. Ein weiterer Abschnitt bietet eine Reihe von praktischen Tipps, wie man der Gesundheit Sorge tragen oder Stürze und Unfälle vermeiden kann. Oder welches Vorgehen macht Sinn bei beginnender Demenz, Gewalt, Depressionen oder Suchtverhalten? In der Broschüre findet sich auch das Thema Teilhaben mit Hinweisen auf Kurs- und Veranstaltungsangebote. Zudem sind Ideen für Freiwilligenarbeit vorhanden, falls man sich noch fit genug fühlt und gerne soziale Aufgaben übernehmen möchte.
Ein grosses Kapitel befasst sich damit, wie ältere Menschen möglichst lange zu Hause bleiben können. Da reicht das Spektrum über die Wohnung anpassen, umziehen, Spitex, Unterstützung im Haushalt, im Garten und beim Kochen bis zum Mahlzei-
ten- und Fahrdienst. Wer bei anfallenden administrativen Arbeiten Unterstützung braucht, findet über die Dienste von Pro Senectute Aargau hilfreiche Adressen.
Das letzte Kapitel der Broschüre ist den pflegenden und betreuenden Angehörigen gewidmet. Ein Themenbereich, der Beachtung verlangt. Angehörige sollen Entlastungsmöglichkeiten sehen und in Anspruch nehmen, damit sie selber gesund bleiben können, bei der anspruchsvollen Aufgabe, die sie übernommen haben.
Weitere Informationen
www.ag.ch (Stichwort: Älter werden im Kanton Aargau)
www.ag.ch (Stichwort: Handbuch «Wohnen im Alter» für Aargauer Gemeinden)
www.wohnforum.arch.ethz.ch
www.prosenectute.ch www.curaviva.ch

Beim Verkauf eines Hauses und dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist eine frühzeitige und realistische Planung wichtig.
Möchte man sein Einfamilienhaus zugunsten einer kleineren Eigentumswohnung verkaufen, braucht es eine gute Planung, damit es bei der Finanzierung keine bösen Überraschungen gibt.
Brigitte Müller, Redaktorin
David Müller, Fachspezialist Kredite bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB), gibt Tipps.
Wenn man sich entschliesst, sein Einfamilienhaus zu verkaufen: Woran sollte man ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Kauf und Verkauf denken?
Die Ausgangslage für dieses Szenario ist sehr individuell. Deshalb gibt es kein fixes Drehbuch, sondern der Lösungsraum ge-
staltet sich je nach Situation des Kunden. Oft macht man sich ab Fünfzig erste Gedanken, wie man nach der Pensionierung leben möchte. Dabei stellt man vielleicht fest, dass einem das eigene Haus zu gross wird oder man es bevorzugen würde, zentrumsnäher zu wohnen, um weniger abhängig vom Auto oder näher bei Einkaufsmöglichkeiten zu sein. Der Schritt zu einer Wohnung ist für viele nicht immer einfach, denn oft ist man emotional sehr mit seinem Eigenheim verbunden. Es ist jedoch empfehlenswert, sich mit diesem Thema zu
beschäftigen und frühzeitig Kontakt mit seiner Bank aufzunehmen. Ich sage immer: Die Vorbereitung ist die halbe Miete.
Oft wird der Kauf einer neuen Wohnung durch den Verkauf der bisherigen Liegenschaft finanziert. Was muss dabei beachtet werden?
Zuerst sollte die Liegenschaft seriös bewertet werden, um festzustellen, wie hoch der ungefähre Überschuss bei einem Verkauf nach Abzug der Hypothek ist. Dann müssen zwei grundlegende Bedingungen einge-
schätzt werden: Welche maximale Finanzierung ist langfristig – also auch nach der Pensionierung – tragbar? Und wie hoch sind die benötigten Eigenmittel für den Kauf einer Eigentumswohnung? Bei den
«Bei den Eigenmitteln empfehlen wir, dass diese im Alter rund ein Drittel des Kaufpreises des neuen Eigentums umfassen.»
Eigenmitteln empfehlen wir, dass diese im Alter rund ein Drittel des Kaufpreises des neuen Eigentums umfassen. Neben dieser langfristigen Perspektive gilt es nun, die oft kritische Übergangsphase Zug-um-Zug mit dem Verkauf der bisherigen Liegenschaft und dem anschliessenden Erwerb einer neuen Wohnung zu planen und umzusetzen.
Mit welchen Herausforderungen ist man konfrontiert, wenn man sein Eigenheim verkaufen möchte?
Tatsache ist, dass sich wichtige Rahmenbedingungen ändern können, die man selber nicht beeinflussen kann. Wie hoch sich der Verkaufspreis des Eigenheims gestalten wird, ist von der generellen Lage am Immobilienmarkt sowie der konkreten Objektqualität der Liegenschaft abhängig. Aber auch der Kauf der neuen Eigentumswohnung ist abhängig vom zukünftigen Angebot auf dem Markt wie zum Beispiel, welche Neubauprojekte gebaut werden. Gibt es ein Traumobjekt im gewünschten Ausbaustandard, das dem Budget entspricht oder sind alle gewünschten Objekte zu teuer? Leider können unvorhersehbare Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten, ein Jobverlust oder eine Scheidung die finanzielle Ausgangslage plötzlich negativ verändern. Aber auch freiwillige finanzielle Einbussen durch eine frühzeitige Pensionierung sollten einkalkuliert werden. In den letzten Jahren war der Anstieg der Preise bei Einfamilienhäusern tiefer als bei Stockwerkeigentum. Deshalb kann es sein, dass man für eine Eigentumswohnung gleich viel oder gar mehr bezahlen muss, als mit dem Verkauf vom bestehenden Eigen-
heim erzielt wird. Der Wechsel in eine Eigentumswohnung bringt aber auch viele Vorteile, so sinkt unter anderem der zeitliche und finanzielle Unterhalt fürs Wohnen deutlich, weil beispielsweise die Gartenpflege wegfällt und die Nebenkosten tiefer sind.
Was empfehlen Sie, wenn ein Ehepaar seine neue Traumwohnung gefunden, aber für das Einfamilienhaus noch keinen Käufer gefunden hat.
Genau aufgrund dieser Situation empfehlen wir eine frühzeitige und vorausschauende Planung, wobei verschiedene Szenarien durchgerechnet werden sollten. Damit die Hypothek zum Erwerb der neuen Wohnung von der Bank gutgesprochen wird, müssen die minimalen Eigenmittel verfügbar sein. Diese können entweder aus weiterem Sparvermögen oder, falls die Hypothek auf der bestehenden Liegenschaft sehr tief ist, durch Hypothekarerhöhung auf das Haus generiert werden. Im besten Fall besteht eine dieser Möglichkeiten, andernfalls ist man auf einen schnellen Verkauf vom Haus angewiesen. Zeitdruck ist jedoch eine schlechte Verhandlungsbasis bei einem Verkauf. Während an besonders gesuchten Lagen und bei gutem Objektzustand auch unter Zeitdruck ein adäquater Marktpreis
«Zeitdruck ist jedoch eine schlechte Verhandlungsbasis bei einem Verkauf.»
erzielt wird, muss bei zweitklassigen Lagen oder schlechtem Gebäudezustand mit Preiseinbussen gerechnet werden.
Das Ehepaar kann sich vorstellen, die Eigentumswohnung zu erwerben und erst anschliessend den Verkauf des Hauses abzuwickeln. Unterstützen Sie diese Option? Diese Situation ist selbstverständlich möglich, hängt aber von den individuellen Möglichkeiten ab und ob die Tragbarkeit auch bei einer Doppelbelastung sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass der Verkauf des Hauses scheitert, rechnet die Bank für die dann notwendige Vermietung einen marktgerechten Mietzins an. So wird
festgestellt, ob die Miete sämtliche anfallenden Kosten decken kann und somit selbsttragend wird. Auch für dieses Szenario lohnt es sich, frühzeitig mit der Bank ins Gespräch zu kommen.
Wenn sich das Ehepaar hinsichtlich der finanziellen Tragbarkeit nicht beide Objekte gleichzeitig leisten kann, zu welchem Vorgehen raten Sie?
Hier sehen wir in der Praxis verschiedene Handhabungen. Liegt ein attraktives Kaufangebot vor, lohnt sich unter Umständen der frühzeitige Verkauf vom Haus und der vorübergehende Einzug in eine Mietwohnung bis eine gewünschte Wohnung zum Kauf gefunden wurde. Wir sehen aber auch Varianten, bei denen mit einem interessierten Käufer ein Reservationsvertrag mit Absichtserklärung und fixiertem Verkaufspreis
«Frühzeitig planen, vorsichtig und realistisch kalkulieren, in Szenarien denken, denn viele Faktoren ändern sich und können nicht direkt selber beeinflusst werden.»
unterzeichnet wird. Dabei wird zum Beispiel eine Frist von 12 Monaten festgelegt, in welcher der Verkauf vollzogen werden muss. So erhalten beide Parteien ihre gewünschte Verbindlichkeit: Der Käufer hat eine Zusage und die Verkäuferin den Verkaufspreis fixiert sowie einen einjährigen Zeitraum, um eine gewünschte Wohnung zu finden. Bei dieser Lösung kann es sein, dass man unter Umständen nicht den Höchstpreis für das Haus erzielen kann, dafür erzielt man einen höheren Komfort, weil der Auszugstermin flexibel vereinbart werden kann. Zusätzlich können noch weitere Annehmlichkeiten wie das Hinterlassen von Einbauten und Möbeln oder die Abschlussreinigung für beide Parteien vereinbart werden.
Das Ehepaar konnte das Einfamilienhaus verkaufen, aber die Festhypothek läuft noch zwei Jahre. Welche Möglichkeiten bestehen?
Fortsetzung Seite 35


Liegenschaft. Vermittlung... ... auf reiner Erfolgsbasis ... ohne Werbekosten für Sie ... zu fairen Konditionen
Ihre Hotline 079 606 99 90*



Ganzheitliches Immobilien Management
Seit 25 Jahren im Dienst unserer Kunden
Telefon: +41 (0)58 521 45 00
Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr info@fpg-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch
Im eigenen Garten als Alterssitz Auf Restgrundstücken Als Renditeobjekt
Im eigenen Garten als Alterssitz Auf Restgrundstücken Als Renditeobjekt

Das Haus zum Preis einer Wohnung
Das Haus zum Preis einer Wohnung
Unterlagen bestellen: 062 823 22 21 oder info@kleinhaus.ch

Ihr persönlicher Mehrwert im Seetal und Freiamt vermarkten bewerten verkaufen
immo consult lindenmann 5616 Meisterschwanden 056 664 70 10 www.ic-lindenmann.ch
DER IMMOBILIENPARTNER IN IHRER REGION

UTA IMMOBILIEN AG 5400 Baden verkauf@uta.ch 5314 Kleindöttingen verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

Beratung I Bewertung Verkauf I Vermietung Verwaltung
raeber-immo.ch


Verkaufen Sie keine Immobilien ohne Offerte von uns. Wir bieten mehr –auf allen Ebenen. WIR BIETEN MEHR. Wir bewerten und verkaufen Ihre Immobilien für 1.9 % zzgl. MWST www.zihlmann-immobilien.ch
Kleines Feld, 58 x 22 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 168.–Informationen Tel. 056 641 90 80
Bahnhofstrasse 5c, Wynenhof Telefon 062 737 17 37 www.dh-immobilien.ch 5 734 Reinach
056 267 40 40 www.bkimmo.ch
Ihr Team im Freiamt für alle Immobilienfragen.
Aettigüpfstrasse 19 | 5621 Zufikon T 056 641 90 60 | info@bkimmo.ch BK_58x22_Adressanzeige_181231.indd 4 31.12.18 10:36

Marcel Kindler Hauptstrasse 27 8919 Rottenschwil 079 225 61 12 www.kindler-hauswartung.ch beraten. verkaufen. verwalten.
Unsere Bank kann veranlassen, dass die bestehende Festhypothek vom Käufer zu den gleichen Konditionen übernommen oder auf das neue Eigentum übertragen wird.
Was empfehlen Sie grundsätzlich beim gleichzeitigen Kauf und Verkauf von Wohneigentum?
Frühzeitig planen, vorsichtig und realistisch kalkulieren, in Szenarien denken, denn viele Faktoren ändern sich und können nicht direkt selber beeinflusst werden. Wichtig ist auch, sich über die eigenen Bedürfnisse und den Lebensstil Gedanken zu machen und sich über das Wohnen im Alter zu informieren. Ich finde es beeindruckend, dass rund 80 Prozent der 80-Jährigen im Kanton Aargau noch zu Hause wohnen.
Welche Dienstleitungen bietet Ihre Bank rund um das Thema Wohnen im Alter an?
Die Aargauische Kantonalbank tauscht sich laufend mit Kundinnen und Kunden aus, um deren Wünsche, Bedürfnisse und Herausforderungen zu erfahren. So haben wir in einem diesbezüglichen Workshop eruiert, dass sich einige Kundinnen und Kunden ernsthafte Sorgen machen, ob sie nach der Pensionierung noch in ihrem Haus weiter wohnen können. Wir haben deshalb das neue Produkt «Sorgloses Wohnen im Alter» entwickelt. Dieses Angebot umfasst

als Grundlage eine Finanz- und Pensionsplanung, die viele Faktoren berücksichtigt wie Steuern, Rente oder Kapitalbezug, Todesfall oder die Budgetierung von notwendigen Gebäudesanierungen in der Zukunft. Darin zeigen wir in einem konkreten Kapitel eine individuell massgeschneiderte Finanzierungslösung für das Rentenalter auf und stellen unseren Kundinnen und Kunden für ihr Eigenheim eine schriftliche Bestätigung aus, dass sie auch nach der Pensionierung bis auf Lebzeiten ihre Hypothek bei uns weiterführen können. Als
nachhaltig agierende Finanzierungspartnerin bringen wir damit zum Ausdruck, dass wir langfristige und gemeinsame Lösungen mit unseren Kundinnen und Kunden suchen.
David Müller ist Betriebsökonom FH, Fachspezialist Kredite und Mitglied des Kaders der Aargauischen Kantonalbank.
Weitere Informationen www.akb.ch
Das PEFC-Siegel erhalten Produkte aus Holz oder Papier. Nur wer lückenlos nachweisen kann, dass die verarbeiteten Rohstoffe aus naturnah bewirtschafteten Wäldern stammen, erhält dieses Siegel. Der Nachweis wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen jedes Jahr neu kontrolliert.
Brigitte Müller, Redaktorin
Der Wald ist eine enorm wichtige Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Dieses Ökosystem reguliert unser Klima, liefert den vielseitigen Rohstoff Holz und ist ein gern besuchter Ort, wo wir uns erholen und sportlich betätigen können. Das Ökosystem Wald ist ein Wirkungsgeflecht, in dem jeder Eingriff mehr als eine Folge hat. Insbesondere auch wegen des drohenden Klimawandels muss der Wald noch besser geschützt und für nachfolgende Generationen bewahrt werden. Das ist möglich mit einer wirtschaftlichen und gleichzeitig umweltschonenden und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung.
Seit Jahrzehnten sind Wälder jedoch weltweit in Gefahr: Überwiegend in den Tropen werden pro Jahr zwischen 11 und 15 Millionen Hektar Wald vernichtet! Dies entspricht zirka 300-mal der Fläche der
Schweiz. Weil es dabei meist um Geld geht, kann dieser Raubbau an der Natur vor allem mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gestoppt werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Waldzertifizierung entwickelt, die auch in Europa für eine stetige Verbesserung der Waldbewirtschaftung sorgt.
Nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Abkürzung PEFC steht für die englische Bezeichnung «Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes», auf deutsch: Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen. Die Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und einer verbesserten Waldnutzung und Waldpflege. Diese Bewirtschaftung wird durch kompetente und unabhängige

Organisationen kontrolliert. Trägt ein Produkt aus Holz das PEFC-Siegel, dann heisst das: Die gesamte Produktherstellung – vom Rohstoff bis zum gebrauchsfertigen Endprodukt – ist zertifiziert und wird durch unabhängige Gutachter kontrolliert. Betriebe, die nach PEFC zertifiziert sind, zeigen Engagement für die Umwelt und ihre Verantwortung im Umgang mit dem unverzichtbaren Roh- und Werkstoff Holz.
Hintergründe und Entwicklungen
Das Zertifizierungssystem basiert inhaltlich auf den internationalen Beschlüssen der Nachfolgekonferenzen der Umweltkonferenz von Rio (1992). Der PEFC-Prozess wurde im August 1998 von skandinavischen, französischen, österreichischen und deutschen Waldbesitzern zusammen mit Vertretern der Holzwirtschaft initiiert. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen zwischen Repräsentanten dieser Länder. Das PEFC Council (PEFCC) als Dachorganisation wurde offiziell am 30. Juni 1999 in Paris gegründet. Das vorrangige Ziel von PEFC ist die Dokumentation und Verbesserung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, wobei immer alle Standards berücksichtigt werden müssen: Ökonomie, Ökologie und soziale Verträglichkeit.
Das PEFC-Zertifizierungssystem ist weltweit anerkannt und hat sich somit zu einer führenden globalen Organisation entwickelt. International arbeiten heute Hunderte von Forstexperten an der Umsetzung der Pläne und es werden heute schon mehr als 300 Millionen Hektar Waldfläche nach den strengen Standards von PEFC bewirtschaftet und über Hunderttausende von Forstbetrieben gehören dazu.
Die Organisation engagiert sich zudem für den Erhalt des einheimischen Waldes. Die

Zertifizierung hat sich als wirksames Instrument entwickelt, das die Vernichtung von Waldflächen stoppen kann. Dafür wurde ein Zertifizierungssystem entwickelt, bei dem selbst sehr kleine Forstbetriebe und der bäuerliche Kleinwald eingebunden werden können. Damit berücksichtigt PEFC auch die lokalen Holzerzeuger und ihre individuellen Verhältnisse. So können regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden, was wiederum die Entwicklung von lokalen und ländlichen Regionen fördert.
PEFC in der Schweiz
Ein Drittel der Schweiz ist von Wald bedeckt. Etwa 250’000 Waldbesitzer bewirtschaften ihn, darunter viele kleine Familienforstbetriebe, die «ihren» Wald seit Generationen hegen und pflegen. Schweizweit sind gut 200’000 Hektaren Wald von Privaten, Gemeinden, Kanton oder Bund PEFC-zertifiziert, das sind rund 18 Prozent der schweizerischen Wälder, die
Fortsetzung Seite 39







Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Sonnenstoren
Senkrechtstoren
Wintergartenbeschattungen
Glasdachsysteme
Pavillon / Pergola
Lamellenstoren
Innenbeschattungen
Insektenschutz
Reparaturen aller Marken
Ihr Partner für Sonnen- und Wetterschutzsysteme
Tel. 078 814 15 79 www.sorola-storen.ch
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch
Ein Gespräch mit Neho, der marktführenden Immobilienagentur der Deutschschweiz.
Das Immobilienbüro Neho hat sich zunächst dank seines provisionsfreien Verkaufsmodells einen Namen gemacht. Doch es ist die Fähigkeit seiner Makler, Immobilien zum Bestpreis zu verkaufen, was es zum Marktführer im Immobilienverkauf gemacht hat! Neho verkauft mehr als 1000 Immobilien pro Jahr.
Genau durchgeführte Schätzung
Die Neho-Immobilienexperten kennen ihre Region und die Besonderheiten der verschiedenen Stadtteile genau, denn Fachwissen vor Ort ist unerlässlich, um die Lage einer Immobilie, aber auch alle Details, die zu ihrem Wert beitragen, beurteilen zu können. Hinzu kommt der Einsatz von Technologie – in Form verschiedener Softwareprogramme, die eine Verfeinerung der Markttrends ermöglichen, einschliesslich der Software, die von den Banken zur Vergabe von Immobilienkrediten verwendet wird.

Heutzutage kann das eine nicht ohne das andere auskommen und ermöglicht es so den Neho-Immobilienexperten mit lokaler Ortskenntnis und Digitalem, alle Immobilien der Kunden so genau wie möglich zu bewerten.
Ein wahrer Trumpf Als Schweizer Immobilien-Marktführer betreut Neho den Verkauf zahlreicher
Objekte und kann so die mit 50’000 aktiven Interessenten schweizweit grösste Käuferdatenbank vorweisen. Die registrierten Interessenten werden sorgfältig nach ihren Präferenzen in Bezug auf Region, Art der Immobilie, Grösse, Budget usw. aufgelistet. Hinzu kommt eine schnelle Verbreitung von Inseraten auf allen Schweizer Immobilienportalen, um die Basis an potenziel-
len Käufern zu vergrössern. Diese Elemente tragen dazu bei, prompt die Nachfrage nach neuen vermarktbaren Immobilienobjekten zu generieren sowie die Chancen des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Käufern zu erhöhen – beides Schlüsselelemente für den Erfolg eines Verkaufs zum Bestpreis.
Neho hat sich auf dem Schweizer Markt etabliert und wächst rasant weiter. Durch die Kombination von Servicequalität, Kundenzufriedenheit und Verkauf zum Bestpreis bietet Neho den Kunden einen hochwertigen Service.

Kontakt:
+41 56 588 04 00 gruezi@neho.ch

sich zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung verpflichtet haben. Darüber hinaus wird PEFC von vielen Verbänden der Holzindustrie, des Holzhandels und der Grundbesitzer als ausserordentliche Mitglieder unterstützt. Seit dem Frühling 2009 gibt es eine Geschäftsstelle in der Schweiz.
Das schweizerische PEFC-System wurde im Herbst 2001 vom PEFC Council International erstmalig anerkannt. Die obligatorischen Revisionen wurden jeweils erfolgreich abgeschlossen, indem das PEFC Council erneut die Konformität mit den internationalen Normen des PEFC bestätigte. Bei diesen alle fünf Jahre stattfindenden Standardrevisionen werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse und geänderte gesellschaftliche Ansprüche berücksichtigt. Umweltverbände, Gewerkschaften und Vertreter des Einzelhandels werden ebenfalls eingeladen, sich an diesem PEFC-Prozess zu beteiligen.
Für Konsumenten
Das PEFC-Siegel ist vor allem für Verbraucher und Konsumenten eine Garantie, dass Holz- oder Papierprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen. Das bedeutet beispielsweise:
• Es wird nicht mehr Holz geschlagen als nachwächst. Wo Bäume gefällt wurden, wird auch wieder aufgeforstet.
• Der Wald bleibt ein sicherer Lebensraum für Tiere und Pflanzen, dadurch soll die Artenvielfalt im Wald erhalten bleiben.
• Ein nachhaltig bewirtschafteter Wald behält seine Funktion als natürlicher Schutz von Gewässern, Böden und Klima.
• Man erhält eine Garantie für die legale Herkunft des Rohstoffs Holz.
• Bei allen Waldarbeiten werden die hohen Standards der Arbeitssicherheit eingehalten und bei allen Arbeiten wird qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt.
• Die Arbeitnehmerrechte werden gewahrt.
PEFC ist die grösste internationale Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Die PEFC-Zertifizierung bestätigt, dass beispielsweise das für die Möbel eingesetzte Holz und Holzwerkstoffe aus bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen stammen.
Weitere Informationen www.pefc.ch
• Die Rechte der Menschen, die vom Wald leben und/oder von ihm abhängen (zum Beispiel Waldbauern oder auch Naturvölker in Südamerika) werden gesichert.
Der Kauf von Produkten mit dem PEFC-Logo bietet für jeden Einzelnen die Möglichkeit, die Idee einer nachhaltigen und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Beispielweise werden die Küchen- und Bademöbel der Firma Dipl. Ing. Fust mit PEFC-zertifiziertem Holz hergestellt.
Quelle www.pefc.ch
Logo von PEFC Schweiz. Die Lizenznummer dient der Identifizierung des Zertifikatstragenden.

Seit 1980 stehen heute in weit über 180’000 Schweizer Haushalten ein Fust-Badezimmer oder eine Fust-Küche. Die Firma Dipl. Ing. Fust richtet sich stets nach den Bedürfnissen ihrer Kundschaft aus. Diese werden mit hoher Flexibilität, ausgeprägter Liebe zum Detail und grossem Know-how umgesetzt. Fust bietet ihren Kundinnen und Kunden einen Rundum-Voll-Service für
das ganze Haus oder die gesamte Wohnung «alles aus einer Hand» an. Mehr Informationen unter www.kuechen-baeder.fust.ch
Duschen oder baden? Fust macht das Unmögliche möglich, indem sie die vollwertige Duschbadewanne der Twinline anbietet. Diese vereint vollwertige Dusche und komfortable Badewanne
in einem Produkt. Eine ideale Lösung für Jung und Alt sowie für kleine und grosse Bäder!
Beides ist möglich Twinline 1 bietet mit der nach aussen gerundeten Duschtür sogar eine extra grosse Duschzone an. Dank der integrierten Nackenstütze kann man sich beim Baden völlig entspannt zurücklehnen. Ein in den Wannenrand integrierter Sitz ermöglicht eine bequeme Körperpflege. Der Sicherheitsverschluss mit Niveausensor stellt sicher, dass die Duschtür sich nicht versehentlich öffnen kann, solange noch Wasser in der Wanne steht. Die Ablaufzeit des Wassers wird durch einen überdurchschnittlich grossen Wannenablauf verkürzt.
Bei Twinline 2 geht die Glastür nach innen auf. So braucht diese Raum-

Wasser ist ein Naturprodukt und sollte unverändert bleiben. Der sich darin befindende Kalk kann mit dem Gerät «Aqua Zino» so umgewandelt werden, dass er nicht mehr haften bleibt. Dies geschieht, ohne die Wasserqualität zu verändern. Alle Mineral- und Vitalstoffe bleiben erhalten. «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asym-
metrischer Schwingungen, so dass es sowohl bei stehendem als auch fliessendem Wasser immer funktioniert. Sein Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt.
Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden ebenfalls sanft abgebaut.
Die Wirkung ist wissenschaftlich durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen.
Funktioniert ohne Chemie
Die international bewährte Technologie von «Aqua Zino» funktioniert chemiefrei. Ein weiterer bestechender Vorteil: Durch den massiv reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längere Service- und Wartungsintervalle sparen Anwender deutlich Kosten. Die Fachleute der Firma Hydro Service Schweiz bieten schweizweit für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Hotellerie- und Gastgewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.
Vorteile von «Aqua Zino»
Das Gerät macht Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen
sparvariante nicht mehr Platz als eine herkömmliche Badewanne. Personen, die ihr Badezimmer aufwerten wollen, lassen also einfach die alte Badewanne entfernen und an genau gleicher Stelle die neue Twinline 2 einsetzen. Innerhalb von 24 Stunden lässt sich so gleichsam der Komfort des Badezimmers verdoppeln – und das ohne grosse Umbauarbeiten. Während die durchgehende Tür mit ihrer Transparenz und Reduktion auf das Wesentliche Puristen begeistert, erlauben die Modelle mit geteilter Tür eine besonders flexible Bedienung.

Dipl. Ing. FUST AG Küchen/Badezimmer Jetzt Heimberatung anfordern: Tel. 0848 844 100 oder kuechen-baeder@fust.ch
www.baeder.fust.ch
und Boilern und schützt alle wasserabhängigen Geräte. Sein Stromverbrauch ist gering, durchschnittlich etwa acht Franken pro Jahr. Das Trinkwasser behält alle Mineralund Vitalstoffe. Die chemiefreie Technologie ist umweltfreundlich. Das Gerät ist bedienungs- und wartungsfrei. WC-Anlagen verkalken ebenfalls weniger und der gering vorhandene Kalk ist einfach lösbar. Die Technologie hat sich international bewährt. Viele zufriedene Kundinnen und Kunden belegen den Erfolg von «Aqua Zino».

Hydro Service
Schweiz GmbH
Postplatz 4
5610 Wohlen
Tel. 0800 88 33 99
info@hydro-service.ch
www.hydro-service.ch
Die Heizölpreise steigen kontinuierlich an und dies bereits seit Beginn dieses Jahres. Forciert wurde der Anstieg von der Aussicht auf eine weitere, kräftige Erholung der Nachfrage nach Öl, die vor allem ab dem zweiten Halbjahr erwartet wird. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die US-Ölproduktion derzeit immer noch um rund zwei Millionen Barrel pro Tag niedriger liegt als vor der Corona-Krise. Die Nachfrage nach Ölprodukten nimmt nun stetig zu, die Ölproduktion selber bleibt aber weiterhin beschränkt.
Globaler Konjunkturanstieg
Die globale Konjunktur zieht deutlich an. Die Corona-Beschränkungen werden schrittweise gelockert. Das sorgt für eine deutlich höhere Ölnachfrage, während die Fördermengen seitens der Opec-Gruppe
weiterhin beschränkt bleiben. Zudem werden die Ölpreise in den kommenden Wochen wahrscheinlich noch weiter ansteigen.
Wechsel auf Öko-Heizöl
Ab 2023 ist Öko-Heizöl die neue Standard-Heizölsorte. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Brenners zu verbessern, empfiehlt Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme ÖkoHeizöl 50 ppm. Diese Sorte Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen deutlich weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich dadurch weniger Rückstände im Ölbrenner fest.
Tolles Serviceangebot Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tank-

Die Heizölpreise steigen weiterhin stetig an.
revision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus tätig. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche VoegtlinMeyer im Falle eines Auftrages für einen Produktewechsel inklusive Heizöllieferung anbietet. Am

Getreu dem Motto von Antoine de Saint-Exupéry bietet die Firma Frego auf das Wesentliche reduzierte und massgeschneiderte Gesamtlösungen für den Sonnen-, Wetterund Sichtschutz.
Filigrane Pergola
Jede der schönen und filigranen Pergolen aus Aluminium ist ein Unikat. Sie werden mit viel Liebe zum
Detail den Platzverhältnissen vor Ort angepasst und zeichnen sich durch eine extrem lange Lebensdauer aus. Unterschiedliche Profilquerschnitte in ansprechenden Farben lassen keine Wünsche offen.
Die Pergolen können am Stück bis zu einer maximalen Fläche von 50 m2 produziert werden. Durch die Kombination von mehreren Pergo-
len kann Frego auf Wunsch jedoch auch grössere Flächen abdecken.
Bewährte Horizontalfaltstore
Die horizontalen Faltstoren bestechen durch ihre hervorragende Wind- und Wetterstabilität. Sie sind robust und pflegeleicht. Der Wasserablauf funktioniert trotz des horizontalen Einbaus einwandfrei. Grundlage dafür ist die ausgeklügelte Verarbeitung der Stoffbahnen. Optional sind Wasserrinnen, ein Elektroantrieb und vieles mehr erhältlich.
LED-Beleuchtungen
Für stimmiges Licht sorgt eine dimmbare LED-Beleuchtung, die unauffällig in die Konstruktion integriert ist.
Glas- oder Lamellendach
Die nach Mass gefertigten Glasdächer kommen überall dort zum Ein-
Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch Tel. 056 460 05 05
www.voegtlin-meyer.ch
satz, wo ein ganzjähriger solider Wetterschutz gewünscht wird.
Das luftige Lamellendach besteht aus drehbaren Aluminiumlamellen, ist elektrisch gesteuert und ermöglicht Sonnenschutz und Belüftung nach Bedarf. Ein solches Dach lässt sich sowohl freistehend als auch an eine Fassade montieren.
Am besten lässt man sich von der fachkundigen Beratung, dem umfassenden Angebot und den bewährten Qualitätsprodukten überzeugen.

Frego AG
8913 Ottenbach ZH
3123 Belp BE Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch
www.frego.swiss

Beim Verkauf des Eigenheims sollte man auf echte Spezialisten setzen die über lokale Erfahrung verfügen. Das lohnt sich auch in Zeiten, in denen mit verlockenden Fixpreisangeboten geködert wird.
Objektivität vorausgesetzt
Das Eigenheim ist ein Ort, mit dem viele Erinnerungen verbunden sind:
gemeinsame Stunden mit Familie und Freunden, Momente der Erholung oder der Selbstverwirklichung. Bei einigen steckt gar jede Menge Eigenarbeit drin. So oder so ist die emotionale Verbundenheit mit den eigenen vier Wänden wohl meist grundgegeben. Es gibt zahlreiche individuelle Hintergründe, warum sich jemand mit dem Gedanken,
das Eigenheim zu verkaufen, auseinandersetzt.
Die effiziente und erfolgreiche Abwicklung des Verkaufs setzt allerdings in jedem Fall Objektivität und Fachkompetenz voraus. Dieser Objektivität und Kompetenz haben sich die Fachleute von Ambassador Immobilien verschrieben – ohne dabei ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen zu vernachlässigen.
Vorsicht bei Fixpreisen
Auch in der Immobilienvermittlung finden sich je länger je mehr Anbieter mit standardisierten FixpreisDienstleistungen. Nicht selten handelt es sich dabei um sogenannte StartupUnternehmen, die weder über solide lokale Marktkenntnisse noch über Fachleute aus der Immobilienbranche mit der notwendigen Erfahrung verfügen. Es ist deshalb
Wer schon mal ein Haus oder eine Wohnung eingerichtet hat, kennt es nur allzu gut: Alles braucht seinen Platz. Zudem sollte die Ordnung ästhetisch überzeugen.
Passgenau und individuell Das Optimum bei der Einrichtung ist eine passgenaue und individuell gestaltete Lösung. Dieser Wunsch wird bei Domino Möbel möglich und dies schon seit fast 50 Jahren. Das Team bestehend aus leidenschaftlichen Möbelbauern und Einrichtungsplanern hat sich ganz und gar der Planung und Produktion von nach Mass geschreinerten Schränken und Regalen verschrieben.
Optimale Nutzung
An und für sich sind es mehr als nur Schränke und Regale: Es sind Lösungen, die immer wieder erstaunen, wie viel Stauraum durch die

Geschäftsführer Markus
optimale Ausnutzung der Platzverhältnisse entsteht. Dabei stehen die Wünsche der Kundschaft immer im Zentrum. So entstehen MöbelUnikate mit viel Raffinesse und Liebe bis ins letzte Detail. Zum Gelingen tragen zahlreiche Elemente bei:
Architektur: Die Schränke und Regale werden an die vorhandene räumliche Situation angepasst. So
und sein Team.
lassen sich Dachschrägen, Ecken und Nischen ideal nutzen.
Technik: Leicht laufende Schiebetüren und hochwertige Innenausstattungen sind Standard.
Ästhetik: Materialien und Farben richten sich nach dem Trend und vor allem nach den Wünschen der Kunden.
ratsam, kritisch zu sein, wenn man sich auf die Suche nach einem professionellen Partner macht. Faire und verhältnismässige Preise und Dienstleistungen sind auch bei den etablierten Profis zu finden.
Die Firma Ambassador Immobilien ist Mitglied bei der Schweizerischen Maklerkammer SMK und beim Verband der Schweizerischen Immobilienwirtschaft SVIT.

AMBASSADOR
Immobilien und Verwaltungs AG Mellingerstrasse 1 5401 Baden Tel. 056 200 25 21 schmid@ambassador-immo.ch
www.ambassador-immo.ch
Foto: zvg
Innovation: Beduftung, Verstauhilfen, Geheimfächer und integrierte Tresore sind nur einige der Innovationen der Firma Domino Möbel.
Ausstellung in Muttenz
Auf der Website www.dominoag.ch finden sich vielfältige Eindrücke und Beispiele. Bedeutend lebendiger sind jedoch die Eindrücke in der knapp 300 Quadratmeter grossen Ausstellung in Muttenz.

Domino Möbel AG
Homburgerstrasse 24 4132 Muttenz Tel. 061 461 44 40 info@dominoag.ch www.dominoag.ch
Edle Materialien, hohe Verarbeitungsqualität und die Liebe zum Detail machen eine Brunner-Küche unverkennbar. Maximale Funktionalität und optimale Nutzung der Platzverhältnisse stehen genauso im Zentrum wie eine massgeschneiderte Ausstattung. Durch individuelle und kreative Lösungen entstehen Küchen mit einzigartigem Charakter.
Qualität ist gesetzt
Brunner-Küchen entstehen in Bettwil und zwar von A bis Z. Als einer der wenigen Küchenbauer fertigt die Firma alle Einzelstücke für jede Küche in der hauseigenen Schreinerei. Jeder Arbeitsschritt, der für den Bau einer Küche nötig ist, liegt in den Händen des Firmenteams. Die eigene Wertschöpfung stellt sicher, dass unser Qualitätsanspruch immer und in allen Bereichen sicher-
gestellt ist. Ob bei der Auswahl der zu bearbeitenden Werkstoffe oder beim letzten Schliff, die Firma Brunner Küchen lebt Qualität.
Ausstellung nutzen
Die neuen Trends in Sachen Materialien, Farben und Formen sind bei Brunner Küchen zu finden. Die Firma verfügt über die wohl grösste Küchenausstellung der Schweiz. Auf 1000 m2 Ausstellungsfläche findet man rund 30 komplette Küchen, unzählige Designvarianten sowie die neusten Küchengeräte.
Garantierte Planungssicherheit
Brunner Küchen ist ein erfahrener
Profi auch in Sachen Küchenumbau. Denn ein Küchenumbau erfordert viel Fingerspitzengefühl und ab und zu den Mut zum Experimentieren. Individuelle Lösungskonzepte entstehen bei Brunner Küchen im-

Statistiken zufolge ersetzen Herr und Frau Schweizer durchschnittlich erst alle 18 Jahre die Matratzen. Dies rührt wohl meist daher, dass Matratzen früher ein halbes Leben lang hielten. Eine Schlafunterlage sollte jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und allenfalls ersetzt werden.
Ein Blick in die Geschichte Es war einmal ein Dorfsattler in einem kleinen Dorf. Er nähte, flickte,
polsterte und stopfte mit seinen Werkzeugen Sättel, Stühle, Sitze, Matratzen und alles, was dem normalen Schneider zum Nähen zu dick war. Der Sattler konnte von den paar Stühlen, Polstersitzen und Matratzen, die er wöchentlich nähen durfte, gut leben. Er übte seine Arbeit mit einem gesunden Berufsstolz und grosser Gewissenhaftigkeit aus. Wenn er schlechte Arbeit ablieferte, verlor er schlimmstenfalls sei-

Brunner-Küchen zeichnen sich durch sorgfältige Planung und Ausführung aus.
mer in enger Zusammenarbeit mit der Kundschaft. Im Zentrum steht das sorgfältige Erfassen der Bedürfnisse. Die langjährige Erfahrung gewährleistet eine termingerechte Ausführung der Küche und garantiert damit Planungssicherheit.

BRUNNER KÜCHEN AG
Hauptstrasse 17
5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch
www.brunner-kuechen.ch
ne Kundschaft. Er fühlte sich zuständig – sowohl für das Wohl als auch für das Schlafbefinden seiner Kundschaft!
Eines Tages aber wurde es Mode, an grösseren Orten einzukaufen, wo es eine riesige Auswahl an schicken und modernen Einrichtungsgegenständen gab. Zwar war die Qualität nicht dieselbe, aber das war egal. Hauptsache alles war billig. So verlor der Sattler nach und nach seine Kundschaft und irgendwann gab er sein Geschäft auf. Einen Nachfolger zu finden, war aussichtslos. So entstanden grosse, von Robotern gesteuerte Fabriken, die des Sattlers Wochenproduktion in nur einer Minute herstellten.
Rund um den Schlaf Schlafforscher, Experten und Verkaufspsychologen erforschen das
Schlafen immer wieder von neuem. Das Paradoxe daran ist, dass Schlafprobleme heute zu der Volkskrankheit schlechthin geworden sind.
Es ist jedoch durchaus möglich, dass Schlafen nicht neu erfunden werden muss! Wer wissen will, was einen guten und gesunden Schlaf wirklich ausmacht, begibt sich am besten zu Betten Küng. Das erfahrene Beratungsteam ist gerne für Kundinnen und Kunden da. Betten Küng steht für Schlafqualität.

Betten Küng
Unterdorfstrasse 3
5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42
www.inegüxle.ch

Die Corona-Beschränkungen sorgen dafür, dass digitale und mobile Anwendungen für die Kundschaft noch wichtiger werden. Die Ansprüche an das moderne Bankge-
schäft haben sich verändert. Das zeigt die Nutzung von Banking-Apps. Das E-Banking von Raiffeisen ist eines der meistgenutzten der Schweiz. An Spitzentagen werden mehr als eine halbe Million Nutzer verzeichnet.
Digitale Anlagen im Aufschwung
Eine Studie, die Raiffeisen durch das Institut für Finanzdienstleistungen (IFZ) der Hochschule Luzern durchführen liess, bescheinigt digitalen Anlageprodukten ein grosses Potenzial.
Die Studie kam zum Schluss, dass das Vertrauen in das digitale Anlegen wächst. Eine Mehrheit wird allerdings eher bei einem etablierten Anbieter als bei einer Digitalbank investieren. Big-Tech-Unternehmen wie Google, Amazon oder Apple kommen als Anlagepartner eher
nicht infrage. Stattdessen wollen 82 Prozent der potenziellen Nutzer ihrer Hausbank Vertrauen schenken. Bevorzugt wird dabei eine hybride Lösung: Die Bank übernimmt die Aufgabe, im Hintergrund der digitalen Lösung die Anlageprozesse und -vorschläge sowie die Zusammensetzung des Portfolios zu optimieren.
Die persönliche Beratung ist jederzeit möglich. Dies stärkt die Bedeutung des Beraters vor Ort und zeigt gleichzeitig auf, wie die physische Präsenz vor Ort auch in einer digitalisierten Welt weiter als notwendig erachtet wird.
Rio-App für digitale Anleger Bei der neuen, für digitale Anleger konzipierten Rio-App handelt es sich um eine komplett digitale Vermögensverwaltung. Sie wird durch
Wasserführende Leitungen halten nicht ewig. Nach 30 Betriebsjahren lohnt es sich, eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung durchführen zu lassen. Wenn ein Sanierungsbedarf angezeigt ist, kann die bestehende Bodenheizung mit dem Hat-System nachhaltig geschützt werden.
Hat-System seit 1999 im Einsatz Eine Fussbodenheizung sanieren heisst vorbeugen. Ist die Bodenheizung älter als 30 Jahre? Dann besteht die Gefahr, dass die Rohre spröde und verschlammt sind.
Denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenheizungen aus einfachem Kunststoff verbaut. Durch fortschreitende Versprödung werden diese undicht, was eine vermehrte Sauerstoffdiffusion ins Rohrinnere zulässt. Das führt zu zähen Ver-

Mit dem Hat-System die bestehende Fussbodenheizung sanieren.
schlammungen und somit zu einer Reduktion der Heizleistung. Es lohnt sich, nicht zu warten, bis ein teurer und mühsamer Ersatz nötig ist.
Keine Baustelle in der Stube
Das Hat-System schützt eine bestehende Bodenheizung nachhaltig. Der Einsatz ist günstig und verur-
sacht keine Baustelle in der Wohnung. Getreu dem Motto: «Sanieren statt ersetzen» werden mit dem Originalsystem der Firma Naef Group, das seit 1999 im Einsatz ist, die bestehenden Rohre der Fussbodenheizung von innen mit einem Feinschliff poliert und schliesslich neu ausgekleidet.
Anlageexperten verwaltet und ist bereits ab einem Volumen von 5000 Franken zugänglich. Gemäss ihrer persönlichen Präferenzen können die Nutzer ihr Vermögen breit diversifiziert investieren – und das ohne Mindestlaufzeit. Ein digitaler Begleiter mit einer persönlichen Note: www.raiffeisen.ch/mein-rio.

Aargauer Verband der Raiffeisenbanken c/o Raiffeisenbank Aare-Rhein
Baslerstrasse 2A 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 265 16 40
Fax 056 265 16 69
www.raiffeisen.ch/aare-rhein
Nach der Sanierung mit dem HatSystem ist die Bodenheizung diffusionsdicht gemäss DIN-Norm 4726
Das Hat-System kann dies als einziges System für Bodenheizungsrohre der ersten Generation nachweisen.
Vorbeugende Zustandsanalyse
Bei spürbaren Anzeichen wie Wärmeverlust oder Schwierigkeiten bei der Regulierung in den einzelnen Räumen ist eine vorbeugende Zustandsanalyse der Fussbodenheizung, wie sie von der Naef Group angeboten wird, der richtige Schritt.
www.naef-group.com Foto: zvg

Naef GROUP
HAT-Tech AG Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach Tel. 044 786 79 00 info@naef-group.com
Ein echtes Multitalent ist die neue Weishaupt-Luft-/Wasser-Wärmepumpe Biblock WBB 20, die über einen Leistungsbereich von 5,6 bis 16,6 kW (bei A2/W35) verfügt. Herausragend ist ihr leiser und effizienter Betrieb sowie das moderne und ansprechende Aussengerät. Die strömungsoptimierten Lamellen und der innovative Eulenflügel-Ventilator sorgen für besondere Laufruhe.
Heizen und Warmwasser
Das System Biblock rundet das Wärmepumpen-Programm der Firma Weishaupt optimal ab. Mit Biblock kann man bis minus 22 Grad Celsius die Wärme der Aussenluft effizient zum Heizen und zum Bereiten von Warmwasser nutzen. Durch die Dampfeinspritzung werden Temperaturen bis 65 Grad Celsius erreicht. Das sorgt für optimale Hygiene. Dabei ist die neue Biblock
Links das Aussen- und rechts das Innengerät.

effizient: Sie macht mehr als vier Mal so viel Energie aus der Umwelt nutzbar, wie für ihren Betrieb aufgewendet wird. Der in den Kältekreis integrierte Zusatz-Wärmetauscher mit elektronischem Expan-

eine Waschmaschine.
Basierend auf Kundenfeedbacks entwickelte Kalk-Master «Kauf Pro». Diese Vertragsform vereinigt die Garantieleistungen der beliebten und bereits über 5600-mal in der Schweiz verbreiteten Kalk-Master-Abos mit dem Erwerb einer Anlage. Bei «Kauf Pro» von Kalk-Master wird man optional nach einem Probejahr oder gleich zu Beginn Besitzerin bzw. Besitzer einer Ent-
kalkungsanlage und profitiert von umfassenden Garantieleistungen.
Probezeit vereinbaren
Beim Weg über das Probeabo kann man zuerst ein Jahr lang zu günstigen Konditionen die Wirkung von weichem Wasser testen und vor Ablauf des Abonnements entscheiden, ob man danach Nutzer oder Besitzerin der Anlage bleiben oder wer-
sionsventil erhöht die Effizienz zusätzlich, da die Verlustleistung nochmals genutzt und in den Heizkreis zurückgeführt wird. Der erhöhte Wärmekomfort ermöglicht den Betrieb sowohl von Heizkör-
Foto: Weishaupt
pern als auch einer Fussbodenheizung.
Einfache Bedienung
Die Bedienung der neuen Wärmepumpe erfolgt intuitiv am Farbdisplay des Gerätes oder einfach per App und im Web. Mit der App von Weishaupt fürs Smartphone und Tablet können Kundinnen und Kunden ihre Heizung vom Wohnzimmer, dem Garten aus oder von unterwegs bequem kontrollieren und regulieren.

Weishaupt AG
Chrummacherstrasse 8
8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch
www.weishaupt-ag.ch
den oder bei Nicht-Zufriedenheit das Gerät zurückgeben möchte.
Anlage sofort kaufen
Wenn man bereits sicher ist, langfristig etwas gegen den Kalk unternehmen zu wollen und in jedem Fall eine Anlage kaufen will, ist es bei Kalk-Master möglich, direkt einen «Kauf Pro»-Vertrag abzuschliessen.
Dabei sind der regelmässige Service, sämtliche Verschleiss- und Ersatzteile inklusive Behebung von Störungen bis zum kostenlosen Geräteersatz bei einem Defekt inbegriffen. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt aus einer Hand durch das Serviceteam von Kalk-Master. Mit der automatisch erfolgenden jährlichen Zusendung eines Pakets mit Spezial-Hygienesalz kann die Kundschaft zwischen den regelmässigen
Servicebesuchen die Anlage bequem selber hygienisch pflegen. Diese Pflege erfolgt, indem man das Spezialsalz einfach in den Salztank füllt.
Kostentransparenz
Über eine jährliche Servicegebühr erwerben Kundinnen und Kunden das Recht, nach einer gewissen Betriebszeit zu attraktiven Konditionen oder nach 15 Jahren kostenlos ein «Upgrade» auf die neueste Anlagengeneration vorzunehmen. Somit entstehen für die Kundschaft analog zu den Abos von Kalk-Master keine unerwarteten, versteckten Kosten.

Atlis AG
Schlössliweg 4
4500 Solothurn Tel. 0800 62 82 82
www.kalkmaster.ch/pro

Ein Servicemann in seiner Standardausrüstung, zu der auch Überschuhe gehören.
Das richtige Verständnis für eine WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer. Die Toilettenspülung ist ein komplexes System. Die Hersteller haben Spülkasten, WC-Keramik und Ablaufrohre so aufeinander abgestimmt, dass diese bei jedem Spülvorgang einwandfrei ab- und ausgespült werden.
Warum verkalkt ein WC?
Der Temperaturunterschied zwischen dem kalten Wasser im Spülkasten und der warmen Raumluft führt zu einem Luftstrom, der liegengebliebenes Restwasser im Spülsystem verdunsten lässt. Hohe Raumtemperaturen, eine Bodenheizung oder längere Spülabstände fördern die Verkalkung. In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen.
Funktioniert die Spülung richtig? Um das zu kontrollieren, sollte man die Spülung mit der grossen Spültaste betätigen und die Zeit stoppen, bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Gleichzeitig muss man beobachten, ob sich die beiden Spülverläufe vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen. Mit diesem einfachen Test ergibt sich bereits ein erster Eindruck vom Zustand der WC- Spülung.
Der Entkalkungsservice Für den Entkalkungsservice von Restclean muss das WC nicht demontiert werden. In das gestaute lauwarme Wasser streut der Servicemann ein mildes Entkalkungspulver und fügt 125 Gramm Baumnussschalengranulat hinzu. Das Pulver löst sich im Wasser auf und die Ent-
Wieder einmal sitzt Bob mit seinen beiden Grosskindern im Schatten unter der PM-light-Pergola. Jasmin, seine Gattin, muss schmunzeln. Sie denkt an die Diskussion zurück, die sie mit Bob führte. Er hatte den maisgelb-weiss-gestreiften Storenstoff bevorzugt, während sie sich sofort in den himbeerfarbenen Stoff mit der feinen Struktur verliebt hatte.
Starke Zip-Führung
Für Bob war es schliesslich wichtiger, dass der Stoff immer gespannt ist, damit die Pergola die Funktion des Regenschutzes erfüllt. Die filigrane und starke Ausführung sorgt bei Sonnenhunger für freie Sicht zum Himmel. Die Geschichte, die Grossvater Bob erzählt, nimmt einen spannenden Verlauf. Die beiden Kinder drücken sich ängstlich an ihn, denn sie haben gar nicht be-

Foto: zvg
kalkungslösung wird nun im ganzen System umgewälzt. Die chemischmechanische Reinigungslösung wird durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Das Resultat ist eine restlos saubere Toilette, die wieder die Original-Spülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommt.

RESTCLEAN AG
Toilettenkultur Schmidtenbaumgarten 10 8917 Oberlunkhofen
Gratis-Telefon 0800 30 89 30 info@restclean.com
www.restclean.com
merkt, dass ein Gewitter aufgezogen ist. Jetzt ist Bob froh, dass er sich für das Modell PM-light von Erhardt entschieden hat, das durch die Firma Klinso fachmännisch montiert worden ist. Er findet den Regen, der auf das Stoffdach prasselt, richtig (ent-)spannend. Er freut sich riesig, dass der Wochenendanlass dank sei-
ner Pergola trotzdem draussen stattfinden kann.
Optionales Zubehör
Bob ist fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage. Die hochwertigen Materialien sowie die luftige und leichte Ausführung beeindrucken ihn. Seine Gäste
und Freunde sind vom edlen Design und den technischen Finessen ebenfalls begeistert. Er schätzt am Abend die kühle Veranda. Die automatische Steuerung sorgt dafür, dass die Storen während der heissen Nachmittagsstunden selbständig ausfahren. Bei Sturmgefahr werden die Senkrecht-Markisen und Pergola-Storen automatisch hochgezogen.
Jonathan Woerlen ist bei Klinso der persönliche Berater für Pergolen, Senkrecht-Markisen sowie für Storenservice und Rollladen-Reparaturen aller Art.

KLINSO GmbH
Storen. Markisen. Rollladen
Aarauerstrasse 72 5600 Lenzburg (Staufen)
Tel. 056 441 51 51
www.klinso.ch
Nr. 420 Juli/August 48. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 38’549 Ex. Basis 2019/2020
Anzahl Mitglieder: 39’836 (1. Juni 2021)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Media2finish
Täfernstrasse 14
5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
Titelbild: Adobe Stock
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalter:
Wegen Covid-19-Bestimmungen derzeit geschlossen www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
