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Wohnwirtschaft Nr. 07/08 Juli/August 2019

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Hauseigentümerverband Aargau

Wo HN Wirtsc HA ft

r ec H t

Keine grenzenlose f reiheit im eigenen Garten

t H e MA

Wohnen im Alter, f inanzierung, Holz

i MM obilie N A A r GA u mit 14 o bjekten

Ich habe Glück, dass meine

Familie mitmacht.

akb.ch/kundengeschichten

Alois Kohler mit Sarah, Künten

Der Sommer bringt uns nicht nur heisse Tage mit viel Sonnenschein, sondern auch heftige Gewitter mit Blitz und Donner. Das richtige Verhalten bei einem Gewitter kann Leben retten. Volksweisheiten sind trügerisch. Dazu gehören Sprüche wie dieser: «Vor den Eichen sollst du weichen, die Buchen sollst du suchen».

Schweizer Forschungsinstitute testen neue Ansätze zur Konstruktion und Gestaltung von Holzbauten. Das eröffnet für den Schweizer Holzbau neue Chancen. Wesentliche Neuerungen erzielte die Forschung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten aus der Praxis beim Trageverhalten und der Bemessung von Holzbauteilen bezüglich Erdbeben und Brand.

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e ntzaubertes Wiener Modell

Wer in Wien mit dem Tram von der Ringstrasse zur Heurigen­Hochburg Grinzing fährt, kommt kurz vor dem Ziel am Karl­Marx­Hof vorbei. Der Gebäudekomplex mit seinen enormen Ausmassen steht symbolisch für Wiens staatlichen Wohnungsbau. Vielen gilt die Hauptstadt Österreichs als Referenzgrösse sozialen Wohnens. Der NZZ­Korrespondent Matthias Benz entzauberte kürzlich in einem Artikel das Wiener Modell. Dieses habe zu einer Zweiklassengesellschaft geführt. Dort jene, die im nichtstaatlichen Segment wohnen, hier die Insider, jene, die sich glücklich schätzen, eine der Wohnungen des staatlichen Marktes zu besitzen. Benz bezeichnet diese Insider als «Mietadel». Es handelt sich um eine weitgehend geschlossene Gesellschaft, die frei werdende Wohnungen möglichst unter sich aufteilt. Anders als auf übrigen Märkten findet die Allokation nicht über den Preis statt, sondern über Beziehungen.

Die Wohnungen sind tendenziell unterbelegt, weil langjährige Mieter nicht ausziehen, da neu gebaute Wohnungen in Wien teurer sind als die des staatlichen Marktes, selbst wenn sie kleiner sind und veränderten Lebensumständen der «Altmieter» eher entsprechen als die kommunalen.

Wie andere attraktive Städte in Europa weist Wien eine starke Zuwanderung auf. Da mehr als vierzig Prozent der Wohnungen der Stadt dem normalen Markt entzogen sind, schlägt sich der Nachfrageschub auf den verbleibenden Markt nieder. Mit der Folge, dass durch die politische Verknappung des Angebots im nichtstaatlichen Segment weit überdurchschnittliche Preissteigerungen stattfinden. Die Mieter im nichtstaatlichen Teilmarkt zahlen doppelt: Erstens durch die zusätzliche Knappheit hervorgerufenen Preissteigerungen und zweitens durch Steuern, mit denen die Privilegierten die Nichtdazugehörenden zur Kasse bitten. Benz zufolge absorbiert das soziale Wohnen in Österreich etwa gleich viel Mittel wie der Betrieb der Universitäten. Das ist die Kehrseite der hohen Staatsquote im städtischen Mietwohnungsmarkt unseres Nachbarlandes.

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b ei den Abzügen gilt es, zu differenzieren

Hansjörg Knecht

Nationalrat, Leibstadt, Präsident

Hauseigentümerverband Aargau

Die überfällige Abschaffung des Eigenmietwerts war an dieser Stelle bereits in Ausgabe Nr. 4/19 Thema. Inzwischen ist die Vernehmlassung der zuständigen ständerätlichen Kommission abgeschlossen. Natürlich hat sich auch der HEV Schweiz daran beteiligt. Das Anliegen ist dringend: Schon 2016 kamen für die HEV­Petition «Eigenmietwert abschaffen» 145’000 Unterschriften zusammen. Das Bedürfnis in der Bevölkerung nach einem Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung ist gross.

Die vorgeschlagene Änderung ist grundsätzlich richtig: Einerseits wird selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz nicht mehr mit einem fiktiven Einkommen besteuert. Andererseits kön­

nen Aufwendungen wie werterhaltende Unterhalts­ und Instandstellungsarbeiten oder Versicherungsprämien sowie die Hypothekarzinsen nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Wenn allerdings weiterhin ein Ertrag versteuert werden muss, müssen auch die damit verbundenen Gewinnungskosten abzugsfähig bleiben. Dies ist bei selbstgenutzten Zweitwohnungen (Eigenmietwert) und bei Renditeliegenschaften (Mietzinsertrag) der Fall. Im vollen Umfang der steuerbaren Vermögenserträge müssten auch die privaten Schuldzinsen abgezogen werden können. Diese Variante – zur Debatte stehen auch Teilabzüge – erfüllt das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit am besten.

Ersterwerber sollen bekanntlich einen zusätzlichen, befristeten Schuldzinsabzug machen können, dies im Sinn des Verfassungsauftrags zur Wohneigentumsförderung. Das Maximum von 10’000 Franken für Ehepaare und 5000 Franken für Alleinstehende im ersten Steuerjahr ist zwar knapp angesetzt, aber unter der Voraussetzung des erwähnten Vollabzugs bei den privaten Schuldzinsen gerade noch akzeptabel. Hingegen sollte die Dauer des Ersterwerberabzugs von 10 auf 15 Jahre

erhöht werden, was der Amortisationspraxis für Zweithypotheken entspricht. Apropos Amortisation: Bei «gestandenen» Wohneigentümern trägt der Systemwechsel zur Entschuldung bei, wenn der Anreiz wegfällt, durch Zinsabzüge die Steuerbelastung zu senken. Die Schweiz weist die weltweit höchste Verschuldung der Privathaushalte auf.

Schliesslich noch ein Wort zu den Kosten für Energiespar­ und Umweltschutzinvestitionen sowie denkmalpflegerische Arbeiten: Es ist richtig und wichtig, dass die Kantone die Kompetenz behalten dürfen, entsprechende Steuerabzüge zuzulassen. Auch viele direkte Födermassnahmen, also Subventionen, sind kantonal unterschiedlich ausgestaltet und sollen mit den steuerlichen Entlastungsmassnahmen abgestimmt werden können. Dies gilt auch für Zweitwohnungen und Renditeliegenschaften. Es spricht allerdings nichts dagegen, die Abzüge für solche Objekte auf Bundesebene abzuschaffen: Wer seine Liegenschaft energieeffizienter macht, tut dies in der Regel nicht aus Ertragsabsichten, also sind die investierten Gelder auch keine Gewinnungskosten. Eine differenzierte Haltung, die nicht zuletzt dazu beitragen soll, dass der Systemwechsel gelingt.

l einenpflicht für Hauseigentümer

r evision e nergiegesetz – Haushalte im Würgegriff

Zwang zu e igenstromproduktion, Meldepflichten, Vorbereitung zu technologieverbot: Mit der teilrevision e nergiegesetz beschreitet der Kanton Aargau bezüglich behördlichem i nterventionismus Neuland. Die s chwächung von Haushalten und individuellen e ntscheidungsträgern geht mit erheblichem Machtzuwachs von b ehörden einher. Gewinner sind b ranchen, die mit der kantonalen Verwaltung ein gutes e invernehmen pflegen, sowie Gutachter in staatlicher Mission. Verlierer sind Haushalte, Wohneigentümer, Mieter und Konsumenten.

Schummeln gehört dazu. Je mehr Macht, desto grösser die Versuchung. Facebook behauptet, die Privatsphäre zu schützen, Tatsachen sprechen fürs Gegenteil. Im April dieses Jahres hat das Bundesgericht die eidgenössische Abstimmung zur «Abschaffung der Heiratsstrafe» annulliert: Der Bundesrat hat vor der Abstimmung falsche Zahlen verbreitet, um das Ja­Stimmen­Lager zu schwächen. Und der Kanton Aargau preist auf seiner Website die Botschaft zur Teilrevision des Energiegesetzes mit folgenden Worten an: «Mit schlanken und unbürokratischen Lösungen die energie­ und klimapolitischen Ziele noch besser erreichen». Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

«Noch besser»? Zwischen 1980 und 2017 haben Aargauer Haushalte den Anteil erdölbasierter Brennstoffe um 54 Prozent reduziert. Weitgehend ohne behördliche Intervention – trotz Zunahme von Bevölkerung und Haushalten.

Heute Kohle, morgen Gas Szenenwechsel: Trotz geradezu obsessiver Förderung stochastischer erneuerbarer Energien ist es der Bundesregierung in Berlin nicht gelungen, den CO2­Ausstoss im Lande zu reduzieren. Im Gegenteil, er wächst munter weiter. Weshalb? Nicht nur, aber auch, weil die Unzuverlässigkeit von Strom aus Sonne und Wind Reservekapazitäten konventioneller Stromerzeugung zur Conditio­sine­qua­non macht. Was heute durch Kohlekraftwerke bewerkstelligt wird, soll morgen mittels Gasimporten via Ost­

seepipeline Nord Stream 2 sichergestellt werden: Stromerzeugung in grossem Ausmass auf der Basis fossiler Energieträger.

Die Doppelzüngigkeit der Bundesregierung bezüglich ihrer Klima­ und Energiepolitik, die vielen hierzulande als Vorbild dient, ist geradezu ein Alleinstellungsmerkmal. Entscheiden staatliche Stellen besser als Individuen? Individuelle Entscheidungen mögen fehlerhaft sein, aber behördliche sind es genauso. Die Machtverschiebung weg von den Haushalten hin zu den Behörden, wie sie mit der Teilrevision Energiegesetz stattfinden soll, ist fragwürdig. Im Zweifelsfall lieber auf die Machtverschiebung verzichten. Sie ist – einmal gewährt – kaum mehr rückgängig zu machen.

Rückgriff auf Kriegswirtschaft

Laut Botschaft der Aargauer Regierung ist vorgesehen, dass Neubauten einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen müssen. Aus Konsumenten werden Produzenten. Wie damals beim Plan Wahlen, der schweizerischen Anbauschlacht der 1940er­Jahre, als Wiesen und Plätze umgepflügt wurden zu Anbaugebieten für Kartoffeln. In Kriegszeiten mögen solche behördlichen Anordnungen temporär zulässig sein. Aber in einer Ordnung, die sich liberal nennt, wo die Wahlfreiheit im Zentrum steht, ist das fehl am Platz. Das ist Leinenpflicht für mündige Bürger. Notabene ohne Präzisierung, was denn die Leinenpflicht bewirken soll, wie viel CO2 mit einer solchen Zwangsmassnahme überhaupt eingespart wird und ob der Gewinn für die Umwelt überhaupt im Verhältnis zu den

Kosten steht. Muss jeder Bach im Kanton der Wassernutzung dienen, jede Lichtung in den Wäldern der Windenergie geopfert, jede Fassade und jedes Dach mit Solarpaneelen versehen werden? Wo bleibt die Güterabwägung zwischen Anbauschlacht und Raum für Ästhetik, unversehrte Natur, Erholungswert von Landschaften oder die Freiheit, ein Dach auch mal zu begrünen anstatt mit PV­Anlagen zu überziehen? Dächer mit Pflanzen sind fürs Klima vielleicht besser als Oberflächen von Solaranlagen, die Städte im Sommer noch mehr aufheizen.

Mehr graue Energie Ölheizungen sollen künftig grundsätzlich nicht mehr ersetzt werden dürfen, auch wenn die heizölbasierte Ersatzlösung schadstoffärmer oder kleiner dimensioniert ist als die zu ersetzende Wärmeerzeugungsanlage. Der Eigentümer muss sich neu auf eine behördliche Standardlösung festlegen. Der Oberbegriff dafür heisst «Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz». Die Massnahme sieht vor, dass beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Wohnbauten der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreiten darf. Das begünstigt bivalente Systeme. Doch je höher die Anzahl der Anlagen, desto mehr Energieverbrauch fällt in der Herstellung an. Der Anteil grauer Energie wächst. Die Verminderung des CO2­Ausstosses im Betrieb wird negativ kompensiert mit höheren CO2­Emissionen in der Produktion. China ist Weltmarktführer in der Herstellung von Komponenten solarer Energiesysteme. Doch China hat in seinem Strommix einen Kohleanteil von

Martin Meili

über 70 Prozent. Klimafreundlichkeit sieht anders aus.

Erholungsgebiete unter Druck

Statt einer Ölheizung kann der Investor beispielsweise eine Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger installieren. Holzfeuerungen mögen grundsätzlich besser sein als fossil betriebene Anlagen. Aber mehr Holzheizungen bedeuten mehr Holzschlag. Das erhöht den Druck auf Erholungsgebiete, steigert das Transportaufkommen in Wäldern und verursacht mehr Lärm von Motorsägen in schallverstärkenden alpinen Tälern. Energiesysteme ohne ökologischen Fussabdruck gibt es nicht. Viele Klimawissenschaftler favorisieren die Waldaufforstung statt zusätzlichen Holzschlag. Wälder gelten als CO2­Senken. In der kleinen Schweiz wächst derzeit mehr Holz nach, als geschlagen wird (weil wenig Holzfeuerungen in Betrieb sind), aber für die grosse Welt gilt das Gegenteil.

Zudem emittieren Holzfeuerungen mehr Feinstaub als andere Wärmeerzeugungssysteme. Feinstaub verursacht die wohl häufigsten umweltbedingten Todesfälle weltweit. Die Hersteller von Holzfeuerungen werden nun einwenden, dass erstens nicht nur Holzfeuerungen Feinstaub emittieren, sondern auch andere Aktivitäten (Abrieb von Metall und Gummi: Ein Aufenthalt auf den unterirdischen Perrons im Zürcher Hauptbahnhof ist bezüglich Feinstaub gesundheitsschädigender als das Warten bei einer Autobahnraststätte) und zweitens die Verbrennungstechnik in der Schweiz erhältlicher Holzheizungen emissionsärmer ist als bei Produkten auf ausländischen Märkten. Das stimmt, aber das Gleiche gilt auch für Ölfeuerungen. Die Fortschritte der Verbrennungstechnik bei Ölheizungen der letzten Jahre sind signifikant: Modulierende Heizungsregelung und Brennwerttechnik lauten Stichworte hierzu. Der CO2­Ausstoss nimmt laufend ab. Das angepeilte, aber noch nicht vollständig realisierte Technologieverbot in der Botschaft zum teilrevidierten Aargauer Energiegesetz ist unverhältnismässig. In Ulaanbaatar, Hauptstadt der Mongolei, verbrennt jeder Einwohner im Winter durchschnittlich 850 kg unverarbeitete Kohle.

Weltweit werden fossile Energieträger pro Jahr mit über 500 Mrd. Fr. subventioniert, während die Schweiz die international höchste CO2­Abgabe für Brennstoffe aus Öl und Gas hat. Die zusätzliche behördliche Gängelei der Haushalte im Kanton Aargau macht das globale Klima nicht besser. Sie verstellt eher den Blick auf die Notwendigkeit, Schadstoffe dort zu bekämpfen, wo ihre Vermeidung volkswirtschaftlich am wenigsten kostet, aber am meisten Nutzen stiftet –für Mensch und Umwelt.

Besinnung auf Kernaufgaben Mit der Teilrevision Energiegesetz wird der Ersatz des Wärmeerzeugers in Haushalten neu meldepflichtig. Wohnen und Mobilität werden rechtlich mit ungleichen Ellen bemessen. Wer sein Velo durch ein E­Bike ersetzt, muss nichts erklären, obwohl mit der Inbetriebnahme des E­Bikes das Ziel der Energiestrategie, weniger Strom zu verbrauchen, unterminiert wird und grundsätzlich ein Beitrag dazu geleistet wird, die saisonale Stromlücke in der Schweiz zu vergrössern. Das ist kein Plädoyer für einen neuen Regulierungsschub bei der Mobilität, sondern bloss ein Votum für Augenmass beim Wohnen. Ein Staat, der sich in jedes Detail des Lebens der Bürger einmischt, vernachlässigt üblicherweise seine Kernaufgaben. Es kommt zu einer Fehlallokation öffentlicher Ressourcen. Italien liefert für staatliche Interventionen am falschen Ort traurigen Anschauungsunterricht.

Fragwürdige Weichenstellungen dürften im Kleinen zu dem führen, was sich auch im Grossen beobachten lässt. Anstatt dass die Schweiz Atomkraftwerke durch Anlagen neuer Bauart, die weniger Atommüll produzieren als die alten, ersetzt, werden die in die Jahre gekommenen Stromerzeugungsanlagen einfach weiterbetrieben – zu Lasten der Sicherheit. Und mit dem neuen Energiegesetz steigt der Anreiz für Hauseigentümer, ihre alten Anlagen weiter in Betrieb zu lassen, weil ihnen die Auflagen für rechtzeitig zu planende Ersatzinvestitionen zu bürokratisch sind. Wahrscheinliche Folge: Sie ersetzen eher Komponenten statt Gesamtsysteme. Veraltetes dürfte weiterlaufen, bis es den Geist aufgibt. Der Umwelt ist damit nicht unbedingt gedient.

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Hochspannung am Himmel

Der s ommer bringt uns nicht nur heisse tage mit viel s onnenschein, sondern auch heftige Gewitter mit b litz und Donner. Das richtige Verhalten bei einem Gewitter kann l eben retten.

In der altbabylonischen und altgriechischen Zeit führte man die zerstörerische Wirkung des Blitzes auf einen zündenden Feuerstrahl und einen zerschmetternden Donnerkeil zurück, die von den Göttern zur Erde geschleudert wurden. Zeus, oberster Herrscher der griechischen Götter, war der Wettergott, der besonders für Regen, Schnee, Hagel und Gewitter verantwortlich war. Seine Donnerkeile waren gefürchtete und unfehlbare Waffen. Der Blitz blieb für lange Zeit ein ungelöstes Rätsel. Erst mit der Entdeckung der Elektrizität konnte man dieses seltsame Himmelsfeuer erklären. So gelang es schliesslich Benjamin Franklin (1706–1790) durch ein Experiment zu beweisen, dass der Blitz elektrischer Natur ist.

Ladungen in der Gewitterwolke Durch die Aufwinde und die ungleiche Eis­Wasser­Verteilung in der Gewitterwolke entstehen Gebiete mit verschiedenen elektrischen Ladungen. Der obere, eisige

Teil der Wolke ist meistens positiv geladen, der untere Teil negativ. Zwischen den verschiedenen Ladungen entsteht eine Spannung. Wird ein gewisser Wert überschritten, erfolgt ein Ladungsausgleich zwischen zwei entgegengesetzt geladenen Gebieten (Wolke­Wolke, Wolke­Boden oder umgekehrt) – es blitzt.

In einem Blitz treten während Sekundenbruchteilen Stromstärken auf, die im Durchschnitt 20–30 Millionen Volt und 20’000 Ampère betragen können (normale Steckdose: 230 Volt, 10 Ampère). Durch diese gewaltige Energie wird die den Blitz umgebende Luft schlagartig auf ca. 30’000 Grad Celsius erhitzt (deshalb auch seine bläuliche Farbe). Die Luft dehnt sich bei dieser Erwärmung explosionsartig mit einem lauten Knall, dem Donner, aus. Da der Schall «nur» 330 Meter pro Sekunde zurücklegt, das Licht des Blitzes hingegen 300’000 Kilometer pro Sekunde, kann aus der Zeit, die zwischen Blitz und Donner verstreicht, die Entfernung des Blitzes vom

eigenen Standort bestimmt werden. Teilt man die Anzahl Sekunden durch drei, erhält man die Entfernung in Kilometern. Der Blitz kann einige Kilometer lang sein. Deshalb erreicht der Schall aus entfernteren (oberen) Teilen des Blitzes einen bestimmten Punkt später, als aus dem näheren (unteren) Teil. Dies bewirkt ein ausgedehntes Grollen des Donners.

Enorme Zerstörungskraft

Allein in der Schweiz werden pro Jahr ca. 200’000 Blitze registriert. Dabei gibt es jährlich mehrere Tausend Sachbeschädigungen, etwa 10 verletzte Personen und mehrere Todesfälle. Der Sachschaden geht jeweils in die Millionen. Äusserst schwer sind die Verletzungen bei einem Blitzschlag. Diese reichen von Verbrennungen über Atemlähmungen bis hin zu Ganzkörperkrämpfen und Herzrhythmusstörungen. Bis zu 75 Prozent der Betroffenen, die einen Blitzschlag überlebt haben, leiden lebenslang unter den Schäden. Diese treten meistens in Form von neurologischen Be­

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schwerden wie Lähmungen und Missempfindungen auf.

Die hohen Temperaturen eines Blitzes setzen an der Einschlagstelle Häuser und entzündliche Stoffe sofort in Brand. Fährt der Blitz in feuchtes Mauerwerk oder grünes Holz, verdampft das Wasser schlagartig und erzeugt einen Überdruck mit sprengender Wirkung. Dabei stürzen Kamine und Hausfassaden ein und Bäume werden zerfetzt.

Die gewaltigen Spannungen, die bei Blitzentladungen entstehen, zerstören elektrische Installationen und Apparate.

Richtiges Verhalten bei Gewittern

Der Blitz geht immer den Weg des geringsten elektrischen Widerstandes. Deshalb schlägt er in gut leitende, hoch aufragende Gegenstände ein (Metallmasten, Bäume etc.). Der Spruch «Vor den Eichen sollst du weichen, die Buchen sollst du suchen» ist ein lebensgefährlicher Irrtum! Während die Buche einen Blitzschlag meistens unbeschadet übersteht, weil sie den Blitz direkt in die Erde leitet, reagiert die Eiche ganz anders. Dort dringt der Blitz ins Saftgewebe ein und sprengt spektakulär die Baumrinde oder gar Teile des Stammes weg. Deshalb hat man den Eindruck, dass die Buchen von Blitzen verschont bleiben. Es empfiehlt sich, während eines Gewitters hoch aufragende Gegenstände grundsätzlich zu meiden. Besonders gefährlich sind einzelne Bäume auf Hügeln oder Kuppen am höchsten Punkt. Auch Baden oder Surfen in Gewitternähe ist sehr gefährlich. Am besten sucht man Schutz in Gebäuden, Mulden oder Autos. Die Metallkarosserie eines Wagens bildet einen sog. Faraday­Käfig, der den Blitz aussenherum ableitet und in dessen Innern man selbst während eines Blitzschlages geschützt bleibt. Bietet sich keine dieser Schutzmöglichkeiten, was vor allem im Gebirge oft der Fall ist, sollte man sich keineswegs auf Gipfeln, Kuppen oder Graten aufhalten oder an Felswänden anlehnen. Im Freien sollte man eine Kauerstellung einnehmen und sich auf keinen Fall flach hinlegen. Je grösser der Körperkontakt mit dem Boden ist, desto gefährlicher kann sich das in der Nähe eines Blitzes auswirken.

Ein Blitz am Bodensee.
Foto: Andreas Walker

i ntelligente s peicherung von s olarstrom

An der 17. Nationalen Photovoltaiktagung in b ern war ein teil der r eferate der e nergiespeicherung von s olarstrom gewidmet. Mit s ektorkopplung sollen die e nergieträger dekarbonisiert werden.

Mit der Schweizer Energiestrategie wird eine nachhaltige und sichere Energieversorgung angestrebt. Mit dem Ende der Nutzung von Kernkraftwerken und dem Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik­ und Windkraftanlagen wird die Stromproduktion zunehmend vom Wetter und der Jahreszeit abhängig. Auch der Energiebedarf schwankt saisonal. So ist zum Beispiel im Winterhalbjahr der Wärmebedarf besonders hoch. Unter diesen Aspekten ist nicht nur die Substitution der fossilen Energiequellen durch erneuerbare Energien gefragt, sondern auch intelligente Speichermöglichkeiten der produzierten Energie, um sie zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zur Verfügung zu haben.

In unserem Energiesystem werden verschiedene Speicher verwendet wie z. B. Lager für

Treib­ und Brennstoffe, Speicherwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Erdgaskavernen, Warmwasserspeicher sowie Batterien. Auch das Erdgasnetz kann als Speicher genutzt werden, da der Druck im Leitungssystem und damit auch die Erdgasmenge im Erdgasnetz variieren.

Lösungen für Überschüsse

Solarenergie gewinnen ist eine Sache. Mindestens so wichtig ist auch die Speicherung dieser erneuerbaren Energie, denn oft scheint die Sonne und es wird nicht die gesamte Energie gebraucht. Oder man benötigt viel Energie zu einer Zeit, in der kein Solarstrom produziert wird. Für die Besitzer einer Photovoltaik­Anlage ist es wichtig, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms auch selbst nutzen zu können, das ist ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll. Solarenergie kann effizient für den Haushalt, die Elektro­Mobilität und für die Warmwasserbereitung genutzt werden. Im

Sommer kommt es oft vor, dass mehr Solarstrom produziert, als gebraucht wird. Für diesen «überschüssigen Strom» gibt es verschiedene Ansätze zur Speicherung. Für den Eigengebrauch kann als Speicher durchaus eine Batterie verwendet werden. Die meisten Batteriesysteme, die auf Feststoffen (Lithium­Ionen­ bzw. Natrium­Schwefel­Batterien) basieren, haben allerdings eine relativ geringe Speicherkapazität. Zudem kommt es bei Batteriesystemen zu Selbstentladungseffekten (bis 0,3 Prozent pro Tag für Lithium­IonenBatterien). Dies wirkt sich nachteilig auf die Langzeitspeicherfähigkeit aus. Zudem müssen für grössere Stromproduzenten andere Speichermöglichkeiten gefunden werden –wie etwa Power­to­X.

Power-to-X

Mit «Power­to­X» werden Technologien bezeichnet, bei denen ausgehend von Elektrizität (Power) über eine elektrochemische

Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Mit Solarmodulen ausgestattetes Dach der Pilatus Flugzeugwerke in Stans NW.
Foto: Schweizer Solarpreis 2018

Umwandlung ein gasförmiger oder flüssiger Energieträger oder ein Rohstoff für die Industrie erzeugt wird. Dies kann Wasserstoff, Methan, Methanol oder ein höherwertiger flüssiger Kohlenwasserstoff sein. Die Endund Zwischenprodukte können entweder direkt verwendet oder zwischengespeichert werden. Bei Bedarf können sie wieder in Strom umgewandelt werden. Eine gängige Methode ist die Power­to­Gas­Technologie. Durch Elektrolyse wird mit Strom Wasserstoff gewonnen und mit einem katalytischen Verfahren mit CO2 Methan hergestellt. Auf diese Weise produziertes Gas wird z. B. in das örtliche Netz eingespeist. Das aus Ökostrom erzeugte Gas heizt damit Häuser und Wohnungen in der Region oder wird in einem benachbarten Blockheizkraftwerk zur Strom­ und Wärme­Erzeugung eingesetzt. Damit wird weniger fossiles Erdgas verfeuert und CO2 eingespart.

Michael Sterner, Professor für Energiespeicher und Energiesysteme der Ostbayerischen Technischen Hochschule in Regensburg, Deutschland zeigte dabei auch geeignete Standorte für Power­to­X­Technologien für die Schweiz auf, etwa dort, wo Stromproduzenten und CO2­Emittenten nahe beieinander liegen. Zudem plädierte er für weitere Möglichkeiten der Dekarbonisierung der Energieträger durch Sektorkopplung.

Sektorkopplung

Eine erweiterte Möglichkeit zur sinnvollen Nutzung von Strom durch erneuerbare Energiequellen über die Power­to­X­Technologie bietet die Sektorkopplung. Darunter versteht man die Vernetzung der Sektoren der Energiewirtschaft sowie der Industrie, die gekoppelt, also in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert werden

sollen. Die Sektorkopplung ermöglicht, dass mithilfe der erneuerbaren Energien alle Sektoren der Wirtschaft dekarbonisiert werden können. Die intelligente Kopplung der Sektoren mit Hilfe von bestimmten energieeffizienten Technologien wie Wärmepumpenheizungen, WärmeKraft­Kopplungs­Anlagen oder Elektroautos führen zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs. Die Sektorkopplung und damit die Nutzung grosser und günstiger Energiespeicher schaffen ausserhalb des Elektrizitätssektors eine grosse Flexibilität in der Nachfrage nach elektrischer Energie, mit der die Schwankungen der erneuerbaren Energien wie Wind­ und Solarenergie ausgeglichen werden können, ohne zu stark in teure elektrische Energiespeicher investieren zu müssen. Damit steigt durch die Sektorkopplung die Energiesicherheit.

Inserat

b auen gegen den Klimawandel

An der Hochschule l uzern fand der zehnte Passerelle Workshop mit dem t itel «Die s chweiz im Klima- s chwitzkasten – wie bauen und betreiben wir unsere Gebäude in Zukunft?» statt.

Der Hitze­Sommer 2018 war ein weiterer Hinweis auf den Klimawandel. Für die Zukunft wird klar, dass Planung, Bau und Betrieb dazu beitragen sollen, der Überhitzung von Gebäuden entgegenzuwirken. Nach einer Begrüssung und Einführung von Ivan Gattlen (Vorstandsmitglied und Delegierter Öffentlichkeitsarbeit SWKI) und Daniel Marti (Präsident Alenii) startete der erste Block des Workshops. Dabei wurde der Fokus auf die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft gesetzt. Denise Fussen (Bereichsleiterin Klima Ernst Basler&Partner AG) startete die Runde mit den neuesten Erkenntnissen zur aktuellen und zukünftigen Klima­Situation in der Schweiz. Im Herbst 2018 erschien die neueste Ausgabe der Klimaszenarien für die Schweiz, welche trockenere Sommer, heftigere Niederschläge, mehr Hitzetage und schneeärmere Winter prognostizieren.

Alle diese Faktoren beeinflussen auch den Gebäudepark Schweiz und fordern zu Handlungsmassnahmen am und rund um das Gebäude auf. Konkrete Massnahmen wurden auch im Referat von Thomas Stoiber (Verantwortlicher Verkehr, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich) aufgezeigt. Er präsentierte das Klimamodell des Kantons Zürich, in welchem diverse Aspekte wie die Wärmebelastung bei Tag und Nacht oder die Anzahl Tropennächte für den gesamten Kanton anschaulich modelliert und entsprechende Zukunftsszenarien gezeichnet wurden. Darauf basierend lassen sich diverse Massnahmen zur Minderung der Hitzebelastung ableiten. Zum Beispiel können natürliche Kaltluftströme in der Planung von Gebäuden mit einbezogen und Grünanlagen gefördert werden.

Verteilung möglicher Tropennächte Stadt Zürich und Umgebung 2041–70.

Planen angesichts der Veränderung Wie sich die prognostizierten höheren Temperaturen auf die Raumtemperatur und einzelne Gebäude auswirken, behandelte Gianrico Settembrini (Forschungsgruppenleiter Institut für Gebäudetechnik und Energie Hochschule Luzern) in seinem Referat. In der Studie, welche er präsentierte, simulierte man den Einfluss des Klimawandels auf den Gesamtenergiebedarf und die Behaglichkeit bei Wohnbauten. Die Bedeutung eines zu heissen Raumklimas

für das Individuum wurde anschaulich im Expertinnen­Interview mit Martina Ragettli (Epidemiologin Schweizerisches Tropen­ und Public Health Institut) aufgezeigt. Die Auswirkungen zu hoher Temperaturen für den menschlichen Körper können verheerend sein, vor allem bei Risikogruppen wie älteren oder kranken Menschen. Auch Räume, welche zu stark künstlich gekühlt

Grafik: Awel

werden, stellen keine Lösung dar, sondern sind oftmals genauso problematisch für den Organismus.

Im zweiten Block wurden konkrete Ansätze für Lösungsmassnahmen aus der Praxis vorgestellt – aus Planung, Bau und Betrieb. Den Anfang dabei machte Arno Schlüter (Leiter Institut für Technologie in der Architektur ETH Zürich), welcher vier Ansätze präsentierte, wie man konkrete Lösungsmassnahmen finden und umsetzen kann – beispielsweise die Entwicklung von adaptiven Gebäudehüllen. Weitere Beispiele präsentierte Sebastian El Khouli (Partner und Mitglied der Geschäftsleitung BGP Architekten AG), welcher eine Auswahl an abgeschlossenen Projekten vorstellte, die eine klimaangepasste und nachhaltige Bauweise anstrebten. Lüftung und Heizung, Materialien und Fassadenkonzept, Raumanordnung, Sonnenschutzmassnahmen und

Isolation – dies alles wurde berücksichtigt. Den Abschluss des zweiten Blocks bildete das Referat von Wolfgang Kessling (Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung Transsolar Energietechnik Gmbh), der spannende Einblicke aus seiner langjährigen Erfahrung in tropischen und mediterranen Gebieten teilte und seine Erkenntnisse daraus vermittelte.

Drei bis fünf Grad mehr

Computermodelle zeigen, dass bei uns bis zum Ende dieses Jahrhunderts mit einer Temperaturzunahme von 3 bis 5 Grad Celsius zu rechnen ist. Dies hat einen entscheidenden Einfluss auf die Planung von Gebäuden, denn in Zukunft werden wir im Winter weniger heizen, im Sommer hingegen stärker kühlen müssen. Prognosen gehen davon aus, dass bei einer ungebremsten Erderwärmung die weltweite Energienachfrage für Klimaanlagen in Zukunft be­

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trächtlich steigen wird. Mit dem Klimawandel wird es vor allem in urbanen Gebieten zunehmend heisser. Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) die klimatische Situation heute und in Zukunft flächendeckend für den Kanton Zürich modellieren lassen. Die Ergebnisse enthalten Informationen zu Lufttemperaturen, Kaltluftströmen und bioklimatischen Bedingungen am Tag und in der Nacht während einer sommerlichen Schönwetterlage. Sie werden in Analyse­ und Planhinweiskarten zusammengefasst. Die Klimakarten zeigen auf detaillierter Massstabsebene, wo heutige und zukünftige Hitzeinseln sowie wertvolle Ausgleichsräume liegen und wo sich wichtige Durchlüftungsbahnen befinden. Diese Grundlagen sollen Gemeinden und Planenden dazu dienen, das Thema Hitze in der Stadt­ und Ortsplanung besser zu berücksichtigen.

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Hauseigentümerverband Aargau

u nliebsame « u ntermieter» b ettwanzen in der Mietliegenschaft

s tephanie l ang MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau

Frage:

Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen, welche ich vermiete. In den letzten Wochen haben sich einige Mieter über eine Schädlingsplage in der Liegenschaft beschwert. Ein Mieter traf bereits Abklärungen. Seiner Meinung nach sei die Liegenschaft von Bettwanzen befallen. Der Mieter verlangt von mir nun die sofortige Beseitigung des Ungeziefers. Muss ich für die Kosten der Schädlingsbekämpfungsfirma aufkommen?

Antwort:

Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, das Mietobjekt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und es auch in diesem Zustand zu erhalten. Weicht der tatsächliche Zustand des Mietobjekts vom vertraglich vereinbarten Zustand ab, bspw. insbesondere dadurch, dass dem Mietobjekt eine Eigenschaft fehlt, die der Mieter berechtigterweise erwarten darf, liegt ein Mangel an der Mietsache vor.

Hat der Mieter einen solchen Mangel weder selbst zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen, kann er vom Vermieter grundsätzlich die Behebung des Mangels sowie eine Mietzinsreduktion und allenfalls Schadenersatz verlangen. Auch eine Hinterlegung des Mietzinses bei der zuständigen Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Nächtliche Attacken

Gerade in der Ferienzeit häufen sich Meldungen über Bettwanzenbefall. Die Insekten werden oftmals über Koffer und Kleidungsstücke als unliebsame Ferienmitbringsel unbemerkt in die Wohnung eingeschleppt. Bettwanzen sind nachtaktive Parasiten, die sich häufig zunächst im Schlafzimmer einnisten und sich von dort aus über die gesamte Wohnung oder auch die gesamte Liegenschaft ausbreiten können. Sie ernähren sich ausschliesslich von Blut und «überfallen» ihre Opfer nachts. Ist eine Liegenschaft von einer Insektenplage durch Bettwanzen befallen, liegt ein Mangel an der Mietsache vor. Dabei kann es sich – je nach Schweregrad und Dauer des Befalls – um einen mittleren oder aber auch schweren Mangel handeln, der das Bewohnen des Mietobjekts unzumutbar macht und damit den Gebrauch der Mietsache bis zur Behebung des Mangels ausschliesst. Der Mieter darf berechtigterweise erwarten, dass das Mietobjekt nicht von einer Insektenplage durch Bettwanzen heimgesucht wird.

Die Pflicht zur Mängelbeseitigung und zur Kostentragung liegt dabei grundsätzlich beim Vermieter, der das Mietobjekt im zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu erhalten hat. Nur, wenn Sie als Vermieter nachweisen können, dass der Mieter den Mangel selbst zu verantworten hat, weil er beispielsweise die Insekten von Reisen mitgebracht hat, ist eine Überwälzung der Kosten auf den verantwortlichen Mieter möglich. Dieser Nachweis kann jedoch kaum je erbracht werden, weshalb in Fällen, bei welchen die gesamte Liegenschaft betroffen ist, meist der Vermieter die vollen Kosten der Schädlingsbekämpfung zu tragen hat.

Diese werden in der Regel pro betroffenes Zimmer berechnet und betragen rasch einmal mehrere tausend Franken. Ein sofortiges Handeln ist somit unabdingbar, damit sich die Bettwanzen nicht weiter ausbreiten können und unnötig weitere Kosten verursachen.

Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma. Im Anschluss an die Dekontamination besteht zudem die Möglichkeit, die Liegenschaft von speziellen «Bettwanzen­Spürhunden» absuchen zu lassen, um ein Wiederaufflammen des Problems auszuschliessen.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

b eschränkte f reiheit im eigenen Garten

Grill, r asenmäher, spielende Kinder und andere b elästigungen

Der Sommer ist da und damit die Zeit für Gartenaktivitäten. Planschbecken für die Kleinen werden aufgestellt und der Grill ist auch wieder in Betrieb. Doch wie weit geht die Freiheit im eigenen Garten? Wann kann der Nachbar rechtlich intervenieren, wenn ihm das Kindergeschrei, das abendliche Gartenfest oder das Geknatter des Rasenmähers zu viel werden?

Die Freiheit im eigenen Garten wird sowohl durch das Privatrecht als auch durch das öffentliche Recht erfasst. Das Privatrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten untereinander regelt, geht davon aus, dass jeder mit seinem Eigentum machen darf, was er will, solange er dabei

die Mitmenschen nicht übermässig beeinträchtigt. Art. 684 des Zivilgesetzbuches (ZGB) hält dies fest: Man darf nicht «übermässig auf das Eigentum des Nachbarn einwirken». Gemeint ist damit das sogenannte nachbarrechtliche Immissionsverbot, also das Verbot, beispielsweise durch Lärm oder Gerüche den Nachbarn zu belästigen. Untersagt ist nicht alles, sondern erst das «Übermass».

Beim «Übermass» ist auf den gesunden Menschenverstand abzustellen. Typische Garten­Aktivitäten wie Gartenfeste, Rasenmähen oder spielende Kinder stellen kein Problem dar, solange dies einen vernünftigen Rahmen einhält. Möglich bleiben Abmachungen unter den Nachbarn, bei Stockwerkeigentum in einem Reglement oder bei Mietliegenschaften in der Hausordnung des Vermieters. Dort können andere Regeln vorgegeben werden, wie ein Verbot von Holzkohlengrills oder ein Verbot, in bestimmten Bereichen des Gartens Kinderbecken aufzustellen.

Schutz vor Gerüchen

Das Gesetz verbietet gelegentliches Grillieren am Wochenende nicht, auch wenn der

Nachbar das unfreiwillig mitbekommt. Schwieriger wird die Sache, wenn regelmässig (beispielsweise täglich) und auf offenen Grillgeräten in grossen Mengen stark riechend gebraten wird. Führen starke Rauchentwicklung oder lästige Gerüche dazu, dass der Nachbar für längere Zeit das Fenster schliessen muss oder ähnliches, darf dieser Rücksicht einfordern. Er darf namentlich verlangen, dass weniger oft oder mit geschlossenem oder mit einem anderen Grill hantiert wird.

Das Grillieren auf dem Balkon bei Mehrfamilienhäusern kann ebenso lästig werden. Der obere Nachbar wird zwangsläufig dem Geruch der Tätigkeiten des unteren Nachbarn ausgesetzt. Das Gesetz verbietet dies nicht grundsätzlich. Erst das Übermass ist untersagt. In Hausordnungen wird deshalb der Holzkohlegrill oft untersagt. Gas­ und Elektro­Grill stehen als Alternative zur Verfügung. Wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag das Grillieren mit Holzkohlegrill untersagt wird, ist dies einzuhalten. Ist das Grillieren erlaubt – also auch mit Holzkohle – sollten aus Rücksichtnahme dennoch eher Elektro­ oder Gasgrills eingesetzt werden.

Der Nachbar oben wird nicht unglücklich sein, wenn er den Grill des unteren Nachbarn in der eigenen Wohnung nicht regelmässig riechen muss. Nicht verboten ist selbstverständlich, den Nachbarn zum Grillabend einzuladen. Dann wird er sich kaum beschweren.

Schutz vor Lärm

Wohl noch häufiger als Grillgerüche und für den Nachbar gegebenenfalls noch lästiger ist Lärm vom Nachbarn. Zu denken ist an das Rasenmähen, Sommer­Gartenfeste jedes Wochenende, Kinder im Wasserbecken, Fernsehabende mit Freunden auf Grossleinwand im Garten oder schlicht der ausgelassene Grillabend auf

l ukas Pfisterer
Dr.iur., Pfisterer Fretz AG, Aarau

dem Balkon. Das kann die Nachbarn erheblich stören. Der Begriff «Nachbar» bestimmt sich anhand der Belästigungen im konkreten Fall, in Bezug auf den Lärm somit auf die Frage, wie weit der Lärm hörbar ist und übermässig stört. So kann unter Umständen auch derjenige als Nachbar gelten, dessen Grundstück nicht direkt benachbart ist.

Auch beim Lärm ist das Übermass untersagt. Die Frage, zu welchen Zeiten Lärm erlaubt ist, findet sich meist im öffentlichen Recht, also in dem Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Privaten regelt. So schreibt beispielsweise das Polizeireglement der Stadt Aarau1 vor, dass in Wohngebieten zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, zwischen 20.00 und 07.00 Uhr und an Sonn­ und Feiertagen keine lärmigen Hobbys und keine Arbeiten mit lärmigem Werkzeug oder Maschinen ausgeübt werden dürfen. Nach einem Hitzetag in der abgekühlten Abendluft um 20.30 Uhr den Rasen zu mähen, ist in Aarau also nicht erlaubt.

Ähnlich sieht die Situation in Suhr, Buchs, Gränichen, Hunzenschwil und Rupperswil aus (12.00 bis 13.00 Uhr, 20.00 bis 07.00 Uhr, Sonn­ und Feiertage)2. Das Polizeireglement verbietet lärmige Tätigkeiten zudem am Vorabend von Sonnund Feiertagen ab 18:00 Uhr und schreibt eine Nachtruhe von 23.00 bis 06.00 Uhr vor. Weniger streng sind einige Gemeinden im Freiamt3. Sie untersagen den Lärm an den Abenden erst ab 21.00 Uhr und nur bis 06.00 Uhr morgens.

Die Polizeireglemente erfassen oft insbesondere Motorenlärm und lärmige Hobbys. Für Kinder im Planschbecken werden keine Sperrzeiten vorgegeben. Das bedeutet nicht, dass bis tief in die Nacht hinein «Hochbetrieb» herrschen darf. Denn der privatrechtliche Schutz vor übermässigem Lärm greift parallel zu den Polizeireglementen und untersagt das «Übermass» zu allen Zeiten.

Immerhin liegt die Toleranzgrenze an Werktagen höher als an Wochenenden und

Feiertagen. Im Einzelfall müsste ein Gericht entscheiden, ob der beanstandete Lärm zu gross war.

Rechtsschutz

Hilft das Gespräch unter den Nachbarn nicht, kann das Gericht angerufen werden. Sowohl die Klagen aus der Verantwortlichkeit des Grundeigentümers nach Art. 679 ZGB als auch die Klagen aus Besitzesstörung von Art. 928 ff. ZGB stehen offen. Sind öffentlichrechtliche Schutzbestimmungen wie das örtliche Polizeireglement verletzt, kann zugleich der Weg vor die Verwaltungsbehörden eingeschlagen werden. Denn der privatrechtliche und der öffentlichrechtliche Immissionsschutz stehen an sich selbstständig nebeneinander4

Der privatrechtliche Anspruch gegenüber dem Nachbarn richtet sich auf die Reduktion der Einwirkung auf das zulässige Mass.

Nur wenn solche Massnahmen nicht möglich sind, kann die störende Tätigkeit ganz verboten werden5

1 Polizeireglement (PolR) vom 14. Juni 2010 der Stadt Aarau, anwendbar in Aarau, Biberstein, Hirschthal, Küttigen, Oberentfelden sowie Unterentfelden.

2 Allgemeines Polizeireglement der Gemeinden Suhr, Buchs, Gränichen, Hunzenschwil und Rupperswil, in Kraft seit 1. Januar 2010.

3 Polizeireglement vom September/Oktober 2014 der Gemeinden Abtwil, Aristau, Auw, Beinwil, Benzenschwil, Besenbüren, Bettwil, Boswil, Bünzen, Buttwil, Dietwil, Geltwil, Kallern, Merenschwand, Mühlau, Muri, Oberrüti, Rottenschwil und Sins.

4 BGE 126 III 223 E. 3, S. 225 mit Hinweisen.

5 Siehe beispielsweise BGE 126 III 223: Betrieb eines Hotels/Restaurants, regelmässige Lärmimmissionen über der Weckschwelle nach Mitternacht, Schliessung der Restaurantfenster bei Abendbetrieb und Zeitbeschränkung für Aussenmusik; BGE 101 II 248 E 6: Weidegang mit umgehängten Kuhglocken zur Nachtzeit in der Wohnzone eines Dorfes.

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Hortensie

Jeannine s tierli, HEV Aargau

Eine alte Schönheit kehrt zurück. Dank vielen neuen Sorten mit faszinierenden Farbvariationen und ­Kombinationen erobert ein lang blühendes Gehölz einen Platz in so manchem Herzen: Die Hortensie (Hydrangea) hält wieder Einzug in viele Gärten. Ebenfalls Anklang finden neue Sorten, die in Gefässen gedeihen und sich für Terrassen und Sitzplätze eignen.

Die ersten Hortensien gelangten aus China und Japan zu uns, wo die Gartenschönheiten rasch eine grosse Anhängerschar fanden. Bereits im 18. Jahrhundert wurde sie als Zierpflanze gezüchtet und kultiviert. In den 1960er­Jahren erlebte die Hortensie einen enormen Aufschwung. Es wurden rund sieben Millionen Hortensien produziert. Einige Jahre später verlor man das Interesse an ihr und die Hortensie geriet in Vergessenheit.

Nun hat die Pflanze mit ihren wunderschönen Schaublüten und ihrem nostalgi­

schen Charme ihren Platz wieder zurückerobert. Die pflegeleichte Hortensie kommt mit Sonne bis Halbschatten gut zurecht. Der Boden sollte leicht sauer bis neutral sein. Je nach Bodenart verändert sich die Blütenfarbe. Bei blau blühenden Sorten sollte besonders darauf geachtet werden, dass der Boden leicht sauer ist. Oder man fügt dem Boden einen säuernden Dünger bei, damit die Blüten schön blau bleiben. Im Herbst variieren viele Sorten der Hortensie ihre Farben. Der lateinische Pflanzenname Hydrangea weist darauf hin, dass die Pflanze Wasser mag. Man sollte den Boden feucht halten. Es darf aber keine Staunässe entstehen, so dass die Wurzeln nicht faulen.

Hortensien sind verholzende Halbsträucher und es lassen sich mit ihnen im Garten wirkungsvolle Akzente setzen. Sie lassen sich mit anderen Pflanzen kombinieren. Im Herbst, wenn man die getrockneten Blütenstände stehen lässt, bieten sich einem schöne Anblicke, wenn die Pflanze mit Raureif oder Schnee bedeckt ist.

Foto: Jeannine Stierli

Lenzburg-Seetal

s tephan Weber folgt auf Hans s toller

Generalversammlung H e V l enzburg- s eetal

(mm) Die Generalversammlung des HEV Lenzburg­Seetal in Lenzburg stand im Zeichen eines Generationenwechsels. Präsident Hans Stoller, Mitglied des Vorstandes seit 1995 (vier Jahre nach der Gründung der aargauischen HEV­Sektion), übernahm 1997, nach zwei präsidialen Intermezzi, die Leitung des Verbandes. Stephan Weber, seit 2017 im Vorstand, würdigte Hans Stollers Wirken mit einem Goethe­Zitat, wonach sich wahre Dankbarkeit nicht in Worte fassen lasse. Während der mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Präsidentschaft von Hans Stoller sei die Anzahl Mitglieder von wenigen hundert Personen auf über 3200 gestiegen.

Ebenfalls an der diesjährigen Generalversammlung zurückgetreten ist Vorstandsmitglied Werner Wacker, auch er ein langjähriger Funktionsträger. Er kam 1995 in den Vorstand. Zum Nachfolger Wackers gewählt wurde Thomas Hausmann, Schreiner und Zimmermann, Betriebsleiter in Werner Wackers Unternehmen, der Wacker Holzbau in Seon. Neuer Präsident

wurde Stephan Weber, Rechtsanwalt, tätig in der Kanzlei Becker Gurini Hanhart Vogt, Lenzburg. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden bestätigt: Hardy Straub, Vizepräsident, Jeanine Glarner und Denise Gunkel.

Populismus im Hoch

Jeanine Glarner, FDP­Grossrätin, informierte über die Teilrevision Energiegesetz. Die parlamentarische Debatte startet im September. Vorlage zur Gesetzesrevision liefern die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 14), die von den Energiedirektoren der Kantone verabschiedet wurden. Die Mustervorschriften repräsentierten den technologischen Stand im Gebäudebereich von 2012. Wie lauten wesentliche Pfeiler der neuen Bestimmungen? Bei Neubauten muss ein Teil des Eigenstroms selbst erzeugt werden. Für Elektroboiler besteht eine Ersatzpflicht. Beim Heizungsersatz ist ein System zu installieren, das den Anteil nicht erneuerbarer Energie auf 90 Prozent der Wärmeleistung begrenzt. Hinzu kommen Gebäudeauto­

mation und Betriebsoptimierungen für Zweckbauten.

Glarner stört sich bei der Teilrevision an der engen Fokussierung auf Gebäude. Eigentlich habe der Kanton Aargau bereits ein zeitgemässes Energiegesetz. Dies im Gegensatz zu den Kantonen Solothurn und Bern, in denen das Stimmvolk die Umsetzung der MuKEn 14 abgelehnt hat. Für die kommenden Debatten im Grossrat befürchtet Glarner wenig Gutes. In einer Zeit, in der sich populistische Forderungen im Klimabereich gegenseitig überböten, dürfte es schwierig sein, im parlamentarischen Prozess hauseigentümerfreundliche Positionen einzubringen. Was bei Neubauten an Änderungen vergleichsweise leicht zu erreichen sei, dürfte bei Altbauten teuer werden. Glarner erinnerte an einen Spruch von alt Bundesrätin Doris Leuthard, der Initiantin der sogenannten Energiewende. Sie sagte, die Energiewende würde eine vierköpfige Familie nicht mehr als 40 Fr. pro Jahr kosten. Die Aussage wurde unkommentiert im Raum stehengelassen.

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Wohnen im Alter

Gebäude altersgerecht zu planen, erspart teure u mbauten im hohen Alter. Änderungen an bestehenden Gebäuden sind oft mit tiefen e ingriffen in die Gebäudesubstanz verbunden.

Ein nachträglich eingebauter Treppenlift.

Um Gebäude vorausschauend zu planen, sollten Aspekte des altersgerechten Wohnens in die Gebäudeplanung einbezogen werden. Es ermöglicht Älteren, sich trotz körperlicher Beeinträchtigungen hindernisfrei in den eigenen Wohnräumen zu bewegen. Auch bei bestehenden Gebäuden sind irgendwann Anpassungen notwendig. Bauliche Änderungen in einer Mietwohnung sollten vor dem Umbau mit der Verwaltung abgesprochen werden.

Mehreren Aspekten gerecht werden

Die «Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten» der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen nennen unter anderem Gründe für altersgerechtes Bauen:

• Ältere Menschen stellen einen immer grösseren Anteil an der Wohnbevölkerung dar.

• Altersgerecht gebaute Wohnungen bieten mehr Sicherheit und Komfort für alle Bewohnenden und Besuchenden.

• Man sorgt damit fürs Alter vor, um ein möglichst langes, sicheres und selbständiges Wohnen am gewünschten Ort zu gewährleisten.

• Altersgerechte Wohnungen bieten hohe Flexibilität, mit tendenziell weniger Mieterwechsel und hohem Wiederverkaufswert, weil sie nicht nur den Bedürfnissen von älteren Menschen, sondern auch jenen von Familien mit Kleinkindern entgegenkommen.

• Versicherungen profitieren von unfallpräventiven Aspekten und von tendenziell späteren Heimeintritten.

• Die Gesellschaft profitiert von einer besseren Integration der älteren Menschen, die Volkswirtschaft von tendenziell weniger Kosten für den Bau und Unterhalt von Heimen sowie weniger Rehabilitations­ und Heilungskosten.

Verändertes Wohnen im Alter Hindernisfreie Wohnungen erhöhen den Komfort und tragen zur Selbstständigkeit der Bewohnenden bei. Besonders Treppen oder zu enge Badezimmer können ein Hindernis darstellen. Bereits ein zusätzlicher Treppenhandlauf kann die Sicherheit beim Besteigen von Stufen erhöhen.

Durch die abnehmende Leistungsfähigkeit der Augen im Alter trägt auch eine zusätzliche Beleuchtung dazu bei. Wohnform

Foto: Faktor Journalisten

50plus empfiehlt unter anderem kleinere und kostengünstigere Anpassungen für das Wohnfeld bei altersbedingten Einschränkungen:

• Zusätzliche Handläufe bei Treppen

• Markierung von Stufen

• Helle und blendfreie Beleuchtung

• Kontrastreiche Farbgebung

• Entfernen von Schwellen

• Handgriffe in Bad und WC

• Anti­Rutsch­Beschichtung in der Badewanne

• Umräumen der Küchenschränke

• Erhöhen von Bett und Sofa

• Entfernen von Teppichen (Stolperfallen)

Aufzüge hindernisfrei umsetzen

Das BehiG formuliert in Art. 3 die Gebäudekategorien, in denen ein behindertengerechter Zugang zu Gebäude und Wohneinheit gesetzlich vorgeschrieben ist. Heutige neue Standardaufzüge sind gleichzeitig auch behindertengerecht. Touchscreens erschweren sehbehinderten und älteren Menschen jedoch oftmals eine Bedienung. Stufenlose Zugänge werden notwendig, sobald Wohngebäude über mehr als acht Wohneinheiten verfügen. In einigen Kantonen sind sie bereits ab vier Wohneinheiten erforderlich.

Auch die SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen nennt Mindestanforderungen zur Ausführung.

Treppenlifte

Sie sollten in der Regel nur innerhalb einer Wohnung eingeplant werden, wenn weder Raum für einen Lift noch für eine Hebebühne vorhanden ist. Um einen Treppenlift nachträglich einbauen zu können, braucht es genügend breite Treppen und gefällefreie Podeste bei An­ und Austritten. Das Anpassen an veränderte Bedürfnisse wird erleichtert, wenn diese bereits vorgängig eingeplant sind (Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung).

Morris

Mit einem l ift b arrieren überwinden

Heute ist hindernisfreies b auen fast selbstverständlich. i n älteren l iegenschaften oder e infamilienhäusern fehlen jedoch häufig geeignete i nstallationen, damit treppen nicht zu einem Hindernis werden, wenn die b eweglichkeit nachlässt.

r uth b ürgler, Redaktorin

Eine körperliche Behinderung kann dazu führen, dass das Wohnen in den vertrauten eigenen vier Wänden fast unmöglich und die Bewältigung des Alltags zur grossen Herausforderung wird. Behinderungen können plötzlich oder allmählich zum Problem werden. Es kann ein Unfall geschehen oder eine Krankheit auftreten. Ein solches Ereignis kann Menschen jeden Alters treffen. Eine weitere Ursache können schmerzhafte

Altersbeschwerden sein, die nicht wieder ausheilen, sondern die Beweglichkeit zunehmend noch stärker einschränken.

Überbrücken statt ausziehen

Meist ist das Überwinden von Treppen und Etagen das grösste Problem im Alltag, wenn die Beweglichkeit abnimmt. Verschiedene Hersteller von Liftsystemen bieten geeignete Lösungen für solche Fälle an. Eine der bekanntesten Lösungen ist der Einbau eines Treppenlifts. Voraussetzung für einen solchen Lift ist eine ausreichende Breite des Treppenhauses.

Sind lediglich kleinere Höhen zu überwinden, genügt vielleicht ein Hublift. Nicht jedes Haus hat einen Zugang, der ebenerdig liegt. Manchmal führen zwei Stufen von der Strasse zum Aufgang des Hauses oder man kann nur über eine kleine Treppe zur Haustüre gelangen. Wohnungen, die im Hochparterre liegen, haben durchaus ihre Vorteile. Man bekommt bei Hochwasser keine nassen Füsse und das Kellergeschoss erhält noch Tageslicht. Aber bei eingeschränkter Beweglichkeit wird selbst eine kurze Treppe zum grossen Hindernis. Die meisten Hublifte haben den Vorteil, dass die Plattform gross genug ist, damit eine Begleitperson mit hochfahren kann oder die Bewohner eine Tasche oder einen Koffer mit hochnehmen können. Hublifte

Im Treppenhaus war hier genügend Platz, um nachträglich einen Homelift einzubauen.

weisen eine Tragkraft von bis zu 300 Kilogramm auf.

Aufzüge nachrüsten

Bei einem Neubau, vor allem bei Mehrfamilienhäusern, lässt sich ein herkömmlicher Lift oder der nötige Platz für einen späteren Einbau gut einplanen. Bestehende Wohnungen oder Wohnblöcke mit klassischen Aufzügen nachzurüsten, ist meist sehr schwierig. Es muss unter und über dem Liftschacht genügend Platz für die nötigen Unter­ und Überbauten vorhanden sein. Womöglich sind teure Mauerausbrüche nötig, um nachträglich einen direkten Zugang zu den Wohnungen zu gewährleisten.

Oft ist das Treppenhaus der ideale Ort, um nachträglich einen Personenlift einzubauen, selbst wenn die Platzverhältnisse relativ eng sind. Es gibt Firmen, die sich auf den nachträglichen Einbau von Liften spezialisiert haben. Diese sind heute in der Lage, Aufzugsschächte mit einem Innenmass von einem Quadratmeter einzubauen. Damit lassen sich zwar keine Kinderwagen oder Rollstühle transportieren, für Personen, Einkaufstaschen oder Koffer ist jedoch genügend Platz vorhanden. Die Statik des Gebäudes wird durch den nachträglichen Einbau eines Liftes selten beeinträchtigt, da dessen Stahlkonstruktion selbsttragend ist. Ist das Treppenhaus zu eng für einen Lift,

der mehr Platz bieten soll, empfehlen Fachleute eine Installation eines Aufzugs an der Aussenfassade des Gebäudes. Im Bereich des Haupteinganges oder Innenhofes ist oft genügend Platz für den Anbau eines grösseren Kabinenliftes vorhanden, mit dem Menschen, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, samt Begleitpersonen ihre Wohnung barrierefrei erreichen können.

Homelift

Bedeutend weniger aufwändig ist der nachträgliche Einbau eines Homelifts. Ein solcher Aufzug funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie ein klassischer Lift, benötigt jedoch bedeutend weniger Platz als die herkömmlichen Aufzüge. Die Montage eines Homelifts ist zudem einfacher als die eines klassischen Aufzugs. Die Anschaffung sowie die Betriebs­ und Wartungskosten sind darüber hinaus bedeutend günstiger. Mit Homeliften lassen sich grössere Höhen überwinden, als mit Hubvorrichtungen. Dank eines Spindelantriebs lässt sich eine Höhe von bis zu 13 Metern problemlos überwinden. Das entspricht in etwa sechs Stockwerken. Verfügt der Lift über einen hydraulischen Antrieb, schafft ein Homelift sogar mehr als 15 Meter Höhe. Mit Hilfe eines solchen Aufzugs lassen sich Menschen, schwere Taschen oder gar kleinere sperrige Möbel befördern. Es ist nicht nötig, einen Maschinenraum oder einen Steuerschrank zu installieren. Die komplette Steuerung ist im Rahmen untergebracht. Je nach Traglast ist ein Anschluss an eine Steckdose mit 230 Volt bereits ausreichend. Das erlaubt einen geräuscharmen Betrieb. Die verschiedenen Hersteller bieten unterschiedliche Ausstattungen an.

In der Schweiz gibt es zahlreiche Hersteller und Anbieter von Lift­ und Aufzugsanlagen, die Lösungen auch für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs in Wohn­ oder Geschäftshäusern anbieten. Empfehlenswert ist, sich von verschiedenen Anbietern Kostenvoranschläge einzuholen und die Lösungsvorschläge, Preise und die inbegriffenen Leistungen miteinander zu vergleichen.

Aufzug, der nachträglich aussen installiert wurde.
Fotos: Högg
Liftsysteme
Mit einer Plattform lassen sich geringe Höhen gut überwinden.

s ich nicht ins u nglück stürzen

Der s turz ist die häufigste u nfallursache zu Hause, im Garten und in der f reizeit. Jährlich verletzten sich rund 280’000 Personen durch s türze auf gleicher e bene, auf einer treppe oder aus der Höhe. fast 1700 Menschen sterben jährlich an den f olgen eines s turzes. b esonders bei älteren e rwachsenen kann ein s turzunfall einschneidende f olgen nach sich ziehen.

b rigitte Müller, Redaktorin

Die meisten älteren Menschen wünschen sich, möglichst lange selbstständig zu bleiben und in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Doch nur allzu oft bereitet ein Sturz dieser eigenständigen Lebensphase ein jähes Ende. Jährlich stürzen rund 80 000 Personen über 65 Jahre und erleiden teils schwere oder sogar tödliche Verletzungen.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) schätzt die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten von Stürzen bei Seniorinnen und Senioren auf rund 16 Milliarden Franken pro Jahr. Allein die materiellen Kosten, etwa für Heilung und Pflege, summieren sich auf rund 1,7 Milliarden Franken.

Häufig geschehen diese Unfälle im vertrauten Zuhause. Verschiedene Ursachen können zu einem Sturz führen. Gesundheitlich sind ältere Menschen konfrontiert mit der Abnahme des Gleichgewichts und der körperlichen Kraft, einem eingeschränkten Sehvermögen oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen wie Schwäche, Schwin­

Mobil bleiben

del oder Schmerzen. Medikamente sowie Alkohol beeinflussen die Standfestigkeit ebenfalls.

Schnell passiert

Unglaublich, aber erwiesen: Zwei Drittel aller Sturzunfälle geschehen auf gleicher Ebene und zwar meistens, wenn man es nicht erwartet. Man stolpert über die eigenen Füsse oder ein herumliegendes Kabel oder rutscht auf nassem Boden aus. Risikofaktoren sind ungeeignete Schuhe, lose Teppiche auf glatten Böden sowie rutschige, schadhafte oder verschmutzte Bodenbeläge. Rund jeder fünfte Sturzunfall geschieht auf einer Treppe. Manchmal genügt eine Unachtsamkeit und ein Fehltritt, ein Ausrutschen oder Stolpern. Besonders gross ist die Sturzgefahr dort, wo bei Treppen Geländer oder Handläufe fehlen oder diese nicht benützt werden (Siehe auch Wohnwirtschaft Nr. 6­2019 zum Thema Treppen).

Nicht zu vergessen ist das eigene Risikoverhalten. Schnell, schnell etwas erledigen, warum dafür eine Bockleiter hervorholen –und schon ist es passiert. Bei rund einem Fünftel aller Sturzunfälle stürzt eine Person

Besonders häufig ereignen sich Stürze zu Hause. Durch angepasstes Verhalten, Training von Kraft und Gleichgewicht, Verbesserung der privaten Infrastruktur und Verwendung sicherer Produkte kann jeder sein persönliches Sturzrisiko senken.

Auf der bfu-Website finden sich Videos mit Turnübungen und die Broschüre «Stürze vermeiden» mit nützlichen Tipps, inklusive Übungen für die Kräftigung der Beine und für das Erlangen eines sicheren Gleichgewichts.

• www.bfu.ch – Stichwort «Sturzprävention»

• Weitere Trainingstipps und Adressen von Kursen: www.sichergehen.ch

aus der Höhe. Die Folgen sind oft gravierend: Jede dritte Person verletzt sich dabei schwer.

Ursachen dafür sind ungenügende Absturzsicherungen oder ungeeignete Aufstiegshilfen wie Stühle oder Bücherstapel, die aus Bequemlichkeit verwendet werden. Zudem verursacht eine mangelhafte Infrastruktur Stürze, wie schlecht erkennbare Stufen, Unregelmässigkeiten im Treppenverlauf, fehlende Handläufe oder eine schlechte Beleuchtung.

Stürze vermeiden

Wir führen ständig Tätigkeiten aus, die einen Sturz verursachen können: auf einer Leiter eine Lampe montieren, die Treppe hoch­ und runtergehen, in der Natur oder der Stadt unterwegs sein. Damit vor allem im Alter nichts Schlimmes passiert, empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), für einen sicheren Tritt und als Vorbeugung regelmässig Kraft und Gleichgewicht zu trainieren. Besonders wichtig ist das Trainieren der Beinkraft, denn diese benötigen wir zum Tragen von Lasten, zum Treppensteigen oder um sich leichter aufzufangen, wenn wir das Gleichgewicht verlieren. Dieses ist ebenfalls wichtig, hilft uns doch das Gleichgewicht beim Gehen auf unebenen Wegen oder beim Herunterholen von schweren Gegenständen aus der Höhe.

Einfach, aber wirksam Viele Kleinigkeiten können das Sturzrisiko in der Wohnung enorm senken. Oft verursachen die folgenden Tipps nicht einmal Kosten, nur etwas Achtsamkeit und die Bereitschaft, aufzuräumen. Der Nutzen dieser Tipps ist selbsterklärend: Wer nicht stürzt, hat eine grössere Chance, gesund alt

zu werden und lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen.

• Alle Stolperfallen wegräumen und ordentlich versorgen. Treppen nicht als Abstellfläche benutzen.

• Die Sichtbarkeit von Treppenstufen kann durch kontrastreiche Streifen an den Stufenvorderkanten verbessert werden. Auf Keller­ und Estrichtreppen Streifen mit fluoreszierender Farbe anbringen.

• Treppenstufen zudem mit Gleitschutzstreifen oder einem rutschhemmenden Belag sichern. Beschädigte Treppenbeläge sofort reparieren.

• Kabel zusammenbinden, entlang der Wände ziehen und fixieren.

• Besteht durch Teppiche die Gefahr zu stolpern oder kann man auf dem Parkettoder Plattenboden ausrutschen, unbedingt den Teppich mit einem Teppichklebband oder den Boden mit einer rutschfesten Unterlage sichern.

• Im Alter werden wegen des höheren Lichtbedürfnisses hellere Leuchten in der Wohnung notwendig.

• Lichtschalter sollten sich in einer gut erreichbaren Höhe bei Türen und neben dem Bett befinden. Ebenso Steckdosen.

• Scharfkantige und vorstehende Möbel wegen Verletzungsgefahr vermeiden. Sicherstellen, dass das Mobiliar (Tische, Stühle, Sessel, Regale etc.) standfest ist, damit sich eine Person sicher darauf abstützen kann.

• Verschüttete Flüssigkeiten sofort beseitigen und grundsätzlich für einen sauberen Bodenbelag sorgen.

Die Kampagne «sicher stehen – sicher gehen» motiviert Menschen, Kraft und Gleichgewicht zu trainieren.

• Anspruchsvolle Tätigkeiten wie Werken, Reinigen oder Gartenarbeit konzentriert ausführen. Keinen Alkohol trinken.

• Beim Hochsteigen immer eine standfeste Leiter anwenden.

• Regelmässig das Sehvermögen überprüfen lassen. Wenn man Medikamente einnehmen muss, mit dem Arzt besprechen, ob das Medikament das Sturzrisiko erhöht.

• Auf seine Eitelkeit verzichten und sich rechtzeitig an eine angepasste Gehilfe gewöhnen.

Sicherheit mit wenig Geld

Um das Zirkulieren in der Wohnung zu gewährleisten, müssen eventuell Türen

und Durchgänge auf mindestens 80 cm verbreitert werden. Von Vorteil sind schwellenfreie Terrassen­ und Balkonzugänge. In der Badewanne und in der Dusche Gleitschutzstreifen anwenden und alte, lose Badematten entsorgen, denn diese können gefährlich rutschig werden. In der Dusche und der Badewanne Haltegriffe und einen Spezialsitz installieren. Ebenso die Toilette mit einer Sitzerhöhung und eventuell einem Haltegriffe ausrüsten. Sich insbesondere im Bad und in der Küche für gleitfeste Bodenbeläge

Fortsetzung Seite 31

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Auch für Erwachsene jeden Alters verboten.

entscheiden. Im Haus und auch beim Hauseingang für eine gute Beleuchtung und eine gute Erreichbarkeit der Lichtschalter sorgen. Beim Hauseingang eine flachbündige, fixe Fussmatte als Schmutzschleuse hinlegen.

Eine sichere Wohnumgebung

Eine gesamtheitliche Sturzprävention kann einen wichtigen Beitrag zur Autonomie im Alter leisten. Mitarbeitende der Spitex sowie Ergo­ und Physiotherapeutinnen und ­therapeuten stehen regelmässig in Kontakt zu älteren Menschen. Deshalb hat beispielsweise die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu für diese Fachleute eine Broschüre mit einer integrierten Checkliste entwickelt. Damit kann man vor Ort gemeinsam mit den älteren Be­

Stolperfallen wie Kabel wegräumen.

wohnern, den Wohnraum systematisch begehen, um mögliche Sturzgefahren aufzudecken. Eine Wohnraumabklärung und die daraus resultierenden Massnahmen sind ein Teil der Sturzprävention. Ebenso wichtig ist es, die Sehfähigkeit und die Medikation regelmässig zu kontrollieren, das Ernährungs­ und Trinkverhalten zu überprüfen sowie dafür zu sorgen, dass ältere Menschen Gleichgewicht und Kraft trainieren und gute Schuhe und Gehhilfen benützen.

Sturzprävention

Sich bewegen und fit bleiben – in einer Gruppe oder zuhause – senkt das Sturzrisiko, dies zeigen wissenschaftliche Studien. Auf der Plattform www.sichergehen.ch werden über 1500 Kurse in der ganzen

Teppich mit einer Antirutschunterlage fixieren.

Schweiz angeboten und es werden laufend neue Kurse aufgeschaltet. Für das Training zuhause findet man auf der Website leichtverständliche Übungen in mehreren Schwierigkeitsstufen – für Personen mit guter Fitness, aber auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Auch untrainierte Personen können jederzeit beginnen. So meint die bfu­Sturzexpertin Barbara Pfenninger: «Wir empfehlen, dreimal pro Woche während mindestens 30 Minuten Kraft und Gleichgewicht zu trainieren. Für viele ist es eine zusätzliche Motivation, wöchentlich in einer Gruppe unter Gleichgesinnten zu trainieren. So kann die körperliche Bewegung zur Sturzprävention auch das Sozialleben bewegen.»

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Das Kleinhaus – Die Alternative zur Eigentumswohnung

Kleiner Wohnen ist im Trend

verdichtetes Bauen für kleine Haushalte zu ermöglichen. Zwei Schlafzimmer, ein lichtdurchflutetes Wohn-Esszimmer und ein Bad. Alles auf einem Boden, bequem und altersgerecht.

Die Kleinhausmodule können wie Legosteine neben- und aufeinander gestellt werden. Selbst kleinere MFH sind so sehr kostengünstig und mit guter Rendite möglich. Die fertig eingerichteten Module werden per LKW auf die Baustelle geliefert und sind nach kurzer Montage sofort bezugsbereit.

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Vielen Senioren ist ihr Haus zu gross geworden, doch sie können sich ihren Alterssitz kaum in der Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern vorstellen. Auch Singles und Paare suchen die Unabhängigkeit eines Einfamilienhauses.

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– Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Banken und Versicherungen machen auf Makler

Wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Verschiedene Banken und Versicherungen sind in die Immobilienvermittlung eingestiegen. Das ist jedoch nicht deren Kerngeschäft. Was sind die Beweggründe? Welche Interessen vertreten sie?

Die Institute begründen den Einstieg ins Maklergeschäft damit, dass das Angebot für sie eine Verlängerung der

Wertschöpfungskette darstelle. Und andererseits könne der Kunde sämtliche Immobilienangebote aus einer Hand beziehen. Da Banken und Versicherungen jedoch auch Kredite vergeben, eröffnen sich unweigerlich Problemfelder.

Bewertungsneutralität

Banken sind gehalten, Bewertungen nach dem Prinzip der Vorsicht vorzu-

nehmen. Sie können sich also bei einem Verkauf nicht nach dem maximal möglichen Marktpreis orientieren, was im Interesse des Verkäufers wäre. Somit geraten die Banken in einen Interessenkonflikt. Sie können nicht das Maximum für den Verkäufer herausholen, sondern den Preis nach dem Prinzip der Vorsicht festlegen, was dem Käufer dient.

Unabhängigkeit

Banken und Versicherungen werden bei Immobiliengeschäften abwägen: Bekommt der Interessent mit dem besten Angebot den Zuschlag oder derjenige, der beim Finanzinstitut Kreditnehmer ist oder wird? Freie Makler und Maklerinnen haben Kontakte zu verschiedenen Banken, kennen deren Bewertungsprinzipien und können unabhängig agieren. Sie haben keine Verträge für die Bezahlung

einer Provision, wenn Hypotheken vermittelt werden.

Kostenlose Beratung

Ein Beratungsgespräch lohnt sich. Gerne zeigen die bankenunabhängigen Maklerinnen und Makler von UTA Immobilien AG die verschiedenen Verkaufsoptionen auf. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts sowie wertvolle Tipps zu Vorbereitung, Ablauf und Vorgehen bei einem Verkauf.

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Verschiedene Wege führen zur Hypothek

trotz rekordtiefen Zinsen finanziert die grosse Mehrheit von Hausbesitzern ihre i mmobilie über eine b ank. Dies obwohl Versicherungen gerade für langfristige Hypotheken oft bessere Zinsen anbieten.

b rigitte Müller, Redaktorin

Die meisten Hypotheken werden in der Schweiz von den Banken angeboten, obwohl es alternative Kreditgeber gibt. Zum Beispiel Versicherungsgesellschaften, die zum Teil deutlich günstigere Hypozinsen anbieten als Banken. Traditionell finanzieren Herr und Frau Schweizer ihr Wohneigentum über ihre Hausbank. Seit im Internet Vergleichsdienste zur Verfügung stehen, werden Konditionen viel öfter verglichen und wird die Bank gewechselt, wenn tiefere Hypothekarzinsen locken.

Hypotheken von Versicherungen

Es kann sich auch lohnen, die Hypothek bei einer Versicherung abzuschliessen. Dabei können Kunden bei ihrer Versicherung je nach Prämienvolumen attraktivere Konditionen aushandeln. Was zu beachten ist:

Die Versicherungsgesellschaften verfügen über ein beschränkteres Produkteangebot –meistens nur variable Hypotheken oder Festhypotheken. Ausserdem bewerten viele die Liegenschaften strenger und belehnen sie tiefer, als dies die Banken tun. Die Zinsen sind im Schnitt ab einer Laufzeit von sechs Jahren günstiger als bei den Banken. Was zur Faustregel führt: Für kurzfristige Immobilienkredite geht man zur Bank, für langfristige hingegen zur Versicherung.

Warum günstiger?

Warum variieren Hypothekarzinsen bei Banken und Versicherungen, obwohl beide dasselbe Produkt verkaufen? Der wichtigste Grund liegt in der unterschiedlichen Refinanzierung: Während die Banken ihre Hypotheken mit Kundeneinlagen und Geldern aus dem Kapitalmarkt finanzieren, basiert die Refinanzierung bei den Versicherungsgesellschaften auf dem Anlagevermögen, welches durch die Versicherungsprämien generiert wird. Für Banken,

Es lohnt sich, die Finanzierung der Hypotheken genau unter die Lupe zu nehmen.

besonders die Retail­Banken, handelt es sich beim Hypothekargeschäft um ein Geschäft mit der Zinsdifferenz. Die Vergabe von Hypotheken ist für sie ein strategisches Kerngeschäft, das entsprechend beworben wird. Dagegen suchen Versicherungsgesellschaften renditestarke und im Besonderen langfristige Anlagelösungen für ihre Prämiengelder. Hypotheken sind für Versicherer somit ein Zusatzgeschäft. Auch gelten für Versicherungen andere regulatorische Vorschriften als für Banken. Diese sind für Banken strenger und es müssen mehr Eigenmittel hinterlegt werden.

Beratung und Offerte

Wer zum ersten Mal Wohneigentum erwirbt, ist eher auf eine kompetente Finanzierungsberatung angewiesen als Eigenheimbesitzer, bei welchen der Kauf einer Immobilie schon einige Zeit zurückliegt. Weil Hypotheken zum Kerngeschäft der Banken gehört, verfügen diese Institute über ausgewiesene Fachleute. Versiche­

rungsberaterinnen und ­berater sind, wie der Name schon sagt, Spezialisten für Versicherungen und weniger für Hypotheken. Empfehlenswert ist in jedem Fall, mehr als eine Offerte einzuholen – und Alternativen zur Hausbank zu prüfen.

Familie und Freunde

Nicht immer ist genug Erspartes auf der Seite, um eine gewünschte Immobilie kaufen zu können. Hat man eine Immobilie entdeckt, die alle Optionen erfüllt, besteht eventuell die Möglichkeit, die Familie oder Freunde um eine mögliche finanzielle Unterstützung zu bitten. Wichtig ist dabei, dass die Bedingungen wie Kreditbetrag, Zinssatz, Zinstermin, Sicherheiten, Rückzahlungsmodus und Kündigung mit einem schriftlichen Darlehensvertrag geregelt werden. Wenn sich Kreditnehmer und ­geber einig sind, profitieren beide: Der Kreditnehmer zahlt meistens weniger Zinsen als bei einer Bank, der Kreditgeber erhält mehr Zinsen als auf dem Sparkonto.

e in l oblied auf das s chweizer Holz

Holz ist eine der wertvollsten r essourcen unseres l andes und wird dennoch unter seinem Wert gehandelt und genutzt. Dabei hätte der natürliche r ohstoff Holz als e nergie- und b auwerkstoff ein unglaubliches Potenzial.

r uth b ürgler, Redaktorin

In ihrem neuesten Bulletin wirft Holzenergie Schweiz einen Blick zurück in eine Zeit, da etliche Gemeinden in der Schweiz ihre jährlichen Ausgaben vom Verkaufserlös des Holzes aus dem eigenen Wald bestreiten konnten, ohne zusätzlich Steuern einzuziehen. Damals hatte der Rohstoff Holz einen viel höheren Wert als heute. Da reichte der Erlös aus dem Verkauf eines einzigen Stammes aus, um einem Waldarbeiter zwei bis drei Wochenlöhne auszubezahlen. Heute ergibt der Verkaufsbetrag einen bis drei Stundenlöhne. Der Wert des Holzes ist heute derart tief, dass die Waldbewirtschaftung vielerorts nicht mehr rentiert. Oft müssen Waldeigentümer sogar Geld drauf legen, wenn sie ihren Wald bewirtschaften wollen und müssen. Eine der wenigen einheimischen Ressourcen wird eindeutig zu wenig genutzt. Zu Bedenken ist zudem, dass viel mehr Holz vorhanden ist, als verbraucht wird und –

die gute Nachricht – jedes Jahr Holz nachwächst.

Eine Erfolgsgeschichte

Vor 143 Jahren hat die Schweiz das erste Eidgenössische Waldgesetz erlassen. Seither wurde das Gesetzt laufend revidiert. Die aktuelle Version ist seit Januar 2017 gültig. Bis heute ist dieses Gesetz ein Vorbild für eine Politik des nachhaltigen Handelns, die sowohl von der Eidgenossenschaft wie von der Internationalen Gemeinschaft angestrebt wird.

Grund für die Erlassung des Waldgesetzes waren Naturkatastrophen, die unsere Vorfahren dazu zwangen, den Wald streng zu schützen. Sie waren zur Erkenntnis gelangt, dass Lawinen, Murgänge und Überschwemmungen wegen der kahl gerodeten Berghänge und Hügellandschaften häufiger und verheerender ausfielen, als zu Zeiten, da die Schweiz noch über ausgedehnte Waldgebiete verfügte. Die allgemeinen Bestimmungen

des Waldgesetzes umfassen vier wichtige Grundsätze. Der Wald soll in seiner Fläche und räumlichen Verteilung erhalten bleiben. Er geniesst als naturnahe Lebensgemeinschaft umfassenden Schutz. Das Gesetz sorgt dafür, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz­, Wohlfahrts­ und Nutzfunktion, erfüllen kann. Zudem soll die Waldwirtschaft gefördert und erhalten bleiben. Weiter soll das Gesetz dazu beitragen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte vor Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag geschützt werden. Im Gesetz wird der Begriff Wald definiert und es regelt die Nutzung, das Abholzen, das Schaffen von Ausgleichsflächen sowie die Pflege und das Betreten und Befahren des Waldes.

Weise Voraussicht

Das revolutionäre am ersten Forstpolizeigesetz des Bundes von 1876 war sein Grundsatz der Nachhaltigkeit: Die Erkenntnis, dass jede Generation Anrecht auf die gleichen Ertragsmöglichkeiten haben soll, dass

Energieholz ist eine wertvolle Ressource und fällt durch die Pflege des Waldes laufend an.
Foto: Holzenergie Schweiz

immer nur die Zinsen, nämlich das nachwachsende Holz, genutzt werden dürfen, und dass das Kapital, in diesem Fall der Holzvorrat, aber unangetastet bleiben soll. Das Gesetz bewirkte, dass sich die Fläche des Schweizer Waldes innerhalb von 125 Jahren markant vergrösserte. Einst kahle Berge sind heute wieder bewaldet und Gebirgstäler sind dank bewirtschafteter und gepflegter Bannwälder wieder bewohnbar. Naturkatastrophen, wie sie im 19. Jahrhundert gehäuft aufgetreten waren, gingen, dank der erhöhten Waldfläche und deren nachhaltiger Pflege anstelle von Raubbau und Kahlschlag, stark zurück.

Potenzial bleibt ungenutzt

Heute werden die Schweizer Wälder dank des Gesetzes also nicht mehr übernutzt. Im Gegenteil. Wie Holzenergie Schweiz feststellt, werden die Wälder heute viel zu wenig genutzt. Wo zu wenig junge Bäume stehen, weil zu wenig Holz geerntet wird, fällt die Belichtung des Waldbodens zu gering aus. Dadurch wächst nichts nach. Die alten Bäume sind anfälliger und können heftigen Sturmwinden wie beispielsweise Lothar (1999) oder Burglind (2018) nicht mehr standhalten. In den vormals durchgehenden Waldflächen entstehen grosse Schneisen. Der übrig gebliebene Baumbestand ist dadurch ebenfalls gefährdet. Der Charakter der verbliebenen Waldfläche

verändert sich und damit die bisherige Artenvielfalt. Das kann die Schutzfunktion des Waldes drastisch verkleinern.

Woodvetia

Um den Schutz der Wälder zu gewährleisten, lancierte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) im Jahr 2001 das Förderprogramm Holz 21. Damit warb das Buwal in Partnerschaft mit der Waldund Holzbranche für eine stärkere Vermarktung und Nutzung von Schweizer Holz. Das Programm endete 2008. In den sieben Jahren Laufzeit veränderte sich einiges. Holz 21 brachte eine Trendwende zur stärkeren Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes. Mit dem «Aktionsplan Holz» setzt nun das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die «Ressourcenpolitik Holz» des Bundes um. Der Aktionsplan startete 2009 unter anderem mit dem Motto «Woodvetia – Das Land der Holzvielfalt. Aktion für mehr Schweizer Holz» und unterstützt Projekte, die sich mit dem Rohstoff Holz und seiner Verwertung auseinandersetzen. Aktuell läuft die dritte Phase des Aktionsplans, die bis 2020 dauert. Für Woodvetia stehen jährlich rund vier Millionen Franken zur Verfügung. Ziel des Aktionsplanes ist, «dass Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig bereitgestellt und ressourceneffizient verarbeitet und verwendet wird». Das Bafu steuert und leitet den Aktionsplan. Dabei wird es von einem Begleitausschuss, bestehend aus Vertretern aus der Schweizer Wald­ und Holzwirtschaft, der Kantone, anderer Bundesämter, von Naturschutzorganisationen und der Immobilienbranche, in strategischen Fragen beraten.

Der Aktionsplan umfasst die drei Schwerpunkte: 1. die optimierte Kaskadennutzung, 2. klimagerechtes Bauen und Sanieren und 3. Kommunikation, Wissenstransfer und Zusammenarbeit. Da geht es beispielsweise um ein Projekt, bei dem das Polytechnikum in Lausanne EPFL die Erdbebentauglichkeit von Holzbalkendecken überprüft und verstärkt, oder um die Entwicklung von Hochleistungs­Bauelementen aus Buche durch eine Firma in Lungern. Die Schweizer Leimholzproduzenten wurden durch Fachleute von Holzindustrie Schweiz bei der Umsetzung von Vorschriften zum neuen Baupro­

duktegesetz unterstützt. Als langfristiges Ziel sollen verschiedene Aktionen die Bevölkerung für das Thema Schweizer Holz sensibilisieren. Voraussetzungen für finanzielle Beiträge sind, dass das Projekt einem der drei Schwerpunkte entspricht, dass es für die Schweizer Wald­ und Holzwirtschaft einen Mehrwert generiert, dass die erarbeiteten Resultate eine Bedeutung für die Praxis haben und dass mindestens die Hälfte der Gesamtkosten durch die Projektverfasser selbst finanziert ist.

Ein Hinweis zu Buwal und Bafu: 2006 entstand aus dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und grossen Teilen des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG) das heutige Bundesamt für Umwelt (Bafu).

Weitere Informationen: www.woodvetia.ch, www.bafu.ch, www.holzenergie.ch

Ein Projekt des Aktionsplans Holz: Der hölzerne Aussichtsturm im Tierpark Goldau.
Gepflegter Jungwald.
Foto: Holzenergie Schweiz
Foto: Martin Bürgler

Der Holzbau wird höher und sicherer

Der Holzbau hatte in der s chweiz über lange Zeit tradition. Dann geriet er fast in Vergessenheit. i n den letzten Jahren erlebt er nun eine wahre r enaissance. Dafür gibt es gute Gründe.

r uth b ürgler, Redaktorin

Wälder gehören zur Schweiz. Sie prägen das Gesicht unserer Landschaft, sind gleichzeitig wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sind eminent wichtig für die Ökologie. Wir nutzen den Wald als wichtiges Erholungsgebiet, und er dient uns als Lieferant für Brenn­ und Bauholz. Die Forschung beschäftigt sich ebenfalls seit längerem intensiv mit dem Werkstoff Holz, aus dem sich hochwertige Erzeugnisse herstellen lassen, die dauerhaft sind und Lebensqualität bieten. Für den richtigen Umgang mit Holz ist jedoch Spezialwissen notwendig. Die stete Entwicklung von Produkten und Verfahren eröffnet neue Möglichkeiten in der Anwendung – vorab im Holzelementbau.

Holzbausysteme

Am bekanntesten ist im Holzbau die Elementbauweise. Die leichten Bauelemente aus Holz werden fast gänzlich in grossen Werkhallen vorgefertigt und fertiggestellt. Die Elemente bestehen aus einem Rahmen, die in gleichmässigen Abständen durch Rippen verstärkt sind. Sie werden zweischalig gefertigt. Die Wärmedämmung ist direkt in den Hohlräumen des Holzrahmens integriert. Auf dem Bauplatz fügen die Zimmerleute die Holzelemente zusammen. Das reduziert die Bauzeit eines Holzelementbaus beträchtlich.

Wer in der Eishalle von Davos an die Decke blickt, hat ein eindrückliches Beispiel eines sogenannten Skelettbaus vor Augen. Die Holzträger und ­stützen sind aus Schichtholz und bilden ein stabiles Baugerippe. Diese Art der Konstruktion bietet viel Gestaltungsfreiheit und eignet sich hervorragend für Bauten mit grossem Volumen. Die Balken aus Schichtholz können eindrucksvolle Bögen bilden und grosse offene Räume schaffen. Diese Bauweise ermöglicht es zudem, ganze Fassaden zu verglasen.

Erweiterung des Hotels L’Aubier in Montezillon.
Foto: Corinne Cuendet, Clarens/Lignum

Im Massivholzbau bilden grossflächige Holzplatten tragfähige und stabile Bauteile. Diese Platten können aus Sperrholzbrettern, verbundenen Brettstapeln oder fest verleimten Hohlkastenelementen bestehen. Dieses System eignet sich für hohe Bauten, weil es die vertikalen und horizontalen Belastungen bestens auffängt. Das macht die statische Berechnung sehr einfach. Ein besonderes Augenmerk verlangt bei dieser Bauart die Wärmedämmung, weil sie nicht in den Bauteilen integriert ist wie beim Holzelementbau, sondern zusätzlich aufgetragen werden muss.

Eine sehr alte Bauweise ist der Blockbau, bei dem massive Hölzer oder gar Holzstämme aufeinandergeschichtet werden. An den Ecken befinden sich Auskerbungen, damit die Hölzer ineinander greifen, um so eine über die Hauswand hinauslaufende feste Verzahnung zu bilden. Dank Forschung und Entwicklung ist im Blockbau eine gute Wärmedämmung und modernes Wohnen möglich geworden.

Holz ist dauerhaft

Die Geschichte zeigt es deutlich: Holz ist von Natur aus sehr solide. Vorausgesetzt, das unbehandelte Holz wird vor dem Verbauen genügend lang getrocknet und die Konstruktion so geplant und ausgeführt,

dass nirgends Nässe oder Feuchtigkeit liegen bleiben kann. Die Holzfeuchtigkeit muss dauerhaft unter 20 Prozent liegen.

Eine Fassade aus sägerohem Fichtenholz beispielsweise kann nasses Wetter gut überstehen. Sie trocknet bei guter Witterung schnell wieder vollständig ab. Einzig mit der Farbveränderung von rohem Holz muss man sich abfinden. Es verblasst, wird mit zunehmendem Alter gräulich bis silbrig, das anfänglich rötliche Lärchenholz wird sogar fast schwarz. Eines der ältesten Holzhäuser der Schweiz stammt aus dem Flecken Schwyz. Das Nideröst­Haus ist über 800­jährig. Die ältesten Bauteile des Hauses werden auf das Jahr 1176 datiert.

Die Forschung und moderne Techniken lassen es heute zu, dass Holz auch in Bereichen mit erhöhter Feuchtigkeit zum Einsatz kommen kann. Normalerweise sollte auf die Anwendung chemischer Holzschutzmittel verzichtet werden. Wenn es denn nicht ohne geht, bieten eingefärbte Druckimprägnierungen ohne Chrom eine Alternative, die ökologisch vertretbar ist.

Vielseitige Forschung

Unter dem Dach der ETH Zürich existiert am Institut für Baustatik und Konstruktion eine Professur Holzbau. Sie erforscht

Grundlagen zur Anwendung von Holz in der Konstruktion von Gebäuden. Ein Fokus liegt auf der Robustheit von hölzernen Tragwerken. Das hat positive Auswirkungen auf die Herstellung von Bauteilen und den Ablauf von Bauprozessen. Ziel der Forschung ist, die Konkurrenzfähigkeit von Holz als Baumaterial zu erhöhen.

Im Laboratorium für Holzkonstruktionen der Technischen Hochschule in Lausanne EPFL wird ebenfalls an neuen Methoden für den Einsatz von Holz als Baumaterial gearbeitet.

Die Empa betreibt in Dübendorf angewandte Holzforschung in den Abteilungen Holz­ und Oberflächentechnologie, «Bioenergieered wood», «Bio­inspired wood materials» und funktionale Zellulose­Materialien. In Zusammenarbeit mit der Eawag testet die Empa anhand modularer Forschungsgebäude unter realen Bedingungen neue Materialien und Techniken. Die Praxis führt zu neuen Erkenntnissen, das vorhandene Wissen wird entweder bestätigt oder weiterentwickelt und es eröffnen sich sogar neue Forschungszweige (siehe auch Artikel «Holz neu erfinden» und das Interview «Visionäre

Fortsetzung Seite 38

Innen ist das eindrückliche Holzskelett der Vaillant Arena in Davos erkennbar.
Foto: Destination Davos Klosters/Stefan Schlumpf

Das erste Holz-Hochhaus der Schweiz steht auf dem Areal der ehemaligen «Suurstoffi» in Risch Rotkreuz. Die Holzträger im Innern des Holz-Hochhauses.

Ideen für Holz» in der Wohnwirtschaft Nr. 11­2018).

Die Berner Fachhochschule in Biel ist der Aus­ und Weiterbildungsort für Fachleute der Holzbranche. Dazu gehören zwei weitere Institute: das Institut für Holzbau, Tragwerke und Architektur sowie das Institut für Werkstoffe und Holztechnologie.

Brandschutz angepasst Es ist zum einen Teil diesen Forschungen, zum andern Teil den langjährigen Erfahrungen zu verdanken, dass die Brand­

s ilber für Höhenrekord mit Holz

schutzbehörden die Vorschriften im Bereich Baustoff Holz angepasst haben. Davor waren die Tragfähigkeit und die Brennbarkeit von Holz brandschutztechnische Gründe für Einschränkungen und Sonderregelungen. Das ist heute kein Thema mehr. Moderne Holzbauten erfüllen die Tragwerksnormen der SIA, welche die Tragsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit von Bauteilen definieren. Mit dem erforschten Wissen über die speziellen Eigenschaften und Eignungen der verschiedenen Hölzer und den zur Verfügung stehenden Produktionsmitteln ist es möglich, für jedes

Alle drei Jahre zeichnet der Prix Lignum die besten Schweizer Leistungen mit Holz aus. Ziel der Preisverleihung ist es, zukunftsweisende Holzarbeiten bekannt zu machen. Die ausgezeichneten Projekte widerspiegeln das ganze Spektrum des Prix Lignum, von der industriellen Fertigung bis zum Handwerk.

Im September 2018 wurden die nationalen Preisträger in Bern zum vierten Mal ausgezeichnet. Gold ging an die Bergstation Chäserrugg im Toggenburg und Bronze an die Lagerhäuser im Freiland-Areal in Zürich.

Silber ging an das im Juli 2018 bezogene Bürogebäude «S 22» auf dem Suurstoffi-Areal in Risch Rotkreuz. Es handelt sich um das erste Holz-Hochhaus der Schweiz. Das 36 Meter hohe Gebäude mit 10 Stockwerken ist ein Leuchtturm für die Branche und zeugt von ihrer in immer grössere Dimensionen wachsenden Leistungsfähigkeit.

Das Projekt setzt jedes Material bewusst ein: Beton trägt den Kern, Baubuche nimmt die hohen Lasten auf, in der Fassade trägt Brettschichtholz aus Fichte und Tanne. Die Holz-Beton-Verbundelemente der Decken integrieren verschiedene Funktionen platzsparend und schaffen so einen ökonomischen Vorteil.

Bauprojekt ein optimales Tragwerk zu planen und zu realisieren.

Holz kann brennen, das stimmt. Lange wurde jedoch die Stabilität von Holzbalken oder Holz allgemein während eines Brandes angezweifelt. Nun haben umfangreiche Brandversuche bewiesen, dass Holzkonstruktionen ein gutes Brandverhalten aufweisen. Holz bleibt auch unter dem Einfluss von hohen Temperaturen stabil und fest. Durch die wärmedämmende Kohleschicht und den austretenden Wasserdampf weist Holz im Brandfall eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf. Versuche haben gezeigt, dass Holzbauteile bei entsprechender Dimensionierung oder in Kombination mit anderen Werkstoffen einem Feuer bis zu 240 Minuten standhalten können. Im Gegensatz zu Konstruktionen aus Stahl­ und Stahlbeton bleiben Holzkonstruktionen selbst bei sehr hohen Temperaturen tragfähig.

Die Brandschutzbehörden anerkennen die Ergebnisse der Untersuchungen, dass nicht die Brennbarkeit eines Baustoffes das massgebende Kriterium für eine Beurteilung ist, sondern dass die korrekte Ausführung einer Konstruktion grössere Auswirkungen auf das Brandverhalten hat.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF definiert die Brandschutzanforderungen an Bauten und Anlagen in den

Foto: Michael Meuter, Zürich/Lignum
Foto: Corinne Cuendet, Clarens/Lignum

Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Die aktuelle Version beinhaltet keine Einschränkungen für Bauteile mit Holzanteilen mehr. Der Anwendungsbereich erweitert sich über eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten hinaus. Das schafft die Voraussetzungen, dass Bauten aus Holz heute bis zu einer Höhe von 30 Metern gebaut werden dürfen. Der Holzbau kommt also nicht mehr hauptsächlich für Ein­ und Zweifamilienhäuser infrage. Heute können Architekten und Holzbauunternehmen grössere Mehrfamilienhäuser, Schulhäuser, Hotels, Büro­ und Verkaufshäuser aus dem einheimischen Werkstoff Holz planen und realisieren.

Leitfaden von Lignum

Seit 2001 läuft das Forschungs­ und Entwicklungsprojekt «Brandsicherheit und Holz». Dank dieses Projekts wurden Grundlagen für die sichere Konstruktion von Bauteilen aus Holz erarbeitet. Auf­

grund der Erkenntnisse wurden im Bereich Brandschutz Qualitätsstandards definiert. Heute ist es in der Schweiz möglich, Holzbauten mit grossem Volumen zu bauen, die den hohen Qualitätsansprüchen entsprechen. Die Dokumentation «Brandschutz» des Verbandes Lignum Holzwirtschaft Schweiz zeigt die Möglichkeiten auf, wie Holz im Bau verwendet werden kann, so dass die Brandschutzvorschriften der VKF und die Sicherheitsstandards eingehalten sind. Es ist ein Leitfaden für die Praxis mit Anleitungen, wie vielseitig Holz im Bau verwendet werden kann und wo der Einsatz des einheimischen natürlichen Baustoffs sinnvoll, möglich und korrekt ist.

Weitere Informationen: www.frangi.ibk.ethz.ch, ibois.epfl.ch, www.empa.ch/web/s302, www.ahb.bfh.ch, www.lignum.ch

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Herzliche Gratulation zur bestandenen Prüfung

ImmoService in eigener Sache

Wir sind überaus stolz, Ihnen schreiben zu dürfen, dass sich unser Arbeitskollege Matthias Hunger neu Immobilienbewerter mit eidgenössischem Fachausweis nennen darf. Er hat im vergangenen Monat die entsprechende Weiterbildung mit Bravour bestanden.

Möchten Ihre Nachkommen schon bald Ihr Eigenheim übernehmen? Spielen Sie mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen und wissen Sie nicht was ihre Immobilie Wert hat? Haben Sie ein Objekt geerbt ohne persönlichen Bedarf eines neuen Zuhauses? Stehen Sie kurz vor einer Scheidung? Bei all diesen Fragen liegt es quasi auf der Hand einmal zu erfahren was Ihr Objekt überhaupt Wert hat – der passende Schlüssel dazu ist die professionelle Verkehrswertschätzung.

Die Verkehrswertschätzung

Es geht um die Ermittlung des Verkehrs- und Marktwertes Ihrer Liegenschaft. Dieser ist abhängig von mehre-

ren Faktoren wie zum Beispiel: Zustand der Liegenschaft, Lage der Immobilie und Nachfrage nach dem Objekt usw. Nicht zu verwechseln ist diese Schätzung mit dem Steuerwert (amtlicher Wert), welcher generell tiefer ist als der Markt-, bzw. Verkehrswert.

Ein professioneller Immobilienbewerter kennt mehrere marktkonforme Schätzmethoden und weiss diese praxisbezogen einzusetzen.

Wer macht Schätzungen?

Wichtig ist es das die Verkehrswertschätzung durch einen qualifizierten Immobilienbewerter durchgeführt wird, welcher die Region der Immobilie gut kennt und bei dem für Sie das Bauchgefühl von Anfang an stimmt. Für den sogenannten «Schätzer» müssen Sie und Ihre Immobile im Zentrum stehen. Lassen Sie sich diesbezüglich ruhig

auch einmal Referenzen aus der Region zeigen.

Schätzung Ihrer Immobilien: Zögern Sie nicht, rufen Sie uns unverbindlich an und lernen Sie uns kennen. Matthias Hunger freut sich auf Ihren Anruf.

info@immoservice.ch www.immoservice.ch

Foto: ImmoService
Matthias Hunger, Immobilienbewerter mit eidg. Fachausweis.
Das Innere des Maison de l’Ecriture in Montricher.
Foto:
Corinne
Cuendet, Clarens/Lignum

Wenn kühlen wichtiger wird als heizen

e ine s tudie der Hochschule l uzern in Zusammenarbeit mit Meteo s chweiz hat untersucht, wie sich die f olgen des Klimawandels auf s chweizer Wohnbauten auswirken. e ine Heizung ist selbstverständlich, nicht aber ein Kühlsystem. Dieser s tandard in der Gebäudetechnik wird durch den erwarteten temperaturanstieg im Zuge des Klimawandels infrage gestellt.

b rigitte Müller, Redaktorin

Klimaforscher erwarten, dass das Klima der Schweiz im Laufe des 21. Jahrhunderts signifikant vom heutigen Zustand abweichen wird. Bereits heute kann festgestellt werden, dass es in der Deutschschweiz im Verlauf des letzten Jahrhunderts um rund 1,3 °C wärmer wurde. Je nach Szenario und Region wird bis zum Ende des Jahrhunderts eine Zunahme der jahreszeitlichen mittleren Temperatur um 3,2 bis 4,8 °C vorausgesagt. Die Kühlung von Wohnbauten dürfte deshalb stark an Bedeutung gewinnen und massgeblich zum Energiebedarf von Gebäuden beitragen. Bedeuten diese Aussagen den Klimawandel betreffend einen notwendigen Paradigmenwechsel in der Gebäudeplanung?

Studie Climabau

Im Auftrag des Bundesamts für Energie und des Bundesamts für Umwelt hat die Studie «Climabau – Planen angesichts des Klimawandels» der Hochschule Luzern in Zusammenarbeit mit Meteo Schweiz die Folgen des fortschreitenden Klimawandels auf den Energiebedarf und die Behaglichkeit in Schweizer Wohnbauten bis ins Jahr 2100 untersucht. Anhand von vier realen Beispielgebäuden – zwei Alt­ und zwei Neubauten – wird der Wohnbaupark repräsentiert. In Simulationen wurde deren Verhalten in der Periode «2060» (2045 bis 2074) mit demjenigen in der Referenzperi­

Was bedeutet kWh/m 2 a?

ode «1995» (1980 bis 2009) am Standort Basel verglichen. Zusammengefasst stellt die Studie Folgendes fest:

• Der durchschnittliche Heizwärmebedarf bei den Altbauten reduzierte sich um 20 Prozent. Der Klimakältebedarf stieg exponenziell an, blieb aber im Vergleich zum Heizwärmebedarf unbedeutend. Die notwendige Kühlleistung machte dennoch 30 bis 40 Prozent der Heizleistung aus.

• Bei den Neubauten reduzierte sich der Heizwärmebedarf um 30 Prozent. Der Klimakältebedarf erhöhte sich jedoch auf rund 50 Prozent des Heizwärmebedarfs. Die notwendige Kälteleistung betrug das Doppelte der Heizleistung!

Daten zum Minergie-Standard

Weitere Simulationen an einem Referenzgebäude mit Minergie­Standard bestätigen das Bild: Die maximal empfundene Raumtemperatur in den Wohnräumen erhöhte sich vom Extremsommer 2003 zu einem warmen Sommer der Periode «2060» von 29,7 °C auf 32,0 °C. Die jährlichen Überhitzungsstunden würden dabei von etwa 200 auf 900 Stunden ansteigen. Damit in der Periode «2060» der Wohnkomfort erfüllt werden kann, wird ein massiver Bedarf an Klimakälte notwendig sein. In konkreten Zahlen wird vorausgesagt, dass der erforderliche Klimakältebedarf sich von weniger als 2,0 auf 8,2 kWh/m2a erhöhen kann und somit den heutigen

Dieser Wert liefert den Richtwert über den Energiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) und Jahr (a). Zum Beispiel: Ein Energiekennwert von 18,4 kWh/m²a bedeutet, dass pro Jahr 18,4 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter verbraucht werden.

durchschnittlichen Bedarf an Heizwärme von 7,5 kWh/m2a übersteigen würde.

Simulationen am Standort Lugano zeigten die eindrücklichen Auswirkungen des Klimawandels in der Südschweiz auf: Für 2063 wurden 1400 Überhitzugsstunden berechnet, was nahezu einem Drittel des Sommerhalbjahrs entspricht. Der Klimakältebedarf erhöhte sich auf 18,4 kWh/m2a, der Heizwärmebedarf sank gleichzeitig auf 1,5 kWh/m2a. Die Beispiele verdeutlichen die künftige Verschiebung der Bedeutung von der Bereitstellung der Heizwärme im Winter hin zur Gewährleistung von behaglichen Räumen im Sommer.

Massnahmen ergreifen

Der Mitautor der Studie, Gianrico Settembrini, zieht als wichtiges Fazit aus den Erkenntnissen: «Bereits heute müssen Massnahmen ergriffen werden, damit Gebäude über deren Lebenszyklus den Folgen des Klimawandels standhalten können.» Settembrini zählt einige Massnahmen auf: «Neubauten müssen den Sonnenschutz und die Nachtkühlung effizient sicherstellen. Eine Lösung dafür können automatische Systeme sein.» Angesichts des immensen Einflusses des Fensteranteils auf den Klimakältebedarf ist zudem ein bewusster Umgang mit Fensterflächen zentral. Bereits in der Planung muss eine Balance zwischen «solaren Gewinnen», «Überhitzung» und «Nutzung des Tageslichts» gefunden werden, damit sowohl ein optimaler Energiebedarf als auch die Behaglichkeit in Gebäuden garantiert ist. Weiter meint Settembrini: «Passive Kühlsysteme sind in der Planung unbedingt zu berücksichtigen.»

Schlüsselfaktoren der Gebäudeplanung sind also der Fensteranteil, die Verschattung,

wie ein Neubau ausgerichtet ist, und die Aktivierung von Gebäudemasse. An der Hochschule Luzern wird deshalb eine Weiterbildung zum Thema «Bauen im Klimawandel: Wirksame Massnahmen für Planer» angeboten.

Werden Neubauten entsprechend konzipiert, dass sie dem steigenden Kältebedarf begegnen können, können der Klimawandel bzw. die daraus folgende Minderung des Heizwärmebedarfs dazu beitragen, den Zielen der Energiestrategie näher zu kommen. Oder wie Gianrico Settembrini mit Nachdruckt sagt: «Werden die Auswirkungen der höheren Aussentemperaturen nicht

beachtet, drohen ein markanter Anstieg des Energiebedarfs oder viele Stunden mit unbehaglichem Raumklima.»

Gianrico Settembrini, dipl. Arch. ETH/ SIA, MAS EN Bau ist seit 2013 Senior Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Gebäudetechnik und Energie IGE. Er leitet die Forschungsgruppe «Nachhaltiges Bauen und Erneuern» und ist in der Zertifizierungsstelle Minergie Zentralschweiz tätig.

Das Institut für Gebäudetechnik und Energie IGE der Hochschule Luzern befasst sich mit der Schlüsseldisziplin für die Energiewende. Im Zentrum von Lehre und For­

Variation des Heizwärmebedarfs Heizwärmebedarf

Variation des Klimakältebedarfs

Klimakältebedarf

schung steht die Auseinandersetzung mit der Frage, wie Gebäude funktionstüchtig, behaglich, energieeffizient und sicher gebaut und betrieben werden.

Weitere Informationen:

• Kurs «Bauen im Klimawandel»: www.hslu.ch/fas12

• Die rund 170-seitige Studie «Climabau –Planen angesichts des Klimawandels» steht im Internet als PDF zur Verfügung: www.hslu.ch/climabau

Quelle: www.swissbau.ch./de-CH/aktuell/blog.aspx

Variation der Heizwärmeleistung

Heizwärmeleistung (W/m 2 )

Variation der Klimakälteleistung

Klimakälteleistung (W/m 2 )

Altbau standard Ref. A1B Ref. A1B Ref. A1B Ref. A1B

Altbau geschützt Neubau massiv Neubau hybrid

Jährliche Medianwerte zu Heizwärme- und Klimakältebedarf (links) sowie zu Heizwärme- und Klimakälteleistung (rechts) der vier untersuchten Fallstudien in der Referenzperiode «1995» (1980–2009; jeweils die linke Säule) und der Periode «2060» (2045–074; jeweils die rechte Säule) am Standort Basel. Die Prozentzahlen geben die auf den Klimawandel zurückführbare Veränderung an.

In Kürze ein pflegeleichtes Bad

Die Firma Viterma hat ein Konzept entwickelt, das es ermöglicht, ein in die Jahre gekommenes Badezimmer in wenigen Tagen zu erneuern.

Das alte Badezimmer hat seine besten Jahre hinter sich. Der hohe Einstieg in die Dusche oder Badewanne ist unpraktisch. Das kann zu bösen Stürzen führen. Viterma bietet massgeschneiderte Lösungen, bei denen Sonderfälle wie Dachschrägen oder Nischen optimal einbezogen werden. Die Dusche ist barrierefrei und verfügt über eine rutschhemmende Oberfläche für einen sicheren Stand. Die Wandelemente sind fugenlos und wasserabweisend. Dadurch sind sie pflegeleicht. Für eine individuelle Gestaltung des Badezimmers stehen über 1900 Farben zur Auswahl. Interessierte können sich vom 1. Juni bis 31. Juli 2019 kostenlos eine

In kurzer Zeit entsteht aus dem alten Badzimmer ein neues.

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Vorsorge frühzeitig planen

Wer schlau ist, packt seine Vorsorge frühzeitig an

Alexander Kunz ist Leiter Vorsorge- und Finanzplanung bei der Neuen Aargauer Bank NAB. Er verrät im Interview, wie man persönlich das Beste aus seiner Situation macht.

Alexander Kunz, weshalb hört und liest man immer wieder so viel zum Thema Vorsorge?

Was ist meine Immobilie wert?

Schnell lässt sich online der Wert der eigenen Immobilie ermitteln.

Online ist eine schnelle Bewertung möglich.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, der will einen Anhaltspunkt, wie viel sie derzeit wert ist. Das erledigen viele Interessierte bequem übers Internet mit der Schnellbewertung der Firma Grundgut. Das ist kostenlos und unverbindlich jederzeit möglich. Die Wertermittlung basiert auf dem Vergleichswertverfahren, das sich auf tatsächlich gehandelte Liegenschaftspreise aus der Vergangenheit stützt. Interessierte können sofort einschätzen, zu wel­

Foto: zvg

chem Preis sie ihre eigene Immobilie am Markt anbieten können. Damit verfügen sie über eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen.

Einfach, schnell, bequem Nach der Eingabe weniger Eckdaten zur eigenen Immobilie erhalten die Anfragenden den Marktwert der Immobilie sofort angezeigt, inklusive einer allgemeinen Standortbeurteilung der Gemeinde. Kundinnen und Kunden können zudem telefonisch mit einem Experten von Grundgut sprechen und sich Fragen beantworten lassen.

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Dafür gibt es mehrere Gründe. Dieses Thema betrifft uns alle und zwar früher als man denkt. Wir alle wollen nach der Pensionierung möglichst ohne Geldsorgen leben können. Da die Bevölkerung in unserem Land jedoch immer älter wird, im Verhältnis aber weniger junge Menschen nachrücken und die Renditen generell sinken, werden die Lücken immer grösser.

Sinken deshalb seit Jahren die sogenannten Umwandlungssätze?

Das ist korrekt. Ich werde immer häufiger von Kundinnen und Kunden auf dieses Problem angesprochen. Sie haben teilweise jahrzehntelang in die zweite Säule, sprich die Pensionskasse, einbezahlt und werden dann mit einem Mitteilungsschreiben darüber informiert, dass sie in Zukunft weniger Rente erhal-

ten werden. Das frustriert natürlich viele Leute.

Was raten Sie den Leuten konkret?

Von zentraler Bedeutung ist die Erkenntnis, dass man die Lücken durch die persönliche Vorsorge schliessen kann. Am besten ist es, die Kundenberaterin oder den Kundenberater beim nächsten Kontakt auf dieses Thema anzusprechen. So erfährt man, mit welchen Einnahmen man in Zukunft rechnen kann und welche Ausgaben dem gegenüberstehen. Dadurch erhält man einen wertvollen Wissensvorsprung.

Welche schlauen Tipps gibt es, wenn man mehr als ein halbes Prozent Zins auf dem Säule-3a-Konto erreichen will?

Die NAB bietet neben der klassischen Kontolösung attraktive 3. Säu-

le-Wertschriftenlösungen an. Dieses Wertschriftensparen bietet den Kundinnen und Kunden langfristig die Chance auf eine Rendite, die über dem Zins des Vorsorgekontos liegt. Je nach Anlegertyp und Anlagedauer besteht die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Anlagegruppen auszuwählen, die sich hauptsächlich durch den Aktienanteil und den Anlagehorizont unterscheiden. Je länger man Zeit hat, umso mehr Rendite kann man erreichen.

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Alexander Kunz ist Leiter Vorsorge- und Finanzplanung bei der NAB.
Foto: zvg

Das Glasdach von Frego überzeugt

Individuelle Lösungen für alle Wetterlagen

Die nach Mass gefertigten Glasdächer kommen überall dort zum Einsatz, wo ein ganzjähriger Wetterschutz erwünscht ist.

Die filigran gestalteten Glasdächer der Firma Frego zeichnen sich durch eine hochwertige Verarbeitung aus. In der Regel werden Verbundsicherheitsgläser verwendet. Diese bestehen aus zwei gehärteten Gläsern, die mit einer Klar- oder Mattfolie verklebt sind. Das garantiert eine lange Lebensdauer.

Wohlfühlklima

Besondere Aufmerksamkeit schenkt Frego den passenden Beschattungsvarianten, die für ein behagliches Klima unter dem Glasdach sorgen: Überglas-Beschattung, Unterglas-, Roll- und Faltstoren. Zusätzlich lassen sich seitliche textile Wind- und

Die Glasdächer lassen sich gut beschatten.

Sonnenschutzelemente raffiniert in jede Frego-Konstruktion integrieren.

Passende seitliche Verglasungen Die Frego-Glasdächer lassen sich mit seitlichen Festverglasungen so-

Für herrlich weiches Wasser

wie mit Schiebe- oder Faltwänden kombinieren. Um der grossen Nachfrage nach kostengünstigen Glasdächern nachzukommen, bietet Frego neu ein Systemdach an –bei gleicher Qualität versteht sich. Wenn es die Konstruktion verlangt,

Der umweltfreundliche Kalkschutz von Hydro Service

Der Schwingungsgenerator «Aqua Zino» schützt alle Wasserleitungen vor Kalkablagerungen.

Das Naturprodukt Wasser sollte unverändert bleiben. Damit Kalk im Wasser nicht zum Problem wird, kann er mit dem Gerät «Aqua Zino» so umgewandelt werden, dass er nicht mehr haftet. «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asymmetrischer Schwingungen, durch welche die Kalkkristalle aufeinanderprallen und zu Pulver zerfallen. Somit funktioniert das Gerät sowohl bei stehendem als auch bei fliessendem Wasser.

Effektiver Kalkschutz

Der natürliche Kalkschutz sorgt dafür, dass die Wasserqualität erhalten bleibt.

Der Schwingungsgenerator wird installiert, ohne dass man im Haus bauliche Veränderungen vornehmen muss. Sein Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt, denn es kommen keine Chemikalien zum Einsatz. Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden durch die Wechsel-

strom-Signale ebenfalls abgebaut. Die Wirkung ist wissenschaftlich durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen. Die konstanten elektrischen Wechselstromsignale verhindern das Absetzen von Kalk. Das behandelte Wasser fällt nicht in den kalkbildenden Zustand zurück.

Schutz für alle Geräte Dank des bedienungs- und wartungsfreien «Aqua Zino» ist Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen, Boilern und anderen wasserabhängigen Geräten. Dusch-WC und Spülkasten verkalken wesentlich weniger. Der noch gering vorhandene Kalk ist gut lösbar. Durch den reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längeren Service- und Wartungsintervallen sparen Anwender deutlich Kosten.

können grössere Spannweiten hergestellt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Frego nehmen sich gerne Zeit für ihre Kundinnen und Kunden, sei dies in der Ausstellung in Ottenbach oder bei der Kundschaft zu Hause.

www.frego.swiss Foto: zvg

Frego AG 8913 Ottenbach ZH 3123 Belp BE Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch

Für die Wasserhygiene ist der Kalkschutz ebenfalls wichtig. Bei dicken, rauen Oberflächen in Rohrleitungen besteht die Gefahr, dass sich Keime wie Legionellen einnisten. Das leistungsfähige, physikalische Kalkschutzgerät schafft Abhilfe, indem es die Bildung eines Biofilms erschwert.

Mit «Aqua Zino» behält das Trinkwasser alle Mineral- und Vitalstoffe: Sein Genuss bleibt schmackhaft und gesund.

Hydro Service

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Tel. 0800 88 33 99

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Ölpreis verharrt auf tiefem Niveau

Ölpreis bleibt nach Pfingsten unverändert

Der Markt blickt Anfang Juni speziell auf Russland und auf die Opec.

Denn es wird eine Verlängerung der gemeinsamen Produktionskürzungen über die Jahresmitte hinaus erwartet. Alexander Nowak, der Energieminister von Russland, sagte

zuletzt aus, man riskiere einen Preiseinbruch auf 40 Dollar oder sogar niedriger, wenn Russland die Kooperation mit der Opec bei der Ölförderung beenden würde. Auch wenn Russland in seinem Finanzhaushalt nicht auf so hohe Ölpreise angewiesen ist wie Saudi­Arabien, so wäre dies vermutlich eine Schmerzgrenze

für Russland, da das Land bei der Haushaltsplanung mit einem Preis von mindestens 40 Dollar rechnet.

Analysten bei Goldman Sachs behalten ihre Prognose für einen Ölpreis von 65 Dollar (Brent) für das dritte Quartal (Juli bis September 2019) bei, was nur wenig über dem aktuellen Preis­Niveau von 62.44 Dollar pro Barrel liegt. Die Nachfrage nach Öl wächst nicht stark genug, um ein Ende des aktuellen Produktionsabkommens rechtfertigen zu können, aber auch nicht derart, dass die Kürzungen der Opec­Gruppe entsprechend ausgeweitet werden müssten. Man darf also gespannt sein, wie sich der Ölpreis in den kommenden Monaten entwickeln wird. Fakt ist, dass der Ölpreis momentan per 100 Liter um zirka vier Franken höher liegt als noch zu Jahresbeginn.

Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfiehlt VoegtlinMeyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko­Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra­leicht. Dadurch gelangen deutlich geringere Mengen schädlicher Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich dadurch weniger Rückstände im Ölbrenner fest. Der Wechsel wird idealerweise in Zusammenhang mit einer Tankrevision ausgeführt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Klimawandel beschäftigt Eigenheimbesitzer

Raiffeisen gibt einen finanziellen Zustupf für den Geak plus

Jeder dritte Besitzer eines Eigenheimes plant in den nächsten drei Jahren eine Verbesserung des Energieverbrauchs. Dies zeigt eine gemeinsame Studie von Raiffeisen, Energie Schweiz und der Universität St. Gallen.

Eine Modernisierung bringt mehr Wohnkomfort, spart Energiekosten und schont erst noch die Umwelt. Bevor jedoch Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden, ist eine ganzheitliche Betrachtung des energetischen Zustandes des Eigenheims unerlässlich.

Das geht in der Regel nicht, ohne eine Fachperson beizuziehen. Der Geak ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone, der die Energieeffizienz-Klasse eines Gebäudes aufzeigt.

Der Geak plus als Leitlinie für die Modernisierung des Eigenheims.

Nach einer fundierten Analyse des Gebäudes folgt ein detaillierter Beratungsbericht mit zwei bis drei Massnahmen. Für die Beurteilung werden Gebäudehülle, Heizung, Warmwasseraufbereitung sowie weitere elektrische Geräte berücksichtigt. Der Liegenschaftsbesitzer erhält mit dem Geak plus eine fundierte Grundlage, die ihm Kos-

ten und Nutzen genau aufzeigt. Raiffeisen-Mitglieder und -Hypothekarkunden profitieren beim Geak plus von einem Zustupf durch die Raiffeisenbank.

Gespräch mit der Bank hilft Geplante Modernisierungen sind gemäss Umfrage nicht zwingend von einem hohen Einkommen ab-

Foto: zvg

hängig. Es ist in der Tat aber so, dass Sanierungen in der Regel nicht aus der Portokasse bezahlt werden können und die steigenden Immobilienpreise dazu führen, dass Finanzierungslimiten häufig gänzlich ausgeschöpft sind. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig mit der Bank das Gespräch zu suchen.

Aargauer Verband der Raiffeisenbanken c/o Raiffeisenbank Aare-Rhein

Baslerstrasse 2A 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 265 16 40

Fax 056 265 16 69 thomas.hauser@raiffeisen.ch

www.raiffeisen.ch/aare-rhein

Der Ölpreis ist abhängig von den Abmachungen der Förderländer.

Smarte Energienutzung

Bis Ende August 2019 vom Sommerangebot profitieren

Mit «My Home» von der AEW Energie erzeugen, speichern und nutzen Eigenheimbesitzer die eigene Energie.

Mit «My Home» werden Eigenheimbesitzer unabhängiger und können den Energieverbrauch senken. Ein weiterer Vorteil: Die Energie stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen. Die AEW Energie unterstützt Hausbesitzer mit einem Rundum-Sorglos-Paket.

Es liegt im Trend, eigenen Strom und eigene Wärme zu produzieren und gleich selber zu nutzen. Hausbesitzer, die sich für eine Solaranlage interessieren oder sich mit einem Heizungsersatz auseinandersetzen, finden bei der AEW Energie kompetente Ansprechpartner. Zusammen mit Fachpartnern aus der Regi-

on machen sich die Spezialisten der AEW Energie beim Kunden vor Ort ein Bild. Sie bieten eine umfassende Beratung und erstellen eine individuelle Offerte, die Hausbesitzern eine optimale Lösung für ihr Energiesystem aufzeigt. Dabei kann man modular die gewünschten Komponenten auswählen, von der Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher über eine Wärmepumpe oder eine Heimladestation für Elektroautos bis hin zur intelligenten Steuerung.

Optimal versorgt

Die intelligente Steuerung bildet das Herzstück von «My Home» der AEW Energie. Die Steuerung basiert auf modernster Regeltechnik und optimiert die Effizienz des Energiesystems. Die vorausplanende Regelung stellt sich auf die Wetterprogosen ein und bewirtschaftet

Intelligentes Energiesystem mit Solaranlage und Wärmepumpe.

die Energieversorgung des Hauses optimal. So können bis zu 20 Prozent Energiekosten gespart werden.

Sommeraktion

Noch bis Ende August 2019 bietet die AEW Energie eine attraktive Sommeraktion an: Eine Solaranlage von Fachpartnern installiert und betriebsbereit für 19’500 Franken. Wer

Verstärktes Wurzelwachstum

Ein guter Tipp von Rohr Max nach hohen Temperaturen

Ein dichter Wurzelstrang aus einer Sickerleitung.

Sickerleitungen bilden den Entwässerungsring ums Haus. Sie halten das Umgebungswasser vom Haus fern.

Lange Hitzeperioden und Monate ohne nennenswerte Niederschläge bescheren der Vegetation Stress. Sie reagiert, indem sie ihr Wachstum

verändert. Die Bäume und Sträucher investierten ihre Energie ins Wurzelwachstum, um die Wasseraufnahme zu verbessern. Eine Strategie, die sich für die Pflanzen langfristig lohnt. Denn die nächste Hitzeperiode kommt bestimmt. Umgekehrt nehmen Sickerleitungen durch kleine Löcher das Umge-

bungswasser auf und leiten es ab, doch können durch die kleinen Löcher auch Wurzeln eindringen.

Wurzeln behindern Abfluss Wässert man die Beete entlang des Hauses oder den Rasen, finden Sträucher und Spalierbäume einen steten Wasservorrat in den Sickerleitungen im Boden. Die Wurzeln wachsen sich zu einer dichten Verstopfung aus. Bei Bambus braucht es diesbezüglich ohnehin grosse Aufmerksamkeit!

Sickerleitungen sind frostsicher verlegt. Das heisst, in mindestens eineinhalb Metern Tiefe. Ihrer Funktion folgend, bringt man sie in erster Linie mit Regen in Verbindung. Und nicht mit gelbem Laub und auskahlenden Ästen. Also mit einem scheinbar viel zu früh begin-

interessiert ist, erhält über die Bedingungen weitere Informationen unter www.aew.ch/solaraktion (Aktionscode: Wohnen2).

AEW Energie AG

5001 Aarau

Tel. 062 834 28 00

www.aew.ch/myhome

nenden Herbst – wie im August 2018.

Kostenlose Vorsorgekontrolle Alles im Fluss? Bei Hecken und freistehenden Bäumen in Hausnähe ist eine periodische Rohrkontrolle durch den Fachmann ratsam.

Die kostenlose Vorsorge-Rohrkontrolle, ein Service von Rohr Max, zieht keine Verpflichtungen nach sich und kann jederzeit angefordert werden. Interessierte können unverbindlich telefonisch oder per Mail an info@rohrmax.ch anfragen.

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Unkomplizierte Fensterrenovation

Ego Kiefer hat die passende Lösung

Renovationsarbeiten an Fenstern und Türen gehören zu den beliebtesten Sanierungsmassnahmen von Wohneigentümern, da sie die Energieeffizienz und damit den Wert der Immobilie erhöhen.

Fenstersysteme von Ego Kiefer haben Potenzial.

Fenster und Türen zu renovieren, das ist keine alltägliche Angelegenheit. In der Planung lohnt sich der Einbezug von Experten, die auf individuelle Fragen eingehen. Dank des Renovationsrahmen-Systems von Ego Kiefer erfolgt eine Modernisierung sanft, schnell und effizient. Sie birgt Potenzial für Kosteneinsparungen und mehr Lebensqualität. Neuere Fenster und Türen unterscheiden sich von älteren Systemen dadurch, dass sie standardmässig einen besseren Schutz vor Lärm und mehr Sicherheit gegen Einbrüche bieten. Neue Fenster sind robuster, pflegeleichter und müssen weniger oft gewartet werden. Eine Beratung für ein Einfamilienhaus dauert etwa anderthalb Stunden, für Mehrfamilienhäuser zwei bis fünf Stunden. Alle Fragen

Lieblingsplätze gestalten

können beantwortet und die Fenster für einen Kostenvoranschlag provisorisch ausgemessen werden.

Renovation mit System Aufgrund ihrer speziellen Konstruktion ermöglichen Fenster mit Renovationsrahmen eine sanfte Erneuerung. Dank des Wechselrahmens wird der alte Fensterrahmen als tragendes Element für den Einbau des neuen Fensters weitergenutzt. Dadurch lässt sich ein Fenster in nur einer Stunde austauschen. Zudem fallen keine zusätzlichen Kosten für Maurer- oder Gipserarbeiten an. Bestehende Fenstersimse, Vorhangbretter oder Rollladenkästen können beibehalten werden. Sollte der alte Blendrahmen des Fensters zu schlecht sein oder eine umfassende Renovation geplant sein, empfiehlt Ego Kiefer ein Fenstersystem mit

Vollrahmen. Bei dieser Lösung wird das alte Fensterelement komplett ersetzt.

Die umfassende Produktpalette von Ego Kiefer, die persönliche Beratung vor Ort sowie die professionelle Projektabwicklung zeichnen die Firma seit über 80 Jahren aus. Mit 10 Vertriebsstandorten, dem Fenster-Türen-Service und über 350 Fachbetriebspartnern ist Ego Kiefer immer nahe vor Ort und garantiert einfache, komfortable Lösungen von A bis Z.

Domeisen Fenster AG Hauptstrasse 33 CH-5243 Mülligen Tel. 056 450 00 40 info@domeisenfenster.ch

www.domeisenfenster.ch

Sonnenschutzsysteme, Terrassendächer und Markisen von Griesser bieten Schutz

Das Modell «Cassita» für den Lieblingsplatz.

Markisen oder Sonnenstoren, wie sie landläufig genannt werden, kommen als Sonnenschutz auf dem Sitzplatz, der Terrasse oder dem Balkon zum Einsatz. Die verschiedenen Modelle sind auf unterschiedliche Ansprüche abgestimmt und können in Farbe und Tuchdesign den individuellen Wünschen angepasst werden.

Grosse Auswahl

Die Kassettenmarkise «Opal Design» garantiert rundum einwandfreien Schutz und überzeugt durch ein zeitlos klassisches Design in Verbindung mit praktischer Technik. Das moderne, stilvolle Design verleiht «Cassita» Charme und Eleganz. Die besonders flache, ovale Kassette sorgt in Verbindung mit der Zweipunktaufhängung für Leichtigkeit. Besonders schön und

stark präsentiert sich das Markisensystem «G 4000».

Offene Markisen haben keine schützende Kassette. Sie eignen sich vor allem dann, wenn Dachüberstände oder Balkondecken die eingefahrenen Markisen vor Wettereinflüssen schützen. Moderne, stilvolle sowie elegante Sonnenschutzlösungen für den Lieblingsplatz sind unter www.griesser.ch zu finden.

Griesser AG

Tänikonerstrasse 3

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Nr. 400 Juni 46. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 37’881 Ex. Basis 2017/2018

Anzahl Mitglieder: 38’059 (31. Mai 2019)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

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