Hauseigentümerverband Aargau
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Hauseigentümerverband Aargau
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Steuerliches zum Abbruch von Liegenschaften
Bauen und Sanieren
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
Eine Schweizer Erfindung schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.
In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
Spült Ihr WC noch richtig?
Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.
Spülbild dahin gehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.
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Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.
Schonend und natürlich
Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten über das Spülrohr und die Keramik bis hin zum Siphon. Mit unserem patentierten Reinigungsgerät wird Ihre Toilette in einem geschlossenen Umwälzprozess durchgespült. Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baumnussschale

bieten wir Ihnen einen einzigartigen Entkalkungsservice, der Ihre WCs und die Umwelt schont.
Der Entkalkungsservice Unseren Service erhalten Sie zu fixen Pauschalen ab CHF 285.–. Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie un terwegs. Die Fahrtkosten betragen CHF 60.–. Wir entkalken und revidie ren sämtliche Typen von WC-Anlagen. In unserem Servicefahrzeug führen wir Ersatzteile von über 15 Herstellern für Spülkastenmodelle von 1950 bis heute mit. Unsere Kompetenz über zeugt und wir stehen zu unserer Ar beit mit einer vierfachen Garantie.

Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Originalspülleistung erreicht, und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

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Wie aus Geschwätz Mainstream entsteht: René Scheu vom Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik spricht an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau darüber, wie Unkorrektes die politische Meinungsbildung beeinflussen kann und welche Themen beliebt sind, um daraus politisches Kapital zu schlagen.

Altbauten sind solider als ihr Ruf. Die Baubranche und Bauherrschaften sollten deshalb dem Erhalt und der Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden und dem Weiterbauen im Bestand höchste Priorität einräumen. Rückbauen und intakte Bauteile wiederverwerten, sanfte Renovationen sowie eine rücksichtsvolle Verdichtung ermöglichen ein ökologisches Bauen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben.
Mit dem hochwertigen RundumSorglos-Paket AEW myHome produzieren, speichern und managen Sie Ihre eigene Wärme und Energie. Planen Sie jetzt die Installation Ihrer Solaranlage oder den Ersatz Ihrer Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung durch eine smarte, nachhaltige Lösung. Bei einem durchschnittlichen Haushalt ist die Solaranlage bereits innerhalb von 10 Jahren amortisiert. Warten Sie daher nicht länger und lassen Sie sich jetzt von uns beraten.
Familie Brogle aus Küttigen hat sich bereits 2019 für AEW myHome entschieden. In ihrem modernen Einfamilienhaus wurde eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie eine Elektroladestation für das EAuto installiert.
Dank der smarten AEW myHome Steuerung sind nicht nur diese Komponenten

miteinander verbunden – auch der Swimming Pool wird mit der Sonnenenergie vom Dach geheizt und ist über die Steuerung integriert. Andreas Brogle ist sehr zufrieden mit der Lösung und sagt: «Für unsere Familie hat die
Energiezukunft schon begonnen.» Erfahren Sie im Interview, wieso sie sich für das RundumSorglosPaket von AEW myHome entschieden haben und entdecken Sie unsere weiteren Referenzen: www.aew.ch/sorglos
Alles aus einer Hand
Unser Angebot ist modular bestellbar und besteht aus einer schlüsselfertigen Solaranlage, auf Wunsch kombiniert mit einem Speicher, einer Wärmepumpe, einer intelligenten Steuerung und einem Serviceangebot; bei Bedarf kommt noch eine Heimladestation für Ihr Elektroauto hinzu. Dabei erhalten Sie von der Planung bis zum Betrieb Ihrer Anlage alles aus einer Hand.
Darum mit der AEW umsetzen
Die AEW übernimmt die Gesamtkoordination der Ausführungsphase in Ihrem Namen als Bauherrenvertreter.
Sämtliche erforderlichen Bewilligungen, Gesuche – auch die Beantragung der Fördergelder – und Formalitäten nehmen wir Ihnen ab. Somit haben Sie einen Ansprechpartner für alle Gewerke. Unter www.aew.ch/wohnwirtschaft erstellen Sie mit wenigen Angaben eine erste Richtofferte für Ihr RundumSorglosPaket.
Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.
AEW Energie AG
5001 Aarau
062 834 28 00
www.aew.ch/myhome

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Europas entwickelte Volkswirtschaften, und damit auch die Schweiz, sorgen sich wegen unbesetzter Stellen. Der Fachkräftemangel plagt einige Branchen. Um den Missstand partiell zu mildern, gibt es seit Jahren Bemühungen, Frauen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vielerorts herrsche geradezu ein «Frauennotstand», heisst es. Grund dafür sei eine familieninkompatible Arbeitswelt. Frauen müssten sich entscheiden, entweder für Beruf oder für Kinder und Familie.
Gleichzeitig wird beklagt, die Geburtenrate in vielen Ländern sei zu tief. Es fehle an Nachwuchs, um gesellschaftliche Aufgaben wie die Vorsorge künftig zu stemmen. Um den beiden Entwicklungen, Frauenmangel und tiefe Geburtenrate entgegenzuwirken, wird unter anderem ein massiver Ausbau von Kindertagesstätten (Kita) gefordert – für ein harmonischeres Nebeneinander von Beruf, Familie und Kindern. Der steuerfinanzierte Ausbau der Kita gilt vielen als Wundermittel für bessere berufliche Integration von Frauen und für eine höhere Geburtenrate gleichermassen.
Nun liefert die Wissenschaft neue Erkenntnisse. Die Soziologieprofessorin Katja Rost sagt, der Kinderwunsch bei Frauen habe in den letzten Jahren abgenommen. Kinder seien eine enorme Verpflichtung. Der Mensch heute wolle vieles auf einmal. Karriere, Freizeitbedürfnisse und Botschaften in sozialen Medien drängten traditionelle Vorstellungen wie Heirats- und Kinderwunsch in den Hintergrund. Finnland, einst Vorreiterin bezüglich bezahlter Elternzeit und subventionierter Betreuungsplätze weist heute eine der tiefsten Geburtenraten Europas auf. Frühere Werte wie Ehe, Kinder und Familienleben weichen anderen Lebensweisen. Die Welt von heute erweist sich als multioptional. Sie ist vielschichtiger geworden, insbesondere in den konsumorientierten Gesellschaften der USA und Europas. Individuelle Lebensentwürfe werden zahlreicher. Die finnische Forscherin Venla Berg stellt fest: Staat und Wirtschaft können noch so viel tun, am Ende bleibt die Kinderfrage eine individuelle Entscheidung.
Die Forderung nach mehr Staat ist nicht immer die angemessene Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen.

Plötzlich mehr Wohnraum
Man kann heute so viele Orte auf dieser Welt besuchen, der beste Teil der Reise ist es oft, wieder nach Hause zu kommen. Eine Oase des Wohlbefindens im eigenen Garten zu gestalten, ist mit den Pergolen, Wintergärten und Wohnraumerweiterungen der ATRIUM-design AG ganz einfach.
«Es ist nirgends so schön wie zu Hause». Dieses Zitat ist nicht einfach so entstanden. Es zeigt: Eine Reise mag noch so schön sein – wieder nach Hause zu kommen weckt ebenso Emotionen. Hier hat man sich eingerichtet, hier fühlt man sich wohl –vielleicht unter der Pergola, auf dem verglasten Sitzplatz oder im prächtigen Wintergarten, der in den Sommermonaten zur schattigen Oase wird.

Team Atrium-design AG. Vordere Reihe in der Mitte Geschäftsführer Cris Haller.
Mit der ausgezeichneten Beratung von Cris Haller und seinem Team ist man nur noch einen Schritt von dieser Oase des Wohlbefindens entfernt. «Uns ist es wichtig, dass man nicht irgendetwas in den Garten baut, sondern das genau Richtige», sagt der Inhaber und Geschäftsführer. Die Möglichkeiten sind vielfältig:
Von einer einfachen Überdachung bis hin zur Wohnraumerweiterung findet man auch in Sachen Design Einzigartiges beim Reinacher Unternehmen.
Qualität zum fairen Preis
Die heutigen Glas- und Profiltechnologien ermöglichen ein naturnahes,
Foto: Michael Klauser Blueyeti
qualitativ hochstehendes Wohn- und Raumgefühl. Lassen Sie sich inspirieren von Ihren eigenen Ideen und fragen Sie die Profis, welche davon sich umsetzen lassen. Sie werden überrascht sein, wie einfach es ist, ein Zuhause zu gestalten, in das man immer wieder gerne zurückkehrt.
Wir verfügen über einen grossen Showroom an der Aarauerstrasse 8 in Reinach. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


ATRIUM-design AG
Aarauerstrasse 8
5734 Reinach AG Tel. 062 771 90 20 www.atrium-design.ch

So schnell, intelligent und schön war Photovoltaik noch nie.
Ueli Kestenholz, Extremsportler
Das Indach Solarsystem Arres ersetzt konventionelle Dacheindeckungen, ist speziell auf eine einfache Montage ausgerichtet und begeistert mit wenigen Komponenten auch optisch. Mit Arres 3.1 ist das System nun noch widerstandsfähiger gegen Hagel, Schnee und Wind. www.arres.ch

Jetzt noch widerstandsfähiger!

Grossrätin, Präsidentin
Hauseigentümerverband Aargau
Paul Wiesli hat an der Generalversammlung des HEV Sektion Zofingen am 8. Mai 2024 sein Amt als Präsident abgegeben. Dies nach vielen Jahren Engagement für das Wohnund Hauseigentum in der Region Zofingen, aber auch als Mitglied des Vorstands des HEV Aargau. Paul Wiesli hat mit seiner ruhigen, sachlichen Art und seiner liberalen Grundhaltung die Debatten innerhalb des Vorstands des HEV Aargau bereichert. Ich danke Paul Wiesli im Namen aller unserer Mitglieder ganz herzlich für sein langjähriges Engagement und wünsche ihm alles Gute!
An der Delegiertenversammlung Ende April 2024 durften wir unseren langjährigen
Geschäftsführer Martin Meili würdig verabschieden. Er hat 17 Jahre lang die Geschicke des HEV Aargau operativ geleitet und zusammen mit seinem Team dafür gesorgt, dass unser Verband finanziell gut dasteht und unsere Mitglieder auf qualitativ hochstehende Dienstleistungen zählen können. Er hat sich auch innerhalb des HEV Schweiz immer wieder eingebracht. Ende Juni wird er nun seinen wohlverdienten Ruhestand antreten, wobei ich mir sicher bin, dass er sich auch weiterhin für unsere Anliegen einsetzen wird. Auch Martin Meili danke ich für sein Engagement ganz herzlich und wünsche ihm für den Ruhestand alles Gute!
Der Vorstand des HEV Aargau hat die Nachfolge von Martin Meili bereits im letzten Jahr aufgegleist und hat in Dr. Fabian Schnell einen würdigen Nachfolger gefunden. Fabian Schnell ist 40-jährig und hat an der Universität St. Gallen Ökonomie studiert. Er arbeitete bei Economiesuisse, war Mitglied der Geschäftsleitung bei Avenir Suisse, dann Delegierter für Wirtschaftskontakte bei der Schweizerischen Nationalbank und zuletzt arbeitete er als Mitglied der Geschäftsleitung beim Amt für Wirtschaft & Arbeit im Kanton Zürich. Wir freuen uns, ihn für unseren Verband ge-
wonnen zu haben und zusammen mit ihm die Anliegen unserer Mitglieder weiter stark zu vertreten.
Neben all den Abgängen und dem Neuanfang in unserem Verband bleibt eine Konstante: nämlich der permanente Angriff auf das private Eigentum in unserem Kanton. Jüngst wurde im Grossen Rat ein Vorstoss eingereicht, mit welchem Schottergärten im Kanton Aargau verboten werden sollen. Und dieses Anliegen findet auch noch Unterstützung in allen Fraktionen – ausser der FDP –und hat damit auch gute Chancen. Was kommt als nächstes? Ein Rasenroboterverbot? Ein Sitzplatzverbot? Ein Verbot von privaten Schwimmbädern? Ja, ich finde Schottergärten auch nicht schön und bezüglich Biodiversität tatsächlich nicht gut. Aber muss immer alles verboten werden? Wie gross ist das «Problem» tatsächlich? Wie viele Flächen im Siedlungsgebiet sind als Schottergarten ausgestaltet? Das weiss wohl niemand von den Motionären. Wer soll denn ein Verbot kontrollieren und wie bitte schön? Die Gartenabteilung der Bauverwaltung? Oder wird der Kanton dann seine hochauflösenden Luftbilder konsultieren und den Kanton nach Schottergärten absuchen? Wenn es nicht ernst wäre, wäre es zum Lachen.

Ihr Traumpool von Linz & Partner Schwimmbadtechnik
Nach Feierabend in den eigenen Pool springen und den Alltagsstress vergessen. Linz & Partner Schwimmbadtechnik realisieren Poolträume.
«Unsere Firma gibt’s seit über 20 Jahren und vor gut zwei Jahren sind wir vom Fricktal nach Dättwil gezogen. Hier sind wir näher bei unseren Kunden und können dadurch effizienter arbeiten» berichtet Ralf Klöhn, Mitinhaber und Geschäftsführer.
Geht nicht, gibt’s (fast) nicht «Wir suchen immer die beste Lösung für unsere Kunden und wir machen (fast) alles möglich» ergänzt der Geschäftsführer.
Mit dem umfangreichen Angebot von Linz & Partner bleiben kaum Wünsche unerfüllt. Neben Fertigschwimmbecken

von «Riviera Pool» und «Niveko Pools» erfreuen sich auch Beton- und Chromstahlpools einer grossen Nachfrage.
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Sprudel- und Massagedüsen verfügbar und machen den Pool zum perfekten Allrounder.
Sanierungen sind ein grosses Thema Eine weitere Kernkompetenz des KMU liegt in der Sanierung von bestehenden Schwimmbädern. Ob Hallenbad, Beton-, Holz- oder Kunststoff-Pool –der Schwimmbadspezialist transformiert fast jede Anlage vom maroden
Pool
Foto: Riviera
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Als traditionsreicher Poollieferant führt Linz & Partner Schwimmbadtechnik auch die neuesten Lichtelemente für Ihr Schwimmbad, welche garantiert für die richtige Stimmung in Ihrem Garten sorgen. Ganz nach dem Motto: «Licht an, Alltag aus.»
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Grossratswahlen 2024: Aufruf an Kandidatinnen und Kandidaten
(pd) Am 20. Oktober 2024 wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Vertretung in den Grossen Rat des Kantons Aargau. Der HEV Aargau unterstützt Kandidatinnen und Kandidaten, die konkrete Anliegen der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufnehmen, sich für die Stärkung der Eigentumsrechte einsetzen und dies in den politischen Prozess einbringen. Der HEV Aargau bekämpft alle Bestrebungen, die das Haus- und Grundeigentum einschränken oder belasten.
Die derzeitigen Kernanliegen des HEV Aargau lauten wie folgt: Abschaffung des Eigenmietwerts auf eidgenössischer Ebene, Anhebung des Eigenmietwerts im Kanton Aargau auf maximal 60 Prozent der Marktmiete (Minimallösung gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.9.2020) und keine weiteren Konzessionen an die linksgrüne Ratsseite beim kantonalen Energiegesetz.
Der HEV Aargau bittet deshalb die Kandidatinnen und Kandidaten für die Gross-
ratswahlen vom Herbst 2024 folgende drei Fragen zu beantworten:
1. Sind Sie für die Abschaffung des Eigenmietwerts und unterstützen Sie die Forderungen des HEV Schweiz im Rahmen des eidgenössischen parlamentarischen Prozesses?
2. Wie beurteilen Sie die durch den Grossen Rat beschlossene Anhebung des Eigenmietwerts im Kanton Aargau auf 62 Prozent des Marktmietwerts? Sind die Steuer-Mehreinnahmen sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kantonsebene vollumfänglich zu kompensieren, sei es beim Vermögenssteuertarif als auch bei den Einkommenssteuern?
3. Wie stehen Sie zum geforderten Verbot von Schottergärten im Kanton Aargau?
Der HEV Aargau bittet Kandidatinnen und Kandidaten, sich bis Montag, 17.6.2024 beim Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden,
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schriftlich – unter Beantwortung der drei genannten Fragen – zu melden. Die Antworten dienen der Beurteilung der Kandidaturen bezüglich Hauseigentümeranliegen, so dass der Vorstand HEV Aargau in der Lage ist, konkrete Wahlempfehlungen auszusprechen.
In der Ausgabe Mai 2024 der «Wohnwirtschaft» wurde unter dem Titel «Eigentumsrechte», Seite 8, ein Beitrag mit unkorrekten Angaben veröffentlicht. Der obige, korrigierte Artikel mit dem gleichnamigen Titel «Eigentumsrechte» ersetzt den unkorrekten der letzten Ausgabe. Die Redaktion bittet die Kandidatinnen und Kandidaten der Grossratswahlen vom 20. Oktober 2024, sich bei ihren Unterstützungsgesuchen auf die drei Fragen des hier publizierten Beitrags zu beziehen.
Die Redaktion «Wohnwirtschaft» bittet um Entschuldigung für die Veröffentlichung des unkorrekten Beitrags in der letzten Ausgabe.
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René Scheu an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau
Schwätzer und Lügner gab es schon immer. Sie sind in der Lage, einen Mainstream zu schaffen. Das digitale Zeitalter verstärkt ihr Wirken. Wer sich exponiert und wider den Mainstream spricht, dem droht soziale Ächtung. Fragen zu Einkommen und Steuern eignen sich in besonderem Masse für nicht faktenbasierte Sprechblasen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. René Scheu vom Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik nennt einige Beispiele.


In ihrer Adresse an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau nahm Jeanine Glarner, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau, Bezug auf jüngste Debatten im Grossen Rat. So zur Steuergesetzrevision und zur Erhöhung der gerichtlich verordneten Anhebung der Eigenmietwerte. Während die Räte in der ersten Lesung noch eine Minimalerhöhung von 60 Prozent der Marktwerte beschlossen hatten, lief die Grünliberale Partei in der zweiten Lesung zu den «Fiskalisten» über, so dass sich eine Mehrheit fand für die von Regierungsrat Markus Dieth vorgeschlagene Anhebung auf 62 Prozent. Zwar stehe eine Kompensation der zusätzlichen Einnahmen bei Gemeinden und Kanton im Raum, aber die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einmal mehr gemolken würden, profitierten zu wenig von den
angedachten steuerlichen Kompensationen, sagte Glarner.
Emissionen signifikant gesunken Etwas besser da stünden Wohneigentümer bei der Teilrevision des Energiegesetzes. Nachdem die erste Vorlage massgeblich durch die Kampagne des Hauseigentümerverbandes im September 2020 an der Urne zu Fall gebracht wurde, sei die revidierte Vorlage nun milder, das heisst eigentumsfreundlicher, ausgefallen. Sie sei für den HEV Aargau akzeptabel, da sie keinen Zwang zur Eigenstromproduktion mehr beinhalte und eine Härtefallregelung beim Heizungsersatz vorgesehen sei. Die erfolglosen Vorstösse zur Verschärfung der Vorlage von Linksgrün in der Ratsdebatte waren für Jeanine Glarner ein «Täubelen», das Züge eines Laientheaters annahm. Man könne nicht immer nur Nein sagen. Erschreckend sei die Front gegen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Für sie
würden stets neue Einschränkungen erdacht. «Hauseigentümer sind aber nicht Teil des Problems, wie das die Ratslinke stets darzustellen versucht, sondern Teil der Lösung», sagte Glarner. Das zeige die Energiestatistik des Kantons Aargau. Der Emissionsabsenkungspfad im Gebäudebereich läge weit unter den Zielvorgaben des Kantons. Die Reduktion bei Öl und Gas liege im Betrachtungszeitraum von 22 Jahren bei rund minus 55 Prozent, also deutlich unter dem von der Aargauer Regierung beschlossenen Absenkungspfad.
Mirjam Kosch, Grossratspräsidentin, sprach über «ihr Haus» in Aargau. Die Rede ist vom Parlamentsgebäude beziehungsweise vom Parlamentsbetrieb, für den sie in diesem Jahr als «Hausherrin» die Verantwortung trage.
Französischer Atomkraft sei Dank Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Ener-
gie, sprach über Energie. Die noch vor zwei Jahren omnipräsente Diskussion über die Energiemangellage habe sich zwar etwas beruhigt. Aber die drohende Notlage sei in erster Linie aufgrund externer, durch die Schweiz nicht beeinflussbarer Faktoren nicht eingetreten. Denn die Verfügbarkeit des französischen Atomstroms und die Schwäche der Wirtschaft Chinas mit ihren energiedrosselnden Effekten seien mitunter Ursachen gewesen, dass die befürchtete Energie- beziehungsweise Strommangellage hatte vermieden werden können. Die punktuelle Entspannung dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die grossen Herausforderungen, vor allem im Bereich Strom, erst noch bevorstünden, dürften doch gemäss Energiestrategie des Bundes die Schweizer Atomkraftwerke nicht ersetzt werden. Wie die entstehende Stromlücke nach dem Abschalten der Atommeiler dereinst geschlossen werde, sei weiterhin unklar.
Lügner versus «Bullshiter»
René Scheu, Geschäftsführer IWP, Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern, sprach über Fakten und Meinungen. Derzeit drohe in der öffentlichen Debatte ein Überhandnehmen von Meinungen gegenüber dem Festhalten von Tatsachen. Scheu zitierte den Philosophen Harry G. Frankfurt und dessen Werk «Bullshit». Gemeint ist die «Phrasendrescherei», auf die man häufig trifft: in Alltagssituationen, in der Politik, in Medien. Es seien vor allem zwei Typen von Personen, die eine redliche Debatte unterlaufen würden und Irreführendes in die Welt pflanzten. Das sei zum einen der «Bullshiter», der Typ Schwätzer, der sich um den Wahrheitsgehalt seiner Worte nicht kümmere. Seine Äusserungen könnten durchaus Wahrheiten enthalten, aber genauso Unwahrheiten, was ihm selbst oft gar nicht bewusst sei. Dem «Bullshiter» gehe es in erster Linie um Selbstdarstellung, egal ob Gesagtes wahr sei oder nicht. Der zweite Typ, der wesentlichen Einfluss nehme auf die öffentliche Debatte, sei der Lügner. Er



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kenne die Wahrheit, behaupte aber Dinge, die nicht wahr seien. Das sei das, was ihn vom «Bullshiter» unterscheide. Er verbreite, was er selbst für falsch halte. Beide, der «Bullshiter» und der Lügner, beeinflussten andere erheblich. Ihr Wirken könne zu sogenannten Bullshit-Meinungen führen, die plötzlich zum Mainstream würden.
Eine dieser Bullshit-Meinungen sei, dass sich die Einkommensschere in der Schweiz stetig öffne. Spitzenverdiener liessen den Mittelstand weit zurück, behaupten Medien.
Das Märchen vom Kaputtsparen Tatsache sei, basierend auf der Swiss Inequality Database des IWP, dass der Einkommensanteil jener 10 Prozent, die in der Schweiz die höchsten Einkommen vor Steuern erzielten, in den letzten 100 Jahren erstaunlich stabil geblieben sei. Dasselbe gelte für das erste Prozent der Personen mit den höchsten Einkommen. Scheu verwies auf die Steueranteile der verschiedenen Einkommensklassen am Gesamtsteueraufkommen. Das erste Prozent der Personen mit Spitzeneinkommen, die top 1 Prozent, zahlten 20 Prozent aller Steuern in der Schweiz. Für das verbleibende Steueraufkommen kämen die 10 Prozent mit den höchsten Einkommen und die übrigen 90 Prozent etwa je hälftig auf. Interessanterweise bedankten sich jene, die vergleichsweise wenig Steuern zahlten, nie bei den Reichen für deren enormen Beitrag zum Unterhalt staatlicher Dienstleistungen, sagte Scheu.


Die von einem Teil der Medien kolportierte Darstellung der sich öffnenden Einkommensschere führe dazu, dass sich die Wahrnehmung über Einkommen in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren verändert habe. Während noch vor vergleichsweise Kurzem die Menschen in der Schweiz der Meinung waren, dass in ihrem Land die Mehrheit der Mittelschicht zugehörig sei – eine Selbstwahrnehmung, die auch in den skandinavischen Ländern verbreitet sei – herrsche seit einigen Jahren die Meinung vor, es gebe eine kleine Elite und eine etwas grössere Mittelschicht, die meisten Menschen aber würden der Unterschicht angehören, sagte Scheu.
Die Gesellschaftsverdrossenheit nehme zu und entwickle sich in eine Richtung, wie sie seit Jahren in Frankreich zu beobachten sei. In einer Demokratie wie der Schweiz, in der sich Bürgerinnen und Bürger regelmässig an die Urnen begeben würden und sich von Meinungen beeinflussen liessen, könnten solche Bullshit-Meinungen zu nachteiligen Abstimmungsresultaten führen.
Eine weitere wirtschaftspolitische Bullshit-Meinung sei, dass der Staat kaputtgespart werde. Dieses Narrativ werde vor allem von den Sozialdemokraten bewirtschaftet, sagte Scheu. Das führe dann in Medien zur Überzeugung, dass etwa die Schuldenbremse abgeschafft oder zumindest reformiert gehöre. Die Schuldenbremse verhindere Investitionen und richte Schaden an, wird berichtet. Aus einer ursprünglichen Minderheiten-Stimme werde plötzlich Mainstream. In Wirklichkeit, sagte Scheu, hätten sich die Staatsausgaben seit 1990 real beinahe verdoppelt. Und die Sozialausgaben hätten sich seit 1990 real gar verdreifacht. Von einem Staat, der kaputtgesparte werde, könne also keine Rede sein.
Wahrheit und Kritik im Abseits
Es entstehe ein Mainstream, von dem nicht immer ganz klar sei, wo er seinen Ursprung habe. Dabei sei es so, dass Mainstream nicht das sei, was die Mehrheit glaube, sondern das, von dem die Mehrheit glaube, dass es die Mehrheit glaube.
Sind es Medien, Aktivisten, Behörden oder NGOs, die den Mainstream entstehen lassen und zum Wirken bringen? Klar sei, es handle sich um einen Personenkreis, der Macht in der Gesellschaft erringen wolle. Mittels Lügen oder Bullshit-Meinungen werde der öffentliche Meinungsraum erobert. Früher waren es Feudalherren, absolute Herrscher, welche die dominierende Meinung in die Mitte der Gesellschaft getragen hätten. Heute, in Zeiten pluraler Machtansprüche, sei es auf den ersten Blick eben oft nicht klar, wer den Minderheitenanspruch der Gesellschaft überstülpen wolle.
In jüngster Zeit seien öffentliche Debatten gehässiger geworden. Sie würden teils uner-
bittliche Züge annehmen. Jene, die dem Mainstream widersprechen, würden zunehmend mundtot gemacht, sagte Scheu. Die Kommunikationswissenschafterin Elisabeth Noelle-Neumann (1916–2010) habe in ihrem Buch «Die Schweigespirale» untersucht und beschrieben, welche Dynamik Meinungen und interessengebundene Rhetorik entfalten können, und wie sie dadurch andere Auffassungen marginalisierten. Je grösser die Gruppe der Meinungsmacher, desto schwieriger sei es, dem Mainstream entgegenzuhalten. Das digitale Zeitalter mit seinen inszenierten Shitstorms verstärke die Schweigespirale noch. Jene, die den Mut hätten, dem Mainstream entgegenzutreten, würden immer
weniger. Ihnen drohe Isolation, ja der soziale Tod. Und weil Menschen zu Herdenverhalten neigten, würden Aussenseiter und Kritiker des Mainstreams gemieden. Sie würden zunehmend von der Bildfläche beziehungsweise aus der Öffentlichkeit verschwinden. Die Lügner und die Verbreiter von Bullshit-Meinungen hätten nun ihr Ziel erreicht. Sie beherrschten den öffentlichen Diskurs. Der daraus resultierende Konformitätsdruck bringe gemäss dem Verhaltensforscher Solomon Asch (1907–1996) gar Menschen, manchmal sogar die Mehrheit, dazu, etwas Falsches als richtig zu bezeichnen. Sobald dies eingetreten sei, sei das gleichbedeutend mit dem Ende der offenen Gesellschaft.


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Frage:
Ich habe meine Wohnung vor einem Jahr an ein junges Paar vermietet. Beide wurden im Mietvertrag als Mieter aufgeführt und beide haben den Mietvertrag unterzeichnet. Nun habe ich von meiner Mieterin ein Schreiben bekommen, dass sie sich von ihrem Partner getrennt habe und das Mietverhältnis daher kündige. Sie sei bereits aus der Wohnung ausgezogen. Ist diese Kündigung gültig?
Antwort:
Haben mehrere Mieter den Mietvertrag unterzeichnet, handelt es sich um Solidarmieter. Als solche können sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. Eine Kündigung nur durch einen Mieter ist nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Ohne eine von allen Mietern unterzeichnete Kündigung bleibt die ausziehende Mieterin weiterhin vollumfänglich haftbar für den Mietzins und die
Nebenkosten sowie auch für allfällige Mieterschäden.
Kein Anspruch auf Vertragsanpassung Es besteht die Möglichkeit, die wegziehende Mieterin aus dem Mietverhältnis zu entlassen und das Mietverhältnis auf den verbleibenden Mieter allein zu übertragen. Dafür bedarf es aber der Zustimmung aller. Das bedeutet, beide bisherigen Mieter sowie auch der Vermieter müssen einer solchen Übertragung zustimmen. Es besteht weder ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag noch ein Anspruch eines Mieters auf alleinige Übernahme des Mietvertrages. Als Vermieter kann man eine solche Entlassung respektive Übertragung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Entlassung eines Solidarmieters aus dem Mietverhältnis ist dieser für zukünftige Forderungen aus dem Mietverhältnis nicht mehr haftbar. Die Entlassung eines Solidarmieters ist für den Vermieter damit in der Regel mit einem Verlust an finanzieller Sicherheit verbunden. Insbesondere wenn Zweifel bestehen, ob der übernehmende Mieter alleine in der Lage sein wird, für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis fortan alleine aufzukommen, will eine Entlassung eines Mieters gut überlegt sein. Als Richtlinie gilt, dass der Mietzins nicht höher als ein Drittel des Nettoeinkommens sein sollte. Reicht das alleinige Einkommen des verbleiben-
den Mieters nicht aus, um diese Schwelle zu erreichen, ist vorsichtshalber aufgrund des finanziellen Risikos des Vermieters davon abzuraten, in eine Entlassung eines Solidarmieters einzuwilligen.
Entlassung schriftlich vereinbaren Sollte der Vermieter nach gewissenhafter Prüfung zum Schluss kommen, dass er der Bitte seiner bisherigen Solidarmieter um Entlassung eines Mieters aus dem Mietverhältnis und Weiterführung des Mietverhältnisses mit dem verbleibenden Mieter zustimmen kann, dann sollte dies schriftlich festgehalten werden, wobei diese Vereinbarung von allen bisherigen Parteien unterzeichnet werden muss. Ein besonderes Augenmerk ist noch auf eine allfällige Kaution zu richten. Wurde diese ursprünglich auf beide Solidarmieter gemeinsam errichtet, sollte auch die Kaution dahingehend angepasst werden, dass diese nur noch auf den verbleibenden Mieter lautet, damit man sich bei Beendigung des Mietverhältnisses – was unter Umständen erst mehrere Jahre später sein kann – nicht noch um die Unterschrift des entlassenen Solidarmieters kümmern muss.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Voser Rechtsanwälte KIG, Baden
Die Grundstückgewinnsteuer ist vielen Personen ein Begriff. Wird eine Liegenschaft nach dem Kauf abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt, kann dieser Vorgang bei einem späteren Verkauf einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundstückgewinnsteuer haben. Grund hierfür ist das sogenannte Kongruenzprinzip. Dieses besagt, dass sich Erlös und Anlagekosten auf das umfänglich und inhaltlich gleiche Grundstück beziehen müssen. Inwiefern sich dieser Mechanismus auf den steuerbaren Grundstückgewinn auswirkt, ist für viele Eigentümer von Liegenschaften (nicht aber für die Steuerbehörden) eine Terra incognita und es drohen unliebsame bzw. teure Überraschungen.

Wie sich das Kongruenzprinzip auf die Grundstückgewinnsteuer auswirken kann, bildet Gegenstand der nachstehenden Ausführungen. Dabei gilt: «Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.»1
Besteuerung des Grundstückgewinns Geht es um die Besteuerung von Grundstückgewinnen, so werden zwei Systeme unterschieden: Kantone, welche das sogenannte monistische System anwenden, erheben sowohl auf Gewinnen natürlicher als auch juristischer Personen eine Grundstückgewinnsteuer. In den Kantonen, in welchen das dualistische System gilt, unterliegen nur diejenigen Gewinne der Grundstückgewinnsteuer, welche natürliche Personen bei der Veräusserung von Privatvermögen erzielen. Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Geschäftsvermögens (Selbständigerwerbende oder juristische Personen) werden mit der ordentlichen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer erfasst.
Der Kanton Aargau wendet das dualistische System an, d. h. mit der Grundstückgewinnsteuer wird der realisierte Wertzuwachs auf Grundstückgewinnen des Privatvermögens erfasst.2 Der Wertzuwachs bzw. der steuerbare Grundstückgewinn ergibt sich aus der

Differenz zwischen dem Veräusserungserlös und den Anlagekosten. Der Steuersatz hängt von der Besitzdauer ab.
Bei einer Besitzdauer von mehr als 10 Jahren können die Steuerpflichtigen wählen, ob sie die effektiven oder pauschalen Anlagekosten geltend machen möchten. Die Pauschale bemisst sich in Prozenten des Veräusserungserlöses und hängt auch wieder von der Besitzdauer ab. Voraussetzung für die Geltendmachung der pauschalierten Anlagekosten ist, dass ein überbautes Grundstück veräussert wird.
Kongruenzprinzip
Dass für die Bestimmung des steuerbaren Grundstückgewinns die Anlagekosten vom Veräusserungserlös abgezogen werden dürfen, liegt daran, dass nur der unverdiente Wertzuwachs besteuert werden soll. Um diesen unverdienten Wertzuwachs zu bestimmen, müssen das verkaufte und das seinerzeit erworbene Grundstück dem Umfang und Inhalt nach gleich bzw. kongruent sein. Der Kerngehalt des Kongruenzprinzips zielt somit darauf ab, bei Substanzänderungen während der Besitzdauer vergleichbare Verhältnisse zu schaffen.
Zu diesen Substanzänderungen gehören namentlich Substanzminderungen. Wird ein
Grundstück z. B. mittels Abparzellierung verkleinert und verkauft, kann auch nur ein Teil der Anlagekosten geltend gemacht werden. Gleiches gilt für den Abbruch von Gebäuden, wobei zur Veranschaulichung folgendes Beispiel dienen soll: Das Ehepaar Müller erwarb im Jahre 2022 eine Liegenschaft im Kanton Aargau für CHF 2 Mio. Architektonisch fand es an diesem Objekt keinen Gefallen, weshalb es entschied, dieses unmittelbar nach dem Erwerb abzubrechen und durch ein Mehrfamilienhaus zu ersetzen. Der Abbruch erfolgt somit rein aus subjektiven Gründen. Nach Fertigstellung im Jahre 2024 bewohnt das Ehepaar eine Wohnung selber und verkauft die übrigen Stockwerkeinheiten an Dritte. Im Rahmen der Besteuerung des daraus resultierenden Grundstückgewinns sind die anteiligen Baukosten für die verkauften Stockwerkeinheiten als Anlagekosten zum Abzug zuzulassen. Dem Kongruenzprinzip zufolge kann vom damaligen Erwerbspreis von CHF 2 Mio. aber nur der anteilige Landpreis zusätzlich zu den wertvermehrenden Anlagekosten (Baukosten) gewinnsteuermindernd berücksichtigt werden, da die alte Baute gerade nicht mehr existiert.
Abbruchbaute
Wie wäre der obige Sachverhalt nun aber zu würdigen, wenn es sich bei der abgebrochenen Liegenschaft um ein Sanierungsobjekt gehandelt hätte?
Nahm das Ehepaar Müller den Abbruch vor, weil die Liegenschaft z. B. schwere Mängel in der Bausubstanz aufwies, welche die Statik des Gebäudes beeinträchtigten, so ist von einem technischen Abbruchobjekt auszugehen. Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein subjektives, sondern um ein objektives Element. Nunmehr sind die damaligen Erwerbskosten von CHF 2 Mio. zum Abzug zuzulassen, da davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Abbruchobjekt nur der Bodenwert als Kaufpreis entschädigt worden war. Bei Vorliegen eines Sanierungsobjekts ist grundstückgewinnsteuerrechtlich von einem unbebauten Grundstück auszugehen. Es wird somit davon ausgegangen, dass das Ehepaar Müller den gesamten Kaufpreis von CHF 2 Mio. für das unüberbaute Grund-
stück bezahlt hat. Als steuermindernde Tatsache ist das Ehepaar Müller hierfür beweispflichtig.
Ähnlich verhält es sich beim wirtschaftlichen Abbruchobjekt. Von einer wirtschaftlichen Abbruchreife ist dann auszugehen, wenn sich mit dem Abbruch und dem Neubau eine höhere Rendite als mit dem bestehenden Gebäude erzielen lässt. Im Vordergrund steht auch hier die Frage, ob der seinerzeitige Verkäufer über den reinen Landwert hinaus eine massgebliche Entschädigung für das Gebäude erhalten hat oder nicht.
Steuerpflichtige sind gut beraten, das Vorliegen einer Abbruchbaute frühzeitig zu dokumentieren. Ist das Gebäude einmal abgebrochen und liegen z. B. keine Fotos vor, kann es mit der Beweisführungspflicht schwierig werden. Gleich gilt, wenn eine wirtschaftliche Abbruchreife geltend gemacht werden soll und zu diesem Zweck ein Renditevergleich anzustellen ist. Wird nur der Landwert entschädigt, kann dies z. B. im Kaufvertrag festgehalten werden. Gegenläufige Interessen zwischen Verkäufer und Käufer ergeben sich aber dann, wenn der Verkäufer die pauschalierten Anlagekosten geltend machen möchte und hierfür ein überbautes Grundstück verkaufen muss. Hierbei gilt aber zu berücksichtigen, dass aus der grundstückgewinnsteuerrechtlichen Behandlung der Baute beim Verkäufer keine Bindungswirkung für die nachfolgende Beurteilung beim Käufer abgeleitet werden kann.3 Schliesslich gilt es zu berücksichtigen, dass das Kongruenzprinzip –zumindest im Kanton Aargau – im Bereich des Geschäftsvermögens keine Bedeutung hat. Dies kann namentlich für Steuerpflichtige, welche die Schwelle zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler überschreiten, entscheidend sein.
1 Zitat von Helmut Schmidt gemäss einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1965.
2 Für Gewinne auf Grundstücken des land- oder forstwirtschaftlichen Geschäftsvermögens gelten Sonderbestimmungen, auf welche vorliegend nicht eingegangen wird.
3 Vgl. Entscheid des Steuerrekursgerichts GR.2023.7 vom 13. Juni 2023.

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Zauberhafte zarte Blumendüfte, liebreizendes Vogelgezwitscher, ein Summen und Brummen von Bienen und Hummeln. Es herrscht eine herrliche Jahreszeit. Sie verleiht einem Kraft und Schwung für das Gartenjahr. Der Garten ist ein Ort, wo die Seele aufblüht. Mit einem Hang zum Romantischen und zur Nostalgie wäre die Akelei mit ihren hübschen, nickenden Blütenköpfen eine geeignete Blume für einen romantischen oder wilden Garten. Es ist eine zarte Blume mit einer ungewöhnlichen Blütenform und einem auffälligen Sporn.
Die Dosis macht es aus
Akeleien (Aquilegia) sind sehr alte Pflanzen. Sie haben im Volksmund viele verschiedene Namen: Zigeunerglocke, Taubenblume, Marienblume. Man findet sie aber auch unter dem Namen Venuswagen und vielen mehr. Der Name Venuswagen spielt darauf an, dass man der Akelei im Mittelalter eine liebesfördernde Wirkung zuschrieb. Aufgrund ihres auffälligen Pflanzenaufbaus hat sich die Akelei dem mittelalterlichen Menschen als Symbolpflanze geradezu angeboten. In der europäischen Mythologie wurde der gemeinen Akelei ebenfalls die Fähigkeit des Liebeszaubers zugesprochen und sie kam als Einlage in magischen Amuletten zum Einsatz. Ebenfalls zu lesen ist, dass schon Hildegard von Bingen die Akelei als Tinktur nutzte zur Heilung von Fieber. Pflanzen, die heilen können, sind jedoch nicht selten auch giftig. Das ist auch bei der Akelei der Fall. Die in der Medizin wirksamen Inhaltsstoffe der Pflanzen helfen in geringen Dosierungen gegen allerlei Beschwerden. In höheren Dosen allerdings können sie auch uns Menschen erheblichen Schaden zuführen. Die Dosis macht das Gift. In der aktuellen Naturheilkunde spielt die Akelei nur noch eine geringe Rolle.
Unter Naturschutz
Die Gattung Akelei umfasst eine Vielzahl von Arten, die auf der nördlichen Halbku-

gel beheimatet sind. Sie weisen eine Vielfalt an Farben und Formen auf. Akeleien sind wunderschöne Blumen, die dem Garten einen Hauch von Magie verleihen. In der freien Natur blüht die gemeine Akelei meist einfarbig in unterschiedlichen Blauund Violetttönen. Die wildwachsende Akelei ist allerdings in der Natur auf dem Rückzug, da sie immer weniger geeignete Standorte findet. Sie steht deshalb in manchen Ländern auf der Liste der stark gefährdeten Pflanzen und unter Naturschutz. Sie darf nicht gepflückt werden. Umso mehr lohnt es sich, dieser attraktiven Pflanze einen Standort im eigenen Garten zu geben. Mit Akeleien holt man sich eine blühende Oase in seinen Garten. Ihr Blütenreigen beginnt je nach Witterung schon Ende April, Anfangs Mai und zieht sich bis zu Beginn der Rosenzeit hin. Zudem sorgen Akeleien durch Selbstaussaat für eine reiche, oft überraschend schöne Nachkommenschaft. Oder man streut die Samen selbst an Plätze, wo man sich Akeleien wünscht. Im Folgejahr steht dann einer Blüte kaum etwas im Wege. Allerdings können auch der Wind oder Kleintiere einzelne Samen verbreiten und manchmal ist man erstaunt, wo die Keimlinge im Frühjahr überall auftauchen – ob erwünscht oder nicht erwünscht. Allerdings ist zu
beachten, dass sich die verschiedenen Akelei-Arten untereinander kreuzen, wenn sie im gleichen Garten kultiviert werden. In grossen Naturgärten, wo man sich eine Verwilderung wünscht, lässt man die Samenstände stehen. Ist eine Verwilderung nicht erwünscht, kann man das bläuliche Laub im Sommer zusammen mit den Samenständen bodeneben zurückschneiden, damit es wieder frisch austreiben kann. Durch den Rückschnitt wird auch die Selbstaussaat verhindert.
Nicht einfach zu erreichen Wie bereits erwähnt, ist die ursprüngliche Blütenfarbe der wildwachsenden gemeinen Akelei Blau oder Violett, allerdings gibt es schon seit Jahrhunderten Züchtungen oder Mutationen in allen möglichen Farben, von Weiss über Gelb, Rosa und Rot bis zu Tiefviolett. Heute ist die beliebte Akelei in vielen Gärten und Parkanlagen zu finden, zur Freude vieler Insekten. Die Akelei wird sehr gerne von Hummeln und Bienen besucht. Eigentlich benötigen die Besucher der Akelei einen besonders langen Rüssel, um an den tiefsitzenden Nektar zu gelangen. Einige andere Insekten haben jedoch eine andere Lösung gefunden: Sie beissen ein Loch in das Spornende und werden auf diese Weise fündig.
Martin Meili
40 Jahre ist es her seit der «Grundsteinlegung» des Hauseigentümerverbandes Freiamt. Sie fand statt am 16. November 1983 im Casino Hotel Bären in Wohlen. 89 Mitglieder zählte der HEV Freiamt an diesem Tag. Heute, vierzig Jahre später, sind es über 7800 Mitglieder, fast 90 Mal mehr als bei der Gründung. Das seien rund 20 Prozent aller Mitglieder des Hauseigentümerverbandes im Kanton Aargau, sagte Thomas Räber, Präsident HEV Freiamt, an der Jubiläumsgeneralversammlung in Berikon.
Das Jahr eines düsteren Romans Markus Meier, Direktor HEV Schweiz, warf einen Blick zurück in die Zeit, als der HEV Freiamt gegründet wurde: Ende 1983/ Anfang 1984, das war die Zeit von «1984», dem Titel des düsteren Romans von George Orwell. Das 1949 erschienene Buch beschrieb den totalen Überwachungsstaat mit seinem Ministerium für Wahrheit und dem Neusprech («Newspeak»), der von oben verordneten Sprache, die vorgab, was gesagt werde durfte und was nicht. Sprachpolizeiliche Bestrebungen erhalten in unseren Tagen wieder erhöhte Aktualität. Auch bei den Meteo-Nachrichten zieht Meier Parallelen zwischen einst und heute. Das damalige Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung DavosWeissfluhjoch meldete im Dezember 1983, dass wieder die «übliche Weihnachtserwärmung» zu spüren sei. Es waren also ähnliche Wetternachrichten wie man sie heute hört, aber damals etwas sachlicher vorgetragen und ohne die heute üblichen Schilderungen von Schreckensszenarien, sagte Meier. Er nannte weitere Ereignisse von damals: Die Inflation betrug hohe 5,3 Prozent (heute 1,4 Prozent), eine variable Ersthypothek gab es zu 5,5 Prozent. Auch der HEV Schweiz sei seit damals gewachsen, wenn auch nicht so rasant wie der HEV Freiamt. 117’000 Mitglieder zählte
der HEV Schweiz vor vierzig Jahren, heute seien es 340’000, sagte Meier weiter.
Einigkeit beim Energiegesetz
In seinem Jahresrückblick kam Thomas Räber auf die Eigenmietwert-Debatte zu sprechen. Sie harrt in Bundesbern immer noch einer Lösung. Während der Ständerat einen Schuldzinsabzug von 70 Prozent anstrebt, will der Nationalrat nur 40 Prozent zulassen. Zwischen den beiden Räten gebe es weitere Differenzen. Der Nationalrat befürworte eine umfassende Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Der Ständerat hingegen wolle nur den Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz abschaffen, sagte Räber. Es sind vor allem die Tourismus-Kantone, die im Ständerat, anders als im Nationalrat, sehr gut vertreten sind. Sie wollen die Steuerausfälle, die der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung folgen würden, nicht einfach hinnehmen.
Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departments Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, nahm in seinen Grussworten ebenfalls Bezug auf vorgängige Voten. Er verwies auf Themen wie Grundstückgewinnsteuern, Eigenmietwertbesteuerung und Energiegesetze, die bereits vor 40 Jahren aktuell gewesen waren. Dann richtete er den Fokus auf die Gegenwart: Nachdem der HEV Aargau 2020 mit Erfolg die Teilrevision Energiegesetz an der Urne zu Fall gebracht hat, habe man sich nun weitgehend gefunden. Im April 2024 verabschiedete der Grosse Rat eine mildere Version des Energiegesetzes mit Verzicht auf den Zwang zur Eigenstromproduktion, sagte Attiger.
Wohnen, fuhr Attiger fort, sei mehr als Renditen erzielen, ein Dach über dem Kopf haben und nach Sicherheit trachten. In der Pandemie und mit dem Aufkommen von Homeoffice habe die Bedeutung des Zu-
hauses einen zusätzlichen, erhöhten Stellenwert erhalten. Der Kanton Aargau sei als Wohnkanton sehr attraktiv. Unter anderem dank seiner Nähe zu den Metropolen Zürich, Zug und Basel. Der Wohnflächenkonsum von durchschnittlich rund 50 Quadratmetern pro Person im Aargau liege über den schweizerischen Durchschnitt von 46,5 Quadratmetern pro Person.
Warme Winter – weniger Verbrauch Attiger kam auch auf die vielzitierte, aber letztlich dann glücklicherweise doch nicht eingetroffene Strommangellage der beiden letzten Winter zu sprechen. Dass das Schlimmste nicht eingetroffen sei, sei vor allem externen Faktoren geschuldet. Erstens den warmen Wintern, welche die Nachfrage nach Heizenergie dämpften. Zweitens profitierte die Schweiz von der hohen Verfügbarkeit des französischen Atomstroms. Auch dieser wurde wegen der vergleichsweise warmen Wintermonate weniger nachgefragt als früher. In Frankreich werden die Wohnungen vor allem mit Strom beheizt. Drittens konnte ein wesentlicher Teil des Wegfalls des russischen Erdgases als Folge der Sanktionen wegen des Überfalls Russlands auf die Ukraine durch Flüssiggas anderer Exporteure kompensiert werden.
Zum Schluss des Anlasses sprach Thomas Räber eine Wahlempfehlung aus für zwei amtierende Grossräte, die im Herbst 2024 wieder für den Grossen Rat des Kantons Aargau kandidieren: Karin Koch Wick und Silvan Hilfiker. Neben der Gemeinsamkeit der Einsitznahme in den Vorstand des HEV Freiamt gibt es auch Unterschiede zwischen den beiden. Karin Koch Wick politisiert für die Mitte und setzt sich für eine Eigenmietwertbesteuerung im Kanton Aargau von 62 Prozent des Marktwertes ein. Silvan Hilfiker gehört der FDP an und plädiert für 60 Prozent Eigenmietwertbesteuerung.
Martin Meili
Ein Rücktritt, Wahlen und volkswirtschaftliche Betrachtungen waren die Hauptthemen an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Fricktal in Stein.
In seinem Rückblick auf das vergangene Jahr nannte Markus Wick, Präsident HEV Fricktal, einige politische Ereignisse, die für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehören die im Juni vom Aargauer Stimmvolk verworfene kantonale Klimaschutzinitiative «Klimaschutz braucht Initiative». Absicht des Begehrens waren verbindliche behördliche Sanierungsbefehle für bestehende Bauten von mindestens 3 Prozent aller Gebäude pro Jahr. Am gleichen Abstimmungswochenende wurde dagegen das eidgenössische Klimaschutzgesetz gutgeheissen – im Kanton Aargau nur knapp. Mit dem Gesetz soll in Zwischenschritten bis im Jahr 2050 das Ziel «Netto-Null-Emissionen» erreicht werden. Der HEV Schweiz und der HEV Aargau hatten die Nein-Parole zum Urnengang herausgegeben. Die Zwischenschritte waren ihnen zu ambitioniert, das heisst, mit zu hohen Kosten für Gebäudeeigentümer und Öffentlichkeit verbunden.
Vorstand verkleinert
Ebenfalls von besonderem Interesse für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ist die sich in Bundesbern seit Jahren in Beratung befindende Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Vorlage wird weiterhin zwischen den beiden Kammern hin und her geschoben. Es handelt sich um ein zeitraubendes Verfahren, das die Nerven jener strapaziert, die endlich auf eine Lösung hoffen. Stand der Dinge derzeit: Der Ständerat will einen Schuldzinsabzug von maximal 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen, der Nationalrat dagegen will nicht über 40 Prozent hinausgehen.
Zu Veränderungen kommt es im Vorstand des HEV Fricktal. Daniel Suter, seit 2017 im Gremium, ist zurückgetreten. Damit wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder von bisher 7 Personen auf vorläufig 6 reduziert. Die verbleibenden Mitglieder des Vorstands wurden für eine Amtszeit von zwei Jahren wiedergewählt: Markus Wick (Präsident), Patrick Burgherr (Vizepräsident), Thomas Mayer (Kassier), Marc Friedrich (Aktuar), Roland Lenzin und Daniel Jeger.
Marcel Koller, Chefökonom der Aargauischen Kantonalbank, sprach über die Entwicklung von Preisen bei Immobilien. Die seit Jahren anhaltende Hausse der Immobilienpreise hält unvermindert an. Ab der Jahrhundertwende haben sich die Preise im Segment Einfamilienhäuser vielerorts verdoppelt. Spitzenreiter der Preissteigerungen ist der Kanton Zürich. In der Region Fricktal liegt die Preissteigerungsrate unter dem schweizerischen Durchschnitt. Im Kanton Aargau kostet ein durchschnittliches Einfamilienhaus rund 950’000 Franken, in den Agglomerationen Zürich/Basel/Zug liegt der Preis bei etwa 1,5 Mio. Franken.
Bei Eigentumswohnungen ist der Anstieg noch dramatischer: Die Preise haben sich in einem Vierteljahrhundert je nach Region fast verdreifacht (Zürich).
Bautätigkeit nimmt ab Hauptursache der hohen und damit preistreibenden Nachfrage nach Wohnraum ist die ungebrochen hohe Einwanderung. Gerade der Kanton Aargau und damit auch das Gebiet Fricktal gehören zu den begehrtesten Wohnregionen der Schweiz. Der Einwanderungssaldo in Prozenten übertrifft hier den des schweizerischen deutlich. Trotz in letzter Zeit gestiegener Zinsen sei an einen Preisrückgang kaum zu denken, sagte Koller. Sind doch hohe Baukosten und eine Vielzahl neuer Regulierungen vor allem im
Bereich verdichtetes Wohnen dem Investitionsklima abträglich. Hinzu kommt, dass Investoren durch die Abkehr von der faktischen Nullzinspolitik wieder mehr attraktive Anlagemöglichkeiten zur Auswahl haben. Der Immobiliensektor hat seine temporär dominierende Stellung gegenüber anderen Anlagekategorien wie Anleihen oder Aktien eingebüsst. Die Investitionen in den Bereich Immobilien nehmen ab, die Bautätigkeit erweist sich als rückläufig. Fürs Finden von preisgünstigem Wohnraum verheisst das nichts Gutes.
Bessere Aussichten gibt es bei der Inflation. Sie ist in der Schweiz vergleichsweise niedrig, weil dümpelnde Konjunktur und hohe Staatsverschuldung im Ausland die Flucht von Anlegern in den Franken begünstigen. Die schweizerische Währung erfährt eine Aufwertung, was den Import hoher Inflationsraten anderer Länder dämpft. Der in Nachbarländern zu beobachtende Kaufkraftverlust breiter Bevölkerungskreise ist in der Schweiz bisher ausgeblieben.
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Auch in Bezug auf die Lärmemission lässt sich die EinbauWarmwasserWärmepumpe mit einem Kühlschrank vergleichen. Die Betriebslautstärke ist vernachlässigbar gering. Optional stehen diverse Schalldämmmassnahmen zur Verfügung. Ein weiterer Kunde fasst zusammen: «Unser alter Boiler war viel lauter als der Nuos E. Wir empfinden die neue Lösung als weder laut noch störend und nehmen keinerlei Geräusche wahr».
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Die Generalversammlung der Sektion HEV Lenzburg-Seetal findet statt am Mittwoch, 5. Juni 2024, 19 Uhr
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Alte Gebäude können viel besser saniert werden, als allgemein angenommen wird. Dank Handwerkern und Architekten, die sich auf die Sanierung von älteren Häusern spezialisiert haben, erhält die Bauherrschaft ein Unikat mit Charakter.
Brigitte Müller, Redaktorin
Viele meinen, ein Neubau sei vorteilhafter als ein altes Haus. Je länger, je mehr setzt sich jedoch die Erkenntnis durch, dass Altbauten solider sind als ihr Ruf: Der Zustand und die Qualität der Bausubstanz der vor 1920 gebauten Häuser sind im Vergleich mit den rasch aus dem Boden gestampften Renditebauten der Gegenwart oft besser. Auch sind sich Planer und Architekten je länger, umso mehr bewusst, dass Bauen ökologischer werden muss. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wirkt der Ressourcenknappheit entgegen und reduziert die grauen Treibhausgase. Graue Treibhausgasemissionen entstehen bei der Gewinnung und Verarbeitung von Roh- und Baustoffen, beim Transport von Materialien zur Baustelle und beim Bau des Gebäudes. Zudem verursacht der Abriss eines Gebäudes inklusive der Entsorgung der Abfälle wiederum Treibhausemissionen. Deshalb sollte die Baubranche dem Erhalt und der Verlängerung der Lebensdauer von Gebäu-
den und dem Weiterbauen im Bestand eine hohe Priorität geben.
Wertschätzung älterer Gebäude
Leider wurden während der Hochkonjunktur der 1970er- und 1980er-Jahre viele historische Bauernhäuser oder städtische Bürgerhäuser entweder abgerissen oder so «modernisiert», dass ihre innere Baustruktur entweder teilweise oder ganz zerstört wurde. Obwohl vielerorts immer noch die Wertschätzung für ältere Bauten fehlt und erhaltenswerte Objekte Neubauten weichen müssen, findet sich je länger, je mehr wieder eine Bauherrschaft, die neben einem ökologischen Bewusstsein ein älteres Gebäude einem uniformierten Haus mit standardisiertem Grundriss vorzieht und sich entschliesst, ein altes, aber charaktervolles Haus zu renovieren.
Warum werden ältere Häuser immer noch oft abgerissen? Das Problem liegt darin, dass es vielen Handwerkern und Architekten am spezifischen Wissen mangelt, um ältere Häuser sachgerecht zu renovieren. Dazu
muss man das Handwerk und das Materialwissen früherer Zeiten beherrschen – was leider an Hochschulen nicht mehr gelehrt wird. Wer sich dieses Wissen aneignet, wird sich zum Beispiel hüten, an Dämmung, Putz oder bei den Farben mit Kunststoffen zu arbeiten, denn sonst sind Feuchte- und Alterungsschäden vorprogrammiert. Es braucht Spezialisten, die über den Nutzen einer massiven Backsteinwand oder die raumenergetischen Vorteile gewisser Raumproportionen Bescheid wissen. Wenn es um die Kosten geht, muss man zudem wissen, dass es bei Gebäuden mit Baujahr vor 1850 tatsächlich teuer werden kann. Aber nicht unbedingt. Bei Bauten aus den Jahren 1850 bis 1930 gibt es günstige und nachhaltige Möglichkeiten. Langfristig lohnt es sich, qualitätsvolle traditionelle Materialien zu verwenden, weil diese besser und schöner altern.
Fachleute mit Erfahrung
Wer sich für den Kauf und die Sanierung eines älteren Hauses entscheidet, sollte ei-


nige spezifische Eigenheiten älterer Häuser in Betracht ziehen: Mag man beispielsweise niedrige Decken und kleinere Fenster? Oder hat man Freude an Holz, Stein oder Kalk? Wie bei einem Neubau entscheiden beim Kauf eines älteren Hauses persönliche Vorlieben: Gefallen einem die Architektur und die Umgebung, fühlt man sich wohl beim Gedanken, darin zu wohnen?
Hat man ein für sich passendes Objekt gefunden, empfiehlt es sich, Fachleute zu suchen, die etwas von einer Altbausanierung verstehen. Denn mit Überraschungen sollte man rechnen.
Know-how und Erfahrungen können die Mitglieder des Dachverbands Altbauweise Schweiz ausweisen. Alle Mitglieder kennen die Tücken bei einer Sanierung und Renovation von Altbauten. Sie halten sich über die neuesten technischen Möglichkeiten und Vorschriften auf dem Laufenden. Gerade was die Energiegesetzgebung und die Denkmalschutzrichtlinien angeht, müssen Fachleute à jour sein.
Sanft renovieren
Empfohlen wird, zuerst herauszufinden, inwieweit der Bau geschützt ist. Diese Aus-
kunft erhält man beim Inventar der örtlichen Behörde. Dort wird man kompetent beraten und erfährt, ob man Subventionen für die Renovation beantragen kann. Danach gibt eine ganzheitliche Gebäudeanalyse durch einen Architekten oder Altbaukenner Aufschluss über die vorhandene Substanz. Bei dieser Analyse werden auch die eigenen Wohnbedürfnisse berücksichtigt und erste Überlegungen gemacht, ob ein Anbau, ein Dachausbau oder der Ausbau von Tenn und Stall möglich sind.
Der Verband Altbauweise Schweiz ermutigt Hausbesitzer, ihre alten Häuser so weit wie möglich in den ursprünglichen Zustand rückzubauen. Nicht aus falsch verstandener Nostalgie, sondern aus dem Bestreben, diese kraftvoll erzählenden Wohnräume zu erhalten. Beispielsweise kann eine Treppe aus Eiche, die 1890 erstellt wurde, weiterhin verwendet werden. Sie erfreut mit ihren handwerklichen Details und den Spuren im Altholz mehr denn je.
Natürlich müssen in alten Häusern zahlreiche technische Installationen erneuert werden. Elektriker, Sanitär- und Heizungsfachleute ersetzen diese Bauteile meist komplett. Aber ein Fallstrang aus Guss von 1895 kann
beispielsweise noch lange halten. Das gilt auch für ein Heizungsverteilsystem von 1930. Bei den elektrischen Installationen wird es heikler. Aufgrund der heutigen Vorschriften und Bedürfnisse lässt sich eine Neuinstallation häufig nicht vermeiden.
Auf die Frage, ob ältere Gebäude nicht richtige Energieschleudern sind, muss man differenziert das Gebäude beurteilen. Massivbauten von 1870 bis 1920 sind energetisch oft erstaunlich fit. Bei Gebäuden mit solchen Jahrgängen wäre es deshalb falsch, eine Aussendämmung vorzusehen. Diese Antwort beweist, dass Energiesparmassnahmen im Altbau umfangreiche Kenntnisse der Substanz voraussetzen. Fachleute kennen die neuralgischen Stellen und erreichen mit einem entsprechenden Gesamtkonzept eine hohe Energieeffizienz zu moderaten Kosten. Meist empfiehlt sich eine thermische Dämmung von Dach und Keller. Im Zusammenhang mit Energieeffizienz sind auch Fenster oft eine Knacknuss und sowohl in praktischer als auch ästhetischer Hinsicht. Leider werden noch zu häufig Fenster standardmässig erneuert, um Ener-
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umfassende Renovation handelt. An erster Stelle steht für ihn die Beratung: «Unsere Projektarbeit bis zum detaillierten Kostenvoranschlag kostet unsere Kundschaft nichts.» Egal ob eine Gesamtrenovation, Anpassungen im Innen oder Aussenbereich: Die NEBA Renocasa AG überzeugt mit patenten Lösungen. Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Markus Thom und seine Edelstahlkonstruktion für Whirlpools.
zVg NEBA Renocasa AG
Dass Markus Thom und seine Firma NEBA Renocasa AG erstklassige Ideen für Renovationen und Umbauten haben, beweist nicht zuletzt ein europäisches Patent: Die Idee und Umsetzung einer Verkleidung mit einer Edelstahlkonstruktion von Outdoor-Whirlpools ist offiziell patentiert.
Wer schon einmal einen Umbau oder eine Renovation gemacht hat, weiss, wie mühsam es sein kann, wenn man für jeden Bereich mit einem anderen Spezialisten verhandeln muss. Ganz anderes läuft es, wenn Markus Thom und die Firma NEBA Renocasa AG ein Projekt in die Hand nehmen.
«Wir koordinieren alles und setzen hoch qualifizierte Fachkräfte und Partner ein», erklärt Thom. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleineren Umbau oder um eine
NEBA Renocasa AG
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gie zu sparen. Diese wohlgemeinte Erneuerung vermindert jedoch einen natürlichen Austausch der Luft und die Qualität der Raumluft. Im Winter wird sogar die Entfeuchtung der Räume verhindert.
Spezialist für Sanierungen
Im Dachverband Altbauweise Schweiz verfügen alle Mitglieder über ein spezialisiertes Fachwissen im Umgang mit alter Bausubstanz. In Regionalgruppen aufgeteilt, kann der Verband Handwerkerleistungen für Renovationen, Restaurationen, Umbauten und Erweiterungen vermitteln. Dazu gehören sowohl Baumeisterarbeiten, Zimmerarbeiten, technische Installationen als auch Ausbauarbeiten. Daran beteiligt sind fast alle Gewerke: Gipser, Schlosser, Schreiner, Maler, Bodenleger, Baureiniger usw. Damit das Fachwissen ständig erweitert und die Schnittstellenkompetenz erhöht wird, sorgt Altbauweise Schweiz laufend für interne Weiterbildungen.
Folgende Leistungen werden unter anderem angeboten:
• Handwerkerleistungen über fast alle Gewerke
• Handwerkerleistungen für Nachrüstungen und Sanierungen
• Beratungen in allen Bereichen der Bauphasen
• Bauleitungen und Projektmanagement
• Beratung bei Liegenschaftserwerb
• Renovationskonzepte
Bei einer Altbausanierung gibt es viele Herausforderungen zu meistern. Aber mit viel Herzblut und in Zusammenarbeit mit den richtigen Fachleuten wird ein altes Haus wieder ein zeitgemässer Wohnort. Dank einer sorgfältigen Renovation, der liebevollen Gestaltung der Bauteile, der Echtheit von schlichten Materialien und den Spuren, die sich in Wänden und Böden finden, werden Zeugen historischer Bauwerkskunst wieder lebendig.
Weitere Informationen
Dachverband Altbauweise Schweiz: www.altbauweise.ch
Altbauweise Nordwestschweiz: www.altbauweise-nws.ch




So viel wie möglich erhalten, verbunden mit moderner Technik.
Die Wiederverwertung von alten, aber noch intakten, brauchbaren Bauteilen ist im Kommen. Was an einem Ort überflüssig geworden ist, kann bei einem Um- oder Neubau wieder zum Einsatz kommen. Für dieses Recycling von Bauteilen gibt es heute umfangreiche Bauteilbörsen und Netzwerke.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Im Bauwesen findet ein Sinneswandel statt. Recycling und Kreislaufwirtschaft gewinnen an Bedeutung. Es gibt im Internet bereits viele verschiedene Schweizer Plattformen, auf denen Anbieter noch intakte, brauchbare Bauteile zu fairen Preisen präsentieren, die bei einem Umbau oder Neubau Verwendung finden können. Es ist durchaus möglich, sogar neuwertige Bauteile zu finden, weil diese aus verschiedenen Gründen erst gar nicht eingebaut oder kurzfristig wieder ausgebaut wurden, weil sie nicht mehr passten oder nicht bezahlt wurden.
Diese Wiederverwertung macht Sinn, zum Wohle der Umwelt und zur Freude von Hausbesitzern und Architektinnen, die ernst machen mit dem nachhaltigen Bauen.

Es gibt wohl fast nichts, das nicht zu finden ist. Die Palette reicht von WC-Einrichtungen über Plattenbeläge bis hin zu Küchenausrüstungen, Lampen, alten Fenstern und Türen. Nicht immer entsprechen die Bauteile den neuesten Trends. Da es jedoch Architekturbüros und Hauseigentümerschaften gibt, die explizit auf der Suche nach Bauteilen eines bestimmten Stils sind oder nach passenden Stücken für einen Umbau oder eine Haussanierung Ausschau halten, können Bauteilbörsen eine wahre Fundgrube sein.
Wiederverwertung schont Ressourcen Die Wiederverwertung von Bauteilen soll sich in der Schweiz dauerhaft und vermehrt durchsetzen. Das ist das erklärte Ziel von Kantonen, Behörden, Non-Profit-Organisationen und Hochschulen, die sich mit diesem Thema befassen. So schonen

Bauherrschaften wertvolle Ressourcen und der CO2-Fussabdruck im Bereich des Bauens kann deutlich reduziert werden. Die Zeit ist vorbei, in der man ausgediente Bauten und Bauteile lediglich als Abfall betrachtet hat.
Ein gutes Beispiel für die Wiederverwendung von Bauteilen in der Schweiz ist die Werkhalle 118 auf dem Sulzer-Areal in Winterthur. Die bestehende Werkhalle wurde saniert und erhielt eine Aufstockung. Darin untergebracht sind heute zwölf Ateliers, Denkstuben und im Erdgeschoss eine Werkstatt. Die leuchtend orangefarbene Blechverkleidung der Aufstockung gehört ebenfalls zu den Bauteilen, die zum zweiten Mal Verwendung fanden. Die für die Sanierung und Erweiterung nötigen Bauteile bestehen insgesamt zu mehr als der Hälfte aus wiederverwendeten Materialien, darunter Stützen und Träger, die Module der PV-Anlage, Fenster und Fassadenbleche sowie aus Abrissobjekten stammende Innenbauteile. Diese Wiederverwertung von einzelnen Bauteilen und ganzen Konstruktionen ergänzte das Architektenteam mit CO2-armen Materialien. Dadurch wurden die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu einem konventionellen Neubau um 60 Prozent verringert. Zudem wurden 500 Tonnen neues Material eingespart. So stammt das Stahlskelett aus einer Verteilzentrale in Basel. Aus dem Bürogebäude Orion in Zürich, das abgerissen worden war, stammen die stählerne Aussentreppe sowie Granitplatten, die nun in Küchen, WC-Anlagen und als Bodenbeläge eine neue Verwendung finden. Vom gleichen Abbruchobjekt stammen zudem die Aluminium-Isolierfenster.
Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ist nicht nur Mie-

Ein alter Parkettboden, der in einem Neubau seinen Charme versprüht.
terin mit grossem Raumbedarf, sondern deren Architekturabteilung beteiligte sich am Projekt und wertete die Zahlen aus.
oder mit wenig Aufwand aufgefrischt werden können. Für die Bauteilbörse Basel sind solche Reparatur und Sanierungsarbei
teilbörsen melden. Die Fachleute dort können gut beurteilen, was von einem Gebäude noch brauchbar ist, was aufgefrischt werden


In vielen Gemeinden und Städten sind Bestrebungen im Gang, Quartiere zu verdichten, damit mehr Wohnraum vorhanden ist und die Zersiedelung verringert wird. Das eröffnet Besitzerinnen und Besitzern von Wohneigentum neue Perspektiven.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Erhebungen zeigen, dass jedes vierte Einfamilienhaus in der Schweiz zu wenig genutzt wird. Konkret bedeutet das, dass darin ein oder zwei Personen leben, die meisten davon sind sogar über 65 Jahre alt. Ja, wenn die Kinder ausgezogen sind, bleiben ein oder beide Elternteile alleine im ehemaligen Familiendomizil zurück. Plötzlich ist nun mehr als genug Wohnraum vorhanden, der wohl Arbeit, aber keinen wirklichen Nutzen mehr bringt. Die meisten Hausbesitzenden scheuen jedoch den Aufwand, finanziell und organisatorisch, um eine gewinnbringende und zufriedenstel-
lende Veränderung der Wohnsituation ins Auge zu fassen.
Es braucht mehr Wohnraum Gleichzeitig stehen die Gemeinden und Städte in der Schweiz vor grossen Herausforderungen. Berechnungen gehen davon aus, dass die Bevölkerung weiter wächst. Bis 2045 rechnet das Bundesamt für Statistik damit, dass die 10-Milllionen-Grenze bei der Bevölkerungszahl überschritten wird. Zusätzlicher Wohnraum ist schlicht eine Notwendigkeit. Eine weitere Auflistung des Bundesamtes zeigt zudem, dass der Anteil an Ein- und Zweipersonen-Haushalten generell zunimmt. Durchschnittlich wohnen
in der Schweiz zwischen 1,94 (Kanton Freiburg) und 2,36 (Kanton Appenzell Innerrhoden) Personen pro Haushalt.
Sanierung als Chance
Vor allem wenn bei einem Einfamilienhaus eine energetische Sanierung ansteht, sollten sich Besitzerinnen und Besitzer gut überlegen, ob es bei der Planung nicht sinnvoll wäre, gleich eine Aufstockung oder einen Anbau beim bestehenden Gebäude ins Auge zu fassen. Bei einer Sanierung der Gebäudehülle könnte man eine Aufstockung aus Holzelementen machen lassen. Das wäre im Normalfall von der Statik her bestens möglich, gäbe zusätzlichen Wohn-
raum für eine Mieterin oder einen Mieter. Oder die Kinder sind ausgezogen und das ältere Ehepaar könnte das Haus nun so umbauen, dass die eigenen Wohnräume, inklusive Küche und Nassräume, auf einem Stockwerk zu liegen kommen und im oberen Stock eine Mietwohnung entstehen kann, die Mieteinnahmen bringt.
Abreissen ist nicht nachhaltig Bei der Verdichtung von Quartieren gehen heute noch viele Planende von einem Abriss von bestehenden Gebäuden aus, obwohl dadurch die CO2-Bilanz deutlich schlechter ausfällt, als wenn man eine Aufstockung oder eine Erweiterung in der Breite und/oder Länge eines bestehenden Gebäudes sinnvoll plant und verwirklicht. Es gibt zahlreiche Beispiele von nachverdichteten Gebäuden, die dies durch ihre sinnvolle Umsetzung beweisen.
Zürich lanciert Aufstockungsinitiative Wenn Sanierungsarbeiten konkret anstehen, lohnt es sich, das Gebäude von ausgewiesenen Fachleuten unter die Lupe nehmen zu lassen, um alle Möglichkeiten auszuloten und zu berücksichtigen, um sie im Zuge der Bauarbeiten zu verwirklichen. Um die Aufstockung von bestehenden Bauten zu fördern, lanciert beispielsweise die Stadt Zürich aktuell eine Aufstockungsinitiative. Die GLP-Gemeinderätin Selina Frey erkärt den Nutzen so: «Mit der Beschränkung auf den Bestand wollen wir sicherstellen, dass kein Anreiz gesetzt wird,
bestehende Gebäude abzureissen. Die vorgeschlagene Aufstockung nutzt Synergien des bestehenden Gebäudes, verschwendet keine wertvollen Baumaterialen und generiert keine unnötigen Treibhausgasemissionen.» Ihre Ratskollegin und Präsidentin der Mitte Stadt Zürich, Karin Weyerman, doppelt nach: «Die Initiative führt zu einer Verdichtung, bei der die bestehenden Gebäude erhalten bleiben. Die bisherigen Mietenden können in ihren Wohnungen bleiben. Dennoch entsteht neuer Wohnraum für weitere Personen.» FDP-Gemeinderat Hans Dellenbach fasst das Anliegen
zusammen: «In unseren Augen erfordert die stark steigende Nachfrage nach Wohnraum unbedingt ein schneller wachsendes Angebot. Für alle Aufstockungen gelten die gleichen Regeln. Trotzdem können verschiedene Wünsche berücksichtigt werden. Auch wenn man keine Wunder erwarten darf, sind Aufstockungen doch ein wichtiges Mittel, um schnell den dringend benötigten zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.» Dieser Maxime muss nicht nur in der Stadt Geltung verschafft werden, weil keine Baulandreserven mehr vorhanden sind. Sie macht auf dem Land ebenfalls Sinn.

Dieses Einfamilienhaus wurde saniert und durch eine Holzkonstruktion um ein Stockwerk erhöht (s. links).
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Der Schweizer Architekt Ernst Gisel ist für Generationen von Architekturschaffenden durch seine künstlerische und zugleich zeitlose Herangehensweise an Bauaufgaben ein Vorbild. Die Besonderheit seiner Arbeit zeigt sich eindrucksvoll in dem von ihm 1988 entworfenen Wohnhaus in Erlenbach am Zürichsee, das 2022 umgebaut wurde.

Brigitte Müller, Redaktorin
In der mehr als sechs Jahrzehnte dauernden Schaffensphase des Schweizer Architekten Ernst Gisel sind zahlreiche Bauten entstanden. In der Gestaltung unterschiedlich formuliert, sind sie das Ergebnis einer ganzheitlichen Betrachtung von Bedürfnissen der Nutzenden, Kontext und Topografie. Exemplarisch kann die architektonische Auffassung von Ernst Gisel an seinem Wohnhaus in Erlenbach am Zürichsee erkannt werden. Expressiver Sichtbeton und die Verwendung von natürlichen Materialien wie Stein, Holz oder Schiefer prägen die zwei Doppelhäuser. Auf die Hanglage und das schmale Grundstück antwortete Gisel mit differenzierten Raumschichten.
Während das Erdgeschoss als Hauszugang fungiert, befinden sich die Wohnräume mit Blick auf den Zürichsee in den oberen Geschossen. Akzentuierte Vorbereiche, Gartenhöfe und ins Volumen eingeschnittene Terrassen verbinden den Innen- mit dem Aussenraum und schaffen unterschiedliche Orte im Freien zum Verweilen. Ungewöhnlich für den Kontext ist die Verwendung eines Tonnendaches, welches als Abschluss nach oben jedoch nur die logische Konsequenz der Raumkomposition ist.
Das Haus als Plastik
Beim Umbau 2022 war die Herausforderung für die Innenarchitektin Victoria Maria, die nüchterne und klare Architektur mit Gemütlichkeit und Eleganz zu verbinden. So bleibt die stark gemaserte Brettschalung der Sichtbetondecke als gestalterisches Element ebenso prägnant sichtbar wie die für das Haus entworfenen Raumnischen, Kamine und Leuchten. Auch die von Gisel zur Zonierung gewählten Ein-

und Ausschnitte von Wänden und Raumteilern, verschiedene Texturen und Materialwechsel sowie die Akzentuierung von Flächen durch Lichteinfall spielen weiterhin eine Rolle. Runde Wandabschlüsse, ungewohnte Positionen von Fenstern, Durchbrüche und eine offene Galerie erzeugen ständige Perspektivwechsel. Der zentrale Raum des Hauses ist die alle Ebenen verbindende Treppe. Der schmale Luftraum löst die Raumgrenzen zwischen ihnen auf und inszeniert die Blickbeziehungen für die Bewohnenden.
Stilvolle Modernisierung
Neben dem Austausch der Böden wurden die Küche und die Bäder neu gedacht. Die Anforderungen haben sich im Laufe der Jahre geändert, sodass die Ordnung der Küche zugunsten einer Wohnküche aufgelöst wurde.


Runde Wandabschlüsse sind ein Element von vielen, die das Gisel-Haus speziell machen. Fortsetzung Seite 37
In den Bädern steht eine helle Oberfläche aus italienischem Travertin im Kontrast zur Sichtbetondecke.
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Naturgefahren kennt die Schweiz mit Murgängen, Lawinen oder Überschwemmungen seit Jahrhunderten. Doch wegen des Klimawandels scheinen die Risiken für Infrastruktur und Gebäude zuzunehmen. Ein Naturgefahren-Check zeigt standortgenau auf, welche Naturgefahren ein Gebäude gefährden können und liefert passende Empfehlungen für einen zuverlässigen Schutz.
Brigitte Müller, Redaktorin
Gemäss der im Dezember 2020 veröffentlichten Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz stellen Naturgefahren in allen Landesteilen relevante Gefährdungen dar. An jedem Standort in der Schweiz muss mit Starkregen, Hagel, Sturm, Schnee und Erdbeben gerechnet werden.
Für Betroffene bedeuten Naturereignisse mit Schadenfolge nicht nur grosse Umtriebe und finanzielle Einbussen: Ein solches Ereignis ist vor allem auch ein kräftezehrender Einschnitt in ihrem Leben. Durch den Klimawandel scheinen die Risiken für Infrastruktur und Gebäude noch zuzunehmen. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Thema Naturgefahren zu beschäftigen. Denn gezielte Schutzmassnahmen am Gebäude tragen dazu bei, mögliche Schäden zu begrenzen oder gar nicht entstehen zu lassen.
Doch gegen welche Naturgefahren und in welchem Ausmass muss ein Gebäude geschützt werden? Um für den Gebäudeschutz geeignete Vorkehrungen zu treffen, ist abzuklären, ob am jeweiligen Standort Überschwemmungen infolge Hochwasser oder Oberflächenabfluss oder auch Rutschungen, Steinschlag, Murgänge oder Lawinen auftreten können.
Standortgenaue Gefahrenübersicht Mit dem aktuellen Naturgefahren-Check (www.schutz-vor-naturgefahren.ch) können Wohneigentümer schnell und einfach per Adresseingabe prüfen, welchen Naturgefahren sie ausgesetzt sind. Die Informationsplattform greift auf die kantonalen

Bei Starkregen kann sich schnell viel Regenwasser ansammeln. Ein Hochwasserschutz ist deshalb wichtig.
Gefahrenkarten und viele weitere Gefährdungskarten zu. Sie liefert binnen Sekunden eine Übersicht zu allen Naturgefahren, die für den jeweiligen Standort relevant sind. Zusätzlich zu den Gefahrenstufen werden auch Kartenansichten mit Legenden, Kontaktdaten zu kantonalen Fachstellen sowie direkte Links in die kantonalen Geoportale angeboten. Mittels Suche nach Koordinaten und Grundstücken können auch Standorte ohne Adresse gefunden werden. Dies ist insbesondere für die Planung von Neubauten nützlich.
Empfehlungen zum Gebäudeschutz
Steht eine Renovation an oder soll ein bestehendes Gebäude geschützt werden? Der Naturgefahren-Check zeigt dazu passende Empfehlungen auf. Die Eingrenzung der Empfehlungen erfolgt über zwei
bis drei einfache Einstiegsfragen. Nebst der Gefährdung am Standort werden auch die Handlungsmöglichkeiten berücksichtigt und zur Situation passende Schutzmassnahmen aufgezeigt.
Baulichen Schutz rechtzeitig planen
In der Bauphase ist der Handlungsspielraum viel kleiner als während der Planung. Gegebenenfalls können noch hagelgeprüfte Produkte ausgewählt, ein automatisches Hochwasserschutz-Klappschott eingebaut oder eine Hagelwarnung für die Lamellenstoren installiert werden. Idealerweise werden deshalb sämtliche Gefahren bereits früh in der Planung berücksichtigt.
Naturgefahren-Check online: www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Viele Flächen in den Städten, aber auch auf privaten Grundstücken, wurden in den letzten Jahren versiegelt. Deshalb kann bei einem Ereignis mit Starkregen zu wenig Wasser in offenen Flächen versickern. Daraus folgen häufigere Schadensfälle durch Oberflächenwasser. Deshalb muss im Städtebau nun umgedacht werden.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Natürliche Gebiete, die unbebaut sind, können bei Regenfällen Wasser aufnehmen und speichern. Der hohe Anteil an versiegelten Flächen, vor allem in Städten und stark überbauten Siedlungen, führt bei starken Regenfällen jedoch dazu, dass es zu erhöhten Abflüssen von Oberflächenwasser kommt, die das öffentliche Abwassersystem nicht mehr schlucken kann. Die Kläranlagen stossen in solchen Fällen an ihre Kapazitätsgrenzen oder sind gar überlastet und das ausgeklügelte Abwassersystem kann empfindlich gestört werden. Das haben verschiedene Starkregenereignisse in den letzten Jahren gezeigt.
Die Datenerfassung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie, Meteo Schweiz, zeigt auf, dass die Niederschlagsmenge bei Starkniederschlägen seit 1901 um zwölf Prozent zugenommen hat. Bis zur Hälfte aller Hochwasserschäden werden in der Schweiz durch Oberflächenabfluss verursacht. Die von Meteo Schweiz erstellten Klimaszenarien zeigen auf, dass sich dieser Trend, bedingt durch den Klimawandel, in
den nächsten Jahren sogar häuft und verstärkt.
Der Schwamm als Vorbild
Bei Starkregen passiert es deshalb immer wieder, dass die Wasserströme, die durch die Kanalisation nicht schnell genug abfliessen können, in Keller oder ebenerdige Gebäudegeschosse eindringen und dort grosse Schäden anrichten. Vor allem Grossstädte sind davon betroffen, weil fast alle unbebauten Flächen versiegelt sind: geteerte Plätze und Strassen, Kopfsteinpflaster und durchgehende Zementplattenbeläge. Diese Flächenversiegelung widerspricht dem natürlichen Zustand von unbebauten Gebieten und macht ein sinnvolles Regenwasser-Management unmöglich. Deshalb ist es für Gemeinden und Städte enorm wichtig, ihr Wassermanagement und ihre Infrastrukturen zu überdenken und neu auszurichten.
Das Konzept der Schwammstadt hat das Potenzial, eine positive Veränderung zu bewirken. Es kann solch schlimme Szenarien bei Starkregenereignissen künftig verhindern oder zumindest abschwächen. Das Ziel der Schwammstadt ist, dass der Sied-
lungsraum sicherer und das Wasser gleichzeitig nachhaltiger genutzt wird.
Wie funktioniert die Schwammstadt? Der urbane Raum soll so gestaltet sein, dass er so viel Wasser wie möglich aufnehmen und zwischenspeichern kann. Dafür kann man ober- oder unterirdische Speicher schaffen. Während längerer Hitze- und Trockenperioden würde so mehr Wasser zur Verfügung stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sinnvoller ist, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln und wasseraufnahmefähig zu gestalten, als künstliche Speicherräume für Wasser zu bauen. Diese Möglichkeit soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn keine anderen Lösungen umsetzbar sind.
Oberflächen, die nicht versiegelt, sondern vielmehr wasserdurchlässig und dazu noch naturnah gestaltet und bewachsen sind, haben zudem den Vorteil, dass sie weniger Hitze aufnehmen und abstrahlen. Vielmehr verdunstet über die Blätter der Pflanzen Feuchtigkeit, welche eine kühlende Wirkung auf die Umgebung hat. Zudem bieten Bäume und Sträucher Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung. Sie sind willkommene Schattenspender. Flächen, die mit Sträuchern, Bäumen und anderen einheimischen Pflanzen bewachsen sind, werden so zu natürlichen Klimaanlagen.
Grafik: Bafu
Die konkrete Umsetzung solcher Pflanzungen sollte eines der wichtigsten Ziele einer modernen Stadtplanung sein. Dadurch lassen sich Hitzeperioden in der Stadt besser überstehen und der Ausbau von stromintensiven Kühlanlagen kann reduziert werden.
Das Prinzip Schwammstadt lässt sich auch in Siedlungen umsetzen. Bei Neubauten
können begrünte Dächer und Fassaden bald Normalität sein – ebenso bepflanzte, unversiegelte Flächen in der Umgebung. Zudem sollen Flächen definiert werden, innerhalb derer starke Regengüsse versickern, so dass Schäden durch starke Oberflächenwasser in Gebäuden und gleichzeitig eine Überlastung des Abwassersystems vermindert oder gar verhindert werden. Ein weiterer Vorteil dieser sogenannten «blaugrünen» Infrastruktur ist, dass sie neue Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tiere schafft und somit die Biodiversität fördert. Gleichzeitig steigt die Lebensqualität, weil sich so die Lebens- und Arbeitsbedingungen mit dem Prinzip Schwammstadt ebenfalls verbessern lassen.
Offene Wasserläufe
Naturnahe, offene Bäche bieten einerseits den Menschen einen Raum zum Erholen und Auftanken, andererseits ist Platz vorhanden, um bei Starkregenfällen Hochwassersituationen auszugleichen und abzufedern. So sind Schäden vermeidbar und die Vegetation entlang der Wasserläufe kann genügend Wasser speichern, um Trockenperioden besser zu überstehen.
Alle sind gefordert
Wichtig ist, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten und gemeinsame Lösungen anstreben und sie umsetzen. Dazu gehören die Verantwortlichen für die Siedlungsentwässerung, den Hochwasserschutz, Fachleute in Sachen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Architektur und Landschaftsplanung, Bauherrschaften und politische Akteure. Die Grundlagen und Instrumente für die Planung sind eigentlich bereits vorhanden. Es existieren schweizweit Unterlagen über Naturgefahren. Die Pläne über die Siedlungsentwässerung und die Raumplanung sind ebenfalls vorhanden.
In Deutschland spielen die Städte Berlin, Hamburg und Leipzig bei der Umsetzung des Schwammstadt-Konzeptes eine Vorreiterrolle. In der Schweiz gehen Genf, Fribourg, Sion, Bern, Luzern und Zürich neue


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Naturbelassene Flächen speichern das Regenwasser und überstehen so Trockenperioden besser.
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Ein Vorteil der «blau-grünen» Infrastruktur ist, dass sie die Biodiversität fördert.
innovative Wege, um die Auswirkungen des Klimawandels mit Begrünung und Entsiegelung besser abfedern zu können.
Begleitete Schwammstadt-Projekte
Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) bietet konkrete Hilfestellungen, um mit Gemeinden und Städten Standards zu erarbeiten, damit diese ihre Gestaltung den veränderten Klimabedingungen anpassen können und gleichzeitig Starkregenereignisse und Trockenperioden besser bewältigen können.
Der VSA hat sich als Fachorganisation im Bereich der Siedlungsentwässerung be-
währt. Der Verband hat vor über 30 Jahren das GEP-Musterbuch entwickelt, das den Weg von der reinen Kanalisationsplanung zum umfassenden Gewässerschutz thematisiert (GEP = generelles Entwässerungsprojekt). Vor rund zehn Jahren folgte diesem Buch das GEP-Musterpflichtenheft. Darin integriert sind die Aspekte eines Wassermanagements, das den Anforderungen und Herausforderungen des Klimas angepasst ist. Themen sind der Umgang mit Starkregen, Massnahmen zum Schutz von Oberflächenabfluss, SchwammstadtMassnahmen sowie eine naturnahe Bewirtschaftung des Regenwassers und die Förderung der Biodiversität.

Hier ist Platz für abfliessendes Regenwasser.
Der VSA ist ein wichtiges Netzwerk für Gemeinden, Abwasserverbände und Ingenieurbüros rund ums GEP. Zudem bietet der VSA eine Vielfalt an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten rund um die Entwässerung und gewährleistet dadurch, dass auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten das notwendige Wissen zur Umsetzung beispielsweise eines Schwammstadt-Konzeptes praxisbezogen vorhanden ist.
Weitere Informationen
Bundesamt für Umwelt (Bafu): Stichwort Schwammstadt www.schutz-vor-naturgefahren.ch www.vsa.ch

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Das löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umweltressourcen.
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Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab
Foto: Restclean
345 Franken). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal. Der Ersatz der WC-Anlage ist acht Mal umweltbelastender als der Service von Restclean.
Die Details sind zu finden auf: www.restclean.ch/diagnose. Für eine Offertanfrage mit Bild genügt ein Mail an info@restclean.com oder SMS/WhatsApp an 079 969 78 78.

Restclean AG
Gratistelefon 0800 30 89 30
WhatsApp/SMS 079 969 78 78
www.restclean.ch
Tönung von Lehm, Champagner strahlt Eleganz aus und Sandfarben bringen eine gewisse Leichtigkeit mit sich. Neu hat Denova eine ganze Kollektion an Gartenmöbeln in den Erdfarben Taupe, Champagner und Sand. Weiterhin gefragt sind wasserfeste Kissen mit QuickDryFoamTechnologie oder mit Gummi innenbeschichtete Kissenbezüge, bei denen das Wasser nicht eindringen kann. Denova bietet neu fast das ganze LoungeSortiment mit wetterfesten Kissen an. Kundinnen und Kunden sind herzlich eingeladen, in einem der DenovaLäden vorbeizuschauen und sich von den ausgestellten GartenmöbelNeuheiten inspirieren zu lassen.
Neue Filiale in Ebikon Denova hat neu einen Laden in Ebikon (Luzern) eröffnet. Auf 1500 m2
können Interessierte alle Gartenmöbel ausprobieren und vor Ort erleben. Alle sind herzlich willkommen.
So vielfältig das Angebot, so umfassend der Service, den Denova der Kundschaft bietet. Ob online oder bei einer persönlichen Beratung in einer der Filialen: Das Ziel ist stets, individuell die passende Lösung für jede Kundin, jeden Kunden zu finden.

denova living & design ag Dübendorf Megastore Hochbordstrasse 3
8600 Dübendorf Tel. 044 441 76 76
www.denova-gartenmoebel.ch

Mit dem passenden Grill wird das Gartentreffen ein voller Genuss.
Kaufkriterien
Prasselnde Glut, Feuer und Rauch gehören für die meisten Grill-Begeisterten einfach dazu. Holzkohlegrills sind für Einsteigende wie für Profis gut geeignet, weil sie zu günstigen Preisen erhältlich sind. Zudem sind Holzkohlegrills häufig kleiner und damit mobiler. Eingefleischte Grillfans schwören unter anderem deshalb auf Holzkohlegrills, weil hier bei längeren Garzeiten das feine Raucharoma wirklich zu schmecken
Holzkohlegrill
Anheizzeit: Bis zu 30 Min.
Gasgrill
5 Min.
ist. Allerdings dauert das Anheizen bei Holzkohlegrills auch am längsten: Holzkohle glüht relativ schnell, bei Briketts dauert das schon mal 30 Minuten. Hier ist Geduld oder besser das passende Zubehör wie zum Beispiel ein Anzündkamin gefragt.
Vor- und Nachteile abwägen Gasgrills sind in der Handhabung etwas einfacher: Gas aufdrehen,
Elektrogrill
5 Min.
Rauchentwicklung: Stark Mittel Gering
Temperaturkontrolle: Aufwendig Einfach Einfach
Mobilität: Sehr mobil Eher stationär einsetzbar Vom Strom abhängig
Einsatzort: Draussen
Draussen
Draussen/Drinnen
Anschaffungskosten: Mittel Eher hoch Eher tief
Indirektes Grillieren möglich: Ja Ja Nein
Leistung: Stark Stark Stark Grillfläche: Je nach Modell Eher gross, oft mit Warmhalterost Eher klein
Anwendungsbereich: Je nach Modell von Single bis Party Eher für Familien und Partys (kleine Modelle auch für Singles und Paare)
Für Singles und Paare

Abflusssysteme von Häusern zu inspizieren und zu reinigen, beugt Verstopfungen vor.
Mit dem Einzug des Frühlings erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern es ist auch an der Zeit, sich um die Pflege und Wartung unseres Zuhauses zu kümmern. Einer der oft vernachlässigten, aber dennoch wichtigen Aspekte ist die Reinigung der Kanalleitungen in Einfamilienhäusern. Der Frühling bietet hierfür
den idealen Zeitpunkt, um diesem wichtigen Bereich Aufmerksamkeit zu schenken.
Rückstände sind ein Risiko
Während der Wintermonate können sich in den Kanalleitungen verschiedene Ablagerungen wie Laub, Schlamm oder andere Rückstände ansammeln, die den Durch-
Foto: Voegtlin-Meyer AG
fluss des Abwassers beeinträchtigen. Mit steigenden Temperaturen und vermehrtem Regen nimmt das Risiko von Verstopfungen oder Blockaden zu. Eine rechtzeitige Reinigung der Kanalleitungen ist daher von grosser Bedeutung, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Die Spezialisten von VoegtlinMeyer verfügen über das Fachwissen und die richtige Ausrüstung, um die Kanalleitungen gründlich zu inspizieren und zu reinigen. Durch den Einsatz moderner Techniken wie Kamerasysteme oder Hochdruckspülung können Ablagerungen effektiv entfernt und mögliche Schäden frühzeitig erkannt werden.
Für saubere Kanalleitungen
Eine regelmässige Reinigung im Frühling trägt nicht nur zur Auf-
zünden, fertig. Der Gasgrill ist in Kürze auf Betriebstemperatur und startklar. Gasgrills sind allerdings weniger flexibel als Holzkohlegrills. Allein der Transport einer grossen Gasflasche kann eine logistische Herausforderung sein. Ausserdem sind Gasgrills aufwendiger verarbeitet, was oft mit einem höheren Anschaffungspreis verbunden ist.
Sich einen Überblick verschaffen Egal ob Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill – bei Bauhaus findet sich garantiert das passende Modell, das zu einem passt.

BAUHAUS
Fachcenter Oftringen
Spitalweidstrasse 1 4665 Oftringen
www.bauhaus.ch
rechterhaltung der ordnungsgemässen Funktion des Abwassersystems bei, sondern kann auch dazu beitragen, kostspielige Reparaturen oder unangenehme Überraschungen während der Sommermonate zu vermeiden. Zudem leistet eine saubere und intakte Kanalisation auch einen Beitrag zum Umweltschutz, indem sie das Risiko von Rückstaus oder Verschmutzungen reduziert.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch tanktechnik@voegtlin-meyer.ch Tel. 056 460 05 05
www.voegtlin-meyer.ch

In der Schweiz enden laut BFU jährlich rund 1700 Stürze tödlich! Das sind deutlich mehr als bei Verkehrsunfällen. «Davon ereignet sich ein Drittel auf Treppen. Die meisten Treppenunfälle liessen sich vermeiden, wenn der Handlauf konsequent benutzt würde» (Suva).
Handlauf nachrüsten
Hier kommen Fachbetriebe wie die Firma Flexo für die Nachrüstung von Handläufen ins Spiel, denn durch die langjährige Erfahrung kennt sich das Unternehmen mit den Problemen und Sorgen ihrer Kundinnen und Kunden bestens aus. Denn egal ob Hausbesitzer, Wohneigentümerin oder Mieterschaft, egal ob jung oder alt: Stürzen können alle!
Handläufe sind ein wichtiger Bestandteil jeder Treppe, sowohl im
Haus als auch im Garten, da sie für zusätzliche Sicherheit und Stabilität sorgen. Im Aussenbereich, wo Witterungseinflüsse wie Regen und Schnee die Oberflächen rutschig machen können, sind robuste und normgerechte Handläufe unverzichtbar. Im Innenbereich fehlt bei viertel- oder halbgewendelten Treppen oftmals der zusätzliche, wandseitige Handlauf – also dort, wo die Stufen breiter sind. Das kann gefährliche Folgen haben.
Treppen für alle sicherer machen Durch das grosse Sortiment an unterschiedlichen Dekoren, über das Flexo verfügt, gibt es für jede Treppe die passende Lösung. Die Handläufe von Flexo sind normgerecht (SIA 358/500), robust, pflegeleicht und sowohl für private als auch öffentliche Gebäude geeignet. Es ist wichtig, der Sicher-
Der Verkauf einer Immobilie ist eine komplexe und zeitaufwendige Angelegenheit, die spezielle Fachkenntnisse erfordert. In den meisten Situationen ist es unerlässlich, sich von einer professionellen Maklerin/einem Makler beraten zu lassen. Jedes Haus, jede Wohnung ist ein Einzelstück hinsichtlich Lage, Grösse, Zustand, Ausstattung, Renovationsbedarf und Atmosphäre. Daher sind auch alle Fragen rund um den Kauf und Verkauf einer Immobilie individuell.
Fachkompetenz ist gefragt
Das Aufgabengebiet von Immobilienmaklern hat sich vergrössert. Sie benötigen regionale Markterfahrung, Fachkenntnisse im Immobilienbereich und Vertragsrecht, Verhandlungsgeschick und gute Kontakte zu Finanzinstituten. Zudem müssen sie die

Interessenten richtig einschätzen können.
Der Profi mit klarem Blick
Der Verkauf einer Immobilie ist immer mit persönlichen Erinnerungen und Gefühlen verbunden. Diese emotionale Verbundenheit ist verständlich, kann aber zu Fehleinschätzungen und nachteiligen Verkaufsverhandlungen führen.
Der Kaufinteressent ist oftmals im Vorteil, denn er geht das Geschäft
sachlicher an: Er will in erster Linie einen vorteilhaften Preis erzielen.
Ein Makler behält in solcher Situation die nötige Ruhe und Übersicht. Er verfolgt unbeirrt das Ziel, für seine Auftraggeber das bestmögliche Resultat zu erzielen.
Kostenlose Beratung
In wenigen Schritten lässt sich der Wert einer Immobilie kostenlos mithilfe des Bewertungstools www.kurzbewertung.ch ermitteln.
heit – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die der Familie und Freunde, Beachtung zu schenken.
Das kompetente Team der Firma Flexo steht Kundinnen und Kunden bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Auch eine kostenlose Beratung vor Ort ist möglich. Nicht zögern, sondern anrufen unter 052 534 41 31 oder sich auf www.flexo-handlauf.ch umsehen.

Flexo-Handlauf GmbH
Hauptstrasse 70 8546 Islikon Tel. 052 534 41 31 www.flexo-Handlauf.ch
Wer vorhat, seine Immobilie zu verkaufen, kann sich an die Firma UTA Immobilien wenden. Die Fachleute stehen Interssierten gerne zur Seite! Sie schätzen Verkäuflichkeit und Marktwert der Objekte ein und zeigen die besten Verkaufsoptionen auf – kostenlos und unverbindlich. Ein einfacher Anruf genügt. Die Spezialistinnen und Spezialisten von UTA Immobilien freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
www.uta-immobilien.ch Foto: zvg

UTA Immobilien AG
5400 Baden
Tel. 056 203 00 80
5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch

der Ausstellung kann man sich umsehen und für sich die perfekte Küche zusammenstellen.
Bereits seit 17 Jahren befindet sich in Dürrenäsch die Küchenausstellung des Mega-Küchencenters (MKC).
Auf rund 700 m2 werden komplett eingerichtete Qualitätsküchen gezeigt, die mit ihrem hervorragenden
Preis-Leistungs-Verhältnis den aktuellen Trends und Bedürfnissen Rechnung tragen.
Kompetente Beratung
MKC bietet eine erstklassige, persönliche und kompetente Beratung. Die exakte Planung mit 3D-Visualisierung weckt Emotionen. Ein Besuch in der Küchenausstellung von MKC, die stets auf dem aktuellen Stand von Design und Technik ist, wird zum Erlebnis und zur Inspiration für die eigene Traumküche.
Küchenarbeitsplatten
Einen besonderen Stellenwert hat bei MKC die Küchenarbeitsplatte.
Ob Kunstharz, Glas, Granit, Keramik, Edelstahl oder Kunststein: Jedes Material hat seine Vor- und Nachteile. Bei MKC kann sich die Kundin/der Kunde direkt vor Ort anhand der Ausstellungsküchen
von der Optik und Haptik, der Qualität und den Besonderheiten der verschiedenen Materialien überzeugen und mit Sicherheit die passende Arbeitsfläche finden.
Küchentechnik
Fachmännische Planung und kompetente Beratung zu allen Einbauund freistehenden Elektrogeräten sind selbstverständlich. Als unabhängiges Unternehmen pflegt MKC die Zusammenarbeit mit allen führenden Geräteherstellern der Branche.

mkc
Mega Küchencenter AG Hallwilerstrasse 42 5724 Dürrenäsch
Weitere mkc-Ausstellung: Wassergrabe 3, 6210 Sursee www.mega-kuechen.ch

al. Zudem überzeugt Arres durch eine starke Leistung und die einheitliche Wirkung der Solaranlagen, welche mit wenigen Zusatzkomponenten wie Blindmodulen erreicht wird. Arres weiss aber nicht nur Bauherrschaften zu begeistern. Das montagefreundliche System ist speziell auf die Arbeit der Installationsfachleute zugeschnitten.
Arres für Dacheindeckung
Arres gehört aus gutem Grund zu den meistgenutzten Indach-Solarsystemen der Schweiz. Es ersetzt konventionelle Dacheindeckungen und eröffnet so gerade bei Neubauten und Renovationen Sparpotenzi-
Das Indach-Solarsystem Arres ersetzt konventionelle Dacheindeckungen und ist daher speziell für Neubauten und Renovationen geeignet. Auf die praktischen Anforderungen von Installateuren zugeschnitten, lässt sich Arres leicht montieren und ermöglicht langfristig hohe Solarerträge. Mit der neuen Generation wurde die Widerstandsfähigkeit des Systems noch weiter gesteigert.
Mit Arres 3.1 wurden einige der bestehenden Vorzüge des Indach-Solarsystems nochmals verstärkt. Der weiterentwickelte Rahmen verfügt über eine grössere Widerstandskraft gegenüber Hagel, Schnee und Wind. Durch die Integration der N-TypeTop-Con-Technologie wurde die Leistungsfähigkeit der Solarmodule weiter verbessert, was sich auch unter schwachen Lichtverhältnissen und über einen langen Zeitraum hinweg positiv auswirkt.
Hinter Arres steht Solarmarkt, der grösste Schweizer PV-Grosshändler. Dessen praktische Erfahrung mit Photovoltaik floss direkt in die Entwicklung ein und bestimmt auch die laufende Optimierung. «Arres zeichnet sich durch Schnelligkeit, Stabilität, Ästhetik und Flexibilität aus», erklärt Solarmarkt-Geschäftsführer Rafael Stadelmann. «Zudem ist uns seit jeher ein gutes Preis-LeistungsVerhältnis wichtig: Viele Menschen sollen sich Arres leisten können.»

Solarmarkt GmbH
Neumattstrasse 30 5000 Aarau info@solarmarkt.ch
Tel. 062 200 62 00
www.solarmarkt.ch

Die Ovum-Air-Cube von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul zum Heizen und Kühlen, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt.
Klimaneutrales Kältemittel
Die neuesten Modelle der ACPReihe, in Leistungsstufen von 6,5 bis 20,3 kW, werden mit dem klimaneutralen Kältemittel Propan (R290)
betrieben. Mit einem weltmeisterlichen Scop-Wert von 6,02 [35] garantiert die Wärmepumpe eine maximale Vorlauftemperatur bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.
Langlebig im Betrieb Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und
Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebigen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht die Ovoum-Air-Cube von Suntherm hohe Wirkungsgrade.
Heizen, kühlen und Warmwasser Die flüsterleisen Luft/Wasser-Wärmepumpen Air-Cube von Suntherm sind zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung ausgelegt. Die moderne Scroll-Inverter-Technik sichert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen effizienten Betrieb. Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaikanlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steuerung mittels eigener OvumSteuerungs-App, mit welcher Sie von überall auf Ihre Wärmepumpe zugreifen können.

Die Ferien sind gebucht, die Vorfreude wächst. Beim Vorbereiten lohnt es sich, auch über den Versicherungsschutz unterwegs nachzudenken.
Annullierungskosten versichern Niemand denkt gerne an Risiken wie Krankheit oder Unfall. Doch Zwischenfälle wie ein gebrochenes Bein kurz vor der Abreise können ärgerlich sein, umso mehr, falls deshalb die Ferien abgesagt werden müssen. Wer eine Annullierungs-
kostenversicherung abgeschlossen hat, erhält in der Regel die Reisekosten rückerstattet.
Unterbrüche oder Krankheit
Bei vorzeitigem Ab- oder Unterbruch der Reise kann man Mehrkosten für Rück- und Weiterreise oder für zusätzliche Hotelaufenthalte versichern. Wird ein Spitalaufenthalt notwendig, können hohe Kosten anfallen. Umso wichtiger ist eine Zusatzversicherung für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen
im Ausland. Diese lässt sich in der Krankenversicherung einschliessen.
Gepäck versichern
Gepäck kann unterwegs gestohlen werden oder in einem falschen Flugzeug landen. Dagegen gibt es die erweiterte Diebstahldeckung. Diese kommt für das gestohlene Reisegepäck auf und zahlt bei verspätetem Gepäck für die ersten Ferientage eine Grundausstattung, die gekauft werden muss. Die Deckung gilt weltweit.
Alle Wärmepumpen von Ovum werden dank langjähriger Erfahrung von Installateuren im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch Fördergeld berechtigt! Richtig und kostengünstig heizen ist mit den Ovum-Wärmepumpen von Suntherm möglich. Willkommen in der Königsklasse! Für eine leise und umweltfreundliche Zukunft: einfach genial – genial einfach.

Suntherm AG
Obere Haldenstrasse 3 5610 Wohlen
Tel. 056 610 19 19 contact@suntherm.ch
www.suntherm.ch
Richtig versichert reisen Welche Risiken birgt die Reise und wie umfangreich möchte man sich schützen? Eine Hilfe sind Reisewarnungen und Checklisten auf der Website des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten). Je nach Reise können folgende Versicherungen nützlich sein: –
Modular aufgebaute Reiseversicherung
– Krankenversicherung
– Hausratversicherung: Die Hausratversicherung deckt üblicherweise auch das Reisegepäck bis zu einer bestimmten Summe. Mit einer Zusatzversicherung für das Reisegepäck sind weitere Leistungen versichert, beispielsweise die Kosten für das Anschaffen von Ersatzgegenständen bei einer Gepäckverspätung oder für den auf der Reise verlorenen Koffer.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza
Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden
Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch
www.zurich.ch/centolanza
ABDICHTUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNENRENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung
Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN
Fischer Schilder GmbH
Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc. Richt. Verbotsschilder-Stempel
Sonnenrain 5, 8916 Jonen
Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch
BETON-/RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass
Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18
info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40
info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41
info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.
Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
FENSTERBAU
D. Ochsenbein & Co. Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Hochuli Schlossrued AG Flachdachsanierung, Abdichtungsarbeiten Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage
Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
APT Kaminfeger AG
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
HOLZ-/FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07
info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHE NUMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
KEEL BAUKONZEPT
Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH
Beratung – Bewertung – Verkauf Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung
Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERNE Immo AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60 info@erne-immo.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
LIFT
Garaventa Liftech AG
Spezialist für Treppen- & Homelifte Fännring 2, 6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 854 78 80 info@garaventalift.ch www.garaventalift.ch
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Go Smart Solution AG
Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63
www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50
info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt
Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
STEUERBERATUNGEN
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN ROPPEL AG
Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen
Industrieweg 2, 4653 Obergösgen
Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Notter Hochbau AG Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch
WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄRMEPUMPEN
Hochuli Schlossrued AG
Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20 mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 449 Juni 51. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’995 Ex. Basis 2022/2023
Anzahl Mitglieder: 39’563 (30. April 2024)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
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Hauseigentümerverband Aargau
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HERSTELLUNG UND VERTRIEB
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Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
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Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
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Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
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Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:
Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten
Tel. 056 204 41 41
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen) c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
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