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Wohnwirtschaft Nr. 06 Juni 2023

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Pandemie, Krieg, Zusammenbruch der Credit Suisse: Wir leben in Zeiten erhöhter Unsicherheit. Wie damit umgehen? Der liberale Publizist Gerhard Schwarz nannte an der Generalversammlung des HEV Aargau Pfeiler der Orientierung in unsteter Gegenwart. Sie lauten Demut, Gelassenheit, Fokussierung, Wahrhaftigkeit, Diversifikation und Bescheidenheit.

Der Kanton Aargau strebt eine Solaroffensive an, damit das grosse Potenzial von erneuerbaren Energien noch mehr genutzt wird. Dabei spielt die Baubranche eine Schlüsselrolle. Wie dies geschehen kann, zeigen ausgewählte Projekte, die der Schweizer Solarpreis 2022 auszeichnete.

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Kosten verschleiert

Die Schweiz kann das Weltklima nicht retten, genauso wenig wie ihre Guten Dienste Putin zum Verlassen der Ukraine zu bringen vermögen. Um solches durchzusetzen ist die Schweiz zu klein und auf der Weltbühne zu unbedeutend. Was die Schweiz aber machen kann, ist eine Politik anzustreben, die anderen als Vorbild dienen könnte. Gerade in der Klimapolitik. So zählt die Schweiz zu den wenigen Ländern mit einer CO2-Abgabe. Sie beträgt 120 Franken pro Tonne CO2, beschränkt auf Brennstoffe. Nur Schweden ist der Schweiz noch etwas voraus. Das Land hat seit über 20 Jahren eine CO2-Steuer, aus dem Verkehrs- und dem Gebäudesektor. Alle anderen hinken hintendrein. In Frankreich führte eine geplante Erhöhung des CO2-Preises zu den Gelbwesten-Protesten, die Regierung krebste zurück.

Weltweit sind CO2-Abgaben eine Seltenheit. Viele Länder, darunter wesentliche Emittenten wie Indonesien, gehen sogar den umgekehrten Weg. Sie subventionieren fossile Energien. Da erstaunt es wenig, dass der CO2-Ausstoss –trotz Klimakonferenzen – laufend zunimmt.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, Emissionen zu senken. Die Bepreisung von CO2 oder punktuelle behördliche Interventionen wie Förderungen und Verbote. Gemäss Denkfabrik Avenir Suisse sind behördliche Klimaprogramme selten effektiv.

Die CO2-Bepreisung folgt dagegen dem Verursacherprinzip. Wer viel CO2 verbraucht, bezahlt, wer wenig emittiert, erhält grundsätzlich Geld zurück. Dabei sollte eine vollständige Rückerstattung der Abgabe an die Bevölkerung das Ziel sein.

Leider schickt sich die Schweiz an, den relativen klimapolitischen Pfad der Tugend zu verlassen. Am 18. Juni stimmt die Schweiz über zusätzliche Klimaschutzvorgaben ab. Anstatt den redlichen Weg der CO2-Bepreisung zu beschreiten, werden die Kosten der Vorlage verschleiert. Mit dem Klimaschutzgesetz streue der Bundesrat den Bürgern Sand in die Augen, schreibt der NZZ-Journalist Hansueli Schöchli. Neue milliardenschwere Subventionstöpfe, gespiesen aus der Bundeskasse, dürften früher oder später zu neuen allgemeinen Steuern führen. Darüber erfährt man vom Ja-Lager wenig bis nichts. Mündige Bürgerinnen und Bürger verdienen Besseres: Klarheit und ein Preisschild.

Martin Meili

Renovieren und umbauen: Alles aus einer Hand

Eine gute Planung ist das A und O eines Projektes.

Nur ein Ansprechpartner, keine Handwerkerprobleme, keine Abrechnungsstreitereien und keine Kostenüberschreitungen – das sind die Vorteile für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihren Umbau von NEBA Renocasa AG ausführen lassen.

Herr Thom, Sie sind Geschäftsführer von NEBA Renocasa AG und versprechen den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern eine ganze Menge. Vor allem das Argument «nur ein Ansprechpartner» dürfte bei Ihren Kundinnen und Kunden gut ankommen. So ist es. Wer schon einmal einen Umbau oder eine Renovation gemacht hat, weiss, wie mühsam es sein kann, wenn man für jeden Bereich mit einem anderen Spezialisten verhandeln muss. Wir koordinieren das für unsere Kundschaft, setzen hoch qualifizierte Fachkräfte und Partner ein, kontrollieren die Arbeiten und stellen nach Abschluss der Arbeit die Rechnung. Und zwar genau über jenen Betrag, den wir zu Beginn der Zusammenarbeit als Pauschalpreis offeriert haben.

Wie läuft eine solche Zusammenarbeit konkret ab?

Oft kommt der Kontakt durch eine Empfehlung zustande. Ich bin die Anlaufstelle bei NEBA Renocasa AG, und ich gehe persönlich zu den Leuten für ein erstes Gespräch. Ich ermuntere die Kunden, mir zu erzählen, was ihnen vorschwebt. Sie sollen mir ihre Wunschvorstellungen, ihre Träume schildern. Dann entwickeln wir zusammen konkrete, umsetzbare Ideen. Dabei spielen

Ausstellung

Beratung, richtige Planung und enge Begleitung der Renovation – das sind die überzeugenden Dienstleistungen von

die baulichen Voraussetzungen, aber natürlich auch das Budget eine Rolle. Meine Aufgabe ist es dann, aus dem Traum ein konkretes Projekt zu machen.

Die gute Planung ist das A und O eines Projektes.

Das stimmt. Wichtig ist mir zu erwähnen, dass unsere Projektarbeit bis zum detaillierten Kostenvoranschlag für die Kundschaft nichts kostet.

Das sind für Sie aber mehrere Stunden Arbeit ...

Ja, nach dem ersten Gespräch bedeutet das für uns viele Stunden Büroarbeit, unter Umständen verbunden mit

Im Ausstellungsraum von NEBA Renocasa AG können etwa 80 Prozent der Materialien, die für einen Umbau benötigt werden, vor Ort angesehen werden: Wand- und Bodenbeläge (u. a. Vinyle, Parkette), Schmutzschleusenteppiche, Aussenbeläge, Feinsteinzeug, Fenster (verschiedene Module und Arten), Storen, Innentüren, Dach-Unterkonstruktionen mit Isolierungen, Deckenbeläge, Innenund Aussenputze. Dazu können viele Details in Filmen auf einer grossen Leinwand gezeigt werden.

Abklärungen bei Fachspezialisten. Schliesslich folgt das erneute Gespräch mit der Kundschaft ...

... mit dem Risiko, dass es für Sie gar nicht zu einem Auftrag kommt. Wir verstehen uns als Dienstleister und sind überzeugt, dass sich dieser Einsatz für unsere Kundinnen und Kunden lohnt, auch wenn ein Projekt nicht realisiert werden kann. Es kann zum Beispiel sein, dass sich jemand für einen Hauskauf interessiert und erst den Renovationsbedarf zusammen mit uns abklären will. Projekt und Kostenvoranschlag müssen dann von uns innert kürzester Zeit zusammengestellt sein, damit unser Kunde sein Interesse am Hauskauf beim Verkäufer zeitnah platzieren kann. In solchen Situationen ist es immer möglich, dass es mit dem Hauskauf nicht klappt. Wie schon gesagt: Wir verrechnen für unsere Arbeit in dieser Situation nichts.

Dafür haben Sie etwas für den guten Ruf der Firma getan, denn dieser Interessent wird Sie weiterempfehlen oder

bei einer nächsten Gelegenheit wieder auf Sie zukommen.

Genau das ist unsere Strategie und wir erfahren immer wieder, dass sie funktioniert.

Sind Sie in erster Linie Ansprechpartner für grössere Umbauten und Komplettrenovationen oder kann man Sie auch für kleinere Umbauten anfragen? Wir kommen sehr gerne auch für einen kleinen Umbau des Gäste-WCs, für eine Wohnzimmer-Auffrischung oder für den Umbau einer Küche. Wir sind für alle Kundinnen und Kunden gerne da und lassen sie nie ins Leere laufen.

NEBA Renocasa AG

Untere Brühlstrasse 52

4800 Zofingen

062 745 02 08 www.whirlpool-design.ch www.neba-renocasa.ch

Foto: meo verlag ag
NEBA Renocasa AG.

Unlimitiertes Vorkaufsrecht für Gemeinden

Es sind gerade einmal zwei Monate her, als ich hier an dieser Stelle die Frage aufgeworfen habe, wie lange es wohl gehe, bis die nächste wohneigentumfeindliche Idee aus der Politik lanciert wird. Die SP-Fraktion im Grossen Rat hat bereits Ende April die Antwort geliefert. Sie verlangt in einer Motion, dass den Gemeinden künftig ein preislich unlimitiertes Vorkaufsrecht bei Liegenschaftsverkäufen zufallen soll. Damit sollen die Gemeinden dann bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Es ist wahrlich interessant, nun sollen die Gemeinden noch gesetzlich erzwungen in den Immobilienmarkt einsteigen – und

nicht nur das: Nach dem Willen der SP sollen sie ein unlimitiertes Vorkaufsrecht bei einem Liegenschaftsverkauf erhalten. Geleitet natürlich vom Gedanken aus dem Parteiprogramm der SP: Grund und Boden dem Staat, Abschaffung des privaten Eigentums.

Spielen wir diese Idee mal gedanklich durch: Will der Gemeinderat Liegenschaften aufkaufen, so muss auch er eine gewisse Rendite erwirtschaften, ansonsten sich der Einsatz von Steuergeldern kaum rechtfertigen liesse. Denn Investitionen und Unterhalt müssen finanziert werden.

Ich kann mir sogar vorstellen, dass Gemeinderäte unter Druck gerieten, möglichst viel Rendite aus den Objekten herauszuholen, um die allgemeine Staatskasse zu entlasten oder Steuererhöhungen zu vermeiden – schliesslich hat sich ja, staatlich gewollt, ein neues, interessantes Betätigungsfeld für die Gemeinden eröffnet. Oder weitere Investitionen in Liegenschaften müssten über eine möglichst hohe Rendite finanziert werden. Ein unlimitiertes Vorkaufsrecht für Gemeinden führt kaum zu bezahlbarem Wohnraum.

Ganz praktisch frage ich mich allerdings, wie die Gemeinderäte das umsetzen sollten. In den jeweiligen Gemeindeordnungen ist die Kompetenzsumme für Liegenschaftskäufe festgelegt. In meiner Gemeinde beträgt diese beispielsweise 2 Mio. Fr. pro Jahr. Nehmen Sie eine kleine Gemeinde, bspw. Münchwilen im Fricktal, da liegt die Kompetenzsumme pro Jahr bei 250’000 Franken. Erstens müssten die Gemeinden genügend Kapital aufweisen, um eine Liegenschaft zu kaufen und zweitens müssten die Gemeinderäte, würden sie das Vorkaufsrecht denn ausüben wollen, den Beschluss jeweils der Gemeindeversammlung unterbreiten. Damit wären Liegenschaftsverkäufe für mehrere Monate blockiert – an Referenden mag ich gar nicht denken.

Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden finanziell nicht auf Rosen gebettet sind, die Fesseln durch die Gemeindeordnungen – zu Recht – eng angelegt sind und die Gemeinderäte ihre Kernaufgabe kaum darin sehen, auf dem Immobilienmarkt mitzuspielen, dürften sie wohl fast ausschliesslich auf das Vorkaufsrecht verzichten.

Mit diesem Service ist kein WC-Ersatz mehr nötig

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

Eine Schweizer Erfindung schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.

In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.

Spülbild dahin gehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

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Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.

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Wohneigentum stärken

Wahlen 2023: Aufruf an Kandidatinnen und Kandidaten

(pd) Am 22. Oktober 2023 wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz ihre Vertretung in den Nationalund Ständerat. Der Hauseigentümerverband Aargau (HEV Aargau) will die Interessen der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auch in Bern möglichst gut vertreten wissen. Deshalb unterstützt er Kandidaturen, die sich um die Anliegen des Wohneigentums Verdienste erworben haben.

Der Vorstand HEV Aargau bittet Kandidatinnen und Kandidaten, die im Herbst für das Bundesparlament kandidieren, sich bis am Dienstag, 20. Juni 2023 beim HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, info@hev-aargau.ch, schriftlich zu melden. Der HEV Aargau bittet die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, ihre persönlichen Aktivitäten zugunsten des Wohneigentums zu beschreiben und folgende fünf Fragen zu beantworten:

Kanton Aargau:

1. Im September 2020 hat die Aargauer Stimmbevölkerung die Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes abgelehnt. Was war Ihre Haltung dazu? Wie stehen Sie zur Neuauflage der Revision des kantonalen Energiegesetzes, wie dies der Regierungsrat in seiner Anhörung 2022 vorschlägt? (Anhörungsvorlage: www.ag.ch/ anhoerungen > Archivierte Anhörungen)

2. Der Kanton Aargau muss gemäss Gerichtsurteil den Eigenmietwert auf minimal 60 Prozent der Marktmiete festlegen. Der Regierungsrat wollte eine Anhebung auf 62 Prozent, der Grosse Rat hingegen hat eine Anhebung auf 60 Prozent beschlossen. Welche Position unterstützen Sie und aus welchem Grund? (Geschäftsnummer: 22.295)

3. Wie stehen Sie zum Vorschlag, dass künftig quantitative und qualitative Vorgaben zur Biodiversität im privaten Garten gelten sollen? (Geschäftsnummer: 22.201)

Schweiz:

4. Im Juni 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das CO2-Gesetz abgelehnt. Haben Sie der Vorlage zugestimmt oder haben Sie diese abgelehnt? Mit welcher Begründung?

5. Ein Dauerthema ist die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Wie stehen Sie zum Vorschlag, den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum abzuschaffen? Welche Abzüge beim steuerbaren Einkommen würden Sie bei einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bezüglich des selbstgenutzten Wohneigentums noch zulassen?

Die Antworten erlauben es, dem Vorstand HEV Aargau, die Anfragen um Wahlunterstützung zu beurteilen und den HEV-Mitgliedern konkrete Wahlempfehlungen abzugeben. Die Empfehlungen werden in der Wohnwirtschaft Ausgabe September 23 veröffentlicht.

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Warum Sie heute ein Kalkschutzgerät für Ihr Zuhause brauchen!

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Kalkablagerungen in Rohren und Geräten können ärgerlich sein und zu höheren Energiekosten und teuren Reparaturen führen. Aber was wäre, wenn es eine Möglichkeit gäbe, die Auswirkungen von Kalk nachhaltig zu bekämpfen, ohne viel Geld auszugeben?

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gen von hartem Wasser schützt, indem es Kalkablagerungen verhindert. Die in der Schweiz entwickelte «Physikalisch Induktive Technologie» verändert die Struktur der Mineralien im Wasser, um somit deren Ablagerung zu verhindern.

Warum sollten Sie in ein Kalkschutzgerät investieren? Zum einen sparen Sie Geld. Haben Sie schon einmal einen Boiler, eine

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Aber es geht nicht nur ums Geld sparen. Denken Sie an die Zeit und Mühe, die für Reinigung und Instandhaltung benötigt werden. Ein Kalkschutzgerät vereinfacht auch das Reinigen, da Sie weniger Kalkablagerungen von Armaturen, Duschköpfen und Fliesen entfernen müssen.

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Nicht die Katze im Sack kaufen

Nein zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative

Der HEV Aargau lehnt den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative ab. Das Gesetz verlangt starre Zwischenziele auf dem Weg zu Netto-Null 2050 und setzt einmal mehr am stärksten beim Gebäudesektor an. Dies, obwohl dieser Sektor mit 39 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 bisher mit Abstand die grösste Reduktion erzielt hat. Mit diesem Gesetz wird Wohneigentum in der Schweiz noch unattraktiver und der Druck gerade auf ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer immens.

(pd) Am 18. Juni 2023 wird über den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative abgestimmt. Das Gesetz verlangt, dass bis 2050 keinerlei Treibhausgase mehr emittiert werden. Der Weg dorthin soll mit verbindlichen Zwischenzielen abgesteckt werden. Das Gesetz macht allerdings keine Aussagen darüber, was passiert, wenn diese Zwischenziele nicht erreicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger kaufen damit die Katze im Sack – sie wissen nicht, was sie bei einem Ja zu diesem Gesetz erwarten wird. Das erinnert stark an die Abstimmung über die Energiestrategie 2050, bei welcher mit unrealistischen Zielen eine Energieromantik vorgegaukelt wurde. Nun zeigt sich in der Umsetzung die harte Realität einer Strommangellage und stark steigenden Strompreisen.

Staatskrücken für Begüterte Fakt ist, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Emissionen in den letzten Jahren am stärksten gesenkt haben. Und dies ganz ohne drastische behördliche Eingriffe in das private Eigentum. So nahm im Kanton Aargau der Pro-Kopf-Energieverbrauch zwischen 2000 und 2021 um 28,5 Prozent ab, der Pro-Kopf-Brennstoffverbrauch sogar um 57,6 Prozent. Dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eigenverantwortlich ihre Liegenschaften sanieren und den Heizungsersatz vollziehen, beweisen neben der Statistik ein Blick auf die Verkaufszahlen von Wärmepumpen oder die Anzahl und Art der Baugesuche in den vergangenen drei Jahren.

Der HEV Aargau schliesst sich dem Ziel von Netto-Null bis 2050 an, lehnt dieses

Gesetz aber klar ab. Das Gesetz setzt auf milliardenschwere Fördertöpfe, von denen im Giesskannenprinzip auch Begüterte profitieren würden, die auf keinerlei Staatskrücken angewiesen sind. Wo staatliche Förderungen entstehen, steigen die Preise markant an – den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bleibt am Schluss vom Fördergeld gar nichts. Der Markt wird komplett überhitzt. Die hohe Nachfrage kann aufgrund fehlender Fachkräfte von der einheimischen Wirtschaft gar nicht abgedeckt werden. Wer im Gebäudesektor die Sanierungsrate erhöhen will, muss sofort die masslosen Bauvorschriften reduzieren und die steuerlichen Anreize für Gebäudesanierungen verbessern.

Schliesslich hat das Bundesparlament völlig ausser Acht gelassen, dass der flächendeckende Ersatz der fossilen Heizsysteme durch Wärmepumpen den Strombedarf emporschnellen lässt. Dieser Bedarf kann auch mit den beschlossenen Ausbauten erneuerbarer Energien nicht abgedeckt werden. Ohne Stromversorgungssicherheit werden sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer schwer tun, auf elektrische Anwendungen umzusteigen. Konsequenterweise hätte das Bundesparlament deshalb in den Gesetzestext auch den Bau von grossen, klimaschonenden Kraftwerken aufnehmen müssen, welche die gewünschte Bandenergie im Winter zur Verfügung stellen.

Das Ende der Illusionen

Gerhard Schwarz an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau

Pandemie, Krieg in der Ukraine, Zusammenbruch der Credit Suisse: wir leben in Zeiten erhöhter Unsicherheit. Wie damit umgehen? Der Publizist Gerhard Schwarz nannte Pfeiler der Orientierung in unsteter Gegenwart. Sie lauten Demut, Gelassenheit, Fokussierung, Wahrhaftigkeit, Diversifikation und Bescheidenheit.

(mm) Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, eröffnete die diesjährige Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau mit einem kritischen Blick auf die Energiepolitik, sowohl auf Landes- als auch auf Kantonsebene. Sie stellt Übergriffigkeit des Bundes fest. Dazu gehöre die vom Bund verordnete Pflicht zum Bau von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten mit Flächen ab 300 Quadratmetern sowie Umbauten. Laut Bundesverfassung sei die Bereitstellung von Energie Sache der Energiewirtschaft und nicht der Haushalte. Energieproduktionspflicht für Private sei verfassungswidrig. Ausser einer exzessiven Subventionswirtschaft habe die Politik im Energiebereich derzeit nicht viel zu bieten. Wer am 18. Juni zweimal Nein stimme, ge-

gen die kantonale Klimaschutzinitiative und gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, liege nicht falsch, sagte Glarner.

«Was passiert, wenn ein Kind Lego-Steine in die Hand nimmt? Es baut ein Haus, üblicherweise rasch, denn es braucht keine Baubewilligung». Mit diesen Worten überbrachte Lukas Pfisterer, Grossratspräsident, eine Grussadresse der Aargauer Legislative an die rund 130 Anwesenden. Damit spielte er auf den bürokratischen Hürdenlauf an, der zu absolvieren ist, wenn gebaut wird. Doch Pfisterer vermochte in Aarau durchaus auch eine gute Nachricht für Bauherrschaften zu überbringen, denn der Grosse Rat behandle einen Vorstoss, der darauf

abziele, die Geltungsdauer von Baubewilligungen von zwei auf drei Jahre zu verlängern.

Das Recht des Stärkeren

Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, sprach über die im Herbst 2022 angekündigte, aber vorerst nicht eingetretene Energie- und Strommangellage. Auch wenn die Behörden Entwarnung gegeben hätten, drohe das Szenario Strommangel im nächsten Winterhalbjahr wieder. Denn nur dank einem vergleichsweise warmen Winter und Stromüberschüssen aus Frankreichs Atomkraftwerken sei die Schweiz in den vergangenen Wintermonaten heil über die Runden gekommen. Was nächstes Jahr geschehe, wisse niemand.

Gerhard Schwarz, Präsident der Progress Foundation, früherer Leiter der Wirtschaftsredaktion der «Neue Zürcher Zeitung» und ehemaliger Direktor der liberalen Denkfabrik «Avenir Suisse», malte ein eher düsteres Bild der Gegenwart. Der Überfall Russlands auf die Ukraine führe endgültig vor Augen, dass das Schlagwort «Nie mehr Krieg in Europa» sich als Schimäre entpuppt habe. In der internationalen Ordnung gelte das Recht des Stärkeren. Er sagte, die anhaltende Migration aus Afrika, dem Nahen Osten und Asien werde seit Jahren nicht ernst genommen. Es finde eine eigentliche Völkerwanderung statt, die Europa politisch und gesellschaftlich zu destabilisieren drohe. Und –wir lebten über unsere Verhältnisse. Mittels liederlicher Schuldenpolitik, so im Bereich der Altersvorsorge, würde versucht, Angestautes zu verschieben und

Gerhard Schwarz: «In der Wohlstandsverwöhnung bequem eingerichtet».
Fotos: Alexander Wagner

künftigen Generationen aufzuerlegen, statt es in die Hand zu nehmen. Im Energiebereich habe man sich in falscher Sicherheit gewiegt. Mit einseitigen Abhängigkeiten, viel Vertrauen aufs Ausland und eigentlichen Technologieverboten sei so ziemlich alles getan worden, um in Risiken und Knappheiten hineinzulaufen – auch ohne Ukraine-Krieg.

Vermeintliche Gewissheiten

Schwarz wundert sich über die Sorglosigkeit, mit der man im blinden Vertrauen auf Just-in-time-Lieferungen rund um die halbe Welt gegen die simpelsten Grundsätze der Risikodiversifikation verstossen habe. International würden sich die Gewichte verschieben. Bei 9/11 sei die Welt noch mehrheitlich hinter dem Westen gestanden. Heute, im Fall des Krieges in der Ukraine, verhielten sich grosse Teile des Südens neutral oder distanzierten sich sogar vom Westen. Und noch vor relativ Kurzem habe die grosse Mehrheit der Menschen erkannt, dass kein anderes System mehr Wohlstand schaffe als die Marktwirtschaft. Heute sei eine Mehrheit weltweit Befragter der Meinung, die Marktwirtschaft schade mehr, als sie nütze.

Wir erlebten heute weniger ein Ende der Gewissheiten, als vielmehr ein Ende der Illusionen – Gewissheiten, die sich als vermeintliche herausstellten. Wir hätten uns in unserer Wohlstandsverwöhnung bequem eingerichtet und wiegten uns in falscher Sicherheit. Die Fortschrittserzählung gerate ins Stocken, viele Versprechen der letzten Jahre oder Jahrzehnte liessen sich nicht mehr halten. Die Grundlagen der Gesellschaft seien brüchig geworden, weil wir übermütig geworden seien.

Zivilisatorischer Rückschritt

Wir müssten uns darauf einstellen, dass uns die Inflation noch lange begleiten werde. Der wirtschaftliche Nationalismus nehme zu. Der Traum von einer friedlichen Welt sei ausgeträumt. Es werde temporäre Energieengpässe geben. Energiewende und das Netto-Null-Ziel würden ohne Kernkraft

Fortsetzung Seite 14

Lukas Pfisterer, Grossratspräsident; Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau; Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Paul Wiesli, Claudia Wiesli, Sabina Freiermuth und Walter Stauber, HEV Zofingen (v. l. n. r.).
Patrick Gosteli (links) und Andreas Senn, HEV Baden/Brugg/Zurzach.

eine Illusion bleiben. Es sei zu erwarten, dass sich der Staat öfter in alle möglichen Belange einmischen werde und die Marktwirtschaft starken Gegenwind erfahre. Es sei besser, sich darauf einzurichten. Dann sei der Schock kleiner.

Wir hätten schon einiges erlebt, sagte Schwarz weiter. So sei in der Pandemiezeit eine unkritische Autoritätshörigkeit festzustellen gewesen, mit Bereitschaft zu Denunziantentum und aggressivem Umgang mit dissidenten Auffassungen zur Corona-Politik. In den USA sei eine Leugnung von Wahlresultaten, Morddrohungen für politische Gegner und eine obszöne Geringschätzung des Rechtsstaates festzustel-

len. Das seien Formen des zivilisatorischen Rückschritts.

Fataler Machbarkeitsglaube Was ist also zu tun? Wenn vermeintliche Gewissheiten keine Orientierung mehr bieten würden, dann müsse man sich an einfachen Grundhaltungen orientierten. Schwarz nannte deren sechs. Erstens plädiere er für so etwas Altmodisches wie Demut. Den Glauben an die Machbarkeit der Dinge, die Anmassung, wir könnten die unglaublich komplexen Zusammenhänge der Welt, vor allem jene der Wirtschaft, so gut verstehen, dass wir Entwicklungen vorhersagen und allfällige Risiken kontrollieren könnten, halte er für eine der grössten Fehlentwicklungen der

letzten Jahrzehnte. Er erinnere sich an ein vertrauliches Gespräch mit dem Verwaltungsratspräsidenten einer der schweizerischen Grossbanken vor der vorletzten Finanzkrise. Dieser habe von Errungenschaften der Finanzmarkttheorie geschwärmt, die er selber nicht verstanden habe, und gesagt, wie klein die Wahrscheinlichkeit von Crashs sei. Man könne heute alles ganz genau berechnen, habe er gesagt. Man konnte es nicht, sagte Schwarz. Einige Monate später sei der Mann nicht mehr im Amt gewesen. Unser Aktivismus, auch in der Pandemie, weise keine überzeugende Erfolgsbilanz auf. Nichts tun, jedenfalls weniger tun, mache die Sache nicht immer, aber oft besser. Und wir würden lernen, mit Unordnung und Ungewissheit leben zu müssen.

Eine Fotografie der Irreführung

Besser leben würden wir auch – dies sei sein zweiter Punkt – mit mehr Gelassenheit. Wir liessen uns von der Dramatisierung des Weltgeschehens leiten. Wenn es heisse, es sei fünf vor zwölf, antworte er, etwas salopp zugebenermassen, das sei es jeden Tag zweimal, und die Uhr höre um 12 Uhr nicht auf zu ticken. Die Medien trügen an der Dramatisierung einen grossen Teil der Verantwortung. Weniger, indem sie sie selbst betreiben würden, sondern eher, indem sie sich von ihr anstecken lassen würden und die Aufgeregtheit bewirtschafteten. Klimawandel und Pandemiebekämpfung böten dafür Anschauungsunterreicht. Schwarz nannte ein konkretes Beispiel: Wir kennten alle das «Handyfoto aus Bergamo». Es sei benutzt worden, damit ja niemand zu Beginn der Pandemie am Ernst der Lage zweifeln möge. Man habe auf dem Bild einen Militärkonvoi nachts in einem Wohngebiet gesehen. Er habe Särge transportiert. Das sehe man nicht, aber es sei so gewesen. Doch die Geschichte, die dazu erzählt worden sei, sei falsch gewesen. Die Zahl der Toten sei nicht höher gewesen als bei manchen Grippewellen in Italien. Nur würden normalerweise in Italien die Hälfte der Verstorbenen kremiert, die andere Hälfte erdbestattet. Wegen der Angst vor dem Virus habe man die sofortige Kremation aller Covid-Verstorbenen beschlossen. Dafür aber reichte die Kapazität des Krematoriums in Bergamo nicht aus.

Monika Frei, Gabriel Kohler und Karin Faes, HEV Aarau und Kulm.
Gerhard Schwarz, Jeanine Glarner und Martin Meili.
Fotos: Alexander Wagner

Also mussten Leichen in umliegende Orte transportiert werden. Das Bild habe also in die Irre geleitet, sagte Schwarz.

Warnungen vor dem Weltuntergang und nie dagewesenen Gefahren schärften den Geist nicht, sondern vernebelten ihn, und oft beschädigten sie die Demokratie. Klimaaktivisten, die behaupteten, es gehe darum, die Menschheit vor dem Untergang zu retten und der vorgeschlagene Weg sei alternativlos, kümmerten doch ein paar Kollateralschäden nicht, und auch nicht einige Tote und schon gar nicht abstrakte ordnungspolitische Prinzipien. Irgendetwas müsse immer gerettet werden, sei es Griechenland, der Euro, das Finanzsystem, die Armen, das Klima oder die Energieversorgung. Die Hektik in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, dieses Getriebensein, stehe letztlich jedem konsistenten strategischen Denken entgegen.

Tummeln auf Nebenschauplätzen

Das bringe ihn zum dritten Anliegen, der Fokussierung auf das Wesentliche. Wir wollten zu viel und das gleichzeitig und würden vergessen, dass alles Tun Opportunitätskosten nach sich ziehe. Wer etwas tue, könne dafür etwas anderes nicht tun, weil sowohl Geld auch personelle Ressourcen knapp seien. Zu viele Unternehmen kümmerten sich sehr engagiert um alles Mögliche. In manchen Geschäftsberichten grosser Unternehmungen lese man fast mehr über Nachhaltigkeit und Klimaneutralität oder Gleichstellung als über ihr eigentliches Geschäft. Oft gehe es um die Ansprüche relativ lärmiger Lobby-Gruppen und Zeitgeist-Segler. Er bezweifle daher, dass man – zumal in kotierten Unternehmen – die Prioritäten richtig setze. Unternehmen sollten sich weniger verzetteln und sich mehr darauf konzentrieren, produktive Arbeitsplätze zu schaffen und Werte zu schöpfen. Es gebe im Staat und in den Unternehmen zu viele gut ausgebildete Leute, die sich auf modischen Nebenschauplätzen austobten und Kosten verursachten, ohne grossen Nutzen zu stiften.

Mangel an Zivilcourage Schwarz zufolge wird die Gefährlichkeit der Woke-Bewegung unterschätzt. Wir

bräuchten deshalb, viertens, mehr Wahrhaftigkeit, mehr Mut zum offenen und unbequemen Wort vonseiten der Politik und der Unternehmen – gegen einen scheinheiligen Moralismus. In Deutschland sage fast die Hälfte der Bevölkerung, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr, man könne seine politische Ansicht nicht mehr frei äussern. Das gefährde die Freiheit. Die Rede ist von der Cancel Culture, dem Versuch, Leute, denen man rassistische, faschistische, islamophobe, sexistische oder homophobe Aussagen vorwerfe, mundtot zu machen, indem man ihre Arbeitgeber auffordere, sie zu entlassen, und Medien, die ihnen eine Bühne böten, mit Werbeboykott zu drohen. Das sei das Ende der

freien Debatte und der Wissenschaftsfreiheit. Schwarz erinnerte daran, dass man es an der Humboldt-Universität in Berlin nicht zugelassen habe, dass eine Doktorandin einen Vortrag halten sollte, in dem sie sagte, es gebe biologisch nur zwei Geschlechter. Solchen «angeblichen Tatsachen» dürfe eine Hochschule keine Plattform geben, hiess es. Schwarz sagte, jene, die meinten, es gebe nur ein richtiges moralisches Verhalten und sie wüssten, was richtig sei, seien eine Bedrohung für das Zusammenleben in der Demokratie.

Fortsetzung Seite 17

Delegierte des HEV Freiamt.
Hugo Fähndrich, Markus Wick und Hansruedi Wiher, HEV Fricktal.

Grosses Sparpotenzial bei der Wassererwärmung

Berechnungen, die überzeugen.

Sparsam und umweltfreundlich: Die Warmwasser-Wärmepumpen NUOS.

In den meisten Schweizer Haushalten geht ein beachtlicher Teil des Energieverbrauchs auf das Konto der Warmwasseraufbereitung. Dadurch ist die Anlage während des ganzen Jahres unnötig lange in Betrieb, was konstant kostbare Ressourcen verbraucht. Entscheidet man sich jedoch dafür, die Wassererwärmung von der Heizung abzukoppeln − zum

Beispiel durch einen Wärmepumpenboiler − lässt sich das Warmwasser zu einem Bruchteil der vorherigen Kosten produzieren. Mit dieser Lösung spart ein Vierpersonenhaushalt jährlich rund 500 Liter Heizöl oder etwa 5000 kWh Gas ein. Bei einem Heizölpreis von ca. CHF 160.00/100 Liter und einem Gaspreis von CHF 0.18/kWh sind dies rund

CHF 800.00 bzw. CHF 900.00 jährlich. Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung mit einer NUOS WarmwasserWärmepumpe belaufen sich auf ca. CHF 200.00 jährlich. Die Investitionskosten können somit nach nur fünf Jahren amortisiert werden. In Anbetracht der Lebensdauer einer Warmwasser-Wärmepumpe kann man mit einer Gesamtersparnis von ca. CHF 10’000.00 rechnen.

Zusätzlich lässt sich der CO2-Ausstoss bei einer Ölheizung um ein Zehnfaches und bei einer Gasheizung um ein Achtfaches senken.

NUOS im Einsatz

Abgesehen von den überzeugenden Kosteneinsparungen punkten die Warmwasser-Wärmepumpen NUOS III mit weiteren Vorzügen: Sie haben die kürzeste Aufheizzeit von allen am Markt erhältlichen Geräten. Ausserdem verfügen sie

über einen hervorragenden COP, sind dank des optionalen Wärmetauschers mit anderen Energiequellen kompatibel, eignen sich zur PV-Stromnutzung und können an das Smart-Grid-Stromnetz angeschlossen werden.

Wer nicht nur das System für die Warmwassererzeugung, sondern jenes der Heizung ersetzen will, findet mithilfe des Heizungsrechners (QR-Code) von Domotec das Modell, das zu Haus und Familie passt.

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Eine Gefahr sei allerdings auch die pauschale Verdammung all der Querdenker, Verschwörungstheoretiker und Putinversteher. Diese erzählten zwar oft unglaublichen Stuss, aber die Kultur der Aufklärung verlange, dass wir ihnen mit Argumenten begegneten, selbst dort, wo es schwerfalle. Es gebe keine bessere Alternative als Argumente. Ausgrenzung sei der Nährboden für schlimmsten Populismus.

Kultur der Staatsseligkeit

Ein weiterer Grundsatz gesunden Menschenverstandes, dem man nachleben sollte, sei fünftens jener der Diversifikation. Der Wettbewerb sei Entdeckungsverfahren und ein Entmachtungsinstrument. Daher sei auch bei Staaten zu viel Harmonisierung nichts Gutes. Erst recht sei Diversifikation bei Technologien wichtig. Technologieverbote reduzierten die Auswahl und schafften Abhängigkeiten. Die Probleme bei Lieferketten und Energieversorgung hätten auch damit zu tun, dass man die Diversifikation sträflich missachtet habe. «Don’t put all your eggs in one basket», sagen die Briten ganz plastisch und lebensnah.

Als sechstes Anliegen nannte Schwarz das Masshalten beziehungsweise die Bescheidenheit. Der Appell zum Masshalten richte sich vor allem an den Staat, der sich längst von Mass und Mitte verabschiedet habe. Wir näherten uns immer mehr einer Kultur der Staatsseligkeit (Ulf Poschardt) an. Da sei der Hang zum Ultrapaternalismus, zum übertriebenen Schutz der Menschen vor ihren eigenen Fehlern und zu einem Streben nach fast totaler Sicherheit. Das Leben sei voller Risiken, ja das Leben selbst sei ein Risiko. Statt dies zu akzeptieren und den Umgang mit den Risiken weitgehend der Eigenverantwortung zu überlassen, bewegten wir uns in Richtung Entmündigung und Infantilisierung der Menschen.

Steuerpolitisches Plünderungs-Gen Da sei ferner die Neigung der Politikerinnen und Politiker in allen Parteien, zu viel zu versprechen und mit dem Geld der Bürgerschaft grosszügig umzugehen. Peter Sloterdijk spreche vom steuerpolitischen Plünderungs-Gen. Die Politik müsste, sagte

Schwarz, sich selbst und den Wählerinnen und Wählern immer wieder klar machen, dass es unzählige Wünsche und Bedürfnisse gebe. Aber nicht alle Wünsche könnten erfüllt werden. Was man für das eine Anliegen ausgebe, fehle für das andere.

Zudem sei der weit ins bürgerliche Lager hinein gediehene Hang, Umverteilung fast immer und überall als grosszügige menschliche soziale Geste anzusehen, fatal. Dabei bediene Umverteilung sehr oft das sehr menschliche Gefühl des Neides und gleiche längst nicht nur schicksalhafte Benachteiligungen aus, sondern ebne Unterschiede in Talent, Begabung, Kreativität und Leistungswilligkeit ein. Gleichheit vor dem Gesetz sei ein zutiefst liberales Anliegen. Gleichheit der Ergebnisse und Lebensumstände zu fordern aber sei illiberal.

Die geschilderten sechs Haltungen liefen auf eine widerstandsfähige, resiliente Gesellschaft hinaus. Resilienz sei zwar ein Modewort, aber es sei tatsächlich ein wichtiges Wort in einer Zeit der Ungewissheiten, Unsicherheiten, Überraschungen und Umbrüche. Es gelte, nicht theoretische Gerechtigkeitsvorstellungen zu perfektionieren, sondern pragmatisch nach dem Optimum zu streben.

Vor allem müsse man sich darum bemühen, dass man politische und wirtschaftliche Schläge aller Art gut auffangen und abfedern könne. Trotz viel Weinerlichkeit bei uns: die Schweiz sei dafür gar nicht so schlecht aufgestellt. Die Internationalität der Wirtschaft, die starke Bedeutung der Klein- und Mittelbetriebe, die erstaunliche Branchenvielfalt, die kulturelle Vielfalt, das dezentrale politische System, die institutionalisierte Langsamkeit oder die dank direkter Demokratie hohe Legitimität politischer Entscheide seien alles Resilienzfaktoren. Wir sollten, schloss Schwarz, daher diesen Besonderheiten durchaus Sorge tragen – so unmodern seien sie nicht.

Die nächste Delegiertenversammlung des HEV Aargau findet statt am Mittwoch, 24. April 2024

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Sich an Makler des Vertrauens wenden

Der Hauseigentümerverband an der Messe Bauen und Wohnen

(mm) Vermarktung und Bewertungen von Immobilien, Rechts- und Bauberatungsdienstleistungen: So lauten die Kernkompetenzen des Hauseigentümerverbandes Aargau. An der Messe Bauen und Wohnen in Wettingen war der Hauseigentümerverband mehrfach vertreten, zum einen mit zwei Ständen, zum anderen mit Referaten in

den Bereichen Immobilienbewertungen und Immobilienvermarktung sowie Recht.

Wert der Liegenschaft berechnen Um eine Liegenschaft zu bewerten, braucht es verschiedene Unterlagen: beispielsweise den Grundbuch-Auszug oder die Police der Aargauischen Gebäudeversicherung. Beim

Stockwerkeigentum sind Stockwerkeigentumsbegründung, das Stockwerkeigentümerreglement, und bei vermieteten Objekten die Mietverträge erforderlich, sagte Patrick Hagenbuch, Leiter des Bereichs Immobilienbewertungen HEV Aargau, in Wettingen. Der Sachwert gebe darüber Auskunft, was das Gebäude kosten würde, wenn es neu erstellt

Am HEV-Messestand: Rita Suter, Carmen Zelzer, beide HEV Aargau; Yvonne Buchwalder-Keller und Andreas Senn, HEV Baden/Brugg/Zurzach (v. l. n. r.).
Martin Egloff, Salomé Edelmann, Manuela Konutgan und Alexandra Burkhalter in Wettingen (v. l. n. r.).
Fotos: Alexander Wagner

würde (Neuwert). Davon abgezogen würden wertvermindernde Faktoren wie das Alter des Gebäudes oder der bauliche Zustand. Neuwert minus Entwertung ergebe den Bauwert. Neben dem Sachwert gilt es, den Landwert zu eruieren. Dazu braucht es zusätzliche Angaben wie die Grösse des Grundstücks, was gebaut werden dürfe und was nicht (Bauzone), wo das Grundstück liege und welche Vorzüge beziehungsweise welche Nachteile es aufweise. Daraus resultiere der Landwert. Um den Wert einer Liegenschaft zu berechnen, gebe es verschiedene Methoden, sagte Hagenbuch weiter. So beispielsweise die Ertragswert-Methode. Die jährlichen Nettomieteinnahmen (Bruttoeinnahmen abzüglich Nebenkosten für Heizung, Strom und Wasser) würden durch einen angemessenen Kapitalisierungssatz dividiert. Der Kapitalisierungssatz sei von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von den Hypothekarzinsen. Steigende Hypothekarzinsen beispielsweise seien gleichbedeutend mit einem Verlust an Ertragswert.

Gütesiegel der HEV-Maklerinnen

Wer sein Eigentum verkaufen will, bei dem spielt die Wahl des Immobilienvermarkters beziehungsweise -maklers eine wichtige Rolle. Wie Salomé Edelmann, Leiterin Immobilienvermarktung, sagte, tummeln sich im

Vögele, HEV Baden/Brugg/Zurzach, und Melanie Bleuler, HEV Aargau.

Markt der Immobilienmakler verschiedene Akteure. Dabei hat es einige, die einen geringen Ausbildungstand und magere Kenntnisse im Immobilienmarkt aufweisen würden. Solche Akteure setzten ihre Auftraggeber oft unter Druck. Sie wollten möglichst rasch verkaufen. Der HEV Aargau sei Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer SMK. Die Fachkammer zähle schweizweit rund 120 Mitglieder beziehungsweise Unternehmen. Jene, die das SMK-Gütesiegel tragen

würden, garantierten für höchste Dienstleistungsqualität und Leistung, Vertrauen, Kompetenz sowie Transparenz.

Die Maklerinnen des HEV Aargau verfügen über fundiertes Wissen in Marketing, Bewertungen, Finanzierung sowie spezifischen Fragen zu Steuern.

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SEIT ÜBER 10 JAHREN

Michael

Besuch des grünen Kometen

Im Februar war bei uns wieder ein Komet sichtbar. Der Komet mit dem Namen C/2022 E3 (ZTF) erreichte am 1. Februar 2023 den erdnächsten Punkt. Er hat die Erde bereits vor 50’000 Jahren schon einmal besucht, als diese noch von Neandertalern besiedelt wurde. Die Zahl der neu entdeckten Kometen lag bis in die 1990er-Jahre bei etwa zehn pro Jahr und stieg seither durch automatische Suchprogramme und Weltraumteleskope deutlich an. Allerdings sind die meisten Kometen nur mit Hilfe eines Fernrohrs sichtbar.

Hin und wieder erscheinen spektakuläre Kometen, die sehr gut sichtbar sind, wie z. B. der Komet «C/2020 F3 (Neowise)» im Juli 2020. Ein sehr heller Komet war «Hale-Bopp», der im März 1997 seine maximale scheinbare Helligkeit erreichte. Er konnte über einen

Zeitraum von 18 Monaten mit blossem Auge beobachtet werden und war der vermutlich hellste und aktivste Komet seit 1577.

Verheerende Kollision

Kometen haben einen Kern von mehreren Kilometern Durchmesser, bestehend aus Wassereis, verschiedenen gefrorenen Gasen sowie mineralischen Partikeln und Kohlenstoffverbindungen. Sie werden deshalb oft als «schmutzige Schneebälle» bezeichnet, da sie ausreichende Mengen an Staub enthalten. Wenn sich ein Komet der Sonne nähert, steigt die Temperatur auf der Oberfläche des Kometenkerns, und das Eis beginnt zu verdampfen. Die entweichenden Gase reissen dabei grössere und kleinere Staubteilchen mit, wodurch sich eine Gas- und Staubwolke um den Kern bildet – die Koma. Diese dichte Hülle hat oft einen Durchmesser von einigen hunderttausend Kilometern. Die Koma

bildet mit dem Kern zusammen den Kopf des Kometen. Bei weiterer Annäherung an die Sonne beginnt ein Schweif aus Gas und Staub auszuströmen, der eine Länge von mehreren 100 Millionen Kilometern erreichen kann. Früher galten diese «Schweifsterne» als Unglücksboten, da man glaubte, dass sie Krieg und Seuchen ankündigten.

Vor 66 Millionen Jahren führte wahrscheinlich eine Kollision eines Kometen mit der Erde zu einem Massensterben des Lebens. Damals wurde die Existenz der Dinosaurier für immer ausgelöscht. Die Kometen entstanden etwa vor 4,8 Milliarden Jahren zusammen mit unseren Planeten. Für die Wissenschaftler sind sie äusserst interessante Objekte, da sie gewissermassen Fossilien aus der Entstehungszeit unseres Sonnensystems sind, die in einer Art kosmischem Tiefkühlschrank aufbewahrt wurden.

Komet Neowise am 13. Juli 2020, 3.45 Uhr, über der Kirche Staufberg.
Foto: Andreas Walker

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Mögliches Ärgernis bei Mieterwechsel

Die Verweigerung von Besichtigungen durch den Mieter

Frage:

Mein Mieter hat die Wohnung ordentlich und fristgerecht gekündigt. Auf mein Wohnungsinserat haben sich mehrere Mietinteressenten gemeldet, weshalb ich nun mit dem Mieter Besichtigungstermine vereinbaren wollte. Ich habe ihm verschiedene Vorschläge unterbreitet, die er alle abgelehnt hat. Er hat mir auch keine alternativen Termine angeboten. Was kann ich machen?

Antwort:

Laut Gesetz muss der Mieter dem Vermieter gestatten, das Mietobjekt zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist (Art. 257h Abs. 2 OR). Den Mieter trifft somit eine gesetzliche Pflicht, Besichtigungen mit Mietinteressenten zu dulden. Allerdings muss der Vermieter Besichtigungen rechtzeitig anzeigen und bei der Durchführung auf die Interessen des Mieters Rücksicht

nehmen (Art. 257h Abs. 3 OR). Weitere Angaben zur konkreten Ausgestaltung des Besichtigungsrechts enthält das Gesetz nicht. Unser Mietvertrag für Wohnräume enthält in Ziffer 18 eine Konkretisierung, wonach Besichtigungen mindestens 48 Stunden im Voraus anzuzeigen sind und an Werktagen (Samstage eingeschlossen) jeweils zwischen 9 und 19 Uhr erfolgen können. Generell ist somit zu empfehlen, dass der Vermieter Besichtigungen möglichst frühzeitig mit dem Mieter vereinbart und mehrere Mietinteressenten wenn möglich bündelt.

Kein Anspruch auf Anwesenheit Kann der Mieter aus beruflichen oder privaten Gründen an einer Besichtigung nicht persönlich anwesend sein und findet sich auch kein anderer zeitnaher passender Termin, so darf er eine Besichtigung grundsätzlich nicht verweigern, denn der Mieter ist weder dazu verpflichtet noch hat er einen Anspruch darauf, persönlich bei der Besichtigung anwesend zu sein. Er kann den Schlüssel vorgängig dem Hauswart oder dem Vermieter geben oder sich von einer Person seines Vertrauens vertreten lassen.

Schadenersatzforderung möglich

Verweigert der Mieter zu Unrecht Besichtigungen, darf der Vermieter sich nicht eigenmächtig Zutritt zum Mietobjekt verschaffen, sondern müsste seinen

Anspruch auf dem Rechtsweg durchsetzen. So könnte das Zutrittsrecht in einem summarischen Verfahren zum Rechtsschutz in klaren Fällen geltend gemacht werden. Auch wenn es sich bei einem summarischen Verfahren um ein relativ einfaches und kurzes Gerichtsverfahren handelt, führt es aber in den wenigsten Fällen innert nützlicher Frist zum gewünschten Erfolg. In der Praxis sind solche Fälle, in welchen der Mieter den Zutritt unrechtmässig verweigert, daher ein grosses Ärgernis, können doch Besichtigungen der Wohnung erst nach Auszug des Mieters durchgeführt werden, was eine nahtlose Wiedervermietung verunmöglicht. Allerdings begeht der Mieter, der den Zutritt zu Unrecht verweigert, eine Vertragsverletzung und ist dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden haftbar. Unter Umständen kann der Vermieter vom ausziehenden Mieter somit Schadenersatz für die verspätetet Wiedervermietung verlangen.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Melanie Bleuler lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Abzugsfähigkeit hoher Unterhaltskosten

Die unglaubliche 180-Grad-Kehrtwende des Bundesgerichts

Die III. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat am 23. Februar 2023 ein Grundsatzurteil gefällt und dabei eine unglaubliche, aber in der Sache richtige 180Grad-Kehrtwende gegenüber einem Urteil der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 23. Juni 2022 vollzogen. Gegenstand dieser überraschenden und fundamentalen Zäsur der eigenen Rechtsprechung gegenüber einem nur sieben Monate zuvor ergangenen Urteil bildet die Frage, ob und unter welchen Umständen Unterhaltskosten bei umfassenden Sanierungen von Liegenschaften bei der Einkommenssteuer zum Abzug gebracht werden können. Doch der Reihe nach.

Ausgangslage

Die rechtliche Ausgangslage dürfte bekannt sein: Wer in seinem Privatvermögen Liegenschaften hält, muss die Einnahmen daraus als Einkommen versteuern und bei den selbst bewohnten Liegenschaften den Eigenmietwert. Spiegelbildlich hierzu dürfen werterhaltende Aufwendungen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Roheinkommen abgezogen werden. Demgegenüber können Aufwendungen, die zu einer Wertvermehrung der Liegenschaft führen, grundsätzlich erst beim Verkauf der Liegenschaft geltend gemacht werden. Hier reduzieren sie als sogenannte Anlagekosten den steuerbaren Grundstückgewinn.

Abweichend von der vorstehenden Regel zu beurteilen sind Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sowie Rückbaukosten, die im Hinblick auf einen Ersatzneubau getätigt werden. Obwohl es sich hier bautechnisch betrachtet eindeutig um wertvermehrende Investitionen handelt, stellt der Gesetzgeber diese den werterhaltenden Unterhaltsarbeiten gleich und lässt sie ebenfalls bei der Einkommenssteuer zum Abzug zu (vgl. zum Ganzen § 39 Abs. 2 des Steuergesetzes des Kantons Aargau). Hintergrund dieses Systemdurchbruchs bildet, dass der Gesetzgeber die Liegenschaftseigentümer zu umweltfreundlichen Investitionen animieren will. Der Steuerspareffekt ist nämlich in der Regel sehr viel grösser, wenn die Kosten bereits bei der Einkommenssteuer zum Abzug gebracht werden können und nicht erst beim Verkauf der Liegenschaft.

Streitpunkt Bewertungsobjekt

Bei der Beantwortung der Frage, ob Investitionen in eine Liegenschaft werterhaltender oder wertvermehrender Natur sind, kann es im Einzelfall durchaus Abgrenzungsschwierigkeiten geben. Dies vorab dann, wenn die ausgeführten Arbeiten sowohl werterhaltende als auch wertvermehrende Komponenten enthalten. Dies kann auch beim Ersatz eines einzelnen Bauteils der Fall sein (Beispiel: Ersatz eines Spannteppichs durch einen Natursteinboden). Dieses Abgrenzungsproblem lässt sich relativ leicht lösen, indem der steuerlich abziehbare Teil der Kosten durch eine pflichtgemässe Schätzung festgelegt wird.

Deutlich schwieriger wird das Thema, wenn die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden eine unterschiedliche Auffassung über das Bewertungsobjekt bzw. die Frage haben, welcher Gegenstand Ausgangspunkt für den Wertvergleich der ausgeführten Arbeiten bildet. Theoretisch gibt es diesbezüglich zwei denkbare Lösungsansätze.

Im Vordergrund steht eine nach objektiv-technischen Kriterien vorgenommene «Einzelbetrachtung». Hier werden die einzelnen, ersetzten oder renovierten Bauteile vor und nach der Vornahme der Unterhaltsarbeiten miteinander verglichen. Die Einzelbetrachtung ist zeitlich aufwändiger, führt dafür zu deutlich präziseren Aussagen über den werterhaltenden und wertvermehrenden Anteil der ausgeführten Arbeiten. Beurteilungsmassstab bildet im Fall der Einzelbetrachtung der Wiederbeschaffungswert des einzelnen Bauteils. Es stellt sich somit die Frage, ob das zu untersuchende Bauteil durch den Ersatz oder die Renovation eine Wertsteigerung erfahren hat. Diese Frage ist nicht aufgrund dessen zu beantworten, ob der Wert des neuen Bauteils höher ist als der Restwert des ersetzten Bauteils (ansonsten wäre immer eine Wertsteigerung gegeben). Vielmehr ist bei der Einzelbetrachtung jedes erneuerte bzw. ersetzte Bauteil danach zu untersuchen, ob es gegenüber dem alten Bauteil eine höhere Qualität hat oder einen besseren Komfort bietet. Sofern die Qualität und der Komfort der neuen Bauteile nicht besser sind, können die Unterhaltskosten vollständig abgezogen werden. Dies selbst dann, wenn das neue Bauteil seit dem letzten Ersatz zum Beispiel wegen höheren Materialkosten eine beträchtliche Preissteigerung erfahren hat. Weist ein neues Bauteil demgegenüber eine bessere Qualität auf bzw. bietet einen höheren Komfort als das ersetzte Bauteil, ist der Mehrwert ermessensweise zu ermitteln. Im Umfang der ermittelten Wertsteigerung liegen nicht abzugsfähige Anlagekosten vor.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer «Gesamtbetrachtung». Hier wird die Liegenschaft vor und nach Abschluss aller getätigten Unterhaltsarbeiten als Ganzes miteinander verglichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten in einer Steuerperiode oder verteilt über mehrere Steuerperio-

Dieter Egloff lic.iur., Rechtsanwalt und eidg. dipl. Steuerexperte, Voser Rechtsanwälte, Baden

den ausgeführt worden sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer solchen Betrachtungsweise eine Liegenschaft nach Ausführung von umfassenden Unterhaltsarbeiten als Ganzes regelmässig eine erhebliche Wertsteigerung erfährt. Dies selbst dann, wenn ganz überwiegend werterhaltende Arbeiten ausgeführt werden. Das ist soweit auch logisch: Kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch würde seine Liegenschaft nach der Durchführung von umfassenden Unterhaltsarbeiten zum gleichen Preis verkaufen, wie wenn er die Arbeiten nicht ausgeführt hätte.

Von Dumont-Praxis zu Neubaupraxis

Das Bundesgericht interpretierte den Begriff Unterhaltskosten anfänglich rein bautechnisch, und wendete bei den ausgeführten Arbeiten stets eine Einzelbetrachtung an. In einem Entscheid aus dem Jahr 1977 wich es von dieser Betrachtung zu Gunsten einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ab, in dem es die kurz nach dem Erwerb einer Liegenschaft anfallenden Instandstellungskosten als wertvermehrende Aufwendungen qualifizierte. Begründet wurde dies damit, dass der Käufer, der eine Liegenschaft in schlechtem Zustand kauft und in der Folge umfassend renoviert, unter dem Aspekt der Rechtgleichheit nicht bessergestellt sein soll, als derjenige, der eine bereits durch den Verkäufer instand gestellt Liegenschaft zu einem entsprechend höheren Preis erwirbt (siehe hierzu BGE 103 Ib 197).

Im Kanton Aargau haben die Steuerbehörden diese als Dumont-Praxis bezeichnete Rechtsprechung übernommen. Für die Kantons- und Gemeindesteuer galt dabei eine Liegenschaft im Sinne der erwähnten Rechtsprechung automatisch als vernachlässigt, wenn ein Eigentümer in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb an seiner Liegenschaft reine Unterhaltskosten (d. h. ohne wertvermehrende Investitionen und ohne Energie- und Umweltschutzmassnahmen) im Umfang von mindestens 25 % des Kaufpreises ausführen liess. In einer solchen Konstellation gelangte stets die Gesamtbetrachtung zur Anwendung und alle werterhaltenden Unterhaltskosten galten als wertvermehrend.

Diese Praxis und Rechtsprechung wurde während Jahren stark kritisiert. Das eidgenössische Parlament hat sie schliesslich für die direkte Bundessteuer per 1.1.2010 abgeschafft. Zudem hat es die Kantone via revidiertes Steuerharmonisierungsgesetz dazu verpflichtet, von dieser Praxis ebenfalls Abstand zu nehmen. Der Grosse Rat des Kantons Aargau handelte schnell und hob sie bereits per 1.1.2009 auf. Zudem formulierte er die einschlägige Bestimmung im Steuergesetz (vgl. hierzu § 39 Abs. 2 Satz 1) neu wie folgt: «Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden.»

Der Wille des Gesetzgebers ist glasklar: Den beiden Kriterien «Besitzesdauer» sowie «finanzieller Umfang der vorgenommenen Unterhaltsarbeiten» darf in Bezug auf die Frage, ob ausgeführte Unterhaltsarbeiten bei der Einkommenssteuer abzugsfähig sind oder nicht, keine Bedeutung beigemessen werden. Oder anders ausgedrückt: Reine Unterhaltskosten sind immer abzugsfähig.

Das sah das Kantonale Steueramt Aargau aber nicht so, jedenfalls nicht bei umfassenden Erneuerungen. Renovieren Eigentümer ihre Liegenschaften umfassend – und zwar auch nach Ablauf von fünf Jahren Besitzesdauer – prüfen die Steuerbehörden heute, ob das sanierte Objekt praktisch oder wirtschaftlich einem «Neubau» gleichkommt. Sie behandeln deshalb Instandstellungen, Nutzungsänderungen, Umgestaltungen oder Modernisierungen einer Liegenschaft, die auf eine grundlegende Neugestaltung hinauslaufen und einer eigentlichen Neuerstellung gleichkommen, gleich wie den Neubau einer Liegenschaft (sog. «Neubaupraxis»; für die Kriterien vgl. Ziffer 3.3 des Merkblattes Liegenschaftsunterhalt des Kant. Steueramtes Aargau). Bei solchen umfassenden bzw. neubauähnlichen Renovationen nehmen die Steuerbehörden somit gleichwohl wieder eine Gesamtbetrachtung vor. Dies mit der Folge, dass sie sämtliche Kosten als wertvermeh-

rend (um-)qualifizieren und bei der Einkommenssteuer nicht zum Abzug zulassen. Das gilt entgegen dem Wortlaut des Gesetzes selbst für energiesparende Massnahmen.

«Neue Neubaupraxis»

Es kommt aber für die Steuerpflichtigen noch dicker: Das Kantonale Steueramt hat nämlich den Anwendungsbereich dieser «Neubaupraxis» in seinem Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» in der seit dem 1. Juli 2020 gültigen Version in einer Art und Weise ausgeweitet, die sogar über den früheren Anwendungsbereich der (vermeintlich abgeschafften) Dumont-Praxis hinausgeht. Die neue Definition für die Anwendung der Neubau-Praxis lautet dabei: «Es wird mit hohen Kosten eine umfassende Instandstellung vorgenommen, bei welcher die wesentlichen Bereiche der Liegenschaft betroffen sind. Nebst der Erneuerung der Oberflächen werden beispielsweise auch Installationen, Fenster, Bedachungen oder die Fassaden erneuert. Sind bei einer umfassenden Instandstellung die wesentlichen Bereiche der Liegenschaft betroffen, bedarf es nicht zusätzlich noch wesentlicher Veränderungen der Raumaufteilung oder einer Nutzungsänderung, damit die Gesamtbetrachtung Platz greift.» Mithin verweigert das Kantonale Steueramt den steuerlichen Abzug von reinen Unterhaltsarbeiten ganz generell und zeitlich unbeschränkt, sobald eine umfassende Instandstellung an den wesentlichen Bereichen einer Liegenschaft hohe Kosten verursacht.

Rechtsprechung

Vor dem Hintergrund des Ausgeführten blieb zu hoffen, dass die Rechtsprechung dieser staatsrechtlich unhaltbaren «Verwaltungsgesetzgebung» einen Riegel schieben würde. Im Jahr 2021 hatte das Aargauer Verwaltungsgericht eine Chance dazu, als es den Fall eines Ehepaars mit Wohnsitz im Aargau, die ihr Rustico im Tessin renoviert hatten, beurteilen musste. Das Verwaltungsgericht erwog in der Begründung, die in einem Zeitraum von vier Jahren vorgenommenen Renovationsarbeiten am Rusti-

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Foto: istock

co hätten alle entscheidenden Bereiche der Liegenschaft betroffen. Sie hätten zu einer wesentlichen Verbesserung der zentralen Grundbestandteile des Rusticos geführt und dieses in einem bedeutend besseren Zustand gebracht. Zudem wäre das Total der Renovationskosten im Verhältnis zum Kaufpreis sehr hoch gewesen. Bei Berücksichtigung aller vorgenommenen Bauarbeiten könne nicht mehr von einer partiellen Instandstellung gesprochen werden. Auch wenn weder eine Wohnraumerweiterung noch eine Nutzungsänderung stattgefunden habe, so sei die Gesamtheit der Sanierungsmassnahmen geeignet, den Nutzungswert der Liegenschaft massgebend zu steigern.

Das Verwaltungsgericht hat im Urteil somit die umfangreichen aber überwiegend werterhaltenden Renovationsarbeiten wirtschaftlich ebenfalls als Neubau qualifiziert und aufgrund einer Gesamtbetrachtung keine Kosten zum Abzug zugelassen, auch nicht für ausgeführte Energiesparmassnahmen.

Die Steuerpflichtigen hatten den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. In der Beschwerde wurde die Verletzung von Bundesrecht (Art. 9 Abs. 3 StHG) gerügt. Es wurde eingehend dargelegt, dass die Veranlagung und die Rechtsprechung der Vorinstanz bundesrechtswidrig sei, weil die Neubaupraxis einer Widereinführung und gleichzeitigen Verschärfung der durch das Parlament abgeschafften Dumont-Praxis gleichkomme. Das Bundesgericht hat die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde mit Urteil vom 23. Juni 2022 (2C_734/2021) abgewiesen. Die Begründung ist dabei sehr kurz ausgefallen. In höchstem Mass erstaunlich war, dass sich das Bundesgericht in keiner Weise mit dem in der Beschwerde vorgebrachten Argument auseinandersetzte, wonach die gemäss dem Merkblatt des Kantonalen Steueramtes angewendete Neubaupraxis eine bundesrechtswidrige Wiedereinführung der Dumont-Praxis darstellen und daher gegen Art. 9 Abs. 3 StHG verstossen würde.

Sieben Monate später hatte das Bundesgericht erneut Gelegenheit, sich mit der

Neubaupraxis auseinanderzusetzen. Ein Ehepaar mit Wohnsitz im Kanton Freiburg hatte ein stark renovationsbedürftiges Bauernhaus im Kanton Jura gekauft und dieses in den Jahren 2018 und 2019 umfassend saniert. Auch hier hatten die Vorinstanzen die Unterhaltskosten gestützt auf die Neubaupraxis nicht zum Abzug zugelassen.

Dieses Mal hat das Bundesgericht die Beschwerde der Steuerpflichtigen in einem mit einer Fünferbesetzung gefällten Grundsatzurteil gutgeheissen (BGE 9C_677/2021). In seiner Begründung hielt es fest, an der bisherigen Praxis könne nicht weiter festgehalten werden. Dem Bundesparlament sei es mit der Gesetzesrevision zur Dumont-Praxis darum gegangen, die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auf welcher die Dumont-Praxis basiert hätte, in «allen Fällen» zugunsten einer objektiv-technischen Betrachtungsweise zurückzudrängen. Es sei nicht einzusehen, weswegen die Figur des «wirtschaftlichen Neubaus» davon ausgenommen sein solle, wo sie doch der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entspreche und ein wesentlicher Bestandteil der im Verlauf der Jahre präzisierten DumontPraxis gewesen wäre. Eine «wirtschaftliche» Gesamtbetrachtung einer Totalsanierung oder eines Renovierungs- oder Umbauprojekts auf einer neu erworbenen Liegenschaft, aufgrund derer der einkommenssteuerliche Kostenabzug schematisch komplett und damit auch für Kostenbestandteile verweigert werde, die bei individueller Betrachtung auf ihrer objektiv-technischen Natur eigentlich werterhaltend wären, sei weder mit dem Wortlaut noch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes vereinbar. Es sei nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Arbeiten an einer neu erworbenen Liegenschaft – wie auch bei allen anderen Liegenschaftskosten – individuell aufgrund ihres objektiv-technischen Charakters abzuklären, ob sie dazu dienen würden, einen früheren Zustand der Liegenschaft wiederherzustellen und deshalb werterhaltend wirken.

Fazit: Die Anwendung der Gesamtbetrachtungsmethode ist bundesrechtswidrig.

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Der Fingerhut

Der Fingerhut (Digitalis) ist eine der schönsten Gartenstauden. Er verzaubert die Menschen mit seinem ganz besonderen Aussehen. Er bildet lange Stengel mit eindrucksvollen, traubenförmigen Blütenständen. Die grossen, geöffneten Blüten haben eine aussergewöhnliche Form. Sie sind von ausnehmender Schönheit. Aussen sind sie unifarben. Das Blüteninnere hat weisse Flecken, die mit braunen Punkten versehen sind. Die Blüten öffnen sich von unten nach oben.

Der Name Fingerhut bezieht sich auf den botanischen Pflanzennamen Digitalis. Digitalis leitet sich vom lateinischen Wort digitus (= Finger), ab. Es gibt aber noch einige Volksnamen für den Fingerhut, die aus Mythen, Märchen und Sagen stammen. So heisst er im Englischen foxglove, übersetzt Fuchshandschuh. Das rührt daher, dass es in Irland angeblich boshafte Feen gab, die Fingerhüte als Kopfbedeckung trugen. Diese Hüte schenkten sie listigen Füchsen. Die Füchse benutzten die Fingerhüte dann als Handschuhe, mit denen sie unerkannt und leise in den Hühnerstall schleichen konnten, um ihr Unwesen zu treiben.

Vorsicht giftig

Der wildwachsende Fingerhut wurde schon vor einigen hundert Jahren als Zierpflanze kultiviert. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Züchtungen mit diversen Blütenfarben, von Rosa und Purpur über Gelb bis hin zu Weiss.

Der Fingerhut ist von Natur aus meistens eine zweijährige Pflanze. Im ersten Jahr wächst nur eine Blattrosette. Im zweiten Jahr beginnt der Fingerhut zu blühen. Hat er einen Standort, der ihm behagt, sät er sich gerne von selbst aus.

Einigen Insekten, wie zum Beispiel dem kleinen Nachtfalter, dem Rotfingerhut-Blütenspanner und vor allem den Hummeln bietet er eine wichtige Nahrungsquelle. Die Hummeln und der Fingerhut bilden eine

Symbiose, also ein Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zum gegenseitigen Nutzen.

Die Fingerhüte haben eine sehr komplexe Form herausgebildet, so dass nur wenige Insekten ins Innere vordringen können. Die Hummel hat die passende Grösse, das richtige Gewicht und sie beherrscht die Technik, die Blüte zu öffnen. Symbiosen zwischen Blüten und Insekten führen zu einer Vielfalt in der Natur.

Aber Vorsicht! Fingerhut-Arten sind sehr giftig und sollten nicht in Gärten, in denen sich Kinder und Haustiere aufhalten, gepflanzt werden. Der Fingerhut gilt aber auch als Heilpflanze. Der rote Fingerhut Digitalis

purpurea fand schon im Mittelalter seine Anwendung in der Volksmedizin. Im Jahr 1775 entdeckte der englische Arzt William Withering (1714–1799) die medizinische Wirkung von Fingerhut-Inhaltsstoffen. Durch seine Entdeckung entstand ein bis in die Gegenwart wirksames Herzmedikament.

Der Fingerhut zählt in der Schweiz zu den Neophyten. Neophyten sind Pflanzen, die bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Wörtlich übersetzt heisst Neophyt «neue Pflanze». Invasive Neophyten breiten sich unkontrolliert aus. Das führt je nach Art zu verschiedenen Problemen. Sie sollten nicht in Gärten gepflanzt werden (vgl. www.infoflora.ch).

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«Mit zweimal Nein liegt man nicht falsch»

Generalversammlung des HEV Fricktal

(mm) In ihrer Grussadresse an die Anwesenden der Generalversammlung des HEV Fricktal in Stein verwies Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, auf einige Themen aus der Politik. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von besonderem Interesse sei derzeit die Debatte um die Eigenmietwertbesteuerung – sowohl auf Bundesebene als auch im Kanton Aargau. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.9.2020 zufolge, müsse die Regierung des Kantons Aargau die Eigenmietwerte anheben, auf mindestens 60 Prozent der Marktmiete. Die Regierung wolle mehr, 62 Prozent. Doch SVP, FDP und GLP hätten sich in der ersten Lesung im Grossen Rat durchgesetzt und mit Erfolg auf dem tieferen Ansatz von 60 Prozent beharrt.

Mehreinnahmen kompensieren

Da die letzte flächendeckende amtliche Erhebung von Immobilienwerten im Jahr 1998 durchgeführt worden ist, sind die Immobilienvermögenswerte in der Zwischenzeit massiv angestiegen – eine attraktive Beute für den Fiskus also. Deshalb fordert die Mehrheit im Grossen Rat, dass die Mehreinnahmen, rund 57 Mio. Fr. jährlich für die Gemeinden und rund 63 Mio. Fr. für den Kanton, über die Vermögens- beziehungsweise Einkommensteuern kom-

pensiert würden, so dass unter dem Strich keine Mehreinnahmen für den Staat generiert würden. Die zweite Lesung im Kantonsparlament steht aber noch aus. Der Kompensationsentscheid ist deshalb noch nicht in trockenen Tüchern.

Zudem kam Glarner auf zwei Initiativen im Energiebereich zu sprechen: auf die kantonale Klimaschutzinitiative und den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative auf Bundesebene. Beide Vorlagen, die kantonale und die eidgenössische, kommen am 18. Juni vors Volk. Glarner sagte, man liege nicht falsch, die beiden Vorlagen abzulehnen. Die kantonale Initiative will eine fixe Sanierungsquote. Dies könnte dazu führen, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ein behördlicher Sanierungsbefehl ins Haus flattert. Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative seinerseits schreibt den Hauseigentümern einen CO2--Absenkungspfad vor, der ebenfalls dazu führen dürfte, dass die Behörden weitgehend bestimmen, was und wann saniert werden müsste.

Umfangreiches Beratungsprojekt

Jeanine Glarner stellte den Anwesenden in Aussicht, dass der Vorstand HEV Aargau für die National- und Ständeratswahlen

vom Herbst 2023 Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen werde, die sich für die Anliegen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einsetzen würden.

Wie Markus Wick, Präsident HEV Fricktal, in seinen Betrachtungen festhielt, bildet die Veranstaltungsserie «Wohneigentum für Generationen» einen Schwerpunkt in der Tätigkeit des HEV Fricktal. Sie nahm letztes Jahr ihren Anfang und soll Ende Jahr abgeschlossen werden. Die Anlassserie wird von der Soziologin Joëlle Zimmerli begleitet. In Stein stellte sie das Projekt vor. Zu Beginn stand eine Teilnehmer-Umfrage im Zentrum. Der Rücklauf betrug Zimmerli zufolge rund 20 Prozent, was aufgrund der Spezifität des Themas als zufriedenstellend bezeichnet werden dürfe. Dabei trat bereits Bekanntes, aber auch Überraschendes zutage. Rund 70 Prozent jener, die antworteten, bewohnten ein Einfamilienhaus, ein Drittel seien Eigentümer von zwei oder mehreren Immobilien. Die Themen, die am meisten Interesse weckten, waren laut Zimmerli Verkauf und Weitergabe (Erbschaft) von Liegenschaften sowie Umbau, Sanierung und Finanzierung. Am 20.9.23 folgt in Rheinfelden ein Beratungsanlass, der dann in Blättern für Hilfestellungen, FAQ (= Frequently Asked Questions) münden soll.

Lenzburg-Seetal

Eidgenössische Wahlen 2023

HEV Lenzburg-Seetal: Aufruf an Kandidatinnen und Kandidaten

Am 22.10.2023 wählt die Stimmbevölkerung ihre Vertretung im National- und Ständerat für die nächsten vier Jahre. Der HEV Lenzburg-Seetal ist bestrebt, dass Vertreterinnen und Vertreter in das eidgenössische Parlament gewählt werden, welche die Interessen der Haus- und Wohneigentümerinnen und -eigentümer wirksam vertreten. Der HEV Lenzburg-Seetal unterstützt finanziell Kandidaturen, die sich klar und transparent dazu bekennen, die

Anliegen der Haus- und Wohneigentümerinnen und -eigentümer in Bern wirksam zu vertreten. Kandidatinnen und Kandidaten, die im Herbst 2023 für einen Sitz im Bundesparlament kandidieren und vom HEV Lenzburg-Seetal finanziell unterstützt werden möchten, können sich bis am 30.6.2023 schriftlich mit einer Kurzbewerbung melden (E-Mail info@hev-Lenzburg.ch). Voraussetzung ist, bei Erscheinen dieses Textes mindestens ein Jahr Mitglied des HEV

Lenzburg-Seetal gewesen zu sein. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird anschliessend ein Fragenkatalog zugestellt, anhand dessen sie darzulegen haben, wie sie sich bislang zur Stärkung des Wohneigentums engagiert haben und sich inskünftig dafür engagieren wollen. Anhand der eingereichten Ausführungen zum Engagement und Beantwortung der Fragen wird das Gesuch um Wahlkampfunterstützung geprüft.

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Lenzburg-Seetal

Beitrag zur CO 2 -freien Stromversorgung

VIP-Führung durch das Kernkraftwerk Beznau

(sw) Rund 40 Mitglieder des HEV Lenzburg-Seetal folgten der Einladung zur VIP-Führung durch das Kernkraftwerk Beznau (KKB) vom 2. Mai 2023. Vor der Führung durch das Werk referierte Thomas Geissmann, Strategy Manager im Axpo-Konzern, zum Thema «Bedeutung der Kernenergie im politischen Umfeld der Versorgungssicherheit» und Rolf Jäggi, Chef Werkschutz KKB, Grossrat und Mitglied des Vorstands des HEV Lenzburg-Seetal, machte Erläuterungen zum Schutz der Anlage.

Strom und Wärme

Nach dem obligatorischen Sicherheitscheck wurden die Teilnehmenden in vier Gruppen durch das Werk geführt. Die Führung ging vom Zwischenlager Beznau in das Maschinenhaus und von dort vor den Kommandoraum, in den nur durch eine Glasscheibe geblickt werden konnte. Auf der Führung erfuhren die Teilnehmenden, dass das KKB aus zwei baugleichen Leichtwasserreaktoren besteht, die in der Lage sind, den doppelten Strombedarf

der Stadt Zürich zu produzieren. Das KKB ist für das untere Aaretal nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber. Es liefert auch das heisse Wasser für die Fernwärmversorgung (Refuna) für diese Region. Obwohl das Kernkraftwerk Beznau das betriebsälteste beziehungsweise das betriebserfahrenste Kernkraftwerk der Welt ist, erfüllt es dank stetiger Nachrüstung in der Höhe von rund 2,5 Milliarden Franken immer noch die regulatorischen Anforderungen und ist Stand der Technik. Das KKB trägt somit zur sicheren und CO2-freien Stromversorgung in der Schweiz bei.

Viele Fragen von Teilnehmenden nach dem Referat von Thomas Geissmann und den Ausführungen von Rolf Jäggi und auf der Führung manifestierten das Interesse der Teilnehmenden an der Anlage. Bei dem den Führungen folgenden Apéro riche wurde intensiv darüber diskutiert, was wohl geschehen wird und was zu tun ist, wenn dereinst auch das KKB keinen Strom mehr erzeugen kann respektive darf.

Stephan Weber, Rolf Jäggi, HEV Lenzburg-Seetal, und Thomas Geissmann, Axpo, in Beznau (v. l. n. r.).
Kernkraftwerk Beznau.
Fotos: pd

«Operative Hektik bei geistiger Windstille»

Generalversammlung des HEV Zofingen

(mm) Die Debatte um die Eigenmietwertbesteuerung hält den Hauseigentümerverband ungebrochen auf Trab. Wie Paul Wiesli, Präsident HEV Zofingen, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Zofingen in Strengelbach sagte, war dies auch im vergangenen Jahr der Fall – inklusive endlos scheinendem Hin und Her des Dossiers in Bundesbern. Eine Einigung der beiden Kammern steht immer noch aus. Wiesli rief in Strengelbach in Erinnerung, dass sich der Hauseigentümerverband auf allen Ebenen tagtäglich für die Eigentumsfreiheit, den Schutz des Eigentums sowie die Wirtschaftsfreiheit einsetze.

Schwund an Einnahmen

Wiesli sagte weiter, der HEV Zofingen befinde sich in einer Phase des Umbruchs. Für sämtliche Chargen, inklusive Präsidium, sei eine Nachfolgeplanung im Gange. An der Generalversammlung 2024 würden die Vorstandsmitglieder Ruedi Siegrist, Ueli Bhend und Massimiliano Palermo von ihren Funktionen zurücktreten. In den Vorstand gewählt wurde in Strengelbach fürs Erste Walter Stauber, Projektleiter der StWZ Energie AG, Zofingen. Er werde Ruedi Siegrist folgen.

Aufgrund des Entscheids der Generalversammlung vom 27.4.2022, die Mitgliederbeiträge zu senken, rechnet Wiesli fürs laufende Jahr mit Mindereinnahmen in der Höhe von 30’000 bis 40’000 Franken. Deshalb ist für das Jahr 2023 ein Jahresverlust von 36’000 Fr. budgetiert. Trotz geringeren Einnahmen will der Vorstand HEV Zofingen seine Leistungen vorerst nicht kürzen. So ist vorgesehen, im Herbst 2023 einen Mitgliederanlass durchzuführen: Am 23.8.23 soll das Kernkraftwerk Gösgen besichtigt werden.

Als Gastreferentin trat Jeanine Glarner, Grossrätin und Präsidentin HEV Aargau auf. Auch ihre Worte galten dem Eigenmietwert. Nachdem der Ständerat eine aus ihrer Sicht passable Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts gezimmert hatte (Abschaffung am Erstwohnsitz, partieller Schuldzinsabzug bis 70 Prozent, Abschaffung Abzug für Unterhalt und Energiesparmassnahmen), verpasste der Nationalrat der Vorlage Retuschen, unter anderem einen vollständigen Schuldzinsabzug. Das habe dazu geführt, dass die Vorlage «überladen» wurde und nun, in einer kommenden Volksabstimmung, «absturzgefährdet»

sei. Was aus dem Hin und Her zwischen vorberatenden Kommissionen und Subkommission letztlich resultieren werde, sei noch offen.

Behörden trampeln in Gärten Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16.9.2020 müssten die Eigenmietwerte im Kanton Aargau auf mindestens 60 Prozent der Marktmiete angehoben werden, sagte Glarner weiter. Hinter der 60-Prozent-Limite stünden SVP, FDP und GLP. Zudem sollen die Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden vollumfänglich über eine Senkung der Vermögensbeziehungsweise Einkommensteuern kompensiert werden. Die Regierung wolle mehr, nämlich 62 Prozent. Der Entscheid über Kompensationen stünde noch aus. Die zweite Lesung finde noch im laufenden Jahr statt, sagte Glarner.

Auch in privaten Gärten beginnen die Behörden herumzutrampeln. Nachdem den Bauern das Programm Labiola (Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft) auferlegt wurde, sollen nun auch Gärten von privaten Eigentümern mit neuen Vorschriften konfrontiert werden, unter anderem

Rosenzüchtern mit detaillierten Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln. Für die Umerziehung im Garten will der Kanton in den nächsten vier Jahren 2 Mio. Fr. ausgeben. Das staatliche Programm sei unnötig, sagte Glarner. Es ersticke private Initiative, so auch die Absicht des HEV Aargau, mittels einer Kooperation Dienstleistungen zur Biodiversität anzubieten. Ausserdem stünden den Gemeinden bereits Instrumente zur Verfügung, um der Biodiversität im Siedlungsraum mehr Nachdruck zu verschaffen. Dies ohne millionenschwere zusätzliche Staatshilfe.

Behördliches Stellenwachstum Einer Kritik unterzog Glarner auch Parlamentsbeschlüsse in Bundesbern, namentlich im Bereich Energie. Die parlamentarischen Aktivitäten zeugten von «operativer Hektik bei geistiger Windstille». Gegenstand von Glarners Betrachtungen waren unter anderem die Pflicht für Gebäudeeigentümer, ab 2024 bei Neubauten mit einer Grundfläche von 300 Quadratmetern auf dem Dach eine Solaranlage zu installieren, beschlossen per Notrecht und ohne Vernehmlassung. Beim indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative sollen neue Fördermittel für Gebäude im Umfang von 2 Mrd. Fr. gesprochen werden. Wenn schon, sollen erneuerbare Energien mittels Steuernachlässen gefördert werden und nicht über den Umweg von Subventionen

und Fördertöpfen, die zu Stellenwachstum in Bundes- und Kantonsverwaltungen führten, sagte Glarner.

Bundesverfassung missachtet

Auf kantonaler Ebene wolle die Klimaschutzinitiative ebenfalls mittels Steuergeldern Fördermittel massiv erhöhen, von rund 128 Mio. Fr. in vier Jahren auf 175 Mio. Franken. Aufgrund Fachkräftemangels und langer Lieferfristen führe dies bloss zu mehr Pfusch im Bau und zum Import von Manpower aus anderen Kantonen oder Ländern wie der Slowakei. Der geplante massive Griff in öffentliche Kassen werde sich deshalb als Bumerang für das lokale Gewerbe erweisen.

Ferner wolle der Regierungsrat eine Neuauflage der Teilrevision Energiegesetz. Doch sie frage sich, was es denn kantonal noch zu regeln gebe, wenn der Bund sich anschicke, im Energiebereich stets neue Vorschriften zu erlassen.

Glarner rief in Erinnerung, dass die Politik die Bundesverfassung zunehmend missachte. Sehe doch Artikel 89 vor, dass für den Gebäudebereich die Kantone zuständig seien, nicht der Bund. Und für die Zurverfügungstellung von Energie habe die Energiewirtschaft zu sorgen, nicht die Haushalte beziehungsweise Wohneigentümer. Mit der Pflicht zur Stromproduktion setze sich

der Bund über die Bundesverfassung hinweg. Und zum leichtfertigen Gebrauch von Notrecht in Bundesbern sagte sie, die Erfahrung zeige, dass Notrecht bloss die Vorstufe sei für reguläres Recht. Was im Energiebereich ablaufe, sei absurd, das zeige der Bau der Notstromanlage in Birr, mit der notfalls mittels Öl Strom erzeugt werden solle, um Wärmepumpen zu betreiben.

Politischer Betriebsunfall

Glarner verwies auf die Parlamentswahlen im Herbst 2023 und 2024. Der HEV Aargau werde Wahlempfehlungen abgeben für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in Bern und in Aarau für die Belange von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern einsetzten. Das Kräfteverhältnis des Bundesparlaments als Folge der Wahlen vom Herbst 2019 müsse «ein Betriebsunfall» bleiben. Und ohne deutliche Korrekturen bei den Grossratswahlen 2024 gebe es auch in der Legislative des Kantons Aargau keine Mehrheiten mehr für hauseigentümerfreundliche Positionen.

Die nächste Generalversammlung des HEV Zofingen findet statt am Mittwoch, 8. Mai 2024

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Innovative Architektur

Der 32. Schweizer Solarpreis zeichnete einmal mehr hervorragende Projekte aus. Es zeigt sich, dass innovative Architekten und Bauherrschaften Gebäude bauen und sanieren, die den Weg in eine emissionsfreie Bauzukunft weisen.

Brigitte Müller, Redaktorin

Seit 1990 beteiligten sich 3955 Personen und Institutionen mit ihren Solaranlagen und Gebäuden am Schweizer Solarpreis. Im Jahr 2022 wurden von 64 eingereichten Bewerbungen insgesamt neun mit dem Schweizer Solarpreis ausgezeichnet: zwei mit dem «Norman Foster Solar Award», drei mit dem Plus-Energie-Bau-Solarpreis, eine mit dem HEV-Sondersolarpreis, eine mit dem Innovationspreis des Hightech Zentrums Aargau. Zusätzlich wurden zehn PEB-, zwei Norman-Foster- und vier Solarpreis-Diplome verliehen. Der 32. Schweizer Solarpreis wurde am 27. Oktober 2022 im Kultur- und Kongresszentrum in Aarau verliehen.

Energiekanton Aargau

Der Kanton Aargau ist ein wichtiger Energielieferant der Schweiz, denn jede dritte

Kilowattstunde Strom kommt aus dem Kanton Aargau. Die Wasserkraft trägt rund 14 Prozent zur gesamthaft produzierten Strommenge bei. Bei der Solarenergie mit einer Produktion von rund 190 Gigawattstunden pro Jahr ist der Aargau ebenfalls vorne mit dabei. Dies zeigt sich auch anhand der bisher 19 Plus-Energie-Bauten aus dem Kanton, die mit einem Solarpreis ausgezeichnet wurden. Der Kanton strebt eine Solaroffensive an, damit das grosse Potenzial von erneuerbaren Energien noch mehr genutzt wird. Dabei spielt die Baubranche eine Schlüsselrolle. Wie dies geschehen kann, zeigen drei ausgewählte Projekte, die der Schweizer Solarpreis im 2022 auszeichnete.

Siegerprojekt in Benzenschwil (AG) Den Schweizer Plus-Energie-Bau-Solarpreis 2022 erhielt das Minergie-P-Mehrgeneratio-

nenhaus in Benzenschwil (AG), das 2021 aus einem ehemaligen Einfamilienhaus (EFH) mit Einliegerwohnung entstand. Das futuristisch anmutende, mit Solarmodulen verkleidete Mehrfamilienhaus (MFH) ist ein faszinierendes Objekt. Die Architektur und seine vollständig solare Winterenergieversorgung überzeugten die Jury.

Das Wohnkonzept mit zwei Gemeinschaftsküchen ist modern und komfortabel ausgestaltet. Dank der sehr guten Dämmung, einer Wärmepumpe und einem 100’000 Liter Solartank verbrauchen die fünf Wohnungen 33’300 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a). Im Winter ist das MFH somit auf keine Fremdenergie für Warmwasser und Heizung angewiesen. Die perfekt integrierte ganzflächige 93 kW starke PV-Dachanlage liefert zusammen mit der 51 kWp-PV-Fassadenanlage rund

Das Siegerprojekt in Benzenschwil (AG) verfügt über eine eigene Energieversorgung von 296 Prozent.
Fotos: Schweizer Solarpreis 2022

98’600 kWh/a CO2-freien Solarstrom. Damit versorgt sie die Luft-Wasser-Wärmepumpe, welche die Wärme für Heizung und Warmwasser generiert. Das Gebäude verfügt über eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung. Die überschüssige Wärme wird im 100’000 Liter Solartank saisonal gespeichert. Die beiden komfortablen Gemeinschaftsküchen tragen ebenfalls zu einem effizienten Energieverbrauch bei. Das energetisch sanierte MFH verfügt somit während 365 Tagen über eine eigene Energieversorgung von 296 Prozent. Damit können jährlich 46 E-Autos emissionsfrei je 10’000 km fahren.

«Norman Foster Solar Award»

In Fahrwangen bewiesen clevere Architekten, innovative KMUs und weitblickende Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wie sich ein grösserer, klimabelastender Wohnblock dank einer vorausschauenden Sanierung in ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit Solarstromüberschüssen verwandelt. Am 1974 erstellten Sieben-Familienhaus wird ersichtlich, dass bei der Sanierung von MFH zwei Faktoren für einen wegweisenden CO2-freien Städtebau entscheidend sind: erstens der Minergie-P- Baustandard

und zweitens die ganzflächige solare Dachund die soweit nötige Fassadennutzung. Diese wegweisende Sanierung gewinnt den «Norman Foster Solar Award» 2022.

Die Minergie-P-Sanierung verpasst dem Gebäude an der Schnittstelle zwischen Dorf und Landwirtschaftszone ein modernes Aussehen, ohne dessen Charakter zu verändern. Der bisherige jährliche Gesamtenergiebedarf sank von 137’700 kWh/a um 82 Prozent auf 24’700 kWh/a und reduziert die CO2-Emissionen um 49 Tonnen. Die perfekt in die Gebäudehülle integrierte PVAnlage generiert zusammen mit den PVBalkonbrüstungen jährlich 78’000 kWh/a Solarstrom. Das nun gut gedämmte MFH benötigt im Winterhalbjahr 13’500 kWh und deckt mit 21’200 kWh gut 157 Prozent des Wintergesamtbedarfs. Es erzielt somit einen Überschuss an Strom von 7750 kWh. In den kältesten Monaten (November bis Januar) verbraucht es 7500 kWh, erzeugt aber «nur» 6600 kWh. In dieser Zeit fehlen somit 900 kWh. Mit dem Winterstromüberschuss von 7750 kWh/a können die fehlenden 900 kWh noch im Winterhalbjahr achtfach überkompensiert werden. Die emotional hochgespielte «Winterstromlü-

cke» verkommt zur kleinen Zwei-WochenDelle: Vor der Sanierung verbrauchte das MFH im November, Dezember und Januar rund 75’000 kWh: Im Vergleich dazu sind die fehlenden 900 kWh während dieser drei kältesten Monaten 83-mal tiefer.

Wird der überschüssige Solarstrom von 53’300 kWh/a künftig dazu genutzt, 35 E-Autos zu versorgen und somit 35 Autos mit Verbrennungsmotoren zu ersetzen, verbessert sich die Klimabilanz erheblich. Neben der erwähnten Reduktion der Gebäudeemission von 49 Tonnen kann der Verkehrssektor nochmals rund 84 Tonnen CO2-Emissionen einsparen, was eine Einsparung von insgesamt rund 133 Tonnen CO2-Emissionen ergeben würde. Diese MFH-Sanierung ist ein hervorragendes Beispiel für künftige Renovationen von Hunderttausend ähnlichen Wohnungsbauten.

HEV-Sondersolarpreis 2022

Die Sanierung des Doppeleinfamilienhauses am westlichen Dorfrand von Appenzell (AI) zeigt vorbildlich auf, wie Bauten aus

Fortsetzung Seite 39

Das sanierte MFH in Fahrwangen (AG) benötigt noch 24’700 kWh/a. Der Gesamtenergiebedarf sank um 82 Prozent.

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AEW Energie AG

Die Holzstrukturen der solaraktiven Fassadenelemente schaffen einen Kontrast zu den Solarmodulen.

den 1970er-Jahren energetisch optimiert werden können, ohne dabei ihren ursprünglichen Charakter zu verlieren. Der Kontrast des dunklen Daches mit der nicht ganzflächig integrierten PV-Anlage auf dem Dach und der hellen Holzfassade fügt sich harmonisch in das traditionelle Dorfbild ein. Das Gebäude wurde seit seiner Errichtung 1974 mehrfach umgenutzt und diente als Tierarztpraxis oder Wohnhaus mit Gästezimmern. Eine richtige Sanierung fand in dieser Zeit jedoch nicht statt. Es wurde lediglich pinselsaniert. So standen 2021 grössere Umbauarbeiten an. Bei der Sanierung wurde darauf geachtet, das Haus optisch und technisch zu modernisieren. Die in die Jahre gekommene Gebäudehülle wurde mit Steinwolle zusätzlich gedämmt und mit einer hinterlüfteten Holzschalung verkleidet. Eine Wärmepumpe mit Tiefenbohrung ersetzt die alte Ölheizung. Dank dieser Massnahmen sank der Gesamtenergiebedarf um 75 Prozent von 44’600 kWh/a auf 11’000 kWh/a. Die 17.8 kWp starke PV-Anlage auf der Dachsüdseite versorgt die beiden Haushalte mit jährlich rund 16’600 kWh/a CO2-freiem Solarstrom. Damit wird der Energiebedarf zu 151 Prozent gedeckt und gleichzeitig ein Solarstromüberschuss von jährlich 5600 kWh erzeugt. Mit diesem Überschuss an Solarstrom können drei E-Autos gut 10’000 km fahren. Während der Sanierung war das Thema Nachhaltigkeit wichtig, deshalb wurden ausgemusterte Bauteile, soweit möglich, wiederverwendet. Teile der Gartenplatten wurden so beispielsweise als Sockelabschluss wieder genutzt. Zudem legte die Familie Tropiano Sutter Wert darauf, dass lokale Unternehmen praktisch alle Bauarbeiten ausführen konnten. Für die gelungene Sanierung erhält das Doppeleinfamilienhaus Tropiano Sutter den HEV-Sondersolarpreis 2022.

In der umfangreichen Publikation zum 32. Schweizer Solarpreis werden weitere interessante Solarbauprojekte ausführlich vorgestellt. Sie ist entweder via Bestellung oder als PDF-Download erhältlich.

Weitere Informationen www.solaragentur.ch

Dach und Fassade des MFH in Fahrwangen produzieren jährlich 78’000 kWh Solarstrom.
Fotos: Schweizer Solarpreis 2022
HEV-Sondersolarpreis: Die 17.8 kWp starke PV-Anlage produziert rund 16’600 kWh/a.

Mit der Sonne bauen

Ein interessanter Neubau in Poschiavo gewinnt einen Solarpreis und erhält den Innovationspreis des Hightech Zentrums Aargau, weil es vor allem im Winter mehr Energie produziert, als verbraucht.

Am nördlichen Dorfrand von Poschiavo steht ein Neubau, der 2022 einen Solarpreis als Plus-Energie-Haus gewann. Wie die Architektin des Hauses, Nadia Vontobel, erklärte, wurden Gestaltung, Nachhaltigkeit, Energiegewinnung und -effizienz sehr früh thematisiert und bereits in der Entwurfsphase gesamtheitlich berücksichtigt. Laut Jury «ist bei diesem Bauprojekt das Zusammenspiel von Architektur, Technologie und dem Leitsatz mit der Sonne zu bauen, ausserordentlich gut gelungen, bravo!».

Gestalterische Qualität

Das Haus umfasst zwei trennbare Wohnteile. Der Zugang zum Haus liegt auf der Nordseite. Über zwei Treppen gelangt man zu den beiden Etagen, in das Dachgeschoss über eine Leiter. Das Haus ist unterkellert. Die Wohnräume und Zimmer sind nach Süden ausgerichtet und durch die Fenster kann man die freie Sicht ins Tal von Poschiavo geniessen.

Die Aussenwände und Decken des Hauses sind massiv und aus Beton. Die Dämmung ist lückenlos, vom Dach über die hölzernen Fenster bis hin zu den Wänden. Die massiven Wände und Decken dienen gleichzeitig als Speichermasse, was bedeutet, dass nur wenig Heizenergie nötig ist. Diese Eigenschaften sind typische Merkmale für ein Passivhaus. Die Fenster lassen eine passive Sonnennutzung zu. Der Innenausbau ist modern und komfortabel.

Rundherum Energiegewinnung

Auffällig ist die dunkle, braune und anthrazitfarbene Fassade. Grund dafür ist die in der gesamten Fassade und dem ganzen Dach integrierte PV-Anlage. Alle Flächen dieser Anlage sind aktiv und optimiert. Sie alle tragen zur Energiegewinnung bei.

Für die Stromproduktion muss die PV-Anlage auf der Nordseite optimal ausgerichtet sein.

Das gilt im Besonderen für die Nordfassade und die steile Nordseite des Daches. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, damit im Winter und in der Übergangszeit die Stromproduktion hoch genug ist. Dabei ist es wichtig, dass die Ausrichtung des Gebäudes, die Neigung des Daches, die Fenster und Einschnitte im Bauvolumen optimal auf die kalte Jahreszeit ausgerichtet sind. Das ermöglicht, dass das Haus in den kältesten Monaten des Jahres viel CO2-freien Strom erzeugen und sich selber versorgen kann. Beim Neubau in Poschiavo beträgt die Versorgung mit Winterstrom stattliche 395 Prozent.

Interessant und europaweit wegweisend an diesem Minergie-P-Gebäude ist, dass die Überproduktion an Solarstrom während der kältesten Monate (November bis Januar) mit 7953 kWh den gesamten Energieverbrauch des Hauses in Höhe von 2780 kWh zu mehr als 285 Prozent zu decken vermag.

Geringer Energieverbrauch

Dank der Minergie-Plus-Bauweise benötigt das Haus jährlich nur 7400 kWh Energie. Die clevere, in die Fassade integrierte PV-Anlage produziert rund 45’000 kWh pro Jahr. Die Installation auf dem Dach liefert nochmals 33,9 kWp. Zusammengezählt bringen die Anlagen eine Leistung von 65,6 kWp. Im Jahr beträgt der Überschuss an Solarstrom, den das Haus produziert, rund 37’600 kWh. Das stellt eine Eigen-Energieversorgung von 609 Prozent dar.

Der überschüssige Solarstrom wird ins Netz eingespeist und würde genügen, um 25 Elektrofahrzeugen im Jahr 10’000 km emissionsfreie Fahrt zu ermöglichen.

Das ausgeklügelte Gebäude in Poschiavo ist ein stichhaltiger Beweis dafür, dass ein perfektes Zusammenwirken von moderner Architektur und der umfassenden Nutzung der Sonnenenergie möglich ist.

Weitere Informationen www.solaragentur.ch > solarpreis

Das Mehrfamilienhaus in Poschiavo erzielt einen Stromüberschuss von rund 37’600 kWh im Jahr.
Fassade und Dach des Mehrfamilienhauses sind vollständig mit einer PV-Anlage ausgestattet.

Beim Hausbau die Vollkosten beachten

Ist nachhaltiges Bauen teuer? Dieser Frage sind Claudia Taumberger und Lukas Müller in ihrer Masterarbeit an der Ostschweizer Fachhochschule OST nachgegangen. Sie stellten fest, dass sich die Baubranche zu sehr auf die Erstellungskosten fokussiert, obwohl sich Mehrinvestitionen in spezifische Fassadentypen und Heizsysteme auf längere Sicht bezahlt machen.

Brigitte Müller, Redaktorin

Rund ein Viertel des CO2-Verbrauchs in der Schweiz geht auf Immobilien zurück. Nachhaltigkeit ist inzwischen auch in der Baubranche ein allgegenwärtiges Schlagwort. Deshalb setzen sich Bauherrschaften, Generalunternehmungen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vermehrt mit dem Thema auseinander. Dennoch schrecken viele vor vermeintlichen Mehrkosten zurück. Aber ist ein nachhaltiges Gebäude im Vergleich zu einem Bau, der lediglich die minimalen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wirklich teurer?

Oder können gewisse Elemente wie beispielsweise spezifische Fassadentypen oder Heizsysteme finanziell sogar Vorteile bringen, selbst wenn diese einen höheren Anschaffungspreis haben?

Vier Szenarien berechnet

Mit ihrer Masterarbeit zeigen Claudia Taumberger und Lukas Müller auf, welche

Investitionen sich auf längere Sicht lohnen. «Viele wollen heute nachhaltig bauen, wissen aber nicht, mit welcher Methode und welchem Mitteleinsatz sie das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erreichen können», so die Absolventin und der Absolvent des Master of Advanced Studies (MAS) in Real Estate Management.

Am Beispiel eines Doppeleinfamilienhauses im Kanton Thurgau haben Taumberger und Müller vier mögliche Szenarien berechnet. In diesen variieren Heizsysteme und Fassadentypen. Jedes Szenario unterzogen sie einer Vollkostenbetrachtung. Diese umfasst nicht nur die Erstellungskosten, sondern auch die jährlichen Energiekosten und die Lebensdauer der einzelnen Bauteile. Dabei stellten sie unter anderem fest, dass es sich langfristig auszahlt, in eine kostenintensivere Fassade mit längerer Lebensdauer und stärkerer Dämmung zu investieren. Dasselbe gilt für eine ErdsondenWärmepumpe. Diese punktet ebenfalls mit

ihrer Langlebigkeit und verursacht zudem deutlich geringere jährliche Energiekosten als beispielsweise eine Gasheizung.

Günstig bauen kann mehr kosten

Die Hypothese der Masterarbeit lautete, dass sich Bauherren bei den Überlegungen für nachhaltige Investitionen bei einem Neubau zu stark auf die Erstellungskosten konzentrieren und dabei die zukünftigen Nutzungskosten und die Lebensdauer nicht beachten. Die Berechnungen der Masterarbeit bestätigten dies. Denn es kristallisierte sich heraus, dass ein möglichst günstig gebautes Haus im Nachhinein mehr Kosten nach sich ziehen kann – sei es durch den höheren Energieverbrauch oder einzelne Bauteile, die schneller ausgewechselt werden müssen. Dies ist bei einer nachhaltigen Bauweise weniger der Fall. Das Szenario «Nachhaltiger Energieträger» mit der Erdsonden-Wärmepumpe und dem Fassadentyp «Zweischalenmauerwerk» schnitt bei der Analyse dann auch

TREPPENLIFTE

Anfängliche Mehrinvestitionen in spezifische Fassadentypen und Heizsysteme zahlen sich auf längere Sicht aus.

am besten ab. Zwar betrugen die Kosten anfangs rund 40’000 Franken mehr als beim Szenario «Basic», das dem gesetzli

zu können», erklären Claudia Taumberger und Lukas Müller. Die beiden setzen sich in ihrem Berufsalltag regelmässig mit ent

ist Projektleiter Hochbau. «In der Baubranche wird das Thema Nachhaltigkeit durch die derzeitige Verknappung von Rohstoffen

Cleverer Ausbau von Wohnraum mit Holz

Der Baustoff Holz eignet sich hervorragend für Erweiterungsbauten an bestehenden Gebäuden. Die Vorteile des Holzbaus sind ein geringer Zeitbedarf für die Montage, die leichte und trockene Bauart sowie eine kurzzeitige, beschränkte Baustellenlogistik.

Der neue Immobilienbericht 2023 der Raiffeisengruppe zeigt auf, dass die Zahl der zur Vermietung und zum Verkauf ausgeschriebenen Wohnungen weiter sinkt. Die Nachfrage hingegen übersteigt das Angebot deutlich. Die Anzahl leerer Wohnung wird in der Schweiz weiter zurückgehen. Jedoch ist die Situation in Städten und auf dem Land sehr unterschiedlich. Während in ländlichen Gegenden genügend Wohnraum oder Bauland vorhanden sind, sind die Möglichkeiten für Neubauten in den Städten ausgereizt und freie Wohnungen sind Mangelware oder (fast) nicht mehr bezahlbar. Trotz dieser Tatsachen wird in der Schweiz im internationalen Vergleich wenig gebaut. Im Jahr 2021 wurden im Vergleich mit dem gesamten Wohnungsbestand weniger als ein Prozent neue Baubewilligungen erteilt. Gründe dafür sind knapp gewordenes Bauland und die zöger-

liche Bereitschaft zu verdichtetem Bauen, welches meist durch eine Flut von Einsprachen verzögert oder gar verunmöglicht wird. Zwar sprachen sich in einer Umfrage viele Leute für eine Verdichtung aus. Soll diese jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft geschehen, sind viele dagegen und machen eine Einsprache.

Vorausschauend planen

Von den in der Stadt Zürich in den letzten sechs Jahren entstandenen neuen Wohnungen wurde eine von sechs Wohnungen im Rahmen eines Umbauprojektes realisiert. Seit 2014 macht das pro Jahr 200 zusätzliche Wohnungen. Die Möglichkeit, bei Umbauten zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, wird noch viel zu wenig genutzt. Meist werden alte Wohngebäude komplett abgerissen, um so Platz für Neubauten zu schaffen, die durch eine verdichtete Bauweise die Schaffung neuen Wohnraums ermöglichen. Ein Grund dafür ist, dass die

Baubranche in den letzten Jahren der Meinung war, dass es mit Neubauten einfacher ist, Wohnraum zu verdichten und gleichzeitig die Energieeffizienz zu steigern. Das stimmt jedoch nur dann, wenn man die graue Energie, welche durch den Abriss eines bestehenden Gebäudes entsteht, nicht in die gesamte Energiebilanz miteinrechnet. Eine Entsorgung von Baumaterial ist klimatechnisch gesehen immer schlechter als eine Wiederverwendung. Denn wenn Gebäulichkeiten nachhaltig sein sollen, ist die Langlebigkeit von grosser Bedeutung. Bevor man im Rahmen eines Umbaus an die Erweiterung eines Gebäudes denkt, um dadurch mehr Wohnungen zu schaffen, muss man ein solches Vorhaben gründlich planen und sich mit dafür spezialisierten Architekturbüros an einen Tisch setzen. Sie können das Potenzial für ein Bauen ohne Land gut abschätzen. Sie wissen, ob die bestehende Bausubstanz es überhaupt zulässt, das Gebäude weiterzuentwickeln und

So zeigt sich die fertiggestellte Aufstockung im Zürcher Seefeld.

zu verdichten. Zudem ist abzuklären, welche Möglichkeiten das Baurecht der Stadt oder der Gemeinde bietet. Vielleicht ist die Ausnutzungsziffer bereits ausgereizt. Meist ist es vorteilhaft, die benachbarten Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer rechtzeitig zu informieren, damit Einsprachen vermieden werden können.

Holzbau hat viele Vorteile

Egal ob ein Neubau oder die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes als Lösung infrage kommt: Als Baustoff Holz zu wählen, macht Sinn. Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, muss Bauen klimaneutraler werden. Der Baustoff Holz erfüllt viele Voraussetzungen dafür. Holz generiert wenig graue Energie, kann langfristig CO2 speichern und lässt sich im Sinne der Kreislaufwirtschaft teilweise wiederverwerten.

Vor allem für Erweiterungsbauten ist der Werkstoff Holz ideal. Die Holzelemente werden meist in einer Werkhalle präzise vorfabriziert und sind deshalb vor Ort in kurzer Zeit montiert. Dies und die trockene Bauweise ermöglichen eine einfache Baustellenlogistik. Das bestehende Gebäude bleibt im Optimalfall unangetastet und kann ohne Unterbruch weiter genutzt werden. Erfährt das Gebäude eine Erweiterung durch eine Aufstockung, ist Holz ebenfalls von Vorteil, denn es ist leichter als Mauerwerk. Das ist für die Statik des bestehenden Gebäudes ein wichtiger Faktor. Muss die Stabilität des Hauses verstärkt werden, ist das mit grossen Kosten verbunden. Bestehen die Aufbauten aus Holzelementen, kann man das Gebäude vielleicht sogar um mehrere Stockwerke erhöhen.

Bezüglich der energieeffizienten Dämmung bietet der Holzelementbau weitere Vorteile: Beim Holzelementbau befindet sich das Dämmmaterial im Innern des Holzrahmens, so wird mehr Wohnfläche gewonnen. Besteht eine Gebäudehülle aus Beton oder Mauerwerk, kann die Dämmung nur entweder aussen oder innen befestigt sein, damit die energetischen Vorschriften erfüllt sind und die Energiekosten tragbar bleiben. Da die Aussenmasse bestehender Gebäude gemäss Bauvorschrift oft nicht verändert

werden dürfen, muss die Dämmung innen Platz finden. Dadurch verringert sich die Wohnfläche.

Holzhülle

Wie Beispiele zeigen, wird die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes deutlich verbessert, wenn man bei einer Sanierung der Gebäudehülle Holzelemente verwendet. Es ist möglich, eine ungenügend gedämmte Gebäudehülle mit Holzelementen zu ummanteln, damit die Energieeffizienz sich verbessert oder eine vorgehängte Fassade, die energetisch nicht mehr genügt, durch Holzelemente zu ersetzen. Bei älteren Gebäuden sind im Bereich von Balkonen häufig Wärmebrücken vorhanden, die zu Energieverlusten führen. Solche Balkone

kann man abreissen und durch hölzerne Vorbauten ersetzen. So wird die Gebäudehülle energieeffizient und man kann den Aufenthalt auf dem Balkon ruhigen Gewissens wieder geniessen.

Wertvermehrung

Im Zürcher Seefeld-Quartier existiert ein gutes Beispiel für eine gelungene Aufstockung. Das Mehrfamilienhaus mit Baujahr um 1930 wurde vollständig saniert und um ein zusätzliches Stockwerk erhöht. Die Bauzeit für die Aufstockung aus Holzelementen betrug nur einen Monat. So entstanden zusätzlich vier Wohnungen mit zweieinhalb bis viereinhalb Zimmern.

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Neuer Wohnraum an bester Lage in kurzer Zeit durch eine Aufstockung wie hier im Zürcher Seefeld.
Fotos: Dideco AG

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So sah das Haus mit Tankstelle in Zürich-Wollishofen vor der Sanierung und Aufstockung aus.

Durch die Holzaufstockung entstanden beim Haus in Zürich-Wollishofen drei zusätzliche Wohnungen.

Durch die Vorteile des Holzbaus hinsichtlich Geschwindigkeit und Statik konnte und kann die Eigentümerin bezüglich der Rendite von dieser Aufstockung klar profitieren.

Fotos: Häring AG, Eiken

Ein anderes gelungenes Beispiel ist ein Gebäude in Zürich-Wollishofen. Es wurde um 1950 erbaut. Im Rahmen einer Gesamtsanierung liess die Eigentümerschaft die bestehenden fünf Wohnungen vollständig erneuern und modernisieren. So erhielten die Wohnungen eine Bodenheizung, was den Wohnkomfort deutlich erhöht. Auf der Rückseite des Gebäudes liessen die Eigentümer grosse Balkone anbauen. Durch die neue Aussendämmung ist das Gebäude in Sachen Energieeffizienz ebenfalls auf dem neuesten Stand. Während der Sanierung schuf die Eigentümerschaft zusätzlichen Wohnraum, indem sie ein ganzes Obergeschoss und darüber noch eine Attikawohnung im Holzelementbau errichten liess.

Zürich liefert noch ein drittes aktuelles Beispiel, wie einer Pressemitteilung von Lignum zu entnehmen ist. Das Haus steht ebenfalls in Zürich-Wollishofen. Der Backsteinbau aus den 1930er-Jahren erhielt neue Fenster und eine neue Aussendämmung. Gleichzeitig wurde das Gebäude mit einer zusätzlichen zweigeschossigen Attikawohnung aufgestockt. Dieser Holzelementbau entspricht den höchsten Standards bezüglich Energieeffizienz und war nach zwei Tagen aufgebaut. Die Holzkonstruktion des Aufbaus machte es möglich, dem gesamten Gebäude ein architektonisch stimmiges Aussehen zu verleihen. Dafür setzte der Architekt am bestehenden und am neuen Aufbau eine hinterlüftete Fassade mit einer Unterkonstruktion aus Holz ein. Dadurch entstand eine gelungene Kombination von Alt und Neu, wodurch das gesamte Gebäude viel energieeffizienter ist. Der Holzbau ist für Hausaufstockungen und -sanierungen ein sehr starkes Instrument, um Energie zu sparen und zusätzlichen Wohnraum ohne Landverbrauch zu schaffen.

Weitere Informationen www.lignum.ch

Gibt es Grenzwerte für Baulärm?

Wer seinen Arbeitsplatz in der Nähe einer Baustelle hat, weiss, wie sehr Baulärm das konzentrierte Arbeiten erschwert, ja manchmal fast verunmöglicht. Das führt zur Frage, was für Bestimmungen bezüglich Lärm auf Baustellen einzuhalten sind, damit die Umgebung in Zeiten von Homeoffice nicht dauerhaft darunter zu leiden hat.

Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für den Lärmschutz bei ortsfesten Anlagen zuständig. Dasselbe gilt für bewegliche Geräte und Maschinen (§ 30 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern, EG Umweltrecht, EG UWR). Dass die Gemeinden für den Baulärm zuständig sind, macht durchaus Sinn. Die Gemeinden sind am besten über die lokalen Baustellen informiert und kennen die Verhältnisse vor Ort. Kommen aus der Umgebung einer Baustelle Reklamationen wegen des Lärms, können die zuständigen Personen der Gemeinde schneller einen Augenschein und eine Hörprobe bei der betreffenden Baustelle nehmen. Gleichzeitig ist die Gemeinde die zuständige Behörde, um Baugesuche zu beurteilen und sie hat im Rahmen der Baubewilligung die Möglichkeit, Auflagen bezüglich Baulärm zu machen.

Richtlinie das Bafu

Die meisten Baustellen liegen in der Schweiz in dicht besiedelten Gebieten. Bauherrschaften und die zuständigen Behörden müssen Massnahmen treffen, um den Lärm während der Bauzeit so weit wie möglich zu mindern. Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes legt fest, dass das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms vorgeben kann. Die Baulärm-Richtlinie des Bafu zeigt auf, welche konkreten Massnahmen man dagegen ergreifen kann. Diese Richtlinie legt jedoch keine Grenzwerte fest. Als Grund dafür gibt das Bafu an, dass der Bereich Baulärm zu komplex sei und Grenzwerte daher nicht sinnvoll seien. Die Richtlinie enthält jedoch eine Liste mit Massnahmen, die je

nach Situation überprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Zu den Kriterien zur Lagebeurteilung gehören die Örtlichkeit sowie die Art und Dauer der Arbeiten. Die Richtlinie zum Thema Baulärm ist auf der Website des Bafu zum Herunterladen verfügbar.

Massnahmen sind abgestuft Grundlage für die Beurteilung von Baulärm ist das Ausmass der zu erwartenden Störungen. Die Einteilung umfasst drei Gebiete: Bauarbeiten, lärmintensive Bauarbeiten und Bautransporte. Für die ersten beiden Gebiete gibt es drei Stufen: A, B und C, wobei C die höchsten Anforderungen verlangt. Bei den Bautransporten gibt es lediglich die Stufen A und B. Je nachdem, wie diese Diagnose der vorgesehenen

Es gibt Richtlinien bezüglich Baulärm, die einzuhalten sind.

Arbeiten sowie der Situation vor Ort ausfällt, kommen bestimmte Massnahmen infrage.

Die Definition des Bereichs Bauarbeiten umfasst alle Tätigkeiten innerhalb der Baustelle, die zum Errichten oder zur Veränderung eines Bauwerkes nötig sind. Unter lärmintensive Bauarbeiten fallen beispielsweise das Arbeiten mit einer Ramme, Sprengarbeiten, der Einsatz von Schlagbohrern oder Werkzeug zum Setzen von Bolzen. Generell sind Massnahmen gefordert, wenn lärmintensives Schlagen zu den Arbeiten gehört, also auch wenn eine Baggerschaufel zum Lösen von festgeklebtem Material immer wieder angeschlagen wird oder Abbrucharbeiten mit Bohr-, Druckluft- oder Hydraulikgeräten zu machen

Unter lärmintensive Bauarbeiten fällt das Arbeiten mit lauten Maschinen.

sind. Weiter gehören Arbeiten mit Kettenund Kreissägen dazu sowie das Arbeiten mit Fräsen oder Hochdruckreinigern.

Die meisten Baustellen befinden sich in der Nähe von Wohn- oder Mischzonen und fallen deshalb in die Bereiche II und III der Lärmempfindlichkeitsstufen. Dauern die Bauarbeiten länger als acht Wochen oder die lärmintensiven Bauarbeiten länger als eine Woche, gilt für das eine wie das andere normalerweise die Massnahmenstufe B. Dabei spielen die Anzahl Fahrten pro Woche sowie der Strassentyp eine Rolle. Die Richtlinie unterscheidet zwischen den Erschliessungs-, Sammel- und Hauptverkehrsstrassen. Hier gilt in der Regel die Massnahmenstufe A.

Arbeits- und Ruhezeiten

Viele gehen davon aus, dass die Arbeitszeiten auf Baustellen dem Polizeireglement entsprechen. Darin sind Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr vorgeschrieben. Das ist jedoch nicht so. Die Baulärm-Richtlinie legt fest, dass für alle drei Massnahmenstufen (A, B und C) die Arbeitszeit auf weniger empfindliche Zeiten beschränkt werden soll: in der Regel von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, in Ausnahmefällen bis 19 Uhr. In der Massnahmenstufe A sind die lärmintensiven Bauarbeiten auf neun Stunden beschränkt, in der Massnahmenstufe B auf acht Stunden mit einer Stunde mehr Ruhezeit über den Mittag (12 bis 14 Uhr), in der Massnahmenstufe C auf sieben Stunden, mit Arbeitsbeginn am Morgen erst um 8 Uhr. Fallen Bauarbeiten zu anderen Zeiten oder an Sonn- und allgemeinen Feiertagen an, müssen zwingende Gründe vorliegen, um diese in Zeiten mit erhöhtem Ruheanspruch durchführen zu dürfen.

Betroffene informieren

Wichtig ist, dass die Bauherrschaft oder die beauftragte Baufirma die Betroffenen vor Baubeginn über den Verlauf der Arbeiten und deren Lärmintensität sowie die geplanten Lärmschutzmassnahmen schriftlich informiert. Es zeugt von Entgegenkommen, wenn gleichzeitig eine Anlaufstelle definiert ist, an die Betroffene sich wenden können,

wenn sich Probleme ergeben. So wissen Anwohnerinnen und Anwohner bereits vor dem Beginn der Arbeiten, wie lange sie mit welchen Störungen zu rechnen haben und können sich darauf einstellen. Einige vermeidbare Probleme durch Baulärm können die Beteiligten auf diese Weise manchmal

schon im Vorfeld einfach aus der Welt schaffen.

Bauplanung für Lärmschutz entscheidend Für einen wirksamen Schutz der Umgebung vor Baulärm ist dieser bereits bei der Planung und Projektierung miteinzubeziehen. So ermöglicht das Erstellen eines Lärmschutzkonzeptes in der Planungs- und Baubewilligungsphase den Behörden, welche die Baubewilligung erteilen, wirkungsvolle Schutzmassnahmen zu verlangen. Zudem ist eine optimale Organisationsplanung der Baustelle sinnvoll, da bereits im Vorfeld klar definiert werden kann, welches die Transportwege sind, wo Plätze zum Ablagern von Material vorhanden und wo Abschirmungen gegen Lärm nötig sind. Eine weitere Massnahme ist die Wahl von Baumethoden und Geräten, die möglichst leise arbeiten.

Wer wegen übermässigen Baulärms klagen will, muss sich in der Regel zuerst an die Bauleitung wenden. Wenn dies nicht hilft, ist ein Gang zur Gemeindepolizei der nächste Schritt.

Weitere Informationen

www.ag.ch/lärm > Baulärm www.bafu.admin.ch > Themen: Lärm > Vollzugshilfen > Baulärmrichtlinie

Ein Lärmschutzkonzept ist eine wirkungsvolle Schutzmassnahme bei grösseren Bauvorhaben.

Foto: stock.adobe.com/matho
Die Wahl von leisen Baumethoden und Maschinen verringert den Baustellenlärm.

Kleine Teilchen – grosser Ärger

Meist ist er erst sichtbar, wenn es schon zu spät ist: Beim Bauen und Umbauen entsteht Staub, der ohne richtige Vorkehrungen den Weg in kleinste Ritzen findet. Firmen und Fachleute, die ihre Verantwortung auf dem Bau ganzheitlich wahrnehmen, leisten ihren Beitrag für sauberes und staubfreies Arbeiten auf Baustellen.

In der Schweiz gibt es gesetzliche Vorgaben, die wegweisend für reine Luft auf Baustellen sind. Die Vorschriften sind im internationalen Vergleich streng und erfassen auch allgemeine Aspekte der Lufthygiene und Spezialthemen wie Partikelfilter-Systeme. Dies alles sind verbindliche Vorgaben, die leider in der Praxis nicht immer optimal umgesetzt werden. Weil Massnahmen der Lufthygiene beim Bauen vermeintlich nur kosten? Auf den ersten Blick mag dies so erscheinen. Wer als Bauunternehmer längerfristig denkt und

gesundheitliche Aspekte miteinbezieht, kann nachweislich Kosten sparen und schützt vor allem seine Mitarbeitenden mit einer gezielten Prävention.

Am meisten Staub entsteht bei Tätigkeiten wie Schleifen, Fräsen, Bohren, Strahlen, Abbauen und Brechen. Diese staubintensiven Arbeiten fallen nicht nur auf Baustellen an, sie sind auch bei Boden-, Küchen- und Badsanierungen – zum Beispiel beim Wegspitzen von Platten und Plättli – eine unangenehme Tatsache. Bei diesen Arbeiten ist es umso wichtiger, von Beginn an die Staubquellen zu

erkennen und Emissionen zu vermeiden. Das gilt insbesondere auch für Asbest.

Gefahr durch Asbest

Seit 1990 sind asbesthaltige Produkte in der Schweiz verboten. An und in Gebäuden sind jedoch noch immer viele Baumaterialien vorhanden, in denen Asbest enthalten ist. Jeder Hand- und Heimwerker muss sich der damit verbundenen Gesundheitsgefahren bewusst sein, denn eingeatmete Asbestfasern gefährden die Gesundheit. Gerade bei Sanierungen von älteren Immobilien sollte genau hingeschaut werden. Deshalb wird dringend empfohlen, bei Umbau- und Renovationsarbeiten frühzeitig eine Asbestgefährdung abzuklären und bei Bedarf unbedingt einen Experten beizuziehen. Für Firmen besteht eine Ermittlungspflicht. Auf der Internetseite der Suva sind lebenswichtige Regeln für verschiedene Baubereiche und Berufe detailliert aufgelistet. Es ist auch für Heimwerker ratsam, diese zu konsultieren, um sich und andere bei Sanierungsarbeiten zu schützen. Ebenfalls auf der Internetseite der Suva ist eine Seite mit Spezialfirmen abrufbar, die eine Asbestsanierung durchführen dürfen.

Wenig Staub beim Sanieren Ist kein Asbest vorhanden, fühlen sich echte Profis verpflichtet, bei den Staubquellen anzusetzen, diese zu eliminieren und mit modernen Maschinen, Werkzeugen und Accessoires Staub zu verhindern. Denn staubfreies und sauberes Arbeiten ist für verantwortungsvolle Unternehmer die beste Werbung für weitere Aufträge. Bei Sanierungsarbeiten schafft sich ein fachlich kompetenter Handwerker einen durch Plastikbahnen abgeschotteten Arbeitsbereich, in dem er durch eine Lüftung einen Unterdruck erzeugt, damit kein Staub nach draussen gelangen

Staubschutzwand mit Klapptüre und Zugang für Luftreiniger.

auf Kleinbaustellen ein absolutes Muss: Schutz der Gesundheit und der Umgebung.

kann. Meist kommen auch Maschinen zum Einsatz, die mit einer Absauganlage ausgestattet sind, die den entstehenden Staub direkt in einen dichten Behälter ableitet, dessen Inhalt später gesetzeskonform entsorgt wird. Staubfreies Arbeiten auf Baustellen ist zudem betreffend Sicherheit und gesundheitliche Prävention am Arbeitsplatz dringend gefordert.

Die wichtigsten Massnahmen

• Staubschutz-Abtrennungen: Zur guten Vorbereitung gehört, Staubemissionen vollkommen einzuschränken. Mit wenigen Handgriffen lassen sich innert zehn Minuten Staubschutzwände und Staubschutztüren einrichten. Clevere Handwerkerinnen und Handwerker wählen zudem die richtigen Accessoires wie Überziehschuhe, Abdeckfolien, Staubschutzanzug.

• Vorarbeiten: Wasser ist eine grosse Hilfe beim Vermeiden von Staub, sowohl drin-

nen wie draussen. Denn bei Spitzarbeiten entsteht eine Staubentwicklung, die rasch das Zehnfache des gesundheitserträglichen Werts übersteigt.

• Saubere Luft dank Luftreiniger: Die Luft zirkuliert durch einen sehr effizienten Mikrofilter im Luftreinigungsgerät. Der in der Luft enthaltene gesundheitsgefährdende Staub wird aufgefangen und die Raumluft gereinigt. Am gefährlichsten sind die kleinsten, für das menschliche Auge unsichtbaren Partikel. Luftreiniger sind für das Abscheiden von Fein- und Gefahrenstaub bis zu einer minimalen Grösse von 0,3 Mikrometer geeignet. Das perfekte Resultat erhält man, indem man den zu bearbeitenden Raum auf das Minimum der Fläche reduziert, mit Staubschutzwänden abtrennt und einen Unterdruck erzeugt. Kleinste Partikel werden durch das ausgeklügelte Filtersystem «gezwungen» und die Luft so von Feinstaub gereinigt.

• Richtig absaugen: Schleifarbeiten verursachen extrem hohe Staubemissionen. Die Kombination, Schleifgerät mit passender Absaughaube, angeschlossen an ein Hochleistungspunktabsauggerät, reduziert die Staubentwicklung um ein Vielfaches. In Kombination mit einem Luftreiniger wird die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert.

Fachgeschäft in Sempach

Die Firma Rosset Technik bietet Unternehmen und Fachleuten eine umfassende Produktpalette an für das staubfreie Bauen –von der Beratung bei der Wahl der richtigen Maschinen und Werkzeuge bis hin zur Wartung und Pflege. Dazu gehören auf Wunsch eine Demonstration beim Kunden vor Ort oder Schulungen.

Weitere Informationen www.suva.ch > Asbest www.rosset-technik.ch

Auch
Fotos: Rosset Technik

Der Sommer kann kommen

Wenn es draussen wieder angenehm warm wird, sind Garten, Terrasse und Balkon auf jeden Fall die schönsten Erweiterungen unseres Wohnzimmers. Unter freiem Himmel lässt sich das Leben in vollen Zügen geniessen.

Gartenmöbel-Trends entdecken

An den Aussenbereich stellen wir dieselben Ansprüche wie an die Inneneinrichtung: Individuell, komfortabel und stilvoll soll er sein! Als Spezialistin für Gartenmöbel mit jahrelanger Erfahrung hat Denova eine umfängliche Kollektion an hochwertigen Gartenmöbeln, Sonnenschirmen, und Accessoires für ihre Kundinnen und Kunden zusammengestellt.

Gartenlounges, die Teakholz und Aluminium oder Edelstahl kombinieren, ermöglichen es, die Vorteile

der Materialien zu nutzen. Teakholz ist ein natürliches Material und verleiht der Gartenlounge ein wohliges Ambiente. Oder man lässt sich von den Lounges mit Kordelgeflecht inspirieren. Diese sind eine einzigartige

Kombination aus Komfort und Eleganz.

Individuelle Gestaltung

Dazu passen bequeme und wetterfeste Kissen, die bei jedem Wetter

Wie wird kalkhaltiges Wasser weicher?

ist

Zahlreiche Firmen bieten kalkgeplagten Hausbesitzerinnen und ­besitzern Entkalkungssysteme an. Die verschiedenen Systeme unterscheiden sich bezüglich ihrer Wirkung auf das Wasser.

Die Wirksamkeit physikalischer Geräte ist nach wie vor umstritten. Das Wasser wird nämlich grundsätzlich nicht weicher, wenn man den Kalk im Wasser belässt. Somit ist es nicht möglich, Waschmittel einzusparen. Das geht nur, wenn man die Härte reduziert.

Ionenaustausch auf Salzbasis Weicheres Wasser heisst, dass weniger Kalk darin vorhanden ist. Für die «Entkalkung» des Wassers gibt es keine bessere Methode als den Ionenaustausch auf Salzbasis. Wieso sonst hätten jede Geschirrspülmaschine und mittlerweile auch einige

Textilwaschmaschinen bereits einen kleinen Ionentauscher eingebaut?

Kaum relevant für Ernährung

Es ist bis jetzt nicht bekannt, dass jemand nach einem Umzug die Ernährung anpassen musste oder den Wohnort wegen zu geringer Wasserhärte gewechselt hat. Wenn dem so wäre, müssten alle Bewohner in Gebieten mit natürlich weichem Wasser, dazu gehören zum Beispiel die Alpenregion und der Tessin, ungesünder leben, als diejenigen im Mittelland. Wenn dem so wäre, würden diese Regionen quasi als unbewohnbar gelten.

Salz ist ein Naturprodukt Salz ist einer der wenigen natürlichen Bodenschätze der Schweiz. Mit Salz wird das Wasser weicher und man benötigt bis zu 50 Prozent weniger Wasch­ und Reinigungs­

draussen bleiben können. So kann man den Garten jederzeit stilvoll geniessen. Beliebt sind in diesem Jahr ausziehbare Tische mit Keramikplatten. Sie sind robust, stabil und leicht zu erweitern. Vor allem aber sind sie sehr pflegeleicht, da sie kratzfest sind und einfach mit einem feuchten Tuch gereinigt werden können. So vielfältig das Angebot, so umfassend der Service, den Denova ihren Kundinnen und Kunden bietet. Ob online oder bei einer persönlichen Beratung in einer der Filialen: Das Ziel ist es stets, individuelle und passende Lösungen zu finden.

denova living & design ag Dübendorf Megastore Hochbordstrasse 3 8600 Dübendorf Tel. 044 441 76 76

www.denova-gartenmoebel.ch

produkte, die wesentlich umweltschädigender sind als das natürliche Salz. Unter dem Strich ist eine Enthärtungsanlage deshalb umweltschonend und die Wirkung nicht mit einem physikalischen Gerät vergleichbar.

Das einzigartige Gefühl von wirklich weichem Wasser kann man bei Kalk­Master für 590 Franken (exkl. MwSt.) während eines Jahres ausgiebig testen und bezahlt nur die Kosten für den Einbau. Mehr Infos gibt es unter www.kalkmaster.ch/ probeabo.

Atlis AG

Schlössliweg 4

4500 Solothurn

Gratis-Hotline 0800 62 82 82 info@kalkmaster.ch

Die Gartenlounge Costa Rica kombiniert Aluminium mit Teakholz.
Foto:
Denova
Eine Enthärtungsanlage
die wirksamste Methode zur Kalkreduktion im Wasser.

Mit Können und Fingerspitzengefühl

Mit Brunner Küchen kann die Bauherrschaft auf ein Unternehmen mit 50 Jahren Erfahrung im Bau von Schreinerküchen zählen. Das ist ein grosser Vorteil, denn die baulichen Rahmenbedingungen sind bei einem Umbau eine Herausforderung. Renovationen und Umbauten erfordern Fingerspitzengefühl und Lust am Experimentieren.

Brunner Küchen ist die Spezialistin für kreative und innovative Küchenumbauten.

Hauseigene Produktion

Ein Plus einer Küche aus dem Hause Brunner ist, dass sie vom ersten Schritt der Planung bis zum letzten Schliff in der hauseigenen Produktion in Bettwil (AG) hergestellt wird.

So werden sämtliche Arbeitsschritte von den Mitarbeitern vor Ort durchgeführt. In den meisten Fällen werden die Platzverhältnisse und Voraussetzungen bei der Kundschaft vor Ort abgeklärt und erste Entwürfe erstellt. Dabei fliessen Ideen aus der langjährigen Erfahrung der Brunner-Kundenberater ein. In weiteren Gesprächen mit der Bauherrschaft verfeinert und entwickelt sich das Konzept, bis es den individuellen Ansprüchen der Kundschaft entspricht.

Planungssicherheit

Ein Umbau dauert von der Demontage der alten Küche bis zur Inbetriebnahme der neuen Küche im Schnitt etwa 14 Tage. Küchenmontagen werden ausschliesslich von den Profis der Firma Brunner Küchen ausgeführt. So stellt die Firma einerseits den Qualitätsanspruch sicher und kann andererseits unab-

Neue Risiken und neuer Schutz

Elektro- und Hybridfahrzeuge haben sich von Exoten zu festen Bestandteilen auf den Schweizer Strassen entwickelt. 2020 waren rund 28 Prozent aller neu zugelassenen Autos Elektro- und Hybridautos.

Ladestation und Batterie absichern

Beim Elektrofahrzeug ist die Batterie das Herzstück des Fahrzeugantriebs und benötigt deshalb besonderen Schutz. Versicherer wie Zurich haben auf den neuen Bedarf reagiert und bieten spezielle Batterie-Zusatzversicherungen im Rahmen der Autoversicherung an. Ebenso lassen sich private Ladestationen und Ladekabel absichern. Auch die Ladekarte oder Ladeapp kann man versichern lassen.

Selbstbehalt versichern

Ein weiterer Mobilitätstrend ist das Mieten und Teilen von Fahrzeugen.

Foto: zvg

hängig agieren. Dies gibt den Bauherrschaften Planungssicherheit –die bestätigten Termine sind verbindlich. Nach Absprache erstellt das Planungsteam ein Bauprogramm für die Koordination aller beteiligten Handwerker. So kann die Bauherrschaft während der Realisierung der neuen Traumküche auf einen Ansprechpartner zählen und wird zuverlässig betreut.

Kontakt für weitere Informationen: Daniela Meier, zuständig für Marketing, Kommunikation; Direktmail: d.meier@brunner-kuechen.ch.

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch

www.brunner-kuechen.ch

Zudem sind in der Schweiz mehrere Anbieter für Auto-Abos gegründet worden. Das Mieten und Teilen von Fahrzeugen kann eine gute Möglichkeit sein, den Mobilitätsbedarf flexibel abzudecken. Im Schadenfall drohen jedoch oft hohe Selbstbehalte. In den Standardverträgen sind verschiedene Kosten für Reparaturen oder Ersatz bei Schlüsselverlust häufig nicht abge-

deckt. Eine Versicherung für Mietund Sharingfahrzeuge schliesst diese Lücken und übernimmt den Selbstbehalt sowie allfällig vertraglich geschuldete Reparaturkosten.

Pannenschutz für E-Bikes

Moderne Mobilität findet auch auf zwei Rädern statt: E-Bikes boomen nach wie vor. Daraus ergeben sich

neue Risiken, die entsprechend abzusichern sind. Bei hochwertigen Elektrobikes lohnt es sich, Risiken wie Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl abzusichern. Bei Zurich gibt es eine spezielle Veloversicherung, die genau diese Risiken abdeckt und das weltweit. Optional lässt sie sich durch einen Pannenhilfe-Baustein ergänzen. Dieser bietet einen europaweiten Schutz mit der 24-Stunden-Pannenhilfe und kommt auch für weitere Kosten auf, die im Zusammenhang mit der Panne entstehen.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza

Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

www.zurich.ch/centolanza

Ein Küchenumbau erfordert Fingerspitzengefühl und Lust am Experimentieren.
Foto: Brunner Küchen
Die modernen Mobilitätsmodelle bergen neue Risiken, die es zu versichern gilt.

Den Garten sicher geniessen

Handlauf im zeitlosen Dekor: Anthrazitgrau mit aufgeschraubten Stützen

Endlich wieder Zeit im Garten verbringen, sei es, um sich um die geliebten Pflanzen zu kümmern oder einfach nur die lauen Sommerabende mit Freunden draussen zu geniessen. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass Gartenwege und

Treppen sicher begehbar sind. Das heisst, die Aussentreppen sind mit Handläufen ausgerüstet und bei Bedarf sogar mit Licht. Die Handläufe von Flexo sind handwarm und angenehm anzufassen, denn durch eine Ummantelung mit Laminat ist

der Handlauf wärmer als herkömmlicher Edelstahl.

Grosse Auswahl

Auch im Haus macht es Sinn, zu prüfen, ob auf den Treppen Sturzgefahr besteht. Ganz einfach und unkompliziert lässt sich nämlich an nahezu jeder Treppe ein Handlauf nachrüsten, um die Treppen sicher begehbar zu machen. Durch die grosse Vielfalt von über 50 verschiedenen Dekoren haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, den Handlauf passend zur Treppe oder zur Wohnungseinrichtung zu wählen.

Handläufe sind ein Schmuckstück für Haus und Garten und somit eine Wertsteigerung für eine Immobilie. Zudem sind sie ein unverzichtbares Hilfsmittel, um Treppenstürzen vorzubeugen, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Besu-

Modernes Design und leiser Betrieb

Die Wärmepumpe Ovum-Air-Cube von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Gerät, welches die Energie der Umgebungsluft zum Heizen oder Kühlen nutzt.

Hoher Wirkungsgrad

Die neuesten Modelle der ACPReihe werden mit dem klimaneutralen Kältemittel R290 betrieben. Mit dem guten Scop-Wert von 6,02 garantiert sie eine maximale Vorlauftemperatur bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.

Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies verhindert Korrosion und sichert einen langen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht die Ovum-Air-Cube von Suntherm einen hohen Wirkungsgrad.

Die Wärmepumpe Ovum-Air-Cube ist für die Aussenaufstellung konzipiert.

Die Wärmepumpe ist für die Aussenaufstellung konzipiert und passt in jeden Garten. Sie ist in den Farben Weiss und Grau erhältlich.

Effizienter Betrieb garantiert

Die flüsterleisen Luft-Wasser-Wärmepumpen Ovum-Air-Cube von Suntherm sind zum Heizen, Kühlen und für die Warmwasseraufbereitung ausgelegt. Die moderne ScrollInverter-Technologie sichert sowohl

bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen effizienten Betrieb.

Mit Steuerungs-App

Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaikanlage ist ebenso möglich wie die bequeme Steuerung mittels einer eigenen SteuerungsApp, mit welcher Kundinnen und Kunden von überall auf ihre Wär-

cherinnen und Besucher. Gerade älteren Menschen ermöglicht ein Handlauf, länger in ihrem vertrauten Umfeld zu verbleiben. Doch nicht nur der älteren Generation geben Handläufe Halt. So sind auch Mütter und Väter dankbar für beidseitige Handläufe, wenn sie zu Hause mit dem Baby auf dem Arm tagtäglich die Treppe hoch und runter laufen. Bitte nie vergessen: Stürzen können alle!

Nicht zögern, sondern anrufen. Das Flexo-Team berät interessierte Kundinnen und Kunden gerne vor Ort.

Flexo-Handlauf GmbH

Hauptstrasse 70 8546 Islikon Tel. 052 534 41 31

www.flexo-Handlauf.ch

Foto: Suntherm

mepumpe zugreifen können. Alle Wärmepumpen von Ovum werden dank der vielseitigen Erfahrungen der Installateure im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch fördergeldberechtigt!

Richtig und kostengünstig heizen mit Ovum-Wärmepumpen von Suntherm. Einfach genial – genial einfach, für eine leise und umweltfreundliche Zukunft.

Suntherm AG

Obere Haldenstrasse 3 5610 Wohlen

Tel. 056 610 19 19 contact@suntherm.ch

www.suntherm.ch

Foto: Flexo

Mit Restclean ist kein WC-Ersatz nötig

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Dies löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

WC wird unterschätzt

Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umweltund materialschonenden Verfahren.

Mit der Kraft der Natur

Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine

Kalktest fürs WC: Dauert die Spülung länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach.

leicht saure Reinigungslösung wird zusammen mit Granulat der Baumnussschale durch sämtliche Spülund Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.

Spült das WC noch richtig?

Zur Prüfung sollte man die Spülung mit der grossen Spültaste betätigen, damit das gesamte Spülwasser aus-

fliesst. Dauert die Spülung länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Vor allem ist zu beobachten, ob das Spülwasser bis unter den vorderen Spülrand gespült wird und sich kräftig in den Siphon überschlägt. Details auf www.restclean. ch/diagnose

Der Service von Restclean Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab

Restclean

Foto:

Fr. 345.–). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal.

Der Ersatz einer WC-Anlage ist 8-mal umweltbelastender als der Service von Restclean. Restclean ist in der ganzen Schweiz unterwegs. Offertanfrage mit Bild: SMS/WhatsApp an 079 969 78 78 oder Mail an info@restclean.ch.

Restclean AG

Tel. Mittelland-Ost: 056 634 51 85

Tel. Bern: 031 301 22 11

www.restclean.com

Regelmässige Wartung beugt Schäden vor

Als neue Dienstleistung bietet Voegtlin-Meyer Kanalreinigungen und -sanierungen an.

Neu bietet das Unternehmen Voegtlin­Meyer eine breite Palette an Dienstleistungen im Bereich Kanal­

service an. Mit seiner jahrelangen Erfahrung in der Tanktechnik und seiner modernen Ausrüstung ist das

Unternehmen bestrebt, seinen Kundinnen und Kunden stets eine hohe Qualität zu bieten.

Verschiedene Dienstleistungen

Das qualifizierte Team von VoegtlinMeyer ist in der Lage, eine Vielzahl von Dienstleistungen anzubieten. Regelmässige Unterhaltsarbeiten sind entscheidend, um grössere Schäden zu vermeiden. Die Firma VoegtlinMeyer kümmert sich gerne um die Reinigung, Inspektion und Sanierung von Kanälen, Rohren und Wasserleitungen. Dabei setzen sie moderne Technologien und Ausrüstung ein, um schnell und effektiv arbeiten zu können.

Notfalldienst rund um die Uhr Dank ihres 24­Stunden­Notfallservices ist Voegtlin­Meyer jederzeit erreichbar und kann unvorhergesehene Probleme umgehend lösen.

Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass die Firma schnell und professionell auf ihre Bedürfnisse eingeht.

Voegtlin­Meyer ist stolz darauf, ihrer Kundschaft eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit zu bieten. Wer einen zuverlässigen und qualitativ hochwertig arbeitenden Dienstleister für seine Kanalreinigungs­ und ­wartungsarbeiten sucht, findet bei Voegtlin­Meyer den richtigen Ansprechpartner.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 tanktechnik@voegtlin-meyer.ch

www.voegtlin-meyer.ch

Umweltschonend heizen mit Erdwärme

Mit einer Geoblock-Wärmepumpe von Weishaupt wird die im Erdreich gespeicherte Wärme zuverlässig und umweltschonend genutzt, rund um die Uhr, wetterunabhängig und zu jeder Jahreszeit. Dafür wird eine Erdsonde in vertikaler Bohrung installiert. In dieser Sonde zirkuliert

eine Wärmeträgerflüssigkeit, welche die in tieferen Erdschichten gespeicherte Energie aufnimmt. Die Geoblock-Wärmepumpe entzieht die Erdwärme über einen Wärmetauscher, erhöht sie auf ein nutzbares Temperaturniveau und transportiert sie in die Wohnräume oder

nutzt sie zum Erwärmen des Brauchwassers. Die neu entwickelte SoleWasser-Wärmepumpe von Weishaupt nutzt die Energie aus der Tiefe besonders effizient.

Hoher Komfort

Anwenderfreundlich und effizient bietet die Anlage einen hohen Heizungs- und Trinkwasserkomfort. Ein innovativer Kältekreislauf sorgt für Vorlauftemperaturen von bis zu 65 °C, somit eignet sich diese Technik sowohl für Fussboden-Heizungen als auch für Radiatoren. Damit gehört die Geoblock-Wärmepumpe zur Leistungsspitze des Marktes.

Effizient und förderfähig

Die Geoblock-Wärmepumpe kommt für den Einsatz in Ein- und Mehrfamilienhäusern, im Neubau und in der Modernisierung infrage. Beide Leistungsgrössen, in denen die Wär-

mepumpe erhältlich ist, erzielen hohe Effizienzwerte mit Leistungszahlen (Scop) von bis zu 5,2. Das bedeutet, dass aus jedem Kilowatt Strom das nahezu Fünffache an Wärmeenergie gewonnen wird.

Durch die höchste Energieeffizienzklasse (A) ergeben sich sowohl für Neubauer als auch für Modernisierer hohe Chancen auf verschiedenste Fördermöglichkeiten, welche ganz einfach ermittelbar sind über: www.energiefranken.ch.

Weishaupt AG Chrummacherstrasse 8 8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch

www.weishaupt-ag.ch

Bettfedern reinigen und rein in den Frühling!

Genauso wie jedes Auto regelmässig einen Service benötigt, so tut auch eine Reinigung der Daunenduvets und Kissen von Zeit zu Zeit gut! Es schläft sich wieder wohler darin und man verlängert deren Lebensdauer. Wie oft sollten Bettwaren fachmännisch gereinigt werden? Durch Schwitzen und, je nach Schlafgewohnheit, auf dem Duvet liegen, werden die Daunen sowie der Stoff sehr strapaziert. Eine Reinigung ist

daher etwa alle fünf Jahre sinnvoll. Kissen gewöhnlich noch öfters, da sie noch mehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Sobald Verfärbungen aufgrund der natürlichen Ausdünstung sichtbar werden und das Volumen langsam nachlässt, wird es Zeit für einen Gang zur Reinigung.

Füllkraft wird erneuert

Wie funktioniert so eine Reinigung?

Bei der fachmännischen Reinigung

werden die Bettwaren nicht ganz gewaschen, sondern nur die Daunen.

Der Stoff (Inlett genannt) wird immer durch einen neuen ersetzt und je nach Bedarf etwas Daune aufgefüllt. So werden die Daunen gleich entstaubt und durch das freie Herumwirbeln in der Reinigungsmaschine erhalten sie wieder etwas von der ursprünglichen Füllkraft und vom Volumen zurück.

Lohnt sich der ganze Aufwand denn? Ja, denn hochwertige Daunen halten bei guter Pflege sehr lange. So ist der Schlaf nachhaltiger und der Schlafkomfort nimmt wieder zu. Es ist ein herrliches Schlafgefühl, sich in die sauberen und fülligen Decken und Kissen einzukuscheln!

Wo, wann und wie?

Im Herzen von Villmergen bietet der Familienbetrieb Betten Küng

diesen wertvollen Service an. Mit telefonischer Voranmeldung erhält man zwischen Dienstag und Freitag schnell einen Termin und kann seine Bettwaren vorbeibringen. Wer keine Nacht auf seine Decken und Kissen verzichten kann, darf auch gerne den kostenlosen Express­Service in Anspruch nehmen. Sollte jemand nicht mobil sein, kann man einfach nach dem Abhol­ und Lieferservice fragen.

Herzlich willkommen! «Inegüxle und äntli guet schlofe!»

Betten Küng GmbH

Unterdorfstr. 3 5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42

www.inegüxle.ch

Die Sole-Wasser-Wärmepumpe von Weishaupt in Verbindung mit einem Wärmespeicher.
Die Reinigung der Federn in Decken und Kissen sorgt für einen kuscheligen Schlaf.

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG/RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

BADEWANNENRENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden

Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung

Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen

Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

BADEZIMMERUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Westring 3, 5502 Hunzenschwil

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN

Fischer Schilder GmbH

Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc.

Richt. Verbotsschilder-Stempel

Sonnenrain 5, 8916 Jonen

Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch

BETON-/RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18

info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40

info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116

Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle

Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11

Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31

Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21

Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.

Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe

Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.

Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

Energieberatung und Bauberatung

Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden

Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Hochuli Schlossrued AG

Flachdachsanierung, Abdichtungsarbeiten

Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAU SWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Gartenpflege & Hauswartungen

Marcel Kindler

Gartenpflege, Hauswartung

Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil

Tel. 079 225 61 12

marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

APT Kaminfeger GmbH

Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte

Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach

Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

INKASSO

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

SEMOFIX AG

Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch

KANAL-/A BFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35

haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices

Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung KÜCHENUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG Verkauf · Verwaltung · Beratung Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

KEEL BAUKONZEPT

Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen

Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Räber Immo GmbH

Beratung – Bewertung – Verkauf

Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf

Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin

Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

AWB Beratungen AG

«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau

Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERNE Immo AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg

Tel. 062 869 43 60 info@erne-immo.ch www.erla.ch

F. G. Pfister Immobilien AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr Tel. 058 521 45 00 info@fgp-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIFT

Garaventa Liftech AG

Spezialist für Treppen- & Homelifte

Fännring 2, 6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 854 78 80 info@garaventalift.ch www.garaventalift.ch

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung

Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg

Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung

Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

SPENGLEREIEN

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen

Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄRMEPUMPEN

Hochuli Schlossrued AG

Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service

Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued

Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Nr. 439 Juni 50. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’491 Ex. Basis 2021/2022

Anzahl Mitglieder: 39’718 (28. April 2023)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Freiraum Werbeagentur AG, Büro Dättwil Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.freiraum-ag.ch

Titelbild: stock.adobe.com/Maurice Tricatelle

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

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www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

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Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

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Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen) Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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