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Wohnwirtschaft Nr. 06 Juni 2022

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

Trennungskatzen und Scheidungshunde THEMA

Bauen, Sanierung IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten

Nicht Neutralität und Bankgeheimnis standen Paten zum schweizerischen Wirtschaftswunder, sondern die Teilnahme an der industriellen Revolution, Handel und Einwanderung. Sie sind historisch betrachtet die Erfolgsfaktoren des schweizerischen Wirtschaftswunders. Gefährdung des Erreichten sieht der Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann durch zunehmenden Regulierungseifer.

UMSICHTIGE

Der Klimawandel stellt Planende und Bauherrschaften vor neue Herausforderungen. Aktuelle Informationen und Fachwissen sind dafür besonders gefragt. Auch Details wie beispielsweise eine professionelle Trittschallisolierung entscheiden über ein angenehmes Raumklima. Ein kleines Paradies kann entstehen, wenn ein Umbau im Garten gelingt.

Grabenloser Leitungsbau als effiziente Variante

Die kostengünstige Alternative

Bei Sondage der Wasserleitung sind meist weitere Werkleitungen im Erdreich.

Mit grabenlosem Leitungsbau Hindernisse einfach umgehen.

Grabenlos durch Aussenwand

Durchmesser bis 150 mm

Leitungsbruch sind vielseitig, jedoch eines haben sie gemeinsam: Wasserleitungsbrüche kommen immer zum ungünstigsten Zeitpunkt.

Dies bietet folgende Vorteile:

• Kostengünstiges Verfahren

• Grabenlos auf Grundstück und beim Gebäude

• Ersatz des Hausanschlusses anstelle einer Reparatur

• Wenig Emissionen, Erschütterung/ Lärm

• Keine Instandstellung der Umgebung nötig. Der Garten bleibt unversehrt

• Keine Absenkungen des Bodenbelags

Technische Daten:

• Anwendung bis 150 mm

• Länge bis 50 m

• Umfahren von Hindernissen mit Radius von 12 m möglich

Der grabenlose Hausanschluss als effiziente Variante auch für Gas, Wasser, Strom, Glasfaser-Kabel – auch bei nachträglich zu erstellenden Leitungsanschlüssen sowie bei Sanierungen. Teure Wiederherstellungskosten entfallen ebenfalls.

Erdgeschoss Garage Fundationen Werkleitungen Gartenbauer

Längen bis 50 m

Zielgrube Keller

Anwendungsschema des grabenlosen Leitungsbaus.

Wasserleitungsbrüche kommen immer zum ungünstigsten Zeitpunkt: Meist haben Hauswasserzuleitungen denselben Jahrgang wie das erschlossene Haus. Diese können trotz ihres Alters in einer guten Verfassung sein. Wenn jedoch Fremdkörper wie Stahl oder Holz im Boden sind oder das Wasser in der Wasserleitung sehr kalkhaltig bzw. aggressiv ist, können Wasserleitungen zusätzlich zum normalen Alterungsprozess geschwächt werden. Meist überdauern diese die Nutzungsdauer, welche üblicherweise bei Liegenschaften angewandt wird. Diese liegt bei Leitungen aus Kupfer/ Stahl/Guss bei 50 Jahren. Je nach Schwächung durch das Alter der Lei-

tung kann eine mechanische Belastung der Auslöser für einen Leitungsbruch sein. Meistens geschieht dies durch schnelle Lastwechsel beim Öffnen und Schliessen eines Absperrventils, wie z. B. beim Hantieren an einem Hydranten. Dies kann aber auch durch grosse Temperarturwechsel im Winter oder in den Übergangszeiten verursacht werden. Die Gründe für einen

Herkömmliches Verfahren: Für die Behebung des Leitungsbruchs wird die Leitung zuerst sondiert (abgesucht), wodurch der Bruch geortet und damit rasch gefunden wird. Nasses Aushubmaterial muss dabei abgeführt und neues trockenes zur Auffüllung beschafft werden. Bei einer Tiefe von ca. 1,50 m ist der Platzbedarf für die Reparatur ca. 1,20 m x 1,50 m. Das seitliche Materialdepot inkl. Zufahrt für die Materiallogistik kann eine grosse Fläche im Garten beanspruchen. Dies ist gleichbedeutend mit einem grossen Aufwand für die Instandstellung Ihres Gartens. Die meisten Haushalte sind durch die Gebäudewasserversicherung gegen den Schaden versichert, daher ist die Instandstellung finanziell abgedeckt. Anderseits bedeuten grosse Grabarbeiten auch, dass Ihr Garten nicht wie gewohnt blühen wird, sondern zuerst wieder instand gestellt werden muss. Dabei kann sich die Oberfläche, auch bei fachmännischem Einbringen und entsprechender Verdichtung des Erdreichs, noch Monate danach zusätzlich absenken. Zudem benötigt eine Sanierung Zeit.

Als Alternative bietet sich der grabenlose Leitungsbau für einen Wasseranschluss an. Nach einer Kernbohrung im Keller wird eine Sonde durch das Erdreich zum neuen Anschluss (Zielgrube) geführt. Danach wird das Bohrloch ausgeweitet und ein Kabelschutzrohr, bei Bedarf mit Erdungsband, eingezogen.

Grabenlos ist wesentlich effizienter und Ihr geliebter Garten bleibt unversehrt.

Persönlich engagiert. Ihr Baumeister

Wir bieten Dienstleistungen rund ums Bauen. Unsere Vielseitigkeit ist unsere Stärke, unsere Leistungen sind individuell und unser Einsatz ist persönlich. Erfolgreiche Bauvorhaben starten mit uns.

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Foto: Faes AG
Grafik: Serge Faes

Inflation – eine versteckte Steuer

Die Inflation ist zurück. In der Schweiz liegt die Teuerungsrate derzeit bei rund 2,5 Prozent, im Euroraum beträgt sie etwa das Doppelte, in den USA gar das Dreifache.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für höhere Preise. Dazu gehören erstens gestiegene Erdöl- und Erdgas-Notierungen als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine. Der Krieg führt zu Engpässen bei der Energieversorgung, aber auch bei Nahrungsmitteln. Zweitens wirken Unterbrüche bei internationalen Lieferketten preistreibend, insbesondere weil China mit seiner fundamentalistischen Null-Covid-Strategie politischer Macht gegenüber privatem Konsum und Handel Vorrang einräumt.

Ob die Inflation lange dauert oder nicht, ist Gegenstand von Spekulationen. Diese sollten aber nicht den Blick darauf verstellen, dass die Hauptursache wohl die expansive Geldpolitik der Notenbanken der wichtigsten Wirtschaftsmächte ist, allen voran der amerikanischen und der Europäischen Zentralbank.

Vom Grundsatz der Monetaristen, wonach die Geldexpansion in Einklang mit dem Wachstum von Gütern und Dienstleistungen zu bringen ist, wird schon seit geraumer Zeit – seit der Praktizierung der extremen Tiefzinspolitik –abgewichen.

Geldpolitik ist längst den Begehrlichkeiten verschiedenster Anspruchsgruppen ausgesetzt. Die machtvollste Interessengruppe ist jene, welche vom Schuldenmachen profitiert. Es gibt nicht wenige, die Inflation befürworten, denn Geldentwertung vermindert die Schuldenlast. Zu ihnen gehören der Staat, Unternehmen mit hohem Anteil an Fremdkapital, Eigentümer und Besitzer von Vermögenswerten wie Liegenschaften und Finanzanlagen.

Doch der Schaden der Inflation übertrifft deren vermeintlichen Nutzen bei Weitem. Der Ökonom Thomas Straubhaar spricht bei Inflation von einer «Steuer für das breite Volk». Sie zehrt an der Kaufkraft und verringert neben Negativzinsen den Anreiz fürs Sparen, was das Substrat für künftige Investitionen schmälert. Inflation trifft Geringverdienende mehr als Reiche, bei welchen Erwerbsarbeit eine kleinere Rolle spielt als Einkommen aus Finanzanlagen und Sachwerten. Inflation gefährdet den sozialen Frieden. Sie kleinzureden ist leichtsinnig.

Martin Meili

Hohe Heizeffizienz, tiefe Geräuschwerte

Die neue modulierende Weishaupt Biblock Wärmepumpe WBB 12

finden die Anlagen – links die Wärmepumpe, rechts der Speicher – bestens Platz. Wunderbar neben einem Aufgang ist das flüsterleise Aussengerät platziert.

Eine Familie im Urnerland hat ihr Haus für eine zeitgemässe Energiegewinnung angepasst. Jetzt kann sie dank einer extrem leisen und effizienten Luft-Wasser-Wärmepumpe die neu gewonnene Wärme geniessen.

Im Land von Wilhelm Tell herrscht Idylle. Mag sein. Dieses Bild ist für den Tourismus gut. In Tat und Wahrheit haben jedoch auch im Urnerland moderne Techniken längst Einzug gehalten. Wie bei der Familie Latzel/Arnold. Früher besass deren Einfamlienhaus in Seedorf einen Holzkessel und zwei Elektroboiler. Das war zum Heizen weder effizient noch wirtschaftlich.

Sie beschloss daher, die bestehende Heizung ihres Hauses durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe «Biblock WBB 12», die von Weishaupt stammt, zu sanieren. Die modulierende Wärmepumpe verbindet Leistungsfähigkeit mit einer geringen Geräuschentwicklung. Sie verfügt über die Vorteile einer Monoblock-Luft-Wärmepumpe und ist dank einem Aussen- und einem Innengerät so flexibel wie ein Splitgerät.

Das Innengerät bringt die der Aussenluft entzogene Wärme auf Heizungsniveau. Der kraftvolle, laufruhige Scroll-Verdichter mit seinem leistungsstarken Inverter sorgt für einen modulierenden Betrieb, ermöglicht Vorlauftemperaturen von bis zu 65 °C und arbeitet zuverlässig bis zu einer Aussentemperatur von –22 °C. Der COP-Wert von 4,3 (bei A2/ W35, WBB 12) ist einer der besten am Markt.

Rücksichtsvolle Nachbarn

Dabei ist die Biblock flüsterleise, ganz zur Freude der Nachbarschaft im Einfamilienhausquartier. Das war Familie Latzel/Arnold wichtig, denn sie wollen weiterhin gegenüber der Nachbarschaft rücksichtsvoll sein. Erreicht wird dies dank dem «Eulenflügel-Ventilator» und dem Verdichter, der sich im Innengerät befindet. Der Lärmwert liegt bei einem Abstand von 1,5 m bei bloss 35 dB(A). Kein Wunder erfüllt die Wärmepumpe damit die höchsten Anforderungen der Lärmschutznorm. Daher lässt sich das robuste und wetterfeste Aussengerät ohne Probleme auch in sehr engen Bebauungen platzieren. Diese Funktionen machen die

Biblock zu einer der leisesten und effizientesten Luft-Wasser-Wärmepumpen am Markt.

Sanierungsfreundliches Gerät Der Umbau ging schlank vonstatten. In nur zweieinhalb Tagen wurden die alte Heizung aus- und die sehr sanierungsfreundlichen Geräte eingebaut. Der Weishaupt-Kombispeicher – für den Einsatz in Kombination mit der neuen Biblock-Wärmepumpe – vereint dabei alle Komponenten, die für die Verbindung der Wärmepumpe mit dem Heizkreis erforderlich sind, in einem kompakten Gehäuse.

Durch die höchste Energieeffizienzklasse (A+++) ergeben sich sowohl für Neubauer als auch für Modernisierer hohe Chancen auf verschiedenste Fördermöglichkeiten, wenn sie sich für den Einbau einer Biblock von Weishaupt entscheiden möchten; dies ist ganz einfach ermittelbar über die Seite www.energiefranken.ch.

Komfortabel einstell- und regelbar

Die Biblock-Wärmepumpe lässt sich –wie bei Weishaupt üblich – ganz intu-

itiv am Farbdisplay des Geräts oder einfach per App und im Web bedienen. Das neue Bediengerät mit Farbdisplay folgt dem bewährten Prinzip des «drücken-drehen». Mithilfe des Inbetriebnahme-Assistenten gelingt das nahezu automatisch. Die Abfrage von Einstellwerten erfolgt über eine Klartextmeldung. Dies spart viel Zeit und damit Kosten.

All das hat Familie Latzel/Arnold überzeugt. Schliesslich heizen sie jetzt effizienter, helfen die Umwelt zu schonen und sparen erst noch Geld bei den Energiekosten. Das freut auch den Tell auf seinem Denkmal im Nachbarort Altdorf.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8

8954 Geroldswil

Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch www.weishaupt-ag.ch

Fotos: zvg
Hier

Ukraine-Krieg: Wir alle sind gefordert

In der Nacht auf den 24. Februar 2022 überfiel Russland die Ukraine. Es macht uns alle fassungslos, dass wir nach knapp 80 Jahren wieder einen Angriffskrieg in Europa erleben müssen und dass sich ein souveräner Staat, der sich der Freiheit und Demokratie zugewandt hat, plötzlich im Krieg wiederfindet.

Rund 3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sind aus ihrem Land geflüchtet. Anfang Mai waren in der Schweiz rund 45’000 Ukrainerinnen und Ukrainer gemeldet. Eine Situation, die an die 1990er-Jahre erinnert, als die Schweiz aufgrund des Jugoslawien-Krieges rund 350’000 Flüchtlinge aufgenommen hatte.

30 Jahre ist das her. Kanton, Gemeinden und Gesellschaft waren gefordert. Wir sind es auch heute wieder. Eine so hohe Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen, bedeutet für die Kantone und Gemeinden eine Herkules-Aufgabe. Innert kürzester Zeit müssen Unterkünfte und Betreuung organisiert und schulpflichtige Kinder in die Schulen integriert werden.

Die Ukrainerinnen und Ukrainer wollen zwar so rasch wie möglich zurück in ihr

Land, aber wir wissen nicht, wie lange der Krieg noch dauern wird: Ein paar Wochen? Werden es Monate oder gar Jahre? Und wie lange dauert es, bis das Land wieder aufgebaut sein wird? Wir tun wahrscheinlich gut daran, den Ukrainerinnen und Ukrainern eher langfristige Perspektiven in der Schweiz zu bieten.

Auch wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können unseren Beitrag zur Bewältigung dieser grossen Herausforderung leisten. Für die Unterbringung von Flüchtlingen brauchen die Gemeinden dringend Wohnungen und Häuser.

Als Präsidentin des HEV Aargau bitte ich Sie, Ihrer Gemeinde leerstehende Wohnungen und Häuser zur Miete anzubieten und damit das Gemeinwesen unkompliziert zu unterstützen.

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Neutralität – kein Garant für Wohlstand

Tobias Straumann spricht über schweizerische Erfolgsfaktoren

Industrielle Revolution, Handel und Einwanderung: So lauten historisch betrachtet die Erfolgsfaktoren des schweizerischen «Wirtschaftswunders». Gefährdung des Erreichten sieht der Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann im zunehmenden Eifer zu Regulierung und Feinsteuerung.

Tobias Straumann: «Jeder kann seinen Senf dazu geben».

(mm) Im Mai konnte der HEV Aargau wieder an seine Tradition anknüpfen und nach zwei Jahren Unterbruch eine Delegiertenversammlung mit öffentlichem Teil durchführen. Gastreferent in Aarau war der Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann, Universität Zürich. Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, nahm in ihrer Begrüssung Stellung zu Volksabstimmungen der letzten Jahre: zum kantonalen Energiegesetz sowie dem schweizerischen CO2-Ge-

setz und der jeweils ablehnenden Haltung des Verbandes. Gerade das letztes Jahr verworfene CO2-Gesetz wäre illiberal und für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer teuer gewesen. Wirkungsvolle Klimapolitik setze nicht auf Bürokratie und Subventionen, sondern auf die Bepreisung von CO2, so dass jene, die wenig CO2-Ausstoss verursachten, belohnt, die anderen, die viele Schadstoffe emittierten, bestraft würden. Neben Energiefragen seien Haus-

Fotos: Alex Wagner

eigentümer vom Eigenmietwert in besonderem Masse betroffen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, dass im Kanton Aargau die Eigenmietwerte erhöht werden müssten, sei es schwierig, anzukämpfen. Aber es könne nicht sein, dass aufgrund von Negativzinsen und raumplanerischen Einschränkungen Immobilienwerte künstlich in die Höhe geschraubt würden und so dem Fiskus Gelegenheit böten, Wohneigentümer zusätzlich zur Kasse zu bitten. Höhere Eigenmietwerte würden die Forderung der Hauseigentümer nach Reduktion der Abgabenlast in anderen Bereichen nach sich ziehen, sagte Glarner.

Klischees zur Schweiz

In ihrer Grussadresse sagte Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener, sie selbst schätze sich glücklich in ihrem Haus und in einer Nachbarschaft zu leben, in der alles einvernehmlich ablaufe. Aber das sei nicht bei allen der Fall und wer Probleme habe, dem biete sich der HEV Aargau mit seinen Dienstleistungen als sinnvolle Anlaufstelle an.

Landammann Alex Hürzeler, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport, wies auf die üblicherweise prononcierten Stellungnahmen des HEV Aargau hin, unter anderem formuliert in einem offenen Brief an den Regierungsrat des Kantons Aargau, der zusammen mit der Aargauischen Industrie- und Handelskammer und dem Aargauischen Gewerbeverband verfasst wurde. Im politischen Alltag spielten aber ebenso Gespür und Pragmatismus eine wichtige Rolle, sagte Hürzeler.

Antworten auf die Frage, weshalb die Schweiz zu den wohlhabenden Ländern gehöre, beinhalteten häufig Klischees, sagte

Tobias Straumann, Wirtschaftshistoriker der Universität Zürich. So würden oft Bankgeheimnis und Neutralität als Gründe genannt, weshalb die Schweiz vergleichsweise reich geworden sei. Beides sei aber falsch. Zum einen sei die Schweiz im internationalen Vergleich bereits reich gewesen als das Bankgeheimnis und die spitzfindige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug noch nicht existierte, nämlich in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Das Bankgeheimnis sei bloss der Ausdruck dessen, wonach üblicherweise jedes Land trachte: nach Vorteilen gegenüber anderen. Finanzplätze wie der in London oder einige in US-Bundesstaaten seien anziehender für Gelder aus dubioser Tätigkeit als der Schweizer Bankenplatz. Diese Finanzzentren seien deutlich weniger reguliert als das schweizerische Bankenwesen.

Zwar räumt Straumann ein, dass das Bankgeheimnis nach dem Zweiten Weltkrieg durchaus ein unlauterer Vorteil für die Schweiz gewesen sei. Aber Kritik anderer sei insofern wenig angebracht, als auch andere Länder sich Vorteile gegenüber Dritten zu verschaffen versuchten, so Frankreich, das stets eine wirtschaftsprotektionistische Politik betrieben habe und seinem eigenen Egoismus fröne.

Der zweite Punkt, der der Schweiz oft vorgeworfen werde, sei ihre Neutralität. Die Neutralität werde häufig als Instrument der Bereicherung betrachtet. Straumann sagte, auch andere Länder seien bereits im 19. Jahrhundert neutral gewesen, Holland, Schweden, Dänemark, Belgien, um einige zu nennen. Doch anders als die Schweiz seien diese Länder viel weniger mit dem «Neutralitätsvorwurf» konfrontiert worden. Neutralität sei kein Garant für Unversehrtheit und Wohlstand. Im Zweiten Weltkrieg hätten sowohl die Schweiz als auch Schweden einfach Glück gehabt, nicht in den Krieg verwickelt gewesen zu sein. Demgegenüber habe Belgien das Pech gehabt, trotz Neutralität, 2-mal von Deutschland überfallen worden zu sein –sowohl im Ersten als auch im Zweiten Weltkrieg. Die Neutralität habe der Schweiz manchmal oft vorteilhaft zu Seite gestanden, aber darauf dürfe man sich

nicht zu viel einbilden. Sie sei nicht die primäre Ursache für den Wohlstand hierzulande.

Rascher Wohlstand für fast alle Vor allem drei Ursachen seien es, die der Schweiz historisch betrachtet Wohlstand beschieden hätten: industrielle Revolution, Güteraustauch und Einwanderung. Die erste, die industrielle Revolution, ging von England, etwas später auch von Norditalien aus. Die Schweiz habe früh daran partizipiert. Aber die Schweiz war nicht das einzige Land, das vom beispiellosen Aufschwung profitierte, den der Austausch von Ideen,

Technologien und wissenschaftlichem Fortschritt ausgelöst hatte. Bis 1800 sei das Leben auf der Welt durch Kriege, meteorologischen Unbill, Seuchen und Krankheiten gekennzeichnet gewesen. Die industrielle Revolution erlaubte es breiten Massen, innert vergleichsweise kurzer Zeit dem Elend zu entrinnen. Lebensumstände und Gesundheit hätten sich innert weniger Jahrzehnte fürs Volk signifikant verbessert und sogar die Lebensqualität des Adels und der politischen Elite vorheriger Epochen bei Weitem übertroffen. Zeugnis für die hohe

Fortsetzung Seite 10

Tobias Straumann, Wirtschaftshistoriker; Elisabeth Burgener, Grossratspräsidentin; Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau; Alex Hürzeler, Landammann.
Ruth Seiler, Thomas Räber, Nicole Meier, Karin Koch Wick, Antonio Monteleone (v.l.n.r.), Vorstand HEV Freiamt.

Sterblichkeit von Kindern und Müttern in früheren Epochen lieferten etwa die Geschichten der Brüder Jacob und Wilhelm Grimm, in denen Stiefmütter stets eine wesentliche Rolle spielten – aus dem Grund, weil Mütter bei der Geburt ihrer Kinder häufig gestorben sind. Erst der Wohlstand habe vorzeitiger Sterblichkeit ein Ende und das Bevölkerungswachstum in Gang gesetzt, sagte Straumann.

Die Schweiz war früh Teil eines prosperierenden Wirtschaftsraums, der sich von Wales und England über Holland, Belgien, Luxemburg, West- und Süddeutschland sowie den westlichen Teil Österreichs bis hin nach Norditalien (Piemont und Lombardei) erstreckte. In dieser Zone, auf der Karte einer Banane ähnlich, habe der intensive Austausch von Kapital, Gütern und Ideen eine nie dagewesene Prosperität geschaffen.

Offenheit und Austausch

Als Wiege des Wohlstands gelte auch die Reformation. Sie sei Ausdruck gewesen eines freiheitlichen Willens des Bürgertums, selbstbestimmt zu denken und zu handeln, und sich vom Machtwillen und der Dogmatik Roms zu lösen.

Vorstufe der Industrialisierung war die aufkommende Heimarbeit in der Schweiz am Ende des 18. Jahrhunderts: Baumwoll-, Seidenspinnerei und -weberei, Uhrenherstellung mit Schwergewicht Westschweiz. Entscheidend waren dabei der Import und Export. Seide und Baumwolle kamen aus Italien und Ägypten. Die Schweiz konzentrierte sich auf besonders gefragte Nischenprodukte, die hohe Transportkosten zu kompensieren vermochten. Wertvolle Fertigungen konnten zu guten Preisen exportiert werden. Warenausfuhren sorgten für rasch wachsende Löhne und steigendes Auskommen. Mit Exporten konnten Importe bezahlt werden.

Entscheidend war für den sich anbahnenden Wohlstand neben industrieller Revolution und Güteraustausch als dritter Faktor die Einwanderung. Die Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes 1685 durch

Massimiliano Palermo, Lothar Brünisholz, Sabina Freiermuth, Ueli Bhend, Paul Wiesli; Vorstand HEV Zofingen; Herbert Scholl (v.l.n.r.).
Thomas Hilfiker (links), Reto Müller, Vorstand HEV Aarau und Kulm.
Patrick Gosteli, Marianne Klöti, Andreas Senn (v.l.n.r), Vorstand HEV Baden/Brugg/Zurzach.
Fotos: Alex Wagner

König Ludwig XIV. in Frankreich vertrieb Reformierte wie die Hugenotten. Viele emigrierten in der Schweiz. Sie gründeten im französischsprachigen Jura die Uhrenindustrie, eine Branche mit hoher Wettbewerbs- und Exportkraft. Das damit verbundene Stellenwachstum schuf Wohlstand für viele. Die Emigration der protestantischen Elite brachte den USA, den Niederlanden und der Schweiz enormes Wirtschaftswachstum. Das Wirken ausländischen Know-hows liess in der Schweiz Unternehmen von Weltruf entstehen, wie BBC in Baden, gegründet von den beiden Ingenieuren Charles Brown, einem Engländer, und Walter Boveri, einem Deutschen, oder der vom schwäbischen Einwanderer Henri Nestlé in der Schweiz gegründete, heute weltweit tätige, gleichnamige Konzern. Impulse von aussen, die Einwanderung tüchtiger Bevölkerungsgruppen aus dem Ausland, die schweizerische Offenheit hierfür waren Straumann zufolge wesentlich Erfolgsfaktoren für das «Wirtschaftswunder» Schweiz. Die weltweite Verflechtung, die Teilhabe an der internationalen Arbeitsteilung sind Straumann zufolge weiterhin Garant, dass der Pfad des Wohlstands in der Schweiz seine Fortsetzung findet.

Gefahr der Überregulierung

In der anschliessenden Diskussion sagte ein Teilnehmer, neue Entwicklungen wie die Digitalisierung kämen in der Schweiz nur schleppend voran. Straumann entgegnete, ja, die Schweiz springe oft nicht als erste auf den Zug neuer Entwicklungen auf, aber Abwarten habe manchmal den Vorteil, dass Fehler vermieden werden könnten. Gerade die Bewältigung der Corona-Krise habe gezeigt, dass das Austarieren der Kräfte und breite Diskussionen, in der «jeder seinen Senf dazu geben könne», exzessiven behördlichen Interventionen einen Riegel geschoben hätten. Im Nachhinein betrachtet, habe die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten die Krise vergleichsweise gut gemeistert, ohne Kollateralschäden als Folge übertriebener staatlicher Vorgaben, wie das andernorts der Fall gewesen sei.

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Stephan Weber, Vorstand HEV Lenzburg; Herbert Scholl; Meinrad Vetter, Handelsgericht Kanton Aargau (v.l.n.r.).
Jeanine Glarner; Hansjörg Knecht, Ständerat.
Markus Häseli, Markus Wick (rechts), HEV Fricktal. Fortsetzung

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Welches sind Faktoren, die zu einem allfälligen ökonomischen Abstieg führen könnten? Straumann nannte den Drang, in fast allen Bereichen mehr zu regulieren, unter anderem im Bildungssektor. Es bestehe die Gefahr der Feinsteuerung und des Misstrauens von «oben» gegenüber der Initiative von «unten» und – unter anderem im universitären Betrieb – der Verbürokratisierung. Straumann lobte das duale Bildungssystem. Es sei zwar zu begrüssen, dass viele junge Menschen Gelegenheit erhielten, Maturität und Zugang zu universitärer Ausbildung zu erhalten. Aber mittlerweile befänden sich zu viele Studenten an den Universitäten, die eigentlich nicht dorthin gehörten. Sie würden zu wenig lesen und zu wenig arbeiten. Die «Wissensgesellschaft»

zeichne sich nicht dadurch aus, dass die Universitäten gewissermassen lebenslänglich bevölkert würden. Mit dem dualen Bildungssystem habe die Schweiz einen Trumpf, der nicht vernachlässigt werden dürfe. Das duale Bildungssystem sei Treiber für Wohlstand und individuelle Karrieremöglichkeiten, für qualifizierte Arbeit, guten Verdienst und gesellschaftliche Wertschätzung.

Auf die Frage, wie er den Aufstieg Chinas beurteile, sagte Straumann, Chinas Entwicklung hinterlasse einen zwiespältigen Eindruck. Einerseits sei eine Integration Chinas in die Weltwirtschaft wünschenswert. Der Austausch von Gütern und Dienstleistungen mit China sei von allseiti-

gem Nutzen. Aber gleichzeitig drohe im Land auch Gefahr von wirtschaftlicher Stagnation oder gar Abstieg, da die politische Kontrolle der Bevölkerung zu gross sei und dadurch Initiative ersticke. Gegenüber China müssten auch aus politischen Gründen rote Linien gezogen werden. So dienten etwa die Konfuzius-Institute nicht primär der Vermittlung von Werten, sondern staatlicher Propaganda. Auch dem Erwerb kritischer Infrastrukturen wie Energieerzeugungsanlagen durch Investoren aus China sollte entgegengetreten werden, sagte Straumann.

Die nächste Delegiertenversammlung HEV Aargau mit Gastreferat findet statt am Mittwoch, 3.5.2023.

Viessmann Roadshow & „Tag der offenen Tür“: im Hauptsitz in Spreitenbach

Lassen Sie sich vor Ort beraten.

Samstag, 25. Juni 2022

9.00 bis 16.00 Uhr

Industriestrasse 124, Spreitenbach

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Wir freuen uns auf Sie!

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Frühlingserwachen in Wettingen

HEV-Stand in Wettingen: Lena Waldmeier, Michaela Huser (Vorstand HEV Baden/Brugg/Zurzach) und Stephanie Lang (v.l.n.r.).

(mm) Nach zwei Jahren pandemiebedingtem Unterbruch fand im April wieder die Messe «Bauen und Wohnen» statt, erstmals im umgebauten Zentrum Tägerhard in Wettingen. Veranstalterangaben zufolge besuchten rund 14’000 Personen die Messe (2019 ca 20’000 Personen), knapp 200 Aussteller waren anwesend (2019 rund 250). Der Hauseigentümerverband war wie üblich mit zwei Ständen vertreten (Immobilienvermarktung/Immobilienbewertungen sowie HEV Baden/Brugg/Zurzach).

Erneuerungsfonds speisen

Stephanie Lang und Lena Waldmeier, Rechtsberaterinnen des HEV Aargau, referierten über Rechtsfragen bei Sanierungen im Mietrecht (Mehrfamilienhäuser) und im Stockwerkeigentum. Fürs Stockwerkeigentum ist die Unterscheidung zwischen Sonderrecht («Wohnung renovieren») und der Sanierung gemeinschaftlicher Teile wesentlich. Finanzielle Voraussetzung für die Sanierung bilden die Mittel im Erneuerungsfonds. Beim Erneuerungsfonds han-

delt es sich um Rückstellungen für künftige Sanierungen. Ein Erneuerungsfonds wird vom Gesetz nicht zwingend verlangt, ist aber in der Praxis unerlässlich. Mit den einbezahlten Geldern werden notwendige oder nützliche bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen finanziert, die nicht regelmässig anfallen. Die Höhe der jährlich einzubezahlenden Beiträge ist im Einzelfall zu bestimmen. Sie ist abhängig von Alter und Beschaffenheit der Liegenschaft. Entscheide sind an der Stockwerkeigentümerversammlung zu fällen. Grundsätzlich reicht ein einfaches Mehr im Rahmen der Abstimmung zur Jahresrechnung. Die Jahreseinlage wird in der Praxis üblicherweise nach Massgabe eines Prozentsatzes des Gebäudeversicherungswertes festgelegt. Die Empfehlungen reichen von 0,3 Prozent bis 1,2 Prozent des Gebäudeversicherungswerts der Gesamtliegenschaft.

Notwendig, nützlich, luxuriös Um zu sanieren bedarf es drei verschiedener Ansätze. Erstens: notwendige bauliche

Massnahmen. Sie dienen der Werterhaltung und Sicherstellung der Gebrauchsfähigkeit des Gebäudes. Ein einfaches Mehr genügt (Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer).

Zweitens: nützliche bauliche Massnahmen. Dabei geht es um die Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder der Gebrauchsfähigkeit des Objekts im Interesse der Gemeinschaft. Erforderlich ist hierfür ein qualifiziertes Mehr (Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer und Mehrheit der Wertquoten).

Drittens: luxuriöse bauliche Massnahmen. Diese dienen der Verschönerung oder der Bequemlichkeit. Oft handelt es sich um Partikularinteressen Einzelner oder einiger Weniger. Hier ist Einstimmigkeit notwendig (Zustimmung aller Eigentümer).

Nach Abschluss der Sanierung ist oft eine Anpassung der Versicherung erforderlich. Bei Mehrfamilienhäusern im Mietrecht können gleiche oder ähnliche Gründe zur Sanierung vorliegen wie im Stockwerkeigentum. Hinzu kommen aber meist weitere Gründe wie beispielsweise die schlechtere Vermietbarkeit von Wohnungen, hohe Unterhaltskosten oder Renditeüberlegungen.

Auf Mieter Rücksicht nehmen Sanierungen sind oft komplex und mit hohem Aufwand verbunden. Wenn die Sanierung nicht im bewohnten Objekt durchgeführt werden kann, muss eine Leerkündigung der Liegenschaft ins Auge gefasst werden. Gemäss OR Art. 260 muss der Vermieter bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten auf die Interessen der Mieter Rücksicht nehmen. Allenfalls sind Ansprüche der Mieterschaft auf Herabsetzung des Mietzinses oder sogar auf Schadenersatz vorbehalten. Die beiden Referentinnen nannten Beispiele von Mietzinsreduktionen aus der Rechtsprechung. Fassadenrenovation, Liftbau, schwere Bauarbeiten: 10 Prozent. Gesamtes Gebäude im

Fotos: Alexander Wagner

Umbau: 35 Prozent. Umbauarbeiten in darüber gelegener Wohnung: 25 Prozent. Entzug Nutzung kleines Nebenzimmer in 6-Zimmerwohnung: 6,5 Prozent.

Palette an Dienstleistungen

Der HEV Aargau bietet seine Dienstleistungen im ganzen Kanton Aargau an. Dazu gehören auch die Bereiche Immobilienvermarktung und Immobilienbewertungen. Objektbewertungen sind gefragt unter anderem bei Handänderungen. Bewertungsgutachten liefern Beurteilungsgrundlagen für Banken und andere Kreditinstitute. Sie dienen der Standortbestimmung bei Ehescheidungen und Erbschaftsteilungen. Darüberhinaus helfen sie, Entscheide zu fällen in Fragen um Mietwert, Wohnrecht und Nutzniessung.

Kerngeschäft der Rechtsberatung des HEV Aargau sind die Bereiche Mietrecht, Stockwerkeigentum und Nachbarrecht. Die Rechtsberaterinnen leisten aber auch Unterstützung bei Wohnungsabnahmen, sie führen Stockwerkeigentümerversammlungen durch und beantworten Fragen wie die zur Ausgestaltung von Eigentümerreglementen.

Weitere Informationen www.hev-aargau.ch

Katja Gantenbein und Romina Stratoti (v.l.n.r.).
Rita Suter, Melanie Bleuler und Katarina Zeko (v.l.n.r.).

Immobilienangebote HEV Aargau

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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Das E-Bike im Veloraum aufladen?

Frage:

Einer meiner Mieter hat sich bei mir darüber beschwert, dass ein anderer Mieter den Akku seines E-Bikes jeweils an der Steckdose im gemeinsamen Veloraum auflädt. Er sei nicht bereit dazu, für den Strombezug seines Nachbarn mitzubezahlen. Hat er recht?

Antwort:

Beim Veloraum handelt es sich in der Regel um einen gemeinschaftlich genutzten Raum. Mieter dürfen diese allgemeinen Räume zwar nutzen, aber nur bestimmungsgemäss. Für den Veloraum bedeutet dies, dass Fahrräder und auch E-Bikes dort abgestellt werden dürfen. Nicht erfasst von der bestimmungsge-

mässen Nutzung ist hingegen das Aufladen von E-Bikes. Dies deshalb, weil die im Veloraum vorhandene Steckdose in der Regel über den sogenannten Allgemeinstrom läuft, der über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter abgewälzt wird. Darin sind beispielsweise die Kosten für das Licht enthalten, nicht aber die Kosten für das Laden privater Geräte.

Laden im eigenen Kellerabteil Üblicherweise können bei E-Bikes die Akkus mit einem Handgriff entnommen werden. Ist im eigenen Kellerabteil eine Steckdose vorhanden, die über den Wohnungszähler läuft, kann der Akku im eigenen Kellerabteil aufgeladen werden. In diesem Fall werden die Stromkosten direkt dem jeweiligen Mieter belastet.

Ist das Aufladen des Akkus im eigenen Kellerabteil nicht möglich, so bleibt nur das Laden in der eigenen Wohnung. Oder Mieter und Vermieter schliessen eine separate Vergütungsvereinbarung und der Mieter bezahlt jeweils eine Pauschale, die vom Allgemeinstrom abgezogen wird.

Situation im Stockwerkeigentum

Auch in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist es grundsätzlich nicht zu-

lässig, mit dem Allgemeinstrom private Geräte zu laden. Das Aufladen des Akkus an einer Steckdose im eigenen Kellerabteil oder in der eigenen Wohnung (Sonderrecht) ist jedoch auch da problemlos möglich. Umständlicher wird es hingegen, wenn ein Eigentümer beispielsweise seinen ihm zu ausschliesslichem Nutzungsrecht zugeteilten Parkplatz in der Tiefgarage mit einer Steckdose ausstatten will, um dort sein E-Bike zu laden. Beim Parkplatz handelt es sich nicht um Sonderrecht, sondern um gemeinschaftliches Eigentum, an welchem lediglich ein ausschliessliches Nutzungsrecht besteht. Die Installation einer Steckdose stellt daher eine bauliche Massnahme an gemeinschaftlichem Eigentum dar, für welche die vorgängige Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft eingeholt werden muss. Vom eigenmächtigen Aufrüsten des Parkplatzes ist daher abzuraten.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

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Melanie Bleuler lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Von Trennungskatzen und Scheidungshunden

Viele Haustiere werden von Paaren gemeinsam erworben und gehalten. Was passiert mit ihnen, wenn Herrchen und Frauchen sich trennen?

Früher galten Tiere im Schweizer Rechtssystem schlicht als Sachen. Wenn mehr als einer Person an einer Sache Eigentum zukommt, kann dieses gemeinschaftliche Eigentum gemäss Art. 651 des Schweize-

rischen Zivilgesetzbuches (ZGB) durch körperliche Teilung, durch Verkauf, durch Versteigerung und Teilung des Erlöses oder aber durch Übertragung der ganzen Sache an einen Eigentümer unter Auskauf des anderen aufgehoben werden.

Tiere sind keine Sachen mehr

Seit dem 1. April 2003 sind Tiere rechtlich keine Sachen mehr. Soweit allerdings keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften (Art. 641a ZGB). In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber für Tiere des häuslichen Bereiches, die nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, eine spezielle Bestimmung geschaffen, wie gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen an ihnen aufzuhe-

ben ist (Art. 651a ZGB). Das Gericht spricht hier im Streitfall das Alleineigentum derjenigen Partei zu, die in tierschützerischer Hinsicht dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet. Das Tier wird also weder verkauft noch versteigert, sondern der Richter muss gemäss dem Zuteilungskriterium Tierwohl urteilen, welchem der bisherigen gemeinschaftlichen Eigentümer das alleinige Eigentum zukommen soll. Dies gilt allerdings, wie erwähnt, nur für Haustiere, die nicht zu kommerziellen Zwecken gehalten werden. Der Haustierbegriff ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung weit zu fassen. So hat das höchste Gericht auch bei einem Pferd, das zwar in sechs Kilometer Entfernung vom Wohnhaus der Halter in einem Reitstall untergebracht war, aber

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täglich persönlich gepflegt wurde, entschieden, dass es sich hier noch um ein Tier im häuslichen Bereich handle. Andererseits wäre eine Katze, die zwar im Haus der Halter lebt, aber die zur gewerbsmässigen Nachzucht gehalten wird, von der gesetzlichen Sonderregelung ausgenommen.

Gemeinschaftlich oder alleinig? Hält beispielsweise ein Paar einen Hund und trennt sich dann, so ist zunächst zu prüfen, ob wirklich gemeinschaftliches Eigentum beider Partner, d. h. Miteigentum oder Gesamteigentum als einfache Gesellschaft vorliegt, oder ob das Tier allenfalls nur dem einen Partner gehört, obwohl es von beiden betreut worden ist. Entscheidend ist letztlich der Erwerb. Wer hat den Kaufvertrag abgeschlossen? Wer hat den Welpen geschenkt bekommen? Haben beide Partner finanziell zum Erwerb (der spätere Unterhalt ist nicht relevant) beigetragen? Bei einem verheirateten Paar wird gemäss ehelichem Güterrecht Miteigentum vermutet, wenn keiner der Ehepartner beweisen kann, dass er Alleineigentümer ist. Im Konkubinat gibt es keine analoge Regelung.

Gemeinschaftliches Eigentum in Form von Gesamteigentum als Erbengemeinschaft besteht aber auch im Erbrecht. Hat der Erblasser einen Hamster oder einen Wellensittich hinterlassen, so werden alle seine Erben gemeinschaftlich Eigentümer. Auch hier hat im Streitfall der Richter zu entscheiden, wer das Tierchen am tiergerechtesten halten und deshalb alleine übernehmen darf.

Nebenfolgen

Ist einmal klar, wer den bisher gemeinsamen Hund alleine behalten darf, stellen sich weitere Fragen: Zunächst kann das Gericht diejenige Person, die das Tier zugesprochen erhält, zur Leistung einer angemessenen Entschädigung an die leer ausgegangene Gegenpartei verpflichten.

Die Höhe dieser Entschädigung legt das Gericht nach freiem Ermessen fest. Allerdings hat sie sich an objektiven Kriterien, insbesondere einem Handelswert des Tieres, zu orientieren, und nicht am persönlichen Liebhaberwert. Auf entsprechenden Antrag hin ist das Gericht darüber hinaus auch berechtigt, dem unterliegenden Teil ein Besuchsrecht einzuräumen, um auf diese Weise einen gewissen sozialen Kontakt zwischen dem Tier und dem bisherigen Mit-Halter aufrechtzuerhalten. Eigentliche Unterhaltszahlungen sind hingegen ausgeschlossen. Bei der Trennung von Ehepartnern können die Halterkosten allerdings bei der Bemessung von gegenseitigen Unterhaltsbeiträgen berücksichtigt werden.

Vorsorgliche Massnahmen

Wenn sich die bisherigen gemeinschaftlichen Halter eines Tieres nicht darüber einigen können, wem das alleinige Eigentum zufallen soll, kann der entsprechende Rechtsstreit Monate oder Jahre in Anspruch nehmen. Das angerufene Gericht hat deshalb die nötigen vorsorglichen Massnahmen zu treffen, bis ein endgültiger Entscheid gefällt wird. Dies gilt insbesondere für die Frage, wo das Tier vorläufig untergebracht wird. Trennt sich ein Halterpaar, hat das Gericht also – wiederum in Beurteilung des Tierwohles und damit aus der Perspektive des Tieres –festzulegen, bei welchem Partner das Tier vorderhand und bis zum Abschluss des Rechtsstreites untergebracht wird. Auch ein vorläufiges Besuchsrecht kann dem anderen Partner zugestanden werden.

Bis heute hat sich das Bundesgericht erst in einem einzigen Entscheid (der oben zitierte Pferdefall) mit dem Begriff des Tieres im häuslichen Bereich befassen müssen. Offensichtlich können sich gemeinschaftliche Eigentümer von Haustieren bei ihrer Trennung meistens gütlich einigen, was nicht nur dem Tierwohl dient, sondern auch demjenigen der Halter.

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Das grossblumige Johanniskraut

Im Juni beginnt das grossblumige Johanniskraut «Hidcote» zu blühen. Es offenbart sich in einem goldgelben Zauber. Von Juni bis Oktober öffnen sich schier unermüdlich unzählige goldgelbe Schalenblüten. Das grossblumige, wintergrüne Johanniskraut ist eines der schönsten und pflegeleichtesten Blütengehölze. Die Pflanze bezaubert mit ihren grossen Blüten und ihrer langen Blütezeit. Und dank seiner späten Blüte ist das Johanniskraut auch ein wertvoller Pollenspender und wird gerne von Insekten aufgesucht. Das Johanniskraut ist ein echter Blickfang im Garten und eignet sich sehr gut als Abgrenzung oder in Rabatten – auch an schlecht zugänglichen Böschungen. Es mag einen sonnigen bis halbschattigen Platz. Je mehr Sonnenlicht, umso strahlender und stärker blüht es. Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge kennt das Johanniskraut kaum. Die Pflanze ist ausschlagsvermögend und schnittverträglich. Sie bleibt auch im Winter grün.

Das grossblumige Johanniskraut «Hidcote» ist eine prämierte Züchtung aus dem Hidcote Manor Garden in England. Es gehört zur Familie der Johanniskrautgewächse (Hypericaceae) wie die kleine, in der Heilkunde bekannte Schwester, das echte Johanniskraut (Hypericum perforatum). Letzteres wird auch Tüpfel-Johanniskraut genannt. Das Johanniskraut gehört zu den Umbauten + Renovationen in bester Qualität!

sogenannten Sonnenkräutern. Als Sonnenkräuter werden jene Kräuter bezeichnet, die laut Volksmedizin die Heilkraft der Sonne in sich tragen – Sonne für unsere Seele. Traditionell wird das echte Johanniskraut ab dem 24. Juni, dem Johannistag, geerntet. Ihren Namen verdanken die Johanniskräuter wohl der Tatsache, dass sich ihre Knospen rund um den Johannistag öffnen.

Foto: Jeannine Stierli

Fricktal

MEHR WERT

FÜR HAUSEIGENTÜMER

Abstimmungssiege im Sinne des HEV

Generalversammlung des HEV

(mm) Nach zwei Jahren Unsicherheit, Verschiebungen von Veranstaltungen und allseits verlangter Flexibilität konnte im April die Generalversammlung des HEV Fricktal wieder wie üblich mit physischer Präsenz der Mitglieder durchgeführt werden.

Markus Wick, seit 2019 Präsident des HEV Fricktal, zog ein Resumé der vergangenen Monate. Im «Pandemiejahr» 2020 trat Vorstandsmitglied Andreas Bürgin von seiner Funktion als Kassier zurück. Als Nachfolger gewählt wurde Daniel Jeger. Die bisherigen Mandate in Präsidium und Vorstand wurden bis zur Generalversammlung 2022 in Stein verlängert.

In seinem Jahresbericht verwies Markus Wick auf politische Aktivitäten sowohl des HEV Schweiz als auch des HEV Aargau. Am 10.2.2019 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Zersiedlung stoppen – für

Fricktal

eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» mit 64 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, am 9.2.20 die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» mit 57 Prozent Nein-Stimmen und am 13.6.21 das CO2Gesetz mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 52 Prozent. Das waren drei nationale Urnengänge, für die der HEV jeweils ein Nein empfohlen hatte.

Auf Kantonsebene ging der HEV Aargau am 27.9.20 als Sieger einer Abstimmung hervor. Das revidierte Energiegesetz wurde knapp, mit 51 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Der HEV Aargau unterstützte das Referendum und lancierte eine eigene Abstimmungskampagne.

Veranstaltungsserie geplant Gutgeheissen wurden an der Generalversammlung Statutenänderungen, die meisten formaler Art. So sind Funktionsträger

neu in männlicher und weiblicher Form aufgeführt. Ebenso wurde beschlossen, dass die Mitglieder des Vorstands und das Präsidium für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden.

In Stein stellten sich alle Bisherigen zur Wiederwahl: Markus Wick, Präsident; Patrick Burgherr, Vizepräsident; Thomas Mayer, Kassier; Marc Friedrich, Aktuar; sowie Daniel Suter, Roland Lenzin und Daniel Jeger.

Am 27. Oktober 2022 führt der HEV Fricktal einen Herbstanlass zur Veranstaltungsreihe «Wohneigentum für Generationen» durch. Die Reihe soll im Jahr 2023 fortgesetzt werden. Einen Teil dazu bildet eine Mitgliederumfrage. Begleitet wird das Projekt durch die Soziologin Joëlle Zimmer, Beraterin von Bauträgerschaften zum Wohnen im Alter.

Zofingen

Mitgliederbeiträge gesenkt

Generalversammlung des HEV Zofingen

(mm) Nach coronabedingter «Pause», konnte der HEV Zofingen in Strengelbach seine Generalversammlung wie zuletzt 2019 im gewohnten Rahmen mit physischer Präsenz der Mitglieder durchführen. Wegen Krankheit konnte Präsident Paul Wiesli die Generalversammlung nicht leiten. An seine Stelle trat die Vizepräsidentin des HEV Zofingen, Sabina Freiermuth. Insgesamt 154 Personen fanden sich in Strengelbach ein.

Sabina Freiermuth verlas den Jahresbericht des Präsidenten. In den letzten zwei habe sich in der Welt viel ereignet, schrieb Paul Wiesli. Doch mit dem durch Putin geführten Angriffskrieg gegen die Ukraine werde selbst die leidige Pandemie völlig in den Schatten gestellt. Von der angespannten Situation und den Sanktionen gegen Russland sei auch der Energiesektor der Schweiz betroffen. Die Diskussionen um die Abhängigkeiten der Schweiz von totalitären Systemen seien neu entfacht worden.

Versorgungssicherheit im Fokus Gas spiele in der Schweiz durchaus eine wichtige Rolle. So sei 2020 15,1 Prozent der Energie, die in der Schweiz verbrannt wurde, aus Erdgas gewonnen worden. Von den direkten Gasimporten wiederum stammten 47 Prozent aus Russland. Damit sei Russland der mit Abstand wichtigste Gaslieferant der Schweiz. Eine Kürzung oder gar ein Stopp dieser Gaslieferungen würde die Schweiz direkt treffen.

Es zeige sich einmal mehr, dass eine zu starke Abhängigkeit von einem Vertragspartner, insbesondere einem unberechen-

baren Partner, im Falle einer Krise schwere Konsequenzen mit sich führe.

Es sei Aufgabe der Schweiz, die Versorgungssicherheit innerhalb ihrer Grenzen sicherzustellen. Ein Umdenken in Bezug auf geschaffene Abhängigkeiten sei längst überfällig.

Bei der Präsentation der Jahresrechnung 2021 war das Eigenkapital Gegenstand der Kritik. Viele im Saal empfinden es als zu hoch, gemessen an der Mitgliederanzahl.

Obwohl ein Antrag des Vorstands vorlag, das Vereinsvermögen zu reduzieren und lokale Projekte mit einem Maximalbetrag von 60’000 Fr. aus dem Vereinsvermögen zu unterstützen, fand sich eine Mehrheit, die einen Antrag zur Reduktion der Mitgliederbeiträge unterstützte: von 60 auf 50 Franken. Demzufolge wurden Jahresrechnung und Revisionsbericht 2021 nicht genehmigt, die Décharge nicht erteilt.

Angenommen wurden dagegen das Budget 2022 sowie der Antrag auf Verwendung des Vereinsvermögens für Projekte gemeinnütziger regionaler Organisationen.

In Strengelbach wurde auch gewählt. Alle Bisherigen, Vorstand und Präsident, stellten sich zur Wiederwahl. Im Amt bestätigt wurden Paul Wiesli, Präsident, Sabina Freiermuth, Vizepräsidentin sowie die Vorstandsmitglieder Ruedi Siegrist, Ueli Bhend und Massimiliano Palermo.

Am 21. September 2022 findet eine ausserordentliche Generalversammlung statt.

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Gelungenes Miteinander von Alt und Neu

Die sorgfältig renovierte Küche eines historischen Gebäudes in der Churer Altstadt gewinnt den Anerkennungspreis Region Ost des Prix Lignum 2021.

In einem historischen Gebäude in der Churer Altstadt wurden zwei Wohnungen zusammengelegt. Durch die sanfte Renovation ist die Küche nun zum Herzstück und Mittelpunkt der neuen Wohnung geworden. Der neue, hell und luftig gestaltete Raum fügt sich gut in die historisch geprägten Strukturen des alten Gebäudes ein.

Dank der intensiven und bereichernden Zusammenarbeit des Planungsbüros, der Möbelwerkstatt, der Steinbildhauerin und der Bauherrschaft entstand eine wunderschöne neue Küche, in dem die Liebe zum Detail genauso ins Auge springt wie das

aussergewöhnlich gut gelungene Miteinander von Alt und Neu. Beides steht für sich, harmoniert und lässt sich gegenseitig Raum.

Filigran und verspielt

Auffällig sind die filigranen, frei gestellten Rahmenstrukturen aus geöltem Eichenholz, welche die Küchenmöbel tragen. Dadurch erhält die Küche einen besonderen Charme. Das Zusammenspiel der rauchblauen Küchenmöbel mit dem hellen, von grauen Schleiern durchzogenen Marmor der Abdeckung schafft ein wunderbares Ambiente. Die Regale, Tablare und die Hängevorrichtung, die an der Decke wie

ein Baldachin wirkt, bringen mit den Lampen aus Alabaster Zierde und Leichtigkeit in den Raum. Aber im Zentrum steht nicht alleine ein raffiniertes Design, nein, die Küche soll vor allem praktisch nutzbar sein. So bieten beispielsweise die hölzernen Rahmen Platz, um Kräuter, Gemüse oder mal ein nasses Küchentuch zum Trocknen aufzuhängen. Alle notwendigen Küchengeräte finden ihren Platz und es ist genügend Raum zum Arbeiten vorhanden.

Sorgfältiges Handwerk

Die raffinierten Steckverbindungen der Holzstruktur zeigen die Qualität des Handwerks des Möbelschreiners Serge Borg-

Ruth Bürgler, Redaktorin
Durchblick: Sicht aus dem Esszimmer in die Küche.
Fotos: Prix Lignum 2021, Elisa Florian, St. Gallen.

mann und richten ein Augenmerk auf die Details. Die geschlossenen Kästen sind als schlichte Kuben gestaltet und fast schwebend in die Holzstruktur hineingeschoben. Sie sind aus MDF gefertigt und der Lack aufgespritzt. Das Spülbecken mit Tropfteil und die Arbeitsplatte sind aus Göflaner Marmor und manuell von der Steinhauerin Anna Staudt bearbeitet. Das Becken ist aus einem Block herausgearbeitet. Die Oberflächen sind geschliffen und liegen direkt auf der Holzstruktur auf.

Der neue Fichtenboden in der Küche gleicht mit seinen breiten Holzdielen den existierenden Holzböden des alten Wohnungsteils. Die Wände sind in einem kühlen Weiss mit Blaustich gestrichen und harmonieren so gut mit den dezenten Farben der Küchenmöbel.

Vom Esszimmer her ist der Durchblick bis zum Küchenfenster fast ungehindert möglich. Die klaren Linien aller Gestaltungselemente lassen den Raum ganzheitlich wirken. Die Gestaltung dieser Küche ist individuell auf die Wohnsituation, den Umbau und die Wünsche der Bauherrschaft abgestimmt. Ein verdienter Anerkennungspreis des Prix Lignum 2021.

Umbau Küche in Chur

Bauherrschaft

Anna von Wattenwyl und Thomas Monn, Chur

Architektur und Planung

Studio O, Julia Staubach und Maximilian Putzmann, Chur

Ausführung Holzarbeiten

Holzstruktur und Details, Serge Borgmann, Chur

Schreiner

Kante, Serge Borgmann, Chur

Weitere

Schwitter & Wieland Schreinerei Zimmerei, Mathias Batänjer, Churwalden; Maler Gollner, Edgar Gollner, Chur

Die filigrane Holzkonstruktion verleiht dem hell gestrichenen Raum eine spielerische Leichtigkeit.

Abdeckung und Spültrog sind aus Göflaner Marmor gehauen.

Bereit für den Klimawandel?

Beim Hausbau ist man gut beraten, langfristig zu denken. Deshalb ist es ab sofort notwendig, schon bei der Planung die Herausforderungen des Klimawandels zu berücksichtigen. Ein Team der Hochschule Luzern hat dafür Leitfäden für Planende und Bauherrschaften erarbeitet.

In der Schweiz wird es tendenziell trockener, heisser und schneeärmer und es werden häufiger extreme Regenereignisse auftreten. Zu diesem Ergebnis kommen Klimaforscher von Meteo Schweiz und der ETH Zürich, die im Auftrag des Bundes die Klimaszenarien CH 2018 erstellten. Was bedeuten diese klimatischen Veränderungen für den Bau von Wohngebäuden? Kurz gesagt: Wohnun-

gen brauchen während der heissen Monate mehr Kühlung. Wichtig ist, die Auswirkungen des Klimawandels bereits heute bei der Gebäudeplanung zu thematisieren. Je mehr die Baubranche die Problematik erkennt und Massnahmen in der Praxis umsetzt, umso mehr wird der gesamte Gebäudepark davon Nutzen ziehen. Die Studie «Bereit für den Klimawandel?» der Hochschule Luzern zeigt deshalb auf, wie man ein Gebäude von Anfang an richtig planen kann, um den Ein-

bau von energiefressenden Klimaanlagen zu vermeiden.

Bauen mit den Klimadaten der Zukunft Die Studie wurde von Energie Schweiz, einem Programm des Bundesamtes für Energie (BFE), finanziell unterstützt und mit weiteren Partnern durchgeführt. Der Studienleiter Gianrico Settembrini von der Hochschule Luzern hat mit seinem Forschungsteam elf Parameter ausfindig gemacht, die einen Einfluss auf den Energieverbrauch sowie die thermische und visuelle Behaglichkeit in einer Wohnung haben. Parameter wie Eigenschaften der Fenster, Sonnenschutz- oder Beschattungselemente wurden in einem für das Mittelland typischen Referenzgebäude in Basel-Binningen simuliert. Dann wurden die Parameter nach den Kriterien thermische Behaglichkeit, nötiger Energieaufwand übers Jahr und Einfall des Tageslichts gewichtet und bewertet.

Weiter erarbeitete das Forschungsteam konkrete Handlungsempfehlungen, um Bauherrinnen und Planer für die Thematik zu sensibilisieren. Zudem kann nur ein energetisch optimal funktionierendes und lichtmässig behagliches Gebäude über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg seinen Wert erhalten. Dieser Aspekt macht die Empfehlungen auch für Käuferinnen und Mieter interessant, die ein Objekt bewerten möchten.

Kühlung bald wichtiger als Heizen Bisher spielte ein Kühlkonzept beim Bau von Wohnungen nur eine geringe Rolle; wichtig war das Heizkonzept. Dies wird sich ändern, wenn die Klimaveränderung auch hierzulande vermehrt zu heissen Sommern führt. Was das für die Planung neuer Gebäude bedeutet, untersucht die Studie «Bereit für den Klimawandel?». Da müssen

Die Platzierung und Grösse von Fenstern sind für ein kühles Wohnklima von grosser Bedeutung.
Foto: Prix Lignum 2021

energetische Ansprüche berücksichtigt werden: die Fähigkeit des Gebäudes, Wärme zu speichern, die Fähigkeit der Räume, über Nacht auszukühlen, und der Schutz der Räume vor Hitze durch Sonneneinstrahlung. Gleichzeitig wünschen sich die Bewohnenden helle Räume. «Noch immer richtet sich die Architektur der Schweiz zu sehr darauf, Wohnungen im Winter angenehm und energieeffizient zu machen», sagt Settembrini. Es sei jedoch entscheidend, dass Gebäude mit Klimadaten der Zukunft geplant werden und nicht wie heute mit solchen, die auf vergangenen Werten beruhen. Der Klimakältebedarf wird dem heutigen in unseren südlichen Nachbarländern ähnlich sein. Dort ist eine Wohnraumkühlung – oftmals durch nachträglich aufgestellte Klimageräte – bereits die Regel, was zu einem enormen Zuwachs an Strombedarf im Sommer führt und zusätzlich die Umgebungsluft aufheizt. Im Gegenzug bedeuten die höheren Temperaturen weniger Heizwärmebedarf. Führt eine durchdachte Planung zu einer Mini das Haus liegt – steht es frei, oder wird es

Neubauten müssen klimatische Veränderungen berücksichtigen.

bäudetechnik und Energie der Hochschule

Foto: Beat Bühler, Zürich

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in Einklang zu bringen: Für den Wohnkomfort ist viel Tageslicht wichtig. Dafür hilft es, tiefe Räume zu vermeiden, bewegliche Sonnenschutzelemente zu bevorzugen, Stürze über den Fenstern zu minimieren und helle Oberflächen zu verwenden. Geht es jedoch darum, ein Gebäude im Sommer kühl zu halten, sind grosse sonnenseitige Fensterflächen heikel. Deshalb wurde für die Studie das Team des Tageslichtexperten Björn Schrader miteinbezogen. Das Fazit: Von Fenstern, die bis zum Boden reichen, wird im untersuchten Zusammenhang abgeraten: «Sie bringen nicht wesentlich mehr Tageslicht in die Wohnung, heizen aber den Boden auf.» Doch auch grosse Südfenster halten nicht, was sie versprechen: Im Sommer müssen sie im Gegensatz zu Nordfenstern beschattet werden. Das verdunkelt das Zimmer und verdeckt die Aussicht. Deshalb sind Nordräume in heissen Sommern nicht nur kühler, sondern oft auch heller als Räume, die nach Süden zeigen. In Wohnungen mit Grundrissen, die eine flexible Nutzung ermöglichen, kann man die Räume je nach Jahreszeit anders nutzen.

Effiziente Lüftung in der Nacht

Die Ausrichtung der Fenster ist auch für eine effiziente Lüftung in der Nacht wichtig. Dabei sollten die Windrichtungen im Sommer Massstab sein. «Unsere untersuchten Szenarien zeigen, dass es auch im Jahr 2060 gelingen kann, eine Wohnung kühl

zu halten, wenn über Nacht richtig und konsequent gelüftet wird», sagt Gianrico Settembrini. Natürlich müssen dabei Umstände wie Lärmbelastung oder Einbruchschutz berücksichtigt werden; aber das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner hat einen entscheidenden Einfluss auf die Energieeffizienz und die angenehmen Temperaturen im Gebäude. Manche Aufgaben beim Lüften können in Zukunft automatisiert betrieben werden. «Aber Nutzerinnen und Nutzer akzeptieren die Automation nur, wenn sie sie bei Bedarf übersteuern können», sagt Settembrini.

Klimageräte verhindern Grundsätzlich sollte ein Gebäude von Anfang an so entworfen werden, dass es möglichst wenig geheizt und gekühlt werden muss. «Der Einsatz von Kühl- oder Kli-

mageräten soll vermieden werden, technische Lösungen dürfen erst zum Zug kommen, wenn die passiven Möglichkeiten ausgeschöpft sind», meint auch Adrian Grossenbacher vom Bundesamt für Energie. Der Gebäudepark verbraucht rund 40 Prozent des Endenergiebedarfs der Schweiz. Dieser müsse weiter gesenkt werden. Würde jedoch ein vermehrter Einsatz von Klimageräten nötig werden, droht dieser Wert stattdessen noch zu steigen.

Quelle

Hochschule Luzern, Klimagerechtes Bauen.

Weitere Informationen

Klimagerechtes Bauen, Leitfaden für Bauherrschaften und für Planende. www.hslu.ch > Stichwort «Klimagerechtes Bauen»

Bauen an der Hochschule Luzern

Das Departement Technik & Architektur der Hochschule Luzern beschäftigt sich nicht nur intensiv mit Lösungen für den Klimawandel, sondern auch mit seinen Folgen für Bauen und Architektur. Die Studie mit Unterstützung von Energie Schweiz (BFE) zeigt, dass zwar vielfach bereits ein Bewusstsein für die Problematik besteht, dieses aber oft noch keinen Niederschlag in der Planung von Gebäuden findet. Deshalb wird an der Hochschule Luzern das Thema bereits in den Ausbildungen im Bereich Bau berücksichtigt. Der dreitägige Weiterbildungskurs «Bauen im Klimawandel – Wirksame Massnahmen für Bauherrschaften und Planende» bringt Fachleute auf den neuesten Stand.

Programm und Anmeldung: www.hslu.ch/de-ch > Technik Architektur > Weiterbildung > Fachkurse > Bauen im Klimawandel

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Solarfassade mit 3-D-Schmelzglas

Das neue Gebäude des Amtes für Umwelt und Energie in Basel ist ein moderner, nachhaltiger Bau, der sich selber mit Solarstrom versorgt. Diese Anforderung an das Gebäude wird dank intelligenter Architektur und neuester Solartechnik erfüllt.

jessenvollenweider architektur ag, 2021

Eine der Anforderungen an den Neubau des Amtes für Umwelt und Energie in der Stadt Basel war, dass sich dieser mittels einer auch ästhetisch wirkenden Solarfassade selber mit Strom versorgen kann. Gesucht war ein Leuchtturmprojekt, das auch Vorbild sein wird für die Ziele der 2000-WattGesellschaft. Gemäss Ausschreibung sollte also ein nachhaltiges Vorbild für Klimaverträglichkeit entstehen.

Für das Gesamtprojekt wurde ein Wettbewerb lanciert – es gewann im Jahr 2013 das Basler Architekturbüro Jessenvollenweider. Dessen Gestaltungsvorschlag sollte dem Neubau mit golden schimmernden Solarzellen eine besondere Optik verleihen. 2016 folgte der Volksentscheid und am 1. November 2021 wurde das Gebäude eröffnet.

Schweizer Solarzellen

Aufgrund der erforderlichen Volksabstimmung kamen die zuerst angedachten goldenen Solarzellen in die Jahre. Mittlerweile waren auf dem Markt deutlich effizientere Solarzellen zu finden und Solarzellen mit einer goldenen Optik wurden unterdessen keine mehr hergestellt. Deshalb musste die geplante Gestaltung komplett überarbeitet werden, inklusive der Suche nach neuen, besseren Solarzellen. In diesem Prozess kam ein Material ins Spiel, dass bisher noch nie für Solarpanels eingesetzt worden war: 3-D-Schmelzglas. Sven Kowalewsky, Geschäftsleitungsmitglied beim Architekturbüro Jessenvollenweider, erklärt warum: «Die Fähigkeit von Glas, unterschiedliche Erscheinungen unter verschiedenen Lichtsituationen einzunehmen, war die Grundlage für die Suche nach der notwendigen Oberflächenbeschaffenheit. Die nahezu freien Gestaltungsmöglichkeiten, welche Schmelzglas eröffnet, war dabei der entscheidende

Der Neubau des Amts für Umwelt und Energie in Basel besticht mit einer Solarfassade.
Die Gesamtleistung der Solarfassade beläuft sich auf rund 163 kWp.
Fotos:

Faktor.» Die Herstellung dieser neuartigen Solarpanels erfolgte durch die Schweizer Firma Megasol Energie.

Die Solarpanels, die nun die Aussenhaut des Neubaus bilden, sind nicht nur im Kanton Basel-Stadt, sondern weltweit einzigartig. Von weitem betrachtet, erscheint das Gebäude in goldenem Glanz. Wer näher tritt, stellt fest, dass mehr dahintersteckt. Zum einen entsteht der goldene Schimmer durch Tausende von Punkten in den Solarpanels. Zum anderen offenbart sich in den Solarpanels eine dreidimensionale Struktur. «Wir haben diese Solarpanels in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten entwickelt. Solche Spezialanfertigungen im Bereich der solaren Gebäudehülle erfordern enormes Know-how und viel Erfahrung», sagt Michael Reist, Leiter Communications & Marketing von Megasol Energie.

Für Sven Kowalewsky ist dies ein Zukunftsmodell. Er hält fest: «Da das Dach bei vielen Gebäuden nicht ausreicht, dafür aber grosse Fassadenflächen belegt werden können, werden wir in Zukunft bei vielen Projekten mit der Integration von PV-Modulen konfrontiert sein.»

Die Technik hinter den neuartigen Solarpanels wird wohl eher von Fachleuten verstanden, bestehen diese grundsätzlich aus Rückglas, einem Verkapselungslayer, Solarzellen, einem erneuten Verkapselungslayer und einem 3-D-Frontglas. Diese Komponenten werden in einem Laminator zu einer Einheit «verbacken». Micheal Reist erklärt: «Jedes Solarpanel, das spezifisch für ein Projekt entwickelt wird, bringt Anpassungen oder sogar Neuentwicklungen der Produktionsprozesse mit sich. Das bei diesem Projekt eingesetzte 3-D-Schmelzglas weist sowohl auf der Vorder- als auch der Rückseite eine dreidimensionale Struktur auf.» Wie sich zeigte, konnte nur das Schweizer Unternehmen, das auch in der Schweiz produziert, die schwierigen Anforderungen bei der Herstellung dieser Solarpanels bewältigen.

Winterstrom aus der Fassade

Das neue Gebäude ist 25 Meter hoch und komplett in eine Solarfassade gehüllt – insgesamt 1140 m2. Das sorgt einerseits für eine homogene Optik, andererseits für sehr gute Stromerträge. Die Gesamtleistung beläuft sich auf rund 163 Kilowattpeak (kWp). Damit kann sich das Gebäude mit eigenem Strom versorgen und sogar Überschüsse in das Stromnetz abgeben. «Auch im Winter

sind die solaren Erträge hoch», führt Michael Reist aus. Das liege daran, dass sich solare Fassadenflächen bei den winterlich tiefen Sonnenständen hervorragend für die Stromproduktion eignen, weil so das Licht nahezu senkrecht auf die Solarzellen falle. Zusammen mit der kalten Luft, die die Effizienz der Zellen erhöht, sind das sehr gute Wetterbedingungen für die Erzeugung von Solarstrom.

Noch steht die ökologische Bewährungsprobe bevor: Seit der Eröffnung sammeln unzählige Sensoren Betriebsdaten, um in der Praxis den ökologischen Fussabdruck eingehend zu überprüfen. Die Fachhochschule Nordwestschweiz soll in einem wissenschaftlichen Begleitprogramm die wesentlichen Fragen beantworten: Kann das Basler Gebäude mindestens so viel Energie erzeugen, wie es selbst verbraucht? Gelingt es sogar mithilfe der Überschüsse vor Ort, die Menge aller bei Bau und Betrieb verursachten grauen Treibhausgasemissionen bis zum Ablauf des ersten Lebenszyklus in etwa 30 Jahren zu neutralisieren?

Weitere Informationen www.jessenvollenweider.ch www.megasol.ch

Gut sichtbar: die dreidimensionale Struktur der Solarpanels.

Trittschallisolierung gehört in die Planung

Trittschall entpuppt sich im Wohnungsbau oft als heikles Thema. Die Geräusche stören die Nachbarn und nicht selten kommt es deswegen zu Streitigkeiten oder häufigen Wohnungswechseln.

In Gebäuden sorgt die Belästigung durch Geräusche nicht selten für Probleme. Ob es sich dabei um Strassenlärm, laute Musik in der Nachbarwohnung oder im Freien, das Rauschen von Wasser, das hörbare Klicken der Lichtschalter der angrenzenden Wohnungen oder um Trittschall handelt – die Geräusche stören, regen auf. Wer einmal auf ein störendes Geräusch aufmerksam geworden ist, der kann es fast nicht mehr ausblenden. Sobald man es hört, ist man gleich genervt.

Tiefe Frequenzen sind problematisch Von Trittschall spricht man, wenn ein Mensch über einen Zimmerboden geht. Die Vibrationen, die durch die Schritte ausgelöst werden, versetzen die Bausubstanz in Schwingung, die sich im schlechtesten Fall auf andere Bauteile überträgt. Ähnliche Geräuschübertragungen können entstehen,

wenn jemand Möbel über den Boden schiebt, eine Waschmaschine im Schleudergang läuft, ein technisches Gerät im Dauerbetrieb ist oder Musikboxen dröhnen, die direkt auf dem Fussboden stehen. In allen Fällen spricht man auch von Körperschall, weil sich der Schall von Festkörper zu Festkörper überträgt. Weil Körperschall Schallwellen auslöst, kann er nicht nur über das Gehör wahrgenommen werden, sondern im Extremfall auch körperlich spürbar sein.

Die Wahrnehmung von Geräuschen variiert beim Menschen je nach Tonhöhe (Frequenz), Lautstärke (Schallpegel) und individueller Hörschwelle. Der Mensch kann Geräusche in einem Tonhöhenbereich von zirka 20 Hertz (Hörschwelle) bis 20’000 Hertz (Schmerzschwelle) hören. Untersuchungen der Uni Stuttgart haben gezeigt, dass Trittschall zu den Störgeräuschen gehört, die am lästigsten sind. Ursache dafür ist der tiefe Frequenzbereich,

den Tritte aufweisen. Er liegt beispielsweise beim Aufsetzen eines Schuhabsatzes zwischen 50 und 110 Hertz. Wenn die Frequenz des störenden Geräusches unterhalb von 90 Hertz liegt, sprechen Fachleute von tieffrequentem Schall. Dieser ist energiereicher und langwelliger als der «normale» Trittschall. Zudem ist der Schall im niedrigen Frequenzbereich erst bei höherer Lautstärke wahrnehmbar. In geschlossenen Innenräumen werden tiefe Frequenzen stärker wahrgenommen als im Freien, wo das Geräuschempfinden oft durch höhere Töne bestimmt wird. Da es schwierig ist, Geräuschen im Tieffrequenzbereich auszuweichen, werden sie als besonders bedrohlich empfunden.

Normen steigern Wohnqualität

Die Schallschutznorm 181 der SIA befasst sich mit dem Schallschutz in Hochbauten. Sie wurde im Jahr 1970 eingeführt. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Probleme der Geräuschübertragung inner-

Ruth Bürgler, Redaktorin
Trittschall gehört zu den schlimmsten Störgeräuschen, die in Wohnungen zu Problemen führen können.
Foto:

halb von Gebäuden deutlich verringert haben und wir uns heute in unseren Wohnungen viel wohler fühlen, weil sie ruhiger geworden sind. Die Norm wurde immer wieder revidiert und angepasst. Die jüngst überarbeitete Schallschutznorm ist nun seit November 2020 in Kraft und ersetzt die Ausgabe aus dem Jahr 2006. Die Neuerungen betreffen die Bereiche Raumakustik und Anhänge zu einzelnen Normen. Neu ist die Messmethode bei der Überprüfung des Schallschutzes einheitlich definiert. Die Mindestanforderungen an den Schallschutz blieben unverändert. Die strengeren Anforderungen sind neu um vier Dezibel tiefer als die bisherigen Mindestanforderungen, wobei 25 Dezibel als Kleinstwert gelten.

Gehört in die Planung Trotz der geltenden Normen werden die tiefen Tonfrequenzen bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden immer wieder zur Herausforderung. So sind Holzkonstruktionen wegen der fehlenden Masse anfälliger für Schallübertragungen als massivere Bauten. Bei Holzbauten wurde das Problem jedoch früh erkannt und wird heute bei der Konstruktion berücksichtigt. So entwickelten beispielsweise Holzbaufachleute tiefton-optimierte Deckensysteme, die sich nun in der Praxis bestens bewähren. Damit keine Schallbrücken entstehen, wird bei den Decken darauf geachtet, dass deren Eigenfrequenz unterschritten wird. So können keine störenden Resonanzeffekte auftreten.

Die Erfahrungen und Erkenntnisse von Fachleuten und wissenschaftlichen Instituten wie beispielsweise der Empa fliessen heute meist bereits in die Planung ein. Denn wenn Trittschallgeräusche in einem bestehenden Haus zum Streitthema werden, ist es nachträglich oftmals nicht mehr möglich, eine fachgerechte Dämmung gegen den Trittschall einzubauen. Gerade bei harten Belägen wie Keramikplatten, Holz (Parkett) oder Laminat kann Trittschall für die darunterliegenden Räume ein Problem darstellen. Wird die Vermeidung von Trittschall bei der Planung eines Gebäudes miteinbezogen, können die Fachleute verschiedene Massnahmen zur Dämmung von Geräuschen vorsehen.

Wenn es in der Praxis harzt

Die hohe Bedeutung des normierten Schallschutzes ist in der Praxis leider noch nicht bei allen Handwerksbetrieben gleichermassen bekannt. Manche sind sich zu wenig bewusst, dass ein Werk nur dann als mängelfrei gilt, wenn nicht nur optisch alles annehmbar ist, sondern zudem alle Arbeiten in technischer Hinsicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sind. Die SIA-Norm 181 ist heutzutage immer als Bestandteil im Werksvertrag integriert. So sind also der Schallschutz und die Vorgaben dieser SIA-Norm als vorausgesetzt einzuhalten. Der grösste Beitrag zum Schallschutz im Neubau besteht darin, den Schallschutz umsichtig zu planen und Schallbrücken bewusst zu vermeiden. Im Neubau übernehmen

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schwimmende Estriche und an den Wänden Trenn-, Vorwand- und Inwand-Installationen die Funktion des Schallschutzes. Dazu gehören beispielsweise abgehängte Unterdecken, welche die Übertragung von Schwingungen verhindern. Abgehängte Unterdecken bestehen aus Gipskarton, Mineralfasern oder Kunststoffen, die nur punktuell an der Decke befestigt oder frei schwebend zwischen die tragenden senkrechten Wände gespannt sind.

Ein schwimmender Estrich wird auch als Estrich auf Dämmschicht bezeichnet. Er dient der Verbesserung der Wärme- und Trittschalldämmung. Die Estrichplatte muss vertikal und horizontal beweglich sein und darf keinen unmittelbaren Kontakt zu anderen Bauteilen aufweisen – deshalb die Bezeichnung schwimmend.

Viele Neubauten verdienen im Bereich des Trittschalls jedoch gute Noten. Die Ursache für störende Geräusche in Wohnbauten sind heute eher Baumängel, die auftreten, wenn gebäudetechnische Installationen nicht fachgerecht verbaut oder montiert werden.

Vorsicht bei Sanierungen Werden bei älteren Mehrfamilienhäusern, Mietwohnungen oder Stockwerkeigentum die bestehenden Teppichböden entfernt und durch Plattenbeläge oder Parkett er-

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setzt, ist besondere Vorsicht geboten. Die Teppiche dämpfen den Trittschall und die Unterlagsböden sind bei Teppichbelägen anders aufgebaut. Zudem entsprechen die Unterlagskonstruktionen noch älteren Vorschriften, die den Trittschall nicht wie die aktuellen berücksichtigen. Werden die Teppiche nun durch Platten ersetzt, kann das bezüglich des Trittschalls grosse Probleme nach sich ziehen. Damit das vermieden werden kann, müssen die Unterlagsböden eventuell gänzlich neu aufgebaut werden, um störende Trittschallgeräusche zu vermeiden. Eine solche Sanierung gehört in die Hände von Fachleuten, die sich dieses Problems bewusst sind und die Erfahrung damit haben. Es empfiehlt sich, erst einen Musterraum zu sanieren und diesen von einem Bauphysiker auf Schallübertragungen prüfen zu lassen. So lässt sich besser abschätzen, ob sich die getroffenen Massnahmen auf Dauer wirklich bewähren, bevor man viel Geld in eine Gesamtsanierung steckt und dann mit grossen Schallproblemen und viel Ärger konfrontiert ist.

Neuentwicklung im Holzbau erforscht Forscher der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt Empa haben ein neues System zur Trittschalldämmung bei Holzfussböden entwickelt. Die innovativen Bodenelemente aus Massivholzplatten verfügen über so-

genannte akustische schwarze Löcher, die Vibrationen wie Schall aufnehmen und ausschwingen lassen. Ähnliche schallmindernde Systeme kommen seit längerem bei Autos und Flugzeugen zum Einsatz.

Die Experten der Empa haben nach einer spezifischen mathematischen Funktion eine linsenförmige Vertiefung in das Material gefräst, in die alle Schallwellen in diesem Bereich hineinlaufen. Zwei produzierte Platten – einmal mit, einmal ohne akustische schwarze Löcher – haben die Experten einer Schwingungsanalyse unterzogen. Bei dieser Messung wird Schall über das ganze relevante Schallspektrum als Vibration in den Testkörper geleitet. Ein Laser misst die Vibration der Test-Platten rasterförmig an mehreren Stellen. Anhand der Messwerte kann berechnet werden, wie sich die Vibration durch die Platte bewegt und ob die ausgefrästen Dellen den Schall auch wirklich «einfangen» und in Form von Wärme verpuffen lassen. Die Messwerte der Forscher stimmen bei einer Abweichung von nur rund fünf Prozent sehr gut mit der Modellrechnung überein. Aktuell führen die Forscher Trittschallmessungen nach internationalen Normvorgaben durch. In einem nächsten Schritt müssen dann noch die Brandschutz- und Statik-Eigenschaften bestätigt werden.

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Foto: Empa

Dialog zwischen Haus und Garten

Das Eckhaus am südlichen Ende eines grossen Riegelbaus in Birmensdorf im Kanton Zürich verfügt über einen schmalen Garten, der sich um die drei Seiten des Grundstücks zieht. Lang und schmal sowie etwas eng – aber mit einer guten räumlichen Aufteilung ist vieles möglich.

Nachher: Zusammen mit der Eibenhecke wirkt der neu gestaltete Eingangsbereich viel grösser.

Vorher: der Haupteingang mit Buchshecke.

Bevor es an die Planung geht, ist es wichtig, die Ausgangslage des schmalen Gartens zu analysieren. Am meisten wird der Sitzplatz hinter dem Haus gleich bei der Küche benützt. Hier ist es am gemütlichsten. Ein ziemlich grosses Gartenstück liegt vor dem Haus an der Quartierstrasse und ist nach Südwesten ausgerichtet; im Sommer wird es dort am frühen Abend richtig heiss. Für den schmalen Gartenteil am südlichen Ende, in dessen Mitte sich der Hauseingang befindet, braucht es endlich eine gute Lösung. Und dann wünschen sich die Besitzer, dass die eintönige Bepflanzung durch mehr Vielfalt ergänzt wird. Hier braucht es unbedingt mehr Abwechslung.

Fotos: LustenbergerSchilling

Grosszügigkeit für den schmalen Garten Auf einer kleinen Fläche ein Gefühl von Grosszügigkeit zu bewirken, ist schon bei der Planung eine Herausforderung. Die Landschaftsarchitekten der Firma Lustenberger Schelling wagen gekonnt viel. So vergrössern sie die Beete vor der neu aus Eiben statt aus Buchs bestehenden Hecke. In diese Beete kommt eine Mischstaudenbepflanzung, die für die gewünschte Vielfalt an Farben, Formen und Arten sorgt. Diese Mischstauden werden über den ganzen Garten hinweg gepflanzt und wirken somit als gestalterische Klammer. Einige organisch geformte Beete gleich an der Hauswand werden angelegt mit dem Effekt, dass die harten rechtwinkligen Formen des Hauses weichgezeichnet werden. Und das neue PorphyrPflaster mit seinen abwechslungsreichen erdig-braunen Tönen nimmt die Farbe der Balken des Riegelhauses auf und trägt dazu bei, dass das Haus mit der Aussengestaltung in einen Dialog tritt.

Bei der Planung fällt auf, dass der Sitzplatz hinter dem Haus etwas eng wirkt. Die

Hecke bietet zwar Schutz, aber am falschen Ort. Mit Büschen schaffen die Landschaftsarchitekten den gewünschten Sichtschutz Richtung Nachbarhäuser, zwei Felsenbirnen sorgen für die Raumbegrenzung in der dritten Dimension und schaffen so eine gemütliche Atmosphäre. Durch Öffnen der Hecke Richtung Nachbarswiese entsteht auf einmal eine willkommene Weite.

Sitzbank vor der Haustür

In der Mitte des schmalen Gartenteils südlich des Hauses befindet sich die Haupteingangstür des Hauses. Auch hier wird der Weg durch geschwungene Beete auf beiden Seiten ein wenig verengt. Vor der Haustür aber verschwinden die Beete, der Raum weitet sich und es bildet sich eine kleine Piazza. Hier steht nun unter einem neu gepflanzten Ahorn eine grosse Bank und bietet sich als Sitzgelegenheit an. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass die Sitzfläche ein Deckel ist – die Bank

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Die blühende Felsenbirne beim gemütlichen Sitzplatz hinter dem Haus.
Zum Spielen gibt es genug Platz auf der Wiese.

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Platz für die Kinder

Das grösste Gartenstück liegt vor dem Haus Richtung Strasse und ist nach Südwesten ausgerichtet. Im Sommer wird es dort am frühen Abend ziemlich heiss. Nun lädt dort ein gemütlicher Sitzplatz zum Verweilen ein und eine weitere Felsenbirne, ein grosser Solitärbaum mit aufgeschnittener Krone, sorgt für den dringend benötigten Schatten. In diesem Gartenteil kommt auch die Mischstaudenbepflanzung voll zur Geltung: Die Beete sind hier ziemlich breit, ihre runden Formen ragen in die Wiese hinein und bieten eine grosse Vielfalt an

Farben und Formen. Die Wiese wurde dadurch zwar etwas kleiner, ist aber immer noch gross genug, um den Kindern viel Platz zum Herumtollen zu bieten.

Schöner Empfang

Wenn man das Grundstück betritt, fällt einem als erstes das Gartentor auf, an das sich rechts ein Zaun und ein gedeckter Velounterstand anschliessen. Das Gartentor und das Dach des Unterstands bestehen aus rostenden Stahlplatten und auch der Zaun dazwischen, der hier die Hecke ersetzt, ist aus rostendem Stahlgitter geflochten. Die ganze Kombination nimmt farblich die Balkenstruktur des Hauses auf und ist von Kletterpflanzen berankt und überwachsen.

Vorher: ein ungepflegter Gartensitzplatz.

Nachher: ein wunderschöner schattiger Platz zum draussen Essen.

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Fotos: LustenbergerSchilling

Wie sinnvoll sind Samenkugeln?

Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine bedeutende Aufgabe. Ob sich Saatkugeln eignen, um die Biodiversität zu fördern oder ein Bienenhotel das Problem löst? Einfache Lösungen, die überall anwendbar sind, gibt es nicht.

Im Zusammenhang mit der Biodiversität kommt früher oder später das Thema Saatkugeln oder Saatbomben aufs Tapet. Was hat es damit auf sich? Saatkugeln sind aus verschiedenen Erden geformte handliche Kugeln, die Pflanzensamen enthalten. Die Aussaatmethode kommt vor allem in der Bewegung des Guerilla Gardening* im urbanen Raum zur Anwendung. Damit Samenkugeln die Artenvielfalt wirklich zu unterstützen vermögen, ist eine wichtige Voraussetzung, dass die Samen einheimisch sind und sich für den ausgewählten Aussaatort wirklich eignen. Dazu gehören einheimische Wildkräuter und -pflanzen wie Quendel, Thymian, Salbei, Kamille, Ringelblumen, Kornblumen oder Bienenweide. Für das Urban Gardening, die kleinräumige Nutzung städtischer Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes als Gartengelände, eignen sich zudem Kapuzinerkresse, Mohn, Margeriten oder Sonnenblumen. Sind die Pflanzensamen einheimisch, stehen die Chance besser, dass sie erfolgreich anwachsen.

Was sind Saatkugeln?

Die Saatkugeln, die im Verkauf erhältlich sind, bestehen meist aus einer Mischung

Saatkugeln kann man mit Erde, Tonerde und geeigneten Samen selber formen.

aus Erde, Ton oder Tonerde und Pflanzensamen. Man kann die Saatkugeln leicht selber herstellen. Für die Erde-Ton-Mischung ist noch ein wenig Wasser nötig und natürlich Pflanzensamen. Alles zusammen formt man zu einer festen, nussgrossen Kugel und lässt sie einige Tage trocknen. Der

Vorteil der Saatkugeln liegt darin, dass die Samen nach dem Auswerfen durch die Erdschicht vor Vögeln geschützt sind und so eher die Chance besteht, dass sie austreiben, wachsen und gedeihen.

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Eigentlich ist diese Methode eine alte Kulturtechnik, die sich besonders für die Bepflanzung von kargen Brachflächen oder entlang von Wegrändern bewährt hat. Die Saatkugeln haben die nötige Erdschicht zum Keimen und Wachsen bereits mit dabei. Nun braucht es noch einen ersten Regenschauer und schon beginnen die Samen im aufquellenden Ton-Erde-Gemisch zu keimen.

Welche Samen verwenden?

Im Handel sind verschiedene Samenmischungen im Angebot, die man unter anderem für die Herstellung von Saatkugeln

Fotos: Adobe Stock

verwenden kann. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Eine Kassensturzsendung hat sich 2021 mit der Qualität von WildblumenSaatgut befasst, das in der Schweiz zum Verkauf steht. Das Fazit ist teilweise ernüchternd. Zwölf Saatgutmischungen wurden unter wissenschaftlicher Aufsicht geprüft. Einige sind durchgefallen, weil die Mischungen Pflanzensamen enthielten, die einheimische Pflanzen verdrängen. Zusätzlich ist bei den Mischungen von Bedeutung, dass die Pflanzen darin auch für die Fauna wichtig sind, also für Schmetterlinge, Vögel, Käfer oder seltene Wildbienen. Diese ernüchternden Ergebnisse sprechen dafür, Samenmischungen für Saatkugeln selber zu machen und dafür sorgfältig einheimische Sorten auszuwählen.

Ein Hotel für Wildbienen

Ein Wildbienen-Hotel bietet Klein und Gross die Gelegenheit, Insekten zu beobachten, die man selten einfach so zu Gesicht bekommt. Es gibt eine Vielzahl von grossen und kleinen Bienenhotels zu kaufen. Man kann aber auch eines selber bauen, wenn die entsprechenden Fähigkeiten und Werkzeuge vorhanden sind.

In der freien Natur suchen die Wildbienen nach einem länglichen Hohlraum, um dort die Eier abzulegen. Im Bienenhotel kann man stattdessen Bambusröhrchen, Schilfstängel oder Papierröhrchen verwenden. Es eignen sich zudem gelöcherte Elemente aus gebranntem Ton oder mit Bohrlöchern versehene Hartholzblöcke. Dabei darf man kein Stirnholz, also quer zur Längsachse geschnittenes Holz, verwenden. Eine Biene wird eine solche Fläche meiden, weil sie die längs verlaufenden Holzfasern meidet, da diese bei Feuchtigkeit aufquellen und das Hinein- oder Hinauskriechen für die Biene oder ihren Nachwuchs tödlich enden kann. Wichtig ist, dass die Röhren auf der Rückseite geschlossen sind und das Innere sauber und glatt ist. Die offenen Röhrenränder müssen ebenfalls glatt sein, damit sich die Tierchen beim Hinein- und Hinausschlüpfen nicht verletzen können.

Ein Bienenhotel muss nicht gross sein und es müssen auch nicht alle Arten von Nist-

möglichkeiten vorhanden sein. Manchmal ist es besser, mehrere kleine Wildbienenunterkünfte anzubieten, als eine Massenunterkunft. Denn je grösser ein Bienenhotel ist, desto grösser ist auch die Gefahr, dass sich Parasiten, Spinnen und hungrige Vögel daran zu schaffen machen.

Und das Wichtigste ist, dass in der Nähe eines Wildbienenhotels genügend Pflanzen vorhanden sind, die den Insekten nutzen. Wenn der Flug zur Nahrungsaufnahme zu anstrengend ist, braucht die Biene dafür zu

viel Energie, die ihr später fehlt, um den Nestbau und die Eiablage erfolgreich abzuschliessen.

Weitere Informationen www.srf.ch (Kassensturz: WildblumenSaatgut im Test: Nicht alle fördern die Biodiversität)

* Guerilla Gardening: Nicht erlaubtes Gärtnern auf öffentlichem Grund als Mittel des politischen Protests und zivilen Ungehorsams.

Bienenhotels müssen in der Nähe von geeigneten Blütenständen platziert sein.

Wie die Immobilienagentur Neho zum besten Preis verkauft

Erfahren Sie mehr darüber, wie die Neho-Strategie die Kunden zufriedenstellt.

Für die meisten Hausbesitzer ist die wichtigste Erwartung beim Immobilienverkauf, den besten Verkaufspreis zu erzielen*. Aber wie kann man sicher sein, dass die Agentur, der die Immobilie anvertraut wird, zum bestmöglichen Preis verkauft?

In der Schweiz gibt es ein Maklerbüro, das beim Verkauf zum Bestpreis neue Massstäbe gesetzt hat: Neho. Die ausgezeichneten Kundenbewertungen von durchschnittlich 4,7 von 5 Sternen belegen, dass Neho das Ziel, zum besten Preis zu verkaufen, konsequent umsetzt. Neho will ihren Kunden nicht nur eine präzise und zuverlässige Bewertung liefern, die der Marktrealität so nahe wie möglich kommt, sondern hat auch einen umfassenden und einzigartigen Prozess entwickelt, um das Ziel zu erreichen. Erfahren Sie mehr über die Methodik der Agentur, die sich bei Hunderten von Eigentümern bewährt hat.

1. Für maximale Sichtbarkeit sorgen Nach der Schätzung sollte die Immobilie so vielen potenziellen Käufern wie mög­

lich zum Verkauf angeboten werden. Mit der grössten Käuferbasis auf dem Markt ist Neho die Immobilienagentur, die am besten geeignet ist, eine maximale Sichtbarkeit der zu verkaufenden Immobilie zu bieten. Jede Immobilie wird auf mehr als 30 Immobilienportalen veröffentlicht und an die Käuferbasis der Agentur mit mehr als 80’000 potenziellen Käufern weitergeleitet. Wenn Verkäufer sich für Neho entscheiden, können sie sicher sein, dass sie den Käufer finden, der das beste Angebot machen kann. Die Strategie der Agentur führt im Durchschnitt zu mehr als 100 Interessenten pro Immobilie.

2. Strukturierte Angebotsprozesse Für jeden Verkauf wird eine Vielzahl potenzieller Käufer gewonnen. Ihnen bietet Neho die Möglichkeit, für den Erwerb der ausgewählten Immobilie in einen transparenten und fairen Wettbewerb zu treten. Wenn sich mehrere Käufer für ein und dieselbe Immobilie interessieren, müssen sie sich durch das bestmögliche Angebot von der Masse abheben. Neho organisiert, moderiert und verwaltet den Angebotsprozess, der

es ermöglicht, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Alle eingegangenen Angebote werden mit dem Eigentümer geteilt und besprochen. Verkäufer haben die Gewissheit, dass jeder Neho­Makler alles daransetzt, den Wünschen des Klienten optimal zu genügen.

3. Eine persönliche Begleitung

Ein Immobilienverkauf zum besten Preis ist auch dank der qualitativ hochwertigen Begleitung während des gesamten Prozesses möglich. Die Immobilienagentur Neho bietet zwar eine feste und allen Kunden gemeinsame Pauschale ab CHF 9500 an, dennoch ist jeder Verkauf einzigartig. Aus diesem Grund wird bei Neho jeder Verkauf von einem engagierten Team von Fachleuten betreut und jeder Eigentümer wird während des gesamten Prozesses bis zum Abschluss der Transaktion vor dem Notar begleitet. Diese Betreuung ist ein wesentlicher Faktor für die Aufrechterhaltung eines maximalen Engagements seitens der Käufer.

Dank Neho werden die Verkäufer optimal unterstützt und können sicher sein,

dass sie ihre Immobilie zum besten Preis verkaufen. Es ist übrigens kein Zufall, dass die Agentur sich als Marktführer etabliert hat, sowohl was die Anzahl der Verkäufe als auch die Kundenzufriedenheit angeht – mit bereits mehr als 3000 überzeugten Eigentümern und einer durchschnittlichen Bewertung von 4,7 von 5 möglichen Sternen auf Trustpilot.

* laut einer Studie, die von der Immobilienagentur Neho unter 500 Immobilienbesitzern durchgeführt wurde

Kontakt: Michael Wollenmann Tel. 056 588 04 00 michael.wollenmann@neho.ch Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie kostenlos auf neho.ch

Neho ist die Agentur, die im Jahr 2021 die meisten Immobilien verkauft hat.

Heizölpreise weiterhin stark schwankend

Die Heizölpreise sind zurzeit sehr instabil und starken Schwankungen unterworfen. Zusätzlich zum Krieg in der Ukraine sind auch die Verhandlungen zu einem Atomabkommen mit dem Iran eher preistreibend zu werten. In den vergangenen vier Wochen haben die Heizölpreise wieder um 10 Franken pro 100 Liter zugelegt und stehen für eine Liefermenge von 3000 Litern (das entspricht etwa dem Jahresbedarf eines Privathaushaltes) bei 140 Franken pro 100 Liter. Anfang März 2022 stand der Preis für 100 Liter noch bei 155 Franken. Auch die zunehmenden Engpässe der Gaslieferungen belasten den Heizölpreis. Aktuell ist keine Besserung in Sicht. Es sieht auch nicht danach aus, dass der Krieg in der Ukraine unmittelbar beendet werden wird. Somit ist ein deutlicher Preisrückgang eher unwahrscheinlich, weshalb gerade si-

Die zunehmenden Engpässe belasten den Heizölpreis.

cherheitsorientierten Verbrauchern empfohlen wird, den Heizöltank für den kommenden Winter rechtzeitig füllen zu lassen.

Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme

«Kalk Ade» jetzt testen

Für 500 Franken die Vorzüge von kalkarmem Wasser kennenlernen.

Anlässlich des 25-jährigen Firmenjubiläums können interessierte Kundinnen und Kunden bei Kalk Master eine Entkalkungsanlage inklusive Zubehör und Montage ein Jahr lang für pauschal 500 Franken ausprobieren. Mit der Anlage kann

man im Einfamilienhaus günstig und bequem himmlisch weiches Wasser erleben.

Weiches Wasser geniessen Kalkhaltiges Wasser sorgt häufig für Schäden an wasserbetriebenen Ge-

Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50-mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Angebot

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während

Burival

Zbynek

Foto:

einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche Voegtlin-Meyer beim Auftrag eines Produktewechsels inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

räten und Installationen. Enthärtetes Wasser hingegen ist für Körper und Haare ein Genuss, die Wäsche fühlt sich viel angenehmer an und Hautirritationen werden gemildert. Für immer mehr Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sorgt weiches Wasser aus einer Entkalkungsanlage für mehr Komfort und ein besseres Lebensgefühl. Gleichzeitig gewinnt man dank weniger Putzaufwand mehr Freizeit und unterstützt erst noch die Werterhaltung der Liegenschaft.

Vorzugsangebot nutzen Doch viele Liegenschaftsbesitzer zögern aufgrund der hohen Kosten die Anschaffung einer Entkalkungsanlage hinaus. Zum 25-jährigen Firmenjubiläum bietet Atlis kalkgeplagten Eigenheimbesitzern ein attraktives Pauschalpaket an, um sie günstig mit den Vorzügen von wei-

chem Wasser vertraut zu machen, bevor über die Miete, den Kauf oder die Rückgabe entschieden wird. Für 500 Franken (zzgl. MwSt.) kann man während eines ganzen Jahres eine Entkalkungsanlage ausprobieren. Ein Rückspülfilter ist gratis mit dabei und die Montage ist im Pauschalpreis ebenfalls inbegriffen. Dieses Angebot gilt noch bis zum 30. Juni 2022.

Weitere Details gibt es unter www.kalkmaster.ch/probeabo.

Atlis AG

Schlössliweg 4

4500 Solothurn

Gratis-Hotline 0800 62 82 82 info@kalkmaster.ch

www.kalkmaster.ch

Robuste Blachen und Zeltvermietung

Eine Zeltvermietung mit allem, was es braucht, erleichtert die Organisation eines Festes.

Bei der Firma Blacho-Tex in Hägglingen (AG) bleibt kein Abdeckungsproblem ungelöst. Hier sind Blachen, Vorhänge und Seitenwände, Schutzhüllen, Pool-Abdeckungen, Pavillon-Dachblachen, Silowasserpressen, Lieferwagen- und Anhänger-Verdecke, Zelte sowie

Abdeckungen in bester Qualität für einen langfristigen Einsatz erhältlich.

Blachen nach Mass Besonders beliebt bei den Kunden sind die Blachen-Seitenwände nach Mass, auf Wunsch mit Reissver-

schlüssen, Fenstern und weiteren Konfektionen ausgestattet. Aufrollbar oder schiebbar – es gibt immer verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Blachen-Seitenwände bieten einen optimalen Witterungsschutz und schaffen neuen Raum zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Endlich wieder feiern!

Nach der langen Durststrecke im Fest- und Eventbereich dürfen nun endlich wieder Veranstaltungen stattfinden. Egal ob Hochzeit, Firmenfest, Firmen-Apéro, Geburtstagsparty oder ein Vereinsanlass: Wir haben für jeden Event das passende Zelt inklusive Festzubehör und Festmobiliar.

Regen, Hagel, Sonne, Wind, Kälte oder Hitze: Mit einem modernen Party- oder Festzelt der Firma Blacho-Tex ist dies alles kein Problem.

Mit dem E-Bike sicher unterwegs sein

Gemäss Bundesamt für Strassen (ASTRA) wurden 2020 bei Unfällen mit E-Bikes 521 Personen schwer verletzt. Eine der häufigsten Unfallursachen ist das vergleichsweise hohe Tempo, das mit einem E-Bike erreicht wird. Dadurch verlängert sich der Bremsweg und die Aufprallkräfte erhöhen sich.

Kopf- und Versicherungsschutz

Wer ein E-Bike bis maximal 25 km/h fährt, offiziell ein LeichtMotorfahrrad, muss keinen Velohelm tragen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt ihn aus Sicherheitsgründen trotzdem. Anders sieht es bei schnellen E-Bikes bis maximal 45 km/h aus. Diese gelten rechtlich als Motorfahrräder. Entsprechend gilt eine Helmpflicht. Unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz: Langsame E-Bikes sind rechtlich

Das Tempo von E-Bikes, das zu schweren Unfällen führen kann, wird oft unterschätzt.

den Velos gleichgestellt. Bei Schäden an Dritten kommt die private Haftpflichtversicherung zum Zuge. Bei schnellen E-Bikes ist eine separate Haftpflichtversicherung über das gelbe Kontrollschild mit gültiger Versicherungsvignette notwendig. Dafür lässt sich eine spezielle Bike-Versicherung abschliessen. Die-

se kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Ein E-Bike schneller zu machen, zu «tunen», ist verboten. Bei manipulierten Fahrzeugen ist der Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung nicht mehr gewährleistet. Wer einen Unfall verschuldet, muss für den Schaden selbst aufkommen. Bei

Ein Fest in einem Zelt bietet zudem eine ganz spezielle Atmosphäre.

Hilfe bei der Planung

Der langjährige Zeltvermieter aus dem aargauischen Hägglingen unterstützt seine Kundschaft zudem optimal und kompetent bei der Planung eines Anlasses.

Interessierte können sich auf mehr als 60 Jahre Erfahrung und Qualität verlassen. Für eine unverbindliche Offerte einfach anrufen oder per Mail kontaktieren.

Blacho-Tex AG

Vorstadt 6 5607 Hägglingen Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.shop.blacho-tex.ch

www.blacho-tex.ch

Foto: Zurich

Personenunfällen können unter Umständen Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstehen.

Zurich Bike Versicherung

Die Zurich Bike Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Velos und E-Bikes. Bereits ab 79 Franken pro Jahr* ist das Bike europaweit bei Diebstahl, Unfällen und Stürzen geschützt. Mehr erfahren unter: www.zurich.ch/bike

*Preis für ein Jahr, inkl. gesetzliche Abgaben, für eine Versicherungssumme von 2000 Franken, ohne Zusatzdeckung Pannenhilfe.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza

Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

www.zurich.ch/centolanza

Foto: Blacho-Tex

Mit Spraypoxy-Verfahren Innenrohre sanieren

Seit vielen Jahren baut Kanal total das Dienstleistungsportfolio rund um den Kanalunterhalt und die Kanalsanierung von Liegenschaftsentwässerungen aus. Seit diesem Jahr kümmert sich die Firma Kanal total/Hächler-Reutlinger ebenfalls um die Sanierung von hausinternen Abwasserleitungen mittels Spray- und Brush-Coating-Verfahren.

Das Verfahren

Foto: Hächler-Reutlinger

passt sich bei Veränderungen in der axialen und der radialen Dimension des Rohres perfekt an.

Der Komplettanbieter

Das Spraypoxy-Verfahren ist eine leichte, kompakte Sanierungsmethode für die Beschichtung von Rohrleitungen innerhalb des Hauses, egal aus welchem Material sie bestehen. Sie können Durchmesser von 50 bis 150 mm aufweisen und bis zu maximal 15 Meter lang sein. Das Verfahren versteht sich als Ergänzung zu den herkömmlichen Sanierungssystemen. Bei diesem Verfahren wird das Epoxidharz (EP-Harze) auf die zu sanierende Leitung mit einer Bürste aufgetragen oder einer Sprühdüse aufgespritzt. So können auf der Innenseite des Rohres Risse, undichte Stellen und Abplatzungen abgedichtet werden.

Eine hausinterne Abwasserleitung, die mit Epoxidharz saniert wurde.

er der hausinternen Rohre erheblich. Das verwendete Epoxidharz kann grossen Temperaturschwankungen standhalten, was eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht.

Mit dem neuen Angebot der hausinternen Rohrsanierung ist Kanal total einer der ersten Komplettanbieter in der Schweiz. Die Fachleute der Firma reinigen, untersuchen und sanieren Abwassersysteme von der Dachentlüftung bis zur Abwasserreinigungsanlage.

Kanal total

Hächler-Reutlinger AG

Die Vorteile

Die Rohrsanierung mittels Spraypoxy-Verfahren erhöht die Lebensdau-

Die Elastizität des Harzes verhindert Risse und Spannungen, die durch Wärmeausdehnung oder andere mechanische Beanspruchung entstehen können. Das Material

Speziell für die Sanierung geeignet

Der Klimawandel ist kein unabänderliches Schicksal, alle können dazu beitragen, unsere Lebensräume für unsere Kinder und Enkelkinder zu erhalten. Ein guter Anfang mit sofortiger Wirkung ist der Austausch veralteter Öl- und Gasheizungen gegen klimaschonende Heizsysteme wie etwa Wärmepumpen. Mit den neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen Vitocal 250-A und Vitocal 252-A ist die Heizungssanierung auch in älteren Häusern

problemlos möglich. Dafür sorgen Innovationen wie das besonders klimafreundliche Kältemittel, eine patentierte Hydraulik sowie die neue Elektronik-Plattform mit Viessmann Energy Management.

Klimaschonendes Kältemittel

Vitocal 250-A ist als platzsparendes Wandgerät ausgeführt. Vitocal 252-A ist das am Boden stehende Kompaktgerät mit integriertem, 190 Liter fassendem Warmwasserspeicher.

Die speziell für die Heizungsmodernisierung in Ein- und Zweifamilienhäusern entwickelten Geräte werden mit dem Kältemittel R 290 (Propan) betrieben, das gegenüber den in herkömmlichen Wärmepumpen verwendeten Kältemitteln äusserst klimaschonend ist.

Dank dieses Kältemittels erreichen die neuen Wärmepumpen hohe Vorlauftemperaturen von bis zu 70 Grad Celsius, selbst wenn es draussen minus 15 Grad kalt ist. Deshalb können in der Regel die bereits vorhandenen Radiatoren einfach weiter genutzt werden. Der Einbau einer Fussbodenheizung ist nicht zwingend erforderlich, was die Kosten der Sanierung in Grenzen hält.

Ressourcen schonen

Die Elektronik-Plattform der neuen Wärmepumpen hat ein integriertes

Tägerhardstrasse 118 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 info@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

WLAN. So kann unter anderem die Einstellung von Heizzeiten und Temperaturen bequem per Smartphone und kostenloser App erledigt werden.

Tag der offenen Tür Sie können die Wärmepumpe live erleben: im Viessmann RoadshowTruck oder im Showroom am Tag der offenen Tür, Samstag, 25. Juni 2022, beim Hauptsitz in Spreitenbach.

Weitere Informationen unter: www.viessmann.ch

Viessmann (Schweiz) AG

Hauptsitz Spreitenbach Industriestrasse 124 8957 Spreitenbach info@viessmann.ch

www.viessmann.ch

Speziell für die Sanierung geeignete Wärmepumpen: Vitocal 250-A und Vitocal 252-A.

Der Sommer kann kommen

Wenn es draussen wieder angenehm warm wird, sind Garten, Terrasse und Balkon auf jeden Fall die schönsten Erweiterungen unserer Wohnzimmer. Unter freiem Himmel lässt sich das Leben in vollen Zügen geniessen.

Gartenmöbel-Trends entdecken

An den Aussenbereich stellen wir dieselben Ansprüche wie an die Inneneinrichtung: Individuell, komfortabel und stilvoll soll es sein! Als Spezialistin für Gartenmöbel mit jahrelanger Erfahrung hat Denova eine umfängliche Kollektion an hochwertigen Gartenmöbeln, Sonnenschirmen und Accessoires für den Sommer 2022 zusammengestellt.

In diesem Jahr sind Gartenmöbel mit wetterfesten Kissen hoch im Trend. Wer keine Möglichkeit hat, die Kissen vor Regen zu schützen

Bei Denova living & design können Sie die Gartenmöbel-Trends 2022 entdecken.

oder sie am Abend sorgenfrei draussen liegen lassen will, der sollte beim Kauf auf wetterfeste Kissen mit Quick-Dry-Foam-Technologie setzen. Eine Alternative dazu sind Kissenbezüge mit einer Innenbeschichtung, bei denen das Wasser nicht eindringen kann.

Denova bietet fast das ganze Lounge-Sortiment mit wetterfesten

Den Schlaf neu erfinden?

Statistiken zufolge ersetzen Herr und Frau Schweizer durchschnittlich erst alle 18 Jahre die Matratzen. Dies rührt wohl meist daher, dass Matratzen früher ein halbes Leben lang hielten. Eine Schlafunterlage sollte jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und allenfalls ersetzt werden.

Ein Blick in die Geschichte Es war einmal ein Dorfsattler in einem kleinen Dorf. Er nähte, flickte,

polsterte und stopfte mit seinen Werkzeugen Sättel, Stühle, Sitze, Matratzen und alles, was dem normalen Schneider zum Nähen zu dick war. Der Sattler konnte von den paar Stühlen, Polstersitzen und Matratzen, die er wöchentlich nähen durfte, gut leben. Er übte seine Arbeit mit einem gesunden Berufsstolz und grosser Gewissenhaftigkeit aus. Wenn er schlechte Arbeit ablieferte, verlor er schlimmstenfalls sei-

Kissen an. Es lohnt sich, sich in einem der Läden von den neuen Gartenmöbeln inspirieren zu lassen.

Passende Möbel finden

Weiterhin hoch im Trend sind Gartenmöbel aus Teakholz, mit gewobenem, geflochtenem oder geknüpftem Kordelgeflecht. Die pulverbeschichteten anthrazitfarbenen Gestelle verleihen den Gartenmö-

Foto:

beln zudem einen edlen und individuellen Touch.

Guter Service inbegriffen

So vielfältig das Angebot, so umfassend der Service, den Denova ihren Kundinnen und Kunden bietet. Ob online oder bei einer persönlichen Beratung in einer der Filialen: Das Ziel ist stets, individuell die passende Lösung zu finden.

denova living & design ag

Dübendorf Megastore Hochbordstrasse 3

8600 Dübendorf Tel. 044 441 76 76

www.denova-gartenmoebel.ch

ne Kundschaft. Er fühlte sich zuständig – sowohl für das Wohl als auch für das Schlafbefinden seiner Kundschaft!

Eines Tages aber wurde es Mode, an grösseren Orten einzukaufen, wo es eine riesige Auswahl an schicken und modernen Einrichtungsgegenständen gab. Zwar war die Qualität nicht dieselbe, aber das war egal. Hauptsache alles war billig. So verlor der Sattler nach und nach seine Kundschaft und irgendwann gab er sein Geschäft auf. Einen Nachfolger zu finden, war aussichtslos. So entstanden grosse, von Robotern gesteuerte Fabriken, die des Sattlers Wochenproduktion in nur einer Minute herstellten.

Schlafen immer wieder von neuem. Das Paradoxe daran ist, dass Schlafprobleme heute zu der Volkskrankheit schlechthin geworden sind.

www.inegüxle.ch Foto: Shutterstock

Rund um den Schlaf Schlafforscher, Experten und Verkaufspsychologen erforschen das

Es ist jedoch durchaus möglich, dass Schlafen nicht neu erfunden werden muss! Wer wissen will, was einen guten und gesunden Schlaf wirklich ausmacht, begibt sich am besten zu Betten Küng. Das erfahrene Beratungsteam ist gerne für Kundinnen und Kunden da. Betten Küng steht für Schlafqualität.

Betten Küng

Unterdorfstrasse 3

5612 Villmergen

Tel. 056 621 82 42

Denova
Guter Schlaf macht viel aus, um gesund, erholt und bei Laune zu bleiben.

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG/RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

BADEWANNENRENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden

Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung

Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

BADEZIMMERUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Westring 3, 5502 Hunzenschwil

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

BAUEXPERTE

Jura Bauconsulting GmbH

Bauschäden/-mängel, Schadstoffe, Radon 4500 Solothurn, 4058 Basel, 4932 Lotzwil, 6208 Oberkirch

Tel. 079 194 23 46 info@jubacon.ch www.jubacon.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN

Fischer Schilder GmbH

Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc.

Sonnenrain 5, 8916 Jonen

Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch

BETON-/RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

BRIEFKASTEN

Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen

Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil

Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch

DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10

Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30

Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20

Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon

Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei

Fabrikweg 2, 5707 Seengen

Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz

Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

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Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

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Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Gartenpflege & Hauswartungen

Marcel Kindler

Gartenpflege, Hauswartung

Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil

Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

APT Kaminfeger GmbH

Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte

Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach

Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachausbau, Lukarnen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INKASSO

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen

Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg

Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass

Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04

info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen

Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices

Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING

Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60

info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung

Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

KEEL BAUKONZEPT

Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen

Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Räber Immo GmbH

Beratung – Bewertung – Verkauf

Zürcherstrasse 1, 5630 Muri

Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERNE Immo AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg

Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

F. G. Pfister Immobilien AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr Tel. 058 521 45 00 info@fgp-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35

haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/ INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen

Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg

Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND-/BODENBEL ÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Nr. 429 Juni 49. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’402 Ex. Basis 2020/2021

Anzahl Mitglieder: 39’698 (2. Mai 2022)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Media2finish

Täfernstrasse 14

5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com

Titelbild: Elisa Florian

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

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Hauseigentümerverband Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

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Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

AKB Green Hypothek

Für alle, die nachhaltig bauen und renovieren.

Wo grün draufsteht und grün drinsteckt

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