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Wohnwirtschaft Nr. 06 Juni 2021

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Vor dem Umbau
Vor dem Umbau
Nach dem Umbau
Nach dem Umbau

Im März 2020 wurde der erste Lockdown in der Schweiz angeordnet. Nach über einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie noch immer unser Leben. Was macht sie mit den Menschen, wenn das soziale Leben ausfällt, weil Anlässe abgesagt und Kontaktverbote verhängt werden? Insbesondere eine unfreiwillige Quarantäne soll das psychische Befinden wesentlich beeinflussen.

Nachhaltiges Bauen und Sanieren ist ohne Energieeffizienz in allen Bereichen nicht möglich. Dazu gehören möglichst naturbelassene Baustoffe wie Lehm und Holz, die Transportwege und die Rezyklierbarkeit der verwendeten Materialien. Gebäudekonzepte, die den Schwerpunkt auf Energieeffizienz setzen, sind deswegen und dank der vielfältigen Förderprogramme im Vorteil.

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Klimapolitik ohne Murks

Der CO2-Ausstoss verursacht ungedeckte Schäden, die es zu vermindern gilt. Die Bepreisung von CO2 ist die adäquate Antwort hierzu; dies aber nicht in Form einer neuen Steuer, sondern als Abgabe mit Rückerstattung an alle. Wer unter dem Strich «zu viel» CO2 emittiert, zahlt, wer wenig CO2 ausstösst, kassiert. Wobei aufgrund der Lenkungswirkung immer weniger ausbezahlt werden kann.

Das CO2-Gesetz enthält zwar durchaus vertretbare Elemente. Dennoch dient es in erheblichem Mass Partikularinteressen.

Erstens: Anstelle der vollständigen Rückerstattung soll ein neuer Subventionstopf, der Klimafonds, geschaffen werden, mit vagen Kriterien, wer Geld erhält und wer nicht. Man darf annehmen, dass das Vergabekriterium ähnlich ausfallen wird wie die Berufung des neuen Verwaltungsratspräsidenten der Post: Die Nähe zwischen «Wohltäter» und «Empfänger» dürfte entscheidend sein.

Zweitens: Obwohl der Schweizer Flugverkehr seit 2020 in den europäischen Handel für Emissionszertifikate eingebunden ist, soll neu eine nationale Flugticketabgabe erhoben werden. Die zusätzlich generierten Gelder speisen den Klimafonds. Es handelt sich also um eine schlecht kaschierte neue Steuer. Die NZZ spricht in ihrer Ausgabe vom 17.5.21 denn auch von einem Etikettenschwindel.

Drittens: Das Inlandreduktionsziel gleicht eher einem Marshall-Plan für ausgewählte Branchen als einer Vorlage zum Schutz der Umwelt – ein gewerblich-behördlicher Schulterschluss zulasten der Nachfrageseite.

Wirtschaftssubjekte werden generell ungleich behandelt. Economiesuisse beispielsweise macht sich stark für ein Ja zum CO2-Gesetz, weil sich der Verband die Fortsetzung der Abgabenbefreiung, sprich Privilegien, für einen Teil seiner Klientel verspricht. Sollte das wichtig sein, ist ja das Parlament nach einem allfälligen Volks-Nein immer noch frei, eine Lösung zu beschliessen, welche die Abgabenbefreiung und betriebliche Umweltschutzmassnahmen unter einen Hut bringt.

Auch wenn Klimapolitik einen hohen Stellenwert besitzt und zu den wichtigen Themen unserer Zeit gehört, heisst das nicht unbedingt, dass jedem Murks zugestimmt werden muss. Schliesslich verdient auch die Politik die Chance, Lernfähigkeit zu erlangen.

Martin Meili

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Zwei oft genannte Behauptungen zum CO 2 -Gesetz

In einem Abstimmungskampf wird viel geschrieben, gesagt und auch behauptet. Es ist mir ein Anliegen, zwei Behauptungen, die im Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz kursieren, richtigzustellen und Ihnen aufzuzeigen, was dies in der Umsetzung bedeutet.

Behauptung Nr. 1: Teure Sanierungsmassnahmen sind nicht notwendig, um die Grenzwerte zu erreichen.

Es wird behauptet, es reiche völlig aus, wenn eine Öl- oder Gasheizung bspw. durch eine Wärmepumpe ersetzt werde, um die CO2-Grenzwerte zu erreichen. Weitere Investitionen seien nicht notwendig.

Das stimmt nur in der Theorie. In der Praxis reicht in den seltensten Fällen ein reiner Heizungsersatz und der Wechsel von fossiler auf erneuerbare Energie aus. Die Frage ist nämlich, wie gut bspw. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem schlecht gedämmten Gebäude tatsächlich funktioniert. In vielen Fällen wird eine solche Wärmepumpe im Winter am Limit laufen, viel Strom «fressen» und die geforderten Temperaturen nicht erreichen können. Wenn die Öl- oder Gasheizung aussteigt, sind dann eben gleichzeitig Massnahmen an der Hülle oder/und eine Dachsanierung oder/und ein Fensterersatz notwendig, damit die Wärmepumpe auch

wirklich effizient funktioniert und die entsprechende Heizleistung erreicht. Deshalb sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer plötzlich mit 3 bis 5 mal höheren Kosten konfrontiert.

Behauptung Nr. 2: Dank der Härtefallklausel sind die Bestimmungen zum Heizungsersatz tragbar. Von den Befürwortern wird behauptet, es gebe ja die Härtefallklausel, womit das Gesetz für die Hauseigentümer tragbar sei. Tatsächlich, diese Härtefallklausel gibt es und sie ist im mittlerweile veröffentlichten Verordnungsentwurf zum CO2-Gesetz verschriftlicht. Sie definiert, in welchen Fällen die Grenzwerte nicht greifen – bspw. wenn die wirtschaftliche Tragbarkeit von Mehrkosten einer Massnahme nicht gegeben ist.

Viele Besitzerinnen und Besitzer von Altbauten werden sich die erzwungenen Sanierungsmassnahmen nicht leisten können, weil ihnen das dafür notwendige Kapital für die Investition schlicht fehlt. Ein Härtefall entsteht also eigentlich aufgrund der hohen Investitionskosten, die beim Umstieg auf eine erneuerbare Alternative anfallen und die für viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer deshalb wirtschaftlich nicht tragbar sind.

Die Härtefallklausel ist aber so ausgelegt, dass sich die Frage der wirtschaftlichen Tragbarkeit einerseits auf die Massnahme selbst (und nicht den Eigentümer) und andererseits auf die Mehrkosten über die Lebensdauer bezieht. Entscheidend für die Beurteilung sind also neben den Investitions- auch die Energie- und Betriebskosten während der gesamten Lebensdauer. Damit wird bspw. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in den meisten Fällen gemäss Gesetz «wirtschaftlich tragbar», aber nicht in der Realität.

Diese Härtefallklausel nützt den meisten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern mit tiefen und mittleren Einkommen also herzlich wenig, denn das Geld für den Heizungsersatz und/oder die notwendigen Sanierungen benötigen sie im Zeitpunkt der Investition. Wenn schon, dann hätte sich die Klausel auf die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers bzw. der Eigentümerin und ausschliesslich auf die Investitionskosten zu beziehen. Somit ist die Härtefallklausel zwar in der Theorie gut gemeint, hat aber in der Realität für die allermeisten Besitzerinnen und Besitzer von Altbauten keine Bedeutung, weil sie selten überhaupt zur Anwendung kommen wird.

Fazit

Das neue CO2-Gesetz führt dazu, dass schon ab 2023 bei rund 75 Prozent der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen an der Gebäudeisolation möglich. Dies können sich aber viele Liegenschaftsbesitzer mit tiefen und mittleren Einkommen nicht leisten. Es trifft insbesondere Rentnerinnen und Rentner und junge Familien. Auch die Mieterinnen und Mieter sind betroffen, welche gemäss Studie des Bundesamts für Energie im Schnitt eine Mietzinserhöhung von 140 Franken stemmen müssten.

Geschätzte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wir erachten es als unsere Aufgabe, Sie über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu informieren. Es war mir ein Anliegen, diese zentralen Punkte nochmals herauszuschälen und Ihnen aufzuzeigen, warum der Hauseigentümerverband empfiehlt, das CO2-Gesetz abzulehnen.

Corona – nachhaltig veränderter Alltag

Am 17. März 2020 wurde der erste Lockdown in der Schweiz angeordnet. Nach über einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie immer noch unser Leben.

ausgestorben.

Praktisch menschenleerer Sechseläutenplatz in Zürich.

Es könnte die Handlung in einem ScienceFiction-Film sein. Zuerst treten einige schwere Lungenentzündungen an verschiedenen Orten auf und einige Wochen später merken wir, dass sich ein Virus auf der ganzen Welt ausgebreitet hat. Genauso hat die CoronaPandemie angefangen. Vor über 100 Jahren war es die spanische Grippe, die wütete und zwischen 50 und 100 Millionen Todesopfer forderte. Pandemien gibt es immer wieder und einige Virologen warnten bereits seit Anfang des 21. Jahrhunderts davor, dass bald ein solches Szenario eintreffen könnte.

Sozialer Lockdown

Was macht es mit den Menschen, wenn das soziale Leben ausfällt, weil alle Anlässe abgesagt und Kontaktverbote verhängt werden? Insbesondere eine unfreiwillige Quarantäne hat gemäss einer Studie der renommierten Fachzeitschrift «The Lancet» über vorangegangene Epidemien und Pandemien sehr starke Auswirkungen auf das psychische Befinden. Es kommt vor allem zu einer Zunahme von Erschöpfungszuständen, Ängsten, Irritierbarkeit und einer Abnahme der Konzentrationsfähigkeit. Eine transparente Kommunikation und Begründung der Quarantäne-Massnahmen können helfen, diese Symptome zu mildern. Ausserdem gibt es Anzeichen dafür, dass die psychologischen Belastungen, die mit einer Quarantäne einhergehen, auch aggressives und impulsives Verhalten erhöhen, was sich z. B. in einer Zunahme der häuslichen Gewalt zeigen kann. Auch der Konsum von Alkohol steigt oft, da viele andere Freizeitaktivitäten nicht mehr möglich sind.

Das Leben nach Corona

Es gibt bisher nur wenige Studien zu den Langzeitwirkungen von Pandemien, auch weil eine derart grosse Ausbreitung bisher einmalig ist. Erste Übersichtsarbeiten und

Der Flughafen war während des Lockdowns (hier im April 2020) völlig
Fotos: Andreas Walker

Gesperrte Seepromenade in Zürich während des ersten Lockdowns.

auch die Swiss Corona Stress Study der Universität Basel deuten aber darauf hin, dass das psychologische Wohlbefinden der Allgemeinbevölkerung sinkt und Angstsymptome und depressive Symptome zunehmen. Bei bereits vorbelasteten Menschen mit psychischen Erkrankungen kann sich eine Verschlechterung der vorbestehenden Erkrankung zeigen. Inwiefern die Anzahl der psychischen Erkrankungen im Langzeitverlauf ansteigen werden, ist Gegenstand der aktuellen Forschung.

Corona soll zum Teufel gehen

Da dieses Jahr zum zweiten Mal in Folge die Zeremonie des Sechseläutens nicht in Zürich stattfinden konnte, wurde am 19. April 2021 im Gastkanton Uri ein spezieller Böögg auf der alten Teufelsbrücke verbrannt – unter Ausschluss der Zuschauer, dafür mit Direktübertragung im Fernsehen. Nach einer Explosion im Böögg erschien ein grüner Bauch mit der Fratze des

Fortsetzung Seite 11

Maskentram in Zürich (Mai 2020), um auf die Maskenpflicht hinzuweisen.

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Coronavirus und grünem Rauch. Symbolisch wurden dabei der Winter und das Coronavirus endlich zum Teufel geschickt. Tatsächlich erscheint auch endlich Licht am Ende des Tunnels. So hat beispielsweise Israel gezeigt, wie der Weg aus der Corona-Krise aussehen könnte. Die Impfkampagne in Israel zählt zu den erfolgreichsten weltweit und die Corona-Restriktionen werden immer weiter gelockert. Auch in der Schweiz wird jetzt mit Vollgas geimpft. Möglicherweise könnte also bereits im Sommer wieder so etwas wie «Normalität» einkehren und ein normaler Gang ins Restaurant oder der Besuch eines Konzerts oder Fussballspiels rücken in greifbare Nähe. Trotzdem werden gewisse Dinge nie mehr sein wie zuvor. So werden Konferenzen und andere Treffen wahrscheinlich weit häufiger über das Internet abgehalten werden. Wie lange es dauert, bis die Wirtschaft sich vom Corona-Schock erholt hat, ist ungewiss. Ob es ein Leben nach Corona geben wird, das ähnlich ist wie vor der Pandemie, wird sich zeigen. Die entscheidende Frage ist, ob dieses Virus ganz verschwindet oder ob wir lernen müssen, damit zu leben.

Ungewohnte Bilder im Alltag

Das vergangene Jahr hat augenfällig den Umgang der Menschen miteinander verändert. Der freundliche Gruss per Händeschüt-

Staufreie Autobahn am Ostermontag 2020.

teln wurde zum Tabu. Ein Umgang miteinander war nur noch mit Minimalabständen möglich. Plätze, die normalerweise von vielen Menschen besucht wurden, wurden gesperrt. Schliesslich prägten die Gesichtsmas-

ken das Bild des Alltags – eine Situation, die wir bisher in dieser Art nicht kannten. Die Bilder zum Artikel zeigen, wie sich seit dem Lockdown am 17. März 2020 viele Alltagssituationen markant verändert haben.

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Der Faktencheck zum CO 2 -Gesetz

Deshalb sagt der HEV nein zu diesem Gesetz

Das sind die Behauptungen des Bundesrats und der Medien

Eine vierköpfige Familie mit durchschnittlichem Öl- und Benzinverbrauch und jährlich einem Europaflug muss künftig mit 100 Franken Mehrkosten pro Jahr rechnen.

(BR Simonetta Sommaruga, Pressekonferenz zur Eröffnung des Abstimmungskampfes vom 29. März 2021)

Mehr als vier von zehn Haushalten bezahlen heute keine CO2-Abgabe, weil sie nicht mit Öl heizen.

(BR Simonetta Sommaruga, Pressekonferenz zur Eröffnung des Abstimmungskampfes vom 29. März 2021)

Die Ziele des CO2-Gesetzes

• Der Bundesrat kann die CO2-Abgabe auf bis zu 210 Fr. pro Tonne CO2 anheben.

• Es ist neu eine Flugticketabgabe zu entrichten.

• Heute gilt für neue Personenwagen ein CO2-Zielwert von 95 Gramm pro Kilometer. Er soll alle 5 Jahre gesenkt werden.

• Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Als Gegenleistung müssen sie in Klimamassnahmen im Betrieb investieren.

(Tagesschau SRF vom 29.3.21)

Die Befürworter behaupten in ihrem «Faktenblatt» CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe wird von den wirtschaftsnahen Thinktanks und Ökonomen als das liberalste Umweltinstrument präferiert.

Mit der Finanzierung des Gebäudeprogramms werden sinnvolle Gebäudesanierungen angepackt, die Jobs in diesem Bereich kreieren und sich für die Gesamtwirtschaft sehr gut rechnen.

Mit der Massnahme (CO2-Abgabe) werden externe Kosten internalisiert, was grundsätzlich zu besseren volkswirtschaftlichen Entscheiden führt. Sie bewirkt zudem, dass saubere Heizsysteme bevorzugt werden, was über die Lebenskosten gerechnet bei fast allen Systemen zu realen Kosteneinsparungen über die gesamte Lebensdauer führt.

Die Rückverteilung beträgt aktuell 87 Fr. pro Person (auch Kinder), wobei 74 Fr. aus der CO2-Abgabe stammen und 13 Fr. aus anderen Lenkungsabgaben (VOC-Abgabe). Da Haushalte mit tieferem Einkommen im Durchschnitt weniger beheizte Wohnfläche pro Person nutzen, führt diese Abgabe auch zu einem sozialen Ausgleich.

Das sind die Fakten

Falsch! Bereits ein durchschnittlicher Heizölverbrauch von 1500 Litern pro Jahr wird aufgrund der erhöhten CO2-Abgabe eine Mehrbelastung von 450 Franken nach sich ziehen. Auch beim Wechsel auf umweltfreundlichere Heizsysteme fallen die jährlichen Amortisationskosten deutlich höher aus. Schon Mehrinvestitionen von 30’000 bis 50’000 Franken ergeben, über 25 Jahre abgeschrieben, eine jährliche Belastung von 1200 bis 2000 Franken. Und damit ist noch kein einziger Autokilometer gefahren und kein Europaflug absolviert.

Dies mag in etwa stimmen, gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass heute gemäss Bundesamt für Statistik 73 Prozent der Gebäude mit Öl, Gas oder direktelektrisch beheizt werden. All diejenigen, die bereits umgestellt haben, bezahlen dafür heute höhere Wohnkosten, um die Investitionen in Heizung und Gebäudehülle amortisieren zu können.

Unvollständig und täuschend. In der Berichterstattung der Tagesschau wird verschwiegen, dass der Gebäudebereich nicht nur durch die CO2-Abgabe belastet wird, sondern auch durch den neuen Grenzwert zum CO2-Ausstoss. Dieser hat finanziell viel grössere Auswirkungen auf die Bevölkerung als die verschiedenen Abgaben auf Benzin und auf Flugtickets.

Das sind die Fakten

Falsch! Erstens erscheint fraglich, was eine reine Geldumverteilung mit Liberalismus zu tun hat. Zweitens ist es zwar zutreffend, dass nur diejenigen die Abgabe bezahlen, die auch fossile Brennstoffe nutzen. Anderseits sind es gerade Personen mit tieferen Einkommen, die in günstigen Wohnungen mit einem meist weniger guten energetischen Ausbaustandard wohnen, die von der Erhöhung der CO2-Abgabe am deutlichsten betroffen sind.

Falsch! Der Wirtschaft geht es als Ganzes lediglich so gut, wie die Konsumenten über die entsprechende Kaufkraft verfügen. Steigende Wohnkosten bedeuten, dass das dafür eingesetzte Geld in anderen Bereichen nicht mehr zu Verfügung steht. Das Volumen wird lediglich «systemintern» verlagert.

Falsch! Die externen Kosten werden nicht über die CO2-Abgabe bezahlt, sondern sie fallen zusätzlich an. Mit der CO2-Abgabe findet lediglich eine Produkteverteuerung statt, mit der die Hochpreisinsel Schweiz weiter zementiert wird. Durch künstliche Verteuerung und nachgelagerte Technologieverbote werden die einen Heizsysteme aus dem Markt verbannt, während für andere Heizsysteme ein subventionierter, von Gesetzes wegen künstlich angetriebener und gleichzeitig wettbewerblich beschnittener Markt entsteht.

Falsch! Entscheidend für den CO2-Ausstoss ist nicht die Grösse der Wohnfläche, sondern die Art der Beheizung des Gebäudes und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Haushalte mit tieferen Einkommen wohnen meist in günstigeren Wohnungen in weniger gut gedämmten Gebäuden, die nicht mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Die CO2-Abgabe belastet deshalb vor allem diese Bevölkerungs-/Einkommensschichten. Lichtschachtabdeckungen

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Die Befürworter behaupten in ihrem «Faktenblatt» Gebäude

Das Parlament hat in der Beratung der Gesetzesvorlage die Anrechenbarkeit von Biogas aufgenommen.

Bislang gibt es keine Emissionsgrenzwerte für Gebäude. Die Musterenergievorschriften der Kantone (MuKEn) 2014 verlangen, den fossil gedeckten Energiebedarf beim Heizungswechsel in Wohnbauten um mindestens 10 Prozent zu senken. Erst knapp die Hälfte der Kantone hat dies bisher umgesetzt.

Solange die Heizung nicht ausgetauscht wird, sind keine Massnahmen erforderlich.

Die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffe (Art. 34) kann weiter erhöht werden, falls Emissionszwischenziele verfehlt werden. Die Obergrenze liegt neu bei 210 Fr./t CO2

Durch die einfachen, einheitlichen Grenzwerte werden bürokratische Detailvorgaben wie in den MuKEn vermieden und Technologieneutralität gewährleistet.

Das sind die Fakten

Trifft im Grundsatz zu. Allerdings wird das Biogas nur voll angerechnet, wenn gleichzeitig die Gebäudehülle umfassend gedämmt wird.

Falsch! Über die Energie- und Baugesetze werden bereits heute strenge, bautechnische Vorgaben gemacht, die sich auch auf den Klimaschutz auswirken. Nicht von ungefähr verzeichnet der Gebäudebereich die grössten Treibhausgaseinsparungen.

Bis Mitte 2021 hat die Hälfte aller Kantone die MuKEn 2014 umgesetzt. Die übrigen Kantone stehen davor.

Einige Kantone gehen mit ihren kantonalen Vorschriften bereits heute weiter, als die MuKEn dies vorsehen. Dabei verlangen sie Reduktionen um bis zu 50 Prozent.

Falsch! Der neue Grenzwert nimmt immensen Einfluss, nicht nur auf den Heizungsersatz allein, sondern auf das gesamte Gebäude. Deshalb sind auch bereits vor dem eigentlichen Heizungsersatz bauliche Massnahmen erforderlich, damit der Wechsel zu einer neuen Heizung mit einem anderen Energieträger überhaupt gelingen kann.

Trifft zu. Die Zwischenziele wurden bisher aber immer so festgelegt, das sie stets eine unmittelbare Erhöhung der Abgabe zur Folge hatten. Konkretes Beispiel: Der neue Zielwert für 2020 wurde mittels Verordnung per 1.1.2021 angepasst. Die Zielwertperiode war damit bereits vorbei. Der damit rückwirkend geltende Grenzwert wurde so festgelegt, dass daraus eine unmittelbare Erhöhung der CO2-Abgabe erfolgte.

Falsch! Die Heizungsersatzlösungen gemäss MuKEn 2014 basieren auf klaren, unbürokratischen technischen Standardlösungen. Die Umsetzung des neuen Grenzwertes im neuen CO2-Gesetz bedingt umfassende Analysen und Berechnungen (Systemnachweis nach SIA 380/1). Dies ist insbesondere für Altbauten mit nur lückenhaften Planunterlagen sehr aufwendig.

Gleichzeitig werden fossilbetriebene Verbrennungsheizungen verboten. Damit wird eine ganze Technologiesparte ausgeschlossen. Es handelt sich um ein eigentliches Technologieverbot. Die Neuerungen verstetigen das beliebte Gebäudeprogramm und machen es noch attraktiver. Falsch! Bereits heute können nicht alle Förderbeiträge ausgeschöpft werden, weil die gestellten Anforderungen sehr hoch sind. Verschiedene Kantone sind sogar daran, die Hürden für eine Förderzusage noch weiter zu erhöhen.

Mit einer effizienten Sanierung von Gebäuden kann der Wärmebedarf um mindestens die Hälfte reduziert werden. Von den tieferen Nebenkosten profitieren sowohl die Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter.

Die potenziell steigende CO2-Abgabe macht erneuerbare Heizungen im Vergleich zu fossilen noch günstiger und steigert durch die Rückverteilung eines Grossteils der Einnahmen die finanziellen Vorteile von all jenen, die bereits erneuerbar heizen.

Falsch! Die Zwangssanierungen lösen namhafte Investitionen aus, die sich auch in höheren Mietkosten niederschlagen. Die Senkung der Nebenkosten infolge des durch die Sanierung geringeren Energieverbrauchs fällt in aller Regel bedeutend tiefer aus. Unter dem Strich bleibt eine Mietzinserhöhung, die insbesondere in strukturschwachen Gegenden empfindlich zu spüren sein wird.

Falsch! Mit der zunehmenden Senkung des Heizöl- und Gasverbrauchs gehen die mittels der CO2-Abgabe erzielten «Strafgebühren» zurück. Damit reduziert sich auch die Rückverteilung. Im Vergleich zu den für die Zwangssanierungen vom Eigentümer zu stemmenden Investitionen stellt diese Rückverteilung ohnehin nur ein «Tröpfchen auf den heissen Stein» dar. Verlässliche CO2-Grenzwerte machen die Ersatzplanung für alte Heizungen für Hausbesitzer planbar.

Die höheren Investitionskosten der meisten erneuerbaren Heizungstechnologien erhöhen den Umsatz des Installationsgewerbes in der Schweiz.

Geschätzt erfüllen mindestens zwei von fünf Wohngebäuden bereits heute die ab 2023/2026 geltenden CO2-Grenzwerte von 20 kg/m2

Mehr Haushalte profitieren von klimaverträglichen – über die Lebensdauer meist günstigeren – Heizungen, was Hauseigentümer und Mieterschaft entlastet.

Dank sinkender Betriebskosten und Zuschüsse aus dem Gebäudeprogramm fallen die Wohnkosten für fast alle Eigentümer und Mieter in energetisch sanierten Gebäuden.

Für Eigentümer und Vermieter steigt der Marktwert der sanierten Gebäude.

Das Programm macht Contracting- und Leasinglösungen attraktiver, was allen Hausbesitzenden nützt, welche die Mittel für die notwendige Investition nicht aufbringen können oder von der Bank nicht erhalten.

Trifft zu. Die «planbare Ersatzplanung» bedeutet aber nichts anderes als den Verzicht auf eine Öl- oder Gasheizung. Es geht nicht um Planung, sondern um Technologieverbote.

Trifft zu. Inhalt des neuen CO2-Gesetz soll aber wohl kaum ein Branchen-Konjukturprogramm sein, das mittels Zwangssanierungen durch die Immobilieneigentümer finanziert wird. Zudem stellt sich die Kapazitätsfrage: Bei 75 Prozent der 1,6 Mio. Wohnbauten in der Schweiz muss nicht nur ein neues Heizungssystem eingebaut werden, sondern es ist zusätzlich eine Gebäudesanierung erforderlich. Basierend auf der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Heizung von 25 Jahren müssen demnach alljährlich 48’000 Heizungssysteme ausgewechselt und gleich viele Liegenschaften saniert werden.

Falsch! Gemäss Bundesamt für Statistik werden heute 73 Prozent der Gebäude mit Öl, Gas oder direktelektrisch beheizt. Die wenigsten dieser Bauten sind energetisch in einem Zustand, mit dem der Grenzwert von 20 kg CO2/m2 beheizter Fläche erreicht werden kann.

Falsch! Nebst den Investitionskosten für die Heizung selbst müssen auch die Zusatzaufwendungen für die verbesserte Gebäudedämmung, die neuen Fenster und eine allfällige neue Heizverteilung mit einberechnet werden. Diese Gesamtkosten machen das Wohnen über die gesamte Lebensdauer der Massnahmen hinaus teurer.

Falsch! Die Förderbeiträge machen zwischen vier und fünf Prozent der gesamten Erneuerungskosten aus. Eine substanzielle Vergünstigung der Massnahmen ist damit bei weitem nicht gegeben.

Trifft zu. Allerdings nützt ein hoher Marktwert nichts, wenn dieser ein rein theoretischer Wert ist – nämlich dann, wenn der Markt diesen Wert nicht her gibt. Will heissen, wenn zum Beispiel die Mieten nicht entsprechend angehoben werden können oder Wohneigentum für potentielle Interessenten unerschwinglich bzw. untragbar wird.

Falsch! Zwar sind Contracting- oder Leasingmodelle möglich. Allerdings verdient bei diesen mit dem Contractor lediglich ein weiterer Beteiligter mit dazu. Die Zeche bezahlen die Bewohner der Liegenschaft – sowohl Eigentümer als auch Mieter.

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Das CO 2 -Gesetz führt zu hohen Folgekosten für Haushalte

(mm) Das CO2-Gesetz sieht vor, dass beim Heizen von Gebäuden ab 2023 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr der CO2-Ausstoss von 20 Kilogramm nicht mehr überschritten werden darf. Alle fünf Jahre müssen die CO2-Emissionen um weitere 5 Kilogramm sinken. Kantone, die ihre Energiegesetze gemäss den Vorgaben der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014) angepasst haben, erhalten einen Aufschub bis 2026.

Drei Viertel sind ungenügend

Gemäss Thomas Ammann, HEV Schweiz, führt bereits der Grenzwert von 20 Kilogramm CO2 dazu, dass bei drei Vierteln sämtlicher bestehender Wohngebäude in der Schweiz bei einem blossen Heizungsersatz ein behördlicher Sanierungsbefehl mit ins Haus flattert, der weit über die Neuinstallation der Heizungsanlage hinausgeht. Der behördliche CO2-Absenkungspfad führt direkt ins Verbot fossiler Heizungsanlagen.

Der Amtsschimmel trabt

Eine häufig genannte Alternative zu Öloder Gasheizungen sind Wärmepumpen. Für deren Beschaffung muss aber zuerst

ein behördlicher Hürdenlauf absolviert werden. Erdsonden-Wärmepumpen sind effizient im Betrieb, aber teuer in der Anschaffung. Es braucht üblicherweise eine Baubewilligung und die Beachtung von Gewässerschutzmassnahmen. Bei LuftWasser-Wärmepumpen, die in der Anschaffung kostengünstiger sind als Erdsonden-Lösungen, aber im Betrieb normalerweise weniger effizient, weil sie mehr Strom verbrauchen, braucht es einen Schallschutznachweis.

Wärmepumpen sind nicht per se umweltfreundlich. Sie treiben den Stromverbrauch im Winter in die Höhe, was die jahreszeitbedingte Stromlücke in der Schweiz weiter anwachsen lässt. Die Installation von Wärmepumpen im grossen Mass braucht mehr Importstrom. Der europäische Strommix weist einen beachtlichen Anteil von fossil erzeugtem Strom auf. Die oft gemachte Hypothese, Wärmepumpe gleich saubere Energie, hält also einer genaueren Betrachtung nicht zwingend stand.

Drohende Stromfresser

Wärmepumpen verbrauchen dann weniger Strom, wenn die Vorlauftemperaturen

Haushalten

tief sind. Sie sind also bei Fussbodenheizungen effizienter, weil diese tiefere Temperaturen ermöglichen als Wärmeverteilsysteme mit Radiatoren. Je nach Gebäude muss also bei einem Heizungsersatz von Radiatoren auf Fussbodenheizungen umgestellt werden. So kostet der Umstieg schnell einmal einige zehntausend Franken. Kommt noch eine umfassende Wärme- bzw. Fassadendämmung dazu, um die Betriebskosten der Heizung weiter zu senken, schnellen die Sanierungskosten nochmals in die Höhe. Bei Altliegenschaften an mässig guter Lage erreichen sie unter Umständen annähernd den Wert der Liegenschaft selbst.

Weit entfernt von 100 Franken Die energetische Sanierung einer Altliegenschaft ist ein hochkomplexes Unternehmen. Gemäss einer Erhebung der ETH vor einigen Jahren resultieren beim Bauen pro Wohneinheit rund 15 Mängel à etwa 2500 Franken. Was erwartet die Schweiz an Mängeln und Schäden, wenn als Folge des CO2-Gesetzes dereinst bei 50’000 Haushalten pro Jahr nicht nur ein Heizungswechsel ansteht, sondern gleichzeitig auch noch eine Sanierung anfällt? Ökonomisch betrachtet wären in zahlreichen Fällen der Abbruch der Liegenschaft und ein Neubau kostengünstiger als eine umfassende energetische Sanierung der bestehenden Immobilie. Doch welcher Eigentümer reisst seine Liegenschaft, in der er selbst wohnt, ab?

Für Eigentümer und Mieter geht die im CO2-Gesetz vorgesehene Sanierungskaskade rasch ins Tuch. Spätestens wenn der Heizungsersatz ansteht und der damit verbundene Sanierungsbefehl ausgesprochen ist, stellen Betroffene fest: Die Aussage von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, das CO2-Gesetz koste pro Familie pro Jahr lediglich hundert Franken, kann kaum wahr sein.

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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Ein Stockwerkeigentümer zeigt Flagge

Politische Werbung am Balkongeländer

Frage:

Ein Mitglied unserer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist politisch sehr engagiert und hängt vor Wahlen und Abstimmungen jeweils Fahnen oder Plakate an die Aussenseite seines Balkongeländers. Ich und andere Eigentümer fühlen uns dadurch zunehmend gestört, da wir seine politischen Ansichten nicht teilen. Müssen wir das dulden?

Antwort:

Die Aussenseite des Balkongeländers sowie die Fassade der Liegenschaft gehören nicht zum Sonderrecht eines einzelnen Stockwerkeigentümers, sondern zu den gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft. Zwar hat der Stockwerkeigentümer Anspruch auf eine balkonspezifische Nutzung seines Balkons, wie beispiels-

weise in einem Liegestuhl sonnenbaden. Das Aufhängen von Fahnen, Plakaten und dergleichen gehört aber nicht dazu, weshalb dafür die Bewilligung der Stockwerkeigentümergemeinschaft eingeholt werden muss. Umstritten ist, welches Beschlussquorum dafür erforderlich ist. In Betracht kommt das qualifizierte Mehr wegen Änderung der Benutzungsweise von gemeinschaftlichen Teilen. Es kann jedoch auch für Einstimmigkeit argumentiert werden, da das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft betroffen ist.

Bewilligung nur mit Zurückhaltung Grundsätzlich ist Stockwerkeigentümergemeinschaften aber eher davon abzuraten, Bewilligungen für das Aufhängen von Fahnen und Plakaten mit politischer, religiöser oder kommerzieller Werbung zu erteilen. Wollen mehrere Eigentümer Plakate mit allenfalls sogar noch gegensätzlichem Inhalt aushängen, führt dies über kurz oder lang zu einem Wildwuchs, der für den optischen Gesamteindruck der Liegenschaft abschlägig sein kann. Zudem können solche politischen Meinungsäusserungen innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft polarisieren und damit den Hausfrieden empfindlich stören. Zu beachten ist auch, dass Reklamen an der Hausfassade in gewissen Gemeinden unter Umstän-

den einer behördlichen Bewilligung bedürfen.

1. Augustflagge und Sportanlässe

Demgegenüber sollte der Aushang von Schweizerfahnen am 1. August – dem Schweizer Nationalfeiertag – toleriert werden, zumal es sich dabei lediglich um eine kurze Dauer von ein paar Tagen handelt. Auch beim befristeten Aufhängen von Fahnen während grosser Sportereignisse wie beispielsweise einer Fussball-WM kann wohl trotz fehlendem Beschluss ein Auge zugedrückt werden, haben solche Ereignisse auf die Menschen doch eher eine einigende Wirkung, selbst wenn es sich um Fahnen von sich konkurrenzierenden Mannschaften handelt. Die Gefahr von hausinternen Streitereien dürfte dabei kleiner sein als bei politischer Werbung. Entscheidend bei Sportfahnen ist das Mass. Schlussendlich geht es auch im Stockwerkeigentum um gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Melanie Bleuler lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Die Wiederauferstehung der Dumont-Praxis

Vom

Gesetzgeber

abgeschafft, vom Kt. Steueramt neu belebt

Baden

Bei der Ausführung von umfassenden Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten in Liegenschaften sind Diskussionen mit den Steuerbehörden vorprogrammiert. Die rechtliche Ausgangslage ist bekannt: Werterhaltende Aufwendungen dürfen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Roheinkommen abgezogen werden. Demgegenüber können Aufwendungen, die zu einer Wertvermehrung der Liegenschaft führen, erst beim Verkauf der Liegenschaft geltend gemacht werden. Hier reduzieren sie als sogenannte Anlagekosten den steuerbaren Grundstückgewinn. Da der Steuerspareffekt in der Regel bei der Einkommenssteuer viel höher ist, ist es von Vorteil,

wenn die angefallenen Kosten im Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können.

Dumont-Praxis

Der Umfang der Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten wird in § 39 des Steuergesetzes des Kantons Aargau (nachfolgend «StG») geregelt. Bis 2009 lautete die gesetzliche Formulierung in Absatz 2 wie folgt: «Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Den Unterhaltskosten sind Investitionen gleichgestellt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind.» Sodann hielt Absatz 3 ergänzend fest: «Die Unterhaltskosten können vollumfänglich auch von der neuen Eigentümerin oder vom neuen Eigentümer geltend gemacht werden, sofern die Liegenschaft nicht in einem vernachlässigten Zustand erworben worden ist.»

Diese Regelung, wonach die Unterhaltskosten bei neu erworbenen Liegenschaften nur bei nicht vernachlässigten Liegenschaf-

ten abgezogen werden durften, wurde als «Dumont-Praxis» bezeichnet. Nach dieser altrechtlichen Praxis galt im Kanton Aargau eine Liegenschaft automatisch als vernachlässigt, wenn ein Eigentümer in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb an seiner Liegenschaft reine Unterhaltskosten (d. h. ohne wertvermehrende Investitionen und ohne Energie- und Umweltschutzmassnahmen) im Umfang von mindestens 25 Prozent des Kaufpreises ausführen liess. War diese Grenze überschritten, wurden keinerlei Unterhaltskosten zum Abzug zugelassen. Die Steuerbehörden schränkten damals die Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten bei neu erworbenen Liegenschaften über ihre Praxis sukzessive weiter ein. Irgendwann ging das den eidgenössischen Räten zu weit. Über eine Änderung des sogenannten Steuerharmonisierungsgesetzes wurden die Kantone verpflichtet, die Dumont-Praxis abzuschaffen. Im Kanton Aargau setzte der Grosse Rat die bundesrechtlichen Vorgaben im Jahr 2009 um. Einerseits strich er den oben zitierten § 39 Abs. 3 StG ersatzlos. Andererseits formulierte er § 39 Abs. 2 Satz 1 StG neu wie folgt: «Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versiche-

Dieter Egloff lic. iur., Rechtsanwalt und eidg. dipl. Steuerexperte, Voser Rechtsanwälte,

rungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden.»

Neue «Neubaupraxis»

Der Wille des Gesetzgebers ist glasklar: Den beiden Kriterien «Besitzesdauer» sowie «finanzieller Umfang der vorgenommenen Unterhaltsarbeiten» darf in Bezug auf die Frage, ob ausgeführte Unterhaltsarbeiten bei der Einkommenssteuer abzugsfähig sind, keine Bedeutung beigemessen werden. Oder anders ausgedrückt: Reine Unterhaltskosten sollen grundsätzlich immer abzugsfähig sein!

Die Steuerbehörden und die Steuergerichte gerieten indes bei der Auslegung des neu formulierten Paragraphen (d. h. was unter die «Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften» fällt) sukzessive wieder ins alte Fahrwasser. Noch schlimmer: Das Kantonale Steueramt hat den Anwendungsbereich der alten Dumont-Praxis in seinem Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» in der seit dem 1. Juli 2020 gültigen Version sogar ausgeweitet. Dies geschah dadurch, indem das Steueramt dem Kriterium «Besitzesdauer» zwar weiterhin keine Rolle mehr beimisst, aber neu den steuerlichen Abzug von reinen Unterhaltsarbeiten verweigern will, wenn die angefallenen Kosten insgesamt zu hoch ausgefallen sind. Dies mit dem Argument, dass in einem solchen Fall steuerlich praktisch ein «Neubau» vorliegen würde. Im Unterschied zu früher wird dabei auf einen definierten Schwellenwert (vormals 25 Prozent des Kaufpreises) verzichtet. Das macht die Sache aber für die Steuerpflichtigen nur noch unberechenbarer.

Nachlesbar ist diese neue Verwaltungspraxis in Ziffer 3.3 des Merkblattes «Liegenschaftsunterhalt» in der Version vom 1. Juli 2020. Hier führt das Kantonale Steueramt Aargau unter dem Titel «Wertvermehrende Aufwendungen und Investitionen» Folgendes aus: «Die Feststellung, ob es sich bei einem sanierten Objekt aus steuerlicher Sicht praktisch um einen Neubau handelt, wird anhand folgender Kriterien entschieden (wobei es genügt,

wenn ein Kriterium erfüllt ist): Es wird mit hohen Kosten eine umfassende Instandstellung vorgenommen, bei welcher die wesentlichen Bereiche der Liegenschaft betroffen sind. Nebst der Erneuerung der Oberflächen werden beispielsweise auch Installationen, Fenster, Bedachungen oder die Fassaden erneuert. Sind bei einer umfassenden Instandstellung die wesentlichen Bereiche der Liegenschaft betroffen, bedarf es nicht zusätzlich noch wesentlicher Veränderungen der Raumaufteilung oder einer Nutzungsänderung, damit die Gesamtbetrachtung Platz greift.»

Rechtsprechung

Als Legitimation für diese «Neubau-Praxis» dienen einige wenige Urteile, die indes einen speziellen Hintergrund haben. Gerne zitiert wird insbesondere das Urteil des Bundesgerichts vom 23. Februar 2015 (2C_286/2014). In diesem Fall ging es um eine alte Liegenschaft, die ein Ehepaar mit Wohnsitz im Kanton Solothurn im Burgund gekauft hatte. Diese Liegenschaft bestand aus einem Wohnteil, Ställen und Scheunen und war zuvor während 30 Jahren unbewohnt. Der Kaufpreis betrug umgerechnet CHF 115’320, die Kosten der Instandstellung CHF 156’102. Das Bundesgericht erwog, die Feststellung der Vorinstanz, wonach sich die Liegenschaft im Erwerbzeitpunkt in einem vernachlässigten, kaum bewohnbaren Zustand befunden habe, sei nicht zu beanstanden. Auch wenn die Steuerpflichtigen an und für sich nur normale – wenn auch umfangreiche – Unterhaltsarbeiten haben ausführen lassen, so hätten sie dennoch den baulichen Zustand und damit den Wert der Liegenschaft auf einen Schlag erheblich verbessert. Die Renovationen würden daher in ihrer Gesamtheit eine wertvermehrende Investition darstellen. Ein weiteres Indiz dafür sei, dass die Renovationsarbeiten mehr gekostet hätten als die Liegenschaft selber.

Bewertungsobjekt

Der vorstehende Fall (in welchem die Liegenschaft nicht mehr bewohnbar war) und

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ähnliche durch das Bundesgericht beurteilte Sachverhalte haben rechtsdogmatisch eine Gemeinsamkeit: Das Bundesgericht prüft in diesen Fällen gar nicht mehr erst, ob die einzelnen ausgeführten Unterhaltsarbeiten werterhaltend oder wertvermehrend sind. Dies mit dem Argument, das Ausmass der ausgeführten Arbeiten habe im Resultat zu einer solch hohen Wertvermehrung der Liegenschaft geführt, dass quasi ein «Neubau» vorliegt. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Praxis für alle umfassenden Renovationen an einer Liegenschaft übertragen werden darf, selbst wenn der Eigentümer die Liegenschaft schon seit vielen Jahren bewohnt. Denn genau das fordert das neue Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des Kantonalen Steueramtes.

Die Antwort lautet nein. Der Bundesgesetzgeber hat die Dumont-Praxis ganz bewusst abgeschafft. Mit der Abschaffung der Dumont-Praxis hat der Gesetzgeber eine klare Handlungsanweisung an die Steuerbehörden und Steuergerichte zur Vornahme der Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von ausgeführten (auch umfassenden) Arbeiten gegeben. Mit diesem «Prüfungsauftrag» hat der Gesetzgeber inhärent vorgegeben, auf welches «Bewertungsobjekt» für die Frage der Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten abzustellen ist.

zu dem Preis verkaufen, den er vor der Durchführung der Arbeiten für die Liegenschaft gefordert hätte.

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Bei der Vornahme von Unterhaltsarbeiten bzw. Investitionen in eine Liegenschaft stehen nämlich für die Frage der Abzugsfähigkeit der ausgeführten Arbeiten theoretisch zwei unterschiedliche «Bewertungsobjekte» zur Verfügung. Erstens besteht die Möglichkeit einer Gesamtbetrachtung. Hier wird die Liegenschaft vor und nach Abschluss aller getätigten Unterhaltsarbeiten als Ganzes miteinander verglichen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer solchen Betrachtungsweise nach umfassenden Unterhaltsarbeiten die Liegenschaft als Ganzes immer eine erhebliche Wertsteigerung erfährt. Dies auch dann, wenn ausnahmslos werterhaltende Arbeiten ausgeführt worden sind. Es würde denn auch kein vernünftiger Mensch seine Liegenschaft nach der Durchführung von umfassenden Unterhaltsarbeiten

Zweitens besteht die Möglichkeit einer Einzelbetrachtung. Hier werden die einzelnen, ersetzten oder renovierten Bauteile vor und nach der Vornahme der Unterhaltsarbeiten miteinander verglichen. Die Einzelbetrachtung ist zeitlich aufwändiger, führt dafür zu deutlich präziseren Aussagen über den werterhaltenden und wertvermehrenden Anteil der ausgeführten Arbeiten. Beurteilungsmassstab bildet im Fall der Einzelbetrachtung der Wiederbeschaffungswert des einzelnen Bauteils. Es stellt sich somit die Frage, ob das zu untersuchende Bauteil durch den Ersatz oder die Renovation eine Wertsteigerung erfahren hat. Diese Frage ist auch hier nicht aufgrund dessen zu beantworten, ob der Wert des neuen Bauteils höher ist als der Restwert des ersetzten Bauteils (ansonsten wäre auch hier immer eine Wertsteigerung gegeben). Vielmehr ist bei der Einzelbetrachtung jedes erneuerte bzw. ersetzte Bauteil danach zu untersuchen, ob es gegenüber dem alten Bauteil eine höhere Qualität hat oder einen besseren Komfort bietet. Sofern die Qualität und der Komfort der neuen Bauteile nicht besser sind, können die Unterhaltskosten vollständig abgezogen werden. Dies selbst dann, wenn das neue Bauteil seit dem letzten Ersatz zum Beispiel wegen höheren Materialkosten eine beträchtliche Preissteigerung erfahren hat. Weist ein neues Bauteil demgegenüber eine bessere Qualität auf bzw. bietet einen höheren Komfort als das ersetzte Bauteil, ist der Mehrwert ermessensweise zu ermitteln. Im Umfang der ermittelten Wertsteigerung liegen alsdann nicht abzugsfähige Anlagekosten vor.

Der Gesetzgeber hat mit der Revision von § 39 im Jahre 2009 ganz klar gewollt, dass die Steuerbehörden und Steuergerichte die Dumont-Praxis nicht mehr weiterführen dürfen. Diese durch den Gesetzgeber erzwungene Änderung setzt bei der Beurteilung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten voraus, dass im Regelfall eine «Einzelbetrachtung» der renovierten

bzw. ersetzten Bauteile zur Anwendung gelangt. Einzig dann, wenn die Liegenschaft als Ganzes oder einzelne Teile der Liegenschaft so grundlegend neu gestaltet werden, dass die ausgeführten Arbeiten einem eigentlichen Neubau bzw. Teilneubau gleichkommen, darf nach der Rechtsprechung des Bundesgericht ausnahmsweise auf eine «Gesamtbetrachtung» umgeschwenkt werden.

Energiesparmassnahmen

Die Praxis des Kantonalen Steueramtes, wonach mit hohen Kosten verbundene, umfassende Instandstellungsarbeiten zur Anwendung einer Gesamtbetrachtung führen sollen, untergräbt sodann das gesetzliche Steuerprivilegierungskonzept von Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Gelangt nämlich aus Sicht des Kantonalen Steueramtes die Gesamtbetrachtung zur Anwendung, soll dies gemäss Ziffer 3.3 des Merkblattes auch dazu führen, dass allfällige zeitgleich ausgeführte Energie- und Umweltschutzmassnahmen ebenfalls nicht vom Roheinkommen abgezogen werden dürfen.

Dies ist umso unverständlicher, als das neue Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (Stand 1. Juli 2020) rückwirkend seit dem 1.1.2020 zur Anwendung gebracht wird und am gleichen Tag eine Gesetzesänderung bezüglich Energie- und Umweltschutzmassnahmen in Kraft getreten ist, die sogar Ersatzneubauten steuerlich privilegieren will. So lautet § 39 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 2bis neu wie folgt: «Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind, sowie die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau. Investitionen und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau gemäss Absatz 2 sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in der die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtig werden können.»

Der Gesetzgeber stellt somit bewusst den Rückbau sowie den Ersatzneubau ei-

nes Gebäudes oder Teile davon mit den abzugsfähigen Unterhaltsarbeiten gleich, soweit damit energiesparende (wertvermehrende) Investitionen getätigt werden. Und wenn ein Ehepaar beispielsweise ein steuerbares Einkommen von CHF 150’000 hat und diese Kosten sogar ausnahmsweise auf zwei Steuerperioden verteilt werden dürfen, dann können unter diesem Titel sogar CHF 300’000 abgezogen werden. Die Steuerpflichtigen begeben sich aber nach den unverständlichen Vorgaben des Merkblattes Liegenschaftsunterhalt auf ein Minenfeld, wenn sie solche Investitionen an verschiedenen Gebäudeteilen ausführen und allenfalls gleichzeitig auch noch weitere Unterhaltsarbeiten im Gebäude ausführen, wie z. B. den Ersatz von Böden, von Nasszellen oder der Küche. In dem Moment, in welchem nämlich aus Sicht des Steueramtes aufgrund der Höhe der Kosten quasi eine «Neubaute» vorliegt, will das Steueramt auf eine «Gesamtbetrachtung» umstellen und lässt dann überhaupt keine Kosten mehr zum Abzug zu. Dies, obwohl – würde jedes einzelne renovierte oder ersetzte Bauteil für sich betrachtet – alle ausgeführten Arbeiten abzugsfähig wären. Eine solche Praxis lässt sich jedoch weder mit dem Wortlaut des Gesetzes noch mit dem (gegenteiligen) Willen des Gesetzgebers vereinbaren.

Fazit

Kriterien wie die Höhe der Kosten der ausgeführten Arbeiten, eine Relation dieser Kosten zum Erwerbspreis der Liegenschaft oder die gleichzeitige Vornahme von umfassenden Arbeiten an verschiedenen Bauteilen widersprechen der gesetzlich gewollten Vergleichsmethode der Einzelbetrachtung. Umfassende Unterhaltsarbeiten an einer bewohnbaren Liegenschaft – auch an vielen Bauteilen gleichzeitig – vermögen keine Abweichung von der Einzelbetrachtung zu rechtfertigen. Das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des Kantonalen Steueramtes und die vom Kantonalen Steueramt gelebte Praxis «zu umfassenden Instandstellungen von Liegenschaften mit hohen Kosten» erweist sich daher nicht als gesetzeskonform.

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Förderprogramm ist gut angelaufen

Energie Zukunft Schweiz hat zusammen mit dem Verband SFIH Holzfeuerungen Schweiz eine nationale Klimaprämie für den Ersatz von fossilen Heizungen lanciert. Eine Prämie erhält, wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Holzheizung ersetzt. Grosse Heizungen profitieren besonders von diesem Förderprogramm.

Die Schweiz hat sich beim kompletten Umbau ihrer Energieversorgung hohe Ziele gesetzt: Klimaneutrale oder klimafreundliche Energieformen sollen solche, die dem Klima schaden, nach und nach ersetzen. Bei der Wärmeerzeugung hinkt die Schweiz im europäischen Vergleich jedoch hinterher. Hierzulande kommen noch immer in mehr als der Hälfte aller Gebäude fossile Energieträger zum Einsatz. Geheizt wird vor allem mit Heizöl und Erdgas. Eine Studie der Stadt Zürich hat es deutlich gezeigt: Muss eine alte Heizung ersetzt werden, fällt die Wahl in 60 Prozent der Fälle ausschliesslich auf einen

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der beiden herkömmlichen fossilen Energieträger, obwohl moderne Heizsysteme, die auf der Nutzung von erneuerbaren Energien basieren, viele Vorteile bieten.

Holzenergie hat Zukunft Holz ist ein einheimischer Energieträger, der grosses Potenzial hat. Die Schweizer Wälder müssen von Gesetzes wegen bewirtschaftet werden. Es fällt also immer Holz an. Leider wird Holz jedoch viel zu wenig genutzt. Die Waldwirtschaft rentiert im Moment nicht. Moderne Holzheizungen schonen das Klima, fördern die Wertschöpfung in den Regionen und tragen zu einem gesunden Wald bei, der als Rohstoffliefe-

Für die Klimaprämie des neuen Förderprogrammes kann man sich ab sofort anmelden – online und innert weniger Minuten. Nach einem positiven Bescheid wird das Geld reserviert und bei Umsetzung in zwei Etappen ausbezahlt. Weitere Informationen finden sich unter: www.ezs.ch/ erneuerbarheizen

rant und Bewegungsraum von grossem Nutzen für uns alle ist.

Damit moderne Holzheizungssysteme öfter zum Einsatz kommen, hat Energie Zukunft Schweiz mit Unterstützung von SFIH Holzfeuerungen Schweiz im August 2020 ein neues nationales Förderprogramm für Holzheizungen lanciert. Es ist eines der grössten Förderprogramme der schweizerischen Energiestrategie. Der Förderbeitrag beträgt 18 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) respektive 1.80 Franken pro eingespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas. Bei einer Heizung, die korrekt dimensioniert ist, sind das rund 360 Franken pro Kilowatt Leistung.

Grössere Anlagen profitieren stark Das Programm wird durch das Bundesamt für Umwelt geregelt. Die Förderbeiträge kommen von der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK, der Kompensationsgemeinschaft für fossile Treibstoffe.

Stückholzbünde, die im Wald trocknen, bis sie Heizwärme liefern.
Foto: Holzenergie
Schweiz

Das Förderprogramm ist vor allem auf mittlere und grosse Heizungen ausgerichtet. So profitiert bereits ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen erheblich von der Klimaprämie. Das Förderprogramm ist besonders für Grossheizungen, wie sie in Gemeindebauten, Industriebetrieben, grossen Bürogebäuden, Wohnblöcken und Gewerbearealen vorkommen, interessant. Für eine Heizung im Leistungsbereich von mehr als 200 kW kann die Investition in den Ersatz der alten Heizung, wenn sie durch eine Holzheizung ersetzt wird, zu einem hohen Prozentsatz durch die Klimaprämie aus dem neuen Förderprogramm bezahlt werden. Dies macht moderne Holzheizungen für Büro-, Industrie- und Gewerbebauten besonders interessant.

Förderlücken im Aargau geschlossen Auf Bundes- und Kantonsebene gibt es schon einige Förderprogramme. Der Föderalismus sorgte bisher leider für einige

Holznutzung im Schweizer Wald nach Sortimenten (in 1000 m3).

Lücken. So lag der Schwerpunkt bereits bestehender Programme stärker auf Wohngebäuden. Heizsysteme für Industrie- und Gewerbebauten wurden fast völlig vernachlässigt oder ungenügend gefördert, obwohl deren CO2-Einsparpotenzial gross ist. In jedem Kanton sind die Regeln ein wenig

anders. Zudem ist der administrative Aufwand häufig kompliziert und damit sind die Hürden zu hoch, Gesuche zu stellen. Bisher profitierten vor allem Besitzer von

Fortsetzung Seite 27

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Region Aargau/Solothurn.

UBS Switzerland AG

Bahnhofstrasse 61, 5000 Aarau

Christa Emminger de Grenus Leiterin Privatkunden Region Aargau/ Solothurn christa.emminger@ubs.com

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Foto: zvg
Christa Emminger de Grenus, Leiterin Privatkunden,
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Die Überbauung Steindler in Wohlen AG wird seit 2016 zuverlässig mit Holz aus der Region beheizt. Wärmeübergabestation für ein Mehrfamiienhaus.

kleineren Anlagen von den meist pauschalen Förderbeiträgen.

Der Kanton Aargau ist sogar ein Sonderfall. Er ist der einzige Kanton der Schweiz, der noch kein kantonales Förderprogramm für die Holzenergie kennt (siehe Wohnwirtschaft 10-2020). Dank der neuen nationalen Klimaprämie und der einfachen Abwicklung über die Plattform von Energie Zukunft Schweiz werden nun einige Lücken geschlossen und das Förderprogramm gilt in der ganzen Schweiz. Nun können auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Aargau davon profitieren.

Das neue Förderprogramm sorgt dafür, dass grosse und mittlere Holzheizungen bei einem Heizungsersatz durchaus eine attraktive Lösung darstellen, die nicht nur klimafreundlich ist, sondern sich auch wirtschaftlich rechnet. Damit ist das Dilemma, dass die klimaschädlichen fossilen Technologien bisher meist aus Kostengründen bevorzugt wurden, endlich aufgehoben.

Der Weg zur Prämie Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems (Heizöl oder Erdgas) durch eine Holzheizung (Pellets, Holzschnitzel oder Stückholz) kann man nun schweizweit Fördergeld beantragen. Die Anmeldung ist einfach und in wenigen Minuten erledigt. Über die Internetseite von Energie Zukunft

Schweiz (energiezukunftschweiz.ch) kann man das Förderpotenzial innert Tagesfrist abklären lassen. Es gibt nebst dem Umstieg auf Holz noch zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man in den Genuss der Prämie kommt: Die neue Heizung darf noch nicht bestellt sein und Energie Zukunft Schweiz verlangt, dass die CO2Verminderung an sie abgetreten wird (Änderungen vorbehalten).

In einem ersten Schritt können sich Interessierte anmelden und sich vor Auftragserteilung die mögliche Förderung für den Heizungsersatz reservieren lassen unter www.ezs.ch/erneuerbarheizen. Im zweiten Schritt klären die Fachleute von Energie Zukunft Schweiz mit den Interessenten die Fördermöglichkeiten des Vorhabens ab, berechnen den Förderbeitrag und reservieren diesen. Danach kann das Vorhaben umgesetzt werden. Im dritten und letzten Schritt erhalten die Heizungsbesitzer eine Bestätigung für den Einbau der Holzheizung. Die dafür notwendigen Dokumente können sie online einreichen. Sobald die neue Holzheizung in Betrieb ist, wird die erste Hälfte des Förderbeitrages ausbezahlt, nach einem Betriebsjahr dann die zweite Hälfte.

Beratung und Unterstützung Energie Zukunft Schweiz ist eine der treibenden Kräfte auf dem Weg in eine 100 Prozent erneuerbare Energiewelt. Das

Entwicklungs-, Beratungs- und Planungsunternehmen unterstützt Unternehmen und Private, Energieversorger, Immobilienfonds sowie Behörden, ihre Energiewende praxisnah und rentabel umzusetzen. Energie Zukunft Schweiz beschäftigt an den Standorten Basel, Lausanne und Zürich gut 50 Mitarbeitende.

Die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK unterstützt mit Förderbeiträgen und Expertisen klimaschonende Technologien und Innovationen und trägt dazu bei, einen guten Teil der in der Schweiz beim Verbrauch von Treibstoffen entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren.

Marcel Kindler Hauptstrasse 27 8919 Rottenschwil 079 225 61 12 www.kindler-hauswartung.ch

Fotos: Holzenergie
Schweiz, Christoph Rutschmann

Was tun bei Schimmelbefall?

Schimmelpilze sind weit verbreitet und haben in den letzten Jahren sogar um ein Vielfaches zugenommen. Haus- und Wohnungsbesitzer, aber auch Immobilienverwaltungen, Architekten und Baufirmen unterschätzen oft die gesundheitlichen Risiken für Menschen und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Immobilie.

In den letzten Jahren hat durch die zunehmend dichtere Bauweise die Problematik rund um den Schimmelbefall zugenommen – in jedem 4. bis 5. Haushalt treten Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme auf. Diese Tatsache verdient Beachtung, denn eine überproportionale Belastung durch Schimmelpilze kann die Gesundheit beeinträchtigen, sogar gefährden. Die Folge sind beispielsweise Allergien, Asthmaanfälle, Schlafprobleme oder Unwohlsein. Ein Schimmelbefall hat auch einen schädigenden Einfluss einerseits auf die Bausubstanz, andererseits auf Möbel, Lacke, Kleider, Schuhe und Bilder. Aus Kostengründen oder Unkenntnis werden Schimmelpilzschäden immer noch zu oft einfach mit Farbe überstrichen. Eine nur oberflächlich durchgeführte oder unsachgemässe Schimmelpilzsanierung hat deshalb sowohl schwere gesundheitliche Risiken als auch wirtschaftliche Schäden hinsichtlich Nutzung, Weitervermietung oder Verkauf von Immobilien zur Folge. Wurde Schimmel

nicht sachgemäss saniert, wächst er zudem ab einer 75-prozentigen Feuchtigkeit wieder rasch an. Auf keinen Fall darf Schimmel mithlife eines Haartrockners getrocknet, mit chlorhaltigen Mitteln gereinigt oder einem ungeeigneten Staubsauer entfernt werden. Ein Schimmelbefall muss fachgerecht beseitigt werden.

Überall in der Luft Schimmel ist ein Sammelbegriff für mehr als zehntausend verschiedene Pilzarten. Sie bestehen aus einem Wurzelgeflecht, einem Myzel, das sich flächig ausbreitet. Für die Fortpflanzung treibt ein Myzel kleine Röhrchen (Hyphen), die mit tausenden von Sporen beladen sind, an die Oberfläche. Diese Sporen verbreiten sich über die Luftbewegung – ähnlich einer Pusteblume – zu neuen, günstigen Siedlungsgebieten. Die Hyphen sind für uns als schwarzer, grauer oder grüner Pelz sichtbar, das Myzel hingegen bleibt unsichtbar.

Schimmelpilzsporen sind alltägliche Bestandteile der Aussen- und Innenluft. Da-

Eine Sanierung sollte unbedingt mit Fachleuten besprochen und durchgeführt werden.

bei erweisen sich die Sporen als äusserst widerstandsfähig und als Meister der Flugtüchtigkeit.

Grundsätzlich leben wir schon lange mit diesen Pilzen zusammen und unser Immunsystem kann gut mit ihnen umgehen. Nehmen wir jedoch beispielsweise im Keller einen Modergeruch wahr, dann ist dies ein Warnzeichen, dass zu viele Sporen und Schimmel-Abbauprodukte in der Luft sind. Für gefährdete Menschen wie Allergiker, Asthmatiker oder Leute mit schweren Vorerkrankungen wird die verstärkte Schimmelbildung zum Gesundheitsrisiko. Werden Möbel oder Bauteile befallen, nehmen die Schäden daran laufend zu. Zu spät entdeckte oder behandelte Schimmelflächen können hohe Sanierungskosten auslösen.

Schimmelpilz in Innenräumen Schimmel braucht zur Entstehung zwei Voraussetzungen: ein feucht-warmes Klima und die Verfügbarkeit von organischen Stoffen als Nahrung. In Gebäuden finden sich viele Stellen mit feuchten Oberflächen. So kann durch undichte Bauteile beispielsweise Regenwasser von aussen eindringen oder eine defekte Wasserleitung durchfeuchtet das Mauerwerk. Oder in den Kellerräumen steigt die Feuchtigkeit durch beispielsweise falsches Lüften im Sommer.

Räume mit kühlen Wänden und viel Feuchtigkeit sind besonders anfällig für Schimmelwachstum, zum Beispiel das Schlafzimmern, da dieses oft kühlere Temperaturen aufweist und nachts die Schlafenden durchs Atmen und Schwitzen viel Feuchtigkeit freisetzen. Bäder und Küchen sind ebenfalls durch die hohe Feuchtigkeit betroffen. Häufig findet sich Schimmel auch auf der Innenseite der Aussenwände

oder an Trennwänden zu unbeheizten Räumen.

Das subtile Zusammenspiel zwischen der Raumluftfeuchtigkeit und der Temperatur auf Oberflächen von Bauteilen ist von grosser Bedeutung. Kühlt die Raumluft an kalten Wandoberflächen ab, herrscht an der Oberfläche eine deutlich höhere relative Feuchtigkeit als im Raum selbst. Liegt die relative Feuchtigkeit an der Wandoberfläche während einiger Tage annähernd bei 75 Prozent oder höher, ist mit Schimmelbildung zu rechnen. Als Nährstoffe dienen den Schimmelsporen der Hausstaub oder Papier, Karton, Tapeten und Holzwerkstoffe. Grundsätzlich sind verschmutzte Materialien anfälliger für Schimmelbefall als saubere.

In den Wohnräumen entstehen die Probleme mit der Feuchtigkeit meist im Herbst und Winter. In Kellerräumen ist hingegen der Sommer die ungünstige Jahreszeit. Gelangt nämlich beim Lüften warme, feuchte Luft in den Keller, kühlt sie ab und wird dabei noch feuchter. An den kühlen Kellerwänden steigt dadurch die Gefahr von Schimmelbewuchs an. Kellerfenster und -türen sollte man deshalb be-

sonders an warmen Sommertagen geschlossen halten.

Vorgehen bei Schimmelbefall Wird nicht frühzeitig saniert, können die Sanierungskosten erheblich steigen. Grob teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Befall von Schimmel in drei Kategorien ein. Während bei Schimmelbefall der Kategorie 0 nach heutigem Wissenstand keine gesundheitliche Gefährdung besteht, kann dies bei den Kategorien 1 und 2 durchaus der Fall sein. Zudem besteht die Gefahr, dass die Bausubstanz ernsthaft Schaden erleidet. Je nach Grad des Schimmelbefalls ist anders vorzugehen. Bei unklarer oder grösserer Schadenssituation sollte eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik beigezogen werden.

Eine Schimmelpilzsanierungen hat es in sich – es entstehen sogar Extremsituationen. Die Belastung mit Pilzbestandteilen kann während einer Sanierung um das Tausendbis Zehntausendfache ansteigen. Zudem können Staub und chemische Substanzen die Gesundheit belasten. Damit weder die Sanierer noch die Bewohner gefährdet sind, müssen Schimmelsanierungen gemäss den Merkblättern der Suva und des Schweizeri-

schen Maler- und Gipser-Unternehmerverbands (SMGV) durchgeführt werden. Abhängig von der zu erwartenden Belastung rüsten sich die Sanierenden mit entsprechender Arbeitskleidung wie Schutzhandschuhen, Atemschutzmasken und Schutzbrillen aus. In vielen Fällen muss der Ort der Sanierung gegenüber anderen Räumen abgeschottet und/oder es muss für eine Frischluftzufuhr und einen Unterdruck im Sanierungsbereich gesorgt werden. Bei jeder Schimmelpilzsanierung müssen die Pilzbestandteile vollständig entfernt, feuchte Stellen gut ausgetrocknet und die Ursachen für die übermässige Feuchtigkeit behoben oder entschärft werden. Gefordert sind deshalb fachkompetente Firmen, welche die Räumlichkeiten sanieren.

Da verschiedene Techniken und Produkte zur Schimmelpilzbekämpfung auf dem Markt erhältlich sind, wird es für den Endverbraucher zunehmend schwieriger, fachkompetente Sanierungen von unsachgemässen zu unterscheiden. Der 2010 gegründete Verband Schimmelpilz- und Raumgiftsanierung, SPR Schweiz, schafft

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Schimmel kann gesundheitliche Probleme auslösen.
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Die Sanierenden müssen entsprechende Arbeitskleidung tragen.

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Nie mehr Schimmelbefall

Bei hoher relativer Luftfeuchtigkeit, niedriger Aussentemperatur und schlechter Wärmedämmung können Fenster und Wände schnell feucht werden. Über längere Zeit kann dies zu Schimmel führen. Damit kein Schimmel entsteht oder nach einer Sanierung nicht wiederauftaucht, sollte man geeignete Massnahmen unbedingt umsetzen. Wichtig ist die richtige Raumluftfeuchtigkeit von 30 bis 50 Prozent. Diese wird bei einer Raumtemperatur von 19 bis 23° C erzielt. Die Luftfeuchtigkeit kann einfach mit einem Hygrometer überprüft werden.

Lüften und weitere Tipps Richtiges Lüften hilft, die richtige Raumluftfeuchtigkeit einzuhalten. Als Faustregel gilt: Mindestens dreimal täglich durch Öffnen aller Fenster und Türen während 5 bis 10 Minuten mit Durchzug lüften. Wer tagsüber nicht zu Hause ist, kann dies morgens oder vor dem Zubettgehen tun. In älteren Gebäuden mit neuen Fenstern und schlechter Wärmedämmung sollte häufiger gelüftet werden. Dasselbe gilt für Wohnungen, in welchen viele Personen auf engem Raum leben und für Neubauten oder Gebäude nach grösseren Umbauten. Unbedingt vermeiden sollte man Dauerlüften

durch geöffnete Kippfenster während der Heizperiode. Der Luftaustausch ist gering, hingegen kühlen Wände und Möbel stark aus und die Bildung von Kondenswasser wird gefördert. Beschlagene Fenster sind übrigens ein deutliches Zeichen für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit. Fachleute empfehlen zudem, dass die Raumtemperatur von 20 °C in Wohnräumen und 18 °C in Schlafräumen nicht unterschritten werden sollte.

Wenn beim Kochen, Duschen, Baden und Bügeln viel Dampf entsteht, sollte man die Abluftventilatoren betätigen oder ein Fenster öffnen. Defekte Abluftanlagen müssen rasch repariert und der Dampfabzug in der

Informationsbroschüren

Foto: Adobe Stock

Küche regelmässig gereinigt werden. Beim Dampfabzug in der Küche muss zudem der Anschluss nach draussen gesichert sein. Nach dem Duschen das Badezimmer einige Minuten lüften. Da nasse Handtücher und Wände im Badezimmer trotz des Lüftens noch viel Wasser enthalten, erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit. Das Öffnen der Badezimmertür hilft bereits.

Im Winter entsteht zusätzliche Feuchtigkeit, wenn man Wäsche in der Wohnung aufhängt. Grosse Möbel wie Schränke und Wohnwände sind nicht an kühle Aussenwände oder in Ecken der Aussenwand zu stellen. Die Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sind zu schliessen.

Bei schlecht gedämmten Gebäuden sollte man den Heizbeginn nicht hinauszögern. Kühlen die Wände zu sehr aus, bildet sich schneller Schimmel. Besonders heikel kann es nach einer Bausanierungen werden, wenn die Fenster modernisiert wurden. Der natürliche Luftwechsel wird durch die dichten Fenster verringert und die Feuchtigkeit weniger abtransportiert. Deshalb lohnt es sich, vorgängig ein Lüftungskonzept mit einer Fachperson zu besprechen und die Benutzer entsprechend zu instruieren.

Quellen und Beratung

Verband Schimmelpilz- und Raumgiftsanierung: www.sprschweiz.ch, HEV Schweiz «Schimmelpilz – ein ungebetener Gast»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (MV), dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) die Broschüre «Vorsicht Schimmel» herausgegeben. Diese umfangreiche Wegleitung zu Feuchtigkeit und Schimmel richtet sich an Entscheidungsträger und Personen mit beratenden Funktionen, aber auch an besonders interessierte Betroffene. Für die breite Bevölkerung gibt die Broschüre «Schimmel in Wohnräumen» Auskunft über die gesundheitlichen Folgen von Feuchtigkeit und Schimmel und beantwortet Fragen wie: Wie geht man als Mieter, wie als Vermieter bei Schimmelbewuchs vor? Handelt es sich beim Schimmelproblem in der eigenen Wohnung um eine Bagatelle oder um ein gravierendes Problem? Worauf ist bei einer fachgerechten Sanierung zu achten? Wie lassen sich Feuchtigkeit und Schimmel künftig vermeiden?

Beide Broschüren sind als PDF zum Herunterladen auf der BAG-Website – Stichwort Schimmel – erhältlich.

Staubfreies Arbeiten wird geschätzt

Wenn saniert oder umgebaut wird, ist es für die Bauherrschaft komfortabel, wenn die Arbeiten ohne Staubentwicklung ablaufen und danach das lästige Reinigen des ganzen Hauses unnötig ist.

So manche Bauherrin, so mancher Bauherr bekundet Mühe, Sanierungsarbeiten ins Auge zu fassen und dann konkret umzusetzen, wegen der Umtriebe und des Drecks, die damit verbunden sind. Umso geschätzter sind Handwerker, die sich darauf verstehen, staubfrei zu arbeiten. Das heisst nicht, dass bei Abbruch- oder Ausbrucharbeiten überhaupt kein Staub entsteht. Aber seriöse Handwerkerinnen und Handwerker sorgen umsichtig dafür, dass der anfallende Staub in der Baustelle bleibt und sich nicht im ganzen Haus ausbreiten kann. Dafür ist man durchaus bereit, einen angemessenen Preis zu zahlen.

Das Geheimnis heisst Unterdruck Abgeschaut haben aufgeweckte Unternehmen das System bei den Asbestsanierern. Diese bauen sich für ihre Arbeiten eine Kammer, in der sie durch ein Unterdruckhaltegerät eine Unterdruckzone erzeugen.

Die Kammer besteht meist aus einfachen Holzlatten, an denen Plastikplanen befestigt sind. Löcher darf es darin natürlich nicht geben. Ritzen hingegen braucht es, um den Unterdruck innerhalb der Kammer halten zu können. Bewusst platzierte, mit Grobstaubfilter versehene Kompensationsöffnungen in den Staubwänden garantieren einen gleichmässigen Luftwechsel in der Baustelle. Das Unterdruckhaltegerät ist eine Art stationärer Staubsauer mit einer grossen Saugleistung. Diese muss gross genug sein, um in der Baustelle während der gesamten Bauzeit einen permanenten Unterdruck aufrechterhalten zu können. Das Unterdruckhaltegerät sorgt dafür, dass immer frische Luft von den umliegenden Räumen durch die Ritzen an den Rändern der Plastikplanen in die Kammer gelangen kann, in der gearbeitet wird. Gleichzeitig filtert das Gerät die staubige Luft. Durch einen Abzugsschlauch gelangt die gereinigte Luft wieder ins Freie. Ist der Unterdruck permanent gewährleistet, kann

keine staubige Luft in die angrenzenden Räume gelangen. Das anfallende Abbruchmaterial wird in Säcke abgefüllt und solange innerhalb der Kammer gelagert, wie der Platz dafür ausreicht.

Schleusen

Der Baustellenausgang wird mittels einer Schleuse erstellt. Diese ist wenn immer möglich so zu platzieren, dass sie möglichst direkt ins Freie führt. Vorhandene Fenster und Türen in der Baustelle dürfen während den Arbeiten nicht geöffnet werden. Dadurch würde der Unterdruck zusammenfallen und der Baustellenstaub sich im Haus ausbreiten. Die Baustelle wird nur durch die Schleuse betreten oder verlassen. Die Schleuse ist mit zwei Türen ausgestattet. Für das Herausschaffen der Säcke arbeiten immer mindestens zwei Personen zusammen. Die eine Person befindet sich innerhalb der Kammer, die andere ausserhalb der Schleuse. Die erste Person öffnet die Tür auf ihrer Seite und schafft den Sack, der mit Schutt gefüllt ist, in die Schleuse. Danach schliesst sie die Tür auf ihrer Seite wieder. Sobald sie die Türe hinter sich geschlossen hat, kann die zweite Person die äussere Tür auf der sauberen Seite der Schleuse öffnen und den Sack hinaustragen. Die Säcke können sogar zugeklebt und wenn nötig aussen gesäubert werden. Dies ist notwendig, falls der Schutt noch durch umliegende Wohnräume abgeführt werden muss. Beim Durchschleusen der Säcke ist das Öffnen und Schliessen der beiden Schleusentüren deutlich zu hören, so dass die Zusammenarbeit zügig vonstattengeht. Dadurch, dass immer eine der beiden Schleusentüren geschlossen ist, bleibt der Unterdruck in der Kammer konstant.

Besondere Anforderungen

Bei Asbestsanierungen werden vier Schleusen nacheinander aufgereiht. Eine davon wird als sogenannter «Duschraum» eingerichtet, im dem die Schuttsäcke noch mit

Vorne die Schleuse, hinten rechts die Fensteröffnung, durch welche die gereinigte Absaugluft ins Freie gelangt.
Foto: Friedli Ofenbau, Rickenbach ZH

Wasser abgeduscht werden und die kontaminierte Kleidung ebenfalls, damit auf keinen Fall Asbeststaub nach aussen gelangt. Je nach Gebäudesituation sind die Arbeitenden besonders gefordert, um die Arbeiten konsequent staubfrei durchzuführen. Aber gute Handwerksleute zeichnen sich ja durch kreative Ideen und Sorgfalt aus, damit die Kundschaft mit der Ausführung der Arbeit zufrieden sein kann.

Einer der sich damit bestens auskennt, ist Rolf Friedli, Hafnermeister und Plattenleger aus Rickenbach. Er liess sich zum Asbestsanierer ausbilden und hat sich auf staubfreies Arbeiten spezialisiert. Die Erfahrung hat ihn gelehrt, dass sich alle Arbeitenden auf der Baustelle während des Abbruchs und des Wiederaufbaus an die Regeln halten müssen. Es geht nicht, dass jemand nur kurz et-

was anbohren muss, ohne dass der Unterdruckhalter in Betrieb ist oder durch die Schleuse die Baustelle verlässt, um etwas von draussen hereinzuholen und dabei gleichzeitig beide Schleusentüren öffnet. Das System muss immer in Betrieb und in sich geschlossen sein. Sonst sind alle Mühen umsonst.

Innovative Lösungen

Manchmal findet Rolf Friedli auch innovative Lösungen, die ohne Schleuse auskommen. Beispielsweise als es um die Renovation eines Badezimmers ging, das sich im ersten Stock eines Hauses befand. Diese Baustelle erschloss er über das Fenster, so dass zum Arbeiten niemand das Innere des Hauses betreten musste. Er stellte aussen ein Gerüst auf, über dessen Treppe alle beteiligten Handwerker die Baustelle betreten konnten. Das Badezimmer wurde während

Der Bauschutt wird in der Unterdruckzone in Säcken zwischengelagert.

der Bauzeit zur Unterdruckkammer. Der Rest des Hauses blieb staubfrei. Ein separater Zugang zur Baustelle macht staubfreies Arbeiten immer einfacher.

Rolf Friedli erachtet es aus Erfahrung als wichtig, dass eine Person während der Arbeiten die Aufsichtspflicht wahrnimmt und dafür sorgt, dass auch während der Aufbauarbeiten die Regeln von allen Beteiligten eingehalten werden und somit das Unterdrucksystem bestehen bleibt. Damit steht und fällt das staubfreie Arbeiten. Gelingt das, sind die zufriedenen Bauherrschaften die beste Werbung, die sich ein Handwerksbetrieb wünschen kann. Für die Unternehmen bedeutet ein umsichtiges Staubregime also eine nicht zu unterschätzende Wertschöpfung, mit der sie den Kundenkreis erweitern können.

Im geschlossenen Arbeitsbereich herrscht ein permanenter Unterdruck.

Feinsteinzeugplatten

Schweizer Preis für Putz und Farbe

Am 4. Februar hat die Fachjury aus 37 eingereichten Dossiers zu Fassaden- und Innenraumgestaltungen die Preisträger des neuen «Schweizer Preises für Putz und Farbe» gekürt und gewürdigt.

Wer schon einmal im Engadin Ferien machte, dem sind sicher die verzierten Häuser aufgefallen. Sgraffito wird diese jahrhundertalte Technik genannt. Aber nicht nur bei den Engadinerhäusern, sondern allgemein steht ein verputztes Haus für Behaglichkeit, Tradition und Dauerhaftigkeit. Seit Jahrhunderten haben sich unterschiedliche Putzsysteme bewährt und in unseren Breitengraden ist ein Gebäude ohne Putz, sei es im Innen- oder Aussenbereich, beinahe undenkbar. Damit die Anwendungsmöglichkeiten an Fassaden und Innenräumen mehr öffentliche Beachtung erhalten, wurde ein entsprechender Preis geschaffen. Der neu lancierte Schweizer Preis zeichnet ausgeführte Bauten und in Raumkonzepte aus, die durch einen differenzierten und qualitätsvollen Umgang mit Putz und Farbe geprägt sind. Aus der ganzen Schweiz wurden 37 Projekte eingereicht, die alle die Fassaden- oder die Innenraumgestaltung im Fokus hatten. Der Preis ist eine Weiterentwicklung des 2015 und 2018 erfolgreich durchgeführten Innovationswettbewerbs «Farbe – Putz – Dämmung».

Das Ziel des Preises ist einerseits, die Zusammenarbeit von Fachleuten aus Architektur, Innenarchitektur, Farbgestaltung und Handwerk zu fördern. Andererseits soll gewürdigt werden, dass Putz und Farbe eine tragende Rolle bei energetischen Sanierungen übernehmen. Den Jurymitgliedern war bei der Verleihung der Preise das Wort «gemeinsam» besonders wichtig,

denn die mutigsten und besten Lösungen sind das Produkt einer fruchtbaren Teamarbeit der beteiligten Fachleute während der verschiedenen Bauphasen.

Gold für das Haus Holdergasse

Die Bauherrschaft des Hauses Holdergasse verfolgte mit seinen ökologischen und ästhetischen Ansprüchen ein Konzept, das traditionelle Bautechniken und innovative zeitgenössische Architektur vereint. Gemäss dem Jurybericht ist die Gestaltung des Gebäudes ausserordentlich feinsinnig: «Vom Material bis zu den Proportionen präsentiert sich die monolithische Struktur als präzise entworfene Architektur, die nicht nur die energetischen und ökologischen Fragestellungen ganzheitlich behandelt, sondern sich auch bis in kleinste Details der handwerklichen Ausführung vertieft und somit alter Technik zu neuen Aussagen und Anmutungen verhilft.» Das Projekt erhielt Gold in der Kategorie Putzfassade/Farbgestaltung, aber auch noch Bronze in der Kategorie Innenraumgestaltung.

Zeitgenössische Architektur vereint mit traditionellem Handwerk.
Die Robustheit von Walserhäusern neu interpretiert. Neubau in Davos Glaris.
Foto: Marc Lins, Olex design
Foto: Gianni Baumann

Für das Haus Holdergasse wurde eine sandig warme Putzfassade entwickelt, die ökologisch und dampfdiffusionsoffen ist. Mit der Wahl eines Sumpfkalkputzes wurde eine bei monolithisch gebauten Objekten gängige Verputztechnik aufgegriffen, aber für dieses Gebäude neu interpretiert. Ein effizienter Umgang mit Rohstoffen erfolgte, weil nach dem Auftragen der verschiedenen Putzschichten diese nicht geschliffen wurden und somit auch kein Materialabfall entstand. Der Effekt war, dass eine transparent wirkende Sumpfkalkoberfläche entstand. Die Handarbeit blieb an Ecken und Kanten ebenfalls sichtbar, denn es wurde auf jegliche Art von Putzprofilen verzichtet, um die Anzahl der verwendeten Materialien zu reduzieren. Dem Aufbau des Putzes liegt ein Einsteinmauerwerk zugrunde, das innen und aussen mit Kalkputz verputzt wurde.

Eine grosse Herausforderung war die aufwendige Logistik, weil alle Materialien vor Ort auf der Baustelle gemischt wurden. So mussten die Standzeiten zwischen den verschiedenen Putzlagen und der notwendige

Schutz der verputzten Flächen vor Wettereinflüssen wie Auswaschung und zu schnelle Austrocknung eingehalten werden.

Ein Generationenhaus

Das Projekt eines Generationenhauses in Davos Glaris erhielt zwar keinen Preis, ist aber doch ein Beispiel für eine sorgfältige Baukultur. Die faszinierende Einfachheit, die robuste Walserhäuser ausstrahlen, wurde für diesen dreigeschossigen Neubau modern interpretiert und mit heutigen Techniken verknüpft. Die Konstruktion beschränkt sich auf die zwei Materialien, die im Alpenraum vorherrschend sind: Stein (Beton) und Holz. Das wichtige

Zentrum bildet der massive Betonkern, der sich über alle Geschosse erstreckt und die Erschliessung der Nasszellen und die Haustechnik beherbergt. Zwischen dem Kern und den Aussenwänden spannen sich frei die Holz-Betonverbunddecken. Die Fassade im Erdgeschoss besteht aus einem zweischaligem Betonmauerwerk. Die Aussenwände der Obergeschosse sind in Holzelementbauweise errichtet.

Mehr interessante Beispiele und die weiteren Gewinner des Preises Putz und Farbe sind auf der Website von Appli-Tech oder im Jurybericht zu finden: www.appli-tech.ch/ de/putzundfarbe

Wer verlieh den Preis Putz und Farbe?

Initiator ist der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV), der gemeinsam mit der Messe Luzern unter dem Dach der appli-tech, der Fachmesse für die Maler- und Gipserbranche, Trockenbau und Dämmung, als Auslober des Preises fungierte. Zugelassen waren ausschliesslich Projekte, die im Team realisiert worden sind. Ein Team setzt sich aus Planern (Architekt/ Innenarchitekt/Farbgestalter etc.) und Handwerkern aus der Maler- und Gipserbranche zusammen. Die Preisverleihung fand am 4. Februar 2021 im Rahmen der «appli-tech digital» statt.

Der rein mineralische Kalkputz wurde beim Haus Holdergasse von kompetenten Gipsern verputzt.
Foto: Marc Lins, Olex design

Lehm – Baumaterial mit Schweizer Wurzeln

Lehm erlebt als Baumaterial einen neuen Aufschwung. Er eignet sich hervorragend für den Innenausbau, denn die gestalterische Vielfalt dieses Naturmaterials bringt eine spezielle ästhetische Note in die Räumlichkeiten.

Foto: AAB Architekten Bern

Lehm, ein natürlicher und einheimischer Baustoff, hat sich vor dem Aufkommen synthetischer Produkte seit Jahrhunderten im Bauwesen bewährt. Davon zeugen die zahlreichen Ziegeleien und Tonwerke. Leider haben die meisten den Betrieb inzwischen eingestellt und die dazugehörigen Tongruben sind stillgelegt. Denn seit der 1950er-Jahre wurde der Lehm als Baumaterial nach und nach von synthetischen Produkten völlig verdrängt. Da die Geschwindigkeit im Bauwesen einen immer höheren Stellenwert erhielt, nahm der Einsatz von Lehm, der mit einem grösseren Arbeitsund Zeitaufwand verbunden ist, stetig ab.

Naturprodukt mit Zukunft

Nun erlebt Lehm eine Renaissance, weil im Zuge einer Rückbesinnung auf naturbelassene Bauprodukte und die gesteckten Klimaziele dieser wertvolle Baustoff wieder ins Bewusstsein von Bauherrschaften, Architekten und Baufirmen rückt. Lehmprodukte sind frei von synthetischen Zusatzprodukten und gasen keine Stoffe aus, die zu allergischen oder belastenden Reaktionen führen können. Lehm bietet viele Vorteile bezüglich Verarbeitung, Nutzungsdauer und später beim Rückbau und der Entsorgung. Wird der Baustoff Lehm richtig verwendet und eingebaut, ist er dauerhaft, wertbeständig und er verträgt sich bestens im Verbund mit anderen Baustoffen. Da Lehm eine niedrige Eigenfeuchtigkeit aufweist, zwischen 0,4 bis 6 Prozent, ist er gut mit Holz oder Stroh kombinierbar. Lehm ist zudem regional verfügbar und kann vor Ort aufbereitet und verbaut werden. Dadurch entstehen geringe Transportkosten (graue Energie) und eine niedrige CO2-Belastung.

Heute werden Baustoffe je länger, je mehr auch unter dem Aspekt einer späteren Ent-

Stampflehm lässt sich gut mit anderen Baustoffen kombinieren.

sorgung beurteilt. Hier schneidet Lehm ebenfalls positiv ab, weil die Entsorgung von naturbelassenem Lehm die Umwelt nicht belastet und somit längerfristig kostengünstiger ist, als andere Baustoffe. Lehm kann man nach dem Rückbau aufbereiten und als gleichwertigen Baustoff wiederverwenden. Aus all diesen Gründen weist Lehm eine hervorragende Ökobilanz auf.

Angenehmes Raumklima

Positiv ist, dass Lehm die Behaglichkeit eines Raumes unterstützt. So sorgt Lehm für ein ausgeglichenes Raumklima bezüglich Feuchtigkeit und Wärme. Lehm kann Feuchtigkeit aufnehmen und rasch wieder an den Raum abgeben und zwar die 30-fache Menge, wie es ein Ziegelstein vermag. Im Sommer bleiben Räume mit Lehmwänden angenehm kühl, sofern sich Wände und Böden während der Nacht abkühlen können und der Raum beschattet wird, bevor die Sonne die Lehmschicht aufgewärmt hat, denn Lehm ist ein ausgezeichneter Wärmespeicher, was man sich im Winter zunutze machen kann. Mit Lehmwänden ist sogar der Fondueabend doppelt genussreich. Lehm nimmt störende Gerüche auf und bald sind sie gänzlich verschwunden, ohne lange lüften zu müssen.

Stampflehm als tragendes Element Lehmbaustoffe werden unterschiedlich angewendet, je nach Zusammensetzung und Verarbeitungsweise. Allen Lehmbaustoffen gemeinsam ist, dass sie ungeformt oder geformt aus ungebranntem Lehm bestehen und mit oder ohne Zusätze Verwendung finden. Durch Austrocknen wird Lehm fest. Er kann durch die Aufnahme von Feuchtigkeit jederzeit wieder weich werden. Mineralische oder pflanzliche Zusätze beeinflussen die Schwindung und Rissbildung beim Austrocken, erhöhen die Zugoder Druckfestigkeit und vermindern die Aufnahmefähigkeit von Nässe. Wird der Baustoff Lehm beispielsweise mit Zusatzstoffen wie Stroh, Kork oder Holzhäckseln durchmischt, können die schalldämmenden Eigenschaften von Lehmbauteilen zusätzlich verbessert werden.

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Holz und Lehmputz passen gut zusammen.
Lehm spart Energie und gilt baubiologisch als absolut unbedenklich: der Traum jeder Bauherrschaft.
Foto: Naturhuus Herisau
Foto: Naturhuus Herisau

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intelligenten und selbstoptimierenden AEW-myHome-Steuerung sowie einer Solaranlage und verbessern Sie die Nutzung von Wärme und Strom in Ihrem Zuhause bestmöglich. Alle AEWmyHome-Komponenten sind modular realisierbar, was auch steuertechnisch sinnvoll sein kann. Ausserdem steigern

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Sie den Wert Ihrer Liegenschaft und Sie leisten aktiv einen Beitrag zur Energiewende.

Darum mit der AEW umsetzen

Die Koordination eines Bauvorhabens mit diversen Gewerken kann aufwendig sein. Die AEW begleitet jede einzelne

Foto: zvg

Ausführungsphase in Ihrem Namen als Bauherrenvertreter. Sämtliche erforderlichen Bewilligungen, Gesuche – auch die Beantragung der Fördergelder –und Formalitäten nehmen wir Ihnen ab. Somit haben Sie einen Ansprechpartner für alle Gewerke.

Unter www.aew.ch/offerte erstellen Sie mit wenigen Angaben bereits eine erste Richtofferte für Ihr Rundum-Sorglos-Paket. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben!

AEW Energie AG 5001 Aarau 062 834 28 00 www.aew.ch/myhome

Wie wickeln Sie Ihren Immobilienverkauf erfolgreich ab?

So erzielen Sie den besten Preis

Lockdowns und Homeoffice bescheren Immobilienverkäufern Höchstpreise.

Wenn ein Eigentümer seine Liegenschaft verkauft, möchte er einen möglichst hohen Preis erzielen. Doch wie lässt sich ein erfolgreicher Abschluss realisieren?

Auf Spezialisten setzen

Der Verkaufsprozess beginnt mit der Ermittlung des aktuellen Marktwertes unter Einbeziehung aller wichtiger Faktoren. Schon hier kann der Verkäufer an seine Grenzen stossen, wenn er im Al-

leingang agiert. Die Liegenschaft wird möglicherweise unter Wert angeboten oder zu einem Preis, den niemand bereit ist zu zahlen.

Nach der realistischen Wertermittlung ist die professionelle Vermarktung ausschlaggebend für einen guten Verkaufsabschluss. Dokumentation, Fotos und Inserierung müssen hochwertig sein und die richtigen Interessenten ansprechen.

Foto: Grundgut

Anschliessend führt eine kluge Preisstrategie zum höchsten Ertrag.

Makler als sichere Brücke Immobiliengeschäfte sind Vertrauenssache. Während der Verkäufer auf den zügigen Verkauf fokussiert, geht ein kompetenter Makler auch auf die komplexen Bedürfnisse der Interessenten ein. Denn ein Käufer ist eher bereit, einen hohen Preis zu bezahlen, wenn er vom Makler neutral und persönlich in allen Fragen rund um den Immobilienkauf beraten wird – und wenn er sich nach einer seriösen Verhandlungsführung mit einem guten Gefühl für die Immobilie entscheidet. Die Beziehung zwischen Makler und Käufer ist also enorm wichtig. Doch wie finden Sie als Verkäufer einen vertrauenswürdigen Partner? Ein gutes Indiz ist die Mitgliedschaft in der Schweizerischen Maklerkammer. Zertifizierte Immobilienmakler wie die Grundgut AG

stehen für ausgewiesene Kompetenz, geprüfte Qualität, Transparenz und Fairness – im Interesse ihrer Kunden.

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr Eigenheim zu verkaufen? Sie können den Wert Ihrer Immobilie schnell und kostenlos unter www.schnellbewertung.ch der Grundgut AG selbst ermitteln.

Grundgut AG www.grundgut.ch 056 296 82 82 info@grundgut.ch

Der schwerste unter den Lehmbaustoffen ist der Stampflehm. Er ist ursprünglich feinkrümelig und erreicht durch die Verarbeitung und das Austrocknen eine Dichte zwischen 1700 und 2220 kg/m3. Diese Dichte und Schwere ermöglichen es, Stampflehm als tragendes Bauteil einzusetzen. Dafür wird eine Schalung erstellt, ähnlich wie das beim Bauen von Betonbauteilen getan wird. Anschliessend wird der erdfeuchte Lehm lagenweise eingebracht, eingestampft und verdichtet. Dafür kommen heute meist pneumatische und elektrische Stampfgeräte zum Einsatz. Sie ersetzen das früher angewandte schweisstreibende Stampfen mit den nackten Füssen, das dem Stampflehm seinen Namen gab. Die Bauweise ist uralt und gilt als zweitälteste Massivbauweise. Die Geschichtsbücher geben darüber Auskunft, dass bereits in der Jungsteinzeit (10’000 bis 3000 v. Chr.) Menschen mit Stampflehm bauten. Im Mittelalter verdrängten Ziegel aus gebranntem Ton den Stampflehm.

Stampflehm eignet sich somit für tragende und nicht tragende Wände und Fussböden. Heute ist es möglich, Stampflehmwände als

massgefertigte Fertigbauteile zu kaufen, die, ähnlich wie im Holzelementbau, auf der Baustelle nur noch aufgestellt werden müssen. Dadurch ist eine schnelle und saubere Montage vor Ort möglich geworden. Lange Trocknungszeiten auf der Baustelle entfallen also. Stampflehmwände kommen vor allem im Innenausbau vor und müssen vor kapillar aufsteigender Feuchtigkeit geschützt sein. Im Aussenwandbereich sollte der nach wie vor wasserlösliche Baustoff nur in Bereichen angewendet werden, die absolut vor Wind und Wetter geschützt sind.

Starke Ausdruckkraft

Lehmwände sind durch ihre natürliche Beschaffenheit lebhaft und ausdrucksstark. Die Palette der Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich durch die Verwendung verschiedenfarbiger Lehme oder durch natürliche Stampflehmfarben erweitern. Wer auf unterschiedliche Farben verzichten will, die Wand jedoch trotzdem individuell gestalten möchte, kann eine Lehmwand mit Mustern versehen. Grundsätzlich hat eine fertige Lehmwand immer einen eigenen

Charakter und wirkt niemals monoton, denn die einzelnen Schichten bleiben sichtbar und betonen ihre handwerkliche Beschaffenheit.

Weitere Informationen:

www.iglehm.ch, Schweizerischer Lehmfachverband

www.baubio.ch (Suchbegriff: Lehmbau) www.dachverband-lehm.de

Foto: AAB Architekten Bern
Der verputzte Speicherofen kommt vor der Stampflehmwand gut zur Geltung.

So verschwindet der Gestank

Im Sommer können Mülltonnen, vor allem jene mit organischen Abfällen, zum Problem werden. Bei hohen Temperaturen entstehen schnell unangenehme Gerüche, die auch Tiere anlocken. Damit kein übler Gestank entsteht und schädliche Keime keine Chance haben, benötigen die Behälter regelmässig eine Reinigung.

Brigitte Müller, Redaktorin

Ein unangenehmer Gestank verbreitet sich, Fliegen und andere Insekten werden anzogen, Keime können entstehen: Es gibt viele Gründe, warum es aus der Mülltonne zu stinken anfängt – vor allem im Sommer.

Einerseits wegen hoher Temperaturen, andererseits kommt es darauf an, was in der Tonne entsorgt wird. Organische Abfälle wie zum Beispiel Essensreste verfaulen schnell. Dabei werden Buttersäure und Schwefelwasserstoff freigesetzt. Auch bleiben nach dem Leeren der Behälter häufig

Reste von Grünschnitt oder Lebensmitteln zurück. Wenn die Mülltonne nicht regelmässig und gründlich gereinigt wird, bleiben zudem Mikroorganismen zurück, die sich durch neue Abfälle wieder vermehren.

Schnelle Reinigung

Um eine Mülltonne schnell zu reinigen, eignet sich ein Hochdruckreiniger bestens. Auch ein Gartenschlauch mit einem voll aufgedrehten Wasserstrahl kann benutzt werden. Die Innenwände des Behälters sollte man mit hartem Wasserstrahl von oben nach unten reinigen und dafür sorgen, dass das Wasser in einen Gully fliesst. Dann die Mülltonne waagrecht auf den Boden legen und den Vorgang bei Aussenwänden und Boden wiederholen. Damit das Wasser richtig abtropft und die Innenwände schnell trocknen, die Mülltonne kopfüber leicht schräg an eine Wand lehnen. Weil so von unten Luft eindringen kann, ist die Mülltonne bald wieder trocken und einsatzfähig.

Gründliche Reinigung

Ab und an sollte man sich die Zeit für eine gründlichere Reinigung nehmen, denn bei eingetrocknetem Schmutz reicht ein einfacher Wasserstrahl oft nicht aus. Für diese gründliche Reinigung benötigt man eine harte Bürste mit einem langen Stiel. Dieses Mal werden die Innenwände und der Boden der Mülltonne erstmal mit Wasser eingeweicht. Dann die Mülltonne so auf den Boden legen, dass man mit der Bürste alle Stellen im Inneren erreicht. Fürs Putzen Mülltonne umweltfreundlichen Neutralreiniger verwenden. Mit klarem Wasser den abgeschrubbten Schmutz entfernen und die Tonne wieder umgedreht trocknen lassen.

Gegen den Gestank können eine Essigessenz oder Zitronensäure eingesetzt werden.

Eine Mülltonnenverkleidung schützt vor jeglichem Wetter.
Auf dieser Mülltonnenbox kann sogar ein alpiner Garten angelegt werden.

• Essigessenz: Das Hausmittel Putzessig sollte am besten 1:10 mit Wasser verdünnt und dann mit einem Zerstäuber auf den Innenwänden der Mülltonne verteilt werden. Dann die Dämpfe bei geschlossenem Deckel eine halbe Stunde einwirken lassen. Die Säure ist nicht nur aggressiv gegenüber den nach der Reinigung verbliebenen Bakterien, sie greift auch Hände an. Deshalb unbedingt Gummihandschuhe tragen. Die Lösung in den Gully laufen lassen.

• Zitronensäure: Damit sorgt man dafür, dass die Mülltonne länger frei von Gerüchen bleibt. Die Säure ist weniger penetrant im Geruch, aber genauso einfach in der Anwendung und wirksam wie Essigessenz. Zitronensäure ist als Zitronensäurepulver in jeder Apotheke erhältlich. Auf der Verpackung sollte vermerkt sein, mit wieviel Wasser das Pulver vermischt werden soll.

Ein schattiger Platz

Wer kann, sollte die Mülltonne auf die

Professionelle Reinigung mit einem Mitteldruckreiniger.

Foto:
Kärcher

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Kaufen statt abonnieren

Die Einzelanlage KM1 passt problemlos neben eine Waschmaschine.

Basierend auf Kundenfeedbacks entwickelte Kalk-Master «Kauf Pro». Diese Vertragsform vereinigt die Garantieleistungen der beliebten und bereits über 5600-mal in der Schweiz verbreiteten Kalk-Master-Abos mit dem Erwerb einer Anlage. Bei «Kauf Pro» von Kalk-Master wird man optional nach einem Probejahr oder gleich zu Beginn Besitzerin bzw. Besitzer einer Ent-

kalkungsanlage und profitiert von umfassenden Garantieleistungen.

Probezeit vereinbaren

Beim Weg über das Probeabo kann man zuerst ein Jahr lang zu günstigen Konditionen die Wirkung von weichem Wasser testen und vor Ablauf des Abonnements entscheiden, ob man danach Nutzer oder Besitzerin der Anlage bleiben oder wer-

Der Sommer kann kommen

Wenn es draussen wieder angenehm warm wird, sind Garten, Terrasse und Balkon auf jeden Fall die schönsten Erweiterungen unseres Wohnzimmers. Unter freiem Himmel lässt sich das Leben in vollen Zügen geniessen. An den Aussenbereich stellen wir dieselben Ansprüche wie an die Inneneinrichtung: Individuell, komfortabel und stilvoll soll er sein! Als Spezialistin für Gartenmöbel mit jahrelanger Erfahrung hat Denova eine umfängliche Kollektion an hochwertigen Gartenmöbeln, Sonnenschirmen und Accessoires zusammengestellt.

Trendmaterial Kordel

Dieses Jahr stehen Gartenmöbel mit Teakholz hoch im Trend. Ob vollständig aus Holz gefertigt oder in Kombination mit Edelstahl, Aluminium, Rattan oder Kordel – das Holz verleiht den Gartenmöbeln

den oder bei Nicht-Zufriedenheit das Gerät zurückgeben möchte.

Anlage sofort kaufen

Wenn man bereits sicher ist, langfristig etwas gegen den Kalk unternehmen zu wollen und in jedem Fall eine Anlage kaufen will, ist es bei Kalk-Master möglich, direkt einen «Kauf Pro»-Vertrag abzuschliessen.

Dabei sind der regelmässige Service, sämtliche Verschleiss- und Ersatzteile inklusive Behebung von Störungen bis zum kostenlosen Geräteersatz bei einem Defekt inbegriffen. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt aus einer Hand durch das Serviceteam von Kalk-Master. Mit der automatisch erfolgenden jährlichen Zusendung eines Pakets mit Spezial-Hygienesalz kann die Kundschaft zwischen den regelmässigen

Foto: zvg

Servicebesuchen die Anlage bequem selber hygienisch pflegen. Diese Pflege erfolgt, indem man das Spezialsalz einfach in den Salztank füllt.

Kostentransparenz

Über eine jährliche Servicegebühr erwerben Kundinnen und Kunden das Recht, nach einer gewissen Betriebszeit zu attraktiven Konditionen oder nach 15 Jahren kostenlos ein «Upgrade» auf die neueste Anlagengeneration vorzunehmen. Somit entstehen für die Kundschaft analog zu den Abos von Kalk-Master keine unerwarteten, versteckten Kosten.

Atlis AG

Schlössliweg 4

4500 Solothurn

Tel. 0800 62 82 82

www.kalkmaster.ch/pro

eine einladende und natürliche Note. Vor wenigen Jahren aufgekommen, nun bereits fest etabliert in der Kollektion 2021 hat sich das Trendmaterial Kordel. Auf verschiedene Arten gewoben, geflochten und geknüpft finden Geflechte aus Kordeln vielseitige Verwendung. Die modernen mit Kordel bespann-

ten Gartenlounges und Sessel wirken dabei stets luftig, leicht und einzigartig.

Neue Kollektion

Durch die vielen möglichen Materialkombinationen könnte die Formensprache dieses Jahr nicht unterschiedlicher sein: von gradlinigen

Plattform-Lounges über verschnörkelte Sessel bis hin zu modern verchromten Tischgestellen. Die Gartenmöbel-Kollektion 2021 von Denova hat garantiert für jeden Geschmack und Anspruch etwas zu bieten.

So vielfältig das Angebot, so umfassend der Service, den Denova ihren Kundinnen und Kunden bietet. Ob online oder anlässlich einer persönlichen Beratung in einer der Filialen: Das Ziel ist stets, individuell die passende Lösung für jede Kundin und jeden Kunden zu finden.

denova living & design ag Dübendorf Megastore Hochbordstrasse 3

8600 Dübendorf Tel. 044 441 76 76

www.denova-gartenmoebel.ch

Foto: Atlis
Gradlinige Plattform-Lounges gehören zur Gartenkollektion 2021.

Von A wie Abdeckung bis Z wie Zelt

Bei der Firma Blacho-Tex im aargauischen Hägglingen bleibt kein Abdeckungsproblem ungelöst. Ihr Sortiment umfasst Blachen, Dachblachen für Pavillons, Vorhänge und Seitenwände, Schutzhüllen, Pool-Abdeckungen, Verdecke für Lieferwagen und Anhänger, Silo-

wasserpressen, Zelte sowie Abdeckungen in bester Qualität, die für langfristige Einsätze geeignet sind.

Blachen nach Mass Besonders beliebt bei Kundinnen und Kunden sind Blachen-Seitenwände, die genau nach Mass gear-

beitet sind. Auf Wunsch sind sie mit Reissverschlüssen, Fenstern und weiteren Konfektionen ausgestattet. Ob aufrollbar oder schiebbar, es gibt verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Blachen-Seitenwände bieten einen optimalen Witterungsschutz und schaffen neuen Raum zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Schwimmbad-Abdeckungen

Alle Abdeckungen für Schwimmbäder werden nach den Wünschen und der Farbwahl der Kundschaft aus starken, witterungsbeständigen Qualitätsblachen hergestellt.

Diverse Konfektionen wie Hohlsäume mit Alu-Rohren, Ösen, Halbrundringe, Gurtbänder zum Abrollen und Befestigen sowie Löcher für den Wasserablauf sind möglich. Ergänzend dazu sind Handkurbeln

zum Aufrollen oder Senkstifte sowie Gummiseile und Gurtbänder für die Fixierung und diverse weitere Zubehörartikel erhältlich. Auf Wunsch und falls vorhanden, können die Fachleute von Blacho-Tex auch bestehende Profile der alten Abdeckung wiederverwenden.

60 Jahre Erfahrung und Qualität Für eine unverbindliche Offerte einfach anrufen oder eine Mail schreiben. Das Team von BlachoTex nimmt sich für eine Beratung gerne Zeit.

Blacho-Tex AG

Vorstadt 6 5607 Hägglingen Tel. 056 624 15 55

info@blacho-tex.ch

www.blacho-tex.ch

Feuchtigkeitsschäden professionell beheben

Nicht zögern, wenn Feuchtigkeit oder ein anderes Bautenschutz-Problem auftritt.

Nach einem schneereichen Winter kann es vorkommen, dass im Keller oder an der Hausfassade feuchte oder nasse Stellen auftreten. Verschwinden diese nach der Nässeperiode nicht von selbst, treten sie öfters auf oder bleiben sie länger bestehen, können ein schwerer

Schaden am Tragwerk, der Bausubstanz oder gar ein ausgeprägter Schimmelbefall auftreten.

Ausbreitung verhindern

Damit sich die Schäden nicht weiter ausbreiten können, ist es notwendig, eine professionelle Abdichtung

vorzunehmen und Böden sowie Wandflächen effektiv und rasch trocken zu legen.

Die Fachleute von Renesco Bautenschutz helfen den Betroffenen gerne weiter. Seit über 40 Jahren sind sie für private Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Facility Manager aus den Kantonen Aargau, Zürich und Schaffhausen ein kompetenter Ansprechpartner im Bereich Bautenschutz.

Kostenlose Beratung vor Ort

Bei einer ersten, kostenlosen Beratung vor Ort suchen die Experten die beste Lösung für die betreffende Liegenschaft und sorgen mit einer sorgfältigen Analyse dafür, dass das Problem nach Projektabschluss nicht wieder vorkommt, ungeachtet von Grösse und Ausmass, Ausbaustandard oder Alter der Gebäude.

Die Fachleute beantworten alle offenen Fragen und führen ihre Arbeit mit grosser Sorgfalt aus. Ob mittels Injektionen, Fugenabdichtungsbändern oder dem Einsatz von Sperrputz – alle Schäden werden schnell, unkompliziert und nachhaltig behoben. Als Kleinkundenabteilung der Bauunternehmung Marti aus Zürich stehen für Renesco Bautenschutz die Seriosität, die Qualität sowie die Termintreue bei jedem Projekt im Vordergrund. Alle Informationen zu den weiteren Dienstleistungen sind auf der Website renesco-bautenschutz.ch zu finden.

renesco Bautenschutz

Marti AG, Bauunternehmung

Thurgauerstrasse 68

8050 Zürich

Tel. 044 308 57 52

www.renesco-bautenschutz.ch

Blachen-Seitenwände nach Mass schützen vor Wind und Wetter.
Foto: Blacho-Tex

Gesichertes Wohneigentum

Mit dem Eigenheim ist man emotional verbunden. Es gibt Geborgenheit und ist das vertraute Lebenszentrum. Die Aargauische Kantonalbank (AKB) führt die Hypotheken ihrer Kundinnen und Kunden weiter, auch wenn sich die finanziellen Umstände nach der Pensionierung ändern. Das gibt sie ihnen sogar «schwarz auf weiss». Die AKB unterstützt ihre Kundschaft bei der Realisierung ihres persönlichen Wohntraumes. Dabei denkt sie nicht kurz­ oder mittelfristig, sondern weitsichtig, nämlich bis über die Pension hinaus. Die AKB ist der Meinung, dass bei oftmals sinkenden Einkommen im Alter die Finanzierung der Hypothek nicht infrage gestellt werden sollte.

Sorgloses Wohnen im Alter Mit dem Angebot «Sorgloses Wohnen im Alter» deckt die AKB ein

Foto: AKB

wichtiges Bedürfnis ab. Das Angebot ist Teil einer ganzheitlichen Pensionsplanung. Für die AKB spielt das momentane Alter oder die aktuelle Höhe der Hypothek dabei keine Rolle. Wichtig hingegen ist eine massgeschneiderte Finanzierungslösung, welche die Soll­Belehnungshöhe der Liegenschaft nach der

Immer in guten Händen

die Küche zum Verweilen ein.

Seit 1980 stehen heute in weit über 175’000 Schweizer Haushalten ein Fust-Badezimmer oder eine FustKüche. Die Firma Dipl. Ing. Fust richtet sich immer nach den Bedürfnissen der Kundschaft aus. Diese werden mit hoher Flexibilität, ausgeprägter Liebe zum Detail und grossem Know-how umgesetzt. Fust bietet einen Rundum-Voll-Service «alles aus einer Hand» für das ganze

Haus oder die gesamte Wohnung an. Mehr Informationen unter www.kuechen-baeder.fust.ch.

Umsichtige Bauleitung

Wie viel kostet eine Renovation? Wie teuer wird der Umbau? Das sind Fragen, auf die der erfahrene Bauleiter von Fust Antworten gibt. Die Vorstellungen und Bedürfnisse, welche die Kundschaft durch die

Pensionierung definiert. So entsteht Transparenz, wie man seine Hypothek während der Phase des vollen Erwerbseinkommens auf ein langfristig tragbares Level bringen kann.

Erhöhung weiterhin möglich Zur Pensionsplanung gehört auch eine grobe Investitionsplanung für

die Liegenschaft. Falls im Rentenalter die finanziellen Mittel für eine Neuinvestition fehlen oder das Kapital für anderweitige Wünsche benötigt wird, prüft die AKB eine Erhöhung der Hypothek im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Das Angebot «Sorgloses Wohnen im Alter» der AKB ist einzigartig. Es ist ein Dankeschön, ein Vertrauensbeweis und ein Solidaritätsbekenntnis seitens der Bank, das es Kundinnen und Kunden ermöglicht, beruhigt und sorgenfrei in die Zukunft zu blicken. Mehr Informationen direkt unter: www.akb.ch/sorglos.

AKB Aargauische Kantonalbank

Bahnhofplatz 1 5001 Aarau

www.akb.ch

Renovation oder den Umbau berücksichtigen möchte, sowie das zur Verfügung stehende Budget sind wichtige Grundlagen für das erste Gespräch mit dem zuständigen Bauleiter. Er hilft Kundinnen und Kunden Schritt für Schritt bei der Renovation oder Sanierung des Eigenheims.

Komplexes vereinfachen Besonders komplex wird das Bauvorhaben, wenn das Eigenheim während der Renovation bewohnt ist oder gar unter Denkmalschutz steht. Das gilt sowohl für die Sanierung eines Einfamilienhauses als auch für ein Mehrfamilienhaus. Die erfahrene Bauleitung hilft dabei, die Renovation so schonend wie möglich zu gestalten. Als kompliziert kann sich auch der Ausbau des Dachstocks erweisen, da dafür die Isolation des Daches sowie die

Strom- und Wasserversorgung neu eingerichtet werden müssen.

Weitsichtig planen

Ein wichtiges Thema sind zudem die weiteren Pläne für die Zukunft. Was möchte man in den nächsten Jahren im Haus zusätzlich erneuern oder umgestalten? Diese Aspekte können für das Bauvorhaben möglicherweise sehr wichtig sein. Eine weitsichtige Planung hält alle Optionen für künftige Umbaumassnahmen offen, so dass weitere Veränderungswünsche am Eigenheim ohne unnötige Mehrkosten erfüllt werden können.

Dipl. Ing. FUST AG Küchen/Badezimmer

Jetzt Heimberatung anfordern: Tel. 0848 844 100 kuechen-baeder@fust.ch

www.kueche.fust.ch

Nach dem erfolgreichen Umbau lädt
David Müller, Kompetenzcenter Kredite, Aargauische Kantonalbank.

Fallende Bestände treiben Preise hoch

Die steigende Nachfrage wird die globalen Ölbestände weiter reduzieren.

Durch die positive Entwicklung der Covid-19-Lage in den USA und in China haben sich die Ölpreise nun wieder kontinuierlich nach oben orientiert.

Nachfrage steigt an Angetrieben werden die Notierungen an den Erdölbörsen von guten Prognosen bei der Nachfrage und der abnehmenden Ölbestände.

Auch wenn die Opec-Länder die Förderung in den kommenden Wochen weiterhin schrittweise erhöhen, könnte der einsetzende Nachfrageboom die globalen Ölbestände weiter reduzieren. Zudem trübt das Ausmass der Neuansteckungen in Indien derzeit die Stimmung an den Ölmärkten. Die besorgniserregende Lage in Indien steht momentan besonders im Fokus. Tendenziell dürf-

ten sich die Ölpreise auch in den kommenden Wochen eher nach oben orientieren.

Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl die neue Standard-Heizölsorte. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Brenners zu verbessern, empfiehlt Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme ÖkoHeizöl 50 ppm. Diese Sorte Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen deutlich weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich dadurch weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Serviceangebot Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen da-

Gut geschützt, wenn etwas schiefgeht

Wer Wohneigentum hat, der weiss:

Es gibt ständig etwas zu tun. Immer wieder stehen auch grössere Projekte an: Die Küche ist in die Jahre gekommen, die Fassade benötigt einen neuen Anstrich oder der Gartensitzplatz soll vergrössert werden.

Bauwesenversicherung hilft

bei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus tätig. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche VoegtlinMeyer im Falle eines Auftrages für einen Produktewechsel inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden ÖkoHeizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Bei einem Umbau oder einer Renovation erhofft sich die Bauherrschaft immer eine Verbesserung. Leider kann es vorkommen, dass bei solchen Bauprojekten etwas beschädigt oder gar jemand verletzt wird. Ein typischer Eigenschaden wäre, wenn dem Handwerker die Bohrmaschine auf den Plattenboden fällt und mehrere Fliesen kaputt gehen oder wenn ein Farbeimer umfällt und das Parkett Schaden nimmt. Die häufigsten Umbauschäden sind Wasserschäden, weil etwa eine Leitung nicht korrekt angeschlossen wurde oder ein Handwerker aus Versehen hineingebohrt hat.

Bei Umbauten kann es zu Wasserschäden kommen.

Es lässt sich nicht immer exakt feststellen, welcher Handwerker einen Schaden verursacht hat. Eine Bauwesenversicherung bietet Sicherheit und hilft, unerfreuliche Diskussionen zu vermeiden.

Es kann zudem zu Schäden bei Dritten kommen, beispielsweise weil ein Gerüst umkippt und auf ein Auto prallt oder ein Ziegel herunterfällt und ein Spaziergänger am Kopf verletzt wird.

Bauherrenhaftplicht von Vorteil In solchen Situationen greift die Bauherrenhaftpflicht. Empfehlens-

Foto: zvg

wert für einen Rundum-Schutz ist, auf beide Versicherungen zu setzen: Haftpflicht- und Bauwesenversicherung. Normalerweise ist in der Privathaftpflichtversicherung schon eine Bauherrenhaftpflicht enthalten. Sie zahlt Schäden, die im Zusammenhang mit Bauten bei Dritten entstehen. In der Gebäude-Wasserversicherung ist analog dazu eine Baukasko inkludiert, welche die Eigenschäden bei Bauprojekten übernimmt. Entscheidend kann jedoch die Bausumme sein. Darüber gibt die Zürich Versicherung gerne Auskunft.

Zurich, Generalagentur

Vincenzo Centolanza

Bahnhofstrasse 3b 5643 Sins Tel. 062 836 52 52

www.zurich.ch/centolanza

Leise und leistungsstark

Biblock-Wärmepumpe WBB 20 (Aussen- und Innengerät) von Weishaupt.

Ein echtes Multitalent ist die neue Weishaupt Luft-Wasser-Wärmepumpe Biblock WBB 20, die über einen

Leistungsbereich von 5,6 bis 16,6 kW (bei A2/W35) verfügt. Herausragend sind ihr leiser und effizienter Betrieb

sowie das moderne und ansprechende Aussengerät. Die strömungsoptimierten Lamellen und der innovative Eulenflügel-Ventilator sorgen für besondere Laufruhe. Bereits bei geringstem Abstand werden Schalldruckpegel mit 35 dB(A) erreicht. Das Modell eignet sich für den Einsatz in Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Aussenluft effizient nutzen

Das System rundet das komplette Wärmepumpen-Programm der Firma Weishaupt optimal ab. Mit der Biblock kann man die Wärme der Aussenluft bis minus 22 Grad Celsius effizient zum Heizen und zum Bereiten von Warmwasser nutzen. Durch die Dampfeinspritzung werden Temperaturen bis 65 Grad Celsius erreicht. Das sorgt für hohen Warmwasserkomfort und optimale Hygiene. Dabei ist die neue Biblock

Treffpunkt: die multifunktionale Küche

Lockdown hin oder her – die Küche lädt weiterhin zu mehr als bloss zum Essen ein. Vielmehr ist sie Treffpunkt zum Arbeiten, Lernen sowie Ort der Begegnungen und sie dient zusätzlich zur Freizeit-Beschäftigung.

Die Wunschküche

Die Fachleute der Firma Gebrüder Wirz verwandeln jede Küche in einen zeitgemässen und multifunktionalen Raum, in dem man sich gerne aufhält. Die Ausgestaltung wird auf die Wünsche von Kundinnen und Kunden abgestimmt. Die modernen und individuellen Gestaltungen der Fronten bestehen aus hochwertigen Materialien und bieten unbegrenzte Möglichkeiten. Sie stammen aus der hauseigenen Schreiner-Werkstatt. So präsentiert sich die heutige Küche als «sozialer Raum».

Ein toller Küchenumbau vom Schreiner mit eigener Produktion.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung und der eigenen Produktion hat sich die Firma Gebrüder Wirz nicht nur auf Neu- und Umbauten spezialisiert, sondern auch auf das «Lifting» von Küchen.

Die Küchenspezialisten stehen der Kundschaft beratend zur Seite und nehmen sich Zeit, um auf deren individuelle Anforderungen und

Wünsche einzugehen. Sie führen die Kundinnen und Kunden auch gerne durch die grosse Küchenausstellung.

Neue Lebensfreude wecken Die Pläne und Ideen erarbeiten die Küchenspezialisten gemeinsam mit der Kundschaft. Verschiedene Vorschläge werden zudem visuell veranschaulicht. Die Neugestaltung einer

hocheffizient: Sie macht mehr als vier Mal so viel Energie aus der Umwelt nutzbar, wie sie für ihren Betrieb aufwendet.

Einfache Bedienung

Die Bedienung der neuen Wärmepumpe erfolgt intuitiv am Farbdisplay des Gerätes oder einfach per App und im Web. Mit der App fürs Smartphone und Tablet können Kundinnen und Kunden aus dem Wohnzimmer, dem Garten oder von unterwegs ihre Heizung bequem kontrollieren und regulieren.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8 8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch

www.weishaupt-ag.ch

Foto: Gebrüder Wirz

Küche weckt neue Lebensfreude und stimmt auf ein neues Kochfeeling ein.

Die Küchenspezialisten der Schreinerei Gebrüder Wirz freuen sich, Kundinnen und Kunden in der Ausstellung in Othmarsingen begrüssen zu dürfen.

Öffnungszeiten der Ausstellung: Di–Do, 09.00–11.00, 13.30–17.30 Uhr Fr, 09.00-11.00, 13.30-17.00 Uhr Sa, 08.00-12.00 Uhr oder nach telefonischer Voranmeldung

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG

Schreinerei - Küchenbau Hölli 14

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20 wirz@bps-wirz.ch

www.wirz-kuechen.ch

Foto: Weishaupt

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

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Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

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BADEZIMMER-UMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Kürzihof 5, 8967 Widen

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

BAUEXPERTE

Jura Bauconsulting GmbH

Bauschäden/-mängel, Schadstoffe, Radon 4500 Solothurn, 4058 Basel, 4932 Lotzwil, 6208 Oberkirch Tel. 079 194 23 46 info@jubacon.ch www.jubacon.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

BETON- UND RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, SEITENWÄNDE – VORHÄNGE, ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

BRIEFKASTEN

Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen

Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil

Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch

DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE UND BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116

Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle

Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE

energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung

Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Kürzihof 5, 8967 Widen

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Terrano AG

Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung

Aumattstr. 2, 5210 Windisch Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf

Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN UND AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau

Akustikdecken, Brandschutz

Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen

Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon

Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen

Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44

olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung

Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Gartenpflege & Hauswartungen

Marcel Kindler

Gartenpflege, Hauswartung

Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN UND

ÖLFEUERUNGEN

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HOLZ- UND FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachausbau, Lukarnen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INKASSO

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass

Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices

Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen

Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHEN-UMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf

Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung

Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

KEEL BAUKONZEPT

Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen

Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERLA Immobilien AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen AG

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg

Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand

Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil

Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn

Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER- UND SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PELLET HEIZANLAGEN

Braunschweiler Pellets AG

Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets

Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.chrechtsberatung

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

FRIEDLIPARTNER AG

Asbest, PCB, Schimmelpilzanalyse Zelglistrasse 23, 5600 Lenzburg Tel. +41 62 550 10 25 lenzburg@friedlipartner.ch www.friedlipartner.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung Tel. 044 241 33 33

Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50

info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg

Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn

Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND- UND BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄS CHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Kürzihof 5, 8967 Widen

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

VERMISSEN SIE

Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.

Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)

Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–

Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.

Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen

Beratung, Planung, Herstellung, Montage

Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG

Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

rg A u mit 14 Objekten

Nr. 419 Juni 48. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 38’549 Ex. Basis 2019/2020

Anzahl Mitglieder: 39’775 (3. Mai 2021)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Media2finish

Täfernstrasse 14

5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com

Titelbild: Adobe Stock

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalter:

Wegen Covid-19-Bestimmungen derzeit geschlossen www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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