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Wohnwirtschaft Nr. 06 Juni 2019

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Klima, Energie, Eigentum und Steuern waren Themen der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau. Zwei Welten prallten aufeinander. Die der Grossratspräsidentin, die Klimastreiks geradezu euphorisch begrüsst, und die des Präsidenten des Hauseigentümerverbandes, der die Demonstrationen kritisch sieht.

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Treppen gehören zu den unfallträchtigsten Stellen in Gebäuden und im Freien. Dieser Tatsache wird oft erst dann Beachtung geschenkt, nachdem sich ein Unfall ereignet hat. Für ein langfristig sicheres Begehen der Treppe ist die Planung entscheidend. Nachträglich lassen sich Fehler beim Treppenbau kaum mehr korrigieren.

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Aarau diktiert

Der Schweizer Strommarkt diskriminiert: Hier die Grossen, die ihren Stromlieferanten frei wählen dürfen. Da die Kleinen, die Haushalte, die ihrem Gebietsmonopolisten ausgeliefert sind. Die im Monopol Gefangenen müssen den Stromversorgern ihre Gestehungskosten zahlen plus Gewinn. Zur Kasse gebeten werden kleine Unternehmen, Konsumenten, die Haushalte, Mieter und Hauseigentümer. Nun will der Kanton Aargau den Strommarkt noch mehr verzerren. Die Botschaft zur Teilrevision Energiegesetz sieht vor, dass jeder Neubau einen Teil Eigenstrom produzieren muss oder Anteile zu erwerben sind. Infrage kommen vor allem Sonne, Wind, Wasser.

Das Ausbaupotenzial von Wasserkraft ist praktisch ausgeschöpft, für Sonne und Wind ist der Kanton Aargau ein schlechter Standort. Das ist wie Ananas in Grönland anpflanzen. Ananas ist reich an Mineralstoffen, Vitaminen und Kalorien, also gerade richtig für Menschen, die halbarktischen schweren Lebensbedingungen ausgesetzt sind. Nur: Ananas wächst in Grönland nicht. Und wenn, dann höchstens in energieverschlingenden Treibhäusern.

Gegen ungeeignete Standorte helfen weder Rechtsgutachten noch Beschlüsse von Energiedirektoren. Und warum eigentlich der Zwang, Strom selber zu produzieren? Warum nicht der Zwang, Kartoffeln anzupflanzen, um den Welthunger, die nächste heraufziehende Katastrophe, zu bekämpfen? Die kantonale Priorisierung ist willkürlich. Der Fokus auf installierte statt reale Leistung verschleudert Ressourcen, suboptimale Anlagegrössen mindern Skaleneffekte. Forcierte Investitionen in stochastische Energiequellen sind wenig effizient und damit das Gegenteil von dem, was die Vorlage verspricht.

Subsidiär, verpflichtungsfrei für Haushalte, könnte der Kanton Aargau durchaus etwas tun für die Solarenergie – beispielsweise mit einer Standesinitiative zur Lichtung der ISOS­Vorschriften, des behördlichen Bewilligungsdschungels (in zahlreichen Wärmeverbünden ist die Solarthermie nicht gestattet, weil sie die Nachfrage nach Wärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen dämpft). Regionale Zwangskollektive und Anbauschlachten dagegen passen nicht in eine liberale Ordnung.

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Keine umfassende Überprüfung der Mietzinsgestaltung

Das seit 1990 geltende Mietrecht stellt Regeln über die Mietzinsgestaltung auf, zum Beispiel über Missbrauchsschutz, Zinserhöhungen und Anfechtungsmöglichkeiten. Nun ist ein Anliegen des Ständerats unterwegs, welches diese Regeln umfassend überprüfen und den heutigen Gegebenheiten anpassen will. Erwartet wird «eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende». Diese Stossrichtung ist grundsätzlich zu begrüssen, doch eine umfassende Überprüfung wäre der falsche Weg. Viel gescheiter ist, die zum Teil tatsächlich komplizierten und praxisfeindlichen Regeln punktuell und damit in einer vernünftigen Frist zu vereinfachen. Alle Grossprojekte zur

Veränderung der Mietzinsgestaltung sind bisher gescheitert – warum sollte es mit einem neuen Anlauf plötzlich funktionieren?

Zur gezielten Verbesserung sind bereits mehrere Vorstösse hängig, die zusammengenommen ein pragmatisches Päckli bilden:

• Beispiel Anfechtung Anfangsmietzins: Das Bundesgericht hat die Hürde für die Anfechtung erheblich gesenkt, was einen enormen Eingriff in die Vertragstreue darstellt. HEV­Schweiz­Präsident Hans Egloff verlangt in einer parlamentarischen Initiative folgerichtig, dass ein solcher Eingriff auf absolute Ausnahmefälle beschränkt werden muss. Zu diesem Zweck soll das bestehende Gesetz so angepasst werden, dass der Mieter, der dem Vermieter einen tieferen Mietzins aufzwingen will, aufzeigen muss, dass er bei Vertragsabschluss in einer Zwangslage war, weil er kein anderes zumutbares Mietobjekt fand.

• Beispiel Beweis Orts- und Quartierüblichkeit: Mietzinse sind in der Regel nicht missbräuchlich, wenn sie orts­ und quartierüblich sind. Dies durch Vergleiche mit anderen Mietobjekten zu beweisen, ist für Vermieter faktisch unmöglich geworden,

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weil die Gerichte viel zu hohe Anforderungen an die Vergleichskriterien stellen. Der HEV schlägt deshalb vor, die Kriterien im Gesetz zu vereinfachen: Zustand und Ausstattung eines Mietobjekts wären demnach in drei Stufen zu bewerten (einfach, gut, sehr gut). Und um den Nachweis der Ortsund Quartierüblichkeit zu erbringen, reicht ein Vergleich mit drei anderen Objekten. • Beispiel zulässige Immobilienrendite: Eine parlamentarische Initiative will, dass der zulässige Ertrag aus einer Mietsache gesetzlich geregelt wird. Heute gelten alte Bundesgerichtsentscheide, wonach der Ertrag aus dem investierten Eigenkapital höchstens 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen darf, um Missbräuchlichkeit auszuschliessen. Das war in der Hochzinsphase der 1980er­Jahre angemessen – heute ist die Hürde viel zu tief angesetzt. Neu soll die Eigenkapitalrendite maximal 2 Prozent über dem Referenzssatz liegen dürfen und zudem der Teuerung angepasst werden.

Die Rechtskommission des Nationalrats unterstützt zwar das Grossprojekt, hat aber auch diese Einzelvorstösse überwiesen. Erfolg versprechend ist nur Letzteres.

Hansjörg Knecht
Nationalrat, Leibstadt, Präsident Hauseigentümerverband Aargau

f liegen schlimm, Wohnen schlimmer

Kontroverses an der Delegiertenversammlung H e V Aargau

(mm) Nicht nur, aber doch auch im Zeichen von Klima und Energie stand die diesjährige Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau. Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, vermag den in letzter Zeit aufgeflammten Klimademonstrationen und ­streiks insofern Positives abzugewinnen, als dass sie von Engagement zeugten. Es sei aber auch Übereifer mit im Spiel. Viele Forderungen der Klimademonstranten seien kaum oder überhaupt nicht umsetzbar, etwa die, dass ab 2030 kein CO2 mehr zu emittieren sei. Es gelte, stets auch demokratische Spielregeln einzuhalten. Das heisst, Massnahmen müssten mehrheitsfähig sein. Zur kantonalen Vorlage Teilrevision Energiegesetz sagte Knecht, der HEV Aargau stehe dem behördlichen Massnahmenpaket durchaus konstruktiv­kritisch gegenüber. Beim Heizungsersatz von Altbauten fordere der HEV aber Bestandesschutz. Sollten der Vorlage in der parlamentarischen Debatte nicht «Zähne gezogen werden», schliesse der HEV nicht aus, allenfalls das Referendum zu ergreifen.

«Alle machen mit»

Die Position von Renata Siegrist­Bachmann, Grossratspräsidentin, war jener von Hansjörg Knecht geradezu diametral entgegengesetzt. Sie habe Freude an den Protestaktionen. Diese erinnerten sie an die Jugendproteste der Sechzigerjahre, es sei viel Herzblut mit im Spiel. Mit der Teilrevision Energiegesetz handle die Regierung verantwortungsbewusst und gehe konsequent den Weg, den das Volk mit seinem Ja zur Energiestrategie des Bundes eingeschlagen habe. Siegrist unterstützt das Vorhaben der Regierung, dass bei Neubauten der Strom teilweise selbst erzeugt werden soll. Die Absicht, dass bei neuen Heizungen 10 Prozent des Verbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen müsse, sei geeignet, einen Beitrag zur Entkarbonisierung zu leisten. Wegkommen von Öl und Gas heisse, die Abhängigkeit von korrupten

Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, Reiner Eichenberger, Universität Fribourg, Renata Siegrist-Bachmann, Grossratspräsidentin und Urs Hofmann, Landammann.
Fotos: Alexander Wagner
Marianne Binder, Marlis Spörri und Markus Gabriel, Aargauischer Grosser Rat.

Regimen wie jenen in Russland, Kasachstan oder Nigeria zu reduzieren. Gerade Hauseigentümer seien besonders gefordert umzudenken, resultiere doch durch das Wohnen bzw. im Gebäudebereich eine höhere CO2­Belastung als durchs Fliegen. Mit dem neuen Energiegesetz bleibe das Geld da, fliesse nicht ins Ausland, das Gewerbe würde gestärkt. Sie mahnte den HEV, seine energiepolitische Position zu überdenken und sich der Losung der Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) anzuschliessen, die lautet: «Die Energiewende kommt. Und alle machen mit.»

Landammann Urs Hofmann lobte die Anstrengungen der Kantonsregierung, vernünftig zu regulieren, etwa in der Raumplanung. Es würde versucht, Ansprüche, die sich aus Bevölkerungswachstum, Wohnen, Mobilität und Naturschutz ergeben, möglichst miteinander zu versöhnen und Nutzungskonflikte zu entschärfen.

Mehr Mieter – höhere Verschuldung

Reiner Eichenberger, Professor für Theorie der Finanz­ und Wirtschaftspolitik an der Universität Fribourg, stellte gesellschaftliche und ökonomische Betrachtungen an zu Boden­ und Wohneigentum. Eichenberger sagte, das in den USA beobachtete Phänomen, dass Hauseigentum in bestimmten Fällen zu erhöhter Stellenlosigkeit führen könne, weil Eigentum immobil mache, treffe für die Schweiz nicht zu. Arbeitswege seien in der Schweiz vergleichsweise kurz, der Arbeitsmarkt funktioniere regionenübergreifend. Eichenberger verglich die Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden miteinander. Während Arbeit und Kapital hochmobil seien – wenn Steuern für Unternehmen zu hoch werden, wandern diese ins Ausland ab – trage der Faktor Boden schlechte bzw. gute Politik allein. So lasteten öffentliche Schulden auf den Schultern von Eigentümern von Haus und Grund. Wenn Gemeinden Schuldenpolitik betrieben, seien es in der Regel Eigentümer, die dies zu

Christine Egerszegi, Vorstand HEV Baden/Brugg/Zurzach und Renata Siegrist-Bachmann.
Bernhard Scholl, Grossrat, Andreas Wagner, Aargauischer Gewerbeverband und Lukas Pfisterer, Grossrat.
Hansjörg Knecht mit zwei scheidenden Mitgliedern Vorstand HEV Aargau: Regula Senn und Hans Stoller. Fortsetzung Seite 10

vereiteln versuchten, weil sie wüssten, dass öffentliche Verschuldung früher oder später zu höheren Steuern führten. Das treibe sie zur Partizipation in der Demokratie, wo sie grundsätzlich auf eine Politik des Masshaltens hinwirkten. Untersuchungen hätten ergeben, dass ein höherer Anteil von Mietern in Gemeinden mit einer höheren öffentlichen Verschuldung einhergehe. Wohneigentum und Föderalismus (Wettbewerb der Systeme) schützten zukünftige Generationen vor einer Aufblähung der Staatsquote.

Staat schafft Privilegien

Eichenberger vertritt ferner die Meinung, Wohneigentum sei in der Schweiz zu hoch besteuert. Der Eigenmietwert könne zwar begründet werden, aber er müsste anders berechnet werden. So werde die Altersentwertung einer Liegenschaft bei der Eigenmietwertbesteuerung nicht berücksichtigt. Nicht nachvollziehbar sei auch die Regelung zum Unterhaltsabzug. Eingekaufte Handwerkerleistungen seien abzugsberechtigt, während jene, die selber Hand anlegten, nichts in Abzug bringen könnten. Das sei nichts anderes als eine Subvention an bestimmte gewerbliche Branchen.

Eichenberger macht weitere Fehlentwicklungen im Immobilienmarkt aus. Mit der Subventionierung von Mietobjekten würden ausgewählte Mieter vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit unterstützt. Staatliche oder baugenossenschaftlichen Mieten unter Marktwert würden Grundsätze der Besteuerung unterlaufen. Denn wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Wohnraum unter Marktpreis erhalte, müsse der entsprechende Nutzen als Einkommen versteuert werden. Staatliche Geschenke in Form verbilligten Wohnraums dagegen seien steuerfrei. Der Steuerstaat Schweiz zeichne sich durch erheblichen Reformbedarf aus.

Nächste Veranstaltungen HEV Aargau: Anlass Energie und Umwelt: Do., 19.3.20, Aarau; Delegiertenversammlung: Mi., 6.5.20, Aarau.

Ueli Bhend, Massimiliano Palermo, Sabina Freiermuth, Ruedi Siegrist und Paul Wiesli, HEV Zofingen.
Thomas Hilfiker, Maja Riniker, Monika Frei, Karin Faes und Reto Müller, HEV Aarau und Kulm.
Andreas Senn, Christine Egerszegi, Michaela Huser, Marianne Klöti und Patrick Gosteli, HEV Baden/Brugg/Zurzach.

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Stephan Weber, neu im Vorstand HEV Aargau, und Hans Stoller, HEV Lenzburg-Seetal.
Beat Guggenbühl, Hansruedi Hubmann, Werner Gabriel, Nicole Meier, Ruth Seiler, Silvan Hilfiker, Paul Kaufmann und Erwin Gabriel, HEV Freiamt.
Markus Häseli, Thomas Mayer, Hans Wiher, Regula Senn, Hugo Fähndrich, Roland Lenzin, Markus Wick, neu im Vorstand HEV Aargau und Fritz Winkler, HEV Fricktal.

Wahl des geeigneten Maklers

Wie Qualität erkannt wird

i m Kanton Aargau bieten unzählige Makler ihre Dienste an. Wie erkennt man, welcher i mmobilienvermarkter geeignet ist und gleichzeitig die persönlichen Bedürfnisse abdeckt?

Zuzana Havlin, lic. iur., Leiterin Immobilienvermittlung, HEV Aargau

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) hat vor Jahren richtig erkannt, dass Liegenschaftsverkäufer durch die Qual der Wahl des passenden Maklers gehen müssen. Die Tatsache, dass auf dem Markt neben professionellen auch viele unseriöse Liegenschaftsvermittler ohne das notwendige Fachwissen aktiv sind, führte SVIT zur Gründung der Schweizerischen Maklerkammer SMK.

Schweizerische Maklerkammer SMK

In der SMK sind Immobilienfachleute mit herausragendem Leistungsausweis zusammengeschlossen. Experten im Kauf und Verkauf von grossen und kleinen Liegenschaften, von Investitions­ und Privatobjekten und bei der Entwicklung von Arealprojekten – mit allem, was dazugehört: Vertiefte Marktkenntnis, aktuelles Fachwissen, Urteilsvermögen, Weitblick und nicht zuletzt leistungsfähige Organisation zur Abwicklung der Geschäfte.

SMK­Mitglieder garantieren eine offene, ehrliche Beratungstätigkeit und ein integres Geschäftsgebaren. Ob es um kleine Transaktionen oder um grosse Investments geht, immer steht die verantwortungsbewusste Wahrnehmung der individuellen Kundeninteressen im Vordergrund. Vertrauenswürdigkeit ist für SMK­Mitglieder eine grundlegende Verpflichtung – und das wichtigste Gut in der Beziehung zu ihren Kunden. Ein Makler mit dem SMK­Gütesiegel ist deshalb eine gute Wahl, denn die SMK unterzieht ihre Mitglieder regelmässigen und tiefgründigen Audits.

Ausbildung und Fähigkeiten

Ist ein Immobilienvermarkter kein Mitglied der SMK, muss er seine Qualitäten und Eigenschaften selbst prüfen. Eine passende Ausbildung garantiert notwendiges Fachwissen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausbildung in einer Lehrstätte oder betriebsintern erfolgte. Wichtig ist, ob der Makler Baupläne und Grundbucheinträge lesen, interpretieren

und erklären kann, ob er Bescheid weiss über die Grundstückgewinnsteuer und Versicherungen und sich im Miet­ und Nachbarrecht auskennt. Bei Eigentumswohnungen muss er Fragen zu Begründungsakt, Reglement, Nutzungs­ und Verwaltungsordnung, Nebenkosten und Erneuerungsfonds beantworten können. Investitionsobjekte fordern Fachwissen zu Mieterspiegeln, Renditeberechnungen und Verwaltungen. Wenn ein Makler nur in einem Teil dieser Fachgebiete versiert ist, muss er zwingend in einem tragfähigen Team rasch auf Fachwissen seiner Arbeitskollegen zurückgreifen können.

Persönliche Beratung

Eine seriöse Maklerin ist nicht in Eile und nimmt sich Zeit für Sie. Sie hört Ihnen zu und klärt Ihre persönlichen Bedürfnisse ab. Sie stellt Ihnen gründlich ihr Verkaufsvorgehen dar und zeigt verschiedene Verkaufsstrategien auf. Sie beantwortet Ihre Fragen oder klärt sie innert Kürze ab. Eine Beratung zur Auflösung der Hypothek gehört ebenfalls zum Erstgespräch. Der professionelle Liegenschaftsvermittler zwingt Ihnen nichts auf, vielmehr richtet er sich nach Ihrem Tempo und nach Ihren Wünschen. Er lässt Ihnen Zeit zum Überlegen und setzt Sie nicht unter Druck, um von Ihnen sofort eine Unterschrift zu bekommen.

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Leistungsschau in Wettingen

(mm) An der diesjährigen Messe «Bauen und Wohnen», die von rund 20’000 Personen besucht wurde – zu mehr als der Hälfte Eigentümer von Liegenschaften –, war der Hauseigentümerverband wie üblich mit zwei Ständen vertreten. Zum einen schwergewichtig mit den Dienstleistungsbereichen Immobilienvermittlungen und Immobilienbewertungen, zum anderen mit dem Stand des HEV Baden/Brugg/ Zurzach, betreut von Mitgliedern des Vorstands HEV Baden/Brugg/Zurzach sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des HEV Aargau in Baden.

Der HEV Aargau bietet seine Dienstleistungen im ganzen Kanton Aargau an. Immobilienbewertungen sind gefragte

Dienstleistungen vor Handänderungen, sie liefern Beurteilungsgrundlagen für Banken und andere Kreditinstitute, dienen der Standortbestimmung bei Ehescheidungen und Erbschaftsteilungen und helfen, Entscheide zu fällen in Fragen um Mietwert, Wohnrecht und Nutzniesung.

Kerngeschäft der Rechtsberatung des HEV Aargau sind die Bereiche Mietrecht, Nachbarrecht und Stockwerkeigentum. Die Rechtsberaterinnen leisten aber auch Unterstützung bei Wohnungsabnahmen, sie führen Stockwerkeigentümerversammlungen durch und beantworten Fragen zur Ausgestaltung von Eigentümerreglementen.

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Carmen Zelzer, Rita Suter und Alisha Nyembwe (von links nach rechts) in Wettingen.
Gespräch am Stand des HEV Aargau mit Zuzana Havlin, Andrea Schweiher und Alexi Weishaupt.
Fotos: Alexander Wagner

tornados in e uropa

Die e rscheinung von tornados wird in der r egel mit Wetterphänomenen in den us A in Verbindung gebracht. Allerdings sind diese s augwirbel auch bei uns anzutreffen.

Am Abend des 13. Mai 2015 bildete sich im Südschwarzwald eine riesige Gewitterzelle. Diese produzierte einen Tornado, dessen Pfad exakt bis an die Schweizer Grenze verlief. Das Wetter am 13. Mai war bis am Abend sonnig und warm. Am Abend verdunkelte sich von Westen her der Himmel, denn nach der Hitze des Tages zog eine starke Gewitterfront über Süddeutschland. Besonders stark betroffen war der Landkreis Waldshut, wo das Unwetter besonders viele Schäden anrichtete. Gewitter, Starkregen und Hagel fegten über die Region und streiften auch die Schweizer Grenze, wo ein Tornado entstand.

Südschwarzwald betroffen

Eine sogenannte Superzelle entwickelte sich über Freiburg im Breisgau, zog in

Richtung Feldberg und schliesslich weiter in Richtung Schaffhausen. In deren Verlauf entwickelte sich ein Tornado, der im Gebiet Schluchsee, Bonndorf, Blumberg eine fast 20 Kilometer lange Schneise hinterliess. Die Menge Holz, die durch den Saugwirbel im Wald gefällt wurde, übertraf dabei die Mengen des Sturms Lothar, der am 26. Dezember 1999 im Schwarzwald riesige Schäden hinterliess.

In der Region Bonndorf verursachte der Gewittersturm verheerende Schäden. Der Tornado walzte riesige Schneisen in den Wald, die aus der Luft besonders gut sichtbar waren. Am Ende des Schadenpfades –am Randen an der Schweizer Grenze –wurde ein nicht mehr bewohnter Hof regelrecht in seine Bestandteile zerlegt. Auch ein riesiger Strommast in dieser Region wurde abgeknickt. Die Stärke des Tornados wurde anhand der Schäden – nach

der Skala von Fujita – auf F3 geschätzt, was Windgeschwindigkeiten von 254 bis 332 km/h entspricht. Wie durch ein Wunder kamen keine Menschen zu Schaden. Ein glücklicher Zufall sorgte dafür, dass der Tornado weitgehend über unbewohntes Gebiet hinwegzog.

Keine Vergleich zu USA

Zwei Jahre vorher wurde in Eriz im Kanton Bern ein Tornado registriert. Am 2. Mai 2013 verdunkelte sich um 17.30 Uhr in diesem Gebiet der Himmel. Wie aus dem Nichts begann es zu stürmen. Mehrere Augenzeugen konnten bestätigen, dass ein Wirbelwind viele Gegenstände hochhob und verstreute. Der Tornado zog eine Schneise der Verwüstung durch Eriz. Er hob das Dach des Holzpavillons der Skischule Eriz ab, zerlegte einen Schopf, zerstörte ein Zelt, knickte viele Bäume um und verursachte weitere Schäden. Der

Ein am Randen durch einen Tornado zerstörter Bauernhof.
Foto: Andreas Walker

Sturm riss sogar Robidogs aus und ein Baucontainer von 3,5 Tonnen Gewicht wurde 1,5 Meter weit verschoben. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt und die Leute kamen mit dem Schrecken davon.

Glücklicherweise sind Tornados bei uns eine Seltenheit. Wenn dennoch einer auftritt, ist die Stärke keineswegs vergleichbar mit der gewaltigen Zerstörungskraft der riesigen Tornados im Mittelwesten Amerikas, deshalb halten sich die Schäden bei uns meistens in Grenzen. Am häufigsten werden diese Saugwirbel bei uns über grossen Seen in Form von Wasserhosen sichtbar. Trotzdem sind auch Wasserhosen in der Schweiz ein seltenes Phänomen. Sie treten am ehesten im Spätsommer oder Herbst auf, wenn labile Kaltluft über die noch warmen Seen gleitet. Wasserhosen

und Tornados sind von der Entstehung her jedoch sehr ähnlich. Beide Phänomene entwickeln sich aus der Unterseite einer gut entwickelten Quellwolke. Der Name Wasserhose für diese Saugwirbel kommt aus dem Englischen, denn «hose» heisst Schlauch. Vor allem der Bodensee und der Genfersee sind Gebiete, in denen Wasserhosen am wahrscheinlichsten beobachtet werden können.

Trotzdem haben Tornados in der Schweiz schon mehrmals zu katastrophalen Zerstörungen geführt. Am 19. August 1890 und am 26. August 1971 im Vallée de Joux im Waadtländer Jura sowie am 12. Juni 1926 bei La Chaux­de­Fonds haben Tornados von Südwesten nach Nordosten kilometerlange Schneisen in den Wald geschlagen und viele Gebäude teilweise oder total zerstört. Hinweise auf Tornados im Jura können bis ins

Jahr 1624 zurückverfolgt werden, wobei die häufigsten aus dem Vallée de Joux stammen. Es sind jedoch aus verschiedenen Regionen der Schweiz alte Berichte oder Fotos von Tornados oder Wasserhosen vorhanden. Wahrscheinlich muss man bei uns pro Jahrzehnt mit einem bis fünf Tornados rechnen, die zu mehr oder weniger grossen Sachschäden führen können. Schwache Tornados treten praktisch jedes Jahr mehrmals auf.

Mit der zunehmenden globalen Erwärmung erwarten die Wetter­Forscher auch eine Zunahme der Gewitteraktivität. Damit könnten auch Tornados und Wasserhosen an Häufigkeit und Stärke in unserem Land zunehmen. Eine Zunahme dieser Saugwirbel ist bereits an immer wärmeren Meeren wie z. B. der Adriaküste beobachtet worden.

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Die Mitarbeiterinnen des HEV Aargau, Zuzana Havlin (Leiterin Immobilienverkauf), Andrea Schweiher (Maklerin), Salomé Edelmann (Maklerin) und Sonja Rueff (Leiterin Rechtsberatung) berichten aus der Praxis der Immobilienvermittlung und Rechtsberatung. Fragen zur Festlegung des Ausschreibungspreises beantwortet Alexi Weishaupt (Leiter Immobilienbewertungen).

Im Speziellen wird auf folgende Themen eingegangen: Verkaufsplanung und -vorbereitung, Einschätzung des Marktwertes und der Verkaufsdauer, benötigte Unterlagen, Inhalt der Verkaufsdokumentation und diverse, praktische Tipps. Aus rechtlicher Sicht liegt das Augenmerk auf dem Kaufvertrag. Im Anschluss an das Referat sind Fragen herzlich willkommen.

Programm

Datum: Mittwoch, 26. Juni 2019, 14.30 Uhr

ort: Gemeindezentrum Langwies Langwiesstrasse 7, Bad Zurzach

Zeit: 14.30 Uhr Kaffee und Kuchen

15.00 Uhr Vortrag

15.45 Uhr Fragerunde

16.30 Uhr (ca.) Ende der Veranstaltung

Kosten: Die Veranstaltung ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Personen, die aus Platzgründen nicht teilnehmen können, werden umgehend kontaktiert.

Anmeldung bis spätestens 18. Juni 2019 an: HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden via Webseite: hev-aargau.ch/de/veranstaltungen oder per E-Mail: jeannine.stierli@hev-aargau.ch

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Die Kündigung des Mieters

Frage:

Mein Mieter hat seinen Mietvertrag per SMS gekündigt. Ist diese Kündigung gültig?

Antwort:

Liegt ein Mietverhältnis über Wohn­ oder Geschäftsräume vor, so muss der Mieter schriftlich kündigen (Art. 266l OR). Die für die Kündigung des Mieters vorgesehene Schriftlichkeit erfordert immer auch die eigenhändige Unterschrift. Folglich erfüllt die Kündigung per E­Mail oder SMS die Voraussetzungen der Schriftlichkeit nicht, da die eigenhändige Unterschrift fehlt.

Adressat der Kündigung ist der Vermieter oder dessen Verwaltung. Besteht die Ver­

mieterseite aus mehreren Personen (beispielsweise Ehepaar, Erbengemeinschaft), so muss der Mieter die Kündigung an alle Personen richten, sofern keine Verwaltung beauftragt wurde. Sind mehrere Mieter am Mietverhältnis beteiligt (beispielsweise Konkubinatspartner oder Wohngemeinschaften), so haben alle Mieter die Kündigung zu unterzeichnen, oder unter Einhaltung der Kündigungsfristen und ­termine je eine separate Kündigung zu übermitteln.

Familienwohnungen

Für die Kündigung von Familienwohnungen gelten besondere Vorschriften. Eine Familienwohnung kann nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners gekündigt werden (Art. 266m OR, Art. 169 ZGB und Art. 14 PartG). Dies gilt unabhängig davon, ob nur einer oder beide Ehepartner bzw. eingetragenen Partner den Mietvertrag unterzeichnet haben.

Folge: Nichtigkeit der Kündigung

Die Formvorschriften gelten sowohl für die ordentlichen als auch die ausserordentlichen Kündigungen, nicht jedoch

für den Vertragsrücktritt (Art. 107 ff. und 258 Abs. 1 OR) oder die vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts (Art. 264 OR). Werden die Formvorschriften verletzt, so ist die Kündigung gemäss ausdrücklicher Anordnung in Art. 266o OR nichtig, d. h. sie entfaltet keine Wirkungen.

Vorliegend ist die Kündigung des Mieters per SMS formungültig und damit unwirksam. In einem solchen Fall empfehle ich Ihnen, den Mieter schriftlich auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Insofern muss der Mieter eine erneute formgültige Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen und ­termine übermitteln. Möchten die Parteien das Mietverhältnis im gegenseitigen Einverständnis, ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und ­termine aufheben, so bietet sich eine Aufhebungsvereinbarung an. Der Mustervertrag «Aufhebungsvereinbarung» kann neu beim HEV Aargau bezogen werden.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

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Alisha Nyembwe MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau

s anierung einer vermieteten Liegenschaft –wie vorgehen?

Möchte der Eigentümer einer vermieteten Liegenschaft diese sanieren, wirft dies einige Fragen bezüglich des richtigen Vorgehens gegenüber den darin wohnhaften Mietern auf. Der Vermieter kann die Mieter nicht vor vollendete Tatsachen stellen, sondern hat bei einer Sanierung die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Auch kann ein Mietverhältnis nicht einfach mit der Begründung, die Liegenschaft werde saniert, gekündigt werden.

Unterhaltsarbeiten

Der Mieter muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur Mängelbeseitigung oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig sind (Art. 257h Abs. 1 OR). Es handelt sich dabei um Arbeiten, zu deren Vornahme der Vermieter verpflichtet ist, um die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu erhalten (Art. 256 Abs. 1 OR). Demzufolge kann der Mieter die notwendigen Unterhaltsarbeiten nicht verweigern, vorausgesetzt, der Vermieter kündigt dem Mieter die Arbeiten und Besichtigungen rechtzeitig an und nimmt bei der Durchführung auf die Interessen des Mieters Rücksicht, wobei der Mieter unter Umständen Anspruch auf eine Mietzinsherabsetzung oder auf Schadenersatz hat (Art. 257h Abs. 3 OR).

Das Gesetz äussert sich nicht dazu, wieviel im Voraus eine Ankündigung erfolgen muss, damit sie rechtzeitig erfolgt ist. Dies ist im Einzelfall anhand der konkret geplanten Arbeiten und deren Dringlichkeit zu beurteilen. So genügt bei kleinen Unterhaltsarbeiten eine Ankündigung wenige Tage vorher, umfassende Sanierungsarbeiten müssen hingegen mehrere Monate im Voraus mitgeteilt werden. Entscheidend ist, dass dem Mieter genügend Zeit verbleibt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise Möbel zur Seite zu räumen oder vorübergehend eine andere Unterkunft zu organisieren. Auch sind die Interessen des Mieters zu berücksichtigen, woraus folgt, dass die Arbeiten so zu planen sind, dass sie den Mieter möglichst wenig beeinträchtigen. Wenn möglich sind Arbeiten deshalb beispielsweise mit dem Mieter abzusprechen oder während seiner Ferienabwesenheit durchzuführen.

Kann aufgrund der Unterhaltsarbeiten etwa ein Raum oder ein Gerät, wie zum Beispiel der Geschirrspüler, vorübergehend nicht benutzt werden, hat der Mieter Anspruch darauf, dass der Mietzins für die Dauer, während welcher die Einschränkung besteht, angemessen herabgesetzt wird (vgl. Art. 259d OR). Entsteht ihm zusätzlicher Schaden, weil er beispielsweise vorübergehend in einem Hotel übernachten muss, ist dieser Schaden ebenfalls vom Vermieter zu ersetzen (vgl. Art. 259e OR).

Änderungen und Erneuerungen Häufig handelt es sich bei Sanierungen nicht bloss um Unterhaltsarbeiten, welche zur Erhaltung des Zustandes der Mietsache notwendig sind, sondern um Arbeiten, welche weiter gehen als die normale Beseitigung eines Mangels oder die Vermeidung eines drohenden Schadens und auch Änderungen oder Erneuerungen beinhalten. Diese darf der Vermieter im Gegensatz zu

Unterhaltsarbeiten nur vornehmen, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und wenn das Mietverhältnis nicht gekündigt ist (Art. 260 Abs. 1 OR). Eine Änderung der Mietsache liegt dann vor, wenn der Zustand der Mietsache gegenüber dem vertraglich vereinbarte Zustand geändert wird. Um eine Erneuerung handelt es sich, wenn die Arbeiten im Vergleich zum ursprünglichen Mietvertrag eine Verbesserung im Sinne einer Modernisierung herbeiführen.1

Die Zumutbarkeit der Arbeiten wird anhand objektiver Kriterien beurteilt, wobei die Interessen des Vermieters an der Erhaltung und Verbesserung der Substanz des Mietobjekts gegenüber den Interessen des Mieters abgewogen werden müssen. Berücksichtigt werden unter anderem Art, Zweck und Dauer des Mietverhältnisses, der Umfang der Arbeiten und die Auswirkungen auf die Mieter, die Nützlichkeit einer Änderung für die Mieter sowie den Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten.2 So sind Sanierungsarbeiten umso zumutbarer, je länger der Mieter das Mietobjekt bereits bewohnt. Auch sind beispielsweise Fenster oder Türen, wenn möglich, während der warmen Jahreszeit und nicht im Winter zu ersetzen. Generell sind Arbeiten, von denen der Mieter profitieren kann, eher zumutbar, als solche, die ihm keinen Nutzen bringen.

Auch bei der Durchführung von Erneuerungen oder Änderungen muss der Vermieter bei der Ausführung der Arbeiten auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen, wobei der Mieter unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses oder auf Schadenersatz hat (Art. 260 Abs. 2 OR).

Werden Unterhalts­ und Renovationsarbeiten gleichzeitig ausgeführt, muss der Mieter dies dulden, wenn sowohl die Voraussetzungen für Unterhaltsarbeiten als auch

Antonia f lorin
MLaw, Rechtsanwältin, Siegrist Ries und Partner, Aarau

diejenigen für Änderungen oder Erneuerungen erfüllt sind.3

Sanierungskündigung

Häufig mag es einfacher erscheinen, die Mietverhältnisse vor der Durchführung von Sanierungsarbeiten zu kündigen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Kündigung des Mietverhältnisses im Hinblick auf Sanierungsarbeiten rechtsmissbräuchlich wenn die Vornahme der geplanten Arbeiten durch das Verbleiben des Mieters im Mietobjekt nicht oder nur unerheblich erschwert oder verzögert würde. Die Gültigkeit der Kündigung setzt voraus, dass das Projekt des Vermieters zum Zeitpunkt der Kündigung soweit fortgeschritten ist, dass der Mieter abzuschätzen vermag, ob die geplanten Arbeiten eine Räumung des Mietobjekts erforderlich machen. Fehlt es an hinreichend genauen Auskünften, ist es dem Mieter nicht möglich, die Belastung einzuschätzen, die seine Anwesenheit für die Durchführung der beab­

sichtigten Arbeiten zur Folge haben würde. Der Mieter hat gemäss Art. 271 Abs. 2 OR das Recht, eine Begründung der Kündigung zu erhalten, welche es ihm innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Empfang der Kündigung (Art. 273 Abs. 1 OR) erlaubt, abzuschätzen, ob die Anfechtung der Kündigung erfolgreich sein könnte.4

Fazit

Will der Vermieter seine Liegenschaft sanieren, hat er den Mieter darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und soweit möglich auf dessen Interessen Rücksicht zu nehmen. Da eine Sanierung meistens nicht nur aus Unterhaltsarbeiten besteht sondern auch Änderungen und Erneuerungen beinhaltet, müssen die Arbeiten für den Mieter zumutbar sein und dessen Mietverhältnis darf nicht gekündigt sein. Ist das Mietobjekt während der Durchführung der Arbeiten nur beschränkt benutzbar oder entsteht dem Mieter aus anderen Gründen ein Schaden, hat ihm der Vermieter, bei gegebenen Voraussetzungen, eine Mietzinsherabsetzung zu gewähren und den Schaden zu ersetzen.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund einer Sanierung ist nur möglich, wenn die geplanten Arbeiten eine Räumung des Mietobjekts erforderlich machen, weil der Verbleib des Mieters in der Liegenschaft die Arbeiten erheblich erschweren oder verzögern würde. Auch setzt die Gültigkeit der Kündigung voraus, dass das Projekt des Vermieters zum Zeitpunkt der Kündigung soweit fortgeschritten ist, dass der Mieter abzuschätzen vermag, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

1 Urteil des BGer 4C.393/2002 vom 27. Mai 2003, E. 5.3. abrufbar, inklusive Stand der Lärmbetroffenheit.

2 Urteil des BGer 4C.382/2002 vom 4. März 2003, E. 3.2.

3 Urteil des BGer 4C.382/2002 vom 4. März 2003, E. 3.1.

4 zum Ganzen, Urteil des BGer 4A_127/2017 vom 25. Oktober 2017, E. 2.4; Urteil des BGer 4A_200/2017 vom 29. August 2017, E. 4.2 – 4.2.3; Urteil des BGer 4A_703/2016 vom 24. Mai 2017, E. 4.2; BGE 142 III 91, E. 3.2.1.

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Die Kartoffelrose

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Ende Mai, anfangs Juni beginnt die Kartoffelrose (Rosa rugosa) oder auch Apfelrose genannt, zu blühen. Mit ihrer vollen Blütenpracht und ihrem zarten WildrosenDuft begeistert sie nicht nur Hummeln, Bienen oder Schmetterlinge, sondern auch uns. Die Kartoffelrose gehört zur Gattung der Rosen und ist eine der am längsten blühenden Wildrosen. Sie blüht von Mai bis in den Herbst. Im Herbst wachsen dann ihre Früchte. Diese entwickeln sich zu wunderschönen, grossen, roten Hagebutten, die nicht nur den Strauch bis ins nächste Jahr schmücken, sondern auch geniessbar sind. Vögel und andere kleine Tiere wissen diese Delikatesse im Winter sehr zu schätzen. Die Hagebutte ist aber auch für den Menschen bekömmlich und lässt sich gut zu Konfitüre und Säften verarbeiten oder – gedörrt – als Tee verwenden. Die Bezeichnung Rosa rugosa bedeutet ins Deutsche übersetzt, runzelige Rose, da ihre Blätter etwas runzelig sind. Sie erinnern an Kartoffelblätter. Die Kartoffelrose stammt aus dem ostasiatischen Raum, meist aus kühlen und sandigen Küstengegenden. Sie wurde

Ende des 18. Jahrhunderts in Europa eingeführt.

Böschungen befestigen

Die malerische Heckenpflanze ist nicht nur wegen ihren hübschen Schalenblüten und Ihrem Duft beliebt. Sie eignet sich auch als Sichtschutz und Abgrenzungen in Hecken. Bezüglich Standort ist sie recht flexibel. Sie wächst an Waldrändern oder an Küsten, zum Beispiel auf der Insel Sylt. Deshalb ist sie auch unter dem Namen Sylter Rose bekannt. Sie wächst auch an felsigen Hängen von Gebirgsregionen. Aufgrund ihrer Anspruchslosigkeit und ihrer Toleranz gegenüber Trockenheit wird sie gerne entlang von Autobahnen und zur Befestigung von Böschungen gepflanzt. Mit ihren Ausläufern im Untergrund bildet sie ein dichtes Geflecht, das Erde oder Sand zusammenhält und so den Boden befestigt.

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Zentrumsnah, moderate Preise

g eneralversammlung H e V f reiamt: Wechsel im Vorstand

(mm) Ein Wahlgeschäft war Hauptthema des statutarischen Teils der diesjährigen Generalversammlung des HEV Freiamt in Dottikon. Das bisherige Vorstandsmitglied Corinne Moser, sagte Karl Kaufmann, Präsident HEV Freiamt, werde neu Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Bremgarten. Die Funktion sei nicht vereinbar mit der Tätigkeit im Vorstand HEV Freiamt, deshalb die Ersatzwahl. Neu in den Vorstand gewählt wurde Karin Koch Wick, Bremgar­

ten. Koch Wick, lic.iur., ist wie ihre Vorgängerin Rechtsanwältin und arbeitet ebenfalls in der Anwaltskanzlei Fricker Seiler, die in Wohlen und Muri Büros hat. Seit Anfang 2019 ist Karin Koch Wick Mitglied des Grossen Rats des Kantons Aargau, wo sie der CVP­Fraktion angehört.

ist, betrug dieselbe Wachstumsrate in der Schweiz 18 Prozent. Attraktive Arbeitsangebote ziehen Menschen an, diese wiederum erhöhen den Nachfragedruck auf Immobilien, deshalb die massive Steigerung von Liegenschaftspreisen.

Preistreibendes Wachstum Simon Hurst vom Immobilienberatungsunternehmen Iazi stellte Betrachtungen an zum Immobilienmarkt Schweiz und zum Immobilienmarkt Freiamt. Liegenschaften setzten sich grundsätzlich aus zwei Bestandteilen zusammen, aus Boden und aus Stein, sagte Hurst. Boden gilt als wertvermehrend, Stein dagegen ist der Altersentwertung ausgesetzt. Wer in der Schweiz seit Längerem Eigentümer von Immobilien ist, steht auf der Gewinnerseite, denn der Wertzuwachs von Grundstücken kompensierte den Wertzerfall des Gebauten bei Weitem.

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In den vergangenen 20 Jahren seien die Preise im schweizerischen Durchschnitt um 83 Prozent gestiegen, an Hot Spots wie der Stadt Zürich gar um 161 Prozent. Im Kanton Aargau betrug der Preiszuwachs rund 50 Prozent, im Freiamt etwa 50 Prozent –Wertsteigerungen, ohne etwas dafür machen zu müssen, sagte Hurst. Gründe für den Preisanstieg seien der Fleiss der Schweizer Bevölkerung. Schweizer bringen es im Durchschnitt auf 42,5 Jahre Lebensarbeitszeit. In Italien – zum Vergleich – beträgt diese 31 Jahre. Wohlstand erhöht die Nachfrage nach Wohnraum, deshalb der Preisanstieg. Ein weiterer Faktor ist das Bevölkerungswachstum. Während die Bevölkerung beispielsweise in Deutschland in den letzten 20 Jahren um rund 1 Prozent gewachsen

Fragezeichen zur «Wohnungsnot» Ein Wermutstropfen bilde die hohe Leerstandsquote von Mietwohnungen in der Schweiz, sagte Hurst weiter. Sie steht mittlerweile auf einem temporären Rekordhoch, im Kanton Aargau 2018 bei 2,65 Prozent, das ist nach dem Kanton Solothurn der zweithöchste Wert in der Schweiz, 2010 lag er noch bei 1,51 Prozent. Ein hoher Leerwohnungsbestand drückt die Immobilienpreise. Allerdings relativierte Hurst die Bedeutung der Leerwohnungsziffer. Zum einen herrsche in der Schweiz eine unübersichtliche Methodenvielfalt bei der Erhebung der Zahlen, zum zweiten seien der Wohneigentumsmarkt und der Mietwohnungsmarkt zwei verschiedene Märkte und zum Dritten gebe es zahlreiche Mieterwechsel, die statistisch nicht erfasst würden.

Hurst setzte Fragezeichen zum Begriff «Wohnungsnot». An einem Ort, an dem alle wohnen wollten, könne das Angebot die Nachfrage nie befriedigen, es herrsche dort immer «Wohnungsnot». Hurst glaubt ferner, dass die mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts den Wohneigentumsmarkt kaum beleben werde. Bei der Finanzierung von Wohneigentum seien sehr hohe Hürden zu überwinden, ungeachtet von Veränderungen des Steuerregimes. Dem Immobilienmarkt Freiamt verleiht Hurst gute Noten: zentrumsnah, vergleichsweise moderate Preise, schöne Landschaft.

Fricktal

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Liegenschaft vermieten – worauf achten?

Bei der Vermietung von Wohnungen, g ewerberäumen und anderen o bjekten ist es sehr wichtig, von Anfang an richtig und vorausschauend vorzugehen. Dies beginnt bereits beim ersten Kontakt mit den i nteressenten: Nehmen s ie sich Zeit für ein persönliches g espräch und lernen s ie die Personen kennen.

Andreas c h. Bürgin Immobilienverwalter mit Fachausweis, Inhaber Bürgin Immobilien, Obermumpf Vorstandsmitglied HEV Fricktal

Zusätzlich ist ein Anmeldeformular, das die potentiellen Neumieter ausfüllen, sehr hilfreich. All diese Informationen geben Ihnen Auskunft, ob die Neuzugänger in Ihr Mietschema passen, die Wohnung nicht überbelegt wäre, Haustiere gehalten werden und so weiter. In einem weiteren Schritt sollten

Sie auch unbedingt eine Betreibungsauskunft verlangen.

Wichtig: Der Mietvertrag

Sobald Sie sich für einen neuen Mieter entschieden haben, können Sie den Mietvertrag abschliessen. Formlose Verträge per Handschlag sind nicht zu empfehlen, obwohl sie rechtsgültig sind. Schliessen Sie lieber einen schriftlichen Vertrag ab, welcher die wichtigsten Punkte wie Mietparteien, ­objekt, ­zins und Nebenkosten beinhaltet.

Richtiges Vorgehen bei Kündigung

Bei Mietzinsänderungen oder Kündigungen durch den Vermieter ist das Gesetz sowie die Rechtsprechung sehr restriktiv. Sie sind in beiden Fällen verpflichtet, ein amtlich genehmigtes Formular dafür zu verwenden – dies gilt bei Wohn­ und Gewerberäumen, aber auch bei Dingen, die Sie dem Mieter zusam­

men mit diesen Räumen überlassen. Ausserdem müssen Sie eine Kündigung immer allen Mietparteien einzeln zustellen – sogar, wenn diese im Mietvertrag nicht genannt sind (gilt bei Familienwohnungen und eingetragenen Partnerschaften).

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Markus Wick folgt auf r egula s enn g eneralversammlung H e V f ricktal

(mm) Nach über zwanzig Jahren Vorstandstätigkeit trat Regula Senn, Präsidentin HEV Fricktal, an der Generalversammlung des HEV Fricktal von ihrer Funktion, die sie 2010 übernommen hatte, zurück. Vizepräsident Patrick Burgherr würdigte ihre Arbeit. Die Abtretende zeichne sich durch Durchhaltewillen aus. Sie habe dem HEV Fricktal zu einem geschärften Profil verholfen. In ihrem Jahresbericht nahm Senn Bezug auf den Immobilienmarkt Schweiz. Nach Jahren preislicher Stagnation stiegen die Baupreise in der Schweiz im Berichtsjahr wieder.

Eigentumsrechte nicht einschränken

Das anhaltend tiefe Zinsniveau stütze die Nachfrage nach Eigentum, Einfamilienhäuser würden aber weniger gebaut als früher. Im schweizerischen Durchschnitt koste ein Einfamilienhaus derzeit 1,19 Mio. Franken. Im Bereich Eigentumswohnungen seien vor allem im tieferen Segment Preiser­

höhungen festzustellen. Die relative Preishausse im Immobilienmarkt habe mit dem Mangel an Anlagemöglichkeiten zu tun, denn der Leerwohnungsbestand zeige in eine andere Richtung: Er sei so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr, was auf ein gutes Angebot im Immobilienmarkt Schweiz hinweist.

Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, sieht derzeit drei Hauptherausforderungen für Hauseigentümer. Zum einen die Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwerts, die nun in Bundesbern endlich Fahrt aufgenommen habe, dann die anstehende Teilrevision Energiegesetz. Hier gehe es dem HEV darum, für Hauseigentümer einschneidende Bestimmungen zu entschärfen, so dass die Eigentumsrechte auch in Zukunft möglichst uneingeschränkt wahrgenommen werden könnten, sowie drittens das Raumplanungsgesetz. Da gelte es genau hinzuschauen, so bei Sondert­

hemen wie der Beseitigungspflicht beim Bauen ausserhalb der Bauzonen.

Anzahl Gewinner offen

Daniel Suter, Mitglied Vorstand HEV Fricktal, Gemeindeammann von Frick, sprach über die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Eigenmietwertbesteuerung wurde 1934 als eidgenössische Krisenabgabe ins Leben gerufen. 1940 wurde sie vom Bundesrat bestätigt, dann in zwei Volksabstimmungen 2004 und 2012. Dank der Motion Egloff sei das Thema wieder in aller Munde, allerdings wisse man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht, ob die konkrete Ausgestaltung in Bundesbern dann auch tatsächlich zu vielen Gewinnern unter den Hauseigentümern führe. Entscheidend seien Parameter wie die künftige Zinsentwicklung oder das Amortisationsregime. Grundsätzlich weise die jetzt in die Vernehmlassung gegebene Vorlage in die richtige Richtung. Unter anderem sei sie geeignet, die hohe private Verschuldung in der Schweiz etwas zu entschärfen.

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Ferner kam es zu Wahlen im Vorstand: Zum Präsidenten gewählt wurde Markus Wick, promovierter Jurist mit eigener Advokatur in Frick und Basel, der sich aufgrund einer Ferienabwesenheit mit einer Videobotschaft an die Anwesenden richtete. In den Vorstand neu gewählt wurde Marc Friedrich, Immobilienbewirtschafter, Leiter der Jakob Müller Immobilien, Frick. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden bestätigt: Patrick Burgherr (Vizepräsident), Andreas Bürgin (Kassier), Roland Lenzin, Thomas Mayer und Daniel Suter (Aktuar).

Zofingen

«Was jetzt kommt, kostet g eld» g eneralversammlung H e V Zofingen

(mm) Grund zur Genugtuung war der Entscheid des Schweizer Stimmvolks, die Zersiedelungsinitiative abzulehnen, sagte Paul Wiesli, Präsident des Hauseigentümerverbandes Zofingen, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Zofingen in Strengelbach. Die Annahme der Initiative hätte der Schweiz ein Korsett auferlegt, das künftige Entwicklungen massiv beeinträchtigt hätte. Doch die Herausforderungen für Hauseigentümer, für Staat und Gesellschaft bleiben, sagte Wiesli weiter. Das eine sei die Diskussion um die Zielwerte zur CO2­Reduktion im Gebäudebereich, das andere das Seilziehen um die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Subventionen schwer abzuschaffen Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, knüpfte an die Themen von Paul Wiesli an. In der Frage des Eigenmietwerts ortet er Morgenröte. Endlich bewege sich in der Angelegenheit in Bundesbern etwas. Der Eigenmietwert, dieses Ärgernis, gehöre schon lange abgeschafft. Knecht äusserte sich ferner zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, das am 21. Mai 2017 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen wurde.

Seit Anfang 2018 seien hierzu Ausführungsbestimmungen zu 9 Verordnungen in Kraft. Mit dem Energiegesetz soll unter anderem der Energieverbrauch in der Schweiz pro Person bis ins Jahr 3035 um 43 Prozent gesenkt werden. Erneuerbare Energien sollen gefördert werden, wobei die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) befristet werde. Für die Zeit ab 2023 seien bezüglich KEV keine neuen Verpflichtungen mehr vorgesehen. Knecht vertritt allerdings die Meinung, dass an diesem Subventionstropf so viele Akteure

hängen würden, dass eine Abschaffung der KEV nur schwer oder überhaupt nicht zu realisieren sei. Knecht sagte, es würden weitere Massnahmen als Folge des Abstimmungsverdikts vom Mai 2017 folgen. «Was jetzt kommt, kostet Geld», sagte er. Abgaben werden ständig erhöht. So wurde der Maximalbetrag des Netzzuschlages von 1,5 Rp. auf 2,3 Rp./kWh erhöht. Grossverbraucher seien von Belastungen ausgenommen, sein eigenes Unternehmen zahle für die KEV 55’000 Fr. pro Jahr. Insgesamt seien es kleine und mittlere Betriebe, Hauseigentümer, Bürgerinnen und Bürger, die für die Energiestrategie des Bundes bezahlten.

Auch die Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes im Kanton Aargau atme den Geist des Kostentreibens und der Bevormundung. Es sei in Ordnung, dass Neubauten energetisch auf dem Stand der heutigen Technik gebaut würden. Aber für Altbauten, bei denen Wärmeerzeugungsanlagen zu ersetzen sind, fordert Knecht Besitzstandswahrung.

Papiere ohne Verbindlichkeit Generell werde Umweltschutz in der Schweiz gross geschrieben. Im Recycling sei die Schweiz Weltmeisterin, dies weitgehend ohne staatliche Einmischung. Zum von der Schweiz ratifizierten Klimaabkommen von Paris sagte Knecht, dies sei unverbindlich. Das heisst, für Zusagen, die nicht erfüllt würden, gibt es keinerlei Sanktionen. Es sei sinnlos, dass sich die Schweiz als Musterknabe aufführe, während die grossen CO2­Emittenten wie USA oder China sich de facto nichts vorschreiben liessen.

Mit der Revision des CO2­Gesetzes drohe fast eine Verdoppelung der CO2­Abgabe.

Der maximale Abgabesatz soll von 120 Fr. pro Tonne CO2 auf 210 Fr. pro Tonne steigen, das entspräche 52,5 Rp. pro Liter Heizöl. Die Teilzweckbindung, mit der unter anderem das Gebäudeprogramm der Kantone finanziert wird, ende voraussichtlich im Jahr 2025. Wenn die Emissionsziele nicht erreicht würden, drohe in der Schweiz ein Verbot von Ölheizungen.

Abwanderung droht

Zur Flugticketabgabe sagte Knecht, er sei auch der Meinung, fliegen sei zu billig. Aber eine neue Abgabe sei nicht zielführend, solange die grossen Player wie «Emirates» staatliche Unterstützung erhielten. Der Anteil der Schweiz an den gesamten Treibhausemissionen Europas belaufe sich auf 1,1 Prozent, während Deutschland, das sich gerne als Vorreiter in Klimafragen sieht, auf mehr als 18 Prozent kommt. Knecht plädiert für CO2­Reduktionen dort, wo der Effekt am grössten sei, dies im Rahmen internationaler Bemühungen. Es habe keinen Sinn, in der Schweiz die noch verbleibende Industrie zu drangsalieren, bis sie ins Ausland abwandere und dann dort die Umwelt belaste, wie das bei der Papierindustrie der Fall sei. CO2­Massnahmen müssten mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft einhergehen. In Energie­ und Klimafragen sei eigenverantwortlich zu handeln, ob als Hauseigentümer oder als Unternehmer. Er selber sei freiwillig bei der Energie­Agentur der Wirtschaft (EnAW) und hätte durch betriebliche Massnahmen die gesetzten Ziele erreicht. Das Beste für die Schweiz sei es, wie bisher im Bereich Forschung und Entwicklung zu investieren. Das sei der wertvollste Klima­Beitrag, den die Schweiz zugunsten der Staatengemeinschaft erbringen könne.

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Kerndämmung für Zweischalenmauerwerk

Bei Häusern, die vor 1975 gebaut wurden, fehlt an den Aussenwänden in der r egel eine s chicht zur Wärmedämmung. Wenn eine solche g ebäudehülle aus einem Zweischalenmauerwerk besteht, ist das e inblasen eines geeigneten Dämmmaterials eine mögliche Lösung, die schnell gemacht und kostengünstig ist.

r uth Bürgler, Redaktorin

Die Kerndämmung, auch Hohlraumdämmung genannt, ist bei Bauherrschaften und Hausbesitzern beliebt. Durch das Dämmen von vorhandenen Hohlräumen in Wänden, Dächern, Raumdecken oder Fussböden lassen sich Energie und Kosten sparen. Eine gute Dämmung hat die Aufgabe, im Winter die Wärme im Haus zurückzuhalten und im Sommer vor der Hitze draussen zu schützen. Die Kerndämmung eines zweischaligen Aussenmauerwerks kann bei Altbauten nachträglich erfolgen oder aber bereits bei einem Neubau als sinnvolle und praktische Methode zur Anwendung kommen, die im Vergleich zu anderen Varianten meist preiswerter ist.

Ist genug Hohlraum da?

Die typische Konstruktion einer Aussenwand besteht bei vor 1975 gemauerten Häusern aus Bruchstein­ oder Backsteinmauerwerk, das mit einem Verputz versehen ist oder aus einem Zweischalenmauerwerk mit einem Luftzwischenraum. Für die energetische Sanierung solcher Zweischa­

lenmauerwerke eignet sich in den meisten Fällen eine Kerndämmung besonders gut, weil keine grossen baulichen Änderungen nötig sind. Dadurch wird das Sanieren von älteren Häusern möglich und einfacher.

Vor- und Nachteile

Das Einblasen des Dämmmaterials in die Zwischenräume des zweischaligen Mauerwerkes hat, wie alle andern Methoden auch, Vor­ und Nachteile. Es ist nach Auskunft des Energieberaters Christoph Bläsi kein Allerweltsmittel.

Zu den Vorteilen gehört sicher, dass sich die Kerndämmung als nachträgliche Wärmedämmung für bestehende Bauten besonders gut eignet. Natürlich muss genügend Hohlraum vorhanden sein, damit die vorgeschriebenen Energiewerte erreicht werden. Der Umfang der notwendigen Bauarbeiten hält sich bei dieser Methode in Grenzen. Die Fachleute müssen lediglich Löcher bohren, durch die das Dämmmaterial in die Hohlräume eingeblasen wird. Diese Arbeit ist relativ rasch erledigt. Fachleute rechnen im Normalfall mit ein bis zwei Tagen Arbeit.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Fassade, das Äussere des Hauses unverändert bleibt und damit seinen Charakter behält. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Haus schon länger in Familienbesitz ist oder ein Haus eben gerade seines ansprechenden Aussehens oder eines bevorzugten Baustils wegen gekauft wurde. Kerndämmung ist im Vergleich zu einer Aussendämmung zudem eine kostengünstigere Art der Fassadendämmung. Sie ist einer Rauminnendämmung ebenfalls vorzuziehen, da die Grösse des Wohnraums unverändert bleibt.

Der gewichtigste Nachteil aus Sicht von Christoph Bläsi ist, dass mit dieser Massnahme allein die Sanierungswerte laut Verordnung zum Energiegesetz (BGS 941.22, Anhang 2b) in der Regel nicht erreicht werden können. Ein Grund dafür kann beispielsweise sein, dass die Masse der Hohlräume zu gering sind und damit der Dämmwirkung Grenzen gesetzt sind. Eine Sanierung, die ausschliesslich auf dieser Methode beruht, wäre somit illegal. Ausser der Kerndämmung sind oft zusätzliche Massnahmen an anderen Gebäudeteilen

Mit dem Gebläse füllt der Spezialist das Dämmmaterial in die Hohlräume ein.
Foto: Isofloc

oder aussen oder innen an der Fassade für die Messwerte von Einzelbauteilen vorzusehen. Beim Systemnachweis zur Energieeffizienz wird das Gebäude als Ganzes berücksichtigt. Es könnte aber auch sein, dass die Masse der Hohlräume zu gross sind und sich eine herkömmliche Kerndämmung nicht realisieren lässt. Zu bedenken ist zudem, dass vorhandene Wärmebrücken (siehe Wohnwirtschaft 1­2/2019) an Fenstern und Balkonen bei einer Kerndämmung bestehen bleiben. Falls die Kerndämmung allein zu wenig bringt und andere Baumassnahmen nicht geplant sind, gibt es inzwischen auch spezielle Aerogel­Putze, mit denen man die Aussenfassade verputzen kann und die bereits bei kleinem Auftrag grosse Dämmwirkung entfalten. Das könnte vielleicht schon die Lösung bringen.

Eigenschaften von Aerogel

Aerogel ist ein fast transparenter Werkstoff, der temperaturstabil ist. Für dessen Herstellung eignen sich Silikate wie Kieselsäure oder Metallodxide wie Aluminium und

le übertragen wird. Dank dieser speziellen Eigenschaften kommen Aerogele für die Wärmedämmung überall dort zum Einsatz, wo nur Platz für eine dünne, aber effizient dämmende Schicht vorhanden ist.

Fachwissen ist gefragt

Bei einem bestehenden Bau mit Zweischalenmauerwerk bohren die Handwerker Löcher für das Einblasen des Dämmmaterials in die äussere Schicht des Mauerwerks. Die Löcher haben eine Grösse von etwa zweieinhalb Zentimetern. Der Vorteil des Einblasens von Dämmstoffflocken oder ­kügelchen ist, dass der zu füllende Hohlraum jede Form haben kann. Die Fachleute können das Dämmmaterial selbst in unzugängliche, nicht einsehbare Hohlräume einblasen. Dank des Gebläses können sie das lose Material absolut gleichmässig dicht verteilen, so dass das Material später nicht nachsacken kann. Denn die Dämmschicht kann ihre volle Wirkung nur entfalten, wenn eine durchgehende Dämmschicht entsteht, die Bestand hat. Es ist deshalb

gepressten Flocken beim Einblasen richtig auflockert und diese wenn nötig auch noch durch ein Häckselwerk zerkleinert werden. Eine zu geringe Rieselfähigkeit verhindert die gleichmässige Verteilung und die Dämmwirkung wird deutlich gemindert.

Verschiedenes Dämmmaterial Als Dämmmaterial verwenden die Fachleute rieselfähige oder faserige Dämmstoffe. Zu den rieselfähigen Dämmstoffen gehören Blähperlite, Aerogel, Expandiertes Polystyrolgranulat (EPS­Granulat, auch Styroporkügelchen genannt) oder Leichtschaumgranulat aus Silicat.

Styroporkügelchen werden bei Kerndämmungen am häufigsten eingesetzt, weil sie gute Wärmedämmeigenschaften aufweisen. Mit chemischen Zusätzen wird das Material schwer entflammbar gemacht und besitzt so gute Brandschutzeigenschaften. Styropor ist sehr leicht. Das ist ein Vorteil beim Transport, kann aber beim Einblasen ein Nachteil sein. Zudem ist Styropor mecha

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Aerogel wird aus Aerogelgranulat hergestellt.

Diese Materialien sind von Natur aus schwer entzündbar. Ihre Vorteile sind eine hohe Beständigkeit gegenüber Schimmel, Fäulnis und Schädlingen. Mäuse können in den Schichten aus Granulat nicht nisten, da sie keine Hohlräume finden, weil das Material ständig nachrieselt. Steinwolle ist preislich günstig und bietet einen guten Schallschutz. Bei zu hoher Feuchtigkeit verliert die Steinwolle jedoch rasch ihre Wärmedämmwirkung.

Für die Kerndämmung kann man auch Hartschaum aus Polyurethan verwenden. Er wird als Schaum zwischen die Mauerschalen eingespritzt und härtet dann aus.

Umweltverträglich und natürlich Viele Bauherrinnen und Bauherren machen sich heute Gedanken über die Umweltverträglichkeit oder die Nachhaltigkeit der Baumaterialien, die beim Bau oder einer Sanierung ihres Hauses zum Einsatz kommen. Die Forschung über natürliche und nachwachsende Dämmstoffe, die sich für das Einblasen in ein bestehendes Zweischalenmauerwerk eignen, hat grosse Fortschritte gemacht. Nicht zuletzt deshalb, weil sich initiative Fachleute auf alte Bauregeln und die guten Eigenschaften von natürlichem Baumaterial besonnen haben. Zu den natürlichen, nachwachsenden Dämmmaterialien gehören Zelluloseflocken, Seegras, Holz (Wolle oder Späne), Korkschrot neu oder aus recyceltem Kork sowie Flachs, Hanf und getrocknetes Wiesengras.

Zellulose beispielsweise ist relativ günstig im Preis und dennoch ein sehr wirkungsvoller Dämmstoff. Er isoliert gut, gegen Wärme und Kälte und bietet einen hohen

Feingranulat aus Steinwolle.

Schallschutz. Zelluloseflocken verfügen über eine hervorragende Wärmespeicherkapazität und lassen gleichzeitig eine hohe Diffusion zu. Obwohl Zellulose aus dem leicht brennbaren Material Papier gewonnen wird, ist es selber recht feuerfest. Sie gehört zur EN ISO­Norm «schwer entflammbar» und entwickelt im Fall eines Brandes nur begrenzt Rauch. Zellulose hat auch wieder Nachteile. Die Papierflocken können mit der Zeit nach unten sacken. So entstehen wieder Hohlräume. Es ist ratsam, sich vom Hersteller und von der ausführenden Firma entsprechende Garantien zur Einbaudichte geben zu lassen. Bei unsachgemässem Umgang mit den Zelluloseflocken können beim Einblasen auch lungengängige Fasern freigesetzt werden.

Wertvolle Beratung

Verschiedenen Firmen haben sich auf die Herstellung dieser unterschiedlichen Werkstoffe in diversen Ausführungen spezialisiert. Es empfiehlt sich, den Fachleuten entsprechende Fragen über die beste Lösung für ein bestimmtes Vorhaben zu stellen und sich bei einer unabhängigen Energieberatungsstelle ebenfalls zu erkundigen. Denn jedes Material hat seine spezifischen Eigenschaften, die von Fall zu Fall abzuwägen sind. Zu berücksichtigen sind Eigenschaften in den Bereichen Wärmeleitung, Wasserdampfdiffusion, Wasseraufnahmefähigkeit, Hygiene, Schallund Brandschutz.

Informationen:

Amt für Umwelt Kanton Solothurn, www.energieheld.ch, www.energie-experten.org, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), www.nachwachsende-rohstoffe.de

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Besuch vom Buntspecht

e s kommt vor, dass ein Buntspecht ein Loch statt in einen Baum in eine Hausfassade hackt. u m einen solchen s chaden an der g ebäudehülle vollständig zu verhindern, sind oft grosse i nvestitionen nötig. Meist können bereits einfache Massnahmen einen gewissen s chutz bieten.

Bei der Vogelwarte Sempach gehen jährlich rund 20 bis 50 Meldungen über Spechtschäden an aussenisolierten Hausfassaden ein. In den allermeisten Fällen handelt es sich bei den Verursachern um Buntspechte, seltener um Grünspechte. Die Schadenfälle treten vor allem zwischen Juli und Dezember auf. Der Grund dafür ist, dass junge Spechte in dieser Zeit ihre Eltern verlassen und ein eigenes Revier suchen. Doch selbst alteingesessene Spechte streiten sich dann um Schlafhöhlen oder bauen neue.

Löcher in der Fassade

Da Buntspechte ihre Umgebung in vielfältiger Weise nutzen, lassen sie sich beim Erkunden des Reviers auch an Hausfassaden nieder. Wände mit einer Aussenisolation vermitteln ihnen wohl den Eindruck, dass sie für eine Schlafhöhle geeignet seien: Der harte Verputz entspricht der Baumrinde, das darunter liegende Dämmmaterial klingt wie Faulholz. Ein Buntspecht kann einzelne oder mehrere bis faustgrosse Löcher in die Fassade hacken.

Besonders beliebt sind Hausecken von Fassaden, deren Mauerwerk aussen mit Hartschaum­Dämmplatten, einem Armierungsgewebe und einem Aussenputz mit eher grober Körnung von mindestens zwei Millimetern versehen sind. Auch dickere Putze bei traditionellen Aussenisolationen können von Spechten bearbeitet werden. Bei den Hausecken wird vermutet, dass die Vögel dort besser landen können und ihr Blickfeld grösser ist, um auf überraschende Angriffe von Greifvögeln schneller reagieren zu können. Insgesamt treten Spechtschäden so häufig auf, dass davon ausgegangen werden muss, dass nicht nur ungewöhnlich veranlagte, son­

Ein Buntspecht sucht Nahrung oder Unterschlupf auf einem alten Zwetschgenbaum.
Foto: Martin Bürgler

dern alle Buntspechte Löcher in Fassaden hacken können.

Dilemma für Hauseigentümer

Durch Spechtlöcher dringt Feuchtigkeit ein und die Dämmwirkung der Isolation kann reduziert werden. Die Löcher sollten deshalb möglichst bald verschlossen werden. Wird das Loch jedoch von Vögeln als Nest für ihre Jungen bereits benutzt, ist eine sofortige Reparatur nicht möglich, ist doch die Brut gesetzlich geschützt. So stellt ein Spechtschaden in der Hausfassade die betroffenen Hauseigentümer vor ein mehrfaches Dilemma: Die oft beachtlichen Schäden sind nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt. Private Versicherer bieten ebenfalls keinen entsprechenden Schutz an.

Möchte man die Schäden vermeiden, sind die baulichen Massnahmen relativ teuer. Zudem kann es passieren, dass eine frisch sanierte Fassade wieder von einem Specht bearbeitet wird. Einfache Mittel wie Plastikbänder, Windrädchen oder Girlanden aus Streifen von Metallfolien können als Notmassnahme verhindern, dass die Vögel an Hausecken der gefährdeten Fassaden landen. Es ist jedoch mit Gewöhnungseffekten zu rechnen.

Ist eine Höhle bereits gebaut und wird sie vom Specht genutzt, lassen sich die Vögel allenfalls durch mehrmaliges nächtliches Stören verscheuchen, zum

Ein Spechtloch kann anderen Vögeln, hier einem Star, als Brutplatz dienen.

Beispiel durch Ausleuchten der Höhle oder durch Lärm.

Bauliche Massnahmen

Um einen weiteren Spechtschaden zu vermeiden, können bauliche Massnahmen notwendig sein. Eine Möglichkeit besteht darin, auf beiden Seiten der gefährdeten Hausecke eine glatte Abdeckung aus Blech, Hartplastik oder Acrylglas zu montieren. Diese Verkleidung sollte zwischen 20 bis 30 Zentimeter breit sein und von ganz oben bis auf zirka 2,5 Meter über Boden reichen, weil Spechte erst ab dieser Höhe Löcher hacken. Je nach Material lässt sich diese Verkleidung auf den Verputz aufkleben. Oder man spannt dort senkrechte Stahldrähte, zirka 5 bis 7 Zentimeter vor der schützenden Fassade und im Abstand von maximal 12 Zentimetern zueinander. Auch Spanndrähte für eine Begrünung der Fassade können schützen. Empfohlen werden Gerüst­Kletterpflanzen ohne Haftwurzeln wie die Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba) oder das Wohlriechende Geissblatt (Lonicera caprifolium).

Ein Massivmauerwerk sowie Verkleidungen aus Metall­ oder Eternitplatten bieten Spechten kaum Angriffsflächen. Laut Herstellerwerbung gibt es mittlerweile sogar «spechtsichere» Wärmedämmverbundsysteme.

Bei Holzfassaden

Spechte hacken auch Löcher in Holzfassaden, jedoch lässt sich keine besondere Vor­

liebe für Hausecken erkennen. Wenn ein Loch eine rundliche Form in der Grösse zwischen 5 und 8 Zentimetern aufweist und beim Draufklopfen das Holz an diesem Ort hohl klingt, war der Täter vermutlich ein Specht, der sich eine Höhle einrichten wollte. Sehen die Hackstellen anders aus, könnte der Specht im Holz nach Nahrung gesucht haben. Dann sollte man beim Auswechseln der beschädigten Bretter gemeinsam mit einer Fachperson die Holzfassade rund um die Hackstellen auf Insektenbefall untersuchten.

Johann von Hirschheydt

Dieser Buntspecht hackt ein Loch in eine Hausfassade.

Foto: Reto Oeschger

Der Buntspecht

Bereits an warmen Februartagen macht der Buntspecht mit kurzen, kräftigen Trommelwirbeln auf sich aufmerksam. Um Erschütterungen beim Trommeln zu mildern, ist sein Gehirn stossdämpfend gelagert. Im Mittelland besiedelt er Wälder, Parks, Gärten aber auch Siedlungen. Im Winter kann er an Futterstellen beobachtet werden. Mit 70’000 bis 90’000 Paaren ist er der häufigste Specht in der Schweiz.

Weitere Informationen: www.vogelwarte.ch/buntspecht

Foto:
Geschützte Hausecke
Foto: Verena Döbelin

Abkühlung in den vier Wänden

Politisch ist die Klimaerwärmung inzwischen zuoberst auf der traktandenliste gelandet. Dafür sorgte ein 15-jähriges, schwedisches Mädchen namens g reta. g rund genug, beim e inbau einer Klimaanlage auch an die e nergieeffizienz zu denken.

An heissen Sommertagen ist es eine Wohltat, wenn eine Klimaanlage auf Knopfdruck das Raumklima abkühlt und die Lebensqualität wieder steigt. Doch welche Kühlanlage wählen, gibt es doch unterschiedliche Varianten: zentral, dezentral, eine sogenannte Split­Anlage oder mobile Geräte. Smarte Klimaanlagen können zudem noch mehr als nur kalte Luft produzieren: Sie sorgen für ein angenehmes Raumklima. Sie senken die Luftfeuchtigkeit, die wir an warmen Hitzetagen besonders schlecht ertragen. Umgekehrt können sie trockene Luft befeuchten. Sie filtern Pollen und Staub und können bei kühlen Temperaturen sogar heizen.

Professioneller Ansprechpartner

Statt im nächsten Baumarkt das erstbeste Sonderangebot zu kaufen, ist es ratsam, sich bei der Wahl des geeigneten Klimagerätes durch einen Klimatechniker beraten zu lassen. Soll eine Kühlanlage reibungslos funktionieren, braucht es zudem eine professionelle Planung. Vor Ort kann sich der Klimatechniker ein Bild machen, welche Anlage zu welchen Kosten den grössten Nutzen erzielt und es gibt einige Fragen, die vor dem Bau einer Kühlanlage beantwortet werden sollten:

• Wie viele Räume werden klimatisiert?

• Wie gross sind die zu klimatisierenden Räume?

• Welche individuelle Kühlung soll erreicht werden?

• Wie laut darf eine Klimaanlage sein?

• Welche Kosten entstehen bei der Montage?

• Wie hoch ist der Stromverbrauch im Verhältnis zum Anschaffungspreis?

• Welche Klimaanlage passt zu den räumlichen Gegebenheiten und zur Bauweise der Wohnung?

• Wo soll die Klimaanlage eingebaut werden? Auf dem Dach, im Keller oder an der Fassade?

• In welchem Intervall sollte eine Wartung durchgeführt werden?

Zentrale Klimageräte

Bei Neubauten oder bei einer Haussanierung kann eine zentrale Anlage eingebaut werden. Die Energieeffizienz einer zentralen Klimaanlage ist höher als die aller anderen Varianten. Luft­ und Wasseranlagen lassen sich sogar mit bestehenden Heizanlagen kombinieren. Bis auf die Lüftungsschlitze ist von ihnen im Gebäude so gut wie nichts zu sehen.

Dezentrale Klimageräte

Für eine Nachrüstung sind dezentrale Klimageräte am besten geeignet, da für ihren Einbau allenfalls ein Wanddurchbruch gemacht werden muss und das Gebäude ansonsten unangetastet bleibt. Die solideste und gängigste Lösung bei den dezentralen Modellen sind Split­Anlagen, die sich aus

Eine mobile Split-Anlage, die einen geringen Stromverbrauch ausweist.

einem Innengerät und einem wetterfesten Kühlkompressor im Aussenbereich zusammensetzen. Die Kälteleitungen, die nach einem schmalen Wanddurchbruch das Aussen­ mit dem Innengerät verbinden, transportieren die unerwünschte Wärme nach draussen. Das Innengerät – erhältlich als Wand­ oder Deckengerät oder unsichtbar in einem Möbel eingebaut – kühlt die Raumluft auf einen individuell einstellbaren Wert. Die Anlage ist mit einer Fernbedienung ausgestattet und arbeitet vollautomatisch. Damit alle Einstellungen stimmen und das Gerät optimal arbeiten kann, sollte es von einem Klimatechniker eingebaut werden. Möchte man mehrere Räume gleichzeitig kühlen, wird eine Multi­Split­Anlage installiert – bestehend aus einem Aussenteil und mehreren Innengeräten.

Bei allen Klimageräten sollte man darauf achten, dass sie vor allem in Schlafräumen leise sind. Mit einer lauten Anlage kann man unter Umständen nicht nur den eigenen Schlaf, sondern auch jenen der Nachbarn stören. Zudem sollte man daran denken, dass bei baulichen Veränderungen eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.

Mobile Anlagen

Der grosse Vorteil von mobilen Klimageräten ist: Sie können dort aufgestellt werden, wo Kühlung notwendig ist. Mobile Klimaanlagen sind meist kompakte Geräte auf Rollen. Das Kühlsystem und die Wärmeableitung sind im Gerät integriert. Diese Anlagen sind oft preiswert, haben aber einen hohen Energieverbrauch, obwohl diese häufig mit einer Energieeffizienz A angeschrieben werden. Zudem kühlen sie nicht wirklich, wenn die warme Luft über einen Schlauch nach aussen geleitet wird. Ein Teufelskreis entseht. Denn damit die warme Luft abtransportiert werden kann, saugt das Gerät die soeben gekühlte Raumluft an

Moderne Klimaanlagen benötigen wenig Strom, sind leise und verfügen über ein diskretes Design.

Das Innengerät einer Split-Klimaanlage sorgt für ein behagliches Raumklima.

und bläst diese ins Freie. Zusätzlich wird dadurch ein Unterdruck im Raum erzeugt und dieser wird wiederum mit warmer Aussenluft ausgeglichen. Ein weiterer Nachteil ist, dass mobile Anlagen oft durch ihre höhere Lautstärke stören und das Gerät selber Wärme abstrahlt.

Als Alternative gibt es mobile Split­Anlagen. Innen­ und Aussengerät werden mit einer isolierten Kälteleitung verbunden. Diese Kälteleitung ist mit einem umweltfreundlichen Kältemittel gefüllt. Bei einer mobilen Split­Anlage bleibt die gewünschte

Kosten einer Klimaanlage

Die Kosten richten sich unter anderem nach der installierten Kälteleistung, dem Modell, dem Schwierigkeitsgrad der Montage.

• Split-Klimaanlage: ab 4000 Franken plus circa 1000 Franken Anschlusskosten

• Eine leistungsstarke Split-Anlage: ab 5500 Franken plus circa 1000 Franken Anschlusskosten

• Mobile Split-Anlage: ab 2250 Franken

Kühlleistung zu hundert Prozent im Raum, das Innengerät ist leise im Betrieb und kann schnell in Wohnräumen, im Dachstock, aber auch in Büros, Arztpraxen usw. aufgestellt werden. Es ist möglich, solche Kühlgeräte zu mieten.

Mini-Klimaanlage

Eine Mini­Klimaanlage ist klein und handlich. Da sie nur die unmittelbare Umgebung kühlt, ist sie beispielsweise beliebt am Arbeitsplatz, im Auto oder im Camper. Als Kühlflüssigkeit dient Wasser. Nachteile sind der Stromverbrauch, die hohe Luftfeuchtig­

s pezialist im Kanton Aargau

keit und die schlechte Hygiene, wenn der Behälter nicht regelmässig gewartet wird.

Energieverbrauch und Effizienz Bei der Beschaffung einer Kühlanlage sind die Betriebskosten wesentlich. Wer an der Qualität der Geräte spart, zahlt beim Strompreis drauf. Was in der Anschaffung günstig ist, ist im Betrieb oft teuer. Deshalb beim Kauf unbedingt wie beim Kühlschrank auf die Energie­Effizienzklasse achten und ein Markengerät wählen, das in der Klasse A eingeteilt ist. Und wenn möglich kein mobiles Klimagerät kaufen.

Wichtig ist, eine Klimaanlage regelmässig durch eine Fachperson warten zu lassen. Damit ist die volle und hygienisch einwandfreie Funktionsfähigkeit gewährleistet. Der Fachmann übernimmt alles, vom Einfüllen des Kältemittels bis hin zum Austausch der Filter.

Abwärme im Raum reduzieren Nicht nur ein Klimagerät reduziert die Raumtemperatur, sondern auch eine allgemeine Verminderung der Abwärme sollte bei der Planung einer Anlage einberechnet werden. Eine moderne Beleuchtung minimiert den Wärmeanfall ebenso wie eine vernünftige Beschattung der Fenster. Küchengeräte, Computer und Fernseher sollten stromsparend und nicht genutzte Geräte und Lampen ausgeschaltet sein. Und mit einer korrekten Lüftung kann das Raumklima ebenfalls angenehm beeinflusst werden (siehe Wohnwirtschaft Nr. 5­2018, Seiten 32, 33).

Die Klimavent gehört seit 1977 zu den traditionellen mittelständischen Unternehmen in der Region Baden. Gestartet mit einfachen Lüftungs- und anspruchsvollen Entstaubungsanlagen, hat sich die Klimavent im Verlauf der Jahre in der Lüftungsbranche stets weiterentwickelt. Heute, mit mehr als 35 Mitarbeitenden – davon 5 Lernende, unterhält das Unternehmen drei Standorte: Baden, Zürich und Forel im Kanton Waadt. Wichtig ist dem Unternehmen, umweltschonend zu handeln. Die Fahrzeugflotte umfasst ausschliesslich Fahrzeuge der Effizienzklasse A oder B. In der Produktion wird das verwendete Material zu über 99 Prozent bei Schweizer Lieferanten bezogen, damit die Transportwege kurz sind. Grundsätzlich werden nur Klimageräte der Effizienzklasse A eingesetzt.

Für weitere Informationen: www.klimavent.ch

Fotos: Klimavent

treppen sicher gestalten

treppen verbinden s tockwerke. i n privaten Häusern werden öfters moderne treppen ohne g eländer eingebaut, denn sie sollen schweben, luftig leicht und elegant wirken. Die f unktionalität und s icherheit sollten jedoch hinter der o ptik zurückstehen.

Suva und BFU informieren immer wieder: Jeder vierte Stolper­ und Sturzunfall ereignet sich auf einer Treppe. Oft haben solche Stürze schwerwiegende Verletzungen zur Folge. Beim Betreten und Verlassen eines Treppenlaufes stellt sich der Mensch von der ebenen Gangart auf das Treppensteigen um – und umgekehrt. Dieser Vorgang fordert den kognitiven Teil des Gehirns und

ist für dieses eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Eine kleine Unachtsamkeit, man rutscht aus, macht einen Fehltritt und schon stürzt man. Ursachen für Stürze auf Treppen sind ungeeignete Trittverhältnisse, fehlende Handläufe, rutschige Bodenbeläge, ungenügende Kontraste oder unzureichende Beleuchtung, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Passiert ein Sturz einer Besucherin oder einem Handwerker, dann ist der Bauherr

Vielfältiges treppenprogramm

Das Unternehmen Keller Treppenbau in Baden-Dättwil stellt pro Jahr Treppen nach Mass für über 2000 Geschosse her. Für die Qualitätsprodukte garantieren über 70 gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jede Treppe wird nach Kundenwunsch und auf Mass hergestellt. Das geschulte und erfahrene Beratungsteam weiss um die Sicherheit und unterstützt bei der Wahl der Wunschtreppe.

www.keller-treppen.ch

haftbar. Das Recht regelt: Wer einen gefährlichen Zustand schafft, muss die zur Vermeidung eines Schadens notwendigen und zumutbaren Vorsichtmassnahmen treffen. Es lohnt sich, bei der Planung im eigenen Haus die Empfehlungen für eine sichere Treppe zu kennen.

Bauliche Massnahmen

Ob bei einer geraden Treppe oder einer Wendeltreppe, einer Treppe im Aussenbereich oder im Haus: Bei der Planung und Ausführung sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. So sollte eine Treppe nicht zu steil sein; sie sollte weder zu grosse Steigungshöhen noch zu kleine Auftritte aufweisen. Die Trittflächen sollten rutschhemmend sein und die Beleuchtung die Sichtbarkeit der Stufenvorderkanten erhöhen. Ausserdem sollte an jeder Treppe beidseitig ein Handlauf montiert werden. In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf ein Beklettern des Treppengeländers nicht möglich sein.

Foto: Keller Treppenbau

Sicherheit und Ästhetik können sich sehr wohl verbinden, gibt es doch viele unterschiedliche Materialen für den Bau einer Treppe: Stahlbeton, Mauerwerk, Kunstoder Naturstein, Holz, Stahl, Gusseisen. Wer nicht auf den luftigen Look verzichten möchte, wählt Stufen und Geländer aus Glas als Alternative. Form und Ausführung hängen ebenso von den Ideen der Architekten wie vom Geschmack des Bauherrn ab. In der BFU­Fachdokumentation «Treppen» werden die Konstruktionsprinzipien und technischen Anforderungen genauestens beschrieben.

Im Aussenbereich kann die Treppe etwas grosszügiger ausgeführt werden, weil oftmals mehr Platz zur Verfügung steht als

Moderne Treppe mit beidseitigem Handlauf.

innerhalb eines Gebäudes. Wichtig ist bei Aussentreppen, dass Faktoren wie Regen, Schnee und Eis in die Planung miteinbezogen werden und die Treppe gut unterhalten wird.

Ein gesellschaftliches Anliegen

Die Schweizerische Interessengemeinschaft Treppensicherheit setzt sich, wie der Name sagt, für mehr Sicherheit auf Treppen sowohl im öffentlichen Raum wie in privaten Wohnungen ein. Warum? Das Benutzen von Treppen ist nicht für jeden möglich, aber alle Menschen müssen ohne Hindernisse am öffentlichen Leben teilhaben können. Treppensicherheit ist nicht nur ein Thema für Betagte und Menschen mit Behinderungen, sie ist für alle Menschen von Bedeutung. Deshalb fordert die Interessensgemeinschaft, dass Empfehlungen rund um das Thema Treppensicherheit eingehalten werden.

Zugänglichkeit und Sicherheit

Erstaunlich ist, dass Treppen und Treppenhäuser gerade in vielen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen noch nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend hindernisfrei ausgestaltet sind. Es fehlen Stufenmarkierungen, ausreichende Beleuchtung und vor allem Handläufe. Vielen Menschen ist es deshalb nicht möglich, ohne fremde Hilfe beispielsweise in die Kirche, in ein Museum zu gehen oder eine Arztpraxis aufzusuchen. Dies betrifft nicht nur betagte oder behinderte Menschen. Wenn man unterwegs ist, können Situationen entstehen, wo man zur Sicherheit einen Handlauf ergreifen möchte: Sei es, weil man pressant ist, ein Gedränge und Gegenverkehr besteht, man eine schwere Last trägt oder im Winter die Treppenstufen vereist sind. Weiter sind Treppenhäuser auch Fluchtwege und im Notfall die einzige Rettung.

Nachrüsten

Mehr Sicherheit für bereits bestehende Treppen ist manchmal mit einem geringen Aufwand machbar und kostengünstiger, als viele Hauseigentümer denken. Oftmals kann mit einer Stufenmarkierung, einer Beleuchtung und einem geeigneten Handlauf schon viel erreicht werden. Damit ein

Handlauf seine Funktion optimal erfüllen kann, muss er einige grundlegende Anforderungen erfüllen: Er muss auf einer Höhe von 85 bis 90 cm über der Vorderkante der Stufen bzw. über der Bodenfläche angebracht sein und die Treppe auf beiden Seiten mindestens um 30 cm überragen. Handläufe müssen festen Halt bieten, rundum gut fassbar sein und es wird empfohlen, Handläufe beidseitig der Treppe anzubringen. Mehr Sicherheit bieten Handläufe, die sich kontrastreich von der Umgebung abheben.

Das richtige Mass

Die Steigung einer Treppe von Oberkante Tritt bis Oberkante Tritt beträgt üblicherweise 16 bis 19 cm und ihr Auftritt 26 bis 32 cm. Treppen mit einem Auftritt von 29 cm und einer Steigung von 17 cm gelten zum Gehen als besonders sicher. Als Faustregel dient die sogenannte Stufenmassformel: Demnach sollten der Auftritt plus 2 x die Steigung ungefähr 63 cm +/­ 3 cm ausmachen.

Die Treppen­Laufbreite bei Mehrfamilienhäusern bis drei Wohnungen muss mindes­

tens 1,20 Meter sein, auf jeden Fall aber in einer Breite ausgeführt werden, die den Transport von Möbeln oder auch einer Tragbahre ermöglicht. Treppenläufe sollten nach 15 bis 18 Stufen durch ein Zwischenpodest unterbrochen werden. Hingegen sollten Korridore keine einzelnen Treppenstufen aufweisen, da die Niveaudifferenz für das Auge zu gering ist (Unfallgefahr). Die Durchgangshöhe (Kopfhöhe) soll mindestens 2,10 Meter betragen. Innerhalb von Wohnungen 1,80 Meter.

Treppen machen fit

Wer Treppen benutzt, verbraucht Kalorien und bleibt fit, fördert die Beinkraft und Koordination. Körperlich fitte Menschen meistern heikle Situationen besser: Stolpern, Ausrutscher und Stürze können sie eher vermeiden. Die Suva und das BFU empfehlen, nachfolgende Tipps zu beachten, um das Unfallrisiko zu reduzieren.

Konsequent den Handlauf benutzen: Die meisten Unfälle auf Treppen liessen sich

Fortsetzung Seite 41

An einer sicheren Treppe haben alle ihre Freude.
Foto: BFU

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Die BFU-Fachdokumentation «Treppen» definiert die Anforderungen an die Treppenbeleuchtung.

vermeiden, wenn der Handlauf benutzt würde. Wer den Handlauf konsequent nutzt, kann sich jederzeit festhalten und sich beim Ausrutschen oder Stolpern retten. Licht einschalten: Auch, wenn man eine

Treppe in­ und auswendig kennt, immer das Licht einschalten. So erkennt man Kontraste, sieht, wenn etwas unerwartet im Weg steht, die Treppe nass oder verschmutzt ist.

Grafik: BFU

Ordnung muss sein: Treppen sind kein Lager­ oder Abstellplatz. Hingestellte Sachen können zum Verhängnis werden.

Gutes Schuhwerk: Je besser das Schuhwerk, desto trittsicherer ist man unterwegs.

Langsam und achtsam gehen: Die Treppen rauf­ und runterspringen, dabei gar Treppenstufen überspringen mag zwar sportlich aussehen, ist aber sehr gefährlich. Treppen sind ein dermassen riskantes «Hindernis», dass sie unsere ganze Aufmerksamkeit erfordern. Auf Telefongespräche und SMS verzichten: Multitasking auf Treppen ist eine schlechte Idee. Auf alles, was ablenkt, verzichten.

Informationen treppensicherheit.ch, BFU-Fachbroschüre «Treppen», BFU-Fachbroschüre «Sicherheit im Wohnungsbau», flexo-handlauf.ch

Keller Treppenbau AG 5405 Baden-Dättwil, Telefon 056 619 13 00 3322 Urtenen-Schönbühl, Telefon 031 858 10 10 8552 Felben-Wellhausen, Telefon 052 765 35 35 1260 Nyon, Telefon 022 365 19 19 www.keller-treppen.ch

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Tropfen für Tropfen – ein Erlebnis!

Ziele lassen sich nur gemeinsam erreichen

Der i ngenieur- fachzirkel W if – eine Wissens- und Netzwerkplattform in den Bereichen Heizung-Lüftung-Klima – hat sich seit 2001 zu einer wichtigen Veranstaltung der Branche entwickelt.

r uth Bürgler, Redaktorin

Alle zwei Jahre führt Weishaupt einen Ingenieur­Fachzirkel, den WIF durch. Im April 2019 trafen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des WIF in der Umweltarena in Spreitenbach. Jedes Jahr steht ein anderes Energiethema im Mittelpunkt. In diesem Jahr war das die Energiestrategie 2050 und deren aktueller Stand.

Energie-Kompetenz

Der Bundesrat stützt seine Energiestrategie auf vier Säulen ab: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ausstieg aus der Atomenergie und Massnahmen im Bereich der Stromnetze. Für die Heizung­Lüftung­Klima­Branche massgebend sind die beiden ersten. Mit der Totalrevision des Energiegesetzes sollen die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale konsequent erschlossen und die Wasserkraft und die erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) ausgeweitet werden. Zwei wichtige Organisationen tragen massgeblich zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie bei. Es sind dies die Konferenz der Kanto­

nalen Energiedirektoren EnDK und die AEE Suisse. Die EnDK ist im Bereich Energie federführend. Sie bildet das Energie­Kompetenzzentrum der Kantone. Hauptaufgaben sind die Förderung sowie Koordination der Zusammenarbeit der Kantone in Energiefragen und die Vertretung gemeinsamer Interessen. Angegliedert ist die Energie­Fachstellen­Konferenz (EnFK), die fachtechnische Fragen behandelt. Die AEE Suisse vertritt als Dachorganisation der Wirtschaft die Interessen von 20 Branchenverbänden und rund 15’000 Unternehmen und Energieversorgern aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Ihr Ziel ist es, die Öffentlichkeit und Entscheidungsträgerinnen für eine nachhaltige Energiepolitik zu sensibilisieren und sich aktiv an der Gestaltung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene zu beteiligen.

Wichtige Mitspieler

Einer der Referenten war Olivier Brenner, der stellvertretende Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Energiedirek­

toren EnDK. Er zeigte auf, dass unsere Energieversorgung zu gut 75 Prozent vom Ausland und stark von fossilen Energieträgern abhängt. Verblüffend war die Tatsache, dass der Brennstoffverbrauch bei der Haustechnik seit 2014 deutlich sinkt, der Verbrauch von Treibstoffen im Verkehr jedoch laufend zunimmt. Brenner verwies auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich – die MuKEn 2014, welche Energiestandards für Neubauten und bestehende Gebäude beinhalten. Sie zielen auf eine Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2­Emissionen ab. Sein Fazit: «Energie­ und klimapolitische Herausforderungen und Ziele lassen sich nur gemeinsam erreichen, wobei die Kantone und die Haustechnikbranche wichtige Mitspieler sind.»

Stolz auf Schweizer Qualität Berthold Högerle, Leiter des WeishauptSchulungszentrums, stellte die neuesten Produkte aus dem Hause Weishaupt vor. An erster Stelle steht bei Neuentwicklungen die Energieeffizienz. Die Anlagen werden leiser, sind einfacher zu montieren und benötigen weniger Platz. Die Geräte sind Eigenentwicklungen Made in Switzerland. Beim deutschen Unternehmen ist man stolz auf die Schweizer Qualität. Gianni Operto, Präsident der AEE Suisse, präsentierte innovative Lösungen, die es für die Umsetzung der Energiewende braucht. Die Digitalisierung ist eine davon und eröffnet neue Möglichkeiten. Operto sieht darin eine grosse Chance, die Energieziele zu erreichen.

Fazit der Podiumsdiskussion «Was» wir wollen, scheint klarer, als «Wie» wir es erreichen wollen. Im Grunde sind alle mit den Zielen einverstanden, aber niemand will den ersten Schritt machen. Die Umsetzung der Vorschriften ist eine der Herausforderungen für das Gelingen der Energiewende.

Der Energieverbrauch gab viel zu diskutieren.
Fotos: Weishaupt

Sprunghafte Entwicklung der Erdölpreise

Die Unsicherheit an den Börsen kurbelt die Heizölbestellungen an

Mit dem Streit um die Handelszölle zwischen den USA und China und den Spannungen rund um das Atomabkommen mit dem Iran sorgen aktuell gleich zwei geopolitische Konflikte für Verunsicherung an den Märkten. Der Ölpreis zeigt einen eher absteigenden Trend und ist sehr sprunghaft. Die Kursschwankungen und Richtungswechsel haben stark zugenommen. Ob sich am Ende alles in Wohlgefallen auflöst,

gar ein veritabler Crash droht oder sich nur ein schleichender Abwärtstrend abzeichnet, das ist offen. Betrachtet man die reinen Fakten, so lässt sich kurzfristig feststellen, dass Saudi-Arabien auch im Juni weniger Öl exportieren wird, als gemäss der Opec-Quoten möglich wäre, damit jedoch trotzdem alle vorliegenden Aufträge erfüllt. Wenn man die Vorbestellungen an saudischem Öl berücksichtigt, scheint der Markt also ausreichend versorgt.

China und weitere ostasiatische Länder haben offenbar früher als geplant Ölkäufe getätigt, um noch vor Verschärfung der Sanktionen grössere Mengen iranischen Öls einzulagern. Sollte der Iran als Lieferant ausfallen, könnte dadurch die Nachfrage in anderen Förderländern in den kommenden Monaten steigen.

Holz bringt Wärme in das Bad

Individuelle Badmöbel und Spiegelschränke auf Mass

Wer vor dem Umbau seines Bades auf Tuchfühlung mit verschiedenen Materialien gehen möchte, ist in einer der sechs Ausstellungen der auf Bäder spezialisierten Firma talsee genau richtig.

In den Ausstellungen steht für die Kunden eine besonders grosse Auswahl an Holzarten und -optiken zum Anfassen bereit. Holz fühlt sich warm und behaglich an. Es ist bei den Kunden aktuell sehr gefragt. Wer sich für Holzoptik entscheidet, verzaubert den Raum im Nu in eine Wohlfühloase.

Bild: talsee

Wechsel auf Öko-Heizöl Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Brenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50ppm. Diese Sorte Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extraleicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich dadurch weniger Rückstände im Öl-Brenner fest. Der Wechsel wird idealerweise in Zusammenhang mit einer Tankrevision ausgeführt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

such einer Ausstellung von talsee lohnt sich. Diese befinden sich in Hochdorf, Adliswil, Dietlikon, Pratteln, Bern und St. Gallen.

Inspirationen holen

Holz bringt Wärme und Behaglichkeit ins Badezimmer.

Optimales Licht

Es ist möglich, die Auswahl des Lichts realistisch zu erleben, um die Wirkung beurteilen zu können. Der Spiegelschrank «Reflect» beispielsweise schafft dank durchgängiger, indirekter Lichtführung bei geöff-

In den Ausstellungsräumen ist es möglich, auch andere Oberflächen zu befühlen. Die Auswahl ist vielfältig. So wird schnell klar, welche Haptik behagt. Auf dieser Basis gestaltet die Kundschaft gemeinsam mit dem kompetenten Berater die gewünschte Badeinrichtung.

neten Spiegeltüren eine optimale und blendfreie Ausleuchtung des Gesichts. Ideal für die Rasur oder fürs Schminken.

Dafür, dass der Badumbau zu einem atemberaubenden Ergebnis führt, sind die Badberater von talsee da. Im Beratungsgespräch loten sie die Wünsche der Kunden aus. Der Be-

Im Bad verbringen wir täglich viel Zeit, um uns zu pflegen und zum Wohlfühlen. Umso wichtiger ist es, diesen Raum sorgfältig einzurichten. Dafür bietet talsee umfangreiche Prospekte mit tollen Ideen. Auf Bestellung per Telefon oder online werden sie kostenlos nach Hause geliefert.

talsee AG

4B Strasse 1

6281 Hochdorf Tel. 041 914 59 26

info@talsee.ch

www.talsee.ch

Die Nachfrage nach Öl könnte in der nächsten Zeit ansteigen.

Gute Beratung lohnt sich

Wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis der Firma UTA

Für das Kaufen und Verkaufen von Immobilien gibt es kein allgemeingültiges Rezept, denn Immobilien sind keine Massenware. Die Beratung durch einen Makler oder eine Maklerin ist deshalb unabdingbar.

Das Aufgabengebiet von Maklerinnen und Maklern erweitert sich laufend. Sie prüfen Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, analysieren Objektunterlagen und Mietverträge. Sie geben Tipps zum Kaufvertragsrecht, im Bedarfsfall vermitteln sie Handwerker und beraten bei der Finanzierung. Zudem gehen sie das Geschäft professionell, zielorientiert und sachlich an.

Sachlichkeit statt Emotionen Der Verkauf einer Immobilie beinhaltet immer auch persönliche und

Fotos: zvg

unverbindlichen Beratungsgespräch zeigen die Maklerinnen und Makler von UTA gerne die verschiedenen Verkaufsoptionen auf. Eine kostenlose Beratung beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts sowie wertvolle Tipps zu Vorbereitung, Ablauf und Vorgehen bei einem Verkauf.

emotionale Aspekte, was zu Fehleinschätzungen und schlechten Verkaufsverträgen führen kann. Der Käufer geht das Geschäft in der Regel rationaler an: Er will vor allem einen vorteilhaften Preis erzielen. Ein Makler behält in solchen Situation die nötige Ruhe und Übersicht. Er will für seinen Auftraggeber das bestmögliche Resultat erreichen.

Auch bei Neubauprojekten sind Beratung und Fachkompetenz der

Spezialisten hilfreich. Werden sie früh mit ins Boot geholt, bringen sie ihre Erfahrungen in die Grundrissplanung und den Ausbau mit ein. Der Mehrwert: Gut konzipierte, attraktive Wohnungen, die am Markt gefragt sind.

Kostenlose Beratung

Es lohnt sich nicht, das Haus oder die Wohnung «einfach mal so ins Internet zu stellen». Besser man wendet sich an Fachleute. Bei einem

Von A bis Z in guten Händen

Fust organisiert Renovationen und Umbauten

UTA Immobilien AG

5400 Baden

Tel. 056 203 00 70

5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68

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Grundlage für das erste Gespräch mit dem zuständigen Bauleiter. Er hilft Schritt für Schritt bei der Renovation oder Sanierung des Eigenheims.

Vorher und nachher: Das Bild sagt mehr als tausend Worte.

Ein Umbau erfordert viel Organisation. Die Pläne müssen erstellt, alle Handwerker richtig koordiniert und das Budget muss berechnet und eingehalten werden. Das alles ist mit Fust ein Kinderspiel.

Die erfahrenen Bauführer von Fust können den Umfang und die Kosten eines Umbaus gut abschätzen. Dabei beziehen sie Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse der Bauherrschaft mit ein. Das vorhandene Budget ist ebenfalls eine wichtige

Aus den Gesprächen zwischen Bauherrschaft und Bauleiter entstehen oft kreative und verblüffende Ideen und Vorschläge. Der Fachmann kennt neu entwickelte Techniken und Materialien und weiss diese am richtigen Ort einzusetzen.

Zahlreiche Vorteile

Die Kundschaft hat nur einen einzigen Ansprechpartner für den kompletten Umbau. Sämtliche Termine werden eingehalten. Dies beruhigt die Auftraggeber ebenso wie der Fixpreis und das Kostenmanagement mit voller Kostengarantie. Da nur ein einziger Rechnungssteller

vorhanden ist, bleibt alles übersichtlich. Wer mit Fust umbaut, beauftragt eine Firma, die für alle Garantieleistungen einsteht: Haftung und Garantie nach Schweizerischem Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und Schweizerischem Obligationenrecht (OR). Die Kundschaft geht kein Risiko ein, denn sie arbeitet mit einem solventen Partner zusammen. Das Unternehmen weist eine jahrzehntelange Erfahrung im Umbau auf.

Dipl. Ing. Fust AG Küchen/Badezimmer

Jetzt Heimberatung anfordern: Telefon: 0848 844 100 oder kuechen-baeder@fust.ch www.kueche.fust.ch www.baeder.fust.ch

Das Team: Thomas Hager, Beat Vogt, Sladana Obradovic, Nicole Sibold, Pascal Schmid.

Besonderes Wasser aus dem Wasserhahn

Stilles Wasser, das gefiltert und mit Magnesium angereichert ist

Der «AQA Drink Pure» von BWT ist ein Wasserspender, der das Leitungswasser filtriert und auf

Wunsch das wertvolle Mineral Magnesium hinzufügt. Mit einem einfachen Dreh am linken Griff des

neuen Wasserhahns fliesst magnesiumhaltiges Wasser aus der Armatur. Dreht man den rechten Hebel der Armatur auf, fliesst ganz normales Mischwasser. Es gibt die Armatur in verschiedenen Designs: in C-, Uoder L-Form, wahlweise in Supersteel oder Chrom.

Ohne neue Armatur

Die Mono-Armatur ist für jene geeignet, die ihre bisherige Küchenarmatur behalten wollen. Sie liefert ebenfalls gefiltertes, mit Magnesium angereichertes Wasser. Sie wird entweder direkt neben der vorhandenen Küchenarmatur platziert oder abseits des Spültroges.

Leitungswasser, das mehr kann

Durch BWT wird das Leitungswasser zum einzigartigen Geschmackserlebnis. Die Zugabe von Magnesi-

um hält den Mineralienhaushalt des Körpers in Balance. Das Ergebnis ist ein nahezu neutraler PH-Wert, der von Kennern stiller Mineralwässer als besonders wohlschmeckend und weich empfunden wird.

BWT AQUA AG

Hauptstrasse 192 4147 Aesch Tel. 0800 88 99 88

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Kleiner Küchenumbau mit grosser Wirkung

Die alte Küche wird ohne totalen Küchenumbau aufgewertet

Die Küche ist noch gut in Schuss. Doch Herd, Glaskeramikkochfeld und Dampfabzug sind in die Jahre gekommen. Aus diesen Gründen kam in diesem Fall ein Komplettumbau nicht in Frage.

Profis an der Arbeit

Die Bauherrin entschied sich deshalb für eine Zusammenarbeit mit dem Küchenexpress. Die versierten Fachleute hatten perfekte Lösungen für sie bereit: Sogar ihre Wünsche nach mehr Stauraum, einem kleinen Tisch als Ablagefläche und dem Backofen auf Sichthöhe konnten erfüllt werden.

Innerhalb eines Tages Innerhalb eines Tages erfolgte der Umbau dieser Küche. Wenige Massnahmen reichten aus, um die Küche dank Ergonomie und sparsa-

Neue Geräte und Möbel: Wenig Veränderung erzielt eine grosse Wirkung.

men Küchengeräten massiv aufzuwerten und auf den neusten Stand zu bringen. Die Geräte auf angenehmer Arbeitshöhe erleichtern den Alltag. Der Küchenexpress empfiehlt deshalb, beispielsweise die Ab-

waschmaschine so einzubauen, dass man sich beim Ausräumen nicht mehr bücken muss.

Der Küchenexpress von Sanitas Troesch ist vor allem bekannt für

Foto: Küchenexpress

seine Dienstleistungen rund um den Apparatetausch oder die Reparatur von defekten Geräten in Küche oder Waschraum. Zu seinen Kompetenzen zählt zudem die Instandhaltung oder Ergänzung von Küchenmöbeln und Abstellflächen. Ein Anruf genügt, und die Profis erledigen alles aus einer Hand.

Sanitas Troesch AG

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Rössliweg 29 a 4852 Rothrist Telefon 062 287 77 87

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Stilles Wasser direkt ab Wasserhahn für den täglichen Trinkgenuss.
Foto: BWT

Wenn Ihr Mieter auszieht

Damit es bei einem Mieterwechsel keine bösen Überraschungen gibt

Für Schäden infolge übermässiger Abnutzung haften Mieterinnen und Mieter nur in Höhe des Zeitwerts.

Auf der Webseite von HEV Schweiz ist die paritätische Lebensdauertabelle der wichtigsten Wohnungseinrichtungen aufgelistet. Weist beispielsweise das Lavabo einen Sprung auf und muss ersetzt werden, haben die Mieter nur den Betrag zu zahlen, den das Lavabo heute noch wert wäre. Das ist gleichzeitig der Betrag, den die Privathaftpflichtversicherung übernimmt. Mit einer Glasbruchdeckung in der freiwilligen Gebäudeversicherung können sichVermieterinnen und Vermieter gegen solch häufige Schäden absichern und ersparen sich unliebsame Auseinandersetzungen. Diese Zusatzversicherung zahlt den Wieder­

Wer zahlt bei zerkratztem Parkett?

beschaffungswert des Lavabos und bis zu einem bestimmten Betrag sogar die Einbaukosten. Sie greift auch, wenn bei der Renovation einer Mietwohnung die Bohrmaschine auf die Glaskeramikplatte des Herdes fällt oder die Reinigungs­

Lieblingsplätze gestalten

firma eine Ecke eines Lavabos abbricht.

Sachgerecht verschlossene Dübellöcher gelten als normale Abnutzung. Bei vergilbten Tapeten kommt es darauf an, ob allein das Alter die Verfärbung verursacht oder ob Zigarettenrauch diese beschleunigt hat. Raucherschäden gelten als übermässige Abnutzung. Für ausgewiesene Sonderaufwendungen des Malers muss der Mieter zu hundert Prozent selbst aufkommen. Beim finalen Weissanstrich schuldet der Mieter dagegen nur den Zeitwert.

Schäden am Gebäude Für einen Wasserschaden, der erst bei der Wohnungsübergabe bemerkt wird, kommt die (freiwillige) Gebäudeversicherung auf. Bei Schimmelbefall hingegen spielt es

eine Rolle, ob dieser die Folge eines versicherten Wasserschadens ist. Sofern der Vermieter dem Mieter kein Fehlverhalten nachweisen kann, muss er den Schaden auf eigene Rechnung beheben. Falls Sie konkrete offene Fragen haben, geben die Experten von Zurich unter Tel. 0800 80 80 80 gerne Auskunft. In Streitfällen hilft die für Mitglieder kostenlose Rechtsberatung des HEV weiter oder die private Rechtsschutzversicherung.

Zurich, Generalagentur

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Sonnenschutzsysteme, Terrassendächer und Markisen von Griesser bieten Schutz

Das Modell «Cassita» für den Lieblingsplatz.

Markisen oder Sonnenstoren, wie sie landläufig genannt werden, kommen als Sonnenschutz auf dem Sitzplatz, der Terrasse oder dem Balkon zum Einsatz. Die verschiedenen Modelle sind auf unterschiedliche Ansprüche abgestimmt und können in Farbe und Tuchdesign den individuellen Wünschen angepasst werden.

Grosse Auswahl

Die Kassettenmarkise «Opal Design» garantiert rundum einwandfreien Schutz und überzeugt durch ein zeitlos klassisches Design in Verbindung mit praktischer Technik. Das moderne, stilvolle Design verleiht «Cassita» Charme und Eleganz. Die besonders flache, ovale Kassette sorgt in Verbindung mit der Zweipunktaufhängung für Leichtigkeit. Besonders schön und

stark präsentiert sich das Markisensystem «G 4000».

Offene Markisen haben keine schützende Kassette. Sie eignen sich vor allem dann, wenn Dachüberstände oder Balkondecken die eingefahrenen Markisen vor Wettereinflüssen schützen. Moderne, stilvolle sowie elegante Sonnenschutzlösungen für den Lieblingsplatz sind unter www.griesser.ch zu finden.

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Foto: Zurich Versicherung

Bei Sonne und Regen geschützt

Dank der Vielfalt an Möglichkeiten immer die passende Store

KLINSO bietet eine Pergola an, die vor sengender Hitze und strömendem Regen schützt.

Bob sitzt mit seinen beiden Grosskindern im Schatten der Veranda. Jasmin muss schmunzeln. Sie denkt an die Diskussion mit Bob zurück.

Er bevorzugte den maisgelb-weissgestreiften Storenstoff, während sie

sich sofort in den himbeerfarbenen Stoff mit der feinen Struktur verliebt hatte.

Praktische Nanobeschichtung

Für Bob war es schliesslich wichtiger, dass der Stoff auch die Funktion eines Regenschutzes erfüllt und man den Schmutz dank der patentierten Nanobeschichtung einfach abspülen kann.

Die Geschichte, die der Grossvater erzählt, nimmt einen spannenden Verlauf. Die beiden Kinder drücken sich ängstlich an ihn, denn sie haben gar nicht bemerkt, dass ein veritables Gewitter aufgezogen ist. Jetzt ist Bob froh, dass er sich für SunRain von KLINSO entschieden hat. Er findet den Regen, der auf das Stoffdach prasselt, richtig gemütlich. Er freut sich, dass der Wochenendanlass dank seiner SunRain draussen stattfinden kann.

Intelligente Technik

Bob ist fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage. Die hochwertigen Materialien sowie die luftige und leichte Ausführung beeindrucken ihn. Seine Gäste und Freunde sind vom edlen Design und den technischen Finessen ebenfalls begeistert.

Wasserqualität ist Lebensqualität

Der umweltfreundliche, chemiefreie Kalkschutz von Hydro-Service

Das Naturprodukt Wasser sollte unverändert bleiben. Der sich darin befindliche Kalk wird so umgewandelt, dass er nicht mehr haftet.

Das Kalkschutzgerät «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asymmetrischer Schwingungen. Somit funktioniert es sowohl bei stehendem als auch bei fliessendem Wasser. Durch die Schwingungen prallen die Kalkkristalle aufeinander und zerfallen zu Pulver.

Effektiver Kalkschutz

Der Schwingungsgenerator «Aqua Zino» wird installiert, ohne dass man im Haus bauliche Veränderungen vornehmen muss. Sein effektiver Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt, denn es kommen keine Chemikalien zum Einsatz. Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden

Mit «Aqua Zino» bleibt das Wasser schmackhaft und gesund.

durch die Wechselstrom-Signale ebenfalls abgebaut. Die Wirkung ist durch mehrere Forschungsarbeiten wissenschaftlich bewiesen. Die konstanten elektrischen Wechselstromsignale verhindern das Absetzen von Kalk. Das behandelte Wasser fällt nicht in den Kalk bildenden Zustand zurück. Der «Aqua Zino» ist bedienungs- und wartungsfrei. Dank ihm ist Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen, Boilern und anderen wasserabhängigen Geräten.

Hygiene ist garantiert

Die Wasserhygiene ist im Rahmen des Kalkschutzes ebenfalls ein wichtiger Bereich. Bei dicken, rauen Oberflächen in Rohrleitungen (Kalk- und Schlammablagerungen) besteht die Gefahr, dass sich pathogene Keime wie Legionellen einnis-

Bob ist dankbar für die guten Tipps von Jonathan Woerle, seinem kompetenten Schattenproduzenten. Er schätzt am Abend die kühle Veranda. Die automatische Steuerung hat die Storen während der heissen Nachmittagsstunden selbständig ausgefahren. Sollte ein Sturm aufziehen, werden die Storen automatisch hochgezogen.

Gute Beratung

KLINSO berät beim Kauf von Pergolen und Storen, bietet Storenservice und Rollladenreparaturen.

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Storen. Markisen. Rolladen Aarauerstrasse 72 5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51

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ten. Hier schafft das leistungsfähige, physikalische Kalkschutzgerät auch Abhilfe. Die Bildung von Biofilm, der die Keime mit Nährstoffen versorgt, wird erschwert.

Die Fachleute der Firma HydroService Schweiz beraten Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Landwirtschaftsbetriebe, Hotellerie und Gastgewerbe sowie die Industrie und das Gewerbe gerne und kompetent.

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Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

filexis Ag

Verwaltung, Beratung, Verkauf

Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

germann & gfeller immobilien Ag

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch

hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

h+h immo Ag

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

immobilien wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

lewag immobilien gmbh

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

markstein Ag

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

pro casa treuhand Ag

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

reAlit treuhAnd Ag

Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

utA immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

vivA reAl Ag

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

widerØe immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

l iegen S ch A ft S verw A ltungen

AArbrugg Ag

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AmbASSAdor immobilien und verwaltungs Ag Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis Ag

Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch die immobilien-treuhänder

StrAub & pArtner Ag Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

erlA immobilien Ag Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

filexis Ag

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

germann & gfeller immobilien Ag Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch immobilien wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch k+k verwaltungen

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg

Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch lewag immobilien gmbh

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung, Beratung, Verkauf

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

pro casa treuhand Ag

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

reAlit treuhAnd Ag

Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Sci-management Ag Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand

Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil

Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli treuhand und verwaltungs Ag Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

Solid immo-treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

utA immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

vivA reAl Ag

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

widerØe immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

l üftung S reinigung

hächler-reutlinger Ag

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa Ag

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

mA lerge S chäfte

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Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

meier Schmocker Ag

Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Spritzarbeiten Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 203 41 11, Fax 056 203 41 19 info@meier-schmocker.ch www.meier-schmocker.ch

mA ler- und Spritz A rbeiten

bernasconi boden – decke – wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

m etA llb A u

huser gebäudetechnik Ag

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

pA rkettb Ö den

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Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

p olye S terbe S chichtungen

voegtlin-meyer Ag

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

recht S ber Atung

hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

S A nierung von l iegen S ch A ften

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Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

S A nitäre Anl A gen und i n S tA ll Ationen

huser gebäudetechnik Ag Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

ricklin Ag, haustechnik – heizung –Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch robert keller Ag Sanitäre Anlagen, Heizung, Rohrleitungsbau Dorfstrasse 2, 5417 Untersiggenthal

Tel. 056 288 11 66, Fax 056 288 19 68 info@rob-keller.ch

von tobel Ag Sanitär heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

Sch A d S toff SA nierung

frunz Schadstoffsanierung gmbh

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

Schrein er A rbeiten

gebr. fritz und ueli wirz Ag

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

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Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch willi egloff Ag

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

Sol A rwärme

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Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63

www.haesler-ag.ch

Spenglereien

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Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar

Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

idealcasa bauspenglerei gmbh

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

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Industriestrasse 1, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 245 77 50, Fax 056 245 77 54 info@pallapartner.ch www.pallapartner.ch

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Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Fahrbachweg 6, 5444 Künten

Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch

Steuerber Atungen

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Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Stockwerkeigentum

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Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

lewag immobilien gmbh

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum, Beratung, Verkauf

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch

www.lewag.ch

reAlit treuhAnd Ag

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli treuhand und verwaltungs Ag Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

Solid immo-treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

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Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch febero-Storenbau Ag

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Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

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Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch fritz brechbühl

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Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

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Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch

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Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

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Nr. 399 Mai 46. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 37’881 Ex. Basis 2017/2018

Anzahl Mitglieder: 37’979 (30. April 2019)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

Her A usge B er

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

re DAK tio N

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach ruthbuergler@bluewin.ch

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn www.muellertext.ch

AD ressä ND eru N ge N

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

iN ser Ate

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Titelbild: Keller Treppenbau AG, Urtenen-Schönbühl

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

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Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-seetal (Bezirk Lenzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

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Hauseigentümerverband fricktal (Bezirke r heinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

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Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:

MLaw Corinne Moser-Burkard, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

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Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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Ich bin glücklich, wenn meine Kunden glücklich sind. akb.ch/kundengeschichten
Franziska Schoop, Baden

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