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Wohnwirtschaft Nr. 06 Juni 2018

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Als Abschluss der Beitragsreihe Holzbrücken im Kanton Aargau geht es noch einmal zurück an die Reuss. Genauer gesagt nach Sins an die Kantonsgrenze zum Kanton Zug. Hier steht die alte Zollhausbrücke – während Jahrhunderten der einzige Übergang vom Freiamt in den Kanton Zug. Entsprechend interessant ist ihre Geschichte.

Häuser mit Baujahr vor 1970 verfügen meist über eine gute Bausubstanz. Mit den richtigen Fachleuten kann sich eine Sanierung durchaus lohnen. Sie verfügen über das nötige Wissen und die Erfahrung, um vorgeschriebene energetische Massnahmen umzusetzen und berücksichtigen veränderte Wohnbedürfnisse. Der Charakter und der Charme eines Hauses oder eines ganzen Quartiers können auf diese Weise erhalten bleiben.

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Plan Wahlen –neu aufgelegt

In der Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (vgl. Beitrag Seite 13) geht es vordergründig ums Energiesparen. De facto ist es ein Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung und zugewandte Orte in der Wirtschaft. Der Ersatz einer Heizung wird zum Staatsakt. Neu sollen 10 Prozent des Energiebedarfs bei der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen. Das klingt sympathisch, ist aber nicht so ernst gemeint. Haushalte, die ihre Heizung ersetzen, haben zwischen 11 baulichen Standardlösungen zu wählen. Wer sich beispielsweise für eine Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger entscheidet, ist fein raus. Wie weit Holz als erneuerbar eingestuft werden soll, darüber lässt sich streiten angesichts des dramatischen Schwunds von Waldbeständen weltweit.

Die Sonnenenergie erhält eine Sonderstellung. Solarenergie ist in unseren Breitengraden – in bestimmten Anwendungen – ähnlich effizient wie der Anbau von Erdbeeren am Kap Horn. Unter anderem sollen im Kanton Aargau Gemeinden neu Ersatzabgaben zu Gunsten des Kantons einziehen zur Realisierung neuer Fotovoltaikanlagen. Das ist eine frohe Botschaft für die Volksrepublik China. Sie ist Weltmarktführerin in der Herstellung von Komponenten von Solaranlagen. Der Strommix zur Erzeugung industrieller Produkte im Reich der Mitte hält einen Anteil an Kohlestrom von rund drei Vierteln. So viel zum Thema Nachhaltigkeit.

Erwähnung verdient auch die Vorgabe der Aargauer Regierung, dass bei Neubauten ein Anteil der benötigten elektrischen Energie selber produziert werde. Das erinnert an den Plan Wahlen, die Anbauschlacht während dem Zweiten Weltkrieg mit den Merkmalen Rationierung und Selbstversorgung: statt Kartoffeln auf öffentlichen Plätzen nun Solarpaneele im ganzen Kanton? Verordnete Selbstversorgung mag zu autoritären Regimen in Zeiten äusserer Bedrohung passen, aber nicht zu einer offenen Gesellschaft, deren Charakteristika Arbeitsteilung, Vertragsfreiheit und Güteraustausch sind.

Jedes Energieerzeugungssystem weist einen ökologischen Fussabdruck auf. Deshalb sollten in der Gesetzesvorlage die Wahlfreiheit von Haushalten gewährt und Wettbewerbsbeschränkungen vermieden werden.

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e xtreme Zersiedelungsinitiative

Demnächst steht im Nationalrat die Beratung zur Initiative «Zersiedelung stoppen –für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» an. Die Initianten verlangen damit eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung sowie einen vollständigen Stopp von Einzonungen. Bauzonen sollen demnach nur noch ausgeschieden werden kön­

nen, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausgezont wird. Zudem verlangt die Initiative, dass ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene Bauten sowie solche für die bodenabhängige Landwirtschaft gebaut werden dürfen.

Die Zersiedelungsinitiative thematisiert Sorgen, welche bei der Bevölkerung zweifelsohne bestehen. Dies zeigen beispielsweise Volksentscheide zur Zweitwohnungsinitiative, zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für Ernährungssicherheit», aber auch die Kulturlandinitiative im Kanton Zürich. Die Initianten stellen jedoch zum Teil zu extreme Forderungen. So zielt der Hauptaspekt der Initiative, die weitere Ausdehnung der Bauzonen explizit durch das Einfrieren der Gesamtfläche auf unbestimmte Zeit zu stoppen, in die falsche Richtung. Denn dadurch nimmt die Initia­

tive sowohl auf die Bevölkerungs­ und Wirtschaftsentwicklung als auch auf die unterschiedlichen kantonalen und regionalen Verhältnisse keinerlei Rücksicht. Sie ist auch krass ungerecht gegenüber Kantonen und Gemeinden, welche mit dem Boden bislang haushälterisch umgegangen sind. Diese würden in der Folge in ihrem diesbezüglichen Handeln wieder stark eingeschränkt.

Und schliesslich hätte die Initiative zur Folge, dass es in verschiedenen Regionen zu einer starken Baulandverknappung käme, was wiederum zu einer markanten Verteuerung der Wohn­ sowie Gewerbeimmobilien und dadurch zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen würde. Daher gehört die Zersiedelungsinitiative, über die das Volk voraussichtlich im kommenden Jahr abstimmen kann, abgelehnt. www.hev-aargau.ch

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Korrigieren, ausgrenzen, stigmatisieren

Der schubsende s taat – c laudia Wirz beim H e

V Aargau

(mm) Gesetzes­ und Verordnungsflut, Bürokratie, schleichende Entmündigung. Das waren einige der Themenschwerpunkte an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau. Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, kritisierte die Richtung, in die sich die schweizerische Energiepolitik bewege. Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit kämen zu kurz. Die Schweiz beziehe heute wegen der Wasser­ und Kernkraft

über 90 Prozent ihres Stroms umweltschonend aus praktisch CO2­freier Erzeugung. Es gebe nur wenige Länder der Welt, die einen solch klimaschonenden Strom­Mix hätten. Mit der Energiestrategie des Bundesrats stelle sich aber die Frage, wie lange dies noch der Fall sei.

Flut neuer Vorschriften

Auch die geplante Revision des kantonalen Energiegesetzes verheisse nichts Gutes.

Hauseigentümer erwarteten eine Vielzahl behördlicher Interventionen. Der Heizungsersatz werde bewilligungspflichtig, Wohneigentümer müssten Strom selbst erzeugen und bestehende Elektroheizungen seien vor Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen. Die Vorlage führe zu Zwangsinstallationen, zur Aushöhlung der Eigentumsgarantie und zu mehr Bürokratie.

Bernhard Scholl, Grossratspräsident, knüpfte ans Thema Bürokratie an. Die Schweiz habe beim sogenannten Ease­of­DoingBusiness­Indikator der Weltbank 2004 noch auf Rang 11 gelegen. Mittlerweile sei sie auf den 33. Platz abgerutscht. Im Jahr 2004 habe die systematische Rechtssammlung des Bundes knapp 54’000 Seiten gefüllt. Heute seien es über 70’000 Seiten. Sie wachse pro Arbeitstag um 26 Seiten. Wie die Vorschriftenflut zunimmt, schilderte Scholl anhand des im Mai 2017 angenommenen – im Kanton Aargau abgelehnten –eidgenössischen Energiegesetzes. Per 2. November 2017 habe der Bundesrat in eigener Kompetenz eine Serie von Verordnungen zur Umsetzung der Energiestrategie erlassen:

Claudia Wirz, Autorin, und Martin Meili, HEV Aargau; Bernhard Scholl, Grossratspräsident; Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau (v.l.n.r.).
Fotos: Alexander Wagner
Ueli Bhend, Sabina Freiermuth, Ruedi Siegrist (v.l.n.r.), HEV Zofingen.

Energieverordnung, Energieförderungsverordnung, Energieeffizienzverordnung, Kernenergieverordnung, Stromversorgungsverordnung, CO2­Verordnung, Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben und die neue Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Mindestens eine davon, die Stromversorgungsverordnung, enthalte Bestimmungen, die «beim besten Willen technisch nicht umsetzbar» seien (Zitat Dachverband der Schweizer Verteilnetzbetreiber). Scholl forderte den Hauseigentümerverband auf, seine Rolle beim Schutz der Eigentumsrechte und beim Verhindern des weiteren Ausbaus der Bürokratie wahrzunehmen.

Gestern die Kirche – heute der Staat Ein zunehmend aufdringlicher Staat war auch Thema der Gastreferentin Claudia Wirz, Autorin und Kolumnistin der Neuen Zürcher Zeitung. Früher sei es die Kirche gewesen, die mit der Fegefeuer­Drohung Aufmüpfigkeit und individuellen Eigensinn zu unterdrücken versucht habe. Heute sei es der Staat, der immer mehr in die Privatsphäre des Menschen vordringe und den persönlichen Lebensstil jedes Einzelnen mit­ bzw. umzugestalten versuche. Dabei bedienten sich die Behörden unterschiedlicher Methoden. Eine sei das sogenannte Nudging (schubsen). Einer ihrer Apologeten, der US­amerikanische Ökonom Richard Thaler, wurde 2017 mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet. Nudging stammt aus der Verhaltensökonomie. Die Freunde des Nudgings gehen grundsätzlich davon aus, dass Menschen unmündig sind und stets falsche Entscheidungen treffen würden: der Mensch raucht zu viel, verbraucht zu viel Energie und verzehrt zu viel Süsses. Also müsse korrigierend eingegriffen werden. So wie in der liberalen Ökonomie die unsichtbare Hand des Marktes zentral ist, so führe der «nudgende» Staat eine wohlwollende Hand, die, scheinbar selbstlos, in paternalistischer Weise Bürgerinnen und Bürger zu behördlich gewollten Entscheidungen führe, sagte Wirz. Das sehe dann in der Praxis wie folgt aus: In der Kantine müsse für die wenig gesunden Fleischtöpfe ein längerer Weg zurückgelegt werden als für das gesunde

Lukas Keller, Michaela Huser, Marianne Klöti, Christine Egerszegi, Andreas Senn und Patrick Gosteli (v.l.n.r), HEV Baden/Brugg/Zurzach.
Walter Häfliger, Peter Hauser, Regula Senn, Hugo Fähndrich, Markus Häseli, Fritz Winkler und Charles Diehl, (v.l.n.r), HEV Fricktal.
Gustav Lienhard, Thomas Hilfiker und Reto Müller (v.l.n.r), HEV Aarau und Kulm.

Vegimenü. Durch solche Anordnungen favorisierten nudgende Institutionen die Wahl des vegetarischen Menüs. Doch, sagte Wirz, gehe das Nudging von fragwürdigen Prämissen aus. Denn erstens stelle sich die Frage, woher der Staat den Anspruch erhebe, weise und vernünftig zu handeln? Staaten seien selbst unvernünftig, wie die öffentliche Schuldenproblematik, die unterfinanzierten Sozialwerke und die explodierenden Gesundheitskosten zeigten. Und zweitens sei allein schon die vereinfachende Einteilung in gesunde und ungesunde Lebensmittel absurd und wissenschaftlich nicht haltbar. Es sei der gesamte Lebensstil des Individuums, der entscheidend sei. Wirz zitierte Paracelsus: Die Dosis mache das Gift. Letztlich könne man auch an zu viel Rüebli sterben, sagte Wirz.

China als Pionier

Mittels Nudging sollen die Leute nicht das tun, was sie selber für richtig halten, sondern was die gegenwärtige Politik für richtig halte. Doch dies könne sich schon morgen ändern. Durch den kollektivistischen Ansatz und das standardisierte Menschenbild erzeuge Nudging Konformismus. Andersdenkende würden marginalisiert, soziale Ausgrenzung, ja Stigmatisierung werde gefördert. Nicht nur der Staat betreibe Nudging. Mit den digitalen Technologien biete das Schubsen schier unbegrenzte Möglichkeiten. Suchmaschinen seien zwar praktisch,

Nr. 6–2018 | Wohnwirtschaft HEV Aargau
Nicole Meier, Ruth Seiler, Beat Guggenbühl, Karl Kaufmann, Antonio Monteleone, Peter Wirz, Erwin Berger, Hansruedi Hubmann, Werner Gabriel und Erwin Gabriel (v.l.n.r), HEV Freiamt.
Rolf Jäggi, Michaela Huser und Markus Gabriel (v.l.n.r), Grosser Rat Kanton Aargau.
Hans Stoller, HEV Lenzburg-Seetal, und Zuzana Havlin, HEV Aargau.

aber mit ihnen werde die Auswahl dessen, was die Menschen überhaupt zu sehen bekämen, durch Algorithmen internationaler Konzerne bestimmt. Deshalb sei es falsch, öffentlichen Bibliotheken, jene «Zufluchtsstätten unserer Kultur und unseres Gedächtnisses», auszudünnen, wie dies die Universität Zürich beabsichtige. Das Nudging fördere Standardeinstellungen, es würden weniger Lernerfahrungen gemacht, Individualität ersticke und Konformität sowie Gehorsam würden zum Mass der Dinge. Wie totalitär sich dies auswirken könne, zeige das System der sozialen Kreditwürdigkeit in China. China entwickle derzeit ein Punktesystem bzw. ein Rating für seine Bürger. Fürs Rauchen, Fliegen und das Posten von Fake News gebe es Punktabzüge. Wer einen tiefen Punktestand hat, müsse sich mit einer Stelle mit geringem Sozialprestige und einer minderwertigen Wohnung zufrieden geben. Kinder von Eltern mit einem tiefen Rating dürften möglicherweise nicht studieren. Die frühere rabiate Ausgrenzung, etwa zur Zeit der Kulturrevolution, weiche der subtileren des digitalen Zeitalters.

«Wollen wir das?», fragte Wirz. Der Frage müsse man sich stellen und sie beantworten, bevor es zu spät sei. Denn technisch machbar sei die totale soziale Überwachung ohne Zweifel. Das Nudging bilde die Grundlage zu Überwachung und Manipulation.

Nancy Ernst, Alexi Weishaupt, Rita Suter, Carmen Zelzer, Salomé Edelmann, Zuzana Havlin, Andrea Schweiher und Peter Courvoisier (v.l.n.r.), HEV Aargau.
Adrian Ackermann, SVIT Aargau, Sabina Freiermuth, Grossrätin; Herbert Scholl, Grossrat; Andreas Wagner, Aargauischer Gewerbeverband.
Hansjörg Knecht und Marlis Spörri, Grossrätin.

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e ntmündigend, wenig ökologisch

H e V Aargau sagt Nein zur teilrevision e nergiegesetz

(mm) Der Entwurf zur Teilrevision des Energiegesetzes sieht eine Vielzahl behördlicher Interventionen im Gebäudebereich vor. So soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Neubauten künftig nahe bei null liegen. Eigentümer müssen selbst Strom erzeugen. Wo dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, sind Ersatzabgaben zu leisten. Ersatzinvestitionen im Bereich Gas­ und Ölheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich. Zentrale Elektroheizungen sind unter Gewährung einer Frist zu ersetzen, und für Liegenschaften ab einem bestimmten Energiebedarf wird die Gebäudeautomation obligatorisch.

Abschied vom Markt

Die Vorlage enthält einen Strauss neuer Vorschriften, die nur teilweise mit interna­

tionalen Verpflichtungen (Klimaabkommen von Paris) zu tun haben. De facto soll den Behörden ein Freipass ausgestellt werden für künftige Eingriffe in Lebensbereiche, in denen bisher Bürgerinnen und Bürger, Haushalte, Konsumenten und Wirtschaftsakteure weitgehend frei entscheiden konnten. Das von der Regierung vorgestellte Instrumentarium ist eines liberalen Systems nicht würdig. Zahlreiche Vorgaben sind ohne Zwang kaum zu erfüllen und aufgrund nicht quantifizierter Grössen willkürlich (Energiebedarf nahe bei null). Der Markt wird ausgehebelt. An seine Stelle treten antiquierte Autarkiebestrebungen (Pflicht zur Stromproduktion) und die Einrichtung von Mechanismen, die es den Behörden später erlauben werden, die Energiezufuhr von Gebäuden individuell zuzulassen oder zu unterbinden (Gebäudeautomation).

Hauseigentümer und Haushalte handeln verantwortungsbewusst ohne Zwang: Im Kanton Aargau wurden im Bereich Brennstoffe in den letzten 35 Jahren 53 Prozent Heizöl eingespart und durch Energieträger mit geringeren Emissionen ersetzt.

Der HEV Aargau lehnt die von der Kantonsregierung vorgestellte Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes ab. Sie enthält ein Mass an Bevormundung, das inakzeptabel ist. Die anvisierte Dämpfung des Verbrauchs fossiler Energien wird durch einen erhöhten Ressourcenverbrauch erkauft, was ökologisch wenig sinnvoll ist.

Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes: www.ag.ch/Themen/Anhörungen. Antwort HEV Aargau: www.hev-aargau.ch/Themen.

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i mmer höhere Belastungen für Haushalte

Der H e V an der Messe «Bauen und Wohnen» in Wettingen

(mm) Die diesjährige Messe «Bauen und Wohnen» zog rund 19’000 Personen an (im Vorjahr 20’000). Der Hauseigentümerverband war in Wettingen mit zwei Ständen und Referaten präsent. Das Eigentum befinde sich immer mehr im Würgegriff des Staates, sagte Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, an der Eröffnungsfeier.

Knecht nannte unter anderem die Besteuerung des Eigenmietwerts. Zwar sei in Bern ein Kommissionsentwurf erarbeitet worden, mit dem Ziel, dieses steuerliche Ärgernis zu beseitigen. Es zeichne sich aber ein langes Verfahren ab. Viele Partikularinteressen könnten in den Entwurf einfliessen.

Kosten steigen unverhältnismässig Im Bereich Energie stünden neue Regulierungen, Steuern und Abgaben an. Die Energiepolitik sei widersprüchlich, ja konfliktträchtig. Ein schlechtes Beispiel sei Deutschland. Nirgends in Europa zahlten die Konsumenten so viel für Strom wie in Deutschland, dem Land, das gleichzeitig die höchsten Subventionen spreche. Von den Subventionen profitierten einige wenige Produzenten, im Gegenzug könnten rund 300’000 Haushalte ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen, sagte Knecht.

Mit der Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris durch den Bundesrat habe

sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine Totalrevision des CO2­Gesetzes notwendig. Haushalte müssten mit höheren Heizungs­ und Sanierungskosten rechnen. Insbesondere die CO2­Grenzwerte im Gebäudebereich sowie die vorgeschlagene maximale Höhe der CO2­Abgabe bei Brennstoffen von 210 Franken pro Tonne CO2 seien unverhältnismässig.

Freizeichnungsklauseln sind möglich

Stephanie Lang, Rechtsberaterin HEV Aargau, sprach über rechtliche Stolpersteine beim Haus­ und Wohnungskauf, unter anderem mit Schwerpunkt Gewährleistungsausschlüsse im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien. Das Gesetz

verpflichte den Verkäufer grundsätzlich dazu, eine mängelfreie Kaufsache zu leisten. Gewährleistungen könnten teilweise ausgeschlossen werden. So seien Freizeichnungsklauseln wie «gekauft wie besichtigt» oder «Gewährleistung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen» beim Kauf einer Immobilie in der Praxis üblich, sagte Lang. Nicht immer falle jedoch ein bestehender Mangel unter den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Dazu gehörten etwa arglistig verschwiegene Mängel oder Mängel, die eine zugesicherte Eigenschaft betreffen würden. Deshalb sei es für die Käuferschaft empfehlenswert, sich wichtige Eigenschaften schriftlich zusichern zu lassen.

Gemäss Zuzana Havlin, Leiterin Immobilienverkauf HEV Aargau, beschränkt sich das Vermitteln von Immobilien nicht bloss auf den Akt der Handänderung. Kompetente Makler könnten Pläne lesen, Bauvorschriften interpretieren und würden sich in Rechtsgebieten wie Miet­ und Nachbarrecht auskennen. Zudem seien sie auch fähig, Fragen zum Stockwerkeigentum zu beantworten.

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Stephanie Lang, Rechtsberaterin HEV Aargau, und Christine Egerszegi, Vorstand HEV Baden/Brugg/Zurzach.
Fotos: Alexander Wagner
Jeannine Stierli, Bauberatung HEV Aargau (links), und Melanie Bleuler, Rechtsberaterin.
Alexi Weishaupt, Leiter Immobilienbewertungen HEV Aargau, und Andrea Schweiher, Maklerin.

Bauten, die verbinden – s ins

Als Abschluss der Beitragsreihe Holzbrücken im Kanton Aargau geht es noch einmal zurück an die r euss. g enauer gesagt nach s ins an die Kantonsgrenze zum Kanton Zug. Hier steht die alte Zollhausbrücke – während Jahrhunderten der einzige Übergang vom f reiamt in den Kanton Zug. e ntsprechend interessant ist ihre g eschichte.

s alomé e delmann, HEV Aargau

Die Bremgarter Holzbrücke und die alte Zollhausbrücke in Sins trennen ungefähr 25 Flusskilometer. Im Kantonsdreieck Aargau/Luzern/Zug gelegen, ist Letzterer lange Zeit ein bedeutender Wirtschafsfaktor beigemessen worden. Ihre Entstehung war entsprechend umstritten. Während sich Luzern gegen einen Brückenübergang zwischen den Kantonen Aargau und Zug stellte, beschloss der Rat von Zug, jedem, der sich gegen den Brückenbau äusserte, das Bürgerrecht zu entziehen. Nach 16­monatiger Bauzeit stand schliesslich im Jahre 1641 die einzige Reussbrücke zwischen Gisikon und Bremgarten. Fortan wurde das Freiämter Getreide am Markt in Zug feilgeboten und nicht mehr in Luzern. Der verkürzte Marktweg brachte dem Zuger Markt somit eine Aufwertung. Luzern hin­

gegen büsste bei den Zolleinnahmen in Gisikon ein. Gemäss Zolltarif der Reussbrücke bei Sins von 1692 wurden beispielsweise folgende Gebühren fällig:

2 Angster für jede Person bei jeder Überquerung

4 Angster für ein unbeladenes Pferd

3 Schilling für einen Juden

5 Schilling für eine durchgeführte Braut

20 Schilling für einen mit Hausrat beladenen Wagen

10 Gulden Busse für hinübergeführtes Feuer wie Fackeln

«Das Licht an der Reuss»

Eine Sage erzählt von einem Unfall auf der Reuss. Fährunfälle waren zu dieser Zeit keine Seltenheit. Als offizieller Grund zur Errichtung der Brücke galt das folgenschwere Unglück im Jahr 1627. 40 Wallfah­

rer aus Hitzkirch kehrten von ihrer Pilgerfahrt zum Kloster Einsiedeln zurück. Das überladene Fährboot kenterte mitten auf der reissenden Reuss, weil das Seil der Fähre riss. Alle Pfarrgenossen fanden in den Fluten den Tod. Die Stimmen für einen Brückenbau wurden danach lauter denn je.

Halb zerstört

Das Innere der Sinserbrücke weist eine unterschiedliche Konstruktion auf. Während des Sonderbundskriegs sprengten die Sonderbundstruppen am 10. November 1847 den zugerischen Brückenteil. Ein mit Sprengstoff beladener Wagen fuhr auf Befehl von Artilleriehauptmann Graf Schweinitz auf die Brücke. Dem Gegner, der Armee von Guillaume­Henri Dufour, sollte damit der Einmarsch ins Zugerland verwehrt werden. Genützt hat die Zerstörung des Ostteils der Sinserbrücke nichts. Kurz

Eine schöne Promenade führt an der Sinserbrücke vorbei.
Fotos: Salomé Edelmann

darauf kapitulierte Zug – der Schaden blieb. Bis der zerstörte Ostteil nach den Plänen vom Zürcher Baumeister Ferdinand Stadler fünf Jahre später neu aufgebaut wurde, musste eine Notbrücke genügen. Der Brückenzoll fand während dieser Zeit sein Ende, da Binnenzölle generell abgeschafft wurden.

Nadelöhr

Äusserlich gleicht die Holzkonstruktion derjenigen von Murgenthal an der Aare. Mit ihren 74 Metern Länge ist die Reussbrücke zwar ein wenig kürzer, steht aber ebenfalls auf einem einzigen Steinpfeiler in der Mitte des Flusses. Auch der Oberbau sieht ähnlich aus. Die eine Seite ist voll verschalt, während auf der anderen Brückenseite ein Gehsteig angebracht wurde. In Sins geschah dies im Jahre 1945. Zudem schmücken hier im Sommer Blumen die Brüstung. Beide Brücken haben in der Vergangenheit eine verkehrstechnisch bedeutende Rolle gehabt. In Sins spielten gleich mehrere Faktoren mit. Die Brücke konnte nur einspurig befahren werden und kurz nach der Brücke folgte der Bahnübergang der Aargauischen Südbahn. In den Sechziger­ und Siebzigerjahren nahm der motorisierte Verkehr stark zu. Bis zur Eröffnung der Autobahn A2, Basel­Luzern­Gotthard, fuhren Tausende Transitreisende von Deutschland nach Italien über die Holzbrücke. Die Lichtsignale vor der Brücke und bei den Bahnschranken hatten legendäre Wartezeiten zur Folge. Da die geplan­

Das Gasthaus «Zollhaus» befindet sich auf der rechten Seite.

te Umfahrungsstrasse grosse Meinungsverschiedenheiten mit sich brachte, musste schlussendlich sogar das Bundesgericht entscheiden. Der Spatenstich erfolgte dann 1993.

Tradition lebt weiter Einmal im Jahr, im Mai, fand früher der «Maitli­Markt» auf der Sinserbrücke statt. Er erhielt seinen volkstümlichen Namen aufgrund der zahlreichen Ehen, die hier ihren Anfang nahmen. Zuletzt dokumentiert wurde die Chilbi im Jahre 1860. Erst 1996, als die alte Zollbrücke autofrei wurde, konnte diese Markttradition fortgesetzt werden. Dank der Eröffnung der neuen Verkehrsbrücke gab es wieder Platz für Stände und Strassenkünstler. Der heutige

Brückenmarkt lockt jeweils am letzten Samstag im September Besucher aus der Umgebung an.

Brücken bleiben aktuell

Die im Rahmen dieser Beitragsreihe vorgestellten Holzbrücken im Kanton Aargau eignen sich bestens, um sie zu Fuss auf einem Spaziergang oder mit dem Velo auf einer schönen Flusstour zu überqueren. Der Besuch von historisch denkwürdigen Brücken ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Niemand weiss, wie lange die alten Kunstwerke noch halten werden.

Weitere Informationen: www.sins.ch; www.brueckenmarkt.ch; www.swiss-timber-bridges.ch

Sie müssen nicht mit dem Schlimmsten rechnen.
Burg AG

Sie lag acht Stunden am Boden

Der Rotkreuz-Notruf fördert die Sicherheit im Alltag.

«Es war am Morgen. Ich wollte gerade aus der Badewanne steigen, da bin ich ausgerutscht», erinnert sich die 85-jährige Rose Wilhelm. «Hier bin ich hingefallen», sagt sie und zeigt auf den Spalt zwischen Toilette und Wanne. «Ich konnte nicht mehr aufstehen.»

Erfolglose Überzeugungsversuche

Normalerweise schaut ihre Tochter Esther Trottmann jeden Mittag kurz vorbei. Doch an diesem Tag hatte sie den Besuch abgesagt, weil ihre Mutter am Abend mit der Spitexbetreuerin abgemacht hatte. «Sie lag etwa acht Stunden mit gebrochenem Oberschenkel am Boden, bevor die Betreuerin sie fand», erzählt Trottmann. «Da hatte ich natürlich ein schlechtes Gewissen.»

Dabei hatte sie ihre Mutter zuvor bereits einige Male auf den Rotkreuz-Notruf angesprochen gehabt. Ihre Überzeugungsversuche waren je-

Ein Gewinn für alle: Dank dem Rotkreuz-Notruf wieder ruhig schlafen.

doch erfolglos geblieben. «Das gäbe sicher ein Durcheinander mit dem Telefon, hat meine Mutter jeweils gesagt.»

«Gebe den Knopf nicht mehr her»

Heute weiss Wilhelm selbst nicht mehr, weshalb sie so skeptisch war. «Ich musste wohl erst reinfallen, damit mir

klar wurde, dass ich den Knopf brauche.» Nach dem Oberschenkelbruch bestellt ihre Tochter beim Aargauer Roten Kreuz ein stationäres Notrufgerät. Keine Minute zu früh.

Kaum war Wilhelm wieder zu Hause, passierte der nächste Sturz. «Da war

Foto: SRK AG

ich froh, dass ich den Knopf hatte», betont sie. Sowieso würde sie ihren Knopf heute nicht mehr hergeben. «Er gibt mir Sicherheit im Alltag und wenn etwas passiert, weiss ich, dass jemand mit mir spricht, bis Hilfe eintrifft».

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e lektroladestation für den Mieter

Frage:

Uns gehört ein Einfamilienhaus mit vier Parteien inklusive einer kleinen Tiefgarage. Nun hat uns ein Mieter mitgeteilt, dass er ein Elektroauto kaufen möchte und dazu eine entsprechende Ladestation in der Garage benötigt. Müssen wir dies akzeptieren? Was gibt es zu beachten?

Antwort:

Beim Einbau einer solchen Ladestation handelt es sich um einen sogenannten Mieterbau. Dieser darf ohne die Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer solchen Bitte des Mieters zu entsprechen.

Sollte der Eigentümer grundsätzlich mit dem Errichten der Ladestation einverstanden sein, sind die Bedingungen über den Einbau in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

Mehrere Vorgehensweisen möglich Folgende Optionen sind möglich: Vermieter und Mieter können vereinbaren, dass der Mieter die Station auf eigene Kosten errichtet. Im schriftlichen Vertrag sollte dann festgehalten werden, dass die Installation der Station von einer Fachperson vorgenommen werden muss. Weiter sollte auch festgelegt werden, ob der Mieter bei Auszug aus dem Mietobjekt eine Rückbaupflicht hat. Es wird entweder vereinbart, dass der Mieter den ursprünglichen Zustand (fachgerecht) wiederherstellen soll oder dass er die Installation bei Auszug vor Ort lassen kann.

Einigen sich Vermieter und Mieter darauf, dass die Ladestation im Objekt belassen werden darf, stellt sich die Frage, ob der Mieter dafür finanziell entschädigt wird. Wird eine Vergütung vereinbart, ist es für den Vermieter wichtig, dass dabei die Lebensdauer der Ladesta­

tion berücksichtigt wird und der Vermieter nur den Zeitwert der Anlage zurückerstatten muss.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Kosten für die Anlage und deren Installation übernimmt. Dies qualifiziert sich als wertvermehrende Investition und kann anteilsmässig auf den Mietzins des Mieters überwälzt werden.

In jedem Fall sind auch die Folgekosten –insbesondere der mit der Ladestation zusammenhängende Stromverbrauch –zu regeln. Diese können in der Zusatzvereinbarung als neue Nebenkosten ausgeschieden werden.

Beim HEV Aargau kann eine Vertragsvorlage «Erneuerungen oder Änderungen am Mietobjekt durch den Mieter» bezogen werden.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Das tun wir für Sie.

Die Aargauische Gebäudeversicherung kennt die Risiken, denen Gebäude durch Naturgefahren ausgesetzt sind. Wir unterstützen Ihre Präventionsmassnahmen und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. www.agv-ag.ch

i va Marelli MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau
Burg AG

Pflanzen im Nachbarrecht – ein u pdate

Viele Hauseigentümer ärgern sich über das Laub und den Schattenwurf von Bäumen und Sträuchern des Nachbarn. Dabei kommen verschiedene Fragen auf: Ist der richtige Abstand eingehalten? Wie oft und wie weit muss der Nachbar seine Pflanzungen zurückschneiden? Bin ich anstelle des Nachbarn berechtigt, überhängende Äste abzuschneiden? Hat der Nachbar dies zu entschädigen?

Vorschriften zu Abständen

Die Abstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken sind kantonal geregelt. Das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch des Kantons Aargau enthält in § 72, 73 und 74 (in Kraft seit 1. Januar 2018) folgende Vorschriften:

Ab Stockmitte gemessen heisst, der Grenzabstand wird bei einem Baum und einer Pflanzenhecke an der Erdoberfläche vom Mittelpunkt des Stammquerschnitts bis zur Grenze gemessen. Gehölze gegenüber der Bauzone müssen so geschnitten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen.

Ab Hecken­ oder Gehölzrand gemessen bedeutet, dass bei einer Hecke, einem Strauch oder einem Baum der von der Grenze am nächsten gelegene Trieb zu messen ist. Der Eigentümer kann die grenznahen Triebe entfernen, um den Grenzabstand zu vergrössern. Der Grenzabstand von 0,6 Meter gegenüber Landwirtschaftszone soll die ungehinderte, landwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen.

Die Messung der Höhe gestaltet sich insbesondere im geneigten Gelände oder bei Niveau­Unterschieden schwierig und ist oft fehlerbehaftet. Als Grundsatz gilt, dass vom Fuss der Pflanze (Austritt aus dem Boden) bis zur obersten Spitze zu messen ist. Dies gilt auch dann, wenn das benachbarte Grundstück wesentlich höher oder tiefer gelegen ist. Wurde der Boden künstlich aufgeschüttet, ist das mutmassliche Niveau des ursprünglich gewachsenen Bodens am

Pflanze Abstand zur grenze in Meter

Grünhecken bis 1,8 m Höhe in der Bauzone, ab Stockmitte

0,6

Grünhecken über 1,8 m Höhe in der Bauzone, ab Stockmitte Heckenhöhe

Grünhecken von beliebiger Höhe in der Landwirtschaftszone, ab Heckenrand

0,6

Andere Pflanzen bis 1,8 m Höhe, ab Stockmitte kein Grenzabstand

Andere Pflanzen über 1,8 m bis 3 m Höhe, ab Stockmitte 1

Andere Pflanzen über 3 m bis 7 m Höhe, ab Stockmitte 2

Andere Pflanzen über 7 m bis 12 m Höhe, ab Stockmitte halbe Pflanzenhöhe

Andere Pflanzen über 12 m Höhe, ab Stockmitte 6

Reben über 1,8 m Höhe

Standort der Pflanze massgebend. Die Höhe der künstlichen Aufschüttung wird somit zur Höhe der Pflanze hinzugerechnet.

Einhalten der Vorschriften Verletzen Pflanzen die Abstandsvorschriften, hat der Eigentümer diese zu beseitigen oder so unter Schere zu halten, dass die Vorschriften eingehalten sind. Der Rückschnitt kann zu jeder Jahreszeit und unter Umständen auch mehrmals pro Jahr verlangt werden. Der Nachbar kann selbst dann auf ein Zurückschneiden bestehen, wenn die Pflanze dadurch Schaden erleidet oder abstirbt. Der Anspruch auf Zurückschneiden ist in sämtlichen Kantonen unverjährbar.

Für die Klage auf Beseitigung einer Pflanze im Unterabstand sehen die meisten kantonalen Gesetze eine Verjährung vor. Im Kanton Zürich beträgt die Verjährungsfrist beispielsweise fünf Jahre nach der Pflanzung. Ausgenommen hiervon sind Grünhecken, die weniger als 60 Zentimeter von der Grenze entfernt stehen. Bei diesen kann der Nachbar jederzeit die Beseitigung verlangen. Der Kanton Aargau kennt hingegen keine gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Beseitigungsanspruch kann jedoch wegen verzögerter Rechtsausübung nach 30 Jahren verwirken, wenn in diesen Jahren keine erhebliche Mehrbelastung eingetreten ist. Selbst wenn die Verjährung nach kantonalem Recht eingetreten ist, kann aber bei einer übermässigen Einwirkung durch Schattenwurf oder Beeinträchtigung einer hervorragenden Seesicht eine Beseitigung der Pflanzen nach Bundesrecht (Art. 679/684 ZGB) verlangt werden.

0,5

Obstbäume über 7 m Höhe 3

Gegenüber Waldboden beträgt der Grenzabstand für alle Pflanzungen

0,5

Gegenüber Rebland erhöht sich der Grenzabstand für alle Pflanzungen um +2

Gegenüber Landwirtschaftszone sind alle Pflanzungen zurückzuschneiden auf

0,6

Stellt der Nachbar auf mündliche und schriftliche Aufforderung hin die rechtmässige Situation nicht her, ist eine Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Eine Beseitigung von Pflanzen auf dem Nachbargrundstück mittels Selbsthilfe ist unzulässig und kann Schadenersatzansprüche des Pflanzeneigentümers sowie ein allfälliges Strafverfahren wegen Sach­

Antonia s tutz lic. iur., Rechtsanwältin und Notarin, Voser Rechtsanwälte, Baden

beschädigung (und evtl. Hausfriedensbruch) zur Folge haben.

Kapprecht

Anders sieht es bei überhängenden Ästen und eindringenden Wurzeln aus. Diese kann der Nachbar, wenn sie sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht innert angemessener Frist beseitigt werden, kappen und für sich behalten. Duldet der Grundeigentümer das Überragen von Ästen auf bebauten oder überbauten Boden, so hat er ein Recht auf die an ihnen wachsenden Früchte.

Das Kapprecht setzt eine Grenzüberschreitung voraus und gilt auch für Kletterpflanzen, Stauden und Hecken. Pflanzen, welche auf der Grundstücksgrenze stehen, werden davon nicht erfasst. Sie gehören den beiden Anstössern grundsätzlich je zur Hälfte. Wertlose Einjahrespflanzen, insbesondere Unkraut, dürfen ohne weiteres abgeschnitten werden, auch wenn keine Schädigung besteht oder keine Frist zu Beseitigung angesetzt wurde. Das Kapprecht ist nur gegeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung besteht. Ob die Beeinträchtigung über das gewöhnliche Mass hinausgeht, hängt von der Lage und der Nutzungsweise des Grundstücks ab. Sie muss von einem normal empfindlichen Nachbarn unter den gegebenen Umständen als übermässig empfunden werden. Eine zukünftige Entwicklung ist nur zu berücksichtigten, wenn dem Nachbarn bei einem Zuwarten ein Nachteil entstehen würde.

Einwirkungen durch Laub­, Blüten­ oder Nadelfall, Fallobst, Tropfenfall, Schattenwurf, Verhinderung der Aussicht oder durch das Anziehen von Insekten sind normalerweise nicht übermässig. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn der Nachbar in der Benützung von Parkplätzen, Strassen oder Wegen behindert ist, wenn der Nachbar Gartenarbeiten nur noch in gebückter Haltung vornehmen kann, wenn ein Bauvorhaben erschwert wird, wenn unterirdische Sprossen zu ungewünschten Pflanzen führen, wenn Wurzeln den Unterhalt oder die Erstellung

eines Weges, einer Leitung oder eines Bauwerks behindern oder diese beschädigen. Mit der Beschwerde ist dem fehlbaren Nachbarn eine angemessene Frist anzusetzen. Der fehlbare Nachbar muss Zeit haben, den Sachverhalt abzuklären, den Überhang selber zu beseitigen oder durch einen Gärtner beseitigen zu lassen. Der fehlbare Nachbar darf das Grundstück nach Vorankündigung betreten, um Gehölze an oder auf der Grenze zu schneiden und zu unterhalten. Für daraus entstehenden Schaden hat er Ersatz zu leisten.

Beim Rückschnitt ist auf die natürliche Vegetationszeit Rücksicht zu nehmen. Bei einem Baum sollte die Beseitigung des Überhangs zwischen dem 1. November und dem 1. März verlangt werden. Bei Zierbäumen und Sträuchern ist eine Kappung in der Regel jederzeit möglich. Die Frist muss in Tagen, Wochen oder Monaten bestimmt sein. Mit einer zu kurz angesetzten Frist fängt automatisch eine angemessene Frist an zu laufen.

Läuft die angemessene Frist ab und werden die überhängenden Äste und Wurzeln nicht beseitigt, kann der Nachbar diese selber abschneiden. Dabei dürfen nur so viele Äste und Wurzeln gekappt werden, wie für die Beseitigung der Beeinträchtigung notwendig ist. Ein Rückschnitt der Äste und Wurzeln ist nur bis maximal zur Grundstücksgrenze zulässig. Das Abschneiden von Ästen am Stamm ist somit nicht erlaubt, selbst wenn zukünftige Beeinträchtigungen durch das Nachwachsen der Äste zu erwarten sind. Der kappende Nachbar hat, abgesehen von der Möglichkeit, das abgeschnittene Holz zu behalten, keinen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Ist die Kappung mit Kosten verbunden, muss der Nachbar auf die Kappung verzichten und stattdessen die Beseitigung der überhängenden Äste und eindringenden Wurzeln mit einer gerichtlichen Klage gegen den fehlbaren Nachbarn verlangen.

Vertragliche Vereinbarungen

Die benachbarten Eigentümer können mit schriftlicher Vereinbarung die Pflanzenabstände reduzieren oder aufheben. Solche

Vereinbarungen gelten aber nur unter den Eigentümern, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben. Verkauft der Nachbar seine Liegenschaft und überträgt diese Vereinbarung nicht auf den neuen Eigentümer, kann sie dem neuen Eigentümer nicht entgegengehalten werden. Soll die Vereinbarung auch gegenüber einem neuen Eigentümer gelten, ist die Begründung eines Näher­ oder Grenzpflanzrechts als Dienstbarkeit erforderlich. Eine solche Dienstbarkeit wird mit öffentlicher Beurkundung beim Notar und anschliessender Eintragung im Grundbuch errichtet. Der Beseitigungsanspruch und das Kapprecht des Nachbarn sind durch diese Dienstbarkeit aufgehoben.

Zuerst das Gespräch suchen Prozesse belasten die nachbarrechtliche Beziehung schwer und über eine lange Zeitdauer. Oft ist aufgrund der Überlastung der Gerichte nicht mit einem schnellen Entscheid zu rechnen. Es empfiehlt sich ausnahmslos, mit dem Nachbarn das Gespräch zu suchen, auf dessen Bedürfnisse einzugehen und nach Möglichkeit eine Vereinbarung zu treffen, die längerfristig beide Seiten zu befriedigen vermag.

Ist keine aussergerichtliche Lösung möglich, muss eine Klage beim Friedensrichter eingereicht werden. Dieser versucht, eine Einigung unter den Nachbarn herbeizuführen. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Klage beim Bezirksgericht am Ort, an dem sich das Grundstück befindet, erhoben werden. Eine direkte Klage beim Bezirksgericht ist nur möglich, wenn der Nachbar sofort die Beseitigung einer eingetretenen Störung verlangt. Bei wachsenden Pflanzen ist schwierig feststellbar, seit wann eine Störung besteht und ob der Nachbar sofort reagiert hat. Anders sieht dies bei einer Neupflanzung aus, welche den gesetzlichen Grenzabstand nicht einhält.

Bei der Geltendmachung einer Beseitigung bzw. eines Rückschnitts von Pflanzen, welche seit längerem bestehen, sollte der betroffene Nachbar somit den ordentlichen Prozessweg mit vorgängiger Anrufung des Friedensrichters beschreiten.

u ntergemeinschaften im s tockwerkeigentum

Der Begriff der u ntergemeinschaft ist im s tockwerkeigentums- und im Miteigentumsrecht des Z g B nicht zu finden. Dementsprechend existiert auch keine eindeutige gesetzliche Definition. Die u ntergemeinschaft kommt aber in der Praxis in zwei unterschiedlichen Ausprägungen vor, nämlich mit einer sachen- oder grundbuchrechtlich basierten oder mit einer rechtsgeschäftlich begründeten Bedeutung.

Wenn mehrere Personen Eigentümer eines Grundstücks sind, handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum. Auch eine Stockwerkeinheit kann im Eigentum mehrerer Personen, eben der Untergemeinschaft, stehen, sei es zu Miteigentum oder zu Gesamteigentum. Eine Wohnung gehört also beispielsweise zwei Ehepartnern oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Es kommt auch häufig vor, dass eine Tiefgarage unter einem Mehrfamilienhaus als Stockwerkeinheit begründet und diese Stockwerkeinheit dann zu Miteigentum aufgeteilt wird, wobei jedem Miteigentümer der Stockwerkeinheit Tiefgarage das ausschliessliche Nutzungsrecht an einem Einstellplatz zusteht. In diesen Fällen kommt Art. 712o Abs. 1 ZGB zur Anwendung. Er besagt, dass mehrere Personen, denen ein Stockwerk gemeinschaftlich zusteht, in der Versammlung der Stockwerkeigentümer nur eine Stimme haben, die sie durch einen gemeinsamen Vertreter abgeben. Um im Rahmen der Stockwerkeigentümerversammlung das Stimm­ und Wahlrecht ausüben zu können, muss sich die sachenrechtliche Untergemeinschaft deshalb vorab einen Willen bilden und einen Vertreter bestimmen.

Besonders bei Stockwerkeinheiten, die ihrerseits wiederum zu Miteigentum aufgeteilt sind, bedeutet dies, dass jeweils vor der Stockwerkeigentümerversammlung eine Miteigentümerversammlung stattfinden sollte, in welcher eine Mehrheit das Stimmverhalten für diese Stockwerkeinheit festlegt. Eine anteilsmässige Stimmabgabe entsprechend den abgegebenen Ja­ und Nein­Stimmen in der Miteigentümerversammlung ist nicht möglich. Dieser gestaffelte Willensbildungsprozess geht häufig vergessen.

Untergemeinschaften im Reglement Eine andere Problematik stellt sich bei Untergemeinschaften aus mehreren Stockwerkeinheiten und deren Eigentümern. Sie werden im Rahmen der Stockwerkeigentumsbegründung oder im Reglement der Stockwerkeigentümer errichtet. Je nach Struktur des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks besteht unter Umständen das Bedürfnis, die Gemeinschaft organisatorisch weiter aufzuteilen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn mehrere separate Gebäude eine einzige Stockwerkeigentümergemeinschaft bilden oder wenn die Stockwerkeinheiten unterschiedlichen Nutzungszwecken dienen. Beispielsweise sind Wohnen und Gewerbe vorhanden oder gemeinschaftliche Teile wie ein Schwimmbad, ein Veloraum oder eine Waschküche, stehen nur einem Teil aller Stockwerkeigentümer zur Verfügung. So ist es beispielsweise möglich, für die Verteilung der Heizkosten von separaten Gebäuden Untergemeinschaften zu bilden, die je für ihr Gebäude die Heizkosten tragen. Ebenso kann der Erlass eines Schwimmbadreglements oder eines Waschküchenplans der Untergemeinschaft derjenigen Stockwerkeigentümer delegiert werden, welche gemäss Regle­

ment ein Mitbenützungsrecht am betreffenden Raum haben und allenfalls die entstehenden Nebenkosten gemäss separater Abrechnung unter sich aufteilen.

Einschränkungen

Die Aufteilung zu Untergemeinschaften hat aber ihre Grenzen bei den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. So ändert die Begründung von Untergemeinschaften nichts an der sachenrechtlichen Zuordnung derjenigen Gebäudeteile, welche in Art. 712b ZGB als gemeinschaftlich definiert werden, so der Boden der Liegenschaft, die Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive Gliederung und die Festigkeit des Gebäudes von Bedeutung sind oder die äussere Gestalt bestimmen sowie sämtliche Anlagen und Einrichtungen, die auch den anderen Stockwerkeigentümern für die Benutzung ihrer Räume dienen, wie das Treppenhaus. Die Untergemeinschaft kann deshalb weder über solche gemeinschaftlichen Teile verfügen noch selbständig bauliche Massnahmen anordnen. Sie hat auch keine eigene Rechts­ und Handlungsfähigkeit und kein eigenes Vermögen. Weil die Stockwerkeigentümerversammlung zwingendes Organ jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft ist, kann diese auch nicht durch regelmässige Versammlungen der einzelnen Untergemeinschaften ersetzt werden. Die Stockwerkeigentümerversammlung kann zwar verschiedene Kompetenzen an Untergemeinschaften delegieren, dabei aber jederzeit auf solche Beschlüsse zurückkommen und die Kompetenz wieder an sich ziehen.

Andere Möglichkeiten

Insbesondere dann, wenn mehrere separate Gebäude erstellt werden, ist es in den meisten Fällen besser, von Anfang an die zwar

r oger s eiler
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etwas aufwändigere, aber flexiblere rechtliche Konstruktion zu wählen, wonach je eine separate Stockwerkeigentümergemeinschaft pro Gebäude gebildet wird. Dabei sollte eine gemeinsame Tiefgarage ebenfalls als eigenes Grundstück ausgebildet und dann zu Miteigentum aufgeteilt werden. Nachträglich eine Stockwerkeigentümergemeinschaft aus mehreren Gebäuden zu autonomen, eigenen Stockwerkeigentümergemeinschaften aufzuteilen, ist zwar nicht unmöglich, aber unter Umständen sehr kompliziert.

Um für Renovations­ oder Umbauarbeiten an den verschiedenen Gebäuden eine

gewisse Flexibilität zu schaffen, bietet sich die Möglichkeit an, je separate Erneuerungsfonds durch die Untergemeinschaften zu äufnen. Diese stehen allerdings entweder der gesamten Stockwerkeigentümergemeinschaft als alleine rechts­ und handlungsfähiges Institut zu, oder sie lauten auf die Namen der einzelnen Mitglieder der Untergemeinschaft, was dann gewisse Probleme bei der Veräusserung von Stockwerkeinheiten nach sich zieht. Beschlüsse über bauliche Massnahmen an den einzelnen Gebäuden müssen, wie erwähnt, zwingend von der Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgehen. Wenn das erforderliche Geld aber in einem sepa­

raten Erneuerungsfonds zur Verfügung steht, wird sich die Gemeinschaft bzw. werden sich die anderen, finanziell nicht betroffenen Stockwerkeigentümer der vorgesehenen Investition in ein einzelnes Gebäude nicht verschliessen. Allerdings bestimmt eben doch die (relative oder absolute) Mehrheit aller Stockwerkeigentümer über die Frage, wann und ob investiert werden soll.

Zusammenfassend bieten Untergemeinschaften einen interessanten Handlungsspielraum, allerdings innerhalb klarer Schranken, welche sorgfältige Beratung erfordern.

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Die s onnenblume

Schon etwa 2500 v. Chr. war die Sonnenblume (Helianthus annuus) bekannt. Der Name Helianthus leitet sich aus dem griechischen Wort Helios für Sonne ab. Die Inkas verehrten die Blume als Abbild ihres Sonnengottes. Bekannt ist auch, dass die Ureinwohner von Mexiko und Amerika die Sonnenblume als Nahrungsmittel verwendeten. In den knackigen kleinen Kernen stecken 90 Prozent ungesättigte Fettsäuren, viele Vitamine, Kalzium, Jod sowie Magnesium und sehr viel Eiweiss.

Die wilde Sonnenblume stammt ursprünglich aus Nord­ und Mittelamerika. Die Samen wurden von spanischen Seefahrern nach Europa gebracht. Lange Zeit war die Blume in Europa nur eine Zierpflanze. Ab dem 17. Jahrhundert verwendete man dann die Kerne für Backwaren oder geröstet als

Kaffeeersatz. Erst etwa seit dem 19. Jahrhundert wird die Sonnenblume auch als Ölpflanze genutzt.

Lange Zeit der Blüte

In der bildenden Kunst war und ist die Sonnenblume ein häufig gebräuchliches Stilelement, auch in Bilddarstellungen. Besonders bekannt sind die Sonnenblumen von Vincent van Gogh.

Bei Blumenfreunden und Gärtnern ist die hochwachsende, robuste Sonnenblume als Zierpflanze eine der beliebtesten Sommerblumen. An ihren tellergrossen, gelb leuchtenden Blütenköpfen kann man sich monatelang erfreuen. Wobei es sich bei der grossen Blüte streng genommen um einen grossen Blütenstand mit vielen kleinen gelben Einzelblüten am Rand handelt, die verschiedene Funktionen haben. Dieses Prinzip der Scheinblüte, die aus vielen klei­

nen Blüten besteht, haben die Korbblütler perfektioniert. Der grosse Blütenstand dient Insekten als perfekte Zielmarkierung. Eine weitere Besonderheit der Sonnenblume ist, dass sie den Blütenstand tagsüber dreht, um stets zur Sonne hin ausgerichtet zu sein. In der Nacht nimmt sie dann wieder ihre ursprüngliche Position ein.

Die einjährige Sonnenblume ist eine der auffälligsten und am schnellsten wachsenden Blumen in unseren heimischen Gärten. Sie gehört zur Familie der Korbblütler. Es gibt rund 70 Arten. Man kann Sonnenblumen aus den Kernen, die im Vogelfutter vorhanden sind, selbst ziehen. Die klassische gelbe Sonnenblume ist am häufigsten anzutreffen. Heute gibt es jedoch immer mehr Sorten in verschiedenen Farben wie Orange oder Rot zu kaufen. Die Blütezeit der Sonnenblume dauert von Juni bis Oktober.

Jeannine s tierli, HEV Aargau
Foto: Jeannine Stierli

Baden/Brugg/Zurzach

2. Durchführung der frühjahrsveranstaltung zum thema

«Älter werden in den eigenen vier

Wänden»

Mittwoch, 20. Juni 2018, 19 uhr

Fachhochschule Nordwestschweiz, Campus Brugg-Windisch Klosterzelgstrasse 2, 5210 Windisch/Aula (Gebäude 3)

19.00 uhr

Begrüssung

Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach

19.05 uhr einführung

Christine Egerszegi-Obrist, Vorstandsmitglied HEV Baden/Brugg/Zurzach

rechtzeitig vorsorgen

Ehe- und Erbvertrag, Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, Vorsorgeauftrag bei Verlust der Handlungsfähigkeit, Schenkung des Eigenheims an die Kinder Antonia Stutz, lic. iur., Rechtsanwältin und Notarin, Baden

Bauliche Möglichkeiten ausschöpfen

Das Alter bringt eine natürliche Verminderung des Sehvermögens, der Tretsicherheit und der Mobilität mit sich. Mit geeigneten Massnahmen lässt sich vieles auffangen.

Paul Zürcher, Architekt HTL, Mellingen

20.00 uhr fragenbeantwortung

20.30 uhr Apéro

21.30 uhr ende der Veranstaltung

Eintritt frei

Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 11. Juni 2018 an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden oder via e-Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch. Es erfolgt keine Bestätigung.

Anmeldetalon

Ich/wir nehme/n teil an der Frühjahrsveranstaltung «Älter werden in den eigenen vier Wänden» des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.

❏ Mitglied-Nr.

❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:

x

❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse:

PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

Freiamt

Zahlreiche leere Wohnungen im Aargau

generalversammlung des HeV freiamt

(mm) Einen neuen Höchststand habe der Wohnungsbau 2017 erreicht, sagte Karl Kaufmann, Präsident HEV Freiamt, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Freiamt in Sins. Rund 50’000 Wohneinheiten waren es, die im vergangenen Jahr in der Schweiz erstellt worden sind. An einigen Orten zeichnet sich bereits ein Überangebot ab. So habe die Leerwohnungsziffer in der Schweiz mit 1,47 Prozent den höchsten Stand seit über 15 Jahren erreicht. Im Kanton Aargau sei die Leerwohnungsziffer noch höher, nämlich 2,34 Prozent. Nur die Kantone Solothurn und Appenzell Innerrhoden weisen noch höhere Leerbestände auf. Am tiefsten ist die des Kantons Zug mit 0,43 Prozent. Demzufolge sinken Mieten tendenziell, schweizweit durchschnittlich um 2,2 Pro­

zent gegenüber 2016. Aufgrund der zunehmenden Einpersonenhaushalte erfreuen sich aber insbesondere kleine Wohneinheiten mit maximal 2,5 Zimmern reger Nachfrage.

Besorgniserregende Verschuldung

Der HEV Freiamt ist auch Dienstleister. So wurden im Berichtsjahr 411 Rechtsauskünfte erteilt, im Bereich Technik wurden 105 Anfragen beantwortet. Am 30. April 2018 betrug der Mitgliederbestand des HEV Freiamt 7544 Mitglieder. Damit ist die Sektion die zweitgrösste der aargauischen, nach dem HEV Baden/Brugg/ Zurzach.

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, kam ebenfalls auf das Überangebot im

Wohnungsmarkt zu sprechen. 65’000 leere Wohnungen in der Schweiz, das bedeute eine Lücke von rund 770’000 Millionen Franken Mieteinnahmen pro Jahr. Kein gutes Omen für die Wirtschaft, fehlten damit doch Einnahmen, unter anderem zum Begleichen von Schulden. Die Verschuldung wachse nicht nur in der Schweiz schneller als die Wirtschaft. Auch in anderen westlichen Industriestaaten gerate das Finanzwesen in Schieflage. Wie üblich bei seinen Auftritten erzählte Gmür einige Witze. Zum Beispiel diesen: Seine Frau habe ihn aufgefordert, ein Buch über Ausreden zu schreiben, aber er habe ihr geantwortet, wie denn, wenn er nicht wisse, wie das sei, ausreden zu dürfen.

www.hev-freiamt.ch

Lenzburg-Seetal

g eneralversammlung 2018

Die Generalversammlung findet am Mittwoch, 6. Juni 2018, 19 uhr, in der Aula der Berufsschule lenzburg statt.

Im Anschluss an den offiziellen Teil wird Dr. Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AGV Aargauische Gebäudeversicherung, Wissenswertes zur Thematik «Hochwasserschutz» präsentieren. Am Ende der Veranstaltung wird ein Apéro offeriert.

Anmeldungen sind auf unserer Website www.hev-lenzburg.ch (Rubrik Veranstaltungen) und per E-Mail (info@hev-lenzburg.ch) bis 31. Mai 2018 möglich.

Wir freuen uns auf einen informativen Abend und heissen unsere Mitglieder herzlich willkommen!

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(mm) Zwei personelle Veränderungen gab Regula Senn, Präsidentin HEV Fricktal, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Fricktal in Stein bekannt. Zum einen hat Ende 2017 die bisherige Leiterin der Geschäftsstelle, Lorena Montinero, ihr Amt abgetreten. Nachfolgerin ist Sara Andrea Behrend, Rechtsanwältin und Partnerin einer Kanzlei in Zürich. Zum andern ist Franziska Bircher nach sechs Amtsjahren aus dem Vorstand ausgeschieden. Franziska Bircher, gemäss Regula Senn Bindeglied zu Geref (Gewerbe Regio Frick), übernehme neu zusätzliche Aufgaben im kantonalen Gewerbeverband. Mit dem Rücktritt reduziert sich die Anzahl Vorstandsmitglieder des HEV Fricktal auf insgesamt sechs Personen.

Dienstleistungen, sagte Regula Senn in ihrem Résumé zum abgelaufenen Jahr, würden nicht nur aufgrund der Fachkenntnis der Leistungserbringer geschätzt, sondern auch aufgrund der Sozial­ und Vermittlungskompetenz. Der HEV Fricktal habe sich entschlossen, für durch ihn geprüfte Dienstleister ein eigenes Gütesiegel zu entwickeln. Das Gütesiegel stehe für hohes Fachwissen und Erfahrung, Neutralität und Kenntnis der regionalen Gegebenheiten. Der HEV Fricktal überprüfe die Dienstleistungen regelmässig, schätze aber Rückmeldungen von Mitgliedern.

ursprünglichen Investitionen des Vermieters zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft zu berechnen. Auf der Strecke blieben die Aktualisierung der Immobilienwerte, ebenso wenig würden Rückstellungen für den Unterhalt berücksichtigt, sagte Senn. Um die von Vermietern oft kritisierte Situation zumindest zu mildern, habe der HEV Schweiz parlamentarische Initiativen eingereicht. So sollte der zulässige Ertrag auf ökonomisch realistischen Vorgaben beruhen.

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Für ökonomischen Realismus Regula Senn sprach zudem über das Mietrecht. Die wesentlichsten Mietzinsregeln würden in der Schweiz nicht durch das Gesetz, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts bestimmt. Mieter behaupteten oft, Vermieter erzielten einen übersetzten Ertrag. Es bestehe eine unübersichtliche Vielfalt an einzelfallbezogenen Vorgaben. So sei der Ertrag aufgrund der

Nach dem Mietrecht kam das Nachbarrecht zur Sprache. Pflanzenabstandsvorschriften seien kantonal geregelt, sagte Sara Andrea Behrend. Im Kanton Aargau seien seit 1. Januar 2018 neue Abstandsvorschriften in Kraft (vgl. revidiertes Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, § 72 ff.). Wie misst man den Grenzabstand? Der Grenzabstand werde von der Grundstücksgrenze waagrecht auf dem kürzesten Weg zur Stockmitte am Boden gemessen, die Höhe vom Fuss der Pflanze bis zur obersten Spitze. Gesetzliche Grenzabstände seien allerdings nicht sakrosankt, sagte Behrend weiter. Sie könnten durch Vereinbarungen, Dienstbarkeiten oder öffentlich­rechtliche Bestimmungen, beispielsweise Naturschutz, zumindest partiell aufgehoben werden. Deshalb ist es ratsam, bevor man mit Messband und Säge auf den Nachbarn losgeht, die relevanten Informationen einzuholen. Auch wenn Äste des Baums des Nachbars aufs eigene Grundstück reichen: nicht einfach die Äste selber kürzen, sondern dem Nachbar eine Frist setzen, wann die Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden seien. Wer einfach handelt ohne zu sprechen, dem könne eine Klage drohen wegen Sachbeschädigung.

Informationen: www.hev-fricktal.ch

Zofingen

e igentumsfreiheit erodiert schleichend generalversammlung

(mm) Das abgelaufene Jahr sei geprägt gewesen von einem sich zuspitzenden Verteilungskampf, der auch vor Hauseigentümern nicht Halt mache. So lautete eine der Aussagen aus dem Jahresbericht des Präsidenten des HEV Zofingen an der diesjährigen Generalversammlung in Strengelbach.

Wegen Krankheit fehlte Paul Wiesli, an seiner Stelle führte sein Stellvertreter, Vizepräsident Ruedi Siegrist, durch die Generalversammlung. Der Hauseigentümerverband sei gefordert, die schleichende Erosion der verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsfreiheit mit Argusaugen zu beobachten. Regulierungen und Subventionen bergen stets die Gefahr, den Wettbewerb einzuschränken und Wettbewerbsverzerrungen herbeizuführen, sagte Siegrist.

Vermögen wird abgebaut

Der HEV Zofingen verfügt über ein Vermögen von knapp 185’000 Franken. Da es nicht Ziel des Vereins sei, Vermögen zu äufnen, habe der Vorstand beschlossen, einen Teil des Eigenkapitals abzubauen. Mit dem Betrag soll eine gemeinnützige Organisation in der Region unterstützt werden. Der Transfer soll einmalig sein und dem Kriterium der Nachhaltigkeit genügen. Siegrist führte eine Konsultativbefragung durch, der einstimmig zugestimmt wurde. Das Vorhaben wird zu einem späteren Zeitpunkt detailliert vorgestellt.

Vorstand und Präsident wurden für eine weitere Amtsperiode von zwei Jahren wiedergewählt. Sämtliche bisherigen Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl: Paul Wiesli, Präsident, Ruedi Siegrist, Vize­

des HeV Zofingen

präsident, Sabina Freiermuth, Ueli Bhend und Massimiliano Palermo.

Bewilligungspflicht für Heizung Werner Leuthard, Leiter Abteilung Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, stellte die Vorlage zur Revision des kantonalen Energiegesetzes vor. Ziel sei es, fossile Energien zu substituieren sowie Strom zu sparen. Noch würden rund 45 Prozent aller Heizungen im Kanton Aargau mit Heizöl befeuert, etwa 25 Prozent mit Gas. Diese Werte müssten reduziert werden. Dies mittels der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 14). Diese sollen in das zu revidierende Energiegesetz einfliessen. Eigenstromerzeugung, ein Höchstanteil fossiler Energien beim Heizkesselersatz, Sanierungspflichten bei zentralen Elektroheizungen sowie zentralen Elektro­Wassererwärmern – so lauten die wesentlichen Eckpunkte der MuKEn 14. 1975 belief sich der Energieverbrauch eines üblichen Neubaus auf 22 Liter Heizöl­Äquivalent pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr. Gemäss neuem Energiegesetz soll dieser Wert nun noch 3,5 Liter betragen. Doch damit seien die Sparmöglichkeiten weitgehend ausgereizt, Energiesparpotenzial gebe es noch bei der Haustechnik, sagte Leuthard. Wenn in Altbauten Wärmeerzeuger ersetzt werden müssen, ist neu ein rechnerischer Nachweis zu erbringen, dass beim Heizungsersatz 10 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Es stehen elf verschiedene Standardlösungen zur Auswahl. Am kostengünstigsten sei die Installation einer thermischen Solaranlage für Warmwasser. Weitere Lösun­

gen stehen zur Verfügung, so beispielsweise der Ersatz alter Fenster. Wer seine Heizung wiederbeschaffe, müsse dies neu der Gemeinde melden. Einige Kantone verlangen sogar eine Baubewilligung, sagte Leuthard.

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Alten Häusern die e hre erweisen

Alte g ebäude sind viel besser renovierbar, als allgemein angenommen wird. Dank Handwerkern und Architekten, die sich auf die s anierung von älteren Häusern spezialisiert haben, erhält die Bauherrschaft ein u nikat mit c harakter.

Viele meinen, ein Neubau sei vorteilhafter als ein altes Haus. Jedoch müssen die Bewohner von Neubauten nur allzu oft feststellen, dass diese in einer bedenklichen Qualität gebaut wurden. Langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass Altbauten solider sind als ihr Ruf: Der Zustand und die Qualität der Bausubstanz der vor 1920 gebauten Häuser sind im Vergleich zu den rasch aus dem Boden gestampften Renditebauten der Gegenwart oft besser. Deshalb meint der Architekt Philipp Hostettler: «Wer risikofreudig ist, kauft ein neues Haus, wer sein Geld sicher anlegen will, ein altes.» Hostettler ist Vizepräsident der

Interessengemeinschaft Altbau (Igaltbau) und Inhaber des Architekturbüros «Sensible Architektur».

Wertschätzung von älteren Gebäuden Leider wurden während der Hochkonjunktur der 1970er­ und 1980er­Jahre viele historische Bauernhäuser oder städtische Bürgerhäuser entweder abgerissen oder so «modernisiert», dass ihre innere Baustruktur entweder teilweise oder ganz zerstört wurde. Obwohl vielerorts immer noch die Wertschätzung für ältere Bauten fehlt und erhaltenswerte Objekte Neubauten weichen müssen, findet sich je länger je mehr wieder eine Bauherrschaft, die einem uniformierten Haus mit standardisiertem

Grundriss ein mehrere Jahrzehnte altes, charaktervolles Haus vorzieht und dieses sanft renovieren lässt.

Wer sich für den Kauf und die Sanierung eines älteren Hauses entscheidet, sollte einige spezifische Eigenheiten älterer Häuser in Betracht ziehen: Mag man beispielsweise niedrige Decken, kleinere Fenster, hat man Freude an Holz, Stein oder Kalk? Wie bei einem Neubau entscheiden beim Kauf eines älteren Hauses persönliche Vorlieben: Gefallen einem die Architektur und die Umgebung, fühlt man sich wohl beim Gedanken, darin zu wohnen? Hat man ein für sich passendes Objekt gefunden, empfiehlt es sich, Fachleute zu suchen, die etwas von

Brigitte Müller, Redaktorin
Ein historisches Haus in Brunnadern im Kanton St. Gallen nach einer sorgfältigen Altbausanierung.
Fotos: Stephan
Bösch

einer Altbausanierung verstehen. Denn mit Überraschungen sollte man rechnen. Davon weiss auch Philipp Hostettler zu berichten: «Ein altes Haus hält meist mehr als eine Überraschung bereit. Wovor sich einige fürchten, kann jedoch sehr spannend sein. Legt man etwa beim Rückbau von Decken­, Boden­ und Wandverkleidungen aus dem letzten Jahrhundert alte Originalsubstanz frei, spürt man nach der Renovation wieder den authentischen Charakter des Hauses.» Hostettler ermutigt Hausbesitzer, ihre alten Häuser so weit wie möglich in den ursprünglichen Zustand rückzubauen. Nicht aus falsch verstandener Nostalgie, sondern aus dem Bestreben, diese kraftvoll erzählenden Wohnräume zu erhalten. «Die Treppe eines Mehrfamilienhauses aus Eiche, die 1890 erstellt wurde, hält zum Beispiel spielend nochmals 100 Jahre und erfreut uns mit ihren handwerklichen Details mehr denn je», erzählt Philipp Hostettler.

Warum werden ältere Häuser meist abgerissen? Hostettler meint: «Das Problem liegt darin, dass es vielen Handwerkern und Architekten am spezifischen Wissen mangelt, um ältere Häuser sachgerecht zu renovieren. Dazu muss man das Handwerk und das Materialwissen früherer Zeiten beherrschen – was leider an Hochschulen nicht mehr gelehrt wird. Wer sich dieses Wissen aneignet, wird sich zum Beispiel hüten, an Dämmung, Putz oder bei den Farben mit Kunststoffen zu arbeiten, denn sonst sind Feuchte­ und Alterungsschäden vorprogrammiert. Es braucht Spezialisten, die über den Nutzen einer massiven Backsteinwand oder die raumenergetischen Vorteile gewisser Raumproportionen Bescheid wissen.» Wenn es um die Kosten geht, erklärt Hostettler, muss man wissen, dass es bei Gebäuden mit Baujahr vor 1850 tatsächlich teuer werden kann. Aber das muss nicht sein. Für Bauten aus den Jahren 1850 bis 1930 gibt es günstige und nachhaltige Möglichkeiten. Langfristig lohnt es sich, qualitätsvolle traditionelle Materialien einzusetzen, weil diese besser und schöner altern.

Sanft renovieren

Empfohlen wird, zuerst herauszufinden, inwieweit der Bau geschützt ist. Diese Aus­

kunft erhält man beim Inventar der örtlichen Behörde. Dort wird man kompetent beraten und erfährt, ob man Subventionen für die Renovation beantragen kann. Danach gibt eine ganzheitliche Gebäudeanalyse durch einen Architekten oder Altbaukenner Aufschluss über die vorhandene Substanz. Bei dieser Analyse werden auch die eigenen Wohnbedürfnisse berücksichtigt und erste Überlegungen angestellt, ob

ein Anbau, ein Dachausbau oder der Ausbau von Tenn und Stall möglich sind.

Natürlich müssen in alten Häusern zahlreiche technische Installationen erneuert werden. Elektriker, Sanitär­ und Heizungsfachleute ersetzen diese Bauteile meist komplett. Aber ein Fallstrang aus Guss von

Fortsetzung Seite 35

i galtbau, der s pezialist für s anierungen

Alle Mitglieder verfügen über ein spezialisiertes Fachwissen im Umgang mit alter Bausubstanz. In Regionalgruppen aufgeteilt, kann die Igaltbau Handwerker für Renovationen, Restaurationen, Umbauten und Erweiterungen vermitteln. Dazu gehören sowohl Baumeisterarbeiten, Zimmerarbeiten, technische Installationen als auch Ausbauarbeiten. Daran beteiligt sind fast alle Gewerke: Gipser, Schlosser, Schreiner, Maler, Bodenleger, Baureiniger usw. Damit das Fachwissen ständig erweitert und die Schnittstellenkompetenz erhöht wird, sorgt die Igaltbau laufend für interne Weiterbildungen. Folgende Leistungen werden unter anderem angeboten:

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1895 kann beispielsweise noch lange halten. Das gilt auch für ein Heizungsversteilsystem von 1930. Bei den elektrischen Installationen wird es heikler. Aufgrund der heutigen Vorschriften und Bedürfnisse lässt sich eine Neuinstallation häufig nicht vermeiden. Auf die Frage, ob ältere Gebäude nicht richtige Energieschleudern sind, antwortet Hostettler: «Wir müssen Massivund Holzbauten auseinanderhalten und sehr genau nach Baujahr unterscheiden. Massivbauten von 1870 bis 1920 sind energetisch oft erstaunlich fit. Bei Gebäuden mit solchen Jahrgängen wäre es deshalb falsch, eine Aussendämmung vorzusehen.»

Diese Antwort beweist, dass Energiesparmassnahmen im Altbau umfangreiche Kenntnisse der Substanz voraussetzen. Fachleute kennen die neuralgischen Stellen und erreichen mit einem entsprechenden Gesamtkonzept eine hohe Energieeffizienz bei moderaten Kosten. Meist empfiehlt sich eine thermische Dämmung von Dach und Keller. Im Zusammenhang mit der Energieeffizienz sind auch Fenster oft eine Knacknuss und zwar in praktischer wie

auch ästhetischer Hinsicht. Leider werden Fenster noch zu häufig standardmässig erneuert, um Energie zu sparen. Diese wohlgemeinte Erneuerung vermindert jedoch einen natürlichen Austausch der Luft und die Qualität der Raumluft. Im Winter wird sogar die Entfeuchtung der Räume verhindert.

Bei einer Altbausanierung gibt es viele Herausforderungen zu meistern. Aber mit Herzblut und in Zusammenarbeit mit den richtigen Fachleuten wird ein altes Haus wieder ein zeitgemässer Wohnort. Dank einer sorgfältigen Renovation, der liebevollen Gestaltung der Bauteile, der Echtheit von schlichten Materialien und den Spuren, die sich in Wänden und Böden finden, werden Zeugen historischer Bauwerkskunst wieder lebendig.

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s anfter u mbau im g artenquartier

i n einem schönen g artenquartier in Aarau benötigte ein Haus mit Baujahr 1912 eine Auffrischung. Der Bauherrschaft, einer vierköpfigen, jungen familie, gefielen die l age am r ande zur l andwirtschaftszone und der c harakter des Hauses.

Viel wollte die Familie am Haus nicht verändern: Sie brauchte ein zusätzliches Zimmer und der Übergang von der Küche in den Wohnraum musste vergrössert werden. Ausserdem wünschte die Familie, dass die bestens unterhaltene Liegenschaft von

einigen unglücklichen Eingriffen befreit wird. Für das zusätzliche Zimmer fand sich schnell eine Lösung und zwar im bisher als Estrich genutzten Dachgeschoss.

Ein gemütlicher Adlerhorst Dank der neuen Dämmung der Dachfläche entweicht dem Zimmer keine Wärme

Vergrösserter Durchgang zwischen Küche sowie Ess- und Wohnzimmer.

mehr. Das Dach wurde zwar mit neuen Ziegeln gedeckt, die Dachrandanschlüsse und Spenglerarbeiten konnten jedoch fast komplett wiederverwendet werden. Die stadtseitigen Fenster wurden im Sinne des ursprünglichen Erscheinungsbildes belassen, in Richtung Westen hingegen wurde ein grosszügiges Bandfenster integriert, das gekonnt die Fassadensprache aufnimmt. Im Zwischenteil verbesserten die drei neuen, unauffälligen Dachfenster entscheidend die Lichtverhältnisse des Raumes. Weiter mussten das Dachtragwerk gereinigt und gebürstet sowie die alten, breiten Bodendielen geschliffen und geölt werden. Nachdem der Kamin mit frischer Farbe glänzte, war der gemütliche Adlerhorst fertig und die Familie überglücklich über den zusätzlichen Wohnraum.

Veränderungen im Obergeschoss Im Obergeschoss wurde in einem Zimmer ein zusätzliches Fenster eingebaut. Weitere Arbeiten waren: Instandstellung der Lei­

Sanft renoviertes Haus in Aarau.
Fotos: Markus Zuber
Frische Farbe für ein schönes altes Haus.

nenrupfen, Ergänzung der Lampen, Schleifen und Ölen der Holzböden und Anstrich der Wände. Selbst dem für heutige Ansprüche veralteten Badezimmer konnte mittels Farbe ein zeitloser Charme eingehaucht werden.

Im Erdgeschoss

Die Küche wurde komplett durch eine neue Holzküche ersetzt. Die Kochinsel entpuppte sich bald als der beliebteste Treffpunkt der Familien und der neue Durchgang in den Wohn­ und Essraum vereinfacht untereinander die Kommunikation zwischen den Räumen.

Im Kellergeschoss genügte eine oberflächliche Renovation. Ein einfacher Entscheid war, die Kunststofffenster durch Holzfenster zu ersetzen. Dabei achtete man bei der Wahl der Fenster auf eine originalgetreue Kopie mit Beschlägen und Ziehgläsern, die ähnlich wie antike Gläser reflektieren. Bei den technischen Installationen wollte die Bauherrschaft die alte Heizung so lange wie möglich weiter betreiben, doch zeigte sich bald, dass sie ersetzt werden

musste. Ebenso mussten die Elektroinstallationen aufgerüstet werden, wobei technisch nur das Notwendigste ausgeführt wurde.

Harmonisches Gesamtbild

Von aussen erlebte das Haus seine grösste Veränderung. Im Erdgeschoss entstand ein neuer Ausgang auf der Westseite. Zusammen mit dem neuen Fenster im Obergeschoss und im Dachstock entstand eine harmonische Fassadenfläche. Ein zeitgenössisches Farbkonzept und feinfühlige Eingriffe in der Umgebung veränderten das Haus zu seinem Vorteil. Man spürt, dass sich die Bauherrschaft in dieses Haus verliebt hat und den Bauprozess wohlwollend unterstützten, denn die Zusammenarbeit mit Planern und Handwerkern war von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichnet.

Der Umbau wurde von der Regionalgruppe Aargau der Igaltbau ausgeführt.

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Der Dachstock wird ein zusätzliches Zimmer.

Historisch konzipiertes s tadthaus

i n Münchenstein, einem urbanen Vorort von Basel, steht in der Nähe der bekannten g artenstadt ein elegant gestaltetes s tadthaus mit 7,5 Zimmern. s eine Architektur führt den s til der u mgebung fort und kombiniert geschickt die Qualitäten aus vergangener Zeit mit zeitgemässem Komfort.

Brigitte Müller, Redaktorin

Kunst­ und Architekturinteressierte nehmen das Tram am Hauptbahnhof Basel in Richtung Münchenstein, weil sie dort das Schaulager, einen Museumsbau des weltbekannten Architekturbüros Herzog & de Meuron, besichtigen wollen. Oder wer die Geschichte kennt, schaut sich in der Gartenstadt Münchenstein um, weil sie nach englischem Vorbild Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Die Gründung der Baugenossenschaft war 1912 eine Schweizer Pioniertat, denn bis anhin gab es in der Schweiz kein vergleichbares Unternehmen. Die ersten Entwürfe und die Planung wurden vom Basler Architekten Emil Dettwiler ausgeführt. Er entwarf sowohl die einzelnen Gebäude als auch die gesamte Anlage: Geplant waren bis zu 300 individuell gestaltete Wohnhäuser, Strassen und ein Marktplatz. Bis 1920 entstanden insgesamt 36 Bauten. Jedes Haus verfügte über eine geräumige Wohnküche, ein Bad und vier bis fünf Zimmer sowie ein oder zwei Mansarden. Kleine Ziergärten schmückten die Strassenseite, rückwärtig verfügte jedes Haus über einen grösseren Obst­ und Gemüsegarten. 1920 klagte die Genossenschaft über defizitäre Geschäfte. Offenbar war der Ausbaustandard der Gartensiedlung zu hoch, so dass die budgetierten Baupreise markant überschritten wurden. Heute sind die 36 zur Siedlung zählenden Gebäude Teil des kantonalen Bauinventars (Quelle: Wikipedia).

Vor gut vier Jahren nutzte das Architekturbüro Rolf Stadler aus Münchenstein die Gelegenheit, auf einem freien Grundstück in Münchenstein ein Stadthaus zu bauen. Das neu entwickelte Stadthaus gehört zwar nicht zur eigentlichen Gartenstadtüberbauung, liegt jedoch nahe genug an der vorbildlichen Genossenschaftssiedlung, dass es

Eine Schiebetür verbindet das Wohnzimmer mit dem Salon.
Grosszügiges Badezimmer im Dachstock.
Stilvolle, helle Küche.

von der schönen Umgebung profitiert. Damit sich das Haus bestens in die Umgebung der Gartensiedlung einfügt, wurde bewusst eine architektonische Sprache aus vergangener Zeit gewählt. Dabei entstand ein Wohnhaus, dass durch die hochwertige Bauqualität und einer gekonnten Mischung aus neuen und historischen Elementen eine stille Eleganz ausstrahlt.

Komfortabler Innenausbau

Das in massiver Bauweise erstellte Gebäude umfasst insgesamt 7,5 Zimmer auf drei Etagen; der Grundriss entspricht einem traditionellen Stadthaus. Im Erdgeschoss befindet sich direkt neben dem Haupteingang eine moderne, geräumige Küche im klassischen Stil. Das Wohnzimmer kann schnell mittels Schiebetür vergrössert werden: Der fliessende Übergang führt in einen hellen Salon. Im Garten ermöglicht eine offene Pergola den Aufenthalt bei jedem Wetter. Der Vorplatz mit Treppen­

haus beinhaltet zudem eine Garderobe sowie ein Gäste­WC. Das Obergeschoss umfasst vier separate Zimmer in unterschiedlichen Grössen und ein Bad mit Dusche. Im Dachgeschoss befindet sich eine geräumige Suite mit Schlafraum, Ankleidezimmer und Badezimmer mit Wanne. Im ganzen Haus gibt es viel Platz für eine schöne und stilvolle Ausstattung sowie eine stimmige Innenarchitektur: grazile Stuckaturen an Decken, Sockelleisten an Wänden, Parkett nach Versailles­Verlegeart.

Konstruktion und Technik Schwungvoll ist das Steildach: ein sogenanntes Krüppelwalmdach mit Wiederkehr. Die Dacheindeckung erfolgte mit traditionellen Biberschwanzziegeln. Sorgfältig wurde die Fassade mit gleichen Elementen wie bei den Nachbarshäusern gestaltet. Die dreifach verglasten Fenster sind aus Holz mit Dreh­Kipp­Beschlägen und Sprossenteilung. Zur Beschattung und als

Sichtschutz dienen Klappläden. Nur in der Küche wurden als Ausnahme moderne Rollläden montiert.

Im Untergeschoss sind die Technik, ein Waschraum sowie ein Keller und ein Vorratsraum untergebracht. Modern ist das Heizsystem: eine Sole­Wasser­Wärmepumpe. Selbstverständlich ist das Wohnhaus bestens isoliert: Die Bausubstanz entspricht den heutigen technischen und energetischen Anforderungen. Zum Gebäude gehört eine Doppelgarage mit direktem Zugang.

Daten und fakten

Architektur Rolf Stalder AG, Münchenstein

Bauherrschaft: privat

Baustart: 09/2016; Fertigstellung: 07/2017

Grundstücksfläche: 503 m2

Gebäudevolumen: 1415 m3

Nutzfläche: 255 m2

Modernes Stadthaus im traditionellen Architekturstil.
Fotos:
Architektur Rolf Stalder AG

Angst vor steigenden Kosten

e rstaunliches liest man im ersten s orgenbarometer der s chweizer i mmobilieneigentümer: e s sind nicht steigende Zinsen oder ein Preisrückgang am i mmobilienmarkt, die den i mmobilieneigentümern s orgen bereiten, sondern ein steigender e igenmietwert oder teure r enovations- und u nterhaltsarbeiten. Besonders ältere i mmobilienbesitzer fürchten sich vor steigenden Kosten.

Wohneigentum ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein Traum, ein Lebensziel und wird zudem immer wichtiger als Teil der persönlichen Altersvorsorge. Die eigene Immobilie macht viel Freude, verursacht aber auch Arbeit sowie Kosten und nicht zuletzt kann sie einem Sorgen bereiten. Welche Herausforderungen es zu bewältigen gilt und welche Sorgen sich hiesige Immobilienbesitzer machen, haben die zwei Firmen Buildster und Moneypark in einer Online­Umfrage mit über 1200 Teilnehmern in der Deutsch­ und der Westschweiz ermittelt.

Sorgen um den Eigenmietwert

Auf die Frage, was Hauseigentümer am meisten beschäftigt, erachteten 15 Prozent der Befragten einen steigenden Eigenmietwert als das grösste Risiko, gefolgt von teuren Unterhalts­ und Renovationsarbeiten sowie der Tragbarkeit der Immobilie im Alter. Der Eigenmietwert wird je nach Kanton unterschiedlich berechnet. Dementsprechend sorgen sich die Bewohner auch nicht gleich stark. Im Kanton Aargau beispielsweise wurde der Eigenmietwert 2016 den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Per Ende Januar 2017 erhielten alle Eigenheimbesitzer vom Kantonalen Steueramt einen Brief über die Anpassung der Eigenmietwerte. Ein steigender Eigenmietwert ist vor allem bei älteren Immobilienbesitzern ab 61 Jahren ein Thema. Fast jeder Fünfte in dieser Alterskategorie stuft eine Erhöhung des Eigenmietwertes und damit verbunden eine höhere Steuerbelastung als Risiko ein. Auch die Kosten für den Unterhalt einer Immobilie belasten viele Eigentümer. Deshalb nennt jeder siebte Wohneigentümer teure Unterhaltsund Renovationsarbeiten als Hauptsorge.

Teure Unterhalts- und Renovationsarbeiten beschäftigen vor allem ältere Wohneigentümer.

Besonders häufig sorgen sich Immobilieneigentümer mit einer Liegenschaft, die zwischen 1984 und 1999 gebaut wurde, was nur folgerichtig ist, denn nach durchschnittlich 15 bis 20 Jahren sind oft grössere Sanierungsarbeiten notwendig.

Tragbarkeit im Alter

Eine durchaus berechtigte Sorge ist, ob man sich eine Immobilie nach der Pensionierung trotz teilweise stark reduziertem Haushaltseinkommen noch leisten kann. Jeder zehnte Immobilieneigentümer macht sich Gedanken über die Tragbarkeit im Alter und den damit verbundenen Kosten im Alter. Diese Sorge führt dazu, dass ältere Immobilieneigentümer ihre Hypothek über die geforderte Zweidrittel­Grenze hinaus amortisieren. 57 Prozent der Befragten zahlen freiwillig mehr Geld zurück als

vorgeschrieben. Jeder dritte Befragte gibt als Grund für diese freiwillige Amortisation die verbesserte Tragbarkeit an.

Haushalte, die über ein hohes Einkommen verfügen, zahlen hingegen eher weniger zurück. Jeder Dritte mit einem Einkommen von mehr als 15’000 Franken gibt an, seine liquiden Mitteln lieber am Kapitalmarkt zu investieren, als damit die Hypothekarschuld zu verringern, was durchaus Sinn macht, können Hypothekarschulden doch steuerlich abgezogen werden.

Da Immobilien in den vergangenen zehn Jahren stetig eine Wertsteigerung erfuhren, ist die Furcht vor einer Entwertung dementsprechend nicht so gross. Im Gegenteil, die meisten Befragten sind optimistisch und erwarten einen Wertzuwachs zwischen

Foto: Adobe Stock

einem und fünf Prozent. Mit Blick in die Zukunft werden jedoch steigende Zinsen zur Sorge Nummer Eins. Jeder weiss, dass die Zinsen irgendwann ansteigen können. Die Ungewissheit, wann und um wie viel die Zinsen steigen werden, beschäftigt viele Hauseigentümer. Unabhängig von der zeitlichen Dimension sind teure Unterhaltsund Renovationsarbeiten die zweitdringlichste Sorge der Immobilieneigentümer.

Wichtige Renovationen

Folgende Umbauten wurden letzthin ausgeführt: Je zehn Prozent der Eigentümer ersetzten die Fenster und die Heizung. An die Gebäudehülle (Fassade) wagten sich sieben Prozent respektive sechs Prozent sanierten das Dach. Energetische Sanierungen werden von der Politik gefordert sowie finanziell gefördert und wurden somit verstärkt ausgeführt. Würde das Geld beim Bauen oder einem Umbau keine Rolle spielen, hätten sogar siebzehn Prozent der Immobilieneigentümer gern eine Photovoltaikanlage und neun Prozent eine Solarwärmeanlage. Die politische Debatte um die Energiestrategie 2050 hat jedoch in den letzten zwei Jahren verunsichert, so dass viele Bauherren energetische Sanierungen zurückstellten.

Neue Küchen und Bodenbeläge gönnten sich zehn Prozent. Badezimmersanierungen liegen mit neun Prozent knapp dahinter. Dies hängt sicher mit den neuen Design­ und Interieurtrends zusammen.

Keine

Kleinere Renovationen

Umbau Garten/Terrasse

Neues Bad

Renovation Fenster

Neue Heizung

Photovoltaikanlage

Renovation Fassade

Neue Küche

Neue Böden

Renovation Dach

Einbau Sicherheitstechnik

Anbau

Solarthermie

Ausbau Dachstock

Einbau Smart Home Devices

Wellnessanlagen

Drei Viertel planen in den kommenden 12 Monaten einen Umbau.

Steigender Eigenmietwert

Teure Unterhalts- oder Renovationsarbeiten

Tragbarkeit im Alter/zu geringes Renteneinkommen

Steigende Zinsen

Steigende Nebenkosten (bspw. steigende Energiepreise) Keine

Immobilie ist nicht altersgerecht

Allgemeiner Preiszerfall im Immobilienmarkt

Verschärfung der regulatorischen Anforderungen im Immobilienmarkt

Arbeitslosigkeit

Schäden an der Immobilie (Wasser/Feuer etc.)

Nachbarschaftsstreitigkeiten

Preiszerfall meiner Immobilie Unfall oder Erwerbsunfähigkeit

Infrastrukturmassnahmen, welche den Wert der Immobilie vermindern

Steigende Versicherungspolicen

Schwierigkeiten beim Verkauf der Immobilie

Drohende Verbauung der Aussicht Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben)

Entvölkerung des Quartiers/Verschlechterung des Quartierlebens

Aktuelle Sorgen: 15 Prozent der Befragten sehen im steigenden Eigenmietwert das grösste Risiko.

Besonders beliebt: Zehn Prozent investierten in ihren Garten oder ihre Terrasse. Selbst der kleinste Garten und die winzigste Terrasse werden immer mehr zur gestylten Oase, wo man sich wohlfühlen will.

Planung eines Umbaus Nützlich und notwendig sind Unterhalt und Renovation. Trotzdem plant ein Viertel aller Befragten in den nächsten zwölf Monaten keinen Umbau. Dreizehn Prozent möchten kleinere Renovationen vornehmen wie zum Beispiel das Streichen der Wände. Hauptsächlich verwenden Hauseigentümer ihr Geld für eine energetische Sanierungen, einen modernen Innenaus­

bau und einen schönen Garten. Die wenigsten Investitionen werden dieses Jahr für Sicherheitstechnik (zwei Prozent), Wellnessanlagen und Smart Home (je ein Prozent) getätigt.

Bei einem Umbau oder einer Renovation sind die grossen Herausforderungen das Kostenmanagement und gute Handwerker. Fast ein Viertel aller Umfrageteilnehmer tut sich einerseits schwer damit, die Kosten im Griff zu behalten, andererseits ist es genauso schwierig, gute Handwerker zu finden (ebenfalls 24 Prozent). Herausfordernd ist für viele Bauherren zudem, sich für eine bestimmte Lösung zu entscheiden.

s orgenbarometer der s chweizer i mmobilieneigentümer

1244 Immobilieneigentümer aus der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz machten im November und Dezember 2017 via Online-Fragebogen an der von Moneypark und Buildster durchgeführten Befragung mit. Die Beteiligung der Männer ist mit rund 83 Prozent eindeutig höher als jene der Frauen (rund 18 Prozent). Beim Alter antworten vor allem die 46- bis 60-Jährigen mit rund 39 Prozent vor den 31- bis 45-Jährigen (rund 29 Prozent). Die meisten besitzen ein Einfamilienhaus (55,40 Prozent) und sind zu rund 48 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren Hauseigentümer.

Moneypark, 2012 gegründet, bietet Hypothekarberatungen in der Schweiz an. Als unabhängiger Hypothekarspezialist verfügt Moneypark über keine eigenen Finanzprodukte, sondern berät und vertreibt Produkte von mehr als 100 Finanzierungspartnern, darunter Banken, Versicherungen und Pensionskassen (www.moneypark.ch).

Buildster unterstützt private Bauherren u.a. mit Informationen, einem Energiesparrechner und einer Fördermitteldatenbank (www.buildster.ch).

Die etwas andere Wohngemeinschaft

Das Projekt «Wohnen für Hilfe» funktioniert im g runde ganz einfach: Ältere Menschen wohnen mit s tudierenden unter einem Dach. e s ist ein gegenseitiges g eben und Nehmen. Die Beteiligten sollen von der Wohngemeinschaft gleichermassen profitieren.

r uth Bürgler, Redaktorin

Wohngemeinschaften zwischen Studierenden und älteren Menschen existieren in deutschen Universitätsstädten schon länger. Pro Senectute Kanton Zürich liess sich davon inspirieren und lancierte das Projekt «Wohnen für Hilfe». Dafür wurde 2009 im Dienstleistungszentrum Zürich eine Vermittlungs­ und Kontaktstelle eingerichtet.

Das Pilotprojekt dauerte zwei Jahre und war eine Erfolgsgeschichte.

Einfache Idee mit Potenzial Es gibt viele ältere Menschen, die über ungenutzten Wohnraum verfügen, weil sie so lange wie möglich in ihrem geliebten und gewohnten Zuhause bleiben möchten. Gleichzeitig bleibt das Arbeitspensum für den Alltag und den normalen Unterhalt im

Haus und ums Haus herum gleich gross, die dafür nötigen Kräfte schwinden allerdings. Auf der anderen Seite gibt es junge Leute, die eine Ausbildung machen, finanziell jedoch nicht auf Rosen gebettet sind. Für sie wird es immer schwieriger, in der Nähe einer Hochschule eine Unterkunft zu finden, die sie sich leisten können. Das Prinzip von «Wohnen für Hilfe» ist ganz einfach: Die ältere Person stellt Wohnraum zur Verfügung und hat dadurch Anspruch auf Dienstleistungen durch die jüngere Person, die den Wohnraum nutzen darf. Die Ziele des Projektes sind vielfältig. Auf der einen Seite will man der sozialen Isolation der älteren Menschen entgegenwirken und deren Lebensbedingungen sowie die Lebensqualität im Alltag verbessern. Auf der anderen Seite möchte man Kosten einsparen, da mit einer Person im Haus keine Hilfe von aussen notwendig ist. Die Älteren bekommen zudem die Gelegenheit, junge Menschen von heute kennen und schätzen zu lernen. Ausserdem wird das Sicherheitsgefühl gestärkt, wenn noch jemand unter demselben Dach wohnt.

Für die jüngere Generation gilt Ähnliches. Sie gewinnen einen direkten Einblick in die Welt der Seniorinnen und Senioren und können so ein vertieftes Verständnis für die ältere Generation entwickeln. Besonders wichtig für die jungen Menschen in Ausbildung: Durch die geringen Wohnkosten erfahren sie finanziell eine deutliche Entlastung. Beide Seiten können während des Projekts ihre Sozialkompetenz stärken und durch den gegenseitigen Austausch von Know­how und Erfahrung profitieren. Unbenutzter Wohnraum liegt nicht länger brach, sondern wird sinnvoll genutzt.

Drum prüfe … Nach der zweijährigen Pilotphase des Zürcher Projekts zeigte sich deutlich, dass

Die Seniorin schätzt die Begleitung der Studentin beim Einkaufen.

«Wohnen für Hilfe» ebenso anspruchsvoll wie lohnenswert ist. Es ist kein leichter Schritt, eine wildfremde Person bei sich aufzunehmen. Das liegt nicht nur am grossen Altersunterschied. Auch andere Differenzen können sich zu unüberwindlichen Hürden auftürmen. Es ist deshalb wichtig, dass eine seriöse Vermittlungsstelle den gegenseitigen Kontakt vermittelt und den Entscheidungsprozess begleitet. Tauchen Bedenken oder Fragen auf, muss eine verlässliche Kontaktperson diese ernst nehmen und für Klärung sorgen.

Wer an einer generationenübergreifenden Wohnpartnerschaft interessiert ist, kann sich an die betreffende Vermittlungsstelle wenden oder auf der entsprechenden Internetseite einen Fragebogen ausfüllen. Dieser beinhaltet neben den üblichen Angaben zur Person auch persönliche Fragen. Die Studierenden werden beispielsweise nach ihren Wünschen zum Zimmer gefragt, ob ein guter ÖV­Anschluss oder eher ein Veloabstellplatz vorhanden sein sollte, wie es mit der Versicherung und dem Führerschein aussieht, ob jemand raucht oder ein Instrument spielt und natürlich welche Hilfe sowie Unterstützung die Studierenden leisten können bzw. möchten.

Die Vermietenden werden nach Angaben zur Wohnung befragt, wie gross das Zimmer bzw. die Räume sind, ob jemand ein Haustier mitbringen und musizieren darf, wo die nächste ÖV­Haltestelle ist, welche Haushaltgeräte mitbenutzt werden dürfen

und zu guter Letzt welche Hilfe und Unterstützung gewünscht wird.

Es ist nun Aufgabe der Vermittlungsstelle, die Wünsche zu ordnen und passende Wohngemeinschaften zu arrangieren. Die Vermittlungsstelle lädt die denkbaren Wohnpartnerinnen und ­partner dann zu einem ersten Treffen ein. So erhalten beide Parteien die Gelegenheit, sich kennenzulernen und offene Fragen zu klären. Der Erfolg der künftigen Wohngemeinschaft hängt entscheidend von dieser ersten Begegnung ab.

Klare Regeln

Sind beide Seiten gewillt, sich auf eine Wohngemeinschaft einzulassen, wird eine

schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Darin enthalten sind alle Regeln für ein möglichst reibungsloses Zusammenwohnen. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag, der für beide Seiten verbindlich ist. Darin ist geregelt, wie viele Stunden Arbeit die Studierenden pro Monat zu leisten haben. Die Faustregel lautet: Die Studentin oder der Student leistet pro Quadratmeter Wohnfläche des Zimmers eine Stunde Hilfe oder Unterstützung pro Monat, anstatt eine Zimmermiete zu bezahlen. Davon ausgenommen sind die Nebenkosten. Die werden separat abgerechnet und bezahlt. In der Vereinbarung ist genau festgelegt, welche Art von Diensten und Hilfestellungen als Miete für die Nutzung des Wohnraumes gelten. Im Alltag einigen sich die beiden Parteien über die Details der Leistung, die gerade erforderlich ist. Entscheidend für das Gelingen der Wohngemeinschaft sind einerseits die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren und andererseits die Möglichkeiten sowie Fähigkeiten der Studierenden. Die Studierenden erfassen die erbrachten Leistungen und deren Zeitaufwand akribisch, die Vermietenden quittieren dieses Stundenprotokoll. Einmal pro Quartal prüft die Vermittlungsstelle diese Stundenblätter.

Ausgeschlossen bei den Hilfestellungen sind Leistungen im Bereich Pflege. «Wohnen

Fortsetzung Seite 45

entwicklung Vermittlung Wohnpartnerschaften (Quelle: Age Impuls 2012/2)

Ablaufvorgang Juni bis Dezember 2009 Januar 2010 bis september 2011 oktober 2011 bis september 2012 total

*davon Vermietende mit Wunsch nach neuer Wohnpartnerschaft

Die Studentin hilft im Bereich Informatik.

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für Hilfe» ist kein Ersatz für die Spitex. Das wird von den Vermittlungsstellen von Anfang an klar kommuniziert.

Konflikte gemeinsam lösen

Sobald sich eine Wohngemeinschaft gefunden hat und der Einzug über die Bühne gegangen ist, tritt die Vermittlungsstelle in den Hintergrund. Sie hat ihre eigentliche Aufgabe erfüllt. Zweimal pro Jahr nimmt sie mit den Wohngemeinschaften wieder Kontakt auf. Sie pflegt den Erfahrungsaustausch und macht gelegentlich einen Hausbesuch, um einen Eindruck vor Ort zu erhalten. Nicht alle Wohngemeinschaften funktionieren problemlos, das ist beispielsweise einem Bericht über das Projekt «Wohnen für Hilfe» der Age Stiftung Zürich zu entnehmen (siehe Kasten Seite 43). Treten Unstimmigkeiten auf, steht die Vermittlungsstelle zur Schlichtung zur Verfügung. Manchmal liegen die Meinungen der Wohnpartner zu weit auseinander oder die Chemie stimmt nicht. Oder die Ansprüche in Sachen Sauberkeit in Bad und Küche sind zu verschieden. Es ist auch möglich, dass die Senioren zu viel von den Studierenden verlangen oder die jungen Leute die vereinbarte Hilfe nicht leisten.

Die schriftlich vorliegende Vereinbarung dient immer als Grundlage, um eine Lösung für das Problem oder den Konflikt zu finden. In den meisten Fällen ist die Wohngemeinschaft allerdings ein Erfolg und beide Seiten profitieren davon.

Offen und vertrauensvoll

Der Tages­Anzeiger liess im letzten Jahr verschiedene Vermietende und Studierende in einem Artikel zu Wort kommen (Tages­Anzeiger vom 5. August 2017). Darin erzählten die Beteiligten bereitwillig von ihren positiven Erfahrungen und Erlebnissen, die ihre Beteiligung am Projekt «Hilfe für Wohnen» gebracht hatte. So schildert der 85­jährige Peter Merz, der sich sechs Jahre nach dem Tode seiner Frau für das Projekt meldete, dass er es liebt, mit den beiden Studenten, die bei ihm wohnen, zu diskutieren. Er fühlt sich wohl, wenn noch jemand um ihn herum ist. Gleich zwei Studierende, Nadja Waser und Remo Manz, beide Mitte zwanzig, wohnen mit ihm zu­

sammen. Sie bilden inzwischen ein eingespieltes, lebensfrohes Wohntrio, das von dieser Lebensform völlig überzeugt ist. So ist der Student froh, dass er seine Gedanken und Schwierigkeiten bei Peter Merz abladen kann, der ihm ein offenes Ohr schenkt.

Der 77­jährige Hermann Marti, der eigentlich sehr zurückgezogen und gerne alleine lebt, stiess zufällig auf ein Inserat von Pro Senectute, in dem Wohnraum für «Wohnen für Hilfe» gesucht wurde. Marti bewarb sich, weil er sich dachte, er könne der Gesellschaft etwas zurückgeben. Bei ihm zog ein Student ein, der an der Zürcher Hochschule für Künste Cello studiert. Marti liebt Musik und hört dem Studenten Yedidya Shaliv gerne beim Üben zu. Er begleitet ihn manchmal zu einem Auftritt oder fährt ihn und sein sperriges Instrument sogar hin. Zusammen haben sie schon ein paar Wanderungen unternommen. Shaliv hat dem Rentner, der schwermütige Phasen durchlebt, buddhistische Übungen gezeigt. Marti erzählt, dass ihm diese Übungen guttun. Wenn einmal eine Wohngemeinschaft zustande gekommen ist und funktioniert, ist sie für beide Seiten eine grosse Bereicherung.

Projekt breitet sich aus Inzwischen existiert das Angebot «Wohnen für Hilfe» in einigen Städten der Schweiz. In Zürich betreut Pro Senectute das Projekt. In Basel und Umgebung ist der Verein für

s pektrum der Dienstleistung

• Hilfe im Haushalt

• Pflege des Gartens

• Kleine Reparaturen und Renovationsarbeiten

• Einkäufe, Besorgungen und Botengänge

• Hilfe bei oder Erledigen von Korrespondenz

• Begleitung auf Ämter oder zu ärztlichen Terminen

• Begleitung zu kulturellen Anlässen

• Unterstützung im Bereich Informatik

• Fremdsprachen lernen oder beibringen

Studentisches Wohnen (WoVe) die Vermittlungs­ und Kontaktstelle. In Bern ist das Kompetenzzentrum Alter der Stadt Bern für das Projekt zuständig und in Freiburg die Sektion des dortigen Roten Kreuzes. Im Kanton Aargau gibt es noch kein ähnliches Projekt. Ältere Vermietende aus dem Kanton Aargau können sich jedoch ohne weiteres bei den Kontaktstellen in Zürich oder Basel melden, um unbenutzte Wohnräume Studierenden zur Verfügung zu stellen.

Zudem findet man im Internet verschiedene Plattformen, die nicht nur Seniorinnen und Senioren als Vermietende suchen, sondern auch Familien und Menschen mit Behinderungen. «Wohnen für Hilfe» ist ein Projekt für ein positives miteinander Leben, das über viel Potenzial verfügt.

Hilfe im Garten ist stets willkommen.

Mehr Autonomie im Alter

Möglichst lange zu Hause wohnen, das ist einer der grössten Wünsche von s eniorinnen und s enioren. Damit sich dieser Wunsch erfüllt, braucht es Dienstleistungen und u nterstützung. Das et H-Wohnforum forscht unter anderem zum t hema Wohnen im Alter.

r uth Bürgler, Redaktorin

Eveline Althaus ist Sozial­ und Kulturanthropologin und arbeitet seit 2011 am ETH­Wohnforum – ETH CASE (CASE steht hier für Centre for Research on Architecture, Society and the Built Environment). Im Rahmen ihrer Arbeit setzt sich Eveline Althaus mit sozialen und kulturellen Aspekten des Wohnens auseinander. Die Forschungsschwerpunkte umfassen: Wohnen im Alter, Nachbarschaften und Wohnen in Hochhäusern, Hausbiografien, Migration und Diversität, Wohnen und Armut, qualitative Methoden in der Wohnforschung. Diese Forschungsthemen bearbeiten Eveline Althaus und ihr Team auch in Kooperation mit Praxispartnern. Aufmerksamkeit erzielte die diesjährige Fachtagung zum Thema «Menschen und ihr Zuhause: Demografische Veränderungen, technologische Innovation und neue Märkte», die die Wissenschaftlerin mitorgansierte und die Mitte April im Auditorium Maximum der ETH Zürich stattfand.

Falsches Bild im Kopf

Ein Referat am ETH Forum Wohnungsbau setzte sich mit dem Thema Altersdiskriminierung auseinander. Es stellte die Bilder älterer Menschen infrage, die wir häufig im Hinterkopf haben. Die «Alten» sind nicht zwangsläufig gebrechlich und bedürftig im herkömmlichen Sinne. Heute gründen ältere Menschen eigene Wohngemeinschaften, stellen unbenutzten Wohnraum Studierenden zur Verfügung, bauen Generationenhäuser und strotzen nur so vor Ideen. In der Gesellschaft schlummern viele Ressourcen für generationenübergreifende Hilfsprojekte und Ideen zur Selbsthilfe sind meist genügend vorhanden – vorausgesetzt das entsprechende soziale Netz ist vorhanden und funktioniert. Das ist dann

der Fall, wenn alle Beteiligten stets daran weiterweben.

Tragfähiges Beziehungsnetz

Ein Schwerpunkt der Tagung befasste sich mit dem Bestand an Wohnraum, in dem die Mehrzahl älterer Menschen wohnt. Dabei wurde der Wohnraum für Senioren auf der Ebene von Siedlungen, im Quartier und in der Stadt genauer unter die Lupe genommen. Ein Augenmerk lag dabei auf den vielfältigen Bedürfnissen älterer Menschen in ihrem persönlichen Alltag, damit sie möglichst lange zu Hause in der vertrauten und gewohnten Umgebung bleiben können. Die Gestaltung des Alltags verändert sich mit zunehmendem Alter. Der Bedarf an Unterstützung, sei dies menschlicher oder technischer Art, kann sich plötzlich verändern. Ist dies der Fall, sind die Sicherheit durch ein zuverlässiges soziales Beziehungsnetz und ein breit gefächertes Angebot an

Unterstützung von grosser Bedeutung. Am besten ist die Situation für ältere Menschen, wenn dieses Netz im unmittelbaren Umfeld der Wohnung zum Tragen kommt.

Technik hilft

Genauso gefragt sind andere Qualitäten in den Wohnräumen. Damit eine ältere Person beispielsweise nach einer Verletzung durch einen Sturz oder bei abnehmender Beweglichkeit zu Hause bleiben kann, sollte die Wohnung bzw. das Haus hindernisfrei erschlossen sein. Ein leichter Zugang zu den Infrastrukturen im Haus und im Quartier muss gewährleistet bleiben. Dazu gehören Hilfen wie Handläufe oder Treppenlifte im Innen­ und Aussenbereich.

Neue Technologien der Kommunikation, aber auch Hol­ und Bring­Dienste, ermöglichen das Zuhausebleiben ebenfalls. Ein simples Beispiel ist der Notfallknopf, der

Dank eines Handlaufes ist es möglich, das Haus zu verlassen und Kontakte zu pflegen.
Fotos: Flexo Handlauf

wie eine Uhr am Handgelenk getragen wird. Passiert ein Sturz oder wird die ältere Person von einem Schwindelanfall heimgesucht, werden durch das Drücken des Knopfes nahestehende Personen in einer bestimmten Reihenfolge aufgeboten, die ins Haus kommen und Hilfe leisten. Das können Familienangehörige oder Bekannte aus der Nachbarschaft sein, die ihre Hilfe in Notfällen zugesichert haben. Es ist auch möglich, in Wohnungen Sensoren zu installieren, die registrieren, wenn jemand stürzt oder sonst etwas nicht in Ordnung ist. Voraussetzung ist, dass die Systeme bei allen Beteiligten die notwendige Akzeptanz finden und dass sie einfach zu handhaben sind. Zu besprechen sind auch tragbare Finanzierungsmodelle, die solche Unterstützungsformen überhaupt erst ermöglichen.

Immobilienwirtschaft gefordert

Die Thematik der Jahrestagung gab das aktuell am ETH Wohnforum laufende Forschungsprojekt «Zuhause alt werden» vor, welches sich mit der Rolle und den Herausforderungen der Immobilienbesitzenden und der Immobilienbewirtschaftung befasst. Welche Optionen haben die Immobilienbesitzenden? Welche Angebote im Bereich Dienstleistungen seitens der Bewirtschaftenden sind im Umgang mit einer älteren bzw. hochbetagten Mieterschaft zu entwickeln? Dabei werden Vorgehensmodelle für Hauswartungs­, Vermietungsund Verwaltungsfachleute erarbeitet und erprobt. Eine Idee ist, dass Vermietende einen Hauswart oder einen Siedlungscoach beschäftigen, der sich um ältere Menschen kümmert, sie im Alltag unterstützt und ihnen beispielsweise beim Tragen der Einkäufe hilft. Bei Bedarf vermittelt er professionelle Hilfe wie die Spitex oder einen Mahlzeitendienst. Er bringt die Menschen im Haus oder in der Wohnsiedlung in Kontakt miteinander, damit sie sich untereinander selber organisieren können. Es wurde wissenschaftlich erkannt, dass ein Mensch, der vor Ort als Ansprechperson zur Verfügung steht, für Vermietende und Bewohnende schon vieles einfacher macht.

Ziel der Forschung ist eine effizientere und effektivere Gestaltung der Praxis bezüglich

Bewirtschaftung und Dienstleistung. In diesem Zusammenhang werden neue Strategien und Dienstleistungsprodukte mit den Projektpartnern entwickelt und im Rahmen von Pilotprojekten umgesetzt. Die Ergebnisse des Projektes werden mit Akteurinnen und Akteuren der Immobilienbewirtschaftung diskutiert und sollen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gemeinden und Kantone spielen in dieser Entwicklung eine wichtige Rolle. Sie müssten eigentlich grosses Interesse daran haben, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig bleiben, denn sobald jemand in ein Heim umziehen muss, verursacht das hohe Kosten.

Vernetzung im Fokus

Das am ETH Wohnforum angesiedelte Netzwerk «Alter – Wohnen – Umwelt» entstand aus dem KTI*­Projekt «Wohnen in der zweiten Lebenshälfte» und besteht seit 2006. Das Netzwerk setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von gegenwärtig 21 Organisationen zusammen, die sich aus verschiedensten Perspektiven mit dem Thema Wohnen im Alter befassen. Mit dabei sind nationale im Wohn­ und Altersbereich tätige Organisationen und Verbände, Interessensvertreter auf kommunaler und nationaler Ebene, institutionelle und gemeinnützige Investoren im Bereich Alterswohnen sowie Stiftungen und Fachhochschulen. Das Netzwerk trifft sich zweimal

Eveline Althaus hat an der Universität Fribourg und der Humboldt-Universität Berlin studiert und arbeitete von 2008–2011 in der angewandten Sozialforschung an der Berner Fachhochschule (Fachbereich Soziale Arbeit). Im Dezember 2015 promovierte sie am Departement Architektur der ETH Zürich.

www.wohnforum.arch.ethz.ch

jährlich zu einem halb­ oder ganztägigen Workshop zu aktuellen Herausforderungen bezüglich des Themas Wohnen im Alter. Das ETH­Wohnforum – ETH CASE koordiniert das Netzwerk und ist für die Konzeption sowie Koordination der Anlässe zuständig.

* KTI, die Kommission für Technologie und Innovation, war die Förderagentur des Bundes. Seit 2018 heisst die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung «Innosuisse».

Mehr Sicherheit auf der Treppe bietet ein durchgehender Handlauf.

Das WC – der hausinterne Kanalreiniger

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Damit unser Auto, die Heizung, die Wohnungslüftung oder andere Hausinstallationen immer reibungslos funktionieren, lassen wir durch einen Profi regelmässig den Service machen. Das ist für uns so selbstverständlich wie die Dentalhygiene, die uns vor teuren und schmerzhaften Zahnbehandlungen schützt, weil wir vorsorgen.

Das WC wird unterschätzt

Wir alle benützen das WC einige Male am Tag und haben uns noch nie Gedanken über die eigentliche Funktion und Komplexität der WC-Spülung gemacht. Die Hersteller haben Spülkasten, WC-Keramik und Ablaufrohre so aufeinander abgestimmt, dass diese bei jedem Spülvorgang einwandfrei ab- und ausgespült werden.

Dieses Zusammenspiel von Wassermenge, Ausspüldruck und Abwasserleitungen hat einen direkten Einfluss auf den Pflegeaufwand und die Unterhaltskosten von Ablaufleitungen und WC-Anlagen.

Mit einem durchschnittlichen Spülvolumen von 9 Litern erreicht die WC-Spülung einen Ausspüldruck wie kein anderes Gerät in unserem Haushalt (2.2 Liter/Sekunde). Wenn wir Duschen oder die Badewanne ablassen, fliessen nur 0.1–0.8 Liter Wasser pro Sekunde durch unsere Ablaufleitungen. Dies reicht nicht aus, um die Ablaufrohre sauber zu halten.

Verkalktes Spülrohr nach 10 Jahren im Einsatz.

Ein einfacher Test um festzustellen, ob die Spülung richtig funktioniert.

Bei einer optimalen WC-Spülung entleert sich der Spülkasten in vier Sekunden. Nach einiger Zeit verkalken aber die Wasserverlaufskanäle der Keramik und die Funktionsteile im Spülkasten.

Warum verkalken WCs?

Der Temperaturunterschied zwischen dem kalten Wasser im Spülkasten und der warmen Raumluft führt zu einem Luftstrom, welcher liegengebliebenes Restwasser im Spülsystem verdunsten lässt. Hohe Raumtemperaturen, eine Bodenheizung oder längere Spülabstände fördern die Verkalkung. In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit

Eines unserer patentierten Reinigungsgeräten

von der Spülauslösung bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als 4 Sekunden gedauert?

Ausserdem sollte man das Spülbild beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

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Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck über den Zustand Ihrer WC-Spülung.

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Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten, über das Spülrohr und die Keramik bis und mit Siphon.

Mit unserem patentierten Reinigungs gerät wird Ihre Toilette in einem ge schlossenen Umwälzprozess durchge spült.

Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baum nussschale bieten wir Ihnen einen

einzigartigen Entkalkungsservice, der Ihre WCs und die Umwelt schont.

Der Entkalkungsservice

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Unseren Service erhalten Sie zu fixen Pauschalen ab CHF 250.–. Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie unterwegs. Die Fahrkosten betragen CHF 45.–.

Wir entkalken und revidieren sämtliche Typen von WC-Anlagen. In unserem Servicefahrzeug führen wir Ersatzteile von über 15 Herstellern für Spülkasten-Modelle von 1950 bis heute mit. Unsere Kompetenz überzeugt und wir stehen zu unserer Arbeit mit einer vierfachen Garantie.

Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Original-Spülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität jenen einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

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Lage auf dem Ölmarkt bleibt unklar

Amerika kündigt das Atomabkommen mit dem Iran

Die Folgen der Sanktionen auf die Verfügbarkeit von Öl sind kurz nach der Ankündigung Trumps schwer abzuschätzen.

Nach Amerikas Ausstieg aus dem Atomabkommen haben andere Länder verlautbart, dass sie sich weiter an das Abkommen mit dem Iran halten werden. Teheran selbst will die vereinbarten Verpflichtungen weiter erfüllen. Solange man die genauen Massnahmen nicht kennt, die Amerika nun ergreifen könnte, sind die Auswirkungen auf den Ölhandel nicht abschätzbar.

Öltransporte betroffen

Klar ist: Trump hat die Ölexporte des Irans im Visier. Sie sind die Achillesferse der iranischen Wirtschaft. Die USA selbst beziehen kein Öl aus dem Iran. Selbst wenn sich

Wie sich die Ölpreise entwickeln werden, ist momentan völlig unklar. Foto: zvg

andere Länder weiter an die Vereinbarungen halten, könnte der Handel zwischen ihnen und dem Iran durch die Sanktionen der USA Einschränkungen erfahren. Denkbar ist, dass die USA die Rückversicherung von iranischen Ölexporten verbietet. Dadurch hätten Reedereien nur noch beschränkte Möglichkei-

ten, ihre Schiffe zu versichern, wenn sie iranisches Rohöl transportieren.

Versicherer aus anderen Ländern könnten zwar einspringen, doch könnten die USA diese Unternehmen sanktionieren, indem sie Geschäftsbeziehungen mit US-Unternehmen verbieten. Auch Banken,

die Exporte finanzieren oder an der Abwicklung von Geschäften beteiligt sind, könnten betroffen sein. Durch diese indirekten Sanktionen könnten die USA auch die Öllieferungen des Irans nach Europa oder Asien unterbinden, selbst wenn sich die Länder offiziell weiter an das Abkommen gebunden fühlen.

Mit dem Abkommen hatten die iranischen Ölexporte etwa um 1 Mio. Barrel zugenommen. Welchen Effekt die Wiedereinführung der Sanktionen haben wird, bleibt unklar.

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Die eigene Immobilie erfolgreich verkaufen

Wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Es gibt verschiedene Wege, um seine Immobilie zu verkaufen –erfolgreiche und weniger erfolgreiche. Auf jeden Fall ist ein Verkauf frühzeitig zu planen.

Bei einer professionellen Beratung geht es darum, den optimalen Immobilienwert zu ermitteln. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Wichtig sind Fachwissen und Kenntnisse über den regionalen Markt. Für eine realistische Einschätzung wird der Verkaufsprofi das Objekt vor Ort besichtigen.

Stolpersteine Gleichzeitig geht es darum, mögliche Stolpersteine aufzuzeigen. Sind wichtige Dokumente wie Grundbuchauszug (inkl. Grundpfandrechte), Gebäudeversicherungspolice und

Fotos: zvg

Die Spezialisten von UTA zeigen die besten Verkaufsmöglichkeiten auf.

Kostenlose Beratung

Grundrisspläne vorhanden? Gibt es Schuldbriefe und Festhypotheken? Welche Investitionen stehen an?

Grundstückgewinnsteuer Über die Grundstückgewinnsteuer muss frühzeitig gesprochen werden. Ist eine Pauschalierung möglich und günstiger? Der Vorteil: Es braucht keine weiteren Rechnungsbelege. In allen anderen Fällen sind Bauabrechnungen und andere Belege nötig. Diese Unterlagen dürfen

bei einer Räumung keinesfalls entsorgt werden.

Online-Bewertung

UTA Immobilien bietet auf ihrer Website eine kostenlose Selbstbewertung der Immobilie an. Es geht ganz einfach: unter dem Link www.kurzbewertung.ch die Daten eingeben. In wenigen Minuten liegt eine grobe Einschätzung vor. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung zur Verkäuflichkeit und zum Marktwert des Objekts. Interessierte erhalten Informationen über Vorbereitung, Ablauf und Vorgehen beim Verkauf. Ein Beratungsgespräch lohnt sich allemal.

UTA Immobilien AG

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Tel. 056 203 00 70

5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68

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Das Team: Thomas Hager, Beat Vogt, Sladana Obradovic, Nicole Sibold, Pascal Schmid.

Gas-Brennwertgerät der neuen Generation

Den Thermo-Condens von Weishaupt gibt es in zwei Varianten

Ein Gas-Brennwertgerät von Weishaupt mit integrierter Trinkwassererwärmung.

Überall da, wo wenig Platz für die Heizungsanlage vorhanden ist, bieten sich die Brennwertgeräte mit integrierter Wassererwärmung von Weishaupt an.

Für die Beheizung von Etagenwohnungen ist häufig das Kombigerät (C) die ideale Lösung, da dieses Wandmodell nur wenig Platz braucht. Die Erwärmung des Trinkwassers erfolgt im Durchflussverfahren über einen effizienten Plattenwärmetauscher aus Edelstahl. Dieser ermöglicht eine Warmwasser­Zapfleistung von bis zu 14 Litern pro Minute.

Zwei in einem

Das Gas­Brennwert­Kompaktgeräte (K) vereint das Brennwertgerät und einen Warmwasserspeicher in einem Gehäuse. Der Speicher ist

innen durch eine hochwertige Email­Beschichtung vor Korrosion geschützt. Eine Magnesium­ oder eine Inert­Anode komplettieren den Korrosionsschutz. Die Dämmung aus Polyurethan, die den Speicher vollständig umschliesst, sorgt für einen hohen Wärmeschutz. Das Kompaktgerät ist ein Bodenmodell und steht mit Leistungen von 15 oder 25 kW und Speichern in drei verschiedenen Grössen zur Verfügung.

Für niedrige Räume geeignet

Bei den Speichermodellen WAS Power 80 und WAS Power 115 erfolgt die Erwärmung des Trinkwassers über einen Plattenwärmetauscher aus Edelstahl, der über eine Speicherladepumpe gespeist wird. Dieser bietet zum einen eine hohe Übertragungsleistung und zum an­

Mehr Bewegungsfreiheit im Treppenhaus

Högg präsentiert einen neuen

Die Deckenkonstruktion eignet sich für enge Platzverhältnisse.

Deckenschienenlift

Der bewährte Deckenschienenlift

RL 50 für Rollstuhlfahrer wurde durch die firmeneigene Technikabteilung auf den neuesten Stand gebracht.

Ein technisch hochqualifiziertes Team der Firma Högg, Spezialistin für Treppenlifte, entwickelte den bewährten Deckenschienenlift weiter. Das verbesserte Modell wird von der Firma Högg auch selber produziert. Zu Hause beim Kunden wird der Treppenlift durch ein gut ausgebildetes Montageteam eingebaut.

Der Deckenrollstuhllift RL 60 wird im Sortiment mit dem artverwandten Deckensitzlift SL 50 angeboten. Diese Liftsysteme sind für einen Einbau in engen, kleinen Platzverhältnissen mit steilen Treppen und über mehrere Etagen bestens geeig-

net. Durch das Aufhängen der Schiene an der Decke bleibt im Treppenhaus genügend Raum für die Bewegungsfreiheit der Mitbewohnenden. Das ist vor allem in Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Vorteil.

Das ist neu

Die Schiene wird neu aus Aluminium hergestellt. Das hat zur Folge, dass die ganze Konstruktion leichter ist. Das macht die Handhabung bei der Montage einfacher. Die Standard-Nutzlast liegt neu bei 160 kg (vorher 150 kg). Optional ist eine Last bis zu 250 kg möglich. Der neue Lift bewegt sich schneller fort. Die Geschwindigkeit wurde von 0,1 m/s auf 0,12 bis 0,15 m/s erhöht.

Das gesamte Liftsystem präsentiert sich moderner und edler. Durch das

deren führt die niedrige Rücklauftemperatur dazu, dass das Brennwertgerät auch im Warmwasserbetrieb kondensiert. Das Kompaktgerät mit 80 Litern Speicher ist nur 157 cm hoch und kann somit auch in niedrigen Keller­ oder Dachräumen aufgestellt werden.

Beim Speicher WAS 100 erfolgt die Wärmeübertragung über eine Rohrwendel, die im Speicher integriert ist. Dieses bewährte Erwärmungsprinzip kann man bei grösseren Wasserhärten einsetzen.

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8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch

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allgemein formschöne Design fügt sich die Liftanlage leicht im Treppenhaus ein.

Der Deckenlift RL 60 ist von der Prüfstelle CE/TÜV geprüft und genehmigt. Alle amtlichen Anforderungen sind erfüllt. Die Spezialisten der Firma Högg verfügen über eine jahrelange breite Erfahrung und beraten Interessierte gerne kostenlos vor Ort.

Högg Liftsysteme

Wilerstrasse 137 9620 Lichtensteig Tel. 071 987 66 80

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Von A bis Z in guten Händen

Mit Fust Baumanagement sorgenfrei umbauen

Heute sind in der ganzen Schweiz rund vierzig Bauleiter von Fust für die Kundschaft im Einsatz. Fust übernimmt vollumfänglich die Kostenkontrolle und die Garantie.

Die Küchenberater von Fust planen auf Wunsch jeden Küchenumbau. Ein Bauleiter der Firma leitet und koordiniert die Planung sowie die Umbauarbeiten. Er nimmt einen Augenschein vor Ort und offeriert anschliessend die Leistungen bzw. Kosten des gesamten Umbaus. Dies stellt einen hohen Qualitätsstandard und die Einhaltung der budgetierten Umbaukosten sicher.

Die Bauleiter von Fust liefern auf Wunsch sogar Konzepte für die Gestaltung neuer Wohnräume, angefangen von der Farbwahl bis hin zu

Der Umbau der Küche gelingt dann, wenn alles gut organisiert ist.

den passenden Möbeln und Accessoires. So kann sich die Kundin oder der Kunde zurücklehnen und entspannt zusehen, wie die eigenen Wohnträume in Erfüllung gehen.

Alles aus einer Hand Fust bietet für den geplanten Umbau ein Gesamtdienstleistungspaket. Die betriebseigenen Bauleiter klären die Bedürfnisse und Gege-

benheiten vor Ort ab. Sie erarbeiten einen oder mehrere individuelle Lösungsvarianten für den Umbau. Dafür werden die Räumlichkeiten vor Ort genau ausgemessen. Anschliessend wird eine Offerte mit detaillierter Beschreibung der Umbauarbeiten erstellt. Fust übernimmt den gesamten Umbau zu einem fixen Preis ohne nachträgliche Überraschungen. Der Bauleiter arbeitet ein

Brivio Immobilien erhält Gütesiegel

Seriöse und langjährige Arbeit zum Wohle der Kunden führte zum Erfolg

Zur Schweizerischen Maklerkammer gehören 80 zertifizierte Immobilienunternehmen. Für die Aufnahme als Mitglied müssen die Unternehmen strenge Kriterien erfüllen.

Kürzlich erhielt das Unternehmen Brivio Immobilien aus Muhen die

begehrte Auszeichnung und gehört damit zur Elite der Branche. «Das Evaluationsverfahren war anspruchsvoll. Deshalb freue ich mich sehr und bin stolz auf die Auszeichnung», sagt Marco Brivio, der Inhaber von Brivio Immobilien. Das kann er auch, denn in der Region ist sein Unternehmen eines von weni-

gen, das sich «Geprüfter Immobilienspezialist SMK», nennen darf.

Marco Brivio gilt schon lange als Experte in der Immobilienbranche. Mit seinen fundierten Fachkenntnissen, den transparenten, fairen Leistungen und einem ausgeprägtem Realitätssinn setzt er sich für die Interessen seiner Kunden ein. Mit der Zertifizierung durch die Schweizerische Maklerkammer erhält das Unternehmen nun quasi den Ritterschlag.

Hohe Anforderungen

An die Auszeichnung sind hohe Anforderungen und Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel eine fundierte Aus- und Weiterbildung, ein breites und aktuelles Erfahrungsspektrum, ein substanzieller Immobilienverkaufsumsatz, der Eintrag

Foto: zvg

detailliertes Terminprogramm aus, koordiniert und leitet die Einsätze der verschiedenen Handwerker. Zudem sorgt er für den steten Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten. Er hat jederzeit die Kontrolle über die Kosten und die Rechnungen des Projekts. Fust übernimmt die Abnahme des fertigen Umbaus und erstellt ein Protokoll davon. Nach der Übergabe an die Bauherrschaft übernimmt die Firma Fust die volle Garantie auf alle Bauleistungen.

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der Firma ins Handelsregister und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Zudem verpflichten sich die Mitglieder und deren Mitarbeitende zur Einhaltung der vorgegebenen Standesregeln.

Geprüft und ausgezeichnet

Mit der Zertifizierung gehört Brivio Immobilien nun offiziell zu den Besten der Branche. Der Weg dahin war jahrelange, seriöse, bodenständige Arbeit zum Wohle der Kunden.

Brivio Immobilien GmbH

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5037 Muhen

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www.brivio-immobilien.ch

Marco Brivio ist der Inhaber des neu zertifizierten Immobilienunternehmens.

Mehr als eine Kundenbeziehung

Partnerschaftliches Denken – lokal, regional und national

Genossenschaften gelten als Alternative zu den gewinnorientierten Unternehmensformen.

Jede der 255 Raiffeisenbanken agiert als unabhängiges KMU und bezahlt ihre Steuern dort, wo sie ihre Kunden empfängt. Eine Raiffeisen-Ge-

nossenschaft ist eng mit ihrem Standort, der einheimischen Bevölkerung sowie der lokalen Wirtschaft verbunden. Diese lokale Verankerung sowie der Fokus auf den Schweizer Markt sind für Raiffeisen wichtige Merkmale, um sich von Mitbewerbern abzuheben.

Kunden sind Mitglieder Mit der Zeichnung eines Anteilscheins werden Kunden auch Miteigentümer der Bank. Kunden, die sich für die Mitgliedschaft entscheiden, können als Eigentümer aktiv mitreden, wenn es um die Ausrichtung der Geschäftspolitik geht. Sie wählen die Personen ihres Vertrauens in den Verwaltungsrat der Bank.

Lokales Gewerbe profitiert Wesentlich dabei ist, dass Mitglieder die Raiffeisen zu ihrer ersten

Bank machen und einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft vor Ort leisten: Mit den Spargeldeinlagen finanziert die Bank Kredite für andere Raiffeisen-Mitglieder und KMUs in der Region. Die Wertschöpfung fliesst in Form von Löhnen, Sozialleistungen und Steuergeldern direkt in den lokalen Wirtschaftskreislauf zurück und trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.

Digital am Puls der Zeit

Auch digital sind die Raiffeisenbanken nah an ihren Kunden. Mit der App «Raiffeisen Piazza» informieren die Raiffeisenbanken regelmässig über regionale Highlights und Ermässigungen. Der kostenlose Finanzassistent von Raiffeisen unterstützt Kundinnen und Kunden, die das E-Banking nutzen, in

der Organisation der persönlichen Finanzen.

Bei Hypotheken gut beraten Das Wohn- und Immobilienportal «Raiffeisen Casa» hilft mit exklusiven Informationen bei der Suche nach dem Traumhaus. Die Hypothek lässt sich direkt online abschliessen, inklusive umfassender Beratung.

Raiffeisenbank

Aare-Rhein

Schulweg 1 5316 Leuggern Tel. 056 265 16 00 aare-rhein@raiffeisen.ch

www.raiffeisen.ch

Fussbodenheizungen sanieren statt ersetzen

Das HAT-System vom Naef

lange, ist später ein teurer und mühsamer Ersatz nötig.

der Regulierung der Bodenheizung in den einzelnen Räumen ist es angezeigt, eine Zustandsanalyse der Fussbodenheizung zu erstellen. Die Fachleute der Firma Naef aus Freienbach haben darin grosse Erfahrung. Wenn eine Sanierung angezeigt ist, kann man die bestehende Bodenheizung mit dem HAT-System nachhaltig schützen. Eine Fussbodenheizung sanieren heisst vorbeugen. Nachhaltige Sanierung von Bodenheizungen mit dem Originalsystem HAT.

Wasserführende Leitungen halten nicht ewig. Nach 25 Betriebsjahren lohnt es sich, eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung durchführen zu lassen.

Ist eine Bodenheizung älter als 25 Jahre, besteht die Gefahr, dass die Rohre spröde und verschlammt sind, denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenheizungen aus einfachem Kunststoff verbaut. Durch eine fortschreitende Versprödung werden diese Röhrchen undicht. Dies führt dazu, dass vermehrt Sauerstoff ins Rohrinnere gelangt, was eine zähe Verschlammung verursacht. Das wiederum reduziert die Leistung der Heizung. Wartet man mit der Sanierung zu

Nachhaltiger Schutz

Das HAT-System der Firma Naef schützt die bestehende Bodenheizung nachhaltig. Die Kosten sind günstig und es entsteht keine Baustelle im Haus bzw. in der Wohnung. Getreu dem Motto «sanieren statt ersetzen» ist es mit dem HAT-System möglich, die bestehenden Rohre von Fussbodenheizungen von innen mit einem Feinschliff zu polieren und anschliessend neu auszukleiden. Nach der Sanierung mit dem HAT-System, das es seit 1999 gibt, ist die Bodenheizung wieder diffusionsdicht gemäss DIN-4726-Norm.

Zustandsanalyse

Bei spürbaren Anzeichen wie Wärmeverlust oder Schwierigkeiten bei

Naef GROUP

HAT-Tech AG

Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach

Tel. 0800 48 00 48

info@naef-group.com

www.naef-group.com

Foto: zvg.

Sich beim Bauen vor Risiken schützen

Die Bauversicherung speziell für HEV-Mitglieder

Bauvorhaben bergen Risiken, die man durch eine Bauversicherung abdecken sollte. Deshalb gilt: Das Bauprojekt am besten vor Baubeginn der Versicherung melden.

Bauversicherungen schützen Bauherren vor Haftpflichtansprüchen und vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Der Versicherungsabschluss erfolgt in der Regel durch den Bauherrn selbst.

Rund um den Bau

Die Bauzeitversicherung deckt Feuer- und Elementarschäden. Sie ist in allen Kantonen obligatorisch (ausser Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Wallis, Obwalden und Teile von Appenzell Innerrhoden).

Die Bauwesenversicherung zahlt, wenn zum Beispiel beim Umbau

ein Gerüst einstürzt und ein Schaden entsteht. Sie ist die Kaskoversicherung für das Bauwerk und mit verschiedenen Zusatzversicherungen kombinierbar. Davon profitiert auch der Handwerker, weil die Prämie meist auf Bauunternehmer und Handwerker aufgeteilt wird. Bei Umbauten mit einer Bausumme bis

Flammen per Knopfdruck

Gas-Cheminées sind einfach zu bedienen

Ein lebendiges und flackerndes Flammenbild geniessen. Das ist jetzt auch mit einem Gas-Cheminée möglich.

Gas-Cheminées bieten einen hohen Komfort. Man kann das Feuer ganz einfach per Knopfdruck entfachen. Die Steuerung ist auch via Smartphone und Tablet oder über die zentrale Gebäudeautomation möglich. Die Bedienung erfolgt manuell oder per Fernbedienung. Mit ihr kann man die Raumtemperatur und das Flammenbild regulieren. Die Anlagen werden je nach Wunsch mit Erd- oder Flaschengas betrieben.

Kontrollierte Lüftung kein Problem

Foto: Istockphoto.com / Brian A. Jackson

100’000 Franken ist die Bauwesenversicherung oft durch die Gebäudewasserversicherung abgedeckt.

Bei manchen Versicherern beträgt die Summe 200’000 Franken.

Schäden an Dritten Bauherren haften für Schäden an Dritten. Solche Kosten übernimmt

Foto: Loher

Die Gas-Cheminées funktionieren unabhängig von der Raumluft. Falls Ihre Wohnräume über eine kontrollierte Lüftung verfügen, ist das kein Hindernis. Unsere GasCheminées sind dafür geprüft und geeignet. Der Einbau setzt minimale architektonische Bedingungen voraus. Geringe Einbautiefen erlauben eine vielfältige Gestaltung, und es ist möglich, die Verkleidung gezielt auf die Kundenwünsche abzustimmen. Wenn Sie eine moderne Optik bevorzugen, können wir den Brennraum mit weissen CarraraKieseln oder grauen Keramiksplit-

die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Die Privathaftpflicht deckt Schäden bei Umbauten nur dann, wenn der Versicherte selbst in der Liegenschaft wohnt und das Haus höchstens drei Wohnungen hat. Es gibt auch Garantie- oder Montageversicherungen. Neben Policen, für die der Bauherr zuständig ist, gibt es beim Bauen Risiken, die die Baupartner tragen müssen. Deshalb sollte man sich vergewissern, dass alle Beteiligten über genügend Versicherungsschutz verfügen.

GA Daniel Stotz Zurich, Generalagentur Daniel Stotz Zentralstrasse 4 5610 Wohlen Tel. 056 618 80 30 www.zurich.ch

tern statt mit Holzscheit-Imitaten ausstatten.

Kompetente Beratung Für den Einsatz eines Gas-Cheminées gibt es fast unbegrenzte Möglichkeiten: Wohnbereich, Hotellerie, Wellness- oder Saunaanlagen, usw. Unsere Fachleute unterstützen Sie von der Projektphase bis zur Umsetzung. Unsere Ausstellung ist rund 300 m2 gross. Wir beraten Interessierte gerne und kompetent.

Loher Feuer GmbH

Luzernerstrasse 22

5630 Muri AG

Tel 056 664 12 06

info@loherfeuer.ch

www.lohersa.ch

Gas-Cheminée mit weissen Carrara-Kieseln.
Bauwesenversicherungen sind Sache der Bauherrschaft.

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.

Küchenexpress

Ihr Partner für Apparateaustausch und Reparaturen in Küche und Waschraum

Basel Tel. 061 337 35 00

Rothrist Tel. 062 287 77 87

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG

Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

ABSTURZSICHERUNGSANLAGEN

Schoop + Co. AG

Flachdachbau, Spenglerei, Absturzsicherung Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com

ABWASSER-ROHRSANIERUNG

InsaTech AG

Abwasserleitungen ohne Ersetzen sanieren! Schnell, sauber, wirtschaftlich.

Weieracherstrasse 5, 8184 Bachenbülach Tel. 044 818 09 09 info@insatech-ag.ch www.insatech-ag.ch

BADEWANNEN-RENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden

Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Wanne raus – Dusche rein Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

B ADEZIMMER-UMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung

Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

Ruf Entfeuchtungstechnik

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Terrano AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Bauentfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschadensanierung

Aumattstr. 2, 5210 Windisch

Tel. 056 288 28 15 info@terranoag.ch www.terranoag.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

Grundmann Bau AG

Neubauten, Umbauten, Trockenbau

Wynenfeld 10, 5034 Suhr

Poststrasse 10, 5707 Seengen

Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Hoch- und Tiefbau, Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

BETON- UND RISSSANIERUNGEN

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, VORHÄNGE, ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-, Gipserarbeiten und Deckensysteme

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten.

Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

SUTAP AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schwimmbadstrasse 33, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 97 61, Fax 056 426 97 57 info@sutap.ch www.sutap.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00, Fax 056 268 80 08 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

BRIEFKASTEN

Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen

Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil

Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch

DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

EINBAUSCHRÄNKE

B. Wietlisbach AG

Einbauküchen und -wandschränke

Grabenmattenstrasse 13, 5608 Stetten Tel. 056 485 88 88, Fax 056 485 88 90 info@wietlisbach.com www.wietlisbach.com

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN

Elektro Imboden AG Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen und Telekommunikation

24 Stunden Pikettdienst

Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch

Weber & Partner Elektro AG Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE UND BERATUNG

Certum Sicherheit AG Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE

energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energie

Energiefachstelle Baden

Beratung und Energiekonzepte für Wohnbau, Industrie und Gewerbe

5400 Baden

Tel. 056 200 22 89, Fax 056 200 22 99 energiefachstelle@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Öffentliche Energieberatungsstelle Region Baden

Beratung, Konzepte, Gebäudeanalysen

Ehrendingerstr. 42, 5408 Ennetbaden

Tel. 056 222 86 03, Fax 056 222 06 42 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch www.energie-ag.ch

ENTFEUCHTUNGEN

Ruf Entfeuchtungstechnik

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf

Tel. 079 646 90 90

Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch.

FASSADENRENOVATIONEN

UND AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau

Akustikdecken, Brandschutz

Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Xaver Meyer AG

Fassadendämmungen, Umbau, Sanierungen

Winteristrasse 20, 5612 Villmergen

Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon

Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Domeisen Fenster AG

Fenster in sämtlichen Materialien für Um- und Neubauten, Aussen- und Innentüren, Insektenschutzsysteme, Servicearbeiten

Hauptstrasse 33, 5243 Mülligen

Tel. 056 450 00 40, Fax 062 871 67 41 info@domeisenfenster.ch www.domeisenfenster.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland

Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon

Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FENSTERLÄDEN

WEBER Fenster und Läden

Fensterläden in Aluminium, Holz und Kunststoff Fenster und Türen in Kunststoff und Aluminium Riedmatt 18, 5623 Boswil

Tel. 056 666 19 00, Fax 056 666 19 10 info@fenster-laeden.ch www.fenster-laeden.ch

Stiftung Wendepunkt, Sozialunternehmung Fensterladenrenovation

(Region AG, ZH, BS, SO, LU, BE) Klosterstrasse 40, Haus C 5430 Wettingen

Tel. 056 437 90 40, Fax 056 437 90 49 andreas.fetzer@wende.ch www.wende.ch

FLACHDACHBAU

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Schoop + Co. AG

Flachdachbau, Spenglerei, Absturzsicherung

Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com

FOLIENAUSKLEIDUNGEN

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5200 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

FOTOGRAFIE

IMMOBILIEN/EINRICHTUNGEN

Matthias Wagner Photography Architekturfotografie

Aarestrasse 8, 5412 Vogelsang Tel. 079 623 81 65 info@matthiaswagner.photography www.matthiaswagner-photography.com

GARTENBAUARBEITEN

Schoop + Co. AG Neuanlagen, Gartenumänderungen, Gartenunterhalt, Arealpflege, Swimmingpools, Schwimmteiche Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 483 35 05, Fax 056 483 35 36 gartenbau@schoop.com www.schoop.com

Xaver Meyer AG

Neuanlagen, Umänderungen und Unterhalt Winteristrasse 20, 5612 Villmergen

Tel: 056 619 15 70, Fax 056 619 15 25 gartenbau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch, www.bossertag.ch Grundmann Bau AG

Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch, www.glas-haerry.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation, Trockenbau

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

Jetzer AG, Haustechnik, Sanitär + Heizung

Planung – Ausführung – Reparaturservice Paradiesstrasse 8, 5416 Kirchdorf/Baden

Tel. 056 282 52 82, Fax 056 282 52 81 LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5200 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen

Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos

Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch

Siegrist-Service AG

Minergie-, Lüftung-, Solar- und Heizungsanlagen

Schwarzhaar 13, 4665 Oftringen

Tel. 062 788 40 80 www.siegrist-service.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung

Sanierungen und Alternativanlagen

Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HOLZ- UND FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Holzbau, Holzkonstruktionen, Dachstockausbau, Elementbau, Fassadenbau

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass

Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden

Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen Untere Grubenstrasse 3, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Untere Grubenstrasse 3, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

Kanaltechnik-Kappius

Inliner, Sprayliner, Rohrsanierung, Zertifizierter Kanalsanierungsberater

Göscher 349, 3618 Süderen

Obermühlestrasse 5, 8400 Winterthur

Tel. 079 102 90 21 michael@kanaltechnik-kappius.ch www.kanaltechnik-kappius.ch

KERAMISCHE WAND- UND BODENBELÄGE

Hächler AG Bauunternehmen Plattenbeläge

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

KLIMA- UND KÄLTETECHNIK

Klimavent AG

Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bruggerstr. 59, 5400 Baden

Tel. 056 203 73 73, Fax 056 203 73 83 info@klimavent.ch www.klimavent.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

B. Wietlisbach AG

Einbauküchen und -wandschränke

Grabenmattstrasse 13, 5608 Stetten

Tel. 056 485 88 88, Fax 056 485 88 90 info@wietlisbach.com, www.wietlisbach.com

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07

info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING

Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHEN-UMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Grundmann Bau AG

Neubauten, Umbauten, Trockenbau

Wynenfeld 10, 5034 Suhr

Poststrasse 10, 5707 Seengen

Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

Xaver Meyer AG

Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen

Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN

VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

André Roth AG

Bewertung, Beratung, Vermarktung, Bewirtschaftung Theaterplatz 1, 5401 Baden Tel. 056 221 66 66 info@andrerothag.ch www.andrerothag.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Germann & Gfeller Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

Lewag Immobilien GmbH

Unternehmung für Immobilien-Treuhand

Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

Walde & Partner Immobilien AG

Beratung, Verkauf, Vermietung

Badstrasse 8, 5400 Baden

Tel. 056 520 70 70 baden@walde.ch www.walde.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermietung Gewerbe und Wohnungen

Stadtturmstrasse 10, 5401 Baden

Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch

Confida Treuhand GmbH

Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum, Steuerplanung und -beratung, Rechnungswesen

Oberdorfstrasse 2, 5525 Fischbach-Göslikon

Tel. 056 622 11 23, Fax 056 621 34 66     info@confida-treuhand.ch                www.confida-treuhand.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERLA Immobilien AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg

Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Germann & Gfeller Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch

Lewag Immobilien GmbH

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung, Beratung, Verkauf Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

L ÜFTUNGSANLAGEN

Klimavent AG

Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bruggerstr. 59, 5400 Baden

Tel. 056 203 73 73, Fax 056 203 73 83 info@klimavent.ch www.klimavent.ch

LÜFTUNGSREINIGUNG

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458, Fax 062 844 44 67 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER- UND SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-, Gipserarbeiten und Deckensysteme

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

METALLBAU

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-, Gipserarbeiten und Deckensysteme

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

POLYESTERBESCHICHTUNGEN

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5200 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

Robert Keller AG

Sanitäre Anlagen, Heizung, Rohrleitungsbau

Dorfstrasse 2, 5417 Untersiggenthal

Tel. 056 288 11 66, Fax 056 288 19 68 info@rob-keller.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch, www.von-tobel.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Schreinerei, Innenausbau, Wandschränke und Regale, versetzbare Trennwandsysteme

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Produktion:

Weichlenstrasse 21, 5300 Turgi Tel. 056 223 50 50, Fax 056 223 50 52

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

Schoop + Co. AG

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com

Weber Spenglerei AG

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch

SPIELPLATZGERÄTE

GTSM Magglingen AG

Spielplatz-Planung & Ausführung, Parkmobiliar, Parkbänke

Grossäckerstrasse 27, 8105 Regensdorf Tel. 044 461 11 30, Fax 044 461 12 48 info@gtsm.ch www.gtsm.ch

STEUERBERATUNGEN

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

Lewag Immobilien GmbH

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum, Beratung, Verkauf

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 febero@dplanet.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Fritz Brechbühl

Tankrevisionen, Tank- und Heizungsdemontagen

Neumattweg 14, 5315 Böttstein

Tel. 056 245 53 68

4805 Brittnau, Tel. 062 752 37 16 info@brechbuehltank.ch www.brechbuehltank.ch

Jäger Tankrevisionen

Tankrevisionen, Tankrückbau

5432 Neuenhof

Tel. 056 406 38 48, Fax 056 460 05 63

Killer Tankrevisionen

Tankrevisionen, Tankrückbau

Aumattstrasse 2, 5200 Windisch

Tel. 056 441 02 74, Fax 056 442 67 50

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

TANKREVISIONEN

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5200 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

Domeisen Fenster AG

Fenster in sämtlichen Materialien für Um- und Neubauten, Aussen- und Innentüren, Insektenschutzsysteme, Servicearbeiten

Hauptstrasse 33, 5243 Mülligen

Tel. 056 450 00 40, Fax 062 871 67 41 info@domeisenfenster.ch www.domeisenfenster.ch

TÜR-RENOVATIONEN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Grundmann Bau AG Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

Xaver Meyer AG

Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen

Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND- UND BODENBELÄGE

Hächler AG Bauunternehmen

Plattenbeläge

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

WÄSCHETROCKNUNG

Ruf Entfeuchtungstechnik

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERADERN

Institut für Erdstrahlen und Elektrosmog Vermessungen seit 1992 mit elektronischen Messgeräten

Bösch 106, 6331 Hünenberg

Tel. 041 310 72 26, Fax 041 310 72 22 mail@erdstrahlen.ch www.erdstrahlen.ch

WASSERLEITUNGSSANIERUNG, KALT-, WARM- ABWASSER

Kanaltechnik-Kappius

Inliner, Sprayliner, Rohrsanierung, Zertifizierter Kanalsanierungsberater

Göscher 349, 3618 Süderen

Obermühlestrasse 5, 8400 Winterthur

Tel. 079 102 90 21 michael@kanaltechnik-kappius.ch www.kanaltechnik-kappius.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

Ruf Entfeuchtungstechnik

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Holzbau, Holzkonstruktionen, Dachstockausbau, Elementbau, Fassadenbau

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

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Nr. 389 Juni 45. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 37’927 Ex. Basis 2016/2017

Anzahl Mitglieder: 38’005 (30. April 2018)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

Her A usge B er

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Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten:

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www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

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Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

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Telefonische Beratung:

Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

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Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband l enzburg-seetal (Bezirk l enzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach Vereinbarung, Tel. 062 888 25 28

Hauseigentümerverband fricktal (Bezirke r heinfelden, l aufenburg)

Postfach 176, 5070 Frick

Tel. 0840 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung: Tel. 0844 438 438

Do–Fr 8.30–11.30, 14.00–17.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: MLaw Corinne-Moser-Burkard, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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