Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch
Wo HN Wirtsc HA ft

r ec H t
Pflanzen und Nachbarschaft
t H e MA
Bauen, s anieren, f inanzierung, Wohnen im Alter
i MM o B ilie N A A rg A u mit 14 o bjekten
Für Sie vor Ort.
Unser starkes Netzwerk aus über 350 langjährigen Partnern schweizweit.
Die Spezialisten in Ihrer Region:









Vogel Fenster GmbH
Wolfgrubenstrasse 29, CH-5742 Kölliken
Tel. +41 62 737 85 01, Fax +41 62 737 85 05 info@fenstervogel.ch
D. Ochsenbein & Co
Mellingerstrasse 4, CH-5512 Wohlenschwil
Tel. +41 56 491 31 40, Fax +41 44 491 31 44 info@do-ochsenbein.ch

Als Abschluss der Beitragsreihe Holzbrücken im Kanton Aargau geht es noch einmal zurück an die Reuss. Genauer gesagt nach Sins an die Kantonsgrenze zum Kanton Zug. Hier steht die alte Zollhausbrücke – während Jahrhunderten der einzige Übergang vom Freiamt in den Kanton Zug. Entsprechend interessant ist ihre Geschichte.

Häuser mit Baujahr vor 1970 verfügen meist über eine gute Bausubstanz. Mit den richtigen Fachleuten kann sich eine Sanierung durchaus lohnen. Sie verfügen über das nötige Wissen und die Erfahrung, um vorgeschriebene energetische Massnahmen umzusetzen und berücksichtigen veränderte Wohnbedürfnisse. Der Charakter und der Charme eines Hauses oder eines ganzen Quartiers können auf diese Weise erhalten bleiben.
Wenn ins ebensoDigitalnetz viel investiert wird, wie ins Filialnetz, bin ich am richtigen Or t.

Plan Wahlen –neu aufgelegt
In der Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (vgl. Beitrag Seite 13) geht es vordergründig ums Energiesparen. De facto ist es ein Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung und zugewandte Orte in der Wirtschaft. Der Ersatz einer Heizung wird zum Staatsakt. Neu sollen 10 Prozent des Energiebedarfs bei der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen. Das klingt sympathisch, ist aber nicht so ernst gemeint. Haushalte, die ihre Heizung ersetzen, haben zwischen 11 baulichen Standardlösungen zu wählen. Wer sich beispielsweise für eine Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger entscheidet, ist fein raus. Wie weit Holz als erneuerbar eingestuft werden soll, darüber lässt sich streiten angesichts des dramatischen Schwunds von Waldbeständen weltweit.
Die Sonnenenergie erhält eine Sonderstellung. Solarenergie ist in unseren Breitengraden – in bestimmten Anwendungen – ähnlich effizient wie der Anbau von Erdbeeren am Kap Horn. Unter anderem sollen im Kanton Aargau Gemeinden neu Ersatzabgaben zu Gunsten des Kantons einziehen zur Realisierung neuer Fotovoltaikanlagen. Das ist eine frohe Botschaft für die Volksrepublik China. Sie ist Weltmarktführerin in der Herstellung von Komponenten von Solaranlagen. Der Strommix zur Erzeugung industrieller Produkte im Reich der Mitte hält einen Anteil an Kohlestrom von rund drei Vierteln. So viel zum Thema Nachhaltigkeit.
Erwähnung verdient auch die Vorgabe der Aargauer Regierung, dass bei Neubauten ein Anteil der benötigten elektrischen Energie selber produziert werde. Das erinnert an den Plan Wahlen, die Anbauschlacht während dem Zweiten Weltkrieg mit den Merkmalen Rationierung und Selbstversorgung: statt Kartoffeln auf öffentlichen Plätzen nun Solarpaneele im ganzen Kanton? Verordnete Selbstversorgung mag zu autoritären Regimen in Zeiten äusserer Bedrohung passen, aber nicht zu einer offenen Gesellschaft, deren Charakteristika Arbeitsteilung, Vertragsfreiheit und Güteraustausch sind.
Jedes Energieerzeugungssystem weist einen ökologischen Fussabdruck auf. Deshalb sollten in der Gesetzesvorlage die Wahlfreiheit von Haushalten gewährt und Wettbewerbsbeschränkungen vermieden werden.
Heizöl • Diesel • Benzin
Tankrevisionen/-sanierungen


HEV-Heizölaktion
Günstiges Heizöl
Als Mitglied des Hauseigentümerverbandes profitieren Sie von Vergünstigungen beim Kauf von Heizöl bei Voegtlin-Meyer AG.
So profitieren Sie bei Voegtlin-Meyer AG Sie bestellen telefonisch bei Voegtlin-Meyer AG. Bei der Bestellung geben Sie Ihre Mitgliedernummer beim Hauseigentümerverband an. Voegtlin-Meyer AG gewährt Ihnen Rabatt auf den aktuellen Tagespreis. Die Aktion ist zeitlich nicht beschränkt (gültig bis auf Widerruf).
Preisnachlass bei Voegtlin-Meyer AG
Menge in Liter Rabatt in Rp. pro 100 Liter
–1499
Wechseln Sie jetzt zu Öko-Heizöl!
Der Umwelt zuliebe empfehlen wir Ihnen Öko-Heizöl 50 ppm.
Gerne beraten wir Sie über den Produktewechsel, wo wir Öko-Heizöl 50 ppm liefern, den Tank sauber reinigen und das alte Heizöl extra-leicht gegen Gutschrift zurücknehmen. Diese Arbeiten erfolgen alle in einem Arbeitsgang durch unser geschultes und eigenes Personal.
Wir beraten Sie gerne. Bestellungen beim Team der Voegtlin-Meyer AG unter:
Tel. 056 460 05 05
5210 Windisch www.voegtlin-meyer.ch


WEBER ALUFENSTERLÄDEN




Produktesortiment mit 12 Modellen










• Hagelschlag geprüft und VKF zertifiziert
• mit Lamellen- und vollfl ächiger Füllung
• Einzelanfertigungen und Schiebeläden
• 100% Schweizer Qualitätsprodukt IN_90x129-FL.indd 1
TEL: 044 934 30 50
WEBER-FENSTERLADEN.CH

Kontaktieren Sie die Zurich Generalagentur im Aargau: Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza 062 836 52 52 zurich.ch/aargau Jetzt informieren
ZURICH VERSICHERUNG. FÜR ALLE, DIE WIRKLICH LIEBEN.

Von dem Entwurf, der Planung über die Produktion bis zur Montage alles aus einem Haus. Ausstellung mit 30 komplett eingerichteten Küchen.
brunner-kuechen.ch 5618 Bettwil 0566767070
e xtreme Zersiedelungsinitiative

Hansjörg Knecht Nationalrat, Leibstadt, Präsident Hauseigentümerverband Aargau
Demnächst steht im Nationalrat die Beratung zur Initiative «Zersiedelung stoppen –für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» an. Die Initianten verlangen damit eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung sowie einen vollständigen Stopp von Einzonungen. Bauzonen sollen demnach nur noch ausgeschieden werden kön
nen, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausgezont wird. Zudem verlangt die Initiative, dass ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene Bauten sowie solche für die bodenabhängige Landwirtschaft gebaut werden dürfen.
Die Zersiedelungsinitiative thematisiert Sorgen, welche bei der Bevölkerung zweifelsohne bestehen. Dies zeigen beispielsweise Volksentscheide zur Zweitwohnungsinitiative, zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für Ernährungssicherheit», aber auch die Kulturlandinitiative im Kanton Zürich. Die Initianten stellen jedoch zum Teil zu extreme Forderungen. So zielt der Hauptaspekt der Initiative, die weitere Ausdehnung der Bauzonen explizit durch das Einfrieren der Gesamtfläche auf unbestimmte Zeit zu stoppen, in die falsche Richtung. Denn dadurch nimmt die Initia

tive sowohl auf die Bevölkerungs und Wirtschaftsentwicklung als auch auf die unterschiedlichen kantonalen und regionalen Verhältnisse keinerlei Rücksicht. Sie ist auch krass ungerecht gegenüber Kantonen und Gemeinden, welche mit dem Boden bislang haushälterisch umgegangen sind. Diese würden in der Folge in ihrem diesbezüglichen Handeln wieder stark eingeschränkt.
Und schliesslich hätte die Initiative zur Folge, dass es in verschiedenen Regionen zu einer starken Baulandverknappung käme, was wiederum zu einer markanten Verteuerung der Wohn sowie Gewerbeimmobilien und dadurch zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen würde. Daher gehört die Zersiedelungsinitiative, über die das Volk voraussichtlich im kommenden Jahr abstimmen kann, abgelehnt. www.hev-aargau.ch
Wir bewerten Ihre Liegenschaft
Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau
Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.
Wofür eine Immobilienbewertung?
Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – Buchhalterische Zwecke
Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
Korrigieren, ausgrenzen, stigmatisieren
Der schubsende s taat – c laudia Wirz beim H e
V Aargau

(mm) Gesetzes und Verordnungsflut, Bürokratie, schleichende Entmündigung. Das waren einige der Themenschwerpunkte an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau. Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, kritisierte die Richtung, in die sich die schweizerische Energiepolitik bewege. Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit kämen zu kurz. Die Schweiz beziehe heute wegen der Wasser und Kernkraft
über 90 Prozent ihres Stroms umweltschonend aus praktisch CO2freier Erzeugung. Es gebe nur wenige Länder der Welt, die einen solch klimaschonenden StromMix hätten. Mit der Energiestrategie des Bundesrats stelle sich aber die Frage, wie lange dies noch der Fall sei.
Flut neuer Vorschriften
Auch die geplante Revision des kantonalen Energiegesetzes verheisse nichts Gutes.

Hauseigentümer erwarteten eine Vielzahl behördlicher Interventionen. Der Heizungsersatz werde bewilligungspflichtig, Wohneigentümer müssten Strom selbst erzeugen und bestehende Elektroheizungen seien vor Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen. Die Vorlage führe zu Zwangsinstallationen, zur Aushöhlung der Eigentumsgarantie und zu mehr Bürokratie.
Bernhard Scholl, Grossratspräsident, knüpfte ans Thema Bürokratie an. Die Schweiz habe beim sogenannten EaseofDoingBusinessIndikator der Weltbank 2004 noch auf Rang 11 gelegen. Mittlerweile sei sie auf den 33. Platz abgerutscht. Im Jahr 2004 habe die systematische Rechtssammlung des Bundes knapp 54’000 Seiten gefüllt. Heute seien es über 70’000 Seiten. Sie wachse pro Arbeitstag um 26 Seiten. Wie die Vorschriftenflut zunimmt, schilderte Scholl anhand des im Mai 2017 angenommenen – im Kanton Aargau abgelehnten –eidgenössischen Energiegesetzes. Per 2. November 2017 habe der Bundesrat in eigener Kompetenz eine Serie von Verordnungen zur Umsetzung der Energiestrategie erlassen:
Energieverordnung, Energieförderungsverordnung, Energieeffizienzverordnung, Kernenergieverordnung, Stromversorgungsverordnung, CO2Verordnung, Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben und die neue Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Mindestens eine davon, die Stromversorgungsverordnung, enthalte Bestimmungen, die «beim besten Willen technisch nicht umsetzbar» seien (Zitat Dachverband der Schweizer Verteilnetzbetreiber). Scholl forderte den Hauseigentümerverband auf, seine Rolle beim Schutz der Eigentumsrechte und beim Verhindern des weiteren Ausbaus der Bürokratie wahrzunehmen.
Gestern die Kirche – heute der Staat Ein zunehmend aufdringlicher Staat war auch Thema der Gastreferentin Claudia Wirz, Autorin und Kolumnistin der Neuen Zürcher Zeitung. Früher sei es die Kirche gewesen, die mit der FegefeuerDrohung Aufmüpfigkeit und individuellen Eigensinn zu unterdrücken versucht habe. Heute sei es der Staat, der immer mehr in die Privatsphäre des Menschen vordringe und den persönlichen Lebensstil jedes Einzelnen mit bzw. umzugestalten versuche. Dabei bedienten sich die Behörden unterschiedlicher Methoden. Eine sei das sogenannte Nudging (schubsen). Einer ihrer Apologeten, der USamerikanische Ökonom Richard Thaler, wurde 2017 mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet. Nudging stammt aus der Verhaltensökonomie. Die Freunde des Nudgings gehen grundsätzlich davon aus, dass Menschen unmündig sind und stets falsche Entscheidungen treffen würden: der Mensch raucht zu viel, verbraucht zu viel Energie und verzehrt zu viel Süsses. Also müsse korrigierend eingegriffen werden. So wie in der liberalen Ökonomie die unsichtbare Hand des Marktes zentral ist, so führe der «nudgende» Staat eine wohlwollende Hand, die, scheinbar selbstlos, in paternalistischer Weise Bürgerinnen und Bürger zu behördlich gewollten Entscheidungen führe, sagte Wirz. Das sehe dann in der Praxis wie folgt aus: In der Kantine müsse für die wenig gesunden Fleischtöpfe ein längerer Weg zurückgelegt werden als für das gesunde





Vegimenü. Durch solche Anordnungen favorisierten nudgende Institutionen die Wahl des vegetarischen Menüs. Doch, sagte Wirz, gehe das Nudging von fragwürdigen Prämissen aus. Denn erstens stelle sich die Frage, woher der Staat den Anspruch erhebe, weise und vernünftig zu handeln? Staaten seien selbst unvernünftig, wie die öffentliche Schuldenproblematik, die unterfinanzierten Sozialwerke und die explodierenden Gesundheitskosten zeigten. Und zweitens sei allein schon die vereinfachende Einteilung in gesunde und ungesunde Lebensmittel absurd und wissenschaftlich nicht haltbar. Es sei der gesamte Lebensstil des Individuums, der entscheidend sei. Wirz zitierte Paracelsus: Die Dosis mache das Gift. Letztlich könne man auch an zu viel Rüebli sterben, sagte Wirz.
China als Pionier
Mittels Nudging sollen die Leute nicht das tun, was sie selber für richtig halten, sondern was die gegenwärtige Politik für richtig halte. Doch dies könne sich schon morgen ändern. Durch den kollektivistischen Ansatz und das standardisierte Menschenbild erzeuge Nudging Konformismus. Andersdenkende würden marginalisiert, soziale Ausgrenzung, ja Stigmatisierung werde gefördert. Nicht nur der Staat betreibe Nudging. Mit den digitalen Technologien biete das Schubsen schier unbegrenzte Möglichkeiten. Suchmaschinen seien zwar praktisch,

aber mit ihnen werde die Auswahl dessen, was die Menschen überhaupt zu sehen bekämen, durch Algorithmen internationaler Konzerne bestimmt. Deshalb sei es falsch, öffentlichen Bibliotheken, jene «Zufluchtsstätten unserer Kultur und unseres Gedächtnisses», auszudünnen, wie dies die Universität Zürich beabsichtige. Das Nudging fördere Standardeinstellungen, es würden weniger Lernerfahrungen gemacht, Individualität ersticke und Konformität sowie Gehorsam würden zum Mass der Dinge. Wie totalitär sich dies auswirken könne, zeige das System der sozialen Kreditwürdigkeit in China. China entwickle derzeit ein Punktesystem bzw. ein Rating für seine Bürger. Fürs Rauchen, Fliegen und das Posten von Fake News gebe es Punktabzüge. Wer einen tiefen Punktestand hat, müsse sich mit einer Stelle mit geringem Sozialprestige und einer minderwertigen Wohnung zufrieden geben. Kinder von Eltern mit einem tiefen Rating dürften möglicherweise nicht studieren. Die frühere rabiate Ausgrenzung, etwa zur Zeit der Kulturrevolution, weiche der subtileren des digitalen Zeitalters.
«Wollen wir das?», fragte Wirz. Der Frage müsse man sich stellen und sie beantworten, bevor es zu spät sei. Denn technisch machbar sei die totale soziale Überwachung ohne Zweifel. Das Nudging bilde die Grundlage zu Überwachung und Manipulation.





Möchten Sie eine Entkalkungsanlage ausprobieren?
WEICHES WASSER 1 JAHR ERLEBEN –
DANACH ENTSCHEIDEN:
Mit dem flexiblen KalkMaster-Probeabo können Sie die Enthärtungsanlage weiter mieten, kaufen oder wieder zurückgeben!



Mehr Raum und Licht in einem Tag.
Mehr Raum und Licht in einem Tag.
Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen? Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht!
Zimmerli Dachlukarnen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen geplant, im eigenen Werk als Fertigelement und in bester Schweizer Qualität hergestellt und in einem Tag montiert. Profitieren Sie von unser langjährigen Erfahrung.
Rohrerstrasse 20•5000 Aarau
Tel.062 822 37 23 • www.zdl.ch

«Mit



W&W haben wir einen verlässlichen Partner für eine langfristige Zusammenarbeit.»
André Arnet Teamleiter Liegenschaften-Buchhaltung Eisenegger Immobilien & Treuhand AG – Regensdorf
W&W Immo Informatik AG · Obfelderstrasse 39 · 8910 Affoltern am Albis · Bern · St.Gallen W&W Immo Informatik AG ist die Schweizer Marktführerin für Software im Immobilienbereich. wwimmo.ch
e ntmündigend, wenig ökologisch
H e V Aargau sagt Nein zur teilrevision e nergiegesetz
(mm) Der Entwurf zur Teilrevision des Energiegesetzes sieht eine Vielzahl behördlicher Interventionen im Gebäudebereich vor. So soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Neubauten künftig nahe bei null liegen. Eigentümer müssen selbst Strom erzeugen. Wo dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, sind Ersatzabgaben zu leisten. Ersatzinvestitionen im Bereich Gas und Ölheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich. Zentrale Elektroheizungen sind unter Gewährung einer Frist zu ersetzen, und für Liegenschaften ab einem bestimmten Energiebedarf wird die Gebäudeautomation obligatorisch.
Abschied vom Markt
Die Vorlage enthält einen Strauss neuer Vorschriften, die nur teilweise mit interna
tionalen Verpflichtungen (Klimaabkommen von Paris) zu tun haben. De facto soll den Behörden ein Freipass ausgestellt werden für künftige Eingriffe in Lebensbereiche, in denen bisher Bürgerinnen und Bürger, Haushalte, Konsumenten und Wirtschaftsakteure weitgehend frei entscheiden konnten. Das von der Regierung vorgestellte Instrumentarium ist eines liberalen Systems nicht würdig. Zahlreiche Vorgaben sind ohne Zwang kaum zu erfüllen und aufgrund nicht quantifizierter Grössen willkürlich (Energiebedarf nahe bei null). Der Markt wird ausgehebelt. An seine Stelle treten antiquierte Autarkiebestrebungen (Pflicht zur Stromproduktion) und die Einrichtung von Mechanismen, die es den Behörden später erlauben werden, die Energiezufuhr von Gebäuden individuell zuzulassen oder zu unterbinden (Gebäudeautomation).
Hauseigentümer und Haushalte handeln verantwortungsbewusst ohne Zwang: Im Kanton Aargau wurden im Bereich Brennstoffe in den letzten 35 Jahren 53 Prozent Heizöl eingespart und durch Energieträger mit geringeren Emissionen ersetzt.
Der HEV Aargau lehnt die von der Kantonsregierung vorgestellte Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes ab. Sie enthält ein Mass an Bevormundung, das inakzeptabel ist. Die anvisierte Dämpfung des Verbrauchs fossiler Energien wird durch einen erhöhten Ressourcenverbrauch erkauft, was ökologisch wenig sinnvoll ist.
Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes: www.ag.ch/Themen/Anhörungen. Antwort HEV Aargau: www.hev-aargau.ch/Themen.


Küchen – Bad – Böden Haushaltgeräte-Austausch 300m 2 Ausstellung


Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG Schreinerei – Küchenbau 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch

Treppenhandläufe
M. Kaufmann
5742 Kölliken

Für jede Treppe die richtige Lösung. Handläufe in jeder Form und jede Ecke durchgehend angepasst. Top-Preise. Offerten unter Telefon 062 842 45 63 www.treppenhandlaeufe.ch

Büchi+Fischer AG Malerei
5400 Baden,Tel. 056 222 53 83 5442 Fislisbach,Tel. 056 493 3564
Tankrevisionen Hauswartungen Entfeuchtungen
5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 www.erismannag.ch
























i mmer höhere Belastungen für Haushalte
Der H e V an der Messe «Bauen und Wohnen» in Wettingen

(mm) Die diesjährige Messe «Bauen und Wohnen» zog rund 19’000 Personen an (im Vorjahr 20’000). Der Hauseigentümerverband war in Wettingen mit zwei Ständen und Referaten präsent. Das Eigentum befinde sich immer mehr im Würgegriff des Staates, sagte Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, an der Eröffnungsfeier.
Knecht nannte unter anderem die Besteuerung des Eigenmietwerts. Zwar sei in Bern ein Kommissionsentwurf erarbeitet worden, mit dem Ziel, dieses steuerliche Ärgernis zu beseitigen. Es zeichne sich aber ein langes Verfahren ab. Viele Partikularinteressen könnten in den Entwurf einfliessen.
Kosten steigen unverhältnismässig Im Bereich Energie stünden neue Regulierungen, Steuern und Abgaben an. Die Energiepolitik sei widersprüchlich, ja konfliktträchtig. Ein schlechtes Beispiel sei Deutschland. Nirgends in Europa zahlten die Konsumenten so viel für Strom wie in Deutschland, dem Land, das gleichzeitig die höchsten Subventionen spreche. Von den Subventionen profitierten einige wenige Produzenten, im Gegenzug könnten rund 300’000 Haushalte ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen, sagte Knecht.
Mit der Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris durch den Bundesrat habe
sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine Totalrevision des CO2Gesetzes notwendig. Haushalte müssten mit höheren Heizungs und Sanierungskosten rechnen. Insbesondere die CO2Grenzwerte im Gebäudebereich sowie die vorgeschlagene maximale Höhe der CO2Abgabe bei Brennstoffen von 210 Franken pro Tonne CO2 seien unverhältnismässig.
Freizeichnungsklauseln sind möglich
Stephanie Lang, Rechtsberaterin HEV Aargau, sprach über rechtliche Stolpersteine beim Haus und Wohnungskauf, unter anderem mit Schwerpunkt Gewährleistungsausschlüsse im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien. Das Gesetz

verpflichte den Verkäufer grundsätzlich dazu, eine mängelfreie Kaufsache zu leisten. Gewährleistungen könnten teilweise ausgeschlossen werden. So seien Freizeichnungsklauseln wie «gekauft wie besichtigt» oder «Gewährleistung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen» beim Kauf einer Immobilie in der Praxis üblich, sagte Lang. Nicht immer falle jedoch ein bestehender Mangel unter den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Dazu gehörten etwa arglistig verschwiegene Mängel oder Mängel, die eine zugesicherte Eigenschaft betreffen würden. Deshalb sei es für die Käuferschaft empfehlenswert, sich wichtige Eigenschaften schriftlich zusichern zu lassen.
Gemäss Zuzana Havlin, Leiterin Immobilienverkauf HEV Aargau, beschränkt sich das Vermitteln von Immobilien nicht bloss auf den Akt der Handänderung. Kompetente Makler könnten Pläne lesen, Bauvorschriften interpretieren und würden sich in Rechtsgebieten wie Miet und Nachbarrecht auskennen. Zudem seien sie auch fähig, Fragen zum Stockwerkeigentum zu beantworten.
Dienstleistungen HEV Aargau: Immobilienvermittlungen, Liegenschaftsbewertungen, Rechtsberatung, Bauberatung, Drucksachen und Literatur.
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tel. 056 200 50 50, www.hev-aargau.ch.

Bauten, die verbinden – s ins
Als Abschluss der Beitragsreihe Holzbrücken im Kanton Aargau geht es noch einmal zurück an die r euss. g enauer gesagt nach s ins an die Kantonsgrenze zum Kanton Zug. Hier steht die alte Zollhausbrücke – während Jahrhunderten der einzige Übergang vom f reiamt in den Kanton Zug. e ntsprechend interessant ist ihre g eschichte.

s alomé e delmann, HEV Aargau
Die Bremgarter Holzbrücke und die alte Zollhausbrücke in Sins trennen ungefähr 25 Flusskilometer. Im Kantonsdreieck Aargau/Luzern/Zug gelegen, ist Letzterer lange Zeit ein bedeutender Wirtschafsfaktor beigemessen worden. Ihre Entstehung war entsprechend umstritten. Während sich Luzern gegen einen Brückenübergang zwischen den Kantonen Aargau und Zug stellte, beschloss der Rat von Zug, jedem, der sich gegen den Brückenbau äusserte, das Bürgerrecht zu entziehen. Nach 16monatiger Bauzeit stand schliesslich im Jahre 1641 die einzige Reussbrücke zwischen Gisikon und Bremgarten. Fortan wurde das Freiämter Getreide am Markt in Zug feilgeboten und nicht mehr in Luzern. Der verkürzte Marktweg brachte dem Zuger Markt somit eine Aufwertung. Luzern hin
gegen büsste bei den Zolleinnahmen in Gisikon ein. Gemäss Zolltarif der Reussbrücke bei Sins von 1692 wurden beispielsweise folgende Gebühren fällig:
2 Angster für jede Person bei jeder Überquerung
4 Angster für ein unbeladenes Pferd
3 Schilling für einen Juden
5 Schilling für eine durchgeführte Braut
20 Schilling für einen mit Hausrat beladenen Wagen
10 Gulden Busse für hinübergeführtes Feuer wie Fackeln
«Das Licht an der Reuss»
Eine Sage erzählt von einem Unfall auf der Reuss. Fährunfälle waren zu dieser Zeit keine Seltenheit. Als offizieller Grund zur Errichtung der Brücke galt das folgenschwere Unglück im Jahr 1627. 40 Wallfah
rer aus Hitzkirch kehrten von ihrer Pilgerfahrt zum Kloster Einsiedeln zurück. Das überladene Fährboot kenterte mitten auf der reissenden Reuss, weil das Seil der Fähre riss. Alle Pfarrgenossen fanden in den Fluten den Tod. Die Stimmen für einen Brückenbau wurden danach lauter denn je.
Halb zerstört
Das Innere der Sinserbrücke weist eine unterschiedliche Konstruktion auf. Während des Sonderbundskriegs sprengten die Sonderbundstruppen am 10. November 1847 den zugerischen Brückenteil. Ein mit Sprengstoff beladener Wagen fuhr auf Befehl von Artilleriehauptmann Graf Schweinitz auf die Brücke. Dem Gegner, der Armee von GuillaumeHenri Dufour, sollte damit der Einmarsch ins Zugerland verwehrt werden. Genützt hat die Zerstörung des Ostteils der Sinserbrücke nichts. Kurz
darauf kapitulierte Zug – der Schaden blieb. Bis der zerstörte Ostteil nach den Plänen vom Zürcher Baumeister Ferdinand Stadler fünf Jahre später neu aufgebaut wurde, musste eine Notbrücke genügen. Der Brückenzoll fand während dieser Zeit sein Ende, da Binnenzölle generell abgeschafft wurden.
Nadelöhr
Äusserlich gleicht die Holzkonstruktion derjenigen von Murgenthal an der Aare. Mit ihren 74 Metern Länge ist die Reussbrücke zwar ein wenig kürzer, steht aber ebenfalls auf einem einzigen Steinpfeiler in der Mitte des Flusses. Auch der Oberbau sieht ähnlich aus. Die eine Seite ist voll verschalt, während auf der anderen Brückenseite ein Gehsteig angebracht wurde. In Sins geschah dies im Jahre 1945. Zudem schmücken hier im Sommer Blumen die Brüstung. Beide Brücken haben in der Vergangenheit eine verkehrstechnisch bedeutende Rolle gehabt. In Sins spielten gleich mehrere Faktoren mit. Die Brücke konnte nur einspurig befahren werden und kurz nach der Brücke folgte der Bahnübergang der Aargauischen Südbahn. In den Sechziger und Siebzigerjahren nahm der motorisierte Verkehr stark zu. Bis zur Eröffnung der Autobahn A2, BaselLuzernGotthard, fuhren Tausende Transitreisende von Deutschland nach Italien über die Holzbrücke. Die Lichtsignale vor der Brücke und bei den Bahnschranken hatten legendäre Wartezeiten zur Folge. Da die geplan

Das Gasthaus «Zollhaus» befindet sich auf der rechten Seite.
te Umfahrungsstrasse grosse Meinungsverschiedenheiten mit sich brachte, musste schlussendlich sogar das Bundesgericht entscheiden. Der Spatenstich erfolgte dann 1993.
Tradition lebt weiter Einmal im Jahr, im Mai, fand früher der «MaitliMarkt» auf der Sinserbrücke statt. Er erhielt seinen volkstümlichen Namen aufgrund der zahlreichen Ehen, die hier ihren Anfang nahmen. Zuletzt dokumentiert wurde die Chilbi im Jahre 1860. Erst 1996, als die alte Zollbrücke autofrei wurde, konnte diese Markttradition fortgesetzt werden. Dank der Eröffnung der neuen Verkehrsbrücke gab es wieder Platz für Stände und Strassenkünstler. Der heutige
Brückenmarkt lockt jeweils am letzten Samstag im September Besucher aus der Umgebung an.
Brücken bleiben aktuell
Die im Rahmen dieser Beitragsreihe vorgestellten Holzbrücken im Kanton Aargau eignen sich bestens, um sie zu Fuss auf einem Spaziergang oder mit dem Velo auf einer schönen Flusstour zu überqueren. Der Besuch von historisch denkwürdigen Brücken ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Niemand weiss, wie lange die alten Kunstwerke noch halten werden.
Weitere Informationen: www.sins.ch; www.brueckenmarkt.ch; www.swiss-timber-bridges.ch

















Sie müssen nicht mit dem Schlimmsten rechnen.
Sie lag acht Stunden am Boden
Der Rotkreuz-Notruf fördert die Sicherheit im Alltag.
«Es war am Morgen. Ich wollte gerade aus der Badewanne steigen, da bin ich ausgerutscht», erinnert sich die 85-jährige Rose Wilhelm. «Hier bin ich hingefallen», sagt sie und zeigt auf den Spalt zwischen Toilette und Wanne. «Ich konnte nicht mehr aufstehen.»
Erfolglose Überzeugungsversuche
Normalerweise schaut ihre Tochter Esther Trottmann jeden Mittag kurz vorbei. Doch an diesem Tag hatte sie den Besuch abgesagt, weil ihre Mutter am Abend mit der Spitexbetreuerin abgemacht hatte. «Sie lag etwa acht Stunden mit gebrochenem Oberschenkel am Boden, bevor die Betreuerin sie fand», erzählt Trottmann. «Da hatte ich natürlich ein schlechtes Gewissen.»
Dabei hatte sie ihre Mutter zuvor bereits einige Male auf den Rotkreuz-Notruf angesprochen gehabt. Ihre Überzeugungsversuche waren je-

Ein Gewinn für alle: Dank dem Rotkreuz-Notruf wieder ruhig schlafen.
doch erfolglos geblieben. «Das gäbe sicher ein Durcheinander mit dem Telefon, hat meine Mutter jeweils gesagt.»
«Gebe den Knopf nicht mehr her»
Heute weiss Wilhelm selbst nicht mehr, weshalb sie so skeptisch war. «Ich musste wohl erst reinfallen, damit mir
klar wurde, dass ich den Knopf brauche.» Nach dem Oberschenkelbruch bestellt ihre Tochter beim Aargauer Roten Kreuz ein stationäres Notrufgerät. Keine Minute zu früh.
Kaum war Wilhelm wieder zu Hause, passierte der nächste Sturz. «Da war
Foto: SRK AG
ich froh, dass ich den Knopf hatte», betont sie. Sowieso würde sie ihren Knopf heute nicht mehr hergeben. «Er gibt mir Sicherheit im Alltag und wenn etwas passiert, weiss ich, dass jemand mit mir spricht, bis Hilfe eintrifft».
Schweizerisches Rotes Kreuz
Kanton Aargau
Buchserstrasse 24 5000 Aarau www.srk-aargau.ch/notruf 0848 012 012
PC-Konto 50-3932-6

e lektroladestation für den Mieter

Frage:
Uns gehört ein Einfamilienhaus mit vier Parteien inklusive einer kleinen Tiefgarage. Nun hat uns ein Mieter mitgeteilt, dass er ein Elektroauto kaufen möchte und dazu eine entsprechende Ladestation in der Garage benötigt. Müssen wir dies akzeptieren? Was gibt es zu beachten?
Antwort:
Beim Einbau einer solchen Ladestation handelt es sich um einen sogenannten Mieterbau. Dieser darf ohne die Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer solchen Bitte des Mieters zu entsprechen.
Sollte der Eigentümer grundsätzlich mit dem Errichten der Ladestation einverstanden sein, sind die Bedingungen über den Einbau in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.
Mehrere Vorgehensweisen möglich Folgende Optionen sind möglich: Vermieter und Mieter können vereinbaren, dass der Mieter die Station auf eigene Kosten errichtet. Im schriftlichen Vertrag sollte dann festgehalten werden, dass die Installation der Station von einer Fachperson vorgenommen werden muss. Weiter sollte auch festgelegt werden, ob der Mieter bei Auszug aus dem Mietobjekt eine Rückbaupflicht hat. Es wird entweder vereinbart, dass der Mieter den ursprünglichen Zustand (fachgerecht) wiederherstellen soll oder dass er die Installation bei Auszug vor Ort lassen kann.
Einigen sich Vermieter und Mieter darauf, dass die Ladestation im Objekt belassen werden darf, stellt sich die Frage, ob der Mieter dafür finanziell entschädigt wird. Wird eine Vergütung vereinbart, ist es für den Vermieter wichtig, dass dabei die Lebensdauer der Ladesta
tion berücksichtigt wird und der Vermieter nur den Zeitwert der Anlage zurückerstatten muss.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Kosten für die Anlage und deren Installation übernimmt. Dies qualifiziert sich als wertvermehrende Investition und kann anteilsmässig auf den Mietzins des Mieters überwälzt werden.
In jedem Fall sind auch die Folgekosten –insbesondere der mit der Ladestation zusammenhängende Stromverbrauch –zu regeln. Diese können in der Zusatzvereinbarung als neue Nebenkosten ausgeschieden werden.
Beim HEV Aargau kann eine Vertragsvorlage «Erneuerungen oder Änderungen am Mietobjekt durch den Mieter» bezogen werden.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.








Das tun wir für Sie.
Die Aargauische Gebäudeversicherung kennt die Risiken, denen Gebäude durch Naturgefahren ausgesetzt sind. Wir unterstützen Ihre Präventionsmassnahmen und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. www.agv-ag.ch
Pflanzen im Nachbarrecht – ein u pdate

Viele Hauseigentümer ärgern sich über das Laub und den Schattenwurf von Bäumen und Sträuchern des Nachbarn. Dabei kommen verschiedene Fragen auf: Ist der richtige Abstand eingehalten? Wie oft und wie weit muss der Nachbar seine Pflanzungen zurückschneiden? Bin ich anstelle des Nachbarn berechtigt, überhängende Äste abzuschneiden? Hat der Nachbar dies zu entschädigen?
Vorschriften zu Abständen
Die Abstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken sind kantonal geregelt. Das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch des Kantons Aargau enthält in § 72, 73 und 74 (in Kraft seit 1. Januar 2018) folgende Vorschriften:
Ab Stockmitte gemessen heisst, der Grenzabstand wird bei einem Baum und einer Pflanzenhecke an der Erdoberfläche vom Mittelpunkt des Stammquerschnitts bis zur Grenze gemessen. Gehölze gegenüber der Bauzone müssen so geschnitten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen.
Ab Hecken oder Gehölzrand gemessen bedeutet, dass bei einer Hecke, einem Strauch oder einem Baum der von der Grenze am nächsten gelegene Trieb zu messen ist. Der Eigentümer kann die grenznahen Triebe entfernen, um den Grenzabstand zu vergrössern. Der Grenzabstand von 0,6 Meter gegenüber Landwirtschaftszone soll die ungehinderte, landwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen.
Die Messung der Höhe gestaltet sich insbesondere im geneigten Gelände oder bei NiveauUnterschieden schwierig und ist oft fehlerbehaftet. Als Grundsatz gilt, dass vom Fuss der Pflanze (Austritt aus dem Boden) bis zur obersten Spitze zu messen ist. Dies gilt auch dann, wenn das benachbarte Grundstück wesentlich höher oder tiefer gelegen ist. Wurde der Boden künstlich aufgeschüttet, ist das mutmassliche Niveau des ursprünglich gewachsenen Bodens am
Pflanze Abstand zur grenze in Meter
Grünhecken bis 1,8 m Höhe in der Bauzone, ab Stockmitte
0,6
Grünhecken über 1,8 m Höhe in der Bauzone, ab Stockmitte Heckenhöhe
Grünhecken von beliebiger Höhe in der Landwirtschaftszone, ab Heckenrand
0,6
Andere Pflanzen bis 1,8 m Höhe, ab Stockmitte kein Grenzabstand
Andere Pflanzen über 1,8 m bis 3 m Höhe, ab Stockmitte 1
Andere Pflanzen über 3 m bis 7 m Höhe, ab Stockmitte 2
Andere Pflanzen über 7 m bis 12 m Höhe, ab Stockmitte halbe Pflanzenhöhe
Andere Pflanzen über 12 m Höhe, ab Stockmitte 6
Reben über 1,8 m Höhe
Standort der Pflanze massgebend. Die Höhe der künstlichen Aufschüttung wird somit zur Höhe der Pflanze hinzugerechnet.
Einhalten der Vorschriften Verletzen Pflanzen die Abstandsvorschriften, hat der Eigentümer diese zu beseitigen oder so unter Schere zu halten, dass die Vorschriften eingehalten sind. Der Rückschnitt kann zu jeder Jahreszeit und unter Umständen auch mehrmals pro Jahr verlangt werden. Der Nachbar kann selbst dann auf ein Zurückschneiden bestehen, wenn die Pflanze dadurch Schaden erleidet oder abstirbt. Der Anspruch auf Zurückschneiden ist in sämtlichen Kantonen unverjährbar.
Für die Klage auf Beseitigung einer Pflanze im Unterabstand sehen die meisten kantonalen Gesetze eine Verjährung vor. Im Kanton Zürich beträgt die Verjährungsfrist beispielsweise fünf Jahre nach der Pflanzung. Ausgenommen hiervon sind Grünhecken, die weniger als 60 Zentimeter von der Grenze entfernt stehen. Bei diesen kann der Nachbar jederzeit die Beseitigung verlangen. Der Kanton Aargau kennt hingegen keine gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Beseitigungsanspruch kann jedoch wegen verzögerter Rechtsausübung nach 30 Jahren verwirken, wenn in diesen Jahren keine erhebliche Mehrbelastung eingetreten ist. Selbst wenn die Verjährung nach kantonalem Recht eingetreten ist, kann aber bei einer übermässigen Einwirkung durch Schattenwurf oder Beeinträchtigung einer hervorragenden Seesicht eine Beseitigung der Pflanzen nach Bundesrecht (Art. 679/684 ZGB) verlangt werden.
0,5
Obstbäume über 7 m Höhe 3
Gegenüber Waldboden beträgt der Grenzabstand für alle Pflanzungen
0,5
Gegenüber Rebland erhöht sich der Grenzabstand für alle Pflanzungen um +2
Gegenüber Landwirtschaftszone sind alle Pflanzungen zurückzuschneiden auf
0,6
Stellt der Nachbar auf mündliche und schriftliche Aufforderung hin die rechtmässige Situation nicht her, ist eine Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Eine Beseitigung von Pflanzen auf dem Nachbargrundstück mittels Selbsthilfe ist unzulässig und kann Schadenersatzansprüche des Pflanzeneigentümers sowie ein allfälliges Strafverfahren wegen Sach
beschädigung (und evtl. Hausfriedensbruch) zur Folge haben.
Kapprecht
Anders sieht es bei überhängenden Ästen und eindringenden Wurzeln aus. Diese kann der Nachbar, wenn sie sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht innert angemessener Frist beseitigt werden, kappen und für sich behalten. Duldet der Grundeigentümer das Überragen von Ästen auf bebauten oder überbauten Boden, so hat er ein Recht auf die an ihnen wachsenden Früchte.
Das Kapprecht setzt eine Grenzüberschreitung voraus und gilt auch für Kletterpflanzen, Stauden und Hecken. Pflanzen, welche auf der Grundstücksgrenze stehen, werden davon nicht erfasst. Sie gehören den beiden Anstössern grundsätzlich je zur Hälfte. Wertlose Einjahrespflanzen, insbesondere Unkraut, dürfen ohne weiteres abgeschnitten werden, auch wenn keine Schädigung besteht oder keine Frist zu Beseitigung angesetzt wurde. Das Kapprecht ist nur gegeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung besteht. Ob die Beeinträchtigung über das gewöhnliche Mass hinausgeht, hängt von der Lage und der Nutzungsweise des Grundstücks ab. Sie muss von einem normal empfindlichen Nachbarn unter den gegebenen Umständen als übermässig empfunden werden. Eine zukünftige Entwicklung ist nur zu berücksichtigten, wenn dem Nachbarn bei einem Zuwarten ein Nachteil entstehen würde.
Einwirkungen durch Laub, Blüten oder Nadelfall, Fallobst, Tropfenfall, Schattenwurf, Verhinderung der Aussicht oder durch das Anziehen von Insekten sind normalerweise nicht übermässig. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn der Nachbar in der Benützung von Parkplätzen, Strassen oder Wegen behindert ist, wenn der Nachbar Gartenarbeiten nur noch in gebückter Haltung vornehmen kann, wenn ein Bauvorhaben erschwert wird, wenn unterirdische Sprossen zu ungewünschten Pflanzen führen, wenn Wurzeln den Unterhalt oder die Erstellung
eines Weges, einer Leitung oder eines Bauwerks behindern oder diese beschädigen. Mit der Beschwerde ist dem fehlbaren Nachbarn eine angemessene Frist anzusetzen. Der fehlbare Nachbar muss Zeit haben, den Sachverhalt abzuklären, den Überhang selber zu beseitigen oder durch einen Gärtner beseitigen zu lassen. Der fehlbare Nachbar darf das Grundstück nach Vorankündigung betreten, um Gehölze an oder auf der Grenze zu schneiden und zu unterhalten. Für daraus entstehenden Schaden hat er Ersatz zu leisten.
Beim Rückschnitt ist auf die natürliche Vegetationszeit Rücksicht zu nehmen. Bei einem Baum sollte die Beseitigung des Überhangs zwischen dem 1. November und dem 1. März verlangt werden. Bei Zierbäumen und Sträuchern ist eine Kappung in der Regel jederzeit möglich. Die Frist muss in Tagen, Wochen oder Monaten bestimmt sein. Mit einer zu kurz angesetzten Frist fängt automatisch eine angemessene Frist an zu laufen.
Läuft die angemessene Frist ab und werden die überhängenden Äste und Wurzeln nicht beseitigt, kann der Nachbar diese selber abschneiden. Dabei dürfen nur so viele Äste und Wurzeln gekappt werden, wie für die Beseitigung der Beeinträchtigung notwendig ist. Ein Rückschnitt der Äste und Wurzeln ist nur bis maximal zur Grundstücksgrenze zulässig. Das Abschneiden von Ästen am Stamm ist somit nicht erlaubt, selbst wenn zukünftige Beeinträchtigungen durch das Nachwachsen der Äste zu erwarten sind. Der kappende Nachbar hat, abgesehen von der Möglichkeit, das abgeschnittene Holz zu behalten, keinen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Ist die Kappung mit Kosten verbunden, muss der Nachbar auf die Kappung verzichten und stattdessen die Beseitigung der überhängenden Äste und eindringenden Wurzeln mit einer gerichtlichen Klage gegen den fehlbaren Nachbarn verlangen.
Vertragliche Vereinbarungen
Die benachbarten Eigentümer können mit schriftlicher Vereinbarung die Pflanzenabstände reduzieren oder aufheben. Solche
Vereinbarungen gelten aber nur unter den Eigentümern, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben. Verkauft der Nachbar seine Liegenschaft und überträgt diese Vereinbarung nicht auf den neuen Eigentümer, kann sie dem neuen Eigentümer nicht entgegengehalten werden. Soll die Vereinbarung auch gegenüber einem neuen Eigentümer gelten, ist die Begründung eines Näher oder Grenzpflanzrechts als Dienstbarkeit erforderlich. Eine solche Dienstbarkeit wird mit öffentlicher Beurkundung beim Notar und anschliessender Eintragung im Grundbuch errichtet. Der Beseitigungsanspruch und das Kapprecht des Nachbarn sind durch diese Dienstbarkeit aufgehoben.
Zuerst das Gespräch suchen Prozesse belasten die nachbarrechtliche Beziehung schwer und über eine lange Zeitdauer. Oft ist aufgrund der Überlastung der Gerichte nicht mit einem schnellen Entscheid zu rechnen. Es empfiehlt sich ausnahmslos, mit dem Nachbarn das Gespräch zu suchen, auf dessen Bedürfnisse einzugehen und nach Möglichkeit eine Vereinbarung zu treffen, die längerfristig beide Seiten zu befriedigen vermag.
Ist keine aussergerichtliche Lösung möglich, muss eine Klage beim Friedensrichter eingereicht werden. Dieser versucht, eine Einigung unter den Nachbarn herbeizuführen. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Klage beim Bezirksgericht am Ort, an dem sich das Grundstück befindet, erhoben werden. Eine direkte Klage beim Bezirksgericht ist nur möglich, wenn der Nachbar sofort die Beseitigung einer eingetretenen Störung verlangt. Bei wachsenden Pflanzen ist schwierig feststellbar, seit wann eine Störung besteht und ob der Nachbar sofort reagiert hat. Anders sieht dies bei einer Neupflanzung aus, welche den gesetzlichen Grenzabstand nicht einhält.
Bei der Geltendmachung einer Beseitigung bzw. eines Rückschnitts von Pflanzen, welche seit längerem bestehen, sollte der betroffene Nachbar somit den ordentlichen Prozessweg mit vorgängiger Anrufung des Friedensrichters beschreiten.
u ntergemeinschaften im s tockwerkeigentum
Der Begriff der u ntergemeinschaft ist im s tockwerkeigentums- und im Miteigentumsrecht des Z g B nicht zu finden. Dementsprechend existiert auch keine eindeutige gesetzliche Definition. Die u ntergemeinschaft kommt aber in der Praxis in zwei unterschiedlichen Ausprägungen vor, nämlich mit einer sachen- oder grundbuchrechtlich basierten oder mit einer rechtsgeschäftlich begründeten Bedeutung.

Wenn mehrere Personen Eigentümer eines Grundstücks sind, handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum. Auch eine Stockwerkeinheit kann im Eigentum mehrerer Personen, eben der Untergemeinschaft, stehen, sei es zu Miteigentum oder zu Gesamteigentum. Eine Wohnung gehört also beispielsweise zwei Ehepartnern oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Es kommt auch häufig vor, dass eine Tiefgarage unter einem Mehrfamilienhaus als Stockwerkeinheit begründet und diese Stockwerkeinheit dann zu Miteigentum aufgeteilt wird, wobei jedem Miteigentümer der Stockwerkeinheit Tiefgarage das ausschliessliche Nutzungsrecht an einem Einstellplatz zusteht. In diesen Fällen kommt Art. 712o Abs. 1 ZGB zur Anwendung. Er besagt, dass mehrere Personen, denen ein Stockwerk gemeinschaftlich zusteht, in der Versammlung der Stockwerkeigentümer nur eine Stimme haben, die sie durch einen gemeinsamen Vertreter abgeben. Um im Rahmen der Stockwerkeigentümerversammlung das Stimm und Wahlrecht ausüben zu können, muss sich die sachenrechtliche Untergemeinschaft deshalb vorab einen Willen bilden und einen Vertreter bestimmen.
Besonders bei Stockwerkeinheiten, die ihrerseits wiederum zu Miteigentum aufgeteilt sind, bedeutet dies, dass jeweils vor der Stockwerkeigentümerversammlung eine Miteigentümerversammlung stattfinden sollte, in welcher eine Mehrheit das Stimmverhalten für diese Stockwerkeinheit festlegt. Eine anteilsmässige Stimmabgabe entsprechend den abgegebenen Ja und NeinStimmen in der Miteigentümerversammlung ist nicht möglich. Dieser gestaffelte Willensbildungsprozess geht häufig vergessen.
Untergemeinschaften im Reglement Eine andere Problematik stellt sich bei Untergemeinschaften aus mehreren Stockwerkeinheiten und deren Eigentümern. Sie werden im Rahmen der Stockwerkeigentumsbegründung oder im Reglement der Stockwerkeigentümer errichtet. Je nach Struktur des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks besteht unter Umständen das Bedürfnis, die Gemeinschaft organisatorisch weiter aufzuteilen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn mehrere separate Gebäude eine einzige Stockwerkeigentümergemeinschaft bilden oder wenn die Stockwerkeinheiten unterschiedlichen Nutzungszwecken dienen. Beispielsweise sind Wohnen und Gewerbe vorhanden oder gemeinschaftliche Teile wie ein Schwimmbad, ein Veloraum oder eine Waschküche, stehen nur einem Teil aller Stockwerkeigentümer zur Verfügung. So ist es beispielsweise möglich, für die Verteilung der Heizkosten von separaten Gebäuden Untergemeinschaften zu bilden, die je für ihr Gebäude die Heizkosten tragen. Ebenso kann der Erlass eines Schwimmbadreglements oder eines Waschküchenplans der Untergemeinschaft derjenigen Stockwerkeigentümer delegiert werden, welche gemäss Regle
ment ein Mitbenützungsrecht am betreffenden Raum haben und allenfalls die entstehenden Nebenkosten gemäss separater Abrechnung unter sich aufteilen.
Einschränkungen
Die Aufteilung zu Untergemeinschaften hat aber ihre Grenzen bei den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. So ändert die Begründung von Untergemeinschaften nichts an der sachenrechtlichen Zuordnung derjenigen Gebäudeteile, welche in Art. 712b ZGB als gemeinschaftlich definiert werden, so der Boden der Liegenschaft, die Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive Gliederung und die Festigkeit des Gebäudes von Bedeutung sind oder die äussere Gestalt bestimmen sowie sämtliche Anlagen und Einrichtungen, die auch den anderen Stockwerkeigentümern für die Benutzung ihrer Räume dienen, wie das Treppenhaus. Die Untergemeinschaft kann deshalb weder über solche gemeinschaftlichen Teile verfügen noch selbständig bauliche Massnahmen anordnen. Sie hat auch keine eigene Rechts und Handlungsfähigkeit und kein eigenes Vermögen. Weil die Stockwerkeigentümerversammlung zwingendes Organ jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft ist, kann diese auch nicht durch regelmässige Versammlungen der einzelnen Untergemeinschaften ersetzt werden. Die Stockwerkeigentümerversammlung kann zwar verschiedene Kompetenzen an Untergemeinschaften delegieren, dabei aber jederzeit auf solche Beschlüsse zurückkommen und die Kompetenz wieder an sich ziehen.
Andere Möglichkeiten
Insbesondere dann, wenn mehrere separate Gebäude erstellt werden, ist es in den meisten Fällen besser, von Anfang an die zwar
etwas aufwändigere, aber flexiblere rechtliche Konstruktion zu wählen, wonach je eine separate Stockwerkeigentümergemeinschaft pro Gebäude gebildet wird. Dabei sollte eine gemeinsame Tiefgarage ebenfalls als eigenes Grundstück ausgebildet und dann zu Miteigentum aufgeteilt werden. Nachträglich eine Stockwerkeigentümergemeinschaft aus mehreren Gebäuden zu autonomen, eigenen Stockwerkeigentümergemeinschaften aufzuteilen, ist zwar nicht unmöglich, aber unter Umständen sehr kompliziert.
Um für Renovations oder Umbauarbeiten an den verschiedenen Gebäuden eine
gewisse Flexibilität zu schaffen, bietet sich die Möglichkeit an, je separate Erneuerungsfonds durch die Untergemeinschaften zu äufnen. Diese stehen allerdings entweder der gesamten Stockwerkeigentümergemeinschaft als alleine rechts und handlungsfähiges Institut zu, oder sie lauten auf die Namen der einzelnen Mitglieder der Untergemeinschaft, was dann gewisse Probleme bei der Veräusserung von Stockwerkeinheiten nach sich zieht. Beschlüsse über bauliche Massnahmen an den einzelnen Gebäuden müssen, wie erwähnt, zwingend von der Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgehen. Wenn das erforderliche Geld aber in einem sepa
raten Erneuerungsfonds zur Verfügung steht, wird sich die Gemeinschaft bzw. werden sich die anderen, finanziell nicht betroffenen Stockwerkeigentümer der vorgesehenen Investition in ein einzelnes Gebäude nicht verschliessen. Allerdings bestimmt eben doch die (relative oder absolute) Mehrheit aller Stockwerkeigentümer über die Frage, wann und ob investiert werden soll.
Zusammenfassend bieten Untergemeinschaften einen interessanten Handlungsspielraum, allerdings innerhalb klarer Schranken, welche sorgfältige Beratung erfordern.


Grösstes Gartenmöbel Sortiment der Schweiz
Megastore Dietikon Riedstrasse 1
8953 Dietikon
Pestalozzi Gebäude 1. OG
Megastore Pratteln Grüssenweg 4
4133 Pratteln Zone Grüssen



Immobilienangebote HEV Aargau







Reiheneckhaus Strengelbach
4½ Zimmer, 145 m2 Wohnfläche
346 m2 Grundstück, sehr gepflegt
BJ. 1998, ruhige Lage
Weitsicht, Dachraum ausbaubar Garage, Besucherparkplätze Verkaufspreis CHF 650’000.–
Terrassenwohnung Nussbaumen
3½ Zimmer, 84.5 m2 Wohnfläche BJ. 2016, Erstbezug, eigene Waschküche sonnig, ruhig, 42.5 m2 Terrasse Nähe ÖV, Schulen und Läden inklusive zwei Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 898’000.–
Terrassenwohnung Oberrohrdorf
4½ Zimmer, 118 m2 Wohnfläche grosse Terrasse, Sitzplatz bei der Küche steuergünstig, schöne Weitsicht gemeinschaftlicher Swimmingpool inklusive Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 695’000.–
Eigentumswohnung Unterentfelden
6½ Zimmer, 173.4 m2 Wohnfläche zzgl. 46 m2 Sonnenterrasse Hobbyraum, Tramhaltestelle in der Nähe im Grünen und dennoch zentral inklusive Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 795’000.–
Eigentumswohnung Unterentfelden
5½ Zimmer, ca. 140.9 m² Wohnfläche grosszügig, hochwertig ausgebaut zwei Nasszellen, eigener Waschturm grosser Balkon, Nähe Aarau inklusive zwei Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 798’000.–
Eigentumswohnung Buchs AG
4½ Zimmer, 137 m² Wohnfläche modern, hoher Ausbaustandard bevorzugte, familienfreundliche Lage teilweise überdeckter Balkon inklusive zwei Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 860’000.–
Eigentumswohnung Bad Zurzach
4½ Zimmer, 140.5 m² Wohnfläche grosse Sonnenterrasse, Migrosmarkt und Restaurant im Haus, ÖV vor der Tür inklusive Kellerabteil, Reduit und Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 680’000.–







Einfamilienhaus Birr
5½ Zimmer, 159 m2 Wohnfläche
580 m2 Grundstück, sonnig, grosszügig Cheminée, Steinbrunnen im Garten Bastelraum, Doppelgarage drei Aussenparkplätze Verkaufspreis CHF 1’080’000.–
Maisonettewohnung Spreitenbach 4 Zimmer, 110 m2 Wohnfläche zwei Balkone, schöne Aussicht sehr gut unterhaltene Liegenschaft grosse Galeriefläche inklusive eigene Garagenbox Verkaufsrichtpreis CHF 765’000.–
Maisonettewohnung Ehrendingen
3½ Zimmer, 87.9 m2 Wohnfläche sonnige und ruhige Lage, zwei Balkone Nähe ÖV und Schulen inklusive Hobbyraum und Tiefgaragenparkplatz Verkaufspreis CHF 495’000.–
Chalet Endingen
5½ Zimmer, 126.3 m² Wohnfläche schöne Weitsicht, ruhig, sonnig 821 m² Grundstück
Baulandreserve, grosser Garten Verkaufspreis CHF 645’000.–
Charmantes Altstadthaus Brugg 6 Zimmer, 156.6 m² Wohnfläche sanierungsbedürftig, Heizung erneuert Kachelofen, gut erhaltene Grundsubstanz 97 m² Grundstück
Ladenfläche mit Schaufenster 25.1 m² Verkaufspreis CHF 780’000.–
Einfamilienhaus Bözberg
7½ Zimmer, 249 m² Wohnfläche 869 m² Grundstück, Wintergarten Garten mit Teichanlage, Kachelofen Möglichkeit für Einliegerwohnung hochwertige Bauweise, Doppelgarage Verkaufspreis CHF 1’300’000.–
Einfamilienhaus Mägenwil 5½ Zimmer, 159 m2 Wohnfläche 669 m2 Grundstück, frisch saniert Wellnessoase mit Bodenheizung, Cheminée, überdeckter Gartensitzplatz naturnahe Lage, Doppelgarage, Carport Verkaufspreis CHF 1’190’000.–

Hauseigentümerverband Aargau Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Die s onnenblume

Schon etwa 2500 v. Chr. war die Sonnenblume (Helianthus annuus) bekannt. Der Name Helianthus leitet sich aus dem griechischen Wort Helios für Sonne ab. Die Inkas verehrten die Blume als Abbild ihres Sonnengottes. Bekannt ist auch, dass die Ureinwohner von Mexiko und Amerika die Sonnenblume als Nahrungsmittel verwendeten. In den knackigen kleinen Kernen stecken 90 Prozent ungesättigte Fettsäuren, viele Vitamine, Kalzium, Jod sowie Magnesium und sehr viel Eiweiss.
Die wilde Sonnenblume stammt ursprünglich aus Nord und Mittelamerika. Die Samen wurden von spanischen Seefahrern nach Europa gebracht. Lange Zeit war die Blume in Europa nur eine Zierpflanze. Ab dem 17. Jahrhundert verwendete man dann die Kerne für Backwaren oder geröstet als
Kaffeeersatz. Erst etwa seit dem 19. Jahrhundert wird die Sonnenblume auch als Ölpflanze genutzt.
Lange Zeit der Blüte
In der bildenden Kunst war und ist die Sonnenblume ein häufig gebräuchliches Stilelement, auch in Bilddarstellungen. Besonders bekannt sind die Sonnenblumen von Vincent van Gogh.
Bei Blumenfreunden und Gärtnern ist die hochwachsende, robuste Sonnenblume als Zierpflanze eine der beliebtesten Sommerblumen. An ihren tellergrossen, gelb leuchtenden Blütenköpfen kann man sich monatelang erfreuen. Wobei es sich bei der grossen Blüte streng genommen um einen grossen Blütenstand mit vielen kleinen gelben Einzelblüten am Rand handelt, die verschiedene Funktionen haben. Dieses Prinzip der Scheinblüte, die aus vielen klei
nen Blüten besteht, haben die Korbblütler perfektioniert. Der grosse Blütenstand dient Insekten als perfekte Zielmarkierung. Eine weitere Besonderheit der Sonnenblume ist, dass sie den Blütenstand tagsüber dreht, um stets zur Sonne hin ausgerichtet zu sein. In der Nacht nimmt sie dann wieder ihre ursprüngliche Position ein.
Die einjährige Sonnenblume ist eine der auffälligsten und am schnellsten wachsenden Blumen in unseren heimischen Gärten. Sie gehört zur Familie der Korbblütler. Es gibt rund 70 Arten. Man kann Sonnenblumen aus den Kernen, die im Vogelfutter vorhanden sind, selbst ziehen. Die klassische gelbe Sonnenblume ist am häufigsten anzutreffen. Heute gibt es jedoch immer mehr Sorten in verschiedenen Farben wie Orange oder Rot zu kaufen. Die Blütezeit der Sonnenblume dauert von Juni bis Oktober.
Baden/Brugg/Zurzach
2. Durchführung der frühjahrsveranstaltung zum thema
«Älter werden in den eigenen vier
Wänden»
Mittwoch, 20. Juni 2018, 19 uhr
Fachhochschule Nordwestschweiz, Campus Brugg-Windisch Klosterzelgstrasse 2, 5210 Windisch/Aula (Gebäude 3)
19.00 uhr
Begrüssung
Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach
19.05 uhr einführung
Christine Egerszegi-Obrist, Vorstandsmitglied HEV Baden/Brugg/Zurzach
rechtzeitig vorsorgen
Ehe- und Erbvertrag, Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, Vorsorgeauftrag bei Verlust der Handlungsfähigkeit, Schenkung des Eigenheims an die Kinder Antonia Stutz, lic. iur., Rechtsanwältin und Notarin, Baden
Bauliche Möglichkeiten ausschöpfen
Das Alter bringt eine natürliche Verminderung des Sehvermögens, der Tretsicherheit und der Mobilität mit sich. Mit geeigneten Massnahmen lässt sich vieles auffangen.
Paul Zürcher, Architekt HTL, Mellingen
20.00 uhr fragenbeantwortung
20.30 uhr Apéro
21.30 uhr ende der Veranstaltung
Eintritt frei
Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 11. Juni 2018 an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden oder via e-Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch. Es erfolgt keine Bestätigung.
Anmeldetalon
Ich/wir nehme/n teil an der Frühjahrsveranstaltung «Älter werden in den eigenen vier Wänden» des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.
❏ Mitglied-Nr.
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
x
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
Name: Vorname:
Adresse:
PLZ/Ort:
Telefon privat: Telefon tagsüber:
Datum:
Unterschrift:
Freiamt
Zahlreiche leere Wohnungen im Aargau
generalversammlung des HeV freiamt
(mm) Einen neuen Höchststand habe der Wohnungsbau 2017 erreicht, sagte Karl Kaufmann, Präsident HEV Freiamt, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Freiamt in Sins. Rund 50’000 Wohneinheiten waren es, die im vergangenen Jahr in der Schweiz erstellt worden sind. An einigen Orten zeichnet sich bereits ein Überangebot ab. So habe die Leerwohnungsziffer in der Schweiz mit 1,47 Prozent den höchsten Stand seit über 15 Jahren erreicht. Im Kanton Aargau sei die Leerwohnungsziffer noch höher, nämlich 2,34 Prozent. Nur die Kantone Solothurn und Appenzell Innerrhoden weisen noch höhere Leerbestände auf. Am tiefsten ist die des Kantons Zug mit 0,43 Prozent. Demzufolge sinken Mieten tendenziell, schweizweit durchschnittlich um 2,2 Pro
zent gegenüber 2016. Aufgrund der zunehmenden Einpersonenhaushalte erfreuen sich aber insbesondere kleine Wohneinheiten mit maximal 2,5 Zimmern reger Nachfrage.
Besorgniserregende Verschuldung
Der HEV Freiamt ist auch Dienstleister. So wurden im Berichtsjahr 411 Rechtsauskünfte erteilt, im Bereich Technik wurden 105 Anfragen beantwortet. Am 30. April 2018 betrug der Mitgliederbestand des HEV Freiamt 7544 Mitglieder. Damit ist die Sektion die zweitgrösste der aargauischen, nach dem HEV Baden/Brugg/ Zurzach.
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, kam ebenfalls auf das Überangebot im
Wohnungsmarkt zu sprechen. 65’000 leere Wohnungen in der Schweiz, das bedeute eine Lücke von rund 770’000 Millionen Franken Mieteinnahmen pro Jahr. Kein gutes Omen für die Wirtschaft, fehlten damit doch Einnahmen, unter anderem zum Begleichen von Schulden. Die Verschuldung wachse nicht nur in der Schweiz schneller als die Wirtschaft. Auch in anderen westlichen Industriestaaten gerate das Finanzwesen in Schieflage. Wie üblich bei seinen Auftritten erzählte Gmür einige Witze. Zum Beispiel diesen: Seine Frau habe ihn aufgefordert, ein Buch über Ausreden zu schreiben, aber er habe ihr geantwortet, wie denn, wenn er nicht wisse, wie das sei, ausreden zu dürfen.
www.hev-freiamt.ch
Lenzburg-Seetal
g eneralversammlung 2018
Die Generalversammlung findet am Mittwoch, 6. Juni 2018, 19 uhr, in der Aula der Berufsschule lenzburg statt.
Im Anschluss an den offiziellen Teil wird Dr. Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AGV Aargauische Gebäudeversicherung, Wissenswertes zur Thematik «Hochwasserschutz» präsentieren. Am Ende der Veranstaltung wird ein Apéro offeriert.
Anmeldungen sind auf unserer Website www.hev-lenzburg.ch (Rubrik Veranstaltungen) und per E-Mail (info@hev-lenzburg.ch) bis 31. Mai 2018 möglich.
Wir freuen uns auf einen informativen Abend und heissen unsere Mitglieder herzlich willkommen!
Hier liegen Sie richtig!
Fricktal
Abstand halten
generalversammlung des HeV fricktal


Top-Beratung und Service
• Eigene Produktion: Matratzen, Decken, Kissen
• Lattenroste, Bettgestelle
• Bettwäsche
• Bettfedernreinigung
• Hüsler Nest
Der Familienbetrieb im Herzen von Villmergen
(mm) Zwei personelle Veränderungen gab Regula Senn, Präsidentin HEV Fricktal, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Fricktal in Stein bekannt. Zum einen hat Ende 2017 die bisherige Leiterin der Geschäftsstelle, Lorena Montinero, ihr Amt abgetreten. Nachfolgerin ist Sara Andrea Behrend, Rechtsanwältin und Partnerin einer Kanzlei in Zürich. Zum andern ist Franziska Bircher nach sechs Amtsjahren aus dem Vorstand ausgeschieden. Franziska Bircher, gemäss Regula Senn Bindeglied zu Geref (Gewerbe Regio Frick), übernehme neu zusätzliche Aufgaben im kantonalen Gewerbeverband. Mit dem Rücktritt reduziert sich die Anzahl Vorstandsmitglieder des HEV Fricktal auf insgesamt sechs Personen.
Dienstleistungen, sagte Regula Senn in ihrem Résumé zum abgelaufenen Jahr, würden nicht nur aufgrund der Fachkenntnis der Leistungserbringer geschätzt, sondern auch aufgrund der Sozial und Vermittlungskompetenz. Der HEV Fricktal habe sich entschlossen, für durch ihn geprüfte Dienstleister ein eigenes Gütesiegel zu entwickeln. Das Gütesiegel stehe für hohes Fachwissen und Erfahrung, Neutralität und Kenntnis der regionalen Gegebenheiten. Der HEV Fricktal überprüfe die Dienstleistungen regelmässig, schätze aber Rückmeldungen von Mitgliedern.
ursprünglichen Investitionen des Vermieters zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft zu berechnen. Auf der Strecke blieben die Aktualisierung der Immobilienwerte, ebenso wenig würden Rückstellungen für den Unterhalt berücksichtigt, sagte Senn. Um die von Vermietern oft kritisierte Situation zumindest zu mildern, habe der HEV Schweiz parlamentarische Initiativen eingereicht. So sollte der zulässige Ertrag auf ökonomisch realistischen Vorgaben beruhen.
Unterdorfstrasse 3 • 5612 Villmergen
Tel. 056 621 82 42
www.betten-kueng.ch

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag-Freitag: 9-12 • 14-18.30 Uhr
Samstag 9-16 Uhr
Für ökonomischen Realismus Regula Senn sprach zudem über das Mietrecht. Die wesentlichsten Mietzinsregeln würden in der Schweiz nicht durch das Gesetz, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts bestimmt. Mieter behaupteten oft, Vermieter erzielten einen übersetzten Ertrag. Es bestehe eine unübersichtliche Vielfalt an einzelfallbezogenen Vorgaben. So sei der Ertrag aufgrund der
Nach dem Mietrecht kam das Nachbarrecht zur Sprache. Pflanzenabstandsvorschriften seien kantonal geregelt, sagte Sara Andrea Behrend. Im Kanton Aargau seien seit 1. Januar 2018 neue Abstandsvorschriften in Kraft (vgl. revidiertes Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, § 72 ff.). Wie misst man den Grenzabstand? Der Grenzabstand werde von der Grundstücksgrenze waagrecht auf dem kürzesten Weg zur Stockmitte am Boden gemessen, die Höhe vom Fuss der Pflanze bis zur obersten Spitze. Gesetzliche Grenzabstände seien allerdings nicht sakrosankt, sagte Behrend weiter. Sie könnten durch Vereinbarungen, Dienstbarkeiten oder öffentlichrechtliche Bestimmungen, beispielsweise Naturschutz, zumindest partiell aufgehoben werden. Deshalb ist es ratsam, bevor man mit Messband und Säge auf den Nachbarn losgeht, die relevanten Informationen einzuholen. Auch wenn Äste des Baums des Nachbars aufs eigene Grundstück reichen: nicht einfach die Äste selber kürzen, sondern dem Nachbar eine Frist setzen, wann die Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden seien. Wer einfach handelt ohne zu sprechen, dem könne eine Klage drohen wegen Sachbeschädigung.
Informationen: www.hev-fricktal.ch
Zofingen
e igentumsfreiheit erodiert schleichend generalversammlung
(mm) Das abgelaufene Jahr sei geprägt gewesen von einem sich zuspitzenden Verteilungskampf, der auch vor Hauseigentümern nicht Halt mache. So lautete eine der Aussagen aus dem Jahresbericht des Präsidenten des HEV Zofingen an der diesjährigen Generalversammlung in Strengelbach.
Wegen Krankheit fehlte Paul Wiesli, an seiner Stelle führte sein Stellvertreter, Vizepräsident Ruedi Siegrist, durch die Generalversammlung. Der Hauseigentümerverband sei gefordert, die schleichende Erosion der verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsfreiheit mit Argusaugen zu beobachten. Regulierungen und Subventionen bergen stets die Gefahr, den Wettbewerb einzuschränken und Wettbewerbsverzerrungen herbeizuführen, sagte Siegrist.
Vermögen wird abgebaut
Der HEV Zofingen verfügt über ein Vermögen von knapp 185’000 Franken. Da es nicht Ziel des Vereins sei, Vermögen zu äufnen, habe der Vorstand beschlossen, einen Teil des Eigenkapitals abzubauen. Mit dem Betrag soll eine gemeinnützige Organisation in der Region unterstützt werden. Der Transfer soll einmalig sein und dem Kriterium der Nachhaltigkeit genügen. Siegrist führte eine Konsultativbefragung durch, der einstimmig zugestimmt wurde. Das Vorhaben wird zu einem späteren Zeitpunkt detailliert vorgestellt.
Vorstand und Präsident wurden für eine weitere Amtsperiode von zwei Jahren wiedergewählt. Sämtliche bisherigen Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl: Paul Wiesli, Präsident, Ruedi Siegrist, Vize
des HeV Zofingen
präsident, Sabina Freiermuth, Ueli Bhend und Massimiliano Palermo.
Bewilligungspflicht für Heizung Werner Leuthard, Leiter Abteilung Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, stellte die Vorlage zur Revision des kantonalen Energiegesetzes vor. Ziel sei es, fossile Energien zu substituieren sowie Strom zu sparen. Noch würden rund 45 Prozent aller Heizungen im Kanton Aargau mit Heizöl befeuert, etwa 25 Prozent mit Gas. Diese Werte müssten reduziert werden. Dies mittels der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 14). Diese sollen in das zu revidierende Energiegesetz einfliessen. Eigenstromerzeugung, ein Höchstanteil fossiler Energien beim Heizkesselersatz, Sanierungspflichten bei zentralen Elektroheizungen sowie zentralen ElektroWassererwärmern – so lauten die wesentlichen Eckpunkte der MuKEn 14. 1975 belief sich der Energieverbrauch eines üblichen Neubaus auf 22 Liter HeizölÄquivalent pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr. Gemäss neuem Energiegesetz soll dieser Wert nun noch 3,5 Liter betragen. Doch damit seien die Sparmöglichkeiten weitgehend ausgereizt, Energiesparpotenzial gebe es noch bei der Haustechnik, sagte Leuthard. Wenn in Altbauten Wärmeerzeuger ersetzt werden müssen, ist neu ein rechnerischer Nachweis zu erbringen, dass beim Heizungsersatz 10 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Es stehen elf verschiedene Standardlösungen zur Auswahl. Am kostengünstigsten sei die Installation einer thermischen Solaranlage für Warmwasser. Weitere Lösun
gen stehen zur Verfügung, so beispielsweise der Ersatz alter Fenster. Wer seine Heizung wiederbeschaffe, müsse dies neu der Gemeinde melden. Einige Kantone verlangen sogar eine Baubewilligung, sagte Leuthard.
Weitere Informationen: www.ag.ch/Energie

Auch bei wenigen Stufen!
Moderne Handläufe
Ob jung oder alt, gross oder klein, von sicheren Handläufen an Innen- und Aussentreppen profitieren alle Menschen. Günstige Komplettpreise inkl. Montage.

Flexo-Handlauf Zentrale Winterthur Wandseitig für mehr Sicherheit!
Seenerstrasse 201 8405 Winterthur
# 052 534 41 31 www.flexo-handlauf.ch
hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch
mietvertragsabschluss/mietobjekts-Abnahme/übergabe; hauswart; unterhalt
Geschäftsräume (Garnitur 3fach, 2 Seiten) (2016)
(1 Zusatzblatt, Garnitur 4fach) (2009)
mit Pflichtenheft und Aufgaben (2014/ZHEV)
und kündigungswesen/mietzinsveränderungen mitglied* nichtmitglied
Stockwerkeigentum/nachbarrecht; Baurecht; erbrecht; Steuerrecht
20 Prozent Mengenrabatt bei Bestellungen von über 100 Exemplaren des gleichen Artikels. Kein Drucksachenversand unter Fr. 5.– (zuzüglich Versandspesen).
Alle Preisangaben ohne Versandspesen. Preisänderungen vorbehalten. Keine Warenretouren. Versand ins Ausland nur gegen Vorauszahlung.
Mitglied-Nr.:
(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)
Name: Vorname:
Adresse:
PLZ/Ort:
Datum: Unterschrift:








Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.



Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Hauptsitz Brugg
Hauptsitz Brugg
Tel. 056 441 60 84
Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.

Tel. 056 441 60 84
Filiale Neuenhof
Filiale Neuenhof
Als zuverlässiger Partner für behagliche Wärme realisieren wir Heizungssysteme aller Art. Wir kennen uns mit Öl, Gas, Luft und Wasser genau so gut aus wie mit thermischen Solaranlagen oder Photovoltaik. An den Standorten Brugg und Neuenhof projektieren und planen wir massgeschneiderte Lösungen für höchste Ansprüche. Die Ansprechpartner für Ihre Inserate
Tel. 056 426 37 23
Tel. 056 426 37 23
Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Hauptsitz Brugg
Tel. 056 441 60 84
Filiale Neuenhof
Tel. 056 426 37 23

























































































































Wohlerstrasse 15 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch dapamedia.ch
Alten Häusern die e hre erweisen
Alte g ebäude sind viel besser renovierbar, als allgemein angenommen wird. Dank Handwerkern und Architekten, die sich auf die s anierung von älteren Häusern spezialisiert haben, erhält die Bauherrschaft ein u nikat mit c harakter.

Viele meinen, ein Neubau sei vorteilhafter als ein altes Haus. Jedoch müssen die Bewohner von Neubauten nur allzu oft feststellen, dass diese in einer bedenklichen Qualität gebaut wurden. Langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass Altbauten solider sind als ihr Ruf: Der Zustand und die Qualität der Bausubstanz der vor 1920 gebauten Häuser sind im Vergleich zu den rasch aus dem Boden gestampften Renditebauten der Gegenwart oft besser. Deshalb meint der Architekt Philipp Hostettler: «Wer risikofreudig ist, kauft ein neues Haus, wer sein Geld sicher anlegen will, ein altes.» Hostettler ist Vizepräsident der
Interessengemeinschaft Altbau (Igaltbau) und Inhaber des Architekturbüros «Sensible Architektur».
Wertschätzung von älteren Gebäuden Leider wurden während der Hochkonjunktur der 1970er und 1980erJahre viele historische Bauernhäuser oder städtische Bürgerhäuser entweder abgerissen oder so «modernisiert», dass ihre innere Baustruktur entweder teilweise oder ganz zerstört wurde. Obwohl vielerorts immer noch die Wertschätzung für ältere Bauten fehlt und erhaltenswerte Objekte Neubauten weichen müssen, findet sich je länger je mehr wieder eine Bauherrschaft, die einem uniformierten Haus mit standardisiertem
Grundriss ein mehrere Jahrzehnte altes, charaktervolles Haus vorzieht und dieses sanft renovieren lässt.
Wer sich für den Kauf und die Sanierung eines älteren Hauses entscheidet, sollte einige spezifische Eigenheiten älterer Häuser in Betracht ziehen: Mag man beispielsweise niedrige Decken, kleinere Fenster, hat man Freude an Holz, Stein oder Kalk? Wie bei einem Neubau entscheiden beim Kauf eines älteren Hauses persönliche Vorlieben: Gefallen einem die Architektur und die Umgebung, fühlt man sich wohl beim Gedanken, darin zu wohnen? Hat man ein für sich passendes Objekt gefunden, empfiehlt es sich, Fachleute zu suchen, die etwas von
einer Altbausanierung verstehen. Denn mit Überraschungen sollte man rechnen. Davon weiss auch Philipp Hostettler zu berichten: «Ein altes Haus hält meist mehr als eine Überraschung bereit. Wovor sich einige fürchten, kann jedoch sehr spannend sein. Legt man etwa beim Rückbau von Decken, Boden und Wandverkleidungen aus dem letzten Jahrhundert alte Originalsubstanz frei, spürt man nach der Renovation wieder den authentischen Charakter des Hauses.» Hostettler ermutigt Hausbesitzer, ihre alten Häuser so weit wie möglich in den ursprünglichen Zustand rückzubauen. Nicht aus falsch verstandener Nostalgie, sondern aus dem Bestreben, diese kraftvoll erzählenden Wohnräume zu erhalten. «Die Treppe eines Mehrfamilienhauses aus Eiche, die 1890 erstellt wurde, hält zum Beispiel spielend nochmals 100 Jahre und erfreut uns mit ihren handwerklichen Details mehr denn je», erzählt Philipp Hostettler.
Warum werden ältere Häuser meist abgerissen? Hostettler meint: «Das Problem liegt darin, dass es vielen Handwerkern und Architekten am spezifischen Wissen mangelt, um ältere Häuser sachgerecht zu renovieren. Dazu muss man das Handwerk und das Materialwissen früherer Zeiten beherrschen – was leider an Hochschulen nicht mehr gelehrt wird. Wer sich dieses Wissen aneignet, wird sich zum Beispiel hüten, an Dämmung, Putz oder bei den Farben mit Kunststoffen zu arbeiten, denn sonst sind Feuchte und Alterungsschäden vorprogrammiert. Es braucht Spezialisten, die über den Nutzen einer massiven Backsteinwand oder die raumenergetischen Vorteile gewisser Raumproportionen Bescheid wissen.» Wenn es um die Kosten geht, erklärt Hostettler, muss man wissen, dass es bei Gebäuden mit Baujahr vor 1850 tatsächlich teuer werden kann. Aber das muss nicht sein. Für Bauten aus den Jahren 1850 bis 1930 gibt es günstige und nachhaltige Möglichkeiten. Langfristig lohnt es sich, qualitätsvolle traditionelle Materialien einzusetzen, weil diese besser und schöner altern.
Sanft renovieren
Empfohlen wird, zuerst herauszufinden, inwieweit der Bau geschützt ist. Diese Aus

kunft erhält man beim Inventar der örtlichen Behörde. Dort wird man kompetent beraten und erfährt, ob man Subventionen für die Renovation beantragen kann. Danach gibt eine ganzheitliche Gebäudeanalyse durch einen Architekten oder Altbaukenner Aufschluss über die vorhandene Substanz. Bei dieser Analyse werden auch die eigenen Wohnbedürfnisse berücksichtigt und erste Überlegungen angestellt, ob
ein Anbau, ein Dachausbau oder der Ausbau von Tenn und Stall möglich sind.
Natürlich müssen in alten Häusern zahlreiche technische Installationen erneuert werden. Elektriker, Sanitär und Heizungsfachleute ersetzen diese Bauteile meist komplett. Aber ein Fallstrang aus Guss von
Fortsetzung Seite 35
i galtbau, der s pezialist für s anierungen
Alle Mitglieder verfügen über ein spezialisiertes Fachwissen im Umgang mit alter Bausubstanz. In Regionalgruppen aufgeteilt, kann die Igaltbau Handwerker für Renovationen, Restaurationen, Umbauten und Erweiterungen vermitteln. Dazu gehören sowohl Baumeisterarbeiten, Zimmerarbeiten, technische Installationen als auch Ausbauarbeiten. Daran beteiligt sind fast alle Gewerke: Gipser, Schlosser, Schreiner, Maler, Bodenleger, Baureiniger usw. Damit das Fachwissen ständig erweitert und die Schnittstellenkompetenz erhöht wird, sorgt die Igaltbau laufend für interne Weiterbildungen. Folgende Leistungen werden unter anderem angeboten:
• Handwerkerleistungen über fast alle Gewerke
• Handwerkerleistungen für Nachrüstungen und Sanierungen
• Beratungen in allen Bereichen der Bauphasen
• Bauleitungen und Projektmanagement
• Beratung bei Liegenschaftserwerb
• Renovationskonzepte






fassaden und vieles mehr … Emil Schmid & Partner AG Dorfstrasse 49 | 5430 Wettingen 056 426 42 42 | info@espag.ch Solar-Anlagen, Haus-







Sauberkeit, die sich lohnt


Lichtschachtabdeckungen
Nie mehr Lichtschachtreinigen!

Jetzt auch regensicher. Nie mehr Lichtschachtreinigen!

Rolf Rutschmann AG 8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69 www.rr-ag.ch
SEIT ÜBER 18 JAHRE Eigene Produktion seit 1993
Einer für alles
Reparatur, Verkauf und Installation aller Marken für Küche und Waschraum.
Telefon 0844 848 848 Fax 0844 848 850 service@sibirgroup.ch
Ihr Partner in Ihrer Region: SIBIRGroup AG Bahnhofstrasse 134 8957 Spreitenbach



Morisi Bari GmbH 8548 Ellikon an der Thur Tel 052 369 00 60 Online-Shop www.fliegenvorhang.ch




















Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin bei Ihrem
Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Sonnenund


1895 kann beispielsweise noch lange halten. Das gilt auch für ein Heizungsversteilsystem von 1930. Bei den elektrischen Installationen wird es heikler. Aufgrund der heutigen Vorschriften und Bedürfnisse lässt sich eine Neuinstallation häufig nicht vermeiden. Auf die Frage, ob ältere Gebäude nicht richtige Energieschleudern sind, antwortet Hostettler: «Wir müssen Massivund Holzbauten auseinanderhalten und sehr genau nach Baujahr unterscheiden. Massivbauten von 1870 bis 1920 sind energetisch oft erstaunlich fit. Bei Gebäuden mit solchen Jahrgängen wäre es deshalb falsch, eine Aussendämmung vorzusehen.»
Diese Antwort beweist, dass Energiesparmassnahmen im Altbau umfangreiche Kenntnisse der Substanz voraussetzen. Fachleute kennen die neuralgischen Stellen und erreichen mit einem entsprechenden Gesamtkonzept eine hohe Energieeffizienz bei moderaten Kosten. Meist empfiehlt sich eine thermische Dämmung von Dach und Keller. Im Zusammenhang mit der Energieeffizienz sind auch Fenster oft eine Knacknuss und zwar in praktischer wie
auch ästhetischer Hinsicht. Leider werden Fenster noch zu häufig standardmässig erneuert, um Energie zu sparen. Diese wohlgemeinte Erneuerung vermindert jedoch einen natürlichen Austausch der Luft und die Qualität der Raumluft. Im Winter wird sogar die Entfeuchtung der Räume verhindert.
Bei einer Altbausanierung gibt es viele Herausforderungen zu meistern. Aber mit Herzblut und in Zusammenarbeit mit den richtigen Fachleuten wird ein altes Haus wieder ein zeitgemässer Wohnort. Dank einer sorgfältigen Renovation, der liebevollen Gestaltung der Bauteile, der Echtheit von schlichten Materialien und den Spuren, die sich in Wänden und Böden finden, werden Zeugen historischer Bauwerkskunst wieder lebendig.
Ansprechperson igaltbau
Sabine A. Michel, Geschäftsstelle Sigismühle 8, 5703 Seon E-Mail: info@igaltbau.ch www.igaltbau.ch


In vier einfachen Schritten zur neuen, energieeffizienten Heizung
Wie lange genügt Ihre Heizung noch den aktuellen Vorschriften? Nutzen Sie alle Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Energiekosten und zur Schonung der Umwelt? Vier einfache Schritte führen zur Antwort – und zum Ziel:
1 Sie kontaktieren uns über unsere Energie- und Wärmetechnik-Hotline.
2 Wir analysieren Ihre Situation und unterbreiten Ihnen eine Offerte – unverbindlich.
3 Sie entscheiden sich für Ihre individuelle, massgeschneiderte Lösung.
4 Wir erledigen alles Weitere –aus einer Hand und zum garantierten Pauschalpreis.
Migrol AG, Badenerstrasse 569, 8048 Zürich www.migrol.ch/energie-heizsysteme
ENERGIE- UND WÄRMETECHNIKHOTLINE 0844 000 000
Energie und Wärmetechnik von Migrol
s anfter u mbau im g artenquartier
i n einem schönen g artenquartier in Aarau benötigte ein Haus mit Baujahr 1912 eine Auffrischung. Der Bauherrschaft, einer vierköpfigen, jungen familie, gefielen die l age am r ande zur l andwirtschaftszone und der c harakter des Hauses.

Brigitte Müller, Redaktorin
Viel wollte die Familie am Haus nicht verändern: Sie brauchte ein zusätzliches Zimmer und der Übergang von der Küche in den Wohnraum musste vergrössert werden. Ausserdem wünschte die Familie, dass die bestens unterhaltene Liegenschaft von
einigen unglücklichen Eingriffen befreit wird. Für das zusätzliche Zimmer fand sich schnell eine Lösung und zwar im bisher als Estrich genutzten Dachgeschoss.
Ein gemütlicher Adlerhorst Dank der neuen Dämmung der Dachfläche entweicht dem Zimmer keine Wärme

Vergrösserter Durchgang zwischen Küche sowie Ess- und Wohnzimmer.

mehr. Das Dach wurde zwar mit neuen Ziegeln gedeckt, die Dachrandanschlüsse und Spenglerarbeiten konnten jedoch fast komplett wiederverwendet werden. Die stadtseitigen Fenster wurden im Sinne des ursprünglichen Erscheinungsbildes belassen, in Richtung Westen hingegen wurde ein grosszügiges Bandfenster integriert, das gekonnt die Fassadensprache aufnimmt. Im Zwischenteil verbesserten die drei neuen, unauffälligen Dachfenster entscheidend die Lichtverhältnisse des Raumes. Weiter mussten das Dachtragwerk gereinigt und gebürstet sowie die alten, breiten Bodendielen geschliffen und geölt werden. Nachdem der Kamin mit frischer Farbe glänzte, war der gemütliche Adlerhorst fertig und die Familie überglücklich über den zusätzlichen Wohnraum.
Veränderungen im Obergeschoss Im Obergeschoss wurde in einem Zimmer ein zusätzliches Fenster eingebaut. Weitere Arbeiten waren: Instandstellung der Lei

nenrupfen, Ergänzung der Lampen, Schleifen und Ölen der Holzböden und Anstrich der Wände. Selbst dem für heutige Ansprüche veralteten Badezimmer konnte mittels Farbe ein zeitloser Charme eingehaucht werden.
Im Erdgeschoss
Die Küche wurde komplett durch eine neue Holzküche ersetzt. Die Kochinsel entpuppte sich bald als der beliebteste Treffpunkt der Familien und der neue Durchgang in den Wohn und Essraum vereinfacht untereinander die Kommunikation zwischen den Räumen.
Im Kellergeschoss genügte eine oberflächliche Renovation. Ein einfacher Entscheid war, die Kunststofffenster durch Holzfenster zu ersetzen. Dabei achtete man bei der Wahl der Fenster auf eine originalgetreue Kopie mit Beschlägen und Ziehgläsern, die ähnlich wie antike Gläser reflektieren. Bei den technischen Installationen wollte die Bauherrschaft die alte Heizung so lange wie möglich weiter betreiben, doch zeigte sich bald, dass sie ersetzt werden
musste. Ebenso mussten die Elektroinstallationen aufgerüstet werden, wobei technisch nur das Notwendigste ausgeführt wurde.
Harmonisches Gesamtbild
Von aussen erlebte das Haus seine grösste Veränderung. Im Erdgeschoss entstand ein neuer Ausgang auf der Westseite. Zusammen mit dem neuen Fenster im Obergeschoss und im Dachstock entstand eine harmonische Fassadenfläche. Ein zeitgenössisches Farbkonzept und feinfühlige Eingriffe in der Umgebung veränderten das Haus zu seinem Vorteil. Man spürt, dass sich die Bauherrschaft in dieses Haus verliebt hat und den Bauprozess wohlwollend unterstützten, denn die Zusammenarbeit mit Planern und Handwerkern war von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichnet.
Der Umbau wurde von der Regionalgruppe Aargau der Igaltbau ausgeführt.
www.baukünstler.ch www.igaltbau.ch

energieberatungAARGAU
Es lohnt sich!
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu: – Gebäudeerneuerungen
– Fensterersatz
– Heizungs- und Boilerersatz
– Solaranlagen
– elektrischen Verbrauchern und Beleuchtung
– Neubauten
– Förderprogrammen
energieberatungAARGAU eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Kostenlose Beratungen: telefonisch: 062 835 45 40 per E-Mail: energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch /energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

Historisch konzipiertes s tadthaus
i n Münchenstein, einem urbanen Vorort von Basel, steht in der Nähe der bekannten g artenstadt ein elegant gestaltetes s tadthaus mit 7,5 Zimmern. s eine Architektur führt den s til der u mgebung fort und kombiniert geschickt die Qualitäten aus vergangener Zeit mit zeitgemässem Komfort.



Brigitte Müller, Redaktorin
Kunst und Architekturinteressierte nehmen das Tram am Hauptbahnhof Basel in Richtung Münchenstein, weil sie dort das Schaulager, einen Museumsbau des weltbekannten Architekturbüros Herzog & de Meuron, besichtigen wollen. Oder wer die Geschichte kennt, schaut sich in der Gartenstadt Münchenstein um, weil sie nach englischem Vorbild Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Die Gründung der Baugenossenschaft war 1912 eine Schweizer Pioniertat, denn bis anhin gab es in der Schweiz kein vergleichbares Unternehmen. Die ersten Entwürfe und die Planung wurden vom Basler Architekten Emil Dettwiler ausgeführt. Er entwarf sowohl die einzelnen Gebäude als auch die gesamte Anlage: Geplant waren bis zu 300 individuell gestaltete Wohnhäuser, Strassen und ein Marktplatz. Bis 1920 entstanden insgesamt 36 Bauten. Jedes Haus verfügte über eine geräumige Wohnküche, ein Bad und vier bis fünf Zimmer sowie ein oder zwei Mansarden. Kleine Ziergärten schmückten die Strassenseite, rückwärtig verfügte jedes Haus über einen grösseren Obst und Gemüsegarten. 1920 klagte die Genossenschaft über defizitäre Geschäfte. Offenbar war der Ausbaustandard der Gartensiedlung zu hoch, so dass die budgetierten Baupreise markant überschritten wurden. Heute sind die 36 zur Siedlung zählenden Gebäude Teil des kantonalen Bauinventars (Quelle: Wikipedia).
Vor gut vier Jahren nutzte das Architekturbüro Rolf Stadler aus Münchenstein die Gelegenheit, auf einem freien Grundstück in Münchenstein ein Stadthaus zu bauen. Das neu entwickelte Stadthaus gehört zwar nicht zur eigentlichen Gartenstadtüberbauung, liegt jedoch nahe genug an der vorbildlichen Genossenschaftssiedlung, dass es

von der schönen Umgebung profitiert. Damit sich das Haus bestens in die Umgebung der Gartensiedlung einfügt, wurde bewusst eine architektonische Sprache aus vergangener Zeit gewählt. Dabei entstand ein Wohnhaus, dass durch die hochwertige Bauqualität und einer gekonnten Mischung aus neuen und historischen Elementen eine stille Eleganz ausstrahlt.
Komfortabler Innenausbau
Das in massiver Bauweise erstellte Gebäude umfasst insgesamt 7,5 Zimmer auf drei Etagen; der Grundriss entspricht einem traditionellen Stadthaus. Im Erdgeschoss befindet sich direkt neben dem Haupteingang eine moderne, geräumige Küche im klassischen Stil. Das Wohnzimmer kann schnell mittels Schiebetür vergrössert werden: Der fliessende Übergang führt in einen hellen Salon. Im Garten ermöglicht eine offene Pergola den Aufenthalt bei jedem Wetter. Der Vorplatz mit Treppen
haus beinhaltet zudem eine Garderobe sowie ein GästeWC. Das Obergeschoss umfasst vier separate Zimmer in unterschiedlichen Grössen und ein Bad mit Dusche. Im Dachgeschoss befindet sich eine geräumige Suite mit Schlafraum, Ankleidezimmer und Badezimmer mit Wanne. Im ganzen Haus gibt es viel Platz für eine schöne und stilvolle Ausstattung sowie eine stimmige Innenarchitektur: grazile Stuckaturen an Decken, Sockelleisten an Wänden, Parkett nach VersaillesVerlegeart.
Konstruktion und Technik Schwungvoll ist das Steildach: ein sogenanntes Krüppelwalmdach mit Wiederkehr. Die Dacheindeckung erfolgte mit traditionellen Biberschwanzziegeln. Sorgfältig wurde die Fassade mit gleichen Elementen wie bei den Nachbarshäusern gestaltet. Die dreifach verglasten Fenster sind aus Holz mit DrehKippBeschlägen und Sprossenteilung. Zur Beschattung und als
Sichtschutz dienen Klappläden. Nur in der Küche wurden als Ausnahme moderne Rollläden montiert.
Im Untergeschoss sind die Technik, ein Waschraum sowie ein Keller und ein Vorratsraum untergebracht. Modern ist das Heizsystem: eine SoleWasserWärmepumpe. Selbstverständlich ist das Wohnhaus bestens isoliert: Die Bausubstanz entspricht den heutigen technischen und energetischen Anforderungen. Zum Gebäude gehört eine Doppelgarage mit direktem Zugang.
Daten und fakten
Architektur Rolf Stalder AG, Münchenstein
Bauherrschaft: privat
Baustart: 09/2016; Fertigstellung: 07/2017
Grundstücksfläche: 503 m2
Gebäudevolumen: 1415 m3
Nutzfläche: 255 m2
Angst vor steigenden Kosten
e rstaunliches liest man im ersten s orgenbarometer der s chweizer i mmobilieneigentümer: e s sind nicht steigende Zinsen oder ein Preisrückgang am i mmobilienmarkt, die den i mmobilieneigentümern s orgen bereiten, sondern ein steigender e igenmietwert oder teure r enovations- und u nterhaltsarbeiten. Besonders ältere i mmobilienbesitzer fürchten sich vor steigenden Kosten.
Brigitte Müller, Redaktorin
Wohneigentum ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein Traum, ein Lebensziel und wird zudem immer wichtiger als Teil der persönlichen Altersvorsorge. Die eigene Immobilie macht viel Freude, verursacht aber auch Arbeit sowie Kosten und nicht zuletzt kann sie einem Sorgen bereiten. Welche Herausforderungen es zu bewältigen gilt und welche Sorgen sich hiesige Immobilienbesitzer machen, haben die zwei Firmen Buildster und Moneypark in einer OnlineUmfrage mit über 1200 Teilnehmern in der Deutsch und der Westschweiz ermittelt.
Sorgen um den Eigenmietwert
Auf die Frage, was Hauseigentümer am meisten beschäftigt, erachteten 15 Prozent der Befragten einen steigenden Eigenmietwert als das grösste Risiko, gefolgt von teuren Unterhalts und Renovationsarbeiten sowie der Tragbarkeit der Immobilie im Alter. Der Eigenmietwert wird je nach Kanton unterschiedlich berechnet. Dementsprechend sorgen sich die Bewohner auch nicht gleich stark. Im Kanton Aargau beispielsweise wurde der Eigenmietwert 2016 den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Per Ende Januar 2017 erhielten alle Eigenheimbesitzer vom Kantonalen Steueramt einen Brief über die Anpassung der Eigenmietwerte. Ein steigender Eigenmietwert ist vor allem bei älteren Immobilienbesitzern ab 61 Jahren ein Thema. Fast jeder Fünfte in dieser Alterskategorie stuft eine Erhöhung des Eigenmietwertes und damit verbunden eine höhere Steuerbelastung als Risiko ein. Auch die Kosten für den Unterhalt einer Immobilie belasten viele Eigentümer. Deshalb nennt jeder siebte Wohneigentümer teure Unterhaltsund Renovationsarbeiten als Hauptsorge.

Teure Unterhalts- und Renovationsarbeiten beschäftigen vor allem ältere Wohneigentümer.
Besonders häufig sorgen sich Immobilieneigentümer mit einer Liegenschaft, die zwischen 1984 und 1999 gebaut wurde, was nur folgerichtig ist, denn nach durchschnittlich 15 bis 20 Jahren sind oft grössere Sanierungsarbeiten notwendig.
Tragbarkeit im Alter
Eine durchaus berechtigte Sorge ist, ob man sich eine Immobilie nach der Pensionierung trotz teilweise stark reduziertem Haushaltseinkommen noch leisten kann. Jeder zehnte Immobilieneigentümer macht sich Gedanken über die Tragbarkeit im Alter und den damit verbundenen Kosten im Alter. Diese Sorge führt dazu, dass ältere Immobilieneigentümer ihre Hypothek über die geforderte ZweidrittelGrenze hinaus amortisieren. 57 Prozent der Befragten zahlen freiwillig mehr Geld zurück als
vorgeschrieben. Jeder dritte Befragte gibt als Grund für diese freiwillige Amortisation die verbesserte Tragbarkeit an.
Haushalte, die über ein hohes Einkommen verfügen, zahlen hingegen eher weniger zurück. Jeder Dritte mit einem Einkommen von mehr als 15’000 Franken gibt an, seine liquiden Mitteln lieber am Kapitalmarkt zu investieren, als damit die Hypothekarschuld zu verringern, was durchaus Sinn macht, können Hypothekarschulden doch steuerlich abgezogen werden.
Da Immobilien in den vergangenen zehn Jahren stetig eine Wertsteigerung erfuhren, ist die Furcht vor einer Entwertung dementsprechend nicht so gross. Im Gegenteil, die meisten Befragten sind optimistisch und erwarten einen Wertzuwachs zwischen
einem und fünf Prozent. Mit Blick in die Zukunft werden jedoch steigende Zinsen zur Sorge Nummer Eins. Jeder weiss, dass die Zinsen irgendwann ansteigen können. Die Ungewissheit, wann und um wie viel die Zinsen steigen werden, beschäftigt viele Hauseigentümer. Unabhängig von der zeitlichen Dimension sind teure Unterhaltsund Renovationsarbeiten die zweitdringlichste Sorge der Immobilieneigentümer.
Wichtige Renovationen
Folgende Umbauten wurden letzthin ausgeführt: Je zehn Prozent der Eigentümer ersetzten die Fenster und die Heizung. An die Gebäudehülle (Fassade) wagten sich sieben Prozent respektive sechs Prozent sanierten das Dach. Energetische Sanierungen werden von der Politik gefordert sowie finanziell gefördert und wurden somit verstärkt ausgeführt. Würde das Geld beim Bauen oder einem Umbau keine Rolle spielen, hätten sogar siebzehn Prozent der Immobilieneigentümer gern eine Photovoltaikanlage und neun Prozent eine Solarwärmeanlage. Die politische Debatte um die Energiestrategie 2050 hat jedoch in den letzten zwei Jahren verunsichert, so dass viele Bauherren energetische Sanierungen zurückstellten.
Neue Küchen und Bodenbeläge gönnten sich zehn Prozent. Badezimmersanierungen liegen mit neun Prozent knapp dahinter. Dies hängt sicher mit den neuen Design und Interieurtrends zusammen.
Keine
Kleinere Renovationen
Umbau Garten/Terrasse
Neues Bad
Renovation Fenster
Neue Heizung
Photovoltaikanlage
Renovation Fassade
Neue Küche
Neue Böden
Renovation Dach
Einbau Sicherheitstechnik
Anbau
Solarthermie
Ausbau Dachstock
Einbau Smart Home Devices
Wellnessanlagen
Drei Viertel planen in den kommenden 12 Monaten einen Umbau.
Steigender Eigenmietwert
Teure Unterhalts- oder Renovationsarbeiten
Tragbarkeit im Alter/zu geringes Renteneinkommen
Steigende Zinsen
Steigende Nebenkosten (bspw. steigende Energiepreise) Keine
Immobilie ist nicht altersgerecht
Allgemeiner Preiszerfall im Immobilienmarkt
Verschärfung der regulatorischen Anforderungen im Immobilienmarkt
Arbeitslosigkeit
Schäden an der Immobilie (Wasser/Feuer etc.)
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Preiszerfall meiner Immobilie Unfall oder Erwerbsunfähigkeit
Infrastrukturmassnahmen, welche den Wert der Immobilie vermindern
Steigende Versicherungspolicen
Schwierigkeiten beim Verkauf der Immobilie
Drohende Verbauung der Aussicht Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben)
Entvölkerung des Quartiers/Verschlechterung des Quartierlebens
Aktuelle Sorgen: 15 Prozent der Befragten sehen im steigenden Eigenmietwert das grösste Risiko.
Besonders beliebt: Zehn Prozent investierten in ihren Garten oder ihre Terrasse. Selbst der kleinste Garten und die winzigste Terrasse werden immer mehr zur gestylten Oase, wo man sich wohlfühlen will.
Planung eines Umbaus Nützlich und notwendig sind Unterhalt und Renovation. Trotzdem plant ein Viertel aller Befragten in den nächsten zwölf Monaten keinen Umbau. Dreizehn Prozent möchten kleinere Renovationen vornehmen wie zum Beispiel das Streichen der Wände. Hauptsächlich verwenden Hauseigentümer ihr Geld für eine energetische Sanierungen, einen modernen Innenaus
bau und einen schönen Garten. Die wenigsten Investitionen werden dieses Jahr für Sicherheitstechnik (zwei Prozent), Wellnessanlagen und Smart Home (je ein Prozent) getätigt.
Bei einem Umbau oder einer Renovation sind die grossen Herausforderungen das Kostenmanagement und gute Handwerker. Fast ein Viertel aller Umfrageteilnehmer tut sich einerseits schwer damit, die Kosten im Griff zu behalten, andererseits ist es genauso schwierig, gute Handwerker zu finden (ebenfalls 24 Prozent). Herausfordernd ist für viele Bauherren zudem, sich für eine bestimmte Lösung zu entscheiden.
s orgenbarometer der s chweizer i mmobilieneigentümer
1244 Immobilieneigentümer aus der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz machten im November und Dezember 2017 via Online-Fragebogen an der von Moneypark und Buildster durchgeführten Befragung mit. Die Beteiligung der Männer ist mit rund 83 Prozent eindeutig höher als jene der Frauen (rund 18 Prozent). Beim Alter antworten vor allem die 46- bis 60-Jährigen mit rund 39 Prozent vor den 31- bis 45-Jährigen (rund 29 Prozent). Die meisten besitzen ein Einfamilienhaus (55,40 Prozent) und sind zu rund 48 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren Hauseigentümer.
Moneypark, 2012 gegründet, bietet Hypothekarberatungen in der Schweiz an. Als unabhängiger Hypothekarspezialist verfügt Moneypark über keine eigenen Finanzprodukte, sondern berät und vertreibt Produkte von mehr als 100 Finanzierungspartnern, darunter Banken, Versicherungen und Pensionskassen (www.moneypark.ch).
Buildster unterstützt private Bauherren u.a. mit Informationen, einem Energiesparrechner und einer Fördermitteldatenbank (www.buildster.ch).
Die etwas andere Wohngemeinschaft
Das Projekt «Wohnen für Hilfe» funktioniert im g runde ganz einfach: Ältere Menschen wohnen mit s tudierenden unter einem Dach. e s ist ein gegenseitiges g eben und Nehmen. Die Beteiligten sollen von der Wohngemeinschaft gleichermassen profitieren.

r uth Bürgler, Redaktorin
Wohngemeinschaften zwischen Studierenden und älteren Menschen existieren in deutschen Universitätsstädten schon länger. Pro Senectute Kanton Zürich liess sich davon inspirieren und lancierte das Projekt «Wohnen für Hilfe». Dafür wurde 2009 im Dienstleistungszentrum Zürich eine Vermittlungs und Kontaktstelle eingerichtet.
Das Pilotprojekt dauerte zwei Jahre und war eine Erfolgsgeschichte.
Einfache Idee mit Potenzial Es gibt viele ältere Menschen, die über ungenutzten Wohnraum verfügen, weil sie so lange wie möglich in ihrem geliebten und gewohnten Zuhause bleiben möchten. Gleichzeitig bleibt das Arbeitspensum für den Alltag und den normalen Unterhalt im
Haus und ums Haus herum gleich gross, die dafür nötigen Kräfte schwinden allerdings. Auf der anderen Seite gibt es junge Leute, die eine Ausbildung machen, finanziell jedoch nicht auf Rosen gebettet sind. Für sie wird es immer schwieriger, in der Nähe einer Hochschule eine Unterkunft zu finden, die sie sich leisten können. Das Prinzip von «Wohnen für Hilfe» ist ganz einfach: Die ältere Person stellt Wohnraum zur Verfügung und hat dadurch Anspruch auf Dienstleistungen durch die jüngere Person, die den Wohnraum nutzen darf. Die Ziele des Projektes sind vielfältig. Auf der einen Seite will man der sozialen Isolation der älteren Menschen entgegenwirken und deren Lebensbedingungen sowie die Lebensqualität im Alltag verbessern. Auf der anderen Seite möchte man Kosten einsparen, da mit einer Person im Haus keine Hilfe von aussen notwendig ist. Die Älteren bekommen zudem die Gelegenheit, junge Menschen von heute kennen und schätzen zu lernen. Ausserdem wird das Sicherheitsgefühl gestärkt, wenn noch jemand unter demselben Dach wohnt.
Für die jüngere Generation gilt Ähnliches. Sie gewinnen einen direkten Einblick in die Welt der Seniorinnen und Senioren und können so ein vertieftes Verständnis für die ältere Generation entwickeln. Besonders wichtig für die jungen Menschen in Ausbildung: Durch die geringen Wohnkosten erfahren sie finanziell eine deutliche Entlastung. Beide Seiten können während des Projekts ihre Sozialkompetenz stärken und durch den gegenseitigen Austausch von Knowhow und Erfahrung profitieren. Unbenutzter Wohnraum liegt nicht länger brach, sondern wird sinnvoll genutzt.
Drum prüfe … Nach der zweijährigen Pilotphase des Zürcher Projekts zeigte sich deutlich, dass

«Wohnen für Hilfe» ebenso anspruchsvoll wie lohnenswert ist. Es ist kein leichter Schritt, eine wildfremde Person bei sich aufzunehmen. Das liegt nicht nur am grossen Altersunterschied. Auch andere Differenzen können sich zu unüberwindlichen Hürden auftürmen. Es ist deshalb wichtig, dass eine seriöse Vermittlungsstelle den gegenseitigen Kontakt vermittelt und den Entscheidungsprozess begleitet. Tauchen Bedenken oder Fragen auf, muss eine verlässliche Kontaktperson diese ernst nehmen und für Klärung sorgen.
Wer an einer generationenübergreifenden Wohnpartnerschaft interessiert ist, kann sich an die betreffende Vermittlungsstelle wenden oder auf der entsprechenden Internetseite einen Fragebogen ausfüllen. Dieser beinhaltet neben den üblichen Angaben zur Person auch persönliche Fragen. Die Studierenden werden beispielsweise nach ihren Wünschen zum Zimmer gefragt, ob ein guter ÖVAnschluss oder eher ein Veloabstellplatz vorhanden sein sollte, wie es mit der Versicherung und dem Führerschein aussieht, ob jemand raucht oder ein Instrument spielt und natürlich welche Hilfe sowie Unterstützung die Studierenden leisten können bzw. möchten.
Die Vermietenden werden nach Angaben zur Wohnung befragt, wie gross das Zimmer bzw. die Räume sind, ob jemand ein Haustier mitbringen und musizieren darf, wo die nächste ÖVHaltestelle ist, welche Haushaltgeräte mitbenutzt werden dürfen
und zu guter Letzt welche Hilfe und Unterstützung gewünscht wird.
Es ist nun Aufgabe der Vermittlungsstelle, die Wünsche zu ordnen und passende Wohngemeinschaften zu arrangieren. Die Vermittlungsstelle lädt die denkbaren Wohnpartnerinnen und partner dann zu einem ersten Treffen ein. So erhalten beide Parteien die Gelegenheit, sich kennenzulernen und offene Fragen zu klären. Der Erfolg der künftigen Wohngemeinschaft hängt entscheidend von dieser ersten Begegnung ab.
Klare Regeln
Sind beide Seiten gewillt, sich auf eine Wohngemeinschaft einzulassen, wird eine
schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Darin enthalten sind alle Regeln für ein möglichst reibungsloses Zusammenwohnen. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag, der für beide Seiten verbindlich ist. Darin ist geregelt, wie viele Stunden Arbeit die Studierenden pro Monat zu leisten haben. Die Faustregel lautet: Die Studentin oder der Student leistet pro Quadratmeter Wohnfläche des Zimmers eine Stunde Hilfe oder Unterstützung pro Monat, anstatt eine Zimmermiete zu bezahlen. Davon ausgenommen sind die Nebenkosten. Die werden separat abgerechnet und bezahlt. In der Vereinbarung ist genau festgelegt, welche Art von Diensten und Hilfestellungen als Miete für die Nutzung des Wohnraumes gelten. Im Alltag einigen sich die beiden Parteien über die Details der Leistung, die gerade erforderlich ist. Entscheidend für das Gelingen der Wohngemeinschaft sind einerseits die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren und andererseits die Möglichkeiten sowie Fähigkeiten der Studierenden. Die Studierenden erfassen die erbrachten Leistungen und deren Zeitaufwand akribisch, die Vermietenden quittieren dieses Stundenprotokoll. Einmal pro Quartal prüft die Vermittlungsstelle diese Stundenblätter.
Ausgeschlossen bei den Hilfestellungen sind Leistungen im Bereich Pflege. «Wohnen
Fortsetzung Seite 45
entwicklung Vermittlung Wohnpartnerschaften (Quelle: Age Impuls 2012/2)
Ablaufvorgang Juni bis Dezember 2009 Januar 2010 bis september 2011 oktober 2011 bis september 2012 total
*davon Vermietende mit Wunsch nach neuer Wohnpartnerschaft
Gute Adressen für Immobilien
ERA Kuhlmann Immobilien
Kuhlmann Immobilien AG
Ihre ImmobilienSpezialisten im Aargau


MEINE EMPFEHLUNG: Haustiere bei einer Besichtigung störend. »

Mehr Informationen www.brivioimmobilien.ch

• Kompetent und erfahren
• 100 % Erfolg – alles verkauft!
• Kostenlose Immobilien-Bewertung
• Bester ERA-Verkäufer in der Schweiz 2016 und 2017
Das ERA Kuhlmann Team
Ihres Bezirkes freut sich auf Sie
Telefon 056 450 22 22 www.era-kuhlmann.ch


Brivio Immobilien GmbH Suhrgasse 2 5037 Muhen T 062 723 03 03

Wir finden einen Käufer für Ihre Liegenschaft.
Vermittlung... ... auf reiner Erfolgsbasis ... ohne Werbekosten für Sie ... zu fairen Konditionen
Unsere Kernkompetenz: Immobilien-Verkauf



























Aarauerstrasse 52 C H -5200 Brugg Tel 056 461 70 80 Fax 056 461 70 81 info@immostoeckli ch www immostoeckli ch
Kleines Feld, 58 x 22 mm, 4-farbig pro Erscheinung CHF 168.–Informationen Tel. 056 641 90 80
für Hilfe» ist kein Ersatz für die Spitex. Das wird von den Vermittlungsstellen von Anfang an klar kommuniziert.
Konflikte gemeinsam lösen
Sobald sich eine Wohngemeinschaft gefunden hat und der Einzug über die Bühne gegangen ist, tritt die Vermittlungsstelle in den Hintergrund. Sie hat ihre eigentliche Aufgabe erfüllt. Zweimal pro Jahr nimmt sie mit den Wohngemeinschaften wieder Kontakt auf. Sie pflegt den Erfahrungsaustausch und macht gelegentlich einen Hausbesuch, um einen Eindruck vor Ort zu erhalten. Nicht alle Wohngemeinschaften funktionieren problemlos, das ist beispielsweise einem Bericht über das Projekt «Wohnen für Hilfe» der Age Stiftung Zürich zu entnehmen (siehe Kasten Seite 43). Treten Unstimmigkeiten auf, steht die Vermittlungsstelle zur Schlichtung zur Verfügung. Manchmal liegen die Meinungen der Wohnpartner zu weit auseinander oder die Chemie stimmt nicht. Oder die Ansprüche in Sachen Sauberkeit in Bad und Küche sind zu verschieden. Es ist auch möglich, dass die Senioren zu viel von den Studierenden verlangen oder die jungen Leute die vereinbarte Hilfe nicht leisten.
Die schriftlich vorliegende Vereinbarung dient immer als Grundlage, um eine Lösung für das Problem oder den Konflikt zu finden. In den meisten Fällen ist die Wohngemeinschaft allerdings ein Erfolg und beide Seiten profitieren davon.
Offen und vertrauensvoll
Der TagesAnzeiger liess im letzten Jahr verschiedene Vermietende und Studierende in einem Artikel zu Wort kommen (TagesAnzeiger vom 5. August 2017). Darin erzählten die Beteiligten bereitwillig von ihren positiven Erfahrungen und Erlebnissen, die ihre Beteiligung am Projekt «Hilfe für Wohnen» gebracht hatte. So schildert der 85jährige Peter Merz, der sich sechs Jahre nach dem Tode seiner Frau für das Projekt meldete, dass er es liebt, mit den beiden Studenten, die bei ihm wohnen, zu diskutieren. Er fühlt sich wohl, wenn noch jemand um ihn herum ist. Gleich zwei Studierende, Nadja Waser und Remo Manz, beide Mitte zwanzig, wohnen mit ihm zu
sammen. Sie bilden inzwischen ein eingespieltes, lebensfrohes Wohntrio, das von dieser Lebensform völlig überzeugt ist. So ist der Student froh, dass er seine Gedanken und Schwierigkeiten bei Peter Merz abladen kann, der ihm ein offenes Ohr schenkt.
Der 77jährige Hermann Marti, der eigentlich sehr zurückgezogen und gerne alleine lebt, stiess zufällig auf ein Inserat von Pro Senectute, in dem Wohnraum für «Wohnen für Hilfe» gesucht wurde. Marti bewarb sich, weil er sich dachte, er könne der Gesellschaft etwas zurückgeben. Bei ihm zog ein Student ein, der an der Zürcher Hochschule für Künste Cello studiert. Marti liebt Musik und hört dem Studenten Yedidya Shaliv gerne beim Üben zu. Er begleitet ihn manchmal zu einem Auftritt oder fährt ihn und sein sperriges Instrument sogar hin. Zusammen haben sie schon ein paar Wanderungen unternommen. Shaliv hat dem Rentner, der schwermütige Phasen durchlebt, buddhistische Übungen gezeigt. Marti erzählt, dass ihm diese Übungen guttun. Wenn einmal eine Wohngemeinschaft zustande gekommen ist und funktioniert, ist sie für beide Seiten eine grosse Bereicherung.
Projekt breitet sich aus Inzwischen existiert das Angebot «Wohnen für Hilfe» in einigen Städten der Schweiz. In Zürich betreut Pro Senectute das Projekt. In Basel und Umgebung ist der Verein für
s pektrum der Dienstleistung
• Hilfe im Haushalt
• Pflege des Gartens
• Kleine Reparaturen und Renovationsarbeiten
• Einkäufe, Besorgungen und Botengänge
• Hilfe bei oder Erledigen von Korrespondenz
• Begleitung auf Ämter oder zu ärztlichen Terminen
• Begleitung zu kulturellen Anlässen
• Unterstützung im Bereich Informatik
• Fremdsprachen lernen oder beibringen
Studentisches Wohnen (WoVe) die Vermittlungs und Kontaktstelle. In Bern ist das Kompetenzzentrum Alter der Stadt Bern für das Projekt zuständig und in Freiburg die Sektion des dortigen Roten Kreuzes. Im Kanton Aargau gibt es noch kein ähnliches Projekt. Ältere Vermietende aus dem Kanton Aargau können sich jedoch ohne weiteres bei den Kontaktstellen in Zürich oder Basel melden, um unbenutzte Wohnräume Studierenden zur Verfügung zu stellen.
Zudem findet man im Internet verschiedene Plattformen, die nicht nur Seniorinnen und Senioren als Vermietende suchen, sondern auch Familien und Menschen mit Behinderungen. «Wohnen für Hilfe» ist ein Projekt für ein positives miteinander Leben, das über viel Potenzial verfügt.

Mehr Autonomie im Alter
Möglichst lange zu Hause wohnen, das ist einer der grössten Wünsche von s eniorinnen und s enioren. Damit sich dieser Wunsch erfüllt, braucht es Dienstleistungen und u nterstützung. Das et H-Wohnforum forscht unter anderem zum t hema Wohnen im Alter.
r uth Bürgler, Redaktorin
Eveline Althaus ist Sozial und Kulturanthropologin und arbeitet seit 2011 am ETHWohnforum – ETH CASE (CASE steht hier für Centre for Research on Architecture, Society and the Built Environment). Im Rahmen ihrer Arbeit setzt sich Eveline Althaus mit sozialen und kulturellen Aspekten des Wohnens auseinander. Die Forschungsschwerpunkte umfassen: Wohnen im Alter, Nachbarschaften und Wohnen in Hochhäusern, Hausbiografien, Migration und Diversität, Wohnen und Armut, qualitative Methoden in der Wohnforschung. Diese Forschungsthemen bearbeiten Eveline Althaus und ihr Team auch in Kooperation mit Praxispartnern. Aufmerksamkeit erzielte die diesjährige Fachtagung zum Thema «Menschen und ihr Zuhause: Demografische Veränderungen, technologische Innovation und neue Märkte», die die Wissenschaftlerin mitorgansierte und die Mitte April im Auditorium Maximum der ETH Zürich stattfand.
Falsches Bild im Kopf
Ein Referat am ETH Forum Wohnungsbau setzte sich mit dem Thema Altersdiskriminierung auseinander. Es stellte die Bilder älterer Menschen infrage, die wir häufig im Hinterkopf haben. Die «Alten» sind nicht zwangsläufig gebrechlich und bedürftig im herkömmlichen Sinne. Heute gründen ältere Menschen eigene Wohngemeinschaften, stellen unbenutzten Wohnraum Studierenden zur Verfügung, bauen Generationenhäuser und strotzen nur so vor Ideen. In der Gesellschaft schlummern viele Ressourcen für generationenübergreifende Hilfsprojekte und Ideen zur Selbsthilfe sind meist genügend vorhanden – vorausgesetzt das entsprechende soziale Netz ist vorhanden und funktioniert. Das ist dann

der Fall, wenn alle Beteiligten stets daran weiterweben.
Tragfähiges Beziehungsnetz
Ein Schwerpunkt der Tagung befasste sich mit dem Bestand an Wohnraum, in dem die Mehrzahl älterer Menschen wohnt. Dabei wurde der Wohnraum für Senioren auf der Ebene von Siedlungen, im Quartier und in der Stadt genauer unter die Lupe genommen. Ein Augenmerk lag dabei auf den vielfältigen Bedürfnissen älterer Menschen in ihrem persönlichen Alltag, damit sie möglichst lange zu Hause in der vertrauten und gewohnten Umgebung bleiben können. Die Gestaltung des Alltags verändert sich mit zunehmendem Alter. Der Bedarf an Unterstützung, sei dies menschlicher oder technischer Art, kann sich plötzlich verändern. Ist dies der Fall, sind die Sicherheit durch ein zuverlässiges soziales Beziehungsnetz und ein breit gefächertes Angebot an
Unterstützung von grosser Bedeutung. Am besten ist die Situation für ältere Menschen, wenn dieses Netz im unmittelbaren Umfeld der Wohnung zum Tragen kommt.
Technik hilft
Genauso gefragt sind andere Qualitäten in den Wohnräumen. Damit eine ältere Person beispielsweise nach einer Verletzung durch einen Sturz oder bei abnehmender Beweglichkeit zu Hause bleiben kann, sollte die Wohnung bzw. das Haus hindernisfrei erschlossen sein. Ein leichter Zugang zu den Infrastrukturen im Haus und im Quartier muss gewährleistet bleiben. Dazu gehören Hilfen wie Handläufe oder Treppenlifte im Innen und Aussenbereich.
Neue Technologien der Kommunikation, aber auch Hol und BringDienste, ermöglichen das Zuhausebleiben ebenfalls. Ein simples Beispiel ist der Notfallknopf, der
wie eine Uhr am Handgelenk getragen wird. Passiert ein Sturz oder wird die ältere Person von einem Schwindelanfall heimgesucht, werden durch das Drücken des Knopfes nahestehende Personen in einer bestimmten Reihenfolge aufgeboten, die ins Haus kommen und Hilfe leisten. Das können Familienangehörige oder Bekannte aus der Nachbarschaft sein, die ihre Hilfe in Notfällen zugesichert haben. Es ist auch möglich, in Wohnungen Sensoren zu installieren, die registrieren, wenn jemand stürzt oder sonst etwas nicht in Ordnung ist. Voraussetzung ist, dass die Systeme bei allen Beteiligten die notwendige Akzeptanz finden und dass sie einfach zu handhaben sind. Zu besprechen sind auch tragbare Finanzierungsmodelle, die solche Unterstützungsformen überhaupt erst ermöglichen.
Immobilienwirtschaft gefordert
Die Thematik der Jahrestagung gab das aktuell am ETH Wohnforum laufende Forschungsprojekt «Zuhause alt werden» vor, welches sich mit der Rolle und den Herausforderungen der Immobilienbesitzenden und der Immobilienbewirtschaftung befasst. Welche Optionen haben die Immobilienbesitzenden? Welche Angebote im Bereich Dienstleistungen seitens der Bewirtschaftenden sind im Umgang mit einer älteren bzw. hochbetagten Mieterschaft zu entwickeln? Dabei werden Vorgehensmodelle für Hauswartungs, Vermietungsund Verwaltungsfachleute erarbeitet und erprobt. Eine Idee ist, dass Vermietende einen Hauswart oder einen Siedlungscoach beschäftigen, der sich um ältere Menschen kümmert, sie im Alltag unterstützt und ihnen beispielsweise beim Tragen der Einkäufe hilft. Bei Bedarf vermittelt er professionelle Hilfe wie die Spitex oder einen Mahlzeitendienst. Er bringt die Menschen im Haus oder in der Wohnsiedlung in Kontakt miteinander, damit sie sich untereinander selber organisieren können. Es wurde wissenschaftlich erkannt, dass ein Mensch, der vor Ort als Ansprechperson zur Verfügung steht, für Vermietende und Bewohnende schon vieles einfacher macht.
Ziel der Forschung ist eine effizientere und effektivere Gestaltung der Praxis bezüglich
Bewirtschaftung und Dienstleistung. In diesem Zusammenhang werden neue Strategien und Dienstleistungsprodukte mit den Projektpartnern entwickelt und im Rahmen von Pilotprojekten umgesetzt. Die Ergebnisse des Projektes werden mit Akteurinnen und Akteuren der Immobilienbewirtschaftung diskutiert und sollen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gemeinden und Kantone spielen in dieser Entwicklung eine wichtige Rolle. Sie müssten eigentlich grosses Interesse daran haben, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig bleiben, denn sobald jemand in ein Heim umziehen muss, verursacht das hohe Kosten.
Vernetzung im Fokus
Das am ETH Wohnforum angesiedelte Netzwerk «Alter – Wohnen – Umwelt» entstand aus dem KTI*Projekt «Wohnen in der zweiten Lebenshälfte» und besteht seit 2006. Das Netzwerk setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von gegenwärtig 21 Organisationen zusammen, die sich aus verschiedensten Perspektiven mit dem Thema Wohnen im Alter befassen. Mit dabei sind nationale im Wohn und Altersbereich tätige Organisationen und Verbände, Interessensvertreter auf kommunaler und nationaler Ebene, institutionelle und gemeinnützige Investoren im Bereich Alterswohnen sowie Stiftungen und Fachhochschulen. Das Netzwerk trifft sich zweimal

Eveline Althaus hat an der Universität Fribourg und der Humboldt-Universität Berlin studiert und arbeitete von 2008–2011 in der angewandten Sozialforschung an der Berner Fachhochschule (Fachbereich Soziale Arbeit). Im Dezember 2015 promovierte sie am Departement Architektur der ETH Zürich.
www.wohnforum.arch.ethz.ch
jährlich zu einem halb oder ganztägigen Workshop zu aktuellen Herausforderungen bezüglich des Themas Wohnen im Alter. Das ETHWohnforum – ETH CASE koordiniert das Netzwerk und ist für die Konzeption sowie Koordination der Anlässe zuständig.
* KTI, die Kommission für Technologie und Innovation, war die Förderagentur des Bundes. Seit 2018 heisst die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung «Innosuisse».

Das WC – der hausinterne Kanalreiniger
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Damit unser Auto, die Heizung, die Wohnungslüftung oder andere Hausinstallationen immer reibungslos funktionieren, lassen wir durch einen Profi regelmässig den Service machen. Das ist für uns so selbstverständlich wie die Dentalhygiene, die uns vor teuren und schmerzhaften Zahnbehandlungen schützt, weil wir vorsorgen.
Das WC wird unterschätzt
Wir alle benützen das WC einige Male am Tag und haben uns noch nie Gedanken über die eigentliche Funktion und Komplexität der WC-Spülung gemacht. Die Hersteller haben Spülkasten, WC-Keramik und Ablaufrohre so aufeinander abgestimmt, dass diese bei jedem Spülvorgang einwandfrei ab- und ausgespült werden.
Dieses Zusammenspiel von Wassermenge, Ausspüldruck und Abwasserleitungen hat einen direkten Einfluss auf den Pflegeaufwand und die Unterhaltskosten von Ablaufleitungen und WC-Anlagen.
Mit einem durchschnittlichen Spülvolumen von 9 Litern erreicht die WC-Spülung einen Ausspüldruck wie kein anderes Gerät in unserem Haushalt (2.2 Liter/Sekunde). Wenn wir Duschen oder die Badewanne ablassen, fliessen nur 0.1–0.8 Liter Wasser pro Sekunde durch unsere Ablaufleitungen. Dies reicht nicht aus, um die Ablaufrohre sauber zu halten.

Verkalktes Spülrohr nach 10 Jahren im Einsatz.


Ein einfacher Test um festzustellen, ob die Spülung richtig funktioniert.
Bei einer optimalen WC-Spülung entleert sich der Spülkasten in vier Sekunden. Nach einiger Zeit verkalken aber die Wasserverlaufskanäle der Keramik und die Funktionsteile im Spülkasten.
Warum verkalken WCs?
Der Temperaturunterschied zwischen dem kalten Wasser im Spülkasten und der warmen Raumluft führt zu einem Luftstrom, welcher liegengebliebenes Restwasser im Spülsystem verdunsten lässt. Hohe Raumtemperaturen, eine Bodenheizung oder längere Spülabstände fördern die Verkalkung. In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
Spült Ihr WC noch richtig?
Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit

Eines unserer patentierten Reinigungsgeräten
von der Spülauslösung bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als 4 Sekunden gedauert?
Ausserdem sollte man das Spülbild beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.
restclean.com/diagnose
Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck über den Zustand Ihrer WC-Spülung.
Schonend und natürlich
Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten, über das Spülrohr und die Keramik bis und mit Siphon.
Mit unserem patentierten Reinigungs gerät wird Ihre Toilette in einem ge schlossenen Umwälzprozess durchge spült.
Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baum nussschale bieten wir Ihnen einen

einzigartigen Entkalkungsservice, der Ihre WCs und die Umwelt schont.
Der Entkalkungsservice
Fotos: Restclean
Unseren Service erhalten Sie zu fixen Pauschalen ab CHF 250.–. Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie unterwegs. Die Fahrkosten betragen CHF 45.–.
Wir entkalken und revidieren sämtliche Typen von WC-Anlagen. In unserem Servicefahrzeug führen wir Ersatzteile von über 15 Herstellern für Spülkasten-Modelle von 1950 bis heute mit. Unsere Kompetenz überzeugt und wir stehen zu unserer Arbeit mit einer vierfachen Garantie.
Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Original-Spülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität jenen einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

RESTCLEAN AG
Toilettenkultur
www.restclean.com
info@restclean.com
Gratis-Telefon 0800 30 89 30
Lage auf dem Ölmarkt bleibt unklar
Amerika kündigt das Atomabkommen mit dem Iran
Die Folgen der Sanktionen auf die Verfügbarkeit von Öl sind kurz nach der Ankündigung Trumps schwer abzuschätzen.
Nach Amerikas Ausstieg aus dem Atomabkommen haben andere Länder verlautbart, dass sie sich weiter an das Abkommen mit dem Iran halten werden. Teheran selbst will die vereinbarten Verpflichtungen weiter erfüllen. Solange man die genauen Massnahmen nicht kennt, die Amerika nun ergreifen könnte, sind die Auswirkungen auf den Ölhandel nicht abschätzbar.
Öltransporte betroffen
Klar ist: Trump hat die Ölexporte des Irans im Visier. Sie sind die Achillesferse der iranischen Wirtschaft. Die USA selbst beziehen kein Öl aus dem Iran. Selbst wenn sich
Wie sich die Ölpreise entwickeln werden, ist momentan völlig unklar. Foto: zvg
andere Länder weiter an die Vereinbarungen halten, könnte der Handel zwischen ihnen und dem Iran durch die Sanktionen der USA Einschränkungen erfahren. Denkbar ist, dass die USA die Rückversicherung von iranischen Ölexporten verbietet. Dadurch hätten Reedereien nur noch beschränkte Möglichkei-
ten, ihre Schiffe zu versichern, wenn sie iranisches Rohöl transportieren.
Versicherer aus anderen Ländern könnten zwar einspringen, doch könnten die USA diese Unternehmen sanktionieren, indem sie Geschäftsbeziehungen mit US-Unternehmen verbieten. Auch Banken,
die Exporte finanzieren oder an der Abwicklung von Geschäften beteiligt sind, könnten betroffen sein. Durch diese indirekten Sanktionen könnten die USA auch die Öllieferungen des Irans nach Europa oder Asien unterbinden, selbst wenn sich die Länder offiziell weiter an das Abkommen gebunden fühlen.
Mit dem Abkommen hatten die iranischen Ölexporte etwa um 1 Mio. Barrel zugenommen. Welchen Effekt die Wiedereinführung der Sanktionen haben wird, bleibt unklar.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch
www.voegtlin-meyer.ch
Die eigene Immobilie erfolgreich verkaufen
Wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis
Es gibt verschiedene Wege, um seine Immobilie zu verkaufen –erfolgreiche und weniger erfolgreiche. Auf jeden Fall ist ein Verkauf frühzeitig zu planen.
Bei einer professionellen Beratung geht es darum, den optimalen Immobilienwert zu ermitteln. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Wichtig sind Fachwissen und Kenntnisse über den regionalen Markt. Für eine realistische Einschätzung wird der Verkaufsprofi das Objekt vor Ort besichtigen.
Stolpersteine Gleichzeitig geht es darum, mögliche Stolpersteine aufzuzeigen. Sind wichtige Dokumente wie Grundbuchauszug (inkl. Grundpfandrechte), Gebäudeversicherungspolice und





Fotos: zvg
Die Spezialisten von UTA zeigen die besten Verkaufsmöglichkeiten auf.
Kostenlose Beratung
Grundrisspläne vorhanden? Gibt es Schuldbriefe und Festhypotheken? Welche Investitionen stehen an?
Grundstückgewinnsteuer Über die Grundstückgewinnsteuer muss frühzeitig gesprochen werden. Ist eine Pauschalierung möglich und günstiger? Der Vorteil: Es braucht keine weiteren Rechnungsbelege. In allen anderen Fällen sind Bauabrechnungen und andere Belege nötig. Diese Unterlagen dürfen
bei einer Räumung keinesfalls entsorgt werden.
Online-Bewertung
UTA Immobilien bietet auf ihrer Website eine kostenlose Selbstbewertung der Immobilie an. Es geht ganz einfach: unter dem Link www.kurzbewertung.ch die Daten eingeben. In wenigen Minuten liegt eine grobe Einschätzung vor. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung zur Verkäuflichkeit und zum Marktwert des Objekts. Interessierte erhalten Informationen über Vorbereitung, Ablauf und Vorgehen beim Verkauf. Ein Beratungsgespräch lohnt sich allemal.

UTA Immobilien AG
5400 Baden
Tel. 056 203 00 70
5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68
www.uta-immobilien.ch
Gas-Brennwertgerät der neuen Generation
Den Thermo-Condens von Weishaupt gibt es in zwei Varianten

Ein Gas-Brennwertgerät von Weishaupt mit integrierter Trinkwassererwärmung.
Überall da, wo wenig Platz für die Heizungsanlage vorhanden ist, bieten sich die Brennwertgeräte mit integrierter Wassererwärmung von Weishaupt an.
Für die Beheizung von Etagenwohnungen ist häufig das Kombigerät (C) die ideale Lösung, da dieses Wandmodell nur wenig Platz braucht. Die Erwärmung des Trinkwassers erfolgt im Durchflussverfahren über einen effizienten Plattenwärmetauscher aus Edelstahl. Dieser ermöglicht eine WarmwasserZapfleistung von bis zu 14 Litern pro Minute.
Zwei in einem
Das GasBrennwertKompaktgeräte (K) vereint das Brennwertgerät und einen Warmwasserspeicher in einem Gehäuse. Der Speicher ist
innen durch eine hochwertige EmailBeschichtung vor Korrosion geschützt. Eine Magnesium oder eine InertAnode komplettieren den Korrosionsschutz. Die Dämmung aus Polyurethan, die den Speicher vollständig umschliesst, sorgt für einen hohen Wärmeschutz. Das Kompaktgerät ist ein Bodenmodell und steht mit Leistungen von 15 oder 25 kW und Speichern in drei verschiedenen Grössen zur Verfügung.
Für niedrige Räume geeignet
Bei den Speichermodellen WAS Power 80 und WAS Power 115 erfolgt die Erwärmung des Trinkwassers über einen Plattenwärmetauscher aus Edelstahl, der über eine Speicherladepumpe gespeist wird. Dieser bietet zum einen eine hohe Übertragungsleistung und zum an
Mehr Bewegungsfreiheit im Treppenhaus
Högg präsentiert einen neuen

Die Deckenkonstruktion eignet sich für enge Platzverhältnisse.
Deckenschienenlift
Der bewährte Deckenschienenlift
RL 50 für Rollstuhlfahrer wurde durch die firmeneigene Technikabteilung auf den neuesten Stand gebracht.
Ein technisch hochqualifiziertes Team der Firma Högg, Spezialistin für Treppenlifte, entwickelte den bewährten Deckenschienenlift weiter. Das verbesserte Modell wird von der Firma Högg auch selber produziert. Zu Hause beim Kunden wird der Treppenlift durch ein gut ausgebildetes Montageteam eingebaut.
Der Deckenrollstuhllift RL 60 wird im Sortiment mit dem artverwandten Deckensitzlift SL 50 angeboten. Diese Liftsysteme sind für einen Einbau in engen, kleinen Platzverhältnissen mit steilen Treppen und über mehrere Etagen bestens geeig-
net. Durch das Aufhängen der Schiene an der Decke bleibt im Treppenhaus genügend Raum für die Bewegungsfreiheit der Mitbewohnenden. Das ist vor allem in Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Vorteil.
Das ist neu
Die Schiene wird neu aus Aluminium hergestellt. Das hat zur Folge, dass die ganze Konstruktion leichter ist. Das macht die Handhabung bei der Montage einfacher. Die Standard-Nutzlast liegt neu bei 160 kg (vorher 150 kg). Optional ist eine Last bis zu 250 kg möglich. Der neue Lift bewegt sich schneller fort. Die Geschwindigkeit wurde von 0,1 m/s auf 0,12 bis 0,15 m/s erhöht.
Das gesamte Liftsystem präsentiert sich moderner und edler. Durch das
deren führt die niedrige Rücklauftemperatur dazu, dass das Brennwertgerät auch im Warmwasserbetrieb kondensiert. Das Kompaktgerät mit 80 Litern Speicher ist nur 157 cm hoch und kann somit auch in niedrigen Keller oder Dachräumen aufgestellt werden.
Beim Speicher WAS 100 erfolgt die Wärmeübertragung über eine Rohrwendel, die im Speicher integriert ist. Dieses bewährte Erwärmungsprinzip kann man bei grösseren Wasserhärten einsetzen.

Weishaupt AG
Chrummacherstrasse 8
8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch
www.weishaupt-ag.ch
allgemein formschöne Design fügt sich die Liftanlage leicht im Treppenhaus ein.
Der Deckenlift RL 60 ist von der Prüfstelle CE/TÜV geprüft und genehmigt. Alle amtlichen Anforderungen sind erfüllt. Die Spezialisten der Firma Högg verfügen über eine jahrelange breite Erfahrung und beraten Interessierte gerne kostenlos vor Ort.

Högg Liftsysteme
Wilerstrasse 137 9620 Lichtensteig Tel. 071 987 66 80
www.hoegglift.ch
Von A bis Z in guten Händen
Mit Fust Baumanagement sorgenfrei umbauen
Heute sind in der ganzen Schweiz rund vierzig Bauleiter von Fust für die Kundschaft im Einsatz. Fust übernimmt vollumfänglich die Kostenkontrolle und die Garantie.
Die Küchenberater von Fust planen auf Wunsch jeden Küchenumbau. Ein Bauleiter der Firma leitet und koordiniert die Planung sowie die Umbauarbeiten. Er nimmt einen Augenschein vor Ort und offeriert anschliessend die Leistungen bzw. Kosten des gesamten Umbaus. Dies stellt einen hohen Qualitätsstandard und die Einhaltung der budgetierten Umbaukosten sicher.
Die Bauleiter von Fust liefern auf Wunsch sogar Konzepte für die Gestaltung neuer Wohnräume, angefangen von der Farbwahl bis hin zu

Der Umbau der Küche gelingt dann, wenn alles gut organisiert ist.
den passenden Möbeln und Accessoires. So kann sich die Kundin oder der Kunde zurücklehnen und entspannt zusehen, wie die eigenen Wohnträume in Erfüllung gehen.
Alles aus einer Hand Fust bietet für den geplanten Umbau ein Gesamtdienstleistungspaket. Die betriebseigenen Bauleiter klären die Bedürfnisse und Gege-
benheiten vor Ort ab. Sie erarbeiten einen oder mehrere individuelle Lösungsvarianten für den Umbau. Dafür werden die Räumlichkeiten vor Ort genau ausgemessen. Anschliessend wird eine Offerte mit detaillierter Beschreibung der Umbauarbeiten erstellt. Fust übernimmt den gesamten Umbau zu einem fixen Preis ohne nachträgliche Überraschungen. Der Bauleiter arbeitet ein
Brivio Immobilien erhält Gütesiegel
Seriöse und langjährige Arbeit zum Wohle der Kunden führte zum Erfolg

Zur Schweizerischen Maklerkammer gehören 80 zertifizierte Immobilienunternehmen. Für die Aufnahme als Mitglied müssen die Unternehmen strenge Kriterien erfüllen.
Kürzlich erhielt das Unternehmen Brivio Immobilien aus Muhen die
begehrte Auszeichnung und gehört damit zur Elite der Branche. «Das Evaluationsverfahren war anspruchsvoll. Deshalb freue ich mich sehr und bin stolz auf die Auszeichnung», sagt Marco Brivio, der Inhaber von Brivio Immobilien. Das kann er auch, denn in der Region ist sein Unternehmen eines von weni-
gen, das sich «Geprüfter Immobilienspezialist SMK», nennen darf.
Marco Brivio gilt schon lange als Experte in der Immobilienbranche. Mit seinen fundierten Fachkenntnissen, den transparenten, fairen Leistungen und einem ausgeprägtem Realitätssinn setzt er sich für die Interessen seiner Kunden ein. Mit der Zertifizierung durch die Schweizerische Maklerkammer erhält das Unternehmen nun quasi den Ritterschlag.
Hohe Anforderungen
An die Auszeichnung sind hohe Anforderungen und Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel eine fundierte Aus- und Weiterbildung, ein breites und aktuelles Erfahrungsspektrum, ein substanzieller Immobilienverkaufsumsatz, der Eintrag
Foto: zvg
detailliertes Terminprogramm aus, koordiniert und leitet die Einsätze der verschiedenen Handwerker. Zudem sorgt er für den steten Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten. Er hat jederzeit die Kontrolle über die Kosten und die Rechnungen des Projekts. Fust übernimmt die Abnahme des fertigen Umbaus und erstellt ein Protokoll davon. Nach der Übergabe an die Bauherrschaft übernimmt die Firma Fust die volle Garantie auf alle Bauleistungen.

Dipl. Ing. Fust AG
40 Ausstellungen in der ganzen Schweiz Tel. 0848 844 100
www.kueche.fust.ch
der Firma ins Handelsregister und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Zudem verpflichten sich die Mitglieder und deren Mitarbeitende zur Einhaltung der vorgegebenen Standesregeln.
Geprüft und ausgezeichnet
Mit der Zertifizierung gehört Brivio Immobilien nun offiziell zu den Besten der Branche. Der Weg dahin war jahrelange, seriöse, bodenständige Arbeit zum Wohle der Kunden.

Brivio Immobilien GmbH
Suhrgasse 2
5037 Muhen
Tel.: 062 723 03 03 info@brivio-immobilien.ch
www.brivio-immobilien.ch
Mehr als eine Kundenbeziehung
Partnerschaftliches Denken – lokal, regional und national

Thomas Hauser, Privatkundenberater Raiffeisenbank Aare-Rhein
Genossenschaften gelten als Alternative zu den gewinnorientierten Unternehmensformen.
Jede der 255 Raiffeisenbanken agiert als unabhängiges KMU und bezahlt ihre Steuern dort, wo sie ihre Kunden empfängt. Eine Raiffeisen-Ge-
nossenschaft ist eng mit ihrem Standort, der einheimischen Bevölkerung sowie der lokalen Wirtschaft verbunden. Diese lokale Verankerung sowie der Fokus auf den Schweizer Markt sind für Raiffeisen wichtige Merkmale, um sich von Mitbewerbern abzuheben.
Kunden sind Mitglieder Mit der Zeichnung eines Anteilscheins werden Kunden auch Miteigentümer der Bank. Kunden, die sich für die Mitgliedschaft entscheiden, können als Eigentümer aktiv mitreden, wenn es um die Ausrichtung der Geschäftspolitik geht. Sie wählen die Personen ihres Vertrauens in den Verwaltungsrat der Bank.
Lokales Gewerbe profitiert Wesentlich dabei ist, dass Mitglieder die Raiffeisen zu ihrer ersten
Bank machen und einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft vor Ort leisten: Mit den Spargeldeinlagen finanziert die Bank Kredite für andere Raiffeisen-Mitglieder und KMUs in der Region. Die Wertschöpfung fliesst in Form von Löhnen, Sozialleistungen und Steuergeldern direkt in den lokalen Wirtschaftskreislauf zurück und trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
Digital am Puls der Zeit
Auch digital sind die Raiffeisenbanken nah an ihren Kunden. Mit der App «Raiffeisen Piazza» informieren die Raiffeisenbanken regelmässig über regionale Highlights und Ermässigungen. Der kostenlose Finanzassistent von Raiffeisen unterstützt Kundinnen und Kunden, die das E-Banking nutzen, in
der Organisation der persönlichen Finanzen.
Bei Hypotheken gut beraten Das Wohn- und Immobilienportal «Raiffeisen Casa» hilft mit exklusiven Informationen bei der Suche nach dem Traumhaus. Die Hypothek lässt sich direkt online abschliessen, inklusive umfassender Beratung.

Raiffeisenbank
Aare-Rhein
Schulweg 1 5316 Leuggern Tel. 056 265 16 00 aare-rhein@raiffeisen.ch
www.raiffeisen.ch
Fussbodenheizungen sanieren statt ersetzen
Das HAT-System vom Naef

lange, ist später ein teurer und mühsamer Ersatz nötig.
der Regulierung der Bodenheizung in den einzelnen Räumen ist es angezeigt, eine Zustandsanalyse der Fussbodenheizung zu erstellen. Die Fachleute der Firma Naef aus Freienbach haben darin grosse Erfahrung. Wenn eine Sanierung angezeigt ist, kann man die bestehende Bodenheizung mit dem HAT-System nachhaltig schützen. Eine Fussbodenheizung sanieren heisst vorbeugen. Nachhaltige Sanierung von Bodenheizungen mit dem Originalsystem HAT.
Wasserführende Leitungen halten nicht ewig. Nach 25 Betriebsjahren lohnt es sich, eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung durchführen zu lassen.
Ist eine Bodenheizung älter als 25 Jahre, besteht die Gefahr, dass die Rohre spröde und verschlammt sind, denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenheizungen aus einfachem Kunststoff verbaut. Durch eine fortschreitende Versprödung werden diese Röhrchen undicht. Dies führt dazu, dass vermehrt Sauerstoff ins Rohrinnere gelangt, was eine zähe Verschlammung verursacht. Das wiederum reduziert die Leistung der Heizung. Wartet man mit der Sanierung zu
Nachhaltiger Schutz
Das HAT-System der Firma Naef schützt die bestehende Bodenheizung nachhaltig. Die Kosten sind günstig und es entsteht keine Baustelle im Haus bzw. in der Wohnung. Getreu dem Motto «sanieren statt ersetzen» ist es mit dem HAT-System möglich, die bestehenden Rohre von Fussbodenheizungen von innen mit einem Feinschliff zu polieren und anschliessend neu auszukleiden. Nach der Sanierung mit dem HAT-System, das es seit 1999 gibt, ist die Bodenheizung wieder diffusionsdicht gemäss DIN-4726-Norm.
Zustandsanalyse
Bei spürbaren Anzeichen wie Wärmeverlust oder Schwierigkeiten bei

Naef GROUP
HAT-Tech AG
Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach
Tel. 0800 48 00 48
info@naef-group.com
www.naef-group.com
Sich beim Bauen vor Risiken schützen
Die Bauversicherung speziell für HEV-Mitglieder
Bauvorhaben bergen Risiken, die man durch eine Bauversicherung abdecken sollte. Deshalb gilt: Das Bauprojekt am besten vor Baubeginn der Versicherung melden.
Bauversicherungen schützen Bauherren vor Haftpflichtansprüchen und vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Der Versicherungsabschluss erfolgt in der Regel durch den Bauherrn selbst.
Rund um den Bau
Die Bauzeitversicherung deckt Feuer- und Elementarschäden. Sie ist in allen Kantonen obligatorisch (ausser Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Wallis, Obwalden und Teile von Appenzell Innerrhoden).
Die Bauwesenversicherung zahlt, wenn zum Beispiel beim Umbau

ein Gerüst einstürzt und ein Schaden entsteht. Sie ist die Kaskoversicherung für das Bauwerk und mit verschiedenen Zusatzversicherungen kombinierbar. Davon profitiert auch der Handwerker, weil die Prämie meist auf Bauunternehmer und Handwerker aufgeteilt wird. Bei Umbauten mit einer Bausumme bis
Flammen per Knopfdruck
Gas-Cheminées sind einfach zu bedienen
Ein lebendiges und flackerndes Flammenbild geniessen. Das ist jetzt auch mit einem Gas-Cheminée möglich.
Gas-Cheminées bieten einen hohen Komfort. Man kann das Feuer ganz einfach per Knopfdruck entfachen. Die Steuerung ist auch via Smartphone und Tablet oder über die zentrale Gebäudeautomation möglich. Die Bedienung erfolgt manuell oder per Fernbedienung. Mit ihr kann man die Raumtemperatur und das Flammenbild regulieren. Die Anlagen werden je nach Wunsch mit Erd- oder Flaschengas betrieben.
Kontrollierte Lüftung kein Problem
Foto: Istockphoto.com / Brian A. Jackson
100’000 Franken ist die Bauwesenversicherung oft durch die Gebäudewasserversicherung abgedeckt.
Bei manchen Versicherern beträgt die Summe 200’000 Franken.
Schäden an Dritten Bauherren haften für Schäden an Dritten. Solche Kosten übernimmt

Foto: Loher
Die Gas-Cheminées funktionieren unabhängig von der Raumluft. Falls Ihre Wohnräume über eine kontrollierte Lüftung verfügen, ist das kein Hindernis. Unsere GasCheminées sind dafür geprüft und geeignet. Der Einbau setzt minimale architektonische Bedingungen voraus. Geringe Einbautiefen erlauben eine vielfältige Gestaltung, und es ist möglich, die Verkleidung gezielt auf die Kundenwünsche abzustimmen. Wenn Sie eine moderne Optik bevorzugen, können wir den Brennraum mit weissen CarraraKieseln oder grauen Keramiksplit-
die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Die Privathaftpflicht deckt Schäden bei Umbauten nur dann, wenn der Versicherte selbst in der Liegenschaft wohnt und das Haus höchstens drei Wohnungen hat. Es gibt auch Garantie- oder Montageversicherungen. Neben Policen, für die der Bauherr zuständig ist, gibt es beim Bauen Risiken, die die Baupartner tragen müssen. Deshalb sollte man sich vergewissern, dass alle Beteiligten über genügend Versicherungsschutz verfügen.

GA Daniel Stotz Zurich, Generalagentur Daniel Stotz Zentralstrasse 4 5610 Wohlen Tel. 056 618 80 30 www.zurich.ch
tern statt mit Holzscheit-Imitaten ausstatten.
Kompetente Beratung Für den Einsatz eines Gas-Cheminées gibt es fast unbegrenzte Möglichkeiten: Wohnbereich, Hotellerie, Wellness- oder Saunaanlagen, usw. Unsere Fachleute unterstützen Sie von der Projektphase bis zur Umsetzung. Unsere Ausstellung ist rund 300 m2 gross. Wir beraten Interessierte gerne und kompetent.

Loher Feuer GmbH
Luzernerstrasse 22
5630 Muri AG
Tel 056 664 12 06
info@loherfeuer.ch
www.lohersa.ch
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.

Küchenexpress
Ihr Partner für Apparateaustausch und Reparaturen in Küche und Waschraum
Basel Tel. 061 337 35 00
Rothrist Tel. 062 287 77 87





ABDICHTUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG
Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
ABSTURZSICHERUNGSANLAGEN
Schoop + Co. AG
Flachdachbau, Spenglerei, Absturzsicherung Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com
ABWASSER-ROHRSANIERUNG
InsaTech AG
Abwasserleitungen ohne Ersetzen sanieren! Schnell, sauber, wirtschaftlich.
Weieracherstrasse 5, 8184 Bachenbülach Tel. 044 818 09 09 info@insatech-ag.ch www.insatech-ag.ch
BADEWANNEN-RENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Wanne raus – Dusche rein Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
B ADEZIMMER-UMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung
Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
Ruf Entfeuchtungstechnik
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Terrano AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Bauentfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschadensanierung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch
Tel. 056 288 28 15 info@terranoag.ch www.terranoag.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Grundmann Bau AG
Neubauten, Umbauten, Trockenbau
Wynenfeld 10, 5034 Suhr
Poststrasse 10, 5707 Seengen
Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Hoch- und Tiefbau, Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
BETON- UND RISSSANIERUNGEN
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, VORHÄNGE, ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-, Gipserarbeiten und Deckensysteme
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten.
Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
SUTAP AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schwimmbadstrasse 33, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 97 61, Fax 056 426 97 57 info@sutap.ch www.sutap.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00, Fax 056 268 80 08 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
BRIEFKASTEN
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen
Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
EINBAUSCHRÄNKE
B. Wietlisbach AG
Einbauküchen und -wandschränke
Grabenmattenstrasse 13, 5608 Stetten Tel. 056 485 88 88, Fax 056 485 88 90 info@wietlisbach.com www.wietlisbach.com
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN
Elektro Imboden AG Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen und Telekommunikation
24 Stunden Pikettdienst
Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch
Weber & Partner Elektro AG Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE UND BERATUNG
Certum Sicherheit AG Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energie
Energiefachstelle Baden
Beratung und Energiekonzepte für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
5400 Baden
Tel. 056 200 22 89, Fax 056 200 22 99 energiefachstelle@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Öffentliche Energieberatungsstelle Region Baden
Beratung, Konzepte, Gebäudeanalysen
Ehrendingerstr. 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03, Fax 056 222 06 42 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch www.energie-ag.ch
ENTFEUCHTUNGEN
Ruf Entfeuchtungstechnik
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90
Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch.
FASSADENRENOVATIONEN
UND AUSSENISOLATIONEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Xaver Meyer AG
Fassadendämmungen, Umbau, Sanierungen
Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
FENSTERBAU
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon
Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Domeisen Fenster AG
Fenster in sämtlichen Materialien für Um- und Neubauten, Aussen- und Innentüren, Insektenschutzsysteme, Servicearbeiten
Hauptstrasse 33, 5243 Mülligen
Tel. 056 450 00 40, Fax 062 871 67 41 info@domeisenfenster.ch www.domeisenfenster.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland
Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon
Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
FENSTERLÄDEN
WEBER Fenster und Läden
Fensterläden in Aluminium, Holz und Kunststoff Fenster und Türen in Kunststoff und Aluminium Riedmatt 18, 5623 Boswil
Tel. 056 666 19 00, Fax 056 666 19 10 info@fenster-laeden.ch www.fenster-laeden.ch
Stiftung Wendepunkt, Sozialunternehmung Fensterladenrenovation
(Region AG, ZH, BS, SO, LU, BE) Klosterstrasse 40, Haus C 5430 Wettingen
Tel. 056 437 90 40, Fax 056 437 90 49 andreas.fetzer@wende.ch www.wende.ch
FLACHDACHBAU
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Schoop + Co. AG
Flachdachbau, Spenglerei, Absturzsicherung
Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com
FOLIENAUSKLEIDUNGEN
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5200 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
FOTOGRAFIE
IMMOBILIEN/EINRICHTUNGEN
Matthias Wagner Photography Architekturfotografie
Aarestrasse 8, 5412 Vogelsang Tel. 079 623 81 65 info@matthiaswagner.photography www.matthiaswagner-photography.com
GARTENBAUARBEITEN
Schoop + Co. AG Neuanlagen, Gartenumänderungen, Gartenunterhalt, Arealpflege, Swimmingpools, Schwimmteiche Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 483 35 05, Fax 056 483 35 36 gartenbau@schoop.com www.schoop.com
Xaver Meyer AG
Neuanlagen, Umänderungen und Unterhalt Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 70, Fax 056 619 15 25 gartenbau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
GIPSERARBEITEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch, www.bossertag.ch Grundmann Bau AG
Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch, www.glas-haerry.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation, Trockenbau
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
Jetzer AG, Haustechnik, Sanitär + Heizung
Planung – Ausführung – Reparaturservice Paradiesstrasse 8, 5416 Kirchdorf/Baden
Tel. 056 282 52 82, Fax 056 282 52 81 LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5200 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen
Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos
Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
Siegrist-Service AG
Minergie-, Lüftung-, Solar- und Heizungsanlagen
Schwarzhaar 13, 4665 Oftringen
Tel. 062 788 40 80 www.siegrist-service.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung
Sanierungen und Alternativanlagen
Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HOLZ- UND FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Holzbau, Holzkonstruktionen, Dachstockausbau, Elementbau, Fassadenbau
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
INSEKTENSCHUTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen Untere Grubenstrasse 3, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALSANIERUNGEN
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Untere Grubenstrasse 3, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Kanaltechnik-Kappius
Inliner, Sprayliner, Rohrsanierung, Zertifizierter Kanalsanierungsberater
Göscher 349, 3618 Süderen
Obermühlestrasse 5, 8400 Winterthur
Tel. 079 102 90 21 michael@kanaltechnik-kappius.ch www.kanaltechnik-kappius.ch
KERAMISCHE WAND- UND BODENBELÄGE
Hächler AG Bauunternehmen Plattenbeläge
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
KLIMA- UND KÄLTETECHNIK
Klimavent AG
Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
Bruggerstr. 59, 5400 Baden
Tel. 056 203 73 73, Fax 056 203 73 83 info@klimavent.ch www.klimavent.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
B. Wietlisbach AG
Einbauküchen und -wandschränke
Grabenmattstrasse 13, 5608 Stetten
Tel. 056 485 88 88, Fax 056 485 88 90 info@wietlisbach.com, www.wietlisbach.com
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07
info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING
Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHEN-UMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Grundmann Bau AG
Neubauten, Umbauten, Trockenbau
Wynenfeld 10, 5034 Suhr
Poststrasse 10, 5707 Seengen
Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
Xaver Meyer AG
Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN
VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
André Roth AG
Bewertung, Beratung, Vermarktung, Bewirtschaftung Theaterplatz 1, 5401 Baden Tel. 056 221 66 66 info@andrerothag.ch www.andrerothag.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
Lewag Immobilien GmbH
Unternehmung für Immobilien-Treuhand
Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung
Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig
Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung
Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich
Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
Walde & Partner Immobilien AG
Beratung, Verkauf, Vermietung
Badstrasse 8, 5400 Baden
Tel. 056 520 70 70 baden@walde.ch www.walde.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermietung Gewerbe und Wohnungen
Stadtturmstrasse 10, 5401 Baden
Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch
Confida Treuhand GmbH
Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum, Steuerplanung und -beratung, Rechnungswesen
Oberdorfstrasse 2, 5525 Fischbach-Göslikon
Tel. 056 622 11 23, Fax 056 621 34 66 info@confida-treuhand.ch www.confida-treuhand.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch
Lewag Immobilien GmbH
Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung, Beratung, Verkauf Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
L ÜFTUNGSANLAGEN
Klimavent AG
Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
Bruggerstr. 59, 5400 Baden
Tel. 056 203 73 73, Fax 056 203 73 83 info@klimavent.ch www.klimavent.ch
LÜFTUNGSREINIGUNG
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458, Fax 062 844 44 67 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER- UND SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-, Gipserarbeiten und Deckensysteme
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
METALLBAU
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof
Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-, Gipserarbeiten und Deckensysteme
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
POLYESTERBESCHICHTUNGEN
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5200 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Robert Keller AG
Sanitäre Anlagen, Heizung, Rohrleitungsbau
Dorfstrasse 2, 5417 Untersiggenthal
Tel. 056 288 11 66, Fax 056 288 19 68 info@rob-keller.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch, www.von-tobel.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Schreinerei, Innenausbau, Wandschränke und Regale, versetzbare Trennwandsysteme
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Produktion:
Weichlenstrasse 21, 5300 Turgi Tel. 056 223 50 50, Fax 056 223 50 52
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
Schoop + Co. AG
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com
Weber Spenglerei AG
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch
SPIELPLATZGERÄTE
GTSM Magglingen AG
Spielplatz-Planung & Ausführung, Parkmobiliar, Parkbänke
Grossäckerstrasse 27, 8105 Regensdorf Tel. 044 461 11 30, Fax 044 461 12 48 info@gtsm.ch www.gtsm.ch
STEUERBERATUNGEN
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Lewag Immobilien GmbH
Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum, Beratung, Verkauf
Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig
Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum
Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 febero@dplanet.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Fritz Brechbühl
Tankrevisionen, Tank- und Heizungsdemontagen
Neumattweg 14, 5315 Böttstein
Tel. 056 245 53 68
4805 Brittnau, Tel. 062 752 37 16 info@brechbuehltank.ch www.brechbuehltank.ch
Jäger Tankrevisionen
Tankrevisionen, Tankrückbau
5432 Neuenhof
Tel. 056 406 38 48, Fax 056 460 05 63
Killer Tankrevisionen
Tankrevisionen, Tankrückbau
Aumattstrasse 2, 5200 Windisch
Tel. 056 441 02 74, Fax 056 442 67 50
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5200 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
TÜREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
Domeisen Fenster AG
Fenster in sämtlichen Materialien für Um- und Neubauten, Aussen- und Innentüren, Insektenschutzsysteme, Servicearbeiten
Hauptstrasse 33, 5243 Mülligen
Tel. 056 450 00 40, Fax 062 871 67 41 info@domeisenfenster.ch www.domeisenfenster.ch
TÜR-RENOVATIONEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Grundmann Bau AG Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 office@grundmann.ch www.grundmann.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
Xaver Meyer AG
Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Hächler AG Bauunternehmen
Umbau und Renovation
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND- UND BODENBELÄGE
Hächler AG Bauunternehmen
Plattenbeläge
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
WÄSCHETROCKNUNG
Ruf Entfeuchtungstechnik
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
WASSERADERN
Institut für Erdstrahlen und Elektrosmog Vermessungen seit 1992 mit elektronischen Messgeräten
Bösch 106, 6331 Hünenberg
Tel. 041 310 72 26, Fax 041 310 72 22 mail@erdstrahlen.ch www.erdstrahlen.ch
WASSERLEITUNGSSANIERUNG, KALT-, WARM- ABWASSER
Kanaltechnik-Kappius
Inliner, Sprayliner, Rohrsanierung, Zertifizierter Kanalsanierungsberater
Göscher 349, 3618 Süderen
Obermühlestrasse 5, 8400 Winterthur
Tel. 079 102 90 21 michael@kanaltechnik-kappius.ch www.kanaltechnik-kappius.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
Ruf Entfeuchtungstechnik
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Hächler AG Bauunternehmen
Holzbau, Holzkonstruktionen, Dachstockausbau, Elementbau, Fassadenbau
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch
VERMISSEN SIE IHREN EINTRAG IM BRANCHENREGISTER?
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80
Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 389 Juni 45. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 37’927 Ex. Basis 2016/2017
Anzahl Mitglieder: 38’005 (30. April 2018)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
Her A usge B er
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
re DAK tio N
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach ruthbuergler@bluewin.ch
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn www.muellertext.ch
AD ress ÄND eru N ge N
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
iN ser Ate
DapaMedia GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
Herstellu N g u ND Vertrie B
Media2finish
Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
Titelbild: Adobe Stock
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18 Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung:
Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband l enzburg-seetal (Bezirk l enzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach Vereinbarung, Tel. 062 888 25 28
Hauseigentümerverband fricktal (Bezirke r heinfelden, l aufenburg)
Postfach 176, 5070 Frick
Tel. 0840 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung: Tel. 0844 438 438
Do–Fr 8.30–11.30, 14.00–17.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: MLaw Corinne-Moser-Burkard, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung




Miele. Immer Besser.








Manches im Leben ist dazu bestimmt zu halten.
Beste Freunde für immer! Vertrauen Sie auf Miele Geräte mit herausragender Qualität und langer Lebensdauer. Das schützt die Ressourcen, Umwelt und auch Ihr Portemonnaie. Lang lebe die Freundschaft!



















