Hauseigentümerverband Aargau
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Politik
Nein zum Energiegesetz
t HEMA
Gebäudehülle, f enster, t üren, i nsektenschutz, Wintergarten
i MM obili EN A A r GA u mit 14 o bjekten











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20 000 Besucherinnen und Besucher strömten an die diesjährige Messe «Bauen und Wohnen» in Wettingen. Der Hauseigentümerverband war mehrfach präsent – mit zwei Ständen, an der Eröffnungsveranstaltung sowie mit Fachvorträgen in den Bereichen Stockwerkeigentum, Liegenschaftensanierung und Hausverkauf.

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Der Weltenergierat veröffentlicht periodisch den «Energy Trilemma Index». Der Index beschreibt den Konflikt zwischen den drei energiepolitischen Zielen «Versorgungssicherheit», «soziale Gerechtigkeit» und «Umweltverträglichkeit». Die Schweiz belegt regelmässig Spitzenpositionen, derzeit Rang 2 hinter Dänemark.
Wie verhält sich das neue Energiegesetz, über das am 21. Mai abgestimmt wird, in Bezug auf Kriterien des «Energy Trilemma Index», etwa die Umweltverträglichkeit?
Die Schweiz verfügt derzeit über eine im internationalen Vergleich ausserordentlich CO2-arme Stromversorgung. Bei den Brennstoffen konnte der Erdölverbrauch in den letzten Jahren dank Strom reduziert werden. Ohne Strom wäre dieser Kompensationseffekt nicht zustande gekommen. Mit dem neuen Energiegesetz soll der Stromverbrauch reduziert werden. Damit würde der Substitutionsprozess aufgehalten. Zwar sieht das neue Energiegesetz den Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Solarenergie vor. Doch verfügt die Schweiz – dies etwa im Unterschied zu Andalusien – weder über genügend geeignete Standorte für Solaranlagen noch für Windenergieparks. Durch die finanzielle Förderung von Windkraft und Solarenergie wird der Standort Schweiz nicht besser. Genauso wenig wie Ananas in Grönland üppiger gedeiht, wenn er subventioniert wird. Es ist gerade die massive Förderung von Solar- und Windenergie in Deutschland, die den europäischen Strompreis so tief hat fallen lassen, dass sich in der Schweiz Investitionen in die CO2-arme Wasserkraft kaum noch lohnen. Die Situation ist paradox. Nicht Atomstrom oder Elektrizität aus erdöl- und erdgasbefeuerter Produktion in Europa bedrängen die Wasserkraft, sondern andere, ebenfalls erneuerbare Energien. In der Schweiz ist der Anteil des gemäss neuem Gesetz künftig wegfallenden Atomstroms am Energiemix rund doppelt so hoch wie in Deutschland. Umso grösser wäre hierzulande der Druck, neue Anlagen für Solar- und Windstrom zu bauen. Damit einhergehen würde ein Wettlauf um gute Lagen, was zu einer massiven Zerstörung von Naturräumen und Erholungsgebieten führen könnte. Die Verschandelung der Landschaft durch Windkraftparks wie etwa im deutschen Hunsrück wäre da möglicherweise nur der Anfang.
Neben der ungenügenden Umweltverträglichkeit gibt es noch weitere Argumente gegen das Energiegesetz. Der Vorstand HEV Aargau empfiehlt ein Nein zur Vorlage (vgl. Beiträge ab Seite 7).
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Hansjörg k necht, Nationalrat, Leibstadt, Präsident Hauseigentümerverband Aargau
Der Eigenmietwert wurde vor über 75 Jahren mit der Begründung eingeführt, dass der Eigentümer «sich selber die Wohnung vermietet». Damit sollten Eigentümer und Mieter «gleichbehandelt» werden. Diese Argumentation geht davon aus, dass dem
Eigentümer einer Liegenschaft keine Wohnkosten anfallen, während der Mieter seine Mietkosten zu tragen hat. Das ist meines Erachtens ökonomisch falsch und schlicht eine Diskriminierung. Denn nach dieser Logik müsste jemand, der selber kocht, statt in einem Restaurant zu essen, auch mit einer Sondersteuer belegt werden. Schliesslich erhält derjenige ein fiktives «Einkommen» aus der eigenen Bereitstellung der Dienstleistung. Auch bei einem Ferrari oder bei einer Kunstsammlung wird deren Nutzung nicht steuerlich belastet. Der Staat diskriminiert aber ausgerechnet das Grundbedürfnis des Wohnens.
Angesichts des bisherigen Verlaufs der Verhandlungen im Parlament sind grosse Zweifel angebracht, ob der Eigenmietwert je ein-

Samstag 20. Mai 2017
10.00 – 15.00 Uhr
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mal abgeschafft wird. Mein Optimismus ist jedenfalls nach der ständerätlichen Ablehnung der HEV-Motion «Egloff» bezüglich einer ersatzlosen Streichung des Eigenmietwerts recht tief gesunken. Mit einer parlamentarischen Initiative soll der Ball nun neu aufgenommen werden. Ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung muss jedoch haushaltsneutral und ohne Steuernachteile oder Schlechterstellung zum geltenden Recht für die Haus- und Wohneigentümer erfolgen und die in der Verfassung verankerte Förderung des Wohneigentums konsequent umsetzen.
Denn trotz dem weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr tief.
Niederl. Kirchweg 15
Energieverbrauchsvorgaben, technologieverbot und s ubventionen sind die wesentlichen Elemente des Energiegesetzes, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird. Der Vorstand HEV Aargau empfiehlt ein Nein zur Vorlage.
(mm) Das neue Energiegesetz (EnG), über das am 21.5.17 abgestimmt wird, sieht vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch in der Schweiz pro Person und Jahr gegenüber dem Stand des Jahres 2000 bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent zu senken (die Verbrauchsreduktionsziele ähneln jenen der Initiative «Grüne Wirtschaft», die im September 2016 mit 64% Nein-Stimmen an der Urne verworfen wurde). Beim Strom aus erneuerbaren Energien – Wasserkraft ausgenommen –soll die derzeitige inländische Produktion bis 2020 verdoppelt werden auf mindestens 4400 GWh und bis im Jahr 2035 auf mindestens 11’400 GWh ausgebaut werden.
Sowohl Reduktions- als auch Ausbauziele dürften nur erreicht werden, wenn der Staat Hauseigentümern vorschreibt, welche Energiesysteme in Haus und Wohnung eingebaut werden. Das Energiegesetz birgt Potenzial für eine Flut behördlicher Erlasse auf Verordnungsstufe, die heute noch nicht absehbar ist. Grundlage dafür werden stets verfehlte Zielgrössen sein. Die sich abzeichnende Fülle an Verordnungen ist dem Energiegesetz inherent, weil die festgeschriebenen Ziele wenig realistisch sind.
Erhohlungsräume zerstören Im Kanton Aargau etwa wurden zwischen 1980 und 2015 53% Erdöl für Heizzwecke eingespart bzw. substituiert (Statistisches Jahrbuch 2016, Kanton Aargau). Damit ist das Einspar- und Substitutionspotenzial für fossile Energien im Gebäudebereich –zumindest im Kanton Aargau – weitge-
hend ausgeschöpft. Weiterreichende Ziele, wie sie das neue Energiegesetz vorsieht, dürften nur realisierbar sein durch die Aufweichung der in der Verfassung garantierten Eigentumsgarantie, die Zwangsinstallation wenig effizienter Energiesysteme, wie sie die Bau- und Zonenordnung (BZO) im Kanton Zürich bereits möglich machen kann, sowie die Zerstörung von Erholungsräumen durch die Windkraft. Sollte sich die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nicht in dem Masse steigern lassen, wie dies das Gesetz vorsieht, müsste vermehrt Strom importiert werden. Der europäische Strommix enthält aber einen höheren CO2-Anteil als der zurzeit produzierte Strom in der Schweiz. Die Klimabilanz des Schweizer Stroms würde sich verschlechtern.
Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im neuen Energiegesetz für Gebäudesanierungen machen die kommende Regulierungswelle und die drohende Aushöhlung von Eigentumsrechten von Hauseigentümern in keiner Weise wett. Damit überwiegen die Nachteile gegenüber den Vorteilen der Vorlage.
Zu den Essenzen des neuen Energiegesetzes gehören Subventionen. Zwar sieht das Gesetz deren Befristung vor, doch ist mit dem Entscheid der Energiekommission des Nationalrats (24:0 Stimmen), auf das Klima- und Energielenkungssystem (Kels) gar nicht erst einzutreten, das Tor für weitere Subventionen geöffnet. Der HEV Aargau begrüsst Massnahmen für saubere Ener-
gien und den sparsamen Einsatz von Ressourcen, aber nicht mittels Subventionierung ineffizienter Systeme, Technologieverboten und mehr Bürokratie, sondern durch die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Grundlagenforschung.
Mehr Stellen in der Verwaltung Nutzniesser des Energiegesetzes sind von der Politik favorisierte Branchen, Elektrizitätswerke, Installationsunternehmen, Energieberatungsbüros, die auf Gelder für öffentliche Kampagnen hoffen, sowie die staatliche Bürokratie. Diese gehört mit zu den Hauptprofiteuren der laufenden Entwicklung im Energiebereich. Die Umsetzung des Energiegesetzes, das 48 Seiten umfasst, würde das staatliche Stellenwachstum nochmals beschleunigen. Bereits jetzt verzeichnet das Umwelt-, Verkehrs- und Energiedepartement (UVEK) das grösste Wachstum aller Verwaltungen in Bundesbern – 32% zwischen 2007 und 2015 («Die Verwaltung wächst und wächst», Neue Zürcher Zeitung vom 3.2.2017).
Mit dem neuen Energiegesetz würden sich Unternehmen und Haushalte noch mehr als bisher in staatliche Abhängigkeit begeben, die Energie-Versorgungssicherheit würde aufgrund der Stützung stochastischer Stromproduktionssysteme geschwächt, ohne Aussicht auf die Verbesserung des Klimas, wie das Beispiel Deutschland zeigt.
Der Vorstand des Hauseigentümerverbandes Aargau empfiehlt deshalb ein Nein zum Energiegesetz.
Der HEV an der Messe « b auen und Wohnen» in Wettingen
20’000 b esucherinnen und b esucher verzeichnete die diesjährige Messe « b auen und Wohnen». Der HEV war mit zwei s tänden und r eferaten vertreten. Der folgende text stammt aus dem Vortrag von Heinz i mholz, Architekt f H, Energieberater, Ennetbaden, sowie der in der Autorenzeile genannten Verantwortlichen des b ereichs b auberatung des HEV Aargau.
Es gibt verschiedenste Gründe, um ein Haus zu sanieren. Am Anfang dieser Frage steht wohl ein etwas in die Jahre gekommenes Haus, welches nicht mehr den Ansprüchen der Bewohner entspricht.
Der Wunsch wächst, sein Zuhause in ein modernes und erneuertes Heim mit zeitgemässem Wohnkomfort umzubauen. Auch den Wert der Immobilie zu erhalten oder gar zu steigern, kann eine Motivation sein.
Hohes Sparpotenzial
Wer sich heute Gedanken über eine Gebäudesanierung macht, sollte sich auch mit der wärmetechnischen Verbesserung der Gebäudehülle auseinandersetzen, denn häufig ist den Eigentümern nicht bewusst, wie viel Wärme, sprich Energie und Kosten, über eine veraltete und zu wenig gedämmte Hülle verloren geht. Alleine mit dem Ersatz der Fenster und einer Dämmung des Dachs

können fast 45% der Wärmeverluste verhindert werden. Bei einem wärmetechnisch gesamtsanierten Objekt mit einer neuen und effizienten Haustechnik kann der jährliche Heizenergieverbrauch um bis zu beinahe 90% reduziert werden.
Verschiedene Faktoren, wie Standort und Zustand der Liegenschaft, die Bedürfnisse

der Eigentümer oder Bewohner, der Zustand der Wärmeerzeugung sowie die finanziellen Mittel beeinflussen den Umfang und Zeitpunkt einer Gebäudeerneuerung. Der Eigentümer ist mit der Frage konfrontiert, was alles saniert werden soll: die Gebäudehülle, die Innenräume, die Heizung, die Warmwasseraufbereitung? Sollen alternative Energien eingesetzt werden? Gibt es Erweiterungs- oder Anbauten oder soll man besser abbrechen und neu bauen? Um diese Fragen alle zu beantworten, macht es Sinn, sich frühzeitig von einer neutralen Fachperson beraten zu lassen. Diese kann in einem ersten Schritt den Zustand der einzelnen Bauteile beurteilen und einen Massnahmenkatalog erstellen. Idealerweise erstellt man gleich zu Beginn ein langfristiges Erneuerungskonzept für das Gebäude, welches auch eine etappenweise Sanierung ermöglicht.
Absolut dicht
Eine optimale Sanierung bringt viele Chancen mit sich: die Werterhaltung des Hauses, einen reduzierten Energiever-
brauch und tiefere Nebenkosten, verbesserten Komfort und mehr Behaglichkeit, eine geringere Luftumwälzung und einen reduzierten Luftaustausch, einen besseren Einbruchschutz und allenfalls einen Mehrnutzen wie einen Balkon, einen Lift oder einen höheren Ausbaustandard.
Jedoch hat diese Sanierungs-Medaille auch eine zweite Seite und birgt ebenfalls Risiken, welche man beachten muss. Erstens sind die Kosten für eine umfassende Gebäudesanierung mit einer wärmetechnisch verbesserten Hülle sehr hoch und die Rückzahldauer (Payback-Time) für solche Investitionen liegt bei rund 50 Jahren, wenn man von den heutigen Energiepreisen ausgeht. Zweitens muss die neu gedämmte Hülle komplett luftdicht sein, um Folgeprobleme und Schäden zu vermeiden. Schlecht ausgeführte Anschlussarbeiten im Dach- oder Sockelbereich sowie bei den Fenstern bilden neue Wärmebrücken in der Hülle und können innerhalb kurzer Zeit zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.
Richtig lüften
Durch die neue, dichte und gedämmte Hülle muss sich zwingend auch das Bewohnerverhalten ändern und ein regelmässiges, tägliches Lüften wird unumgänglich, es sei denn, man installiert noch eine kontrollierte Lüftungsanlage. Durch den reduzierten Luftaustausch steigt einerseits die Behaglichkeit, da Zuglufterscheinungen wegfallen, andererseits bleibt die feuchte Luft, welche durch die Bewohner produziert wird, im Innern und kann kondensieren, wenn man sie nicht durch richtiges Lüften reduziert.
Die Sanierung eines Gebäudes stellt für den Eigentümer in vieler Hinsicht eine Herausforderung mit wichtigen Entscheidungen dar. Kenntnisse zu wesentlichen Aspekten der Sanierungen sind unverzichtbar.
skepsis des HEV aargau gegenüber der Energiestrategie (mm) An der Eröffnungsfeier der Messe «Bauen und Wohnen» sprach Hansjörg Knecht, Präsident HEV Aargau, über die Energiestrategie des Bundesrats. Die im Energiegesetz festgeschriebenen Energieverbrauchsziele stünden im Gegensatz zur gesellschaftlichen Entwicklung: Bevölkerungszunahme, Wirtschaftswachstum und die Entwicklung des Wohlstands führten zu einem Mehrbedarf an Energie. Die Schweiz habe ihre Energieversorgung bisher sehr gut gelöst, die Stromproduktion ist nahezu CO2-frei und wenig auslandabhängig. In den letzten Jahren seien fossile Energien kontinuierlich durch klimafreundlichere Energien substituiert worden – dank Strom. Durch die im Energiegesetz festgeschriebenen Stromreduktionsziele sei dieser Substitutionsprozess gefährdet. Gekoppelt an den Ausstieg aus der Kernenergie, dürfte sich der CO2-Ausstoss in Zukunft wieder erhöhen, was nicht wünschenswert sei. Die sich widersprechenden Ziele im Energiegesetz würden ausserdem eine Kostenlawine und einen Regulierungsschub auslösen, was zu einer Zweiklassengesellschaft führe. Während kleine Unternehmen und Bürger zur Kasse gebeten würden, gebe es für energieintensive Grossbetriebe Ausnahmen. Deshalb empfiehlt Knecht ein Nein zum Energiegesetz.
Fürs Wohnen leisten sich heute Herr und Frau Schweizer einiges, sagte Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen. Die Wohnfläche pro Kopf nahm seit 1980 von 34 Quadratmetern pro Person auf heute 45 Quadratmeter zu. Für diese Ansprüche biete die Messe «Bauen und Wohnen» genau die richtige Inspirationsquelle, sagte Dieth.
anspruchsvolles miteigentum
Stockwerkeigentum führt manchmal zu Konflikten, weil üblicherweise eine Vielzahl von Parteien involviert ist. Im Stockwerkeigentum wird unterschieden zwischen dem gemeinschaftlichen Teil der Liegenschaft und Bereichen, die der Sondernutzung unterliegen, sagte Salvatore Patera, Rechtsberater HEV Aargau, in seinem Messereferat. Bei baulichen Massnahmen im Stockwerkeigentum werde unterschieden zwischen notwendig, nützlich und luxuriös. Notwendige Massnahmen zielen üblicherweise auf Werterhaltung ab, nützliche auf wertsteigernde und luxuriöse auf verschönernde Massnahmen. Bei der Beschlussfassung gelte für notwendige Massnahmen grundsätzlich das einfach Mehr aller an der Eigentümerversammlung Teilnehmenden und bei nützlichen das qualifizierte Mehr, das heisst die Anwesenden und über 50% der Quote aller Eigentümer. Bei luxuriösen Baumassnahmen ist Einstimmigkeit erforderlich, sagte Patera.
Auch Zuzana Havlin, Leitern Immobilienvermittlungen HEV Aargau knüpfte, in ihrem Referat ans Stockwerkeigentum an. Wer seinen Anteil beim Stockwerkeigentum verkaufen wolle, brauche neben üblichen Verkaufsunterlagen noch zusätzliche Dokumente wie das Stockwerkeigentümer-Reglement, Nutzungs- und Verwaltungsordnungen sowie Daten zum Erneuerungsfonds. Dazu gehören Belege über den aktuellen Stand der Einlage sowie die Höhe der jährlich zu leistenden Zahlungen.
Weitere Informationen: www.hev-aargau.ch; www.energieschweiz.ch
Dienstleistungen HEV Aargau: Immobilienvermittlungen, Liegenschaftenbewertungen, Rechtsberatung, Bauberatung, Drucksachen und Literatur. Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tel. 056 200 50 50, www.hev-aargau.ch.
ritik

(mm) Die Schweiz fiebert dem Tag der Abstimmung zum Energiegesetz entgegen. In der gedruckten Presse füllen sich die Spalten der Leserbriefseiten mit Pros und Kontras zur Vorlage. Ohne direkt zur Abstimmung Bezug zu nehmen, kam am ersten Energie-Gipfel des Jahres 2017 auch ein Skeptiker der Energiewende zu Wort. Andreas Pritzker, Physiker ETH und Schriftsteller, warnte vor Illusionen der Energiewende.
Simple Gleichungen
In der schriftlichen Fassung seines Referats nimmt Pritzker zur Stromversorgung der Schweiz Stellung. Der Unfall von Fukushima biete Politikern Anlass, den Ausstieg aus der Kernenergie zu forcieren. Seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts habe sich an der Argumentation gegen die Kernenergie nichts geändert. Im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, die den künftigen Ausfall der Atomenergie zumindest partiell wettmachen sollten, spricht Pritzker von einem schönen Traum. Wie oft bei Visionen, würden «denkbar», «machbar» und «bezahlbar» gleichgesetzt. Gerechnet werde kaum, «denkbar» genüge, Risiken würden ignoriert, schreibt Pritzker. Die Politik agiert mit Durchhalteparolen wie «wir schaffen das». Der Atomausstieg sei in Deutschland einfacher zu realisieren als in der Schweiz,
wo 38% Atomstrom ersetzt werden müssten. Zudem verfüge Deutschland über den eigenen Energieträger Kohle.
Kaskade von Eingriffen
Beim Strom aus Sonne und Wind – nach 30 Jahren Erfahrung und nachdem Hunderte von Millionen in Forschung und Entwicklung investiert worden seien – handle es sich zwar um reife Technologien, die sich aber am Markt nicht durchgesetzt hätten. Für Bandenergie seien sowohl Sonne als auch Wind untauglich, weil erratisch. Die Sonne liefere dann am meisten Energie, wenn am wenigsten gebraucht werde. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Solarstromproduktion sei ungünstig. Stromversorgung mit neuen erneuerbaren Energien funktioniere bloss mittels Planwirtschaft. Pritzker verweist auf die Entwicklung in Deutschland und im US-Bundesstaat Kalifornien. Mit der Energiewende sei eine Vielzahl von Eingriffen zu erwarten. Es werde spannend sein, wie demokratietauglich diese ausgestaltet sein würden. Pritzker macht ein Zahlenbeispiel zur Solarstromproduktion; Die Sonne liefere in der Schweiz im Durchschnitt 100 Watt pro Quadratmeter, das Kernkraftwerk Gösgen 1 Gigawatt (GW). Wenn die Sonne immer scheinen würde, bräuchte es 10 Quadratkilometer Fotovoltaikpanels um das KKW Gösgen zu ersetzen. Da aber die Sonne nur während 14%
der Zeit scheine, brauche es 70 Quadratkilometer Fotovoltaikpanels – mit den Serviceflächen noch mehr – um das KKW Gösgen zu ersetzen. Der Landbedarf sei enorm. Wo sind die geeigneten Flächen, fragt Pritzker. Wer ist zuständig für Investition und Unterhalt auf privatem Grund?
Ungelöstes Speicherproblem
Die Fotovoltaik-Anlage auf dem Schulhaus Telli, Aarau, habe 600 Fr. pro Quadratmeter gekostet (2014), schreibt Pritzker weiter. Für 70 Quadratkilometer entspreche dies Kosten von 42 Mia. Franken. Selbst wenn der Preis auf die Hälfte sinke, sei dies das Doppelte bis Dreifache eines 1 Gigawatt-Kernkraftwerks.
Entscheidend sei die Speicherfrage. Bei Sonne im Sommer lieferten die 70 Quadratkilometer 7 GW Strom. 1 GW gehe ins Netz als Ersatz für das Kernkraftwerk. 6 GW müssten für den Winter gespeichert werden. Gemäss Aussage des PSI benötigte die saisonale Speicherung das 40- bis 60-fache der derzeit in der Schweiz verfügbaren Kapazität der Pumpspeicherkraftwerke (2–3 TWh). Batterien seien nur «im Kleinen» von Bedeutung. Pumpspeicherwerke hätten sich bewährt, aber neue Projekte stiessen auf Widerstand. Bei chemischer Speicherung (Wasserstoff, Methanol) sei der Wirkungsgrad schlecht. Es bräuchte riesige Fabriken, allenfalls überall Kleinanlagen mit Chemierisiken. Vorläufiges Fazit: Die Speicherfrage, Voraussetzung für die Energiewende, sei ungelöst.
Rationierung vorbereiten
Ebenso skeptisch ist Pritzker gegenüber der Windenergie. Es gebe wenig geeignete Standorte in der Schweiz. Die Anlage Mont-Crosin mit einer Leistung von 37 MW, liefere jährlich 70 Mio. kWh Strom – viel zu wenig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgung zu leisten. Besser seien Off-shore Anlagen, etwa in der Nordsee, das Problem seien
aber die Zuleitungen. Um das KKW Gösgen zu ersetzen, bräuchte die Schweiz formal rechnerisch 200 Windräder à 5 MW Leistung. Wegen des geringen Energieerntefaktors müssten aber 800 Windräder aufgestellt werden, was unrealistisch sei. Auch beim Wind sei das Problem der Speicherung bei Windstille ungelöst.
Die Option Stromimport sei unsicher, weil bei Mangel jedes Land zuerst für sich selbst schaue. Pritzker zufolge könnte Strom zur Mangelware werden. Daher werde das Sparen früher oder später verordnet. Bis im Jahr 2035 sei eine Reduktion des Stromverbrauchs pro Kopf um 13% gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2000 vorgesehen. Mit Smart Grid erhielten die Behörden das Instrument, die Rationierung von Energie vorzunehmen. Dies sei Teil einer Planwirtschaft, der alles untergeordnet werden müsse. Für Privathaushalte heisse das: Einschränkungen bei der freien Zeiteinteilung für Waschen, Kochen, Körperhygiene.
Elektroboiler, Elektroherde und Tumbler könnten verboten werden, und es drohten neben den Rationierungen auch Strafen.
Träumereien statt Fakten
Was bedeutet die Energiewende für die Wirtschaft? Die Wirtschaft sei auf Bandenergie angewiesen. Diese sei in der Schweiz bisher reichlich zur Verfügung gestanden. Google beispielsweise habe Zürich als grössten Forschungs- und Entwicklungsstandort ausserhalb der USA gewählt, nicht zuletzt wegen der bisher zuverlässigen Stromversorgung in der Schweiz.
Pritzker warnt vor schlechter werdenden Rahmenbedingungen und der Aufgabe von Produktionsstandorten in der Schweiz. Es drohen Stellenverluste sowie Mindereinnahmen bei Steuern, kurz, der wirtschaftliche Niedergang. Pritzkers Schlussfolgerungen: Die Energiewende basiere auf Wunschträumen statt Fakten, ihre Umsetzung erfordere eine Planwirtschaft, Strom werde zu Mangel-
ware, es drohten Verteilkämpfe, die Kosten seien enorm, das Geld fehle anderswo und es komme zu Kollateralschäden. Pritzkers wünscht sich für die Schweiz einen realistischen Energiemix, der auch die Nutzung der Kernenergie beinhalte, mit neuen Anlagen. Zudem soll möglichst viel Autarkie in der Stromproduktion angestrebt werden, dies im Hinblick auf künftige Versorgungskrisen.
Anders sieht es Regierungsrat Stephan Attiger. Für den Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau geht die Energiestrategie 2050 in die richtige Richtung. Allerdings trage die Strategie des Bundesrats der Versorgungssicherheit zu wenig Rechnung. Die Versorgungssicherheit bleibe eine der grossen energiepolitischen Herausforderungen, sagte Attiger.
Der nächste Energie-Gipfel findet statt am Donnerstag, 28.9.17, Umwelt-Arena, Spreitenbach: www.energie-gipfel.ch


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Zuzana Havlin und Team
Ein Pilotversuch im k lärwerk Werdhölzli in Zürich zeigt, dass mit einer neuen Power-to-Gas- technologie die b iogasproduktion um 60% gesteigert werden kann. Mit diesem Verfahren wird es möglich, überschüssigen erneuerbaren s trom zu speichern.
Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Energie 360° (vormals Erdgas Zürich) und das Paul Scherrer Institut (PSI) präsentierten im Klärwerk Werdhölzli in Zürich die ersten Ergebnisse ihrer neuen Biogasanlage, die momentan in einer Testphase läuft. Die Umwandlung von Strom in Gas (Power-to-Gas) bietet die Möglichkeit, die Produktion in Biogasanlagen zu erhöhen und erneuerbare Energien zu speichern. Die Power-to-Gas-Anlage produziert unter realen Bedingungen aus überschüssigem Strom Biogas. Während diese Testanlage zurzeit 1–2 Kubikmeter Biogas pro Stunde produziert, soll die zukünftige industrielle Nutzung der Biogasproduktion mit dieser Methode im Klärwerk Werdhölzli um rund 60% gesteigert werden.
Kohlendioxid in Rohgas verwerten In Vergäranlagen wird aus Grünabfällen und in Kläranlagen aus Klärschlamm Rohbiogas hergestellt. Dabei entsteht Methangas (CH4) und Kohlendioxid (CO2). Bisher wurde das CO2 in einem aufwendigen Verfahren abgetrennt und nur das Methan weiter verwertet. Mit dem neuen Verfahren wird mit Zusatz von Wasserstoff gearbeitet, der durch Elektrolyse mit Strom gewonnen wird. In der Neuentwicklung der Power-to-Gas-Technologie kommt ein sog. Wirbelschichtreaktor zum Einsatz. Darin ist ein Katalysator aus Nickel installiert, der den Wasserstoff und das CO2 miteinander reagieren lässt, damit schliesslich Methan entsteht. Revolutionär bei diesem Verfahren ist, dass das im Biogas gelöste CO2 verwendet wird ohne vörgängig abgetrennt zu werden. Diesen Vorgang nennt man Direkt-Methanisierung. Durch dieses Verfahren kann aus der gleichen Menge Biomasse 60% mehr Methan produziert werden, wobei das CO2 in einen neuen Energiezyklus eingebunden wird. Das da-

bei erzeugte Biogas wird ins Gasnetz der Stadt Zürich eingespeist. Peter Dietiker, Bereichsleiter erneuerbare Energien von Energie 360° rechnet damit, dass innerhalb der nächsten Jahre das Verfahren industriell angewendet werden kann. «Die Forschungsergebnisse der Power-to-Gas-Anlage zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg in eine sinnvolle Energiezukunft sind. Es freut uns, dass wir mit den Resultaten aus dem Pilotversuch einen Beitrag zur Erreichung der schweizerischen Gasziele leisten können.»
Produktion von Biogas steigern Biogas leistet einen wichtigen Beitrag zur erneuerbaren und nachhaltigen Energieversorgung. Das theoretische Gaspotential von Biomasse in der Schweiz (aus Rest- und Abfallstoffen, insbesondere aus der Landwirtschaft) beträgt etwa 23 Terawattstunden pro Jahr, was rund drei Vierteln des heutigen Erdgasabsatzes in der Schweiz entspricht. Mit einem Anteil von über 13% am Endenergieverbrauch sind Erd- und Biogas in der Schweiz nach Erdöl und Elektrizität der drittwichtigste Energieträger. Drei Viertel der Schweizer Bevölkerung sind an die Leitungen des rund 20 000 Kilometer langen Gasnetzes angeschlossen. Die Forschungsergebnisse, die mit der Pilotanlage der Pow-
er-to-Gas-Technologie gewonnen wurden, zeigen Folgendes:
Würden sämtliche bestehenden Schweizer Klär- und Vergärwerke, welche bereits Biogas produzieren, auf die Power-to-Gas-Technologie umgebaut und das Gas ins Netz eingespeist, könnte die Einspeisung von erneuerbarem Gas in der Schweiz von aktuell 308 Gigawattstunden auf 1400 Gigawattstunden gesteigert werden. Ziel der Schweizer Gaswirtschaft ist es, den Anteil der erneuerbaren Gase im Wärmemarkt bis zum Jahr 2030 auf 30% zu steigern.
Mit der Power-to-Gas-Technologie kann 60% mehr erneuerbares Gas in bestehenden Biogasanlagen produziert werden. Mit diesem Verfahren kann eine Nutzung von nahezu 100% des Rohbiogases ermöglicht werden. Zudem trägt die Power-to-GasTechnologie mit der Verwertung des CO2 im Biogas zur Reduktion der klimarelevanten CO2-Emissionen bei. Mit der Direkt-Methanisierung von Rohbiogas kann überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen sinnvoll genutzt werden. Der wichtigste Vorteil der Umwandlung von Strom in zusätzliches Gas dürfte jedoch die Speicherung der Energie sein, die am richtigen Ort zur gewünschten Zeit genutzt werden kann.
Der Erweiterungsbau des W to -Hauptsitzes in Genf fügt sich harmonisch und respektvoll in das bestehende Gesamtbild ein. Vollflächige Verglasungen bilden die Hülle des energieeffizienten, in Minergie-P zertifizierten b ürogebäudes.
Der direkt am Genfer See gelegene und 1926 entstandene Hauptsitz der World Trade Organisation (WTO) wurde 1998 mit einem Konferenzzentrum ergänzt. Als Sieger eines vorangegangenen Wettbewerbes planten Wittfoht Architekten aus Stuttgart einen Erweiterungsbau mit moderner, transparenter Gebäudehülle. Fertiggestellt wurde er 2013. Eine gläserne Fussgängerbrücke verbindet das bestehende Gebäude mit dem Neubau. Dieser nutzt vor allem die besonderen Randbedingungen wie die parkähnliche Uferzone und erzeugt einen spannenden Dialog zwischen der neuen und bestehenden Bausubstanz in Ergänzung der Gesamtanlage.
Die rückversetzten Fassaden des Sockelgeschosses verleihen dem Baukörper ein hohes Mass an Leichtigkeit. Die Gebäudehöhe orientiert sich an den Bauten der Gesamtanlage, indem die bestehenden Baufluchten teils aufgenommen oder weitergeleitet wurden. Das als Holzdeck konzipierte Dach der Sockelgeschosse wird aufgrund seiner hohen Aufenthaltsqualität als Aussichtsplattform genutzt.
Energieeffizient verglast
Die Isolierverglasungen der Gebäudehülle ermöglichen einen hohen Tageslichtertrag in den Innenräumen und entsprechen modernen energetischen Anforderungen, womit Transparenz sowie Offenheit nach aussen angestrebt wird. Die integrierten Sonnenschutzelemente mindern den Tageslichteinfall in den sonnenertragsreichen Monaten und reduzieren damit den Kühlenergiebedarf des in Minergie-P zertifizierten Gebäudes.
Die Räume für Technik und Dokumentation befinden sich wie die Tiefgarage in






























Konstruktionsschnitt und Aussenansicht





den Untergeschossen. Auf die Lobby mit Restaurant, Ausstellungsfläche und angeschlossener Terrasse im Sockelgeschoss folgen vier Etagen mit 300 Büro-Arbeitsplätzen. Die Innenräume erlauben durch ihre Flexibilität spätere Anpassungen. Die Mischung aus Einzelbüros und Teambereichen schafft Kommunikationsbereiche und Rückzugszonen für die Mitarbeitenden. Die Erschliessungskerne und infrastrukturellen Einrichtungen sind zentral im Gebäude angeordnet. Über diese Kerne und die vier Stützenreihen werden zudem die Lasten der Geschosse abgetragen.
Die LED-Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil des Minergie-Nachweises und trägt zur Energieeffizienz des Gebäudes bei. Dazu wurden 447 Wand-, Decken-, Pendel- und Stehleuchten auf den Büroetagen verbaut, die mit elektronischen Vorschaltgeräten und präsenz- respektive be-

wegungsabhängiger Steuerung ausgestattet sind. Ihr Energieverbrauch ist im Vergleich zu herkömmlichen Leuchten um 80 Prozent niedriger.
Langfristig bauen
Das Bürogebäude funktioniert nach einem auf den Standort ausgerichtetem Klimakonzept. Grundlage zum Erreichen des Minergie-P-Standards ist die Nutzung des Wassers aus dem angrenzenden Genfer See. «Es ist massgeblicher Bestandteil der Heiz- und Kühlvorgänge im Gebäude. So temperiert das Seewasser die Zuluft für die einzelnen Nutzebenen vor und trägt zur Temperaturregulierung der Sichtbeton-Aktivdecken in den Büroetagen bei. Die Anbindung an das Genfer Seewassersystem (GLN) ermöglichte schliesslich die Zertifizierung des Gebäudes», erklärt Thomas Kindsvater, Architekt und zuständiger Projektleiter für den WTO-Erweiterungs-
bau bei Wittfoht Architekten. Darüber hinaus nutzt man das Kühl- und Wärmepotenzial der Gebäudespeichermassen, um gleichzeitig eine Komfortverbesserung in den Innenräumen zu erlangen. Die Lüftung innenliegender Raumgruppen wird über eine mechanische Quelllüftung im Hohlraum- respektive Doppelboden unterstützt.
Bereits in der Wettbewerbsphase wurden die Anforderungen des Standards Minergie-P thematisiert und gemeinsam mit den Energieberatern von Transsolar aus Stuttgart im detaillierten Klimakonzept berücksichtigt. Laut Kindsvater sollen die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse für spätere Bauvorhaben massgeblich sein: «Nachhaltig bauen, heisst langfristig bauen. Diesem Ansatz möchten wir auch im Hinblick auf zukünftige Gebäude gerecht werden.»
Objekt:
Neubau Hauptsitz Welthandelsorganisation (WTO) in Genf
Bauherr:
World Trade Organisation (WTO) 1211 Genf 21
Planung: wittfoht architekten
De – 70188 Stuttgart
Generalunternehmer:
Implenia Entreprise Générale SA 1213 Onex
Fachplanung:
Schlaich Bergermann und Partner GmbH
DE – 70197 Stuttgart
Transsolar Energietechnik GmbH
DE – 70563 Stuttgart
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Fassade: Félix SA, Profile Wicona, Verglasung Glas Trösch
Deckensysteme, Akustikdecken: Lignotrend Holzlamellendecke mit Akustikfunktion im Restaurant
Beleuchtung:
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Aargau

s alvatore
Patera, M l aw, Rechtsanwalt, Rechtsberater HEV Aargau
Frage:
Ich habe meinem Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses mit Postaufgabe am 10. April zugestellt. Als Kündigungstermin wurde der 30. September festgehalten. Der Mieter hat das Schreiben aber nie abgeholt und das Kuvert wurde von der Post an mich retourniert. Gilt der Mietvertrag trotzdem als gekündigt?
Antwort:
Ja. Eine Kündigung ist zugestellt, sobald diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Es gilt die absolute Empfangstheorie. Das Risiko der effektiven Kenntnisnahme der Vermieter-Kündigung trägt der Mieter. Als Zustelltag gilt entweder der Tag, an dem der Postbote dem Empfänger die Sendung tatsächlich überreicht oder aber bei Abwesenheit des Mieters der Tag, an welchem der Empfänger das Schreiben erstmals auf der Poststelle hätte abholen können. In der Regel gilt eine am 10. April versandte Kündigung spätestens am 12. April als zugestellt (Samstag und Sonntag vorbehalten) und dies unabhängig davon, ob der Mieter den Inhalt der Sendung zu diesem Zeitpunkt kennt. Wenn der Mieter die Kündigung anfechten möchte, muss er innert 30 Tagen seit der Zustellung an die Schlichtungsbehörde gelan-
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gen. Die Frist zur Anfechtung beginnt am Folgetag der Zustellung zu laufen.
Zustellung belegen können Ist der Mieter abwesend, wird er von der Post mittels Abholschein im Briefkasten darüber informiert, dass eine Sendung für ihn an der nächsten Poststelle bereit liegt. Dem Empfänger stehen 7 Tage zur Abholung zur Verfügung. Verpasst er diese Frist, geht das Schreiben mit dem Vermerk «nicht abgeholt» an den Vermieter zurück. Ist der Mieter während der ganzen Abholfrist abwesend und kann er deshalb das Schreiben nicht bei der Post abholen, darf er nicht einfach untätig bleiben. Er muss sich bei der Post nach dem Absender des Schreibens und beim Absender nach dem Inhalt erkundigen.
Der Vermieter hat zudem die an ihn retournierten Schreiben stets verschlossen aufzubewahren. Öffnet er diese oder wirft er diese weg, kann er die Zustellung der Kündigung später nicht mehr belegen.
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Nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter haben manchmal das Bedürfnis, ihre vier Wände umzugestalten. Es könnte zum Beispiel eine Wand farbig gestrichen oder draussen der Gartensitzplatz mit neuen Platten belegt werden. Darf der Mieter das? Und was gilt, wenn er die Wohnung später wieder verlassen will? Damit befasst sich der nachfolgende Artikel. Zu beachten ist, dass es nicht um kleinere Veränderungen geht, welche beim Auszug relativ einfach wieder rückgängig gemacht werden können (z.B. das Anbringen eines Büchergestells mit Dübeln). Solche sind ohne Weiteres erlaubt.
Grundsatz: Nicht zulässig
Grundsätzlich hat der Mieter die Pflicht, die Mietsache am Ende der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus
deren vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 Abs. 1 OR). Solange nichts Anderes vereinbart ist, darf der Mieter also an seiner Wohnung keine Erneuerungen oder Änderungen vornehmen. Tut er es trotzdem, verletzt er den Vertrag. Wenn der Vermieter rechtzeitig von geplanten Änderungen oder Erneuerungen erfährt, kann er diese verbieten bzw. einen Baustopp verlangen. Führt der Mieter die Arbeiten dennoch aus bzw. zu Ende oder erfährt der Vermieter sogar erst im Nachhinein von bereits ausgeführten Änderungen oder Erneuerungen, so hat er das Recht, das Mietverhältnis aufgrund der Vertragsverletzung zu kündigen und/oder die sofortige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder gar Schadenersatz zu verlangen.
Voraussetzungen für Zulässigkeit
Der Mieter darf Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache nur – aber immerhin – dann vornehmen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat (Art. 260a Abs. 1 OR). Das Gesetz hält dabei ganz klar fest, dass eine solche Zustimmung des Vermieters schriftlich sein muss, damit sie gültig ist. Möglich ist sie bereits im Mietvertrag. Sie kann aber auch jederzeit später in einem separaten Dokument erteilt werden. Wichtig ist, dass das entsprechende Schriftstück unmissverständ-
lich festhält, dass der Vermieter mit den geplanten Änderungen oder Erneuerungen einverstanden ist und dass der Vermieter dieses Dokument rechtsgültig unterzeichnet. Fehlt die Unterschrift des Vermieters, so liegt die vom Gesetzgeber verlangte Schriftlichkeit der Zustimmung nicht vor. Die geplanten Arbeiten sollten möglichst konkret und präzise definiert werden. Nicht zu empfehlen ist eine pauschale Zustimmung des Vermieters, die dem Mieter ganz allgemein erlaubt, in der Mietwohnung Änderungs- und Erneuerungsarbeiten durchzuführen.
Vermieter darf Bedingungen stellen
Der Vermieter darf also frei entscheiden, ob er Erneuerungs- und Änderungsarbeiten durch den Mieter zulassen will oder nicht. Daraus folgt, dass er seine schriftliche Zustimmung auch von der Einhaltung von Bedingungen abhängig machen darf. So darf der Vermieter zum Beispiel verlangen, dass die Arbeiten von einem Fachmann ausgeführt werden müssen. Ebenso darf er zur Vorbeugung gegen allfällige Bauhandwerkerpfandrechte verlangen, dass der Mieter die zu erwartenden Kosten vorgängig sicherstellt.
Zur Wiederherstellungspflicht
Das Gesetz sieht vor, dass derjenige Mieter, der über eine schriftliche Zustimmung
des Vermieters für Erneuerungs- und Änderungsarbeiten verfügt, grundsätzlich nicht mehr dazu verpflichtet ist, den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts wiederherzustellen (Art. 260a Abs. 2 OR). Wenn der Vermieter dennoch will, dass der Mieter beim Auszug aus der Wohnung seine Bauten rückgängig macht, so muss er das mit dem Mieter schriftlich vereinbaren.
Zum Entschädigungsanspruch
Durch die Erneuerungs- oder Änderungsarbeiten des Mieters kann an der Mietsache ein Mehrwert entstehen; z.B. wenn der Badezimmerboden mit teuren Marmorplatten ausgelegt oder auf dem Rasensitzplatz eine mit Platten ausgelegte Laube installiert wird. In diesen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Vermieter dem Mieter unter Umständen eine Entschädigung schuldet (Art. 260a Abs. 3 OR). Sicher
nichts bezahlen muss der Vermieter, wenn er dem Projekt des Mieters nicht rechtsgültig zugestimmt hat. Weiter ist zu beachten, dass der Vermieter nur dann zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet ist, wenn ein erheblicher Mehrwert entstanden ist. Ob ein Mehrwert vorliegt und ob dieser erheblich ist, kann sodann nur durch objektive Kriterien festgelegt werden. Rein luxuriöse oder ästhetisch motivierte Investitionen – wie z. B. die vorstehend erwähnten Marmorplatten im Bad – dürften deshalb kaum zu einer Zahlungspflicht führen. Ein Indiz für einen erheblichen Mehrwert dürfte hingegen zum Beispiel sein, wenn es dem Vermieter durch die Investition ermöglicht wird, vom nächsten Mieter einen erheblich höheren Mietzins zu verlangen. Selbstverständlich kann auch in diesem Bereich eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Zusammenfassung und Fazit Do-it-yourself in der Mietwohnung ist also nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Macht es der Mieter ohne, riskiert er einschneidende Konsequenzen. Ist der Vermieter hingegen mit dem vom Mieter geplanten Projekt einverstanden, so empfiehlt es sich, nicht nur die schriftliche Zustimmung zu erteilen, sondern eine umfassende schriftliche Vereinbarung aufzusetzen und gegenseitig zu unterzeichnen. Folgende Punkte sollten darin geregelt werden:
• Konkrete Beschreibung des Bauprojekts
• Zustimmung des Vermieters
• Allfällige Bedingungen
• Allfällige Wiederherstellungspflicht des Mieters
• Allfälliger Entschädigungsanspruch des Mieters
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Jeannine s tierli, HEV Aargau
Der Flieder, der im Frühling mit seinem ausserordentlichem Duft betört, hält wieder vermehrt Einzug in unsere heimischen Gärten. Ein Hauch von Nostalgie kehrt zurück. Vor längerer Zeit verschwand der Flieder immer mehr aus unseren Gärten. Vielleicht lag es an der Wuchshöhe. Ein Flieder kann 4–6 Meter Höhe erreichen. Oder er passte nicht in die perfektionierten Trendgärten mit den fein gestutzten Koniferen und Ziergehölzen, die im Herbst kein Laub fallen lassen. Der Flieder lässt sich durch Menschenhand kaum in eine Form bringen. Er wächst, wie er will.
Im Schatten weniger Blüten Durch das steigende Bewusstsein und ein Umdenken vieler Gärtner beim Thema Biodiversität (Vielfalt des Lebens) rücken naturnahe Gärten wieder in den Fokus und dadurch bekommen immer mehr Fliedergehölze wieder einen Platz im Garten. Unsere Insektenwelt dankt es. Flieder ist ein Sonnenanbeter und recht pflegeleicht. Er wächst auch im Schatten, trägt dort aber weniger Blüten. Mittlerweile gibt es eine grosse Sortenvielfalt, insgesamt etwa 30 verschiedene Fliederarten – von hochwüchsigen Bäumen bis zum Zwergflieder. Eine immer grössere Rolle spielt die Prestonhybride (Syringa prestoniae), die zu Eh-



ren von Isabella Preston den Namen erhielt. Isabella Preston ist bekannt für ihre verschiedenen Kreuzungen. Die Prestonhybriden entstanden aus Kreuzungen zwischen Bogenflieder (Syringa reflexa) und dem hier kaum bekannten zottigen Flieder (Syringa villosa). Der Prestonflieder ist frosthart und trägt lange, filigrane Blütenrispen. Er blüht etwas später als der Edel-
flieder. Er eignet sich für kleinere Gärten und Terrassen, da er nicht allzu hoch wird.
Der Flieder ist einer der ältesten Blütensträucher. Er kommt in verschieden Legenden vor. Eine Legende besagt, der Flieder blühe, wenn der Frühling den Winter besiegt und ihn bis zum nächsten Jahr vertrieben habe.
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(mm) Beim Tour d’horizon seines ersten Präsidialjahres kam Thomas Hilfiker an der Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm auf den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum zu sprechen. Im November 2016 reichte der HEV eine Petition mit 145’000 gültigen Unterschriften ein. Über 3000 Personen fanden sich auf dem Bundesplatz in Bern ein, um dem Anliegen Nachdruck zu verschaffen.
Gemäss Motion Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz, soll Hauseigentümern in der Eigenmietwertbesteuerungsfrage ein Wahlrecht eingeräumt werden. Trotz des Aufmarschs in Bern ist das Anliegen beim Ständerat aber mehrheitlich auf Ablehnung gestossen. Damit ist es zwar nicht vom Tisch, aber der Fahrplan fürs weitere Vorgehen ist noch offen.
Erfolgreiche Kampagne
Im Berichtsjahr wurde an der Urne über die Volksinitiative «Für eine nachhaltige und Ressourcen schonende Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» abgestimmt. Die Initiative verlangte, dass der ökologische Fuss-
abdruck der Schweiz bis im Jahr 2050 so reduziert werde, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreite. Das heisst, der Ressourcenverbrauch hätte um 65% gesenkt werden müssen. Der HEV habe nichts gegen Ressourcenschonung und Umweltschutz, sagte Hilfiker, aber die Initiative sei deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Eigentümer investierten laufend in energetische Massnahmen. Durch diese Investitionen sei der Energiebedarf von 1990 bis 2011 gesenkt worden. Das zeige, dass Wohnen effizienter und umweltfreundlicher geworden sei, es brauche keinen Zwang, sagte Hilfiker weiter. HEV Schweiz und HEV Aargau haben mit andern Verbänden und Parteien eine Gegenkampagne lanciert, die schliesslich erfolgreich war. Ende September 2016 wurde das Begehren mit 64% Nein-Stimmen an der Urne verworfen.
Kein weiteres Obligatorium
Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), stellte «seine» Unternehmung
vor. Die AGV sei nicht gewinnorientiert. Einnahmen und Ausgaben befänden sich im Lot, mit Finanzerträgen würden Versicherungsprämien von Hauseigentümern subventioniert. In den Kantonen, in denen kein staatliches Versicherungsmonopol bestünde, zahlten die Versicherten höhere Prämien als im Kanton Aargau und andern Kantonen, wo ein solches existiere. Bei der Privatassekuranz sei die Schadensdeckung schlechter und Selbstbehalte der Versicherten seien höher. Im Gebäudeversicherungsbereich sei wegen Marktversagens staatliches Eingreifen verhältnismässig. Graf wandte sich ausserdem gegen ein landesweites Versicherungsobligatorium bei Erdbeben. Dies könnte heissen, dass Hauseigentümer bis zu 35% höhere Prämien zahlen würden.
Die nächste Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm findet statt am 26.3.18 in Reinach.
Informationen: www.hev-aarau.ch



Generalversammlung des HEV b aden/ b rugg/Zurzach
(mm) Jahrelang sang man in der Presse das Klagelied von der Wohnungsknappheit. Wie Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach, an der diesjährigen Generalversammlung sagte, hat sich der Wind jedoch mittlerweile gedreht. 2016 hat die Leerwohnungsziffer mit 1,3% den höchsten Stand seit 2001 erreicht –5400 Wohnungen mehr als im vergangenen Jahr. Das entspreche einem Anstieg von 11%. Die höchste kantonale Leerwohnungsziffer lag mit 3,6% im Kanton Appenzell Innerrhoden, gefolgt von den Kantonen Solothurn (2,6%) und Aargau mit 2,2%.
Vages aus Bundesbern
Ein tristes Thema nannte Andreas Senn die Dauerdiskussion um den Eigenmietwert. Am 24.11.15 hat der Grosse Rat mit 68 zu 64 Stimmen dem Begehren des Regierungsrats, die Eigenmietwerte im Kanton Aargau zu erhöhen, zugestimmt. Der Grund sei klar, sagte Senn: fehlende Mittel in einem Staatshaushalt, in dem sich Defizite abzeichneten, seien bei den Hauseigentümern zu holen. Auch in Bundesbern vertrete man die Meinung, dass Hauseigentümer weiterhin als Milchkühe herhalten sollen. Nachdem der Nationalrat der Motion «Sicheres Wohnen – einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» zugestimmt habt, verwarf der Ständerat diese im Februar 2017. Als Alternative zur Motion Egloff hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine eigene parlamentarische Initiative für einen Systemwechsel verabschiedet. Die Initiative sei allerdings vage und es sei nicht klar, ob die Wohneigentümer bezüglich Steuerbelastung letztlich auf der Verlierer- oder auf der Gewinnerseite stünden. Der Zeit-
plan der Umsetzung der Initiative sei noch offen.
Senn kam ferner auf die Grossratswahlen 2016 zu sprechen. Der HEV habe Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Belange der Hauseigentümer einsetzten, zur Wahl empfohlen. Im Bezirk Baden hätten die vom HEV unterstützten Marianne Binder, Josef Bütler, Antoinette Eckert und Martin Keller die Wiederwahl geschafft. Adrian Schoop wurde neu in die Legislative gewählt. Im Bezirk Brugg war es Maya Meier, die wieder in die Legislative einzog und im Bezirk Zurzach wurden Manuel Tinner sowie Patrick Gosteli, Mitglied des Vorstands HEV Baden/Brugg/Zurzach, wiedergewählt.
Stadt übernimmt «Gammelhäuser»
Als Gastreferent trat Donato Scognamiglio auf, Geschäftsführer des Immobiliendienstleisters IAZI. Für Scognamiglio ist die Tiefst- und Negativzinspolitik der Nationalbank ein Angriff auf Sparer, weil
sie für Leistung (Konsumverzicht) und die Bereitstellung von Geld für Investitionen nicht honoriert werden. Scognamiglio bereitet zwar das Auseinanderdriften von Preisen beim Eigenheim und der Entwicklung der Kaufkraft Sorge, aber von einer Immobilienblase bzw. einem Platzen derselben will er nichts wissen. Er kritisierte ferner die Politik der Stadt Zürich, die heruntergekommene Liegenschaften, «Gammelhäuser», zu überhöhten Preisen kaufte. Es handle sich um eine prozyklische Intervention, die fehl am Platz sei, weil damit das Immobilienangebot ausgedehnt werde. Dies ausgerechnet in einer Zeit, in der sich ein Überangebot im Immobilienmarkt abzeichne. Zudem treibe solches die öffentliche Verschuldung weiter an.
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Die nächste Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach findet statt am Mittwoch, 21.3.18.
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Der Vorstand lädt ein zur Generalversammlung 2017 des HEV Freiamt freitag, 12. Mai 2017, 19 uhr Mehrzweckhalle Berikerhus, Berikon
19.00 Uhr Nachtessen
20.00 Uhr Beginn Generalversammlung, unter anderem mit Wahlen
21.15 Uhr Gastreferat von Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
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Die Einladung zur Generalversammlung mit Traktandenliste ist allen Verbandsmitgliedern per Post zugestellt worden.
Der Vorstand HEV Freiamt freut sich auf eine rege Teilnahme.
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Tel. 061 641 10 90 | Riehen
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Die Generalversammlung HEV Lenzburg-Seetal findet statt am Mittwoch, 31. Mai 2017, 19 uhr
Im Anschluss an den offiziellen Teil präsentiert Simon Libsig «Geschichten mit Nebenwirkungen». Am Ende der Veranstaltung wird ein Apéro offeriert.
Anmeldungen sind auf der Website www.hev-lenzburg.ch (Rubrik Veranstaltungen) und per E-Mail (info@hev-lenzburg.ch) bis 22. Mai 2017 möglich.
Wir freuen uns auf einen informativen Abend und heissen unsere Mitglieder herzlich willkommen!
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Wie den richtigen s chätzungsexperten finden?
Die b ewertung von i mmobilien ist eine f rage des Vertrauens und der i ntegrität. Je nach o bjekt ist s pezialwissen notwendig, weshalb es unterschiedliche fachpersonen sein können.

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Schätzung von Eigenheimen und kleinen Wohnhäusern: Einfache Bauten, die kontinuierlich gealtert sind und normal genutzte Grundstücksflächen haben, sind unproblematisch. Bei Häusern mit mehreren zeitlich gestaffelten, wertsteigernden Ein- oder Anbauten braucht es hingegen umfassende bauliche Kenntnisse. Bei schwach genutzten Grundstücken mit Bebauungsreserven ist zusätzlich planerisches Wissen erforderlich.
Der Landpreis ist ein erheblicher Wertanteil, Ortskenntnisse sind von Vorteil: Sogar innerhalb von Ortschaften gibt es oft grosse Preisdifferenzen.
Mehrfamilienhaus bis Industriebau Schätzung von Mehrfamilienhäusern: Hier kommen noch zusätzliche Anforderungen an den Experten hinzu. Das Eruieren des Unterhaltsbedarfs, insbesondere bei zeitlich gestaffelten Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten, setzt qualifiziertes Fachwissen voraus. Dabei müssen Schätzer vor allem den Ertragswert gut beurteilen können. Zusatzwissen im Bereich der Immobilienbewirtschaftung ist von Vorteil. Fragen Sie Ihren Schätzer danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Luxusimmobilien: Für eine marktgerechte Schätzung sollte der Experte zudem Verständnis für den individuellen Stil und die Besonderheiten der Immobilie aufbringen.
Schätzung von Gewerbe und Industriebauten: Die Bewertung dieser Art Immobilien ist eine Sonderklasse. Sie erfordert umfassendes Spezialwissen und viel Erfahrung.
Schätzer wählen: Bevor Sie den Schätzer auswählen, überlegen Sie, wozu Sie die Schätzung benötigen. Erst dann wählen Sie Ihren Schätzer aus. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl sollte Vertrauen und Integrität sein. Verkaufs- und Markterfahrung ist oft von Vorteil. Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Schätzungspartner zu finden.
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Das l abel Minergie ist wegweisend in s achen Energieeffizienz. Minergie-Häuser stehen für tiefen Energieverbrauch, Werterhaltung und k omfort.
r uth b ürgler, Redaktorin
Die eingetragene Marke Minergie ist ein Schweizer Baustandard für neue und sanierte Gebäude. Sie hat sich auf dem Schweizer Baumarkt etabliert. Die Marke ist geschützt und wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen. Inzwischen existieren in der Schweiz bereits mehr als 43’000 Gebäude mit dem Label Minergie.
Begonnen hat die Geschichte von Minergie mit der Gründung des Vereins 1998. Der Vereinszweck liegt in der Förderung einer effizienten Energienutzung und des
Einsatzes erneuerbarer Energien. Beides soll dazu beitragen, die Umweltbelastung zu senken und die Lebensqualität zu verbessern. Heute hat der Verein 430 Mitglieder. Dazu gehören auch alle Kantone.
Die Produktepalette Am Anfang stand Minergie für Effizienz und Qualität. Beim späteren Standard Minergie-P wurde ein Augenmerk auf zusätzlichen Komfort gelegt. Mit Minergie-A setzte der Verein neue Massstäbe für ein Plusenergie-Gebäude. Mit dem Zusatz ECO, der bei allen Standards möglich ist, verknüpfte Minergie gesundes und ökologisches Bauen und Wohnen.

Baustandard Minergie-P
Die Gebäudehülle spielt eine zentrale Rolle, wenn es im Gebäudebereich um Energieeffizienz geht. Sie ist die Grundlage und trägt massgeblich zur Steigerung der Behaglichkeit und des Wohnkomforts bei. Der Minergie-Standard setzt eine gute und dichte Gebäudehülle voraus. Damit Komfort und Vorteil dieser guten Hülle während der Heizperiode erhalten bleiben, sorgt eine Komfortlüftung stets für genügend Luft. So müssen die Fenster zum Lüften nicht geöffnet werden. Die Gebäudehülle bleibt geschlossen, die Energieeffizienz gewährleistet. Im Sommer dürfen die Fenster natürlich geöffnet werden. Wer allergisch auf Pollen reagiert, kann die Fenster getrost geschlossen lassen. Ein weiterer Vorteil der Komfortlüftung.
Gebäudehülle als Wärmeschutz
Grafik: Minergie Schweiz
Der Standard für die Gebäudehüllen bei Neubauten entspricht bei Minergie den Anforderungen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn 2014. Diese stellen bereits sicher, dass Neubauten aus ökologischer und ökonomischer Sicht mit einem guten Wärmeschutz ausgerüstet sind. Die Anforderungen für die Gebäudehüllen bei Neubauten mit Minergie-A-Standard sind um 10 Prozent strenger definiert, bei Minergie-P-Standard sogar um 30 Prozent. Zusätzlich müssen die Gebäudehüllen dieser beiden Standards luftdicht sein. Für diese Dichtheit braucht es einen Nachweis. Minergie-A verfügt über eine energetisch überdurchschnittliche Hülle, die nur noch von Minergie-P übertroffen wird. Für Minergie-P sind ein bestmöglicher Wärmeschutz und die optimale Nutzung der passiven Sonnenenergie Voraussetzung. Der Heizwärmebedarf des Gebäudes wird dadurch nahezu bedeutungslos. Die Gebäudehülle muss zudem auch im Sommer genügend Schutz vor Wärme bieten.

Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. Durch sie fliesst mehr Wärme ab als bei den benachbarten Bauteilen. Wärmebrücken führen einerseits zu erhöhten Wärmeverlusten. Andererseits beinhalten sie aber auch bauphysikalische und hygienische Risiken, wenn an der kalten Oberfläche Feuchtigkeit kondensiert und sich Schimmelpilz bildet.
Wärmebrücken vermeiden Ursachen für Wärmebrücken sind Materialwechsel, Geometrieänderungen, Durchdringungen und Übergänge von Bauteilen. Bespiele dafür sind Fensterleibungen und Fensterbrüstungen, Storenkästen, Wandanschlüsse an die Kellerdecke, der Dachrand und Sockel. Bei älteren Häusern sind es oft die betonierten Balkonböden, über die viel Wärme abfliesst.
Das Bundesamt für Energie führt einen ganzen Katalog solcher Wärmebrücken. Damit Minergie bei ihren Minergie-P-Bauten im Bezug auf die Gebäudehüllen den notwendigen U-Wert gegen das Aussenklima von etwa 0,1 W/m2K erreicht, hat der Verein den bestehenden Katalog des Bundesamtes noch ergänzt.
Für 2017 hat sich der Verein Minergie neue Ziele gesetzt. Er hat die bisherigen Standards umfassend überarbeitet und optimiert. Damit nimmt Minergie wichtige Innovationen auf. Zusätzlich schafft die Marke zwei neue Produkte. Sie heissen Minergie-Qualitätssicherung im Bau, kurz MQS-Bau und Minergie-Qualitätssicherung im Betrieb, kurz MQS-Betrieb. Damit legt Minergie den Schwerpunt auf die Qualitätssicherung während der Bauphase und später während des Betriebs.
Mängelfrei bauen und richtig betreiben Das kommt nicht von ungefähr. Baumängel häufen sich Jahr für Jahr. Das Beheben dieser Mängel verursacht in der Schweiz jährlich Kosten von rund 1,6 Milliarden Franken. Da setzt das Konzept MQS-Bau an. Damit ist gewährleistet, dass Gebäude überdurchschnittlich gut geplant und gebaut werden. Solch ein bewohntes Haus muss jedoch richtig betrieben werden, um sein Potenzial voll auszuschöpfen. Deshalb gibt es die Ergänzung MQS-Betrieb.
Nach wie vor stehen bei Minergie Wohnund Arbeitskomfort, Werterhalt und Energieeffizienz im Vordergrund. Die drei
Baustandards Minergie, Minergie-A und Minergie-P unterscheiden sich durch die jeweilige Energieeffizienz. Alle drei erfüllen bereits heute die MuKEn Stand 2014. Neu wird eine Energiebilanz gezogen, in der die gesamte im Gebäude verbrauchte Elektrizität einberechnet wird. Alle Neubauten von Minergie decken künftig einen Teil ihres Energieverbrauchs selbst, in der Regel durch Sonnenenergie. Beim innovativen Minergie-A-Standard produziert das Gebäude mehr Energie als es benötigt.
Abschied von fossilen Energieträgern Als Reaktion auf die nationale und internationale Klimapolitik sind bei Neubauten mit Minergie-Standard keine fossilen Feuerungen mehr erlaubt. Zulässig bleiben indirekte Belastungen in Strom und Fernwärme. Bei Grossbauten und MinergieA-Bauten gibt es künftig ein Energie-Monitoring. Der Mehraufwand in Planung und Bau von Minergie-Häusern bleibt gering, weil die Planer sich dabei auf wenige aber wirksame Anforderungen beschränken können.
www.minergie.ch
s eit dem Herbst 2001 gibt es für f enster ein Minergie- l abel. Was ist ein Minergie- f enster? Welche technischen Anforderungen müssen Minergie- f enster erfüllen?

• Glas
Auch ein Minergie-Fenster ist ein Fenster, das man öffnen kann, das geputzt werden will und das vor allem Tageslicht in die Wohnungsräume bringt. Ein Minergie-Fenster ist jedoch ein Produkt, das nach anerkannten Qualitätsmerkmalen hergestellt und montiert wird. Das Label kann für alle Fenstertypen und -konstruktionen erworben werden. Damit eine Herstellerfirma ein Fenster mit dem Label Minergie verkaufen kann, muss das Fenster bezüglich Wärmedämmfähigkeit, Kondenswasserfreiheit, Dichtigkeit und Schallschutz die technischen Anforderungen erfüllen. Und trotzdem ein gutes PreisLeistungs-Verhältnis aufweisen.
Beim Minergie-Fenster muss das Zusammenspiel folgender Komponenten stimmen:
• Fensterrahmen und Fensterflügel mit den geforderten Beschlägen • Anschluss des Fensterrahmens an den Baukörper
Jedes geprüfte Minergie-Fenster erfüllt sehr hohe technische Ansprüche. Dies hat zur Folge, dass das Minergie-Label nur von Betrieben beantragt werden kann, die über ein Qualitätssicherungs- oder Managementsystem verfügen. Zudem gilt das Label ausschliesslich für das geprüfte Fenstersystem und kann nicht auf andere Fenstersysteme übertragen werden.
Wichtiger U-Wert Fenster schützen vor Kälteverlusten und übermässiger Wärme im Sommer. Mit einem U-Wert von höchstens 1,0 W/m2K über das Gesamtfenster (Rahmen und Glas) garantieren Minergie-Fenster neben der
Energieeinsparung hohen thermischen Komfort. Der U-Wert bezeichnet den Energieverlust angegeben in Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Es gibt einen U-Wert für den Rahmen, das Glas und den Randverbund, was zum U-Wert des Gesamtfensters führt. Der von Minergie geforderte U-Wert verlangt, dass unter bestimmten Voraussetzungen – hohe Innentemperatur zu niedriger Aussentemperatur – über das Fenster höchstens ein Energieverlust von 1,0 Watt pro Quadratmeter und Kelvin in einer Stunde entstehen darf. Somit ist der U-Wert ein Kennwert für die Wärmedämmung des Bauteils Fenster. Interessant ist die Entwicklung des U-Wertes im Fensterbau von 1900 bis heute: Bis 1920 mass man einen U-Wert von 5,8 W/m2K, bis 1980 einen von 2,8 W/m2K – bereits ein grosser Fortschritt. Doch eine enorme Entwicklung fand in den letzten zwanzig Jahren statt: War der U-Wert bei Gläsern 1990 bei 1,5 W/m2K sind heute
Gläser mit einem U-Wert bis 0,5 W/m2K üblich.
Wichtige Begriffe
Der bereits erklärte U-Wert (W/m2K) gibt über die Isolation und somit über die Wärmedämmung Auskunft: Je tiefer dieser Wert ist, desto besser. Der g-Wert wird in Prozenten angegeben und gibt Auskunft über die Passiv-Energienutzung. Je höher der g-Wert ist, umso besser ist die Nutzung der Passivenergie. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Lichttransmission, die ebenfalls in Prozentwerten angegeben wird. Je höher die Lichtdurchlässigkeit eines Fensters ist, umso besser dessen Qualität.
Fenster öffnen trotz Komfortlüftung?
In Minergie-Bauten wird ein komfortables Raumklima über eine sogenannte Komfortlüftung geschaffen. Die Komfortlüf-
tung garantiert einen kontinuierlichen Luftwechsel. Die angenehmen Vorteile sind: weniger Gerüche, weniger Feuchte, Schutz vor Pollen und Lärm sowie eine tiefe Schadstoffbelastung. Trotz dieser Vorteile möchten viele Bewohner ab und zu das Fenster öffnen, um zu lüften und bei schönem Wetter in Kontakt mit der Umgebung zu kommen. Auch hat die Vorstellung, dass man in den eigenen vier Wänden die Fenster nicht öffnen darf, eine abschreckende Wirkung. Die Komfortlüftung kann im Sommer ausgeschaltet werden, sofern einem die Wirkung von Lärmschutz, Pollenfilter oder Mückenschutz nicht wichtig ist. Dann müssen jedoch die Bewohner mit regelmässigem Öffnen der Fenster frische Luft in die Wohnung lassen. Aber auch bei laufender Lüftung können gezielt Fenster geöffnet werden, etwa nachts im Schlafzimmer.

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Dank Minergie fand im letzten Jahrzehnt eine enorme Entwicklung bei den f enstern statt. Heutige f enster reduzieren den Energieverbrauch um bis zu 75 Prozent. Niklaus Jufer, l eiter Vertrieb r egion Mitte bei Ego k iefer, erklärt die Vorteile von modernen f enstersystemen.
Interview: b rigitte Müller
Welches ist der markanteste Unterschied eines Minergie-Fenster zu einem herkömmlichen Fenster?
Niklaus Jufer: Der markanteste Unterschied ist, dass ein Minergie-Fenster ein Label hat und somit ein geprüftes Fenster ist. Alles ist berechnet, belegt und sämtliche Werte sind überprüft, ansonsten gibt es kein Minergie-Label. Heutige Fenster, die kein Minergie-Label tragen, sind jedoch, was Wärmedämmung und so weiter betrifft, meist genauso qualitativ hochstehend. Schweizweit gelten die sogenannten MuKEn. Diese Energieverordnungen der Kantone bestimmen, dass nur noch Fenster mit einem sehr tiefen U-Wert eingebaut werden dürfen. Und dies sowohl bei Neubauten wie bei Renovationen.
Warum fordert Minergie neben der Energieeinsparung einen hohen thermischen Komfort?
Die Fassade hat einen deutlich tieferen U-Wert – zirka 0,2 W/m2K – als ein Fenster. Dies hat zur Folge, dass sich bei einem gut isolierten Haus die warme Innenluft am Fenster abkühlt. Da kalte Luft sinkt, entsteht bei dieser Abkühlung eine Innenluftzirkulation beim Fenster. Deshalb sollte die Differenz der Wärmedämmfähigkeit zwischen Fassade und Fenster nicht zu gross sein.
Warum ist die Wärmedämmfähigkeit, man spricht auch von Wärmeschutz, so wichtig? Für die Beantwortung dieser Frage möchte ich etwas ausholen. Damit wir die Energiewende schaffen, braucht es grundsätzlich und einfach erklärt zwei Strategien: Einerseits die Gewinnung und die Nutzung von ökologischer Energie und andererseits, dass wir weniger Energie verbrauchen. Etwas plakativ lässt sich deshalb auch sagen, dass

Niklaus Jurer ist bei der Firma EgoKiefer AG
Leiter Vertrieb Region Mitte
die sinnvollste Energie jene ist, die wir nicht verbraucht haben. Es ist eine Tatsache, dass wir die meiste Energie für die Beheizung von Räumen aufwenden, vor dem Energieverbrauch für unsere Mobilität. Und nun zu den Fenstern. Bis zirka 1970 war der Energiebedarf an Heizöl für je einen Quadratmeter Fenster pro Jahr bei rund 61,2 Litern, bis zirka 1980 halbierte sich der Heizölbedarf auf 33,6 Liter. Ab 1990 waren 16,8 bis 21,6 Liter notwendig und heute sind es noch knapp 8,4 Liter bei einem Minergie-Fenster. Diese massive Reduzierung wurde bei den Fenstern erreicht, weil der Wärmeschutz mit metallisch beschichteten Gläsern massiv verbessert wurde.
Weitere Stichworte sind Kondenswasser und die Dichtigkeit: warum?
Bei den dreifach-verglasten Fenstern ist Kondenswasser kaum noch ein Thema. Bei den zweifach-verglasten Fenstern, die noch vor zehn, fünfzehn Jahren verbaut wurden, war das Problem, dass die Häuser bereits gut isoliert, die Fenster jedoch noch schlechter wärmegedämmt waren. Im Zusammenprall von Kälte mit Wärme entstand Kondenswasser, vor allem in Wohnungen, in denen schlecht gelüftet wurde. Bei der Dichtigkeit
Foto: EgoKiefer
muss das Gesamtfenster betrachtet werden, der Rahmen, das Glas, die Rahmendichtungen und insbesondere die Einregulierung. Auch hier wurden enorme Fortschritte erzielt.
Warum ist der Schallschutz bei Fenstern ein Thema?
Der Schallschutz ist ein Bestandteil der Baubewilligung. Je mehr Gewicht vorhanden ist, desto besser ist der Schallschutz. Ein Fenster ist eher ein leichtes Element und deshalb dient ein Glas mit drei Glasscheiben als Schallschutz, oder wenn eines dieser Gläser acht bis zwölf Millimeter dick ausgeführt wird und somit Gewicht erzeugt.
Kann ein Minergie-Fenster auch bei einem Gebäude angewendet werden, das nicht nach Minergie-Grundsätzen gebaut wurde?
Selbstverständlich. Bei einem Fenster rechnet man mit einer Lebensdauer von dreissig Jahren. Wenn bei einer Renovation in hochwertig wärmedämmende Fenster investiert wird, hat man diese Mehrkosten über die Einsparung von Wärmeenergie innerhalb von vier bis fünf Jahren amortisiert. Zudem müssen bei Umbauten ebenfalls die neuen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Worauf sollte ein Bauherr grundsätzlich bei der Wahl eines Fensters achten?
Ich empfehle, beim Gesamtfenster auf einen niedrigen U-Wert sowie einen möglichst hohen Glasanteil dafür wenig Rahmenanteil zu achten und für Fenster im Erdgeschoss, solche mit einem Einbruchschutz RC1 zu wählen. Besonders wichtig ist eine professionelle Montage, ist doch die Montage das A und O bei Fenstern. Entstehen Bauschäden um das Fenster, hat dies oft mit einem unprofessionellen Einbau des Elements zu tun.
Fussbodenheizungen werden mit der Zeit spröde und rissig. Das Original-Verfahren HAT-System reinigt und versiegelt die Heizrohre so, dass diese wieder neuwertig sind.
In fast 50 Prozent der heute gebauten Einfamilienhäuser zählen Fussbodenheizungen zum Standard. Ihre Erfolgsgeschichte begann in den 1970er-Jahren, als der Übergang von Eisen- zu Kunststoffleitungen gelang. Damals war das Kunststoffrohr jedoch nicht viel mehr als ein Gartenschlauch, wie es ein Sanierer etwas salopp ausdrückt. Viele der vor 25 bis 35 Jahren installierten Anlagen kommen jetzt in die Jahre. Die Sanierungsfälle nehmen zu. Die Frage ist nur: wie kann man ein System reinigen, das unter dem Fussboden liegt?
Nach 25 Jahren: Fussbodenheizung überprüfen Fachleute raten zur Überprüfung einer Fussbodenheizung nach spätestens 25 Jahren. Solange die Rohre noch dicht sind, ist eine Sanierung mit dem HAT-System noch möglich. Treten Undichtigkeiten oder Leckagen auf, bleibt nur die Totalsanierung. Und die ist schmutzig, teuer und langwierig.

Heizrohr: vor, während und nach der Sanierung
Das Grundproblem heisst «Materialversprödung» Verfahren, bei denen eine Fussbodenheizung mit hohem Druck durchgespült und so von Schmutz und Ablagerungen befreit wird, gibt es schon länger. Mit einem Spülkompressor wird abwechselnd Wasser und Luft in den Heizkreis gepresst. Diese Methode ist aber nur bedingt erfolgreich, da nur die leichten Partikel ausgeschwemmt werden. Die schweren Teile bleiben im System zurück, und nach einiger Zeit tauchen die gleichen Symptome wieder auf, also Verschlammung oder Rostablagerung und damit einhergehend Wärmeverlust. Ein anderes Verfahren arbeitet mit einer Reini-

gungspistole, die schaumstoffähnliche Projektile mit Druckluft durch die Heizkreise schiesst. Der Durchmesser des Schaumstoffes ist etwas grösser als der der Heizleitungen, wodurch die Ablagerungen von den Wänden «gekratzt» werden. Doch weder das eine noch das andere Verfahren ändert etwas am grundsätzlichen Problem der alten Leitungen: der Versprödung des Materials.
HAT-System – Das Original Vor 17 Jahren wurde die alternative Innenrohrsanierung namens HAT-System entwickelt, die mit einer Kunststoffbeschichtung arbeitet. «Es ist das weltweite Original zur Innensanierung von Fussbodenheizungen», so Werner Näf, der Erfinder des HAT-Systems. Das Verfahren seiner Firma verbindet gleich mehrere Vorteile: Die Sanierung kann rund um das Jahr stattfinden – also auch im Winter. Die Wohnungen und Büros können trotz der Arbeiten weiter genutzt werden. Und nicht zuletzt ist die Sanierung viel günstiger als alle herkömmlichen Methoden.
So funktioniert das HAT-System Mit einem Feinschleifverfahren werden zuerst die Rohrinnenflächen gereinigt. Dafür wird ein auf den jeweiligen Verkrustungsgrad abgestimmtes Granulat mit Druckluft so durch die Rohre geblasen, dass selbst kleinste Winkel und Verzweigungen erfasst werden. Am Ende des Rohres saugt eine Recyclingmaschine
das Granulat und die Rückstände ab. Anschliessend wird das flüssige Beschichtungsmaterial mit Druckluft durch das Rohrsystem geblasen. Sobald überschüssiges Material am Ende der Leitung austritt, werden Druck und Luftvolumen reduziert, damit das an den Rohrwänden haftende Harz nicht mehr weiterfliessen kann. Es bildet innerhalb der alten Leitung eine dünne Schicht. So entsteht ein «Rohr im Rohr», dass das alte von innen abdichtet.
Kaum Störungen während der Sanierung. Mit mobilen Heizgeräten beheizen wir Ihre Liegenschaft während der Dauer der Sanierung. Mit diesem Vorgehen ist eine Sanierung ganzjährlich möglich. Die innovative Sanierungsmethode entspricht vollumfänglich dem Wunsch der Hausbewohner nach einer sanften Sanierung, die wesentlich kostengünstiger und sauberer ist als eine Totalsanierung. Dies weitgehend ohne eine Störung des Alltags.
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Der Energieverbrauch, der durch schlecht gedämmte türen verursacht wird, ist nicht zu vernachlässigen. Entsprechend sorgfältig ist die Auswahl einer tür zu treffen.
r uth b ürgler, Redaktorin
Die Tür ist so etwas Alltägliches, dass man sich nicht überlegt, dass eine Tür grundsätzlich eine Öffnung in der Gebäudehülle ist, durch die man ein Haus betritt oder es verlässt. Die Haustüren erfüllen mehrere Aufgaben: Sie können ein individuelles Gestaltungselement, feuerfest oder einbruchsicher sein. Und sie sollten vor Aussenlärm schützen. Das ist die Kür.
Kantone setzen Energieziele
Es gibt aber auch eine Pflicht, nämlich gesetzliche Vorgaben, die für Türen in Neubauten oder bei energetischen Sanierungen von Häusern gelten. Türen von Gebäuden, die über eine gut gedämmte und dichte Aussenhülle verfügen, müssen den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn entsprechen. In den MuKEn sind die energetischen Anforderungen für Neubauten und Gebäudesanierungen aufgelistet. Das Ziel dieser Bauvorschriften ist es, die Energie-Anforderungen in den Kantonen zu vereinheitlichen. Es steht den Kantonen frei, einzelne Module der MuKEn in ihren kantonalen Vorschriften zu übernehmen. Seit Anfang 2017 gelten in den meisten Kantonen die MuKEn 2008, deren Anforderungen nahezu denen von MinergieHäusern entsprechen. In den ersten Kantonen wird nun die MuKEn 2014 in Angriff genommen. Einzig die Kantone Waadt, Genf, Schwyz, Glarus, Nid- und Obwalden lassen sich damit noch Zeit.
Die MuKEn fordern bei Neubauten für Türen mit Wärmebrücken-Nachweis im Aussenbereich einen Grenzwert der Wärmedurchlässigkeit von 1,3 W/m2K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin); im unbeheizten Gebäudeteil bis maximal zwei Meter im Erdreich 1,6 W/m2K. Für Tore, also Türen, die grösser als sechs Quadratmeter

Die Haustüre als individuelles Gestaltungselement.
sind, liegt der Grenzwert bei 1.7 W/m2K; im unbeheizten Bereich 2.0 W/m2K. Für Türen ohne Wärmebrücken-Nachweis gelten die gleichen Grenzwerte.
Grenzwerte gelten auch für Umbauten Die in der SIA-Norm 380/1 festgelegten Grenzwerte bei Umbauten entsprechen denjenigen der MuKEn 2008. Diese Vorschriften sind selbst dann einzuhalten, wenn aufgrund der Bauvorschriften keine Baubewilligung oder kein Energienachweis verlangt wird, wie das beim Ersatz von Fenstern oder Türen häufig der Fall ist.
Das gilt für Minergie-Bauten
Die Standards von Minergie-Gebäuden basieren auf den MuKEn 2014. Türen, die für Gebäude mit Minergie-Standard in Frage kommen, müssen ebenfalls genau definierte Werte erfüllen, damit sie dem jeweiligen Minergie-Label entsprechen. Damit eine Tür für Minergie taugt, werden neben dem eigentlichen Türblatt auch Rahmen, Futter, Zargen, Dichtungen und Beschläge bei der Bewertung berücksichtig. Für die Wärmedämmung gilt die Anforderung: Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert = 1,2 W/m2K.
Eine Aussentür muss eine bestimmte Dichtheit gegen Regen und Wind aufweisen. Das heisst, sie muss in Bezug auf eindringendes Wasser bei einem Regenereignis, bei bestimmter Windstärke und Dauer dieser Beanspruchung im wahrsten Sinne des Wortes «dicht halten». Die Dichtigkeit gegen Schlagregen muss bei einer Minergie-Tür mindestens der Klasse 3A nach Euronorm 12208 entsprechen.
Bezüglich der Luftdurchlässigkeit ist im Minimum Klasse 3 nach Euronorm 12207 gefordert. Damit kein Kondenswasser entstehen kann, müssen die Glasabstandhalter mindestens aus Edelstahl bestehen.
Infos bei Fachbetrieben oder im Internet Mehr Details zu den Anforderungen sind dem technischen Reglement der Arbeitsgemeinschaft Minergie-Türen zu entnehmen. Diese Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus dem Verband Schweizerischer Türenbranche VST, dem Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM, sowie der Schweizerischen Metall-Union SMU zusammen.
www.minergie.ch/de/verstehen/ module/tueren
Möchten s ie im s ommer einfach türen und f enster öffnen und dabei sicher sein, dass keine i nsekten in die Wohnung fliegen? s ie können entweder eine f liegenklatsche oder ein chemisches Mittel kaufen und mehr oder weniger erfolgreich die ungeliebten Gäste verjagen. o der s ie leisten sich ein hochwertiges i nsektenschutzgitter.


Pendeltüren können auch von grösseren Hunden geöffnet werden. Und für Katzen gibt es eine Katzentüre.
b rigitte Müller, Redaktorin
Ein Insektenschutzgitter ermöglicht den Schutz gegen Insekten ohne Einsatz von Chemie. Dabei können Fenster und Türen sorglos geöffnet werden und der Wohnraum bleibt dennoch insektenfrei. Je nach Bedarf und Vorlieben steht eine Auswahl an verschiedenen Modellen zur Verfügung, die man nach Fensterart und Türgrösse auf Mass anfertigen lassen kann. Die tägliche Bedienung ist kinderleicht – ebenso die Reinigung von Fenster oder Schutzgitter, ist doch die Einhängung so konstruiert, dass das Schutzgitter einfach entfernt werden kann.
Klare Durchsicht
Moderne und hochwertige Insektenschutzgewebe besitzen eine hohe Licht- und Luft-
durchlässigkeit und zeichnen sich durch eine klare Durchsicht aus, sodass das Gewebe von innen wie von aussen kaum wahrnehmbar ist. Selbstverständlich sind hochwertige Gewebe witterungsbeständig und sie reissen nicht, selbst wenn ein Fussball darauf landet.
Neben bewährten transparenten Geweben kommen Spezialgewebe zum Einsatz: Unter anderem gibt es Elektrosmog-Schutzgitter oder für Allergiker einen zuverlässigen Pollenschutz. Solche Spezialgitter werden beispielsweise vom Insektenschutzgitter-Hersteller G&H angeboten. Die Schweizer Firma ist führend bei der Herstellung von Insektenschutzgittern und bietet ihren Kunden von der Beratung zu Hause, über die Herstellung im Werk bis zur Montage vor Ort einen umfangrei-
chen Service an. Nachdem zusammen mit dem Kundenberater das gewünschte Produkt definiert wurde, wird dieses in den modern eingerichteten Produktionshallen am Hauptsitz in Birsfelden auf Mass gefertigt. Von Birsfelden aus werden Kunden der ganzen Schweiz beliefert.
Schutzgitter als Spannrahmen
Mit dem Modell eines SpannrahmenSchutzgitters ergeben sich eine vielfältige, individuelle Einbauvarianten: Egal ob Holz-, Kunststoff- oder Aluminiumfenster, egal ob mit Rollladen, Klappladen, Jalousette oder Einbruchgitter – es gibt immer eine Lösung. Die zeitlose und unauffällige Optik des Spannrahmens sowie das transparente Gewebe machen das Schutzgitter fast unsichtbar. Die Befestigung des Spannrahmens am Fenster erfolgt meist
ohne zu bohren über Einhängewinkel aus Edelstahl. Das garantiert eine bequeme und sichere Bedienung und macht den Rahmen ausfallsicher.
Insektenschutz-Drehrahmen bewähren sich seit Jahren an stark frequentierten Türen und Fenstern. Solche Drehtüren müssen robust, stabil und bedienungsfreundlich sein. Bei qualitativ hochstehenden Produkten sind die Scharniere und die ergonomischen Griffe aus Metall, damit sie auch nach jahrelangem Gebrauch zuverlässig funktionieren und optisch ansprechend bleiben. Auf Wunsch können Drehtüren mit einem Türschliesser oder einer Verriegelung ausgestattet werden.
Bequeme Pendeltür
Eine Pendeltür ermöglicht ein bequemes Öffnen in beide Richtungen, ohne dass man dabei eine Hand zur Bedienung frei haben muss. Sie schliesst zudem sehr leise und von selbst, was besonders bei Kindern wichtig ist. Auf Wunsch kann die Pendeltür aber auch verriegelt werden – entweder von innen, von aussen oder beidseitig. Aus vielen Gründen sind Pendeltüren beliebt, auch weil sie mit wenigen, einfachen Handgriffen aus- und wieder eingehängt werden können.
Mal offen, mal geschlossen: Ein Rollo kann man flexibel anwenden. Durch die einstellbare Federkraft bleibt die Zugschiene an jeder gewünschten Stelle selbsthemmend stehen und seitliche Bürstenführungen verhindern ein Ausfädeln des Gewebes bei Wind. Besonders für Dachfenster ist ein Rollo die beste Lösung. Zur einfachen Bedienung wird das Rollo innen am Fenster montiert. Wird das Dachfenster gereinigt, kann das Rollo mit wenigen Handgriffen ausgehängt werden.
Für Türen werden auch oft Rollos eingesetzt. Diese können manuell bedient oder elektrisch betrieben werden. Für die bequeme Bedienung stehen entweder Funkhandsender oder Wandbedienelemente zur Verfügung.
Schutzgitter zum Schieben Elegante Schiebeanlagen werden hauptsächlich bei grossen Öffnungen verwendet, beispielsweise bei Hebeschiebetüren, Wintergärten oder bei Balkon- und Terrassenöffnungen. Zum Einsatz kommen ein- bis zu sechsflügelige Anlagen.
Bei so einer grossen Auswahl an Insektenschutzgittern lohnt sich die Beratung durch eine Fachperson.

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Öffnungszeiten:
Montag nach tel. Vereinbarung Dienstag-Freitag: 9-12 • 14-18.30 Uhr Samstag 9-16 Uhr
Wenn die s onne scheint, aber die b ise einen schlottern lässt, oder eine wärmende Wintersonne lockt, dann ist ein wetterfester s itzplatz gefragt. Wer sich eine kleine geschützte o ase einrichten möchte, muss die rechtlichen Vorgaben beachten.
b rigitte Müller, Redaktorin
Gemäss klassischer Definition ist ein Wintergarten ein grossflächig verglaster Raum, der an die Aussenhaut eines Hauses angebaut ist. Und wie der Name sagt, ist die ursprüngliche Funktion eines Wintergartens, dass hier auch im Winter subtropische Pflanzen wachsen. Doch viele wünschen sich kein suptropisches Gewächshaus mehr, sondern einen gemütlichen sonnigen Sitzplatz, der zwischen Wohnung und Garten übers ganze Jahr genutzt werden kann.
Baubewilligung notwendig
Zu den Wintergärten zählen auch verglaste Balkone, Veranden sowie Räume, die direkt vom beheizten Haus aus zugänglich sind. Jeder Wintergarten muss den normalen baurechtlichen Anforderungen genügen. Sind diese erfüllt, dann erhält man




Grosszügige Verglasung – spektakuläre Aussicht

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Heftiger Regen mehrt sich
Offene Abwasserrohre sind wichtig
die Baubewilligung. Wintergärten zählen bei der Ausnützungsberechnung im Normalfall zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche. In einzelnen Kantonen und Gemeinden können Wintergärten ohne heiztechnische Installationen unter bestimmten Bedingungen von der Ausnützung befreit werden. Beheizte Wintergärten müssen nach den gesetzlichen Wärmedämmvorschriften gebaut werden: Fragen dazu beantworten die kantonalen Energiefachstellen. Informationen über die genauen Bedingungen für den Bau eines Wintergartens gibt die Bauverwaltung der Wohngemeinde. Diese erteilt auch die Bewilligung.
Rechtliche Bedingungen
• Unbeheizter Wintergarten: Wird in einzelnen Kantonen und Gemeinden von der Ausnützung befreit.
• Temperierter Wintergarten: Gilt als Wohnraum und zählt deshalb zur Ausnützung; unterliegt jedoch nicht den Wärmedämmvorschriften.
• Beheizter Wintergarten: Gilt als Wohnraum und zählt deshalb zur Ausnützung und unterliegt den Wärmedämmvorschriften.
Massgefertigte Verglasungssysteme
Ein Schiebe- oder Faltschiebesystem ist ideal für die Verglasung eines Balkons, Sitzplatzes oder für den Bau eines Wintergartens. Die Aargauer Firma Mobile Glas bietet ein grosses Sortiment an Verglasungssystemen an. Hauptnutzen der Verglasung ist einerseits eine Raumtrennung, andererseits der gewünschte Wind- und Wetterschutz. Wünscht man eine optimale Raumnutzung, dann ist die Verglasung mit einem Schiebe-/Drehsystem sinnvoll. Da die einzelnen Glasflügel auf einer Schiene montiert sind, können die Flügel flexibel auf der ganzen Schienenlänge positioniert werden. Möchte man bei schönem Wetter alle Glasflügel so verschieben, dass der Sitzplatz komplett ins Freie zu liegen kommt, dann benötigen die Flügel – im Gegensatz zu Faltwänden – keinen Extraraum. Eine
raffinierte technische Komponente ist das belastbare Laufwerke mit hohem Laufkomfort. Dank dieses Laufwerks kann Mobile Glas eine Glasflügelbreite bis zu 110 cm anbieten. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Flügel über eine Ecke zu schieben. Jeder Flügel ist mit einer Dreifachverglasung (U-Wert 0,6) bestückt.
Neben dem einfachen und gezielten Öffnen ist die mühelose und sichere Reinigung der Glasflügel ein weiterer Vorteil. Wichtig ist zudem der schwellenlose Bodenübergang, womit der hindernisfreie Zugang vom Sitzplatz in den Garten garantiert ist.
Vorteile der Verglasung
• Variable Öffnung dank Verschiebung einzelner Flügel
• Vollständige Öffnung möglich
• Maximale Raumnutzung
• Flügel über eine Ecke verschiebbar
• Barrierefreiheit dank schwellenlosem Bodenübergang
• Bequeme Reinigung
• Massanfertigung möglich

Verglasung als Schutz vor Wind und Wetter

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Die ersten Raumtrennungssysteme der Geschichte waren weder stabil noch schalldicht oder praktisch. Die Bedürfnisse von heute verlangen aber genau das und mehr: mobil, flexibel, stabil, schalldicht, platzsparend. Hauptnutzen ist heute nicht mehr die Raumtrennung, sondern die Raumschaffung sowie Wind- und Wetterschutz.
Die mobileGlas GmbH hat sich aus Überzeugung auf Schiebe-/Drehsysteme fokussiert. Diese Systemkombination verfügt über entscheidende Vorteile gegenüber anderen Systemen: Neben der einfachen Handhabung der einzelnen Flügel, die auf der ganzen Schienenlänge flexibel positioniert werden können, erlaubt sie eine optimale Raumnutzung. Anders als bei Faltwänden, muss keine Sperrzone im Raum eingehalten werden.
Durch müheloses Schieben und Abdrehen der einzelnen Flügel ist ein vollflächiges und platzsparendes Öffnen möglich.
Ein weiterer Vorteil ist die mühelose Aussenreinigung der Glasflügel, da die Aussenseite durch Abdrehen nach innen frei zugänglich wird. Der schwellenlose Bodenübergang rundet das Produkt ab.
vistaline – weltweit einzigartig vistaline ist ein hochisoliertes System, das in beheizten Räumen zum Einsatz kommt. Das weltweit einzigartige System hat ein überzeugendes Gesamtkonzept, das nicht nur durch die filigranen Flügelprofile mit einer Ansichtsbreite von 45 mm besticht, sondern auch durch den ausgereiften Öffnungs- und Schliessmechanismus. Zusammen mit dem Dreifach-Isolier-

vistaline: filigranes Design, vollflächiges Öffnen, schwellenlos
glas erreicht das ganze System eine Wärmedämmung bis zum hervorragenden Uw-Wert < 0,9 W/m²K.
Verkauf über Fachhandel Als langjähriger Systementwickler verkauft mobileGlas GmbH ausschliesslich über den Fachhandel. Im Showroom in Wettingen werden Ihnen die Funktionsweise der Schiebe-/ Drehsysteme und auch der anderen
Produkte im Detail präsentiert. Für den Besuch im Showroom ist eine Voranmeldung von Vorteil.
mobileGlas GmbH innovative Verglasungen Landstrasse 176 5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55 www.mobileglas.ch, info@mobileglas.ch
Planung führt zum Ziel
Die eigenen vier Wände sind für viele Schweizer vom einstigen Wunschtraum zum Fixtermin auf der Agenda geworden – egal ob Haus oder Wohnung. Wer genau plant und sich auf professionelle Beratung einlässt, wird diesen grossen Schritt nicht bereuen.
Die Finanzierung im Fokus Ein gekauftes Einfamilienhaus hat gemäss Analysen des Economic Research von Raiffeisen zurzeit durchschnittlich eine Grundstückfläche von etwas über 600 Quadratmetern. Im landesweiten Durchschnitt wird rund eine Million Franken dafür hingeblättert. Das muss in der Regel finanziert werden. Üblicherweise beläuft sich die Bankfinanzierung auf maximal 80 Prozent des Kaufpreises. Mindestens 20 Prozent sollte im Normal
fall mittels Eigenkapital selbst aufgebracht werden.
Wie sich Wohnkosten zusammensetzen
Neben den EigenmittelAnforderungen muss eine Immobilie auch tragbar sein. Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass die jährliche Belastung durch Hypothekenzinsen, Amortisationen und Nebenkosten nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen sollte. Zur Berechnung der Zinskosten wird ein langfristig durchschnittlicher (kalkulatorischer) Zinssatz von mindestens fünf Prozent eingesetzt. Schliesslich soll der Wohntraum bei der Erneuerung einer Hypothek nicht plötzlich zum Albtraum werden. Um sich vor negativen Überraschungen zu schützen, sollten frischgebackene Hausbesitzer von Beginn

an Rücklagen bilden. Früher oder später kommen Unterhalts respektive Reparaturkosten zwangsläufig auf Wohneigentümer zu.
Die Wahl der richtigen Hypothek Aufgrund ihrer historischen Tiefstände sind zurzeit Festhypotheken mit einer Laufzeit von zwei bis zehn Jahren beliebt, da sie eine langfristig
Raiffeisenbank Aare-Rhein www.raiffeisen.ch Foto: zvg.
verlässliche Kalkulationsgrundlage bieten. Ebenso begehrt ist die LiborHypothek, deren Zinssatz sich je nach Produkt nach drei oder sechs Monaten dem von internationalen Banken festgelegten LiborSatz anpasst. Die variable Hypothek läuft ohne feste Laufzeit und ihr Zinssatz passt sich zeitlich verzögert den Verhältnissen am Kapitalmarkt an. Dabei kann der Hypothekarzins sowohl sinken als auch steigen. Für die Berücksichtigung individueller Begebenheiten und Bedürfnisse empfiehlt sich der Besuch beim Bankberater – gerade bei einer so einschneidenden Investition wie einem Hauskauf.
UTA Immobilien AG: Wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis





Wer aus einem Haus auszieht, muss sich frühzeitig um wichtige Details kümmern. Versicherungen müssen neu geregelt werden, an Schuldbriefe ist zu denken, und da gibt es noch die lästigen Steuerangelegenheiten.
Bei vielen Versicherungen ist in der Privathaftpflichtversicherung die selbstbewohnte Immobilie miteingeschlossen. Dies ändert sich bei einem Wegzug vor einem allfälligen Verkauf.
Haftpflichtversicherung
Sobald das Haus nicht mehr selber bewohnt wird, besteht keine Haftpflichtversicherung mehr. Bei einem kurzzeitigen Leerstand ist oft eine schriftliche Deckungszusage von der Versicherung möglich. In allen anderen Fällen muss eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Schuldbriefe
Beim Verkauf muss auf dem Grundbuchauszug kontrolliert werden, wel
che Grundpfandrechte eingetragen sind. Am einfachsten ist es, wenn diese bei der Bank sind. Kann ein Schuldbrief nicht gefunden werden, ist ein Verfahren für die sogenannte Kraftloserklärung einzuleiten.
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf einer Liegenschaft muss die GrundstückgewinnSteuererklärung ausgefüllt werden. Dazu braucht es Unterlagen von Investitionen. Diese sollten also gut aufbewahrt werden, denn falls mit effektiven An
G + H Insektenschutzgitter: für Fenster und Türen
Insekten gehören zur Natur. Drinnen im Wohnraum sind sie jedoch keine gern gesehenen Gäste, machen sie doch mit ihrem Surren einen nervtötenden Lärm, und ihre Stiche können sogar lebensgefährlich sein.
Fenster und Türen im Gebäude bieten Einlass – nicht nur für Luft, Licht, Wärme und Geräusche, sondern auch für Insekten. Mit feinen und luftdurchlässigen Netzen lassen sich neben Insekten auch Pollen abhalten. Der moderne Rundumschutz ist heute möglich, obwohl Insektenschutzgitter bis vor kurzem noch als Luxus galten. Sauber in das Erscheinungsbild des Gebäudes integriert, machen solche Gitter den

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist.
Insektenschutz zum funktionellen Element am Bau.
Individuelle Lösungen vor Ort
Die Firma G & H Insektenschutzgitter ist landesweit aktiv und auf
lagekosten die Steuern tiefer sind, muss man die wertvermehrenden Investitionen nachweisen können.
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individuelle Lösungen spezialisiert. Der Aussendienst-Monteur misst die exakten Masse von Fenstern und Türen vor Ort aus. Der Betrieb in Birsfelden stellt den Gitterschutz auf den Millimeter genau her. An-
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schliessend werden, die meist aus einem Alu-Rahmen und Fiberglasnetzen bestehenden Schutzgitter, montiert. Weil jedes Schutzgitter ein Unikat ist, spielen die Dimensionen praktisch keine Rolle.

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Zimmerli Dach- & Lukarnenbau realisiert reizvolle Dachlukarnen
Der Einbau einer Dachlukarne ist der ideale Weg, um unter dem Dach zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Ob im Bereich der Altbausanierung oder auch bei einem neueren Gebäude: Dachlukarnen aus dem Hause der Zimmerli Dach- & Lukarnenbau AG passen sich den Wünschen der Eigentümer und der Architektur des Hauses harmonisch an.
Möchte man bisher ungebrauchtem Raum in einer Dachschräge mehr Nutzen verschaffen und damit den Wohnraum vergrössern, ist der professionelle Einbau einer Dachlukarne die bestmögliche Lösung. Dachlukarnen sind heimelig und bieten mehr Wohnqualität. Sie lassen auch einen grossen Freiraum für eine individuelle und kreative Verwirklichung verschiedenster Wohnideen.

Dachlukarnen bringen nicht nur Licht in dunklen Wohnraum, schaffen Platz und ermöglichen einen ganz persönlichen Aussichtspunkt, sie tragen auch zur Werterhöhung einer Liegenschaft bei.
Umfassende Leistungen Für den möglichst einfachen und schnellen Einbau von Dachlukar-
Dach& Lukarnenbau
Foto: Zimmerli
nen in Schweizer Qualität empfiehlt sich das erfahrene Team von Zimmerli Dach- & Lukarnenbau. Das Know-how der kompetenten Mitarbeiter, modernste Technik und hochwertige Materialien zeichnen das renommierte Unternehmen aus.
Die im eigenen Werk in Aarau als Fertigelemente hergestellten Lukarnen werden an den gewünschten
Frego: Das Glasschiebedach Vitello-Flex für Terrassen und Balkone
Mal scheint die Sonne, dann weht der Wind, schon regnet es. So oder so – die Grillparty soll draussen stattfinden. Kein Problem, denn das Glasschiebedach von Frego kennt kein Wetter.
Das Glasschiebedach Vitello-Flex lässt sich in unzähligen Halbstellungen öffnen und schliessen. Die einzelnen Glassegmente laufen jeweils in einer eigenen AluminiumprofilSchiene und werden untereinander geschoben. Das neue «Cabriolet»-Glasdach ist extrem leichtgängig und sprichwörtlich mit dem kleinen Finger zu bedienen – dank eines patentierten Führungssystems mit neuartigen Materialien. Ein weiterer Vorteil: Vitello-Flex ist sehr stabil.

Licht auf dem Gartensitzplatz – dank Lichtspots im Frego-Glasschiebedacht Foto: Frego
Ort geliefert und während eines einzigen Arbeitstages montiert. Das Dach wird wie eine Dose geöffnet und nach rund fünf Stunden mit Einsetzen des Fertigelementes wieder verschlossen. Das umfassende Leistungspaket beinhaltet persönliche Beratung, Unterbreitung von Lösungsvorschlägen, Konstruktion, Offertstellung, Bauprofil, Baugesuch, Herstellung der Lukarne(n) und schliesslich die Lieferung und Montage. Dank der kurzen Einbauzeit ist die Montage zu jeder Jahreszeit möglich.

Dach- & Lukarnenbau AG
Rohrerstrasse 20
5000 Aarau
Telefon 062 822 37 23
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Somit ist eine langlebige Benutzungsdauer garantiert.
Viele komfortable Optionen
• Das Vitello-Flex Plus besitzt eine Motorisierung, was jedes Glasdach leichter bedienbar macht.
• Ein Sonnenschutz kann auf dem Dach und an den Seitenwänden angebracht werden. Er ist stufenlos ausfahrbar und unabhängig vom Glasdach zu bewegen.
• Das Regenwasser wird über ein integriertes System komplett verdeckt bis zum Boden abgeleitet.
• Rostfreies Material und ein neuartiges System garantieren nahezu reibungslose Bewegungen. Das Vitello-Flex ist deshalb sehr verschleissarm.
• Alle Glaselemente sind gegeneinander abgedichtet. Das System ist selbst bei Wind absolut wasserundurchlässig.
• Sämtliche Glaselemente bestehen aus Sicherheitsglas und sind fest im Schienensystem verankert. Die Glaselemente können bis zu 75 Prozent einzeln aufgeschoben werden.
• Das komplette System ist aus belastbaren, wetterbeständigen Materialien gefertigt. Die Verbindungen sind stabil ausgelegt.
• Als kleine Deckenleuchten können Lichtspots auf die Aluträger aufgesetzt werden.

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Bürgler erfüllt Bauwünsche exakt, pünktlich und sauber
Sie möchten Ihre Fassade sanieren, Ihr Haus renovieren oder Ihre Geschäftsliegenschaft modernisieren? Die Bürgler AG ist spezialisiert auf Umbau- und Renovationsarbeiten, Modernisierungen sowie auf den Fassadenbau.
Sie haben die Idee – die Bürgler AG setzt sie um. Ganz individuell und so, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Die Spezialisten der Bürgler AG beraten Sie in allen Belangen. Sei dies im Falle einer einfachen Kundenarbeit oder eines anspruchsvollen Umbaus.
Fassaden mit Ästhetik
Die Fachleute der Bürgler AG setzen sich dafür ein, dass sich Ihre ästhetischen Ansprüche mit den technischen Anforderungen einer Fassadendämmung vereinen. So bei


Das Einfamilienhaus vor der Modernisierung (links) und danach (rechts).
diesem Beispiel oben eines Einfamilienhauses aus den 30er-Jahren: Das Haus entsprach bezüglich Wohnkomfort und Energieverbrauch nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine Erneuerung der Fassade war dringend notwendig. Der Kunde
Flexo-Handlauf: Sicherheit auch in der Nacht
Jedes Jahr stürzen in der Schweiz rund 83’000 über 65-jährige Menschen. Viele der Stürze liessen sich vermeiden, wenn die gesetzlichen Vorgaben an Treppen und Wegen eingehalten würden. Dazu zählen eine ausreichend helle Beleuchtung, griffige Bodenbeläge und mindestens ein Handlauf.
Mit Licht am Handlauf erhalten Passanten eine gut ausgeleuchtete Treppe, da das Licht direkt auf die Stufen fällt, nicht blendet und gefährliche Stellen gut ausleuchtet.
Die Treppe kann via Handlauf individuell ausgeleuchtet werden: mit kaltem oder warmem Licht. Auch die Lichtintensität und die Beleuchtungsdauer können über einen Dimmer mit einer Zeitschal-

Handlauf mit Licht.
tuhr oder einem Dämmerungsschalter gesteuert werden. Damit die Hände nicht frieren müssen, wird ein Alu-Handlauf, ummantelt
wollte den Charme des Hauses beibehalten. Darum hoben die Planer besondere Elemente wie Fenstereinfassungen, Steinbänke und Fensterläden optisch hervor. Das Resultat ist sowohl äusserlich als auch finanziell ein Gewinn. Die Eigentümer profi-
Foto: Bürgler
tieren nach dieser Sanierung von deutlich geringeren Heizkosten.
Alles aus einer Hand
Die Bürgler AG setzt einerseits auf moderne Bautechnologie und andererseits auf das Fachwissen und die Erfahrung ihrer langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Firma ist zudem anerkannter Minergie-Fachpartner. Sie erhalten kompetente Beratung und Unterstützung von A bis Z aus einer Hand.

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Bauunternehmen
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Bahnhofstrasse 101 5430 Wettingen
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mit einem wetterfesten und pflegeleichten Laminat, empfohlen.
Vielzahl von Möglichkeiten Flexo hat in den letzten Jahren zahlreiche Varianten für die Beleuchtung von Handläufen entwickelt. Viele Gemeinden, Städte und Immobilienverwaltungen im Grossraum Zürich haben Gehwege und Auffahrten bereits mit Licht-Handläufen ausgestattet. Die Bewohnerinnen und Bewohner schätzen die Sicherheit, die Kommune die perfekte Montage, die lange Lebensdauer und den kostengünstigen Betrieb. Auch für die Treppe im Haus sind Flexo Handläufe mit Licht erhältlich. Die Auswahl an Möglichkeiten – ob durchgängige oder punktuelle Beleuchtung – ist ebenfalls gross. Damit ein sicherer Halt garantiert werden kann, ist es wich-
tig, dass das Licht die Stufen vollständig ausleuchtet.
Kostengünstige Lösung
Flexo hat die neue Generation von Leuchten vor kurzem auf den Markt gebracht. Die Beleuchtung an einem Aussenhandlauf von zirka zehn bis zwölf Metern mit zehn Hochleistungs-LEDs und einer täglichen Brenndauer von zwei Stunden kostet im Jahr nur CHF 1.50. Dieser kostengünstige Aufwand wird mit einem Schweizer Markenprodukt erzielt.

Flexo-Handlauf GmbH
Seenerstr. 201
8405 Winterthur/ZH
Telefon 052 534 41 31
E-Mail info@flexo-handlauf.ch
www.flexo-handlauf.ch
Schoop bietet Servicevertrag für

Mehrfamilienhaus mit begrünter Dachfläche und Terrasse.
Die Aussenhaut eines Gebäudes trotzt Regen, Schnee, Kälte, Hitze, Sturm und Hagel. Und dennoch wird sie oftmals jahrzehntelang überhaupt nicht kontrolliert.
Täglich reinigen und pflegen wir unsere Haut und schon die kleinste Verletzung behandeln wir. Wie aber steht es mit der «Haut» eines Gebäudes? Wann haben Sie Aussenhülle oder Dachhaut zum letzten
Mal von Fachleuten kontrollieren und warten lassen?
Dach-Check schafft Sicherheit
Dank einem Dach-Check hält das Dach den verschiedenen Einflüssen auch in Zukunft Stand. Einfassungen, Dichtungen, Rinnen und Abläufe sowie Oberlichter oder Dachfenster werden von der Firma Schoop aus Baden-Dättwil kontrolliert und bei Bedarf instand gestellt.
Durch die gründliche Überprüfung fallen kleine Mängel auf, die teure Folgeschäden auslösen können. Die Firma behebt die vorhandenen Mängel schnell und fachgerecht.
Der Wert der Liegenschaft bleibt erhalten und Sie ersparen sich Ärger und Sanierungskosten.
Die Firma Schoop bietet einen Vertrag zur regelmässigen Kontrol-
Brivio Immobilien: Unabhängiger Spezialist für Immobilien
Der Immobilienspezialist Marco Brivio ist als unabhängiger Immobiliendienstleister über die Region von Muhen/Aarau hinaus bekannt. Die Brivio Immobilien GmbH vermietet und vermittelt Liegenschaften und Immobilien in der ganzen Schweiz.
Marco Brivio sitzt an seinem Schreibtisch und beendet gerade ein Telefongespräch. Strahlend sagt er: «Das war ein spannendes Gespräch. Mir ist es wichtig am Puls der Zeit zu sein. Ich will etwas bewegen und gestalten». Marco Brivio liebt knifflige Herausforderungen. Beispielsweise jene eines älteren Ehepaars, das seit vielen Jahren im Eigenheim wohnt. Es standen dringend nötige

Sanierungsarbeiten an. Das Paar hatte die Wahl: sanieren oder verkaufen. Für die Entscheidungsfindung benötigte das Paar fachliche
Unterstützung und kam auf Empfehlung eines Bekannten zu Marco Brivio. Er machte sich umgehend an die Arbeit und klärte die Vorund Nachteile ab. Bei der Präsentation erklärte er dem Paar alle Einzelheiten.
Nun besass das Ehepaar fundierte Grundlagen und entschied sich für die Variante Sanieren. Auch während des gesamten Sanierungsprojektes konnte das Paar auf die Unterstützung von Marco Brivio zählen. An manchen Tagen legte er sogar selber Hand an. Durch sein Organisationstalent und Fachwissen verlief die Koordination mit den Handwerkern reibungslos. Das älte-
le des Daches an. Die Vereinbarung beinhaltet Wartung und Pflege des Daches. Die fachkundigen Kontrollen und Wartungsarbeiten werden durch die Firma Schoop selbständig geplant, terminiert und ein- bis zweimal pro Jahr ausgeführt. Als Beleg erhalten die Kundinnen und Kunden einen detaillierten Kontrollbericht über den Zustand ihres Daches.

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re Ehepaar erzählt, dass sie rundum glücklich seien und sich richtig entschieden hätten.
Da klingelt erneut das Telefon. Ein ehemaliger Kunde ruft an. Er will seine Eigentumswohnung möglichst rasch verkaufen. Er benötigt mehr Platz und sucht ein Haus. «Herr Brivio, können Sie den Auftrag übernehmen?» Ja, das kann er!

Brivio Immobilien GmbH Suhrgasse 2 5037 Muhen
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Alpsteg Fenster setzt auf stete Entwicklung ihrer Produkte
Seit über 30 Jahren gilt das Lenzburger Unternehmen als Pionierin der Schweizer Fensterbranche. Während dieser Zeit entwickelte die Alpsteg AG ihre Produktion von Fenstern laufend weiter.
Diese Entwicklungsarbeit wurde nun belohnt: Neben verschiedenen Qualitätsauszeichnungen für Kunststoff- und Holzfenster erhielt die Alpsteg Fenster AG kürzlich vom Schweizerischen Fachverband Fenster- und Fassadenbranche das Zertifikat für das FFF Einbruchschutz-Fenster der Widerstandsklasse RC2 in Holz-Metall. «Massnahmen, die Einbrüche erschweren, sind immer mehr gefragt», erklärt der stellvertretende Verkaufsleiter Roland Flükiger. «Massgeblich sind die Qualität des Glases und die Art

Die Fenster werden massgefertigt und sind nach RC2-Norm geprüft.
der Fensterverrieglung. Zudem sollen der Rahmen und seine Verankerung einem Gelegenheitseinbrecher möglichst lange Widerstand leisten.»
Neu auch Brandschutzfenster
Neu verfügt die Alpsteg AG über die Lizenz zur Herstellung von Brandschutzfenstern nach EI 30. Im Produktionsprogramm sind die ent-
sprechenden Produkte mit den zugehörigen Zertifikaten im Bereich Holz- und Holzmetallfenster zu haben.
In diesem Jahr prüft die Firma Entwicklungen und Möglichkeiten in der Herstellung von Fenstern im Sinne der Denkmalpflege. Die Firma baute im Laufe der Jahre die eigengefertigte Angebotspalette wei-
Voegtlin-Meyer: Short-Positionen aus Angst vor Preissteigerungen
Das Eingreifen der amerikanischen Armee in den Krieg in Syrien beunruhigt. Zwar ist Syrien kein nennenswerter Ölproduzent. Kampfhandlungen in der Region sind trotzdem heikel, da das Land an wichtige Ölproduzenten wie den Irak angrenzt.
Die USA hat sich nun aktiv in den Bürgerkrieg in Syrien eingemischt. Dies ist ein Richtungswechsel Trumps, der im Wahlkampf noch gegen eine Beteiligung an den Kampfhandlungen war. Der Giftgasangriff mit vielen zivilen Opfern, darunter auch Kindern, liess ihn seine Haltung nun ändern.
Heizölpreis für 3000–5000 Liter franko Tank
Fenster
Alpsteg
Foto:
ter aus. Heute bietet die Alpsteg AG auch Haustüren, Storen, Rollläden, sowie Holz- und Holz-Aluminiumfenster an. Sie ist überzeugt, dass die stetige Verbesserung ihrer Leistungen und Produkte sowie die nachhaltige Geschäftsphilosophie die Marktposition der Firma stärkt. Deshalb hat die Firma in einen modernen Maschinenpark investiert. Dem entsprechend ist sie bereit für neue Herausforderungen. Produktionsstätte und Ausstellung stehen der Kundschaft für eine Besichtigung zur Verfügung.

Alpsteg Fenster AG
Niederlenzer Kirchweg 15
5600 Lenzburg
Telefon 062 888 80 50 info@alpsteg.ch
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Im April 2017: steigender Ölpreis
Die Zerstörung von Pipelines und Ölfeldern sind eine Gefahr, wobei es aktuell wohl weniger um ein sinkendes Ölangebot aus der Region geht, sondern vielmehr um die Spannungen mit Russland. Moskau hatte bisher den syrischen Machthaber Assad unterstützt. Mit dem Angriff auf den syrischen Stützpunkt wird das Verhältnis zwischen Russland und den USA sicherlich nicht
besser, zumal die USA gestern andeuteten, dass man für Assad in Syrien keine Zukunft mehr sehe.
Grafik: zvg
Der Konflikt in Syrien wird damit immer mehr zum Pulverfass, und die Beziehungen zwischen Russland und dem Westen werden belastet. Zwar erwartet man nicht, dass die Ölförderung der Region nun unmittelbar betroffen sein könnte, jedoch rechnet man an den Finanzmärkten in solchen Fällen immer eine Risikoprämie ein. Dies bedeutet, dass einige Trader aus Angst vor Preissteigerungen Short-Positionen mit Käufen glattstellen und so die Notierungen an den Ölbörsen nach oben treiben.

Voegtlin-Meyer AG
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5210 Windisch
Telefon 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch
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Zurich Versicherung: Versicherungsschutz für Gärten und Swimmingpools
Ein Unwetter oder der Besuch eines Dachses können schnell hässliche Spuren im Garten hinterlassen. Viele Eigenheimbesitzer unterschätzen die Kosten für die Wiederinstandstellung.
Wer bezahlt die kaputten Ziersträucher in meinem Garten nach einem Befall durch Ungeziefer? Welche Versicherung bezahlt die von einer Sturmböe beschädigte Abdeckung des Swimmingpools? Viele Schäden sind durch die Grundversicherungen (Feuer, Elementar, Wasser, Diebstahl) abgedeckt, einige sind aber ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Exponierte Schwimmbadtechnik Eindeutig ist die Situation, wenn Sturmschäden am Wohngebäude oder an Anbauten auftreten: In die-

sem Fall sind die Reparaturen durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Doch wie steht es im Fall von Kleinbauten im Garten wie Bassins, Pizzaöfen und Stützmauern? In einigen Kantonen sind freistehende Bauten von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen. Wer dafür einen Versicherungsschutz sucht,
muss eine freiwillige Gebäude-Zusatzpolice abschliessen, die sogenannte «Umgebungsversicherung».
Für besonders stark exponierte Abdeckungen und technische Anlagen für Schwimmbäder ist in der Regel eine weitere Zusatzversicherung für haustechnische Anlagen die beste Lösung.
Vorausplanen ist der Schlüssel zum stressfreien Umzug

Für viele ältere Menschen ist die Übergabe der eigenen Immobilie an die Kinder ein lang gehegter Wunsch. Wenn es klappt, ist dies für alle Beteiligten eine grosse Freude.
Es ist der Idealfall, wenn die Kinder das Haus ihrer Eltern übernehmen. Für die ältere Generation ist es beruhigend zu wissen, dass das
jahrzehntelang bewohnte und gepflegte Eigenheim in Familienbesitz bleibt. Und die jüngere Generation kann den zweiten Lebensabschnitt im Elternhaus in vollen Zügen geniessen.
Haben jedoch die Jungen in der Zwischenzeit schon eigenes Wohneigentum erworben, kommt es zwangsläufig zur Entscheidung, die
Liegenschaft an Dritte zu verkaufen. Für viele ist der Gedanke an fremde Bewohner im trauten Heim kein einfacher. Dennoch lässt sich ein Verkauf mit Vorausplanen angenehm und stressfrei gestalten. Wichtig ist bereits vor dem Start die Wahl der richtigen Strategie, die dann auch konsequent umgesetzt werden soll. So ist es möglich, mehrere Bewerber für die Liegenschaft zu finden, aus denen dann der oder die Richtige ausgewählt werden kann.
In Ruhe umziehen
Der Umzug kann bis zu neun Monate herausgezögert werden. Das erlaubt es den Senioren, in aller Ruhe eine altersgerechte Wohnung, ein neues Zuhause zu finden, im beruhigenden Wissen, dass das Haus bereits verkauft ist.
Zurich
Foto:
Die Hausratversicherung deckt indes nicht alle in Gartenanlagen möglichen Schäden und Verluste ab. Für die Instandstellung von Gartenschäden kann eine freiwillige «Kulturenkasko» abgeschlossen werden. Diese deckt Gartenschäden nach Hagelzügen, Stürmen und Überschwemmungen genauso wie jene, wenn ein Dachs durch das Gemüsebeet gezogen oder Ungeziefer über Blumen oder Ziersträucher hergefallen sind.

Zurich, Generalagentur
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Immo-Service berät in erster Linie unverbindlich und kostenlos. Die Firma zeigt verschiedene Wege und Möglichkeiten auf, so dass sich die Kundschaft die Zeit nehmen kann, die sie braucht. Mit der richtigen Lösung und etwas Musse wird der bevorstehende Umzug einfach machbar. Sie dürfen auf Immo-Service zählen!

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Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach 4311, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 19
Telefonische Beratung:
Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal (Bezirk Lenzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach Vereinbarung, Tel. 062 888 25 28
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke rheinfelden, Laufenburg)
Postfach 176, 5070 Frick
Tel. 0840 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo 8.30–11.30, 14.00–17.00, Di 8.30–11.30, Mi 8.30–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:
Dr. Kurt Fricker, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Lukas Nauer, Zürcherstrasse 15, 5620 Bremgarten, Tel. 056 631 14 42; Fax 056 631 14 43
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Fegergasse 26, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
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Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
