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Mit dem Krieg in der Ukraine und den Sanktionen gegen Russland zeigt sich klar, wie abhängig die Schweiz und damit auch der Kanton Aargau von russischem Erdgas ist. In der schweizerischen Energieverbrauchsstatistik belegt Erdgas (im Bild Flüssiggas-Tanker) Platz drei vor Holz, nach Erdölbrennstoffen und Treibstoffen sowie Elektrizität.

Im Sommer müssen Wohnungen gegen die Wärme geschützt werden. Die Auswahl an Sonnen- und Windschutzsystemen ist sowohl für Fenster als auch Terrassen gross. Ebenso für den Garten, denn da will man sich nicht nur vor zu viel Sonne und Wind schützen, sondern wünscht sich zudem eine behagliche Privatsphäre.


Michael Shellenberger, US-Umweltaktivist, hat ein Buch geschrieben («Apokalypse, niemals! Warum uns der KlimaAlarmismus krank macht»), das geeignet ist, gewisse Annahmen in der Klimadiskussion infrage zu stellen.
Überschwemmungen in Entwicklungsländern, wie etwa der Demokratischen Republik Kongo, seien nicht primär auf den Klimawandel zurückzuführen, sondern auf fehlende Infrastruktur. Technischer Fortschritt, Düngemittel, Bewässerung und Mechanisierung spielten eine viel grössere Rolle als der Klimawandel. Die missliche Lage der Menschen werde wesentlich von der Wirtschaftslage bestimmt, nicht von Klimaveränderungen, schreibt Shellenberger. Deshalb geniesse Wirtschaftswachstum erste Priorität, nicht das Studium, wie sich Niederschlagsmuster veränderten.
Auch die Brände in Kalifornien und Australien seien nicht in erster Linie Folge des Klimawandels, wie oft behauptet, sondern der Ausdehnung des Siedlungsgebiets in feuergefährdete Gebiete und der wachsenden Ansammlung von Holzbrennstoff.
Der Alarmismus um die Rodungen im Amazonas-Regenwald stamme vor allem aus entwickelten Ländern, die dank Entwaldung und fossiler Brennstoffe reich geworden seien. Dies armen Ländern vorzuenthalten sei neokolonialistisch. Die meisten Europäer produzierten mehr CO2-Emissionen pro Kopf als die Brasilianer, selbst wenn man die Entwaldung miteinkalkuliere. Besser wären Arbeitsplätze in den Städten und eine produktivere Landwirtschaft. Dies würde es erlauben, die Brandrodungskultur zu beenden.
Shellenberger kritisiert Massnahmen wie das Plastiktrinkhalm-Verbot der EU. Plastikhalme machten gerade mal 0,03 Prozent des Plastikmülls in Weltmeeren aus. Klüger wäre der Bau von Abfallsammlungs- und Entsorgungssystemen in armen Ländern. Wirtschaftswachstum bringe Abfallmanagement mit sich.
Zudem sei Plastik nicht per se schlecht. Erst formbare Kunststoffe hätten Elfenbein und Schildpatt in Gegenständen wie Klaviertasten oder Billardkugeln ersetzt und böten die Chance, dass die Jagd auf Schildkröten oder Elefanten aufhören könnte. Shellenbergers Buch liefert einige Anstösse für eine Umweltdebatte, weg von der Panikmache, hin zu rationalen Ansätzen.




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Jeanine Glarner
Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
Zwei Monate zwischen dem 18. Januar und dem 22. März machte der Grosse Rat Pause. Diese Zeit nutzten die Grossrätinnen und Grossräte, um Vorstösse zu schreiben. So wurden am 22. März nicht weniger als 41 Vorstösse eingereicht. Ich war an dieser Flut nicht unschuldig, entstammten meiner Feder doch gleich fünf Postulate.
Als Präsidentin des HEV Aargau habe ich mich auf Themen rund um die Liegenschaften fokussiert. Ganz kurz möchte ich Ihnen diese fünf Vorstösse vorstellen:
1. Investitionen in den Unterhalt von Liegenschaften werden steuerlich nicht immer gleich qualifiziert. Künftig sollen Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auch dann steuerlich in Abzug gebracht werden können, wenn sie im Zusammenhang mit geringfügigen Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden
erfolgen. Nationalrätin Maja Riniker, unsere Aargauer Vertretung im Vorstand HEV Schweiz, hat gleichzeitig eine gleichlautende Motion im Nationalrat eingereicht, um diese Abzugsmöglichkeiten schweizweit einheitlich zu regeln.
2. Heute kann der Bau einer Solaranlage grundsätzlich steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn das Haus, auf oder an welchem die Anlage errichtet wird, vor mehr als fünf Jahren erstellt wurde. Nationalrat Jacques Bourgeois fordert in einer Motion, dass die Installation von PV-Anlagen auch bei Neubauten steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Mit meinem Postulat möchte ich die Grundlage dafür schaffen, dass auch das kantonale Steuergesetz entsprechend geändert wird und PV-Anlagen auch bei Neubauten steuerlich abgezogen werden können.
3. Für den Bau von PV-Anlagen ist keine Baubewilligung notwendig. Es reicht das Meldeverfahren. So können PV-Anlagen unbürokratisch erstellt werden. Mit einem Postulat möchte ich vom Regierungsrat geprüft haben, ob dieses Meldeverfahren in Übereinstimmung mit Bundesrecht auch auf andere Bauvorhaben ausgeweitet werden kann. Ich denke da bspw. an PV-Anlagen an Fassaden, den Heizungsersatz oder die Speicherung von Energie.
4. Der Kanton soll seine verwaltungsinterne Praxis überprüfen, wonach ein Heizungsersatz kein öffentliches Interesse
ist. Ich habe Ihnen in einer früheren Ausgabe von einem Fall geschrieben, bei welchem ein Bauherr seine Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzen wollte. Dieses Bauvorhaben wurde vom Kanton aber nicht genehmigt, weil die Wärmepumpe im Unterabstand zur Kantonsstrasse gelegen hätte und ein rein privates Interesse an diesem Vorhaben bestünde.
5. Schliesslich geht es einmal mehr darum, sämtliche Bestimmungen in Energiegesetz und Energieverordnung, Baugesetz und Bauverordnung und allenfalls weitere gesetzliche Bestimmungen zu überprüfen und sie zu streichen oder ändern, um die Anzahl der Bauvorschriften zu reduzieren und damit unnötige Hürden für energetische Massnahmen zu beseitigen.
Im Wesentlichen fordere ich den Regierungsrat also auf, statt neue Fördergelder zu beantragen und/oder neue Bestimmungen wie in einem neuen Energiegesetz zu erlassen, für einmal alles dafür zu tun, um zusätzliche Anreize für Investitionen in energetische Massnahmen zu schaffen und die unnötigen Hürden der Baubürokratie zu reduzieren. Wir werden sehen, ob der Regierungsrat mit der Neuauflage des Energiegesetzes endlich das eigenverantwortliche Handeln der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer unterstützt und diese Themen ernsthaft prüft und angehen will.
Alle reden von Netto-Null, aber der CO 2 -Ausstoss steigt weltweit unvermindert an. Patrick Dümmler vom liberalen Think-Tank Avenir Suisse sprach in Aarau über Wunschdenken und Realitäten in der Klimapolitik. Vom Gebäudeprogramm hält er nicht allzu viel.
(mm) Nach einem coronabedingten zwei Jahre dauernden Unterbruch, hat der HEV Aargau seine Referatsserie «Energie und Umwelt» in Aarau wieder aufgenommen. 2019 stand das Thema «Mobilität» im Vordergrund, im März 2022 wurde der Anlass liberaler Klimapolitik gewidmet. In ihrer Grussadresse warf Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, einen Blick auf die Energielandschaft Aargau. Der Absenkungspfad der Treibhausgasemissionen im Bereich Gebäude sei beachtlich. Gemäss Kantonsparlament soll der Anteil fossiler Energie im Gebäudebereich bis 2035 auf 50 Prozent gegenüber 2010 begrenzt werden. Ein Blick in die Energiestatistik zeige, der definierte Absenkpfad werde deutlich unterschritten. Bis Ende 2020 hätte ein Wert von minus 20 Prozent erreicht werden sollen. In Wirklichkeit sei der Verbrauch um 34,2 Prozent gegenüber 2010 reduziert worden. Unter Einbezug des Bevölkerungswachstums betrug die Reduktion pro Kopf Ende 2020 sogar 41,9 Prozent. Das zeige, die immer wieder aufgestellte Behauptung,
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer täten zu wenig fürs Klima, sei falsch.
Planwirtschaft ist keine Lösung
Patrick Dümmler verwies auf globale Entwicklungen. Die vergangenen Monate seien gezeichnet gewesen von Preiserhöhungen bei den wichtigsten Energieträgern. Innerhalb nur eines Jahres sei der Gaspreis um 94 Prozent gestiegen, der Erdölpreis um 46 Prozent. Doch trotz Preiserhöhungen sei global kein wesentlicher Rückgang des Verbrauchs fossiler Energien festzustellen. Im Gegenteil. Deren Verbrauch und damit der Ausstoss von Treibhausgasen wie CO2 oder Methan nehmen ungebrochen zu. Liegt es am Kapitalismus, wie radikale Klimaaktivisten, etwa jene von Extinction Rebellion, behaupten, dass schädliche Emissionen nicht signifikant sinken würden? Nein, sagt Dümmler, nicht der Kapitalismus sei das Problem. In Planwirtschaften sei die Umweltbelastung signifikant höher als in marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaften, wie das Beispiel der ehemaligen
Sowjetunion zeige. Denn die Planwirtschaft ersticke unternehmerische Initiative. Und Innovationen seien eine der Schlüsselgrössen für steigende Energieeffizienz und sinkende CO2-Intensität. Dümmler verwies auf Unternehmen wie das in Hinwil domizilierte Climeworks, das am Herausfiltern von CO2 aus der Umgebungsluft arbeite. Andere, immer wieder in die CO2-Diskussionen eingebrachte Vorschläge wie die Bevölkerungsdezimierung oder Suffizienz seien nicht die richtigen Instrumente, um die CO2-Emissionen zu senken. Dies, weil sie mit einer liberalen Grundordnung nicht vereinbar seien.
Schmutzige Stromimporte
Die grössten CO2-Emittenten in der Schweiz sind der Verkehr mit einem Anteil von 32 Prozent, gefolgt von Industrie und Gebäude mit je 24 Prozent. Der Gebäudesektor habe bis heute viel zur Emissionsreduktion beigetragen, während beim Verkehr der Absenkungspfad ungenügend sei, sagte Dümmler.



Eine der wesentlichen künftigen Herausforderungen sei der steigende Strombedarf, im Gebäudebereich unter anderem wegen der erhöhten Inbetriebnahme von Heizungs-Wärmepumpen. Im Winter, insbesondere in den Monaten Februar bis April, sei die Schweiz auf Stromimporte angewiesen. Zwar habe die Schweiz selbst eine CO2-arme Stromproduktion (Wasserkraft und Atomkraft) von 104 g/kWh. Aber im Winter, wenn die Schweiz ein Stromerzeugungsdefizit aufweise und Strom importieren müsse, betrage dieser Wert 150 g/kWh. Die Stromklimabilanz sehe dann auf einen Schlag düster aus. Denn im europäischen Ausland werde für die Stromproduktion viel fossile Energie verbrannt. Blosse Elektrifizierung sei deshalb keinesfalls identisch mit umweltfreundlicherer Energie. Entscheidend sei, wie der Strom gewonnen werde.
Schweiz an der Spitze Dümmler nannte Instrumente einer liberalen Klimapolitik. Erstens, eine Abgabe auf fossile Treibstoffe. Diese müsse vollständig an die Bevölkerung rückverteilt werden. Der Nachteil dabei sei jedoch, dass es eine hohe Abgabe brauche, um eine Lenkungswirkung zu erzielen. Zweites Instrument: der Aufkauf von Emissionszertifikaten. Der Schadstoffausstoss ist nach oben begrenzt durch die Anzahl Zertifikate. Aber bei den Zertifikaten ergebe ein nationaler Alleingang wenig Sinn. Es brauche eine europäische Zusammenarbeit. Drittes Instrument: die Kompensation des Ausstosses mittels Finanzierung von Projekten zur Emissionsminderung. Auch bei diesem Instrument gelte es, die weltweiten Probleme im Auge zu haben. Die Beschränkung auf nationale Projekte sei wenig ergiebig. Es habe keinen Sinn, dass in einem Land, in dem schon Wärmedämmvorschriften bestünden, die Dicke der Wärmedämmungen immer weiter voranzutreiben, während in anderen Ländern überhaupt keine Wärmedämmungen existierten. Deshalb sei es sinnvoll, dort zu investieren, wo bisher nichts oder wenig geschehen sei, indem Klimaprojekte finanziell unterstützt würden. Auf diese Weise könne sich die Schweiz ein-
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gesparte Emissionen anrechnen lassen. Die Klimabilanz verbessere sich.
Welches ist der «richtige» Preis für CO2? Für die Einhaltung des «unter zwei Grad»-Klimaziels von Paris sei ein globaler Treibhausgas-Preis pro Tonne CO2 nötig, sagte Dümmler. Bei den Empfehlungen gebe es erhebliche Unterschiede. So müsste gemäss Weltbank der Preis ab 2030 bei 50–100 Dollar liegen, gemäss OECD bei mindestens 30 Dollar. Die Klimabewegung Fridays for Future fordert 180 Dollar. In der Schweiz wird heute auf fossile Brennstoffen der weltweit höchste Betrag erhoben, nämlich 120 Fr. pro Tonne CO2
«Klima-Club» gegen Trittbrettfahrer Klimaschädliche Emissionen seien ein globales Problem. Deshalb resultierten erhebliche Probleme, wenn bei Emissionsreduktionsmassnahmen nicht alle mitmachten. Das Phänomen nennt sich das grüne Paradoxon: Die durch die Klimaanstrengungen einiger Länder verunsicherten Erdöl- und Gasproduzenten würden versuchen, möglichst rasch, möglichst viel aus dem Boden zu holen. Dadurch sinke der Preis für fossile Energieträger. Diese würden wirtschaftlich attraktiver, das globale Verbrauchsni-
veau nehme weiter zu. Um die ansteigende Förderung fossiler Energieträger zu dämpfen, brauche es deshalb die Etablierung eines Klima-Clubs. Das heisst, einen Klub der willigen Länder. Massnahmenwillige Länder mit einem Preis für den Treibhausgas-Ausstoss müssten gegenüber Ländern, die keine Klimamassnahmen hätten, Strafzölle auf deren Exporte erheben. Damit würden Anreize geschaffen, dem KlimaClub beizutreten. Das Problem des Trittbrettfahrens bei Umweltanstrengungen –das heisst, zu profitieren, ohne zu zahlen –würde vermindert.
Gebäudeprogramm: verpuffte Gelder Eine wirkungsvolle Klimapolitik sollte gemäss Dümmler folgende Anforderungen erfüllen. Erstens sollte sie effektiv sein (Treibhausgasemissionen wirklich reduzieren). Zweitens effizient, das heisst, mit gegebenem Mitteleinsatz das Maximum erreichen. Drittens müsse Kostenwahrheit hergestellt werden und viertens sollte die Technologieneutralität gewahrt bleiben.
Diese vier Kriterien nahm Dümmler zum Anlass, um aktuelle Klimamassnahmen wie die CO2-Abgabe für Brennstoffe, das Gebäudeprogramm, das Emissionshandelssys-
tem sowie Emissionsvorschriften für Neuwagen zu beurteilen. Während CO2-Abgabe und Emissionshandelssystem im Urteil von Dümmler gut abschneiden, kommt das Gebäudeprogramm schlecht weg. Technologieneutralität und Effektivität seien beim Gebäudeprogramm nicht gewährleistet.
Hinzu kommen sogenannte Mitnahmeeffekte. So entfalten gemäss einer Zürcher Studie Fördergelder kaum eine Lenkungswirkung. Denn 80 Prozent der Personen, die Subventionen für eine umweltfreundlichere Heizung oder Solarpanels beantragten, hätten die Anlage auch dann beschafft, wenn sie kein Geld vom Staat erhalten hätten. Von 180 Millionen Franken vom Kanton Zürich zur Verfügung gestellten Geldern verpuffen fast 150 Millionen Franken ohne Wirkung fürs Klima – wegen der beschriebenen Mitnahmeeffekte.
Obwohl die Schweiz globale Emissionen nur marginal zu reduzieren vermöge (die Schweiz emittiert 0,1 Prozent des globalen Schadstoffausstosses), könne die Schweiz eine Vorbildfunktion anstreben. Indem auf dem internationalen Parkett gezeigt werde, wie eine wirkungsvolle und bezahlbare Klimapolitik aussehe, sagte Dümmler.

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Auch im Kanton Aargau kann Biogas die Lücke nicht schliessen
Mit dem Krieg in der Ukraine und den Sanktionen gegen Russland zeigt sich klar, wie abhängig wir von russischem Erdgas sind. Es zeigt aber auch deutlich, dass erneuerbare Energien, die in unserem Land erzeugt werden, einen richtigen Schritt zur Verminderung der Energieabhängigkeit vom Ausland darstellen.
Andreas Walker, Hallwil
Die meiste Energie wird in der Schweiz verbraucht in Form von Erdölbrennstoffen und Treibstoffen (50,6 Prozent), gefolgt von Elektrizität (25,0 Prozent), Gas (13,5 Prozent) und Holz (4,4 Prozent).
Erdölprodukte machen in der Schweiz noch über die Hälfte des Gesamtenergieverbrauches aus. Sie werden vor allem als Treibstoff für den Strassen- und Flugverkehr sowie als Brennstoff für Heizungen eingesetzt. Erdgas ist ebenfalls ein wichtiger Energieträger für die Schweiz und macht 13,5 Prozent des gesamten Energieverbrauches aus. Von diesem Gas stammten letztes Jahr 43 Prozent aus Russland.
Die momentane Weltlage zeigt, dass es gefährlich ist, von russischem Gas so stark abhängig zu sein. Im Falle einer Gasknappheit sähe es schlecht aus für die Schweiz. Grosse Gasspeicher haben wir nicht und während die EU-Mitgliedstaaten Solidaritätsabkommen für die gegenseitige Gaslieferung in Notlagen haben, ist die Schweiz nicht Teil dieses Systems. Was sind die Alternativen?
Schrittweise ersetzen
Erich Wyss, Senior Project Manager bei der Firma Eniwa AG in Buchs erklärt Alternativen, wie der russische Anteil des Gases reduziert werden könnte. «Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten den russischen Gasanteil zu reduzieren. Kurzfristig
einerseits durch die Flüssiggas-Importe (Liquified Natural Gas LNG) aus anderen Regionen/Kontinenten, andererseits durch den Ausbau und Import von Biogas. Da es sich um eine grosse Menge handelt, die ersetzt werden muss, können wir nicht so einfach von heute auf morgen komplett umstellen. Der Bau von Biogasanlagen ist kostspielig und zeitaufwendig. Auch der Bau von zusätzlichen LNG-Terminals, wo die Tankschiffe ihre kostbare LNGFracht entladen können, ist nicht sofort möglich.» Aktuell sind die bestehenden –rund 40 Terminals in der EU – mehr oder weniger ausgelastet. Um noch mehr LNG ins europäische Gasnetz einspeisen zu können, braucht es deshalb weitere Kapazitäten.

Die europäischen Gasproduzenten wollen zwar ihre Förderquoten erhöhen. Allerdings ist die Schweiz eingebunden in das europäische Gasnetz und kann daher nicht alleine bestimmen, wie die Gaszusammensetzung aussieht.
Alternativen suchen
Erich Wyss erläutert die aktuelle Situation: «Für die Schweiz besteht die unmittelbare Herausforderung, die Versorgung im Winter 2022/23 sicherstellen zu können. Der Bundesrat hat vor kurzem die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Schweizer Gaswirtschaft die Beschaffung für den kommenden Winter gemeinsam angehen kann, wobei die WEKO hier schon wieder moniert, dass es dazu keine Gesetzesgrundlage gäbe. Längerfristig bieten auch die Produktion und der Import von synthetischen Gasen über Power-toGas-Technologien eine Option, vom fossilen Erdgas wegzukommen. Auch grüner Wasserstoff aus erneuerbarem Strom wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.»
Für LNG gibt es diverse Möglichkeiten, wie z. B. Lieferungen aus den USA oder auch aus Katar. Leitungsgebundenes Erdgas lie-
fern auch Länder wie Norwegen, Aserbaidschan oder Nordafrika. Erich Wyss stellt fest: «Allerdings müssen für beide Möglichkeiten teilweise auch noch aufwendige Infrastrukturen wie Pipelines und LNG-Terminals erstellt und ausgebaut werden, was wiederum einen Einfluss auf die zeitliche Umsetzung hat.» Da der Ersatz von russischem Gas nicht von heute auf morgen geschehen kann, spielt auch eine Reduktion des Verbrauchs eine wichtige Rolle. Alternativ besteht zum Beispiel die Möglichkeit, ein Haus mit Fernwärme zu heizen, wenn ein solches Netz verfügbar ist. Allerdings wird die Wärme in diesen Netzen an sehr kalten, seltenen Tagen noch mit gasbefeuerten Spitzenlastkesseln erzeugt. Im ländlichen Raum sind oft noch Holzheizungen gefragt. Auch Holz gilt als erneuerbare Energie und stammt oft aus unseren Wäldern. Das Haus kann auch mittels einer Wärmepumpe anstatt Gas oder Öl beheizt werden. Allerdings sind dafür Investitionen von 30’000 bis 60’000 Franken notwendig.
Ist Biogas die Lösung?
Welchen Beitrag könnte Biogas als Ersatz von russischem Gas leisten? Erich Wyss erklärt: «Aktuell rechnen wir damit, dass
mittelfristig kein russisches Erdgas mehr in die Schweiz importiert wird. Biogas wird in diesem Zeitraum eine ergänzende Massnahme sein zu den oben bereits erwähnten Möglichkeiten, da die bislang produzierten Mengen den Erdgasanteil aus Russland bei weitem nicht ersetzen können. Das Potenzial für Biogas im landwirtschaftlichen
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Umfeld in der Schweiz ist zwar noch hoch, aber trotzdem beschränkt. Zudem waren die Herstellungskosten in der Vergangenheit im Vergleich zu fossilem Gas deutlich höher, weshalb dieses Potenzial bis heute aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgeschöpft wurde. Dies könnte sich nun ändern. Ein tolles Beispiel für eine sehr gut funktionierende Biogasanlage ist die Anlage SwissFarmerPower in Inwil (LU), an welcher Eniwa beteiligt ist.»
Die Firma Eniwa mischt ihrem GasBasisprodukt (Eniwa Naturgas) seit 2021 20 Prozent Biogas bei. Ein Viertel davon wird in der Schweiz, drei Viertel in Europa produziert. Das Wahlprodukt Naturgas 2030 enthält bereits 50 Prozent Biogas und das Produkt Naturgas 2050 besteht zu 100 Prozent aus Biogas. Eniwa verfolgt das Ziel, den Biogasanteil im Standardprodukt bis 2030 auf 50 Prozent zu steigern. Bis 2050 soll der Wärmeabsatz ganz erneuerbar sein («Netto-Null»).
Verschiedene Projekte im Kanton Dazu werden verschiedenste Anstrengungen unternommen. Der Bau einer eigenen Grüngutverwertungs-/Biogasanlage in Aarau, der Ausbau der bestehenden Biogasaufbereitung bei der ARA in Reinach, oder die Gründung einer gemeinsamen Beschaffungsorganisation mit anderen gleichgesinnten Gasversorgern sind nur drei Beispiele dazu.

Herkunft
der Gasimporte der Schweiz.
Erich Wyss schaut in die Zukunft: «Soll das russische Erdgas ganz ersetzt werden, muss der Energieträger Erdgas durch Alternativen (Biogas, synthetisches Gas) ersetzt werden. Dies ist nicht überall gleichzeitig möglich. In Aarau baut Eniwa seit 10 Jahren ein Fernwärme-/Fernkältenetz auf und hat bereits gegen 100 Millionen Franken investiert. Der Wärmeabsatz nimmt laufend zu, während der Gasabsatz (und auch der Heizölabsatz) im Fernwärmegebiet entsprechend zurückgeht. Die restlichen gasversorgten Kunden in eher schwächer besiedelten Gebieten sollen – wie bereits
erwähnt – in Zukunft stetig mehr erneuerbares Gas erhalten.»
Der Preis von Biogas lag lange Zeit deutlich über dem Preis für fossiles Methan. Mit den Preiserhöhungen beim fossilen Gas seit letztem Oktober sind nun auch die fossilen Gase deutlich teurer geworden, sodass sich der Aufpreis für Biogas im Vergleich dazu reduziert hat. Aktuell beträgt der Biogasaufpreis rund 4,5 Rp./kWh. Die Preisdifferenz dürfte sich – beim Anhalten der aktuellen hohen Fossilgaspreise – in Zukunft weiter reduzieren.
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Der Regierungsrat des Kantons Aargau beantragt für das Förderprogramm Energie einen Nachtragskredit. Braucht es den?
Martin Meili
Um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, stehen grundsätzlich zwei Ansätze zur Verfügung: Einerseits die CO2-Bepreisung, andererseits Behörden- bzw. Branchenlösungen wie das Förder- und Gebäudeprogramm. Um die Last für Haushalte in Grenzen zu halten, sollte entweder auf das eine oder das andere System gesetzt werden, aber nicht auf beides.
Die folgenden Zeilen sind ein Plädoyer für den Ansatz der CO2--Bepreisung. Die Schweiz kennt dieses System bereits im Bereich Brennstoffe – mit einer CO2Abgabe. Seit 1.1.2022 beträgt die Abgabe 120 Fr. pro Tonne CO2. Damit hat sich die Schweiz zum globalen Spitzenreiter aufgeschwungen. Es handelt sich um die weltweit höchste CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe.
Die Abgabenerhöhung macht Subventionen und weitere behördliche Massnahmen weitgehend überflüssig. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Ausweitung
der Staatstätigkeit handelt, so wie das beim Antrag für einen Zusatzkredit der Fall ist.
Der Regierungsrat begründet den Antrag auf den Zusatzkredit wie folgt: Wegen hoher Nachfrage nach Fördergeldern soll für das Förderprogramm Energie 2021–2024 ein Nachtragskredit in der Höhe von 51,2 Mio. Fr. beantragt werden. 17,1 Mio. Fr. sollen aus kantonalen Mitteln stammen, 34,1 Mio. Fr. aus Globalbeiträgen des Bundes aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.
Rückerstattung an die Bevölkerung
Die Aufstockung der Fördergelder ist unnötig. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer handeln eigenverantwortlich und klimabewusst. Die im Anhörungsbericht (www.ag.ch) genannten Zahlen bezüglich der Rückführung von Geldern über das Gebäudeprogramm in den Kanton Aargau rücken den Sachverhalt in den Hintergrund, dass Klimamassnahmen gemäss Pariser Abkommen dem Ziel dienen, Treibhausgasemissionen zu senken und nicht Aargauer Kassen zu füllen. Wenn

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sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt tatsächlich um den Rückfluss von Geldern in den Kanton Aargau Sorgen machen würde, dann hätte die Vernehmlassung zum neuen CO2-Gesetz Gelegenheit geboten, zu fordern, dass die CO2-Abgabe vollständig an die Bevölkerung zurückzuerstatten sei. Dann würden jene belohnt, die Emissionen einsparen und jene bezahlen, die das nicht tun.
Stattdessen will das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Gelder lieber selber verwalten. So lässt sich sein Stellenetat behalten oder ausbauen. Dabei wäre effiziente und effektive Klimapolitik einfach: durch die genannte CO2-Bepreisung.
Schlusslicht Gebäudeprogramm
Der Energie- und Umweltspezialist Patrick Dümmler von Avenir Suisse äusserte sich an der HEV-Referatsreihe «Energie und Umwelt» auch zu Klimainstrumenten, unter anderem zum Gebäudeprogramm (vgl. Beitrag auf Seite 8 in dieser Ausgabe). Er verglich das Gebäudeprogramm mit anderen Klimamassnahmen wie der genannten CO2-Abgabe für Brennstoffe, dem Emissionshandelssystem, der Kompensationspflicht für Treibstoffe sowie Emissionsvorschriften für Neuwagen. Bezüglich der klimarelevanten Kriterien Effektivität, Effizienz, Kostenwahrheit und Technologieneutralität bildet das Gebäudeprogramm weit abgeschlagen das Schlusslicht aller fünf miteinander verglichenen Massnahmen.
Ein neuer Subventionstopf
Im Anhörungsbericht stossend ist auch die Festigung des Subventionsregimes im Bereich Solarenergie. Obwohl die Branchenverbände der Solarindustrie stets beteuern, die Kosten von Solarkomponenten würden fallen und die Solarenergie sei konkurrenz-
fähig, soll die Solarförderung neben dem Förderprogramm noch eine weitere Säule erhalten: den Subventionstopf Solaroffensive mit finanziellen Zuschüssen für grosse Testanlagen. China, weltweiter Leader beim Bau von Solarkomponenten, wird dies freuen (Anmerkung: die Solarkomponenten in China werden mit einem Strommix produziert, bei dem der Kohleanteil 60 Prozent beträgt).
Der Zusatzkredit gilt unter anderem der Förderung von Heizungs-Wärmepumpen. Wärmepumpen sind zwar emissionsärmer als Öl- und Gasheizungen. Aber auch ihre Produktion und ihr Betrieb haben einen ökologischen Fussabdruck. Der Einsatz von Wärmepumpen verschärft die Strommangellage in den Wintermonaten und steigert die Nachfrage nach Importstrom in der kalten Jahreszeit. Der importierte Strom weist unter anderem wegen des hohen Anteils an Kohle eine um 50 Prozent schlechtere Klimabilanz auf als der Schweizer Strommix in den Sommermonaten.
Eine weitere, verwaltungsgetriebene Förderung von Wärmepumpen braucht es deshalb nicht.
Warten auf Wärmepumpen
Gemäss Neue Zürcher Zeitung vom 25.3.2022 steigt seit 2016 die Zahl der verkauften Wärmepumpen in der Schweiz jährlich um 10 Prozent. 2020/21 waren es 20 Prozent. Zahlreiche Installationsbetriebe könnten seit Ende Februar keine neuen Aufträge mehr annehmen, heisst es im Beitrag. Alle Offerten, die derzeit versandt würden, seien fürs Jahr 2023. Welches sind die Engpässe? Geeignetes Personal und die kantonale Verwaltung. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe müssten fünf Gesuche eingegeben werden.
Stephan Peterhans, Geschäftsführer der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz, zufolge geht die Branche davon aus, dass im laufenden Jahr 40’000 Wärmepumpen installiert werden könnten. Rund 32’000 davon dienten als Ersatz für eine bestehende Öl- oder Gasheizung, die anderen kämen in Neubauten zu stehen, wo der
Marktanteil von Wärmepumpen bei über 70 Prozent liege.
Das Beschriebene zeigt: Der Markt funktioniert, auch ohne zusätzliche behördliche Interventionen und weitere öffentliche Mittel. Aber in einem Punkt könnten Verwaltung und Behörden Wesentliches bewirken: Wenn es nicht so extrem kompliziert wäre, eine Wärmepumpe bewilligen zu lassen, würde die Umrüstung von fossil auf erneuerbar bzw. Strom gemäss einem im Beitrag genannten Haustechnik-Unternehmer rascher vorangehen: «Wir hatten auch schon Kunden, die entnervt wieder auf eine Ölheizung zurückkamen, nachdem sie sich wegen der Bewilligung für ihre Wärmepumpe aufgerieben hatten», heisst es im Beitrag weiter.
Bürokratie reduzieren
Das Gebäudeprogramm bzw. Förderprogramm Energie muss abgespeckt werden. Der Zusatzkredit ist zu streichen. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer handeln eigenverantwortlich und klimabewusst. Deshalb braucht es keine staatliche Unterstützung. Zahlreiche Haushalte wollen die staatliche Schubserei gar nicht. Sie investieren in klimafreundliche Lösungen auch ohne Fördergelder. Statt des Ausbaus der Fördergelder bedarf es im Kanton Aargau mässiger Steuerlast und des Abbaus der Bürokratie.
Förderprogramme zielen am Wesen notwendiger staatlicher Tätigkeit vorbei. Die Zahl der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung bei Bund, Kantonen und Gemeinden hat seit 1995 um 40 Prozent zugenommen. Im Bereich Energie ist die Zunahme der Staatstätigkeit noch höher. Förderprogramme gehören zum festen Repertoire zur Erhöhung der Staatsquote. Statt Staatsaufgaben auszudehnen, ist eine Reduktion behördlicher Tätigkeit vonnöten. Der Fokus im Bereich Energie ist auf die Stromversorgungssicherheit zu legen, Technologieneutralität ist sicherzustellen, die Bürokratie zu beseitigen und getätigte Investitionen von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern sind zu schützen (offener Brief an den Regierungsrat vom 29.11.21).
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Frage:
Angesichts der aktuellen Lage in Ukraine möchte ich helfen, die Leiden der Kriegsfolgen zu lindern und Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten mussten, in meiner Eigentumswohnung unterbringen, die ich auch selbst bewohne. Was muss ich dabei beachten?
Antwort:
Als Stockwerkeigentümer sind Sie in der Verwaltung, Benutzung und baulichen Ausgestaltung Ihrer Räume grundsätzlich frei, solange dadurch den anderen Stockwerkeigentümern die Ausübung desselben Rechts nicht erschwert wird und die gemeinschaftlichen Teile des Stockwerkeigentums in keiner Weise beschädigt oder in ihrer Funktion und äusseren Erscheinung beeinträchtigt werden. Innerhalb der Schranken der Rechtsordnung ist grundsätzlich jede Art der Benutzung zulässig, soweit diese nicht durch die Gemeinschaftsordnung eingeschränkt ist. Zu denken ist beispielsweise an ein Einspracherecht bei der Vermietung oder eine reglementarische Mitteilungspflicht bei einer Gebrauchsüberlassung an Dritte. Im Zweifelsfall sollte man sich an den Verwalter wenden.
Allerdings ist der Stockwerkeigentümer der Gemeinschaft gegenüber verantwortlich, dass den übrigen Bewohnern aus der Nutzung und Verhalten von Drittpersonen, denen er den Aufenthalt in seinen Räumen gestattet, keine unzumutbaren Beeinträchtigungen erwachsen und sich diese an die Gemeinschaftsregeln (Reglement sowie Hausordnung) halten. Die Gemeinschaft kann von ihm in einem solchen Fall verlangen, dass er Abhilfe schafft und die Verstösse gemäss Gemeinschaftsordnung sanktioniert. In extremen Fällen kann dem betreffenden Stockwerkeigentümer gar der Ausschluss aus der Gemeinschaft drohen. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die gegenseitige Information unabhängig von einer reglementarischen Pflicht als sinnvoll.
Miete oder Gebrauchsleihe?
Unabhängig davon, mittels welcher Art von Vertrag die Unterbringung geregelt wird, empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Aufgrund weiterer administrativer Fragen ist ferner ratsam, die Unterbringung über die Kantone oder Hilfswerke – und nicht auf eigene Faust – aufzugleisen und mit diesen etwaige Verträge abzuschliessen.
Solange die Aufnahme von Flüchtlingen in der eigenen Wohnung unentgeltlich geschieht, handelt es sich rechtlich betrachtet um eine Gebrauchsleihe. Haben die Parteien keine bestimmte Dauer vereinbart, kann die Eigentümerin grundsätzlich jederzeit verlangen, dass die aufgenommenen Personen wieder ausziehen. Wird für die Unterbringung hingegen eine Entschädigung geleistet, dürfte es sich in aller Regel um einen Mietvertrag (allenfalls Gastaufnahmevertrag) han-
deln. Angesichts der Tatsache, dass zurzeit nicht beurteilt werden kann, wann sich die Lage vor Ort beruhigt, empfiehlt es sich, im Falle der Miete eher befristete Mietverträge abzuschliessen, die bei Bedarf und im gegenseitigen Einverständnis auf einen bestimmten Termin hin verlängert werden können. Bei der Auflösung eines unbefristeten Mietvertrags sind hingegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Fristen, Anfechtungsmöglichkeiten etc. zu beachten.
Mehrere Anforderungen Zwingend rechtliche Anforderungen an die Unterkunft gibt es nicht. Grundsätzlich sollte der angebotene Wohnraum jedoch nicht zu klein sein und genügend Privatsphäre sowie Zugang zu Badezimmer und Kochmöglichkeiten bieten. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn Sie Personen in der auch von Ihnen selbst bewohnten Wohnung aufnehmen möchten. Auch sollten Sie bereit sein, die Flüchtlinge während mindestens drei Monaten bei sich aufzunehmen. Im Übrigen verlangt die Schweizerische Flüchtlingshilfe beispielsweise einen Strafregisterauszug von Privatpersonen, die ukrainische Geflüchtete bei sich aufnehmen möchten, um den schutzbedürftigen Personen in der aktuellen Situation grösste Sicherheit bieten zu können. Schliesslich sollten Sie sich auch bewusst sein, dass diverse Schutzbedürftige traumatische Erinnerung mitbringen und die Unterbringung auch für Sie belastend sein kann. Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

unter Mitarbeit von

Michael Fretz
lic. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht, Pfisterer Fretz Munz AG, Aarau
Die Verbreitung von 5G-Antennen mit adaptiver Technologie geht voran. Diese Antennen strahlen ihre Daten nicht wie bisherige Antennen dauerhaft und konstant in alle Richtungen, sondern nur gezielt dorthin, wo sie nachgefragt werden. Werden keine Daten abgefragt, strahlen die Antennen weniger.
Am 1. Januar 2022 ist die revidierte Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung des Bundes (NISV) in Kraft getreten. Diese enthält Regelungen zur Bewilligung von 5G-Anlagen. Zur Umsetzung hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) kürzlich ihre Mobilfunkempfehlungen angepasst und per 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Nach der Praxis im Kanton
Aargau werden unwesentliche Anpassungen an bestehenden Mobilfunkanlagen im sogenannten «Bagatellverfahren» bewilligt. Gesuche, welche die Bagatellkriterien nicht erfüllen sowie Neubaugesuche von Mobilfunkanlagen haben wie bisher ein ordentliches Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen.
Erhebung einer Einwendung Im Falle eines Baubewilligungsverfahrens sind die in der näheren Umgebung einer projektierten Mobilfunkanlage wohnenden Personen durch die von der Anlage ausgehenden Strahlung in besonderer Weise betroffen und daher zur Einwendung (früher: Einsprache) legitimiert. Dieser Perimeter darf nicht zu eng gezogen werden und nicht von komplexen Berechnungen im Einzelfall abhängen, wie das Bundesgericht betont. Zur Berechnung des Radius, innerhalb dessen die Legitimation besteht, hat es die folgende Formel als anwendbar erklärt: «Radius d = (70 x Quadratwurzel von ERP) : AGW», wobei ERP die äquivalente Strahlungsleistung ist und AGW der Anlagegrenzwert. Diese Berechnung berücksichtigt nur die Strahlung in der Hauptstrahlungsrichtung und ergibt einen Radius, ausserhalb dessen in jedem Fall eine tiefere Strahlung als 10 Prozent des Anlagegrenzwertes (AGW) erzeugt wird. Alle Personen innerhalb dieses Radius werden zur Erhebung von Einwendungen zugelassen.
Das tönt kompliziert. In der Praxis müssen die Anlagenbetreiber allerdings ein Standortdatenblatt einreichen. Auf diesem sind die genannten Werte aufgeführt und ist auch der Radius d berechnet. Die Berechnung muss also nicht selbst vorgenommen werden. Anhand der Formel kann sie jedoch nachgeprüft werden.
Nicht im Bagatellverfahren Für die adaptiven 5G-Antennen darf seit der Revision der NISV per 1. Januar 2022
auf dem Grenzwert der Strahlung ein sogenannter Korrekturfaktor angewendet werden. Dies wird dadurch begründet, dass diese Antennen die Strahlung fokussieren und daher die Strahlenbelastung in ihrer Umgebung im Durchschnitt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen. Die adaptiven Antennen dürfen damit über kurze Zeit mehr als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung strahlen. Sie müssen jedoch mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sein, welche dafür sorgt, dass die verwendete Sendeleistung gemittelt über eine Zeitspanne von 6 Minuten nicht überschritten wird.
Abhängig vom Antennentyp darf die Sendeleistung maximal verzehnfacht werden (Korrekturfaktor 0.1), ohne dass rein rechnerisch der zulässige Anlagegrenzwert überschritten wird. Der Korrekturfaktor führt so gegenüber konventionellen Antennen zeitweise zu erhöhter Strahlenbelastung an Orten mit empfindlicher Nutzung, wie z. B. in Wohnräumen.
Im Kanton Aargau soll die Beanspruchung des Korrekturfaktors trotz der deutlichen Überschreitung der Grenzwerte lediglich meldepflichtig sein. Ändert also eine Mobilfunkbetreiberin ihre Anlage und beansprucht neu den Korrekturfaktor, gilt dies im Aargau als «Bagatelle» und löst kein Baubewilligungsverfahren aus. Dies gilt, obwohl an Liegenschaften dadurch zeitweise elektrische Feldstärken eines Vielfachen des bisherigen Anlagegrenzwerts auftreten können. Dennoch können gegen die geänderte Anlage keine Einwendungen erhoben werden.
Bei Neuanlagen, die ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchlaufen, können die Unterlagen während der öffentlichen Auflage eingesehen werden. Beim Bagatellverfahren findet hingegen keine öffentliche Auflage statt. Um in diesen Fällen prüfen zu können, ob in der Umge-
bung adaptive Antennen eingesetzt werden, die einen Korrekturfaktor beanspruchen, muss bei der Bewilligungsbehörde das aktuelle Standortdatenblatt der Anlage eingefordert werden.
Standort: Besonderheit im Aargau
Das Aargauer Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG UWR) verlangt, dass für Antennenanlagen der am besten geeignete Standort gewählt wird. Dazu ist eine Abwägung der Interessen der Antennenbetreiberin und der Standortgemeinde sowie gegebenenfalls betroffener Nachbargemeinden vorzunehmen. In der Interessenabwägung sind insbesondere Aspekte des Landschafts- und des Ortsbildschutzes sowie der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen (§ 26 EG UWR). Mit der Forderung nach dem am
besten geeigneten Standort können die Gemeinden die Standorte von Mobilfunkanlagen raumplanerisch steuern und einen «Wildwuchs» verhindern. Nebst dieser Optimierung der Antennen-Standorte sollen mit § 26 EG UWR überdies eine Verminderung der Verkaufschancen von Liegenschaften und ein (objektiver) Attraktivitätsverlust von Wohnquartieren verhindert werden – so der Wille des Gesetzgebers.
In einem Standortevaluationsbericht muss diese Standortevaluation begründet werden. Dabei sind die Versorgungssituation und der funktechnische Nutzen im entsprechenden Gebiet darzulegen. Dazu kann die zuständige Baubehörde der Anlagenbetreiberin aus ihrer Sicht besser geeignete Alternativstandorte vorschlagen und
zur Stellungnahme vorlegen. Diese muss sich damit auseinandersetzen.
Die Standortevaluation kann im Einwendungsverfahren kritisiert werden, beispielsweise, weil der Nachweis einer behaupteten Netzlücke fehlt oder der Suchperimeter von Alternativstandorten zu klein gewählt wurde. Eine raumplanerisch korrekte Interessenabwägung setzt sodann eine Ermittlung der betroffenen Interessen voraus, deren Gewichtung und schliesslich deren Gegenüberstellung, wobei dieser Ablauf zu begründen ist (so Art. 3 der Raumplanungsverordnung des Bundes, RPV).
Die Praxis zeigt, dass § 26 EG UWR nicht immer nachgelebt wird und Verbesserungspotenzial besteht.

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Die diesjährige Generalversammlung des HEV Freiamt findet statt am Donnerstag, 12. Mai 2022, ab 18 Uhr Mehrzweckgebäude Berikerhus, Berikon
18.00 Uhr Öffnung der Eingangskontrolle
18.45 Uhr Abendessen
20.00 Uhr Generalversammlung
ca 21.15 Uhr Auftritt «Crazy Hoppers»
Die Einladung wurde allen Verbandsmitgliedern per Post zugestellt. Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme. Lust auf












Jeannine Stierli, Spreitenbach
Endlich Mai, von Dichtern beschrieben und von Sängern besungen – der Wonnemonat, in dem es endlich Frühling wird. Der Mai wurde in früherer Zeit auch der Blumenmond genannt wegen der Hauptblütezeit vieler Blumen und Pflanzen. Jeden Gärtner freut die neue Jahreszeit, doch viele warten mit ihrer neuen Bepflanzung, bis die Eisheiligen vorbei sind. Die Eisheiligen beginnen am 11. Mai und enden am 15. Mai mit der kalten Sophia. So sollte man es auch mit dem aus Südafrika stammenden Kapkörbchen (Osteosperum) halten. Obwohl, laut dem Meteorologen Joachim Schug sind die klassischen Eisheiligen in den vergangenen Jahren zu warm ausgefallen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Auftreten der frostigen Gesellen eher abnimmt.
Die fröhlich bunten Kapkörbchen haben sich unter Blumenfreunden zu echten Lieblingen entwickelt. Die Blumen sind sehr pflegeleicht. Sie mögen es einfach gerne warm und lieber trocken als feucht. Es gibt eine breite Farbpalette zur Auswahl. Von weiss über gelb, leuchtend orange, zartrosa bis zu dunklen Violetttönen. Die hübschen Kapkörben, die der Margerite ähnlich sehen, werden daher auch Kapmargerite genannt. Sie sorgen den ganzen Sommer über













für eine wahre Farbenpracht im Topfgarten und in Beeten. Ihre Blütezeit dauert von Mai bis in den September, oftmals sogar bis Oktober. Sie sind echte Dauerblüher und sie sind insektenfreundlich. Ihre Blüten öffnen sich bei Tageslicht, in der Nacht sind sie geschlossen. Wie bei zahlreichen Blumen ist dieses Familienmitglied der Korbblütler unter verschiedenen Namen
bekannt. Im Handel erhält man sie auch unter den Namen Osteosperum oder Dimorphotheca. Das Kapkörbchen wird allerdings manchmal auch Kapringelblume (Dimorphotheca sinuata) genannt. Die Kapringelblume ist eine verwandte Gattung und sieht dem Kapkörbchen sehr ähnlich. Die Kapringelblume ist jedoch giftig und nur einjährig.

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch Art.-Nr.
Garnitur 4fach) (2009)
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Für den Sonnen- und Windschutz stehen eine breite Auswahl an Systemen und Materialien zur Verfügung. Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild einer Fassade. Eine Veränderung des Bestehenden ist oft nur mit grossem Aufwand realisierbar. Deshalb sollte die Auswahl mit Sorgfalt erfolgen.

Senkrechtmarkisen sind ein gestalterisches Element und können die Fassade entscheidend prägen.

Ein Sonnenschutz an der Fassade ist der Witterung ausgesetzt und muss deshalb entsprechend robust sein.
Foto: Griesser AG
Ruth Bürgler, Redaktorin
Die heissen Sommer mehren sich. Dicht besiedelte Gebiete sind durch die intensive Hitze stärker betroffen, weil diese sich zwischen den Häusern anstaut. Deshalb müssen Wohn- und Geschäftsräume immer besser vor übermässiger Wärme geschützt werden. Eine sehr effektive Vorbeugung beginnt bereits früh am Tag. Wo immer möglich, müssen alle vorhandenen Sonnenschutzsysteme bereits heruntergelassen sein, bevor die Sonnenstrahlen ihre volle Wirkung entfalten. Dafür kommen Lamellenstoren, Rollläden oder Markisen infrage. Auf Balkonen oder Vorplätzen sind Sonnenstoren oder -schirme aufzuspannen, damit sich Betonmauern oder Zementplatten nicht mit Sonnenwärme aufladen und diese Wärme noch lange nach Sonnenuntergang abstrahlen, was eine natürliche Abkühlung nach Sonnenuntergang verhindert.
Witterung berücksichtigen
Foto: Griesser AG
Die Frage der Beschattung ist ein komplexes Thema. Einerseits zählen spezifische Gegebenheiten, andererseits sind persönliche Vorlieben und Ansprüche zu berücksichtigen. Sonnen- und Windschutzsysteme, die an der Fassade angebracht und dementsprechend der Witterung ausgesetzt sind, dürfen nicht empfindlich, sondern müssen langlebig sein, damit keine häufigen Reparaturen nötig sind. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen ist dies die Windlast. Je höher ein Gebäude ist und je freier es in der Landschaft steht, desto stärker ist es dem Wind ausgesetzt. In diesem Zusammenhang stehen beim Sonnenschutzsystem nicht nur mögliche Schäden im Mittelpunkt, sondern auch, ob sich die Bewohnerinnen oder Be-
wohner mit einem bestimmten System bei viel Wind noch wohlfühlen. Lamellenstoren halten heute Windgeschwindigkeiten zwischen 80 und 100 km/h gut aus, ohne Schaden zu nehmen. Aber ob es in den Räumlichkeiten bei anhaltendem Storengeklapper noch gemütlich ist oder ob man in der Nacht noch Schlaf findet, das ist eine andere Frage. Fachleute raten deshalb bezüglich der Windlast zu dieser Reihenfolge bei der Auswahl eines Beschattungssystems: Stoffmarkise, Lamellenstore, Rollladen und als letzte Variante gar keine aussenliegende Beschattung.
Einfacher Zugang
Der Fenstertyp und die Zugänglichkeit der Örtlichkeit sind ebenfalls wichtige Faktoren bei der Auswahl des Sonnenschutzes. Stoffmarkisen und Rollläden eignen sich nicht für Fensterverglasungen, die nicht zu öffnen sind, weil man sie dadurch von innen nicht reinigen kann. Sonnschutzsysteme, die von aussen nicht zugänglich sind, können nur sehr aufwändig repariert oder ersetzt werden, was hohe Kosten verursachen kann. Trotzdem erweist sich eine Beschattung von aussen immer noch als besser als eine von innen. Bei äusseren Sonnenschutzsystemen gilt die Maxime: Je weniger bewegliche Teile, desto weniger anfällig für Schäden.
Vielseitige Systeme
Für bewegliche Fensterläden eignen sich Holz, Metall und spezielle Glasarten. Rollläden bestehen in der Regel aus Kunststoff oder Metall, können jedoch auch in Holz ausgeführt sein. Interessant und gestalterisch vielseitig sind Beschattungselemente, die verschiebbar und variabel einsetzbar sind. Immer häufiger kommen heute Systeme zur Anwendung, die mit Solarzellen ausgestattet sind. Die technischen Fortschritte in diesem Bereich sind beachtlich. Die Systeme schirmen die Innenräume gegen eine zu starke Sonneneinstrahlung ab und machen sich diese zugleich zunutze.
Markisen gehören in den meisten Anwendungsfällen in die Kategorie der aussen
Fortsetzung Seite 28





angebrachten Sonnenschutzsysteme. Sie sind einfacher auszutauschen und zu erneuern als Lamellenstoren oder Rollläden. Lamellenstoren haben einen weiteren Nachteil: Mit ihnen lassen sich Räume nie vollständig verdunkeln.
Licht und Schatten
Dafür eignen sich Markisen oder Rollläden bedeutend besser. Bei der Auswahl von Markisen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Materialeigenschaften wirklich für einen Einsatz im Freien geeignet sind. Auf alle Fälle sollten Aussenmarkisen wasserabweisend und reissfest sein. Je nachdem wie eine Stoffmarkise beschaffen ist, kann sie bezüglich Lichtdurchlässigkeit am meisten punkten. Wählt man für die Markise einen mehr oder weniger transparenten Stoff, lässt er bei optimalem Sonnenschutz noch viel Licht ins Innere der Räume. Gleichzeitig bleibt die aufheizende Infrarotstrahlung aussen vor. Man kann für einen Wohnraum lichtdurchlässigere Materialien wählen als beispielsweise für das Schlafzimmer. Dort ist es für die einen wünschenswert oder sogar notwendig, dass es im Raum stockdunkel ist, damit ein erholsamer Schlaf möglich
ist. Der Nachteil von solch lichtundurchlässigen Markisen liegt auf der Hand: Sind sie im Sommer auch tagsüber heruntergelassen, muss man das Licht einschalten, um Arbeiten zu verrichten. Diese Markise ist also wenig flexibel.
Sonnenschutz im Innern
Sonnenschutz kann auch innen an den Fenstern angebracht sein. Bezüglich des Materials ist das von Vorteil, da es der Witterung nicht ausgesetzt ist. Im Innern können also hochwertige Stoffe wie Seide in Form von Vorhängen oder Faltstoren zum Einsatz kommen. Erhältlich sind zudem Jalousien und Rollos, deren Lamellen aus Kunststoff oder gar Holz bestehen. Je nach Wunsch und Notwendigkeit wird das Material nach dem zu erzielenden Nutzen ausgewählt. Die Textilien können als Sonnenund Blendschutz, nur als Sichtschutz oder zur Verdunkelung dienen. Vielleicht muss ein Innenvorhang zugleich noch schallabsorbierend sein, damit die Akustik in einem Raum erträglich ist. In Innenräumen spielt die Entflammbarkeit der Stoffe eine wichtige Rolle. Vorhänge im Innern dürfen nicht aus Material bestehen, das leicht Feu-
er fangen kann. Moderne Vorhänge und Innenmarkisen übernehmen nun vermehrt die Aufgabe, das auftreffende Sonnenlicht sogar zu reflektieren, damit sich der Raum dahinter nicht zu stark aufheizt. Obwohl diesbezüglich bei innenliegenden Beschattungen materialtechnisch grosse Fortschritte zu verzeichnen sind, können sie nicht in jedem Fall ausreichend vor der Wärmeeinstrahlung schützen. Deshalb sind für Fensteröffnungen Sonnen- oder Wärmeschutzverglasungen auf dem Markt erhältlich, welche die Reflexion und Absorption der Sonnenstrahlen zusätzlich unterstützen. Manchmal kann man auch mit getönten Folien, die auf die Scheiben aufgetragen werden, den Sonnenschutz verbessern. Diese bieten gleichzeitig die Möglichkeiten, einen gestalterischen Effekt zu erzielen.
Markisen liegen im Trend
Bei den Markisen unterscheiden die Fachleute zwischen Terrassen- oder Balkonmarkisen und Fassadenmarkisen. Bei einer Terrasse kommen in der Regel Markisen mit einem Gelenkarm zum Einsatz, der das Tuch aus- oder einfährt. Bei Nichtgebrauch ist das Tuch aufgerollt und vollständig oder
teilweise in einer Hülse oder Kassette vor Wind und Wetter schützt. Bei Balkonen wird meist auf eine Schutzhülle verzichtet. Die Tuchrolle ist offen sichtbar.
Für grosse Glasflächen eignen sich Fallarmmarkisen, auch Ausstellmarkisen genannt, oder Senkrechtmarkisen. Diese werden im Fachjargon als Vertikalmarkisen bezeichnet, weil sie vertikal montiert sind. Man kann zudem wählen, ob die Markise seitlich versiegelt oder unversiegelt montiert werden soll. Sie bieten grossflächigen Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung und eignen sich zugleich als Sichtschutz. Im Unterschied zu den Senkrechtmarkisen, deren seitliche Gleitschienen unbeweglich sind und von oben nach unten gleich verlaufen, ist es möglich, Ausstellmarkisen in der unteren Hälfte nach aussen weiter von der Fensterfläche wegzustellen, damit mehr Licht in die dahinterliegenden Räume fällt. Der Sonnenschutz bleibt jedoch gewährt. Der Ausfallwinkel kann zwischen 90 und 150 Grad liegen. Die Neigung muss optimal eingestellt sein, denn der Winkel ist wichtig, damit Regenwasser ablaufen kann und sich keine Wassersäcke bilden können. Deshalb ist es am besten, eine Fachfirma zu kontaktieren, wenn man sich für die Anschaffung von Markisen interessiert. Die maximale Breite einer Markise liegt heute bei rund fünf Metern. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Fläche die Gefahr steigt, dass die Markise durch starken Wind oder Niederschläge Schaden nehmen kann. Man muss sie also bei entsprechenden Wettervorhersagen und -bedingungen einziehen, damit die verankerten Schienen durch die Hebelwirkung des flatternden Tuches dem Mauerwerk keinen Schaden zufügen. Markisen sind einfach zu
montieren. Es ist möglich, die Markisen von Hand oder elektrisch zu bewegen.
Mit bunten Farben gestalten Vor allem senkrechte Markisen eignen sich hervorragend als Sichtschutz an Glasfassaden, in Wintergärten oder bei Gartensitzplätzen vor dem Haus. Die Farben- und Mustervielfalt der erhältlichen Tücher macht die Markisen zudem zu einem Gestaltungselement. Sie können wesentlich zur Ästhetik eines Gebäudes beitragen.
Ist seitlicher Sonnen- oder Sichtschutz gewünscht, kann man eine Markise hochkant montieren. Sie wird waagrecht ausgezogen. Meistens sind solche Markisen mit einem mechanischen Selbsteinzug ausgerüstet. Seitenmarkisen schützen gut auch gegen tiefliegende Sonnenstrahlen. Bei einer leichten Brise kann eine Markise zudem als Windschutz dienen. Sie hält stärkeren Windböen jedoch nicht stand und muss rechtzeitig eingezogen werden.
Der effektive Sonnenschutz hängt stark von der Qualität des Tuches ab. Bei der Auswahl des Stoffes spielt der UV-Schutz sicher eine übergeordnete Rolle. Ebenso wichtig ist die Farbe. Die Atmosphäre unter einer blauen Markise ist völlig anders als unter einer roten. Rötliche Farben vermitteln einen wärmeren, bläuliche eher einen kühleren, jedoch auch dunkleren Eindruck. Blaue Markisen erzeugen nachweislich mehr Schatten als weisse oder gelbe. Gelbe und hellgrüne Stoffe ziehen mehr Insekten an als rote oder blaue.
Am besten lässt man sich von Fachleuten beraten. So werden viel Fragen bereits im Vorfeld geklärt und Probleme vermieden.
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Moderne Bauten besitzen oft einen hohen Glasanteil. Zu wenig wird dabei beachtet, dass Vögel Glasscheiben nicht wahrnehmen können und die Gefahr einer Kollision enorm gross ist. Gezielte Massnahmen können die Gefahren mindern. Vogelschutz beginnt also an den eigenen vier Wänden.

Gefahrenquellen für Vögel.
Müller, Redaktorin
Wer möchte nicht einmal im Leben fliegen können wie ein Vogel? Schnell von einem Ast zum anderen fliegen, sich von hoch oben die Welt anschauen und mit anderen Vögeln im Schwarm durch die Luft tanzen. Vögel sind unsere Nachbarn und ihr Gezwitscher bedeutet für viele von uns ein wertvolles Stück Lebensqualität. Begrünte Siedlungen beherbergen in Mitteleuropa oft 30 und mehr Vogelarten. Grundsätzlich können Vögel Hindernisse leicht umfliegen, nicht aber unsichtbare Hindernisse. Die Vogelwarte Sempach rechnet mit mindestens einem Todesopfer an Glasscheiben
pro Jahr und Gebäude, vermutlich sind es mehr, denn die Dunkelziffer ist sehr hoch. Auch wenn Vögel nach einem Aufprall unverletzt scheinen, stirbt jeder zweite später an inneren Verletzungen. Betroffen sind fast alle Vogelgruppen, darunter auch seltene und bedrohte Arten. Wir teilen mit Vögeln denselben Lebensraum und müssen sie daher zu ihrem Schutz unter anderen auch vor unnötigen baulichen Fallen bewahren.
Hoch entwickelte Augen
Vögel orientieren sich sehr stark optisch, deshalb sind ihre Augen hoch entwickelt. Bei den meisten Vogelarten liegen sie weit seitlich am Kopf, so dass sie mit einem
«Weitwinkelblick», einige Arten sogar mit einen «Rundumblick», die Umwelt wahrnehmen. Oft übernehmen die Augen gleichzeitig unterschiedliche Funktionen: Das eine fixiert den Wurm, das andere überwacht die Umgebung. Bei der Bildauflösung sind Vogelaugen unseren weit überlegen: Während wir knapp 20 Bilder pro Sekunde verarbeiten können, schafft ein Vogel deren 180! Auffällige Unterschiede gibt es auch beim Sehen von Farben. Vögel unterscheiden Grüntöne feiner als wir und sie verfügen gar über einen vierten Farbkanal, denn sie sehen auch im UV-A-Bereich. So kann beispielweise ein Bussard Urinspuren von Mäusen sehen und abschätzen, ob
dies ein lohnendes Jagdgebiet ist. Doch so gut Vögel mit ihrem optischen Sinn an ihre ursprüngliche Umgebung angepasst sind: Glas erkennen sie nicht ohne weiteres als Hindernis. Auch können die seitlich liegenden Augen nur einen vergleichsweise kleinen Winkel gleichzeitig abdecken. Das stereoskopische Sehen und damit die räumliche Wahrnehmung sind bei Vögeln daher eingeschränkt.
Während über die sinnesphysiologischen Fähigkeiten des Auges heute einiges bekannt ist, bleiben viele Fragen offen, was die Verarbeitung der optischen Reize im Gehirn angeht. Sich in einen Vogel hineinzudenken und zu verstehen, wie er seine Umwelt wahrnimmt und wie er die Signale umzusetzen vermag, ist nur ansatzweise möglich. Das macht aufwändige Versuche nötig, um wirksame Massnahmen gegen Vogelanprall zu entwickeln.
Gefahrenquelle
Die bekannteste Ursache für Anflüge an Glas ist dessen Transparenz. Ein Vogel erblickt durch eine Glasfront hindurch einen Baum, den Himmel oder eine ihm zusagende Landschaft. Er steuert diese in direktem Flug an und kollidiert dabei mit der Scheibe. Die Gefahr ist umso grösser, je transparenter und grossflächiger die Glasfront ist. Auch sind Spiegelungen für Vögel extrem gefährlich. Je nach Scheibentyp, Beleuchtung und Gebäudeinnerem wird die Umgebung unterschiedlich stark und unterschiedlich präzise reflektiert. Spiegelt sich eine Parklandschaft, wird dem Vogel ein attraktiver Lebensraum vorgetäuscht. Er fliegt diesen direkt an, ohne zu realisieren, dass es nur das Spiegelbild ist.
Es gibt unzählige Gefahrstellen, wo Scheiben für Vögel zum Problem werden: verglaste Hausecken, Balkonverglasungen, Wind- und Lärmschutzscheiben, Verbindungsgänge, Wintergärten, Veloständer, spiegelnde Fassaden usw.
Bauliche Schutzmassnahmen
Mit einer vorausschauenden Planung können viele Probleme entweder vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden.
Von transparenten Bauteilen mit Sicht auf dahinter liegende Lebensräume sollte man grundsätzlich ebenso absehen wie von spiegelnden Flächen. Auch sollten Fenster nicht in Eckbereichen liegen. Unproblematisch sind abgeschrägte Ecken, sofern die angrenzenden Wände geschlossen sind. Transparente Balkongeländer, Eckbereiche von Wintergärten, Glaskorridore, Lärm-
schutzwände usw. sind, wenn immer möglich, zu vermeiden oder von Anfang an mit flächigen Markierungen zu versehen. Oder es ist alternatives Material wie beispielsweise geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes, geätztes, eingefärbtes, mit Laser bearbeitetes oder bedrucktes Glas einzuset-
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Je stärker sich die Umgebung spiegelt und je naturnaher diese ist, desto häufiger kommt es zu Kollisionen.

Gefährlich: Bäume, eine attraktive Landschaft, freier Luftraum und eine transparente Glasfläche.
Mit der Broschüre «Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht» – Herausgeberin ist die Vogelwarte Sempach – erhält man einen Einblick in die Thematik. Wer eine Beratung wünscht, kann sich ebenfalls an die Vogelwarte wenden. Eine einmalige Beratung ist kostenlos: glas@vogelwarte.ch.
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zen. Halbtransparente und wenig reflektierende Glasflächen oder Bauelemente wie Glasbausteine können bedenkenlos eingebaut werden. Geneigte Flächen, Oberlichter oder Dächer aus Glas sind aus Sicht des Vogelschutzes ebenfalls kein Problem. Bei der Gestaltung der Umgebung gilt zu beachten, dass hinter Bäumen oder Büschen keine stark spiegelnden Fassaden eingesetzt werden. Hingegen mindert eine Bepflanzung an Gebäudeecken das Kollisionsrisiko.
Minergie-Vorgaben
Minergie unterstützt vogelfreundliches Bauen. Mit der Checkliste «Tierfreundliche Gestaltung» erhält man ein Instrument, um abzuschätzen, wie tierfreundlich das Gebäude geplant ist und welche Massnahmen man ergreifen sollte, um das Gebäude tierfreundlicher zu gestalten. Zur Erfüllung der Minergie-Eco-Vorgabe G 6.010 muss unter anderem zwingend der Vogelschutz erfüllt werden.
Nachträglicher Schutz
Gleich vorneweg: Auch wenn immer noch schwarze Greifvogelsilhouetten im Handel erhältlich sind, beweist das keineswegs deren Wirksamkeit. Diese Silhouetten werden von anfliegenden Vögeln nicht als
Fressfeind erkannt. Auch entfalten sie an Scheiben mit dunklem Hintergrund nicht die nötige Kontrastwirkung. Die Vogelwarte Sempach rät deshalb von ihrer Verwendung klar ab. Nur eine flächige, sich möglichst von der Umgebung abhebende Markierung bringt den nötigen Schutz. Sehr wirkungsvoll sind Lösungen mit Streifen, vertikale Linien, die mindestens 5 mm breit bei maximal 10 cm Abstand sind. Solche Markierungen mit Folien guter Qualität kann man anfertigen lassen und wenn möglich auf der Aussenseite anbringen. Auch farbige Dekorationen mit Fingerund Fensterfarben helfen. Warum nicht die Kinder dafür fragen?
Bei nachträglichen Massnahmen wird empfohlen, zuerst die Situation zu analysieren. Eine Gardine bringt bei einer Spiegelfassade nichts, bei weniger reflektierendem Glas kann sie das Anprallrisiko hingegen deutlich vermindern. Selbsthaftende Textilien oder aufgeklebte Folien können die Spiegelungen von Gläsern reduzieren. Jalousien, Rollos und Sonnenschutzlösungen gelten als vogelfreundlich.
Wenn ein Vogel verunfallt
Die Vogelwarte Sempach empfiehlt, den am Boden liegenden, schwer atmenden
Vogel in eine Kartonschachtel mit Luftlöchern zu legen und diese ins Dunkle zu stellen. Nach etwa zwei Stunden sollte man damit ins Freie gehen. Fliegt der Vogel nicht davon, sollte man ihn in die nächste Vogelpflegestation (Adresse bei der Vogelwarte oder bei Bird Life Schweiz erfragen) oder in eine Kleintierarztpraxis bringen. Vogelpflegestationen sind meist ehrenamtlich geführt und verrechnen im Gegensatz zur Kleintierarztpraxis keine Kosten.
Quelle: Broschüre «Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht», Herausgeberin Vogelwarte Sempach

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Bei der Gestaltung eines Gartens ist der Sicht- und Lärmschutz ein wichtiges Thema. Erst damit wird eine behagliche Privatsphäre möglich. Ein guter Sichtschutz bietet Sicherheit und gleichzeitig einen effektiven Schutz vor Wind und Lärm. Die Auswahl ist gross – von der Weidenhecke bis zum Solarzaun.
Brigitte Müller, Redaktorin
Ruhe, Erholung, mit Familie und Freunden zusammensitzen, Kinder, die vergnügt spielen – ein Garten ist dafür die wunderbare Ferieninsel zu Hause. Damit man sich bestens erholen und entspannen kann, möchte man sich jedoch vor neugierigen Blicken schützen. Durch die dichtere Bauweise und den überall lauernden Lärmquellen wie angrenzende Strassen, die mögliche Nähe zu einem Fussball- oder Tennisplatz, das Trampolin beim Nachbarn ist der Bedarf an guten Sicht- und Lärmschutzlösungen gestiegen. Ein Sichtschutz ist meist höher als ein Zaun und bietet deswegen mehr Schutz vor unbefugtem Zutritt und befriedigt somit auch das Sicherheitsbedürfnis. Zudem möchte man sich vor heftigen Windböen oder der kalten Bise schützen.
Die Auswahl an Lösungen für einen optisch ansprechenden und langlebigen Sichtschutz ist gross. Es lohnt sich, sich umfassend zu orientieren und sich bei einer Zaunfirma oder bei einer Gärtnerei beraten zu lassen. Ein im Garten schön integrierter Sichtschutz erhöht nicht nur den Marktwert des Grundstückes, sondern wertet es auch in puncto Funktion und Ästhetik auf. Man sollte sich unbedingt vor dem Bau eines Sichtschutzes bei der Wohngemeinde erkundigen, ob es dafür eine Baubewilligung braucht und welche Bedingungen ein Sichtschutz entlang einer Strasse erfüllen muss, damit er nicht die Sicherheit im Strassenverkehr gefährdet.
Hecken als Lebensraum für Tiere Als natürlicher Schutz vor fremden Blicken sind Hecken seit Jahren beliebt. Immer unbeliebter sind jedoch die immergrünen,
langweiligen Hecken mit Kirschlorbeer oder Thuja. Vielerorts ist der Kirschlorbeer unterdessen gar verboten, weil er heimische Pflanzen verdrängt – Stichwort Neophyt –und keine Nahrung für Vögel und Insekten bietet. Ausserdem ist der Strauch giftig, was vor allem für Kinder und Haustiere gefährlich sein kann. Auch Thujahecken bieten einheimischen Vögeln und Insekten keine Nahrung. Wer Kinder hat, sollte auch von einer Eibenhecke absehen, da dieser heimische Nadelbaum ebenfalls giftig ist.
Hingegen sind Wild- und Blütenhecken eine nützliche Lösung, bieten sie doch einen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Vögel finden darin einen sicheren Nistplatz und junge Vögel starten von hier aus ihren ersten Flugversuch. Igel schlafen tagsüber unter den Zweigen und Eidechsen machen es sich dort in ihrem Winterquartier be-


quem. Anders als in den meisten immergrünen Formgehölzhecken finden Tiere in Wild- und Blütenhecken reichlich Nahrung. Die blühenden Sträucher locken Bienen, Schmetterlinge und Hummeln an und die Früchte machen die Vögel satt. Und ein schöner Nebeneffekt für die Gärtnerin bzw. Gärtner ist, dass wegen der zahlreichen Nützlinge, die in solchen Hecken leben, der Schädlingsbefall an anderen Gartenpflanzen geringer ist.
Weide oder Holz
Ein Sichtschutz aus Naturweide mit seinem natürlichen Charme kennt eine lange Tradition als Trennwand im Garten. Das warme Farbenspiel des Naturgeflechts schafft ein behagliches Ambiente – auch im Winter. Von Hand werden die Weidenruten kunstvoll beispielsweise um Haselnussstäbe oder einen Kieferrahmen geflochten. Abweichungen im Geflecht oder der Farbe unterstreichen den urtümlichen Charakter und machen einen solchen Zaun zum Unikat. Nachteilig ist, dass Flechtwände aus dünnen Zweigen nur eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Jahren haben. Geflechte aus dickeren Ruten hingegen können bis zehn Jahre halten. Holz ist ein
Klassiker für den Sichtschutz. Neben unendlich vielen individuellen Möglichkeiten bieten sich vor allem Standardelemente an, die es in diversen Holzarten und Stilen von blickdicht bis blickdurchlässig gibt. Oft werden bei der Sichtschutzgestaltung verschiedene Materialien verwendet. So harmoniert beispielsweise kühler Beton bestens mit Holzelementen.
Gabionen gegen den Lärm
Gabionen sind stabile Drahtkörbe, die man mit verschiedenen Materialien füllen kann, etwa mit Bruchsteinen oder Holzscheiben. Bei der Füllung kann man mit verschiedenen Steingrössen, Farben und Sorten spielen und sie dabei kreativ aufeinanderschichten. So erhält man ganz einfach eine spannende, künstlerische Mauer. Gabionen bekommt man in jedem Baumarkt. Man kann auch Pflanzen zwischen den Steinen wachsen lassen – so wird die Steinmauer lebendiger und grüner. Gabionenwände können flexibel eingesetzt werden und sind ein zweckmässiger Lärmschutz. Bei der Lärmdämmung hat man im Garten zwei Möglichkeiten: Schutzwände absorbieren oder reflektieren den Lärm. Glatte Flächen wie Beton oder Glas werfen die Geräusche
zurück. Raue und poröse Materialien hingegen nehmen sie auf. Gabionenwände absorbieren somit störende Geräusche.
Feste Materialien
Sichtschutzwände aus Aluminium, hochwertigem Verbundkunststoff, Metall, Cortenstahl oder Glas können je nach Design ein wichtiges Gestaltungselement sein, damit ein Garten zum modernen Erlebnisraum im Freien wird. Die robusten und langlebigen Materialien sind als modulare Elemente erhältlich und bieten somit unzählige Möglichkeiten auch bei schwierigen Geländebedingungen wie Steigungen oder Gefälle. Die Qual der Wahl beginnt definitiv, wenn man sich für seine Sichtschutzwände noch ein bestimmtes Motiv als attraktiven Blickfang wünscht.
Cortenstahl ist vielseitig einsetzbar
Cortenstahl ist durch eine orangebraune Rostschicht gekennzeichnet, die jedoch das Metall nicht weiter korrodieren lässt. Die Rostschicht bildet eine dünne, wetterbeständige Patina, die im Garten Wärme ausstrahlt. Metall kann als durchgängige oder
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Wartungsfreie Technik die begeistert – nucovista GG.
nucovista GG ist ein oben hängendes, unisoliertes Schiebe-Dreh-System mit Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) ohne vertikale Flügelprofile. Es kann auf vielfältige Weise eigesetzt werden und ist
somit ein idealer Wind- und Wetterschutz bei Balkon- und Sitzplatzverglasungen. In der oberen Deckenschiene bewegen sich die Rollenlaufwerke geschützt vor Witterungseinflüssen. Die
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Bodenschiene dient lediglich als Führung. Sie kann optional flächenbündig eingelassen werden.
Individuelle Öffnung
Die Verglasung kann ganz oder nur teilweise geöffnet werden. Dabei können die einzelnen Flügel an eine beliebige Position verschoben werden, um vor Wind zu schützen. Zum Öffnen oder Schliessen muss kein Mobiliar weggeräumt werden, da alle Flügel in derselben Schiene parallel und nicht faltend verschoben werden können. Im geschlossenen Zustand bleibt ein ca. 3 mm schmaler, vertikaler Luftspalt zwischen den einzelnen Glasflügeln bestehen und ermöglicht die Luftzirkulation.
Komfortable Reinigung
Die Aussenseiten der Glasscheiben können ganz einfach, mittels Aufdrehen der einzelnen Flügel, gereinigt werden.
Verkauf über Fachhandel
Im Showroom in Wettingen können die Funktionsweisen der verschiedenen Verglasungssysteme verglichen und ausprobiert werden. Als Systementwickler verkauft die mobileGlas AG ausschliesslich über den Fachhandel. Für die Montage vermittelt die mobileGlas AG auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Eine Voranmeldung für den Besuch der Ausstellung wird empfohlen.

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Ein Stück Land ist in der heutigen Zeit eine Top-Anlage. Aber es ist weder rentabel noch ethisch vertretbar, ein baureifes Grundstück über Jahre unbenutzt zu lassen. Ein Kleinhaus bringt hier die Lösung: Rendite vom ersten Tag an. Bei Bedarf kann es wieder entfernt oder verkauft werden, um zukünftige Pläne zu verwirklichen.
Nebst Restgrundstücken eignen sich z. B. auch bestehende Betongaragen als Untergrund. Aber auch ein grosser Garten ist ideal, weil durch die dezente, einstöckige Bauweise das bestehende Hauptgebäude kaum entwertet wird.
Das Kleinhaus hat viele Verwendungsmöglichkeiten:
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Als Praxis, Büro oder Studio.

Ein Kleinhaus im Anflug.
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Da es fixfertig per Schwerlastwagen geliefert wird, hält sich der Aufwand vor Ort in Grenzen.
Nach dem Baugesuch werden Kanalisation und andere Gewerke erstellt und je
nach späterer Verwendung kommen Beton- oder wieder entfernbare Schraubfundamente zum Einsatz. So ist das kleine, vollwertige Haus bereits kurz nach der Lieferung bezugsbereit.
Ein voll ausgerüstetes Musterhaus kann auf Voranmeldung im solothurnischen Däniken besichtigt werden.
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Daten Musterhaus:
Länge: 14,5 m, Breite: 4,35 m Preis Musterhaus: Fr. 230’000.– inkl. Lieferung, Heizung, Küche, Bad. (exkl. Land, Fundamente, Anschlüsse, Planung, Baueingabe usw.)
Besichtigungstermine des Musterhauses in Däniken (SO) finden alle 2 Wochen statt und werden auf der Website www.kleinhaus.ch veröffentlicht.
Anmeldung: info@kleinhaus.ch, 062 823 22 21
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Kleinhaus.ch
Stefan Brüngger, Geschäftsführer Christian Colemberg, Kundenberater 5600 Lenzburg 062 823 22 21

Ein Geflecht aus Weidenruten ergibt einen natürlichen Sichtschutz.

Fotos: Adobe Stock

ist.




perforierte Platte, als Wellblech und Drahtgeflecht oder als lose platzierte Paneele kreativ eingesetzt werden. Glas ist ein relativ neues Material für den Garten. Wer es schlicht mag, verwendet einfache Paneele aus gesandstrahlten Glasplatten. Sie schirmen Sitzplätze oder Ruheorte optimal vor unerwünschten Blicken ab.
Vorzüge eines Solarzauns
Den Fünfer und das Weggli erhält man durch einen Solarzaun, denn er ist Photovoltaikanlage und Sichtschutz zugleich. Das Unternehmen Zaunteam vertreibt Solarzäune. Ein solcher Zaun ist ein pflegeleichter, witterungsbeständiger Sichtschutz, der zudem Sonnenlicht in umweltfreundliche Energie umwandelt. Für eine optimale Stromgewinnung besteht je nach Standortsituation die Möglichkeit, die Solarmodule einseitig mit Ausrichtung nach Süden oder beidseitig mit Ausrichtung Ost/West anzubringen. Ein durchschnittlicher Dreibis Vierpersonenhaushalt verbraucht zirka 3000 kWh Strom im Jahr. Zum Vergleich: Ein 15 Meter langer, einseitig monierter Solarzaun erzeugt bei optimalen Bedingungen einen Stromertrag von 2700 kWh im Jahr. Das bedeutet eine Stromkostensenkung von rund 90 Prozent, wenn der Strom komplett selbst verbraucht wird. Aufgrund der einfachen Montage der Solarmodule ist ein Solarzaun sowohl als Neuanlage als auch als Nachrüstung umsetzbar.


Die flächendeckende Einführung des elektrischen Lichtes wird als einer der bedeutendsten Fortschritte des 21. Jahrhunderts gewertet. Was einst eine Errungenschaft war, hat heute eine belastende Kehrseite. Sie heisst Lichtverschmutzung und wirkt sich negativ auf Fauna, Flora und uns Menschen aus.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Licht ist ein Segen. Es sorgt für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, bei Fussgängerstreifen, in unwegsamen dunklen Gassen sowie in Unterführungen und Tunnels. Licht sorgt dafür, dass wir in der Dämmerung und der Dunkelheit mehr sehen und uns besser orientieren können.
Doch auch dort, wo es nicht unbedingt nötig ist, versucht der Mensch die Nacht zum Tag zu machen. Die Lichtemissionen haben sich in der Schweiz in den letzten 25 Jahren verdoppelt. Fast überall gibt es Leuchtreklamen, mit Spotlampen bestückte Schaufenster und Strassenbeleuchtungen. Spezielle Gebäude wie Bahnhöfe, öffentliche Bauten oder Büro- und Industrieanlagen werfen beinahe ganztags Lichterschein nach draussen oder werden während der Nacht gar mit Scheinwerfern von aussen angeleuchtet. Sportanlagen im Freien sind heute
ebenfalls mit starken Lampen bestückt, die das Spielfeld während des ganzen Jahres abends mit Licht fluten. Die Emissionen durch nach oben gerichtete Lichter haben in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren gar um 70 Prozent zugenommen. Der hohe Zersiedelungsgrad und die vielfältige, von Geländeeinschnitten geprägte Topografie der Schweiz führen dazu, dass das Kunstlicht weit in die nächtliche Landschaft hinaus wirkt.
Negative Lichtfülle
Es ist heute soweit, dass der Mensch weltweit nicht nur die Natur in einen immer kleineren Bereich zurückdrängt, sondern auch die Dunkelheit. Das hat nicht nur positive Aspekte. Im Gegenteil. Inzwischen haben Fachleute deutlich negative Auswirkungen der Lichtfülle erkannt und sind zum Schluss gekommen, dass übermässige und unsachgemässe Beleuchtungen schädliche und störende Auswirkungen auf die

Natur, den Menschen und die Umwelt haben. Eine Studie hat gezeigt, dass rund zwanzig Prozent der Menschen in ihrer Wohnumgebung den nächtlichen Himmel mit seinen Sternen gar nicht mehr kennen und die Milchstrasse noch nie gesehen haben. Gravierender ist, dass durch die Zunahme der Lichtemissionen beispielsweise Zugvögel ihre Orientierung verlieren, Insekten an den heissen Lampen verglühen und nachtaktive Tiere durch das künstliche Licht irritiert sind und ihr natürliches Verhalten Schaden nimmt. Das kann dazu führen, dass besonders bedrohte Arten weiter abnehmen, weil sich ihr Aktionsradius durch verstärkte Lichtemissionen stark einengt und kleine Populationen in Isolation geraten. Oder das Nahrungsangebot der Tiere nimmt wegen des künstlichen Lichts ab, weil die fehlende Dunkelheit die nachtaktiven Insekten negativ beeinflusst.
Zuviel Licht führt zu Streit In etlichen Quartieren von Schweizer Städten und Vororten oder in dichtbebauten Zonen von Dörfern führen Lichtbelästigungen immer öfter zu nachbarschaftlichen Streitereien, die manchmal bis vor den Richter führen. Immer häufiger werden vor allem bei Neubauten an der Dachuntersicht oder im Fassadenbereich hell leuchtende Lampen in grosser Menge angebracht, welche die Umgebung des Gebäudes ausleuchten. Wenn sie die ganze Nacht brennen, können die Auswirkungen auf die Menschen in der Nachbarschaft enorm belastend sein, auch wenn die Leuchten nicht nach oben, sondern waagrecht oder senkrecht nach unten ausgerichtet sind. Die negativen Auswirkungen von übermässiger Lichtfülle auf die Psyche und Physis der Menschen sind sehr verschieden. Sie reichen von einer einfachen Belästigung,
die schon von wenig, aber intensivem Licht ausgelöst wird, bis zu anhaltenden Schlafstörungen, die zu einer grossen körperlichen und geistigen Belastungsprobe werden können. In den meisten Fällen wäre es heute dank neuer Erkenntnisse und Leuchtmitteltechnik möglich, die negativen Folgen für Natur und Mensch abzumildern oder gar zu vermeiden.
Gesetzliche Vorgaben
Gemäss Umweltschutzgesetz des Bundes (USG; SR 814.01) zählt Licht als Umweltfaktor zu den störenden und lästigen Immissionen. Im Kanton Aargau bildet das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG Umweltrecht und EG UWR) die gesetzliche Grundlage. Bezüglich Lichtemissionen hält das geltende Recht dies fest:
1. Beleuchtungsanlagen, die Aussenbereiche erhellen oder Kulturgüter beleuchten, sind so einzurichten, dass sie ausserhalb ihres Bestimmungsbereiches keine störenden Immissionen verursachen.
2. Die dauerhafte Installation und der regelmässige Betrieb von Anlagen, die im Freien Licht- oder Lasereffekte erzeugen oder ähnlicher künstlicher, himmelwärts gerichteter Lichtquellen sind verboten.
3. Der vorübergehende Betrieb von Anlagen, die im Freien Licht- oder Lasereffekte erzeugen, darf keine für Tiere und Pflanzen schädlichen Immissionen verursachen Er bedarf einer Bewilligung durch die zuständigen Gemeindebehörden.
Emissionen und Immissionen
Bei der Beurteilung, wie sich künstliches Licht auf Mensch und Umwelt auswirkt, sind verschiedene Faktoren massgebend. Dazu gehören die Intensität und die farbliche Zusammensetzung des Lichtes sowie die Dauer, die Regelmässigkeit der Wiederholung, die Ausrichtung und der Standort der Beleuchtung.
Bei der Ausbreitung des Lichtes unterscheiden die Fachleute Emissionen und Immissionen. Unter Emissionen versteht man das gesamte von einer Quelle (z. B. von einer Strassenlampe) abgestrahlte Licht. Dieses dient im Idealfall ausschliesslich dem vor-

Lichtemissionen machen die Nacht zum Tag.
gesehenen Beleuchtungszweck. Die Immissionen bezeichnen das Licht, das an einem Ort, beispielsweise in einem Zimmer oder bei einem Baum, ankommt. Dieses Licht kann aus einer oder mehreren Quellen stammen. Die Intensität des Lichts kann auf dem Weg von der Quelle zum Ort der Einwirkung durch Hindernisse abgeschwächt oder ganz abgeschirmt werden. Je nachdem wie eine Lichtquelle konstruiert oder platziert ist, strahlt ein Teil der Lichtemissionen in der Praxis häufig direkt nach oben in den Nachthimmel ab oder die Emissionen wirken sich auf die Umgebung der zu beleuchtenden Fläche aus. Diese Anteile bezeichnet man als unnötige Emission, die es nach Möglichkeit zu vermeiden gilt.
Vermeiden als Vorsorgeprinzip
Vom Bundesamt für Umwelt gibt es dazu die Empfehlungen zur Vermeidung von
Lichtemissionen, die in erster Linie das Vorsorgeprinzip anwenden und im Einzelnen aufzeigen, wie sich unnötige Lichtemissionen durch eine gezielte und umweltverträglich Lichtnutzung vermeiden lassen. Sie stellen eine Vollzugshilfe dar, wenn es darum geht, Beleuchtungen und Lichtanlagen zu planen, zu beurteilen oder zu bewilligen. Sie sollen zudem alle Akteure wie Bauherrschaften, Architekten, Planer und Behörden befähigen, die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lichtemissionen zu treffen, soweit diese technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Dies gilt, wenn neue Beleuchtungsanlagen zu bauen sind oder wenn für bestehende Anlagen eine teilweise oder gänzliche Erneuerung geplant ist. Die Empfehlungen
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Gemäss Bundesamt für Umwelt gibt es vorbeugend sieben Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen.
1. Notwendigkeit: Braucht es eine Beleuchtung? Wenn ja, soll sie nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
2. Intensität: Wie hell muss die Beleuchtung sein? Also nur so hell beleuchten wie unbedingt nötig.
3. Lichtspektrum und -farbe: Ist das Lichtspektrum richtig gewählt und auf
den Beleuchtungszweck und die Umgebung abgestimmt?
4. Auswahl und Platzierung der Leuchten: Ist der passende Lampentyp ausgewählt und geeignet platziert, so dass die Beleuchtung möglichst genau und ohne unnötige Abstrahlung an die Umgebung funktioniert?
5. Ausrichtung: Sind die Leuchten optimal ausgerichtet? Sie sollten von oben nach unten strahlen und präzise montiert sein.
6. Steuerung: Wann braucht es welche Beleuchtung? Kann die Beleuchtung zeitweise ausgeschaltet, reduziert oder bedarfsgerecht gesteuert werden? Zu berücksichtigen sind dabei Tages-, Nachtund Jahreszeiten.

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7. Abschirmungen: Sind Abschirmungen gegen die Umgebung vorzusehen oder braucht es zusätzliche Abschirmungen in spezifischen Problemfällen?
Lampen, die von Bewegungsmeldern aktiviert werden, sind ein guter Ansatz. Sie sollen jedoch nicht dazu animieren, viel zu viele unnötige Lampen anzubringen, die im Laufe der Nacht auf jede vorbeischleichende Katze, jedes vorbeihuschende Wildtier oder sich bewegende Pflanzenteile reagieren und die Nacht durch die Masse der vorhandenen Leuchten wieder zum Tag machen.
Normen als Hilfe
Als weitere Planungshilfe dient die SIANorm 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereine (SIA) aus dem Jahr 2013. Die Norm verzichtet bewusst auf das Festlegen von Richtwerten. Sie hat zum Ziel, unnötige Lichtemissionen an der Quelle zu vermeiden, indem sie das Vorsorgeprinzip anwendet und den entsprechenden Stand der Technik miteinbezieht. Die Schweizerische Lichtgesellschaft (SLG) hat ebenfalls verschiedene Normen (SN EN Normen) und Richtlinien zur Beleuchtung von Strassen, Sportanlagen oder Arbeitsstätten erarbeitet, welche die Verbreitung neuer Techniken und das interdisziplinäre Zusammenarbeiten erleichtern.
Informationen zum Kanton Aarau www.ag.ch (Stichwort Lichtemissionen)

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Die Makleragentur mit Festpreis macht es möglich

Wie in allen Branchen hat auch im Immobilienbereich die Qualität von Dienstleistungen ihren Preis. Seit einigen Jahren sehen sich die traditionellen kommissionsbasierten Maklerbüros mit neuer Konkurrenz konfrontiert, die einen Maklerservice zum Festpreis für weniger als 10’000 CHF offerieren. Aber ist es für diese Unternehmen wirklich möglich, einen Qualitätsservice zu diesem Preis anzubieten?
Wie ist das Verhältnis zwischen Arbeitsaufwand und Provision?
Die Provision eines Immobilienmaklers soll seinen Arbeitsaufwand widerspiegeln und sicherstellen, dass er sich bemüht, den besten Preis für seine Kunden zu erzielen, damit sein Einkommen so hoch wie möglich ist. Doch in den letzten Jahren hat sich der Markt dramatisch verändert. Der durchschnittliche Immobilienpreis hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren verdoppelt, ebenso wie die Provisionen, die an den Immobilienpreis gekoppelt sind. Gleichzeitig hat sich der Arbeitsaufwand durch die Digitalisierung der Prozesse und die
höhere Nachfrage deutlich verringert. Das prozentuale Provisionsmodell, für das Hauseigentümer durchschnittlich 3% oder rund 35’000 Franken zahlen müssen, wird von vielen Hauseigentümern als ungerecht empfunden, da es nicht mehr der Realität des Marktes und der geleisteten Arbeit entspricht.
Was verbirgt sich hinter den Festpreismodellen in der Immobilienvermittlung? Festpreismodelle gibt es weltweit seit vielen Jahren, in der Schweiz bieten jedoch nur wenige Immobilienagenturen dieses Modell an. Der Preis basiert dabei auf dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, der nötig ist, um eine Immobilie zum besten Preis zu verkaufen.
Nehmen wir das Beispiel der Immobilienagentur Neho, die sich seit ihrer Gründung zu einer der wichtigsten Immobilienagenturen der Schweiz entwickelt hat, mit mehr als 100 verkauften Immobilien pro Monat und Tausenden von zufriedenen Kunden. Neho bietet alle Dienstleistungen einer traditionellen Agentur, indem die Firma mit qualifi
zierten Maklern arbeitet, die den lokalen Markt hervorragend kennen. Sie werden von einem SupportTeam und professionellen Tools unterstützt, die ihre Arbeit erleichtern und die Fixkosten durch die Digitalisierung auf ein Minimum reduzieren. Wiederkehrende Prozesse werden optimiert und clever digitalisiert, Büros für Technik und Management werden zentralisiert und die Makler arbeiten frei in ihrem Einzugsgebiet. Heute nehmen die Käufer die ersten Kontakte über Immobilienportale auf und der Makler selbst arbeitet nicht mehr als 30 Stunden effektiv an jedem Verkauf. Laut Neho sind 9500 Franken der richtige Preis, um alle Kosten und den Zeitaufwand für jeden Verkauf zu decken. Ein höherer Preis ist keineswegs ein Garant für einen besseren Verkauf. Er ist eine zusätzliche Marge für die Makler, die mehr verlangen.
Ist es wirklich möglich, eine qualitativ hochstehende Dienstleistung für weniger als 10’000 Franken anzubieten? Qualität, auch bei Immobilien, hat ihren Preis, aber sie sollte nicht mehr kosten
als ihren tatsächlichen Wert. Und es ist in der Tat möglich, einen kompletten und effizienten Maklerservice für weniger als 10’000 Franken anzubieten. Die kommissionsfreie Agentur Neho hat online mehr als 500 verifizierte Kundenrezensionen gesammelt, die ihr eine durchschnittliche Bewertung von 4,7/5 gegeben haben, was beweist, dass man durch die Wahl eines Festpreisanbieters seine Immobilie zu den besten Marktbedingungen verkaufen kann und dabei Zehntausende von Franken an Provisionen spart.

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Seit einem halben Jahrhundert steht Brunner Küchen für höchste Qualität, perfekte Funktionalität und stilsicheres Küchendesign «Made in Switzerland». «Aus Liebe zum Schreinerhandwerk entstehen in unserer Manufaktur Küchen, die Innovationsgeist und Qualitätsdenken kreativ verbinden – und dies seit Generationen», beschreibt Gründer Ernst Brunner nicht ohne Stolz das Unternehmen aus dem aargauischen Bettwil. Am Anfang dieser Familiengeschichte steht Grossvater Plazid, der hoch über dem Hallwilersee 1903 seine Dorfschreinerei gegründet hat. Ernst Brunner zog es nach der Lehre im Betrieb seines Vaters Alfons in Zürich in die Ferne. Nachdem er zurück in Zürich sein eigenes Unternehmen für KüchenMontage gründete, pilgerte er in seiner Freizeit jedes Wochenende nach Bettwil, wo er der Schreinerei seines Gross

Brunner Küchen feiert Geburtstag.
vaters Plazid wieder neues Leben einhauchte. Im Jahr 1972 war genau diese kleine Werkstatt der Geburtsort von Brunner Küchen.
Innovation hat Tradition Ab der ersten Sekunde lebte Ernst Brunner seine Werte vor und sagte selbstbewusst: «Ich bin Küchenbauer!» Diese Liebe zum Handwerk war der Antrieb, das eigene Unternehmen stetig weiterzuentwickeln.
Heute umfasst die Schreinerei auf 3500 m2 einen modernen Maschinenpark. Die Küchenausstellung auf 1000 m2 ist vielseitig und umfangreich. 2018 übergab Ernst Brunner den Stab seinen Töchtern Corinne Brunner und Erika BernhardBrunner sowie seinem Schwiegersohn Adrian Bernhard. «Die Grundlage unseres Schaffens liegt in der Offenheit gegenüber sich wandelnden Anforderungen und einem vom
Foto: Brunner Küchen
Handwerk geprägten Qualitätsverständnis», beschreibt der heutige Geschäftsführer Adrian Bernhard das Erfolgsrezept der Firma, die heute 50 Mitarbeitende beschäftigt. Durch die eigene Wertschöpfung kann Brunner Küchen den hohen Qualitätsanspruch in allen Bereichen stets sicherstellen. Die Küchenbauer aus Bettwil investieren konsequent in die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. «So tragen wir das Schreinerhandwerk in die Zukunft und verbinden Tradition und Moderne. Wir freuen uns auf die nächsten 50 Jahre!»

BRUNNER KÜCHEN AG
Hauptstrasse 17
5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch
www.brunner-kuechen.ch

Foto: Frego AG
Mit viel Liebe zum Detail fertigt das Unternehmen Frego seit 1947 massgeschneiderte Sonnen-, Wetter- und Sichtschutz-Lösungen an. Dazu gehören die zeitlos schönen und filigranen Frego-Pergolen mit den legendären horizontalen Faltstoren.
Welche Variante passt?
Für die seitliche Abdeckung der Frego-Pergolen gegen Sonne, Wind und als Sichtschutz eignen sich verschiedene Lösungen:
• Die Senkrecht-Store ist in diversen Stoffausführungen (Acryl, Soltis etc.) erhältlich. Eine Bespannung mit dem Soltis-Stoff eignet sich besonders dann, wenn auch eine gewisse Transparenz gewährleistet sein soll.
• Die Loggia-Schiebeläden sind aufgrund der Schiebetechnik punktuell oder je nach Wunsch auch vollflächig einsetzbar. Die wunder-
schönen Designelemente ermöglichen daher eine sehr persönliche Gestaltung einer Outdoor-Wetterschutzanlage.
• Die Seitenarm-Store als Schutz gegen seitlich einfallende Sonnenstrahlen sowie Wind und Regen.
Grosse Ausstellung
Wer unsicher ist, welche Sonnen,Wetter- und Sichtschutz-Lösung die richtige ist, lässt sich am besten in der Ausstellung in Ottenbach inspirieren und von den kompetenten Mitarbeitenden beraten. Kundinnen und Kunden sind herzlich willkommen.

Frego AG
Isenbergstrasse 8
8913 Ottenbach Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch
www.frego.swiss

Strahlend blau und extravagant präsentiert sich das Schwimmbecken dieses Swimmingpools und lockt in der Badesaison die Gartenbesitzer ins Wasser.
Mit Geschmack gestalten Das hervorragende Material Edelstahl erfordert professionelle Projektierung und Planung. «Später be-
darf es eines sorgsamen Umgangs mit dem hochwertigen Schwimmbecken», erklärt Stefan Lehnert, der Geschäftsinhaber der Firma Lehnert in Wöschnau bei Aarau. Die Gestaltung und die Ausführung von Wasseranlagen aller Art sind neben Gartenbau, Gartenumgestaltung und -pflege das Spezialgebiet des Betriebes. Ob Schwimmteich, Biopool,
Die Firma Zimmerli Dach- & Lukarnenbau hat sich darauf spezialisiert, durch den Einbau einer Lukarne den Wohnraum zu vergrössern. Wer bisher ungebrauchten Raum in einer Dachschräge nutzbar machen will, kann das dank des professionellen Einbaus einer Dachlukarne tun. Die Dachlukarnen von Zimmerli passen sich der Architektur des Hauses an. Sie bieten mehr Wohnqualität und schaffen grossen Freiraum für die individuelle und kreative Verwirklichung von Wohnideen.
konventioneller Swimmingpool oder stilvolles Wasserbecken – dank der langjährige Erfahrung in diesem Bereich können die Fachleute verschiedenste Wasseranlagen realisieren, ganz nach Bedürfnis und Geschmack der Kundinnen und Kunden. «Diese Flexibilität ist ein grosser Vorteil unseres Unternehmens», so Lehnert. Auch die Vielfalt an möglichen Materialien öffnet Türen. Nebst Becken aus Edelstahl baut die Firma auch Betonbecken mit hochwertigen Abdichtungsfolien, Fertigbecken oder Schwimmbecken aus Naturstein.
Licht schafft Atmosphäre Unabhängig von der Gestaltung müssen die Filter- und Reinigungssysteme sowie die Teich- und Pooltechnik aufeinander abgestimmt sein. Raffinessen wie Gegenstromanlagen, Wasserfälle oder Wasserdü-

Foto: zvg
sen sorgen für riesigen Badespass. Rollläden, die das Becken abdecken, dienen der Sicherheit und Wärmeerhaltung. Die eingebaute automatische High-Tech-Steuerung ermöglicht die Bedienung via App. Zudem ist das Thema Licht ein wichtiges Gestaltungselement. LED-Unterwasserbeleuchtungen lassen die Pools und Schwimmteiche am Abend in einem wunderbaren Licht erscheinen und sorgen für Ferienfeeling zu Hause – strahlend und extravagant. Mehr Infos unter: www.gartenzentrum.ch

Lehnert AG
Wasser Pflanzen Gärten
5022 Rombach/Aarau
Tel. 062 827 25 25
www.gartenzentrum.ch
ner, Zimmerleute, Dachdecker, Monteure und Kaufleute. Dadurch vereint Zimmerli alle nötigen Fachkräfte unter einem Dach und kann so einen reibungslosen Ablauf und Qualitätsarbeit garantieren.
Weitere Angebote
Die Aargauer Firma bietet zudem weitere Leistungen in den Bereichen Steil- und Flachdach, Fassaden, Isolationen und Spenglerarbeiten an. Auf der Internetseite der Firma kann man eine Bildgalerie über die Arbeiten und Angebote einsehen. Dachlukarnen schaffen neuen Wohnraum im Dachgeschoss.
In einem Tag montiert Dachlukarnen bringen Licht in dunkle Räume, schaffen Platz und lassen einen ganz persönlichen Aussichtspunkt entstehen. Die im eigenen Werk als Fertigelemente hergestellten Dachlukarnen werden an den gewünschten Ort geliefert und in einem einzigen Arbeitstag von den Fachleuten der Firma beim Kunden montiert. Das umfassende Leistungspaket, bestehend aus Konstruktion, Herstellung und Montage, beinhaltet eine Reihe von Dienstleistungen. Dazu gehören die persönliche Beratung, das Unterbreiten von individuellen Lösungsvorschlägen, die Erstellung einer transparenten Offerte, das Anbringen eines Bauprofils, die Einrei-
chung des Baugesuchs, die Konstruktion und Herstellung der Lukarne(n) und schliesslich die Lieferung und Montage derselben. Dank der kurzen Einbauzeit ist die Montage zu jeder Jahreszeit möglich. Für die Ausstattung der vorgefertigten Dachlukarnen stehen verschiedenen Materialien zur Verfügung.
Zum Team der Firma Zimmerli gehören Zeichner, Spengler, Schrei-

Zimmerli Dach- & Lukarnenbau AG
Rohrerstrasse 20 5000 Aarau
Tel. 062 822 37 23 info@zdl.ch
www.zdl.ch
Die Ovum-Wärmepumpen von Suntherm sind mehr als nur Wärmepumpen. Vielmehr bilden sie ein ganzheitliches System für mehr Unabhängigkeit.
Einfach genial – genial einfach Die Ovum-Wärmepumpen bieten alles, was das moderne Einfamilienhaus braucht und das auf einer Stellfläche von nur einem Quadratmeter. Es ist kein zusätzlicher Pufferspeicher und kein zusätzlicher Warmwasserspeicher nötig. Die neue Wärmepumpen-Heizzentrale NHWP für den Sole- oder Luft/ Wasser-Betrieb enthält in kompakten Abmessungen alles, was für den Wohnkomfort eines Einfamilienhauses erforderlich ist. Es besteht die Möglichkeit, sie in Innenräumen oder draussen aufzustellen. Sie heizt, kühlt, bereitet mit dem eingebauten Frischwassersystem zapf-

Richtig und kostengünstig heizen mit Wärmepumpen von Suntherm – jetzt erst recht!
frisches, warmes Wasser auf, regelt die Temperaturen ganzjährig bis zur Raumebene und kann eine Wohnraumlüftung ansteuern. Zusätzlich ist sie auf einen optimalen Eigenverbrauch von Strom aus der Photovoltaik-Anlage ausgelegt. Sie erhöht den Eigenverbrauch von PV-Strom
auf bis zu 65 Prozent, was im Regelfall einer Verdoppelung der Nutzung des selbst produzierten Stroms entspricht.
Einfache Montage Die Ovum-Wärmepumpe wurde mithilfe von Installateuren entwi-

Die effektvollen Perlenvorhänge einfach online bestellen und selber montieren!
Wer kennt das nicht: lästige Fliegen, die durch offene Türen in die Wohnräume fliegen. Mit den Fliegenvorhängen der Firma Morisi Bari kann man diesem Problem die
Stirn bieten. Was sich bei unseren südlichen Nachbarn seit Jahren bewährt, kommt jetzt in der Schweiz ebenfalls immer häufiger zum Einsatz.
Fest verankert an weisslackiertem oder aluminiumeloxiertem Profil hängen an reissfesten PolyamidSträngen dekorative und transparente Polyesterol-Perlen. Das Reflektieren des Lichtes erzeugt ein leichtes Glitzern, wodurch die facettenartigen Augen der Fliegen irritiert werden. Sie meiden daher die Nähe des Fliegenvorhanges – und schon ist der Zweck erreicht.
Einfache Selbstmontage
Der Fliegenvorhang Morisi Bari wird in die Türöffnungen von Balkonen und Sitzplätzen gehängt. Durch die geringe Tiefe des Rahmenprofils können die attraktiven Fliegenvorhänge an Orten montiert werden, an denen die herkömmlichen Insektenschutzgitter nicht infrage kommen. Die Montage ist dank speziellen Zubehörs sehr einfach. Man kann sie daher gut selber montieren.
ckelt und konstruiert. Sie ist ohne grosse Heizungsinstallationen rasch und einfach zu montieren. Das spart Geld!
Mit einer Ovum-Wärmepumpe geht es zielstrebig und richtungsweisend in eine umweltfreundliche und saubere Zukunft, das ist unser Ziel!
Foto: Suntherm

Suntherm AG
Obere Haldenstrasse 3 5610 Wohlen
Tel. 056 610 19 19 contact@suntherm.ch
www.suntherm.ch
Von den Vorteilen und dem schönen, filigranen Aussehen des Vorhangs sind nicht nur Privatpersonen begeistert, sondern auch Inhaber von Detailhandelsgeschäften, Restaurants, Lebensmittelbetrieben, Coiffeursalons und viele andere mehr sowie Besitzer von Wohnmobilen.
Einfach online bestellen
Sie alle profitieren zudem davon, dass man die Fliegenvorhänge auf einfache Art und Weise im OnlineShop selber bestellen kann.

Morisi Bari GmbH
Uesslingerstrasse 22 8548 Ellikon a. d. Thur Tel. 052 369 00 60
www.fliegenvorhang.ch

Die Heizölpreise erreichten im März 2022 ein Rekordhoch.
Die Heizölpreise sind im März 2022 markant angestiegen. Am Mittwoch, 9. März erreichten die Heizölpreise den höchsten Stand dieses Jahres. Bei einer Bestellmenge von 3000 Litern Heizöl kosteten 100 Liter über 180 Franken. Anfang Jahr lag der Heizölpreis noch bei 110 Franken pro 100 Liter.
Am 10. März sanken die Heizölpreise bereits wieder um 25 Franken pro 100 Liter. Anfang bis Mitte März verhielten sich die Notierungen an den Börsen sehr volatil. Gegen Ende des Monats März pendelten sich die Heizölpreise zwischen 130 und 135 Franken pro 100 Liter ein. Weiterhin orientieren sich die Heizöl-
preise an der Entwicklung des Konflikts in der Ukraine. Grundsätzlich aber rechnet man nach Ostern eher wieder mit höheren Preisen.
Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50-mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.
Tolles Angebot
Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während

Ein Servicemann in seiner Standardausrüstung, zu der auch Überschuhe gehören.
Das richtige Verständnis für eine WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer. Die Toilettenspülung ist ein komplexes System. Die Hersteller haben Spülkasten, WC-Keramik und Ablaufrohre so aufeinander abgestimmt, dass diese bei jedem Spülvorgang einwandfrei ab- und ausgespült werden.
Warum verkalkt ein WC?
Der Temperaturunterschied zwischen dem kalten Wasser im Spülkasten und der warmen Raumluft führt zu einem Luftstrom, der liegengebliebenes Restwasser im Spülsystem verdunsten lässt. Hohe Raumtemperaturen, eine Bodenheizung oder längere Spülabstände fördern die Verkalkung. In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen.
Funktioniert die Spülung richtig? Um das zu kontrollieren, sollte man die Spülung mit der grossen Spültaste betätigen und die Zeit stoppen, bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Gleichzeitig muss man beobachten, ob sich die beiden Spülverläufe vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen. Mit diesem einfachen Test ergibt sich bereits ein erster Eindruck vom Zustand der WC- Spülung.
Der Entkalkungsservice Für den Entkalkungsservice von Restclean muss das WC nicht demontiert werden. In das gestaute lauwarme Wasser streut der Servicemann ein mildes Entkalkungspulver und fügt 125 Gramm Baumnussschalengranulat hinzu. Das Pulver löst sich im Wasser auf und die Ent-
einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche VoegtlinMeyer beim Auftrag eines Produktewechsel inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05
www.voegtlin-meyer.ch
kalkungslösung wird nun im ganzen System umgewälzt. Die chemischmechanische Reinigungslösung wird durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Das Resultat ist eine restlos saubere Toilette, die wieder die Original-Spülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommt.

RESTCLEAN AG
Toilettenkultur
Schmidtenbaumgarten 10 8917 Oberlunkhofen
Gratis-Telefon 0800 30 89 30 info@restclean.com www.restclean.com
Nr. 428 Mai 49. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’402 Ex. Basis 2020/2021
Anzahl Mitglieder: 39’687 (1. April 2022)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
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Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
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Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
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Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
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Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Gas ist vielseitig einsetzbar und in Form von Biogas erneuerbar. Aus organischen Abfällen der Grünabfuhr wird zum Beispiel in 37 Anlagen in der ganzen Schweiz Biogas gewonnen und direkt ins Gasnetz eingespeist. Damit heizen, kochen oder tanken Sie klimaschonend und produzieren kaum CO2-Emissionen. Und so wird selbst ein angebissener Apfel Teil der Energiezukunft. Wie einfach auch Sie Teil der Energiezukunft werden, erfahren Sie auf gazenergie.ch
Je mehr man darüber weiss, desto mehr macht es Sinn.