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Wohnwirtschaft Nr. 05 Mai 2020

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Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

Wenn man mit der Welt verbunden, aber in der Region verwurzelt ist,

bin ich am richtigen Or t.

Der Monat Mai präsentiert sich wieder in seiner ganzen Farbenpracht. Wiesenblumen und Gartenblumen erwachen. Tausende Bäume zeigen sich in ihrer Blüten- und Blättertracht. Ein Blütenmeer findet man auch bei der Waldrebe, Clematis genannt. Sie erklimmt Hauswände und Spaliere. Deshalb wird die Clematis auch gerne Königin der Kletterpflanzen genannt.

SANIERUNGEN SIND EINE CHANCE

Eine gute Gebäudehülle ist die Basis für eine hohe Energieeffizienz im Gebäudebereich. Sie trägt viel zur Steigerung der Behaglichkeit und des Wohnkomforts bei. Die Auswahl der Materialen und Rohstoffe hat zudem einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Gleichzeitig prägt die Gestaltung der Gebäudehülle den Gesamteindruck eines Hauses.

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Die eigene Strom- und Wärmeproduktion und -nutzung liegt im Trend. Hausbesitzer, die sich für eine Solaranlage interessieren oder sich mit einem Heizungsersatz auseinandersetzen, finden bei der AEW kompetente Ansprechpartner. Zusammen mit Fachpartnern aus der Region machen sich

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Die intelligente Steuerung bildet das Herzstück von AEW myHome. Sie basiert auf modernster Regeltechnik und optimiert die Effizienz des Energiesystems (Wärmepumpe, Solaranlage, Speicher, Öl- oder Gasheizung, Ladestation für Elektrofahrzeuge). Die vorausplanende Regelung – insbesondere unter Einbezug von Wetterprognosen –bewirtschaftet die Energieversorgung Ihres Hauses optimal. So können bis zu 20 % Energiekosten gespart werden. Unter www.aew.ch/offerte können Sie mit wenigen Angaben bereits eine erste Richtofferte erstellen.

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Prioriäten neu setzen

Wie ein Schlaglicht zeige die Coronakrise, was schieflaufe in der Gesellschaft, schrieb der Historiker Rainer Zitelmann in einem Aufsatz in der NZZ. Der Staat sei dort schwach, wo er stark sein sollte. Zu seinen Kernaufgaben gehörten die Gesundheitsvorsorge und funktionierende Krisenprogramme. Diese basieren auf verlässlichen Daten. Trotz erdrückender Präsenz von Behörden im öffentlichen Raum weiss niemand, wie viele Personen am Coronavirus erkrankt sind.

Die Medizinerin Nicola von Lutterotti schreibt, der Wissensdrang des Bundesamtes für Gesundheit halte sich in Grenzen. Es führe zwar Buch über die Zahl der Verstorbenen, nicht aber über jene der Geheilten. Es wäre aber wichtig, die beiden Gruppen miteinander und mit den harmlosen Fällen vergleichen zu können. Dazu brauche es flächendeckende Tests, um festzustellen, wer zum Arbeitsplatz und ins Sozialleben zurückkehren könne und wer nicht. Personen mit Immunschutz in Isolationshaft zu halten, nur weil es an Testmöglichkeiten fehle, lasse sich kaum rechtfertigen. Für flächendeckende Tests müsste aber die Zahl der Untersuchungsstätten massiv erhöht werden.

Sicher scheint: Das Gesundheitswesen braucht in Zukunft mehr Daten, mehr Koordination, mehr Infrastruktur, mehr Geld, vielleicht auch mehr Staat – möglicherweise dauerhaft, denn dem Coronavirus dürften weitere Pandemien folgen.

Wo also braucht der Staat Stärke, wo nicht? Wohl etwas andere Akzente könnte der Energiesektor gut vertragen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat das Förderprogramm Energie 2021–2024 in die Anhörung geschickt. Das Programm basiert auf einer unheilvollen Verkettung von Abhängigkeiten. Die eine Staatsebene melkt die andere. Es setzt den bisherigen fantasielosen Subventionskurs fort.

Die Verwerfungen der Coronakrise böten die Chance, Überkommenes in Frage zu stellen und Alternativen zu entwickeln – etwa endlich ernsthaft über das zu debattieren, was liberale Kräfte schon lange fordern: Die Bepreisung von CO2 statt bürokratische Kleinkrämerei auf mehreren staatlichen Ebenen, die öffentliche Mittel absorbiert, welche andernorts fehlen. Man darf gespannt sein, wie die Anhörungsantworten ausfallen werden.

Martin Meili

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Begeisternde Technik made in Switzerland

flexibel, platzsparend, raumschaffend

nucovista IV – variabler Öffnungsbereich, übers Eck verschiebbar.

Die Schiebe- und Drehsysteme von mobileGlas sind ideale Verglasungssysteme für Balkon, Sitzplatz und Wintergarten. Durch die einfache Verschiebbarkeit der einzelnen Flügel, die auf der ganzen Schienenlänge flexibel positioniert werden können, kann man den Raum optimal nutzen. Durch das mühelose Schieben und Abdrehen der ein-

zelnen Flügel ist ein vollflächiges und platzsparendes Öffnen möglich. Beim Platzieren der Möbel muss man keine Sperrzonen mehr einplanen.

Das Verglasungssystem nucovista IV mit dem gerahmten Isolierglas ist für den Aussenbereich konzipiert. Dank des Wind- und Wetterschutzes kann

man den Raum auch in den kälteren Jahreszeiten nutzen. Das Kernstück von nucovista bilden die hochbelastbaren und technisch ausgereiften Laufwerke. Diese überzeugen nicht nur durch ihre Langlebigkeit, sondern auch durch den Laufkomfort.

Die Vorteile auf einen Blick

Die Vorteile von nucovista sind offensichtlich. Die Profilansicht präsentiert sich filigran und schmal. Dadurch, dass die Fensterflügel einzeln verschiebbar sind, ergibt sich ein variabler Öffnungsbereich. Die Flügel sind zudem übers Eck verschiebbar. Das ganze System hat keine Stolperschwellen und es verfügt über eine Dreh- und Kippfunktion. Die Flügel laufen oben in einer Schiene, unten werden sie in einer Führungsrille geführt. Durch das einfache Abdrehen der einzelnen Flügel lassen sich die Fenster bequem und sicher reinigen.

Als führender Systementwickler verkauft mobileGlas ausschliesslich über den Fachhandel. Im eigenen Showroom in Wettingen vermittelt der Spezialist die Funktionsweise der Schiebe- und Drehsysteme sowie weiterer Verglasungssysteme im Detail. Für die Montage vermittelt das Unternehmen auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Für den Besuch der Ausstellung empfiehlt mobileGlas eine Voranmeldung.

mobileGlas AG

Landstrasse 176

CH-5430 Wettingen

T:+41 56 426 55 55

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Tropfen für Tropfen – ein Erlebnis!

Notrecht

Hansjörg Knecht

Ständerat,

Hauseigentümerverband

Der Bundesrat hat in den letzten Wochen gemäss Epidemiengesetz im Notrecht weitgehende Beschlüsse gefasst, welche Stand Mitte April vorerst bis zum 26. April befristet sind. Diese sollen zum Schutz der Menschen vor der Corona-Epidemie dienen, haben aber gleichzeitig massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und drastische Interventionen in die Wirtschaft zur Folge. Die Wirtschaftsfreiheit ist für etliche Branchen derzeit faktisch ausser Kraft gesetzt. Eingegriffen hat die Regierung auch ins Mietrecht: mit Verlängerung der Nach-

fristen bei Zahlungsverzug für zwischen dem 13. März und dem 31. Mai fällige Mieten.

Wenigstens hat sich der Bundesrat nicht auch noch in die privatrechtlichen Beziehungen rund um die Geschäftsmieten eingeschaltet. Dieser Entscheid ist richtig, denn notrechtliche Eingriffe ins Mietrecht mit generellen Vorgaben wären weder praxistauglich noch gerecht. Die finanziellen Möglichkeiten, die direkte oder indirekte Betroffenheit durch die Pandemie und andere massgebliche Faktoren bei Mietern und Vermietern sind individuell. Gesetzlich verordnete Einnahmeverluste bei Vermietern würden de facto nur zur Verlagerung von Notsituationen führen und neue Probleme schaffen wie beispielsweise die Gefährdung der Zahlung von Hypothekarzinsen, der Amortisationen oder des Unterhaltes.

In der jetzigen schwierigen Lage betroffener Geschäftsmieter braucht es Solidarität und das Finden situationsgerechter Lösungen.

Daher sind die Mietparteien aufgerufen, für beide Seiten tragbare Lösungen zur Bewältigung der Folgen von angeordneten Betriebsschliessungen auszuhandeln.

Neben dem grossen wirtschaftlichen Schaden, den die Behörden mit den Notrechtsmassnahmen in Kauf nehmen, ergeben sich aber auch grundlegende staatspolitische Fragen. Die Beschlüsse von Bundesrat und Verwaltung greifen in den Kompetenzbereich der Legislative ein, ohne dass hierfür die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Darum ist die rechtsstaatliche Kompetenzordnung rasch wiederherzustellen. Denn jede Massnahme – sei sie auch auf den ersten Blick noch so gering – muss ein Ablaufdatum erhalten. Und jede Verlängerung einer einmal gesetzten Massnahme muss aufs Neue der Diskussion unterliegen und darf nicht einfach durchgewunken werden. Denn zu gross ist die Gefahr eines ewig verlängerten Ausnahmegesetzes, das womöglich, wenn wir uns erst daran gewöhnt haben, in den gewöhnlichen Rechtsbestand übergeht.

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Eigentümerrechte stärken

Grossratswahlen 2020: Aufruf an Kandidaten

Am 18. Oktober 2020 wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Vertretung in den Grossen Rat des Kantons Aargau. Der HEV Aargau unterstützt Kandidatinnen und Kandidaten, welche konkrete An liegen der Wohneigentümer aufnehmen, sich für die Stärkung der Eigentumsrechte einsetzen und dies in den politischen Prozess einbringen.

(pd) Der Hauseigentümerverband Aargau will die Interessen der Haus- und Grundeigentümer im Aarau möglichst gut vertreten wissen. Deshalb unterstützt er Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Anliegen der Hauseigentümer konkret und verbindlich einsetzen.

Der HEV Aargau bekämpft alle Bestrebungen, die das Haus- und Grundeigentum in unbilliger und schädigender Weise einschränken oder belasten. Die Kernanliegen des HEV Aargau lauten wie folgt: Abschaffung des Eigenmietwerts auf eidgenössischer Ebene, Bekämpfung der geplanten Einschränkungen zum Wohnen im Zusammenhang mit der anstehenden Revision des CO2-Gesetzes sowie der kantonalen Teilrevision des Energiegesetzes.

Der HEV Aargau bittet deshalb die Kandidatinnen und Kandidaten, folgende drei Fragen zu beantworten:

1. Sind Sie für die Abschaffung des Eigenmietswerts und unterstützen Sie die Forderungen des HEV Schweiz im Rahmen des eidgenössischen parlamentarischen Prozesses?

2. Unterstützen Sie die Bestrebungen des HEV Aargau, die Einschränkungen zur Eigentumsfreiheit im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes zu bekämpfen und würden Sie es begrüssen, wenn der HEV Aargau ein allfälliges Referendum gegen die Vorlage mittragen würde, sollten auf dem parlamentarischen Wege Hauseigentümeranliegen zu wenig berücksichtigt werden?

3. Wie stehen Sie zur Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes, welche die Eigentumsgarantie der Hauseigentümer relativiert und die Liberalisierung des Strommarkts bei Erweiterungs- und Neubauten aufhebt?

Der HEV Aargau bittet Kandidatinnen und Kandidaten, die Mitglied einer aargauischen HEV-Sektion sind, sich schriftlich bis Montag, 15.6.20 beim Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden – unter Beantwortung der drei genannten Fragen – zu melden. Die Antworten dienen der Beurteilung der Kandidaturen bezüglich Hauseigentümeranliegen, so dass der Vorstand HEV Aargau in der Lage ist, konkrete Wahlempfehlungen auszusprechen.

Lage ist nicht gleich Lage

Immobilien-Eigenbewertungen: oft unrichtige Schlüsse

Bei der Bewertung von Immobilien wird grob unterschieden zwischen hedonischer und klassischer Bewertung. Bei der hedonischen Bewertung bestehen diverse Angebote auf dem Markt. Unter anderem werden sogenannt günstige Standard-Schätzungen angeboten, welche vom Eigentümer selber elektronisch ausgefüllt werden und zum Teil leider zu komplett falschen, nicht nachvollziehbaren Zahlen führen können. Auch wenn der Besitzer die Faktoren so ehrlich wie möglich erfasst, die objektive Beurteilung fehlt. Teile einer Liegenschaft, welche Ihnen lieb sind, müssen einem möglichen Kaufinteressenten nicht unbedingt gefallen. Zudem sind heutige Trends und Anforderungen, welche die Käufer an ein Objekt stellen, dem Laien oft nicht bewusst.

HEV Aargau mit klassischer Bewertung

Die Bewertungsabteilung des HEV Aargau führt klassische Bewertungen durch: Für die Bewertung eines Grundstücks benötigt der Bewerter einen aktuellen Grundbuchauszug, bei überbauten Grundstücken zusätzlich Grundrisspläne sowie die Gebäudeversicherungspolice. Anhand dieser Angaben kann er/sie die Kennzahlen und die Lage des Objektes ermitteln. Anlässlich der Besichtigung werden unter anderem Bauweise, Ausbaustandard, Komfort, der Innenausbau sowie die Umgebungsgestaltung festgehalten. Das wirtschaftliche Alter der Liegenschaft wird aufgrund des baulichen Zustandes festgelegt. Wichtig ist ebenfalls die Mikrolage, welche

durch Umgebung, Zugang, Besonnung, Distanz zur Schule, öffentlicher Verkehrsanschluss und zum Einkauf sowie allfälligen Immissionen bestimmt wird. All diese Punkte lassen sich hauptsächlich durch einen persönlichen Augenschein richtig einschätzen. So ist als Beispiel die Lage des Objektes nicht gleich der Lage einer auch nur 100 m entfernten Liegenschaft. Es kommt vor, dass ein Grundstück höher als das rund 100 m weiter entfernte Grundstück bewertet wird, da es im Gegensatz von einer besseren Aussicht oder beispielsweise von weniger Lärm profitiert. Im Büro zurück, wird sich der Bewerter mit seinen Eindrücken vom Objekt, den Informationen betreffend Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde, den vorhandenen Unterlagen sowie den heutigen Anforderungen auseinandersetzen. Nach eingehender Prüfung kommt die Fachperson zum Schluss, dass das Objekt noch marktkonform ist oder dass bauliche Veränderungen – allenfalls ein Rückbau – nötig sind. Zudem wird überprüft, ob der Landanteil der Liegenschaft entspricht und ob ein Mehrumschwung oder sogar eine Baulandreserve vorhanden sind.

Vertieft auseinandersetzen

Erst nach all diesen Überprüfungen wird sich der Bewerter an die Bewertung des

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Objektes setzen und mit den vorhandenen Zahlen eine erste Rechnung erstellen. Führt diese Rechnung zu einem befriedigenden Resultat, gilt es, Marktabklärungen zu Vergleichszwecken zu machen und eventuell das Zahlenbild nochmals zu überarbeiten. In manchen Fällen ist es auch sinnvoll, mit der internen Verkaufsabteilung Rücksprache zu nehmen. Diese kann möglicherweise weitere Tipps und Anregungen zur gegenwärtigen Marktsituation geben.

Die Berechnungen selbst sind je nach Objekt (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, gewerblich genutzte oder gemischt genutzte Liegenschaft) verschieden. So werden auch dementsprechend andere Berechnungsarten oder Vorgehensweisen zum Ziel führen. Beispielsweise ist die Realwertberechnung bei einem grösseren Renditeobjekt überhaupt nicht oder nur sehr gering wertbeeinflussend, dafür hat der Ertragswert bei einem Einfamilienhaus nur sehr bedingt einen Einfluss auf dessen Marktwert.

Für eine marktfähige Bewertung bedarf es einer Fachperson, welche sich vertieft mit dem Objekt auseinandersetzt.

Weitere Informationen www.hev-aargau.ch

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Alexandra Burkhalter Immobilienbewerterin mit eidg. Fachausweis, HEV Aargau

Pandemien gab es schon immer

Das Coronavirus hat sich innert kurzer Zeit auf der ganzen Welt ausgebreitet. Die Menschen bleiben zu Hause und die Wirtschaft hält den Atem an. Vor gut 100 Jahren war es die Spanische Grippe, die sich auf dem ganzen Globus verbreitete.

Militär-Notfallkrankenhaus während der Spanischen Grippe in Kansas, 1918 oder 1919.

Bei einer Epidemie bleibt eine ansteckende Krankheit in einem bestimmten, begrenzten Verbreitungsgebiet. Im Gegensatz dazu bezeichnet eine Pandemie eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen. Für viele ist die Pest zum Inbegriff einer Pandemie geworden, die vor allem im Mittelalter oft wütete und als «Schwarzer Tod» bezeichnet wurde. Im Laufe der Geschichte traten jedoch immer wieder Pandemien auf. Die grösste Pandemie in der Antike dürfte die «Antoninische Pest» (165–190) gewesen sein, die das gesamte Römische Reich heimsuchte und bis zu 10 Millionen Todesopfer forderte. Pandemien im 21. Jahrhundert waren bisher SARS (2002/2003), Schweinegrippe (2009), Vogelgrippe (2004–2016) und COVID-19 (aktuell).

Die schlimmste Pandemie

Im Mai 1918 trat in Madrid eine seltsame Krankheit auf, die anfänglich harmlos zu

verlaufen schien. In den Folgemonaten starben zwischen 20 und 50 Millionen Menschen an der hochansteckenden Influenza, die unter dem Namen «Spanische Grippe» in die Geschichte einging. Von manchen Historikern wird die Opferzahl sogar auf bis zu 100 Millionen geschätzt. Damit forderte diese Krankheit wahrscheinlich mehr Todesopfer als der Erste und Zweite Weltkrieg zusammen. Vor gut 100 Jahren sollen sich eine halbe Milliarde Menschen, also fast ein Drittel der damaligen Weltbevölkerung, angesteckt haben.

Die spanische Grippe ging als eine der verheerendsten Seuchen seit Menschengedenken in die Geschichte ein. Sie überrollte in insgesamt drei Wellen innerhalb von zwei Jahren den Globus, wobei die zweite Welle die schlimmste war, nachdem das Virus mutierte. Die Befallenen hatten innert kürzester Zeit hohes Fieber, Schüttelfrost, reduzierte Herzfrequenz und in schweren Fällen eine Lungenent-

zündung, verursacht durch die Grippeviren oder eine bakterielle Lungenentzündung als Folge der Grippe. So schreibt der Schriftsteller Stefan Zweig im Oktober 1918 in Zürich in sein Tagebuch: «Eine Weltseuche, gegen die die Pest in Florenz oder ähnliche Chronikgeschichten ein Kinderspiel sind. Sie frisst täglich 20’000 bis 40’000 Menschen weg». Über Häfen und Bahnhöfen wurden Quarantänen verhängt und Isolierstationen in Spitälern eingerichtet. Massenansammlungen wurden verboten und öffentliche Einrichtungen geschlossen.

Bizarre Verschwörungstheorien

Die Spanische Grippe erhielt Unterstützung in ihrer Verbreitung durch Reisen per Dampfschiff, Eisenbahn und die riesigen Truppen- und Materialverschiebungen des Ersten Weltkrieges. Bei den an Grippe Erkrankten wurde häufig eine bläulich-schwarze Verfärbung der Haut beobachtet, die vom Mangel an Sauerstoff her rührte. Die blau gefärbten Leichen sowie

Foto: Armed Forces Institute of Pathology, Washington, D.C.

die riesige Ohnmacht gegenüber der unheimlichen Seuche veranlassten die Menschen zu den unglaublichsten Verschwörungstheorien. So glaubten viele an die Rückkehr der Pest, an eine Strafe Gottes oder dass die Grippe von giftigen Ausdünstungen verursacht würde, die von den Leichenbergen der Schlachtfelder aufstiegen. Zudem wurden die Deutschen verdächtigt, heimtückische Biowaffen eingesetzt zu haben, um den Weltkrieg doch noch zu gewinnen. Allerdings starben auch sie zu Tausenden. Bis heute ist nicht geklärt, warum an der Spanischen Grippe vor allem 20- bis 40-jährige Menschen erlagen, während Influenzaviren sonst besonders Kleinkinder und alte Menschen gefährden.

Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass die Pandemie ihren Ursprung in den USA hatte. Der Name «Spanische Grippe» entstand, nachdem die ersten Nachrichten über die Seuche aus Spanien kamen. Als neutrales Land hatte Spanien im Ersten Weltkrieg eine relativ liberale Zensur. Im Unterschied zu anderen betroffenen Ländern wurden dort Berichte über das Ausmass der Seuche nicht unterdrückt.

Über 100 Jahre später Vor 100 Jahren hatten die Menschen noch keine Ahnung, welcher Erreger zu diesem Massensterben geführt hatte. Während Bakterien bereits seit der zweiten Hälfte

des 17. Jahrhunderts bekannt waren, konnten Viren erst 1940, als das erste Elektronenmikroskop entwickelt wurde, visuell erkannt werden. Deshalb blieb der Verursacher der Spanischen Grippe noch lange unentdeckt. Der damalige Doktorand und später als Pathologe tätige Johan Hultin hatte 1951 Gewebeproben aus einem Massengrab von Grippeopfern im Permafrostboden von Alaska exhumiert, jedoch keine Influenzaviren nachweisen können. 1997 versuchte er erneut, dem Grippe-Erreger auf die Spur zu kommen und beschaffte sich eine Erlaubnis der auf der Halbinsel Seward (Alaska) gelegenen Gemeinde zur erneuten Exhumierung. Dabei wurden Proben von vier Toten aus dem Lungengewebe entnommen. Aus einer dieser Proben konnten schliesslich Bruchstücke der Grippevirus-Gene isoliert werden und es gelang, das komplette Genom des Erregers der Spanischen Grippe zu sequenzieren. Im Jahr 2003 konnte schliesslich bestätigt werden, dass das Virus zu den Influenza-A-Viren gehörte.

Heute – nach über 100 Jahren – hat die Medizin gewaltige Fortschritte gemacht. Deshalb sind wir einer Pandemie nicht mehr schutzlos ausgeliefert. Wir können dank modernsten Kommunikationssystemen mit frühzeitigen Massnahmen und viel besserer medizinischen Betreuung die Verbreitung eindämmen und die Menschen viel besser versorgen.

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So arbeiten Viren

Viren (lateinisch: Virus = Schleim, Gift, Gestank) sind infektiöse organische Strukturen, die sich als Virionen ausserhalb von Zellen durch Übertragung verbreiten, sich als Viren jedoch nur innerhalb einer geeigneten Wirtszelle vermehren können. Sie bestehen aus einem oder mehreren Nukleinsäuremolekülen, die oft von einer Proteinkapsel umgeben sind. Alle Virionen enthalten das Programm zu ihrer Vermehrung und Ausbreitung. Sie haben weder eine eigenständige Replikation noch einen eigenen Stoffwechsel, deshalb sind es auch per Definition keine Lebewesen. Ein Virus kapert eine Zelle und veranlasst diese, weitere Viren aus dem Zellmaterial der Wirtszelle herzustellen. Dies ermöglicht ihm die Vermehrung. Durch die Replikation der Viren treten immer wieder Fehler auf, was zu Mutationen führt. Deshalb kann ein Virus im Verlaufe einer Pandemie gefährlicher oder harmloser werden. Eine hohe Mutationsrate, wie etwa bei HI-Viren, bildet das grösste Hindernis auf dem Weg zu einem wirksamen Impfstoff.

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Gute Dämmung fürs behagliche Haus

Das Haus vor Kälte im Winter und Überhitzung im Sommer zu schützen, ist eine der Aufgaben der Gebäudehülle. Damit sie das zu leisten vermag, ist eine gute Dämmung unumgänglich.

Wärmedämmung für die die gesamte Gebäudehülle.

Um den Dämmwert einer 165 mm dicken Mauer aus Aerobricks zu erreichen, muss eine Mauer aus Ziegelsteinen, gefüllt mit Perlit, 263 mm dick sein – aus einfachen Ziegelsteinen gar über einen Meter dick.

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Nachhaltige Materialien, die sich energieeffizient herstellen lassen, sind die idealen Ausgangsprodukte für wirkungsvolle, umweltverträgliche Dämmstoffe. Beschaffenheit, Festigkeit, mechanische Stabilität und die Handelsform bestimmen deren Einsatzgebiete und Attraktivität bei Bauvorhaben. Je nach Brandschutzverhalten und Wärmeleitfähigkeit sowie weiteren Eigenschaften eignen sie sich für mannigfache Aufgaben. Dämmmaterialien unterscheiden sich zudem in ihrer Herstellung. Ist ökologisches Bauen gefordert, sind, wo immer möglich, Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen vorzusehen. Wie unterschiedlich die Dämmfähigkeit von Baustoffen sein kann, zeigt ein Vergleich: Um die Dämmwirkung von 13 cm Styropor zu erreichen, muss eine Betonwand 75 cm dick sein!

Foto: Empa

Mit den richtigen Materialien Steinwolle, Zellulosefasern und geschäumte synthetische Dämmstoffe sind die meistgebrauchten auf dem Bau. Sie weisen alle sehr gute Kennzahlen hinsichtlich kleiner Wärmeleitzahlen auf. Die Anwendungsgebiete für die geschäumten Dämmstoffe reichen von der Dach- und Fassadendämmung bis hin zur Schalldämmung. Als gute Alternative zu synthetischen oder mineralischen Dämmstoffen braucht beispielsweise Schafwolle den Vergleich nicht zu scheuen. Sie bietet überdies einen guten Schall- und Hitzeschutz. Meist werden dämmende Schichten auf die fertig gebauten Aussenwände aufgebracht. Mehr und mehr kommen aber auch Ziegelsteine zum Einsatz, die bereits selbst dämmende Eigenschaften aufweisen. Forschende der Empa haben in Dämmziegeln den Dämmstoff Aerogel eingesetzt. Die Ziegelsteine namens «Aerobrick» dämmen sechsmal besser als reine Backsteine. Zurzeit wird allerdings noch niemand ein Haus aus Aerobricks bauen – ein Quadratmeter Mau-

Foto:

erwerk würde rund 500 Franken Zusatzkosten verursachen. Zwischenzeitlich forscht das Team der Empa weiter und neue Ergebnisse dürften gemäss Projektleiter ab Mitte 2020 zu erwarten sein. Vakuumdämmplatten bieten die wirksamste Wärmedämmung. Sie bestehen aus einem druckfesten, sehr porösen Kernmaterial, das in eine hoch gasdichte Folie eingeschweisst wird. Vor allem dort, wo «normale» Dämmstoffe zu stark auftragen, punkten Vakuumdämmelemente. Hier können sie dank geringer Bauhöhe Dämmprobleme lösen. Das gilt etwa für Flachdach- und Terrassendämmungen sowie bei Sanierungen, bei denen beispielsweise aus denkmalschützerischen Gründen innen gedämmt werden muss.

Wärmeverluste vermeiden

Bei ungenügender Dämmung können rund 50 Prozent der Wärme eines Gebäudes durch die Wände, das Dach und den Boden verloren gehen. Deshalb ist eine gute Wärme-

dämmung die wirksamste Massnahme. Ein energieeffizientes Gebäude hat durchgehend 20 cm Dämmstärke oder mehr. Im Vergleich zu Gebäuden aus den 1970er-Jahren sind heutige Häuser im Schnitt vier- bis fünfmal besser gedämmt. Auch Fensterleibungen oder Heizkörpernischen sind knifflige Stellen, an denen sich gern Kältebrücken bilden. Entweicht hier viel Wärme, wird die Innenseite der Wände kalt und es können sich Kondenswasser und Schimmel bilden.

Für behagliches Wohnen

Nur Fachleute sollten mit Dämmarbeiten beauftragt werden, da fehlerhafte Ausführungen zu Bauschäden führen können. Oft herrscht auch die Meinung vor, dass Wände «atmen» sollen, also Feuchtigkeit aus dem Innenraum nach draussen transportieren. Tatsächlich findet das aber kaum statt. Überschüssige Feuchte muss zu etwa 95 Prozent durch Lüften über Fenster oder Lüftungsanlagen reduziert werden. Richtig angewen-

det, verhindern Dämmstoffe Feuchtigkeitsschäden an Bauteilen und es wird dadurch auch eine ausgeglichene Wärmeverteilung in den Räumen erreicht.

Schall- und Brandschutz

Dämmstoffe tragen auch zum Schall- und Brandschutz bei und müssen entsprechenden Vorschriften genügen. Sie sollten im Brandfall möglichst keine toxischen Gase abgeben. Speziell bei Holzkonstruktionen können Brandschutzanforderungen den Planungs- und Ausführungsaufwand erhöhen. Der Schallschutz sollte sowohl gegen Lärm von aussen als auch innerhalb des Hauses zwischen den Geschossen wirksam sein. In Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten reduziert sich so der Strassen-, Baustellen- und Fluglärm. Weich federnde Dämmstoffe verbessern den Schallschutz. Bei harten Dämmstoffen kann der Schallschutz sogar schlechter sein als ohne Dämmung.

Immobilienangebote HEV Aargau

2-Generationenhaus Schneisingen

1 x 3½ Zimmerwohnung

1 x 4½ Zimmerwohnung

276 m2 Grundstück

2 Garagenboxen beide Wohnungen zurzeit vermietet Verkaufspreis CHF 790’000.–

Einfamilienhaus Untersiggenthal

4½ Zimmer, 108 m2 Wohnfläche

444 m2 Grundstück, Wintergarten mit Cheminée, 30er Zone separate Garagenbox Verkaufspreis CHF 750’000.–

Bauland Bergdietikon

1’064 m2 Grundstück mit Rückbauobjekt, direkt am Waldrand nahe Naturschutzgebiet Egelsee Bauzone W2L, Ausnützungsziffer 0.25 voll erschlossen, gute Besonnung Verkaufspreis CHF 1’450’000.–

Bauland Rottenschwil

3’202 m2 Grundstück mit Altliegenschaft Wohn- und Gewerbezone WG3 Ausnützungsziffer 0.6 direkt neben dem Naturschutzgebiet wunderschöne Weitsicht Verkaufspreis CHF 2’200’000.–

Eigentumswohnung Oberentfelden

4½ Zimmer, 104.5 m2 Wohnfläche grosszügige Sonnenterrasse exkl. Tiefgarage à CHF 25’000.–grosszügiger Estrich kann als Büro oder Atelier genutzt werden Verkaufspreis CHF 565’000.–

Villa Rosenheim Beinwil am See

11 Zimmer, 350 m2 Wohnfläche

2’955 m2 Grundstück antike Parket- und Steinböden grosszügige Parkanlage Verkaufspreis auf Anfrage

Einfamilienhaus Lengnau AG

6 Zimmer, 170 m2 Wohnfläche 267 m2 Grundstück, schöner Kachelofen

2 Badezimmer mit Tageslicht 50 m2 Dachzimmer mit Cheminée grosse Garage mit toller Werkstatt Verkaufspreis CHF 620’000.–

Doppelhaushälfte Ehrendingen

5½ Zimmer, 116.7 m2 Wohnfläche 238 m2 Grundstück, Schwedenofen Luft/Wasser- Wärmepumpe doppelttiefe Garage mit direktem Hauszugang, Hobbyraum Verkaufspreis CHF 720’000.–

Doppeleinfamilienhaus Rümikon 5½ Zimmer, 131.5 m2 Wohnfläche 393 m2 Grundstück, grosser Garten mit Teich, Kachelofen, Naturkeller *Visualisierungsbild nach Umbau grosse Garage, Aussen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 460’000.–

Einfamilienhaus Biberstein

5½ Zimmer, 160 m2 Wohnfläche 369 m2 Grundstück, einmalige Aussicht bis in die Alpen, grosszügiger Wohnraum sehr gepflegt, Balkon und Dachterrasse Autounterstand, ideal für Familie Verkaufspreis CHF 790’000.–

Neubauprojekt Gansingen Bewilligtes Neubauprojekt für 9 Whg Bruttorendite 4.98% 725 m2 Grundstück, 9 Aussen-Parkplätze gute Besonnung, Nähe ÖV und Einkauf Verkaufspreis auf Anfrage

Eigentumswohnung Würenlos

2½ Zimmer, im 2. Stock 80.2 m2 Wohnfläche, zentrumsnah, grosse Loggia, helle Plattenböden, Bad mit Badewanne und Dusche inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 590’000.–

Maisonettewohnung Birmenstorf AG

5½ Zimmer, 129.5 m2 Wohnfläche Dachgeschoss mit Galerie, Duschzimmer, Schlafzimmer und Ankleide Balkon mit Weitsicht, familienfreundlich inkl. Tiefgaragenplatz Verkaufspreis CHF 560’000.–

Einfamilienhaus Leibstadt

5½ Zimmer, 193 m2 Wohnfläche 557 m² Grundstück, zwei Cheminées, Wintergarten, drei Nasszellen, Whirlwanne, sep. Studio mit Eingang Verkaufspreis CHF 820’000.–

Aargau

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Der Kauf einer vermieteten Liegenschaft

Frage:

Ich plane, ein Haus zu kaufen. Allerdings ist dieses vermietet. Worauf muss ich achten?

Antwort:

Beim Kauf einer Liegenschaft gibt es viele Punkte zu beachten. Das Wichtigste ist natürlich, dass Sie sich das Objekt genau ansehen und sich unter Umständen zusammen mit einem Experten ein Bild davon machen. Auch beim Prüfen der Kaufverträge empfiehlt es sich in den meisten Fällen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn der Notar, welcher den Vertrag aufsetzt, ist eine neutrale Person und kann nicht Ihre Interessen bei den Vertragsverhandlungen vertreten. Es lohnt sich also, den Kaufvertragsentwurf von einem Juristen oder Anwalt prüfen und sich auf mögliche Stolperfallen aufmerksam machen zu lassen. Beim Kauf einer vermieteten Liegenschaft stellt sich die Frage, ob diese selbst bewohnt oder als Renditeobjekt erworben werden soll. Möchte man selbst in das Haus oder in die Wohnung einziehen, stellen sich andere Herausforderungen, als wenn man eine vermietete Liegenschaft erwirbt, die man auch weiterhin zu vermieten gedenkt.

Kauf einer Renditeliegenschaft

Kaufen Sie eine Liegenschaft, um sie auch weiterhin zu vermieten, benötigen einige

Punkte Ihre besondere Aufmerksamkeit. Sind die Wohnungen oder Geschäftsräume bereits vermietet, so gehen diese Mietverhältnisse automatisch auf Sie als Käufer über. Sie müssen dafür nichts weiter tun und treten automatisch als neuer Vermieter in die Mietverträge ein. Neue Verträge zu machen, ist weder nötig, noch ohne Weiteres möglich. Denn die Mietverträge gelten mit all ihren Regelungen, die der Vorbesitzer mit den Mietern getroffen hat, auch für Sie weiter. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass Sie die geltenden Mietverträge vor dem Kauf prüfen. Bedenken Sie, dass insbesondere auch die darin vereinbarten Mietzinse weiterhin Geltung haben und Mietzinserhöhungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich sind. Auch kann es ratsam sein, im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass ab Abschluss des Kaufvertrags bis zum Übergang von Nutzen und Gefahr neue Mietverträge nur mit Ihrer Zustimmung abgeschlossen werden dürfen. Ebenfalls regeln sollte der Kaufvertrag die Aushändigung sämtlicher für die Mietverhältnisse relevanten Unterlagen wie Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen mit den entsprechenden Belegen, den Mietern angezeigte einseitige Vertragsänderungen usw. Zudem muss daran gedacht werden, dass auch die Bank, bei welcher das Mietzinsdepot liegt, vom Eigentümerwechsel Kenntnis erhält und Sie als neuer berechtigter Vermieter aufgeführt werden.

Kauf zum Eigengebrauch

Kaufen Sie die Liegenschaft, um sie, oder Teile davon, selbst zu bewohnen oder als Geschäftsraum zu nutzen, stellt sich die Frage, wer die bestehenden Mietverhältnisse kündigt und wie. Es ist zu beachten, dass Mietverhältnisse nicht in jedem Fall schnell beendet werden können und unter Umständen Monate vergehen, bis das Objekt selbst bezogen werden kann. Die Kündigung kann grundsätzlich sowohl schon vor

dem Verkauf durch den Verkäufer ausgesprochen werden, als auch vom Käufer, nachdem er die Liegenschaft erworben hat. Grundsätzlich haben sich beide an die Kündigungsfristen und -termine zu halten. Der Käufer hat jedoch ein ausserordentliches Kündigungsrecht (unabhängig der vertraglichen Regelung mit drei Monaten Frist auf die ortsüblichen Kündigungstermine), wenn er dringenden Eigenbedarf nachweisen kann. Die Hürden für eine solche Kündigung sind allerdings hoch, weshalb es sich empfiehlt, für ein solches Vorgehen die Beratung eines Anwalts oder eines Juristen in Anspruch zu nehmen.

Jede Kündigung kann grundsätzlich vom Mieter angefochten werden und nur eine beweisbare Begründung der Kündigung, welche nicht missbräuchlich sein darf, wird vor Gericht geschützt. Allerdings schliesst auch eine gültige, nicht missbräuchliche Kündigung nicht aus, dass der Mieter eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangt. Diese wird dann gewährt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass die Kündigung für ihn und seine Familie eine besondere Härte bedeutet. Kann der Mieter eine solche Härte und ausreichend Suchbemühungen für eine neue Wohnung beweisen, so werden die Mieterinteressen an einer Erstreckung und die Vermieterinteressen an einem baldigen Ende des Mietverhältnisses gegeneinander abgewogen und möglicherweise eine Erstreckung gewährt. Eine solche kann bei Wohnräumen maximal vier und bei Geschäftsräumen maximal sechs Jahre betragen. Es ist deshalb ratsam, die Kündigung sorgfältig und individuell zu planen und im Zweifelsfall Beratung durch eine Fachperson in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau helfen Ihnen in diesen Fällen gerne weiter.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Lena Waldmeier MLaw, Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Corona: Mangel an der Mietsache?

Können Geschäftsmieter, welche Corona-bedingt ihren Betrieb schliessen mussten, einen Mangel am Mietobjekt und damit eine Mietzinsreduktion geltend machen?

Die Schweiz befindet sich aufgrund der Corona-Pandemie im Ausnahmezustand. Um einer zu raschen Ausbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken, hat der Bundesrat unter anderem per 17. März 2020 die Schliessung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen angeordnet. Dies umfasst Restaurants, Coiffeursalons, Fitnessstudios, Kosmetiksalons und so weiter. Auch ein Grossteil der Ladengeschäfte ist betroffen. Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken dürfen öffnen. Die vom Bundesrat angeordnete Schliessung gilt vorerst bis zum 26. April 2020.

Mietrechtliche Beurteilung

Es stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen die behördlich angeordnete Betriebsschliessung auf bestehende Mietverhältnisse und insbesondere die Mietzinszahlungspflicht des Geschäftsmieters hat. Etliche Vermieter sehen sich dieser Tage mit Forderungen ihrer Mieter nach Mietzinsreduktionen konfrontiert.

Aber bereits vorab: Die Frage kann derzeit nicht abschliessend geklärt werden. Wir befinden uns in einer aussergewöhnlichen Situation, die es so noch nie gab. Daher ist auch die Rechtslage nicht eindeutig. Rechtlich werden die durch den Bundesrat angeordneten Betriebsschliessungen unterschiedlich beurteilt.

Vertreter der Mieterseite stellen sich auf den Standpunkt, dass bei Geschäftsraummieten aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschliessung ein Mangel an der Mietsache im Sinne von Art. 258 und Art. 259a ff. OR vorliege und der Mieter für die Dauer der Anordnung Anspruch auf eine Mietzinsreduktion (bis zu 100 Prozent) habe. Der Vermieter vermiete ein Mietobjekt, das zu einem bestimmten Zweck tauglich sei, beispielsweise als Coiffeursalon. Wenn das Mietobjekt diesem Zweck nicht mehr dienen könne, müsse der Mieter auch keinen Mietzins dafür zahlen.

Der HEV Aargau teilt diese Auffassung nicht. Die durch den Bundesrat angeordneten Betriebsschliessungen stellen keinen «Mangel am Mietobjekt» im Sinne des Gesetzes dar, der zu einer Herabsetzung des Mietzinses berechtigen würde. Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert ist. Unter «zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand» ist der «vertragsgemässe» Zustand gemeint. Massgebend bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, sind somit immer die konkreten Abmachungen im Mietvertrag. Die vom Vermieter überlassenen Räumlichkeiten müssen sachlich für das taugen, was als Vertragszweck von den Parteien vereinbart wurde, und der Vermieter ist verpflichtet, sie entsprechend zu unterhalten. Nicht unter den Mangelbegriff fallen hingegen Umstände, welche keine vom Vermieter geschuldete Eigenschaft des Mietobjekts betreffen. Die bundesrätlich angeordneten Betriebsschliessungen sind nicht «objektbezogen». Darf beispielsweise ein Coiffeur wegen der behördlichen Anordnung keine Kunden mehr empfangen oder muss ein Wirt sein Restaurant geschlossen lassen, so liegt das nicht am Mietobjekt bzw. dessen Zustand, sondern an der vom Mieter ausgeübten geschäftlichen Tätig-

keit, welche derzeit nicht erlaubt ist. Das Mietobjekt ist nach wie vor vertragskonform und nicht mangelhaft. Eine Betriebsbewilligung gehört grundsätzlich nicht zur mietvertraglichen Leistungspflicht des Vermieters, sichert er eine solche doch nur in seltenen Ausnahmefällen zu. Zwar kann die Tauglichkeit eines Mietobjekts, dem von den Parteien vereinbarten Gebrauchszweck zu dienen, auch von öffentlich-rechtlichen Vorschriften abhängen, namentlich von bau- oder gewerbepolizeilichen Vorschriften und Auflagen. Richten sich diese Vorschriften und Auflagen an den Eigentümer respektive Vermieter, so gehört auch deren Erfüllung zur Leistungspflicht des Vermieters (beispielsweise Nutzungsvorschriften, Brandschutzmassnahmen, Auflagen betreffend sanitäre Einrichtungen in einem Restaurant usw.). Ist hingegen der Mieter Adressat der Vorschriften und Auflagen (z. B. Gastgewerbepatent), so fällt die Erfüllung dieser Vorschriften und Auflagen in seine alleinige Verantwortung. Die derzeitigen angeordneten Betriebsschliessungen zielen nicht auf die Mietsache und richten sich nicht an den Eigentümer respektive Vermieter, sondern an den Betreiber der öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Die Anordnung fällt damit in den Verantwortlichkeitsbereich des Geschäftsraummieters.

Die Ursache, dass der Mieter von der Mietsache derzeit nicht den Gebrauch machen kann, den er will, liegt nicht in einer fehlerhaften Leistung des Vermieters, sondern ist in der spezifischen Geschäftstätigkeit des Mieters begründet. Die behördlich angeordnete Betriebsschliessung ist damit Teil des Betriebsrisikos des Mieters als Unternehmer.

Rechtliches Neuland

Die Auffassungen gehen wie dargelegt auseinander. Die bisherige Rechtsprechung zu den Mängelrechten ist auf die aktuelle Situation nur bedingt anwendbar,

Melanie

denn wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Lage. Es handelt sich teilweise um rechtliches Neuland. Wie die Gerichte dereinst entscheiden werden, lässt sich nicht mit Gewissheit vorhersagen. Bis zum Vorliegen eines Urteils des Bundesgerichts in dieser Frage dürfte sehr viel Zeit, wenn nicht sogar mehrere Jahre vergehen. Beide Parteien sehen sich derzeit mit Unklarheiten und Risiken konfrontiert.

Unabhängig von der rechtlichen Situation sollte daher eine gemeinsame individuelle Lösung gesucht werden. In den allermeisten Fällen haben beide Parteien ein Interesse daran, das Mietverhältnis weiterzuführen. Bei der Lösungsfindung kann der Interessenlage und den finanziellen Mög-

lichkeiten beider Parteien Rechnung getragen werden. Möglich wären etwa ein Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen. In Frage käme unter Umständen auch ein befristeter Teilerlass der Mietzinse (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). In die Verhandlungen miteinfliessen können auch weitere Gesichtspunkte wie eine Verlängerung des Mietverhältnisses oder die Vereinbarung einer umsatzabhängigen Miete, wo der Mieter bei schlechtem Geschäftsgang nur eine niedrige Grundmiete zahlen muss, während umgekehrt beide Parteien von einem gutem Geschäftsgang profitieren.

Keine gute Lösung dürfte die Kündigung wegen vorübergehender Mietzinsausfälle sein, da sich ein neuer Mieter in der jetzi-

gen Situation kaum so rasch finden liesse. Auch an einem Konkurs des Mieters, der aufgrund der jetzigen Ausnahmesituation in finanzielle Probleme geraten ist, dürfte der Vermieter kein Interesse haben. Der Konkurs des Mieters hätte nicht nur zur Folge, dass keine Mietzinse mehr fliessen. Auch steht ihm das Mietobjekt für die Dauer des amtlichen Liquidationsverfahrens, welches rasch mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, nicht zur Verfügung. Weiter gehören Mietzinse zu den nachrangigen Forderungen – dies etwa im Gegensatz zu offenen Lohnforderungen von Arbeitnehmern –, welche in einem Konkurs kaum gedeckt werden dürften. So bleibt nur ein allfälliges Mietzinsdepot, das nur wenige Monatsmieten ausmachen dürfte.

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Reform der Ergänzungsleistungen

Die zunehmende Lebenserwartung und die steigenden Kosten für Pflege und Betreuung älterer und behinderter Menschen haben dazu geführt, dass die Zahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen zwischen 2000 und 2018 um rund 60 Prozent gestiegen ist und die Ausgaben sich mehr als verdoppelt haben, auf jährlich fünf Milliarden Franken.

Aufgabe der Ergänzungsleistungen ist die Existenzsicherung für Personen, die eine AHV- oder eine IV-Rente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können. Gedeckt wird die Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben zur Deckung eines minimalen Lebensunterhaltes und den anrechenbaren Einnahmen, wobei auch das Vermögen berücksichtigt wird. Die Ergänzungsleistungen sind Teil des Versicherungsschutzes aus den AHV/IV-Lohnabzügen und klar zu unterscheiden von Sozialhilfe. Dem

Grundsatz nach sind Ergänzungsleistungen deshalb auch nicht zurückzubezahlen.

Wichtigste Massnahmen

Unter den aus der Rente zusammen mit den Ergänzungsleistungen zu deckenden Grundbedarf fallen natürlich die Wohnkosten. Die maximal zu berücksichtigenden Mietzinsen werden den heutigen Gegebenheiten angepasst und es werden neu gesamtschweizerisch drei Regionen (Grosszentren, Stadt und Land) unterschieden. Diesem Leistungsausbau stehen neu geringere Beiträge für Kinder und eine höhere prozentuale Anrechnung des Einkommens des nichtrentenberechtigten Ehegatten gegenüber. Weiter werden nur noch die effektiven Krankenkassenprämien und die effektiv in Rechnung gestellten Heimtaxen berücksichtigt, unabhängig von Durchschnittswerten. Ein zentrales Anliegen der Reform liegt schliesslich darin, das eigene Vermögen des Versicherten noch stärker zu berücksichtigen bzw. anzuzapfen.

Vermögen stärker berücksichtigt Künftig sollen nur noch Personen mit einem Vermögen von weniger als

Fr. 100’000.– Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Für Ehepaare liegt diese Schwelle bei Fr. 200’000.–, für Waisen bei Fr. 50’000.–. Dabei wird der Wert von selbstbewohntem Wohneigentum ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Abgesehen von dieser Vermögensschwelle, über der jeglicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen ausgeschlossen ist, wird bei der Berechnung des tatsächlichen Anspruchs auf EL das Vermögen herangezogen. Dabei wird vom Versicherten erwartet, jährlich einen Fünfzehntel (Invalidenrentner) bzw. einen Zehntel (Altersrentner) seines Vermögens zu verbrauchen. Für Personen, die im Heim oder Spital leben, kann dieser Vermögensverzehr vom Wohnkanton sogar auf einen Fünftel des Nettovermögens erhöht werden. Ausgeklammert wird dabei ein Freibetrag, der mit der Reform ebenfalls reduziert wird, nämlich auf Fr. 30’000.– für Alleinstehende bzw. auf Fr. 50’000.– für Ehepaare. Um Wohneigentum zu schützen, wird zudem für selbstbewohnte Liegenschaften ein Freibetrag von Fr. 112’500.– gewährt, wenn ein Ehegatte

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im Heim oder Spital und der andere im Eigenheim lebt sogar Fr. 300’000.–.

Gerade bei der Überlegung, ob Wohneigentum lebzeitig auf Nachkommen übertragen werden soll, gilt es zu beachten, dass auch ein freiwilliger Vermögensverzicht zu einer Rentenkürzung führen kann. Wer Vermögenswerte ohne Rechtspflicht oder ohne gleichwertige Gegenleistung veräussert, dem wird der Wert dieser Schenkung als Reinvermögen angerechnet, so dass dann massive Kürzungen bei einem Ergänzungsleistungsanspruch resultieren können. Neu wird der Begriff des Vermögensverzichts zudem auf Fälle ausgedehnt, in denen ein grosser Teil des Vermögens innerhalb von kurzer Zeit verbraucht worden ist. Gibt eine Person mit einem Vermögen über Fr. 100’000.– nämlich innerhalb eines Jahres mehr als 10 Prozent dieses Vermögens aus, so gilt der Betrag, der diese 10 Prozent übersteigt, als Vermögensverzicht. Liegt das Vermögen unter

Fr. 100’000.–, so gelten Auslagen über Fr. 10’000.– pro Jahr als anrechenbarer Vermögensverzicht. Schon wer sich ein neues Auto oder einen Küchenumbau leistet, riskiert also, Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen hinnehmen zu müssen.

Auch die Erben sind betroffen Unter dem Titel Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen sieht das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz vor, dass nach dem Tod der Bezügerin oder des Bezügers Ergänzungsleistungen aus deren Nachlass zurückzuerstatten sind. Dabei wird ein Freibetrag von Fr. 40’000.– gewährt und bei Ehepaaren gilt die Rückerstattungspflicht erst im Nachlass des Zweitverstorbenen.

Diese Regelung geht sehr weit, können doch damit rechtmässig ausgerichtete Versicherungsleistungen zurückgefordert werden und zwar für die letzten zehn Jahre vor dem Tod. Betroffen ist das gesamte Erbe,

das den Sockelbetrag von Fr. 40’000.–übersteigt. Immerhin kann diese Bestimmung also nicht dazu führen, dass die Erben eine überschuldete Erbschaft antreten. Zudem wird der Anspruch bis zum Tod des überlebenden Ehegatten gestundet, so dass niemand aus dem Nachlass des verstorbenen Ehepartners Ergänzungsleistungen zurückerstatten muss.

Inkrafttreten und Übergangsfrist

Der Bundesrat hat beschlossen, die EL-Reform auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Wer durch die Neuerungen eine Kürzung des Anspruchs erleidet, dem wird für eine Übergangsfrist von drei Jahren der bisherige Betrag ausbezahlt. Rückerstattungspflichtig sind die Erben für Ergänzungsleistungsbezüge ab 2021 und ab diesem Datum gelten auch die verschärften Bestimmungen zum Vermögensverbrauch. Wer EL bezieht und eine grössere Investition plant, sollte dies also noch im laufenden Jahr tun.

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Clematis – Königin der Kletterpflanzen

Der Mai präsentiert sich in seiner ganzen Farbenpracht. Wiesenblumen und Gartenblumen sind erwacht. Tausende Bäume zeigen sich in ihrer Blüten- und Blättertracht. Unter ihnen befindet sich auch die Waldrebe, die Hauswände und Spaliere erklimmt und ein Meer von unzähligen Blüten ausbreitet.

Die Waldrebe, auch Clematis genannt, wird oft als Königin der Kletterpflanzen bezeichnet. Sie ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hahnenfussgewächse. Als Clematis bezeichneten die alten Griechen und Römer viele kletternde Pflanzenarten. Wörtlich übersetzen kann man den Begriff mit Ranke.

Zuerst Kleine, dann Grosse Waldreben gehören zu den schönsten und blühfreudigsten Schlingpflanzen. Clematis gibt es in verschieden Farben, Formen und Blütengrössen. Anfangs Frühling öffnen sich zuerst die klein blühenden und so ab Mitte Mai blühen dann die grossblumigen Clematis. Es gibt etwa 300 Arten. Je nach Art und Sorte blühen Clematis in verschiedenen Monaten. Aufgrund der Vielzahl farbiger Blüten ist die Waldrebe nicht nur im Garten oder an einer Hauswand beliebt, sondern auch als

Kübelpflanze für Terrasse und Balkon. Bei der Pflanzung von Clematis im Kübel sollte man auf die Bedürfnisse der Pflanze achten. Werden Clematis in Kübel gepflanzt, muss der Wurzelbereich beschattet sein. Man kann den Topf mit Unterbepflanzung bestücken, zum Beispiel mit Blaukissen oder anderen bleibenden Stauden. Die Clematis

benötigen ohnehin je nach Art und Sorte eine unterschiedliche Pflege, wobei sie eher zu den anspruchslosen Pflanzen gehört. Mit einer Clematis werden nicht nur Garten oder Hauswände verschönert, mit der richtigen Auswahl kann auch ein Beitrag zu einem erweiterten Nahrungsangebot für Bienen und Hummeln geleistet werden.

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Lenzburg-Seetal

Generalversammlung 2020

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal wird aufgrund der gegenwärtigen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Herbst verschoben.

Die Generalversammlung findet statt am Mittwoch, 16. September 2020.

Die offizielle Einladung mit Traktandenliste wird zu gegebener Zeit an die Mitglieder versendet.

Der Vorstand dankt für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Eine weitere Verschiebung oder Absage der Generalversammlung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus behalten wir uns ausdrücklich vor. Änderungen werden auf unserer Website publiziert, www.hev-lenzburg.ch.

Bodenheizung überprüfen – Ärger vermeiden

HAT-System für eine nachhaltige Sanierung der Bodenheizung

Nach 30 Betriebsjahren empfiehlt sich dringend eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung. Mit dem HAT-System bieten wir Ihnen die nachhaltige Problemlösung an.

Eine Zustandsanalyse kann bei uns weiterhin ohne Bedenken gebucht werden. Wir arbeiten zur Zeit unter strengsten Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen, welche noch weiter gehen als die Vorgaben des BAG.

Bodenheizungen halten nicht ewig Bodenheizungen sind bei uns sehr beliebt, weil sie einen hohen Komfort ausstrahlen. Doch sie halten nicht ewig. Gewisse Bereiche im Haus werden vielleicht nicht mehr so warm wie früher und die Räume lassen sich nicht wie gewünscht einregulieren. Dann ist es Zeit für eine gründliche Analyse. Nach 30 Jahren besteht die Gefahr, dass die Rohre Ihrer Bodenheizung deutliche Alterserscheinungen aufweisen. Denn die in Böden verlegten, wasserführenden Leitungen sind äusseren Einflüssen ausgesetzt. Sauerstoffdiffusion und Temperaturschwankungen führen dazu, dass das Rohrmaterial in Mitleidenschaft gezogen wird. Versprödung und Verschlammung sind die Hauptgründe für ineffiziente Bodenheizungen.

Wenn Sie nichts unternehmen, besteht die Gefahr eines Kollapses. Vor allem betroffen sind Systeme, die zwischen 1970 und 1990 verbaut wurden, weil in diesem Zeitraum hauptsächlich einfacher Kunststoff als Rohrmaterial zum Einsatz kam. Neuere Bodenheizungsrohre hingegen haben einen Aluminiumkern und lassen dadurch kaum Sauerstoffeintrag zu.

Kalte Füsse. Wie weiter?

Wenn Sie mit ersten negativen Anzeichen konfrontiert sind, lohnt es sich, einen Fachmann hinzuzuziehen. Dabei ist es wichtig, dass Ihre Anlage vor Ort genauestens untersucht wird. Es müs-

sen sämtliche Komponenten miteinbezogen und die Ergebnisse anhand von normierten SWKI-Richtwerten interpretiert werden. Erst nach einer umfassenden Zustandsanalyse wissen Sie Bescheid, wie es wirklich um Ihre Bodenheizung steht. Eine solche Analyse ist schon für wenige hundert Franken zu realisieren.

Wie behebe ich die Probleme?

Früher gab es für marode Bodenheizungen nur eine Lösung – den Totalersatz. Seit 1999 ist aber eine schonende und dennoch nachhaltige Alternative auf dem Markt. Die Rohrinnensanierung mittels Innenbeschichtung namens HAT-System. Das Originalverfahren aus dem Hause Naef GROUP schützt alte Bodenheizungen nachhaltig – und dies ganz ohne Baustelle. Immer häufiger werden auch simple Spülungen und Reinigungen angeboten. Es ist wichtig zu wissen, dass damit die Probleme, gerade bei alten, einfachen Kunststoffrohren nicht behoben werden können. Im besten Fall wird der Fortschritt der Verschlammung etwas eingedämmt. Das eigentliche Problem – die Versprödung des Rohrmaterials – wird dadurch nicht nachhaltig behoben.

Sanieren mit dem Original

Mit dem HAT-System wird eine Bodenheizung dagegen nachhaltig saniert. Das ist massiv aufwändiger im Einsatz als einfache Reinigungsmethoden. Dank der Innenbeschichtung, welche nach DIN 4726 Norm diffusionsdicht ist, entsteht im alten Rohr eine Schutzschicht, welche die Alterung stoppt. Das HAT-System ist das einzige Rohrinnensanierungsverfahren, das Fussbodenheizungen der ersten Generation gemäss DIN 4726 Norm diffusionsdicht macht. Wenn Sie also eine nachhaltige Erweiterung der Lebensdauer Ihrer Bodenheizung mit 10-jähriger Garantie wünschen, kontaktieren Sie uns. Vorab empfehlen wir Ihnen immer unsere umfassende Zustandsanalyse.

Das Original ist seit 1999 im Einsatz.

JUBILÄUMSANGEBOT

Die Zustandsanalyse wird von einem Spezialisten der Naef GROUP bei Ihnen vor Ort für nur 290.– CHF (inkl. MwSt.) durchgeführt. Das Angebot gilt bis Ende 2020, für Mitglieder des HEV Aargau, deren Objekt in der Deutschschweiz steht. Für Objekte im Engadin, im Wallis, im Tessin und in der Romandie gelten andere Preise. Die Analyse beinhaltet eine aktuelle Zustandserfassung nach geltenden Richtlinien und eine Beratung über weitere Schritte.

❍ Ich bin interessiert an einer Zustandsanalyse.

❍ Ja, senden Sie mir Unterlagen zum HAT-System.

Name

Vorname

Strasse

PLZ/Ort

Jahrgang Liegenschaft

Telefon

E-Mail

Datum

Unterschrift

Wohnwirtschaft, 27. April 2020

Talon bitte einsenden oder anrufen:

Naef GROUP, Wolleraustrasse 41, 8807 Freienbach

E-Mail: info@naef-group.ch

Tel.: 044 786 79 00, Fax: 044 786 79 10 www.naef-group.ch

Foto: zvg

Art.-Nr. Stück

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch

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Schafwolle – ein natürlicher Dämmstoff

Die Vorteile von Schafwolle als natürlicher Dammstoff werden immer bekannter: Wolle absorbiert Feuchtigkeit, dämpft Schall und Lärm und isoliert Wärme bestens. Wer sich zudem für einheimisch verfügbare Schafwolle entscheidet, verbessert die ökologische Bilanz beim Bauen dank dieses nachwachsenden Rohstoffes.

Nach wie vor beherrschen synthetische Dämmstoffe wie Polystyrol und Styrodur sowie Mineral- und Glaswolle den Markt, obwohl in den letzten Jahren zahlreiche Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen entwickelt und technisch optimiert wurden. Ein Umdenken hat stattgefunden: Planer wie auch Bauherren hinterfragen ihre tief sitzenden Vorurteile gegenüber

vermeintlich nachteiligen Eigenschaften ökologischer Dämmstoffe. Im Vergleich können natürliche Dämmstoffe teilweise sogar deutlich besser abschneiden als synthetische Produkte. Beispielweise punkten natürliche Dämmstoffe mit einer besseren Ökobilanz und einer viel geringeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Herstellung und während des Einbaus, die ohne Atemmaske und Schutzbrille erfolgen kann und einem besseren Raumklima für

Schafwolle ist besonders geeignet, um einen Dachstuhl zu dämmen.

Schafwolle kann ohne speziellen Schutz für die Arbeiter verbaut werden.

die Hausbewohner. Bei den natürlichen Dämmstoffen werden unter anderem folgende Produkte angeboten: Schafwolle, Holzfasern, Flachs, Hanf, Zellulose und Kork.

Vom Schaf getestet Schafwolle, ein 100-prozentiges Naturprodukt, ist das ideale Produkt für ein gesundes Klima vom Dach bis in den Keller. Unter extremsten klimatischen Bedingungen wird Schafwolle von seinem Erzeuger seit jeher getestet. Die Wolle schützt das Schaf jahraus, jahrein vor Kälte, Hitze, Wind, Regen und Schnee. Von Natur aus besitzt Schafwolle also die Eigenschaften, die ein hervorragender Dämmstoff benötigt. Zu diesen Stärken gehören eine gute Wärmedämmung, eine hohe Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit und eine geringe elektrostatische Aufladung. So kann Wolle über 30 Prozent ihres Eigengewichts an Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Wenn die Luft feucht ist, dehnt sich die Wolle aus und nimmt die Feuchtigkeit auf. Wird die Luft hingegen trocken, zieht sich die Wolle zusammen und gibt die Feuchtigkeit wieder ab. Deshalb kann oft auf eine Dampfbremse verzichtet werden. Nimmt Schafwolle Wärme auf, wird sogar Wärme erzeugt. Zudem können keine Schimmelpilze entstehen. Das Material ist atmungsaktiv und kann Schadstoffe, die sich in der Luft befinden, binden und neutralisieren. Das Geheimnis hinter dieser Fähigkeit ist Keratin, der Grundbaustein aus Eiweiss, aus dem die Schafwolle besteht. Durch eine chemische Reaktion kann Wolle Wohngifte wie Formaldehyd oder Ozon aufnehmen und neutralisieren. Von dieser reinigenden Wirkung auf die Raumluft profitieren insbesondere Allergiker und empfindliche Personen. Damit sorgt dieser

Dämmstoff in den Innenräumen für ein gesundes und wohliges Raumklima und zusätzlich noch für Ruhe im Haus, weil es den Trittschall dämmt. Die guten Wärmeund Schalldämmwerte kommen zustande, weil das Wollhaar über eine natürliche Kräuselung verfügt.

Schafwolldämmplatten

Schafwolle wird seit bald 20 Jahren als Dämmmaterial aufbereitet. Die Verarbeitung ist verhältnismässig einfach und energiesparend. Nach dem Scheren wird die Wolle gewaschen und von störenden Gerüchen befreit. Weiter wird ihr ein geprüfter Mottenschutz auf synthetischer Basis eingewaschen. Im nächsten Schritt erfolgt beim Vlies ein mechanisches Verfilzen der einzelnen Fasern, so dass ein kompaktes Vlies entsteht. Bei der grifffesten Dämmplatte, dem meistverwendeten Produkt, wird der Schafwolle eine Leimfaser beigemischt und sie anschliessend unter Wärmeeinfluss verfestigt. Mäuse, Ameisen und andere Ungeziefer sind nun kein Thema mehr. Die Wolle ist für diese Tiere unverdaulich und kann von deren Mägen nicht

verarbeitet werden. Nach diesen wenigen Produktionsschritten wird die Schafwolle zu Dämmvliesen, grifffesten Platten, Trittschallplatten oder Stopfwolle weiterverarbeitet. Neu wird zudem der Fugenzopf aus Schafwolle den PU-Schaum auf den Baustellen ersetzen.

Und im Falle eines Brandes? Die natürliche Faser der Schafwolle hat eine Selbstentzündungstemperatur von 560 Grad. Zum Vergleich: Holz brennt ab 270 Grad. Wenn es zu einem Brand kommen sollte, gibt Wolle zudem keine giftigen Gase ab.

Vielseitiger Einsatz

Schafwolle kann in jeglicher Bausituation als Dämmstoff eingesetzt werden. Als Dachisolation zwischen und auf den Dachsparren, dem offenen oder verdeckt verlegten Estrichboden, dem inneren Mauerwerk an Decken und am Boden, als Laibungen und Dichtungen bei Fenstern und Türen. In Form von Dämmmatten oder -platten wird Schafwolle vor allem für die Innenoder Kerndämmung eingesetzt. Dank ihrer Flexibilität eignen sich Schafwolldämm-

platten besonders für den Einsatz in diffusionsoffenen Konstruktionen. Wird Schafwolle zur Aussendämmung eingesetzt, dann braucht es eine hinterlüftete Fassade.

Ökologische Bilanz

Der Primärenergiebedarf von Schafwolle wird mit 70 bis 80 kWh/m3 angegeben. Die Herstellung von Mineralfaserdämmungen benötigen zirka 100 bis 700 kWh/m3. Wer hohen Wert auf die ökologische Bilanz legt, sollte darauf achten, dass die Schafwolldämmung aus Schweizer Schafwolle hergestellt ist. Ebenso wichtig ist, dass für die Reinigung und die Behandlung gegen Insektenbefall und einen verbesserten Brandschutz biozidfreie Produkte verwendet werden. Eine entsprechende Zertifizierung gibt darüber Auskunft. Für naturbasierte Mottenschutzprodukte fehlen jedoch Langzeiterfahrungen und anerkannte Zertifikate.

Die Verwendung von einheimischer Schafwolle ist besonders wichtig, denn Wolle ist

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Durch das Scheren der Schafe erhält man die wertvolle Schafwolle.
Fotos: Fisolan

Immobilienverkauf in Zeiten von Corona

UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Immobilienbranche. Thomas Hager berichtet, wie man bei der UTA Immobilien AG mit der speziellen Herausforderung umgeht.

Herr Hager, wie hat sich Ihre berufliche Tätigkeit verändert?

Die markanteste Veränderung besteht sicher darin, dass kaum noch direkte soziale Kontakte stattfinden: Die meisten unseres Teams arbeiten im Homeoffice und Kundengespräche führen wir vorwiegend telefonisch oder in Telefonkonferenzen durch.

Also eine völlig neue Arbeitssituation? Ja. Und erstaunlich daran ist, dass es recht gut funktioniert. Die Digitalisierung hat innert kürzester Zeit einen gewaltigen Sprung gemacht und an Bedeutung gewonnen. So können wir

Immobilien von zu Hause aus via Videoaufnahmen begutachten und einschätzen. Ausserdem bieten wir Besichtigungen auf einem virtuellen 360-Grad-Rundgang an.

Ist das die Zukunft? Werden Immobilien vermehrt ohne direkten Kundenkontakt verkauft?

Da bin ich skeptisch. Wir befinden uns jetzt in einer Ausnahmesituation. Eine Wohnung oder ein Haus hat bei einer realen Besichtigung eine ganz andere Wirkung. Hinzu kommt, dass das direkte Gespräch mit den interessierten Personen nicht ersetzt werden kann.

Finden zurzeit überhaupt noch VorortBesichtigungen statt?

Ja, aber nur noch sehr gezielt mit zusätzlich vorselektionierten Interessenten. Diese haben sich aufgrund einer telefonischen Vorbesprechung, des Stu-

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

diums von Unterlagen und mithilfe eines 360-Grad-Rundgangs bereits eingehend mit dem Objekt beschäftigt. Bei der Besichtigung achten wir besonders auf die üblichen Schutzmassnahmen.

Und der Verkauf selbst, läuft da noch was?

Überraschenderweise läuft der Verkauf noch sehr gut. Das kann damit zusammenhängen, dass die Leute mehr Zeit haben und sich online intensiv mit den Angeboten beschäftigen können. Sie nehmen sich auch mehr Zeit für die Vorgespräche mit uns und für wichtige Abklärungen, beispielsweise zur Finanzierung. Ausserdem können Notartermine weiterhin wahrgenommen werden, mit Anpassungen an die Situation.

Beratung lohnt sich

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Wir bringen unseren Kundinnen und Kunden hochwertige Energie- und Heizsysteme nach Hause.

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Kurz und gut: Wir sind Ihr einziger Ansprechpartner für Beratung, Installation und Service über die gesamte Betriebsdauer Ihrer Anlage.

Swisstherm ist ein Tochterunternehmen der Migrol. Als Spezialistin für Energie-

statt – auf Wunsch auch telefonisch oder via Videokonferenz. Wenden Sie sich an unsere Spezialistinnen und Spezialisten. Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Objekts. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps zur Vorbereitung sowie zum Ablauf und Vorgehen beim Verkauf.

UTA Immobilien AG

5400 Baden

Tel. 056 203 00 70

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und Wärmelösungen verfügen wir über ein eigenes Kompetenzzentrum, wo unsere Anlagen nach neuestem Stand der Technik permanent weiterentwickelt werden. Swisstherm steht für ökologische und energieeffiziente Systeme. Gerne würden wir auch Sie zu unseren zufriedenen Kunden zählen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Foto: zvg

Swisstherm AG

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meist ein Abfallprodukt, das sich nebenbei ergibt, wenn ein Bauer Schafe beispielsweise für die Milch- oder Fleischproduktion hält. Mangels Nachfrage wird die überschüssige Wolle vielfach weggeworfen. Pure Verschwendung!

Biologisch abbaubar

Wird die Dämmung, insbesondere das Vlies und der Fugenzopf, nicht mehr benötigt, ist die Schafwolle sogar mehr als nur biologisch abbaubar: Sie ist biologisch wertvoll, da sie für das Erdreich wichtige Stoffe enthält und beim Abbau Stickstoff und Phosphor freigibt. Sie kann also kompostiert werden und hinterlässt damit künftigen Generationen keinerlei Altlasten. Als Ersatz für die Leimfaser in den Dämmplatten wird in den nächsten ein bis zwei Jahre eine biologisch abbaubare Faser zur Verfü-

gung stehen. Erste Tests sind erfolgreich verlaufen.

Preise

Die Schafwolldämmung lässt sich in den unteren bis mittleren Preisbereich einordnen. Sie ist zirka 20 Prozent teurer als handelsübliche Dämmstoffe, kompensiert wird dieser Mehrpreis aber mit den vielen positiven Eigenschaften der Schafwolldämmung. Pro Quadratmeter müssen ungefähr 16 bis 20 Schweizer Franken kalkuliert werden (Dicke 10 cm). Diese Preise müssen auch für künstliche Dämmstoffe bezahlt werden, so dass Schafwolle eine sinnvolle, ökologische Alternative zu konventionellen Materialien darstellt.

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Bei der Sanierung dieses Hauses wird Schafwolle für die Aussendämmung verwendet.

Der Einbau ist im ganzen Haus möglich, hier am Fenster.

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Fotos: Fisolan Umweltfreundlicher

Dämmen, nicht nur malen!

Wer die Gebäudehülle saniert, sollte nicht nur durch einen neuen Anstrich die Fassade verschönern, sondern gleichzeitig die Dämmung verbessern. Die Onlineplattform «Dämmen, nicht nur malen!» kann beim Entscheid helfen.

Für Hausbesitzer ist es eine Herausforderung, die Vor- und Nachteile einer energetischen Sanierung zu beurteilen. Zusätzlich möchte man die verschiedenen Fördermassnahmen berücksichtigen und die Steuern optimieren. Die Komplexität bei einer Sanierung der Gebäudefassade ist wohl ein Grund, warum in diesem Bereich die Sanierungsrate nur rund ein Prozent pro Jahr beträgt. Von diesem einen Prozent werden zudem nur 30 Prozent gleichzeitig energetisch saniert. Dabei sind die Vorteile einer gedämmten Fassade eindeutig: niedrigere Energiekosten, angenehmeres Innenklima, weniger Aussenlärm, Vermeidung von Schimmelund Pilzbildung und eine Erhöhung des Gebäudewerts.

Maler, Gipser und Gebäudehüllenspezialisten kennen zwar die technischen Details, für eine umfangreiche Vergleichsrechnung fehlen jedoch meist die Zeit und das notwendige Berechnungsinstrument. Somit kann die Frage, ob sich die Mehrinvestition für den Hauseigentümer lohnt, nicht wirklich beantwortet werden. Dass die Quote für Dämmungen nicht höher ist, begründet Frank Kalvelage, Geschäftsleiter des Vereins Energie Cluster, damit, dass auch das Baugenehmigungsverfahren daure und koste, also aufwendig sei. «Bei einer Fassadendämmung muss man vorher viel investieren», sagt Kalvelage. «Hinzu

Mit einer wärmegedämmten Fassade kann viel Energie gespart werden.

kommt, dass die Fassade ein Aussenbauteil ist. Damit spiele auch der Ortsbildschutz eine Rolle, gerade dort, wo man sich auf einem geschützten Areal befinde.» Unter gewissen Umständen ist sogar die Strassenverkehrsordnung ein Faktor, zum Beispiel wenn die Dämmung der Fassade das Trottoir beeinflusst.

Onlineplattform bietet Auskunft

Das Projekt «Dämmen, nicht nur malen!» wurde vom Verein Energie Cluster entwickelt. Mit der Unterstützung des Bundesamts für Energie (BFE) und Branchen-Fachverbänden, u.a. dem HEV Schweiz.

www.daemmen-nicht-nur-malen.ch/

Allgemein wird festgestellt, dass professionell verwaltete Liegenschaften deutlich öfter eine wärmegedämmte Fassadensanierung in Auftrag geben. Was zum Schluss führt, dass Profis häufiger genau rechnen und vergleichen.

Entscheidungshilfe für Private Damit auch Private bessere Entscheidungshilfen schnell zur Hand haben, steht seit Herbst 2019 die Berechnungshilfe «Dämmen, nicht nur malen!» zur Verfügung. Damit ist ein Vergleich von Fassadenanstrichen mit verschiedenen Dämmoptionen möglich.

Via Onlineplattform können folgende Fragen beantwortet werden:

Foto: Adobe Stock

• Wie hoch sind die Mehrkosten einer Fassadendämmung im Vergleich zum ausschliesslichen Neuanstrich des Gebäudes?

• Neben den tieferen Energiekosten – welche weiteren Vorteile gewinnt der Eigentümer durch eine Wärmedämmung des Gebäudes?

• Mit welchen Förderbeiträgen und steuerlichen Abzügen kann gerechnet werden?

• Wie hoch ist der Energiebedarf für die Herstellung der Wärmedämmung im Vergleich zur Nutzungsdauer?

Kostenvergleich

Mit wenigen Klicks kann das eigene Haus (Alter, Grösse) erfasst werden. Aus sieben Kategorien – vereinfacht durch verschiedene Typenbilder dargestellt – wählt man die Bauart aus. Aus diesen Angaben erfolgt bereits eine erste Kostenschätzung für einen neuen Fassadenanstrich. Unter der Rubrik «Dämmen» wird nun der Fassadentyp gewählt. Soll es eine verputzte Aussenwärmedämmung, eine hinterlüftete Fassade oder ein Dämmputz sein? Letzteres wird oft bei denkmalgeschützten Bauten angewendet. Neben der Wahl der Oberfläche ist die Wahl des Dämmmaterials entscheidend. Das geeignetste Material kann aufgrund von Lebensdauer, Investition und Dämmstärke ausgewählt werden. Zur entsprechenden Wahl werden gleichzeitig Informationen über Brandschutz und Schalleigenschaften, Diffusionswiderstand, Entsorgung und die Kos-

ten angezeigt. Für hinterlüftete Fassaden besteht die Möglichkeit, eine fassadenintegrierte Photovoltaikanlage einrechnen zu lassen.

Mit der Eingabe weniger objektspezifischer Basisdaten und der Wahl einer Sanierungsvariante werden in der Auswertung die Jahreskosten eines Fassadenanstrichs der gewählten Wärmedämmvariante gegenübergestellt. Entscheidend beim Vergleich sind neben den Investitionskosten, die Einsparungen bei der Energie, aber auch die möglichen Fördergelder und Steuereinsparungen werden berücksichtigt. Dank der Auflistung aller relevanten Parameter können mehrere Lösungsvarianten berechnet werden.

Konkrete Offerten einholen

Die Auswertung liefert eine solide Grundlage, um nun mit Fachleuten für eine Fassadensanierung Kontakt aufzunehmen. Um einen seriösen Preisvergleich erstellen zu können, empfiehlt es sich, zwei bis drei Offerten einzuholen. Gleichzeitig sollte man abklären, ob eine Baubewilligung für die geplanten Massnahmen notwendig ist. Für eine fundierte Fachberatung lohnt es sich auch, einen Energieberater oder einen Geak-Experten beizuziehen.

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Die Fassade streichen zu lassen kostet 9.90 Franken pro Quadratmeter; jede Wärmedämmung senkt diesen Betrag. (3% Realzins; 30 Jahre Amortisation; 80 Franken / 100 Liter Öl)

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Als zuverlässiger Partner für behagliche Wärme realisieren wir Heizungssysteme aller Art. Wir kennen uns mit Öl, Gas, Luft und Wasser genau so gut aus wie mit thermischen Solaranlagen oder Photovoltaik. An den Standorten Brugg und Neuenhof projektieren und planen wir massgeschneiderte Lösungen für höchste Ansprüche.

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Das Haus Bethlehem in Schwyz (Baujahr 1287) mit Zug- und Klappläden. Unterhalb der Fenster die Zugladenkästen.

Fensterläden aus Holz

Fensterläden gibt es aus verschiedenen Materialien und in unterschiedlicher Machart. Die Verwendung von Holz ist hierzulande am häufigsten und naheliegend. Eines haben jedoch alle Fensterläden gemeinsam: Sie sind nicht zu übersehen und prägen das Aussehen eines Hauses mit.

Die Geschichte des hölzernen Fensterladens reicht weit bis in die vorchristliche Zeit zurück. Die Forschungen dazu sind noch längst nicht abgeschlossen. Sicher ist, dass der Fensterladen früher ähnliche Aufgaben hatte wie heute. Läden garantieren einen gewissen Sichtschutz, um die Privatsphäre zu wahren. Sie regulieren den Lichteinfall oder können einen Raum abdunkeln. Sie regeln das Raumklima so, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern im Haus wohl ist, unabhängig ob draussen Sommerhitze herrscht oder ein Gewittersturm mit Regenschauern tobt. Ein geschlossener Fensterladen bietet zudem Schutz vor unerwünschten Eindringlingen und Strassenlärm. Vor allem nachts können sie nützlich sein. Ihr schall- und lichtdämmender Ef-

fekt wirkt beruhigend und sorgt für einen ungestörten Schlaf. Obwohl heutzutage das Raumklima von Klimageräten, Komfortlüftungen, Zentralheizungen bestimmt wird und moderne Fenster einen U-Wert haben, der einen Wärmeverlust minimiert, werden Fensterläden besonders im Sommer geschätzt. Läden mit verstellbaren Lamellen schützen vor zu starker Sonneneinstrahlung und lassen trotzdem einen bestimmten Lichteinfall zu.

Gestalterisches Element

Fensterläden sind nicht nur ein funktionales Bauteil, sondern auch ein architektonisches Gestaltungselement. Im Mittelalter und in der Blütezeit von Adel und Bürgertum standen vor allem bei vermögenden Grundbesitzern die Zierde und Gestaltung

der Fassade genauso stark im Vordergrund wie der Nutzen. Auch heutzutage gewinnt der Fensterladen in der Architektur wieder an Wertschätzung. Als Fassadenelement verleiht er einem Haus einen besonderen Charakter. Die Läden geben dem Haus ein charmantes Aussehen und ein farbenfrohes Gesicht.

Der eifersüchtige Fensterladen

Ein älterer Ausdruck für Fensterladen ist Balken oder Fensterbalken. «Mach d’Bälkä zuä!» hörte ich als Kind oft von der Grossmutter. Aus dem Französischen stammt der Begriff Jalousie, der eigentlich Eifersucht bedeutet. Was hat das denn mit einem Fensterladen zu tun? Auf den ersten Blick gar nichts. Gemäss Forschern haben die Franzosen den Begriff Celosias wohl lautmalerisch aus dem Arabischen ins Französische über-

Foto: Schwyz Tourismus

nommen. Im Kanton Solothurn und im Aargauer Freiamt ist für Fensterladen das Wort Chassis gebräuchlich, das ebenfalls vom Wort Jalousie hergeleitet ist.

Eine enorme Vielfalt

In seiner Masterarbeit «Der Fensterladen –kleines Handbuch zu einem unterschätzten Bauteil» geht der Verfasser Urs Meier auf die verschiedenen Öffnungsarten ein, die es für Fensterläden gibt.

• Der Drehladen lässt sich seitlich drehen. Seine Drehachse ist vertikal wie bei einer Türe. Der Laden kann innen oder aussen am Fenster befestigt sein. In bestimmten Regionen nennt man Drehläden auch Schlagläden.

• Der Fallladen lässt sich mit Gurten oder Seilen von oben nach unten schliessen. Der Laden fällt quasi nach unten zu. Solche Läden sind meist der Gestaltung der Fassade angepasst und als ein Teil davon für den Charakter des Hauses mitbestimmend. Manchmal werden Läden, die am Sturz aufklappbar sind, ebenfalls als Fallläden oder Klappläden bezeichnet. Man findet sie vorwiegend an Erkern und in südlichen Ländern.

• Faltklappläden sind zwei- oder mehrteilige Läden, die beim Öffnen zusammengeklappt werden wie ein Fächer. Sie können innen oder aussen angebracht sein.

• Bei einem klassischen Klappladen befindet sich die Drehachse horizontal beim Sturz oder Sims. Man kann sie herunteroder hochklappen. Häufig brachte man Klappläden an Kellerfenstern an oder verwendete diese Konstruktionsart bei Fensterreihen für die mittleren Fenster. Heute sind sie nur noch an alten Bauernhäusern zu sehen.

• Der Begriff Schiebeladen spricht für sich. Ein solcher Laden steht, wenn er geöffnet ist, seitlich vom Fenster. Bei Bedarf wird er mittels einer Laufschiene vor das Fenster gezogen.

• Faltscherenläden sind eine Kombination aus Schieb-, Falt- und Klappläden. Sie sind ein Gestaltungselement der modernen Architektur, mit der eine Fassade ihr eigenes Aussehen erhält.

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Die Schlagläden des Hauses Schorno im Flecken Schwyz sind mit Malereien und Blattgold verziert.
Schiebeläden aus Holz mit festen Lamellen.
Dreh- oder Schlagläden aus schlichten Holzbrettern innen mit Latten in Z-Form verbunden.

• Der Setzladen ist ein loser Laden, der vor eine Fensteröffnung gesetzt und aussen mit einem Querbalken oder innen mit Haken befestigt wird. Am ehesten werden heute solche Läden noch in Maiensässen oder Alphütten verwendet. Sie werden im Frühling weggenommen und vor dem Alpabzug wieder angebracht. So ist die Hütte während des Winters gegen Schneemassen und Lawinendruck geschützt.

• Bei alten Bauernhäusern wie beispielsweise dem ältesten Holzhaus der Schweiz, dem Haus Bethlehem in Schwyz, sieht man noch Zug-Ziehläden. Sie lassen sich von unten nach oben hochziehen. Geöffnet verschwinden sie unsichtbar in einem Kasten unter dem Fenster, der als Teil der Fassade wahrgenommen wird. Solche Fensterläden kommen heute nicht mehr zum Einsatz.

Holz bevorzugt

Fensterläden aus Holz bestanden einst aus einfachen Brettern oder zusammengefügten Holzlatten. Wer Geld hatte, konnte diese Bretter verzieren lassen mit mehr oder

weniger aufwendigen Schnitzereien und Malereien. Im Flecken Schwyz steht ein Patrizierhaus, dessen Läden sogar mit Blattgold verziert sind. Nach einer aufwendigen Restauration ist die ganze Pracht wieder sichtbar.

Verschiedene Entwicklungen in den Bereichen Werkzeug, Technik und seit einigen Jahren auch der digitalen Fertigung erweiterten die Möglichkeiten des Schreinerhandwerks bei der Herstellung von Fensterläden. Seit 1850 sind Fensterläden machbar, die aus einem stabilen Holzrahmen bestehen, der mit festen oder beweglichen Lamellen ausgefüllt ist. Diese sind meistens so angeordnet, dass sie sich von oben nach unten überlappen, damit das Wasser nach aussen abfliessen kann. Dabei variieren die Breite des Holzrahmens sowie die Höhe und Breite der einzelnen Lamellen je nach Gegend und Baujahr. Später wurde es möglich, über einen beweglichen Steg aus Eisen oder Holz, an dem die Lamellen in der Mitte befestigt sind, die Lamellen zu öffnen oder zu schliessen. Dank der modernen

CNC-Technik, die in vielen grösseren Schreinereien Einzug gehalten hat, sind den gestalterischen Möglichkeiten von hölzernen Fensterläden fast keine Grenzen mehr gesetzt. Bei den Beschlägen, den Scharnieren und Verzierungen sind unendlich viele Stilrichtungen und Ausführungen zu sehen und zu haben.

Welches Holz eignet sich?

Am häufigsten wird für Fensterläden Nadelholz – meist Fichten- und Tannenholz –verwendet. In bestimmten Berggebieten, beispielsweise im Wallis, bevorzugt man Lärchenholz. Es wird, wenn roh belassen, durch Wetter- und Lichteinflüsse mit der Zeit fast schwarz. Douglasie, Eiche oder Edelkastanie eigenen sich ebenfalls. Je nach Anspruch und Bauteil können verschiedene Holzarten zum Einsatz kommen. Ein Nachteil des Werkstoffes Holz ist, dass er für ein tadelloses äusseres Erscheinungsbild Pflege und Unterhalt benötigt, da der Laden ja buchstäblich Wind und Wetter ausgesetzt ist. Wenn nirgends Wasser eindringen oder liegen bleiben kann, ist die Gefahr, dass der Laden verfault, jedoch gering. Zu den Vorteilen von Holz gehören, dass es ein einheimischer Werkstoff mit alter Tradition ist. Das macht ihn zu einem ökologischen und nachhaltigen Rohstoff. In Zeiten des Klimawandels trägt die Verwendung von Holz als Baumaterial zu einer positiven CO2-Bilanz bei, da Holz CO2 bindet und es erst nach langer Zeit bei der Entsorgung wieder freisetzt. Die meisten Holzläden, die in der Schweiz zum Einsatz kommen, werden in hiesigen Schreinereien gefertigt und restauriert, das sichert Arbeitsplätze vor allem auch in ländlichen Gegenden. Holz lässt viele Gestaltungsmöglichkeiten zu, weil es sich individuell ver- und bearbeiten lässt. Holz fühlt sich angenehmer an als jeder andere Werkstoff und wenn Regen darauf prasselt, ist das fast nicht oder nur stark gedämmt zu hören. Holz hat zudem gute Eigenschaften, die das Raumklima im Innern des Hauses verbessern.

Holzläden lassen sich gut reparieren Es gibt einige Fachfirmen und Schreinereien, die sich darauf spezialisiert haben, Holzläden zu reparieren und aufzufrischen.

An Erkern und in südlichen Ländern typisch: Läden, die unten ausklappbar sind.

Das lohnt sich durchaus. Sie ersetzen morsche Holzteile oder defekte Lamellen durch neue. Bei Bedarf wechseln sie zudem Beschläge und bewegliche Teile aus Metall aus. Kleine Risse werden bei einer sorgfältigen Auffrischung absichtlich nicht gespachtelt, damit eingedrungenes Wasser wieder verdunsten kann. Dank dieser Diffusion platzt die Farbe weniger auf und blättert dadurch nicht ab. Die kleinen Risse sind von blossem Auge nicht zu sehen, wenn die Läden wieder an der Fassade hängen. Grössere Risse hingegen spachtelt der Fachmann sorgfältig aus, sonst könnte zu viel Wasser eindringen und das Holz schädigen. Im Gegensatz zu Storen zeigen Holzläden deutlich weniger Verschleisserscheinungen an den beweglichen Teilen.

Farbe bekennen

Meistens sind Holzläden mit Ölfarbe angestrichen. Eine solche Oberflächenbehandlung macht einen Holzladen widerstandsfähiger gegen vielerlei Witterungseinflüsse. Als Grundierung setzen viele Fachbetriebe Produkte ein, die auf naturbelassenen Ölen basieren. Ölfarbe hat entscheidende Vortei-

le: Sie ist elastisch und kann «atmen», das bedeutet, dass eingedrungene Feuchtigkeit wieder nach aussen verdunsten kann. Das ist bei herkömmlichen Kunstharzfarben nicht möglich. Eine Bemalung oder farbliche Auffrischung mit Ölfarben braucht mehr Zeit, da Ölfarbe langsamer trocknet als Kunstharzlack. Dadurch verlängert sich die Dauer zwischen den einzelnen Arbeitsschritten. Zuerst erhalten die rohen oder abgeschliffenen Holzteile eine Grundierung aus Ölfarbe. Ist diese getrocknet, wird der Laden ein erstes Mal flächig mit Ölfarbe gespritzt. Mit dem nächsten Arbeitsschritt wird der Laden nochmals fein abgeschliffen und ist nun bereit für den finalen Anstrich mit dem gewünschten Farbton. Bis die fertigen Fensterläden ganz ausgetrocknet sind, dauert es nun zwischen sieben und vierzehn Tagen.

Meist werden bei einer Restauration die Holzteile abgeschliffen, da das Ablaugen von hölzernen Fensterläden den Werkstoff zu stark in Mitleidenschaft zieht. Das Holz kann sich durch die Laugenflüssigkeit verziehen und die Lamellen können herausfallen.

Früher gab es den Frühjahrsputz. Da gehörte es dazu, die Läden abzunehmen, mit Seifenwasser zu waschen und danach wieder einzuölen. Man hängte die Läden wieder ein und hatte bis zum nächsten Frühling seine Ruhe. Einen solchen Frühjahrsputz machen wohl heute die wenigsten Leute. Es schadet jedoch nicht, einmal im Jahr einen besonderen Blick auf die Fensterläden zu werfen und sie genauer in Augenschein zu nehmen. Hagel und Regenschauer hinterlassen an den horizontalen Flächen und Oberkanten der Lamellen mit der Zeit Spuren. Mit einfachen Mitteln kann man erste Abnutzungserscheinungen selber wieder beheben: mit feinkörnigem Schleifpapier oder einem Pfannenputzschwamm die abgenutzten Stellen etwas anschleifen und anschliessend mit Ölfarbe oder einem für Holz geeigneten Pflegeöl bepinseln. Man kann Farbe oder Öl auch mit einem alten, weichen Lappen auftragen und schon sind die Holzläden wieder optimal gegen Wind und Wetter geschützt. Wenn man sich diese Arbeit ersparen will, kann man damit auch eine Fachfirma beauftragen.

Eine Kombination aus Schieb-, Falt- und Klappläden ist in der modernen Architektur ein beliebtes Gestaltungselement.
Fotos: Adobe Stock

Reparieren statt wegwerfen

Es gibt viele Dinge, die uns lieb geworden sind, an denen wir hängen. Gehen sie kaputt, müssen wir sie nicht zwangsläufig wegwerfen. Manchmal lohnt sich die Suche nach einer Fachperson, die sich auf das Reparieren, in diesem Falle von Schirmen, versteht.

Der Sonnenschirm gehört schon seit mehreren Generationen quasi zur Familie. Nun ist er in die Jahre gekommen und man sieht ihm sein Alter an. Zeit seines Lebens hat er bereits ein paarmal den Ort gewechselt. Seine Dienste als Schattenspender haben ihn in den letzten Jahren immer unentbehrlicher gemacht. Während der sommerlichen Hitzetage ist er ständig aufgespannt und spendet willkommenen Schatten. Im Herbst wird der Schirm getrocknet und anschliessend den Winter über in der Waschküche eingestellt. Nach unzähligen Sommern hat der alljährliche Aufenthalt im Freien vor allem dem Tuch stark zugesetzt. Das hölzerne Gestänge ist immer noch intakt und der manuelle Aufziehmechanismus funktioniert tadellos. Eine Stange ist zwar einmal entzweigebrochen, konnte aber mit Holzleim problemlos wieder geflickt werden. Das Tuch war an der Spitze schon länger eingerissen, wurde aber mit Klebeband notdürftig geflickt.

Handwerker gesucht

Der grosse Schirm stammt aus einer Zeit, da gehörte die Anschaffung eines Sonnen-

schirmes zu den Einkäufen, die lange halten sollen und deshalb eine hohe Qualität aufzuweisen hatten. Sollte etwas daran kaputt gehen, würde man es einfach wieder flicken können. Dieser Grundsatz hat sich seit der Geburtsstunde dieses Sonnenschirmes jedoch grundlegend geändert. Es folgte eine Zeit, da mussten Produkte vor allem billig sein. Gingen sie kaputt, konnte man sie einfach wegwerfen und sich neue kaufen. Geschickte Handwerker verloren ihre Arbeit, ganze Handwerkszweige starben aus. So ging es nicht nur den Schuhmachern, sondern auch den Schirmflickern. Wer lässt sich denn einen Schirm flicken, wenn die Reparatur teurer wird, als eine Neuanschaffung? Langsam aber sicher wird das Reparieren wieder zum Trend, weil sich das Bewusstsein für Abfall und Nachhaltigkeit verändert.

Im letzten Jahr wurde die Erneuerung des Sonnenschirms unabdingbar. An der Spitze war das Tuch nun völlig abgerissen und nicht mehr zu reparieren. Ende Herbst ragte nun eine erste Holzstange aus der Stoffbespannung hervor, weil die Tuchtasche durchgerieben und löchrig geworden war und dem Druck des aufgespannten Holzge-

stells nichts mehr entgegenzusetzen hatten. Das Tuch riss ein und die Holzstange lag frei. Der Schirm würde im nächsten Sommer keinen Schatten mehr spenden können. Also muss eine Lösung her. Soll ein neuer Schirm gekauft werden oder könnte man nur ein neues Tuch beschaffen? Wie lange gehört der Schirm nun schon zur Familie? Die Kinder haben in seinem Schatten gespielt, im untergestellten Zuber gebadet, die ersten Bücher gelesen. Die Eltern haben sich auf der Bank darunter aneinandergeschmiegt, die Zeitung gelesen, das Sonntagsfrühstück zu zweit genossen und in der Ruhe des blühenden Gartens aufgetankt. Gibt es jemanden, der den Schirm reparieren könnte? Das Gestänge ist ja noch gut. Ein neues Tuch ist alles, was nötig wäre, damit der Schirm seine Aufgabe als Schattenspender wieder übernehmen könnte.

Schirmservice gefunden

Die Suche nach einem Schweizer Schirmflicker war erfolgreich, Internet sei Dank. Erich Baumann betreibt im Schulzimmer des alten Schulhauses im bernischen Münchringen bei Jegenstorf eine Werkstatt, in der er mit Leidenschaft und Handwerkskunst defekte Schirme repariert. Das ist zwar nicht in ganz allen Fällen möglich, aber in den meisten. Erich Baumann ist eigentlich gelernter Gärtner und arbeitete während 23 Jahren als Arbeitsagoge in einer Werkstätte mit psychisch herausgeforderten Menschen. In einer Abteilung betrieb die Institution einen Schirmservice. Von einem alten italienischen Schirmflicker liess er sich die Grundlagen für das Handwerk beibringen. Baumann gefiel die Arbeit und als die Institution die Abteilung schloss, machte er sich 2008 als Schirmflicker selbstständig. Nach und nach schaffte er sich ein grosses Ersatzteillager an. Ersatzteile allein genügen jedoch nicht. Es gibt un-

Foto: rolandjuker.ch
Erich Baumann liebt sein Handwerk: das Schirmflicken.

glaublich viele Arten von Schirmen und Systemen. Deshalb braucht Erich Baumann für die Reparaturen auch viel Geschick und Einfallsreichtum, um für jeden einzelnen Schirm die passende Lösung zu finden. Jeden Tag kommen per Post Schirme an, an denen kleinere und grössere Reparaturen notwendig sind: ein gebrochenes Stängeli, ein klebriger Griff, ein Riss im Tuch oder gar ein blockierter Öffnungsmechanismus. Für Erich Baumann kein Problem. Er repariert Schirme aller Arten: Regenschirme, Sonnenschirme und auch Blitzschirme, wie Fotografen sie verwenden. Die Reparatur eines herkömmlichen Regenschirms kostet durchschnittlich 25 Franken.

Manchmal bringen die Menschen die Schirme persönlich bei ihm vorbei und erzählen dabei die Geschichten, die dahinter stecken, warum sie den Schirm reparieren lassen wollen. Da ist zum Beispiel die alte Frau, die den Schirm schon zweimal hat

flicken lassen, weil sie unter diesem Schirm zum ersten Mal von ihrem zukünftigen Mann geküsst worden war.

Schirme, die Baumann nicht reparieren kann, baut er vorsichtig auseinander. Die noch brauchbaren Teile wandern in das Ersatzteillager. Zusätzlich erhält er kaputte Schirme aus einer Brockenstube, die er ebenfalls fein säuberlich in ihre Einzelteile zerlegt. Das Schirmflicken ist für Erich Baumann ein Teilzeitpensum. Er flickt im Monat rund 100 Schirme. Allein davon könnte Erich Baumann jedoch nicht leben. Er arbeitet zu 80 Prozent als Tram- und Buschauffeur bei Bernmobil.

Gelbe Sonnenschirme meiden Für die Reparatur des alten Sonnenschirmtuches brauchte Baumann die Masse des Schirms und des Tuches. Kurzerhand entschlossen sich die Besitzer, das bestehen-

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de Tuch abzunehmen und an Baumann zu schicken. Sie verpackten das zerschlissene und verblasste Tuch in eine Kartonschachtel und brachten es Ende Oktober zur Post. Nach Erhalt handelten die Besitzer und Erich Baumann den Preis aus und besprachen die Beschaffenheit und Farbe des Tuches. Vor allem die Farbe gab zu reden. Das alte Tuch war dunkel. Die Besitzer wollten etwas Helleres, aber es sollte nicht weiss oder beige sein, da diese Farben zu schnell vergrauen. Gelb wäre schön oder ein helles Grün. Baumann rät davon ab. Diese Farben, vor allem Gelb, locken die Insekten an. Man hätte keine Ruhe unter dem Schirm. Baumann schickt eine Auswahl möglicher Farbmuster per Mail an die Schirmbesitzer. Man einigte sich auf ein dunkeloranges Tuch, das zudem vor der UV-Strahlung schützt. Baumann schnei-

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Ein- und Mehrfamilienhäuser

Betriebs- sowie Spezialliegenschaften Ihr Vermarkter im ganzen Kanton 5702 Niederlenz Tel. 058 611 00 10 info@ wyssimmobilien.ch wyssimmobilien.ch

Arco Immobilien Management AG

Ganzheitliches Immobilien Management von Wohn- und Geschäftsliegenschaften

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Ber nstrasse Ost 49, 5034 Suhr info@ar co-immobilien.ch www.ar co-immobilien.ch.ch

DER IMMOBILIENPARTNER IN IHRER REGION

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Verkaufen Sie keine Immobilien ohne Offerte von uns. Wir bieten mehr –auf allen Ebenen.

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S. Stadelmann Immobilien AG 5634 Merenschwand Tel. 056 500 20 35 www.stadelmann-immo.ch

Grosses Feld, 58 x 50 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 289.–Informationen Tel. 056 641 90 80

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beraten. verkaufen. verwalten.

derte das Tuch nicht selber, sondern liess es bei der Schirmfabrik Strotz, mit der er zusammenarbeitet, auf Mass herstellen.

Ein unverhofftes Weihnachtsgeschenk Kurz vor Weihnachten brachte die Post ein grosses Paket zu den Besitzern des Schirms. Welch gelungene Überraschung: Da lag das neue Tuch für den hölzernen Schirm vor ihnen. Es wurde hurtig ausgepackt und sofort getestet, ob das Tuch die richtige Grösse hat. Es passte perfekt! Das unverhoffte Weihnachtsgeschenk bereitete doppelt Freude: Der nächste Sommer konnte also kommen, der Schirm war wieder einsatzbereit.

Der Schweizer Reparaturführer Reparieren statt wegwerfen – eine Liebeserklärung an Umwelt und Klima, so lautet der Titel des Schweizer Reparaturführers. Er ist eine Kooperation von Städten, Gemeinden und Kantonen. Wenn beim Rollkoffer der Reissverschluss klemmt, die bequemsten Schuhe die Sohle verlieren und das Sitzgeflecht des Hockers ein Loch hat, wer hilft da weiter? Unter www.reparaturfuehrer.ch wird man fündig. Die Online-Plattform vermittelt Handwerker, Künstler und Institutionen, die Reparaturdienste anbieten. Der Reparaturführer –entstanden auf Initiative von einigen Gemeinden und Kantonen – folgt dem Motto: Reparieren statt wegwerfen, schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Über 4500 Reparaturbetriebe

Mit dem Beitritt der meisten Westschweizer Kantone erfuhr der Reparaturführer im 2018 einen Quantensprung – die Website wurde zweisprachig. Seit Anfang 2019 ist nun auch der Kanton Tessin (und seit Februar ebenfalls die Stadt Biel) dabei und der Auftritt somit dreisprachig. Mittlerweile sind über 4500 Reparaturbetriebe aus der ganzen Schweiz auf der Plattform registriert.

Ein Holzstab hatte das fadenscheinige Tuch durchstossen.

Weitere Informationen www.schirmservice.ch www.reparaturfuehrer.ch

Das Tuch ist an der Spitze gerissen und rundum total mürbe.
Der alte Schirm im neuen Gewand: Der Sommer kann kommen!
Das hölzerne Gestänge ist noch absolut in Ordnung.
Fotos: Ruth Bürgler

Mehrheit beabsichtigt Investitionen in erneuerbare Energien

Ersatz von Oelheizungen scheitert oft am Geld.

Beim Entscheid für eine Investition in erneuerbare Energien ist das Hauptargument die Reduktion der Energiekosten, gefolgt von einem Beitrag zur Energiewende und der Erhöhung des Eigenversorgungsgrads. Über die Hälfte der Befragten sind der Meinung, die Investition sollte sich erst nach 10 Jahren rechnen. In früheren Untersuchungen war die Mehrheit der Meinung, dass sich solche Investitionen bereits nach deutlich weniger Jahren amortisiert haben müssten.

Frühzeitige finanzielle Planung

zeitige finanzielle Planung und sorgfältige Prüfung von alternativen Heizmöglichkeiten. Denn Erfahrungen im Alltag zeigen: Hohe Investitionen bremsen oft den Ausstieg aus fossiler Heizenergie, wenn sie ihn nicht sogar ganz stoppen. Raiffeisen will mit einem umfassenden Beratungsprozess einen Beitrag zur Steigerung der Modernisierungsquote beim Heizungsersatz, bei Wärmedämmmassnahmen und allgemein bei der Energieeffizienz von Immobilien in der Schweiz leisten. Das ist im Interesse des Bundes und seiner Klimastrategie 2050.

75 % der Immobilienbesitzer beabsichtigen, in erneuerbare Energien zu investieren oder haben sich dazu bereits entschieden. 46 % haben sich bereits von einer Fachperson bezüglich eines Gesamt-Energiekonzepts ihrer Immobilie beraten lassen.

Die Schweiz hat den höchsten Anteil an Ölheizungen in ganz Europa. Eine knappe Mehrheit der Befragten findet, dass sich dies ändern sollte: 54 % wären für oder eher für ein Verbot von Ölheizungen. Gerade beim Thema Heizen & Wärmen empfiehlt Raiffeisen Immobilienbesitzern eine früh-

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Eine Sanierung sollte ausführlich geplant werden, damit Investition und Nutzen im Einklang stehen. Raiffeisen bietet auf RaiffeisenCasa.ch/sanieren aktive Hilfestellung und umfassende Informationen zum energetischen Sanieren und Modernisieren. Unter RaiffeisenCasa.ch/geakplus finden sich zudem die Details zum Mitgliedervorteil für Hypothekarkunden für einen GEAK® Plus.

Wie eine Wohnung – aber auf dem eigenen Grundstück

Im eigenen Garten oder auf einem Restgrundstück: Das Kleinhaus ist die Wohnung für Individualisten.

Ein Kleinhaus-Modul hat bis zu 63 m2 Grundfläche.

Neue, kleine Wohnformen kommen bei Senioren, Singles und Paaren mehr und mehr ins Gespräch. Aktuell hört man viel von Tiny Houses. Diese isolierten «Wohnwagen» sind mobil und 20–30 m2 gross. Leider entsprechen sie nicht den Vorgaben der Baugesetzgebung.

Kleinhäuser dagegen sind normale Häuser – einfach kleiner. Wie ein modernes Einfamilienhaus sind sie rollstuhlgängig, haben normal grosse Räume, ein Badezimmer, Küche und Bodenheizung und dürfen auf jedem Bauland aufgestellt werden. Das 3.5-Zimmer-Modul von kleinhaus.ch hat 63 m² Grundfläche und entspricht

damit in Grösse und Preis in etwa einer kleinen Wohnung.

So findet das Kleinhaus viele Verwendungsmöglichkeiten: – als Alterswohnsitz – als Renditeobjekt zur Vermietung – als kleine Wohnform für Singles oder Paare – mit 2 Studios als Haus für flügge gewordene Jugendliche – als Erweiterung einer bestehenden Immobilie

Weil die Module fixfertig auf die Baustelle geliefert werden, können Baulärm und -dreck stark verringert werden.

Ein voll ausgerüstetes Musterhaus kann auf Voranmeldung im solothurnischen Däniken besichtigt werden.

Daten Musterhaus:

Länge: 14.5 m, Breite: 4.35 m Preis Musterhaus: Fr. 300’000.–+ Land (inkl. aller Nebenkosten wie Lieferung, Heizung, Küche, Bad, Fundamente, Anschlüsse, Planung, Baueingabe, Gebühren usw.)

Nächste Besichtigungstermine des Musterhauses in Däniken: Samstag, 16. Mai, 14–16 Uhr Samstag, 30. Mai, 14–16 Uhr Anmeldung per Mail oder Telefon wegen Coronakrise erforderlich. Absagen oder Verschiebungen werden auf www.kleinhaus.ch bekannt gegeben.

Herr Stefan Brüngger info@kleinhaus.ch

Telefon: 062 823 22 21

Weitere Infos: www.kleinhaus.ch

RaiffeisenCasa.ch
Thomas Hauser, Raiffeisenbank Aare-Rhein, Bad Zurzach

Effizient arbeiten im Heimbüro

Mit diesen sechs Tipps lässt sich bei der Büroarbeit zu Hause ganz einfach Energie sparen, die Aufgaben effizienter erledigen und das Umfeld besser geniessen.

Das Coronavirus und die damit verbundene Aufforderung des Bundesrates, zu Hause zu bleiben, bringt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, ab sofort von zu Hause aus zu arbeiten. Homeoffice nennt das der schweizerische Volksmund. Nun ist es jedoch so, dass Computer, Smartphone und weitere Geräte im Homeoffice viel Energie verbrauchen. Deshalb lohnt es sich, ein paar Punkte zu beachten, um den eigenen Stromverbrauch zu senken. Die folgenden sechs Tipps helfen dabei.

Alles an einer Steckerleiste

Bei der Bildschirm- und Computerarbeit kommen oft mehrere Geräte wie Laptop, ein oder mehrere Monitore, ein externes Gerät für die Datensicherung zum Einsatz. Durch eine zentrale Steckerleiste, an der alle Geräte angeschlossen sind, kann Energie gespart werden. Schliesst man alle Geräte an einer Steckerleiste an, kann man nach getaner Arbeit mit einem einfachen Kippschalter alle Geräte auf einmal vollständig ausschalten. Damit fällt der stromfressende Standby-Modus weg, was in der Folge energiesparend ist.

Nicht verwendete Programme schliessen Wer sich gerade in einer Telefonkonferenz befindet, lässt meist im Hintergrund noch viele Programme laufen, die gerade nicht verwendet werden. Es lohnt sich, diese zu schliessen. Dadurch wird der Computer oder Laptop entlastet. Er läuft schneller und verbraucht weniger Energie.

Arbeiten ohne Internetverbindung Für Arbeiten, die keine Internetverbindung benötigen, kann man die Verbindung zum Netz des Arbeitgebers oder gleich zum Internet trennen. Dadurch wird das Netz, welches Probleme wegen der vielen Zugriffe hat, entlastet und es arbeitet schneller.

Für das Arbeiten zu Hause gibt es einiges zu beachten.

Gleichzeitig wird Energie gespart und der Akku entlastet. Dafür sollte man die Zeit, in der man mit dem Netz verbunden ist, gezielt für den Up- und Download von Daten nutzen.

Lüften steigert die Konzentration

Kein Energiespar-Tipp – aber sonst sehr hilfreich – ist das Lüften. Durch frische Luft wird die Konzentration gesteigert und das Raumklima bleibt angenehm frisch. Mit dem regelmässigen Öffnen der Fenster lässt sich die Raumtemperatur im Arbeitszimmer regulieren und die Luft wird nicht zu trocken.

Effiziente Geräte kaufen

Wer sich neue Geräte für das Homeoffice kauft, sollte auf energieeffiziente Produkte achten. Die Energieetikette gibt darüber und über den Stromverbrauch Auskunft. Zudem sollte man prüfen, ob das bestehende Gerät noch repariert werden und wie man es clever nutzen kann. Auf der Inter-

netseite von Energie Schweiz sind unter dem Stichwort «Energieeffizienz der IKTGeräte» viele Tipps zu finden.

Pausen machen

Während des Morgens eine Pause einzulegen, hilft dabei, an etwas Anderes zu denken als nur an die Arbeit. Dabei wird Energie getankt und man kann mit mehr Motivation weiterarbeiten. Fürs Mittagessen kann man das Übriggebliebene vom Vortag aufwärmen und so das Wegwerfen von Essen (Food Waste) verhindern. Das war selten einfacher, als bei so viel Zeit zu Hause. Regelmässige Bewegung während des Arbeitens ist ebenfalls empfehlenswert: Beim Telefonieren aufstehen und herumlaufen, den Pausenkaffee stehend einnehmen und sich mit ruhigem Gewissen im Bürostuhl lümmeln, das alles tut dem Körper gut und erhöht anschliessend die Konzentration.

Weitere Informationen www.energieschweiz.ch/page/de-ch/homeoffice

Ausgebildete Immobilienspezialisten

Für den Immobilienverkauf überzeugt das Team der Firma Ambassador Immobilien und Verwaltung mit einer individuellen Betreuung. Die Fachleute von Ambassador sind spezialisiert auf den Verkauf von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Renditeliegenschaften. Gerne übernehmen sie die Vermittlung von Erst- und Wiedervermietungen. Vom Erstgespräch bis zum Notariatstermin bietet die Firma eine zielgerichtete und professionelle Abwicklung der Immobiliengeschäfte.

Mit umfassenden, sorgfältig aufbereiteten Vermarktungsunterlagen und der wertvollen Erfahrung schafft das Team eine ideale Grundlage für die effektive und seriöse Interessentenansprache sowie für die weiterführenden Prozesse der Finanzierungsabklärungen bis hin

Foto: zvg

herrschaft, Architekt, Bauleitung und weiteren Anspruchsgruppen. Die Zielsetzung ist immer dieselbe: die Vollvermietung per Bezugstermin und eine angemessene Bruttorendite bei gleichzeitig fairem und marktgerechtem Angebot.

Das Team der Immobilien- und Verwaltungsfirma Ambassador freut sich über eine Kontaktaufnahme!

zur notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Erst- und Wiedervermietung

Allen Erst- und Wiedervermietungen gehen eine Marktanalyse und die Festlegung der Mieter-Zielgruppe voraus. Die Fachleute der Firma Ambassador definieren marktge-

rechte Mietzinse und Nebenkosten. Bei Neubauprojekten erstellen sie Vermarktungskonzepte, beraten die Kundschaft betreffend Grundrissgestaltung und Ausbaustandards. Sie stehen zudem in baulichen Fragen gerne zur Seite. Sie legen Wert auf eine partnerschaftliche und transparente Kommunikation mit Bau-

Verleiht der Daunendecke Flügel!

Bettfedernreinigung beim Fachmann – auch während des Coronavirus-Lockdowns.

Wie das Auto von Zeit zu Zeit einen Service braucht, so empfiehlt sich auch eine Bettfedernreinigung für Daunendecken. Sie verlängert die Lebensdauer der Daunen, die Decke wird sich wieder kuscheliger – ja wie neu – anfühlen und das macht die Nachtruhe noch wertvoller.

Etwa alle fünf Jahre, je nach der Beanspruchung der Decke, ist es Zeit für eine fachmännische Reinigung. Es ist eine sinnvolle und lohnenswerte Investition, denn kostbare Daunen haben ihren Preis. Diese so lange wie möglich in einem guten Zustand zu erhalten, zahlt sich aus.

Übrigens können auch Kissen mit Dauneninhalten gereinigt werden. Oft werden sie noch mehr in Mitleidenschaft gezogen als eine Decke und können mit der Zeit zu recht hässlich aussehenden Dingern werden. Gerade wenn man das Bett neu bezieht, fällt das einem ins Auge. Wenn die Kopfkissen aus dem Bezug gestülpt werden und ganz verschwitzt oder verfärbt sind, ist es sicher höchste Zeit für eine Auffrischung. Da der Stoff immer erneuert wird, ist ein Kissen nach der Reinigung wieder in einem einwandfreien Zustand.

Reinigungsservice nutzen

Im Herzen von Villmergen bietet der Familienbetrieb Betten Küng diesen tollen Reinigungsservice als einer von wenigen noch an. Auch jetzt, wo alle öffentlichen Läden geschlossen bleiben müssen, kann

AMBASSADOR

Immobilien und Verwaltungs AG Mellingerstrasse 1 5401 Baden Tel. 056 200 25 25 mail@ambassador-immo.ch

www.ambassador-immo.ch

man seine Bettwaren reinigen lassen: Nach telefonischer Voranmeldung die Decken und Kissen vorbeibringen, mit der Post zusenden oder kostenlos abholen lassen, wenn man zur Risikogruppe gehört und das Haus nicht verlassen soll.

Für alle anderen Bettwaren steht das Team von Betten Küng für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich werden bestellte Waren nach Hause geliefert.

Betten Küng

Unterdorfstrasse 3 5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42

www.inegüxle.ch

Ambassador ist eine gute Partnerin für eine erfolgreiche Immobilienvermarktung.
Foto: Shutterstock

Bei Sonne und Regen geschützt

Klinso bietet eine Pergola an, die vor sengender Hitze und strömendem Regen schützt.

Bob sitzt mit seinen beiden Grosskindern im Schatten der Veranda. Jasmin muss schmunzeln. Sie denkt an die Diskussion mit Bob zurück. Er bevorzugte den maisgelb-weissgestreiften Storenstoff, während sie

sich sofort in den himbeerfarbenen Stoff mit der feinen Struktur verliebt hatte.

Praktische Nanobeschichtung

Für Bob war es schliesslich wichtiger, dass der Stoff auch die Funktion eines Regenschutzes erfüllt und man den Schmutz dank der patentierten Nanobeschichtung einfach

abspülen kann. Die Geschichte, die der Grossvater erzählt, nimmt einen spannenden Verlauf. Die beiden Kinder drücken sich ängstlich an ihn, denn sie haben gar nicht bemerkt, dass ein veritables Gewitter aufgezogen ist. Jetzt ist Bob froh, dass er sich für das Modell Sun-Rain von Klinso entschieden hat. Er findet den Regen, der auf das Stoffdach prasselt, richtig gemütlich. Er freut sich, dass der Wochenendanlass dank seiner Sun-Rain draussen stattfinden kann.

Intelligente Technik

Bob ist fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage. Die hochwertigen Materialien sowie die luftige und leichte Ausführung beeindrucken ihn. Seine Gäste und Freunde sind vom edlen Design und den technischen Finessen ebenfalls begeistert.

Insektenschutzgitter nach Mass

Die Menschen lieben helle und luftige Räume, denn Licht und Luft bedeuten Leben. Sie wollen jedoch nicht jedes Lebewesen in ihren Wohnungen und Häusern haben. Gegen ungebetene Gäste wie Fliegen, Wespen und Stechmücken hilft am besten ein Insektenschutzgitter.

Seit 25 Jahren stellt die Firma Rutschmann in Ellikon an der Thur Produkte für den Schutz vor Insekten her. Das Familienunternehmen mit 20 Angestellten hilft den Kunden kompetent, damit ihre Räume frei von Insekten sind.

Individuelle Lösungen

Jeder Mensch hat individuelle Vorstellungen vom perfekten Insektenschutz und jede Einbausituation an Fenstern und Türen ist anders. Darum lässt sich bei der Firma Rutschmann im umfangreichen Produktprogramm mit Sicherheit das

Passende finden. Egal ob in Wohnungen, Einfamilienhäusern oder Industrie­ und Gewerberäumen: Die Insektenschutzgitter werden nach Mass speziell auf die Bedürfnisse der Kundschaft angefertigt. Neu sind bei Rutschmann massgenaue Plissees für sehr grosse Fenstertüren bis drei mal drei Meter erhältlich. Dank des patentierten Transpatec­Gewebes kann die Firma Rutschmann eine wesentlich bessere Luft­ und Lichtdurchlässigkeit gegenüber herkömmlichen Insektenschutzgeweben garantieren. Der kompetente Aussendienst berät gerne vor Ort. Nach kurzer Produktionszeit montieren die Fachleute das in allen Belangen überzeugende System. Die Kundinnen und Kunden werden feststellen, dass ihnen die Rutschmann­Produkte wieder einen ruhigen Schlaf bei offenem Fenster und frischer Luft bescheren. So ent­

Bob ist dankbar für die guten Tipps von Jonathan Woerle, seinem kompetenten Schattenproduzenten. Er schätzt am Abend die kühle Veranda. Die automatische Steuerung hat die Storen während der heissen Nachmittagsstunden selbstständig ausgefahren. Sollte ein Sturm aufziehen, werden die Storen automatisch hochgezogen.

Gute Beratung

Klinso berät beim Kauf von Pergolen und Storen, bietet Storenservice und Rollladenreparaturen.

KLINSO GmbH

Storen. Markisen. Rolladen Aarauerstrasse 72 5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51 www.klinso.ch

Im Familienunternehmen Rutschmann entsteht Insektenschutz nach Mass.

steht das beruhigende Gefühl, etwas Gutes für das eigene Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie getan zu haben. Bei Interesse nicht zögern, sondern den fachkundigen Innendienst kontaktieren.

Bestellungen jederzeit möglich Aufgrund der aktuellen CoronaMassnahmen kann die über 250 m2 grosse Ausstellung von Rutschmann leider nicht besucht werden. Die

Fachleute der Firma nehmen aber weiterhin Ausmass­ und Montagetermine wahr.

Rutschmann AG

Insektenschutz/Lichtschachtabdeckungen nach Mass Uesslingerstrasse 22 8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69

www.rutschmann.swiss

Sun-Rain mit Senkrechtmarkise und Glasschiebetüren – passend für jede Umgebung.
Foto: Klinso

Das solide Glasdach von Frego

Die nach Mass gefertigten Glasdächer von Frego kommen überall dort zum Einsatz, wo ein ganzjähriger Wetterschutz gewünscht wird. Die filigran gestalteten Glasdächer zeichnen sich durch eine hochwertige Verarbeitung aus. In der Regel verwendet Frego Verbundsicherheitsgläser (VSG-TVG). Diese bestehen aus zwei gehärteten Gläsern von jeweils 5 mm Dicke, die mit einer dünnen Klar- oder Mattfolie verklebt sind.

Wohlfühlklima

Frego

zukommen, bietet Frego neu ein Systemdach an – von gleicher Qualität versteht sich. Konstruktionsbedingt können damit grössere Spannweiten hergestellt werden. Die Glasdächer wirken noch leichter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Frego aus Ottenbach nehmen sich gerne für Beratungen Zeit. Die können in der umfassenden Ausstellung in Ottenbach stattfinden oder bei der Kundschaft zu Hause.

Foto:

Bei den Glasdächern von Frego ist eine lange Lebensdauer garantiert.

Festverglasungen sowie mit Schiebe- oder Faltwänden kombinieren.

Passende seitliche Verglasungen Die Frego-Glasdächer lassen sich selbstverständlich mit seitlichen

Besondere Aufmerksamkeit schenkt Frego den passenden Beschattungsvarianten, die für ein behagliches Klima unter dem Glasdach sorgen. Das kann eine Überglas-Beschattung sein oder aus Unterglas-, Rollund Faltstoren bestehen. Zusätzlich lassen sich seitlich textile Windund Sonnenschutzelemente raffiniert in jede Frego-Konstruktion integrieren.

Ölpreis stabilisiert sich

Die Corona-Krise sorgt bei den Rohölpreisen nach wie vor für ständige Abwärtsbewegungen. Die weltweite Nachfrage nach Rohöl ist inzwischen so gering, dass ein massives Überangebot herrscht, welches kaum noch Käufer findet. Auch die Heizölpreise auf Bundesgebiet sind durch die corona-bedingten Niedrigpreise bei Rohöl ein gutes Stück günstiger als letztes Jahr um diese

Zeit. Durch den enormen Einbruch, der mit dem Corona-Ausbruch und den weltweiten Ausgangsbegrenzungen einhergeht, ist der Preis um über 16 Prozent gesunken.

Allerdings scheint sich seit Mitte März bei den Preisen im Inland eine Art Boden gebildet zu haben. Der heftigste Preisrutsch war am 9. März

Neu: Systemglasdächer Um der grossen Nachfrage nach kostengünstigen Glasdächern nach-

Frego AG 8913 Ottenbach ZH 3123 Belp BE Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch

www.frego.swiss

passiert. An diesem «schwarzen Montag» waren fast alle Börsen weltweit in den Keller gerutscht und hatten teilweise so hohe Verluste hinzunehmen wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

Wechsel auf Öko-Heizöl

Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Brenners zu verbessern, empfiehlt Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl mit 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50 mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen deutlich weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich dadurch weniger Rückstände im Öl-Brenner fest.

für die Kunden liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren die Kunden von den attraktiven Konditionen welche Voegtlin-Meyer beim Auftrag eines Produktewechsels kombiniert mit einer Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

www.voegtlin-meyer.ch Foto: zvg

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die Vorteile

Das Angebot an Rohöl weltweit übersteigt momentan die Nachfrage bei weitem.

Kompetenz rund um das stille Örtchen

Der Reinigungsservice von Restclean ist raffiniert durchdacht und wirkungsvoll.

Das richtige Verständnis für eine WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer. Die Toilettenspülung ist ein komplexes System. Die Hersteller haben Spülkasten, WC-Keramik und Ablaufrohre so aufeinander abgestimmt, dass diese bei jedem Spülvorgang einwandfrei ab- und ausgespült werden.

Warum verkalkt ein WC?

Der Temperaturunterschied zwischen dem kalten Wasser im Spülkasten und der warmen Raumluft führt zu einem Luftstrom, der liegengebliebenes Restwasser im Spülsystem verdunsten lässt. Hohe Raumtemperaturen, eine Bodenheizung oder längere Spülabstände fördern die Verkalkung. In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen.

Funktioniert die Spülung richtig? Um das zu kontrollieren, die Spülung mit der grossen Spültaste betätigen und die Zeit stoppen, bis sich der Spülkasten komplett entleert hat. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Gleichzeitig beobachten, ob sich die beiden Spülverläufe vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen. Mit diesem einfachen Test ergibt sich bereits ein erster Eindruck vom Zustand der WCSpülung.

Der Entkalkungsservice Für den Entkalkungsservice von Restclean muss das WC nicht demontiert werden. In das gestaute lauwarme Wasser streut der Servicemann ein mildes Entkalkungspulver und fügt 125 Gramm Baumnussschalengranulat hinzu. Das Pulver löst sich im Wasser auf und die Ent-

Qualität steht immer an erster Stelle

Seit bald 50 Jahren steht Brunner Küchen für hohe Qualität, perfekte Funktionalität und stilsicheres Küchendesign. Die Bedeutsamkeit des Schreinerhandwerks und das konsequente Einhalten des hohen Qualitätscredos machen es möglich, Küchen zu bauen, die höchsten Ansprüchen gerecht werden. Brunner­Küchen entstehen in Bettwil und zwar von A bis Z. Von der Beratung durch die kompetenten Küchenprofis bis hin zur professionellen Montage. Als einer der wenigen Küchenbauer fertigt Brunner Küchen jedes Einzelstück einer jeden Küche in der eigenen Schreinerei in Bettwil. Top ausgebildete Fachleute teilen das traditionelle Qualitätsverständnis vorbehaltlos. Nur so entstehen aussergewöhnliche Qualitätsküchen.

Stets am Puls der Zeit

Während eines Besuchs in der vielseitigen Küchenausstellung können sich interessierte Gäste vom umfassenden Angebot überzeugen. Auf 1000 m2 Ausstellungsfläche präsentiert Brunner Küchen rund 30 komplett eingerichtete Küchen, unzählige Designvarianten sowie die neuesten Küchengeräte der führenden Hersteller. Die kreativen Küchenprofis von Brunner Küchen sind durch und durch Küchenbauer

und stets am Puls der Zeit. Daher findet man laufend die aktuellen Trends bezüglich Form, Materialien und Farben in den Ausstellungsräumen.

Küchenumbau

Brunner Küchen ist ein erfahrener

Profi auch in Sachen Küchenumbau. Denn ein Küchenumbau erfor­

kalkungslösung wird nun im ganzen System umgewälzt. Die chemischmechanische Reinigungslösung wird durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Das Resultat ist eine restlos saubere Toilette, die wieder die Original-Spülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommt.

RESTCLEAN AG

Toilettenkultur

Schmidtenbaumgarten 10 8917 Oberlunkhofen

Gratis-Telefon 0800 30 89 30 info@restclean.com

www.restclean.com

Foto: Brunner Küchen

dert viel Fingerspitzengefühl und ab und an den Mut zum Experimentieren. Individuelle Konzepte entstehen bei Brunner Küchen immer in enger Zusammenarbeit mit den Kunden. Im Zentrum steht das sorgfältige Erfassen der Bedürfnisse. Die langjährige Erfahrung der Küchenprofis gewährleistet eine termingerechte Ausführung der Küche oder des Umbaus. Das gibt den Kunden Planungssicherheit. Wenn gewünscht, erstellen die Fachleute von Brunner Küchen ein detailliertes Umbauprogramm und koordinieren alle beteiligten Handwerker.

BRUNNER KÜCHEN AG

Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch

www.brunner-kuechen.ch

Jede Brunner-Küche ist ein in der eigenen Schreinerei gefertigtes Unikat.

Mehr Raum und Licht

Die Firma Zimmerli Dach- & Lukarnenbau hat sich darauf spezialisiert, durch den Einbau einer Lukarne den Wohnraum zu vergrössern. Wer bisher ungebrauchten Raum in einer Dachschräge nutzbar machen will, kann das dank des professionellen Einbaus einer Dachlukarne tun. Die Dachlukarnen von Zimmerli passen sich der Architektur des Hauses an. Sie bieten mehr Wohnqualität und schaffen grossen Freiraum für die individuelle und kreative Verwirklichung von Wohnideen.

In einem Tag montiert Dachlukarnen bringen Licht in dunkle Räume, schaffen Platz und lassen einen ganz persönlichen Aussichtspunkt entstehen. Die im eigenen Werk als Fertigelemente hergestellten Dachlukarnen werden an den gewünschten Ort geliefert und

Dachlukarnen schaffen neuen Wohnraum im Dachgeschoss.

in einem einzigen Arbeitstag von den Fachleuten der Firma beim Kunden montiert. Das umfassende Leistungspaket, bestehend aus Konstruktion, Herstellung und Montage, beinhaltet eine Reihe von Dienstleistungen. Dazu gehören die persönliche Beratung, das Unterbreiten von individuellen Lösungsvorschlägen, die Erstellung einer transparenten Offerte, das Anbringen eines Bauprofils, die Einrei-

chung des Baugesuchs, die Konstruktion und Herstellung der Lukarne(n) und schliesslich die Lieferung und Montage derselben. Dank der kurzen Einbauzeit ist die Montage in jeder Jahreszeit möglich. Für die Ausstattung der vorgefertigten Dachlukarnen stehen verschiedenen Materialien zur Verfügung.

Zum Team der Firma Zimmerli gehören Zeichner, Spengler, Schrei-

Fussbodenheizung nachhaltig sanieren

Wasserführende Leitungen halten nicht ewig. Nach 30 Betriebsjahren lohnt es sich, eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung durchführen zu lassen. Wenn ein Sanierungsbedarf angezeigt ist, kann die bestehende Bodenheizung mit dem Hat-System nachhaltig geschützt werden.

Hat-System seit 1999 im Einsatz Eine Fussbodenheizung sanieren heisst vorbeugen. Ist die Bodenheizung älter als 30 Jahre? Dann besteht die Gefahr, dass die Rohre spröde und verschlammt sind.

Denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenheizungen aus einfachem Kunststoff verbaut. Durch fortschreitende Versprödung werden diese undicht, was eine vermehrte

Sauerstoffdiffusion ins Rohrinnere zulässt. Das führt zu zähen Ver-

Mit dem Hat-System die bestehende Fussbodenheizung sanieren.

schlammungen und somit zu einer Reduktion der Heizleistung. Es lohnt sich nicht zu warten, bis ein teurer und mühsamer Ersatz nötig ist.

Keine Baustelle in der Stube

Das Hat-System schützt eine bestehende Bodenheizung nachhaltig. Der Einsatz ist günstig und verur-

sacht keine Baustelle in der Wohnung. Getreu dem Motto: «Sanieren statt ersetzen» werden mit dem Originalsystem der Firma Naef Group, das seit 1999 im Einsatz ist, die bestehenden Rohre der Fussbodenheizung von innen mit einem Feinschliff poliert und schliesslich neu ausgekleidet.

ner, Zimmerleute, Dachdecker, Monteure und Kaufleute. Dadurch vereint Zimmerli alle nötigen Fachkräfte unter einem Dach und kann so einen reibungslosen Ablauf und Qualitätsarbeit garantieren.

Foto: zvg

Weitere Angebote

Die Aargauer Firma bietet zudem weitere Leistungen in den Bereichen Steil- und Flachdach, Fassaden, Isolationen und Spenglerarbeiten an. Auf der Internetseite der Firma kann man eine Bildgalerie über die Arbeiten und Angebote einsehen.

Zimmerli Dach- & Lukarnenbau AG

Rohrerstrasse 20 5000 Aarau Tel. 062 822 37 23 info@zdl.ch

www.zdl.ch

Foto: zvg

Nach der Sanierung mit dem HatSystem ist die Bodenheizung diffusionsdicht gemäss DIN-Norm 4726 Das Hat-System kann dies als einziges System für Bodenheizungsrohre der ersten Generation nachweisen.

Vorbeugende Zustandsanalyse

Bei spürbaren Anzeichen wie Wärmeverlust oder Schwierigkeiten bei der Regulierung in den einzelnen Räumen ist eine vorbeugende Zustandsanalyse der Fussbodenheizung, wie sie von der Naef Group angeboten wird, der richtige Schritt.

Naef GROUP

HAT-Tech AG/Näf Tech AG Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach Tel. 044 786 79 00 info@naef-group.ch

www.naef-group.ch

Nr. 408 Mai 47. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 37’960 Ex. Basis 2018/2019

Anzahl Mitglieder: 39’336 (31. März 2020)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Media2finish

Täfernstrasse 14

5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com

Titelbild: Adobe Stock

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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