
Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch



![]()

Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch





Die Pflege des Eigenheims





Mit unseren Produkten schaffen wir neue Lieblingsplätze und schenken Ihnen mehr Zeit im Freien. Wie z. B. mit der Pergola-Markise PergoTex mit regendichtem und windstabilem Cabrio-Faltsystem. Für besondere Atmosphäre sorgen zusätzlich integrierte LED-Lichtleisten, die Sie bei der Bestellung eines Terrassendachs gratis dazu erhalten.*
Mehr Informationen zu unseren Terrassendächern und Markisen finden Sie unter: www.griesser.ch/lieblingsplatz
Geschenkt dazu
1 LED-Lichtleiste im Wert von ca. CHF 1’000.– bei Bestellung eines PergoTex- oder Terrazza-Terrassendachs bis 31. Juli 2018.*
Sonnenschutz – automatisch gut. www.griesser.ch

Reuss, Limmat und Aare sind bedeutende Wasserwege im Kanton Aargau. Das mächtigste Fliessgewässer aber ist der Rhein, der eine natürliche Grenze zu Deutschland bildet. Im Mittelpunkt des aktuellen Beitrags der Serie «Bauten, die verbinden» steht die Holzbrücke von Bad Säckingen, die auch militärgeschichtlich bedeutend ist.

Eisige Tage im Winter fordern uns genauso heraus wie Hitzetage im Sommer. Es gibt verschiedenste Massnahmen, damit wir diesen Herausforderungen besser gewachsen sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei die moderne Gebäudehülle. Aber auch mit speziell entwickelten Vorhängen und richtigem Lüften können wir uns gegen Temperaturextreme wappnen.

In Bundesbern ist ein Vorstoss hängig, den Eigenmietwert abzuschaffen – die Debatte für und wider die Eigenmietwertbesteuerung ist neu lanciert. In die Diskussion eingegriffen hat auch Hans-Peter Kaufmann, Direktor des Verbandes für Gebäudetechniker, Suissetec. In der Schweizerischen Gewerbezeitung vom 23.3.18 hält er fest: Der Unterhaltsabzug müsse bleiben. Sollten mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auch die Unterhaltskosten vom Hauseigentümer nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, komme es zu «Nachbarschaftshilfe» (gegenseitige Handwerkerarbeiten «unter der Hand» im Bekanntenkreis) und Schwarzarbeit (Verrichtung von Arbeiten gegen Barzahlung, ohne Rechnungsstellung) – der Beleg werde ja für den Steuerabzug nicht mehr benötigt. Kaufmann fürchtet staatlich geförderte Schwarzarbeit, wenn der Eigenmietwert wegfällt.
Über das Pro und Kontra des Eigenmietwerts lässt sich streiten. Stutzig macht aber der Generalverdacht, unter den Kaufmann Hauseigentümer stellt. So wie manche Exponenten der politischen Linke Gebäudeeigentümer und Vermieter gerne als Abzocker bezeichnen, sind für Kaufmann Hauseigentümer offensichtlich potenzielle Steuersünder und Freunde unlauterer Machenschaften. Dabei stellen sich doch Fragen. Sind Berggänger, die ohne Bergführer auf Felsen kraxeln Schwarzwanderer, Autofahrer, die ohne Garagisten Pneus wechseln, Schwarzfahrer, und haben Gartenfreunde, die ohne Gärtner Hecken schneiden, nicht einen grünen Daumen, sondern einen schwarzen? Wenn der Unterhaltsabzug wegfällt, mutieren dann Tausende Chauffeure, Lehrer und Ärzte in der Schweiz zu Heimwerkern, die nur darauf gewartet haben, ihrer wahren Leidenschaft nachzugehen, nämlich zu basteln, zu hämmern und zu schummeln?
Da wird nicht nur Bürgern und Wohneigentümern ein wenig schmeichelhaftes Zeugnis ausgestellt. Schlecht weg kommt bei Kaufmanns Betrachtungen auch das Gewerbe. Es verrichtet offenbar so mangelhafte Arbeit, dass der Wegfall des Unterhaltsabzugs genügt, damit Schummler gegenüber etablierten Handwerkern die Oberhand gewinnen. Viel Vertrauen in die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der von ihm vertretenen Unternehmen hat der SuissetecChef nicht.
Heizöl • Diesel • Benzin Tankrevisionen/-sanierungen




Als Mitglied des Hauseigentümerverbandes profitieren Sie von Vergünstigungen beim Kauf von Heizöl bei Voegtlin-Meyer AG.
So profitieren Sie bei Voegtlin-Meyer AG Sie bestellen telefonisch bei Voegtlin-Meyer AG. Bei der Bestellung geben Sie Ihre Mitgliedernummer beim Hauseigentümerverband an. Voegtlin-Meyer AG gewährt Ihnen Rabatt auf den aktuellen Tagespreis. Die Aktion ist zeitlich nicht beschränkt (gültig bis auf Widerruf).
Preisnachlass bei Voegtlin-Meyer AG
Menge in LiterRabatt in Rp. pro 100 Liter
500 –1499 120
1500 –2499110
2500 –3499100
3500 –599990
6000 –899980
9000 –1399970
14000 –1999960
20000 –2500040
Wechseln Sie jetzt zu Öko-Heizöl!
Der Umwelt zuliebe empfehlen wir Ihnen Öko-Heizöl 50 ppm.
Gerne beraten wir Sie über den Produktewechsel, wo wir Öko-Heizöl 50 ppm liefern, den Tank sauber reinigen und das alte Heizöl extra-leicht gegen Gutschrift zurücknehmen. Diese Arbeiten erfolgen alle in einem Arbeitsgang durch unser geschultes und eigenes Personal.
Wir beraten Sie gerne. Bestellungen beim Team der Voegtlin-Meyer AG unter:
Tel. 056 460 05 05
5210 Windisch www.voegtlin-meyer.ch



Hansjörg Knecht
Nationalrat, Leibstadt, Präsident
Hauseigentümerverband Aargau
Anfang April hat die Kantonsregierung das neue Energiegesetz in eine Anhörung geschickt. Basis für die Vorlage bilden die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn). Diese will die Regierung umsetzen, da sie getrieben ist von der Angst, dass – wenn kantonale Massnahmen nicht greifen – der Bund schärfere Massnahmen anvisiert und die Autonomie der Kantone noch mehr als bisher aushebelt. Dabei wurden die MuKEn
in den letzten Jahren schon stetig verschärft. Der Revisionsrhythmus ist mittlerweile so hoch, dass man sich fragen muss, wo eigentlich noch die Rechtssicherheit bleibt.
Der Inhalt der Revision des Energiegesetzes ist ein Angriff auf die verfassungsmässig garantierte Eigentumsfreiheit von Wohneigentümern. Dabei haben gerade die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eigenverantwortlich am meisten zur Reduktion von Heizöl beigetragen. Im Aargau sind beispielsweise in den letzten 35 Jahren 53% Heizöl eingespart bzw. substituiert worden. Im Neubau ist der Einsatz von Ölkesseln mittlerweile marginal. Damit sind weitere behördliche Massnahmen zur Substitution des Energieträgers Erdöl überflüssig.
Stromsparziele sind auch bloss partiell sinnvoll, weil fossile Energien mittels Stromeinsatz substituiert werden. Die Kosten der

für den Ersatz bestehender Wärmeerzeugungsanlagen vorgeschlagenen baulichen Standardlösungen zur Erreichung des Ziels, mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, sind gemessen am Gewinn für die Umwelt zu hoch.
Der Hauseigentümerverband wird die Beratungen zum Energiegesetz im Parlament sehr kritisch begleiten und insbesondere jene Normen bekämpfen, die zu mehr Bürokratie, einer Aushöhlung der Eigentumsgarantie und Zwangsinstallationen führen.
Angesichts der Tatsachen, dass in den Kantonen Uri, Schwyz und Basel-Landschaft die Übernahme der MuKEn 2014 bereits gescheitert ist und das Stimmvolk in Solothurn am 10. Juni entscheiden wird, sollte sich der HEV nicht davor scheuen, allenfalls das Referendum zu ergreifen und das Aargauer Volk darüber abstimmen zu lassen.
Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau
Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.
Wofür eine Immobilienbewertung?
Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert
Wohnrecht oder Nutzniessung – Buchhalterische Zwecke
Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden
Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

Treppenhandläufe
M. Kaufmann
5742 Kölliken

Für jede Treppe die richtige Lösung. Handläufe in jeder Form und jede Ecke durchgehend angepasst. Top-Preise. Offerten unter Telefon 062 842 45 63 www.treppenhandlaeufe.ch


Büchi+Fischer AG Malerei
5400 Baden,Tel. 056 222 53 83 5442 Fislisbach,Tel. 056 493 3564

























Was beim Auto selbstverständlich ist, geht bei Gebäuden oft vergessen: ein regelmässiger Service. Wer den Unterhalt seiner Liegenschaft vernachlässigt, muss mit Schäden und Wertverlust rechnen. Leider wird beim Hauskauf keine «Bedienungsanleitung» mitgeliefert und die meisten Hauseigentümer gehen davon aus, dass es in den ersten Jahren keinen Unterhalt braucht. Dies ist jedoch eine Fehleinschätzung, welche rasch zu grossen und teuren Schäden führen kann, vor allem wenn Wasser im Spiel ist und dies erst nach längerer Zeit entdeckt wird. Typische Ursachen von teuren Wasserschäden sind undichte Fugen bei Duschen und Wannen, verstopfte Dachabläufe und Sickerleitungen sowie ein ungenügender Unterhalt der Fassaden. Regelmässige Kontrollen sind daher unumgänglich. Will man sich als Hausbesitzer nicht selber darum kümmern, schliesst man am besten ein Serviceabonnement ab. Dachdecker, Sanitärinstallateure und Rohrreinigungsfirmen bieten solche Abonnemente für die jeweiligen Bereiche an. Will man diese Aufgaben jedoch selber in die Hand nehmen, sollte man sich diese jährlichen Kontrollen dick in der Agenda eintragen. Bei einem Kontrollrundgang muss man mindestens folgende Punkte kontrollieren oder erledigen:
• Alle Dachabläufe reinigen
• Pflanzen und Wurzeln von gekiesten Flachdächern entfernen
• Wasserführende Schächte im und ums Haus kontrollieren
• Silikonfugen in den Nasszellen und ums Spülbecken in der Küche auf undichte Stellen kontrollieren
• Fugen an der Fassade auf undichte Stellen kontrollieren
• Verputzte Aussenisolationen (Fassade) auf Abplatzungen und Beschädigungen kontrollieren
• Bei Fenstern Dichtungen und Schutzanstrich kontrollieren
Findet man schadhafte Stellen, sollten diese möglichst rasch repariert werden. Sickerleitungen sowie Hauptleitungen, welche vom Haus weg in die Kanalisation führen, sollten alle zwei bis drei Jahre von einer Rohrleitungsfirma gespült und kontrolliert werden. Der Boiler sollte alle drei bis fünf Jahre entkalkt werden. All diese Massnahmen helfen, teure Wasserschäden zu vermeiden.
Als Hauseigentümer muss man sich jedoch nicht nur um die laufenden Unterhaltsarbeiten kümmern, sondern auch in die Zukunft blicken. Denn mit zunehmendem Alter verliert das Gebäude an Wert. Es ist unverzichtbar und sinnvoll, regelmässig Rückstellungen zu machen, um den Werterhalt des Eigenheims zu sichern. Um alle Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten im Griff zu haben, braucht es eine Vorplanung. Grundlage dafür sind Lebensdauertabellen, welche pro Bauteil die durchschnittlich zu erwartende Lebensdauer angeben. Anstehende Erneuerungsarbeiten sind zudem ein idealer Anlass, um weitere Massnahmen wie auch energetische Verbesserungen oder bauliche Veränderungen zu überprüfen. So kann bei einem geplanten Fensterersatz gleich die Fassade isoliert oder neu gestrichen werden. Oder der Küchenersatz ermöglicht den lang gewünschten Wanddurchbruch zum Wohnzimmer.
Es braucht eine langfristige Finanzplanung und genügend Rückstellungen, wenn man
solche Investitionen termingerecht umsetzen will.
Um einen Überblick zu bekommen, hier ein paar durchschnittliche Lebensdauerangaben von Bauteilen gemäss der paritätischen HEV-Lebensdauertabelle:
• Bad gesamthaft: 30 Jahre
• Küche gesamthaft: 25 Jahre
• Flachdach: 30 Jahre
• Giebeldach: 50 Jahre
• Elektroinstallationen (Schalter/Steckdosen): 15–20 Jahre
• Wasserleitungen: 30–50 Jahre (je nach Art)
• Fassadenanstriche: 20–25 Jahre
• Fenster: 25–30 Jahre (je nach Art)
Der Entscheid für eine Erneuerung kann aus verschiedenen Gründen fallen. Sei dies, weil sich im periodischen Unterhalt zeigt, dass einzelne Bauteile nicht mehr repariert werden können oder die Kosten immens hoch wären. Auch ein neuer Lebensabschnitt und die dadurch veränderten Bedürfnisse ans Wohnen können ein Auslöser sein. Häufig sind auch die finanziellen Möglichkeiten (zum Beispiel eine Erbschaft) ausschlaggebend, um über eine Erneuerung nachzudenken. Aus welchen Beweggründen auch immer an eine Erneuerung gedacht wird: Sie sollte langfristig und sorgfältig geplant werden. Planungsfehler oder verpasste Chancen lassen sich nur mit finanziellem Mehraufwand korrigieren. Es kann sich daher durchaus lohnen, einen Gesamtprojektleiter einzusetzen, der den Überblick über die geplanten Sanierungen, allenfalls Sanierungsetappen, behält.
Weitere nützliche Informationen zum Thema befinden sich in der HEV-Broschüre «Unterhalts- und Erneuerungsplanung» von Thomas Ammann. (Quellen: die genannte Broschüre, HEV-Lebensdauertabelle, «Gute Pflege vertreibt Sorgen», Beobachter).
Die Suche nach Holzbrücken im Kanton Aargau ist noch nicht zu Ende. Bedeutungsvolle Bauten über die Reuss, die Limmat und die Aare wurden innerhalb dieser Beitragsreihe bereits dargestellt. Ein weiterer Fluss ist Teil der Kantonsgrenze: der Rhein. Erwartungsgemäss befindet sich dort ebenfalls ein nennenswerter Holzübergang. Diesem geht der folgende Beitrag auf die Spur.

Auf der linken Seite der Fussgängerbrücke liegt Bad Säckingen mit dem Fridolinsmünster.
Salomé Edelmann, HEV Aargau
Im letzten Beitrag war das Thema einer denkmalpflegerisch guten Lösung bei alten Brücken zentral. Die Bedürfnisse der Nutzer, Gemeinden und Kantone sowie ingenieurtechnische Normen sind oft nicht auf Anhieb miteinander vereinbar. Diesmal richten wir das Augenmerk auf die schöne Lage am Rhein zwischen den Ausläufern des Schwarzwaldes im Norden und dem Jura im Westen. Auch die gedeckte Holzbrücke bei Stein über den Rhein hat seit 1272 eine lange Geschichte zu erzählen. Während des Mittelalters wurde die Brücke wiederholt durch Kriege und Hochwasser zerstört. Das Grundgerüst des heutigen Rheinübergangs stammt aus dem Jahr 1810. Blasius Balteschwiler aus Laufenburg baute damals den Oberbau wieder
auf, nachdem im Zuge des Zweiten Koalitionskrieges (1799–1802) zwei Brückenfelder zerstört wurden. Zur Erinnerung: In Baden liess General André Masséna während der Ersten Schlacht von Zürich gar die ganze Limmatbrücke niederbrennen, um den Rückzug der geschlagenen französischen Truppen zu sichern. Im Rahmen eines Wettbewerbs gewann Blasius Balteschwiler mit seinem Entwurf den Zuschlag für den Neubau der Badener Brücke. Ebenso war er der Erbauer der Holzbrücke in Olten, welche Ende März 2018 leider durch ein Feuer beschädigt wurde.
Lang, länger, am längsten
Das Rennen um den Titel der längsten gedeckten Holzbrücke Europas fällt knapp aus. Lediglich 80 Zentimeter (mit Vordächern 180 Zentimeter) Längenunterschied
besteht zwischen der Luzerner Kapellbrücke und der Holzbrücke in Bad Säckingen. Der Titel gebührt somit Letzterer. Was bei beiden Bauten auffällt, ist die inakkurate Längsführung. Aufgrund unterschiedlicher Baugrundverhältnisse konnte die Brücke in Bad Säckingen nicht gerade gebaut werden. Die zwölf ursprünglichen Holzjoche (entsprechend 13 Brückenfelder) wurden im Jahre 1570 auf sechs gemauerte Pfeiler reduziert. Daraus ergaben sich neue Spannbreiten von beachtlichen 21–31 Metern. Diese mächtigen, in unregelmässigen Abständen im Flussbett fundierten Pfeiler bestimmen bis heute die charakteristische Gestalt der Brücke. Durch die ungerade Linie galt die Herstellung des Oberbaus als Herausforderung und benötigte ganze 520 Kubikmeter Eichen- und Fichtenholz. Die Breite der Fahrbahn variiert zwischen
3,4 und 5,0 Metern. Infolge des Kraftwerksneubaus in Bad Säckingen sank der Wasserspiegel um mehr als drei Meter und die Flusssohle vertiefte sich. Zwischen 1960 und 1964 bekam die Brücke deshalb tiefer gelegene, mit Naturstein verkleidete Betonpfeiler.
Chancen und Gefahren
Seit die weiter westlich gelegene Fridolinsbrücke 1979 ihren Dienst für den motorisierten Verkehr aufgenommen hat, ist die alte Rheinbrücke autofrei und wieder im Besitz der Stadt Bad Säckingen. Zwischenzeitlich war sie in den Händen des badischen Staates gewesen. Nach wie vor kennzeichnet ein weisser Strich in der Brückenmitte die Staatsgrenze. Das derzeit grösste Problem der Brücke sind die zahlreichen Tauben. Ihr Kot trifft die europäische Brückenkultur mitten ins Herz. Zwischen den Querbalken türmen sich die Kotberge bis 20 Zentimeter hoch. Deren Säuregehalt greift das Holz massiv an. In mühsamer Geduldsarbeit wird die Holzkonstruktion Stelle für Stelle von Hand gereinigt und sorgfältig behandelt. Der Kot gilt übrigens als Sondermüll.
Das Jahrhunderthochwasser im Mai 1999 war bereits Thema in der letztjährigen Berichtreihe über Auenlandschaften. Dank des Grossereignisses entstand über Nacht die einzigartige Bünzaue zwischen Othmarsingen und Möriken. Für die Rheinbrücke stellte das viele Treibholz hingegen eine grosse Bedrohung dar. Nur knapp war sie einem Schaden entgangen. Um die umfangreiche Sanierung 1990 wäre dies allemal schade gewesen.
Sprengstoff abgerüstet
Wie die Brücke in Bremgarten weist auch der Rheinübergang bei Stein Brückenkapellen auf. In der Nische auf der Brücke steht ebenfalls eine Statue des Brückenheiligen St. Nepomuk aus dem Jahre 1772. In der zweiten Kapelle fand der heilige Franz Xaver seinen Platz. Restauratoren pflegen diese beiden regelmässig während der Generalsanierungen. Alle 20 bis 25 Jahre ist an der Brücke eine solche fällig. Ende 2014 war es wieder soweit. Bei der vorhergehenden Un-

tersuchung kam heraus, dass in zwei Brückenpfeilern mehrere Hundert Kilogramm Trinitrotoluol (TNT) versteckt waren. Die Hohlräume waren fünf Meter hoch und voll befüllt. Das Konzept führt ins Jahr 1975 zurück – der Zeit des Kalten Krieges. So wollte sich das schweizerische Militär gegen die Panzer des Warschauer Pakts absichern. Die Desarmierungsarbeiten fanden noch innerhalb der Sanierung statt, wodurch die Brücke nun sprengstofffrei ist. Während deutsche Militär- und Sprengstoffexperten davor warnen, dass deponierter Sprengstoff von Terroristen genutzt werden könnte, verneint die Schweizer Armee die Gefährlichkeit solcher Vorrichtungen. Die zur Explosion benötigten Zündelemente lagern stets in entfernten Sicherheitsräumen. Auch extrem hohe Temperaturen, etwa bei einem Brand, lassen den Sprengstoff lediglich verbrennen. Wie viele Sprengfallen es heute in
der Schweiz noch gibt, kann nur geschätzt werden. Ursprünglich waren es um die 2000 – an Landesgrenzen, Tunneln und Strassen.
Sammler aufgepasst
Zu Ehren der alten Rheinbrücke haben die deutsche und die schweizerische Postverwaltung im September 2008 eine Gemeinschaftsausgabe in Form einer Briefmarke herausgegeben. Ihre Würdigung gilt vor allem dem Brückenschlag zweier Länder. Es ist zu hoffen, dass diese Brücke noch lange erhalten bleibt.
Weitere Informationen: www.saeckinger-geschichte.de Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)
Berichte aus der AZ, Spiegel Online, Badische Zeitung









Betten & Möbel
massiv, Betten metallfrei nur mit Bio-Öl und Bienenwachs behandelt




So geschmeidig kann sich Holz anfühlen!
Der HEV Aargau wird oft angefragt, wie beim Verkauf einer Liegenschaft vorzugehen und worauf zu achten sei. Aus diesem Grund lud der HEV Aargau im März zu einer Informationsveranstaltung im Stadtsaal Zofingen ein, an der 180 Personen teilnahmen.






Top-Beratung und Service


• Eigene Produktion: Matratzen, Decken, Kissen
• Lattenroste, Bettgestelle
• Bettwäsche
• Bettfedernreinigung
• Hüsler Nest
Der Familienbetrieb im Herzen von Villmergen
Unterdorfstrasse 3 • 5612 Villmergen
Tel. 056 621 82 42

www.betten-kueng.ch

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag-Freitag: 9-12
• 14-18.30 Uhr
Samstag 9-16 Uhr




(zh) Der HEV Aargau bewertet und vermittelt seit Jahren erfolgreich Immobilien. Zuzana Havlin, stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin der Vermittlungsabteilung, sowie Sonja Rueff, Leiterin der Rechtsabteilung, haben aus ihrem reichen Erfahrungsschatz berichtet. Alexi Weishaupt, Leiter Immobilienbewertungen, stand den interessierten Zuhörern im Anschluss an die Vorträge für Fragen zur Verfügung.
Aspekte in rechtlicher Hinsicht. Wichtig seien das «Lesen und Verstehen» von Verträgen und anderen Rechtsschriften, Dienstbarkeiten und Bauhandwerkerpfandrechten. Rueff machte darauf aufmerksam, dass sich auch nach einer Veräusserung des Eigenheims rechtliche Fragen stellen können, so zum Beispiel mietrechtliche Aspekte oder Garantiefälle. Rechtsprobleme rund ums Wohnen könne man durch einen rechtzeitigen Beizug von Fachpersonen vermeiden oder wenigstens vermindern. Der HEV Aargau biete Rechtsberatung zu Kaufverträgen und dazu gehörenden Unterlagen bei Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern, Bauland oder Stockwerkeigentum an. Des Weiteren werden Liegenschaftseigentümer bei Mietverträgen, Mietzinsanpassungen sowie Kündigungen von Mietobjekten unterstützt.



Zu Anfang berichtete Zuzana Havlin über Angaben, die eine professionelle Verkaufsdokumentation beinhalten sollte, und über Dokumente, welche vor einem Liegenschaftsverkauf besorgt werden müssen. Weiter führte sie aus, wie der Verkaufspreis einer Immobilie eruiert und wie aussagekräftige Inserate mit Texten und Fotos erstellt werden. Im Anschluss wurden die Kriterien zur Wahl des neuen Wohnortes, die vorzeitige Auflösung einer Festhypothek, die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit der Käufer und die Dienstleistungen der Vermittlungsabteilung des HEV Aargau erörtert.
Sonja Rueff erläuterte in ihren Ausführungen die für den Verkauf wesentlichen
Am Ende der Veranstaltung wurden von den drei Fachpersonen Fragen aus dem Publikum beantwortet. Das Interesse galt vor allem den Bewertungen, der Grundstückgewinnsteuer sowie den Mängeln beim Liegenschaftsverkauf und bei der Vermietung.
(mm) Im Mai 2017 stimmte das Schweizer Volk – der Kanton Aargau war dagegen –dem neuen Energiegesetz zu. Die Schweiz soll aus der Atomenergie aussteigen, den Verbrauch fossiler Energien drosseln, mehr auf Solar- und Windenergie zur Stromproduktion setzen, insgesamt aber den Stromverbrauch reduzieren. Wie Regierungsrat Stephan Attiger am Energiegipfel in Aarau sagte, sei die Schweiz von den zahlreichen Vorgaben aber noch weit entfernt. Es bleibe viel zu tun. Was die Energiestrategie 2050 anbelange, seien mehr Fragen offen als geklärt.
Mangel im Winterhalbjahr Dadurch wachse die Auslandabhängigkeit der Schweiz. Zwar erziele die Schweiz von Mai bis August einen Stromüberschuss. Dies weil die Atomkraftwerke immer noch laufen würden und die Schneeschmelze ab Mai in Stauseen und Flüssen zu hohen Pegelständen führe, so dass die Hydroelektrizität üblicherweise ihre maximale Leistung erbringen könne. Spätestens aber von September bis Ende April, wenn die Inland-Energienachfrage am grössten sei, verkehre sich das Bild ins Gegenteil. Ohne Stromimporte wäre die Schweiz unterversorgt. Der im Sommer produzierte Stromüberschuss könne nicht gespeichert werden, so dass Stromimporte vital für Wirtschaft und Haushalte seien. Wenn dereinst der Strom aus Atomkraftwerken, deren Anteil am Schweizer Strom derzeit einen Drittel beträgt, fehle, müssten dann die sogenannten neuen erneuerbaren Energien die Lücke schliessen.
Zwar attestiert Attiger der Photovoltaik einiges an Potenzial, dies im Gegensatz zur Windenergie, insgesamt aber sei bei den neuen erneuerbaren Energien die künftige Leistungsfähigkeit beschränkt. Aus Abfallstoffen wie Grüngut oder Klärschlamm gewonnenem Biogas seien Grenzen gesetzt, Wind in der Region «kein grosses Thema» und Projekte der Tiefengeothermie zur Er-
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
GWh
Stromimport und -export der Schweiz
zeugung von Strom im Kanton Aargau nicht einmal auf dem Papier existent.
Gas mit Zukunft
Wie gross die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Photovoltaik ist, zeigten die Ausführungen von Hubert Zimmermann, CEO der AEW Energie AG. Die Photovoltaik-Anlage JCF Wildegg (Jahresproduktion 220 MWh) und die Anlage Regional-Center Lenzburg (Jahresproduktion 180 MWh) steuerten zusammen gerade einen Zehntausendstel zum theoretisch
errechneten Solarstrom-Potenzial von 2,3 TWh für den Kanton Aargau bei. Einen punktuellen Kontrapunkt setzte Michael Frank, Direktor VSE. Für ihn stösst Stromsparen an Grenzen, weil mittels Elektrizität fossile Energieträger substituiert würden. Gas, sagte Frank weiter, könnte an Bedeutung gewinnen. Wasserkraft dominiere zwar noch im Strommarkt der Schweiz, die Finanzierung sei aber ungewiss.
Nächster Energiegipfel: 13.9.18, Umwelt Arena, Spreitenbach, www.energie-gipfel.ch
Beim Plätteln legen wir eine gute Arbeit hin!
Am 15. März 2018 fand in der Oberen Mühle in Villmergen im Rahmen der beliebten «Abendstunde» ein Informationsanlass zum Thema Wohnen statt.
(zh) Als erster Referent machte Stefan Köchli, Vorsitzender der Bankleitung der Raiffeisenbank Villmergen, Ausführungen zu den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt im Laufe der Jahre. Der Fokus wurde dabei auf die Entwicklung der Immobilienpreise, die rege Bautätigkeit, das Hypothekarwachstum und die Insertionsdauer gelegt. Interessant war die statistische Darstellung zur Treue der Schweizer zu ihrem Eigenheim. Die Tessiner seien ihrer Wohnimmobilie am treusten, die Deutschschweizer am untreusten. Dennoch hielten die Schweizer ihrem eigenen Zuhause deutlich mehr Treue als Bewohner anderer Länder. Stefan Köchli legte auch die verschiedenen Liegenschaftsbewertungsmethoden dar und betonte, dass der Schätzwert nicht zwin-
gend der schlussendlich erzielte Verkaufspreis sei. Sowohl der Schätzwert als auch der Verkaufspreis seien von vielfältigen Faktoren bestimmt wie zum Beispiel die Lage und die Beschaffenheit des Verkaufsobjekts. In der Folge wurden verschiedene Verkaufsstrategien, der Immobilienverkauf als Prozess und die Tragbarkeit von Kaufobjekten erklärt. Zuzana Havlin, stellvertretende Geschäftsführerin des HEV Aargau und Leiterin der Immobilien-Vermittlungsabteilung, trug zu Beginn ihres Vortrages die Vor- und Nachteile von Verkaufen, Vermieten, Kaufen und Mieten vor. Sodann beschrieb sie die rechtlichen und baulichen Fragen eines Liegenschaftserwerbs und -verkaufs. Die Referentin erklärte auch, mit welchen Rechtsfragen Mieter und Vermieter

konfrontiert werden können und gab praktische Tipps. Havlin betonte, eine seriöse Liegenschaftsbewertung bedürfe zwingend einer gründlichen Besichtigung durch einen versierten Experten. Am ungenausten seien Schätzungen von Online-Plattformen, auf denen die Eigentümer die Bewertungen selbst vornehmen. Mangels Fachwissen und aufgrund einer emotionalen Verbindung zur Liegenschaft würden Online-Schätzungen verfälscht und keine objektive Auskunft über den Marktwert der Liegenschaft geben. Hinweise auf die vielfältigen Dienstleistungen des HEV Aargau im Zusammenhang mit Liegenschaften rundeten den Vortrag ab.
www.hev-aargau.ch


























Produktesortiment mit 12 Modellen










• Hagelschlag geprüft und VKF zertifiziert
• mit Lamellen- und vollfl ächiger Füllung
• Einzelanfertigungen und Schiebeläden
• 100% Schweizer Qualitätsprodukt
ERNST WEBER AG METALLBAU 8620 WETZIKON TEL: 044 934 30 50 WEBER-FENSTERLADEN.CH

Frage:
Wir sind eine Stockwerkeigentümergemeinschaft mit vier Parteien. In der Vergangenheit gab es schon öfters Situationen, bei welchen wir uns nicht einig waren. Schlussendliche Folge dieser «Zwei-gegen-zwei-Situationen» war stets, dass kein Vorwärtskommen möglich war. Seit einiger Zeit bestehen nun schon diverse markante Risse an der Aussenfassade unserer Liegenschaft. Die Ursache hierfür ist unklar. Während ich und ein weiterer Eigentümer der Ansicht sind, dass diese Risse unbedingt fachmännisch behoben werden sollten, halten die anderen Eigentümer dies für nicht notwendig und möchten die Kosten hierfür einsparen. Was können wir tun, damit gehandelt werden kann?
Antwort:
Leider sind «Pattsituationen», bei welchen keine Mehrheit erzielt wird, in kleineren Gemeinschaften mit entsprechender Konstellation keine Seltenheit. Bei einigen Stockwerkeigentümergemeinschaften schafft hier das Reglement Abhilfe, indem es bspw. demjenigen Eigentümer, welcher über die grösste Wertquote verfügt, den Stichentscheid zuweist. Unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen einer solchen Bestimmung im Reglement bietet
der Gesetzgeber bei notwendigen Massnahmen mit Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB eine Lösungsmöglichkeit. Gemäss dieser Bestimmung hat jeder Miteigentümer das unentziehbare Recht, die Durchführung notwendiger Verwaltungshandlungen zum Erhalt des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Sache zu verlangen und nötigenfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen. Sofern es sich bei den vorliegenden, geschilderten Rissen um eine erhebliche Rissbildung im Mauerwerk des Gebäudes handelt, dient die Rissbehebung der Verhinderung von weiterem Schaden, ist in Bezug auf die Gesamtliegenschaft werterhaltend und gilt demzufolge als notwendig.
Damit ein Eigentümer in solch einem Fall gerichtlich vorgehen kann, muss er jedoch zunächst an die Eigentümerversammlung gelangen. Erst wenn die Versammlung die Massnahme verweigert oder sich weigert, über einen entsprechenden Antrag Beschluss zu fassen, kann der einzelne Eigentümer Klage bei Gericht einreichen. Zuständig hierfür ist grundsätzlich das Gericht am Ort der gelegenen Sache (Liegenschaft). Es handelt sich um ein sogenanntes Summarverfahren, das sich durch eine rasche Abwicklung der Angelegenheit auszeichnet und damit ein rasches Handeln in notwendigen Fällen ermöglichen soll. Wichtig ist, dass Sie die Durchführung der baulichen Massnahme als einzelner Stockwerkeigentümer nicht eigenmächtig veranlassen dürfen. Kann in der kommenden Versammlung kein einfaches Mehr zur Durchführung der Massnahme erreicht werden, besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Einholung einer bautechnischen Expertise bezüglich der Rissbildung zu stellen. Eine Beschlussfassung ist dann allenfalls durch die weite-
ren Erkenntnisse in einer darauffolgenden Versammlung möglich.
Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
• Argumente und Informationen rund um Rissbildung/Rissbehebung im Vorfeld sammeln, allenfalls unverbindliche Offerten betreffend Bauexpertisen einholen;
• Antrag an Verwalter auf Einberufung einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung, Traktandum zur Beschlussfassung betreffend Behebung der Risse, allenfalls zusätzlich Traktandum zur Beschlussfassung betreffend Einholung einer Expertise;
• Anlässlich der Versammlung entsprechende Anträge stellen und auf Recht jedes einzelnen Eigentümers auf Durchsetzung notwendiger Massnahmen hinweisen;
• Bei negativem Beschluss allenfalls gerichtliche Durchsetzung gemäss Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB in Erwägung ziehen – hierzu juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Kosten einer allfälligen Behebung der Risse wie auch diejenigen zur Erstellung einer Expertise sind im Übrigen gemeinschaftliche Kosten, welche von der Gemeinschaft zu tragen sind. Voraussetzung hierfür ist aber die Zustimmung der Versammlung oder ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid, welcher die Behebung der Risse anordnet. Solche Massnahmen werden in der Regel durch Mittel des Erneuerungsfonds finanziert. Auch hierfür bedarf es jedoch grundsätzlich eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
Die Rechtsberater des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Die Sanierungsfrist ist Ende März abgelaufen – was nun?

SAV Bau- und Immobilienrecht, P sterer Fretz Rechtsanwälte, Aarau
Der Strassenverkehr ist mit Abstand die bedeutendste Lärmquelle in der Schweiz. Tagsüber ist jede fünfte (1,6 Mio.) und in der Nacht jede sechste Person (1,4 Mio.) an ihrem Wohnort schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt, so das Bundesamt für Umwelt (BAFU; www.bafu.admin.ch, Thema Lärm, Stand der Lärmbelastung in der Schweiz).
Gestützt auf Artikel 74 der Bundesverfassung (BV), das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes hat der Inhaber einer Anlage, die schädlichen oder lästigen Lärm verursacht, die Pflicht zur Lärmsanierung. Bei Strassen, welche die massgebenden Immissionsgrenzwerte überschreiten, besteht die Pflicht zur Lärmsanierung seit 1987 und hätte bis 2002 erfüllt werden müssen (Art. 17 Abs. 3 LSV). Diese lange Frist sollte es den Anlageninhabern ermöglichen, die notwendigen Massnahmen zu treffen (Bundesgerichtsentscheid BGE 123 II 560 E. 4b/aa, i.S. Sonnenbergtunnel Luzern). Für Haupt- und übrige Strassen (wie Gemeindestrassen) wurde die Frist später verlängert bis 31. März 2018 (Art. 17 Abs. 4 lit. b LSV). Nun ist auch diese abgelaufen. Trotzdem sind noch nicht alle Strassen lärmsaniert. Das kann an mangelnden Planungskapazitäten, der steten Zunahme des Strassenver-
kehrs, Rechtsstreitigkeiten oder an der Finanzknappheit liegen.
Rechtslage
Bis 31. März 2018 mussten die betroffenen Liegenschaftseigentümer aufgrund der noch laufenden Sanierungsfrist akzeptieren, dass der Lärm der Strassen die massgebenden Immissionsgrenzwerte (IGW) überschreitet. Die privaten Abwehransprüche wurden dem öffentlichen Interesse an der Strasse untergeordnet; sie wurden quasi entzogen (enteignet). Jetzt ist die «Schonfrist» abgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass den Lärmgeplagten nun zwei verschiedene Wege offenstehen. Einerseits können sie vom Eigentümer der Strasse verlangen, dass er die Strasse saniert und dies letztlich mit einem Lärmschutzbegehren vor Gericht einfordern. Andererseits steht nun der Weg der Entschädigungsforderung offen mit dem Argument, dass wegen des übermässigen Lärms ein Minderwert der Liegenschaft bestehe.
Eine Entschädigung wegen übermässigem Lärm von Autobahnen und anderen Anlagen wie Flughäfen untersteht strengen Voraussetzungen. Das Bundesgericht hat insbesondere bei Lärmklagen gegen Flughäfen festgehalten, der Flugbetrieb liege im öffentlichen Interesse. Übermässiger Lärm sei unvermeidbar und daher grundsätzlich zu dulden. Die Folge sei, dass die privatrechtlichen Abwehransprüche gegen den Lärm (Lärmklagen) nicht zur Verfügung stünden. Diese Einschränkung werde ausgeglichen durch einen Anspruch auf Entschädigung. Das Bundesgericht bejaht eine Entschädigungspflicht, falls erstens der Lärm unvorhersehbar gewesen ist. Entscheidend ist dabei, ob beim Erwerb des Grundstücks oder bei der Erstellung des Gebäudes mit dem übermässigen Lärm gerechnet werden musste oder nicht (Kriterium der Vorhersehbarkeit). Zweitens muss der Lärm besonders gross sein (Kriterium der Spezialität). Das heisst, die massgeben-
den IGW sind überschritten. Das hängt ab von der geltenden Zonenordnung und der entsprechenden Empfindlichkeitsstufe (ES) des betroffenen Grundstücks. Bei einem Grundstück in einer Wohn- und Gewerbezone mit einer ES III gilt beispielsweise ein Grenzwert von 65 dB(A) am Tag und von 55 dB(A) in der Nacht (IGW; Anhang 3 zur LSV). Drittens muss der Lärm einen erheblichen Schaden verursachen (Kriterium der Schwere; BGE 134 III 248 E. 5.1). Nicht jede beliebige Beeinträchtigung muss entschädigt werden. Verlangt ist eine erhebliche Wertverminderung der Liegenschaft oder eine wesentliche Verschlechterung der Wohnbedingungen. Das Bundesgericht hat die Schwelle der Erheblichkeit auf eine Wertminderung von 10 bis 15% angesetzt. Unterhalb dieser Schwelle anerkennt es kaum einen Anspruch auf Entschädigung.
Illustrativ ist ein bereits älterer Entscheid aus dem Kanton Aargau zum Autobahnbau (N1, heute A1) in Lenzburg und Niederlenz. Das Autobahnprojekt wurde 1962 vom Regierungsrat genehmigt. Die Strasse sollte in unmittelbarer Nähe (etwa 18 m) an sieben Wohnhäusern vorbeiführen. Die Eigentümer hatten die Liegenschaften in den Jahren 1939–1945 bauen lassen. Das Bundesgericht entschied im Jahre 1969, die Eigentümer hätten beim Hauskauf nicht damit rechnen müssen, dass rund 20 Jahre später direkt neben ihren Liegenschaften eine übermässig lärmige Autobahn erstellt werde (Spezialität und Unvorhersehbarkeit). Da der Autobahnbau zu einer Werteinbusse von 15% führe (Schwere), liege ein erheblicher Schaden vor, der auszugleichen sei (BGE 95 I 490 E. 6).
Verfahren
Die «Schonfrist» ist abgelaufen. Nun kann die Strassensanierung eingefordert und können bei nicht lärmsanierten Strassen Entschädigungsbegehren eingereicht werden. Das Verfahren der Entschädigung
richtet sich im Aargau nach dem kantonalen Baugesetz und dem Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG. Die Enteignung nachbarlicher Abwehrrechte stellt eine formelle Enteignung dar (AGVE 2006, S. 341, AGVE 2000, S. 473). Die Begehren um Entschädigung müssen innert zehn Jahren eingereicht werden, andernfalls geht die Forderung durch Zeitablauf unter (Verjährung; § 5 Abs. 1 VRPG). Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Forderung berechnet und geltend gemacht werden kann (§ 5 Abs. 2 VRPG). Letzteres ist seit 31. März 2018 möglich.
Bei Kantons- und Gemeindestrassen besteht in Bezug auf die Kriterien der Entschädigungspflicht die Problematik, dass nicht Bundesrecht massgebend ist, sondern das kantonale Enteignungsrecht. Ob die Aargauer Behörden die Bundeskriterien Unvorhersehbarkeit, Spezialität und




Schwere auch anwenden, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Vorsichtshalber muss man sich damit auseinandersetzen. Es ist damit zu rechnen, dass die Gerichte diese (hohen) Hürden aufbauen. Darauf scheint jedenfalls ein Nebensatz in einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz (heute Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen) hinzudeuten. Danach werden Entschädigungen für Dauerlärm nur unter restriktiven Voraussetzungen zugesprochen (AGVE 2006, S. 341 E. 3.3.5).
Ob und inwiefern sich der säumige Strasseneigentümer mit dem Argument wehren kann, die Strassensanierung stehe unmittelbar bevor, ist ebenfalls nicht geklärt. Das Gegenargument dazu liegt auf der Hand: Während 30 Jahren wurde nicht saniert und die Schonfrist ist nun abgelaufen; Entschuldigungen gibt es keine mehr. Allen-





Binzstrasse
056 633 88
falls stellt sich zumindest die Frage der Entschädigung bis zum Zeitpunkt der Sanierung. Das kann noch Jahre dauern und allenfalls mit jährlichen Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden.
Die Lärmsanierung von Strassen ist eine anspruchsvolle und auch kostenintensive Herausforderung. Obwohl 30 Jahre zur Verfügung standen, sind noch nicht alle Strassen saniert. Die Betroffenen haben nun einen klagbaren Anspruch auf Einhaltung der Lärmvorschriften und können Entschädigungsbegehren stellen.
1 Auf dem Geoportal des Kantons Aargau (www.ag.ch/ geoportal) können die Online-Karten des Aargauischen Geografischen Informationssystems AGIS abgerufen werden. Auf der Karte «Strassenlärm» sind die einzelnen Strassenzüge mit Adressen kantonsweit abrufbar, inklusive Stand der Lärmbetroffenheit.







Aarburg Das tun wir für Sie.





Die Aargauische Gebäudeversicherung kennt die Risiken, denen Gebäude durch Naturgefahren ausgesetzt sind. Wir unterstützen Ihre Präventionsmassnahmen und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. www.agv-ag.ch














Einfamilienhaus Birr
5½ Zimmer, 159 m2 Wohnfläche
580 m2 Grundstück, sonnig, grosszügig
Cheminée, Steinbrunnen im Garten
Bastelraum, Doppelgarage
3 Aussenparkplätze
Verkaufspreis CHF 1’080’000.–
Terrassenwohnung Nussbaumen
3½ Zimmer, 84.5 m2 Wohnfläche BJ. 2016, Erstbezug, eigene Waschküche sonnig, ruhig, 42.5 m2 Terrasse Nähe ÖV, Schulen und Läden inklusive zwei Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 950’000.–
Terrassenwohnung Oberrohrdorf
4½ Zimmer, 118 m2 Wohnfläche grosse Terrasse, Sitzplatz bei der Küche steuergünstig, schöne Weitsicht gemeinschaftlicher Swimmingpool inklusive Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 745’000.–
Eigentumswohnung Unterentfelden
6½ Zimmer, 173.4 m2 Wohnfläche
zzgl. 46 m2 Sonnenterrasse
Hobbyraum, Tramhaltestelle in der Nähe im Grünen und dennoch zentral inklusive Tiefgaragen-Parkplatz
Verkaufspreis CHF 795’000.–
Eigentumswohnung Unterentfelden
5½ Zimmer, ca. 140.9 m² Wohnfläche grosszügig, hochwertig ausgebaut zwei Nasszellen, eigener Waschturm grosser Balkon, Nähe Aarau inklusive zwei Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 798’000.–
Eigentumswohnung Buchs AG
4½ Zimmer, 137 m² Wohnfläche sehr modern, hoher Ausbaustandard bevorzugte, familienfreundliche Lage teilweise überdeckter Balkon inklusive zwei Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 860’000.–
Eigentumswohnung Bad Zurzach
4½ Zimmer, 140.5 m² Wohnfläche grosse Sonnenterrasse, Migrosmarkt und Restaurant im Haus, ÖV vor der Tür inklusive Kellerabteil, Reduit und Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 680’000.–







Einfamilienhaus Mägenwil
5½ Zimmer, 159 m2 Wohnfläche
669 m2 Grundstück, frisch saniert
Wellnessoase mit Bodenheizung, Cheminée, überdeckter Gartensitzplatz naturnahe Lage, Doppelgarage, Carport Verkaufspreis CHF 1’190’000.–
Maisonettewohnung Spreitenbach
4 Zimmer, 110 m2 Wohnfläche zwei Balkone, schöne Aussicht sehr gut unterhaltene Liegenschaft grosse Galeriefläche mit Zimmer/Dusche inklusive eigene Garagenbox Verkaufsrichtpreis CHF 765’000.–
Maisonettewohnung Ehrendingen
3½ Zimmer, 87.9 m2 Wohnfläche sonnige und ruhige Lage, 2 Balkone Nähe ÖV und Schulen Bastelraum und TiefgaragenParkplatz inklusive Verkaufspreis CHF 495’000.–
Chalet Endingen
5½ Zimmer, 126.3 m² Wohnfläche schöne Weitsicht, ruhig, sonnig 821 m² Grundstück
Baulandreserve grosser Garten Verkaufspreis CHF 645’000.–
Charmantes Altstadthaus Brugg
6 Zimmer, 156.6 m² Wohnfläche sanierungsbedürftig, Heizung erneuert Kachelofen, gut erhaltene Grundsubstanz 97 m² Grundstück Ladenfläche mit Schaufenster 25.1 m² Verkaufspreis CHF 780’000.–
Einfamilienhaus Bözberg
7½-Zimmer, 249 m² Wohnfläche 869 m² Grundstück, Wintergarten Garten mit Teichanlage, Kachelofen Möglichkeit für Einliegerwohnung hochwertige Bauweise, Doppelgarage Verkaufspreis CHF 1’300’000.–
Einfamilienhaus Bözberg
4½ Zimmer, 132 m² Wohnfläche 1’203 m² Grundstück, nahe von ÖV Partyraum, grosser Garten Carport mit zwei Abstellplätzen technische Anlagen in gutem Zustand Verkaufspreis CHF 620’000.–







Hauseigentümerverband Aargau


Jeannine Stierli, HEV Aargau
«Er liebt mich, er liebt mich nicht.» Wer kennt das nicht noch aus Kindertagen, die Margerite als Liebesorakel. Die Margerite ist eine einheimische Wildblume und genauso bekannt wie ihre kleine Schwester, das Gänseblümchen. Die Blume ist nicht nur auf Wiesen anzutreffen, sie ist oft auch Gast in Gärten und auf Terrassen. Die Margerite ist sehr beliebt wegen ihrer anmutigen, einfachen Schönheit. Ihre weiss-gelben Blütenköpfe, die auf einem dunkelgrünen kantigen Stiel sitzen, können vier bis sechs Zentimeter gross werden. Sie ist sehr genügsam. Im Garten kommt die Margerite am besten zur Geltung, wenn man sie auf Tuff etwas erhöht anpflanzt. Hohe Sorten sehen besonders schön aus, wenn man sie
mit Stauden wie Rittersporn, Mohnblumen oder Lavendel kombiniert. Ebenso gut machen sich kleinere Sorten wie die Wiesenmargerite (Leucanthemum vulgare) im Rasen. Das Gute daran: Sie sät sich selbst aus und wächst jedes Jahr aufs Neue an anderen Stellen. Ende Mai/Anfang Juni beginnt die Blütezeit der Margerite. Schneidet man die verwelkten Blüten ab, verlängert sich die Dauer der Blütezeit. Die schöne Wildblume wird gerne von Schmetterlingen und Bienen besucht, ist ein Magnet für Insekten.
Ein Genussmittel
Die Margerite ist eine einheimische Wildblume und gehört zur Familie der Korbblütler (Asteraceae) und zur Gattung Leucanthemum. Sie umfasst 42 verschiede-
ne Arten. Der Gattungsname Leucanthemum stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie weisse Blume. Eine Besonderheit ist die häufig als Stämmchen gezogene Strauchmargerite (Argyranthemum frutescens). Sie ist zwar mit den heimischen Leucanthemum-Arten verwandt, bildet aber eine eigene Pflanzengattung. Sie stammt von den Kanarischen Inseln und Madeira. In unseren Breitengraden ist sie nicht winterhart.
In der Volksheilkunde wird die Margerite sehr geschätzt. Sie wurde jedoch von der Kamille etwas verdrängt. Die jungen Blätter und die Blütenknospen der Margerite kann man essen, zum Beispiel als Salat. Oder sie können als Tee zubereitet und genossen werden.
(mm) Nach 15 Jahren Vorstandsarbeit trat Peter Ryser, Vizepräsident HEV Aarau und Kulm, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm von seiner Funktion zurück. Gleich zwei Nachfolgerinnen schliessen die Lücke. Gewählt wurden in Reinach Maja Riniker und Karin Faes. Maja Riniker aus Buchs ist Betriebsökonomin FH, Geschäftsführerin der Diabetes-Gesellschaft Aargau und Mitglied der Legislative des Kantons Aargau. Sie gehört der Fraktion der FDP an.
Karin Faes aus Schöftland absolvierte das MAS-Studium Wirtschaftspsychologie und leitet die Sparte Immobilien der in den Bereichen Bau, Planung und Immobilien tätigen Familienunternehmung Gebr. Faes in Oberkulm.
In seinem Jahresbericht kam Präsident Thomas Hilfiker auf die Abstimmung zur
Energiestrategie 2050 im Mai 2017 zurück. Die Vorlage wurde schweizweit angenommen, im Kanton Aargau knapp abgelehnt. Hilfiker sagte, vielen sei wohl nicht bewusst, wie einschneidend die aus dem Ja resultierenden Konsequenzen sein würden. Den strengeren Vorschriften bezüglich Energieverbrauch, die Hauseigentümer über Gebühr belasten würden, folgten neben der Energieverordnung sechs weitere Verordnungen mit Auswirkungen, die im Abstimmungskampf leider zu wenig zur Sprache gebracht worden seien, sagte Hilfiker. Immerhin konnte der HEV Schweiz erreichen, dass die steuerlichen Abzüge für energetische Massnahmen neu auf bis zu drei Jahre verteilt werden könnten.
Verzicht auf Unterhaltsabzüge
Hilfiker äusserte sich auch zum Eigenmietwert. Um dem Ziel der Abschaffung des Eigenmietwerts näherzukommen, verzich-
te der HEV auf die Forderung, steuerliche Unterhaltsabzüge auf selbstbewohntem Eigentum geltend zu machen. Allerdings setze sich der HEV ein für einen einmaligen Ersterwerbsabzug. Dies, um der verfassungsmässig vorgesehenen Wohneigentumsförderung nachzukommen.
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, sprach über den Immobilienmarkt Schweiz. Treiber der hohen Immobilienpreise seien Faktoren wie das tiefe Zinsniveau, die Zuwanderung sowie die Ansprüche der Eigentümer und Mieter selbst. Habe der Flächenbedarf für eine vierköpfige Familie 1920 noch 63 Quadratmeter betragen, belaufe sich dieser heute (Statistik 2015) auf 105 Quadratmeter.
Die nächste Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm findet am Montag, 18.3.19 in Aarau statt, www.hev-aarau.ch.



Baden/Brugg/Zurzach
Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach
(mm) Ein neues Gesicht erhält der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach. An der Generalversammlung in Wettingen wurde Michaela Huser in Abwesenheit ins Führungsgremium der HEV-Sektion gewählt. Sie tritt an die Stelle von Gusti Ungricht, der den Kanton Aargau verlässt. Huser hat an der Universität Bern Volksund Betriebswirtschaft studiert. Sie ist als Ökonomin in einer Versicherungsgesellschaft tätig. Ferner übt sie ein Verwaltungsratsmandat im elterlichen Betrieb, Huser Gebäudetechnik, in Wettingen aus. Michaela Huser ist wie Vorgänger Ungricht SVP-Mitglied, seit 2014 Einwohnerrätin in Wettingen und seit 2017 Mitglied der kantonalen Legislative. Mit Jahrgang 1987 steht die Ökonomin, die laut ihrer Website liberale Positionen vertritt, auch für eine Verjüngung der Leitung der HEV-Sektion, der viertgrössten der Schweiz – wie Präsi-
dent Andreas Senn betonte – nach Zürich, Bern und Winterthur.
Hohe Wohnungsleerstände
Die übrigen Mitglieder des Vorstands sowie Präsident Andreas Senn traten zu einer weiteren Amtsperiode an. Sie wurden einstimmig wiedergewählt: Marianne Klöti (Vizepräsidentin), Christine Egerszegi, Patrick Gosteli, Lukas Keller und Erika Schibli.
In seinem Jahresrückblick verwies Andreas Senn auf Konjunktur und Geschehen im Immobilienmarkt. Die Konjunktur boomt, die Erwerbslosenquote sinkt, die Hypothekarzinsen sind unverändert tief, aber mittlerweile wird «auf Halde» gebaut. Nach wir vor werden rund 50’000 Wohneinheiten pro Jahr erstellt, dies bei leicht schwächerer Nachfrage. Die Folge davon sind höhere Leerstände. 1,47% be-
trug die Leerwohnungsziffer der Schweiz 2017. Der höchste Stand seit 2001. In acht Kantonen beträgt die Leerwohnungsziffer sogar mehr als zwei Prozent, darunter auch im Kanton Aargau. Genau seien es 2,34 Prozent, was mehr als 7’300 Wohnungen entspreche. Senn begrüsst es, dass die während Jahren stagnierende Diskussion um den Eigenmietwert in Bundesbern endlich Fahrt aufgenommen hat. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats habe einen Vorstoss eingereicht, um den Eigenmietwert abzuschaffen. Allerdings müssen Hauseigentümer damit rechnen, dass die heute bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltsarbeiten sowie für Hypothekarzinsen aufgehoben würden.
Die Generalversammlung 2019 findet am Mittwoch, 27.3.19 in der Sporthalle Tägi in Wettingen statt.

Mit dem neuen Wohn- und Immobilienportal profiliert sich Raiffeisen als die Partnerin schlechthin für Wohneigentum.

omas Hauser, Privatkundenberater
Rai eisenbank Aare-Rhein
Fakt ist, dass man in der Schweiz informiert sein will, wenn man ein neues Projekt angeht. Die Bevölkerung soll auf der Suche nach Antworten im Wohnbereich künftig als erstes an das Online-Portal RaiffeisenCasa (www. raiffeisencasa.ch) denken. Dies ist das erklärte Ziel der Betreiber. Wer auf dem Portal landet, kann sich gedank-
Foto: zvg.
lich auf die Reise zu seinem Traumeigenheim machen und dabei schon die wesentlichsten Dinge klären.
So gibt die Gemeindeinfo Auskunft über den künftigen Wohnort, der Tragbarkeitsrechner rechnet vor, was man sich leisten kann, der Steuerrechner hilft, ausreichend Rückstellungen zu tätigen, Checklisten sorgen dafür, dass nichts vergessen geht. Wer noch einen Schritt weiter gehen will, kann sich online eine Hypothek offerieren lassen und – wenn die Konditionen stimmen – diese gleich online abschliessen.
Finanzieren, vermarkten und bewerten
Sie können ihre vier Wände energetisch bewerten lassen, mit einem GEAK-Zertifikat ausstatten oder mit
dem Analysetool «eVALO» den Energieverbrauch berechnen. Und wenn Immobilienbesitzer neue Pläne hegen, können sie die Immobilie kostenlos auf dem Immobilienportal zum Verkauf ausschreiben. Auf dem Portal findet der Besucher also nicht nur Antworten, sondern auch konkrete Angebote.
Raiffeisen legt selbstverständlich weiterhin grossen Wert auf eine persönliche Beratung. Besucher von RaiffeisenCasa können deshalb sogleich einen Termin mit einem Berater ihrer Raiffeisenbank online vereinbaren. Das zeigt letztlich, dass das neue Wohn- und Immobilienportal von Raiffeisen das Gespräch mit der persönlichen Beraterin oder dem Berater nicht komplett ersetzt. Denn eines kann das Internet nicht: Vertrauen
und Glaubwürdigkeit vermitteln. Dies gewinnen Menschen immer noch durch ein persönliches Gespräch. Und das ist gut so.
Aargauer Verband der Raiffeisenbanken www.raiffeisen.ch

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Freiamt findet statt am Freitag, 4. Mai 2018, ab 18 Uhr
Mehrzweckhalle Ammannsmatt in Sins
18.00 Uhr Öffnung der Eingangskontrolle
18.45 Uhr Abendessen
20.00 Uhr Beginn der Generalversammlung
Die Einladung wurde allen Verbandsmitgliedern per Post zugestellt. Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme.
Informationsveranstaltung
Gemeindesaal Breiten, Breitenstrasse 14/16, 4852 Rothrist Mittwoch, 16.5.18, 17.30–19 Uhr, anschliessend Apéro
Begrüssung und Einführung
Roberto Romano, EW Rothrist AG, Rothrist
Sonnenenergie: Nutzen und Speicherung
Sabine Imoberdorf, Eniwa AG, Buchs
Prosumer als Zukunftsmodell für Gebäudebesitzer
Dr. Jörg Musiolik, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Zürich
Elektroladestation für zu Hause
Erwin Limacher, StWZ Energie AG, Zofingen
Podiumsdiskussion, anschliessend Apéro
Anmeldeschluss: Mittwoch, 9.5.18. Anmeldung via E-Mail: energieberatung@stwz.ch. Es erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung. Die Platzzahl ist beschränkt, es wird deshalb um frühzeitige Anmeldung und im Verhinderungsfall um Abmeldung gebeten. Danke!
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch
Mietvertragsabschluss/Mietobjekts-Abnahme/Übergabe; Hauswart; Unterhalt
und Betriebskosten (Nebenkosten);
30011
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
(360 Seiten) (2007/SHEV)
(398 Seiten) (2016/SHEV)
(2016/SHEV)
20 Prozent Mengenrabatt bei Bestellungen von über 100 Exemplaren des gleichen Artikels. Kein Drucksachenversand unter Fr. 5.– (zuzüglich Versandspesen).
Alle Preisangaben ohne Versandspesen. Preisänderungen vorbehalten. Keine Warenretouren. Versand ins Ausland nur gegen Vorauszahlung.
Mitglied-Nr.:
(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)
Name: Vorname:
Adresse:
PLZ/Ort:
Datum: Unterschrift:








Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.

Die Ansprechpartner für Ihre Inserate



Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Hauptsitz Brugg
Hauptsitz Brugg
Tel. 056 441 60 84
Tel. 056 441 60 84
Ob jung oder alt, gross oder klein, von sicheren Handläufen an Innen- und Aussentreppen profitieren alle Menschen. Günstige Komplettpreise inkl. Montage.
Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.
Filiale Neuenhof
Filiale Neuenhof
Als zuverlässiger Partner für behagliche Wärme realisieren wir Heizungssysteme aller Art. Wir kennen uns mit Öl, Gas, Luft und Wasser genau so gut aus wie mit thermischen Solaranlagen oder Photovoltaik. An den Standorten Brugg und Neuenhof projektieren und planen wir massgeschneiderte Lösungen für höchste Ansprüche.
Tel. 056 426 37 23
Tel. 056 426 37 23
Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch
Hauptsitz Brugg
Tel. 056 441 60 84
Filiale Neuenhof
Tel. 056 426 37 23
Wandseitig für mehr Sicherheit! Auch bei wenigen Stufen!

Flexo-Handlauf Zentrale
Wohlerstrasse 15 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80
Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch dapamedia.ch
Extreme klimatische Bedingungen erschweren das Bauen. Aus der Herausforderung an Mensch und Bauteil resultieren innovative Gebäude- und Wohnformen.

Breunig, Faktor Journalisten, Zürich
Bauen an ungewöhnlichen Standorten bringt einzigartige Gebäude hervor. Die Nutzungsformen sind dabei ebenso vielfältig wie die Anforderungen an die Bauten.
Würfel in der hohen Tatra
Ein monolithisches, würfelartiges Gebäude in der hohen Tatra der Nordslowakei wurde als Unterkunft für Wanderer mit Abstellflächen für Skifahrer und Restaurant konzipiert. Der Entwurf des tschechischen Architekturbüros Atelier 8000 diente als Beitrag für den internationalen Architekturwettbewerb «Kežmarské Hut».
Ein Kern aus Schichtholz formt den würfelähnlichen Bau, der durch seine besondere Position stets über drei Flächen wahrnehmbar ist. In einem Raster von 1 m x 1 m setzt sich die Gebäudehülle aus Aluminiumpaneelen sowie Fenster- und PV-Mo-
dulen zusammen, in denen sich der Schnee, die Berge und das Eis spiegeln. Der Würfel gewinnt somit an Leichtigkeit und fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Der Besucher gewinnt zudem den Eindruck eines natürlich entstandenen Baukörpers. Über die Photovoltaik-Module versorgt sich das Gebäude mit Strom.
Schutz in der Höhe Hochanspruchsvoll verlief auch die Sanierung der 1911 erbauten Schutzhütte Refuge de L’Aigle. Unter dem Gipfel La Meije im französischen Naturpark Écrins auf 3450 Höhenmetern hält das Gebäude Windstärken bis zu 215 km/h stand. Die Anlieferung der Bauteile erfolgte mit dem Helikopter. Die Fassaden- und Dachverkleidung aus steingrauen Paneelen fügt sich harmonisch ins Landschaftsbild ein. Rund um das vorhandene Holz und die Balken wurden zudem neue Fundamente gelegt und die Holzkonstruktion mit einer neuen Struk-
tur ummantelt. Im Inneren des Gebäudes befinden sich drei Etagen, die zum Schlafen dienen.
Wohnen in den Bäumen
Im Designhotel Treehouse im schwedischen Harads lässt sich mit einem Abstand von rund sechs Metern zum Erdboden der Kindheitstraum des Baumhauses erfüllen. Verschiedene Architekten gaben den diversen Zimmern dabei einen eigenen Charakter. Ein mit Spiegeln verkleideter, rechteckiger Würfel mit einem Mass von vier Metern in Länge, Höhe und Breite fügt sich durch die Reflexion harmonisch ins Landschaftsbild ein. Ultraviolette Folien auf den Spiegeln erzeugen eine vogelfreundliche Bauweise. Die Zimmer des aus Holz gefertigten Baumhauses bieten neben Strom und Heizung eine klassische Einrichtung mit Betten, Kochnischen und Bädern. Ein Konferenz- und ein Frühstücksraum sowie eine Sauna ergänzen das

Baumhaus. Neben den herkömmlichen Doppelzimmern bieten die übrigen Zimmer vier bis fünf Schlafplätze.
Aufenthalt im Vogelnest
Das Vogelnest mit einer Grösse von 17 m2 bei einem Durchmesser von rund drei Metern ist unter den umgebenden Baumkronen bestens getarnt. Über eine steile Leiter und einer Lucke im Boden erreicht man das runde Zimmer, das durch eine Stellwand in zwei Bereiche unterteilt ist. Neben dem Doppelbett, zwei Einzelbetten und einem Bad verfügt das Zimmer über einen elektronischen Kamin. Aus der Idee eines vollständig deplatzierten Baukörpers resultierte das Ufo. Die metallische Aussenhülle erzeugt einen Kontrast zur Umgebung und erinnert mehr an einen Filmschauplatz als an ein Hotelzimmer. Auf 30 m2 finden zwei Erwachsene und zwei Kinder Platz im modern und komfortabel eingerichteten Zimmer.
Mit 52 m2 ist die Libelle das bisher grösste Zimmer in den Bäumen. Neben der eigentlichen Wohnfunktion für vier Bewohner ist der mit Klimaanlage und Wi-Fi ausgestattete Raum auch als Konferenzsaal nutzbar.
Vorwiegend für Sommermonate geeignet Der schwedische Künstler Jonas Selberg Augustsén baute eines der ersten Baumhäuser um Harads und drehte die Dokumentation «The Tree Lover» während der Ausführung. Da es weder Heizung noch Toilette hat, ist es vorwiegend in den Sommermo-
naten nutzbar. Augusténs Baumhaus diente jedoch als Inspiration für das Designhotel Treehouse von Britta und Kent Lindvall, weil er während der Bauphase in der Pension der jetzigen Besitzer übernachtete.
Wohnen in ungeahnten Höhen ist auch in der Schweiz möglich. Les Nids heisst das Baumhaushotel in Le Locle im Kanton Neuenburg. Das Baumhaus setzt sich aus vier separaten Häuschen zusammen, die sich auf einer Höhe von fünf bis acht Metern befinden. Die Appartements verfügen über Schlafzimmer, Küche mit Essbereich und Dusche sowie Toilette mit Zugriff auf Strom und Heizung.
Julierturm
Der 30 m hohe Julierturm ist seit 2017 in den Schweizer Alpen zu finden. Für das Kulturfestival Origen ist der nahe des Passübergangs gelegene Theaterturm als Spielstätte vorgesehen. Für den Betrieb wird lediglich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren eingeplant. Anschliessend soll der Turm wieder abgebaut werden, was zu den Anforderungen für den Erhalt der Baubewilligung des zehneckigen Gebäudes mit Bogenfenstern gehörte. Im Saal finden rund 220 Zuschauer Platz, die unter anderem Opern- und Theateraufführungen geboten bekommen. Eine kreisrunde und zentral im Gebäude gelegene Bühne kann während der Vorführungen in der Höhe bewegt werden. Auch im Winter soll das Juliertheater genutzt werden.



Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu: – Gebäudeerneuerungen – Fensterersatz – Heizungs- und Boilerersatz – Solaranlagen – elektrischen Verbrauchern und Beleuchtung – Neubauten – Förderprogrammen

energieberatungAARGAU eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Kostenlose Beratungen: telefonisch: 062 835 45 40 per E-Mail: energieberatung@ag.ch energieberatungAARGAU



Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch /energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU










Im Sommer treten häufiger Hitzeperioden auf, deshalb wird vermehrt über sehr hohe Innentemperaturen in Wohnungen und Büros geklagt. Was sollten Bauherren bei einer Sanierung oder einem Neubau beachten, damit Sommer wie Winter ein angenehmes Raumklima vorherrscht? Und was können Bewohnerinnen und Bewohner selber dafür tun? Reto Nussbaumer, Projektleiter Solar beim Unternehmen Eternit (Schweiz), gibt Antworten.

Brigitte Müller, Redaktorin
Warum ist der sommerliche Wärmeschutz bei Gebäuden ein heisses Thema?
Das Klima und der Klimawandel gehören nicht zu meinem Fachgebiet, aber meteorologische Messungen in der Schweiz bestätigen, dass sich die sommerlichen Durchschnittstemperaturen erhöhen. Wissenschaftlichen Berichten zufolge werden zukünftig vermehrt Hitzewellen erwartet. Auch die Bauwirtschaft sollte sich mit diesen klimatischen Veränderungen beschäftigen.
Ist die Klimaänderung in der Schweiz ein Thema bei den Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmen?
Es wird Sie vielleicht überraschen, wenn ich jetzt mit Nein antworte. Aber in den letzten 15 Jahren erfolgten in unserer Branche enorme Fortschritte. Der Dämmstandard der Gebäudehülle ist heute so gut, dass durch die Bauteile keine massgebenden Wärmelasten mehr in den Raum gelangen, aber auch keine Auskühlung möglich ist. Zudem müssen Bauherren bereits bei der Baueingabe den sommerlichen wie winterlichen Wärmeschutz gemäss MuKEn nachweisen. Dasselbe gilt beim Antrag zur Minergie-Zertifizierung. Gebäudehüllen müssen also die gesetzlich hohen Vorschriften erfüllen. Ein weiterer Faktor ist, dass bei einer Sanierung der Bauherr vom Gesetzgeber Geld zurückbekommt,
wenn bei der Gebäudehülle gewisse Kriterien erfüllt sind. Inzwischen gibt es Gebäudehüllen, die besser dämmen, als es der Gesetzgeber vorschreibt.
Wie definieren Sie thermische Behaglichkeit? Darüber gibt es viele wissenschaftliche Abhandlungen und gesetzliche Vorschriften, obwohl Wohlbefinden doch sehr individuell wahrgenommen wird. Fachleute definieren die thermische Behaglichkeit aus dem Zusammenhang folgender Faktoren: Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Strahlungsintensität. Aber auch die Bekleidung und die Tätigkeit der Bewohner beeinflusst den thermischen Komfort. Dieser variiert zudem von Haus zu Haus. In einem Altbau
können im Winter beispielsweise Temperaturunterschiede von acht Grad gemessen werden, da es an den Wänden viel kälter ist als in der Mitte des Raums. In Neubauten wird hingegen nur ein Unterschied von etwa zwei Grad gemessen. Diese ausgeglichene Raumtemperatur wird beispielsweise als thermischer Komfort wahrgenommen.
Welche relevanten Faktoren beeinflussen die Innenraumtemperatur?
Sicher die Gebäudehülle, dann die Fenster, besteht ein hoher Glasanteil, eine Dreifachverglasung oder sind die Fenster eher klein und älter. Kluges Lüften beeinflusst die Innentemperatur stark. Bei Gebäuden mit Komfortlüftung sorgt diese für eine angenehme Temperatur. Die Art und Anzahl von technischen Geräten und die Beleuchtung beeinflussen die Temperatur genauso wie das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Was sollte man grundsätzlich bei der Planung beachten? Bei Neubauten?
Wichtig ist, die gegebenen Standortfaktoren einer Örtlichkeit zu berücksichtigen. Es ist immer noch entscheidend, ob ein Haus im Mittelland oder in den Bergen gebaut wird, wie viel Sonne oder Schatten auf das Haus fällt, ob das Gebäude an einem Nord- oder Südhang gebaut wird. Spezifisch auf die Gebäudehülle bezogen, kann man eine bessere Dämmung einsetzen, als gesetzlich verlangt wird. Jedoch nicht zu jedem Preis, ansonsten wird der Aufwand bei der sogenannten grauen Energie höher sein als die Einsparungen.
Bei einer Sanierung?
Bei den meisten Sanierungen kommt der Rohbau zum Vorschein. Damit keine bauphysikalischen Schäden entstehen, muss man teilweise Kompromisse eingehen und mit dem gesunden Menschenverstand entscheiden. Beispielsweise sollte man bei einer Wand mit Fensteranschluss, der Laibung, darauf achten, dass die Dämmung beim Fenster im richtigen Verhältnis ausgeführt wird. Stimmt das Verhältnis der Laibungsdämmung mit der Fassade nicht überein, kann sich ums Fenster herum Feuchtigkeit und somit Schimmel bilden.

Bei hinterlüfteten Fassadensystemen sind diese Details weniger problematisch als bei Kompaktfassaden, da die eventuell entstehende Feuchtigkeit zu einen grossen Teil in der Hinterlüftungsebene abgeführt werden kann. Ich empfehle, bei einer Sanierung wie auch beim Neubau nicht immer auf das Günstigste zu setzen, aber auch nicht aufs Teuerste. Wichtig ist, dass ein Bauherr sich von kompetenten Spezialisten beraten lässt, gerade auch, was die Gebäudehülle betrifft.
Heutige Wohnungen und Häuser besitzen oft grosse Glasfronten. Was empfehlen Sie, bei den Fenstern zu berücksichtigen?
Auch bei Fenstern gibt es gesetzliche Normen, die eingehalten werden müssen, beispielsweise bei Neubauten eine Dreifachverglasung. Ein Muss ist der Sonnenschutz vor der Fassade. Neben den herkömmlichen Fensterläden und Lamellenstoren gibt es die Möglichkeit von horizontalen Stoffstoren, die vor dem Fenster montiert werden. Eine adäquate Beschattung muss auf jeden Fall in die Planung integriert werden.
Ist Lüften eine Massnahme gegen die Sommerhitze in Räumen? Welche Regeln sollte man dabei einhalten?
Welchen Einfluss einzelne Massnahmen auf das Raumklima haben, zeigen Untersuchungen. Dabei wird der Beschattung ein Anteil von 29 Prozent zugeschrieben, der Fenstergrösse 13 Prozent, dem Dämmstandard der Bauteile nur 5 Prozent und der Dämmstoffart sogar nur 1 Prozent. Hingegen beeinflusst das korrekte Nachtlüften zu rund 18 Prozent das Raumklima. Es ist also entscheidend, dass die Bewohner im Som-
Fortsetzung Seite 31

Reto Nussbaumer arbeitet als Projektleiter Solar bei Eternit (Schweiz).

Unterdorf 19 5420 Ehrendingen
Bauaustrocknung Isolationstrocknung Bauheizung Bauthermographie Wäschetrockner
Tel.056 221 62 15
Fax056 221 62 68




Internet:http://www.buba.ch





Solar-Anlagen, Haus-

fassaden und vieles mehr … Emil Schmid & Partner AG Dorfstrasse 49 | 5430 Wettingen 056 426 42 42 | info@espag.ch









● Küchen – Bad – Böden
● Haushaltgeräte-Austausch
● 300m 2 Ausstellung


Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG Schreinerei – Küchenbau 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch







mer, aber auch im Winter richtig lüften, sprich für eine gewisse Zeit die Fenster ganz öffnen. An Hitzetagen wird das Lüften während der Nacht empfohlen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte man früh morgens und spät abends lüften. Falls möglich, ist die Querlüftung über Dachfenster- und Fensteröffnungen am effizientesten. Sobald die Temperaturen steigen, unbedingt die Fenster schliessen und beschatten.
Und in Minergie-Wohnungen?
In Minergie-Wohnungen mit einer kontrollierten Lüftung sollte man die Fenster hingegen so wenig wie möglich öffnen. Sind die Fenster zu viel und zu lange offen, kann die kontrollierte Lüftung nicht mehr die richtigen Werte einstellen, ihre Funktion wird so quasi ausgehebelt. Dasselbe geschieht im Winter, wenn in der Wohnung Luftbefeuchter in Betrieb sind.
Geräte und Beleuchtung geben ebenfalls Wärme ab. Soll man im Sommer einfach nicht mehr Staubsaugen?
Vielleicht überraschend, aber am meisten Wärme gibt der Kühlschrank ab. Moderne Geräte, zum Beispiel ein Flachbildschirm oder LED-Leuchten, geben viel weniger Wärme ab als Glühbirnen oder alte Elektrogeräte. Natürlich beeinflussen die Lebensgewohnheiten auch das Raumklima. An heissen Sommertagen stellen wir uns jedoch oft automatisch darauf ein und essen beispielsweise lieber einen Salat als einen warmen Auflauf aus dem Backofen.
Welche Faktoren sollte man beim Dach beachten?
Auch bei Dächern gelten gesetzliche Normen. Bei einem Schrägdach sollte man beim Dachfenster ebenfalls eine Dreifachverglasung wählen und darauf achten, dass eine fachgerechte Belüftung geplant und gebaut wird. Zwischen dem Unterdach und den Ziegeln muss ein Luftraum existieren, damit die Luft gut zirkulieren kann. Dank dieses Luftkanals, einem Hinterlüftungshohlraum, wird die warme Luft abgetragen, was die Aufwärmung des Daches und des Innenraums markant ver-
mindert. Beim Flachdach kann eine Begrünung viel Wärme zurückhalten, ebenso wie Wasser.
Nochmals zurück zur Gebäudehülle. Welche Lösung empfehlen Sie? Eindeutig ein hinterlüftetes Fassadensystem. Durch die Fassadenbekleidung entsteht zwischen ihr und der gedämmten Mauer ein Hinterlüftungsraum, durch den die Luft zirkulieren kann. Mit dem Hinterlüftungsraum wird warme Luft ausserhalb
des Gebäudes abgeführt, was dazu führt, dass die Innenräume wiederum weniger aufgeheizt werden. Diese Lösung ist zwar in den ersten zehn Jahren teurer als eine Kompaktfassade. Aber im Unterhalt ist eine Fassadenbekleidung zudem unschlagbar. Eternit (Schweiz) produziert Fassadenplatten, die 50 Jahre und mehr ohne Unterhalt funktionieren.
Informationen über Eternit (Schweiz): www.eternit.ch
Sich vor der Sonne
Für ein angenehmes Raumklima müssen bei übermässiger Sonneneinstrahlung die Innenräume davor geschützt werden. In der Architektur kennt man die Unterteilung in primären, sekundären und tertiären Sonnenschutz.
• Zum primären Sonnenschutz gehört neben der Ausrichtung des Gebäudes der statische, unbewegliche Sonnenschutz wie Mauern, Bäume, Nachbarsgebäude etc.
• Der sekundäre, regelbare Sonnenschutz wie zum Beispiel Raffstoren oder Fassadenmarkisen wird vor der Fassade befestigt.
• Der innenliegende, regelbare Sonnenschutz, der zum Beispiel durch Textilien erzeugt werden kann, wird als tertiärer Sonnenschutz bezeichnet.
Wie viel Schutz vor der Sonne benötigt wird, hängt von der tatsächlich vorhandenen Sonneneinstrahlung ab und in welchem vertikalen und horizontalen Einstrahlungswinkel die Sonneneinstrahlung zur Fassade des Gebäudes steht. Dies ist je nach Tages- und Jahreszeit sowie der Ausrichtung der Fassade zur Himmelsrichtung unterschiedlich.
Thermische Behaglichkeit
Das Raumklima ist für den Raumkomfort von besonderer Bedeutung. Thermischer Komfort ist dann gegeben, wenn der Mensch Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Wärmestrahlung in seiner Umgebung als angenehm empfindet. Darum hat beispielsweise der Sonnenschutz einen grossen Einfluss auf den thermischen Komfort. Ein optimaler Sonnenschutz kann von den Bewohnerinnen und Bewohnern flexibel eingestellt werden – je nach Licht- und Wärmeeinwirkung sowie nach dem Bedarf an Beleuchtung. Durch die Reduktion der Sonneneinstrahlung wird die Raumtemperatur vermindert, die Raumbehaglichkeit erhöht und es kann Energie zur Kühlung des Raums eingespart werden.
Gebäudehülle Schweiz
Der Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmen ist das führende Kompetenzzentrum und der professionelle Dienstleistungsanbieter für die Gebäudehülle. Der Verband vertritt die Interessen von rund 600 Unternehmen der Gebäudehüllen-Branche. Als Arbeitgeberorganisation engagiert sich Gebäudehülle Schweiz für eine ausgewogene Sozialpartnerschaft in der Bildungspolitik und in der Anwendungstechnik. Gebäudehülle Schweiz betreibt gemeinsam mit vier Partnerverbänden das Berufsfeld Gebäudehülle. In den Bildungszentren Polybau in Uzwil und Polybat in Les Paccots werden jährlich gegen 900 Polybauer der Fachrichtungen Abdichten, Dachdecken, Fassadenbau, Gerüstbau und Sonnenschutzsysteme ausgebildet.
www.gh-schweiz.ch
Damit im Raum ein behagliches Klima und eine gute Luftqualität vorherrschen, braucht es eine richtig angepasste Temperatur, und es muss ausreichend gelüftet werden. Das gilt im Sommer wie im Winter.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Wir verbringen mehr als 90 Prozent unserer Lebenszeit in geschlossenen Räumen. Die Bauweise moderner oder sanierter Häuser wird immer dichter. Damit wir die Raumluft als gesund und frisch empfinden, müssen wir dafür sorgen, dass der Raum genügend frische Luft erhält. Zudem dürfen Raumtemperatur und -luftfeuchtigkeit nicht zu hoch sein. Während der Heizperiode empfiehlt das Bundesamt für Energie eine Raumtemperatur von 20 bis 21 °C in den Wohnräumen und von 18 °C in den Schlafzimmern. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 30 und 50 Prozent liegen.
Lüften muss sein
Damit in einem Raum die Luftqualität gut ist, ist ausreichendes Lüften unerlässlich. Beim Lüften werden Schadstoffe aus den Wohnräumen entfernt, die Bewohnerinnen und Bewohnern beim Atmen und Schwitzen abgeben bzw. die durch deren Aktivitäten sowie von Geräten entstehen.
Lüften beseitigt zudem chemische Substanzen und Ausdünstungen, die aus Möbeln, Teppichen, anderen Einrichtungsmaterialien und Bauprodukten entweichen. Viele Wohngifte nehmen wir durch den Geruch nicht bewusst wahr. Besonders wichtig ist weiter, dass durch das Lüften Feuchtigkeit abgeführt wird. Das ist im Winter leichter als im Sommer. Da warme Luft immer zu kalter strömt, geht der Luftaustausch in der Heizperiode zügiger vonstatten, als wenn es draussen warm oder gar heiss ist.
Zehn Minuten täglich
In neuen oder sanierten Gebäuden, die mit einer dichten Gebäudehülle und dichten Fenstern ausgestattet sind, ist Lüften wichtig. Da ein solches Gebäude fast nirgends mehr undicht ist, kann von selbst kein

Unbedingt vermeiden: während der Heizperiode lange Zeit ein Kippfenster o en lassen.
Luftzug mehr entstehen und somit findet nicht mal ein minimaler Luftaustausch statt. Als Faustregel gilt: mindestens zweibis dreimal täglich während mindestens fünf bis zehn Minuten Querlüften, also richtigen Durchzug ermöglichen. Am besten geht das, wenn in einem Raum mindestens zwei sich gegenüberliegende Fenster vorhanden sind, die man gleichzeitig öffnen kann. Ist das nicht der Fall, öffnet man am besten in verschiedenen Räumen des Hauses gleichzeitig einige Fenster, so dass die Luft kräftig hindurchziehen kann.
Kontrollierte Lüftung
In modernen Wohnungen mit einer kontrollierten oder mechanischen Lüftung übernimmt diese den stetigen Luftaustausch. Wird die Raumluft vorübergehend stärker belastet, etwa durch den Besuch von Freunden, wenn viele Kerzen brennen oder während man die Wohnung reinigt, empfiehlt das Bundesamt für Energie (BFE), zusätzlich noch manuell zu lüften. Ansonsten sollte man der kontrollierten Lüftung den Luftaustausch überlassen.
Badezimmer und Küche
In Badezimmern entsteht durch Duschen und Baden viel Feuchtigkeit. Ist in einem
Bad oder einer Dusche kein Fenster vorhanden, raten Fachleute dazu, sie über einen anschliessenden Raum zu belüften. Am besten ist es, in einem nahegelegenen Raum das Fenster ganz zu öffnen. Die Türen der anderen angrenzenden Zimmer sollten geschlossen bleiben. So kann der Wasserdampf über das geöffnete Fenster nach aussen entweichen. Dieses Lüften während mindestens fünf Minuten verhindert, dass in den geschlossenen Räumen Schäden durch Feuchtigkeit entstehen können. In Badezimmern ohne Fenster sollte die Tür während des Duschens oder Badens zudem immer einen Spalt offen bleiben, damit die Luft immerzu zirkulieren kann.
Auch in der Küche bilden sich durch das Kochen Dampf und Gerüche. Wird mit Gas gekocht, entstehen auch Stickoxide und das giftige Kohlenmonoxid. Sind die Fenster geöffnet oder ist ein guter Abzug in Betrieb, können Feuchtigkeit, Gerüche und Abgase schnell ins Freie abgeführt werden.
Quer- und Stosslüften im Winter Wird über längere Zeit ungenügend oder falsch gelüftet, ist das oft die Ursache, dass sich Schimmelpilz bilden kann. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann
sie aufnehmen. Durch eine Abkühlung steigt der Feuchtigkeitsgehalt der Luft an, wenn die anderen Bedingungen gleich bleiben. Überschreitet die Feuchtigkeit den maximalen Sättigungswert, kondensiert die Feuchtigkeit, die Fenster oder der Spiegel im Bad sind beschlagen.
Damit möglichst wenig Wärme verloren geht, der Luftaustausch aber optimal verläuft, empfehlen Fachleute das Quer- und Stosslüften. Das vollständige Öffnen der Fenster und Türen in mehreren Räumen wird als Querlüften bezeichnet, da ein Durchzug entsteht. Fachleute empfehlen dies in den Wintermonaten drei- bis viermal täglich während mindestens fünf Minuten. Von Stosslüften sprechen die Fachleute, wenn das Fenster eines Raumes bei geschlossener Tür während gut zehn Minuten vollständig geöffnet ist. Das sollte während des Winters drei- bis viermal täglich gemacht werden. Die Räume kühlen so nicht aus, sondern füllen sich mit frischer, kalter Luft.
Völlig falsch ist es, während der Heizperiode über lange Zeit ein Kippfenster offen zu lassen. Das führt zu einem unnötigen Verlust von Wärme, weil die Fensterlaibung zu stark auskühlt. Zudem findet nur ein unvollständiger Austausch der Luft statt und die Feuchtigkeit kann schlecht entweichen.
Lüften im Sommer
Im Sommer gelten für das richtige Lüften andere Regeln als im Winter. Wenn die Sonne immer stärker während des ganzen Tages auf ein Gebäude scheint, wärmen sich die Innenräume stärker auf als durch die schwache Wintersonne. Draussen ist die Luft ebenfalls warm oder gar heiss. Die Luftfeuchtigkeit ist im Sommer ebenfalls deutlich höher als während der kalten Jahreszeit. Um frische Luft zu erhalten, reicht es im Sommer nicht, einfach die Fenster zu öffnen. Meist strömt dann noch schwülere und feuchtere Luft herein. Im Sommer gibt es nur eine richtige Gelegenheit zum Lüften: nachts! Am besten wartet man am Abend, bis sich die Luft deutlich abgekühlt hat. Sobald die Luft draussen kühler ist als drinnen, sollte man alle Fenster und Türen öffnen. Der Durchzug sorgt für den nötigen









Lüften an heissen Sommertagen.
Lüften an heissen Sommertagen (Grafik: Stadt Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
Querlüften (Durchzug)


einseitiges Stosslüften



Lüften mit Kippfenster



Lüften während der Heizperiode in Abhängigkeit der Aussentemperaturen.
Wohnzimmer
20 bis 23 °C 46%
Schlafzimmer 17 bis 20 °C 55%
Küche 17 bis 20 °C 53%
Bad 20 bis 23 °C 46%
WC 16 bis 19 °C 59%
Gang/Treppenhaus15 bis 16 °C 66%
Luftaustausch. Während der ganzen Nacht möglichst alle Fenster sowie Innen- und Aussentüren offen lassen. Am besten geht das, wenn mindestens ein Fenster pro Raum mit einem Insektenschutzgitter versehen ist, damit keine Mücken und Fliegen den Weg ins Haus finden und das Wohlbefinden stören können. Die Storen oder Fensterläden sollten geöffnet oder zumindest die Lamellen waagerecht eingestellt sein. Am frühen Morgen, solange es kühl ist, die Rollläden bzw. Jalousien hochziehen und nun wirklich alle Türen und Fenster aufreissen. Sobald die Sonne kommt, alle Fenster, Türen, Läden und Storen ganz schliessen und während des ganzen Tages geschlossen lassen. Je mehr Sonnenlicht in die Räume gelangen kann, desto stärker heizen sie sich auf. Wenn es im Haus trotzdem unerträglich wird, kurz nach draussen gehen und anschliessend ins Haus zurückkehren. Wenn das nicht geht, höchstens ein Fenster auf der Schattenseite kurz öffnen und schnell wie-
der ganz schliessen. Auf keinen Fall Türen oder Fenster öffnen. So kann keine warme Luft ins Haus strömen und das Haus aufheizen. Das ist die effektivste Massnahme, um auch im Hochsommer noch frische, kühle Luft in die Räume zu bekommen. So bleibt das Klima im Haus während des Sommers angenehm und erträglich.
Warme Luft ist feuchter als kalte Falsches Lüften im Sommer kann vor allem im Kellerbereich zu echten Problemen führen. Zwar trocknet die Wäsche im Sommer schnell, die Luft ist aber feuchter als die kalte im Winter. An kalten Gebäudeteilen vor allem in einem Kellergeschoss kondensiert die feuchte warme Luft. Das Risiko für Schimmelbefall steigt. Müffelnde Keller sollte man erst im Herbst oder bei deutlich kälteren Temperaturen lüften. Im Keller sollte es mindestens fünf Grad Celsius kühler sein als im Aussenbereich. Ist das der Fall, darf man kräftig stosslüften.
Grosszügige Glasfronten bieten spannende Einblicke und Aussichten. Die sogenannte Open-SpaceArchitektur ist auch bei privaten Wohnungen und Häusern beliebt. Doch das offene Zusammenspiel von Innen- und Aussenwelt birgt hinsichtlich Blend- und Wärmeschutz einige Herausforderungen.
Brigitte Müller, Redaktorin
In einem Zuhause zu wohnen, wo man sich in grosszügigen Räumen frei entfalten kann, ist für viele ein Traum oder bereits Wirklichkeit geworden. Neben der offenen Küche sind grosse Glasfronten ein Gestaltungselement, um in Räumen eine helle Offenheit zu kreieren. Mit Glas wird architektonisch eine starke Verbindung nach aussen geschaffen: Die Grenzen für das Licht werden aufgehoben, es kann ungehindert in den Raum fallen. Bei aller Offenheit sind die bestmögliche Nutzung des Tageslichts und eine optimale Energieeffizienz eine Herausforderung, soll doch zu jeder Jahres- und Tageszeit ein angenehmes Raumklima herrschen. Eine Lösung dafür sind – besonders auch während heisser Sommertage – Vorhänge, wenn die Textilien funktionale Aufgaben übernehmen. Speziell entwickelte Textilien wirken als Sicht-, Blend- und UV-Schutz, reflektieren die einfallenden Sonnenstrahlen und schützen somit vor zu viel Wärme im Raum. Es gibt funktionale Textilien, die sogar Schall absorbieren und deshalb die
Funktionale Textilien

Ein Teil des Lichts wird von den funktionalen
Textilien durch Absorption (A) aufgenommen, ein Teil durch Reflexion zurückgeworfen (B). Als Transmission (C) wird der Teil des Lichts bezeichnet, der durch den Vorhang hindurchdringen kann. Dabei wirken die Textilien zusätzlich als Blendschutz. Trotzdem tritt genug Tageslicht in den Raum ein und die Sicht nach draussen bleibt erhalten.
Raumakustik verbessern. Diese Eigenschaften sind nicht nur in Wohnräumen gefragt, sondern auch im Home Office.
Lichteinfall mit Textilien steuern Der Langenthaler Textilhersteller Création Baumann entwickelt funktionale Textilien bereits seit 1989. Die Forschung und Entwicklung machte seither grosse Fortschritte, so dass die Kollektion mit dem Namen «Glare & Heat» inzwischen rund 140 Stoffe mit speziellen Funktionen umfasst. Damit die Textilien als Sicht-, Blend-, Wärmeund UV-Schutz wirken, werden die Stoffe in einem komplizierten technischen Verfahren mit einer hauchdünnen Schicht aus Aluminium, Stahl, Messing oder Kupfer metallisiert. Diese metallene Schicht bewirkt, dass das auffallende Sonnenlicht reflektiert wird, was bedeutet, dass ein gewisser Anteil des Lichts bzw. der Energie bereits auf dem Fenster zurückgestrahlt wird. «Jede weisse Fläche reflektiert, aber durch die Metallisierung der Textilien verstärken wir diesen Effekt,» erklärt Eliane Ernst, Product Managerin bei Création Baumann. «Je nach Metallisierung errei-
chen wir eine Reflexion von rund 40 Prozent, also fast die Hälfte der Sonneneinstrahlung dringt erst gar nicht in den Raum.» Durch die Struktur des Stoffes werden Blendungen und Spiegelungen reduziert, trotzdem wird stets ein gewisser Anteil der Sonnenstrahlen durchgelassen, damit ein angenehmes Licht entsteht und die Sicht nach aussen intakt bleibt. Eliane Ernst erklärt weiter: «Es sind physikalische Eigenschaften wie Absorption, Reflexion und Transmission, die ausschlaggebend sind, dass diese Stoffe das Raumklima beeinflussen können.» Eine zusätzliche Veredelung macht die Stoffe zudem resistent gegenüber Wasserflecken, Wasserdampf, Korrosion und Verunreinigungen. Selbstverständlich sind diese Textilien schwer entflammbar. Auf die Frage, warum Création Baumann verschiedene Metalle anwendet, antwortet Eliane Ernst: «Jedes Metall hat spezifische Eigenschaften. Aluminium reflektiert die Sonneneinstrahlung am effizientesten. Stahl hingegen ist dunkler und reflektiert deswegen weniger. Dafür ist ein Vorhang mit einer Stahlmetallisierung waschbar. Mit Messing und Kupfer entste-

Funktionale Vorhänge scha en fürs Home O ce ein angenehmes Raumklima.

hen Textilien in warmen Farben und es eröffnen sich für die Designer mehr Möglichkeiten. Zudem sind Kupfer- und Messingfarbtöne im Trend und beliebt bei Innenausstattern und Architekten.»
Création Baumann lässt alle Textilien von einer unabhängigen Prüfstelle auf ihre Funktionswerte testen. Mit den offiziellen Prüfzertifikaten stehen Architekten und Raumplanern Licht- und Energieberechnungen in der Planungsphase zur Verfügung. Kundinnen und Kunden, die für ihr Haus bzw. ihre Wohnung einen funktionalen Vorhang wünschen, können das ganze Sortiment im firmeneigenen Showroom besichtigten. Selbstverständlich mit fachlicher Beratung, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde.
Schallschutz inbegriffen
Die metallisierten Textilien können neben der Regulierung von Licht und Wärme auch die Raumakustik verbessern. Mit dem transparenten Vorhangstoff «Reflectacoustic» gelang es dem Designteam von Création Baumann, ein Multitalent zu lancieren. In das zweiseitige Polyestergewebe wird auf der Rückseite ein aluminium-metallisiertes Spezialgarn eingewoben, damit das Gewebe einen hohen Blend- und Wärmeschutz bietet und gleichzeitig den Schall absorbiert. Wie wird diese Schallreduktion erreicht? Weil sich der kinetische Anteil der Schallenergie innerhalb des Gewebes in Wärme umwandelt, wird durch diesen
physikalischen Effekt die Nachhallzeit vermindert und störender Lärm in den Räumen gedämpft wahrgenommen. Damit der Stoff durchsichtig genug bleibt und genug Licht durchlässt, setzten die Experten auf eine Streifenlösung: Dabei wechseln sich transparente Stellen mit blickdichteren ab. «Das war ein gutes Stück Ingenieursarbeit», sagt Product Managerin Eliane Ernst. Und zu guter Letzt: Dieser multifunktionale Vorhang ist in der Waschmaschine mit dem Programm Feinwäsche bei 30 Grad waschbar.
Wohnlichkeit dank Stoffen
Solche schlauen Textilien sind nicht nur funktional, sondern schaffen ein wohnliches Ambiente durch ihre Beweglichkeit und Faltungen, durch Muster und Farbigkeit. Damit die Textilien dem Geschmack der Bewohnerinnen und Bewohner ent-

sprechen und zur Einrichtung passen, steht eine grosse Auswahl an unterschiedlichen Transparenzen, Optiken, Strukturen und Farbtönen zur Verfügung. Ebenso gross sind die gestalterischen Möglichkeiten: vom Rollo zum Flächen- oder Raffvorhang bis hin zur Vertikallamelle. Das Spiel von Licht und Schatten kann man, wenn man will, auch vollautomatisch steuern.
Création Baumann AG
Bern-Zürich-Strasse 23, 4900 Langenthal www.creationbaumann.com
Öffnungszeiten Showroom und Museum «Weberherzen»:
Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr.
Für eine persönliche Beratung sollte vorgängig ein Termin vereinbart werden.
Vorteile des innenliegenden Sonnen- und Blendschutzes
• Wirksamer Schutz vor zu starker Wärmeeinstrahlung und vor Blendungen, Spiegelungen und Reflexionen bei starkem, direktem Lichteinfall.
• Optimale Ausleuchtung eines Raumes bei genügend Tageslicht.
• Die Kontraste am Bildschirm werden verbessert und störende Reflexionen vermindert.
• Reduziert die UV-Strahlung für Mensch und Mobiliar.
• Dank Wärmeschutz muss ein Raum weniger klimatisiert werden. Es wird Energie gespart.
• Verbessert die Raumakustik.
• Sichtkontakt nach aussen.
• Mit Vorhängen kann ein Raum mit Farbe und Mustern wohnlich gestaltet werden.
• Einfache Montage, Pflege und Unterhalt.
• Vorhänge können einfach und jederzeit verschoben werden.
ERA Kuhlmann Immobilien Kuhlmann Immobilien AG

• Kompetent und erfahren
• 100 % Erfolg – alles verkauft!
• Kostenlose Immobilien-Bewertung
• Bester ERA-Verkäufer in der Schweiz 2016 und 2017
Das ERA Kuhlmann Team Ihres Bezirkes freut sich auf Sie
Telefon 056 450 22 22 www.era-kuhlmann.ch





MEINE EMPFEHLUNG:


www.bkimmo.ch
Vermeiden Sie «einfach mal einen Versuch» zu starten, sondern planen Sie den Verkauf Ihrer Liegenschaft.
»
Mehr Informationen unter www.brivioimmobilien.ch
Brivio Immobilien GmbH Suhrgasse 2 5037 Muhen T 062 723 03 03
Ihre Immobilienadresse im Freiamt!
Aettigüpfstrasse 19 | 5621 Zufikon T 056 641 90 60 | info@bkimmo.ch


Wir finden einen Käufer für Ihre Liegenschaft.

Vermittlung... ... auf reiner Erfolgsbasis ... ohne Werbekosten für Sie ... zu fairen Konditionen


































Schon seit einiger Zeit öffnet sich die Haustür erst nach langem Üben. Irgendetwas muss am Schloss defekt sein. Und da es Freitagabend ist, kommt Panik auf. Wer schnell im Internet nach Hilfe sucht, kann jedoch einer dubiosen Schlüsseldienstfirma auf den Leim gehen.
Brigitte Müller, Redaktorin
Wer sich bei Google einkauft, landet auf den vorderen Plätzen. Ob eine Firma seriös ist oder nicht, kümmert Google wenig, den Konsumenten hingegen umso mehr. Besonders Schlüsseldienstfirmen gerieten in den letzten Jahren in Verruf. Obwohl entsprechende Sendungen im Fernsehen oder Radio über diese dubiosen Firmen berichteten und Zeitungen und Zeitschriften diesbezüglich Artikel veröffentlichten, finden diese Firmen immer wieder Leute, die erst beim Anblick der Rechnung realisieren, dass sie übers Ohr gehauen wurden.
Sicher ist, dass die dubiosen Schlüsseldienste die Notsituation der Betroffenen ausnutzen. Wenn sich das Auto oder die Haustür nicht mehr öffnen lassen, es regnet oder spät nachts ist, bricht schnell Panik aus und statt ruhig und wohlüberlegt zu handeln, googelt man sofort. Zum Glück findet man schnell einen Schlüsseldienst, der sich durch kurze Reaktionszeiten und einen persönlichen Service in der Nähe auszeichnet. So wählte auch die Redaktorin die deutlich rot markierte Handynummer und konnte am späten Freitagabend noch einen Termin für Samstagmorgen um 9 Uhr vereinbaren. Der Monteur traf anderntags pünktlich ein, prüfte kurz Schloss und Zylinder und meinte, der Zylinder sei alt und ausgeleiert, so dass er ersetzt werden müsse. Als der Monteur meinte, dass ein Ersatz bei der Schlüsselfirma gut sechs Wochen dauern würde, bei ihm jedoch nur zwei Wochen, schöpfte die Redaktorin zum ersten Mal Verdacht. Sie ging nicht auf das Angebot des Monteurs ein, sondern liess den alten Zylinder wieder einbauen. Vollends Gewissheit hatte sie, als ihr die Rechnung präsentiert wurde: Einsatzpauschale für eine Tür-Notöffnung über 240 Franken plus Betriebspauschale von 150 Franken und Mehrwertsteuer

macht total 422 Franken in bar oder per EC-Karte. Dabei hatte sie noch Glück, der Monteur hätte ihr zusätzlich einen Samstagszuschlag von 120 Franken verrechnen können – gemäss Rechnungsformular.
Als die Redaktorin am Montag telefonisch bei der Schlüsselfirma einen neuen Zylinder bestellte, seufzte die Sachbearbeiterin und meinte, es komme so oft vor, dass Leute auf diese dubiosen Schlüsseldienstfirmen hereinfallen, einen Ersatzzylinder könne sie innerhalb von zwei Tagen zusenden.
Ruhe bewahren
Da dubiose Schlüsseldienste mit seriös aussehenden Websites werben und ihre Namen wechseln, gibt es einige Punkte, die man bei der Wahl einer Firma beachten sollte:
• In der Not nicht überhastet reagieren.
• Bei Nachbarn einen Ersatzschlüssel deponieren.
• Diejenigen Schlüsseldienste, die an erster Stelle im Internet auftauchen, sind nicht immer die besten. Nach einer Preisliste suchen.
• Den Auftrag einem regionalen Schlüsseldienst mit echter Geschäftsadresse erteilen. So entstehen keine hohen Anfahrtskosten.
• Am Telefon das Problem schildern und eine erste Kostenschätzung verlangen, am besten im Voraus einen Fixpreis vereinbaren.
• Sich auf den Ernstfall vorbereiten und sich in aller Ruhe einen seriösen Anbieter vor Ort merken.
Bei der Versicherung anrufen Wer beispielsweise bei der Mobiliar eine Hausrats- oder Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, profitiert von einer Home-Assistance, auch bei Verlust des Wohnungsschlüssels. Der 24-Stunden-Service der Mobiliar organisiert einen seriösen Schlüsseldienstanbieter aus der Region und übernimmt die Rechnung von maximal 1000 Franken. Andere Versicherungen bieten ähnliche Versicherungsleistungen an.

Verkaufen Sie keine Immobilien ohne Offerte von uns. Wir bieten mehr –auf allen Ebenen.
Für Standort und Grösse von Briefkästen gibt es Vorschriften, die Hausbesitzende bei einem Um- oder Neubau eines Hauses berücksichtigen müssen, damit die Post im Kasten landet. Ein ganz neues Kapitel eröffnet die abschliessbare Paketbox. Damit erhält der Empfänger Pakete auch dann, wenn niemand zu Hause ist.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Damit die Post den Weg in den Briefkasten findet, muss dieser den Vorschriften der Schweizerischen Post entsprechen. Ist dies nämlich nicht der Fall, wird die Post nicht mehr zugestellt. Darüber haben sich der eine oder die andere vielleicht schon geärgert. Ob der Standort eines Briefkastens noch erlaubt ist oder nicht, darüber entscheidet das Alter des Hauses. Als Stichtag wurde der 1. Juni 1974 festgelegt. Ist das Haus älter, «muss der Standort des Briefkastens nicht verändert werden, wenn:
• die Grösse des Briefkastens den Mindestanforderungen genügt und
• der Weg zwischen dem bisherigen und dem neu vorgeschriebenen Standort weder mehr als 10 Meter beträgt, noch über mehr als 10 Treppenstufen führt».
• Wird ein Haus aber renoviert, «muss der Briefkasten an den gesetzlich vorgegebenen Standort versetzt werden».
Standort Grundstücksgrenze
rät, mit dem Kundendienst der Post Kontakt aufzunehmen, damit sie Bauherrschaften bei der Wahl des Standortes beraten und unterstützen kann.
Verantwortlich ist der Eigentümer Grundsätzlich ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass für jede Zustelladresse ein frei zugänglicher Briefkasten eingerichtet ist. Der Briefkasten muss über ein Brief- und ein Ablagefach verfügen. Bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäuschen und Häusergruppen muss der Briefkasten an der Grundstücksgrenze beim Zugang zum Haus oder zur Häusergruppe platziert sein. Idealerweise ist ein Standort zu wählen, der möglichst nahe am Weg des Zustelldienstes liegt. Bei Mehrfamilien- und Geschäftshäusern können die Briefkästen im Eingangsbereich installiert werden. Sie müssen frei zugänglich sein, dürfen sich also nicht hinter einer abgeschlossenen Eingangstüre befinden.
Vorteilhaft ist, wenn der Standort gut beleuchtet ist und sich in der Nähe der Türglocken befindet. Als Geschäftshäuser gelten Liegenschaften, die vorwiegend gewerblich genutzt werden. Für die Zustellung zu Ferien- und Wochenendhäusern kann die Post eine zentrale Briefkastenanlage als Zustellort an der Zufahrt zur Anlage selber bestimmen.
Mindestmasse sind gegeben
Die Post schreibt vor, dass der Briefkasten ein Brief- und ein Ablagefach enthalten muss. Diese müssen den vorgegebenen Mindestmassen entsprechen (siehe Kasten Seite 41). Die Öffnung des Einwurfes muss mit einer Schliessklappe abgedeckt sein, die sich nach innen öffnet. Klappen, die sich nach aussen öffnen, sind nur als Wetterschutz bei Briefkästen im Freien erlaubt. In welcher Höhe sich der Briefkasten befinden muss, ist das Einzige, was die Post nicht detailliert festlegt. Aus Rück-

Bei Neubauten fliessen diese Vorschriften bei der Planung meist automatisch ein. Hat die Bauherrschaft Sonderwünsche in Sachen Gestaltung oder Standort, gibt ein kurzes, aber detailliertes Faktenblatt der Schweizerischen Post Auskunft. Es liegt in allen Postämtern auf oder man findet es im Internet (www.briefkasten.ch). Am wichtigsten ist für Bauherrschaften zu wissen, dass der Briefkasten heute an der Grenze der Parzelle stehen muss. Das schreibt die Post zwingend vor. Für die Anschaffung und die Installation müssen die Vorgaben zu Standort und Abmessung des Kastens beachtet werden. Festgehalten sind die Vorschriften im Postgesetz und in der Postverordnung vom 29. August 2012. Die Post Solid verankerte beleuchtete Briefkästen an der Zufahrtsstrasse eines Mehrfamilienhauses.

Moderne Paketbox-Anlage. Für neun Wohneinheiten sind vier Paketboxen vorhanden.
sichtnahme auf die zufahrenden Postangestellten sollte sich der Kasten auf einer Höhe zwischen 1,2 und 1,7 Meter befinden. Erfüllt ein Briefkasten all diese Vorschriften, ist der Eigentümer frei, aus einer Vielfalt an Modellen und Materialien eines auswählen, das seinen Vorstellungen entspricht und zum Gebäude passt. Die Post empfiehlt einzig, sich für dauerhaftes und wetterfestes Material zu entscheiden.
Hingegen verlangt die Post, dass die Anschriften aktuell und vollständig sind. Sie sollten im mittleren oder oberen Teil der Frontseite des Kastens stehen, jedoch nicht direkt auf oder in der Nähe der Einwurföffnung. In der Anschrift müssen alle geltenden Firmenbezeichnungen und die
Namen aller an der Adresse wohnhaften Personen aufgeführt sein.
Standbriefkästen
Seit einigen Jahren sind Standbriefkästen sehr beliebt. Bei diesen Konstruktionen ist darauf zu achten, dass sie wirklich stabil gebaut sind und fest im Boden verankert werden. Je nach Beschaffenheit des Untergrundes braucht es ein fachgerecht erstelltes Fundament. Solche Briefkästen können, wenn sie vorschriftsgemäss angebracht sind und sich in der Nähe der Haustür befinden, in Design und Farbe darauf abgestimmt sein.
Ist der Briefkasten robust und witterungsbeständig, darf er zusätzlich einen gepfleg-

Paketboxen gibt es in den Grössen XS, S,
ten Eindruck machen. Temperaturschwankungen und Ablagerungen setzen einem Briefkasten mit der Zeit zu. Deshalb sollte man die Pflegehinweise des Herstellers beachten und den Briefkasten regelmässig reinigen. Je nach Standort ist es angebracht, ein zusätzliches Regendach anzubringen. Auf zu viel Schnickschnack und Pflanzenschmuck sollte man verzichten, denn der Kasten soll funktional sowie einfach bedienbar sein und es auch bleiben. Zudem darf er keine scharfen Kanten haben, an denen man sich verletzen kann. Es ist auch darauf zu achten, dass das Schloss stabil ist. Mit der Wahl einer speziell
Fortsetzung Seite 41
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass.
Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.


Sonntagsverkauf von 12 bis 17 Uhr
Sonntag, 29. April und 6. Mai 2018
Zulauf AG, Gartencenter, Schinznach-Dorf www.zulaufquelle.ch


Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen? Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht! Zimmerli Dachlukarnen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen geplant, im eigenen Werk als Fertigelement und in bester Schweizer Qualität hergestellt und in einem Tag montiert. Profitieren Sie von unser langjährigen Erfahrung.
Rohrerstrasse 20•5000 Aarau
Tel.062 822 37 23 • www.zdl.ch

Sicherheit steht an erster Stelle, wenn es um Strom geht. Die regional organisierten Spezialisten der Certum Sicherheit AG prüfen Elektroinstallationen und stellen die erforderlichen Sicherheitsnachweise aus.
Certum Sicherheit AG, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg, Telefon 058 359 78 11
Unsere weiteren Geschäftsstellen: Bremgarten AG, Dietikon, Frauenfeld, Freienbach, Rheinfelden, Schaffhausen, Seuzach, Untersiggenthal, Wädenswil, Wetzikon und Zürich
liegend
quer liegend
Brieffach
Ablagefach
Einwurföffnung (Breite mind. 25 cm)
stehend
Brieffach
Ablagefach
Einwurföffnung (Breite mind. 35,5 cm)
Ablagefach
Brieffach
Einwurföffnung (Breite mind. 25 cm)
gestalteten Einwurfklappe kann man Diebstählen vorbeugen. Wer viel Post, Grossbriefe und Päckchen erwartet, kann ein grösseres Briefkastenmodell wählen oder einen zweiten Kasten anbringen lassen. Wenn jemand viele Zeitungen abonniert hat, lohnt es sich, dafür Extrafächer vorzusehen. Vielleicht ist es je nach Wohngegend angebracht, den Briefkasten zusätzlich zu schützen? Dabei ist zu beachten, dass das Namensschild und eventuell integrierte Klingeltasten oder Lichtschalter flächenbündig ausgeführt sind, damit sie keine Angriffspunkte für Vandalenakte bieten.
Kundenfreundlicher Paketdienst Neu bietet die Post für Mehrfamilienhäuser Paketboxen an. Paketboxen sind verschliessbare Ablagefächer, die den Empfängern von Paketen den Gang zur Poststelle ersparen, wenn sie tagsüber nicht zu Hause sind. Sobald die Post eine entsprechende Zustellgenehmigung erhalten hat, wird das Paket sicher im Paketfach abgelegt. Der Empfänger kann seinen persönlichen PinCode eingeben und das Paket herausnehmen. Wenn für mehrere Wohnungen eine Paketbox zur Verfügung steht, kann nur die Person, an die das Paket adressiert ist, das entsprechende Paket herausnehmen. Die Pin-Codes der anderen Bewohner funktionieren in diesem Fall nicht für das Paket. Der umgekehrte Paketdienst ist auch möglich. Dafür gibt es die Funktion «pick@home». So kann man ein Paket im Paketfach deponieren. Der Postbote nimmt
Brieffach (Mindestmasse innen)
HöheBreiteTiefe Einwurf-Öffnung
Liegend10 cm25 cm35,5 cm25 x 2,5 cm
Quer liegend10 cm 35,5 cm25 cm35,5 x 2,5 cm
Stehend 1 35,5 cm25 cm10 cm 2 25 x 2,5 cm
Ablagefach (Mindestmasse innen)
HöheBreiteTiefeÖffnung
Liegend15 cm25 cm35,5 cm15 x 15 cm
Quer liegend15 cm35,5 cm25 cm15 x 35,5 cm
Stehend 1 35,5 cm25 cm15 cm35,5 x 2,5 cm
Paketbox (Aussenmasse)
HöheBreiteTiefe
Gross55 cm80 cm40 cm
Klein 55 cm40 cm40 cm
1 Bei Briefkästen in stehendem Format besteht die Gefahr, dass Briefe zwischen Zeitungen oder Reklamesendungen geraten und deshalb vom Empfänger übersehen werden. Aus diesem Grund erachtet die Post stehende Briefkästen mit Ablagefach nur dann als geeignet, wenn
• aus baulichen Gründen keine liegenden oder quer liegenden Briefkästen montiert werden können oder
• ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und dieser keine Veränderungen zulässt.
2 8 cm bei kombiniertem, stehendem Ablagefach
das Paket auf seiner Tour dann mit und befördert es weiter. Ideal ist eine grosse Paketbox für fünf bis sechs Haushalte. Das elektronische Schliesssystem der Paketboxen wird von der Post programmiert. Bedient wird die Paketbox über einen Touchscreen. Das Programm ist selbsterklärend und einfach aufgebaut. Wer will, kann sich via E-Mail oder SMS über die Zustellung eines Pakets informieren lassen. Die Paketbox kann man einfach selber installieren oder den Hersteller damit beauftragen. Die Boxen müssen leicht zugänglich sein, am besten bei den Briefkästen und an geschützter Lage. Die Internetsite
www.paketbox.ch bietet weitere Informationen über das neueste Angebot der Post.
Kosten
So verschieden wie die Ausführungen und Grössen von Briefkästen sein können, so unterschiedlich sind logischerweise auch die Preise. Die Kosten belaufen sich im günstigsten Fall auf mehrere hundert Franken. Bei Sonderwünschen oder postkonformen Spezialanfertigungen können es schnell mehrere Tausend Franken sein.
Im Internet
www.briefkasten.ch / www.paketbox.ch
Drohender Preisanstieg in Richtung 70 bis 80 Dollar
Mit den neuen Drohungen von Präsident Trump im Handelsstreit zwischen den USA und China rückt dieses Thema wieder in den Fokus des Marktes.
Die Meldung kam in der Nacht und sorgte für einen Kursverlust bei den Rohölsorten. Der Handelsstreit stellt eine grosse Gefahr für das allgemeine Wirtschaftswachstum der beiden grössten Volkswirtschaften dar. In der globalisierten Welt hat dieser Handelsstreit wiederum Einfluss auf die Volkswirtschaften anderer Länder. Sollte sich herausstellen, dass das globale Wirtschaftswachstum also negativ beeinflusst wird oder sich generell neue Handelsbeschränkungen etablieren, ist man dazu geneigt, Öl zu verkaufen und nicht länger zu halten. Der Handelsstreit zwischen China und den USA
Heizölpreis für 3000–5000 Liter franko Tank
Die Beschränkungen des Handels beein ussen die Heizölpreise.
belastet daher den Markt für Rohöl weiterhin, solange sich die beiden Seiten nicht wieder annähern.
Problemfall Iran
Dies drängt momentan andere Faktoren in den Hintergrund, die man allerdings nicht vergessen sollte. Die
USA hatten zuletzt immer wieder mit neuen Sanktionen gegen den Iran gedroht und der US-Präsident besetzte deshalb wichtige Posten wie das Aussenministerium mit Hardlinern. Sanktionen gegen Teheran könnten die Verfügbarkeit von Rohölexporten reduzieren und
Ein Dach-Check vom Experten erspart Ärger und Sanierungskosten

Wann stieg das letzte Mal eine Fachperson aufs Dach und schaute es sich genauer an?
Ein fachmännischer Dach-Check verschafft Hauseigentümern die Sicherheit, dass das eigene Dach über dem Kopf den verschiedenen Einflüssen von Sonne, Regen, Wind und Sturm auch in Zukunft standhält. Einfassungen, Kittfugen, Rinnen, Dachwassereinläufe und der
Wuchs der Dachbegrünung, aber auch Oberlichter oder Dachfenster werden kontrolliert und bei Bedarf instand gestellt. Durch diese Instandhaltung werden Mängel, die sehr teure Folgeschäden auslösen können, sofort festgestellt und schnell behoben. Der Wert der Liegenschaft bleibt erhalten und man kann sich viel Ärger sowie hohe Sanierungskosten ersparen.
Dachwartungsvertrag Mit einem Dachwartungsvertrag braucht man sich über den Zustand des eigenen Daches keine Gedanken mehr zu machen. Ein spezialisierter Spengler, der von der Firma Schoop damit beauftragt wird, übernimmt die systematische Wartung des Dachs. Die Kontrolle erfolgt ein- bis zweimal pro Jahr automatisch und selbständig durch den
eventuell die gesamte Region destabilisieren. Dies bleibt eine potenzielle Gefahrenquelle für eine Aufwärtsbewegung an den Ölbörsen.
Foto: zvg
Zudem steigen die US-Rohölbestände zu dieser Jahreszeit typischerweise, was bisher jedoch noch nicht erfolgte. Dies sei bezeichnend für die Versorgungslage: Sollte sich die Situation nicht bessern, so sieht Analyst O‘Grady sogar die Gefahr eines Preisanstiegs bis in den Bereich von 70 bis 80 Dollar.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch
www.voegtlin-meyer.ch
Fachmann. Als Beleg erhalten Hausbesitzer einen spezifischen, detaillierten Kontroll- und Zustandsbericht ihres Daches. Ein Vertrag für die Dachwartung verschafft Sicherheit.
Wartung hat nichts mit Warten zu tun! Ein Anruf ist der erste Schritt. Die firmeneigene Serviceabteilung erteilt gerne weitere Auskünfte über die Details von Angebot und Service.

Schoop + Co. AG
Im Grund 15 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 35 d_w@schoop.com
www.schoop.com
Die Zurich Versicherung bietet den passenden
Eine Hausratversicherung gehört zur Grundausstattung eines jeden Haushalts. Damit sind die eigenen Güter geschützt. Schäden gegenüber Dritten deckt die Privathaftpflichtversicherung ab.
Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch, lohnt sich aber. Sie kommt für Schäden an der Einrichtung auf, die durch Diebstahl, Feuer, austretendes Leitungswasser oder Elementarereignisse wie Sturm oder Überschwemmung entstehen. Abgedeckt sind unter anderem Schäden an Möbeln, Bildern, Geschirr und Kleidern. Zusätzlich lassen sich die Deckung der Reparaturkosten von Verglasungen und der Versicherungsschutz für Reisegepäck und Elektronikgeräte in die Police einbauen. Der beschädigte Hausrat wird in der Regel zum Neuwert ent-

Die Hausratversicherung deckt auch Schäden ab, die Haustiere verursachen.
schädigt. Je nach Vertrag wird ein Selbstbehalt bis 500 Franken abgezogen. Oft sind weitere Kosten inbegriffen, etwa für neue Schlösser, für Räumungs- oder Entsorgungsarbeiten. Anhand der Schätzung des ungefähren Wertes von Hab und Gut wird die Versicherungssumme festgelegt. Ist der Hausrat mehr wert als die versicherte Summe, liegt eine Unterversicherung vor. Das kann böse Folgen haben. Im Schadenfall
zahlt die Versicherung einzig die versicherte Summe. Für die Einschätzung sollte man sich von einem Versicherungsexperten beraten lassen, der über Erfahrung verfügt.
Wen mitversichern?
Versicherungen bieten Hausratund Privathaftpflichtversicherung oft zusammen an. Im Gegensatz zur Hausratversicherung schützt die Haftpflichtversicherung auch für
Mit einem Treppenlift von Högg länger zu Hause bleiben

Dank eines Treppenlifts zu Hause wohnen bleiben.
Ein Treppenlift ermöglicht bei eingeschränkter Mobilität eine gewisse Unabhängigkeit in der gewohnten Umgebung.
Sehr schnell kann sich die Wohnsituation zu Hause verändern. Ein kleines Missgeschick, ein Unfall oder eine Krankheit können plötzlich Ur-
sache für eine eingeschränkte Mobilität sein und die Treppe zu einem unüberwindbaren Hindernis machen. Dann stellt sich die bange Frage, ob man das vertraute Zuhause aufgeben muss und der Umzug ins Altersheim nicht mehr abzuwenden ist. Mit einem Treppenlift können Betroffene jedoch oft noch länger zu
Hause bleiben und eine möglichst hohe Eigenständigkeit bewahren.
Gerade Lifte sofort lieferbar
Eine gute Lösung in solch schwierigen Situationen sind Liftsysteme der Firma Högg. Dank einer sensationell kurzen Lieferzeit für gerade und kurvige Sitzlifte ist eine Lösung im Notfall rasch realisiert. Die geraden Jade-Sitzlifte sind ab Lager lieferbar und in wenigen Stunden beim Kunden an der Treppe montiert.
Rasch zusammengestellt
Der kurvengängige Mono-Sitzlift mit der ultraschmalen Schiene von nur 6 cm ist dank der heutigen Modulschienentechnik innerhalb von ein bis zwei Wochen zur Montage bereit. Wie ist das möglich? Die erfahrenen Spezialisten von Högg nehmen die Masse vor Ort an der
Bild: Christopher Bernard
den Fall, dass eine andere Person oder deren Eigentum zu Schaden kommt. Die Prämie für eine weltweit geltende Privathaftpflichtversicherung mit mindestens drei Millionen Franken Deckungssumme liegt zwischen 100 und 150 Franken im Jahr. In der Privathaftpflichtversicherung sind wahlweise alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben, eingeschlossen. Wer ein Haustier hat, sollte eine Haftpflichtversicherung haben: Schäden, die diese verursachen, sind damit abgedeckt.

GA Daniel Stotz Zurich, Generalagentur Daniel Stotz Zentralstrasse 4 5610 Wohlen Tel. 056 618 80 30 www.zurich.ch
Treppe genauestens auf und erstellen unverzüglich eine exakte Zeichnung. Aufgrund dieser Zeichnung stellen die Fachleute die einzelnen vorgefertigten Segmente sofort bereit, stellen sie zusammen und montieren sie vor Ort.
Die Sicherheitsvorschriften für diese Sitzlifte entsprechen den höchsten Anforderungen. Jeder Lift verfügt über die Zertifizierung «Baumuster geprüft». Die Spezialisten der Firma Högg mit ihren jahrelangen Erfahrungen stehen für eine kostenlose Beratung vor Ort gerne zur Verfügung.

Högg Liftsysteme AG
Wilerstrasse 137 9620 Lichtensteig Tel. 071 987 66 80
www.hoegglift.ch
Damit bleiben lästige Fliegen im Sommer draussen

Alle kommen durch, ausser lästige Fliegen. Und die Vorhänge sind einfach schön.
Morisi Bari ist das Fachgeschäft für den Vertrieb von einfach zu montierenden und sehr wirksamen Fliegenvorhängen.
Wer kennt sie nicht, die lästigen Fliegen, die durch offene Türen in die Wohnräume fliegen. Mit den Fliegenvorhängen von Morisi Bari kann man diesem Problem die Stirn bieten. Was sich bei unseren südlichen Nachbarn seit Jahren bewährt, hält jetzt bei uns Einzug. Fest verankert an weiss lackiertem oder elo-
xiertem Aluminiumprofil, hängen an reissfesten Strängen aus Polyamid dekorative und transparente Polyesterolperlen. Die Reflexion des Lichts erzeugt ein leichtes Glitzern, wodurch die Facettenaugen der Fliegen irritiert werden. Sie meiden deshalb die Nähe des Fliegenvorhangs. Der Zweck ist erfüllt!
Problemlos selber montieren Der Fliegenvorhang von Morisi Bari wird einfach in Türöffnungen von Balkonen und Sitzplätzen gehängt. Durch die geringe Tiefe des Rahmenprofils können die attraktiven Fliegenvorhänge an Orten montiert werden, an denen die herkömmlichen Insektenschutzgitter nicht infrage kommen. Die Montage ist dank speziellen Zubehörs sehr einfach. Von den Vorteilen des Vorhangs wie beispielsweise dem schönen Aussehen
Garten, Terrasse oder Balkon erweitern den Wohnraum
Nicht nur im Sommer laden die Oasen von Denova zum Geniessen und zum süssen Nichtstun ein.
Für den Aussenbereich gelten dieselben Ansprüche wie für die Inneneinrichtung: Individuell, komfortabel und stilvoll soll es sein. Als Spezialist für Gartenmöbel mit jahrelanger Erfahrung hat Denova eine beeindruckende Kollektion an hochwertigen Gartenmöbeln, Sonnenschirmen und Accessoires zu bieten.
Praktisch und schön
Dieses Jahr steht im Zeichen von gekonnt kombinierten Materialien und Formen. Ob klassisches Rattan, robustes Teakholz, leichtes Aluminium oder eleganter Edelstahl: Die Vielfalt an Gartenlounges ist grösser

Relax, das Lounge-Set aus Aluminium und
denn je. Die Stilpalette reicht von minimalistisch über exotisch bis hin zu apart. Neue Tischmodelle mit U-Profilen und X-Formen bringen frischen Wind ins Garteninterieur. Runde, ovale, boots- oder bogenförmige Tischplatten ergänzen das grosse Angebot. Besonders praktisch sind ausziehbare Gartentische, die bei Bedarf kinderleicht auf eine
Länge von bis zu vier Metern ausgezogen werden können. Damit sind sie perfekt geeignet für rauschende Grillfeste im Freundeskreis oder für das gemütliche Beisammensein mit der ganzen Familie.
Zeitloses Design
Individualität und Funktionalität stehen beim breiten Sortiment an
sind nicht nur Privatpersonen begeistert, sondern auch Inhaber von Detailgeschäften, Restaurants, Lebensmittelbetrieben, Coiffeursalons sowie Besitzer von Wohnmobilen. Sie alle profitieren zudem davon, dass man die Fliegenvorhänge auf einfache Art und Weise im Onlineshop bestellen kann. Neu ist die Ausstellung zudem am Samstagvormittag für Beratungen und Abholungen geöffnet.
Mehr Infos sowie den Onlineshop finden Interessierte auf www.fliegenvorhang.ch.

Morisi Bari GmbH
Fliegenvorhänge
Uesslingerstrasse 22
8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 60 www.fliegenvorhang.ch
Foto:
Sonnenschirmen der Firma Glatz im Vordergrund. Zeitlos und dezent gestaltet, fügen sich die Mittelstockund Freiarmschirme der Schweizer Firma harmonisch in jedes Gesamtbild ein. Sie sorgen gezielt für Sonnen- und Sichtschutz.
So vielfältig wie das Angebot, so umfassend ist der Service, den Denova den Kunden bietet. Ob online oder im Rahmen einer persönlichen Beratung in einer Filiale: Das Ziel ist stets, individuell die passende Lösung für jede Kundin bzw. jeden Kunden zu finden.

denova living & design ag Riedstrasse 1
8953 Dietikon Tel. 044 441 76 76
www.denova.ch
Die neuesten Zahlen des Immo-Indexes der Neuen Aargauer Bank (NAB)
Die Preisentwicklung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Kanton Aargau steigt seit Anfang 1998 kontinuierlich an.
Als Grundlage für die Indexberechnung und die Bewertung einzelner Objekte dienen anonymisierte Angaben von Banken, Versicherungen und Pensionskassen zu effektiv bezahlten Preisen bei Handänderungen. Die Zahlen stützen sich nicht auf in Inseraten publizierte Preise, sondern auf tatsächlich erzielte Verkaufspreise.

zvg
gesunken. Hier zeigt sich eine Trendwende, die man in der ganzen Schweiz beobachten kann. Zwar kosten Eigentumswohnungen an Toplagen über eine Million Schweizer Franken, im kantonalen Durchschnitt sind identische Objekte jedoch weniger als 720’000 Franken wert.
Der Immo-Index der NAB zeigt die Preisentwicklung von Immobilien.
Musterhaus und Musterwohnung Als Musterhaus wurde ein frei stehendes 5,5-Zimmer-Einfamilienhaus definiert, das über zwei Nasszellen und eine separate Garage verfügt. Die Nettowohnfläche beträgt 153 m2, das Raumvolumen 864 m3 und die Grundstücksgrösse 560 m2. Die Musterwohnung ist eine neue 4,5-Zimmer-Etagenwohnung mit zwei Nasszellen und einem Tiefgaragenplatz. Die Nettowohnfläche beträgt 115 m2, der Balkon ist 12 m2 gross.
Preisschere öffnet sich weiter Die Preise für Einfamilienhäuser im Kanton Aargau sind im 2. Halbjahr 2017 um 1,5 Prozent gestiegen.
Bei Einfamilienhäusern schlagen eine ruhige Wohnlage mit Aussicht, tiefe Steuern oder die Nähe zu Wirtschaftszentren wie Zürich oder Basel bei den Preisen zu Buche. Der Preis für ein frei stehendes Musterhaus liegt bei etwa 1,1 Millionen Franken.
Die Werte bei den Eigentumswohnungen sind jedoch um 0,4 Prozent
Sonnen-, Wetter- und Sichtschutz – all das bietet Frego in Spitzenqualität
Mit Liebe zum Detail fertigt die Firma Frego seit 1947 wunderschöne Pergolen. Dabei stehen die Bedürfnisse der Hauseigentümer und Architekten stets im Mittelpunkt.
Die schlichten und filigranen Pergolen aus Aluminium zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer aus. Unterschiedliche Profilquerschnitte in ansprechenden Farben lassen keine Wünsche offen. Die Firma verwendet für ihre Produkte beste langlebige Materialien.
Horizontale Faltstore

Die bewährte und robuste Horizontal-Faltstore besticht durch ihre herausragende Wind- und Wetterstabilität. Der Wasserablauf ist trotz horizontalen Einbaus garantiert. Dafür sorgt die ausgeklügelte Verarbeitung der Stoffbahnen. Auch nachträglich lassen sich Senkrechtoder Seitenarm-Storen mit jeder Frego-Pergola kombinieren. Dank der Vielfalt an verschiedenen Stoffen und Mustern findet jeder seinen Favoriten, der genau zur Architek-
tur passt, und dem persönlichen Stil und Geschmack entspricht.
Verglasungen
Ganzjährigen Wetterschutz bieten die stabilen und hochwertigen Glas-
Foto: zvg
Wer an der Preisentwicklung von Immobilien im Kanton Aargau interessiert ist, erhält von der NAB Informationen und auf Wunsch eine persönliche Beratung. Weitere Informationen sind auf www.nab.ch/ immo_index verfügbar.

Neue Aargauer Bank AG Bahnhofstrasse 49 5001 Aarau Tel. 056 462 71 00
www.nab.ch
dächer von Frego. Diese lassen sich zudem mit seitlichen Festverglasungen sowie mit Schiebe- oder Faltwänden kombinieren.
Persönliche Beratung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Frego nehmen sich gerne Zeit für ihre Kundinnen und Kunden, sei dies in der umfassenden Ausstellung der Firma in Ottenbach oder bei der Kundschaft zu Hause.

Frego AG 8913 Ottenbach ZH 3123 Belp BE Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch
www.frego.swiss
Intelligente Wohnraumerweiterung durch die Zimmerli Dach- & Lukarnenbau
Der Einbau einer Dachlukarne ist die ideale Lösung, um unter dem Dach zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sei es bei einer Altbausanierung oder einem neueren Gebäude: Dachlukarnen der Zimmerli Dach- & Lukarnenbau erfüllen die Wünsche von Eigentümern und Architekten.
Dachlukarnen sind heimelig, sorgen für mehr Wohnqualität und lassen grossen Freiraum für die individuelle und kreative Verwirklichung verschiedenster Wohnideen. Dachlukarnen bringen Licht in einen dunklen Wohnraum, schaffen Platz und bieten einen persönlichen Aussichtspunkt. Nicht zuletzt tragen sie zur Werterhöhung einer Liegenschaft bei.
Mit den professionell eingebauten Dachlukarnen in bester Schweizer

Mit einer Dachlukarne scha t man schnell und einfach mehr Wohnraum.
Qualität bietet die Zimmerli Dach- & Lukarnenbau die optimale Lösung für neue Raumerlebnisse und eine verbesserte Wohnqualität. Aus düsteren, engen Dachstöcken werden helle, grosszügige und freundliche Wohnräume.
Kurze Einbauzeit
Die im eigenen Werk als Fertigelement hergestellten Dachlukarnen werden an den gewünschten Ort
geliefert und in einem einzigen Arbeitstag beim Kunden montiert.
Das umfassende Leistungspaket beinhaltet sowohl die persönliche Beratung, die Unterbreitung von Lösungsvorschlägen, die Konstruktion, die Offertstellung, als auch das Bauprofil, das Baugesuch, die Herstellung der Lukarn(n) und schliesslich die Lieferung und Montage derselben. Dank der kurzen Einbauzeit ist
Dank der Vielfalt an Möglichkeiten immer die passende Store

Klinso bietet eine Pergola an, die vor sengender Hitze und strömendem Regen schützt.
Bob sitzt mit seinen beiden Grosskindern im Schatten der Veranda. Jasmin muss schmunzeln. Sie denkt an die Diskussion mit Bob zurück.
Er wollte unbedingt den maisgelb-weiss-gestreiften Storenstoff,
während sie sich sofort in den himbeerfarbenen Stoff mit der feinen Struktur verliebt hatte.
Praktische Nanobeschichtung
Für Bob war es schliesslich wichtiger, dass das Tuch auch die Funktion eines Regenschutzes erfüllt und Schmutz dank der patentierten Nanobeschichtung einfach abgespült werden kann.
Die Geschichte, die der Grossvater erzählt, nimmt einen spannenden Verlauf. Die beiden Kinder drücken sich ängstlich an ihn, denn sie haben gar nicht bemerkt, dass ein veritables Gewitter aufgezogen ist. Jetzt ist Bob froh, dass er sich für die Pergola von Klinso entschieden hat. Er findet den aufs Stoffdach prasselnden Regen richtig gemütlich. Er freut sich, dass der Wochenendanlass dank seiner Pergola draussen stattfinden kann.
Intelligente Technik
Bob ist fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage. Die hochwertigen Materialien sowie die luftige und leichte Ausführung beeindrucken ihn. Seine Gäste und Freunde sind vom edlen Design und den technischen Finessen ebenfalls begeistert.
die Montage in jeder Jahreszeit möglich: Das Dach wird wie eine Dose geöffnet und nach rund fünf Stunden mit dem Einsetzen des Fertigelements wieder verschlossen.
Foto: zvg
Der Dachdecker- und Spenglereibetrieb Zimmerli Dach- & Lukarnenbau ist im Umkreis von Aarau auch der verlässliche Ansprechpartner, wenn es um Dächer geht – beispielsweise Steil- oder Flachdächer.

Zimmerli Dach- & Lukarnenbau AG
Rohrerstrasse 20
5000 Aarau
Tel. 062 822 37 23 www.zdl.ch
Bob ist dankbar für die guten Tipps von Jonathan Woerle, seinem kompetenten Schattenproduzenten. Er schätzt am Abend die kühle Veranda. Die automatische Steuerung hat die Storen während der heissen Nachmittagsstunden selbständig ausgefahren. Sollte ein Sturm aufziehen, werden die Storen automatisch hochgezogen.
Gute Beratung
Klinso berät beim Kauf von Pergolen und Storen, bietet Storenservice und Rollladenreparaturen.

KLINSO GmbH
Aarauerstrasse 72 5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51
www.klinso.ch
Nr. 388 Mai 45. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 37’927 Ex. Basis 2016/2017
Anzahl Mitglieder: 37’840 (31. März 2018)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen: Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach ruthbuergler@bluewin.ch Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn www.muellertext.ch
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
DapaMedia GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Media2finish
Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
Titelbild: Adobe Stock
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18 Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal (Bezirk Lenzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach Vereinbarung, Tel. 062 888 25 28
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick
Tel. 0840 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung: Tel. 0844 438 438
Do–Fr 8.30–11.30, 14.00–17.00 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: MLaw Corinne-Moser-Burkard, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung






