Hauseigentümerverband Aargau
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Hauseigentümerverband Aargau
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Neubewertung der Aargauer Liegenschaften
Nordischer Charme & Kulturgenuss

9 Tage ab CHF Flug & Busreise
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Spektakuläre Panoramarouten & Fjordpassagen
Blick auf Stockholm «Seven Sisters» Wasserfall
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12 Tage ab CHF Busreise
Reisedaten 2025
Reisedaten 2025
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9 Tage im DZ 3105 2795
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Reisekultur, die

2025 wird eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau vorgenommen. Damit werden die gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben wieder eingehalten. Erfahren Sie, was das für die Aargauer Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bedeutet.
POLITIK
Ja zur Steuergesetzrevision am 18. Mai 2025 7 Der Kanton Aargau in den Top 10 9
AKTUELL
Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau
«Den Mietern wird nichts weggenommen»
RECHT
Revidierte Zivilprozessordnung (ZPO)
Schadenersatzklage nach einer Einsprache gegen ein Bauprojekt 16 GARTEN Blaukissen – Farbenpracht für den Frühlingsgarten 19 SEKTIONEN

Ein klassischer Schwimmteich besteht aus einem Schwimmbereich und einer Regenerationszone. Flora und Fauna sollen ihren Raum finden. Ein separater Kiesfilterbereich, häufig bepflanzt mit wasserreinigenden Pflanzen wie Wassergräsern, ergänzt die biologische Wasseraufbereitung.
THEMA
Sommerflieder und Kirschlorbeer sollen weg
«Mehr Grün ersetzt Klimaanlagen, die viel Strom verbrauchen»


die Du nicht selbst «gefälscht» hast! Sicher kennen Sie, liebe Leserinnen und Leser, diesen Ausspruch, welcher oft Winston Churchill zugeschrieben wird. Natürlich ist dies kein Aufruf zu Zahlenmanipulation, doch weist das Zitat auf die Problematik des politisch motivierten Einsatzes von Statistiken hin. Einen solchen hat der Mieterverband kürzlich wieder einmal unternommen. Anlass war die Senkung des Referenzzinssatzes von 1.75 auf 1.5 Prozent. Auch wenn damit die Wohnkosten für die meisten Mieterinnen und Mieter sinken werden, beklagte der Mieterverband, dass Eigentümerinnen und Eigentümer deutlich weniger fürs Wohnen ausgeben müssen, weshalb nun eine Volksinitiative zur Durchsetzung der sogenannten «Kostenmiete» lanciert wird, um dieser «Ungerechtigkeit» entgegenzuwirken.
Der Mieterverband stützt seine Argumentation auf die Erhebung der Haushaltsausgaben durch das Bundesamt für Statistik. Und tatsächlich zeigt diese, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit knapp sieben Prozent nicht nur weniger als die Hälfte für «Wohnen und Energie» ausgeben als Mieterinnen und Mieter mit etwas über 18 Prozent, sondern dass dieser Anteil seit 2006 um vier Prozentpunkte gesunken ist.
Das Problem ist nur, dass die Statistik zwar direkte Geldausgaben erfasst, jedoch nichts über tatsächliche ökonomische Kosten aussagt. So werden in der Erhebung Miet- und Hypothekarzinszahlungen zusammengefasst, doch werden Letztere nur auf dem fremdfinanzierten Anteil des im Wohneigentum gebundenen Kapitals gezahlt. Im Durchschnitt entspricht dieser Anteil heute etwas mehr als der Hälfte des Haus- bzw. Wohnungswerts. Die andere Hälfte, quasi das «Eigenkapital», kann jedoch nicht für andere ertragsbringende Anlagen genutzt werden, was für Wohneigentümerinnen und -eigentümer ebenfalls relevante Kosten darstellt – man spricht von sogenannten «Opportunitätskosten». Ähnliches gilt für Rückstellungen für Renovationen oder den Ersatz von Geräten. Dazu kommt der Zusatzaufwand, den alle Eigentümer kennen: Reparaturen und Umbauten müssen selbst geplant und koordiniert, der Garten in Schuss gehalten werden usw. Und schliesslich entstehen höhere Aufwendungen für Versicherungen und Steuern ausserhalb der vom Mieterverband ins Feld geführten Wohnkosten.
Zahlen lügen bekanntlich nicht. Ihre Interpretation verlangt jedoch etwas mehr als einfache politische Reflexe.
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Die neue Serie Geysir ist vom DVGW geprüft auf Wirksamkeit nach der weltweit wichtigsten Prüfnorm W510 und W512 für Kalkschutzgeräte und bietet jetzt die lang erwartete Entscheidungssicherheit für Liegenschaftseigentümer.
Kalkschutz ist heute ein viel beachtetes Thema. Viele Informationen prasseln auf den Interessenten ein und erzeugen ein mulmiges Gefühl der Unsicherheit. Die EWS Wüst AG entwickelt und vertreibt Kalkschutzsysteme mit Impfkristalltechnologie, die von vielen namhaften Schweizer und weltweit operierenden Unternehmen eingesetzt werden. Mit der GeysirTechnologie hat der Konsument nun eine Lösung an der Hand, die das weltweit strengste Prüfverfahren bestanden hat und so dem Kunden die nötige Sicherheit bei der Entscheidungsfindung bietet.
Impfkristalltechnologie verhindert Kalksteinbildung
Die Impfkristalltechnologie verhindert die Bildung von Kalkstein, ohne Chemie wie Säuren in das Wasser einzubringen. Ausserdem bleiben die wertvollen Mineralien Kalzium und Magnesium erhalten. Damit hat der Verbraucher die Gewissheit, dass sein Trinkwasser gesund und unbedenklich ist.
W510/512 garantieren höchste Wirksamkeit
Die Einhaltung der Prüfnorm W512 und W510 für Kalkwandler wird im hauseigenen Labor und auf den hauseigenen Prüfständen ständig kontrolliert und verbessert. So war die Zertifizierung das Resultat jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung, die diese geschützten Pro
Solarheizung verkalkt nicht mehr
Duschbrause und WC-Spülung setzen keinen Kalkstein an
Pflanzen werden nicht mehr weiss weicheres Haar

leichtes Reinigen von Bad und Küche
dermatologischer Schutz
Küchengeräte verkalken langsamer
Calcium und Magnesium bleiben im Wasser
Rohre verkalken nicht mehr
Heizung, Boiler und Wärmetauscher sind geschützt vor Kalkstein
Geysir-Kalkschutz wirkt im ganzen Haus.
dukte hervorgebracht haben. Heute können wir sagen, dass wir in der Schweiz den einzigen zertifizierten Kalkwandler anbieten können, der ohne weitere Wasserbehandlung auskommt und der diese strengen Prüfungen bestanden hat. Bei Formulierungen «getestet wie» oder «getestet von Prüflabor XY» sollte man beachten, dass weltweit nur beim DVGW (Deutscher Verband Gas Wasser, Schwesterverband des SVGW) qualifizierte Prüfungen durchgeführt werden, die auch vom Schweizer Verband Gas Wasser anerkannt werden. Institutionen wie ETH oder EMPA bieten die Prüfungen nicht an.
Bedenkliche Aspekte der Salzanlagen
Wer bereits Besitzer oder Nutzer eines Ionentauschers mit Salz war, kennt die
Kalkschutz von EWS ist vielfach zertifiziert und findet neben über 30 000 Objekten in der Schweiz unter anderem Einsatz bei: Sauber Motorsport, Klärwerke der Stadt Zürich, Musikhochschule Winterthur, Schwimmhalle BernNeufeld, Stadt Lausanne, Nestlé, CocaCola, Danone, Bayer, Mövenpick, McClean, Viessmann, LeMeridien, Heineken, FAG, Swarowski und vielen mehr.
Probleme. Nicht nur die jährliche Wartung kostet, sondern es verbleiben stets Kalkreste, die jetzt steinhart sind. Aber die wenigsten kennen die Probleme im Verborgenen. Nicht nur der Entzug von Kalzium und Magnesium macht das Wasser minderwertig, die Zugabe von Natriumionen macht es problematisch. So empfiehlt der SVGW gefährdeten Personen, sich vor Gebrauch ärztlichen Rat einzuholen. Auch sind eine Verstärkung der Oxidation von Leitungen nach langjährigem Einsatz zu beobachten, die einen Systemwechsel sinnvoll machen, da die Impfkristalltechnologie Rost verhindert.
Die Produkte Vulcan und Geysir sind beide gleichwertig und hochwirksam. Vulcan behandelt das Wasser von aussen, Rohre müssen nicht aufgeschnitten werden. Das ist für den Einfamilienhausbesitzer ideal, da er ohne grossen Aufwand die Anlage installieren und sich während der kostenlosen Testphase selbst überzeugen kann. GeysirProdukte werden in das Rohrsystem eingebaut. Der Wechsel eines Ionentauschers
ist sehr einfach und kostengünstig, da die Vorinstallation bereits vorhanden ist. Das Zertifikat W512/W510 aus dem Jahr 2019 macht es natürlich für Stockwerkeigentümer, Bauplaner und Betreiber öffentlicher Einrichtungen einfacher, zukünftig auf die Impfkristalltechnologie zu setzen.
EWS Wüst AG
Lindenmattstrasse 9
5616 Meisterschwanden AG
Tel. 044 559 06 27 info@ews-wassertechnik.ch www.ews-wassertechnik.ch

Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Im März 2024 hat der Grosse Rat zwei für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wesentliche Anpassungen beschlossen:
1. Der Eigenmietwert beträgt neu 62 Prozent der Marktmiete. Diese Erhöhung wurde notwendig, weil das Aargauer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 den Kanton dazu verpflichtet hatte, den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent der Marktmiete anzuheben.
2. Im Jahr 2025 findet eine Neueinschätzung sämtlicher Liegenschaften im Kanton Aargau statt. Die letzte kom-
plette Schätzung erfolgte im Jahr 1998. In der Zwischenzeit sind die Vermögenswerte unserer Liegenschaften stark angestiegen.
Beide Massnahmen führen somit ab diesem Jahr zu einem Anstieg der Einkommens- und Vermögenssteuern für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Vielleicht haben Sie dies bei der unlängst zugestellten provisorischen Steuerrechnung für 2025 bereits bemerkt.
Mehreinnahmen Der Regierungsrat rechnete im Dezember 2024 mit Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Mio. Franken bei Kanton und Gemeinden. Angesichts der Tatsache, dass der Kanton mit 1000 Mio. Franken (!) eine prallgefüllte Kasse hat, forderte der Grosse Rat erst recht eine Rückführung dieser Mehreinnahmen in Höhe von 190 Mio. Franken an die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Steuergesetzrevision. Diese hat der Grosse Rat mit einem ersten Umsetzungspaket noch vor Weihnachten beschlossen. Am 18. Mai 2025 kommt es nun zur Volksabstimmung.
Entlastung dank Steuergesetzrevision
Doch wie würden Sie konkret entlastet? Alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer profitieren von der Erhöhung des Vermögensfreibetrags bei Einzelpersonen auf 130’000.– Franken, bei Ehepartnern auf 260’000.– Franken. Weiter wird der Vermögenssteuertarif gesenkt. Sofern Sie Kinder haben oder eine berufsorientierte Ausund Weiterbildung absolvieren, können Sie sich ebenfalls über zusätzliche Entlastungen freuen (Anm. der Redaktion: Vgl. hierzu auch den Beitrag auf S. 9).
Breit abgestützte Revision
Diese Steuergesetzrevision ist politisch breit abgestützt: Die Fraktionen von FDP, GLP, Mitte und SVP haben die Revision gutgeheissen. Und dies aus gutem Grund: Dank der Revision werden von den 190 Mio. Franken Mehreinnahmen rund 150 Mio. Franken an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. In einem zweiten Umsetzungspaket, das der Grosse Rat ebenfalls bereits in der ersten Beratung angenommen hat, werden hoffentlich weitere Entlastungen bei den Einkommenssteuern folgen.

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Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
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In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
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Mit der Steuergesetzrevision 2025 schafft der Kanton Aargau den Sprung in die Top 10 der attraktivsten Steuerkantone der Schweiz.

Der Kanton Aargau ist auf Kurs! Mit dem Ziel, den Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken, setzt der Kanton seine Steuerstrategie 2022–2030 konsequent um. Bereits 2022 hat er mit der Senkung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen oder mit der Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen wichtige Schritte unternommen, um seine Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftskanton zu steigern. Die Steuergesetzrevision 2025 bringt weitere finanzielle Entlastungen, von denen die Bevölkerung profitieren wird.
Jährliche Steuerentlastung
Während im Jahr 2022 vor allem die Unternehmen von den Massnahmen profitierten,
liegt mit der vom Grossen Rat im Dezember 2024 beschlossenen Steuergesetzrevision 2025 der Fokus auf den natürlichen Personen. Mit der vorliegenden Steuergesetzrevision 2025 werden die Steuern gezielt gesenkt. Neu können deutlich höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Auch für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt neu ein deutlich höherer Abzug. Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt. Gegen den Beschluss der Steuergesetzrevision 2025 wurde im Grossen Rat mit 42 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.
Ein weiteres für 2027 geplantes Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 soll zusätzliche steuerliche Entlastungsmassnahmen (z. B. die Senkung der Einkommenssteuer) beinhalten, die den Steuerpflichtigen des Kantons Aargau zugutekommen.
Ertragsneutrale Umsetzung
Per 1. Januar 2025 trat das neue Schätzungswesen für die Liegenschaftsbewertungen im Kanton Aargau in Kraft (Anm. der Redak
tion: Vgl. Beiträge Seiten 10 und 12). Mit dieser Revision mussten der Vermögenssteuerwert und der Eigenmietwert einer Immobilie an die aktuelle Wertbasis angepasst werden. Damit sind die gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben wieder eingehalten. Diese Revision des Schätzungswesens führt zu Mehreinnahmen von rund 190 Mio. Franken für Kanton und Gemeinden, die zur Finanzierung der Steuergesetzrevision 2025 genutzt werden. Die Anpassungen bei der Vermögenssteuer entlastet auch diejenigen Steuerpflichtigen, die von der Revision des Schätzungswesens besonders betroffen sind und aufgrund der neuen Liegenschaftsbesteuerung per 1. Januar 2025 stärker besteuert werden.
Mit der Steuergesetzrevision 2025 kann der Kanton Aargau seine Position als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter ausbauen. Die finanziellen Entlastungen für natürliche Personen, besonders für Familien, und die Senkung der Vermögenssteuer sind hierfür wichtige Schritte –so positioniert sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- und Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen.

Im Kanton Aargau ist am 1. Januar 2025 eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften in Kraft getreten. Diese basiert auf der aktuellen Kauf- und Mietpreisentwicklung und einem modernisierten Bewertungsmodell. Damit werden die gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben wieder eingehalten. Die beiden Veranlagungsgrössen «Vermögenssteuerwert» und «Eigenmietwert» einer Immobilie werden an die aktuelle Wertbasis angepasst und können wesentlich einfacher und genauer festgelegt werden.

Die Anpassung der Liegenschaftsbewertung ist das Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsurteils vom 16. September 2020. Dieses verpflichtete den Kanton Aargau, die Eigenmietwertbesteuerung zu überarbeiten. Die bisherige Praxis der Liegenschaftsbewertung erfüllte einige bundesrechtliche Vorgaben nicht mehr. So muss der Eigenmietwert in
«jedem Einzelfall» mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen. Weil Vermögen zum aktuellen Verkehrswert bewertet werden muss, bestand zudem Handlungsbedarf bei den Vermögenssteuerwerten, da diese auf einer veralteten Wertbasis von 1998 beruhten und nicht mehr den aktuellen Verkehrswerten entsprachen. Mit der Anpassung des Vermögenssteuerwerts und des Eigenmietwerts einer Immobilie in Bezug zur aktuellen Wertbasis wird eine faire Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt.
Revision Schätzungswesen
Als Reaktion auf das Verwaltungsgerichtsurteil mussten die rechtlichen Grundlagen angepasst werden. Die vom Grossen Rat beschlossene Steuergesetzrevision «Schätzungswesen» trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Revision korrigiert die bisherige Praxis des Kantons Aargau in der Liegenschaftsbewertung und beinhaltet zum einen eine Neubewertung aller rund 250’000 Liegenschaften. Die Immobilienpreise sind seit der letzten Schätzung im Jahr 1998 stark gestiegen. Mit dem neuen Verfahren wird der Wert der Liegenschaft auf Basis aktueller Marktdaten ermittelt und festgelegt.
Um sicherzustellen, dass die bundesrechtliche Mindestgrenze von 60 Prozent entsprechend der Rechtsprechung «in jedem Einzelfall» eingehalten wird, wurde zum anderen der Eigenmietwert angepasst. Er muss auf 62 Prozent der Marktmiete festgelegt werden. Zusammen mit der Einführung eines fünfjährigen Neubewertungsrhythmus kann so sicher-
gestellt werden, dass die Mindestgrenze von 60 Prozent bei steigenden Mietpreisen nicht unterschritten wird. Alle fünf Jahre werden demnach die Liegenschaften neu bewertet und neue Verfügungen versandt.
Im Zuge dieser Anpassungen wurde ausserdem das Bewertungsverfahren zur Schätzung der Liegenschaften modernisiert und digitalisiert, was eine effizientere, kundenfreundlichere und genauere Durchführung ermöglicht. Mit dem neuen Verfahren basiert die Bewertung auf statistisch ausgewerteten Kaufund Mietpreisen. Dadurch entfällt in der Regel die bisher notwendige behördliche Besichtigung der Immobilie zur Wertermittlung.
Festlegung des Vermögensteuerwerts Die Vermögenssteuer für Immobilien basiert gemäss Bundesrecht auf dem Verkehrswert, also dem geschätzten Marktwert. Dieser wird häufig mithilfe des anerkannten Vergleichswertverfahrens ermittelt, das auf realen Kaufpreisen basiert. Dabei werden Kaufpreise vergleichbarer Objekte herangezogen, um den Wert der zu bewertenden Immobilie zu bestimmen.
Der Kanton Aargau verwendet mit dem neuen Verfahren ein modernisiertes Bewertungsmodell, das auf eben diesem Vergleichswertverfahren beruht. Falls kein Kaufpreis verfügbar ist, wird der Vermögenssteuerwert anhand des geschätzten Sachwerts berechnet. Dieser setzt sich aus dem Gebäudesachwert beziehungsweise Gebäudeversicherungswert (Neuwert abzüglich Altersabschlag) und dem Landwert

(basierend auf Vergleichspreisen) zusammen.
Da der Sachwert oft nicht dem Marktwert entspricht, werden für eine realistische Bewertung Marktanpassungsfaktoren (MAF) aus Kaufpreissammlungen bestimmt. Diese werden mithilfe statistischer Modelle ermittelt, um den Vermögenssteuerwert zu bestimmen, der so den rechtlichen und bewertungswissenschaftlichen Anforderungen entspricht.
Festlegung des Eigenmietwerts Zur Berechnung des Eigenmietwerts und des zugrundeliegenden Marktmietwerts gibt das Bundesgesetz keine spezifische Methode vor. Laut Bundesgericht soll der Eigenmietwert grundsätzlich dem Marktmietwert entsprechen. Er darf jedoch darunter liegen, muss aber «in jedem Einzelfall» mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen. Da selbstgenutzte Immobilien nicht auf dem Mietmarkt verfügbar sind, werden ihre Mietwerte durch Vergleich mit ähnlichen vermieteten Objekten ermittelt. Dabei kommt das indirekte Vergleichswertverfahren zum Einsatz, das mithilfe empirischer
Zinssätze den Mietwert ableitet. Diese Zinssätze basieren auf statistischen Daten und entsprechen der marktüblichen Verzinsung. Mit diesem Verfahren wird für jede selbstbewohnte Immobilie ein marktüblicher Mietwert geschätzt. Der sich daraus ableitende Eigenmietwert von 62 Prozent der Marktmiete entspricht den rechtlichen und bewertungswissenschaftlichen Anforderungen. Die bisherige pauschale Anpassung der Eigenmietwerte auf Grundlage eines Medians von 60 Prozent ist nach verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung nicht zulässig.
Nächste Schritte
Die Neubewertung der Liegenschaften wird schrittweise umgesetzt, ohne dass Eigentümer und Eigentümerinnen selbst aktiv werden müssen. Im September 2025 erhalten die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer erstmals eine neue Verfügung, die für die Steuererklärung des Jahres 2025 im Jahr 2026 von Bedeutung ist. Infolge der aktualisierten Vermögenssteuerwerte und der Festlegung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete wird die Steuerrechnung 2025 in vielen Fällen höher ausfallen. Mit den Mehreinnahmen aus den
Anpassungen im Schätzungswesen wird die Steuergesetzrevision 2025 finanziert. Die Steuergesetzrevision 2025, über die am 18. Mai 2025 abgestimmt wird, sieht gezielte Steuersenkungen vor. So werden bei der Vermögenssteuer zum Beispiel der Tarif gesenkt und der Freibetrag erhöht, wodurch auch diejenigen entlastet werden, die durch die Anpassungen im Schätzungswesen höhere Steuern zahlen müssen. Die auf nationaler Ebene zur Diskussion stehende Abschaffung des Eigenmietwerts hätte auch im Falle einer Annahme der im Herbst 2025 noch bevorstehenden Volksabstimmung keinen Einfluss auf die neue kantonale Gesetzgebung und keine Auswirkungen auf das neue Bewertungsmodell. Letzteres wurde so ausgearbeitet, dass es im Gegensatz zum bisherigen Modell auch ohne die Schätzung der Mietwerte durchgeführt werden kann. Sollte der Eigenmietwert abgeschafft werden, dient das neue Bewertungsmodell ausschliesslich zur Ermittlung des Vermögenssteuerwerts. Bis zu diesem Zeitpunkt werden im Kanton Aargau weiterhin die Veranlagungsgrössen Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert besteuert.
Die Steuerwerte von Liegenschaften im Aargau werden neu berechnet. Erfahren Sie, was das für Sie als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer bedeutet und welche Schritte jetzt wichtig sind.

Patrick Hagenbuch
Leiter Immobilienbewertungen
HEV Aargau

Fabian Schnell
Geschäftsführer HEV Aargau
Die Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau ist seit anfangs 2025 in vollem Gange (Anm. der Redaktion: vgl. auch Beitrag auf Seite 10). Diese Anpassung erfolgt, weil die bisherige Steuerwertbasis aus dem Jahr 1998 nicht mehr den aktuellen Marktgegebenheiten entspricht und damit gemäss Rechtsprechung den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Der aktualisierte Verkehrswert bildet künftig die Grundlage der steuerlich massgebenden Vermögenswerte und der Eigenmietwert wird neu auf 62 Prozent der aktuellen Marktmiete festgelegt.
In Zukunft wird alle fünf Jahre eine Neubewertung vorgenommen und der Ver-
kehrswert den Eigentümern kommuniziert. Diese regelmässige Standortbestimmung ermöglicht es Ihnen, die Marktwertentwicklung Ihrer Immobilie im Blick zu behalten und bildet die Basis für Ihre Steuererklärung. Extreme Korrekturen der Steuerwerte, wie sie mit der diesjährigen Neubewertung für einige Objekte erwartet werden müssen, sollte es in Zukunft nicht mehr geben.
Erhöhung der Steuerlast Für den Grossteil der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im Kanton Aargau wird die Neubewertung der Liegenschaftsund Eigenmietwerte leider mit einer spürbaren Erhöhung der Steuerlast verbunden sein – umso wichtiger ist die Steuergesetzrevision, über die wir am 18. Mai 2025 abstimmen, und die hoffentlich baldige Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, die wohl auch noch dieses Jahr an die Urne kommt.
Vor dem Hintergrund dieser signifikanten Anpassung der Steuerwerte empfehlen wir Ihnen, die Eröffnung der neuen Verfügung, welche Sie voraussichtlich kommenden September erhalten, sehr sorgfältig zu prüfen und auf alle angegebenen Fristen zu achten. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie


sich am besten direkt an das zuständige Steueramt. Sollten Sie mit der Neubewertung nicht einverstanden sein, insbesondere wenn Ihnen der neue Steuerwert deutlich zu hoch vorkommt, empfehlen wir ebenfalls zunächst das Gespräch mit dem Steueramt zu suchen. Sollte dies keine Klärung bringen, empfiehlt es sich, die neuen Werte beispielweise mit den Nachbarn zu vergleichen, welche ähnliche Objekte bewohnen oder sich auch über kürzlich durchgeführte Immobilienverkäufe in der Nachbarschaft zu informieren, um hier ebenfalls Ansatzpunkte für Vergleichswerte zu erhalten.
Rechtsweg als letzter Ausweg Sollten Sie dann weiterhin der Meinung sein, dass die Neubewertung des Steueramts in signifikantem Ausmass nicht den Gegebenheiten des Markts entspricht, bleibt nur noch, formell Einspruch zu erheben. Hier empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, eine ausgewiesene Steuerjuristin bzw. einen ausgewiesenen Steuerjuristen vorgängig und für die prozessuale Unterstützung zu Rate zu ziehen. Ob das Beschreiten des Rechtswegs empfehlenswert ist, hängt schliesslich vom Vergleich der Kosten mit den möglichen Steuereinsparungen ab.
Einladung zur Delegiertenversammlung 2025 des Hauseigentümerverbands Aargau
Mittwoch, 7. Mai 2025
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
19.00 Uhr Begrüssung
Grossrätin Jeanine Glarner, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
19.05 Uhr Grussadressen
Grossratspräsident Markus Gabriel Landammann Dieter Egli, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres
19.15 Uhr «Gezähmtes Staatswachstum – Wie wir die Ausbreitung des staatlichen Fussabdrucks im Zaum halten können» Jürg Müller, Direktor von Avenir Suisse, promovierter Ökonom und ehemaliger Wirtschaftsjournalist der NZZ
20.00 Uhr Apéro riche
Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl Teilnehmende ist beschränkt. Berücksichtigung nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Anmeldung bis spätestens Montag, 28. April 2025: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch
Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/de/veranstaltungen oder einfach jetzt QR-Code scannen.
Anmeldetalon
Delegiertenversammlung 2025
❏ Mitglied-Nr.
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
x
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
Name/Vorname:
Name/Vorname weitere Teilnehmende:
Adresse: PLZ/Ort:
E-Mail:
«Den Mietern wird nichts weggenommen»
Martin Meili, Vorstand HEV Zofingen
Nach einem 8 Jahre dauernden Hin und Her zwischen den beiden Kammern der Legislative in Bundesbern steht nun eine Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Ihr Kernpunkt ist der Wegfall des Eigenmietwerts bei selbstbewohntem Eigentum. Als Kompensation für Steuerausfälle erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Die Kantone können diese Steuer erheben, müssen aber nicht. Das heisst, es gibt auf Bundesebene keine Kompensation, die das selbstbewohnte Eigentum unmittelbar durch die Hintertür wieder steuerlich belasten würde. Die Verknüpfung eröffnet die Möglichkeit einer tatsächlichen Abschaffung des Eigenmietwerts. Das Junktim ist mit einer Verfassungsänderung verbunden. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum. Eine Volksabstimmung ist damit zwingend. Voraussichtlich findet sie noch im laufenden Jahr statt.
Engagement und Mobilisierung
Dem Thema war eine ausserordentliche Delegiertenversammlung des HEV Schweiz in Baden gewidmet. Gregor Rutz, Nationalrat SVP und Präsident HEV Schweiz, sagte, die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sei eine Vorlage zugunsten des Mittelstands. Denn erstens sind die Mitglieder des Hauseigentümerverbands mehrheitlich nicht Investoren oder Immobilienfirmen, sondern Angehörige ebendieses Mittelstands, die für ihr Eigentum gespart haben. Zweitens leistet die Abschaffung einer Steuer auf nicht erzieltem Einkommen einen Beitrag, fiskalischen Appetit, der vor allem den Mittelstand nachteilig trifft, zu zügeln.
Im Hinblick auf die kommende Abstimmung sei, so Rutz, nicht primär die Höhe der eingesetzten Gelder für einen Erfolg an

der Urne entscheidend, sondern Mobilisierung und persönliches Engagement. Er ärgerte sich über die kleinliche Betrachtung von Gegnern der Vorlage, unter anderem von Gewerbevertretern. Von ihnen sind einige gegen den Systemwechsel, weil künftig Aufwendungen für den Unterhalt nicht mehr steuerlich abgezogen werden können. Sie befürchten, Wohneigentümer könnten weniger in den Werterhalt ihrer Gebäude investieren. Gemäss Rutz ist das nicht zu Ende gedacht. Denn durch den Wegfall einer Steuer, einer unberechtigten zudem, steigt die Bereitschaft der Menschen, zu investieren – die Steuerlast nimmt ab, die Kaufkraft zu.
Beitrag gegen Umverteilung
Philipp Matthias Bregy, Nationalrat Mitte und Mitglied Vorstandausschuss HEV Schweiz, hinterfragt die ablehnende Haltung von einigen Hauseigentümern in Kantonen, in denen die Eigenmietwertbesteuerung vergleichsweise tief ist. Diese Wohneigentümer sind gegen die Abschaffung, weil sie durch die Unterhaltsabzüge netto Steuern sparen. Für Bregy handelt es sich dabei um eine «Milchmädchenrechnung». Denn was heute ist, kann morgen schon ganz anders aussehen. Wenn die Steuerbehörden nach der Abstimmung die
Eigenmietwerte erhöhen, dann stimmt diese Rechnung nicht mehr. Der Fiskus kassiert dann mehr. Der Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung biete Gelegenheit, solche Absichten zu durchkreuzen. Hinzu kommt ein weiteres Argument für die Abschaffung: «den Mieterinnen und Mietern wird nichts weggenommen», sagt Bregy. Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts handelt es sich also nicht um ein Nullsummenspiel, bei dem der eine gewinnt, was der andere verliert.
Der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart sprach über fiskalisch motivierte, aber nicht offen deklarierte Ziele der Gegnerschaft der Vorlage. Die stärkste Lobby in der Schweiz seien nicht wie oft fälschlicherweise behauptet die Bauern, sondern die Verwaltung im Zusammenspiel mit NGO. Sie zimmern unaufhörlich an Vorlagen, um Geldströme umzuleiten und ihrer Klientel zuzuführen – ausgewählten Gruppen, die Verwaltung und NGO nahestehen. Solche Umverteilungen können nur gebremst werden, wenn das Steuersubstrat nicht ständig wächst. Deshalb würde ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts auch die Umverteilung von Geldern – weg vom Mittelstand und hin zu organisierten Interessen – beschränken.

Frage:
Ich habe gehört, dass diverse Bestimmungen der Zivilprozessordnung revidiert wurden. Was hat sich für mich als Vermieter geändert?
Antwort:
Die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) stellt die erste umfassende Überarbeitung seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2011 dar. Ziel dieser Revision war es insbesondere, die Praxistauglichkeit zu verbessern und den Zugang zu den Gerichten zu erleichtern.
Auch im Mietrecht und insbesondere im Bereich der Mietschlichtungsverfahren bringen die neuen Regelungen Änderungen mit sich. Beleuchtet werden nachfolgend einzelne, aus Sicht der Vermieterinnen und Vermieter interessante Neuerungen.
Erweiterte Entscheidkompetenz Neu können Schlichtungsbehörden den Parteien bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 10’000 einen sogenannten Entscheidvorschlag unterbreiten (Art. 210 Abs. 1 lit. c ZPO). Dieser gilt als angenommen und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids, sofern keine der Parteien ihn innerhalb von 20 Tagen ablehnt. Der Ent-
scheidvorschlag entspricht damit im Wesentlichen dem früheren Urteilsvorschlag, wobei die ursprüngliche Kompetenz der Schlichtungsbehörden beim Urteilsvorschlag lediglich bei CHF 5000 lag. Dies stellt aus Sicht der Vermieterinnen und Vermieter eine bedeutende Änderung dar, zumal sie eine Möglichkeit bietet, bei Schadenersatzforderungen in der Höhe von bis zu CHF 10’000 eine rasche Beendigung der Streitigkeit herbeizuführen und damit langandauernde Gerichtsprozesse zu vermeiden. Gerade Streitigkeiten über Forderungen aus Schäden am Mietobjekt bewegen sich häufig im Rahmen dieser Höhe und können dank dieser Regelung künftig mittels Entscheidvorschlag gelöst werden. Allerdings ist zu beachten, dass es sich dabei lediglich um einen Vorschlag und nicht um eine autoritative Spruchkompetenz handelt. Die Erfahrung in Mietschlichtungsverfahren zeigt aber, dass solche Vorschläge häufig von den Parteien akzeptiert werden. Die Möglichkeit der Schlichtungsbehörde, eine vermögensrechtliche Streitigkeit autoritativ zu entscheiden, liegt auch nach der Revision der ZPO unverändert bei einer Streitsumme von maximal CHF 2000.
Die Parteien müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen. Von diesem Grundsatz gibt es wenige Ausnahmen. Neu muss gemäss Art. 204 Abs. 3 lit. d ZPO nicht persönlich erscheinen und kann sich vertreten lassen, wer eine von mehreren klagenden oder beklagten Parteien ist, sofern eine der anderen Parteien anwesend und befugt ist, die anderen klagenden oder beklagten Parteien zu vertreten und einen Vergleich in deren Namen abzuschliessen. Dies erleichtert das Mietschlichtungsverfahren für Vermieterinnen und Vermieter insofern, als dass bei mehreren Vermietern die Anwe-
senheit eines Vermieters mit entsprechender Bevollmächtigung an der Schlichtungsverhandlung genügt. Dasselbe gilt natürlich auch bei einer Mehrheit von Mietern. Art. 206 Abs. 4 ZPO hält zudem neu explizit fest, dass eine säumige Partei mit einer Ordnungsbusse von bis zu CHF 1000 bestraft werden kann. Dies soll unentschuldigte Abwesenheiten der Parteien an der Schlichtungsverhandlung verhindern.
Anpassungen bei den Prozesskosten Die revidierte Bestimmung von Art. 98 Abs. 1 ZPO sieht vor, dass ein Kostenvorschuss von höchstens der Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten verlangt werden darf und nicht wie bis anhin in voller Höhe. Davon ausgenommen sind bestimmte Verfahren nach Art. 98 Abs. 1 lit. a–d ZPO. Eine solche Ausnahme gilt beispielsweise im sogenannten «Rechtsschutz in klaren Fällen» – ein summarisches Verfahren, welches häufig bei Mietausweisungen zu Anwendung gelangt.
Eine entscheidende Neuerung im Bereich der Prozesskosten besteht aber darin, dass das Inkassorisiko neu beim Staat liegt. Gewinnt die kostenvorschusspflichtige Partei, erhält sie den geleisteten Vorschuss zurück. Das Gericht, bzw. der Staat, ist nun für die Eintreibung der Gerichtskosten bei der unterliegenden Partei verantwortlich und trägt demnach auch das Risiko der Uneinbringbarkeit. Dies ist für Vermieterinnen und Vermieter besonders mit Blick auf Ausweisungsverfahren bei Zahlungsverzugskündigungen relevant, weil gerade in solchen Fällen die Mieter häufig zahlungsunfähig sind.
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Das Bauen setzt nebst dem dazu notwendigen Geld und Fachwissen in der Regel auch eines voraus: viel Zeit. Insbesondere wenn Einwendungen (früher: Einsprachen) eingehen, verschiebt sich das Bauen um Wochen, Monate oder sogar Jahre. Zeit heisst oft auch Geld. So laufen unter Umständen Baufinanzierungen weiter und sind Finanzierungskosten geschuldet, das Bauen wird teurer oder der mögliche Vermietungsbeginn verzögert sich, weshalb Mietzinseinnahmen erst später eingehen. Ist die Baubewilligung nach Jahr und Tag endlich rechtskräftig, das heisst
haben sich die Einwendungen und allenfalls sogar Beschwerden gegen die Baubewilligung als unberechtigt erwiesen, stellt sich die Frage, ob diese Zusatzaufwendungen oder entgangenen Einnahmen bei den Einwendern als Schadenersatz geltend gemacht werden können.
Die Antwort ist meist: Nein, es besteht in der Regel kein Schadenersatzanspruch. Ohnehin besteht kaum je ein Anspruch, wenn Einwendungen, auch nur in Teilen, berechtigt waren.
Baubewilligungsverfahren
Das Baubewilligungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Baugesuchs und der anschliessenden öffentlichen Auflage. Die Nachbarn können nun innert 30 Tagen Einwendungen einreichen. Jede Einwendung führt zu einer Verzögerung des Bauprojekts.. Denn der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde muss nun das Einwendungsverfahren durchführen, das heisst einen Schriftenwechsel anordnen. Es ist ihm überlassen, wie zügig er das Verfah-
ren führt. Er kann einen Augenschein oder eine Einigungsverhandlung (früher: Einspracheverhandlung) durchführen; eine Pflicht dazu besteht nicht. Danach muss er die Einwendungen behandeln und mit dem Baugesuch darüber entscheiden.
Eine allgemeingültige Aussage zur Verzögerung durch Einwendungen ist nicht möglich. Es können wenige Tage sein, allenfalls auch Wochen oder – gerade in der aktuellen Zeit, in welcher einige Bauverwaltungen personell unterbesetzt sind – sogar Monate. Denn auch bei den Bauverwaltungen herrscht bisweilen Fachkräftemangel, je nach Gemeinde. Ohne Baubewilligung darf jedoch nicht gebaut werden. Allenfalls kann der Zeitverzug durch Verhandlungen verkürzt werden, wenn ein Rückzug der Einwendungen erreicht wird.
Hält das Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften ein, weist der Gemeinderat die Einwendungen ab und erteilt die Baubewilligung. Danach können die Nachbarn allerdings Beschwerde gegen die Baubewilligung erheben. Die Frist zur Einreichung beträgt wiederum 30 Tage.
Jahrelange Beschwerdeverfahren
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Das Beschwerdeverfahren dauert zurzeit bereits in der ersten Instanz – in der Regel das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt, BVU – mehrere Monate ab dem Eingang der Beschwerde bis zum Entscheid. Das liegt am Schriftenwechsel oder auch daran, dass das BVU Stellungnahmen von anderen Fachstellen einholt. Da das Beschwerdeverfahren sogenannte «aufschiebende Wirkung» hat, darf trotz Baubewilligung nicht gebaut werden; denn diese ist nicht rechtskräftig.
Der Entscheid des BVU kann mit Beschwerde an das kantonale Verwaltungsge-
richt weitergezogen werden, dessen Urteil in der Regel dann der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegt. Nach dem Bundesgericht ist jedoch «fertig»; ein Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ist in den wenigsten Fällen möglich.
Das Durchlaufen dieser drei Instanzen dauert ohne weiteres mehrere Jahre – und es darf währenddessen nicht gebaut werden.
Wer trägt Verzögerungskosten?
Ist die Baubewilligung nach dem «Beschwerdemarathon» rechtskräftig, wird oft die Frage nach der Tragung der Verzögerungskosten aufgrund der unberechtigten Einwendungen gestellt.
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Erhebung einer Einwendung oder Beschwerde grundsätzlich zulässig, und zwar auch, wenn sie letztlich erfolglos bleibt. Denn die Nachbarn sind berechtigt, sich für vermeintliche Ansprüche zu wehren, sofern sie in guten Treuen handeln. Sie handeln jedoch dann rechtswidrig oder sittenwidrig, wenn sie die Verfahrensrechte missbräuchlich, böswillig oder wider Treu
und Glauben einsetzen, also zum Beispiel nur zur Zeitverzögerung, um sich den Rückzug mit Geld «zu erstreiten» oder um den Nachbarn schlicht und einfach zu ärgern. Es geht also nur um ganz besondere Konstellationen.
Sofern Bauherrschaften den Verzugsschaden geltend machen wollen, können sie dies nicht direkt im Baubewilligungsverfahren tun. Sie müssen dazu den Zivilweg wählen und eine Forderung einklagen. Das Verfahren beginnt in der Regel bei der Schlichtungsbehörde (Friedensrichter) und kann dann über das Bezirksgericht, das Obergericht und letztlich erneut bis vor Bundesgericht gehen. Auch hier droht also ein langer Rechtsstreit. Zudem sind die Voraussetzungen zur Zusprechung einer Schadenersatzsumme streng:
Es müssen (erstens) die Rechtswidrigkeit der Einwendungen beweisen werden, (zweitens) das Verschulden, das heisst der Rechtsmissbrauch oder die Sittenwidrigkeit, (drittens) der Schaden in Franken (und zwar mit Zahlungsbelegen, Mietverträgen und so weiter), und (viertens) der Zusammenhang zwischen den rechtsmiss-
bräuchlichen bzw. sittenwidrigen Einwendungen (bzw. der anschliessenden Beschwerdeführung) und dem Schaden. Das Gericht muss von allen vier Voraussetzungen überzeugt werden. Nur wenn diese vier Voraussetzungen zusammen erfüllt sind, darf das Gericht einen Schadenersatzanspruch gutheissen.
Der Aufwand ist also hoch, das Risiko, den Prozess zu verlieren, nicht unerheblich. Geht das Gerichtsverfahren verloren, fallen mitunter hohe Verfahrenskosten an. Das signifikante Prozessrisiko ist darin begründet, dass ein offensichtlich unbegründetes Begehren in Einwendungen nicht automatisch auch rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist. Klare Fälle ausgenommen, verzichten Bauherrschaften deshalb meistens auf eine Schadenersatzklage – und ärgern sich über die Einwendungen und die Zeitverzögerung. Zugleich müssen Nachbarn keine allzu grosse Furcht vor Schadenersatzforderungen haben, wenn sie Einwendungen erheben. Wie gesagt, ist es gemäss dem Bundesgericht erlaubt, sich für seine (auch vermeintlichen) Ansprüche zu wehren, selbst wenn diese letztlich nicht durchkommen.




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Einfach märchenhaft erscheint der Garten, wenn die Aubrieta im Frühling ihre unzähligen kleinen Blüten öffnet und wie ein weiches samtiges Kissen Mauern, Trockenmauern und Steinbeete überdeckt und in ein blaues oder violettes Blütenmeer verwandelt. Auch als Bodendecker oder in Balkontrögen und Kübeln verzaubern die Blaukissen.
Blaukissen sind nicht nur blau Blaukissen gibt es, anders als der Name vermuten lässt, nicht nur in verschiedenen Blautönen, sondern auch in roten, rosafarbenen oder weissen Varianten. Ist von Blaukissen die Rede, sind meist die sogenannten Aubrieta-Hybriden gemeint, die durch zufällige Kreuzungen oder gezielte Züchtungen entstanden sind.
Die Polsterstauden werden ebenfalls Aubrieta genannt, vermutlich war der bekannte Pflanzenmaler und Botaniker Claude Aubriet (ca. 1665–1742) Namensgeber. Die Pflanzengattung Aubrieta gehört zur Familie der Kreuzblütler (Brassicaceae), zu der mehrere verschiedene Arten zählen. Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der Aubrieta liegt im Mittelmeerraum und in Vorderasien. Dort wächst die ursprüngliche Form der Aubrieta in Felsspalten und auf grobem Schotter.
Wichtig für die Insektenwelt
Die Blaukissen, die bei uns wachsen, sind Neophyten, was so viel heisst wie «neue Pflanzen». Mit anderen Worten sind sie bei uns nicht heimisch. Sie zählen jedoch nicht zu den invasiven Pflanzen, die heimische Pflanzenarten verdrängen. Neben ihrer Schönheit sind sie zudem äusserst pflegeleicht. Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge treten bei Blaukissen eher selten auf. Blaukis-

sen sind im Frühling eine sehr wertvolle Futterquelle für unsere heimische Insektenwelt. Ab März/April, je nach Sorte und Wetterlage, bildet die Pflanze so viele kleine Blüten aus, dass ihre grünen Blätter kaum noch zu sehen sind. Die Blüten entwickeln sich anschliessend zu eiförmigen Schoten.
Viele Nützlinge profitieren von der früh blühenden und grossen Blütenfülle, vor allem Wildbienen wie zum Beispiel die Hummel. Die jungen Hummel-Königinnen verlassen ihre Winterquartiere, sobald
das Thermometer über null Grad klettert und die Sonne scheint. Sie benötigen daher schon früh im Frühling Nektar als Energiequelle, um zu leben und brauchen Pollen, um den Fortbestand ihrer Nachkommen zu sichern. Pollen dienen in den Brutzellen oder Nestern als Grundlage für die Aufzucht der Jungbienen. Da es zahlreiche verschiedene Aubrieta-Hybriden gibt, sollte man den Bienen zuliebe darauf achten, keine Sorten mit gefüllten Blüten zu verwenden – denn diese sind für Insekten kaum oder gar nicht zugänglich.

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Baden/Brugg/Zurzach
(pd) Am 24. Februar fand die Frühjahrsveranstaltung des HEV Baden/Brugg/Zurzach unter dem Titel «Liegenschaftsunterhalt –was ist abzugsfähig? Liegenschaftsübertragung an die Nachkommen – was muss ich dazu wissen?» statt. Über 420 Anmeldungen zeugten dabei von regem Interesse für die Thematik.
Ein Ordner pro Immobilie
Die Veranstaltung begann mit einem Vortrag von Dieter Egloff zum Thema «Steuerliche Behandlung von Investitionen in Liegenschaften – Welche Liegenschaftskosten sind abzugsfähig und welche nicht?». Er erläuterte dabei die Unterscheidung zwischen nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten, abzugsfähigen werterhaltenden Unterhaltskosten sowie nicht abzugsfähigen – ausser im Rahmen von Energiesparund Umweltschutzmassnahmen – wertvermehrenden Investitionen. Zudem wies er auf denkmalpflegerische Arbeiten hin, die unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sind. Als praktischen Tipp empfahl er, für jede Liegenschaft einen Ordner anzulegen, in dem alle relevanten Unterlagen –von den mit der Einkommenssteuer eingereichten Tabellen über die Steuerveranlagung bis hin zu Belegen für werterhaltende und wertvermehrende Investitionen – gesammelt werden. Dies ermögliche eine gezielte Steueroptimierung, insbesondere im Hinblick auf die Grundstückgewinnsteuer.
Anschliessend sprach Frau Barbara Sramek über die Änderungen in der Grundstückge-

Die Referenten an der Frühjahrsveranstaltung des HEV Baden/Brugg/Zurzach: RA Dieter Egloff, RA Barbara Sramek, RA Carmen Kloter und RA Hannes Streiff (v. l .n. r.).
winnsteuer bei der Übertragung an die Nachkommen. Ihr Vortrag fokussierte auf die steueraufschiebende Wirkung, die bei Übertragungen infolge von Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung oder gemischter Schenkung entsteht, wobei bei Letzterer der Schenkungsanteil entscheidend sei. Diese Praxisänderung wurde im Kontext aktueller Gerichtsurteile diskutiert, die die steuerliche Behandlung von Liegenschaftsübertragungen neu definieren.
Tücken der lebzeitigen Übertragung Ein weiterer Beitrag kam von Hannes Streiff, der die erbrechtlichen Auswirkungen der lebzeitigen Übertragung von Liegenschaften mit Wohnrecht oder Nutzniessung erläuterte. Dabei ging er detailliert auf deren ökonomische Bewertung in der Gerichtspraxis ein und erklärte die Bedeutung
für den Erbgang. Schliesslich referierte Carmen Kloter über die Auswirkungen von Liegenschaftsschenkungen auf Ergänzungsleistungen und erklärte unter anderem, dass vom angerechneten Wert selbst bewohnter Liegenschaften ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag abgezogen wird, wobei der steuerliche Wert hierbei ausschlaggebend ist.
Beim anschliessenden vom HEV Baden/ Brugg/Zurzach offerierten Apéro wurden die Themen weiter vertieft und praxisbezogene Fragen erörtert. Besonders vor dem Hintergrund der bevorstehenden Steuererklärung wurde deutlich, wie aktuell und relevant die Fragestellungen sind.
Die detaillierten Foliensätze zu den Referaten der Veranstaltung finden Sie unter www.hevbbz.ch
Freiamt
Die diesjährige Generalversammlung des HEV Freiamt findet statt am
Donnerstag, 15. Mai 2025, 18.00 Uhr (Türöffnung)
in der Mehrzweckhalle Ammannsmatt, Schulstrasse 1, 5643 Sins
Die offizielle Einladung zur Generalversammlung mit Traktandenliste erhalten die Mitglieder des HEV Freiamt fristgerecht in der ersten Aprilhälfte zugestellt.
Wir freuen uns, Sie an der Generalversammlung in Sins begrüssen zu dürfen.
Vorstand HEV Freiamt
Fricktal
MEHR WERT
FÜR HAUSEIGENTÜMER
Der Vorstand lädt ein zur Generalversammlung 2025 des HEV Fricktal:
Mittwoch, 16. April 2025, 19.00 Uhr
Bustelbach Sport- und Freizeitcenter, Sportplatzweg 2, 4332 Stein
19.00 Uhr Generalversammlung mit Referat von Markus Fust, Geschäftsführer HUSNER AG Holzbau, zum Thema «Nachhaltiges Bauen» 20.15 Uhr Nachtessen
Für die musikalische Umrahmung sorgen «SanySaidap». Zudem gibt es einen Wettbewerb mit attraktiven Preisen.
Die Einladung zur Generalversammlung mit der Traktandenliste wird allen Verbandsmitgliedern per Post zugestellt.
Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme.
Die Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal findet statt am
Mittwoch, 4. Juni 2025, 19.00 Uhr in der Aula des Weiterbildungszentrums Lenzburg, Neuhofstrasse 36, 5600 Lenzburg
Die ausführliche Einladung wird rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt.
Vorstand HEV Lenzburg-Seetal

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Martin Meili, Redaktor
Seit September 2024 ist der Handel der im Gespräch mit Alain Diebold genannten Kirschlorbeer und Sommerflieder verboten (vgl. Interview ab Seite 30). Den beiden Pflanzen wird zur Last gelegt, sie stammten
aus dem Ausland, verbreiteten sich invasiv und bedrohten einheimische Pflanzen und Gewächse.
Der giftige Kirschlorbeer stammt ursprünglich aus Westasien beziehungsweise dem Kaukasus. In der Schweiz findet er in Gär-


Beliebt bei Schmetterlingen: der Sommerflieder.
ten häufig als Heckenpflanze Verwendung. Die Pflanze ist als Sichtschutz beliebt. Durch Entsorgung von Gartenmaterial gelangt der Kirschlorbeer in die Natur. Vögel fressen seine Kirschen. Auf diese Weise verbreitet er sich weiter.
Häufig verwechselt
Der Sommerflieder stammt aus Zentralchina und Tibet. Typische Standorte hierzulande sind Steinbrüche und Kiesgruben, Ufer von Flüssen und Bächen sowie Waldränder. Oft werde der Sommerflieder mit dem Blutweiderich verwechselt, sagen Fachleute.
Der Sommerflieder wird auch Schmetterlingsstrauch genannt. Er ist, wie der Name vermuten lässt, bei Schmetterlingen und Bienen gleichermassen beliebt.
Des einen Leid, ist des anderen Freud. Biodiversität und Neophyten-Bann beissen sich manchmal. Verkauf und Handel von Kirschlorbeer und Sommerflieder sind seit dem 1. September 2024 verboten. Wer aber in seinem Garten bestehende Pflanzen hat, muss sie vorerst nicht entfernen.
Es gibt Alternativen Als Alternative zu Kirschlorbeer gelten Eibe, Stechpalme oder Haselnuss. Haselnuss ist ein Frühblüher, der erhebliche Mengen an Windpollen produziert, was bei Allergikern Heuschnupfen auslösen kann. Neben Haselnuss gehören auch Birke und Erle zu den Frühblühern, die sich durch einen hohen Pollenflug auszeichnen, was Allergiker fürchten. Als Alternative zum Sommerflieder gelten gewöhnlicher Flieder, Heckenkirsche, Feldahorn oder Kornelkirsche. Weitere Informationen: www.sanu.ch
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Tel. 056 200 50 50; www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
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und Kündigungswesen/Mietzinsveränderungen
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Alain Diebold, Inhaber von Diebold und Zgraggen Gartenbau, hinterfragt Grenzabstände und Pflegeleichtigkeit im Garten, baut keine Schotterwüsten und stört sich nicht an einem Verbot von Kirschlorbeer und Sommerflieder.

Garten mit Pflanzen, Sitzgelegenheit und Rasen.

Kombination Terrasse/Garten.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Diebold, wie lauten die Trends im Garten und Terrassenbau?
Die Terrasse gewinnt an Bedeutung. Es werden weniger Einfamilienhäuser gebaut, die Terrasse braucht weniger Fläche als der Garten als Ganzes. Terrassen können flexibel gestaltet und gebaut werden, beispielsweise an Hanglagen, Platz wird so optimal genutzt. Verdichtetes Bauen ist gefragt.
Und im Garten?
Grün ist im Trend. Der Garten ist ein Teil davon. Die äusseren Bedingungen haben sich verändert. Die Sommer werden heisser. Es gibt mehr Hitzetage. Der frühere Städtebau zeichnete sich durch Beton, Glas und Versiegelung aus. Davon kommt man vermehrt ab. Grün ist nun auch in Arealen gefragt. Urbane Begegnungszonen werden zu grünen Inseln. Die Verdichtung des Raums ist eine Chance für die Vertikalbegrünung. Mit Begrünungen, unter anderem Dachbegrünungen, lässt sich die Hitze reduzieren. Mehr Grün ersetzt Klimaanlagen, die viel Strom brauchen, was nicht nachhaltig ist. Früher wurde dem Verkehr, der Strasse höchste Priorität zugeordnet. Heute versucht man im urbanen Raum eher ein Nebeneinander zu erreichen: Verkehr, mit Fokus auf Langsamverkehr, und Grünflächen. Der Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern wird reduziert. Der Kanton Zürich ist da Schrittmacher. Kurz: Grünflächen sind ein zentrales Anliegen in der neuen Urbanität.
Trends kommen und gehen.
Ja, aber ich glaube, dass die Begrünung im urbanen Raum mehr ist als ein Trend. Es ist eine Notwendigkeit. Mehr Grün macht
den Aufenthalt in der Stadt erträglicher. Es ist ein Gewinn für die Gesundheit.
Aber mehr Grün braucht mehr Pflege. Gibt es auch Gegentrends?
Vielleicht kein Gegentrend, aber auch ein Trend lautet: den Pflegeaufwand zu minimieren. Viele Menschen von heute scheuen den Unterhaltsaufwand. Deshalb gibt es Steingärten. Sie sind pflegeleichter als ein klassischer Garten mit Blumen, Gemüse und Rasen, der hin und wieder geschnitten werden muss. Aber man darf sich nicht täuschen lassen. Auch in einem Steingarten wachsen Gräser und er bietet Pollen Platz zum Keimen. Die Natur setzt sich durch. Jäten muss man auch in einem Steingarten.
«Die einen sind die Beute der anderen»

Aber Steingärten geraten in Verruf.
Steingärten, vor allem Schottergärten sind für mich ein No-Go. Wenn ich den Garten nicht pflegen will, wozu brauche ich ihn dann überhaupt?
Dennoch muss man beim Steingarten differenzieren. Steingärten sind das eine und Schottergärten sind das andere. Ein Steingarten kombiniert mit Grün, da sehe ich nichts Nachteiliges. Er kann sogar so gestaltet werden, dass er ein Mehr an Biodiversität zulässt. Etwas anderes sind reine Schotterwüsten. Sie weisen keinerlei ökologischen Nutzen auf. Und ein Garten sollte auch einen ökologischen Gewinn beinhalten. Er sollte Schatten spenden an sonnigen und heissen Sommertagen. Pflanzen leisten einen Beitrag zur Biodiversität. Das vermisse ich bei Schottergärten beziehungswiese Schotterwüsten.
Aber der Kunde ist doch König. Wenn jemand einen Schottergarten will, lassen Sie sich den Auftrag entgehen?
Ja. Es gibt genügend Anbieter von Schottergärten. Wir machen das nicht. Wir versuchen, den Kunden von einer nachhaltigeren Lösung zu überzeugen.

Jardin Suisse arbeitet mit sogenannten Naturmodulen. Das sind Inseln für mehr Biodiversität im Garten. Instrumente dafür sind Schmetterlingsbeete, Totholzstämme, Vogelnistkästen oder Wildbienenhotels. Aber zieht das nicht auch die Feinde der Tiere an, denen man mehr Raum bieten möchte?
Katzen jagen Vögel, die Asiatische Hornisse bedrängt die Wildbiene.
Ja, aber das ist unvermeidlich. In der Natur, wo der menschliche Eingriff sich in Grenzen hält, treffen verschiedene Arten auch aufeinander. Die einen sind die Beute der anderen. Das ist ein natürlicher Vorgang.
Naturmodule sind ein Abbild der Natur. Die Natur wird in den Siedlungsraum integriert. Ziel ist ein besseres Nebeneinander von Natur und reinem Wohnraum.
Sie fordern ein Mehr an Begrünung. Dazu gehört auch die Dachbegrünung. Aber viele Naturschützer betrachten die Dachbegrünung als Einfallstor für Neophyten.
Ja, aber ein Gründach zeichnet sich vor allem durch drei Vorteile aus: Kühlung,
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Wasserretention und Biodiversität. Es ist ein Geben und Nehmen mit der Natur. Ich bebaue ein Stück Land und gebe mit dem Gründach der Natur etwas zurück. Gründächer lassen einen natürlichen Wasserkreislauf zu. Selbstverständlich muss man auch ein begrüntes Dach pflegen. Sonst mutiert es zu einem Urwald und wird in der Tat zu einem Einfallstor für Neophyten. Wie die Neophyten entlang der Bahnlinien. Auch die SBB pflegen ihre Gleise.
Ja, aber die SBB lassen nur das ausreissen, was einfach geht. Ja, das mag sein, aber eben, wie ausgeführt: mehr Grün bedeutet auch mehr Pflege. Ein begrüntes Dach sollte begehbar sein. Wenn es Neophyten anzieht, dann muss gehandelt werden. Neophyten sollten entfernt werden – fachgerecht. Invasive Neophyten bedrohen durch ihr Wuchern, ihre rasche Verbreitung und das hohe Ausmass an Verdrängung gegenüber anderen Pflanzen die Pflanzenvielfalt und damit die Biodiversität.

Alain Diebold, wohnhaft in Oberrohrdorf, gründete 1995 die Unternehmung Diebold und Zgraggen, Gartenbau in Fislisbach.
Einige Daten zu seiner Biografie.
Ausbildung
1998 Berufsprüfung Gärtnermeister
2014 Zertifizierung zum Gutachter Jardin Suisse
2018 Dozent für Gebäudebegrünung an der Schule Wetzikon
2020 Verwaltungsrat Bildungszentrum Jardin Suisse Aargau
Weitere Ereignisse
2004 Gold-Award-Gewinner, Giardina
2005 Silber-Award-Gewinner, Giardina
2006 Gold-Award-Gewinner, Giardina
2007 Taspo-Award-Gewinner «Beste Kooperation», Netzwerk Gärten
2009 Silber-Award-Gewinner, Giardina
2019 Zürcher Kantonalbank: Nachhaltigkeitspreis Rang 2
2020 Gründung der Marke «Skygardens», vertikale Begrünungen
2022 Gründung Skygardens für Gebäudebegrünungen
Mitarbeit und Forschung
2020 Bundesverband Gebäudegrün
2020 Schweizerische Fachvereinigung Gebäudebegrünung
2021 Mitglied Gebäudehülle Schweiz
2022 Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft
2022 Hochschule Luzern
2024 Mitgründung eines Vereins für Klimaanpassungsmassnahmen
Der Kampf gegen die Neophyten ruft aber auch Widerstand hervor, gerade aus der Gartenbranche. Für Markus Kobelt von der Firma Lubera in Buchs schiesst die behördliche NeophytenJagd übers Ziel hinaus. Der globale Austausch von Pflanzen brachte Mais nach Europa und Reis nach Amerika. Der Sommerflieder beziehungsweise Schmetterlingsflieder gedeihe dort, wo der Mensch das Land vereinnahmt habe, und wenige andere Pflanzen wachsen, sagt Kobelt. Und die Zaunwinde wuchere überall, aber das störe auf den Umweltämtern niemanden, weil die Zaunwinde einheimisch sei.
Ja, aber die Zaunwinde verbreitet sich unterirdisch und nicht im Pollenflug. Ihre Verbreitung ist weniger invasiv als das bei anderen Pflanzen der Fall ist. Die Zaunwin-
«Die Behörden sind Impulsgeber»
de hat eine lokale Verbreitung, es gib keinen Flugsamen wie das beispielsweise beim Einjährigen Berufkraut der Fall ist.
Seit dem 1. September 2024 ist der Verkauf von Pflanzen wie Sommerflieder oder Kirschlorbeer verboten. Im Garten ist beides aber weiterhin toleriert. Das ist doch eine Ungleichbehandlung von Wirtschaftssubjekten. Die Garteneigentümer dürfen, der Handel nicht. Für Gärtnereien ist das ein Nachteil.
Die Welt verändert sich und neues Wissen fliesst in die Entscheidungen der Behörden ein. Der Sommerflieder bietet wenig ökologischen Nutzen, er ist beispielsweise kein Mehrwert für Schmetterlinge. Der Kirschlorbeer wird vor allem als Sichtschutz gepflanzt, aber da gibt es zahlreiche Alternativen. Zudem ist er giftig.
Der Fliegenpilz ist auch giftig, aber ihm wird nicht der Garaus gemacht. Aber der Fliegenpilz ist nicht invasiv.
Jardin Suisse und der Kanton arbeiten eng zusammen. Droht da der Gärtnereibranche nicht eine behördliche Umarmung, die sie einschränkt?
Nein, das sehe ich nicht so. Der Klimawandel, wie dagegen vorgegangen werden kann, neue Entwicklungen wie mehr Grün im urbanen Raum, Entsiegelung von Böden –oder, dass es besser ist, Regen nicht direkt in die Kanalisation zu leiten – das alles sind neue Betrachtungsweisen. Sie müssen interdisziplinär angegangen werden. Auch die Forschung sollte sich vermehrt zu Wort melden. Die Welt ist komplexer geworden. Die Gärtnereibranche allein kann nicht allem gerecht werden. Es braucht Interdisziplinarität. Auch Architektur, Städteplanung, Häuser- und Städtebau können sich da nicht ausklinken. Es braucht branchenübergreifende Ansätze. Dem Kanton, den Behörden kommt da eine wichtige Bedeutung zu. Die Behörden sind Impulsgeber. Sie sensibilisieren die Öffentlichkeit für Klimawandel und damit einhergehende Anpassungen im Siedlungsgebiet. Ich sehe da kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander.
Auch in der grünen Branche gibt es noch viel Forschungsarbeit. Neue Entwicklungen müssen erprobt werden und belegen, dass sie den Praxistest bestehen. Ist die Gärtnereibranche darauf vorbereitet? Wo liegen die Engpässe in der Gärtnereibranche? Vom Fachkräftemangel sind wir erheblich betroffen. Wir, unser Unternehmen, hält etwas dagegen, indem wir Lehrlinge ausbilden. Aber die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit lässt sich allein damit nicht schliessen. Die Welt wird vielfältiger und komplizierter. Es muss immer mehr gelehrt und gelernt werden. Wissen muss diffundieren. Die Materialvielfalt nimmt zu. Es tau-
«Ich bezahle eine Prämie, dann will ich auch streiten»
chen neue Fragen auf, beispielsweise zur Kompatibilität verschiedener Materialien. Es braucht immer mehr Wissen, um den beruflichen Alltag zu meistern. Leider gibt es auch in der grünen Branche beziehungsweise der Gartenbranche Entwicklungen, die nicht unbedingt vorteilhaft sind.

Vertikale Begrünung.

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Foto: Diebold und Zgraggen
billig ist eben oft mängelbehaftet. Das verursacht Ärger und nachträgliche Kosten, die man bei einem seriösen Anbieter vermeiden kann. Und es zieht Haftungsfragen nach sich.
Sie sagen Haftungsfragen: Sind Sie in diesem Bereich auch tätig?
Ja, ich biete verschiedene Expertisen an wie Augenschein, Parteigutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsexpertisen, welche von Jardin Suisse abgewickelt werden.
Die Verrechtlichung gewinnt also auch in der Gärtnereibranche an Bedeutung?
Ja, wobei man differenzieren muss. Expertisen sind nicht gleich Expertisen. Ein Augenschein ist der Blick eines Fachmanns auf ein Vorhaben. Bei grossen Projekten ist das oft von Vorteil. So wie beim Immobilienkauf. Wenn man eine Fachperson beauftragt, das Kaufobjekt kritisch zu begutachten, bevor man es kauft, kann das Schaden abwenden. Ein Augenschein verringert die Gefahr von Fehlinvestitionen.
Woran denken Sie?
Vor allem Junge wollen vermehrt temporär arbeiten. Temporäres Arbeiten erhöht den Freizeitanteil und man verdient besser, meinen die Jugendlichen, als wenn man festangestellter Gärtner ist. Feiertage und der 13. Monatslohn werden sofort ausbezahlt. Junge wollen sich nicht binden. Aber in der Temporärarbeit wird mehr gepfuscht. Viele Temporärarbeiter sind angelernt. Das Wissen wird zu wenig gepflegt und weiterentwickelt. Bei der Realisierung der Gärten ist der Zeitdruck gross, dann kann es schnell zu einer Überforderung kommen. Temporärpersonal ist üblicherweise weniger gewillt, sich weiterzubilden als festangestelltes Personal. Wenn Wissen nicht gemehrt wird, ist das ein Anachronismus zur komplexer werdenden Welt.
Was heisst das für die Ausbildung in der Gärtnereibranche?
Welche Betriebe sind gut aufgestellt, welche weniger?
Vielseitigkeit ist gefragt. Ein Gärtnereibetrieb muss Lösungen für verschiedene Anforderungen haben. Er braucht Spezialisten und spezifisches Know-how. Der Einmannbetrieb, der nur anpflanzen kann, hat es schwer.
Sie haben von Mängeln gesprochen. In welchen Bereichen treten am meisten Mängel auf?
Was ich oft sehe, sind Undichtigkeiten beispielsweise bei Pools oder Gefälle mit falschen Materialien, was bei Nässe rutschig und somit gefährlich werden kann. Hinzu kommt: Nässe im Gebäude, Bodenaufbauten, die nicht stimmen, Pflanzen, die nicht wachsen.
Die Leute holen Offerten ein. Oft erhält der billigste Anbieter den Zuschlag. Aber
Ich denke, insgesamt sind wir gut aufgestellt. Aber aufgrund wachsender Komplexität sollte die Lehre nicht verkürzt werden. Wichtig ist nicht auswendig lernen, sondern vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Bereichen. Und vor allem: Nach Ende der Lehre hat man nicht ausgelernt. Lebenslanges Lernen ist in der grünen Branche keine Worthülse.
Aber andererseits sinkt die Toleranz und die Streitlust steigt. Oft wird um lächerlich kleine Schadensummen gestritten mit hohen Ausgaben für Rechtsanwälte. Das ist unverhältnismässig.
Die erhöhte Streitlust entspricht offenbar dem Zeitgeist. Andere Branchen beklagen sich über dasselbe.
Der Zeitgeist ist das eine, aber es gibt auch Instrumente, welche die Streitlust fördern. Das sind beispielweise Rechtsschutzversicherungen. Ich bezahle eine Prämie, dann will ich auch streiten!
Ein anderes Thema: Pools – Sie bieten da auch Lösungen an. Wie gestaltet sich die Branchenentwicklung? Pools sind grundsätzlich kostspielig und sie brauchen einiges an Platz. Aus raumplanerischen Gründen werden aber immer weniger Einfamilienhäuser gebaut. Befindet sich auch der Poolbau auf dem Rückzug?
Nein, die Nachfrage nach Pools verzeichnet eine steigende Tendenz. Es werden zwar
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weniger Einfamilienhäuser gebaut, aber es gibt viele bestehende, geerbte Liegenschaften mit Umschwung. Da herrscht oft Umbaubedarf. Das ist eine Chance für Pools.
Zum andern sind Pools gefragt, weil es mehr Hitzetage gibt als früher. Der Pool bietet den Sprung ins kühle Nass unmittelbar hinter der Gartentüre.
Komfort ist immer gefragt. Mit dem eigenen Pool muss das öffentliche Schwimmbad nicht mehr aufgesucht werden. Anfahrtswege, Gedränge und Geschrei lassen sich vermeiden und die Privatsphäre ist
«Pools sind nicht unterhaltsarm»
gewährleistet. Das ist ein wesentlicher Trumpf des Pools. Was auch vermehrt nachgefragt wird, sind Jacuzzis. Da geht es selbstverständlich nicht um Abkühlung, sondern im Gegenteil um Wellness. Outdoor-Jacuzzis, die mehreren Personen Platz bieten, sind durchaus auch für Mehrfamilienhäuser geeignet.
Wie steht es mit dem Unterhalt von Pools? Pools sind nicht unterhaltsarm. Das ist ein Widerspruch zum weit verbreiteten Anspruch nach Pflegeleichtigkeit. Der Pool muss gepflegt und gereinigt werden. Blätter sollten aus dem Wasser entfernt werden. Der Energieverbrauch ist beträchtlich. Es braucht viel Technik, die kostspielig ist. Ein Pool kostet 50’000 bis 200’000 Franken. Für diese Summen kann man einen schönen Garten haben.
Was gilt es beim Pool zu beachten? Es braucht entweder Sauerstoff, Chlor oder Salz, um den Pool algenfrei zu halten. Alles muss regelmässig kontrolliert werden. Wer seinen Pool nicht putzt, riskiert Algenwachstum. Es braucht Filter, um Partikel aus dem Wasser zu entfernen. Salz im Wasser erhöht die Korrosionsgefahr von Leitungen. Chlor kann zu Allergien führen. Chlorwasser darf nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Das alles muss bedacht werden.
Hinzu kommt die Ästhetik: Während der Wintermonate ist der Pool abgedeckt, das erfreut das Auge nicht unbedingt.
Gibt es Alternativen zum üblichen, unterhaltsintensiven Pool?
Ja, den Naturpool. Durch Pflanzen werden allenfalls Tiere angezogen. Der Blick auf den Naturpool gibt ein schöneres Bild ab, als auf den herkömmlichen Pool, in dem man im Sommer schwimmt.
Etwas ganz anderes ist der Whirlpool. Er ist ebenfalls gefragt. Der Whirlpool wird oft an Messen gekauft, ohne genaue Planung. Das kann dann zu Schwierigkeiten führen. Hält der Ort, an dem der Whirlpool stehen soll, sei es im Haus, sei es auf dem Balkon, dem Zusatzgewicht von möglicherweise einer Tonne stand? Das ist eine der Fragen, die bei der Planung beziehungsweise vor dem Einbau eines Pools beantwortet werden müssen.
Ohne Technik kommen auch Naturpool und Biopool nicht aus (mm) Gemäss Schwimmteichverband Schweiz gelten Schwimmteiche als künstlich angelegte Badegewässer. Einträge und Austräge von Nährstoffen sollten sich im Gleichgewicht befinden. Die Wasseraufbereitung erfolgt durch biologische Prozesse, also mittels Wasserpflanzen. Konservierungs- und Desinfektionsmittel gelangen nicht zum Einsatz.
Ein klassischer Schwimmteich besteht aus einem Schwimmbereich und einer Regenerationszone. Flora und Fauna sollen ihren Raum finden. Ein separater Kiesfilterbereich, häufig bepflanzt mit wasserreinigenden Pflanzen wie Wassergräser oder Wasserhyazinthen ergänzen die biologische Wasseraufbereitung. Wasserpflanzen mögen sonnige und halbschattige Lagern. Sie brauchen Nährstoffe und Sauerstoff. Unterwasserpflanzen spenden den Sauerstoff.
Kein Platz für Fische Biopools, auch Naturpools genannt, gleichen konventionellen Chlorpools. Sie verfügen über ein Zweikammersystem mit ständiger Wasserumwälzung zur Sauerstoffversorgung. Ohne Technik kommen auch Naturpools nicht aus. Chlor, zur Desinfizierung von Poolwasser, kommt nicht zum Einsatz, weil es die Pflanzen schädigen kann. Ein Biopool verfügt üblicherweise über keine Regenerationszone.
In Naturpools finden Kleinstlebewesen (Mikroorganismen) sowie Phyto- und Zooplankton Lebensraum. Sie gehören zu Schwimmteich oder Biopool. Sie sind Teil jedes natürlichen Gewässers. In naturnahen Badegewässern sind Nährstoffeinträge zu vermeiden. Fische haben hier deshalb nichts zu suchen. Sie würden, beispielsweise aufgrund des Fischfutters, den Nährstoffgehalt des Wassers zu stark erhöhen.
Abdeckung gegen Regen Biopools können ohne Bepflanzung gebaut werden. So kommt es zu weniger Ablagerungen als in einem Naturpool oder Schwimmteich. Der Pflegeaufwand lässt sich reduzieren. Attraktionen wie Wasserfälle braucht es für die Luft- und Sauerstoffversorgung nicht, da die Luft grobperlig ist und sofort aus dem Wasser entweicht. In den bepflanzten Anlagen (Schwimmteich und Naturpool) lassen die über der Wasseroberfläche wachsenden Pflanzen eine Abdeckung üblicherweise nicht zu. Abdeckungen dienen verschieden Zwecken, so gegen Herbstlaub oder das Anwachsen der Wassermenge beispielsweise bei Starkregen, was den pH-Wert (Verhältnis von Säuren und Basen) des Poolwassers beeinflusst.
Ein Biopool ist mit Wärmepumpe und Wärmetauscher beheizbar. So lässt sich die Badesaison verlängern.
Badegewässer gelten als Bauprojekte. Sie müssen von der jeweiligen Baubehörde der Gemeinde bewilligt werden.
Martin Meili, Redaktor
Mit den Pflanzen sei es wie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es gebe eigentlich keine falschen. Wichtig sei, dass sie richtig eingesetzt würden. Fürs Gewächs heisst das: am richtigen Standort pflanzen. Das sagt Alain Diebold, Inhaber von Diebold und Zgraggen Gartenbau in Fislisbach, als Referent im Gartencenter Zulauf in Schinznach-Dorf über Gartengestaltung.
Bäume brauchen Platz Noch vor wenigen Jahren sei die Welt reich an leeren Flächen gewesen. Heute seien nahezu alle Räume besetzt. Man sei nicht mehr allein. Grundstücksgrenzen seien allgegenwärtig, Grenzabstände verhinderten pflanzliches Wachstum und mehr Grün.
In Belgien beispielsweise baue man ganz anders als in der Schweiz. Zuerst komme der Garten, dann das Haus.
Nicht alles lasse sich indes auf kleine Flächen reduzieren. Bäume, effektvoll gegen Hitze und mit schalldämmender Wirkung, brauchen Platz für ihr Wurzelwerk, das sich im Laufe der Jahre ausdehnt. Daran müsse man denken, wenn man einen Baum pflanze.
Eine sorgfältige und vorausschauende Planung sei das A und O im Garten. Angesichts mehr Hitzetage als Folge der Klimaerwärmung gehöre wohl die Beschattung zu den kommenden grossen Themen im Garten. Die Beobachtung des Sonnenstands sei wesentlich, um optimal schattenspendend zu pflanzen.
Fast ganzjährige Blütenpracht Formen und Farben im Garten würden viel aussagen über die Besitzer von Gärten. König Ludwig der Vierzehnte, der Sonnenkönig, der in Versailles residierte, sei machtbesessen gewesen. Entsprechend habe er Parks und Gärten gestalten und zurechtstutzen lassen. Viel Schnitt, wenig Urwüchsiges.
Vorliebe für Wärme und Trockenheit
Wildbienen und Küchenkräuter – eine Symbiose
(mm) Wildbienen gelten als bedroht. Die Ausdehnung von Siedlungsraum, Landwirtschaftsflächen und das Verschwinden von Hecken reduziert ihren Lebensraum. Sie haben aber auch natürliche Feinde wie Vögel oder die Asiatische Hornisse. Wildbienen fliegen üblicherweise von März bis September. Wer etwas für sie tun will, kann Nisthilfen beziehungsweise Insektenhotels aufhängen.
Auch für den Balkon geeignet
Wildbienen mögen warmes und trockenes Wetter. Deshalb empfehlen Fachleute, Nisthilfen in südöstlicher Richtung aufzuhängen. Nasse Nistplätze führen zu Fäulnis, was die Bienen davon abhält, sie zu benutzen. Pflanzenstengel und Hartholz sind geeignete Materialien für Nisthilfen. Sollte das Material trotz geeigneter Lage Schimmel aufweisen, muss es ausgewechselt werden. Das gilt auch bei Pilz- oder Bakterienbefall.
Gärten bieten üblicherweise Nahrung für Wildbienen. Wer keinen Garten hat, kann auch auf seinem Balkon Nisthilfen aufstellen. Salbei, Oregano oder Thymian eignen sich als Nahrungspflanzen für Wildbienen. Die Küchenkräuter gedeihen auf sonnigen Balkonen. Totholz im Garten ist eine Alternative zu Nisthilfen.
Es gibt Kurse für die Erstellung von Nisthilfen. Wer sich die Arbeit ersparen will, kann sie in Fachgeschäften wie Gärtnereien kaufen.
Informationen:
u.a. www.nisthilfen-schweiz.ch
Am Anfang des Gartenbaus stünden grundsätzliche Überlegungen. Suche ich im Garten Ruhe oder soll er für Vitalität stehen. Dienen Stauden und Gehölze dem Sichtschutz, der Wegführung oder der Ästhetik? Gärten bewirkten einiges, sagt Diebold. Sie könnten auch therapeutische Wirkung entfalten. Wer von Nervosität geplagt sei, fühle sich eher in einem Garten wohl, der Ruhe ausstrahle. Wem Farbe wichtig sei, der pflanzt so, dass die Blütenpracht gestaffelt wird und möglichst lange anhält. Knollen und Zwiebelpflanzen sorgen fast ganzjährig für Farbe im Garten. Zu den Frühblühern gehören Maiglöckchen, Narzissen und Tulpen, zu den Sommerblühern Gladiolen und Anemonen, zu den Herbstblühern Steinberga und Herbstzeitlosen. Ein ruhiger Garten zeichne sich eher durch eine gewisse Homogenität an Pflanzen und Bäumen aus.

Nisthilfen für Wildbienen im Fachgeschäft.
Ein lebendiger Garten beherberge dagegen eine Vielzahl verschiedener Pflanzen, Sträucher und Stauden.
Schäden durch schwere Maschinen Falsch sei grundsätzlich nichts. In der Vielfalt der Gärten liege der Reiz.
Bevor angepflanzt werde, sei es wichtig, den Boden im Garten zu kennen. Ein verdichteter Boden mache den Pflanzen das Leben schwer. Wer mit schweren Maschinen im Garten auffährt, richtet Zerstörung an. Zu dichte Erde kann dazu führen, dass schon nach wenigen Jahren kaum noch etwas wächst.
Der Boden lässt sich mit dem Spaten testen. Guter Boden hat eine krümelige Struktur, speichert ausreichend Wasser, ist gut durchlüftet und verfügt über geeignete Nährstoffe für Pflanzen. Eine Bodenanalyse liefert Erkenntnisse und ermittelt den pHWert. Sandboden zerkrümelt und ist körnig. Tonboden fühlt sich glatt und klebrig an. Lehmboden lässt sich zu einer Kugel formen.
Lehmböden sind ein guter Untergrund für Biotope, weil die Feuchtigkeit erhalten bleibt. Der Wassertest liefert Hinweise. Wenn das Wasser lange liegen bliebt, deutet das auf Staunässe und einen vergleichsweise dichten Boden hin. Auch dem Stein im Garten gebührt Ehre. Zu Teichen passen flache Steine, weil sie Sitzgelegenheiten bieten, sagt Diebold.
Auch Platz für Zierpflanzen
Diebold ist kein Freund des Kappens. Pflanzen in Gärten überschritten nun einmal Grenzen. Gekappt werden dürfe nur, was nachweislich störe, sonst könne dies als Sachbeschädigung angesehen werden. Besser sei es, wenn Nachbarn miteinander sprechen würden, Toleranz übten, statt auf Grenzabständen zu beharren. Monokulturen seien einfach zu bewirtschaften, aber sie liessen zu wenig Biodiversität zu und wirkten steril.
Zum Rasenmähen sagt Diebold: nicht bei Nässe. Das führe zu Bodenverdichtung.
• Was muss mein Garten alles erlauben?
• Was soll und darf Platz haben?
• Muss mein Garten Rollstuhlgängig sein?
• Geringer / grosser Pflegeaufwand?
• Arbeiten Sie gerne im Garten? Grosser Pflegeaufwand?
• Gemüsegarten?
• Beeren?
• Obstbäume?
Pflegeleicht Keramikbeläge, Asphalt, Beton, Natursteinbeläge
Wiese, Schotterrasen, Wildhecke, Bäume
Stauden / Mischpflanzung, Gräser, Kletterpflanzen
Mittlerer Pflegeaufwand
Beläge, Holzbeläge, Mauern, Hecken, Obstbäume,
Beeren, Teich, Tröge, Hochbeete
Garten einrichten: von pflegeleicht bis pflegeintensiv.
Mähroboter seien meistens zu lange im Einsatz und töteten Amphibien.
Vielfalt im Garten sei von Vorteil, weil es weniger Klumpenrisiken gebe. Auch Rosen sollten im Garten Raum finden. Einigen gelten sie als zu «künstlich» beziehungsweise als überzüchtet. Doch auch Zierpflanzen müsse ein Garten Platz bieten, wenn das vom Gartenbesitzer gewünscht wird. Bei Kletterpflanzen müsse darauf geachtet werden, dass sie nicht in Mauerritze hineinwachsen würden. Das könne zu Schäden an der Gebäudehülle führen.
Giftiges im Garten
Bei giftigen Pflanzen hält es Diebold mit Paracelsus: Die Dosis mache es aus. Klar aber sei, dass giftige Pflanzen von Kinderspielplätzen und Familiengärten fernzuhalten seien. Eisenhut gilt als die giftigste heimische Pflanze. Auch Maiglöckchen, Fingerhut, Rittersporn, Christrosen, Herbstzeitlosen, Schierling, Stechapfel und Tollkirsche gehören dazu.
Viele Gewürze, aber auch Kräuter wie Rosmarin, Salbei oder Petersilie weisen Toxizi-
täten auf, wenn auch deutlich geringere als stark giftige Pflanzen wie Eisenhut.
Gewissermassen zweischneidig sind Kartoffeln und Bohnen. Roh sind sie giftig, gekocht ungefährlich.
Bei Bäumen sei zu beachten, dass ihr Wachstum andere Pflanzen zum Rückzug zwingen könne. Schnell wachsende Pflanzen beziehungsweise Gehölze haben oft eine tiefere Lebenserwartung als langsam wachsende. Letztere seien üblicherweise robuster. Für den Garten ist die Bewässerung wesentlich. Aber man kann auch zu viel bewässern. Für eine richtige Dosierung des Wassers kann eine Bewässerungsanlage vorteilhaft sein. Der Wassereinsatz lässt sich vergleichsweise präzise steuern. In Zukunft könne es sein, dass Pflanzen mit weniger Wasser auskommen müssten, als das heute der Fall sei. Pflanzen könnten bis zu einem gewissen Grad durchaus lernen, mit weniger Wasser auszukommen. Knappheiten seien manchmal vorteilhaft. Auch in Baumschulen würden heute vermehrt Bäume mit geringem Wasserverbrauch gezüchtet, so dass sie hitzeresistenter werden und auf kommende Zeiten besser vorbereitet sind.
Das Zulauf Gartencenter in Schinznach verfügt über ein breites Angebot an Kursen für den Garten. Dazu gehören auch Betrachtungen zum Düngen.
Beste für einen gesunden Garten, sagt Näf.
Das Wachsen der Pflanzen entzieht dem Boden Nährstoffe. Mit dem Düngen werden die Nährstoffe wieder ersetzt. Wie Mario Näf vom Gartencenter Zulauf in Schinznach-Dorf erklärt, steht am Anfang guten Gärtnerns der Boden. Die Erde beziehungsweise der Boden entscheidet über die Gesundheit der Pflanzen.
Gute Erde sieht aus wie frischer Waldboden. Sie ist krümelig und darf nicht matschig sein. Boden lässt sich selber herstellen mittels Kompost. Der Kompost fördert die Bildung von Humus im Boden. Wie Kuhmist gehört auch Kompost, ein Rotteprodukt, zu den organischen Düngern. Kompost fördert die Biodiversität im Garten. Selbst hergestellt, ist der Kompost das
Vor Nässe schützen
Als Starthilfe können dem Kompost Bakterienstämme beziehungsweise Pilzkulturen beigegeben werden. Start zum Anlegen eines Komposts ist der Frühling, wenn der Verrottungsprozess beginnt. Wer rasch Kompost will, beschafft sich einen Thermokomposter. Der Thermokomposter verlangt regelmässiges Umschichten. Beim Garten- beziehungsweise Gitterkomposter dauert der Verrottungsprozess länger, rund 8 bis 24 Monate. Näf empfiehlt, den Gitterkompost mit einer Folie abzudecken, sonst wird er zu nass. Nicht nur Trockenheit, auch zu viel Nässe kann schaden. Erhöhte Feuchtigkeit, hervorgerufen beispielsweise durch eine lange Regenphase, reduziert die Verrottung.

Thermokomposter für rasche Verrottung. Fotos: Zulauf Gartencenter
Reicht Kompost als Dünger? Ja und nein, sagt Näf. Mineralische Dünger auf der Basis von Phosphat, Kalium, Stickstoff oder Mangan erweisen sich durchaus als eine sinnvolle Ergänzung zum Kompost. Dem Kompost können Buchen- oder Haselnussblätter beigemischt werden. Das beschleunigt den Verrottungsprozess. Ein guter Kompost enthält Regenwürmer (Tauwurm) oder Asseln. Ein hoher Anteil an Kellerasseln begünstigt den Kartoffelanbau. Anders als Maikäfer fressen Asseln verrottende Pflanzenteile.
Der Kressetest bringt es an den Tag Gibt es Gefahren und Fehler beim Kompostieren? Ja, unter anderem durch die Verwendung von nicht reifem Kompost. Wie erkennt man reifen beziehungsweise unreifen Kompost? Durch den Kressetest. Die Kresse ist ein Indikator, um das Rottestadium festzustellen. Schon wenige Tage nach der Aussaat auf dem Kompost lässt sich dies beurteilen. Sind die Blätter der Kresse grün, ist der Kompost reif. Gelbe Blätter weisen darauf hin, dass der Reifeprozess noch nicht abgeschlossen ist. Es braucht dann weitere Massnahmen wie beispielsweise das Umschichten des Komposts.
Zu den wichtigsten mineralischen Düngern gehören Stickstoffdünger, Phosphatdünger, Kalidünger und Kalkdünger. Mineralische Dünger sorgen für eine schnelle Nährstofffreisetzung bei Mangelerscheinungen. Näf vergleicht es mit der Zufuhr von Magnesium gegen Muskelkater bei Menschen. Stickstoff begünstigt den Stoffwechsel der Pflanze und sorgt für schnelles und grünes Wachstum. Kalium reguliert den Wasserhaushalt und fördert das Wurzelwachstum. Kalium erhöht zudem die Widerstandsfähigkeit der Pflanze gegen äussere Einflüsse wie Kälte oder Wind. Magnesium sorgt
fürs Blattgrün, Phosphor – ähnlich wie Kalium – stärkt die Witterungsbeständigkeit und macht die Pflanze sturmresistent. Auch Spurenelemente sind dem Pflanzenwachstum förderlich. Unter anderem verbessern sie den Stoffwechsel der Pflanze. Zink hilft, die Pflanzen resistenter gegen Krankheiten zu machen und Mangan fördert die Eiweisssynthese. Kein Dünger, aber ein Bodenverbesserer ist Pflanzenkohle, die im Garten oft Verwendung findet.
Näf nennt einige Dünger: Avengelus-Flüssigdünger beispielsweise erhöht das Wurzelwachstum. Er ist geeignet, geschwächte Thuja wieder «munter» zu machen.
Mykorrhizapilze verbessern die Nährstoffaufnahme von Pflanzen und sind gut für stark belastete Rasen.
Mängel erkennen
Wie äussert sich der Mangel an Nährstoffen bei Pflanzen? Stickstoffmangel beispielsweise erkennt man an der gelblichen Ver

düngen. Bei grosser Nässe oder Regen zeigt das Düngen wenig Wirkung. Die Nährstof Kompostgitter mit Abdeckung gegen zu viel Feuchtigkeit.
Zu viel Dünger führt zur Überdüngung des Bodens. Die Pflanze kann den Dünger –

Für die Planung des Gartens sollte man sich etwas Zeit lassen
Am meisten Freude hat man am Garten, wenn man seine Interessen und Hobbys in die Gartenplanung einfliessen lässt, sagt Annine Hasler vom Gartencenter Zulauf.

als wenn alle Lebensmittel im Geschäft gekauft werden.
Womit beginnen, wenn man sich einen Garten anlegt? «Mit etwas Geschick kann man sich aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen», sagt Annine Hasler, vom Gartencenter Zulauf in Schinznach-Dorf. Das lässt sich als Impuls für kreatives Wirken deuten. Ein Garten sollte Freude bereiten. Deshalb ist es wichtig, sich vor Planungsbeginn zu fragen: Was mache ich eigentlich am liebsten? Eigene Interessen und Hobbys sind geeignet, sie in die Planung des Gartens einfliessen zu lassen. Hasler empfiehlt, sich für die Planung des Gartens als Ganzes und für Elemente des Gartens Zeit zu nehmen. Gartenbau ist ein Prozess, der sich aus vielen Mosaiksteinen zusammensetzt. Ein Garten entwickelt sich. Das braucht Zeit.
Kein Gemüsegarten für Vielreisende Koche ich gerne, dann ist die Schaffung eines Gemüse- oder Kräutergartens naheliegend. Wer sein eigenes Gemüse auf den Tisch bringt, ernährt sich wohl bewusster,
Wer hingegen gerne reist und viel abwesend ist, verzichtet wohl lieber auf einen Gemüsegarten, dessen Pflege braucht gerade in den Sommermonaten viel Zeit.
Wer Kinder hat, schafft in seinem Garten vorzugsweise Raum fürs Spielen. Kinder seien draussen am glücklichsten, sagt Hasler. Wer hingegen Ruhe sucht und sich draussen gerne Lektüre hingibt, der richte sich doch vorzugsweise eine Ecke fürs Lesen ein.
Für Party- und Grillfreunde sind Gartenhäuschen von Nutzen. Dort können sie ihre Grillutensilien unterbringen und sie vor Regen schützen.
Wer Geduld aufbringt und gerne Schatten hat, der pflanzt einen Baum. Ein Sonnenschirm spendet zwar auf den ersten Blick ebenfalls Schatten, aber unter dem Schirm entwickelt sich an heissen Tagen zusätzliche
Hitze. Der Aufenthalt unter dem Sonnenschirm wird dann rasch unangenehm. Gartenbau heisst, vorausschauend planen und gestalten.
Für Menschen, die Farbe mögen, denen Schnittblumen im Haus Freude bereiten und die allenfalls gerne fotografieren, denen kann ein Blumengarten viel Freude bereiten.
Kommt Zeit, kommt Rat. Das gilt auch für den Garten. Ideen kommen im Laufe der Zeit. Denn vielleicht verändern sich die Bedürfnisse im Laufe der Zeit. Dann muss noch Raum bleiben für die Realisierung neuer Ideen. Deshalb soll im Garten nicht von Beginn an alles verbaut werden.
Nicht immer am gleichen Ort Wichtig ist es auch, Pflanzen und in besonderem Masse Bäumen genügend Platz einzuräumen. Denn Wurzelwachstum braucht Platz. Wer nicht nur Farbe mag, sondern auch Gerüche, dem könnten Blumen gefallen wie die Hyazinthe. Sie verbreitet einen
intensiven Duft, der in Innenräumen vielleicht zu stark sein kann.
Wichtig ist der Boden, je nachdem, was man pflanzen will. Mit Spaten oder Schaufel lassen sich einfache Bodenproben durchführen. Wenn sich die Erde in der Hand zu einer festen Kugel formen lässt, dann ist der Boden lehmig. Wenn die Erde in grobe Körner zerfällt, handelt es sich um einen sandigen Boden. Die Eigenschaften des Bodens lassen sich zwar verändern. Böden tendieren aber dazu, im Laufe der Zeit in ihre Urform zurückzufallen, sagt Hasler.
Wenn im Boden Nährstoffe fehlen, liegt man mit einer Düngung mit «Gartensegen» praktisch immer richtig. «Gartensegen» eignet sich ausgezeichnet für Gemüsegärten. Er enthält zahlreiche Nährstoffe, aber keine Klebstoffe.
Bei Pflanzen wird zwischen Starkzehrern, Mittelzehrern und Schwachzehrern unterschieden. Zehren heisst in dem Fall, Nährstoffe aus dem Boden «zehren». Zu den Starkzehrern gehören Tomaten, Gurken oder Kartoffeln. Sie brauchen viele Nährstoffe. Beim Düngen gilt für sie die Faustregel 6 Liter pro Quadratmeter. Zu den Mittelzehrern gehören Salat, Spinat, Zwiebeln oder Karotten. Für sie sind 3 Liter pro Quadratmeter geeignet. Kräuter, Knoblauch, Erbsen oder Bohnen werden zu den Schwachzehrern gezählt. Bei ihnen reicht 1 Liter Düngung pro Quadratmeter aus. Hasler empfiehlt, Starkzehrer nicht zu
dicht neben Schwachzehrern zu pflanzen, weil sie unterschiedlichen Nährstoffbedarf haben.
Gut verträglich nebeneinander seien Starkzehrer und Mittelzehrer sowie Mittelzehrer und Schwachzehrer. Hasler legt auch nahe, Pflanzen nicht immer an der gleichen Stelle zu setzen, um Nährstoffmangel zu vermeiden.
Welche Werkzeuge braucht es im Garten?
Hasler sagt: «Lieber klein anfangen». Für den Anfang reichen eine Hacke zum Jäten und um ein Loch zu graben, eine kleine Schaufel, eine Stechschaufel oder Stechgabel (sie zu bedienen braucht weniger Kraft als eine Stechschaufel), ein Kräuel sowie Besen und Giesskanne. Alles andere könne, je nach Bedarf, später angeschafft werden.
Eisheilige abwarten
Wer Blumen liebt, beachtet den Saisonflor. Primel oder Tulpen werden vorzugsweise im Frühjahr gesetzt. Geranien oder Tomaten gehören zum Sommerflor. Kälte und Frost ertragen sie schlecht. Sie können im Mai gesät werden, aber Hasler empfiehlt, die Eisheiligen Mitte Mai abzuwarten. Erfahrungsgemäss ist das die letzte Phase im ersten Halbjahr, in der Frost noch möglich ist.
Anfang September lässt sich der Herbstflor setzen. Den braucht es allerdings immer weniger, weil das Klima tendenziell wärmer wird und der Sommerflor durchaus fast bis Ende Jahr halten kann.
Anfang November ist es Zeit, den Winterflor zu setzen, Christrosen beispielsweise. Zwiebelpflanzen wie Schneeglöckchen, Krokusse, Osterglocken (Narzissen) oder Hyazinthen sollten in den Monaten September oder Oktober gesetzt werden.
Stauden, Sträucher und Bäume werden am besten in ihren Ruhephasen gepflanzt, beispielsweise nach dem Blätterfall. Bäume können im Herbst oder im Frühling gepflanzt werden.
Der Gemüsegarten mit Salaten, Zwiebeln, Erbsen oder Kefen kann ab März angelegt werden.
Ab Mitte April werden Lauch, Fenchel, Randen, Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch gepflanzt.
Giessen ist vor allem dann wichtig, wenn frisch gesetzt wird – vorzugsweise in den ersten beiden Wochen. Wenn diese Phase abgeschlossen ist, kommen viele Pflanzen mit vergleichsweise wenig Wasser aus. Um Frischwasser zu sparen, kann Regenwasser gesammelt werden. Bewässern sollten Gartenfreunde möglichst frühmorgens oder abends. An heissen Tagen erzielt wässern am späten Vormittag wenig Wirkung, weil es in der aufkommenden Hitze rasch verdunstet.
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um den Immobilienverkauf. Sie erhalten wertvolle Tipps, was Sie vor, während und nach dem Verkauf Ihrer Immobilie berücksichtigen sollten. Der Vortrag findet am Donnerstag, 3. April 2025, um 17.30 Uhr im Limmatraum statt. Beachten Sie den Hinweis im Messekatalog.
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und gegen eine Eigentumswohnung tauschen? Was passiert mit der bestehenden Hypothek? Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer? Sollen wir das Haus vor dem Verkauf renovieren? – All diese Fragen sind wichtig, aber nicht immer einfach zu beantworten, denn jede Situation und jeder Verkauf ist einzigartig und muss individuell beurteilt werden.
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Zerfressene Elektrokabel
Eine Zusatzdeckung in der privaten Gebäudeversicherung ermöglicht es,
Schäden durch Tiere abzusichern. Bei Zurich etwa heisst es: «Versichert sind Biss- und Nageschäden durch wilde, nicht privat gehaltene Nagetiere, Marder sowie Schäden durch Hausbock, Holzwurm, Totenuhr und Ameisen am versicherten Gebäude auf erstes Risiko.» Das bedeutet, die Versicherung übernimmt bis zur vereinbarten Versicherungssumme beispielsweise die Kosten für den Ersatz einer von Mardern komplett zerbissenen Iso-
Foto: iStock
lation auf dem Estrich. Wenn jedoch etwa die zahmen Chinchillas oder Ratten ausbrechen und sich durch die Elektrik fressen, ist dieser Schaden nicht versichert.
Wespennester entfernen Eine weitere Versicherung ist die Home Assistance, welche z. B. auch beim Ausfall der Heizung, Lüftung oder bei einem verstopften Rohr die Kosten für einen Notfalleinsatz übernimmt. Im Rahmen der Home Assistance ist einerseits beispielsweise die Entfernung von Hornissennestern gedeckt, andererseits zahlt sie bis zu 5000 Franken für die Bekämpfung von Ungeziefer.
Ein typischer Anwendungsfall ist etwa die Behandlung eines von Bettwanzen betroffenen Schlafzimmers durch einen spezialisierten
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Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41
info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.
Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Franz Widmer AG Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch von Tobel Sanitär Heizung AG
Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
APT Kaminfeger AG
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
INSEKTENSCH UTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Hauptstrasse 1, 4446 Buckten
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
KALKSCHUTZ
Tratson GmbH
Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG 24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07
info@brunner-kuechen.ch
www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel. 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Notter Hochbau AG
Neu + Umbau, Renovation, Unterhaltsarbeiten
Aeschstrasse 10, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch nottergruppe.ch/umbau/kundenmaurer/
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH Beratung – Bewertung – Verkauf
Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf-kld@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung
Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
KNAP Immobilien GmbH
Ihre Liegenschaft – unsere Passion. Verwaltung, Vermietung, Verkauf Eggstrasse 205, 5732 Zetzwil Tel. 062 922 75 75 info@knap-immobilien.ch www.knap-immobilien.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 kleindoettingen.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Go Smart Solution AG Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN
TANKREVISIONEN ROPPEL AG
Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen
Industrieweg 2, 4653 Obergösgen
Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Notter Hochbau AG Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch
VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN
Horat Innendekorationen AG Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte
Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten Tel. 056 633 21 81 info@horat-deko.ch www.horat-deko.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Hochuli Schlossrued AG
Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service
Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20 mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 40’000 Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.chF
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Schellenberg Zimmermann GmbH
Innenausbau, Umbauten, Montagen
Boldistrasse 6, 5415 Rieden AG
Tel. 078 636 21 84 info@schellenbergzimmermann.ch www.schellenbergzimmermann.ch
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 457 April 52. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39‘301 Ex. Basis 2023/2024
Anzahl Mitglieder: 39’501 (28. Februar 2025)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2
REDAKTION
Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:
Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon
Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev-aargau.ch
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch
Titelbild: Lehnert AG, 5012 Wöschnau/Aarau, www.gartenzentrum.ch
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:
Tel. 056 200 50 50
Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Aarau und Kulm
Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14
Telefonische Rechtsberatung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg)
Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:
Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten
Tel. 056 204 41 41
Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Zofingen
c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, info@hev-zofingen.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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Spitalweidstrasse 1 | 4665 Oftringen (AG)