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ERDBEBEN UND ANDERE NATURGEFAHREN

Die Natur bietet Lebensraum und Erholung. Sie birgt aber auch Gefahren und verursacht hohe Schäden. Immer wieder kommt es zu Hagel, Hochwasser, Bergstürzen und Murgängen. Aber auch starke Erdbeben sind in der Schweiz nicht ausgeschlossen. Das schwerste ereignete sich 1356 in Basel, das letzte mit Todesopfern 1946 in Sierre im Wallis.

Schon auf dem kleinsten Balkon kann man ein Mini-Gartenparadies einrichten. Wer eine Terrasse oder einen Garten hat und gerne Vogelgezwitscher hört, wird sich um einheimische Pflanzen kümmern. An einem grossen Gartentisch mit der Familie essen oder in einem Liegestuhl ein Buch lesen, das sind Ferien zu Hause.
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Ökologischer und staatlicher Fussabdruck
Erwachendes Grün, üppige Blütenpracht und brummende Hummeln erinnern im Frühjahr an Schönheit und Nutzen, ja Notwendigkeit intakter Natur und Biodiversität. Schwindende Artenvielfalt und das Wachstum von Hitzeinseln aus Beton sind Themen zahlreicher Fachtagungen (vgl. Beitrag Seite 14). Bevölkerungswachstum, Bautätigkeit und Mobilität setzen Flora und Fauna unter Druck. Die Natur befindet sich auf dem Rückzug. Lieber Bäume pflanzen oder Hecken errichten als Steingärten anlegen, so lautet die Gegenbewegung im Kleinen. Natur- und Artenschutz sind ein hohes Gut, Biodiversität die Grundlage des Lebens und Pflanzen in den Siedlungsraum zurückzuholen ein Gebot der Stunde.
Was macht die Politik aus der Forderung nach mehr Grün und höherer Biodiversität? Sie vergrössert die Verwaltung. Städte schaffen Stellen für Pflanzen- und Biodiversitätsexperten, bilden Kontrolleure aus, die den Wurzelraum von Bäumen ausmessen. Baumgutachten werden in Auftrag gegeben. Stadtverwaltungen rekrutieren Personen, die Beamte anderer Abteilungen für mehr Grün sensibilisieren: Begrünungsflüsterer bevölkern Sitzungszimmer, Korridore und Kantinen. Der Einrichtung von Kompetenzzentren für Horizontalbegrünung dürften Rufe nach der Errichtung von Kompetenzzentren für Vertikalbegrünung folgen. Die Politik schafft staatlich besoldete Jobs für ihre Klientel. Mit der Aufstockung von Förderprogrammen werden befristete Stellen in unbefristete umgewandelt. Politik und «zugewandte Orte» schaukeln sich gegenseitig hoch.
Behördliche Beratungsstellen für mehr Grün in Gärten schiessen wie Pilze aus dem Boden, als ob bestehende Gärtnereibetriebe nicht geeignet wären, grüne Beratungsdienstleistungen zu erbringen. Nein, ein echter Politiker misstraut dem Markt und schafft sich Kolonnen von Bediensteten. Mehr Grün, mehr Macht, lautet die Losung.
Der exzessive Drang nach Grösse von Verwaltungen überwuchert längst den an sich legitimen Ruf nach mehr Grün im Siedlungsraum. Doch nicht für alles braucht es Behördenwachstum. Ein besserer ökologischer Fussabdruck muss nicht zwingend mit einem erhöhten staatlichen Fussabdruck einhergehen. Mehr Suffizienz: warum nicht auch für Verwaltungen?

Martin Meili
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Herzlichen Dank, Andreas Senn!

Jeanine Glarner
Grossrätin, Präsidentin
Hauseigentümerverband Aargau
Im Mai 2012 lernte ich den damaligen Ratskollegen im Grossen Rat, Grossrat Andreas Senn, kennen. Seine ruhige, besonnene, stets sachliche Art und die Tatsache, dass er immer sehr gut informiert war, haben mich von Anfang an sehr beeindruckt. An eine Szene im Grossen Rat kann ich mich so gut erinnern, als wenn es gestern gewesen wäre:
Er begab sich für ein Votum zum Eigenmietwert zum Rednerpult und hielt ein feuriges Statement für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Bei dieser Frage um den Eigenmietwert hat er als einziges Mitglied der damaligen CVP-Fraktion gegen seinen eigenen Regierungsrat gestimmt und sich für das Wohneigentum starkgemacht.
Als überzeugter Kämpfer für das Eigentum setzte er sich als Präsident der HEV Sektion Baden-Brugg-Zurzach während Jahren, ja Jahrzehnten, für uns Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ein. Und dies immer mit der notwendigen Gelassenheit und seinem ganz feinen Humor. So habe ich ihn auch im Vorstand des HEV Aargau wahrgenommen. Er hat nie viel geredet, aber zum richtigen Zeitpunkt genau die richtige Frage gestellt oder seine Meinung geäussert. Auf seine Voten habe ich immer sehr grosse
Stücke gehalten. Seit Mai 2006 hat er in unserem Vorstand mitgearbeitet und unsere Interessen eben auch im Grossen Rat glaubwürdig und mit Nachdruck vertreten.
Da er das Präsidium des HEV BadenBrugg-Zurzach im März 2024 abgegeben hat, wird er auch aus dem Vorstand des HEV Aargau ausscheiden. Ich bedaure das sehr, aber nach dieser langen Zeit hat es sich Andreas Senn verdient, etwas kürzer zu treten und seinen Ruhestand in vollen Zügen zu geniessen. Mir bleibt, Andreas Senn ganz herzlich für den langjährigen Einsatz für uns Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu danken. Und ich hoffe, ihn auch weiterhin als interessiertes Mitglied an unseren Anlässen begrüssen zu dürfen, mit ihm über die guten alten Zeiten zu philosophieren und über die aargauische Politik zu debattieren.

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Erdbeben und andere Naturgefahren
Der Bergsturz von Goldau – die bisher grösste Naturkatastrophe
Die Natur bietet Lebensraum und Erholung. Sie birgt aber auch Gefahren und verursacht hohe Schäden. Immer wieder kommt es zu Hagel, Hochwasser, Bergstürzen und Murgängen. Aber auch starke Erdbeben sind in der Schweiz nicht ausgeschlossen. Das schwerste ereignete sich 1356 in Basel, das letzte mit Todesopfern 1946 in Sierre im Wallis.
Eigentlich bebt die Erde immer. Üblicherweise sind aber die Erschütterungen so gering, dass die Menschen sie nicht wahrnehmen. Doch starke Beben können katastrophale Folgen haben. In der Schweiz sind schwere Erdbeben selten, trotzdem muss mit ihnen gerechnet werden.
Die Weltregionen sind unterschiedlich erdbebengefährdet. Erheblich ist die Gefahr an Erdplattengrenzen wie dem pazifischen Feuerring, wo rund 90 Prozent aller schweren Beben stattfinden. Auch in der Schweiz sind Erdbeben möglich. Die letzte grosse Katastrophe fand 1356 in Basel statt. Gemäss Erdbebendienst ist rund alle hundert Jahre mit einem Erdbeben der Magnitude 6 zu rechnen (das Beben in Basel wies Magnitude 6,6 auf). Die Schäden dürften dann gewaltig sind.
Wie setzt sich das Erdbebenrisiko zusammen? Es gibt vier Parameter: Die Erdbebengefährdung der Region (im Wallis ist die Gefährdung grösser als im Mittelland), der lokalen Untergrund (weiche Böden sind eine besondere Gefahrenquelle), die
Verletzbarkeit der Gebäude (schnörkellose Gebäude gelten als sicherer als andere) sowie die Anzahl betroffener Personen und die Höhe der Sachwerte.
Wie Lars Mülli, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, an der Präsidentenkonferenz des Hauseigentümerverbandes Schweiz Ende 2023 in Zürich sagte, liege die grösste Gefährdung und das höchste Schadenpotenzial in Städten, weil sich dort viele Menschen und dichter Gebäudebestand befinden würden. Von den Schweizer Städten am meisten gefährdet sei die Stadt Basel vor Genf, Zürich, Luzern und Bern, sagte Mülli.
Folgenreichstes Erdbeben in Basel
Bei Erdbeben wird zwischen Intensität und Magnitude unterschieden. Die Intensität gibt das Schadenausmass am Ort und Stelle an. Die Magnitude ist das Mass für die freigesetzte Energie. Bei Magnitude 2 werden Erdstösse üblicherweise bloss von wenigen Personen in Gebäuden wahrgenommen. Bei Magnitude 4 pendeln in Gebäuden hängende Objekte. Gegenstände auf Tischen und Böden werden verschoben. Bei

Magnitude 5 erleiden Gebäude in schlechtem Zustand Mauerrisse, Zwischenwände stürzen ein. Bei Magnitude 6 herrsche üblicherweise allgemeine Panik. Auch solide Bauten würden schwer beschädigt. Schwächere Bauten stürzten ein, sagte Mülli. Bei Magnitude 7 stürzten die meisten Bauwerke ein. Das Erdbeben 1356 in der Stadt Basel hatte eine Magnitude von 6,6.
Rund 80 bis 90 Prozent der Gebäude in der Schweiz seien vor 2003 gebaut worden. Ihre Sicherheit bezüglich Erdbeben sei unklar, sagte Mülli. Um Erdbebensicherheit zu erlangen, müsse die SIA-Norm 261 für Neubauten und die SIA-Norm 269/8 für bestehende Bauten angewendet werden.
Trotz grossem Schadenpotenzial seien in der Schweiz bloss 10 bis 15 Prozent der Gebäudewerte gegen Erdbeben versichert. Versichert seien vor allem grosse Gewerbeund Industriegebäude. Private Eigentümerschaften, meistens unterversichert, seien im Fall eines starken Bebens allenfalls in ihrer Existenz bedroht, weil das Eigenheim typischerweise deren grösste Investition sei.
Wesentliche Ursache für die weitverbreitete Sorglosigkeit gegenüber Erdbeben sei die fehlende Erfahrung der Menschen in der Schweiz. Praktisch niemand hierzulande habe persönlich ein starkes Erdbeben und damit verbundene Schäden erlebt, sagte Mülli. Erdbeben gelten als grosses Risiko, vergleichbar mit Cyberkriminalität, einer Pandemie oder einer Strommangellage.
Hagel als Spitzenreiter Erdbeben sind nicht die einzige Gefahr, welche die Natur bereithält. David Zihlmann,
Martin Meili
Schubiger Bauingenieure, Hergiswil, sprach in Zürich über sogenannte gravitative Naturgefahren. Das sind Gefahren, die durch Fliess-, Rutsch- oder Sturzbewegungen von Schnee, Wasser, Erdmassen oder Steinen verursacht werden. Aufgrund ihrer Topografie, der Lage in den Alpen und zahlreicher Fliessgewässer ist die Schweiz von spezifischen gravitativen Naturgefahren in besonderem Masse betroffen. Rund 20 Prozent der Bevölkerung der Schweiz wohne in Zonen, in denen Hochwasser auftreten könne, sagte Zihlmann. Hagel sei in der Schweiz jenes Ereignis, von dem Menschen am meisten betroffen seien (41 Prozent), gefolgt von Überflutungen (37 Prozent), Sturm, Schnee, Rutschereignissen und Lawinen (0,3 Prozent). Grundlage zur Einschätzung gravitativer Naturgefahren bildeten Gefahrenkarten bzw. Intensitätskarten.
Die Gefahrenstufen werden wie folgt unterschieden: Rot heisst erhebliche Gefährdung, was beispielsweise in ein Bauverbot münden kann. Blau ist gleichbedeutend mit mittlerer Gefährdung. Bauen heisst da, Auflagen zu befolgen. Gelb heisst, geringe Gefährdung. Das impliziert einfache Massnahmen wie Hinweise (Naturgefahren-Check: www.schutz-vor-naturgefahren.ch). Vorgaben zu den Schutzzielen in der Schweiz liefern die SIA-Normen 261 bzw. SIA 261/1.
Staat und Private in der Pflicht Wie sieht es mit den Verantwortlichkeiten aus? Gemeinde, Kanton und Bund sind verantwortlich für die Raum- und Nutzungsplanung, für rechtliche Vorgaben und die Notfallplanung (Einsatzkräfte). Versicherungen leisten im Ereignisfall Leistungen. Privaten und Unternehmen fällt die Aufgabe zu, naturgefahrengerecht zu bauen. Gebäude seien so zu planen, dass die Gebäudehülle und das Tragwerk möglichst wenige schadenanfällige Stellen bieten würden. Die planerischen Massnahmen umfassten den Standort des Gebäudes auf der Parzelle, den Standort der Zugänge, beispielsweise Eingänge und die Umgebungsgestaltung. Bei der Materialwahl sollte auf möglichst robuste Produkte gesetzt werden, sagte Zihlmann.

Erdbebengefährdung Schweiz. Informationen: seismo.ethz.ch.
Anschauungsunterricht zu Naturgefahren und deren Auswirkungen gibt es immer wieder. So der im August 2023 erfolgte Hangrutsch bei Schwanden (GL). Glück hatten die Bewohner des Dorfes Brienz in Graubünden. In der Nacht vom 15. auf den 16. Juni 2023 lösten sich oberhalb des Dorfes 1,2 Millionen Kubikmeter Fels. Das Dorf war vorgewarnt und evakuiert worden. Die Schuttmassen blieben kurz vor dem Dorf stehen. Stefan Schneider, CSD-Ingenieure, und Leiter des Frühwarndienstes Brienz, stellte in Zürich das Messdispositiv vor, das zur Einschätzung der Gefahr und Evakuation des Dorfes führte. Nicht immer verlaufen Bergrutsche so glimpflich wie letzten Juni in Brienz.
Angst vor Wertminderung
In der alpinen Schweiz kam es in der Vergangenheit immer wieder zu katastrophalen Bergstürzen. Am 11.9.1881 forderte ein Bergsturz in Elm 114 Tote. Ursache des Unglücks, das sich durch Steinschläge ankündigte, war der unsachgemässe Abbau von Schiefer. 1965 riss ein Gletscherabbruch über dem Mattmark-Staudamm im Wallis 88 Arbeiter einer Baustelle in den Tod. 13 Tote gab es 1991 bei einem Erdrutsch in Gondo, ebenfalls im Wallis. 2017 lösten sich am Piz Cengalo im Bergell (GR) Gesteinsmassen, die acht Wanderer unter sich begruben.
Der verheerendste Bergsturz in der Schweiz ereignete sich am 2. September 1806. Nach tagelangen Niederschlägen löste sich ein Teil der Felsmassen des Rossbergs im Kanton Schwyz und donnerte zu Tal in Richtung Goldau und Lauerzersee. Gegen 500 Menschen kamen ums Leben, ebenso 300 Tiere. Über 100 Häuser wurden verschüttet. Felsmassen stürzten in den Lauerzersee und lösten einen Tsunami aus.
Der Bergsturz von Goldau war die bisher grösste Naturkatastrophe in der Schweiz. Aus Angst vor Panik unterliessen es die Behörden, die Bevölkerung zu warnen. Ganz anders 217 Jahre später in Brienz. Seit Jahren steht das Dorf unter Dauerbewachung. Kurz vor dem Bergsturz vom 15. Juni 2023 wurde das Dorf evakuiert.
Im Gebirgsland Schweiz kommt es immer wieder zu Bergrutschen und -stürzen. Dabei wird nicht immer rational reagiert. Ende 2016 informierten die Gemeindebehörden von Grindelwald im Berner Oberland, dass Teile des Dorfes im Perimeterplan künftig als Rutschgebiet aufgeführt werde. In der Folge hagelte es Einsprachen gegen die Kategorisierung. Der Grund der Einsprachen war die Angst der Eigentümer, dass der Vermerk «Rutschgebiet» sich als wertmindernd auf ihr Grundstück auswirke.
Mehr Tatsachen, weniger Ideologie
René Scheu an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau
(mm) Gastreferent an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau ist René Scheu. Der promovierte Philosoph ist Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Von 2016 bis 2021 war er Feuilletonchef der NZZ. Zu Scheus Forschungsgebieten beim IWP gehören Steueraufkommen, Einkommensverteilung und staatliche Umverteilung. Seine Forschung diene dem Ziel, ideologische Debatten zu versachlichen, sagt Scheu.
Das IWP entwickelt ein Steuersimulationsmodell, mit dem finanzielle und fiskalische Auswirkungen möglicher Gesetzesänderun-
gen im Voraus beurteilt werden können. So zum Beispiel im Fall der Einführung der Individualbesteuerung.
Scheu ist Herausgeber zahlreicher Bücher und Kolumnist in verschiedenen Zeitungen. Seit kurzem schreibt er auch für CH Media. Bei seiner Tätigkeit für die NZZ interviewte Scheu unorthodoxe Denker wie den amerikanischen Historiker Niall Ferguson und dessen Lebenspartnerin, die aus Somalia stammende und in den USA lehrende Politikwissenschafterin Ayaan Hirsi Ali.
Ausschreibung Delegiertenversammlung HEV Aargau auf der nächsten Seite. René Scheu.



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Einladung zur Delegiertenversammlung 2024 Hauseigentümerverband Aargau
René Scheu: «Mehr Fakten, weniger Meinungen: Unbotmässige Gedanken zur Schweiz»
Mittwoch, 24. April 2024
Kultur- und Kongresshaus, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
19.00 Uhr Begrüssung
Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
19.05 Uhr Grussadressen
Dr. Mirjam Kosch, Grossratspräsidentin
Stephan Attiger, Regierungsrat, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt
19.15 Uhr «Mehr Fakten, weniger Meinungen: Unbotmässige Gedanken zur Schweiz»
René Scheu, Geschäftsführer IWP Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern, promovierter Philosoph und früherer Feuilletonchef der NZZ
20.00 Uhr Apéro riche
Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl Teilnehmende ist beschränkt. Berücksichtigung nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Jene, die nicht teilnehmen können, werden raschmöglichst benachrichtigt.
Schriftliche Anmeldung bitte bis spätestens Mittwoch, 10. April 2024: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden oder Fax 056 222 90 18 oder info@hev-aargau.ch oder www.hev-aargau.ch/Veranstaltungen.
Anmeldetalon
Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2024 HEV Aargau
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Die Stadt als Habitat für Wildtiere
Abwassertag in Burgdorf im Zeichen der Biodiversität
Durch Zuwanderung, hohe Ansprüche an Wohnraum, Mobilität und Landwirtschaft wird es in der Schweiz enger. Das Nebeneinander führt zu mehr Reibungsflächen. Die Natur gerät unter Druck.
Martin Meili
Etwas abseits seiner bisherigen traditionellen
Themen war der letzte Abwassertag in Burgdorf dem Nebeneinander von gebauter Umgebung und Natur gewidmet. Aufgrund intensiver Landwirtschaft «flüchten» immer mehr Wildtiere wie Füchse oder Igel von ruralen in urbane Räume, wo sie trotz hoher Bevölkerungsdichte, kompaktem Gebäudebestand und Verkehr manchmal bessere Lebensbedingungen vorfinden als auf dem Land. Wie Katja Rauchenstein, Swild (Wildtierforschung, Stadtökologie, Kommunikation) am Ende des in Burgdorf durchgeführten Abwassertag sagte, sei der urbane Raum aus biologischer Sicht ein eigener Ökosystemtyp mit spezifischen Eigenschaften. Der Siedlungsraum biete vielen Wildtieren wie Füchsen, Fledermäusen und Insekten Zuflucht und Lebensraum. Zahlreiche natürliche Feinde wie Beutegreifer fehlten in der Stadt. In der Schweiz hielten sich rund die Hälfte der Säugetiere und rund
30 Prozent aller Fledermäuse in Städten auf. Um dem trotzdem fortschreitenden Lebensraumverlust in Städten entgegenzuwirken, spricht sich Rauchenstein für die Schaffung von Kerngebieten der Biodiversität und Korridoren aus, analog den Wildtierkorridoren bei Autobahnen. Wichtig seien Grünflächen, möglichst mit Bäumen, Wasserstellen und nachts wenig beleuchteten Flächen. Allerdings gelte es bei der Schaffung von Wasserstellen darauf zu achten, dass diese nicht zu Fallen würden für durstige Tiere.
Bedrängte Zwergfledermaus
Unter der durch den Klimawandel beschleunigten Erwärmung von Städten litten nicht nur Menschen, sondern auch Tiere, wobei es «Verlierer» und «Gewinner» gebe. Die Erwärmung sorge für eine Veränderung der Fauna. Profiteure der Erwärmung sei die in Städten verbreitete Zwergfledermaus und die Weissrandfledermaus, eine mediterrane Art, die seit Mitte der 1980er-Jahre Gebiete nördlich der Alpen erobere. Sie verdränge
sogar zunehmend die Zwergfledermaus. Bäume brächten der Biodiversität sehr viel. Einen hohen Wert auf dem Biodiversitätsindex hätten Bäume wie Stieleichen, Sommerund Winterlinde, Traubeneiche, Silber-Weide oder Feld-Ahorn. Wildtiere würden nicht nur durch Bautätigkeit und Verkehrsaufkommen bedrängt, sondern auch durch Katzen. Diese jagen Eidechsen und Blindschleichen.
Klimaerwärmung: Was heisst das für den Städtebau? William Fuhrer, Berner Fachhochschule, sprach über urbane Transformation. In Städten stünden sich gegenläufige Prozesse gegenüber. Es gebe erhebliche Nutzungskonflikte wie Verdichtung, bezahlbarer Wohnraum, Emissionen, Verkehr. Die Erwärmung der Städte rufe nach neuen Massnahmen wie der Nutzung von Kaltluftentstehungsgebieten (Wälder, Gewässer) für Luftkorridore. Fuhrer verwies auf den MFOPark in Zürich (ehemalige Maschinenfabrik Oerlikon) und den Bosco Verticale (begrünDie intelligente LuftWasser Wärmepumpe
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Hunde schaden Bäumen
Jerylee Wilkes-Allemann, Berner Fachhochschule, Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), sprach über Bäume in urbanen Räumen. Sie plädiert für die Schaffung von Alleen und die Erhaltung von Wäldern in urbanen Gebieten (urban forest). Wälder und Bäume übernähmen wesentliche Ökosystemleistungen wie die Produktion von Sauerstoff, Trinkwasser, Artenvielfalt und Holznutzung, was auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen führe. Zudem wirkten Bäume dem Stadtlärm entgegen. Bäume führten zur Temperaturreduktion durch Schatten und Pflanzenverdunstung. Sehr effektiv seien Bäume mit grossen Kronen. Je grösser der Baum, desto grösser die ökologische Leistung. Mangelnder Platz, zu geringer Ab-

stand zu Gebäuden und Strassen, aber auch Hunde-Urin setzten Bäumen stark zu. Die Europaallee in Zürich sei wegen ihres Mangels an schattenspendenden Bäumen ein Paradebeispiel für eine städtebauliche Fehlplanung, sagte Wilkes-Allemann. Welches die richtigen, klimaangepassten Bäume seien, sei noch Gegenstand der Forschung. In

Bern zeigten Erfahrungen mit Edelkastanie und Silberlinde ermutigende Signale. Beim Anpflanzen sei es wichtig zu beachten, dass Bäume wachsen würden. Der steigende Platzbedarf müsse mit eingeplant werden.
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Trotz gestiegenem Referenzzinssatz keine Mietzinserhöhung möglich?

Frage:
Ich vermiete eine Wohnung. Wie ich weiss, ist bereits seit einiger Zeit der Referenzzinssatz gestiegen. Ich habe den Mietzins noch nie angepasst und wollte ihn zunächst auch nicht erhöhen, sehe mich nun aber doch dazu gezwungen. Zur Berechnung des neuen Mietzinses habe ich das Tool auf Ihrer Website verwendet. Zu meiner Überraschung ergab das Resultat des Rechners aber gar keine Erhöhung. Kann es sein, dass ich den Mietzins nicht erhöhen kann?
Antwort:
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat per 2. März 2024 bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz weiterhin bei 1,75 Prozent verbleibt. Vermieter, welche den Mietzins bis anhin noch nicht an den aktuell geltenden Referenzzinssatz angepasst haben, können grundsätzlich eine Erhöhung des Nettomietzinses prüfen. Das Berechnungstool
des HEV Schweiz stellt eine einfache Möglichkeit dar, eine Mietzinserhöhung aufgrund des Referenzzinssatzes zu prüfen, wobei zusätzlich eine Anpassung an die Teuerung und ggf. an die Kostensteigerung berechnet werden kann (zu finden auf https://www.hev-aargau.ch).
Nicht in jedem Fall möglich Tatsächlich ist es aber so, dass der Nettomietzins nicht in jedem Fall aufgrund des Referenzzinssatzes erhöht werden kann. Eine solche Mietzinserhöhung ist nur möglich, wenn der jetzige Mietzins auf einem tieferen als dem aktuell geltenden Referenzzinssatz von 1.75 Prozent beruht. Bei älteren Mietverhältnissen, bei welchen der Mietzins im Laufe des Mietverhältnisses bis anhin nicht angepasst wurde, kann der Mietzins – je nachdem, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde – noch auf einem höheren Referenzzinssatz als dem aktuellen von 1.75 Prozent beruhen. In solchen Konstellationen ergibt eine Anpassung des Mietzinses in Bezug auf den Referenzzinssatz sogar eine Senkung. Es sind somit Fälle möglich, in welchen keine Mietzinserhöhung gestützt auf den aktuellen Referenzzinssatz vorgenommen werden kann. Auch wenn Sie einen sogenannten indexierten Mietzins vereinbart haben, können Sie den Mietzins nicht an den Referenzzinssatz anpassen.
Weitere Erhöhungsgründe prüfen Zusätzlich zur Anpassung an den geltenden Referenzzinssatz kann aber auch die
Erhöhung des Nettomietzinses infolge der Teuerung geltend gemacht werden. Gesetzlich erlaubt ist die Überwälzung von 40 Prozent der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die Teuerung ist in den vergangenen Jahren grundsätzlich stetig angestiegen und dürfte in Ihrem Fall zu einer gewissen Erhöhung des Nettomietzinses führen. Ob diese Erhöhung jedoch die Senkung infolge des Referenzzinssatzes aufzuheben oder gar zu übersteigen vermag, muss individuell geprüft werden. Das von Ihnen verwendete Tool berechnet zusätzlich aber bereits die mögliche Mietzinserhöhung infolge der Teuerung und ggf. auch eine allfällige Kostensteigerung. Sie dürfen somit davon ausgehen, dass in Ihrem Fall trotz Einbezug dieser weiteren Berechnungsgrundlagen keine Mietzinserhöhung gestützt auf diese Faktoren umgesetzt werden kann. Dennoch gibt es auch in solchen Fällen unter Umständen noch weitere Möglichkeiten, eine Mietzinserhöhung vorzunehmen. Beispielsweise dann, wenn Sie während des laufenden Mietverhältnisses sogenannte wertvermehrende Investitionen am Mietobjekt haben vornehmen lassen. Wir beraten Sie gerne hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Stephanie Lang MLaw, CAS in Immobilienökonomie, Rechtsberaterin HEV Aargau
Die Unterschutzstellung von Baudenkmälern

Alain Meier
Baudenkmäler sind Einzelobjekte der Denkmalpflege. Darunter fallen eine Vielzahl unterschiedlicher Bauten und Anlagen wie etwa Wohngebäude, Industriebauten, landwirtschaftliche Gebäude, Brücken, Kirchen usw. Keine Baudenkmäler sind bewegliche Objekte. Im Jahr 2016 gab es in der Schweiz die beachtliche Anzahl von rund 75’000 geschützten Einzelobjekten, 6200 davon befanden sich im Kanton Aargau.
Schutzwürdigkeit
Es besteht ein anerkanntes öffentliches Interesse an Denkmal- und Ortsbildschutzmassnahmen. Damit ist allerdings noch nicht geklärt, welche Objekte Schutz verdienen und in welchem Ausmass. Nicht jedes alte Gebäude ist schützenswert. Das öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung unterliegt zudem einem gewissen Wandel. Früher
wurden in erster Linie Bauten von überragender Schönheit als schutzwürdig erachtet (z. B. Schlösser), heute auch Objekte aus neuerer Zeit und Gebäude, welche für ihre Entstehungszeit charakteristisch oder für das Ortsbild prägend sind. Auch Industriebauten, Fabrikgebäude und technische Anlagen können Baudenkmäler sein.
Nach § 24 Kulturgesetz kommen als Baudenkmäler auch Schutzobjekte infrage, wenn ihre Erhaltung als Zeugnis und Ausdruck einer historischen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, baukünstlerischen, handwerklichen oder technischen Situation im Interesse der Öffentlichkeit liegt oder zusammen mit Landschaft oder Siedlung eine Einheit bilden und dadurch ihre Erhaltung im Interesse der Öffentlichkeit liegt. Diese Formulierung ist sehr offen und lässt viel Spielraum. Für eine Privatperson ohne Fachkenntnis und ohne Erfahrung ist es daher sehr schwierig einzuordnen, ob die eigene Liegenschaft schutzwürdig ist. Auch den kommunalen Gemeinderäten, welche über kommunale Unterschutzstellungen entscheiden, ist häufig kein entsprechendes Fachwissen verfügbar. Regelmässig werden daher für die Beurteilung der Unterschutzstellung Fachleute beigezogen.
Denkmalschutzmassnahmen stellten oft schwerwiegende Eigentumseingriffe dar (dazu weiter unten mehr). Voraussetzung für die Unterschutzstellung ist daher eine genügende gesetzliche Grundlage und eine Verhältnismässigkeitsprüfung. Je schwerwiegender der Eigentumseingriff ist, desto höhere Anforderungen werden an die Schutzwürdigkeit des betroffenen Objekts gestellt. Dabei ist zu beachten, dass Denkmalschutzmassnahmen nicht nur im Interesse eines begrenzten Kreises von Fachleuten erlassen werden dürfen. Sie müssen breiter abgestützt sein und von einem grösseren Teil der Bevölkerung bejaht werden1
Verfahren
Der Schutz von Baudenkmälern obliegt im Kanton Aargau sowohl dem Kanton als
auch der Gemeinde. Der Kanton kann Baudenkmäler unter Schutz stellen, welche von kantonaler Bedeutung sind. Baudenkmäler von geringerer Bedeutung werden kommunal geschützt. Der Schutz von kommunalen Baudenkmälern erfolgt in der Regel durch Bestimmungen in den Bauund Nutzungsordnungen.
Regelmässig werden Revisionen von Bauund Nutzungsordnungen von Gemeinden zum Anlass genommen, bestehende kommunale Schutzobjekte zu überprüfen und neue Objekte zu schützen. Zu einer Reduktion der Schutzobjekte kommt es eher selten. Da der Ortsbildschutz Sache der Gemeinde ist, verfügt sie in diesem Regelungsbereich über Autonomie. Es obliegt in erster Linie den örtlichen Behörden, über architektonische Aspekte des Ortsbildes zu wachen, weshalb ihnen ein weiter Ermessensspielraum zukommt. Das bedeutet, dass die kantonalen Rechtsmittelinstanzen nur zurückhaltend in Entscheide der Gemeinde im Bereich der Unterschutzstellung von kommunalen Objekten eingreifen. Entscheide der Gemeinden sind demnach von zentraler Bedeutung und werden – das zeigt auch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre – von Rechtsmittelbehörden nur selten aufgehoben. Umso wichtiger ist es, dass sich betroffene Grundeigentümer bereits frühzeitig im kommunalen Planungsverfahren engagieren. Häufig bestehen bereits früh im Planungsprozess informelle Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. in Workshops). Es empfiehlt sich, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Nach § 3 BauG ist sodann ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen und gemäss § 24 BauG sind in einem weiteren Verfahrensschritt die Entwürfe der Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sich die betroffenen Grundeigentümer einbringen. Personen, welche während der öffentliche Auflage keine Einwendungen erheben, sind nicht berechtigt, gegen den Beschluss der Bau- und Nutzungsordnung Beschwerde zu erheben. Die Erfahrung zeigt: Je früher betroffene Privatpersonen ihre Ansichten darlegen und
MLaw, Rechtsanwalt, Siegrist Ries und Partner, Rechtsanwälte und Notariat, Aarau
einbringen, desto eher sind sie erfolgreich. Ist das Verfahren schon weit fortgeschritten, ist es regelmässig schwieriger, die Gemeindebehörden und das involvierte Planungsunternehmen von den bereits vorhandenen Ideen und Konzepten abzubringen.
Folgen der Unterschutzstellung
Eine Unterschutzstellung kann verschiedene Auswirkungen haben. Massgebend sind die Bestimmungen der einschlägigen Nutzungsvorschriften. Häufig wird zwischen Volumen- und Substanzschutz unterschieden. Wird ein Gebäude mit einem Volumenschutz belegt, müssen die Aussenmasse des Gebäudes erhalten bleiben. Es darf abgebrochen werden, sofern die Erstellung einer Ersatzbaute an gleicher Stelle und mit den bisherigen Aussenmassen gesichert ist. Weitergehende Einschränkungen sind mit dem Substanzschutz verbunden. Gebäude unter Substanzschutz sind zu unterhalten und dürfen nicht abgebrochen werden. Innerhalb des Bestehenden dürfen sie ausund umgebaut werden, soweit dies mit dem Schutzziel vereinbar ist. Vermehrt finden sich in den Bau- und Nutzungsordnungen keine grundeigentümerverbindlichen Unterschutzstellungen mehr, sondern es wird auf ein Inventar verwiesen (Inventarlösung). Das Inventar ist nicht grundeigentümerverbindlich. Ob und in welchem Ausmass ein Objekt unter Schutz gestellt wird, wird erst nach Erlass der Bau- und Nutzungsordnung im Einzelfall durch die Exekutive entschieden.
Die Unterschutzstellung bringt auch Belastungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht mit sich. Häufig finden sich Regelungen, dass bei Baugesuchen, welche geschützte Gebäude betreffen, Fachgutachten einzuholen sind.
Exkurs: Schutz von Naturobjekten Nicht nur Gebäude können unter Schutz gestellt werden. Schutzwürdig sind unter gewissen Voraussetzungen auch Naturobjekte wie Hecken, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume und Baumreihen. Auch die Unterschutzstellung dieser Objekte erfolgt regelmässig im Rahmen von kommunalen Nutzungsplanungen. Die Bedeutung und
die Auswirkungen des Schutzes von Naturobjekten darf nicht unterschätzt werden. Der Schutz z. B. eines Baumes kann einschneidende Auswirkungen haben. Je nach Lage des Baumes auf einem Grundstück kann die Unterschutzstellung dazu führen, dass das Grundstück nicht mehr überbaut werden darf.
Bei der Unterschutzstellung von Naturobjekten ist ein spezielles Augenmerk auf § 9 des Dekrets über den Natur- und Landschaftsschutz zu legen. Diese Bestimmung erlaubt es den zuständigen Behörden im Hinblick auf die Ausscheidung von Nutzungszonen und Naturobjekten, vorsorgliche Massnahmen zu treffen. Das bedeutet, dass für Naturobjekte, sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, Schutzmassnahmen verfügt werden können, bevor die entsprechende Planung rechtskräftig ist. Damit soll der aktuelle Zustand gewahrt werden. Es wird damit etwa vermieden, dass Bäume gefällt werden, bevor die Planung, welche diese Bäume schützen soll, Wirkung entfaltet. Die vorsorglichen Massnahmen sind auf fünf Jahre befristet. Sie können superprovisorisch, d. h. ohne vorherige Anhörung des betroffenen Grundeigentümers, verfügt werden. Vorsorgliche Schutzmassnahmen können Bauvorhaben um Jahre verzögern. Beim Erwerb eines Grundstücks und insbesondere wenn auf einem Grundstück grössere Um- oder Neubauten geplant sind, ist frühzeitig zu prüfen, inwiefern Naturobjekte relevant sind.
Fazit
Die Unterschutzstellung von Baudenkmälern wie auch von Naturobjekten kann für den betroffenen Grundstückseigentümer eine grosse Belastung darstellen. Es ist zu empfehlen, sich im Verfahren betreffend Unterschutzstellung möglichst frühzeitig einzubringen, um auf eine sachgerechte Lösung hinzuwirken.

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Moos – unscheinbares grünes Polster

Jeannine Stierli, Spreitenbach
Moose sind kleine, grüne Schönheiten. Die Bodenpflanzen zählen zu den ältesten Landpflanzen der Welt. Sie gehören mit Tausenden verschiedener Arten weltweit zu einer der grössten Gruppe grüner Landpflanzen. Die unscheinbaren grünen Pölsterchen sind wahre Alleskönner. Neben ihrer Funktion als Pionierpflanze dienen sie als Zeigerpflanze, da Moose auf Umweltgifte sehr empfindlich reagieren. Sie reagieren auf Veränderungen im Ökosystem, in dem sie leben, und passen dementsprechend ihre Lebensfunktion an. Je mehr Moos an einem Ort vorhanden ist, umso besser ist dort die Umwelt. Moose dienen auch als CO2-Speicher in Torfmooren. Ohne Moos gäbe es keine Moore.
Moose offenbaren viele Details. Die Biologie dieser Pflanzen ist einzigartig und unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Pflanzen. Moose gehören zur Pflanzengruppe der Bryophyten. Sie haben keine echten Wurzeln und Leitgefässe, die dem Nährstoff- und Wassertransport dienen, wie man dies von Blütenpflanzen kennt. Dafür
besitzen sie haarähnliche Strukturen, die Rhizoide. Die Rhizoide helfen dem Moos, sich an Oberflächen zu heften und Wasser und Nährstoffe aufzunehmen.
Störenfriede in Gärten
Durch ihren kleinen Wuchs im Vergleich zu anderen Pflanzen haben sie zwar an vielen Standorten Nachteile, aber mit ihren ausgeklügelten Strategien gelingt es ihnen, selbst Plätze wie Felsen, Mauern, Baumstämme und Dächer zu besiedeln – an Plätzen, an denen andere Pflanzen kaum eine Überlebenschance haben. Moose geben sich mit geringen Mengen an Nährstoff und Licht zufrieden.
Die meisten Moose können vollständig austrocknen, ohne abzusterben. Sie sind wichtige Bestandteile des Ökosystems auf der ganzen Welt. Sie erfüllen eine Vielzahl an Funktionen und tragen zur Gesundheit und Vielfalt der Wälder, Wiesen, Gebirge und sogar Wüsten bei. Moose wie auch Farne gehören zu den sogenannten Kryptogamen. Das bedeutet so viel wie «Pflanzen, die im Verborgenen blühen» oder gemäss Übersetzung aus dem Griechischen: «Pflanzen, die
im Verborgenen heiraten». Moose pflanzen sich auf zwei verschiedene Arten fort: aus Fragmenten des ursprünglichen Mooses oder durch Bildung von Sporen, die dann vom Wind oder Wasser fortgetragen werden.
Moos erscheint manchen Leuten eher als unattraktiv und hat schon viele Gärtner zur Verzweiflung getrieben. Die Moosart Sparriges Kranzmoos, auch unter dem lustigen Namen Sparriger Runzelpeter bekannt, tritt besonders gerne in Rasenflächen auf, wenn der grüne Teppich nicht optimal wächst und in den Grasnarben Lücken entstehen. Das Sparrige Kranzmoos lässt sich nur schwer aus dem Rasen entfernen. Als Alternative könnte man das Moos wachsen lassen. So erhält man einen pflegeleichten, robusten und wertvollen Rasenersatz. Zudem bietet Moos kleinen Insekten Lebensraum und Versteckmöglichkeiten. Und es ist ein gutes Keimbett für Blütenpflanzen. Moos wirkt als natürlicher Luftfilter und verbessert somit das Klima im Garten. Moose lassen sich aber auch dekorativ im Garten einsetzen und bestechen dort mit ihrer schlichten Schönheit und ihrem Charme. In traditionellen japanischen Gärten setzt man oft Moose als einzige Pflanzen ein. Europaweit sind 23 Moosarten durch die Berner Konvention geschützt. Dreizehn dieser Arten kommen auch in der Schweiz vor (swissbryophytes.ch).
Foto: Jeannine Stierli
Aarau und Kulm
Einladung an die Mitglieder des HEV Aarau und Kulm
Baustellenbesichtigung des Neubau KSA in Aarau
Montag, 13. Mai 2024, 16 Uhr
Treffpunkt ist im KSA, Haus 01, Hörsaal 1.
UG
Das Konzept für die drei Gebäudezonen dominiert den Neubau des KSA mit dem Namen «Dreiklang»: das Prinzip der kurzen Wege für Personal und Patienten. Die Stationen, die am höchsten frequentiert sind – wie die Notaufnahme, die Radiologie und die Ambulatorien der Inneren Medizin –, werden im Erdgeschoss platziert. In der ersten Etage befinden sich die operativen Disziplinen, in der zweiten die interventionellen und die konservativen sowie die Intensivpflege. Im dritten Stock ist das Mutter-Kind-Zentrum untergebracht. Das Bettenhaus mit seinen Pflegestationen und einer wunderschönen Aussicht ins grüne Umland erstreckt sich vom vierten bis zum neunten Obergeschoss.
Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, an einer Präsentation dieses Neubaus und einer Baustellenbesichtigung teilzunehmen. Anschliessend offeriert der HEV im Foyer des Hörsaals einen kleinen Apéro. Der ganze Anlass dauert rund 2,5 Stunden.
Die Anmeldung erfolgt über untenstehenden QR-Code:

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie bitte an die Besichtigung mitbringen.
Freiamt
Generalversammlung 2024
Die diesjährige Generalversammlung des HEV Freiamt findet statt am Donnerstag, 2. Mai 2023, ab 18 Uhr
Mehrzweckgebäude Berikerhus, Berikon
18.00 Uhr Öffnung der Eingangskontrolle
18.45 Uhr Abendessen
20.00 Uhr Generalversammlung
anschliessend Unterhaltung und Dessert
Die Einladung wurde den Verbandsmitgliedern per Post zugestellt. Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme.
Fricktal
MEHR WERT
FÜR HAUSEIGENTÜMER
Generalversammlung 2024
Der Vorstand lädt ein zur Generalversammlung 2024 des HEV Fricktal Donnerstag, 25. April 2024, 19 Uhr Bustelbach Sport- und Freizeitcenter, Sportplatzweg 2, 4332 Stein
19.00 Uhr Generalversammlung mit Referat von Marcel Koller, Chefökonom bei der Aargauischen Kantonalbank, zum Thema «Entwicklung der Immobilienpreise und des Hypothekarzinsumfeldes»
20.15 Uhr Nachtessen
Für die musikalische Umrahmung sorgen «5BRASS». Zudem gibt es einen Wettbewerb mit attraktiven Preisen.
Die Einladung zur Generalversammlung mit der Traktandenliste wird allen Verbandsmitgliedern per Post zugestellt.
Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme.
Lenzburg-Seetal
Generalversammlung 2024
Die Generalversammlung der Sektion HEV Lenzburg-Seetal findet statt am Mittwoch, 5. Juni 2024 um 19 Uhr in der Aula des Weiterbildungszentrums Lenzburg
Die ausführliche Einladung wird rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt.

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Damit Gartenmöbel lange Freude bereiten
Gartenmöbel sind von Frühling bis Herbst den unterschiedlichsten Wetterverhältnissen ausgesetzt. Und wenn sie im Winter in keinen Unterstand versorgt werden können, dann erst recht. Für eine lange Lebensdauer ist deshalb die richtige Pflege wichtig.

Foto: stock.adobe.com/monropic

und pflegeleicht: Gartenmöbel aus Metall.
Brigitte Müller, Redaktorin
Die Auswahl an Materialien und Designs ist bei Gartenmöbeln riesig. Deshalb sollte man sich vor dem Besuch einer Gartenmöbelausstellung einige Fragen stellen: Welches Material mag man besonders? Beispielsweise Holz, Metall, Bambus oder Polyrattan? Wie viel Platz steht zur Verfügung? Wo können die Gartenmöbel im Winter verstaut werden? Isst man gerne draussen und möchte deshalb einen grossen Tisch mit viel Platz für die Familie und Gäste? Oder liebt man es, in Ruhe auf einer bequemen Liege Bücher zu lesen?
Grundsätzlich ist bei der Wahl der Gartenmöbel darauf zu achten, wie gut die Wetterbeständigkeit und UV-Resistenz sind. Gute Qualität zahlt sich aus, denn Gartenmöbel müssen wegen der Witterung einiges aushalten können. Ebenso wichtig ist eine regelmässige Pflege, damit man sich dauerhaft an seiner Investition erfreuen kann.
Natürliches Holz
Foto: stock.adobe.com/artivista | werbeatelier
Gartenmöbel aus Holz wirken warm und gemütlich. Sie passen gut zu einem rustikalen oder verwunschenen Bauerngarten und zu einem natürlichen Wohnstil. Ein grosser Vorteil von Holz ist, dass es sich bei starker Hitze nicht aufheizt und das Material eine angenehme Haptik bei Berührungen mit der Haut hat.
Beliebt ist Teak, ein sehr robustes Holz, das besonders säurefest, witterungsbeständig und schwer entflammbar ist. In seiner Festigkeit und Dichte ähnelt Teak dem europäischen Eichenholz, ist aber deutlich leichter. Teak kommt nur in den Wäldern Asiens und tropischen Regionen Südamerikas und Westafrikas vor. Es ist deshalb darauf zu achten, dass Teakholz mit dem Label des FSC (Forest Stewardship Council)
Stühle, Bank und Tisch aus Holz sind auf einer Gartenterrasse ideal, um den Sommer zu geniessen.
Stilvoll

Wer träumt nicht auch von so einem gemütlichen Gartensitzplatz?
ausgezeichnet ist. Das Label garantiert, dass das Holz aus ökologisch nachhaltiger Waldwirtschaft stammt. Teakmöbel können im Winter draussen bleiben. Sie trotzen Nässe und Witterung. Mit der Zeit entwickelt Teak seine charakteristische silbergraue Patina. Ebenfalls für Gartenmöbel gut geeignet ist Holz der Robinie und Eiche oder der Lärche, Kiefer und Douglasie.
Pflege für Holzmöbel
Holzmöbel – ausser aus Teakholz – müssen regelmässig geölt werden, damit sie der Nässe trotzen können und ihre warme Holzfarbe behalten. Im Winter sollte man sie wenn möglich verstauen. Gartenmöbel aus Holz am besten mit einem Baumwolltuch sowie wenig Seifenlauge aus Naturseife reinigen. Danach abspülen, damit keine Seife zurückbleibt. Gartenmöbel aus Massivholz, die stark verschmutzt sind, behutsam mit Sandpapier abschleifen. Sind die Gartenmöbel sauber, sind sie bereit für die Pflege mit Öl. Welches Öl geeignet ist,
hängt von der Art des Holzes ab. Im Handel sind Öle für Möbel aus Hartholz (z. B. Eiche oder Buche), Weichholz (z. B. Birke oder Nadelhölzer) und für Tropenholz erhältlich. Diese Arbeiten sollte man an einem Tag ohne Regen ausführen, damit das Öl gut einziehen kann.
Leichte Metallmöbel
Gartenmöbel aus Metall wie Stahl, Eisen und Aluminium haben in der Regel ein geringeres Gewicht als hölzerne Möbel, dafür erwärmen sie bei Sonneneinstrahlung rasch. Um metallene Gartenmöbel wetterfest zu machen, müssen sie verchromt, einbrennlackiert oder feuerverzinkt sein. Beliebt sind Gartenmöbel aus Aluminium, da sie leicht, robust und stabil sind und keinen Rost ansetzen können.
Einen besonderen Reiz strahlen Gartenmöbel aus Schmiedeeisen aus. Häufig sind solche Möbel kunstvoll mit Ornamenten verziert, wirken romantisch und verträumt
und sind charakteristisch für den Jugendstil. In einem Rosengarten sehen sie besonders stimmungsvoll aus. Da sie relativ schwer sind, sollte man ihnen einen festen Platz im Garten reservieren. Wie bei anderen Materialien erhöht ein weiches Kissen den Sitzkomfort, ansonsten ist es auf dem Eisen eher kühl.
Pflege von Metall
Grundsätzlich sind Gartenmöbel aus Metall robust, ausser sie sind beschädigt, dann beginnen die Möbel zu rosten. Gartenmöbel aus Aluminium sind leicht zu pflegen. Es reicht, sie mit etwas Seifenwasser abzuwaschen. Möbel aus Edelstahl rosten zwar nicht, können aber Flugrost ansetzen. Deshalb wird empfohlen, diese mit einem speziellen Edelstahl-Reiniger und einem weichen Lappen zu reinigen. Möbel aus pulverbeschichtetem oder feuerverzinktem Metall werden mit einem weichen Schwamm und Wasser wieder
Fortsetzung Seite 28

Farbige Stühle verbreiten gute Laune im Garten.
sauber. Je nach Verschmutzung dem Wasser etwas Spülmittel hinzufügen.
Kunststoff
Bei Gartenmöbeln aus Kunststoff sollte man darauf achten, dass sie farbecht sind. Ansonsten können sich durch starke Sonneneinstrahlung die Farben verändern und vergilben. Pflege: Neue Möbel aus Kunst-
stoff sind in der Regel hitze- und frostbeständig. Trotzdem sollte man sie für eine längere Lebensdauer im Winter an einem geschützten Ort verstauen.
Polyrattan
Charakteristisch für Gartenmöbel aus Polyrattan ist die Flechtstruktur, die die Optik von klassischen Korbmöbeln aus Rattan
imitiert. Sie sind wetterfest, UV-beständig, pflegeleicht und bequem. Dank der grossen Polster wirken sie modern und elegant und erinnern an eine Wohnzimmer-Sitzgarnitur. Das Geflecht aus Polyrattan ist leicht federnd, was die Möbel bequem macht. All diese Eigenschaften haben dazu geführt, dass solche Gartenmöbel landauf, landab nicht nur in privaten Gärten und auf Sonnenterrassen immer mehr gesichtet werden, sondern sich auch in Gartenrestaurants als Lounge breitmachen. Pflege: Der Schmutz lässt sich einfach mit dem Tuch abwischen. Im Winter sollte man die Möbel für eine längere Lebensdauer ebenfalls entweder mit einem Überzug schützen oder unters Dach stellen.
Gartenmöbel aus textilem Gewebe Textiles Gewebe für draussen ist meist aus Nylon oder aus speziellen Kunststofffasern gefertigt. Diese Fasern nehmen keine Feuchtigkeit auf und weisen groben Schmutz ab. Bei Möbeln aus textilem Gewebe ist von modern und schlicht bis zu romantischen Formen alles möglich. Sie können gemustert oder farbig sein und so den Sommer richtig bunt knallen lassen. Der hohe Sitzkomfort ist der Pluspunkt dieser Möbel. Sie sind weich, bequem und federnd. Es lohnt sich beim Kauf darauf zu achten, dass das Gewebe hautfreundlich und atmungsaktiv ist. Pflege: Die meisten Bezüge kann man ab-

ENTSCHLEUNIGUNG
nehmen und problemlos waschen. Im Winter abdecken und schützen.
Garten-Textilien reinigen
Falls die Bezüge der Kissen und Polster abnehmbar und waschbar sind, kann man sie in der eigenen Waschmaschine reinigen. Die Pflegeanleitung des Herstellers dabei beachten. Fehlt eine solche Anleitung, ist es besser, kein Risiko einzugehen und die Bezüge von Hand zu behandeln. Zuerst abbürsten, um den Dreck und Staub zu entfernen, dann nochmals mit wenig Seifenlauge sanft abbürsten. Falls man die textilen Gartenmöbel im Winter nicht geschützt verstauen kann, unbedingt abdecken. Bezüge und Polster müssen trocken sein, bevor sie verstaut werden.
Bambus
Möbel aus Bambus sind leicht. Sie sind von Natur aus wasserabweisend und resistent gegenüber Pilzen. Dementsprechend benötigen sie keinen zusätzlichen Oberflächenschutz. Sie bleiben auch bei starker Sonneneinstrahlung angenehm kühl. Bambusmöbel erzeugen eine asiatische, exotische Leichtigkeit, die zur Wellness-Oase im Garten passt. Bambusrohr ist hart und robust, doch mit Sitzkissen kann man bequem auf Bambusmöbeln sitzen. Pflege: Schmutz mit einem Tuch abwischen und im Winter schützen.


Wir suchen Bauland in jeglicher Grösse
Seit über 40 Jahren sind wir in der Region als Architekturbüro tätig und durften während dieser Zeit mehr als 1‘500 Bauprojekte erstellen. Vom kleineren Umbau bis zur grossen Überbauung im Wohn-, Industrie- und Gewerbebau realisieren wir mit der Planung, der Ausführung bis zur Schlüsselübergabe alles «in-house» mit unseren 20 Mitarbeitern. Wir sind interessiert an Bauland für Gewerbe, Industrie, Wohnbauten und bestehenden Liegenschaften mit Entwicklungspotential oder Landreserven. Wir garantieren eine faire und schnelle Kaufabwicklung. Gerne realisieren wir mit Ihnen auch als Partner oder Investor gemeinsame Ideen oder Projekte. Referenzen unter www.mitac-architektur.ch
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Holzmöbel bleiben länger frisch, wenn sie man sie ab und zu einölt.
Bei Polyrattan den Schmutz mit einem weichen Lappen abwischen.
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Vogelgezwitscher rund ums Haus
In einem naturnahen Garten finden einheimische Pflanzen ihren Platz und es gibt Lebensräume für Schmetterlinge, Wildbienen, Eidechsen, Igel und viele weitere Tiere. Solch einen Garten lieben zudem Vögel, denn sie finden Nistplätze und Nahrung.
Brigitte Müller, Redaktorin
Wer sich im Garten an einem Vogelkonzert erfreuen möchte, kann selber viel dafür tun. Das A und O hierbei sind einheimische Pflanzen, da diese Insekten anziehen, die wiederum den insektenfressenden Vogelarten als Nahrung dienen. Einheimische Blumen, Wildstauden, Wildsträucher und Bäume produzieren zudem eine grosse Auswahl an Samen und Früchten, sodass Vögel ein reich gedecktes Buffet vorfinden. Willkommen heissen kann man Vögel auch mit vielfältigen Strukturen wie begrünten Fassaden und Asthaufen, in denen zum Beispiel Rotkehlchen brüten können. In einem Naturgarten werden einheimische Pflanzen gefördert und eine Vielfalt an Lebensräumen angelegt und man verzichtet auf chemische Hilfsmittel.
Für die Umwandlung vom konventionellen zum naturnahen Garten muss jedoch nicht gleich der Bagger bestellt werden. Schritt für Schritt ändert sich der Garten, wenn nach und nach nur noch einheimische Wildstauden gepflanzt und Teile der Wiese weniger oft gemäht werden. Besonders erhaltenswert sind ältere Bäume, denn sie bieten mit abgestorbenen Ästen oder Baumhöhlen natürliche Nistmöglichkeiten. Ausserdem halten sich darin gerne Insekten auf, die verschiedenen Vogelarten als Nahrung dienen. Auch vor verwilderten Ecken mit einheimischen Stauden braucht man keine Angst zu haben. Beispielsweise ist die Brennnessel die einzige Futterpflanze für die Raupen des Tagpfauenauges und des Kleinen Fuchses. Gartenmäuerchen aus Natursteinen dienen Eidechsen, Blindschleichen oder manchen Wildbienen als
Schlupflöcher. Dichte, einheimische Dornsträucher wie Wildrosen und Kletterpflanzen wie Efeu, Waldrebe oder Hopfen sind für Singvögel Brutorte. Offene Erd-, Sandoder Kiesplätze dienen wiederum bodenbewohnenden Wildbienen als Niststätten. Teiche oder Kleinbassins sind beliebte Badestellen für Vögel, Libellen, Molche und andere Wasserlebewesen.
Wie entsteht eine naturnahe Hecke? Wer viele exotische Sträucher hat, sollte alle entfernen und einheimische Sträucher wie Heckenrose, Schwarzer Holunder, Kornelkirsche oder Traubenkirsche pflanzen. Damit sich ein ökologisch wertvoller Übergang zwischen Gehölz und Rasen ausbilden kann, wird die direkt an die Hecke angrenzende Wiese auf einer Breite von 0,5 bis 3 Metern nur noch einmal im Jahr gemäht
Im Garten mit einheimischen Pflanzen gibt es auch für einen Stieglitz genug Nahrung.

und zwar im Spätsommer oder Anfang Herbst. Empfohlen wird das Mähen in zwei Arbeitsgängen, wobei jeweils nur die Hälfte der Fläche gemäht wird. Das Schnittgut wird abgeführt. Die noch nicht gemähte Hälfte dient den Tieren als Rückzugsgebiet. Diese Hälfte wird dann erst im nächsten Spätsommer/Herbst gemäht.
Vom Rasen zur blumenreichen Wiese Mit etwas Geduld und fachgerechter Pflege kann sich aus einem eintönigen Rasen mit der Zeit eine artenreiche Blumenwiese entwickeln. Als erste Massnahme wird der Rasen nicht mehr gedüngt. Während dem ersten und zweiten Jahr sollte man den Rasen regelmässig alle vier bis sechs Wochen mähen und das Schnittgut abführen. Dann ist der Boden in den meisten Fällen genügend ausgemagert, um mit den Vorbereitungen für eine Blumenwiese zu beginnen. Nur sehr fette, vorher regelmässig gedüngte Böden müssen länger «ausgemagert» oder gar mit Sand angereichert werden.
Ab Mitte März sollte man zur Vorbereitung der Ansaat den Boden bei möglichst trockenen Bodenbedingungen mit einer Bo-
denfräse umbrechen. Diesen Vorgang jeweils zweimal im Abstand von zwei bis drei Wochen wiederholen, um so ein möglichst unkrautfreies Saatbeet zu erhalten. Zwischen Mitte April und Mitte Juni wird eine Mischung aus einheimischen Gräsern und Wiesenblumen gesät. Das Saatgut nicht mit Erde überdecken, allenfalls walzen oder leicht andrücken. Falls es trotz der Vorbereitung viele unerwünschte Pflanzen gibt, sollte man nicht zögern, zu mähen. Dabei nicht mit tief eingestelltem Rasenmäher mähen, sondern einen hohen Schnitt wählen. Nicht jäten, allenfalls nur aufkommende Blacken und Ackerdisteln entfernen. Im ersten Jahr wird der Pflanzenbestand oft locker und die Blütenpracht dürftig bleiben. Mit Geduld entsteht jedoch eine bunte Wiese. Diese wird in den häufig begangenen Bereichen kurz gemäht, die übrige Fläche nur noch zweimal pro Jahr mähen.
Durchlässige Beläge
Auf Kiesflächen oder anderen durchlässigen Belägen kann das Regenwasser an Ort und Stelle im Boden versickern und wird
Fortsetzung Seite 33
Der naturnahe Garten
Vielfalt heisst das Zauberwort. Im naturnahen Garten werden je nach vorhandenen
Platz- und Standortverhältnissen möglichst viele unterschiedliche Lebensräume geschaffen:
• Blumenwiese
• artenreiche Trocken- oder Feuchtwiese
• Gebüsch, Hecke mit Dorn- und Beerensträuchern
• einheimische Kletterpflanzen an Hausfassade und Pergola
• Hochstamm-Obstbäume
• Blumenbeete mit Wildstauden
• Tümpel und Teiche
• Sand-, Kies- und Steinhaufen
• Asthaufen
• Trockenmauer
• Komposthaufen
• begrünte Zäune
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Ein Tümpel dient dieser Amsel als Tränke und kühlendes Bad.
nicht in die Kanalisation geführt. Beson bienen, Eidechsen und andere einheimische
Foto: stock.adobe.com/Rolf Müller
Staub bleibt auf den Blättern hängen und die Luft wird sauberer. Kletterpflanzen sind leider mit dem Vorurteil behaftet, sie würden der Fassade schaden. Dies trifft aber nicht zu. Selbst Efeu kann nur dann schaden, wenn die Fassade schon Risse hat. Gerade Efeu ist für viele Tiere interessant, da es im Herbst blüht und sehr früh im Jahr Beeren trägt.
Wer gerne eine Wildhecke hätte, aber nur einen kleinen Garten besitzt, kann an einer Holzwand oder am Zaun eine Kletterpflanze wachsen lassen. Dafür eignen sich vor allem das Windende Geissblatt oder Efeu. Schön ist auch eine Kombination mit der Waldrebe. Mit einzelnen Sträuchern und Steinhaufen kann man an dieser «Hecke» wertvolle Lebensräume für Igel, Eidechsen oder Blindschleichen gestalten. Dafür sollte man den untersten Bereich von Zäunen bis in eine Höhe von 15 cm frei lassen, damit sie für Kleintiere kein Hindernis darstellen.

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Kronen- oder Stammteile eines gefällten Baums als dekorative Elemente oder als Sitzgelegenheiten an geeigneter Stelle zu platzieren. In den Altholzteilen werden sich holzzersetzende Insekten ansiedeln, die wiederum Spechten als Nahrung dienen. Nicht gebrauchtes, unbehandeltes Holz kann man an einem sonnigen Platz aufstapeln und der natürlichen Zersetzung überlassen. Solche Holzstapel sind ein Paradies für viele Insektenarten und Pilze und ein sicherer Unterschlupf für Kleintiere, zum Beispiel zum Überwintern für Fledermäuse.
Vogelwarte Sempach
Die Schweizerische Vogelwarte Sempach überwacht die einheimische Vogelwelt, erforscht die Lebensweise der wildlebenden Vögel und geht den Ursachen der Bedrohung der Vogelwelt auf den Grund. Für gefährdete Vogelarten entwickelt sie Schutzund Fördermassnahmen und sorgt gemeinsam mit ihren Partnern dafür, dass die Erkenntnisse der Vogelwelt und der Natur zugutekommen. Sie betreibt eine Pflegestation für kranke, verletzte und verwaiste Vögel. Als nationales Kompetenzzentrum für Vogelkunde und Vogelschutz ist sie auch Auskunfts- und Beratungsstelle für Öffentlichkeit, Medien und Behörden. Mit Schulprogrammen und Angeboten in der Umweltbildung sensibilisiert sie Jung und Alt für den Schutz der Vogelwelt. 2024 feiert sie ihr 100-jähriges Bestehen mit zahlreichen Veranstaltungen und einem Buch über ihre Geschichte.
Zum Thema «Vogelfreundlicher Garten» finden sich auf der Website Videos sowie ein ausführliches Merkblatt. Dieses enthält u. a. eine Tabelle, die auflistet, welche einheimischen Sträucher welche Vogelarten anziehen.
Weitere Informationen:
www.vogelwarte.ch/garten
Liste von Schaugärten: www. bioterra.ch/ schaugaerten-inspiration-von-profis
Natur-Gärtnereien
Gärtnereien im Kanton Aargau, die auf Naturgärten spezialisiert sind:
• www.habitatgarten.ch
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• www.d-labhart.ch
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Ein Paradies für Tiere und Vögel: ein Garten mit Wild- und Kulturstauden.



Foto: Gärtnerei Daniel Labhart
Einheimische Pflanzen zum Geniessen
Es lohnt sich, für die Bepflanzung des Balkons einheimische Kräuter und Blumen auszuwählen. Mit ihnen kann man sich selber und die einheimische Insektenwelt verwöhnen.

Der Balkongarten als Kräuterlieferant und Wohlfühloase.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Im Sommer, vor allem an Hitzetagen, ist es wundervoll, auf einem reich bepflanzten Balkon den Schatten und die kühle Ausstrahlung der Pflanzen zu geniessen. Wer zudem einen kleinen Kräutergarten pflegt, kann ein Sommergericht schnell mit frischen Kräutern verfeinern.
Dabei ist es mehr als wünschenswert, für die Bepflanzung vor allem einheimische Kräuter und Blumen zu wählen, damit die heimischen Insekten und andere Tiere, wie Eidechsen und Vögel, daraus Nutzen gewinnen. Schliesslich haben sich diese über einen langen Zeitraum gemeinsam entwickelt und stehen in enger Beziehung zueinander. Wichtig ist, darauf zu achten, dass nicht alle Pflanzen gleichzeitig blühen, sondern Insekten schon früh im Jahr Nahrung finden, damit sie überleben und für Nachwuchs sorgen können. Vor allem die verschiedenen Hummelköniginnen brauchen in den ersten warmen Frühlingstagen
genügend Nahrung. So können sie ein neues Volk gründen, das im Sommer heranwächst, sich vermehrt und eine neue Königin hervorbringt, die überwintern und im darauffolgenden Jahr wieder einen neuen Kleinstaat aufziehen kann.
Kräutervielfalt
Zu den besonders beliebten einheimischen Kräutern gehören der Gewürz- und Zitronenthymian, Bergbohnenkraut, Rosmarin, Peterli und verschiedene Salbeisorten. Schnittlauch und Schnittknoblauch kann man als Gewürz nutzen und gleichzeitig blühen lassen. Die Blüten, etwas auseinandergezupft, sind nebst den klein geschnittenen Halmen auf einem Salat oder einer Beilage ebenfalls eine Augenweide und schmecken zudem köstlich.
Wer Lavendel, Ysop und Currykraut nicht zum Kochen nutzen will, einfach mal zwischendurch mit den Händen darüberfahren und anschliessend deren betörenden Duft einatmen. Schon ist man erfrischt, vielleicht
sogar für einen Moment in südlichen Landschaften: Der kleine Duftgenuss bringt eine entspannte kurze Auszeit.
Die Blüten des Liebstöckels, in der Schweiz auch Maggikraut genannt, sind eher unscheinbar. Hingegen bieten die Blüten verschiedener Minzsorten Nahrung für Insekten und die Blätter eigenen sich – frisch oder getrocknet – für erfrischende Sommertees. Das gleiche gilt für die Zitronenmelisse. Aus den Blättern lässt sich ein herrlicher Tee zubereiten, die Insekten lieben die Blüten und im Herbst und Winter stürzen sich Meisen und Stieglitze auf die Samenstände und finden dort reichlich Nahrung.
Mehrjährige Kräuter kann man im April zurückschneiden und mit etwas Kompost und organischem Dünger ins neue Jahr starten lassen. Kräuter, die nicht mehrjährig sind, in mit neuer Kräutererde gefüllten Kistchen und Pflanzenschalen nach Angabe auf der Packung aussäen. Auch Schmetter-
linge lassen sich gerne im blühenden Kräutergarten sehen.
Schattenspender
Kletterpflanzen können an einer Abschirmung oder als Wandbegrünung hochwachsen. Ihre Blätter bieten Schatten, vielleicht sogar Unterschlupf für Vögel und die Blüten produzieren Nahrung für Insekten. Dafür eignen sich Efeu, Heckenkirsche, Heckenrosen, Alpenwaldrebe (Clematis alpina) oder eine Geissblattsorte, beispielsweise die Sorte «Je-länger-je-lieber» besonders. Sie brauchen jedoch Platz und Pflege.Ebenfalls geeignet für den Balkon sind Kapuzinerkresse und Ringelblumen. Sie fördern nicht nur die Biodiversität. Ihre Blüten sind essbar und sehr dekorativ. Die Ringelblume ist zudem eine heimische Heilpflanze, die man mit dem nötigen Wissen nutzen kann. Verschiedene Kleearten sind bei den einheimischen Insekten ebenfalls beliebt.
Traglast abklären und Rücksicht nehmen Es ist hilfreich, sich über die Anordnung der gewünschten Pflanzen Gedanken zu machen und einen Bepflanzungsplan zu erstellen. Man kann die Pflanzflächen vergrössern, wenn man Pflanzen für die Vertikale wählt und die Pflanzgefässe auf verschiedenen horizontalen Ebenen anordnet. Zudem gibt es Hängepflanzen, auch Erdbeeren, die blühen und Früchte bringen. Die gewählten Töpfe sollten möglichst tief sein, damit die Pflanze genügend feuchte Erde hat. Wenn grosse Pflanzkübel Platz fiinden sollen, ist es wichtig, die zulässige Traglast des Balkons oder der Terrasse zu klären. Zudem müssen alle Pflanzengefässe so gesichert sein, dass sie bei heftigen Windböen fest verankert bleiben und niemand zu Schaden kommt.
Wenn man an Fassaden oder Balkonbrüstungen Befestigungen für Pflanzen anbringen will, muss man vorher das Einverständnis des Eigentümers einholen.
Pflege im Jahreszyklus
Im Frühling stehen folgende Arbeiten an: Die alten Pflanzenstängel zurückschneiden
Fortsetzung Seite 39


Schnittlauch ist doppelt nützlich: Halme und Blüten sind essbar und eignen sich zum Dekorieren von Speisen.
Ein Kleiner Fuchs holt sich den Nektar des blühenden Thymians.
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Auch in diesem Frühling ist die UTA Immobilien AG wieder an der Messe vertreten. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und den direkten Kontakt mit Immobilienbesitzern und -suchenden an unserem Stand! Sie sind herzlich eingeladen, uns zu besuchen.
An der Messe Bauen+Wohnen vom 25. bis 28. April 2024 in Wettingen stellen wir Ihnen unsere neuesten Bauund Verkaufsprojekte aus der Region vor. Unseren Stand mit der Nummer 233 finden Sie in der Halle 2.
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Tipps, was Sie vor, während und nach dem Verkauf Ihrer Immobilie berücksichtigen sollten. Der Vortrag findet am Freitag, 26. April 2024 um 17.00 Uhr statt. Beachten Sie den Hinweis im Messekatalog.
Wichtige Fragen
Wie gestalten wir unsere Lebenssituation nach der Pensionierung? Sollen wir unser Haus verkaufen und gegen eine Eigentumswohnung tauschen? Was passiert mit der bestehenden Hypothek? Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer? Sollen wir das Haus vor
dem Verkauf renovieren? All diese Fragen sind wichtig, aber nicht immer einfach zu beantworten, denn jede Situation und jeder Verkauf ist einzigartig und muss individuell beurteilt werden.
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Herrlich: eigene Erdbeeren aus dem Blumenkistchen auf dem Balkon naschen!
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und das Laub entfernen. Kletterpflanzen und Pflanzen im Schatten jährlich etwas Kompost beigeben. Bei Pflanzen an sonnigen Standorten reicht es, alle zwei Jahre die Erde mit Kompost anzureichern. Falls die Pflanzenwurzeln den Topf ausfüllen, umtopfen oder die Pflanze teilen und neu einpflanzen.
Damit die Balkonbepflanzung auch im Sommer noch Freude macht, sollte man die verblühten Stauden zurückschneiden und mit etwas Brennesseljauche düngen und schon blühen die Stauden ein zweites Mal. Regelmässig entweder am Abend oder am Morgen giessen, aber ja nicht bei Sonnenschein übergiessen. So entstehen Verbrennungen an Blüten und Blättern und die Pflanze geht ein. Kletterpflanzen regelmässig hochbinden und Pflanzenstützen anbringen.
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Im Herbst die Töpfe, die draussen bleiben, auf einen dicken Holzrost stellen, damit die Wurzelballen nicht gefrieren. Mit dieser Methode werden gleichzeitig die Töpfe geschützt. Mit einer Mulchschicht verdunstet die benötigte Feuchtigkeit der Pflanzen nicht zu schnell. Bei starkem Frost kann man die Pflanzen mit einer alten Decke oder einem Leintuch einpacken.
Kälteempfindliche Pflanzen sollten in einem hellen, kühlen Raum (5 bis 10 °C) überwintern. Ab und zu giessen nicht vergessen.
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Bienen sammeln Nektar und Pollen an den Blüten des Grünkohls, der in einem Topf auf dem Balkon wächst.
Keramische Platten für draussen
Keramische Plattenbeläge im Aussenbereich tragen zur schönen Gestaltung von Terrassen, Balkonen und der hausnahen Umgebung bei. Damit sie lange Freude bereiten, müssen sie für draussen geeignet, korrekt verlegt sein und richtig gepflegt werden.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Keramische Platten, die im Aussenbereich zu liegen kommen, müssen unbedingt für das Verlegen draussen geeignet sein. Nicht alle keramischen Platten sind dafür gemacht, Wind und Wetter, Nässe, Kälte und Hitze zu widerstehen.
Keramische Platten gibt es in vielen verschiedenen Stilen, Farben und Optiken.
Das Spektrum der Formatgrösse ist bei keramischen Platten ebenfalls gross, so dass fast alle Kundenwünsche erfüllt werden können. Für einen soliden Aussenbelag sollte man auf alle Fälle einen Fachbetrieb mit der Verlegung beauftragen. Denn Fachleute haben dafür das nötige Fachwissen und die Erfahrung. Zudem können sie die Kundschaft beraten und ihnen Tipps geben, wie der Plattenbelag künftig zu pflegen ist. Wichtig ist, dass alle Beteiligten

Unter einem Plattenbelag auf Stelzlagern lassen sich Kabel und Rohre einfach und unsichtbar verlegen.

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sich an die Empfehlungen der Plattenhersteller und die Baunormen halten, damit der Plattenbelag nicht zu einem Fall für die Gutachter wird.
Gemeinsam planen
Falls die Bauherrin oder der Eigentümer einer Liegenschaft einen Landschaftsgärtner und einen Plattenleger mit der Gestaltung der Terrasse und des Umschwungs beauftragen, empfiehlt es sich, dass die beiden Fachbetriebe die Aufgaben umsichtig miteinander planen und umsetzen. Die gesamte Gestaltungsplanung kann der Landschaftsgärtner übernehmen. Die Aufgabe des Plattenlegers ist es, den Aufbau des Belages zu definieren: beispielsweise die Höhe des Fundaments aus Geröllbeton von 25 cm, darauf 5 cm Drainagemörtel, der ein bestimmtes Gefälle aufweisen muss. Der Plattenleger kann sich nach dem Setzen der Randabschlüsse dem Verlegen zuwenden, der Landschaftsgärtner der weiteren Gestaltung der hausnahen Umgebung. So profitieren alle von einer fruchtbaren Zusammenarbeit.
Lose im Splitt verlegt
Plattenbeläge, die auf ein begrüntes Garagendach oder ein Rasenstück zu liegen
Rundherum komp ete nt und hö chstp ers önlich. S o verkaufen wir Immobilien.

kommen, benötigen einen anderen Untergrund. Hier macht ein starkes Fundament aus 25 cm Geröllbeton und eine Lage aus 5 cm Splittmörtel Sinn. Die darauf zu liegen kommenden Platten werden auf der Rückseite mit Klebemörtel versehen und nass-in-nass verlegt. Das bedeutet, dass das Verlegen sogleich erfolgt, also keine Zeit für eine Trockenphase einberechnet werden muss, bevor der Plattenbelag verlegt wird.
Ein Gefälle muss sein
Ein wichtiger Faktor bei einem Plattenbelag, der mit Wasser in Kontakt kommt, ist ein

genügendes Gefälle des Belages, damit das Wasser abfliessen kann, so dass es nicht zu Staunässe kommt. Staunässe schadet den Platten und der ganzen Untergrundkonstruktion. Bleibt Wasser auf den Platten liegen, das im Sonnenschein trocknet, können unansehnliche Flecken auf der Oberfläche zurückbleiben, die schwierig zu entfernen sind.
Belag auf Stelzlagern
Wird ein keramischer Plattenbelag auf einem Stelzlager verlegt, entsteht unter dem Belag Platz für Kabel oder Röhren mit kleinem Durchmesser. Einerseits wird dadurch das
Wasser abgeleitet, andererseits kann man unter dem Belag einen Wasseranschluss montieren oder eine Beleuchtung einrichten, so dass die Leitungen unsichtbar bleiben.
Pflege darf sein
Am besten erkundigt man sich gleich beim Plattenleger, wie der Plattenbelag zu unterhalten ist. Sie oder er kann Tipps geben, wie die Oberfläche und die Abläufe zu reinigen sind, wie man die Stelzlager nachjustieren kann und worauf beim Putzen der Fugen zu achten ist. So machen Plattenbeläge im Freien lange viel Freude.
Foto: Frowin Andermatt AG, Baar
CLEVERE GLAS-LÖSUNGEN FÜR INNEN UND AUSSEN
Keramische Platten im Aussenbereich können den Wohnraum erweitern.
Der Klimawandel verändert unsere Wälder
Grosse Hitze und lange Trockenperioden haben einen starken Einfluss auf unsere Wälder. Die häufigsten Baumarten des Mittellandes werden nach und nach verschwinden. Die Forstwirtschaft steht vor der Herausforderung, den Schweizer Wald so umzugestalten, dass er den künftigen klimatischen Herausforderungen gewachsen ist.

Fichtenwälder haben im Mittelland keine Zukunft. Sie werden verschwinden.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Ende September 2023 veröffentlichte Meteo Schweiz den aktuellen Klimareport. Er zeigt auf, dass das Jahr 2022 mit einer Durchschnittstemperatur von 7,4 °C das deutlich wärmste seit dem Messbeginn im Jahr 1864 war. Die wärmsten sieben Jahre wurden in der Schweiz alle nach 2010 registriert. Mit solchen Messwerten steht die Schweiz global betrachtet jedoch nicht allein. Weltweit registrieren die Messstationen einen Anstieg der durchschnittlichen Jahrestemperaturen. Die Auswirkungen dieser steten Erwärmung sind in der Schweiz aber gravierender als andernorts.
Die durchschnittliche Temperatur hat sich in der Schweiz, verglichen mit dem globalen Schnitt, doppelt so schnell erhöht.
Umbau des Waldes
Die Erhöhung der durchschnittlichen Temperaturen wirkt sich vor allem deutlich auf den Wald aus. Die zunehmend extremen Hitze- und Trockenheitsperioden führen dazu, dass die im Schweizer Mittelland üblichen Baumarten aussterben. Dazu gehören Rot- und Weisstannen, die bereits vielerorts geschwächt und am Serbeln sind. Der wichtigste Laubbaum, die Buche, leidet ebenfalls unter den veränderten klimatischen Bedingungen. Hitze und Sonne
bewirken, dass die Rinde der Buchen reisst und abplatzt. Über die Wurzeln der Bäume gelangt nicht mehr genügend Wasser in die Kronen, die Blätter verdorren und fallen ab. Folgen mehrere Trockenjahre aufeinander, können sich die Bäume nicht mehr erholen und sterben ab.
Forstwirtschaft seit 150 Jahren
Der Wald hat in der Schweiz eine sehr zentrale Bedeutung. Deshalb ist bereits seit 1876 das Forstpolizeigesetz des Bundes in Kraft, dessen Grundsatz der Nachhaltigkeit gilt. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass jede Generation Anrecht auf die gleichen Ertragsmöglichkeiten hat. Somit dürfen nur die Zinsen, also das nachwachsende Holz, genutzt werden, damit das Kapital, in diesem Fall der Holzvorrat, unangetastet bleibt. So verfolgt die Forstwirtschaft Schweiz seit mehr als 150 Jahren das Ziel, den Wald naturnah zu bewirtschaften und ihn stetig zu verjüngen, so dass die Waldfläche und alle vorkommenden Arten erhalten bleiben.
Neue Baumarten pflanzen
Diese Strategie muss erstmals komplett neu überdacht werden. Wenn die Klimaveränderungen dazu führen, dass die am häufigsten vorkommenden Baumarten in ihren angestammten Verbreitungsgebieten nicht mehr überleben können, dann müssen die Fachleute des Forstes umdenken und aktiv dafür sorgen, dass neue Baumarten gepflanzt werden, die das Überleben der Waldgebiete ermöglichen. Das ist eine sehr aufwendige Arbeit, die sich über lange Zeiträume erstreckt. Erforderlich ist eine Bepflanzung mit Baumarten, die mit den veränderten Klimabedingungen besser zurechtkommen. Dazu gehören etwa Eichen, Linden, Nussbäume, Kastanien, Lärchen, Douglasien und Robinien. Die Neupflan-
Fotos: Christoph Rutschmann, Holzenergie Schweiz
zungen müssen nicht nur gepflegt, sondern zudem vor Wildverbiss geschützt werden.
Vielfalt gefährdet
Die Veränderung des Waldes durch den Klimawandel hat einen gravierenden Einfluss auf die übrige pflanzliche und tierische Vielfalt der heute bewaldeten Flächen in der Schweiz. Von grösseren Wildtieren wie Rehen oder Gämsen über kleinere wie Kriechtiere und Insekten sind auch spezialisierte Pflanzen wie Flechten, Moose und Farne auf einen bestimmten Baumbestand angewiesen, um zu überleben. Forschende weisen aus, dass rund 40 Prozent aller bekannten Arten in der Schweiz ganz oder teilweise auf den Wald angewiesen sind. Der ganze Lebensraum Wald, den wir Menschen ja ebenfalls gerne nutzen, lebt von seiner Vielfalt. Zudem hat der Wald noch weitere wichtige Funktionen, die für das Leben aller wichtig sind. Er speichert und reinigt Wasser, kühlt die Luft, bindet CO2 und liefert Sauerstoff. Alles wichtige Funktionen, die wir einfach für selbstverständlich halten. Welche Auswirkungen die Veränderung der Wälder durch den Klimawandel diesbezüglich hat, ist noch völlig ungewiss.
Entwicklung der Holzenergie
Die aktuellen Daten des Zeitraums 2018 bis 2022 des Landesforstinventars zeigen, dass wegen der trockenen und wärmeren Jahre
das Holzwachstum heute geringer ausfällt als in den Jahren davor. Das gilt für alle Regionen in der Schweiz. Überall nimmt die Zahl geschädigter und abgestorbener Bäume zu. Wegen der fehlenden Verjüngung, die etwa in einem Viertel der Schweizer Wälder feststellbar ist, wachsen weniger Bäume nach als früher.
Gleichzeitig nimmt der Anteil von Laubholz in tieferen Lagen zu. Das ist erfreulich, denn Laubbäume haben im Vergleich zum Nadelholz einen höheren Anteil an Astholz, das sich energetisch nutzen lässt. Zudem verfügt Laubholz über einen grösseren Energienutzen als Nadelholz. Holzenergie Schweiz untersuchte die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Energieversorgung im Allgemeinen und auf den Wald mit Schwerpunkt Energieholz. Der Bericht zeigt auf, dass die Klimaerwärmung den Heizenergiebedarf im Winter um sieben bis zwanzig Prozent verringert. Gleichzeitig sorgen energetisch sanierte Gebäude ebenfalls für eine Reduktion der Heizenergie. Im Gegenzug werden neue Gebäude erstellt, die Energie benötigen, und im Sommer nimmt die Energiemenge für Kühlsysteme zu.
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Der steigende Anteil an Laubbäumen ergibt mehr Energieholz.
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In der Schweiz enden laut Beratungsstelle für Unfallverhütung jährlich rund 1700 Stürze tödlich! Das sind deutlich mehr Todesfälle als bei Verkehrsunfällen. Ein Drittel der tödlichen Stürze ereignet sich auf Treppen. Die meisten Treppenunfälle liessen sich gemäss Suva vermeiden, wenn der Handlauf konsequent benutzt würde. Hier
kommt FlexoHandlauf als Fachbetrieb für die Nachrüstung von Handläufen ins Spiel, denn durch ihre langjährige Erfahrung kennen unsere Mitarbeiter die Probleme und Sorgen ihrer Kunden – denn egal ob Hausbesitzer, Wohneigentümer oder Mieter: stürzen kann jeder.
FlexoHandläufe sind handwarm und angenehm zu greifen, denn durch eine Laminatummantelung ist der Handlauf wärmer als herkömmliches Edelstahl. Prüfen Sie in Ihrem Haus und Garten, ob auf den Treppen Sturzgefahr besteht. Ganz einfach und unkompliziert lässt sich nämlich an nahezu jeder Treppe ein Handlauf nachrüsten. Handläufe von Flexo sind nicht nur sicher, durch die grosse Dekorvielfalt wertet ein schöner Handlauf zudem Ihr Haus und Ihren Garten auf. Erhal
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Die Spülung sollte nicht länger als vier Sekunden dauern und die ganze Schüssel wässern.
Wenn man die Spülung mit der grossen Spültaste auslöst und das gesamte Spülwasser ausfliessen lässt, sollte die Spülung nicht länger als vier Sekunden dauern. Dauert sie länger, ist die Spülung zu schwach. Zudem ist genau zu beachten, ob das Spülwasser bis unter den vorderen Spülrand ge-
spült wird und sich kräftig in den Siphon überschlägt. Details auf www.restclean.ch/diagnose
Patentierter Service
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Jetzt auf dem Balkon Obst und Gemüse anpflanzen

und später knackig frisch ernten und geniessen. Erde, Sonne, Wasser und ein «grüner Daumen» genügen, um Gemüse auf dem Balkon anzubauen. Ist der Balkongarten sonnig und bietet genügend Platz, eignet sich grundsätzlich jede Gemüseart für eine Topfkultur. Zusätzlich bietet sich für das Urban Gardening so genanntes Mini- oder Naschgemüse an, da ihr Platzbedarf geringer ist. So sind etwa Bio-Auberginen, mexikanische Mini-Gurken oder Cocktail-Tomaten durchaus ein Experiment auf dem heimischen Balkon wert.
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Nutzbringende Symbiose Eine attraktive Wirkung erzielt man zudem, wenn hübsche Blütenpflanzen wie Artischocken, Feuerbohnen und Melonen mit bunten Blattgemüsen wie Pflücksalat oder Mangold sowie mit duftenden, aromatischen Kräutern kombiniert werden. Tomaten und einfach blühende Tagetes sehen, gemeinsam in einen Topf oder in ein Hochbeet gepflanzt, charmant aus. Alle Produkte sind in Bauhaus Fachcentern erhältlich. Jetzt vorbeikommen und anpacken. Blütenpflanzen, Gemüse und Kräuter lassen sich gut auf dem Balkon anpflanzen.
Gemüse auf dem Balkon
Auf dem Balkon lassen sich zahlreiche Sorten von Gemüse pflanzen
Jetzt ist wieder die Zeit für die Anzucht von Obst, Beeren und Gemüse. Doch nicht alle Hobbygärtnerinnen und -gärtner haben einen Garten mit viel Fläche für den Anbau zur Verfügung. Die meisten müssen sich bisweilen auf die Gemüse- und Kräuterzucht auf ihrem Balkon beschränken. Deshalb bietet Bauhaus auch Obst und Beeren für die Kleinkultur im Topf an. Zwergund Säulenobstbäume wie Säulenpfirsiche oder Säulenkirsche brauchen nicht viel Platz und lassen sich gut als Kübelpflanze auf dem Balkon oder der Terrasse kultivieren.
Je heller und sonniger der Standort, desto üppiger sind Entwicklung und Ertrag der Pflanzen. Die richtige Verwendung von Dünger und torffreier Erde ist beim Urban Gardening unerlässlich. Das Balkongemüse muss mit weniger Substrat

BAUHAUS
Fachcenter Oftringen
Spitalweidstrasse 1 4665 Oftringen
www.bauhaus.ch
Ungestört geniessen

Es gibt viele Möglichkeiten, Insekten aus dem Wohnbereich zu entfernen, sei es mit der Fliegenklatsche
oder mit chemischen Sprühmitteln. Eine bessere Lösung sind Insektenschutzgitter für Fenster und Türen
Erfolg dank viel Erfahrung
Immer wieder tauchen rund um den Verkauf von Immobilien Fragen auf. Wer sich schwertut mit dem Verkauf seiner Immobilie, macht schnell einmal den Weg zum Fachmann. Da tut es gut, einmal mit dem Immobilienspezialisten in einem ungezwungenen Rahmen über diese komplexe Materie zu sprechen. An einer Immobilienmesse sind solche Gespräche möglich.
Eigene Wege
Ein Immobilienverkauf muss nicht kompliziert sein. Es kann aber schwierig werden, vor allem weil der Verkauf auf eigene Faust meist zum Ärgernis wird, da vor allem Makleranrufe auf ein Inserat eingehen. Das Aargauer Immobilienunternehmen geht da bewusst einen anderen Weg. Und der beginnt mit einer optimalen Zusammenarbeit zwischen Ver-
von G & H, damit bleiben alle Insekten ausgesperrt. G & H bietet die passende Lösung und ist der geeignete Partner für Hotellerie, Gastronomie, Heime, Spitäler oder das Eigenheim.
Insektenschutzgitter von G & H sind umweltfreundlich und langlebig. Sie sind einfach zu bedienen und können problemlos ausgehängt werden. Zudem passen sie millimetergenau, denn sie sind massgefertigt.
Unauffällig und zeitlos
Die Insektenschutzgitter haben sich bereits vielfach bewährt. Es gibt sie in über 300 Varianten, zeitlosem Design und sie sind unauffällig, formschön und hochwertig. Der Wartungsaufwand ist klein und sie sind leicht zu reinigen, was für eine lange Lebensdauer sorgt. Durch die

käufer und Makler. Bei jedem Verkauf geht es um sehr viel Geld und Emotionen. Das Werbebudget wird deshalb in eine fundierte Informationsarbeit für verkaufswillige Immobilienbesitzer investiert.
Provision bei Erfolg
Die Spezialistin mit Sitz in Aarau, Baden und Gränichen weiss aus Erfahrung, dass diese Verkaufsstrategie und Abschlussstärke bei einem Immobilienverkauf immer wieder er-
folgversprechend sind. Eine Provision wird erst bei einem abgeschlossenen Verkauf fällig.
Zufriedene Kunden
Den Erfolg dieser Verkaufsstrategie dokumentiert die Immobilienspezialistin auf ihrer Website mit zufriedenen Kunden, die ausdrücklich ihre Genehmigung für die Publikation geben. Das Team von Immo-Service geht auf die Verkäuferschaft ein und erreicht teilweise sogar, dass eine Lie-
rationelle, präzise Fertigung der Insektenschutzgitter ist das Preis-Leistungs-Verhältnis ein Plus.
G & H bietet einen kompetenten Service, von der individuellen Beratung bis hin zur sauberen und fachgerechten Montage. Interssierte können auf der Website von G & H weitere Informationen erhalten oder das Firmenteam direkt kontaktieren: www.g-h.ch oder info@g-h.ch

G & H Insekten
Schutzgitter GmbH 4127 Birsfelden
Insektophon 0848 800 688 www.g-h.ch
Foto: ImmoService
genschaft auf Wunsch ungeräumt und besenrein übergeben werden kann. Auch eine Übergabe auf Zeit, innerhalb von sechs bis neun Monaten nach dem Notartermin, kann vereinbart werden.
Immo-Service ist an der Messe Bauen+Wohnen in Wettingen am Stand 124 in der Halle 1 als Ansprechpartnerin präsent. Kostenlose Fachvorträge zum Thema finden am Donnerstag, 25.04.2024 um 14.15 Uhr und Freitag, 26.04.2024 um 16.00 Uhr im Forum Green in der Halle 2 statt.

Immo-Service
Partner GmbH
Tellistrasse 94, 5000 Aarau Bahnhofplatz 6, 5400 Baden Tel. 056 441 90 30
www.immoservice.ch
Guter Insektenschutz macht das Leben bei geöffneten Fenstern deutlich angenehmer.
Das Team v. l. n. r.: Andreas & Elena Bräm, Matthias Hunger, Frank Kessler.
Im Freien entspannen und geniessen
An einem sonnigen Tag geniesst Bob mit seinen beiden Grosskindern die wohlige Atmosphäre unter der PMlight-Pergola. Ein Lächeln huscht über Jasmins Gesicht, als sie an die Diskussion über die Stofffarbe zurückdenkt. Bob favorisierte maisgelb-weiss gestreift, während ihr Herz für den himbeerfarbenen Stoff mit seiner feinen Struktur schlug.
Im Einklang
Für Bob war es unerlässlich, dass der Stoff stets gespannt ist, um optimalen Regenschutz zu gewährleisten. Die filigrane und zugleich robuste Konstruktion der Pergola ermöglicht bei Sonnenschein eine freie Sicht zum Himmel.
Bewährungsprobe Gewitter
Während Bob eine spannende Geschichte erzählt, bemerken die Kinder nichts von dem aufziehenden

Gewitter. Ängstlich drücken sie sich an Bob, der froh ist, sich für die PMlight von Erhardt entschieden zu haben. Die fachmännische Montage durch die Firma Klinso sorgt dafür, dass die Pergola dem plötzlichen Regenschauer problemlos standhält. Bob empfindet den prasselnden Regen als (ent-)spannend und geniesst, dass der geplante Wochenendanlass
dank der Pergola trotzdem im Freien stattfinden kann.
Faszination pur
Fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage, geniesst Bob am Abend die kühle Atmosphäre auf der Veranda. Die automatische Steuerung sorgt dafür, dass die Storen bei Hitze selbständig aus-
Innovative Lösungen mit Glas

Die PV-Anlage auf dem Dach der Fabrikationshalle misst 1100 m2
Im Laufe seiner bald 100-jährigen Geschichte hat sich das Unternehmen, das 1926 als «Spiegelfabrik und Kunstglaserei KG» ins Leben gerufen wurde, kontinuierlich als Innovator im Bereich der Glasverarbeitung erwiesen. Im Jahr 1949 wurde das Unternehmen in die heute bekannte «Haerry & Frey Glas & Spiegel» umfirmiert und hat seit 1974 seinen Sitz in Beinwil am See. Im Jahr 1993 erfolgte mit der
Metallverarbeitung eine bedeutende Erweiterung des Fachgebiets, welches seither die Verbindung von Glas und Metall ermöglicht.
Vielseitigkeit nutzen
Die Verwendung von Glas als vielseitiges Baumaterial im und um das Gebäude steht im Mittelpunkt der Aktivitäten von Haerry & Frey. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein breites Sortiment aus, sei es im Bad-
bereich mit hochwertigen Glasduschen, Glasoberflächen für Möbel, Glastüren, Glastrennwänden, lackierten Küchenrückwänden, Glasgeländern im Innen- und Aussenbereich, Balkonverglasungen als Wind- und Wetterschutz oder verglasten kubischen Sitzplatzdächern. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig.
Neue
Möglichkeiten
Die Glasbranche hat sich erheblich weiterentwickelt. Mit Techniken wie Härten, Fotodruck, farbig lackieren und individuellem Zuschneiden sind der Kreativität keine Grenzen mehr gesetzt. Die 6 x 3.2 m grossen Glasplatten werden vom umliegenden Ausland, mehrheitlich Frankreich und Belgien, bezogen und anschliessend auf die gewünschten Grössen zugeschnitten. Das zukunftsorientierte Unternehmen will nachhaltig produzieren.
fahren und bei Sturmgefahr hochgezogen werden.
Exklusive Beratung
Jonathan Woerlen von Klinso berät interssierte Kundinnen und Kunden individuell zu Pergolen, Markisen, Storen und Rollläden. Der Unkostenbeitrag für die Beratung wird bei Auftragserteilung als Gutschrift angerechnet. Alle können von der fachgerechten Montage durch ein qualifiziertes Montageteam und dem zuverlässigen Service von Klinso im Aargau profitieren. Jetzt einen Termin vereinbaren!

KLINSO GmbH
Storen. Markisen. Rollladen Aarauerstrasse 72 5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51
www.klinso.ch
Um Ressourcen optimal zu nutzen, wird eine Wasseraufbereitungsanlage für die Kühlung in der Glasverarbeitung eingesetzt und eine Photovoltaikanlage produziert gut die Hälfte des benötigten Stroms.
In zwei Jahren wird das Unternehmen sein 100-jähriges Jubiläum feiern. Die Geschäftsleitung, Peter, Raffael und Andreas Haerry, freut sich enorm auf dieses Jubiläum und ist stolz auf die langjährigen Mitarbeitenden, deren Fachkenntnisse und Engagement diesen Erfolg erst ermöglicht haben.

Haerry & Frey AG
Glastechnik
Widenmattstrasse 2
5712 Beinwil am See www.glas-haerry.ch
Stilvolle Pergola für perfekte Momente, von Klinso montiert.
Foto:
KLINSO
Foto: Haerry & Frey AG
Frühlingsputz für Kanalleitungen
Mit dem Einzug des Frühlings erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern es ist auch an der Zeit, sich um die Pflege und Wartung unseres Zuhauses zu kümmern. Einer der oft vernachlässigten, aber dennoch wichtigen Aspekte ist die Reinigung der Kanalleitungen in Einfamilienhäusern. Der Frühlingsbeginn bietet hierfür den idealen Zeitpunkt, um diesem wichtigen Bereich Aufmerksamkeit zu schenken.
Jetzt Vorbeugen
Während der Wintermonate können sich in den Kanalleitungen verschiedene Ablagerungen wie Laub, Schlamm oder andere Rückstände ansammeln, die den Durchfluss des Abwassers beeinträchtigen können. Mit steigenden Temperaturen und vermehrtem Regen nimmt das Risiko von Verstopfungen oder Blockaden zu. Eine rechtzeitige Reinigung

Foto: zvg
sen Funktion des Abwassersystems bei, sondern kann auch dazu beitragen, kostspielige Reparaturen oder unangenehme Überraschungen während der Sommermonate zu vermeiden. Zudem leistet eine saubere und intakte Kanalisation auch einen Beitrag zum Umweltschutz, indem sie das Risiko von Rückstaus oder Verschmutzungen reduziert.
der Kanalleitungen ist daher von grosser Bedeutung, um möglichen Problemen vorzubeugen.
Gut ausgerüstet und erfahren
Die Spezialisten von Voegtlin-Meyer verfügen über das Fachwissen und die richtige Ausrüstung, um die Kanalleitungen gründlich zu reinigen und zu inspizieren. Durch den
Schäden durch Haustiere:

Auch wenn der Hund vorbildlich erzogen ist, kann Schaden entstehen.
Wer für Schäden durch Haustiere aufkommt, ist im schweizerischen Obligationenrecht in Artikel 56 ge-
Foto: Zurich Versicherung
regelt: Der Halter haftet für sein Tier, sofern er nicht beweist, dass er mit dem Tier unter Berücksichtigung seiner Eigenschaften richtig umgegangen ist, d. h. dass er es zweckmässig verwahrt und beaufsichtigt hat. Oder wenn er nicht beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der Sorgfalt eingetreten wäre. Wichtig zu wissen: Gibt ein Hundehalter sein Tier während der Ferien in die Obhut einer anderen Person, so wird sie für diesen Zeitraum zur Hundehalterin. Entsprechend wechselt auch die Haftung.
Welche Rolle die Tierart spielt
Da die meisten Schäden durch Hunde und Katzen verursacht werden, bieten sich diese Tierarten als Beispiele an: Hunde lassen sich grundsätzlich erziehen und gezielt beaufsichtigen. Wenn sie ausbüxen und jemanden verletzen, kann von
Einsatz moderner Techniken wie Hochdruckspülung oder Kamerasysteme können Ablagerungen effektiv entfernt und mögliche Schäden frühzeitig erkannt werden.
Reparaturen vermeiden
Eine regelmässige Reinigung im Frühling trägt nicht nur zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäs-

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 tanktechnik@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Was ist versichert?
einer verletzten Aufsichtspflicht des Halters ausgegangen werden.
Anders sieht es bei Katzen aus. Es liegt nicht in ihrer Natur, sich dressieren zu lassen und ihrem Besitzer treu bei Fuss zu gehen. Deshalb haftet der Halter nicht für einen Schaden.
Privathaftpflichtversicherung
In der Schweiz sind in der Regel die üblichen Haustierarten durch die Privathaftpflichtversicherung in der Grundversicherung ohne Zusatzprämie versichert.
Die Versicherung bezahlt Schäden, für die der Tierhalter aufgrund einer verletzten Sorgfaltspflicht bei Aufsicht und Verwahrung haftet.
Wenn der Tierhalter nicht haftbar ist, springen viele Privathaftpflicht-
versicherungen mit einer sogenannten Wunschhaftung ein und bezahlen Schäden bis zu einem gewissen Betrag dennoch.
HEV-Mitglieder profitieren von Sonderkonditionen bei der Privathaftpflichtversicherung von Zurich und erhalten einen Spezialrabatt von 10 Prozent.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza Industriestrasse 14
5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch
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Eine saubere und intakte Kanalisation leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
ABDICHTUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNENRENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung
Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
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Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
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FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
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BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN
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Sonnenrain 5, 8916 Jonen
Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch
BETON-/RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass
Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18
info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40
info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41
info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.
Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
FENSTERBAU
D. Ochsenbein & Co. Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
FLACHDACHBAU
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Hochuli Schlossrued AG Flachdachsanierung, Abdichtungsarbeiten Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
GIPSERARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage
Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See
Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Gartenpflege & Hauswartungen
Marcel Kindler
Gartenpflege, Hauswartung
Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil
Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN
APT Kaminfeger AG
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
HOLZ-/FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
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Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
INKASSO
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen
Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg
Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
INSEKTENSCHUTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices
Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALSANIERUNGEN
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
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KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
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KÜCHE NUMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07
info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
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Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
KEEL BAUKONZEPT
Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH
Beratung – Bewertung – Verkauf Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung
Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERNE Immo AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60 info@erne-immo.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
LIFT
Garaventa Liftech AG
Spezialist für Treppen- & Homelifte Fännring 2, 6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 854 78 80 info@garaventalift.ch www.garaventalift.ch
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Go Smart Solution AG
Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63
www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50
info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt
Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
STEUERBERATUNGEN
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg
Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN ROPPEL AG
Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen
Industrieweg 2, 4653 Obergösgen
Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ
BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄRMEPUMPEN
Hochuli Schlossrued AG
Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
WÄSCHETROCKNUNG
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: VERMISSEN
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 447 April 51. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’995 Ex. Basis 2022/2023
Anzahl Mitglieder: 39’528 (29. Februar 2024)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
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ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
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HERSTELLUNG UND VERTRIEB
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Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
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Hauseigentümerverband Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
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Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
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Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
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Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten
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Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen) c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5401 Baden
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Hoch auf dein Beet!





