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Wohnwirtschaft Nr. 04 April 2022

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Hauseigentümerverband Aargau

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Derzeit sieht man bis auf den Grund des Verzasca-Stausees, da er für Sanierungsarbeiten geleert wurde. Die alten Bauten, die zum Vorschein kommen, werfen aktuelle Fragen zur Energieerzeugung auf. Die Stromproduktion aus Wasserkraft gilt als ökologisch, sauber und wirtschaftlich. Doch sie weist auch Schattenseiten auf.

Ein bunter Naturgarten, der Raum bietet für einheimische Pflanzen und Tiere, ist gefragt. Doch wie entsteht ein naturnaher Garten? Welche Wildstauden eignen sich an sonnigen oder schattigen Stellen? Welche Pflanzen und Elemente ziehen Insekten, Reptilien und Vögel an? Und wie kann man invasive Neophyten erkennen, die die einheimische Artenvielfalt enorm schädigen?

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Ruf nach Privilegien

Subventionen verzerren das Geschehen. Sie begünstigen die einen und benachteiligen die andern. Eine ähnliche Wirkung wie Subventionen, aber den Sachverhalt verschleiernd, haben Steuererleichterungen oder Boni für bestimmte Gruppierungen. Einige profitieren, die meisten zahlen. In Italien grassiert solches in Form besonderer Zuwendungen für bestimmte Wählergruppen und privilegierte Branchen. Boni und Gutschriften gibt es für Haushaltgeräte, Wohnungssanierungen oder Fahrzeuge. Gutschriften lenken davon ab, dass es eigentlich Zeit wäre für allgemeine Steuersenkungen.

Auch in der Schweiz dreht sich das Karussell der Sonderwünsche und Gruppenegoismen immer schneller. Härtefallregelung heisst das Zauberwort. Man beschliesst allgemeine Massnahmen und schafft Ausnahmen. Beliebt bei Politikern sind Forderungen von Härtefallmassnahmen für Rentner. Sie gründen ursprünglich auf dem Mythos «alt gleich arm». Eine neue Studie der Genfer Universität stützt nun eine bereits vor Jahren gemachte Beobachtung: Das Alter berge in der Schweiz kein spezielles Finanzrisiko. Armutsgefährdet seien Alleinerziehende, Risikofaktoren seien tiefe Bildung, Stellenlosigkeit und selbständige Erwerbstätigkeit.

Rentner gehören inzwischen zu der von der Politik am meisten umworbenen Wählergruppe. Ein Blick auf die Zahlen zeigt weshalb: Rund ein Drittel der Personen, die in der Schweiz abstimmen, sind Rentner, sprich AHV-Bezüger. Kaum ein Politiker, der nicht auf diese Wählergruppe schielt.

Die AHV ist mittlerweile ein gigantischer Subventions- und Umverteilungstopf. Anders als bei Pensionen aus der beruflichen Vorsorge wird die AHV nach dem Umlageverfahren finanziert. Laufende Ausgaben stammen aus laufenden Einnahmen. Neben den Beiträgen der Versicherten steuert der Bund einen Fünftel an die Ausgaben bei – aus Mehrwertsteuer, Fiskal- und Spielbankenabgaben und aus der Bundeskasse. Renten aus der AHV sind zunehmend alles andere als von den Rentnern selbst erwirtschaftet. Der Subventionsanteil wird ständig ausgebaut.

Gefragt sind genaues Hinhören und sehr gute Begründungen, wenn der Ruf nach Härtefallregelungen durchs Land schallt.

Martin Meili

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Neuauflage kantonales Energiegesetz

Nun ist die Neuauflage des kantonalen Energiegesetzes angekündigt. Im Mai wird der Regierungsrat die Anhörung starten. Der HEV Aargau wird sich dann mit den Details der Vorlage auseinandersetzen und eine Haltung zu den vorgeschlagenen Massnahmen definieren müssen. Interessant im Zusammenhang mit der Energiepolitik sind ja meist Zahlen, die das eine oder andere beweisen sollen.

In den letzten Jahren hat sich ein wahres «Bashing» gegenüber den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern eingestellt. Wir würden zu langsam vorwärts machen, uns weigern, energetische Sanierungen vor-

zunehmen oder Ölheizungen durch Ölheizungen ersetzen.

Als vermeintlicher Beweis für diese Unterstellung zitiert die kantonale Verwaltung jeweils eine Studie aus der Stadt Zürich. Dort hätten die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei einem Heizungsersatz in 84 Prozent der Fälle eine Gas- oder Ölheizung wieder durch ein fossiles Heizsystem ersetzt. Es kann doch nicht ernsthaft eine Studie der Stadt Zürich zum angeblichen Beweis der Notwendigkeit für politische Massnahmen im ländlichen Kanton Aargau herangezogen werden.

Eine Umstellung von Gas oder Öl auf bspw. eine Wärmepumpe ist aufgrund des Platzbedarfs und der Lärmschutzvorschriften in einer dicht bebauten Stadt ungleich schwieriger zu realisieren. Ich bin deshalb fest davon überzeugt, dass die «Wechselrate» auf ein erneuerbares Wärmesystem im Kanton Aargau massiv höher ist. Das zeigt mir auch meine Erfahrung auf Gemeindeebene. Es findet kaum einmal ein Heizungsersatz fossil zu fossil statt. Die kantonale Verwaltung könnte sich auch ihre eigene Energiestatistik genau anschauen, statt stadtzürcherische

Studien zu zitieren, aber dann lässt sich halt die eingangs genannte Mär nicht aufrechterhalten. Der Grosse Rat hat im Jahr 2015 u. a. folgendes Ziel verabschiedet: «Der Anteil an fossiler Energie im Gebäudebereich soll bis 2035 auf 50 Prozent gegenüber 2010 begrenzt werden.» (Strategie energieAARGAU, S. 44)

Ein Blick in die Energiestatistik zeigt, dass der definierte Absenkpfad, der sich aus dem Ziel 2035 ergibt, weit unterschritten wird. Bis Ende 2020 hätte ein Wert von -20 Prozent erreicht werden müssen. In Tat und Wahrheit wurde der Verbrauch bereits um 34,2 Prozent gegenüber 2010 reduziert. Wenn wir aufgrund des Bevölkerungswachstums die Reduktion pro Kopf anschauen, dann betrug diese Ende 2020 sogar 41,9 Prozent.

Wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind entgegen allen Behauptungen auf Kurs. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Weitere Anstrengungen sind notwendig. Ich werde mich aber im Grossen Rat auf jeden Fall gegen die immer wiederkehrende Behauptung wehren, wonach wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu langsam vorwärts machen würden.

Jeanine Glarner

Leerer Verzasca-Stausee gibt Blicke frei

Zurzeit sieht man bis auf den Grund des Verzasca-Stausees, da er für Sanierungsarbeiten geleert wurde. Die alten Bauten, die zum Vorschein kommen, werfen aktuelle Fragen zur Energieerzeugung auf.

Die Verzasca-Staumauer wurde von 1960 bis 1965 erbaut und gehört mit 220 Metern Höhe zu den höchsten Europas. Techniker der Verzasca SA erneuern zurzeit den Korrosionsschutz im Schacht unter dem Stausee. Ebenso müssen die Betonwände in der Expansionskammer saniert und die sog. Drosselklappen am Ende der Druckrohrleitungen ersetzt werden. Sie dienen der Unterbrechung des Wasserflusses im Falle eines Kraftwerksausfalls.

Die Stromproduktion mit Wasserkraft gilt als ökologisch, sauber und wirtschaftlich rentabel, da das Wasser nicht verbraucht wird und fossile Energieressourcen wie Kohle oder Erdöl geschont werden können. Nach Angaben des Bundesamtes für Energie besteht der Wasserkraftwerkspark der Schweiz zurzeit aus 677 Zentralen (Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 kW), welche pro Jahr durchschnittlich rund 36’741 Gigawattstunden Strom produzieren. Davon werden 48,7 Prozent in Laufwasserkraftwerken, 47 Prozent in Speicherkraftwerken und rund 4,3 Prozent in Pumpspeicherkraftwerken erzeugt. Etwa 63 Prozent dieser Energie stammen aus den Bergkantonen Uri, Graubünden, Tessin und Wallis. Beachtliche Beiträge liefern auch die Kantone Aargau und Bern. Die Wasserkraftnutzung besitzt ein Marktvolumen von über 1,8 Milliarden Franken (bei 5 Rp./kWh ab Werk) und stellt somit einen wichtigen Zweig der schweizerischen Energiewirtschaft dar.

Noch Anfang der 1970-er Jahre stammten fast 90 Prozent der inländischen Stromproduktion aus Wasserkraft. Dieser Anteil ging durch die Inbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke bis 1985 auf rund 60 Prozent zurück und liegt heute bei etwa

Geplant war ein Stausee im Urserental. Andermatt, Hospental und Realp wären geflutet worden.
Die Linie an der Grenze zwischen Felsen und Vegetation zeigt die Höhe des maximalen Wasserpegels.
Fotos: Andreas Walker

57 Prozent. Damit ist die Wasserkraft immer noch unsere wichtigste einheimische Quelle erneuerbarer Energie.

Oft erbitterter Widerstand

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann der Ausbau der Wasserkraftnutzung, der zwischen 1945 und 1970 ein Maximum erreichte. In dieser Zeit wurden im Unterland zahlreiche neue Laufkraftwerke und auch die grössten Speicheranlagen erstellt. Die begehrte Wasserkraft ist eine saubere erneuerbare Energie, die zur Reduktion des CO2-Ausstosses beiträgt und in der Diskussion zum Klimawandel heute wieder grosse Popularität gewinnt.

Doch wie immer gibt es auch bei diesem Thema zwei Seiten der Medaille, denn der Bau von Stauseen hinterliess oft leidvolle Spuren. Bekannte Beispiele in der Schweiz sind die Stauseen Sihlsee, Wägitalersee, Lai da Marmorera, Göscheneralpsee u. a., denen ganze Dörfer zum Opfer fielen. Geplant war auch ein Stausee im Urserental im Kanton Uri. Dabei wären die Dörfer Andermatt, Hospental und Realp geflutet worden. 2000 Menschen hätten durch den Stausee ihre Heimat verloren. Dieses Stauseeprojekt wurde jedoch nach heftigen Protesten der einheimischen Bevölkerung 1946 aufgegeben.

Erneuerbare – aber die richtigen

Die Energiestrategie 2050 umfasst unter anderem Massnahmen zur Energieeffizienzerhöhung, zur Senkung von CO2-Emissionen und zur Förderung der erneuerbaren Energien. Neben Wasserkraft kommt für die Schweiz vor allem Strom aus Photovoltaik- und Windanlagen in Frage. Die Sonnenenergie steht im Winter – in der Zeit, in welcher am meisten Strom benötigt wird – am wenigsten zur Verfügung und sie ist nur begrenzt speicherbar. Strom aus Windrädern ist vor allem im Winter vorhanden, allerdings bräuchte es grosse Windparks, um aus Windenergie effizient Strom zu erzeugen. Doch Windparks mit zahlreichen Windrädern in den Alpen und Voralpen verursachen einen Interessens-

Fortsetzung Seite 11

Der geleerte See gibt eine Brücke frei, die noch intakt ist und deren Strasse schuttbedeckt ist.
Die ehemalige Strasse dem Tal entlang ist noch immer gut sichtbar.
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konflikt mit dem Landschaftsschutz. So hat auch in dieser Hinsicht die Wasserkraft gute Karten. Wasserkraft ist auch im Winter vorhanden und kann gut gespeichert werden. Deshalb will der Bund mit der Energiestrategie die durchschnittliche Jahresproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft bis im Jahr 2050 auf 38’600 Gigawattstunden steigern.

Damit das realisierbare Potential genutzt werden kann, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Wasserkraftwerke realisiert werden. Dabei sollen ökologische Anforderungen berücksichtigt werden. Trotzdem ist auch beim Ausbau der Wasserkraft Gegenwind zu spüren. Denn in über 1400 Fassungen wird das Wasser unserer Bäche abgeleitet und treibt über 1000 Wasserkraftwerke an. Damit ist das Nutzungspotenzial weitestgehend ausgeschöpft und ein naturverträglicher Ausbau nur noch begrenzt möglich. Die Folgen für Natur und Landschaft sind trockengelegte Bachläufe, stark reduzierte Abflussmengen, Staumauern, zerschnittene Flusslebensräume und eine unnatürliche Abflussdynamik.

Einspruch aus anderen Motiven Mit dem Bau eines neuen Speichersees unterhalb des schmelzenden Gletschers am Monte-Rosa-Massiv könnte die Stromknappheit im Winter massgeblich verringert werden. Dieser neue Stausee am Gornergletscher soll Winterstrom für 600’000 Haushalte liefern Doch Landschaftsschützer wollen dieses Wasserkraftprojekt blockieren. Kam früher der Widerstand von Menschen, deren Heimat bei einem Stausee-Projekt geflutet wurde, ist heute der Schutz einer einmaligen Natur-Landschaft Grund für den Einspruch. In der kleinen und dicht besiedelten Schweiz ist der Platz rar und viele Projekte dementsprechend ausgereizt. So spricht Raimund Rodewald, Geschäftsleitung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, von einer regelrechten «Anbauschlacht» um Energieprojekte, weil die Energiestrategie 2050 zu einer Ausbau-Hysterie geführt habe. Er kritisiert zudem, dass es keinerlei Bemühungen zu einer Verbrauchsbeschränkung gebe.

Ein Kirchturm im See

Der Kirchturm im Reschensee (Südtirol) ist heute noch ein stummer Zeitzeuge eines Dramas, das sich in den 1940er-Jahren abgespielt hat. Im Jahre 1939 reichte der Grosskonzern «Montecatini» ein Projekt zur Stauung des Reschen- und Graunersees ein. Allerdings wurde die Bevölkerung von Reschen und Graun dabei völlig übergangen. Der ausgebrochene zweite Weltkrieg verzögerte das bereits angefangene Bauvorhaben und die Bewohner des Oberen Vinschgaus hofften deshalb, dieses Schreckgespenst für immer los zu sein. Doch zur Bestürzung der betroffenen Einwohner wurde 1947, nur zwei Jahre nach Kriegsende, von Seiten der Montecatini bekannt gegeben, dass die Arbeiten am Stauprojekt unverzüglich wieder aufgenommen würden. Im Sommer 1950 wurden schliesslich die Schleusen geschlossen und der See gestaut. 677 Hektar Grund und Boden wurden überflutet und fast 150 Familien wurden ihrer Existenz beraubt und die Hälfte davon zur Auswanderung gezwungen. Die Entschädigungen waren sehr bescheiden. Die Bewohner von Graun wurden in einem Barackenlager am Ausgang des Langtauferertales untergebracht. Heute steht nur noch der Kirchturm von Alt-Graun aus dem 14. Jahrhundert als stummer Ankläger und als Mahnmal im See. Er wurde inzwischen unter Denkmalschutz gestellt.

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Der Kirchturm im Reschensee.
Foto: Andreas Walker

Verkauf im Fokus

Immobilienbesichtigung in Zeiten des virtuellen Rundgangs

Ein Liegenschaftsverkauf soll gut überlegt und vorbereitet sein. Um während des gesamten Verkaufsprozesses professionell vorzugehen, müssen wichtige Faktoren beachtet werden. In der «Wohnwirtschaft» werden in loser Folge einige davon dargestellt.

Salomé Edelmann, Immobilienvermarkterin mit eidg. Fachausweis, Leiterin Immobilienvermarktung HEV Aargau

Ein Bestandesobjekt wird im aktuellen Zustand übernommen. In den Kaufverträgen liest sich regelmässig, dass die Käuferschaft das Objekt kennt und somit Kenntnis über den Zustand hat. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistungspflicht seitens Verkäuferschaft wegbedungen. Nur der Fall eines arglistig verschwiegenen Mangels bleibt vorbehalten.

Umso wichtiger ist die gründliche Besichtigung vor dem Kauf. Wer möchte schon die Katze im Sack kaufen, wenn es sich um ein zukünftiges Eigenheim handelt?

Transparent bleiben

Sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite besteht in der Regel ein Interesse, spätere

Streitigkeiten zu vermeiden. Sämtliche Mängel sollten daher offen kommuniziert und, wo nötig, vor Ort gezeigt werden. Im Idealfall geschieht dies durch eine neutrale Drittperson, wie etwa eine Maklerin des Hauseigentümerverbandes Aargau. Diese Person ist darin geübt, auf verschiedene Wahrnehmungen eingehen zu können. Auch bei aufkommenden Problemstellungen kann sie Hilfe leisten. Eine sachliche Diskussion ist damit gewährleistet.

Ganzheitliches Erleben

Bei vielen Menschen entscheidet der erste Eindruck einer Immobilie über das weitere Interesse an einem Kauf. Das Betrachten von Fotoaufnahmen oder auch virtuelle 3D-Ansichten geben zwar Aufschluss über Teilaspekte, wecken aber deutlich weniger Emotionen, als vor Ort möglich sind. Dem Eintreffen der Interessenten zwecks Besich-

tigung kommt folglich eine wichtige Rolle zu. Viele Sinneseindrücke ermöglichen ein ganzheitliches Erleben. Lassen Sie die Leute vorhandene Einrichtungen anfassen und erkunden. In guter Erinnerung bleibende Erlebnisse machen Lust auf mehr. Visionen werden geweckt.

Das Immobilienvermarktungsteam HEV Aargau, Baden, steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung unter der Nummer 056 200 50 60 oder per E-Mail unter verkauf@hev-aargau.ch.

Für ein persönliches Kennenlernen bieten wir ein kostenloses Beratungsgespräch in unseren Büroräumlichkeiten an der Stadtturmstrasse 19, Baden, oder bequem bei Ihnen zu Hause an.

Foto: HEV Aargau

Bauen und Wohnen in frischem Gewand

Hauseigentümerverband mit zwei Ständen an der Messe

(pd) Nach einem zweijährigen coronabedingten Unterbruch findet vom 7.–10.4.22 im Zentrum Tägerhard, Wettingen, wieder die Messe Bauen und Wohnen statt. Mit dabei ist der Hauseigentümerverband Aargau mit zwei Ständen (Halle 1, Stand 180 und Halle 4, Stand 429). Hauseigentümer und Mieter finden an der 17. Aargauer Frühlingsmesse Inspirationen fürs Wohnen.

Foren und Fachvorträge

Wer einen Umbau oder eine energetische Verbesserung an seinem Haus plant, wird persönlich betreut: In einem halbstündigen Gespräch schlägt die Energieberatung Aargau individuelle Lösungen vor.

Eine Sonderschau präsentiert Lösungen für Ladeinfrastrukturen im Ein- und Mehrfamilienhaus und lädt zum Besuch des Forums am Freitag ein. An dieser Veranstaltung gibt es Informationen zu Bereichen wie Eigenstromproduktion und Heimladestationen.

Auf dem neu geschaffenen Marktplatz zeigen Unternehmen nach den Richtlinien der Swissness-Gesetzgebung ihre Angebote und Marktneuheiten.

Am Samstag, um 10.30 Uhr, referieren zwei Juristinnen des Hauseigentümerverbandes Aargau über Rechtliches bei Sanierungen –

im Stockwerkeigentum und bei Mietverhältnissen.

Am Anlass «Wie saniere ich mein Gebäude?» werden Fragen beantwortet zu Wärmedämmung, Fensterwahl, Solarwärme und Photovoltaik für Dach und Fassade sowie zu Fördermitteln und Steuerabzügen.

Messe Bauen und Wohnen Aargau, Zentrum Tägerhard, Wettingen, 7.–10.4.22, Do. und Fr., 13–20 Uhr, Sa. und So., 10–18 Uhr, www.bautrends.ch

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Einladung zur Delegiertenversammlung 2022 Hauseigentümerverband Aargau

Tobias Straumann: «Warum die Schweiz ein reiches Land geworden ist»

Kultur- und Kongresshaus, Schlossplatz 9, 5000 Aarau Mittwoch, 4. Mai 2022

19.00 Uhr Begrüssung

Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau

19.10 Uhr Grussadressen

19.20 Uhr «Warum die Schweiz ein reiches Land geworden ist»

Prof. Dr. Tobias Straumann, Wirtschaftshistoriker, Universität Zürich

20.15 Uhr Apéro

Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Die Berücksichtigung erfolgt nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Jene, die nicht teilnehmen können, werden raschmöglichst benachrichtigt.

Schriftliche Anmeldung bitte bis spätestens Mittwoch, 20. April 2022: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden oder Fax 056 222 90 18 oder info@hev-aargau.ch oder www.hev-aargau.ch/Veranstaltungen.

Anmeldetalon

Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2022 HEV Aargau

❏ Mitglied-Nr.

❏ Nichtmitglied Anzahl Personen: ❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse:

PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum: Unterschrift: x

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Mieterkündigung wegen Hausverkauf

Frage:

Mir gehört ein Einfamilienhaus, das zurzeit zu einem günstigen Mietzins vermietet ist. Da ich bald in Pension gehe und mich nicht mehr um die Belange des Hauses kümmern möchte, habe ich beschlossen, das Haus zu verkaufen. Ich habe dies auch bereits dem Mieter so mitgeteilt. Der Mieter meint nun, dass ich das Mietverhältnis aufgrund des Hausverkaufs nicht kündigen könne. Ist das korrekt?

Antwort:

Seit der Mietrechtsrevision von 1990 gilt gemäss Art. 261 Abs. 1 OR der Grundsatz «Kauf bricht Miete» nicht mehr. Ein be-

stehendes Mietverhältnis endet bei einer Handänderung nicht per se, sondern geht von Gesetzes wegen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Dies erfolgt sozusagen «automatisch» mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch, ohne Zutun des alten oder neuen Eigentümers. Auch die Erstellung neuer Mietverträge ist für den Wechsel der Vermieterstellung nicht notwendig. Eine Ausnahme hiervon kann sich bei einer Zwangsversteigerung ergeben. Ausserdem steht dem neuen Eigentümer grundsätzlich die gesetzliche Möglichkeit einer Kündigung wegen dringendem Eigenbedarf nach Art. 261 Abs. 2 lit. a OR zu.

Wirtschaftliche Motive zulässig Der Verkauf einer vermieteten Liegenschaft kann sich aber als schwierig gestalten, insbesondere dann, wenn sich das Objekt nicht als Anlageobjekt eignet. Diesfalls wird bei einem potentiellen Käufer das Interesse an einer Selbstnutzung des Objekts im Vordergrund stehen. Es kann sich in solch einem Fall als hilfreich erweisen, wenn das Kaufobjekt ohne oder mit gekündigtem Mietverhältnis zum Verkauf angeboten wird. Entgegen einer weitläufigen Meinung sind

Kündigungen aus rein ökonomischen Motiven nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht grundsätzlich verpönt. Das Bundegericht hat bereits mehrfach Kündigungen im Hinblick auf den Verkauf der Liegenschaft zu den besten Konditionen als nicht missbräuchlich erachtet und geschützt (so bspw. im Urteil 4A_315/2019 vom 9. September 2019, E. 2.3.). Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen und -termine mit dem Zweck, die Chancen für einen Verkauf zum bestmöglichen Kaufpreis zu erhöhen, ist grundsätzlich möglich und zwar auch dann, wenn noch kein konkreter Käufer gefunden wurde. Selbstverständlich darf auch eine solche Kündigung gemäss Art. 271 Abs. 1 OR nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Die Tatsache, dass eine Kündigung aus ökonomischen Motiven ausgesprochen wird, stellt für sich allein aber keinen Verstoss gegen Treu und Glauben dar.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonische Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70

Stephanie Lang MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau, CAS in Immobilienökonomie

Die Erstellung von Solaranlagen

Baurechtliche Erleichterungen und Herausforderungen

Die Erstellung von Solaranlagen wird aus baurechtlicher Hinsicht privilegiert behandelt. Bei gegebenen Voraussetzungen ist kein Baubewilligungs- sondern nur ein Meldeverfahren durchzuführen. Das Gesetz bestimmt zudem, dass das Interesse an Solaranlagen grundsätzlich ästhetischen Anliegen vorgeht.

In den letzten Jahren fand im Bereich der Energieproduktion eine Trendwende statt. Vermehrt werden erneuerbare Energien gefördert und entsprechende Anlagen errichtet. Dies gilt auch für Solaranlagen. Seit Jahren steigt die jährliche Solarstromproduktion stetig an. Im Jahr 2010 betrug sie in der Schweiz 94 GWh, im Jahr 2020 bereits 2599 GWh. Damit wird 4,66 Prozent des Endverbrauchs an elektrischer Energie abgedeckt (Statistik Sonnenenergie des Bundesamtes für Energie BFE vom 13. Juli 2021). Solaranlagen werden auch zur Wärmeproduktion und als elektrische Energiespeicher eingesetzt. Die Solaranlagen werden auf Dächern, an Fassaden oder freistehend errichtet. Sie können Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben und sind deshalb auch in bau- und umweltschutzrechtlicher Hinsicht relevant.

Zwecks Förderung der Solarenergie hat der Gesetzgeber beschlossen, dass gewisse Solaranlagen privilegiert behandelt werden und keiner Baubewilligung bedürfen. Diese Vorhaben müssen «nur» gemeldet

werden. Ziel dieses Vorgehens ist ein einfaches, rasches und unbürokratisches Verfahren. Man könnte sich durchaus fragen, ob es sachgerecht ist, Solaranlagen derart zu privilegieren und ob nicht auch andere Bauten oder Anlagen von derartigen Erleichterungen profitieren sollen. Dabei handelt es sich allerdings im Wesentlichen um eine politische Frage, welche hier nicht zu behandeln ist.

Welches Verfahren?

In Art. 18a Abs. 1 RPG wird festgehalten, dass in Bau- und Landwirtschaftszonen genügend angepasste Solaranlagen, welche auf Dächern von Gebäuden errichtet werden sollen, keiner Baubewilligung bedürfen, sondern nur gemeldet werden müssen.

Was als genügend angepasst gilt, ist in Art. 32a Abs. 1 RPV festgelegt. So darf die Solaranlage die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen, wobei diese Anforderung in Industrieund Arbeitszonen nicht erfüllt werden muss (§ 49a Abs. 1 BauV). Art. 32a Abs. 1 RPV verlangt weiter, dass die Solaranlagen von vorne und hinten gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen, nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden und als kompakte Fläche zusammenhängen.

Die gesetzlichen Regelungen bieten Interpretationsspielraum. Was unter den Begriffen «Stand der Technik» und «reflexionsarm» zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht ausgeführt. Nach der Rechtsprechung ist das Ziel dieser Bestimmung, durch die Verwendung reflexionsarmer

Materialien die Einpassung in die Dachgestaltung zu optimieren und gleichzeitig eine möglichst geringe Blendwirkung zu erzeugen. Blendungsfreiheit wird aber nicht verlangt (AGVE 2020, S. 542). Auch diese Ausführungen helfen in der Praxis nur beschränkt weiter. Wann eine Blendwirkung möglichst gering ist, ist weiterhin zu einem gewissen Mass Ansichtssache. Ebenso kann darüber diskutiert werden, was eine kompakte Fläche ist. Kritisch können etwa Solaranlageflächen sein, welche aufgrund von Dachfenstern oder Kaminen mit Aussparungen versehen oder aufgeteilt werden müssen. Unproblematisch sind zusammenhängende Flächen, welche parallel zum Dach verlaufen.

Sind die Voraussetzungen für das Meldeverfahren nicht gegeben, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Dies gilt in jedem Fall für freistehende Solaranlagen oder Solaranlagen an Fassaden. Auch Solaranlagen auf Gebäuden unter Substanzschutz oder in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild, namentlich Weilerzonen mit Ortsbild von nationaler Bedeutung, Dorf-, Altstadt- oder Kernzonen brauchen eine Baubewilligung (§ 49a Abs. 2 BauV). Von Bundesrechts wegen stets einer Baubewilligung bedürfen zudem Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 18a Abs. 3 RPG).

Unter Umständen kann das vereinfachte Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Auf eine Auflage, Veröffentlichung und Profilierung des Bauvorhabens

Alain Meier
MLaw, Rechtsanwalt, Siegrist, Ries und Partner, Rechtsanwälte und Notariat, Aarau

wird in diesem Fall verzichtet. Es ist aber den direkten Anstössern Gelegenheit zu geben, innert 30 Tagen Einwendungen zu erheben (§ 61 BauV).

Das Meldeverfahren

Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind dem Gemeinderat mit einem kantonalen Formular zu melden. Sie dürfen ausgeführt werden, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt.

Ist das Meldeverfahren anwendbar, bedeutet dies nicht, dass neben den spezifischen Vorschriften für Solaranlagen keine weiteren baurechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Sämtliche Bauvorschriften des Bundesrechts und des kantonalen Rechts müssen eingehalten werden. Im Meldeverfahren werden diese Voraussetzungen allerdings nicht geprüft. Zu prüfen ist nur, ob die Voraussetzungen für das Meldeverfahren gegeben sind. Meldepflichtige Solaranlagen dürfen aber, auch wenn innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhoben werden, nachträglich von der Baupolizeibehörde kontrolliert werden und müssen angepasst oder gar entfernt werden, wenn sie die massgebenden bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften nicht einhalten (AGVE 2020, S. 538). Auch die Nachbarn dürfen nachträglich intervenieren. Die Bauherrschaft trägt also das Risiko, dass sich eine Solaranlage nachträglich als nicht bewilligungsfähig herausstellt und deshalb entfernt werden muss. Bei kritischen Fällen kann es deshalb angezeigt sein, auf die Vorteile des einfachen und schnellen Meldeverfahrens zu verzichten und ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Damit wird vor Erstellung der Solaranlage die Rechtssicherheit erhöht.

Vorschriften zur Ästhetik

Wie bereits ausgeführt, haben Solaranlagen sämtliche Bauvorschriften des Bundesrechts und des kantonalen Rechts einzuhalten. Umstritten kann etwa sein, ob eine Solaranlage den geltenden Ästhetikvorschriften entspricht. Auch diesbezüglich

hat der Bundesgesetzgeber entschieden, Solaranlagen zu privilegieren. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. Ansonsten, also bei Solaranlagen auf anderen Gebäuden, gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor (Art. 18a RPG). Nach der Rechtsprechung darf – auch in Schutzzonen (z. B. Kernzone) – nur mit Zurückhaltung davon ausgegangen werden, dass eine Solaranlage das Orts- und Landschaftsbild wesentlich beeinträchtigt und deshalb nicht bewilligt werden kann. Bloss untergeordnete Veränderungen des Erscheinungsbilds müssen hingenommen werden (AGVE 2017, S. 410). Trotzdem ist die Erstellung von Solaranlagen unter Umständen aufgrund ästhetischer Aspekte nicht bewilligungsfähig. So hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschieden, dass eine Aufdachanlage in einer Kernzone nicht bewilligungsfähig ist. Der technisch bedingte Absatz schaffe ein ungleiches Niveau. Die Solarpanels würden die Ziegel in augenfälliger Weise überragen, was zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Ortsbildes führe. Zulässig in der gleichen Zone sei hingegen eine Indachsolaranlage, mit welcher sich das Dach als ruhiges, einfaches Feld, als ununterbrochene durchlaufende Fläche präsentiere (AGVE 2017, S. 408 ff.).

Die Erstellung von Solaranlagen ist im Hinblick auf das durchzuführende Verfahren und die gestellten Anforderungen an das Bauvorhaben privilegiert. Die Erleichterungen kommen allerdings nur bei bestimmten Solaranlagen zum Tragen. Ein Bauherr hat sich vor der Erstellung und Projektierung der Solaranlage mit den einschlägigen Vorschriften auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob seine geplante Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dabei empfiehlt es sich, nach dem Motto «Vorsicht ist besser als Nachsicht» vorzugehen. Die Freude an einer neuen Solaranlage schwindet schnell, wenn sich nach deren Erstellung zeigt, dass diese nicht baurechtskonform ist und allenfalls sogar entfernt werden muss.

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Rhododendren, lang dauernde Blütenpracht

Im April beginnen sich die ersten Blüten der Rhododendren zu öffnen. Die Sträucher zeigen sich in einem üppigen Blütenkleid. Aber nicht alle Rhododendren blühen schon im April. Die Blütezeit dieser Heckenpflanze hängt von der Sorte ab. Die Rhododendren gehören zu einer sehr grossen Gattung und es gibt eine schwer überschaubare Zahl von Sorten. In Europa kommen etwa zehn verschiedene Arten vor. Unsere hübsche Alpenrose und auch Azaleen zählen zu der Gattung der Rhododendren, zur Familie der Heidekrautgewächse.

Der Rhododendron (aus dem Griechischen übersetzt: Rosenbaum) ist eine wunderschöne attraktive Pflanze, die in zahllosen betörenden Farben, prächtigen Blüten und verschiedenen Formen erhältlich ist. Rhododendren sind eine wahre Freude für die Gestaltung von Gärten und Parks. Die Pflanzen fühlen sich wohl im Schatten von Bäumen. Ebenso lieben sie Gesellschaft, so Schneeball-Arten, Blumenhartriegel oder Zaubernuss. Es muss aber darauf geachtet werden, dass keine Wurzelkonkurrenz entsteht.

Nicht allzu pflegeleicht

Möchte man den ganzen Sommer durch die Blütenpracht bestaunen, pflanzt man idealerweise verschiedene Arten und Sor-

ten. Die Rhododendren sind jedoch nicht ganz pflegeleichte Pflanzen. Sie haben einige Ansprüche, auf die man achten sollte. Insbesondere muss man auf die Standorte und auf den Boden achten. Sie mögen es halbschattig. Die Wurzeln sollten immer etwas feucht haben. Hat man für die Rhododendren einen geeigneten Standort gefunden und sie fühlen sich wohl, wird man dafür mit einer wunderschönen Blütenpracht belohnt.

Einige Rhododendron-Sorten wachsen auch im Topf oder Kübel für Balkon und Terrasse, zum Beispiel die Japanischen Azaleen. Fürs Anpflanzen im Kübel eignen sich

vor allem klein bleibende und kompakte Sorten.

Verblühtes sollte man nach der Blühphase entfernen, da die Blütensträucher nicht selbstreinigend sind. Das bedeutet, dass die vertrockneten braunen Blüten an der Pflanze haften bleiben. Durch das Entfernen verblühter Teile fördert man die Bildung neuer Blütenknospen. Die Pflanze spart Energie für den neuen Austrieb, die Verzweigung wird wieder angeregt. Das Entfernen verdorrter und brauner Blütenknospen verhindert auch Schädlingsbefall. Diese vergleichsweise aufwendige Arbeit lohnt sich indessen.

Foto: Jeannine Stierli

Baden/Brugg/Zurzach

Generalversammlung 2022

Die diesjährige Generalversammlung HEV Baden/Brugg/Zurzach findet statt am Mittwoch, 18. Mai 2022, 19 Uhr, Zentrum Tägerhard Wettingen.

Den Mitgliedern der Sektion werden die Unterlagen rechtzeitig zugestellt.

Der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach

Fricktal

MEHR WERT

FÜR HAUSEIGENTÜMER

Generalversammlung 2022

Der Vorstand lädt ein zur Generalversammlung 2022 des HEV Fricktal: Mittwoch, 27. April 2022, 19.00 Uhr Bustelbach Sport- und Freizeitcenter, Sportplatzweg 2, 4332 Stein

19.00 Uhr Generalversammlung mit Vorstellung des geplanten Projekts «Wohneigentum für Generationen» durch Roland Lenzin und Patrick Burgherr, Vorstandsmitglieder des HEV Fricktal, sowie Joëlle Zimmerli, Projektbegleiterin 20.15 Uhr Nachtessen

Für die musikalische Umrahmung sorgen «die Dampfbühler». Zudem gibt es einen Wettbewerb mit attraktiven Preisen.

Die Einladung zur Generalversammlung mit der Traktandenliste wird allen Verbandsmitgliedern per Post zugestellt.

Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme.

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Lenzburg-Seetal

Generalversammlung 2022

Die Generalversammlung der Sektion Lenzburg-Seetal findet statt am Mittwoch, 1. Juni 2022, 19 Uhr in der Aula des Weiterbildungszentrums Lenzburg

Die ausführliche Einladung wird den Mitgliedern Ende April 2022 auf dem Postweg zugestellt. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Zofingen

Generalversammlung 2022

Der Vorstand HEV Zofingen lädt zur Generalversammlung 2022 ein: Mittwoch, 27. April 2022, 19 Uhr azb, Arbeitszentrum für Behinderte, Sägetstrasse 19, 4802 Strengelbach

• Generalversammlung

• Imbiss

Die Einladung zur Generalversammlung mit Traktandenliste erhalten die Verbandsmitglieder 20 Tage vor der Generalversammlung zugestellt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Die Anzahl der Parkplätze ist beschränkt. Parkmöglichkeiten gibt es beim Schulhaus neben der Gemeindeverwaltung.

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Der naturnahe Garten

Ein naturnaher Garten steht im Einklang mit der ihn umgebenden Natur. Es kommt weniger auf das Design an, sondern auf die Art und Weise, wie der Garten gehegt und gepflegt wird. Idealerweise entsteht eine Harmonie zwischen der dynamischen Natur und der Gestaltung durch den Menschen.

Auch wer einen naturnahen Garten möchte, steht vor vielen Herausforderungen. Man wünscht sich, einheimischen Pflanzen und vielen Tierarten eine Lebensgrundlage bieten zu können. Einen bunten Natur- oder Ökogarten also, wo man nicht alles plant, sondern man der Natur Raum und Zeit lässt, und auf Zufälliges spontan reagiert sowie auf ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Zulassen und Eingreifen achtet.

Es ist also die Art und Weise, wie man gärtnert: verbunden sein mit dem natürlichen Lauf der Jahreszeiten, dem Versuch die Zusammenhänge zwischen Pflanzen und Tieren zu verstehen, und der Verpflichtung,

einen sorgsamen Umgang mit Wasser, dem Boden und allen Lebewesen zu pflegen.

Merkmale eines Naturgartens

Auf den ersten Blick finden sich im naturnahen Garten einheimische Pflanzen und Lebensräume wie Totholz, Steinhaufen oder Biotope für Schmetterlinge, Wildbienen, Eidechsen und Igel. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise, dass möglichst wenig Fläche versiegelt wird. So sind bei Belägen die Fugen gross und somit oft bewachsen. Dadurch kann das Regenwasser an Ort und Stelle versickern. Trockenmauern passen gut in einen naturnahen Garten. Die Steine sind lose geschichtet und nicht mit Beton oder Mörtel verfugt. Sie heizen sich durch Sonneneinstrahlung auf und

bieten für Insekten und Eidechsen Platz, sich darin heimisch zu fühlen. In den Fugen wachsen Pflanzen, die wie Kräuter –Thymian, Lavendel und Salbei – die Wärme einer Trockenmauer lieben. Für Wege, Mauern oder Flächen wird selbstverständlich ein Naturstein aus der Umgebung ausgewählt – und nicht aus Übersee importiert. Gartenwege können auch mit Kies oder Rindenmulch angelegt werden.

Für die Bewässerung sollte man (nicht nur im naturnahen Garten) Regenwasser sammeln. Das Wasser ist meist kalkärmer und daher bei Pflanzen beliebt.

Mehrheitlich werden einheimische Bäume und Sträucher angepflanzt. Auch gut:

Dictamnus albus, auch Aschwurz, Spechtwurz oder Brennender Busch genannt. Ein Echtes Mädesüss, botanische Bezeichnung Filipendula ulmaria.
Peucedanum
Foto: iGarten
Brüngger
Foto: iGarten Felix Brüngger

Pflanzen, die zwar ursprünglich aus einem anderen Teil der Welt kommen, aber heimischen Insekten und Vögeln Nahrung bieten und nicht auf der Liste der invasiven Arten stehen. Statt hochgezüchteter Prachtstauden kommen Wildstauden zum Einsatz, die – an der richtigen Stelle gepflanzt – pflegeleicht sind. Dafür sollte man seinen Garten gut kennen und wissen, wie der Boden beschaffen ist, welche Lichtverhältnisse vorherrschen und wie kalt es im Winter werden kann. Eine Hilfe findet man im Internet: Auf der Website des Vereins Floretia kann man die Postleitzahl sowie ein paar Details zum Standort eingeben. Das Ergebnis zeigt, mit welchen Wildpflanzen man die Biodiversität im eigenen Garten am besten fördern kann. Zusätzlich erhält man Informationen, wie man sie pflanzt und pflegt, welche Tiere von ihnen profitieren, und wo Wildpflanzen und Saatgut aus der Region erhältlich sind. Viele Pflanzen können unterdessen aus ökologischem Anbau bezogen werden. Dies bedeutet, dass schon bei der Anzucht ökologisch gedüngt und auf chemischen Pflanzenschutz verzichtet wurde. Das gilt natürlich auch im eigenen Garten: kein Einsatz chemischer Dünger oder chemischer Pflanzenschutzmittel, stattdessen lieber selbst Hand anlegen, Nützlinge einsetzen – und vor allem schon bei der Auswahl gezielt auf robuste Pflanzen achten.

Pflege im Naturgarten

Ein naturnaher Garten ist nicht akkurat aufgeräumt, sondern Blütenstände dürfen sich versamen, Totholz kann liegen bleiben und auch das Laub wird im Herbst nicht weggeblasen – so können Igel darunter überwintern. Anstelle eines langweiligen Rasens empfängt eine bunte Blumenwiese den Sommer und lockt Schmetterlinge und Wildbienen an. Doch auch eine Blumenwiese hat es in sich, denn je nach Bodenbeschaffenheit, Klima und Bewirtschaftung unterscheiden sich diese von Standort zu Standort enorm. Es empfiehlt sich deshalb, sich gründlich zu informieren – auch über das Mähen der Wiese. Ganz ohne Pflege geht es sowieso nicht. Ein komplett verwil-

Natur findet in der Stadt auch mitten in der Strasse statt. Fortsetzung Seite 27

Foto:
Foto: Dinkel Garten
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UTA Immobilien AG: Wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Die UTA Immobilien AG ist diesen Frühling an drei Messen vertreten. Endlich können wir wieder direkten Kontakt mit Immobilienbesitzerinnen und -besitzern sowie -suchenden haben! Kommen Sie also unbedingt an unseren Stand und profitieren Sie von attraktiven Messevorteilen.

EXPOsenio in Baden

Am 2. April 2022 finden Sie uns an der EXPOsenio in Baden. Diese Messe ist ein attraktiver Marktplatz für das Leben im Alter ab 60+. Lassen Sie sich von uns das Rundumsorglos-Paket beim Immobilienverkauf präsentieren.

Bauen+Wohnen in Wettingen

Unsere neuesten Bau- und Verkaufsprojekte aus der Region stellen wir Ihnen an der Messe Bauen+Wohnen vom 7. bis 10. April 2022 in Wettingen vor. Unseren Stand mit der Nummer 233 finden Sie in

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der Halle 2. Keinesfalls verpassen sollten Sie das Referat von Thomas Hager und Beat Vogt. Die beiden Experten verraten Ihnen 20 Geheimnisse rund um den Immobilienverkauf. Erhalten Sie wertvolle Tipps, was Sie vor, während und nach dem Verkauf Ihrer Immobilie berücksichtigen sollten. Der Vortrag findet am Donnerstag, 7. April, um 18.15 Uhr statt. Beachten Sie den Hinweis im Messekatalog.

AKB Immomesse in Brugg

Am 30. April 2022 zeigen wir Ihnen an der AKB Immomesse in Brugg unsere

neuesten Bau- und Verkaufsobjekte in der Region Brugg. Vielleicht ist auch für Sie etwas Passendes dabei?

Kostenlose Beratung

Haben Sie vor, Ihre Immobilie zu verkaufen? Die UTA Immobilien AG steht Ihnen zur Seite! Unsere Spezialistinnen und Spezialisten schätzen Verkäuflichkeit und Marktwert Ihres Objekts ein und zeigen Ihnen die besten Verkaufsoptionen auf – kostenlos und unverbindlich. Ausserdem informieren wir Sie dar-

über, welche Vorbereitung Sie im Vorfeld eines Verkaufs treffen müssen und wie der Verkauf vonstatten geht. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns an einer der drei Messen. Wir freuen uns auf Sie!

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derter Garten wäre zwar auch naturnah –doch setzen sich dort auf die Dauer wenige Pflanzen durch und dominieren das restliche Grün. Ambitionierte Gärtnerinnen und Gärtner möchten ja ein Gleichgewicht schaffen, das den ästhetischen Ansprüchen genügt und zugleich wertvoll für die Natur ist.

Natur findet Stadt

Je näher naturnahe Gärten auf kleinem Raum beieinander liegen, desto besser. Im Kanton Aargau gibt es für diesen Grundsatz das Projekt «Natur findet Stadt», welches letztes Jahr mit dem Binding Preis für Biodiversität ausgezeichnet wurde. (siehe Wohnwirtschaft Nr. 9-21). Das Projekt wird gemeindeweise realisiert und umfasst dabei immer die Aufwertung von öffentlichen Flächen und Privatgärten.

Neben Gemeinden werden auch Privatpersonen beraten und vernetzt. Wer in einer Gemeinde wohnt, die sich ebenfalls aktiv

beim Projekt «Natur findet Stadt» beteiligt, kann sich auf der Website für eine kostenlose Gartenberatung durch ausgewählte Naturgärtner anmelden. Ist eine empfohlene Aufwertung realisiert, werden anschliessend Nachbarn oder Freunde eingeladen, um nach dem Vorbild der Tupperware-Party den naturnahen Garten vorzustellen. Damit wird die Freude über den neuen Lebensraum geteilt und dazu beigetragen, dass sich ein Netz naturnaher Oasen über die Gemeinde legt. Zudem besteht in den aktiven Gemeinden in der Regel ein Rahmenprogramm mit verschiedenen Aktivitäten zum Thema der naturnahen Gärten und öffentlichen Flächen.

Weitere Informationen

Im Internet finden sich viele Informationen über einzelnen Themen rund um den naturnahen Garten. Empfehlenswert sind beispielsweise: www.naturfindetstadt.ch www.floretia.ch

Pflegehinweise und vieles mehr für rund 3000 Pflanzen.

Garten- und Zimmerpflanzen

Die Website www.igarten.ch und die entsprechende App informieren über Garten- und Zimmerpflanzen. Aus über 3000 Pflanzen mit 17’000 Bildern finden Sie geeignete Pflanzen für Ihr Zuhause oder stellen innert Kürze attraktive Pflanzungen für den Garten zusammen. Pflegehinweise, Farbkalender oder Bestimmungsmodus liefern zudem weitere Informationen zu den Pflanzen.

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Ideen für naturnahe Gärten

Einen Naturgarten anzulegen, ist einfacher gedacht, als getan. Zum guten Glück gibt es Naturgarten-Profis, die wissen, worauf es bei einer ökologischen Gartengestaltung ankommt. Neben individueller Beratung bieten einige Gärtnereien auch kostenlose Inspiration in ihren Schaugärten.

Brigitte Müller, Redaktorin

Natürlichkeit ist auch im Garten gefragt –ein verspielter, bunter Naturgarten, der biodivers Raum bietet für einheimische Pflanzen und Tiere. Ein kleines Paradies, das mit wenig Arbeit von Kindern und Erwachsenen genossen werden kann. Solch einen Traum können sich engagierte und umweltbewusste Gärtnerinnen und Gärtner sehr wohl erfüllen.

Einheimische Tiere und Pflanzen

Der Verein Bioterra ist in der Schweiz die führende Organisation für die Förderung von Bio- und Naturgärten sowie der Biodiversität. Die Organisation engagiert sich für den Erhalt der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt und setzt sich für den biologischen Anbau sowie die naturnahe Garten-

und Grünflächengestaltung ein. Bioterra zählt rund 16’000 Mitglieder und ist Herausgeberin des gleichnamigen Magazins. Über 135 Biogärtnereien und Naturgartenbetriebe sind Bioterra angeschlossen und als Bioterra-Fachbetrieb zertifiziert. Die rund 30 Regionalgruppen bieten schweizweit rund 200 Kurse pro Jahr an, um Praxiswissen im biologischen und naturnahen Gärtnern weiterzugeben. Mit rund 60 Gärten für Kinder engagiert sich Bioterra zudem dafür, dass auch die Generation von morgen die Natur und gesundes, biologisches Gemüse und Obst schätzen lernt.

Bei den Profis lernen Wie entsteht ein naturnaher, biodiverser Garten? Welche Wildstauden eignen sich fürs vollsonnige Beet? Statt des Rasens lieber einen Naturteich? Welche Pflanzen und Ele-

mente benötigt ein Garten, damit sich Insekten, Reptilien und Vögel heimisch fühlen? Es gibt unzählige Möglichkeiten, einen Naturgarten ökologisch wertvoll zu gestalten. Deshalb kann es hilfreich sein, in fremde Gärten zu schauen, um genauer herauszufinden, wie man selber seinen eigenen Garten bauen oder verändern möchte. Im Kanton Aargau gibt es vier Gartenbetriebe, die einen Schaugarten besitzen, wo man kostenlos neue Ideen für den eigenen Garten findet.

In Schönenwerd

Das Gartenbauunternehmen Salamander Naturgarten zeigt in seinem rund 300 m2 grossen Schaugarten zahlreiche Naturgartenelemente wie einen Schwimmteich mit Holzbecken, einen moderner Biopool aus Naturstein, wunderschöne Trockenstein-

Ein Paradies für Wild- und Kulturstauden im Schaugarten in Schafisheim.
Foto: Gärtnerei Daniel Labhart

mauern und Holzbeläge sowie eine vielfältige und überraschende Bepflanzung mit Wild- und Kulturstauden. Ein besonderes Erlebnis ist sicher, dass die Naturbäder vor Ort getestet werden dürfen. Die Öffnungszeiten sowie die Möglichkeit einer persönlichen Beratung nach telefonischer Vereinbarung sind auf der Website publiziert.

In Schafisheim

Die Gärtnerei D. Labhart in Schafisheim ist ein Stauden-Produktionsbetrieb in der dritten Generation. Heute bewirtschaftet die Gärtnerei rund 9,2 Hektaren und ist spezialisiert auf die Produktion von pflegeleichten Pflanzen für Garten und Dach und Innovationen wie einen Pflanzziegel oder Wildbienen-Ziegel. Im Schaugarten befinden sich auf 2000 m2 vielfältige Kombinationen von Wild- und Kulturstauden an sonnigen, halbschattigen und schattigen Standorten. In Themengärten mit kleinen Rabatten sind zahlreiche Stauden gepflanzt, die auch verkauft werden. Der grösste Teil der Pflanzen wird in der Gärtnerei selber produziert. Im Versuchsgarten, der ebenfalls öffentlich ist und jederzeit auch sonntags besucht werden kann, werden alle Mischungen angepflanzt, bevor sie in den Verkauf kommen. Das Gärtnerei-Café mit

Selbstbedienung ist ebenfalls täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

In Rüfenach

Im 750 m2 grossen Erlebnisgarten ist eine grosse Vielfalt einheimischer Wildstauden und Wildsträucher stimmungsvoll und harmonisch arrangiert. 1980 begann der Gärtnermeister Martin Dietwyler mit dem Aufbau seiner Gärtnerei. Was damals klein begann, ist mit der Zeit grösser und zu einer naturnahen Gärtnerei geworden – mit einer grossen Vielfalt der Pflanzenarten und Sorten, kleinem Schaugarten und neuen Räumen für verschiedene Kleintiere, die hier leben, sich vermehren und sich wohl fühlen. Die Erlebnisgärtnerei ist zu einem Ort der Begegnung und der Inspiration geworden, der dazu einlädt, zu spazieren, zu beobachten und vor allem, Ideen zu sammeln und sich beraten zu lassen. Dabei werden auch Tipps für einen grünen und blühenden Balkon vermittelt, einem Erholungsraum im Kleinformat.

In Küttigen

Der Staudengarten, der sich auf dem Areal der Firma Dinkel Garten in Küttigen befin-

Fortsetzung Seite 31

Wer Ideen sucht für einen Biopool, findet sie bei Salamander Naturgarten.
Foto: Salamander Naturgarten

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det, wurde von jungen Berufsleuten aufgebaut und im Juni 2019 eröffnet. Es ist ein Staudengarten, der auf 200 m2 traditionsreiche Gartenkultur mit naturnah gestalteten Lebensräumen verbindet. Er steht interessierten Privatpersonen offen, die einen naturnahen und artenreichen Staudengarten entdecken möchten. Ein einzigartiger Lebensraum mit einer besonderen Pflanzenvielfalt, wo sich auch Insekten, Vögel, Reptilien und Amphibien wohlfühlen. Optimale Licht- und Bodenverhältnisse, genügend Feuchtigkeit und eine gesicherte Nährstoffversorgung sind wichtig für ein gesundes Wachstum der Pflanzen. Der Unterhalt des Staudengartens erfolgt rein biologisch und ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Gepflegt und gehegt wird der Staudengarten von Lernenden.

Von den 135 Biogärtnereien und Naturgartenbetrieben, die von Bioterra zertifiziert sind, haben rund 20 einen Schaugarten. Auf der Website von Bioterra gibt es eine Übersichtsseite, auf der die Schaugärten mit detaillierter Beschreibung, Fotos, Öffnungszeiten und dem direkten Link zur jeweiligen Website aufgelistet sind: www.bioterra.ch > Schaugarten > Inspiration von Profis.

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In Rüfenach ist der Erlebnisgarten rund 750 m2 gross.
Lebensraum für einheimische Pflanzen und Tiere im Staudengarten in Küttigen.
Foto: Die Erlebnisgärtnerei
Foto: Dinkel Garten

Liebgewonnen oder gefürchtet

Neophyten sind Pflanzen, die Seefahrer und Weltreisende nach der Entdeckung Amerikas bewusst oder unbewusst nach Europa brachten. Die meisten dieser Arten verschwanden schnell wieder oder fügten sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige sind jedoch zu Problempflanzen geworden, weil sie überhandnehmen.

Die Pflanzenwelt in der Schweiz und in Europa ist vor allem von der Erdgeschichte geprägt. Die Schweiz war während der letzten Eiszeit vor rund 10’000 Jahren zum grössten Teil mit Eis bedeckt, aber nie ganz vollständig. So konnten viele Pflanzenarten überleben oder kehrten nach dem Abschmelzen der Gletscher in die Bergregionen und in höhere Lagen zurück. In der Schweiz existieren laut Flora Helvetica, dem Nachschlagewerk über die Schweizer Pflanzenwelt, rund 3000 wildwachsende Blüten- und Farnpflanzen. Nicht überall in der Schweiz wachsen die gleichen Pflanzen. Mitentscheidend sind die Höhenlage, die Beschaffenheit der Böden, die Feuchtigkeit und die klimatischen Bedingungen.

Der Mensch nimmt Einfluss

Die Tomatenvielfalt ist eine Bereicherung für die hiesigen Speisezettel.

Viel stärker als die Klimaänderungen und die natürliche Evolution beeinflusst der Mensch die Pflanzenwelt. Er wirkt seit einigen Tausend Jahren auf die Erbanlagen seiner Nutz- und Zierpflanzen ein. Seit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 und Reisen in alle Welt verbreitet der Mensch willentlich oder ungewollt Pflanzenarten über den ganzen Globus. Dadurch bringt der Mensch einheimische Pflanzen in ihren Stammgebieten in Gefahr, in denen sie wichtig für das natürliche Gleichgewicht sind.

Geliebte Neophyten

Die ursprünglich heimischen Arten heissen autochthone Arten. Der Begriff kommt aus dem Griechischen (autos = selbst, chthon = Erde) und bedeutet soviel wie einheimisch, eingeboren, alteingesessen oder bodenständig. Die pflanzlichen Neuzuzüger bezeichnet man in der Fach-

sprache als Neophyten (griechisch neo = neu, phyton = Pflanze).

Nun gibt es ja unter den Neuzuzügern Pflanzen, die aus den Gärten hierzulande und von den Schweizer Tellern nicht mehr wegzudenken sind. Man denke da an Kartoffeln für Rösti oder Gschwellti, an Mais für die Polenta oder während der Sommermonate an die kulinarischen Köstlichkeiten wie Tomaten, Auberginen, Zucchetti und Peperoni. Die Kartoffeln stammen wie der Mais aus Südamerika. Sie gehören zu den Kultur- und Nutzpflanzen der süd- und mittelamerikanischen Ureinwohner und kamen mit den seefahrenden Entdeckern und Eroberern nach Europa. Kartoffeln und Mais sind heute Teil unserer Kultur und Landwirtschaft – ein sehr wichtiger Teil. Die Tomate gelangte Anfang des 16. Jahrhunderts durch den Spanier Hernando Cortez in sein europäisches Heimatland. Die Peperoni, auch Paprika oder

Pfefferfrucht genannt, fand wohl dank der portugiesischen Seefahrer ihren Weg von Südamerika in alle Welt, nach Asien, den Nahen Osten, Indien und Afrika, wo sie bald mit grossem Erfolg angebaut wurden. In Europa pflanzte man die ersten Paprikapflanzen in Spanien an. Ebenfalls südamerikanische Wurzeln haben die Zucchetti, die vom Gartenkürbis abstammen. Die Aubergine und der Reis haben ihre Wurzeln in Asien und gedeihen heute auch im südlichen Europa.

Geschätzt oder geduldet

Einige bekannte Frühlingsblumen stammen ursprünglich aus Nordafrika, dem Mittelmeerraum oder Asien: Tulpen, Narzissen und Krokusse. Blumen, die in den sommerlichen Gärten einen herrlichen Anblick bieten, stammen aus der neuen Welt: Sonnenblumen und Sonnenhüte, der Topinambur und die Vielblättrige Lupine sowie Tagetes, Hortensien, Petunien und

Fotos:

Zinnien. Unter den Sträuchern und Bäumen gibt es ebenfalls viele Neophyten, die nach ihrer Einführung vor allem in Parkanlagen und botanischen Gärten ihren Platz fanden. Die exotischen Pflanzen stellten Besonderheiten dar, die bewundert wurden und in Adelskreisen geradezu als Trophäen galten. Gleichzeitig dienten sie zu Forschungs- und Bildungszwecken.

Da gibt es den gigantischen Mammutbaum, ein Nadelbaum, der aus Kalifornien stammt, oder die Douglasie, die ursprünglich nur in den küstennahen Gebirgen des westlichen Nordamerikas wuchs. Ihren hier in Europa gebräuchlichen Namen erhielt die Douglasie von ihrem schottischen Entdecker David Douglas, der diese Nadelholzart nach England brachte und dort erstmals anpflanzte. Inzwischen wird die Douglasie in Europa forstlich stark kultiviert. Bei anderen Bäumen wie den Libanon-, Atlas- und Himalayazedern, der Krimlinde oder der Kanadischen Pappel verraten die Namen den heimatlichen Ursprung.

Pfirsiche stammen aus China und Zentralasien, Quitten aus Kleinasien und dem Mittelmeerraum, genauso wie alle Zitrusfrüchte und die Edelkastanie. Im Laufe der Zeit entstanden bei vielen Nutzpflanzen neue Züchtungen. Beispielsweise wurden durch das Aufpfropfen viele Obstsorten widerstandsfähiger und dadurch ertragreicher. Bei den Weinreben spielte dieses Verfahren bei der Bekämpfung der Reblaus in Europa eine bedeutende Rolle.

Einheimische Artenvielfalt pflegen Die meisten Neophyten, die in unserer Natur heimisch geworden sind, stellen kein Problem dar. Laut Pro Natura sind fast 600 der knapp 3000 wildwachsenden Pflanzenarten, die in der Schweiz vorkommen, ursprünglich gebietsfremde Pflanzen.

Harmlos sind meist auch die Neophyten, die in unseren Gärten wachsen. Trotzdem haben sie einen gewichtigen Nachteil: Sie sind für einheimische Tiere weitgehend nutzlos. Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge sind bei ihrer Nahrungssuche auf einheimische Pflanzen angewiesen.

Exotische Pflanzen, auch wenn sie unbedenklich sind, nehmen den Pflanzen den Platz weg, die für viele Insekten eine lebenswichtige Grundlage bilden. Wem also die einheimische Artenvielfalt am Herzen liegt, der sollte im Garten nicht nur gebietsfremde Pflanzen pflegen, sondern ebenso darum besorgt sein, einheimischen Pflanzen genügend Raum zu bieten. Denn die heimische Pflanzen- und Tierwelt ist lokal und regional voneinander abhängig und aufeinander abgestimmt.

Sinnvoll bepflanzen

Einheimische Pflanzen sind jedoch nicht von vornherein einfach gut und generell überall zum Pflanzen geeignet. Ist es sinnvoll, im Vorgarten eines Reihenhauses beispielsweise eine Weisstanne zu pflanzen, die zwar hier heimisch ist, aber viel zu gross wird

und auch im Winter die Innenräume des Hauses verdunkelt? An der Fassade entstehen mit der Zeit Schäden, weil die Feuchtigkeit im Schatten des Baumes nie richtig abtrocknen kann und vielleicht hält der Stamm dem nächsten Sturm nicht stand.

Flachwurzelnde Bäume wie Birken graben anderen Pflanzen buchstäblich das Wasser ab. Es ist nicht ganz einfach, dafür zu sorgen, dass unter ihnen etwas wachsen kann, damit die Pflanzenvielfalt im Garten erhalten bleibt. Es gibt durchaus Lösungen, die jedoch pflegeintensiv sind, denn diese Pflanzen muss man viel giessen. Im Wurzelbereich von Rosskastanie und Buche kann fast nichts gedeihen, weil durch die dichte Krone zu wenig Licht bis zum Boden darun-

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«Am liebsten entspannen wir in unserer Leseecke im Garten.»

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ter gelangt. Nussbäume haben noch eine andere Strategie entwickelt, um die Konkurrenz im Wurzelbereich zu hemmen. Die Blätter enthalten ätherische Öle, die verhindern, dass andere Pflanzen keimen oder wachsen können, wenn im Herbst das Laub zu Boden fällt. Soll die Bepflanzung eines Gartens oder einer Grünanlage die Biodiversität wirksam unterstützen, gilt es, viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.

Gefährlich sind invasive Neophyten Wenn nicht einheimische Pflanzenarten einen Schaden verursachen, gehören sie zu den invasiven Neophyten. Invasiv bedeutet, dass sie sich schnell ausbreiten und einheimische Pflanzen im schlimmsten Fall komplett verdrängen und gar nicht mehr auf-

kommen lassen, wenn der Mensch nicht eingreift. Die Invasionsbiologie befasst sich explizit mit solchen Einwanderungsprozessen von gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten und den Auswirkungen auf das bestehende Ökosystem. In der Schweiz sind unter den rund 360 Neophyten deren 40 als erwiesenermassen oder potenziell schädlich eingestuft. Inzwischen sind einige der problematischen Pflanzen sogar meldepflichtig und aktiv zu bekämpfen. Beispielsweise kann die Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) oder das Südafrikanisches Kreuzkraut (Senecio inaequidens) für Mensch oder Nutztiere gesundheitlich problematisch sein. Erstere verursacht etwa bei zehn Prozent der Bevölkerung starke Allergien, was hohe Gesundheitskosten zur Folge hat.

Andere Arten wie der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica) verursachen Schäden und Kosten für Infrastruktur, Land oder Forstwirtschaft. Der Staudenknöterich wächst sehr rasch und breitet sich an Gewässerufern, Waldrändern, Schuttplätzen und Bahnrändern aus. Er bildet ein dichtes Netz unterirdischer Ausläufer und Wurzeln, die jedoch nicht imstande sind, Böschungen und Abhänge zu stabilisieren. Dies kann bei Starkregen und Hochwasser zu starker Erosion führen und verursacht grosse Schäden an den Infrastrukturen von Gewässern, Strassen und Bahndämmen. Beim Roden einzelner Arten ist zudem das richtige Vorgehen enorm wichtig. Gelangen etwa vom Japanischen Staudenknöterich kleinste Wurzelstücke in einen Bachlauf oder fallen beim Abtransport auf fruchtbaren Boden, entstehen überall dort, wo die Wurzelteile landen, neue Ausbreitungsgebiete dieser problematischen Pflanze.

Andere Pflanzen wie die Spätblühende und die Kanadische Goldrute (Solidago gigantea, Solidago canadensis) oder das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) verdrängen einheimische Arten und beeinträchtigen wertvolle Lebensräume. Die Empfehlung der Fachleute lautet: Ein invasiver Neophyt soll dann bekämpft werden, wenn der zu erwartende Schaden grösser wird als ihr Nutzen und die allfälligen Bekämpfungskosten hoch sind. Ein Bespiel dafür: Fachleute schätzen die jährlichen Kosten für die Bekämpfung der Kanadischen Goldrute, die sich in vielen, unter Schutz stehenden Feuchtgebieten der Schweiz ausbreitet und die einheimische Vegetation verdrängt, auf über eine halbe Million Franken. Die Schätzung beruht auf den effektiven Kosten für die Bekämpfung der Goldrute in einem Schutzgebiet des Kantons Zürich und wurde auf alle Schutzgebiete der Schweiz hochgerechnet. Das Fatale ist: Goldruten sind im Zierpflanzenhandel immer noch erhältlich. Damit die Aufwendungen für den Naturschutz nicht überhandnehmen und die Bemühungen unterlaufen werden, braucht es also noch viel Aufklärungsarbeit (siehe auch: «Neophyten erkennen und richtig einstufen» auf den folgenden Seiten).

Fotos: Adobe Stock
Tulpen gehören bei uns zu den liebgewonnenen Frühlingsboten.
Der Mais stammt aus Mittelamerika und ist aus unserer Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken.

Neophyten erkennen und richtig einstufen

Wichtig ist, dass sich Fachleute und Laien verstärkt mit dem Thema invasive Neophyten befassen. Je früher Problemgebiete erkannt und die invasiven Neophyten beseitigt werden, desto kleiner ist der Aufwand an Arbeit und Geld. Heute gibt es auch für Laien einfache Hilfsmittel, um problematische Pflanzen zu erkennen und zu melden.

Das Thema Biodiversität und die Unterscheidung zwischen einheimischen Pflanzen und Neophyten sind in den letzten Jahren stärker in den Vordergrund und ins Bewusstsein von Fachleuten und einer breiteren Bevölkerung getreten. Es geht vorab um zugewanderte Pflanzen, welche die einheimische Artenvielfalt enorm negativ beeinflussen oder sogar schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Nutztieren haben können. Solche nicht einheimischen Pflanzen, die einen Schaden verursachen, heissen invasive Neophyten.

Die rechtliche Seite

In der Schweiz basiert die Bekämpfung aller invasiven Neophyten auf der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (814.911/Freisetzungsverordnung, FrSV) des Bundes aus dem Jahr 2008. Sie verbietet den Verkauf, die Verbreitung und das Anpflanzen von invasiven Neophyten. Viele Pflanzen der Schwarzen Liste und der Beobachtungsliste sind darin als «verbotene invasive gebietsfremde Organismen» oder «besonders zu überwachende invasive Organismen» aufgeführt. Zudem ist die Schweiz durch das Unterzeichnen der Biodiversitätskonvention von Rio (1992) eine dementsprechende Verpflichtung eingegangen, sich für die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt eines Landes oder einer Region mit ganzen Kräften einzusetzen.

Schwarze Liste und Beobachtungsliste

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung der Wildpflanzen hat zwei Listen erarbeitet, die 43 problematische Neophyten umfassen. Auf der Schwarzen Liste stehen 23 Pflanzen. Sie kommen teilweise nur lokal vor und treten nicht überall gleich invasiv

auf. Aber es ist erwiesen, dass diese Pflanzen die menschliche Gesundheit schädigen, die natürliche Artenvielfalt bedrohen und zudem ökonomische Schäden in der Landwirtschaft oder an Gebäulichkeiten und Infrastrukturen verursachen. So breitet sich beispielsweise das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) an Bachläufen und auf feuchten Auen grossflächig aus und verdrängt die einheimischen Pflanzen schnell. Im Herbst sterben die Pflanzen ab, der Uferbereich ist dadurch ungeschützt und stärker von Erosion bedroht. Deshalb müssen solch invasive Arten bekämpft werden. An Standorten, an denen keine direkten Beschädigungen zu befürchten sind, muss man die Bestände im Auge behalten und eine Ausbreitung zwingend verhindern. Zu den bekanntesten Pflanzen, die auf der Schwarzen Liste stehen, gehören der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) und der Götterbaum (Ailanthus altissima).

Auf der Beobachtungsliste, auch Watch-Liste genannt, sind Pflanzen aufgeführt, die ein Schadenspotenzial aufweisen, wie sich dies zum Teil in anderen Ländern bereits gezeigt hat. Da wollen die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, wenn nötig, sofort eingreifen.

Theorie und Praxis

Die Angestellten von Gemeinde- und Stadtbetrieben sind heute sensibilisiert, sollten die problematischen Pflanzen kennen und dafür sorgen, dass diese auf öffentlichem Grund nicht angepflanzt werden und/oder sich ausbreiten können. Verschiedene Naturgesellschaften der Schweiz haben die wichtigsten Informationen über invasive Neophyten zusammengetragen und stellen diese in übersichtlichen Broschüren und Faltblättern oder im Internet einem breiten Publikum

zur Verfügung. Vereinigungen und Stiftungen bieten Fachkurse für Laien an, damit die Biodiversität in den Schweizer Gärten erhalten bleibt. Im Kanton Aargau ist das Naturama Aarau in dieser Beziehung sehr aktiv. Das Kursprogramm ist auf deren Internetseite einsehbar.

Aus dem Verkauf verbannen Ein grosses Problem sehen Fachleute der ETH und verschiedener Fachorganisationen heute vor allem darin, dass Pflanzen, die als invasiv eingestuft sind, im Handel immer noch erhältlich sind. Solange man problematische Pflanzen erwerben kann, kommen sie in Rabatten und Gärten vor. Von dort aus verbreiten sie sich weiter. Dazu gehören Bäume und Stauden wie der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), der Sommerflieder (Buddleja davidii), die Robinie (Robinia pseudoacacia), der Götterbaum, die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis). Die Fachleute versuchen, Gärtnerinnen und Gärtner, dazu gehören Berufs- und Hobbygruppen, für das Thema noch stärker zu sensibilisieren. Sie plädieren zudem dafür, invasive Neophyten aus den Sortimenten zu nehmen und den Verkauf von invasiven Neophyten gesetzlich zu verbieten. Da diese Pflanzen meist anspruchslos sind und wenig Pflege benötigen, sind sie jedoch nach wie vor beliebt und günstig im Preis.

Smartphone und Internet nutzen Für Interessierte, Spaziergänger und Hobbybotaniker, die sich gerne des Smartphones bedienen, stehen verschiedene Apps zur Verfügung. Damit können sie Pflanzen in der freien Natur bestimmen und sich informieren, ob die fotografierte Pflanze zu den problematischen Neophyten gehört oder ob es sich um ein harmloses Gewächs handelt.

Sehr informativ ist die Plattform Info Flora (www.infoflora.ch). Diese Plattform verwaltet und bewertet als nationales botanisches Daten- und Informationszentrum die Situation bezüglich der invasiven Neophyten der Schweiz. Auf der Internetseite sind unter anderem die vollständige Schwarze und die Beobachtungsliste des Bundes zu finden. Über ein Meldetool verschafft sich Info Flora stetig aktuelle Informationen über die Verbreitung und die bereits entstandenen Schäden. Dafür steht ein Online-Feldbuch für invasive Neophyten zur Verfügung. Noch einfacher ist es, Funde über eine App mit dem Smartphone zu melden. Info Flora stellt gleich mehrere kostenlose Apps für Feldbotaniker zur Verfügung. So können Beobachtungen erfasst, gespeichert und mit Bild an Info Flora geschickt werden. Es geht aber auch auf die herkömmliche Art: Beobachtungen kann man selbstverständlich via Mail oder im Papierformat an Info Flora schicken. Im Zusammenhang mit invasiven Neophyten kann Info Flora die eingegangenen Daten jedoch grundsätzlich nicht vertraulich behandeln. Hier gibt es eine Meldepflicht, dabei wird jedoch der Name der Beobachterin oder des Beobachters, wenn gewünscht, vertraulich behandelt, also nicht veröffentlicht.

Einfache Vernetzung der Akteure Interessant ist auch die Internetplattform von Pollenn, die sich als Geotag für Nachhaltigkeit bezeichnet. Entwickelt wurde Pollenn von In-Finitude, einem Jungunternehmen, das von der ETH Zürich mit dieser Aufgabe betraut und darin unterstützt wurde. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben das Neophyten-Problem mit der selbst entwickelten, interaktiven Geoplattform bei der Wurzel packen. Die Plattform ermöglicht die einfache Erfassung von Feldbeobachtungen. Die Nutzenden können individuelle Prioritäten setzen, sich vernetzen und Aktionen planen. Als spezielles Angebot bietet sich die Plattform als Werkzeug an, um effizient gegen invasive gebietsfremde Arten vorzugehen. Das System listet alle invasiven Neophyten der Schwarzen Liste auf und die Daten werden automa-

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aus.

Das Einjährige Berufskraut breitet sich schnell grossflächig
Problematische Neophyten wie der Kirschlorbeer müssen aus dem Verkauf verschwinden.
Der Riesen-Bärenklau löst Allergien aus.
Die Kanadische Goldrute verdrängt alle einheimischen Pflanzen, wenn man sie wachsen lässt. Fotos:

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Einheimischen Sanddorn oder die bei den Insekten beliebte Bartblume statt Sommerflieder anpflanzen (von links nach rechts).

tisch mit der Datenbank von Info Flora abgeglichen. Pollenn stellt ebenfalls eine App zur Verfügung, über die man invasive Pflanzen melden kann. Gleichzeitig können sich Gemeinden und private Grundstücksbesitzer einfach vernetzen. So können Einsätze zur Bekämpfung der Problempflanzen koordiniert werden. Dadurch ist es möglich, eine Übersicht über die laufenden Aktivitäten und den Stand der Dinge zu erhalten.

Grundstücke können an Wert verlieren Für Besitzerinnen und Besitzer von unbebauten, unbewohnten oder selten besuchten Grundstücken kann die ungestörte Ausbreitung von invasiven Neophyten auf dem eigenen Grund und Boden gar finanzielle Folgen haben. Stellt sich heraus, dass der Boden mit invasiven Neophyten (gemäss FrSV) belastet ist, kann das negative Auswirkungen auf den Wert des Grundstückes haben. Zu den invasiven Pflanzen, die sich gerne auf solchen Arealen ausbreiten, gehört das Einjährige Berufskraut. Eine hochwachsende, zartscheinende Blütenpflanze, ähnlich einem vielköpfigen Gänseblümchen. Um ihr beizukommen, muss man das aus Nordamerika stammende Einjährige Berufskraut mit der Wurzel ausreissen, bevor es versamen kann. Wird der richtige Zeitpunkt zur Bekämpfung verpasst, breitet es sich auf brachliegenden Flächen, Magerwiesen und Weiden rasch aus und verdrängt die wertvol-

le, standorttypische Vegetation. Grössere Flächen können zur Not regelmässig gemäht werden, das heisst mindestens einmal pro Monat. Alles andere nützt nichts, denn nach dem Mähen bildet die Pflanze noch schneller Blüten.

Werden kontaminierte Bodenschichten unsachgemäss entsorgt, verstösst das ebenfalls gegen die FrSV. Die ausgerissenen Pflanzen müssen vorschriftsgemäss entsorgt werden. Sie gehören in die Verbrennung. Das ist aufwendig und kann ganz schön ins Geld gehen. Sind invasive Neophyten vorhanden, hilft Ignoranz gar nichts, denn das Problem wird immer grösser und schwieriger zu lösen. Also am besten überlegt und schnell handeln. Das liegt im Interesse von allen.

Es gibt Alternativen Pflanzenarten, die sich gut als Ersatz für unerwünschte Neophyten eignen, gibt es viele. Generelle Aussagen lassen sich jedoch nicht machen, da der Standort, die Höhenlage und das Klima nicht in allen Gegenden der Schweiz gleich sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die richtigen Pflanzen für den eigenen Garten zu finden. Die einfachste ist wohl, sich bei der Bepflanzung des heimischen Gartens von Fachleuten beraten zu lassen (siehe Beiträge Schaugärten Seiten 28 bis 31). Etwas aufwendiger und zeitraubender ist es, zu gärtnern nach dem Prinzip Versuch und Irrtum, bis der richtige Stand-

ort für die verschiedenen einheimischen Pflanzen gefunden ist.

Plant man, invasive Neophyten zu ersetzen, ist die Liste der Ersatz-Pflanzenarten eine Hilfe. Sie zeigt übersichtlich auf, welche einheimischen Pflanzen oder unproblematischen Neophyten sich eignen, um die unerwünschten und gefährlichen zu ersetzen. Diese Liste ist auf der Seite von Info Flora zu finden (Tabelle 1: Gärtnerisch verwendete Arten(gruppen) der Schwarzen Liste und Vorschläge für ähnliche Ersatz-Arten) mit Zusatzbemerkungen, welche Pflanzen nur in bestimmten Gebieten der Schweiz gedeihen oder welche Standorte geeignet sind.

Hier zwei Beispiele: Als Ersatz für den Sommerflieder ist der einheimische Strauch Sanddorn geeignet oder als nicht heimische Arten der Kalifornische Flieder, die Bartblume, der Mönchspfeffer oder die Rispenhortensie. Als einheimische Alternative zum Kirschlorbeer nennt die Liste die Stechpalme oder die Eibe, infrage kommen auch die gebietsfremden, aber problemlosen Pflanzen wie Schneeball, Liguster oder der Erdbeerbaum.

Weitere Informationen www.infoflora.ch www.pollenn.ch www.botanica-suisse.ch www.neophyt.ch

Fotos: Adobe Stock

Sicher hüpfen auf dem Gartentrampolin

Gartentrampoline sind beliebt! So besitzt doch jeder sechste Schweizer Haushalt mit Kindern eines, wie eine Umfrage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) zeigte. Damit keine schweren Unfälle passieren, spricht sich die BFU für klare Regeln aus.

Wichtige Regel: Nur ein Kind springt!

Tipps für unfallfreies Springen

• Kinder immer beaufsichtigen.

• Es springt immer nur ein Kind auf dem Trampolin.

• Gartentrampolin mit mindestens zwei Metern Abstand zu Hindernissen aufstellen.

• Gartentrampolin auf einer ebenen, rutschfesten Fläche aufstellen und verankern.

• Gartentrampolin regelmässig warten.

Trampoline sorgen erst einmal für Spass und fördern gleichzeitig Koordination und Beweglichkeit. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, die mit schweren Verletzungen enden. Besonders gefährlich sind Sprünge wie Saltos, aber auch Zusammenstösse mit anderen Personen, insbesondere, wenn die springenden Personen unterschiedlich schwer sind. Damit es nicht zu Unfällen kommt, sollte man auf drei Ebenen ansetzen: beim Verhalten, bei der Wartung und idealerweise bereits beim Kauf.

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Sicherheit beginnt beim Kauf Wer ein Trampolin kaufen möchte, sollte diese Faustregel unbedingt beachten: je stabiler, desto sicherer. Seit 2015 gibt es eine europäische Norm für Gartentrampoline, sie heisst EN 71-14. Besonders wichtig ist ein hohes und stabiles Fangnetz, denn es verhindert schmerzliche Stürze auf den Boden oder die Umrandung. Ebenso wichtig ist, dass Rahmen, Federn und Gummizüge komplett abgedeckt sein. Zudem sollte man bei der Nutzung darauf achten, dass die angegebene maximale Nutzlast nicht überschritten wird. Im Garten muss das Trampolin auf einer ebenen Fläche platziert werden. Besonders geeignet sind Gras- und Rasenflächen oder stossdämpfende Unterlagen. Beim Aufstellen ist zudem darauf achtzugeben, dass genug Raum zwischen dem Trampolin und Wänden, Leitungen, Zäunen oder Bäumen vorhanden ist. Man muss das Trampolin auch fest verankern, um es gegen starken Wind zu sichern. Idealerweise befestigt man das Gartentrampolin mit Spanngurten an Erdankern.

Nur ein Kind springt

Die einfachste Regel lautet: Nur ein Kind springt! Leider ist es erfahrungsgemäss im Alltag schwierig, diese Regel umzusetzen,

aber sie ist enorm wirksam. Wenn nur eine Person springt, kommt es zu keinen Zusammenstössen und man verhindert dadurch Verletzungen der Wirbelsäule und Knochenbrüche. Denn solche Verletzungen können entstehen, wenn mehrere Personen mit unterschiedlichem Gewicht springen. Eine weitere Regel für Gartentrampoline lautet: keine Saltos. Da dieser Sprung sehr anspruchsvoll ist, muss er mit einer Fachperson eingeübt werden. Kopfüber-Kunststücke können ebenfalls misslingen, denn Landungen auf dem Kopf gefährden die Wirbelsäule. Grundsätzlich sollte ein Kind in der Mitte des Trampolins hüpfen. Auch sollten keine Gegenstände wie Bälle, Frisbees oder Stofftiere auf dem Sprungtuch liegen, denn Fussgelenke sind schnell verstaucht. Und Strassenschuhe haben auch nichts im Trampolin zu suchen.

Eltern in der Pflicht

Die BFU weist darauf hin, dass Eltern in der Pflicht stehen, den Kindern also die Risiken beim Trampolinhüpfen aufzuzeigen, Regeln vorzugeben und die Kinder beim Springen zu beaufsichtigen. Wird ein Kind verletzt, kann dies sowohl zivil- als

auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Ob überhaupt und wer allenfalls nach einem Spielplatzunfall zur Verantwortung gezogen wird, kann jedoch nicht generell und zum Vornherein gesagt werden. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls, die im Streitfall von einem Gericht beurteilt werden müssen (siehe Artikel «Unfall auf dem Spielplatz», Wohnwirtschaft Nr. 11-20). Fachleute empfehlen zudem, dass man Kinder unter sechs Jahren kein Trampolin benutzen lassen sollte.

Trampolin regelmässig kontrollieren

Das Trampolin muss regelmässig gewartet werden. Dafür muss man die Wartungsanleitung des Herstellers studieren und aufbe-

Jump Factory in Wohlen

wahren. Abgenützte, defekte oder fehlende Teile sind ein Sicherheitsrisiko. Spätestens wenn die neue Trampolinsaison beginnt, sollte man das Fangnetz, die Halterungen, die Polsterungen und den Rahmen prüfen. Besonders das Fangnetz muss geprüft werden, denn es kann Schaden nehmen durch UV-Strahlung, Hitze, Kälte und Nässe. Vor dem Springen lohnt sich ein kurzer Blick unter das Trampolin: Der Raum unter dem Sprungtuch muss frei sein. Nach der Saison sollte man das Trampolin abbauen und an einem kühlen und trockenen Ort lagern.

Weitere Informationen

Die BFU hat die wichtigsten Tipps in einem neuen Video zusammengefasst. www.bfu.ch/trampolin

Wer keinen Platz hat für ein Trampolin oder wem die Sicherheitsrisiken oder das Gestürm darum herum zu gross sind, kann alternativ eine öffentliche Trampolinhalle besuchen. Im Kanton Aargau befindet sich in Wohlen die Jump Factory, wo verschiedenste Trampoline, spannende Parcours und tolle Aktivitäten fürs ausgiebige Toben und Spielen bereitstehen. www.jumpfactorywohlen.ch

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Immobilie ohne Maklerprovision verkaufen wird bald Standard

Binnen 5 Jahren werden 60 % der Eigentümer keine Verkaufsprovision mehr bezahlen

Laut Prognosen der provisionsfreien Immobilienagentur Neho werden in Zukunft drei von fünf Verkäufer ihre Immobilie verkaufen, ohne dabei die von den meisten Maklern geforderte hohe Maklerprovision bezahlen zu müssen.

In vielen Ländern etablieren sich Immobilienagenturen mit einem Festpreisangebot als bedeutende Akteure. So auch in der Schweiz: Mit ihrem Konzept hat die Agentur Neho bereits mehr als 2750 Eigentümer von sich überzeugt. Statt einer Provision bezahlen Nehos Kunden eine fixe Gebühr ab CHF 9500 für dieselben Dienstleistungen. Da immer mehr Kunden ihre Zufriedenheit über ihre Entscheidung, mit Neho zu verkaufen, zum Ausdruck bringen, lässt der neue Player traditionelle Agenturen alt aussehen.

Christoph S. äussert sich folgendermassen dazu: «Waren wir früher wirklich gewillt, eine Provision zu bezahlen? Das ist nun das zweite Mal, dass ich mein Haus verkauft habe. Das erste Mal, vor ein paar Jahren, beauftragte ich eine Agentur in meiner Nachbarschaft und es kostete mich Zehntausende von Franken. Dieses Mal habe ich mich für Neho entschieden. Ich hatte einen ähnlichen Service, wenn nicht sogar einen noch engagierteren und reaktiveren Makler an meiner Seite; ich habe mein Haus schneller verkauft als beim ersten Mal und es hat mich fünf Mal weniger gekostet.»

Rasante Veränderung

Die Immobilienprovision ist die goldene Gans in der Immobilienbranche und entspricht in der Regel einem Betrag zwischen CHF 30’000 und CHF 50’000. Dies ist für die Eigentümer immer schmerzhaft, für manche von ihnen könnte damit aber bald Schluss sein: «Wir erleben eine rasante Veränderung auf dem Immobilienmarkt, immer mehr Kunden zeigen Interesse an der von Neho angebotenen Alternative und den damit einhergehenden erheblichen Einsparungen», erläutert Gründer Eric Corradin.

Neho-Makler erklärt Eigentümern das Neho-Verkaufskonzept.

Die Immobilienagentur, die ein exponentielles Wachstum ihrer Kundschaft verzeichnet, erwartet, dass bis 2025 nahezu 60 % der ca. 27’000 jährlich von Immobilienmaklern abgewickelten Transaktionen in der Schweiz über ein Festpreisangebot realisiert werden. Dies würde für Verkäufer eine Ersparnis von nahezu 350 Millionen Franken bedeuten! Neho erbringt mit einem Festpreis ab CHF 9500 dieselben, laut Kundenfeedback sogar noch besseren Leistungen als traditionelle Anbieter.

Das Beste aus digital und lokal

Die Immobilienagentur automatisiert einen Grossteil wiederkehrender administrativer Aufgaben und verschafft den lokalen Maklern so mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kunden. Dies vereinfacht den Verkaufsprozess und der Makler kann sich auf die Suche nach einem geeigneten Käufer für das Objekt fokussieren. Neho verbindet somit das Beste aus digital und lokal: Eine leistungsstarke digitale Platt­

form und lokal verankerte Makler mit einem fundierten Verständnis der Marktgegebenheiten in Ihrer jeweiligen Region. Dank dieses attraktiven Modells hat die Agentur ihren Kunden bereits über 50 Millionen Franken eingespart. Aber auch das schnelle Wachstum und die für die Branche überdurchschnittlich hohe Kundenzufriedenheit haben schnell die Aufmerksamkeit der traditionellen Agenturen auf sich gezogen.

Aufgrund ihrer Dynamik und des Mehrwerts, den sie ihren Kunden bietet, gewann Neho den «Immobilienpreis» in der Kategorie PropTech bei den Swiss Real Estate Awards 2018. Wichtige Akteure des Immobiliensektors wie die Investis­ und Delarive­Gruppen schlossen sich schnell dem Abenteuer an, da sie von dem innovativen Geschäftsmodell überzeugt waren.

Bis heute hat die Immobilienagentur bereits rund 2750 Kunden gewonnen. Sie

realisiert derzeit über 90 Verkäufe pro Monat und bringt jeden Monat 120 neue Immobilien auf den Markt, wodurch sie heute die grösste Basis an aktiven Käufern in der Schweiz hat.

Kontakt: Neho

Mühlegasse 11, 8001 Zürich

Tel. AG 056 588 04 00

Tel. BE 031 528 05 00

Tel. BS/BL 061 588 05 00

Tel. LU 041 588 08 00

Tel. SG 071 588 09 00

Tel. ZH 043 588 01 00

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Fit für die Energiezukunft

Mit dem hochwertigen RundumSorglos-Paket AEW my Home können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Wärme und Energie selber produzieren, speichern und managen. Deshalb sollte man jetzt den Ersatz der eigenen Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung planen und stattdessen eine smarte, nachhaltige Lösung anstreben, mit der man unabhängig von fossilen Brennstoffen wird. Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage kann es bei Wärmepumpen zu Produktionsengpässen und Preissteigerungen kommen. Deshalb ist es ratsam, sich jetzt von den Fachleuten der AEW beraten zu lassen.

Modular aufgebaut

Eine Wärmepumpe heizt mit Umweltwärme: Sie nutzt die natürliche Wärme des Erdreichs oder der Umgebungsluft und gibt diese als Wär-

me zum Heizen und für das Warmwasser ab. Kombiniert man die Wärmepumpe mit der intelligenten und selbstoptimierenden Steuerung von AEW my Home sowie einer Solaranlage, lässt sich die Nutzung von Wärme und Strom im Eigenheim optimal verbessern.

Alle Komponenten von AEW my sind modular realisierbar, was auch steuertechnisch sinnvoll sein kann.

Mit der AEW umsetzen

Die Koordination eines Bauvorhabens kann aufwendig sein. Die AEW begleitet jede einzelne Ausführungsphase im Auftrag ihrer Kundschaft als Bauherrenvertreter. Sämtliche erforderlichen Bewilligungen, Gesuche – auch die Beantragung von Fördergeldern – und Formalitäten übernimmt die AEW. Somit ist sie die Ansprechpartnerin

Hallo Frühling!

Im März fällt der langersehnte Startschuss in die Gartensaison: Endlich wieder nach Herzenslust aussäen, einpflanzen und umtopfen. Für Hobbygärtnerinnen und -gärtner ist der Frühling wohl die schönste Jahreszeit. Zuerst gilt es, eine Inventur

zu erstellen: Welche Pflanzen muss man zurückschneiden, umsiedeln oder ganz ersetzen? Welche brauchen einen grösseren Topf? Wieviel Platz steht neuen oder einjährigen Pflanzen zur Verfügung? Wie sieht der Standort aus: sonnig, halbschat-

Indach-Solaranlage und kombiniert mit einer Wärmepumpe.

für alle Gewerke. Mit wenigen Angaben kann eine erste Richtofferte unter www.aew.ch/offerte eingeholt werden.

Messestand Bauen & Wohnen

An der Messe Bauen & Wohnen in Wettingen ist die AEW in der Halle 3 am Stand 323 anzutreffen und präsentiert die attraktiven An-

gebote rund um AEW E-Mobility, AEW my Home und einem Gewinnspiel mit tollen Preisen.

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tig oder schattig? Welche Werkzeuge und Geräte benötigen eine Reparatur oder müssen ersetzt werden?

Der richtige Zeitpunkt

Frostempfindliche Pflanzen zieht man zu Beginn des Frühlings am besten drinnen in Aufzuchtschalen auf. Petersilie, Schnittlauch oder Wurzelgemüse darf man hingegen bereits direkt ins Beet oder in den Topf einsäen oder setzen. Die ersten Jungpflanzen kann man im März bereits draussen platzieren. Beim Saatgut und den vorgezogenen Pflanzen ist es am besten, sich nach den Herstellerangaben zu richten, dann kann nicht viel schiefgehen.

Essplatz oder Hängematte?

Ein einladender Sitzplatz ist im Garten- oder Balkonparadies ein Muss. Zum Saisonstart also auch Gartenmöbel und Grill kontrollie-

ren: Was muss aufgefrischt, was ersetzt werden? Braucht der Sitzplatz ein neues Konzept? Es ist empfehlenswert, den Aussenraum so zu gestalten, dass er den eigenen Bedürfnissen entspricht: Die einen machen gerne Grillpartys, andere nutzen ihren Sitzplatz vorwiegend zum Lesen oder «Sünnele». Am besten ist es, sich vom umfangreichen Gartensortiment im Bauhaus inspirieren zu lassen und von der Beratung der Fachleute zu profitieren.

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Schützen, was einem lieb ist

Dank Insektenschutzgittern ungestört ein Honigbrot geniessen.

Fenster und Türen im Gebäude bieten Einlass – nicht nur für Luft, Licht, Wärme und Geräusche, sondern auch für Insekten. Mit feinen und luftdurchlässigen Netzen lassen sich neben Insekten auch Pollen abhalten. Der moderne Rundumschutz ist heute möglich.

Nicht immer, aber immer öfter Sauber in das Erscheinungsbild des Gebäudes integriert, machen solche

Gitter den Insektenschutz zum funktionellen Element am Bau.

Individuelle Lösungen

Die Firma G & H Insektenschutzgitter ist landesweit aktiv und auf individuelle Lösungen spezialisiert. Der Aussendienst-Monteur misst die exakten Masse von Fenstern und Türen vor Ort aus. Im eigenen Betrieb in Birsfelden stellt G & H die Insektenschutzgitter auf den Millimeter genau her.

Mit Handläufen Unfälle vermeiden

Ältere sowie in der Mobilität eingeschränkte Menschen fühlen sich beim Treppensteigen oft unsicher. Für sie gilt vor allem, keine unnötigen Unfälle zu riskieren. Deshalb ist es wichtig, die Treppen im und ums Haus mit einem Handlauf auszurüsten. Die Firma Kaufmann aus Kölliken kann für jede Treppe die richtige Lösung anbieten: Handläufe, die der Treppenform angepasst und in jeder Ecke durchgehend verlaufend ausgeführt sind.

Neuer Überzug möglich

G & H Insektenschutzgitter

GmbH

4127 Birsfelden

Insektophon 0848 800 688 info@g-h.ch www.g-h.ch

Die Handläufe bestehen aus Chromstahl oder sind mit einem Mantel aus Polyethylen beschichtet. Die Firma Treppenhandläufe Marcel Kaufmann hat das passende Angebot, um die Bemühungen für mehr Sicherheit beim Treppenlaufen zu unterstützen. Es ist zudem möglich, einen bestehenden Handlauf neu überziehen zu lassen. Diesen Service bietet die

Firma Treppenhandläufe Kaufmann ebenfalls an. Einfach eine preisgünstige Offerten anfordern. Ein sicherer Handlauf lässt sich gut nachträglich einbauen.

Marcel Kaufmann

5742 Kölliken

Tel. 062 842 45 63 treppenhandlaeufe@bluewin.ch

www.treppenhandlaeufe.ch

Gesundes, mineralstoffreiches Leitungswasser

Einem Schweizer Unternehmen gelingt es, Kalkablagerungen im Trinkwasser zu verhindern, ohne dabei die gesunden Mineralien im Wasser zu entfernen. Nutzerinnen und Nutzer sind begeistert.

Kalkablagerungen verhindern Bis jetzt pries man Entkalkungsanlagen mit Salz als einzige Lösung gegen Kalk an. Bei diesem Prinzip wird kiloweise Salz ins Trinkwasser gekippt. Dieses Verfahren ist jedoch aufgrund der belastenden Wirkung auf die Gesundheit und die Umwelt höchst umstritten und deshalb in manchen Ländern inzwischen sogar verboten. Die hohen Anschaffungskosten und massiven Betriebs-, Service- und Wartungskosten stehen in einem gravierenden Missverhältnis zum erwünschten Resultat. Vor allem in Anbetracht dessen, dass die gesunden Mineralien und natürlich

Mit einem Kalkschutzgerät von Tratson das eigenen Zuhause vor Kalk schützen.

enthaltenen Nährstoffe durch Chemie ersetzt werden und der Verkalkungsvorgang nicht aufgehalten, sondern lediglich verzögert wird. Diese Tatsachen bringen immer mehr Hausbesitzerinnen und -besitzer dazu, nach nachhaltigeren Alternativen Ausschau zu halten.

Gut für Mensch und Umwelt

Die Schweizer Firma Tratson hat daher jahrelang nach einer Lösung

gesucht, um Kalkablagerungen zu verhindern und die Wasserleitungen von bestehenden Verkrustungen zu befreien und dennoch alle Mineralstoffe im Wasser zu erhalten. Die Lösung ist ein ausgeklügeltes System, das auf Elektromagnetik basiert, welches das Wasser schonend behandelt, Kalkablagerungen verhindert und die hohe Wasserqualität mit allen gesunden Nährstoffen unangetastet lässt. Mit einem Kalk-

Foto: Tratson

schutzgerät von Tratson werden nicht nur die Ressourcen der Natur geschont. Vielmehr tut man seinem Körper gleichzeitig etwas Gutes und spart Kosten für Salz und die jährliche Wartung, da diese komplett entfallen.

Bis Ende April können Mitglieder des HEV mit dem Gutscheincode HEV12 auf www.tratson.ch profitieren und sich 12 Prozent Rabatt auf allen Kalkschutzgeräten sichern.

Tratson GmbH

Mellingerstrasse 19 5413 Birmenstorf

Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch

www.tratson.ch

Foto: G&H Insektenschutzgitter
Foto: zvg

75 Jahre Schweizer Wertarbeit

Mit viel Liebe zum Detail fertigt die Firma Frego seit 1947 massgeschneiderte Sonnen-, Wetter- und Sichtschutz-Lösungen:

Die legendäre Pergola

Die Pergola von Frego ist schlicht, filigran und immer ein Unikat. Sie wird den jeweiligen Platzverhältnissen angepasst und zeichnet sich durch eine lange Lebensdauer aus.

Die Pergola wird in Handarbeit gefertigt, nach den Farbwünschen der Kundschaft pulverbeschichtet und nachher sorgfältig montiert.

Diese horizontale Faltstore steht für die Qualitätsarbeit der Firma Frego.

Frego

Foto:

idealen Sonnenschutz oder die gewünschte Belüftung verstellen. Das Dach lässt sich sowohl freistehend als auch an einer Fassade montieren.

Grosse Ausstellung

Wer wissen will, welche Sonnen-, Wetter- und Sichtschutz-Lösung die richtige ist, lässt sich am besten in der Ausstellung von Frego in Ottenbach inspirieren und von den kompetenten Mitarbeitenden beraten.

Das solide Glasdach

Die Glasdächer eignen sich besonders dann, wenn ein ganzjähriger Wetterschutz – ohne Lichtverlust für die dahinter liegenden Räume –gewünscht wird. Die individuell gefertigten und fein gestalteten Glas-

Das Original 1986 wurde die Frego-HorizontalFaltstore entwickelt und seither laufend den Anforderungen der anspruchsvollen Kundschaft angepasst. So ist ein ausgeklügeltes Produkt entstanden. In Kombination mit der legendären Frego-Pergola entsteht eine Symbiose, die ihresgleichen sucht.

dächer zeichnen sich durch eine hochwertige Verarbeitung aus. Das garantiert eine lange Lebensdauer.

Die Aluminiumüberdachung

Das Lamellendach ist eine Terrassenüberdachung mit horizontalem Sonnenschutzdach, bestehend aus drehbaren Aluminiumlamellen. Das Lamellendach lässt sich für einen

Die Küche als Lebensraum für alle

Eine Küche ist nicht bloss eine Küche. Die Zeiten, in denen die Küche lediglich zum Kochen genutzt wurde, sind lange vorbei. Die Küche dient als Lebensraum, rationeller Arbeitsplatz und zugleich gemütliche Stätte. Sie hat eine grosse Tradition und ist als wachsender Wohntrend ein hochaktuelles Thema. Wohnküchen als Anspruch und als Lebensräume zu begreifen – das ist

heute ein wichtiger Aspekt bei der Küchenplanung.

Zentrum des Familienlebens

Die Küche ist seit langer Zeit der Mittelpunkt für die Familie. Hier wird gekocht, gelebt, kommuniziert, mit Freunden gefeiert und viel Zeit miteinander verbracht. Die Küche ist somit ein hochemotionaler Ort, in jedem Haus und jeder Wohnung.

Foto: Gebr. Fritz + Ueli Wirz

Deshalb ist es wichtig, sich genau zu überlegen und genau zu planen, wie die persönlich zugeschnittene Küche aussehen soll. Das erfahrene Team der Schreiner Wirz unterstützt Kundinnen und Kunden mit Rat und Tat und vor allem mit dem geschulten Blick für jedes Detail und begleitet die Kundschaft auf dem Weg zur individuellen Traumküche. Mit hochwertigen Materialien und unbegrenzten Möglichkeiten aus der Schreiner­Werkstatt der firmeneigenen Swiss­Produktion fabriziert Wirz tolle Küchen mit modernen Frontgestaltungen, die auf die Wünsche der Kundschaft abgestimmt sind.

Erfahrene Spezialisten Kundinnen und Kunden profitieren von der langjährigen Erfahrung, welche die Firma bei Neu­ und Umbau aufweisen kann. Zusätzlich sind

Frego AG

Isenbergstrasse 8 8913 Ottenbach 0800 99 00 77 info@frego.ch www.frego.swiss

die Fachleute von Wirz auf das «Lifting» von bestehenden Küchen spezialisiert und übernehmen gerne die Planung, damit die Traumküche Realität wird. Das Erscheinungsbild der Küchenausstellung von Wirz ändert sich regelmässig. Ein Besuch dort lohnt sich, um sich durch die verschiedenen kreativen Möglichkeiten inspirieren zu lassen.

Öffnungszeiten der Ausstellung: Di–Do, 09.00–11.00, 13.30–17.30 Uhr Fr, 09.00–11.00, 13.30–17.00 Uhr Sa, nach Vereinbarung

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG

Schreinerei - Küchenbau Hölli 14

5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20 wirz@bps-wirz.ch

www.wirz-kuechen.ch

Die moderne Gestaltung der Küchenmöbel zeichnet Wirz-Küchen aus.

Ölpreise stabil – Heizölpreise unregelmässig

Die Ölpreise an den internationalen Warenterminmärkten sind massiv unter Druck geraten, nachdem es mögliche Anzeichen auf eine Annäherung zwischen der Ukraine und Russland gibt.

Marktlage unsicher

Seit Bekanntgabe von möglichen Friedensverhandlungen haben die Preise nach unten reagiert. Die doch wieder stark steigenden CoronaZahlen aus China verunsichern die Märkte jedoch zusätzlich. Die Null-Covid-Strategie des Landes könnte aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante letztendlich scheitern. Bereits jetzt ist wieder mit massiven Beeinträchtigungen der globalen Wertschöpfungsketten zu rechnen. Die Heizölpreise hierzulande führen weiterhin ein Eigenleben, das sich Mitte März aber eher verbraucherfreundlich ent-

Die Heizölpreise entwickeln sich dank geringer Nachfrage verbraucherfreundlich.

wickelt. Die Nachfrage bleibt auf einem niedrigen Niveau, was die Angleichung an die internationalen Ölpreise begünstigen sollte.

Wechsel auf Öko-Heizöl

Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme

Erfolg dank Erfahrung

helfen bei einem geplanten Verkauf.

Immer wieder tauchen Fragen rund um den Verkauf von Immobilien auf. Die Firma Immo-Service gibt an der Messe «Bauen und Wohnen» in Wettingen die Antworten darauf.

Zeit für ein Gespräch

Wer sich schwer tut mit dem Verkauf seiner Immobilie, sucht schnell einmal den Kontakt zu den Fachleuten. Es tut gut, mit dem Immobilienspezialisten in einem ungezwungenen Rahmen über diese

komplexe Materie zu sprechen. An der Immobilienmesse sind solche Gespräche möglich. Ein Immobilienverkauf muss nicht kompliziert sein. Er kann aber schwierig werden, vor allem weil auf ein Inserat vor allem Makler-Anrufe eingehen. Das Aargauer Immobilienunternehmen Immo-Service geht da bewusst einen anderen Weg. Dieser beginnt mit einer optimalen Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler. Bei jedem Verkauf geht es um

Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Angebot

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während

Foto: Zbynek Burival

einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche VoegtlinMeyer beim Auftrag eines Produktewechsel inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

sehr viel Geld und Emotionen. Das Werbebudget wird deshalb in eine fundierte Informationsarbeit für verkaufswillige Immobilienbesitzer investiert.

Zufriedene Kunden

Immo-Service mit Sitz in Aarau, Baden und Gränichen weiss aus Erfahrung, dass diese Verkaufsstrategie und die Abschlussstärke bei einem Immobilienverkauf erfolgversprechend sind. Eine Provision wird erst bei einem abgeschlossenen Verkauf fällig. Der Erfolg dieser Verkaufsstrategie ist auf der Website mit zufriedenen Kunden dokumentiert, die mit der Publikation einverstanden sind. Das Team von Immo-Service geht auf die Verkäuferschaft ein und erreicht teilweise sogar, dass eine Liegenschaft auf Wunsch ungeräumt und besenrein übergeben werden kann. Oftmals kann auch

eine Übergabe auf Zeit, 6 bis 9 Monate nach dem Notartermin, vereinbart werden.

Veranstaltungshinweis «Fachvortrag an der Bauen und Wohnen»

• Thema: Immobilienverkauf im Alter

• Wo: Limmat Raum, Halle 2, Messe Bauen und Wohnen in Wettingen

• Wann: Donnerstag, 07.04.22 um 15.15 Uhr

Eintritt zur Messe und Fachvortrag sind kostenlos!

Immo-Service

Partner GmbH

Tellistrasse 94, 5000 Aarau

Bahnhofplatz 6, 5400 Baden Tel. 056 441 90 30

www.immoservice.ch

Die Fachleute von Immo-Service
Foto: Immo-Service

Luft, Licht und Regen sind ein Segen

Wieder einmal sitzt Bob mit seinen beiden Grosskindern im Schatten unter der PM-light-Pergola. Jasmin, seine Gattin, muss schmunzeln. Sie denkt an die Diskussion zurück, die sie mit Bob führte. Er hatte den maisgelb-weiss-gestreiften Storenstoff bevorzugt, während sie sich sofort in den himbeerfarbenen Stoff mit der feinen Struktur verliebt hatte.

Starke Zip-Führung

Für Bob war es schliesslich wichtiger, dass der Stoff immer gespannt ist, damit die Pergola die Funktion des Regenschutzes erfüllt. Die filigrane und starke Ausführung sorgt bei Sonnenhunger für freie Sicht zum Himmel. Die Geschichte, die Grossvater Bob erzählt, nimmt einen spannenden Verlauf. Die beiden Kinder drücken sich ängstlich an ihn, denn sie haben gar nicht be-

Foto: zvg

und Freunde sind vom edlen Design und den technischen Finessen ebenfalls begeistert. Er schätzt am Abend die kühle Veranda. Die automatische Steuerung sorgt dafür, dass die Storen während der heissen Nachmittagsstunden selbständig ausfahren. Bei Sturmgefahr werden die Senkrecht-Markisen und Pergola-Storen automatisch hochgezogen.

merkt, dass ein Gewitter aufgezogen ist. Jetzt ist Bob froh, dass er sich für das Modell PM-light von Erhardt entschieden hat, das durch die Firma Klinso fachmännisch montiert worden ist. Er findet den Regen, der auf das Stoffdach prasselt, richtig (ent-)spannend. Er freut sich riesig, dass der Wochenendanlass dank sei-

ner Pergola trotzdem draussen stattfinden kann.

Optionales Zubehör

Bob ist fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage. Die hochwertigen Materialien sowie die luftige und leichte Ausführung beeindrucken ihn. Seine Gäste

Jonathan Woerlen ist bei Klinso der persönliche Berater für Pergolen, Senkrecht-Markisen sowie für Storenservice und Rollladen-Reparaturen aller Art.

KLINSO GmbH

Storen. Markisen. Rollladen

Aarauerstrasse 72 5600 Lenzburg (Staufen)

Tel. 056 441 51 51

www.klinso.ch

Energetisch sanieren und Heizkosten sparen

Eine neue Heizung ist immer eine Investition in die Zukunft. Ob Sanierung, Heizungsersatz oder Einbau einer effizienten Anlage – die Energieberater der Firma Grolimund suchen individuelle, umweltbewusste Lösungen und garantieren eine umfassende Beratung mit einer Übersicht aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen und einen reibungslosen und transparenten Auftragsablauf von A bis Z.

Energieeffizienz lohnt sich

Strom vom eigenen Dach, Warmwasser durch die Sonne, CO2-neutrale Heizsysteme, Wärmepumpen und mehr – welche Energiegewinnung, welche Heizsysteme haben Zukunft? Wer heute vor der Entscheidung steht, den alten Ölkessel zu ersetzen oder für das neue Haus eine zukunftsgerechte Heizung zu bestimmen, sieht sich nicht nur ei-

nem vielfältigen Angebot gegenüber, sondern ist auch mit Fragen der generellen Energiezukunft konfrontiert.

Wirtschaftlich und nachhaltig

Eine fachgerechte, seriöse Sanierung kann heute den Energiebedarf eines Gebäudes um nahezu zwei Drittel reduzieren. Eine fundierte Energieberatung ist der erste Schritt, dieses Potenzial auszuschöpfen. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Ressourcen fordert uns alle heraus. Als erfahrene Energieberater erstellt das Team von Grolimund im Voraus eine sorgfältige energetische Analyse und entwickelt auf dieser Basis die objektspezifischen Möglichkeiten und Massnahmen.

Alles aus einer Hand

Die Kundschaft profitiert von einem umfassenden Service bei Planung und Ausführung sämtlicher Bauarbeiten rund um den Heizraum. Der Service umfasst den gesamten Prozess – von der Unterstützung beim Einreichen eines entsprechenden Gesuchs um Förderbeiträge bis hin zur endgültigen Abnahme einer Heizanlage.

Grolimund AG

Gebäudetechnik

Luzernerstrasse 3

5630 Muri

Tel. 056 664 22 11

www.groli.ch

Klinso bietet Pergolen und Markisen an, die vor Hitze und Regen schützen.
Leise Split-Wärmepumpe: Eine Einheit steht vor dem Haus, die andere drinnen.

Elektrofahrzeuge und ihre Risiken

Elektroautos sind auf dem Vormarsch: Im Jahr 2020 waren laut Bundesamt für Statistik bereits 14,3 Prozent aller neu zugelassenen Personenwagen entweder reine Elektroautos oder Plug-in-Hybridfahrzeuge. Der Anteil der Elektrofahrzeuge wird weiter steigen.

Gefährlich ist Wasser

Die neue Technik birgt auch neue Risiken. Es sind allerdings andere, als man vermuten würde: Viele Menschen haben die Befürchtung, ein Elektroauto könne leichter brennen als ein konventionelles Fahrzeug. Das stimmt nicht. Allerdings kann es vorkommen, dass sich die Autobatterie nach einem Brand nochmals entzündet. Deshalb werden solche Fahrzeuge in spezielle Container gestellt und mit Sensoren oder Wärmebildkameras überwacht, bis sie gefahrlos entsorgt werden können.

Die Motorfahrzeugversicherung sollte man beim Einsatz von Elektromobilen anpassen.

Andere haben die Sorge, dass sie sich nach einem Unfall mit dem Elektrofahrzeug einen Stromschlag zuziehen könnten. Diese Befürchtung ist weitgehend unbegründet. Allerdings sollte man herumliegende Teile nicht anfassen – besonders die orangefarbenen nicht. Denn diese könnten tatsächlich stromführend sein. Ein Risiko, das viele unterschätzen, ist hingegen Wasser: Wird etwa eine Tiefgarage nach starkem Regen

überflutet und wird dort gerade ein Elektrofahrzeug aufgeladen, könnte der Effekt ähnlich sein, wie wenn ein riesiger Föhn in eine riesige Badewanne fällt. Es sind starke, eventuell sogar gefährliche Stromstösse denkbar.

Neue Risiken absichern Wird eine Autobatterie durch Überspannung oder einen Bedienungsfehler beschädigt oder zerstört,

Foto: zvg

kostet das. Dasselbe gilt für Ladestationen. Hier lohnt sich eine Versicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung der Ladestation und des Ladekabels. Geht eine Ladekarte verloren, könnte es ebenfalls teuer werden, wenn ein Fremder mit der Karte nach Herzenslust Strom lädt. Diese Risiken lassen sich absichern. Wer ein Elektrofahrzeug besitzt, profitiert bei Zurich nicht nur von einem Öko-Rabatt auf die Motorfahrzeugversicherung, sondern kann auch sinnvolle Zusatzbausteine abschliessen.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

www.zurich.ch/centolanza

Sonnenstunden geniessen und Farben erleben

Der sommerlich blühende Garten ist die persönliche Wohlfühloase, die zum Entspannen einlädt. Als Lieblingsplatz auserkoren, steht die Terrasse im Zentrum der Erholung. Vor der Sonne mit einer Markise von Griesser geschützt, lädt die heimische Terrasse zu jeder Tageszeit zum Verweilen ein.

Schützt vor Wind und Wetter Eine Kassettenmarkise verfügt über einen einwandfreien Rundumschutz. Die Gelenkarm-Markise «Opal Design II» von Griesser beispielsweise, deren zeitloses Design sich in die Architektur des jeweiligen Gebäudes integriert, besticht durch eine formschöne Kassette, in welcher die Mechanik und das Markisentuch in eingefahrenem Zustand zur Gänze versorgt sind. Neben der besonders schönen Optik ist die Markise in dieser Position

optimal vor Wind und Wetter geschützt. Kombiniert mit einer optionalen LED-Leiste lässt sich die Markise auch an lauen Sommerabenden richtig in Szene setzen. Sie schafft eine harmonische Stimmung und lädt zum Verweilen an.

Farblich passend zum Garten

Die Griesser-Stoffkollektion «Cuba» beinhaltet mehr als 100 verschiedene Tücher in den unterschiedlichsten Nuancen und Dessins, die sich auf die Farbenpracht eines Gartens abstimmen lassen. Tiefrot wie Rosen, fröhlich weiss-gelb wie Margeriten oder ein sattes Grün, passend zum Rasen – der Abstimmung auf die individuellen Wünsche sind fast keine Grenzen gesetzt. Die langlebigen Stoffe bestehen aus feinen Acrylfasern mit einer hochwertigen textilen Haptik. Dank innovativer Nanobeschichtung perlen Schmutz

Die Kollektion «Cuba» von Griesser bietet im Sommer willkommenen Schatten.

und Wasser einfach ab – das Tuch bleibt somit lange schön und schützt im Sommer zuverlässig vor grellem Licht, UV-Strahlung und übermässiger Hitze.

Gut zu wissen ist, dass Griesser auch einen Tuchersatz für bestehende Markisen anbietet. Es besteht die Möglichkeit, unabhängig von Mo-

dell und Hersteller, vorhandene Markisen mit der Stoffkollektion von Griesser neu zu bestücken.

Griesser

Tänikonerstrasse 3

8355 Aadorf Tel. 0848 888 111

www.griesser.ch

Foto:
Griesser

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG/RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

BADEWANNENRENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden

Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung

Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

BADEZIMMERUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Westring 3, 5502 Hunzenschwil

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

BAUEXPERTE

Jura Bauconsulting GmbH

Bauschäden/-mängel, Schadstoffe, Radon 4500 Solothurn, 4058 Basel, 4932 Lotzwil, 6208 Oberkirch

Tel. 079 194 23 46

info@jubacon.ch www.jubacon.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN

Fischer Schilder GmbH

Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc.

Sonnenrain 5, 8916 Jonen

Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch

BETON-/RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

BRIEFKASTEN

Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen

Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil

Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch

DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10

Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30

Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20

Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon

Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei

Fabrikweg 2, 5707 Seengen

Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz

Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Gartenpflege & Hauswartungen

Marcel Kindler

Gartenpflege, Hauswartung Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil

Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH

24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INKASSO

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass

Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen

Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung

Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

KEEL BAUKONZEPT

Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen

Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERNE Immo AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg

Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/ INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

FRIEDLIPARTNER AG

Asbest, PCB, Schimmelpilzanalyse

Zelglistrasse 23, 5600 Lenzburg

Tel. +41 62 550 10 25 lenzburg@friedlipartner.ch www.friedlipartner.ch

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen

Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg

Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33

Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

SPENGLEREIEN

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG

Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Nr. 427 April 49. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’402 Ex. Basis 2020/2021

Anzahl Mitglieder: 39’671 (1. März 2022)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Media2finish

Täfernstrasse 14

5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com

Titelbild: Adobe Stock

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr

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Hauseigentümerverband Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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