

WOHN WIRTSCHAFT
Wenn man mit der Welt verbunden, aber in der Region verwurzelt ist,
bin ich am richtigen Or t.

An der Hochschule für Technik Rapperswil werden Hochwassersituationen simuliert, um geeignete Massnahmen in der Realität zu planen. Naturgefahren werden häufig mit dem Alpenraum in Verbindung gesetzt. Im Aargau kommt die Hochwassergefahr jedoch an erster Stelle der Naturgefahren (im Bild: die Hochwasser führende Reuss in Mellingen im August 2007)

Wer einen Garten, eine Terrasse oder einen Balkon besitzt, kann sich eine eigene Oase bauen. Vielleicht bietet der Garten sogar genug Fläche, um sich den Traum eines Schwimmbeckens zu erfüllen. Sicher hat es genügend Platz für einheimische Pflanzen, die von Vögeln und Insekten geliebt werden.
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Auf den Kopf gestellt
Vor Ausbruch der Krise um das Coronavirus galten Fledermäuse als putzige Kerlchen, gerne beobachtet bei Schul- und Ferienpass-Exkursionen. Heute werden sie als Ursache von Verunsicherung, Existenzängsten und grenzüberschreitendem Elend wahrgenommen.
Vor der Coronakrise meinten einige, man sei so jung wie man sich fühle. Die Rede war von Jungen und Junggeblieben. Heute ist das anders. Man zählt zur Risikogruppe oder nicht. Gefühltes und Suggeriertes wird durch die Realität zurechtgerückt. Gewisse Volksweisheiten haben ein Verfalldatum, andere bleiben aktuell. Gültig bleibt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Man stelle sich vor, die Schweiz hätte keine Schuldenbremse. Dann wären vor der Krise öffentliche Gelder für Steckenpferde von Politikern und deren Klientel verprasst worden, die heute, in der Krise, für damals nicht Vorstellbares, jetzt aber existentiell Gewordenes zur Verfügung stehen.
Der Volkssport Elitekritik spielt sich derzeit eher vor leeren Rängen ab. Jetzt hofft man wieder auf die Leistungen der Eliten. Man zählt auf Ärzte, die rund um die Uhr bereit sind, Schlimmes abzuwenden, auf die Pharmaindustrie, die Impfstoffe entwickelt – rasch, für alle, auch für Impfgegner.
Vor den Augen von Pflegepersonal und Drogerieangestellten verschwinden Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel in den Taschen Unbefugter. Nicht der Überfluss, die Affluent Society, wie der Ökonom John Kenneth Galbraith dies nannte, führt zur Ellenbogengesellschaft, sondern der Mangel.
Die Coronakrise stellt einiges auf den Kopf.
Es bleibt die Hoffnung, dass in absehbarer Zeit wieder Normalität einkehrt und die Bundespolitiker nicht auf den Geschmack kommen, dass der Notstand das Regieren einfacher macht, wenn das Subsidiaritätsprinzip ausser Kraft gesetzt ist. Je disziplinierter jetzt alle handeln, je strikter die Anweisungen der Gesundheitsbehörden befolgt werden, desto früher können die im Normalfall manchmal wenig geschätzten, jetzt aber doch rasch vermissten individuellen Freiheiten wieder eingefordert werden.

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Das Volk hat das letzte Wort

Hansjörg Knecht, Ständerat, Leibstadt, Präsident Hauseigentümerverband Aargau
Zum Zeitpunkt, als der Schreibende diesen Artikel verfasste, muss davon ausgegangen werden, dass ab 2023 bei Sanierungen Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen praktisch ausgeschlossen werden. Dass dies nicht nur die Hauseigentümer bezahlen werden, ist wohl klar. Alle Wohnenden, also auch die




Mieter werden zum Handkuss kommen. Wie die Kosten dann genau zu verteilen sind, wird noch für viel Diskussionsstoff sorgen. Aber bevor es soweit ist, darf damit gerechnet werden, dass es beim CO2-Gesetz noch zu einer Volksabstimmung kommen wird. Und wenn die Bevölkerung die ganze Kostenwahrheit der beschlossenen Massnahmen erfährt, wird dieses Referendum nicht erfolglos sein.
Im Gegensatz zur Eidgenössischen Ebene sind nun im Kanton Aargau die Würfel gefallen. Der Grosse Rat hat anfangs März das kantonale Energiegesetz verabschiedet. Diese Teilrevision verletzt nach Ansicht des Hauseigentümerverbandes die Wahlfreiheit von Eigentümern und die verfassungsmässig garantierte Eigentumsfreiheit in unverhältnismässiger Weise, ohne dass durch die
Annahme der Vorlage ein relevanter ökologischer Gewinn resultieren dürfte. Der Zwang zur Eigenstromproduktion bildet dabei die Spitze des Strausses an Massnahmen, die der HEV Aargau ablehnt. Die vom Kanton geplante solare Anbauschlacht erinnert an den Plan Wahlen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Im Energiebereich, der sich durch marktfähige Güter auszeichnet, sind weitere behördliche Vollmachten fehl am Platz. Die Schweiz verfügt bereits über eine Lenkungsabgabe bei Brennstoffen. Die Eigenstromproduktion ist eine entmündigende Zwangsmassnahme, welche die Grundfesten einer liberalen Ordnung in Frage stellt. Deshalb unterstützt der HEV Aargau das Behördenreferendum gegen die Teilrevision Energiegesetz. Somit werden die Aargauer Bürgerinnen und Bürger im Herbst dieses Jahres das letzte Wort haben.



Weishaupt-Biblock-Wärmepumpe gestattet Sanierung
Leise ist die Lösung

Von Martin Stadelmann
Der Ersatz der alten Oelheizung im Zweifamilienhaus von Ruedi und Rosa Stieger in Rorschach war schwierig: Oel wollten Stiegers nicht mehr, Gas kam nicht in Frage, und Split-Wärmepumpen waren zu laut. Die neue Weishaupt Biblock-Wärmepumpe ist nun so leise, dass die Sanierung genehmigt wurde.
Das Zweifamilienhaus von Stiegers an der Blumenstrasse in Rorschach ist über 300 Jahre alt. Vor einigen Jahren wurde eine Aussendämmung angebracht. In den letzten 29 Jahren heizte ein Oelkessel. Aber nun wurde die Ersatzteilbeschaffung schwierig, und Stiegers beschlossen: Weg vom Oel. Peter Keller vom Heizungsservice Keller & Hofer AG, Staad, schlug Alternativen vor. Ein kondensierender Gaskessel kam für Stiegers nicht infrage. Er hätte ein Aussenkamin verlangt. Der alte Kamin wird für den Kachelofen als Übergangsheizung benötigt. Blieb als Lösung eine Split-Wärmepumpe – von
Weishaupt; «da bin ich immer gut betreut», so Keller. Das Baugesuch konnte der Vertreter des Bauamts Rorschach aber nach einer Ortsbesichtigung nicht genehmigen: Das Aussengerät wäre zu laut gewesen, die Nachbarhäuser sind zu nahe. Der Kanton St.Gallen hat schärfere Lärmschutzvorschriften als andere Kantone: Der Grenzwert liegt 5 dBA unter der Empfehlung des «Cercle bruit».
Nun war guter Rat teuer – bis Keller auf die neue Weishaupt-Biblock-Wärmepumpe aufmerksam wurde. Das Aussengerät ist kaum zu hören: 35 dBA in 1,5 m Abstand (Norm). Da war auch das Bauamt zufrieden – «endlich bringt Ihr etwas Gescheites!», sagten sie zum Weishaupt-Vertreter. Die Heizung konnte saniert werden.
Kompressor ins Innengerät gezügelt Das Aussengerät der völlig neu entwickelten Weishaupt Biblock Wärmepumpe WWP LB 12-A ist so leise, weil eine Geräuschquelle wegfällt: Der drehzahlgeregelte, modulierende Scroll-Verdichter wurde ins Innengerät verlegt.

Und der Eulenflügel-Ventilator läuft gegenüber früheren Geräten mit halber Drehzahl und ist zum Luftauslass hin aerodynamisch optimiert (Gleichrichtung). Zudem sieht das vollverzinkte Aussengerät mit dem nach unten geführten Luftauslass und aerodynamisch geformten Pinguin-Lamellen, die den Schall weiter reduzieren, gut aus.
Die Dampfeinspritzung gestattet Vorlauftemperaturen bis 65 °C. Das sorgt für hohen Warmwasserkomfort; Stiegers Radiatoren brauchen höchstens 55 °C Vorlauftemperatur. Feine Abstufungen der elektronischen Expansionsventile sorgen für einen sparsamen Betrieb, da nur die benötigte Menge Kältemittel in den Kreislauf gelangt. Der BlueFin-Verdampfer mit seiner Empfangsfläche von 45 m2 sorgt durch eine bedarfsgerechte Abtauung für hohe Effizienz. Der innovative Kältekreis schafft einen Modulationsbereich von 3–10,7 kW. Ein neuer Kombispeicher mit einem 300-l-Trinwasser- und einem 100-l-Pufferspeicher ergänzt das System. Der Pufferspeicher erlaubt der Wärmepumpe längere Laufzeiten auch

in der Zwischensaison, was die Effizienz weiter erhöht.
Innengerät und Speicher sind im Keller installiert, das Aussengerät an der Front des Hauses. Dabei wurde den Kältemittelleitungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt – das Kältemittel muss ungehindert zum Verdichter fliessen, um diesen durch seine Oel-Bestandteile zu schmieren.
Die Leitungen isolierte Ruedi Stieger selber. Dort, wo früher zwei 1000-l-Oeltanks standen, ist jetzt ein Abstellraum.
Die neue Weishaupt Biblock-Wärmepumpe funktioniert einwandfrei – Stiegers haben warm im Haus, und die Nachbarn hören nichts davon.
Weishaupt AG
Chrummacherstrasse 8 8954 Geroldswil
Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch www.weishaupt-ag.ch
Fotos:
Zweifamilienhaus aus dem 17. Jahrhundert.
Aussen- und Innengerät der WWP Biblock LB 12-A R mit Kombispeicher «WKS» 300 Liter.
Einladung zur Delegiertenversammlung 2020 Hauseigentümerverband Aargau
Tobias Straumann: «Warum die Schweiz ein reiches Land geworden ist»
Mittwoch, 6. Mai 2020
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, Aarau
19.00 Uhr Begrüssung
Hansjörg Knecht, Ständerat, Präsident Hauseigentümerverband Aargau
19.10 Uhr Grussadresse
Grossratspräsidentin Kanton Aargau
19.20 Uhr
«Warum die Schweiz ein reiches Land geworden ist»
Prof. Dr. Tobias Straumann, Wirtschaftshistoriker, Universität Zürich
20.15 Uhr Apéro riche
Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl Teilnehmender ist beschränkt.
Schriftliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden oder Fax 056 222 90 18 oder info@hev-aargau.ch oder www.hev-aargau.ch/Veranstaltungen.
Die Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Jene, die nicht teilnehmen können, werden raschmöglichst benachrichtigt.
Bitte orientieren Sie sich vor dem Anlass auf der Website HEV Aargau, www.hev-aargau.ch, ob die Veranstaltung wegen des Coronavirus tatsächlich stattfindet oder allenfalls abgesagt wurde.
Anmeldetalon
Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2020 HEV Aargau
❏ Mitglied-Nr.
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
Telefon privat: Telefon tagsüber:
Datum: Unterschrift: x














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Der erste Eindruck ist entscheidend
Häuser für den Verkauf herrichten

Wussten Sie, dass 70–90 Prozent aller Entscheide auf emotionaler Ebene und unbewusst getroffen werden? Folglich entscheidet sich ein Kaufinteressent direkt und innert der ersten Sekunden nach dem Betreten einer Liegenschaft emotional für oder gegen diese. (Kauf-)Entscheide sind multikausale und vielschichtige Prozesse. Psychologische Faktoren überdecken dabei die ökonomischen Prinzipien. Kaufentscheidungen werden stark durch Empfindungen in unserem Unterbewusstsein beeinflusst – darum ist es wichtig, dass sich der Interessent Ihrer Liegenschaft vom ersten Augenblick an «wohlfühlt» darin.
Schönheitstricks anwenden
Ob Mode, Autos, Einrichtung oder Immobilien – alle haben einen hohen sozialen Wert und für solche Produkte gilt: Beim Kauf spielen Emotionen eine wichtige Rolle.
Kein Mensch verkauft sein Auto ungewaschen und voll mit persönlichen Dingen und eventuell noch mit Altpapier und leeren Flaschen im Kofferraum. Jeder Autoverkäufer weiss, dass sein gebrauchtes Auto bessere Chancen auf dem Markt hat, wenn es möglichst neuwertig aussieht.
Auch leere oder noch bewohnte Häuser können für den Verkauf aufgepeppt werden. Ein bisschen Farbe, ein heller Vorhang, ein Blumenstrauss auf dem Esstisch. Häuser lassen sich mit ein paar Schönheitstricks besser verkaufen. Home Staging nennt sich das «Aufhübschen» alter Immobilien und ist die optimale Präsentation einer Immobilie für den Verkauf.
Beachtet und setzt man die Grundregeln des Home Staging bewusst um, lässt dies Ihr Haus im besten Licht erscheinen. Was gehört zu den Grundregeln?
Weniger ist mehr
• Viel und warmes Licht lässt die Räume grösser und gemütlicher erscheinen. Dunkle Ecken sollten ausgeleuchtet werden. Viel natürliches Licht durch die (sauberen) Fenster reinbringen: Vorhänge ziehen und Rollläden hoch.
• Ordnung und Sauberkeit ist eine Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf. Unordnung lenkt von den Räumen ab und erschwert dementsprechend den Kaufentscheid. Alles was keinen Zweck erfüllt, sollte entfernt werden. Das gilt auch für Gerümpel in der Abstellkammer. Die Betten sollten gemacht sein, die Küche, die Bäder und die Böden picobello sauber geputzt.
• Entscheidend ist auch die Entpersonalisierung der Räume. Alles was mit Ihnen zu tun hat, schreckt den Interessenten häufig ab. Räumen Sie Ihre Zahnbürste, private Fotos und Erinnerungen, Medikamente und Kinderspielzeug (ausserhalb des Kinderzimmers) weg. Stecken Sie Papierkram und Zeitungen in eine Schublade oder eine Aufbewahrungsbox.
• Schaffen Sie Platz und Freiräume durch Reduzieren der Einrichtung – auch hier gilt: weniger ist mehr. Schaffen Sie möglichst viele Gegenstände aus dem Weg und verstauen Sie diese in Schränken und Schubladen.
• Farbvorlieben sind etwas sehr Persönliches und sollten keinen zu starken, eventuell negativen, Eindruck beim Kaufinteressenten hinterlassen. Eine dezente und neutrale Farbgestaltung in der ganzen Immobilie schafft ein Gefühl von Harmonie und Stimmigkeit. Wände und Decken sollten in neutralen Weiss- oder Beigetönen gehalten sein. Das Haus oder einzelne Räume vor Verkauf neu streichen zu lassen kann eine lohnenswerte Investition sein. Gemusterte Fliesen in Bädern können mit weissen Handtüchern entschärft werden. Kräftige Farben bei Accessoires sorgen lediglich als kleine Farbtupfer für Akzente im Raum, beispielsweise Kissen, Blumen oder Kerzen.
Wenn Sie diese Punkte in Ihrem Haus umgesetzt haben, sind Sie bereit für den Fotografen, der Ihr Haus für die Verkaufsbroschüre ablichtet und für die Kaufinteressenten, welche sich Ihre Immobilie genauer ansehen möchten.
Quellen:
«Homestaging» – Houghton, Humburg, Rieck
www.focus.de/Immobilien/wohnen – dpa «Diese Motive beeinflussen unsere Kaufentscheidung» – Jens Rode
Sonja Schwarz dipl. Architektin ETH, Bauberatung, HEV Aargau
Dem Hochwasser vorbeugen
Im Wasserbaulabor der HSR Hochschule für Technik Rapperswil werden an physikalischen Modellen in verkleinertem Massstab Hochwassersituationen simuliert, um geeignete Massnahmen in der Realität zu planen.

Simulation eines Murgangs, wie er rund alle 100 Jahre vorkommt.
Foto: Andreas Walker
Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Die HSR führt unter der Leitung von Professor Jürg Speerli immer wieder Versuche an physikalischen Geländemodellen durch. Dabei werden Situationen von Murgängen oder Hochwasser simuliert, um schliesslich entsprechende Schutzmassnahmen an einem bestimmten Ort zu ergreifen. Im Februar fanden die letzten Versuche anhand eines verkleinerten Geländemodells von Saas-Balen im Kanton Wallis statt. Der Fellbach führt in diesem Gebiet immer wieder zu Murgängen, was zu einer unmittelbaren Gefährdung des Dorfes führt.
Unsichere Vorhersagen
Im Gegensatz zu abstrakten mathematischen Formulierungen besteht ein Zusammenhang zwischen physikalischem Modell und Realität. Somit können physikalische Einflüsse von aussen direkt als Variation in die Simulationen (alternativ Modellierungen) einfliessen, die mit solchen Modellen durchgeführt werden.
Das Geländemodell an der HSR ist im Massstab 1:50 angefertigt und bildet den Fellbach in Saas-Balen ab. Im obersten Teil des Modells steht ein Tank, der ein Gemisch aus Wasser und verschiedenen Korngrössen von Sand oder Kies enthält. Der Tank wird geöffnet und sein Inhalt strömt als Miniaturmurgang über das verkleinerte Gelände um den Fellbach.
Fast 100 Murgänge wurden an diesem Modell simuliert, um der Natur in die Karten zu schauen. Dabei wurde der Fokus auf Ereignisse gerichtet, wie sie alle 100 oder 300 Jahre vorkommen. Mit verschiedenen Sensoren wird der Miniaturmurgang gemessen. Anhand dieser Daten können schliesslich Rückschlüsse auf ein reales Ereignis gezogen werden.
Verschiedene Kübel stehen im Labor, die Kies und Sand in verschiedenen Korngrössen enthalten. Mit einer entsprechenden Mischung wurde damit jeweils die Murgangmischung zusammengestellt, sodass die Zielgrössen erreicht wurden. Zielgrössen beim Fellbach sind die Abflussspitze und die Fracht. Die Abflussspitze am Tank wird hauptsächlich durch die Druckhöhe bestimmt und die Fracht wird mit dem Volumen (Tonmehl, Kalkmehl, Sand, Kies und Wasser) erreicht. Die Geschwindigkeit und die Murfronthöhe werden durch den Wasseranteil beeinflusst. Die Resultate dieser Versuche dienen den Planern (geo7 AG, Bern und vwi Bauingenieure AG, Naters) zur weiteren Projektierung der Schutzmassnahmen in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Kanton. Die Modellversuche zeigten, wie die Murgänge durch die Wasserfälle oberhalb des Dorfes beeinflusst werden. Mit diesen Informationen konnten verschiedene Varianten für Schutzbauwerke optimiert und deren Funktionalität aufgezeigt werden.
Aargau erheblich gefährdet
Naturgefahren werden häufig mit dem Alpenraum in Verbindung gebracht. Im Aargau kommt die Hochwassergefahr jedoch an erster Stelle der Naturgefahren. Durch den Wasser-Kanton Aargau fliessen auf einer Länge von rund 3000 Kilometern Bäche und Flüsse, die Wasser aus zwei Dritteln der Schweiz mitführen. In den Jahren 2005 und 2007 verursachten verschiedene
Überschwemmungen an Aare, Reuss, Limmat und Rhein grosse Schäden im Kanton Aargau. Durch zahlreiche Hochwasserschutz-Massnahmen können bei prekären Wettersituationen an diesen Flüssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Vorhersagen und Warnungen bei lokalen Überschwemmungen, die von extremen Niederschlägen verursacht werden, sind dagegen deutlich schwieriger, wie dies beim Unwetter von Zofingen am 8. Juli 2017 der Fall war.
Damals brachte ein Starkregen innerhalb von drei Stunden so viel Niederschlag wie normalerweise im ganzen Monat Juli. Der
Gewitterregen wurde von Sturmböen und Hagelkörnern mit einem Durchmesser von bis zu drei Zentimetern begleitet. Durch diese sintflutartigen Niederschläge verwandelten sich die Strassen in schlammige Bäche und vielerorts drang Wasser in die Häuser ein.
Trotz einer Gesamtschadensumme von etwa 150 Millionen Franken gab es aufgrund der Einführung des Integralen Risikomanagements, welches das BAFU initiiert hat, weder Tote noch Verletzte. Das Unwetter vom 8. Juli war ein Ereignis, das statistisch gesehen weniger als einmal in hundert Jahren vorkommt.
Versuche an Hang und im Flachland
Am 23. August 2005 zerstörten Murgänge im Glyssibach und Trachtbach Gebäude und Infrastrukturanlagen in der Gemeinde Brienz. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, 28 Häuser wurden ganz oder teilweise zerstört. Daraufhin wurde ein Schutzkonzept erarbeitet, das die Gemeinden Brienz und Schwanden in Zukunft vor solchen Ereignissen schützen soll. Auch in diesem Fall wurden die dafür geplanten Schutzbauwerke mit einem physikalischen Modell im Massstab 1:50 am Institut für Bau und Umwelt an der HSR untersucht und optimiert.
Aufgrund mehrerer Hochwasserereignisse mit Schwemmholzverklausungen am Sagentobelbach in Dübendorf wurde im Bereich vor den Siedlungen ein Rechen geplant. Vorgesehen war ein Parallelrechen, der im Falle eines 300-jährlichen Hochwassers eine Schwemmholzmenge von 200–400 m3 zurückhalten soll.
Um ein Rechensystem zu bauen, welches optimal funktioniert, wurde die HSR damit beauftragt, dieses geplante System an einem physikalischen Modell zu untersuchen. Die Versuche ergaben, dass ein Querrechen, welcher speziell im Gerinne angeordnet werden muss, als Bestvariante in Frage kommt. Dieses System nutzt die gegebene Geländegeometrie optimal aus und funktioniert bei allen vorgegebenen Randbedingungen und untersuchten Ereignissen.
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Messe «Bauen und Wohnen» findet nicht statt
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Die nächste Messe «Bauen und Wohnen» findet gemäss Messeplan vom Do., 15.4.2021 bis So., 18.4.2021 in Tägerhard Wettingen statt.
Weitere Informationen: www.fachmessen.ch
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Nyembwe MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau
Frage:
Der Referenzzinssatz ist gesunken. Muss ich als Vermieter den Mietzins nun senken?
Antwort:
Gemäss Art. 270a OR kann der Mieter eine Herabsetzung des Mietzinses auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen, wenn sich die Berechnungsgrundlagen wesentlich verändert haben. Eine wesentliche Veränderung liegt bei der Änderung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent vor. Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt per 2. März 2020 bei 1,25 Prozent und damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des zuletzt publizierten Satzes. Mit dieser Senkung ergibt sich für die Mieter im Grundsatz ein Senkungsanspruch von 2,91 Prozent, falls der Mietzins bei der letzten Senkung angepasst wurde. Der Herabsetzungsanspruch des Mieters gilt jedoch nicht absolut. Es muss für jeden Einzelfall geklärt werden, wie hoch dieser Senkungsanspruch ist. Bei der Berechnung des Mietzinses sind nämlich sämtliche Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Der Vermieter darf Erhöhungsansprüche insbesondere allgemeine Kostensteigerungen, die Teuerung und vorgenommene wertvermehrende Investitionen geltend machen und aufrechnen.
Um die Berechnung der allgemeinen Kostensteigerung zu vereinfachen, haben sich in der Praxis Pauschalen eingebürgert. Beachten Sie, dass der Mieter Pauschalen nicht akzeptieren muss und Sie allenfalls das effektive Ausmass der Kostensteigerungen nachweisen müssen. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital (40 Prozent der Teuerung gemäss Landesindex für Konsumentenpreise). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Indexzahlen, welche monatlich vom Bundesamt für Statistik erhoben werden. Zudem sind allfällige Mietzinsreserven und Mehrleistungen, namentlich wertvermehrende Investitionen, die bis anhin noch zu keiner Mietzinserhöhung geführt haben, verrechenbar. Das Senkungsbegehren kann zusätzlich mit dem Einwand der mangelnden Rendite oder fehlenden Orts- und Quartierüblichkeit des Mietzinses abgelehnt werden. Beide Einwände unterliegen jedoch strengen Anforderungen und sind nur schwer in einem Verfahren zu beweisen.
Mietzinsberechnung
Veränderungen des Mietzinses beziehen sich auf die monatliche Nettomiete, ohne gesondert vereinbarte Nebenkosten. Wurden im selben Mietvertrag zusätzlich Nebenräume gemietet, wie zum Beispiel Hobbyräume, Abstell- oder Garagenplätze, so sind diese auch beachtlich. Grundlage der Berechnung ist die letzte Mietzinsfestsetzung. Dies kann die erstmalige Festsetzung bei Vertragsschluss oder die letzte Mietvertragsanpassung sein.
Handlungsbedarf?
Grundsätzlich muss der Vermieter von sich aus nichts unternehmen. Das Gesetz
kennt keinen Automatismus. Der Mieter hat dem Vermieter vorerst schriftlich ein Herabsetzungsbegehren zu stellen, in welchem er die Senkung des Nettomietzinses auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin verlangt. Als Vermieter müssen Sie innert 30 Tagen zum Gesuch des Mieters schriftlich Stellung nehmen. Die Verwendung des amtlich genehmigten Formulars für die Mitteilung von Mietzinsänderungen ist in diesem Zusammenhang nur notwendig, wenn dem Mieter eine Mietzinserhöhung angezeigt würde. In der schriftlichen Stellungnahme geben Sie dem Mieter Auskunft, wie hoch die Senkung unter Berücksichtigung aller Faktoren ist und dass diese auf den nächstmöglichen Kündigungstermin in Kraft tritt. Sollten Sie beispielsweise Investitionen getätigt haben, welche den Senkungsanspruch überschreiten, so könnten Sie das Begehren des Mieters auch ablehnen. Die wertvermehrenden Investitionen müssen jedoch klar und konkret ausgewiesen werden. Lehnen Sie die Senkung ab, antworten Sie nicht innert Frist oder senken Sie den Mietzins nicht in dem Umfang, wie es aus Sicht des Mieters geboten wäre, so kann der Mieter innert 30 Tagen ab Erhalt Ihrer Stellungnahme die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht anrufen.
Bei der Berechnung kann Ihnen das praktische online Mietzins-Tool des HEV Schweiz weiterhelfen, welches über unsere Website (www.hev-aargau.ch) abrufbar ist. Das Rechtsberaterteam ist Ihnen bei der Berechnung der Mietzinsanpassung gerne behilflich.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonische Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70
Alisha
Neues Verjährungsrecht
Per 1. Januar 2020 trat das neue Verjährungsrecht in Kraft. Es wurden verschiedenste Änderungen in über 30 Bundesgesetzen vorgenommen. Was ändert sich im Immobilienrecht?

Alain Meier MLaw, Rechtsanwalt, Siegrist Ries und Partner, Rechtsanwälte und Notariat, Aarau
Forderungen können gegenüber dem Schuldner nicht beliebig lange durchgesetzt werden. Sie verjähren nach einer bestimmten Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner die Leistung verweigern. Bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen, insbesondere auch für den Immobilieneigentümer und den Bauherrn, ist der Eintritt der Verjährung stets ein wesentlicher Faktor, welcher zu beachten ist. Das bis Ende 2019 geltende Verjährungsrecht wurde verschiedentlich bemängelt. So wurden etwa die vielen Unterscheidungen und Sonderregelungen kritisiert. Die Verjährungsfristen waren zudem nach mehrheitlicher Auffassung zu kurz bemessen. Es wurde deshalb ein Gesetzgebungsverfahren zur Revision des Verjährungsrechts angestossen. Der Gesetzgeber hat dabei darauf verzichtet, das gesamte privatrechtliche Verjährungsrecht zu vereinheitlichen. Das neue Recht enthält punktuelle Änderungen, um Mängel zu verbessern und Unklarheiten zu beseitigen. Die Änderungen des Verjährungsrechts wurden nach langjährigem Gesetzgebungsverfahren am 15. Juni 2018 vom National- und Ständerat beschlossen und traten auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Einige zentrale Änderungen sind im Folgenden zu besprechen:
Verlängerung Verjährungsfristen
Zentraler Punkt der Revision ist die Verlängerung der Verjährungsfristen im Berei-
cherungs- und Deliktsrecht. Neu ist vorgesehen, dass sowohl für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (z. B. Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Zahlung) wie auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (z. B. Schadenersatz aufgrund der Beschädigung einer Sache) eine relative Verjährungsfrist von 3 Jahren (bisher 1 Jahr) gilt (Art. 67 Abs. 1 OR; Art. 60 Abs. 1 OR). Die Berechtigten haben demnach 2 Jahre mehr Zeit, ihre Forderungen geltend zu machen.
Eine Verlängerung der Verjährungsfristen wurde auch im Bereich der Ansprüche aus Tötung oder Körperverletzung eines Menschen vorgenommen. Die im bisherigen Recht vorgesehene absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren seit der schädigenden Handlung konnte dazu führen, dass bei verzögertem oder schwer erkennbarem Schadenseintritt (z. B. bei Asbesterkrankungen) die Verjährung eintrat, bevor der Schaden entstanden oder erkannt worden ist. Um eine längere Geltendmachung der Forderungen aus Spätschäden zu ermöglichen, sieht das neue Recht eine absolute Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus Körperschädigungen von 20 Jahren vor (Art. 60 Abs. 1bis OR; Art. 128a OR).
Die für Immobilieneigentümer und Bauherren zentralen Verjährungsfristen der Gewährleistung im Kauf- und Werkvertragsrecht erfuhren hingegen keine Änderungen. Auch der Ausnahmekatalog in Art. 128 OR blieb bestehen. Der Ausnahmekatalog sieht für bestimmte Forderungen, wie etwa Mietzinse oder Forderungen aus Handwerksarbeiten, eine im Vergleich zur ordentlichen Verjährungsfrist von 10 Jahren (Art. 127 OR) verringerte Verjährungsfrist von 5 Jahren vor. Gleichwohl sind die Anpassungen der Verjährungsfristen auch für die Immobilieneigentümer und Bauherren relevant. So unterliegt die
Haftung des Werkeigentümers nach Art. 58 OR den deliktsrechtlichen Verjährungsbestimmungen. Neu verjährt der Schadenersatzanspruch gegen den Werkeigentümer nach 3 Jahren seit Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen (bisher 1 Jahr). Zudem kann es auch in Zusammenhang mit Miet-, Kauf- oder Werkverträgen zur Anwendung von delikts- oder bereicherungsrechtlichen Verjährungsfristen kommen. Der Mieter, welcher gestützt auf eine nichtige Vertragsänderung einen zu hohen Mietzins zahlt, leistet ohne vertragliche Grundlage, also ohne Rechtsgrund. Dem Mieter steht ein Rückforderungsanspruch gestützt auf die Regelungen der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 62 ff. OR) zu1. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung liegt ebenfalls vor, wenn der Mieter nach erfolgter Saldoziehung zu viel bezahlte Nebenkosten zurückverlangt (bei einer Rückforderung vor der Saldoziehung handelt es sich hingegen um einen vertraglichen Anspruch)2 oder wenn ein Käufer den geleisteten Kaufpreis zurückverlangt, weil der Grundstückskaufvertrag wegen eines Grundlagenirrtums, einer Täuschung oder Drohung unverbindlich ist (Art. 23 ff. OR). In diesen und weiteren Konstellationen gelangt die bereicherungsrechtliche Frist von neu 3 Jahren (Art. 67 OR) und nicht die vertragliche Verjährungsfrist von 10 Jahren zur Anwendung.
Verjährungsverzicht
Neben der Anpassung verschiedener Verjährungsfristen sieht das neue Recht Änderungen und Klarstellungen im Bereich der Unterbrechung und Hemmung der Verjährungsfristen vor. Hervorzuheben gilt es hier die Regelung des Verjährungseinredeverzichts.
Der Gläubiger einer Forderung kann die Verjährung durch Betreibung oder Einlei-
tung eines Gerichts- oder Schlichtungsverfahrens unterbrechen (Art. 135 Ziff. 2 OR). Verschiedentlich ist es aber im Interesse des Schuldners und/oder des Gläubigers, dass auf solche Massnahmen verzichtet wird. Beispielsweise wenn die Unannehmlichkeiten und Kosten eines Gerichtsverfahrens gescheut werden oder wenn die Einleitung einer Betreibung das Verhältnis zwischen den Parteien belastet und damit die Vergleichsverhandlungen erschwert. In diesem Falle kann es sinnvoll sein, dass der Schuldner erklärt, für eine bestimmte Dauer auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (Verjährungseinredeverzicht). Die bisherige gesetzliche Regelung zum Verjährungseinredeverzicht erwies sich verschiedentlich als unklar. Mit der neuen Regelung soll dem Abhilfe geschaffen werden.
Art. 141 Abs. 1 OR sieht neu vor, dass der Schuldner ab Beginn der Verjährung jeweils für höchstens 10 Jahre auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten kann. Obwohl der Bundesrat mit dieser Formulierung keine Änderung der Rechtslage beabsichtigte3, steht die Regelung im Widerspruch zur bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Diese besagt, dass nach Abschluss des Vertrags auf die Verjährung verzichtet werden kann4. Der Verjährungsbeginn ist aber nicht mit dem Vertragsabschluss verknüpft. Es geschieht häufig, dass die Verjährung erst eine gewisse Zeit nach Abschluss des Vertrags zu laufen beginnt. Die Feststellung des Beginns der Verjährung kann zudem mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein. So beginnt etwa der Lauf der Verjährung im Deliktsrecht mit Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen (Art. 60 Abs. 1 OR). Wann Kenntnis vom Schaden vorliegt, kann unter Umständen nicht einfach zu beurteilen sein (die Auswirkungen einer schädigenden Handlung sind nicht immer einfach festzustellen). Sofern der Beginn der Verjährungsfrist unklar ist, ist zu empfehlen, die drohende Verjährung mittels anderer Mittel, also etwa durch Betreibung und/oder Einleitung eines Gerichtsverfahrens (ein Schlichtungsgesuch an den Friedensrichter genügt), zu unterbrechen.
Art. 141 Abs. 1bis OR hält neu fest, dass der Verjährungseinredeverzicht in schriftlicher Form zu erfolgen hat. Es ist Schriftlichkeit nach Art. 13 OR notwendig. Der Verjährungsverzicht muss also eigenhändig unterzeichnet werden. Ein mündlicher Verzicht oder ein Verzicht per E-Mail genügen nicht. Art. 141 Abs. 1bis OR bestimmt zudem, dass in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lediglich der Verwender auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten kann. Da AGB üblicherweise bei Abschluss eines Vertrags vereinbart werden, und der Verzicht auf die Verjährungseinrede zu diesem Zeitpunkt noch nicht zulässig ist, hält sich die praktische Relevanz dieser Bestimmung in Grenzen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass mit dem neu in Kraft getretenen Recht in verschiedensten Bereichen die Verjährungsfristen verlängert wurden. Von einer Vereinheitlichung kann hingegen nur beschränkt die Rede sein. Für verschiedenste Sachgebiete bestehen weiterhin Sonderregelungen. Auch die gewünschte Klarstellung der Rechtslage gelingt nur beschränkt. Insbesondere die Anwendung des Verjährungseinredeverzichts ist weiterhin mit Unsicherheiten verbunden.
Für Immobilieneigentümer und Bauherren haben die Änderungen nur beschränkte Wirkung. Die Verjährungsfristen im Miet-, Kauf- und Werkvertragsrecht bleiben im Wesentlichen unverändert. Gleichwohl ist auch in diesen Bereichen der Verjährungsproblematik die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken und, falls nötig, Massnahmen (wie etwa die Unterbrechung der Verjährung) zu ergreifen.
energieberatungAARGAU
1 Urteil des BGer 4A_256/2015 vom 17. September 2019, E. 3.3.1.
2 Urteil des BGer 4C.24/2002 vom 29. April 2002, E. 3.3.1 f.
3 Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verjährungsrecht), BBl 2014, S. 235 ff., S. 261.
4 BGE 132 III 226

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Vergissmeinnicht – zarte Schönheit
Jeannine Stierli, HEV Aargau
Zeus glaubte, allen Pflanzen einen Namen gegeben zu haben, bis ein kleines blaues Blümchen rief:» vergiss mein nicht!» Zeus machte es sich darauf sehr einfach und gab der kleinen Blume den Namen Vergissmeinnicht.
Das Vergissmeinnicht (Myosotis) ist eine Pflanzengattung aus der Familie der Raublattgewächse. Es ist eine krautig wachsende Pflanze. Der Name Myosotis stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie Mausohr, da die kleinen grünen Blätter an Mäuseohren erinnern.
Ein Frühblüher
Das liebliche Vergissmeinnicht ist eine kleine zarte Schönheit, aber dennoch eine zähe und starke Pflanze, die uns mit ihren kleinen himmelblauen Sternblüten von April bis Juni erfreut. Das Vergissmeinnicht gibt es nicht nur in himmelblau, es ist je nach Sorte auch in rosa oder weiss erhältlich. Die Pflanzen wachsen buschig und werden nicht höher als etwa 30 Zentimeter. Sie werden heutzutage als zweijährige und winterharte Pflanzen kultiviert. Das filigran aussehende Vergissmeinnicht ist eine wunderschöne, früh blühende und ausdauernde, kräftige Pflanze. Und sie ist ein sehr dankbares Gewächs, denn sie

vermehrt sich von alleine durch SelbstAussaat.
Eine nahe Verwandte des Vergissmeinnicht, ist die Blume Gedenkemein, auch bekannt als Frühlings-Nabelnüsschen. Das Gedenkemein ist ebenfalls eine krautige Pflanze aus der Familie der Raublattgewächse. Es sieht dem Vergissmeinnicht sehr ähnlich, beide sind leicht miteinander zu verwechseln. Das Gedenkemein hat eine ebenso leuchtende
himmelblaue Farbe, jedoch sind beim Gedenkemein die Blüten etwas grösser und in der Mitte haben sie ein weisses Auge. Beim Vergissmeinnicht ist das Auge gelb. An einem passenden Standort in grossen Mengen ausgesät, verwandeln die robusten, anspruchslosen Frühblüher für mehrere Wochen den Garten in ein himmelblaues Blütenmeer. Man kann sich die pflegeleichten Pflanzen natürlich auch in Töpfen auf den Balkon oder auf die Terrasse holen.



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Geplante Generalversammlung HEV Freiamt findet nicht statt
Die für Donnerstag, 7. Mai 2020 in Berikon geplante Generalversammlung des HEV Freiamt findet aufgrund der gegenwärtigen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht statt. Sobald das neue Datum bekannt ist, wird es auf der Website des HEV Freiamt, www.hev-freiamt.ch, publiziert.
Der Vorstand des HEV Freiamt bittet um Entschuldigung für die Umstände und Verständnis für den Entscheid: Bleiben Sie gesund!

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Fricktal
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Absage
Generalversammlung HEV Fricktal vom 29. April 2020
Der Vorstand des HEV Fricktal hat wegen der Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Coronavirus mit Bedauern die für den 29.4.2020 geplante Generalversammlung im Sportzentrum Bustelbach, Stein, abgesagt.
Die Mitglieder werden zu gegebener Zeit über den neuen Termin der GV informiert und erhalten eine Einladung mit der Traktandenliste per Post.
Der Vorstand dankt für das Verständnis.

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Die Loggia hat ihren Ursprung im 16. Jahrhundert und ist bis heute eine beliebte architektonische Lösung. Wer eine Loggia hat, kennt das gemütliche Zusammensein unter einem Dach, ist sie doch ein idealer Wetter- und Lärmschutz.


Brigitte Müller, Redaktorin
Alleine das Wort «Loggia» klingt nach «Dolce Vita» und Sommer in Italien. Dieses Gedankenspiel kommt nicht von ungefähr, denn der Begriff ist dem Italienischen entlehnt und bezeichnet, direkt übersetzt, eine Bogenhalle. Auch die «Loge» ist damit verwandt. Im klassischen Sinn ist eine Loggia von Säulen eingefasst, überdacht und ein sich zur Umgebung öffnender Raum, der nicht aus der Gebäudeflucht heraustritt. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Loggia und einem Balkon: Letzterer tritt immer aus der Bauflucht hervor, befindet sich also ausserhalb des Gebäudegrundrisses. Dagegen ist die Loggia eine Aushöhlung im Gebäudevolumen. Loggien beschränken sich jedoch nicht nur auf das Erdge-
Eine klassisch japanische Engawa bildet einen Übergang zum Garten.
Foto: Shutterstock
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Eine Engawa kann auch eine Art Veranda sein, die um das gesamte Gebäude herum verläuft.
schoss, sondern können auch zwei- oder mehrgeschossig eine Fassade öffnen. Auf Erdgeschossebene erzeugt die Loggia einen Übergang zum Aussenraum. Im Obergeschoss wird sie zur Galerie oder zum sogenannten Laubengang – die Begriffe bezeichnen Ähnliches und sind nicht klar voneinander zu unterscheiden.
In den Epochen der Renaissance und dem darauffolgenden Barock waren Loggien sehr beliebt und ein Zeichen von Wohlstand und Grosszügigkeit. Loggien sind damals wie heute ein markantes Element der Fassadengestaltung und auch in der zeitgenössischen Architektur anzutreffen.
Die japanische Engawa Zwischen der italienischen Loggia und dem japanischen Gebäudeelement Engawa gibt es interessante Überschneidungen. Eine Engawa ist ein grosszügiger Korridor, der durch Verlängerung von Boden und Decke in den Aussenraum reicht und damit einen Übergang zum Garten bildet. Die Engawa ist weder ganz abgeschlossen noch ganz offen. Die japanische Kultur ist bekannt dafür, dass sie eine exakte Raumaufteilung wertschätzt, um noch den letzten Quadratmeter auszunützen. Wie kommen die Japaner nun dazu, so viel ihrer kostbaren Grundfläche für eine Engawa zu verwenden? Tatsächlich schätzen sie die Engawa für ihre Vielfalt an Funktionen: Sie dient als ausgedehnter Korridor, der Räume miteinander verbindet, als Sonnenschutz, Windfang, als Ruhepol und Aussichtspunkt in den Garten, als informeller Raum, um Freunde willkommen zu heissen, als Zwischenstufe, die vom Haus zum Garten führt, als Zufluchtsort bei Regen und als Erweiterung der Innenräume.
Vorteile einer Loggia
Alle, die gerne vollen Sonnenschein geniessen möchten, bevorzugen einen Balkon. Für alle Schattenliebenden kennt eine Loggia hingegen viele Vorteile. Im Gegensatz zu einem Balkon bietet eine Loggia oft einen besseren Schutz vor Lärm- und Wit-
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terungseinflüssen. Schliesslich gehören Überdachung, Sonnen- und seitlicher Sichtschutz beim Bauen einer Loggia zur Konstruktion des Gebäudes.
Verglasung
Zudem kann eine Loggia nachträglich verglast werden und wird so zum ganzjährig nutzbaren Wohnraum und zu eine Art Wintergarten. Die Aargauer Firma Mobile Glas ist Spezialistin für Verglasungssysteme. Wünscht man eine optimale Raumnutzung, dann ist die Verglasung mit einem Schiebe-/Drehsystem sinnvoll. Da die einzelnen Glasflügel auf einer Schiene montiert sind, können die Flügel flexibel auf der ganzen Schienenlänge positioniert werden.
Es braucht eine Baubewilligung
Einschnitte ins Dach oder in die Fassade sind vor allem bei Dachgeschoss-Ausbauten eine clevere Lösung, um zu einem schönen Platz unter freiem Himmel zu kommen. Es empfiehlt sich, die Loggia mit einer Tiefe von mindestens 1,50 Metern zu planen. Eine kleinere Fläche ist nicht sinnvoll, da man sonst Möbel nicht richtig stellen kann und der Raum durch die geschlossenen Seiten optisch beengt wirkt. Ein Ausbau zu einer Loggia erfordert spezielle Anforderungen bezüglich Abdichtung und Dämmung. Auch eine Baugenehmigung muss eingeholt werden. Deshalb sollte man für solch eine bauliche Änderung am Haus Fachleute für die Planung und Ausführung engagieren.
Eine Loggia im Garten
In einem Garten kann auch eine Loggia stehen. Beispielsweise bietet die Schweizer Firma Frego massgeschneiderte Lösungen an. Mit Schiebeläden kann Frego eine allwettertaugliche Loggia bauen, die alle Wünsche des Bauherrn erfüllt. Das System besteht aus einem stabilen umlaufenden Rahmen aus Aluminium. Bei den Schiebeläden hat man die Wahl zwischen Stoffen, Aluminium- oder Holz-Lamellen. Dank der Schiebetechnik sind die Läden punktuell oder je nach Wunsch vollflächig einsetzbar. Frego kennt keine Mindestmasse, sondern passt sich den gegebenen Verhältnissen und Möglichkeiten an.


Schweizer Produktion
Die Frego AG, gegründet 1947, beschäftigt rund 30 Mitarbeitende, die von der fachkundigen Beratung über die Produktion bis hin zur Montage dafür verantwortlich sind, dass der Kunde ein Schweizer Qualitätsprodukt erhält. Sämtliche Teile bis hin zur kleinsten Schraube werden am Produktionsstandort in Merenschwand und am Hauptsitz in Ottenbach hergestellt. In der Ausstellung in Ottenbach sehen Interessierte die Frego- Produkte und erhalten eine unverbindliche Beratung.
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Verglasung als Schutz
Die Aargauer Firma Mobile Glas bietet ein grosses Sortiment an qualitativ hochwertigen und technisch ausgereiften Verglasungssystemen an – zum Bespiel für Balkone, Sitzplätze oder eine Loggia. Eine Verglasung kann verschiedene Funktionen übernehmen: den Wind- und Wetterschutz, eine Wohnraumerweiterung oder sie dient sogar als Gebäude-Aussenhülle. In Wettingen besitzt die Firma einen Showroom, in welchem Fachleute die verschiedenen Verglasungssysteme und deren Einsatzmöglichkeiten anschaulich erklären. www.mobileglas.ch
Eine rustikale Variante einer Loggia mit einer faltbaren Verglasung.
Foto: Mobile Glas
Die aargauische Firma Frego bietet Produkte an, mit denen man eine Loggia im Garten bauen kann.
Foto: Frego
Entspannung im eigenen Schwimmbecken
Bewegung im Wasser ist gesund, begünstigt den Erhalt der Beweglichkeit und schont gleichzeitig die Gelenke, weil sie weniger belastet werden. Wenn genügend Platz vorhanden ist, lohnt es sich, die Anschaffung eines Schwimmbeckens in eigenen Garten in Erwägung zu ziehen.
und nach reiflicher Überlegung durchaus Sinn ergeben.
Ein eigenes Schwimmbecken zu haben, wird auf der Website von Aqua Suisse, der Schweizerischen Vereinigung von Firmen für Wasser- und Schwimmbadtechnik, in den höchsten Tönen gelobt. Im Zeichen von Klimaschutz machen Sätze wie «Karibik frei Haus – Urlaub ohne Schlange stehen» durchaus Sinn. Aqua Suisse wirbt dafür, dass ein eigener Pool zu Hause Urlaubsgefühle aufkommen lasse, ohne lästiges Kofferpacken, ohne hektische Reise, volle Abflughallen oder Züge. Man spare sich die Miete für die Liege am Strand, wenn man auf innovative Produkte und neues Schwimmbadzubehör setze. Die Vereinigung zählt noch viele gute Gründe auf, die bei näherem Hinsehen
Der Traum vom Schwimmbecken im eigenen Garten hängt genauso vom Geld wie auch vom Platz ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Varianten, was den Einbau oder das Aufstellen eines Wasserbeckens betrifft. Wer aber nicht genügend Umschwung hat, um ein Schwimmbecken so zu platzieren, dass die Bewegungsfreiheit im Garten nicht zu stark eingeschränkt wird und für die Sicherheit von Mensch und Tier keine Gefahr besteht, dem nützt ein genügend grosser Geldvorrat wenig.
Vielfältige Schwimmbadvarianten Ein sonniger Platz eignet sich am besten für einen Pool. So kann die Sonne das Wasser

direkt und mittels eines kleinen Solarpanels indirekt aufwärmen. Die Varianten für Schwimmbäder sind vielfältig. Da reicht die Auswahl vom umweltnahen Schwimmteich (siehe auch Wohnwirtschaft 4/2019), der ohne Chemie auskommt, über den Pool aus dem Hobby- und Baumarkt bis hin zum gekachelten Schwimmbecken, in dem man richtig schwimmen kann. Eine wichtige Rolle spielt der Untergrund. Es gibt Becken, die man aufstellen kann. Sie brauchen einen festen, geraden Boden. Andere werden in einer ausgehobenen Grube versenkt. Für Erstere braucht es eine Leiter oder Treppe, um ins Wasser zu gelangen. Bei Letzteren kann man hineinspringen oder sich hineingleiten lassen. Wenn genügend Platz vorhanden ist, kann der Zugang über eine kleine, flachstufige Treppe ins Wasser führen.
Ein Becken zum Aufstellen kann man mit Handwerksgeschick und den notwendigen Informationen, was es dabei zu beachten gibt, noch selber installieren. Bei einem versenkbaren Becken braucht es das Wissen und die Erfahrung von Fachleuten. Egal für welche Variante man sich entscheidet, es gibt einiges zu beachten, wenn man mit dem Schwimmbecken glücklich werden will.
Wichtige Auflagen
Für alle Arten von Schwimmbecken braucht es eine Baubewilligung. Wenn man mit allen Anrainern eine gutes Verhältnis pflegt, kann man das Verfahren abkürzen, indem man bei allen Nachbarn ihre Unterschriften und damit gleichzeitig ihr Einverständnis einholt. Es gibt noch eine weitere wichtige Auflage, die das Ablassen des Wassers betrifft. Wird das Wasser des Beckens mit Chemikalien behandelt, muss das Wasser der Kanalisation zugeführt werden. Da-
Ruth Bürgler, Redaktorin
Das Poolbecken aus Polyester wird im Boden versenkt.

für braucht es einen entsprechenden Abwasseranschluss.
Beton oder Polyester Schwimmbecken aus massivem Beton müssen nicht per se viel teurer sein als die leichteren Modelle aus Polyester. Da sie langlebiger sind, kann man die Kosten auf eine längere Zeitspanne aufteilen. Der Beton für Boden und Wände des Beckens werden vor Ort gegossen, gestrichen, entweder mit einer Folie verkleidet oder geplättelt.
Die leichten Polyesterbecken werden in einer Fabrik vorfabriziert und an den Bestimmungsort transportiert. Ein Kran ist nötig, um das Becken in die vorgängig ausgehobene Grube zu versenken. Die Polyesterschale ruht meist auf einem stabilen Fundament aus Beton.
In einer Ausgabe des Schweizer Beobachters war zu lesen, dass man beim Kauf eines Polyesterpools auf die Laufzeit der Garantie besonders achten sollte. Polyesterbecken, die aus dem Süden stammen, werden häufig im Freien hergestellt. Beim Trocknen kann es passieren, dass im Kunststoff Feuchtigkeit eingeschlossen bleibt. An
solch einer Stelle kann das Becken nach einigen Jahren zu faulen beginnen. Becken, die in der Schweiz oder nördlichen Ländern fabriziert werden, kommen zum Trocknen in einen Ofen. Das macht das Eindringen von Feuchtigkeit unmöglich.
Holz im Poolbau
Die österreichische Firma Holc Naturpools gewann den Sonderpreis für innovativen Holzbau beim Holzbaupreis 2017 unseres Nachbarlandes. Die Firma baut unter an-
derem Swimmingpools aus Holz. Holz und Wasser? Geht denn das? Die Jury zog zum anschaulichen Vergleich die Lagunenstadt Venedig heran. Die Häuser in Venedig stehen auf Millionen von Eichen-, Lärchenund Ulmenpfählen, die vor rund 1500 Jahren in den sumpfigen Untergrund gerammt worden waren. Die Stadt Venedig mit ihren alten Häusern und Palazzi gibt es immer noch. Solange Holz luftdicht von Wasser
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Spass im Schwimmbecken zu Hause.


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Tel. 056 203 00 70
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Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Fotos: zvg
Das Team: Thomas Hager, Beat Vogt, Sladana Obradovic, Nicole Sibold, Pascal Schmid.

Das eigene Schwimmbecken braucht Pflege und Reinigung.
umschlossen ist, kann es nicht verfaulen und hält sehr, sehr lange! Wird der Holzpool richtig verbaut, gibt es keinen Grund, Bedenken über die Langlebigkeit zu haben.
Unterhalt nicht zu unterschätzen
Jedes Schwimmbecken ist mit einer natürlichen oder automatisch betriebenen Filteranlage ausgerüstet, die das Wasser umwälzt und reinigt. Trotzdem führt kein Weg an zusätzlicher Reinigung und Pflege vorbei, denn trotz eines Pumpfilters bleibt am Beckenboden Schmutz zurück. Den muss man regelmässig entweder manuell mit einer Bürste, mit einem Vakuumsauger oder einem Putzroboter entfernen. Ausserdem muss man regelmässig die Qualität des Wassers messen. Dabei kommt Chlor oder Säure zum Einsatz. Chlor dient dazu, das Wasser zu desinfizieren, damit keine Algen wachsen können. Die Säure dient zum Ausgleich des pH-Wertes, der idealerweise stets bei 7.2 stehen sollte. Ist der pH-Wert ausgeglichen, kann man bei der Zugabe von Chlor sparen.
An die Tiere denken
Da Wasser ein starker Anziehungspunkt für viele Tiere ist, muss der Ufergestaltung eines Schwimmteichs oder dem Schwimm-
becken grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Innerhalb eines Siedlungsraumes gibt es im Sommer oder während trockener Wetterphasen für Tiere nur wenige Möglichkeiten, Wasser zu trinken oder zu baden. Wenn Wasserstellen zu steile Ufer haben, fallen sie ins Wasser und kommen aus eigener Kraft nicht wieder raus. Bereits wenige Zentimeter senkrecht stehender Einfassung genügen, damit die Tiere elendiglich im Wasser zugrunde gehen. Man muss deshalb darauf achten, dass genügend angeschrägte Uferbereiche vorhanden sind oder beispielsweise mit leicht geneigt geschichteten Steinen Ausstiegsmöglichkeiten vorhanden sind. Ein lose treibendes Brett mit abgeschrägten Kanten hilft kleineren Insekten und kleinen Tieren, selbst hinaufzukrabbeln und wieder durchzustarten.
Einen Swimmingpool sollte man, wenn er nicht benutzt wird, jeden Abend und während des Winters immer mit einer passenden Abdeckplane zudecken.
Weitere Informationen www.aquasuisse.ch www.birdlife.ch (Broschüre: Tierfallen in Haus, Garten und Landschaft vermeiden; Praxishilfe Biodiversität von Birdlife.)








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Foto: Adobe Stock

Hecken aus einheimischen Sträuchern
Thuja und Kirschlorbeer haben als Heckenpflanzen ausgedient. Es gibt genügend einheimische Alternativen wie Hainbuche oder Liguster, die schnittverträglich sind und sich exzellent als Heckensträucher eignen.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Rund um den Garten gibt es aktuell zwei Themen, die im Mittelpunkt stehen: Neophyten und Biodiversität. Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich leider inzwischen in der Schweiz etabliert haben. Sie wurden absichtlich oder zufällig aus exotischen Ländern eingeführt.
Verdrängt einheimische Pflanzen
Zu den invasiven Neophyten gehört der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), der als Zier- und Heckenpflanze in vielen Gärten vorkommt. Ursprünglich stammt der immergrüne Kirschlorbeer aus Asien, genauer gesagt aus dem Kaukasus. Er erreicht eine Höhe von drei bis acht Metern und hat glänzende, lederartige Blätter. Zwischen
April und Juni bildet er filigrane lange weisse Blütenstände. Später wachsen daraus Beeren, die zuerst grün, dann rot und ausgereift schwarz sind. Mit Ausnahme des Fruchtfleisches ist die ganze Pflanze giftig! Der Strauch ist als Heckenpflanze sehr beliebt, weil er schnell blickdicht heranwächst und relativ pflegeleicht ist. In tieferen Lagen verwildert der Kirschlorbeer jedoch häufig und setzt sich in den Wäldern fest. Dort bildet er dichte Bestände. Seine schnellwüchsige, immergrüne Art verhindert durch die Beschattung die Verjüngung des Waldes und das Aufkommen von einheimischen Arten. Die Früchte werden durch die Vögel verbreitet und der Strauch vermehrt sich selbst vegetativ durch Stockausschläge. Deshalb sollte man eigentlich auf Pflanzungen in der freien
Landschaft verzichten. Weder Vögel, Insekten noch Kleinsäuger können vom Kirschlorbeer profitieren, denn sie finden bei ihm weder Nahrung noch Schutz.
Sehr sorgsam muss man mit dem geschnittenen Material umgehen. Es muss fachgerecht entsorgt werden. Fachgerecht heisst in diesem Fall keine illegale Entsorgung in der freien Natur. Das Material muss in einer Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden. Auch möglich ist eine Entsorgung in einer Kompostieranlage mit Hygienisierung, wie sie in der industriellen Kompostierung eingesetzt wird. Die Hygienisierung soll sicherstellen, dass mögliche Kontaminations- oder Infektionsketten von Bioabfall hundertprozentig unterbrochen werden. Eine Vergärungsanlage
Spatzen lieben das Leben in Hainbuchenhecken.
Fotos: Adobe Stock
kommt als Entsorgungsort ebenfalls infrage.
Will man den Kirschlorbeer gezielt bekämpfen, muss man bei kleineren Pflanzungen die Sträucher ausreissen oder gar ausgraben, grössere Pflanzenbestände rigoros roden und die gerodeten Flächen unbedingt regelmässig nachkontrollieren, da im Boden verbliebene Stöcke ausschlagen und neue Pflanzen bilden können.
Trockenheit bedeutet Dauerstress
Die Thujapflanze ist ebenfalls kein einheimisches Gewächs, gehört jedoch nicht zu den Neophyten. Seit vielen Jahren gilt die Thuja als kostengünstige und pflegeleichte Heckenpflanze, die wie der Kirschlorbeer gut vor neugierigen Blicken schützt. Die Thuja stammt eigentlich aus Nordamerika. Sie gedeiht gut an Standorten mit genügend Luft- und Bodenfeuchtigkeit. Trockenzeiten setzen sie jedoch schnell unter Druck. Wenn es länger als 14 Tage nicht regnet, nimmt sie Schaden, unabhängig von der Jahreszeit. Wie die Klimaszenarien CH 2018 prognostizieren, werden die Trockenzeiten in der Schweiz zunehmen. Bereits zwischen 2000 und 2016 gab es nach Angaben von Meteo Schweiz 14 Trockenzeiten. Die Thuja wird in regenlosen Phasen anfällig für Pilzkrankheiten. Andere Schädlinge wie der Borkenkäfer und der Wacholder-Prachtkäfer oder die Thuja-Mi-
niermotte befallen die durstige Thuja und setzen ihr zu. Meist erholt sie sich nicht mehr und geht ein. Da wir künftig zumindest während des Sommers mit längeren Hitze- und Trockenperioden rechnen müssen, ist die Pflanzung einer Hecke mit Thuja nicht mehr angebracht.
Aufeinander abgestimmte Lebensräume Einheimische Pflanzen sind wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt. Die Pflanzen sind miteinander und mit den Bodenlebewesen, Pilzen und Begleitpflanzen vernetzt. Sie alle schaffen zusammen einen bestimmten Lebensraum, von der die Vielfalt der Tierwelt abhängig ist. Blätter, Blüten und Früchte bilden die Lebensgrundlage für Hunderte von Insektenarten, Spinnen und Vögeln. Jede Region hat ihre besonderen landschaftlichen Eigenheiten. Im Jura wachsen andere Pflanzen als in den Kalkalpen des Nordens. Einheimische Pflanzen sind an die Eigenschaften der Böden und des Klimas angepasst. Zudem kommen sie mit den hierzulande vorherrschenden Jahreszyklen gut zurecht. Im Frühling blühen fast alle einheimischen Sträucher auf und beschenken uns im Herbst mit Früchten. Die essbaren verspeisen wir Menschen mit Genuss. Die Tiere können sich für den Winter mit Nahrung eindecken, entweder in dem sie Vorratslager anlegen oder sich buchstäbGUTSCHEIN
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Die filigranen gelben Blüten der Kornellkirsche sind schon früh im Frühling eine Augenweide.
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lich genügend Fett für die Winterzeit anfuttern.
Die urchige Hagebuche
Hecken aus einheimischen Sträuchern, vor allem wenn sie nicht zu oft geschnitten werden, bieten einen begehrten Lebensraum für Tiere. Dazu gehört die Hain- oder Weissbuche (Cárpinus bétulus), im Dialekt auch als Hagebuche bekannt. Sie gehört zu den Birkengewächsen und bietet einen guten Sichtschutz. Sie ist als Unterschlupf bei mehreren Tierarten sehr beliebt. Ihre Blätter sind einfach und doppelt gesägt mit einzelnen, sehr kleinen Zähnchen. Die Blattoberseite zeigt ein sattes Grün und ist glatt. Die Unterseite ist heller und in den Blattwinkeln leicht behaart. Typisch sind die plisseeartigen Falten entlang der Seitenadern. Im Herbst werden ihre Blätter
zwar braun und die meisten fallen zu Boden. Ein Teil von ihnen bleibt aber an den Ästen hängen, so dass die Hecke auch im Winter noch vor Blicken schützt. Die dürren Blätter rascheln munter im Winterwind. Im Frühling, wenn die neuen Blätter knospen, fallen die dürren Blätter vom Vorjahr ganz ab.
Die Hainbuche gedeiht an sonnigen, halbschattigen und schattigen Standorten. Die Bodenbeschaffenheit kann feucht, normal oder trocken sein. Sie ist im ganzen Mittelland und im Jura zu Hause. Sie kommt häufig an Waldrändern und als Hecken im Freiland vor. In Gartenanlagen und Parks dient sie vor allem als Abschlussstrauch. Die Hecke kann mehrere Meter hoch werden. Die Hainbuche wirkt zudem im Sommer wie eine natürliche Kühlanlage. Da

ihre Wurzeln tief in den Boden reichen, versorgt sie sich auch in einem heissen Sommer mit genügend Wasser. An der Oberfläche der gefältelten, farbenprächtigen Blätter verdunstet das Wasser, das der Strauch aufnimmt und sorgt damit in der direkten Umgebung für einen kühlenden und reinigenden Effekt. Eine Hecke aus Hainbuchen sollte im Herbst oder Frühjahr gepflanzt werden. Vorher ist genau zu überlegen, wie breit, schmal oder hoch die Hecke wachsen soll. Der Pflanzabstand sollte in jedem Fall 40 bis 50 Zentimeter betragen. Am Anfang braucht die Neuanpflanzung täglich Wasser. Sind die Pflanzen jedoch einmal richtig angewurzelt, braucht man sich um das Bewässern, wie bereits erwähnt, nicht mehr zu kümmern. Eine Hecke aus Hainbuchen sollte im Februar und im September geschnitten werden.
Fühlt sich überall wohl
Eine der bekanntesten Heckenpflanzen ist der Liguster (Ligústrum vulgáre). Er gedeiht wie die Hainbuche im Schatten, Halbschatten oder direkt an der Sonne und der Boden kann trocken, normal oder feucht sein. Der Liguster ist eine halbwintergrüne Pflanze. Bestimmte Sorten verlieren im Herbst weniger Laub als ihre anderen Artgenossen. Die Blätter sind lanzettförmig oder oval und haben einen glatten Rand. Sie fühlen sich eher ledrig an. Der Liguster treibt im Frühling weisse, stark duftende Blüten. Sie stehen in dichten aufrechten Rispen an den Zweigenden ab. Die Früchte sind kugelig bis eiförmig und schwarz. Blätter und Blüten sind giftig und nicht zum Verzehr geeignet. Liguster wächst sehr schnell und dicht. Deshalb hat er eine grosse Anziehungskraft auf Vögel, die darin gerne ihre Nester bauen. Die Pflanze ist eigentlich sehr pflegeleicht, muss jedoch wegen des raschen Wuchses ebenfalls mindestens zweimal im Jahr zurückgeschnitten werden. Am besten pflanzt man den Liguster im Herbst an, er kann aber auch im Frühling eingesetzt werden. Da der Liguster sehr schnittfest ist, kann man ihm beim Schneiden schöne Formen geben. Im Notfall überlebt ein Liguster auch einen radikalen Rückschnitt. Liguster
Die Blüten des Ligusters durften sehr stark.

ist in der Schweiz überall verbreitet. Nur im Engadin ist er nicht anzutreffen.
Viele einheimische Arten
Es gibt zahlreiche einheimische Arten, die sich für geschnittene Hecken ebenfalls eignen: Weiss- und Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Wild- und Heckenrosen, Wolliger Schneeball, Rote Heckenkirsche, Liguster, Wilde Berberitze, Stechpalme, Eibe und Rotbuche. Für Hecken in der Nähe von Sitzplätzen oder einer Spielecke sind dornige Sträucher sicher weniger geeignet. Im Frühling ist besonders die Kornelkirsche mit ihren kleinen goldgelben Blüten eine Augenweide. Der Standort der Hecke kann
für die Auswahl der Strauchart entscheidend sein. Nicht alle sind so anspruchslos wie Hagebuche und Liguster.
Rücksicht beim Rückschnitt
Die meisten Gemeinden machen für den Unterhalt von Hecken- und Gehölzpflanzungen auf privaten Grundstücken Vorschriften, die einzuhalten sind. Meist betreffen die Vorschriften die Grenzeinhaltung zum Nachbargrundstück und den Rückschnitt an Verkehrswegen. Die genauen Informationen können auf der Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Häufig rufen die Behörden die Grundstücksbesitzer Anfang Sommer dazu auf, Hecken und Bäume
zurückzuschneiden. Für den Jahreszyklus der Natur ist dies kein guter Zeitpunkt. Viele einheimische Vögel wie Amsel, Girlitz, Grünfink oder die Mönchsgrasmücke sind dann am Brüten oder mit der Aufzucht und Fütterung der Jungvögel beschäftigt. Der Rückschnitt einer Hecke oder eines Baumes kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Vögel die Brut aufgeben. Das Zurückschneiden von Hecken und Bäumen sollte man deshalb ausserhalb der Brutzeit vornehmen, am besten zwischen November und März. Während der Winterzeit stört man den Wachstumsund Fortpflanzungszyklus von Pflanzen und Tieren am wenigsten.
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Liguster kann gut in verschiedene Formen geschnitten werden.
Fotos: Adobe Stock
Intelligente Lasertechnik
Filigrane Balkon- oder Terrassengeländer, hinterlüftete Fassaden, Sichtschutz oder schallabsorbierende Elemente – die Firma Bruag kennt dafür ästhetisch anspruchsvolle Lösungen.

Im Hotel Valsana in Arosa setzen die Terrassengeländer und Sichtschutzelemente ein dominierendes architektonisches Zeichen. Die im Altholz-Stil gelaserten Cellon*-Platten mit einem Lochanteil von 70 Prozent prägen die Fassade und lassen für die Gäste viel Licht und Aussicht ins Hotelzimmer. Damit Neugierige und unbeaufsichtigte Kinder die perforierten Terrassengeländer nicht als Steighilfe benutzen, wurden diese mit einem hinterlegten Glas gesichert. Die Firma Bruag mit Sitz im thurgauischen Güttingen produzierte die perforierten Elemente für das Hotel Valsana. Die Firma ist nicht nur auf die Herstellung von perforierten Platten für Balkonbrüstungen und Terrassenabtrennungen
spezialisiert, sondern produziert auch Platten für Anwendungen wie Fassaden, Sichtschutzwände, Wandverkleidungen, Raumteiler, Akustikelemente und Treppengeländer im Innen- und Aussenbereich. Als Material verwendet die Firma je nach Anwendung Cellon- oder Holzwerkstoffplatten.
Stabil und wetterfest
Cellon besteht zu 70 Prozent aus Zellulosebahnen und zu 30 Prozent aus Phenolharz, einem Kunstharz, und ist somit eine kompakte Hochdruck-Schichtpressstoffplatte (HPL). Die sehr stabile Vollkernplatte ist absolut wetterresistent, sprich frostsicher und feuchtigkeitsbeständig, und weist auch nach Jahren dieselbe feine Oberfläche auf. Im Gegensatz zu herkömmlichen
HPL-Platten zeichnet sich Cellon durch ein natürliches Erscheinungsbild aus. Die Farbe wird direkt auf dem Harz und somit der obersten Schicht aufgetragen. Dies hat zur Folge, dass nicht die sterile Harzoberfläche hervorsticht, sondern die gewählte Farbe ideal betont wird.
Design dank Lasertechnik
Mit dem Laser werden die Platten individuell und millimetergenau nach Plänen zugeschnitten. Die Möglichkeiten an ornamentalen Mustern für die Oberfläche sind fast unendlich. Durch die kontaktlose Bearbeitung per Laser lassen sich selbst feinste und filigranste Perforationen realisieren. Anders als bei CNC-Bearbeitungsmaschinen, wo gebohrt und gefräst wird und wo automatisch Werkzeug und Material miteinander in Verbindung kommen, brennt der Laserstrahl das Material ohne mechanische Berührung durch. Danach werden die Platten mit einem von über 3000 Farbtönen beschichtet. Auch die Kanten werden in der gewählten Farbe lackiert.
Lärm schlucken
Die gelaserten Platten kommen auch als Akustiksystem im Innen- wie im Aussenbereich zur Anwendung. Eine praktische Möglichkeit im Aussenbereich bieten beispielsweise die Unterseiten von Balkonen: Das Akustiksystem der Bruag reduziert den Strassenlärm und die auf dem Balkon geführten Gespräche werden gedämpft. Konkret senkt sich der Lärmpegel mit einer Akustikdecke um zirka 10 Dezibel, was einer Lärmreduktion von ungefähr 50 Prozent entspricht. Zudem wird die Nachhallzeit kürzer, was die Verständlichkeit eines Gespräches stark verbessert. Warum tritt dieser Effekt ein? Viel Schall gelangt über Reflektionen an unser Ohr. Dies muss nicht sein: Wenn eine Wand oder Decke über eine bestimmte Tiefe und Weichheit verfügt, können sich Töne darin verlieren
Brigitte Müller, Redaktorin
Gelaserte Terrassengeländer und Sichtschutzelemente beim Hotel Valsana in Arosa.
Fotos: Bruag
und kehren nicht mehr in den Raum zurück. Seit den 1970er-Jahren wird beispielsweise in Büros mit gelochten Platten und Verkleidungen der erzeugte Lärm gedämpft. Diese akustische Tiefenwirkung einer Oberfläche wird also schon länger genutzt. Was hingegen vernachlässigt wurde, war die Gestaltung von Akustikelementen. Durch die Digitalisierung und neue Schneidetechniken ist es heute jedoch möglich, mit einem vertretbaren Aufwand ornamentale Muster zu kreieren. Die perforierten Akustikelemente werden wie die Balkongeländer zum Designobjekt, die Innenräume und Fassaden architektonisch prägen.
Die schallabsorbierenden Platten können in Innenräumen sehr vielseitig eingesetzt werden: als abgehängte Deckenelemente, Raumtrenner oder Wandverkleidungen. Um den Lärm perfekt zu dämpfen, wird hinter der perforierten Platte ein textiles Vlies angebracht, auf das eine schallabsorbierende Glasfasermatte folgt.
Weitere Informationen www.bruag.ch
*CELLON® ist ein geschützter Begriff und ein patentiertes System.

Eine Balkonabgrenzung – passend zum Mobiliar.

Durch die Perforierung wird die Balkondecke zum «Schallschlucker».

Unfallrisiken in Haus und Garten
Kaum zu glauben, aber die Auswertung der Suva zeigt: Das Risiko, sich im eigenen Haushalt zu verletzen oder schlimmstenfalls sogar zu sterben, ist doppelt so hoch wie auf der Strasse. Schnell kann es zu einer Verletzung kommen: ein Schnitt, ein Stich, ein Stolperer.
Brigitte Müller, Redaktorin
Pro Jahr passieren in der Schweiz rund 160’000 Unfälle in Haus und Garten. Diese verursachen im Durchschnitt Kosten von 682 Mio. Franken. Die neueste Auswertung der Suva zeigt, welche Ursachen und Gegenstände beteiligt sind.
Am häufigsten: stolpern und stürzen
Bei der statistischen Erfassung gelten Bauteile wie Treppen als «Gegenstände». Mit rund 29’000 Unfällen pro Jahr – rund 20 Prozent aller Unfälle in Haus und Garten – ist «die Treppe» Spitzenreiter im Ranking der gefährlichsten Gegenstände in Haus und Garten. Auf Rang zwei fol
Menschen als «Gegenstand» bezeichnet. Oft sind Kinder der Auslöser von Unfällen, aber auch erwachsene Personen können sich gegenseitig stossen oder im wahrsten Sinne des Wortes ein Bein stellen. Deshalb rangieren Unfälle mit Personen in der Statistik auf dem 7. Platz: Rund 8200 Fälle ereignen sich pro Jahr.
Ein Wäschekorb, eine Harasse oder Umzugskisten können die Sicht versperren oder bringen uns beim Tragen aus der Balance. Die Folge davon: ein Sturz. Transportgüter verursachen rund 7200 Unfälle pro Jahr.
Scherben bringen kein Glück
Platz Nummer fünf in der Top-Ten-Liste belegen Hand- und Hilfswerkzeuge wie Messer und Cutter. Spitzig und scharf sind sie verantwortlich für 12’600 Unfälle pro Jahr.
Tierisch gefährlich
Auch Tiere sind bei Unfällen oft involviert. Diese werden in der Unfallstatistik ebenfalls als «Gegenstände» geführt und belegen Rang sechs im Ranking. Bei der Hälfte der rund 11’000 Unfälle mit Tieren sind Insekten die Verursacher, gefolgt von Katzen und Hunden. Oft stolpern Menschen über ihre Haustiere und verletzen sich beim Stürzen.
Gefahren lauern überall


brille oder sogar eine Schutzmaske tragen. Dann kann es beispielsweise nicht passieren, dass beim Bohren ein Span ins Auge fliegt. Pro Jahr verunfallen 7600 Menschen an allgemeinen Fremdkörpern.

Unfälle verhindern
Die Suva-Statistik zeigt eindrücklich, dass auch zu Hause «Arbeitssicherheit» ein Thema sein muss. Im Folgenden einige Tipps zum Vermeiden von Unfällen in Haus und Garten.
Stürzen und Stolpern vermeiden
Stolperfallen wegräumen. Treppen nicht als Abstellfläche benutzen.
Treppen durch Geländer, Gleitschutzstreifen und Beleuchtung sichern. Beim Hochsteigen immer eine standfeste Leiter verwenden.
In Dusche und Badewanne mit speziellen Belägen für Gleitfestigkeit sorgen.
Auch im Haushalt trittsichere Schuhe oder genoppte Socken tragen. Barfüsser rutschen leichter aus.
Sich nicht schneiden
Keine scharfen Gegenstände in der Küche herumliegen lassen.
Messer am besten in einem Messerblock aufbewahren.
• Auf rutschfesten Unterlagen schneiden.
• Messer und Gabeln mit der Spitze nach unten in den Geschirrspüler räumen.
Verbrennungen verhindern
In der Küche ist es speziell gefährlich: Nebst scharfen Gegenständen droht auch Gefahr vor Verbrennungen und Verbrühungen.
• Kinder dürfen nie unbeaufsichtigt in der Küche gelassen werden.
• Heisse Backbleche und Töpfe nur mit Topflappen oder Topfhandschuhen berühren.
• Pfannen konsequent mit dem Griff nach hinten auf den Herd stellen.
• Vor dem Öffnen von Dampfdrucktöpfen den heissen Dampf vollständig entweichen lassen.
• Vorsicht: Kommt Wasser mit heissem Fett in Berührung, spritzt das heisse Fett in die Höhe.
Achtung Strom
• Elektrische Geräte ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
• Bei der Reinigung eines elektrischen Gerätes (zum Beispiel eines Mixers) muss dieses vom Netz genommen werden: einerseits wegen der Schnittgefahr, andererseits zur Vermeidung von Stromschlägen.
• Elektrische Geräte nur mit trockenen Händen anfassen (z. B. Haartrockner).
• Defekte Geräte nur vom Fachmann reparieren lassen.
Sich nicht vergiften Kinder sind von Natur aus neugierig. Gerade deswegen muss man Medikamente, Chemikalien und Reinigungsmittel sicher vor Kinderhänden verschliessen. Und für Erwachsene gilt: Ätzende Haushaltschemikalien nur mit Handschuhen und Atemschutz verwenden.
Quelle: Suva
Wichtige Telefonnummern
Kommt es doch zu einem Unfall im Haushalt, sollten eine Hausapotheke und die Notfallnummern in Reichweite sein.
Polizei-Notruf 117
Feuerwehr-Notruf 118
Sanitäts-Notruf 144 Vergiftungen 145
Achtung: Unfallgefahr! Stolpern und Stürzen sind die häufigste Ursache für einen Unfall.
Fotos: Shutterstock
Designstarke Mitsubishi M-Serie
Moderne Klimageräte sorgen für Behaglichkeit und Komfort. Dank kombinierter Kühl- und Heizfunktion spenden sie an heissen Tagen angenehme Kühle, in der Übergangszeit kann man damit energieeffizient heizen. Die formschöne «M-Serie» von Mitsubishi ist flüsterleise, säubert die Raumluft und ist mit exklusiven Funktionen ausgestattet, die für ein behagliches Klima sorgen.
Insbesondere die «Diamond»-Linie vereint viele Funktionen. So schicken zwei unabhängig voneinander arbeitende Ausblaslamellen den Luftstrom in unterschiedliche Richtungen in den Raum und kühlen oder erwärmen die Raumluft. Dabei erkennt der 3-D-Sensor die Anwesenheit und Position der Personen im Raum, um die Klimatisierung entsprechend anzupassen.

Moderne
Die Linie ist in vier Farbvarianten erhältlich.
Effizienter Filter
Das Plasma-Luftreinigungssystem filtert selbst mikroskopisch kleine Partikel aus der Luft. Die patentierte Beschichtung beugt Staub und Schmutzanhaftungen auf dem Filter vor. Der Filter funktioniert wie ein elektrischer Vorhang, der Bakterien
und Viren aus der Umgebungsluft unschädlich macht. Neben Bakterien, Viren, Allergenen und Staub entfernt der Filter auch Schimmelpilze und Mikropartikel.
Die Mitsubishi «M-Serie» ist im Aircenter in Baden zu finden. Bei der Beratung werden die benötigte Kälte- resp. Heizleistung berechnet und die Fachleute der Firma unter-
breiten ein Angebot, bei der Lieferung und fachmännischer Montage inbegriffen sind. Ein Besuch im Aircenter lohnt sich.

AIRCENTER AG
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Sonnen-, Wetter- und Sichtschutz von Frego

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Wer von einem Sonnen-, Wetterund Sichtschutz träumt, der ein Unikat in Spitzenqualität darstellt und sich harmonisch ins jeweilige Umfeld einfügt, sollte die Gelegenheit nutzen und sich am Tag der offenen Tür bei der Firma Frego in Ottenbach selbst vom vielfältigen Angebot überzeugen.
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Die schlichten und filigranen Pergolen aus Aluminium zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer aus. Unterschiedlichste Profilquerschnitte in ansprechenden Farben lassen keine Wünsche offen. Frego verwendet nur beste Materialien, genau wie für die legendäre und robuste Horizontal-Faltstore, die durch ihre herausragende Windund Wetterstabilität besticht. Der Wasserablauf ist trotz horizontalen Einbaus garantiert, denn er ist das
Resultat einer ausgeklügelten Verarbeitung der Stoffbahnen.
LED-Beleuchtungen
Neu sind bei Frego zudem dimmbare LED-Beleuchtungen als Spots und in Bändern erhältlich, welche auch in bestehende Anlagen integriert werden können. Einzige Bedingung: Es muss eine Stromzufuhr vorhanden sein.

Frego AG
Isenbergstrasse 8
8913 Ottenbach
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info@frego.ch
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Klimageräte von Mitsubishi können wärmen oder kühlen.
Schlichte Pergolen aus Aluminium und Faltstoren.
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Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie tauchen immer wieder Fragen auf. Wer sich schwer tut mit dem Verkauf seiner Immobilie sucht deshalb bald den Weg zum Fachmann. Mit dem Immobilienspezialisten kann man in einem ungezwungenen Rahmen über diese komplexe Materie sprechen.
Eigene Wege
Ein Immobilienverkauf muss nicht kompliziert sein. Es kann aber
schwierig werden. Vor allem wenn der Verkauf auf eigene Faust meist zum Ärgernis wird, da sich auf ein Inserat vor allem Makler melden. Das Aargauer Immobilienunternehmen Immo-Service geht da bewusst einen anderen Weg. Und der beginnt mit einer optimalen Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler. Bei jedem Verkauf geht es um viel Geld und Emotionen. Das Werbebudget wird deshalb für eine fundierte Informationsarbeit einge-
Zeit für eine neue Küche?
Die Schreinerei der Gebrüder Wirz ist seit mehr als 35 Jahren ein Kompetenzzentrum für die Produktion und den Umbau von modernen Küchen und Möbeln. Längst ist die Küche zum Mittelpunkt beim Wohnen geworden und muss sich deshalb optisch als solchen präsentieren. Jede Wirz-Küche ist ein Unikat. Das ist nicht zu viel versprochen: Ob farblich oder materiell – die Kundinnen und Kunden bestimmen. Die Fachleute von Wirz messen, planen und führen aus. Die Küche soll ein Ort kreativer Lebensqualität sein. Dazu gehören auch ergonomisch abgestimmte Arbeitsflächen und bedienungsfreundliche Schrankelemente. Die Schreinerei hat sich auf Neu- und Umbauten von Küche, Bad und Wohnraum spezialisiert. Anspruchsvolle Aufgaben gehören zum Alltag und werden durch ausgebildetes Perso-
setzt, die auf verkaufswillige Immobilienbesitzer abzielt.
Provision bei Erfolg
Die Spezialistin mit Sitz in Aarau, Baden und Gränichen weiss aus Erfahrung, dass diese Verkaufsstrategie und Abschlussstärke bei einem Immobilienverkauf immer wieder erfolgversprechend ist. Eine Provision wird erst bei einem abgeschlossenen Verkauf fällig.
Zufriedene Kunden
Ihren Erfolg dokumentiert die Immobilienspezialistin auf der Website mit zufriedenen Kunden, die für die Publikation ausdrücklich ihre Genehmigung gegeben haben. Das Team von Immo-Service geht auf die Verkäuferschaft ein und erreicht sogar, dass eine Liegenschaft auf Wunsch ungeräumt und besenrein übergeben werden kann.

Neue Abdeckungen und Fronten geben der alten Küche ein modernes Ambiente.
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Küchen-Lifting
Natürlich sind die Fachleute des Küchen- und Schreinereibetriebes mit Kompetenz und Erfahrung für die Kundschaft da, wenn diese für ihre in die Jahre gekommene Küche ein «Lifting», das heisst neue Fronten, Ergänzungen oder Abänderungen, wünschen. Oft sind die
Küchenschränke noch gut erhalten, aber da sind Abnützungserscheinungen in der Arbeitsplatte oder die Farbe und das Dekor passen nicht mehr zur Einrichtung. Mit wenig Aufwand – Schranktüren in moderner Farbe, Nischenrückwände aus Glas oder neue Arbeitsflächen in Granit, Glas oder Keramik – lassen sich bereits tolle Effekte erzielen. Vielleicht ist ein neues Küchengerät nötig, welches die Umbauspezialis-
Oftmals kann die Übergabe 6 bis 9 Monate nach dem Notartermin vereinbart werden.
Vertrauen aufbauen
Ein breites Publikum erreichen wir mit unserer Zeitungskolumne «ImmoService informiert», jedoch auch mit dem kostenlosen Beratungsservice, den jeder Verkäufer von uns unverbindlich im Vorfeld in Anspruch nehmen kann. So baut sich ein Vertrauensverhältnis auf, das es bei einem Immobilienverkauf zwingend braucht.

Immo-Service
Partner GmbH
Tellistrasse 94, 5000 Aarau
Bahnhofplatz 6, 5400 Baden
Tel. 056 441 90 30
www.immoservice.ch
Foto: zvg
ten fach- und termingerecht austauschen.
Besuch in der Ausstellung
Am besten lässt man sich von den Trends im Küchenbau inspirieren! Ein Besuch der Ausstellung für Küche, Bad und Boden der Firma Wirz in Othmarsingen lohnt sich.
Öffnungszeiten unserer Ausstellung:
Di–Do: 9.00–11.00, 13.30–17.30 Uhr Fr: 9.00–11.00, 13.30–17.00 Uhr Sa: 8.00–12.00 Uhr oder nach telefonischer Voranmeldung

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG
Schreinerei – Küchenbau
Hölli 14
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20
www.wirz-kuechen.ch
Das Team von Immo-Service legt Wert auf eine gute Beratung.
Umweltfreundlicher Kalkschutz

Ein elektronisches Kalkschutzgerät macht Schluss mit lästigem Kalk.
Wasser ist ein Naturprodukt und sollte unverändert bleiben. Der sich darin befindende Kalk kann mit dem Gerät «Aqua Zino» so umgewandelt werden, dass er nicht mehr haften bleibt. Dies geschieht, ohne die Wasserqualität zu verändern. Alle Mineral- und Vitalstoffe bleiben erhalten. «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asym-
metrischer Schwingungen, so dass es sowohl bei stehendem als auch fliessendem Wasser immer funktioniert. Sein Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt.
Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden ebenfalls sanft abgebaut.
Die Wirkung ist wissenschaftlich durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen.
Funktioniert ohne Chemie
Die international bewährte Technologie von «Aqua Zino» funktioniert chemiefrei. Ein weiterer bestechender Vorteil: Durch den massiv reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längeren Service- und Wartungsintervallen sparen Anwender deutlich Kosten. Die Fachleute der Firma Hydro Service Schweiz bieten schweizweit für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Hotellerie- und Gastgewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.
Vorteile von «Aqua Zino»
Das Gerät macht Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen
und Boilern und schützt alle wasserabhängigen Geräte. Sein Stromverbrauch ist gering, durchschnittlich etwa acht Franken pro Jahr. Das Trinkwasser behält alle Mineralund Vitalstoffe. Die chemiefreie Technologie ist umweltfreundlich. Das Gerät ist bedienungs- und wartungsfrei. WC-Anlagen verkalken ebenfalls weniger und der gering vorhandene Kalk ist einfach lösbar. Die Technologie hat sich international bewährt. Viele zufriedene Kundinnen und Kunden belegen den Erfolg von «Aqua Zino».

Hydro Service
Schweiz GmbH
Postplatz 4 5610 Wohlen
Tel. 0800 88 33 99
info@hydro-service.ch
www.hydro-service.ch
Mehr Lebensqualität auf wenig Wohnfläche
Das Kleinhaus verbindet modernes Wohnen mit sinnvoller Nutzung von Restgrundstücken. So benötigt ein freistehendes, 2-stöckiges Haus mit 60 m2 Wohnfläche weniger als 300 m2 Landfläche. Zwei Kleinhäuser haben auf 400 m2 Platz. Dadurch ist individuelles Wohnen auch unter dem Aspekt von verdichtetem Bauen durchaus möglich. Bei Investitionsobjekten nimmt die Rentabilität zu, je kleiner das Grundstück ist und je mehr Wohnungen darauf gebaut werden. Damit sind Bruttorenditen von über 6 Prozent möglich.
Attraktive Renditen

Doppelstöckiges Kleinhaus.
Foto: Kleinhaus
Fakten zum Musterhaus:
Länge: 14.5 m, Breite: 4.35 m Preis Musterhaus-Modul: Fr. 180’000.– (inklusive Lieferung, Heizung, Küche, Bad)
Geplante Besichtigungstermine: Samstag, 4. April, 14 bis 16 Uhr Samstag, 18. April, 14 bis 16 Uhr
Anmeldung per Mail oder Telefon wegen Coronavirus erforderlich. Absagen oder Verschiebungen werden auf kleinhaus.ch bekannt gegeben.
Wohnen im Alter
Wenn das bestehende Haus zu gross geworden ist oder an die nächste
Schon mit einem kleinen Budget können Investoren interessante Renditen erzielen. Ob in der Stadt oder auf dem Land: Wie bei Lego sind die Möglichkeiten unbegrenzt. Herkömmliche Wohnsilo-Blöcke kämpfen mit Leerwohnungsproblemen. Kleine Häuser hingegen sind gefragt, jedoch kaum verfügbar. Module eignen sich auch für eine Zwischennutzung von aktuell nicht überbautem Bauland.
Generation übergeben werden soll, ist das Kleinhaus eine ideale Lösung: Der Komfort einer Wohnung gepaart mit der Freiheit eines Einfamilienhauses.
Ein voll ausgerüstetes Musterhaus kann auf Voranmeldung in Däniken (Kanton Solothurn) besichtigt werden.

Hans C. Brüngger Drosselweg 8 5600 Lenzburg Tel. 062 823 22 21 Mobile 079 336 00 36 info@kleinhaus.ch
www.kleinhaus.ch
Schutzgitter – gesund, wirtschaftlich, komfortabel

Fenster und Türen im Gebäude bieten Einlass – nicht nur für Luft, Licht, Wärme und Geräusche, sondern auch für Insekten. Zum medizinischen Aspekt von Schutzgittern gehören auch allergische Krankheiten: Mit feinen und luftdurchlässigen Netzen lassen sich neben Insekten auch Pollen abhalten.
Nicht immer, aber immer öfter Noch vor kurzem galten Insektenschutzgitter als Luxus. Sauber in das Erscheinungsbild des Gebäudes integriert, machen solche Gitter den Insektenschutz zum funktionellen Element am Bau – heute eine Selbstverständlichkeit wie beim Sonnenschutz durch Storen und Fensterläden.
Individuelle Lösungen
Die Firma G & H Insektenschutzgitter ist landesweit aktiv und auf individuelle Lösungen spezialisiert
Der Aussendienst-Monteur misst die exakten Masse von Fenstern und Türen vor Ort aus. Der Betrieb in Birsfelden stellt den Gitterschutz auf den Millimeter genau passend her. Anschliessend werden die meist aus einem Alu-Rahmen und Fiberglasnetzen bestehenden Schutzgitter montiert. Weil jedes Schutzgitter ein Unikat ist, spielen die Dimensionen bei der Herstellung praktisch keine Rolle.

G & H Insektenschutzgitter GmbH 4127 Birsfelden
Insektophon 0848 800 688 info@g-h.ch www.g-h.ch
Begeisternde Technik Made in Switzerland
Die Schiebe- und Drehsysteme von Mobile Glas sind ideale Verglasungssysteme für Balkon, Sitzplatz und Wintergarten. Durch die einfache Verschiebbarkeit der einzelnen Flügel, die auf der ganzen Schienenlänge flexibel positioniert werden können, kann man den Raum optimal nutzen. Durch das mühelose Schieben und Abdrehen der einzelnen Flügel ist ein vollflächiges und platzsparendes Öffnen möglich. Beim Platzieren der Möbel muss man keine Sperrzonen mehr einplanen.

Durchdachte Verglasungssysteme sind einfach und praktisch zu bedienten.
Foto: zvg
Flügel lassen sich die Fenster bequem und sicher reinigen.
Die Vorteile auf einen Blick
Die Vorteile von Nucovista sind offensichtlich. Die Profilansicht präsentiert sich filigran und schmal. Dadurch, dass die Fensterflügel
Das Verglasungssystem Nucovista IV mit dem gerahmten Isolierglas ist für den Aussenbereich konzipiert. Dank des Wind- und Wetterschutzes kann man den Raum auch in den kälteren Jahreszeiten nutzen. Das Kernstück von Nucovista bilden die hochbelastbaren und technisch ausgereiften Laufwerke. Diese überzeugen nicht nur durch ihre Langlebigkeit, sondern auch durch den Laufkomfort.
einzeln verschiebbar sind, ergibt sich ein variabler Öffnungsbereich. Die Flügel sind zudem übers Eck verschiebbar. Das ganze System hat keine Stolperschwellen und es verfügt über eine Dreh- und Kippfunktion. Die Flügel laufen oben an einer Schiene. Unten ist eine Führungsrille vorhanden. Durch das einfache Abdrehen der einzelnen
Als führender Systementwickler verkauft Mobile Glas ausschliesslich über den Fachhandel. Im eigenen Showroom in Wettingen vermittelt der Spezialist die Funktionsweise der Schiebe- und Drehsysteme sowie weiterer Verglasungssysteme im Detail. Für die Montage vermittelt das Unternehmen auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Für den Besuch der Ausstellung empfiehlt Mobile Glas eine Voranmeldung.

mobileGlas AG
Landstrasse 176 5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55 www.mobileglas.ch
Dank Insektenschutzgittern ungestört geniessen.
Ein starkes Team für Heizungen

Das Team der Heizungsfirma Savaris ist seit über 40 Jahren auf Heiztechnik spezialisiert. Der Familienbetrieb hat sich umfassende Kompetenzen in der Heizungstechnik und Boilerentkalkung aufgebaut und sich damit in der Branche einen Namen gemacht. An 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr steht
Mehr Zeit
ein Team aus rund dreissig Spezialisten an den Standorten Brugg und Neuenhof für die Kunden bereit.
Umweltfreundliche Heizsysteme Im Laufe der Entwicklung hat sich das Heizteam von Savaris auf die fachgerechte Installation von umweltfreundlichen und wirtschaftli
chen Heizsystemen spezialisiert. Ob Privatpersonen, Kunden aus Gewerbe, Industrie sowie der öffentlichen Hand – Savaris hat für jeden die optimale Lösung.
• Wärmepumpen: platzsparende Umweltschützer ohne Wartungsbedarf.
• Holzheizungen: ökologische Holzverbrenner mit Abfallverwertung.
• Solaranlagen: wartungsarme Sonnennutzer ohne Brennstoffeinsatz.
• Öl und Gasheizungen: erprobter Klassiker mit geringen Anschaffungskosten.
Die Wahl der passenden Heizung ist für das Klima und das Portemonnaie eine wichtige Entscheidung. Auch bei Sanierungen liegt die Kundschaft bei Savaris goldrichtig: René Savaris, der Impulsberater und Inhaber, und Matthias Wächter, der stellvertretende Geschäftsleiter, wäh
im Freien verbringen
Das Familienunternehmen Griesser aus Aadorf (TG) sorgt mit seinen hochwertigen Sonnenschutz-Lösungen dafür, dass der Bereich rund ums Haus auch dann zum Wohnraum wird, wenn das Wetter nicht hochsommerlich ist.
Griesser schafft Lieblingsplätze

Das Terrassendach Terrazza.
len gemeinsam mit den Kunden das passende erneuerbare Heizsystem für die Liegenschaft aus.
Gut zu wissen: Ein Boiler sollte alle drei bis fünf Jahre entkalkt werden und durch einen jährlichen Brennerservice können Ölverbrauch und Schadstoffausstoss reduziert werden.
Das Heizteam von Savaris freut sich auf neue Kundinnen und Kunden. Einfach anrufen unter 056 441 60 84 oder die Website von Savaris besuchen.

Heizteam Savaris AG 5200 Brugg 5432 Neuenhof info@heizteam.ch
www.heizteam.ch
Rollläden, die den Lichteinfall für das Wohlbefinden optional steuern. Ausserdem schirmt der richtige Sonnenschutz vor den Fenstern den Innenraum vor der unangenehmen direkten Sonneneinstrahlung und vor unerwünschter Wärmebildung ab.
Foto: Griesser
Moderne, stilvolle sowie elegante Lösungen für die Lieblingsplätze sind unter www.griesser.ch zu finden.
Neben Terrassendächern bietet Griesser eine attraktive Palette an Markisen beziehungsweise Sonnenstoren, wie sie hier genannt werden. Sie kommen als Sonnenschutz beim Sitzplatz, bei der Terrasse oder beim
Mit den soliden Terrassendächern kann man das Leben getrost nach draussen verlegen. So lässt sich vom Frühling bis zum Spätherbst ein Sommerfeeling geniessen. Künftig spielen die Wetterprognosen keine Rolle mehr, denn die Terrassendächer schützen bei fast allen Witterungsbedingungen. Wenn das gemütliche Beisammensein einmal etwas länger dauert, kann mit dimmbaren integrierten LED-Spots eine tolle Atmosphäre erzeugt werden. Welche Art von Überdachung zum Einsatz kommt – aus Stoff, mit Lamellen oder aus Glas –, ist dem individuellen Geschmack überlassen.
Balkon zum Einsatz. Verschiedene Modelle können in Farbe und Tuchdesign den individuellen Wünschen angepasst werden.
Für den Aufenthalt drinnen, sprich den Sonnenschutz am Fenster, bietet Griesser eine attraktive Palette an Produkten: Lamellenstoren, Fassadenmarkisen, Fenster- und

Griesser AG
Tänikonerstrasse 3
8355 Aadorf Tel. 0848 888 111 info@griesser.ch
www.griesser.ch
Das erfahrene Heizteam von Savaris bei der Arbeit.
Wer zahlt bei Schäden im Garten?
Das bewegliche Hab und Gut ist mit der Hausratversicherung geschützt, die Immobilie mit der Gebäudeversicherung. Doch welche Versicherung greift bei Schäden im Garten?
Garten als Investition
Ein sorgfältig gestalteter Garten ist nicht nur schön anzuschauen, sondern hat auch eine wohltuende Wirkung auf die Bewohner. Zudem sind sie eine sinnvolle Investition in die Gesamtanlage. Eine solche Investition steigert den Wert der Immobilie deutlich, denn viele Menschen achten beim Hauskauf nicht nur auf das Gebäude, sondern auch auf das ganze Drumherum. Doch das Paradies vor der eigenen Haustür ist nicht kostenlos: Wer sich einen schönen Garten mit sorgfältiger Bepflanzung, einer gediegenen Terrasse und einem hochwertigen
Zaun wünscht, der muss dafür meist tief in die Tasche greifen. In einem Garten kann so einiges passieren: Zerstörung durch Hagel, Unwetter, Sturm oder Wildtiere oder beim Grillieren gerät der Apfelbaum in Brand. Vielleicht beschädigt ein ungebetener Gast die Aussenlampen. Sicher ist: Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung deckt nicht alles. In der Regel braucht es eine Zusatzversicherung.
Leistungen und Selbstbehalt
Generell berechnen die Versicherungen die Entschädigung auf der Grundlage des Betrags, den die Wiederherstellung oder die Neuanschaffung des betreffenden Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadenfalls einschliesslich Aufräumungskosten erfordern würde. Dabei wird normalerweise im Maximum die vereinbarte Versicherungssumme ge-

Für die Deckung von Schäden im Garten braucht es meist eine Zusatzversicherung.
zahlt. Bei Teilschäden kommt die Versicherung jeweils für die Reparaturkosten, höchstens jedoch für den Neuanschaffungswert auf. Der Selbstbehalt beträgt zum Beispiel bei der Zurich Versicherung 200 Franken, kann in den meisten Policen jedoch anders festgelegt werden.
Die Zusatzversicherung «Kulturenkasko» in der Hausratversicherung von Zurich bezahlt bei Beschädigun-
gen und Zerstörungen, die durch unvorhergesehene, gewaltsame äussere Einwirkungen auf die versicherten Objekte verursacht wurden.

Zurich, Generalagentur
Vincenzo Centolanza
Rain 6
5000 Aarau
Tel. 062 836 52 52
www.zurich.ch/centolanza
Coronavirus hält die Welt weiterhin in Atem

Bild: zvg
te stabilisiert werden. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank stehen bereit, um die Mitgliedsländer im Kampf gegen die menschlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu unterstützen, die sich wegen des sich schnell verbreitenden Coronavirus weltweit stellen. Dies schliesse auch Finanzierungsmassnahmen ein, heisst es.
für so notwendig erachtet, wie dies die Partnerländer aus der Opec tun. Denn Präsident Putin könnte zurzeit mit der aktuellen Preissituation der Ölpreise gut leben.
Einige Experten schätzen, dass der negative Einfluss des Coronavirus die Wirtschaft und die Nachfrage nach Öl so stark treffen wird, wie die Finanzkrise in den Jahren 2008/09.
Auch die Wirtschaft leidet Finanzminister und Notenbanken versuchen zu beruhigen und beteu-
ern, dass man Massnahmen ergreifen werde, mit denen man versuche, die negativen Auswirkungen einzudämmen. So hatte bereits der deutsche Finanzminister Olaf Scholz seinerseits ein Konjunkturprogramm angekündigt. Die Notenbanken Grossbritanniens und Japans haben zugesagt, notwendige Massnahmen zu ergreifen, damit die Finanzmärk-
Russland in der Schlüsselrolle Hinzu kommt nun die Erwartung, dass die Opec-Gruppe zusätzliche Produktionskürzungen, mindestens bis Ende Juni, bekanntgibt. Hier wird Russland einmal mehr eine Schlüsselrolle zukommen. Der grösste Effekt kann sicherlich erzielt werden, wenn sich Moskau an den Massnahmen beteiligt, wobei man dort keinen Hehl daraus macht, dass man die Kürzungen lange nicht
Im Zentrum jedoch steht nach wie vor die Entwicklung des Coronavirus. Gesundheitsämter arbeiten auf Hochtouren, um die ausgebrochene Epidemie raschmöglichst in den Griff zu bekommen und bald einen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Zuletzt hat sich das Virus bereits in über 60 Ländern ausgebreitet, unter anderem auch in der Schweiz.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch Tel. 056 460 05 05
www.voegtlin-meyer.ch
Das Coronavirus hat negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft.
ABDICHT UNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG
Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNEN-RENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMER-UMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Wohnbedarf Duschén AG
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Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien
Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
BETON- UND RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHE N, SCHUTZHÜLLEN, SEITENWÄNDE – VORHÄNGE, ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
BRIEFKASTEN
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen
Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Hochuli Holzbau AG
Holzbau, Bedachungen, Spenglerei
Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20, Fax 062 739 39 00 29 mail@hochuli-holzbau.ch www.hochuli-holzbau.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN
Elektro Imboden AG
Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen 24 Stunden Pikettdienst
Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen
Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE UND BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/
ENERGIEKONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Terrano AG
Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch
Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90
Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN
UND AUSSENISOLATIONEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Xaver Meyer AG
Fassadendämmungen, Umbau, Sanierungen Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
FENSTERBAU
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon
Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon
Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
FENSTERLÄDEN
WEBER Fenster und Läden
Fensterläden in Aluminium, Holz und Kunststoff Fenster und Türen in Kunststoff und Aluminium Riedmatt 18, 5623 Boswil
Tel. 056 666 19 00, Fax 056 666 19 10 info@fenster-laeden.ch www.fenster-laeden.ch
FLACHDACHBAU
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
FOTOGRAFIE
IMMOBILIEN/EINRICHTUNGEN
Matthias Wagner Photography Architekturfotografie
Aarestrasse 8, 5412 Vogelsang
Tel. 079 623 81 65 info@matthiaswagner.photography www.matthiaswagner-photography.com
GARTENBAUARBEITEN
Xaver Meyer AG
Neuanlagen, Umänderungen und Unterhalt Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 70, Fax 056 619 15 25 gartenbau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
GIPSERARBEITEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
GIPSERARBEITE N
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch, www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch, www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH
24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos
Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen
Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HOLZ- UND FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
INSEKTENSCHUTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
KALKSCHUTZANLAGEN
Tratson GmbH
Umweltfreundliche Kalkschutzanlagen für EFH und MFH ohne Salz oder Chemie
Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf
Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALSANIERUNGEN
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen Dammstrasse 7, 5070 Frick Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHEN-UMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
Xaver Meyer AG
Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf
Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Meier Schmocker AG Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Spritzarbeiten Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 203 41 11, Fax 056 203 41 19 info@meier-schmocker.ch www.meier-schmocker.ch
MALER- UND SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PELLET HEIZANLAGEN
Braunschweiler Pellets AG
Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www. pellets-ag.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau
Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50
info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
Weber Spenglerei AG
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten
Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch
STEUERBERATUNGEN
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
STOCKWERKEIGENTUM
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen Gartenweg 180, 5077 Elfingen Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
TÜREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
Xaver Meyer AG
Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND- UND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄSCHETROCKNUNG
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
WASSERADERN
Institut für Erdstrahlen und Elektrosmog
Vermessungen seit 1992 mit elektronischen Messgeräten
Bösch 106, 6331 Hünenberg
Tel. 041 310 72 26, Fax 041 310 72 22 mail@erdstrahlen.ch www.erdstrahlen.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG
Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Nr. 407 April 47. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 37’960 Ex. Basis 2018/2019
Anzahl Mitglieder: 39’336 (2. März 2020)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
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REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
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INSERATE
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Titelbild: Bruag, 8594 Güttingen
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
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Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
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Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
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Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
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Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
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