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AKTUELL
Immobilienbewertung durch den HEV Aargau
GRATIS-EINTRITT AUF SEITE 7
Bauen+Wohnen, 3.–6. April 2025, Tägi Wettingen
THEMA
Bad, Sanitär, Küche
IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
Eine Schweizer Firma schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC- Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.
In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
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Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

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Der Leiter der Bewertungsabteilung des HEV Aargau, Patrick Hagenbuch, spricht im Interview über die Erstellung von Bewertungsgutachten, den Einfluss von Investitionen in die Nachhaltigkeit auf den Immobilienwert und die Zukunft des Bewertungswesens.
Es ist Zeit, Geschichte zu schreiben
AKTUELL
«Eine seriöse Bewertung braucht Objektivität und emotionale Distanz»
Intelligenz in der Immobilienbewertung
In Wettingen die neuesten Bautrends entdecken
Einladung zum Anlass des HEV Aargau
und Umwelt»
Mängelrüge im Werkvertragsrecht
SCHÄDEN VERMEIDEN

Hohe Ansprüche an den Ausstattungsgrad in Haushalten können das finanzielle Ausmass von Schäden steigern. Früher hatte man pro Haushalt ein Bad. Heute sind es oft zwei bis drei. Das erhöht das Potenzial für Wasserschäden, sagt André Meier, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung, im Gespräch.


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Geschäftsführer HEV Aargau
It’s the «Bautätigkeit», stupid!
Das Thema Wohnungsknappheit steht weiterhin ganz weit oben im Sorgenbarometer der Schweizer Bevölkerung –und damit auch in der politischen Agenda. Zwar sind wir noch weit davon entfernt, dass Notunterkünfte oder dergleichen erstellt werden müssten, weil ein Teil der Bevölkerung überhaupt kein Dach über dem Kopf mehr findet. Allerdings zeigen Kennzahlen wie die Leerwohnungsziffer, dass das Wohnraumangebot seit einigen Jahren stetig abnimmt – dies gilt für nahezu alle Regionen der Schweiz, auch für den Kanton Aargau. Die Leerwohnungsziffer beträgt laut Statistik Aargau aktuell rekordtiefe 1,3 Prozent. Da jedoch gleichzeitig der Gesamtbestand an Liegenschaften in den letzten 30 Jahren deutlich gewachsen ist, liegt der absolute Bestand an verfügbaren Wohnungen im Aargau immer noch rund 50 Prozent höher als Mitte der 2000er-Jahre.
Die Situation ist also vielleicht nicht ganz so dramatisch, wie sie medial dargestellt wird. Trotzdem: Die Bautätigkeit nimmt weiter ab, gleichzeitig steigt, nicht zuletzt bedingt durch die Zuwanderung, die Nachfrage. Konsequenzen sind wenig überraschend steigende Mieten und Immobilienpreise. Letztere werden auch durch die sinkenden Zinsen zusätzlich angeheizt. Sich ein Eigenheim leisten zu können, wird für junge Familien daher immer schwieriger, insbesondere für diejenigen, die nicht auf eine Erbschaft zurückgreifen können.
Politisch scheinen all diese eigentlich trivialen Einsichten jedoch nicht überall anzukommen. Gefordert werden besonders von links-grüner Seite weitere Verschärfungen des Mietrechts oder zusätzliche Einschränkungen in der Raumplanung. Dies entspricht in etwa dem Versuch, ein Feuer mit Benzin zu löschen. Als Investor neigt man angesichts solcher Aussichten verständlicherweise dazu, möglichst weit weg zu rennen.
Letztlich kann man es drehen und wenden, wie man will, eine Ausweitung der Bautätigkeit ist dringend notwendig. Hierfür müssen administrative Hürden abgebaut und unnötige bzw. widersprüchliche Regularien reduziert werden. Die jüngste Korrektur der vom Bundesgericht völlig übertrieben streng ausgelegten Lärmschutzgesetzgebung durch das eidgenössische Parlament reicht hierfür nicht aus. Sie kann im besten Fall der Startschuss für weitere Deregulierungen sein.

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Die Koordination eines Bauvorhabens ist oft komplex und zeitaufwendig. Die AEW übernimmt als Bauherrenvertreterin die gesamte Koordination der Ausführungsphase in Ihrem Namen. Sämtliche erforderlichen Bewilligungen, Gesuche – einschliesslich der Beantragung der Fördergelder – und Formalitäten nehmen wir Ihnen ab. So haben Sie einen zentralen Ansprechpartner, der alle Gewerke koordiniert und Ihnen den Bauprozess erheblich erleichtert.
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Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Im Juli des vergangenen Jahres wandelte ich auf den historischen Spuren rund um den Hartmannsweilerkopf im Elsass. Dort bekämpften sich während des ersten Weltkriegs die französischen und deutschen Truppen in einem Stellungskrieg. Waren Sie schon einmal dort? Ich kann Ihnen einen Besuch nur empfehlen. Aber warum erzähle ich Ihnen dies eigentlich?
Nach langjährigen Spannungen zwischen den europäischen Grossmächten brach im Juli 1914 der Erste Weltkrieg aus und tobte auch an der Grenze zur Schweiz. Infolge dieses Krieges sanken in der Schweiz die Zolleinnahmen, bis dahin eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes, drastisch. Der Bund machte sich auf die Suche
nach neuen Einnahmen, schliesslich musste in die Landesverteidigung investiert werden. Im Jahr 1915 stimmten Volk und Stände einer einmaligen Kriegssteuer zu.
Bekanntlich folgte auf den ersten Weltkrieg eine Weltwirtschaftskrise, die ebenfalls wieder dafür sorgte, dass dem Bund Geld fehlte. 1934 wurde daher die Kriegssteuer ohne verfassungsmässige Grundlage in eine Krisenabgabe umgewandelt, die vom Gesamteinkommen inklusive des Eigenmietwerts bei natürlichen Personen erhoben werden soll.
Obwohl auf vier Jahre befristet, wurde diese Abgabe weitergeführt. 1939 brach dann der Zweite Weltkrieg aus und der Bundesrat wollte diese Krisenabgabe nun als Wehrsteuer weiterlaufen lassen. Sie sollte so lange erhoben werden, bis die ausserordentlichen Schulden infolge der Landesverteidigung getilgt waren. Die Frist wurde dann bis 1949 verlängert und danach immer wieder erweitert. Erst 1958 wurde die Eigenmietwertbesteuerung in der Verfassung verankert und damit aus dem Notrecht in reguläres Recht überführt.
Die Geschichte zeigt: Einmal eingeführte Steuern und Abgaben werden kaum je ein-

mal wieder verschwinden. Der Eigenmietwert ist ein historisches Zeugnis dafür und macht selbstbewohntes Eigentum steuerlich unattraktiv. Er ist ein Grund dafür, dass die Schweiz europaweit die tiefste Eigenheimquote aufweist.
Am 20. Dezember 2024 ist im Parlament wiederum Geschichte geschrieben worden. Dieses Mal aber nicht für die Erhöhung oder Verlängerung der Eigenmietwertbesteuerung. Nein, National- und Ständerat haben nach jahrelangem, zähem Ringen tatsächlich das Ende der Eigenmietwertbesteuerung beschlossen. Jetzt soll diese fiktive Eigenmiete nach exakt 110 Jahren endlich fallen. Noch in diesem Jahr werden wir zur Urne gebeten und diesen Bundesbeschluss des Parlaments bestätigen müssen.
Lange mussten wir uns gedulden, endlich über die Abschaffung des Eigenmietwerts abstimmen zu dürfen. Jetzt ist die Zeit gekommen, dass wir die aus der Not entstandene Besteuerung eines fiktiven Einkommens beenden. Ich rufe Sie heute schon auf: Engagieren Sie sich, helfen Sie mit, es braucht jede und jeden von uns. Jetzt bietet sich eine historische Chance. Nutzen wir sie und schreiben wir zusammen Geschichte.
Besuchen Sie uns Halle 1 Stand 180
Patrick Hagenbuch leitet seit über zwei Jahren die Bewertungsabteilung des HEV Aargau. Im Interview mit der Wohnwirtschaft spricht er über seinen Qualitätsanspruch, den Einfluss von Nachhaltigkeit und Demografie auf die Immobilienpreise und wie der Berufsberater ihn davon abgehalten hat, Pöstler zu werden.
Fabian Schnell, Redaktion Wohnwirtschaft
Herr Hagenbuch, Sie sind von Haus aus Architekt. Wie es dazu gekommen, dass Sie heute die Immobilienbewertung des HEV Aargau leiten?
Architekt wurde ich ursprünglich dank einer Empfehlung der Berufsberatung, als Kind wollte ich eigentlich Pöstler werden. Doch es zeigte sich rasch, dass die Empfehlung goldrichtig war, nicht zuletzt dank der Breite an Themen, mit welcher man sich als Architekt beschäftigen kann. Zur Immobilienbewertung kam ich dann dank einer Anstellung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung. Dieser Wechsel bedeutete damals eine Änderung der Perspektive: Nicht mehr selbst planen und bauen, sondern schauen, was und wie andere gebaut haben. Diesen Sichtwechsel habe ich nie bereut und ich freue mich, dass ich beim HEV Aargau weiterhin in diesem Bereich tätig sein darf.
Beim HEV leiten Sie das neunköpfige Team aus Bewertungsexpertinnen und -experten. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Den grössten Teil meiner Arbeitszeit bin ich als Bewerter tätig, besichtige Objekte unserer Kundschaft und erstelle Gutachten. Die übrige Zeit bin ich vor allem mit der Koordination beschäftigt, damit Mitarbeitende diejenigen Objekte zur Bewertung zugeteilt erhalten, welche ihren Stärken entsprechen und für deren Bewertung sie über viel Erfahrung verfügen. Auch kümmere ich mich darum, dass unsere Grundlagen immer auf dem aktuellsten Stand sind, zum Beispiel was unsere IT-Tools angeht. Dabei verliere ich nie das Ziel aus den

Den Immobilienmarkt immer im Fokus: Patrick Hagenbuch, Leiter Immobilienbewertung beim HEV Aargau.
Augen, unsere hohen Qualitätsansprüche zu sichern.
Stichwort «Qualität»: Im Internet sieht man immer wieder Angebote für Gratisbewertungen der eigenen Liegenschaft. Was ist von solchen zu halten?
Grundsätzlich nicht viel. Eine seriöse Bewertung braucht Objektivität und emotionale Distanz. Gleichzeitig muss man die Eigenheiten des Gebäudes und seiner Komponenten kennen. All dies ist bei Online-Tools nicht gegeben. Solche Angebote sammeln in der Regel ausserdem Kunden-
daten. Man bezahlt also indirekt mit seinen persönlichen Angaben.
Im Vergleich: Wie läuft eine Bewertung durch den HEV Aargau ab?
Eine reguläre Bewertung bei uns ist vor allem Handwerk. Ein zu bewertendes Objekt wird in jedem Fall vor Ort genau angeschaut, analysiert und ausgemessen. Wir schauen, was am Gebäude allenfalls aussergewöhnlich ist, wie sich die Lage präsentiert oder wie gross die Räume sind. Kurz: Wir machen uns ein Bild des Objekts als Ganzes. Zurück im Büro wird dann auf
Basis dieser Bestandesaufnahme der Marktwert berechnet. Danach kommen auch bei uns die bekannten, sogenannt «hedonischen» Bewertungstools zum Einsatz. Damit plausibilisieren wir unsere eigenen Berechnungen.
Zu guter Letzt wird jede Bewertung von einem weiteren Mitarbeitenden aus der Bewertungsabteilung gegengelesen. Stimmen die eingesetzten Werte? Ist das Ergebnis nachvollziehbar? Dieses Korreferat ist aufwendig, ist aber entscheidend, um unsere Qualitätsansprüche sicherzustellen.
Sie haben den Qualitätsanspruch schon mehrfach angetönt. Wie äussert sich dieser konkret?
Jede Zahl und jeder Satz in unseren Gutachten muss nachvollziehbar sein und erklärt werden können. Dies ist insbesondere bei Gerichtsprozessen entscheidend, wo viele unsere Gutachten als Grundlage zur Urteilsfindung dienen, zum Beispiel bei Erbstreitigkeiten. Die Qualität unserer Arbeit ist jedoch nicht davon abhängig, zu welchem Zweck ein Gutachten erstellt wird.
Wir können ausserdem kurzfristige Entwicklungen wie zum Beispiel bei den Zinsaussichten rasch in unsere Bewertungen einfliessen lassen, schneller als dies ein digitales Tool tun kann. Hierzu hilft auch das grosse Team, in welchem wir uns regelmässig austauschen, um solche Entwicklungen sofort zu erkennen.
Das Thema «Nachhaltigkeit» ist in aller Munde. Welchen Einfluss haben energetische oder klimaschonende Investitionen auf eine Immobilienbewertung?
Nun, so etwas wie einen «grünen Zuschlag» gibt es auf dem Immobilienmarkt nicht. Investitionen in die Nachhaltigkeit verbessern allerdings die Grundsubstanz eines Gebäudes. Damit verlangsamt sich die wirtschaftliche Alterung, was sich positiv auf den Marktwert auswirkt.
Ein weiterer Megatrend ist die demografische Entwicklung. Wie beurteilen Sie deren Einfluss auf die Wohneigentumspreise?
Ich denke, dass die hohe Zuwanderung weiterhin einen signifikant positiven Effekt haben wird – nicht nur weil dadurch die Bevölkerung und damit die generelle Nachfrage nach Wohnraum zunimmt, sondern auch aufgrund der hohen Qualifikation und des damit einhergehenden Lohnniveaus vieler Zuwanderer. Welchen Einfluss die Alterung der Bevölkerung haben wird, ist schwierig einzuschätzen, aktuell sehen wir noch keinen Effekt.
Die Digitalisierung wird immer mehr Lebensbereiche durchdringen. Gilt das auch für die Immobilienbewertung?
Die Digitalisierung erleichtert für uns vorderhand mal den Zugang zu wichtigen Bewertungsgrundlagen, zum Beispiel zur Feststellung der Lagequalität eines Objekts. Bewertungen, wie sie der HEV Aargau erstellt, werden aber immer primär ein Handwerk sein. Ich rechne damit, dass sich die
Nachfrage nach diesem verlagert, d. h. unsere Gutachten werden noch stärker dort gefragt sein, wo die Nachvollziehbarkeit garantiert sein muss, zum Beispiel vor Gericht. Dies kann ein noch so ausgekügelter Algorithmus nicht leisten (Anm. der Redaktion: Vgl. hier auch den Beitrag auf S. 10). Für den Verkauf einer Liegenschaft gibt schlussendlich ohnehin der Markt vor, was eine Liegenschaft wert ist, und nicht ein Gutachten –egal ob mittels künstlicher Intelligenz oder durch unsere Abteilung erstellt.
Bewerterin bzw. Bewerter scheint also ein Job mit Zukunft zu sein. Was empfehlen Sie einer jungen Person, die diesen Berufsweg einschlagen möchte?
Die wichtigste Grundlage ist eine Ausbildung als Baufachperson. Danach gilt es, sich das Wissen anzueignen, wie man bewertet. Ist das einmal gegeben, erwartet einen ein enorm abwechslungsreiches und spannendes Arbeitsgebiet.
Zu guter Letzt: Gibt es noch etwas, was Sie den Mitgliedern und Kunden des HEV Aargau mitgeben möchten, die sich allenfalls überlegen, eine Bewertung erstellen zu lassen? Unsere Kunden erhalten von uns nicht nur ein ausführliches Bewertungsgutachten, sie profitieren auch vom breiten Know-how unserer Mitarbeitenden im gesamten Immobilienbereich, zum Beispiel falls während einer Besichtigung Fragen zum Gebäudezustand auftauchen. Gerade als Verband möchten wir für unsere Kunden über die reine Bewertung hinaus da sein.


Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Fast täglich werden Neuerungen und Möglichkeiten von KI medial thematisiert. Auch in der Immobilienbewertung hat die Künstliche Intelligenz Einzug gehalten. KI revolutioniert die Immobilienbewertung, indem sie grosse Datenmengen analysiert und schnelle, objektive Bewertungen liefert. Damit kann sie für Immobilienbewerterinnen und -bewerter ein hilfreiches Instrument sein, um ihre Preisschätzungen noch besser zu machen. Allerdings stellt die mangelnde Transparenz der zugrunde liegenden Algorithmen ein Problem dar. Käufer, Verkäufer und Makler müssen nachvollziehen können, wie die Bewertung










zustande kommt, um Vertrauen in die Technologie zu haben.
Warum ist Transparenz so wichtig?
Immobilienbewertungen beeinflussen wichtige Entscheidungen. Ohne Transparenz über die zugrundeliegenden Daten und Entscheidungsprozesse können Misstrauen und Unsicherheit entstehen. Menschen müssen verstehen können, warum eine bestimmte Bewertung vorgenommen wurde, besonders wenn sie als Grundlage für Kaufentscheidungen dient.
KI-Systeme analysieren Daten wie historische Verkaufszahlen und Markttrends, um Immobilienwerte zu berechnen. Doch die komplexen Algorithmen hinter diesen Bewertungen sind in der Regel nur schwer nachvollziehbar, für Laien ist die Wertermittlung durch KI kaum zu verstehen.
Wie bei anderen Anwendungsfeldern erscheinen auch in der Immobilienbewertung die KI-Modelle oft als sogenannte «Black Box». Besonders bei Deep Learning-Technologien – man könnte auch von «selbstlernenden» Modellen sprechen – ist es für den Nutzer nahezu unmöglich zu
erkennen, welche Daten oder Faktoren einer konkreten Berechnung zugrundliegen. Diese Intransparenz macht die Bewertung nicht nachvollziehbar, erschwert eine allenfalls notwendige Fehlerbehebung und lässt an der Verlässlichkeit der Technologie zweifeln. Dies hat weitreichende Folgen:
• Vertrauensverlust: Wenn Nutzer die Entscheidungen der KI nicht nachvollziehen können, verlieren sie möglicherweise das Vertrauen in die Bewertung.
• Fehlende Verantwortlichkeit: Wenn eine fehlerhafte Bewertung abgegeben wird, bleibt oft unklar, wer dafür verantwortlich ist.
• Regulatorische Unsicherheit: Die mangelnde Transparenz erschwert es Regulierungsbehörden oder Gerichten, die Rechtmässigkeit von Bewertungen zu überprüfen.












































Transparenz schafft Vertrauen Transparenz ist entscheidend für das Vertrauen in KI-gestützte Immobilienbewertungen. Der Hauseigentümerverband Aargau setzt genau auf diese Kompetenz. Auch wir nutzen KI und setzen sie gezielt ein. Dieser Text ist zum Beispiel mit Unterstützung einer KI erstellt worden. Es braucht aber immer noch den Menschen, der eine Besichtigung der Liegenschaft vornimmt, den Zustand der Gebäude beurteilt und eine zielorientierte Bewertung vornimmt – oder eben einen Marktwert nochmals auf seine Konsistenz und Kohärenz hin kontrolliert.










Die Bewertungen des HEV Aargau sind stets transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Gerne bewerten wir auch Ihre Liegenschaft, damit Sie eine fundierte Grundlage für weitere Entscheide erhalten.




Weitere Informationen: www.hev-aargau.ch/de/bewertung
(fs) Vom 3. bis 6. April 2025 findet im Zentrum Tägerhard Wettingen die Messe Bauen und Wohnen statt. Rund 220 Aussteller präsentieren Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen, Umbau, Sanierungen, Garten und Energie. Hinzu kommen Sonderschauen und Foren zu Themen wie Photovoltaik, Fensterersatz, Wohn- und Arbeitsräume. Ebenso findet ein Streetfood-Festival im Freien statt.
Interessierte erhalten die Gelegenheit zum Besuch von kostenlosen Fachvorträgen zu verschiedenen Themen. Salomé Edelmann, Leiterin Immobilienvermarktung, und Patrick Hagenbuch, Leiter Immobilienbewertungen, werden am Samstag, 3. April 2025, 13.45 Uhr Ihre Fragen zum Immobilienverkauf, insbesondere zu den Themen Sanierung, Bewertung und Vermarktung beantworten. Stephanie Lang und Lena Schmid, Leiterinnen der Rechtsberatung des HEV Aargau, erteilen am Sonntag, 4. April 2025, 13.45 Uhr Aus-

Der HEV Baden/Brugg/Zurzach und der HEV Aargau werden an der diesjährigen Messe Bauen und Wohnen gemeinsam in der Halle 1 präsent sein.
künfte rund ums Thema Mietrecht. Beide Fragerunden finden im «Limmatraum» statt.
Der Hauseigentümerverband Aargau und der Hauseigentümerverband Baden/Brugg/















Zurzach sind mit einem gemeinsamen grossen Stand in der Halle 1 Foyer (Stand 180) präsent.
Weitere Informationen: www.messe-aargau.ch








Einladung zum Anlass «Energie und Umwelt» des HEV Aargau
Donnerstag, 13. März 2025
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
Wachsender Strombedarf, Ausbau der erneuerbaren Energien, andauernder Ukraine-Krieg oder fehlendes Stromabkommen mit der EU –die Energieversorgung der Schweiz steht vor immensen Herausforderungen, welche auch alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer betreffen. Wie beurteilt der Schweizer Stromnetzbetreiber Swissgrid die aktuelle Lage und die zukünftigen Entwicklungen? Der nächste Anlass «Energie und Umwelt» des HEV Aargau gibt Antworten.
8.15 Uhr Begrüssung
Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
8.30 Uhr Energiezukunft der Schweiz aus der Sicht von Swissgrid
Dr. Jörg Spicker ist seit 2017 Senior Strategic Advisor bei Swissgrid. Zuvor war er als Leiter der Business Unit Market Mitglied der Geschäftsleitung von Swissgrid. Jörg Spicker verfügt über ein Doktorat in Astrophysik und ist seit über 30 Jahren in der Energiebranche tätig.
9.15 Uhr Kaffee, Gipfeli, Süssigkeiten
Der Eintritt ist frei.

Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 6. März 2025: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch
Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/de/veranstaltungen oder einfach jetzt den QR-Code scannen:
Anmeldetalon
Anlass «Energie und Umwelt»
❏ Mitglied-Nr.
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
E-Mail: x
Jürg Müller an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau
(fs) Gastreferent an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau ist Jürg Müller. Der promovierte Ökonom ist Direktor von Avenir Suisse und trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeiten des Think-Tanks. Er studierte Internationale Beziehungen und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten St. Gallen und Cambridge und promovierte an der ETH Zürich. Im Anschluss war er als Wirtschaftsredaktor bei der «Neuen Zürcher Zeitung» und ab 2019 als Senior Fellow bei Avenir Suisse tätig. Avenir Suisse entwickelt Ideen für die Zukunft der Schweiz. Der Think-Tank identifiziert relevante Themen, weist frühzeitig auf Handlungsbedarf hin und erarbeitet Lösungsvorschläge. Die Ideen von Avenir Suisse sol-
len in Politik und Gesellschaft den Boden für zukünftige Reformen bereiten. Dreh- und Angelpunkt der Arbeit von Avenir Suisse ist die langfristige Erhaltung und Weiterentwicklung der Prosperität der Schweiz. Müller ist Autor zahlreicher Studien, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich und Kolumnist in verschiedenen Zeitungen, u. a. monatlich in der NZZ am Sonntag. Unter dem kollektiven Pseudonym Jonathan McMillan hat er die beiden Bücher «Capitalism and the Market Economy» und «The End of Banking» publiziert, die in mehrere Sprachen übersetzt wurden.
Ausschreibung Delegiertenversammlung HEV Aargau auf Seite 14.


Messe und Vorträge für Bauen, Wohnen, Garten und Energie

Mit dem HEV Aargau gratis an die Messe

Einladung zur Delegiertenversammlung 2025 des Hauseigentümerverbands Aargau
Mittwoch, 7. Mai 2025
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
19.00 Uhr Begrüssung
Grossrätin Jeanine Glarner, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
19.05 Uhr Grussadressen
Grossratspräsident Markus Gabriel Landammann Dieter Egli, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres
19.15 Uhr «Gezähmtes Staatswachstum - Wie wir die Ausbreitung des staatlichen Fussabdrucks im Zaum halten können» Jürg Müller, Direktor von Avenir Suisse, promovierter Ökonom und ehemaliger Wirtschaftsjournalist der NZZ
20.00 Uhr Apéro riche
Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl Teilnehmende ist beschränkt. Berücksichtigung nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Anmeldung bis spätestens Montag, 28. April 2025:
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch
Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/de/veranstaltungen oder einfach jetzt QR-Code scannen:
Anmeldetalon
Delegiertenversammlung 2025
❏ Mitglied-Nr.
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
x
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
Name/Vorname:
Name/Vorname weitere Teilnehmende:
Adresse: PLZ/Ort:
E-Mail:

Frage:
Ich habe im letzten Sommer einen neuen, beheizten Wintergarten anbauen lassen und nun hat sich gezeigt, dass dessen Dach nicht dicht ist. Bei starkem Regen dringt Wasser ein und läuft an den Wänden hinunter. Was muss ich tun?
Antwort:
Sie (Besteller) haben mit dem Erbauer Ihres Wintergartens (Unternehmer) einen Werkvertrag abgeschlossen. Er hat sich verpflichtet, an Ihrem Haus einen Wintergarten anzubauen und Sie sich im Gegenzug dazu, eine entsprechende Entschädigung – einen Werklohn – zu bezahlen. Treten nun Probleme mit dem erstellten Werk zutage, liegt eventuell ein Werkmangel vor. Ein solcher zeichnet sich dadurch aus, dass die tatsächliche Beschaffenheit des Werks vom Soll-Zustand abweicht. Dies ist dann gegeben, wenn das Werk nicht dem vertraglich vereinbarten entspricht oder wenn eine vorausgesetzte Eigenschaft fehlt.
Bei einem Wintergarten ist die Dichtheit der Hülle eine vorausgesetzte Eigenschaft. Sie muss nicht ausdrücklich im Vertrag zugesichert worden sein, sondern
gilt als vorausgesetzt. Dass nun bei Starkregen Wasser in den Wintergarten eindringen kann, stellt zweifellos einen Mangel dar. Wird ein solcher festgestellt, ist er dem Unternehmer anzuzeigen. Diese Mängelrüge muss einerseits den Mangel bezeichnen und andererseits den Hinweis enthalten, dass der Unternehmer für diesen haftbar gemacht wird. Eine pauschale Umschreibung des Mangels genügt somit nicht. Vielmehr muss der erkannte Mangel sowie dessen genaue Lokalisation (betroffener Bauteil) konkret beschrieben werden. Noch nicht erforderlich ist in diesem Stadium die Beschreibung der Ursache des Mangels. Es muss somit an diesem Punkt (noch) kein Gutachten eingeholt werden.
Für die Mängelrüge ist keine besondere Form vorgeschrieben. Für die Beweisbarkeit empfiehlt es sich aber, diese schriftlich zu verfassen und mittels Einschreiben an den Unternehmer zu senden. Zudem sollten Fotos vom Mangel erstellt und der Mängelrüge ggf. beigelegt werden. Ist zum Zeitpunkt der Mängelrüge noch nicht ganz klar, bei welchem Unternehmer genau die Schadensursache liegt, ist man gut beraten, die Mängelrüge zunächst an alle in Frage kommenden Unternehmer zu richten.
Frist gemäss Obligationenrecht Häufig findet nach Fertigstellung des Werks eine gemeinsame Abnahme statt. Werden anlässlich dieser Mängel protokolliert, ersetzt dieses Protokoll eine Mängelrüge. Offene, erkennbare Mängel, welche nicht im Protokoll festgehalten wurden, gelten als genehmigt, der Besteller verzichtet also auf seine Mängelrechte. Findet keine gemeinsame Abnahme statt, hat der Besteller das Werk
direkt selbst zu prüfen und Mängel gegenüber dem Unternehmer rasch zu rügen. Gemäss Rechtsprechung gilt lediglich eine Frist von ca. einer Woche!
Können Mängel nicht direkt an oder nach der Abnahme entdeckt werden, sondern treten erst später zutage, hat der Besteller diese gemäss Art. 370 Abs. 3 OR «sofort» zu rügen. Auch hier gilt die Frist gemäss Rechtsprechung als eingehalten, wenn die Mängelrüge innert einer Woche nach Entdeckung des Mangels erfolgt.
Frist gemäss SIA Norm 118
Die SIA Norm 118 gilt – im Gegensatz zum Obligationenrecht – nur, wenn sie von Besteller und Unternehmer ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurde. Wurde das Regelwerk als gültiger Vertragsbestandteil vereinbart, sieht es eine Lockerung der Rügefrist vor: Innerhalb der ersten zwei Jahre seit Abnahme des Werks ist der Besteller berechtigt, entdeckte Mängel «jederzeit» zu rügen. Er hat sie somit nicht sofort nach Entdeckung dem Unternehmer zu melden, sondern kann damit bis spätestens vor Ablauf der Zweijahresfrist zuwarten. Dennoch empfiehlt es sich, einen so gewichtigen Mangel wie die mangelnde Abdichtung einer Gebäudehülle dennoch zeitnah zu rügen, damit kein weiterer Schaden entsteht, für den dann allenfalls der Besteller aufzukommen hätte. Vorsicht gilt jedoch auch bei Einbezug der SIA Norm 118, denn nach Ablauf der Zweijahresfrist sind auch unter ihrer Geltung später entdeckte, «versteckte» Mängel «sofort» zu rügen.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Fiona Gedon M.A. HSG, Rechtsanwältin und Notarin, Voser Rechtsanwälte KlG, Baden

Dominik
Greder MLaw, Rechtsanwalt, MAS UZH in Real Estate, Voser Rechtsanwälte KlG, Baden
Der Gesetzgeber vollzieht derzeit auf allen Stufen verschiedene Schritte zur Energiestrategie 2050. Seit 1. Januar 2025 ist auf Bundesebene die Erreichung des Netto-Null-Zieles bis 2050 gesetzlich festgeschrieben (vgl. Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit, KIG). Per 1. April 2025 tritt im Aargau das revidierte Energiegesetz mit der revidierten Energieverordnung in Kraft, welche vor allem neue Regelungen für Wärmeerzeugungsanlagen enthalten. Bereits in der Revision des Energiegesetzes im Jahr 2023 hat der Bund eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie eingeführt. Auch die Bautätigkeiten weisen einen hohen Anteil an alternativen Energieerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen, Erdsonden oder Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf. Besonders häufig scheinen
zur Stromerzeugung PV-Anlagen genutzt zu werden. Die Nutzung der Sonnenenergie, welche teilweise über mehrere Grundstücke geht und sowohl in Miet- wie auch in Stockwerkeigentumsliegenschaften zur Anwendung kommt, führt zu verschiedenen bau-, energie-, miet- und sachenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung und langfristigen Bewirtschaftung. Nachfolgend werden einige in der Praxis regelmässig auftauchende rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet.
Besteht eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie?
Die Pflicht zur Nutzung der Solarenergie besteht bereits seit dem 1. Januar 2023 und wurde gestützt auf das Energiegesetz des Bundes eingeführt (vgl. Art. 45a EnG). Der Kanton Aargau hat dies in § 26a der kantonalen Energieverordnung (EnV) umgesetzt.
Eine Pflicht zur Erstellung von PV-Anlagen gilt im Kanton Aargau ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 m2 (vgl. § 26a Abs. 1 EnV). Als anrechenbare Gebäudefläche gilt die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie (vgl. Ziff. 8.4 IVHB). Zur anrechenbaren Gebäudefläche zählen nebst den Flächen von Hauptgebäuden auch diejenigen von Kleinbauten, Anbauten sowie Teile von Unterniveaubauten. Die Berechnung der anrechenbaren Gebäudefläche kann kompliziert sein (bspw. bei terrassierten Bauten), daher ist dies bei den jeweiligen Bauvorhaben im Detail zu prüfen. Zudem bestehen verschiedene Ausnahmen, namentlich aus Ortsbild- oder Landschaftsschutzgründen (vgl. § 26a Abs. 3 EnV) oder wenn die Erstellung einer Anlage wirtschaftlich unverhältnismässig ist (vgl. § 26a Abs. 4 EnV).
Besteht für PV-Anlagen eine Baubewilligungspflicht?
PV-Anlagen sind im Bundesrecht (Art. 18a RPG und Art. 32a RPV) geregelt: Erfüllt
eine PV-Anlage die in Art. 32a RPV definierten Vorgaben, wonach sie «genügend angepasst» ist, kann sie baubewilligungsfrei erstellt werden, es besteht lediglich eine vorgängige Meldepflicht an die kantonalen Behörden (vgl. Art. 32a Abs. 3 RPV i. V. m. § 49a Abs. 3 BauV). «Genügend angepasst» ist eine Solaranlage auf einem Schrägdach, wenn die Dachfläche im rechten Winkel um höchsten 20 cm überragt wird und sie von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt, nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt wird und kompakt angeordnet ist (vgl. Art. 32a Abs. 1 RPV). Für Flachdächer gilt, dass die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragt werden darf und die Anlage von unten in einem Winkel von 45° nicht sichtbar sein darf (vgl. Art. 32a Abs. 1bis RPV).
Wer ist Eigentümer einer PV-Anlage?
PV-Anlagen können technisch auf verschiedene Weise realisiert werden. Geläufig sind sogenannte Aufdach-Anlagen (oder additive PV-Anlagen), welche auf das bestehende Dach montiert werden, und sogenannte Indach-Anlagen (oder gebäudeintegrierte PV-Anlagen), welche anstelle der Dachhülle installiert werden und damit gleichzeitig auch ein Teil des Daches sind.
Sachenrechtlich sind professionell installierte Anlagen (sowohl Indach als auch Aufdach) in der Regel dauerhaft physisch mit der Hauptsache (Gebäude) verbunden und bilden mit dieser eine Einheit. Damit ist der Eigentümer des Gebäudes auch der Eigentümer der PV-Anlage.
Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?
Mit der Revision des Energiegesetzes im Jahr 2018 wurde der Grundsatz eingeführt, dass, wer Strom produziert, ihn am Ort der
Produktion auch selber verbrauchen darf (vgl. Art. 16 Abs. 1 EnG). Damit kann sich ein Grundeigentümer mit benachbarten Grundeigentümern oder sogar den Mietern seiner Liegenschaft zusammenschliessen, um den mit einer eigenen Anlage produzierte Strom optimal zu nutzen.1 Dieser Zusammenschluss wird als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bezeichnet und ist in der Strom- und Energiegesetzgebung geregelt.
Da mit einer PV-Anlage nie der ganze Stromverbrauch der Beteiligten gedeckt werden kann, muss immer auch Strom aus dem Netz vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber bezogen werden. Dafür bildet der ZEV der einzige gemeinsame Messpunkt für den Strombezug (vgl. Art. 17 EnG). Typischerweise sind Mieter Endverbraucher für ihren eigenen Strombezug und Vermieter für den Bezug des Allgemeinstroms in der Mietliegenschaft. Wird bei einer Liegenschaft ein ZEV realisiert, betrachtet der Verteilnetzbetreiber den ZEV als einzigen Endverbraucher und Mieter wie auch Vermieter sind keine Endverbraucher mehr.2
Im Aussenverhältnis ist der Grundeigentümer jeweils Vertragspartner des Netzbetreibers. Er ist zuständig für den Betrieb und die Errichtung des ZEV und ist für eine ausreichende Energielieferung verantwortlich, wobei der Grundeigentümer wiederum vom Verteilnetzbetreiber eine ausreichende Versorgung bis zum Hausanschluss des ZEV verlangen kann.3 Im Innenverhältnis bilden Mieter und Vermieter und allfällige Stockwerkeigentümer gemeinsam den ZEV, wobei der Vermieter für die Energieversorgung der Mieter verantwortlich ist (vgl. Art. 17 Abs. 2 EnG).
Wie der Grundeigentümer respektive die beteiligten Parteien den ZEV im Innenverhältnis organisieren, ist ihnen überlassen, das Gesetz schreibt keine Organisationsform vor. Der ZEV muss keine juristische Person sein, er kann vertraglicher, reglementarischer (v. a. bei Stockwerkeigentümergemeinschaften) und auch gesellschaftsrechtlicher Art sein. Für den ZEV bestehen im Energierecht Mindestregelun-
gen, über die sich die Parteien verständigen müssen (vgl. Art. 16 Abs. 4 EnV). Diese umfassen die Vertretung des ZEV nach aussen, die Art und Weise der Messung des internen Verbrauchs und die Datenbereitstellung, die Verwaltung und Abrechnung, das vom Verteilnetzbetreiber bezogene Stromprodukt sowie die Modalitäten für den Wechsel des Stromprodukts.4
Wird der ZEV in Mietverhältnissen eingeführt, müssen die Vereinbarungen über den ZEV nicht nur dem Energierecht, sondern auch dem zwingenden Mietrecht entsprechen (insbesondere Art. 6b VMWG). Voraussetzung ist daher, dass der ZEV als Bestandteil des Mietvertrags vereinbart wird. Bei erstmaliger Vermietung ist die Einführung eines ZEV relativ unproblematisch möglich. Anders ist dies, wenn der ZEV während eines Mietverhältnisses begründet wird, in diesem Fall kann der Mieter nicht zum Beitritt zum ZEV gezwungen werden.
Was ist zu beachten, wenn Eigentümer eine PV-Anlage nicht selbst bauen wollen?
Stellen Grundeigentümer ihre Dach- oder Fassadenfläche einer Drittperson zum Bau einer Solaranlage zur Verfügung, wird üblicherweise ein Contracting-Vertrag abgeschlossen. Die Contracting-Gesellschaft plant, baut, finanziert und betreibt die PV-Anlage und liefert im Gegenzug den Strom an die Grundeigentümer. Für die

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Stromlieferung bezahlen die Grundeigentümer der Contracting-Gesellschaft eine im Contracting-Vertrag definierte Entschädigung. Solche Verträge werden oftmals für eine lange Zeit abgeschlossen. Die Bedingungen der jeweiligen Anbieter sind genau zu prüfen und auf die ZEV-internen Regelungen abzustimmen.
Sollen Dritte (bspw. Nachbarn) eine PV-Anlage mitnutzen oder wird die Anlage im Rahmen eines Contracting-Verhältnisses durch einen Energiedienstleister installiert und betrieben, muss die Nutzung der Anlage aufgrund der vorstehend erwähnten sachenrechtlichen Problematik gesichert werden. Diese Absicherung erfolgt durch die Einräumung einer Dienstbarkeit, wobei der Dienstbarkeitsvertrag öffentlich zu beurkunden ist.
1 IRÈNE SPIRIG, Eigenverbrauch von Solarstrom in Mietliegenschaften, mp 2019 S. 103, 108.
2 SPIRIG, a.a.O., mp 2019 S. 103, 108.
3 SPIRIG, a.a.O., mp 2019 S. 103, 109.
4 SPIRIG, a.a.O., mp 2019 S. 103, 113.
Grundsätzlich sind auch andere Sicherungsmittel wie ein Miet- oder Pachtvertrag möglich, jedoch für Wohnbauten eher wenig verbreitet. Auch bei einer Überlassung der Dach- und Fassadenfläche an eine Contracting-Gesellschaft können die Grundeigentümer sich zu einem ZEV zusammenschliessen, was die Contracting-Gesellschaften aktiv fördern. Wir sorgen für saubere Luft. Lüftungsreinigung
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Was ist Infrarotstrahlung?
Infrarotstrahlung ist elektromagnetische Strahlung zwischen sichtbarem
Licht und Mikrowellen, oft als Wärmestrahlung bezeichnet, da sie Wärme erzeugt, etwa bei Sonnenlicht.
Welchen Nutzen hat die Infrarotstrahlung?
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Besteht bei Infrarot ein Krebsrisiko?
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Und woher dann die Bedenken?
Viele verwechseln Infrarotstrahlung mit UV-Strahlung. Letztere kann schädlich sein. Infrarotstrahlung ist bei richtiger Anwendung sicher.
Was zeichnet eine wirkungsvolle Infrarotkabine aus?
Eine effektive Infrarotkabine sollte viele Strahler mit Infrarot-B- und C-Strahlung sowie eine angemessene Flächenleistungsdichte und optimale Strahlerpositionierung haben.

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Frühlingsgefühle und der Geruch des Bärlauchs gehören zusammen
Jeannine Stierli, Spreitenbach
Im März, wenn die Natur erwacht und der Frühling die Lebenskräfte wieder weckt, beginnt im Wald der Bärlauch aus seinem Winterschlaf aufzuwachen und streckt seine saftigen, hellgrünen Blätter der wärmenden Sonne entgegen. Von März bis Mai weht uns im Frühlingswald ein Hauch von Knoblauch entgegen. Jedoch macht nicht nur sein unverkennbarer Duft uns auf den Bärlauch aufmerksam, sondern auch seine wunderschöne, weisse Blütenpracht.
Den geselligen teppichartig wachsenden Bärlauch, auch Waldknoblauch genannt, findet man vor allem an Waldrändern, in schattigen, feuchten und humusreichen Laubwäldern, aber auch entlang von Flüssen. Wo der Bärlauch erst mal Fuss gefasst hat, vermehrt er sich an Ort und Stelle schnell in grossen Mengen. Früher wurde er zuweilen sogar als Plage empfunden und ist lange Zeit aus Garten und Küche verbannt worden und etwas in Vergessenheit geraten. Der Bärlauch fand aber seinen Weg zurück zu uns und ist längst wieder ein überaus beliebtes, gesundes Wildgemüse, das selbst gepflückt, gekauft oder im heimischen Garten kultiviert wird.
In Kochbüchern und Medien findet man viele leckere Rezepte, wie man den Bärlauch verwenden kann, wie zum Beispiel für Pesto, Bärlauch-Butter, in Suppen oder Salaten.
Gefährliche Verwechslung möglich Beim Sammeln von Bärlauch ist aber etwas Vorsicht geboten. Bärlauch sieht dem giftigen Maiglöckchen ziemlich ähnlich, speziell bevor es blüht. Ebenso besteht Verwechslungsgefahr mit den giftigen Herbstzeitlosenblättern. Um sicherzugehen, kann man durch das Zerreiben der Blätter prüfen, ob diese nach Knoblauch riechen. Tun sie das

Der Bärlauch wächst mit Vorliebe in feuchter, schattiger und humusreicher Umgebung.
nicht, sollte man die Blätter auf keinen Fall pflücken.
Der Bärlauch gehört zu den ältesten Nutzund Heilpflanzen Europas. Schon der bekannte Kräuterpfarrer und Naturheilarzt Johann Künzle (1857–1945) beschrieb den Bärlauch so: «Wohl kein Kraut der Erde ist so wirksam zur Reinigung von Magen, Gedärm und Blut wie der Bärenlauch. Wessen Lebensgeister nach der langen Winterzeit nur langsam am Erwachen sind und wem die kalte Jahreszeit noch in den Gliedern und im Gemüt sitzt, dem sei der Frühlingsbringer Bärlauch wärmstens empfohlen.» Auch in der heutigen Volksmedizin wird der Bärlauch noch bei Verdauungsstörungen und anderen Leiden eingesetzt.
Warum der «Bärlauch» so heisst Die alten Kelten und Germanen wussten schon vor über zweitausend Jahren um die heilenden Kräfte des Bärlauchs. Im alten Germanenreich galt der Bärlauch als Frühlingsbote und sollte die Kräfte eines Bären in sich tragen. Der Bär als Namensgeber galt bei den Germanen als Symbol für Kraft, Erneuerung und Fruchtbarkeit. Auch im lateinischen Namen (Allium ur-
sinum) findet man den Bären, «Ursinum» bedeutet Bär, «Allium» bedeutet Lauch und deutet auf die Verwandtschaft zu Knoblauch und Zwiebeln hin. Im Volksglauben dachte man, dass die Bären, wenn sie aus dem Winterschlaf erwachten, als Erstes das frische Grün des Bärlauchs suchen, um sich zu stärken. Es gibt noch viele andere Spekulationen zur Namensherkunft.
Quelle: www.wissenschaft.de > Bärlauch

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Donnerstag, 20. März 2025
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18.15 Uhr Eintreffen
18.30 Uhr Begrüssung und Vorstellung des Reussparks durch Urs Bosisio, Direktor Reusspark danach Rundgang in Gruppen (ca. 90 Minuten)
Anschliessend Gemütlicher Apéro
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Der Anlass ist für Mitglieder des HEV Freiamt kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und erfordert eine Anmeldung bis spätestens 10. März 2025 unter: events@hev-freiamt.ch
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Die diesjährige Generalversammlung des HEV Zofingen findet statt am:
Donnerstag, 3. April 2025, 18.30 Uhr im Saal der Stiftung azb, Sägetstrasse 19, 4802 Strengelbach
Die offizielle Einladung zur Generalversammlung mit Traktandenliste erhalten die Mitglieder des HEV Zofingen fristgerecht in der ersten Märzhälfte zugestellt.
Wir freuen uns, Sie an der Generalversammlung in Strengelbach begrüssen zu dürfen.
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André Meier, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung, spricht über Brandschutz, die Zunahme von Elementarereignissen, Gefahrenprävention und Baumängel mit Schwerpunkt Bad.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Meier, in den Medien werden Schäden an Umwelt und in Siedlungsgebieten immer wieder als Folge des Klimawandels dargestellt. Aber bei näherer Betrachtung gibt es jeweils noch andere Gründe wie Siedlungsvorstoss in Gegenden, die eigentlich überdurchschnittliche Risiken aufweisen beziehungsweise nicht bewohnt sein dürften, Bevölkerungsdruck, Nachlässigkeiten in Brandverhütung und Brandschutz. Gibt es in der Schweiz auch Lücken bei Risikoanalysen?

André Meier, Vorsitzender Geschäftsleitung Aargauische Gebäudeversicherung.
(mm) André Meier ist seit 2023 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV). Nach der Matura studierte Meier Physik und Mathematik an der Universität Freiburg. Hinzu kommt ein Master in Business Engineering und ein Diplomlehrgang an der HSG in Insurance Management. Ab 2012 gehörte er dem Management der Suva in Luzern an, zuletzt als Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, bevor er seine jetzige Funktion antrat. Die AGV versichert die Gebäude im Kanton Aargau gegen Feuer- und Elementarschäden.
Legislatorisch würden wir es begrüssen, wenn das Thema Oberflächenabfluss mehr in den Fokus rücken würde. In diesem Bereich ist wenig definiert. Verdichtetes Bauen, höhere Ausnützungsziffern und zunehmende Versiegelung von Böden führen zu mehr Risiken. Bei Starkregen kann das Wasser im Siedlungsgebiet oft nicht mehr genügend abfliessen. Solchem sollte vermehrt Rechnung getragen werden. Diesem Umstand sollte in Bau- und Raumplanungsrichtlinien mehr Beachtung geschenkt werden.
Wir hatten beispielsweise in Sins Oberrüti im Sommer 2024 zwei Mal in Folge im gleichen Quartier die Situation, dass nach starkem Regen Oberflächenwasser nicht mehr abfliessen konnte. Es kam zu Überschwemmungen. Solche Fälle kommen vermehrt vor.
Wie steht es mit dem Brandschutz? Manche Investoren vertreten die Meinung, es gebe zu viele Vorgaben. Überregulierung erschwere und verteure das Bauen unnötig. Wie sehen Sie das?
Nein, eine Überregulierung stelle ich nicht fest. Sicherheit geht vor. Ein grosser Schritt geschah 2015 als die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) es geschafft hat, dass man gesamtschweizerisch die gleichen Vorschriften durchzusetzen begann. Davor sprach man davon, dass es «in der Schweiz in jedem Kanton anders brennt». Behelfslösungen kommen heute seltener oder gar nicht vor. Die Revision der neuen Brandschutzvorschriften, die 2026 in Kraft treten, setzt neben Vorgaben noch mehr auf Risikoanalysen, um gute Grundlagen zur Brandverhinderung zu schaffen. Brände haben in der Schweiz in den letzten 30 Jahren abgenommen.
Welches sind die Gründe für die Erfolge im Brandschutz? Sind es vor allem die Normen?
Es ist ein Zusammenspiel mehrerer Aspekte: wirkungsvolle Prävention – etwa durch Sensibilisierungskampagnen –, der fortschrittliche Stand der Technik und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Vorgaben. In der Schweiz ist die Zahl der Todesfälle infolge von Bränden geringer als im Ausland, selbst im Vergleich zu ähnlich aufgestellten Ländern wie Deutschland.
Sie nennen Sensibilisierungskampagnen als Instrument in der Prävention. Sensibilisierungskampagnen eilt aber der Ruf voraus, dass damit ohnehin vor allem jene erreicht werden, die bereits sensibilisiert sind. Das mag bei gewissen Themen zutreffen. Aber es gibt empirische Belege, dass Sensibilisierungskampagnen beim Brandschutz wirksam sind. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Kampagne «helft Brände verhüten». Sie rückt zur Weihnachtszeit und an den Feiertagen wichtige Aspekte in den Fokus, etwa das Nicht-Unbeaufsichtigt-Brennenlassen von Kerzen oder die Vorsicht bei trockenen Tannenbäumen.
Die wichtigste Erfahrung lautet: Prävention braucht Zeit. Langer Atem und Geduld zahlen sich aus. Das Problembewusstsein steigt mit der Zeit, Verhaltensänderungen werden spürbar.
Gibt es neue Themen bezüglich Bränden und Brandverhütung?
Ja, das sind vor allem wiederaufladbare Batterien, in Handys, in der Elektro-Mobilität, Batterien von Photovoltaik-Anlagen im Keller. Sie bilden den nächsten grossen Schwerpunkt in der Brandverhütung.
Anzahlmässig fallen die Brände von Ladegeräten ins Gewicht. Verdampfer in EZigaretten haben Batterien, um Hitze zu erzeugen. Der Fall «brennende Zigarette im Bett» wurde abgelöst worden durch
Vapes-Akkus, die brennen. Einweg-Vapes gehören in die Batteriesammlung bzw. den Elektroschrott und nicht in den Hausmüll – vielen Konsumentinnen und Konsumenten ist das leider nicht bewusst.
Oft landen solche gefährlichen Komponenten auch in Recycling-Anlagen. Funken verursachen dort Brände, die von aussen nicht unbedingt sichtbar sind.
Technische Entwicklungen führen nicht automatisch zur Eindämmung von Bränden.
Der Westen der USA und Länder ums Mittelmeer werden immer wieder von Waldbränden heimgesucht. Oft wird vermehrte Trockenheit als alleinige Ursache der Brände genannt. Aber wenn man genauer hinschaut, gibt es oft andere Ursachen, so fahrlässig gebaute Freilandleitungen für den Stromtransport, es wird auch in gefährdeten Gebieten gebaut und gewohnt, die Leute lassen Abfall und Totholz liegen, was bei Bränden dem Feuer stets neue Nahrung gibt. Auch in der Schweiz häufen sich Waldbrände. Das letzte Grossereignis war der Waldbrand 2023 in Bitsch, im Wallis.
Die Gefahr von Waldbränden nimmt auch in der Schweiz zu. Allerdings ist der Klimawandel nicht der alleinige Auslöser. Von allein entzünden sich Bäume beziehungsweise Wälder nicht. Auch bei mehrmonatigen Hitzewellen von über 40 Grad Hitze nicht. Waldbrände haben stets externe Ursachen wie weggeworfene, noch brennende Zigaretten oder Grillieren im Wald bei Trockenheit.
Aber es gibt wesentliche Unterschiede zu Waldbränden wie in den USA oder in Mittelmeerregionen wie Griechenland: Die Wälder in der Schweiz sind üblicherweise deutlich kleiner. Die Nahrung für die Ausweitung von Bränden ist beschränkt.
Eine wesentliche Massnahme gegen Waldbrände sind Schneisen. Aufgrund der dichten Besiedelung und des engmaschigen Verkehrsnetzes in der Schweiz führen oft Fahrwege durch die Wälder, die als
natürliche Brandschneisen fungieren können.
Gibt es Vorschriften gegen Waldbrände? Was machen die Versicherungen in diesem Bereich?
Wir von der Assekuranz können keinen Einfluss nehmen auf Bewirtschaftung der Wälder. Aber im Mittelland werden die Feuerwehren vermehrt für die Waldbrandbekämpfung ausgebildet.
Welches sind potenzielle oder reale Brandherde in Haushalten?
Brandgefahren im Haushalt lauern vor allem in Küchen – selbst wenn moderne Induktionsherde mittlerweile automatisch abschalten, wenn sie zu lange eingeschaltet sind. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass rund 80 Prozent aller Gebäude in der Schweiz vor 1990 gebaut wurden. Die Sanierung von Küchen hat zwar einen höheren Modernisierungsrhythmus als andere Gebäudeteile, dennoch gibt es viele Häuser und Haushalte mit älteren Küchen und Küchengeräten.
Naturgefahren wie Steinschlag oder Murgänge wurden bisher mit Gebirge und Alpen in Verbindung gebracht. Anschauungsunterricht bieten Brienz, sowohl das Dorf im Kanton Bern als auch jenes im Kanton Graubünden oder Gondo. Vermehrt gelten aber auch Gebiete im Mittelland als gefährdete Gebiete. Wie sehen Sie das? Ja, die Zahl der Elementarschäden nimmt aufgrund extremer Wettereinflüsse zu, und die Auswirkungen sind keineswegs auf die Alpen beschränkt. Im Mittelland ist die Besiedelungsdichte höher als in den Alpen, die verbauten Immobilienwerte sind grösser und oft ist die Infrastruktur nicht an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Ein Starkregen beispielsweise belastet die Kanalisation erheblich. Es kann zu Rückstau von Wasser kommen, was Schäden an Gebäuden und Infrastruktur nach sich zieht. Das Kanalsystem in der Schweiz wurde vor Jahrzehnten gebaut. Damals gab es weniger Extremwetterereignisse als heute, Wasser konnte eher abfliessen. Auch Hagelkörner
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Wie wirken sich Ablagerungen aus?
Viele Rückstände entstehen aufgrund einer Wasser-Eisen-Sauerstoff-Korrosion und über längere Zeit. Das reduziert Heizleistung und Effizienz zum Teil massiv. Oft stellt man bei Ablagerungen die Heiztemperatur höher ein.
Das kann sich jedoch negativ auf den Alterungsprozess der Bodenheizungsrohre auswirken.
Innert Tagesfrist wohlig warm?
Die Fachleute arbeiten bei jeder Anlage mit dem geschützten Girojet-Reinigungssystem®. Um das Innere der Bodenheizungsrohre schonend, sauber und gezielt freizumachen, verwenden die Techniker Schaumstoff-Laufkörper. Nicht regulierbare Ventile tauschen sie mit einfach zu regulierenden Modellen gemäss heutigem Stand der Technik aus. Dank grosser Erfahrung dauern diese Arbeiten maximal einen Tag –auch bei einem Einfamilienhaus.
Was bietet die Girojet AG?
Als Schweizer Kompetenzzentrum für Bodenheizungen bietet die Girojet AG alles aus einer Hand – von der kostenlosen Beratung, über Reinigung, Mate-
rialprüfung und Unterhalt bis hin zur Modernisierung. Jedes Jahr vertrauen dem Familienunternehmen über 1000 zufriedene Kundinnen und Kunden –Tendenz steigend.
Willkommen an der «Bauen+Wohnen Aargau» 2025
Auch diesen Frühling sind wir wieder in der Halle 3 an Stand 340 für Sie vertreten – vom 3. bis 6. April.
Ticket-Promocode GIROJET25AG

Hauptsitz Girojet AG
Aaweiherstrasse 3, 8810 Horgen Tel. 043 810 99 22 info@girojet.ch, girojet.ch
Aufdoppelung
Selbstklebendes Dichtband
Kleber
Wandplatten
Partielle Aussparung für Montagewinkel
Montagewinkel (verschraubt)
Zargengummiprofil
Zarge keine Silikonfuge notwendig

Stahlwannen mit Zarge (Zarge= 3 cm hoher Wannenrand. Zur Hälfte durch die Wandplatten überdeckt).
Wandplatte
Dichtschlämme/Kleber
Silikonfuge
Wanne
Abdichtungsband
Dichtband
Montagerahmen
Montagefüsse
Stahlwanne ohne Zargen kann zu Wasserschäden führen.
werden inzwischen grösser. Für Gewächshäuser bedeutet das, dass sie einen stärkeren Hagelwiderstand benötigen, etwa durch dickeres Glas.
Sie sprechen hier vor allem den öffentlichen Bereich an. Gibt es auch Entwicklungen in den privaten Haushalten, die zu neuen Schadenereignissen führen?
Die hohen Ansprüche an den Ausstattungsgrad in Haushalten können das finanzielle Ausmass von Schäden steigern.
Früher hatte man pro Haushalt ein Bad. Heute sind es oft zwei bis drei. Das erhöht allein aufgrund der gewachsenen Anzahl Nasszellen das Potenzial für Wasserschäden. Waschmaschinen standen früher im Keller. Wenn ein Schlauch Schaden nahm, floss das Wasser vom Keller direkt in die Kanalisation. Heute, gerade im Mietwohnungsbau, werden Waschmaschinen in den Wohnungen installiert. Gemeinsame Waschküchen im Keller sind weniger gefragt und werden ent-
Grafiken und Foto: AGV
Wanne
Silikonfuge
Bodenplatte
Dichtschlämme/Kleber
Abdichtungsband
Unterlagsboden
Dichtband
Montagerahmen
Montagefüsse
sprechend seltener genutzt. Bei einem Leck kann sich das Wasser in der Wohnung ausbreiten und beispielsweise Parkettböden beschädigen, was üblicherweise kostspieliger ist als ein Schaden im Keller. Grundsätzlich werden Schäden immer teurer. Das ist nicht einfach der Bauteuerung geschuldet, sondern wie gesagt dem gehobenen Ausbaustandard.
Ein klassischer Fall von Wasserschäden im Bad: Fugen gehören zu den Schwachstellen in Nassräumen. Im Verlauf der Zeit können sie undicht werden. Das ist normal. Die Lebensdauer von Fugen ist beschränkt und oft kürzer als die anderer Komponenten im Bad. Alle 8 bis 10 Jahre sollten Fugen nachgebessert werden, um die Dichtigkeit zu erhalten. Das geschieht in den wenigsten Haushalten. Wichtig zu wissen: Schäden durch grossflächig undichte Fugen sind keine Versicherungsangelegenheit, sondern zählen zum Unterhalt und liegen in der Verantwortung der Wohneigentümerschaft. Auch Trends und Modeerscheinungen spie-
len eine Rolle: In Bädern mit kleinformatigen Keramikplatten ist der Anteil an Fugen wesentlich höher als in Nasszellen mit grossformatigen Platten. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit undichter Fugen.
Hinzu kommt der Zeitdruck auf der Baustelle, der die Entstehung von Mängeln begünstigt. Ein unsachgemäss ausgeführter Übergang zwischen Bad und Wand kann beispielsweise zu Wasseraustritten in den Wänden führen. Undichte Stellen unter dem Putz oder Fliesen sind häufig nicht sichtbar und werden oft erst bemerkt, wenn bereits erhebliche Schäden entstanden sind.
Eine wirkungsvolle Massnahme gegen austretendes Wasser im Haushalt kann der Einbau von Rückstauklappen in Abwasserleitungen sein. Wenn das Wasser in die falsche Richtung fliesst, schliesst die Klappe, und es tritt kein Schaden ein. So hat der Rückstau aus der Kanalisation keine Auswirkung.
Solches Fachwissen ist aber bei Endverbrauchern selten.
Ja, aber die Aargauische Gebäudeversicherung hält Lektionen in Ausbildungsstätten, wie der Fachhochschule Nordwestschweiz. Angehende Architektinnen und Architekten sowie Bauspezialistinnen und Bauspezialisten sollen für solche Detailfragen sensibilisiert werden.
Welche Schäden sind gedeckt, welche nicht? Im Versicherungsmonopol ist grundsätzlich das Gebäude der Versicherten vor Elementarschäden und Brand versichert. Dazu gehört alles, was dem Gebäude zugeordnet werden kann.
Beim Wasser-Leitungsbruch ist die Lecksuche durch die Versicherung gedeckt, nicht aber die Reparatur des Lecks. Wir decken Kosten aus Folgen der Schäden (Folgen), aber nicht die Behebung von Ursachen.
Gibt es zusätzliche, freiwillige Versicherungen? Freiwillige Zusatzversicherungen sind zum Beispiel Umgebungsversicherungen. Sie werden wirksam, wenn beispielsweise bei
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Sicherheit steht an erster Stelle, wenn es um Strom geht. Die regional organisierten Spezialisten der Certum Sicherheit AG prüfen Elektroinstallationen und stellen die erforderlichen Sicherheitsnachweise aus.
Certum Sicherheit AG, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg, Telefon 058 359 78 11
Unsere weiteren Geschäftsstellen: Bremgarten AG, Dietikon, Frauenfeld, Freienbach, Rheinfelden, Schaffhausen, Seuzach, Untersiggenthal, Wädenswil, Wetzikon und Zürich
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
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Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie uns an der Messe in Wettingen vom 03. bis 06. April 2025. Sie finden uns im Zelt 4 an Stand 410. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine persönliche Beratung und profitieren Sie von einem attraktiven Messe-Rabatt. Ein Besuch lohnt sich!
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einem Unwetter Teile des Gartens weggeschwemmt werden sollten.
Aufräumkosten kann man ebenfalls zusätzlich versichern. Das sind Kosten, die beispielsweise bei der Entsorgung von beschädigtem Material anfällt, etwa Geräte oder Gebäudeteile, die nach einem Schadensereignis nicht mehr gebraucht werden können.
Auch eine Gebäude-Wasser-Versicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden. Wenn beispielsweise bei einem Starkregen die öffentliche Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann, es also zu einem Rückstau kommt, und als Folge davon Wasser ins eigene Haus fliesst, dann können die Schäden, die daraus entstehen, versichert werden.
Gibt es Missbräuche beziehungsweise Versicherungsbetrug?
Im Monopolbereich praktisch nicht. Die Schadenspezialisten der Aargauischen Gebäudeversicherung verfügen über sehr viel
Erfahrung. Die Kosten zur Behebung von Schäden lassen sich ziemlich genau schätzen. Grundsätzlich kann die Kundschaft das Handwerksunternehmen zur Behebung des Schadens selber wählen. Wenn die Offerte glaubwürdig erscheint, geben wir sie zur Zahlung frei. Allenfalls können auch Maximalbeträge gesprochen werden.
Gibt es schwarze Listen von Betrieben, die für Schadenreparaturen keinen guten Ruf haben?
Nein, solche Listen führt die Aargauische Gebäudeversicherung nicht.
Kann man in Schadenfällen immer alles eindeutig zuordnen? Gibt es Entwicklungen bei der Betrachtung von Schäden?
Bei Schäden, die selten vorkommen, treffen wir uns in Fachgremien der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) mit einer Delegation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), um gemeinsame Lösungen zu finden, wenn etwas nicht klar geregelt ist.

Fliessrichtung Ventil eiführen
Massnahme gegen austretendes Wasser: Einbau von Rückstauklappe in Abwasserleitung.

Die Schadenbetrachtung kann sich durchaus verändern. Ich gebe ein Beispiel: Wenn Hagel eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach beschädigt, dann fragt sich die Versicherung, gehört die Photovoltaik-Anlage zum Dach oder ist das eine zusätzliche Komponente. Früher galt die Photovoltaik-Anlage nicht als integrierter Bestandteil des Dachs. Angesichts der stark gestiegenen Verbreitung von Photovoltaik wird sie heute jedoch zunehmend als fester Bestandteil angesehen, da sie Strom für den Haushalt produziert.
Ein anderes Beispiel aus der Landwirtschaft. Früher wurde von Hand gemolken. Heute gelten Melkmaschinen oder gar Melkroboter als Standard. Ob diese zum Gebäude gehören oder nicht, gilt es beispielsweise zu regeln.
Gibt es individuelle Kulanz?
Nein, entscheidend sind die gesetzliche Grundlage und die Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich ist alles geregelt oder es wird einer Regelung zugeführt. Es gibt auch keine individuellen Prämien. Diese sind möglich bei den Zusatzversicherungen. Dort werden beispielsweise Rabatte gewährt, wenn ein Versicherungsnehmer über längere Zeit keinen Schaden meldet. Man spricht dann von Schadenfreiheitsrabatt.
In der obligatorischen Versicherung beziehungsweise in der Grundversicherung hat die Aargauische Gebäudeversicherung eine Monopolstellung. In der Ökonomie gelten Monopole als schädlich, weil sie bei der Preisgestaltung mehr Freiheit haben als Unternehmungen, die sich in einem Wettbewerbsumfeld befinden.
Im Quervergleich mit der privaten Assekuranz sind die Prämien der Aargauischen Gebäudeversicherung tiefer und die Leistungen mindestens so gut wie in Kantonen, in denen die Hauseigentümerschaft die Versicherung auswählen kann. Es gibt Kantone, die kein Obligatorium für die Versicherung von Gebäuden gegen Feuer- und Elementarschäden vorschreiben.
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ImmoService berät kompetent an der «Bauen und Wohnen» in Wettingen

Rund um den Verkauf von Immobilien tauchen immer wieder Fragen auf. Die Firma ImmoService gibt an der Messe «Bauen und Wohnen» vom 3. bis 6. April 2025 am Stand 124 in der Halle 1 in Wettingen die Antworten darauf.
Wer sich schwertut mit dem Verkauf seiner Immobilie, geht schnell einmal den Weg zum Fachmann. Da tut es gut, einmal mit dem Immobilienspezialisten in einem ungezwungenen Rahmen über diese komplexe Materie
zu sprechen. An einer Immobilien-Messe sind solche Gespräche möglich.
Eigene Wege
Ein Immobilienverkauf muss nicht kompliziert sein. Es kann aber schwierig werden, vor allem weil der Verkauf auf eigene Faust meist schon zum Ärgernis wird, da vor allem Makler-Anrufe auf ein Inserat eingehen. Das Aargauer Immobilienunternehmen geht da bewusst einen anderen Weg. Und der beginnt
mit einer optimalen Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler. Bei jedem Verkauf geht es um sehr viel Geld und Emotionen. Das Werbebudget wird deshalb in eine fundierte Informationsarbeit für verkaufswillige Immobilienbesitzer investiert.
Provision bei Erfolg
Die Spezialistin mit Sitz in Aarau, Baden und Gränichen weiss aus Erfahrung, dass diese Verkaufsstrategie und Abschlussstärke bei einem Immobilienverkauf immer wieder erfolgversprechend ist. Eine Provision wird erst bei einem abgeschlossenen Verkauf fällig.
Zufriedene Kunden
Den Erfolg dieser Verkaufsstrategie dokumentiert die Immobilienspezialistin auf ihrer Website mit zufriedenen Kunden, die ausdrücklich ihre Genehmigung für die Publikation ge -






ben. Das ImmoService-Team geht auf die Verkäuferschaft ein und erreicht teilweise sogar, dass eine Liegenschaft auf Wunsch ungeräumt und besenrein übergeben werden kann. Auch eine Übergabe auf Zeit, sechs bis neun Monate nach dem Notartermin, kann oftmals vereinbart werden.
Unsere Vorträge an der Messe Donnerstag, 03.04.2025 um 14.15 Uhr und Freitag, 04.04.2025 um 13.30 Uhr im Limmatraum in der Halle 2.
ImmoService Partner GmbH Tellistrasse 94, 5000 Aarau Baldeggstrasse 27, 5400 Baden Tel. 062 822 24 34 info@immoservice.ch www.immoservice.ch
Sie erzielen bei den Schäden der zusätzlichen Versicherungen ein Wachstum, das über dem Wachstum der obligatorischen Versicherung liegt. Gleichzeitig sind sie interessiert, die Prämiengestaltung bei den Zusatzversicherungen möglichst wettbewerbsfähig zu gestalten, weil Sie da in Konkurrenz mit anderen privaten Versicherern stehen. Gibt es bei der Aargauischen Gebäudeversicherung finanzielle Transfers von einem Bereich zum anderen?
Nein. Es gibt keinerlei Quersubventionen vom obligatorischen zum privatwirtschaftlichen Bereich. Beide Rechnungen sind völlig getrennt. Das ist gesetzlich klar geregelt.
Die Aargauische Gebäudeversicherung verfügt über beträchtliche Reserven. Sind die wirklich nötig oder könnte nicht über eine Prämiensenkung nachgedacht werden?
Die AGV verfügt in der Tat über ein Anlagevermögen von rund 1,3 Milliarden Franken. Dieses garantiert ein genügend hohes risikotragendes Kapital. In der Sachversicherung treten Schadensereignisse sehr volatil auf. Ich denke an die enormen Schäden, die der Sturm Lothar vor 25 Jahren angerichtet hat. Solche Ereignisse sind jederzeit möglich. Bei Schäden von solchen Ausmassen sind unsere Reserven, die wir selbst aufgebaut haben, rasch aufgebraucht.

Mangelhafte Ausführung: Wanne ohne Zargen.
Die Rückversicherung würde nur einen Teil der Schäden bezahlen. Die Bildung von hohen Reserven ist deshalb eine Notwendigkeit.
Wie geht es weiter im Bereich Erdbebenversicherung?
Im Falle eines schweren Erdbebens würden in der Schweiz Schäden von beispiellosem Ausmass anfallen. Niemand ist auf ein solches Ereignis vorbereitet, und es gibt keine ausreichenden Reserven für derartige Jahrhundertereignisse. Die vom Bundesrat
angedachte Lösung einer Eventualverpflichtung, in der alle Gebäudeeigentümer 0,7 Prozent des Versicherungswertes ihres Gebäudes zur Schadendeckung leisten würden, betrachten wir von der Aargauischen Gebäudeversicherung als adäquat.
Die Aargauische Gebäudeversicherung kann sich vorstellen im Ereignisfall ihre grosse Expertise und die Erfahrung in Gebäudeschätzung und Schadenmanagement einzubringen und so bei der Schadensbewältigung aktiv zu helfen.






Antonino Irrera, Geschäftsleiter bei Sanitas Troesch Zürich, spricht über Wachstum, Beschaffungsmärkte, Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel, Design und Innovationen im Schweizer Handel bei Bad, Sanitär und Küche.
Herr Irrera, in welchen Märkten ist Sanitas Troesch tätig, welches ist das grösste Standbein, wie entwickeln sich die einzelnen Geschäftsbereiche?
Der Bereich Bad macht den grössten Anteil unseres Geschäfts aus. Hier sind wir in der Schweiz Marktleader. Auch im sehr fragmentierten Küchenmarkt verfügen wir mit unseren schweizweit 13 Küchenausstellungen über eine gute Marktposition. Im Bereich Service haben wir unsere Dienstleistungen für Reparatur, Renovation und Austausch von Geräten und Möbeln in Bad und Küche zusammengefasst. Diesen Be-

Irrera,
Zu Person und Unternehmen
(mm) Antonino Irrera ist Geschäftsleiter bei Sanitas Troesch. Das Unternehmen wurde 1911 gegründet. Es beschäftigt rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seit 2004 gehört es zum französischen Baustoffkonzern Saint-Gobain. Sanitas Troesch ist schweizweit tätig im Handel der Bereiche Küche und Bad. Beim Bad ist das Unternehmen Marktführer.
reich haben wir in den letzten Jahren kontinuierlich auf- und ausgebaut und sehen weiteres Potenzial.
Sind die Badewelten mit ihren eigenen Ausstellungen eine Konkurrenz für Sanitas Troesch?
Die Badewelten sind ein Zusammenschluss erfahrener Sanitär- und Installationsfachleute, mit denen wir partnerschaftlich zusammenarbeiten. Insbesondere bei Badumbauten übernehmen sie für die Endkunden die Funktion des Gesamtdienstleisters und koordinieren die Arbeiten.
Wie will Sanitas Troesch allenfalls weiter wachsen? Steht inneres Wachstum im Vordergrund oder Akquisitionen? Haben Sie Pläne, im Ausland aktiv zu werden?
Der Baumarkt ist ein lokales Geschäft. Wir sind ein Schweizer Unternehmen und fokussieren uns auf die Schweiz. Das organische Wachstum, also die Stärkung unserer Position in Bad, Küche und Service, steht dabei im Vordergrund. Wir haben in den letzten Jahren laufend in unser Vertriebsnetz investiert, bestehende Ausstellungen erneuert und neue Standorte eröffnet. Wenn sich eine Gelegenheit ergibt, prüfen wir auch Akquisitionen. Zuletzt haben wir 2022 die im Bereich Küchen- und Haushaltgeräte tätige Unternehmung Fischer in Luzern übernommen. Mit dieser Akquisition konnten wir unsere Marktposition in der Zentralschweiz ausbauen.
Was ist für Sanitas Troesch wichtiger: der Sanierungsmarkt oder der Neubau?
Für uns sind beide Bereiche wichtig, wobei aufgrund der schleppenden Neubautätigkeit in den letzten Jahren die Sanierungen und Renovationen immer wichtiger gewor-
den sind. Die teilweise sehr langen Durchlaufzeiten von Baugesuchen oder investitionsfeindliche Regulierungen, wie das Wohnschutzgesetz in der Stadt Basel, hemmen die Bautätigkeit. Das ist angesichts der vor allem in den Städten herrschenden Wohnungsnot kontraproduktiv.
Sanitas Troesch gehört zum französischen Konzern Saint-Gobain. Ist Sanitas Troesch eine französische Filiale?
Überhaupt nicht. Das Geschäft von Saint-Gobain wird lokal geführt. Unternehmerische Entscheide, also beispielsweise mit welchen Herstellern wir zusammenarbeiten, für welche Produktelinien wir uns entscheiden oder welche Standorte wir ausbauen, fällen wir hier in der Schweiz. Gleichzeitig profitieren wir vom Netzwerk und vom Know-how eines global tätigen Konzerns, wenn es um Innovationen bei Produkten und Materialien oder Themen wie künstliche Intelligenz geht.
Wie kam es überhaupt, dass Sanitas Troesch zu Saint-Gobain stiess? Waren betriebswirtschaftliche Betrachtungen wie Unternehmensgrösse entscheidend?
Die damaligen Eigentümer suchten eine Nachfolgelösung und fanden mit Saint-Gobain die ideale Partnerin. Diese erhielt Ende 2004 den Zuschlag. Wir gehören also seit über 20 Jahren zu Saint-Gobain.
Zum Sortiment von Sanitas Troesch gehören bekannte Produkte beziehungsweise Namen. Wie wählen Sie Ihre Lieferanten aus? Haben Sie Exklusivvereinbarungen? Produzieren Sie allenfalls selbst?
Wir konzentrieren uns auf die Beratung und den Verkauf und sorgen dafür, dass die Produkte dank unserer Logistik zur richtigen
Zeit am richtigen Ort sind. Die Produktion überlassen wir den Spezialisten. So können wir unseren Kunden eine breite Auswahl führender Marken für jeden Stil und jedes Budget anbieten. Die Hersteller profitieren ihrerseits von unserem einzigartigen Vertriebsnetz mit schweizweit 24 Badausstellungen, 13 davon kombiniert mit Küchen, und 36 Sanitär-Shops.
Spielt der Produktionsstandort Schweiz heute überhaupt noch eine Rolle? Ja, durchaus. Gerade bei der von uns exklusiv angebotenen Marke Alterna handelt es sich um Produkte von Schweizer Designern aus Schweizer Produktion.
Spielen die USA oder China bei den Beschaffungsmärkten eine Rolle? Wir arbeiten vor allem mit schweizerischen und europäischen Markenherstellern zusammen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit bevorzugen wir kurze Transportdistanzen. Aber natürlich gibt es ein gewisses Sortiment an einfach zu fertigenden Sanitär-Komponenten, die wir, wie andere auch, aus China beziehen. Das sind aber Ausnahmen.
Gibt es für die Aufnahme von Produkten führender europäischer Unternehmen neben den Marken auch andere Kriterien für die Auswahl der Lieferanten von Sanitas Troesch?
Ja, Nachhaltigkeit ist ein grosses und bereichsübergreifendes Thema. Wir setzen auf Hersteller, die Umweltziele ernst neh-


men und Produkte herstellen beziehungsweise anbieten, bei denen Nachhaltigkeitskriterien nachweislich angewendet werden.
Wie definiert Sanitas Troesch Nachhaltigkeit?
In der Strategie von Saint-Gobain spielt Nachhaltigkeit eine ganz entscheidende Rolle und das gilt auch für uns bei Sanitas Troesch. Unser Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral werden. Wir verfügen über ein Nachhaltigkeitsmanagement, das bei uns intern und auch bei den Lieferanten die Prozesse durchleuchtet und die Einhaltung definierter Standards einfordert. Konkrete Massnahmen sind die Umstellung eines Teils

unserer Lastwagen auf mit Biogas betriebene Fahrzeuge, der Verzicht auf PET-Flaschen oder die Reduktion von Plastik, indem wir unsere Produkte wo möglich ohne Plastikverpackung auf die Baustellen liefern.
Aber es gibt ja da auch Zielkonflikte in der Nachhaltigkeit. Eine gute Verpackung schützt das Produkt, das transportiert wird. Natürlich sollen unsere Produkte unversehrt an ihrem Bestimmungsort eintreffen. Mit unseren Rollwagen machen wir das auch für unverpackte Produkte einfacher möglich.
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Inwieweit partizipieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Nachhaltigkeitszielen? Gibt es Vorschriften oder Incentives, um beispielweise das Personal zum Umstieg auf das Velo oder den öffentlichen Verkehr für den Arbeitsweg zu bewegen?
Unser Personal wird umfassend zu den Themen rund um Nachhaltigkeit geschult. Diese Schulung durchlaufen alle, von den Lernenden bis zum CEO. Bisher haben vier Fünftel unserer Mitarbeitenden diese Schulung absolviert. Bei der Auswahl unserer Standorte achten wir auf Orte, die mit dem öffentlichen Verkehr erreicht werden können. Zudem stehen an immer mehr Standorten Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung, um die Elektromobilität zu fördern und den Mitarbeitenden den Umstieg auf die Elektromobilität zu erleichtern.
Wer ist in der Branche «First Mover» in Fragen der Nachhaltigkeit?
Mit unserem Mutterhaus Saint-Gobain gehören wir durchaus zu den Vorreitern in Sachen Nachhaltigkeit. Saint-Gobain war das erste international tätige Unternehmen aus der Baubranche, dass seine Nachhaltigkeitsziele zertifizieren liess und seinen CO2Ausstoss in den letzten Jahren trotz Wachstum deutlich reduziert hat. Neben der CO2-Reduktion hat auch die Förderung
der Kreislaufwirtschaft hohe Priorität. Als Händler sind wir bei Sanitas Troesch allerdings auch auf die Hersteller angewiesen. Dort liegt der grösste Hebel, wenn es um Nachhaltigkeit geht.
Welche Rolle spielt die Nachhaltigkeit in der Personalrekrutierung?
Die Menschen wollen heute in Unternehmen arbeiten, die Umweltziele ernst nehmen. Wer Nachhaltigkeit vorlebt, gilt als attraktiver Arbeitgeber. Gerade junge Leute wollen in einer umweltfreundlichen Umgebung arbeiten. Das wirkt sinnstiftend und das wiederum stärkt das gesellschaftliche Ansehen von Unternehmen.
Wie sieht es mit dem Fachkräftemangel aus? Vom Fachkräftemangel sind wir wie viele andere Branchen auch betroffen. Und das Prestige von handwerklichen Berufen hat in den letzten Jahren gelitten. In den Branchen, in denen wir uns bewegen – Bad und Küche –, braucht es Personal, das anpacken kann sowie handwerkliches Geschick und Freude an praktischer Arbeit hat. Im Verkauf ist es wichtig, auf Mitarbeitende zählen zu können, die über handwerklich-technische Grundfähigkeiten verfügen und ein klares Verständnis dafür aufbringen. Und dann auch Freude daran haben, diese in den Beratungsgesprächen einzubringen.
Was ist gegen den Fachkräftemängel zu tun? Die Aus- und Weiterbildung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Unser Ziel ist es, dass 10 Prozent unserer Belegschaft Lernende sind. Dabei bieten wir viele Möglichkeiten an, von der kaufmännischen Ausbildung bis zu Berufen im Transport und in der Logistik.
Zum Design: Gibt es so etwas wie Design-Zentren? Lange galt Italien, ich denke etwa an den Bau von Automobilen, als führend im Design.
Design spielt in Bad und Küche eine wichtige Rolle, woher dieses auch immer stammt. Viele Hersteller arbeiten mit renommierten Designern zusammen, Duravit beispielsweise mit dem französischen Designer und Architekten Philippe Starck oder Hansgrohe für ihre Produktlinie AXOR mit dem italienischen Designer Antonio Citterio. Für gewisse Linien der Marke Alterna haben wir mit der Zürcher Innenarchitektin und Designerin Iria Degen und mit dem Zürcher Designer Stefan Hürlemann zusammengearbeitet.
Was ist denn überhaupt am wichtigsten, um den Endverbraucher, den Konsumenten, zu überzeugen: Funktionalität, Design, Marke, Service?
Damit wir ein Produkt in unser Sortiment aufnehmen, muss es in allen Punkten überzeugen. Was für die Kunden ausschlagge-
bend ist, ist sehr individuell. Die Konsumenten von heute sind sehr anspruchsvoll. Sie kennen sich aus und sind gut informiert. Namen von Designern können ein Kaufanreiz sein. Funktionalität wird vorausgesetzt, aber man will auch einen Hauch von Individualität im Haus. Und natürlich ist Ästhetik absolut mitentscheidend.
Erfüllen Sie auch exzentrische Wünsche?
Ja, wenn jemand ein rotes Badezimmer will, dann bieten wir das an. Wir finden auch für sehr ausgefallene Wünsche Lösungen.
Haben Sie auch schon Flops angeboten?
Unsere Produktmanagement-Teams verfolgen die Marktentwicklungen sehr genau und sind viel an Messen und bei Herstellern unterwegs. Die Produkte werden auch getestet, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Konsumenten entsprechen. Bei bestimmten Trends kann es aber immer wieder einmal vorkommen, dass etwas schnell wieder verschwindet.
Schwamm, weiches Tuch und etwas Wasser
Oberflächen im Bad: richtig pflegen, Fehler vermeiden
Porzellan-Keramik
Zur Pflege und Reinigung können gängige Reinigungsmittel verwendet werden. Zur Intensivreinigung Putzstein oder leicht scheuernde Mittel verwenden. Starken Reibungsdruck vermeiden, auch bei hartnäckigen Flecken. Vorsicht beim direkten Kontakt mit kochend heissem Wasser.
Kunstharz
Wasser genügt, dank widerstandsfähiger, hygienischer und dichter Oberfläche. Starke Verschmutzung mit mildem Spülmittel reinigen. Keine scheuernden Polituren oder wachshaltige Mittel verwenden. Flüssigkeit konsequent und rasch bei Verbindungsstellen aufwischen.
Echtholz-Furnier
Mit angefeuchtetem Tuch und Spülmittel reinigen. Gutes Nachtrocknen schützt die Oberfläche. Unverdünnte Reinigungsmittel nie einwirken lassen. Keine Mikrofasertücher verwenden. Vorsicht mit scheuernden Mitteln oder Putzutensilien. Furnier benötigt keine Möbelpolitur.
Corian
Milde Scheuermilch und feuchtes Tuch als Putzmittel. Für hartnäckige Flecken einen Kunststoffscheuerschwamm verwenden. Vorsicht mit säurehaltigen Mitteln und Aceton. Vorsicht bei Temperaturen über 65 °Celsius. Flüssigkeiten immer sofort wegwischen.
Pulverlack
Trockenreinigen mit einem weichen Tuch. Zur Nassreinigung eignen sich weiche Stoff- oder Ledertücher – nur nebelfeucht. Bei stärkerem Schmutz verdünnten Neutralreiniger (pH-Wert < 9) oder Fleckenradierer verwenden. Starken Reibungsdruck vermeiden, auch bei hartnäckigen Fle

Der Hunger nach Rohstoffen, Erdöl-Sanktionen gegenüber Russland, der amerikanisch-chinesische Handelskonflikt und das Interesse der US-Regierung an Grönland: Die Geopolitik erhält neue Akzente. Dem Thema war ein NZZ-Foyer Anfang Jahr in Zürich gewidmet.
Rohstoffe, von Nahrungsmitteln bis Energie, sind Grundlage menschlichen Lebens und wirtschaftlichen Handelns. Der Unterschied zwischen Energieressourcen und anderen Rohstoffen sei, dass Energie in die Gewinnung sämtlicher Rohstoffe und Produkte einfliesse, sagte Christof Rühl vom Global Center for Energy Policy der Columbia Universität in New York. Energie falle deshalb eine überragende Bedeutung zu. Historisch betrachtet seien die Ablösungsprozesse der wichtigsten Energieträger, von Holz über Kohle hin zu Erdöl, vergleichsweise geordnet verlaufen. Vor allem zwei Ereignisse der jüngeren Zeit hätten aber Bewegung ausgelöst. Erstens die Ölkrise der 1970er-Jahre und zweitens die Energiewende – weg von fossilen, hin zu nicht fossilen Energieträgern. Während frühere Substitutionsprozesse ökonomischer Natur waren (Kohle war kostengünstiger als Holz, Erdöl billiger als Kohle), sei die Energiewende von politischer Absicht geleitet, nämlich um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Falsches Substitutionsnarrativ
Der wesentliche Unterschied zwischen Erdöl und den Treibern der Energiewende sei, dass Erdöl nicht nur Energieträger, sondern auch Ausgangspunkt zahlreicher Produkte sei. Deshalb befänden wir uns nach wie vor im fossilen Zeitalter. Erdöl habe die individuelle Mobilität ermöglicht. Zahlreiche industrielle Prozesse seien ohne Erdöl nicht denkbar. Das werde vorerst so bleiben. Die erneuerbaren Energien selbst sind weiterhin an fossile Energien gekoppelt, weil der Wind nicht immer weht und die Sonne nicht immer scheint. In allen Ländern, die sich der Energiewende verschreiben, existiert deshalb eine Backup-Infrastruktur, die auf fossilen Energieträgern
basiert. In Deutschland ist das vor allem die Kohle. In den USA übernimmt vorwiegend Gas diese Rolle.
Die für die Energiewende notwendigen Rohstoffe hätten die Nachfrage nach fossilen Energien nicht substituiert. Die Nachfrage nach Metallen für neue Anwendungen wie Lithium, Kobalt oder Seltenerdmetalle sei zwar gestiegen, aber dies parallel zum Verbrauch fossiler Energien, der weltweit weiterhin wachse. Von den Pariser Zielen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen sei die Welt weit entfernt. Die Energiewende habe Energie nicht billiger gemacht. Das sei einer der wesentlichsten Unterschiede zu vorangegangenen Substitutionsprozessen. Das Substitutionsnarrativ der Energiewende sei deshalb falsch, die Diskussion hierzu über weite Strecken unredlich, sagte Rühl.
Es finde auch keine Abkehr von bisherigen Lieferanten statt, die man eigentlich loswerden wollte. Grosse Vorkommen von Rohstoffen für die Energiewende liegen vor allem in Ländern mit Regierungen, die Demokratie und individuelle Rechte mit Füssen treten – Länder, die schlecht entwickelt seien, in denen Korruption herrsche und keine Rechtssicherheit bestehe. Russland sei trotz Sanktionen weiterhin der grösste Exporteur von Rohstoffen und Erdöl. Kongo-Kinshasa verfüge über den für die Mobilitätswende wichtigen Rohstoff Kobalt und China sei das wichtigste Land für Seltenerdmetalle, sowohl in der Gewinnung als auch in der Verarbeitung.
Sanktionen wenig wirksam
Die Energiewende sei stromgetrieben, sagte Rühl weiter. Im Vordergrund stünde der Aufbau beziehungsweise die Erweiterung von Stromproduktions- und -speicherkapazitäten. Rund 90 Prozent der Ausgaben für die
Energiewende seien Investitionen in die Elektrizität. Aber die Energiewende sei nicht zu Ende gedacht. Denn Energie müsse sofort und jederzeit zur Verfügung stehen. Deshalb fallen sowohl Kosten zur Nutzung von Wind und Sonne an als auch Kosten für die fossilen Backup-Kapazitäten. Auch die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch finde kaum statt, weil neue Technologien wie Künstliche Intelligenz enorme Mengen an Strom verschlingen würden. Wegen der Unentbehrlichkeit fossiler Energieträger erfolgten die Sanktionen gegenüber Russland zögerlich. Der Westen wolle sich nicht ins eigene Bein schiessen, sagte Rühl. Seit den Sanktionen gegenüber Russland habe beim Erdöl Indien die weltweit wichtigste Drehscheiben-Funktion übernommen. Erstens durchs Hochfahren der eigenen Raffinerien und zweitens durch den Handel. Sanktionen erwiesen sich als wenig wirksam.
Forderung nach mehr Markt
Aufgrund der ungebrochenen Bedeutung fossiler Energien seien bei der Absenkung der CO2-Emissionen weltweit keine Fortschritte sichtbar. Um den Ausstoss zu reduzieren, betrachtet Rühl einen funktionierenden CO2-Emissionshandel als adäquates Mittel. Wer verschmutzt, kauft Zertifikate, das verteuert Produktionsprozesse auf der Basis fossiler Energien. Der CO-Ausstoss liesse sich reduzieren. Rühl plädiert für mehr Markt im Energiesektor. Er begrüsst die Deregulierungsabsichten in den USA. Politisch stecke die Energiewende fest. Der Aufschwung rechter Parteien in zahlreichen Ländern sei auch Ausdruck von Skepsis oder gar Ablehnung der Energiewende. Die Menschen wollten erschwingliche Energiepreise.
Isabel Feichtner, Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht an derUni-
versität Würzburg, misstraut dem Markt. Es brauche ein politisches Korrektiv, denn es gebe nicht nur eine Klimakrise, sondern auch eine Verschmutzungskrise und eine Artenschutzkrise. Die Beziehungen des Westens zu den Entwicklungsländern basierten auf kolonialen und postkolonialen Strukturen. So sei Shell für die Umweltverschmutzung durch Öl in Nigeria verantwortlich. Norbert Rücker, Head Economics and Next Generation Research bei der Bank Julius Bär, widersprach. Nicht Schell sei für das Umweltdesaster in Nigeria verantwortlich, sondern das illegale Anzapfen von Ölquellen und Transportleitungen.
Schweiz leistet ihren Beitrag
Peter A. Fischer, Chefökonom der NZZ, hielt fest, beim Überfall Russlands auf die Ukraine hätten viele von einem rohstoffpolitischen Super-GAU gesprochen. Das Bild von Versorgungsengpässen und ungeheizten Wohnungen wurde an die Wand gemalt. Heute, drei Jahre nach Beginn des Krieges, liesse sich feststellen, dass die düsteren Prognosen nicht eingetroffen seien. Märkte funktionierten, es hätten Substitutionsprozesse stattgefunden, die USA hätten ihre Position bei fossilen Energien vom Nettoimporteur zum Nettoexporteur weiter gefestigt. Es gäbe wenig Märkte, die so liquid seien wie die Rohstoffmärkte. Verkäufer finden rasch neue Käufer und umgekehrt, Handelsvolumina lassen sich vergleichsweise rasch in neue Kanäle umleiten. Daran habe auch die Schweiz ihren Anteil, seien doch viele Rohstoffhändler in der Schweiz domiziliert. Exemplarisch für die unterschätzte Dynamik von Märkten sei die


Peak-Oil-These vom Versiegen des Erdöls. Davon sei man weit entfernt, ergänzte Rühl.
Grönland: geringe Minenaktivität
Zur Sprache kam auch Grönland, das in jüngster Zeit für Schlagzeilen sorgte, weil US-Präsident Donald Trump seine Forderung bestärkte, die Insel zu kaufen, so wie die USA bereits 1867 Alaska dem russischen Zarenreich abgekauft hatten. Grönland ist geopolitisch von Interesse wegen seiner schlummernden Reserven von wichtigen Rohstoffen. Unter dem Eis lagern vermutlich grosse Mengen an Erdöl und Erdgas. Darüber hinaus gibt es hohe Vorkommen an Seltenerdmetallen. Wenn diese gewonnen werden könnten, wären westliche Länder weniger abhängig von China. Allerdings ist die Minentätigkeit in Grönland bisher marginal. Es
braucht Kapital und Investoren. Das unwirtliche Klima und die langen Transportwege sind begrenzende Faktoren. Bis Vorkommen ausgebeutet und verschifft werden können, kann es Jahrzehnte dauern. Kurzfristige Erfolge sind nicht in Sicht. Fischer verwies auf Fehlentwicklungen in Entwicklungsländern und nannte die Mongolei als Beispiel. Das Land sei immerhin semidemokratisch regiert. Es verfüge wie Grönland über enorme Rohstoffvorkommen, auch Seltenerdmetalle. Aber bevor die Exploration überhaupt richtig begonnen habe, wurde im Land bereits über die Verteilung der Erlöse aus dem Bergbau gestritten. Das führte zur Abschreckung von Investoren. Die Mongolei liefert Rohstoffe weiterhin vor allem nach China. Die Wohlstandsgewinne werden dort erzielt, nicht in der Mongolei.





Martin Meili, Redaktor
Die Debatte um die Atomenergie ist wieder lanciert. Zwar wurde der Neubau von Kernenergieanlagen mit dem Volks-Ja zur eidgenössischen Abstimmung über die Energiestrategie 2017 verboten. Aber die Diskussion um die Versorgungssicherheit nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, die jährlich wiederkehrende Winterstromlücke in der Schweiz und der ungenügende Zubau von Photovoltaik, Wind- und
Wasserkraft rückt das Thema Kernenergie wieder stärker in den Vordergrund.
Deshalb widmeten die regelmässig in Baden, Lenzburg, Buchs und Zofingen durchgeführten Energie-Apéros dem Thema Kernenergie je einen Anlass.
Neubau gesetzlich verboten
Da der Neubau von Kernenergieanlagen ohne Gesetzesänderung nicht möglich ist, liegt der Schwerpunkt der Diskussion in

Foto: stock.adobe.com/fototrm12
der Verlängerung der Laufzeiten. Gesetzlich sind keine Laufzeitbeschränkungen festgelegt. Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde 2019 stillgelegt, weil es gemäss Betreiber BKW nicht mehr wirtschaftlich weiterzubetreiben war. Axpo, die Betreiberin des Kernkraftwerk Beznaus, hat Ende 2024 bekanntgegeben, Beznau 1 und 2 im Jahr 2033 vom Netz zu nehmen. Die beiden Kraftwerkblöcke Beznau wurden 1969 beziehungsweise 1972 in Betrieb genommen. Wie Petros Papadopoulos, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft der Kernfachleute (SGK), in Baden erklärte, reichte bis Mitte des 20. Jahrhunderts die Wasserkraft zur Stromproduktion in der Schweiz aus, um den landesweiten Bedarf zu decken. Durch das beschleunigte Wirtschaftswachstum reichte dann die Wasserkraft nicht mehr aus. Die Schweiz stand vor der Entscheidung mittels Kohle, Erdöl oder Nuklearkraft die Stromproduktion zu ergänzen. Aus Gründen des Umweltschutzes fiel die Wahl auf die Kernkraft. Fossil betriebene Anlagen zur Stromproduktion stiessen bei Behörden und Bevölkerung gleichermassen auf Widerstand. Vorerst wollte die Schweiz einen eigenen Reaktor entwickeln. Doch schliesslich machte die US-Technologie das Rennen. Gemäss Papadopoulos wurden die ersten Kernenergieanlagen in der Schweiz ohne staatliche Förderung gebaut und in Betrieb genommen.
Laufzeitverlängerung im Fokus
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Komponenten der Anlagen in regelmässigen Abständen erneuert beziehungsweise ausgewechselt werden. Knackpunkt sei der Reaktorkern beziehungsweise der Reaktordruckbehälter, sagte Papadopoulos. Durch den Neutronenbeschuss versprödet die Hülle im Laufe der Zeit. Nach rund 60 Jahren Betriebsdauer zeichne sich das Ende der Lebensdauer ab. Damit endet üblicherweise der Betrieb eines Kernkraftwerks, denn der Reaktorkern ist das
Herzstück der Kernkraftanlage. Zwar seien in Russland versprödete Reaktordruckbehälter schon repariert worden. Aber der Energieaufwand und die Kosten seien sehr hoch. Hinzu komme fehlendes Know-how. Die Material- beziehungsweise Stahlkunde existiere erst seit rund 200 Jahren und weise noch Wissenslücken auf.
Schichtbetrieb statt Homeoffice Wie lauten sonst begrenzende Faktoren zum Weiterbetrieb einer Kernkraftanlage? Papadopoulos nannte deren drei: Personal, Interventionen durch das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in Brugg sowie die Zulieferer. Wie üblich in der Industrie könnten Komponenten aufgrund technologischer Veränderungen nicht auf «ewig» nachgeliefert werden.
Papadopoulos kam auf den Fachkräftemangel zu sprechen, der die Industrie im Allgemeinen und die Kernenergietechnik im Besonderen trifft. Im Kernkraftbetrieb brauche es Leute, die anpacken könnten. Bei der jungen Generation lägen heute Arbeitsangebote mit Teilzeit-Pensen, der Möglichkeit zu Homeoffice und Auszeiten ganz oben auf der Beliebtheitsskala. Dies könne in einem Kernkraftwerk kaum geboten werden. Auch «Digital Nerds» fänden im Kraftwerksbetrieb nicht ihr Heil. In Kernkraftwerken bestimmten Schichtarbeit und persönliche Anwesenheit den Arbeitsrhythmus weitgehend. Fachpersonal rekrutiere sich vor allem aus den Branchen Ma-
schinentechnik, Elektrotechnik, Chemie und Brennstoffe.
Fragmentierte Märkte
Durch die Absehbarkeit des Endes der Lebensdauer der jetzt in Betrieb stehenden Kernkraftwerke seien den beruflichen Aussichten Schranken auferlegt. Das dämpfe das Interesse, in einem Kernkraftwerk zu arbeiten. Auch der internationale Austausch von Know-how bewege sich in Grenzen, würden sich doch schweizerische beziehungsweise europäische, asiatische und US-amerikanische Standards voneinander unterscheiden. Das erschwere den länderübergreifenden Fachkräfteaustausch. Trotz Grenzen sei insbesondere der Ausstieg von Deutschland aus der Kernenergie gravierend für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Know-how. Da die Kernenergieanlagen sowohl der Schweiz als auch Deutschlands bezüglich Versorgungsund Betriebssicherheit über einen exzellenten Leistungsausweis verfügten, habe der Wegfall von Wissen aus Deutschland durchaus Gewicht.
Bezüglich Lebensdauer würde ein Neubau neue Möglichkeiten eröffnen. So rechne man beim Europäischen Druckwasserreaktor (EPR) in Flamanville in Frankreich, einer Anlage, die der dritten Generation von Kernkraftwerken angehöre, mit einer Lebensdauer von 60 bis 80 Jahren. Die schweizerischen Kernkraftanlagen Gösgen
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und Leibstadt gehörten der zweiten Generation an, sagte Papadopoulos.
Testreaktor in Villigen
Marco Streit vom Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen stellte fest, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz mit ihrem Fernbleiben beziehungsweise realisierten und geplanten Ausstieg aus der Kernenergie international Sonderfälle darstellten. Weltweit seien derzeit 419 Kernkraftwerke in Betrieb, 61 befänden sich im Bau, 89 Anlagen seien geplant. Angesichts des künftigen Strombedarfs, akzentuiert durch den Bau von grossen Datenzentren und dem rasch zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz, sei der Verzicht auf Kernenergie eine Anomalie. Und ohne Kernenergie sei der Ausstieg aus fossilen Energieträgen, den Haupttreibern des CO2- Ausstosses, wohl illusorisch, sagte Streit.
Mittlerweile werde bereits an der vierten Generation von Kernkraftwerken geforscht. Mit ihnen würden in Bezug auf Sicherheit (Abschalten ohne Eingriff) und Brennstoffeffizienz neue Wege beschritten. Das PSI sei Teil der Forschungsanstrengungen. So sei geplant, einen Versuchsreaktor von 1 MW-Leistung in Villigen zu bauen und zu betreiben. Partner sei Copenhagen Atomics. Das dänische Startup entwickelt Flüssigkeitsreaktoren auf der Basis von Thorium. Der Versuchsreaktor soll 2026 seinen Betrieb aufnehmen.
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Für viele ist es der schönste Teil des Tages: ein ausgiebiges Bad am Abend. Doch das Vergnügen verschwindet, wenn die Wanne kaputt, zerkratzt oder abgenutzt ist. Oder wenn Ein- und Ausstieg zur Gefahr werden. Hier kommt ein schweizweit begehrter Spezialist ins Spiel.
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Die Wohnsituation zu Hause kann sich sehr schnell verändern. Ein kleines Missgeschick, ein Unfall oder eine Krankheit können die Ursache sein für eine plötzlich eingeschränkte Mobilität. Die Treppe wird zu einem unüberwindbaren Hindernis. Die bange Frage steht im Raum: Muss man das vertraute Zuhause aufgeben und damit den Umzug ins Altersheim in Kauf nehmen?
Mit dem Einbau eines Treppenlifts ist es möglich, dennoch zu Hause zu bleiben. Eine Lösung dafür bietet die Firma Högg Liftsysteme, die dank einer kurzen Lieferzeit für gerade und kurvige Sitzlifte einen Treppenlift schnell montieren kann.
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Die Sicherheitsvorschriften für diese Sitzlifte entsprechen den höchsten Anforderungen. Jeder Lift ist baumuster geprüft. Die erfahrenen Spezialisten der Firma Högg beraten Kundinnen und Kunden gerne kostenlos vor Ort.

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Das Aargauer Familienunternehmen
Twerenbold gehört zu den ältesten im Schweizer Tourismus. 2025 feiert es den 130. Geburtstag. Kontinuierliche Innovationskraft macht das Reiseunternehmen über Generationen erfolgreich. Dafür wurde es mit dem Aargauer Unternehmenspreis ausgezeichnet.
Neue Massstäbe setzen
Die Erfolgsgeschichte beginnt vor 130 Jahren: Den jungen Jakob Twerenbold zog es aus dem bäuerlichen Umland von Zug in die florierende Kurstadt Baden. Da wirkte er als Portier im legendären Grand Hôtel, bis er sich um 1895 mit sechs Pferden und einer Kutsche selbständig machte.
Das von ihm gegründete Familienunternehmen leitet heute sein Urenkel Karim Twerenbold. Die Flotte
beeindruckt mit über 70 modernsten Reisebussen sowie neun eleganten Flussschiffen der eigenen Reederei Excellence. Am 2. Mai 2025 wird in Basel das neueste Flaggschiff getauft: die Excellence Crown. Ihr Design und ihre Technik setzen Massstäbe für umweltgerechte Flussreisen.
Pionier für Rundreisen
Pionierhafte Neuerungen prägen die Firmengeschichte: von Tagesausflügen mit dem Bus in den 1920erJahren über erste Busreisen ans Mittelmeer in den 1970ern bis hin zum Bau komfortabler Reiseterminals in den letzten Jahrzehnten. Vorausschauend spezialisierte sich Twerenbold früh auf Musikreisen und EBikereisen. Das breite Angebot unter dem Dach der Twerenbold Reisen Gruppe erweitern das Reisebüro Mittelthurgau als führender Anbieter von Kreuzfahrten, Imbach Reisen als Experte für Wanderferien sowie Vögele Reisen, der Spezialist für Erlebnisreisen.
«Die Twerenbold Reisen Gruppe steht für Tradition, nachhaltiges Unternehmertum und Innovation», betont Karim Twerenbold. «Die DNA unserer Firma machen zudem die Nähe zu unseren Kunden und der familiäre Umgang mit den Mitarbeitenden aus».

Twerenbold Reisen AG
Im Steiacher 1 5406 Baden-Rütihof Tel. 056 484 84 84
www.twerenbold.ch
Das American Petroleum Institute (API) vermeldete einen deutlichen Aufbau der Rohöl-Vorräte in den USA, welches die Ölpreise nach einem festen Start wohl doch langsam unter Druck gebracht hat. Bis zur Veröffentlichung der Vergleichszahlen des Department of Energy (DOE) fielen die Brent-Futures bereits um rund 1,5 Dollar pro Barrel zurück. Nachdem die DOE-Daten bekannt waren, gab es weitere Verluste, obwohl diese eher moderat ausgefallen sind. Bei Rohöl wurde lediglich ein Aufbau von 4,1 Millionen Barrel vermeldet, was zwar über der Erwartung von 2,4, aber deutlich unter dem APIWert von 9 Millionen Fass lag. Die aktuelle Lage am Markt könnte somit die doch wieder zunehmend schwächere Nachfrage erneut etwas beleben. In den letzten Tagen und Wochen hielten sich die Ölheizer spürbar mit Aufträgen zurück, was mit der

Erwartung fallender Ölpreise einhergeht.
Pflicht zur Tankrevision Für alle Besitzer einer fossilen Ölheizung ist es vom Kanton vorgeschrieben, alle 10 Jahre den Heizöltank von
einer zugelassenen Fachfirma wie der Voegtlin-Meyer AG kontrollieren zu lassen. In den meisten Fällen genügt für das eine einfache Sichtkontrolle des Tanks. Dies ist eine sehr einfache, wie der Name bereits verrät, äusserliche Kontrolle. Es empfiehlt sich aber

Sichtschutz und Immissionsdämpfung.
Wenn Falten zum Blickfang werden, dann sind es Vorhänge von Horat Innendekorationen. Haben Sie Lust auf Veränderung oder kennen Sie jemanden, der eine Veränderung braucht? Wer wünscht es sich nicht, in einem schön eingerichteten Zuhause zu wohnen.
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und budgetgerecht zu beraten, eine Selbstverständlichkeit.
Das Zuhause im Wandel
Das Zuhause hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Oft wird der Wohnraum eine Oase in einer Welt, in der Privat- und Arbeitsleben miteinander verschmelzen. Manchmal wird das Wohnzimmer zum Homeoffice und die Küche zum MeetingRaum. Wir kennen die Vielfalt aus allen Welten und es ist unsere Passion, Sie bei der Umsetzung Ihrer Wohnträume bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.
Teppiche nach Mass
Foto: Voegtlin-Meyer
in jedem Fall alle 10 Jahre eine umfangreiche Kontrolle inklusive Innenreinigung vorzunehmen. Erst so können verdeckte Mängel im und um den Tank ermittelt und anschliessend beseitigt werden. Eine regelmässige Kontrolle und Wartung des Heizöltanks bringt viele Vorteile: Minimierung der Innenkorrosionsschäden, Risikoverminderung von Schäden, weniger Brennerstörungen und keine versicherungstechnischen Probleme bei einem Schadenfall.

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Vom 3. bis 6. April 2025 verwandelt sich das Tägi in Wettingen erneut in ein grosses Messegelände mit vier Hallen und einem Freigelände, um Treffpunkt für 14’000 Hauseigentümer, Bauinteressierte, Planer und Architekten zu werden, die sich für die Themen Bauen, Wohnen, Garten und Energie begeistern.
Kostenlose Vorträge
Mit 220 Ausstellern ist die Frühlingsmesse fürs 2025 bereits wieder komplett ausgebucht. Messeveranstalter Marco Biland überrascht die Beliebtheit der Publikumsmesse nicht: «Der ideale Mix des Messeangebotes kommt bei den bauinteressierten Besuchern sehr gut an – für alle ist etwas dabei. Zudem ist das umfangreiche Messeprogramm, bestehend aus über 30 kostenlosen Fachvorträgen, Foren und Beratungsmöglichkeiten, ein Besuchermagnet.»

Foto: pd
Gartenfans dürfen sich an der Aussengestaltung von Gärten, Wellnessanlagen und Gartenprodukten erfreuen und für spannende Unterhaltung sorgen wie bereits 2022 35 Schreinertalente der öffentlichen Regionalmeisterschaften, die ihr Können unter Beweis stellen und um den Einzug in die Schreinernationalmannschaft kämpfen.
Die Themenschwerpunkte der Baumesse 2025 decken alle Bereiche vom Kauf und Bau bis zum Wohnen und Sanieren ab. Der Fokus der diesjährigen Foren liegt bei der brandaktuellen Energiethematik, wobei vertieft auf die Themen Photovoltaik, Mobilität und Eigenverbrauchsoptimierung eingegangen wird. Unabhängige Experten der Energieberatung Aargau
bieten dem Publikum Hilfestellung an bei persönlichen Bedürfnissen und das Forum Architektur lädt Branchen-Profis ein, um sich dem Thema «Netto-Null-Gebäude» zu widmen.
Internationale Küche
Auf dem grossen Freigelände werden den Besuchern am Streetfood-Festival Spezialitäten aus aller Welt geboten,

Messe Bauen+Wohnen, Tägi Wettingen
3.–6. April 2025, Do–Fr: 13–20 Uhr, Sa–So: 10–18 Uhr
Eintritt: Do kostenloser Eintritt, Fr–So 10 Fr./Tag Kinder bis 16 Jahre in Begleitung Erwachsener gratis www.bautrends.ch

Die Elektromobilität befindet sich im Aufwind.
Elektroautos liegen im Trend: Im November 2023 waren 21 % aller neu zugelassenen Personenwagen rein elektrisch, zusammen mit den Plugin-Hybridfahrzeugen lag der Anteil der Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sogar bei 28 %. Dank steigender Reichweiten und zunehmend dichtem Ladenetz wird das Fahren immer attraktiver.
Gleichwohl gibt es einen Aspekt, der die Freude an der Elektromobilität trübt: Beim Laden an öffentlichen Ladestationen herrscht, wie die SRF-Sendung «Kassensturz» vom 12. Dezember 2023 berichtete, ein «Preisdschungel». Insbesondere die zusätzlichen Gebühren fürs Laden bei fremden Anbietern, das sogenannte Roaming, sind oft schwer
kalkulierbar und können so für böse Überraschungen sorgen. Denn die effektiven Preise sind an den Ladestationen oft nicht erkennbar.
Zusätzlicher HEV-Rabatt
Die LadeApp Z Volt der Zurich Schweiz Services AG (einer Tochter von Zurich) bietet hier Abhilfe: Europaweit stehen über 225’000 Ladepunkte zur Verfügung. Schweizweit gilt mittlerweile an über 3700 Ladepunkten der Z-Volt-Partner GOFAST, evpass und ChargeOne ein verlässlicher Einheitspreis, ganz ohne Abo- oder Grundgebühr.
Wer Kunde bei Z Volt ist, lädt an den Ladepunkten der Z-Volt-Partner sein Elektroauto aktuell für 64 Rappen pro Kilowattstunde. Kundinnen und Kunden mit einer Autoversicherung bei Zurich profitieren von einem günstigeren Einheitspreis, sie be-
zahlen nur 59 Rappen pro Kilowattstunde (Startgebühr pro Ladung: CHF 0.50).
Aufgrund der Kooperation zwischen dem HEV Schweiz und der Zurich Schweiz Services AG profitieren sämtliche HEV-Mitglieder mit einem Elektroauto zusätzlich an allen Ladestationen von 3 Rappen Rabatt pro Kilowattstunde, egal, ob sie zum Einheitspreis bei den Partnerstationen laden oder via Roaming. Weitere Informationen sind unter hev-schweiz.ch/ zvolt verfügbar.

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Nr. 456 März 52. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39‘301 Ex. Basis 2023/2024
Anzahl Mitglieder: 39’483 (31. Januar 2025) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
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Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon
Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf
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Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
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Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
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Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
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Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
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Zuschlag
Appartement für Alleinreisende 185
Miet-E-Bike inkl. Service 145
Reduktion
Reisen 1 und 9 - 180
Buchungscode: iavtosk

Unsere Reise führt im Komfortklasse-Bus an die Adriaküste. Auf sorg-fältig ausgewählten Routen erkunden wir per E-Bike die schönsten Landschaften und kulturellen High-lights der Region.
Emilia-Romagna & Venetien –Radeln zwischen Kultur und Natur: In Bertinoro geniessen wir die Altstadt, bevor wir mit dem Velo entlang des Flusses Savio zur Küste fahren. Die Route durch das PoDelta führt uns an der Basilica di Sant’Apollinare und der Lagunenlandschaft des Valli di Comacchio mit Flamingos vorbei. In Porto Tolle erleben wir die unberührte Natur des Po-Deltas, bevor wir Chioggia mit seinen historischen Kanälen erkunden. Unser Aufenthalt endet mit einem Besuch in Venedig - ein unvergesslicher Abschluss.
Abfahrtsorte: Wil, Burgdorf, Winterthur, Zürich-Flughafen, Aarau, Baden-Rütihof, Basel, Arlesheim, Ebikon. Nicht inbegriffen: Annullierungsschutz-/kosten- & AssistanceVersicherung, Auftragspauschale von CHF 25 (entfällt bei Onlinebuchung). Katalogpreis: Gültig bei starker Nach-frage (ab 50% Belegung) und 1 Monat vor Abreise. Es gelten die Allg. Reise- & Vertragsbedingungen von Twerenbold Reisen AG Erleben

Lagunenstadt Venedig
7 Tage ab CHF Velo-Etappenreise
Reisedaten 2025 FrühlingHerbst
1: 27.04.–03.05. 2: 11.05.–17.05. 3: 18.05.–24.05.
4: 14.09.–20.09. 5: 21.09.–27.09. 6: 28.09.–04.10.
Typisch Twerenbold
• Reise im modernen Komfortklasse-Bus
• Übernachtung in guten Mittelklasshotels in Milano Marittima, Chioggia • 6 x Frühstück & 5 x Abendessen inklusive
Pro Person in CHF Katalogpreis Sofortpreis
7 Tage gem. 1885 1695
Prog.
Zuschlag
Doppel zur Alleinbenutzung
Doppelzimmer Meerblick
Doppel zur Alleinbenutzung Meerblick
Miet-E-Bike inkl. Service
Reduktion
Reise 6 - 100
Buchungscode: iavrosa