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Wohnwirtschaft Nr. 01 Januar 2022

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

MIETRECHT

Was beachten bei Nebenkosten?

THEMA

Heizung, Energie

IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten Nr. 1/2 Januar/Februar

Was hat ein Apfel mit unserer Energiezukunft zu tun?

Gas ist vielseitig einsetzbar und in Form von Biogas erneuerbar. Aus organischen Abfällen der Grünabfuhr wird zum Beispiel in 37 Anlagen in der ganzen Schweiz Biogas gewonnen und direkt ins Gasnetz eingespeist. Damit heizen, kochen oder tanken Sie klimaschonend und produzieren kaum CO2-Emissionen. Und so wird selbst ein angebissener Apfel Teil der Energiezukunft. Wie einfach auch Sie Teil der Energiezukunft werden, erfahren Sie auf gazenergie.ch

Je mehr man darüber weiss, desto mehr macht es Sinn.

KAMINFEGER FREI WÄHLEN

Das Kaminfegermonopol ist auf den 1. Januar 2022 aufgehoben worden. Mit der Privatisierung des Kaminfegerwesens sind die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer selbst dafür verantwortlich, dass die Feuerungsanlagen gereinigt und kontrolliert werden. Die Wartung der Anlagen muss durch eine Fachperson erfolgen.

Preis, weniger Behörden in der Klimapolitik

RECHNEN LOHNT SICH

Fachleute sagen voraus, dass mit der Energiewende die Stromproduktion dezentralisiert wird. Das Projekt «Quartierstrom» zeigt auf, wie man in Zukunft Strom vom Nachbarn beziehen kann. Wer clever baut oder umbaut, kann mit dem selbst erzeugten Strom ein Elektroauto aufladen. Dies zeigen überzeugende Beispiele, die mit dem 31. Schweizer Solarpreis 2021 ausgezeichnet wurden.

der Ersatz einer Heizung ein Grund zur Kündigung?

Beinahe geräuschlos Wärme im Garten produzieren

Die neue modulierende Weishaupt Biblock Wärmepumpe «WBB 12/20»

Extrem leise und dennoch effizient sorgt eine neu eingebaute Wärmepumpe mit Kombispeicher für Wärme im Haus und Zufriedenheit bei den Nachbarn.

Im idyllischen Vorstadt-Einfamilienhausquartier in Suhr schätzen die Bewohner die Ruhe. Und das bleibt so, obwohl Familie Keller eine neue, effiziente Wärmepumpenheizung in ihr Haus einbauen liess. Die bietet eine starke Leistung, ist im Betrieb für die Nachbarn dennoch kaum wahrnehmbar. Beim Entscheid war dies ein wichtiger Faktor, da das angrenzende Haus direkt gegenüber der aufgestellten Wärmepumpe liegt.

Die neue modulierende Wärmepumpe «WBB 12» aus dem Hause Weishaupt bietet sowohl Leistungsfähigkeit als auch eine geringe Geräuschentwicklung. Die Biblock verfügt über die Vorteile einer Monoblock-Luftwärmepumpe und ist dank eines Aussen- und eines Innengerätes so flexibel wie ein Splitgerät.

Das Innengerät bringt die der Aussenluft entzogene Wärme auf Heizungsniveau. Der kraftvolle, laufruhige ScrollVerdichter mit seinem leistungsstarken Inverter sorgt für einen modulierenden Betrieb, ermöglicht Vorlauftemperaturen von bis zu 65 °C und arbeitet zuverlässig bis zu einer Aussentemperatur von –22 °C. Der COP-Wert von 4,4 (bei A2/W35, WBB 20) ist einer der besten am Markt.

Fast nicht hörbar

Der Verdichter befindet sich – im Gegensatz zu anderen Splitwärmepumpen – nicht im Aussen-, sondern im Innengerät. Dies sorgt, zusammen mit dem flüsterleisen «Eulenflügel»-Ventilator sowie dem grossflächigen BlueFin-Verdampfer, für einen sehr leisen und effizienten Betrieb. Daher setzt das innovative Aussengerät mit seinem hochwertigen Gehäuse und den aerodynamisch geformten Aluminiumlamellen nicht nur optisch neue Massstäbe, sondern stellt auch in Sachen Lautstärke das Premiumprodukt des Marktsegments dar. Der Schalldruckpegel des

Aussengeräts der «WBB 12» beträgt bei einer Entfernung von 1,5 Metern nur 35 dB(A). Das entspricht den höchsten Anforderungen.

Die Biblock ist eine Qualitätswärmepumpe mit Vollausstattung: Das gesamte Entlüftungssystem, das komplette Schlammabscheidesystem und die Ausstattung für den Kühlbetrieb sind serienmässig enthalten. Regelung, Einstellung, Inbetriebnahme und Bedienung sind dank des bewährten Weishaupt Energie-Management-Systems (WEM) selbsterklärend und logisch.

Passt auch, wenn es eng ist Der weiterentwickelte Weishaupt Kombispeicher – für den Einsatz in Kombination mit der neuen Biblock-Wärmepumpe – vereint alle Komponenten, die für die Verbindung der Wärmepumpe mit dem Heizkreis erforderlich sind, in einem kompakten Gehäuse. Die Wärmepumpe kann links wie rechts angeschlossen werden. Damit ist die Aufstellung sehr flexibel. Dank der Kompaktheit des Kombispeichers konn-

te dieser auch bei den vorherrschenden engen Verhältnissen in das Kellergeschoss transportiert werden. Zudem profitiert die Familie nun von einem grosszügigen Platzangebot im Kellerraum. Das Ergebnis: eine perfekt abgestimmte und optisch klar gegliederte Anlage. Mit dieser anschlussfertigen Lösung sind Wärmepumpenanlagen schnell geplant und einfach montiert.

Clever kombiniert

Besonders umweltfreundlich: Das Einfamilienhaus besitzt eine PhotovoltaikAnlage. Diese hilft die neu eingebaute Wärmepumpe in Betrieb zu halten. Das schätzt sowohl die Familie als auch die Umwelt. Und dank der ruhigen Laufweise bleibt auch im Quartier der Friede weiterhin gewahrt.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8

8954 Geroldswil

Tel. 044 749 29 29

www.weishaupt-ag.ch

Fotos: zvg
Das Aussengerät stellt in Sachen Lautstärke das Premiumprodukt im Marktsegment dar.
Die optisch klar gegliederte Anlage findet trotz enger Raumverhältnisse perfekt Platz.

Grenzen aufheben

Die Genfer Gemeinde Meyrin wurde mit dem Wakkerpreis des Schweizer Heimatschutzes ausgezeichnet. Meyrin gehört nicht zu jenen Gemeinden, die üblicherweise als «schön» gelten. Der Ort wird oft verächtlich als Satellitenstadt bezeichnet. Meyrin nimmt jenes Bevölkerungswachstum auf, dem sich die Stadt Genf verweigert. Das frühere Bauerndorf beherbergt mittlerweile gegen 30’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das heutige Meyrin steht für grosse Wohnblocks, für Verdichtung, und es erinnert an Orte wie Vernier-Lignon, Bern-Bethlehem oder ZürichHardau.

Meyrin bildet einen unromantischen Kontrapunkt zu Gemeinden um die Stadt Genf wie Cologny, wo die Superreichen in ihren Villen hinter Hecken und Mauern residieren.

Meyrin erhielt den Wakkerpreis, weil diese Gemeinde aus Sicht des Schweizer Heimatschutzes bezüglich Ortsbild und Siedlungsentwicklung besondere Leistungen vorzuweisen hat. Auch wenn der Preis nichts aussagt über die Befindlichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, so scheint es doch nicht so, dass die Wohnzufriedenheit in Meyrin unterdurchschnittlich ist. Zahlreiche Wohnblocks in Meyrin weisen jene Durchmischung auf, die viele Wohnbaugenossenschaften, in der Stadt Zürich etwa, auf ihre Fahnen geschrieben haben, der Wirklichkeit aber nicht standhalten – wo sich im Gegenteil eine neue Wohn-Nomenklatura herausgebildet hat. Man propagiert Offenheit und Diversität, bleibt aber doch lieber unter sich.

Meyrin relativiert vieles, was gutem Wohnen als abträglich angesehen wird. Lärm beispielsweise.

Der Ort befindet sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens. Das Besondere an Meyrin ist seine Nähe zur Stadt Genf, zur Gebirgskette des Jura, die Fernsicht. Meyrin ist weder Fisch noch Vogel, weder Stadt noch Land. Damit leistet die Gemeinde vielleicht einen Beitrag zur Entspannung einer Diskussion, die seit einiger Zeit ideologisch bewirtschaftet wird: Der Stadt-Land-Graben. Wo sich Grenzen zwischen Stadt und Land auflösen, kann es auch keinen Graben geben. Das ist eines der nicht unbedingt beabsichtigten, aber möglicherweise nicht unwesentlichen Signale, das der diesjährige Wakkerpreis aussendet.

Martin Meili

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TRÄUMEN

Ein ereignisreiches 2022 steht an

Hauseigentümerverband

Zu Beginn des (Polit-)Jahres möchte ich einen Ausblick auf die kantonale Politik wagen, denn für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wird es mit Bestimmtheit ereignisreich werden.

Aktuell läuft die Anhörung zur Gesamtüberprüfung des Richtplans. Dieses übergeordnete Planungsinstrument des Kantons ist zwar nicht grundeigentümerverbindlich. Dennoch setzt es planerische Leitplanken, welche die Gemeinden umzusetzen haben. Es kann also für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durchaus entscheidend sein, welche Vorgaben die Gemeinden für ihre Nutzungsplanung erhalten oder welche planerischen Grundsätze ausserhalb der Bauzone festgelegt werden.

Hauseigentümer als Milchkühe?

Im Februar wird der Regierungsrat die «Strategie Schätzungswesen» veröffentlichen. Wir wissen zwar (noch) nicht, was uns da erwartet. Es ist aber davon auszugehen, dass der Kanton eine Neueinschätzung sämtlicher Liegenschaften anstrebt. Was dies für den Eigenmietwert und damit auf unserer Seite für unser Portemonnaie und auf der anderen Seite für die Staatskassen bedeuten würde, ist uns allen klar. Wie ein

Bericht von Blick im Oktober 2021 aufgezeigt hat, sind schweizweit die jährlichen Einnahmen von Kanton und Gemeinden durch die Grundstücksgewinnsteuer von 1,6 auf 2,5 Milliarden Franken angestiegen. Ursprünglich wurde diese Steuer eingeführt, um Immobilienspekulation zu verhindern, heute ist sie allerdings zu einer lukrativen Einnahmequelle für den Staat verkommen.

Bestehender Bau oder Neubau?

Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsmassnahmen bzw. der Wertvermehrung bei Investitionen gibt es im Kanton Aargau Klärungsbedarf. Verkürzt geht es um die Frage, wann ein bestehender Bau steuertechnisch einem Neubau gleichgestellt wird oder anders gesagt, wann ein Unterhalt steuertechnisch als Investition angesehen wird. Dies entscheidet schliesslich über die Abzugsfähigkeit von Massnahmen, im Übrigen auch von Energiesparmassnahmen. Ich erwähne hier nur ein Beispiel aus dem Merkblatt zum Liegenschaftsunterhalt (LUK) des Kantons Aargau: Erfolgt eine Dachsanierung mit zusätzlicher Isolation, dann gelten die Massnahmen «Bedachungen + Spengler» sowie «Dachkonstruktion» als Unterhalt und die neue «Isolation inkl. Dampfsperre» als Energiesparmassnahme. Damit sind alle Massnahmen abzugsfähig. Wird nun gleichzeitig der Dachboden ausgebaut, d. h. Wohnraum geschaffen, dann gilt dies als Wertvermehrung und keine der Massnahmen ist abzugsfähig, obwohl Dach, Dachkonstruktion und Isolation genau gleich erneuert werden wie ohne Ausbau des Dachbodens. Das mag steuerrechtlich korrekt sein, energiepolitisch ist das aber dermassen absurd. Und damit bin ich beim nächsten Thema.

Ein abgespecktes Energiegesetz?

Im September 2020 lehnte das Aargauer Stimmvolk das kantonale Energiegesetz knapp ab. Sie, geschätzte Mitglieder, hatten dem Vorstand deutlich den Auftrag gegeben, das Gesetz zu bekämpfen. Nun diskutiert die Aargauer Politik eine Neuauflage –der Regierungsrat plant eine abgespeckte Variante. Für den HEV wird es darum gehen, zu diskutieren, ob eine abgespeckte und womöglich in weiten Teilen den Forderungen des HEV entsprechende Gesetzesvorlage unterstützt würde. Gut möglich, dass wir Sie zum Thema energetische Sanierungen wieder befragen werden. Der HEV ist klar der Meinung, dass sämtliche Anreizmöglichkeiten für energetische Sanierungen ausgeschöpft werden sollten – siehe Beispiel oben.

Staatlich verordnete Grünkur?

Zu einem früheren Zeitpunkt habe ich bereits über die zunehmenden «Eingriffsbegehrlichkeiten» der Politik in die privaten Gärten berichtet. Im Rahmen der Budgetberatung im Grossen Rat war ein Antrag völlig unbestritten, wonach ein Indikator der Biodiversität im Siedlungsgebiet mindestens genau so hoch sein soll wie ausserhalb der Bauzonen. Das bedeutet nicht weniger, als dass dem Regierungsrat der Auftrag erteilt wurde, Massnahmen zu überlegen wie innerhalb der Bauzone die Biodiversität verbessert werden kann. Es ist manchmal erstaunlich, wie wenig kritisch solche Anträge einfach durchgewinkt werden. Die staatlichen Eingriffe machen also vor unseren Gärten nicht Halt.

Und so stehen für den HEV Aargau einige politische Herausforderungen an, um Ihre Interessen auch in Zukunft erfolgreich vertreten zu können.

«Stets die gesamte Ökobilanz betrachten»

Patrick Dümmler zu liberaler und illiberaler Klimapolitik

Die Staatengemeinschaft setzt sich ehrgeizige Reduktionsziele zu den Treibhausgasemissionen. Welches sind die Kräfte einer wirkungsvollen Klimapolitik? Welche Rolle spielt Kohle, welche die Kernenergie? Patrick Dümmler, Energiespezialist von Avenir Suisse, spricht über einzelne Energieträger, unterschiedliche Interessen und skizziert eine Klimapolitik jenseits allgegenwärtiger behördlicher Interventionen.

Frage: Am Klimagipfel in Glasgow im November 2021 wurde beschlossen, schrittweise aus der Stromproduktion durch Kohle auszusteigen, Subventionen für fossile Energien einzustellen sowie weltweit gemeinsame Regeln bei Messung und Meldung von Treibhausgasemissionen zu definieren. Für Letzteres machte sich insbesondere die Schweiz stark. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse von Glasgow?

Patrick Dümmler: Die Ergebnisse sind zufriedenstellend. Bei der Kohle ist ein sofortiger Ausstieg unrealistisch. Länder wie China, Indien und andere wirtschaftliche Aufsteiger wie Vietnam oder Indonesien, aber auch Länder in Afrika und anderswo sind auf Kohle angewiesen. Kohle ist ökologisch schädlich, aber ökonomisch attraktiv. Der Bau von Kohlekraftwerken ist

standardisiert. Die Reduktionszusagen in Glasgow von Ländern wie China scheinen mir realistisch.

Eine spezielle Situation haben wir in Deutschland. Dort hätte man aus Klimagründen zuerst aus der Stromproduktion durch Kohle und nicht aus der Kernkraft aussteigen sollen.

Der Ökonom und Nobelpreisträger Jean Tirole sagt bezüglich Senkung von CO2-Emissionen, derzeit gebe es keine Wahl, die Welt müsse an der Kernenergie festhalten, sonst sei der Emissionsreduktionspfad illusorisch. Wie sehen Sie das?

Das sehe ich ähnlich. Allein mit Sonne, Wind und Wasser ist der globale Emissionsabsenkungspfad nicht aufrechtzuerhalten. Deshalb denke ich, dass die Kernkraft in der Klimadebatte ihren festen Platz ha-

ben muss. Insbesondere für die Elektrifizierung der Mobilität und bei der Wärme-Käl-

«Bei Kohle ist ein sofortiger Ausstieg unrealistisch»

teerzeugung in Gebäuden braucht es mehr Strom.

Zu den weiteren Ergebnissen von Glasgow: Ja, Subventionen für fossile Energien sollten rasch abgeschafft werden. Technisch gesprochen eine einfache Massnahme, aber politisch umstritten.

Weiter wurde in Glasgow vereinbart, robuste Regeln für den grenzüberschreitenden Emissionshandel zu schaffen. Sie sind für die Schweiz von hoher Bedeutung, ist sie doch eine Pionierin beim Abschluss bi-

Interview: Martin Meili

lateraler Klimaabkommen. Sie hat mit Ländern wie Peru und Ghana Klimakompensationsabkommen vereinbart. Es ist wichtig, dass die auf diese Weise eingesparten Emissionen der Schweiz gutgeschrieben werden, weil sie die Projekte bezahlt. Solche Vereinbarungen gehören zu den effizientesten

«Die Kernkraft muss ihren festen Platz haben»

Massnahmen zur Emissionsverminderung, weil mit hundert Franken Einsatz in Lateinamerika oder Afrika viel mehr Emissionen reduziert werden können als in der Schweiz, wo Reduktionsmassnahmen in der Regel teurer sind. Der Klimawandel ist ein globales Problem, deshalb sind internationale Vereinbarungen wichtig für die Reduktion der Treibhausgase.

Damit sich beim Klima beziehungsweise bei der Reduktion von Emissionen etwas tut, müssen sich zuerst die grossen Emittenten bewegen, das hat einen Nachahmereffekt bei den kleinen. Die grossen Akteure sind die EU, die USA, Russland und China. China baut beim Energiemix zu rund 60 Prozent auf Kohle, Russland erstellt Nord Stream 2, und für den amerikanischen Präsidenten Joe Biden ist eine CO2-Bepreisung kein Thema. Lieber interveniert er am Erdölmarkt, um zu verhindern, dass die Benzinpreise nicht zu stark steigen. Sein Investitionsprogramm für Klima und Soziales wird mittlerweile selbst von Demokraten bekämpft. Da ist doch nichts zu erwarten?

Doch, denn gerade bei den USA beurteile ich das anders. Es ist zwar richtig, dass amerikanische Präsidenten mit Blick auf die Wähler darauf aus sind, die Benzinpreise nicht allzu stark ansteigen zu lassen. Deshalb intervenieren sie auf den Energiemärkten, indem sie beispielsweise Reserven freigeben. Dennoch befinden sich die USA auf dem Weg der Dekarbonisierung. Das hängt damit zusammen, dass sie bei der Stromproduktion vermehrt auf Gas statt wie früher auf Kohle setzen.

Der Trendsetter bei den grossen Emittenten ist aber die EU. Programme wie der Green

Deal oder Fit for 55 enthalten Massnahmen, mit denen Emissionen durchaus signifikant vermindert werden können.

Möglich, aber der Fehler ist doch, dass zwar der Emissionshandel ausgedehnt wird, gleichzeitig aber Behörden Tor und Tür geöffnet werden für Interventionen aller Art wie Mindeststandards für Gebäude, vorgezogener Renovationszwang für unbewohnte Gebäude, mehr Velowege und so weiter. Entweder CO2-Bepreisung oder eine Flut von Vorschriften, aber nicht beides. Hinzu kommt grüner Protektionismus. Es sollen neue Handelsschranken errichtet werden für Länder, die aus Sicht der EU zu wenig fürs Klima tun. Gerade für die Schweiz sind neue Handelsschranken fatal.

Eine konsequente Bepreisung von Treibhausgasen könnte die zahlreichen, teils komplexen Massnahmen in vielen Ländern ersetzen und damit der um sich greifenden marktverzerrenden Subventionitis einen Riegel schieben. Oft geht es bei diesen Instrumenten nicht ums Klima, sondern um wirtschaftliche Vorteile für bestimmte Branchen und ideologisch getriebene Interessengruppen, die dafür lobbyierten wie etwa die Veloverbände. Anders sieht es bei den angesprochenen Importzöllen aus. Die

«Trendsetter bei den grossen Emittenten ist die EU»

Idee dahinter ist, exportierende Länder, die die Klimaziele von Paris nicht einhalten, mit den Zöllen dazu zu bewegen, eigene Klimamassnahmen zu ergreifen. So entsteht ein Klub der reduktionswilligen Länder. Die Idee des «Klimaklubs» stammt von William Nordhaus, wie der erwähnte Jean Tirole ebenfalls ein Nobelpreisträger in Ökonomie.

Da will man doch unliebsame Konkurrenz fernhalten. Die Swiss Steel Group begrüsst Klimazölle, weil sie sich so vor Mitbewerbern schützen kann. Magdalena Martullo-Blocher spricht von Protektionismus in grünem Mäntelchen.

Die Gefahr des Missbrauchs des Zolls als protektionistische Massnahme besteht.

Patrick Dümmler, Avenir Suisse, Spezialist für Umwelt und Energiepolitik.

Zur Person

Patrick Dümmler ist seit 2015 für den liberalen Think Tank Avenir Suisse, Zürich, tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden Aussenwirtschaft, Agrarpolitik sowie Umwelt- und Energiepolitik. Er hält einen Master in Volkswirtschaft der Universität Zürich und doktorierte an der ETH Zürich. Patrick Dümmler publizierte mehrere Lehrbücher, während zehn Jahren war er Strategieberater und leitete einen Verein zur Förderung von Exporten in der Medizintechnik.

Am Donnerstag 17.3.2022 hält er im Rahmen der Vortragsserie «Energie und Umwelt» des Hauseigentümerverbandes Aargau ein Referat mit dem Titel «Liberale Klimapolitik» im Kultur- und Kongresshaus Aarau (vgl. Ausschreibung auf Seite 13).

Nordhaus errechnete einen einheitlichen Zollsatz von zwei Prozent, der ausreichen würde, um bisher reduktionsunwillige Staaten zum Einlenken zu bewegen. Er schloss bewusst aus, dass verschieden hohe Zölle je nach Warenart oder Klimafreundlichkeit der Produktion angewandt werden. Ein einheitlicher Satz von zwei Prozent hat den Vorteil, dass sich keine Branche besserstellen kann, ausserdem ist er einfach zu erheben im Unterschied zu einem stark abgestuften System.

Zum Vergleich: Bei Verhandlungen über Handelsliberalisierungen geht es in der Re-

Fortsetzung Seite 10

Foto: Avenir Suisse

gel um den Abbau von Importzöllen, die markant höher sind als die erwähnten zwei Prozent.

Beim Schweizer Ökonomen Reiner Eichenberger stossen die Ideen von William Nordhaus auf offene Ohren. Zudem fordert Eichenberger im Fall einer Etablierung einer Lenkungsabgabe auf Emissionen im Gegenzug eine Senkung traditioneller Steuern wie der Mehrwertsteuer. Was halten Sie davon?

Die Idee verdient durchaus Beachtung. Vor rund 25 Jahren gab es in der Schweiz eine Volksinitiative «Energie statt Arbeit besteuern», die den Umbau unseres Steuersystems anstrebte. Das Problem ist der Schwund des Steuersubstrats. Wenn aufgrund der beabsichtigten Lenkungswirkung der Verbrauch fossiler Energien abnimmt, schwindet auch das Steuersubstrat. Den Staat knapp zu halten, ist keine schlechte Strate-

«Das erhöht die Akzeptanz der CO 2 -Bepreisung»

gie, aber wenn Klimaneutralität erreicht werden soll, tendieren die Steuereinahmen gegen null. Es müssen dann andere Arten der Finanzierung des Staates gefunden werden.

Gerhard Schwarz, der frühere Direktor von Avenir Suisse, ist ein anderer Liberaler, der sich mit Klimapolitik auseinandersetzt. Er betrachtet den Emissionshandel als ein valables Instrument zur Emissionsreduktion, aber ebenso eine Lenkungsabgabe – eine Lenkungsabgabe ohne Ausweitung der Staatsquote, wie er anfügt. Was bevorzugen Sie, Emissionshandel oder Lenkungsabgabe?

Das eine schliesst das andere nicht aus. Emissionshandel – vor allem wenn grenzüberschreitend – ist geeignet für grosse Emittenten wie energieintensive Industrieunternehmen. Treibhausgase werden dann dort effizient eingespart, wo dies zum entsprechenden Handelspreis möglich ist. Dort wo viele Akteure tätig sind, etwa bei der Mobilität oder im Gebäudebereich, ist eine CO2-Abgabe sinnvoller. Denn es wäre administrativ zu aufwendig, wenn sich je-

der einzelne Emittent am Emissionshandel beteiligen müsste. Wichtig dabei ist, die CO2-Abgabe vollständig an die Bevölkerung zurückzuerstatten. So wird der Mechanismus der Abgabe spürbar und erhöht die Akzeptanz der CO2-Bepreisung. Die Rückerstattung sollte deshalb nicht in die Reduktion der Krankenkassenprämie fliessen, wie das derzeit in der Schweiz der Fall ist, denn die Rückerstattung geht in der jährlichen Prämienerhöhung unter. Besser wäre beispielsweise eine jährliche Auszahlung via Scheck.

Oder via Steuerrechnung. Dort wäre der Betrag ebenfalls sichtbar. Ja, genau.

Aber in der Schweiz verliert die Idee der Pro-Kopf-Rückerstattung derzeit an Boden. Beim geplanten neuen CO2-Gesetz soll noch weniger als bisher zurückerstattet werden, dafür sollen Branchenprogramme aufgeblasen werden, das mündet faktisch in neuen Steuern, also weit entfernt von Staatsquotenneutralität.

Proteste und Aufstände

(mm) Weltweit werden fossile Energien mit über 500 Milliarden Franken pro Jahr subventioniert. Damit erhöht sich die Nachfrage nach Erdöl, Gas und Kohle noch mehr, als dies ohnehin der Fall ist. Gegen 80 Prozent beträgt der Anteil der fossilen Energien am weltweiten Energiemix noch immer – aller Nettonull-Rhetorik zum Trotz.

Subventionen sind eine klimapolitische Absurdität ersten Ranges. Deshalb hat sich die Weltklimakonferenz in Glasgow im November 2021 für rasche Fortschritte beim Abbau von Subventionen für fossile Treib- und Brennstoffe ausgesprochen.

Frankreich, Ecuador, Kasachstan

Doch selbst eine scheinbar so einfache Massnahme wie die Aufhebung von Preisobergrenzen und die Streichung von Subventionen, welche die Staatshaushalte entlastet und deshalb eigentlich doppelt attraktiv sein müsste, erweist sich in der Praxis als schwer durchführbar. In Erinnerung bleibt der Protest der sogenannten Gelbwesten in Frankreich gegen Preiserhöhungen bei Diesel und Benzin 2018. Zu veritablen Volkserhebungen können Preiserhöhungen in Ländern mit geringem Lebensstandard führen, so wie das im Herbst 2021 in Ecuador der Fall war.

Jüngstes Beispiel sind die Ausschreitungen und die Niederschlagung von Protesten in Kasachstan, wo Rohstoffreichtum und Bevölkerungsarmut korrelieren. Am Anfang der Proteste gegen den korrupten Machtzirkel der politischen Führung stand die Preiserhöhung für Flüssiggas, das im asiatischen Land als Treibstoff eingesetzt wird.

Der Weg ins nichtfossile Zeitalter ist ein steiniger, insbesondere in Ländern mit extremen sozialen Verwerfungen.

Ja, das widerspricht sämtlichen Absichten einer liberalen Klimapolitik. Es werden neue «Kässeli» für politisch bevorzugte Branchen geschaffen. Liberale klimapolitische Massnahmen zeichnen sich durch vier Kriterien aus: Sie sind effektiv, effizient, erhöhen die Kostenwahrheit und wahren die Technologieneutralität. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine Erdölheizung nicht verboten werden sollte. Wer mit Erdöl heizt, soll eine CO2-Abgabe bezahlen, so wie das heute der Fall ist. Gerade mit einem steigenden Abgabesatz entsteht ein hoher Anreiz, sich für ein anderes System als eine Ölheizung zu entscheiden. Ein Beispiel für eine nicht effektive Klimamassnahme in der Schweiz sind die Emissionsvorschriften für Neuwagen. Dabei wird nicht berücksichtigt, wie viel das Auto unterwegs ist – es zählt nur der CO2-Ausstoss pro Kilometer. Ein Kleinwagen mit einem geringen Ausstoss pro Kilometer aber einer Fahrleistung

«Das mindert Effizienz und Effektivität»

von 20’000 km pro Jahr schneidet gemäss dieser Klimamassnahme besser ab als ein Sportwagen mit einem hohen Kilometerausstoss, der aber letztlich nur 2’000 km pro Jahr gefahren wird. Das ist absurd. Mit einer CO2-Abgabe auf Treibstoff würde direkt der Verbrauch besteuert. Mit dem CO2-Gesetz, das 2021 an der Urne abgelehnt wurde, wäre eine solche Abgabe ein-

«Auf dem Papier sieht das gut aus»

geführt worden. Im Gegensatz zu anderen Massnahmen des Paketes wäre dies eine sinnvolle Neuerung gewesen. Aus liberaler Sicht negativ zu bewerten war die beabsichtigte Schaffung eines Klimafonds. Dabei würde der Staat die Kriterien bestimmen für die Vergabe der Gelder. Dies schafft politische Einflussmöglichkeiten und mindert die Effizienz und Effektivität der Klimamassnahmen.

Hinter den Förderprogrammen stehen stets Wirtschaftsinteressen. Swisscleantech beispielweise fordert bei Renovationen eine Erneuerungsrate von 3 Prozent. Da hätten wir in der Schweiz fast nur noch Baulärm.

Klimapolitik wird oft genutzt, um der eigenen Branche genügend Aufträge zu sichern.

Jene, die nicht auf Förderprogramme setzen, befinden sich in Unterzahl. Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz, schrieb kürzlich, besonders absurd sei es, wenn man den Ersatz von Altbauten durch energetisch optimierte Neubauten fördere. Bis der Energieverschleiss eines Betonbaus kompensiert sei, könne man ein altes Gemäuer jahrzehntelang ohne Verdämmung heizen. Die grösste Energiesünde sei Abbrechen und Neubauen. Der deutsche Ökonom Rüdiger Hossiep äussert sind ähnlich. Elektroautos seien keine Heilsbringer. Die grösste Umweltbelastung entstehe nicht beim Fahren, sondern in der Produk-

tion und bei der Entsorgung der Autos. Am besten, man fahre seinen Benziner so lange es gehe. Wie sehen Sie das?

Die Herren Killias und Hossiep liegen nicht daneben. Es gilt, stets die gesamte Ökobilanz zu betrachten, über den ganzen Lebenszyklus von Produkten hinweg, nicht nur den Betrieb. So werden im Rahmen der Steigerung der Energieeffizienz oft noch funktionsfähige Produkte durch neue ersetzt, die ihrerseits zwar weniger Energie im Betrieb verbrauchen, aber Ressourcen für ihre Herstellung benötigten. Auf dem Papier sieht das gut aus – der Energiebedarf im Betrieb hat abgenommen, aber in einer Gesamtbetrachtung ist die Ökobilanz nicht selten negativ.

Grundsätze liberaler Klimapolitik

Gemäss Avenir Suisse muss eine wirkungsvolle Klimapolitik vier Kriterien erfüllen:

Erstens: Die Massnahmen sollten eine tatsächliche Reduktion der Treibhausgasemissionen in relevantem Ausmass bewirken.

Zweitens: Sie sollten effizient sein, das heisst, mit gegebenem Mitteleinsatz das Bestmögliche erreichen.

Drittens: Sie sollten Kostenwahrheit herstellen, das heisst, die Emittenten sollten die gesellschaftlichen (künftigen) Kosten des Treibhausgasausstosses tragen.

Viertens: Sie sollten Technologieneutralität wahren.

«Zum Glück gibt es Alternativen»

Wie Haushalte, Unternehmen und Gemeinden den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Wärmelösungen schaffen

Haben Öl und Gas im Heizungskeller bald ausgedient? Ja, und dafür gibt es gute Gründe, findet Bruno Jordi, Leiter Wärmemarkt Schweiz bei IWB.

Bruno Jordi, der Begriff «Wärmewende» taucht immer häufiger auf. Was versteht man darunter?

Vielerorts haben die Menschen erkannt, dass die Art und Weise, wie wir die Wärme in Gebäuden bereitstellen, nicht zukunftsfähig ist. Fossile Energieträger haben langsam, aber sicher ausgedient. Zum Glück existieren heute viele Alternativen, die auch in der Praxis erprobt sind. Neben dieser technischen Seite gibt es auch eine gesellschaftliche: Gerade junge Menschen wollen heute – ganz ungeachtet ihrer politischen Einstellung – nachhaltig leben. Beides führt dazu, dass in der Wärme eine eigentliche Wende im Gang ist.

Warum ist dieser Prozess für die Schweiz wichtig?

Hierzulande machen fossile Energieträger noch immer etwa 75 Prozent der gesamten Energieversorgung aus. Neben dem Verkehr sind vor allem die Heizungen der Grund dafür. Das ist nicht nur unökologisch, sondern rechnet sich langfristig nicht. Bei Heizungen geht man von einem Zeithorizont von etwa 20 Jahren aus. Nach dieser Zeit werden Öl- und Gasheizungen schlicht zu teuer sein. Und dazu kommt noch die Tatsache, dass der Umstieg auf erneuerbare Heizungen viel Wertschöpfung in der Schweiz generiert. Beim Umbau der Heizungen, aber auch beim Betrieb – denken Sie etwa an den Energieträger Holz.

Wie helfen Sie und ihr Team bei der Wärmewende?

Wir haben verschiedene Lösungen, sowohl für Einzelhaushalte als auch für

grosse Überbauungen, Quartiere und Gemeinden. Sie begleiten wir bei der Planung, der Erstellung und dem Betrieb von Wärmeverbünden, die aus unserer Sicht die effizienteste, zuverlässigste und langfristig günstigste Wärmelösung sind. Oft hört man gerade von Eigentümerseite das Argument, der Umstieg auf erneuerbare Energien sei teuer – das stimmt oft nicht, vor allem, wenn man die Vollkostenrechnung macht.

IWB ist in Basel-Stadt schon lange verankert. Was bringen Sie in andere Kantone mit?

Einerseits haben wir ein grosses Know-how mit komplexen Wärmelösungen, das wir über Jahrzehnte gesammelt haben. Andererseits sind wir eine der wenigen Gasanbieterinnen, die aktiv die Dekarbonisierung vorantreiben, also den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien. Das gibt

uns, so meine ich, eine grosse Glaubwürdigkeit.

Die Energiegesetze sind in der Schweiz sehr verschieden. Im Aargau sind fossile Heizungen noch erlaubt, andernorts bereits nicht mehr. Wirkt sich das auf Ihr Angebot aus?

Wir handeln überall unternehmerisch und bieten klimafreundliche Lösungen an, die auch marktfähig sind. Und das sind erneuerbare Wärmelösungen, die sich auch ohne regulatorischen Zwang durchsetzen. Allerdings bin ich überzeugt, dass der Druck für ein Verbot von fossilen Heizungen weiter zunehmen wird. Die Abstimmungen zu neuen Energiegesetzen in Glarus und zuletzt im Kanton Zürich zeigen das deutlich. In Basel-Stadt bestimmt bereits heute das Energiegesetz sehr stark, was wir tun. Dort legen wir teilund schrittweise unser Gasnetz zur Wärmeversorgung still.

Margarethenstrasse 40 CH-4002 Basel waerme@iwb.ch +41 61 275 58 00 Foto:

Sie haben das Gasnetz angesprochen. In einigen Aargauer Gemeinden ist IWB als Gasversorgerin aktiv. Was passiert dort?

Wir sind und bleiben dort eine zuverlässige Energieversorgerin. Alle unsere Gaskundinnen und -kunden ausserhalb Basel-Stadt erhalten von uns Gas, solange sie das wünschen. Aber wir helfen ihnen, nach Alternativen zu suchen und die Wärmewende voranzutreiben. Denn es ist immer besser, rechtzeitig zu handeln als zu spät.

Wärme-Team

Gemeinsam die Wärmewende in der Schweiz anpacken: Bruno Jordi, Leiter Wärmemarkt Schweiz bei IWB.

Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt»

Patrick Dümmler: Liberale Klimapolitik

Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau

Donnerstag, 17. März 2022

8.15 Uhr Begrüssung

Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau

8.30 Uhr Liberale Klimapolitik

Dr. Patrick Dümmler, Senior Fellow und Forschungsleiter Offene Schweiz, Avenir Suisse, Zürich

9.15 Uhr Ende des Anlasses

Der Eintritt ist frei, gemäss gültigen Covid-Bestimmungen zum Zeitpunkt des Anlasses: bitte Website des HEV Aargau konsultieren, www.hev-aargau.ch. Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Berücksichtigung nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Programmänderungen, allfällige Verschiebung bzw. Absage des Anlasses vorbehalten. Bereits Angemeldete würden persönlich informiert.

Schriftliche Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 3. März 2022: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden oder Fax 056 222 90 18 oder info@hev-aargau.ch oder www.hev-aargau.ch/Veranstaltungen.

Anmeldetalon

Teilnahme am Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt 2022 – Liberale Klimapolitik»

❏ Mitglied-Nr.

❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:

x

❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

Kaminfeger neu frei wählen

Liberalisierung des Kaminfegerwesens per 1. Januar 2022

Es gibt Neuigkeiten für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer im Kanton Aargau: Das Kaminfegermonopol ist per 1. Januar 2022 aufgehoben und in die freie Marktwirtschaft überführt worden.

Hauseigentümerinnen und -eigentümer erwarten neue Freiheiten aber auch neue Verantwortlichkeiten.

Foto: Kaminfeger Schweiz

Kaminfegerwesens zu erarbeiten und die nötigen Rechtsänderungen aufzugleisen.

Der Grosse Rat beschloss am 8. Dezember 2020 die Änderung des Brandschutzgesetzes in 2. Beratung ohne Änderungen gegenüber der 1. Botschaft.

Mit der Publikation der Änderung des Brandschutzgesetzes im kantonalen Amtsblatt vom 22. Januar 2021 wurde die Referendumsfrist ausgelöst, die bis 22. April 2021 lief. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Am 5. November 2021 informierte der Regierungsrat des Kantons Aargau in einer Medienmitteilung über die Änderung des Brandschutzgesetzes und der -verordnung sowie das Inkrafttreten per 1. Januar 2022.

Am 1. Januar 2022 sind die neuen Fassungen des Brandschutzgesetzes und der Brandschutzverordnung in Kraft getreten.

Mit der Privatisierung des Kaminfegerwesens sind die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer selbst dafür verantwortlich, dass ihre Feuerungsanlagen gereinigt und kontrolliert werden. Die Wartung der Anlagen muss durch eine Fachperson erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit regelt das neue Brandschutzgesetz, dass die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) eine öffentliche Liste der qualifizierten und zugelassenen Fachpersonen führt.

Lange Vorgeschichte

Bisher lag die Verantwortung für die Sicherheit der Feuerungsanlagen bei den Gemeinden. Mit dem Vollzug haben sie die

Kaminfegermeister beauftragt. Diese waren verantwortlich dafür, dass in den von ihnen betreuten Gemeinden alle Feuerungsanlagen in den entsprechenden Fristen kontrolliert und wenn nötig gereinigt wurden. Entlöhnt wurden die Kaminfegerinnen und Kaminfeger nach einem festen Tarif, den der Gemeinderat unter Berücksichtigung des kantonalen Höchsttarifs festlegte.

Im Kanton Aargau wurde in den letzten Jahren immer wieder die Forderung laut, das Kaminfegerwesen zu liberalisieren. Dies verlangte auch eine Motion der FDP-Fraktion im Jahr 2016. Der Regierungsrat hat diese Motion entgegengenommen und das Departement Gesundheit und Soziales beziehungsweise die AGV beauftragt, eine tragfähige, ausgewogene Lösung zur Liberalisierung des

Das ändert im Kanton Aargau

• Freie Wahl der Kaminfegerin oder des Kaminfegers im Kanton Aargau: Unter den bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfegern können Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ab dem 1. Januar 2022 frei wählen.

Auch im liberalisierten Markt muss die sicherheitstechnische Wartung gemäss § 23a Brandschutzgesetz (gültig ab 1. Januar 2022) von einer zugelassenen Fachperson nach den Regeln der Technik und den Brandschutzvorschriften durchgeführt werden. Die gesetzlich geforderte Qualifikation der Kaminfegerinnen und Kaminfeger gewährleistet die Qualität der Reinigung und die Sicherheit durch

Eva Kämpf und Erik Lieske Aargauische Gebäudeversicherung, Aarau

die Kontrolle der Feuerungsanlagen. Die AGV führt eine Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern unter www.agv-ag.ch/kaminfegerliste.

• Eigenverantwortung der Eigentümerschaft: Neu liegt der Unterhalt von Feuerungsanlagen in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie können die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste registrierte Fachperson kontrollieren und wenn nötig reinigen zu lassen. Allfällige Mängelbehebungen erfolgen ebenso in Eigenverantwortung und im Auftrag der Eigentümerschaft.

Tipps für die Eigentümerschaft Der bisherigere Kaminfegerbetrieb kann auch weiterhin die Betriebssicherheit der Feuerungsanlage sicherstellen, sofern dieser eine Fachperson beschäftigt, die auf der Kaminfegerliste der AGV geführt ist.

Als Eigentümerschaft nehmen Sie am besten mit einer von der AGV zugelassenen Fachperson für Kaminfegerarbeiten Kontakt auf und vereinbaren die entsprechenden Kontroll- und Reinigungsintervalle. Diese sind abhängig von der Einschätzung der Fachperson sowie Art der Anlage und der Betriebsstunden pro Jahr.

Die Fachperson erstellt einen Rapport über den Zeitpunkt und den Umfang der Kontrolle und wenn nötig Reinigung. Ist mindestens in der Rechnung des Kaminfegerbetriebes im Wortlaut ersichtlich, dass die sicherheitstechnische Wartung gemäss § 23a Brandschutzgesetz (gültig ab 1. Januar 2022) durchgeführt wurde, ist der Nachweis für die Art und den Umfang der Reinigung im Sinne des Brandschutzgesetzes erbracht. Allfällige Mängel der Anlage und in deren Umgebung werden in einem Rapport vermerkt.

Mängel sind von der Eigentümerschaft eigenverantwortlich beheben zu lassen. Die

Eigentümerschaft bewahrt die Rechnungen und Rapporte als Nachweise auf, um sie auf Verlangen vorweisen zu können.

Wird das Nutzungsverhalten von Feuerungsanlagen geändert, ist die Eigentümerschaft gut beraten, das Kontroll- und Reinigungsintervall mit der Fachperson für Kaminfegerarbeiten neu festzulegen. Wird die Feuerungsanlage nicht genutzt, entfallen die Reinigungen und Kontrollen.

Das liberalisierte Kaminfegerwesen kennt keine kommunalen Tarife für Kaminfegerarbeiten mehr. Ebenso wurde mit der neuen Gesetzgebung der kantonale Höchsttarif aufgehoben. Die Fachpersonen für Kaminfegerarbeiten legen die Konditionen für ihre Dienstleistungen selber fest. Aufgrund der entfallenen Tarifvorgaben empfiehlt es sich, die Kosten und den Leistungsumfang vor Erbringung der Dienstleistung zu klären.

Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch die Kaminfegerin oder den Kaminfeger.

Was passiert im Schadenfall?

Bei einem Schadenfall ist es wichtig, dass die Eigentümerschaft die Nachweise der sicherheitstechnischen Wartung gemäss § 23a Brandschutzgesetz (gültig ab 1. Januar 2022) vorweisen kann.

Kann die Eigentümerschaft die regelmässige Reinigung und Kontrolle nicht nachweisen, und ist das Schadenereignis auf mangelnden Unterhalt zurückzuführen, muss die AGV ihre Leistungspflicht aus der Gebäudeversicherung überprüfen. Die Eigentümerschaft muss in einem solchen Fall mit Kürzungen der Versicherungsleistung rechnen.

Das bleibt bestehen

• Feuerungskontrollen nach LRV: Reinigung und Sicherheitskontrolle von Feuerungsanlagen dienen in erster Linie dem Brandschutz. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) fordert zudem, dass Ölfeuerungsanlagen alle zwei Jahre

und Gasfeuerungsanlagen alle vier Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen.

Diese LRV-Feuerungskontrollen sind nicht von der Aufhebung des Monopols betroffen. Verantwortlich für die Registrierung und periodische Messung im Sinne der LRV ist weiterhin die Gemeinde.

Weiterhin entscheidet die Eigentümerschaft in freier Wahl, ob die Messung der Feuerungsanlage von einer Feuerungskontrolleurin oder einem Feuerungskontrolleur mit Zulassung oder von den Kontrolleuren der Gemeinde überprüft werden soll. Berechtigt ist nur, wer in der Liste der amtlichen Feuerungskontrolleurinnen und -kontrolleure aufgeführt ist: www.ibbrugg.ch

Von der LRV-Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen). Bei diesen genügt die regelmässige Kontrolle durch eine/-n ausgebildete/-n Holzfeuerungskontrolleur/-in (z. B. Fachperson gemäss Kaminfegerliste). Im Grundsatz erfolgt diese Kontrolle gemeinsam mit der Reinigung der jeweiligen Anlage durch die entsprechende Fachperson.

• Rohbaukontrollen: Die Rohbaukontrolle wird unverändert beibehalten und ausnahmslos durch die Gemeinde durchgeführt. Wird in ein Gebäude eine Feuerungsanlage (zum Beispiel ein Cheminée) eingebaut oder wird diese geändert, hat eine feuerpolizeiliche Baukontrolle zu erfolgen. Die Erstellerin oder der Ersteller ist verpflichtet, dem Gemeinderat die Fertigstellung des Rohbaus der Feuerungsanlage zur Kontrolle zu melden. Die Kontrolle hat vor der Verkleidung der Anlage zu erfolgen, das heisst wenn die Anlage «im Rohbau» erstellt ist.

Merkblatt Kaminfegerwesen: Alle weitergehenden Regelungen bitte dem Merkblatt Kaminfegerwesen entnehmen, www.agv-ag.ch/praevention/brandschutz/ kaminfegerwesen

Offener Brief an den Regierungsrat

Sehr geehrter Herr Landammann, sehr geehrte Herren Regierungsräte

Die unterzeichnenden Verbände stehen ein für eine vernünftige und nachhaltige Energie- und Klimapolitik. Nachdem die vergangenen kantonalen und eidgenössischen Vorlagen in der Volksabstimmung gescheitert sind, erwarten sie seitens der Regierung Massnahmen, welche die Aargauer Bevölkerung und die Unternehmen nicht unnötig belasten, ohne die Nachhaltigkeitsziele aus den Augen zu verlieren.

Die Regierung wird aufgefordert, insbesondere folgende 6 Punkte umzusetzen:

Versorgungssicherheit gewährleisten

Die Verbände erwarten vom Regierungsrat, dass er im Hinblick auf die Strommangellage beim Bundesrat vorstellig wird. Die Versorgungssicherheit ist zu gewährleisten. Es braucht einen konkreten Plan zum Bau von Kraftwerken (z. B. Kernkraftwerke neuerer Generationen oder Gaskombikraftwerke als Übergangslösung). Es kann nicht sein, dass mit einem in Aussicht gestellten Stromabschaltungsregime die Existenz unserer Unternehmen und von Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt wird.

Technologieneutralität sicherstellen

Die bisherigen Abstimmungen scheiterten (auch) daran, dass einseitig gewisse Energieträger, z. B. Strom, bevorzugt behandelt wurden. Dies unabhängig davon, wie der Strom produziert wird (z. B. Kohlekraftwerke). Die Verbände fordern vom Regierungsrat klar Technologieneutralität (ein E-Auto ist nicht ökologischer, wenn es mit Kohlestrom fährt!). Massgebend muss sein, wie die Gesamt-Umweltbilanz aussieht.

Anreize schaffen

Die bisherigen Abstimmungen scheiterten auch wegen den extremen Umverteilungs-

mechanismen, die darin enthalten waren und wegen den staatlich direkt gelenkten Investitionen. Diesem Umstand ist in einer neuen Vorlage Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat wird aufgefordert, soweit in der kantonalen Kompetenz, die Massnahmen im Energiebereich mittels Anreizsystemen durchzusetzen.

Konkret sind insbesondere zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten für energiesparende Investitionen, analog zur steuerlichen Behandlung von Forschung/Entwicklung, vorzubereiten.

Bürokratie beseitigen

Die Bürokratie verhindert oder verteuert heute energetische Massnahmen an den Gebäuden. Eine Neuauflage des kantonalen Energiegesetzes soll Bürokratie abbauen, nicht verstärken. Insbesondere im Baubereich ist dafür zu sorgen, dass die Bürokratie vermindert wird und dadurch energetisch vorteilhafte Umbauten einfacher vollzogen werden können. Zudem sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen und die Effizienzgewinne sind an die Bürger und Unternehmen in Form von höherer Behandlungsgeschwindigkeit und tieferen Gebühren weiterzugeben.

Investitionen schützen

Der Regierungsrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen im Energiebereich nicht übereilig, sondern mit Augenmass und Rücksicht auf getätigte Investitionen gemacht werden müssen (Investitionsschutz). Beispielsweise soll ein betagter Hauseigentümer in einem Altbau nicht abgestraft werden, indem von ihm noch Investitionen in energetischer Hinsicht verlangt werden (Klimaschutz). Die Energiesparmassnahmen werden dereinst folgen, wenn ein Neubau kommt oder wenn das Haus in neue Hän-

de übergeht! In der gleichen Situation sind Unternehmen, die in eine Technologie investiert haben und ihre Prozesse und Produktion ausgerichtet haben. Die Investitionen dieser Unternehmen sind zu schützen. Der Umsetzung von Energiesparmassnahmen ist angemessen Zeit zu lassen!

Verbände einbeziehen

Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Die unterzeichnenden Verbände fordern einen raschen Einbezug in die Vorbereitungsarbeiten für die zukünftige Energiepolitik des Kantons, dies um tragfähige und praktisch umsetzbare langfristige Lösungen zu erarbeiten. Es ist zu verhindern, dass die Bevölkerung und die Unternehmen im Aargau und der Schweiz Nachteile gegenüber anderen Kantonen und dem Ausland haben. Die unterzeichnenden Verbände sind bereit zur konstruktiven Mitarbeit.

Freundliche Grüsse

Aargauischer Gewerbeverband

NR Benjamin Giezendanner, Präsident

Urs Widmer, Geschäftsleiter

Aargauische Industrie- und Handelskammer

Marianne Wildi, Präsidentin

Beat Bechtold, Direktor

Hauseigentümerverband Aargau

GR Jeanine Glarner, Präsidentin

Martin Meili, Geschäftsführer

Aarau, 29.11.2021

Probleme mit der Bodenheizung? Eine Analyse scha t Klarheit.

Bodenheizungen, die bereits über 30 Jahre in Betrieb sind, sollten untersucht werden. Viele ältere Bodenheizungsrohre bestehen aus Kunststo . Diese verspröden und verschlammen mit der Zeit. Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, kann es teuer werden. Deshalb ist eine vorbeugende Analyse sehr ratsam.

Bodenheizungsrohre verspröden

Bodenheizungen sorgen für Komfort und sparen Platz. Doch die unsichtbare Wärmeverteilung altert. Versprödung und Verschlammung sind die Hauptgründe für ine ziente Bodenheizungen. Werden Probleme nicht frühzeitig erkannt, sind die Schäden meist irreparabel. Betro en sind insbesondere Systeme, die zwischen 1970 und 1990 verbaut wurden, weil in diesem Zeitraum hauptsächlich einfacher Kunststo als Rohrmaterial zum Einsatz kam. Dieser versprödet mit der Zeit.

Kalte Böden. Wie weiter?

Wenn die Bodenheizung nicht die gewünschte Leistung bringt, gewisse Räume kalt bleiben und die Regulierung nicht richtig funktioniert, lohnt es sich, eine Fachperson hinzuzuziehen. Dabei ist es wichtig, dass die Anlage vor Ort genauestens untersucht wird.

Umfassende Zustandsanalyse vor Ort.

Klarheit durch Analyse

Es müssen sämtliche Komponenten miteinbezogen und die Ergebnisse anhand von normierten SWKI-Richtwerten ausgewertet werden. Erst nach einer umfassenden Zustandsanalyse herrscht Klarheit darüber, wie es wirklich um eine Bodenheizung steht. Eine solche Analyse ist schon für wenige Hundert Franken zu realisieren und lässt eine klare Aussage über die Machbarkeit einer Sanierung zu.

Schutzschicht gegen die Alterung

Das Original zur Rohrinnensanierung mittels Innenbeschichtung hat die Naef GROUP 1999 auf den Markt gebracht. Damit werden bestehende Bodenheizungen ganz ohne Baustelle saniert. Die Innenbeschichtung dient dabei als Schutzmantel gegen weitere Versprödung.

Versprödetes und verschlammtes Bodenheizungsrohr.

Nicht spülen, sondern sanieren Alternativ werden seit einigen Jahren von diversen Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren angeboten. Es ist wichtig zu wissen, dass damit das eigentliche Problem – die Versprödung des Rohrmaterials – nicht behoben wird. Mit dem HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen tatsächlich saniert.

10-jährige Garantie mit dem Original

Das HAT-System ist das einzige Rohrinnensanierungsverfahren, das Kunststo -Bodenheizungen gemäss DIN-Norm 4726 sauersto dicht macht und damit die Alterung stoppt. So ist eine Erweiterung der Lebensdauer der Rohre garantiert und zudem werden auch gleich alle anderen wesentlichen Bodenheizungs-Komponenten gewartet oder ersetzt. Die Wertigkeit des Originals wird durch eine 10-jährige Garantie unterstrichen.

Die Zustandsanalyse wird vor Ort von einem Spezialisten der Naef GROUP durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf CHF 390.– (inkl. MwSt.). Die Analyse umfasst eine aktuelle Zustandserfassung nach geltenden Richtlinien und eine Beratung über weitere Schritte. Das Angebot gilt in der Deutschschweiz.

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Titel: Wohnwirtschaft, Januar 2022

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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Heizungsersatz – Kündigung?

Frage:

Ich muss die Heizung ersetzen. Statt einer Ölheizung werde ich neu eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage installieren und gleichzeitig die Fassade isolieren.

Kann ich dem Mieter kündigen?

Antwort:

Wenn Sie vor der Sanierung dem Mieter kündigen mit der Begründung, dass Sie sanieren wollen, riskieren Sie eine Anfechtung der Kündigung.

Eine Kündigung kann gemäss Art. 271 OR angefochten werden, wenn kein objektiv erkennbares schutzwürdiges Interesse an der Kündigung vorliegt.

Wenn Sie kündigen, weil Sie die Heizung ersetzen und die Fassade sanieren wollen, machen Sie eine sogenannte Sa-

nierungskündigung geltend. Dazu muss die Rechtsprechung beachtet werden, die für die Sanierungskündigungen ziemlich klar ist.

Von einer (zulässigen) Sanierungskündigung spricht man, wenn das Mietobjekt umfassend saniert wird. Sie ist somit dann nicht missbräuchlich, wenn die Küche, Nasszellen, Wand- und Bodenbeläge sowie sämtliche Leitungsinstallationen erneuert werden. Bei einer solchen Sanierung wird deren Durchführung durch das Verbleiben des Mieters im Mietobjekt erschwert oder verzögert. Bei einer aufwendigen Sanierung, die mehrere Gebäudeteile auch im Innern der Wohnung betrifft, ist es gerechtfertigt, wenn dem Mieter gekündigt wird.

Mit anderen Worten ist es für die Gültigkeit der Kündigung somit wesentlich, dass die Anwesenheit des Mieters Verzögerung und Komplikationen zur Folge hätte.

Auszug nicht notwendig

Der Ersatz der Heizung und eine Fassadensanierung können gut im bewohnten Mietobjekt vorgenommen werden. Es ist nicht nötig, dass der Mieter die Wohnung verlässt. Wenn der Mieter die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten würde, hätte er gute Chancen, dass die Kündigung als missbräuchlich aufgehoben werden würde.

Ohne Kündigung läuft das Mietverhältnis daher nach der Sanierung unverändert weiter. Sie haben jedoch das Recht, die Kosten der wertvermehrenden und energetisch verbessernden Positionen auf den Mietzins zu überwälzen.

Beachten Sie dabei, dass Sie sämtliche Subventionen, die Sie für die Sanierung erhalten haben, vom investierten Betrag abziehen müssen.

Für eine Mietzinserhöhung müssen Sie das amtliche Formular zur Mitteilung von Mietzinsänderungen des betreffenden Kantons verwenden, in welchem sich die Liegenschaft befindet. Die Mietzinserhöhung können Sie zudem erst nach Abschluss der Sanierung vornehmen.

Wenn Sie bei der Berechnung der Erhöhung Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Rechtsberatung wenden.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Sonja Rueff lic. iur., Rechtsanwältin, Leiterin Rechtsberatung HEV Aargau

Nebenkosten im Mietvertrag: Worauf achten?

Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, schuldet der Mieter nebst dem Mietzins meist auch Nebenkosten. Die Nebenkosten sind das Entgelt für die Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Nebenkosten können heute bis zu 25 Prozent des Mietzinses ausmachen.

Unzulässige Nebenkosten Nicht ganz einfach ist die Abgrenzung zwischen Nebenkosten und anderen Kosten. Nur Nebenkosten können auf den Mieter überbunden werden. Unter Nebenkosten fallen üblicherweise Kosten für Heizung und Warmwasser am meisten ins Gewicht. Weiter gehören dazu auch Wasser- und Abwassergebühren, die Kosten für Hauswartung, Reinigung des Treppenhauses und die Schneeräumung, Servicekosten für Lift,

Waschmaschine, Tumbler, Alarmanlagen usw. sowie die Stromkosten oder Gebühren für die Kehrichtabfuhr.

Gewisse Leistungen des Vermieters dürfen aber nicht als Nebenkosten vereinbart werden und sind vom Mieter auch dann nicht geschuldet, wenn sie im Mietvertrag festgehalten worden sind. Rechtlich gelten Nebenkosten nur als zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen (sog. Betriebskosten). Davon abzugrenzen sind Kosten für den Unterhalt, für Ersatzanschaffungen oder Erneuerungen. Diese Kosten werden bereits mit dem Mietzins abgegolten und sind deshalb zwingend vom Vermieter zu tragen. Die Betriebskosten als Nebenkosten können von den nicht nebenkostenfähigen Unterhaltskosten insofern abgegrenzt werden, als dass Betriebskosten regelmässig (beispielsweise jährlich) und in etwa im gleichen Umfang auftreten. Unterhaltskosten fallen dagegen in unregelmässigen Abständen und in variierender Höhe an. Am Beispiel der Heizung wären zulässige Nebenkosten die Kosten für Öl oder Gas, für den periodischen Service oder für die Tankrevision. Unzulässige Nebenkosten wären hingegen die Kosten für Reparaturen an der Heizung oder gar für Ersatzanschaffungen. Grundsätzlich unzulässig sind Nebenkosten, die nicht im Zusammenhang

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mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Darunter fallen beispielsweise Hypothekarzinse, Steuern und Anschlussgebühren für die Kanalisation.

Ausdrückliche Nennung im Vertrag Wie der Mietvertrag können auch die Nebenkosten mündlich vereinbart werden. Ist der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen worden, was üblich ist, ist davon auszugehen, dass der Vorbehalt der Schriftlichkeit auch für die Nebenkostenabrede gilt (BGer 4C.224/2006 vom 24. Oktober 2006). Vorsicht ist geboten bei der Formulierung des Mietvertrages: Kosten, die nicht besonders vereinbart, d. h. im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt werden, gelten als im Mietzins inbegriffen. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass der vereinbarte Mietzins die gesamte Leistung des Vermieters aus dem Mietvertrag umfasst, also auch die Nebenkosten. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist streng. Ist die Nebenkostenregelung im Vertrag nicht aufgeführt oder nicht genügend detailliert, bleibt der Vermieter auf den Nebenkosten sitzen und geht sogar das Risiko ein, dass er die bereits bezahlten Nebenkosten rückerstatten muss.

Nicht genügend ist beispielsweise die Formulierung, der Mieter habe «alle Nebenkosten» zu bezahlen, da die zu übernehmenden Kosten mit einer solchen Vereinbarung weder bestimmt noch bestimmbar sind. Unklare sowie widersprüchliche Nebenkostenabreden sind nichtig. Dem Mieter ist es nicht zuzumuten, herauszufinden, welche Nebenkosten ihm schlussendlich tatsächlich in Rechnung gestellt werden sollen. Führt der Mietvertrag Nebenkosten auf, die im entsprechenden Mietobjekt gar nicht anfallen können, beispielsweise Kosten für den Liftservice, obwohl die Liegenschaft nicht über einen Lift verfügt, geht der Vermieter das Risiko ein, dass die gesamte Nebenkostenabrede nichtig ist.

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung genügt auch der allgemeine Hinweis

Antonia Florin MLaw, Rechtsanwältin, Notter Advokatur und Notariat, Baden

auf einen Vertragszusatz wie beispielsweise Allgemeine Vertragsbedingungen, in denen die Nebenkosten aufgeführt sind, nicht. Die Mieter haben Anspruch darauf, dass ihnen nur jene Nebenkosten überbunden werden, die im Vertrag eindeutig und genau bezeichnet werden. Es kann ihnen nicht zugemutet werden, sich erst nach Konsultation der allgemeinen Vertragsbedingungen ein Bild machen zu können, welche Nebenkosten von ihnen zu tragen sind. Wenn die allgemeinen Vertragsbedingungen allerdings im Mietvertrag bereits zu Lasten des Mieters ausgeschiedene Nebenkosten konkretisieren, kann daraus unter Umständen auf deren Übernahme durch den Mieter geschlossen werden (BGE 135 III 591, E. 4.3).

Bezahlt der Mieter die mietvertraglich nicht genau bestimmten Nebenkosten über einen längeren Zeitraum, bedeutet dies keine Anerkennung. Die regelmässigen Zahlungen haben auch nicht die stillschweigende Vereinbarung der entsprechenden Nebenkosten zur Folge, es sei denn, der Mieter akzeptiert und bezahlt die verlangten Nebenkosten in Kenntnis der Rechtslage, was ihm nachzuweisen wäre (vgl. BGer 4P.323/2006 vom 21. März 2007).

Abrechnungsarten für Nebenkosten Nebenkosten können entweder mittels Akontozahlungen oder durch einen Pauschalbetrag beglichen werden. Werden Akontozahlungen vereinbart, bezahlt der Mieter jeden Monat den vereinbarten Betrag im Voraus, wobei Ende Jahr die detaillierte Abrechnung des Vermieters erfolgt. Je nachdem, ob die effektiven Nebenkosten höher oder tiefer ausfallen als der geleistete Akontobetrag, muss der Mieter einen Betrag nachbezahlen oder erhält eine Rückerstattung. Wird ein Pauschalbetrag vereinbart, bezahlt der Mieter diesen und erhält Ende Jahr keine Abrechnung. Eine Pauschale hat für den Mieter den Vorteil, dass die Höhe der anfallenden Nebenkosten im Voraus genau definiert ist. Mit Bezahlung des Pauschalbetrags gelten sämtliche im Vertrag konkret aufgeführten Nebenkosten als abgegolten, unabhängig davon, wie hoch diese effektiv ausfallen. Möglich ist

auch die Vereinbarung, dass die dem Vermieter in Rechnung gestellten Nebenkosten direkt vom Mieter beglichen werden. Die verschiedenen Abrechnungsarten können kombiniert werden.

Einführung neuer Nebenkosten Möchte der Vermieter neue oder höhere Nebenkosten, beispielsweise nach dem Einbau neuer Einrichtungen, aufgrund neuer Abgaben oder aufgrund eines zu niedrigen Pauschalbetrags, geltend machen, empfiehlt es sich, zuerst mit dem Mieter das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Kann keine Einigung erzielt werden, muss der Vermieter entweder kündigen oder nach den gleichen Regeln wie bei der Mietzinserhöhung vorgehen (BGE 137 III 362). Dabei handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung.

Der Vermieter kann den Mietzins und somit auch die Nebenkosten jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Er muss dem Mieter die Erhöhung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen (Art. 269d Abs. 1 OR). Diese ist nichtig, wenn der Vermieter nicht das vorgeschriebene amtliche Formular verwendet, die Erhöhung nicht begründet oder mit der Mitteilung die Kündigung androht oder ausspricht (Art. 269d Abs. 2 OR). Ist der Mieter mit der Erhöhung der Nebenkosten nicht einverstanden, kann er sie als missbräuchlich anfechten.

Fazit

Damit Vermieter nicht ungewollt auf anfallenden Nebenkosten sitzen bleiben, ist es wichtig, dass vor Abschluss des Mietvertrages abgeklärt wird, welche Nebenkosten effektiv anfallen und diese müssen im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt werden. Auch ist es sinnvoll, bei Unsicherheiten vorab abzuklären, ob es sich tatsächlich um zulässige Nebenkosten handelt. Ist eine Erhöhung der Nebenkosten notwendig und kann mit dem Mieter keine Einigung erzielt werden, ist darauf zu achten, dass die Erhöhung der Nebenkosten entsprechend den für die Mietzinserhöhung geltenden Vorschriften durchgeführt wird.

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Efeu – Symbol für Freundschaft und Treue

Der Gewöhnliche oder auch der Gemeine Efeu (Hedera helix) ist bis weit in die Antike zurück bekannt. Er wurde den Göttern des Weins geweiht. Die Griechen trugen Efeukränze bei ihren festlichen Gelagen.

Der Efeu wurde auch als Orakelpflanze gebraucht. Da der Efeu nicht bestehen kann, ohne sich anzuschmiegen, ist er seit alters her auch Sinnbild für Freundschaft und Treue. Aus den Bauernregeln wird überliefert, wonach aus dem Verhalten der Frucht des Efeus auf das Gedeihen der Weintrauben geschlossen werden kann: Entwickeln sich die «Träubchen» der Pflanze gut, so gilt das auch für die Weintrauben des kommenden Jahres. Fallen dagegen die Beeren über den Winter ab, so deutet dies auf einen schlechten Wein hin.

Mitte des 16. Jahrhunderts legte der Schweizer Arzt und Naturforscher Conrad Gessner ein Verzeichnis der Gartenpflanzen an. Dort wurde der Efeu erstmals als Gartenpflanze registriert. Doch erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als weiträumige Landschaftsparks in Mode kamen, wurde bei uns der Efeu populär. Der Gewöhnliche oder Gemeine Efeu ist eine heimische immergrüne, selbst klimmende Kletterpflanze, die in Wäldern an

Bäumen und an Felsen hochklettert und Böschungen überdeckt.

Grosse Bandbreite

Heute wird der Efeu als Zierpflanze zur Begrünung von Fassaden und Mauern verwendet, wodurch ihm eine sehr grosse ökologische Bedeutung zukommt. Der Efeubewuchs schützt nicht nur Fassaden vor Regen und wirkt als Wärmedämmung, er bietet unzähligen Insekten und Vögeln Lebensraum. Es sollten aber nur intakte Fassaden begrünt werden, da ansonsten am Gemäuer Schäden entstehen können. Der Efeu ist eine aussergewöhnliche Pflanze. Seine Blütezeit beginnt erst im September oder Oktober. Er ist in dieser Hinsicht eine Besonderheit, da er aufgrund seiner späten Blütezeit eine wichtige Nahrungsquelle für Schwebefliegen, Bienen und Wespen ist. Und wie es in der Natur üblich ist, profitiert auch der Efeu von diesen Insekten, da er auf Fremdbestäubung angewiesen ist. Seine Früchte reifen zwischen Januar und April.

Es gibt etwa 400 verschieden Sorten von Efeupflanzen, mit einer grossen Bandbreite an Blattformen, Farben und Grössen. Einige Sorten sind winterhart, manche gedeihen nur in wärmeren Gegenden. Es gibt den Efeu auch als Zimmerpflanze.

Foto: Jeannine Stierli

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Aarau und Kulm

Generalversammlung 2022

Leider können wir auch dieses Jahr die Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm infolge Corona nicht im März 2022 durchführen. Die Generalversammlung 2022 soll jedoch am Montag, 22. August 2022, 19 Uhr im Saalbau in 5734 Reinach, im gewohnten Rahmen stattfinden.

Sie erhalten Mitte Juli 2022 die offizielle Einladung mit der Traktandenliste. Wir freuen uns darauf, Sie im Sommer persönlich begrüssen zu können.

Vorstand HEV Aarau und Kulm

Baden/Brugg/Zurzach

Generalversammlung 2022

Leider sind wir auch dieses Jahr gezwungen, die diesjährige Generalversammlung in schriftlicher Form durchzuführen.

Die Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach findet im März/April 2022 in Anwesenheit von Vorstand und Protokollführerin statt.

Den Mitgliedern der Sektion Baden/Brugg/Zurzach werden die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden.

Aufgrund der unsicheren Entwicklung wartet der Vorstand im Moment zu mit der Planung von weiteren Veranstaltungen.

Wir danken den Mitgliedern für ihre termingerechte Stimmrechtsabgabe zum Voraus bestens und wünschen allen eine schöne und gesunde Zeit.

Der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach

Lenzburg-Seetal

Generalversammlung 2022

Die Generalversammlung 2022 des HEV Lenzburg-Seetal findet statt am Mittwoch, 1. Juni 2022, 19 Uhr Weiterbildungszentrum Lenzburg

Der Vorstand des HEV Lenzburg-Seetal bittet die Mitglieder, sich den Termin zu reservieren. Er freut sich auf eine rege Teilnahme. Die Unterlagen zum Anlass werden rechtzeitig versandt.

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Solarstrom gemeinsam nutzen

Seit bald vier Jahren ist das neue Energiegesetz des Bundes in Kraft. In der Öffentlichkeit spricht man jedoch selten über die neuen Möglichkeiten, die sich damit bezüglich der Produktion von Sonnenstrom eröffnet haben.

Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 wurde das Ende der kostendeckenden Einspeisevergütung (Kev) eingeläutet. Das Ziel der Kev war und ist, die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien in der Schweiz zu fördern, indem den Produzenten für den ins Netz eingespeisten Strom ein Vergütungstarif garantiert wird. Rein theoretisch kann man bei der Kev noch bis Ende 2022 neue Anlagen anmelden. Ob es zum heutigen Zeitpunkt noch Sinn macht, die geplante Anlage auf die Warteliste der Kev setzen zu lassen, ist jedoch zu hinterfragen, denn die Warteliste von Anlagen ist so lang, dass sie wohl nicht fristgemäss abgearbeitet werden kann.

Einspeisung zu wenig lukrativ Heute ist bekannt, dass die Stromproduktion mittels Photovoltaik im Vergleich am preisgünstigsten ist. Die Investitionen in Anlagen, die neu erstellt werden, lassen sich

jedoch kaum wieder erwirtschaften. Der Grund dafür sind die tiefen Entschädigungen, welche einige Betreiber der Verteilnetze für den eingespeisten Strom bezahlen. Fakt ist, dass der heutige Strommarkt für Private und Unternehmen, die noch nicht im Energiebereich tätig sind, zu wenig Anreize bietet, um in grösserem Umfang in neue Kraftwerke zu investieren, die erneuerbare Energiequellen nutzen.

Zusammenschluss macht sich bezahlt

Die Zwischenbilanz hinsichtlich des Erreichens der Etappenziele der Energiestrategie 2050 fällt nicht positiv aus. Wie also können Interessierte davon überzeugt werden, dass es sich dennoch lohnt, Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren? Eine Möglichkeit, die in Erwägung zu ziehen sich lohnt, ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (Zev), der dank der Energiestrategie 2050 möglich geworden ist. Der Zev erlaubt, dass sich mehrere Liegenschaften über die Parzellengrenzen hinweg

zusammenschliessen können, wenn sie den produzierten Strom einer Solaranlage gemeinsam nutzen.

Eigenverbrauch ist klar definiert und bedeutet, dass der Strom, den eine Anlage produziert, direkt vor Ort verbraucht oder dort zeitgleich für den späteren Verbrauch gespeichert wird.

Photovoltaikanlagen von Einfamilienhäusern, die tagsüber wenig Strom verbrauchen, haben eine tiefe Eigenverbrauchsquote. Sie liegt zwischen 30 und 40 Prozent. Mit zusätzlichen Massnahmen, wie etwa die gezielte Steuerung einer Wärmepumpe, kann man die Eigenverbrauchsquote optimieren und auf 50 Prozent erhöhen. Ein Batteriespeicher macht es heute möglich, den während des Tages produzierten Strom am Abend und in der Nacht zu verbrauchen. Damit erhöht sich die Quote weiter. In Gewerbetrieben, die tagsüber Strom produzieren und verbrauchen, liegt die

So kann in einem Mehrfamilienhaus ein Zev in Zusammenarbeit mit einem Verteilnetzbetreiber funktionieren.

Eine gemeinsam genutzte Photovoltaikanlage in einer Wohnsiedlung im luzernischen Gelfingen/Hitzkirch.

Eigenverbrauchsquote bereits heute über 50 Prozent.

Wird der vor Ort produzierte Strom von den am Zusammenschluss Beteiligten selber verbraucht, sind die Kosten für den Strom niedriger, als wenn man die gleiche Menge aus dem Netz beziehen würde, da keine Netzgebühren und Abgaben zu bezahlen sind.

Rechnen lohnt sich

Die Kosten für den Bau einer Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren deutlich gesunken und machen die Eigenproduktion von Solarstrom interessant. Zudem gibt es Förderbeiträge. Wie in der Wohnwirtschaft 1-2-2021 unter dem Titel «Beratung und Infos durch Energie Schweiz» berichtet, kann man für den Bau einer Photovoltaikanlage eine einmalige Vergütung anfordern, die einen maximalen Beitrag von 30 Prozent an die Investitionskosten der Anlage rückvergütet. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist gesetzlich geregelt (Energiegesetz

EnG Art. 16 ff und Energieverordnung EnV Art. 14 ff). Diese Vorschriften müssen natürlich eingehalten werden. Für den Eigenverbrauch darf das Netz des Netzbetreibers im Normalfall nicht genutzt werden, auch wenn sich mehrere Grundstücke zu einem Zev zusammenschliessen.

Es braucht viel mehr

Obwohl die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Energiestrategie angenommen haben, kommt der Ausbau der Photovoltaik noch immer nur schleppend voran. Teilweise sperren sich Elektrizitätsunternehmen gegen den Zev, da ihnen Netzge-

bühren entgehen und sie weniger Strom verkaufen können. Es gibt aber auch Energieunternehmen, die sich für dezentrale Anlagen stark machen und bereit sind, sich zu engagieren. Denn dezentrale Anlagen entlasten das allgemeine Netz und Zusammenschlüsse machen es möglich, dass auch jene von – in der nächsten Umgebung produziertem – Solarstrom profitieren können, die keine eigene Anlage installieren und betreiben können. In diesem Bereich können auch Mieterinnen und Mieter oder Personen mit Stockwerkeigentum profitieren und auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten.

Photovoltaik liefert günstigen Strom

Eine von der Schweizerischen Energiestiftung SES herausgegebene Studie belegt, dass Solarstrom heute günstiger ist als jede andere Kraftwerktechnik. Die Autoren der Studie sind Dr. Rudolf Rechsteiner, Dr. Ruedi Meier, Prof. Urs Muntwyler und Thomas Nordmann. Die Untersuchung zeigt, dass Photovoltaikanlagen selbst im Winterhalbjahr den günstigsten Strom liefern können. Damit lässt sich die Einführung von Strom aus dem Ausland reduzieren und die Versorgungssicherheit verbessern. Mehr Informationen unter www.energiestiftung.ch/strommarkt.

Foto: CKW

Strom vom Nachbarn

Was geschieht, wenn mit lokal produziertem Strom ein Strommarkt im Quartier entsteht? Das Forschungsprojekt «Quartierstrom» erprobte in Walenstadt ein Jahr lang den Strommarkt der Zukunft. Die Beteiligten ziehen aus dem Pionierprojekt eine positive Bilanz.

Im Dezember 2018 fiel der Startschuss zu einem einzigartigen Experiment: Im Quartier Schwemmiweg in Walenstadt haben sich 37 Haushalte zu einem lokalen Strommarkt zusammengeschlossen. Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen können ihren selbst erzeugten Strom an die Nachbarn verkaufen – und zwar ohne Umweg über den Energieversorger. Auch Haushalte ohne Solaranlage erhalten die Möglichkeit, sauberen Strom aus nächster Nähe zu beziehen. Ein weiteres Novum ist, dass die Teilnehmenden den Strompreis selber bestimmen. Das Projekt «Quartier-

strom» wird vom Bundesamt für Energie (BFE) unterstützt. Am Projekt selber arbeitet ein breit abgestütztes Konsortium aus Forschung und Wirtschaft eng zusammen: unter anderem die ETH Zürich, die Universität St. Gallen, die Hochschule Luzern, Partner aus der Wirtschaft und der lokalen Energieversorger sowie das Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt, das sein Verteilnetz für den lokalen Handel während des Pilotversuchs zur Verfügung stellt.

Privat mit Strom handeln

Das Projekt erprobt den Strommarkt der Zukunft. Fachleute sagen voraus, dass mit der Energiewende die Stromproduktion

dezentralisiert wird – also weg von zentralen Grosskraftwerken, hin zu vielen kleinen, oftmals privaten Erzeugern. Heutzutage ist es für Privatpersonen kaum möglich, ihren Strom frei zu vermarkten. Überschüsse müssen sie oft zum Einspeisetarif an den Energieversorger verkaufen, der Strom fliesst also ins öffentliche Netz. Da die Elektronen immer den kürzesten Weg suchen, landet dieser Strom physikalisch gesehen schon heute beim Nachbarn. Das Besondere beim Projekt Quartierstrom ist, dass sich private Stromproduzenten am Handel beteiligen können. Somit entstehen finanzielle Anreize, was wiederum den Absatz von lokal erzeugter,

Positive Bilanz: 37 Haushalte in Walenstadt handelten mit Solarstrom in einem lokalen Strommarkt.
Foto: WEW

sauberer Energie fördern kann. Ob diese These stimmt, will das Projekt Quartierstrom untersuchen. Von den Teilnehmenden haben 28 eine eigene Solarstromanlage, neun sind reine Konsumenten, darunter ein Altersheim. Die Anlagen liefern jährlich rund 300’000 kWh Strom, der tatsächliche Bedarf der Gemeinschaft liegt bei etwa 250’000 kWh. Mehrere Batteriespeicher dienen als Puffer. Speziell verbaute Smartmeter messen kontinuierlich die Produktion und den Verbrauch der einzelnen Haushalte. Eine eigens entwickelte Software wickelt den Handel direkt vor Ort ab. Dieser basiert auf der Blockchain-Technologie, die für fälschungssichere Transaktionen innerhalb von Netzwerken genutzt wird.

Handeln unter Nachbarn

Mit einer App können die Teilnehmenden den Preis bestimmen: Die privaten Stromproduzenten ihren Angebotspreis, die Konsumenten ihren Kaufpreis. Ein Algorithmus ermittelt alle 15 Minuten, wer von wem kaufen darf. Dabei paart er jeweils den günstigsten Anbieter mit dem meistbietenden Käufer. Wer keinen Handelspartner findet, kauft Strom vom Energieversorger zum ortsüblichen Tarif. Schon bald zeigte sich, dass durch den Handel der Eigenverbrauch innerhalb der Gemeinschaft steigt. So wurden beispielsweise in den ersten beiden Februarwochen 2019 über 80 Prozent des produzierten Solarstroms im Quartier selbst verbraucht. Zum Vergleich: Ohne Zusammenschluss kann ein einzelner Haushalt nur etwa 30 Prozent seines erzeugten Stroms selber nutzen.

Geschäftsmodell der Zukunft

Das Quartier ist jedoch weiterhin auf den Energieversorger vor Ort angewiesen. Dieser nimmt nicht nur überschüssigen Strom ab, er liefert auch welchen, wenn die Sonne nicht scheint und der Bedarf hoch ist. Im Projekt Quartierstrom übernimmt der Energieversorger demnach die Rolle eines Versicherers. Die Verantwortlichen des Wasser- und Elektrizitätswerks Walenstadt möchten durch das Projekt Einsichten gewinnen, wie der Strommarkt der Zukunft funktionieren könnte. Sie hoffen, Einblicke

in neue Geschäftsmodelle zu erhalten und von Anfang an bei deren Entwicklung mit dabei zu sein.

Positive Bilanz

Nach einem Jahr ziehen die Projektbeteiligten aus Forschung und Industrie eine positive Bilanz: Dank des lokalen Strommarkts stieg der Eigenverbrauch der Gemeinschaft als Ganzes auf rund 60 Prozent, was fast einer Verdoppelung entspricht. Zu 33 Prozent versorgten sich die 37 Haushalte selbst mit Solarstrom, ohne Zutun vom lokalen Energieversorger. Während diese Zahlen zu erwarten waren, überraschte, wie das Projekt aufgenommen wurde. Die teilnehmenden Haushalte waren sehr aktiv und nahmen den Strommarkt als grün, lokal und fair wahr. «Auch die Energiebranche hat nach anfänglicher Skepsis sehr grosses Interesse gezeigt und sieht in der Entwicklung viel Potenzial. Wir konnten viele Diskussionen anstossen», erzählt Christian Dürr, Leiter des Wasser- und Elektrizitätswerks Walenstadt. Eine positive Bilanz zieht auch Verena Tiefenbeck, Projektleiterin vom Bits to Energy Lab der ETZ Zürich: «Quartierstrom war das erste Projekt dieser Art. Wir leisteten an vielen Fronten Pionierarbeit. Umso mehr freut es uns, dass die Technik abgesehen von üblichen Kinderkrankheiten gut funktioniert hat.» Für das Bundesamt für Energie stand ebenfalls der Umgang mit den neuen Technologien im Fokus. «Mit dem Projekt konnte untersucht werden, inwiefern sich Blockchain und künstliche Intelligenz für die direkte Vermarktung von Strom aus dezentralen Energieressourcen eignen und welche Rolle der Energieversorger in einem solchen Bottom-up-Ansatz spielt. Die Erkenntnisse dürften hilfreich sein für die zukünftige Entwicklung des Strommarktes», so das Fazit von Benoît Revaz, Direktor des BFE.

Quartierstrom 2.0

Nachdem die Feldphase des ersten Quartierstromprojekts (Quartierstrom 1.0) im

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Januar 2020 erfolgreich abgeschlossen worden ist, läuft der lokale Strommarkt in Walenstadt weiter. Das Projekt Quartierstrom 2.0 konnte dafür die Smart City Innovation Challenge 2020, gefördert von Energie Schweiz, gewinnen. Aufbauend auf den Erfahrungen soll im Nachfolgeprojekt Quartierstrom 2.0 Diverses verbessert werden und man möchte neue Haushalte dazugewinnen und den lokalen Strommarkt auf 100 Marktteilnehmende ausweiten.

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Neue Handelsplattform

Die neue Handelsplattform im Projekt Quartierstrom 2.0 basiert auf einer automatischen Preisbildung gemäss lokalem Angebot und lokaler Nachfrage. Im Vergleich zum Vorgängerprojekt können die

Beteiligten ihre Preispräferenzen nicht mehr individuell setzen. Denn wie sich zeigte, war diese Funktion für die Teilnehmenden nicht entscheidend. Der Handel erfolgt zudem nicht mehr über eine Blockchain, weil mit den Teilnehmenden bereits eine vertrauenswürdige Instanz vorhanden ist. Im Rahmen des Projekts sollen zudem neue Funktionen für den Strommarkt bereitgestellt werden. Zudem wird die gesamte Hardware mit auf dem Markt erhältlichen Smartmetern ersetzt. Dabei wird die Kompatibilität mit verschiedenen gängigen Smartmetern für Echtzeitdaten geprüft und sichergestellt.

Dank Quartierstrom 2.0 erfahren die Teilnehmenden, dass Strom nicht nur einfach aus der Strombuchse kommt, sondern kön-

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Im Durchschnitt konnte sich die Quartierstrom-Gemeinschaft zu einem Drittel selbst versorgen.

Übers Jahr gesehen war der Eigenverbrauch der Gemeinschaft als Ganzes fast doppelt so hoch.

Grafiken: Quartierstrom

nen sich konkret und effektiv für erneuerbare Energie vor Ort einsetzen.

Gemeinsam handeln

Das Projekt macht es den Haushalten leichter, ihren Stromverbrauch in die Produktionszeiten der lokalen Solaranlagen zu verlegen. So erfahren sie einen finanziellen und emotionalen Mehrwert. Die Teilnehmenden werden motiviert, eine aktive Rolle in der Energieproduktion zu übernehmen. Hierzu trägt auch die lokale Gemeinschaft bei, da dem einzelnen Haushalt das Gefühl vermittelt wird, Teil einer grösseren Bewegung zu sein.

Das Projekt wird von Energie Schweiz gefördert. Der Projektflyer «Wenn Haushalte den Eigenverbrauch optimieren und zu Händlern von erneuerbarem Strom werden» steht auf der Website von Quartierstrom 2.0 zur Verfügung.

Quellen

ETH-Magazin Globe, Sauberer Strom direkt vom Nachbarn «Quartierstrom» – Feldphase des ersten lokalen Strommarkts der Schweiz erfolgreich abgeschlossen

So funktioniert der lokale Strommarkt

Die Grundidee des Projekts Quartierstrom ist, dass Quartierbewohner lokal produzierten Solarstrom kaufen und verkaufen. Prioritär wird der Solarstrom im eigenen Haushalt verbraucht, nur die Überschüsse werden im Quartier gehandelt. Produzieren die Solaranlagen mehr Strom als die Gemeinschaft zeitgleicht konsumiert, nimmt das Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt (WEW) den Strom ab. Umgekehrt liefert der Energieversorger Strom, wenn die lokale Produktion zu tief ist. www.quartier-strom.ch

Im Quartierstrom-Portal stellen die Teilnehmenden ihre Preise ein und beobachten den Strommarkt.

Elektrofahrzeuge immer beliebter

Im Jahr 2022 sind Elektroautos definitiv alltagstauglich. Innerhalb weniger Jahre haben sich die durchschnittliche Batteriekapazität und damit die Reichweite der Elektroautos deutlich vergrössert, die Ladezeiten sind gesunken und die Fahrzeuge werden erschwinglich.

Beim Kauf eines neuen Autos denken Schweizerinnen und Schweizer zunehmend an ein Elektrofahrzeug, wie im Bericht «Elektromobilität in der Schweiz, 2021» der Organisation Swiss-E-Mobility zu lesen ist. Geht es nach der Politik soll der Anteil der Elektroautos zudem merklich wachsen. Ein wichtiges Kriterium, sich für eine Elektroauto zu entscheiden, ist die Reichweite. Diese hängt von zwei Faktoren ab: dem Verbrauch je 100 km und der Akkugrösse. Je grösser der Akku, desto grösser ist auch die Reichweite. Aktuelle Fahrzeuge bieten Reichweiten von gut 300 bis 400 Kilometern, einige sogar bis 600 Kilometer. Mit zunehmender Akkukapazität steigen jedoch der Preis und das Fahrzeuggewicht. Je schwerer das Auto, desto höher der Verbrauch, was wiederum die Reichweite redu-

ziert. Ein grösserer Akku benötigt zudem mehr Platz im Fahrzeug. Daher gibt es zurzeit keine Kleinwagen, die eine Reichweite von 500 km schaffen.

In direktem Zusammenhang mit der Reichweite steht die Verfügbarkeit von Ladestationen. Die Schweiz verfügt heute über eines der dichtesten öffentlichen Ladenetze für Elektroautos in Europa. Die Betreiber von Ladestationen haben zusammen mit Energie Schweiz, dem BFE und Swisstopo die Website www.ich-tankestrom.ch geschaffen. Damit findet man schnell und zielsicher eine Ladestation in der Nähe und wird in Echtzeit informiert, ob diese frei ist.

Viele Informationen

Der Kauf eines Autos ist eine grössere Anschaffung, die wohlüberlegt sein will. Erst

recht stellen sich zahlreiche Fragen, wenn man in Betracht zieht, sich ein E-Auto anzuschaffen. Technikfreaks können sich wohl viel schneller für ein E-Auto begeistern als jemand, der das Gewohnte vorzieht. Unterdessen gibt es jedoch viele Informationen im Internet. Beispielsweise bietet Energie Schweiz unter dem Titel «Elektromobilität hält Einzug in den Alltag» ein Portal, das einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Elektromobilität bietet. Auch die Auswahl an Modellen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Im 2022 stehen bereits 430 neue Modelle vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine zur Verfügung. Welches Modell die persönlichen Prioritäten und Wünsche am besten erfüllt, kann ebenfalls im Internet geprüft werden. Energie Schweiz und der TCS bieten einen Verbrauchskatalog an. Diese Angebotsübersichten ermöglichen einen Vergleich verschiedener Modelle unterschiedlicher Hersteller.

Tankstelle zu Hause

Elektrofahrzeuge werden am besten dort geladen, wo sie über längere Zeit stehen. Strom zum Laden von Elektroautos ist im Prinzip in jedem Haus vorhanden. Für das Laden von Elektroautos bieten verschiedene Hersteller Heimladstationen an – sogenannte Home Charge Devices (HCD). Eine HCD verfügt über eine erhöhte Sicherheit für das Fahrzeug und den Anwender und ist zusätzlich an die Leistungsgrenze der vorhandenen Netzinfrastruktur angepasst. Ein optional eingebauter Stromzähler liefert Informationen zum Energieverbrauch und Steuergeräte erlauben die Aufladung des Fahrzeuges zu Niedertarifzeiten. Besitzer eines Eigenheims können zudem durch den Kauf des Stromprodukts beziehungsweise durch den Strommix selbst bestimmen, von welchen Energieträgern der Strom für ihr Auto stammen soll. Noch

Mit dem Smartphone wird die E-Mobility organisiert.
Foto: Neovac

Eine E-Ladestation wird wohl bald eine Selbstverständlichkeit in allen Garagen.

besser sieht die Rechnung aus, wenn Elektroautos mit Strom aus erneuerbaren Quellen geladen werden, können doch Heimladestationen Strom aus Photovoltaik bestens aufnehmen.

Installation durch Fachpersonen Vor dem Kauf eines Elektroautos sollte man die Gebäudeinfrastruktur überprüfen und sich von einem Elektroinstallateur beraten lassen. Arbeiten an elektrischen Installationen dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden. Pro Elektroauto braucht es eine separate Sicherung und einen separaten Fehlstrom-Schutzschalter. Solche Geräte sind heute als Kombischutzschalter erhältlich.

Eine E-Mobility-Infrastruktur zu installieren und zu betreiben, ist anspruchsvoll. Deshalb bieten Lieferanten von Ladestationen wie beispielsweise die Schweizer Firma Neovac von der Beratung über die Planung und Ausführung bis hin zum Betrieb und der Verrechnung Komplettlösungen für

eine E-Mobility-Infrastruktur an – inklusive Service. Selbstverständlich können bei solchen Anlagen Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos ihre Ladebezüge automatisch über eine sogenannte RFID-Karte oder eine Smartphone-App erfassen. Solche Komplettangebote kommen bei Eigentümern von Mehrparteienhäusern und bei Verwaltungen gut an.

Zukunftsorientierte Planer und Bauherren können die Erschliessung von Parkplätzen für die Elektromobilität vorausschauend organisieren. Entsprechende Aussparungen im Rohbau, eine erweiterbare Hauptverteilung, Leerrohre, Einbauräume für Kabeltrassen und ähnliche bauliche Massnahmen bedeuten erstens eine schnelle und einfache Instandsetzung bei Bedarf und zweitens einen Mehrwert für die Liegenschaft.

Massnahmen in Tiefgaragen

In Tiefgaragen von Stockwerkeigentumsoder Mietwohnungen sind Parkplätze oftmals nicht oder nur ungenügend für das

Laden von Plug-In-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen ausgerüstet. Der TCS empfiehlt deshalb die Installation einer Ladestation, die zum Auto und zur Gebäudeinfrastruktur passt. Stockwerkeigentümer und Mieter müssen für solche Installationen jedoch zuerst das Einverständnis der Eigentümerversammlung respektive des Vermieters einholen. Schliesslich stellt sich beim Strombezug in gemeinschaftlich genutzten Räumen auch die Frage nach der gerechten Verrechnung unter den verschiedenen Parteien. Eine präzisere Messung erlaubt ein separater und vom Elektrizitätswerk gelieferter Zähler.

Das SIA-Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» vom 1. Mai 2020 hat zum Ziel, die Situation für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu

Fortsetzung Seite

Foto: Neovac

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der Verkaufbarkeit bilden das zentrale Fundament der Bewertung.

Was ist zu beachten?

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Förderung

Für Elektroautos wird von der eidgenössischen Zollverwaltung keine Automobilsteuer (vier Prozent des Kaufpreises) bei der Einfuhr aus dem Ausland erhoben. Ob der Händler die Einsparung weitergibt, ist ihm überlassen. 1000 Franken pro Auto und 2000 Franken pro Lieferwagen zahlt die Klimastiftung Schweiz an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Elektromobilität wechseln. In vielen Kantonen erhalten Eigentümer von Elektroautos einen zeitlich beschränkten oder dauerhaften Rabatt auf die Motorfahrzeugsteuer. Einige Kantone, Gemeinden und Energieunternehmen fördern zudem den Kauf eines Elektroautos mit einer Prämie. Einen guten Überblick über die Kaufprämien sowie die Reduktionen bei den Motorfahrzeugsteuern finden sich auf folgenden Websites:

• co2tieferliegen.ch

• swiss-emobility.ch

Batterien und ihre Ökobilanz

In Batteriefahrzeugen sind Lithium-IonenBatterien Standard. Deren Herstellung ver-

ursacht heute erhebliche Umweltbelastungen. Grössere Batterien sind also ein negativer Faktor in der Ökobilanz der Batterieautos, obwohl sie eine höhere Reichweite erzielen als konventionelle Fahrzeuge. Die Batterieautos sind gemäss der Studie «Umweltauswirkungen von Personenwagen – heute und morgen» des Paul Scherrer Instituts mit Speicherkapazitäten von 36 kWh heute und 55 kWh im Jahr 2040 ausgestattet. Die Lebensdauer der Batterien wird mit 200’000 km veranschlagt. Wichtige Faktoren hinsichtlich Umweltbelastungen der Batterieproduktion sind der Material- und Energieverbrauch bei der Herstellung der Batteriezellen: Es ist zentral, wie viel Material und Energie verbraucht werden und aus welchen Quellen diese stammen. Die Produktionszahlen von Batteriefahrzeugen sind in den letzten Jahren stark gestiegen – damit verbunden ist eine zunehmende Massenproduktion der Batterien, was sich in reduziertem Energieverbrauch und abnehmenden Umweltbelastungen zeigt. Für die Ökobilanz vorteilhaft sind effiziente Recyclingverfahren oder eine «Zweitnutzung» der Batterien, etwa für die Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Gebäuden.

Recycling

In der Schweiz entsteht ein neues Zentrum für das Recycling von Batterien. Die Grundlagen für den Bau wurden von mehreren

Institutionen erarbeitet und eine Betreibergesellschaft wurde gegründet. Das Zentrum wird in Oensingen stehen und soll 2024 in Betrieb gehen. Dort werden Batterien repariert, für den weiteren Einsatz als stationärer Speicher verwendbar gemacht oder mit modernsten Verfahren recycelt. Dadurch soll eine Rückgewinnungsquote für Kobalt, Nickel, Mangan, Kupfer, Aluminium, Stahl, Graphit, Elektrolyt und Kunststoff von 90 Prozent erreicht werden. Lithium wird zu 70 Prozent zurückgewonnen werden können. Alle Metalle sollen in einem geschlossenen Kreislauf wieder in die Produktion neuer Batterien gelangen.

Quellen

www.hev-schweiz.ch > E-Mobilität gewinnt an Fahrt

Faktenblatt «Umweltauswirkungen von Personenwagen – heute und morgen», Paul Scherrer Institut

Informationen

Zahlen und Fakten: www.swiss-emobility.ch

Antworten zu energieeffizienten Personenwagen: www.energieschweiz.ch

Freie Ladestation finden: www.ich-tanke-strom.ch

Reduktion bei der Motofahrzeugsteuer: www.co2tieferlegen.ch

Tanken mit dem Strom der eigenen Photovoltaikanlage.

Überzeugende Solararchitektur

Am 2. November 2021 wurde im Palexpo in Genf der 31. Schweizer Solarpreise verliehen. Einmal mehr konnten hervorragende Projekte ausgezeichnet werden.

Seit 1990 beteiligten sich 3792 Personen und Institutionen mit ihren Solaranlagen und Gebäuden am Schweizer Solarpreis. Im 2021 wurden von 71 eingereichten Bewerbungen insgesamt 11 mit dem Schweizer Solarpreis ausgezeichnet: u. a. eine mit dem Norman Foster Solar Award, zwei mit dem Plus-Energie-Bau-Solarpreis, eine mit dem HEV-Sondersolarpreis, eine mit dem Migros-Bank-Sondersolarpreis für PEB-MFH und eine mit dem High-Tech-Zentrum-Innovationspreis. Zusätzlich wurden 13 PEBund 12 Solarpreis-Diplome verliehen.

Solararchitektur ist ein Baustein zukunftsorientierter Architektur, die die dringend notwendige Energiewende ernst nimmt. Gemäss «Countdown 2030», einer Vereinigung mit einer stetig wachsenden Zahl von Architekturschaffenden, müssen Konzepte solarer und zirkulärer Architektur Bestandteil unserer Baukultur werden. Solararchitektur sollte neben der Energietechnik, der Nachhaltigkeit und der Gestaltung selbstverständlich auch städtebauliche und landschaftliche Kriterien bestens erfüllen. Eine echte Herausforderung. Die 2021 preisgekrönten Solargebäude überzeugen gestalterisch, sind nachhaltig konzipiert, ausgefeilt und verbinden die aktive Energiegewinnung mit passiver Energienutzung stimmig.

HEV-Sondersolarpreis 2021

Das im Jahr 1800 erstellte Einfamilienhaus in Windisch (AG) wurde 2020 energetisch saniert und erweitert. Es entstanden zwei Wohnungen: ein Studio und eine geräumige WG-Wohnung für sechs Personen. Der Bau zeigt das grosse Potenzial von Solarthermie auf und beweist zusätzlich, wie wichtig die Reduktion der hohen Energieverluste im Schweizer Gebäudepark ist. Durch die Verbesserung der

Das EFH in Hägglingen (AG) gibt den Solarstromüberschuss den Nachbarn weiter. Die
Fotos: Schweizer

Dämmung und Erneuerung der Fenster reduzierte sich der Gesamtenergiebedarf von 59’000 kWh/a um gut die Hälfte auf 28’200 kWh/a – trotz der erweiterten Wohnfläche. Die Wärme wird durch eine 55 m2 grosse solarthermische Anlage erzeugt. Ein 36,6 m3 grosser Kombispeicher ermöglicht die Nutzung der gewonnenen Wärme auch während kälteren Jahreszeiten. Dies ergibt einen Autarkiegrad für Heizung und Warmwasser von über 90 Prozent. Für die restliche Heizenergie steht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Verfügung. Die Südseite des Daches wurde ergänzend mit einer 5 kW starken Photovoltaikanlage ausgestattet. Ein besonderes Highlight ist die neue Überdachung der Terrasse mit transluziden Solarmodulen. Gesamthaft produziert die 7,5 kW starke PV-Anlage jährlich 7400 kWh/a CO2-freien Strom. Insgesamt weist das Einfamilienhaus eine Eigenenergieversorgung von 26’600 kWh/a oder 94 Prozent auf. Das Gebäude beweist beispielhaft, wie ältere Bauten modernisiert werden und dabei ihren ursprünglichen Charakter behalten können. Dafür verdient es den HEV-Sondersolarpreis 2021.

Eigenversorgung von 374 Prozent Das schlichte und elegante Einfamilienhaus der Familie Roost in Hägglingen überzeugt durch die nachhaltige Bauweise und das gut aufeinander abgestimmte Gesamtenergiekonzept. Der Holzbau ist mit Zellulose und Holzfasern gedämmt und weist einen Energiebedarf von 3900 kWh/a auf. Eine ganzflächige, integrierte 15 kW starke PV-Anlage auf dem Dach produziert jährlich 14’300 kWh Strom. Der Solarstromüberschuss von 10’400 kWh/a versorgt auch die Nachbargebäude mit emissionsfreiem Strom. Mit dem Überschuss könnten zudem sieben E-Autos jährlich je 12’000 km CO2-frei fahren. Da sich das Gebäude in einer Grundwasserschutzzone befindet, konnte keine Erdsonden-Wärmepumpe realisiert werden. Zur Heizund Warmwasserproduktion dient stattdessen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe,

Fortsetzung Seite 41

der Sanierung benötigt das MFE in Sempach nur noch 40 Prozent der ursprünglichen Energie.

Das sanierte Einfamilienhaus in Windisch (AG) wurde mit dem HEV-Sondersolarpreis 2021 ausgezeichnet.
Nach

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1. Preis

Die PV-Dachanlage des Bauernhauses Stähli in Walkringen (BE) produziert 16’500 kWh/a.

deren Effizienz durch die Nutzung der warmen Abluft der PV-Anlage gesteigert wird. Die Wärmepumpe kann abhängig vom vorhandenen Solarstromangebot gesteuert werden und optimiert in Kombination mit einem 1000 Liter grossen Pufferspeicher den Eigenverbrauch. Der Plus-Energie-Bau erreicht somit eine Eigenenergieversorgung von 374 Prozent.

Massive Reduktion der CO2-Emissionen In Sempach wurde bei der Sanierung eines Dreigenerationenhauses mit zwei Wohnungen nebst der integrierten PV-Anlage die Energieversorgung erneuert. Das 1989 erbaute Haus verbrauchte vor der Sanierung insgesamt 48’100 kWh/a. Die Erdölheizung wurde durch eine Erdsonden-Wärmepumpe ersetzt. Die PV-Anlage liefert die Energie für den Heiz-, Warmwasserund Betriebsbedarf. Dank verbesserter Dachdämmung, einer Wärmepumpe sowie energiesparender Haushaltsgeräte und LEDBeleuchtung reduzierte sich der Gesamtenergiebedarf – trotz Erweiterung der Energiebezugsfläche – auf 19’400 kWh/a. Die dachintegrierte 39,5 kW starke Nord-SüdPV-Anlage erzeugt 32’000 kWh/a. Damit weist das MFH eine Eigenenergieversor-

gung von 166 Prozent auf. Die PEB-Sanierung reduziert die CO2-Emissionen um insgesamt 17,1 t. Überschüssig produzierter Solarstrom wird in Batterien oder im Elektrofahrzeug gespeichert. Mit dem Solarstromüberschuss von 12’900 kWh/a können das 2021 angeschaffte Elektroauto und acht weitere E-Autos jährlich je 12’000 km CO2-frei fahren. Damit können insgesamt 43,6 t CO2-Emissionen (17,1 t + 26,5 t) eingespart werden. Das Gebäude ist heute zu 70 bis 80 Prozent autark. Das Ziel der Besitzerfamilie ist es, mittels zusätzlicher Batterien den Autarkiegrad auf 90 bis 95 Prozent zu erhöhen.

Vom Denkmalschutz genehmigt

Das in Walkringen (BE) 1780 erbaute Bauernhaus, in dem sich einst eine Büchsenmacherei und Gravurenwerkstatt befand, steht unter Denkmalschutz. Das Hausdach wurde bereits 2007 von innen isoliert. 2020 wurde das Dach umfassend saniert und der sommerliche Wärmeschutz verbessert. Bei starken Stürmen wurde das mit Ziegeln bedeckte Dach oft beschädigt, deshalb war es der verständliche Wunsch der Eigentümer, dieses durch ein sturmsicheres Dach zu ersetzen. Nach monatelangen Verhand-

lungen mit der Denkmalpflege durften eine PV-Anlage sowie eine thermische Solaranlage auf dem Dach installiert werden. Die sorgfältig integrierte, südwestlich ausgerichtete 16,7 kW starke PV-Dachanlage erzeugt 16’500 kWh/a, die solarthermische Anlage produziert 9900 kWh/a, insgesamt 26’400 kWh/a. Die Eigenenergieversorgung beträgt damit 65 Prozent. Dank der verbesserter Dachdämmung, LED-Lampen und energiesparenden Haushaltsgeräten sank der Gesamtenergiebedarf von 50’400 auf 40’900 kWh/a. Die PEB-Sanierung reduziert 3,4 t CO2- Emissionen. Der Solarstrom, der nicht direkt vom EFH verbraucht wird, wird für das Elektroauto verwendet.

In der umfangreichen Publikation zum 31. Schweizer Solarpreis werden weitere interessante Solarbauprojekte ausführlich vorgestellt. Sie ist entweder via Bestellung oder als PDF-Download erhältlich.

Weitere Informationen www.solaragentur.ch www.countdown2030.ch

Foto: Schweizer Solarpreis 2021

Hybridheizung für eine sanfte Energiewende

Ist ein Heizungsersatz nötig, kann die clevere Kombination verschiedener Systeme eine einfache Übergangslösung darstellen. Eine Hybridheizung kann dabei helfen, ein Gebäude schrittweise zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

mit Ölbrennwertheizung und ein Wassererwärmer, bei Bedarf noch eine Solarlösung (Mischheizungskreis).

Immer noch wird die Mehrheit der Schweizer Gebäulichkeiten mit den fossilen Energieträgern Öl und Gas geheizt. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zögern eine Erneuerung der Heizanlagen so lange wie möglich hinaus. Zum einen scheuen sie die Kosten für einen Umstieg auf erneuerbare Energien. Zum andern eignen sich nicht alle Altbauten beispielsweise für einen Wechsel auf eine Wärmepumpe, ohne dass grosse Investitionen in die Wärmedämmung der Gebäudehülle vorgenommen werden müssen, wie das die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn 2014 verlangen. Diese ist zwar noch nicht in allen Kantonen vollständig

umgesetzt, trotzdem ist die Energiestrategie 2050 des Bundes auch für diese Kantone verbindlich. Der Kanton Aargau hat erst einen Teil der Anforderungen der nationalen Energiepolitik im Gebäudebereich übernommen. Dazu gehört etwa der Energienachweis für Gebäude (GEAK).

Verschiedene Systeme

Wird ein Ersatz der elektrischen Heizquelle für das warme Brauchwasser fällig oder muss die Heizung, die auf fossiler Energie basiert, ersetzt werden, so müssen Hauseigentümer die bestehende Gebäudehülle sanieren, wenn das Gebäude schlechter abschneidet als Energieeffizienzklasse D oder vor 1990 erbaut wurde. Es gibt jedoch Alternativen:

Hybridheizungen. Eine davon, die Kombination von Holz- und Sonnenenergie und Wärmepumpen rückte in der Wohnwirtschaft 10-2021 in den Fokus. Hier steht eine andere im Mittelpunkt: Die Kombination von fossilen Energieträgern und einer Wärmepumpe. Auf dem Markt sind heutzutage vorkonfektionierte Hybridlösungen zu kaufen, die sich bestens dafür eignen, eine bestehende Heizanlage zu modernisieren. Dabei kombinieren verschiedene Hersteller konventionelle Energieträger wie Öl oder Gas mit regenerativen Energien wie Umweltwärme, Solarenergie und Holz.

Es ist möglich, bereits bestehende fossile Wärmeerzeuger mit einer Luft-Wasser-Wär-

Ruth Bürgler, Redaktorin
Perfekt kombiniert: Wärmepumpe, Hybridheizung
Bild: Gebäude Klima Schweiz

mepumpe zu ergänzen. Mit wenig Aufwand lässt sich eine zusätzliche Wärmepumpe meist problemlos nachträglich in jedes Gebäude einbauen. Je nach Bedarf laufen beide Systeme gemeinsam oder nur die Wärmepumpe oder der Heizkessel. Die Hybridfunktion oder der Bivalenzpunkt der Regulierung sorgt dafür, dass das Umschalten automatisch funktioniert. Ausschlaggebend für die Umstellung sind die im System eingegebenen Voreinstellungen, die auf den Vorteilen basieren, welche die beiden Systeme aufweisen. Bei höheren Aussentemperaturen ist es beispielsweise sinnvoll, die Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeiten zu lassen, weil sie effizienter und umweltschonender ist. Bei eisigen Temperaturen soll die Öl-, Gas- oder Holzheizung arbeiten, weil man so effizient Strom sparen kann. Die intelligente Heizungsregelung misst also den Wärmebedarf und wählt das passende System, das zum Einsatz kommen soll, damit der Betrieb der Heizung möglichst umweltund kostenschonend funktioniert.

Beim Brauchwasser, das üblicherweise mit einer Vorrangschaltung ausgerüstet ist, wird die thermische Desinfektion durch die fossile Heizung sichergestellt, damit die Wasserqualität stets einwandfrei bleibt und sich keine Legionellen im Warmwasser ansiedeln können.

Mehr Umweltschutz

Kommt eine Hybridlösung zum Einsatz, verringert sich der Verbrauch von fossiler Energie deutlich. Das ist ein Plus für die Umwelt. Der Schweizerische Verband für Hei-

zungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Gebäude Klima Schweiz GKS, geht sogar davon aus, dass wenn bei einer Hybridheizung der Wärmebedarf und die Energiequelle für das umweltfreundliche System konstant bleiben, die Hybridlösung nahezu CO2-neutral arbeitet. Mit einer Hybridheizung kann die Wärmepumpe bis zu 50 Prozent des Wärmebedarfs abdecken. Dadurch lassen sich die CO2-Emissionen und damit der Anteil am fossilen Brennstoff um mindestens 50 Prozent reduzieren. Die Energiedirektoren der Kantone haben die Vorteile einer Hybridheizung ebenfalls erkannt und sie sogar als eine der Standardlösungen der MuKEn definiert (siehe Kasten Seite 45 unten). Zehn solcher Standardlösungen gehören zu den Vorschlägen, welche die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) vorschlägt, um die Vorgaben der MuKEn zu erreichen.

Schneller sanieren

Eine Kombination von Wärmeerzeugern ist eine einfache Lösung und kann dazu führen, dass Hauseigentümer eine bestehende Anlage früher sanieren als geplant, weil der Kostendruck nicht mehr so hoch ist. Öfters eröffnet gerade eine Hybridlösung die Möglichkeit, dass Hausbesitzer später auf den fossilen Wärmeerzeuger ganz verzichten, sobald später die Sanierung der Gebäudehülle nach neuesten Vorgaben abgeschlossen ist. Eine Hybridlösung kann die Kosten für das Heizen der Räumlichkeiten und die Aufbereitung des warmen Brauchwassers deutlich senken, ohne dass man die ganze Heizungsanlage vollständig erneuern muss.

Investition

Wärmepumpe Fr. 20’664.–

Gasbrennwertkessel Fr. 8400.–

Wassererwärmer Fr. 3155.–

Kaminanlage (Material) Fr. 1680.–

Diverses Zubehör Fr. 4480.–

Montagearbeiten total Fr. 9520.–

Investition total Fr. 47’899.–

Energiekostenersparnis jährlich Fr. 4790.–

Rückzahlfrist Gesamtinvestition Jahre 10

Einsparung über 15 Jahre im Vergleich zur bestehenden Ölheizung ca. Fr. 24’000.–

Bei einer Hybridlösung im Leistungsbereich von 35 kW, bei der eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem neuen Gasbrennwertkessel kombiniert wird, fallen Kosten für Kaminanlage und Montagearbeiten von rund 40’000 bis 50’000 Franken an, die Aufbereitung von Warmwasser einberechnet. Zieht man den Vergleich mit einer bestehenden alten Ölheizung, benötigt die Hybridlösung deutlich weniger fossile Energie, dafür fallen etwa 20’000 kWh Strom an. Damit sinken die Energiekosten um die Hälfte und der Ausstoss von CO2 um rund drei Viertel. Das Beispiel zeigt, dass eine Hybridheizung umweltschonend ist. Ein weiterer Vorteil ist die breitere Abstützung. Wenn im Notfall eine

Fortsetzung Seite 45

Baujahr 1986 1998 2019 alte Ölheizung alte Ölheizung neue Fenster bivalente WP-Anlage, neuer Kessel

Ölverbrauch Liter 11’000 9500 2375

Stromverbrauch HT kWh 5090

Stromverbrauch NT kWh 15’270

Energieverbrauch kWh 110’000 95'000 44’110 % 100 86 46

Energiekosten Fr. 11’000 9500 5220 % 100 86 55

CO2-Emissionen to/a 29,2 25,2 6,3 % 100 86 25 F E C

Mit einer Hybridlösung kann eine deutlich bessere Energiestufe erreicht werden.

Quelle: Gebäude Klima Schweiz

Wie Neho zur Nummer eins der Immobilienagenturen wurde

Hervorragende Kundenbewertungen

dank Fairness und Qualität

Da sich die Trends in der Immobilienbranche ständig weiterentwickeln, stehen Verkäufern zahlreiche Möglichkeiten offen, ihre Immobilie zu verkaufen. Neben den herkömmlichen Immobilienmaklern etablieren sich in der ganzen Schweiz Makler zum Festpreis. Bei ihnen können Kunden ihre Immobilie zu einem im Voraus festgelegten Festpreis verkaufen, der je nach Anbieter ein auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenes Leistungspaket beinhaltet.

Vom Pionier zum Aufsteiger Einer der Pioniere unter den Festpreismaklern in der Schweiz ist die Immobilienagentur Neho, die seit 2017 am Markt aktiv ist und viel positive Aufmerksamkeit erhalten hat – zunächst innerhalb der Branche durch die Verleihung des Real Estate Awards 2018, mittlerweile aber auch bei ihren Kunden. Der faire Festpreis ab CHF 9500 wird durch die Integration der Digitalisierung in den Verkaufsprozess ermöglicht und unterstützt sowohl den Makler vor Ort als auch den Kunden, also den Immobilien-

verkäufer. Gleichzeitig bleibt der Kontakt zwischen Makler und Kunden im Zentrum der Dienstleistungen von Neho, von der Bewertung über die Beratung während des gesamten Prozesses bis hin zur Unterschrift beim Notar.

Diese Komplementarität hat dazu beigetragen, dass Neho mit durchschnittlich mehr als 90 erfolgreichen Verkäufen pro Monat die Nummer eins der Immobilienmaklerbranche in der Schweiz geworden ist.

Die Alleinstellungsmerkmale

Traditionell wird das Maklergeschäft sehr stark mit zentral gelegenen Büros, Schaufensteraushängen, Prestige-Objekten und dem geheimnisumwobenen Handwerk der Immobilienvermarktung assoziiert. Im Vergleich dazu war der Ansatz von Neho schon zu Beginn radikal anders, vor allem in Bezug auf die Transparenz und den Preis. Neho setzt keineswegs auf Prestige, sondern auf ein hohes Mass an Qualität und einen guten Ruf durch gut durchgeführte Verkäufe. Die

Idee, auf der das Unternehmen gegründet wurde, besteht darin, dass unnötige Kosten gespart werden und gleichzeitig ein ausgezeichneter Service geboten wird. Es ging nicht darum, mit riesigen Provisionen schnelles Geld zu machen, sondern ein starkes Unternehmen aufzubauen, das einen fairen Service bietet. Neho bringt Neuerungen in die Branche, indem sie den Verkäufer stets transparent informiert. Angefangen bei einem vollständigen Bewertungsbericht mit Daten und Details über die Immobilie und den Markt, einem im Voraus bekannten Festpreis und allen Informationen über potenzielle Käufer in Echtzeit über die Neho-Plattform.

Eine Schweizer Erfolgsgeschichte

Der Immobilienmakler zum Festpreis ist eine Alternative für Eigentümer, die ihre Immobilie ohne Provision anbieten möchten, aber auf professionelle Maklerexpertise nicht verzichten wollen. In der Schweiz war es eine Gruppe von Unternehmern, die die Idee der Makleragentur mit Festpreis umsetzte und so die Neho

aufbaute. Eric Corradin, Mitgründer und CEO, ist sich sicher: «Wir konnten nur so erfolgreich sein, weil wir es ehrlich gemeint haben: ein fairer Preis für eine hochwertige Dienstleistung. In der Schweiz sind Fairness und hohe Qualität das A und O für den Erfolg.» Und die Zufriedenheit der Verkäufer bestätigt das. Im Schnitt wird Neho bei über 400 Bewertungen auf Trustpilot mit 4,7/5 bewertet und ist damit der am besten bewertete Immobilienmakler der Schweiz.

KATHRIN WOODTLI

Verantwortliche Maklerin im Kanton Solothurn

+41 62 588 08 00

kathrin.woodtli@neho.ch

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Foto: zvg
Ein Neho-Makler beim Treffen mit Heimbesitzern.

Einsparung dank Optimierung

Solange die Wärmepumpe wirtschaftlich betrieben werden kann, wird der Wärmebedarf grösstenteils mit Umweltenergie gedeckt. Sobald die Aussentemperatur und damit der «Coefficient of Performance» (COP) der Wärmepumpe aber unter einen definierten Wert fällt, setzt die Zusatzheizung ein.

Wärmebedar

von mehreren Komponenten ausfällt, ist der Wärmebedarf dank der noch einsatzfähigen trotzdem gewährleistet. Stichworte sind in diesem Zusammenhang mögliche Sperrzeiten für den Betrieb von Wärmepumpen oder die viel beschworene Stromlücke, die im Winter auftreten könnte. Dank eines Hybridsystems kann man zudem auf den Einbau von grossen Pufferspeichern verzichten.

Die Vorteile auf einen Blick

Die Teil- oder Vollsanierung der Heizung bei einer gleichzeitigen Effizienzsteigerung im kleinen und mittleren Leistungsbereich ist kostengünstig. Der Aufbau einer Hybridheizung ist kompakt, platzsparend und modular. So können vorhandene Installationen genutzt werden.

Sämtliche MuKEn-Vorgaben können dank einer unkomplizierten Einbringung von erneuerbarer Energie zum Beispiel mittels Elektrowärmepumpe erfüllt werden. Es ist möglich, das System mit zusätzlicher Umweltwärme, Solarthermie oder auch Photovoltaik zu ergänzen. Mit einem solchen

Aufbau kann man bis zu 75 Prozent der fossilen Brennstoffe und somit CO2 einsparen. Durch den Einsatz von Biobrennstoffen reduziert sich der CO2-Ausstoss weiter. Die Gesamtinvestition in eine Hybridanlage ist dank der Einsparung fossiler Brennstoffe innerhalb von rund zehn Jahren amortisiert. Gleichzeitig ist es möglich, das Brauchwarmwasser über eine Wärmepumpe aufzubereiten, die einen optimalen Le-

gionellenschutz ohne elektrische Nachwärmung bietet. Eine Hybridheizung garantiert eine gewisse Unabhängigkeit bei der Energiewahl und eine hohe Betriebssicherheit, wenn eine Anlage ausfällt. Auch Sperrzeiten können immer überbrückt werden. Die Hybridheizung ist eine ideale Übergangslösung: Nach einer Gebäudehüllensanierung kann man alleinig auf die Wärmepumpe umstellen.

Eine Auswahl der MuKEn-Standardlösungen:

Standardlösung 1

Brennwertheizung mit Sonnenkollektoren: Sonnenkollektoren zur Wassererwärmung mit einer Fläche von mindestens zwei Prozent der Energiebezugsfläche (EBF). Die minimale Kollektorfläche (Absorberfläche) beträgt bei einem EFH mit 200 m2 EBF 4 m2

Standardlösung 7

Brennwertheizung mit Wärmepumpenboiler und Photovoltaik (PV): Warmwasser-Wärmepumpe und PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 W pro m2 EBF. Die für die Wassererwärmung notwendige Energie bringt eine PV-Anlage mit einem Ertrag von 0,9 kWh pro Watt installierter PV-Leistung, also 4,5 kWh je 5 Watt PV-Leistung respektive je m2 EBF.

Standardlösung 10

Hybridheizung: Brennwertheizung wird mit einer Wärmepumpe oder Holzheizung kombiniert, die mindestens 25 Prozent der notwendigen Wärmeleistung (Wärme und Warmwasser) abdecken muss.

WP allein WP nur BWW
Grafiken: Gebäude Klima Schweiz

Mit klimaneutralem Gas in die Energiezukunft

Die Zukunft der Energieversorgung ist klimaneutral. Für die Versorgungssicherheit und das Erreichen der Klimaziele werden Gas und seine Infrastruktur eine wichtige Rolle spielen. Die Schweizer Gasversorgung arbeitet schon länger an Lösungen auf dem Weg dorthin und bekennt sich zu den Klimazielen des Bundes.

Biogas ist erneuerbare Energie

Aus organischen Abfallstoffen wie Grüngut oder Klärschlamm wird in 37 Schweizer Anlagen Biogas gewonnen und direkt ins Gasnetz eingespeist. Damit heizt, kocht oder tankt die Schweizer Bevölkerung klimaschonend und verursacht keine direkten CO2-Emissionen. Erdgas und das ins Netz eingespeiste Biogas sind in der Zusammensetzung identisch und bestehen grösstenteils aus Methan (CH4). Der grosse Unterschied liegt in der Gewinnung und

Produktion des Gases: Erdgas ist ein natürlich vorkommendes Gas, das aus dem Erdinneren gefördert wird. Biogas entsteht durch die Vergärung von organischen Abfallstoffen aus Haushalten, der Landwirtschaft oder Abwasserreinigungsanlagen und ist somit eine erneuerbare Energie.

Biogas immer beliebter

Die Schweizer Gaswirtschaft fördert die Produktion und Einspeisung von Biogas ins Gasnetz mit einem speziellen Programm in der Höhe rund 4 Millionen Franken jährlich. Gefördert wird nur Biogas, das die hohen Qualitätsanforderungen des Bundes und der Gasbranche erfüllt – also nur ökologisch und ethisch einwandfreies Biogas aus Abfällen und Reststoffen, nicht aber aus Nahrungsmitteln oder speziell angebauten Energiepflanzen. Rund ein

Drittel aller mit Gas versorgten Haushalte in der Schweiz wählt ein Biogas-Produkt oder ein ErdgasProdukt mit Biogas-Anteil. Dies zeigt die jährlich durchgeführte Umfrage bei Schweizer Energieversorgungsunternehmen. Mehr zum Thema Biogas und Energiezukunft auf gazenergie.ch

Kompetenter Partner für Wärmetechnik

Die Lehmann-Gruppe verfügt über eingespielte und kompetente Teams, die grossen Wert auf den Einsatz neuer Technologien legen. Alternativenergien wie Solar- und Wärmepumpenanlagen, Stückholz- und Pelletanlagen sowie bestehende Öl- und Gasheizungen bilden die Kerntätigkeiten. In den Bereichen Wohnungsbau, industrielle Heizungs- und Kälteanlagen bietet die Firma anspruchsvolle Systemlösungen. Lehmann 2000 ist in der Deutschschweiz auf den Bau von Fernwärmenetzen spezialisiert. Für die meist öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber installiert Lehmann technisch komplexe, teils über mehrere Kilometer lange Wärmeverteilsysteme mit Rohrdimensionen bis zu einem Durchmesser von 450 mm.

Beratung und 24-Stunden-Service

Die Projektleiter erarbeiten mit dem Kunden zusammen individuelle Lö-

Büros und Werkstatt von Lehmann 2000 befinden sich hinter dem Bahnhof Zofingen.

sungen mit dem Ziel, eine spürbare Senkung der Energiekosten zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise Wärmebild-Aufnahmen eines Gebäudes und der Einsatz moderner Techniken. Periodische Servicearbeiten an Öl- und Gasbrennern sowie die amtliche Feuerungskontrolle bilden seit dem Zukauf von drei Service-Unternehmen ein ergänzendes starkes Dienstleistungssegment der Lehmann-Gruppe. Mit deren

24-Stunden-Service stellt Lehmann ein schnelles Beheben von Störungen oder das Ausführen von Reparaturarbeiten sicher.

Eigene Photovoltaikanlage

Auf der Betriebsliegenschaft in Zofingen betreibt Lehmann eine eigene Photovoltaikanlage. Die Anlage mit 66 Solarzellen weist eine Gesamtfläche von 50 m2 auf. Dabei kamen beide Montagetechniken zur

Foto: zvg

VSG

Verband der Schweizerischen Gasindustrie

Grütlistrasse 44 8027 Zürich

Tel. 044 288 31 31

vsg@gazenergie.ch

www.gazenergie.ch

Anwendung: die Aufdachmontage (Aufbau auf das bestehende Dach) und die Indachmontage (ins Dach integriert). Die Leistung beträgt gut 5 kWp. Der zu erwartende Ertrag liegt bei 5000 kWh pro Jahr. Die Anlage bringt in der Öko-Bilanz der Firma eine Einsparung von über 10 Tonnen an CO2. Das Stammhaus der Lehmann-Gruppe ist das Zofinger Traditionsunternehmen Lehmann 2000. Tochtergesellschaften sind Svoboda Service und Gassmann Service in Oberkulm (AG) sowie Reinhardt mit Sitz in Balsthal (SO).

LEHMANN 2000 AG

Müllerweg 5, 4800 Zofingen/AG

Tel. 062 745 30 30

Fax 062 745 30 31

info@lehmann2000.ch

www.lehmann2000.ch

Biogas aus Reststoffen und Abfällen ist erneuerbare Energie.

Warmwasser zum Spartarif

Der Wärmepumpenboiler von Suntherm kann den Tagesbedarf an warmem Wasser für eine ganze Familie abdecken. Der Boiler spart dabei bis zu 65 Prozent der Energiekosten für dessen Erwärmung. Bei einem Fassungsvermögen von maximal 400 Litern werden innert 24 Stunden bis zu 1400 Liter warmes Wasser erzeugt.

Effizient und ökologisch Vor allem Kellerräume werden oft ungewollt passiv beheizt, sei es durch einen Heizkessel oder durch elektrische Geräte, die viel Wärme abstrahlen. Anstatt diese Energie ungenutzt zu lassen, wird diese zur Erwärmung des Trinkwassers genutzt. Bereits kleine Räume (Faustregel: etwa 20 m3) sind für eine einwandfreie Funktion des Wärmepumpenboilers geeignet und die Umgebungsluft wird zudem ent­

Den Wärmepumpenboiler von Suntherm gibt es in drei verschiedenen Grössen.

feuchtet. Dies ist vor allem in Waschküchen oder Trocknungsräumen von Vorteil. Dadurch trocknet die Wäsche schneller.

Die Effizienz jedes Wärmepumpenboilers hängt von der Temperatur der Umgebung (Lufteintritt) und des Warmwassers ab. Je kleiner diese Temperaturdifferenz ist, desto effizienter und kostengünstiger ist der Betrieb. Es lohnt sich somit, die Temperatur des warmen Brauchwassers eher tiefer zu halten.

Der Wärmepumpenboiler von Suntherm kann zusätzlich Solarenergie nutzen und trägt so zu einer ökologischen und effizienten Aufbereitung des Warmwassers bei.

Der Wärmepumpenboiler von Suntherm ist kostengünstig in der Anschaffung und kann mit minimalem Installationsaufwand in Betrieb genommen werden. Das Gerät wird mit 230 V betrieben und muss nur noch an die Wasserleitungen angeschlossen werden.

Besser das Haus statt den Garten heizen

Gebäudethermografie macht Unsichtbares sichtbar.

Von Experten ausgeführt, ist eine Gebäudethermografie ein wichtiger Schritt zur Beurteilung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Mit moderner Drohnentechnik entstehen hochaufgelöste Bilder, welche von den zertifizierten Energieberatern der Firma Eniwa geprüft und beurteilt werden. Kundinnen und Kunden erhalten eine genaue Expertise

Suntherm bietet den Wärmepumpenboiler in drei Ausführungen an: 270, 310 und 400 Liter Fassungsvermögen, mit oder ohne Wärmetauscher.

Suntherm ist der kompetente Fachhändler, wenn es um innovative Energiesysteme geht. Mit umfassender Beratung und den entsprechenden Produkten versuchen wir, Kundenbedürfnisse punktgenau zu stillen

Suntherm AG

Zweigstelle Wohlen

Obere Haldenstrasse 3 5610 Wohlen

Tel. 056 610 19 19 contact@suntherm.ch

www.suntherm.ch

Foto: zvg

über den wärmetechnischen Zustand ihres Gebäudes sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Schwachstellen aufdecken

Schimmelrisiko minimieren

Wärmebilder von Innenräumen machen Risikozonen für Schimmel-

Dank der Gebäudethermografie können Schwachstellen wie Wärmebrücken erkannt werden. Diese Technik macht es zudem möglich, die Wärmedurchlässigkeit von Aussenwänden genau abzuschätzen. Bei ungedämmten Wänden geschieht dies, ohne dass die Wand beschädigt werden muss. Bei neu gedämmten Wänden lässt sich auf einfache Weise überprüfen, ob die Dämmarbeiten sauber ausgeführt oder Nachbesserungen nötig sind. So werden Mängel aufgedeckt, bevor Schäden entstehen oder die Garantie für diese Arbeiten abgelaufen ist. Zudem eignet sich die Thermografie hervorragend, um beschädigte Photovoltaikzellen mit geringem Aufwand aufzuspüren. Je nachdem können defekte Zellen die Leistung der gesamten Anlage verringern. Es ist deshalb wichtig, beschädigte Zellen schnell zu entdecken und zu ersetzen.

entstehung ersichtlich. Vorsicht ist geboten, wenn thermografische Aufnahmen sehr günstig angeboten werden, denn diese werden häufig automatisch ausgewertet. Vor allem bei hinterlüfteten Fassaden, Dächern oder Fensterscheiben besteht die Gefahr, dass ohne das Fachwissen der Experten eine ungenaue Beurteilung entsteht.

Mehr zum Angebot von Eniwa ist unter www.eniwa.ch/thermografie zu finden.

Eniwa AG

Industriestrasse 25 5033 Buchs Tel. 062 835 00 10 info@eniwa.ch

www.eniwa.ch

Brunner Küchen feiert 50-Jahr-Jubiläum

Diese moderne, umgebaute Betonküche bietet ein ausdrucksstarkes Design.

Edle Materialien, hohe Verarbeitungsqualität und die Liebe zum Detail machen eine Brunner-Küche unverkennbar. Maximale Funktionalität und optimale Nutzung der Platzverhältnisse stehen bei Brunner genauso im Zentrum wie eine massgeschneiderte Ausstattung. Durch

individuelle und kreative Lösungen entstehen Unikate mit einzigartigem Charakter.

Aus Liebe zum Handwerk Als einer der wenigen Küchenbauer fertigt Brunner Küchen alle Einzelstücke für jede Küche in der haus-

eigenen Schreinerei. Jeder Arbeitsschritt, der für den Bau einer Küche nötig ist, liegt in ihren Händen. Die eigene Wertschöpfung stellt sicher, dass unser Qualitätsanspruch immer und in allen Bereichen sichergestellt ist. Von der Auswahl der zu bearbeitenden Werkstoffe bis hin zum letzten Schliff – Brunner Küchen lebt Qualität.

Die neuesten Trends in Sachen Materialien, Farben und Formen sind bei Brunner Küchen in der wohl grössten Küchenausstellung der Schweiz zu besichtigen. Dort findet man rund 30 komplette Küchen, unzählige Designvarianten sowie die neusten Küchengeräte.

50 Jahre Küchen aus Bettwil Mit Stolz blickt das Unternehmen auf 50 Jahre Küchengeschichten zurück. Vieles hat sich seit der Grün-

Steigende Preise zum Jahresbeginn

Seit Anfang Jahr haben die Heizölpreise wieder deutlich zugelegt. Es scheint, dass der Trend so weitergeht und es in den kommenden Wochen weitere Preisaufschläge geben wird. Der Heizölpreis hat somit per Mitte Januar den höchsten Stand seit Herbst 2014 erreicht.

dung im Jahr 1972 verändert. Geblieben ist die Liebe zum Handwerk, die Leidenschaft für einzigartige Küchenprojekte und das kompromisslose Qualitätsverständnis. Seit 50 Jahren baut Brunner Küchen im aargauischen Bettwil Küchen für gehobene Ansprüche. Damit das in Zukunft genauso bleibt, investiert die Firma laufend in neue Techniken und in die Ausbildung ihrer Mitarbeitenden.

BRUNNER KÜCHEN AG

Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch

www.brunner-kuechen.ch

Keine Wende in Sicht Vor den Festtagen (Weihnachten 2021 und Neujahr 2022) gingen die Heizölpreise noch leicht zurück. Doch schon bald einmal änderte sich die Stimmung am Markt und die Preise steigen nun seit Jahresbeginn wieder kontinuierlich an. Die Ölpreise dürften somit weiter ansteigen, bis sich eine erkennbare Überversorgung am Markt einstellt. Obwohl Libyen und Kasachstan zurzeit eine volle Auslastung ihrer Förderung preisgeben, hatte dies wenig Einfluss im Handel. Kurzfristig ist also nicht mit einer Trendwende zu rechnen.

Die Heizölpreise steigen seit Anfang 2022 wieder kontinuierlich an.

Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von

Heizöl beinhaltet rund 50mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Angebot

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während

einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche Voegtlin-Meyer beim Auftrag eines Produktewechsel inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

www.voegtlin-meyer.ch Foto: zvg

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

Foto: Brunner Küchen

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG/RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

BADEWANNENRENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden

Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung

Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

BADEZIMMERUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Westring 3, 5502 Hunzenschwil

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

BAUEXPERTE

Jura Bauconsulting GmbH

Bauschäden/-mängel, Schadstoffe, Radon 4500 Solothurn, 4058 Basel, 4932 Lotzwil, 6208 Oberkirch

Tel. 079 194 23 46 info@jubacon.ch www.jubacon.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

BETON-/RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten.

Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

BRIEFKASTEN

Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil

Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch

DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.

Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe

Haselstrassse 15, 5400 Baden Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon

Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei

Fabrikweg 2, 5707 Seengen

Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Gartenpflege & Hauswartungen

Marcel Kindler

Gartenpflege, Hauswartung

Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil

Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH

24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INKASSO

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass

Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen

Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04

info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENUMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN

Verkauf · Verwaltung · Beratung

AG

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung

Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

KEEL BAUKONZEPT

Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen

Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERNE Immo AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg

Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44

olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PELLETHEIZANLAGEN

Braunschweiler Pellets AG

Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a

Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/ INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

FRIEDLIPARTNER AG

Asbest, PCB, Schimmelpilzanalyse

Zelglistrasse 23, 5600 Lenzburg

Tel. +41 62 550 10 25 lenzburg@friedlipartner.ch www.friedlipartner.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

SPENGLEREIEN

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG.

UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Nr. 425 Januar/Februar 49. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’402 Ex. Basis 2020/2021

Anzahl Mitglieder: 40’337 (23. Dezember 2021) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Media2finish

Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com

Titelbild: Schweizer Solarpreis 2020 (@Solaragentur).

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

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Wegen Covid-19-Bestimmungen derzeit geschlossen www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach)

siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

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