Hauseigentümerverband Aargau
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Nr. 1/2 Januar/Februar
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Hauseigentümerverband Aargau
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Nr. 1/2 Januar/Februar
MIETRECHT
Nettorendite: geänderte Berechnung
THEMA
Heizung, Energie IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten


Fossile Energien sollen nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dabei wird vor allem auf die Elektrifizierung gesetzt. Allerdings hängt es vom Ursprung der Produktion ab, ob diese Energie wirklich sauber ist. Bei einigen Elementen, die zum Bau von Solar- und Windanlagen gebraucht werden, ist bereits der Abbau problematisch.

Wegen der Klimaerwärmung verändert sich unser Wald, das Monopol der Kaminfeger wird auch im Kanton Aargau auf Anfang 2022 liberalisiert und mit dem Modell der 2000-Watt-Gesellschaft soll der Energiebedarf in der Schweiz bis 2030 auf 3500 Watt und auf zwei Tonnen CO2-Ausstoss pro Person gesenkt werden. Alles rund um die Bereiche Energie und Heizung befindet sich im permanenten Wandel.
gegen Bau einer Wärmepumpe

Ein Mehrfamilienhaus wie dieses eignet sich ideal für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft.
Das Mehrfamilienhaus an der Rombachstrasse 29 in Aarau ist auf den ersten Blick ein typisches Wohnobjekt in Aarauer Stadtnähe. Weshalb dieser Eindruck täuscht und was Eniwa damit zu tun hat, lesen Sie hier.
Von aussen betrachtet, fällt schnell die grosse Solaranlage auf dem Dach ins Auge. Die erneuerbare Stromproduktion ist aber nur ein Teil, welcher dieses Mehrfamilienhaus zu einem Paradebeispiel für eine nachhaltige Energiezu-
kunft macht. Mithilfe von Eniwa hat die Liegenschaftsbesitzerin immoLAI AG mit ihren Mietparteien eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) gegründet. Mit der Gründung einer EVG kann der vor Ort produzierte Solarstrom an die Bewohner verkauft werden. Dadurch profitieren die Mieter von einer nachhaltigen Stromversorgung und günstigen Strompreisen. Es wird somit möglichst wenig Solarstrom ins Netz eingespeist1 und kann stattdessen zu einem höheren Preis2 an die Mieter verkauft werden – dies erhöht die Rendite
Die Grundlagen der Berechnungen basieren auf dieser Anlage.
ohne viel Aufwand. Von aussen betrachtet, bleiben die intelligente Steuerung und der Batteriespeicher im Keller verborgen. Dank diesen Komponenten
«Zufriedene Mieter und höhere Rendite –dank Eniwa Solar Smart» immoLAI AG, Liegenschaftsbesitzerin
kann der Eigenverbrauch weiter optimiert werden, was wiederum die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage erhöht. Durch die Gründung einer EVG sowie der intelligenten Steuerung und Speicherung von Energie konnte die Rendite von 8 auf 17 Prozent3 erhöht und eine Reduktion der Amortisation auf 7 anstelle von fast 12 Jahren realisiert werden.
Grafik: zvg
Der vor Ort produzierte Solarstrom ist günstiger als der Bezug von Netzstrom. Der administrative Aufwand für den Hauseigentümer (Messung, Abrech-
nung usw.) bleibt dennoch sehr gering, denn der gesamte Verrechnungsprozess bis hin zum Inkasso läuft weiterhin über Eniwa.
1 Eniwa Hochtarif Vergütungspreis 2021 beträgt 6,5 Rappen pro Kilowattstunde.
2 Verkaufspreis kann frei bestimmt werden. Die Empfehlung ist, den Preis unter dem Netzstromtraif anzusiedeln.
3 Die Grundlagen der Berechnungen basieren auf dieser Anlage und sind mit den aktuellen Marktpreisen der Komponenten ergänzt worden.
Die Eckdaten der Anlage
Leistung 30,4 kWp
Anzahl Module 96
Jahresproduktion 27’700 kWh Kapazität Batterie 12 kWh
Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs AG
Telefon: +41 62 835 00 10
E-Mail: info@eniwa.ch

Ausgrenzen, vergiften, einsperren: Gegen die Behandlung des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny durch das russische Regime werden im Westen Proteste laut. Das EDA in Bern hat immerhin Besorgnis geäussert. Dagegen, dass Moskau Bürgerrechte mit Füssen tritt, hat sich die deutsche Bundesregierung am deutlichsten vernehmen lassen. Das deutsch-russische Verhältnis ist erheblich getrübt.
Eine Beziehung der besonderen Art pflegt dagegen der Kulturkanton Aargau. Wer auf Google die Worte «Habsburg» und «China» eintippt, landet bei der Meldung, Schloss Habsburg und das Schloss Zhangbi in China hätten eine Schlosspartnerschaft vereinbart. Ausgerechnet China, jener Staat, der in Sachen Repression Putins Russland noch übertrifft. China hält in der Uiguren-Provinz Xinjiang Konzentrationslager, von Pekings Machthabern euphemistisch «Berufsbildungszentren» genannt. Kinder von Uiguren werden von ihren Eltern getrennt und in Internaten aufgezogen, eingeschüchtert und indoktriniert. Der frühere Studentenführer Zhou Fengsuo, der nach der Niederschlagung der Protestbewegung 1989 das Land verliess, stellt Parallelen fest zwischen Deutschland unter Hitler und dem heutigen China. Neben der Existenz von Lagern starben in beiden Ländern Friedensnobelpreisträger in Haft – Carl von Ossietzky und Liu Xiaobo (NZZ vom 4.6.19).
China, der «umfassendste Überwachungsstaat der Welt» (Sebastian Heilmann, Universität Trier), bespitzelt und manipuliert nicht nur die eigene Bevölkerung, unterdrückt Minderheiten und bedroht das demokratische Taiwan. Es macht sich auch an, westliche Demokratien «lautlos zu erobern» (Mareike Ohlberg). Der lange Arm der chinesischen KP reicht bis in die Schweiz. Veranstalter, die den ChinaKritiker Ralph Weber vom Europainstitut der Universität Basel einladen, werden unter Druck gesetzt. Gemäss Presseberichten hat sich China Railway Construction wegen einer unfreundlichen Äusserung eines UBS-Ökonomen über China gegen die Zusammenarbeit mit der UBS entschieden. Chinas staatlichem Kulturimperialismus auf Habsburg eine Plattform zu bieten ist kein Lehrstück fürs Einstehen von Pluralismus und Bürgerrechten.



Von Martin Stadelmann
Als Ersatz für ihren alten Oelkessel wünschten sich Bodenmanns eine Wärmepumpe. Dank der neuen, ultraleisen Biblock-Splitwärmepumpe von Weishaupt war dies möglich – das Nachbarhaus ist sehr nahe. Aber nun stört Bodenmanns neue Heizung niemanden.
«Als alle begonnen, aufs Land zu ziehen vor 50 Jahren, machten wir es umgekehrt», erzählt Susi Bodenmann –«wir kauften ein Häuschen in der Stadt! Ein guter Entscheid!» Das Haus hatte damals eine Oelheizung. Als diese ihren Geist aufgab vor 25 Jahren, suchten Bodenmanns schon damals Rat bei der Firma Hagmann AG, Installateure, Rorschach. Als Ersatz installierten sie einen Oel-Brennwertkessel von Weishaupt – mit dem Ziel schon damals, Energie zu sparen. Nun war wieder Ersatz fällig, und wie damals strebten Bodenmanns eine umweltschonende Lösung an: nicht mehr Oel, sondern eine Wärmepumpe. Dies auf Rat von Stefan Halbheer von Hagmann AG, der auch für die Impulsberatung bei «erneuerbarheizen», unterstützt von Energie Schweiz, tätig ist . Ziel ist es, von Fossil auf Erneuerbar umzusteigen. Die Beratung für Bauherren ist
kostenlos, da diese vom Kanton gefördert und übernommen wird.
Rücksicht auf Gesetz und Nachbarn Hagmann AG Installateure, Rorschach, seit Jahren für Bodenmanns tätig, hatte beim Lösungsvorschlag die gesetzliche Lage zu berücksichtigen: Der Kanton St.Gallen hat schärfere Lärmschutzvorschriften als andere Kantone. Der Grenzwert liegt 3 dBA unter der Empfehlung des «Cercle Bruit»; will man die Fördergelder des Kantons in der Höhe von Fr. 2800.– nutzen, muss der Schallpegel sogar 5 dBA tiefer liegen. Klar, wollten Bodenmanns diese Hilfe vom Kanton! Zudem haben sie zwar viel Grün ums Haus – doch ausgerechnet auf der Seite, wo das Aussengerät der Wärmepumpe idealerweise platziert werden sollte, steht in 12 m Distanz ein Mehrfamilienhaus. Und diesen Nachbarn wollten Bodenmanns den Schlaf nicht rauben mit ihrer neuen Wärmepumpe.
Halbheer kannte die Lösung: die neu entwickelte Weishaupt-BiblockWärmepumpe. Deren Aussengerät ist kaum zu hören: 35 dBA in 3 m Abstand (Norm). Die WWP LB 20-A (16,6 kW) ist so leise, weil aussen eine Geräuschquelle entfällt: Der drehzahlgeregelte, modulierende Scroll-Ver-
dichter wurde ins Innengerät verlegt. Und der Eulenflügel-Ventilator läuft gegenüber früheren Geräten mit halber Drehzahl und ist zum Luftauslass hin aerodynamisch optimiert (Gleichrichtung). Zudem sieht das vollverzinkte Aussengerät mit dem nach unten geführten Luftauslass und aerodynamisch geformten Pinguin-Lamellen, die den Schall weiter reduzieren, gut aus.
Dank Dampfeinspritzung schafft die Biblock-WP Vorlauftemperaturen bis 65 °C. Das bringt hohen Warmwasserkomfort; die Radiatoren brauchen höchstens 55 °C Vorlauftemperatur. Feine Abstufungen der elektronischen Expansionsventile sorgen für einen sparsamen Betrieb, da nur die benötigte Menge Kältemittel in den Kreislauf gelangt. Der BlueFin-Verdampfer mit seiner Empfangsfläche von 90 m2 sorgt durch eine bedarfsgerechte Abtauung für hohe Effizienz. Der innovative Kältekreis schafft einen Modulationsbereich von 5,6–16,6 kW. Ein neuer Kombispeicher mit einem 400-l-Wassererwärmer und ein 300-lPufferspeicher ergänzt das System. Der Pufferspeicher erlaubt der Wärmepumpe längere Laufzeiten auch in der Zwischensaison, was die Effizienz weiter erhöht.
Innengerät und Speicher sind im Keller installiert, das Aussengerät an der Front des Hauses. Dabei wurde den Kältemittelleitungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt – das Kältemittel muss ungehindert zum Verdichter fliessen, um diesen durch seine Oel-Bestandteile zu schmieren.
Ziel erreicht: leise Wärme! Was trotz aller Versicherungen weder Bodenmanns noch die Nachbarn so richtig glauben wollten, bestätigte sich nach Inbetriebnahme der Weishaupt Biblock-Wärmepumpe: Man hört nichts. Gar nichts. Und durch das Ende der Oelheizung verschwand auch der Oeltank und machte Platz für einen Hobbyraum – auch Daniel Bodenmann ist happy.
Weishaupt AG
Chrummacherstrasse 8 8954 Geroldswil
Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch www.weishaupt-ag.ch

Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Kaum ist das neue Jahr gestartet, müssen wir Freunde der Demokratie schockierende Bilder aus Washington D.C. zur Kenntnis nehmen. Ein während Wochen durch das Staatsoberhaupt aufgehetzter Mob stürmt die heiligen Hallen des Kapitols –das Symbol für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie. Nach vier Jahren Präsidentschaft unter Donald Trump sind die USA gespalten wie selten zuvor.
Warum erzähle ich Ihnen das? Es erfüllt mich mit Sorge, welche Ausmasse die viel genannte «Trumpisierung» angenommen hat. Das Einteilen der Welt in Gut und Böse, Teufel und Engel, schwarz und weiss, Gutmenschen und «Schlechtmen-
schen» ist leider nicht nur ein Phänomen, das in den letzten Jahren die politische Kultur in den USA geprägt hat. Auch in der Schweiz nimmt diese Tendenz zu und ist gefährlich für das Finden von guten und noch besseren Lösungen bestehender Herausforderungen.
Diesbezüglicher Tiefpunkt war der Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungs-Initiative, über die wir Ende November 2020 abgestimmt haben. Wer sie befürwortete, war ein guter Mensch; wer sie ablehnte, war ein Feind der Menschenrechte und ein Unterstützer profitgieriger Konzerne. Und kaum ist das Resultat amtlich, muss das für die Ablehnung der Initiative «schuldige» Ständemehr als wichtiger Pfeiler unserer Demokratie abgeschafft werden – eine Forderung, die ausgerechnet von Parteien und Politikern geäussert wurde, die ansonsten für den Minderheitenschutz einstehen.
Auch als ich mich im Rahmen der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz in aller Deutlichkeit gegen das neue CO2-Gesetz ausgesprochen habe, wurde mir unterstellt, noch immer nicht anerkennen zu wollen, dass der Klimawandel stattfinde
und dass ich nichts unternehmen wolle. So schnell sind wir in Schubladen eingeteilt, ohne sachlich zu diskutieren und in Debatten zu argumentieren.
Wir werden in den nächsten Monaten noch viel zum CO2-Gesetz hören und lesen – und dieses sachlich diskutieren müssen. Ich bin nicht gegen Massnahmen im Kampf gegen den Klimawandel, ganz im Gegenteil. Massnahmen müssen aber in Bezug auf den Klimaschutz wirksam, sozial verträglich und ökonomisch effizient sein. Das CO2-Gesetz erfüllt leider keine dieser Voraussetzungen. Von zähneknirschenden Befürwortern höre ich denn auch: «Jeanine, du hast schon Recht, aber weisst du, wir müssen jetzt einfach etwas tun.» So aber verstehe ich meine Aufgabe als Politikerin nicht. Wir haben bereits genügend Gesetze, die nichts bringen, aber Gesellschaft und Wirtschaft viel kosten.
Wer Nein zum CO2-Gesetz stimmt, ist nicht ein schlechter Mensch und hat auch kein Brett vor dem Kopf. Oft werde ich gefragt, wie ich denn das Problem lösen würde. Das werde ich Ihnen in einer der nächsten Ausgaben ausführen.

Die Energiewende soll mit erneuerbaren Energien geschafft werden. Photovoltaikanlagen, Windräder und Elektroautos sind dabei wichtige Komponenten. Doch die grünen Energien haben auch ihre Schattenseiten.
Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Fossile Energien sollen nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dabei wird vor allem auf die Elektrifizierung gesetzt. Allerdings hängt es vom Ursprung der Produktion ab, ob diese Energie wirklich sauber ist. Bei einigen Elementen, die zum Bau von Solar- oder Windanlagen gebraucht werden, ist bereits der Abbau problematisch. Um erneuerbare Energien zu gewinnen, müssen sog. seltene Erden
verwendet werden, die vor allem in China –zum Teil unter katastrophalen Bedingungen abgebaut werden. Der Name «seltene Erden» stammt aus der Zeit der Entdeckung dieser Elemente, denn sie wurden zuerst in seltenen Mineralien gefunden, in Form ihrer Oxide, die früher als «Erden» bezeichnet wurden. Zur Gruppe der «seltenen Erden» gehören 17 Metalle, die sehr weich und meist silbrig glänzend sind. Für Windräder und Photovoltaikanlagen sind dies vor allem Yttrium, Europium und

Neodym, die stark nachgefragt sind. Neodym-Windräder laufen ohne Getriebe, deshalb brauchen sie effizientere Generatoren, die sich besonders gut aus diesem Element herstellen lassen.
Beispiel Windkraft
Bis ein Windrad erneuerbare Energie erzeugen kann, muss viel Energie verbraucht werden. Für die Stahlerzeugung, die Veredelung des Stahlturms und die Armierungen des Fundaments eines Windrades werden bereits etwa 30 Tonnen Kohle verbrannt. Für den Aushub des Fundaments und den Transport des Betons sind hunderte von Lastwagenfahrten notwendig, die viel Treibstoff verbrauchen. Diese «graue Energie» wird bei der Bilanzierung der Windenergie oftmals vernachlässigt. Ein weiteres Problem sind die Neodym-Eisen-Bor-Magnete, die zum Antrieb dieser Anlagen verwendet werden. Diese haben in den vergangenen Jahren einen grossen Nachfrageschub erhalten. Sie werden vor allem für die Herstellung von Elektromotoren von Hybrid- und Elektrofahrzeugen, für E-Bikes, aber auch im allgemeinen Maschinenbau in den elektrischen Kleinmotoren konventioneller PWs oder in den Generatoren grosser Windkraftanlagen mit permanentmagnetischem Direktantrieb verbaut.
Doch der Abbau von Neodym und anderen seltenen Erden ist nicht unproblematisch. Immer strengere Umweltauflagen führten dazu, dass weltweit viele Minen geschlossen wurden und China heute fast vollständig den Weltmarkt dominiert. Bei der Gewinnung werden die aus dem Boden geschürften Mineralien mit Säuren oder Laugen behandelt, um die Metalle herauszulösen. Dabei bleibt eine toxische Schlacke zurück, die oft noch radioaktive Stoffe wie Uran und Thorium enthält. Diese Schlacke wird in giftigen Seen neben den Minen depo-

Nach etwa 20 Jahren haben Windräder ausgedient. Nicht alle Komponenten können problemlos entsorgt werden.
niert und die Gifte gelangen teilweise ins Grundwasser, wo sie schliesslich die Gesundheit der Menschen gefährden. Die Umweltprobleme werden damit in ferne Länder exportiert, während wir eine scheinbar saubere Energiequelle haben.
Elektroautos – die Lösung?
Auf den ersten Blick scheinen Elektroautos die perfekte Lösung für die Energiewende zu sein. Im Betrieb verbrauchen sie keine fossilen Brennstoffe. Deshalb stossen sie auch keine Abgase aus, was vor allem in grossen Städten willkommen ist. Zudem ist der Wirkungsgrad bei Elektrofahrzeugen höher als bei Autos, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn Sie mit Öko-Strom betrieben werden. In der Schweiz ist der Strommix relativ umweltfreundlich, da 75 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien, vor allem Wasserkraft, stammen. In Deutschland kommt rund die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien. Etwas mehr als ein Drittel des Stroms wird von Kohle- und Kernkraftwerken produziert. Doch so lange der Strom aus Kohlekraftwerken generiert wird, sind auch elektrische Fahrzeuge nicht wirklich umweltfreundlich. Weltweit sind immer noch 2452 Kohlekraftwerke in Betrieb (Quelle:
Statista, Stand Juli 2020). Davon belegt China den ersten Platz (1077), gefolgt von Indien (281) und den USA (263). Über 1000 Kohlekraftwerke sind weltweit noch geplant. Erst wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, werden Elektroautos energieeffizient. Deshalb sollte die
Dekarbonisierung der gesamten Stromerzeugung weltweit vor der Elektrifizierung der Mobilität stattfinden. Solange Strom aus Kohlekraftwerken für das Laden von Elektroautos benötigt wird, ist dies nur eine Verlagerung der Energieform, die nicht den CO2-Ausstoss reduziert.
Windräder, Photovoltaikanlagen und Autobatterien haben eine begrenzte Lebensdauer und müssen irgendwann entsorgt oder recycelt werden.
80 bis 90 Prozent der Komponenten einer Windkraft-Anlage können wieder verwertet werden, da sie vor allem aus Stahl und Beton bestehen. Die Rotorblätter müssen speziell recycelt werden, was aufgrund der Zusammensetzung aus Glasfaserkunststoffen, Kohlefasern und anderen Kunststoffen schwierig ist. Die Rotorblätter werden in einem industriellen Recyclingprozess verbrannt. Die anfallende Asche, die vom Volumen noch etwa 30 Prozent des Ausgangsmaterials ausmacht, kann als Ersatz für andere Rohstoffe in der Zementindustrie gebraucht werden.
Die Module für Photovoltaik bestehen durchschnittlich zu 80 bis 90 Prozent aus Glas. Metalle wie Kupfer, Silber (Lötverbindungen) oder Aluminium (Rahmen) und Kunststoffe machen etwa weitere 10 bis 20 Prozent aus. Der eigentliche Kern eines Moduls, der Halbleiter, macht nur einen sehr kleinen Anteil aus. Nachdem die Module ausgedient haben, können fast alle Elemente kostengünstig und effizient zurückgewonnen werden.
Ein etwa 400 kg schwerer Lithium-Ionen-Akku eines Elektroautos enthält durchschnittlich 100 kg Graphit, 32 kg Nickel, 11 kg Kobalt, 10 kg Mangan und 6 kg Lithium sowie einen flüssigen Elektrolyten. Dazu kommen noch grosse Mengen an Kunststoff, Aluminium und Stahl von Gehäuse und Komponenten wie Kabeln, Platinen und Elektrodenfolien. Kunststoffe, Stahl und Aluminium können relativ leicht recycelt werden, die Rückgewinnung der übrigen Rohstoffe stellt die Entsorgungsindustrie immer noch vor grosse Herausforderungen.







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Frage:
Durch die Bauverwaltung wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Nachbar den Bau einer Luft/WasserWärmepumpe sehr nahe an unserer gemeinsamen Grenze plant. Ich befürchte erhebliche Lärmimmissionen. Auf der anderen Seite des Nachbarhauses wäre genügend Platz vorhanden. Mein Nachbar weigert sich jedoch die Luft/Wasser-Wärmepumpe dort zu platzieren. Was kann ich dagegen unternehmen?
Antwort:
Das Aufstellen einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist baubewilligungspflichtig (Art. 22 RPG). Im Baubewilligungsverfahren überprüft die Baubewilligungsbehörde insbesondere, ob durch den Bau der Luft/Wasser-Wärmepumpe die lärmschutzrechtlichen Normen eingehalten werden.
So muss die Luft/Wasser-Wärmepumpe nebst der Einhaltung des ordentlichen Grenzabstandes auch die Bestimmungen über den Lärmschutz beachten. Als ortsfeste Anlage im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung respektive der Lärmschutzverordnung (Art. 7 Abs. 7 USG, Art. 2 Abs. 1 LSV) darf die Luft/Wasser-Wärmepumpe nur errichtet werden, sofern der durch sie erzeugte Lärm die Planungswerte in der Umgebung nicht überschreitet (Art. 25 Abs. 1 USG). Die Planungswerte für Wärmepumpen können dem Anhang 6 zur Lärmschutzverordnung entnommen werden (Anhang 6, Ziff. 1 Abs. 1 lit. e LSV). Die Planungswerte unterscheiden sich, je nachdem, in welcher Wohnzone sich Ihr Grundstück befindet und welche Empfindlichkeitsstufe Ihrer Wohnzone zugewiesen ist.
Vorsorgeprinzip beachten Nur die Einhaltung der Planungswerte genügt für sich alleine jedoch noch nicht. Gemäss Art. 7 Abs. 1 LSV ist auch dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen, welches bestimmt, dass die Lärmimmissionen einer neuen ortsfesten Anlage nach den Anordnungen der Vollzugsbehörde so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips bedarf es gegebenenfalls weitergehender immissionsbegrenzender Massnahmen. Als
solche gelten unter anderem der Aufstellungsort und die Schalldämmung. Weitere Massnahmen können der Vollzugshilfe des Cercle Bruit «Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen» entnommen werden.
Vorliegend kann gegen das Baugesuch (nicht etwa die Baubewilligung) die Einwendung erhoben werden. Damit können Sie erreichen, dass der Gemeinderat Ihre Kritik in seinem Entscheid berücksichtigt. Gegebenenfalls können Sie den Gemeinderat auch dazu bewegen, das Bauvorhaben nur unter emissionsreduzierenden Auflagen zu bewilligen (beispielsweise die Platzierung der Luft/Wasser-Wärmepumpe auf der anderen Hausseite).
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Unter gewissen Voraussetzungen haben Mieter die Möglichkeit, die Höhe des Anfangsmietzinses anzufechten. Das Bundesgericht hat nun Ende Oktober 2020 in einem neuen Leitentscheid zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen geändert. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. Ebenfalls gilt neu ein Ertrag als zulässig, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt.

Wohlen und Muri
Gemäss Art. 270 OR kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache als missbräuchlich anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn er sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume zum Vertragsabschluss gezwungen sah oder
der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat. Ob ein Anfangsmietzins missbräuchlich ist, bestimmt sich entweder danach, ob damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird (Nettorendite) (Art. 269 OR) oder ob er sich im Rahmen des Orts- und Quartierüblichen bewegt (Art. 269a lit. a OR). Ist das Mietobjekt weniger als 30 Jahre alt, ist in der Regel auf die Nettorendite abzustellen. Unter Nettorendite wird die Verzinsung des vom Vermieter tatsächlich investierten Eigenkapitals verstanden. Sie berechnet sich nach folgender Formel:
Nettoertrag x 100 / investiertes Eigenkapital
Für die Berechnung des Nettoertrags sind von den Mietzinseinahmen die Kosten für die Fremdfinanzierung (Kapitalkosten), die durchschnittlichen Unterhaltskosten der
vergangenen drei bis fünf Jahre, die Betriebskosten und die Verwaltungskosten (pauschal 5 Prozent der Mietzinseinnahmen) in Abzug zu bringen. An einem Beispiel illustriert, sieht dies wie folgt aus:
Mietzinseinnahmen (pro Jahr) Fr. 36’000.–./. Unterhaltskosten Fr. 6’000.–./. Betriebskosten Fr. 5’000.–./. Verwaltungskosten Fr. 1’800.–Nettoertrag Fr. 23’200.–
Investiertes Eigenkapital
Das investierte Eigenkapital entspricht der Differenz zwischen den Anlagekosten und den auf dem Mietobjekt lastenden Schulden, wobei zum Eigenkapital die geleisteten Amortisationen sowie die selbstfinanzierten wertvermehrenden Investitionen hinzuzurechnen sind:
Kaufpreis im Januar 2000 Fr. 1’000’000.–./. Hypothek Fr. 200’000.–Ursprüngliches Eigenkapital Fr. 800’000.–Eigenfinanzierte wertvermehrende Investitionen Fr. 50’000.–Amortisation Hypothek Fr. 100’000.–Neues Eigenkapital Fr. 950’000.–
Das nun ermittelte Eigenkapital darf der Teuerung angepasst werden. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichts durfte dies nur im Umfang von 40 Prozent des investierten Eigenkapitals geschehen, selbst wenn der Eigenkapitalanteil höher lag. In seinem neuen Leiturteil vom 26. Oktober 2020 (4A_554/2019) änderte das Bundesgericht diese Praxis. Neu ist das Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. Auf das obige Beispiel bezogen, bedeutet
dies Folgendes, wobei der Einfachheit halber bei der nachfolgenden Berechnung die wertvermehrenden Investitionen und die Amortisation weggelassen werden:
Eigenkapital im Januar 2000 Fr. 800’000.–Teuerung Januar 2000 bis November 2021 (8,1%) Fr. 65’090.–Aktualisiertes Eigenkapital Fr. 865’090.–
Nach alter Rechtsprechung des Bundesgerichts hätte das Eigenkapital von Fr. 800’000.– hingegen nur zu 40 Prozent, das heisst im Umfang von Fr. 320’000.–, der Teuerung angepasst werden dürfen. Dies hätte zu einem aktualisierten Eigenkapital von Fr. 826’036.– (statt neu Fr. 865’090.–) geführt.
Berechnung Nettorendite
Bisher erachtete das Bundesgericht eine Nettorendite als zulässig, wenn sie nicht mehr als 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz lag. In seinem neuen Leitentscheid ist das Bundesgericht nun von diesem Grenzwert abgewichen. Neu darf der Ertrag den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigen. Dies jedoch nur, solange der Referenzzinssatz nicht über 2 Prozent liegt. Beim aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent liegt die zulässige Nettorendite somit neu bei 3,25 Prozent anstatt wie bisher bei 1,75 Prozent. Auf das obige Beispiel angewendet, bedeutet dies Folgendes:
Nettorendite = 23’200.– (Nettoertrag) x 100 / 865’090.– (Eigenkapital) = 2,68 %
Bei einer zulässigen Nettorendite von neu 3,25 Prozent erzielt der Vermieter somit keinen übersetzten Ertrag. Der Mietzins ist somit nicht missbräuchlich. Nach der alten Rechtsprechung mit einer zulässigen Nettorendite von 1,75 Prozent wäre der Mietzins mit der nun erzielten Nettorendite von 2,61 Prozent missbräuchlich. Der Mieter hätte Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses. Zulässig gewesen wäre ein Nettoertrag von rund Fr. 15’139.– bzw. Mietzinseinnahmen von Fr. 27’939.–.
Begründung Bundesgericht
Im Sachverhalt, welcher dem Urteil vom 26. Oktober 2020 zu Grunde lag, betrug der monatliche Anfangsmietzins für eine
4.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Waadt Fr. 2’190.– (exkl. Nebenkosten). Das zuständige Mietgericht senkte die Wohnungsmiete auf Klage der Neumieter aufgrund einer Berechnung der Nettorendite auf Fr. 900.– pro Monat. Das waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Vermieterin – einer Pensionskasse – nun teilweise gut und legte den zulässigen Mietzins auf Fr. 1’390.– fest.
Das Bundesgericht begründet seine Praxisänderung damit, die bisherige Rechtsprechung zu den beiden nun geänderten Parametern stamme aus den Jahren 1986 bzw. 1994. Massgebend für die aktuelle Praxisänderung seien die seither eingetretenen Veränderungen, insbesondere die nachhaltig gesunkenen Zinssätze für Hypotheken bzw. des massgebenden Referenzzinssatzes. Diese Entwicklung habe dazu geführt, dass gemäss der bisherigen Berechnungsmethode mittlerweile sehr niedrige Mieterträge resultieren würden. Diese seien namentlich für Pensionskassen, welche Renten an ihre Versicherten zahlen und dementsprechend einen hinreichenden Ertrag aus ihren eingeschränkten Anlagemöglichkeiten erwirtschaften müssten, nicht ausreichend. Dies gelte aber auch für die übrigen Immobilieneigentümer, die ebenfalls Risiken, wie beispielsweise Mietzinsverluste oder leer stehende Räumlichkeiten usw. eingehen würden.
Diese Begründung ist nachvollziehbar. Trotzdem wirft das Urteil des Bundesgerichts neue Fragen auf. Wie erwähnt, gilt der Grundsatz, wonach die Nettorendite 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen darf, nur bei einem Referenzzinssatz bis 2 Prozent. Ist der Referenzzinssatz höher, gelten offenbar nach wie vor die bisherigen 0,5 Prozent. Konkret bedeutet dies, dass bei einem Referenzzinssatz von 2 Prozent eine Nettorendite von 4 Prozent (2 Prozent + 2 Prozent), bei einem Referenzzinssatz von 2,25 Prozent hingegen lediglich noch eine solche von 2,75 Prozent (2,25 Prozent + 0,5 Prozent) zulässig ist. Zu dieser Problematik wird sich das Bundesgericht wohl erneut äussern müssen, sobald der Referenzzinssatz den genannten Schwellenwert überschreitet.
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Aargau

Vorfrühlings-Alpenveilchen
Jeannine Stierli, Spreitenbach
Während im Winter in unseren Stuben die bunten Zimmer-Alpenveilchen (Cyclamen persicum) blühen, kann es draussen im Garten das Vorfrühlings-Alpenveilchen (Cyclamen colum) kaum erwarten, zu erwachen. Das Vorfrühlings-Alpenveilchen macht sich schon im Winter bereit und die Vorwitzigen unter ihnen kann man schon im Januar entdecken.
Frühsorten-Alpenveilchen sind sehr umgängliche Pflanzen. Was sie allerdings nicht mögen, ist direkter Sonnenschein und eine aufdringliche Nachbarschaft. Vorfrühlings-Alpenveilchen bleiben lieber im Trupp unter sich. Sie akzeptieren zwar ein paar einzelne Zwiebelzwerge, wie zum Beispiel Schneeglöckchen oder Winterlinge. Stark wuchernde Pflanzen dagegen mögen sie nicht. Vorfrühlings-Alpenveilchen pflanzt man am besten unter Bäumen, im Halbschatten, in lockeren, leicht kalkhaltigen Laubhumusboden. Manchmal wachsen Alpenveilchen an einem ganzen anderen Ort, als man sie ursprünglich gepflanzt hat.
Dabei spielen Ameisen eine grosse Rolle. Die zierlichen Alpenveilchen locken mit ihren Samen. Ein nahrhafter Ölkörper, der besonders fett- und eiweissreich ist, genannt Elaiosom, zieht die Ameisen an. Die fleissigen Insekten transportieren dann ihre wertvolle Beute in ihren Ameisenbau. Das Elaiosom dient zur Nahrung und wird verspeist. Die übrigen unbehelligten Samen können dann in der Dunkelheit des Baus vorzüglich keimen. Sie entwickeln sich üblicherweise zu einer grossen Knolle, die recht alt werden kann. Die Knolle des Alpenveilchens sollte im Winter mit Herbstlaub oder Fichtenreisig bedeckt werden –zum Schutz vor Frost und der Wintersonne. Auch mögen die Vorfrühlings-Alpenveilchen, wie auch das Zimmer-Alpenveilchen, kein nasses Herz. Dieses sollte möglichst trocken bleiben. Andernfalls beginnen die Triebe zu faulen. Der Name der Vorfrühlings-Alpenveilchen ist etwas irritierend. Sie sind botanisch nicht mit dem duftenden Waldveilchen verwandt. Die Waldveilchen zählen zur Familie der Veilchengewächse (Violaceae). Die Alpenveilchen dagegen gehören zur Familie der Primelgewächse (Primulaceae).


Foto: Jeannine Stierli
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Aarau und Kulm
Leider können wir die diesjährige Generalversammlung des HEV Bezirke Aarau und Kulm infolge Corona nicht im März 2021 durchführen.
Da wir uns immer wieder über die persönliche Begegnung mit unseren Mitgliedern freuen, wird – wenn es die Situation zulässt – die Generalversammlung 2021 am
Montag, 16. August 2021, 19 Uhr
im Kultur- und Kongresshaus, 5000 Aarau, im gewohnten Rahmen stattfinden.
Wenn eine Durchführung ohne gesundheitliche Risiken möglich ist, erhalten Sie Mitte Juli 2021 die offizielle Einladung mit der Traktandenliste.
Vorstand HEV Aarau und Kulm AGENDA
Die Energie-Apéros Aargau der Saison 2021 finden online statt. Mittwoch, 24.3.21:
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Der Begriff der 2000-Watt-Gesellschaft wurde 1997 von Wissenschaftlern der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) geprägt. Er beschreibt ein visionäres energiepolitisches Modell, das im Rahmen des ETH-Programms Novatlantis entwickelt wurde.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Schweizerinnen und Schweizer verbrauchen pro Person rund 5500 Watt energetische Dauerleistung sogenannter Primärenergie. Der Begriff bezeichnet die Energieart und -menge, die den genutzten natürlichen Quellen entnommen wird. Wenn beispielsweise in einer Raffinerie aus Erdöl Benzin und Dieselkraftstoff gewonnen wird, treten dabei Energieverluste auf. Die Energie, die im Rohstoff Erdöl steckt, wird als Primärenergie bezeichnet. Die Energie, die nach der Aufbereitung im Kraftstoff verbleibt, ist die Sekundärenergie. Ein anderes Beispiel für Primärenergie: Bei einer Photovoltaikanlage ist die Primärenergie die Energie des Sonnenlichts, das auf eine Solarzelle auftrifft. In diesem Fall ist die Menge der Primärenergie wenig relevant, da sie kostenlos verfügbar und anders oft nicht nutzbar wäre.
Nachhaltigere Nutzung
Nicht berücksichtigt wird bei der so genannten Primärenergie der Verbrauch an grauer Energie, deren Emissionen im Aus-
land anfallen, beispielsweise durch Importe von Konsumgütern. Eine Politik und eine Lebensweise, die sich an Nachhaltigkeit orientieren, müssen zum Ziel haben, den Verbrauch an Primärenergie auf 2000 Watt Dauerleistung pro Person zu senken.
Diese Idee entstand aus der Forschung heraus, die auf der Suche nach Antworten ist, wie die einerseits immer knapper werdenden globalen Ressourcen gerechter und nachhaltiger genutzt werden können, damit man andererseits gleichzeitig die angestrebten Klimaschutzziele erreicht kann. Es geht also darum, sowohl den Energieverbrauch, vor allem von fossilen Energien, als auch den CO2-Ausstoss massiv zu senken.
Der Ist-Zustand Weltweit besteht aktuell eine 2000-WattGesellschaft. Nur ist der Energiekonsum nicht gleichmässig verteilt. Ein indischer Bauer lebt mit einem Energiebedarf von ungefähr 500 Watt, wobei unbestritten ist, dass in Indien andere klimatische Bedingungen herrschen als in der Schweiz. Die Länder Nordafrikas und Südamerikas sind
Definition von Watt und Kilowattstunden
Watt (W) ist die Masseinheit für die Leistung. Namengebend war der schottische Wissenschaftler James Watt, der unter anderem die Dampfmaschine erfunden hat. Im Hinblick auf die 2000-Watt-Gesellschaft wird mit Watt der Energiebedarf bezeichnet, den eine Person kontinuierlich zur Verfügung hat. Dieser ist in der Realität nicht immer gleich gross. Wenn der unmittelbare persönliche Verbrauch, beispielsweise für Heizen, Staubsaugen, Auto- oder Zugfahren, Licht anzünden und Kochen, aber auch die graue Energie, die es braucht um Häuser, Möbel, Lebensmittel, Fahrzeuge und Strassen herzustellen und zu unterhalten, zusammengerechnet wird, dann ergibt das in der Schweiz eine Leistung von 6000 Watt pro Kopf. 1000 Watt sind ein Kilowatt (1 kW).
Kilowattstunden (kWh) hingegen sind eine Menge. Wenn man einen Staubsauger, der 1000 Watt Leistung hat, eine Stunde lang betreibt, dann kommt man auf eine Energiemenge von 1000 Wattstunden oder 1 Kilowattstunde. Dafür zahlt man über seine Stromrechnung etwa 23 Rappen. Ein Liter Benzin hat etwa eine Energiemenge von 10 kWh. Das ist dreimal mehr als das gleiche Volumen an Holz.
heute etwa 2000-Watt-Gesellschaften, während wir in Europa um die 6000 Watt benötigen.
Angestrebte Ziele
Es ist das erklärte Ziel von Bund und Kantonen, die Schweiz bis ins Jahr 2050 zu einer 2000-Watt-Gesellschaft mit zugleich maximal einer Tonne CO2-Ausstoss pro Person umzugestalten. Das bedeutet konkret, dass die Schweiz den Verbrauch von Primärenergie um zwei Drittel reduzieren muss. Die Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft ist möglich, muss jedoch gut geplant sein und die einzelnen Massnahmen müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Das braucht jedoch seine Zeit. Will die Schweiz diese Ziele erreichen, setzt das unter anderem eine rigorose Anpassung der Infrastruktur und einen Wandel der Lebensweise voraus. Um diese Veränderungen bewältigen zu können, wurde ein entsprechend grosser Zeithorizont gewählt. Die Politik ist gefordert, Massnahmen zur Erreichung des Ziels umzusetzen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sind gefordert, die Massnahmen mitzutragen und bei der Umsetzung selber aktiv mitzuwirken. Als Zwischenziel sollen der Energiebedarf in der Schweiz bis 2030 auf 3500 Watt und der CO2-Ausstoss auf zwei Tonnen pro Person gesenkt werden.
Es war einmal
Blickt man in der Geschichte etwas zurück, kann man feststellen, dass die Schweiz in den 1960er-Jahren eine 2000Watt-Gesellschaft war. Wenn das Ziel ist, wiederum eine 2000-Watt-Gesellschaft zu werden, geht es überhaupt nicht darum, den damaligen Lebensstandard wieder einzuführen. Vielmehr will man erreichen, den heutigen Standard an einen Verbrauch von 2000 Watt anpassen. Dafür gibt es
verschiedene Strategien. Die wichtigsten Begriffe in diesem Zusammenhang sind: 1. Effizienz, 2. Substitution und 3. Suffizienz.
Glühbirne – ein schlechtes Beispiel Effizienz bedeutet «mit weniger mehr machen». Konkret: Die Bedürfnisse mit einem kleineren Einsatz von Energie und Rohstoffen zu decken. Es ist beispielsweise effizient, in Autos sparsamere Motoren einzusetzen. Es ist nicht effizient, wenn Produkte absichtlich, das heisst im Klartext, um mehr Geld zu verdienen, so hergestellt werden, dass sie keine optimale Wirkung erzielen oder gar Teile in Geräte eingebaut werden, welche deren Lebensdauer verkürzen. Ein unrühmliches Beispiel dafür ist die Absprache des weltweiten Kartells der Hersteller von Glühbirnen anfangs des letzten Jahrhunderts, mit der die Lebensdauer von 2500 Stunden auf 1000 Stunden reduziert wurde. Heute wird dies vor allem bei Elektrogeräten immer noch in krasser Weise angewandt. Dadurch wird nicht nur die Umwelt geschädigt, sondern auch der Geldbeutel der Konsumentinnen und Konsumenten.
Was bedeutet Effizienz?
Wenn man von Effizienz spricht, muss unbedingt auch die sogenannte graue Energie berücksichtigt werden. Unter grauer Energie versteht man die Energie, die für die Produktion der Güter und Dienstleistungen verbraucht wird. So weist beispielsweise der Baustoff Holz als Baumaterial im Vergleich mit mineralischen Baustoffen wie Beton oder Backsteinen nur einen Viertel von deren Energiebedarf auf. Wird für die Konstruktion wo immer möglich Holz in wenig verarbeiteter Form verwendet, kann man die Hälfte der grauen Energie unserer Bauten einsparen. Aufgrund der grauen Energie haben neue Autos, auch wenn sie weniger Kraftstoff verbrauchen, eine schlechtere Energiebilanz als ältere Modelle.
Substitution bedeutet Ersatz
Substitution bedeutet in diesem Zusammenhang, dass wir, wo sinnvoll und möglich, auf erneuerbare Ressourcen umstellen.


Anstelle fossiler Energieträger sollen je länger je mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Zusätzlich kann so die CO2-Konzentration gesenkt werden, die durch die Verwendung fossiler Rohstoffe entsteht.
Genügsamkeit ohne zu darben
In einer 2000-Watt-Gesellschaft bedeutet Suffizienz, dass wir nur das nehmen, was wir wirklich brauchen. Mir müssen lernen, unseren Bedürfnissen Prioritäten zuzuordnen und ein einzelnes Bedürfnis nicht
unnötig und einseitig wachsen zu lassen. Damit lässt sich unter anderem auch verhindern, dass der sogenannte ReboundEffekt die Anstrengungen, eine bessere Energieeffizient zu erreichen, wieder wirkungslos macht oder sie gar ins Gegenteil kehrt. Ein bekannter Rebound-Effekt zeigt sich in der Entwicklung in der Autoindustrie. Immer effizientere Autos führen dazu, dass die Nutzer das Auto noch häufiger benutzen, weil sie quasi ein gutes Gewissen
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haben können, denn das neue Auto ist ja effizienter als das alte. Oder wir getrauen uns (noch vor Corona), mehr Flugreisen zu unternehmen, weil wir ja in einem effizienten Niedrigenergiehaus wohnen und im Alltag so wenig Energie verbrauchen.
Eine wichtige Rolle spielt zudem, dass Konsumentinnen und Konsumenten von den Unternehmen dazu verleitet werden, neue Produkte zu kaufen, nur weil sie in einem moderneren Design auf den Markt kommen, aber gegenüber dem alten Modell keinen Zusatznutzen bieten. Wir sind eine Wegwerfgesellschaft geworden. Wollen wir die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft erreichen, braucht es ein Umdenken und neue Lebens- und Unternehmensformen.
Zielführende Programme
Energie Schweiz ist das Programm des Bundesrates zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energie mit freiwilligen Massnahmen. Städte, Gemeinden, Areale sowie Regionen spielen in dieser Förderung eine wichtige Rolle und werden entsprechend von Energie Schweiz unterstützt. Nebst dem Programm 2000-Watt-Gesellschaft gehören die Programme Energiestadt, Energie-Region, Smart-City, 2000-Watt-Areal, Energieschulen und Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Gemeinden dazu. Im Kanton Aargau hat beispielsweise die Stadt Baden das Label Energiestadt Gold erhalten.
Dieses Label der Energiestadt ist die höchste Auszeichnung, die Städte und Gemeinden erreichen können, wenn sie sich unermüdlich für eine effiziente Nutzung von Energie, erneuerbaren Energien und den Klimaschutz einsetzen und stets bereit sind, besonders hohe Anforderungen zu erfüllen. Zudem fördert Energie Schweiz verschiedene Projekte in den Bereichen Energie und Klima.

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Novatlantis wurde am 1. Mai 2017 als gemeinnützige Gesellschaft für Nachhaltigkeit und Wissenstransfer und als Spin-off des Paul Scherrer Instituts gegründet. Hervorgegangen ist sie aus der ehemaligen Nachhaltigkeits-Plattform des ETH-Bereichs.
Weitere Informationen: www.local-energy.swiss/programme/ 2000-watt-gesellschaft
Novatlantis ist personell und organisatorisch unabhängig. Die Gesellschaft erbringt wissenschaftliche Dienstleistungen, bearbeitet innovative Forschungsprojekte und schafft Wissen. Gemeinsam mit Kunden und Partnerinnen aus Forschung und Praxis setzt sie sich auf lokaler und nationaler Ebene für die Energiewende, Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien sowie die Reduktion der Treibhausgasemissionen ein.
www.novatlantis.ch
Unser Wald ist durch die Trockenheit und Hitze der letzten Jahre deutlich gezeichnet. Im Schweizer Mittelland fallen die wichtigsten drei Baumarten – Buche, Rot- und Weisstanne – gebietsweise in den nächsten Jahrzehnten flächig aus. Die klimatisch bedingten Veränderungen lassen sich nicht aufhalten.

Brigitte Müller, Redaktorin
Res Guggisberg ist Kreisforstmeister für die Region Pfannenstiel, ein erfahrener Forstmann, der seinen Wald wie seine Westentasche kennt. Seine Aussage ist klar und deutlich: «Der Wald verändert sich gerade in einer Geschwindigkeit, die wir so noch nie gesehen haben. Wir haben bislang immer mit Naturverjüngung gearbeitet. Die Bäume vermehrten sich natürlich. Das heisst, in einem Buchen-Fichten-Tannenwald wachsen – logischerweise – junge Buchen, Fichten und Tannen nach», führt Guggisberg aus. Er prophezeit, dass die Klimaveränderung in den nächsten Jahrzehnten im Schweizer Mittelland die drei bei uns wichtigsten Baumarten weitgehend zum Verschwinden bringt. Eine ungeheuerliche Vorstellung! Betroffen sagt der Kreisforstmeister: «Uns bleibt nichts anderes übrig, als die Waldflächen mit bislang kaum oder nicht vorkommenden Baumarten zu bestocken. Das ist ein Riesenaufwand und birgt Risiken. Viele Waldbesitzer können oder wollen sich das gar nicht leisten.»
Wald im Wandel
Die Vorstellung, den Wald, wie wir ihn heute kennen, zu verlieren, löst in vielen Waldbesitzern Unruhe und Angst aus. Neben den wichtigsten drei Baumarten ist auch die Esche in grossem Ausmass vom Eschentriebsterben betroffen. Die Ulme ist bereits weitgehend verschwunden. Niemand weiss, wie sich Baumarten entwickeln, die bis heute gut gedeihen. «Wir werden komplett neue Waldbilder schaffen müssen», erläutert Guggisberg, «Traubeneiche, Ahorn, Edelkastanie, Nussbaum sowie die Nadelbaumarten Lärche und Douglasie werden eine neue Ästhetik schaffen. Vielleicht kommen noch einige Exoten dazu.»
Der Fachmann ist jedoch nicht nur beunruhigt, denn die neuen Baumarten können eine hohe Biodiversität und stabile Bestände schaffen. Er führt aus: «Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird der Anteil der Laubbäume im Vergleich zu heute zunehmen. Sägereien und die ganze Holzindustrie werden sich dem Trend anpassen müssen. Der Anteil an Energieholz wird weiter markant zulegen, denn Laubbäume haben einen viel höheren Anteil an Holz, das sich aus qualitativen Gründen nicht für die Verwertung als Bau- oder Möbelholz eignet.»
Motor der Waldbewirtschaftung Guggisberg blickt auf seine lange Erfahrung zurück und bestätigt die Feststellung, dass sich die Nachfrage nach Holz in den letzten Jahren deutlich verschoben hat. Der Trend geht eindeutig Richtung Energieholz: «Ohne Energieholz, das wir früher als Nebenprodukt einfach noch mitgenommen



haben, könnten wir den Wald heute gar nicht mehr ordentlich bewirtschaften.» Die Nachfrage nach Sägereiholz, Bahnschwellen, Papier- oder Zelluloseholz ist hingegen stetig am Sinken. Die meisten grossen Industrieholzabnehmer sind aus der Schweiz verschwunden und werden in den nächsten Jahrzehnten nicht zurückkommen. «Wir haben Glück, dass eine wachsende Zahl grösserer Schnitzelheizungen mit Wärmenetzen in die Nachfragelücke gesprungen ist. Und auch der Anteil an Pelletheizungen erhöht sich laufend. Für Waldbesitzer kann es deshalb lohnend sein, Produktionswerke für Pellets aus Waldholz zu unterstützen.» In der Schweiz gibt es bereits mehrere Werke, die direkt aus Waldholz Pellets herstellen. Ihre bisherigen Erfahrungen sind vielversprechend. «Ob wir es wollen oder nicht: Das Energieholz ist definitiv vom Nebenprodukt zum Motor der Waldbewirtschaftung geworden. Darüber bin ich nicht un-



glücklich, denn wir ersetzen damit massenhaft Heizöl und Erdgas. Unser Energieholz wird somit immer wichtiger im Kampf gegen die Klimaerhitzung», bringt Res Guggisberg die Diskussion über die Holzverwendung auf den Punkt.
Quelle: Holzenergie Schweiz



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Wer plant, sich in diesem Jahr eine Solaranlage installieren zu lassen, kann von einem attraktiven Angebot von Energie Schweiz profitieren und gleichzeitig am Solarwettbewerb teilnehmen. Es gibt 10’000 Franken zu gewinnen.

Die gute Nachricht stand in der Herbstausgabe 2020 des Energiejournals, das letzten November allen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern per Post zugestellt worden war. Das Programm Energie Schweiz (siehe Kasten, Seite 29) bietet allen, die vorhaben, sich eine Solaranlage anzuschaffen, Beratung und die Chance, an einem Wettbewerb teilzunehmen. Der Gewinn ist ein Gutschein in der Höhe von 10’000 Franken.
Solarenergie – bewährt und etabliert Photovoltaik- und Solarwärmeanlagen sind hierzulande etablierte, bewährte Technologien, die für das Erreichen der Energieziele
unseres Landes nicht mehr wegzudenken sind. Sie dienen der Strom- und Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie. Die Installation der Anlagen ist für Fachfirmen einfach zu bewerkstelligen. Darüber hinaus wird man bei der Umsetzung eines solchen Vorhabens mit Förderbeiträgen unterstützt. Es lohnt sich auf alle Fälle, jetzt über die Anschaffung einer Solaranlage nachzudenken. Wenn man ein solches Vorhaben plant, ist es wichtig, mehrere Offerten einzuholen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer sind Laien und können die eingehenden Offerten vielleicht nur oberflächlich oder schlecht beurteilen. Da hilft der kostenlose Solar-Offerten-Check von Energie Schweiz. Mit ihm kann man
auf einen Blick sehen, ob die vorliegenden Offerten vollständig und plausibel sind.
Einfache Anleitung vorhanden Über die Internetseite von Energie Schweiz gelangt man in sieben einfachen Schritten zur eigenen Solaranlage. Auf der Homepage das Stichwort «meine Solaranlage» eingeben und schon findet man eine Anleitung. In einem ersten Schritt kann man das Potenzial einer Solaranlage auf dem eigenen Dach oder der Fassade ermitteln. Eignen sich diese überhaupt für die Nutzung von Solarenergie und wie viel Strom oder Wärme könnte man damit produzieren? Die ermittelten Daten werden per Klick direkt an einen Solarrechner übermittelt, der bei Schritt drei zum
Tragen kommt. Der zweite Schritt gibt darüber Auskunft, wie hoch der Anteil des selber erzeugten Solarstromes ist, der ohne Umweg über das Stromnetz selber genutzt werden kann. Im dritten Schritt kann man nun prüfen, wie rentabel die künftige Solaranlage sein kann. Mit dem hinterlegten Solarrechner kann man die ungefähre Höhe der selbst produzierten Energie, die Gesamtkosten der auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Anlage sowie die Amortisationsdauer der Kosten berechnen.
Kostenlose Prüfung
Im vierten Schritt geht es nun darum, Offerten von drei Firmen einzuholen, die Solaranlagen anbieten und installieren. Energie Schweiz hat eine Liste von Fragen zusammengestellt, die man den Fachfirmen stellen kann. Zudem ist ein Link zum Branchenverband Swisssolar aufgeschaltet, die eine Liste von qualifizierten Installateuren führt. Es ist ratsam, dort drei Fachfirmen auszuwählen und Angebote einzuholen. Sind sie vorhanden, bietet Energie Schweiz an, die drei Offerten kostenlos zu prüfen. Fachleute vergleichen sie und erstellen einen kurzen Bericht, der dabei hilft, das Angebot auszuwählen, das sich am besten für das geplante Vorhaben eignet. Innerhalb von vier Werktagen trifft eine Antwort von Energie Schweiz ein. Damit die Fachleute die Offerten vergleichen können, benötigen sie alle im Solar-Offerten-Check aufgeführten technischen Datenblätter. Sind die Unterlagen unvollständig, wirkt

Das Potenzial einer Solaranlage lässt sich einfach berechnen.
sich das negativ auf eine Beurteilung aus. Tauchen noch zusätzliche Fragen auf, kann man sich direkt an einen zuständigen Experten von Energie Schweiz wenden. Alle diese Dienstleistungen sind kostenlos.
Wer informiert werden muss
Der fünfte Schritt gibt Auskunft darüber, wie und in welchen Fällen man die zustän-
digen Behörden informieren muss. Für eine Meldung an die Gemeinde bietet die Plattform einen Musterbrief an. Die Anforderungen für eine Meldung an die kantonalen Behörden sind in jedem Kanton unterschiedlich geregelt. Die Formulare der verschiedenen Kantone sind in der Liste abruf-
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bar. Die Anlage sollte vor der Installation bei der kantonalen Gebäudeversicherung gemeldet werden, damit die Deckung bereits während des Baus gewährleistet ist.
Fördergelder beantragen
Im sechsten Schritt kann man sich einen Überblick verschaffen, wofür man von Fördergeldern und Vergütungen profitieren kann und wo man sie beantragen kann.
Der siebte und letzte Schritt gibt einen Anhaltspunkt, wie lange die Planung und Montage einer Solaranlage etwa dauern können. Verfügt der ausgewählte Installateur über freie Kapazität, kann er die Installation im Idealfall innerhalb von zwölf Werktagen ausführen.
Energie Schweiz empfiehlt, die Anlage innerhalb von drei Jahren nach Inbetriebnahme kontrollieren zu lassen, um damit sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktioniert.
Am Wettbewerb teilnehmen Wer zwischen dem 20. Oktober 2020 und dem 30. April 2021 bei Energie Schweiz drei Offerten für den Solar-Offerten-Check einreicht und die Teilnahmebedingungen erfüllt, nimmt automatisch an der Verlosung von fünf Gutscheinen im Wert von je 10’000 Franken teil. Wer gewinnt, hat damit bereits einen guten Teil seiner neuen
Solaranlage finanziert. Die Teilnahmebedingungen sind ebenfalls auf der Homepage von Energie Schweiz unter dem Stichwort Solarwettbewerb zu finden.
Zu den glücklichen Gewinnern des letztjährigen Wettbewerbs gehört Peter Cellbrot aus dem aargauischen Mellingen. Er hat sich schon länger für die Photovoltaik interessiert. Bereits beim Kauf des Hauses im Jahr 2012 machte er sich Gedanken über die Anschaffung einer eigenen Anlage. Anfänglich dachte er jedoch, dass solch ein Vorhaben nicht rentiere. In den letzten Jahren sind die Preise jedoch gesunken und in der Gemeinde Mellingen wurde der Niedertarif abgeschafft. Das brachte Peter Cellbrot dazu, das Projekt Photovoltaik-Anlage neu durchzurechnen. Die Frage, ob sich die Anlage innerhalb der nächsten 20 Jahre amortisieren lasse, konnte er nun klar mit einem Ja beantworten. Dank der 10’000 Franken, die er beim Solarwettbewerb gewonnen hat, sind schon jetzt etwa 40 Prozent der Anlagekosten gedeckt. Die Anlage wird also schon viel früher als gedacht amortisiert sein. Die Anlage funktioniert tadellos und die Celllbrots haben sich inzwischen daran gewöhnt, den Geschirrspüler und die Waschmaschine tagsüber laufen zu lassen, um den eigenen Strom zu nutzen. Der Boiler ist mit einer einfachen Zeitschaltuhr ausgestattet.
Das Programm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien wurde 1991 vom Bundesrat ins Leben gerufen. Die Leitung liegt in den Händen des Bundesamtes für Energie BFE. Mitgetragen wird das Programm von Kantonen und Gemeinden sowie zahlreichen Verbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Umwelt und Konsum. Energie Schweiz vereint unter seinem Dach die freiwilligen Massnahmen zur Umsetzung der Schweizer Energiestrategie. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Förderung von Wissen und Kompetenz in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität. Dies geschieht durch Informationen und Beratung, insbesondere für Hausbesitzerinnen und -besitzer. Gleichzeitig bietet Energie Schweiz Fachkräften Möglichkeiten zur spezifischen Aus- und Weiterbildung. Im Weiteren unterstützt das Programm die Markterprobung von innovativen Ideen sowie Instrumente, die der Qualitätssicherung dienen. 2019 wurden mit 420 Partnern aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft rund 500 Projekte realisiert.




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Verglichen mit Öl- oder Gasheizungen sind Wärmepumpen wartungsarm. Trotzdem ist ein regelmässiger Service sinnvoll, damit das technische System effizient und störungsfrei funktioniert. Denn Filter und andere Verschleissteile kennen eine begrenzte Lebensdauer. Zudem bleibt der Betrieb der Wärmepumpe auf dem aktuellen Stand, wenn der Kältemittelkreislauf und die Software kontrolliert werden.

Auch Wärmepumpen müssen regelmässig gewartet werden.
Brigitte Müller, Redaktorin
Da Wärmepumpen weder Russ noch Rauch produzieren, entfallen gesetzlich vorgeschriebene Zwangskontrollen durch den Kaminfeger. Trotzdem empfehlen Fachleute, den Betrieb der Anlage sporadisch zu überprüfen. Wie beim Auto werden bei solch einer Wartung versteckte Probleme rechtzeitig erkannt, die Energieeffizienz sichergestellt, Verschleissteile bevor sie kaputt gehen ausgetauscht und die Software aktualisiert. Viele Hersteller raten, alle zwei Jahre eine Inspektion und Wartung durchzuführen. Dafür bieten sie Wartungspakete an, die nachfolgenden Servicearbeiten beinhalten, um einen reibungslosen Betrieb der Wärmepumpe sicherzustellen. Die Wartungskosten für Wärmepumpen sind jedoch niedriger als jene für konventionelle Heizungen.
• Prüfen der mechanischen und elektronischen Komponenten: Auf Verschleiss oder Schäden werden unter anderem die
vier Hauptbestandteile – Verdampfer, Verdichter (Kompressor), Verflüssiger (Kondensator) und Expansionsventil –untersucht. Ebenso die elektronische Steuerung und die Sensoren.
• Verschleissteile ersetzen: In gewissen Abständen müssen Dichtungen oder der Filter ausgewechselt und die elektrische Installation überprüft werden.
• Software aktualisieren: Die Software einer modernen Wärmepumpe ist komplex und muss ab und an auf den neusten Stand gebracht werden.
• Reinigen von Kanälen und Abflüssen: Durch Zufuhrkanäle saugen Luft/Wasser-Wärmepumpen Luft und damit auch Blätter, Staub und anderes Material an. Dieses angesaugte Material kann die Kondenswasser-Abläufe verstopfen. Es kann ein Wasserschaden entstehen, weil sich rund um die Maschine Wasser ansammelt.
• Kältekreis kontrollieren: In der Wärmepumpe zirkuliert ein Kältemittel. Damit
Foto: Adobe Stock
wird die Umweltwärme genutzt. Nur der Fachmann kann erkennen, ob der Kältekreis ungünstig eingestellt ist, was zu einem höheren Stromverbrauch führt. Wird der Kältekreis korrigiert, hat dies eine höhere Effizienz und einen geringeren Stromverbrauch und somit auch tiefere Betriebskosten zur Folge.
• Energie sparen: Wird die Raumtemperatur um ein Grad Celsius erhöht, muss man mit fünf bis zehn Prozent Mehrverbrauch rechnen. Es lohnt sich deshalb, die Heizung optimal einzustellen und sich vom Fachmann beraten zu lassen, damit die subjektive Behaglichkeit im Haus oder der Wohnung sichergestellt, aber auch ein sparsamer Energieverbrauch erzielt wird.
Beschränkte Lebensdauer
Auch bei guter Wartung empfehlen Hersteller, Geräte nach 18 Jahren Betrieb zu ersetzen. Auch, weil die Technik der Systeme laufend optimiert wird und weniger Strom beansprucht. Diese Lebensdauer bezieht sich ausschliesslich auf den Betrieb des Kältemittel-Kreislaufs. Andere Komponenten der Heizung funktionieren länger. Bei Erdsonden wird aktuell mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren gerechnet.
Wärmepumpen-System-Modul
Vor einigen Jahren wurde das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ins Leben gerufen. Hinter ihm stehen Wärmepumpen-Hersteller, Installateure und Verbände der Branche. Zur Trägerschaft des WPSM zählt auch das Bundesamt für Energie (BFE). Die meisten Kantone haben das Modul als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt.
Der Hausbesitzer erhält ein Zertifikat für seine Wärmepumpenanlage. Die Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige Fachkommission der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, welche die Unterlagen prüft und die Anlage zertifiziert. Nach der Inbetriebnahme erfolgt im zweiten oder dritten Jahr eine Kontrolle durch den Lieferanten der Wärmepumpe. Die Kontrolle des Systems stellt einen bedarfsgerechten und energieeffizienten Betrieb des Systems sicher.
Zertifizierte WP-System-Module weisen eine noch höhere Energieeffizienz auf und verringern dadurch den Stromverbrauch gegenüber dem Durchschnitt heute geplanter und installierter Wärmepumpenanlagen.
Geprüfte Installateure im Kanton Aargau: www.wp-systemmodul.ch

Entsprechend ausgebildete Fachleute führen den Service an Wärmepumpen aus.


Voraussichtlich wird das Kaminfegerwesen im Kanton Aargau Anfang 2022 liberalisiert.
Im Kanton Aargau ist es beschlossene Sache: Mit der Revision des Brandschutzgesetzes soll das Monopol der Kaminfeger aufgelöst werden. Mit dem Aargau liberalisiert ein weiterer Kanton das Kaminfegerwesen innerhalb der nächsten zwei Jahre.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Rechte und Pflichten der Kaminfeger sind auf kantonaler Ebene geregelt. Die Oberaufsicht über das Kaminfegerwesen liegt im Kanton Aargau in den Händen der Gebäudeversicherung, da diese für den Bereich «Brandschutz» zuständig ist.
Monopol nicht mehr zeitgemäss
Im Kanton Aargau haben Kaminfegerinnen und Kaminfeger auf kommunaler Ebene ein Monopol. Das bedeutet, dass innerhalb eines bestimmten Gebietes nur ein Kaminfegerbetrieb tätig sein darf. Meist ist das ein Gemeindegebiet oder eine zusam-
menhängende Region. Eigentümerinnen und Eigentümer von Feuerungsanlagen müssen grundsätzlich mit dem behördlich zugewiesenen Kaminfegerbetrieb vorliebnehmen, der ihre Wärmeaggregate und Abgasanlagen regelmässig kontrolliert und reinigt. Gleichzeitig sind die Tarife, zu denen die Kaminfeger arbeiten, in den zugewiesenen Kreisen von der Gemeinde festgelegt.
In den letzten Jahren wurde das Kaminfegermonopol politisch öfters kontrovers diskutiert, hat sich doch der Beruf des Kaminfegers im Laufe der Zeit stark verändert. Ein entscheidendes Argument gegen
das Monopol zeigte auch eine Studie der Avenir Suisse auf, die im Jahr 2016 erschien. Die Studie hielt unter anderem fest, dass der moderne Kaminfegerbetrieb das Geld je länger je weniger nur mit dem Russen von Kaminen verdient, sondern vielmehr mit der Wartung und Reinigung wärmetechnischer Anlagen und als Berater in den Bereichen Heizungen und Umweltschutz. Der Kaminfeger hat sich in den letzten Jahren längst vom «Brandverhüter» zum Technik- und Servicefachmann für Heizanlagen entwickelt. Die regelmässige Reinigung von wärmetechnischen Anlagen senkt nicht nur die Brandgefahr, sie verringert auch den Brennstoffverbrauch. Das verlängert
die Lebensdauer der Anlagen und schont die Umwelt. Deshalb halten die meisten Kantone, die das Kaminfegermonopol bereits abgeschafft haben, an einer Reinigungspflicht fest.
Selber wählen
Eigentümer von Liegenschaften und Heizungsanlagen forderten auf politischer Ebene wiederholt, dass es ihnen ein Anliegen ist, dass sie die Kaminfegerin oder den Kaminfeger selber wählen können. Ende August 2016 reichte die Aargauer FDP auf politischer Ebene eine Motion ein, die eine Liberalisierung des Kaminfegerwesens und damit eine Revision des Brandschutzgesetzes verlangte. Der Ball war ins Rollen gebracht. In der Folge setzte sich die Aargauische Gebäudeversicherung AGV mit allen Interessenvertretern an einen Tisch. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertretern der Kaminfegermeister und Gemeindebehörden zusammen, darunter Gemeindepräsidentinnen und -schreiber, Bauverwalter und Vertreter der beiden Departemente Bau, Verkehr und Umwelt sowie Gesundheit und Soziales. Zusammen erarbeiteten sie einen Vorschlag für die Liberalisierung des Kaminfegerwesens im Kanton Aargau.
Schweizer Föderalismus
Bis heute gibt es dreizehn Kantone in der Schweiz, die das Kaminfegermonopol aufgehoben und eine Liberalisierung eingeführt haben. Die Situation in den Kantonen, die das Monopol abgeschafft haben, ist mitnichten bei allen gleich. So besteht in den Kantonen Tessin und Obwalden weiterhin ein amtlich vorgegebener Höchsttarif. Die Eigentümer einer wärmetechnischen Anlage haben «nur» die freie Wahl bezüglich des Kaminfegergeschäfts. Es gibt Kantone, die eine bedingungslose Zulassung von ausserkantonalen Kaminfegern kennen. In den meisten Kantonen gehört das Meisterdiplom zu den Minimalanforderungen für die Führung eines Kaminfegerbetriebes. In einigen freien und monopolisierten Kantonen aber genügen bereits ein Fähigkeitszeugnis EFZ und/oder der Nachweis von beruflicher Erfahrung, um



Neu sind die Hausbesitzer verpflichtet, selber einen Kaminfeger aufzubieten. Fortsetzung Seite 35


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Heute ist der Kaminfeger vorallem auch Technik- und Servicefachmann für Heizanlagen.
einen Betrieb zu leiten. In den Kantonen Bern und Thurgau geht es an die Umsetzung der Liberalisierung. Treten die revidierten Brandschutzvorschriften in den Kantonen Bern, Thurgau und Aargau in Kraft, besteht noch in elf Schweizer Kantonen ein Monopol, die anderen kennen die Liberalisierung in unterschiedlicher Form.
Das ändert im Kanton Aargau
Das revidierte Brandschutzgesetz des Kantons Aargau sieht vor, dass sich bei der AGV eintragen lassen kann, wer über ein Kaminfeger-Meisterdiplom verfügt oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat, beispielsweise als Kaminfegervorarbeiterin oder -vorarbeiter. Die eingetragenen Berufsleute sind damit berechtigt, ihren Beruf auf dem gesamten Kantonsgebiet auszuüben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Feuerungsanlagen finden die Liste der möglichen Kaminfeger auf der Internetseite der AGV. Sie können nun frei wählen, welche Kaminfegerin oder welchen Kaminfeger sie mit der Wartung der Wär-
me- und Abgasanlagen beauftragen wollen. Gebäudeeigentümer sind für die Brandsicherheit ihrer wärmetechnischen Anlagen selber verantwortlich.
Die Brandschutzkontrollen sollen nicht mehr bei allen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben sein. Grundsätzlich sollen sie nur noch regelmässig durchgeführt werden, wenn ein erhöhtes Gefahrenpotenzial vorhanden ist, beispielsweise in Spitälern oder Einkaufszentren. Aufgrund der Änderung der Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» ist es zudem nicht mehr nötig, sämtliche wärmetechnischen Anlagen systematisch zu kontrollieren. Die
technische Entwicklung in diesem Bereich hat zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit dieser Anlagen geführt. Die Mehrzahl der wärmetechnischen Anlagen unterliegt heute einer Zertifizierungspflicht.
Weiterhin gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht ist die sogenannte Rohbau-Kontrolle. Bevor wärmetechnische Anlagen verputzt werden, muss ein Brandschutzfachmann den korrekten Einbau kontrollieren und die Anlage abnehmen.
Zeitlicher Ablauf
Nach dem politisch festgelegten Verfahren wurden die Mitberichte in den ersten Oktoberwochen 2020 bereinigt. Der Aargauer Regierungsrat genehmigte anschliessend das revidierte Brandschutzgesetz in der letzten Oktoberwoche. In der Dezembersession 2020 beriet der Grosse Rat das Geschäft zum zweiten Mal und stimmte der Revision zu.
Der Beschluss wurde danach publiziert und untersteht nun von April bis Juni 2021 der Referendumsfrist, welche drei Monate dauert. Ist diese Frist abgelaufen, sieht der politische Terminplan vor, das neue Brandschutzgesetz auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Das bedeutet, dass ab dann das Kaminfegermonopol im Kanton Aargau nicht mehr existiert.
Damit wird dem Eigentümer einer wärmetechnischen Anlage die Pflicht der Reinigungs- und Wartungsarbeiten in Eigenverantwortung übertragen. Die Pflicht, die wärmetechnischen Anlagen zu kontrollieren, wenn notwendig reinigen zu lassen und die empfohlenen Fristen der Hersteller sowie der Empfehlung von Kaminfeger Schweiz einzuhalten, ist für den Anlageeigentümer weiterhin verbindlich.
Klarheit schaffen beim Feuerverbot
Im Kanton Aargau ist das Feuerverbot zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig geregelt. Mit der neuen Bestimmung im Brandschutzgesetz soll diesbezüglich Klarheit geschaffen werden. Neu soll das für den Bevölkerungs- und Zivilschutz zuständige Departement zuständig für den Erlass eines Feuerverbotes sein. Die Gemeinden können jedoch ein kommunales Feuerverbot erlassen oder ein durch den Kanton erlassenes Feuerverbot noch verschärfen.
In der Schweiz erhält die Baukultur eine neue, gewichtige Stimme. Die öffentliche Hand, Verbände, Privatwirtschaft und Wissenschaft spannen zusammen und haben die Stiftung Baukultur Schweiz gegründet.
Brigitte Müller, Redaktorin
Die Auseinandersetzung mit der Baukultur hat in den vergangenen Jahren national, aber auch international an Bedeutung gewonnen. Das aktuelle Thema ist in der Schweiz auf zwei politische Vorstösse zurückzuführen: 2018 wurde von zahlreichen europäischen Kulturministerinnen und -ministern im Vorfeld des World Economic Forum WEF die «Davos Declaration» unterzeichnet und am 26. Februar 2020 wurde die departemensübergreifende Strategie zur Förderung der Baukultur des Bundes verabschiedet. Teil der Strategie ist, die Vernetzung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Baukultur zu fördern.
Breite Unterstützung
Die Initiative zur Gründung einer nationalen Stiftung, die sich der Förderung der Baukultur annimmt, fand rasch Unterstützung: Am 20. Januar 2020 in Bern gegründet und am 20. Februar 2020 konstituiert, wird die Stiftung getragen von Bund, Wirtschaft, Hochschulen und Verbänden. Das Bundesamt für Kultur garantiert zusätzlich eine Anschubfinanzierung bis 2024. Die breite Abstützung bei allen relevanten Anspruchsgruppen spiegelt sich in der Zusammensetzung des ehrenamtlichen Stiftungsrates.
Namhafte Vertreter im Stiftungsrat Präsidiert wird die Stiftung von Enrico Slongo, Stadtarchitekt der Stadt Fribourg. Das Vizepräsidium teilen sich Lukas Bühlmann (ehemaliger Direktor des Raumplanungsverbandes Espace Suisse) und der Bau- und Immobilienunternehmer Balz Halter (Verwaltungsratspräsident der Firma Halter). Komplettiert wird der 12-köpfige Stiftungsrat durch die Direktorin des Städteverbandes Renate Amstutz, ETHProfessor Tom Avermaete, Architekt

Sitzung des Stiftungsrates.
Markus Burkhalter, den Präsidenten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) Stefan Cadosch, den Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes Stefan Kunz, die Präsidentin des Bundes der Schweizer Architekten (BSA) Ludovica Molo, Valentin Müller, CEO UTO Real Estate Management, die oberste Genfer Kantonsplanerin Ariane Widmer Pham sowie Susanne Zenker, Geschäftsleitungsmitglied der SBB Immobilien und Leiterin Development. Als Sekretär der Stiftung amtet Rechtsanwalt Peter Burkhalter, der auch die Geschäftsstelle führt.
Aufbau und Aufgabe
Politisch unabhängig und neutral, garantiert die Stiftung dank hoher Vernetzung und fachlichem Know-how das Vorantreiben des baukulturellen Diskurses in der Schweiz. Ein Fachbeirat und fünf Arbeitsgruppen werden sich mit den mannigfaltigen Aspekten der Baukultur auseinander-
setzen. Der strategische Fokus der Stiftung liegt erstens auf Prozessen und Verfahren, die zu hoher Baukultur führen, zweitens auf der Definition von Schwerpunktthemen und der Durchführung entsprechender Veranstaltungen und drittens auf der Initiierung und Unterstützung von Projekten und Prozessen mit Modell-Charakter.
Es gehe darum «Lebensqualität für eine sich verändernde Schweiz zu sichern und den Dialog zu führen», so Präsident Enrico Slongo, denn «Baukultur befasst sich mit dem gesamten gestalteten Lebensraum und lebt von der aktiven Auseinandersetzung aller Beteiligten.»
Informationen zur Stiftung und ihrer Tätigkeit: stiftung-baukultur-schweiz.ch
Quelle: Stiftung Baukultur Schweiz

Schematische Darstellung der Sektorenkopplung in einem EFH.
Bisher wurden die Bereiche Elektrizität, Heizung und Mobilität weitgehend unabhängig voneinander betrachtet. Mit der Verknüpfung dieser drei Bereiche, der sogenannten Sektorenkopplung, kann ein grosser Schritt zur Energiewende auch im
Ein- und Mehrfamilienhaus realisiert werden.
Wärmepumpen gehören seit vielen Jahren zum Standard für Gebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung. Photovoltaikanlagen sind in
den letzten Jahren immer wirtschaftlicher geworden und lassen sich, auch dank vereinfachter Bewilligungsverfahren, auf fast jedem Dach installieren.
Sonnenstrom speichern
Um einen möglichst grossen Anteil des produzierten Stroms selbst nutzen zu können, braucht es eine angebotsabhängige Ansteuerung von Verbrauchern sowie die Speicherung in Form von Wärme (Pufferspeicher) und Strom (Batteriesystem). Im Idealfall kann auch eine Ladestation für die Elektromobilität mitversorgt werden.
Die persönliche Energiewende
Das E-Smart-System von M-TEC Wärmepumpen bündelt diese Funktionen mit einem Steuerungssystem, das bereits in die Wärmepumpe integriert werden kann. Eine etappierte
Seit bald 50 Jahren steht Brunner Küchen für Qualität, Funktionalität und stilsicheres Küchendesign. Die Bedeutung des Schreinerhandwerks und das konsequente Einhalten des hohen Qualitätscredos machen es möglich, Küchen zu bauen, die hohen Ansprüchen gerecht werden.
Eigene Schreinerei
Brunner Küchen entstehen in Bettwil und zwar von A bis Z. Von der Beratung durch die kompetenten Küchenprofis bis hin zur fachgerechten Montage. Als einer der wenigen Küchenbauer fertigt Brunner Küchen alle Einzelstücke jeder Küche in der eigenen Schreinerei in Bettwil. Die gut ausgebildeten Fachleute teilen das traditionelle Qualitätsverständnis vorbehaltlos. So entstehen aussergewöhnliche Küchen. Während eines Besuchs in der Küchenausstellung können sich inte

Jede Küche ist ein Unikat und entspricht den Wünschen der Kundinnen und Kunden.
ressierte Gäste vom umfassenden Angebot überzeugen. Auf 1’000 m2 Ausstellungsfläche präsentiert Brunner Küchen rund 30 komplett eingerichtete Küchen, unzählige Designvarianten sowie die neusten Küchengeräte der führenden Hersteller. Die kreativen Küchenprofis
sind durch und durch Küchenbauer und stets am Puls der Zeit. Daher finden sich hier die aktuellsten Trends in Form, Materialien und Farben.
Sichere Planung beim Umbau Brunner Küchen ist zudem ein erfahrener Profi in Sachen Küchen
Ausführung ist problemlos möglich. Die Energieproduktion sowie der Energieverbrauch der einzelnen Bereiche werden übersichtlich dargestellt. Die Bedienung der Anlage kann auch über Tablet und Smartphone erfolgen.
Es lohnt sich, über die Möglichkeiten der persönlichen Energiewende informiert zu sein. Beratung, Planung, Ausführung und Service erhalten Kundinnen und Kunden bei Binkert schlüsselfertig aus einer Hand.

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umbau. Ein Küchenumbau erfordert Fingerspitzengefühl und ab und zu den Mut zum Experimentieren. Individuelle Lösungskonzepte entstehen bei Brunner Küchen immer in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden. Im Zentrum steht das sorgfältige Erfassen der Bedürfnisse. Die langjährige Erfahrung gewährleistet eine termingerechte Ausführung der Küche oder des Umbaus. Das gibt den Kunden Planungssicherheit. Wenn gewünscht, erstellen die Fachleute ein detailliertes Umbauprogramm und koordinieren alle beteiligten Handwerker.

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Seit 1980 existieren heute in über 175’000 Schweizer Haushalten ein Badezimmer oder eine Küche aus dem Hause Fust. Die Firma Dipl. Ing. Fust richtet sich immer nach den Kundenbedürfnissen aus, die mit hoher Flexibilität, ausgeprägter Liebe zum Detail und grossem Know-how umgesetzt werden. Fust bietet den Kundinnen und Kunden einen Rundum-Service für das ganze Haus oder die gesamte Wohnung an, ganz nach dem Motto: «Alles aus einer Hand». Mehr darüber unter www.kuechen-baeder.fust.ch.
Von modern bis klassisch Zauberhafte Miniküchen, klar strukturierte Designküchen und effektiv durchorganisierte Familienküchen verschaffen einen guten Überblick über die Vielseitigkeit des Küchenprogramms von Fust. Das alles gibt es in unterschiedlichen Gestaltungs-

Diese Familienküche lässt keine Wünsche offen.
stilen von modern bis klassisch. Und: Wer kann sich schon der Faszination entziehen, die moderne, gut gestaltete Küchen ausstrahlen?
Die Designfronten der Küchenmöbel von Fust zeichnen sich nicht nur durch den Einsatz edler Materialien aus, sondern auch durch anspruchsvolle Oberflächenveredelungen. Von supermatt bis Ultra-Hochglanz, ob

Als erfolgreiches und fortschrittliches Gebäudetechnikunternehmen empfiehlt sich die Freiämter Firma Grolimund, wenn es um Installationen von Heizungen, Sanitäranlagen, Lüftungen und Solaranlagen geht. Zudem setzen die Badplaner ihre langjährige Erfahrung, ihr Können und Wissen in professionellen Bad-
konzepten kreativ und leidenschaftlich um.
Ein optimaler Partner
Grolimund kann auf 111 Jahre Firmengeschichte mit Höhen und Tiefen zurückblicken. Wichtig war und ist aber jederzeit, die Kundenbedürfnisse im Auge zu behalten sowie das
in Melamin, Folie, Lack oder Glas –Fust-Küchen lassen jedes Herz höher schlagen. Sie eignen sich für kleine und grosse Grundrisse und überraschen mit funktionellen Raffinessen und einer aussergewöhnlichen Innenarchitektur.
Fust-Küche Arkansas Ein warmer Holzton, der die Fronten und Arbeitsplatten mit der Eiche
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«Sierra» sowie die schwarzen Akzente attraktiv in Szene setzt. Die Modelserie Arkansas überzeugt durch eine moderne Linienführung, die eine klare Geometrie schafft, ohne das gemütliche Landhausflair einzuschränken. Sie hat eine ergonomisch perfekte Arbeitshöhe und zusätzlich ein Stollen-Regalsystem, das nicht nur für wohnliche Effekte, sondern auch für stimmungsvolle Beleuchtung sorgt.

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Unternehmen stetig weiter zu entwickeln. Kompetenz, faire Beratung und fachmännischer Service: All dies steht für das Vertrauen, das der Firma Grolimund seit mehr als einem Jahrhundert entgegengebracht wird.
Die Jubiläumsfeierlichkeiten in Form eines «Tages der offenen Tür» müssen leider wegen Corona bis auf weiteres verschoben werden. Bis dahin hat Grolimund weiterhin einige interessante Angebote geplant. Die Details dazu sind auf der Homepage von Grolimund zu finden.
Qualität, Sicherheit und Vertrauen
Die Badplaner von Grolimund sind geschulte, kompetente Sanitärfachleute mit dem ganzen Wissen rund um die Installations- und Sanitärtechnik. Sie wissen, welche Designrichtungen in der Branche den Ton angeben, kennen sich in modernen Stilwelten aus und verstehen es, mit
den Gestaltungselementen der Innenarchitektur umzugehen. Dabei setzen sie auf Markenpartner, die in ihrem Bereich führend und hinsichtlich technischer und ästhetischer Qualität ebenso zuverlässig sind wie im Service. Das Bad ist zwar im Wandel. Die Grundwerte bleiben jedoch dieselben: Qualität, Sicherheit und Vertrauen zählen je länger je mehr.

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Seit Anfang Januar sind die Rohölpreise stabil.
Seit Beginn des Jahres tendieren die Rohölpreise in einer engen Spanne seitwärts und sind dabei hin- und hergerissen zwischen der Hoffnung einerseits, dass die Corona-Pandemie sich aufgrund der fortschreitenden Impfungen sich bald abschwä-
chen und somit künftig wieder weniger Einschränkungen einfordern wird und der Sorge auf der anderen Seite, dass sich die Wirtschaft nicht so schnell von den Folgen der aktuellen Lockdowns erholen wird. Hier sind die Blicke vor allem auf
China gerichtet, das gerade in den letzten Monaten dafür sorgte, dass sich die Konjunktur global wieder etwas stabilisieren konnte. Dies zeigt sich auch an den dortigen Ölimporten und dem Raffineriedurchsatz, die beide im letzten Jahr Rekordstände erreicht haben.
Wechsel auf Öko-Heizöl Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität des Brenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich dadurch weniger Rückstände im Ölbrenner fest. Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während
Wasserführende Leitungen halten nicht ewig. Nach 30 Betriebsjahren lohnt es sich, eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung durchführen zu lassen. Wenn ein Sanierungsbedarf angezeigt ist, kann die bestehende Bodenheizung mit dem Hat-System nachhaltig geschützt werden.
Hat-System seit 1999 im Einsatz Eine Fussbodenheizung sanieren heisst vorbeugen. Ist die Bodenheizung älter als 30 Jahre? Dann besteht die Gefahr, dass die Rohre spröde und verschlammt sind.
Denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenheizungen aus einfachem Kunststoff verbaut. Durch fortschreitende Versprödung werden diese undicht, was eine vermehrte Sauerstoffdiffusion ins Rohrinnere zulässt. Das führt zu zähen Ver-

Mit dem Hat-System die bestehende Fussbodenheizung sanieren.
schlammungen und somit zu einer Reduktion der Heizleistung. Es lohnt sich, nicht zu warten, bis ein teurer und mühsamer Ersatz nötig ist.
Keine Baustelle in der Stube
Das Hat-System schützt eine bestehende Bodenheizung nachhaltig. Der Einsatz ist günstig und verur-
sacht keine Baustelle in der Wohnung. Getreu dem Motto: «Sanieren statt ersetzen» werden mit dem Originalsystem der Firma Naef Group, das seit 1999 im Einsatz ist, die bestehenden Rohre der Fussbodenheizung von innen mit einem Feinschliff poliert und schliesslich neu ausgekleidet.
einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kunden von den attraktiven Konditionen, die sie im Falle eines Produktewechselkombiniert mit einer Heizöllieferung erhalten. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG
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Nach der Sanierung mit dem HatSystem ist die Bodenheizung diffusionsdicht gemäss DIN-Norm 4726
Das Hat-System kann dies als einziges System für Bodenheizungsrohre der ersten Generation nachweisen.
Vorbeugende Zustandsanalyse
Bei spürbaren Anzeichen wie Wärmeverlust oder Schwierigkeiten bei der Regulierung in den einzelnen Räumen ist eine vorbeugende Zustandsanalyse der Fussbodenheizung, wie sie von der Naef Group angeboten wird, der richtige Schritt.

Naef GROUP
HAT-Tech AG
Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach Tel. 044 786 79 00 info@naef-group.com
www.naef-group.ch
ABDICHT UNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG
Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
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Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNEN-RENOVATIONEN
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Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
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Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
BETON- UND RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, SEITENWÄNDE – VORHÄNGE, ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄ GE, TEPPICHE, PARKETT, PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten.
Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
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Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
EL EKTROKONTROLLE UND BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Terrano AG
Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen
Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon
Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland
Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen
Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Haerry & Frey AG Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
HEIZUNGSANLAGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
Tratson GmbH
Umweltfreundliche Kalkschutzanlagen für EFH und MFH ohne Salz oder Chemie
Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf
Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00
info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHEN-UMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf
Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung
Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich
Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch
Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER- UND SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PELLET HEIZANLAGEN
Braunschweiler Pellets AG
Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a
Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.chRECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau
Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
FRIEDLIPARTNER AG
Asbest, PCB, Schimmelpilzanalyse Zelglistrasse 23, 5600 Lenzburg Tel. +41 62 550 10 25 lenzburg@friedlipartner.ch www.friedlipartner.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof
Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50
info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND- UND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄSCHETROCKNUNG
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG
Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Nr. 415 Januar/Februar 48. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 38’549 Ex. Basis 2019/2020
Anzahl Mitglieder: 39’643 (4. Januar 2021) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Media2finish
Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
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Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
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Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
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Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
bin ich am richtigen Or t.