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Wohnwirtschaft Nr. 01 Januar 2020

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WOHN WIRTSCHAFT

MIETRECHT

Schiefer Haussegen

TRAUMREISEN INS HERZ EUROPAS

SOFORTPREISRABATT BIS CHF

DRESDEN, MEISSEN UND SPREEWALD

1. Tag: Schweiz – Dresden Hinfahrt zur Elbmetropole Dresden.

2. Tag: Dresden und Grünes Gewölbe (fak.) Stadtrundfahrt Dresden. Nachmittag zur freien Verfügung. Alternativ Möglichkeit zu einer Führung im Grünen Gewölbe (Vorausbuchung notwendig).

3. Tag: Ausflug Spreewald Von Lübbenau aus unternehmen wir eine Kahnfahrt und geniessen die vorbeiziehende Natur. Unterwegs machen wir einen Halt in Lehde und besuchen das Freilichtmuseum

4. Tag: Ausflug Meissen Führung durch die Albrechtsburg, das älteste Schloss Deutschlands. Anschliessend geführter Spaziergang durch Meissen bis zur Porzellanmanufaktur. Bei einer Führung besuchen wir die Schauwerkstatt sowie die Schauhalle. Freier Abend in Dresden oder Abendessen im Schlosshotel Pillnitz (fak.).

5. Tag: Ausflug Sächsische Schweiz (fak.) Es erwartet uns heute eine unvergessliche Schifffahrt auf der Elbe von Pirna bis nach Königstein. Geführter Rundgang durch die Festung Königstein und Besichtigung der Bastei.

6. Tag: Dresden – Schweiz. Rückreise zu den Abfahrtsorten

REISEDATEN 2020 (SO — FR)

SPAREN!

WIEN, WACHAU UND BURGENLAND

1. Tag: Schweiz – Wien Fahrt nach Wien.

1: 26.04.–01.05. 7: 07.06.–12.06.

2: 03.05.–08.05. 8: 16.08.–21.08.

3: 10.05.–15.05. 9: 23.08.–28.08.

4: 17.05.–22.05. 10: 06.09.–11.09. 5: 24.05.–29.05. 11: 13.09.–18.09. 6: 31.05.–05.06. 12: 20.09.–25.09.

UNSERE LEISTUNGEN

● Fahrt mit Königsklasse-Luxusbus

– Spardatum mit Komfortklasse-Bus

● Übernachtung im Hotel Elbflorenz

● Mahlzeiten:

– 5 x Frühstücksbuffet

– 2 x Abendessen

● Ausflüge, Eintritte und Besichtigungen gemäss Programm

PRO PERSON IN CHF Katalogpreis* Sofortpreis

6 Tage im DZ 1050 940

Einzelzimmerzuschlag 145

Spardatum in Komfortklasse

Reise 1 740

Reduktion Reise 8 – 70

Business Zimmer Doppel  65

Grünes Gewölbe 35

Abendessen Schlosshotel Pillnitz 55

Ausflug Sächsische Schweiz 75

IHR HOTEL

Wir wohnen fünf Nächte im erstklassigen Hotel Elbflorenz T-●●● ● (off. Kat. ****) in Dresden an zentraler, aber doch ruhiger Lage.

2. Tag: Wien, Schloss Schönbrunn (fak.) Stadtrundfahrt entlang der Ringstrasse. Nachmittag zur freien Verfügung. Alternativ Möglichkeit zur Führung im Schloss Schönbrunn. Abends Gelegenheit zum Abendessen beim Heurigenwirt (fak., Vorausbuchung notwendig).

3. Tag: Wien, Ausflug Wienerwald (fak.) Wir besichtigen das Stift Heiligenkreuz. Über Mayerling fahren wir nach Baden. Kurze Stadtführung und Kaffee und Kuchen.

4. Tag: Wien, Ausflug Wachau Donauschifffahrt von Melk bis nach Dürnstein. Wir dürfen bei einem Weingut die lokalen Weine kosten. Abends Möglichkeit zum Abendessen mit Wiener Schnitzel (fak., Vorausbuchung notwendig).

5. Tag: Wien – Burgenland – Tweng Weite Ebenen, rollende Hügel und Weinflure prägen das Landschaftsbild des Burgenlands. Kutschenfahrt ab Illmitz im Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel und Jause beim Heurigen am Kutschenhof. Weiterfahrt nach Tweng.

6. Tag: Tweng – Schweiz Rückreise in die Schweiz über die Gerlos Alpenstrasse zu den Abfahrtsorten.

REISEDATEN 2020 (SO - FR)

1: 21.06.–26.06. 4: 09.08.–14.08. 2: 28.06.–03.07. 5: 16.08.–21.08. 3: 12.07.–17.07. 6: 23.08.–28.08.

UNSERE LEISTUNGEN

● Fahrt mit Königsklasse-Luxusbus

● Übernachtung in guten Mittelklasshotels

● Mahlzeiten: – 5 x Frühstücksbuffet – 2 x Abendessen

● Ausflüge, Eintritte und Besichtigungen gemäss Programm

PRO PERSON IN CHF Katalogpreis* Sofortpreis 6 Tage im DZ 1050 940 Einzelzimmerzuschlag 155 Reduktion Reise 4 - 70 Mahlzeitenpaket mit 2 Abendessen 75 Ausflug Wienerwald mit Baden 70 Besuch Schloss Schönbrunn 40

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Auf der Rückreise: Eine Übernachtung im guten Mittelklasshotel Landhotel Postgut T-●● ●+ (off. Kat. ****) in Tweng im Lungau.

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HEIZUNG RICHTIG SANIEREN

Steht der Ersatz der bestehenden Heizung an, ist es sinnvoll, das Haus als Ganzes in die Überlegungen mit einzubeziehen. Wer sich frühzeitig mit der Heizungssanierung befasst, kann in Ruhe seine Wahl treffen. Es empfiehlt sich, verschiedene Varianten zu prüfen. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung beträgt rund 20 Jahre.

Hausbesitzer können eine Vorreiterrolle in Sachen Umwelt und Klima einnehmen. Sie können ihr Haus besser isolieren und sich für ein elektrisches Heizsystem entscheiden, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Wichtig ist, dass sich Hausbesitzer mit den vorhandenen klimafreundlichen Energielösungen auseinandersetzen.

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LINO

Der neue Hexenhammer

Ein Gespenst geht um in Europa. Das Gespenst des Prangers. Was im Christentum der Häretiker und im Sozialismus der Klassenfeind, ist in unseren Tagen der Klimasünder. Nichts und niemand scheint mehr sicher vor dem Furor grüner Tribunale. Pensionskassen und Banken sitzen auf der Anklagebank. Am Pranger steht mittlerweile auch Roger Federer für seine finanzielle Liaison mit der Credit Suisse und deren klimarelevanten Finanzierungen.

Gemäss Weltenergierat beträgt der Anteil fossiler Energien am Weltenergiemarkt etwa 85 Prozent, beim derzeitigen Wachstum des Gesamtenergieverbrauchs liegt die Rate bei etwa 80 Prozent. Die beiden Zahlen zeigen, es ist nicht ganz einfach, sein persönliches Leben von der Welt der fossilen Energien zu entkoppeln. Das wäre fast wie Schwimmen ohne nass zu werden. Kein Zweifel, der CO2-Ausstoss muss reduziert werden. Aber oft werden fossile Energien mit Ressourcen substituiert, deren Förderung ihrerseits Schaden anrichten, Seltenerdmetalle etwa.

Umweltgerechtes Handeln ist ein komplexes Unterfangen. Der Fokus auf institutionelle Anleger und Unternehmen, Zielscheiben vieler Aktivisten, die antikapitalistische Postulate grün verpacken, ist etwas einseitig ausgerichtet. Warum nicht auch gegenüber Staaten und öffentlichen Anleihen kritisch sein? Zum Beispiel Norwegen. Das skandinavische Land sieht sich selbst als Vorreiter grünen Lebenswandels. Doch der norwegische Wohlfahrtsstaat fusst neben dem Tourismus massgeblich auf dem Erdölexport.

Norwegen steht geradezu exemplarisch für grüne Doppelmoral. Wer Federer an den Pranger stellt, müsste auch bei anderen genauer hinsehen. So verbrachte die grüne Ständeratskandidatin des Kantons Aargau laut Aargauer Zeitung ihre letzten Sommerferien vor den Herbstwahlen im Erdölstaat Norwegen. Seitens WWF wurde ihr per Zeitungsinserat, anders als den übrigen damaligen Ständeratskandidaten, hundertprozentige Umweltfreundlichkeit bescheinigt.

Da glorifizieren, dort abqualifizieren. Solche verkürzte Botschaften leisten keinen wesentlichen Beitrag zu einer differenzierten Energie- und Umweltdebatte. Sie gleichen eher einer Neuauflage des Hexenhammers.

Martin Meili

Neu: Luft/Wasser-Wärmepumpe Biblock

Extrem leise und effizient

Die neue modulierende Weishaupt Luft/Wasser-Wärmepumpe Biblock WWP LB 12-A R verfügt über einen Leistungsbereich von 3 bis 10,7 kW bei A2/W35. Herausragend sind ihr extrem leiser und effizienter Betrieb sowie das moderne und ansprechende Aussengerät.

Das Aussengerät in neuem Design hat einen grossflächigen Verdampfer mit einer Empfangsfläche von 45 m2 und spezieller BlueFin-Beschichtung für erhöhten Korrosionsschutz. Die strömungsoptimierten Lamellen und der innovative Eulenflügel-Ventilator sorgen für besondere Laufruhe. Bereits in 1,5 Meter Abstand werden 35 dB(A) erreicht. Das entspricht den strengsten

Anforderungen der TA Lärm (Grenzwert in reinen Wohn- und Kurgebieten).

Hocheffizientes Multitalent Im Innengerät ist ein Scroll-Verdichter mit flinkem Inverter verbaut, der für hohe Laufruhe, schnelles Erreichen der Sollwerte sowie Langlebigkeit steht. Dank der Dampfeinspritzung und dem Zusatz-Wärmetauscher mit elektroni-

schem Expansionsventil arbeitet die neue Biblock-Wärmepumpe bei Aussentemperaturen bis –22 °C und liefert Vorlauftemperaturen bis 65 °C. Zur hohen Serienausstattung zählen Entlüftungssystem, Schlammabscheidesystem, komplette Ausstattung für Kühlbetrieb, Volumenstromsensor mit integrierter Wärmemengenzählung sowie ein zweiter Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser.

Die Bedienung der neuen Wärmepumpe erfolgt intuitiv über ein Systemgerät mit Farbdisplay und LED-Funktionsbalken. Über den integrierten Inbetriebnahme-Assistenten kann der Heizungsfachmann das passende Hydraulikschema wählen und die Wärmepumpe einfach und schnell in Betrieb setzen.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8

8954 Geroldswil

Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch www.weishaupt-ag.ch

Foto: zvg
Grafik: zvg
Grafik: zvg
Aussengerät der neuen Biblock-Wärmepumpe WWP LB 12-A R.
Anlagenbeispiel WWP Biblock mit dem neuen WKS-Kombispeicher.
Sehr leiser Betrieb – In 1,5 m Abstand werden bereits nur 35 dB(A) erreicht.

Ausblick

Hansjörg Knecht

Ständerat, Leibstadt, Präsident

Hauseigentümerverband Aargau

Auch im neuen Jahr geht es für unseren Verband um einiges. So kommt bereits am 9. Februar die Initiative «mehr bezahlbare Wohnungen» des Schweizerischen Mieterverbandes vors Volk. Diese verlangt im ganzen Land massive staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt. Künftig sollen 10 Prozent aller neu erstellten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern erstellt werden. Dazu räumt die Vorlage staatlichen Akteuren überall ein Vorkaufsrecht ein. Der Hauseigentümerverband lehnt diesen massiven Eingriff in einen gut funktionierenden Markt ganz klar ab.

Beschäftigen wird uns auch die Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes. Diese Vorlage bürdet Hauseigentümern zahlreiche Einschränkungen auf. Neue staatliche Eingriffe betreffen Elektroboiler, Gebäudeautomation, Betriebsoptimierung und weiteres.

Gutes Klima

Der HEV Aargau fordert für den Energiemarkt die grundsätzliche Beachtung marktwirtschaftlicher Prinzipien sowie die Wahlfreiheit für Hauseigentümer bei Energiesystemen und Energieträgern. Die Eigentumsgarantie soll nicht unverhältnismässig aufgeweicht werden. Technologieverbote lehnen wir ab.

Die derzeit vorliegende Fassung der Teilrevision des Energiegesetzes, über die im März in zweiter Lesung im Grossen Rat befunden wird, widerspricht in wesentlichen Punkten diesen Forderungen. Der HEV Aargau ortet drei Bereiche mit Bestimmungen, die er für inakzeptabel hält: Erstens die Pflicht zur Stromerzeugung für Neu-, An- und Erweiterungsbauten. Mit dieser Massnahme soll der Solarstromanteil auf 2 Prozent des Stromverbrauchs im Kanton Aargau erhöht werden. Während die grossen Stromerzeuger aus wirtschaftlichen Gründen Inlandkapazitäten abbauen, sollen Hauseigentümer in die Bresche springen und zur Zwangsproduktion verpflichtet werden, ohne dass ein wesentlicher Beitrag zur Stromversorgungssicherheit geleistet würde.

Zweitens sollen neue Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen nur noch zugelassen werden, wenn keine energieeffizientere Heizungsanlage mit tieferem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, die für die geplante

Anwendung genügt und wirtschaftlich tragbar ist. Der HEV fordert, dass der Begriff der wirtschaftlichen Tragbarkeit auf Gesetzesstufe definiert und festgeschrieben wird: Wenn eine nichtfossile Anlage mehr als 10 Prozent teurer ist als eine mit fossilen Brennstoffen betriebene, soll dem Haushalt die Freiheit eingeräumt werden, auf die teurere Lösung zu verzichten, wenn er das will.

Und drittens: Wenn der Wärmeerzeuger (Heizung) ersetzt werden muss, soll der Haushalt verpflichtet werden, ein Nachfolgesystem zu beschaffen, bei dem 10 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt wird. Der HEV Aargau fordert, dass bei Reparaturen, also beispielsweise beim Ersatz nur einer Komponente (Kessel oder Brenner) bei einer Heizungsanlage die 10-Prozent-Regel nicht angewandt werden muss. Abschliessend weise ich noch auf zwei Veranstaltungen des HEV Aargau im KUK in Aarau hin. An der Delegiertenversammlung vom 6. Mai 2020 erweist uns Gastreferent Prof. Dr. Tobias Straumann von der Universität Zürich die Ehre und am frühen Morgen des 19. März findet ein spannender Anlass zum Thema Energie und Umwelt statt. Die Mitglieder des Hauseigentümerverbandes sind dazu herzlich eingeladen. Eine Ausschreibung mit Anmeldemöglichkeit wird demnächst in der Wohnwirtschaft publiziert.

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Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt 2020»

Rainer Kündig: «Kohle – wie lange noch?»

Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau

Donnerstag, 19. März 2020

7.45 Uhr Begrüssung

Hansjörg Knecht, Ständerat, Präsident Hauseigentümerverband Aargau

8.00 Uhr Kohle – wie lange noch?: Geschichte, Verbreitung und Zukunft des fossilen Energieträgers

Rainer Kündig, Dr. sc. nat. ETH, Geologe, Dozent ETH Zürich i.R.

8.45 Uhr Stand-up-Comedy Frank Richter

9.00 Uhr Frühstück

Der Eintritt ist frei. Die Anzahl Teilnehmender ist beschränkt.

Schriftliche Anmeldung bis spätestens Freitag, 7. März 2020 an: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden, oder Fax 056 222 90 18, via Mail an info@hev-aargau.ch oder auf www.hev-aargau.ch/Veranstaltungen.

Anmeldetalon Teilnahme am Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt 2020 – Thema Kohle»

❏ Mitglied-Nr. ❏ Nichtmitglied Anzahl Personen: ❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

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Heizung richtig sanieren

Steht der Ersatz der bestehenden Heizung an, ist es sinnvoll, das Haus als Ganzes in die Überlegungen mit einzubeziehen. Wer sich frühzeitig mit der Heizungssanierung befasst, kann in Ruhe seine Wahl treffen. Denn es empfiehlt sich, verschiedene Varianten zu prüfen.

Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung beträgt je nach Beanspruchung und Qualität etwa 20 Jahre. Informationen hierzu bietet beispielsweise die Lebensdauertabelle des HEV Schweiz. Es ist naheliegend, bei einer Heizungssanierung und der Dimensionierung der neuen Heizung auch den energetischen Zustand des Gebäudes zu prüfen und die Massnahmen zu koordinieren. Oft lohnt sich eine Etappierung. Die einzelnen Schritte lassen sich so auf Budget und steuerliche Aspekte abstimmen.

Wahl des Energieträgers

Für die Wahl des Energieträgers gibt es kein Patentrezept, denn jede Variante hat Vorund Nachteile. Die bequemste Lösung wäre, die bestehende Heizungsanlage durch eine neue mit demselben Funktionsprinzip zu ersetzen. Dies ist aber nicht immer die günstigste und meist nicht die umweltfreundlichste Lösung. Ein Blick auf die wichtigsten Hauptenergiequellen zeigt, dass Heizöl mit 39,4 % und Gas mit 20,7 % immer noch sehr verbreitet sind. Bei Neubauten liegen Wärmepumpen im Trend, sie haben einen Anteil von rund 18 %.

Heizen mit erneuerbaren Energien Pelletsheizungen haben im Vergleich zu herkömmlichen Holzheizungen den Vorteil, dass sie ein Schüttgut einheitlicher Grösse verbrennen und sich somit weitgehend automatisch betreiben lassen.

Solarthermieanlagen eignen sich zur Heizungsunterstützung und zur Warmwasserbereitung. Um den gesamten Wärmebedarf zu decken, werden sie mit anderen Technologien kombiniert, zum Beispiel

mit einer Gasheizung. Eine Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe optimiert den Eigenverbrauch. Dafür muss die Wärmepumpe ihren Betrieb an den selbst erzeugten Solarstrom der Photovoltaikanlage anpassen können.

Verfügbare Fördermittel

Nicht nur im Hinblick auf die Energieträger und den Installationsaufwand gibt es Unterschiede, sondern auch bei staatlicher Förderung. Die Fördermöglichkeiten sind meist kantonal geregelt. Auch einzelne Städte und Gemeinden oder Energieversorgungs-Unternehmen bieten Förderprogramme an. Die Orientierung ist daher oft schwierig. Online-Portale, Informationsbroschüren, Checklisten und Flyer vermitteln Tipps und Grundlagenwissen. Gute Übersichten und Hilfen bieten beispielsweise: www.dasgebaeudeprogramm.ch/de, www.energiefranken.ch oder www.umweltprofis.ch > Energie-Akteure.

Vorschriften berücksichtigen

Die Energiefachstellen der Kantone verfügen über Informationen, welche Vorschriften zu berücksichtigen sind. Die Adressen finden sich unter www.endk.ch/de/kontakt/ kantonale-energiefachstellen.

Zudem haben die Kantone die Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn 2014)

erarbeitet. Bisher haben Basel-Stadt, Basel-Land, Obwalden, Waadt und Luzern ihre Energiegesetze diesbezüglich revidiert. Eine entsprechende Vorlage zurückgewiesen haben Solothurn und Bern, im Kanton Uri hat der Landrat eine Gesetzesrevision aufgeschoben.

Bei einem Heizungsersatz kann der Wärmeerzeuger nach MuKEn 2014 nur noch frei gewählt werden, wenn das Gebäude nach Minergie zertifiziert ist oder ein Gebäudeausweis der Kantone mit Gesamtenergieeffizienz-Klasse D oder höher vorliegt. Ansonsten ist als Minimalanforderung für den Ersatz einer Gas- oder Öl-Heizung eine der 11 sogenannten Standardlösungen zu wählen (www.endk.ch/de/energiepolitikder-kantone/muken).

Beratung durch Fachleute

Eine neue Heizung ist eine grössere Investition und will deshalb sorgfältig geplant sein. Damit alles zusammen passt und das Ganze ein Erfolg wird, sind Beratung und die Wahl der Heizungsinstallationsfirma entscheidend. So entsteht eine Anlage, die für das Gebäude am energieeffizientesten und wirtschaftlichsten ist. Planung und Beratung sollten zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem im Heizungsraum noch alles in Ordnung ist. So lässt sich der Zeitpunkt für die Erneuerung richtig und rechtzeitig wählen.

Sparpotenziale von Sanierungsmassnahmen im Vergleich

Hochwasser in Venedig zerstört Bauten

Im November und Dezember 2019 traten ungewöhnlich viele Hochwasser in Venedig auf. Das Salzwasser setzt den prächtigen Bauten zu und zerstört sie mit jeder Flut mehr.

nen weg. Ein weiteres Hochwasser folgte über die Weihnachtstage.

Im November 2019 traf es Venedig besonders hart. Die erste Flut kam am 12. November und erreichte mit 187 Zentimetern fast den Rekord vom 4. November 1966, der damals 194 Zentimeter betrug. Die starken Scirocco-Winde über der Adria und die Gezeiten hatten den Meeresspiegel in der Lagune sehr stark ansteigen lassen. Danach trafen noch einmal zwei Fluten ein, mit einem Höchststand von jeweils mehr als 1,50 Metern. Eine solche Serie von schweren Überschwemmungen gab es, seit Aufzeichnungen existieren, bisher noch nie. Bei den stärksten Fluten peitschten Windböen von bis zu 120 Kilometern pro Stunde das Wasser hoch, sodass es sogar durch die Fenster der Dom-Krypta eindringen konnte. Zudem richteten die Stürme auch Schäden an den Kuppeln an und rissen bleierne Dachpfan-

Hochwasser werden immer häufiger Das Phänomen des Hochwassers (Acqua alta) ist in Venedig seit jeher bekannt. Im Jahre 1966 erreichte der Pegel 194 Zentimeter und brachte eine Rekordflut. Neu ist jedoch die Häufigkeit, mit welcher die Hochwasser auftreten. Zwischen 1870 und 1949 überschritt der Pegel 30 Mal die Höhe von 110 Zentimetern. In den letzten 9 Jahren trat dieses Ereignis bereits 76 Male ein. Venedigs Bürgermeister Luigi Brugnaro führt diese Häufigkeit auf den Klimawandel zurück und schätzt die Schäden der aktuellen Fluten auf über eine Milliarde Euro.

Eine zusätzliche Belastung für die Lagunenstadt ist der Schiffsverkehr und die zunehmende Zahl von Kreuzfahrtschiffen. Der

Wellengang nagt an den Holzpfählen der Häuser und die tiefen Fahrrinnen führen dazu, dass mehr Wasser in die Lagune eindringt. Zudem versandet die Lagune auf natürlichem Weg und wird durch die Sedimente immer flacher. Dadurch treten die aufgepeitschten Wassermassen bei Sturmfluten schneller über die Ufer.

Eine ewige Baustelle

Eigentlich sollte Venedig längst durch eine Flutbarriere vor Hochwasser geschützt sein. Doch die italienische Lagunenstadt wartet seit Jahren vergeblich auf die Fertigstellung des sogenannten Mose-Projekts (Modulo sperimentale elettromeccanico) –ein aufklappbarer, milliardenteurer Schutzwall aus Stahl, der Venedig vor Hochwasser schützen soll. Bei einem Wasserstand von über 1,10 Metern soll die Lagune in Zukunft an drei Öffnungen zur Adria geschlossen werden, um Venedig und seine

Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Venedig: dank «Pfahlbauten» trockene Füsse.
Foto: Andreas Walker

Umgebung vor bis zu drei Meter hohem Hochwasser zu schützen. Doch der Bau wurde durch vier Ermittlungsverfahren verzögert, denn es soll etwa eine Milliarde Euro veruntreut worden sein. Am 4. Juni 2014 wurden der damalige Bürgermeister von Venedig Giorgio Orsoni sowie weitere 34 Politiker und Bauunternehmer wegen Geldwäsche, Ver untreuung und Erpressung im Amt im Zusammenhang mit Mose. verhaftet. Aktuell wird von einer Fertigstellung im Juni 2020 ausgegangen. Nach abschließenden Tests soll das Bauwerk Ende 2021 einsatzbereit sein.

Venedig versinkt

Doch auch diese Barriere wird dereinst bloss für einige Jahrzehnte Schutz bieten, denn Venedig sinkt pro Jahr 1–2 Millimeter, während der Meeresspiegel infolge der globalen Erwärmung steigt. In den 1950er-Jahren hat man Grundwasser in 250 Metern Tiefe entnommen, was zu einem gleich-

mässigen Absinken ganz Venedigs geführt hat. Es gibt noch weitere Ideen für die Zeit, wenn Mose dereinst in Betrieb ist. So könnte man Wasser tief in den Untergrund pumpen und so das ganze Stadtgebiet um bis zu 30 Zentimeter anheben. In jedem Fall muss gehandelt werden, da die histori-

Acqua alta

schen Bauten des UNESCO-Weltkulturerbes mit jedem Hochwasser mehr beschädigt werden, denn die Mosaike und der Marmor der prächtigen Bauten korrodieren durch das Salz – und jede neue Flut trägt zu einer weiteren langsamen Zerstörung von Venedig bei.

Die Venezianer sind es gewohnt, mit dem Hochwasser zu leben. Bei normaler Flut steigt der Wasserspiegel bis zu 90 cm über den Normalstand. Dabei kommt es zu keinen Überschwemmungen. Wenn der Pegel höher steigt, ist «Acqua alta», also Hochwasser. Das Phänomen des «Acqua alta» tritt vor allem im Winterhalbjahr auf. Die Bedingungen dafür sind starke SciroccoWinde, kombiniert mit hohen Gezeiten, wie sie etwa bei Springfluten auftreten, die durch Vollund Neumond verursacht werden.

Eine solche Hochwassersituation in Venedig wird auch im Kriminalroman «Acqua alta» der amerikanischen Schriftstellerin Donna Leon geschildert, in der Commissario Guido Brunetti ermittelt. «Acqua alta» heisst auch eine Buchhandlung in Venedig, wo sich Stapel von Büchern in einer Gondel befinden. Zudem ist «Acqua alta» auch der Name der jährlich abgehaltenen Internationalen Fachmesse für Hochwasserschutz, Klimafolgen und Katastrophenmanagement. Sie fand erstmals 2003 auf dem Münchner Messegelände statt

Die Verwaltung des Stockwerkeigentums

In der Regel werden gewisse Aufgaben, welche einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zukommen, von einer Verwaltung erledigt. Der vorliegende Artikel gibt eine Übersicht über die Bestellung und die Aufgaben der Verwaltung sowie die Beendigung des Verwaltungsvertrags.

Die Verwaltung des Stockwerkeigentums regelt das Gesetz in Art. 712q ff. ZGB, wobei der Gesetzgeber die Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht zur Bestellung einer Verwaltung verpflichtet. Es steht den Stockwerkeigentümern somit grundsätzlich frei, ob sie eine Verwaltung einsetzen möchten oder nicht. Sofern jedoch ein Eigentümer die Bestellung einer Verwaltung fordert, so hat die Gemeinschaft dieser Forderung nachzukommen. Andernfalls kann der betreffende Eigentümer die Bestellung einer Verwaltung gerichtlich durchsetzen (Art. 712q Abs. 1 OR). Nebst

jedem Eigentümer steht das Recht, die Bestellung einer Verwaltung zu verlangen, gemäss Art. 712q Abs. 1 OR auch Dritten zu, welche ein berechtigtes Interesse daran haben. Das Gesetz erwähnt diesbezüglich namentlich Pfandgläubiger oder Versicherer. Denkbar ist aber etwa auch die Berechtigung eines Wohnberechtigten, eines Mieters (beispielsweise, wenn die Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen problematisch ist) oder eines Vertragspartners der Stockwerkeigentümergemeinschaft (z. B. eines Unternehmers). Voraussetzung für den Anspruch von Dritten ist jedoch immer, dass diese ein berechtigtes Interesse an der Einsetzung der Verwaltung haben. Die Verwaltung wird entweder auf Antrag eines oder mehrerer Stockwerkeigentümer infolge Wahl durch die Stockwerkeigentümerversammlung oder, wenn sich die Gemeinschaft weigert, eine Verwaltung einzusetzen, durch Urteil bestellt.

Person des Verwalters

Der Verwalter muss handlungsfähig sein. Es kann sich bei der Person sowohl um einen Stockwerkeigentümer als auch um ei-

nen Dritten handeln, wobei auch eine juristische Person als Verwaltung eingesetzt werden kann. Da sich die Verwaltung um diverse Angelegenheiten im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum zu kümmern hat, ist eine genügende Ausbildung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung sehr empfehlenswert.

Der Verwaltungsvertrag

Zwischen der Verwaltung und der Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht ein Vertrag. In der Regel handelt es sich bei diesem Vertrag um einen Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR. Der Vertrag kann grundsätzlich auch mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. In der Praxis empfiehlt sich jedoch der Abschluss eines schriftlichen Vertrags, in welchem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien möglichst genau festgehalten werden. Ebenfalls soll im Verwaltungsvertrag die Entschädigung der Verwaltung festgelegt werden.

Die Aufgaben der Verwaltung

Häufig werden die Aufgaben der Verwaltung bereits im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft erwähnt. Auch in diesem Fall ist es aber wichtig, die entsprechenden Bestimmungen in den Verwaltungsvertrag zu übernehmen. Gemäss Art. 712s ZGB vollzieht der Verwalter alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften des Gesetzes und des Reglements sowie gemäss den Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung. Weiter hat er von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen zu treffen. Diese Bestimmung ist jedoch in weiten Teilen dispositiver Natur, was bedeutet, dass Art. 712s ZGB den vertraglichen Vereinbarungen oder den Bestimmungen im Reglement nachgeht. Somit

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kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Verwaltung in weiten Teilen einschränken. Andererseits ist es aber auch zulässig, der Verwaltung auch zusätzliche, im Gesetz nicht vorgesehene Aufgaben zu übertragen. Die Erweiterung der Aufgaben hat ihre Grenze jedoch dort, wo das Gesetz zwingende Zuständigkeiten der einzelnen Stockwerkeigentümer oder der Stockwerkeigentümerversammlung vorschreibt. Zu letzteren gehören beispielsweise sämtliche Verwaltungshandlungen, welche durch einen Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümerversammlung angeordnet werden müssen.

Anderslautende vertragliche Vereinbarungen vorbehalten, fallen in der Regel unter anderem folgende im Gesetz genannten Verwaltungshandlungen in den Aufgabenbereich der Verwaltung:

• Einberufung und Vorsitz der Stockwerkeigentümerversammlung;

• Protokollführung und Aufbewahrung des Protokolls der Stockwerkeigentümerversammlung;

• Information der Stockwerkeigentümer;

• Ausführung von beschlossenen baulichen Massnahmen;

• Buchführung (Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung sowie des Budgets);

• Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten auf die einzelnen Stockwerkeigentümer;

• Bezahlung der Rechnungen für gemeinschaftliche Kosten und Lasten;

• Inkasso der Stockwerkeigentümerbeiträge;

• Liquiditätsverwaltung;

• Verwaltung des Erneuerungsfonds;

• Anmeldung eines Gemeinschaftspfandrechts;

• Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft;

• Aufsicht über die Benutzung von gemeinschaftlichen Teilen;

• Aufsicht über die Einhaltung von Reglement, Hausordnung und Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung durch die einzelnen Stockwerkeigentümer.

Weiter hat die Verwaltung – wie erwähnt –von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden zu ergreifen. Zu denken ist hier etwa an das Ergreifen von Schutzmassnahmen vor einem herannahenden Sturm, die Reparatur einer defekten Gasleitung oder die Erhebung von Rechtsvorschlag gegen eine ungerechtfertigte Betreibung. Das Ergreifen dieser Massnahmen durch den Verwalter ist nur zulässig, wenn Dringlichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass ein Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.

Auflösung des Verwaltungsvertrags Ist der Verwaltungsvertrag zeitlich befristet, endet er durch Ablauf der Vertragsdauer. Liegt keine zeitliche Befristung vor, kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft den Verwaltungsvertrag durch Kündigung auflösen. Weiter steht auch dem Verwalter das Recht zu, den Vertrag zu beenden. Es empfiehlt sich, den Verwaltungsvertrag entweder für eine feste Dauer jeweils bis zum Datum einer ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung abzuschliessen oder die Kündigungsfristen und -termine so zu vereinbaren, dass ein geordneter Übergang auf eine neue Verwaltung ermöglicht wird. Das Gesetz sieht in Art. 712r Abs. 1 ZGB jedoch auch vor, dass die Verwaltung unter Vorbehalt allfälliger Entschädigungsansprüche durch Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung jederzeit abberufen werden kann. Liegen für die Abberufung des Verwalters wichtige Gründe vor und lehnt die Stockwerkeigentümerversammlung einen Antrag auf Abberufung ab, so kann gemäss Art. 7124 Abs. 2 ZGB jeder Stockwerkeigentümer innert Monatsfrist die gerichtliche Abberufung verlangen.

Ein wichtiger Grund ist jedes Vorkommnis oder Verhalten, welches das Vertrauensverhältnis so schwer belastet, dass die Weiterführung des Vertragsbeziehung nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel das Eingehen eines gravierenden Interessenkonflikts zwischen der Verwaltung des Stockwerkeigen-

tums und den Privatinteressen des Verwalters, eine andauernde Weigerung, Vertragspflichten zu erfüllen oder ein schikanöses und verletzendes Verhalten gegenüber von Stockwerkeigentümern sein.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Aufgaben der Verwaltung von Stockwerkeigentum vielschichtig sind und eine hohe fachliche Kompetenz erfordern. Es empfiehlt sich daher, der Auswahl der Verwaltung und der Ausgestaltung des Verwaltungsvertrags genügend Aufmerksamkeit zu schenken und – falls nötig – rechtliche Unterstützung beizuziehen.

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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Schiefer Haussegen

Frage:

In meiner vermieteten Liegenschaft sind zwei Mietparteien total zerstritten, was muss ich als Vermieter machen?

Antwort:

Konflikte zwischen Mietern sind leider nicht selten. Streit kann beispielsweise durch die Benützung der gemeinsamen Waschküche, Kindergeschrei, Unordnung im Treppenhaus oder durch Grillieren oder Rauchen auf dem Balkon entstehen. Auch nächtliches Duschen und Möbelrücken führen häufig zu Konflikten. Oft kann bei zerstrittenen Mietern gar nicht mehr festgestellt werden, was die Ursache war. Die gegenseitigen Beleidigungen und Schikanen können so stark eskalieren, dass Sie als Vermieter eingreifen müssen.

Verhalten der Mieter Gemäss Art. 257f Abs. 2 OR müssen die Mieter generell auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.

Das bedeutet, dass die allgemeinen Regeln des sozialen Zusammenlebens in einer Gesellschaft eingehalten werden müssen. Die Privatsphäre und das Ruhebedürfnis der Nachbarn müssen respektiert werden. Übermässiger Lärm und Schmutz sowie unerträgliche Gerüche sind möglichst zu vermeiden, und beim Gebrauch gemeinsamer Einrichtungen und Räume müssen sich alle Mieter und Bewohner an die Ordnung des Hauses halten.

Möglichkeiten des Vermieters Verletzt der Mieter die Sorgfaltspflicht oder die die Pflicht zur Rücksichtnahme trotz schriftlicher Abmahnung erneut und wird die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter oder die Nachbarn dadurch unzumutbar, kann der Vermieter den Mietvertrag gemäss Art. 257f Abs. 2 OR ausserordentlich kündigen. Hier stellt sich aber meist die Frage, wem von beiden Mietparteien gekündigt werden muss. Wenn beide involvierten Parteien sich gegenseitig schikanieren, kann der «Schuldige» nicht mehr bestimmt werden.

Wenn der Vermieter einer Mietpartei kündigt, muss er im Streitfall beweisen, dass die Quelle der Störung im Verantwortungsbereich des gekündigten Mieters liegt. Dies kann sehr schwierig sein, da dieser natürlich der anderen Mietpartei die Schuld zuweist. Schreiben von anderen Mietern in der Liegenschaft, die

die Situation schildern, können allenfalls ein objektives Bild widergeben.

Runder Tisch

Es ist dem Vermieter auch zu empfehlen, beide Parteien an einen «runden Tisch» zu bitten. Mit Hilfe einer neutralen Person ist die Chance meist noch grösser, dass bei einem Gespräch eine Lösung gefunden werden kann, wie beide Mietparteien zukünftig wieder friedlich unter einem Dach leben können. Verhaltensmassnahmen, spezielle Regelungen und Abmachungen können schriftlich festgehalten werden. Bevor die Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen wird, ist dieser Schritt sehr ratsam.

Kündigung

Bei zerstrittenen Mietparteien leiden nebst den Betroffenen nicht nur der Vermieter, sondern auch die übrigen Hausbewohner und Mieter. Der Vermieter muss in Extremfällen sogar riskieren, dass unbeteiligte Mieter kündigen. Wenn daher gemeinsame Besprechungen und Abmahnungen keine Besserung bringen, muss eine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn nicht klar ist, welche Mietparteien die störende Partei ist, muss im Zweifelsfall beiden Parteien gekündigt werden.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Sonja Rueff lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Achtung mit der Jahreszahl 2020

(sr) Wer im frisch begonnenen neuen Jahr 2020 einen Mietvertrag (oder anderen Vertrag) aufsetzt oder unterschreibt, soll darauf achten, dass das Jahr 2020 ausgeschrieben wird. Wenn als erstmöglicher Kündigungstermin

beispielsweise der 30.9.20 vereinbart wird, kann daraus einfach ein 30.9.2022 gemacht werden, indem hinter der Zahl 20 noch weitere Ziffern hinzugefügt werden. Diese Problematik kann auch bei anderen Verträgen bestehen, so könnte z. B. ein Vertragsbeginn nach hinten verschoben werden. Mit der Ausschreibung des Jahres 2020 werden somit Betrüge und Fälschungen verhindert.

AGENDA

Energie-Apéros im Kanton Aargau

Im März 2020 finden wieder Energie-Apéros in Buchs und Lenzburg zu folgendem Thema statt:

• Klimanotstand?! – bis 2030 CO2-frei? Was heisst das?

Informationen und Anmeldung: www.energieaperos-ag.ch www.hev-aargau.ch

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Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau

Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.

Wofür eine Immobilienbewertung?

Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke

Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.

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8½ Zimmer, 202 m2 Wohnfläche 434 m2 Grundstück, Familienquartier grosszügiger, beheizter Hobbyraum mind. drei Aussenabstellplätze Tiefgaragenparkplatz Verkaufspreis CHF 1’090’000.–

Hauseigentümerverband Aargau

Schneeglöckchen

Jeannine Stierli, HEV Aargau

Es ist eines der Ersten, das schon im Vorfrühling sein Blütenhaupt durch die Schneedecke reckt: das Schneeglöckchen. Während andere Frühblüher noch ihren Winterschlaf halten, beginnt das Schneeglöckchen zu blühen und stimmt uns schon etwas auf den Vorfrühling ein. Was treibt das Schneeglöckchen an, dass es so früh blüht und dem Schnee und der Kälte trotzen kann? Das Schneeglöckchen erzeugt eine eigene Biowärme und kann sich so selber einheizen. Sobald es unter dem Schnee die Sonne spürt und sein Stoffwechsel mit Hilfe der Nährstoffe in der Zwiebel in Gang gesetzt ist, beginnt es zu wachsen. Die eigene Biowärme aus der Zwiebel kann 8–10 °C betragen und sogar den Schnee rundherum schmelzen.

Das Schneeglöckchen ist ein kleines, zartes und weisses Blümchen, das sich grosser Beliebtheit erfreut, vor allem in England. Britische Soldaten brachten aus dem Krieg von

der Schwarzmeer-Halbinsel Krim massenhaft Schneeglöckchen mit nach Hause. Das war der Beginn einer neuen Artenvielfalt. Danach brach in England ein richtiges Schneeglöckchen-Fieber aus.

Schneeglöckchen ist nicht gleich Schneeglöckchen. Für bestimmte Sorten werden

Foto: Jeannine Stierli

an der Galanthus-Gala in England sehr hohe Preise bezahlt. Seit den 1980er-Jahren ist die Galanthophilie (SchneeglöckchenSammelleidenschaft) auch nach Holland und Deutschland übergeschwappt. Dort werden im Frühling Schneeglöckchen verkauft und gekauft, es wird getauscht und unter Sammlern gefachsimpelt.

Bei uns gibt es ebenfalls Schneeglöckchen-Events, zum Beispiel in Rapperswil-Jona, oder Exkursionen zu wilden Schneeglöckchen an der Lägeren im Kanton Aargau. Wilde Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz, sie dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden.

Bei uns findet man in vielen Gärten die am häufigsten verbreitete Schneeglöckchen-Art Galanthus nivalis. Der Name leitet sich aus dem Griechischen ab und heisst so viel wie Milchblume. Das Schneeglöckchen kennt man noch unter vielen anderen Namen und einige davon enthalten Angaben zum Zeitpunkt der Blüte, zum Beispiel Frühaufsteher, Frühlingsglöckchen, Märzglöckchen, Märzveilchen und so fort.

Das Schneeglöckchen (Galanthus) bildet eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Amaryllisgewächse. Schneeglöckchen sind giftig.

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Aarau und Kulm

Generalversammlung 2020

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Bezirke Aarau und Kulm findet statt am Montag, 23. März 2020, 19 Uhr im Saalbau, 5734 Reinach

• Generalversammlung

• Auftritt von Sugar and the Josephines

• Imbiss, offeriert vom HEV Aarau und Kulm

Die offizielle Einladung mit Traktandenliste wird in der zweiten Hälfte Februar 2020 versandt.

Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme am Anlass.

Baden/Brugg/Zurzach

Generalversammlung 2020

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach findet statt am

Mittwoch, 25. März 2020, 19 Uhr Sporthalle tägi, Tägerhardstrasse, Wettingen

Die Mitglieder des HEV Baden/Brugg/Zurzach werden die definitive Einladung samt Detailprogramm rechtzeitig erhalten, Datum bitte reservieren.

Der Vorstand HEV Baden/Brugg/Zurzach freut sich auf eine rege Teilnahme.

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Frühlingsveranstaltung zum Thema

«Erneuerbare

Energien/energetisches Bauen»

Mittwoch, 26. Februar 2020, 19 Uhr

Fachhochschule Nordwestschweiz, Campus-Brugg-Windisch, Klosterzelgstrasse 2, 5210 Windisch/Aula (Gebäude 3)

19.00 Uhr Begrüssung

Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach

19.05 Uhr Referat «Vom Oelfamilienhaus zum Kraftwerk» oder wie ein 40-jähriges Haus nach der Sanierung CO2-neutral betrieben wird. Referent: Christoph Schaer, Direktor des Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverbandes suissetec. In seinem Referat zeigt Christoph Schaer die energetische Sanierung seines Einfamilienhauses mit Jahrgang 1976 hin zu einem Plusenergiehaus mit CO2-freiem Betrieb, 80% Autarkie und negativen Nebenkosten auf.

20.00 Uhr Fragen und Antworten

20.30 Uhr Apéro

21.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Eintritt frei

Anmeldung bitte bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2020 an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden oder via Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch. Es erfolgt keine Bestätigung.

Anmeldetalon

Ich/wir nehme/n teil an der Frühlingsveranstaltung «Erneuerbare Energien – energetisches Bauen» des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.

❏ Mitglied-Nr.

❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:

x

❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch Art.-Nr.

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Wärme und Strom selber produzieren

Hausbesitzer können eine Vorreiterrolle in Sachen Umwelt und Klima einnehmen. Die AEW Energie bietet eine Gesamtlösung an, mit der man dank einer intelligenten Steuerung den Gesamtenergiebedarf reduzieren und sowohl Wärme wie auch Strom fürs eigene Haus erzeugen und nutzen kann.

Selbst die Speicherung von Energie ist gewährleistet, erklärt Marc Ritter in diesem Interview.

Das Klima ist in aller Munde. Kann ein Eigenheimbesitzer konkret etwas fürs Klima unternehmen?

Selbstverständlich! Einerseits durch eine bessere Isolation der Gebäudehülle, so entweicht fast keine wertvolle Wärme mehr. Andererseits, indem man die fossile Heizung durch ein elektrisches Heizsystem ersetzt, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Wie ist es möglich, dass Energie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt? Wer noch keine Photovoltaikanlage besitzt, kann bei uns Strom aus erneuerbaren Energien wählen. Die AEW ist dann verpflichtet, diesen Strom entweder aus Wasserkraft, Solar- oder aus Windenergie zu beschaffen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Wo sollte man bei einer Haussanierung beginnen?

Wichtig ist sicher die Gebäudehülle. Mit Wärmebildaufnahmen erkennt man bestens, wo und wie viel Energie entweicht. Vor allem bei älteren Fenstern geht viel Wärme nach aussen verloren. Weiter muss die Heizung beurteilt werden, insbesondere wenn das System um die zwanzig Jahre alt ist. Das Dach ist ebenfalls ein Thema, obwohl dessen Lebensdauer doch vierzig bis fünfzig Jahre beträgt.

Kann man als Eigenheimbesitzer zu 100 Prozent erneuerbare Energie produzieren?

Zuerst eine einfache Rechnung. Der Energiebedarf eines Hauses beträgt 100 Prozent. Davon müssen rund 75 Prozent für die Erzeugung von Wärme aufgewendet werden und rund 25 Prozent für den Strom. Diese

vereinfachte Rechnung zeigt, dass wir uns zuerst um die Wärme kümmern müssen, danach um den Strom. Zuallererst sollte zudem der Energieverbrauch reduziert werden. Eine Reduktion von 20 bis 30 Prozent wird mit einem neuen Heizsystem und der eingesetzten Steuerung möglich. Wir können das Energiesystem zudem so ausbauen, dass auch der Strombedarf im Haus selber produziert wird. Dieser Strom wird dann durch eine Wärmepumpe in Wärmeenergie umgewandelt.

Aber woher nimmt man die Energie?

Dafür gibt es zwei Systeme: einerseits die Photovoltaik, andererseits die Solarthermie. Bei der Photovoltaik wird Licht dank den Solarzellen direkt in elektrische Energie umgewandelt. Bei der Solarthermie zirkuliert ein Wasser-Glycolgemisch innerhalb eines Rohrsystems. Auf dem Dach wärmt sich diese Flüssigkeit auf, um nach dem Rückfluss in den Keller die Wärme in einen Kombi-Boiler abzugeben. Das Wasser im Boiler wird weiter erwärmt und steht als warmes Wasser beispielsweise zum Duschen oder für die Bodenheizung zur Verfügung.

Welches System empfehlen Sie?

Der Wirkungsgrad bei der Photovoltaik ist in Zusammenarbeit mit einer strombetriebenen Wärmepumpe eindeutig höher als bei der Solarthermie. Zudem kann Strom vielfältiger eingesetzt werden als die reine Wärmeenergie.

Welche Lösung bietet die AEW an, wenn man die Ölheizung ersetzen möchte?

Zuerst erhält man eine telefonische Beratung. Bei diesem Fachgespräch wird die IST-Situation aufgenommen, die Bedingungen sowie die grundsätzliche Machbar-

keit geklärt, beispielsweise wie alt und in welchem Zustand eine Liegenschaft ist. Für eine Richtofferte macht unser Fachberater zusätzlich eine Bestandsaufnahme vor Ort. Unser Angebot besteht aus drei Teilen und den dazu gehörenden relevanten Arbeiten: Erstens dem Dach, wo Strom und/oder Wärme produziert werden. Zweitens dem Boiler, der Wärme speichern kann, und drittens dem Heizungssystem, das die Wärme erzeugt und verteilt. Diese drei Elemente werden mit einer intelligenten Steuerung verknüpft.

Wenn der Hausbesitzer aber nur die Ölheizung ersetzen will, muss er bei Ihrer Lösung alle drei Elemente – Photovoltaik, Boiler und Heizsystem – auf einmal realisieren? Nein, denn das System ist nach Modulen aufgebaut und kann schrittweise realisiert werden. Man ersetzt beispielsweise zuerst die Ölheizung durch eine Wärmepumpe.

Diese läuft dann einige Jahre mit externem Strom, bevor man eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach erstellen lässt. Wir binden bestehende Komponenten in unser Heizsystem ein. Es macht doch keinen Sinn, wenn wir beispielsweise eine Gasheizung, die keine acht Jahre alt ist, ersetzen. Deshalb ist die Beratung vor Ort so wichtig, damit keine Wertvernichtung erfolgt, sondern dass stattdessen eine finanzierbare Strategie hin zu einem energieeffizienten Haus realisiert wird. Ein Vorteil bei der Zusammenarbeit mit uns ist, dass wir unabhängig sind. Wir sind keinem Lieferanten gegenüber verpflichtet, sondern können jedem Kunden ein passendes Energiesystem empfehlen, das seiner individuellen Haussituation am effizientesten gerecht wird. Unsere Fachberatungen am Telefon wie auch vor Ort und unser Richtangebot sind übrigens aktuell kostenlos.

Welche modularen Komponenten beinhaltet Ihre Energielösung?

Neben den genannten Lösungen können wir beispielsweise auch ein Schwimmbad in unser System integrieren, da dieses ebenfalls Wärme speichern kann. Oder wir installieren eine Batterie – einen elektrischen Speicher – im Keller oder in der Garage, wo eine Ladestation für das Elektroauto eingerichtet wird. Alles, was Energie erzeugt oder speichert, können wir in unser System einbinden.

Bei Ihrer Energielösung ist die intelligente Steuerung – AEW myHome – das Herzstück. Warum?

Die Steuerung bewirtschaftet die einzelnen Komponenten, die da sind: Solaranlage, Speicher, Wärmepumpe oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge. Wie bereits er-

Fortsetzung Seite 28

Marc Ritter, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG, kontrolliert auf dem Tablet die Energiesituation in seinem Haus.
Fotos: zvg

wähnt, können je nach Haus verschiedene Komponenten in das hauseigene Energiesystem modular und schrittweise eingebunden werden. Die Steuerung plant im Voraus den Energiebedarf des Hauses, denn sie berücksichtigt auch die Wetterprognosen. Diese optimale Planung von Verbrauch und Speicherung spart bis zu 30 Prozent Energie. Modernste Regeltechnik macht es möglich, dass unterschiedliche Faktoren, die einen Einfluss auf die Energieversorgung haben, bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.

Wie werden die Wetterprognosen berücksichtigt?

Unsere intelligente Steuerung ist mit der nächstgelegenen Wetterstation verbunden. Scheint die Sonne, wird das Haus über die Sonnenenergie aufgeheizt. Ist es hingegen morgens sehr kalt, dann stellt das System die Wärmepumpe rechtzeitig ein, damit Heizwärme produziert wird. Die Steuerung ist auch deshalb intelligent, weil sie dazulernen kann. Sie macht sich so quasi schlau über den «Charakter» des Hauses: Wie viel und wie schnell Wärme verloren geht? Wie viel Wärme gespeichert werden kann und Vieles mehr. In Kombination mit den Wetterprognosen, den Bedingungen im Haus und der gewünschten Raumtemperatur rechnet das System den

Ansprechpartner für ein unabhängiges Energiesystem

Die Gesamtlösung AEW myHome ist für Eigenheimbesitzer, die mit erneuerbarer Energie Strom und Wärme zu Hause selber produzieren und damit den Eigenbedarf an Energie decken möchten. Die AEW bietet auf ihrer Website die Möglichkeit, eine Richtofferte zu erstellen, vermittelt Experten für eine Energieeffizienz-Beratung und hilft bei der Finanzierung.

Weitere Informationen: www.aew.ch/myhome oder 062 834 28 00.

Energiebedarf permanent aus, damit für die Bewohner konstant ein angenehmes Raumklima herrscht.

Was passiert beim Gebrauch einer Wohnraumfeuerung?

AEW myHome wird mit einer bestimmten Raumtemperatur programmiert bzw. eingestellt. Hat man eine Wohnraumfeuerung und Freude daran, abends vor einem prasselnden Feuer ein Glas Wein zu geniessen, dann erfasst AEW myHome die durch das Cheminée erzeugte Wärme automatisch und passt gegebenenfalls die Temperatur der Wärmeerzeugung an. Man muss sich um nichts kümmern, das System reguliert sich selber, damit die gewünschte Raumtemperatur konstant gehalten wird.

Wie wird überschüssiger Strom aus einer Photovoltaikanlage gespeichert?

Der überschüssige Strom wird in Wärme umgewandelt. Diese wird zum Beispiel im Wasserboiler gespeichert. AEW myHome erkennt, wenn die Wassertemperatur im Boiler höher ist und wartet mit dem Auf-

Auf dem Dach die Produktion, im Keller die Speicherung und die Versorgung.
Grafiken: zvg

heizen bis die Temperatur wieder gefallen ist. Viele Hausbesitzer kaufen jedoch zusätzlich einen elektrischen Batteriespeicher, um damit den überschüssigen Strom zu speichern.

Welche Dienstleistungen bieten Sie rund um die Gesamtlösung AEW myHome an?

Nach den Beratungen und dem Richtangebot ist unsere Hauptaufgabe, als Generalunternehmer alle Gewerke zu koordinieren. Wir sind der Ansprechpartner vor, während und nach den Bauarbeiten. Dies ist eine echte Entlastung für den Hausbesitzer, wissen wir doch, wo bauliche Stolpersteine auftreten können. Zudem sind die gewählten Lieferanten sehr bestrebt, den Bauauftrag bestens auszuführen, damit sie weiterhin von uns berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Hersteller der verschiedenen Komponenten wie Wärmepumpe und Solarzellen. Diese Tatsache zeigt sich bereits in unserer Offerte, die meist kostengünstiger ist als jene, die ein Hausbesitzer selber einholt.

Und was bieten Sie bei Störungen?

Die Steuerung AEW myHome überwacht ständig das Energiesystem. Auf dem Smartphone oder dem Tablet kann der Hausbesitzer selber überprüfen, ob alles richtig läuft. Wenn er sich jedoch nicht damit beschäftigen möchte, kann er uns die Bewilligung erteilen, dass wir die Beobachtung des Ener-

giesystems übernehmen. Sobald eine Störung vorliegt, können unsere Servicefachleute diese schnellstmöglich beheben.

Wie steht es um den Datenschutz, wenn AEW myHome sämtliche verfügbaren digitalen Daten eines Hauses zur Steuerung des Energieverbrauchs nutzt?

Grundsätzlich erfasst das System Maschinendaten und keine Personendaten. Wie bereits erwähnt, benötigen wir für die Überwachung des Energiesystems die schriftliche Einwilligung des Hausbesitzers. Zudem werden unsere digitalen Daten auf einem Server in der Schweiz verwaltet und der Datenschutz ist mit dem aargauischen Datenschutzbeauftragten geregelt.

Kurz zusammengefasst, welches sind die wichtigsten Vorteile bei der Gesamtlösung

AEW myHome?

Eine ganzheitliche Beratung betreffend Energieversorgung im Haus und zwar für Wärme und Strom. Modulare Lösungsvorschläge, welche die Energieversorgung schrittweise erneuern. Ein Ansprechpartner von der Planung bis zur Inbetriebssetzung vor Ort, der die Bauarbeiten als Generalunternehmer mit den lokalen Fachbetrieben koordiniert. Und eine intelligente Steuerung von Wärme und Strom via Smartphone oder Tablet, inklusive eines Services bei Notfällen.

Via Smartphone kann die Energieversorgung kontrolliert werden.

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Es lohnt sich!

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu:

– Gebäudeerneuerungen

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– Heizungs- und Boilerersatz

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– Neubauten

– Förderprogrammen

energieberatungAARGAU eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Kostenlose Beratungen: telefonisch: 062 835 45 40 per E-Mail: energieberatung@ag.ch

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch /energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

Wärmebedarf vorgängig klären

Häufig wird bei einem bevorstehenden Ersatz der bestehenden Heizung der Einbau einer Luftwärmepumpe in Erwägung gezogen. Ein solcher Schritt muss jedoch gut abgewogen werden und es gibt einiges zu berücksichtigen, sonst sorgt nicht nur die Stromrechnung nach einer Kälteperiode für böse Überraschungen.

Elektrospeicherheizungen, sogenannte Widerstandsheizungen, sind heute umstritten. Grund dafür ist, dass die bestehenden Elektroheizungen für rund zehn Prozent des gesamten Schweizer Stromverbrauchs verantwortlich sind. Im Winterhalbjahr steigt deren Strombedarf sogar auf gut zwanzig Prozent. Das ist weit entfernt von der in der Energiestrategie des Bundes angestrebten Energieeffizienz.

Im Kanton Aargau baute man Elektrodirektheizungen vor allem in den 1970er- und 1980er-Jahren ein. Seit 1990 liegt der Bestand bei gut 13’000 Anlagen. Seit 2012 ist der Neubau von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen zur Beheizung eines Gebäudes nicht mehr erlaubt (Energiegesetz AG Art. 7 Abs. 2). Ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr zulässig ist der Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen mit einem Wasserverteilsystem, also der Ersatz einer zentralen Elektroheizung, welche die Wärmeverteilung im Gebäude bedient.

Infos via Internet

Heute sind dank des Internets viele Informationen für Private erhältlich und sogar Vorabklärungen auf unabhängigen Webseiten möglich. Wer sich nicht mit einer Informationsflut herumschlagen will, kann gleich auf der Internetseite von Energie Schweiz (www.energieschweiz.ch) unter dem Stichwort «Gebäude-HeizsystemCheck» eine Checkliste anwählen, die nach dem Ausfüllen den Heizwärmebedarf angibt. Die Berechnung dieses Heizwärmebedarfs erfolgt aufgrund der Eingaben und stellt lediglich einen ungefähren Richtwert, also eine Grobeinschätzung, dar. Der effektive Energieverbrauch kann jedoch auf-

grund des Benutzerverhaltens erheblich vom berechneten Wert abweichen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn jemand hohe Temperaturen in der Wohnung wünscht. Die Grobeinschätzung darf deshalb auf keinen Fall als Grundlage für die endgültige Auslegung eines Heizsystems herangezogen werden. Dafür braucht es eine genaue Abklärung, beispielsweise durch einen zertifizierten Geak-Experten. Diese Fachpersonen sind speziell dafür ausgebildet, die genauen Werte des Heizwärmebedarfs zu ermitteln und die Gesamtsituation eines Gebäudes zu berücksichtigen.

Hoher Heizwärmebedarf

Im Kanton Solothurn ist das revidierte Energiegesetz bereits in Kraft. Elektrospeicherheizungen müssen durch andere Systeme ersetzt werden. In der laufenden Übergangsfrist darf eine Heizung jedoch ohne zusätzliche Sanierungsmassnahmen ausgetauscht werden. Das tat auch eine fast 80-jährige alleinstehende Frau, die im Besitz eines Zweifamilienhauses ist. Das Haus wurde Anfang der 1960er-Jahre erbaut. In den 1980er-Jahren wurden alle alten Fenster durch Fenster mit Doppelverglasung ersetzt, die man aufschrauben kann. Gleich-

zeitig erhielt die Fassade eine Dämmung. Das war für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich. Inzwischen entsprechen weder Fenster noch Fassadendämmung einem modernen Standard. Die Fassadenverkleidung sieht noch passabel aus und die äusserste Schicht ist mehrheitlich intakt, das Dämmmaterial dahinter jedoch nicht mehr. Die Decke des Kellergeschosses ist gar nicht gedämmt, der Estrichboden hingegen mit einem Minimum an Material. Hätte die Frau mit den Angaben zu ihrem Haus die Checkliste ausgefüllt, hätte sie diese Beurteilung erhalten: Der Heizwärmebedarf in ihrem Gebäude ist hoch. Er beträgt 106 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Nach der Geak-Klassifizierung würde das Gebäude die Güteklasse F erreichen, das ist der zweitschlechteste Rang.

Unabhängige Fachleute fragen

Die ältere Frau hatte Vertrauen in das Energieunternehmen vor Ort und liess eine Luftwärmepumpe installieren, ohne am Gebäude weitere Massnahmen vorzunehmen. Sie befragte zudem keine weiteren Fachpersonen und zog keine Energieberatungsstelle zurate. Sie holte zudem keine Zweitofferte ein, sondern verliess sich auf

Diese alte Fassadendämmung aus den 1980er-Jahren erfüllt ihren Zweck nicht mehr optimal.

die Firma, die ihr die alte Heizung ausbaute und entsorgte sowie die neue Wärmepumpe montierte. Das Aggregat der Wärmepumpe kam neben dem Haus zu stehen. Damit das möglich war, musste die Hausbesitzerin entweder das Einverständnis sämtlicher Anrainer einholen oder das Baugesuch öffentlich ausschreiben lassen. Nach längerer Verhandlung, vor allem mit den Nachbarn, deren Schlafräume zur Wärmepumpe hin ausgerichtet waren, konnte die Fachfirma die Wärmepumpe installieren.

Die neuen sind leiser Dabei ausschlaggebend war die Versicherung, dass es sich beim Aggregat um ein neues Modell handelt, das sehr leise arbeitet. In diesem Bereich hatten die Fachleute nicht zu viel versprochen, das Aggregat stört selbst dann nicht, wenn es die ganze Nacht hindurch in Betrieb ist. Der Lärm kann bei anderen Modellen, die im Freien zu stehen kommen, ein Problem werden, welches das gute Einvernehmen unter Nachbarn akut gefährden kann. In Sachen Lärmbelästigung hat sich die moderne Technik also stark verbessert. Hingegen beim Energieverbrauch gab es keine Verbesserung zu verzeichnen. An normalen Wintertagen gibt es keine Probleme. Halten eisige Temperaturen unter –12 °C über länger Zeit an, dann kommt die Luftwärmepumpe an ihre Leistungsgrenzen. Der Stromverbrauch ist enorm. Das Ziel des Bundes mit dem Einsatz von Wärmepumpen und begleitenden baulichen Massnahmen den Stromverbrauch von Heizungen massiv zu senken, wird somit in der Überganszeit, bis das Gesetz greift, umgangen. Die Umsetzung der Energieziele wird damit infrage gestellt. Es hätte sich längerfristig zweifellos gelohnt, sich zu fragen, ob eine andere Wärmequelle nicht geeigneter gewesen wäre. Ebenso hätten weitere wärmedämmende Massnahmen den Wert des Gebäudes erhöht. Bei Neubauten stellen sich all die Fragen nicht. In diesem Fall ist der Wärmebedarf definiert und die Aggregate sind immer innerhalb des Gebäudes untergebracht.

Rohrsystem ungeeignet

Anders verhielt sich der Besitzer eines über 100-jährigen Mehrfamilienhauses. Als es gebaut wurde, wurde die Zentralheizung

durch einen Kohlekessel im Keller gespiesen. Später wurde der alte Kohlekessel durch einen Ölkessel ersetzt. Inzwischen ist auch dieser Kessel in die Jahre gekommen. Der Hausbesitzer machte sich viele Gedanken über einen Ersatz der Heizung. Er besuchte verschiedene Veranstaltungen, darunter ein Energiefrühstück, das von der Aargauer Energieberatung angeboten wurde. Er wollte möglichst viele Informationen dazu erhalten, welche denn die beste Lö-

sung für sein Haus sein könnte. Er trug sich mit dem Gedanken, die alte Heizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Dank Fachleuten erhielt er den Bescheid, dass die Querschnitte der Leitungen, die aus der Zeit der Kohleheizung stammen, nicht geeignet seien für die Wärmeverteilung, wenn die Wärmequelle eine Luftwärmepumpe ist. Die Querschnitte seien zu gross. Da das

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Die Grösse des modernen Aggregats deutet auf einen hohen Heizleistungsbedarf hin.
Steht das Aggregat ausserhalb des Hauses, braucht es zusätzliche Installationen im Innern.
Fotos: Martin Bürgler

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Haus ein Dreifamilienhaus ist, hätte er bei einem Ersatz durch eine Wärmepumpe zudem zwingend weitere energetische Massnahmen am Gebäude vornehmen müssen. Bei einem Zweischalenmauerwerk ist das ebenfalls mit finanziellem Aufwand verbunden. Das muss gut überlegt sein.

Beim weiteren Recherchieren ergab sich, dass es Fachfirmen gibt, die trotz alter Leitungen mit zu grossem Querschnitt das System so ergänzen können, dass der Einsatz einer Wärmepumpe möglich würde. Schlussendlich entschied der Hausbesitzer, den alten Ölkessel durch eine topmoderne Gasheizung zu ersetzen, da das Haus sowieso über eine Gaszuleitung verfügte.

Damit war nicht zu rechnen Eine Überraschung der unliebsamen Art ergab sich später. Der Kaminfeger war von Gesetzes wegen verpflichtet, den Hausbesitzer darauf hinzuweisen, dass die Tür zum Heizungsraum noch nachgerüstet werden muss. Die alte Tür entspricht nicht mehr den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Der Kaminfeger war so zuvorkommend, dem Hausbesitzer den entsprechenden Auszug schriftlich zuzustellen. Der Hausbesitzer muss nun innerhalb kurzer Zeit die Türe nachrüsten, was Kosten von 3000 Franken verursacht. Je nach finanziellem Handlungsspielraum ist das ein Betrag, der ins Gewicht fällt.

Die neue Leitungsführung zum Aussenaggregat führt zu einem zusätzlichen Fassadendurchbruch.

Revision Energiegesetz Kanton Aargau

2018 schickte der Regierungsrat das revidierte Aargauer Energiegesetz in die Vernehmlassung. Es gingen insgesamt 154 Stellungnahmen von Verbänden, Parteien, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen ein. Im Herbst 2019 hat das Kantonsparlament das neue Aargauer Energiegesetz, das der Regierungsrat nach Ablauf der Vernehmlassung überarbeitet hat, ein erstes Mal diskutiert. Das neue Aargauer Energiegesetz betrifft vor allem Massnahmen im Gebäudebereich. Wohnhäuser, Gewerbe- und Industrieliegenschaften verbrauchen rund die Hälfte der Gesamtenergiemenge in der Schweiz. Das neue Energiegesetz will erreichen, dass die Energieeffizienz steigt und gleichzeitig der Verbrauch sinkt.

Foto: Martin Bürgler

Heizkostentest.ch hilft, das eigene Sparpotenzial aufzudecken.

Sparen beim Heizen

In Schweizer Wohnungen könnten jährlich mehrere Hundert Millionen Franken an Heiznebenkosten eingespart werden. Mit einem Test kann man herausfinden, ob man zu viel Energie verbraucht. Es lohnt sich fürs Portemonnaie und für die Umwelt, wenn die energiesparenden Tipps berücksichtigt werden.

Mit dem Heizkostentest werden in wenigen Minuten die Heiznebenkosten eingeschätzt. Ergibt der Test einen zu hohen Verbrauch, kann dieser mit einfachen Tipps gesenkt werden. Von einem tieferen Energieverbrauch profitiert man wiederum direkt durch die sinkenden Kosten.

Sofa vom Radiator entfernen Wer seine Wohnung auf 23 bis 24 Grad beheizt, erhöht seine Heizkosten um rund 24 Prozent. In gut gedämmten Wohnungen reicht in der Regel eine niedrigere Raumtemperatur.

Warme Luft muss ungehindert in den Räumen zirkulieren können. Daher sollten die Heizkörper weder mit Möbeln noch mit Vorhängen verdeckt werden. Während Sonnenstrahlen an den Fenstern die Räume aufheizen, kann der Temperaturverlust abends durch das Schliessen der Roll- oder Fensterläden reduziert werden.

Sinnvoll und effizient lüften Richtiges Lüften senkt die Heizkosten. So verschwenden ständig geöffnete Kippfenster viel Energie und bringen wenig Luftqualität. Zusätzlich kühlen die Wände aus, so dass sie anschliessend wieder aufgeheizt werden müssen. Energie Schweiz empfiehlt

stattdessen, dreimal am Tag mehrere Fenster für fünf bis zehn Minuten zu öffnen. Durch dieses Querlüften entweicht weniger Wärme und gelangt mehr Frischluft ins Haus als bei Dauerlüftung durch gekippte Fenster. Zusätzlicher Vorteil: Die Luftqualität wird mit dem Querlüften verbessert. Wer nachts bei offenem Fenster schläft, sollte darauf achten, dass die Ventile am Heizkörper zugedreht sind (Position * am Thermostatventil). So geht keine wertvolle Energie verloren.

Entsteht beim Kochen und Duschen sehr viel Feuchtigkeit, ist es im Winter sinnvoll, kurz mit vollständig geöffneten Fenstern zu

Brigitte Müller, Redaktion
Foto: Adobe Stock

lüften. Ansonsten gelangt zu viel Feuchtigkeit in andere Teile der Wohnung. Bei undichten Fenstern, Türen und Fugen entweicht ebenfalls warme Luft. Deshalb sollte man diese abdichten. Wenn ein Cheminée nicht in Betrieb ist, die Cheminéeklappen schliessen.

Temperatur richtig einstellen

Die Wärme in den Wohnräumen nicht durch das Öffnen der Fenster regulieren, sondern die Heizköperventile entsprechend einstellen. Thermostatventile sind dabei am effizientesten. Mit ihnen lässt sich die Wärme bequem in jedem Raum auf demjenigen Niveau halten, bei dem man sich am wohlsten fühlt.

Übliche Durchschnittswerte für die einzelnen Räume sind:

• 23 °C in Badezimmern (Position 4 am Thermostatventil)

• 20 °C in Wohn-/Aufenthaltsbereich (Position 3)

• 17 °C in Schlafräumen, Flur (Position 2)

• in wenig genutzten Räumen (Position *)

Die genannten Temperaturen sind Richtgrössen. Eine «korrekte» Raumtemperatur gibt es nicht, denn Behaglichkeit ist individuell. Trotzdem lohnt es sich, im Winter nicht im kurzärmeligen T-Shirt herumzulaufen, sondern einen Pullover anzuziehen, denn mit jedem Grad Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um sechs Prozent.

Bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Tagen lohnt es sich, die Heizung auf Sparbetrieb umzustellen oder die Thermostatventile eine Position zurückzudrehen.

Träge Fussbodenheizung

Im Gegensatz zu Heizkörpern benötigt eine Fussbodenheizung niedrigere Temperaturen. Zusätzlich wirkt der Boden als Wärmespeicher. Je schwerer der Bodenaufbau ist, umso mehr Wärme kann er aufnehmen

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und speichern. Vor dem üblichen Schlafengehen sollte die Programmierung von Vollauf Reduzierbetrieb umschalten, um zwei bis drei Stunden vor dem Aufstehen wieder den Vollbetrieb aufzunehmen. Ist tagsüber niemand zu Hause, reicht ebenfalls eine reduzierte Leistung bis etwa drei Stunden vor dem Nachhausekommen.

Heizen nur, wenn nötig Sobald es warm wird, empfiehlt es sich, die Heizung abzuschalten. In der Übergangszeit und je nach Wetterlage kann man die Heizung ein- oder ausschalten. Wer einen Cheminéeofen besitzt, kann bei kälteren Temperaturen schnell ein wärmendes Feuer entfachen. Damit die Heizung die volle Leistung erbringt, sollten die Heizkörper entlüftet und das Heizsystem regelmässig gewartet werden.

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Eine grosse Zentralheizung

Wenn ein zentrales Heizkraftwerk verschiedene Endkunden mit Wärme oder Kälte versorgt, spricht man von einem Fernwärmenetz. Ein interessantes Beispiel dafür ist die Kehrichtverbrennungsanlage im Aargauer Dorf Buchs. Ein geführter Rundgang durch die Anlage lohnt sich.

Der 86 Meter hohe Kamin ist weithin sichtbar und macht das Finden der Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs einfach. In der Einfahrt der KVA Buchs ist es jetzt am Abend ruhig. Tagsüber jedoch herrscht reger Lastwagenverkehr. Da fahren Kehrichtfahrzeuge über eine Waage auf das Areal der Kehrichtverbrennungsanlage, kippen den Inhalt ihres grossen Abfallkübels durch eines der Tore in eine gigantisch grosse Grube, den so genannten Bunker. Nach dem Entladen fahren sie erneut über die Waage beim Eingang und weg sind sie. So wird das Gewicht des abgelieferten Kehrichts ermittelt, um später den Gemeinden, aus denen die Abfälle stammen, die Kosten für die Verbrennung in Rechnung stellen zu können.

So kommen täglich zwischen 300 bis 600 Tonnen Abfall im Bunker zusammen. Die Anlieferung erfolgt von Montag bis Freitag. Gröberes Sperrgut wird vorab durch eine Schredderanlage zerkleinert. Teilweise werden während der Sommermonate diese zerkleinerten, gut brennbaren Abfälle in einer Presse zu Ballen gepresst und in einem Zwischenlager deponiert. Diese Pressballen kommen während der kalten Jahreszeit in die Öfen. Damit lässt sich die Strom- und Wärmeproduktion der KVA verbessern.

Die abendliche Ruhe im Aussenbereich täuscht jedoch. Im Innern läuft der Betrieb auf Hochtouren. Gearbeitet wird hier rund um die Uhr in drei Schichten während 365 Tagen im Jahr. Zwei Mann sitzen gerade im Überwachungsraum und konzentrieren sich auf die Anzeigen auf den Bildschir-

men. Beide Hochöfen sind in Betrieb. Ein dritter Kollege befindet sich auf einem Kontrollrundgang durch das Werk.

Über der grossen Abfallgrube sitzt in einem verglasten Erker der Kranführer. Er steuert die enorme Greifkralle des Krans, die in etwa den Inhalt einer Wagenladung auf einmal zu greifen vermag, das sind ungefähr drei Tonnen Material. Damit verteilt der Kranführer die Abfälle so im Bunker, dass darin ein ausgewogenes Gemisch entsteht, mit dem er die zwei Öfen befüllt. Über den Einfülltrichter fällt der Kehricht in einen Schacht. Von dort wird er durch den hydraulisch betriebenen Schieber stetig in den Feuerraum gestossen. Beide Öfen sind mit so genannten Rückschubrosten ausgestattet. Wenn man durch das kleine Glasfenster in den Ofen schaut, kann man das leicht ruckelnde Vorwärts-

Das

schieben des Kehrichts gut sehen. Dem Brennraum wird stets genügend Sauerstoff zugeführt, damit der auf dem Rost liegende Abfall vollständig verbrennt.

Die übrigbleibende Schlacke fällt am Ende des Rostes durch einen Schacht in ein Becken, das mit Wasser gefüllt ist. Dieses Becken wird Entschlacker genannt. Ein Transportband befördert die abgekühlte Schlacke anschliessend in eine Schlackenmulde. Die Schlacke in den Mulden wird später auf einen Lastwagen verladen und zu einer der Deponien transportiert. Das Verbrennen hat das ursprüngliche Volumen des Abfalls auf etwa zehn Prozent reduziert.

Augenfällig ist, dass Glas fast unverändert wieder aus dem Ofen herauskommt. Da die Schmelztemperatur von Glas höher ist, als die Temperaturen, die im Brennraum des Ofens erreicht werden, schmilzt oder verbrennt Glas eben nicht. Das Gleiche gilt für Metall. Beides gehört also nicht in den Hauskehricht, sondern Glasflaschen und Einmachgläser in die Glassammlung, Glasgeschirr und -vasen in die Mulde mit Bau-

schutt in einem Recyclingcenter und Metall selbstverständlich ins Altmetall.

Zahlen und Fakten

Die beiden Öfen verbrennen rund 16 Tonnen Abfall pro Stunde und verfügen über die Kapazität, im Jahr rund 125’000 Tonnen zu verbrennen. Die Brenntemperaturen liegen zwischen 800 und 1000 °C. Die beiden Ofenlinien produzieren durch die Verbrennung rund 68 Tonnen Dampf pro Stunde. Betreiberin ist der Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Aarau Lenzburg (GEKAL). An der KVA ist ein Fernwärmenetz angeschlossen. Die Aktiengesellschaft Fernwärme Wynenfeld betreibt dieses Fernwärmenetz. Das Verteilnetz, das aus einer rund sechs Kilometer langen Dampfleitung besteht, wird mit Dampf der KVA Buchs versorgt. Seit 1984 werden die Migros-Betriebe, die sich im Wynenfeld angesiedelt haben, mit Wärme vesorgt. Dazu gehören Chocolat Frey, Jowa, Mibell, die Verteilzentrale Suhr und das Verkaufszentrum Aare. In einer Umformerstation wird der Dampf auf eine Heisswasserleitung übertragen, mit der das Kantonsspital

Aarau mit Fernwärme versorgt wird. Später kamen die Firmen Möbel Pfister und TBS Strom hinzu sowie das Schwimmbad Suhr-Buchs-Gränichen.

Aus Abfall wird Wärme Grundsätzlich funktioniert das Fernwärmenetz wie eine grosse Zentralheizung. In einer zentralen Anlage, in diesem Fall die KVA Buchs, entsteht Wärme, die über ein Rohrleitungsnetz in Form von Dampf oder heissem Wasser zu den Kunden befördert wird. Ein Fernwärmenetz reduziert die Schadstoffemissionen in dem Gebiet, das sie mit Energie versorgt, auf ein Minimum. Die Heizanlagen müssen die gesetzlichen Vorschriften der Luftreinhalteverordnung erfüllen. Das wird regelmässig überprüft. Zudem sind die Kosten für den Unterhalt berechenbar und halten sich in vernünftigen Grenzen. Die Nutzung von Fernwärme ist sinnvoll, vor allem, wenn sie durch das Verbrennen von Abfall erzeugt wird, der sowieso anfällt. Die Lebensdauer der Netze beträgt nach den neuesten Erkenntnissen

Fortsetzung Seite 39

Die KVA Buchs aus der Vogelperspektive.
Foto: KVA Buchs

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Immobilienverkauf im Winter

In unserer aller Köpfe gilt der Frühling als beste Zeit für den Verkauf von Immobilien. Auch wenn diese These nicht von ungefähr kommt, trifft sie nur auf gewisse Immobilien zu: zum Beispiel unbeheizte Altbauten oder Häuser, die über den aussergewöhnlichen Garten oder die Gartengestaltung verkauft werden. Bei allen anderen Objekten kommt in der kalten Saison der beheizte und gemütliche Innenbereich besser zur Geltung, was den Nachteil des unwirtlichen Wetters mehr als kompensiert.

Kaufentscheidung

Es gilt jedoch, umso mehr darauf zu achten, Ordnung um das Haus zu haben und den Wohnraum gemütlich und warm zu gestalten. Ein paar Kerzen erwärmen das Herz des Käufers und lassen das Verkaufsobjekt in einem ganz speziellen Glanz erscheinen. Schnell

kommen Kindheitserinnerungen von Weihnachten, Wärme und Geborgenheit auf, was die Kaufentscheidung nur positiv beeinflussen kann.

Besichtigung bei Tageslicht

Nur eine Ausnahme gibt es beim Verkauf im Winter: Im Dezember haben die Menschen anderes im Kopf. Besichtigungen werden weniger und auch die Tage sind sehr kurz. Auch im Winter ist es wichtig, dem Käufer die Immobilienbesichtigung bei Tageslicht zu ermöglichen. Eine Zweit- oder Dritt-

besichtigung kann dann ruhig auch einmal im gemütlichen Ambiente des Abends stattfinden.

Neues Jahr = neue Vorsätze Zwischen Weihnacht und Neujahr haben Kaufinteressierte viel freie Zeit und verbringen stundenlang auf den verschiedenen Immobilienmärkten im Internet und durchforsten jedes Angebot. Neues Jahr = neue Vorsätze. Bei vielen steht dann das eigene Heim zuoberst auf der Wunschliste. Aber Achtung: Besichtigungen zwischen

den Feiertagen haben oft auch mit reinem «Gwunder» zu tun. Die Qualität der Interessenten in dieser Zeit lässt oftmals zu wünschen übrig.

Vollgas geben

Ab der zweiten Woche im Januar heisst es aber wieder «Vollgas geben». Dann werden die wirklichen Wünsche umgesetzt und der Immobilienverkäufer muss bereit sein, diese Wünsche auch zu erfüllen. Ein optimaler Zeitpunkt also, gerade jetzt mit Ihrem Hausverkauf zu beginnen. Rufen Sie uns noch heute für eine kostenlose und unverbindliche Beratung an:

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Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Das ImmoService-Team v. l. n. r.: Andreas & Elena Bräm, Matthias Hunger, Frank Kessler.

des Verbandes Fernwärme zwischen 60 bis 100 Jahre. Die Energieübertragung erfolgt unterirdisch und ist dadurch lärm- und geruchsfrei.

Das Fernwärmenetz der KVA Buchs ersetzt rund sieben Millionen Liter Heizöl pro Jahr. Schweizweit erzeugten 2019 alle Kehrichtverbrennungsanlagen etwas mehr als 1799 Gigawattstunden an erneuerbarer Wärme, die in Fernwärmenetzen verteilt und genutzt wurde.

Aus Abfall wird Strom Gemäss der Schweizerischen Statistik für erneuerbare Energien wurden im Jahr 2018 rund 1160 GWh des Stroms aus der Verbrennung von Abfall gewonnen. Bei der KVA Buchs treibt ein Teil des Dampfes, der in den Öfen entsteht, eine Turbine mit Generator an. Die Energie des Dampfes wird so in elektrischen Strom umgewandelt. Etwa 80 Prozent des Stroms speist die KVA Buchs ins öffentliche Netz ein. Den Rest nutzt sie für den Eigenbedarf der Anlage.

Filteranlage

Bei der Verbrennung des Abfalls entstehen Rauchgase. Diese durchlaufen mehrere Reinigungsstufen, bevor sie in den Kamin gelangen. Zuerst durchströmen die Rauchgase einen Elektrofilter. Die Staubpartikel werden darin elektrostatisch aufgeladen. Sie bleiben dadurch an dafür bestimmten Platten haften. Regelmässig setzt ein Klopfwerk ein und der anhaftende Staub fällt in einen darunter angebrachten Trichter. Dieser Filterstaub wird bis zum Abtransport in einem separaten Silo gelagert.

Die so entstaubten Rauchgase gelangen nun in eine zweistufige Nasswäsche. Sie sorgt dafür, dass Salzsäure, Schwefeldioxid, Fluor- und Schwermetallverbindungen entfernt werden. Die KVA Buchs bezieht für diesen Waschvorgang Wasser aus der Aare, das nachher innerhalb des Betriebes in einer speziellen Abwasserreinigungsanlage wieder gereinigt wird. Sauber gelangt das Wasser wieder zurück in die Aare.

Ein Ionentauscher scheidet das im Waschwasser enthaltene Quecksilber aus. Es wird

recycliert. Durch die Reinigung des Abwassers entsteht Gips. Dieser wird aus dem Waschwasser gefiltert, entwässert und getrocknet. Er gelangt als Zusatzstoff in die Zementindustrie, die den Gips für die Produktion von Klinkersteinen verwendet. Der restliche Schlamm und der Filterstaub werden in einer Deponie unter Tage endgültig gelagert.

Nach dem Waschen gelangen die Rauchgase in eine Anlage, welche die Stickoxide reduziert. Die Anlage besteht aus einem Gas-Gas- und einem Gas-Dampf-Wärmetauscher. Darin werden die Rauchgase auf 240 °C erhitzt. Nach einer Ammoniakeindüsung lassen sich die Stickoxide in un-

schädlichen Stickstoff und Wasserdampf umwandeln.

Mehr wissen über Abfall

Die KVA Buchs bietet interessierten Besucherinnen und Besuchern einen besonderen Service an: Betriebsbesichtigungen sind bereits ab fünf Personen möglich. Sie dauern rund zwei Stunden und sind kostenlos. In den Verbandsgebieten bieten sie zudem Abfall-Lektionen für Kindergärten, Schulen und Berufsschulen an, ebenfalls kostenlos.

Weitere Informationen: www.kva-buchs.ch

Dampfverteilung zur Fernwärmeauskoppelung.

Foto: KVA Buchs

Klimaänderung in der Schweiz

In der Schweiz wird es tendenziell trockener, heisser und schneeärmer und es werden häufiger extreme Regenereignisse auftreten. Zu diesem Ergebnis kommen Klimaforscher von Meteo Schweiz und der ETH Zürich, die im Auftrag des Bundes die Klimaszenarien CH 2018 erstellten.

Wie wird sich das Klima in der Schweiz in den nächsten 100 Jahren entwickeln? Eine Frage, die viele Schweizerinnen und Schweizer beschäftigt. Nachdem bereits 2011 ausführliche Ergebnisse im Bericht «Swiss Climate Change Scenarios CH 2011» veröffentlicht wurden, präsentierten Klimaforscher der ETH Zürich und von Meteo Schweiz im Herbst 2018 die neusten Ergebnisse. Die neuen Szenarien bestätigen und erweitern das bisher bekannte Bild des Klimawandels. Sie zeigen vier Hauptveränderungen, die das Klima – ohne verstärkten weltweiten Klimaschutz – in der Schweiz Mitte Jahrhundert prägen werden.

Trockene Sommer

Die mittlere Regenmenge nimmt im Sommer langfristig ab, während die Verdunstung mit steigender Temperatur zunimmt. Entsprechend werden die Böden trockener.

Weitere Informationen

Die Klimaszenarien CH 2018 bestätigen die bisher bekannten Trends, zeichnen jedoch ein wesentlich detaillierteres Bild der Schweizer Klimazukunft. Nutzerinnen und Nutzer finden auf der Website klimaszenarien.ch umfangreiche weiterführende Informationen und Datensätze.

• www.klimaszenarien.ch: Alle Informationen, Grafiken und Daten zu den neuen Klimaszenarien

• National Centre for Climate Services –www.nccs.ch: Die Webplattform für Klimadienstleistungen in der Schweiz

• Broschüre «Klimaszenarien für die Schweiz», PDF als Download auf klimaszenarien.ch

Die bodennahe Lufttemperatur steigt in den Sommermonaten Juni bis August im Durchschnitt um 2,5 bis 4,5 °C im Vergleich zu heute. Gleichzeitig fällt bis zu einem Viertel weniger Regen.

Mehr Hitzetage

Im Sommer 2019 zeigte sich einmal mehr, was intensive Hitzewellen bedeuten. Die Klimaforschung prognostiziert, dass die Höchsttemperaturen erheblich stärker steigen werden als die Durchschnittstemperaturen. An den heissesten Tagen im Sommer wird es 2 bis 5,5 °C wärmer als heute. Hitzesommer wie im Rekordjahr 2003 können so zur Norm werden und die Hitzewellen werden häufiger und extremer. Dabei wird die Hitzebelastung in tief gelegenen städtischen Gebieten am grössten ausfallen.

Heftige Niederschläge

Starke Niederschläge werden häufiger und intensiver auftreten. Der stärkste Nieder-

Beobachtete Veränderungen

Sonnenschein

-15% 1950-1980

+20% seit 1980

schlagstag des Jahres soll durchschnittlich etwa 10 Prozent mehr Regen bringen.

Schneearme Winter

Die Winter werden deutlich wärmer – es wird mit einem Temperaturanstieg von 2 bis 3,5 °C gerechnet. Es werde zwar mehr Niederschlag geben, aufgrund der höheren

Temperaturen fällt dieser jedoch als Regen. Schnee wird seltener und weniger, die erwartete Schneebedeckung in tiefen Lagen wird nur noch etwa halb so gross sein wie heute. Die winterliche Nullgradgrenze könnte von 850 auf 1500 m ü. M. klettern.

Auftrag des Bundes

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie Meteo Schweiz hat das Mandat des Bundesrates, regelmässig Klimaszenarien zu erstellen. Entwickelt wurden die Klimaszenarien CH 2018 vom Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie Meteo Schweiz, der ETH Zürich, dem Center for

Hitzewellen

+200% häufiger intensiver seit 1901

12% intensiver

30% häufiger seit 1901

Winterniederschlag

+ 20 bis 30% seit 1864 Starkregen

Schneetage

-50% unter 800 m

-20% über 2000 m seit 1970

Vegetationsperiode

+ 2 bis 4 Wochen seit 1961

+2,0°C seit 1864

Beobachtete Veränderungen in der Schweiz.

Kälte

- 60% bis Frosttage seit 1961

Nullgradgrenze

+300 bis 400 m seit 1961

Gletschervolumen - 60% seit 1850

Grafiken: Klimaszenarien CH 2018, Meteo Schweiz/ETH

Termperaturen: jahreszeitliche Mittelwerte für die Normperiode 1981–2010.

Temperaturen: Abweichungen um das Jahr 2060 ohne Klimaschutzmassnahmen.

Climate Systems Modelling C2SM und der Universität Bern (Oeschger-Zentrum für Klimaforschung OCCR) unter Mitwirkung von Pro Clim. Das vierjährige Projekt lief als Themenschwerpunkt des National Center for Climate Services (NCCS).

Die Grundlage der Klimaszenarien CH 2018 bilden Simulationen mit insgesamt 21 verschiedenen Computermodellen, die an

Europäischen Forschungsinstitutionen betrieben werden. Die Analyse mehrerer Simulationen erlaubt eine Abschätzung der Unsicherheiten, die mit den Klimaszenarien verbunden sind. Mithilfe von statistischen Verfahren lässt sich die Auflösung der Ergebnisse weiter stark verfeinern: Wenn langjährige, zuverlässige Messungen vorliegen, sind Aussagen für bestimmte meteorologische Messstandorte oder sogar flächen-

deckende Karten mit einer horizontalen Maschenweite von zwei Kilometern möglich – beispielsweise für Temperatur und Niederschlag. Als gegenwärtige Norm des Schweizer Klimas gilt der Zeitraum von 1981 bis 2010. Diese dreissig Jahre bilden den Ausgangspunkt der Simulationen und dienen als Referenzzeitraum für sämtliche

Fortsetzung Seite 43

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Termperaturen: jahreszeitliche Mittelwerte für die Normperiode 1981–2010.

Niederschläge: Abweichungen um das Jahr 2060 ohne Klimaschutzmassnahmen.

Angaben über zukünftige Veränderungen gegenüber dem heutigen Klima. Dabei ist zu beachten, dass sich das Klima inzwischen bereits wieder verändert hat und die Temperaturen seit den 1980er-Jahren noch schneller ansteigen als zuvor.

Wichtig für die Bauwirtschaft

Die Szenario-Daten von CH 2018 können als Grundlage für verschiedene Untersuchungen zum Klimawandel in der Schweiz

dienen, die ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen zum Inhalt haben. Sie sollten zur Entscheidungsfindung beitragen, wenn es darum geht, Strategien zur Anpassung und Verminderung des Klimawandels in der Schweiz zu entwickeln. Mit den Klimaszenarien von CH 2018 erhalten Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaftssektoren wie Land-, Bau-, Energie- und Wasserwirtschaft, Gesundheit, Tourismus,

Raumplanung, Versicherung und andere kostenlos Zugriff auf die für sie relevanten Daten. Gerade die Bauwirtschaft muss sich beim Bauen und für ein angenehmes Wohnklima mit den Szenarien der Klimaänderung auseinandersetzen.

Quelle: Meteo Schweiz und ETH Schweiz, Klimaszenarien CH 2018

Grafiken: Klimaszenarien CH 2018, Meteo Schweiz/ETH

Impulsprogramm «Erneuerbar heizen»

Pro Jahr werden in der Schweiz etwa 30’000 Heizungsanlagen ersetzt, die zum grössten Teil mit fossilen Energien wie Öl oder Erdgas

betrieben werden. Mehr als die Hälfte dieser Anlagen werden auch nach einem Ersatz weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen. Dies,

obwohl in den allermeisten Fällen der Ersatz durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder die Kombination mit Sonnenenergie möglich wäre.

Neutrale Beratung

Mit der Impulsberatung «Erneuerbar heizen» sollen Gebäudebesitzer die Möglichkeit erhalten, sich neutral und ohne weitere Verpflichtungen über alle Möglichkeiten eines Heizungsersatzes informieren zu lassen. Diese Beratung kostet je nach Aufwand zwischen 350 und 500 Franken. Der Kanton übernimmt einen Teil der Kosten indem er einen festen Förderbeitrag von 350 Franken auszahlt. Als Ergebnis dieser Beratung kennen Gebäudebesitzer die Möglichkeiten eines Heizungsersatzes, die zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten sowie eventuell die

Wie hygienisch ist die Lüftung?

Es ist Winterzeit. Drinnen ist es wohlig warm. In vielen Häusern sorgt eine moderne Lüftungsanlage für frische Luft und soll somit für das Wohlbefinden der Menschen im Haus sorgen. Vorausgesetzt, in den Luftrohren und Geräten der Anlage haben sich über die Jahre kein Schmutz und keine Mikroorganismen abgelagert. Hygienerichtlinien für Lüftungen weisen heute auf diese Problematik hin. Diesbezügliche Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Firma Rohr Max. Täglich atmet der Mensch bis zu 15’000 Liter Luft ein. Die genaue Menge hängt von der körperlichen Belastung ab. Mit eingeatmet wird dabei Feinstaub, aber auch andere Schadstoffe können über die Atmung in den Körper gelangen. Wer wissen will, wie es um die eigene Lüftung steht, kann jederzeit den Vorsor­

Durch einen Spezialisten von Rohr Max kostenlos die Lüftung kontrollieren lassen.

ge­Service von Rohr Max anfordern: die kostenlose Lüftungskontrolle.

Auf Vorsorge setzen

Es gilt: Sollte die Kontrolle durch die Fachleute von Rohr Max eine Verschmutzung zum Vorschein bringen oder einen anderen Hand­

lungsbedarf aufdecken, ist es selbstverständlich der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer überlassen, eine Reinigung oder Revisionsmassnahmen durchführen zu lassen. Die Lüftungskontrolle von Rohr Max zieht nie Verpflichtungen nach sich und sie bleibt kostenlos, auch wenn kein

Notwendigkeit weiterer Massnahmen an der Gebäudehülle.

Binkert bietet Lösungen Als Energieberater mit eidg. Fachausweis und als zertifizierter Wärmepumpen-Fachpartner bringen die Fachleute von Binkert das Rüstzeug für eine fundierte und ganzheitliche Beratung mit. Gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten sie die Lösung, die passt. Auf Wunsch übernimmt die Firma Binkert die Umsetzung und begleitet die komplette Sanierung.

Binkert Umwelt

Energie AG Hirschengasse 9 5304 Endingen Tel. 056 267 62 30 info@binkert-umwelt-energie.ch www.binkert-umwelt-energie.ch

Foto: RohrMax

Reinigungsauftrag erteilt wird. In welchem Intervall solche Kontrollen stattfinden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Bauweise der Anlage oder einem hohen Verkehrsaufkommen in der Nähe des Hauses. Rohr Max ist durch den Schweizerischen Verein Luft­ und Wasserhygiene SVLW zertifiziert. Alle Lüftungsmonteure sind entsprechend ausgebildet und arbeiten nach der SWKI­Richtlinie VA104. Rohr Max bietet Wartungsverträge und ­arbeiten für alle Marken von Lüftungsanlagen.

RohrMax AG

Industriestrasse 2 5610 Wohlen Tel. 0848 852 856

www.rohrmax.ch

Wärmepumpeninstallation mit Kombispeicher in einem Einfamilienhaus.

Design trifft Handwerk

Das Familienunternehmen der Gebrüder Wirz hat sich auf Neu- und Umbauten von Küchen, Bädern und Böden sowie Innenausbauten spezialisiert.

Anspruchsvolle Aufgaben sind für die Firma Wirz tägliches Brot. Sie werden in der firmeneigenen Werkstatt und am Bau durch das ausgebildete Fachpersonal kompetent umgesetzt.

Die Küche ist nicht einfach Kochstation. Vielmehr soll sie eine individuelle Traumküche sein! Die Firma Wirz hilft gerne dabei, diesen Traum zu realisieren. Inzwischen stellen die Kundinnen und Kunden hohe Ansprüche an das Design. Nun können sie sich auf neue Farben, Formen und Materialien freuen. In der angenehmen Atmosphäre der neuen Küchenausstellung neh-

men die Fachleute sich gerne die Zeit, die Kundschaft und deren Wünsche kennenzulernen. Mit eigener Planung, den gemeinsam erarbeiteten Ideen und den auf die Praxis ausgerichteten Arbeitsabläufen, erarbeiten die Fachleute Vorschläge. Die Firma Gebrüder Wirz bietet sich als Generalunternehmen

Handläufe retten Leben

Ein Handlauf macht das Treppensteigen sicherer.

Stürze sind die häufigste Unfallursache in der Schweiz. Ein Viertel aller Stürze geschieht auf Treppen, das sind Tausende Personen pro Jahr. Ursache für die Stürze sind nicht selten fehlende Handläufe. Dabei wären gerade sie ein günstiges und effektives Präventionsmittel. Was im ersten Moment harmlos klingen mag, ist alles andere als das. Stürze

auf Treppen können bis zur Invalidität oder sogar zum Tod führen.

Handläufe sind effektiv Ein Grossteil der Treppenstürze könnte vermieden werden, wenn die Menschen den Handlauf benützen würden. Wenn denn einer vorhanden ist. Oft ist aber überhaupt kein Handlauf montiert. Besitzer eines

an, führt die Planung aus und koordiniert sämtliche Arbeiten mit den gewünschten Handwerkern.

Ein neues Gesicht Natürlich ist die Firma Wirz als Küchen- und Schreinereibetrieb mit Kompetenz und Erfahrung auch für ihre Kundschaft da, wenn eine in die

Foto: Gebr. F. + U. Wirz

Jahre gekommene Küche ein «Lifting» benötigt. Sie wechseln die Fronten aus, ergänzen die vorhandenen Küchenmöbel oder nehmen gewünschte Änderungen vor. Oft sind die Küchenmöbel noch gut erhalten, aber es gibt Abnützungserscheinungen in der Arbeitsplatte oder die Farbe und das Dekor passen nicht mehr zur Einrichtung. Vielleicht sind neue Küchengeräte nötig. Als Umbauspezialist tauscht Wirz sie fach- und termingerecht aus. In der 300 m² grossen Ausstellung in Othmarsingen warten viele Ideen rund um Küchen, Bäder und Böden auf interessierte Gäste.

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG Hölli 14

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch

öffentlich zugänglichen Treppenhauses sollten sich bewusst sein, dass bei einem Sturz der Eigentümer der Treppe haftbar ist. Von den mangelnden Sicherheitsvorkehrungen bei Treppen haben auch die Krankenkassen Wind bekommen. Seit einigen Jahren inspizieren sie daher die Treppen in den öffentlichen Bereichen, teilweise sogar in privaten Häusern. Kommen sie zur Ansicht, dass ein baulicher Mangel schuld an einem Sturz sei, können sie Regress auf den Treppeneigentümer nehmen. Angesichts der hohen Kosten, die in einem solchen Fall auf einen Hausbesitzer zukommen können, ist ein Handlauf eine kostengünstige Lösung.

Alles in Ordnung?

Hier ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften zur Treppensicherheit. Sie sollten:

• gut sichtbar sein;

• einen griffsicheren, runden Handlauf haben, der von unten befestigt ist;

• 30 Zentimeter über die erste und letzte Stufe geführt sein;

• durchlaufend auch über Podeste und Fensteröffnungen und bei gewendelten Treppen wandseitig montiert sein;

• in einer Höhe von 85 bis 100 Zentimeter befestigt sein.

Flexo-Handlauf GmbH

Seenerstrasse 201

8405 Winterthur

Tel. 052 534 41 31

Gratisnummer 0800 04 08 04

www.flexo-handlauf.ch

Die Traumküche wird Wirklichkeit.

Wie hygienisch ist die Lüftung?

Mit einem Haustechnik-Check für Mehr- und Einfamilienhäuser können Hauseigentümer Funktionsstörungen frühzeitig erkennen und Investitionen steueroptimiert planen. Durch die regelmässige Wartung und Kontrolle können sie grössere Schäden vermeiden. Praktisch in jeder Heizungsanlage wird

Wasser als Wärmeträger verwendet. Schmutzpartikel, Rost und Kalk verursachen Schäden an Heizkörpern, Ventilen, Pumpen und Wärmeerzeugern. In den Heizungsrohren bildet sich Schlamm, der die Wärmeübertragung verschlechtert. Eine Kontrolle des Heizungswassers lohnt sich somit in mehrfacher

Hinsicht. Damit lassen sich Korrosionsschäden und Heizungsstörungen verhindern und man kann Energie sparen.

Einwandfreien Betrieb sichern

Warum ist die Qualität des Heizungswassers heute ein so grosses Thema? Die modernen Wärmetauscher kommen mit einer viel geringeren Wassermenge aus als alte Heizsysteme. Dadurch kommt es schneller zu Verkalkungen und Verstopfungen im Kreislaufsystem. Die Firma Birchmeier Hohler bietet Spülungen und Reinigungen von ganzen Heizwassersystemen an. Mit einem mobilen Filtrationsgerät wird das Heizungssystem von Schmutz, Schwebstoffen, Feststoffen und anderen Ablagerungen befreit. Die Firma Birchmeier Hohler trägt mit ihrem Service zur Werterhaltung der Immobilien bei. Von der Beratung über die Planung bis hin zur Ausführung sämtlicher Sanitär- und Heizungsarbeiten: Die Fachleute von Birchmeier Hohler bieten sich als kompetente Partner an. Sie koordinieren die gesamten Umbauarbeiten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der nötigen Arbeiten. Nebst modernster Computertechnologie, die beispielsweise die Simulation eines Wunschbades ermöglicht, setzt Birchmeier Hohler auf bewährtes Fachwissen und handwerkliche Erfahrung.

Wer nachhaltig bauen will, wählt Holz

Schon lange vor dem «Greta-Effekt» hat sich der Holzbau-Unternehmer Daniel Brunner bei Um- und Neubauten dem ökologischen Bauprinzip in Holzbauweise verschrieben. Als Klimaholzhaus- und Minergie-Fachpartner realisiert die Firma Brunner Zimmerei Holzbau nachhaltige Wohnraumerweiterungen und erstellt unter der Marke «Brunner-Eigenheim» Klimaholzhäuser. Für erstklassige Ergebnisse legt die Firma grossen Wert auf die Gestaltung und die Energieeffizienz der Holzbauten.

Alles aus einer Hand

Dank der hauseigenen Planungsfirma wird der gesamte Bauprozess fachlich begleitet. Die Kundschaft erhält dadurch einen echten Mehrwert und alles aus einer Hand. Daniel Brunner: «Wir tragen Sorge zum investierten Kapital und den-

ken langfristig». Neben den Klimaholzhäusern der Marke «BrunnerEigenheim», deren Ausbaustandard individuell gewählt werden kann, bestechen die modernen Wohnraumerweiterungen durch geschickte Grundrisse und eine moderne sowie zeitlose Ästhetik.

Drei gute Gründe

Ob Anbau, Umbau, Aufstockung oder Neubau: «Wir legen Wert auf ästhetische Lösungen, hohe Energieeffizienz und behagliches Wohnklima», hält Daniel Brunner fest. Zu einem gesunden und behaglichen Wohnklima tragen eine ideale Sonneneinstrahlung und der Einsatz natürlicher Baumaterialien bei. Der nachwachsende Rohstoff Holz bietet zudem persönliche Gestaltungsmöglichkeiten. Der Ökologie wird unter anderem mit Solarmodulen (Photovoltaikanlage)

Birchmeier Hohler GmbH Wohlerstrasse 17 5620 Bremgarten Tel. 056 633 33 75 info@birchmeier-hohler.ch

www.birchmeier-hohler.ch

Zwei moderne Klimaholzhäuser der Marke «Brunner-Eigenheim».

und effizienten Elektrogeräten sowie Beleuchtungskörpern Rechnung getragen. Neugierig geworden? Interessierte Kundinnen und Kunden können jetzt einen persönlichen und unverbindlichen Beratungstermin bei Brunner Zimmerei Holzbau vereinbaren.

Brunner Zimmerei Holzbau GmbH Picardiestrasse 25 5040 Schöftland Tel. 062 739 30 50 holzbau@brunner-gmbh.ch

www.brunner-gmbh.ch

Die Sanierung von Sanitär- und Heizungsanlagen gehört in die Hände von Fachleuten.
Bild: Birchmeier Hohler
Foto: Brunner Zimmerei

Alle zehn Jahre ist eine Tankrevision fällig

So präsentiert sich ein Öltank nach der Reinigung durch Voegtlin-Meyer.

Heizöl kann man mit einem Glas frisch gepressten Orangensaft vergleichen: Bleibt der Saft eine Weile im Glas, setzt sich das Fruchtfleisch als Satz am Glasboden ab. Das gleiche Prinzip gilt in abgeschwächter Form für einen Heizöltank. Im Laufe der Zeit setzen sich Schmutz und Kondenswasser am Boden des Heizöltanks ab. Diese Rückstände können durch die Heizung angesogen werden und Schäden am Brenner verursachen.

Kanton verlangt Kontrolle

Zudem schreibt der Kanton Aargau die Kontrolle von Öltanks vor. Die Besitzer der betroffenen Tankanlagen werden diesbezüglich Anfang Jahr vom Kanton ein Schreiben erhalten. Dank der langjährigen Erfahrung, über welche die Firma Voegtlin-Meyer verfügt, empfiehlt sie, den Heizöl- oder

Dieseltank mindestens alle zehn Jahre durch ihre Fachleute reinigen zu lassen.

Wechsel auf Öko-Heizöl

Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Brenners zu verbessern, empfiehlt VoegtlinMeyer ihren Kunden einen Wechsel auf das schwefelarme ÖkoHeizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich durch das weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet an, diesen Produktewechsel während einer Tankrevision vorzunehmen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung

wird am selben Tag zusammen mit der Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von den attraktiven Konditionen, welche Voegtlin-Meyer anbietet, wenn ein Produktewechsel kombiniert mit einer Heizöllieferung erfolgt. Am Ende des Tages ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Von einer unabhängigen Beratung profitieren

Die Migrol beschäftigt mit Clemens Bohnenblust einen Energieberater und GEAK-Plus-Experten, der optimal auf die energetischen Bedürfnisse von Kunden eingehen und diese entsprechend beraten kann.

Der GEAK ist eine wichtige Orientierungshilfe, wenn es um Sanierung geht.

Drei Zielsetzungen

Die Energieberatung von Migrol umfasst drei zentrale, hersteller-, produkte- und technologieneutrale Stossrichtungen.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, zeigt anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Immobilienbesitzer erhalten damit eine Bewertung ihrer Liegenschaft in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz. Ziel der Energieberatung von Migrol ist es, energetische Massnahmen vorzuschlagen, welche die ökologische und energetische Bilanz eines Gebäudes sowie die Behaglichkeit der Bewohner verbessern. Daher erörtert Clemens Bohnenblust gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden ein individuelles Beratungsziel. Dieses kann von einer einfachen «Pinselrenovierung» bis hin zur Gesamtsanierung oder der Verwirklichung eines Plusenergiehauses reichen.

Steigerung der Energieeffizienz (Nutzenergie für Heizung und Warmwasser, Elektrizitätsbedarf): Durch die Sanierung der Gebäudehülle und dank des Einsatzes von stromsparenden Komponenten kann die Effizienz gesteigert werden.

Optimaler Heizungsersatz: Durch den Einsatz des am besten geeigne-

Foto: zvg

ten Heizsystems sollen Heizkosten, Primärenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Eigenenergieproduktion (Solarwärme, Solarstrom, Energie aus Umgebungsluft und Erdreich): Durch die Eigenproduktion von Wärme und elektrischer Energie wird ein hoher Selbstversorgungsgrad angestrebt.

Selber Termin vereinbaren

Interessierte Kundinnen und Kunden können die Energieberatungsstelle der Migrol unter 044 495 15 15 oder energie@migrol.ch kontaktieren und mit Clemens Bohnenblust einen Beratungstermin vereinbaren.

Migrol AG

Badenerstrasse 569

8048 Zürich

www.migrol.ch/ energie-heizsysteme

Foto: Voegtlin-Meyer

Abdichtungen

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Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

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Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch

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Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch hächler-reutlinger Ag

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Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

pro casa treuhand Ag

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

reAlit treuhAnd Ag

Immobilien- und Bautreuhand

Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

utA immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

l iegen S ch A ften/ i mmobilien v erk A uf– v ermittlung

vivA reAl Ag

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

widerØe immobilien Ag Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

l iegen S ch A ft S verw A ltungen

AArbrugg Ag Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AmbASSAdor immobilien und verwaltungs Ag Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis Ag

Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

die immobilien-treuhänder

StrAub & pArtner Ag Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

erlA immobilien Ag

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

filexis Ag

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

germann & gfeller immobilien Ag Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch

immobilien wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

k+k verwaltungen

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch

pro casa treuhand Ag Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch reAlit treuhAnd Ag

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Sci-management Ag

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand

Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil

Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli treuhand und verwaltungs Ag

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

Solid immo-treuhand A. Senn

Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

utA immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

vivA reAl Ag

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

widerØe immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

lÜ ftung S reinigung

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Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa Ag

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

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Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

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Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Spritzarbeiten

Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 203 41 11, Fax 056 203 41 19 info@meier-schmocker.ch www.meier-schmocker.ch

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Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

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Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

recht S ber Atung

hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

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Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

S A nitäre Anl A gen und i n S tA ll Ationen

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Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

ricklin Ag, haustechnik – heizung –Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

von tobel Ag Sanitär heizung Service, Umbau, Neubau

Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

Sch A d S toff SA nierung frunz Schadstoffsanierung gmbh Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

Schreiner A rbeiten

gebr. fritz und ueli wirz Ag

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

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Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

Schreinerei/ r epA r Aturen

willi egloff Ag

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

Sol A rwärme

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Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Spenglereien

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Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50

info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch idealcasa bauspenglerei gmbh

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

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Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Fahrbachweg 6, 5444 Künten

Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch

Steuerber Atungen

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Stockwerkeigentum

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Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

reAlit treuhAnd Ag

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

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Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

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Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

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Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

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Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

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Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

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Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

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Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

Xaver meyer Ag Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch

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Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

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Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

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Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

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Nr. 405 Januar/Februar 47. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 37’960 Ex. Basis 2018/2019

Anzahl Mitglieder: 39’193 (6. Januar 2020)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

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Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

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Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

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Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr

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Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

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Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

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Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

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Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

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Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Wenn man mit der Welt verbunden, aber in der Region verwurzelt ist,

bin ich am richtigen Or t.

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