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Wohnwirtschaft Nr. 01 Januar 2018

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Im Kanton Aargau liegen Naherholungsgebiete von schweizweiter Bedeutung, wie eine Serie von Beiträgen im letzten Jahr gezeigt hat. In dieser Ausgabe beginnt eine neue Beitragsreihe, die ebenfalls Gewässer zum Thema hat, wenn auch aus einer etwas anderen Perspektive. Gegenstand der Artikel sind Brücken, den Anfang macht Bremgarten.

n utzung der

Experten erwarten, dass der Anteil an Solarenergie in den nächsten Jahren schneller wachsen wird als in der Vergangenheit und mit einem Umbruch bei der Stromversorgung zu rechnen ist. Ebenso wird die Nachfrage nach Elektroautos stetig steigen. Was bedeuten diese Entwicklungen für Hausbesitzer?

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Wahlfreiheit im i mmobilienmarkt

Ausländische Bürger, die in die Schweiz eingewandert sind, müssen Vermögen, das sich in ihrem Ursprungsland befindet, in der Schweiz deklarieren. Wer das nicht tut, begeht grundsätzlich Steuerhinterziehung. Seit rund einem Jahr ist zwischen der Schweiz und der EU der automatische Informationsaustausch in Kraft. Das fördert bisher Verborgenes zutage. Gemäss einer Recherche der Neuen Zürcher Zeitung verfügen zahlreiche Bürger aus Ländern wie Italien oder Spanien, die in der Schweiz leben, über Wohnimmobilien in ihrem Heimatland, die sie früher nicht deklariert haben.

Eigentum hat also nicht verhindert, dass die Menschen ausgewandert sind. Sowohl Italien als auch Spanien weisen Wohneigentumsquoten von über 70 Prozent auf. In der Schweiz liegt diese Zahl bei weniger als 40 Prozent. Wohlstand und Wohneigentum korrelieren nicht immer. Zwar kann ein Haushalt, der über ein gutes Einkommen verfügt, eher Wohneigentum erwerben als ein Haushalt, der wenig Einkommen erzielt. Insgesamt aber sind die Bürgerinnen und Bürger in Italien und Spanien weniger wohlhabend als jene der Schweiz. Hierzulande gibt es bessere Löhne und mehr Kaufkraft. Auch wenn genaue Zahlen fehlen, ist anzunehmen, dass eine Mehrheit der Einwanderer einen Rollentausch vorgenommen hat. Aus Eigentümern wurden Mieter. Ihr Fazit: Lieber Mieter in der Schweiz als Eigentümer im Herkunftsland.

Wohlstandsfördernder als eine hohe Wohneigentumsquote ist deshalb ein Wirtschaftssystem, das sich durch Wettbewerbsfähigkeit, liberale Gesetzgebung, zurückhaltende behördliche Aktivitäten und eine nicht allzu hohe Staatsquote auszeichnet. Das schafft jene Beschäftigung, die zu breit gestreutem Wohlstand führt. Dies lässt auch die oft beklagte tiefe Wohneigentumsquote der Schweiz etwas in den Hintergrund treten. Und dank einem im internationalen Vergleich gut funktionierenden Mietmarkt haben Menschen hierzulande manchmal tatsächlich eine echte Wahl – jene zwischen Eigentum und Miete. Wie sagte doch einst Max Frisch: Die Würde des Menschen besteht in der Wahl.

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Ausblick

Hansjörg Knecht

Nationalrat, Leibstadt, Präsident

Hauseigentümerverband Aargau

Auch im neuen Jahr wird uns das Thema Energie auf Trab halten. So muss das in Kraft getretene nationale Energiegesetz im Kanton umgesetzt werden. Dazu wird es im Februar eine Vernehmlassung geben. Da die Aargauer Bevölkerung das nationale Gesetz knapp abgelehnt hat, muss darauf Rücksicht genommen werden und es braucht eine massvolle Umsetzung. Ebenso stehen die Kantonsparlamente vor der Behandlung der Mustervorschriften im Energieverbrauch (MuKEn 14). Diese Vorschriften wurden in der Vergangenheit stetig verschärft. Der Revisionsrhythmus ist so hoch, dass man sich fragt, wo eigentlich die Rechtssicherheit bleibt. Beispiele: Elektroheizungen verbieten und vorzeitig aus dem Verkehr ziehen, was nichts anderes als eine Verschwendung ist; mögliches Verbot von Ölheizungen; Null-Prozent-Regel beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen; mehr Bürokratie durch eine Meldepflicht beim Ersatz von Heizungen; Zwang zur Installation von Solaranlagen.

Deshalb wird der Hauseigentümerverband die Behandlung der MuKEn 14 und des Energiegesetzes kritisch begleiten. Der Staat ist gemäss Bundesverfassung schliesslich dazu verpflichtet, Wohn- und Hauseigentum zu fördern. Neue Auflagen, etwa im Gebäudebereich, widersprechen diesem Auftrag zunehmend und verletzen die Eigentumsgarantie. Was im Grundsatz jeweils gut gemeint ist, stellt ein unverzichtbares Grundprinzip unseres Rechtsstaates infrage und schafft Ungerechtigkeit. Energieeffizienz und erneuerbare Energie lassen sich nachweislich effektiv ohne Verletzung der Eigentumsrechte erzielen. Die Wohn- und Hauseigentümer leisten heute schon auf freiwilliger Basis und aus eigener Initiative einen wesentlichen Beitrag für eine saubere Umwelt. Sie sind es, die Sanierungen beschliessen und bezahlen. So haben beispielsweise die Aargauer Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer selbst zur Reduktion von Heizöl beigetragen und in den letzten 25 Jahren 53 Prozent Heizöl eingespart bzw. substituiert.

Abschliessend möchte ich noch auf unsere diesjährige Delegiertenversammlung vom 2. Mai 2018 im KUK in Aarau hinweisen. Claudia Wirz, Journalistin der NZZ, erweist uns als Gastreferentin die Ehre. Die Mitglieder des Hauseigentümerverbandes sind herzlich zu diesem spannenden Anlass eingeladen. Eine Ausschreibung mit Anmeldemöglichkeit wird demnächst in der Wohnwirtschaft erscheinen.

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Reussbrücke für Fussgänger mit überdecktem Mittelteil.

b auten, die verbinden – b remgarten

Wunderbare Naherholungsgebiete von nationaler b edeutung tragen zur Attraktivität des Wohnkantons Aargau bei, wie die Artikelserie im letzten Jahr gezeigt hat. Zu den schönen l andschaften gehören mitunter g ewässer, und wo Wasser fliesst, braucht es b rücken. Damit wird zu einer neuen b eitragsserie übergeleitet, die von b rücken handelt. Der folgende text richtet sein Augenmerk auf b remgarten.

s alomé e delmann, HEV Aargau

Bremgarten gehört zu den Kleinoden unter den Schweizer Kleinstädten. Die Altstadt befindet sich inmitten einer Reussschlaufe. Lange Zeit führte der Strassenverkehr über die Reussbrücke durch die mittelalterlichen Gassen ins malerische Städtchen. Heute zählt die denkmalgeschützte Brücke zu den 55 noch existierenden Holzbrücken im Aargau.

Teurer Zoll

Bevor die erste Brücke im 13. Jahrhundert gebaut wurde, verband eine Fähre die heutige Altstadt mit der Unteren Vorstadt. Mit

dem Brückenbau entstanden ein inneres und äusseres Reusstor. Der Brückenzoll war die Folge. Er behielt allerdings nur regionale Bedeutung. Die zehn Kilometer flussabwärts gelegene Mellinger Brücke hatte tiefere Zollgebühren. Zudem war es die schnellste Route zwischen den wichtigsten Städten der alten Eidgenossenschaft: Bern und Zürich.

Reusstore verschwunden

Die Brückenabschnitte vor den beiden Toren trugen kein Dach und waren mit Zugseilen versehen. Dies sicherte die Stadt gegen Süden. Auf der Nordseite hatte der beachtliche Spittelturm diese Funktion

inne. Auch dort gab es Stadttore. Zur Verstärkung des äusseren Reusstors wurde um 1500 auf der Ostseite der Brücke das Bollhaus errichtet. Eingemauerte, steinerne Kanonenkugeln zieren die Wände des doppelgeschossigen Baus. Als letzter erhaltener Teil der früheren Befestigungsanlage hält das Bollhaus mit seiner keilförmigen Schmalfront der Reussströmung stand. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich das heutige Laufwasserkraftwerk Bruggmühle. Als eine der ältesten Flussmühlen an der Reuss lieferte die Bruggmühle früher Wasserkraft für eine Getreidemühle, eine Sägerei und eine Spinnerei. Sie gehörte ebenfalls zur Befestigungsanlage und

Foto: Salomé Edelmann

wurde in den 1840er-Jahren zusammen mit den beiden Reusstoren abgerissen. Heute versorgt die Rohrturbinenanlage rund 800 Haushalte mit Ökostrom. Seit 2005 ist in der renovierten Bruggmühle ein schönes Museum eingerichtet, dessen Besuch sich lohnt.

Satteldach eingestürzt

Knapp 200 Jahre nach dem ersten Bau zerstörte das Feuer des Unterstadtbrands die Holzbrücke. Beim Wiederaufbau wurden die einstigen Pfahljoche durch vier steinerne Pfeiler ersetzt. Sie stehen bis heute. Genauso die beiden Jochkapellen auf dem dritten Pfeiler. Die westliche Brückenkapelle war einst dem St. Nikolaus gewidmet. Im 18. Jahrhundert wurde aber der Heilige Nepomuk derart verehrt, dass seine spätba-

rocke Statue in voller Grösse den Platz des St. Nikolaus eingenommen hat. Die gegenüberliegende Agathakapelle zeigt mit einem frühbarocken Säulenaltar die Schutzheilige Agatha.

Nach dem 2. Weltkrieg stieg der motorisierte Verkehr stark an. An einem regnerischen Wochentag im Jahr 1953 rammte die Lenkerin eines Personenwagens den äussersten Bundpfosten. Dadurch sank die alte, morsche Dachkonstruktion zur Seite. Eine rasche Renovation war unumgänglich. Die Zimmerei Gebrüder Schaufelbühl nahm sich der Sache an. Die Brücke konnte fast originalgetreu wiederhergestellt werden. Die Fahrbahn wurde verbreitert und erhielt eine äusserlich nicht erkennbare Eisenbetonplatte. Sie übernimmt eine

tragende Funktion für die rund 100 Meter lange und 6,5 Meter breite Brücke.

Märkte gestern und heute

Das schmucke Reussstädtchen Bremgarten hat eine uralte Markttradition. So findet seit dem Bau der Umfahrungsstrasse und der damit verbundenen Schliessung der Reussbrücke für den motorisierten Verkehr im Jahr 1994 jedes Jahr der Christchindliund Weihnachtsmarkt statt. In der vergangenen Adventszeit lockte der heute grösste Weihnachtsmarkt der Schweiz wieder rund 100’000 Besucher von nah und fern an.

Weitere Informationen: www.bremgarten.ch www.swiss-timber-bridges.ch

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s onnenstürme verursachen Polarlichter

i n einem Zyklus von elf Jahren häufen sich die s onnenflecken auf unserem Muttergestirn. Dabei treten magnetische s türme auf, die den irdischen Funkverkehr spürbar beeinträchtigen und es entstehen vermehrt Polarlichter.

Fotos: Andreas Walker

Als der Polarforscher Robert Scott das Polarlicht zum ersten Mal sah, sagte er: «Es ist unmöglich, Zeuge eines solchen Phänomens zu sein, ohne dabei Ehrfurcht zu empfinden. Es wendet sich sogleich an die Phantasie, weil es eine spirituelle Quelle zu haben scheint.» Scott war nicht der Einzige, dem dieses kalte Licht in langen Polarnächten einen ehrfurchtgebietenden Schauer über den Rücken jagte. Die Polarlichter wurden schon sehr früh von Seefahrern in hohen geografischen Breiten beschrieben. Den Bewohnern der nordischen Länder waren sie schon immer bekannt, allerdings lösten sie bei den Leuten die unterschiedlichsten Gefühle aus, da es keine natürliche Erklärung für ihr Erscheinen gab. Die Menschen in den hohen Breiten sind dem Zyklus der Natur sehr stark unterworfen. Licht und Dunkelheit sind dort viel extremer ausgeprägt als bei uns und die Natur folgt nicht in erster Linie dem Zyklus von Tag und Nacht, sondern einem jahreszeitlichen Rhythmus von der Zeit der Mitternachtssonne bis zur Polarnacht. Vor der Entdeckung der Elektrizität litten die Eskimos während der Polarnacht häufig an tiefen Depressionen. Der lange dunkle Winter war für sie «die Zeit, in der man die Last des Lebens spürte».

Mythen und frühere Vorstellungen Unzählige Sagen und Legenden ranken sich um das Polarlicht. Die Eskimos glaubten, das Nordlicht habe den Ursprung im Spiel der ungeborenen Kinder oder es komme von den Fackeln der Toten, die den Lebenden bei der winterlichen Jagd helfen wollten. Einige Indianerstämme befürchteten, dass die Seelen der erschlagenen Feinde in diesen Lichterscheinungen erscheinen würden, um sich zu rächen. Andere wiederum meinten, das Licht stamme vom Tanz der

Grünes Polarlicht am Himmel über den Lofoten (Norwegen).

Tiergeister, insbesondere der Seehunde und der Belugas, der Weisswale. Der Volksglaube sah in diesen Lichtern auch einen sichtbaren Kampf der Götter. Häufig galten sie als Schreckenszeichen von kommendem Unheil, da man die leuchtenden Erscheinungen am Himmel als Phantasiegebilde wie Drachenfiguren oder sonstige unheilbringende Boten deutete. Es gab Menschen, die beim Erscheinen der Polarlichter in ihre schützende Behausung flohen, da sie Angst hatten, diese Lichter würden vom Himmel herabkommen und sie verbrennen.

Wie eine riesige Leuchtstoffröhre Die moderne Erforschung des Mikrokosmos, die brauchbare Atommodelle für das Verständnis dieser Welt benötigte, leistete einen bedeutenden Beitrag zum Verständnis der Polarlichter. Erst mit den Kenntnissen der kleinsten Bausteine der Materie wurde es möglich, das komplizierte Geschehen der Wechselwirkung zwischen Sonnenwind und Erdmagnetfeld zu verstehen. Ein vereinfachtes Modell der heutigen Polarlichttheorie sieht wie folgt aus:

Durch Kernreaktionen in der Sonne wird mit ihrer Strahlung auch der sogenannte Sonnenwind ausgesendet, der aus Elektronen, Protonen und Heliumkernen besteht. Der Sonnenwind hat eine mittlere Geschwindigkeit von 500 Kilometern pro Se-

kunde. Beim Auftreten von grösseren Sonneneruptionen (Flares) kann diese jedoch bis auf etwa 2000 Kilometer pro Sekunde ansteigen. Dann dauert es etwa 1 bis 2 Tage, bis ein Sonnensturm die Erde erreicht. Im Magnetfeld der Erde, das sich vom magnetischen Nordpol in Nordkanada bis zum magnetischen Südpol auf der Antarktis erstreckt, werden diese elektrisch geladenen Sonnenwindteilchen eingefangen und entlang der Feldlinien in Richtung der magnetischen Pole gelenkt. Schliesslich rasen die Teilchen in Polnähe in die hohe Atmosphäre und bringen diese zum Leuchten – wie eine gigantische Leuchtstoffröhre. Die so entstehenden Lichterscheinungen ziehen sich wie zwei Ringe um den Nord- bzw. Südpol

und erscheinen dem Beobachter als Polarlichter – als Aurora borealis im Norden und Aurora australis im Süden. Die meisten Polarlichter bilden sich in einer Höhe von 100 bis 120 Kilometern. Dort hat die Atmosphäre die nötige Dichte, um die Solarpartikel abzubremsen. Die gesamten Polarlichterscheinungen erstrecken sich jedoch bis in eine Höhe von etwa 600 Kilometern. Beim Ansturm der energiereichen Teilchen auf die Erde können elektrische Ströme in Überlandleitungen oder Öl-Pipelines erzeugt werden. Ausserdem kann es zu Unterbrüchen in der Stromversorgung, zum Zusammenbruch des Telefonnetzes sowie zu Korrosionsschäden an den Rohren von Pipelines kommen.

Sonnenflecken bei erhöhter Sonnenaktivität: Da sie «nur» etwa 4000 °C heiss sind, erscheinen sie dunkler als die Sonnenoberfläche, die rund 6000 °C aufweist (Sonnenaufgang 6.2.2014, Hallwil).

Am 30. Oktober 2003 waren Polarlichter sogar über dem Bodensee zu beobachten (ab Rossbüchel bei Rorschach).

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informationsanlass zum thema immobilienverkauf

Wie verkaufe ich meine l iegenschaft?

Dienstag, 6. März 2018, 19 uhr

Stadtsaal Zofingen, Weiherstrasse 2, 4800 Zofingen

19.00 uhr begrüssung und referate

19.30 uhr Fragen und Antworten

19.45 uhr Apéro

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wie wird der Verkaufspreis einer Immobilie ermittelt? Welche Informationen gehören in eine professionelle Verkaufsdokumentation? Wie vermeide ich Garantie- oder Haftungsfälle? Dies sind nur einige Fragen, welche es vor einem Liegenschaftsverkauf zu klären gilt. Der HEV Aargau ist das Kompetenzzentrum für Immobilien und blickt auf jahrelange, erfolgreiche Erfahrung in der Immobilienvermittlung zurück.

Zuzana Havlin, lic. iur., Leiterin der Maklerabteilung und stellvertretende Geschäftsführerin, und sonja rueff, lic. iur., Rechtsanwältin, Leiterin der Rechtsabteilung des HEV Aargau, berichten aus ihrem reichen Erfahrungsschatz und erörtern die für den Verkauf wesentlichen Aspekte in praktischer und rechtlicher Hinsicht.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Personen, die aus Platzgründen nicht teilnehmen können, werden umgehend kontaktiert.

Anmeldung zum informationsanlass «immobilienverkauf»

Name: Vorname:

Anzahl Belgleitpersonen:

Telefonnummer (tagsüber):

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Datum: Unterschrift:

HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, über die Webseite hev-aargau.ch/de/veranstaltungen oder per E-Mail an: jeannine.stierli@hev-aargau.ch

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Kniffliges e nde des Mietverhältnisses

s onja r ueff, lic. iur., Rechtsanwältin, Leiterin Rechtsberatung HEV Aargau

Frage:

Mein Mieter hat die Wohnung auf den 31. März 2018 gekündigt. Das ist ein Ostersamstag. Wann muss er die Wohnung abgeben?

Antwort:

Dieses Jahr gestaltet sich ein Mieterwechsel per Ende März in der Tat problematisch.

Es lohnt sich, diese Konstellation etwas genauer zu betrachten. Da der 31. März ein ordentlicher Kündigungstermin ist, finden voraussichtlich viele Mieterwechsel statt.

Wenn der Mieter auf diesen Termin kündigt, endet die Mietzinszahlungspflicht am 31. März und er muss das Mietobjekt im geräumten und gereinigten Zustand verlassen und abgeben. Gemäss unseren Mietverträgen findet die

Übergabe am darauffolgenden Werktag statt. Normalerweise wäre dies jeweils am 1. April, welches gleichzeitig der Mietbeginn und Einzugstermin für den neuen Mieter ist.

Fällt nun dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder sonstigen Feiertag verschiebt sich die Übergabe weiter auf den nächstfolgenden Werktag.

Dieses Jahr ist am 1. April Ostersonntag und am 2. April Ostermontag. Die Übergabe findet für den ausziehenden Mieter somit erst am Dienstag, 3. April statt.

Das bedeutet, dass der neue Mieter das Mietobjekt ebenfalls erst am 3. April beziehen kann.

Mietbeginn für den neuen Mieter Im Mietvertrag soll beim Mietbeginn für den neuen Mieter dennoch «1. April» notiert werden, mit dem Vermerk, dass die Übergabe aufgrund der Konstellation der Feiertage erst am 3. April stattfinden kann.

Bei der Mietersuche und der Wohnungsbesichtigung kann auch mündlich bereits darauf hingewiesen werden, dass das Mietobjekt erst am 3. April zur Verfügung steht. Wenn der neue Mieter aufgrund seiner persönlichen Situation Ihr Mietobjekt bereits am 1. April beziehen

muss, gibt das eine unvermeidbare Terminkollision. Es ist daher sehr wichtig, diese Problematik beim Mieterwechsel zu beachten.

Mietzinszahlung für April

Die Mietzinszahlungspflicht bezieht sich immer auf den Kalendermonat. Den März-Mietzins bezahlt der ausziehende Mieter, den April-Mietzins bezahlt der neue Mieter. Ein Februar hat auch nicht gleich viele Tage wie ein März, und der Betrag bleibt derselbe. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass der neue Mieter den vollen Betrag bezahlt, auch wenn er erst am 3. April einziehen kann. Der Vermerk beim Mietbeginn ist aber auch aus diesem Grund sehr wichtig.

Praktische Empfehlung

Wenn Sie als Vermieter eine Kündigung auf den 31. März erhalten, nehmen Sie früh Kontakt auf mit dem Mieter, vielleicht hat er die Möglichkeit, das neue Mietobjekt früher zu beziehen bzw. das gekündigte Mietobjekt früher abgeben zu können. Wenn dies der Fall ist, können Sie mit dem einziehenden auch einen früheren Termin vereinbaren.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Die e rstreckung des Mietverhältnisses

Kündigt der Vermieter einen Mietvertrag über einen Wohn- oder g eschäftsraum, kann er sich nicht sicher sein, dass sein Mieter das Mietobjekt auch auf das Kündigungsdatum hin verlassen muss. Der Mieter hat nämlich unter u mständen die Möglichkeit, das Mietverhältnis erstrecken zu lassen.

Ein auf unbefristete Dauer abgeschlossener Mietvertrag über Wohnräume kann von den Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten gekündigt werden. Bei Geschäftsräumen beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Der Mieter hat das Mietobjekt nach Ablauf des Mietverhältnisses zu verlassen. Sofern der Mieter bei seiner Kündigung die Formvorschriften sowie die gesetzlichen Fristen und Kündigungstermine einhält, hat der Vermieter die Kündigung des Mieters hinzunehmen. Dies unabhängig von den Folgen, welche die Kündigung für den Vermieter hat. Zu denken ist in diesem Zusammenhang etwa an einen Mietzinsausfall durch Leerstand des Mietobjekts. Demgegenüber kennt das Mietrecht bei Kündigungen durch den Vermieter gewisse Schutzmechanismen zugunsten des Mieters.

Ausnahmefälle beachten

Gemäss Art. 272 Abs. 1 OR kann der Mieter die Erstreckung eines Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung der Miete für ihn oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte, die durch die Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre. Erstreckbar sind sowohl befristete

als auch unbefristete Mietverhältnisse. Weil bei befristeten Mietverhältnissen der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung jedoch von Anfang an bekannt ist, ist eine Mieterstreckung bei solchen Verträgen nur in Ausnahmefällen zu gewähren. Ausgeschlossen ist eine Erstreckung bei Kündigungen wegen Zahlungsrückstand des Mieters, schwerer Verletzung der Sorgfaltspflicht des Mieters und Konkurs des Mieters sowie bei Mietverträgen, welche im Hinblick auf ein bevorstehendes Umbau- oder Abbruchvorhaben ausdrücklich nur für die beschränkte Zeit bis zum Baubeginn oder bis zum Erhalt der erforderlichen Bewilligungen abgeschlossen wurden.

Härtegründe aufseiten des Mieters Erste Voraussetzung für eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist, dass die Kündigung für den Mieter oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte. Als Härtegrund kommen aber nur Umstände infrage, welche die Suche nach einem geeigneten Ersatzobjekt erschweren. Blosse Unannehmlichkeiten, welche jede Kündigung mit sich bringt, sind hingegen kein Härtegrund. Der Aufschub des Umzugs muss die Folgen der Kündigung somit mildern können. Dabei sind verschiedene Härtegründe denkbar. Das Gesetz nennt in Art. 272 Abs. 2 OR Kriterien, welche zur Beurteilung der Frage, ob Härtegründe vorliegen, zu würdigen sind. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es ist nun nachfolgend auf diese Kriterien einzugehen:

1. Umstände des Vertragsabschlusses und Inhalt des Vertrags

Bei diesem Kriterium kommt es darauf an, ob der Mieter bei Vertragsabschluss

über Umstände informiert wurde, die sein Mietverhältnis zeitlich befristen. In der Regel darf der Mieter nämlich von einem länger dauernden Mietverhältnis ausgehen.

2. Dauer des Mietverhältnisses

Sowohl eine kurze als auch eine lange Mietdauer können eine Härte auslösen. Bei einer kurzen Mietdauer muss der Mieter innert kurzer Zeit zweimal die Umstände eines Umzugs auf sich nehmen. Bei einer langen Mietdauer besteht eine enge Bindung zum Mietobjekt und allenfalls auch zum Ort oder zum Quartier, in welchem das Mietobjekt liegt.

3. Persönliche, wirtschaftliche und familiäre Verhältnisse

Die Suche nach einem neuen Mietobjekt kann beispielsweise aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes des Mieters erschwert werden. Auch die Anzahl und das Alter der Kinder des Mieters kommen als Härtegründe in Betracht. Je nachdem kann sich die Suche nach einer genügend grossen Familienwohnung als schwierig erweisen. Die finanziellen Verhältnisse des Mieters können die Suche nach einem Ersatzobjekt ebenfalls erschweren. Eine Familie mit mehreren Kindern und einem bescheidenen Einkommen wird in der Regel mehr Mühe haben, ein Ersatzobjekt zu finden, als ein kinderloses Ehepaar, bei welchem beide Ehegatten erwerbstätig sind.

4. Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt Insbesondere herrschende Wohnungsnot kann eine Härte begründen, da in solchen Fällen innert der Kündigungsfrist oft kein Ersatzobjekt zu finden ist.

Matthias Fricker, Rechtsanwalt, Fricker Seiler Rechtsanwälte, Muri und Wohlen

5. Verhalten des Mieters

Unter dieses Kriterium fällt insbesondere das Verhalten des Mieters während der Vertragsdauer. Zu denken ist beispielsweise an Vertragsverletzungen durch den Mieter. Ebenfalls kann es sich negativ auswirken, wenn der Mieter keine Anstrengungen unternimmt, um ein Ersatzobjekt zu finden.

Schwierige Interessenabwägung

Gelangt man unter Einbezug der genannten Kriterien zum Schluss, es liege aufseiten des Mieters ein Härtegrund vor, so führt dies für sich alleine noch nicht zu einem Erstreckungsanspruch. Vielmehr ist in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob die Härte durch die Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es ist somit eine Abwägung zwischen den Interessen des Mieters an der Erstreckung und den Interessen des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses vorzunehmen. Die Interessen des Vermieters ergeben sich insbesondere aus den von ihm gegenüber dem Mieter genannten Kündigungsgründen. Auch aufseiten des Vermieters sind dessen persönliche, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Diese Verhältnisse sind vor allem dann von Bedeutung, wenn der Vermieter die Kündigung mit Eigenbedarf begründet. Beim Eigenbedarf ist dessen Dringlichkeit zu prüfen. Je dringlicher der Eigenbedarf ist, desto kürzer ist die Erstreckungsdauer.

Dauer der Erstreckung

Ergibt die Interessenabwägung, dass eine Erstreckung angezeigt ist, so hat ein Richter über die Dauer der Erstreckung zu befinden. Das Gesetz sieht eine maximale Erstreckungsdauer von vier Jahren für Wohn- bzw. von sechs Jahren für Geschäftsräume vor (Art. 272b Abs. 1 OR). Sofern das Gericht nicht ausdrücklich eine einmalige Erstreckung verfügt, ist im Rahmen der genannten Höchstdauer auch eine Zweiterstreckung zulässig. Einen anderslautenden Erstreckungsentscheid vorbehalten, kann der Mieter das Mietverhältnis gemäss Art. 272d OR während der Erstreckungsdauer bei einer Er-

streckung bis zu einem Jahr mit einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats und bei einer Erstreckung von mehr als einem Jahr mit einer solchen von drei Monaten auf einen gesetzlichen Termin kündigen.

Kalte Erstreckung droht

Möchte ein Mieter eine Erstreckung des Mietverhältnisses erwirken, so muss er das entsprechende Begehren gemäss Art. 273 Abs. 2 OR bei einem unbefristeten Mietverhältnis innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung, bei einem befristeten Mietverhältnis spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer bei der Schlichtungsbehörde einreichen. Das Begehren um eine zweite Erstreckung ist spätestens 60 Tage vor Ablauf der ersten Erstreckung einzureichen (Art. 273 Abs. 3 OR). Nach Eingang des Begehrens versucht die Schlichtungsbehörde anlässlich der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, so kann sie die Klagebewilligung ausstellen oder den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wird die Klagebewilligung ausgestellt, so hat der Mieter die Klage beim zuständigen Gericht innert 30 Tagen einzureichen. Unterbreitet die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag und lehnt eine Partei diesen Vorschlag innert 20 Tagen ab, so stellt die Schlichtungsbehörde der ablehnenden Partei die Klagebewilligung aus.

Während der Dauer des Verfahrens besteht das Mietverhältnis faktisch fort. In vielen Fällen ist das Verfahren zum Zeitpunkt, auf welchen der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hat, noch nicht rechtskräftig erledigt. Somit gelangt die Mieterschaft bereits durch die Verfahrensdauer zu einer «kalten Erstreckung». Aus diesem Grund kann es sich lohnen, sich mit dem Mieter anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf eine begrenzte Erstreckungsdauer zu einigen. Es empfiehlt sich dabei jedoch, in der Erstreckungsvereinbarung ausdrücklich festzuhalten, dass eine zweite Erstreckung ausgeschlossen ist.

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Die s chneebeere oder Knallerbsenstrauch

Im Winter, wenn die Natur kahl und farblos erscheint, kann die Schneebeere – auch Knallerbsenstrauch genannt – etwas Farbe in die Landschaft zaubern. Was im Sommer eher ein unscheinbarer grüner Strauch ist, vermag im Winter umso mehr mit seinen weissen bis purpurfarbenen Beeren zu überzeugen.

Die Schneebeeren (Symphoricarpos) sind eine Pflanzengattung in der Familie der Geissblattgewächse. Alle Arten sind in Nordamerika und Mexiko beheimatet, bis auf eine Art, die in China heimisch ist. Die Schneebeere ist in ganz Europa verbreitet. Bei uns dient sie vorwiegend als Zierstrauch. Einige Arten werden in Gärten und Parks besonders als Hecken genutzt. Es sind sehr anspruchslose, robuste Sträucher, die kaum Pflege benötigen. Sie vermehren sich durch Samenverbreitung und unterirdische Ausläufer.

Giftig und invasiv

Weil die Schneebeere durch Wurzelausläufer lästig werden kann, sollte man den Strauch nicht zu stark zurückschneiden, da dies vermehrt zu neuen Wurzelaustrieben führen kann. Der im Sommer eher zurückhaltende Strauch bildet zwischen Juni und August kleine Blüten. Danach bilden sich die fleischigen, erbsengrossen Beeren, die im eigentlichen Sinne gar keine Beeren

sind, sondern den Steinfrüchten zugeordnet werden. Die Beeren bleiben den ganzen Winter über am Strauch und machen ihn zu einem echten Blickfang, daher stammt vermutlich auch der Name Schneebeere. Auch wenn es Spass macht, die prallen Beeren auf den Boden zu werfen, die dann mit einem Knall platzen (deshalb auch Knallerbse genannt) – so ist dennoch etwas Vorsicht geboten, da die Beeren giftig sind. Wo Kinder spielen oder sich

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Tiere aufhalten, sind die Sträucher eher fehl am Platz. Die Beeren können zu Haut- und Schleimhautreizungen sowie zu Magen-Darm-Beschwerden führen.

Die weisse Schneebeere (Symphoricarpos albus) gehört zu den invasiven Neophyten, das heisst, es sind gebietsfremde Pflanzen, die sich stark vermehren, sich unkontrolliert ausbreiten und so einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen können.

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ImmoService informiert:

Immobilienverkauf im Winter

In unserer aller Köpfe gilt der Frühling als beste Zeit für den Verkauf von Immobilien. Auch wenn diese These nicht von ungefähr kommt, trifft sie nur auf gewisse Immobilien zu: Zum Beispiel unbeheizte Altbauten oder Häuser, die über den aussergewöhnlichen Garten oder die Gartengestaltung verkauft werden. Bei allen anderen Objekten kommt in der kalten Saison der beheizte und gemütliche Innenbereich besser zur Geltung, was den Nachteil des unwirtlichen Wetters mehr als kompensiert.

Kaufentscheidung

Es gilt jedoch umso mehr darauf zu achten, Ordnung um das Haus zu haben und den Wohnraum gemütlich und warm zu gestalten. Ein paar Kerzen erwärmen das Herz des Käufers und lassen das Verkaufsobjekt in einem ganz speziellen Glanz erscheinen.

Schnell kommen Kindheitserinnerungen von Weihnachten, Wärme und Geborgenheit auf, was die Kaufentscheidung nur positiv beeinflussen kann.

Besichtigung bei Tageslicht

Auch im Winter ist es wichtig, dem Käufer die Immobilienbesichtigung bei Tageslicht zu ermöglichen. Eine Zweitoder Drittbesichtigung kann dann ruhig auch einmal im gemütlichen Ambiente des Abends stattfinden.

Neues Jahr = neue Vorsätze

Zwischen Weihnacht und Neujahr haben Kaufinteressierte viel freie Zeit und verbringen stundenlang auf den verschiedenen Immobilienmärkten im Internet und durchforsten jedes Angebot. Neues Jahr = neue Vorsätze. Bei vielen steht dann das eigene Heim zuoberst auf der Wunschliste. Aber

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Achtung: Besichtigungen zwischen den Feiertagen haben oft auch mit reinem «Gwunder» zu tun. Die Qualität der Interessenten in dieser Zeit lässt oftmals zu wünschen übrig.

Vollgas geben

Ab der zweiten Woche im Januar heisst es aber wieder «Vollgas geben». Dann werden die wirklichen Wünsche umgesetzt und der Immobilienverkäufer muss bereit sein, diese Wünsche auch zu erfüllen. Ein opti-

maler Zeitpunkt also gerade jetzt mit Ihrem Hausverkauf zu beginnen. Rufen Sie uns noch heute für eine kostenlose und unverbindliche Beratung an.

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Baden/Brugg/Zurzach

Frühjahrsveranstaltung

Älter werden in den eigenen vier Wänden

Mittwoch, 28. Februar 2018, 19 uhr

Fachhochschule Nordwestschweiz, Campus Brugg-Windisch, Bahnhofstrasse 5, 5210 Windisch/Gebäude 5 (neuer Campus)

19.00 uhr begrüssung

Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach

19.05 uhr einführung

Christine Egerszegi-Obrist, Vorstandsmitglied HEV Baden/Brugg/Zurzach

rechtzeitig vorsorgen

Ehe- und Erbvertrag, Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, Vorsorgeauftrag bei Verlust der Handlungsfähigkeit, Schenkung des Eigenheims an die Kinder Antonia Stutz, lic. iur., Rechtsanwältin und Notarin, Baden

bauliche Möglichkeiten ausschöpfen

Das Alter bringt eine natürliche Verminderung des Sehvermögens, der Tretsicherheit und der Mobilität mit sich. Mit geeigneten Massnahmen lässt sich vieles auffangen.

Paul Zürcher, Architekt HTL, Mellingen

20.00 uhr Fragen und Antworten

20.30 uhr Apéro

21.30 uhr ende der Veranstaltung

Eintritt frei

Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 19. Februar 2018 an: Hauseigentümerverband baden/brugg/Zurzach, stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 baden oder via e-Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch. Es erfolgt keine Bestätigung der Anmeldung.

Anmeldetalon

Ich/wir nehme/n teil an der Frühjahrsveranstaltung «Älter werden in den eigenen vier Wänden» des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.

❏ Mitglied-Nr. ❏ Nichtmitglied Anzahl Personen: ❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

x

Name: Vorname:

Adresse:

PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch

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mietvertragsabschluss/mietobjekts-Abnahme/übergabe; hauswart; unterhalt mitglied*

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AEW myHome – die Gesamtlösung für den Hausbesitzer

Die AEW Energie AG setzt auf smarte Lösungen

Viele Eigenheimbesitzer produzieren heute ihren Strom und ihre Wärme selber und möchten diese Energien möglichst effizient und optimal für den Eigenbedarf nutzen. Die AEW unterstützt sie mit einem Rundum-Sorglos-Paket, umgesetzt in enger Zusammenarbeit mit regionalen Fachpartnern. Bei Bedarf können auch Finanzierungslösungen angeboten werden.

Die AEW Energie AG ist ein selbstständiges Unternehmen des Kantons Aargau. Mit der sicheren, wettbewerbs­ und zukunftsfähigen Energieversorgung leistet die AEW seit über 100 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität und zur Lebensqualität in der Region. Nun unterstützt die AEW interessierte Hausbesitzer auch beim Umsteigen auf mehr Selbstversorgung im Bereich Energie –mit einem Rundum­Sorglos­Paket für das gesamte Haus.

Selbstversorgung liegt im Trend

Eine stark wachsende Zahl von Konsumenten strebt nach Unabhängigkeit von ihren Lieferanten. Die eigene nachhaltige Strom­ und Wärmepro­

duktion und ­nutzung liegt deshalb im Trend. Viele Hausbesitzer nehmen ihre Versorgung in die eigenen Hände und zwar mit dem Bau einer Solaranlage, einer neuen Heizung, einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und eines intelligenten Energiemanagementsystems (Steuerung), die ihnen zusammen mit einem Batteriespeicher einen grösstmöglichen Unabhängigkeitsgrad verspricht.

Die Gebäudetechnik ist seit längerer Zeit auf diesen Trend vorbereitet, denn Energieeffizienz, Speichertechnik und Ressourcenschonung stehen bei Gebäudesanierungen oder Neubauten im Fokus. Nur eine optimale Interaktion zwischen Energieversorgung und intelligenten Komponenten sorgt dafür, dass Energie punktgenau verwendet wird.

Umfassende Beratung

Hausbesitzer, die sich mit dem Thema der Selbstversorgung auseinandersetzen, finden bei der AEW kompetente Ansprechpartner. Zusammen mit Fachpartnern aus der Region machen sich die Spezialisten der AEW beim Kunden vor Ort ein Bild. Sie beraten sie umfassend und erstellen eine individuelle

Offerte, die dem Hausbesitzer alle notwendigen Details aufzeigt – von der Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher zur Heizung, von der Heimladestation für Elektroautos bis hin zur intelligenten Steuerung sowie einem Service­Vertrag und Finanzierungslösungen. Umgesetzt werden die smarten Lösungen durch regionale Fachpartner, so bleibt die Wertschöpfung in der Region des Kunden.

Strom und Wärme

Viele Hausbesitzer starten zuerst mit einer Solaranlage. Modernste Indach­ oder Aufdachmodule produzieren Strom und Wärme aus Sonnenenergie. Kombiniert mit einem thermischen Pufferspeicher oder elektrischen Batteriespeicher bietet sie einen hohen Selbstversorgungsgrad. Denn der tagsüber zu viel produzierte Strom kann dann abends und nachts verwendet werden. Zum Beispiel zum Laden des E­Autos oder für Haushaltgeräte wie die Waschmaschine.

Umweltfreundliche Wärmepumpen

Ein weiteres Element eines smarten Hauses ist die Heizung. Mit einer modernen Wärmepumpe kann ein Hausbesitzer die Effizienz seiner Heizung

massiv steigern und Betriebskosten sparen. Die Wärmepumpe nutzt zum grossen Teil Energie aus der Umwelt –Erdwärme oder Umgebungsluft – und heizt mit dieser unerschöpflichen Energiequelle CO2­neutral. Liefert zudem eine Photovoltaikanlage den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe, erhöht sich die Eigenverbrauchsquote und der Hausbesitzer reduziert weiter CO2

Die intelligente Steuerung

Die intelligente Steuerung bildet das Herzstück von AEW myHome. Die Steuerung basiert auf modernster Regeltechnik und optimiert die Effizienz des Energiesystems (Solaranlage, Speicher, Wärmepumpe, Öl­ oder Gasheizung, Ladestation für Elektrofahrzeuge). Die vorausplanende Regelung – auch unter Einbezug der Wetterprognosen – bewirtschaftet die Energieversorgung des Hauses optimal. So können auch Energiekosten gespart werden und es muss möglichst wenig Energie von einem Lieferanten bezogen werden. Damit kann die Unabhängigkeit optimiert werden bzw. steigt der Eigenversorgungsgrad deutlich.

Die Steuerung kann auch von unterwegs auf allen mobilen Endgeräten konfiguriert werden und die Produktions­ und Verbrauchsdaten sind jederzeit einsehbar.

AEW Energie AG Obere Vorstadt 40 Postfach CH-5001 Aarau

T +41 62 834 28 00 myhome@aew.ch www.aew.ch/myhome

Foto: Fotolia
Die AEW unterstützt Sie mit einem Rundum-Sorglos-Paket und macht Ihr Zuhause fit für die Energiezukunft.

Immobilienangebote HEV Aargau

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Charmantes Altstadthaus Brugg

6 Zimmer, 156.6 m² Wohnfläche sanierungsbedürftig, Heizung erneuert Kachelofen, gut erhaltene Grundsubstanz 97 m² Grundstück

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6 ½ Zimmer, 173.4 m2 Wohnfläche grosszügige und sonnige Terrasse Hobbyraum, Tramhaltestelle in der Nähe im Grünen und dennoch zentral inklusive Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 830’000.–

Eigentumswohnung Unterentfelden

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Doppelhaushälfte Würenlos

5½ Zimmer, 155 m² Wohnfläche, gepflegt hochwertig ausgestattete Küche

Terrasse mit Abendsonne, Weinkeller 400 m² Grundstück, Doppelgarage Bijou für eine Familie Verkaufspreis CHF 1’090’000.–

Einfamilienhaus Schneisingen

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Aussen-Pool, Hobbyraum Doppelgarage, Aussenparkplatz Verkaufspreis CHF 1’470’000.–

Einfamilienhaus Zofingen

5½ Zimmer, 116 m2 Wohnfläche, ruhig 770 m2 Grundstück, terrassierter Garten wunderschöne Weitsicht, Garage Lage am Waldrand, naturnah Übernahme per 1.7.2018 Verkaufspreis CHF 695’000.–

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Maisonettewohnung Ehrendingen

3½ Zimmer, 87.9 m2 Wohnfläche sonnige und ruhige Lage, 2 Balkone Nähe ÖV und Schulen inklusive eigenem Bastelraum und Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 495’000.–

Eigentumswohnung Bad Zurzach

4½ Zimmer, 140.5 m² Wohnfläche grosse Sonnenterrasse, Migrosmarkt und Restaurant im Haus, ÖV vor der Tür inklusive Kellerabteil, Reduit und Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 695’000.–

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5½ Zimmer, 126.3 m² Wohnfläche schöne Weitsicht, ruhig, sonnig 821 m² Grundstück

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Einfamilienhaus Bözberg

7½-Zimmer, 249 m² Wohnfläche 869 m² Grundstück, Gartenanlage Wintergarten, Kachelofen Möglichkeit für Einliegerwohnung hochwertige Bauweise, Doppelgarage Verkaufspreis CHF 1’300’000.–

Einfamilienhaus Menziken

5½ Zimmer, ca. 126.6 m² Wohnfläche 618 m² Grundstück, sonnig, ruhig kinderfreundlich, gepflegtes Quartier beheizbares Partyhaus mit Cheminée Garage und 3 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 595’000.–

Neue r ahmenbedingungen

Zu Jahresbeginn traten neue g esetze und Verordnungen zur e nergiestrategie 2050 in Kraft. Damit ändern sich die r ahmenbedingungen für die i nstallation und den b etrieb von Photovoltaikanlagen. Dank des Wechsels von der kostendeckenden e inspeisevergütung (K e V) zur e inmalvergütung ( ei V) wird es möglich, den b au von Anlagen deutlich stärker zu fördern.

r uth b ürgler, Redaktorin

Die vom Stimmvolk im Mai 2017 beschlossenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Energiestrategie 2050 traten am 1. Januar 2018 in Kraft. Eine grundlegende Änderung erfährt die Förderung von Photovoltaikanlagen: Das bisher wichtigste Instrument, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wird nur noch an jene Projekte ausbezahlt, die bereits vor Mitte 2012 angemeldet wurden. Alle anderen Anlagen werden mit einer Einmalvergütung (EIV) gefördert, die maximal 30 Prozent der Investitions-

kosten von Referenzanlagen deckt. Dank dieser Neugestaltung der Vergütung kommen deutlich mehr Projekte als bisher in den Genuss von Fördergeldern. Bisher gab es die EIV nur für Anlagen bis zu einer Grösse von 30 Kilowatt (ca. 200 m2). Neu ist die EIV für Anlagen bis zu 50 MW erhältlich.

Immer noch stehen rund 38’000 Photovoltaikprojekte auf der Warteliste der KEV. Diese haben nun als Erste Anrecht auf die EIV. Das führt dazu, dass sich neue Antragsteller zu Beginn in Geduld üben müssen. Gemäss Bundesamt für Energie erhal-

ten neue Projekte unter 100 Kilowatt (ca. 600 m2) ihren Beitrag erst nach etwa zweieinhalb Jahren, können aber jederzeit ohne Zusage der Förderstelle erstellt werden. Bei grösseren Anlagen liegt die Wartezeit zu Beginn sogar bei über sechs Jahren. Doch in beiden Fällen sind die Beiträge gesetzlich garantiert. Aus heutiger Sicht besteht für Bauherren kein Risiko.

Eigenverbrauch wird attraktiv Von grosser Bedeutung sind die vereinfachten Regelungen für den Eigenverbrauch. Neu ist der Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des selbst produzierten Solarstroms möglich. Dies ermöglicht eine gesteigerte Eigenverbrauchsquote, was die Rentabilität entscheidend steigert. Wichtig ist, bereits bei der Planung einen möglichst hohen Eigenverbrauch anzuvisieren und die Grösse der Anlage entsprechend anzupassen.

Ein Zusammenschluss trägt zudem dazu bei, dass die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfällt. Dies macht Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten besonders interessant.

Auch bei optimiertem Eigenverbrauch wird ein Teil des Solarstroms ans öffentliche Netz abgegeben. Die Berechnung der Entschädigung für diesen Überschuss ist im Gesetz neu geregelt. Das kann in vielen Versorgungsgebieten zu einer Erhöhung der Rückliefertarife führen. Somit kann die Rentabilität von Solaranlagen weiter verbessert werden. In jedem Fall lohnt es sich, bei der Planung einer Anlage einen Solarprofi beizuziehen.

Photovoltaikanlage an der Fassade eines Gebäudes in Romanshorn.

s wissolar

Swissolar ist der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie. Er vertritt die Interessen von 650 Verbandsmitgliedern in der Öffentlichkeit, in der Politik und gegenüber den Behörden. Der Verband setzt sich für eine stärkere Nutzung der Solarenergie in der Schweiz ein. Mitglied werden können Fachunternehmen, Energieversorger, Verbände, Schulen und Forschungsinstitute, welche die Solarenergie in der Schweiz voranbringen wollen. Auch Einzelpersonen, welche die Anliegen des Verbands unterstützen, können Mitglied werden. Fachunternehmen oder Energieversorger können sich zusätzlich als Solarprofis zertifizieren lassen. Der Titel ist geschützt. Es ist Swissolar wichtig, dass die Solarprofis immer auf dem neuesten Wissenstand sind, damit sie ihre Kunden jederzeit kompetent beraten können. www.swissolar.ch

Diese Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses erhielt 2013 den Solarpreis. Fotos:

Das grosse Potenzial der s onnenenergie

s onnenenergie kann den e nergiebedarf der ganzen Menschheit decken. g leichzeitig ist sie umweltfreundlich und unerschöpflich. e in guter g rund, ihr Potenzial hierzulande viel stärker auszuschöpfen.

r uth b ürgler, Redaktorin

Der Anteil an Strom aus Photovoltaikanlagen macht im Moment bloss rund drei Prozent der schweizerischen Stromproduktion aus. Da liegt eindeutig mehr drin. Die Änderung des Energiegesetzes wird der

Sonnenenergie zu einem bedeutenden Wachstum verhelfen. Davon ist David Stickelberger überzeugt. Er ist Geschäftsleiter von Swissolar, dem schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie. Im Interview gibt er Antworten auf verschiedene Fragen rund um die Nutzung von Sonnenenergie.

Zudem blickt er auf der Basis der Energiestrategie 2050 des Bundes in die energiepolitische Zukunft der Schweiz.

Herr Stickelberger, glauben Sie, dass das neue Energiegesetz der Sonnenenergie einen Aufschwung bringt?

Das Gesetz ist gerade erst seit Januar in Kraft und wird keinen sofortigen Boom auslösen. Der Anteil an Sonnenenergie wird in den nächsten Jahren aber sicher schneller wachsen als in der Vergangenheit. Die Marktsituation hat sich ganz entscheidend geändert – eine Herausforderung für unsere Mitglieder, der sie sich aber kompetent mit all ihrem Fachwissen stellen.

Wenn ich für mein Haus Sonnenenergie nutzen will, muss ich mich zwischen Photovoltaik oder thermischer Nutzung entscheiden?

2018 ist dank der Energiestrategie 2050 ein neues Wachstum zu erwarten.

Es gibt kein Entweder-oder. Beides ist möglich, wenn der Platz dafür vorhanden ist. Für bestehende Bauten gibt es ein Faustregel: Wenn das vorhandene Heizsystem eine Wärmepumpe ist, dann macht die Stromproduktion durch eine Photovoltaikanlage mehr Sinn. So kann der Produzent den selber erzeugten Strom direkt nutzen. Verfügt das Haus über eine Öl-, Gas- oder Holzheizung macht es Sinn, dem System Wärme zuzuführen, die durch Kollektoren gewonnen wird. Zu beachten ist besonders bei einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonde, dass sich diese Sonde regenerieren muss, sonst nimmt sie Schaden. Mittels Sonnenenergie kann dafür gesorgt werden, dass die Erdwärmesonde im Sommer nicht zu stark abkühlt und sich «erholen» kann. Das verlängert ihre Lebensdauer deutlich.

Es gibt heute verschiedene Produkte auf dem Markt, um Sonnenstrom zu gewinnen. Die Palette reicht vom Dachziegel über Balkongeländer und Anstriche bis hin zu ganzen Fas-

sadenverkleidungen. Wie gut sind die Produkte?

Die stromproduzierenden Dachziegel haben sich in der Schweiz nicht durchgesetzt. Das Problem dieses Systems sind die vielen Anschlüsse und Steckverbindungen. Das sind Schwachstellen, die das ganze System anfällig machen. Balkongeländer sind schon sinnvoller. Wenn ein Mieter so einen Beitrag zur Gewinnung von Sonnenstrom leisten will, ist das durchaus begrüssenswert. Aber am meisten Sinn machen Photovoltaikanlagen, die in der Dachfläche integriert sind oder gar eine ganze Fassade bilden. Solare Anstriche sind hingegen noch Zukunftsmusik.

Ist jedes Dach für Solaranlagen geeignet und muss die Dachfläche zwingend nach Süden ausgerichtet sein?

Die Ausrichtung des Dachs spielt heute keine grosse Rolle mehr. Die Einbusse an Strom bei einer Ausrichtung nach Westen oder Norden liegt bei etwa 20 Prozent. Eine Photovoltaikanlage auf einem OstWest-Dach produziert weniger hohe Spitzenwerte als eine nach Süden ausgerichtete. Zudem dauert die Produktion pro Tag länger. Die Module sind in den letzten zehn Jahren aber deutlich billiger geworden, da lohnt es sich unter Umständen auch, die nördliche Dachseite zu bestücken.

Braucht es eine Baubewilligung?

Für «genügend angepasste» Anlagen ausserhalb von Schutzobjekten oder -zonen genügt heute ein einfaches Meldeverfahren. Die Kantone stellen entsprechende Formulare zur Verfügung.

Ein Dauerthema in Zusammenhang mit Sonnenstrom ist immer die Speicherung. Dieses Problem ist eigentlich gar keines mehr. In Deutschland wird bei jeder zweiten auf einem Einfamilienhaus erstellten Photovoltaikanlage auch eine Batterie installiert, um den Sonnenstrom zu speichern. Mit den sinkenden Preisen wird das bald auch in der Schweiz die Regel sein. Hier lautet die Faustregel: 1 kW Leistung braucht 1 kWh Speicherkapazität. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus heisst das konkret: Angemessen ist eine Anlage, die

10 kW Leistung bringt. Der Speicher muss also 10 kWh Strom fassen können. Eine Batterie, zum Beispiel von Tesla, die für ein Einfamilienhaus reicht, ist etwa gleich gross wie der Spiegelschrank im Badezimmer.

Wie sieht die Zukunft aus?

Die Nutzung von Solarenergie wird sich in den nächsten fünf bis sechs Jahren rasant weiterentwickeln – in der Schweiz und weltweit. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei: Die bisherige Stromversorgung basiert auf grossen, zentralen Kraftwerken. Wir sind mitten in einem grossen Umbruch bei der Stromversorgung: Die grossen Kraftwerke verlieren an Bedeutung. Kleine, dezentrale Anlagen werden wichtiger und der Strom wird hauptsächlich vor Ort verbraucht, zum Beispiel in Eigenverbrauchsgemeinschaften. Gebäude, die bisher etwa die Hälfte unseres Energieverbrauchs verursachen, werden dank Solaranlagen zu kleinen Kraftwerken. Der Strassenverkehr wird grösstenteils «elektro-mobil», der Strom stammt hauptsächlich von der Sonne.

Und was wird mit den Preisen passieren?

In den letzten zehn Jahren sind die Kosten um 80 Prozent gesunken und die technische Entwicklung führt zu weiteren Preissenkungen. Bereits heute ist Solarstrom in sonnigen Weltgegenden die billigste Energiequelle. Kurz: Wir sind auf dem Weg zu

Zur Person

David Stickelberger ist seit 20 Jahren Geschäftsleiter des Fachverbands Swissolar. Er hat die rasante Entwicklung vom belächelten und teuren Nischenprodukt zum Hoffnungsträger für die zukünftige Energieversorgung hautnah miterlebt. www.swissolar.ch

einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien, bei der die Solarenergie eine zentrale Rolle spielt. Diese Entwicklung hinterlässt natürlich auch Verlierer, die sich dagegen wehren. Doch sie können den Megatrend nicht aufhalten, höchstens etwas bremsen.

Obergösgen, Industrieweg 2 Aarau, Rohrerstrasse 89 062 858 60 40 roppelag.ch info@roppelag.ch

g ut zu wissen

i n Zusammenhang mit der s olarenergie und der e nergiestrategie 2050 entstehen neue techniken und neue g esetze. u m den Überblick behalten zu können, werden hier wichtige b egriffe anhand eines g lossars erklärt.

r uth b ürgler, Redaktorin

Die Solarenergie hat Zukunft. Deshalb lohnt es sich für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sich darüber Wissen anzueignen.

Energiegesetz (EnG)

Das Energiegesetz (EnG) sowie die neuen Energieverordnungen (EnV) werden vom Bund erlassen.

Energieförderverordnung (EnFV)

Nebst der EnV ist insbesondere die EnFV relevant. Darin sind die Grundsätze der Schweizer Energieversorgung geregelt. Die revidierte Fassung trat am 1. Januar 2018 in Kraft.

Herkunftsnachweise (HKN)

Die meisten schweizerischen Energieversorger bieten Strom aus erneuerbarer Energie an. Sie deklarieren die Herkunft dieses Stroms mit Herkunftsnachweisen (HKN). HKN garantieren die Produktionsart für Strom aus erneuerbaren Energieträgern und definieren damit den ökologischen Mehr-

wert. Sie enthalten Angaben zur Energiequelle sowie zu Zeitpunkt und Ort. Bevor die HKN für eine Produktionsanlage ausgestellt werden können, muss die Anlage im System erfasst sein. Seit Ende November 2007 ist Swissgrid offiziell als Ausstellerin für diese Herkunftsnachweise akkreditiert.

Kilowatt-Peak (kWp)

Der Begriff Peakleistung (engl. Peak = Spitze) steht in der Solartechnik für die Leistungsfähigkeit von Solarzellen. Es handelt sich um die höchstmögliche Leistung, die eine Photovoltaikanlage unter Standardbedingungen erzielt. Sie wird in der Masseinheit Kilowatt-Peak (kWp) angegeben. Sie basiert auf Messungen, die unter optimalen Bedingungen gemacht wurden. Deshalb entspricht die Peakleistung nicht der Leistung unter realen Bedingungen. Viele Hersteller bezeichnen die Leistung auch als Nennwert oder Nennleistung.

Kilowattstunden (kWh)

Eine Kilowattstunde ist eine Masseinheit für Energie. Eine kWh bedeutet: 1000 Watt während einer Stunde oder 50 Stunden an

einem Laptop arbeiten, der eine Leistung von 20 Watt hat. Der Stromzähler dient als Messgerät. Er misst die dem Stromnetz entzogenen kWh. Das Mass wird auch für andere Energieformen als Elektrizität benutzt. Ein Liter Heizöl entspricht rund 10 kWh, ein Kilo Holz etwa 4 kWh.

Messpunktbezeichnung

Ein Messpunkt ist ein Netzpunkt, an dem ein Energiefluss messtechnisch mithilfe des Zählers erfasst wird. Messpunkt und Zähler sind Teil der Messstelle, die sich beim Verbraucher befindet. Jedem Messpunkt einer Ein- oder Ausspeisung sowie eines Netzübergangs wird eine eindeutige Bezeichnung zugeordnet. Diese 33-stellige Messpunktbezeichnung besteht aus Messpunktnummer, Länderkennzeichnung und Identifikator.

Naturemade

Naturemade ist das Schweizer Qualitätslabel für Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Biomasse oder Wind. Das Label gibt es in zwei Qualitätsstufen: Naturemade Basic

steht für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und unterstützt das Fördermodell von Naturemade. Naturmade Star zeichnet besonders umweltschonend produzierten Strom aus, sogenannten Ökostrom. Dieser stammt ebenfalls aus erneuerbaren Energiequellen, bürgt jedoch gleichzeitig für die Einhaltung zusätzlicher strenger und umfassender ökologischer Auflagen. Das Label wird nach eingehenden Kontrollen vom Verein für umweltgerechte Energie (VUE) verliehen. Träger des Vereins sind: Konsumentenforum, Pro Natura, WWF Schweiz, Schweizer Verbände für erneuerbare Energien, Grosskonsumenten von Strom sowie Stromversorger.

Netzbetreiber

Eigentlich heisst es korrekt: Stromnetzbetreiber. Damit ist der Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes für elektrische Energie gemeint. Die Schweizer Betreiberin des Übertragungsnetzes ist Swissgrid. Verteilnetzbetreiber gibt es in der Schweiz mehrere Hundert, sie transportieren den Strom zu den Endverbrauchern.

Ökologischer Mehrwert

Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird in die zwei Komponenten «physikalischer Strom» und «ökologischer Mehrwert» (Stromqualität) aufgeteilt. Den physikalischen Strom nehmen wir als Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten als Strom wahr. Den ökologischen Mehrwert hingegen erwirbt der Kunde explizit durch einen entsprechenden Herkunftsnachweis. Es handelt sich dabei um den Mehrwert, den der ökologisch produzierte Strom gegenüber konventionell produziertem Strom, beispielsweise von Gas- oder Kernkraftwerken, aufweist. Durch den Erwerb eines Herkunftsnachweises hat der Kunde die Garantie, dass die entsprechende Energiemenge in der vertraglich vereinbarten Qualität und Zeit (meist Kalenderjahr, Quartal oder Monat) produziert und ins europäische Netz eingespeist wird.

Ökostrom

Als Ökostrom wird elektrische Energie bezeichnet, die auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen

hergestellt wird. Ökostrom orientiert sich an der Definition des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) mit dem Label Naturemade Star. Zumindest in der Schweiz hat sich diese Definition in der Energiebranche weitgehend etabliert.

Photovoltaik (PV)

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Solarzellen bestehen aus Halbleitern, welche durch die Einstrahlung von Sonnenlicht Elektrizität erzeugen. Der erzeugte Gleichstrom kann mithilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist werden.

Physische Energielieferung

Der Strom, welcher eine Energieerzeugungsanlage erzeugt, wird ins Stromnetz eingespeist. Der Betreiber dieses Netzes ist verpflichtet, den Strom abzunehmen und zu

Fortsetzung Seite 33

Foto: Jenny Energietechnik
Eine thermische Solaranlage eignet sich auch für Mehrfamilienhäuser.

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vergüten. Die Vergütung richtet sich nach marktorientierten Bezugspreisen für gleichwertige Energie (Art. 7 EnG). Zusätzlich zur physikalischen Energielieferung können Produzenten erneuerbarer Energie den ökologischen Mehrwert beispielsweise an der Ökostrombörse Schweiz anbieten.

Solar- oder Sonnenenergie

Solar- oder Sonnenenergie ist die Energie, die als Wärme (thermische Solaranlage) oder Elektrizität (Photovoltaik) durch die Einstrahlung der Sonne genutzt wird.

Swissgrid/Pronovo

Mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2007 wurden Stromproduktion, -handel und -vertrieb sowie die Übertragung dieses Stroms getrennt. Swissgrid wurde zur nationalen Netzgesellschaft und kümmert sich seither um den Betrieb, die Sicherheit und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes. Seit 1. Januar 2018 ist nicht mehr Swissgrid, sondern deren Tochtergesellschaft Pronovo für die Auszahlung der Förderbeiträge zuständig.

Thermische Solaranlage

Eine thermische Solaranlage besteht aus einem Kollektor, der die Wärme der Sonneneinstrahlung direkt nutzt, beispielsweise für die Erwärmung von Brauchwasser oder einen Heizkreislauf. Der Kollektor nimmt die Energie des Sonnenlichts auf und überträgt die absorbierte Wärme auf die sogenannte Solarflüssigkeit im Solarkreislauf. Sinnvollerweise ist

In der Dachfläche integrierte PV-Anlage. Das Projekt erhielt den Solarpreis.

ein Kollektor mit einem Speicher verbunden, der die nicht sofort genutzte Wärme aufnimmt und speichert. Die meisten Kantone bezahlen Förderbeiträge an solche Anlagen, ausserdem kann man sie von der Steuer abziehen.

Verteilnetzbetreiber (VNB)

Verteilnetzbetreiber betreiben ein Elektrizitätsnetz in der Schweiz. In der Regel sind dies die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), welche für den sicheren und zuverlässigen Betrieb ihres Verteilnetzes

verantwortlich sind und somit die Stromversorgung an ihre Endkunden sicherstellen. In der Schweiz existieren zurzeit zirka 800 Verteilnetzbetreiber.

Zertifizierung

Energieerzeugungsanlagen, aber auch Stromprodukte können nach eingehender Prüfung und Einhaltung von Qualitätskriterien zertifiziert werden. In der Schweiz wird die bekannteste Zertifizierung Naturemade vom Verein für umweltgerechte Energie verliehen.

Foto: Solar Agentur Schweiz

Zu Hause tanken

Würden 15 Prozent der Privatfahrzeuge bis 2020 durch e lektroautos ersetzt, könnte der im s trassenverkehr gemessene co 2 -Ausstoss in der s chweiz den vom b und gesetzten Zielwert erreichen. Damit e lektroautos alltäglich werden, braucht es eine l adeinfrastruktur. Dafür wird das langsame Aufladen zu Hause eine wesentliche r olle spielen.

b rigitte Müller, Redaktorin

Wer bereits heute ein Elektroauto besitzt, ist in drei von vier Fällen männlich, über 50 und verfügt über ein überdurchschnittliches Einkommen. Ob alle ihren schicken Tesla wegen des ökologischen Gewissens oder mehr aus Faszination für die neue Technik kauften, interessiert weniger. Tatsache ist, dass 80 Prozent der Fahrstrecken, die wir normalerweise im Alltag zurücklegen, weniger als 40 Kilometern messen. Nur an freien Tagen oder in den Ferien schnellt dieser Wert nach oben. Da Elektroautos vollgepackt sind mit moderner Technik, können mit dem Bordcomputer oder dem Smartphone sowohl der Ladezustand überprüft als auch der Ladevorgang gestartet werden und man sieht selbstverständlich, wann das Fahrzeug

vollständig geladen ist. Während der Fahrt wird man über die voraussichtliche Reichweite informiert sowie über Routen, wo das Elektroauto im Notfall aufgeladen werden kann.

Drei Möglichkeiten zum Aufladen

Damit sich Elektroautos durchsetzen, müssen die Hersteller attraktive und erschwingliche Fahrzeuge bereitstellen, zudem muss eine flächendeckende Ladeinfrastruktur vorhanden sein. Die Reichweite von Elektroautos ist sehr unterschiedlich. Bei einem Fahrzeug-Vergleichstest von drei modernen Elektrofahrzeugen, den die Mobilitätsberatung des TCS diesen Herbst durchführte, wurden folgende Reichweiten gemessen: beim Nissan Leaf 144 km, beim Renault Zoe 232 km und beim Opel Ampera-e 304 km. Selbst mit dem Nissan könnte man gut drei Tage ohne Aufladen fahren, wenn die durchschnittliche Autofahrstrecke von täglich 40 Kilometern gefahren wird. Ob geringere oder grössere Reichweite: Wenn man sich für ein Elektroauto entscheiden will, bleibt das Tanken von Strom ein zentrales Thema. Grundsätzlich stehen drei Aufladesysteme zur Verfügung:

• Sleep & Charge: So nennt sich das langsame Aufladen zu Hause. Für Elektroautobesitzerinnen und -besitzer, die zu Hause über einen Privatparkplatz mit Stromanschluss verfügen, ist das langsame Aufladen am bequemsten und kostengünstigsten. Fachleute gehen davon aus, dass 90 Prozent der Ladevorgänge daheim erfolgen. • Work/Shop & Charge: Damit ist das beschleunigte Aufladen auf öffentlichen Parkplätzen in der Stadt oder auf Privatparkplätzen am Arbeitsplatz gemeint.

• Coffee & Charge: Das schnelle Aufladen während 15 bis 20 Minuten an strategisch günstigen Standorten. Für den Entscheid, ein Elektroauto zu kaufen, ist die Verfügbarkeit von Schnellladestationen sicher ausschlaggebend.

Eine Visionsstudie der Alpiq über die Einschätzung der benötigten Aufladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kommt zur Schlussfolgerung, dass bis 2020 rund 650’000 Heimladestationen für das langsame Aufladen zur Verfügung stehen könnten. Für das beschleunigte Aufladen soll es zirka 80’000 Ladestationen am Arbeitsplatz und 23’000 öffentliche Ladestationen geben. An strategischen Standorten im Strassennetz wird es Schnellladestationen mit je sechs Ladegeräten geben. (Quelle: Alpiq, Einschätzung der benötigten Aufladeinfrastruktur.)

Tankstelle zu Hause Strom zum Aufladen von Elektroautos ist im Prinzip in jedem Haus vorhanden. Doch stellen Elektrovelos oder Elektroroller andere Anforderungen an eine Ladestation als Elektroautos. Je nach Ladeleistung und Fahrzeug sind zudem die Kosten für eine volle Ladung der Batterie unterschiedlich. Für das Laden von Elektroautos bieten verschiedene Hersteller Heimladstationen an – sogenannte Home Charge Devices (HCD). Eine HCD verfügt über erhöhte Sicherheitsmassnahmen für das Fahrzeug sowie den Anwender und ist zusätzlich an die Leistungsgrenze der vorhandenen Netzinfrastruktur angepasst. Ein optional eingebauter Stromzähler liefert Informationen zum Energieverbrauch, Steuergeräte erlauben die Aufladung des Fahrzeuges zu Niedertarifzeiten.

Vor dem Kauf eines Elektroautos sollte man die Gebäudeinfrastruktur überprüfen und sich von einem Elektroinstallateur beraten lassen. Arbeiten an elektrischen Installationen dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden. Pro Elektroauto braucht es eine separate Sicherung und einen separaten Fehlstromschutzschalter.

Solche Geräte sind heute als Kombischutzschalter erhältlich.

Für die Zukunft planen

Zukunftsorientierte Planer und Bauherren können die Erschliessung von Parkplätzen für die Elektromobilität vorausschauend organisieren. Entsprechende Aussparungen im Rohbau, eine erweiterbare Hauptverteilung, Leerrohre, Einbauräume für Kabeltrassen und ähnliche bauliche Massnahmen bedeuten erstens eine schnelle und einfache Instandsetzung beim Bedarf und zweitens einen Mehrwert für die Liegenschaft.

In Tiefgaragen von Stockwerkeigentumsoder Mietwohnungen sind Parkplätze oftmals nicht oder nur ungenügend für das Laden von Plug-In-, Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ausgerüstet.

Massnahmen in Tiefgaragen

Der TCS empfiehlt deshalb die Installation einer Ladestation, die zum Auto und zur Gebäudeinfrastruktur passt. Stockwerkeigentümer und Mieter müssen für solche Installationen jedoch zuerst das Einverständnis der Eigentümerversammlung respektive des Vermieters einholen. Schliesslich stellt sich beim Strombezug in gemeinschaftlich genutzten Räumen auch die Frage nach der gerechten Verrechnung unter den verschiedenen Parteien. Eine präzisere Messung erlaubt ein separater und vom Elektrizitätswerk gelieferter Zähler. Solche Zähler liefern sehr genaue Messungen, verursachen aber vergleichsweise hohe Kosten: Wenn man von Energiekos-

ten pro Jahr und pro Elektroauto von 300 bis 500 Franken ausgeht, ist der von den Werken verrechnete Grundpreis von zwischen 5 und 10 Franken pro Monat und pro Zähler relativ teuer.

Strom aus Photovoltaik

Werden Elektroautos mit dem heutigen Strommix der EU betrieben, emittieren sie 20 Prozent weniger Treibhausgase. In dieser Rechnung sind Produktion und Entsorgung der Batterie eingeschlossen. Noch besser sieht die Rechnung aus, wenn Elektroautos mit Strom aus erneuerbaren Quellen geladen werden. Zudem können sie Strom aus der Photovoltaik bestens aufnehmen. Auch wird eine immer höhere Effizienz der Elektroautos den Energieverbrauch als Ganzes senken. Vieles spricht dafür, dass beim Kauf eines neuen Autos, die Wahl auf ein elektrisch fahrendes fallen wird. Zumindest lohnt es sich, diese neue Option genauer zu testen.

Die Ladestation kann im Freien stehen.
Fotos: Alpiq E-Mobility

e in e -Auto aufladen wie ein s martphone

Die Autoindustrie steht unter s torm: 2018 werden so viele neue e lektroautos auf den Markt kommen wie nie zuvor. Noch zögern viele Autokäufer aus Angst, dass die b atterie plötzlich leer sein könnte und damit die Autofahrt abrupt endet. Dabei ist das tanken eines e lektroautos kinderleicht. Warum, erklärt Peter Arnet, g eschäftsführer der Alpiq e -Mobility.

b rigitte Müller, Redaktorin

Herr Arnet, Sie gründeten die Alpiq E-Mobility innerhalb der Alpiq-Intec-Gruppe im Jahr 2011. Welche Entwicklung fand seither bei Elektroautos und der Ladeinfrastruktur statt? Nach der Gründung waren wir ab 2012 auf dem Markt. Damals war eine Ladestation für ein Elektroauto nicht sehr gefragt. Wir boten vor sechs Jahren klar eine sogenannte Randtechnologie an. Die steigende Nachfrage nach Elektroautos verdanken wir unter anderem der Automarke Tesla. Dieses Unternehmen bietet Elektroautos an, die rein elektrisch eine Reichweite von zirka 400 Kilometern erreichen und aussehen wie ein nobler Sportwagen. In diesem Segment verkauft Tesla in der Schweiz inzwischen mehr Autos als BMW, Mercedes, Audi und Porsche zusammen. Deshalb bezeichne ich Tesla als «Game Changer», weil diese Marke einen entscheidenden Einfluss auf den Durchbruch von Elektroautos hat. Wenn die Verkaufszahlen bei den Elektroautos kontinuierlich steigen, liegt es auf der Hand, dass wir von Jahr zu Jahr immer mehr Ladestationen verkaufen.

Was bedeutet diese Entwicklung für die Autoindustrie?

Die Autoindustrie ist nicht nur durch den Erfolg von Tesla in Bedrängnis, die CO2-Grenzwerte müssen ebenso eingehalten werden wie die Stickoxidwerte. Zudem planen grössere Städte, Autos in der Innenstadt zu verbieten und China strebt eine 10-Prozent-Quote für Elektroautos an. Deshalb haben innerhalb der letzten zwölf Monate alle grossen Autohersteller angekündigt, Elektroautomodelle zu lancieren. Beispielsweise setzt sich VW zum Ziel, ab 2020 führend in der Elektromobilität zu sein und investiert

Peter Arnet ist Geschäftsführer der Alpiq E-Mobility.

dafür über 30 Milliarden Euros in die Entwicklung und Produktion. Wenn die Autoindustrie mehr und unterschiedliche Elektroautos auf den Markt bringt, wird auch die Nachfrage steigen. Gleichzeitig wird die Technik in den Elektroautos immer besser, sprich mit den neuen Fahrzeugmodellen kann eine grössere Reichweite erzielt werden.

Sie sagten, 2012 war Ihre Ladestation eine Randtechnologie und sieben Jahre später steht der Durchbruch der Elektroautos vor der Tür. Haben Sie mit einer solch schnellen Entwicklung gerechnet?

Ich vermute, dass der Durchbruch dieses und nächstes Jahr erfolgen wird. Selbstverständlich rechnete ich mit dem Erfolg unserer Produkte dank der höheren Nachfrage nach Elektroautos. Trotzdem bin ich überrascht, in welchem Ausmass die Autoindustrie jetzt in die Elektromobilität investiert und in welchem Tempo es ab 2018 vorwärtsgehen wird.

In einer Studie prognostiziert die Alpiq, dass es 2020 rund 650’000 Heimladestationen in

der Schweiz geben wird. Ist diese Zahl nicht etwas hoch gegriffen?

Da haben Sie die Studie falsch interpretiert. Die 650’000 Heimladestationen wären notwendig, damit der Bund die im Kyoto-Protokoll vereinbarten CO2-Ziele im Jahr 2020 erreichen könnte. Zudem müssten 15 Prozent aller Schweizer Autos elektrisch fahren, also rund 750’000 Fahrzeuge. Nach meiner Einschätzung werden 2020 zirka 100’000 Elektroautos auf Schweizer Strassen fahren. Jedoch prognostiziere ich, dass die Zielsetzung fürs Jahr 2020 schliesslich bis 2025 erreicht werden könnte.

Kann in eine bestehende Privatgarage überhaupt eine Heimladestation eingebaut werden? Wenn ja, wie kompliziert und teuer ist so ein Umbau?

Grundsätzlich ist der Einbau einer Heimladestation weder teuer noch kompliziert. Beim Kauf eines Elektroautos wird der Autoverkäufer als erstes mit der Käuferin/dem Käufer die Ladesituation klären. Bereits heute bietet zum Beispiel Volvo die Ladeinfrastruktur im Fahrzeugpreis integriert an. Darin enthalten sind ein «Home Check», eine umfassende Überprüfung der hauseigenen Elektroinstallation, eine Ladestation sowie deren Inbetriebsetzung und Kontrolle. Da die Installationskosten unterschiedlich hoch sind, unterbreiten wir der Kundin/dem Kunden nach dem «Home Check» eine entsprechende Offerte. Übrigens ist die Installation auch in einem Carport möglich.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Je nach Angebot der Autofirma, den anfallenden Kosten für die Installation und der Leistung, die die Ladestation erbringt, muss man 1000 bis 3000 Franken budgetieren. Eine lohnende Investition, denn für

400 Strassenkilometer sind etwa 4 bis 6 Franken Strom fällig.

Was sollten Planer und Bauherren bei einem Neu- bzw. Umbau beachten?

Als Hauseigentümer kann der Einbau einer Ladestation schnell und einfach erfolgen. Komplizierter wird es für Stockwerkeigentümer, die das Einverständnis der anderen Eigentümer benötigen. Bei einem Neuoder Umbau sollte man unbedingt eine zukünftige Elektromobilität einplanen. Dies bedeutet, genug Leerrohre und Kabel zu verlegen und beim Hauseintritt dafür zu sorgen, dass genug Stromleistung vorhanden sein wird. In zehn Jahren wird der Einbau einer Ladestation selbstverständlich sein. Doch vorher gibt es noch einige Probleme zu lösen, beispielsweise in Tiefgaragen von Eigentumswohnungen. Wenn zehn Autofahrerinnen und Autofahrer ihr Elektrofahrzeug gleichzeitig in der Nacht aufladen, dann führt dies heute noch zu Engpässen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren über die entsprechenden Innovationen verfügen werden.

Ist eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach und ein Elektroauto in der Garage das Gelbe vom Ei?

Ich möchte diese Möglichkeit nicht unbedingt das Gelbe vom Ei nennen. Aber was sicher in den nächsten Jahrzehnten eintreten wird, ist die Dezentralisierung der Stromversorgung. Das bedeutet, dass jeder Strom produzieren und selber nutzen wird. Da Elektroautos meistens in der Nacht aufgeladen werden, muss für die Speicherung des Stroms, der vorwiegend um die Mittagszeit entsteht, das gesamte Energiemanagementsystem technologisch noch effizienter entwickelt werden. Beispielsweise wird geforscht, ob das Elektroauto nicht selber als Speicher fungieren könnte. In den nächsten zwanzig Jahren werden wir für solche Fragestellungen bestimmt enorme technologische Fortschritte erleben.

Was muss man bei der täglichen Anwendung berücksichtigen?

Alles, was neu und ungewohnt ist, empfinden wir als schwierig. Deshalb stelle ich immer wieder fest, dass die grösste Barriere

im Kopf besteht, weil man sich nicht vorstellen kann, wie einfach das Tanken eines Elektroautos ist. In Wirklichkeit tankt man ein Elektroauto wie ein Smartphone, allerdings ist der Stecker grösser. Hat man sich einmal daran gewöhnt, dass sich die Tankstelle zu Hause befindet, wird man realisieren, wie kompliziert eigentlich das Betanken eines Benziners war.

Benötigt eine Heimladestation einen regelmässigen Service?

Nein. Unsere Ladestationen sind so zuverlässig, dass es sich nicht lohnt, einen regelmässigen Service durchzuführen.

Welche Dienstleistungen bietet Ihr Unternehmen an? Und für wen sind diese Dienstleistungen gedacht?

Einerseits bieten wir Beratung und Ladestationen für Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern an, andererseits für Firmen und grosse Unternehmen. Wir übernehmen sämtliche Managementaufgaben von der Konzeption einer Ladestation und deren Installation bis hin zu den Zahlungsprozessen. Wir arbeiten zudem mit der Autoindustrie zusammen und entwickeln in deren Auftrag spezielle Ladesysteme. Dabei wird in Zukunft auch über Lösungen nachgedacht, bei denen man eine Ladestation nicht kauft, sondern mietet. Wie bereits gesagt: Die Elektromobilität wird einen enormen Umbruch für die gesamte Mobilität und alle involvierten Unternehmen bedeuten. Wir bleiben dran.

Alpiq e -Mobility

Die Alpiq E-Mobility ist ein Unternehmen der Alpiq-Gruppe. Alpiq ist eine führende Schweizer Stromanbieterin und Energiedienstleisterin mit europäischer Ausrichtung. 2011 wurde die Alpiq E-Mobility AG gegründet und ist heute Teil des Geschäftsbereiches Digital & Commerce. Als Schweizer Marktführerin bietet das Unternehmen ganzheitliche Infrastrukturlösungen für Elektrofahrzeuge an und übernimmt die Planung, Installation und Wartung von Ladegeräten.

www.alpiq-e-mobility.ch

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Energieberater Gebäude mit eidgen. Fachausweis Zert. GEAK-Experte

BINKERT UMWELT ENERGIE Hirschengasse 9

CH-5304 Endingen info@binkert-umwelt-energie.ch

BERATUNG UND PLANUNG AUSFÜHRUNG

SERVICE

Haustechnische Anlagen versichern

u mweltfreundliche Wärme- oder s tromanlagen werden immer häufiger von Hauseigentümern betrieben. Die technik für solche Anlagen wurde in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und gilt als ausgereift. s olche Anlagen sind allerdings r isiken ausgesetzt, die hohe s chadenskosten zur Folge haben können.

b rigitte Müller, Redaktorin

Hauseigentümer verfügen immer häufiger über umweltfreundliche Wärme- oder Stromanlagen. Energieeffiziente Wärmepumpen, häufig in Kombination mit einer Erdwärmesonde, einer Pelletheizung oder einer solarthermische Anlage, verdrängen die traditionelle Ölheizung. Photovoltaikanlagen decken den eigenen Stromverbrauch, der Hauseigentümer kann den überschüssigen Strom sogar ins Netz einspeisen.

Schnell entsteht ein Schaden Spätestens, wenn morgens im Bad nur noch kaltes Wasser fliesst oder der Einspeisezähler trotz strahlenden Sonnenscheins

keine Stromproduktion anzeigt, ist klar, dass ein Schaden entstanden ist. Marderverbisse, Fehlbedienung oder von Vandalen geworfene Steine können Photovoltaikmodule ausser Betrieb setzen. Durch technisch bedingte Schäden wird die Strom- oder Wärmeproduktion unterbrochen. Bei Erdwärmesonden besteht ein spezielles Risiko darin, dass Verschiebungen im Erdreich den Durchfluss verringern oder den Erdwärmetauscher gar unbrauchbar machen. Haustechnische Anlagen sind zahlreichen Risiken ausgesetzt, wie die folgende Auflistung zeigt:

Betriebsrisiken

• Stromschäden wie Überspannung, Kurzschluss, Induktion

• Wasser- und Feuchtigkeitseinwirkung

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Sabotage

• Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler

• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

• Temperatureinwirkungen, Versengen und Verschmoren

• Tierverbiss, Schäden durch Äste

Feuer- und Elementarrisiken

• Brand, Rauch, Blitzschlag

• Explosion

• Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel

• Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch

Ein Schaden durch Vandalismus oder einen Sturm?

Haustechnische Anlagen zur Strom- und Wärmeproduktion sind im Sinne einer «Faustregel» durch die öffentliche Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden geschützt. Dies gilt, sofern die Energieerzeugung überwiegend der eigenen Haustechnik dient oder die Anlagen konstruktiv in die Gebäudehülle integriert sind. In diesem Fall sind Schäden durch Feuer und Blitzschlag oder durch Elementarschäden wie Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Schneedruck durch die öffentliche Gebäudeversicherung abgedeckt. Es wird jedoch in jedem Fall empfohlen, die jeweiligen kantonalen Regelungen zu konsultieren.

Private Versicherungslösungen

Besteht durch die öffentliche Gebäudeversicherung keine Deckung für Feuer- und Elementarschäden sowie für alle anderen Gefahren, ist eine private Versicherung sinnvoll. Die private Versicherungslösung gewährt fallweise Deckung für Feuer- und Elementarschäden sowie für die erwähnten spezifischen Risiken. Nach einem Schaden braucht es Zeit, die Reparaturen zu erledigen. Ein Notsystem muss installiert werden und möglicherweise besteht für die zu ersetzenden Teile eine längere Lieferfrist. Zudem erleiden die Besitzer von Photovoltaikanlagen während der Reparaturphase Einnahmeverluste, da ihnen die Einspeisevergütungen für den überschüssigen Strom entgehen. Zum eigentlichen Schaden kommen somit oft noch teure Folgekosten hinzu.

Ein Schaden kann schnell viele Kosten verursachen. Wenn beispielsweise ein Marder die Wechselrichterverkabelung zerbeisst, wird eine Schadenshöhe von zirka 7000 Franken geschätzt. Beschädigen von Vandalen geworfene Steine die Photovoltaikanlage, kann ein Schaden von rund 5000 Franken entstehen. Oder bei einer Reparatur, sprich einer De- und Remontage aufgrund eines Dachschadens, kann die Schaendenshöhe etwa 10’000 Franken hoch sein. Inklusive Ertragsausfall. Diese drei Beispiele zeigen eindrücklich, dass sich Abklärungen zu einer umfassenden Versicherungslösung auf jeden Fall lohnen.

Die Reparatur und der Ertragsausfall können hohe Kosten verursachen.

Die Aargauische g ebäudeversicherung A g V deckt:

• Feuer- und Elementarschäden am Gebäude verursacht durch Feuer, Rauch, Hitze, Blitzschlag, Explosion, Implosion, abstürzende oder notlandende Flugkörper oder Teile davon; Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneerutsch, Schneedruck und Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Steinschlag, Felssturz

• Abbruch- und Aufräumkosten bis 12 Prozent der Schadenssumme, zusätzliche Kosten sind versicherbar

• Neuwertversicherung

• Kein Selbstbehalt bei Feuerschäden, Selbstbehalt von 300 Franken bei Elementarschäden

e xpertentipp

Mit den Versicherungsprodukten Zurich Green-Tec oder der Zurich Haushaltversicherung sind praktisch alle Schäden, die an Haustechnikanlagen auftreten können, und damit verbundene Folgekosten versichert: Schäden durch Materialfehler, aufprallende Gegenstände, Tierverbiss, Vandalismus, Bedienungsfehler oder Stromschäden. Schäden durch Feuer bzw. Blitzschlag oder Elementarschäden sind je nach den kantonal unterschiedlichen Regelungen ebenfalls versicherbar. Für alle Anlagenkomponenten besteht eine mehrjährige Neuwertentschädigung, insbesondere zehn Jahre bei Solarmodulen und zwanzig Jahre bei Erdwärmesonden. Abgedeckt sind zudem Kosten für Folgeschäden an Gebäude und Einrichtung. Versichert sind auch mit dem Schaden verbundenen Kosten wie Ertragsausfall bei Photovoltaikanlagen oder für die temporäre Wärmebereitstellung bei solarthermischen Anlagen. Dies selbst dann, wenn Feuer- oder Elementarschäden durch die Gebäudeversicherung entschädigt werden. Wertvoll ist zudem die Deckung für die De- und Montagekosten der Solaranlage bei Schäden an der durch die Anlage genutzten Gebäudehülle.

sonderkonditionen

HEV-Mitglieder profitieren bei der Zurich-Versicherung von Sonderkonditionen. Informationen unter der Telefonnummer: 0800 33 88 33.

Kraftwerk auf dem Dach

Direkt an der l andwirtschaftszone liegt ein langer, schmaler Neubau. Dieses ungewöhnliche e infamilienhaus im bündnerischen tamins fügt sich harmonisch in die u mgebung ein. Die Photovoltaikanlage wirkt wie ein freigespielter s child, der auf die g rundform des Daches aufgelegt ist. Das g ebäude wurde mit dem Norman Foster s olar Award 2017 ausgezeichnet.

b rigitte Müller, Redaktorin

Zehn Kilometer von Chur entfernt liegt das 100-Seelen-Dorf Tamins. Am Rand der Landwirtschaftszone – zwischen einem Gehöft und einem freiem Feld – befindet sich das zwanzig Meter lange, fünf Meter breite Haus. Der Neubau fügt sich

ideal in den bestehenden Kontext des Dorfes und die Landschaft ein. Südseitig erinnert das Einfamilienhaus im ersten Moment an ein eingeschossiges Ökonomiegebäude. Auf der Nordseite haben seine schlichte längliche Form sowie die rohe Betonfassade und das WelleternitDach ebenfalls wenig mit einem klas-

sischen Wohnhaus gemein. Auf dieser Seite erkennt man das zweite Geschoss: Im Sockelbau befinden sich auf einer Seite ein Zimmer und das Treppenhaus, auf der anderen eine Nasszelle und ein Zimmer. In der Mitte verbindet ein grosser Atelierraum die beiden Räume. Im oberen Geschoss dominiert der grosszügige Wohn- und Essraum mit einer offenen Küche. Geschosshohe Fenster sorgen für viel Licht und Luft in diesem Wohnraum, von dem aus die Familie Schneller Bader einen Weitblick über die Rheinebene geniessen kann. Die vorgehängten Holzschiebeläden, gefertigt aus sägerohen Tannenbrettern, können zur Beschattung oder als Sichtschutz individuell verschoben werden. Am Tag zeichnet die Struktur der Bretter ein lebendiges Muster auf den Boden. Auch auf diesem Geschoss gibt es einen Schlafraum und ein Badezimmer.

Handwerkliche

Qualität

Anhand der Pläne wird die Hanglage des Hauses erkennbar.

Grafiken: Bearth & Deplazes Architekten

Statt Schnickschnack haben die Bauherren und das Architekturbüro Bearth & Deplazes Architekten Chur/Zürich auf viel Raum und handwerkliche Qualität gesetzt. Von der Schreinerarbeit in der Küche über die Beleuchtung im Atelier bis hin zu den Keramikplatten im Bad: Überall wurden die natürlichen Materialien aufeinander abgestimmt und sorgfältig verarbeitet. Durch den bewussten Einsatz der Photovoltaikpanels als Dachhaut konnte auf aufwendige und teure Anschlussdetails verzichtet werden.

Energieplushaus

Die geschuppte, direkt nach Süden gerichtete Dachfläche mit den monokristallinen Solarzellen ist vorbildlich gestaltet. Die pragmatische Ausformulierung der

Norman Forster s olar Award

Zusammen mit dem damaligen Bundesrat und Energieminister Adolf Ogi wurde am 22. Mai 1990 der 1. Schweizer Solarpreis lanciert. Seit 2010 wird zudem der prestigeträchtige Lord Norman Forster Solar Award für Plus-Energie-Bauten vergeben. Am 20. Oktober 2017 fand in der Palexpo Genf die Preisverleihung des Schweizer Solarpreises 2017 statt.

Weitere Informationen: www.solaragentur.ch > solarpreis > schweizer-solarpreis

Keramik für innen und aussen

Die Firma Loher in Muri ist Spezialistin für Plattenbeläge in Keramik und Feinsteinzeug

Das Angebot an keramischen Wand- und Bodenbelägen ist vielfältig und für alle Räumlichkeiten geeignet.

Richtig verlegt, lassen Keramikplatten die Grenzen zwischen Innenund Aussenräumen verschwinden. Es entsteht ein fliessender Übergang vom Wohnraum zur Terrasse. Das lässt die Räume grösser und weitläufiger wirken. Man gelangt schwellenlos und barrierefrei nach draussen.

Milben und Schimmel

Immer mehr Menschen leiden an einer Hausstaubmilbenallergie. Allergene Stoffe können sich auf Keramik weder entwickeln noch einnisten, da Keramik bei hohen Temperaturen gebrannt wird und eine geschlossene Oberfläche be-

sitzt. Zudem hat auch ungesunder Schimmelpilz auf Keramik praktisch keine Chancen.

Vielfältiges Sortiment

Keramik und Feinsteinzeug bieten eine breite Palette an Farben, Formen und Oberflächen. Das lässt vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten zu: nostalgisch oder modern, rustikal, elegant oder verspielt, mit Natursteinoptik oder im Industrielook.

Hohe Beständigkeit

Keramik im Aussenbereich muss frostbeständig, rutschhemmend, lichtecht, säurebeständig und pflegeleicht sein. Geeignete Platten haben eine hohe Beständigkeit gegen Bruchlasten und kennen keinen Verschleiss bei mechanischer Belastung. Auf Stelzlagern verlegte Platten bieten einen zusätzlichen Pluspunkt: Unter den Platten

Keramische Platten eignen sich hervorragend für draussen.

können Verkabelungen für Aussenbeleuchtung, Soundsysteme oder anderweitige Leitungen nachträglich oder im Vorfeld verlegt werden. Solche Verlegearbeiten werden am besten vom Fachmann ausgeführt.

Behaglich warmer Fussboden

Die Naef Group setzt mit dem JK-System neue Massstäbe

Die Naef Group bietet eine spezielle Methode zur nachträglichen Installation einer Fussbodenheizung, die technische und energetische Standards setzt.

Die an Wänden montierten Heizkörper nehmen Platz weg, die Wärmeverteilung ist ungenügend. Radiatoren sind schwierig zu reinigen und bieten einen optimalen Nährboden für Schimmelpilze und Hausmilben. Gute Gründe, um beim Erneuern des Bodenbelags gleichzeitig eine Fussbodenheizung einzubauen.

Innovative Frästechnik Vor einem solchen Wechsel und den damit verbundenen baulichen Massnahmen schrecken jedoch manche Wohneigentümer und Vermieter zurück. Das JK­System der

Die spezielle Fräsmaschine vereinfacht den Einbau einer Bodenheizung.

Naef Group ist die Lösung: Das System macht es möglich, nachträglich die nötigen Rillen für eine Fussbodenheizung einzufräsen. Eine spezielle Fräsmaschine fräst – völlig staubfrei – ein Rillenmuster in den Unterlagsboden. In die entstandenen Vertiefungen passen die Spezialisten die Heizungsrohre ein. Die Methode lässt sich bei fast allen Un­

terlagsböden anwenden. Dank der innovativen Frästechnik sind eine zusätzliche Aufbauschicht oder ein Entfernen des vorhandenen Unterlagsbodens nicht notwendig. Die Raumhöhe bleibt gleich.

Zeitersparnis

Bei der Installation einer Bodenheizung mit dem JK­System spart man

Foto: zvg

Loher SA

Luzernerstrasse 22

5630 Muri AG Tel. 056 664 12 06

www.lohersa.ch

gegenüber einer konventionellen Bodenheizungsinstallation viel Zeit, da die Trocknungszeit des Unterlagsbodens von mehreren Wochen wegfällt. Das JK­System überzeugt zusätzlich zu allen Vorteilen und dem Komfort einer Fussbodenheizung auch mit einem überschaubaren Installationsaufwand und attraktiven Betriebskosten. Die Neuinstallation der Fussbodenheizung erfolgt also effizient, sauber und termingerecht.

Naef Group

HAT-Tech AG

Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach

www.naef-group.com

Foto: Loher

Umweltschonend heizen und kühlen

Weishaupt bietet A-Klasse-Lösungen für Wärmepumpe

Die neuen Splitwärmepumpen gibt es mit einer Leistung zwischen 8 und 16 kW.

Die Splitwärmepumpe ist eine ausgewogene Gesamtlösung, die den Aufwand für Planung, Montage und Inbetriebnahme auf ein Minimum reduziert.

Der Begriff Splitwärmepumpe bedeutet, dass die Wärmepumpe zweiteilig ist. Sie besteht aus einer Ausseneinheit, die Wärme aus der Aussenluft holt und ins Hausinnere pumpt, so­

Ersatz einer Heizung

wie einem Wandgerät als Inneneinheit für die Wärmeverteilung und die Trinkwassererwärmung.

Sicher und flexibel

Die Weishaupt­Splitwärmepumpe heizt zuverlässig bis zu einer Aussentemperatur von minus 20 Grad. Das Aussengerät kann im Garten oder direkt an der Hauswand platziert werden. Das Innengerät ist nicht grösser als eine Gastherme. Es findet in jedem Haus Platz. Die Installation ist einfach und schnell. Ein Abgassystem und ein Kamin sind nicht nötig.

Leise und preisgünstig

Wie alle Wärmepumpen von Weishaupt arbeiten auch die Splitwärmepumpen leise. Die bewährte Splittechnik arbeitet zuverlässig und effizient. Alles Zubehör – von der Wandhalterung bis zum Raumther­

Nachhaltig denken und planen – individuell beraten

Ist die Heizung in die Jahre gekommen? Stellt sich die Frage nach einer Ersatzlösung? Welche Systeme sind geeignet, welche unterstützen zudem die Energiestrategie 2050? Sind allenfalls Massnahmen an der Gebäudehülle notwendig, bevor die Heizung ersetzt wird?

Die Antworten auf diese Fragen ergeben – nebst Energiebedarf, Lage, Platzverhältnissen und persönlichen Präferenzen – einen individuellen Lösungsansatz für jede Immobilie. So lassen sich Fehlinvestitionen vermeiden und der Wert des Gebäudes bleibt erhalten.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Eigentümer eines bestehenden Einfamilienhauses wollten ihre Ölheizung ersetzen. Der Verbrauch der

mostat – kommt bei Weishaupt aus einer Hand. Die serienmässig installierte Umwälzpumpe entspricht der Energieeffizienzklasse A.

Kühlfunktion serienmässig Splitwärmepumpen kann man bei heissen Aussentemperaturen zudem zur aktiven Kühlung des Hauses einsetzen. Dabei kann zum Beispiel der vorhandene Heizkessel zur Abdeckung von Leistungsspitzen bestehen bleiben. Im Teillastbereich arbeitet jedoch ausschliesslich die sparsame Wärmepumpe.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8 8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch

www.weishaupt-ag.ch

Zweiteilige Luft-Wasser-Wärmepumpe, oben der Innenteil.

Heizung lag bei zirka 2000 Litern pro Jahr. Eine moderne Ölheizung kam als Ersatz nicht infrage. Die Gebäudehülle war gut unterhalten. Zu Beginn wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen einem System mit Holzpellets und einer Luft­Wasser­Wärmepumpe mit Erd­

wärmesonde erstellt. Als Betrachtungsdauer wurden 15 Jahre gewählt. Ausgewählt und eingebaut wurde dann eine Luft­Wasser­Wärmepumpe. Diese soll in einem zweiten Schritt mit einer Photovoltaikanlage und vielleicht einem Batteriespeicher ergänzt werden.

Foto: M-Tec Wärmepumpen

Damit wird das Gebäude über das Jahr gesehen in etwa gleich viel Strom erzeugen, wie verbraucht wird.

Alles aus einer Hand

Die Firma Binkert Umwelt Energie bietet ihren Kunden eine umfassende sowie ganzheitliche Beratung und erarbeitet mit ihnen zusammen eine Lösung, die genau passt. Binkert setzt das Projekt anschliessend um, komplett aus einer Hand, alle Nebenarbeiten mit inbegriffen.

Binkert Umwelt Energie

Hirschengasse 9

5304 Endingen

Tel. 056 267 62 30 info@binkert-umwelt-energie.ch

www.binkert-umwelt-energie.ch

Erdölpreise im Aufwärtstrend

Die Spannungen im Nahen Osten und die Kältewelle in Nordamerika beeinflussen die Erdölpreise

Die Ölbestandsdaten der USA hatten in der ersten Januarwoche keinen nachhaltigen Einfluss auf die Ölpreise. Extreme Zunahmen bei den Produkten und starke Abnahmen beim Rohöl neutralisierten sich in etwa.

Da die Gesamtbestände erstmals seit mehreren Wochen wieder zulegten, könnten sich die Zahlen in den kommenden Tagen noch als leicht belastend herausstellen.

Proteste im Iran

Der Fokus der Marktteilnehmer liegt momentan allerdings eher auf anderen Aspekten: Die Proteste im Iran sind für den Markt besorgniserregend. Zudem trägt sich die US­Regierung mit dem Gedanken, die Sanktionen gegen das Land wieder zu verschärfen. Damit spitzt

Heizölpreis für 3000–5000 Liter franko Tank

Seit letztem Sommer steigt der Heizölpreis kontinuierlich.

sich die Situation innerhalb des Irans weiter zu und destabilisiert die politische Lage des Landes sicherlich weiter. Das Atomabkommen von Ende 2015 könnte wieder zur Debatte stehen und Sanktionen

gegen die Ölexporte des Irans wären wieder möglich.

Die Wiedereinführung der Sanktionen würde die Exporte des Irans massgeblich beeinträchtigen. Der

Grafik: zvg

weltweite Ölmarkt wäre dann deutlich unterversorgt.

Extreme Kälte in Amerika

Die Kältewelle in den USA sorgte gleichzeitig dafür, dass sich die Ölnachfrage im Strassen­ und Flugverkehr wegen der Beeinträchtigung des Verkehrs deutlich reduzierte. Dennoch dürfte der Wintereinbruch insgesamt ein treibender Faktor sein, da der hohe Energiebedarf durch Raffinerien und Haushalte die Lagerbestände reduziert.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

Flexible Wind- und Wetterschutzverglasung

Multislide ist ein rahmenloses Schiebesystem von Mobile Glas

Das Multislide-System ist einfach zu bedienen.

Dieses Schiebesystem ist die ideale Verglasung für Balkon, Sitzplatz, Veranda oder Terrasse – und für Fumoirs.

Dank dieses flexiblen Wind- und Wetterschutzes sind Räume auch in der kälteren Jahreszeit nutzbar. Je nach Bedarf kann die Verglasung

ganz oder nur teilweise geöffnet bleiben. Als Windschutz können einzelne Flügel an beliebiger Position stehen bleiben. Praktisch ist, dass man beim Öffnen oder Schliessen kein Mobiliar wegräumen muss, da alle Flügel parallel laufen.

Komfortable Bedienung

Multislide ist ein unten laufendes, nicht isoliertes Schiebesystem mit Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) ohne vertikale Flügelprofile. Der Ganzglas-Parallelschieber ist als mehrspuriges System erhältlich.

Das System verfügt über eine gute Verriegelung. Der Mechanismus zum Entriegeln wird ganz einfach mit dem Fuss bedient. Das Multislide-System lässt es zu, dass der Gegenflügel beim Schieben mitgenommen wird.

Die Firma Mobile Glas verkauft ihre selbstentwickelten Schiebesysteme ausschliesslich über den Fachhandel.

Ausstellung in Wettingen

In der Ausstellung in Wettingen können Interessierte die Funktionsweise der Schiebe- und Drehsysteme sowie andere Produkte im Detail begutachten. Für die Montage vermittelt Mobile Glas auf Wunsch einen kompetenten Fachpartner. Besuch der Ausstellung idealerweise mit Voranmeldung.

mobileGlas GmbH

innovative Verglasungen

Landstrasse 176 5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55

www.mobileglas.ch

Nach dem Jahreswechsel ist vor der Steuererklärung

Die Spezialisten der Hypothekarbank Lenzburg sind in Steuerfragen erfahren und kompetent

Was bedeutet der automatische Informationsaustausch (AIA) für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer? Welche Vorteile bringt der geplante Sprachkurs? Wie ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Auflösung der Hypothek neu zu behandeln?

Jedes Jahr tauchen in Zusammenhang mit der Steuererklärung viele Fragen auf. Ständig muss man neue Merkblätter durchlesen. Vielleicht wäre es an der Zeit, die Steuersituation von Spezialisten überprüfen zu lassen?

Kompetent und aktuell

Die Spezialisten des Steuerteams der Hypothekarbank Lenzburg verfügen über langjährige berufliche Erfahrung aus der Steuer- und Rechtsberatung und bringen diese

Foto: zvg

oder bei Änderungen der Steuersituation durch Konkubinat, Heirat, Trennung, Erbschaft oder Schenkung. Eine vorzeitige Pensionierung sollte bei den Steuern ebenso sorgfältig geplant sein wie der Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung.

Kompetenz im Rahmen des HypiSteuerservices ein.

Der Steuerservice der Hypi bietet an, Steuererklärungen für Privatpersonen auszufüllen und Steuerveranlagung zu prüfen. Die Fachleute unterstützen, wenn Unklarheiten und Unstimmigkeiten auftauchen

Dämmen im Öltankraum

Was bei Renovationen zu beachten ist (pd) Viele Häuser werden mit Öl beheizt und verfügen zur Lagerung meist auch über einen Tank. Da Öl eine wassergefährdende Flüssigkeit ist, müssen diese Tanks üblicherweise in speziellen Schutzbauwerken aufgestellt werden. Bei Modernisierungsmassnahmen zur Reduktion der Wärmeverluste werden oft die Kellerdecken gedämmt. Wird nun eine Dämmung im Tankraum angebracht, müssen die Anforderungen für Schutzbauwerke weiterhin eingehalten werden.

Vielzahl von Schutzbereichen Grundlage dazu bilden das Bundesgesetz vom 24.1.1991 über den Schutz der Gewässer und die Gewässerschutzverordnung vom 28.10.1998. Unter anderem sind auch brandschutztechnische Aufla­

gen gemäss Aargauischer Gebäudeversicherung einzuhalten.

Werden in einem Schutzbauwerk Dämmungen an Decken oder Wänden angebracht, so müssen für die Zustandsüberprüfung und sachgemässe Wartung der Tanks und des Schutzbauwerks mehrere Punkte beachtet und eingehalten werden. So müssen beispielsweise mittelgrosse prismatische Tanks mit einem Netzvolumen von 10’000 Litern und mehr innerhalb des Schutzbauwerks allseitig begehbar sein (vgl. Grafik). Begehbar heisst, in der Regel 50 cm. Ferner müssen mittelgrosse horizontal zylindrische Tanks innerhalb des Schutzbauwerks auf zwei aneinanderstossenden Seiten begehbar sein. Übrige seitliche Abstände zwischen Schutzbauwerk und Tanks müssen in der Regel

und beraten bei Einsprachen sowie Selbstanzeigen.

Gibt es Fragen zur Steuererklärung bei Grundstücksgewinnen? Darauf haben die Spezialisten der Hypothekarbank Lenzburg die passenden Antworten. Sie beraten bei Renovation, Grundstückskauf und -verkauf

Das Steuerteam der Hypothekarbank Lenzburg verfügt über Spezialisten in Steuerfragen und erledigt das Ausfüllen der Steuererklärung gerne für alle, die wertvolle Zeit sparen wollen. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.

Hypothekarbank

Lenzburg AG Tel. 062 885 17 18 steuern@hbl.ch

www.hbl.ch

Mittelgrosser Tank, freistehend, prismatisch, in einem Schutzbauwerk.

15 cm betragen (Sichtkontakte auf Leckverluste). Ein sicherer Ein­ bzw. Ausstieg muss dauernd gewährleistet sein.

Auskünfte bei Fragen zu Tankanlagen erteilt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung für Umwelt

Tankanlagen

Entfelderstrasse 22

5001 Aarau

Tel. 062 835 34 40

www.ag.ch/umwelt

Gute Beratung in Steuerfragen lohnt sich.

Abdichtungen

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Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

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Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

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Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch lewag immobilien gmbh Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung, Beratung, Verkauf Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch pro casa treuhand Ag

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

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Sci-management Ag

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand

Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli treuhand und verwaltungs Ag Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

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Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

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Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch widerØe immobilien Ag Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

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Do–Fr 8.30–11.30, 14.00–17.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (bezirke bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: MLaw Corinne-Moser-Burkard, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 lic. iur. Lukas Nauer, Zürcherstrasse 15, 5620 Bremgarten, Tel. 056 631 14 42; Fax 056 631 14 43

Hauseigentümerverband Zofingen (bezirk Zofingen)

Fegergasse 26, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Infos und Adressen: 0848 559 111 oder www.fust.ch

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