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Wohnwirtschaft Nr. 01 Jan/Feb 2023

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

RECHT

Kann ich einen Nachmieter ablehnen?

Heizung, Energie

mit 7 Objekten Nr. 1/2 Januar/Februar

Die Kühlung hilft dem Heizen

Weishaupt Geoblock®-Erdsonden-Wärmepumpe als Ablösung

Zwei bestehende Erdsonden liefern Erdwärme an die Wärmepumpe des 1999 erbauten Einfamilienhauses von Beat und Maja Baumann in Erlinsbach. Diese Wärmepumpe begann in den letzten Jahren jedoch zunehmend zu zicken … Baumanns beschlossen: Ersatz wird fällig. Beat Eng von Eng Haustechnik AG, Erlinsbach, stellte zwei Varianten zur Auswahl. Eine etwas günstigere Wärmepumpe eines Mitbewerbers, die jedoch einige Wochen Lieferfrist hatte. Oder die etwas teurere Weishaupt Geoblock®-Wärmepumpe WGB 8 mit einer variabel modulierenden Leistung von 8,6 kW, sofort lieferbar, aus der Weishaupt-Fabrik in Sennwald im Schweizer Rheintal. Diese kann im Sommer auch kühlen.

Die laufende Leistungsanpassung zusammen mit der Kühl-Möglichkeit führte Eng zur Empfehlung: Baumanns Erdsonden sind knapp dimensioniert. Dank der grossen Modulations-Bandbreite entnimmt die Geoblock®-Wärmepumpe der Erde nicht mehr Wärme als jeweils nötig. Und da die Abwärme der Kühlung im Sommer über die Erdsonden wieder dem Erdreich zugeführt wird, kann dieses seinen Wärmehaushalt wieder etwas regenerieren. Weishaupt ist im Weiteren, so Eng, ein kompetenter Partner, der guten Service bietet. Das überzeugte Beat Baumann, Leiter der Gemeindeverwaltung Erlinsbach SO – Baumanns wählten die

teurere Variante. Rund 30’000 Franken kostete die neue Anlage, inklusive Installation.

Heizt, kühlt und spart Die von Weishaupt komplett neu entwickelte Geoblock® steht für eine neue Generation von Sole-WasserWärmepumpen. Die Geoblock® nutzt die im Erdreich gespeicherte Wärme äusserst effizient. Sie kommt daher nicht nur für Minergiehäuser, sondern auch für den Sanierungsbereich wie hier in Frage, mit einer Vorlauftemperatur von bis zu 65 °C. So viel braucht allerdings die Bodenheizung in Baumanns Haus nicht; fürs Warmwasser hatten sie schon vor einigen Jahren einen Wärmepumpenboiler installiert. Das servicefreundlich konstruierte Gerät ist gut gebaut, so Eng. Es arbeitet modular mit optimierter Volumenstromregelung. Pumpen und Verdichter für alle Kreisläufe passen ihre Leistung stufenlos den Wärmeanforderungen an. Dadurch erreicht die Anlage eine hohe Effizienz mit einem saisonalen SCOP von bis zu 5,2. Das schallge-

dämmte, gekapselte Gehäuse macht den Betrieb extrem leise.

Neben der kompletten Sicherheitstechnik und der eingebauten Sole-Umwälzpumpe mit innovativer Volumenstromregelung ist in der Geoblock® auch eine Wärmemengenzählung integriert. Dazu kommt ein serienmässiges Entlüftungs- und Schlammabscheidesystem. Das schützt den Verflüssiger.

Die Leistung der Geoblock® passt sich automatisch den jeweiligen Anforderungen an; der invertergesteuerte Scroll-Kompressor moduliert stufenlos von 1,7 bis 8,6 kW. Dank dieser modulierenden Betriebsweise passen sich Pumpen und Verdichter für alle Kreisläufe laufend dem momentanen Bedarf an und arbeiten die meiste Zeit nur im Teillastbereich. Das steigert die Effizienz der Anlage und senkt die Betriebskosten und den Verschleiss. Die Laufzeit der Geoblock® wird bei Baumanns zudem durch einen 282-Liter-Weishaupt PSM-Pufferspeicher verlängert.

Die eingebaute Sole-Umwälzpumpe mit innovativer Volumenstromregelung optimiert die Energieaufnahme der Geoblock®; die integrierte Wärmemengenzählung zeigt laufend die Effizienz.

Dank der Kühlstation Weishaupt PKS 10 im Solekreis können Baumanns ihre Wärmepumpe auch zur passiven Kühlung nutzen – gerade im heissen Sommer dieses Jahres ein grosser Vorteil! Nach Süden hat ihr Einfamilienhaus nämlich eine durchgehende Glasfront, die trotz grossem Baumbestand plus Gebüschen im Garten die Innenräume ordentlich aufheizen kann.

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Fotos: Martin Stadelmann
Das Einfamilienhaus von Baumanns in Erlinsbach.
Die neue Anlage im Keller: Rechts die Weishaupt Geoblock®, in der Mitte der Wärmespeicher, links der Warmepumpen-Boiler.

Der Föhn kann scheinbar aus dem Nichts auftauchen und innert weniger Stunden kaltes und trübes Wetter in einen warmen Frühling verwandeln. Die starken Stürme, die plötzlich anschwellen, können dabei eine beträchtliche Gefahr darstellen. Der Föhn ist auch Treiber von Bränden. 1861 wurde die Stadt Glarus von einem Brand weitgehend in Schutt und Asche gelegt.

FORSCHUNG UND ENERGIEWENDE

Verschiedene Forschungsprojekte haben zum Ziel, erneuerbare Energien effizienter zu nutzen, damit die Energiewende gelingt. Sie erweitern laufend deren Nutzungsmöglichkeiten. Der Fortschritt liegt jedoch nicht immer im Ausbau der Technik. Manchmal ist weniger mehr, wenn man Projekte lanciert, die von ganz anderen Ansätzen ausgehen und alte Praktiken neu durchdenken.

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Energiewende und Umwelt

Anfang Jahr meldete der schwedische Bergbaukonzern LKAB, in Schwedisch Lappland, in Kiruna, wo seit Jahrzehnten Eisenerz abgebaut wird, seien enorme Vorkommen Seltener Erden entdeckt worden – die bisher grössten in Europa. Seltene Metalle und Seltene Erden werden gebraucht für Flachbildschirme, Dünnschicht-Photovoltaik, Windenergieanlagen und in der E-Mobilität. Wer also weg will von fossilen Energieträgern, muss auf kritische Metalle und Seltene Erden zurückgreifen. Zwar bezeichnen viele Leute Wind und Solar als einheimische Energien. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Um Wind und Sonne zu nutzen, braucht es Rohstoffe, die nicht überall «heimisch» sind. Im Gegenteil. Bei Seltenen Erden hat die Welt ein Klumpenrisiko: China. Das Land hält eine monopolnahe Stellung. China verfügt bei Abbau und Veredelung von Seltenen Erden über einen weltweiten Marktanteil von gegen 90 Prozent.

Der Fund in Nordschweden ist also ein ermutigendes Signal in Richtung Diversifizierung.

Doch neben der kritischen Versorgungsfrage haben Seltenerdmetalle noch eine andere Seite. Auch ihr Abbau schadet der Umwelt. Es braucht Energie und Wasser in grossen Mengen. Bei Trennungsprozessen kommen Chemikalien zum Einsatz. Zurück bleiben toxische Schlämme. Der Betrieb der Minen führt in zahlreichen Fällen zur Freisetzung von Radioaktivität. Vor dem Aufstieg Chinas befand sich die grösste Mine in den USA, im Bundesstaat Kalifornien. Sie wurde vor 20 Jahren geschlossen, unter anderem wegen der Strahlenbelastung.

Bis die Vorkommen in Nordschweden genutzt werden können, dürften Jahre vergehen. Der forcierte Abbau der Rohstoffe für neue Technologien hat auch seine Grenzen in der Beeinträchtigung der Lebensweise der Urbevölkerung Lapplands, den Samen. Das gilt auch für die mit der Lithiumgewinnung verbundene Senkung des Grundwasserspiegels am Salar de Uyuni in Bolivien, die die Lebensgrundlage der indigenen Bevölkerung gefährdet. Auch die Energiewende hat ihren ökologischen Fussabdruck.

Der Hauseigentümerverband Aargau widmet dem Thema «seltene Metalle» einen Anlass am 16. März 2023 in Aarau. Die Ausschreibung befindet sich auf Seite 13 dieser Ausgabe und auf www.hev-aargau.ch.

Martin Meili

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Rück- und Ausblick zum Jahresanfang

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Vorab wünsche ich Ihnen alles Gute zum neuen Jahr! Jahresende und Jahresanfang bedeuten immer auch einen Rück- und Ausblick. Im Jahr 2022 hat der Grosse Rat einige Vorstösse behandelt, die direkte Auswirkungen auf das Wohneigentum im Kanton Aargau haben.

Schätzungswesen und Eigenmietwerte

Im September 2020 fällte das Verwaltungsgericht den Entscheid, dass der Eigenmietwert die Grenze von 60 Prozent des Marktmietwerts in keinem Fall unterschreiten darf. Der Regierungsrat schlug eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 62 Prozent der Marktmiete vor. Der Grosse Rat folgte aber einem Minderheitsantrag aus der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben und beschloss in der 1. Lesung, den Eigenmietwert auf 60 Prozent der Marktmiete festzulegen – also auf das durch den Bund geforderte Minimum. Weiter hatte der Grosse Rat bereits vorher einen Vorstoss überwiesen, wonach die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung des Eigenmietwerts und der Verkehrswerte zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen seien, welche einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Damit hat der Grosse Rat die beiden Hauptforderungen des HEV Aargau gestützt.

Vorgaben für den privaten Garten Ein Vorstoss, der qualitative und quantitative Biodiversitätsvorgaben im Siedlungsgebiet und damit auch im privaten Garten verlangt, wurde vom Grossen Rat überwiesen. Der Druck kam nicht nur von links-grü-

ner Seite, sondern auch seitens der Bauernfraktion innerhalb der SVP. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass in diesem Bereich eher früher als später Vorgaben auf die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zukommen werden. Bald schon werden wohl die Gemeinden alle Gärten kontrollieren müssen, ob Biodiversitätsvorgaben umgesetzt würden … Mehr muss man dazu nicht schreiben. In der Beratung des Budgets 2023 und der Folgejahre habe ich zudem bemerkt, dass der Regierungsrat für solche Massnahmen bereits Geld eingestellt hat – insgesamt bis ins Jahr 2026 zwei Millionen Franken.

Ausbau von Subventionen für allerlei Der Grosse Rat hat kurz vor Jahresende das Energieförderprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 um 52,8 Millionen Franken auf 128,22 Millionen Franken aufgestockt. Die Subventionen für Energiesparmassnahmen und den Heizungsersatz werden also weiter kräftig ausgebaut. Die Stimmungslage war klar: Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer würden nur sanieren und ihre fossile Heizung ersetzen, wenn sie dafür auch Geld bekämen. Bereits ist im Übrigen die Rede von einer Verlängerung der Fördermittel ab 2025 … Ich habe bereits mehrmals gemahnt: Ist erst einmal eine Subvention geschaffen, wird sie nie mehr verschwinden. Ich erinnere mich an meinen Mathematiklehrer. Er schrieb jeweils an die Tafel «qed, quod erat demonstrandum» – was zu beweisen war.

Weiter hat der Grosse Rat einen Vorstoss überwiesen, der verlangt, dass neu auch die Erstellung der Basis-Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement in gemeinsam erschlossenen Parkierungsanlagen von Mehrparteiengebäuden subventioniert werden soll. Der Regierungsrat rechnet damit, dass dies 1,4 Millionen Franken pro Jahr kosten würde.

Es ist zwar nicht eine Subvention, aber ferner soll der Kanton künftig kantonale Darlehen für den Zubau von Photovoltaikanlagen bereitstellen. Auch diesen Vorstoss hat der Grosse Rat überwiesen. Wie wenn der

Zubau von erneuerbaren Energien nicht bereits genügend subventioniert würde.

Angesichts der prekären finanziellen Lage des Kantons Aargau – für das Jahr 2023 ist ein Defizit von 300 Millionen Franken budgetiert – kommt mir der Umgang mit unseren Steuergeldern vor wie das Herauswerfen von Feuersteinen aus einer Hochzeitskutsche. Einfach mal raus damit – egal, ob der Einsatz von Steuergeldern effizient und effektiv ist.

Ausblick auf das Jahr 2023

In den nächsten Monaten wird es darum gehen, den Beschluss des Grossen Rats zur Eigenmietwertbesteuerung in der 2. Lesung zu bestätigen und damit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer das Beste aus der Vorlage herauszuholen.

Ebenfalls werden wir uns dafür einsetzen, dass die verschiedenen oben ausgeführten Forderungen, die mittels Vorstössen zur Weiterbearbeitung an die Regierung überwiesen worden sind, mit der Vorlage der regierungsrätlichen Botschaften doch noch gebodigt werden können. Derzeit ist noch nicht klar, was mit dem kantonalen Energiegesetz passiert, es ist aber damit zu rechnen, dass der Regierungsrat die Revision aufgrund der verschiedenen, laufenden Bundesgesetzgebungsprozesse zurückstellt.

Mein Fazit 2022: Hauseigentumfeindliche Vorlagen werden im Grossen Rat nur von FDP und SVP konsequent bekämpft. Immerhin hat die GLP bei der Eigenmietwertbesteuerung den Antrag auf 60 Prozent unterstützt, ansonsten hätte es auch da keine Mehrheiten gegeben. Enttäuschend allerdings ist, dass sich die Mitte bei all diesen Themen immer auf die links-grüne Seite geschlagen hat.

Mein Ausblick 2023: Korrekturen müssen wir national bei den Wahlen im Oktober 2023 und kantonal bei den Wahlen 2024 erwirken. Der HEV Aargau wird Ihnen, geschätzte Mitglieder, Kandidatinnen und Kandidaten empfehlen, die sich konsequent für das Wohneigentum einsetzen.

Der Föhn – wenn ein warmer Sturm tobt

Der Föhn kann scheinbar aus dem Nichts auftauchen und innert weniger Stunden kaltes und trübes Wetter in einen warmen Frühling verwandeln. Die starken Stürme, die plötzlich anschwellen, können dabei eine beträchtliche Gefahr darstellen.

Andreas Walker, Hallwil

Der Tag beginnt trüb, kalt und mehr oder weniger windstill, da noch eine schwache Bise vorherrscht. Doch plötzlich ändert sich die Situation schlagartig. Über dem See bilden sich weisse Schaumkronen, die Wellen werden am Ufer immer höher und bald darauf fegt ein Sturm über das Wasser, der riesige Fahnen von Wasserstaub über die rauhe Seeoberfläche peitscht. Der Föhn ist ein Sturm, der in gewissen Gebieten von einem Moment auf den anderen scheinbar «aus dem Nichts» entstehen kann und innert Kürze die Temperaturen in die Höhe schnellen lässt.

Diese Eigenschaft hat ihm denn auch zu verschiedene Namen verholfen: So wird er im Herbst als «Traubenkocher» bezeichnet, wenn die Reife der Trauben vor der Ernte durch den Föhn noch beschleunigt wird. Ebenso bekannt ist er als «Schneefresser» im Winter und Frühling. Die warme trockene Luft führt dazu, dass der Schnee schmilzt und ein Teil des Schmelzwassers direkt verdampft.

Starke Winde

Eine typische Wirkung des Föhns sind die oft starken Winde, die gemessen werden. Besonders spektakulär war der «Jahrhundertföhn» vom 7. bis 9. November 1982 mit extremen Sturmwinden. Damals wehte der Föhn rund um den Vierwaldstätter See mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 195 Kilometern pro Stunde. Im Sustenpassgebiet wurde sogar eine Böe von 246 Kilometern pro Stunde gemessen. Bei diesem Föhnsturm wurden Dächer abgedeckt, Bäume und Strommasten umgelegt und auf der Gotthard-Autobahn im Urner Reusstal ein Wohnwagen umgeblasen. Zudem wurden viele Schiffe auf dem Urner- und Vierwaldstättersee, die in den Häfen an Ketten befestigt waren, weggerissen und sanken. Die

Föhnfenster mit Zürichsee, Zugersee, Vierwaldstättersee, Alpnachersee, Sarnersee und Lungernsee.
Fotos: Andreas Walker
Blick über den Hallwilersee: Die Föhnmauer staut sich an den Alpen, das Föhnfenster entsteht.

Schäden, die dadurch verursacht wurden, beliefen sich auf 30 Millionen Franken.

Der Föhn als Feuerteufel

Gerade die Kombination von Trockenheit und starkem Wind hat die Menschen seit je her grosse Vorsicht in Bezug auf Feuer und Brände walten lassen. Trotzdem sind einige föhnbedingte Brände in die Geschichte eingegangen. In dieser Hinsicht erlangte Glarus, das mehrmals durch solche Brände heimgesucht wurde, traurige Berühmtheit. Der grösste Brand in jener Gegend wütete in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1861. Ein starker Föhnsturm entfachte aus einer Glut ein Feuer, das sich innert kürzester Zeit über das ganze Städtchen Glarus ausbreitete. Stundenlang klangen die Feuerglocken durch die Dörfer und die glutroten Wände des Glärnisch verkündeten die Brandkatastrophe in weitem Umkreis. 600 Häuser wurden bei diesem verheerenden Brand innert weniger Stunden in Schutt und Asche gelegt und 3000 Menschen verloren ihr gesamtes Hab und Gut. Das Feuer forderte 5 Todesopfer.

Auch heute besteht bei starkem Föhn nach wie vor Brandgefahr. Der Föhnsturm vom 6./7. Februar 2001 löste einen Grossbrand in

Fortsetzung Seite 11

Föhnsturm über dem Urnersee am 7. 2. 2001 vor Gitschen und Uri Rotstock.
Typische Linsenwolken, wie sie bei Föhn oft sichtbar sind, über dem Altmann im Alpstein.

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Balzers (Fürstentum Liechtenstein) aus, wo innert Stunden 16 Häuser zerstört wurden. Zu dieser Zeit blies der Föhn im Rheintal mit etwa 100 Kilometern pro Stunde und wehte die Glut über 300 Meter weit fort. Dadurch wurden laufend Sträucher und Hecken entzündet und es entstanden immer wieder neue Brandherde.

Ist der Föhn ein Kopfwehwind?

Meistens muss der Föhn für alle nur denkbaren Wetterbeschwerden herhalten. Dabei sind gerade in den typischen Föhntälern weniger Beschwerden der Wetterfühligkeit registriert als z. B. im Mittelland. Der Grund dafür liegt darin, dass der warme Föhnwind oft auf einen Kaltluftsee im Mittelland aufgleitet. Dieser Kältesee ist im Winter meistens als Nebelmeer sichtbar und der Föhn erzeugt in diesem Nebelmeer Wellen, ähnlich wie Wind, der in einem Gewässer Wellen erzeugt. Für die Bewohner der Niederungen äussert sich dieses Phänomen in kleinen, aber häufigen Luftdruckschwankungen, welche wetterfühligen Menschen zu schaffen machen. Über oder ausserhalb dieses Kältesees, also z. B. auf einem Berg, lebt es sich weitgehend beschwerdefrei – auch bei Föhn.

Laut Umfragen hält sich jeder zweite Schweizer für wetterfühlig. Bei diesen Menschen löst der Föhn offenbar eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens aus.

Zudem glauben die Frauen, den Föhn noch besser zu spüren als die Männer. Der Föhn verursacht aber nicht nur Leiden. Es soll offenbar Leute geben, die in einen regelrechten Föhnrausch versetzt werden oder in jenes «süsse Föhnfieber», wie aus Hermann Hesse zitiert: «Es gibt nichts Seltsameres und Köstlicheres als das süsse Föhnfieber, das in der Föhnzeit die Menschen der Bergländer und namentlich die Frauen überfällt, den Schlaf raubt und alle Sinne streichelnd reizt. Das ist der Süden, der sich dem spröden, ärmeren Norden immer wieder stürmisch und lodernd an die Brust wirft und den verschneiten Alpendörfern verkündigt, dass jetzt an den nahen purpurnen Seen Welschlands schon wieder Primeln, Narzissen und Mandelzweige blühen».

Föhnstimmung vor Sonnenaufgang.

Gespeicherte Sonnenenergie wird frei

Wenn nördlich der Alpen ein Tiefdruckgebiet liegt, so wird auf der Vorderseite des Tiefs mit einer Südstströmung Luft über unser Land und damit auch über die Alpen geführt. Dieser Südwind wird auf der Alpensüdseite gestaut und durch das Gebirge zum Aufsteigen gezwungen. Bei diesem Aufstieg kühlt sich die Luft zuerst im Durchschnitt um ein Grad pro 100 Meter Höhendifferenz ab. Mit zunehmender Abkühlung kann die Luft immer weniger Wasser aufnehmen. Deshalb beginnt das überschüssige Wasser in Form von Wolkentröpfchen zu kondensieren.

Bei der Abkühlung der Luft wird jedoch nicht nur Wasser freigesetzt, sondern auch gespeicherte Sonnenenergie. Die Energie die nötig war, um dieses Wasser zu verdunsten, wird wieder in Form von Wärme an die Luft abgegeben. Deshalb kühlen sich die aufsteigenden Luftmassen vom Moment der Kondensation an nur noch um ein halbes Grad pro 100 Meter ab.

Sobald die Luft den Gebirgskamm überströmt hat, beginnt sie wieder abzusinken. Von diesem Moment an läuft alles umgekehrt. Sie erwärmt sich jetzt um ein Grad pro 100 Meter. Die immer wärmer werdende Luft könnte jetzt immer mehr Wasser aufnehmen. Deshalb lösen sich mit dem Absteigen die Wolken auf der anderen Seite des Gebirges auf und die Luft gelangt als warmer und trockener Wind in die Niederungen. Auf der Alpennordseite angelangt, ist die Luft wärmer als auf der Alpensüdseite in gleicher Höhe, weil sich die Luft beim Aufstieg vom Beginn der Kondensation des Wassers nur ein halbes Grad abkühlte, während sie sich beim Absteigen auf der ganzen Strecke um ein Grad pro 100 Meter erwärmte. Das Phänomen Föhn ist jedoch noch weit komplexer, da noch andere Prozzesse daran beteiligt sind.

Foto: Andreas Walker

Kritische Metalle und Seltene Erden

Rohstoffe für den Umbau von Energiesystemen

(mm) Um fossile Energiesysteme zu ersetzen und den CO2-Ausstoss zu senken, muss vermehrt auf erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft gesetzt werden. Mittels Elektroautos soll die Mobilität emissionsärmer gestaltet werden. Der Energie- und Ressourcenumbau erfordert eine forcierte Nutzung von Metallen wie Lithium und Kobalt oder Seltenerdmetallen.

Am Tropf Chinas

Doch damit ergeben sich neue Abhängigkeiten in der Ressourcenbeschaffung. So warnt die Internationale Energieagentur davor, dass viele für die Energiewende wichtigen Rohstoffe nur in wenigen Ländern abgebaut und verarbeitet würden, allen voran in China. Das Angebot von wesentlichen Batterierohstoffen wie Kobalt, Nickel oder Lithium sei viel konzentrierter als jenes von Erdöl und Erdgas. Wenn Engpässe drohen, wird von kritischen Metallen gesprochen.

Seltene Erden stammen zu fast 90 Prozent aus China, Kobalt zu rund 70 Prozent aus Kongo-Kinshasa, Nickel zu etwa 50 Prozent aus Indonesien. China ist weltweiter Leader bei der Veredelung der Rohstoffe zu gebrauchsfertigen Substanzen. Und China produziert rund drei Viertel aller Solarmodule.

Schweden meldete im Januar den Fund des bisher grössten Vorkommens an Seltenen Erden in Europa. An der Südspitze Grön-

lands werden ebenfalls enorme Mengen an Seltenerdmetallen vermutet. Das sind ermutigende Signale in Richtung Diversifizierung und Reduktion der derzeitigen Abhängigkeit von autokratisch regierten Ländern, insbesondere von China.

Doch hinterlässt auch der Abbau und der Verbrauch Seltener Erden einen ökologischen und sozialen Fussabdruck. Der Betrieb von Minen von Seltenerdmetallen führt zu Narben in der Landschaft, ihre reichlichen Vorkommen in nicht demokratischen Ländern tangieren Menschenrechtsfragen.

Raubbau an der Natur

Die Gewinnung von Seltenen Erden benötigt grosse Mengen an Energie und Wasser. Die Erzverarbeitung erfordert den Einsatz von Chemikalien. Ihre Förderung gilt für viele als umweltschädlicher als der Abbau von Metallen wie Kupfer oder Bauxit. Unter anderem deshalb, weil im Verhältnis zum gewonnenen Metall mehr Gesteinsmassen bewegt werden müssen.

Insgesamt sind es 17 Metalle, die zu den Seltenen Erden gezählt werden. Darunter Neodym oder Gadolinium, die einzeln oder in Legierungen zusammen mit anderen Metallen für miniaturisierte elektronische Geräte oder für den Bau von Windturbinen verwendet werden. Es gibt leichte und schwere Seltene Erden. Insbesondere bei den schweren gelten einige als knappe Rohstoffe.

Seltene Erden müssen grundsätzlich nicht unbedingt selten vorkommen. Der Begriff «selten» stammt aus der Frühzeit ihrer Entdeckung am Ende des 18. Jahrhunderts.

Seltene Erden sind häufig grossflächig verteilt und finden sich oft nur in geringer Konzentration auf der Erdkruste. Als ökonomisch gilt der Abbau an wenigen, grossen Lagerstätten. Das führt zu Klumpenrisiken.

Eines der bedeutendsten Bergwerke zum Abbau Seltener Erden befand sich in Mountain Pass im amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Der Betrieb führte aber auch wie andernorts zum Austritt von Radioaktivität. Verschärfte Umweltauflagen führten 2002 zur Stilllegung der Mine. Heute befindet sich das Bergwerk in Bereitschaft für den Fall, dass der Handelskonflikt mit China zu Lieferengpässen bei Seltenerdenmetallen führen könnte.

Referat in Aarau

Am Donnerstag, 16.3.2023 hält Patrick Wäger, Leiter de Abteilung Technologie und Gesellschaft an der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa, St. Gallen, im Kultur- und Kongresshaus Aarau im Rahmen der Vortragsserie «Energie und Umwelt» des Hauseigentümerverbandes Aargau ein Referat mit dem Titel «Seltene Metalle – Rohstoffe für Zukunftstechnologien» (vgl. Ausschreibung auf Seite 13).

Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt»

Patrick Wäger: Seltene Metalle –Rohstoffe für Zukunftstechnologien

Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau Donnerstag, 16. März 2023

8.15 Uhr Begrüssung

Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau

8.30 Uhr Seltene Metalle

Dr. sc. nat. ETH Patrick Wäger, Leiter Abteilung Technologie und Gesellschaft, Eidgenössische Materialprüfungsund Forschungsanstalt Empa, St. Gallen

9.15 Uhr Kaffee, Gipfeli, Süssigkeiten

Der Eintritt ist frei.

Schriftliche Anmeldung bis spätestens Dienstag, 7. März 2023: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 39, 5401 Baden oder Fax 056 222 90 18 oder info@hev-aargau.ch oder www.hev-aargau.ch/Veranstaltungen.

Anmeldetalon

Teilnahme am Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt 2023 – Seltene Metalle»

❏ Mitglied-Nr. ❏ Nichtmitglied Anzahl Personen: ❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse:

PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum: Unterschrift: x

Verkauf im Fokus

Fragen und Antworten zur Grundstückgewinnsteuer

Nach erfolgtem Immobilienverkauf wartet das Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuererklärung. Die Sondersteuer ist geschuldet, sobald ein Grundstück mit Gewinn verkauft worden ist. Es ist ratsam, bereits vor dem Verkauf an diese Kosten zu denken. Die folgenden Fragen werden gemäss aargaui schem Steuergesetz beantwortet.

Salomé Edelmann

Leiterin Immobilienvermarktung HEV Aargau

Das Gemeindesteueramt verlangt eine pauschale Sicherstellung der Steuer von 3 Prozent des Verkaufspreises. Entspricht dies den Kosten für die Grundstückgewinnsteuer?

Die Veranlagungsbehörde fordert die Verkäuferschaft einige Monate nach Vertragsunterzeichnung auf, die separate Grundstückgewinnsteuererklärung auszufüllen. Anhand des ermittelten Steuerbetrags wird die sichergestellte Summe verrechnet. Insbesondere bei längerer Besitzdauer des Grundstücks fällt der Steuerbetrag geringer aus, was eine Rückvergütung vom Steueramt zur Folge hat.

Wie wird der steuerbare Grundstückgewinn berechnet?

Der Verkaufserlös umfasst den notariell beurkundeten Verkaufspreis und alle weiteren Leistungen der Käuferschaft (z. B.

Wohnrecht). Davon werden die Anlagekosten abgezogen (Erwerbspreis und Aufwendungen). Die Differenz entspricht dem steuerbaren Grundstückgewinn.

Was bedeutet Pauschalieren?

Sofern das überbaute Grundstück seit mindestens 10 Jahren im Besitz ist, dürfen die Anlagekosten pauschal berechnet werden (Steuererklärung für Grundstückgewinne, Ziff. 8.1). Die Bemessung erfolgt in Prozenten des Veräusserungserlöses. Bei einer Besitzdauer von 25 vollendeten Jahren oder mehr beträgt die Pauschale 65 Prozent. Dies entspricht bei einem Verkaufserlös von einer Million Franken CHF 650’000.–. Der Grundstückgewinn beläuft sich in diesem Beispiel auf CHF 350’000.–.

Die Pauschalierung kommt auch dann zum Zug, wenn keine Unterlagen für die Berechnung der effektiven Anlagekosten mehr vor-

Foto: stock.adobe.com/peterschreiber.media

handen sind und die Besitzdauer der Liegenschaft mindestens 10 vollendete Jahre beträgt.

Aargauisches Steuergesetz StG, § 105

Besitzdauer (begonnene Jahre) Pauschale in Prozenten des Veräusserungserlöses

Welche Aufwendungen sind abzugsberechtigt?

Werden die effektiven Anlagekosten geltend gemacht (Steuererklärung für Grundstückgewinne, Ziff. 8.2), gilt es folgende Aufwendungen zu belegen:

• Erwerbspreis (damaliger Kaufvertrag)

• Auslagen betreffend Kauf und Verkauf: Notariats- und Grundbuchkosten (vom Erwerb und Verkauf), Schätzungs- und Maklerkosten, Vorfälligkeitsentschädigung (Penalty) bei frühzeitiger Auflösung der Hypothek in Verbindung mit dem Verkauf, Geometerkosten etc.

• Wertvermehrende Investitionen: Kosten für Planung und Ausführung (keine Unterhaltskosten)

• Allfällig bezahlte Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Erwerb

• Allfällig bezahlte Grundeigentümerbeiträge an Strassen, Kanalisationen usw.

Abzugsberechtigt sind nur Aufwendungen, welche bisher nicht in der Einkommenssteuer berücksichtigt worden sind.

Können alle Investitionen bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden?

Nur wertvermehrende Investitionen können mit Originalbeleg vom Veräusserungserlös abgezogen werden. Es lohnt sich, die Unterlagen gut aufzubewahren. Werterhaltende Investitionen, die bereits bei der Einkommenssteuer abgezogen worden sind, sind von einem erneuten Abzug ausgeschlossen.

Welche Methode ist empfehlenswerter: Pauschalierte oder effektive Anlagekosten?

Steuerpflichtige sollten sowohl die effektiven als auch die pauschalen Anlagekosten berechnen. Die vorteilhaftere Methode kommt entsprechend zur Anwendung. Je nach steuerbarem Grundstückgewinn kann die Differenz der erhobenen Steuer tausende Franken betragen. Bei Unsicherheit ist es ratsam, eine Fachperson beizuziehen.

Mit welchem Prozentsatz ist bei einer Besitzdauer von über 25 Jahren zu rechnen?

Gemäss Paragraph 109 des aargauischen Steuergesetzes beträgt die Steuer 5 Prozent des

steuerbaren Grundstückgewinns (Differenz Verkaufserlös und Anlagekosten). Zum Vergleich: Bis zum vollendeten ersten Besitzjahr wird eine Steuer von 40 Prozent erhoben.

Aargauisches Steuergesetz StG, § 109

40% bis zum vollendeten 1. Besitzjahr

38% bis zum vollendeten 2. Besitzjahr

36% bis zum vollendeten 3. Besitzjahr

34% bis zum vollendeten 4. Besitzjahr

32% bis zum vollendeten 5. Besitzjahr

30% bis zum vollendeten 6. Besitzjahr

28% bis zum vollendeten 7. Besitzjahr

26% bis zum vollendeten 8. Besitzjahr

24% bis zum vollendeten 9. Besitzjahr

22% bis zum vollendeten 10. Besitzjahr

20% bis zum vollendeten 11. Besitzjahr

19% bis zum vollendeten 12. Besitzjahr

18% bis zum vollendeten 13. Besitzjahr

17% bis zum vollendeten 14. Besitzjahr

16% bis zum vollendeten 15. Besitzjahr

15% bis zum vollendeten 16. Besitzjahr

14% bis zum vollendeten 17. Besitzjahr

13% bis zum vollendeten 18. Besitzjahr

12% bis zum vollendeten 19. Besitzjahr

11% bis zum vollendeten 20. Besitzjahr

10% bis zum vollendeten 21. Besitzjahr

9% bis zum vollendeten 22. Besitzjahr

8% bis zum vollendeten 23. Besitzjahr

7% bis zum vollendeten 24. Besitzjahr

6% bis zum vollendeten 25. Besitzjahr

5% ab dem vollendeten 25. Besitzjahr

Wie kann die Steuer vermieden werden? Auf Antrag kann die geschuldete Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden –wodurch sie erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Eine Aufschiebung ist zulässig, wenn der Gewinn ganz oder teilweise in ein neues, selbstbewohntes Wohnobjekt investiert wird. Die Ersatzbeschaffung muss innert zwei Jahren vor und drei Jahren nach dem Verkauf erfolgen. Bei Handänderungen durch Erbgang und ähnlichem wird die Steuer automatisch aufgeschoben, sofern die Besteuerung von der steuerpflichtigen Person innert einem Jahr nicht verlangt wird.

Das Immobilienvermarktungsteam HEV Aargau, Baden, berät ausschliesslich Immobilienverkäufer mit Vermarktungsauftrag zum Thema Grundstückgewinnsteuer. Für weitere Informationen kann das kantonale Merkblatt heruntergeladen werden unter: www.ag.ch.

Von Denkfallen und Irrationalitäten

Vince Ebert: Sachlichkeit statt Panik in der Klimadebatte

(mm) Vince Ebert vereinigt eine seltene Kombination – Naturwissenschaften und Bühne. Der deutsche Künstler studierte Physik und ist Comedian. Sein Buch «Lichtblick statt Blackout» ist ein lesenswerter Beitrag zur Klimadiskussion. Ebert kritisiert die Panikmache, ohne den Klimawandel zu leugnen. Er stört sich an der apokalyptischen und verabsolutierenden Sichtweise von Klimaaktivisten.

Quelle:

Todesfälle

Medien dramatisierten das eine und verschwiegen das andere, so Ebert weiter. So kämen Forscher zum Schluss, dass die Zahl der Kälteopfer höher liege als die Zahl der Hitzetoten. Das entziehe sich einer breiten Öffentlichkeit, weil sich der Kältetod meist schleichend und ungeachtet von Schlagwörtern vollziehe. Schlecht isolierte und unzureichend beheizte Wohnungen führMaterialbedarf

Aufblasen da, verschleiern dort Ebert zufolge unterminiert die Panikmache die wissenschaftliche, differenzierte Diskussion. Die oft anzutreffenden apokalyptischen Sichtweisen würden durch die Medien angeheizt. Um Aufmerksamkeit zu erheischen, würden Medienunternehmen ihre Redaktionen anweisen, eine drastische Wortwahl zu verwenden. Statt von Klimawandel würde von Klimakrise oder Klimanotstand gesprochen. Das Wort Erderwärmung sei vielen Blattmachern zu schwach, stattdessen schreibe man über Erderhitzung. Das berühmte 1,5-Grad-Ziel, das 2015 beim Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde und seitdem von fast allen Medien wie eine wissenschaftliche Wahrheit präsentiert werde, stamme ursprünglich nicht aus der Wissenschaft. Es seien Aktivisten und Politiker gewesen, die sich auf diese recht willkürlich gewählte Grenze einigten. Wie kann man ein derart ambitioniertes Ziel ansteuern, wenn Deutschland nicht einmal in der Lage ist, das Bahnprojekt Stuttgart 21 zufriedenstellend zu planen und zu realisieren?

ten zu Kreislaufzusammenbrüchen und Tod jenseits medialer Aufmerksamkeit.

Eine Pandemie ist nicht genug Während der Pandemie sanken aufgrund wirtschaftlicher Stillstände die Kohlendioxidemissionen um etwa vier Prozent – eine plötzliche Reduzierung, wie es sie in den letzten Jahren nicht gegeben habe. Doch selbst dieser Rückgang sei zu gering, um dauerhaft das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, schreibt Ebert. Laut Weltklimarat müssten dazu die globalen Emissionen um über sieben Prozent sinken. Und zwar Jahr für Jahr. Corona hätte also Verkehr und Wirtschaft doppelt so schwer treffen müssen, als das effektiv der Fall war und müsste zudem ab sofort kontinuierlich auftreten, damit wir unsere selbst auferlegten Klimaziele schaffen würden. Das lässt erahnen, welche wirtschaftlichen und soziale Folgen dies zeitigen würde. Ebert unterscheidet: Klimaforschung sei objektive Wissenschaft. Klimapolitik dagegen sei subjektiv, unscharf und verhandelbar.

Viele Klimaaktivsten schieben dem Kapitalismus und den Demokratien die Schuld für die «Klimakrise» in die Schuhe. Ebert entgegnet nüchtern. Er vergleicht den Umweltindex mit dem Index der wirtschaftlichen Freiheit und folgert: wirtschaftlich freie Systeme erzielten auch beim Umweltindex die höchste Punktzahl. Ebert rüttelt am Bild des westlichen Kapitalismus, der die Armen in den Entwicklungsländern ausbeute. Der von Ebert zitierte Ökonomen Daniel Fernandez Mendez stellt fest: Länder mit tiefen Umweltstandards, so Afghanistan, Madagaskar, Haiti, Ghana oder Eritrea, gehören zu den Ländern, die von den Weltmärkten weitgehend abgeschnitten sind. Das von Umweltaktivisten gemalte Bild vom raffgierigen Kapitalisten hält Ebert zufolge einer faktenbasierten Betrachtung nicht stand. Nicht die multinationalen Konzerne produzierten in Bergbauminen am meisten Unfälle, Kinderarbeit und Umweltzerstörung, sondern es seien in den meisten Fällen der informelle Sektor und Betreiber von Minen, hinter denen China als Investor stehe.

Miserable Energiedichte

Ebert betrachtet einzelne Energieträger. Weltweit seien fossile Brennstoffe so attrak-

tiv wie nie zuvor. China beispielsweise habe seinen CO2-Ausstoss in den letzten 20 Jahren verdreifacht. Die Volksrepublik verbrauche heute mehr Steinkohle als alle anderen Länder weltweit zusammen, Tendenz steigend. Trotz des Ausbaus erneuerbarer Energien nimmt der CO2-Ausstoss weiterhin zu. Ebert schreibt, der begrenzende Faktor bei Wind- und Sonnenkraft sei nicht, wie in den Medien oft behauptet, die angeblich noch nicht ausgereifte Technologie oder gesellschaftlicher Unwille, sondern ihre «katastrophal schlechte Energiedichte». Hinzu komme der immens hohe Materialbedarf der Erneuerbaren. Um aus Wind ein Megawatt an Leistung herauszuholen, sei eine 200 Tonnen schwere Windturbine mit einem Rotordurchmesser von 50 Metern nötig. Um aus Benzin ein Megawatt herauszuholen, reiche ein 200 Kilogramm schwerer Formel-1-Motor von der Grösse eines Backofens. Hinzu komme ein weiterer Ressourcenverschleiss: Windkraftanlagen benötigten über 500-mal mehr Landfläche als konventionelle Kraftwerke. Der Flächenbedarf von Photovoltaik liege sogar noch über dem der Windkraft.

Getrübter Blick auf Gefahren

Ebert spricht über Irrationalitäten in der Klimadebatte. So über die Wahrnehmung von Gefahren. Der Atomenergie hafte der Makel an, besonders gefährlich und gesundheitsschädigend zu sein. Ebert verweist auf eine Unfall-Statistik über grössere Unfälle bei der Energiegewinnung. Dabei kommt die Atomenergie trotz Tschernobyl, Three Mile Island und Fukushima am besten weg. Die Energieerzeugung durch fossile Energien fordere mit Abstand am meisten Menschenleben. Die Gefährlichkeit der Atomenergie liege auf derselben Stufe wie die von Wind- oder Solarenergie.

Ebert fordert in der Energie- und Klimapolitik mehr Technikoffenheit, mehr Pragmatismus, mehr Bildung und weniger Einbildung.

Vince Ebert: Lichtblick statt Blackout, 2022, DTV Verlagsgesellschaft, München

Immobilienangebote HEV Aargau

Restaurant mit Wohnung Egliswil

Restaurant mit grosszügigem Speisesaal sep. Fumoir, gepflegt, laufend saniert 3½-Zimmer-Maisonettewohnung 115 m² Wohnfläche, 450 m² Grundstück inkl. 11 Aussen-Parkplätze Verkaufspreis auf Anfrage

Einfamilienhaus Untersiggenthal

5½ Zimmer, 168 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück, Galerie, Wintergarten, zwei Sitzplätze, Balkon/Terrasse, gepflegte Gartenanlage, zwei Hauseingänge, zwei Einstellplätze in der Garage Verkaufspreis CHF 1’320’000.–

Maisonettewohnung Widen

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Einfamilienhaus Stetten

7½ Zimmer, 207.5 m² Wohnfläche 650 m² Grundstück, zwei Sitzplätze Hundezwinger, Dachraum ausbaubar übergrosse Doppelgarage/Werkstatt Verkaufspreis CHF 1’050’000.–

Einfamilienhaus Veltheim

5½ Zimmer, 120 m2 Wohnfläche, 1’691 m2 Grundstück, Baulandreserve, Werkhalle, ganztags besonnt, Aussicht in die weitere Umgebung, angrenzend an Landwirtschaftszone, Einzelgarage Verkaufspreis CHF 1’790’000.–

Einfamilienhaus Villmergen

6½ Zimmer, 172.2 m2 Wohnfläche, 639 m² Grundstück, 10 x 4 Meter Pool

Sauna, Whirlpool und Liegeraum im UG beheizter Wintergarten mit Pellet-Ofen Innen- und Aussen-Cheminée separate Einzelgarage mit Vorplatz Verkaufspreis CHF 1’250’000.–

Gewerbeliegenschaft Lenzburg teilvermietet, Büro- und Praxisfläche 1’394 m2 Nutzfläche 2’915 m2 Grundstück

inkl. 61 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 8’000’000.–

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Wer haftet im Falle eines Unfalls?

Meine Mieter räumen den Schnee nicht weg

Frage:

Ich vermiete mehrere Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Nach starkem Schneefall stelle ich immer wieder fest, dass die Mieter den Schnee nicht wegräumen und die Wege zum Gebäude nur schlecht passierbar sind. Hafte ich, wenn jemand stürzt?

Antwort:

Mit dem ersten Schnee stellt sich jedes Jahr aufs Neue die Frage, wer den Schnee zu räumen hat und wer die Konsequenzen trägt, wenn der Räumungspflicht keine Folge geleistet wird.

Mieter müssen den Schnee nur dann wegräumen, wenn sie dazu im Mietvertrag ausdrücklich verpflichtet worden sind. Ist dies der Fall und sind mehrere Mieter von dieser Verpflichtung betroffen, können die gemeinsam genützten Bereiche, die zu reinigen sind, aufgeteilt

werden oder es ist eine turnusgemässe Verpflichtung möglich.

Ist die Verpflichtung zum Schneeräumen nicht auf die Mieter überbunden worden, ist der Schnee vom Vermieter wegzuräumen. Die Kosten dafür sind vom Vermieter zu tragen. Diese können aber über die Nebenkosten dem Mieter belastet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schneeräumung bei den Nebenkosten explizit erwähnt wird.

Gefahr eines Regresses

Was gilt nun, wenn die Mieter ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen und jemand stürzt? Grundsätzlich hat der Eigentümer eines Gebäudes den Schaden zu ersetzen, den dieses infolge mangelhafter Instandhaltung verursacht. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die hierfür verantwortlich sind. (vgl. Art. 58 OR). Kommt es nun infolge des nicht geräumten Schnees zu einem Unfall, haftet der Vermieter als Werkeigentümer. Es besteht somit das Risiko, dass die Unfallversicherung des Geschädigten auf den Vermieter und Hauseigentümer Regress nimmt. Diesem ist deshalb dringend zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, um vor allfälligen Forderungen geschützt zu sein. Der Vermieter hat anschliessend die Möglichkeit, die fehlbaren Mieter zur Verantwortung zu ziehen. Vor diesem Hintergrund ist der Vermieter

gut beraten, regelmässig zu überprüfen, ob die Mieter ihrer Verpflichtung auch nachkommen und sie, falls nötig, abzumahnen. Es ist zu empfehlen, die Mieter auch gleich im Mietvertrag darauf hinzuweisen, dass sie verpflichtet sind, eine Stellvertretung zu organisieren, sollten sie selber abwesend sein.

Zu erwähnen ist weiter, dass komplett schneefreie Wege im Winter häufig nicht möglich sind und auch nicht erwartet werden können. Auch versteht sich von selbst, dass es nach starkem Schneefall einen Moment dauern kann, bis alle Flächen geräumt sind. Erwartet werden darf, dass die Personen, die die zu räumenden Flächen betreten, witterungsadäquat gekleidet sind und gutes Schuhwerk tragen. Es muss denn auch nicht der ganze Weg geräumt werden. Es genügt, wenn zwei Personen einander kreuzen können.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Antonia

Kann ich einen Nachmieter ablehnen?

Als Vermieter wird man diese Situation wohl oft antreffen: Der Mieter kündigt den Mietvertrag und will vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, da er schon eine neue Wohnung gefunden hat. Das darf er. Jedoch muss er weiterhin den Mietzins bis zum ordentlichen Kündigungstermin begleichen. Der Mieter kann sich von der verbleibenden Mietzinszahlung aber befreien, wenn er dem Vermieter einen Nachmieter vorschlägt.

Ein einziger Nachmieter genügt

Entgegen der verbreiten Auffassungen, der Mieter müsse drei Nachmieter stellen, ist gemäss Gesetz ein einziger ausreichend, solange dieser die nachgenannten Voraussetzungen erfüllt. Der Nachmieter muss zuerst einmal gewillt sein, den bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Weiter muss der Nachmieter zahlungsfähig und für den Vermieter zumutbar sein. Diese zwei Voraussetzungen sind immer wieder Grund für Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Was sagt das Recht dazu? Hierzu im Einzelnen:

Zahlungsfähigkeit

Ein Nachmieter ist zahlungsfähig, wenn er dem Vermieter den Mietzins und die Nebenkosten vollständig zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt bezahlen kann. Liegen gegen den potenziellen Nachmieter Betreibungen vor, bestehen Verlustscheine oder ist er aus objektiven Gründen nicht in der Lage, den vereinbarten Mietzins zuzüg-

lich Nebenkosten zu bezahlen (es gilt die allgemeine Faustregel, dass grundsätzlich nicht mehr als ein Drittel des Einkommens für die Miete aufgewendet werden sollte), so gilt dieser als nicht zahlungsfähig und kann vom Vermieter abgelehnt werden. Die Zahlungsfähigkeit ist dagegen beispielsweise auch gegeben, wenn der Nachmieter Sozialhilfeempfänger ist und eine Mietzinszahlungsgarantie der Sozialbehörde vorliegt. In der Praxis erfolgt diese durch eine schriftliche Kostengutsprache.

Zumutbarkeit

Der vorgeschlagene Nachmieter muss für den Vermieter zumutbar sein. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit sind objektive Kriterien heranzuziehen. Der Vermieter darf an den Nachmieter keine höheren bzw. andere Anforderungen als an den bisherigen Mieter stellen.

Ob ein Nachmieter objektiv gesehen für den Vermieter zumutbar ist oder nicht, ist im konkreten Einzelfall aufgrund des Mietvertrages (Gebrauchszweck) abzuklären. Der Nachmieter darf die Wohnung beispielsweise nicht übernutzen. Die Anzahl der Familienmitglieder muss zur Grösse der Wohnung passen. Schlägt ein Mieter für seine 1,5-Zimmer-Wohnung eine dreiköpfige Familie vor, darf der Vermieter ablehnen. Bei der Abklärung zu berücksichtigen sind dabei die Lebensumstände im Mietshaus (Mieterstruktur, Lebensstil der Mieter, Alter der Mieter). Dieses Kriterium darf aber nicht dazu benützt werden, um Bewerber zum Beispiel wegen ihrer Nationalität oder ihrer Religion abzulehnen. Nationalität, Geschlecht, Rasse, Religion oder Zivilstand stellen für sich gesehen keine Ablehnungsgründe dar. Auch die Stellung als Asylbewerber begründet gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung noch keine Unzumutbarkeit.

Unzumutbar kann der Nachmieter beispielsweise in folgenden Fällen sein:

• Errichtung eines Imbisses in einem bisher als Büro genutzten Geschäftslokal;

• Nachmieter übt Tätigkeit aus, die den Vermieter oder andere Mieter konkurrenziert;

• Einzelperson bei einer ausdrücklich als Familienwohnung vermieteten Wohnung;

• Grossfamilie in einer kleinen Wohnung

Jüngst hatte das Kantonsgericht des Kantons Glarus über die Zumutbarkeit von Nachmietern zu entscheiden. Kurz gefasst hat sich Folgendes abgespielt:

Die Mieterin kündigte den Mietvertrag ausserordentlich und stellte dem Vermieter drei Mietinteressenten vor. Das Kantonsgericht hatte vorliegend zu beurteilen, ob sich die Mieterin mit den vorgeschlagenen Mietinteressenten vorzeitig von ihrer Mietzinszahlungspflicht befreien konnte. Der Vermieter bringt vor, die vorgeschlagenen Nachmieter seien nicht zumutbar, da zwei von ihnen Asylbewerber sind und von der Sozialhilfe leben. Dabei würde nicht die Sozialen Dienste Glarus als Mieter in den Mietvertrag eintreten, sondern lediglich den Mietzins bezahlen. Zudem sei das Mietzinsdepot jeweils nicht auf der Kostengutsprache der Sozialen Dienste Glarus aufgeführt, weshalb das Kriterium des Eintritts in den bestehenden Mietvertrag nicht erfüllt sein könne. Dies erachtet der Vermieter als nicht genügend sicher. Weiter bringt der Vermieter vor, die Nachmieter würden nicht in die bestehende Mieterstruktur passen, wobei in der Nachbarschaft vorwiegend Schweizer, Rentner und alleinstehende Frauen angesiedelt seien. Beim dritten Nachmieter würde es sich ebenfalls um einen Ausländer handeln, jedoch habe dieser eine Niederlassungsbewilligung sowie eine Arbeitsstelle. Er lebe aber getrennt und eine eine Scheidung sei absehbar. Deshalb kämen auf ihn Unterhaltspflichten für Ehefrau und Kinder in noch unbestimmter Höhe zu, was ebenfalls auf eine schwierige finanzielle Lage hinauslaufen könnte.

Das Kantonsgericht erwog, dass bei den vorgeschlagenen Nachmietern es sich zwar allesamt um Ausländer resp. um Asylbe-

Gianmarco Coluccia
MLaw, Rechtsanwalt, Notter Advokatur und Notariat, Baden

werber handelt, was jedoch keinen Ablehnungsgrund darstellt. Die Sozialen Dienste Glarus teilten dem Gericht mit, dass die Übernahme von Mietzinsdepots in den vorliegenden Fällen von der Kostengutsprache gedeckt gewesen wäre. Betreffend den dritten Nachmieter sei ebenfalls kein Ablehnungsgrund ersichtlich, da aus dem Zivilstand alleine und den damit verbundenen Unterhaltspflichten keine Zahlungsunfähigkeit abgeleitet werden kann.

Da der Vermieter nicht auf die Vorschläge der Mieterin reagiert hat, liegt eine unbegründete Ablehnung der vorgeschlagenen Nachmieter vor. Demnach wurde die Mieterin von ihren vertraglichen Verpflichtun-

gen befreit, weshalb der restliche Mietzins nicht geschuldet ist.

Empfehlungen für den Vermieter Teilt der Mieter dem Vermieter mit, er werde vorzeitig das Mietverhältnis beenden und dafür einen Nachmieter suchen, so ist dem Vermieter zu empfehlen dem Mieter Anmeldeformular für Mietinteressenten bereitzustellen. Der Vermieter hat das Recht, den ihm vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen. Dazu steht ihm eine angemessene Frist zur Verfügung. Nach herrschender Lehre beträgt die Prüfungsfrist einen Monat. Bei professionellen Liegenschaftsverwaltungen wird von kürzeren Fristen ausgegangen. Lässt der Vermieter

die Prüfungsfrist ungenutzt verstreichen, so geht man von einer unbegründeten Ablehnung aus. Darum empfiehlt es sich, schnell mit dem bestehenden Mieter zu kommunizieren. Eine Ablehnung eines Nachmieters sollte gut überlegt sein und im Zweifelsfall sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.

Schlussendlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen «zumutbaren» Nachmieter zu berücksichtigen. Er kann sich ohne Weiteres für einen anderen Interessenten seiner Wahl entscheiden und mit diesem einen neuen Mietvertrag aushandeln. Der bestehende Mieter wird damit gleichwohl von seiner Mietzinspflicht befreit.

Mit diesem Service ist kein WC-Ersatz mehr nötig

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

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In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.

Spülbild dahin gehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

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Winter-Jasmin – ein frostharter Frühblüher

Yingchunhua ist der chinesische Kosename für den Winter-Jasmin. Wie der deutsche Name Winter-Jasmin vermuten lässt, blüht die aus China stammende Pflanze im Winter. Der Winter-Jasmin (nudiflorum) zählt zu den wenigen frostharten Winterblühern. Er öffnet bei milder Witterung bereits im Dezember die ersten kleinen gelben Blüten.

Als Winterblüher werden Pflanzen bezeichnet, die ihre Blütezeit ab Ende November bis Anfang Februar haben und uns die ersten Blüten des Jahres bescheren. Es gibt jedoch nicht nur winterblühende Stauden, sondern auch Bäume und Sträucher, die zu den Winterblühern gehören. Die in die Wintermonate fallende Blütezeit der Pflanzen erfreut jeden Pflanzenliebhaber, zumal die kalten Wintermonate ja nicht viel Blühendes zu bieten haben. Der Winter-Jasmin gehört zur Familie der Ölbaumgewächse und ist der einzige Vertreter der Gattung Jasminum, der in Mitteleuropa winterhart ist. Heute wird der Winter-Jasmin, wie schon seit alters her in China, wegen seiner im Winter erscheinenden und attraktiven Blüten als Zierpflanze in Parks und Gärten kultiviert.

Der Winterjasmin ist ein ausladender Strauch mit bogig überhängenden bis niederliegenden Zweigen. Sobald die Zweige Bodenkontakt bekommen, schlagen sie Wurzeln. Durch seinen überhängenden Wuchs kann man den Winter-Jasmin entweder als Bodendecker oder auf Mauervorsprüngen pflanzen, von wo aus er in grünen filigranen Kaskaden seine Zweige hinabschickt. Auch vor Hauswänden lässt sich der attraktive Winterblüher hübsch an einem Spalier ziehen.

Der Winter-Jasmin sieht mit seinem goldenen Sternenregen, der über Gartenmauern und Hauswände fällt, nicht nur hübsch aus. Er bietet Wildbienen und anderen Insekten schon vor dem Frühling

eine Nahrungsquelle. Während viele andere Pflanzen noch schlafen, sorgt der Winter-Jasmin schon früh im Jahr für ein behagliches Summen im Garten. Bei einem milden Klima beginnt der WinterJasmin schon ab Dezember seine ersten Blüten zu öffnen. Um seine Blüten vor Frost zu schützen, wendet er einen strate-

gischen, geschickten Trick an. Der Strauch öffnet nicht alle Blüten auf einmal. Er behält Knospen in Reserve und öffnet sie beim nächsten Sonnenschein nach und nach. Durch diese Schutzfunktion gegen Frostschäden verlängert sich die Blütezeit bis zum Frühling. So ist dieser Strauch auch ein toller Frühlingsbote.

Foto: Jeannine Stierli

Aarau und Kulm

Generalversammlung 2023

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Bezirke Aarau und Kulm findet statt am Montag, 20. März 2023, 19 Uhr

Kultur- und Kongresshaus, 5000 Aarau

• Generalversammlung

• Auftritt Patti Basler und Philippe Kuhn

• Imbiss, offeriert vom HEV Aarau und Kulm

Die offizielle Einladung mit der Traktandenliste erhalten Sie in der zweiten Hälfte Februar 2023. Wir freuen uns, Sie an der Generalversammlung begrüssen zu dürfen.

Gültig bei Neubestellungen einer MIGROL Tankrevision bis 28.2.2023 und Ausführung bis 31.3.2023

nicht kumulierbar mit anderen Aktionen und Rabatten. Geben Sie bei Ihrer Online-Bestellung den Coupon-Code HEVTRI23“ ein oder nennen Sie diesen bei Ihrer telefonischen Bestellung.

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Baden/Brugg/Zurzach

Themenabend Gartencenter Lengnau

«Nachhaltigkeit

fängt im Garten an»

Donnerstag, 9. März 2023, 18.00–20.00 Uhr oder

Freitag, 10. März 2023, 18.00–20.00 Uhr Uhr

Gartencenter Lengnau, Surbparkweg 1, 5426 Lengnau

Das Gartencenter Lengnau ist ein Traditionsunternehmen mit über 60-jähriger Geschichte im Surbtal. Lassen Sie sich informieren, wie Sie Ihren Garten oder Ihre Terrasse den heutigen Klimabedingungen entsprechend am sinnvollsten gestalten. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich vom Firmeninhaber Paul Hediger und seinem Team praxisnah zu den drei folgenden Themenschwerpunkten informieren und beraten zu lassen:

• Bepflanzung heute – die richtige Wahl der Pflanzen treffen

• Pflanzenernährung – Düngung und Bewässerung

• Pflanzenschutzmittel – welche und wieviel?

Sie werden Fragen beantwortet erhalten wie: «Welche Pflanzen soll ich an welchem Ort vorsehen? Welches ist der richtige Grund oder Nährboden? Welches ist der richtige Standort bei welcher Besonnung/Beschattung? Welches sind klimaresistente Arten für die Zukunft? Welche Vorteile und Nachteile bieten grüne Gärten versus Steingärten?» Diese und weitere Fragen werden Ihnen fachkompetent beantwortet werden können. Beim abschliessenden Apéro bietet sich die Gelegenheit, diese und weitere Themen im direkten Austausch mit den anwesenden Fachpersonen anzusprechen.

Anmeldung bitte bis spätestens Mittwoch, 22. Februar 2023 an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden oder via Mail an: carmen.zelzer@hev-aargau.ch.

Es erfolgt keine Bestätigung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mitglieder aus der Sektion Baden/Brugg/Zurzach haben Vorrang.

Anmeldetalon

Ich/wir nehme/n teil am Themenabend im Gartencenter Lengnau des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.

❏ Mitglied-Nr.

❏ Teilnahme am Donnerstag, 9. März 2023

❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:

❏ Teilnahme am Freitag, 10. März 2023

x

❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum: Unterschrift:

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch

Garnitur 4fach) (2009)

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Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht

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Solarenergie rascher ausbauen

Der Kanton Aargau will sich verstärkt für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung einsetzen und startet deshalb eine Solaroffensive. Ziel ist ein markanter Ausbau der Photovoltaik.

Energie ist im Kanton Aargau ein zentrales Thema, denn der Kanton Aargau ist ein Energiezentrum der Schweiz. Jede dritte Kilowattstunde Strom stammt aus aargauischer Produktion. Rund 14 Prozent der gesamten Stromproduktion wird durch Wasserkraft generiert. Bei der Produktion von Sonnenenergie ist der Kanton Aargau ebenfalls vorne mit dabei. Bereits 19 PlusEnergie-Bauten, die im Kanton stehen, erhielten einen Prix Solaire. Diese eindrücklichen Fakten hielt Regierungsrat Stephan Attiger im Vorwort zum Solarpreis 2022 fest. Da ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Kanton Aargau seit 2022 als Partner des Schweizerischen Solarpreises auftritt.

Sonne hat Zukunft

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss in der ganzen Schweiz bis 2050 auf

rund 39 Terawattstunden ansteigen, um das gesteckte Ziel Netto-Null zu erreichen. Der Kanton Aargau hat deshalb für die Förderung der Nutzung von Sonnenenergie grosse Pläne. Mit einer Solaroffensive will er die Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen mittels verschiedener Strategien voranbringen.

Der Aargauer Regierungsrat macht sich einerseits stark für den Bau von Photovoltaikanlagen. Andererseits hat er es im Oktober 2022 abgelehnt, den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern kantonale Darlehen für die Bauvorhaben zu gewähren. Für den Bau von Solaranlagen würden die Gebäudeeigentümer in der Regel über genügend Eigenmittel verfügen oder die Investition mit einer Hypothek finanzieren können. Solaranlagen sind heute bezahlbar und innert nützlicher Frist sind die Investitionskosten wieder ausgeglichen. Im Mo-

ment dürfte eher das Fehlen wichtiger Komponenten für Photovoltaikanlagen ein Problem darstellen. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst rasch zu informieren und die Planung einer Anlage an die Hand zu nehmen.

Der Regierungsrat hat jedoch beschlossen, einen Verpflichtungskredit zu sprechen, um die Umsetzung erster Massnahmen der Solaroffensive anzustossen. In den Jahren 2022 bis 2025 stehen 700’000 Franken für den Ausbau grossflächiger Photovoltaikanlagen (ab etwa 100 Kilowatt-Peak) zur Verfügung. Ziel ist es, dass grossflächige Anlagen auf Gebäuden schneller wirtschaftlich werden. Der Kanton finanziert keine vollständigen PV-Anlagen. Vielmehr übernimmt er die Differenz der Anlagekosten bis zu deren Wirtschaftlichkeit. Damit werden vor allem PV-Anlagen gefördert, die Strom ins Netz einspeisen.

Damit will die Regierung mögliche Grossanlagen, die einen geringen Eigenverbrauch haben, gezielt fördern. In der Landwirtschaft sieht der Kanton ebenfalls noch viel Potenzial für die Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen. Andiskutiert ist zudem, dass bei Neubauten die Sonnenenergie grundsätzlich stärker genutzt werden soll und dass bei Dachsanierungen auch Altbauten mit Anlagen versehen werden, welche durch die Sonnenenergie den Ertrag an erneuerbaren Energien deutlich steigern helfen. So will der Kanton Aargau einen wesentlichen Beitrag leisten, damit die Schweiz die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes erreichen kann und sogleich die Versorgungssicherheit grösser wird.

Potenzial abschätzen via AGIS

Eine Studie von Infras und TEP-Energy im Auftrag der Kantone Aargau und Zürich kommt zum Schluss, dass im Kanton Aargau ein Potenzial zur Erzeugung von

5350 Gigawatt-Stunden (GWh) Strom vorhanden ist. Der Kanton verfügt also über die Möglichkeit, seinen, gemessen an der Bevölkerung, anteilsmässigen Beitrag von 2977 GWh an das nationale Ziel bezüglich des Photovoltaikstroms bis ins Jahr 2050 zu leisten. Um das gesteckte Ziel zu erreichen, muss die Anzahl an Photovoltaikanlagen rasch stark ausgebaut werden. Mit der Strategie «energieAARGAU» hat der Kanton im Jahr 2015 das Ziel anvisiert, bis 2035 die erneuerbare Stromproduktion auf mindestens 1130 GWh im Jahr auszubauen, davon 920 GWh mittels Photovoltaik. Der Regierungsrat will nun das schlummernde Potenzial der Gebäudedächer im Kanton Aargau schneller vorantreiben, damit die Produktion von Solarstrom die gesteckten Ziele erreicht.

Im Kanton Aargau sind neue Solaranlagen melde- oder baubewilligungspflichtig. Auf der Internetseite des Kantons kann man mithilfe des Solarkatasters erfahren, wie gut

sich Dach und Fassade der eigenen Liegenschaft für Solaranlagen eignen. Die Grundlage für den Solarkataster bildet das Portal des Aargauischen Geographischen Informationssystems (AGIS). Die Plattform enthält Daten des Bundesamtes für Energie. Sie zeigt auf, wie gut sich Gebäudeflächen (Dach und Fassade) für die Nutzung von Sonnenenergie eignen und wie viel Strom oder Wärme auf der jeweiligen Fläche produziert werden könnte. Die entsprechenden Formulare zur Erfassung von Solaranlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Kantons zu finden.

Energieberatung nutzen

Über die Vorgehensweise oder mögliche Förderbeiträge im Zusammenhang mit Um- und Neubauten sowie Gebäudesanierungen gibt die Energieberatung Aargau gerne Auskunft. Alles Wissenswerte rund um Vorschriften, Normen und Energietechniken ist dort ebenfalls zu erfahren. Diese Dienstleistungen des Kantons, tele-

fonisch oder per E-Mail, sind kostenlos. Oder man kann sich das Förderprogramm des Kantons Aargau von der Internetseite selber herunterladen. Die neueste Version stammt vom 1. April 2022.

Als gutes Vorbild wirken

Der Kanton plant, seine Vorbildfunktion wahrzunehmen und Massnahmen an kantonalen Liegenschaften nicht nur zu prüfen, sondern durchzusetzen, dass sie wo immer möglich geplant werden müssen. Kann ein solches Vorhaben nicht umgesetzt werden, stehen die Planer in der Pflicht, die Unmöglichkeit glaubhaft zu begründen. Dieser Grundsatz kommt bei Neubauten oder Dachmodernisierungen sowie bei Fassadenanlagen bei kantonalen Gebäuden. Zudem sollen über bestehenden TiefbauInfrastrukturen des Kantons PV-Anlagen realisiert werden.

Im Internet www.ag.ch > Stichwort Solaroffensive

Die Aargauer Regierung macht sich für den Bau von Photovoltaikanlagen stark.

Weniger ist mehr: ein Haus ohne Heizung

Was heute ein radikales Umdenken bedeutet, ist im Prinzip eine alte Bauweise: dicke Wände, wenig Glas. Ein Bürogebäude in Emmen im Kanton Luzern wurde so gebaut. Der Clou: Das Gebäude besitzt weder eine Heizung noch eine Klimaanlage.

Warum verfolgen Architekten, Planer und Bauherren seit Jahren diesen Glaubenssatz: Moderne Gebäude brauchen immer mehr Technologie, um effizient zu sein. Der ETH-Professor und Architekt Dietmar Eberle stellte die Frage auf den Kopf: Wie kann ein Gebäude so intelligent gestaltet werden, dass es ohne viel Technik konstant für ein angenehmes Raumklima sorgt? Die Antwort – ein Haus ohne Heizung – steht seit 2013 als Firmensitz von Baumschlager Eberle Architekten in Lustenau in Vorarlberg. Eberle und sein Team beweisen damit: Die Lösung für weniger Energieverbrauch in Gebäuden ist nicht mehr

Technik, sondern weniger. Oder anders gesagt: Das Gebäude löst die Anforderungen an das Innenraumklima über die Architektur, nicht über die Technik.

Viel Masse und Raum

Das Bürogebäude wird nur von der Abwärme der Menschen, der Geräte und der Lampen geheizt. Statt einer kontrollierten Lüftung gibt es schlichte Klappen in den Lüftungsflügeln der Fenster, die automatisch aufgehen, wenn die Luft zu stickig oder die Temperaturen zu hoch werden. Im Haus findet man keinen Heizkeller, keine Kühlrohre, keine Lüftungsschächte. Nicht einmal ein Untergeschoss. Dafür hat das intelligente Haus viel Masse und Raum.

75 Zentimeter dicke Mauern, die nur aus Backstein bestehen, isolieren gut und machen das Raumklima träge. Wenige, aber hohe Fenster lassen im Sommer nicht viel Hitze hinein und bringen das Licht im Winter bis tief in die überhohen Räume. Für ein ausgewogenes Raumklima sorgt eine automatische Steuerung, das sogenannte Operating System, dessen Sensoren den CO2-Gehalt, die Luftfeuchte und die Temperatur laufend registrieren. Weil sich die Innenraumtemperaturen im Winter wie auch im Sommer zwischen zwischen 22 °C und 26 °C bewegen, wurde diese Tatsache zum Namen des Baukonzeptes: 2226. In der Schweiz konnte das österreichische Architekturbüro mit einer Schweizer Filiale in

Brigitte Müller, Redaktorin
Das Bürogebäude Emmenweid ist das erste Gebäude ohne Heizung in der Schweiz.
Foto: René
Dürr für Baumschlager
Eberle Architekten

Zürich bereits ein Bürogebäude nach dem Konzept 2226 in Emmen bauen, dass seit 2018 in Betrieb ist. Und 2025 wird in Schlieren ein Bürogebäude nach demselben Prinzip mit rund 14’000 m2 Geschossfläche fertiggestellt.

Dicke Wände

Beim Konzept 2226 wird nicht Technik eingesetzt, sondern zentrale Funktionen werden mit intelligenter Architektur gelöst. Die Aussenhülle und die Anordnung der Fenster sind zwei wesentliche Faktoren. Die rund 75 cm dicke Gebäudehülle besteht unter anderem aus einer isolierenden Ziegel-Schicht auf der Aussenseite. Auf der Innenseite ist im gleichen Masse eine statische Ziegel-Schicht verbaut. Die dicken Aussenwände und die dreifachverglasten Fenster schützen die Nutzer vor Kälte und Hitze. Durch das Zurückversetzen der Fenster scheint die Sonne im Sommer nie direkt auf die Fenster. Mit einem Anteil von knapp 20 Prozent der Fassadenfläche und einer Grösse von 180 x 217 cm sind die Fenster für einen Büroneubau vergleichsweise klein dimensioniert. Durch das Zurückversetzen der Fenster und eine tiefe Laibung kann auf einen zusätzlichen Sonnenschutz verzichtet werden. Die helle Farbe der Fassade sorgt zusammen mit der Raumhöhe von 2,86 m dafür, dass sich der Bau nicht übermässig aufheizt. Im Innern helfen weiss gestrichene Decken und Wände, das Tageslicht optimal zu nutzen.

Dicke Mauern zum Schutz vor äusseren Einflüssen sind kein Novum. Diese Technik findet beispielsweise seit Jahrhunderten Anwendung beim Engadinerhaus. Der Pioniercharakter besteht darin, dass Baumschlager Eberle Architekten diese alte Technik mit modernen, besseren Baustoffen umsetzen.

Minimale Technik

Andere nachhaltige Gebäude wie beispielsweise Minergie-Bauten wählen den Ansatz der Effizienz und wollen mit möglichst wenig Energie die Haustechnik betreiben. Das Konzept 2226 setzt auf Suffizienz und lässt deshalb die Haustechnik so weit wie möglich weg. In sämtlichen Räumen befin-

den sich Sensoren, die den CO2-Gehalt, die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit messen. Diese Werte werden von der Gebäudesteuerung ausgewertet und bei Bedarf werden Lüftungsschlitze an den Fenstern für eine bestimmte Zeit geöffnet, um die Räume zu durchlüften. Die Lüftungsschlitze lassen sich zwar auch vom Nutzer über die Gebäudesteuerung «manuell» öffnen, jedoch schliessen sich diese automatisch wieder.

So funktioniert 2226 im Sommer

Die benötigte Kühlung im Gebäude wird nicht produziert, sondern gespeichert. An kühlen Sommernächten werden die Fensterklappen geöffnet und die thermische Masse des Gebäudes kühlt sich von innen und aussen ab. Die dicken Mauern geben die Kälte tagsüber an die Raumluft ab und halten die Raumtemperatur unter 26 °C. Die Fenster sind so konzipiert und positioniert, dass sie im Sommer keine direkte Sonneneinstrahlung zulassen, jedoch genügend Sonnenlicht im Innenraum zur Verfügung steht.

So im Winter

Das Prinzip der Massenverzögerung wirkt sich auch im Winter positiv auf die Innenraumtemperatur aus. Da sich die Nächte im Winter nicht zum Wärmeausgleich anbieten, ist das Innenraumklima auf Wärmequellen angewiesen. Dank starker Dämmung können die tiefen Aussentemperaturen durch die Menschen, Maschinen und Lichtquellen im Gebäude kompensiert werden. Bei einer Aussentemperatur von –5 °C werden nur 8 Watt/m2 benötigt, um den Innenraum auf 25 °C zu wärmen. Ein Mensch strahlt konstant 75 bis 80 Watt ab, ein Computerarbeitsplatz 230 Watt und eine künstliche Lichtquelle 12 bis 14 Watt. Dadurch wird die angestrebte Mindesttemperatur von 22 °C zu keinem Zeitpunkt unterschritten und funktioniert auch mit energieeffizienten Geräten.

Bau- und Betriebskosten

Bei den Erstellungskosten ist zu erwarten, dass diese tiefer ausfallen als bei einem kon-

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Für sämtliche weiteren Fragen rund um das Haus und Energie, lassen Sie sich beraten bevor Sie loslegen:

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Die telefonische Beratung ist kostenlos. Weitere Beratungsangebote und Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

Gut erkennbar: die enorme Zurückversetzung der Fenster. Deshalb ist kein Sonnenschutz nötig.

ventionellen Gebäude und bestimmt tiefer im Vergleich zu einem Hightech-Gebäude. Durch den Wegfall einer mechanischen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlage werden Kosten gespart. Diese werden jedoch zum Teil in die massivere Dämmung der Gebäudehülle investiert. Bei der von Anfang an konsequenten Umsetzung des Konzepts 2226 können die Erstellungskosten dennoch tiefer ausfallen. Dies bedarf jedoch einer guten Planung und Konzeptionierung bereits in der Planungsphase.

Doch die Betrachtung der Baukosten ist nur die halbe Wahrheit. Bei statischer Betrachtung von konventionellen Bauten entsprechen die Baukosten nicht einmal der Hälfte der Lebenszykluskosten. Der grössere Kostenteil fällt erst nach Erstellung der Liegenschaft im Betrieb und bei der Instandsetzung an.

Erfahrungswerte zur Instandsetzung fehlen bei dem jungen Konzept. Für die massiven Aussenmauern, die das Kapital des Konzepts 2226 darstellen, kann von einer Lebensdauer von rund 100 Jahren oder mehr

Da die Fenster zurückversetzt gebaut wurden, scheint die Sonne auch im Sommer nie direkt drauf.

ausgegangen werden. In dieser Zeit müsste die Haustechnik aufgrund der kürzeren Lebensdauer drei- bis viermal ersetzt werden. Doch was bei der Erstellung an Haustechnik nicht verbaut wurde, muss bei einer Sanierung auch nicht erneuert werden und führt zu tieferen Instandsetzungskosten gegenüber eines konventionellen Gebäudes.

Dass die Betriebskosten spürbar tiefer ausfallen, hat der Pionierbau in Lustenau bewiesen. Kein Wunder, denn es entfallen nicht nur Heiz- und teilweise Energiekosten, sondern auch die kostenintensiven Wartungen der Anlagen. Tiefere Betriebskosten bedeuten vor allem tiefere Nebenkosten für die Mieter.

Weitere Informationen über das Konzept 2226: www.2226.eu

Quelle

«Konzept 2226: Bürogebäude ohne Heizung erobern die Schweiz», Immobilienblog der Hochschule Luzern

Effizienz versus Suffizienz

Hinter dem Begriff Effizienz stehen technische Lösungen. Suffizienz will hingegen Material und Energie sparen.

Die Räume werden durchs Öffnen der Lüftungsschlitze an den Fenstern durchlüftet.
Fotos:
René

Herkömmliche Thermostate reagieren erst, wenn es kühler oder wärmer ist.

Selbstlernende Heizungssteuerung

Steigen die Energiepreise, erhöhen sich die Heizkosten ebenfalls. Das zeigt sich im Moment deutlich. Es sind also Lösungen gefragt, die es in Zukunft ermöglichen, Gebäude effizienter zu heizen. Forscher der Empa haben einen Algorithmus für Thermostate entwickelt, mit dem auch ältere Gebäude auf einfache Weise weniger Energie zum Heizen benötigen.

Ruth Bürgler, Redaktorin

Die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (Empa) und die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) errichteten gemeinsam das weltweit erste modulare Forschungs- und Innovationsgebäude, das «Next Evolution in Sustainable Building Technologies», kurz Nest genannt. Da es im Bau- und Energiebereich schwierig ist, neue Techniken und Produkte rasch in der Praxis zu etablieren, soll das NestGebäude als Plattform dienen, auf der Forschende technische Neuerungen unter realen Bedingungen testen und verbessern können. Das Gebäude befindet sich auf dem Campus der Empa in Dübendorf. Verschiedene nationale und internationale

Forscherteams aus Universitäten und Fachhochschulen arbeiten darin mit Architekturbüros und innovativen Firmen aus der Baubranche zusammen. So entwickeln Forschung, Wirtschaft und die öffentliche Hand gemeinsame Strategien, damit innovative Bau- und Energietechniken schneller auf den Markt kommen. Ziel ist es, den Umgang mit Ressourcen und Energie nachhaltiger, effizienter und kreislaufgerechter zu gestalten.

Viboo denkt mit Herkömmliche Thermostate von Heizkörpern oder Klimaanlagen reagieren erst, wenn die Temperatur einen gewissen Schwellenwert über- oder unterschreitet. Dieses System ist relativ träge. Um den Heizenergiebedarf zu senken, hat die Empa einen neuen Thermostat für Heizungen entwickelt, der das Raumklima vorausschauend regelt. Dadurch verbessert sich nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch der Wohnkomfort. Die Idee stammt von den beiden Forschern Felix Brünning und Benjamin Huber. Die beiden entwickelten einen Algorithmus für die Regelung der Heizung, die auf Wetter- und Gebäudedaten basiert. Der Algorithmus von Viboo berechnet mehrere Stunden im Voraus den idealen Energieaufwand eines Gebäudes. Die neuen Thermostate wurden im Nest in der Praxis ausführlich getestet. Es zeigte sich, dass mit der neuen Regeltechnik rund ein Viertel der Energie für Heizung und Kühlung eingespart werden kann. Um dieses neue Viboo-System markttauglich zu machen, muss der Algo-

rithmus jedoch noch weitere Praxistests durchlaufen und sich bewähren.

Regelung für kleine Wohneinheiten Schon heute gibt es in grösseren Gebäudekomplexen, beispielsweise in Fabrikhallen oder Bürohochhäusern, automatisierte Heizungen, die mit einem speziell für das betreffende Gebäude berechneten, vorprogrammierten Szenario gesteuert sind. So sparen die Betreiber beträchtliche Heizenergie. Für einzelne Wohnungen oder Privathäuser sind solche Programme jedoch zu teuer. Die Experimente mit Viboo zeigten, dass es nicht unbedingt ein vorberechnetes Programm für die Steuerung einer Heizung braucht, sondern dass die intelligente Heizund Kühlsteuerung, die im Nest getestet wurde, durchaus selber aus den vorhandenen Daten lernen kann. Für das Experiment bot das Nest optimale Voraussetzungen. Die Test-Räumlichkeiten bestehen aus einer grossen Wohnküche, die auf beiden Seiten von zwei Studentenzimmern eingerahmt wird. Diese beiden Zimmer sind je 18 Quadratmeter gross. Die gesamte Fensterfront ist nach Ostsüdost ausgerichtet und kann so von der Vormittagssonne profitieren. Durch die Deckenverkleidung aus Edelstahl läuft Wasser und sorgt für die gewünschte Raumtemperatur. Die Ventilstellung für die gewünschte Heiz- oder Kühlleistung lässt sich für jeden Raum einzeln steuern. Im einen Studentenzimmer arbeitete die Viboo-Steuerung. Im anderen sorgte ein herkömmliches Thermostatventil für die gewünschte Temperatur. Viboo war mit Daten der letzten zehn Monate gefüttert worden und der Algorithmus erhielt die aktuellen Wetterdaten von Meteo Schweiz.

Ältere Gebäude im Fokus

Die Forscher zielen nun darauf ab, Viboo in älteren Gebäuden zu integrieren, in denen noch keine Leitsysteme vorhanden sind. Deshalb suchten sie ein geeignetes älteres Versuchsobjekt und eine geeignete Partnerfirma, die smarte Thermostate im Sortiment führt. Als Versuchsobjekt stellte die Direktion der Empa das Verwaltungsgebäude zur Verfügung, das in den 1960er-Jahren gebaut und im Jahr 2009 renoviert worden war. Das Gebäude ist ein ideales

Objekt, um weitere Versuche durchzuführen. Von der Unternehmerseite konnten die Forscher die Firma Danfoss ins Boot holen, die als Herstellerin von Thermostaten bekannt ist. Die smarten Heizkörper-Thermostate von Danfoss verfügen über eine geeignete Schnittstelle, die es ermöglicht, die vom Algorithmus berechneten Daten aus der Cloud an die Hardware zu übermitteln.

Als Erstes wechselte das Forscherteam im Verwaltungsgebäude der Empa die bestehenden Thermostate aus. Sie tauschten die 150 alten durch die neuen, smarten Ventile von Danfoss aus. Nun konnte der grossangelegte Versuch in der Praxis starten.

Deutliche Verbesserung

Das Ergebnis des Versuchs fiel positiv aus. Die Forscher stellten fest, dass das Gebäude im Vergleich zur Heizperiode des Vorjahres rund 23 Prozent weniger Heizenergie verbrauchte. Wenn sich der Viboo-Algorithmus in den weiteren Versuchen ebenfalls positiv bewährt, wird sich diese Lösung auf dem Markt durchsetzen können. Die Firma Danfoss sieht im Viboo ein grosses Potenzial, nicht nur für einzelne Gebäude, sondern für ganze Energiesysteme. Umfragen zeigten zudem, dass das Projekt Viboo auf wenig Kritik stösst und die Chancen hoch sind, dass es sich auf dem Markt durchset-

zen kann. Viboo wäre eine grosse Chance für die Zukunft, denn es könnte dazu dienen, verschiedene Smart-Home-Integrationen wie Wärmepumpen und Solaranlagen zu optimieren. Ein wichtiger Beitrag also, um das elektrische Netz oder Wärmeverbünde nachhaltiger und effizienter zu machen.

Projekte wecken Interesse

In der laufenden Heizperiode führt Viboo in Zusammenarbeit mit den Firmen Danfoss, ABB und Schneider Electric weitere Versuchsprojekte durch. Dabei sammeln die Forschenden weitere Daten und können den Algorithmus von Viboo in verschiedenen Umgebungen ausprobieren. Gleichzeitig ist die öffentliche Hand auf das Projekt aufmerksam geworden. So haben das Bundesamt für Bauten und Logistik sowie die Gemeinde Männedorf Interesse am VibooSystem angemeldet. Da die Arbeit an der Empa und den Pilotprojekten noch im Gange ist, müssen sie sich noch etwas gedulden. Zu Forschungszwecken werden künftig noch weitere Gebäude auf dem Campus der Empa mit Viboo ausgestattet.

Weitere Informationen www.empa.ch

www.admin.ch

www.empa.ch/de/web/s604/smart-heat www.empa.ch/de/web/s604/viboo

Das Forschungsgebäude «Next Evolution in Sustainable Building Technologies», kurz Nest.
Foto: Empa

Umstieg auf erneuerbare Energieträger

Abgesehen von den schlimmen ökologischen Folgen ist die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch politisch brisant. Warum erklärt Matthias Berthold, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent an der Ostschweizer Fachhochschule OST, in diesem Interview ausführlich.

Fossile Brenn- und Treibstoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle sind zu über 75 Prozent für den Ausstoss klimaschädlicher Gase und damit für die Erderwärmung verantwortlich. Nach wie vor deckt die Schweiz ihren Energiebedarf zu fast zwei Dritteln mit fossilen Energieträgern. Weltweit liegt dieser Anteil sogar bei 80 Prozent. Dies ist verheerend, wie der aktuelle Bericht des Weltklimarats zeigt: Durch den Klimawandel verursachte Extremereignisse wie Dürren, Überschwemmungen und Hitzewellen dürften in den nächsten Jahren nochmals zunehmen.

Fossile Energieträger sind in weiterer Hinsicht problematisch. Sie sind auf der Erde sehr ungleich verteilt und schaffen eine Abhängigkeit zu Lieferländern mit teils autokratischen Regimen, was sicherheitspolitische Risiken mit sich bringt. Einmal mehr hat dies der Ukraine-Krieg verdeutlicht. Für viele europäische Staaten, darunter auch die Schweiz, ist diese Krise deshalb ein Weckruf, um energiepolitisch unabhängiger zu werden.

Matthias Berthold, Dipl. Ing., wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ostschweizer Fachhochschule OST und Dozent für Master of Advanced Studies (MAS) in Ener-

Dringend gesucht: Fachkräfte, die die erneuerbaren Energieträger planen und bauen können.

Foto: stock.adobe.com/Marina Lohrbach

giesysteme, beschäftigt sich intensiv mit entsprechenden Technologien. Im Interview spricht er unter anderem darüber, welche Schritte für einen schnellen Umstieg auf erneuerbare Energieträger notwendig sind und warum Solar-, Wind- und Wasserkraft politisch wie wirtschaftlich gesehen die bessere Wahl sind.

Wie stark ist die Schweiz von Erdöl und Erdgas abhängig und wie gross ist der Anteil aus Russland?

Matthias Berthold: Die Abhängigkeit ist derzeit sehr hoch. 2019 deckten Erdöl und Erdgas 61.6 Prozent und damit fast zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs der Schweiz. 2020 sank diese Zahl auf 58.9 Prozent. Dieser leichte Rückgang entstand hauptsächlich wegen der reduzierten Mobilität während der Corona-Pandemie. Es handelt sich deshalb wohl um eine temporäre Erscheinung. Rund 15 Prozent der Energie, die in der Schweiz verbraucht wird, stammt aus Erdgas. Russland liefert dabei knapp die Hälfte des benötigten Erd-

«Die E-Mobilität ist zirka drei Mal effizienter als Verbrennungsmotoren.»

gases und ist somit das wichtigste Gas-Importland für die Schweiz. Beim Rohöl, das die Schweiz importiert, spielt Russland als Herkunftsland praktisch keine Rolle. Allerdings importiert sie aus Deutschland und den Niederlanden Fertigprodukte wie zum Beispiel Diesel, Benzin, Heizöle und Flugpetrol, die zu einem beachtlichen Teil aus russischem Erdöl bestehen. Beim Erdöl ist es aber einfacher, das Lieferland zu wechseln, da es durch seine flüssige Form leichter transportiert werden kann, als das vor allem über bestehende Pipelines importierte gasförmige Erdgas.

Der Ukraine-Krieg hat in Europa zu einem Umdenken in energiepolitischen Fragen geführt. Erhalten erneuerbare Energien durch diese Krise Aufwind?

Berthold: Dieser Krieg hat einmal mehr die hohe Abhängigkeit Europas und der Schweiz von fossilen Energieträgern aufgezeigt. Abgesehen von den desaströsen ökologischen Folgen ist dies auch politisch brisant. Mit dem Export von Öl und Gas erhält Russland täglich zirka eine Milliarde Euro aus dem Westen. Mit diesen Einnahmen werden leider auch solche Kriege mitfinanziert und autokratische Systeme stabilisiert. Mit einer Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energieträger kann diese Abhängigkeit beseitigt werden. Die Schweiz, aber auch die anderen europäischen Länder sollten diese somit aus ökologischen wie auch politischen Gründen unbedingt schnell vorantreiben.

Kann der Energieverbrauch der Schweiz vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden?

Berthold: Erfreulicherweise muss nicht der gesamte fossile Primärenergieverbrauch 1:1 durch erneuerbare Quellen substituiert werden. Das lässt sich unter anderem am Beispiel der Mobilität veranschaulichen: Während bei Verbrennungsmotoren in herkömmlichen Fahrzeugen drei Viertel der Energie verpuffen, weisen Elektromotoren in Elektroautos einen Wirkungsgrad von rund 90 Prozent auf. Die E-Mobilität ist zirka drei Mal effizienter als Verbrennungs-

«Es bedarf einer nationalen Strategie – ähnlich wie beim Bau anderer InfrastrukturProjekte von nationalem Interesse wie Bahnstrecken und Autobahnen.»

motoren, was wiederum bedeutet, dass nur noch ein Drittel der Energie benötigt wird. Auch im Wärmebereich sinkt der Energiebedarf bei Verwendung elektrisch betriebe-

ner Wärmepumpen um den Faktor 4 bis 5 auf 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Bedarfes. Wichtig zu erwähnen ist zudem, dass elektrische Energie mithilfe von Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraftwerken relativ leicht «umweltverträglich» erzeugt werden kann.

Welche Schritte müssen nun unternommen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energieträger möglichst schnell voranzutreiben?

Berthold: Ein nationales Bekenntnis zu einem raschen Umstieg auf erneuerbare Energieträger wäre hilfreich. Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen sollte in den gleichen Rang gehoben werden wie beispielsweise der Moorschutz, der in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. Behandelt man Schutzmassnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien gleichrangig, können die Interessen gegeneinander abgewogen und entsprechende Entschei-

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Schon heute möglich: klimaneutrale Überbauung in Männedorf.
Foto: Umwelt Arena Schweiz

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dungen gefällt werden. Eine weitere Herausforderung ist, dass die baurechtlichen Bewilligungen für Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energieträger derzeit auf Stufe der Gemeinde angesiedelt sind. Hier bedarf es einer nationalen Strategie – ähnlich wie beim Bau anderer Infrastruktur-Projekte von nationalem Interesse wie Bahnstrecken oder Autobahnen.

Ist das fachliche Know-how dazu vorhanden in der Schweiz?

Berthold: Das fachliche Know-how ist in meinen Augen vorhanden und wird stetig weiter ausgebaut. Allerdings fehlen noch viele Fachkräfte, die diese zahlreichen Projekte landesweit realisieren. Die Liste der spannenden Aufgaben ist sehr lang.

«Für all diese Aufgaben sind Fachkräfte mit entsprechenden Kompetenzen notwendig.»

Photovoltaikanlagen müssen korrekt ausgelegt und geplant sowie anschliessend installiert und in das Netz integriert werden. Auch bezüglich Windkraft gibt es viel zu tun. Angefangen bei der Standort-Findung über die Auslegung und Optimierung bis hin zur Realisierung. Zudem gilt es, entsprechende Auflagen

umzusetzen, Genehmigungen einzuholen und vielfältige bautechnische Herausforderungen zu meistern. Letztere reichen von der Erstellung geeigneter Fundamente über die Installation und den Aufbau der Windkraftanlagen bis hin zum Netzanschluss. Für all diese Aufgaben sind Fachkräfte mit entsprechenden Kompetenzen notwendig.

Was spielt nebst den erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle für die Energiewende und die energiepolitische Unabhängigkeit?

Berthold: Energie sparen ist der beste Beitrag zum Umweltschutz – und auch der günstigste: Sowohl für den eigenen Geldbeutel als auch für die Gesellschaft. Eine nicht benötigte Kilowattstunde ist immer die «umweltfreundlichste». Einsparungen müssen nicht zwingend einen verminderten Komfort bedeuten. Zum Beispiel kann man mit einer Wärmedämmung bei Gebäuden den Komfort sogar erhöhen und dazu noch viel Energie einsparen. Auch mit dem Ausbau und der Nutzung des öffentlichen Verkehrs gehen Energieeinsparungen einher. Dies würde keinen Verzicht, sondern möglicherweise sogar einen erhöhten Komfort bedeuten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Effizienzsteigerung, die beispielsweise durch den Umstieg auf E-Mobile und Wärmepumpen erreicht werden kann, da diese wie bereits erwähnt einen wesentlich höheren Wirkungsgrad aufweisen. Letztlich setzt die Energiewende ganzheitlich bei Verbrauch und Erzeugung an. Bei der Erzeugung geht es darum, nebst dem Umstieg auf erneuerbare und somit kostenlose Primärenergieträger auch entsprechende Speichermöglichkeiten zu schaffen.

Bedeutet die Umstellung auf erneuerbare Energien Mehrkosten?

Berthold: Die Installation neuer Erzeugungsanlagen führt anfangs zu höheren Kosten, doch längerfristig dürften erneuerbare Energieträger sogar günstiger sein. Denn Sonne, Wind, Wasserkraft oder Geothermie erhalten wir gratis – im Gegensatz zu Öl, Gas oder Kohle, die relativ hohe Betriebs- und Förderkosten verursachen. Dazu kommt, dass durch die negativen Auswirkungen fossiler Energieträger

«Eine Wärmedämmung bei Gebäuden kann den Komfort sogar erhöhen und dazu noch viel Energie einsparen.»

auf das Klima indirekte Kosten anfallen, die derzeit nicht einberechnet werden. Ein Beispiel: Die Flutkatastrophe im Juli 2021 in Teilen Deutschlands hat laut Medienberichten 181 Menschenleben gekostet und Schäden in Rekordhöhe von 29,2 Milliarden Euro verursacht. Dies dürfte aber kein Einzelfall bleiben. Entsprechend den Klimamodellen werden sowohl Häufigkeit als auch Intensität der Unwetter und Wetterextreme weltweit zunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Allgemeinheit. Rechnet man diese Folgekosten im Sinne der Kostenwahrheit mit ein, sind erneuerbare Energieträger auf jeden Fall die viel günstigere Wahl.

Quelle

Ostschweizer Fachhochschule OST

Weiterbildungen im Bereich Energie und Umwelt

Die Energiewende ist in vollem Gange. Sie erfordert von Fachkräften ein fundiertes Wissen und spezifische Kompetenzen. Mit einer Vielzahl an Weiterbildungen im Bereich Energie und Umwelt vermittelt beispielsweise die Ostschweizer Fachhochschule OST ein umfassendes Know-how über Energiesysteme und deren gegenseitige Wechselwirkung. Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz kommt eine besondere Bedeutung zu.

www.ost.ch/ > Weiterbildung > Weiterbildungsangebot > Energie und Umwelt

Matthias Berthold ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ostschweizer Fachhochschule.
Foto: OST Ostschweizer Fachhochschule

Flexible Solarzellen und weitere Neuheiten

Die Forschungen im Bereich der Solartechnik machen grosse Fortschritte. So können inzwischen kleine Flächen für die Produktion von Solarstrom genutzt werden und die Beschaffenheit neu entwickelter Solarzellen macht deren Einsatz immer umfangreicher, flexibler und effizienter.

Es tut sich viel im Bereich Solarstrom. Inzwischen ist es möglich, private Freiflächen zur Energiegewinnung zu nutzen. Wer beispielsweise über einen Balkon verfügt, kann nicht nur die Freizeit oder die Ferien auf Balkonien geniessen. Das Geländer, die Seiten- und Zwischenwände kann man durch den Einbau von Photovoltaikpaneelen zur Energiegewinnung für den eigenen Bedarf nutzen. Die Bedachung eines Balkons eignet sich dafür ebenfalls. Fachleute meinen, dass sich gerade im Hinblick auf die aktuell stark ansteigenden Energiepreise die Kosten für eine solche Lösung bei gleichbleibender Lage relativ rasch auszahlen. Eine Senkung der Stromkosten zeichnet sich im Moment noch nicht ab. Der Strom, der auf dem Balkon produziert wird, kann in der Wohnung genutzt werden. Ist der Bau einer grösseren Anlage

möglich, kann man das gesamte Haus daran teilhaben lassen. Überschüssige Energie lässt sich mithilfe einer Batterie zwischenspeichern oder man kann parkierte E-Mobile aufladen und als Speicher nutzen.

Alles was es braucht, um beispielsweise mit einer Mini-PV-Anlage am Balkongeländer Solarstrom zu erzeugen, ist eine Steckdose. Mit einer ganzjährig betriebenen steckerfertigen 600-Watt-PV-Anlage lassen sich rund zehn Prozent des Strombedarfs eines Vier-Personen-Haushalts decken.

Blaues und ultraviolettes Licht nutzen Einem amerikanischen Forscherteam ist es gelungen, dank Frequenzverschiebungen mehr Solarstrom zu erzeugen. Sie haben einen Film entwickelt, der über die Solarzelle gebreitet wird. Dieser Film kann ultraviolettes und blaues Licht in Nahinfrarotlicht umwandeln. Dadurch lassen sich der Wirkungs-

grad und die Ausbeute an Strom steigern. is jetzt ist es den Forschenden gelungen, 82 Prozent des bisher nutzlosen Lichts zur Stromproduktion zu verwenden. Ihr Ziel ist klar. Sie streben 100 Prozent an. Die Veränderung des Lichtspektrums, das den Forschenden gelungen ist, hat für die Zellen weitere Vorteile. UV-Strahlen lassen die Zellen schneller altern. Ist die Altersgrenze erreicht, müssen sie ersetzt werden. Das verursacht neue Kosten. UV-Strahlen können zudem auch zu einer Überhitzung der Solarzellen führen. Das verringert die Effizienz der Zellen und trägt ebenfalls zu deren vorzeitigem Altern bei. Das Verschieben dieser UV-Strahlen in den nahinfraroten Bereich des Farbenspektrums hat also gleich mehrere positive Auswirkungen. Das amerikanische Forscherteam ist nicht das erste, das mit der Verschiebung von Lichtfrequenzen experimentiert. Ihm ist jedoch der Durchbruch gelungen. Nun werden die ersten Feldversu-

Ruth Bürgler, Redaktorin
An der Empa entwickelte flexible CIGS-Polymersolarzellen, die einen neuen Effizienzrekordwert erreicht haben.
Foto: Empa

che mit dem neu entwickelten Film anlaufen. Diese stehen noch aus. Aber es tut sich was.

Rekordverdächtig: flexible Solarzellen

Ein Forscherteam der Empa konnte den Wirkungsgrad von flexiblen Solarzellen erhöhen. Diese flexiblen Solarzellen bestehen aus sehr dünnen Schichten. Darunter befindet sich eine Verbindung aus den Elementen Kupfer (C), Indium (I), Gallium (G) und Selen (S). Die Solarzellen werden deshalb als CIGS-Solarzellen bezeichnet. Die Schichten werden meist durch ein Vakuumverfahren auf flexiblen Polymersubstraten aufgetragen. Durch eine Veränderung dieser Schichten ist es nun gelungen, die Leistung und Ausgangsspannung der Zellen zu verbessern.

Der gesteigerte Wirkungsgrad der flexiblen Solarzelle von 22,2 Prozent wurde unabhängig vom Fraunhofer-Institut bestätigt. Der Grund für die Steigerung liegt in der Legierung der lichtabsorbierenden Halbleiterschicht. Sie hat die elektronischen Eigenschaften der Zelle verbessert. Solche Solarzellen eignen sich besonders für Anlagen auf Gebäuden, an Fahrzeugen, Satelliten, Luftschiffen und mobilen Geräten.

Ein weiteres Team der Empa erforscht Solarzellen, die auf beiden Seiten Strom erzeugen können. Die dünnschichtigen CIGS-Solarzellen spielen hier wieder eine Rolle. Die neu entwickelte Solarzelle kann die Sonnenenergie auf der Vorder- und auf der Rückseite einfangen. Das Potenzial für das Erzeugen von Solarstrom ist also höher als bei herkömmlichen Solarzellen. Dabei nutzen die Forschenden zwei verschiedene Photovoltaiktechnologien. Sie kombinieren die CIGS- mit der Perowskit-Solarzelle und schaffen daraus eine sogenannte bifaziale Tandemzelle. Perowskit ist ein häufiges Mineral und hat hervorragende Eigenschaften:

Es absorbiert Licht besonders effizient und leitet den gewonnenen Strom gut ab.

Laut Empa hat die bifaziale CIGS-Technologie das Potenzial, einen Wirkungsgrad von 33 Prozent zu erreichen. Derzeit strebt das Forscherteam die Zusammenarbeit mit wichtigen Labors und Unternehmen an, um die Entwicklung der Technologie und der industriellen Herstellung voranzutreiben.

Weitere Informationen www.energieschweiz.ch www.empa.ch www.swisssolar.ch

Gibt es aktuell noch viel zu wenig:

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Solaranlagen an Balkonen.

Photovoltaikanlagen und Brandvorbeugung

Ein Blitzeinschlag oder die mangelhafte Installation einer elektrischen Anlage können die Ursache für das Ausbrechen eines Brandes sein. Sind Photovoltaikanlagen deshalb ein zusätzliches Risiko für die Entstehung eines Hausbrandes? Wenn alle Vorschriften eingehalten sind, normalerweise nicht.

Nahaufnahme eines roten Solarwechselrichters, der Sonnenenergie umwandelt.

Langanhaltende Lichtbogen, die der Gleichstrom bei einem Kurzschluss bildet, sind gefährlich.

Foto: stock.adobe.com/René Notenbomer

Die Zahl der Bauten, die mit einer Photovoltaik- oder Solarwärmeanlage ausgerüstet sind, nimmt stetig zu. Das zeigt, dass das Bedürfnis, energiebewusst zu leben und zu wohnen, wächst. In naher Zukunft dürften solche Anlagen bei Neubauten sogar zum Standard werden. Bei bestehenden Gebäuden ist das Nachrüsten mit Solaranlagen zudem immer einfacher zu realisieren, weil die technischen Möglichkeiten und die Effizienz der Technik zunehmen. Wie steht es jedoch mit dem Brandschutz bei Solaranlagen?

Foto: stock.adobe.com/megav0lt

Brandschutzvorschriften einhalten Grundsätzlich sind bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb einer Solaranlage die Brandschutzvorschriften der Kantone und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) einzuhalten. Die VKF publiziert ein Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen», welches die zu beachtenden Kriterien beinhaltet. Die Stand-der-Technik-Papiere der Solarbranche sind im Merkblatt integriert. Ziel ist, die Sicherheit von Menschen und Gebäulichkeiten zu standardisieren. Das Merkblatt für den Brandschutz bei Solaranlagen umfasst Begriffsdefinitionen und definiert primäre Schutzziele. Es zeigt mögliche Gefahrenquellen und -bereiche auf, die zu beachten sind und bietet Lösungsansätze, die beim Bau und der Installation von Einzelanlagen oder kombinierten Anlagen zur Anwendung kommen können. Zudem enthält das Merkblatt Informationen für die Einsatzkräfte der Feuerwehr, die in einem Brandfall zu beachten sind. Die Aufzählungen sind nicht abschliessend. Die VKF aktualisiert das Merkblatt in regelmässigen Abständen, um den technischen Neuerungen Rechnung zu

tragen. Das aktuelle Brandschutzmerkblatt trat 2022 in Kraft. Bei korrekter Installation und sachgemässem Betrieb stellen Solaranlagen also kein erhöhtes Risiko für Brandausbrüche dar. Es ist jedoch von Vorteil, schon früh in der Planung und Projektierung einer komplexen Anlage mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, um für das vorliegende Projekt eine optimale Lösung zu finden.

Permanent unter Spannung Photovoltaikanlagen erzeugen bei Tageslicht andauernd Spannungen, egal ob die Installation beim Anschlusspunkt vom Verteilnetz getrennt ist oder nicht. Mondlicht und künstliche Beleuchtung erzeugen zwar ebenfalls eine minimale Spannung, die stellt jedoch keine Gefahr dar. Ein kleiner Mangel an der Photovoltaikanlage oder ein Blitzschlag können einen Kurzschluss auslösen. Die Feuerwehren sind heute auf die spezifischen Gefahren durch PV-Anlagen vorbereitet. Für die Feuerwehren ist es in einem Brandfall jedoch von Vorteil, wenn sie Kenntnisse bezüglich der spannungs-

führenden Bauteile der PV-Anlage haben. Oder man klärt mit der Feuerwehr bereits nach der Montage der Anlage ab, welche Informationen sie benötigt, damit es im Ernstfall keine Probleme gibt. Eine zusätzliche Erleichterung für die Feuerwehren ist es, wenn die Bestandteile der Anlage fachgerecht gekennzeichnet und mit Warnklebern versehen sind. Diese basieren auf der Niederspannungs-Installations-Norm (NIN 2020), die einheitliche Warnsignale definiert.

Gleichstrom und Wechselstrom

Bei Photovoltaikanlagen entstehen Spannungen im dreistelligen Voltbereich und sie arbeiten mit Gleichstrom (DC). Im Gegensatz zu Wechselstrom (AC), den wir aus der Steckdose kennen, ist der Gleichstrom weniger gefährlich. Bei einer längeren Berührung kann dieser zwar ebenfalls tödlich sein, es besteht jedoch keine sogenannte Loslass-Schwelle, wovon im Zusammenhang mit Wechselstrom häufig die Rede ist. Das bedeutet, dass die Verletzungen durch Gleichstrom oftmals nur oberflächlich

sind. Die hohe Spannung des Gleichstroms regt jedoch den Herzmuskel stark an. Dauert eine Berührung zu lang, kommt es zu einem Herzkammerflimmern, das zum Tode führen kann. Diese längere Zeitspanne reicht aus, um den Leiter loszulassen und mit leichten Verletzungen davonzukommen. Im Gegensatz dazu löst der Wechselstrom das Herzkammerflimmern direkt aus. Dadurch ist man unfähig, den Stromleiter loszulassen und stirbt in den meisten Fällen.

Was bedeutet das für die Feuerwehr?

Das Thema «Solaranlagen im Brandfall» führte noch Anfang der 2000er-Jahre für intensive Diskussionen, nicht nur in Feuerwehrkreisen. Halbwahrheiten und Gerüchte machten die Runde. Inzwischen ist die Aufklärung bei den Feuerwehren weit fortgeschritten. Sie wissen, dass sich das Vorgehen im Brandfall nicht von denen bei anderen elektrischen Anlagen unterscheidet. Feuerwehrkleidung muss heutzutage zu-

Fortsetzung Seite 45

Werden PV-Anlagen richtig installiert und betrieben, besteht kein erhöhtes Brandrisiko.

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Immobilienverkauf im Winter

In unser aller Köpfe gilt der Frühling als beste Zeit für den Verkauf von Immobilien. Auch wenn diese These nicht von ungefähr kommt, trifft sie nur auf gewisse Immobilien zu: Zum Beispiel unbeheizte Altbauten oder Häuser, die über den aussergewöhnlichen Garten oder die Gartengestaltung verkauft werden. Bei allen anderen Objekten kommt in der kalten Saison der beheizte und gemütliche Innenbereich besser zur Geltung, was den Nachteil des unwirtlichen Wetters mehr als kompensiert.

Kaufentscheidung

Es gilt jedoch umso mehr, darauf zu achten, Ordnung um das Haus zu haben und den Wohnraum gemütlich und warm zu gestalten. Ein paar Kerzen erwärmen das Herz des Käufers und lassen das Verkaufsobjekt in einem ganz speziellen

Glanz erscheinen. Schnell kommen Kindheitserinnerungen von Weihnachten, Wärme und Geborgenheit auf, was die Kaufentscheidung nur positiv beeinflussen kann.

Besichtigung bei Tageslicht

Nur eine Ausnahme gibt es beim Verkauf im Winter: Im Dezember haben die Menschen anderes im Kopf. Besichtigungen werden weniger und auch die Tage sind sehr kurz. Auch im Winter ist es wichtig, dem Käufer die Immobilienbesichtigung

bei Tageslicht zu ermöglichen. Eine Zweit- oder Drittbesichtigung kann dann ruhig auch einmal im gemütlichen Ambiente des Abends stattfinden.

Neues Jahr = neue Vorsätze Zwischen Weihnacht und Neujahr haben Kaufinteressierte viel freie Zeit und verbringen stundenlang auf den verschiedenen Immobilienmärkten im Internet und durchforsten jedes Angebot. Neues Jahr = neue Vorsätze. Bei vielen steht dann das eigene Heim zuoberst auf der Wunschlis-

te. Aber Achtung: Besichtigungen zwischen den Feiertagen haben oft auch mit reinem «Gwunder» zu tun. Die Qualität der Interessenten in dieser Zeit lässt oftmals zu wünschen übrig.

Vollgas geben

Ab der zweiten Woche im Januar heisst es aber wieder «Vollgas geben». Dann werden die wirklichen Wünsche umgesetzt und der Immobilienverkäufer muss bereit sein, diese Wünsche auch zu erfüllen. Ein optimaler Zeitpunkt also gerade jetzt mit Ihrem Hausverkauf zu beginnen. Rufen Sie uns noch heute für eine kostenlose und unverbindliche Beratung an.

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Das ImmoService-Team v. l. n. r.: Andreas & Elena Bräm, Matthias Hunger, Frank Kessler. Foto: ImmoService

dem strenge Normen erfüllen. Dazu gehört die isolierende Wirkung hinsichtlich Strom. Das gilt auch für die Schuhe. Deshalb bietet die Einsatzkleidung der Feuerwehrleute heute einen guten Schutz, sollten sie versehentlich mit einer Gleichstromleitung in Kontakt kommen.

Eine ernste Gefahr geht jedoch von den langanhaltenden Lichtbogen aus, die der Gleichstrom bei einem Kurzschluss bildet. Ein Lichtbogen entsteht, wenn zwischen zwei Punkten ein grosser Energieunterschied besteht. Auf der einen Seite gibt es einen Überschuss an negativ geladenen Elektronen und auf der anderen Seite führt ein Mangel an Elektronen zu einer positiven elektrischen Ladung. Dieser Unterschied erzeugt eine Spannung. Unter bestimmten Umständen kommt es dann zu einem Spannungsdurchlag. Das ist der Versuch der vorhandenen physikalischen Kräfte, das Ungleichgewicht der Ladungen beider Seiten auszugleichen. Bei Gewittern kennen wir solche Lichtbogen. Es sind die Blitze. Im Bahnnetz können Lichtbogen zwischen Oberleitung und Stromabnehmer der Lokomotive sichtbar werden. Schweisser kennen diese Lichtbogen ebenfalls. Lichtbogen sind extrem hell und können stundenlang leuchten. Das grelle Licht kann die Augen schädigen, wenn man direkt hineinblickt. Zudem können Materialien wie Holz oder Isolation durch die hohen Temperaturen in Brand geraten. Kommen blosse Hautpartien mit der Hitze eines Lichtbogens in Kontakt, sind schwere Verbrennungen die Folge. Lichtbogen sollten immer durch Abschalten der stromführenden Leiter unterbrochen werden. Auf keinen Fall darf man am bereits beschädigten Leiter hantieren. Das ist eine unnötige Gefährdung.

Wechselrichter vom Netz Früher verlangten Feuerwehren, dass alle Photovoltaikanlagen mit einen separaten DC-Trennschalter ausgestattet sein mussten, mit dem man die Solarpanels vom Gerät abtrennen konnte. Die moderneren Netz-Wechselrichter sind so konzipiert, dass sie sich selber ausschalten, wenn sie vom Stromnetz getrennt sind. Wechselrich-

PV-Anlagen sollten mit einem Schutz gegen Überspannung ausgerüstet sein.

ter von Anlagen, die netzunabhängig sind, beispielsweise in Ferienhäusern oder Schrebergärten, schalten sich meist nicht selber ab, sondern müssen durch einen Schalter von Hand abgetrennt werden. Dann sind sie auf der Seite des Wechselstroms spannungsfrei.

Blitzschutz anpassen PV-Anlagen sollten mit einem zusätzlichen Schutz gegen eine Überspannung ausgerüstet sein, die entsteht, wenn beispielsweise der Blitz in die Anlage einschlägt oder aus anderen Gründen ein Kurzschluss vorkommt. Selbst wenn das Haus selber bereits mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet

ist, ist es empfehlenswert abzuklären, ob die vorhandene Blitzschutzanlage einer hohen Stromintensität standhalten kann oder ob es für die PV-Anlage einen zusätzlichen Schutz vor Überspannung im Gleichstrombereich zwischen Dach und Wechselrichter braucht. Zudem sollte man sich bei der Gebäudeversicherung erkundigen, ob der Versicherungsschutz angepasst werden sollte, wenn eine Anlage bei einem bestehenden Gebäude eingebaut wird.

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Der Weg zur eigenen Traumküche

Jedes Küchenprojekt beginnt mit der sorgfältigen Abklärung der individuellen Bedürfnisse. Mit viel Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl wird bei Brunner Küchen die Bauherrschaft Schritt für Schritt zur eigenen Traumküche geführt. Dank 50 Jahren Erfahrung ist Brunner Küchen Spezialistin für

kreative und innovative Küchenumbauten. Ein grosses Plus einer Küche aus dem Hause Brunner ist, dass sie vom ersten Schritt der Planung bis zum letzten Schliff in der hauseigenen Produktion in Bettwil hergestellt wird. Sämtliche Arbeitsschritte, von der Planung bis zur Montage, werden von top­qualifizierten Mitar­

beitern durchgeführt. So können wir dem hohen Qualitätsanspruch Rechnung tragen.

Individuelle Wünsche

In den meisten Fällen klären wir die Platzverhältnisse und Voraussetzungen beim Kunden vor Ort ab und erstellen erste Entwürfe. Dabei fliessen Ideen aus der langjährigen Erfahrung der Kundenberater von Brunner Küchen ein. In weiteren Gesprächen mit der Bauherrschaft verfeinert und entwickelt sich das Konzept, bis es ganz den individuellen Ansprüchen der Kundschaft entspricht.

Planungssicherheit

Ein Umbau dauert von der Demontage der alten Küche bis zur Inbetriebnahme der neuen Küche im Schnitt etwa 14 Tage. Die Montage der Küchen führen ausschliesslich die Profis von Brunner Küchen aus. So

Langzeittief Mitte Januar erreicht

Seit Mitte November 2022 bewegten sich die Preise für Rohöl im Bereich von Fr. 8.00 pro 100 Liter. Mitte Januar 2023 sanken die Preise nun wieder auf ein Langzeittief. Im Februar vergangenen Jahres lagen die Preise etwa auf dem gleichen Niveau.

Unsicherheitsfaktoren

Wie üblich zum Start in ein neues Jahr suchen die Investoren, Händler und Analysten Anhaltspunkte, wohin sich die Rohölpreise in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln könnten. Dies ist vor allem deshalb schwierig, weil einer der grössten Unsicherheitsfaktoren China ist, das die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt ist. Für die Einschätzung der globalen Ölnachfrage ist es von enormer Bedeutung, ob das Land weiter auf dem Wachstumspfad bleibt oder aber wirt-

schaftlich stagniert oder gar eine Rezession droht.

Jetzt auf Öko-Heizöl wechseln Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von

Heizöl beinhaltet rund 50-mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Angebot

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während

stellt Brunner Küchen einerseits den hohen Qualitätsanspruch sicher und kann andererseits unabhängig agieren. Dies gibt Kundinnen und Kunden Planungssicherheit, die bestätigten Termine sind sichergestellt und verbindlich. Nach Absprache erstellt das Planungsteam der Firma Brunner Küchen ein Bauprogramm für die Koordination aller beteiligten Handwerker. So kann die Bauherrschaft während der Realisierung der neuen Traumküche auf einen höchst zuverlässigen Ansprechpartner zählen und wird mit der nötigen Flexibilität betreut.

Brunner Küchen AG Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch

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einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche Voegtlin-Meyer beim Auftrag eines Produktewechsels inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

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Küchenumbau mit Fingerspitzengefühl und Lust am Experimentieren.
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Wohin sich die Rohölpreise die nächsten Wochen und Monate entwickeln, ist ungewiss.

Leise und modern zugleich

Die Ovum-Luft/Wasser-Wärmepumpe Air-Cube von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt. Sie ist aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies vermeidet Korrosion und sichert einen langlebigen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht der Air-Cube von Suntherm hohe Wirkungsgrade.

Die flüsterleise Luft/Wasser-Wärmepumpe Air-Cube ist ausgelegt zum Heizen, Kühlen und zur Aufbereitung des Warmwassers. Die moderne Scroll-Inverter-Technologie sichert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen effizienten Betrieb. Der Ovum-Air-Cube ist für die Aussenaufstellung konzipiert und passt so

Der Ovum-Air-Cube von Suntherm ist konzipiert für die Aussenaufstellung.

in jeden Garten. Erhältlich ist das Gerät in den Farben Weiss und Grau.

Kombinieren und steuern

Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaikanlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steue-

Lüftungsanlagen reinigen

Die Zeitachse zeigt auf, wann was bei einer Lüftung zu reinigen ist.

Die Lüftungsspezialisten von Rohr Max haben schon Hunderte von Lüftungsanlagen kontrolliert. Von wenigen Fusseln nach mehrjähriger Betriebszeit bis zu Staubschichten und verschimmelten Schmutzkrusten kennen sie alles. Die Spezialisten hören oft die Frage: Wann soll man was bei einer Lüftung reinigen? Um

einen Überblick zu bieten, haben die Fachleute von Rohr Max eine Zeitachse entworfen, die aufzeigt, nach wie vielen Jahren man die Geräte reinigen lassen sollte und wie oft die Rohre, etc. Auf der Website rohrmax.ch ist die Zeitachse zur Lüftungsreinigung aufgeschaltet und steht als Download zur Verfügung.

rung mittels eigener Ovum-Steuerungs-App, mit welcher man von überall auf die eigene Wärmepumpe zugreifen kann.

Alle Wärmepumpen von Ovum werden mithilfe zusätzlicher Erfahrungen von Installateuren im Tirol

Foto: zvg

in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und berechtigt, von Fördergeldern zu profitieren.

Richtig und kostengünstig heizen mit Ovum-Wärmepumpen von Suntherm: einfach genial – genial einfach.

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Des Weiteren sind Informationen zu finden sowie ein mehrseitiger Ratgeber und der Service der kostenlosen Lüftungskontrolle.

Wer sich unkompliziert Gewissheit verschaffen will, wie es in den Rohren und Geräten einer Lüftung aussieht, kann bei der Firma Rohr Max eine professionelle kostenlose Lüftungskontrolle anfordern. Durch diese Funktionskontrolle entstehen keine Verpflichtungen. Sie ist immer kostenlos, auch wenn kein nachfolgender Reinigungsauftrag erfolgt oder eine Reinigung ohnehin gar nicht nötig ist.

Telefonisch (0848 852 856) oder per info@rohrmax.ch können Interessierte einen Termin anfordern. Im Hauptsitz von Rohr Max wird der entsprechende regionale Kundenberater von Rohr Max aufgeboten.

Es empfiehlt sich, nach fünfjähriger Betriebsdauer eine Kontrolle durchführen zu lassen. In welchem Intervall weitere Kontrollen stattfinden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel von der Bauweise der Anlage oder von hohem Verkehrsaufkommen in der Nähe des Hauses. Rohr Max ist zertifiziert durch den Schweizerischer Verein Luft- und Wasserhygiene (SVLW). Rohr Max bietet Wartungsverträge und -arbeiten für alle Marken von Lüftungsanlagen.

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Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe

Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs

ENE RGIEBERATUNG/-KONZEPTE

Energieberatung und Bauberatung

Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland

Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon

Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAU SWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Gartenpflege & Hauswartungen

Marcel Kindler

Gartenpflege, Hauswartung

Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil

Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

APT Kaminfeger GmbH

Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte

Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach

Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH

24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INKASSO

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

SEMOFIX AG

Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch

KANAL-/A BFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen

Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 225 25 04

info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHENUMBAUTEN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch Grundgut AG

Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung

Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen

Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

KEEL BAUKONZEPT

Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Räber Immo GmbH

Beratung – Bewertung – Verkauf

Zürcherstrasse 1, 5630 Muri

Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERNE Immo AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60 info@erne-immo.ch www.erla.ch

F. G. Pfister Immobilien AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr Tel. 058 521 45 00 info@fgp-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIFT

Garaventa Liftech AG

Spezialist für Treppen- & Homelifte

Fännring 2, 6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 854 78 80 info@garaventalift.ch www.garaventalift.ch

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44

olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof

Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSA NIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen

Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg

Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

SPENGLEREIEN

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung

Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND-/BODENBEL ÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG

Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Nr. 435 Januar/Februar 50. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’491 Ex. Basis 2021/2022

Anzahl Mitglieder: 39’596 (31. Dezember 2022) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Freiraum Werbeagentur AG, Büro Dättwil Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.freiraum-ag.ch

Titelbild: René Dürr für Baumschlager Eberle Architekten

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Aarau und Kulm

Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

REISEHIT GRANADA

1. Tag: Zürich – Málaga – Granada Flug mit Swiss nach Málaga. Fahrt zu unserem Hotel nach Granada.

2. Tag: Granada Wir besichtigen die weltberühmte Alhambra, die prachtvollen Gärten der Generalife und den Stadtteil Albaicín.

3. Tag: Ausflug Córdoba** Ausflug nach Córdoba. Geführte Stadtbesichtigung und Führung durch die herrliche Moschee (Mezquita). Zeit für eigene Entdeckungen.

4. Tag: Ausflug Las Alpujarras & Costa Tropical** Wir entdecken die landschaftlichen Schönheiten von Las Alpujarras und der Costa Tropical.

5. Tag: Ausflug Ronda** Fahrt nach Ronda, das in atemberaubender Lage, umgeben von Bergen und am Rand einer tiefen Schlucht liegt. Die typisch andalusische Stadt ist wegen ihrer weissgetünchten Häuser und den maurischen Ruinen eine Augenweide.

Geführter Stadtbummel.

TRAUMINSEL SIZILIEN

6. Tag: Granada – Málaga – Zürich Fahrt nach Málaga und Flug mit Swiss nach Zürich. BUSREISEN

6 Tage ab CHF 1195

REISEDATEN 2023 (SO – FR)

1: 26.03.–31.03. 9: 10.09.–15.09.

2: 02.04.–07.04. 10: 17.09.–22.09.

3: 09.04.–14.04. 11: 24.09.–29.09.

4: 16.04.–21.04. 12: 01.10.–06.10.

5: 23.04.–28.04. 13: 08.10.–13.10.

6: 30.04.–05.05. 14: 15.10.–20.10.

7: 07.05.–12.05. 8: 14.05.–19.05.

UNSERE LEISTUNGEN

● Flug mit Swiss in Economy-Klasse

● Alle Flugnebenkosten (CHF 126)

● Fahrt mit Komfortklasse-Bus

● Übernachtung im Hotel Alixares

● 5 x Frühstücksbuffet, 2 x Abendessen

● Ausflüge, Eintritte und Besichtigungen gemäss Programm

● 100% CO2-Klimakompensation

PRO PERSON IN CHF Katalogpreis* Sofortpreis

6 Tage im DZ 1330 1195

Zuschlag

Doppel zur Alleinbenutzung 250 Ausflugspaket mit 3 Ausflügen** 165

SO FLIEGEN SIE

Direktflug mit Swiss Zürich – Málaga –Zürich in Economy-Klasse. Flugzeit pro Weg 2h 40 min.

IHR HOTEL

Fünf Nächte im guten Mittelklasshotel Alixares, oberhalb des Stadtzentrums von Granada und in der Nähe der Alhambra gelegen.

Online buchen und CHF 25 sparen. Buchungscode: hfgran

1. Tag: Zürich – Palermo – Monreale Flug nach Palermo. Den Nachmittag widmen wir Palermo.

2. Tag: Ausflug Westsizilien** Besichtigung der Ausgrabungsstätte in Segesta und Süsswein-Verkostung.

3. Tag: Piazza Armerina Besuch in Piazza Armerina. Mittagessen in einem lokalen Restaurant. Nachmittag zur freien Verfügung.

4. Tag: Ausflug Aeolische Inseln** Bootsfahrt zur Insel Lipari und anschliessend zur Nachbarinsel Vulcano.

5. Tag: Ausflug Ätna und Taormina Heute steht der Vulkan Ätna auf unserem Programm. Anschliessend besuchen wir Taormina, das an prachtvoller Lage auf einer Terrasse hoch über dem Meer liegt.

6. Tag: Freier Tag am Meer Erholsamer Tag am Meer.

7. Tag: Ausflug Castelbuono und Cefalù Wir besichtigen Castelbuono mit seinem sehenswerten Kastell. Später Fahrt ins pittoreske Fischerstädtchen Cefalù.

8. Tag: Palermo – Zürich Am Morgen Besichtigung von Monreale. Rückflug mit Swiss nach Zürich.

FLUG & BUS

8 Tage ab CHF 1495

REISEDATEN 2023 (DO – DO)

1: 27.04.–04.05. 6: 07.09.–14.09. 2: 04.05.–11.05. 7: 14.09.–21.09. 3: 11.05.–18.05. 8: 21.09.–28.09. 4: 18.05.–25.05. 9: 28.09.–05.10. 5: 25.05.–01.06. 10: 05.10.–12.10. 11: 12.10.–19.10.

UNSERE LEISTUNGEN

● Flug mit Swiss in Economy-Klasse

● Alle Flugnebenkosten (CHF 149)

● Fahrt mit Komfortklasse-Bus

● Übernachtung im Acacia Resort

● 7 x Halbpension, 1 x Mittagessen

● Ausflüge, Eintritte und Besichtigungen gemäss Programm

● 100% CO2–Klimakompensation

PRO PERSON IN CHF Katalogpreis* Sofortpreis 8 Tage im DZ 1770 1595

Zuschlag

Doppel zur Alleinbenutzung 245

Doppelzimmer mit Poolsicht 85

Doppelzimmer zur Meerseite 185

Reduktion Reise 2, 3, 11 - 100

Ausflugspaket mit 2 Ausflügen** 240

SO FLIEGEN SIE

Direktflug mit Swiss Zürich – Palermo –Zürich in Economy-Klasse. Flugzeit pro Weg 1h 55min.

IHR HOTEL

Sieben Nächte im guten Mittelklasshotel Acacia Resort in Campofelice di Roccella direkt am Meer.

Online buchen und CHF 25 sparen. Buchungscode: hfsizi

Bei allen Reisen: Audio-System auf Rundgängen, erfahrener Twerenbold-Reisechauffeur. Nicht inbegriffen: Annullierungskosten-, Assistance- & Corona-Versicherung. Auftragspauschale von CHF 25 entfällt bei Onlinebuchung. *KATALOGPREIS: Gültig bei starker Nachfrage (ab 50% Belegung) und 1 Monat vor Abreise. **Fakultative Zusatzleistungen. Bei Ausflugspaketen sparen Sie 10% bei Vorausbuchung. Buchung einzelner Ausflüge vor Ort bei Verfügbarkeit möglich.

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