Hauseigentümerverband Aargau
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AKTUELL
Erstreckung von Mietverhältnissen
THEMA
Energie, Heizung, Steuern
IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten Nr. 1/2 Januar/Februar
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
Eine Schweizer Erfindung schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.
In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
Spült Ihr WC noch richtig?
Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

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Spülbild dahin gehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.
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Der erste gemeinsame Anlass von SVIT und HEV Aargau für die Mitglieder der Mietschlichtungsbehörden war ein grosser Erfolg. Die Anwesenden gewannen neue Erkenntnisse rund um die Frage der Erstreckung von Mietverhältnissen.
HEIZUNGSSYSTEME

Anlagen zur Erzeugung von Raumwärme auf der Basis fossiler Energien gelten als Auslaufmodelle. Alternativen sind Wärmeerzeuger mit Holz, vor allem in ländlichen Regionen, Fernwärmesysteme, insbesondere in urbanen Gebieten, und Wärmepumpenanlagen, die mit Umgebungswärme und Strom betrieben werden.
und Formulare obenaus
von Mietverhältnissen im Fokus 9 Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt» 10
Mietzinsherabsetzung 11
Was ist bei der Sanierungskündigung zu beachten?


Das Schweizerische Bundesgericht sollte grundsätzlich die Hüterin aller Grundrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sein. Geht es jedoch um den Schutz des privaten Eigentums, scheint dieser immer wieder ohne grosse Zurückhaltung relativiert zu werden. Dies trifft nicht zuletzt die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, wie ein aktuelles Urteil verdeutlicht. Dabei ging es um die Frage, ob die Eigentümerin eines Grundstücks in der Bauzone Anspruch auf Entschädigung hat, wenn ihr Land zur ausschliesslich landwirtschaftlichen Nutzung herabgestuft wird. Gemäss Raumplanungsgesetz sind Gemeinden verpflichtet, überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Nur Flächen, die innerhalb der nächsten 15 Jahre bebaut werden, dürfen weiterhin als Bauland ausgewiesen bleiben.
Das Bundesgericht entschied nun mit einer knappen Mehrheit von drei zu zwei Richterstimmen, dass der Staat für eine solche Rückzonung keine Entschädigung leisten muss und hob damit ein Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts auf. Während bei einer Einzonung erhebliche Mehrwertabgaben fällig werden, bleibt die Rückzonung für den Eigentümer entschädigungslos – für den Staat ein gutes Geschäft.
In der Praxis führt dies dazu, dass Baulandbesitzer gezwungen werden, ihre Grundstücke innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens zu bebauen oder zu verkaufen, falls sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen. Andernfalls besteht das Risiko, dass eine Rückzonung ohne Entschädigung erfolgt. Die Frage, ob dies aus Sicht der Raumplanung und Gemeindeentwicklung klug ist, bleibt offen. Der starke Anreiz zur raschen Bebauung könnte besonders kleinere Gemeinden überfordern. Zudem geht eine massvolle und nachhaltige Gemeindeentwicklung im besten Fall über den Planungshorizont von 15 Jahren hinaus.
Das Raumplanungsgesetz lässt in Bezug auf Rückzonungen eine gesetzliche Lücke offen, die das Bundesgericht nun zu Lasten des Eigentumsschutzes ausgelegt hat. Der Fall zeigt daher exemplarisch, dass der Schutz des Eigentums durch den Gesetzgeber garantiert werden muss – und dass klare gesetzliche Grundlagen erforderlich sind, um solche Lücken zu schliessen.

Bezahlbare Qualität aus der Schweiz, die überzeugt
Da die 20-jährige Ölheizung immer wieder Probleme machte, hat sich die Familie aus dem aargauischen Abtwil nach einer neuen Lösung umgesehen. Die Splitblock® WSB 8 von Weishaupt passte perfekt.
Nach zwanzig Jahren fallen in einem Eigenheim einige Renovationen an. Im Einfamilienhaus in Abtwil allem voran die Ölheizung, die immer mal wieder ausfiel und deren Reparatur sich nicht mehr lohnte. Da weitere Erneuerungen anstehen, z. B. die Erneuerung der Küche, war es dem Besitzer wichtig, dass sich die Kosten in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Beraten liess sich der Besitzer bei zwei Heizungstechnikfirmen. Beide haben ihm die Splitblock® WSB 8 von Weishaupt empfohlen. «Das Preis-Leistungs-Verhältnis der empfohlenen Lösung hat uns überzeugt. Und es kam uns nicht teurer zu stehen als eine neue Ölheizung», freut sich der Familienvater. Zudem hat die Installation
keinerlei sonstige Umbauten oder Eingriffe nach sich gezogen.
Auch zum Kühlen geeignet
Neben einer bezahlbaren Qualität war der Familie wichtig, dass mit dem neuen Heizsystem auch gekühlt werden kann. Die Sommer werden immer wärmer und «auf die zwei, drei Grad weniger im Haus freue ich mich», so der Besitzer. Die Splitblock® WSB 8 ist serienmässig bereits mit einer Kühlfunktion ausgestattet. Und da das Haus über eine Bodenheizung verfügt, verursachte diese Erweiterung nur geringe Mehrkosten, denn beim Kühlen wird das Funktionsprinzip einfach umgekehrt und den Räumen wird über die Heizungsrohre im Boden Wärme entzogen.
Geräuscharmes Aussengerät
Die Geräusche verursachenden Komponenten befinden sich alle im Aussengerät, darunter das hocheffiziente, langlebige Gebläse und der sogenannte BlueFin-Verdampfer, der mit


seiner speziellen Beschichtung eine grosse Empfangsoberfläche für die Nutzung der Umweltenergie bietet. Der ebenfalls im Aussengerät verbaute Doppel-Rollkolben-Verdichter ist sehr effizient und arbeitet dank schallentkoppelter Lagerung sehr leise. Die Lärmemissionen sind gering und liegen unter den Schallgrenzwerten für sensible Bereiche wie Reihenhäuser oder Kurhäuser. Für sehr lärmempfindliche Menschen steht zudem ein Nachtmodus zur Verfügung, der die Lärmemissionen noch weiter senkt.
Ein weiteres Plus: Bei der Splitblock® WSB 8 kommt das Kältemittel R32 zum Einsatz. Dieses hat eine hohe Kälteleistung, ist schwer entflammbar und benötigt 30 % weniger Füllmenge, wodurch das CO2-Äquivalent deutlich reduziert wird.
Kompaktes Innengerät
Das an der Wand aufgehängte, platzsparende Innengerät beherbergt die Elektroanschlüsse, die Umwälzpumpe, die sowohl für den Heiz- als auch für den Kühlbetrieb geeignet ist, sowie
die Sensorik und Steuerung des Systems. Das Ausdehnungsgefäss ist ebenfalls im Innengerät integriert. Als Pufferspeicher wurde das Modell PU 200 gewählt und als Trinkwasserspeicher kommt der WAS 300 LE (Eco) zum Einsatz. Alle diese Geräte sind optimal aufeinander abgestimmt und arbeiten nahtlos zusammen.
Die neue Heizung ist seit Ende August in Betrieb und die Erfahrungen sind durchweg positiv. Die Heizung ist sehr effizient sowie zuverlässig und lässt sich am Innengerät oder per HandyApp komfortabel und einfach bedienen.
Weishaupt AG
Chrummacherstrasse 8
8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 www.weishaupt-ag.ch

Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Am 9. Februar 2025 stimmen wir über die Umweltverantwortungsinitiative der Jungen Grünen ab. Die Initiative verlangt, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme die planetaren Gren-
zen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet. Eine Annahme der Initiative hätte einschneidende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in der Schweiz – und insbesondere auf die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Denn dieses Ziel wäre nur mit massiven Einschränkungen des Konsums von Energie, Lebensmitteln und Mobilität zu erreichen. Es müssten zahlreiche Verbote von Technologien erlassen und die Preise für Lebensmittel und Mobilität stark erhöht werden. Dies würde insbesondere den Mittelstand und die ärmeren Menschen in unserem Land betreffen.
Wohlstand hilft der Umwelt Letztlich würde die Annahme dieser Initiative einem Rückfall in die Steinzeit
gleichen, in welcher die Menschen Beeren gesammelt, Tiere gejagt und in einer Höhle mit Feuer gewohnt haben. Umweltschutz ohne Wohlstand gibt es nicht. Nur eine Gesellschaft, die Wohlstand generiert, hat die finanziellen Möglichkeiten, früher begangene Schäden an der Natur zu revitalisieren und in umweltfreundlichere Technologien zu investieren.
Die Definition, was «planetare Grenzen» genau sein sollen, ist schliesslich äusserst umstritten und stark von der ideologischen Weltsicht geprägt. Als Grundlage für unser Wirtschaftssystem taugt der Begriff definitiv nicht. Ich empfehle Ihnen, dieser Initiative am 9. Februar 2025 eine Abfuhr zu erteilen.

Messe und Vorträge für Bauen, Wohnen, Garten und Energie


Mitgliederumfrage an HEV-Präsidentenkonferenz vorgestellt
Martin Meili, Redaktion Wohnwirtschaft
Nach 2019 führte der Hauseigentümerverband Schweiz 2024 wieder eine Mitgliederbefragung durch. An der HEV-Präsidentenkonferenz Ende November lieferte der Datenspezialist Andreas Brandenberg, Professor an der Universität Luzern, Informationen dazu. Hier einige Stichworte zur Umfrage: 57 Prozent der Mitglieder gehören zur Gruppe der Jahrgänge 1946 bis 1964 (Babyboomer-Generation). 34 Prozent sind erwerbstätig. 58 Prozent sind Eigentümer, sei es eines Einfamilienhauses oder Teil eines Reiheneinfamilienhauses. 29 Prozent sind Stockwerkeigentümer. 62 Prozent verfügen ausschliesslich über selbstgenutztes Wohneigentum, 38 Prozent besitzen zusätzlich noch weiteres Eigentum.
Prononciert vs. kompromissbereit
44 Prozent der Befragten hatten in den letzten 5 Jahren persönliche Kontakte mit
HEV-Exponenten, was ein hervorragender Wert und einer der Hauptgründe für eine hohe Zufriedenheit der Mitglieder sei, sagte Brandenberg. So gehören Veranstaltungen von HEV-Sektionen zu den herausragenden Zufriedenheitsträgern des Verbandes. Bei den Dienstleistungen erzielen Rechtsberatung, HEV-Formulare, Online-Shop und die HEV-Zeitung sehr hohe Zufriedenheitswerte.
Bei HEV-Hypotheken, Reisen und Versicherungen liegen diese Werte etwas niedriger. Nutzung und Zufriedenheit korrelieren am höchsten erstens bei den Formularen und zweitens beim Online-Shop.
Politische Kampagnen, in denen sich der HEV prononciert äussert, wie zum CO2Gesetz 2021 und zum Stromgesetz 2024, missfallen vergleichsweise vielen Befragten und führen zu überdurchschnittlicher Unzufriedenheit.
Abschaffung Eigenmietwert Wichtigstes politisches Anliegen der HEV-Mitglieder ist die Abschaffung des Eigenmietwerts. Hier steht eine namhafte Gruppe von Entschlossenen mit geringer Kompromissbereitschaft einer Gruppe gegenüber, die eher zu Zugeständnissen neigt.
Ähnlich weit auseinander liegt die Gruppe der Mitglieder, die sich keine aktive Klimapolitik des Verbands wünscht, und jene, die der Meinung ist, dass der Verband durchaus Nachhaltigkeitsanliegen vertreten sollte.
Die Polarisierung der Meinungen betreffen auch Fragen zur Förderung von Wohneigentum und öffentlicher Unterstützung bei Energiefragen wie dem Heizungsersatz: Hier die Gruppe, die Förderinstrumente und Subventionen im Energiebereich begrüsst, da jene, die komplett auf Eigenverantwortung setzen und staatliche Förderinstrumente ablehnt.







































(pd) Am 26. November 2024 fand im Trafo Baden der erste gemeinsame Anlass von SVIT und HEV Aargau für die als Vermieter-Vertreter portierten Mitglieder der aargauischen Mietschlichtungsbehörden statt. Ziel der Veranstaltung war es, nicht nur die Vernetzung der Schlichter zu fördern, sondern auch aktuelle Themen aus dem Schlichtungsalltag vertieft zu behandeln – aus der Perspektive der Vermieterinnen und Vermieter.
Einhaltung der Frist zentral Im Zentrum des Anlasses stand die Frage der Erstreckung des Mietverhältnisses bei Wohnräumen. Die beiden Co-Leiterinnen der Rechtsberatung des HEV Aargau, Stephanie Lang und Lena Schmid-Waldmeier, führten in die Thematik ein und stützten sich dabei auf ihre fundierte Fachkenntnis sowie ihre langjährige Erfahrung als Vertreterinnen vor den Aargauer Mietschlichtungsbehörden. Sie betonten, dass eine Erstreckung überhaupt nur geprüft werden kann, wenn das entsprechende Begehren innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht oder die Kündigung innert dieser angefochten wird. Wird diese Frist versäumt, ist das Erstreckungsbegehren zwingend abzuweisen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch, das Mietverhältnis dennoch zu verlängern.
Interessensabwägung zwingend Selbst wenn die Frist gewahrt wurde, sind weitere Voraussetzungen erforderlich, damit eine Erstreckung gewährt werden kann. Erstens darf kein gesetzlich definierter Ausschlussgrund bestehen, wie etwa ein Zahlungsrückstand des Mieters. Zweitens muss ein Härtefall vorliegen, bei dem die Kündigung den Mieter oder dessen Familie in aussergewöhnlichem Masse belastet. Gewöhnliche Unannehmlichkeiten reichen hierfür nicht aus – ein Beispiel für einen Härtefall könnte eine schwere Erkrankung des Mieters sein. Zudem muss die Härte durch die Erstreckung grundsätzlich abge-

David Zumsteg, Präsident SVIT Aargau, Stephanie Lang und Lena Schmid-Waldmeier, Co-Leiterinnen Rechtsberatung HEV Aargau, Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau (v. l. n. r.).
mildert werden können, da die Massnahme sonst keinen Zweck erfüllt. Schliesslich ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen der Härte für den Mieter und den berechtigten Interessen des Vermieters notwendig. Dabei spielen auch Faktoren wie die Lage auf dem lokalen Wohnungsmarkt eine Rolle. Es sind stets alle relevanten Interessen zu berücksichtigen.
Problem der «kalten Erstreckung» Beim anschliessenden Apéro diskutierten die Teilnehmenden engagiert weiter über die Details des Erstreckungsverfahrens. Dabei wurde deutlich, dass die sogenannte «kalte Erstreckung» eine gängige Problematik in Mietrechtsstreitigkeiten darstellt. Selbst wenn die rechtliche Lage eindeutig ist, kann ein Mieter durch die Anrufung weiterer Instanzen seinen Auszug um Mo-
nate oder sogar Jahre verzögern. Ob dies im Sinne des Gesetzgebers liegt, bleibt fraglich. Alle Anwesenden freuten sich abschliessend auf die nächste Ausgabe des Anlasses.
Einladung zum Anlass «Energie und Umwelt» des HEV Aargau
Donnerstag, 13. März 2025
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
Wachsender Strombedarf, Ausbau der erneuerbaren Energien, andauernder Ukraine-Krieg oder fehlendes Stromabkommen mit der EU –die Energieversorgung der Schweiz steht vor immensen Herausforderungen, welche auch alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer betreffen. Wie beurteilt der Schweizer Stromnetzbetreiber Swissgrid die aktuelle Lage und die zukünftigen Entwicklungen? Der nächste Anlass «Energie und Umwelt» des HEV Aargau gibt Antworten.
8.15 Uhr Begrüssung
Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
8.30 Uhr Energiezukunft der Schweiz aus der Sicht von Swissgrid Dr. Jörg Spicker ist seit 2017 Senior Strategic Advisor bei Swissgrid. Zuvor war er als Leiter der Business Unit Market Mitglied der Geschäftsleitung von Swissgrid. Jörg Spicker verfügt über ein Doktorat in Astrophysik und ist seit über 30 Jahren in der Energiebranche tätig.
9.15 Uhr Kaffee, Gipfeli, Süssigkeiten
Der Eintritt ist frei.

Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 6. März 2025: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch
Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/de/veranstaltungen oder einfach jetzt den QR-Code scannen:
Anmeldetalon
Anlass «Energie und Umwelt»
❏ Mitglied-Nr.
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
x
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
E-Mail:

Frage:
Ich vermiete eine Wohnung und nun habe ich gehört, dass der Referenzzinssatz demnächst sinken soll. Muss ich nun den Mietzins anpassen? Was muss ich beachten?
Antwort:
Der Referenzzinssatz basiert auf dem durchschnittlichen Zinssatz der in der Schweiz vergebenen Hypotheken und wird quartalsweise vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) festgelegt. Der aktuelle hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1.75 Prozent (Stand Januar 2025) und gilt seit dem 2. Juni 2023. Sollte dieser Zinssatz auf 1.5 Prozent sinken – was tatsächlich für dieses Jahr erwartet wird – können Mieter einen Anspruch auf eine Herabsetzung des Mietzinses geltend machen. Eine Herabsetzung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1.75 Prozent auf 1.5 Prozent führt zu einer Reduktion des Nettomietzinses von rund 2.91 Prozent.
Anspruchsvoraussetzungen Vorgängig ist festzuhalten, dass ein Anspruch auf eine Senkung nur dann besteht, wenn der alte Mietzins auf einem höheren hypothekarischen Referenzzins-
satzes beruht, folglich bei der zu erwartenden Senkung höher als 1.5 Prozent. Die Berechnung des Senkungsanspruchs basiert auf der Differenz zwischen dem Stand der letzten verbindlichen Mietzinsfestsetzung und zum Zeitpunkt der Berechnung. Zu beachten ist hier, dass eine Herabsetzung aufgrund des gesunkenen Referenzzinssatzes bei Indexmieten und Staffelmieten nicht möglich ist, da diese nicht an den Referenzzinssatz gebunden sind.
Jedoch sind Vermieter nicht verpflichtet, von sich aus eine Mietzinsherabsetzung vorzunehmen, sondern die Mietpartei hat den Herabsetzungsanspruch schriftlich an den Vermieter zu richten (Art. 270a Abs. 2 OR). Der Mieter kann die Herabsetzung jeweils auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen, womit eine entsprechende Senkung bei befristeten Mietverhältnissen oder während einer noch laufenden Mindestdauer nicht möglich ist. Damit das Begehren wirksam wird, muss es ausserdem vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Der Mieter sollte dabei das Begehren beziffern und begründen. Folglich sollte zum Ausdruck kommen, aufgrund welcher Veränderung eine Mietzinsherabsetzung verlangt wird.
Sie haben als Vermieter danach eine 30-tägige Frist, innert welcher Sie zum Herabsetzungsbegehren des Mieters Stellung nehmen müssen (Art. 270a Abs. 3 OR). Sie sind verpflichtet, innerhalb dieser gesetzlichen Frist auf die Anträge der Mietpartei zu reagieren. Die Stellungnahme ist an keine Form gebunden, wir empfehlen jedoch, diese schriftlich zu machen. Wichtig dabei ist, dass Sie genügend klar Stellung beziehen. Sollten
Sie als Vermieter innert der Frist keine Stellung oder ungenügend Stellung nehmen, kann der Mieter innert 30 Tage nach Verstreichen der Frist ein Schlichtungsverfahren einleiten. Nehmen Sie als Vermieter dazu Stellung, gilt das Vorverfahren der Mietzinsherabsetzung als abgeschlossen.
Zulässige Erhöhungsgründe Trotz eines gültigen Herabsetzungsanspruches des Mieters haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, dem Mieter in der Stellungnahme gewisse Erhöhungsgründe einzuwenden.
Das Gesetz erlaubt es Ihnen, 40 Prozent der Steigerung des Landesindex der Konsumentenpreise auf den Mieter zu überwälzen. Möglich wäre zudem, dem Herabsetzungsbegehren des Mieters wertvermehrende Investitionen entgegenzuhalten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die allgemeine Kostensteigerung geltend zu machen. Grundsätzlich wird von den Gerichten verlangt, dass diese konkret rechnerisch nachgewiesen wird. Teilweise wird jedoch eine kleine Pauschale (bis zu 0,5 Prozent pro Jahr) von den Schlichtungsbehörden akzeptiert, wenn Sie als Vermieter belegen können, dass in den vergangenen Jahren tatsächlich regelmässig Unterhalts- und Reparaturarbeiten am Mietobjekt, in den Allgemeinräumen oder am Gebäude durchgeführt wurden. In Streitfällen vor Gericht ist jedoch stets ein konkreter Nachweis erforderlich.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9.00 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Nachdem die Eigentümerin der sogenannten «Sugus»-Häuser in Zürich sämtlichen 100 Mietparteien von drei der neun Häuser gekündigt hat, um die Liegenschaften einer Totalsanierung zu unterziehen, brandete in der Öffentlichkeit ein Sturm der Entrüstung auf. Nachfolgend sollen die Stolperfallen bei Sanierungskündigungen aufgezeigt werden.

Fricker Rechtsanwalt,
Als Erstes sollte sich die Eigentümerin der zu sanierenden Liegenschaft die Frage stellen, ob sie das Gebäude in vermietetem und somit bewohntem Zustand sanieren will oder ob sie das Haus «leerkündigt», das heisst, es erst saniert, wenn es leer steht. Gemäss Art. 260 Abs. 1 OR kann der Vermieter Erneuerungen und Änderungen am Mietobjekt vornehmen, wenn sie für den Mieter zumutbar sind. Eine Zustimmung durch den Mieter ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Welche Arbeiten zumutbar sind, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Zumutbarkeit ist nach objektiven Massstäben zu beurteilen. Unbedeutend sind hingegen die subjektiven Vorstellungen und Wünsche des Mieters. Jedoch stellt das Bundesgericht hohe Anforderungen an die Zumutbarkeit. Als Hinweis für die Berechtigung des Vermieters zu Erneuerungs- bzw. Abänderungsinvestitionen kann die Lebensdauer der zu ersetzenden Einrichtung herangezogen werden. So muss es dem Vermieter in der Regel gestattet sein, Einrichtungen, deren technische Lebensdauer abgelaufen ist, ganz oder teilweise zu ersetzen 1. Grundsätzlich ist es somit möglich, Sanierungsarbeiten vorzunehmen, während
die Mieterinnen und Mieter in der Wohnung verbleiben.
Leerkündigung bei grossen Arbeiten Insbesondere bei grösseren bzw. umfassenden Umbau- oder Sanierungsarbeiten gelangt man jedoch schnell an Grenzen, wenn diese im vermieteten Zustand vorgenommen werden müssten. Solche Arbeiten sind oft nur an leerstehenden Objekten, d. h. nach einer Leerkündigung möglich.
Im Schweizerischen Mietrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass jede Vertragspartei in ihrer Entscheidung, das Mietverhältnis zu kündigen, frei ist. Begrenzt wird die Vertragsfreiheit jedoch durch den Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser besagt, dass eine Kündigung dann ungültig ist, wenn sie missbräuchlich ausgesprochen wurde. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie ohne objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse ausgesprochen wird und damit aus reiner Schikane erfolgt oder Interessen der Parteien tangiert, die in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen 2
Eine Kündigung des Mietverhältnisses im Hinblick auf umfassende Umbau- oder Sanierungsarbeiten verstösst nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und ist somit willkürlich, wenn die Vornahme der geplanten Arbeiten durch das Verbleiben des Mieters im Mietobjekt nicht oder nur unerheblich erschwert oder verzögert würde 3. Somit sollte die Vermieterin frühzeitig eine Abwägung zwischen ihren Interessen an der zügigen Renovation und
den Interessen der Mieterschaft am Fortbestand des Mietverhältnisses vornehmen. Es ist die Vermieterin, welche nachzuweisen hat, dass das Fortbestehen des Mietverhältnisses zu einer erheblichen Erschwerung und Verzögerung der Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten führen würde. Ergibt die Interessenabwägung ein krasses Missverhältnis der Interessen, wäre eine Kündigung missbräuchlich.
Ernsthaftigkeit des Bauvorhabens
Ebenfalls missbräuchlich wäre die Kündigung, wenn das Projekt der Vermieterin als nicht realitätsnah oder objektiv unmöglich erscheint, namentlich weil es ganz offensichtlich mit den Bestimmungen des öffentlichen Rechts unvereinbar ist, so dass die Vermieterin die notwendigen Bewilligungen mit Sicherheit nicht erhalten wird 4 Die Gültigkeit der Kündigung setzt hingegen nicht voraus, dass die Vermieterin bereits die nötigen Bewilligungen erhalten oder die hierzu erforderlichen Dokumente hinterlegt hat 5. Jedoch muss die Vermieterin zum Zeitpunkt der Kündigung ein aktuelles und tatsächliches Interesse an der Kündigung haben. Damit dies der Fall ist, müssen Belege für die Ernsthaftigkeit des Bauvorhabens vorhanden sein. Das Bauprojekt muss somit bereits ausgereift und detailliert geplant sein. Als Belege kommen ausgereifte Vorprojekte oder ein Baugesuch infrage. Das Vorliegen einer Baubewilligung ist jedoch – wie erwähnt – nicht notwendig. Jedoch ist eine erteilte Baubewilligung ein äusserst starkes Argument für die Ernsthaftigkeit des Bauvorhabens.
Wichtig ist, dass die Vermieterin den Kündigungsgrund spätestens nach erster Aufforderung durch den Mieter nennt. Tut sie
dies erst später, zum Beispiel erst während des Anfechtungsverfahrens, spricht dies für die Missbräuchlichkeit der Kündigung.
Selbst wenn die Kündigung zulässig ist, hat der Mieter die Möglichkeit, die Erstreckung des Mietverhältnisses zu beantragen. Eine solche wird gemäss Art. 272 Abs. 1 OR gewährt, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte, die durch die Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre.
Risiken bei Leerkündigungen Für die Vermieterin bestehen bei Leerkündigungen somit diverse Unwägbarkeiten und Risiken. In der Praxis ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass Mieter eine Sanierungskündigung anfechten. Tut dies nur schon eine einzige Mietpartei in der zu sanierenden Liegenschaft, sind massive Verzögerungen die Folge. Die mit der Anfechtung der Kündigung zusammenhängenden Gerichtsverfahren können insbesondere bei einem Weiterzug an die oberen Gerichtsinstanzen unter Umständen mehrere Jahre dauern. In dieser Zeit kann der die Kündigung anfechtende Mieter weiterhin im Mietobjekt wohnen bleiben. Man spricht dabei von einer «kalten Erstreckung». Gleichzeitig fehlen der Vermieterin währenddessen die Mietzinseinnahmen jener Mietparteien, welche die Kündigung akzeptiert und das Mietobjekt bereits verlassen haben. Gerade bei grösseren Liegenschaften mit vielen Mietwohnungen kann dies zu grossen finanziellen Einbussen führen. Hier können befristete Mietverhältnisse ohne Erstreckungsmöglichkeit Entlastung schaffen. Die Vermietern kann versuchen, die im Hinblick auf die Sanierung bereits leerstehenden Wohnungen bis zum mutmasslichen Beginn der Arbeiten befristet zu vermieten.
Schliesslich bergen Leerkündigungen stets auch das Risiko eines Reputationsschadens für die Vermieterschaft. Dies zeigt der eingangs erwähnte Fall der «Sugus-Häuser» sehr eindrücklich.
Riskante Vorinformation der Mieter Wie bei sämtlichen Kündigungen stellt sich insbesondere auch bei Leerkündigungen
die Frage, ob die Mieter vorab über die beabsichtigte Kündigung informiert werden sollen. Der Vorteil einer solchen Vorinformation kann sein, dass die Mieter sich bereits frühzeitig nach einer Anschlusslösung umsehen. Dadurch ist es weniger wahrscheinlich, dass Kündigungen angefochten oder Mietverträge erstreckt werden.
Andererseits besteht bei einer Vorabinformation das nicht zu unterschätzende Risiko, dass einzelne Mieter vor der Kündigung mietrechtliche Auseinandersetzungen provozieren und ein Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren anhängig machen. Damit kämen sie für die Dauer des hängigen Verfahrens in den Genuss eines Kündigungsschutzes (Art. 271a Abs. 1 lit. d OR). Obsiegt die Mieterschaft in diesem Verfahren, geniesst sie anschliessend sogar einen Kündigungsschutz für die Dauer von drei Jahren (Art. 271a Abs. 1 lit. e OR). Stehen grössere Sanierungsarbeiten bzw. Leerkündigungen im Raum, empfiehlt sich daher, darauf zu achten, dass es im Vorfeld nicht zu mietrechtlichen Verfahren kommt.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Sanierungskündigungen gut vorzubereiten sind. Jedoch sind Leerkündigungen auch bei bester Vorbereitung immer mit gewissen Risiken verbunden, da stets mit Kündigungsanfechtungen und Erstreckungen gerechnet werden muss. Umfassende Sanierungen verlangen von der Vermieterschaft daher zeitliche und finanzielle Flexibilität.
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1 SVIT-Kommentar/Hans Bättig, Art. 260 – 260a N 22 f.
2 So z.B. BGE 142 III 91 E. 3.2.1; BGE 140 III 496 E. 4.1; BGE 138 III 59 E. 2.1
3 BGE 140 III 496 E. 4.1; BGE 135 III 112 E. 4.2.
4 BGE 140 III 496 E. 4.1 und E 4.2.1
5 BGE 140 III 496 E. 4.1
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Jeannine Stierli, Spreitenbach
Die Natur befindet sich noch im tiefen Winterschlaf und unsere Blicke fallen oft auf kahle Bäume und Sträucher. Da bringen ganz besondere Winterblüher verschiedener Helleborus-Arten helle Freude in die dunkle Jahreszeit. Diese Schneerosen beginnen mitten in der winterlichen Kahlheit zu blühen. Schneerosen mit ihren zauberhaften schneeweissen Blüten haben die Menschen seit jeher fasziniert und auch so manchen Dichter oder Geschichtenerzähler inspiriert.
Namen mit mythologischer Tradition Während die Blütezeit der meisten Winterblüher erst im Januar beginnt, beeindrucken einige Helleborus-Arten schon ab November. Diese Winterblüher kennt man unter verschiedenen Namen wie Schneerose, Christrose, Lenzrose, Nieswurz, Orakelblume oder sogar Teufelskraut. Einige der Namen deuten auf mythologische Traditionen hin. Der Name Schneerose bezieht sich vermutlich auf die extrem frühe Blütezeit der Pflanze, die Bezeichnung Christrose hingegen auf die Tradition, sie so zu kultivieren, dass sich die weissen Blüten auf die Weihnachtszeit hin entfalten.
Es ranken sich einige kuriose Legenden um diese Blume, so soll zum Beispiel früher die Christrose dazu genutzt worden sein, um das Wetter für das kommende Jahr vorherzusagen, vermutlich daher der Name Orakelblume. Auch die Bezeichnung Nieswurz ist gebräuchlich und könnte darauf hinweisen, dass früher Bestandteile aus dem getrockneten Wurzelstock der grünen Nieswurz dem Niespulver beigemischt wurden.

in Südostasien.
Blütezeit ab November
Diese Namen zeigen, dass die Helleborus-Arten in Europa eine lange Geschichte haben. Christrosen beginnen schon im November zu blühen und machen somit den Anfang, im Januar und Februar gesellen sich je nach Witterung und Schneelage dann andere Helleborus-Arten dazu wie die wunderschöne Lenzrose. Während sich die Christrosen mit reinweissen Blüten zeigen, sind die Lenzrosen farbenfroher und ihre Blüten haben verschiedene Farben von Rot bis zu Lila und diverse Schattierungen. Im Verlauf des Abblühens verändern die Blüten ihren Farbton, oft verblassen sie leicht, um
dann ins Grünliche bis Rötliche zu wechseln. Die Blätter der Staude bleiben immergrün und sorgen so dafür, dass die Stauden das ganze Jahr über attraktiv bleiben. Die robusten, pflegeleichten Helleborus-Arten sind unbestritten die Königinnen der winterblühenden Stauden. Schneerosen sind auch wichtig für unsere Wildbienen. An einem guten Platz, mit Vorliebe unter Bäumen, erfreuen die pflegeleichten Stauden mit ihren zauberhaften Blüten jedes Jahr aufs Neue. Schneerosen eignen sich auch gut für Töpfe und Blumentröge. Wie die meisten Hahnenfussgewächse sind die Pflanzen allerdings giftig.
Aarau und Kulm
Die diesjährige Generalversammlung des HEV Bezirke Aarau und Kulm findet statt am
Montag, 24. März 2025, 18.30 Uhr
im Kultur- und Kongresshaus Bärenmatte in 5034 Suhr
• Generalversammlung
• Referat vom Nationalrat und Präsidenten des HEV Schweiz, Gregor Rutz
• Abendessen, offeriert vom HEV
Die offizielle Einladung mit der Traktandenliste folgt in der zweiten Hälfte Februar 2025.
Wir freuen uns, Sie an der Generalversammlung in Suhr begrüssen zu dürfen.

Baden/Brugg/Zurzach
Die diesjährige Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach findet statt am
Mittwoch, 19. März 2025, 19.00 Uhr
Tägi Wettingen, Eventsaal, Tägerhardstrasse 122, 5430 Wettingen
Die Mitglieder des HEV Baden/Brugg/Zurzach haben die definitive Einladung samt Detailprogramm erhalten.
Der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach freut sich auf eine rege Teilnahme.
Baden/Brugg/Zurzach
Frühjahrsveranstaltung
Liegenschaftsunterhalt – was ist abzugsfähig?
Liegenschaftsübertragung an die Nachkommen – was muss ich dazu wissen?
Montag, 24. Februar 2025, 19.00 Uhr
Trafo Baden, Halle 36.2, EG, Brown Boveri Platz 1, 5400 Baden
19.00 Uhr Begrüssung
19.05 Uhr «Die steuerliche Behandlung von Investitionen in Liegenschaften»
Welche Liegenschaftsunterhaltskosten sind steuerlich abzugsfähig und welche nicht?
Referent: lic. iur. Dieter Egloff, Voser Rechtsanwälte
«Grundstückgewinnsteuer: Praxisänderung bei der Übertragung an Nachkommen»
Referentin: lic. iur. Barbara Sramek, Voser Rechtsanwälte
«Lebzeitige Übertragung von Liegenschaften mit Wohnrecht oder Nutzniessung/erbrechtliche Auswirkungen»
Referentin: MLaw Carmen Kloter, chkp.ch Rechtsanwälte und Notariat «Auswirkungen von Liegenschaftsschenkungen auf Ergänzungsleistungen»
Referent: MLaw Hannes Streif, chkp.ch Rechtsanwälte und Notariat
20.00 Uhr Fragerunde
20.30 Uhr Apéro
21.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Der Eintritt ist frei.
Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 17. Februar 2025 an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden oder via Mail an info@hev-bbz.ch
Es erfolgt KEINE Bestätigung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mitglieder aus der Sektion Baden/Brugg/Zurzach haben Vorrang.
Anmeldetalon
Ich/wir nehme/n teil an der Frühjahrsveranstaltung des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an.
❏ Mitglied-Nr.
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
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MEHR WERT
FÜR HAUSEIGENTÜMER
Investitionen in die Energieeffizienz von Liegenschaften ist ein thematischer Dauerbrenner. Doch wie geht man am schlausten vor, wenn man auch ökonomisch eine gute Lösung finden will?

Foto: pd
spannend, informativ und anschaulich. Es gelang ihm, ohne Mahnfinger Vor- und Nachteile zahlreicher Optionen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzuzeigen. Dabei wurde deutlich, wie wichtig es ist, sich individuell und frühzeitig beraten zu lassen. Nach dem Referat gab Herr Steiger noch zahlreichen Teilnehmenden Antworten auf ihre persönlichen Fragen.
Wechsel in der Leitung der Geschäftsstelle Noah Romano wurde als verdienter Leiter der Geschäftsstelle des HEV Fricktal vom Vereinspräsidenten mit viel Applaus verabschiedet. Die neue Geschäftsstellenleiterin, Frau Ibadet Ajredini, wurde willkommen geheissen und präsentierte sich dabei den Anwesenden.
(pd) Der Vorstand des HEV Fricktal freute sich, mehr als 130 Mitglieder zu seiner traditionellen Herbstveranstaltung begrüssen zu können. Das Referat «Verbesserung der Energieeffizienz: Vorausschauend handeln – besser wohnen» stiess auf grosses Interesse und lockte viele in die Schlössli-
stube in Rheinfelden. Mit Benjamin Steiger, Fachexperte Energie beim Kanton Aargau, wurde ein ausgewiesener Fachmann der Thematik gefunden. Er hatte bereits die letzten zwei Ratgeberspalten des HEV Fricktal in der NFZ zu diesem Bereich verfasst. Sein Referat war lebhaft,
Schliesslich wurde ein reichhaltiger Apéro mit Brezeln, Weisswürsten, Frikadellen, Suppe und Bier offeriert. Die HEV-Mitglieder verweilten noch lange in lebhafte Gespräche vertieft. Der HEV Fricktal erlebte damit eine rundum gelungene Herbstveranstaltung.

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Hans-Kaspar Scherrer, Vorsitzender der Geschäftsleitung des Energieversorgers Eniwa, spricht zu Energiefragen: das Potenzial der Laufwasserkraftwerke werde unterschätzt, die Photovoltaik überschätzt und die geplante Liberalisierung des Strommarktes berge Widersprüche.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Scherrer, wie geht es Eniwa? Wo wächst das Unternehmen, wo stellen Sie Stagnation fest, wo einen Rückgang der Geschäftstätigkeit? Das grösste Wachstum verzeichnen wir im Bereich des Zubaus der Photovoltaik. Auslöser war die Energiemangellage 2022 mit hohen Gas- und Strompreisen als Folge des Überfalls Russlands auf die Ukraine. Zufrieden sind wir mit unserem Dienstleistungsund mit dem Elektroinstallationsgeschäft. Und mit dem Anschluss des Kantonsspitals Aarau ans Fernwärmenetz machten wir beim Ausbau der Fernwärme einen grossen Sprung nach vorne. Der grösste Geschäftsbereich ist weiterhin der Verkauf von Strom und Gas. Der Umsatz von Gas ist rückläufig, einerseits aufgrund von Sparmassnahmen der Kunden, andererseits durch die Substitution von Gas im Wärmebereich, etwa durch Wärmepumpen.
Beim Strom nimmt die Rendite ab. Entsprechend der Regulierungsvorgaben dürfen wir dem Kunden in der Grundversorgung maximal 60 Franken Bruttomarge verrechnen, was gerade unsere Kosten für Abrechnungen und Kundendienst deckt.
Wer seine bisherige fossil betriebene Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, braucht mehr Strom, allerdings reduziert sich durchs Umrüsten das Potenzial zum weiteren Ausbau der Fernwärme.
Ja, Fernwärme braucht eine hohe Anzahl von Abnehmern beziehungsweise grosse Abnahmevolumina wie das zum Beispiel beim Kantonsspital Aargau der Fall ist. Andernfalls verteilt sich die Last auf wenige Schultern beziehungsweise wenige Haushalte. Dann wird der Ausbau der Fernwärme zu
teuer. Aus ökologischen Gründen ist der weitere Ausbau der Fernwärme von Vorteil. Hauptquellen sind Wärme und auch Kälte aus Grundwasser sowie Abwärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs, die sonst in die Umwelt verpuffen würde.
Aber wenn es eng wird, das heisst, wenn die Temperaturen tief sind, dann braucht es weiterhin Gas, um genügend Raumwärme zu erzeugen.
Ja, aber die Mengen sind im Versorgungsgebiet der Eniwa marginal und sie werden kleiner. Der Gasanteil bei Fernwärme beträgt derzeit durchschnittlich etwa noch rund 5 Prozent, Tendenz abnehmend. Gas wird zur Spitzenlastdeckung sowie zur Redundanz eingesetzt, wenn einmal eine andere Wärmequelle nicht verfügbar sein sollte.
Vom Gas zum Strom: Für das Laufkraftwerk Aarau liegt die vollständige Genehmigung noch nicht vor. Der Mitteldamm soll abgebrochen werden, dagegen liegen Einsprachen vor, begründet mit den Bestimmungen des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Opposition kommt von privaten Einsprechern. Sind die Fronten unverrückbar?
Die Ziele des vollständigen Erhalts der heutigen Anlagen inklusive Kanalsystem einerseits und der Produktionserneuerung mit möglichst grosser Produktionsleistung sowie neu des Hochwasserschutzes und des Fischaufstiegs- und -abstiegs andererseits gehen auseinander.
Aber mit dem im Juni 2024 vom Volk angenommenen Stromgesetz hat doch die Energiegewinnung gegenüber anderen Interessen Vorrang?
Im Fall des Kraftwerks Aarau ist die Rechtslage eine andere. Das Volks-Ja vom Juni 2024 bringt uns in diesem Fall nichts, da es sich beim Kraftwerk Aarau nicht um eine Anlage von nationaler Bedeutung handelt. Aber immerhin ist anerkannt, dass die Stromproduktion auf nachhaltiger Basis gleichgestellt ist mit den ISOS-Schutzbestimmungen. Das hilft uns wohl beim weiteren Vorgehen und bei der Anpassung der Interessensabwägung durch die Kantone Aargau und Solothurn beim Neubau des Kraftwerks.
Um wieviel höher wäre denn die Stromproduktion mit dem neuen Projekt gegenüber dem bestehenden Laufkraftwerk?
Wir könnten 23 Prozent mehr Strom produzieren. Das wäre ein enormer Schub für die Wasserkraft. Das Beispiel zeigt die Ausbau-Potenziale der Wasserkraft. Alle sprechen von Pumpspeicherkraftwerken wie Grimsel oder Trift in den Alpen. Aber die Effizienzsteigerungspotenziale der Laufkraftwerke in der Schweiz sind enorm. Ihnen wird zu wenig Beachtung geschenkt. Es sollten jetzt vielerorts Erneuerungen aufgegleist werden, so dass genügend Bandenergie-
«Der grösste Geschäftsbereich ist weiterhin der Verkauf von Strom und Gas»
Strom produziert werden kann, wenn die Kernkraftwerke wegfallen. Strom aus Laufkraftwerken verfügt über viel mehr Potenzial als Strom aus Photovoltaik. Die Laufwasserkraft ist heute als einzige erneuerbare Produktionsform in der Lage, zuverlässig Bandenergie zu liefern, bei Tag und Nacht, im Sommer und Winter.

Wie hoch ist denn das Zusatzpotenzial aus der Erneuerung der Laufkraftwerke in der Schweiz?
Die Wasserkraft liefert heute rund 37 Terawattstunden. Etwa 10 Terawattstunden werden von Speicherwasserkraftwerken produziert, 27 Terawattstunden von Laufwasserkraftwerken. Mit dem Ausbau der Laufwasserkraft um 10 bis 20 Prozent könnte die Produktion um 3 bis 5 Terawattstunden erhöht werden. Dies löst noch nicht alle Defizite beim Wegfall der Kernkraft, leistet aber einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit.
Können Sie die Effizienzunterschiede zwischen Wasserkraft und Photovoltaik mit Zahlen illustrieren?
Das Aarekraftwerk produziert pro Jahr während 8760 Stunden Strom, in Schaltjahren sind es 8784 Stunden. Eine Photovoltaik-Anlage in Volllast produziert während rund 1000 Stunden Strom. Die Photovoltaik alleine ist deshalb keine Option für die Versorgungssicherheit. Das sehen viele Leute nicht. Photovoltaik ist gut im Sommer. Aber im Winter, wenn wir am meisten Strom brauchen, gerade auch für
die Wärmepumpen, ist die Produktion aus Photovoltaik völlig ungenügend. Wenn im Winter der Nebel über dem Eniwa-Versorgungsgebiet liegt, tendiert die Stromproduktion aus Photovoltaik-Anlagen gegen null. 2033 geht das Kernkraftwerk Beznau vom Netz. Dann wird die Winterstromlücke im Inland noch grösser. Bisher hat uns vor allem Frankreich mit seinen Kernkraftwerken geholfen, die Lücke zu schliessen. Wie lange das noch der Fall sein wird, wissen wir nicht.
Aufgrund der hohen Stromüberschüsse im Sommer verliert der Strom an Wertigkeit. Es gibt sogar Netzbetreiber, welche die Leistung der Photovoltaikanlagen drosseln beziehungswiese den Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen nicht ins Netz lassen. Das klingt doch ziemlich widersprüchlich. Auf der einen Seite wird behördlich die Solaroffensive propagiert, auf der anderen Seite wird der Zustrom von Solarstrom ins Netz unterbunden, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Macht das Eniwa auch?
Nein, bisher musste der Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen nicht abgestellt werden.
Welche Auswirkungen hat der Negativwert von Strom im Sommer auf die Tarife von Eniwa?
Vorerst keinen. Wir haben einen Normaltarif und einen Niedertarif am Wochenende sowie an Wochentagen für die Zeit zwischen 12 und 17 Uhr. Wir haben im 2025 einen Rückspeisetarif von 12 Rappen während der Niedertarifzeit und 17 Rappen während der Hochtarifzeit inklusive der Übernahme der Herkunftsnachweise. Mit zunehmender Photovoltaik-Einspeisung wird der Sommerpreis für Strom unter Druck geraten. Dies wird in den nächsten Jahren auch Einfluss haben auf die Rückvergütung.
Aber es ist doch ökonomisch unsinnig, jemanden zu entschädigen, dessen Produkt keinen Wert am Markt erzielt. Das ist so, aber die Einspeisevergütung gehört zu den zahlreichen Regulierungen im Energiemarkt, die nicht so schnell angepasst werden, wie das eigentlich der Fall sein müsste. Die Rückspeisevergütung zahlen ja nicht die Elektrizitätswer-
Fortsetzung Seite 24

ke, sondern die Kunden in der Grundversorgung. Also jene, die keine eigene Photovoltaik-Anlage haben, weil sie beispielsweise Mieter sind oder in einer für die Photovoltaik ungeeigneten Lage wohnen. Die Einfamilienhaus-Besitzer werden von den weniger wohlhabenden Wohnungsmietern quersubventioniert. Das ist ungerecht. Es kann nicht sein, dass wir die Photovoltaik-Anlagen in den Einfamilienquartieren vergolden. Das Vergütungsmodell muss auf jeden Fall überdacht und entsprechend den Marktpreisentwicklungen angepasst werden.
In der Schweiz wird derzeit über den Heimfall der Wasserkraftwerke diskutiert. Die Bergkantone wollen zunehmend das Heft selber in die Hand nehmen und bisherigen Betreibern wie Axpo oder Repower die Konzessionen nicht erneuern. Wie werten Sie dieses Signal? Wenn die Bergkantone das wollen, dann können sie das machen. Aber so einfach ist das nicht. Sie müssen dann den Strom selbst vermarkten, Know-how und das Personal für die Wartungsarbeiten stellen...
…und die Wasserzinsen fallen auch weg. Ja, die Wasserzinsen sind für viele Gemeinden willkommene Einnahmen, die oft höher sind als die Einnahmen aus den Steuern. Das alles muss bedacht beziehungsweise in Rechnung gestellt werden. Die Übernahme der Wasserkraftwerke durch die Kantone ist für die Berggebiete selbst ein zweischneidiges Schwert. Hinzu kommt: Der Strompreis variiert erheblich. Die Margen von einst gehören der Vergangenheit an. Das ändert sich vielleicht nicht so schnell. Niemand kennt die künftigen Preisentwicklungen.
Gibt es die Heimfall-Diskussionen im Aargau auch, beispielsweise beim Kraftwerk Aarau?
Nein, die Konzession wurde 2018 verlängert bis 2093. Beide beteiligten Kantone, der Kanton Aargau und der Kanton Solothurn, haben der Konzession zugestimmt. Die Diskussion ist hier für Jahrzehnte vom Tisch.
Im Strompreis inbegriffen sind ja Abgaben wie der Netzzuschlag. Seit 2024 kommt der Tarif Stromreserve dazu. Das führt zu höheren Strompreisen. Deshalb wollen sich
immer mehr Unternehmen vom Netzzuschlag befreien lassen, unter anderem Wellness-Anbieter und Luxushotels. Die Politik hat nun dem Wehklagen nachgegeben und reduziert für Stromgrossverbraucher wie die Stahlwerke die Stromnetznutzungsgebühren. Jene, die in ihren Geschäftsberichten von netto null sprechen, machen sich aus dem Staub, wenn es gilt, zu zahlen. Es sind letztlich die Kleinen, welche die Energiewende bezahlen.
Das sehe ich genau gleich. Es wird kräftig umverteilt.
Derzeit verbraucht die Schweiz rund 60 Terawattstunden Strom, gemäss Prognosen sollen bis 2050 30 Terawattstunden dazu kommen. Woher soll der zusätzliche Strom kommen?
Das ist sicher nicht einfach. Bei der Wasserkraft haben wir wie gesagt noch Potenzial. Politisch wird vor allem der Ausbau an sommerlastiger Photovoltaik und Wind vorangetrieben.
Wie sieht es mit der Windenergie aus? Ist das eine Option?
Die Schweiz ist kein Windland, die Potenziale sind eher gering. Hinzu kommen der Widerstand gegen die Windkraft und die lange dauernden Bewilligungsprozesse. In Deutschland dauert so etwas zwei bis drei Jahre. In der Schweiz 20 Jahre. Das ist einfach zu lang.
Ist Eniwa mit Engagements in der Windkraft im Ausland aktiv?
Ja, über die Beteiligungsgesellschaft Swisspower Renewables investieren wir in
«Dann wird die Winterstromlücke im Inland noch grösser»
Deutschland in die Windenergie. Der Widerstand der Bevölkerung ist gering, die Windkraft vielerorts akzeptiert, insbesondere dort, wo schon lange Windanlagen stehen. Der Erneuerungsprozess alter Anlagen durch neue läuft. Die Fortschritte in der Turbinentechnik sind erheblich, insbesondere im Bereich Niedriglast. Die Windräder drehen sich auch bei geringem Windaufkommen. Die Stromproduktion konnte bei einer Anlagenerneuerung in Deutschland um den Faktor vier gesteigert werden.
Und wie steht es aus Ihrer Sicht mit der Atomenergie?
Das ist sicher eine Option. Aber auch hier gibt es hohe zeitliche Hürden und finanzielle Risiken. Bei den Kernkraftwerken von
Flamanville 3 in Frankreich und Olkiluoto 3 in Finnland sind die Kosten- und Fristenüberschreitungen enorm. So hohe Leistungen, wie sie dort anvisiert werden – sie liegen deutlich über dem Kernkraftwerk Leibstadt – braucht es in der Schweiz gar nicht. Im Sommer haben wir derzeit genügend Strom. Aber der Winter ist das Problem. Anders als mit Gas betriebene Kraftwerke kann man Kernkraftwerke nicht einfach rasch abschalten, wenn im Sommer genügend Strom im Netz ist. Sonst sinkt die Anlagenrentabilität in nicht vertretbare Tiefen oder der Winterstrom wird sehr teuer.
In den USA spricht man von neuen Anlagen mit 300 Megawatt Leistung oder noch weniger. Der Input kommt von der Privatindustrie. Google beispielsweise will eine solches Atomkraftwerk bauen, weil das Unternehmen Bandenergie braucht und sich nicht auf die stochastischen Energien verlassen will.
Ja, es geht international in Richtung kleinere Anlagen. Ich denke schon, dass diese Entwicklung im Auge behalten werden muss und für die Schweiz von grundsätzlichem Interesse ist.
Hat Gas noch eine Zukunft? In Zürich will man die Gasleitungen zurückbauen, weil man sonst netto null nicht erreiche. Gas ist als Brückentechnologie weiterhin unentbehrlich. Sie stösst deutlich weniger CO2 aus als Erdöl.




…dafür mehr Methan. …mag sein, aber insgesamt bleibt die Schadstoffbilanz besser als beim Erdöl. Und: Das Gasleitungsnetz funktioniert bestens und ist bereits gebaut, ein allfälliger
«Die 20 Prozent kann Eniwa heute schon liefern»
Weiterausbau ist auch aus Klimasicht vernünftig. Der Bau ist viel weniger aufwendig als der bei Fernwärme. Das heisst, es fällt viel weniger graue Energie an als bei anderen Energieträgern. Ferner kann dem herkömmlichen Gas Biogas oder Wasserstoff beigemischt werden, das verbessert die Klimabilanz nochmals.
Im neuen kantonalen Energiegesetz, das am 1.4.2025 in Kraft tritt, wird ein Ersatz der Gasheizung akzeptiert, wenn dem herkömmlichen Gas mindestens 20 Prozent Biogas beigemischt werden kann. Ist das im Versorgungsgebiet der Eniwa möglich? Viele Gaslieferanten sind allenfalls in der Lage, gerade mal 10 Prozent zu liefern. Eniwa erweitert den Biogasanteil fortlaufend. Wir bauen im Telli in Aarau eine weitere Biogasanalage zu den bisherigen dazu. Die 20 Prozent kann Eniwa heute schon liefern.
Fortsetzung Seite 27



Einschränkungen ab 2027 und Propan als Kältemittel
Die Verunsicherung bei Endkunden wächst: Immer häufiger werden zukünftige Kältemittelregulierungen diskutiert. Striega-Therm, die Schweizer Wärmepumpenmanufaktur, schafft Klarheit in dieser Debatte.
Ab 2027 begrenzt eine EU-Verordnung schrittweise den Einsatz fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in neuen Wärmepumpen. Ziel ist es, Kältemittel mit hohem Global Warming Potential (GWP) drastisch zu reduzieren und damit den Klimawandel aktiv zu bekämpfen. Für Hausbesitzer bleibt der Betrieb bestehender Anlagen weiterhin möglich. Hersteller müssen ab 2027 jedoch ihre Produktion auf umweltfreundlichere Alternativen umstellen.
Eine vielversprechende, umweltfreundliche Lösung sind natürliche Kältemittel wie Propan (R-290). Propan ist im fal-

Foto: zvg
Informationspflicht muss klar vor dem Verkauf stehen, damit Kunden die Risiken verstehen.
Fazit:
Jeder Kunde sollte sich bewusst für die Lösung entscheiden, die er als sicher empfindet. Herkömmliche Wärmepumpen dürfen weiterhin gekauft und betrieben werden, solange diese am Markt verfügbar sind – «Es hat, solange es hat.»
schen Verhältnis explosiv, was erhöhte Sicherheitsmassnahmen erfordert. Da es zudem geruchlos ist, sind Leckagen schwer festzustellen. Auch bei Aussenaufstellung bestehen Risiken, da Propan beispielsweise durch Fenster oder das Heizungswasser ins Haus eindringen könnte.
Striega-Therm betont die zentrale Rolle von Schulungen für Mitarbeiter und Partner sowie die Aufklärung der Endkunden über diese potenziellen Gefahren. Viele verkaufen heute PropanWärmepumpen, ohne die Kundschaft ausreichend über Risiken zu informieren. Unfälle sind zwar selten, doch die

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Würde die Menge ausreichen, wenn aufgrund der Gesetzesänderung eine sprunghafte Nachfrage nach Biogas eintreten würde?
Ja, wir sind auch in Kontakt mit ausländischen Lieferanten wie Dänemark. Das Problem wäre allenfalls, ob der Import behördlich anerkannt würde. Dafür braucht es entsprechende Abkommen zwischen den Erzeuger-Ländern und der Schweiz. Derzeit wird trotz Interesse der Gasbranche an internationalen Biogaslieferungen behördlich nicht vorwärtsgemacht. Die Entwicklungen beim Gas interessieren das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt leider nicht.
Eine weitere Alternative zu mehr Strom wäre Wasserstoff. Economiesuisse hat dem Bundesrat schon vorgeworfen, keine Wasserstoffstrategie zu entwickeln und dort, wo Wasserstoff heute eingesetzt wird, in der Industrie, wird er meistens auf der Basis fossiler Energien hergestellt. Dann gilt er nicht als nachhaltig.
Ja, er müsste mittels regenerativer Energien hergestellt werden, dort wo Sonne und Wind im Überfluss vorhanden sind, etwa im Oman. Im Oman produzieren Onshore-Windanlagen während 3800 Stunden pro Jahr Strom, bei Offshore liegen die Werte noch höher. Aber das Problem
«So
viel sparen kann man nicht»
sind die Transporte über weite Strecken. Hinzu kommt: Die Schweiz ist bei der Nachfrage ein kleiner Player. Die Grossen, wie Deutschland, wo die Industrie an Wasserstoff sehr interessiert ist, verfügen über viel mehr Verhandlungsmacht als die Schweiz.
Und die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland bleibt, wie bei den fossilen Energien, die man substituieren will. Ja, die Herausforderungen sind zahlreich. Eine vollständige Autarkie erachte ich auch im Energiebereich als nicht sinnvoll und auch nicht notwendig. Über das Mass an Versorgungssicherheit sollten wir jedoch
trotzdem vertieft nachdenken in der Schweiz – und dann auch handeln.
Seit Jahren diskutiert die Schweiz über ein Stromabkommen mit der EU. Damit würde das Gebietsmonopol der Elektrizitätswerke fallen. Wäre Eniwa darauf vorbereitet?
Wir arbeiten daran und entwickeln Szenarien. Aber ganz einfach ist das nicht. Wir sind einerseits verpflichtet, Energie selber zu produzieren und zu speichern, andererseits lautet die EU-Vorgabe, dass man innerhalb von 72 Stunden den Stromlieferanten wechseln kann. Das passt einfach nicht zusammen.
Würden bei einer Liberalisierung viele kleine Kunden aus Industrie oder Gewerbe und die Haushalte ihren bisherigen Stromlieferanten wechseln? In den Niederlanden wurde vergleichsweise lebhaft gewechselt, in Österreich sehr wenig. Ich denke, dass sich der Lieferantenwechsel bei Hauhalten in der Schweiz in Grenzen halten dürfte. Ständig Offerten einzuholen, Vergleiche anzustellen und dann neue Verträge abzuschliessen, ist doch relativ aufwendig. So viel sparen kann man nicht. Ein Schweizer Haushalt bezahlt pro Jahr rund 1200 Franken für den Strom. Das Einsparungspotenzial ist überschaubar.
Eniwa ist auch im Bereich der CO2-Kompensationen tätig. Es werden Projekte unterstützt, beispielsweise in Afrika, um den Verbrauch von Brennholz und Holzkohle zu vermindern. An sich sind CO2-Kompensationen ja sinnvoll, weil sie dort stattfinden, wo am meisten CO2 eingespart werden kann. Aber viele Kritiker der Kompensationsgeschäfte sprechen von Greenwashing. Es gibt durchaus Hindernisse. So ist das Kompensationsgeschäft mit dem Ausland gesetzlich beschränkt. Es soll vor allem im Inland CO2 eingespart werden, obwohl der CO2-Ausstoss ein globales Problem ist. Die Kontrollierbarkeit der CO2-Kompensationsprojekte ist in der Tat nicht einfach. Eniwa kompensiert zum Beispiel den CO2-Ausstoss seiner Flotte freiwillig mittels Klimaprojekten in Brasilien, was allerdings in der Schweiz nicht anerkannt wird.
Wir verbessern aber auch in unserem Versorgungsgebiet die Klimabilanz Jahr für Jahr, mit messbaren Erfolgen, so etwa beim Ausbau der Fernwärme, der Biogas-Produktion und der Unterstützung der Infrastruktur der Elektromobilität mit knapp 100 Ladestationen im Versorgungsgebiet der Eniwa. Auch der Kampf um das Neubauprojekt und die Konzessionsanpassung des Wasserkraftwerks Aarau sind sehr wichtig, damit wir langfristig über genügend erneuerbaren Strom für alle heutigen und zukünftigen Anwendungen verfügen.

Zu Person und Unternehmen
(mm) Hans-Kaspar Scherrer ist seit 2010 Vorsitzender der Geschäftsleitung des Energieunternehmens Eniwa mit Sitz in Buchs. Der Maschineningenieur hat an der ETH promoviert. Danach war er im Kraftwerksund Anlagenbau bei ABB und Andritz tätig. Eniwa erzielt einen Jahresumsatz von rund 205 Millionen Franken und ist tätig in der Energieproduktion und im Betrieb von Anlagen und Netzen in den Bereichen Strom, Erdgas/Biogas, Wärme/Kälte, Trinkwasser, Telekommunikation, Mobilität und Gebäudetechnik.
Das Unternehmen liefert Energie für rund 100’000 Personen in 33 Gemeinden im Raum Aarau und beschäftigt rund 400 Personen, davon 60 Lehrlinge in 10 Berufen.
95 Prozent der Eniwa-Aktien gehören der Stadt Aarau. Die restlichen Aktien werden von den versorgten Gemeinden, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie privaten Aktionären gehalten.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
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Heizungs- und Betriebskosten (Nebenkosten); Buchhaltung
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
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«Föderalismus müssen wir erhalten, nicht abbauen»
Elias Vogt, Präsident und Geschäftsführer des Verbands Freie Landschaft Schweiz (FLCH), gehört in der Schweiz zu den bekanntesten Landschaftsschützern und Gegnern der Windkraft. Zu hohe Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, nicht zu rechtfertigender Materialverschleiss und geringe Energieausbeute: So lauten einige seiner Argumente wider der Windenergie.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Vogt, in einem Presseartikel stand kürzlich, Sie würden mittels Rekurse und durch die Mobilisierung der Bevölkerung Windkraftprojekte systematisch bekämpfen. Dabei fällt das Wort systematisch auf. Ist das so?
Nein, systematisch ist nicht zutreffend. Wir unterstützen Widerstand gegen grosse Windkraftwerke und liefern Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen Windkraftanlagen zur Wehr setzen, Argumente. Aber wir werden bei konkreten Windenergieprojekten nicht von uns aus aktiv, wenn die lokale Bevölkerung Windenergieanlagen will.

Zur Person
(mm) Elias Vogt ist Landschaftsschützer, Hotelier und Unternehmer in Grenchen (SO). Seit 2016 ist er Präsident und Geschäftsführer des Verbandes Freie Landschaft Schweiz, der gegen Windkraftanlagen kämpft und sich für den Schutz von Natur und Umwelt einsetzt.
Was haben Sie gegen Windkraft?
Die Schweiz ist kein Windland. Windkraft ist per se wenig effizient, in der Schweiz in besonderem Masse. Die Schweiz ist ein hochentwickeltes Land mit Spitzenprodukten und Spitzendienstleistungen. Wir brauchen Bandstrom, der immer zur Verfügung
«Der Materialverschleiss zum Bau der Anlagen ist gigantisch»
steht, und nicht nur dann, wenn der Wind weht. Windräder sind eine veraltete Technologie. Die Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Zahlreiche Firmen, die in Zukunftstechnologien tätig sind, haben sich in der Schweiz angesiedelt. Das Interesse hält weiter an. Diese Firmen kommen wegen den guten Rahmenbedingungen. Dazu gehört eine verlässliche und umweltfreundliche Energieversorgung. Wenn die Schweiz nicht jederzeit Strom liefern kann, ziehen diese Firmen wieder ab.
Zudem schaden die Emissionen aus der Windkraft – zum Beispiel Lärm – der Gesundheit der Bevölkerung. Und die Windkraft zieht einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in unsere Landschaft mit sich. Der Materialverschleiss zum Bau der Anlagen ist gigantisch, der Betrieb emittiert Mikroplastik. Hinzu kommt, dass es eine BackupInfrastruktur braucht, zum Beispiel Gaskraft oder in Deutschland Kohlekraft. Mit Nachhaltigkeit hat das nichts zu tun.
Was meinen Sie mit veraltet?
In den Niederlanden wurden die Windmühlen erfunden und ebenso die Volks-
weisheit, «hat man Korn, so fehlt’s am Winde, hat man Wind, so fehlt’s am Korn». Deshalb sind die Windmühlen in Holland kaum mehr in Betrieb, weil sie technologisch überholt sind. Dasselbe gilt für die Stromproduktion aus Windkraft. Sie ist nicht zukunftsfähig.
Sie führen den Landschaftsschutz ins Feld. Gibt es für Sie auch Windkraftanlagen, die Sie als vertretbar erachten? Ich denke ans Churer Rheintal oder ans Rhonetal bei Martigny. Die Anlagen stehen in Talsenken und nicht in unbebauter Landschaft. Wenn jemand Windenergie haben will, wie das in Haldenstein bei Chur der Fall ist, dann akzeptieren wir das und organisieren keinen Widerstand. Die Anlagen in Haldenstein befinden sich nicht auf einer Krete, sie sind nicht so weit sichtbar, wie das beispielsweise auf den Jurahöhen der Fall ist.
Soll aus Ihrer Sicht die Landschaft vor der Windenergie geschützt werden oder die Bevölkerung?
Beides. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist nicht weniger wichtig als der Landschaftsschutz. Windenergie macht krank. Selbst wenn man einige Kilometer von einer Windanlage entfernt wohnt, leuchten die Anlagen rot im Nachthimmel. Es blinkt ständig, auch wenn die Anlagen wegen mangelndem Windaufkommen nicht laufen. Das ist lästige Lichtverschmutzung in der freien Natur. Von Lichtverschmutzung haben wir schon genug.
In der Nordsee ist die Windkraft rund 8-mal effizienter als bei uns in der Schweiz. Wenn Sie auf Sylt leben würden, würden sie dann auch gegen Windkraft kämpfen?
Ich denke schon. Auch an der Nordsee gibt es Flauten. Dann kommt wie gesagt Kohle zum Einsatz.
Aber im Winter gibt es durchaus mehr Wind als im Sommer. Die Windenergie-Befürworter sagen deshalb, die Windenenergie ergänze den Solarstrom in idealer Weise. Das ist ein Mythos. Der Wind weht, wann er will und nicht dann, wenn sich das die Windenergielobby wünscht. Es gibt immer wieder Dunkelflauten, also gleichzeitig zu wenig Sonne und zu wenig Wind. Im November 2024 stammte der Strom in Deutschland teilweise zu mehr als zwei Dritteln aus fossilen Quellen, vorab Kohle, dem Energieträger, der am meisten CO2 emittiert.
Hinzu kommt: Die Grosswetterlagen in Deutschland und der Schweiz gleichen sich oft. Es ist deshalb reines Wunschdenken zu glauben, dass wenn in der Schweiz geringes Windaufkommen herrscht, wir dann die Lücke mit Windstrom aus Deutschland schliessen können. Im Übrigen erreicht der Strom aus den Windkraftanlagen in der Nordsee wegen mangelnder Leitungen nicht einmal Süddeutschland, geschweige denn die Schweiz.
Es ist aber unbestritten, dass der CO2-Verbrauch gedrosselt werden muss. Welche Alternativen zur Windenergie sehen Sie? Verbesserte Energieeffizienz und Kernkraftwerke so lange laufen lassen, wie sie sicher sind. Bei den neuen erneuerbaren Energien sehe ich in der Solarenergie durchaus Potenzial. An der Muttsee-Staumauer des Pumpspeicherkraftwerks Linth-Limmern sind Module für Solarstrom in Betrieb. Die Solarthermie, Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, ist eine erprobte, funktionierende Technologie mit welcher der CO2-Ausstoss reduziert werden kann. Bei Sonnenkollektoren und in besonderem Masse bei Wasserkraft mit den Pumpspei-

cherkraftwerken ist die Energie speicherbar. Das ist ihr Vorteil gegenüber der Windenergie. Solange der Strom aus Windkraft nicht gespeichert werden kann und wir eine verschwenderische und CO2-lastige Backup-Infrastruktur brauchen, ergibt Windenergie keinen Sinn.
Aber mit Photovoltaik kann die Winterstromlücke auch nicht geschlossen werden. In den Wintermonaten liegt das Mittelland oft wochenlang unter einer Nebeldecke, die Erträge aus der Photovoltaik sind marginal. Und die geplanten Solarkraftwerke sind unwirtschaftlich, der mutmassliche Unterhalt ist enorm, die Stromleitungen von den Alpen in die urbanen Räume fehlen. Wie stehen Sie zu den geplanten alpinen Solaranlagen?
Das ist ein schlechter Witz. Im Juli 2024 suchte das Gebiet Binn/Heiligkreuz im Wallis ein Sturm heim mit enormen Schäden und einem Toten. Das ist ziemlich genau das Gebiet, wo die alpine Solaranlage Grengiols stehen sollte. Wäre die Anlage bereits gebaut, wäre sie durch Sturmböen teilweise zerstört worden. Das würde heissen, ganze Landstriche voller Anlageteile und Scherben. Das Gebiet wäre für den Weidebetrieb über Jahre – wenn nicht für Jahrzehnte – unbrauchbar, es würde zu Ödland. Freiflächenanlagen in den Alpen sind nicht die Rettung der Alpwirtschaft, sondern deren Zerstörung.
«Die Demokratie wird ausgehebelt»
Gebäude- und infrastrukturintegrierte Photovoltaik wie bei Linth-Limmern oberhalb der Nebelgrenze in den Alpen sind für uns in Ordnung. Aber Freiflächenanlagen auf Alpweiden in der Natur lehnen wir ab. Das ist eine analoge Zerstörung der Landschaft wie die von Windenergieparks.
Apologeten der alpinen Solaranlagen wie Ruedi Kriesi und Renato Tami schrieben kürzlich, der Solarstrom rette die Alpwirtschaft.
Sie haben einmal gesagt, der Mantelerlass beziehungsweise das Stromgesetz, das im Juni 2024 schweizweit mit einer Mehrheit von 69 Prozent der Stimmenden angenommen wurde, sei das schlimmste Gesetz aller Zeiten. Auf was führen Sie die überwältigende Zustimmung zurück?
Auf unredliche Kommunikation der Befürworter. Vor der Abstimmung wurde versprochen, der Naturschutz bleibe gewährleistet, Volksrechte würden nicht tangiert. Was geschah? Im Kanton St. Gallen wurde drei Monate nach der Abstimmung die Mitwir-
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kungsrechte der Gemeinden bei der Standortfrage von Windkraftwerke aufgehoben. Martin Neukom, der Energiedirektor des Kantons Zürich, will das Gleiche im Kanton Zürich. Die Demokratie wird ausgehebelt, Mitspracherecht von Volk und Gemeinden sistiert. Den Föderalismus auf Volk- und Gemeindeebene müssen wir erhalten, nicht abbauen. Das ist das Korrektiv zu den Machtambitionen des Bundesrats und der Zentralisierung der Macht im Allgemeinen. Das Parlament als Korrektiv erweist sich in der Praxis als ungenügend.
Es gibt zahlreiche Beispiele unredlicher und geschönter Informationen. Der 2016, vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 herausgegebene Windatlas, wurde 2019, also nach der Abstimmung, revidiert. Er weist gegenüber der Version von 2016 deutlich geringere Werte beim Windaufkommen in der Schweiz auf. Selbst Jurahöhen wurden weitflächig herabgestuft. Die Windparks Nufenen und Gotthard wurden von Behörden, Lobbyisten und Medien herbeigejubelt. Die Betriebserfahrung zeigt, dass die Effizienz bei beiden Anlagen unter 10 Prozent liegt. Das bedeutet Umweltzerstörung ohne Energiegewinn.
Sie kämpfen dafür, dass der Verband Freie Landschaft Schweiz das Verbandsbeschwerderecht erhält. Wenn Sie die Windenergie bekämpfen, brauchen Sie dieses natürlich, um ihre Ziele verstärkt zu erreichen. Aber haben wir in der Schweiz insgesamt nicht zu viele Einwendungen, Beschwerden und Blockaden gegen alles erdenklich Mögliche? Darüber lässt sich streiten. Aber das Verbandsbeschwerderecht ist nicht der Grund für die zahlreichen Einsprachen und Rekurse, die es in der Schweiz gibt. Die grossen Umweltverbände nutzen das Verbandsbeschwerderecht selten. Meistens tragen sie den Sieg davon. Das ist nicht unbedingt eine Politik der Blockade. Dies geschieht allenfalls durch die Flut der Einsprachen von privaten Akteuren, denen irgendetwas in der Nachbarschaft nicht passt.
Stichwort Umweltverbände. Der WWF hat die Ja-Kampagne zum Stromgesetz mit einem Betrag von 385’000 Franken unterstützt. Das ist ja das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Was vertreten die Umweltverbände wirklich?
Einige Umweltverbände haben sich verrannt. Sie sind gegen Atomkraftwerke, gegen fossile Energien, aber ohne umsetzbare Pläne für Alternativen zu liefern. Einige politische Vertreter der Umweltverbände in Bundesbern verhalten sich konform zum Politbetrieb. Sie sprechen wortreich von netto null, reisen an die Klimagipfel, aber die Anliegen der Natur in unserem eigenen Land interessieren sie in ungenügendem Masse. Die Spitzen mancher Umweltverbände kochen ihr eigenes Süppchen. An der Basis klingt es ganz anders.
«Das ist eine analoge Zerstörung der Landschaft»
Umweltschützer und Mitglieder von Umweltorganisationen auf dem Land, in von Windkraftprojekten betroffenen Standortgemeinden teilen über weite Strecken die Positionen von Freie Landschaft Schweiz.
Die Gegner Ihrer Positionen formieren sich, unter anderem in der Vereinigung Pro Wind. Pro Wind ist eine Hilfsorganisation von Suisse-Eole, dem Branchenverband der
Windkraftindustrie. Die Mitglieder sind meistens Angestellte von Firmen der Branche der erneuerbaren Energien. Das ist keine echte Bürgerbewegung. Ich kenne praktisch niemanden, der sagt: «Hurra, Windkraft, das ist die Lösung, lasst uns doch dafür kämpfen.»
Mit der Annahme des Stromgesetzes 2024 wird sich auch die Rechtsprechung verändern. Das Bundesgericht verkleinerte den geplanten Windpark Grenchenberg 2021. Der Vogelschutz wurde gleich hoch gewichtet wie die Energiestrategie. Das entscheidende Gutachten lieferte damals die Vogelwarte Sempach. Wäre ein solches Urteil heute noch möglich? Ich denke nicht. Grenchenberg war nicht der einzige Fall, in dem der Naturschutz gegenüber der Industrialisierung durch die Windkraft zumindest teilweise obsiegte.
«Selbst Jurahöhen wurden weitflächig herabgestuft»
Das Windkraftprojekt Bel Coster im Kanton Waadt wurde vom Bundesgericht ebenfalls zurückgestutzt. Es war der vertieften Analyse einer Richterin zu verdanken, die die Auswirkungen der Anlage auf Natur und Umwelt genau untersuchte und das Kollegium zu überzeugen vermochte, dass die Anlage den Landschafts- und Umweltschutz massiv beeinträchtigt. Solche Urteile könnten seltener werden.
Wie geht es nun weiter nach der Annahme des Stromgesetzes? Unterstützt Freie Landschaft Schweiz die Initiative «Blackout stoppen», welche die Pläne zum Ausbau der Windenergie reduzieren könnte. Gehen Sie Allianzen ein?
Nein, es gibt für die Freie Landschaft Schweiz keine festen Allianzpartner. Wir haben unsere Statuten und kämpfen gegen die ressourcenverschleudernde und in unseren Augen schädliche Windkraftenergie. Was wir tun: Wir haben zwei neue Initiativen gestartet, die Waldschutz-Initiative und die Gemeindeschutz-Initiative. Die Sammlung der Unterschriften hat begonnen, mit dem bisherigen Resultat der gesammelten Unterschriften sind wir zufrieden.
Fabian Käufeler, Präsident von Suissetec Aargau, vergleicht Heizungssysteme, erörtert Fragen zu Nachhaltigkeit und fordert politische Lösungen ohne Brechstange.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Anteil verkaufter Heizsysteme in der Schweiz.
Anteil verkaufter Heizsysteme für Bestandsbauten.
Grafiken: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz
Herr Käufeler, im Bereich fossile Heizungen gab es in den letzten Jahrzehnten einige Innovationen zur Reduktion von Schadstoffen: modulierende Systeme mit Anpassung an den Wärmebedarf, Flammen mit vollständigem Verbrennungsvorgang oder Brennwertkessel mit zusätzlichem Wärmegewinn. Sind bei fossilen Systemen noch Technologiesprünge möglich, die den Schadstoff-Ausstoss nochmals spürbar senken? Ich denke, das Potenzial, Schadstoffe im Allgemeinen und den CO2-Ausstoss im Besonderen noch zu senken, ist weitgehend ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass die Absatzzahlen von fossil betriebenen Heizungen mittlerweile so klein sind, dass der Anreiz der Hersteller, weiter massiv in Forschung und Entwicklung zu investieren, gedämpft ist. In der Schweiz werden pro Jahr rund 50’000 Wärmerzeuger verkauft beziehungsweise installiert. 2013 betrug der Anteil fossiler Systeme am Gesamtmarkt 60 Prozent. Zehn Jahre später, 2023, belief er sich noch auf 12 Prozent. Das sind 6000 Einheiten. Selbst bei den Bestandsbauten betrug der Anteil verkaufter Heizsysteme 2023 gerade noch 15 Prozent. 85 Prozent der ausgewechselten Systeme waren Systeme mit erneuerbaren Energien. Absatzrenner sind Wärmepumpen, vor allem Luft-Wärmepumpen.
Wenn man die Absatzzahlen extrapoliert, werden in wenigen Jahren keine fossilen Wärmeerzeuger mehr eingebaut. Ich nehme an, sie werden nicht ganz verschwinden. Wenn Gas bald vermehrt Biogas beigemischt wird, dann gibt es weiterhin einen nicht erheblichen Anteil von herkömmlichem Gas, aber der Anteil nimmt ab. Wer also von seinem Gaslieferanten Biogas bezieht, leistet einen Anteil
zur Dekarbonisierung. Oder ein anderes Beispiel sind verdichtete Gebiete wie Altstädte. Mit Wärmepumpen wird die erforderliche Heizungsleistung nicht immer erreicht. Hier ist die Lage aufgrund von Vorschriften zu Schallschutz, Grundwasser oder Grundstücksgrenzen so, dass Wärmepumpen oft nicht zum Einsatz gelangen, weil es die Anzahl an behördlichen Vorschriften und Auflagen schlicht nicht zulässt. Hinzu kommt, dass jede Gemeinde teilweise andere Vorschriften hat.
Der Staat spricht von netto null, erlässt neue Gesetze, die fossile Systeme verbieten, sorgt aber durch die Vorschriftenflut dafür, dass die sogenannte Energiewende verzögert, teils gar blockiert wird. Ja, das ist so.
Was ist dagegen zu tun?
Erstens Vorschriften abbauen: Bauanzeigen statt Baubewilligungen. Zweitens Wartefristen verkürzen, drittens Vorschriften harmonisieren und viertens bei der Digitalisierung vorwärtsmachen.
Fossile Systeme haben den entscheidenden Nachteil, dass sie CO2 emittieren, davon sollte die Welt wegkommen. Haben fossile Systeme auch Vorteile?
Es gibt wenige, aber sie sind dennoch nicht ganz unwesentlich. Das betrifft vor allem die Erdölheizung. Erdöl ist lagerbar und kann durch externe Faktoren nicht einfach von einer Sekunde auf die andere abgestellt werden. Allerdings läuft bei einem StromBlackout auch die Ölheizung nicht mehr. Der volle Tank allein reicht nicht aus. Die Ölheizung kann nicht eingeschaltet und nicht mehr gesteuert werden.
Aber der Kunde kann den Lieferanten frei wählen. Da gibt es doch Wettbewerb. Preisvergleiche sind möglich. Dem Stromlieferanten ist man ausgeliefert, der Kunde ist im Versorgungsmonopol gefangen. Ich bin nicht nur Präsident von Suissetec Aargau, ich bin auch Miteigentümer und Co-Geschäftsführer eines Haustechnik-Unternehmens. Obwohl wir über fünfzig Angestellte haben, wir also keineswegs ein Kleinstunternehmen sind, können wir den Stroman-
bieter nicht frei wählen. Der Strommarkt ist umfassend reguliert. Trotzdem gibt es erhebliche Preisunterschiede. Hohe Strompreise können Unternehmen in einem kompetitiven Umfeld massiv schaden.
Hinzu kommen die vergleichsweise tiefen Kosten: Eine Öl- beziehungsweise Gasheizung kostet bei der Anschaffung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus rund 20’000 bis 25’000 Franken, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe 40’000 bis 45’000 Franken, eine Erdsonden-Wärmepumpen über 60’000 bis 70’000 Franken und eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe kann 80’000 bis 100’000 Franken kosten. Die Schweiz kann sich die Energiewende leisten, weil die Bevölkerung wohlhabend und die Kaufkraft im internationalen Vergleich hoch ist.
«Das Benutzerverhalten ist entscheidend»
heisst, rund 6 Prozent mehr Energiemehrverbrauch. Auch ein verantwortungsbewusster Bewohner in einer Wohnung mit fossil betriebener Heizung, der auf nicht überhitzte Räume achtet, leistet seinen Beitrag zur Dekarbonisierung.
Gibt es bei der Umstellung von Gas auf Biogas beziehungsweise bei der Beimischung von Biogas zu herkömmlichem Gas technische Probleme, also Kompatibilitätsprobleme? Nein, mir ist nichts Derartiges bekannt. Bei Treibstoffen wie Öl oder Biokraftstoffen gibt es das, aber beim Brennstoff Gas ist mir das unbekannt.
Wie ist es mit der Lebensdauer der verschiedenen Heizungen?
Da sind fossile Systeme und Wärmepumpen vergleichbar: rund 20 Jahre. Eine Erdsonde sollte allerdings schon 40 bis 60 Jahre halten, so dass die gleiche Sonde zwei Gerätegenerationen verträgt, idealerweise sogar drei.
Noch eine nicht unwesentliche Bemerkung zur Betrachtung der Geräte. Der Königsweg zum geringeren CO2-Ausstoss ist der Fokus auf das Gebäude als Ganzes. Beste Technik nützt nichts, wenn das Gebäude zahlreiche Wärmebrücken aufweist, wenn im Winter Kippfenster geöffnet sind und auf diese Weise die «Umgebung», statt das Gebäude geheizt wird. Am Anfang einer CO2-Reduktion steht üblicherweise die Sanierung des Gebäudes, sei es Fassade, Dach oder Fensterersatz. Lieber eine moderne fossile Heizung in einem gut isolierten Haus als eine Wärmepumpe in einem schlecht wärmegedämmten Gebäude. Auch die Raumtemperatur ist wesentlich. In Wohnräumen genügen 20 Grad, im Schlafzimmer sogar weniger. Im Bad sollten es 22 Grad sein. 21 Grad statt 20 Grad Wärme
Grundsätzlich gibt es drei Typen Wärmepumpen: Luft-Wasser, Erdsonden und Wasser-Wasser. Welches sind die Unterschiede? Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die meistverkaufte. Die Anschaffungskosten von rund 40’000 bis 45’000 Franken sind vergleichsweise moderat. Wenn es aber sehr kalt wird, dann steigt der Stromverbrauch. Wenn die Wohnung auch noch schlecht isoliert ist oder das Nutzungsverhalten nicht angepasst ist, wie zum Beispiel bei einer Auskühlung der Räume durch offene Fenster, dann kann der Stromverbrauch sehr rasch ansteigen und der Begriff «erneuerbare Energie» muss dann kritisch hinterfragt werden. Im Winter – und dann ist die Wärmepumpe ja in Betrieb – wenn wir in der Schweiz eine Stromlücke haben und der fehlende Strom importiert werden muss, was seit Jahren der Fall ist, dann haben wir in der Schweiz einen europäischen Strommix im Netz mit Strom aus fossilen Kraftwerken. Damit ist der Umwelt global betrachtet wenig gedient.
Erdsonden-Wärmepumpen beziehungsweise Sole-Wasser-Wärmepumpen sind leistungsfähiger, aber deutlich teurer. Üblicherweise kosten sie mehr als 60’000 Franken. Es muss gebohrt werden, je tiefer, desto effizienter ist das System, aber desto teurer die Bohrung. Die Installation von Erdsonden ist mit Nebengewerken und Baumeisterarbeiten verbunden. Es müssen Gräben und Schächte ausgehoben werden.
Fortsetzung Seite 36

Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage.

Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage aussen.

Montage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Es braucht zusätzliche Elektroinstallationen. Die elektrische Spannung muss meistens erhöht werden von 230 Volt bei fossilen Heizungen auf 400 Volt. Es braucht zusätzlich Umgebungs- beziehungsweise Gartenarbeiten. Der Bewilligungsprozess ist anspruchsvoller. Die Führung der Sonde kann schwierig sein. Es kommt vor, dass sie im Untergrund auf des Nachbars Grundstück abdriftet, was Konflikte heraufbeschwören kann. Die Anzahl Sonden im Quartier darf nicht zu dicht sein, sonst kühlt der Untergrund aus. Die Leistung der Wärmepumpe nimmt dann ab, der Stromverbrauch steigt. Es braucht Glykol, um Frostschäden an der Sonde zu verhindern. Glykol ist giftig und umweltschädlich, es muss bei Lebensende der Anlage fachgerecht entsorgt werden, damit es nicht in die Umwelt oder allenfalls ins Grundwasser gelangt.
Kann man den Einsatz von Glykol vermeiden?
Ja, aber man muss sehr tief bohren. Ich hatte einmal einen Kunden, der wollte aus ökologischen Gründen kein Glykol, sondern nur Wasser im Kreislauf. Dafür musste anstatt 300 Meter tief total 600 Meter tief gebohrt werden. Das ist sehr teuer und nur wenige wollen sich das leisten.
Das heisst aber auch, dass in diesem Fall der Bewilligungsprozess gerechtfertigt ist.
Ja, durchaus. Es geht um Gesundheit und Schadensvermeidung an Umwelt und Natur.
Das heisst aber auch, ein System mit ökologischem Fussabdruck gleich null gibt es nicht. Nein, deshalb ist die alleinige Fokussierung auf CO2-Vermeidung vielleicht nicht ganz ausreichend. Ressourcen wie Land, Grundwasser gilt es ebenso zu schützen.
Wie ist das bei den Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Wie lautet dort die Güterabwägung zwischen CO2-Aussstoss-Reduktion und übrigen Umweltzielen?
Neben dem, dass Wasser-Wärmepumpen doch recht teuer sind und im Einfamilienhaus selten zum Einsatz gelangen, gilt ein weitreichender Grundwasserschutz. Das Grundwasser darf auf keinen Fall ver-
schmutzt werden. Schachtabdeckungen müssen nach der Installation wieder dicht sein. Dem Grundwasser kann nicht unbeschränkt Wärme entzogen oder Kälte eingetragen werden. Denn Grundwasser, das fürs Trinkwasser genutzt wird, muss kalt sein, sonst bilden sich unerwünschte Bakterienpopulationen.
Die Effizienz von Wärmepumpen wird mit der Jahresarbeitszahl angegeben. Wie hoch muss die Zahl sein, damit die Wärmepumpe als effizient gilt?
Je höher die Jahresarbeitszahl, desto geringer der Stromverbrauch, desto effizienter ist die Wärmepumpe. Jahresarbeitszahl 3,5 heisst, eine Kilowattstunde Strom erzeugt 3,5 Kilowattstunden Wärme. 3,5 ist eine gute Zahl. Es gibt Wärmepumpen, die liefern gemäss Hersteller bis zu 5. Das gilt für Erdsonden-Wärmepumpen sowie Wasser-WasserWärmepumpen. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen solche Werte nicht.
Aber bei den Angaben zu den Jahresarbeitszahlen ist doch etwas Vorsicht geboten. Es handelt sich um Labortestwerte. Das ist wie bei den Verbrauchsangaben zum Treibstoff bei Autos. Je nach Fahrstil kann das beträchtlich variieren. Wenn die Ampel von rot auf grün wechselt und ich jedes Mal Vollgas gebe, dann übertrifft der effektive Verbrauch die Herstellerangaben deutlich. Bei der Wärmepumpe verhält sich das nicht anders. Das Benutzerverhalten ist entscheidend. Wichtig ist auch, dass die Wärmepumpe richtig läuft. Dazu ist eine regelmässige Kontrolle durch eine Fachkraft vorteilhaft. So wie das der Kaminfeger bei fossilen Heizungen und Holzfeuerungen macht.
Zu den Solaranlagen: Empfehlen Sie Photovoltaik zur Erzeugung von Strom oder thermische Anlagen, also Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung?
Beides hat seine Berechtigung. Früher waren Sonnenkollektoren gefragter, heute sind es Photovoltaik-Anlagen. Dabei sollte nicht die Stromeinspeisung ins Netz im Vordergrund stehen, sondern der Eigenverbrauch. Denn die Rückspeisetarife können sich rasch zuungunsten der Eigentümer von Anlagen än-

Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage mit Photovoltaik.

Kondensierende Gasheizung mit thermischer Solaranlage.
dern, wenn die Strompreise fallen oder der Marktwert des Solarstroms abnimmt. Interessant wird eine Photovoltaik-Anlage, wenn der Haushalt von fossil auf Elektro wechselt, also auf eine Wärmepumpe statt eine fossile Heizung und auf Elektromobilität setzt statt auf ein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor. Aber die Photovoltaik-Anlage muss dann auch den Strom liefern, sonst hängen die Geräte ständig am Netz. Je höher der Stromeigenverbrauch, desto sinnvoller ist grundsätzlich die eigene Photovoltaik-Anlage. Und bei thermischen Solaranlagen ist klar: je grösser die Fläche beziehungswiese der Wassererwärmer (Boiler), desto grösser
die Leistung beziehungsweise die thermische Unterstützung durch Sonnenenergie. Voraussetzung aber ist selbstverständlich die Lage des Gebäudes beziehungsweise der Anlage. An Nordlagen mit wenig Sonnenschein und bei Schattenwurf durch benachbarte Gebäude kann die Anlage noch so gross sein. Der Ertrag ist dann so gering, dass hohe Investitionen in eine Solaranlage wenig Sinn ergeben.
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Eine weitere Möglichkeit zum Heizen ist eine Feuerung mit Holz. Hier stehen Stückholz-, Holzschnitzel- oder Holzpelletsfeuerungen im Vordergrund. Welches sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme?
Man muss schon ein wenig Holzliebhaber sein, wenn man sich für eine Holzheizung entscheidet. Der Keller riecht dann üblicherweise nach Holz. Wer das nicht mag, der verzichtet besser. Logistik und genügend Raum zur Lagerung von Holz ist wesentlich. Prekäre Platzverhältnisse sprechen nicht für eine Holzheizung, höchs-

Fabian Käufeler.
Zu Person, Verband und Unternehmen
(mm) Fabian Käufeler ist Präsident von Suissetec Aargau. Der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband Suissetec mit Hauptsitz in Zürich ist der Arbeitgeberund Branchenverband der Gebäudetechnik und Gebäudehülle. Er zählt 3600 Mitgliederbetriebe in insgesamt 25 Sektionen, darunter Suissetec Aargau mit Sitz in Aarau und rund 280 Mitgliedern.
Der Verband erbringt Dienstleistungen für Hersteller und Lieferanten, Planer und Installateure der Branchen Sanitär, Wasser, Gas, Heizung, Lüftung sowie Spengler und Gebäudehülle. Ebenso ist er verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Branchenangehörigen.
Fabian Käufeler ist gleichzeitig Mitinhaber der Gebäudetechnikunternehmung Käufeler in Wettingen mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Spenglerei, Sanitär und Heizung.
tens für einen Kaminofen, oft Schwedenofen genannt, als Ergänzung zum bestehenden Heizsystem für die Übergangszeit, beispielsweise September, Oktober oder April.
Stückholzfeuerungen – das ist ein sehr kleiner Markt – finden vor allem dort Verwendung, wo jemand Zugang zu Holz hat, beispielsweise durch privaten Waldbesitz. Bauernhöfe sind dafür oft prädestiniert. Die Logistik ist nicht zu unterschätzen. Neben dem Raum für die Lagerung des Holzes braucht es eine Holzspaltanlage. Die Kosten für eine Stückholzanlange belaufen sich auf rund 45’000 bis 55’000 Franken.
Holzschnitzelfeuerungen kommen am ehesten für grosse Liegenschaften, oft Kommunalanlagen wie Schulhäuser, Gemeindeliegenschaften infrage, wenn die Gemeinde über eigenen Wald verfügt. Auch hier ist der Platzbedarf erheblich. Es braucht Lagersilos, die regelmässig gefüllt werden müssen. Hinzu kommt die Bestückung der Anlage selbst. Holzschnitzel weisen einen höheren Feuchtigkeitsgehalt auf als Holzpellets. Das bedeutet eine geringere Energiemenge im Brennstoff.
Am meisten verkauft werden Holzpelletsheizungen. Eine Anlage kostet rund 40’000 bis 50’000 Franken. Der Platzbedarf ist etwa doppelt so hoch wie bei einem Öltank. 1000 Liter Öl entsprechen 2 Kubikmeter Holz. 1 Liter Heizöl erzeugt etwa 10 Kilowattstunden Wärme, 1 Kilogramm Holzpellets etwa 5 Kilowattstunden. Um die gesamte Ökobilanz beurteilen zu können, ist es aber auch wesentlich, zu überprüfen, woher die Pellets kommen. Lange Transportwege bedeuten viel graue Energie ...
... und in Rumänien sollen illegal Wälder abgeholzt werden für die Herstellung von Holzpellets. Ja, je weiter weg, desto schwieriger die Kontrollierbarkeit.
Wie ist es mit Schadstoffen wie Feinstaub, da hat ja die Holzheizung gegenüber anderen Systemen einen Nachteil.
Die Feinstaubemissionen konnten in den letzten Jahren gesenkt werden. Was in der Schweiz verkauft wird, da werden die Grenzwerte eingehalten.
Was erwarten Sie vom revidierten Energiegesetz, das am 1. April 2025 in Kraft tritt?
Der Grosse Rat hat eine mildere Form verabschiedet als das Gesetz, das 2020 im Kanton Aargau an der Urne abgelehnt wurde. So wie es aussieht, ist ein Komponentenersatz bei fossil befeuerten Anlagen möglich. Wenn also ein Brenner am Ende der Lebensdauer angelangt ist, aber der Kessel noch nicht, sollte der Brenner ersetzt werden können. Erst wenn die Ölheizung als Ganzes das Lebensende erreicht, muss sie durch ein nicht fossiles System ersetzt werden. Beim Gas ist es einfacher. Es kann Biogas beigemischt werden, wenn der loka-
«Damit ist der Umwelt nicht gedient»
le Versorger in der Lage ist, 20 Prozent Biogas beizumischen und er garantieren kann, während der Lebensdauer der Heizung den behördlich geforderten Teil des Biogases liefern zu können. Leider gibt es viele Gaslieferanten, die noch nicht in der Lage sind, die 20 Prozent zu liefern. Für die Gemeinde Wettingen beispielsweise trifft das zu.
In der Klimafrage bringen Brachiallösungen nichts. Wenn Komponenten nicht mehr ersetzt werden können, dann benutzen die Leute die Heizungen bis sie nicht mehr laufen. Dann bleiben Systeme im Einsatz, obwohl es im Markt effizientere und umweltfreundliche Lösungen gibt. Damit ist der Umwelt nicht gedient. Das vergrault auch jene, die bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, um einen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.
Und wenn alle das Gleiche machen, dann ist das auch nicht ideal und wir kommen rasch an Systemgrenzen. Wenn alle eine Wärmpumpe installieren, woher nehmen wir den Strom? Entscheidend ist ein vernünftiger Mix an Systemen, sonst bringt das der Umwelt zu wenig.
Am 1. April 2025 tritt im Kanton Aargau das revidierte Energiegesetz (EnergieG) zusammen mit der neuen Verordnung (EnergieV) in Kraft. Die Revision modernisiert die Vorschriften und richtet diese stärker nach den Klimazielen und technischen Standards aus.

Folgende Änderungen treten mit der Revision des Energiegesetzes in Kraft:
Heizungsersatz
Weiterhin sind der Neueinbau und der Ersatz einer fossilen Heizung möglich. Möchten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wieder eine fossile Heizung einbauen, ist nachzuweisen, dass diese maximal zehn Pro-
zent teurer ist als eine Alternative mit erneuerbaren Energien. Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit erfolgt über den gesamten Lebenszyklus und beinhaltet die Investitions-, die Betriebs- sowie die Energiekosten. Für den Nachweis steht unverändert eine entsprechende Berechnungshilfe zu Verfügung.
Erfolgt dieser Nachweis, ist der Einbau eines fossilen Wärmeerzeugers in einem Minergie-zertifizierten Gebäude oder einem Gebäude mit der GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse D direkt möglich. In allen anderen Gebäuden muss gewährleistet sein, dass der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgeblichen Energiebedarfs nicht übersteigt.
Zur Erfüllung dieser Vorgabe stehen verschiedene Standardlösungen zur Verfügung. Diese Standardlösungen umfassen
Massnahmen wie den Austausch von Fenstern, die Wärmedämmung von Fassaden und Dächern, den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die Installation thermischer Sonnenkollektoren zur Wassererwärmung, den Einsatz von Wärmekraftkopplung oder die Nutzung von zertifiziertem Biogas.
In Ausnahmefällen kann die Vollzugsbehörde Abweichungen genehmigen, beispielsweise bei einem finanziellen Härtefall oder besonderen Umständen. Damit soll verhindert werden, dass betagte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aufgrund der neuen Anforderungen gezwungen sind, ihre Immobilie zu verkaufen.
Elektro-Wassererwärmer
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an, darf dieser nicht mehr eins zu eins durch einen reinen Elektro-Wassererwärmer ersetzt werden. Stattdessen muss ein alternatives System wie beispielsweise ein Wärmepumpenboiler oder eine Kombination mit dem Heizsystem eingesetzt werden. Insbesondere Letzteres bringt den Vorteil mit sich, dass in den Wintermonaten Heizung und Warmwasser gemeinsam betrieben werden können. Der Ersatz von einzelnen dezentralen Wassererwärmern in Mehrfamilienhäusern ist in Ausnahmefällen zulässig.
Abrechnung Warmwasserverbrauch Bei Mehrfamilienhäusern: Neubauten mit einer zentralen Wärmeversorgung und mindestens fünf Wohneinheiten müssen mit Geräten zur individuellen Messung des Warmwasserverbrauchs ausgestattet werden. Im Gegenzug entfällt die bisherige Vorschrift zur Erfassung und Abrechnung der individuellen Heizkosten bei Neubauten. Dies aufgrund der geringen Heizenergie, die neue Bauten noch benötigen.
Bestehende Mehrfamilienhäuser, bei denen das Warmwasser- oder Heizungsverteilsystem komplett erneuert wird, müssen mit einer individuellen Kostenabrechnung für das Warmwasser und/oder für die Heizung
ausgerüstet werden. Dies je nachdem, welches der Systeme erneuert wird.
GEAK Plus-Pflicht
GEAK (Gebäudeausweis der Kantone) Plus-Pflicht bei Elektrowiderstandsheizungen: Im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen verzichtet der Kanton Aargau auf ein Ablaufdatum für Elektrowiderstandsheizungen. Zentrale und dezentrale Elektrowiderstandsheizungen dürfen so lange betrieben werden, wie sie funktionstüchtig sind. Einzelne dezentrale Heizungen dürfen weiterhin ersetzt werden.
Für Liegenschaften mit Elektrowiderstandsheizungen wird die Erstellung eines GEAK Plus innerhalb von fünf Jahren verpflichtend. Diese Beratung sowie der dazugehörige Bericht soll der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer Alternativen aufzeigen, wie die Immobilie zukünftig effizienter beheizt werden kann.
Meldepflicht und Meldeverfahren Damit die Gemeinden auch zukünftig ihre Vollzugsaufgaben wahrnehmen können, wird für den Ersatz von Heizungen und Elektro-Wassererwärmern eine Meldepflicht eingeführt. Hieraus lassen sich in einem zweiten Schritt die Daten im eidgenössischen
Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) einfacher nachtragen. Zur Erleichterung der Meldepflicht wird der elektronische Vollzug energetischer Nachweise (EVEN) eingeführt. Über diese Onlineplattform lassen sich Meldungen zum Ersatz eines Elektro-Wassererwärmers oder einer Heizung unkompliziert eingeben. Das Instrument wird ab dem 1. März 2025 zu Verfügung stehen.
Eine weitere Erleichterung wird mit dem Meldeverfahren für den Bau von aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen eingeführt. Befindet sich die neue Wärmepumpe in einer unsensiblen Zone und werden Grenzabstände sowie die Lärmschutzanforderungen eingehalten, reicht ein Meldeverfahren gegenüber der Gemeinde zur Bewilligung dieser Anlage. Auch diese Meldung wird inskünftig auf elektronischem Weg über EVEN eingereicht werden können.
Weitere Informationen und Auskunft Detaillierte Informationen zu den neuen Bestimmungen im Energiegesetz sowie verschiedene erläuternde Dokumente finden Sie unter www.ag.ch/energiegesetz. Für Fragen oder Unklarheiten steht die Energieberatung Aargau telefonisch unter 062 835 45 40 zur Verfügung.

«Die Möglichkeit gibt es nur im Aargau»
Behördlich ist der Betrieb von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Energien für private Haushalte ein Auslaufmodell. Thomas Ammann vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erklärt Details und Verschärfungen zum Heizungsersatz des revidierten kantonalen Energiegesetzes.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Ammann, der CO2-Absenkungspfad der Aargauer Haushalte ist signifikant, trotzdem tritt ein neues, verschärftes Energiegesetz in Kraft, dies am 1.4.2025. Für die Verfechter von Eigentums- und Investitionsfreiheit ist das eine Kröte, die es zu schlucken gilt. Zwar ist der Einbau einer fossilen Heizung weiterhin möglich, aber es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. So muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die fossile Heizung über den gesamten Lebenszyklus maximal zehn Prozent teurer ist als eine Alternative mit erneuerbaren Energien. Woher kommt die Zahl zehn Prozent?

Thomas Ammann, Energiespezialist.
Zur Person
(mm) Thomas Ammann, Architekt, ist seit 2021 als Energiespezialist im Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau tätig. Seit 2024 ist er Sektionsleiter Energieeffizienz und stellvertretender Leiter der Abteilung Energie. Von 2007 bis 2021 bekleidete er die Funktion Ressortleiter Bau und Energie beim Hauseigentümerverband Schweiz.
Das ist ein Entgegenkommen an die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beziehungsweise Haushalte. In anderen Kantonen sind beim Heizungsersatz fossile Heizungen generell verboten. Die zehn Prozent werden gewährt, da in der Lebenszyklusbetrachtung die langfristige Kostenentwicklung nicht vorausgesagt werden kann. Für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit werden die Investitions-, die Betriebs- und die Energiekosten über die erwartete Lebensdauer berücksichtigt.
Die Berechnung der Investitionskosten ist eine vergleichsweise einfache Sache, bei den künftigen Betriebskosten ist das schon etwas schwieriger, aber Voraussagen zu den Energiekosten sind schlicht unmöglich. Wie soll das vor sich gehen?
Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus gibt es ein Berechnungstool, das auf Excel basiert. Grundlage sind die derzeitigen Kosten. Die Investitionskosten werden durch die erwartete Lebensdauer von 20 Jahren geteilt, wodurch sich die jährlichen Investitionsaufwendungen ergeben. Bei der Berechnung der Betriebs- und Energiekosten fliessen ausschliesslich die aktuellen Zahlen ein. Zukünftige, nicht vorhersehbare Preisschwankungen werden durch die 10 Prozent abgefangen. Somit wird das Berechnungsverfahren vereinfacht.
Aber für normale Haushalte, die sich üblicherweise nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen, bleibt diese Berechnung eine komplizierte Sache. Sie müssen allenfalls Beratungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistungen extra einkaufen. Nein, die Berechnungen sind vergleichsweise einfach. Die Installationsunterneh-
men, welche die Anlagen liefern, werden in der Lage sein, diese Berechnungen für ihre Kunden durchzuführen. Diese gehören dann zu den Offerten der verschiedenen Systeme. Wenn das Installationsunterneh-
«Die Berechnungen sind vergleichsweise einfach»
men Fragen zum Berechnungstool hat, dann stehen wir von der Energieberatung Aargau selbstverständlich zur Verfügung.
Wenn jemand nicht ein Minergiezertifiziertes Haus oder ein Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss Gebäudeausweis der Kantone hat, dann darf neu der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgeblichen Energiebedarfs nicht übersteigen. Bei normalen, durchschnittlichen Altbauten dürfte dieser Wert von 90 Prozent überschritten werden. Das würde heissen, der Haushalt muss eine Zusatzinvestition tätigen.
Liegt der Kostennachweis vor und es soll erneut eine fossile Heizung eingebaut werden, müssen Massnahmen ergriffen werden, damit maximal 90 Prozent der benötigten Energie von Öl oder Gas stammt. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, unter anderem zwölf Standardlösungen.
Zu den Standardlösungen: Unter anderem gehört der Austausch von Fenstern dazu. Gemäss Lebensdauertabelle vom Mieterinnen- und Mieterverband sowie dem Hauseigentümerverband beträgt die Lebensdauer von Fenstern 25 Jahre, von Metallfenstern gar 30 Jahre. Wenn jemand vor sieben Jahren seine Fenster ausgetauscht hat, werden diese neuen Fenster nun als
Standardlösung akzeptiert? Das Ende der Lebensdauer ist ja noch lange nicht erreicht. Der Fensterersatz wird als Standardlösung anerkannt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient, der U-Wert des Glases, mindestens 0,7 W/(m2K) beträgt. Wenn dieser Wert erreicht wird, wird auch ein bereits erfolgter Fensteraustausch akzeptiert.
Sind beim U-Wert gemessene Werte entscheidend oder die Herstellerangaben?
Die Herstellerangaben reichen aus. In der Regel stehen diese Angaben auf der Rechnung oder dem Lieferschein der neuen Fenster.
Wenn beispielsweise Sonnenkollektoren zur Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung gewählt werden, das Dach aber zu klein ist oder im Schatten liegt, so dass die 10-Prozent-Lücke nicht geschlossen werden kann, drücken die Behörden dann ein Auge zu?
Entscheidend ist die Einhaltung der technischen Vorgaben der Standardlösungen –eine Messung der tatsächlichen Einsparungen erfolgt nicht. Bei einer thermischen Anlage bedeutet dies zum Beispiel, dass Kollektoren in der Grösse von zwei Prozent der Energiebezugsfläche installiert werden müssen. Bei einer Liegenschaft mit einer Energiebezugsfläche von 200 Quadratmetern sind das bloss 4 Quadratmeter Kollektorfläche. Wenn dann allenfalls in der Realität die Lücke von 10 Prozent nicht vollumfänglich geschlossen werden kann, wird die gewählte Standardlösung dennoch behördlich akzeptiert.
«Die
Herstellerangaben
reichen aus»
Holzfeuerungen werden als Standardlösung ebenfalls anerkannt. Wenn jemand zum Beispiel bereits einen Schwedenofen hat, wird dieser dann auch als Investition zur Erreichung der 10 Prozent akzeptiert? Nein. Der Schwedenofen muss ins Gesamtheizverteilsystem eingebunden sein und mindestens 50 Prozent der Wärme liefern. Er kann nicht einfach in der Wohnung ste-
hen, ohne dass er im System integriert ist. Es könnte ja sein, dass dieser Schwedenofen nie oder selten benutzt wird. Einen blossen Wohlfühlofen kann man nicht anrechnen lassen.
Es gibt auch eine Standardlösung für Gasheizungen. Dies, wenn dem herkömmlichen Gas Biogas beigemischt wird. Wie lauten da die Bedingungen, dass eine Gasheizung weiterhin betrieben werden darf?
Der zertifizierte Biogasanteil muss grundsätzlich mindestens 20 Prozent betragen. Die Gebäudeeigentümerin oder der Ge-
«Entscheidend ist das Auftragsdatum»
bäudeeigentümer erwirbt für die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren Zertifikate für einen Biogasanteil von 20 Prozent. Ab dem 1.1.2025 gibt es eine Plattform für den Handel von Zertifikaten im Bereich Biogas und Biotreibstoffe. Die Gasversorger können beim Kauf der Zertifikate behilflich sein. Wenn hingegen der Gasversorger für alle seine Gaskunden 10 Prozent zertifiziertes Biogas in das Netz einspeist, dann wird dies für seine Wärmekunden als erfüllte Standardlösung akzeptiert. Diese Möglichkeit gibt es nur im Kanton Aargau. Da das derzeitige Angebot an zertifiziertem Biogas noch begrenzt ist, ist diese Massnahme für Gasversorger momentan schwer umsetzbar. Der Ausbau des Biogasmarktes dürfte in den kommenden Jahren jedoch weiter voranschreiten, so dass diese Variante in Zukunft realisierbar ist.
Zum Ersatz von Komponenten: Jemand hat eine Ölheizung. Nach dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes, also nach dem 1.4.2025, geht der Brenner kaputt und muss ersetzt werden. Der Heizkessel funktioniert weiterhin. Kann der Brenner ersetzt werden und ist der Weiterbetrieb dieser fossilen Anlage behördlich akzeptiert? Im Gesetz steht dazu nichts.
Hier kommen die Vollzugshilfen zur Anwendung. Darin ist festgehalten, dass ein Brennerersatz möglich ist. Wenn das Instal-
lationsunternehmen einen Brenner liefern kann, der passt, dann wird das akzeptiert. Die Anlage muss dann nicht durch eine erneuerbare Heizung ersetzt werden.
Wenn ein Haushalt bis zum 31.3.2025 einem Installationsunternehmen einen Auftrag erteilt, eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen, Installation und Rechnungsstellung finden aber erst nach dem 1.4.2025 statt, was bedeutet, dass der Haushalt in den nächsten Jahren weiterhin eine fossile Heizung betreiben würde: Wäre das erlaubt? Ja, der Haushalt kann die fossile Anlage ersetzen und weiterbetreiben, auch wenn Installation und Rechnungsstellung später erfolgen. Entscheidend ist das Auftragsdatum. Der Auftrag muss zwingend, verbindlich und nachweislich vor dem 1.4.2025 erteilt worden sein.

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Der Jahresanfang ist die Zeit der Steuererklärung. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer können bei Renovationen und Erneuerungen Steuern sparen, wenn sie bestimmte Regeln beachten. Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen.
Martin Meili, Redaktor
Wenn in der selbstbewohnten Liegenschaft Reparaturen anfallen oder Investitionen getätigt werden, beispielsweise wenn die Küche renoviert wird, ist zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen zu unterscheiden. Bei den Einkünften (Liegenschaftsunterhaltskosten) können nur werterhaltende Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Bei einer Renovation der Küche gilt der Ersatz von Einbauschränken und Küchengeräten wie Geschirrspüler, Backofen oder Kühlschrank als werterhaltende Renovation. Die Kosten für die genannten Schränke und Geräte dienen dem Erhalt der Liegenschaft. Sie können in der Steuerklärung bei den Einkünften abgezogen werden. Wenn zum Beispiel zusätzlich zum Backofen ein Steamer angeschafft wird, gilt dies üblicherweise als wertvermehrende Investition. Die Kosten für den Steamer sind demzufolge in der Steuererklärung nicht abzugsfähig.
Detaillierte Bauabrechnung
Werden alte Geräte durch neue Gerätegenerationen ersetzt, mit denen eine höhere Leistung erzielt werden kann als mit den Vorgängerapparaten, so gelten nicht sämtliche Aufwendungen als Unterhaltskosten. Ein Teil der Kosten wird vom Steueramt als wertvermehrend betrachtet. Dieser Anteil ist in der Steuerrechnung nicht abzugsberechtigt. Dabei sind die Grenzen zwischen werterhaltend und wertvermehrend manchmal fliessend und können je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Anfrage beim zuständigen Steueramt vor dem Ausfüllen der Steuererklärung ist deshalb empfehlenswert.

Detaillierte Bauabrechnungen sorgen für Klarheit.
Im Stockwerkeigentum sind Zahlungen in den sogenannten Erneuerungsfonds – von Gesetzes wegen freiwillig – abzugsfähig. Allenfalls muss nachgewiesen werden, dass ein gültiges Reglement existiert, in dem festgehalten ist, dass der Erneuerungsfonds ausschliesslich zur Begleichung von Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen bestimmt ist.
Bei umfassenden Renovationen ist es vorteilhaft, eine gesamte Bauabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen und zwischen den werterhaltenden und wertvermehrenden Anteilen zu unterschieden und
diese als Beleg fürs Steueramt zur Darstellung zu bringen (Fotos vor der Renovation und nach der Renovation).
Zu den abzugsfähigen Positionen gehören Aufwendungen wie der Mitgliederbeitrag für den Hauseigentümerverband, Rechnungen für die Gebäudeversicherung, Kanalreinigung, Beträge für Service-Abonnements wie Heizung, Waschmaschine, Tumbler, Haushaltgeräte.
Quellen: BDO, Berner Hauseigentümer Nr. 1/2 2024

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Schematische Darstellung der Sektorenkoppelung in einem EFH.
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In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung immer wichtiger werden, bieten moderne Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen und intelligente Energiemanagementsysteme eine zukunftsweisende Lösung für eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung. Diese Technologien arbeiten Hand in Hand, um den Energieverbrauch zu optimieren und gleichzeitig die CO2Emissionen zu reduzieren.
sind eine besonders effiziente Lösung, da sie für jede eingesetzte Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme erzeugen. In Kombination mit Photovoltaik-Anlagen, die Sonnenenergie in Strom umwandeln, wird das Potenzial erneuerbarer Energie voll ausgeschöpft. Solarstrom kann direkt genutzt oder in Wasserund Batteriespeichern gespeichert werden, um auch in sonnenarmen Zeiten den Bedarf zu decken. Diese Synergie ermöglicht eine nahezu autarke Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Optimal kommunizieren
Ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) sorgt dafür, dass alle Komponenten – Wärmepumpe, Photovoltaik und Batteriespeicher –optimal miteinander kommunizieren und den Energieverbrauch auto-
Braucht es bei unzugänglichen und sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen und undichten Muffen immer Stemm- und Grabarbeiten, um die Leckstellen zu finden? Nein, mit den modernen Methoden zur Zustands- und Schadensanalyse von Abwasserleitungen im Haus kann der Ort der Beschädigung identifiziert werden, ohne dabei unnötig grosse Bereiche öffnen zu müssen.
Eine protokollierte Schadensanalyse ist sinnvoll, wenn Anzeichen für ein Leck vorhanden sind, wie unerklärliche Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder sichtbare Wasserschäden, aber die genaue Ursache oder der Ort des Lecks unbekannt sind.

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matisch an den Bedarf anpassen. Dadurch wird nicht nur der Eigenverbrauch maximiert, sondern auch die Effizienz der gesamten Anlage gesteigert.
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Eine präventive Zustandsanalyse ist vor Renovierungen oder Reparaturen empfehlenswert, um sicherzustellen, dass keine unbekannten Lecks vorhanden sind.
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Vom 3. bis 6. April 2025 verwandelt sich das Tägi in Wettingen erneut in ein grosses Messegelände mit vier Hallen und einem Freigelände, um Treffpunkt für 14’000 Hauseigentümer, Bauinteressierte, Planer und Architekten zu werden, die sich für die Themen Bauen, Wohnen, Garten und Energie begeistern.
Kostenlose Vorträge
Mit 220 Ausstellern ist die Frühlingsmesse fürs 2025 bereits wieder komplett ausgebucht. Messeveranstalter Marco Biland überrascht die Beliebtheit der Publikumsmesse nicht: «Der ideale Mix des Messeangebotes kommt bei den bauinteressierten Besuchern sehr gut an – für alle ist etwas dabei. Zudem ist das umfangreiche Messeprogramm, bestehend aus über 30 kostenlosen Fachvorträgen, Foren und Beratungsmöglichkeiten, ein Besuchermagnet.»

Foto: pd
Gartenfans dürfen sich an der Aussengestaltung von Gärten, Wellnessanlagen und Gartenprodukten erfreuen und für spannende Unterhaltung sorgen wie bereits 2022 35 Schreinertalente der öffentlichen Regionalmeisterschaften, die ihr Können unter Beweis stellen und um den Einzug in die Schreinernationalmannschaft kämpfen.
Die Themenschwerpunkte der Baumesse 2025 decken alle Bereiche vom Kauf und Bau bis zum Wohnen und Sanieren ab. Der Fokus der diesjährigen Foren liegt bei der brandaktuellen Energiethematik, wobei vertieft auf die Themen Photovoltaik, Mobilität und Eigenverbrauchsoptimierung eingegangen wird. Unabhängige Experten der Energieberatung Aargau
bieten dem Publikum Hilfestellung an bei persönlichen Bedürfnissen und das Forum Architektur lädt Branchen-Profis ein, um sich dem Thema «Netto-Null-Gebäude» zu widmen.
Internationale Küche
Auf dem grossen Freigelände werden den Besuchern am Streetfood-Festival Spezialitäten aus aller Welt geboten,

Messe Bauen+Wohnen, Tägi, Wettingen
3.–6. April 2025, Do–Fr: 13–20 Uhr, Sa–So: 10–18 Uhr
Eintritt: Do kostenloser Eintritt, Fr–So 10 Fr./Tag Kinder bis 16 Jahre in Begleitung Erwachsener gratis www.bautrends.ch

Am Ölmarkt beginnt das neue Jahr ganz anders, als von vielen Analysten erwartet wurde. Statt eher tiefe Rohölpreise, die aufgrund einer traditionell schwachen globalen Ölnachfrage unter Duck geraten, sehen wir beinahe jeden Tag ein neues Mehrmonats-
hoch. Innerhalb von gut vier Wochen sind die Brent-Futures um über 10 Dollar pro Barrel angestiegen.
Für den gewaltigen Preissprung Mitte Januar ist hauptsächlich ein neues und seit Kriegsbeginn wohl das
schärfste Sanktionspaket der scheidenden US-Regierung gegen Russland verantwortlich. Dies soll sich deutlich auf die russischen Ölexporte nach Indien und China auswirken, was wiederum das global zur Verfügung stehende Angebot stark einschränken würde, da die Mengen nun aus anderen Regionen bezogen werden und Russland die Ölförderung wohl drosseln müsste.
www.voegtlin-meyer.ch Foto: Voegtlin-Meyer
reiche Kontrolle inklusive Innenreinigung vorzunehmen. Erst so können verdeckte Mängel im und um den Tank ermittelt und anschliessend beseitigt werden. Eine regelmässige Kontrolle und Wartung des Heizöltanks bringt viele Vorteile: Minimierung der Innenkorrosionsschäden, Risikoverminderung von Schäden, weniger Brennerstörungen und keine versicherungstechnischen Probleme bei einem Schadenfall.
Revisionspflicht alle 10 Jahre Für alle Besitzer einer fossilen Ölheizung ist es vom Kanton vorgeschrieben, alle 10 Jahre den Heizöltank von einer zugelassenen Fachfirma wie Voegtlin-Meyer kontrollieren zu lassen. In den meisten Fällen genügt für das eine einfache Sichtkontrolle des Tanks. Dies ist eine sehr einfache, wie der Name bereits verrät, äusserliche Kontrolle. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, alle 10 Jahre eine umfang-

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Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNENRENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung
Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BALKON/SITZPLATZVERGLASUNG
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BAUEXPERTE
Louwenia GmbH
Bauberatung, Bautreuhand, Schadensanalyse Müliweg 1, 5033 Buchs Aargau
Tel. 062 842 79 67 info@louwenia.ch www.louwenia.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN
Fischer Schilder GmbH
Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc.
Richt. Verbotsschilder-Stempel
Sonnenrain 5, 8916 Jonen
Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch
BETON-/RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18
info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.
Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Franz Widmer AG Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Hochuli Schlossrued AG Flachdachsanierung, Abdichtungsarbeiten Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
GIPSERARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch von Tobel Sanitär Heizung AG
Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
APT Kaminfeger AG
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH
24 Std.-Reparaturservice aller Marken
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
INSEKTENSCH UTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
KALKSCHUTZ
Tratson GmbH
Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG 24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH Beratung – Bewertung – Verkauf
Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung
Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
KNAP Immobilien GmbH
Ihre Liegenschaft – unsere Passion. Verwaltung, Vermietung, Verkauf Eggstrasse 205, 5732 Zetzwil Tel. 062 922 75 75 info@knap-immobilien.ch www.knap-immobilien.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Go Smart Solution AG Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
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Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93
info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN
TANKREVISIONEN ROPPEL AG
Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen
Industrieweg 2, 4653 Obergösgen
Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Notter Hochbau AG Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch
VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN
Horat Innendekorationen AG Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte
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Hochuli Schlossrued AG
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Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
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Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
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Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
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Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
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Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 455 Januar/Februar 52. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39‘301 Ex. Basis 2023/2024
Anzahl Mitglieder: 40’208 (31. Dezember 2024) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2
REDAKTION
Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:
Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev-aargau.ch
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch
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Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
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Telefonische Rechtsberatung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
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Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
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Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
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Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
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Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:
Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
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Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
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Hauseigentümerverband Zofingen
c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5401 Baden
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