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Ä r zteblatt Baden-Württemberg
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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 75. Jahrgang | Gentner Verlag
08 | 2020
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Inhalt
01 | 2020
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@AerzteblattBW
Öffentlicher Gesundheitsdienst unverzichtbar
Apothekengefäß für Mumienpulver, Salzburg, Alte Fürst-Erzbischöfliche Hofapotheke, um 1777 Apothekengefäß für „Theriak“, ein Universalheilmittel, Talavera de la Reina (Spanien), um 1700 Die Apotheke der Frühen Neuzeit wartete zum Teil mit sehr exotischen bis kuriosen Arzneien auf. Dazu gehörte etwa der als Universalheilmittel beliebte Theriak, der schon in der Antike als Antidot angewendet wurde und aus einer Vielzahl an Ingredien zien bestand, beispielsweise Opium und Vipernfleisch. Ebenfalls sehr beliebt und in jeder gut sortierten Apotheke vorrätig war eine Arznei aus (ägyptischer) Mumie, die beispielsweise bei Knochenbrüchen helfen sollte, aber auch als Aphrodisiakum galt. Mit den teils aus Fernost importierten Wirkstoffen kamen auch spezielle Apotheken gefäßformen aus dem Orient nach Europa. Der Typ des Albarello mit seiner charakte ristischen konkaven Wandung ist seit dem 12. Jahrhundert in Persien und Syrien und seit dem Hochmittelalter auch in Europa belegt. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg präsentiert in diesem Jahr ausgewählte Exponate des Historischen Museums Pfalz in Speyer (museum.speyer.de), die wir im Kontext von Wartebereichen aus Praxis und Klinik zeigen. Ermöglicht wird dies durch die BadenWürttembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 26 HeilberufeStandorten und 160 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der HeilberufeStandorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an heilberufe@bw-bank.de oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
Kammern und KV Vertreterversammlung der KVBW FAQ zur neuen Weiterbildungsordnung Der elektronische Arztausweis Nachruf: Dr. K. Pölzelbauer Corona: Krisenbewältigung bisher gut gelungen Enttäuscht kann nur sein, wer Erwartungen hegt
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Wirtschaft Neues aus der Finanzwelt
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Arzt und Recht aktuell Interview: „Es geht um die Ehre der gesamten Ärzteschaft“ Berufsordnung schützt Patienten und Ärzteschaft
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FAQ zur neuen Weiterbildungsordnung
Vermischtes Namen und Nachrichten Zusammen gegen Corona Neue HZV-Vereinbarung Lehren aus der Corona-Pandemie Krankschreibung online Digitale Gesundheitsversorgung Kommunale Pflegekonferenzen Neue Bücher Krankenhaus Rating Report 2020 Medizinische Primärversorgung Ersatzvornahmen kontraproduktiv Schutzmasken-Chaos Digitale Lehrformate Corona-Infektionsgeschehen besser überblicken
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Öffentlicher Gesundheitsdienst unverzichtbar
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Apothekengefäß mit Turbanträger, Palermo, um 1600
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Veranstaltungsübersicht 412 Bekanntmachungen 414 Impressum 439
Corona: Krisenbewältigung bisher gut gelungen
Foto: iStock / Getty Images – AndreyPopov
Apothekengefäße der Frühen Neuzeit
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Editorial
„Es geht um die Ehre der gesamten Ärzteschaft“
ÄBW 08 | 2020
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Editorial Geschichte wiederholt sich – wer zu spät kommt, den bestraft das Virus
Öffentlicher Gesundheitsdienst unverzichtbar
D Dr. B. Joggerst
er Infektionsschutz ist, zusammen mit der Sozialmedizin, die Grundidee, die fachliche Basis des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Über die letzten Jahrzehnte wurde der Infektionsschutz und damit der ÖGD in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung zunehmend unwichtiger. Die EHEC-Krise hat keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen und die A-H1N1-Pandemie hat mit ihrem milder als erwarteten Verlauf den Anschein bestärkt: Seuchen sind gut beherrschbar. Die aktuelle Corona-Pandemie offenbart jetzt in aller Deutlichkeit: Seuchenbekämpfung ist komplex, der Erfolg unsicher und vor allem: Der öffentliche Gesundheitsdienst ist unverzichtbar. Es wird erst in einigen Jahren beurteilt werden können, wie tödlich und disruptiv diese Corona-Pandemie gewesen sein wird; ob sie dem Vergleich mit der Spanischen Grippe standhält. Bereits jetzt ist aber erkennbar, dass die Auswirkungen auf die Gesellschaft, auf die Wirtschaft und auf die politische Stabilität den bisher vorstellbaren Rahmen sprengen.
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Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Titel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Inhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierung/Öffentliche Fördermittel Veranstaltungsort und -termin: 14. Oktober 2020 (18.00 Uhr) in Stuttgart Information und Anmeldung: BW Bank Stuttgart, Carola Armborst, Telefon (07 11) 1 24-42 812, E-Mail: carola.armborst@bw-bank.de Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Politik und Öffentlicher Gesundheitsdienst, unterstützt von anderen Verwaltungsbereichen und Akteuren der medizinischen Versorgung, haben die Aufgabe, die Pandemie zu kontrollieren und diese Auswirkungen zu minimieren. Wir waren nicht unvorbereitet. Pandemiepläne schlummerten in vielen Schubladen, und dass sie gefunden und gelesen wurden, hat sicher mit zu der guten Reaktion Deutschlands auf die Pandemie beigetragen. Aber es ist klar geworden, dass Jahrzehnte der Vernachlässigung Spuren im Öffentlichen Gesundheitsdienst hinterlassen haben und dass wenig Zeit bleibt, nachzusteuern. Dem versucht der 12-Punkte-Plan zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Bundesregierung Rechnung zu tragen. Zentrale Punkte sind eine dauerhafte Personalauf stockung auf allen Ebenen, tarifliche Angleichung der ärztlichen Gehälter und strukturelle akademische Ver ankerung des Öffentlichen Gesundheitswesens. Gelder stehen zur Verfügung, insgesamt 4 Milliarden Euro. Allein die Umsetzung lässt auf sich warten. Ob und wann diese Bundesmittel in der kommunalen Ebene ankommen und hier in ausgebildetes, einsatzfähiges Personal münden, ist offen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst braucht dringend qualifiziertes Fachpersonal, insbesondere fehlen Ärztinnen. Im Jahr 2009 waren in Baden-Württemberg noch 155 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in den Gesundheitsämtern mit Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen besetzt; im Jahre 2018 waren es nur noch 111, und der Trend ist weiter rückläufig. Zusammen mit weiteren 240 VZÄ Ärztinnen aus anderen Fachrichtungen sollen sie die bevölkerungsmedizinische Versorgung, inklusive des Infektionsschutzes, von 11 Millionen Bürgern in BadenWürttemberg gewährleisten. Es liegt auf der Hand, dass das mit diesem Personalschlüssel nicht geleistet werden kann. Und der Öffentliche Gesundheitsdienst braucht eine adäquate Bezahlung: Es ist nicht nach-
vollziehbar, dass Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst schlechter entlohnt werden als die Kollegen in den Kliniken, beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder in anderen ärztlichen Bereichen. Ärztinnen und Ärzte, Hygienekontrolleure, Wissenschaftler und Sozialarbeiter, medizinische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten seit März täglich und bis spät abends, auch weiterhin. Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Verwaltungsbereichen, Studierende, Ärztinnen und Ärzte aus anderen Sparten haben uns unterstützt, um die erste Welle zu bewältigen. Dafür sind wir sehr dankbar. Die meisten sind inzwischen wieder zu ihren ursprünglichen Aufgaben zurückgekehrt. Und beim Stammpersonal ist die Erschöpfung mit den Händen zu greifen. Eine zweite Welle wird so nicht zu meistern sein. Es bleibt keine Zeit mehr. Trotz niedriger Fallzahlen ist die Aufgabe gewaltig, eben diese niedrigen Fallzahlen zu verstetigen und gleichzeitig die Gesellschaft weiter zu öffnen. Dabei steigt mit dem Grad der Öffnung die Komplexität der Fälle und der Ausbrüche und der Bedarf an Beratung von Bürgern, Schulen, Kitas, Betrieben, Kommunen und weiteren Einrichtungen. Wir brauchen mutige Politiker und Spitzenbeamte, die in Vorleis tung gehen, um die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in dieser kritischen Situation rasch und dauerhaft zu sichern. Wir benötigen diese Unterstützung jetzt, sofort. Es wird nicht zu kommunizieren sein, wenn zu langsam und damit zu spät gehandelt wird und die Ausbreitung von SARS-CoV-2 mit allen Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und medizinische Versorgung in Kauf genommen wird. Das Virus wartet nicht. Dr. Brigitte Joggerst Vorsitzende des Ärzteverbandes öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg
management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Erste Präsenzsitzung seit Dezember, Kritik an DKG und an Telematikinfrastruktur
Vertreterversammlung der KVBW
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inen hoch diskutativen Verlauf nahm die erste Präsenzsitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) in diesem Jahr. Corona-bedingt haben sich die 50 Delegierten der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten das erste Mal seit Dezember in einer Präsenzsitzung getroffen, die unter strengen Hygienemaßnahmen und nur mit einer sehr eingeschränkten Öffentlichkeit stattfand. Harte Kritik äußerte KVBW-Chef Dr. Nobert Metke an den Äußerungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Deren Direktor hatte gegenüber der Presse behauptet, dass der ambulante Bereich in der Coronakrise nicht das geleistet habe, was möglich gewesen wäre. So seien nach Beobachtung der DKG viele Praxen geschlossen gewesen, auch hätte es kaum Hausbesuche gegeben, sodass die Kliniken zahlreiche Aufgaben übernehmen hätten müssen. Dr. Metke verwies hingegen auf die Leistung des ambulanten Sektors, der maßgeblich dafür gewesen sei, dass Deutschland so gut durch die Pandemie gekommen ist, was das Gesundheitswesen angeht. Dr. Metke machte das anhand einer Reihe von Vergleichen zu anderen Ländern fest. Danach betrug die Übersterblichkeit in Deutschland 6 Prozent, im Vergleich dazu in Italien 49 Prozent und in Großbritannien 63 Prozent. Laut Dr. Metke wurden in BadenWürttemberg im März ambulant 210.000 Mal kollektiv und selektiv die Diagnose „Infekt, Verdacht auf COVID-19“ gestellt, davon über 90 Prozent in den niedergelassenen Praxen, allen voran durch die bewundernswerte Leistung der Haus- und Kinderärzte unter widrigsten Bedingungen versorgt, während zum gleichen Zeitpunkt ebenso 3.000 Patienten stationär unter derselben Diagnose behandelt wurden, die Krankenhäuser meist in Abstrichstellen aber auch zirka 19.000 Patienten ambulant versorgten.
„Über 90 Prozent aller Verdachtsfälle und 80 Prozent aller CoronaErkrankten wurden ambulant primär durch die Glanzleistung der Hausund Kinderärzte versorgt, die Krankenhäuser durch den hohen Einsatz der Fachärzte mit Reduktion auf das Wesentliche mit entlastet, mit dem Ergebnis einer niedrigen Hospitalisierungsquote, die den Krankenhäusern die Möglichkeit einer hohen Intensivstationsquote gab, ebenso mit der Glanzleistung des stationären Bereiches bei den Schwersterkrankten mit der mit geringsten Übersterblichkeit in Europa.“ Und weiter: „Ja, es ist das dezentrale System in der Bundesrepublik, welches den wesentlichen Grund für den eher günstigen Verlauf der Corona-Pandemie in Deutschland darstellte, in Form einer hausarztzentrierten primärärztlichen Versorgung, einer so oft geschmähten parallelen doppelten Facharztschiene sowie der Glanzleistung der Krankenhäuser, die sich bei niedriger Hospitalisierungsquote auf das Wesentliche für Schwerkranke begrenzen konnten.“ Dr. Metke kritisierte vor diesem Hintergrund die DKG scharf und verwahrte sich „gegen die Ver unglimpfung der Leistungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.“ Umfangreich war die Kritik, die von den Delegierten an den aktuellen Rahmenbedingungen geäußert wurde. Das betraf besonders die Telematikinfrastruktur. Die Delegierten stellten klar, dass sie sich keineswegs gegen eine Anbindung der Praxen an digitale Strukturen verweigern. Sie kritisierten aber massiv die aktuellen Lösungen, die sie als „Steinzeit-Konnektorentechnik“ bezeichneten. Unmut rief hervor, dass die Technik ausfällt, den Arztpraxen hohe Kosten verursacht und ein enormer Aufwand erforderlich sei, um die vorgesehen IT-Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. Einzelne Softwarehäuser verweigerten sich, die Kosten für die Anpassungen aufgrund der
Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Psychotherapeuten ein. Veranstaltungstitel: Erfolgreiche Praxisgründung für Psychotherapeuten: Mit Expertenwissen in eine sichere Zukunft Ziele: Mit diesem Seminar verhelfen wir Ihnen zu einem erfolgreichen Start in die eigene Praxis. In drei Modulen beleuchten wir grundlegende juristische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte der Existenzgründung. Sie profitieren von wichtigen Tipps zur Abrechnung und Finanzierung und erfahren, was bei der betriebswirtschaftlichen Planung und der unternehmerischen Praxisführung zu beachten ist. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Ulrich Junger, Gruppenleiter Abrechnungsberatung, KVBW • Birgitt Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin • Ilka Latuske, Rechtsassessorin, KVBW • Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH), KVBW • Klaus Vossler, Steuerberater Termine und Veranstaltungsort: • Modul 1: 8. Oktober 2020 (16.00 bis ca. 19.30 Uhr) • Modul 2: 15. Oktober 2020 (16.00 bis ca. 19.30 Uhr) • Modul 3: 22. Oktober 2020 (16.00 bis ca. 19.30 Uhr) • KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 69,– Euro je Modul Fortbildungspunkte: 4 je Modul Anzeige
aktuellen Entwicklungen zu übernehmen, obwohl dies in den Pauschalen enthalten sei. Im Herbst werde ein weiteres kostenintensives Update durch die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM)-Anwendung notwendig. Nach wie vor gebe es gravierende Mängel in Bezug auf die Sicherheit. Vor diesem Hintergrund nahmen die Delegierten mit großer Mehrheit einen Antrag an, mit dem der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (dem hierbei eine Mitverantwortung zugesprochen wurde) zum Rücktritt aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde der KVBW-Vorstand aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzu setzen, die Sanktionierung für die Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur auszusetzen, bis eine Softwarelösung verfügbar sei, mit der die veraltete Technik abgelöst werden könne.
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Kammern und KV Häufige Fragen von Weiterbildungsassistenten „Allgemeinmedizin“ und Antworten
FAQ zur neuen Weiterbildungsordnung
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m 1. Juli 2020 ist in BadenWürttemberg die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020) in Kraft getreten. Details wurden in Heft 6/2020 veröffentlicht; die Lan desärztekammer informiert auf ihrer Website umfassend über das neue Regelwerk. Vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir häufige Fragen von Weiterbildungsassistenten „Allgemeinmedizin“ sowie dazugehörige Antworten.
Ich habe im Januar 2020 meine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in der Inneren Abteilung eines Kreiskranken hauses begonnen. Ich arbeite dort derzeit 100 Prozent, plane aber auf 75 Prozent zu redu zieren, um parallel noch eine Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Ernährungs medizin absolvieren zu können. Kann ich meine Weiterbildung in Allgemeinmedizin noch nach der alten Weiterbildungsordnung (WBO 2006) abschließen? Ja. Zum 1. Juli 2020 trat in BadenWürttemberg eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft. Wer vor diesem Stichtag mit der Weiterbildung nach altem Recht begonnen hat, kann diese in einem Zeitraum von sieben Jahren, also bis zum 30. Juni 2027, nach altem Recht abschließen. Die entsprechende Übergangsregelung (§ 20 Abs. 5 WBO) gilt für den Erwerb von Facharztanerkennungen. Wenn Sie in Teilzeit tätig sind, verlängert sich die Abschlussfrist noch entsprechend.
Kann ich auch auf die neue Weiterbildungsordnung 2020 wechseln? Ja. Ein Wechsel auf die neue Weiterbildungsordnung ist möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass sich im Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin in der neuen WBO 2020 im Vergleich zur alten WBO Änderungen ergeben haben. Die Weiterbildungszeit ist in der WBO 2020 anders strukturiert. Sie
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müssen insgesamt den Wechsel in drei Fachgebiete nachweisen können. Die 12 Monate internistische Weiterbildung in der stationären Akutversorgung dürften Sie bereits mit Ihrer derzeitigen Stelle abdecken können. Dann brauchen Sie noch eine 24-monatige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und einen 6-monatigen Tätigkeitsabschnitt in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Zur Illustration haben wir Ihnen die Weiterbildungsabschnitte unten grafisch dargestellt.
und 12 Monate stationär in der internistischen Patienten versorgung
24 Monate ambulant in der Allgemeinmedizin
WBO 2020 nachzuweisen sind und dass ein Logbuch auf der Basis der WBO 2020 zu führen ist. In Kürze wird ein eLogbuch bereitstehen, in dem absolvierte Weiterbildungsinhalte elektronisch dokumentiert werden können. Es ist derzeit davon auszugehen, dass dies im vierten Quartal 2020, spätestens Anfang 2021 der Fall sein wird (der konkrete Termin wird im Ärzteblatt Baden-Württemberg und auf der Website der Landes ärztekammer BadenWürttemberg veröffentlicht). Bis dahin sollten die Weiterbildungsinhalte in
und und
6 Monate s tationär 18 Monate oder ambulant stationär oder in einem anderen ambulant Gebiet der unmit- zur freien Ver telbaren Patienten- fügung in einem Gebiet der unmitDie Gebiete der unmittelbaren Pa- versorgung telbaren Patiententientenversorgung sind in § 2a Abs. 6 versorgung WBO aufgelistet; dies sind: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frau- Papierform dokumentiert werden. Entenheilkunde und Geburtshilfe, Hals- sprechende Logbuchteile werden in Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Ge- Kürze auf der Website der Landesärzschlechtskrankheiten, Humangenetik, tekammer Baden-Württemberg zum Innere Medizin, Kinder- und Jugend- Download bereitgestellt. medizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer- Bekomme ich die Weiterbil Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neu- dungszeit in der Allgemeinmedi rologie, Nuklearmedizin, Öffentliches zin in der ambulanten hausärzt Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pälichen Versorgung auch dann daudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psy- angerechnet, wenn ich eine chotherapie, Psychosomatische Medi- Stelle bei einem hausärztlich zin und Psychotherapie, Radiologie, tätigen Internisten annehme? Strahlentherapie, Transfusionsmedizin Ja. Der Tätigkeitsabschnitt „24 und Urologie. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Weiterbildungsabschnitte Monate in Allgemeinmedizin in der mindestens drei Monate umfassen ambulanten hausärztlichen Versormüssen. Der 80-stündige Kurs Psycho- gung“ kann auch bei einem hausärztsomatische Grundversorgung ist nach lich tätigen Internisten, der eine alter und neuer Weiterbildungsord- Weiterbildungsbefugnis für die amnung obligat. bulante hausärztliche Versorgung Beim Wechsel in die neue Weiter- besitzt, absolviert und als Weiter bildungsordnung gilt es zu beachten, bildung für diesen Abschnitt angedass Weiterbildungsinhalte gemäß der rechnet werden.
Bekommt mein/e Weiterbilder/ in dafür auch Fördermittel? Über die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in der vertragsärztlichen Versorgung entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung. Bitte informieren Sie sich und gegebenenfalls auch Ihren Weiterbilder auf der Website der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA): www. allgemeinmedizin-bw.de Auf der Website der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg ist der Download von folgenden Dokumenten möglich: Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung, Antrag auf Förderung einer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, Erklärung des Weiterbildenden für die Förderung einer Weiterbildung, Erklärung des Arztes in Weiterbildung für die Förderung einer Weiterbildung, Datenschutzerklärung des Weiterbildenden, Datenschutzerklärung des Arztes in Weiterbildung. Gefördert werden Weiterbildungen in Halbtages-, 75 Prozentund Ganztagestätigkeiten. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent = 5.000,00 Euro; 75 Prozent = 3.750,00 Euro; 50 Prozent = 2.500,00 Euro.
Stimmt es, dass nach der neuen Weiterbildungsordnung keine Richtzahlen für Langzeit-EKG, Langzeitblutdruckmessung und Ultraschalluntersuchungen mehr nachzuweisen sind? Ja. Während die WBO 2006 Richtzahlen für die genannten Untersuchungen in den Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildung der Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin vorgegeben hat, verzichtet die WBO 2020 hierauf. Durch die Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts im eLogbuch (siehe oben) muss der Weiterbilder den Lernfortschritt, der dort in Stufen eingeteilt ist, bestätigen. Mit der ersten Stufe weist der Weiterbildungsassistent nach, dass er Weiterbildungsinhalte nennen und beschreiben kann. In der zweiten Stufe kann der Weiterbildungsassistent Weiterbildungsinhalte systematisch
einordnen und erklären. Die dritte Stufe beinhaltet, dass der Weiterbildungsassistent Weiterbildungsinhalte unter Anleitung durchführen kann und in der vierten Stufe ist der Weiterbildungsassistent in der Lage den Weiterbildungsinhalt selbstständig durchzuführen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass das Erbringen und Abrechnen bestimmter Untersuchungsmethoden im vertragsärztlichen Bereich der Genehmigung bedarf. Es empfiehlt sich daher, neben der kompetenzbasierten Dokumentation auch eine quantitative Dokumentation, beispielsweise in Bezug auf die durchgeführten Sonografieuntersuchungen zu führen, damit die Untersuchungszahlen, die während der Weiterbildung absolviert wurden, bei einer späteren Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Berücksichtigung finden können.
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Kammern und KV
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Der Allgemeinarzt, bei dem ich meine Weiterbildung machen möchte, hat nur eine 18-mona tige Weiterbildungsbefugnis. Wie finde ich einen Weiter bilder, wo ich die mir noch fehlenden Weiterbildungs inhalte komplettieren kann? Dies ist in der Tat derzeit nicht transparent ausgewiesen. Die Ärztekammer plant, die Weiterbildungsbefugnisse nach neuer Weiterbildungsordnung nach Zeiten und Inhalten zu erteilen und auch entsprechend auszuweisen. Damit wird es zukünftig leichter möglich sein, eine Weiterbildungsstätte zu finden, wo gegebenenfalls noch fehlende Weiterbildungsinhalte erworben werden können. Die Überführung bestehender Weiterbildungsbefugnisse auf die neue Weiterbildungsordnung folgt auf Antrag sukzessive innerhalb der nächsten drei Jahre. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, bleibt nur die gezielte Nachfrage beim potenziellen Weiterbilder. Hilfreich kann gegebenenfalls auch eine Vermittlung durch die KoStA (siehe oben) oder das Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) www.weiterbildung-allgemeinmedizin.de oder eine Rückfrage bei Ihrer zuständigen Bezirks ärztekammer sein.
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Kammern und KV Funktionen und Beantragung
Der elektronische Arztausweis
I Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Thema eHealth
n Juli-Heft wurden die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (beispielsweise Notfalldatenmanagement, elektronischer Medika tionsplan) vorgestellt. Um diese neuen Anwendungen zu nutzen, benötigen Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der Begriff „elektronischer Heilberufsausweis“ ist ein Oberbegriff für die unterschiedlichen elektronischen Ausweise für Ärzte, Zahnärzte, Kinderund Jugendlichen- sowie psychologischen Psychotherapeuten und Apotheker. Im Vergleich zu allen anderen elektronischen Heilberufsausweisen verfügt der eArztausweis – als Heilberufsausweis der Ärztinnen und Ärzte – über die umfassendsten Zugriffsrechte und Möglichkeiten. Der vorliegende Artikel beschreibt die Funktionen sowie die Beantragung des eArztausweises. Der elektronische Arztausweis (eArztausweis) wird im Gesundheitswesen zunehmend eine zentrale Rolle spielen, denn er ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ auch in der digitalen Welt attestiert und seine Identität bestätigt. Dies ist notwendig, da in der digitalen Welt sichergestellt sein muss, dass beispielsweise der Kommunikationspartner derjenige ist, der er vorgibt zu sein und nachweisbar die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes hat.
Der eArztausweis besitzt fünf Kernfunktionalitäten: 1. Sichtausweis: Wie sein klassischer Vorgänger – der Arztausweis im Scheckkartenformat – dient er zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, beispielsweose um in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente zu erwerben.
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2. Signatur: Der Inhaber kann mit dem eArztausweis eine elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur, QES) erstellen. Diese elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtssicher und medienbruchfrei elektronisch unterschrieben werden. Die elektronische Signatur wird mittels der Eingabe einer selbst vergebenen, mindestens sechsstelligen PIN ausgelöst. Mittels der so genannten Stapelsignatur können mit einer PIN-Eingabe auch mehrere Signaturen ausgelöst werden. Bei der so genannten Komfortsignatur muss nur einmal die PIN eingegeben werden. Anschließend kann durch eine Bestätigung im Praxisverwaltungssystem weitere Signaturen ausgelöst werden.
3. Authentifizierung: Mit dem eArztausweis ist es möglich, sich in der elektronischen Welt sicher als „Arzt“ auszuweisen, beispielsweise an Portalen, Arztnetzen oder in der Telematikinfrastruktur. Unsichere Anmeldeverfahren können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden. Diese Funktionalität ist der Kern für den späteren Zugriff auf die elektronischen Patientenakten von Versicherten. 4. Vertraulichkeit: Der eArztausweis kann medizinische Daten sicher ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutz- und Sicherheitsniveau bei der Übertra-
gung personenbezogener medizinischer Daten oder bei vertraulichen Informationen deutlich. 5. eGK-Zugriff: Mit dem eArztausweis kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die auf der eGK des Patienten abgespeichert sind wie beispielsweise Notfalldaten und elektronischer Medikationsplan.
Der elektronische Arztausweis ist also zukünftig integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung. Um die neuen Anwendungen der Telematikinfrastruktur vollumfänglich nutzen zu können, wird ein elektronischer Arztausweis der zweiten Generation (eHBA-G2) benötigt.
Beantragung eines eArztausweises Da der eArztausweis in der digitalen Welt die oben genannten weitreichenden Einsatzmöglichkeiten hat, ist seine Ausgabe unter hohen Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Eine sichere Identifizierung des antragstellenden Arztes / der antragstellenden Ärztin ist – neben der sicheren Auslieferung – Voraussetzung für den Erhalt eines eArztausweises. Die Ärztekammer ist zwar per Gesetz für die Herausgabe der eArztausweise zuständig, die notwendige technische Infrastruktur wird jedoch von zugelassenen sogenannten Vertrauensdienste-Anbietern (VDA) bereitsgestellt. Diese VDA produzieren konform zur eIDAS-Verordnung der EU die Ausweise und betreiben die Infrastrukturen für die Prüfbarkeit der elektronischen Signaturen etc. Aktuell sind die folgenden An bieter seitens der Ärztekammern für den eHBA-G2 zugelassen (Stand 15. 08. 2020; Reihenfolge alphabetisch): • Bundesdruckerei • Medisign (befindet sich aktuell im Zulassungsverfahren für den eHBA-G2. Ärztinnen und
Kammern und KV Ärzte, die bereits im Besitz eines Vorläufer-HBA (sog. eHBA-G0) sind, sollten diesen bei medisign in einen eHBA-G2 umtauschen. Alternativ können sie bei den drei weiteren Anbietern einen eHBA-G2 bestellen. Dabei sollten die bestehenden Vertragslaufzeiten bei medisign beachtet werden) • SHC • T-Systems Jeder Vertrauensdiensteanbieter bietet mindestens die kostenlose Identifizierung des Antragstellers in einer Postfiliale (sog. POSTIDENTVerfahren) an. Um in Baden-Württemberg weiterhin das hohe Sicherheitsniveau bei der Antragsstellung zu gewährleisten, werden aktuell die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen und sicheren Antragsprozess implementiert. Der eHBA G2 kann voraussichtlich ab September 2020 über das Portal der Landesärztekammer bestellt werden. Der eArztausweis ist für den Antragsteller kostenpflichtig; die Preise unterscheiden sich von An bieter zu Anbieter. Aktuell liegen die monatlichen Kosten bei zirka 8,00 Euro, die hälftig seitens der Kassenärztlichen Vereinigung erstattet werden.
Grob skizziert erfolgt die Beantragung eines eArztausweises aus Sicht des Antragstellers in folgenden Schritten: 1. Wahl eines Vertrauensdienste-Anbieters nach entsprechender Information, 2. (optional) Prüfen der Daten im Mitgliederportal der Ärztekammer und Übernahme dieser validen Daten in das Antragsportal des ausgewählten Anbieters, 3. Ausfüllen der verschiedenen Antragsunterlagen durch den Antragsteller; a. online im Antragsportal des Anbieters, b. mit der Möglichkeit des Hochladens eines Passbildes (Alternativ Foto aufkleben), c. ausdrucken und unterschreiben, 4. Identifizierung des Antragstellers anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, ggf. Aufenthaltsbescheinigung) mit Übergabe der Antragsunterlagen in der Identifizierungsstelle (Postfiliale). Im Hintergrund erfolgt daraufhin eine Weiterleitung und Freigabe des Antrags durch die zuständige Ärztekammer gegenüber dem An bieter. Sie prüft, ob der Antragsteller
Wann kommt die eAU? Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) galt für die Ärzteschaft ursprünglich die Verpflichtung, ab 1. Januar 2021 ausschließlich elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an die zuständigen Krankenkassen zu übermitteln. Aus technischen Gründen ist dies aktuell nicht flächendeckend möglich. Daher hat das Bundesgesundheitsministerium der Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer Übergangsregelung für die eAU zugestimmt. Falls der GKV-Spitzenverband dieser Regelung ebenfalls zustimmt, wird die eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend sein. Um zu dieser Thematik auf dem aktuellen Stand zu bleiben, verweist die Landesärztekammer Baden-Württemberg auf ihre Website (Ärzte / eHealth). Hier sind stets tagesaktuelle Informationen aufbereitet und veröffentlicht. Mitglied der Ärztekammer und Arzt ist und erteilt dem Anbieter die Erlaubnis einen eArztausweis herzu stellen. Der Anbieter produziert und versendet den eArztausweis – getrennt von einem PIN-Brief – an den Antragsteller. Der Arzt beziehungsweise die Ärztin muss den erhaltenen Ausweis „in Betrieb nehmen“ beziehungsweise aktivieren, das heißt es müssen individuelle PINs gesetzt und gegenüber dem Anbieter der Erhalt und die erfolgreiche Inbetriebnahme bestätigt werden. Daraufhin schaltet der Anbieter den Ausweis frei.
Die baden-württembergische Ärzteschaft trauert um
Dr. Karl Pölzelbauer * 31. 01. 1947 † 18. 07. 2020 Der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hat sich als langjähriges Mitglied des Landesärztekammer-Ausschusses „Gewalt gegen Kinder“ stets für das Credo „Hinsehen statt Wegschauen, frühzeitiges Erkennen und Handeln“ eingesetzt. Nach seiner Überzeugung ließen sich nur so Verletzung, Demütigung, Erniedrigung sowie bleibende physische und psychische Schäden vermeiden. Dr. Pölzelbauer engagierte sich über Jahre hinweg immer wieder bei Fortschreibungen des Leitfadens „Gewalt gegen Kinder“ der Landesärztekammer. Auch in der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hat er über zwei Jahrzehnte mitgearbeitet und als langjähriger Referent der MEDIZIN mit großem Fachwissen und kurzweiligen Vorträgen wesentlich zum Erfolg des Medizinkongresses beigetragen. Dr. Pölzelbauer hat an vielen Stellen der ärztlichen Selbstverwaltung mitgewirkt, sich aber nie in den Vordergrund gedrängt. Den großen zeitlichen Aufwand für die Ärztekammer hat er neben seiner eigentlichen ärztlichen Tätigkeit nie gescheut. Für sein großes Engagement wurde er im Jahr 2013 mit der Ehrennadel der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ausgezeichnet. Wir haben einen beliebten und vielseitig im Ehrenamt tätigen Kollegen verloren. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Dr. Wolfgang Miller Präsident Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dr. K. Pölzelbauer
Dr. Klaus Baier Präsident Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
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Kammern und KV Landesärztekammer zieht erstes Zwischenfazit bei Online-Konferenz
Corona: Krisenbewältigung bisher gut gelungen Arbeit und Unterstützung in der Pandemie“ und bezeichnete sie als verlässliche Partner. „Sie haben den ambulanten und stationären Betrieb gewuppt“, lobte Minister Lucha. Würdigung erfuhren auch die im Ruhestand befindlichen Ärztinnen und Ärzte; sie hatten durch Vermittlung der Landesärztekammer in den Landkreisen vor Ort bei Engpässen unterstützt und unter anderem bei der Abstrichentnahme und bei der medizinischen Versorgung geholfen. Der Minister betonte
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Kammerpräsident Dr. W. Miller
Um die Aktivitäten im Rahmen einer Standortbestimmung zu beleuchten, ging die Landesärztekammer Mitte Juli neue Wege: In Zeiten gebotener räumlicher Distanz veranstaltete sie eine OnlineKonferenz. Über 100 Funktionsträger – darunter Delegierte der Vertreterversammlung, Vorsitzende der Ärzteschaften sowie die Geschäftsführungen der Ärztekammern – konnten Vorträge von Expertinnen und Experten per Livestream verfolgen und interaktiv Nachfragen stellen. Für die Leistungen der Ärzteschaft gab es Lob von oberster Stelle: Der ebenfalls live zugeschaltete Sozialminister Manne Lucha dankte allen Ärztinnen und Ärzten im Land für ihre „sensationelle
auch die gute Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen: „Wir sind durch die Krise alle miteinander ein gutes Stück zusammengewachsen.“ Präsident Dr. Wolfgang Miller skizzierte die Aktivitäten der Landesärztekammer während der PandemieHochphase im Frühjahr und betonte die ihr in Krisenzeiten zukommende Scharnierfunktion: So schrieb die Kammer beispielsweise Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Regelversorgung – darunter auch die Ruheständler – an, um sie für die Mithilfe bei der Krisenbewältigung zu gewinnen: Über 2.000
Kammervizepräsidentin A. Trasselli
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von ihnen signalisierten daraufhin Bereitschaft, die Patientenversorgung vor Ort mit zu sichern. Darüber hinaus bat die Kammer Medizinische Fachangestellte um Unterstützung, vermittelte qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für eine Hotline für Menschen mit psychischen Problemen und passte unbürokratisch die Berufsordnung hinsichtlich der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung an, um Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit in puncto Telemedizin zu geben. Dr. Miller bilanzierte: „Trotz widriger Rahmenbedingungen wie anfänglichem Mangel an Schutzausrüstung und Corona-Tests ist die Bewältigung der Krise bislang gut gelungen.“ Die Vizepräsidentin der Landes ärztekammer, Agnes Trasselli, ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und als Oberärztin der Kinderintensivstation im Städtischen Klinikum Karlsruhe tätig. Sie brachte daher die klinische Perspektive in die Veranstaltung ein und berichtete auch von Erfahrungen weiterer stationär tätiger Ärztinnen und Ärzte. So thematisierte sie unter anderem den anfänglichen Mangel an Schutzausrüstung und die Konsequenz, im Klinik-Alltag genauestens haushalten zu müssen. Sie sprach auch über die Herausforderungen im Patientenmanagement wie beispielsweise die Schwierigkeit, richtig zu differenzieren: „Nicht jeder Fiebernde hat Corona“, sagte Frau Trasselli. Die anfangs befürchtete Überlastung der Krankenhäuser sei bisher ausgeblieben, führte die Oberärztin weiter aus und untermauerte dies mit einer Statistik zu Verlegungsfahrten in Baden-Württemberg. Zwar habe es in Einzelfällen Engpässe bei der Patientenversorgung gegeben, Ausweichkapazitäten seien aber immer vorhanden gewesen. Foto: iStock / Getty Images – Prostock-Studio
W
o steht Baden-Württembergs Ärzteschaft in der CoronaPandemie? Wie gut hat sie bisherige Herausforderungen gemeistert? In der aktuellen Krise stand und steht die Ärzteschaft an vorderster Front. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören unter anderem die medizinische Versorgung Infizierter, das Nachver folgen von Kontaktpersonen sowie das Mitorganisieren mobiler Abstrichzentren und Fieberambulanzen.
Fotos: OE
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Diskussion unter Wahrung der Corona-Abstandsregeln men veranlassen sowie deren Einhaltung begleiten. Nach Dr. Starks Einschätzung sei der „Corona-Flächenbrand“ durch den „Lockdown“ erst einmal gelöscht. Die Herausforderung bestehe nun darin, aufflammende Infektions-Glutnester ausfindig zu machen. Sie warnte: „90 Prozent der Bevölkerung sind nach wie vor empfänglich für eine Infektion. Wenn man dem Virus die Gelegenheit gibt, wird es sich verbreiten.“ Was also tun, um dies zu verhindern? Dr. Stark skizzierte gezieltes Testen, Testausweitungen bei steigenden Infektionszahlen, zügige Isolierung von Infizierten und Schutz von Risikogruppen beispielhaft als effektive Gegenmaßnahmen.
ÖGD (Fachärzte, Nichtfachärzte und Zahnärzte) gebe – gegenüber rund 21.000 Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung. Für einen leistungsfähigen ÖGD werde nach den Worten von Dr. Stark von der Politik die Bereitschaft benötigt, Gesundheitsämter dauerhaft m i t m e h r Personal und Technik auszustatten. Die Landesärztekammer hat auch abseits der Online-Konferenz auf diesen Missstand aufmerksam gemacht: So drückte Kammerpräsident Dr. Miller in diesem Zusammenhang öffentlich sein Unverständnis darüber aus, dass die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände die Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte im kommunalen ÖGD aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis auf Weiteres abgebrochen hat. „Ärztinnen und Ärzte im kommunalen ÖGD werden damit weiterhin nicht nach dem branchenüblichen Tarif bezahlt, was einen finanziellen
Die Social-MediaKanäle der Landesärztekammer:
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Dr. H.-O. Bürger Ein seit Jahren bestehendes Problem im ÖGD ist die personelle Unterbesetzung. Die Präsidentin des Landesgesundheitsamts hob hervor, dass über die Jahre die Stellenanzahl der Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen insgesamt rückläufig sei und dass es in Baden-Württemberg lediglich 400 Ärztinnen und Ärzte im
Verlust von bis zu 1.500 Euro pro Monat bedeutet. Damit ist verständlich, dass diese wichtige Tätigkeit weiterhin für viele unattraktiv ist“, betonte Dr. Miller. Bei der Bundesärztekammer leitet Dr. Miller gemeinsam mit Dr. Susanne Johna, der Vorsitzenden des Marburger
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Der Facharzt für Innere Medizin Dr. Hans-Otto Bürger, Hausarzt in Vogt und Vorsitzender der Ärzteschaft des Landkreises Ravensburg, unterstrich die Rolle der Hausärzte als Schutzwall gegen Corona – laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung wurden in der ersten Hochphase 85 Prozent aller COVID-19-Patientinnen und Patienten ambulant versorgt. Hausärztinnen und Hausärzte hätten vielerorts das Praxissetting angepasst, beispielsweise durch räumliche und zeitliche Trennung von Patienten, und Möglichkeiten der Telemedizin genutzt, um kontrolliert mehr Patientenversorgung zuzulassen. „Die Sorge vor COVID-19 darf nicht zur Unterversorgung führen“, stellte Dr. Bürger klar. Er unterstrich die auch aus Hausarztsicht gute Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung, beispielsweise beim Aufbau von mobilen Abstrichzentren und Fieberambulanzen, und betonte den zentralen Stellenwert von problemorientierter Zusammenarbeit – etwa in den Verwaltungsstäben auf Landkreisebene. Eine wesentliche Rolle bei der Pandemiebekämpfung spielt auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Speziell in solchen Krisenzeiten fallen ihm grundlegende Management-Aufgaben zu, wie Dr. Karlin Stark, Präsidentin des Landesgesundheitsamts, ausführte: so unter anderem Testungen auf SARS-CoV-2 durchführen, Verdachtsfälle und bestehende Infektionen erkennen, das Meldewesen organisieren, Kontaktpersonen von Infizierten ermitteln und Kontakte nachverfolgen, Quarantänemaßnah-
Kammern und KV
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Kammern und KV
Dr. K. Stark
Bundes, die Arbeitsgruppe „ÖGD in der Corona-Pandemie“. Neben einer leistungsgerechten Vergütung fordert die Bundesärztekammer unter anderem eine verlässliche Stellenplanung, die Verankerung des ÖGD im Studium und den Aufbau von entsprechenden Lehrstühlen an medizinischen Fakultäten. Zentrales Element der onlineVeranstaltung waren die Fragen der Zugeschalteten: Gibt es genügend
Beatmungskapazitäten im Fall einer neu aufbranden Infektionswelle? Haben sich Fieberambulanzen und Abstrichzentren bewährt? Wie verhält es sich mit Kurzarbeit in Kliniken? Wie praktikabel ist die Ausstellung von Attesten? Unter anderem diese Fragen wurden gestellt. So führte Klinikärztin Trasselli aus, dass in Baden-Württemberg Beatmungskapazitäten hochgefahren wurden und dass das aktuelle Arbeitsaufkommen in Kliniken durch
Normalisierungen der Betriebsabläufe teilweise sogar erhöht sei. Hausarzt Dr. Bürger plädierte für den erneuten Einsatz von Testzentren und Fieberambulanzen, sollte es wieder nötig werden. Dr. Stark wies darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte nicht jede Corona-Erkrankung/Nichterkrankung automatisch erkennen und durch Atteste belegen könnten – etwa bei symptomlos Erkrankten oder bei grippalen Infekten, die nach wie vor mit ihren typischen Symptomen auftreten können. Einig waren sich alle Referentinnen und Referenten darin, dass die Bevölkerung kontinuierlich für Infektionsschutzmaßnahmen wie Abstand halten, Hände waschen und Mund-Nasen-Bedeckungen sensibilisiert werden muss. Die Corona-Gefahr ist nicht gebannt – dennoch sah Kammerpräsident Dr. Miller die Ärzteschaft auch für kommende Herausforderungen gut aufgestellt. So wünschte er der Ärzteschaft auch weiterhin „Besonnenheit und Erfolg für die Bewältigung der Pandemie ohne Angst und für die Versorgung der Menschen in unserem Land.“
Wer immer nur den Kopf in den Sand steckt, hört den Schuss nicht
Enttäuscht kann nur sein, wer Erwartungen hegt
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enig überrascht zeigte sich Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW), über eine Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Anfang Juli: „Wer immer nur den Kopf in den Sand steckt, der hört eben den Schuss nicht. Schade, dass die Verantwortlichen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin nicht die Zeichen der Zeit erkannt haben. Für sie ist Nach-Corona so wie VorCorona: Man vergräbt sich in den gewohnten Schützengräben der Altdialektiker, übersieht die Realität und setzt sich der Gefahr aus, die Öffentlichkeit zu täuschen, indem man Zahlen nicht kennt oder nicht nennt, schießt wild um sich und versucht damit vielleicht irgendeinen Vorteil zulasten des ambulanten Systems zu erzielen. Eigentlich schade. Aber wer
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hat etwas anderes von der DKG als Klamottenkiste erwartet?“ Für Dr. Metke lohnt es sich, den Blick nach Baden-Württemberg zu richten, wo eine exzellente Versorgung in Kooperation des ambulanten mit dem stationären Bereich stattfand, Versorgungsharmonie, die nicht in das Weltbild Gestriger passt: „Hier machen wir das anders. Anstatt die immer gleichen Rituale des ÜbereinanderRedens zu pflegen, arbeiten wir zusammen. Und wissen uns gegenseitig zu schätzen. Zusammen mit den Krankenhäusern saßen wir als KV-Vorstand im Krisenstab des Ministeriums und haben gemeinsam die Aufgaben verteilt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Allein im März konnten von den über 140.000 Patienten mit Verdacht auf COVID-19 mehr als 90 Prozent ambulant durch die niedergelassenen Ärzte, allen voran die Haus- und Kinderärzte, ambulant versorgt werden. Die Kran-
kenhäuser konnten ihre Kompetenz auch durch die Entlastung niedergelassener Fachärzte ausspielen und sich auf die wenigen, zirka 3.000 stationär zu versorgenden Patienten konzentrieren und damit vor allem den Patienten mit schweren Verläufen, die über Wochen hinweg mit dem Tod gerungen haben, die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen zur Verfügung stellen. Wir haben damit viel Leid vermieden. Und es den Patienten einfacher gemacht. Denn die haben die dezentrale Struktur der niedergelassenen Praxen und ihrer Einrichtungen ebenso schätzen gelernt wie die exzellente Versorgung in den Krankenhäusern. Aber in den verstaubten Funktionsbüros der DKG in Berlin ist man viel zu weit von der Versorgungsrealität vor Ort entfernt, womit wir wieder bei den Köpfen und dem Sand und den Erwartungen und Enttäuschungen wären.“
Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt Das Coronavirus hat die Weltwirtschaft ins Mark getroffen. Zwar deutete sich in den jüngsten Daten eine gewisse Stabilisierung auf niedrigem Niveau an, doch eine harte Rezession der Weltwirtschaft ist längst Realität. Die Krise ist inzwischen auch am deutschen Arbeitsmarkt angekommen. Die Arbeitslosenquote stieg im Juni auf 6,2 Prozent. Dass der Sprung nicht noch stärker ausfiel, ist wie schon in der Finanzkrise 2008/09 in erster Linie dem dämpfenden Effekt der Kurzarbeit zu verdanken. Nach vorläufigen hochgerechneten Daten wurde im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme lag damit weit über den Werten von 2008/2009. Impulse zur Wiederankurbelung – nachdem es in der ersten Phase der Krise vor allem darum ging, das Virus aus medizinischer Sicht unter Kontrolle zu bringen, rückt nun die ökonomische Perspektive in den Mittelpunkt. Dementsprechend zielten die Anfang Juni verkündeten Maßnahmen der Bundesregierung in erster Linie auf Impulse zur Wiederankurbelung der Wirtschaft. So soll beispielsweise durch eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer sowie durch Einmalzahlungen wie einen Kinderbonus der private Konsum belebt werden. Geplantes Gesamtvolumen aller Maßnahmen: 130 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der gesamte Bundeshaushalt belief sich zuletzt auf 350 Milliarden Euro. Ungeachtet dieser immensen Zahlen ist weiterhin davon auszugehen, dass die Rückkehr zur Normalität nur in kleinen Schritten gelingen wird. Die Reparatur des Schadens wird lange dauern, und sie wird kostspielig.
Zäsur für deutsche Wohnimmobilien Nach vielen Jahren des Booms, vor allem in den Metropolen und den Schwarmstädten, läutet die derzeitige Pandemie eine neue Phase für
Quelle: Refinitiv, LBBW Research (Stand: 20. Mai 2020)
Corona-Krise erreicht den Arbeitsmarkt
Martin Güth Immobilienstratege beim Research Landesbank BadenWürttemberg (LBBW) Anstieg der Wohnimmobilienpreise und der Beschäftigung, jeweils ggü. der Vorjahresperiode den deutschen Wohnimmobilienmarkt ein. Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt sind dabei vielfältig. Die scharfe Rezession dürfte eine steigende Arbeitslosenquote, eine geringere Arbeitsplatzsicherheit sowie ein schwächeres künftiges Lohnwachstum mit sich bringen und dadurch die Immobilienpreisentwicklung belasten. Gleiches gilt kurzfristig für die vermutlich geringere Zuwanderung (Stichwort: Grenzschließungen). Längerfristig dürfte Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern des Euroraums für ausländische Arbeitskräfte eher an Attraktivität gewinnen. Das Zinsumfeld spricht hingegen für Immobilien, denn das wohl noch sehr lange andauernde Niedrigzinsumfeld dürfte die Preise stützen. Zudem ist nicht auszu schließen, dass die Attraktivität von Wohnimmobilien in den Augen privater Haushalte und institutioneller Investoren gerade aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise steigt, da sie in ihnen eine vergleichsweise sichere Kapitalanlage sehen. Dies könnte sogar zu steigenden Hauspreisen führen. Über das Reak tionsmuster der Akteure lässt sich derzeit aber nur spekulieren. Die Prognoseunsicherheit ist daher derzeit außergewöhnlich hoch. Jüngste Daten signalisieren bislang eine stabile bis positive Preistendenz. Eine Fortsetzung des Preisanstiegs ist angesichts der auf-
gestauten Nachfrage nach Wohnraum sowie einer mög licherweise steigenden Präferenz von Anlegern für reale Kapitalanlagen durchaus denkbar. Per Saldo messen wir den belastenden Faktoren jedoch ein größeres Gewicht bei und erachten einen Preisrückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich im Jahresverlauf für das wahrscheinlichste Szenario. Geringere Außen- und Binnenwanderung dürften dabei dazu beitragen, dass sich die Schere zwischen den Preisen in den Metropolen und dem ländlichen Raum etwas schließt.
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Arzt und Recht aktuell Interview · Landeskammerwalt Klaus Pflieger zu berufsgerichtlichen Verfahren
„Es geht um die Ehre der gesamten Ärzteschaft“
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Foto: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
rztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie sind dabei verpflichtet, die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu beachten, allen voran die Berufsordnung der Landesärztekammer. Seit 2014 ist Klaus Pflieger der Landeskammeranwalt beim Landesberufsgericht für Ärzte. Mit dem Generalstaatsanwalt a. D. sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens. K. Pflieger, Landeskammeranwalt beim Landesberufs gericht für Ärzte
Warum überhaupt eine ärztliche Berufsordnung? K. Pflieger: Die Berufsordnung der Ärzte regelt das Verhalten gegenüber Patienten, Kollegen, Mitarbeitern und anderen Partnern im Gesundheitswesen. Mit dieser Festlegung von berufsspezifischen Rechten und Pflichten dient die Berufsordnung dem Ziel, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern, die Qualität der Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, das Ansehen des Arztberufes zu wahren, berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern, um damit dem Gemeinwohl zu dienen, aber auch die Freiberuflichkeit zu gewährleisten. Mit diesem Standesrecht wird insbesondere auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Ärzteschaft – wie anderen freien Berufen, etwa Steuerberatern und Rechtsanwälten – vonseiten des Staates eine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde, was eine eigene Selbstkontrolle und Überwachung durch Berufsgerichte gebietet.
Wie häufig eröffnen die Kammer anwälte berufsgerichtliche Verfah ren gegen Ärztinnen und Ärzte, was sind die häufigsten Vergehen und wie werden sie bestraft? K. Pflieger: Die Kammeranwälte bei den vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg haben von Anfang 2008 bis Ende 2019 insgesamt
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3.384 ehrengerichtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, also durchschnittlich 282 pro Jahr. Davon sind im selben Zeitraum 902 Verfahren per Anklage bei den Bezirksberufsgerichten gelandet, im Schnitt also jährlich rund 75 Verfahren. Die häufigsten Vorwürfe kommen von Patienten, die der Ärztin beziehungsweise dem Arzt unkorrektes Verhalten – etwa herabsetzende, hochnäsige bzw. demütigende Bemerkungen oder bewusste Verursachung unnötiger Schmerzen – vorwerfen. Ähnliches gilt für ein Fehlverhalten gegenüber den Mitarbeitern der Praxis, beispielsweise beleidigende oder diskriminierende Zurechtweisungen. Andere Vorwürfe betreffen unkollegiales Verhalten gegenüber anderen Ärzten, die Nichteinhaltung des Notdienstes, aber auch privates Fehlverhalten, etwa eine Trunkenheitsfahrt. Das Heilberufe-Kammergesetz von Baden-Württemberg sieht als Ahndung von Verstößen gegen die Berufsordnung vor allem folgende Maßnahmen vor: Warnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
Das „berufsgerichtliche Verfahren“ bezeichnen Sie gerne als „Ehrengericht“. Warum? K. Pflieger: „Ehrengericht“ ist der überkommene Begriff für ein standesinternes Gericht, das sich zur Wahrung der Standesehre mit der Verfolgung von Pflichtverletzungen befasst. Die Ahndung von Verstößen gegen Berufspflichten dient somit dem Zweck, „schwarze Schafe“ innerhalb der Ärzteschaft kenntlich zu machen und zu bestrafen, um den Berufsstand reinzuhalten. Im Ergebnis geht also um die Ehre der gesamten Ärzteschaft.
Gefälligkeits- und Blanko-Atteste in Coronazeiten – ein Thema für die Berufsgerichtsbarkeit oder sogar den Staatsanwalt? K. Pflieger: Das „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ – dazu gehören auch Gefälligkeits- und Blanko-Atteste – ist nach § 276 Strafgesetz
ein Kriminaldelikt. Danach werden „Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, … mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Ein falsches Gesundheitszeugnis stellt natürlich auch einen Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten dar. Solange ein staatsanwaltliches oder gerichtliches Verfahren wegen desselben Vorwurfs anhängig ist, darf jedoch kein berufsgerichtliches Verfahren stattfinden. Nach Abschluss des Strafverfahrens hat der Kammeranwalt aber zu prüfen, ob eine wegen des Verstoßes verhängte Strafe ausreichend ist oder ob es zusätzlich einer berufsrechtlichen Ahndung bedarf.
Ihr bislang eindrucksvollster Fall vor dem Landesberufsgericht? K. Pflieger: Rückblickend hat mich wohl am meisten mein allererster Prozess vor dem Landesberufsgericht im Januar 2014 beeindruckt, weil er verdeutlicht hat, dass ein Anklagevertreter nicht nur begangenes Unrecht ahnden, sondern auch drohende Straftaten verhindern soll: Ein Arzt war vom Bezirksberufsgericht zu einer Geldbuße verurteilt worden mit der Begründung, er habe einem Schüler rückwirkend ein falsches Schulunfähigkeitszeugnis ausgestellt. In der Berufungsverhandlung wurde der betreffende Schüler als Zeuge gehört. Während seiner Vernehmung war spürbar, dass er sich schwertat, die Wahrheit zu sagen. Deshalb bat ich um eine kurze Unterbrechung des Prozesses, um mit dem 18-Jährigen zu reden. Dabei habe ich ihm klargemacht, dass er bei einer falschen Aussage mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen habe, die in keinem Verhältnis zu der gegen den Arzt verhängten Geldbuße stehen würde. Nach Wiedereintritt in die Verhandlung widerrief der Zeuge seine bisherige Aussage und bestätigte das falsche Gesundheitszeugnis, weshalb die Berufung des Arztes verworfen wurde.
Arzt und Recht aktuell Vertrauen fördern, Qualität sichern
Berufsordnung schützt Patienten und Ärzteschaft
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eiden lindern, Leben erhalten und Sterbende begleiten: Der Arztberuf ist ein besonderer Beruf und geht mit großer Verantwortung einher. Ärztinnen und Ärzte müssen gewissenhaft arbeiten und hohe ethisch-moralische Verhaltensstandards an sich selbst anlegen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wer die Approbation erlangt, darf ärztlich tätig werden und ist an die Berufsordnung gebunden. In ihr sind die ethisch-moralischen Bedingungen des Arztberufs in Regeln gegossen; sie ist der Wertekompass, an dem sich umsichtiges ärztliches Handeln ausrichtet. In der Präambel heißt es: „Die auf der Grundlage des Kammergesetzes beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar.“ Worum es im Kern geht, ist ebenfalls explizit niedergeschrieben: Vertrauen erhalten und fördern, Qualität der ärztlichen Tätigkeit sicherstellen sowie Freiheit und Ansehen des Arztberufs wahren. Die Berufsordnung dient auch dazu, berufsunwürdiges Verhalten zu sanktionieren. Damit schützt sie Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte. Denn das Aufstellen und Einhalten verbindlicher Regeln zum umsichtigen Verhalten zeigt, welch hohen Stellenwert das Patientenwohl für die Ärzteschaft hat: Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass mit Sorgfalt an ihrer Genesung gearbeitet und kein unnötiges Risiko eingegangen wird. Was ist aber, wenn ärztliches Handeln am Patientenwohl vorbeigeht und die Verhaltensethik der Ärzteschaft unterläuft? In diesem Fall kann die Ärztekammer im Rahmen ihrer Berufsaufsicht nach Anzeige oder bei Anfangsverdacht den Kammeranwalt einschalten. Er prüft gegebenenfalls vorliegende Verstöße und führt sie, wenn sich der Verdacht bestätigt, der Berufsgerichtsbarkeit zu. Das Kam-
Berufsordnung Landesärztekammer Baden-Württemberg Stand: Juni 2020
mergericht kann berufsrechtswidriges Verhalten durch entsprechende Maßnahmen, geregelt im baden-württembergischen Heilberufekammergesetz (§ 58), sanktionieren. Ein Beispiel aus der Praxis: 2018 verurteilte ein baden-württembergisches Bezirksberufsgericht einen Facharzt für Innere Medizin zu einer Geldbuße von 4.000 Euro. Er hatte jahrelang den Grundsatz des umsichtigen Verhaltens verletzt. Konkret hatte der Arzt über mehrere Jahre Substitutionspatienten Medikamente mit dem Wirkstoff Temazepam verschrieben und dabei auch vordatierte Rezepte ausgestellt. Im Rahmen dieser Verschreibepraxis wurde die zulässige Maximaldosis für das der medizinischen Indikation entsprechende Maß immer wieder überschritten – zum Teil um das Fünf-, Sieben- oder Neunfache. Einmal kritisch darauf angesprochen, hatte der Arzt sein Vorgehen mit persönlicher Therapiefreiheit begründet. Während des Verfahrens hörte das Gericht einen Gutachter an. Er bestätigte die medizinische NichtVertretbarkeit dieser Überdosierung von neutraler Seite aus. In der mündlichen Urteilsbegründung machte das Berufsgericht dem Arzt auch sehr deutlich, dass sein Verhalten mit der Umsichtigkeit, die Ärztinnen und Ärzte normalerweise walten lassen, unvereinbar war. Dennoch fand kein Umdenken statt. Der Arzt setzte seine Verschreibepraxis fort, hier wurde die
Maximaldosis zum Teil um das Zehnund Zwölffache überschritten. Anfang 2020 kam es daher zur erneuten Verhandlung – diesmal betrug das Bußgeld 5.000 Euro. Wo und wie wurde gegen die Berufsordnung verstoßen? Aufgeführt wurden seitens des Gerichts § 2 Abs. Berufsordnung 5, wonach Ärztinnen und Ärzte ver- der Landesärztekammer pflichtet sind, die für die Berufsaus- Baden-Württemberg übung geltenden Vorschriften zu beachten, § 7 Abs. 8, wonach Ärztinnen und Ärzte einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Verschreibung keinen Vorschub leisten dürfen, sowie § 2 Abs. 2, der den Vertrauensaspekt betont: „Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu Anzeige entsprechen. (…)“ Das Gericht hielt auch fest, dass das Verhalten gemäß § 55 Abs. 2 Heilberufe-Kammergesetz berufrechtswidrig war. Ebenfalls betonte es: Sollte Erleben Sie die der Arzt erneut einschlägig aufder GE Versana Familie fallen, laufe er Gefahr, letztlich in unserer Ausstellung in seine Approbation zu verlieren. Fellbach-Schmieden oder Das Beispiel Aalen zeigt: Patientinnen und Patienten können sicher sein, dass nach Umsicht und telefonischer Sorgfalt zentrale Absprache Aspekte ärztlichen Handels sind. Für die Ärzteschaft wiederum ist es ein Beweis, dass über ihre Prinzipien im Sinne einer QualitätssiAalen · Tel.: 07361/ 92 48 80 cherung zuverFellbach-Schmiden · Tel.: 0711/ 57 70 30 20 lässig gewacht www.sonofair.de wird.
neueste Generation
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Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen und Nachrichten Hohes Amt für Prof. Dr. Seufferlein
Prof. Dr. T. Seufferlein
Der Ärztliche Direktor der Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Ulm, Professor Dr. Thomas Seufferlein, ist zum Präsidenten der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) gewählt worden. Im neuen Amt möchte er die Vorsorge von Krebserkrankungen und die Versorgung von Patienten mit Krebs kontinuierlich weiter verbessern. Neue Erkenntnisse in der Krebsmedizin müssten noch schneller umsetzbar werden, etwa durch ständig aktualisierte, hochwertige onkologische Leitlinien und ein interdisziplinäres Qualitätsmanagement. – Dem neuen DKG-Vorstand gehört neben Professor Seufferlein unter anderem auch Prof. Dr. Frederik Wenz vom Universitätsklinikum Freiburg an.
Hohe Auszeichnung für Dr. Johann
Dr. P. D. Johann
Die Dres. Carl Maximilian und Carl Manfred BayerStiftung hat den Württembergischen Krebspreis 2020 verliehen an Dr. Pascal David Johann vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg, Abteilung für Pädiatrische Neuroonkologie. Der mit 20.000 Euro dotierte Preis würdigt sein Projekt „Die Charakterisierung von Rhabdoidtumoren vermittels Einzelzellsequenzierungen – Mechanismen der Therapieresistenz“. Das Preisgeld wird Dr. Johann dazu verwenden, mithilfe von Einzelzellanalysen besonders aktive Gene dieser Krebsart zu identifizieren. Dadurch soll aufgeklärt werden, warum bestimmte Rhabdoidtumore therapieresistent sind. Außerdem sollen die Erkenntnisse dazu führen, neue Angriffspunkte für eine zielgerichtete Therapie der schwer zu behandelnden Erkrankung zu finden.
Dr. Vitzthum bei „Wir müssen reden“
Dr. Vitzthum
Ende Juni hatten der Fernsehsender phoenix und die Stuttgarter Zeitung unter dem Motto „Wir müssen reden“ die Bürgerinnen und Bürger in und um Stuttgart eingeladen, offen über die Corona-Krise und die Folgen zu diskutieren. Neben Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kamen für die Ärzteschaft zu Wort Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes und Dr. Anne Gräfin Vitzthum, Stellvertretende Vorsitzende der Ver treterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Hausärztin in Weinstadt.
Besondere Verdienste in der Augenheilkunde Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft hat Prof. Dr. Martin Rohrbach, Leiter des Forschungsbereichs Geschichte der Augenheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Eberhardt Karls Universität Tübingen, die Ehrenmitgliedschaft verliehen und damit seine besonderen Verdienste bei der Aufarbeitung der Geschichte der Augenheil-
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Erste Dauerausstellung der Sammlung Prinzhorn Die Sammlung Prinzhorn in Heidelberg ist ein Museum für Kunst, die Insassen psychiatrischer Anstalten zwischen 1840 und 1945 geschaffen haben. Neben ihren Sonderausstellungen zeigt die Sammlung Prinzhorn jetzt erstmals Josef Forster: Selbst eine Dauerausstellung: Mit porträt als Luftgänger, rund 120 Werken aus psychiat- 1916 – 1921, rischem Kontext von Mitte des Mischtechnik auf Pappe, 19. Jahrhunderts bis heute Inv. Nr. 4494 gibt die Ausstellung „Von ‚Irrenkunst‘ zur Outsider Art“ einen kleinen Einblick in die inzwischen 27.000 Werke starke und weiter wachsende Sammlung. Im Foyer werden der Namensgeber der Sammlung, seine Publikation „Bildnerei der Geisteskranken“ und seine zehn „schizophrenen“ Meister vorgestellt. In den folgenden Räumen sind Werke von Mitte des 19. Jahrhunderts bis heute thematisch gruppiert: „Geschichte der Psychiatrie in Deutschland“, „Alltag in der Anstalt um 1900“, „Das stete Wachsen der Sammlung Prinzhorn“ sowie „Kreativität und Psychiatrieerfahrung“.
App zur Krebsnachsorge Die Landeskrebsgesellschaft Baden-Württemberg hat gemeinsam mit dem Onkologischen Schwerpunkt Stuttgart und dem NCT Heidelberg die bestehende „OnkoNachsorgeAktiv“-App zur Krebsnachsorge weiterentwickelt. Bisher wandte sie sich nur an Brustkrebspatientinnen, ist jetzt aber auch für Prostataund Darmkrebspatienten gedacht. Sie bietet ein indivi Onko-NachsorgeAktivduelles Terminmanagement, App zur Krebsnachsorge dem der empfohlene Nachsorgerhythmus der jeweiligen S3-Leitlinie hinterlegt ist. Sie ermöglicht die Speicherung von eigenen Arztterminen, einen selbst verwalteten Medikamentenplan mit einer Erinnerungsfunktion und ein umfangreiches Sportprogramm mit kleinen Übungsvideos für Einsteiger und Fortgeschrittene. Außerdem enthält die App eine persönliche Patientenakte für Arztberichte und Befunde, die mit dem Smartphone fotografiert werden und bietet wichtige Informationen zur Nachsorge sowie aktuelle Veranstaltungshinweise und nützlichen Kontaktadressen in Baden-Württemberg. kunde gewürdigt. Er hat sich jahrzehntelang der Geschichte der Augenheilkunde gewidmet und deren Gegenwart und Zukunft im historischen Kontext reflektiert. Besonders hervorzuheben sei sein Engagement für die Aufarbeitung der Geschichte der Augenheilkunde im Nationalsozialismus, erklärte DOG-Präsident Prof. Dr. Hans Hoerauf.
Foto: Sammlung Prinzhorn, Universitätsklinikum Heidelberg
Vermischtes
Vermischtes „Corona und die Niedergelassenen“ mit aktiver Beteiligung aus Baden-Württemberg
Zusammen gegen Corona
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eit Ende April bietet das Bundesgesundheitsministerium unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ eine Livestream-Reihe, in der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das direkte Gespräch mit verschiedenen Zielgruppen aus dem Gesundheitswesen sucht. Anfang Juli standen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Fokus der OnlineVeranstaltung. Minister Spahn betonte, es sei ihm ein großes Anliegen, den Niedergelassenen für ihre tatkräftige Leistung zu danken und zu erfahren, wo die Politik zukünftig noch besser unterstützen kann. Der Minister führte über eine Stunde lang einen konzentrierten Dialog mit Ärztinnen und Ärzten aus dem ganzen Bundesgebiet, live zu geschaltet wurden dabei auch zwei Baden-Württemberger: Zum einen Dr. Carola Maitra, Vorsitzende der Ärzteschaft Ludwigsburg, die auf die große Unsicherheit hinsichtlich der Teststrategien hinwies, die von der Bundesebene durchaus unterschiedlich zu den verschiedenen Bundesländern und regionalen Regeln in den Landkreisen empfohlen und gehandhabt würden. Zum anderen Dr. Kai-Alexander Dähmlow aus Murrhardt; er bat um mehr Klarheit und Kommunikation zwischen niedergelassenen Struk-
turen und dem Gesundheitsamt, beispielsweise durch eine einheitliche Kommunikationsplattform. Zum Auftakt der Veranstaltung hatte unter anderem Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, betont, dass neben der „Prise Glück“ die Strukturen sowie das Engagement der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Organisationsform der Kassenärztlichen Vereinigung dafür gesorgt hätten, dass Deutschland die Corona-Pandemie bisher so gut bewältigen konnte. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchow-Bundes hatte hervorgehoben, dass es besser gelingen müsse, sowohl Covid-19-Patientinnen und Patienten zu behandeln als auch den normalen ärztlichen Betrieb aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus appellierte er, sich auf die Kombination einer zweiten PandemieWelle mit der nächsten Grippewelle einzustellen und keinen „Wust an Formularen“ aufzubauen. Der Live-Stream endete mit einem Dank des Ministers dafür, dass sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihren Beiträgen so engagiert in die Diskussion eingebracht haben. Er nehme viel aus diesem Dialog mit, so Minister Spahn, und werde veranlassen, dass häufig gestellte Fragen in
Chronisch Kranke mit Diabetes und Bluthochdruck im Mittelpunkt
Neue HZV-Vereinbarung
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tellvertretend für 2.700 Vertragsärzte haben der Hausärzteverband Baden-Württemberg, MEDI Baden-Württemberg und die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG ihre seit zehn Jahren bestehende vertragliche Vereinbarung mit der Techniker Krankenkasse (TK) auf eine aktuelle und zukunftssichere Grund lage gestellt. Rund 130.000 TK-Versicherte nutzen in Baden-Württemberg die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) und übertragen ihrem Hausarzt damit eine Lotsenfunktion: Er ist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden und überweist bei
Bedarf zum Facharzt oder ins Krankenhaus, versorgt mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Prozent der berechtigten Versicherten, der Größten bundesweit, ist der HZV-Vertrag in BadenWürttemberg ein wichtiger Pfeiler der hausärztlichen Versorgung. Um die Versorgung weiter zu verbessern, sollen besonders chronisch Kranke mit Diabetes und Bluthochdruck unterstützt werden. Außerdem soll die leitliniengerechte Früherkennung von Begleiterkrankungen in den Mittelpunkt gestellt werden. Auch die Entlastung der knappen Ressource
Minister J. Spahn antwortet auf die Fragen von Dr. C. Maitra aus Ludwigsburg
Minister J. Spahn im Dialog mit Dr. Kai-Alexander Dähmlow aus Murrhardt Form einer Handreichung beantwortet werden. Damit solle sichergestellt werden, dass Unsicherheiten verschwinden und die neu aufgebauten Strukturen und intendierten Strategien zum Tragen kommen. Weitere Informationen:
www.zusammengegencorona.de
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„Hausarzt“ durch speziell qualifiziertes Personal nimmt der neue HZV-Vertrag in den Fokus. Für Leistungen, die durch Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit einer Fortbildung zur Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis übernommen werden, wird es eine erhöhte Vergütung geben. Durch diesen Anreiz sollen medizinische Fachangestellte mehr Aufgaben übernehmen, um Ärzte zu entlasten. Im Ergebnis bleibt den Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für intensive Patientengespräche. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die neue Vereinbarung die Versorgung durch Hausärzte weiter stärken wird. Die Einigung zeige, wie viel Kassen und Ärzte zusammen im Sinne der Patienten bewegen können, wenn der gemeinsame Wille da sei.
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Vermischtes Ärzteschaft zeigt Perspektiven für die Zukunft der Gesundheitsversorgung
Lehren aus der Corona-Pandemie
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Digitale Transformation in der Medizin in Pandemiezeiten – Erfahrungen und Perspektiven
ei der Vorstellung des Positionspapiers „Digitale Transformation in der Medizin in Pandemiezeiten“ zog Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, eine Zwischenbilanz: „Wir brauchen jetzt den entscheidenden Digitalisierungsschub zur weiteren Bekämpfung der Pandemie. In den letzten Monaten sind viele digitale Angebote entwickelt worden, aber es bleiben Schwachstellen.“ Die Bundesärztekammer zeige daher in ihrem Positionspapier Lösungen und Perspektiven für die digitale Transformation der Medizin auf. Diese könne aber nur gelingen, wenn auch die notwendige Infrastruktur aufgebaut und die entsprechenden Ressourcen freigegeben werden. „Wir müssen die Versorgung digitaler denken. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir von einem ungehinderten Informationsfluss entlang des medizinischen Versorgungsprozesses noch weit entfernt sind“, betonte Dr. Peter Bobbert, Co-Vorsitzender des Bundesärztekammer-Aus-
schusses „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“. Probleme bereite insbesondere der Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren und Einrichtungen. Abhilfe schaffen könnten aus Sicht der Ärzteschaft unter anderem digitale Melde- und Informationswege, ein plattformübergreifendes Identitätsmanagement für Ärztinnen und Ärzte oder eine sichere Messenger-App zur innerärztlichen Kommunikation, so Dr. Bobbert. „Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten ist sicherlich, dass Videokonferenzen einen positiven Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten können. Das gilt sowohl in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten als auch beim kollegialen Austausch“, sagte Erik Bodendieck, der ebenfalls dem Bundesärztekammer-Digitalisierungs-Ausschuss vorsitzt. Die Ärzteschaft plädiere dafür, diesen Weg konsequent weiterzugehen und eine sichere und zuverlässige Infrastruktur für Videokonferenzen aufzubauen. Auch die
Bundesärztekammer-Präsident Dr. K. Reinhardt vorübergehend eingeführte Möglichkeit zur Krankschreibung nach ausschließlich telemedizinischer Konsultation habe sich bewährt. „Digitale Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten können die Patienten schützen und die Praxen entlasten. Alle sich im täglichen Gebrauch als sinnvoll bewährenden digitalen Anwendungen sollten dauerhaft in die haus- und fachärztliche Versorgung eingeführt werden“, so Bodendieck.
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geändert
Krankschreibung online
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ertragsärztinnen und -ärzte können zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen. Eine entsprechende Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (die nicht im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie steht) hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Als Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt insbesondere, dass die oder der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung
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über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde. Ein Anspruch der Ver sicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind, sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis beispielsweise eines OnlineFragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates. Anlass der Richtlinienänderung war die berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung für die in Deutsch-
land tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Musterberufsordnung. Mit der getroffenen Regelung greift der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorgaben der Musterberufsordnung auf und trägt ihnen in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Rechnung. In der Arbeitsunfähigkeits-Richt linie ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Beschei nigung der Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte Krankschreibung – von Ve rsicherten durch Vertrags ärztinnen und Vertragsärzten sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer sowie die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Unter suchung erfolgen darf.
Vermischtes Informationsplattform zur Digitalisierung im Südwest-Gesundheitswesen
Digitale Gesundheitsversorgung
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as genau bedeutet Tele medizin? Wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Und wie weit ist Baden-Württemberg bei der Digitalisierung in Medizin und Pflege? Auf der Informationsplattform www.gesundheit-wird-digital.de kann man sich ab sofort ein um fassendes Bild machen. „Die Corona-Pandemie ist ein rasanter Beschleuniger der Telemedizin und der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“, so Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Vorstellung der Website. „Mit der Plattform wollen wir zeigen, wie weit Baden-Württemberg als Vorreiter bei dieser Entwicklung bereits ist, und wie Bürgerinnen und Bürger im Land konkret davon profitieren können. Wir wollen durch umfassende Informa tionen bestehende Ängste abbauen und deutlich machen, dass auch bei zunehmender Digitalisierung die Patientinnen und Patienten immer im Mittelpunkt stehen.“
Die Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegebereichs verspricht große Chancen, so Lucha, beispielsweise weniger Wartezeit beim Arzt und damit die Vermeidung von unnötigem Kontakt mit Krankheitserregern. Aber auch vielfältigere Behandlungsmöglichkeiten durch die Nutzung künstlicher Intelligenz oder eine bessere Behandlungsqualität aufgrund des effizienteren Austauschs zwischen den beteiligten medizinischen Bereichen sind Vorteile der Digitalisierung. Mit der nun veröffentlichten Informationsplattform und einem kurzen Film werden die Fortschritte im Land auf einer zentralen Website gebündelt. Eine BadenWürttemberg-Karte zeigt übersichtlich innovative Modellprojekte vor Ort, und ein Glossar erläutert die wichtigsten Begriffe von A wie Assistenzroboter bis Z wie ZweiSchlüssel-Prinzip. Baden-Württemberg fördert im Zuge der Strategie „Digitalisierung in
Medizin und Pflege“ bereits seit dem Jahr 2017 innovative Projekte mit einem Gesamtbetrag von insgesamt rund 11 Millionen Euro. Das Land ist im Bereich der Digitalisierung in Medizin und Pflege bundesweiter Vorreiter. Ziel ist es, die Potenziale digitaler Entwicklungen bestmöglich zu nutzen, um die qualitativ hochwertige und effiziente gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig flächendeckend und bedarfsgerecht zu sichern.
Vernetzung aller lokalen Akteure im Umfeld der Pflege
Kommunale Pflegekonferenzen
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ei der Beantwortung der Frage, wie Pflegeangebote künftig vor Ort konkret aussehen, kommt den Kommunen im Land eine zentrale Bedeutung zu. Ein wichtiger Baustein, um pflegerische Strukturen weiter auszubauen, sind Kommunale Pflegekonferenzen. Hier wird darüber beraten, wie die Pflege- und Unterstützungsstrukturen ausgestaltet werden müssen, wie altersgerechte Quartiersstrukturen geschaffen werden können und ob die kommunalen Beratungsstrukturen den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger genügen. Nach einem Aufruf im Dezember vergangenen Jahres werden nun die ersten elf Projekte in den Stadt- und Landkreisen Emmendingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Karlsruhe, Neckar-Odenwald, Rastatt, Reutlingen, Rhein-Neckar, Schwarzwald-
Baar sowie Zollernalb gefördert. Dafür stellt das Land in der ersten Tranche rund 650.000 Euro zur Verfügung. „Mit der Förderung sollen Erfolgsmodelle Kommunaler Pflegekonferenzen entstehen, von denen andere Kommunen in Baden-Württemberg lernen können und die zur Nachahmung anregen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der Entscheidung über die ersten Förderungen. „Mit dem Landespflegestrukturgesetz haben wir die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Kommunalen Pflegekonferenzen geschaffen, und damit die Pflegeinfrastruktur in Baden-Württemberg um weitere sinnvolle Bausteine ergänzt. Ziel ist es, dass Pflegebedürftige unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.“
Stadt- und Landkreise oder auch Städte und Gemeinden können deshalb mit der finanziellen Unterstützung des Landes Kommunale Pflegekonferenzen einrichten, denen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Pflegebedürftigen, des Pflegepersonals sowie aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements angehören. „Die Kommunen können am besten beurteilen, welche Angebote und Strukturen für eine wohnortnahe Pflege bereits vorhanden sind und welche noch aufgebaut werden müssen“, so Minister Lucha abschließend. Der Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen bis zum 30. September 2020 verlängert.
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Vermischtes
Neue Bücher Depression C. Henke, D. Huber, G. Dammann, Kohlhammer, ISBN 978-3170348615, 36,00 Euro Depressive Störungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen in den westlichen Industrieländern. Der Band erläutert aus interdisziplinärer Sicht aktuelle soziologische, psychodynamische und neurowissenschaftliche Modelle sowie neueste Forschungsergebnisse zur Entstehung von Depressionen und stellt fallbezogen und praxisorientiert wirksame psychotherapeutische Verfahren vor.
Internistische Grundlagen in Viszeraler Chirurgie und Medizin B. Wohlfahrt, 420 Seiten, Hogrefe, ISBN 978-3456859248, 59,95 Euro In der interdisziplinären Behandlung komplexer Abdominalerkrankungen ist eine internistische Mitbetreuung der oft bestehenden Begleiterkrankungen essenziell. Leicht verständliche Erläuterungen, einprägsame Illustrationen und Algorithmen fassen konkrete Handlungsempfehlungen anschaulich zusammen; Tabellen ermöglichen den schnellen Zugriff auf relevante Informationen; Checklisten und Merke-Boxen unterstützen mit wertvollen Tipps aus dem Alltag.
Generation Gen-Schere R. Wünschiers, 316 Seiten, Springer, ISBN 978-3662590478, 18,00 Euro
Heilswissenschaft U. Wiesing, 160 Seiten, S. Fischer, ISBN 978-3103900170, 20,00 Euro Der renommierte Tübinger Medizinethiker untersucht die Erzählungen zur Zukunft der modernen Medizin, deren Verheißungen die Menschen sehnsüchtig und voller Euphorie aufnehmen. Aber warum? Offenbar gibt es ein großes menschliches Bedürfnis nach Heil, das vermeintlich nur die Medizin stillen kann. – Ein unnachgiebiger Appell an die Grundtugenden der Medizin als Wissenschaft, an Nüchternheit, die intellektuelle Redlichkeit, Skepsis und Kritik.
Klinische Akut- und Notfallmedizin A. Gries, A. Seekamp, M. Christ, C. Dodt, 613 Seiten, MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, ISBN 978-3954664696, 79,95 Euro Die Bedeutung und Inanspruchnahme der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahmen steigt immer weiter. Das Kursbuch folgt dem Curriculum der Zusatzweiterbildung und vermittelt praxisorientiert das notwendige medizinische Kernwissen. Es ist kein grundständiges Lehrbuch, sondern konzentriert sich auf die relevanten spezifischen medizinischen und organisatorischen Anforderungen für die zeitkritische Patientenversorgung in der INA.
Medizin ohne Ärzte
Die „Gen(om)chirurgie“ gedeiht auf dem Boden zunehmenden Wissens um die Wirkungsweise der Gene. Vor allem im Bereich der Züchtung widerstandsfähigerer und er tragreicherer Kulturpflanzen findet dieses Wissen seine praktische Anwendung. Der Autor erklärt anschaulich und verständlich den Stand der Gentechnologie, ohne allzu viel Vorwissen vorauszusetzen und lädt zu einem offenen Dialog über dieses ambivalente Thema ein.
Karriereplanung für Mediziner W. Hellmann, F. Meyer, G. Ohm, J. Schäfer. 292 Seiten, Kohlhammer, ISBN 978-3170350984, 39,00 Euro Der Band zeigt Einsatzbereiche für Medi ziner im Kontext zunehmend erschwerter Rahmenbedingungen auf, stellt Karriere optionen vor und gibt praktische Hinweise zum Erreichen verschiedener Karrierestufen. Zudem geht es um die erfolgreiche Bewäl tigung des Praktischen Jahres und der Weiterbildung. Ergänzend Angaben zur Positionierung von Ärztinnen in einem männlich dominierten Umfeld, zu geeigneten Fortbildungen und zu alternativen Berufsfeldern.
Das Ende des Alterns
C. Maté, 176 Seiten, Residenz Verlag, ISBN 978-3701735020, 22,00 Euro
D. A. Sinclair, M. D. LaPlante, Dr. S. Vogel, 512 Seiten, DuMont, ISBN 978-3832181048, 26,00 Euro
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Big Data in Diagnostik und Therapie hat das Potenzial, das Selbstverständnis von Ärztinnen und Ärzten in seinen Grundfesten zu erschüttern. Was über Jahrhunderte als ärztliche Kunst bezeichnet wurde, können Maschinen zum Teil schon jetzt besser: Krankheiten diagnostizieren, individuelle Behandlungen auswählen oder operative Eingriffe durchführen. Was haben Mediziner und Patienten künftig zu erwarten?
Seit einigen Jahren fließen Milliarden in die Altersforschung. Mit dem wachsenden Verständnis für die Funktionsweise des Epigenoms lösen sich viele Rätsel um die Entwicklung und die Veränderungen von Zellen und Organismen im Laufe des Lebens. Der Autor ist Professor für Genetik an der Harvard Medical School und Pionier der epigenetischen Medizin. Er erklärt, auf welche Weise man Gesundheit und Lebensdauer steigern kann.
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Vermischtes Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich weiter verschlechtert
Krankenhaus Rating Report 2020
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aut aktuellem Krankenhaus Rating Report hat sich die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser im Jahr 2018 erneut verschlechtert. 13 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Erträge sind gesunken, wohl auch aufgrund der weiter gesunkenen Anzahl stationärer Fälle. Regional fällt das Rating am schlechtesten in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern aus. Ausschlaggebend für die schlechtere wirtschaftliche Lage dürfte unter anderem der erneute Rückgang der stationären Fallzahl im Jahr 2018 um 0,1 Prozent gewesen sein. Gründe hierfür könnten laut Report der zunehmende Fachkräftemangel und intensivere Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sein, verbunden mit einer zunehmenden Ambulantisierung der Medizin. Große Krankenhäuser haben typischer weise ein besseres Rating als kleine, ein hoher Grad an Speziali sierung beeinflusst das Rating und die Patientenzufriedenheit positiv. Kliniken in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft schneiden durchschnittlich besser ab als kommunale Kliniken.
Erstmals wurden im Report mehrere Einflussfaktoren auf die Zufriedenheit der Patienten mit der ärztlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Frage nach einer Weiterempfehlung untersucht. Insgesamt fallen die Zufriedenheitswerte hoch aus, am besten sind sie in Ostdeutschland, gefolgt von Süddeutschland. Freigemeinnützige Träger schneiden bei der Zufriedenheit mit der pflegerischen Betreuung besser als öffentlich-rechtliche und private Träger ab. Die Ambulantisierung der Medizin dürfte sich laut Report beschleunigen. Die mit dem MDK-Reform gesetz initiierte Überarbeitung des Katalogs „ambulantes Operieren“ und künftig mögliche sektorenübergreifende Vergütungsmodelle dürften neben Fortschritten in der Medizin dazu beitragen. Unter anderem weil die Arbeitsplatzsicherheit im Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen während und nach der COVID-19-Pandemie steigen dürfte, könnte sich der Personalmangel im Krankenhausbereich mittelfristig vorübergehend entschärfen. Langfristig bleiben die mit dem rückläufigen Nachwuchs verbundenen Herausforderungen indessen bestehen, so die Autoren der Studie.
Der Report geht auch darauf ein, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt habe, wie wichtig es ist, ein Gesundheitswesen so aufzustellen, dass es im Falle eines selten eintretenden katastrophalen Ereignisses die vorhandenen Ressourcen rasch umwidmen und weitgehend unabhängig von anderen Staaten agieren kann. Dazu braucht es konsequent durchdachte Konzepte für verschiedene Katastrophenfälle. Darin muss geklärt sein, wie die knappen Ressourcen des Gesundheitswesens zugeteilt werden, wie das „Katastrophen-Controlling“ erfolgt und welche Versorgungsdaten dazu erforderlich sind, wie Ausfallkonzepte aussehen und wer welche Verantwortung trägt. Darüber hinaus müssen Lieferketten so gestaltet werden, dass sie nicht allein auf einem Zulieferunternehmen und einer Weltregion aufsetzen. Zudem muss es im Katastrophenfall umgehend möglich sein, die heimische Produktion derart umzustellen, dass sie wichtige Güter zur Bewältigung der Katastrophe herstellen kann. Ebenso ist ein deutlicher Ausbau der Telemedizin anzustreben. In all diesen Punkten sollten die Erfahrungen der aktuellen Pandemie für weitere Verbesserungen genutzt werden, so der Report.
Bislang strikt getrennte Sektoren enger verknüpfen
Medizinische Primärversorgung
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ie Primärversorgung ist für Patientinnen und Patienten zumeist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Bislang erfüllt diese Funktion vor allem der Hausarzt. In Zukunft sollen beim Erstkontakt auch sogenannte Primärversorgungszentren eine wichtige Rolle spielen. Hier arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammen und bieten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Betreuung. Sie entlasten dadurch die Krankenhäuser und sichern die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Regionen.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Ministerium für Soziales und Integration deshalb einen Förderaufruf zu Primärversorgungszentren veröffentlicht, sodass aktuell bereits vier zukunftsweisende Projekte im Land gefördert werden. Um das Konzept in BadenWürttemberg weiter zu verankern, unterstützt das Land nun weitere Projekte mit jeweils bis zu 300.000 Euro. Die Ergebnisse der Projekte sollen neue Erkenntnisse liefern, wie Primärversorgungszentren und -netzwerke als eine leicht zugängliche Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitlichen Fragen und Problemen flächen-
deckend ausgestaltet werden können. Wichtig dabei ist vor allem eine gute Einbindung in örtliche Strukturen. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften (Kommunen, Städte, Land- und Stadtkreise). Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht ist die Förderung von bis zu acht Projekten jeweils vom 1. Oktober 2020 bis maximal zum 31. Dezember 2022. Es können bis zu 300.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Der Förderaufruf und das Antragsformular sind verfügbar auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration.
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Vermischtes Resolution der Allianz Deutscher Ärzteverbände zur Telematikinfrastruktur
Ersatzvornahmen kontraproduktiv
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Foto: iStock / Getty Images – metamorworks
m aktuell schwelenden Streit um die Telematikinfrastruktur hat sich die Allianz Deutscher Ärzteverbände mit einer Resolution zu Wort gemeldet: Demnach unterstützt die Allianz Deutscher Ärzteverbände ausdrücklich alle Bemühungen, durch eine Digitalisierung die Versorgung der Patienten zu verbessern und das Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Die damit verbundenen Vorteile müssten aber so-
wohl bei den betroffenen Vertragsärztinnen und -ärzten und vor allem auch bei den Patientinnen und Patienten ankommen, so die Allianz. „Die Bemühungen, die Digitalisierung umzusetzen, leiden aber zurzeit unter vielen fehlerhaften technischen und ordnungspolitischen Vorgaben, sodass der gut gemeinte Ansatz droht, zu einer Zumutung für Ärzte und Patienten zu werden, die die Gesundheitsversorgung nicht verbessert, sondern im wesentlichen Ansatz sogar verschlechtern wird“, so die Resolution im Wortlaut. Der Ärger beginne bei den technisch überholten TI-Konnektoren und ende beim KIM-Update, das so sensible Aufgaben wie die elektronische Verarbeitung vom Arztbrief, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Rezept betreffe. Finanziert werde das Ganze überwiegend durch die Praxen selbst, die diese Kosten nicht weitergeben könnten. Zuletzt habe man Umsetzungsfristen gesetzt, die
in der Praxis kaum realisierbar seien, und bedrohe die Vertragsärzte mit Zulassungsentzug, wenn sie diese nicht einhalten könnten. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hat deshalb den Gesetzgeber und die Körperschaften aufgefordert, die seitherigen Vorgaben zu überarbeiten und endlich praktikable Vorschläge zur Umsetzung einer effektiven Digitalisierung zu unterbreiten. Die Androhung von Ersatzvornahmen durch das BMG hält die Allianz Deutscher Ärzteverbände für kontraproduktiv. Mitglieder der Allianz Deutscher Ärzteverbände sind der Berufsverband deutscher Internisten, die Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände, der Hartmannbund, MEDI Geno Deutschland, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands Virchowbund, der Berufsverband der Ärztegenossenschaften sowie der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands.
Produktion von Schutzkleidung und Arzneimitteln zurück nach Europa holen
Schutzmasken-Chaos
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ur Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von Schutzausrüstung für medizinisches Personal in Deutschland finanziell zu fördern, hat die Bundesärztekammer erklärt: Es darf nie wieder vorkommen, dass in einer Pandemie der Schutz von Ärzten und Patienten von in Fernost gefertigten Cent-Artikel abhängt. Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, um Produktionskapazitäten für Schutzausrüstung in Deutschland und Europa aufzubauen. Die An kündigung des Bundeswirtschafts ministeriums, die Produktion von medizinischen Schutzmasken in Deutschland finanziell zu fördern, ist daher eine richtige politische Entscheidung. Nach Umfragen ist Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Mitarbeiten
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im Schutzmasken-Chaos der ersten Infektionswelle massenhaft mangelhafte und auch falsch deklarierte Schutzkleidung zugeteilt worden. Solche Mängel sind keine Petitesse, sie bedeuten für Ärzte und andere Gesundheitsberufe akute Gefahr für Leib und Leben. Solche Mängel müssen dringend ausgeschlossen werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass es unter Pandemiebedingungen nicht zu Lieferengpässen und Qualitätsdefiziten bei Arzneimitteln kommt. Schon vor der Corona-Pandemie war erkennbar, wie abhängig die Arzneimittelversorgung in Deutschland von Arzneimittelherstellern in Asien ist. Um dieser Abhängigkeit entgegenzuwirken, sollte die Bundesregierung die deutsche EU-Rats präsidentschaft dafür nutzen, die
Produktion besonders wichtiger Arzneimittel nach Europa zurückzuholen. Die zuständigen Behörden können ihre Überwachungsfunktion bei Standorten in Europa sehr viel besser ausüben als dies bei Produktionsstandorten in Drittstaaten der Fall ist. Zudem sind kürzere Lieferketten von der Rohstoffherstellung bis zur Ausgabe der Arzneimittel in den Apotheken besser nachvollziehbar. Die Bundesregierung sollte sich außerdem dafür einsetzen, dass die Produktion in Drittstaaten unter Beachtung menschenwürdiger, auch für die EU geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen erfolgt. So lässt sich ausschließen, dass Hersteller die Bestimmungen durch Verlagerung der Produktion in Drittstaaten umgehen, nur um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Vermischtes Bundesgesundheitsministerium fördert Verbundprojekt
Digitale Lehrformate
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in Ziel des Medizinstudiums ist die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, die das von ihnen erworbene Faktenwissen bei der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten kompetent anwenden. Diese Fertigkeiten werden im Medizinstudium üblicherweise im Rahmen von Famulaturen, Blockpraktika und im Unterricht am Krankenbett trainiert. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Coronapandemie können diese Unterrichtsformen nur in sehr begrenztem Umfang angeboten werden. Daher werden kurzfristig alternative Formate benötigt, die teilweisen Ersatz bieten – beispielsweise digitale Lehre. Aufbauend auf Vorarbeiten aus Heidelberg, München, Göttingen und Berlin wurde nun von Medizindidaktikern ein Projekt ins Leben gerufen, das
zum Ziel hat, digitale Ressourcen für alle Medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen. Das Projekt mit dem Titel „Nationale Lernplattformen für digitales Patienten-bezogenes Lernen im Medizinstudium“ wird vom Bundesgesundheitsministerium mit einer halben Million Euro gefördert. In einem ersten Schritt werden von den Fakultäten freiwillig bereitgestellte, bereits vorhandene digitale Ressourcen (insbesondere fallbasierte Formate) mithilfe des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin kartiert und für alle Standorte verfügbar gemacht. In einem zweiten Schritt werden neue Ressourcen erstellt, um identifizierte inhaltliche Lücken zu schließen. Ein Schwerpunkt liegt auf virtuellen Patienten in einer gemeinsamen Lernplattform. Hier können Studieren-
de anhand von Patientengeschichten mit angeschlossenen Fragen den Umgang mit allen wichtigen Krankheitsbildern üben; es gibt sogar schon Fälle zum Thema COVID-19. Die Initiatoren hoffen, mit der deutschlandweiten Bereitstellung digitaler Formate einen Beitrag zur standortübergreifenden Digitalisierung des Medizinstudiums leisten zu können. Das ist nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie sinnvoll: Zwar können solche Formate den Unterricht an Patienten nicht vollwertig ersetzen. Künftig sollen sich Studierende anhand der digitalen Ressourcen aber besser auf den realen Kontakt zu Patienten vorbereiten können, sodass sie die wertvolle Zeit am Krankenbett oder in der Praxis besser nutzen und sich den Patienten kompetenter zuwenden können.
Repräsentative, bundesweite Corona-Antikörperstudie in Reutlingen gestartet
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it dem Ziel, das Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 besser zu überblicken, ist Anfang Juli im Landkreis Reutlingen eine bundesweite Antikörperstudie des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) gestartet. Zur Erfassung des Immunstatus innerhalb der Bevölkerung wird neben vier weiteren Antiköpertests auch ein neues Nachweisverfahren eingesetzt werden, das gemeinsam vom NMI Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Institut an der Universität Tübingen in Reutlingen und dem HZI entwickelt wird. Das Testzentrum wurde im Herzen Reutlingens errichtet. Repräsentativ werden dort seit Anfang Juli etwa 3.000 Blutproben genommen, die zunächst in zwei Laboren untersucht werden, bevor sie dann zur Bestätigung und für weiterführende Analysen zum HZI und an das NMI gelangen. Die entnommenen Proben werden mit fünf verschiedenen Antikör-
pertests vergleichend untersucht. Dem am NMI in Reutlingen und in enger Zusammenarbeit mit dem HZI in Braunschweig entwickelten Antikörpertest kommt dabei eine besondere Funktion zu, denn er unterscheidet sich von den anderen Tests in seinem multiplexen Ansatz. So sollen Kreuzreaktionen aufgedeckt und die Anzahl falsch positiver Ergebnisse reduziert werden. Die Studie wird über die Dauer von einem Jahr durchgeführt, wobei in ausgewählten Landkreisen zusätzlich vier und acht Monate nach der ersten Erhebung erneut Blutproben genommen und untersucht werden. Die Ergebnisse dieser verschiedenen Querschnittsstudien können helfen, Strategien für Impfungen und andere Präventionsmaßnahmen zu verfeinern. Erste Ergebnisse für den Landkreis Reutlingen werden ab Herbst erwartet. Das NMI Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut an der Universität Tübingen ist eine außer
Foto: iStock / Getty Images – Bill Oxford
Corona-Infektionsgeschehen besser überblicken
universitäre Forschungseinrichtung und betreibt anwendungsorientierte Forschung an der Schnittstelle von Biound Materialwissenschaften. Es verfügt über ein einmaliges, interdisziplinäres Kompetenzspektrum für F&E- sowie Dienstleistungsangebote für regional und international tätige Unternehmen. Dabei richtet sich das Institut gleichermaßen an die Gesundheitswirtschaft sowie Industriebranchen mit werkstofftechnischen und qualitätsorientierten Fragestellungen wie Fahrzeug-, Maschinen und Werkzeugbau.
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Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
25. / 26. 09. 2020 16. / 17. 10. 2020 04. / 05. 12. 2020 05. / 06. 02. 2021 16. / 17. 04. 2021
15. / 16. 01. 2021 09. / 10. 04. 2021
A. Mittwoch, 09. 09. 2020 15.00 – 18.00 Uhr kostenfrei bei Anmeldung bis 02. 09., danach 497,– € B. 25. – 27. 09. 2020 kostenfrei, falls nur Schmerzbeseitigung gewünscht OHNE Teilnahme am übrigen Kongressprogramm Begrenzte Teilnehmerzahl!
09. / 10. 10. 2020 (I. Basis) 20. / 21. 11. 2020 (II. Aufbau) 05. / 05. 02. 2021 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 290,– €, Fortbildungspunkte: 21) 13. / 14. 11. 2020 (je 16 Std.; Kosten: 290,– €, Fortbildungspunkte: 21)
THEMA ORT Veranstaltung: Anmeldung wie immer Einstieg jederzeit möglich über unsere Homepage Derzeit finden unsere Kurse als www.afpp.de Webinare (online) statt – zertifiziert > Anmeldungsanfrage Für Fragen sind wir erreichbar unter: Frau F. Schleucher – Sekretariat (01 76) 70 33 07 02 E-Mail: info@afpp.de Psychosomatik Komplettkurse incl. Balintgruppen anerkannt von LÄK und KV Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: 35100 + 35110 Akupunktur, Schmerzstörung, Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa. Neu: Workshop „Spirituelle Details unter Kompetenzen in der Psychiatrie, www.afpp.de Psychotherapie, Psychosomatik“ entsprechend Empfehlung SGB V § 2 Abs. 5 und OPD-2: Achse III; – zertifiziert Deutschlands Ärzte (m/w/d) lernen Akupunktur A. Akupunktur INTENSIV A. Schnellstarter-Kurs Online LIVE Ideal für Neu-/Wiedereinsteiger von zu Hause Einfach • Schnell • Sofort einsetzbar B. PAINFREE 2020 – Endlich schmerzfrei! DER Internationale Kongress exkl. für Ärzte (m/w/d) mit Schmerzen – Die 3 Schlüssel zur sofortigen Schmerzfreiheit (Vorkongress) – Basiswissen Trad. Chin. Medizin – Basiswissen Gesundheit anders – Patientenkommunikation – Mehr Kompetenz = Mehr Umsatz – Profitable Privatpraxis in 30 Tagen – Exit-Strategie Ruhestand/Praxisabgabe
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Zum Gedenken Dr. med. Hella Sigel, Kirchheim unter Teck Dr. med.(MUDr.)/Univ. Brünn Irena Caca, Ludwigsburg Dr. med. Sigrid Mechela, Fellbach Dr. med. Hildegard Lemperle, Stuttgart Dr. med. Ingeborg Ellinger-Reinhardt, Heilbronn Dr. med. Hildegard Neuffer, Stuttgart Dr. med. Harald Linckh, Geislingen an der Steige Prof. Dr. med. Gerd Schnack, Allensbach Dr. med. Walter Kuhn, Steinheim an der Murr Dr. med. Gertrud Hieronimi, Stuttgart PD Dr. med. Claus-Dieter Seufert, Kehl Prof. Dr. med. Walter Steuer, Stuttgart Dr. med. Gerhard Kaden, Offenburg Rainer Hülsmann, Lenzkirch Dr. med. Siegfried Kluger, Stuttgart Dr. med. Stefan Grüter, Weil am Rhein Dr. med. Michael Kütemeyer, Bammental Dr. med. Josef Hudler, Stuttgart Dr. med. Wolfram Kempf, Bietigheim-Bissingen Dr. med. Dipl.-Psych. Angela Roth, Korntal-Münchingen Dr. med. Anita Vogt-Niewöhner, Pfullendorf Dr. med. Karl-Heinz Riese, Herbolzheim Dr. med. Rolf Steiner, Stuttgart Peter Geyer, Esslingen am Neckar Peter Zeller, Langenargen Dr. med. Heinz Birnesser, Freiburg Dr. med. Jürgen Wizgall, Tettnang Dr. med. Dieter Bundschu, Ulm Dr. med. Jürgen Hahn, Pforzheim Dr. med. Rolf-Gunther Braig, Ulm Dr. med. Thomas Koos, Heilbronn Prof. Dr. med. Hartmut Geiger, Schwäbisch Hall Dipl.-Med. Bernd Wagner, Donaueschingen Dr. med. Josef Wirth, Aichstetten Helmut Karch, Neckarsulm Irmgard Umbach, Nürtingen Dr. med. Ursula Undeutsch, Göppingen Dr. med. Josef Müller, Rheinstetten Dr. med. Friedrich Diesinger, Bammental Dr. med. Axel Eisenmann, Schopfheim Dr. med. Reinhard Haas, Graben-Neudorf Dr. med. Uda Koffroth, Tübingen
414
Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen
* 12. 03. 1924
† 22. 09.2015
* 22. 11. 1930 * 21. 11. 1923 * 20. 06. 1920
† 16. 05.2016 † 23. 11.2018 † 25. 04.2019
* 16. 01. 1925 * 31. 08. 1925
† 16. 11.2019 † 07. 01.2020
* 23. 02. 1927 * 22. 09. 1934
† 13. 01.2020 † 06. 03.2020
* * * * * * * *
† † † † † † † †
20. 07. 1924 12. 12. 1934 09. 03. 1937 23. 04. 1927 02. 06. 1942 11. 10. 1947 12. 02. 1941 17. 05. 1954
08. 03.2020 11. 03.2020 06. 04.2020 06. 04.2020 08. 05.2020 10. 05.2020 20. 05.2020 24. 05.2020
* 19. 05. 1950 * 31. 01. 1937
† 30. 05.2020 † 03. 06.2020
* 08. 01. 1933
† 05. 06.2020
* 13. 03. 1959
† 05. 06.2020
* * * * * * * * * * *
† † † † † † † † † † †
23. 12. 1923 17. 05. 1944 14. 01. 1954 25. 11. 1940 01. 03. 1944 10. 05. 1944 25. 05. 1938 21. 09. 1943 01. 08. 1926 13. 03. 1952 09. 06. 1949
05. 06.2020 06. 06.2020 07. 06.2020 09. 06.2020 10. 06.2020 13. 06.2020 16. 06.2020 17. 06.2020 17. 06.2020 18. 06.2020 21. 06.2020
* 29. 08. 1935
† 23. 06.2020
* * * * * *
† † † † † †
01. 08. 1954 21. 03. 1958 22. 09. 1947 05. 11. 1919 15. 03. 1922 07. 06. 1932
23. 06.2020 28. 06.2020 29. 06.2020 29. 06.2020 30. 06.2020 01. 07.2020
* 05. 05. 1917 * 05. 06. 1953
† 02. 07.2020 † 05. 07.2020
* 07. 12. 1946 * 02. 08. 1933
† 05. 07.2020 † 05. 07.2020
ÄBW 08 | 2020
Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Beschluss: Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nach stehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Bad Krozingen/Staufen, Breisach, Freiburg, Lahr, Müllheim, Offenburg, Waldkirch Stockach Baden-Baden Sinsheim, Weinheim, Wiesloch/Walldorf Freudenstadt Münsingen, Tübingen Biberach, Ulm Bad Waldsee, Überlingen, Wangen Schwäbisch Hall, Wertheim Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.
Bekanntmachungen Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm. Kinder- und Jugendärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-TauberKreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-
Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein.
Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist
Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg. Pathologen: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gem. § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungsbereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist: Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Ulm. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm.
Frauenärzte: Bodenseekreis, Emmendingen, Ulm. HNO-Ärzte: Ulm. Hautärzte: Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Rottweil, Tübingen, Ulm. Kinder- und Jugendärzte: Bodenseekreis, Heidelberg. Nervenärzte: Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Tübingen, Ulm. Psychotherapeuten: Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis. Urologen: Bodenseekreis, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Ulm, Waldshut. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg.
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Bekanntmachungen Aufhebung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in BadenWürttemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Achern Schramberg Konstanz Reutlingen Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Landkreis Karlsruhe Waldshut Frauenärzte: Sigmaringen Hautärzte: Zollernalbkreis
Anordnung von Zulassungs beschränkungen
Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzu rechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungsund Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Über
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versorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 31. August 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungs beschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Breisach, Lahr Weinheim Allgemeine fachärztliche Versorgung: Frauenärzte: Böblingen Hautärzte: Calw Neckar-Odenwald-Kreis Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis Landkreis Karlsruhe Ostalbkreis
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Nervenärzte: Biberach Böblingen Bodenseekreis Calw Main-Tauber-Kreis Ostalbkreis Reutlingen Schwäbisch Hall Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis Urologen: Landkreis Karlsruhe
Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt fest, dass in den nachstehenden Planungs bereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindest versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugend liche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Alb-Donau-Kreis, Stadt Heilbronn, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Tuttlingen, Waldshut, Zollernalbkreis Ärzte und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho therapeutisch behandeln Calw, Emmendingen, Freudenstadt Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 2 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psycho therapie der Anteil in Höhe von 50 Prozent innerhalb des Mindestversorgungsanteils der ärztlichen Psychotherapeuten noch nicht ausgeschöpft ist:
Psychosomatiker Calw, Freudenstadt, Sigmaringen. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 31. August 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Nervenärzte Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 12 Abs. 5 Bedarfsplanungs-
Bekanntmachungen Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen der Mindestversorgungsanteil von jeweils 50 Prozent der Differenz aus dem Versorgungsanteil in Höhe von 100 Prozent der regionalen Verhältniszahl und der tatsächlichen Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie einerseits für Neurologen und andererseits für Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin ist für die Nervenärzte sowie die Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht ausgeschöpft: Nervenärzte sowie Ärzte mit doppelter Facharzt anerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie: Hohenlohekreis Neurologen: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn. Psychiater: Calw, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis
einschließlich 31. August 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 1 Bedarfs planungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungs bereichen für die Rheumatologen ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 8 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Rheumatologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungs-
begrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 31. August 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung der Höchst_ versorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardio logen ein Höchstversorgungs anteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchst versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent erreicht bzw. überschritten ist:
Kardiologen: Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gastroenterologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart. Pneumologen: Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar. Nephrologen: Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Südlicher Oberrhein. Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nach besetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschlussfassung im schriftlichen Ver fahren vom 6. Juli 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardio logen ein Höchstversorgungs anteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchst versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht erreicht ist: Kardiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Heilbronn-Franken, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
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Bekanntmachungen Gastroenterologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Südlicher Oberrhein Pneumologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Nephrologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Stuttgart. Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nach besetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden. Stuttgart, 6. Juli 2020 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible Vorsitzender
Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.
Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs I Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes ärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2020 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten. Diese spannenden Themen bereiche erwarten Sie unter anderem:
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– Entwicklungspsychologie – Abwehrmechanismen – Grundlagen der Verhaltenstherapie – Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik – Wirkfaktoren in der Psychotherapie – Unbewusstes und Traumdeutung – Übertragung/ Gegenübertragung Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 11.–16. Oktober 2020 Sonntag bis Freitag, ganztags Veranstaltungsort: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Curriculum „Digitale Gesundheitsanwendungen in Praxis und Klinik“ eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Ziel des Curriculums ist die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Umgang mit digitalen Gesundheits anwendungen sowie zu Fragen der Vernetzung in Praxen und Kliniken. Das Curriculum besteht aus zwei Modulen, die separat absolviert werden können. Für eine Teilnahmebescheinigung über das Curriculum müssen alle Kursmodule absolviert werden. Termine: Modul I: Freitag, 30. Oktober 2020 9.00–16.00 Uhr Themenblöcke: • Einführung • Telemedizin • Telematikinfrastruktur • ePatientenakte • Sichere Kommunikation • E-Rezept • Abrechnungsmöglichkeiten Modul II: 27.–28. November 2020 (Fr–Sa) jeweils 9.00–16.00 Uhr Themenblöcke: • Interoperabilität im Versorgungsalltag • Digitale Wissensquellen, Wissensmanagement und wissensbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme • Aspekte des Datenschutzes und Datensicherheit • Ethik und Digitalisierung Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart Anmeldung: Über das Portal der Landesärztekammer erforderlich www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung eHealth, Frau Janot, Jahnstr. 1, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-26 70, E-Mail: ehealth@laek-bw.de
Bekanntmachungen Symposium Medikamentenabhängigkeit zwischen Skylla und Charybdis und dem Gesang der Sirenen Eine Veranstaltung des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Mittwoch, 18. November 2020 10.00–16.00 Uhr „Eine Medikamentenabhängigkeit entsteht meist schleichend, leise und unauffällig. Vier bis fünf Prozent aller verordneten Arzneimittel besitzen ein eigenes Missbrauchs- und Abhängigkeits potenzial“ so leitet der Sucht bericht 2019 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ins Thema ein. Bekanntlich haben Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie verschreibungspflichtige Schmerzmittel ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Auch aktivierende Substanzen, die von Konsumenten immer wieder zum Braindoping eingesetzt werden, können süchtig machen. Im diesjährigen, wiederum interdisziplinär angelegten Sucht symposium, wird die Diskussion hinsichtlich der nicht einfachen Verschreibungspraxis und der Problematik der Medikamentenabhängigkeit breiten Raum einnehmen. Die Referenten werden die praxisbezogenen Dilemmata am Ende eines jeden Vortrags beispielhaft darlegen und zur Diskussion stellen. Neben fachlicher Information steht, wie immer, auch der interdisziplinäre Austausch zwischen unterschiedlichen Professionen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Programm: 10.00–10.15 Uhr Einführung und Moderation Dr. med. Paula Hezler-Rusch Vorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Anette Henninger Ärztliche Leitung Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landeärztekammer Baden-Württemberg Begrüßung Dr. med. Wolfgang Miller Präsident der Landesärzte kammer Baden-Württemberg 10.15–11.10 Uhr Die praktische Umsetzung der Leitlinien bei Benzodiazepinabhängigkeit Fallbericht und Diskussion Prof. Dr. med. Anil Batra Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung Universitätsklink für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen 11.10–11.30 Uhr Grußwort Medikamentenabhängigkeit: Eine „stille Sucht“ mit schwerwiegenden Folgen – was macht die Politik? Minister Manne Lucha MdL Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg 11.30–11.40 Uhr Pause 11.40–12.30 Uhr Gabapentine und Stimulanzien Fallbeispiel und Diskussion Prof. Dr. med. Norbert Wodarz Zentrum für Suchtmedizin Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Regensburg am Bezirksklinikum 12.30–13.20 Uhr Opioide und Cannabinoide Fallbeispiel und Diskussion Prof. Dr. med. Norbert Scherbaum Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des LVR-Klinikums Essen
13.20–14.00 Uhr Mittagspause 14.00–14.50 Uhr Medikamentenabhängigkeit und Suizidalität Praxisbeispiel und Diskussion Prof. Dr. med. Barbara Schneider (EU) M. Sc. Abteilung Abhängigkeits erkrankungen, Psychiatrie und Psychotherapie der LVR-Klinik Köln 14.50–15.40 Uhr Medikamente und Fahrtauglichkeit Problematik um Medizinalhanf Diskussion Timon Kuntz Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration BadenWürttemberg, Landespolizei präsidium, Referat 31: Einsatz, Lagezentrum und Verkehr 15.40–16.00 Uhr Abschlussdiskussion Dr. med. Hezler-Rusch
Anmeldung: Ausschließlich über das Portal der Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Sie können sich entweder zur Präsenz-Teilnahme im „Hospitalhof“ anmelden, unter: Präsenzveranstaltung im „Hospitalhof“ Medikamentenabhängigkeit zwischen Skylla und Charybdis und dem Gesang der Sirenen oder Sie können sich zur OnlineTeilnahme per Livestream anmelden, unter: Online-Teilnahme per Livestream Medikamentenabhängigkeit zwischen Skylla und Charybdis und dem Gesang der Sirenen Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Frau Mangold, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de
Veranstaltungsort: In den Räumen des Evangelischen Bildungszentrums Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart (Mitte) Teilnehmerbeitrag: Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich Coronabedingt ist die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt, alternativ bieten wir zeitgleich eine Live-Online-Teilnahme an.
Weitere Infos: www.aerztekammer-bw.de (WebCode: 1502) Anzeige
Aktion Deutschland Hilft
Das starke Bündnis bei Katastrophen
Wenn Menschen durch große Katastrophen in Not geraten, helfen wir. Gemeinsam, schnell und koordiniert. Schon ab 5 € im Monat werden Sie Förderer. So helfen Sie Tag für Tag und genau dort, wo die Not am größten ist. Spendenkonto: DE62 3702 0500 0000 1020 30 Jetzt Förderer werden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de
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Bekanntmachungen Aktualisierungskurs nach § 48 der StrlSchV und Inhalten nach § 18 RöV und/oder § 30 StrlSchV (alt) Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2020 11.00 s. t.–ca. 19.00 Uhr Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde. Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: • Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen • Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken • Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie • Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte • Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung • Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität • Was ist neu in der digitalen Welt • Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung • Repetitorium • Abschlusstestat für RöV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Tagungsstätte: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Haus 7, Raum 1, 2, 3 Teilnahmegebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort ausschließlich in bar.
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Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kurs beginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzu sagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: gabriele.fehrs@laek-bw.de ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.
Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2020/21 für Medizinische Fachangestellte Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fach angestellte findet vom 10. bis 12. November 2020 statt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2020 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschluss prüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg ÄBW 02/2007).
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Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher. In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen.
Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Terminauswahl: Mittwoch, 16. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Überprüfen Sie Ihre Notfallkenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen. Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen.
Bekanntmachungen Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall versorgung“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Terminauswahl: Mittwoch, 30. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 14.00–18.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Heraus forderungen dar: – Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? – Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? – Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? – Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr be antworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Offene Rechnungen in der Arzt praxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Hierbei müssen Sie nicht alleine stehen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zum Umgang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung können Sie die Handhabung für Ihre Praxis optimieren, um in Zukunft sicher auf ähnliche Situationen reagieren zu können. Inhalte des Workshops sind: – professioneller Umgang mit Nichtzahlern – sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides – Ratenzahlung – Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? – Verjährung Termin: Samstag, 19. September 2020 10.00–16.15 Uhr
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachan gestellte, Abrechnungspersonal Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
6. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fach disziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele, bei denen sie interaktiv abstimmen können. Hätten Sie gehandelt wie die Mehrheit der Anwesenden? Nach der Abstimmung können Sie die tatsächlich eingeleiteten Schritte sehen und mit Ihrer eigenen Einschätzung abgleichen. Die vorgestellten Fälle beleuchten die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen und bringen die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voran. Zudem haben Sie die Möglichkeit vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie Ihre Fachkenntnisse.
Termin: Samstag, 26. September 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte – Privatabrechnung – wie funktioniert sie? – Worauf muss ich achten? – Wie arbeite ich mit der GOÄ? – Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg oder eine Auf frischung der Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir alle Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht lichen Rahmen, die Anforde rungen der Dokumentation, sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet. Inhalte: – Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der privatärztlichen Abrechnung – Aufbau der Gebührenordnung – Unterschiede zwischen EBM und GOÄ – Klärung und Anwendung wichtiger Begriffe – Arbeit mit der Gebühren ordnung – Fallbeispiele
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Bekanntmachungen Lehrgangsmaterialien: – Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Seminarskript Termin: Mittwoch, 30. September 2020 15.00–19.00 Uhr
Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können. Die Teilnahme am Psycho somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden.
Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fach richtungen, insbesondere Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: info@pvs-akademie.de, www.pvs-akademie.de Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Termin: Samstag, 10. Oktober 2020 9.00–16.15 Uhr
30. Psychosomatischer Tag
Sie haben rechtliche Fragen zur täglichen Arbeit in Ihrer Arztpraxis? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Fragen in der Arztpraxis“ werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen und praxisnahe Hinweise vermittelt. Jede Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das vorab bekannt gegeben wird. Hochkarätige Referenten geben Ihnen Sicherheit, Tipps und Hilfestellungen für die weitere tägliche Arbeit. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Thema vorab zukommen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit unseren Experten.
Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine konti nuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus. Hierfür laden wir Sie nun zum 30. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag ihnen seit 30 Jahren topaktuelle und spannende Themen der Psychosomatik mit hervor ragenden Referenten, damit Sie
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Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen vorbehalten!
Rechtliche Fragen in der Arztpraxis
Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–20.30 Uhr
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Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte, leitende Mitarbeiter in Praxen und MVZs Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 3 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten
19. Degerlocher Ethikgespräch Das Tagesthema am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 ist „Digitalisierte Gesundheits versorgung – Chancen und Risiken aus ethischer Sicht“. Digitale Anwendungen und Systeme müssen als transformative Technologien verstanden werden: Sie weiten bestehende Handlungsspielräume aus und ermöglichen neue Handlungs optionen. Dadurch werden aktuelle Strukturen und bisherige Praktiken in der Gesundheits versorgung grundlegend verändert. Besonders die Verfügbarkeit großer Datenmengen und deren Verarbeitung durch die Anwendung Künstlicher Intelligenz (Big Data Management) stellen uns vor neue Heraus forderungen. Dies hat sich gerade durch die Covid-19Pandemie eindrücklich gezeigt. Derartig große Datenmengen, wie sie zur Überwachung des Infektionsstatus und zur Steuerung der Maßnahmen erforderlich sind, lassen sich nicht mit „Strichlisten und LeitzOrdnern“ bewältigen. Nur durch die digitale Erfassung und Auswertung kann zeitnah gehandelt werden. Andererseits ergeben sich Risiken dadurch, dass Daten zentral erfasst, ausgewertet und zur Einschränkung der Individualrechte missbraucht werden können.
In seinem Impulsvortrag wird Dr. Rubeis Wege aufzeigen, wie sich das Potential der Digitalisierung für die Gesundheits versorgung nutzen lässt und deren Risiken vermindert werden können. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 18.00–21.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfalldienst werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche:
Bekanntmachungen – Kardiologie (u. a. akutes Koronarsyndrom, Hypertonie) – Pädiatrie (u. a. Infekte, Durchfall, Erbrechen) – Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne) – HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen) – Abdomen (u. a. Gastroenteritis, Bauchschmerzen) – Chirurgische Notfälle (u. a. Traumata, Wunden) – Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fall beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Termin: 6.–8. November 2020 Freitagnachmittag bis Sonntagmittag Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 28 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
9. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das im Vorfeld bekannt gegeben wird. Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 14. November 2020 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Gelbfieberimpfung – Fortbildung für Ärzte Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein, sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen zum Beispiel Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus. Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reise impfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelb fieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellungen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Die zur Nachbesetzung aus geschriebenen Vertragsarztsitze für alle Fachgruppen und für alle Planungsbereiche in BadenWürttemberg mit Zulassungs beschränkungen finden Sie auf der Website der Kassen ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de / praxissitze Nach der seit 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Sofern dies der Fall ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Termin: Samstag, 19. Dezember 2020 9.00–16.30 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
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Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0 Fax (07 21) 1 60 24-2 22
Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage. Vereinzelt wird die Akademie für Ärztliche Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden diejenigen Seminare, die für diesen Zeitraum angekündigt waren, als Web-Seminare durchführen. Den aktuellen Stand hierzu erfahren Sie über die Homepage bzw. unseren Newsletter. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an: Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/ Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/ Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de
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Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus. Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden. In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die TeilnehmerInnen sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Ziel erreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen. Termin: Donnerstag, 17. September 2020 14.00–17.15 Uhr und Freitag, 18. September 2020 8.30–16.00 Uhr
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Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte Gebühr: 130,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!
Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden. Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord? Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden. Termin: Mittwoch, 23. September 2020 19.00–22.00 Uhr
Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christopher Neuhaus Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist momentan beschränkt, wird aber ggf. noch hochgesetzt.
Train the Trainer Kurse – für Weiterbilder Angesichts der neuen Weiter bildungsordnung einerseits und einer zu geringen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung andererseits wird es zunehmend wichtig, die Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor strukturiert und effizient zu gestalten und nach modernen Qualitätskriterien zu optimieren. Unser modular aufgebauter Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Workshops zu Curriculums erstellung, Feedbackgesprächen, didaktischen Methoden und Kommunikationstechniken sollen zusätzlich wichtige Hilfestellung leisten. Angesprochen sind alle Fach ärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Die beiden Termine sind unabhängig voneinander buchbar.
Bekanntmachungen Termine: Modul 1: 26. September 2020 Modul 2: 16. Januar 2021 jeweils Samstag, 9.00–17.30 Uhr Referenten Modul 1: Dr. med. Folkert Fehr, Arbeits ausschuss des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte kammer Nordbaden Jan Griewatz, Stellvertretender Leiter des Kompetenzzentrums Medizindidaktik BadenWürttemberg, Tübingen Jan-Ulrich Schuster, Niederlassungs- und Koopera tionsberater, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Referenten Modul 2: Julia Fackert, LL. M., Rechtsreferentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. med. Folkert Fehr, niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Mitglied des Arbeitsausschusses des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Carsten Mohrhardt, Facharzt für Orthopädie und Unfall chirurgie, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Prof. Dr. med. Marcus Siebolds, Facharzt für Innere Medizin, Dekan des Fachbereichs Gesundheitswesen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln Wissenschaftliche Leitung: Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Gebühr: 95,– Euro pro Modul, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal
Web-Seminar „Positive Psychologie“ Angesichts der aktuellen Situa tion ist es ratsam, die eigenen Kräfte zu mobilisieren. Dies gilt ganz besonders für belastete Berufsgruppen, zu denen Sie als Ärztinnen und Ärzte ohne Zweifel gehören. Die sogenannte Positive Psychologie, eine recht junge Teildisziplin der Psycho logie, verfolgt genau diesen Ansatz, die vorhandenen menschlichen Stärken zu fördern, statt nach der Korrektur von Defiziten zu trachten. Bei unserem Web-Seminar „Positive Psychologie“ erhalten Sie ganz bequem von zu Hause aus einen anwendungsorientierten und theoriebasierten Einblick. Dieser erfolgt am Modell des positiven Selbstmanagements mit dem Ziel, Kompetenzen zu fördern und die mentale Stärke mit ihren Facetten Selbstwirksamkeit, Optimismus, Resilienz, Selbstvertrauen, Hoffnung und Emotionsregulation zu verbessern. Bisherige empirische Daten zur positiven Psychologie attestieren eine Abnahme depressiver Verstimmung sowie eine Zunahme allgemeiner Lebenszufriedenheit. Termin: Freitag, 2. Oktober 2020 18.00–ca. 19.00 Uhr Referentin: Sarah Haas, M. Sc.-Psych., Psychologin an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald, Calw Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Thomas Lohmann, Chefarzt der Klinik für Psycho somatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald, Calw Veranstaltungsart: Web-Seminar – kurz vor Veranstaltung erhalten Sie einen Link. Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 10,– Euro Fortbildungspunkte: 1 Punkt Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete
Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist technisch bedingt leider begrenzt!
Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“ Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono graphischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc). Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden. Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben. Termine: jeweils mittwochs, 16.00–ca. 20.00 Uhr 14. Oktober 2020 „Abdominelle Schmerzen“: sonographischer Beitrag zur Diagnostik – von der Mesente rialischämie bis zum verlorenen Gallenstein – ausgebucht! 18. November 2020 „Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik“: Farbduplexsonographie von Nierenarterienstenosen und deren Verlaufskontrolle nach Intervention, Darstellung von Nebennieren und Paraganglien Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: In klinischer Ausbildung befindliche Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten, 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
„Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die Gesellschaft wird immer älter – darauf müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen einstellen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche
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Bekanntmachungen Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Das Curriculum ist anrechenbar auf den Fortbildungs umfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik vorgibt. Programm: – Besonderheiten des alten Patienten – Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) – Geriatrisches Basis-Assessment – Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen – Rechtliche und ethische Grundlagen – Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Fallbeispiele Termine: 9.–11. Oktober 2020 6.–8. November 2020 und 4.–6. Dezember 2020 Voraussichtlich jeweils Freitag ca. 15.00–18.30 Uhr, Samstag ca. 9.00–18.00 Uhr und Sonntag ca. 9.00–14.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Veranstaltungsorte: 1. und 2. Wochenende: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe 3. Wochenende: ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Gebühr: 645,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de
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Kostenträgerdschungel – Prävention, Rehabiltation, Nach sorge: was, wo, wie beantragen? Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und Nachsorge gibt es viele. Mit dieser Fort bildung soll Ihnen übersichtlich dargestellt werden wann welche Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (der Berufsgenossenschaften) und der Agentur für Arbeit indiziert sind. Welche (Fach-) Ärzte dürfen welche Leistungen beantragen? Welche Antrags vordrucke gibt es? Wo finde ich diese? Welche Inhalte sind entscheidend, dass die ent sprechenden Kostenträger eine Leistung als begründet anerkennen? Wie wird ein solcher Antrag vergütet? Zu diesen und weitere Fragen rund um das Thema soll sich der Dschungel lichten. Gerne dürfen Sie zu diesem Zweck Ihre eigenen Fragen vor der Fortbildung per Mail an fortbildungsakademie@ baek-nb.de senden. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 19.30–ca. 22.00 Uhr Referenten: Dr. med. Elke Hammerschmidt, FÄ für Orthopädie, Sozialmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Suchtmedizin, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Referat Sozialmedizinscher Grundsatz, Abteilung Sozial medizinischer Dienst/RehaManagement, Karlsruhe Dr. med. Jürgen Kußmann, FA für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Ärztlicher Leiter Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang, Stv. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Jürgen Kußmann Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
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Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung für Weiterbildungs assistenten „Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst“ Wer kennt sie nicht, die Aufregung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Kann der Patient ambulant behandelt werden oder muss er stationär einge wiesen/aufgenommen werden, gar auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vor bereitung beantwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besseren Ausbildung in diesem Bereich leisten. Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen an Hand von lehrreichen Fallbeispielen aus dem Ambulanz- und Stationsalltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnostische und therapeutische Vorgehen besprochen werden. Es wird genug Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit. Programm: 8.15–8.30 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. med. Joachim Aspacher 8.30–9.15 Uhr Leitsymptom Atemnot und Thoraxschmerzen – spannende Fallbeispiele aus dem Alltag. Dott. Aldo Marano
9.15–10.00 Uhr Bauchschmerz, Durchfall, Erbrechen und gastro intestinaler Blutverlust. Wie gehe ich strukturiert vor? Dr. med. Joachim Aspacher 10.00–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr Häufige neurologische Erkrankungen in der inter nistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil I Dr. med. Wolf Esser 11.15–12.15 Uhr Der Patient mit Fieber – wann harmlos, wann gefährlich? Dr. med. Joachim Aspacher 12.15–13.00 Uhr Mittagspause 13.00–14.00 Uhr Die aufregende Herzrhythmusstörung – ein kleines Seminar für den Notfall Giw Nayebagha 14.00–15.00 Uhr Die gezielte Ultraschall untersuchung in der Notfall ambulanz (point of care) – mit praktischen Demonstrationen Dr. med. Peter Matheiowetz, Dott. Aldo Marano 15.00–15.45 Uhr Häufige neurologische Erkrankungen in der inter nistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil II Dr. med. Hans Molitor Termin: Samstag, 24. Oktober 2020 8.15–15.45 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie/ Endokrinologie/Diabetologie, SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: WeiterbildungsassistentInnen Gebühr: 50,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) in dem Portal der Landesärztekammer an: www.aerztekammer-bw.de/ portal a Login a Fortbildungsanmeldung/ -angebot Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.
Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Ein Ziel der Deutschen Antibio tika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS).
Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva” gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vor handenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Anti infektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/ Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen: – Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen – Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung – Kenntnis und Implementierung einschlägiger AntibiotikaTherapieleitlinien – Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen) – Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended Learning mit 20 E-Learning-Einheiten und daran anschließenden 2 Präsenztagen mit nochmals 20 Lern einheiten durchgeführt. Die E-Learning-Einheiten müssen vor der Präsenzver anstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.
Termin: E-Learning: ab 4. Januar 2021 Präsenztermine: 22./23. April 2021 (ggf. online Seminar) Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg (ggf. auch online) Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60
Termine: E-Learning: ab Dienstag, 1. September 2020 Präsenztermine: 3./4. Dezember 2020 (Do/Fr) (ggf. online Seminar) Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg (ggf. auch online) Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60
Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning
Info zu Weiterbildung und Logbuch
Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein haltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt” als Blended Learning mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs entspricht gleich zeitig dem Modul I der curri culären Fortbildung „Krankenhaushygiene”. Die internet basierten 20 Kurseinheiten müssen vor der Präsenz veranstaltung absolviert werden. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Präsenzkurs vorgestellt. Die E-LearningEinheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgs kontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.
Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte kammer Südbaden Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiterbildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Fach arztausbildung. In Deutschland ist eine mehrjährige Ausbildung Voraussetzung für den Titel des Facharztes. Die Ausbildung erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, dabei ist die Dauer abhängig vom gewählten Fachbereich. In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beantworten. Kursinhalte: Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte kammer Südbaden Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten? Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte kammer Südbaden Formale Aspekte der Weiterbildung: Was benötige ich zur Bean tragung des Facharzttitels? Dipl. Verwaltungswirt Andreas Vögele, Abteilung Weiterbildung, Bezirksärztekammer Südbaden
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Bekanntmachungen Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden Dr. med. Sarah Wendel; Dr. med. Kristina Unteregger; Dr. med. Teresa Henle Neue Weiterbildungsordnung und E-Logbuch Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte kammer Südbaden Termin: Montag, 25. Januar 2021 Zeit: 18.00–ca. 21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4
Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter andem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.
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Termine: Samstag, 26. September 2020 – Warteliste! Samstag, 27. März 2021 Samstag, 25. September 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,-- Euro Fortbildungspunkte: 10
Workshop „Impfen” Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im Europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
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Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen Termine: jeweils Samstag 21. November 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg 12. Dezember 2020 Ort: Aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92–96, 79110 Freiburg 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro, ab 2021 50,– Euro Fortbildungspunkte: 9
Notfallmedizin Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW
Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin” gem. Curriculum der Bundesärztekammer Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.
Seminarinhalte: – Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II – Traumatologische Notfälle I und II – Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: 23. November– 1. Dezember 2020 (Mo-Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg, Ort wird noch bekannt gegeben Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80
Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin” gem. Curriculum der Bundesärztekammer in Villingen-Schwenningen Leitung: Dr. Sabine Merz, Zentrale Notaufnahme, Schwarzwald-Baar Klinikum VillingenSchwenningen, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Bildungseinrichtung Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Seminarinhalte: – Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II – Traumatologische Notfälle I und II – Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: geplant Mai 2021 Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80
Bekanntmachungen Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkunde nachweis Rettungsdienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update” benötigen. Kursinhalte: Tag 1: Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanimation, Atemwegssicherung), Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie Tag 2: Kindernotfälle Tag 3: Traumaversorgung Tag 4: Chirurgische Skills, Notfallnarkose, Teaminteraktion und Crew Ressource Management Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen Wir empfehlen Ihnen alle vier Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Tage sind auch einzeln buchbar. Termine in Planung: Freitag, 25. Juni 2021 Samstag, 26. Juni 2021 Freitag, 16. Juli 2021 Samstag, 17. Juli 2021 Zeit: jeweils 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag
Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg
Grundkurs Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfalltraining der Themengebiete „Herz”, „Unfall” oder „Kind” anmelden. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall management Termine: jeweils Samstag 17. Oktober 2020 16. Januar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11
Themengebiet „Unfall” – Traumatologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall” spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.
In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfall versorgung, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erst versorgung und Immobilisation Termin: geplant Samstag, 20. Februar 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11
Themengebiet „Herz” – Kardiologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: In der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.
Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver Notfall Termin: Samstag, 27. März 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 09.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11
Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind, Besonderheiten des kindlichen Organismus, typische Krankheitsbilder und Notfälle, typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern, Reanimation und Atemwegssicherung Termin: Samstag, 10. Juli 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11
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Bekanntmachungen Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen. Kursinhalte: – Grundlagen der Notfall versorgung, Reanimation – Beatmung und Atemwegs sicherung – typische Notfallsituationen – Teamführung und Notfallmanagement Bitte beachten Sie: Teilnehmende (Arzt & MFA) müssen sich separat anmelden und dabei jeweils persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termine: jeweils, Mittwoch 16. September 2020 9. Dezember 2020 Zeit: jeweils 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Fortbildungspunkte: 7
Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs) Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.
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Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung – Facharztanerkennung – 40 Stunden Kurs-Weiter bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin – Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd baden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Voraussetzung für die Durchführung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen. Termine: 16./17. Oktober und 13./14. November und 11./12. Dezember 2020 (Warteliste) Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40
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Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung – Facharztanerkennung – 40 Stunden Kurs-Weiter bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin – Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Kursinhalte und Ziele: – Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten – Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen – Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung – Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht – Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen – Besonderheiten der Kommunikation Termin: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40
Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 3.–7. Mai 2021 (Warteliste) Modul 2: 19.–23. Juli 2021 (Warteliste) Modul 3: 4.–8. Oktober 2021 (Warteliste) Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)
Bekanntmachungen Prüferworkshop Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Prüfer*innen in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken als auch im Schwierigkeitsgrad variieren. Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungs gremium während der Prüfung „in Echtzeit” umzusetzen. Kursinhalte: Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte kammer Südbaden Prüfungsfragen entwickeln Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Prüfungssimulation Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Freitag, 30. Oktober 2020 Zeit: 14.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: 4
Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet in der Rehaklinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums; bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Std.) 17. Oktober 2020 (Warteliste) Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störung bei Jugendlichen 23. Januar 2021 Psychoonkologie am Beispiel des Mammacarcinoms 27. Februar 2021 Angststörungen Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Fortbildungspunkte: jeweils 8 Wochenkurs (40 Std.): Termine: 2.–6. November 2020 (Warteliste) 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 40
eLearning zur Diagnosestellung psychischer Störungen Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger In diesem E-Learning im Themenbereich Psychosomatische Grundversorgung erfahren Sie, wie Sie effizient und kompetent die wichtigsten psychischen Störungen diagnostizieren können. Anhand von Video-Demonstra tionen wird die Vorgehensweise bei verschiedenen Störungs bildern gezeigt. Sie bekommen Anleitungen für diagnostische Interviews als Download und können diese in Ihrer täglichen Praxis anwenden. Als Besonderheit zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung können Sie einen Erfahrungsbericht einreichen und bekommen professionelles Feedback. Nach Zahlungseingang steht Ihnen das E-Learning rund um die Uhr zur Verfügung. Die Bearbeitung dauert insgesamt ca. 6 Stunden und endet mit einem Abschlusstest. Das erfolgreichen abgeschlossene eLearning kombiniert mit dem Besuch der zusätzlich angebotenen Balintgruppe kann als Ersatz für einen PräsenzSamstag anerkannt werden. Termin: 24. Juli 2021 Ort: online Entgelt: 80,– Euro Fortbildungspunkte: 16 Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie
Reisemedizin Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung” Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusam-
menhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle” mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem MultipleChoice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „ReiseGesundheits-Beratung” vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Die Bescheinigung „Reise medizinische Gesundheits beratung” wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 5./6. März 2021 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Teil 1: Haus der Ärzte, Freiburg, Teil 2: N. N. Entgelt: 500,– Euro Fortbildungspunkte: 32
Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung” allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise medizin” nach heutigem Verständnis repräsentiert.
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Bekanntmachungen Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin”. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1: Geomedizinische Länder kunde/Schlangen und Gifttiere 2: Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung 3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen 4: Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6: Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte 7: Risikogruppen und Reisen 8: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B 10: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C 11: Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13: Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben.
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Termine: jeweils Freitag und Samstag Modul 1 und 2: 23./24. Okt. 2020 (Fr–Sa) – Warteliste! Modul 13: Freitag, 27. November 2020 Modul 9 und 10: 15./16. Januar 2021 (Fr–Sa) Modul 7 und 8: 25./26. Juni 2021 (Fr–Sa) Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro bei Modul 13 Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)
Reisemedizin Refresher-Seminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung” besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein RefresherSeminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berichtet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Die Basiszertifikate Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen medizin und Internationale Gesundheit können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden.
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Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben. Seminarinhalt: – Aktuelle Weltseuchenlage – Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen, – Aktuelle Impfempfehlungen, Änderungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht. Termin: Samstag, 6. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10
Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie” umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen
Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Die Blöcke sind einzeln buchbar. Termine: Block A und B: geplant 19.–23. Juli 2021 Block C und D: geplant 18.–22. Oktober 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 80
Suchtmedizin Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gem. WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Bekanntmachungen Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin: 12.–16. Oktober 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 50
Suchtmedizin – Sucht Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen
Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin Um alle Inhaber dieses Zusatz titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen” Einrichtungen, so-
dass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 11. November 2020 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung erforderlich!
Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen. Termine: jeweils Freitag und Samstag Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 12./13. Februar 2021 Teil 3: 5./6. März 2021 Teil 4: 16./17. April 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 580,– Euro
Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe
Train the Trainer
Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkohol abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist.
Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dieses Seminar soll ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten erleichtern. Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Grundzüge medizindidaktischer Kenntnisse werden vermittelt. Weiter werden Vorschläge gemacht für Lernmöglichkeiten und -unter stützung, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungs gesprächen, konstruktivem Feedback, sowie Fallbesprechungen. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools”, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder*innen Ärztinnen und Ärzte in Weiter bildung beschäftigen. Kursinhalte: WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte kammer Südbaden Arzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten, Inhalte von Arbeitszeugnissen Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg
WB in der BÄK: WBmed, Logbuch, etc. Dr. med. Ulrich Voshaar, Vizepräsident der Bezirks ärztekammer Südbaden Arzt als Ausbilder: Voraus setzung für die KV-Förderung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Prof. Dr. med. Michael Faist, Sprecher des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Medizindidaktik: Weiterbildungsziele, Lehr- und Lernmethoden, Lernerfolgskontrollen: Supervision und konstruktives Feedback, Weiterbildungsgespräche Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Samstag, 31. Oktober 2020 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 120,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Auskunft: Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/ 47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten.
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Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.
Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Impfungen gehören zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und die fast vollständige Verdrängung der Kinderlähmung aus Europa sind nur die prägnantesten Beispiele für erfolgreiche Impfprophylaxe. Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen impfen, und zur Unterstützung und Information der Kammer mitglieder hat die Fortbildungs akademie der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg schon lange einen Impfkurs im Programm, der sich inhaltlich und zeitlich am Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Umgekehrt aber sind Impfungen auch Opfer ihres eigenen Erfolges. So hat die Diphterie, noch vor 100 Jahren der gefürchtete „Würger der Kinder“, für so viele Menschen ihren Schrecken verloren, dass selbst diese so gut wirksame und verträgliche Impfung in Frage gestellt wird. Jedes Jahr
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Qualifikation Tabakentwöhnung Tabakentwöhnung mit struk wieder gibt es vermeidbare als Blended-Learning-Maßnahme – turiertem Therapieprogramm Todesfälle durch Influenza und Grundkurs nach dem Curriculum „Qualifikation unzureichende Impfraten hatten Tabakentwöhnung“ der Bundes immer wieder regionale MasernDie Veranstaltung zur „Qualifika ärztekammer – Aufbaukurs Epidemien auch in unserem tion Tabakentwöhnung“ vermitLand zur Folge. Hier hat der In diesem Aufbaukurs werden telt die Inhalte des Curriculums Gesetzgeber nun reagiert und Kenntnisse zu verhaltens der Bundesärztekammer zur eine Impfpflicht für Kinder therapeutischen Techniken „Qualifikation Tabakentwöhbeschlossen, die aufgrund ihrer im Gruppensetting vermittelt. nung“. Ziel dieser QualifikationsEinbeziehung von Beschäftigten Durch das Absolvieren dieses maßnahme ist es, Ärzten detailim Gesundheitssystem alle Kurses erfüllen die Teilnehmer lierte Informationen zu den Ärztinnen und Ärzte mittelbar die Anforderungen zum Anbieten gesundheitlichen Aspekten des oder unmittelbar betrifft. von Tabakentwöhnungskursen Tabakkonsums zu vermitteln, Auf diese Auswirkungen geht ein nach § 20 SGB V. ihre Kenntnisse für eine erfolgneu ins Programm genommener Die Teilnehmer werden in die reiche Ansprache, Motivierung Beitrag explizit ein. Durchführung des Programms und Therapie ihrer rauchenden Die Teilnehmer des Kurses sollen „Nichtraucher in 6 Schritten“, Patienten zu vertiefen und ihre Impfkenntnisse auffrischen das über die Zentrale Prüfstelle praktische Hilfestellung bei der und sich über den neuesten Prävention von den Kranken Einführung von RaucherberaStand der Grundlagen und kassen als Präventionsmaßnahme tungen und Entwöhnungsbeder Durchführung informieren 0701ab und anerkannt ist, eingewiesen handlungen in der ärztlichen können. Die Empfehlungen der geschult. Gegenstand sind Praxis oder Klinik zu bieten. ständigen Impfkommission wie ((Bekanntmachungen Inhalte der einzelnen GruppenDie Teilnahme an diesem Kurs auch Aspekte der Abrechnung therapiesitzungen sowie befähigt zur Einzeltherapie. von Impfleistungen werden anmögliche Schwierigkeiten und Der Grundkurs zur „Qualifikation gesprochen, ebenso wie SpezialProbleme in der Behandlung Tabakentwöhnung“ ist als und Indikationsimpfungen im von abhängigen Rauchern. „Blended Learning“ konzipiert Kontext von Fernreisen oder Voraussetzung für die Teilnahme und verbindet elektronisches besonderen Fragestellungen. an diesem Aufbaukurs ist die Lernen mit einem Präsenzteil. Dieser Kurs soll aber nicht nur erfolgreiche Teilnahme am Es besteht aus 20 Unterrichts der reinen InformationsvermittGrundkurs Tabakentwöhnung. einheiten (UE), 4 Unterrichts lung dienen. Gerade in diesem Termin: einheiten entfallen auf eine einheiß diskutierten Themenfeld Samstag, 12. Dezember 2020 führende Präsenzveranstaltung, soll es auch genügend Raum 9.00–16.30 Uhr ein 8-Stunden-Block auf ein zum fachlichen Austausch und (Anmeldungs-Nr. 39/2020) online gestütztes Selbststudium zur Beantwortung von Fragen Leitung: Dipl.-Psych. Christina in einem Zeitraum von ca. geben. Zeep, Sektion für Suchtmedizin 6 Wochen und weitere 8 Stunden Diese Fortbildungsveranstalund Suchtforschung, auf eine ganztägige abschlietung ist vom LandesgesundUniversitätsklinik für Psychiatrie ßende Präsenzveranstaltung. heitsamt Baden-Württemberg und Psychotherapie Die Präsenzteile werden für die Fortgeltung erteilter Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, im Ärztehaus Reutlingen Ermächtigungen zur Gelb 72770 Reutlingen durchgeführt. fieberimpfung anerkannt. Mindestteilnehmerzahl: 15 ! Terminänderung Termin: Gebühr: 90,– Euro Termine: Samstag, 12. September 2020 Punkte: 8 Samstag, 12. September 2020 9.00–17.00 Uhr 0701ab Anmeldung: 9.00–13.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2020) ((Bekanntmachungen BÄK SW)) Einführung Leitung: Prof. Dr.0701ab med. Marko Samstag, 31. Oktober 2020 Wilke, Präsident ((Bekanntmachungen der BezirksärzteBÄK SW)) 9.00–16.00 Uhr kammer Südwürttemberg Abschlussveranstaltung Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, (Anmeldungs-Nr. 38/2020) 72770 Reutlingen Leitung: Prof. Dr. med. Batra, Gebühr: 50,– Euro stellv. Ärztlicher Direktor, Punkte: 8 Universitätsklinik für Psychiatrie Anmeldung: und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Anmeldung:
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Bekanntmachungen Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen WeiterbildungsordFür die Weiterbildung zum Fachnung der Landesärztekammer arzt für Psychiatrie und PsychoBaden-Württemberg, wurde therapie sowie für den Erwerb die Zusatzbezeichnung „Palliativder Zusatzbezeichnung Psychomedizin“ eingeführt. Zum Erwerb therapie sind nach den Richt dieser Zusatzbezeichnung ist linien der Landesärztekammern unter anderem die Absolvierung zur Weiterbildungsordnung eines 40-stündigen Kurses theoretische und praktische erforderlich, für welchen Bausteine erforderlich. die Bundesärztekammer Hierzu werden drei Blockkurse ein Curriculum festgelegt hat. mit je 50 Stunden angeboten, Dieser Kurs ist auch ein Angebot welche – thematisch aufeinander an Ärztinnen und Ärzte, die ihr aufbauend – im Abstand von Fachwissen über Palliativmedizin einem Jahr durchgeführt werden. erweitern und ihre Patienten Die Kurse werden jedes Jahr im Rahmen der AAPV gem. rollierend an drei verschiedenen § 87 Abs. 1b SGB V palliativ Standorten durchgeführt, medizinisch versorgen möchten. so dass jedes Jahr ein Blockkurs Termin: in Hornberg (Schwarzwald), 1.–5. Oktober 2020 (Do–Mo) ein Blockkurs in Bamberg oder Warteliste! ein Blockkurs auf Borkum (Anmeldungs-Nr. 2/2020) angeboten werden. Leitung: Dr. med. Christina Paul, Die Bezirksärztekammer SüdTropenklinik Paul Lechler württemberg führt in ZusamKrankenhaus, Oberärztin Palliativmenarbeit mit der0701ab Universitäts station, Ärztl. Leiterin Tübinger klinik für Psychiatrie und PsychoProjekt Häusliche Betreuung ((Bekanntmachungen BÄK SW)) therapie die Kurse für den Schwerkranker, Fachärztin für Erwerb des Facharztes für Innere Medizin, Hämatologie Psychiatrie und Psychotherapie und Onkologie, Palliativmedizin, sowie für die Zusatzbezeichnung Akupunktur Psychotherapie durch. Die WeiOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, terbildungsangebote umfassen 72770 Reutlingen Theoriekurse, EntspannungsverGebühr: 490,– Euro fahren, Selbsterfahrung und FallPunkte: 40 supervision und decken damit Fallseminare „Palliativmedizin“ wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt In der Palliativmedizin geht es linien der Weiterbildungsordum die ganzheitliche Behandnung der Landesärztekammer lung von Menschen mit einer Baden-Württemberg ab. unheilbaren, fortschreitenden ! Termin- und Ortänderung Erkrankung und begrenzter Termin: Lebenserwartung. 13.–19. September 2020 Mit der Weiterbildungsordnung (So–Sa) 2006 der Landesärztekammer (Anmeldungs-Nr. 35/2020) Baden-Württemberg wurde die Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, Zusatzbezeichnung „Palliativ stellv. Ärztlicher Direktor, medizin“ eingeführt. Zu ihrem Universitätsklinik für Psychiatrie Erwerb ist u. a. das Absolvieren und Psychotherapie, Tübingen eines Grundkurses (40 UnterOrt: Hotel Schloss Hornberg, richtseinheiten) sowie eine Auf dem Schlossberg 1, 12-monatige stationäre Tätigkeit 78132 Hornberg bei einem Weiterbildungs Gebühr: 690,– Euro befugten oder 120 UnterrichtsPunkte: 63 einheiten (UE) im Rahmen von Anmeldung: Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich.
Strukturierte curriculare FortbilFür Ärzte, die sich für den Besuch dung „Medizinische Begutachtung“ von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notDer medizinischen Begutachtung wendigen Module I bis III mit kommt in allen Fachgebieten jeweils 40 UE angeboten. Diese eine zunehmende Relevanz zu. Module sind nach dem Curri Dies gilt vor allem in Badenculum der Bundesärztekammer Württemberg, da sich hier durch und den Empfehlungen der das Gesetz über den öffentlichen Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsdienst (GesundheitsPalliativmedizin e. V. strukturiert. dienstgesetz – ÖGDG) vom Modul I (40 UE): Der schwer 17. Dezember 2015 Aufgaben kranke, sterbende Patient, im Bereich der Begutachtung sein soziales Umfeld und von den Gesundheitsämtern auf das behandelnde Team Ärzte und Einrichtungen außer• Kommunikation, psychosoziale 0701ab halb des Öffentlichen GesundAspekte, soziales Umfeld, ((Bekanntmachungen heitsdienstes BÄK SW)) verschoben haben. Symptomkontrolle Die Nachfrage und der Bedarf an Modul II (40 UE): Der indivi Gutachten durch Ärztinnen und duelle Prozess des Sterbens Ärzte im niedergelassenen, statiim gesellschaftlichen Kontext onären oder universitären Be• Ethik, Trauer, reich steigen derzeit spürbar an. Symptomkontrolle Um eine qualitätsgesicherte Modul III (40 UE): Professionelles ärztliche Begutachtung zu unterHandeln in der Palliativmedizin stützen, bietet die Akademie • Bearbeitung komplexer Fragefür ärztliche Fortbildung bei stellungen aus dem palliativder Bezirksärztekammer medizinischen Arbeitsfeld Südwürttemberg seit September anhand von Fallbeispielen 2016 die von der BundesärzteTermine: kammer entwickelte, struktuModul I: rierte curriculäre Fortbildung 24.–27. Oktober 2020 (Sa–Di) „Medizinische Begutachtung“ an. Warteliste! Dieses Fortbildungscurriculum Modul II: wendet sich an alle Ärztinnen 28.–31. Oktober 2020 (Mi–Sa) und Ärzte, die Interesse haben, Warteliste! neben ihren medizinisch fach(Anmeldungsnummer 7/2020) lichen Qualifikationen ihre KenntGebühr Module I und II nisse in der Gutachtenerstellung zusammen: 890,– Euro zu erhalten und zu vertiefen. Modul III: 23.–26. September 2020 (Mi–Sa) Neben Grundlagen und fach Warteliste! übergreifendem Wissen werden (Anmeldungsnummer 6/2020) auch einschlägige fachspezifische Modul III: Kenntnisse vermittelt. 13.–16. Januar 2021 (Mi–Sa) Das Curriculum umfasst insge(Anmeldungsnummer 1/2021) samt 64 Stunden und besteht Gebühr Modul III: je 440,– Euro aus drei Modulen. Leitung: Dr. med. Christina Paul, Voraussetzungen für die Tropenklinik Paul Lechler Erlangung der Qualifikation Krankenhaus, Oberärztin Palliativ- zur Medizinischen Begutachtung station, Ärztl. Leiterin Tübinger nach dem Curriculum Projekt Häusliche Betreuung der Bundesärztekammer sind: Schwerkranker, Fachärztin • abgeschlossene für Innere Medizin, Hämatologie Facharztweiterbildung und Onkologie, Palliativmedizin, • Absolvieren aller Module Akupunktur einschl. Nachweis jeweils Teilnehmerzahl: je 12 Personen eines Final- und Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, eines Kausalitätsgutachtens 72770 Reutlingen • Bestehen der Lernerfolgs Punkte: kontrolle je Modul 40 Anmeldung:
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Bekanntmachungen ! Terminänderung Termin: Modul III: 19.–20. September 2020 (Sa–So) (Anmeldungs-Nr. 11/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, ehem. Konsiliararzt Begutachtung, Steinlach klinik Mössingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 220,– Euro Punkte: 35 (für Februar und September 2020) Anmeldung:
Modul I a: Kann nur von Teilnehmern besucht werden, die bereits Modul I b absolviert haben. Termin: 23.–25. Oktober 2020 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, ehem. Konsiliararzt Begutachtung, Steinlach klinik Mössingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 380,– Euro Punkte: 29 Anmeldung:
Neurologie Termin: Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 8 Anmeldung:
Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst
Seminar Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interessieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten,
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welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termin: Samstag, 26. September 2020 Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP’s 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 15/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 9 Anmeldung:
Der Ausgangspunkt in den einzelnen Veranstaltungen dieser Fortbildungsreihe sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in
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einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen. Termin: Mittwoch, 7. Oktober 2020 Leitsymptome: Übelkeit/Erbrechen/Durchfall – Akute Blutungen – Fieber unklarer Ursache 16.30–18.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 20,– Euro Punkte: 3 Anmeldung:
Leitsymptome: Atemnot – Lähmungen und Krämpfe – Bewusstseinsstörung Termin: Mittwoch, 4. November 2020 16.30–18.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 20,– Euro Punkte: 3 Anmeldung:
Der infektiöse Patient Trotz enormer Fortschritte in Diagnostik und Therapie haben Infektionskrankheiten in den vergangenen Jahrzehnten nicht an Bedeutung verloren. Dies ist einerseits auf Resistenzentwicklungen zurückzuführen, aber andererseits auch durch Umstände, die das Auftreten neuer Erreger befördern. Die dramatische Konsequenz dieser Entwicklung wird uns gerade in der CoronavirusPandemie drastisch vor Augen geführt. In dieser Fortbildung soll es daher natürlich auch um SARSCoV2 gehen, gerade auch im Kontext anderer akuter Atem wegsinfektionen. Andererseits aber soll es auch um sehr praktische Aspekte im Umgang mit Patienten gehen, die an akuten oder chronischen Infektionskrankheiten leiden oder auch „nur“ eine Besiedlung mit einem bekannten Problemkeim auf weisen. Hierzu werden auch die grundlegenden Hygienemaß nahmen, die sowohl dem Schutz des Patienten als auch dem Schutz des Personals dienen, nochmals ausführlich vorgestellt und diskutiert. Im zweiten Teil des Seminars geht es um die zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, nämlich den Schutz der Bevölkerung. Es soll beleuchtet werden, was wir aus dieser Pandemie für eine nächste gelernt haben. Die zentrale Rolle eines konsequent genutzten Melde systems und dessen Rolle für eine effektive Zusammenarbeit zwischen staatlichen Gesundheitsbehörden einerseits und der Ärzteschaft andererseits soll besonders beleuchtet werden. Wir freuen uns, dass wir mit dem Vorsitzenden der ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut, mit einer ärztlichen Mitarbeiterin aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst und mit niedergelassenen Kollegen aus einer Allgemein- wie aus einer Schwerpunktpraxis ein sehr breites und sicher sehr interessantes Rednertableau gewinnen konnten, und freuen uns auf eine spannende Veranstaltung!
Bekanntmachungen Termin: Samstag, 10. Oktober 2020 9.00–14.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 51/2020) Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50, – Euro Punkte: 6
Megacode-Training In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimationsalgorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschiedlichen Ausgangssituationen demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen. Termin: Samstag, 7. November 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 7 Anmeldung:
Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin In diesem Seminar wird der formale Ablauf eines Fach gespräches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich demonstriert. Anschließend werden in kleinen Gruppen mit weiteren Kasuistiken und unter Mitwirkung der Teilnehmer Fachgespräche simuliert und danach im Plenum besprochen.
Dieses Seminar richtet sich damit vorwiegend an die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die sich auf das Fachgespräch vorbereiten. Termin: Freitag, 13. November 2020 17.00–21.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2020) Leitung: N. N. Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 7 Anmeldung:
Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Gespräche und Verhandlungen sind Teil des ärztlichen Alltags, sei es in Teamsitzungen, bei Mitarbeitergesprächen oder wichtigen Vertragsverhandlungen. Und auch in Diskussionen und Debatten sollten Sie ihren Standpunkt vertreten und erklären können. In dem Seminar lernen Sie grundlegende Mechanismen der Dialogrhetorik kennen. Sie üben selbstsicher aufzutreten und Ihren eigenen Standpunkt glaubwürdig und überzeugend darzustellen. Als Teilnehmer und Teilnehmerin dieses Seminars erfahren und üben Sie, wie Sie sich auf eine Diskussion oder Verhandlung vorbereiten, wie Sie anschaulich und überzeugend argumentieren und wie Sie Ihren Standpunkt selbstbewusst vertreten. Dabei verbinden sich praktische Gesprächs- und Verhandlungs szenarien mit Videoanalysen und individuellem Feedback sowie praxisgerechten Einblicken in aktuelle Erkenntnisse der Rhetorik und Kommunikationswissenschaft. Termin: Samstag, 21. November 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 44/2020) Leitung: Prof. Dr. Olaf Kramer, Professor für Rhetorik und Wissenskommunikation, Universität Tübingen
Seminarinhalt: • Eine Argumentation logisch aufbauen • Sich verständlich ausdrücken • Die richtigen Fragen stellen • Aktiv zuhören • Fair argumentieren • Unfaire Argumente abwehren • Positiv formulieren • Passende Körpersignale senden • Mit Diskussionspartnern respektvoll umgehen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 120, – Euro Punkte: 11 Anmeldung:
EKG-Basisseminar In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chron. Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt. Termin: Samstag, 28. November 2020 Warteliste! 9.00–16.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 11
Demenz aktuell 2020: Demenz – Was nun? Die Diagnose einer Demenz erkrankung stellt nicht nur den Betroffenen, sondern auch sein Umfeld vor enorme Herausforderungen. Viele ganz praktische, aber auch komplizierte rechtliche Fragen sind zu klären. Nicht selten wird hier zunächst der (Haus-)Arzt der erste Ansprechpartner sein. In diesem Seminar sollen Sie als betreuender Arzt genau diese praxisrelevanten Hinweise und Informationen erhalten, um Betroffenen und Angehörigen ihre Möglichkeiten aufzeigen und sie auf diesem schwierigen Weg zu begleiten. Hierbei sind auch und gerade frühzeitige Informationen zu Themen rund um die rechtliche Betreuung von enormer Bedeutung. Zu den drängenden Fragen gehört insbesondere auch das Thema selbstbestimmtes, aber auch sicheres Wohnen. Neben den verschiedenen betreuungsrechtlichen Aspekten werden wir in diesem Seminar daher auch Beispiele von innovativen Wohnund Versorgungsformen vorstellen, die am Bedarf demenzkranker Bewohner ausgerichtet sind. Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2020 19.00–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Anmeldung:
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Bekanntmachungen Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die wachsende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sind unbestritten. Die physischen und psychischen Anforderungen, die durch den Umgang mit kranken und sterbenden Menschen, durch den permanenten Zeitdruck und die ökonomischen Herausforderungen entstehen, führen zu einer zunehmenden Verschärfung der angespannten Situation. Das erfahrungsorientierte Seminar „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ basiert auf dem „Mindfulness-Based Stress Reduction Programm“ (MBSR). Dieses Programm wurde Ende der siebziger Jahre in den USA von Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn an der Universitätsklinik von Massachusetts entwickelt. Inzwischen belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien die Wirksamkeit dieses Programms. Grundlage des Seminars ist die intensive Schulung der Achtsamkeit im Alltag und in der Stille. Achtsamkeit bedeutet, die Aufmerksamkeit immer wieder zum gegenwärtigen Moment zurückzubringen. Durch geleitete Meditationen und sanfte Körperübungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Atmung, Körper empfindungen, Gedanken und Gefühle wahrzunehmen ohne sie zu bewerten. Die Praxis der Achtsamkeit befähigt dazu, die gewohnheitsmäßigen Verhaltensweisen im Umgang mit innerem und äußerem Stress, mit Krankheiten und Schwierigkeiten zu erkennen. Die Teilnehmerinnen und Teil nehmer lernen immer wieder innezuhalten und den Heraus forderungen des Lebens mit mehr Ruhe, Klarheit und Akzeptanz zu begegnen. Ziele des Seminars sind: • Verständnis für die Grundlagen der Achtsamkeitspraxis zu bekommen • eigene Erfahrungen mit Achtsamkeits-Übungen zu machen
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• Anregungen zu erhalten, um Achtsamkeit in den eigenen Alltag bzw. Berufs alltag zu integrieren • ein Behandlungskonzept kennenzulernen, das auch bei den Patienten zur Anwendung kommen kann Termin: Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2020) Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Ver pflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Anmeldung:
ärztekammer Südwürttemberg, die in leitender Position für die ärztliche Weiterbildung tätig sind. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter bildung beschäftigen. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–17.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 47/2020) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt, Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 10 Anmeldung:
Seminar „Train the Trainer“ und die neue WBO 2020: Was wird neu? Was bleibt? Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medizindidaktischer Kenntnisse anzubieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten zu erleichtern. In diesem Jahr stehen die Veränderungen durch die neue WBO im Mittelpunkt. Diese einzelnen Themen sind vorgesehen: – Die neue WBO im Überblick – Beurteilung von Kompetenz – was heißt das? – Herausforderung für die Selbstverwaltung – Aus der Sicht des Weiterbilders: Pro und Contra – Feedback als Kernelement der Weiterbildung – Einführung eLogbuch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg Das Referententeam setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch in der ärztlichen Weiterbildung engagieren, sowie aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirks
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Gewalt in Praxis und Klinik – Deeskalation und Selbstschutz Die Berichte in den Medien über die Zunahme der Gewalt in verbaler, aber auch in physischer Form, die von Patienten gegen Ärzte und andere Mitarbeiter in medizinischen nichtärztlichen Fachberufen ausgeht, führen zu Verunsicherung in der Ärzteschaft bzgl. der Prävention bzw. der im Ernstfall angemessenen Reaktion. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. März 2019 beschlossen, den Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich eine Ganztagsfortbildungsveran staltung anzubieten, die diese konfliktträchtige Atmosphäre für die Arzt-Patient-Begegnung aufgreift. Vormittags werden Risikofaktoren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert. Nach der Mittagspause geht es um das Procedere, wenn sich der Konflikt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen weiterentwickelt.
Danach werden die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und rechtfertigendem Notstand sowie das PsychKHG BW vorgestellt und den verschiedenen Eskala tionsstufen die geeigneten Interventionen zugeordnet. Schließlich werden im letzten Teil die Befreiungstechniken bei körperlichen Übergriffen demonstriert und anschließend von den Teilnehmern paarweise unter Anleitung trainiert. Für diesen Teil werden Sportmatten bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechende Trainingsbekleidung und Turnschuhe mitzubringen. Diesem Programm liegt das PAIR-Trainingskonzept zugrunde mit dem Ziel, präventive Interventionsmöglichkeiten aufzu zeigen, Sicherheit im Umgang mit Aggression und Gewalt zu schaffen, konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten und die Würde aller beteiligten Personen zu respektieren. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 48/2020) Leitung: Thomas Bünger, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, ZfP Südwürttemberg Bad Schussenried, PAIR-Trainer Akademie Südwest Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 10 Anmeldung:
Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis • individuell • nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) • individuell • nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch
Impressum Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Alters beschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und BadenWürttemberg bietet die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie Tübingen durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations kriterien von Notfall- und Warteliste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendigen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Aspekten der GKV. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden.
Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-71 75 kwbw.AMED@med.uni-heidelberg.de
weiterbildung-allgemeinmedizin.de
Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Einstieg jederzeit möglich. Ziel: Das Weiterbildungsprogramm KWBW Verbundweiterbildungplus bietet ein kontinuierliches und strukturiertes Seminar- und Mentoring-Programm in persönlicher Atmosphäre mit Möglichkeit zum regionalen Austausch und Netzwerken. Kursinhalte: Unser industrieunabhängiges Seminarprogramm beinhaltet hausärztliche Themen wie • Das schmerzende Ohr • Hauterkrankungen • Orthopädische Untersuchungstechniken • Pädiatrie • Praxisorganisation und Abrechnung • Wundmanagement • u. v. m. Alle Termine 2020 auf: www.kwbw.de
Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Gesamtleitung Media Sales: Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 scheel@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 63 vom 1. 1. 2020 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 21,00 € (inkl. der jeweils gült igen MwSt.). EU-Länder-E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489
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Gutachter gesucht Das Regierungspräsidium Stuttgart sucht Ärzte für die Begutachtung der Gleich wertigkeit ausländischer ärztlicher Ausbildung mit der ärztlichen Ausbildung in Deutschland. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage eines ausführlichen Curriculums und anhand des fachlichen Leitfadens der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Dabei ist auch zu prüfen, ob vorhandene Berufserfahrung geeignet ist, festgestellte Ausbildungsdefizite auszugleichen. Das Regierungspräsidium benötigt die Gutachten wegen der gesetzlichen Entscheidungsfristen innerhalb von etwa 6 – 8 Wochen, bei Anträgen im beschleunigten Fachkräfteverfahren innerhalb von 3 – 4 Wochen. Es besteht weder eine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Gutachten zu übernehmen, noch kann eine bestimmte Anzahl von Aufträgen garantiert werden. Die Gutachtertätigkeit wird in analoger Anwendung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes mit 110 EUR pro Stunde vergütet. Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Verena Gans unter Verena.Gans@rps.bwl.de zur Verfügung.
Approbierte Ärzte (m/w/d) für unser Plasmaspendezentrum Approbierte Ärzte für und unser Plasmaspendezentrum in (m/w/d) Mannheim Stuttgart in Mannheim •und Stuttgart • Teil-/Vollzeit • auch Seniorenärzte kein Nacht-/Feier-/Sonntagsdienst • Teil-/Vollzeit • auch Seniorenärzte • kein Nacht-/Feier-/Sonntagsdienst Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! WirGmbH freuenI Colmarer uns auf Ihre Bewerbung! Plasmavita Healthcare Straße 22 I 60528 Frankfurt am Main Plasmavita Healthcare GmbH Colmarer Straße 22 I 60528 Frankfurt am Main z. IHd. Fr. Nitschmann z. Hd. Fr. Nitschmann Jobs@plasmavita.de Jobs@plasmavita.de
STELLENANGEBOTE Wir suchen zum 1. Mai 2021 den Geschäftsführer (m/w/d) für die Ärztekammer des Saarlandes Die Ärztekammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Organe die Vertreterversammlung und der Vorstand sind. Abteilungen der Ärztekammer sind die Abteilung Ärzte, Abteilung Zahnärzte und das Versorgungswerk. Die Ärztekammer steht unter der Aufsicht des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Ihre Aufgabe Sie führen in enger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Verwaltung der Ärztekammer, Abteilung Ärzte. Sie sind verantwortlich für die Steuerung und Führung sowie die strategische Weiterentwicklung der Körperschaft mit Haushaltsverantwortung. Sie führen die Dienst- und Fac haufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, leiten die Verwaltung, tragen Mitverantwortung für die systematische Weiterentwicklung der berufs politischen Konzepte und der innerbetrieblichen Strukturen und sind mit zuständig für die Außendarstellung der Kammer. Sie vertreten die Ärztekammer des Saarlandes in den überregionalen Gremien der Bundesärztekammer. Es erwartet Sie ein verantwortungsvolles, spannendes und vielseitiges Aufgabengebiet mit einem motivierten Team im Ehren- und Hauptamt. Ihr Profil Wir suchen eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit ausgeprägter sozialer, wirtschaftlicher sowie kommunikativer und administrativer Kompetenz. Wir erwarten selbstständiges eigenverantwortliches Handeln, eine strukturierte und flexible Arbeitsweise, Organisationstalent und eine ausgeprägte Teamfähigkeit. Sie sind Arzt (w/m/d). Alternativ sollten Sie ein anderes abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen. Sie überzeugen durch Kompetenz, Engagement und Kollegialität. Einen kooperativen Führungsstil setzen wir voraus. Idealerweise können Sie eine Berufserfahrung in leitender Position im Bereich des Gesundheitswesens nachweisen, insbesondere in der Selbstverwaltung oder in einer ähnlichen Position. “ Unser Angebot Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit im Herzen der Landeshauptstadt Saarbrücken in unbefristeter Beschäftigung. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Gehaltsvorstellung und des möglichen Eintrittstermins. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Oktober 2020 an: San.-Rat Dr. med. Josef Mischo Präsident der Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken
Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Referat 25 – Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten – ab sofort eine Stelle als
Ärztin/Arzt (w/m/d) befristet bis 30.11.2021 in Vollzeit, mit Dienstsitz in Karlsruhe zu besetzen. Nähere Informationen über die zu besetzende Stelle und über das gesamte Anforderungsprofil finden Sie im Internet unter www.rp-karlsruhe.de unter der Rubrik „Stellenangebote“. Bewerbungen bitten wir bis spätestens 11.09.2020 unter Angabe der Kennziffer 61_2020 einzusenden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unser Onlinebewerbungsportal. Den Zugang hierzu finden Sie auf unserer Homepage im Bereich „Stellenangebote“. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Hempelmann (Tel. 0721/926-7642) gerne zur Verfügung. Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung können ebenfalls unserer Homepage im Bereich „Stellenangebote“ entnommen werden. www.rp-karlsruhe.de
IBBK Für unsere Begutachtungsstelle in Stuttgart suchen wir ab sofort in Voll- oder Teilzeit einen
festangestellter medizinischer Gutachter (w/m/d) für die Erstellung von Medizinisch-Psychologischen Gutachten (MPU) und ärztlichen Gutachten zur Frage der Fahreigung. Die Vergütung orientiert sich an Tarifen für Fachärzte an kommunalen Kliniken. Die Arbeitszeiten verstehen sich ohne Schicht-/Wochenenddienste. Dem Gesetzgeber folgend müssen Bewerber folgende Anforderungen erfüllen: – Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit oder Facharzt (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie), – zusätzlich mindestens einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung o die erforderliche Qualifizierung kann bei uns erfolgen IBBK GmbH besteht seit 2002 als privat geführter unabhängiger Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Unsere Qualität lebt wesentlich von unseren hoch spezialisierten Teams aus medizinischen und psychologischen Gutachtern und den Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, die vor Ort zusammen an der Erstellung von behördlich veranlassten medizinisch-psychologischen Gutachten und fachärztlichen Gutachten arbeiten. Mehr über uns finden Sie unter www.ibbk-gmbh.de Wenn Sie noch Fragen haben: 0221-9228875 oder richten Sie ihre Bewerbungsunterlagen an Frau Barbara Schattschneider, Geschäftsführerin info@ibbk-gmbh.de oder IBBK GmbH, Marzellenstr. 23, 50668 Köln
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Veranstaltungstermine: samstags: 24. 10., 19. 12. 20, 13. 02., 17. 04. u. 03. 07. 20 jeweils 9 – 16 Uhr mittwochs: 18. 11. 20, 20. 01., 10. 03. u. 19. 05. 21, jeweils. 17 – 22 Uhr freitags: Balintgruppe Termine nach Vereinbarung. Kosten Psychosomatische Grundversorgung: 950,– Euro (Assistenzärzte in WB z. FA 850,– Euro Balintgruppe: 500,– Euro (Assistenzärzte in WB z. FA 450,– Euro freitags: 18 Uhr, genaue Termine nach Vereinbarung Ort: Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm. Organisation: Dr. Alexandra Kranzeder Info und Anmeldung: Frau Unsöld; Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm; Tel.: 0731-500 61821; Fax.: 0731-500 61822 E-Mail: gabriele.unsoeld@uniklinik-ulm.de
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Tauchtauglichkeit Tauchtauglichkeit zertifi zertifiziert ziert
Herausgeber ◾ Gesellschaft für Tauchund Überdruckmedizin (GTÜM) ◾ Österreichische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)
Checkliste Tauchtauglichkeit ◾ Untersuchungsstandards und Empfehlungen
der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)
Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren 2., vollständig überarbeitete Auflage 2014; ISBN 978-3-87247-747-7; Gebunden, 448 Seiten, 40,– €; 50,– sFr
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Ja, bitte senden Sie mir Exemplar(e) der Checkliste Tauchtauglichkeit (Best.-Nr.74700), 2. Auflage 2014, zum Preis von 40,– € gegen Rechnung.
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