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Ärzteblatt Baden-Württemberg 7-2020

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www.ärzteblatt-bw.de

Ä r zteblatt Baden-Württemberg

© Städel Museum, Frankfurt am Main

Foto: iStock / Getty Images – onurdongel

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 75. Jahrgang | Gentner Verlag

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Bild: GettyImages

Heidelberger Gespräch 2020 – Digital Wir bieten für Sie 4 Vorträge aus unserem Programm als LIVE Webinar an *Live Webinar – Themen Heidelberger Gespräch Teil 1

Termin: 23.9.2020, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Informationsflüsse bei der MdK Begutachtung – Wer darf was erfahren? Referent: Herr Dr. Rüdiger Freudenstein, MDK, Lahr

Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht bei psychisch Erkrankten in Gefährdungslagen: - der rechtliche Rahmen Referent: Herr Prof. Hauke Brettel,

Johannes- Gutenberg Universität Mainz

Kosten: ein Webinar 98,– €, (inkl. MwSt.) beide Webinare 149,– €, (inkl. MwSt.)

*Live Webinar – Themen Heidelberger Gespräch Teil 2

Termin: 24.9.2020, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Beamtenbegutachtung Der rechtliche Rahmen von Einstellung bis Dienstunfähigkeit Referent: Klaus-Achim Bonikowski, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Inanspruchnahme von Kindern für die Kosten der Pflege der Eltern - die rechtliche Sicht. Referentin: Frau Barbara Ackermann-Sprenger, BRP Renaud & Partner mbH, Stuttgart

pro Webinar 2 CME Punkte

Für unsere MedSach-Abonnenten ist die Teilnahme kostenfrei. Sichern Sie sich Ihren Platz – hier geht’s zur Anmeldung und weiteren Informationen. www.heidelberger-gespraech.de

Foto: Getty Images/SerrNovik


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Inhalt

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Editorial Peer Review in Baden-Württemberg

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Kammern und KV

Die Operation am Rücken Adriaen Brouwer (1605/1606 – 1638), Antwerpen, ca. 1636 Ungeachtet aller Erkenntnisse und Entwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet der modernen Anatomie im 16. Jahrhundert, veränderte sich zunächst nicht viel in der Medizin für die einfache Bevölkerung. Noch bis weit in die Neuzeit hinein behandelten – oftmals fahrende – Bader ihre Patienten an Orten wie beispielsweise Wirtshäusern. Erst im 18. Jahrhundert sollten nach und nach wissenschaftlich ausgebildete Ärzte und Krankenhäuser immer häufiger die Aufgaben der Bader übernehmen. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg präsentiert in diesem Jahr ausgewählte Exponate des Historischen Museums Pfalz in Speyer (museum.speyer.de), die wir im Kontext von Wartebereichen aus Praxis und Klinik zeigen. Ermöglicht wird dies durch die BadenWürttembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 26 HeilberufeStandorten und 160 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der HeilberufeStandorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an heilberufe@bw-bank.de oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

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Peer Review in Baden-Württemberg

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Wirtschaft Neues aus der Finanzwelt

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Arzt und Recht aktuell Randale in der Praxis, kann ich mich wehren?

Der elektronische Arztausweis

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Vermischtes Namen und Nachrichten Freiburger Verein Waisenmedizin Leserbriefe Kinder seltener infiziert als Eltern Corona-Impfstoff von CureVac? Meine Meinung Pneumokokken-Impfung Versichertenstammdatendienst gestört Überblick über COVID-19 Forschung Digitale Lehrformate

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Veranstaltungsübersicht 356 Bekanntmachungen 358

„Das Virus hat uns alle kalt erwischt“

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Die Operation am Rücken

Der elektronische Arztausweis Interview: „Das Virus hat uns alle kalt erwischt“ Abrechnungsempfehlungen FAQ zur neuen Weiterbildungsordnung Ausbau der Medizinstudienplätze Nachruf auf Hannelore Sensen

Impressum 377 FAQ zur neuen Weiterbildungsordnung

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Editorial Allgemeine und pädiatrische Intensivmedizin sowie Öffentlicher Gesundheitsdienst

Peer Review in Baden-Württemberg

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Dr. Wolfgang Miller

Zweitägige Peer Review Schulung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer am 16. und 17. November in Stuttgart.

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as Peer Review-Verfahren ist eine unbürokratische, effiziente Methode eines multiprofessionellen Qualitätsmanagements bei dem das gegenseitige Lernen von Kolleginnen und Kollegen im Vordergrund steht. Im Gegensatz zum Audit geht es um das bewusste Abschauen, Diskutieren und Übernehmen von guten Lösungen. Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben wir das intensivmedizinische Peer Review in den vergangenen zehn Jahren (vor allem mit dem Einsatz unserer Arbeitsgruppe Intensivmedizin unter Vorsitz von Prof. Dr. Alexander Brinkmann) etabliert, um intensivmedizinischen Experten fach- und professionsübergreifend die Gelegenheit zu geben, wissenschaftliche Erkenntnisse und klinische Erfahrungen auszutauschen. Ein Peer Review hat das Ziel, medizinische Einrichtungen vor Ort zu unterstützen, die Patientenversorgung mittels einer SWOT-Analyse differenziert zu analysieren, systematisch zu bewerten sowie kontinuierlich und nachhaltig weiterzuentwickeln. Der primäre Impetus und die Perspektive liegen dabei weniger in einer externen Kontrollfunktion, sondern vielmehr in der multiprofessionellen Weiterentwicklung von Qualität im Rahmen des vertrauensvollen kollegialen Dialogs auf Augenhöhe. Mithilfe dessen ist der Blick des Peer Reviews eindeutig nach vorn gerichtet: Was lernen wir aus dem kollegialen Erfahrungsaustausch, und was können wir zukünftig gemeinsam im Stationsalltag verbessern? Aufgrund der überaus positiven Erfahrungen mit dem intensivmedizinischen Peer Review hat die Landesärztekammer nachgelegt und bietet diesen kollegialen Dialog nun auch für zwei weitere Bereiche an: Hier ist zunächst der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zu nennen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Amtsleitungen der Gesundheitsämter Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Enzkreis (Dr. Peter Friedel, Dr. Peter Schäfer, Dr. Oliver Kappert, Dr. Brigitte Joggerst) sowie der Abteilungspräsidentin des Landesgesundheitsamtes (Dr. Karlin Stark) wurden die ersten Verfahrensabläufe entwickelt und unter Einbezug des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt. Durch eine Kooperation mit der Hochschule für angewandte Gesundheitswissenschaften in Furtwangen konnten wir eine Bachelorstudentin gewinnen, die die Implementierung des Verfahrens im Rahmen ihrer Bachelorarbeit durch eine Bedarfserhebung bestärkt und begleitet hat. Zudem wurde das Projekt von vier Mas­ terstudierenden mitbetreut, die im Rahmen eines ResearchProjektes an der Erstellung der Bewertungsbögen beteiligt waren. Das Ziel, Peer Reviews im ÖGD einzuführen, ist aufgrund der Themenbreite durchaus ambitioniert. Um auch kleineren Gesundheitsämtern die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen, haben wir uns zunächst auf die Versorgungsbereiche fokussiert, die in allen Ämtern vorhanden sind. Diese sind das Meldewesen gemäß Infektionsschutzgesetz, die Trinkwasserüberwachung, die Einschulungsuntersuchungen sowie die infektionshygienische Überwachung. Im Rahmen einer Amtsärztekonferenz Mitte letzten Jahres wurde das Verfahren vorgestellt, im Herbst 2019 fand die erste interprofessionelle Schulung für Teilnehmer verschiedener Gesundheitsämter statt. Die ersten geschulten Peers sind Ärzte, Sozialmedizinische Assistenten und Hygie-

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neinspektoren aus allen hierarchischen Ebenen bis hin zur Amtsleitung. Im Januar 2020 fand das erste Pilot-PeerReview im Gesundheitsamt Karlsruhe statt. Inzwischen ist die Landesärztekammer Baden-Württemberg – neben den Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen – bundesweit die einzige Ärztekammer, die ein Peer Review für den ­Öffentlichen Gesundheitsdienst anbietet. Der zweite Bereich, für den ein Peer Review Verfahren neu konzipiert wurde, ist die pädiatrische Intensivmedizin. Die Einführung des Peer Reviews geschah hier auf Basis der jahrelangen Erfahrungen in der allgemeinen Intensivmedizin sowie auf Grundlage der bestehenden Dokumente und des umfangreichen Knowhows. Wir kooperieren mit dem Verband leitender Kinderärzte und Kinderchirurgen, aus deren Reihen sich eine Projektgruppe für das Verfahren herausgebildet hat, auch hier interprofessionell unterstützt von erfahrenen kinderintensivmedizinschen Pflegekräften. Unterstützung erhielten wir zudem von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, welche die Erlaubnis zur Verwendung und Anpassung der bereits bestehenden Dokumente für das intensivmedizinische Peer Review gegeben hat. Das eigentliche Vorgehen geschieht analog zum intensivmedizinischen Peer Review: es ist ein freiwilliger, kollegialer Austausch auf Augenhöhe, niederschwellig und anonym mit dem Ziel die Qualität und die Patientenversorgung zu optimieren. Startschuss war im Frühjahr 2019; bereits im Herbst fand dann die erste Peer Review –Schulung für Kinderintensivmediziner und kinderintensivmedizinische Pflegekräfte statt. Im Januar war der Startschuss für das erste Pilot Peer Review an der Uniklinik Tübingen ein zweites Pilot Peer Review folgt Mitte des Jahres in den Ostalb Kliniken. Die positiven Rückmeldungen der Teilnehmer im Anschluss an ein Peer Review sind nicht nur eine Bestätigung für uns, sondern sie bestärken die Landesärztekammer Baden-Württemberg auch darin, den eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen. Unser Peer Review Intensivmedizin erfährt beispielsweise auch bundesweit Beachtung, was die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz veranlasste, sich uns anzuschließen: Im Herbst letzten Jahres nahmen Intensivmediziner und Pflegekräfte aus dem Nachbar-Bundesland an unserer Peer Review Schulung in Stuttgart teil. In Abstimmung mit dem Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Günther Matheis, wird länderübergreifend das Peer Review Intensivmedizin in Rheinland-Pfalz mit „fertigen“ Peers aus Baden-Württemberg begleitet. Unsere ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen haben sich hierzu sehr gerne bereits erklärt, sodass für das laufende Jahr bereits drei Peer Reviews in Rheinland-Pfalz konzipiert sind. Allen Beteiligten danke ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihr Engagement. Die Kolleginnen und Kollegen, die in den genannten Fächern tätig sind, möchte ich einladen, sich gemeinsam mit ihrer Abteilung einem Peer Review zu stellen. Der erste Schritt kann dabei eine Schulung „Peer Review nach Curriculum der Bundesärztekammer“ sein. Das Verfahren ist ein aktiver Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität zum Wohl unserer Patientinnen und Patienten. Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg


Überblick: Notfalldatenmanagement (NFDM): 1 Instrument zur digitalen Gesundheitsversorgung

Der elektronische Arztausweis

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rei digitale Startanwendungen der Telematikinfrastruktur sollen künftig einer besseren ärztlichen Information und Kommunikation dienen: das Notfallfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) (siehe Kästen). Für die Nutzung dieser medizinischen Anwendungen macht der Gesetzgeber hierbei eine grundsätzliche Vorgabe: den elektronischen Arztausweis. Damit wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf die medizinischen Daten des Versicherten zugreifen können. Eine weitere Anwendung, die vor ihrer bundesweiten Einführung steht, ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Neben der grundsätzlichen gesetzgeberischen Vorgabe sind es die Funktionen des eArztausweises, die seinen Einsatz im Rahmen der Anwendungen sinnvoll und notwendig machen. Insbesondere ist dies die qualifizierte elektronische Signatur, mit der medizinische Dokumente (NFDM, elektronischer Arztbrief etc.) rechtsgültig elektronisch unterschrieben werden. Die qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich einer eigenhändigen Unterschrift des Arztes oder der Ärztin in der analogen Welt gleichgestellt. Bis zum Herbst dieses Jahres soll ein Update der Praxis-IT zur Verfügung stehen, das die medizinischen Anwendungen – NFDM, eMP und KIM – im Zusammenspiel mit dem Konnektor ermöglicht. Da Patientinnen und Patienten gegenüber dem Vertragsarzt einen Anspruch auf die Er-

stellung eines Notfalldatensatzes und unter bestimmten Voraussetzungen auf einen eMedikationsplan haben, ist mit einer ansteigenden Nachfrage nach elektronischen Arztausweisen zu rechnen. Beide Anwendungen setzen diesen voraus. Ab dem 1. Januar 2021 ändert sich darüber hinaus das Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Nach wie vor erhält der Versicherte eine AU als Papierausdruck, den er an seinen Arbeitgeber weiterreicht. Die Zuleitung der AU an die Krankenkasse übernimmt dann aber nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt. Er übermittelt über die Telematikinfrastruktur die elektronische AU, die mit dem eArztausweis sig­ niert wird, an die zuständige Kranken­ kasse. Die Übermittlung findet mittels KIM statt. Dieses neue Verfahren gilt auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements durch stationär tätige Ärztinnen und Ärzte ausgestellt werden. Bei der Einführung der elektronischen AU ist dies zunächst der erste von zwei Schritten. In einem zweiten Schritt entfällt dann die Vorlagepflicht der AU in Papierform des Arbeitnehmers: Ab dem 1. Januar 2022 ist der Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet, seine AU in Papierform beim Arbeitgeber vorzulegen. Für Beweisführungszwecke bekommt der Arbeitnehmer dennoch einen „Gelben Schein“ in Papierform. Der Arbeitgeber ruft ab 2022 die elektronische AU direkt bei der zuständigen Kranken-

Überblick: elektronischer Medikationsplan (eMP) Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medika­tionsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patient in die Speicherung einwilligt und der Patient mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt. Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören: •  Angaben zur Medikation, d. h. alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt und Informationen zur Anwendung (Dosierung, Zeitpunkt, Darreichungsform etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (OTC). Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Über­ prüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein können. •  Medikationsrelevante Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten

Ärzte und Zahnärzte können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patient in die Speicherung einwilligt. Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden: •  chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit) und wichtige frühere Operationen (z. B. Organtransplantation) •  regelmäßig eingenommene Medikamente, •  Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittel­ allergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion), •  weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und •  ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall ­benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt) und Zahnärzten. Der Notfalldatensatz wird durch den anlegenden Arzt mit der quali­ fizierten elektronischen Signatur des eArztausweises unterschrieben. kasse ab. Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden, bleibt jedoch weiterhin unverändert. Diese Änderungen gelten – Stand heute – zunächst nur für gesetzlich Krankenversicherte. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es Ärztinnen und Ärzten, die im ambulanten und stationären Bereich Patienten versorgen, zu empfehlen, rechtzeitig einen eArztausweis zu beantragen. Möglich ist dies im Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Weitere Informationen:

www.aerztekammer-bw.de/portal

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Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Thema eHealth

Überblick: Kommunikation im Medizinwesen (KIM) KIM sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. mit Apothekern etc. Nachrichten und Dokumente können künftig schnell, zuverlässig per sicherer E-Mail – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden. KIM bringt folgende Vorteile: •  Vertraulichkeit der Nachrichten: Kartenbasierte Verschlüsselung macht ein unberechtigtes Mitlesen unmöglich. Sensible Daten können immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind. •  Fälschungssicher: KIM-Nachrichten können nicht unbemerkt manipuliert werden. Adressaten erkennen immer, ob sie die E-Mail so erhalten haben, wie sie der Absender auch verschickt hat. •  Geprüfte Identität: Empfänger einer Nachricht können immer ­sicher sein: Wer als Absender draufsteht, ist auch der Absender der Nachricht. Die Identitäten der KIM-Teilnehmer sind geprüft und bestätigt. •  Schnelle Auffindbarkeit: Alle KIM-Teilnehmer sind im zentralen Adressbuch z. B. über die Praxisanschrift auffindbar. Es entfällt ein umständliches und fehleranfälliges Suchen oder Austauschen von E-Mail-Adressen. •  Abrechenbarkeit: KIM ist das sichere Übermittlungsverfahren nach § 291b Abs. 1e SGB V und dadurch die Basis für eine mögliche Vergütung. Der eArztausweis wird für die Verschlüsselung der versendeten Inhalte sowie für die Signatur, bspw. eines angehängten Arztbriefes, genutzt.

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Kammern und KV Interview · KV-Vorstände Dr. Metke und Dr. Fechner im Gespräch

„Das Virus hat uns alle kalt erwischt“

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ereits seit 2011 stehen Dr. Norbert Metke als Vorstands­ vorsitzender und Dr. Johannes Fechner als stellvertretender Vorstandsvorsitzender an der Spitze der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW). Im Interview berichtet das Führungsduo über seinen Umgang mit der Coronakrise, wirft aber auch einen Blick nach vorn und geht auf die Digitalisierung der Medizin ein. Mit dem Vorstand der KVBW sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens.

Die erste Jahreshälfte 2020 ist vorüber, das beherrschende Thema war Corona. Ist inzwischen in der KV wieder etwas ­Ruhe eingekehrt? Dr. N. Metke: In der Tat, die letzten Monate waren extrem. In jeglicher Hinsicht. Vor allem auch extrem belastend. Inzwischen hat sich die Situation aber deutlich beruhigt. Wir können gerade einmal durchatmen. Dr. J. Fechner: Wenn ich mir heute mein E-Mail-Postfach vom März und April anschaue, was sich da innerhalb der KV und draußen in den Regionen alles getan hat, dann stehe ich immer noch staunend da.

Das Ärzteblatt hat schon viel über Corona berichtet. Aber vielleicht beschreiben Sie einmal, welches Fazit Sie aus der Pandemie ziehen. Die Social-MediaKanäle der Landesärzte­kammer: Social icon

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Dr. N. Metke: Das Virus hat uns alle kalt erwischt. Ohne Vorbereitung mussten wir in den Krisenmodus umschalten und auf einmal völlig neue Prioritäten setzen. Bisher mussten wir uns noch nie damit befassen, Masken und Schutzmaterial zu besorgen und an unsere Mitglieder zu verteilen. Aus der Kassenärztlichen Vereinigung, die ja eigentlich eine reine Verwaltung ist, wurde innerhalb kürzester Zeit ein Logistikunternehmen. Auch für unsere Mitglieder war das eine extreme Situation. Man darf immer nicht vergessen, was sich da

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abgespielt hat. Hat es schon einmal eine Situation gegeben, in der Arztpraxen über Kurzarbeit nachgedacht haben? Voller Stolz stelle ich fest, dass die niedergelassenen Ärzte, allen voran die Hausärzte, sich als Fels in der Brandung erwiesen haben und durch ihren Einsatz das, was ambulant ging, ambulant geleistet haben. Bei 136.000 Verdachtsdiagnosen „COVID-19 oder banaler Infekt“, versorgten die Haus­ ärzte in Baden-Württemberg über 90 Prozent. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass auf das ambulante System Verlass ist. Wir haben viel Lob für unsere Arbeit von der Öffentlichkeit, von der Politik, den Krankenkassen und unseren Mitgliedern bekommen. Das hat gut getan. Ich glaube, dass wir unseren Beitrag geleistet haben, dass unser Land gut durch die Pandemie gekom-

men ist. Und wenn knapp 90 Prozent der COVID-19-Patienten ambulant versorgt wurden, ist das eben auch ein Ausweis davon, wie leistungsfähig der ambulante Sektor ist. Auch den Kolleginnen und Kolleginnen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern danken wir für die enge Kopplung mit dem nieder­ gelassenen Bereich und die bewundernswerte Arbeit an den COVID19-Erkrankten. Auch sie haben einen wesentlichen Anteil daran, dass die COVID-19-bedingte Übersterblichkeit in Deutschland sechs Prozent, in Spanien 60 Prozent und in Italien 49 Prozent beträgt. Ebenso bemerkenswert ist, in welchem Umfang trotz Pandemie noch Versorgung außerhalb von Corona stattgefunden hat. So sind im März 2020 die Verordnungen von kardiovaskulären Arzneimitteln im


Vergleich zum März 2019 um 22 Prozent gestiegen. Da wird es sicherlich eine Reihe von Bevorratungstendenzen gegeben haben. Es zeigt aber auch, dass die Patienten weiterhin versorgt wurden. Gefreut habe ich mich als Orthopäde auch über das Engagement der Fachärzte. Sie haben den Hausärzten und den Krankenhäusern den Rücken freigehalten, indem sie das ambulant versorgten, was fachärztlich ambulant zu versorgen war. Ja, wir haben zu Beginn der Pandemie gebeten, aufschiebbare Behandlungen zu vermeiden. Dies hat im ersten Quartal zu einem Fallzahlrückgang um 9 Prozent bei allen Fachgruppen geführt, – 4,5 Prozent bei den Hausärzten aufgrund der Versorgung der vielen COVID19-Verdachtspatienten, und beispielsweise bei Hautärzten – 8 Prozent, bei Augenärzten – 9 Prozent und bei Orthopäden – 6 Prozent. Bei Psychiatern und Psychotherapeuten sind die Fallzahlen in etwa gleichgeblieben. Das zeigt, dass in der Corona-Pandemie Versorgung nachhaltig stattgefunden und verschiebbare Behandlungen (Vorsorge) verschoben wurden. Der gute Verlauf der CoronaPandemie in Deutschland ist der Verdienst der Disziplin der Menschen, des dezentralen ambulanten Ver­ sorgungssektrums und der Hoch­ leistungsfähigkeit des stationären Bereiches. Dr. J. Fechner: Wir haben in Abstimmung mit den Landräten und Bürgermeistern über 60 Abstrichstellen und Fieberambulanzen eröffnet und mittlerweile über 200 CoronaSchwerpunktpraxen initiiert. Da gab es mobile Ärzte für Hausbesuche bei COVID-19-Patienten, wir haben die Versorgung in Sammelunterkünften organisiert, Betreuungs-Teams für Pflegeheime angeregt und uns sogar

um die Befundung der Patienten gekümmert, bei denen die Tests negativ ausgefallen sind. Damit haben wir es der Politik ermöglicht, dass sie nicht den Katastrophenfall ausrufen musste. Wir wollten unbedingt verhindern, dass die Ärzte direkt den kommunalen und den Landesbehörden unterstellt werden, wie es in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der Fall gewesen ist. Die Mit­ arbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg haben toll mitgezogen und Unglaubliches geleistet – beispielsweise im Geschäftsbereich Notfalldienst in den ersten acht Wochen der Pandemie ebenso wie der Vorstand täglich – auch an Wochenenden – 12 bis 14 Stunden telefoniert, gemailt und abgestimmt. Das macht mich wirklich stolz.

Können Sie ein erstes Fazit ­ziehen, wo Sie Optimierungs­ bedarf in der Bewältigung der Pandemie sehen? Dr. N. Metke: Also, noch ist die Pandemie nicht vorbei. Das Virus ist noch lange nicht besiegt, noch immer infizieren sich Menschen, noch immer gibt es Verläufe, bei denen Patienten schwer erkranken. Und noch immer sterben Menschen an Corona. Aber die schlimmsten Befürchtungen und damit auch Zustände wie in anderen Staaten sind bei uns nicht eingetreten. Wenn man sich vor Augen hält, was sich in Italien abspielt oder abgespielt hat, in den USA oder Brasilien! Furchtbar! Ohne Frage: Die Einschränkungen, denen wir uns zu unterwerfen hatten, waren beispiellos. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat es auf den Punkt gebracht: Wir wer-

den uns nach der Pandemie viel zu verzeihen haben. Ich finde aber, auch die Politik hat das insgesamt gut gemacht. Ich habe kein Verständnis für die Kritik, die da jetzt geäußert wird. Es darf doch niemand vergessen, dass wie nie wissen, was passiert wäre, wenn wir einzelne Maßnahmen nicht ergriffen hätten. Um es klar zu sagen: In Italien mussten die Ärzte entscheiden, welchen Patienten sie beatmen konnten. Und welchen sie sterben lassen mussten. Ich wage mir nicht auszumalen, was passiert wäre, wenn wir auch bei uns in diese Situation gekommen wären.

Wie geht es denn jetzt weiter? Dr. N. Metke: Wir müssen jetzt noch eine Reihe von Themen bearbeiten, die Folge der Pandemie sind. Unsere Abrechnung arbeitet gerade unter Hochdruck daran, den Rettungsschirm, den der Gesetzgeber festgelegt hat, für das einzelne Mitglied zu rechnen. Wir haben mit hoch kooperativen Krankenkassen im Mai mehrere Vereinbarungen erzielt, wie der Rettungsschirm (90 Prozent des GKVVorjahresumsatzes) genau ausgestaltet werden soll und wie die Kosten für Material, Schutzausrüstung und Infrastruktur, also die außerordentlichen Maßnahmen der KVBW finanziert werden können. Wir haben gute Regelungen für Baden-Württemberg erzielt. Das muss aber dann auch umgesetzt werden; das läuft ja alles zusätzlich zur eigentlichen Abrechnung. Da gibt es viele Berechnungen, die vorgenommen werden müssen. Dann sehen wir auch, welche Einbußen die Praxen letztendlich durch Corona, zumindest erst einmal im ersten Quartal 2020, hinnehmen mussten. Gleichzeitig läuft die Abrechnung der Leistungen aus

Abrechnungsempfehlungen

Foto: Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAM

Kammern und KV

Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKVVerband und den Beihilfe-Kostenträgern die Verlängerung der Befristung der Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 30. 09. 2020 beschlossen. Darüber hinaus konnte mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern ein Konsens zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analog-Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID19-Pandemie erzielt werden. Sie gilt rückwirkend vom 09. 04. 2020 bis 30. 09. 2020.

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Veranstaltungshinweis

management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.. Veranstaltungstitel: Gemeinsam statt einsam – Kooperationen im Überblick Ziele: Der Trend zur gemeinsamen Berufsausübung hat sich längst durchgesetzt. Starke Partnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit bestimmen die Versorgungslandschaft. Auch gewinnt die persönliche Work-Life-Balance zunehmend an Bedeutung. Dank des liberalisierten Vertragsarztrechts gibt es zwischen­ zeitlich viele Varianten der selbstständigen Tätigkeit. Doch welche ist die Richtige für Sie und was gibt es dabei zu beachten? Lernen Sie Ihre individuellen Gestaltungsmöglichkeiten kennen! Von der Berufsausübungsgemeinschaft über die Praxisgemeinschaft bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum – wir stellen Ihnen die verschiedenen Kooperationsformen vor und zeigen auf, welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sind. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: •  Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH), KVBW •  Jan-Ulrich Schuster, Rechtsassessor, KVBW Termin und Veranstaltungsort: •  23. September 2020 (15.00 bis ca. 18.00 Uhr), •  KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 69,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke). Fortbildungspunkte: 4 Anzeige

den Fieberambulanzen und den Corona-Schwerpunktpraxen. Und noch immer beliefern wir unsere Praxen mit Schutzausrüstung. Gezeigt hat sich aber auch, dass die Pandemie dazu geführt hat, dass viele Themen in den Hintergrund getreten sind. In den letzten Monaten mussten wir unsere gesamte Energie in die Bewältigung der Krise stecken. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Themen, die uns vorher beschäftigt haben, von alleine erledigt hätten. Sie sind nach wie vor präsent und treten jetzt wieder in den Vordergrund.

… zum Beispiel? Dr. J. Fechner: Unsere Versorgungsprobleme bleiben weiterhin bestehen. Im öffentlichen Bewusstsein ist das in den letzten Monaten ein wenig in den Hintergrund getreten, weil die Zeitungen voll mit Corona waren. Aber geändert hat sich ja nichts daran. Eher im Gegenteil: Die Brandherde nehmen zu. Wer den Be-

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darfsplan vom Februar 2020 mit dem vor fünf Jahren vergleicht, kann feststellen, dass die Landschaft immer grüner wird. Damit ist gemeint, dass immer mehr Mittelbereiche für Neuzulassungen offen und daher auf unseren Karten grün markiert sind. Und auch die Liste mit unseren Fördergebieten wird immer länger. Wie ein Mantra tragen wir das schon seit Jahren vor: Das betrifft keineswegs nur den ländlichen Raum, sondern auch die Städte. Der Beratungsbedarf bei unseren Mitgliedern nimmt zu. Und der Aufwand, den wir betreiben müssen, auch. Ende letzten Jahres hatten wir ein Versorgungsproblem in Schopfheim im Landkreis Lörrach. Das ist eine kleine Stadt, in der eine große Hausarztpraxis geschlossen hat, was gleich eine massive Lücke hinterlässt. Im Ergebnis hat nun dort ein Medizinisches Versorgungszentrum eröffnet mit mehreren angestellten Ärzten. Aber dafür war ein großer Aufwand erforderlich. Denn wir mussten einen Betreiber für das Medizinische Versorgungszentrum organisieren, die Stadt Räume zur Verfügung stellen und dann war die Ärzteschaft aktiv, damit sich auch Ärztinnen und Ärzte melden, die sich anstellen ließen. Die Fälle, in denen eine Arztpraxis einfach an einen Nachfolger übergeben wird, werden seltener. Und Schopfheim ist kein Einzelfall. Dr. N. Metke: Auch dürfen wir nicht vergessen, dass zum April 2020 ein neuer EBM in Kraft getreten ist. Da sind vor allem die technischen Leistungen neu bewertet worden. Da werden wir einmal schauen müssen, wie sich das weiter entwickelt. Das ist in der Wahrnehmung sicherlich auch ein wenig untergegangen, Anfang April befanden wir uns in der Spitze der Pandemie. Da hatten auch die Arztpraxen andere Themen, mit ­denen sie sich befassten. Nachdem jetzt aber die Praxen den Betrieb wieder hochgefahren haben, beschäftigen uns dann auch diese Themen wieder verstärkt. Wir werden mit der nächsten Abrechnung sehen, welche Auswirkungen das haben wird oder ob es hier irgend­ welche Probleme gibt.

Haben Sie noch weitere Beispiele? Dr. N. Metke: Im Herbst tritt der neue, deutlich entbürokratisierte Heilmittelkatalog nach vielen Jahren

der Verhandlung mit den Krankenkassen auf Bundesebene, die ich für die Ärzteschaft geführt habe, in Kraft. Da werden wir unsere Mitglieder dann entsprechend im Vorfeld umfangreich informieren müssen. In der Auseinandersetzung mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung, das unsere Honorarvereinbarung mit den Krankenkassen für 2020 beanstandet hatte, haben wir wichtige Etappensiege zu verzeichnen. Auch das ÄBW hat ja darüber berichtet. Dr. J. Fechner: Vor gut einem Jahr ist das Terminservice-Verbesserungsgesetz in Kraft getreten. Das hat eine Vielzahl von Veränderungen mit sich gebracht. Auch da gibt es noch einiges zu tun. So sind wir gerade dabei, unsere Tochtergesellschaft KVSYs aufzubauen, die die Leistungen im Rahmen der 116 117 außerhalb der Sprechstundenzeiten anbieten soll. Wir haben inzwischen eine Geschäftsführerin, die gerade eingearbeitet wird. Da wollen wir bis Jahresende vorankommen. Dann hat die Politik in Berlin trotz Corona ihre Vorhaben weitergeführt. Das betrifft etwa den Notfalldienst, der neu geregelt werden soll, aber auch ­verschiedene Initiativen im Rahmen der Digitalisierung.

Digitalisierung ist ein gutes Stichwort. Hat Corona diesem Thema einen Schub gegeben? Dr. J. Fechner: Das hoffe ich. Es ist ja schon unglaublich, welche Themen auf einmal durchlaufen. Anfang des Jahres hatten wir noch neun Ärzte, die über die Genehmigung für eine Videosprechstunde verfügten, dann innerhalb von wenigen Wochen rund 3.600. Und mir ist nicht bekannt, dass es da irgendwelche Probleme gegeben hat. Ebenso haben wir in dieser Zeit docdirekt weiter entwickeln können. So hat die Zusammenarbeit mit der Teleclinic nach zwei Jahren geendet, wir haben einen neuen Partner und können das TelemedizinAngebot Schritt für Schritt in die 116 117 integrieren. Aber wenn ich sehe, auf welche Vorbehalte eine freiwillige Corona-App stößt, dann sehe ich noch einen weiten Weg vor uns. Schließlich bin ich gespannt darauf, wie sich unsere Arbeitswelt verändern wird. Webkonferenzen mit und ohne Bild anstelle Dienstreisen, Homeoffice statt täglicher Staus – warten wir es ab.


Kammern und KV Foto: iStock / Getty Images – Sasha_astra

Häufige Fragen von Weiterbildungsbefugten und dazugehörige Antworten

FAQ zur neuen Weiterbildungsordnung

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m 1. Juli 2020 ist in BadenWürttemberg die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020) in Kraft getreten. Details wurden in Heft 6/2020 veröffentlicht; die Landesärztekammer informiert auf ihrer Website umfassend über das neue Regelwerk. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (AiWs) werden unter anderem von befugten Ärztinnen und Ärzten weitergebildet. Bestehende Weiterbildungsbefugnisse gelten zunächst weiterhin zumindest solange, wie der Weiterbilder einen Assistenten oder eine Assistentin nach „alter“ Weiter­ bildungsordnung weiterbildet. Die Umstellung auf die neue Weiter­ bildungsordnung gibt der Ärzte­ kammer Veranlassung, bestehende Weiterbildungsbefugnisse nach und nach zu aktualisieren. Vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir häufige Fragen von weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten sowie dazugehörige Antworten. Was sind die wesentlichen Änderungen in der WBO 2020? Neben der Integration von neuen Methoden bei Diagnostik und Therapie in der Weiterbildung liegt das Hauptaugenmerk auf der Vermittlung von Kompetenzen. Es werden kognitive und Methodenkompetenzen gefordert. Dies sind sachliche und fachliche Kenntnisse, die erworben werden müssen. Handlungskompetenzen werden immer dann gefordert, wenn Erfahrungen und Fertigkeiten für eine selbstständige Ausführung einer Diagnostik oder Therapie gelernt und bis zur Selbstständigkeit vervollkommnet werden müssen. Viele der bisher geforderten Zahlen von Eingriffen werden hierdurch ersetzt und/oder reduziert. Ich habe bereits eine Befugnis zur Weiterbildung nach WBO 2006. Muss ich auch eine Befugnis nach der neuen WBO 2020 beantragen? Möchten Sie ausschließlich AiWs weiterbilden, die noch nach WBO 2006 ihre Weiterbildung abschließen werden, müssen Sie keine neue Befugnis beantragen. Ihre bisherige Weiterbildungsbefugnis bleibt bis

zum Ende der Übergangsfristen ­bestehen. Muss ich als Weiterbilder das eLogbuch anbieten? Für AiWs, die Sie nach der WBO 2006 weiterbilden, müssen Sie das bisher gültige Logbuch nur in Papierform gegenzeichnen. AiWs, die nach WBO 2020 abschließen möchten, benötigen die Nachweise aller Kompetenzen nach dieser Weiterbildungsordnung. Die Dokumentation erfolgt in Form des eLogbuchs, sobald dieses entsprechend zur Verfügung steht. Sie sind als Weiterbilder verpflichtet, dies auch in elektronischer Form gegenzuzeichnen. In der Übergangszeit werden auch Logbücher nach WBO 2020 in Papierform akzeptiert.

gewählt haben, können nicht für die Weiterbildung für den Facharzt Innere Medizin befugt werden. Wie bisher auch, kann die Befugnis in der ambulanten haus­ ärztlichen Versorgung für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin beantragt werden. Nur Fachärzte für Innere Medizin, die im ambulanten Bereich fachärztlich tätig sind, können nach WBO 2020 die Befugnis zur Weiterbildung für den Facharzt Innere Medizin beantragen.

Die neue Weiterbildungsordnung im Volltext Anzeige

Ändern sich Pflichten von Weiterbildern? Nein, es gibt keine Änderungen. Da AiWs die Pflicht einer ordnungsgemäßen Dokumentation ihrer Weiterbildung haben, die vollständig und nachweisbar sein muss, haben sie das Recht auf Bestätigung und Ausstellung eines Weiterbildungszeugnisses durch die Weiterbilderin beziehungsweise den Weiterbilder. Auch die Jahresgespräche über den Stand der Weiterbildung bleiben verpflichtend und müssen im eLogbuch dokumentiert werden. Gibt es Änderungen von Weiter­ bildungszeiten? Verlängerungen von Weiterbildungszeiten gibt es in der Regel nicht. Allerdings gibt es auch keine „versenkbaren Zeiten“ aus der vorhergehenden Facharztweiterbildung mehr. Daher haben sich in der Schwerpunktweiterbildung und Zusatzweiterbildung die Mindestweiterbildungszeiten meist verkürzt. Kann ich als hausärztlich tätiger Internist nun auch die Befugnis zur Weiterbildung für den Facharzt Innere Medizin beantragen? Nein, dies ist nicht möglich. Fachärzte für Innere Medizin, die nach § 73 Abs. 1 Ziffer 3 SGB V die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung

Gibt es neue Bezeichnungen in der WBO und kann ich diese weiter­bilden? Neu eingeführte Zusatzbezeichnungen sind: Ernährungsmedizin, Immunologie, Klinische Akut- und Notfallmedizin, Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen, Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner, Sexualmedizin, Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenem Herzfehler, Kinder- und Jugend-Urologie, Transplantationsmedizin. Die Befugnisse zur Weiterbildung in diesen neu eingeführten Bezeichnungen können im Umfang der Mindestweiterbildungszeit beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie zunächst die Bezeichnung erwerben. Dies ist auch im Zuge von Übergangsbestimmungen gemäß § 20 Abs. 7 WBO 2020 möglich.

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Kammern und KV Kammerpräsident kritisiert: heutige Probleme ärztlicher Versorgung nicht gelöst

Ausbau der Medizinstudienplätze

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ie Landesregierung hat Anfang Juni einen deutlichen Ausbau der Anzahl der Studienanfängerplätze in der Humanmedizin beschlossen, ebenso wie ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Allgemeinmedizin und der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen. Demnach richtet Baden-Württemberg zum Wintersemester 2020/21 in zwei Stufen 150 zusätzliche Studienanfängerplätze Humanmedizin an den fünf Medizinischen Fakultäten ein. Damit gibt es 1.631 Studien­ anfängerplätze ab dem Studienjahr 2020/2021 und 1.699 Studien­ anfängerplätze ab dem Studienjahr 2021/2022 im Land. Die Hälfte der zusätzlichen 150 Medizinstudienplätze wird für Studierende reserviert, die sich mit Beginn ihres Studiums für eine Tätigkeit als Landarzt nach der Ausbildung verpflichten.

Nachruf Die baden-württembergische Ärzteschaft und die Belegschaft der Landesärztekammer trauern um

Hannelore Sensen H. Sensen

* 26. 12. 1946  † 11. 06. 2020 Frau Sensen war von 1976 bis zum Eintritt in ihren Ruhestand 2011 in verschiedenen Funktionen für die Landesärztekammer Baden-Württemberg tätig, darunter in der Pressestelle der Heilberufe und in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer. Ehren- und Hauptamt schätzten besonders ihr Organisationstalent. Herausragend war ihr Einsatz bei der Vorbereitung des 111. Deutschen Ärztetags in Ulm. Für ihre vielfältigen Verdienste wurde ihr 2002 das Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft verliehen.

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Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Miller, kommentierte die Pläne der Landesregierung: „Grundsätzlich begrüßen wir den Aufbau zusätzlicher Medizin-Studienplätze bei uns im Land ausdrücklich. Das ist ein absolut richtiger und wichtiger Schritt. Wir haben großen Bedarf an ärztlicher Arbeitskraft – nicht erst in Zukunft, sondern schon heute. Aber hier müssen wir auch realistisch sein: Die zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt mit dem Studium beginnen, werden nach Studium und Weiterbildung frühestens ab 2030 für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Die heutigen Probleme der ärztlichen Versorgung lösen wir damit also nicht.“ Dr. Miller stellte auch infrage, ob man von jungen Menschen, die noch nicht einmal mit dem Studium begonnen haben, erwarten könne, dass sie sich schon jetzt genau darauf festlegen, an welchem Ort und in welcher Fachrichtung sie später einmal arbeiten werden? „Diesen Aspekt der Landarzt-Quote sehen wir durchaus kritisch“, sagte der Kammerpräsident. Darüber hinaus habe sich nach seinen Worten in den vergangenen Jahren in puncto Hausarzt-Mangel aus ärztlicher Sicht schon viel Positives getan. Die Zahl der jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Weiterbildung zum Allgemeinmediziner erfolgreich abgeschlossen haben, sei gestiegen. Wie viele von ihnen dann aber tatsächlich aufs Land gingen, sei nicht allein ein rein ärztliches Thema. „Da geht es um grundsätzlich-strukturelle Aspekte wie Wohnraum, Verkehrsdichte, Kinderbetreuung und Zugang zu Bildung. Hier sind dann vor allem Land und Kommunen gefordert“, so Dr. Miller. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum beinhaltet neben dem Ausbau auch inhaltliche Neuerungen, die die angestrebten Reformen des Masterplans Medizinstudium 2020 bereits vorwegnehmen. Betont wurden insbesondere die Stärkung der Allge-

meinmedizin sowie die Vorbereitung auf und Motivation für eine Tätigkeit als niedergelassene/r Ärztin/Arzt. Ferner ist eine Stärkung der Vermittlung praktischer Kompetenzen und Fertigkeiten sowie eine Forschungsbasierung der Ausbildung beabsichtigt. Außerdem sollen die Belange der ländlichen Regionen besonders berücksichtigt werden. Im Fokus des Ausbaus steht zudem die Sicherung der medizinischen Versorgung auf dem Land. Das neue Neigungsprofil „Landarzt-Track“, das ab dem kommenden Wintersemester 2020/21 im Medizinstudium in Baden-Württemberg verankert werden soll, spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit dem neuen Neigungsprofil sollen die Medizinischen Fakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm ihren Studierenden die Möglichkeit bieten, bereits im Studium die vielfältigen Aspekte der Allgemeinmedizin kennenzulernen und sich optimal für eine spätere Tätigkeit auf dem Land zu qualifizieren. So können die Studierenden künftig in jedem Semester spezielle, inhaltlich aufeinander abgestimmte Ausbildungsmodule wählen. Der Einstieg ist in jeder Phase des Studiums möglich – vom „Landarzt-Track“ und der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium sollen damit alle Medizinstudierenden profitieren. In den Kursen werden sie auch mit regionalen Akteuren wie etwa Hausärztinnen und Hausärzten, regionalen ambulanten und stationären Versorgungszentren sowie Gemeinden, Bürgermeister/innen sowie Landrätinnen und -räten zusammengebracht. Geplant ist dabei auch die engere Vernetzung und Anbindung der niedergelassenen Ärzte an die Forschung der Unikliniken vor Ort, die effektive Nutzung der Telemedizin, die Ausweitung innovativer Versorgungsmodelle wie Medizinische Versorgungszentren und nicht zuletzt auch infrastrukturelle Maßnahmen, beispielsweise bezüglich des Nahverkehrs oder Kulturangeboten, um die Attraktivität des Landarztberufes für junge Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen.


Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt Staatliche Corona-Hilfen für Arztpraxen Die Corona-Krise stellt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte seit ihrem Beginn nicht nur vor medizinische Herausforderungen, sondern hat auch für die Arztpraxen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. So hat die COVID-19-Pandemie insbesondere in den ersten Wochen für stark rückläufige Patientenzahlen in zahlreichen Arztpraxen gesorgt. Nicht zwingend erforderliche Behandlungen wurden von den Patienten oftmals abgesagt oder verschoben. Der damit verbundene Rückgang der Praxiseinnahmen hat dabei teilweise zu Liquiditätsengpässen und finanziellen Sorgen bei den betroffenen Praxen geführt. Zwar wurde im vertragsärztlichen Bereich bei größeren Honorarverlusten ein finanzieller Ausgleich beschlossen, der die Corona-Virus bedingten Umsatzrückgänge deutlich abmildert. Dennoch können Arztpraxen je nach Zusammensetzung des Honorars zum Beispiel auch durch massive Einbußen im privatärztlichen Bereich in eine finanzielle Schieflage geraten. Im Zuge der schrittweisen Lockerung der Corona-bedingten Beschränkungen hat sich die Situation zuletzt wieder etwas entspannt. Inwieweit die betroffenen Praxen die Verluste der ersten Pandemie-Welle wieder ausgleichen können, ist allerdings noch offen und wird sich erst im weiteren Zeitablauf zeigen. Zudem bleibt abzuwarten, ob und wie stark eine zweite Corona-Infektionswelle eintritt und wie hoch dann gegebenenfalls die weiteren Einbußen bei den Praxis­ einnahmen sein werden. Je nach Höhe des wirtschaftlichen Schadens kann es für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie auch für andere Selbstständige durchaus sinnvoll sein, staatliche Corona-Hilfen in Anspruch zu nehmen. Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen eingeleitet sowie diverse Finanzhilfen bereitgestellt, um den teilweise massiven Umsatzeinbußen vieler Freiberufler und Unternehmen entgegenzuwirken. Auch Arztpraxen können diese beanspruchen, sofern die Liquiditätsschwierigkeiten von der COVID-19Pandemie verursacht sind.

So hat der Gesetzgeber im Eilverfahren den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Die neuen Regelungen sehen zum Beispiel vor, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bereits dann besteht, wenn nur 10 % der Mitarbeiter von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem werden den Arbeitgebern die weiterhin zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Eine frühere interne Anweisung der Bundesagentur, wonach für Angestellte in Vertragsarztpraxen kein Anspruch aus dem Kurzarbeitergeld besteht, wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Demnach werden nun alle Anträge im Einzelfall entschieden, wobei insbesondere Überschneidungen mit Leistungen aus dem Krankenhausentlastungsgesetz geprüft werden. Aber auch steuerliche Hilfen können für Arztpraxen in Frage kommen. Hier kann es sich lohnen, mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater zu sprechen. In der aktuellen Situation können beispielsweise Steuerzahlungen auf Antrag zinsfrei hinausgeschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Die Finanzbehörden stellen allerdings an dieses Kriterium derzeit nur geringe Anforderungen. Außerdem kann das Finanzamt die Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer anpassen, wenn die Praxiseinnahmen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden. Bis Ende 2020 verzichten Finanzämter zudem auf Vollstreckungsmaßnahmen bei fälligen Steuerzahlungen. Kontopfändungen oder Säumniszuschläge werden damit vorerst ausgesetzt, wenn ein Schuldner unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen ist. Neben den genannten Maßnahmen können von der Corona-Pandemie betroffene Arztpraxen zudem weiterhin bereits bestehende Kredithilfen des Bundes (KfW) und des Landes (L-Bank) erhalten. Diese wurden zuletzt Coronabedingt in den Zugangsbedingungen und Konditionen stark verbessert und werden direkt über die jeweilige Hausbank beantragt. Für Arztpraxen, die bereits länger als 5 Jahre bestehen, kommen zum Beispiel der „KfW-Unternehmerkredit“ und die „Wachstumsfinanzierung“ der L-Bank in Betracht.

Liegt die Praxiseröffnung noch keine fünf Jahre zurück, ist der „ERP-Gründerkredit – Universell“ der KfW eine interessante Finanzierungsalternative. Im Rahmen der Corona-Hilfe übernimmt die KfW außerdem einen Teil des Ausfallrisikos der beantragenden Hausbank. So ist in den betreffenden KfWFörderprogrammen eine Haftungsfreistellung von bis zu 90 % vorgesehen. Aber auch bei der Wachstumsfinanzierung der L-Bank ist zum Beispiel die Übernahme einer 50-prozentigen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank in einem vereinfachten Verfahren bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Millionen Euro möglich. Letztendlich dient die Haftungsfreistellung der Förderinstitute dazu, den Hausbanken im Interesse ihrer Kunden eine noch schnellere Kreditzusage zu ermöglichen. Seit April dieses Jahres können bestimmte Arztpraxen zudem ein weiteres, neues Förderkreditprogramm beantragen: den KfW-Schnellkredit. Da für den Schnellkredit auf die sonst übliche Risikoprüfung verzichtet wird, richtet er sich vornehmlich an Kreditnehmer, die unbedingt sofort einen Kredit benötigen. Die KfW trägt dabei das volle Haftungsrisiko. Antragsberechtigte für den Schnellkredit sind allerdings nur Arztpraxen mit über zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 bestehen und die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Praxisgewinn erwirtschaftet haben. Diese können kurzfristig bis zu 25 % ihres Praxisumsatzes im Jahr 2019 als Kredit bekommen. Weitere Informationen zur Corona-Hilfe für Selbständige finden Interessierte auf den Informationsseiten der KfW, L-Bank oder Arbeitsagentur sowie beim Ministerium für Wirtschaft Baden-Württemberg, beim Bundesministerium für Wirtschaft oder auch beim Bundesfinanzministerium. Aber auch das neue Internetportal für Selbstständige der BW-Bank bietet unter https://www.bw-bank.de/selbststaendige im Bereich Services & Aktuelles / Corona-Hilfe viele wertvolle Informationen und Hinweise. Zudem informieren die Heilberufe-Berater der BWBank ihre selbstständigen Kunden über die Fördervoraussetzungen und begleiten sie beim Beantragen der Fördergelder. Dabei unterstützt die BW-Bank die Kreditprogramme der Förderinstitute zusätzlich mit eigenen Krediten, um niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf schnell die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen.

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Filippo Scaglione Vertriebsmanager Heilberufe bei der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank)

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Arzt und Recht aktuell Antworten auf Fragen zur Notwehr und Nothilfe

Randale in der Praxis, kann ich mich wehren?

Andrea Schannath

Definition Notwehr und Nothilfe Notwehr ist laut Strafgesetzbuch die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwehren. Wer in Notwehr handelt, wird nicht bestraft. Nothilfe ist eine Notwehrhandlung, bei der der Angegriffene nicht der Handelnde selbst, ­sondern ein Dritter ist, beispielsweise eine Mitarbeiterin der ­Praxis oder auch ein Patient. Sie verteidigen sich also gegen einen Angriff auf eine andere Person. Bei der Notwehr und der Nothilfe handelt es sich um sogenannte Rechtfertigungsgründe. Die Notwehr ist fast wortgleich in drei Gesetzbüchern (§ 32 Strafgesetzbuch, § 227 Bürgerliches Gesetzbuch und § 15 Ordnungswidrigkeitengesetz) geregelt. Die Notwehr/Nothilfe sollten Sie nicht verwechseln mit einem weiteren Rechtfertigungsgrund dem sogenannten Notstand. Ein Notstand liegt vor, wenn jemand eine Straftat begeht, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen abzuwehren. So brechen Sie zwar die ärztliche Schweigepflicht, wenn Sie die Polizei darüber informieren, dass Sie von einer Patientin erfahren haben, dass diese von ihrem Mann mehrfach geschlagen wurde. Drohen der Patientin aber schwerwiegende Schädigungen oder

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Foto: iStock / Getty Images – Natali_Mis

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an will es selbst nicht erleben, aber mindestens 75 Mal pro Tag kommt es in deutschen Arztpraxen zu körperlicher Gewalt gegen niedergelassene Ärzte und ihre Praxisteams. Dabei trifft es Ärztinnen genauso häufig wie ihre männlichen Kollegen. Was aber kann ich in einem solchen Fall tun? Darf ich mich wehren? Kann ich meinen Mitarbeitern bei einem Angriff helfen? Diese Fragen zur Notwehr und N­ot­ hilfe beantworten wir im Nach­ folgenden:

ist sogar ihr Tod zu befürchten, sind Sie befugt, Ihnen anvertraute Geheimnisse gegenüber der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zu offenbaren und damit Ihre ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.

Wann kann eine Verteidigung durch Notwehr oder Nothilfe ­gerechtfertigt sein? Um im Sinne der Notwehr straffrei zu handeln, müssen zwei Voraus­ setzungen vorliegen: •  eine Notwehrlage •  die Notwehrhandlung darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. Die Gegenwärtigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Nicht davon erfasst sind daher spätere Rachefeldzüge. Wurden Sie in der Praxis verprügelt und treffen Sie Stunden später erneut auf den Schläger, ist eine Notwehrlage nicht mehr gegeben und Sie machen sich strafbar, wenn Sie jetzt den Schläger angreifen. Wenn Sie jedoch unmittelbar den Schlag abwehren und auch gegebenenfalls zurückschlagen, kann dies unter dem Schutz der Notwehr liegen, sodass Sie nicht bestraft werden. Beachten Sie aber: Wenn der Angreifer vom Angriff abgelassenen und ihn beendet hat, er also bereits die

Praxis verlassen will, ist keine Notwehr mehr zulässig. Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Wenn beispielsweise die Polizei eine Person festnimmt, ist keine Notwehr zulässig. Denn das gesetzmäßig zugelassene

Was ist eine Notwehrlage? Eine Notwehrlage ist dann ­gegeben, wenn ein gegen­ wärtiger und rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt. Rechtsgüter sind alle rechtlich geschützten Interessen. Dazu zählen zum Beispiel das Eigentum oder das Hausrecht in Ihrer Praxis. Ein Angriff liegt vor, wenn ein Mensch droht eines dieser Rechtsgüter zu verletzen. So kann beispielsweise die Wegnahme eines Gegenstandes das Eigentumsrechts oder ein körperlicher Angriff das Leben und die Gesundheit eines Menschen verletzen. Dabei muss allerdings eine gewisse Bagatellschwelle überschritten sein. Sie dürfen sich also nicht gegen einen Schein- oder Scherzangriff wehren.


und ordnungsgemäß durchgeführte Handeln der Polizei steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung. Kein rechtswidriger Angriff liegt auch vor, wenn der Angreifer sich auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann, er zum Beispiel selbst unmittelbar zuvor körperlich angegriffen wurde.

Die Notwehrhandlung – Wie dürfen Sie reagieren? Nur weil ein Angriff auf eine Person vorliegt, ist nicht jede Handlung im Rahmen der Notwehr zulässig. Geschützt sind nur die Handlungen, die im richtigen Verhältnis zum Angriff stehen. Angriff und Notwehr müssen also verhältnismäßig sein. Bei der Notwehr wird verglichen, ob die Verteidigungshandlung dem Angriff entsprechend ist oder ob überreagiert wird. Das typische Beispiel aus den juristischen Lehrbüchern dafür ist der griesgrämige Nachbar, der mit der Flinte auf Nachbarskinder zielt, die ihm Äpfel vom Grundstück klauen. Die Äpfel gehören zu seinem schützenswerten Eigentum und der Diebstahl ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Dennoch muss die Reaktion angemessen erfolgen. Die Verteidigung muss daher mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff effektiv und endgültig abwehren kann. Wer etwa von einem Unbewaffneten angegriffen wird, darf, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (z. B. besondere Gefährlichkeit des Angreifers) den Angriff nicht mit einer Waffe oder einem Werkzeug wie einem Brief­ öffner abwehren. Beachten Sie auch: Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter den Patienten provoziert, beispielsweise durch Beleidigungen, sollten Sie sich nur abwehrend verteidigen, also zurück­ weichen und sich wenn möglich entfernen.

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Notwehrwille Der Nothelfer muss dem Angriff gegen das geschützte Rechtsgut eines Dritten mit Notwehrwillen entgegentreten. Das bedeutet, ein zielgerichtetes Wollen in Form der Absicht, die Angriffe abzuwenden oder abzuschwächen. Ein Notwehrwille fehlt, wenn Sie es einem lästigen Patienten mal heimzahlen wollen, der schon öfters Ärger in der Praxis gemacht hat.

Was ist eine Nothilfe?

Fazit

Wie bei der Notwehr muss auch bei der Nothilfe eine Notwehrlage vorliegen und die Notwehrhandlung darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. Dementsprechend muss auch bei der Nothilfe ein entsprechender Rechtfertigungsgrund vorliegen. Die Hilfe von Dritten muss jedoch nicht erbeten geschweige denn erwünscht sein. Wird beispielsweise einer älteren Dame in der Praxis gewaltsam die Tasche entrissen, dann liegt ein Grund vor, welcher die Nothilfe rechtfertigt. Die ältere Frau ist offensichtlich nicht in der Lage, sich zu verteidigen, weshalb Sie auch ohne Aufforderung das Recht haben, einzuschreiten.

Gibt es Randale in der Praxis, bleiben Sie ruhig. Informieren Sie die Mitarbeiter und gegebenenfalls Kollegen in der Praxis am besten mit einem zuvor trainierten Codewort. Rufen Sie gegebenenfalls die Polizei. Wenn Sie alleine in der Praxis sind, entfernen Sie sich. Und wenn es notwendig ist, wehren Sie sich an­ gemessen.

Irrtum über die Notwehrlage Irrt sich der Notwehrausübende über eine der oben genannten Voraussetzungen der Notwehr be­ ziehungsweise der Nothilfe, bezeichnen Juristen dies als einen sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Die Folge des Irrtums ist, dass die Verteidigungshandlung nicht gerechtfertigt ist. In der Regel gehen die Gerichte dann davon aus, dass kein Vorsatz für die strafbare Handlung vorlag. Es kommt dann nur eine Strafbarkeit wegen fahrlässigen Handelns, beispielsweise fahrlässige Körperverletzung, in Betracht.

Notwehrexzess Es kommen auch Fälle vor, in denen der sich Wehrende die Grenzen der Notwehr überschreitet. Selbst dann müssen Sie nicht unbedingt eine Strafe befürchten, wenn die Voraussetzungen des § 33 StGB vorliegen. Danach wird nicht bestraft, wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, überschreitet. Dies ist etwa der Fall, wenn der sich Wehrende plötzlich ein Messer benutzt, obwohl der Angriff ohne Probleme auch anders abgewehrt werden könnte. Affekte wie Wut oder Hass genügen aber nicht, um straffrei zu bleiben. Bei einem Notwehrexzess handelt es sich nicht wie bei der Notwehr selbst um einen Rechtfertigungsgrund. Vielmehr entfällt hier die Schuld des sich Wehrenden und dieser wird nicht bestraft.

Andrea Schannath

Nachdruck, mit freundlicher Genehmigung, aus „der niedergelassene arzt“, Verbandszeitschrift Virchowbund

Arzt und Recht aktuell

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung sollen künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der am Mitte Februar vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Gewalt gegen medizinisches Personal. Dafür soll der besondere strafrechtliche Schutz auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen erweitert werden. Notfallversorgendes medizinisches Personal soll in den strafgesetzlichen Schutz einbezogen werden, den das Strafgesetzbuch (StGB) bereits bestimmten Berufsgruppen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes gewährt. Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. „Ärzte und Pflegekräfte werden gerade bei Not- und Nachtdiensten immer häufiger verbal oder sogar tätlich angegriffen. Das ist absolut inakzeptabel. Helfer genießen den besonderen Schutz unserer Gemeinschaft. Deshalb verschärfen wir die Strafen bei Gewalt gegen Ärzte, Pflegekräfte und Helfer in der Notfallversorgung. Davon soll das Signal ausgehen: Wir schützen die, die uns beschützen. Selbstverständlichkeiten des gesellschaftlichen Miteinanders stehen für uns nicht zur Disposition. Ärzte und Pflegekräfte verdienen Respekt. Dass wir das betonen müssen, ist allerdings traurig genug.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Zu den Gruppen, die einen besonderen Schutz benötigen, gehört auch das medizinische Personal in der Notfallversorgung. Dazu zählen Ärztinnen und Ärzte, auch Pflegerinnen und Pfleger, Hilfskräfte und alle, die medizinische Versorgung im Notfall leisten. Sei es in Ambulanzen nachts oder am Wochenende, in Notaufnahmen in Kliniken oder Versorgungszentren oder sei es im Notdienst zuhause bei Hilfsbedürftigen oder im Heim. Überall dort setzt sich medizinisches Personal besonderen Situationen außerhalb des regulären Praxis- oder Stationsbetriebs aus. Es ist besonders exponiert, gefährdet und im Allgemein- und Individualinteresse auch besonders schützenswert. Diese verschiedenen Situationen medizinischer Versorgung, die nicht warten kann, haben eines gemeinsam, nämlich häufig Unübersichtlichkeit sowie gesteigerten Entscheidungs- und Handlungsdruck unter schwierigen Bedingungen. Die Ressourcen im Notdienst sind naturgemäß geringer als in der normalen Versorgung, schließlich sollen Notfälle behandelt werden, und nicht alle, d.h. diejenigen nicht, die auch warten könnten bis der reguläre Dienst wieder beginnt. Demgegenüber steht eine große gestiegene Nachfrage. Stress und Hektik sind ebenso häufig wie eine große hochfrequente Inanspruchnahme, aufgeregte Hilfesuchende und Begleitpersonen.


Vermischtes Mehr Personal für Gesundheitsämter

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten Foto: Martin Stollberg

Prof. Jütte im Ruhestand

Prof. Dr. R. Jütte

Nach 30 Jahren an der Spitze des Instituts für Geschichte der Medizin (IGM) der Robert Bosch Stiftung hat sich Prof. Dr. Robert Jütte in den Ruhestand verabschiedet. Der Historiker hatte sich mit zahlreichen Forschungsprojekten und Publikationen auf den Gebieten der Sozialgeschichte der Medizin und der Geschichte der Homöopathie einen Namen gemacht. Er setzte sich stets für einen Dialog auf Augenhöhe zwischen Alternativ- und Schulmedizin sowie für einen Pluralismus in der medizinischen Forschung ein. Seine Position am Institut für Geschichte der Medizin wird nicht nachbesetzt. Das Archiv des Instituts, das unter anderem den Nachlass des Homöopathie-Begründers Samuel Hahnemann enthält, steht aber weiterhin der Forschung zur Verfügung.

Foto: Ministerium für Soziales und Integration

Hohe Auszeichnung für Prof. Dr. Schmidt-Michel

Prof. Dr. P.-O. Schmidt-Michel

Prof. Dr. Paul-Otto Schmidt-Michel gilt als Pionier der Sozialpsychiatrie zwischen 1990 und 2015 und maßgeblicher Initiator der Psychiatrie-Reformen in BadenWürttemberg. Für sein jahrzehntelanges außergewöhnliches Engagement für Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde er jetzt mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Sozialminister Manne Lucha lobte: „PaulOtto Schmidt-Michel kämpfte hartnäckig und erfolgreich gegen die inakzeptablen, oft menschenverachtenden Verhältnisse in den damaligen psychiatrischen Anstalten, gegen die Abschottung und Stigmatisierung und für die Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die Mitte unserer Gesellschaft. Mit seinem unermüdlichen Engagement hat er ein ganz wesentliches Stück Psychiatriegeschichte in Deutschland mitgeschrieben und sich um unser Land verdient gemacht.“

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Mitte Juni eine personelle Stärkung der Gesundheitsämter angekündigt. Das Coronavirus habe gezeigt, wie wichtig es sei, mit solchen Krisen umzugehen, sagte Kretschmann. Nach seinen Worten bereite das Sozialministerium eine Kabinettsvorlage zur personellen Stärkung des Landesgesundheitsamtes und der Gesundheitsämter vor. Seiner Meinung nach werde es aber schwierig, neues Personal zu finden, denn die Besoldungsstrukturen des öffentlichen Dienstes seien oft nicht attraktiv genug.

Spitzenfrauen Gesundheit Die Vereinigung von „Spitzenfrauen Gesundheit“, die im Jahr 2018 durch eine spontane Initiative entstanden ist, hat im Juni 2020 einen eigenen Verein gegründet. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth aus Pforzheim, gleichzeitig Gründerin des Forums Hausärztinnen, wurde in den geschäftsführenden Vorstand gewählt. Der Zusammenschluss von Frauen Dr. N. Buhlinger-Göpfarth aus unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens setzt sich insbesondere für die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik, die Wahrung ihrer beruflichen und sozialen Interessen sowie die Förderung von genderbezogenen Ansätzen in der Medizin und gesundheitlichen Versorgung ein.

Tübinger Tropenmediziner gewählt Im Februar 2020 hat das Bundesforschungsministe­ rium den Startschuss für die „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“gegeben. Zu den Gründungsmitgliedern gehören Dr. Carsten Köhler und Dr. Meral Esen vom Institut für Tropenmedizin der Universität Tübingen, sie wurden jetzt von den Mitgliedern des neuen Netzwerks in das interdisziplinäre Steuerungsgremium (Steering Committee) gewählt. Die in der Plattform gebündelte Forschungsexpertise aus ganz Deutschland soll dazu beitragen, weltweite Gesundheitsprobleme zu lösen und insgesamt den deutschen Beitrag zur globalen Gesundheitsforschung zu steigern.

Personalisierung von Strahlentherapien Die Radioonkologie sowie die Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Tübinger Universitätsklinikums wollen mit gemeinsamen Forschungsprojekten die Strahlentherapie von Patienten mit Tumoren der Prostata, des Rektums, der Leber und der Kopf-HalsRegion verstärkt personalisieren. Dafür soll die MR-Bildgebung optimiert werden, um so die Bestrahlung bei jedem Patienten individuell an dessen Tumor und die umgebenen Normalgewebe anzupassen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Projekte mit insgesamt 680.000 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren.


Vermischtes Behandlung von Leishmaniose mit Eigenentwicklung verbessern

Freiburger Verein Waisenmedizin Leserbriefe

zum Editorial „Keine Wahrheits- sondern Vertrauens-Krise“ in Heft 6/2020

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eit dem Jahr 2000 hilft der Freiburger Verein „Waisenmedizin“ Menschen in wirtschaftlich schwachen Ländern, um die Behandlungsmöglichkeiten „verwaister“ Erkrankungen (Orphan diseases und Neglected skin diseases) zu verbessern. Die gemeinnützigen Projekte tragen dazu bei, Krankheiten zu heilen, die bislang von der industriellen Forschung und Entwicklung vernachlässigt werden. Vereinsmitglieder sind überwiegend Ärzte und Pharmazeuten, aber auch Chemiker, Juristen, Ökonomen, Geistliche, Wissenschaftler und Studenten. Ein Schwerpunkt der Vereinsaktivitäten ist es, zur Verbesserung der Behandlung von Leishmaniose unter anderem im Nahen Osten beizutragen. Leishmania-Parasiten werden durch den Stich der Sandmücke übertragen und führen zu schweren, lepraartigen Ulzerationen besonders der unbedeckten Haut. In über fünfjähriger Arbeit sei das Wundgel LeiProtect entwickelt worden, das zusammen mit der Anleitung für Selbstanwendung, Hygieneschulung sowie initial elektrochirurgisches Wunddebridement in wissenschaftlichen Studien erste überzeugende Ergebnisse erzielt habe. Im Vergleich zu bestehenden Therapieansätzen heilten die Wunden bei Einsatz des Gels nach Informationen von „Waisen-

medizin“ besser und schneller ab, darüber hinaus seien auch die kos­ metischen Resultate überlegen und die Kosten geringer. Immer wieder erreichen den Verein Informationen über den vereinzelten Einsatz seines Gels in deutschen Kliniken insbesondere bei Geflüchteten oder Reiserückkehrern, oft nach langer Odyssee und diversen frustranen Therapieversuchen. Vereinzelt sei das Gel sogar bei diabetischen Wundheilungsstörungen oder chronischem Ulcus cruris erfolgreich eingesetzt worden. Parallel werde in Grundlagenforschung versucht, die Wirkmechanismen weiter aufzuklären und wissenschaftlich zu dokumentieren. Nach den bisherigen Erfahrungen sei bei Betroffenen von einem deutlichen Rückgang des Schmerzmittel- und Antibiotikabedarfes auszugehen. Seit 2017 bestehe eine befristete Sonderzulassung des BfArM für das Wundgel. Darüber hinaus strebe der Verein für sein Medizinalprodukt eine CE-Zertifizierung an; diese wäre Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung der Antropozoonose in den betroffenen Ländern. Doch leider übersteige der Zertifizierungs-Aufwand bei Weitem die finanziellen Spielräume des Vereins. Weitere Informationen:

www.waisenmedizin.org

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(…) Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein um festzustellen, dass bei der Coronapandemie auch andere Lösungsszenarien denkbar gewesen wären, so wie es Wissenschaftler aus allen Ländern auch geäußert haben, auch wenn sie in den öffentlich-rechtlichen Medien ignoriert wurden und immer noch ignoriert werden. (…) Stefanie Beilicke, Leonberg

(…) Verschonen Sie uns mit derart unsäglichen Zurechtweisungen! (…) Dr. Cornelius Junghans, Ulm

(…) Was ist so bedrohlich und schlimm an einer Krankheit, die zu 80 Prozent ohne oder mit sehr geringen unspezifischen Symptomen verläuft, zu restlichen ca. 20 Prozent nach zwei Wochen mit zwei Tagen Fieber und ansonsten Husten und Atembeschwerden folgenlos auszuheilen pflegt und die restlichen mit oder an Corona verstorbenen aus der sowieso mit hohem Mortalitätsrisiko belasteten Gruppe der Hochbetagten und Multimorbiden rekrutiert und in der Sterbestatistik nicht die geringste Delle verursachen dürfte? (…) Dr. Wendelin Deschner, Kronau

(…) Die Legitimation sowohl der Ausrufung des Ausnahmezustands als auch seine Aufrechterhaltung bis zum heutigen Tage wird Aufgabe der Gerichte sein. (…) Dr. Barbara Nelting, Freiburg

(…) Ich finde es erschreckend, dass eine große Zahl von Ärzten den irrationalen Verschwörungstheorien anhängen, die Maskenpflicht als Freiheitsentzug ansehen oder Impfungen als Gesundheitsbedrohung bezeichnen. (…) Dr. Axel Grunewald, Karlsruhe

Tumorschmerz bei Pankreaskarzinom Pankreaskarzinome verursachen in den frühen Stadien oft keine, oder nur unspezifische Symptome, dennoch entwickeln viele Patienten zum Teil schwere Tumorschmerzen. Ein Auslöser sind Tumorzellen, die in die sensorischen Nerven innerhalb der Bauchspeicheldrüse einwachsen. Wie das die Tumorzellen genau bewerkstelligen haben jetzt Wissenschaftler des Pharmakologischen Instituts der Universität Heidelberg und der II. Medizinischen Klinik der Universitätsmedizin Mannheim untersucht. Sie fanden heraus, dass Nervenzellen eine Vielzahl von Botenstoffen freisetzen und Tumorzellen sich von mehreren dieser Botenstoffe angezogen fühlen. Dieser Mechanismus stellt eine vielversprechende Zielstruktur zur pharmakologischen Intervention dar und könnte möglicherweise in neuen Behandlungsoptionen münden, um die Schmerzen von Patienten mit Bauchspeicheldrüsenkrebs zu lindern.

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Vermischtes Insgesamt geringe Zahl von unbemerkten COVID-19-Infektionen

Kinder seltener infiziert als Eltern

Vorläufige Ergebnisse der Studie

Methoden der Studie

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Foto: iStock / Getty Images – coscaron

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issenschaftlerinnen und Wissenschaftler der vier Universitätsklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm haben in der vom Land Baden-Württemberg initiierten und finanzierten COVID19-Kinder-Studie untersucht, wie viele Paare aus je einem Elternteil und einem Kind unbemerkt zum Zeitpunkt der Testung infiziert waren oder bereits Antikörper nach einer überstandenen, aber unbemerkt gebliebenen Corona-Virus-Infektion gebildet hatten. Acht Wochen nach Start der Studie wurden die vorläufigen Ergebnisse Mitte Juni vorgestellt: Ein Eltern-Kind-Paar unter den zirka 5.000 Studienteilnehmern wurde zum Zeitpunkt des Tests positiv auf das Corona-Virus getestet. Bei 45 Erwachsenen und 19 Kindern fanden sich Antikörper gegen SARS-CoV-2. Die getesteten Kinder im Alter von einem bis zehn Jahren waren also seltener infiziert als Erwachsene. Weniger als ein Drittel der auf Antikörper positiv getesteten Personen sind Kinder. Bei 13 Eltern-Kind-Paaren waren beide infiziert, das heißt, die Erkrankung eines Elternteils führt nicht zwingend zur Erkrankung des Kindes und umgekehrt. Anlässlich einer Regierungspressekonferenz des Landes BadenWürttembergs präsentierten Prof. Dr. Hans-Georg Kräusslich, Sprecher des Zentrums für Infektiologie am Universitätsklinikum Heidelberg, und Prof. Dr. Klaus-Michael Debatin, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Ulm, die bisherigen Ergebnisse. „Zwar gab es Unterschiede zwischen den vier Standorten, aber die Zahl der Personen mit durchgemachter Infektion war an allen vier Standorten niedrig und überall wurden weniger Kinder als Erwachsene positiv getestet“, erläutert Prof. Kräusslich.„Zu beachten ist jedoch, dass die Ergebnisse nicht unmittelbar auf die Gesamtbevölkerung übertragbar sind, da die Teilnehmer sich zwecks eines schnellen Studienstarts auf einen Aufruf gemeldet haben und nicht zufällig ausgewählt worden sind“, ergänzt er. „Die Daten

tragen gemeinsam mit den Ergebnissen anderer Studien aus dem In- und Ausland zur Einschätzung bei, welche Rolle Kinder bei der Ausbreitung der Corona-Pandemie spielen“, sagt Prof. Debatin. „Insgesamt scheinen Kinder demnach nicht nur seltener an COVID-19 zu erkranken, was schon länger bekannt ist, sondern auch seltener durch das SARS-CoV-2-Virus infiziert zu werden.“ Wissenschaftsministerin Theresia Bauer würdigte die Leistung der Universitätskliniken im Land: „In beeindruckender Geschwindigkeit wurde das Design der Studie entwickelt, wenige Tage später startete bereits die Probennahme bei Eltern und Kindern. Dass die Ergebnisse bereits jetzt, nach wenigen Wochen, vorliegen, ist eine großartige Leistung und zeugt von der gewinnbringenden Kooperation und den herausragenden Forschungsleistungen an allen UniversitätsmedizinStandorten. Um einschätzen zu können, ob und welche Rolle Kinder bei der Verbreitung von COVID-19 spielen, haben unsere Unikliniken mit ihrem Ansatz einen wertvollen Baustein für die weltweite Forschung und den weiteren Erkenntnisgewinn geliefert.“ Die Studie sei auch ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eng Politik und Wissenschaft im Kampf gegen das Corona-Virus zusammenarbeiten. Die Studie, deren Kosten von rund 1,2 Millionen Euro vom Land getragen werden, war vom wissenschaftlichen

Beraterkreis zur Corona-Pandemie des Ministerpräsidenten angeregt worden. Die Teams der vier badenwürttembergischen Universitätsklinika haben die Studie gemeinsam konzipiert. Zunächst sollten 2.000 Eltern-Kind-Paare, jeweils 500 pro Standort, eingeschlossen werden. Aufgrund des großen Interesses in der Bevölkerung wurde jedoch aufgestockt. Teilnehmen konnten jeweils ein Elternteil mit Kind im Alter von einem bis zehn Jahren, die im selben Haushalt leben und zuvor nicht an COVID-19 erkrankt oder positiv auf SARS-CoV-19 getestet worden waren. Von beiden wurden je ein Nasen-/Rachenabstrich, um eine aktuelle Virusbelastung festzustellen, und eine Blutprobe entnommen. Die Tests zur Bestimmung von SARS-CoV-2-Antikörpern im Blut als Nachweis einer überstandenen Infektion waren zum Zeitpunkt des Studienbeginns noch neu und unvollständig validiert. Aus diesem Grund wurden alle Blutproben mit mindestens zwei verschiedenen Testverfahren untersucht und positive beziehungsweise zunächst unklare Ergebnisse mit weiteren Tests bestätigt oder ausgeschlossen. – Die wissenschaft­ lichen Methoden und vorläufige Ergebnisse sind online verfügbar (siehe QR-Codes), eine Publikation ist in Vorbereitung.


Vermischtes Bundesregierung beteiligt sich mit 300 Millionen Euro an Tübinger Unternehmen

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undeswirtschaftsminister Peter Altmaier und SAP-Mitgründer Dietmar Hopp haben Mitte Juni verkündet, dass die Bundesrepublik Deutschland 300 Millionen Euro ins Tübinger biopharmazeutische Unternehmen CureVac AG, einen Pionier in der präklinischen und klinischen Entwicklung mRNA-basierter Arzneimittel, investieren wird. Details des Investments, welches durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau umgesetzt werden soll, wurden vertraglich vereinbart. Die im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu vereinnahmenden Finanzmittel sollen für die weitere Entwicklung der proprietären Pipeline und mRNA-Plattformtechnologie und den Ausbau der Geschäftstätigkeit verwendet werden. Trotz des Investments bleibe die unternehmerische Unabhängigkeit von CureVac erhalten; der Bund nehme keinen Einfluss auf geschäftspolitische Entscheidungen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte: „Die Technologie von

CureVac hat das Potenzial, neue Impfstoffe und therapeutische Behandlungsmöglichkeiten für viele Menschen zu entwickeln und über den Markt zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung beteiligt sich an diesem vielversprechenden Unternehmen, weil sie erwartet, damit Entwicklungen zu beschleunigen, und es CureVac finanziell zu ermöglichen, das Potenzial seiner Technologie ausschöpfen zu können. Das ist zugleich industriepolitisch von hoher Bedeutung, denn diese wichtigen Forschungsergebnisse und Technologien brauchen wir in Deutschland und Europa. Gleichzeitig ist es eine erste wichtige Umsetzung des umfassenden Corona-Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung. Darin haben wir uns zum Ziel gesetzt, bei der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über mehr Unabhängigkeit zu verfügen. Mit dieser Investition tun wir einen ersten Schritt in diese Richtung.“

Foto: iStock / Getty Images – Manjurul

Corona-Impfstoff von CureVac?

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat den Einstieg des Bundes bei der CureVac AG begrüßt: „Ich freue mich außerordentlich über diese gute Nachricht für den Forschungsstandort Baden-Württemberg“, sagte sie. „Mit unserem Landesprogramm für Gründerinnen und Gründer ‚Junge Innovatoren’ und dem Förderprogramm Biotechnologie haben wir das Start-up seit 2001 schon von den ersten Schritten an unterstützt. Wir sind stolz, dass daraus ein so wertvoller Player geworden ist – der nun auch weiter in unserem Land für die Welt wirken soll. Das Unternehmen forscht nicht nur über Impfstoffe, es ist auch in der Lage, in großem Umfang Impfstoffe zu produzieren.“

Meine Meinung

Über die Rolle der Hausärzte in der Corona-Pandemie

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ie erste Welle der Corona-Pandemie in Deutschland wurde durch die richtigen Maßnahmen und den hervorragenden Einsatz der Hausärzte gut eingedämmt. Sechs von sieben Coronapatienten wurden ambulant versorgt und zwar von den Hausärzten. Nun, wenn ich die Zwischenbilanz von KBV-Chef Dr. Gassen lese, fühle ich mich als Hausärztin nicht angemessen wahrgenommen. Während die fachärztlichen Kollegen die meisten Untersuchungen absagen und teilweise ihre Praxen schließen mussten, hielten wir Hausärzte die Stellung und bauten eine Schutzmauer vor den Krankenhäusern, damit uns die Zustände wie in Italien erspart blieben. Meine Praxis zu schließen und die Patienten unversorgt zu lassen, war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option. Leider wurden die Hausärzte

in das Krisenmanagement nicht angemessen einbezogen, was dringend notwendig ist, falls es zu einer zweiten Welle der Pandemie kommt. Die Position der Hausärzte soll entsprechend ihrer Aufgaben und Verantwortung gestärkt werden. Der Beruf Hausarzt soll attraktiver werden. Allein dadurch können wir dem Mangel an Hausärzten, vor allem im ländlichen Bereich, entgegenwirken. Ich wünsche mir, dass unsere Arbeit die Würdigung erfährt, die sie verdient.

Dr. A. Siebenborn

Dr. Afsaneh Siebenborn

Digitale Helfer durch die Krise In Zeiten der Krise haben wir ein Angebotspaket für Sie geschnürt, das Ärzte auch außerhalb ihrer Praxisumgebung optimal unterstützt. Dazu zählen unter anderem: Basisversion Praxissoftware medatixx, mobiler Datenzugriff, Terminplaner und Online-Terminbuchung x.webtermin. Ebenso beinhaltet das Paket eine dauerhafte Ersparnis von 35,00 € pro Monat, denn der Angebotspreis beträgt 119,90 €* statt 154,90 €. Zusätzlich erhalten Sie unsere „Corona-Aktion“, mit der Sie die Videosprechstunde x.onvid powered by Patientus kostenfrei bis Ende November 2020 nutzen können. © rawpixel.com Freepik.com

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Vermischtes Versicherte folgen vermehrt Impfempfehlung

Pneumokokken-Impfung

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nfang März 2020 rief Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Menschen ab 60 Jahren auf, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Bereits einen Tag später schnellten die Verordnungszahlen für den Impfstoff drastisch nach oben. Dies belegen jüngste Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der Arzneiverordnungsdaten. Gegenüber dem Vergleichszeitraum der Vorjahre wurden mehr als viermal so viele Impfdosen ver­ ordnet und in Apotheken abgegeben. Da dem Zi aktuell nur die bis Ende März durch Apotheken abgerechnete Impfdosen vorliegen, kann sich der Faktor durch Nachmeldungen noch erhöhen. „Der schnellen Reaktionszeit der Vertragsärzteschaft und der hohen Sensibilität der Versicherten ist es zu verdanken, dass durch rasche Impfungen besonders bei den vulnerablen Bevölkerungsgruppen die Risiken für schwere Krankheitsverläufe minimiert werden konnten“, sagte der

Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Impfungen gegen Pneumokokken wirkten zwar nicht gegen das Coronavirus selbst, doch sie könnten verhindern, dass eine Covid-19-Erkrankung durch eine bakterielle Lungenentzündung oder Grippe einen gefährlicheren Verlauf nimmt. Zuletzt wurden alle für Erwachsene zugelassenen PneumokokkenImpfstoffe beim Paul-Ehrlich-Institut

als eingeschränkt verfügbar geführt. Deshalb hat die beim Robert KochInstitut ansässige Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung angepasst. Aufgrund der eingeschränkten Lieferfähigkeit der Pneumokokken-Impfstoffe seien bevorzugt Patienten mit geschwächtem Immunsystem zu impfen sowie Senioren ab dem Alter von 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen.

Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur

Versichertenstammdatendienst gestört

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eit Mai funktionierte in vielen medizinischen Einrichtungen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten nicht, weil sich die Konnektoren in den betroffenen Praxen nicht mit der Telematikinfrastruktur verbinden konnten. Der Online-Abgleich findet üblicherweise bei einem Arztbesuch durch das Einlesen der Gesundheitskarte des Ver­ sicherten statt. Die Ursache – ein Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur – wurde Ende Mai gefunden. Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur sei jedoch ­ nicht betroffen, stellte die Betreibergesellschaft gematik fest. Seit Ende Juni ist klar, dass Ärztinnen und Ärzte für die Behebung der Störung in der Telematikinfra-

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struktur keine Rechnung erhalten. Nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat die gematik mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Finanzierung abgestimmt, wonach die Praxen sich nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen. Laut gematik sind die Kosten für das Update des Konnektors bereits über die Pauschalen abgedeckt, die der IT-Dienstleister über den Wartungsvertrag erhält, den er mit der Praxis abgeschlossen hat. Auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, erhalte der Arzt keine Rechnung. Es sei Sache

des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt. Sollten Praxen dennoch eine Rechnung erhalten, lautet die Em­ pfehlung der gematik, die Rechnung nicht zu begleichen. Ärzte sollten sie unter Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen. Zu der Kostenfrage hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Praxisinformation erstellt, die über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verfügbar ist. Darin können Ärztinnen und Ärzte nachlesen, was die gematik dazu empfiehlt. Weitere Informationen:

www.kvbawue.de

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Vermischtes Wertvolle Beiträge aus dem Südwesten zu Bekämpfung und Umgang mit Corona

Überblick über COVID-19 Forschung

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issenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlichster Fachdisziplinen in ganz Baden-Württemberg beschäftigen sich intensiv mit COVID-19. Mit Forschungsprojekten und Studien arbeiten sie daran, das Virus besser zu verstehen und Gegenmittel zu erforschen. Dabei nehmen sie auch die gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den Blick. Entstanden sind ebenfalls Informations- und Serviceangebote, die weit über den Hochschulbereich hinausreichen. Das Wissenschaftsministerium hält auf seiner Internetseite eine Übersicht vor mit ausgewählten COVID-19-Forschungsprojekten, Studien und Angeboten der Universitäten und Unikliniken, der Hoch­ schulen für angewandte Wissen­

schaften, Pädagogischen Hochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Unter dem Motto #CovidScienceBW stellt das Wissenschaftsministerium zudem seit Ende Juni auf seinen Social Media-Kanälen jeden Tag drei der Projekte vor. So arbeiten die Universitäten und Uniklinika beispielsweise intensiv daran, einen Impfstoff gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und Covid19-Schnelltestverfahren zu entwickeln. Sie nehmen mögliche Übertragungswege, therapeutische Präventionsmaßnahmen und Risikofaktoren gezielt in den Blick ihrer Forschung. Hochschulen arbeiten daran, wie sich Ausgangsbeschränkung und Homeoffice auf den Einzelnen und auf Kinder sowie Jugendliche psychisch und physisch auswirken und analysieren, welche gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona-Lockdown für die

Gesellschaft nach sich ziehen und wie diesen begegnet werden kann. Entstanden sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Projekte wie auch konkrete Angebote, die den Umgang mit der Krise, die sich auch auf den persönlichen und sozialen Bereich auswirkt, erleichtern. So klären Videos über das Virus auf, digitale Lernangebote für Kinder und Eltern erleichtern Homeschooling und Homeoffice oder es wird durch die Herstellung von Präventionsmitteln wie Desinfektionsmittel und Gesichtsschilder („Face Shields“) unterstützt. Weitere Informationen:

mwk.baden-wuerttemberg.de

Foto: iStock / Getty Images – appledesign

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Bundesgesundheitsministerium fördert Verbundprojekt

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in Ziel des Medizinstudiums ist die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, die das von ihnen erworbene Faktenwissen bei der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten kompetent anwenden. Diese Fertigkeiten werden im Medizinstudium üblicherweise im Rahmen von Famulaturen, Blockpraktika und im Unterricht am Krankenbett trainiert. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Coronapandemie können diese Unterrichtsformen nur in sehr begrenztem Umfang angeboten werden. Daher werden kurzfristig alternative Formate benötigt, die teilweisen Ersatz bieten – beispielsweise digitale Lehre. Aufbauend auf Vorarbeiten aus Heidelberg, München, Göttingen und Berlin wurde nun von Medizindidaktikern ein Projekt ins Leben gerufen, das zum Ziel hat, digitale Ressourcen für alle Medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen.

Das Projekt mit dem Titel „Nationale Lernplattformen für digitales Patienten-bezogenes Lernen im Medizinstudium“ wird vom Bundesgesundheitsministerium mit einer halben Million Euro gefördert. In einem ersten Schritt werden von den Fakultäten freiwillig bereitgestellte, bereits vorhandene digitale Ressourcen (insbesondere fallbasierte Formate) mithilfe des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin kartiert und für alle Standorte verfügbar gemacht. In einem zweiten Schritt werden neue Ressourcen erstellt, um identifizierte inhaltliche Lücken zu schließen. Ein Schwerpunkt liegt auf virtuellen Patienten in einer gemeinsamen Lernplattform. Hier können Studierende anhand von Patientengeschichten mit angeschlossenen Fragen den Umgang mit allen wichtigen Krankheitsbildern üben; es gibt sogar schon Fälle zum Thema COVID-19.

Foto: iStock / Getty Images – FatCamera

Digitale Lehrformate

Die Initiatoren hoffen, mit der deutschlandweiten Bereitstellung digitaler Formate einen Beitrag zur standortübergreifenden Digitalisierung des Medizinstudiums leisten zu können. Das ist nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie sinnvoll: Zwar können solche Formate den Unterricht an Patienten nicht vollwertig ersetzen. Künftig sollen sich Studierende anhand der digitalen Ressourcen aber besser auf den realen Kontakt zu Patienten vorbereiten können, sodass sie die wertvolle Zeit am Krankenbett oder in der Praxis besser nutzen und sich den Patienten kompetenter zuwenden können.

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Fortbildung, Seminare & Kongresse

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15. / 16. 01. 2021 09. / 10. 04. 2021

Kurs 1: 17. – 19. 07. 2020 Kurs 2: 09. – 11. 10. 2020 Kurs 3: 13. – 15. 11. 2020 Kurs 4: 04. – 06. 12. 2020 09. / 10. 10. 2020 (I. Basis) 20. / 21. 11. 2020 (II. Aufbau) 05. / 05. 02. 2021 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 290,– €, Fortbildungspunkte: 21) 13. / 14. 11. 2020 (je 16 Std.; Kosten: 290,– €, Fortbildungspunkte: 21)

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Anzeigenschluss für Heft 8/2020 ist der 29. Juli 2020


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Zum Gedenken Dr. med. Hildegard Symann, Reutlingen Annemarie Kessler, Stuttgart Dr. med. Angelika Gäch, Stuttgart Dr. med. Dr. med. vet. Friedrich Funk, Freudenstadt Dr. med. Gisela Stinner, Heidelberg Herkules Phokion, Immenstaad Dr. med. Karl Werner Hök, Brackenheim Dr. med. Awadalla Makar, Sindelfingen Dr. med. Martin Reinheimmer, Rheinfelden Dr. med. Rolf-Rüdiger Weber, Bruchsal Dr. med. Dirk Düker, Weikersheim Dr. med. Lothar von Wallenstern, Offenburg Dr. med. Frigga Knorr, Böblingen Dr. med. Walter Essers, Heilbronn Dr. med. Winfried Iwanowski, Stuttgart Anselm Rogosch, Schwäbisch Hall Dr. med. Walter Rampf, Weingarten Dr. med. Gertraude Franz, Merzhausen Dr. med. Helmut Schneider, Meßkirch Klaus Welte, Geislingen Dr.-medic/IMF Bukarest Craitza Costreia, Stuttgart Dr. med. Johannes Bonanati, Ellwangen (Jagst) Dr. med. Klaus Genning, Friedrichshafen Dr. med. Ute Laschner, Stuttgart Dr. med. Wolfgang Eschrich, Baden-Baden Dr. med. Akram Habbaba, Stühlingen Dr. med. Egon Kist, Bühl Dr. med. Christa Oehmichen, Tübingen Dr. med. Klaus Buhl, Heidelberg Dr. med. Werner Stanat, Maulburg Dr. med. Hans-Martin Ulmer, Freiburg Irmgard Janik, Stuttgart Prof. Dr. med. Günther Schütz, Heidelberg

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 06. 07. 1926 † 10. 09. 2019 * 25. 06. 1957 † 12. 02. 2020 * 17. 03. 1937 † 01. 03. 2020 * * * * *

03. 07. 1929 30. 03. 1928 08. 09. 1934 16. 01. 1932 29. 09. 1936

† † † † †

27. 03. 2020 13. 04. 2020 17. 04. 2020 21. 04. 2020 27. 04. 2020

* 17. 10. 1941 † 29. 04. 2020 * 13. 06. 1945 † 30. 04. 2020 * 10. 03. 1937 † 02. 05. 2020 * * * * * * * * *

12. 07. 1924 01. 12. 1939 07. 12. 1923 08. 01. 1933 17. 04. 1950 25. 12. 1949 16. 01. 1922 17. 06. 1954 31. 08. 1944

† † † † † † † † †

02. 05. 2020 03. 05. 2020 04. 05. 2020 04. 05. 2020 06. 05. 2020 08. 05. 2020 10. 05. 2020 10. 05. 2020 10. 05. 2020

* 16. 07. 1960 † 13. 05. 2020

Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

* 16. 07. 1948 † 15. 05. 2020 * 17. 06. 1936 † 15. 05. 2020 * 24. 08. 1941 † 19. 05. 2020 * * * * * * * *

03. 02. 1933 05. 02. 1950 07. 01. 1945 05. 01. 1927 07. 01. 1951 29. 03. 1943 01. 05. 1955 31. 10. 1948

† † † † † † † †

20. 05. 2020 20. 05. 2020 21. 05. 2020 23. 05. 2020 25. 05. 2020 27. 05. 2020 27. 05. 2020 28. 05. 2020

* 01. 05. 1940 † 28. 05. 2020

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs I Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho­ therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für

Save the date

Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2020 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten. Diese spannenden Themen­ bereiche erwarten Sie unter ­anderem: –  Entwicklungspsychologie –  Abwehrmechanismen –  Grundlagen der Verhaltenstherapie –  Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik –  Wirkfaktoren in der Psychotherapie –  Unbewusstes und Traumdeutung –  Übertragung/ Gegenübertragung Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 11.–16. Oktober 2020 Sonntag bis Freitag, ganztags Veranstaltungsort: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte

Sucht-Symposium 2020 der Landesärztekammer ­Baden-Württemberg Mittwoch 18. November 2020 10.00–16.00 Uhr in Stuttgart Medikamentenabhängigkeit zwischen Skylla und Charybdis und dem Gesang der Sirenen Bekanntlich haben Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie ver-

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schreibungspflichtige Schmerzmittel ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Auch aktivierende Substanzen, die von Konsumenten immer wieder zum ­Braindoping eingesetzt werden, können süchtig machen. Im diesjährigen, wiederum interdisziplinär angelegten Sucht-Symposium, wird die Diskussion hinsichtlich der

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nicht einfachen Verschreibungspraxis und der Problematik der Medikamentenabhängigkeit breiten Raum ­einnehmen. Neben fachlicher Information steht, wie immer, auch der interdisziplinäre ­Austausch zwischen unterschiedlichen Professionen im M ­ ittelpunkt der Veranstaltung. Bitte Termin vormerken.

Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de


Bekanntmachungen Curriculum „Digitale Gesundheitsanwendungen in Praxis und Klinik“ eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Ziel des Curriculums ist die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen sowie zu Fragen der Vernetzung in Praxen und Kliniken. Das Curriculum besteht aus zwei Modulen, die separat absolviert werden können. Für eine Teil­ nahmebescheinigung über das Curriculum müssen alle Kursmodule absolviert werden. Termine: Modul I: Freitag, 30. Oktober 2020 9.00–16.00 Uhr Themenblöcke: •  Einführung •  Telemedizin •  Telematikinfrastruktur •  ePatientenakte •  Sichere Kommunikation •  E-Rezept •  Abrechnungsmöglichkeiten Modul II: 27.–28. November 2020 (Fr–Sa) jeweils 9.00–16.00 Uhr Themenblöcke: •  Interoperabilität im Versorgungsalltag •  Digitale Wissensquellen, Wissensmanagement und wissensbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme •  Aspekte des Datenschutzes und Datensicherheit •  Ethik und Digitalisierung Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart Anmeldung: Über das Portal der Landesärztekammer erforderlich www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung eHealth, Frau Janot, Jahnstr. 1, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-26 70, E-Mail: ehealth@laek-bw.de

Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher. In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen.

Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall­ versorgung“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl: Mittwoch, 16. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 9.00–13.00 Uhr

Terminauswahl: Mittwoch, 30. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 14.00–18.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall

Überprüfen Sie Ihre Notfallkenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen. Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen.

Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Heraus­ forderungen dar: –  Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? –  Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? –  Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? –  Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr be­ antworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Bekanntmachungen Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arzt­ praxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Hierbei müssen Sie nicht alleine stehen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zum Umgang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung können Sie die Handhabung für Ihre Praxis optimieren, um in Zukunft sicher auf ähnliche Situationen reagieren zu können. Inhalte des Workshops sind: –  professioneller Umgang mit Nichtzahlern –  sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis –  Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides –  Ratenzahlung –  Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? –  Verjährung Termin: Samstag, 19. September 2020 10.00–16.15 Uhr

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Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fach­ angestellte, Abrechnungspersonal Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

6. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fach­ disziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele, bei denen sie interaktiv abstimmen können. Hätten Sie gehandelt wie die Mehrheit der Anwesenden? Nach der Abstimmung können Sie die tatsächlich eingeleiteten Schritte sehen und mit Ihrer eigenen Einschätzung abgleichen. Die vorgestellten Fälle beleuchten die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen und bringen die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voran. Zudem haben Sie die Möglichkeit vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie Ihre Fachkenntnisse.

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Termin: Samstag, 26. September 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte –  Privatabrechnung – wie funktioniert sie? –  Worauf muss ich achten? –  Wie arbeite ich mit der GOÄ? –  Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg oder eine Auf­ frischung der Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir alle Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht­ lichen Rahmen, die Anforde­ rungen der Dokumentation, sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet. Inhalte: –  Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der privatärztlichen Abrechnung –  Aufbau der Gebührenordnung –  Unterschiede zwischen EBM und GOÄ –  Klärung und Anwendung wichtiger Begriffe –  Arbeit mit der Gebühren­ ordnung –  Fallbeispiele

Lehrgangsmaterialien: –  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –  Seminarskript Termin: Mittwoch, 30. September 2020 15.00–19.00 Uhr Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fach­ richtungen, insbesondere Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: info@pvs-akademie.de, www.pvs-akademie.de Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

30. Psychosomatischer Tag Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine konti­ nuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus. Hierfür laden wir Sie nun zum 30. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag ihnen seit 30 Jahren topaktuelle und spannende Themen der


Bekanntmachungen Psychosomatik mit hervor­ ragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können. Die Teilnahme am Psycho­ somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Termin: Samstag, 10. Oktober 2020 9.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen vorbehalten!

Rechtliche Fragen in der Arztpraxis Sie haben rechtliche Fragen zur täglichen Arbeit in Ihrer Arztpraxis? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Fragen in der Arztpraxis“ werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen und praxisnahe Hinweise vermittelt. Jede Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das vorab bekannt gegeben wird. Hochkarätige Referenten geben Ihnen Sicherheit, Tipps und Hilfestellungen für die weitere tägliche Arbeit. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Thema vorab zukommen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit unseren Experten.

Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–20.30 Uhr Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte, leitende Mitarbeiter in Praxen und MVZs Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 3 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten

19. Degerlocher Ethikgespräch Das Tagesthema am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 ist „Digitalisierte Gesundheits­ versorgung – Chancen und Risiken aus ethischer Sicht“. Digitale Anwendungen und Systeme müssen als transformative Technologien verstanden werden: Sie weiten bestehende Handlungsspielräume aus und ermöglichen neue Handlungs­ optionen. Dadurch werden aktuelle Strukturen und bisherige Praktiken in der Gesundheits­ versorgung grundlegend ­verändert. Besonders die Verfügbarkeit großer Datenmengen und deren Verarbeitung durch die Anwendung Künstlicher Intelligenz (Big Data Management) stellen uns vor große Herausforderungen. Dies hat sich gerade durch die Covid-Pandemie eindrücklich gezeigt. Derartig große Datenmengen, wie sie zur Überwachung des Infektionsstatus und zur Steuerung der Maßnahmen erforderlich sind, lassen sich nicht mit „Strichlisten und LeitzOrdnern“ bewältigen. Nur durch die digitale Erfassung und Auswertung kann zeitnah gehandelt werden. Andererseits

ergeben sich Risiken dadurch, dass Daten zentral erfasst, aus­ gewertet und zur Einschränkung der Individualrechte missbraucht werden können. In seinem Impulsvortrag wird Dr. Rubeis Wege aufzeigen, wie sich das Potential der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung nutzen und deren Risiken vermindern lassen. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 18.00–21.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de /portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfalldienst werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche:

–  Kardiologie (u. a. akutes Koronarsyndrom, Hypertonie) –  Pädiatrie (u. a. Infekte, Durchfall, Erbrechen) –  Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne) –  HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen) –  Abdomen (u. a. Gastroenteritis, Bauchschmerzen) –  Chirurgische Notfälle (u. a. Traumata, Wunden) –  Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fall­ beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Termin: 6.–8. November 2020 Freitagnachmittag bis Sonntagmittag Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 28 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bekanntmachungen 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das im Vorfeld bekannt gegeben wird. Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 14. November 2020 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

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Gelbfieberimpfung – Fortbildung für Ärzte Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein, sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen zum Beispiel Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus. Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reise­ impfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelb­ fieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellungen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 19. Dezember 2020 9.00–16.30 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bezirksärztekammer Nordbaden Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die zur Nachbesetzung aus­ geschriebenen Vertragsarztsitze für alle Fachgruppen und für alle Planungsbereiche in BadenWürttemberg mit Zulassungs­ beschränkungen finden Sie auf der ­Website der Kassen­ ärztlichen ­Ver­einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de / praxissitze Nach der seit 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Sofern dies der Fall ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.

Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0  Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an: Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/ Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/ Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de


Bekanntmachungen Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus. Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden. In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die Teilnehmer­ Innen sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Ziel­ erreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen. Termin: Donnerstag, 17. September 2020 14.00–17.15 Uhr und Freitag, 18. September 2020 8.30–16.00 Uhr

Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte Gebühr: 130,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden. Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord? Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden. Termin: Mittwoch, 23. September 2020 19.00–22.00 Uhr

Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christopher Neuhaus Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist momentan beschränkt, wird aber ggf. noch hochgesetzt.

Train the Trainer Kurse – für Weiterbilder Angesichts der neuen Weiter­ bildungsordnung einerseits und einer zu geringen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung andererseits wird es zunehmend wichtig, die Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor strukturiert und effizient zu gestalten und nach modernen Qualitätskriterien zu optimieren. Unser modular aufgebauter Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Workshops zu Curriculums­ erstellung, Feedbackgesprächen, didaktischen Methoden und Kommunikationstechniken sollen zusätzlich wichtige Hilfestellung leisten. Angesprochen sind alle Fach­ ärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Die beiden Termine sind unabhängig voneinander buchbar.

Termine: Modul 1: 26. September 2020 Modul 2: Der Termin wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 stattfinden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter www.baek-nb.de bzw. im Portal. jeweils 9.00–17.30 Uhr Referenten Modul 1: Dr. med. Folkert Fehr, Arbeits­ ausschuss des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden Jan Griewatz, Stellvertretender Leiter des Kompetenzzentrums Medizindidaktik BadenWürttemberg, Tübingen Jan-Ulrich Schuster, Niederlassungs- und Koopera­ tionsberater, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Referenten Modul 2: Prof. Dr. med. Michael Denkinger, Ärztlicher Direktor der AGAPLESION Bethesda Klinik, Geriatrie der Universität Ulm, Vorstandsmitglied des BDI Julia Fackert, LL. M., Rechtsreferentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. med. Folkert Fehr, niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Mitglied des Arbeitsausschusses des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Carsten Mohrhardt, Facharzt für Orthopädie und Unfall­ chirurgie, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Wissenschaftliche Leitung: Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Gebühr: 95,– Euro pro Modul, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

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Bekanntmachungen Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“ Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben­ wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono­ graphischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc). Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden. Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben. Termin: jeweils mittwochs, 16.00–ca. 20.00 Uhr 14. Oktober 2020 „Abdominelle Schmerzen“: sonographischer Beitrag zur Diagnostik – von der Mesente­ rialischämie bis zum verlorenen Gallenstein – ausgebucht! 18. November 2020 „Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik“: Farbduplexsonographie von Nierenarterienstenosen und deren Verlaufskontrolle nach Intervention, Darstellung von Nebennieren und Paraganglien Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

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Zielgruppe: In klinischer Ausbildung befindliche Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

„Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die Gesellschaft wird immer älter – darauf müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen einstellen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis­ curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche

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Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Das Curriculum ist anrechenbar auf den Fortbildungs­ umfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik vorgibt. Programm: –  Besonderheiten des alten Patienten –  Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) –  Geriatrisches Basis-Assessment –  Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen –  Rechtliche und ethische Grundlagen –  Einrichtungen geriatrischer Versorgung –  Fallbeispiele Termine: 9.–11. Oktober 2020 6.–8. November 2020 und 4.–6. Dezember 2020 voraussichtlich jeweils Freitag ca. 15.00–18.30 Uhr, Samstag ca. 9.00–18.00 Uhr und Sonntag ca. 9.00–14.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Veranstaltungsorte: 1. und 2. Wochenende: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe 3. Wochenende: ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Gebühr: 645,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

Kostenträgerdschungel – Prävention, Rehabiltation, Nach­ sorge: was, wo, wie beantragen? Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und Nachsorge gibt es viele. Mit dieser Fort­ bildung soll Ihnen übersichtlich dargestellt werden wann welche Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (der Berufsgenossenschaften) und der Agentur für Arbeit indiziert sind. Welche (Fach-) Ärzte dürfen welche Leistungen beantragen? Welche Antrags­ vordrucke gibt es? Wo finde ich diese? Welche Inhalte sind entscheidend, dass die ent­ sprechenden Kostenträger eine Leistung als begründet anerkennen? Wie wird ein solcher Antrag vergütet? Zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema soll sich der Dschungel lichten. Gerne dürfen Sie zu diesem Zweck Ihre eigenen Fragen vor der Fortbildung per Mail an fortbildungsakademie@ baek-nb.de senden. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 19.30–ca. 22.00 Uhr Referenten: Dr. med. Elke Hammerschmidt, FÄ für Orthopädie, Sozialmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Suchtmedizin, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Referat Sozialmedizinscher Grundsatz, Abteilung Sozial­ medizinischer Dienst/RehaManagement, Karlsruhe Dr. med. Jürgen Kußmann, FA für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Ärztlicher Leiter Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang, Stv. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Jürgen Kußmann Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe


Bekanntmachungen Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

Fortbildung für Weiterbildungs­ assistenten „Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst“ Wer kennt sie nicht, die Aufregung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Kann der Patient ambulant behandelt werden oder muss er stationär einge­ wiesen/aufgenommen werden, gar auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vor­ bereitung beantwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besseren Ausbildung in diesem Bereich leisten. Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen anhand von lehrreichen Fallbeispielen aus dem Ambulanz- und Stationsalltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnostische und therapeutische Vorgehen besprochen werden. Es wird genug Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit. Programm: 8.15–8.30 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. med. Joachim Aspacher 8.30–9.15 Uhr Leitsymptom Atemnot und Thoraxschmerzen – spannende Fallbeispiele aus dem Alltag. Dott. Aldo Marano

9.15–10.00 Uhr Bauchschmerz, Durchfall, Erbrechen und gastro­ intestinaler Blutverlust. Wie gehe ich strukturiert vor? Dr. med. Joachim Aspacher 10.00–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr Häufige neurologische Erkrankungen in der inter­ nistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil I Dr. med. Wolf Esser 11.15–12.15 Uhr Der Patient mit Fieber – wann harmlos, wann gefährlich? Dr. med. Joachim Aspacher 12.15–13.00 Uhr Mittagspause 13.00–14.00 Uhr Die aufregende Herzrhythmusstörung – ein kleines Seminar für den Notfall Giw Nayebagha 14.00–15.00 Uhr Die gezielte Ultraschall­ untersuchung in der Notfall­ ambulanz (point of care) – mit praktischen Demonstrationen Dr. med. Peter Matheiowetz, Dott. Aldo Marano 15.00–15.45 Uhr Häufige neurologische Erkrankungen in der inter­ nistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil II Dr. med. Hans Molitor Termin: Samstag, 24. Oktober 2020 8.15–15.45 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie/ Endokrinologie/Diabetologie, SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: WeiterbildungsassistentInnen Gebühr: 50,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) in dem Portal der Landesärztekammer an: www.aerztekammer-bw.de/ portal a Login a Fortbildungsanmeldung/ -angebot Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.

Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Ein Ziel der Deutschen Antibio­ tika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch

Antibiotic Stewardship (ABS). Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva“ gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vor­ handenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfek­ tivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/ Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen: –  Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen –  Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung –  Kenntnis und Implementierung einschlägiger AntibiotikaTherapieleitlinien –  Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations­ strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen) –  Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene­ beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended Learning mit 20 E-Learning-Einheiten und daran anschließenden 2 Präsenztagen mit nochmals 20 Lern­ einheiten durchgeführt. Die E-Learning-Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

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Bekanntmachungen Termine: E-Learning: ab 4. Januar 2021 Präsenztermine: 22./23. April 2021 (ggf. Webinar) Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca.17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Termine: E-Learning: ab 1. September 2020 Präsenztermine: 3./4. Dezember 2020 (ggf. Webinar) Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca.17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning

Info zu Weiterbildung und Logbuch

Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein­ haltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended Learning mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs entspricht gleich­ zeitig dem Modul I der curri­ culären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Die internet­ basierten 20 Kurseinheiten müssen vor der Präsenz­ veranstaltung absolviert werden. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Präsenzkurs vorgestellt. Die E-LearningEinheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgs­ kontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

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Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiter­ bildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Fach­ arztausbildung. In Deutschland ist eine mehrjährige Ausbildung Voraussetzung für den Titel des Facharztes. Die Ausbildung erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, dabei ist die Dauer abhängig vom gewählten Fachbereich. In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch ­beantworten. Kursinhalte: Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten? Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Formale Aspekte der Weiterbildung: Was benötige ich zur Bean­ tragung des Facharzttitels? Dipl. Verwaltungswirt Andreas Vögele, Abteilung Weiterbildung, Bezirksärztekammer Südbaden Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden Dr. med. Sarah Wendel; Dr. med. Kristina Unteregger; Dr. med. Teresa Henle

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Neue Weiterbildungsordnung und E-Logbuch Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Termin: Montag, 25. Januar 2021 Zeit: 18.00–ca. 21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4

Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­ zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­ zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.

Termine: jeweils Samstag 26. September 2020 27. März 2021 25. September 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Workshop „Impfen“ Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im Europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.


Bekanntmachungen Inhalt des Seminars: –  Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen –  Impfsystem in Deutschland –  Impfpräventable Erkrankungen –  Risiken, Nebenwirkungen –  Impfen von Risikopatienten –  Vorgehen in der Praxis –  Diskussion von Fallbeispielen Termine: jeweils Samstag 21. November 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg 12. Dezember 2020 Ort: Aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92–96, 79110 Freiburg geplant 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro, ab 2021 50,– Euro Fortbildungspunkte: 9

Notfallmedizin Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.

Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: 23. November– 1. Dezember 2020 (Mo-Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg, Ort wird noch bekannt gegeben Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer in Villingen-Schwenningen Leitung: Dr. Sabine Merz, Zentrale Notaufnahme, Schwarzwald-Baar Klinikum VillingenSchwenningen, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Bildungseinrichtung Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: geplant Mai 2021 Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkunde­ nachweis Rettungsdienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall­ medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen. Kursinhalte: Tag 1: Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanimation, Atemwegssicherung), Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie Tag 2: Kindernotfälle Tag 3: Traumaversorgung Tag 4: Chirurgische Skills, Notfallnarkose, Teaminteraktion und Crew Ressource Management Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen Wir empfehlen Ihnen alle vier Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Tage sind auch einzeln buchbar. Termine: geplant Freitag, 25. Juni 2021 geplant Samstag, 26. Juni 2021 geplant Freitag, 16. Juli 2021 geplant Samstag, 17. Juli 2021 Zeit: jeweils 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg

Grundkurs Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfalltraining der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall­ management Termine: jeweils Samstag 17. Oktober 2020 16. Januar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.

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Bekanntmachungen In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfall­ versorgung, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erst­ versorgung und Immobilisation Termin: geplant Samstag, 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

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Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver Notfall Termin: Samstag, 27. März 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus­ forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind, Besonderheiten des kindlichen Organismus, typische Krankheitsbilder und Notfälle, typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern, Reanimation und Atemwegssicherung Termin: Samstag, 10. Juli 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

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Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen. Kursinhalte: –  Grundlagen der Notfall­ versorgung, Reanimation – Beatmung und Atemwegs­ sicherung –  typische Notfallsituationen –  Teamführung und Notfallmanagement Bitte beachten Sie: Teilnehmende (Arzt & MFA) müssen sich separat anmelden und dabei jeweils persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termine: 16. September 2020 9. Dezember 2020 Zeit: jeweils Mittwoch, 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Fortbildungspunkte: 7

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs) Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung –  Facharztanerkennung –  40 Stunden Kurs-Weiter­ bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin –  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs­ befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ­ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd­ baden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge­ wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Voraussetzung für die Durchführung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen. Termine: 16./17. Oktober und 13./14. November und 11./12. Dezember 2020 (Warteliste) Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40


Bekanntmachungen Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts­ klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung –  Facharztanerkennung –  40 Stunden Kurs-Weiter­ bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin –  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs­ befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Kursinhalte und Ziele: –  Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten –  Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen –  Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung –  Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht –  Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen –  Besonderheiten der Kommunikation Termin: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin Fallseminar

Prüferworkshop

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach­ gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: geplant 3.–7. Mai 2021 Modul 2: geplant 19.–23. Juli 2021 Modul 3: geplant 4.–8. Oktober 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Prüfer*innen in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken als auch im Schwierigkeitsgrad variieren. Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungs­ gremium während der Prüfung „in Echtzeit“ umzusetzen. Kursinhalte: Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Prüfungsfragen entwickeln Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Prüfungssimulation Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Freitag, 30. Oktober 2020 Zeit: 14.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: 4

Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum

Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet in der Rehaklinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­ seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums; bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Std.) 17. Oktober 2020 (Warteliste) Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störung bei Jugendlichen 23. Januar 2021 Psychoonkologie am Beispiel des Mammacarcinoms 27. Februar 2021 Angststörungen Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Fortbildungspunkte: jeweils 8 Wochenkurs (40 Std.): Termine: 2.–6. November 2020 geplant 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 40

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Bekanntmachungen Reisemedizin

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)

Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem MultipleChoice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „ReiseGesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Die Bescheinigung „Reise­ medizinische Gesundheits­ beratung“ wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 5./6. März 2021 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Teil 1: Haus der Ärzte, Freiburg, Teil 2: N. N. Entgelt: 500,– Euro Fortbildungspunkte: 32

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Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institu­ tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise­ medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1:  Geomedizinische Länder­ kunde/Schlangen und Gifttiere 2:  Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung 3: Flugreisemedizin/ Klima und Klimabelastungen 4:  Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6:  Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte 7:  Risikogruppen und Reisen 8:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B 10:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C

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11:  Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13:  Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben. Termine: jeweils Freitag und Samstag Modul 1 und 2: 23./24. Oktober 2020 (Fr–Sa) Modul 13: Freitag, 27. November 2020 Modul 9 und 10: 15./16. Januar 2021 (Fr–Sa) Modul 7 und 8: 25./26. Juni 2021 (Fr–Sa) Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro bei Modul 13 Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)

Reisemedizin Refresher-Seminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein RefresherSeminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berichtet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie

eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Die Basiszertifikate Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen­ medizin und Internationale Gesundheit können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben. Seminarinhalt: –  Aktuelle Weltseuchenlage –  Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen, –  Aktuelle Impfempfehlungen, Änderungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. vier Wochen vor Beginn veröffentlicht. Termin: geplant Samstag, 6. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter­ bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich.


Bekanntmachungen Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Die Blöcke sind einzeln buchbar. Termine: Block A und B: geplant 19.–23. Juli 2021 Block C und D: geplant 18.–22. Oktober 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Suchtmedizin

Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz­ bezeichnung gem. WBO 2006

Um alle Inhaber dieses Zusatz­ titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 11. November 2020 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung erforderlich!

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin: 12.–16. Oktober 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Sucht Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkohol­ abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten­ abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt.

Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen. Termine: jeweils Freitag und Samstag Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 12./13. Februar 2021 Teil 3: 5./6. März 2021 Teil 4: 16./17. April 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 580,– Euro

Train the Trainer Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dieses Seminar soll ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten erleichtern. Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Grundzüge medizindidaktischer Kenntnisse werden vermittelt. Weiter werden Vorschläge gemacht für Lernmöglichkeiten und -unter­ stützung, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungs­ gesprächen, konstruktivem Feedback, sowie Fallbesprechungen. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder*innen Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen.

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Bekanntmachungen Kursinhalte: WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Arzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten, Inhalte von Arbeitszeugnissen Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg WB in der BÄK: WBmed, Logbuch, etc. Dr. med. Ulrich Voshaar, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südbaden Arzt als Ausbilder: Voraus­ setzung für die KV-Förderung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Prof. Dr. med. Michael Faist, Sprecher des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Medizindidaktik: Weiterbildungsziele, Lehr- und Lernmethoden, Lernerfolgskontrollen: Supervision und konstruktives Feedback, Weiterbildungsgespräche Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Samstag, 31. Oktober 2020 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 120,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Auskunft: Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: ­Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Impfungen gehören zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und die fast vollständige Verdrängung der Kinderlähmung aus Europa sind nur die prägnantesten Beispiele für erfolgreiche Impfprophylaxe. Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen impfen, und zur Unterstützung und Information der Kammer­ mitglieder hat die Fortbildungs­ akademie der Bezirksärzte­ kammer Südwürttemberg schon lange einen Impfkurs im Programm, der sich inhaltlich und zeitlich am Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Umgekehrt aber sind Impfungen auch Opfer ihres eigenen Erfolges. So hat die Diphterie, noch vor 100 Jahren der gefürchtete „Würger der Kinder“, für so viele Menschen ihren Schrecken verloren, dass selbst diese so gut wirksame und verträgliche Impfung in Frage gestellt wird. Jedes Jahr

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Qualifikation Tabakentwöhnung wieder gibt es vermeidbare als Blended-Learning-Maßnahme – Todesfälle durch Influenza und Grundkurs unzureichende Impfraten hatten immer wieder regionale MasernDie Veranstaltung zur „Qualifika­ Epidemien auch in unserem tion Tabakentwöhnung“ vermitLand zur Folge. Hier hat der telt die Inhalte des Curriculums Gesetzgeber nun reagiert und der Bundesärztekammer zur eine Impfpflicht für Kinder „Qualifikation Tabakentwöhbeschlossen, die aufgrund ihrer nung“. Ziel dieser QualifikationsEinbeziehung von Beschäftigten maßnahme ist es, Ärzten detailim Gesundheitssystem alle lierte Informationen zu den Ärztinnen und Ärzte mittelbar gesundheitlichen Aspekten des oder unmittelbar betrifft. Tabakkonsums zu vermitteln, Auf diese Auswirkungen geht ein ihre Kenntnisse für eine erfolgneu ins Programm genommener reiche Ansprache, Motivierung Beitrag explizit ein. und Therapie ihrer rauchenden Die Teilnehmer des Kurses sollen Patienten zu vertiefen und ihre Impfkenntnisse auffrischen praktische Hilfestellung bei und sich über den neuesten der Einführung von Raucher­ Stand der Grundlagen und beratungen und Entwöhnungsder Durchführung informieren behandlungen in der ärztlichen können. Die Empfehlungen der Praxis oder Klinik zu bieten. ständigen Impfkommission wie Die Teilnahme an diesem Kurs auch Aspekte der Abrechnung befähigt zur Einzeltherapie. von Impfleistungen werden anDer Grundkurs zur „Qualifikation gesprochen, ebenso wie SpezialTabakentwöhnung“ ist als und Indikationsimpfungen im „Blended Learning“ konzipiert Kontext von Fernreisen oder und verbindet elektronisches besonderen Fragestellungen. Lernen mit einem Präsenzteil. Dieser Kurs soll aber nicht nur Es besteht aus 20 Unterrichts­ der reinen Informationsvermitteinheiten (UE), 4 Unterrichts­ lung dienen. Gerade in diesem einheiten entfallen auf eine einheiß diskutierten Themenfeld führende Präsenzveranstaltung, soll es auch genügend Raum ein 8-Stunden-Block auf ein zum fachlichen Austausch und online gestütztes Selbststudium zur Beantwortung von Fragen in einem Zeitraum von ca. geben. 6 Wochen und weitere 8 Stunden Diese Fortbildungsveranstaltung auf eine ganztägige abschlieist vom Landesgesundheitsamt ßende Präsenzveranstaltung. Baden-Württemberg für die Die Präsenzteile werden Fortgeltung erteilter Ermächtiim Ärztehaus Reutlingen gungen zur Gelbfieberimpfung ­durchgeführt. anerkannt. ! Terminänderung Termin: Termine: Samstag, 12. September 2020 Samstag, 12. September 2020 9.00–17.00 Uhr 0701ab 9.00–13.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2020) ((Bekanntmachungen Einführung Leitung: Prof. Dr.0701ab med. Marko Samstag, 31. Oktober 2020 Wilke, Präsident ((Bekanntmachungen der BezirksärzteBÄK SW)) 9.00–16.00 Uhr kammer Südwürttemberg Abschlussveranstaltung Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, (Anmeldungs-Nr. 38/2020) 72770 Reutlingen Leitung: Prof. Dr. med. Batra, Gebühr: 50,– Euro stellv. Ärztlicher Direktor, Punkte: 8 Universitätsklinik für Psychiatrie Anmeldung: und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Anmeldung:


Bekanntmachungen Tabakentwöhnung mit struk­ turiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundes­ ärztekammer – Aufbaukurs

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs II

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen WeiterbildungsordFür die Weiterbildung zum FachFür die Weiterbildung zum Fachnung der Landesärztekammer In diesem Aufbaukurs werden arzt für Psychiatrie und Psychoarzt für Psychiatrie und PsychoBaden-Württemberg, wurde Kenntnisse zu verhaltens­ therapie sowie für den Erwerb therapie sowie für den Erwerb die Zusatzbezeichnung „Palliativtherapeutischen Techniken der Zusatzbezeichnung Psychoder Zusatzbezeichnung Psychomedizin“ eingeführt. Zum Erwerb im Gruppensetting vermittelt. therapie sind nach den Richt­ therapie sind nach den Richt­ dieser Zusatzbezeichnung ist Durch das Absolvieren dieses linien der Landesärztekammern linien der Landesärztekammern unter anderem die Absolvierung Kurses erfüllen die Teilnehmer zur Weiterbildungsordnung zur Weiterbildungsordnung eines 40-stündigen Kurses die Anforderungen zum Anbieten theoretische und praktische theoretische und praktische erforderlich, für welchen von Tabakentwöhnungskursen ­Bausteine erforderlich. Bausteine erforderlich. die Bundesärztekammer nach § 20 SGB V. Hierzu werden drei Blockkurse Hierzu werden drei Blockkurse ein Curriculum festgelegt hat. Die Teilnehmer werden in die mit je 50 Stunden angeboten, mit je 50 Stunden angeboten, Dieser Kurs ist auch ein Angebot 0701ab Durchführung des Programms welche – thematisch aufeinander welche – thematisch aufeinander an Ärztinnen und Ärzte, die ihr ((Bekanntmachungen BÄK SW)) „Nichtraucher in 6 Schritten“, aufbauend – im Abstand von aufbauend – im Abstand von Fachwissen über Palliativmedizin das über die Zentrale Prüfstelle einem Jahr durchgeführt werden. einem Jahr durchgeführt werden. erweitern und ihre Patienten Prävention von den Kranken­ Die Kurse werden jedes Jahr Die Kurse werden jedes Jahr im Rahmen der AAPV gem. kassen als Präventionsmaßnahme rollierend an drei verschiedenen rollierend an drei verschiedenen § 87 Abs. 1b SGB V palliativ­ 0701ab und anerkannt ist, eingewiesen Standorten durchgeführt, Standorten durchgeführt, medizinisch versorgen möchten. geschult. Gegenstand sind sodass jedes Jahr ein Blockkurs sodass jedes Jahr ein Blockkurs Termin: ((Bekanntmachungen BÄK SW)) Inhalte der einzelnen Gruppenin Hornberg (Schwarzwald), in Hornberg (Schwarzwald), 1.–5. Oktober 2020 (Do–Mo) therapiesitzungen sowie ein Blockkurs in Bamberg oder ein Blockkurs in Bamberg oder Warteliste! mögliche Schwierigkeiten und ein Blockkurs auf Borkum ein Blockkurs auf Borkum (Anmeldungs-Nr. 2/2020) Probleme in der Behandlung angeboten werden. angeboten werden. Leitung: Dr. med. Christina Paul, von abhängigen Rauchern. Die Bezirksärztekammer SüdDie Bezirksärztekammer SüdTropenklinik Paul Lechler Voraussetzung für die Teilnahme württemberg führt in Zusamwürttemberg führt in ZusamKrankenhaus, Oberärztin Palliativan diesem Aufbaukurs ist die menarbeit mit der0701ab Universitäts­ menarbeit mit der Universitäts­ station, Ärztl. Leiterin Tübinger erfolgreiche Teilnahme am klinik für Psychiatrie und Psychoklinik für Psychiatrie und PsychoProjekt Häusliche Betreuung ((Bekanntmachungen BÄK SW)) Grundkurs Tabakentwöhnung. therapie die Kurse für den therapie die Kurse für den Schwerkranker, Fachärztin für Termin: Erwerb des Facharztes für Erwerb des Facharztes für Innere Medizin, Hämatologie Samstag, 12. Dezember 2020 Psychiatrie und Psychotherapie Psychiatrie und Psychotherapie und Onkologie, Palliativmedizin, 9.00–16.30 Uhr sowie für die Zusatzbezeichnung sowie für die Zusatzbezeichnung Akupunktur (Anmeldungs-Nr. 39/2020) Psychotherapie durch. Die WeiPsychotherapie durch. Die WeiOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, Leitung: Dipl.-Psych. Christina terbildungsangebote umfassen terbildungsangebote umfassen 72770 Reutlingen Zeep, Sektion für Suchtmedizin Theoriekurse, EntspannungsverTheoriekurse, EntspannungsverGebühr: 490,– Euro und Suchtforschung, fahren, Selbsterfahrung und Fallfahren, Selbsterfahrung und FallPunkte: 40 Universitätsklinik für Psychiatrie supervision und decken damit supervision und decken damit Fallseminare „Palliativmedizin“ und Psychotherapie wichtige Inhalte entsprechend wichtige Inhalte entsprechend Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, den Anforderungen der Richtliden Anforderungen der Richt­ In der Palliativmedizin geht es 72770 Reutlingen nien der Weiterbildungsordnung linien der Weiterbildungsordum die ganzheitliche BehandMindestteilnehmerzahl: 15 der Landesärztekammer nung der Landesärztekammer lung von Menschen mit einer Gebühr: 90,– Euro Baden-Württemberg ab. Baden-Württemberg ab. unheilbaren, fortschreitenden Punkte: 8 ! Termin- und Ortänderung Termin: Erkrankung und begrenzter Anmeldung: Termin: 27. September– Lebenserwartung. 13.–19. September 2020 3. Oktober 2020 (So–Sa) Mit der Weiterbildungsordnung (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 36/2020) 2006 der Landesärztekammer (Anmeldungs-Nr. 35/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, Baden-Württemberg wurde die Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Zusatzbezeichnung „Palliativ­ stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie medizin“ eingeführt. Zu ihrem Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Erwerb ist u. a. das Absolvieren und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, eines Grundkurses (40 UnterOrt: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, richtseinheiten) sowie eine Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg 12-monatige stationäre Tätigkeit 78132 Hornberg Gebühr: 690,– Euro bei einem Weiterbildungs­ Gebühr: 690,– Euro Punkte: 63 befugten oder 120 UnterrichtsPunkte: 63 Anmeldung: einheiten (UE) im Rahmen von Anmeldung: Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich.

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Bekanntmachungen Für Ärzte, die sich für den Besuch Seminar Allgemeinmedizin von Fallseminaren entschieden Seit einigen Jahren ist die Enthaben, werden die dafür notwicklung der hausärztlichen Verwendigen Module I bis III mit sorgung vor allem in ländlichen jeweils 40 UE angeboten. Diese Gebieten bekanntermaßen beModule sind nach dem Curri­ sorgniserregend. Um Ärztinnen culum der Bundesärztekammer und Ärzte zu motivieren, sich für und den Empfehlungen der die Allgemeinmedizin zu interesDeutschen Gesellschaft für sieren, wurde auf verschiedenen Palliativmedizin e. V. strukturiert. Ebenen und durch verschiedene Modul I (40 UE): Der schwer­ Institutionen eine Reihe von kranke, sterbende Patient, Projekten durchgeführt. sein soziales Umfeld und Der Vorstand der Bezirksärztedas behandelnde Team kammer Südwürttemberg hat in •  Kommunikation, psychosoziale 0701ab diesem Zusammenhang beschlosAspekte, soziales Umfeld, ((Bekanntmachungen sen, BÄK allen SW)) interessierten Ärztinnen Symptomkontrolle und Ärzten ein Seminarprogramm Modul II (40 UE): Der indivi­ Allgemeinmedizin anzubieten, duelle Prozess des Sterbens welches in 15 Themenblöcke im gesellschaftlichen Kontext gegliedert ist und an vier bis fünf •  Ethik, Trauer, Fortbildungstagen pro Jahr Symptomkontrolle durchgeführt wird (ca. eine FortModul III (40 UE): Professionelles bildung pro Quartal). Die TeilnahHandeln in der Palliativmedizin me an diesen Fortbildungsveran•  Bearbeitung komplexer Fragestaltungen ist auch Wiedereinstellungen aus dem palliativsteigern, Refreshern und Kammedizinischen Arbeitsfeld mermitgliedern in Vorbereitung anhand von Fallbeispielen auf den Kassenärztlichen BereitTermine: schaftsdienst möglich. Modul I: Therapie chronisch kranker Pati24.–27. Oktober 2020 (Sa–Di) enten und die DMP´s Warteliste! Termin: Modul II: Samstag, 26. September 2020 28.–31. Oktober 2020 (Mi–Sa) 9.00–17.00 Uhr Warteliste! (Anmeldungs-Nr. 15/2020) (Anmeldungsnummer 7/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, Gebühr Module I und II 72770 Reutlingen zusammen: 890,– Euro Gebühr: 25,– Euro Modul III: 23.–26. September 2020 (Mi–Sa) Punkte: 9 Warteliste! Anmeldung: (Anmeldungsnummer 6/2020) Modul III: 13.–16. Januar 2021 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 1/2021) Gebühr Modul III: je 440,– Euro Neurologie Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativ- Termin: Samstag, 5. Dezember 2020 station, Ärztl. Leiterin Tübinger 9.00–16.15 Uhr Projekt Häusliche Betreuung (Anmeldungs-Nr. 16/2020) Schwerkranker, Fachärztin Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, für Innere Medizin, Hämatologie 72770 Reutlingen und Onkologie, Palliativmedizin, Gebühr: 25,– Euro Akupunktur Punkte: 8 Teilnehmerzahl: je 12 Personen Anmeldung: Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Anmeldung:

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Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Der Ausgangspunkt in den einzelnen Veranstaltungen dieser Fortbildungsreihe sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten­ ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen. Leitsymptome: Übelkeit/Erbrechen/Durchfall – Akute Blutungen – Fieber unklarer Ursache Termin: Mittwoch, 7. Oktober 2020 16.30–18.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 20,– Euro Punkte: 3 Anmeldung:

Leitsymptome: Atemnot – Lähmungen und Krämpfe – Bewusstseinsstörung Termin: Mittwoch, 4. November 2020 16.30–18.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 20,– Euro Punkte: 3 Anmeldung:

Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in BadenWürttemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschoben haben. Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an. Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg seit September 2016 die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculäre Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an. Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach­ übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst insgesamt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach


Bekanntmachungen Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können. Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind: •  abgeschlossene Facharztweiterbildung •  Absolvieren aller Module einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens •  Bestehen der Lernerfolgs­ kontrolle ! Terminänderung Termin: Modul III: 19.–20. September 2020 (Sa–So) (Anmeldungs-Nr. 11/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 220,– Euro Punkte: 35 (für Februar und September 2020) Anmeldung:

Modul I a: Kann nur von Teilnehmern besucht werden, die bereits Modul I b absolviert haben. Termin: 23.–25. Oktober 2020 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 380,– Euro Punkte: 29 Anmeldung:

Megacode-Training

EKG-Basisseminar

In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimationsalgorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschiedlichen Ausgangssituationen demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen. Termin: Samstag, 7. November 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 7 Anmeldung:

In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chron. Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt. Termin: Samstag, 28. November 2020 Warteliste! 9.00–16.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 11

Demenz aktuell 2020: Demenz – Was nun? Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin In diesem Seminar wird der formale Ablauf eines Fach­ gespräches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich demonstriert. Anschließend werden in kleinen Gruppen mit weiteren Kasuistiken und unter Mitwirkung der Teilnehmer Fachgespräche simuliert und danach im Plenum besprochen. Dieses Seminar richtet sich damit vorwiegend an die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die sich auf das Fachgespräch vorbereiten. Termin: Freitag, 13. November 2020 17.00–21.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2020) Leitung: N. N. Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 7 Anmeldung:

Die Diagnose einer Demenz­ erkrankung stellt nicht nur den Betroffenen, sondern auch sein Umfeld vor enorme Herausforderungen. Viele ganz praktische, aber auch komplizierte rechtliche Fragen sind zu klären. Nicht ­selten wird hier zunächst der (Haus-)Arzt der erste Ansprechpartner sein. In diesem Seminar sollen Sie als betreuender Arzt genau diese praxisrelevanten Hinweise und Informationen erhalten, um Betroffenen und Angehörigen ihre Möglichkeiten aufzeigen und sie auf diesem schwierigen Weg zu begleiten. Hierbei sind auch und gerade frühzeitige Informationen zu Themen rund um die rechtliche Betreuung von enormer Bedeutung. Zu den drängenden Fragen gehört insbesondere auch das Thema selbstbestimmtes, aber auch sicheres Wohnen. Neben den verschiedenen betreuungsrechtlichen Aspekten werden

wir in diesem Seminar daher auch Beispiele von innovativen Wohn- und Versorgungsformen vorstellen, die am Bedarf demenzkranker Bewohner ausgerichtet sind. Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2020 19.00–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Anmeldung:

Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die wachsende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sind unbestritten. Die physischen und psychischen Anforderungen, die durch den Umgang mit kranken und sterbenden Menschen, durch den permanenten Zeitdruck und die ökonomischen Herausforderungen entstehen, führen zu einer zunehmenden Verschärfung der angespannten Situation. Das erfahrungsorientierte Seminar „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ basiert auf dem „Mindfulness-Based Stress Reduction Programm“ (MBSR). Dieses Programm wurde Ende der siebziger Jahre in den USA von Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn an der Universitätsklinik von Massachusetts entwickelt. Inzwischen belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien die Wirksamkeit dieses Programms. Grundlage des Seminars ist die intensive Schulung der Achtsamkeit im Alltag und in der Stille. Achtsamkeit bedeutet, die Aufmerksamkeit immer wieder zum gegenwärtigen Moment zurückzubringen.

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Bekanntmachungen Durch geleitete Meditationen und sanfte Körperübungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Atmung, Körper­ empfindungen, Gedanken und Gefühle wahrzunehmen ohne sie zu bewerten. Die Praxis der Achtsamkeit befähigt dazu, die gewohnheitsmäßigen Verhaltensweisen im Umgang mit innerem und äußerem Stress, mit Krankheiten und Schwierigkeiten zu erkennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen immer wieder innezuhalten und den Heraus­ forderungen des Lebens mit mehr Ruhe, Klarheit und ­Akzeptanz zu begegnen. Ziele des Seminars sind: •  Verständnis für die Grundlagen der Achtsamkeitspraxis zu bekommen •  eigene Erfahrungen mit Achtsamkeits-Übungen zu machen •  Anregungen zu erhalten, um Achtsamkeit in den eigenen Alltag bzw. Berufsalltag zu integrieren •  ein Behandlungskonzept kennenzulernen, das auch bei den Patienten zur Anwendung kommen kann Termin: Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2020) Leitung: Markus Zeh, DiplomPädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Ver­ pflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Anmeldung:

Seminar „Train the Trainer“ und die neue WBO 2020: Was wird neu? Was bleibt?

Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten zu erleichtern. In diesem Jahr stehen die Veränderungen durch die neue WBO im Mittelpunkt. Diese einzelnen Themen sind vorgesehen: –  Die neue WBO im Überblick –  Beurteilung von Kompetenz – was heißt das? –  Herausforderung für die Selbstverwaltung –  Aus der Sicht des Weiterbilders: Pro und Contra –  Feedback als Kernelement der Weiterbildung –  Einführung eLogbuch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg Das Referententeam setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch in der ärztlichen Weiterbildung engagieren, sowie aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg, die in leitender Position für die ärztliche Weiterbildung tätig sind. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–17.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 47/2020) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 10 Anmeldung:

Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medizindidaktischer Kenntnisse anzubieten, um ihnen die

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Gewalt in Praxis und Klinik – Deeskalation und Selbstschutz Die Berichte in den Medien über die Zunahme der Gewalt in verbaler, aber auch in physischer Form, die von Patienten gegen Ärzte und andere Mitarbeiter in medizinischen nichtärztlichen Fachberufen ausgeht, führen zu Verunsicherung in der Ärzteschaft bzgl. der Prävention bzw. der im Ernstfall angemessenen Reaktion. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. März 2019 beschlossen, den Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich eine Ganztagsfortbildungsveran­ staltung anzubieten, die diese konfliktträchtige Atmosphäre für die Arzt-Patient-Begegnung aufgreift. Vormittags werden Risikofaktoren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert. Nach der Mittagspause geht es um das Procedere, wenn sich der Konflikt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen weiterentwickelt. Danach werden die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und rechtfertigendem Notstand sowie das PsychKHG BW vorgestellt und den verschiedenen Eskala­ tionsstufen die geeigneten Interventionen zugeordnet. Schließlich werden im letzten Teil die Befreiungstechniken bei körperlichen Übergriffen demonstriert und anschließend von den Teilnehmern paarweise unter Anleitung trainiert. Für diesen Teil werden Sportmatten bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechende Trainingsbekleidung und Turnschuhe mitzubringen. Diesem Programm liegt das PAIR-Trainingskonzept zugrunde mit dem Ziel, präventive Interventionsmöglichkeiten aufzu­ zeigen, Sicherheit im Umgang mit Aggression und Gewalt zu schaffen, konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten und die Würde aller beteiligten Personen zu respektieren.

Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 48/2020) Leitung: Thomas Bünger, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, ZfP Südwürttemberg Bad Schussenried, PAIR-Trainer Akademie Südwest Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 10 Anmeldung:

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis •  individuell •  nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) •  individuell •  nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.


Impressum Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und BadenWürttemberg bietet die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie Tübingen durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations­ kriterien von Notfall- und Warteliste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta­ tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendigen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Aspekten der GKV. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden.

Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-71 75 kwbw.AMED@med.uni-heidelberg.de

weiterbildung-allgemeinmedizin.de

Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Einstieg jederzeit möglich. Ziel: Das Weiterbildungsprogramm KWBW Verbundweiterbildungplus bietet ein kontinuierliches und strukturiertes Seminar- und Mentoring-Programm in persönlicher Atmosphäre mit Möglichkeit zum regionalen Austausch und Netzwerken. Kursinhalte: Unser industrieunabhängiges Seminarprogramm beinhaltet hausärztliche Themen wie •  Das schmerzende Ohr •  Hauterkrankungen •  Orthopädische Untersuchungstechniken •  Pädiatrie •  Praxisorganisation und Abrechnung •  Wundmanagement •  u. v. m. Alle Termine 2020 auf: www.kwbw.de

Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Gesamtleitung Media Sales: Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 scheel@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 63 vom 1. 1. 2020 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand­kosten 21,00 € (inkl. der ­jeweils gül­t igen MwSt.). EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­ eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den ­Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­a usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto­ kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

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Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem (meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein) Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen):

Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail beck@gentner.de

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STELLENANGEBOTE VINZENZ VON PAUL

HOSPITAL gGMBH Klinik: 467 Betten Tageskliniken: 93 Plätze Krankenpflegeschule: 60 Plätze Gemeindepsychiatrischer Verbund Luisenheim: 243 Heimplätze Psychiatrische Institutsambulanzen Spital Rottweil: 100 Plätze

Die Vinzenz von Paul Hospital gGmbH ist eine modern und bedarfsgerecht ausgestattete, überregional renommierte Fachklinik mit einer mehr als 120-jährigen Tradition. Sie gewährleistet mit einem hohen Standard die psychiatrische, psychosomatische und neurologische Versorgung eines großen Einzugsgebietes (ca. 600.000 EW) in einer landschaftlich reizvollen und kulturell vielfältigen Region Süddeutschlands. Das Luisenheim der Vinzenz von Paul Hospital gGmbH ist eine Wohn- und Pflegeeinrichtung und bietet 243 Heimplätze auf 5 Wohngruppen für chronisch psychisch kranke und behinderte Menschen nach SGB XI und SGB XII. Für unser Luisenheim suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Volloder Teilzeit einen

Für unsere Schulen für Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie in Weingarten suchen wir zum 01.10.2020 einen

Arzt

FACHARZT (m/w/d)

(m/w/d)

(30-50% in Festanstellung)

für Psychiatrie und Psychotherapie Als besondere Qualitätsmerkmale unserer Klinik gelten u. a. • teamorientiertes, familienfreundliches Arbeitsumfeld; • großzügige Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung (u. a. Hospital-Akademie) unserer Ärztinnen und Ärzte; • umfangreiche regionale und überregionale Fortbildungsaktivitäten; • weitestgehende Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten sowie gut planbare Arbeitszeiten. Außerdem zeichnet sich unser Haus durch eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre sowie einen wertschätzenden und offenen Umgang miteinander aus. Die Vergütung richtet sich nach AVR-Caritas (vergleichbar mit TVöD-VKA/ Ärzte). Zusätzlich besteht eine überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung bei der ZVK-BW. Als Einrichtung in katholischer Trägerschaft wünschen wir uns, dass Sie sich mit unserem sozialen Auftrag und dem christlichen Menschenbild unseres Hauses identifizieren können. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an Herrn Thorsten Beuter, Personalleiter, per E-Mail an: Bewerbungen@VvPH.de. Seien Sie uns herzlich willkommen. Weitere interessante und ausführliche Informationen über unsere Einrichtung sowie zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Homepage: www.VvPH.de.

für den Unterricht in den medizinischen Fächern

Wir wünschen uns Interesse und Motivation, Wissen weiter zu geben Freude am ÀŞijîŠij mit ƭƙǕƭċĿŕēĚŠēĚŠ

Wir bieten Ihnen Ein �nn���������Team, ein gutes Schulklima und motivierte Auszubildende Freiräume in der Un�����������������n��auf Basis des Rahmenlehrplans Gestaltungsmöglichkeiten in der Weiterentwicklung der Ausbildungen Angemessene �������n��nach AVR-Wü mit Zusatzversorgung

ROTTENMÜNSTER

Zentren für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Abhängigkeitserkrankungen, Altersmedizin, Neurologie Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil Telefon 0741 241-0, FAX -2265, Internet: www.VvPH.de

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Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen – gerne auch per E-Mail – an: Diakonisches Institut für Soziale Berufe Schulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie Schulleitung Physiotherapie Christel Döttling Hähnlehofstr. 5 | 88250 Weingarten Tel.: 0751 5696999 - 0 E-Mail: cdoettling@diakonisches-institut.de www.diakonisches-institut.de

Bestens beraten. Unsere Beratung für Heilberufe. Praxiswertermittlung Heilberufe-Seminare

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Infos unter Telefon 0711 124-45019

Liquiditätsplanung Vermögensmanagement www.bw-bank.de/heilberufe

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

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STELLENANGEBOTE

FA (m/w/d) Neurologie für Praxis in Stuttgart (50 - 75%) Neurol. Praxis am Diak.Klinikum sucht eine/n Neurologin/en zur Anstellung in Teilzeit für ein breites Tätigkeitsspektrum mit allen diagnostischen Möglichkeiten und Konsiliartätigkeit. www.neurologie-stuttgart.de Arzt / Ärztin i. W. Allgemeinmedizin oder O+U gesucht für große orthop. Praxis im Raum Stuttgart, TZ 50% ab 8´20 Referenzen vorhanden www.ortho-ostfildern.de Notfallpraxis Ludwigsburg sucht Ärztinnen und Ärzte für KV Notdienste Angenehmes Team – attraktive Arbeitsbedingungen – professionelle Organisation. Kontakt: bewerbung@med-koop.de oder 0152/53077714

FÄ/FA Innere/Allgemeinmedizin in Mannheim ab 1.9.2020 oder später für große Gemeinschaftspraxis (2x Innere, 1x Allgemein) in Teilzeit gesucht. mail: info@hausaerzte-am-markt.com Suche FA (m/w/d) Allg./Innere Med. für moderne Praxis in Stgt-Mitte. Angenehme Arbeitsatmosphäre. Umsatzbeteiligung. Erfahrung in Naturheilverfahren nicht Voraussetzung. braunger @dr-braunger.de | www.dr-braunger.de

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GP (3 KV-Sitze) in mittelgroßer Stadt in Süddeutschland sucht: Weiterbildungs/Entlastungsassistent/Facharzt mit dem Ziel eines Eintritts in die GP. Weiterbildungsermächtigung: 30 Monate Dermatologie 18 Monate Allergologie   6 Monate Phlébologie Neben der klass. Dermatologie/Allergologie/Phlébologie/Proktologie führen wir ça. 1200 Eingriffe incl. Verschiebe/Rotationslappenplastiken, Blepharoplastiken, SchweißdrüsenOP, Fettabsaugungen durch. Angeschlossenes Laserzentrum mit 7 Laser, Botox, Hyaluronsäure, Fruchtsäure/ Trichloressigsäurepeeling, PDT (auch kosmetisch), Microneedling, Injektionslipolyse. Die Monopolstellung der Praxis (keine weitere Konkurrenz am Ort oder näheren Umgebung möglich) garantiert ein überdurchschnittliches Einkommen bei 30 Std. Praxistätigkeit und 8 –10 Wochen Urlaub. Auch für Jobsharingpartner geeignet. Zuschriften erbeten unter ÄBW 1014 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (w/m/d) für hausärztliche Praxis in Stuttgart gesucht. Angenehme Arbeitsatmosphäre, breites Spektrum, zentrale Lage, attraktive Konditionen. Kontakt unter: Tel. 0160/8892633. E-Mail: christiane_k24@yahoo.de


STELLENANGEBOTE

VINZENZ VON PAUL

HOSPITAL gGMBH Klinik: 467 Betten Tageskliniken: 93 Plätze Krankenpflegeschule: 60 Plätze Gemeindepsychiatrischer Verbund Luisenheim: 243 Heimplätze Psychiatrische Institutsambulanzen Spital Rottweil: 100 Plätze

Die Vinzenz von Paul Hospital gGmbH ist eine modern und bedarfsgerecht ausgestattete, überregional renommierte Fachklinik mit einer mehr als 120-jährigen Tradition. Sie gewährleistet mit den Zentren für Allgemeinpsychiatrie und Psychotherapie, Altersmedizin und Abhängigkeitserkrankungen die psychiatrische Versorgung eines großen Einzugsgebietes (ca. 600.000 EW) in einer landschaftlich reizvollen und kulturell vielfältigen Region Süddeutschlands. Zur Unterstützung unseres Ärzteteams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

OBERARZT (m/w/d)

für Psychiatrie und Psychotherapie

FACHARZT (m/w/d)

für Psychiatrie und Psychotherapie

ASSISTENZARZT (m/w/d)

in Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie

medizinische Referentin / medizinischer Referent (w/m/d) mit einer Ärztin / einem Arzt zu besetzen. Das Arbeitsgebiet umfasst insbesondere die Wahrnehmung der Schulaufsicht im Bereich der nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen und Pflegeberufe sowie Aufgaben nach dem PsychischKranken-Hilfe-Gesetz. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und wird auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geschlossen. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 14 TV-L. Der Dienstort ist Freiburg i.Br. Nähere Informationen über die zu besetzende Stelle und das Anforderungsprofil finden Sie unter http://rp-freiburg.de / Stellenangebote. Dort finden Sie auch den Link zu unserem Online-Bewerbungsverfahren. Bewerbungsschluss ist der 31.08.2020.

ROTTENMÜNSTER

Zentren für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Abhängigkeitserkrankungen, Altersmedizin, Neurologie Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil Telefon 0741 241-0, FAX -2265, Internet: www.VvPH.de

www.stelleninserate.de

Beim Regierungspräsidium Freiburg ist in der Abteilung 2, im Referat 25 - Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Als besondere Qualitätsmerkmale unserer Klinik gelten u. a. • teamorientiertes, familienfreundliches Arbeitsumfeld; • großzügige Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung (u. a. Hospital-Akademie) unserer Ärztinnen und Ärzte; • umfangreiche regionale und überregionale Fortbildungsaktivitäten; • weitestgehende Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten sowie gut planbare Arbeitszeiten. Außerdem zeichnet sich unser Haus durch eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre sowie einen wertschätzenden und offenen Umgang miteinander aus. Die Chefärzte sind zur vollen Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatischer Medizin und Neurologie ermächtigt. Weiterhin verfügt unser Haus über eine Basisweiterbildung im Gebiet der Inneren Medizin. Die Vergütung richtet sich nach AVR-Caritas (vergleichbar mit TVöD-VKA/ Ärzte). Zusätzlich besteht eine überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung bei der ZVK-BW. Als Einrichtung in katholischer Trägerschaft wünschen wir uns, dass Sie sich mit unserem sozialen Auftrag und dem christlichen Menschenbild unseres Hauses identifizieren können. Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Frau Dr. med. Anna Drews, Chefärztin der Abteilung Allgemeinpsychiatrie (Sekretariat Telefon +49 741 241-2211), gerne zur Verfügung. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an Herrn Thorsten Beuter, Personalleiter, per E-Mail an: Bewerbungen@VvPH.de. Seien Sie uns herzlich willkommen. Weitere interessante und ausführliche Informationen über unsere Einrichtung sowie zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Homepage: www.VvPH.de.

FACHARZT ALLGEMEINMEDIZIN / INNERE MEDIZIN (w/m/d) WEITERBILDUNGSASSISTENT Allg. Med. od. Phlebologie (w/m/d) Sie suchen eine abwechslungsreiche und spannende neue Herausforderung in einer top modernen Hausarztpraxis mit Schwerpunkt Diabetologie und Phlebologie im südlichen LK HN in einem jungen Team ohne Dienstbelastung? Wir freuen uns auf Sie!Gerne auch in Teilzeit. Dr. A. Rieker, Hauptstr. 12, 74382 Neckarwestheim - www.drrieker.de

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STELLENANGEBOTE

Wir suchen nicht irgendwen. Wir suchen Sie. Für den Arbeitsmedizinischen Dienst am Klinikum Singen suchen wir in Teilzeit (50 %), zum 01.01.2021 oder früher, einen

Facharzt (m/w/d) für Arbeitsmedizin oder mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Ausführliche Informationen zur Stelle finden Sie im Internet unter www.glkn.de im Bereich Karriere. Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Betriebsärztinnen, Fr. Dr. Schollmeyer und Fr. Dr. Schmidberger, wenden (Tel.: 07731 89-2270).

Facharzt (m/w/d) für Kinderheilkunde und Jugendmedizin oder Arzt (m/w/d) mit pädiatrischer Erfahrung unbefristet in Voll- oder Teilzeit

Wir bieten

• Eine sinnstiftende, präventiv ausgerichtete ärztliche Tätigkeit mit Kindern und ihren Eltern im Büro und im Außendienst • Die umfangreiche Einarbeitung in anspruchsvolle Aufgaben • Ein eigenständiges Arbeiten im Sozialraum in Kooperation mit Vertretern verschiedener Institutionen und Professionen • Die kollegiale Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team • Einen Arbeitszeitrahmen mit der Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Einen Arbeitsplatz in einer Stadt mit hoher Lebensqualität zwischen Schwarzwald, Südpfalz und Elsaß

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Senden Sie diese bitte an:

Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz Hegau-Bodensee-Klinikum, Personalabteilung Virchowstraße 10, 78224 Singen personal.info@glkn.de

www.glkn.de

Wir suchen für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes Karlsruhe einen

Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie unter:

www.landkreis-karlsruhe.de

Für unsere moderne, mit allen Geräten zur neuropsychiatrischen Diagnostik (einschließlich MRT 1,5 TESLA) ausgestattete Gemeinschaftspraxis in Singen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt halbtags oder ganztags eine/n

Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie (m,w,d). Sie arbeiten in einem jungen interdisziplinären Team von Kollegen der Fachrichtungen Neurologie, Psychiatrie und Radiologie/ Neuroradiologie mit großzügigen Arbeitsbedingungen, einer übertariflichen Bezahlung der Option der Übernahme eines Kassensitzes und/oder Unternehmensanteilen. Die Praxis verfügt über eine 1-jährige Weiterbildungsberechtigung für Psychiatrie und eine 2-jährige Weiterbildungsberechtigung für Neurologie. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an: E/M/S/A Zentrum für Neurologie/ Psychiatrie/ Neuroradiologie Sekretariat Frau Stephanie Unseld, Freiheitstr. 23, 78224 Singen. E-Mail: verwaltung@emsa-singen.de Tel. 07731-959935

Facharzt Weiterbildungsassistent (m/w/d) für Innere Medizin / Allgemeinmedizin in Voll-/Teilzeit zur Erweiterung unseres Praxisstandortes in Weil der Stadt und Neuhausen a. d. F.

Wir sind ein Medizinisches Versorgungszentrum, das sich auf die hausärztliche Betreuung unserer Patienten konzentriert. Als Arzt steht für Sie die medizinische Versorgung im Mittelpunkt. Unser Verwaltungsbereich übernimmt die weiteren Aufgabenbereiche. Es erwarten Sie geregelte Arbeitszeiten mit einem ausge­ glichenen Work-Life-Balance, eine attraktive Vergütung, Austausch im Ärzteteam sowie regelmäßige Fortbildungen. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme an bewerbung@med-koop.de oder telefonisch an Frau Branz unter 0157/30392448.

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Recurion

Modernes MVZ der Hausärzte und Internisten Recurion hausärztliche Praxisgemeinschaft anModerne mehrere Standorten in Stuttgart und Umgebung Modernes MVZ der und an mehreren Orten inHausärzte Stuttgart undInternisten Umgebung sucht an mehrere Standortensucht in Stuttgart und Umgebung Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/-in sucht

Facharzt- / in fürTelefonist/-in Allgemeinmedizin / Innere Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/-in Tel. 0172-715 bewerbung@recurion.net Tel. 017285 71529 85 29 / robix40@web.de Telefonist/-in Tel. 0172 715 85 29 / robix40@web.de

Das Fachärztezentrum Stuttgart 3 Standorte - 15 Ärzte und fast 100 Mitarbeiterinnen sucht einen Diabetologen (w/m/d) ab 1.10.2019 oder später zunächst angestellt, später Assoziation möglich. Sie arbeiten im Standort „Ärztezentrum Ostend“ zusammen mit Kardiologen und Nephrologen. Sie sind ein motivierter und leistungsstarker KollegeIn, der Spaß an seinem Fach hat, gerne im Team arbeitet und eine große Praxis diabetologisch inkl. des Aufbaus einer Fußambulanz weiter nach vorne bringen will? Dann sind Sie bei uns genau richtig und wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Schauen Sie vorbei: www.fachaerztezentrum-stuttgart.de und bewerben Sie sich bei Dr. Nikolaus Frischmuth, Tel. 0711/9979 88310 oder dr.frischmuth@az-ostend.de.


VINZENZ VON PAUL

HOSPITAL gGMBH Klinik: 467 Betten Tageskliniken: 93 Plätze Krankenpflegeschule: 60 Plätze Gemeindepsychiatrischer Verbund Luisenheim: 243 Heimplätze Psychiatrische Institutsambulanzen Spital Rottweil: 100 Plätze

IBBK Für unsere Begutachtungsstelle in Stuttgart suchen wir ab sofort in Voll- oder Teilzeit einen festangestellter medizinischer Gutachter (w/m/d) für die Erstellung von Medizinisch-Psychologischen Gutachten (MPU) und ärztlichen Gutachten zur Frage der Fahreignung. Wir bieten geregelte Arbeitszeiten ohne Schicht- oder Wochenenddienste. Dem Gesetzgeber folgend müssen Bewerber folgende Anforderungen erfüllen: –  Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit oder Facharzt (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie), –  zusätzlich mindestens einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung – ggf. kann eine entsprechende Qualifizierung bei uns erfolgen IBBK GmbH besteht seit 2002 als privat geführter unabhängiger Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Unsere Qualität lebt wesentlich von unseren hoch spezialisierten Teams aus medizinischen und psychologischen Gutachtern und den Mitarbeiterinnen der Verwaltung, die vor Ort zusammen an der Erstellung von be­ hördlich veranlassten medizinisch-psychologischen Gutachten und fachärztlichen Gutachten arbeiten. Mehr über uns finden Sie unter www.ibbk-gmbh.de Wenn Sie noch Fragen haben: 0221-9228875 oder richten Sie ihre Bewerbungsunterlagen an: IBBK GmbH, Marzellenstr. 23, 50668 Köln oder info@ibbk-gmbh.de

Wir suchen Sie!!!

Sie sind Facharzt/-ärztin für Psychiatrie oder fortgeschritten

in Ihrer Facharztausbildung. –  haben Freude an der Arbeit mit psychisch Erkrankten –  arbeiten gern und leistungsbereit im Team –  sind motiviert, empathisch und verantwortungsbewusst. Wir sind eine große Gemeinschaftspraxis aus 5 Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Neurologie in der schönen Südpfalz. Unsere Praxis ist 2019 komplett renoviert und mit neusten Geräten und EDV ausgestattet worden. Wir bieten Ihnen: –  übertarifliche Bezahlung und die Möglichkeit für Zusatzeinnahmen –  ggf. die Option zur späteren Übernahme eines hälftigen oder ganzen Sitzes –  sehr gute Organisationsstrukturen, damit Sie genügend Zeit für Ihre Patienten haben –  regen fachlichen Austausch, ein sehr angenehmes Arbeitsklima –  geregelte Arbeitszeiten mit der Möglichkeit, einen Teil der Schreibtischtätigkeiten von zuhause aus durchführen zu können. –  Voll- oder Teilzeittätigkeit –  Möglichkeit zur persönlichen Schwerpunktsetzung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen! ZNS Südpfalz, Rülzheim, Tel: 07272/9343011 bewerbung@zns-suedpfalz.de

Betriebsarzt ab Jan. 2021 gesucht, 300 – 600 h auf Honorarbasis Die Landesbank Baden-Württemberg sucht für das Jahr 2021 ff. eine ­Kollegin / einen Kollegen / mwd, FA für Arbeitsmedizin + weitere FA-Ausbildung Innere oder Allgemeinmedizin, für ein Kontingent von 300 – 600 h / Jahr. Die Abteilung „Gesundheitsmanagement“, zu der neben dem ­Betriebsärztlichen Dienst auch das Sozialreferat und die gesamte Gesundheitsförderung gehört, betreut insgesamt ca. 9000 Mitarbeitende an mehreren Großstandorten. Der weit überwiegende Teil des Stundenkontingentes wird in einer exzellent ausgestatteten Betriebsärztlichen Ambulanz im LBBW-Gebäude direkt am Hauptbahnhof in Stuttgart erbracht. Für Details, Bewerbungen und auch unverbindliche Kontaktaufnahme steht Ihnen der leitende Betriebsarzt Dr. Felix Hoderlein zur Verfügung.

Die Vinzenz von Paul Hospital gGmbH ist eine modern und bedarfsgerecht ausgestattete, überregional renommierte Fachklinik mit einer mehr als 120-jährigen Tradition. Sie gewährleistet mit den Zentren für Allgemeinpsychiatrie und Psychotherapie, Altersmedizin und Abhängigkeitserkrankungen die psychiatrische Versorgung eines großen Einzugsgebietes (ca. 600.000 EW) in einer landschaftlich reizvollen und kulturell vielfältigen Region Süddeutschlands. Für unser Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit einen

OBERARZT (m/w/d) Wir wünschen uns ... • eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie, idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich Suchtmedizin sowie ggf. eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich Fachkunde Suchtmedizin; • eine aufgeschlossene Persönlichkeit mit ausgeprägtem Feingefühl im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen; • Leitungs- und Organisationskompetenz i. S. einer kooperativen und wertschätzenden Mitarbeiterführung; • Freude an qualitäts- und wirtschaftlichkeitsorientiertem Denken und Handeln im Sinne einer konzeptionellen Weiterentwicklung. Als besondere Qualitätsmerkmale unserer Klinik gelten u. a. • teamorientiertes, familienfreundliches Arbeitsumfeld; • großzügige Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung (u. a. Hospital-Akademie) unserer Ärztinnen und Ärzte; • umfangreiche regionale und überregionale Fortbildungsaktivitäten; • weitestgehende Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten sowie gut planbare Arbeitszeiten. Außerdem zeichnet sich unser Haus durch eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre sowie einen wertschätzenden und offenen Umgang miteinander aus. Die Vergütung richtet sich nach AVR-Caritas (vergleichbar mit TVöD-VKA/ Ärzte). Zusätzlich besteht eine überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung bei der ZVK-BW. Als Einrichtung in katholischer Trägerschaft wünschen wir uns, dass Sie sich mit unserem sozialen Auftrag und dem christlichen Menschenbild unseres Hauses identifizieren können. Für weitere Auskünfte und ausführliche Informationen steht Ihnen Herr Dr. med. Ales Svetlik, Chefarzt Abhängigkeitserkrankungen (Sekretariat Telefon + 49 741 241-2406), gerne zur Verfügung. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an Herrn Thorsten Beuter, Personalleiter, per E-Mail an: Bewerbungen@VvPH.de. Seien Sie uns herzlich willkommen. Weitere interessante Informationen über unsere Einrichtung und zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Homepage: www.VvPH.de.

ROTTENMÜNSTER

Zentren für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Abhängigkeitserkrankungen, Altersmedizin, Neurologie Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil Telefon 0741 241-0, FAX -2265, Internet: www.VvPH.de

KOOPERATION Facharztpraxis Endokrinologie Ettlingen sucht Kollegin/en hausärztl.internistisch, vorzugsweise mit Interesse an Diabetolgie/Ernährungsmedizin, neue, schöne Räume nach dem Umzug, viel Potential. Infos: www.facharztpraxis-endokrinologie-karlsruhe.de

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STELLENANGEBOTE


STELLENANGEBOTE

STELLENGESUCHE

Stellenangebot der Landeshauptstadt Stuttgart Wir suchen für unser Gesundheitsamt eine/n

Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (m/w/d), Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen (m/w/d) oder Ärztin/Arzt mit mehrjähriger klinischer Erfahrung im Fach Psychiatrie (m/w/d) Die Stelle (Teilzeit 68,5%, unbefristet) ist mit Entgeltgruppe 15 TVöD zuzüglich einer unbefristeten Arbeitsmarktzulage von 15 % der jeweiligen Entgeltgruppe in Stufe 2 bewertet und baldmöglichst zu besetzen. Für Fragen steht Ihnen Herr Plesch, Telefon 0711 216-59305, sehr gerne zur Verfügung. Kennzahl: 53/0023/2020 Bewerbungsfrist: 23. Juli 2020 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ausführliche Informationen sowie Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter

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Erf. FA Orthopädie sucht Stelle in Klinik/Praxis (ggf. Übernahme), Großraum Stuttgart, operativ, konservativ, Chirotherapie, Arthroskopie. stuttgart-ortho@gmx.de Chirurgin (TGB UC und HCH) sucht neues Tätigkeitsfeld in Praxis oder MVZ. Raum S, LB, BB. Zuschriften erbeten unter ÄBW 811 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Anzeigendisposition Tel.: (07 11) 63 67 28 61

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Moderne Praxis am Bodensee sucht FÄ/FA für Allgemeinmedizin in TZ oder WBAssistent/in. Wir bieten flexible u. familienfreundliche Arbeits/Urlaubszeiten. Region mit hohem Freizeitwert und sehr guter Infrastruktur.

Zuschriften erbeten unter ÄBW 1242 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

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Sehr gut laufende chirurgische Praxis mit Schwerpunkt Proktologie in zentraler Lage in Blaustein bei Ulm – großzügige, helle, neue Praxisräume – zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzugeben. Tel. 0163/4086226

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Hausarztpraxis im Allgäu

Hausarztpraxis, mittelgroß, ausbaufähig, Kreisstadt Nähe Bodensee, aus Altersgründen abzugeben. Übergabezeitpunkt flexibel, keine Ablösesumme. Zuschüsse möglich. Kontakt: allgemeinpraxis-sueden@web.de

Pforzheim 75177 Allgemeinpraxis für NachfolgerIn oder zunächst Mitarbeit zu übergeben. 25-h-Woche. 1700 HZV. allprax-scheld.de 0173-3423085

Anzeigenverkauf Tel.: (07 11) 63 67 28 27 PRAXISSUCHE

Gut eingeführte Hausarztpraxis in Kurstadt Bad Wurzach ab 01.10. 2020 (flexibel) abzugeben. Alle Schulen am Ort, geregelte Dienste, perfektes Team. Einarbeitung möglich. Kontakt: praxis@landkreisrv.de

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Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

Zuschriften erbeten unter ÄBW 709 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

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Kinderarztpraxis Raum 74

gut etabliert, mittelfristig abzugeben. Einarbeitung möglich. Auch als Doppelpraxis geeignet. Zuschriften erbeten unter ÄBW 1231 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Neurochirurgie Baden-Württemberg / Raum Freiburg Übernahme einer gut etablierten Praxis in 2021 / Belegbetten möglich / alternativ auch nur Sitzübernahme (vorbehaltlich Zustimmung ZA in Ba-Wü verlegbar) / Dr. Meindl & Collegen AG, stefan.schimkus@muc-ag.de 0911 / 234209-26

Gut gehende Frauenarztpraxis in Neckarsulm im Laufe des Jahres 2021 abzugeben. 2 Behandlungszimmer, hochwertige Ausstattung. Zuschriften erbeten unter ÄBW 522 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Moderne, gut etablierte Kinderund Jugendarztpraxis mit zwei KV Sitzen im Großraum Stuttgart ab 2021 abzugeben.

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Gastroenterologe sucht Mitarbeit in fachärztlich-inter­ nistischer Praxis mit zeit­ naher Übernahmemöglichkeit. Raum Mannheim/Heidelberg und ländliche Umgebung. Zuschriften erbeten unter ÄBW 528 an den

Zuschriften erbeten unter ÄBW 1043 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart. Praxis für Allgemeinmedizin Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart. in 74172 Neckarsulm Suche Nachfolger/in für gut gehende Psychiatrische MLP Seminare für Mediziner – aktuell im RaumPraxis Stuttgart und Schwäbisch Hall. Einzelpraxis in zentrumsnaher Lage. FORT- UND WEITERBILDUNG in 75378 Bad Liebenzell,

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Tel.: (06 41) 2 50 22 92 CAN Colleg Akupunktur und Fax: (06 41) 2 50 22 97 Naturheilkunde GmbH Fontaneweg 8 35398 Giessen E-Mail: Info@CANkurs.com Weitere Kurse, Orte, Termine auch im Internet: www.CANkurs.com

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