Skip to main content

Ärzteblatt Baden-Württemberg 05-2020

Page 1

www.ärzteblatt-bw.de

Ä r zteblatt Baden-Württemberg

© Deutsches Hygiene-Museum, Foto: Werner Lieberknecht

Foto: iStock / Getty Images – onurdongel

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 75. Jahrgang | Gentner Verlag

05 | 2020


Geschichte(n) der Medizin, BAND 3 O. Erens – A. Otte (Hrsg.) Nach dem großen Erfolg der beiden ersten Bände liegt jetzt der Abschluss der Trilogie vor. Renommierte Autorinnen und Autoren erzählen einmal mehr lebendige und mitreißende Geschichte(n) der Medizin über Krankheiten, Ärzte und Forscher. Wie kam es beispielsweise zur Entdeckung der „Perkussion“? Wer war Avicenna? Warum wurde der Name Goldberg so berühmt? Welchen Einfluss nahm deutsche Medizin auf den Fernen Osten? Die populärwissenschaftlich aufbereitete Welt der Medizingeschichte(n) fasziniert nicht nur, sie sorgt auch immer wieder für überraschende Erkenntnisse und Aha-Erlebnisse. Das Buch richtet sich daher gleichermaßen an medizinische Laien wie Fachleute. Pressestimmen „Eine bunte Sammlung von unterhaltsamen und populärwissenschaftlichen Aufsätzen. Beim Lesen hat man das Gefühl, als google man sich durch die Medizingeschichte.“ Stuttgarter Nachrichten

„Im Kopf des Lesers entsteht ein ‚Big Picture‘.“

1. Auflage 2017, ISBN 978-3-87247-773-6 Gebunden, 208 Seiten, Preis € 38,–

Deutsches Ärzteblatt

Bestellcoupon Fax-Hotline: +49 711 / 66 72 19 74

Name, Vorname

Firma/Abteilung/Funktion

Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) von O. Erens • A. Otte (Hrsg.), GdM_Band_3_Umschlag.indd „Geschichte(n) der Medizin“, Bd. 31(Best.-Nr. 77300)

Nr.

Straße / Postfach

Land

PLZ

1. Auflg. 2017, zum Preis von 38,– € gegen Rechnung (versandkostenfrei) zu.

Ort

Telefax

Telefon

E-Mail

Datum

Unterschrift

med_385

Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711 / 6 36 72-925 • Fax +49 711 / 66 72 19 74 E-mail: buch@gentner.de • www.gentner.de/buecher


Anzeige

Inhalt

01 | 2020

Social icon

Rounded square Only use blue and/or white. For more details check out our Brand Guidelines.

@AerzteblattBW

Mehr Telekonsultationen!

Foto: iStock / Getty Images – AndreyPopov

Editorial 236

Kammern und KV Bundesbehörde hebelt ­ Landesrecht aus

237

Schwerpunkt Hoffnungsschimmer

238

Mehr Telekonsultationen!

Wirtschaft 243

Foto: draganajokmanovic

Neues aus der Finanzwelt

236

Ethik Figur aus Kunststoff, Aluminium, Blei und Kupferdraht, Nachbildung nach einem Original von 1935/36, Dresden, 2000 Anlässlich der zweiten Internationalen Hygieneausstellung in Dresden wurde 1930 erstmals ein „gläserner Mann“ präsentiert, der auf damals ganz neue und spektakuläre Weise einen Einblick in das Innere des menschlichen Körpers gewährte. Der von Franz Tschackert, Präparator des Dresdner Hygienemuseums, hergestellte Prototyp ließ per Knopfdruck einzelne Organe aufleuchten, eine Grammophonstimme erklärte ihre Funktion. 1935 / 36 folgte die erste „gläserne Frau“. Insgesamt entstanden bis 1989 etwa 130 „gläserne Menschen“ in Dresden. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg präsentiert in diesem Jahr auf seinen Titelseiten einige der schönsten Exponate der Ausstellung „Medicus“ des Historischen Museums Pfalz in Speyer (museum.speyer.de), die wir im Kontext von Wartebereichen aus Praxis und Klinik zeigen. Ermöglicht wird dies durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit 26 Heilberufe-Standorten und 160 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heil­ berufler sowie zu den Kontaktdaten der Heilberufe-Standorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an heilberufe@bw-bank.de oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

Wenn nicht allen geholfen werden kann

244

238

Vermischtes Namen und Nachrichten Interview: „Bewältigung von herausfordernden Konstellationen und Ausbruchsgeschehen“ Corona-Datenspende Jahresbericht 2019 der DSO Schnelltest aus Freiburg Corona-Hotline für Bürger Ambulante Integrierte Gesundheitszentren COVID-19 Symptom Tracker Medizinische Kinderschutzhotline Grenzüberschreitende Hilfe Digitale Gesundheit in Deutschland Immunität gegen neues Coronavirus Kriminelle missbrauchen Hoffnung auf Heilmittel Entwendete Materialien

248

249 250 250 251 251

Hoffnungsschimmer

Foto: iStock / Getty Images – sudik1

Gläserne Frau

252 252 253 253

244

254 254

Wenn nicht allen geholfen werden kann

255 255

Veranstaltungsübersicht 256 Bekanntmachungen 258 Impressum 277

Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der ­Kreissparkasse ­Ludwigsburg bei.

„Bewältigung von herausfordernden Konstellationen und Ausbruchsgeschehen“

ÄBW 05 | 2020

248

235


Editorial Corona-Krise verleiht Videosprechstunde zusätzliche Bedeutung und Dringlichkeit

Mehr Telekonsultationen!

D

Dr. Wolfgang Miller

Hinweise und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung

Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Thema eHealth

236

ie Landesärztekammer BadenWürttemberg hat kurzfristig auf die veränderte Versorgungs­ situation mit erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr reagiert und gestattet die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung auch außerhalb genehmigter Pilotprojekte; dazu zählt unter anderem die Videosprechstunde. Die entsprechend geänderte Berufsordnung wird am 1. Juni in Kraft treten. Damit geht Baden-Württemberg im Einklang mit den anderen Landesärztekammern diesen Schritt zur weiteren Integration der Fernbehandlung in die tägliche Patientenversorgung. Bereits im Sommer 2016 hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg – bundesweit als Vorreiter – die ärztliche Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Die Pilotprojekte wurden dokumentiert und wissenschaftlich ausgewertet, mit durchweg positiven Ergebnissen. Fernbehandlung ist von erfahrenen Ärrztinnen und Ärzten sicher durchzuführen, sie ist eine sinnvolle Ergänzung, wird aber keinesfalls den persönlichen Arzt-PatientenKontakt ersetzen können. Sowohl „docdirekt“ der Kassenärztlichen Ver­ einigung als auch ein privatärztliches Projekt der TeleCklinikc sowie die wei­ teren Angebote wurden von den befragten Ärztinnen und Ärzten, aber auch von den Patientinnen und Patienten, positiv bewertet. Weitere Anwendungen, etwa beim Aufbau eines TeleNotarzt-Systems, sind in Planung. Nachdem wir unsere ersten Erfahrungen mit der Fernbehandlung beim Deutschen Ärztetag 2017 in Freiburg vorgestellt und damit die inhaltliche Diskussion in der Ärzteschaft angestoßen hatten, beschlossen die Delegierten ein Jahr später mit überwältigender Mehrheit eine Neufassung des Paragrafen 7 Absatz 4 der (Muster-) Berufsordnung und ebneten damit den Weg für die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung. Die Formulierung ermöglicht einerseits die individuelle Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen und stellt andererseits auch weiterhin den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in den Vordergrund.

ÄBW 05 | 2020

Diese Passage der Muster-Berufsordnung bedurfte aber noch der Übernahme in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landes­ärztekammern. In BadenWürttemberg haben wir uns damals bewusst entschieden, die Erprobungsphase mit laufenden Modellprojekten fortzuführen und die bestehende Regelung zunächst beizubehalten. Die bisher gemachten Erfahrungen bekräftigen, dass die Telekonsultation von Patienten als auch von Ärztinnen und Ärzten überwiegend sehr positiv angenommen wird. Der einzelne ArztPatienten-Kontakt dauert etwas länger, da bei der indirekten Konsultation – gerade bei bisher unbekannten Patienten – vieles erfragt und dokumentiert werden muss, was sich bei der persönlichen Begegnung und Untersuchung unkompliziert und schnell ergibt. Andererseits können durch die digital unterstützte telemedizinische „Verabredung“ und Bereitstellung von Information im Vorfeld Wartezeiten und Verzögerungen des „normalen“ Praxis- oder Ambulanzbetriebs ein Stück weit reduziert werden. Wir haben jetzt auch ein sichereres Gefühl dafür, was sich für eine telemedizinische Konsultation eignet, und was sinnvollerweise direkt persönlich untersucht gehört. Die Corona-Krise hat der Telemedizin eine zusätzliche Bedeutung und Dringlichkeit verliehen. Die telemedizinische Begegnung vermeidet die Ansteckungsgefahr für den Betroffenen, für Mitpatienten und für das medizinische Personal. Unser Vorstand hat daher beschlossen, den Delegierten der Vertreterversammlung die Änderung unserer Berufsordnung per Umlaufverfahren zur Entscheidung vorzulegen. Der vorgeschlagene Satzungstext, der der Vorlage des Deutschen Ärztetags entspricht, stieß bei unseren Delegierten auf breite Zustimmung. Im Anschluss an die umgehende Genehmigung der Satzung durch das Sozialministerium BadenWürttemberg, das uns in dieser Frage sehr engagiert unterstützte, machen wir den geänderten Paragrafen unserer Berufsordnung nunmehr in der vorliegenden Ausgabe (auf S. 259)

bekannt. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle ausdrücklich für ihre tatkräftige Mithilfe gedankt. Die baden-württembergische Ärzteschaft hat damit einmal mehr sehr kurzfristig auf die Coronakrise reagiert und Rechtssicherheit für alle Kolleginnen und Kollegen geschaffen, die die Möglichkeiten der Patienten-Fernbehandlung nutzen wollen. Allen, die sich näher mit diesem Thema beschäftigen wollen, seien die Hinweise und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur Lektüre empfohlen (siehe QR-Code). Mehr als in anderen Bundesländern haben wir in Baden-Württemberg durch die Modellprojekte bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt. Und wir werden auch die künftige Entwicklung eng begleiten. So ist beispielsweise auf unserer Website im Bereich „e-Health“ eine Auswahl an stets ­aktuellen Themen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu finden (siehe QR-Code). Dabei befinden wir uns hier noch am Anfang einer Entwicklung, die wir aufmerksam begleiten müssen. Bisher war die Nachfrage ­ nach telemedizinischen Angeboten in Deutschland noch verhalten. Mit der Vernetzung von Kliniken und Praxen wird auch dieser Aspekt der virtuellen Unterstützung zunehmen. Natürlich verlangt dies alles von Ärztinnen und Ärzten neues Wissen und Kompetenz im Umgang mit ­digitalen Gesundheitsanwendungen. Deshalb werden wir in diesem Jahr das neu abgestimmte Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer „Digitalisierung in Praxis und Klinik“ anbieten. Mit Offenheit für das Neue und durch die aktive Beschäftigung damit hat die Ärzteschaft jetzt eine große Chance. Wir werden sie ergreifen und damit die künftige Entwicklung der Fernbehandlung ärztlicherseits proaktiv steuern und gestalten. Dr. Wolfgang Miller Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vorsitzender des Ausschusses Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Co-Vorsitzender des Ausschusses Berufsordnung der Bundesärztekammer


management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet ­Honorarvereinbarung der KVBW

Foto: iStock / Getty Images – AndreyPopov

Bundesbehörde hebelt ­Landesrecht aus

D

as Bundesamt für Soziale Sicherung hat nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die durch das Landesschiedsamt festgelegte Honorarvereinbarung 2020, die einvernehmlich zwischen den Krankenkassen und Ärzten zur Optimierung der Versorgung für 2020 abgestimmt war, beanstandet und in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt. Damit entfallen Förderungen in einem Umfang von knapp 100 Millionen Euro pro Jahr für ausgesprochen sensible ärztliche Leistungsbereiche wie Pflegeheimbesuche, Versorgung alter Menschen, Frühförderung behinderter Kinder, Versorgung von Diabetikern und Krebspatienten, Kindervorsorgeuntersuchungen sowie für die Drogensubstitution in Schwerpunktpraxen. Für den Vorstandsvorsitzenden der KVBW, Dr. Norbert Metke, ist dies ein „realitätsferner Schlag ins Gesicht Schwerstkranker, Leidender und der sie versorgenden Ärzte und ihrer Mitarbeiter, mit der Gefahr des Wegbrechens der ärztlichen ­Versorgung.“ Dr. Metke sagte: „Eine anonyme realitätsferne Bundesbehörde, die kraft Gesetzes eine Rechtsaufsicht und sonst nichts ist und weder eine fachliche noch moralische Kompetenz der regionalen Versorgungs­ gestaltung hat, maßt sich an, die ­regionale Versorgung von Bonn aus zu gestalten, deren lokale Struktur und Versorgungsnotwendigkeiten sie nicht kennt. Sie hebelt die Landessouveränität aus, indem sie einen vom Land für rechtmäßig gehaltenen Vertrag ad absurdum führt. Wir haben eine Honorarvereinbarung ­ mit allen Krankenkassen abgestimmt, die damit auch aus deren Sicht für die Menschen im Land notwendig und rechtskonform ist. Gemeinsam mit den Krankenkassen haben wir im Dezember das Schiedsamt angerufen, in dem auch das Bundesamt für Soziale Sicherung seine Sicht vorgetragen hat. Die unabhän-

gigen Experten des Schiedsamtes haben die Rechtsansicht der KVBW bestätigt und dem Bundesamt für Soziale Sicherung eine krachende Niederlage bescheinigt. Der Schiedsspruch ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten.“ Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zeigt ebenfalls wenig Verständnis für die Beanstandung durch das Bundesamt für Soziale ­Sicherung. „Die Landesregierung ­unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung darin, Vergütungsregelungen für die regionalspezifischen Anforderungen vor Ort zu treffen. Die Honorarvereinbarung ist an den Notwendigkeiten der Menschen orientiert. Wir lehnen die Eingriffe in die Versorgung durch eine Bundesbehörde ab. Die KVBW und die Krankenkassen haben hier in der Vergangenheit vorbildlich gearbeitet und damit wichtige Regelungen für die Verbesserung der Versorgung in Baden-Württemberg getroffen. Denn Gegenstand der Vereinbarungen sind besondere Förderungen für Leistungen, die unmittelbar der Versorgung der Patienten dienen. Wie alle bisherigen Vergütungsvereinbarungen halten wir auch diese für rechtskonform und weisen die Rechtsansicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung daher mit aller Entschiedenheit zurück.“ Laut Dr. Metke sind die Folgen der Beanstandung desatrös und gravierend. „Wer insbesondere in ­ der derzeitigen Zeit Zuschläge für Besuche in Pflegeheimen verbietet und die Versorgung von Krebspatienten schlechter stellt, ohrfeigt die Betroffenen in einer kritischen Lebensphase und nimmt dabei ein

Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.. Veranstaltungstitel: Praxis sucht Nachfolger Ziele: Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeut­ lichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten ­Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingen kann. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: •  Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH), KV Baden-Württemberg •  Andreas Steinhilber, Diplom-Verwaltungswirt (FH), KV Baden-Württembergr Termin und Veranstaltungsort: •  18. Juli 2020 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr), •  KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 69,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke). Fortbildungspunkte: 4 Anzeige

Wegbrechen der Versorgung in Kauf. Wir können Leistungen in Millionenhöhe nicht mehr ausbezahlen. Das Volumen mag im Verhältnis zur Gesamtvergütung gering sein. Für die einzelnen Ärzte mit den genannten Schwerpunkten ist dies aber keineswegs so.“ Dr. Metke machte deutlich, dass sich die KVBW mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung wehren wird. „Das lassen wir uns nicht bieten. Das ist weder für unsere Mitglieder noch für die Patienten vertretbar. Wir bitten Minister Spahn und die Bundesebene nachdrücklich, das Bundesamt für Soziale Sicherung zu veranlassen, sich auf seine gesetzlich vorgegebene Funktion der Rechtsaufsicht zu begrenzen und keine Fachaufsicht durchzuführen und nicht aus Prinzip die von den Landesregierungen für notwendig gehaltene Ausgestaltung der Versorgung zulasten aller zu ­behindern.“

ÄBW 05 | 2020

237


Schwerpunkt Das Coronavirus und seine Folgen in Baden-Württemberg

Foto: picture alliance/dpa

Hoffnungsschimmer

von Dr. Oliver Erens

E

Wichtige Corona-Informationen der Landesärztekammer

Wichtige Corona-Informationen der Kassenärztlichen ­Vereinigung

238

s zeichnen sich Hoffnungsschimmer ab; die Corona-Pandemie scheint – zumindest bei uns – beherrschbar geworden zu sein. Die Entwicklung der Fallzahlen in Fieberambulanzen und Corona-Schwerpunktpraxen geht zurück. Wie die Neuinfektionsrate ist auch die Zahl der Erkrankten in Baden-Württemberg deutlich rückläufig. Auch wenn es für eine Entwarnung wohl noch zu früh ist, soll ein Zwischenfazit gezogen werden. Aus Sicht der beiden Ärztlichen Körperschaften wirft das Ärzteblatt Baden-Württemberg daher einmal mehr einen Blick auf die regionale Lage (Redaktionsschluss dieses Beitrags ist der 11. Mai 2020; spätere Ent­wicklungen konnten leider nicht mehr berücksichtigt werden). Seit Beginn der Coronakrise ­stimmen sich die Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung fast ­täglich ab mit der Landesregierung, der Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen und den kommunalen Landesverbänden. Dadurch ist die Ärzteschaft im Land, in den Bezirken und in den Kreisen an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt. Die traditionell gute Zusammen­ arbeit auf allen Ebenen bewährt sich gerade in der Krise. Daten zur aktuellen Lage in Baden-Württemberg, bis herunter auf Kreisebene, stellt die Ärztekammer kontinuierlich auf ihrer Website bereit

ÄBW 05 • 2020

(siehe nebenstehende QR-Codes). Die Ärzteschafts-Vorsitzenden mit Ihren engagierten Vorständen sind die Ärztekammer vor Ort. Zusammen mit den Verantwortlichen im Gesundheitsamt, in den Kliniken, in der Forschung, in den Laboren, mit den Notfalldienstverantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung, mit allen Kolleginnen und Kollegen stellen sie die ärztliche Versorgung der Menschen auch in Pandemiezeiten sicher. Die Kliniken sind weiterhin gefordert. Intensivstationen sind mancherorts belastet; Kapazitäten werden weiter vorgehalten, viele Kolleginnen und Kollegen kehren jedoch schrittweise zu ihrer normalen Arbeit in der Patientenversorgung zurück. Priorisierung oder Triage waren bisher glücklicherweise nicht nötig. Allerdings hat für den Fall eines bedrohlichen Mangels an Behandlungsressourcen der Vorstand der Bun­ desärztekammer zusätzlich zu den Empfehlungen der Fachgesellschaften (siehe Seite 244 in dieser Aus­gabe) eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte erarbeitet, die auf der Corona-Sonderseite im Inter­netauftritt der Landesärztekammer zu finden ist. Die Kassenärztliche Vereinigung hat für die ambulante Versorgung mit ihrem Konzept von bis zu 170 CoronaSchwerpunktpraxen und rund 50 Fieberambulanzen im April ein landesweites Versorgungsnetz für alle ambu-

lant zu behandelnden Patienten geschaffen, die wegen eines Infekts behandelt werden müssen. Die Fahrdienste wurden ausgeweitet. Niedergelassene Fachärzte hatten zusätzliche Dienste in ihren Praxen eingerichtet, um die Klinikambulanzen zu entlasten und die Patienten zur Kontaktreduzierung vom Krankenhaus fern zu h ­ alten. „Corona-Mobile“ besuchen Patienten zuhause, die mit Corona infiziert sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht. Die Vertragsärzte übernehmen auch die Versorgung in besonderen Einrichtungen, wie etwa dem „Pflege­hotel“ in Stuttgart, das für Patienten vorgesehen ist, bei denen eine ­Quarantäne nicht möglich wäre, etwa bei Obdachlosen oder Asylbewerbern in Sammelunterkünften. Außerdem arbeiten sie eng mit den Krankenhäusern zusammen, um bei Bedarf deren Kapazitäten auszuweiten. All diese Maßnahmen haben mit­geholfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dadurch sind beispielsweise die Fallzahlen in den Corona-Schwerpunktpraxen deutlich rückläufig; in wenigen liegt das Patientenaufkommen bei mehr als 10 pro Tag. Die Kassenärztliche Vereinigung ging daher zuletzt davon aus, dass die Versorgung der relativ wenigen Neuerkrankten kurzfristig von den Fieberambulanzen vollständig auf die Corona-Schwerpunktpraxen und die hausärztlichen internistischen


Praxen übertragen werden kann, insbesondere unter Berücksichtigung der ausreichend zur Verfügung stehenden Schutzausrüstung. In einem beispiellosen Kraftakt hat die Landesärztekammer eine Änderung der Berufsordnung vorgenommen, wodurch allen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg die ausschließliche Fernbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Juni 2020 offensteht (siehe ­Seiten 236 und 259).

Landesärztekammer bringt Helfer und Hilfesuchende zusammen Ärztinnen und Ärzte innerhalb und außerhalb der Regelversorgung arbeiten auch weiterhin unentwegt daran, COVID-19-Infizierte zu erkennen, Patienten zu helfen sowie auf andere Art und Weise die Gesundheitsversorgung im Land zu stützen. Die Landesärztekammer hatte und hat in dieser Situation eine wichtige Scharnier- und Vermittlungsfunktion. Sie bringt – in Absprache mit dem Sozialministerium – diejenigen, die helfen wollen, und diejenigen, die Unterstützung brauchen, zusammen. In den Regionen Baden-Württembergs ist der Bedarf an ärztlicher Hilfe vielfältig – genau wie die Bandbreite dessen, was es für Medizinerinnen und Mediziner jeweils konkret vor Ort zu tun gibt. Die Landesärztekammer hatte bereits im März die Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Regelversorgung angeschrieben, um sie angesichts der fortschreitenden Corona-Ausbreitung für Unterstützung in ihrem jeweiligen Stadt- oder Landkreis vor Ort zu gewinnen (das ÄBW berichtete in der April-Ausgabe). Darüber hinaus wurden und werden auch Ärztinnen und Ärzte kontaktiert, die ihre ärztliche Tätigkeit in letzter Zeit aufgegeben haben und nun Pensionäre sind. Insgesamt konnte die Kammer bisher bereits rund 2.000 positive Rückmeldungen entgegennehmen. Im zweiten Schritt informierte die Kammer relevante Akteure in den Regionen über die neu zustande gekommene Gruppe der Hilfsbereiten. Die Resonanz war breit: aus nahezu allen Regionen Baden-Württembergs meldeten und melden sich Organisationen und Einrichtungen zurück mit dem dringenden Anliegen, Ärztinnen und Ärzte für ihren Corona-Kampf zu gewinnen.

Zu den anfragenden Organisationen zählen Landrats- und Gesundheitsämter, die Kassenärztliche Vereinigung mit ihren Corona-Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen sowie Kliniken vor Ort. Viele fertigten eigene Bedarfs-Stellenausschreibungen an – und gaben auf diese Weise wichtige Rückkopplung, auf welche Kompetenzen es vor Ort g­ enau ankommt. Insgesamt konnte die Kammer bereits über 100 dieser Bedarfsausschreibungen weiterleiten – ein großer Erfolg. Wie viel Hilfe pro Ausschreibung benötigt wird, fällt in den Regionen ganz unterschiedlich aus: Manche Organisationen schreiben pro Anfrage zwei bis drei offene, dringend benötigte Stellen aus, manche aber auch 10 oder 15. Zu klären ist dabei stets der Versicherungsschutz, die Vergütung sowie der ­Eigenschutz vor Infektion. Was wird nun konkret an Unterstützung vor Ort benötigt? Wo und wie genau sollen die freiwillig Helfenden eingesetzt werden? Auch in diesem Punkt war und ist die Bandbreite groß. Gesucht wurden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, die bei der Abstrich-Entnahme in fest installierten und mobilen Testzentren unterstützen können. In Kliniken war Unterstützung für die Beatmung auf Intensivstationen, bei der Begleitung und Betreuung nicht intensivpflichtiger Patienten, im Aufnahme- und Entlassmanagement sowie in der Radiologie vorgesehen. Auch die Unterstützung bei der Ermittlungsarbeit ist gefragt. Hier geht es darum, Kontaktpersonen von Infizierten ausfindig machen und mit ihnen zusammen die nächsten Schritte abzustimmen, um Infektionsketten zu durchbrechen. Eine wichtige Rolle spielt in den Stellengesuchen auch die Beratung. Gesucht werden engagierte Ärztinnen und Ärzte, die am Telefon besorgten Bürgern Orientierung und Beistand geben und sie bei Infektionsverdacht an die richtige Anlaufstelle weiterlotsen. Telefonische Beratung von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer Praxis Kontakt zu COVID19-Patienten hatten, ist ebenfalls vonnöten. Nicht zuletzt geht es um Mithilfe beim Anlernen von Medizinstudierenden, die erstmals im praktischen Einsatz sind. Die Hilfsbereitschaft in CoronaZeiten geht noch weiter. Inzwischen haben auch Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb der Regelversorgung ste-

hen, Unterstützung zugesagt und angeboten, ergänzend zum regulären Praxisbetrieb dort auszuhelfen, wo sie gebraucht werden. Insgesamt nimmt die Landesärztekammer unter den Ärztinnen und Ärzten BadenWürttembergs eine sehr große Solidarität wahr. Für dieses Engagement in schwierigen Zeiten dankt sie allen Beteiligten herzlich. Ergänzend zu den geschilderten vielfältigen Aktivitäten haben Landes­ ärztekammer und der Landesverband Süd des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. rund 1.500 Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsberufe angeschrieben, um sie um Mithilfe in der Krise zu bitten. Rund 10 Prozent der Angeschriebenen haben bislang ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt.

Foto: picture alliance/dpa/Arnulf Stoffel

Schwerpunkt

Psychologische Hotline zu COVID-19 Viele Menschen haben in der Ausnahmesituation seelische Probleme. Die Coronakrise und die damit verbundenen Einschränkungen, Sorgen, Ängste und psychischen Belastungen großer Teile der Bevölkerung erfordert rasches und beherztes Handeln der ärztlichen und psychotherapeutischen Profession – über Berufsgruppen, Fachverbände, Kammern und staatliche Institutionen hinweg. Eine interdisziplinäre Projektgruppe bestehend aus dem Sozial­ ministerium des Landes BadenWürttemberg, Landespsychotherapeutenkammer und Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung sowie Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim hat daher die Voraussetzungen für ein niederschwelliges Hilfsangebot für viele Betroffene in Form einer psychologischen Beratungshotline geschaffen. Über die kostenfreie Rufnummer 0800-377 377 6 werden Anrufe der besorgten Bevölkerung entgegengenommen und zeitnah professionell beantwortet. Betreut wird die Hotline ehrenamtlich von psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowie von Fachkräften, die in der ambulanten betreuten gemeindepsychiatrischen Versorgung, in psychiatrischen Kliniken und in Beratungsstellen arbeiten. Die beiden Ärztlichen Körperschaften haben die Ärztinnen und Ärzte vermittelt, die hierfür be-

Die Social-MediaKanäle der Landesärzte­kammer:

Social icon

Rounded square Only use blue and/or white. For more details check out our Brand Guidelines.

ÄBW 05 • 2020

@AerztekammerBW

AerztekammerBW

239


nötigt werden; die Bereitschaft zur Mitarbeit war erfreulich groß. Nach einer ersten Auswertung der Anrufe, die in der ersten Woche vom 22. bis 29. April eingingen. stößt die Hotline auf große Resonanz. Insgesamt waren es in diesem Zeitraum 673 Anrufe. In den meisten Fällen (zirka 90 Prozent) wurden neben dem telefonischen Beratungsgespräch keine weiteren Zusatzkontakte vereinbart. Die mit der Hotline verbundene Website verzeichnete im selben Zeitraum 3.110 Clicks. Häufig kontaktierten Betroffene die Hotline aufgrund der Kontaktund Ausgangseinschränkungen (zirka 40 Prozent) gefolgt von coronaspe­ zifischen Ängsten (zirka 30 Prozent). Nahezu jeder zweite Anruf stand in Verbindung mit einer in der Vergangenheit bestehenden psychischen Erkrankung. Die am häufigsten berichteten Symptome waren depressive Symptome gefolgt von Angstsymptomen. In einem durchschnittlich 20minütigen Gespräch konnten die Beraterinnen und Berater helfen, indem sie kurze psychologische Interventionen per Telefon anleiteten (zirka 40 Prozent), weitere Behandlungsmöglichkeiten aufzeigten (zirka 25 Prozent), sachliche Informationen zur Pandemie vermittelten (zirka 20 Prozent) oder auf weitere telefonische Hilfsangebote verweisen konnten (zirka 10 Prozent).

Schutzausrüstung Der Mangel an Schutzausrüstung war lange Zeit ein drängendes Problem. Bei der Lösung vor Ort waren die Landkreise und die Kassenärztliche Vereinigung federführend.

Coronavirus und Cyber-Angriffe Seit Beginn der Corona-Pandemie warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor einer Zunahme von Cyber-Angriffen mit Bezug zum Coronavirus, und es beobachtet aktuell verstärkt Angriffsszenarien auf das allgemein und insbesondere auf die für Corona-Behandlungen zuständigen Stellen. Das Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe bietet daher seine Dienstleistungen (telefonische Hotline, Vorfallsanalyse, spezifische Beratung und ggf. Task-Force-Einsatz durch ein IT-Sicherheitsunter­ nehmen vor Ort) für Einrichtungen der Gesundheitsbranche in den nächsten Monaten landesweit an. Unter der kostenlosen Hotline 0800-292379347 (0800-CYBERWEHR) stehen die Experten rund um die Uhr zur Verfügung und helfen ­unbürokratisch im Rahmen eines Erste-Hilfe-Einsatzes. Daneben steht das Landeskriminalamt als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere die Zentrale Ansprechstelle ­Cybercrime unter der Rufnummer 0711-5401-2444.

Grundsätzlich gilt: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg versorgt die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Alle anderen Einrichtungen, auch privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, werden durch das Land über die Landkreise versorgt, solange der reguläre Handel für Medizinprodukte den Bedarf nicht decken kann. So hat die Kassenärztliche Vereinigung durch Belieferung der Bundesregierung sowie durch eigene Aktivitäten bisher weit über 40.000 Pakete verschickt, darin rund eine halbe Millionen Masken, 1,2 Millionen Mund-Nasenschutz-Tücher, über 40.000 Schutzkittel, etwa 1 Million Einmalhandschuhe und rund 20.000 Liter Desinfektionsmittel. Das Besorgen von Schutzaus­ rüstung bedeutet für die Kassen­ ärztliche Vereinigung einen enormen Aufwand. So mussten Teile der Organisation innerhalb weniger Tage von einer reinen Verwaltung in ein Logistikunternehmen umgewandelt werden, das aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen unter bewaffnetem Schutz steht. Rund um die Uhr wurden und werden Pakete verpackt und versendet. Neben den Praxen werden auch die zentralen Fieber- und Corona-Ambulanzen sowie die Notfallpraxen mit Schutz­ ausrüstung beliefert. Der bisherige Mangel an Schutzmaterial hat sich inzwischen deutlich relativiert. Derzeit fehlen nur noch Schutzkittel, übrige Ware ist derzeit fast ausreichend vorhanden. Die Kassenärztliche Vereinigung hat für weiteren Bedarf ihrer Mitglieder eine webbasierte Bestellplattform eingerichtet. - Voraussichtlich wird das Land im nächsten Schritt in der Corona-Verordnung die Maskenpflicht auf den Besuch in Arztpraxen ausweiten; es wird dann eine (möglichst vom Patienten zu stellende) dreilagige Mund-NasenBedeckung (OP-Maske) zu tragen sein.

Rettungsschirm für Niedergelassene Ärztekammer-Präsident Dr. Wolfgang Miller und der Vorstandsvor­ sitzende der Kassenärztlichen Ver­ einigung, Dr. Norbert Metke, haben sich gemeinsam an Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt gewandt und den vom Bundestag beschlossenen Rettungsschirm für die GKV-Umsätze der niedergelassenen

Foto: picture alliance/Promediafoto/Michael Deines

Schwerpunkt

Arztpraxen sehr begrüßt. Gleichzeitig haben die Spitzen der baden-württembergischen Ärzteschaft darauf hingewiesen, dass sich diese Regelung bislang nicht auf die privatärztlichen und berufsgenossenschaftlichen Einnahmen bezieht, und dass daher auch zahlreiche Praxen wirtschaftlich bedroht sind, wenn keine analoge Regelung für die PKV-Einnahmen gefunden wird. So hat beispielsweise der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen Honorareinbrüche im zweistelligen Prozentbereich gemeldet. Dr. Reinhardt hat zugesagt, sich in diesem Sinne beim PKV-Spitzenverband und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für eine Regelung stark zu machen.

Ethik-Kommission befürwortet Impfstudie Die Erprobung von Impfstoffen am Menschen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg gegen COVID-19. Bevor eine solche Erprobung erfolgen kann, prüft die EthikKommission der Landesärztekammer die ethische und rechtliche Vertretbarkeit von klinischen Studienvorhaben in Baden-Württemberg. Diese Prüfung dient dem gesundheitlichen und rechtlichen Schutz der Probanden, aber auch der rechtlichen Beratung des Studienarztes. COVID-19bezogene Anträge werden von der Ethik-Kommission aktuell priorisiert und mit Nachdruck bearbeitet. So konnte die Ethik-Kommission Mitte April die bundesweit erste klinische Prüfung eines Impfstoffs gegen COVID-19 mit mehreren Impfstoff-Varianten innerhalb kürzester Zeit eingehend prüfen und zustimmend bewerten. Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat parallel dazu diese klinische Prüfung genehmigt. Bei den Substanzen handelt es sich um RNA-Impfstoffe.


Im genehmigten ersten Teil der klinischen Prüfung werden 200 gesunde Probanden im Alter von 18 bis 55 Jahren mit jeweils einer von mehreren gering modifizierten Impfstoffvarianten in einem baden-württembergischen Testzentrum geimpft.

Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Die Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer sowie von weiteren Verbänden auf Landesebene haben sich nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Sonderregelung für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zu beenden, mit einem offenen Brief an Sozialminister Manne Lucha gewandt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des G-BA ein tiefes Misstrauen gegen die 70 Millionen GKV-Versicherten und ihre Ärzte darstelle. Außerdem stelle sie grundsätzlich die Telemedizin in Frage und gefährde die Gesundheit der Patienten. Der Beschluss konterkariere die rigide Distanzierungsstrategie. – Aufgrund des massiven Drucks der Ärzteschaft im Land sowie im gesamten Bundesgebiet konnte erreicht werden, dass der G-BA die Sonderregelung ver­ längert hat.

Entwicklung der Kinder nicht vergessen Die Landesärztekammer möchte die schwierige Situation von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie mehr berücksichtigt sehen. Physische und psychische Folgen für Heranwachsende durch Schulund Kitaschließungen sowie durch Kontaktverbote sollten besser in den Blick genommen und Familien schneller entlastet werden. „Die massive Beschränkung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen birgt hohe Risiken und kann für sie traumatische Folgen haben“, warnte Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller Ende April. „Kinderseelen sind zerbrechlich, das dürfen wir nie vergessen. Daher regen wir an, dass die Landesregierung gerade auch jetzt alles Menschenmögliche für den Schutz dieser verletzlichen Gruppe tut.“ Oft würden Kinder vor allem als potenzielle Virus- und Gefahrenüberträger angesehen werden, vor denen

sich die Gesellschaft schützen muss. Die Lebenswelt Heranwachsender sei immer weiter eingeengt worden. Durch Schließung von Schulen und Kitas sowie Spiel- und Sportplätzen fehlten Kindern und Jugendlichen die Voraussetzungen für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Fehlende Tagesstrukturen in den Familien und wegfallende Hilfsangebote erhöhten die Gefahr von Vernachlässigung und Gewalt. Durch strikte Kontaktsperren hätten Kinder und Jugendliche plötzlich und für sie unerwartet einen Großteil ihres sozialen Umfelds verloren. Die Landesärztekammer empfahl, Betreuungs-Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten, Familien beim Aufbau von Strukturen zu helfen und weiter an Konzepten zu arbeiten, sodass baldmöglichst viele kleinere Kinder in die Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler in die Schulen zurückkehren können – natürlich unter Einhaltung der gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln. Kinder mit gesundheitlichen Risiken brauchen Ausnahmeregelungen, sodass sie effektiv im Alltag unterstützt werden können.

Ärztekammer-Prüfungen Die Landesärztekammer hat beschlossen, Weiterbildungs- und Fachsprachenprüfungen in den Bezirks­ ärztekammern unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygiene­ regeln weiterhin durchzuführen.

Fortbildungen Bis zum 13. September 2020 (Ende der Sommerferien) werden von der Landesärztekammer, den Bezirks­ ärztekammern und den Ärzteschaften keine Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt; in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen hiervon möglich. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage (siehe Seite 259 ff.).

Fachkunde im Strahlenschutz Aufgrund der Coronakrise wurde eine Lockerung der Fachkundeanforderungen beschlossen, die für im klinischen Betrieb tätige Ärztinnen und Ärzte gilt im Hinblick auf die erforderliche praktische Erfahrung

Foto: picture alliance/dpa

Schwerpunkt

und die Teilnahme an anerkannten Kursen für das Stellen der rechtfertigenden Indikation bei diagnostischen Untersuchungen mit Röntgenstrahlung. Eine ausreichende praktische Erfahrung ist demnach bereits dann gegeben, wenn die Ärztin oder der Arzt zirka die Hälfte der für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlichen Sachkundezeiten absolviert hat. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss des Grundkurses im Strahlenschutz ausreichend. Auf den erfolgreichen Abschluss der einschlägigen Spezialkurse wird verzichtet. Die Lockerungen bezüglich der Sachkunde und der Teilnahme an Spezialkursen für „auszubildende Ärztinnen und Ärzte“ gelten nur für den Zeitraum der Corona-Pandemie. Ärztinnen und Ärzte sollen in die Lage versetzt werden, schnellst­möglich tätig zu werden. Es werden keine Fachkundebescheinigungen ausgestellt. Es ist kein gesonderter Antrag oder eine formelle Bescheinigung über den Teilerwerb der Fachkunde bei der Landesärztekammer erforderlich. Die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen liegt im Augenblick ausschließlich bei der Person, die die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte einsetzt. Für die so eingesetzten Ärztinnen und Ärzte können nach Beendigung der Krise nur dann Fachkunde­ bescheinigungen durch die Landes­ ärztekammer ausgestellt werden, wenn dann alle notwendigen Nachweise erbracht werden (alle not­ wendigen Kurse und der Nachweis ausreichender Sachkunde). Die während der Krise durchgeführten Untersuchungen können zum Erwerb der praktischen Erfahrung (Sachkunde) anerkannt werden. Den betroffenen Ärztinnen und Ärzten wird daher empfohlen, die Bestäti-

ÄBW 05 • 2020

Röntgen während der Coronakrise: Erleichterung der Stellung der rechtfertigenden Indikation

241


gung der praktischen Erfahrung (Sachkunde) unter Aufsicht der verantwortlichen Person als Nachweis für den späteren Erwerb beziehungsweise die Bescheinigung der erforderlichen der Fachkunde im Strahlenschutz samt der angesprochenen Dokumentation sorgfältig aufzubewahren und bei der Antragstellung mit einzureichen. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum Ende der Pandemie, danach ist wieder die regulär erworbene Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich.

Angehende Ärztinnen und Ärzte

Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Um das Fachpersonal in den Kliniken und Praxen bei der Bekämpfung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu unterstützen, können auch Medizinstudierende schon im Rahmen ihres Studiums in der Gesundheitsversorgung mitwirken. Sie leisten so schon vor dem eigentlichen Start in das Berufsleben als Ärztin oder Arzt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Epidemie. Um dies angemessen zu würdigen, ist es von zentraler Bedeutung, dass ihnen dabei so wenige Nachteile wie möglich im Studienfortschritt entstehen. Zudem wurde der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Baden-Württemberg nicht durchgeführt. Außerdem soll der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an den fünf Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg in den Monaten Mai und Juni mit Besonderheiten gemäß der Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durchgeführt werden. Aufgrund der vermehrten Anfragen von angehenden Ärztinnen und Ärzten, die noch vor der Approbation und/oder Berufserlaubnis in BadenWürttemberg stehen, hat die Landes­ ärztekammer ein Angebot zur Mit­ hilfe abgestimmt. Gerne können sich diejenigen dazu in den Pool für medizinisches Personal aufnehmen lassen. Die Anmeldung kann über das Portal der Landesärztekammer vor­genommen werden.

Schrittweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs Gemeinsame Erklärung zur schrittweisen Wiederaufnahme des Regelbetriebs

242

Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch in Baden-Württemberg in niedergelassenen Arztpraxen und Krankenhäusern sogenannte nicht

ÄBW 05 • 2020

Foto: picture alliance/ZUMAPRESS.com/Matteo Trevisan

Schwerpunkt

dringliche Behandlungen aufgeschoben worden. Die Angst an Corona zu erkranken und das Herunterfahren des medizinischen ambulanten und stationären Regelbetriebes haben aber auch dazu geführt, dass viele Patienten dringend erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen nicht wahrgenommen haben. Seit 5. Mai kehren die Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken im Land schrittweise wieder zur Regelversorgung zurück. Dadurch sind auch wieder Behandlungen möglich, die zwar medizinisch notwendig, aber keine akuten Notfälle sind. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die BadenWürttembergische Krankenhausgesellschaft, die Universitätskliniken, die Landes­ärztekammer Baden-Württemberg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen haben sich auf folgende Eckpunkte zur schrittweisen Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Krankenhäusern sowie Arzt- und Psychotherapeutenpraxen verständigt: •  Die Partner appellieren an die Patientinnen und Patienten, bei ­ akuten und chronischen Erkrankungen sowie in Notfällen unbedingt medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und dies nicht aus Sorge vor einer Infektion zu unterlassen und dadurch schwere Gesundheitsschäden zu riskieren. •  Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sorgen durch ein Terminmanagement dafür, dass die Zahl der Patienten in den Praxen so gestaltet wird, dass Hygiene- und Abstandsregeln ein­ gehalten werden können. •  Die niedergelassenen Praxen ver­ fügen schon bisher auch über ein eigenes staatlich überwachtes Hygienemanagement für die Pa­ tientinnen und Patienten

•  Durch ein hausindividuelles infektiologisches Management etablieren die Krankenhäuser unter anderem ein Screening- und Testkonzept für Personal sowie für die Patientinnen und Patienten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den gefährdeten Patientinnen und Patienten. •  Die neu geschaffenen zusätzlichen Intensivbehandlungskapazitäten ebenso wie die ambulanten Fieberambulanzen und CoronaSchwerpunktpraxen sollen im Stand-by und aktiven Modus auch in den kommenden Monaten (bis zum 30. September 2020) zur Verfügung stehen und der begonnene Ausbau der Beatmungskapazitäten fortgesetzt werden. •  Für die Behandlung intensivpflichtiger COVID-19-Patientinnen und Patienten steht ein Anteil in Höhe von 30 bis 35 Prozent der Intensivund Beatmungskapazitäten zur Verfügung. Um die individualmedizinische Behandlung sicherzustellen, führen die Krankenhäuser bei steigender Auslastung frühzeitig gemeinsam mit dem Rettungsdienst Patientenverlegungen durch. Die beiden Register COVID-19-Ressource-Board und DIVI bieten inzwischen einen tagesaktuellen Überblick über freie Intensivkapazitäten und erleichtern somit die Planung frühzeitiger Verlegungen. Zur überregionalen Koordinierung von Verlegungen stehen die Oberleitstelle Baden-Württemberg und die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) zur Verfügung. Auch die zusätzlichen Kapazitäten in kooperierenden Rehabilitations- und Vorsorgekliniken können weiter abgerufen werden. Eine Nutzung von Behelfskrankenhäusern beispielsweise in Hallen soll nur in einer extremen Versorgungssituation erfolgen. In sämtlichen Krankenhäusern erfolgt eine klare Trennung zwischen Infektionsund Nicht-Infektionsbereichen. Die Krankenhäuser setzen ferner ein Testkonzept entsprechend dem aktuellen Wissensstand um und treffen Schutzmaßnahmen, um Ansteckungsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie Personal zu minimieren.


Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank

ner wohldurchdachten Titelselektion im Rahmen des Investmentprozesses. In der Portfoliokonstruktion helfen Ausschlusskriterien, wie sie sich beispielsweise durch den UN Global Compact ergeben, das Anlageuniversum einzugrenzen. Ausgeschlossen sind beispielsweise Unternehmen, die auf kontroversen Geschäftsfeldern wie Alkohol, Tabak oder fossilen Brennstoffen tätig sind. Aber auch solche sind ausgeschlossen, die kontroverse Geschäftspraktiken anwenden, dabei beispielsweise Kinderarbeit tolerieren oder Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte in Kauf nehmen. Bei der Positiv-Auswahl können sich Anleger auf Unternehmen fokussieren, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die der globalen Erderwärmung entgegenwirken oder deren Folgen abmildern. Weil der Kampf gegen den Klimawandel eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit ist, könnten sich hier langfristig interessante Investmentchancen ergeben. Für Anleger, denen die Zeit fehlt, sich in dieser Tiefe mit der Auswahl von Einzeltiteln zu beschäftigen, die aber dennoch in ihren Investitionen dem Klimawandel entgegen wirken wollen, eignen sich entsprechend nachhaltige Investmentfonds verschiedener Häuser. Abhängig von der Zusammensetzung des jeweiligen Fondsportfolios können so mit Blick auf den Klimawandel und dessen Folgen auch gezielt Investitionschancen genutzt werden. Auf diese Weise wirken Anleger sogar indirekt bei der Zielerreichung einer klimaneutralen EU mit.

Neues aus der Finanzwelt Der Klimawandel ist längst spürbar. Die vergangenen zwei Jahre haben erneut gezeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit sich bringt. 2018 und 2019 waren – zusammen mit 2003 – die Jahre, in den wir in Deutschland die wärmsten Sommer seit Aufzeichnung der Wetterdaten erlebt haben. Die Luft an der Erdoberfläche hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erwärmt – seit 1881 um durchschnittlich 1,5 Grad. Gleichzeitig hat die mittlere jährliche Niederschlagsmenge um 8,7 Prozent zugenommen, während der Zuwachs in bestimmten Zeiträumen als Starkregen niederkommt. Die Folge sind Extremwettereignisse, vertrocknete Wälder, Artensterben, Gletscherschmelze, Überschwemmungen. Die Hitze hat vor allem für ältere Menschen gesundheitliche Folgen. Im ebenfalls sehr heißen Jahr 2003 starben statistisch gesehen 7.500 mehr Menschen in Deutschland als in den Vorjahren. Auch Allergiker leiden immer stärker unter der klimabedingten Ausbreitung bestimmter Pflanzen. Hinzu kommt der Anstieg von Stechmücken, Zecken und Krankheitser­ regern in einigen Gebieten. Mittlerweile hat die Politik erkannt, dass schnell gehandelt werden muss. Ende vergangenen Jahres ha-

ben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf einen Weg geeinigt, wie die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Umbau von Energieversorgung, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft notwendig. Nach Schätzungen der EU-Kommission besteht allerdings eine Investitionslücke von 180 Milliarden Euro pro Jahr zur Finanzierung des Übergangs hin zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft. Anleger und Investoren haben die Möglichkeit, diesen Prozess zu unterstützen. Die Weichen dafür hat die EU bereits 2018 mit dem Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ gelegt. Dieser hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken. Dass dies für Anleger nicht auf Kosten der Rendite gehen muss, haben bereits Studien nachgewiesen. Im Gegenteil: Die Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien kann das Rendite-Risiko-Profil von Portfolios sogar verbessern. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung des LBBW Global Warming. Er zählt zu den Pionieren unter den Klimafonds und wurde jüngst mit dem Deutschen Fondspreis 2020 ausgezeichnet. Um mit nachhaltigen Investments erfolgreich sein zu können, bedarf es eines umfassenden Researchs und ei-

Stephan Wittwer Leiter Investmentspezialisten Private Clients bei der LBBW Asset Management

Anzeige

FAHRNER _____________

KLAUS

Klimawandel wartet nicht …

Häuser vom Feinsten Die Klaus Fahrner Wohnkonzept GmbH baut seit über 50 Jahren individuell geplante hochwertige Architektenhäuser zum Festpreis. ▪ ▪ ▪ ▪

geradlinig + zeitlos modern + individuell innovative Energiekonzepte schlüsselfertige Massivhäuser

Jedes FAHRNER - Haus ist ein Unikat. Klaus Fahrner Wohnkonzept GmbH ▪ Mehrfamilien-Häuser 1 ▪ 72414 Panoramastraße Rangendingen ▪ Telefon: 07478 / 920-0 ▪ Telefax: 07478 / 920-200 E-Mail: verkauf@fahrner.de Home: www.fahrner.de

ÄBW 05 | 2020

243


Ethik

136 Ethische Fragen zur Triage von intensivmedizinischer Behandlung

Foto: iStock / Getty Images – sudik1

Wenn nicht allen geholfen werden kann

D Prof. Dr. H.-J. Ehni

Dr. R. Ranisch

Prof. Dr. Dr. U. Wiesing

244

ie COVID-19-Pandemie prägt gegenwärtig das gesamte öffentliche Leben. Auf präzedenzlose Weise wurden in den vergangenen Wochen Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der Neuinfektionen zu verlang­ samen. Schulschließungen, Distanzhalten, Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum und so fort verfolgen dabei einen übergeordneten Zweck: das deutsche Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Es gilt Zustände zu vermeiden, wie sie in den Kliniken Italiens, Spaniens, aber auch in Teilen Frankreichs entstanden sind – nämlich, dass eine indizierte intensivmedizinische Versorgung wegen eines Mangels an Kapazitäten nicht mehr gewährleistet werden kann. Zum gegenwärtigen Stand (23. April 2020) lässt sich nicht absehen, ob auch in Deutschland eine solche Lage eintreten wird. Modellrechnungen wie von der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (Stellungnahme Version vom 21. März 2020) deuten allerdings an, dass auch hierzulande eine Überlastung von Kliniken und Intensivsta­ tionen drohen kann. Wenn Überlastungen nicht auszuschließen sind und wenn man nicht unvorbereitet sein will, dann sollte man vorab über das Szenario sprechen. In diesem Zusammenhang haben in den vergangenen Wochen nationale Fachgesellschaften und Wissenschaftsakademien beispielsweise Stellungnahme der in Italien, Österreich, Belgien oder Deutschen Gesellder Schweiz entsprechende Emp- schaft für Epidemiofehlungen formuliert. Im Mittel- logie (DGEpi) zur punkt der Überlegungen steht die Verbreitung des Frage, bei welchen intensivpflich- ­neuen Coronavirus

ÄBW 05 | 2020

tigen Patienten lebenserhaltende Beatmung nicht begonnen oder auch beendet werden soll und darf, wenn nicht mehr allen geholfen werden kann.

Triage und Entscheidungskriterien Naturkatastrophen und Unfälle können zu zahlreichen Verletzten führen, die gleichzeitig zu behandeln nicht möglich ist, weil die gegebenen Ressourcen nicht ausreichen. In Notaufnahmen können unerwartet viele Patienten ebenfalls die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort kurz­ fristig übersteigen. Um mit einer derartigen Knappheit medizinischer Möglichkeiten umzugehen, sind unterschiedliche Triage-Richtlinien (von frz. „trier“, dt. „sortieren, auswählen“) entwickelt worden (vgl. z. B. Christ et. al 2010 Triage in der Notaufnahme). Grundlegend teilen die verantwortlichen Ärzte die Patienten in drei Gruppen ein, um die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen: Diejenigen, denen auch mit medizinischer Behandlung nicht mehr geholfen werden kann, diejenigen, die auch ohne solche Hilfe wieder genesen und schließlich diejenigen, die mit dieser Hilfe gerettet werden können, aber nicht ohne sie. Triage-Systeme in der Notaufnahme wie das Manchester-Triage-System (MTS) verfügen über bis zu fünf Stufen. Diese Systeme teilen die Patienten vor allem danach ein, wie dringend sie eine Behandlung benötigen. Gegenüber solchen Triage-Situationen unterscheidet sich die gegenwärtig befürchtete Überlastung der Intensivstationen vor allem dadurch, dass die relative Dringlichkeit schon durch die Notwendigkeit der Beatmung gegeben ist und dass über einen längeren Zeitraum mehr Patienten behandelt werden müssten als möglich.


Ethik

Empfehlung der DIVI u. a. Am 25. März 2020 (hier berücksichtigt: zweite, überarbeitete Version vom 17. April 2020) haben deutsche Fachgesellschaften, darunter die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), eine gemeinsame Empfehlung zur Ressourcenzuteilung unter akuter Mittelknappheit in der Notfallund Intensivmedizin vorgelegt. Für die Versorgung in einer solchen Notlage, so die Ausgangsposition, seien zusätzliche, überindividuelle Entscheidungskriterien zu berücksichtigen.

Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensiv­ medizin im Kontext der COVID-19-Pandemie Als Ziele werden dabei festgehalten: „möglichst vielen Patienten eine nutzbringende Teilhabe an der medizinischen Versorgung unter Krisenbedingungen zu ermöglichen“ bzw. „die Anzahl vermeidbarer Todesfälle durch Ressourcenknappheit minimieren“. Dies gelte sowohl für den Beginn wie den Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen. Um dabei dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden, müssen alle Pa­ tienten gleichbehandelt werden, auch diejenigen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. Zudem darf nicht aufgrund des kalendarischen Alters, des sozialen Status, bestimmter Grunderkrankungen oder Behinderungen priorisiert werden.

Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen Interprofessionelles Mehr-Augen-Prinzip

möglichst 2 intensivmedizinisch erfahrenen Ärzte, inkl. Primär- und Sekundärbehandler + möglichst Vertreter der Pflege und bei Bedarf weitere Disziplinen (z.B. Klinische Ethik)

Schritt 1: Besteht intensivmedizinische Behandlungsnotwendigkeit?

NEIN

JA

Schritt 2: Besteht eine realistische klinische Erfolgsaussicht einer Intensivtherapie zum aktuellen Zeitpunkt?

NEIN

JA

Schritt 3: Liegt die Einwilligung des Patienten vor (aktuell,

NEIN

vorausverfügt, zuvor mündlich geäußert oder mutmaßlich)? JA (oder Patientenwille nicht ermittelbar)

Schritt 4: Priorisierung im Mehr-Augen-Prinzip nach Prüfung von Kriterien für den Therapieerfolg und der Ressourcen Kriterien für geringe Erfolgsaussicht bei Initial- oder Re-Evaluation Aktuelle Erkrankung

Komorbiditäten

Höherer Schweregrad

Vorhandensein schwerer Komorbiditäten, wenn diese in ihrer Schwere oder Kombination die Überlebenswahrscheinlichkeit bei einer Intensivtherapie erheblich verringern, z.B.:

z.B. akutes Lungenversagen (ARDS, Acute Respiratory Distress Syndrome)

Begleitende akute Organversagen

z.B. anhand des SOFA-Scores ermittelt

Ggf. prognost. Marker für COVID-19-Patienten

• • • • •

Schwere Organ-Dysfunktion weit fortgeschrittene neurologische Erkrankung weit fortgeschrittene Krebserkrankung schwere, irreversible Immunschwäche Multimorbidität

Allgemeiner Gesundheitsstatus Erhöhte Gebrechlichkeit (z.B. Clinical Frailty Scale CFS)

Intensivmedizinische Therapie

(Intensivstation oder Intermediate Care Unit)

Nicht-intensivmedizinische Therapie (z.B. Allgemeinstation)

Palliativmedizinische Behandlung muss immer gewährleistet sein.

Re-Evaluation Intensivtherapie in angemessenen Abständen und in jedem Falle bei -

klinisch relevanten Veränderungen der klinischen Erfolgsaussicht sowie Änderungen des Verhältnisses von Bedarf und zur Verfügung stehenden Ressourcen

▪ ▪ ▪ ▪

Fortsetzung der Intensivtherapie widerspricht dem (erklärten oder mutmaßlichen) Patientenwillen Therapieziel ist nicht mehr realistisch erreichbar Behandlungsversuch ist nach Ablauf eines Beobachtungszeitraums mit zuvor festgelegten Kriterien ohne Erfolg Fortschreitendes Multiorganversagen

Voraussetzungen für die Beendigung einer Intensivtherapie bei Re-Evaluation

Als ausschlaggebend wird dabei die „klinische Erfolgsaussicht“ genannt. Hervorgehoben wird, dass das keine „best choice“, sondern vor allem einen Behandlungsverzicht bei keinen oder nur sehr geringen Erfolgsaussichten bedeutet. Vorrangig solle behandelt werden, wer eine „höhere Überlebenswahrscheinlichkeit beziehungsweise eine bessere Gesamtprognose“ besäße (S. 4). Diese Überlegungen werden durch weitere Kriterien für Priorisierungsentscheidungen konkretisiert. Hierzu zählen: 1. der gegenwärtige klinische Zustand, 2. der Patientenwille, 3. mögliche Komorbiditäten, 4. der Allgemeinzustand (einschließlich Gebrechlichkeit), 5. Laborparameter zu den Kriterien 1. und 3., sowie 6. prognostisch relevante Scores. Die Fachgesellschaften entwickelten auf dieser Grundlage ein ausführliches Entscheidungsverfahren für die Aufnahme intensivmedizinischer Behandlungen sowie für eine Re-Evaluation, also eine mögliche Therapiezieländerung während der Behandlung. Überdies umfasst das Dokument einen Entscheidungsbaum (siehe Abb.), eine

ÄBW 05 | 2020

245

Quelle: DIVI et al. 2020

Das ethische Grundproblem der Triage besteht darin, wie die knappen medizinischen Ressourcen gerecht verteilt werden. Das ärztliche Berufsethos, das sich am Wohl des individuellen Patienten orientiert und keine Verteilungskriterien beinhaltet, muss hier um ein Ziel ergänzt werden, das die individuelle Ebene überschreitet und sich nach dem gemeinsamen Wohl der Betroffenen richtet. Dabei soll die fundamentale rechtliche Gleichheit aller Menschen gewahrt bleiben und keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, politischer Überzeugung, Glauben oder sozialem Status stattfinden. Zwischen den Rechten und dem Wohl einzelner Menschen und dem medizinischen Nutzen für möglichst viele kann es Konflikte geben, die schwer aufzulösen sind. Losverfahren sind eine Möglichkeit, um diejenigen auswählen, die behandelt werden sollen, und dabei die Gleichheit der Betroffenen zu wahren. Allerdings kann eine zufällige Auswahl dazu führen, dass in der Summe letztlich weniger Menschen gerettet werden. Möglichst viele Menschenleben zu retten, ist eine mögliche Zielsetzung dafür, worin der angestrebte medizinische Nutzen bestehen soll. Überdies könnte das Ziel lauten, die Ressourcen so einzusetzen, dass nicht nur möglichst viele Leben, sondern auch möglichst viele Lebensjahre gerettet werden können. Eine dritte Möglichkeit berücksichtigt dabei noch zusätzlich die erwartete Qualität dieser Lebensjahre (vgl. auch Bettina Schöne-Seifert in der FAZ vom 31. 03. 2020). Keine der europäischen Empfehlungen schlägt dabei ein Losverfahren vor und keine berücksichtigt die Lebensqualität der gewonnenen Jahre. Das gilt auch für die Empfehlungen in Deutschland, die wir im nächsten Abschnitt genauer im Hinblick auf Ziel und Umsetzung vorstellen wollen.


Ethik Dokumentationshilfe sowie für die Priorisierung notwendige Verfahrensgrundsätze: Entscheidungen sollten möglichst im Konsens getroffen und nach dem Mehraugenprinzip erfolgen (idealiter: zwei intensivmedizinisch erfahrene Ärzte, Vertreter der Pflege und gegebenenfalls weitere Fachvertreter) sowie transparent kommuniziert und dokumentiert werden. In der öffentlichen Debatte zu möglichen Triage-Empfehlungen sind vor allem zwei Themen strittig. Darf das Alter eine Rolle bei Triage-Entscheidungen spielen? Und darf eine Behandlung bei schlechten Erfolgsaussichten zugunsten Dritter abgebrochen werden?

Zum Alterskriterium

Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni und Dr. phil. Robert Ranisch Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de

246

Altersgrenzen haben in den besonders schwer betroffenen Ländern bereits dazu geführt, dass Patienten keine medizinische Behandlung erhielten. So griff die mediale Berichterstattung vielfach eine Lagebeschreibung des Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin auf, nach der im Elsass Patienten über 80 Jahre wohl keine Beatmung mehr erhalten würden. Eine Aufarbeitung dieser möglichen Ereignisse und eine Verifizierung der Aussagen stehen noch aus. Aber auch hierzulande wird intensiv und – verständlicherweise – emotional über die Frage diskutiert, ob im Falle eines akuten Ressourcenmangels nicht jüngeren Patienten der Vorzug gegeben werden sollte. Statistisch gesehen sei die Überlebenswahrscheinlichkeit eines 80-jährigen COVID-19-Patienten schließlich geringer als die eines 40-jährigen. Eine Orientierung am Alter wäre allerdings aus medizinischen wie auch aus ethischen Gründen keine vertretbare Strategie. Aus statistischen Angaben lässt sich die individuelle Erfolgsaussicht von älteren Patienten gegenüber jüngeren nicht ableiten. Ältere Menschen sind gesundheitlich eine sehr heterogene Gruppe und es wäre fatal, hier negativen Altersstereotypen nachzugeben und ältere Menschen pauschal als gebrechlich und pflegebedürftig zu sehen. In ähnlicher Weise wie es nicht zu rechtfertigen wäre, Männern eine lebenserhaltende Intensiv­ behandlung pauschal vorzuenthalten, weil sie statisch häufiger an einer SARS-CoV-2-Infektion sterben als Frauen, kann auch das kalendarische Alter kein ver­ tretbares Kriterium darstellen. Für Ärzte ist diese Frage allein berufsrechtlich unmissverständlich geklärt: Das Genfer Gelöbnis, Bestandteil der ärztlichen Berufsordnung, untersagt eine Diskriminierung von Patienten allein aufgrund des Alters oder des Geschlechts sowie anderer Merkmale. „Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“ So betonen auch die Fachgesellschaften, dass eine Priorisierung nur „aufgrund des formalen Alters“ ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt. Die für die Priorisierungsentscheidungen vorgeschlagenen Kriterien berücksichtigen zugleich aber altersassoziierte Faktoren Genfer Gelöbnis

ÄBW 05 | 2020

wie Komorbiditäten. Die klinische Erfassung des Allgemeinzustands sieht überdies die Erhebung der Gebrechlichkeit vor, beispielsweise mittels Clinical Frailty Scale – ein Instrument, welches nur für ältere Patienten (≥ 65 Jahren) umfangreich validiert ist (siehe Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e. V.). Selbst wenn das kalendarische Alter bei der Zuteilung von Ressourcen keine direkte Rolle spielen darf, scheint es damit aber dennoch zumindest indirekt von Relevanz. Bei akutem Ressourcenmangel würden wohl eher jüngere und gesündere Patienten von intensivmedizinischen Behandlungen profitieren, wenn man das Kriterium der klinischen Erfolgsaussichten verwendet. Jene Patienten mit einem schlechteren gesundheitlichen Allgemeinzustand oder Begleiterkrankungen hätten dagegen häufiger das Nachsehen. Dies würde zweifelsohne auch Ältere betreffen – hinzu kommen die Personengruppen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Während manche hierin eine verdeckte Diskriminierung sehen könnten, muss vor vorschnellen Urteilen gewarnt werden: Das kalendarische Alter wird hier nicht unvermittelt als Kriterium für Priorisierungsentscheidungen herangezogen, sondern die Zuteilung erfolgt anhand der jeweiligen Erfolgsaussichten der Behandlung. Dies verhindert eine pauschale Setzung von Aufnahmekriterien für eine intensivmedizinische Behandlung und unterstreicht zugleich die Notwendigkeit, die „Einschätzung der klinischen Erfolgsaussicht“ individuell und für „jeden Patienten so sorgfältig wie möglich“ (S. 4) zu treffen.

Beendigung einer begonnen Intensivbehandlung Auch wenn weitgehend Einigkeit besteht, dass im Fall eines akuten Ressourcenmangels eine Triagierung bei der Aufnahme einer intensivmedizinischen Behandlung geboten sein kann, gilt dies nicht für die Beendigung einer Intensivtherapie zugunsten Dritter. So sind tragische Situationen denkbar, wie sie aus dem Ausland bereits berichtet wurden, in denen Patienten mit schlechterer Prognose von Beatmungsmaschinen genommen wurden, um Ressourcen für andere intensivpflichtige Patienten mit besserer Prognose zu schaffen. Da solche Triage-Entscheidungen eine gezielte Beendigung einer begonnenen Behandlung voraussetzen, gelten sie nicht nur als psychisch und moralisch belastender. Manche Juristen stufen solche Handlungen auch als unzulässige Tötung ein. So mahnen auch die Empfehlungen der DIVI an, dass aus „verfassungsrechtlichen Gründen […] Menschenleben nicht gegen Menschenleben abgewogen werden“ (S. 4) dürfen. Zugleich müssten bei akuter Mittelknappheit Behandlungsressourcen verantwortungsbewusst eingesetzt werden und dies kann nach Ansicht der deutschen Fachgesellschaften auch bedeuten, dass die Beendigung einer unter anderen Umständen indizierten intensivmedizinischen Maßnahme zugunsten eines anderen Patienten ethisch gerechtfertigt sein könnte. Aber dies sei keine „abschließende juristische Einordnung“ der Thematik. Ferner verweist die zweite Fassung des DIVI-Texts auch unter Bezug auf eine zwischenzeitlich vom Deutschen Ethikrat veröffentlichte Ad-hoc-Empfehlung darauf hin, dass die Verantwortung für solche Entscheidungen von den Akteuren vor Ort getragen werden müsse. Denn eine spezifische rechtliche Regelung gebe es zum aktuellen Zeitpunkt nicht (S. 7).


Ethik Deutscher Ethikrat: Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise Auch die Empfehlung des Deutschen Ethikrates ­nterscheidet zwei Szenarien: die sogenannte Triage u bei Ex-ante-Konkurrenz sowie die Triage bei Ex-postKonkurrenz. Erstere bezeichnet die Situa­ tionen, in denen aufgrund von knappen Ressourcen nicht bei allen Patienten eine intensivmedizinische Behandlung begonnen werden kann. Derartige Situa­ tionen seien „normativ weniger problematisch“ als das zweite Deutscher Ethikrat: Szenario. Dort werde eine begon- Solidarität und nene intensivmedizinische Maß- ­Verantwortung in nahme beendet, in der Hoffnung, der Corona-Krise das Leben anderer Patienten zu retten. Im Gegensatz zum Vor­enthalten einer Behandlung unter Knappheitsbedingungen sieht der Ethikrat eine solche Beendigung einer intensivmedizinischen Behandlung jedoch als rechtswidrig an. Mehr noch: Es ginge hier um die Sicherung der Fundamente der Rechtsordnung, die nach Ansicht des Ethikrats durch entsprechende Handlungen untergraben werden würden. Die Verfassung, so der Deutsche Ethikrat, ließe keinerlei Wertungen eines menschlichen Lebens zu, und deswegen könne der Staat selbst keine Kriterien auf­ stellen, wessen Leben vorrangig zu retten sei. Diese Aussage verwundert, denn der Staat praktiziert das – als Ex-ante-Triagierung – im Transplantationsgesetz seit Langem. Es schreibt in § 12, 3 TPG vor, dass die nicht hinreichend verfügbaren Organe von der Vermittlungsstelle, gemeint ist Eurotransplant, „nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit“ zu vermitteln sind. Hier werden ganz klar Prinzipien für eine Verteilung eines knappen Gutes mit Folgen für die Lebenschancen benannt. Warum soll das für unzureichend verfügbare Beatmungsapparate nicht möglich sein? Gleichzeitig erkennt der Ethikrat auch an, dass es eine Pflicht in der gegebenen Situation sei, möglichst viele Menschenleben zu retten. Doch wie das genau geschehen soll, wird an die „Medizin“ delegiert. Ihr käme eine „Primärverantwortung […] für einzelne Entscheidungen und ­deren Umsetzung“ zu (S. 4). Dazu ergeben sich mehrere Nachfragen: Wer genau ist die „Medizin“? Sind es wissenschaftliche Fachverbände, die Ärztekammern, die Pflegeberufe, weitere medizinische Berufe? Der Deutsche Ethikrat gibt hier keine Antwort und auch nicht, warum der „Medizin“ hier eine Primärverantwortung zukommt. Bei der Triage geht es um Zuweisung

Auf der Webseite der Akademie für Ethik in der Medizin e. V. (AEM) werden Empfehlungen und Materialien zu ethischen Fragen der Patientenversorgung angesichts der COVID-19Pandemie gesammelt.

von Überlebenschancen. Dafür die „Primärverantwortung“ einer Profession (oder mehreren) bzw. Verbänden zu übertragen, wäre in jedem anderen Zusammenhang in einem Rechtsstaat vollkommen inakzeptabel. Schließlich muss gefragt werden, warum nur die „Medizin“ diese Richtlinien aufstellen kann, wenn sie doch ohnehin nur anhand der „fundamentalen Vorgaben der Verfassung“ zu formulieren sind. Wieso darf das der Staat nicht, die „Medizin“ aber schon, wenn doch die gleichen Normen zu berücksichtigen sind? Darf ein Verfassungsorgan eine tragische Handlungssituation nach der Verfassung nicht regeln, die „Medizin“ aber schon? Der Ethikrat empfiehlt zudem, die Ärzte könnten sich an den Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften orientieren. Dennoch seien deren Vorgaben im Falle einer Ex-post-Triage eindeutig rechtswidrig. Gleichzeitig könne, wer sich an diesen Empfehlungen orientiere, „mit entschuldigender Nachsicht der Rechtsordnung“ rechnen. Demnach macht sich der Staat die Finger nicht schmutzig, weil er das wegen der Verfassung angeblich nicht darf, die Ärzte oder die „Medizin“ aber sollen das. Den Ärzten in einem Atemzug Strafbarkeit anzudrohen und gerichtliche Barmherzigkeit in Aussicht zu stellen, dürfte wenig dienlich sein. So urteilte unlängst auch der Würzburger Strafrechtler Eric Hilgendorf: „Wir Juristen täten gut daran, unsere Streitfragen nicht zulasten der Mediziner auszutragen. – … Es ergibt keinen Sinn, Mediziner in derartigen Extrem­ situationen auch noch mit juristischen Problemen zu belasten. Deren Lösung ist Aufgabe der Rechtswissenschaft.“

„Mit Rechtsfragen nicht die Ärzte belasten“ Entscheidungen unter Ungewissheit Für alle Beteiligten bringt die gegenwärtige Pandemie neue Herausforderungen mit sich. Mögliche TriageEntscheidungen auf der Intensivstation gehören sicherlich zu den schwierigsten. Empfehlungen wie diejenigen der medizinischen Fachgesellschaften sind daher zu begrüßen. Sie formulieren Kriterien und schaffen ­ damit eine Grundlage für allgemeine Regeln und ­praktische Orientierung. Man kann und sollte sie überdies kritisch kommentieren und gegebenenfalls weiterentwickeln. Die handelnden Ärztinnen und Ärzte und andere Verantwortliche entlastet dies davon, selbst individuelle Kriterien für Entscheidungen festzulegen. So werden willkürliche Einzelentscheidungen und ein Flickenteppich an unterschiedlichen Vorgehensweisen vermieden. Eine solche Vorgehensweise sorgt für Transparenz und kann dazu beitragen, das Vertrauen in ärztliches Handeln zu sichern. Der Kern der ethischen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, sich bei Triage-Entscheidungen auf die Erfolgskriterien im Hinblick auf die Prognose zu stützen, ist ethisch gut begründet. Gleichzeitig handelt es sich hier um ethische Dilemmata, für die es keine einfache Lösung gibt.

MedizinethikBibliothek Die Landesärzte­ kammer besitzt eine umfangreiche Medi­ zinethik-Bibliothek, die allen Kammermitgliedern offen steht. Untergebracht ist die Bibliothek im Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der ­Universität Tübingen, Gartenstraße 47, 72074 Tübingen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr.

Prof. Dr. Hans-Jörg Ehni, Dr. Robert Ranisch, Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing

Literatur bei den Verfassern

ÄBW 05 | 2020

247


Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten Trauer um Prof. Dr. Beske

Foto: Universitätsklinikum Ulm

Prof. Dr. F. Beske

Professor Dr. Fritz Beske, promovierter Arzt, Master of Public Health, Staatssekretär a. D. und Gründer des Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel (IGSF) starb am 26. März dieses Jahres im Alter von 97 Jahren. Er publizierte allein über sein Institut weit über hundert Bände mit Studien und Analysen zu nahezu allen Aspekten der Gesetzlichen Krankenversicherung und deren Wert, Reformnotwendigkeiten und zukünftigen Gestaltungsoptionen. Als Prof. Beske nach 55 Jahren aktiver Berufstätigkeit auf dem 111. Deutschen Ärztetag in Ulm 2008 mit der ParacelsusMedaille die höchste Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft verliehen bekam, hieß es in der Laudatio: „Als anerkannter Wissenschaftler analysiert er mit Kompetenz und Sachverstand die Struktur des Gesundheitssystems und ist so zu einem unentbehrlichen Politikberater geworden.“

Verlängerung für Prof. Dr. Kaisers Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Ulm hat den Vertrag des Leitenden Ärztlichen Direktors Professor Dr. Udo X. Kaisers vorzeitig bis zum 31. August 2025 verlängert. Damit soll er in die Lage versetzt werden, die strategische Entwicklung des Universitätsklinikums Ulm langfristig voranzutreiben. Prof. Kaisers war erstmals zum 1. September 2015 für die Dauer von fünf Jahren zum Leitenden Ärztlichen Direktor bestellt worden. Der neue Vertrag schließt sich damit nahtlos an das Ende der ersten Amtsperiode an.

Förderpreise für Gesundheitsprojekte Prof. Dr. I. Autenrieth

Foto: Wikipedia

Foto: Universitätsklinikum Tübingen, Verena Müller

Prof. Dr. U. X. Kaisers

Prof. Dr. E. Fischer

Das Projekt „3xG. Gsund. Glücklich. Grafhuse“ und das Projekt „Weitblick – Gmünder pflegen sich“, Gesprächskreis und Seminarreihe für pflegende Angehörige, erhalten jeweils den Förderpreis Gesunde Kommune der B 52-Verbändekooperation. Mit den Preisen wollen der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die KNAPPSCHAFT und der Verband der Ersatzkassen mit seiner vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg die Umsetzung der Gesundheitsstrategie und des Gesundheitsleitbilds im Land Baden-Württemberg unterstützen und gute Beispiele der kommunalen Gesundheitsvorsorge würdigen. Die Gemeinden erhalten ein Preisgeld von jeweils 5.200 Euro.

Ulmer Professoren-Ehepaar Lang im Ruhestand

Foto: DOG/ Stefan-Zeitz.de

Professoren-Ehepaar Dr. G. und G. Lang

248

Seit 1990 leitete Prof. Dr. Gerhard Lang als Ärztlicher Direktor die Ulmer Uniklinik für Augenheilkunde. Seit 1994 war seine Gattin, Prof. Dr. Gabriele Lang, die Leiterin der Sektion Konservative Retinologie und Laserchirurgie. Ende März ging das Professoren-Ehepaar in den Ruhestand. Über 250 Originalarbeiten, zehn Bücher und 15 Buchkapitel hat Prof. Lang verfasst und zahlreiche Preise und Ehrungen entgegennehmen dürfen. Besonders engagiert war das Ehepaar im Bereich der studentischen Lehre. Wichtig war ihnen hierbei vor allem, Erkenntnisse aus internationaler Forschung und Lehre weiterzugeben; im vergangenen Jahr erhielten die beiden für dieses Engagement den DOC Preis.

ÄBW 05 | 2020

Anschluss an Telematikinfrastruktur Bundesweit sind zwischen 80 und 90 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. In einzelnen Bundesländern und bei Zahnärzten liegt die Anschlussrate bei mehr als 90 Prozent, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt. Angeschlossen seien auch Praxen ohne direkten Patientenkontakt, etwa Labore, die sich erst bis zum 30. Juni 2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen müssten. Der Anschluss der Apotheken und Krankenhäuser ist schwerpunktmäßig im zweiten Halbjahr 2020 vorgesehen.

Neue Spitze des Uniklinikums Heidelberg Seit 1. April ist Prof. Dr. Ingo Autenrieth neuer Vorstandsvorsitzender und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg. Zeitgleich trat Katrin Erk als stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Kaufmännische Direktorin ihr Amt an. Prof. Autenrieth studierte Medizin in Ulm und Dundee und promovierte an der Universität Ulm. Sein Weg führte ihn über die Ausbildung als Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie an der Universität Würzburg an das Schweizerische Institut für Experimentelle Krebsforschung, als Professor 1996 zunächst an die LMU München, im Jahr 2000 an die Universität Tübingen. Dort war er unter anderem Ärztlicher Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Dekan der Medizinischen Fakultät und Vorstandsmitglied des Universitätsklinikums.

Hohe Auszeichnung für 100-jährigen Laureaten Edmond Fischer Der 100-jährige Medizin-Nobelpreisträger Prof. Dr. Edmond Fischer hat die Lennart-Bernadotte-Medaille erhalten. Lennart Graf Bernadotte zählte mit den Lindauer Ärzten Franz Karl Hein und Gustav Wilhelm Parade zu den drei Gründervätern der Lindauer NobelpreisträgerTagungen. Jedes Jahr im Sommer kommen in Lindau etwa 30 bis 40 Nobelpreisträger mit rund 600 ausgezeichneten Nachwuchswissenschaftlern aus aller Welt am Bodensee zusammen. Die Tagungen fördern seit ihrer Gründung 1951 den Austausch zwischen Wissenschaftlern unterschiedlicher Generationen, Kulturen und Disziplinen. Prof. Fischer hat die Tagungen mit seinem Wirken auf der ganzen Welt in vielfacher Hinsicht unterstützt und ist zu einem echten „Lindau Friend“ geworden.

Hawk soll Pandemien berechnen Im Stuttgarter Höchstleistungsrechenzentrum ist ein neuer Supercomputer ans Netz gegangen: „Hawk“ ist mit einer Spitzenleistung von rund 26 Petaflops (26 Billiarden Gleitkommaoperationen pro Sekunde) der schnellste Computer Deutschlands und einer der leistungsfähigsten Supercomputer der Welt. Gleichzeitig ist er das schnellste General-Purpose-System für universelle Anwendungen im akademischen und industriellen Bereich in ganz Europa. Der Höchstleistungsrechner soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Vision ‚Intelligente Systeme für eine zukunftsfähige Gesellschaft‘ leisten und unter anderem von Menschen beeinflusste Entwicklungen wie Pandemien oder Flüchtlingsströme berechnen.


Vermischtes Interview · Corona hat den Alltag von LGA-Präsidentin Dr. Stark umgekrempelt

„Bewältigung von herausfordernden Konstellationen und Ausbruchsgeschehen“

D

r. Karlin Stark ist seit 2015 Präsidentin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA), das im Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt ist, und seither für bis zu 180 Mitarbeiter verantwortlich. In ihrer Tätigkeit stehen die Gesundheit der Bevölkerung und die Krankheitsprävention im Mittelpunkt. Mit der Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen sprach ÄBWChefredakteur Dr. Oliver Erens.

Was hat Sie bewogen, in den ­Öffentlichen Gesundheitsdienst zu gehen? Dr. Karlin Stark: Offen gestanden war es damals, vor 26 Jahren, als ich noch kleine Kinder hatte, die Familienfreundlichkeit, die mich 1994 in den öffentlichen Dienst brachte. Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen wusste ich damals wenig über die Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das hat sich aber schnell geändert. Die Aufgabenfelder und Vielfältigkeit faszinierten mich. Ich absolvierte die Fortbildungseinheiten für den „Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen“, die Weiterbildungsordnung verlangt hierfür ein fünfjähriges Ausbildungsprogramm in verschiedenen Bereichen. 1998 legte ich die Facharztprüfung ab und erwarb noch die Zusatzbezeichnungen „Sozialmedizin“ und „Umweltmedizin“. In den folgenden Jahren arbeitete ich nacheinander in drei verschiedenen Landkreisen in allen Bereichen, die ein Gesundheitsamt zu bieten hat, angefangen von den Einschulungsuntersuchungen, über Begutachtungen für Behörden und Gerichte, versorgungsärztliche Gutachten, Einstellungs- und Dienstfähigkeitsgutachten von Beamten, Aufklärungsaktionen in Schulen, Vereinen und bei Veranstaltungen, über Hygieneüberwachungsund -beratungstätigkeiten im Trink- und Badewasserbereich, in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen hin zu Überprüfungen im Heilpraktikerwesen. Zuletzt leitete ich das Gesundheitsamt im Landkreis Heilbronn. Diese spannenden und vielfältigen Arbeitsbe-

reiche beschäftigten mich, bis ich 2015 die Leitung des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart übernahm.

Wie sieht Ihre Tätigkeit als ­Präsidentin des Landes­ gesundheitsamts aus? Dr. Karlin Stark: Das Landesgesundheitsamt ist eine besondere Behörde, die mich mein gesamtes Berufsleben im öffentlichen Gesundheitsdienst positiv begleitet hat. Es ist die „fachliche Leitstelle“ für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg und hat vielfältige Aufgaben, die auf den Festlegungen im „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beruhen. Der ÖGD fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung in BadenWürttemberg. Meine Aufgabe als Leiterin des LGA ist es, die Grundlagen zu schaffen, dass wir diese Aufgaben und Inhalte gut erfüllen. Ziel ist es, die Gesundheitsämter vor Ort sowie die Landesministerien kompetent zu beraten und zu unterstützen. Dafür brauchen wir qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal, eine angemessene Ausstattung und eine gute Vernetzung im Land und über Landesgrenzen hinaus. Aktuell arbeiten im Landesbetrieb LGA zwischen 100 und 120 Personen, davon rund 40 in unserem Laborbereich. Weitere 70 Personen sind in den beiden organisatorisch zugeordneten Bereichen „Landesprüfungsamt und Approbationsbehörde“ und „Arbeits- und Gewerbeärztlicher Bereich“ beschäftigt. Mein Tag ist oft ausgefüllt mit organisatorischen und personellen Vorgängen, Telefonkonferenzen und Besprechungen. Mein Herz gehört immer noch der Fachlichkeit und daher ist es mir ein großes Anliegen, die fachlichen Entwicklungen mit zu begleiten und – wann immer möglich – mit zu gestalten.

Was hat sich in den letzten ­Corona-Wochen an Ihrer Arbeit geändert? Dr. Karlin Stark: Die Arbeit der vergangenen Wochen war stark geprägt von der Bewältigung der Corona-Krise.

Unser Labor war eines der ersten im Land, das die Diagnostik etablierte und aktuell laufen täglich Sonderschichten, um die ständig wachsende Probenzahl zu bewältigen. Im Bereich Epidemiologie laufen sozusagen die Fäden aus dem ganzen Land zusammen. Die Meldungen und Fragen aller Gesundheitsämter in Baden-Württemberg werden hier gebündelt, ausgewertet und an das RKI und das Ministerium weitergeleitet. Fragen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden so gut und so schnell wie möglich beantwortet. Aktuell wird die „Task-Force Infektionsschutz“ ausgebaut, damit wir mehr Möglichkeiten haben, bei Bedarf den Gesundheitsämtern vor Ort zu helfen bei der Bewältigung von herausfordernden Konstellationen und Ausbruchsgeschehen.

Präsidentin des Landesgesundheitsamts: Dr. K. Stark

Hilft Corona am Ende sogar dabei, den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei jungen Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu machen? Dr. Karlin Stark: Ja, das denke ich schon. Es wird aktuell für alle sichtbar, welche zentrale Funktion der Öffentliche Gesundheitsdienst bei der Eindämmung von übertragbaren Krankheiten hat. Diese Aufgabe erfüllen wir vom Grundsatz her schon seit Jahrzehnten, wirkten bisher für viele nicht so wahrnehmbar wie es jetzt der Fall ist. Meistens sind nur kleine Gruppen in Umgebungsuntersuchungen und die Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen eingebunden beziehungsweise davon betroffen. Aktuell weiß jeder, dass die Gesundheitsämter eine entscheidende Rolle bei der Lagebewältigung spielen – und hoffentlich auch, wie interessant, vielseitig und bedeutend für die Gesellschaft unsere Aufgaben hier sind. Aktuell unterstützen hunderte von Medizinstudierenden landesweit in den Gesundheitsämtern. Wir sind sehr dankbar dafür und freuen uns auch darüber, einen vertieften Einblick in unsere Arbeit geben zu können. Wir hoffen wir wecken damit auch das Interesse, sich in der Bevölkerungsmedizin weiter­ zubilden und einzubringen.

ÄBW 05 | 2020

249


Vermischtes Fitnessarmbänder und Smartwatches ermitteln Ausbreitung des Coronavirus

Corona-Datenspende

D

as Robert Koch-Institut (RKI) hat eine App zur Verfügung gestellt, die ergänzende Informationen dazu liefern soll, wo und wie schnell sich das Coronavirus in Deutschland ausbreitet. Die App ist unter dem Namen „Corona-Datenspende“ für iOS und Android-Geräte verfügbar. Sie funktioniert in Kombination mit Fitnessarmbändern und Smartwatches verschiedener Hersteller. Die Nutzung der App ist freiwillig und pseudonymisiert – das RKI hat zu keiner Zeit Kenntnis über persönliche Informationen wie Name oder Anschrift der App-Nutzer. Die von den Nutzern der CoronaDatenspende-App freiwillig zur Verfügung gestellten Daten ermöglichen den Wissenschaftlern des Robert Koch-Instituts genauere Einblicke in die Verbreitung des Coronavirus. Die App dient nicht der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, sondern kann – ergänzend zu weiteren Datenquellen, beispielsweise den offiziellen Meldedaten – dabei helfen, Infektionsschwerpunkte besser zu erkennen und dazu beitragen, ein genaueres

Bild über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 zu gewinnen. Die der Corona-DatenspendeApp zugrunde liegende Idee ist einfach: Viele Menschen in Deutschland zeichnen regelmäßig mit Smartwatches oder Fitnessarmbändern ihre Vitaldaten auf. Dazu zählen der Ruhepuls, Schlaf und das Aktivitätsniveau. Bei einer akuten Atemwegserkrankung ändern sich diese Vitalzeichen in den meisten Fällen deutlich. Daher können auch typische COVID-19Symptome wie Fieber durch die App erkannt werden. Mithilfe der Corona-Datenspende-App kann der Nutzer des Fitnessarmbands beziehungsweise der Smartwatch diese Daten dem Robert Koch-Institut zur Verfügung stellen. Die Corona-Datenspende-App be­ nötigt zudem die Postleitzahl des Nutzers. Alle Daten werden wissenschaftlich aufbereitet und fließen im Anschluss in eine Karte ein. Diese zeigt die regionale Verbreitung potenziell Infizierter bis auf Ebene der Postleitzahl.

Sonderthema Kindertransplantation

Jahresbericht 2019 der DSO

S

Organspende und Transplantation in Deutschland 2019

250

eit dem Jahr 1963 wurden dank Organspenden über 139.000 Organe in Deutschland transplantiert (inklusive Lebend- und Dominospenden). Für viele schwerkranke Menschen, deren eigene Organe versagen, ist die Organspende eine Chance auf ein neues Leben. Häufig ist eine Transplantation nach einem Unfall oder einer Krankheit die einzige Therapie, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder deren Lebensqualität deutlich verbessert. Seit 1984 unterstützt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Entwicklung der Transplantationsmedizin durch ihr Engagement in der Organspende. Übergeordnetes Ziel der DSO ist es, möglichst vielen Menschen auf der Warteliste durch eine

ÄBW 05 | 2020

Organtransplantation mit einem geeigneten Spenderorgan zu helfen. Dem Willen des Verstorbenen zu folgen ist dabei oberstes Gebot. Die DSO hat jetzt ihren Jahresbericht „Organspende und Transplantation in Deutschland 2019“ mit bundesweiten und regionalen Zahlen veröffentlicht. Er bietet eine kompakte Zusammenfassung zur Entwicklung der Organspendezahlen, der Warteliste und zu den durchgeführten Transplantationen. Hinzu kommen detaillierte Daten für Deutschland und für die sieben DSO-Regionen. Zudem enthält der Bericht eine Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen, die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende für die beteili-

Weitere Informationen:

www.corona-datenspende.de

C

gten Akteure gelten. Es sind Bausteine einer grundlegenden Reform, die sich in diesem Jahr fortsetzt und seitens der DSO unterstützt wird. Erstmals gibt es im DSO-Jahresbericht einen Abschnitt zu Kindertransplantation mit speziell aufbereiteten Statistiken zu Patienten im Alter von 0 bis 15 Jahren. Der prozentuale Anteil der Organübertragung in dieser Altersgruppe fällt vergleichsweise gering aus. Doch hinter jeder einzelnen Zahl steht ein großes Schicksal. Schwere Organschäden, die eine Transplantation erforderlich machen, können selbst in jungen Lebensjahren auftreten. Auch angeborene Defekte führen dazu, dass bereits Kleinkinder ein neues Herz oder eine neue Leber benötigen. Dann beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Allein das Warten auf ein rettendes Organ ist für die betroffenen Kinder und deren Familien psychisch sehr belastend. Der Sonderteil greift somit auch ein sehr emotionales Thema auf.


Vermischtes Land unterstützt Vor-Ort-Nachweis des Corona-Virus mit sechs Millionen Euro

Schnelltest aus Freiburg

D

as Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert die Entwicklung eines Schnelltests zum Vor-Ort-Nachweis des Corona-Virus mit sechs Millionen Euro. Das vom Hahn-Schickard-Institut für Mikroanalysesysteme in Freiburg gemeinsam mit dem aus dem Institut hervorgegangenen Start-up Spindiag GmbH konzipierte Testverfahren soll schon im August dieses Jahres auf den Markt kommen. Mit einem mobilen Gerät soll es innerhalb von 30 bis 40 Minuten sehr verlässliche Analysen über eine Infizierung der getesteten Personen mit dem Corona-Virus ermöglichen. Gemeinsam mit dem Start-up Spindiag hatte Hahn-Schickard be-

reits zuvor ein vergleichbares Point-of-Care-Testsystem für den Nachweis antibiotikaresistenter bakterieller Erreger entwickelt. Auf Basis dieser vorliegenden Plattform wollen die Beteiligten innerhalb weniger Wochen den Schnelltest entwickeln und zur Anwendungsreife bringen. Das innovative Konzept überzeugt dabei vor allem mit der geringen Testdauer von 30 bis 40 Minuten für zwei parallele Analysen und eines hochsensitiven, zweistufigen „nested PCR-Ansatzes“. Dabei werden zwei Stufen des gängigen Labor-Analysestandards „Polymerase-Kettenreaktion“ (polymerase chain reaction, PCR) in einem Test­ träger hintereinandergeschaltet.

Bis Mitte April bereits 229.000 Anrufe eingegangen

Corona-Hotline für Bürger

F

ür Fragen rund um das Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart bereits am 5. Februar 2020 eine Hotline für Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline sind montags bis sonntags, auch an Feiertagen, zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter (07 11) 9  04-39 555 zu er-

reichen. Seit Einrichtung der Hotline sind bis Mitte April mehr als 229.000 Anrufe eingegangen. Für gehörlose Menschen steht die Hotline montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr als Video-Chat zur Verfügung. Wer den Chat nutzen möchte, kann die Internetseite des Landesgesundheitsamtes aufrufen und auf den Button „Videotelefonie“ klicken.

Dieses System ermöglicht Analysen mit einer Genauigkeit von über 95 Prozent. Die hohe Sensitivität des Tests sorgt außerdem dafür, dass mit sehr wenig „Testmaterial“, wie etwa einem Speichelabstrich auf Wattestäbchen, sichere Testergebnisse erzielt werden können. Das System zeichnet sich vor allem durch die einfache und sichere Testdurchführung aus. Der Tupfer, mit dem der Nasen- oder Rachenabstrich vorgenommen wird, wird direkt in die Kartusche eingeführt. Es ist keine weitere Arbeit mit der Patientenprobe notwendig, sodass das Kontaminations- und Infektionsrisiko für das Personal minimiert wird.

Besonders häufig werden Fragen zu Risikogruppen, Testergebnissen, Regeln für Quarantäne, Reisebeschränkungen sowie Verhaltens­ regeln nach einer Rückkehr von einer Auslandsreise gestellt. Immer wieder werden auch Fragen zu der Corona-Verordnung des Landes gestellt. Bei der Beratung der Anruferinnen und Anrufer orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline insbesondere an den Informationen und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Juristische Beratungen und individualmedizinische Konsultationen werden von der Hotline nicht angeboten. Anzeige

Die drei Neuen in unserem Team stellen sich vor: Ab sofort in unserer Sonothek in Leinfelden-Echterdingen und in unserer Online Sonothek www.dormed-stuttgart.de

DC-40 Crystal Z50

NEU

NEU

Ultraschall in Ihrer Nähe

Z60

NEU

SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00 • Fax (0711) 75 85 97 01 • Mehr Infos unter dormed-stuttgart.de


Vermischtes Hausärztliche Versorgung im Nordschwarzwald vor Innovationssprung

Ambulante Integrierte Gesundheitszentren

I

m ländlich geprägten Teil der Region Nordschwarzwald wiegt nach Einschätzung des dortigen Regionalverbandes eine leere Arztpraxis schwerer als anderswo. Im Kampf gegen den künftig drohenden Haus­ ärztemangel gehen der Regionalverband Nordschwarzwald und 13 Projektkommunen daher neue Wege. Für das Projekt „Ambulante Integrierte Gesundheitszentren zur Optimierung der ärztlichen Versorgung und Pflege im ländlichen Raum“ (AMBIGOAL) liegt bereits ein Förderbescheid des Landes in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro vor. Zusammengeschlossen haben sich die 13 Projektkommunen Altensteig, Bad Wildbad, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Haiterbach, Wildberg (alle Landkreis Calw), Dornstetten, Glatten, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch und Waldachtal (alle Landkreis Freudenstadt) über das

Projekt „Digital Black Forest“. Neben den Säulen Nahversorgung, Mobilität und Work-Life-Balance nimmt künftig die Säule Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle ein. Ziel des zwei Jahre laufenden Pilotprojekts ist es, die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten und qualitativ sogar noch zu verbessern. „Wir wollen die ärztliche Versorgung auf ein gänzlich neues Niveau heben und dabei – sofern notwendig – auch alte Zöpfe abschneiden. Dabei wird es einer engen Vernetzung zwischen niedergelassenen Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren, telemedizinischen Angeboten und medizinisch geschultem Personal vor Ort bedürfen“, sagt Klaus Mack, Vorsitzender des Regionalverbands. Wie das Projekt im Detail aussehen soll, erläutert Verbandsdirektor Matthias Proske: „Die Idee ist, dass

Freiburger App hilft, Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern

COVID-19 Symptom Tracker

N

och ist vieles unverstanden am Coronavirus und der damit verbundenen Erkrankung. Hier soll die neue App „COVID-19 Symptom Tracker“, die am Universitätsklinikum Freiburg Anzeige

h au c en e“ ach h c m es u Wir b s au „H

Ihre Spezialisten für alle Rechtsfragen im Gesundheitswesen!

Insbesondere Beratung für

- Ärzte | Zahnärzte - Apotheken - Krankenhausträger - Berufsverbände - Sonstige Unternehmen im Gesundheitswesen

Vom Arbeitsrecht bis zur Zulassung – unsere Kanzlei steht für persönliche, individuelle und zielgerichtete Rechtsberatung und Vertretung. Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Leistungsportfolio unter

Praxisrecht.de

oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Rechtsanwälte & Fachanwälte für Medizinrecht | Steuerrecht

252

Kanzlei Heidelberg Berliner Straße 101 69121 Heidelberg fon +49 (0) 6221 – 65 979-0 e-mail heidelberg@praxisrecht.de

ÄBW 05 | 2020

mitentwickelt wurde, Klarheit schaffen und eine bessere Diagnostik ermöglichen. Nach Erfassung von anonymen Daten der Nutzer und deren Vorerkrankungen wird mithilfe von täglichen Fragebögen der Gesundheitszustand der Nutzer dokumentiert. Ergeben sich daraus Hinweise, die stark für eine COVID19-Erkrankung sprechen, erhalten die Nutzer einen entsprechenden Hinweis. Selbstverständlich ersetzt die App nicht den Arztkontakt und kann eine Infektion nicht mit letzter Sicherheit bestätigen oder ausschließen. Jedoch können die Freiburger Forscher mithilfe der anonymisierten Daten den Verlauf, die Häufigkeit und die zeitliche Abfolge bestimmter Beschwerden sowie Hinweise auf Risikofaktoren auswerten:

möglichst in jedem Ort eine speziell ausgebildete Fachkraft den Erstkontakt zu den Patienten hat und diese auch hervorragend beraten und versorgen kann. Bei schwerwiegenden Erkrankungen konsultiert diese Fachkraft dann einen Arzt oder überweist die Patienten gleich in die nächstgelegene Praxis oder das Medizinische Versorgungszentrum.“ Im Gegensatz zu rein telemedizinischen Angeboten hätten die Patienten damit den Vorteil, dass nach wie vor ein persönlicher Kontakt zwischen Fachpersonal und Patient möglich ist, ohne dass zunächst weite Wege in Kauf genommen werden müssten. „Ich bin mir sicher, dass das Projekt ein voller Erfolg wird,“, so Klaus Mack, „denn auch die Hausärzte werden bei diesem Ansatz von Bürokratie und Verwaltungsaufwand entlastet und können wieder mehr Zeit mit den Patienten zubringen.“ Die App ermöglicht eine neue Dimension bei der Datenerfassung, kann damit wichtige Hinweise auf den Verlauf von COVID-19 liefern und möglicherweise sogar helfen, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und somit die Ausbreitung zu verhindern. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die hohe Dunkelziffer an Corona-infizierten Menschen, die nicht erkannt oder getestet werden. Daher sollen wichtige Daten gewonnen werden, um die Krankheit und deren Ausbreitung besser zu verstehen. Die App basiert auf der Plattform für mobile Studien Eureqa.io, deren zugrunde liegende Technologie gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Freiburg und der DESIGN-IT GmbH entwickelt sowie durch das Land Baden-Württemberg gefördert wurde. Sämtliche Daten werden anonymisiert und verschlüsselt auf einem Server in Deutschland abgelegt. Teilnehmen können alle Erwachsenen ab 18 Jahren. Eine Einladung ist nicht erforderlich. Bei unklaren Krankheitssymptomen, nach Kontakt zu Corona-positiv getesteten Patienten oder bei Unsicherheit kann die App heruntergeladen werden.


Vermischtes Gewalt gegen Kinder als Folge von Covid-19 und Rezession

Medizinische Kinderschutzhotline

A

us einschlägigen Untersuchungen ist bekannt, dass in Zeiten der Rezession sowohl häusliche Gewalt, als auch Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch von Kindern stark zunehmen. Dementsprechend wird der Informationsbedarf bei den Fachkräften im Gesundheitswesen voraussichtlich ansteigen. Dies bestätigt aktuell die Medizinische Kinderschutzhotline, die sich stark zunehmenden Anfragen gegenübersieht. Im Mittelpunkt steht dabei der Kinderschutz in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und zunehmendem wirtschaftlichen Druck auf Familien. Konkret berichten Anrufende unter anderem von familiären Eskalationen und von Eltern, die selbst aktiv um Hilfe nachfragen, weil sie mit der aktuellen Situation überfordert sind. Im Rahmen einer Pandemie werden Maßnahmen notwendig, die als

erhebliche Stressoren und somit Risikofaktoren für eine familiäre Belastung bekannt sind. Stressverstärkend wirken insbesondere die Dauer der Maßnahmen, gesundheitsbezogene Ängste, Frustration und Langeweile durch den Verlust gewohnter Abläufe und räumliche Enge, Versorgungsschwierigkeiten (Lebensmittel und Gesundheitsversorgung) sowie wechselnde, widersprüchliche Informationen. Alle diese Faktoren spielen auch in der Covid-19-Pandemie eine große Rolle und kumulieren teilweise mit vorbestehenden Belastungen in Familien. Eine aktuelle Arbeitshilfe vermittelt Ärztinnen und Ärzten die wichtigsten Informationen hierzu. Sie kann kostenlos her­ untergeladen werden. Darüber hinaus bietet die Medizinische Kinderschutzhotline weitere Arbeitshilfen zu den Themen Kindesmisshandlung und rechtliche Grund-

lagen, Prävention des „Schütteltraumas“, misshandlungsbedingte Frakturen bei Kindern, Verdacht auf sexuellen Missbrauch sowie Kinder psychisch kranker Eltern. Die Medizinische Kinderschutzhotline, Telefon (08 00) 19 210 00, bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung und Fallbesprechung. Sie ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Projektleitung hat Prof. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm.

Arbeitshilfe zum Umgang mit Gewalt gegen Kinder als Folge von Covid-19 und Rezession

Unterstützung baden-württembergischer Kliniken für französische Nachbarn

Grenzüberschreitende Hilfe

W

eil die Krankenhäuser im Elsass wegen der Coronakrise Ende März an die Grenze ihrer Behandlungskapazitäten für beatmungspflichtige Patienten kamen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann kurzfristige Hilfe aus Baden-Württemberg zu. Mehrere baden-württembergische Kliniken haben ihre französischen Nachbarn daraufhin grenzüberschreitend unterstützt. So übernahm beispielsweise die neurologische Intensivstation des Städtischen Klinikums Karlsruhe schwer an COVID-19 erkrankte und beatmete Patienten aus dem Universitätsklinikum Straßburg zur intensivmedizinischen Behandlung, wie der Direktor der Neurologischen Klinik, Prof. Dr. Georg Gahn, berichtet. Transportiert wurden die Patienten von Straßburg nach Karlsruhe per Hubschrauber; die Behandlung vor Ort erfolgte getrennt von den übrigen Patienten. Nach deutlicher

Zustandsbesserung konnten die französischen Patienten wenige Tage später wieder zurückverlegt und im Gegenzug weitere Patienten von dort übernommen werden. Bereits seit Anfang März ist im Städtischen Klinikum Karlsruhe vor dem Hintergrund der Coronakrise ein separates Gremium eingerichtet, das sich um alle organisatorische Aspekte und Umsetzungsfragen kümmert, um etwa erforderlich werdende Behandlungs- und Intensivkapazitäten für potenzielle COVID-19-Patienten zu erhalten sowie einer möglichen Be­ einträchtigung der Personalsituation zu begegnen. In diesem Rahmen wurde auch über die schrittweise Reduktion verschiebbarer medizi­ nischer Eingriffe entschieden. Zudem wurden Vorkehrungen getroffen, eine Einsatzleitung zu etablieren, um die erforderlichen Strukturen für einen späteren Notbetrieb zu schaffen. Die Abgrenzung zwischen elektiven

Eingriffen und Notfalleingriffen erfolgte entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Fachgesellschaften, um die Belegungsplanung deutlich zur reduzieren.

Anzeige

MLP Seminare für Mediziner – aus Seminar wird Webinar. Webinare zur Niederlassung und Praxisabgabe in 2020. Aufgrund der aktuellen Situation um COVID-19 führen wir alle Seminare zur Niederlassung und Praxisabgabe online durch. Referenten: Tobias Krämer, Sina Altmann, Barbara Brenner und Misel Stojkovic. Detaillierte Informationen und Termine erfahren Sie auf unserer Homepage oder über Olga Kopp, Tel 0711 • 13258 53, E-Mail: med-seminare-stuttgart@mlp.de

Bleiben Sie gesund! Anmeldung unter: MLP Finanzberatung SE Geschäftsstelle Stuttgart VIII Tel 0711 • 13258 • 53 www.mlpstuttgart.de/mlp-seminare

ÄBW 05 | 2020

253


Vermischtes Elektronische Patientenakte und IT-Sicherheit zentrale Themen

Digitale Gesundheit in Deutschland

D

eutsche eHealth-Experten sind sich einig: Die Implementierung einer elektronischen Patientenakte ist die wichtigste Maßnahme, um das Thema eHealth weiter voranzubringen. 54 Prozent der deutschen Teilnehmer einer europaweiten Befragung von eHealth-Experten halten diese für den wichtigsten kommenden Schritt, gefolgt vom Thema IT-Sicherheit mit 46 Prozent. Als wichtigste zukünftige Entwicklung beurteilen 49 Prozent der deutschen Befragten telemedizinische Services. Trendthemen wie Künstliche Intelligenz (KI), Gesundheitsdatenanalyse und mobile Geräte finden in Deutschland erste Beachtung: 8 Prozent der Befragten setzen heute bereits KI-Technologien und 18 Prozent mobile Geräte in der Gesundheitsversorgung ein. Die Umfrage zeigt außerdem: Die Entwicklung der eHealth-Branche in

Europa konzentriert sich zunehmend stark auf „Patienten-Empowerment“, die Möglichkeit der Patienten auf ihre eigenen Gesundheitsdaten Zugriff zu haben und diese zu nutzen. Damit verschiebt sich der Fokus der Versorgung von der Krankenhaus-zentrierten Denkweise hin zu einer Gemeinschaftsund Individuen-orientierten Gesundheitsversorgung. Insbesondere Entscheidungsträger aus Gesundheitsbehörden sind sich dahingehend einig: 43 Prozent bezeichnen die Verbesserung des Patientenzugriffs auf Informationen als dringlichste Angelegenheit. In Deutschland stellen die Finanzierungsfrage (53 Prozent) und der Mangel an digitaler Kompetenz im Mitarbeiterbereich (41 Prozent) die größten Hindernisse für die Umsetzung einer digitalen Versorgung dar. Als besonderes Musterland hat sich im European eHealth Survey 2019 Estland hervorgetan: Das Land schließt

sich den skandinavischen Ländern, die zusammen mit den Niederlanden gemeinhin als führend hinsichtlich eHealth-Innovationen gelten, an und überholt damit den bisherigen Vorreiter Dänemark. Insgesamt wird die Entwicklung der Geschäftsbranche in allen europäischen Ländern mit Ausnahme von Großbritannien als positiv eingeschätzt. Aus Sicht von Mitarbeitern aus Gesundheitseinrichtungen besteht im europäischen Vergleich in Deutschland eklatanter Aufholbedarf beim externen Austausch von Gesundheitsdaten: Zusammen mit Spanien und Großbritannien zählt Deutschland diesbezüglich zu den rangletzten Ländern in Europa. Umgekehrt berichten österreichische und italienische IT-Fachkräfte, Ärzte und Pflegekräfte aus Gesundheitseinrichtungen, dass ihre Organisationen bereits umfassend Gesundheitsdaten mit externen Partnern austauschen.

Robert Koch-Institut startet bundesweite Antikörper-Studien

Immunität gegen neues Coronavirus

W

ie weit ist das neue Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland tatsächlich verbreitet? Wie viele Menschen haben bereits eine Infektion durchgemacht und sind jetzt zumindest für eine gewisse Zeit immun? Das wollen Wissenschaftler des Robert Koch-Instituts in mehreren großangelegten Studien herausfinden. Untersucht wird, ob sich im Blut der Studienteilnehmer Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachweisen lassen. Die Ergebnisse der Studien sind von großer Bedeutung, um Verlauf und Schwere der Pandemie genauer abschätzen und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen besser bewerten zu können. Das RKI hat daher Untersuchungen an Blutspendern und Menschen in einigen COVID-19-Ausbruchsgebieten gestartet. Längerfristig ist eine bundesweite repräsen­ tative Studie geplant. Bei der Laboranalytik arbeitet das RKI eng mit dem Institut für Virologie der Charité

254

ÄBW 05 | 2020

– Universitätsmedizin Berlin zusammen. – Die Studien im Überblick: Serologische Untersuchung an Blutspendern in Deutschland: In Zusammenarbeit mit den Blutspendediensten werden regelmäßig Blutproben von Erwachsenen aus ganz Deutschland auf Antikörper untersucht. So können Rückschlüsse auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung gezogen werden. Alle 14 Tage sollen zirka 5.000 Blutproben untersucht werden. Seroepidemiologische Studien an mehreren besonders betroffenen Orten („Hotspots“) in Deutschland: Ziel der örtlich begrenzten Studien ist es, durch die Bestimmung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 in repräsentativen Stichproben der Einwohner die Immunität in der Bevölkerung vor Ort abzuschätzen. Auch der Anteil asymptomatischer Infektionen und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf in der Bevölkerung sollen besser abgeschätzt werden. In jedem Ort werden

etwa 2.000 Probanden ab 18 Jahre mehrfach untersucht, die Probanden werden zusätzlich unter anderem zu klinischen Symptomen, Vorerkrankungen, Gesundheitsverhalten, Lebensumständen und psychischer Gesundheit befragt. Bundesweite bevölkerungsrepräsentative seroepidemiologische Studie: Durch die Bestimmung von Antikörpern gegen SARSCoV-2 in einer bundesweit repräsentativen Stichprobe soll die tatsächliche Verbreitung, Immunität, der Anteil asymptomatische Infektionen, die tatsächliche Sterberate und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf in der Bevölkerung in Deutschland besser abgeschätzt werden. Untersucht werden sollen 15.000 Personen ab 18 Jahre an 150 Studienorten, die Probanden werden zusätzlich unter anderem zu klinischen Symptomen, Vorerkrankungen, Gesundheitsverhalten, Lebensumständen und psychischer Gesundheit befragt.


Vermischtes Fälschungen des Malariamittels Chloroquin

Kriminelle missbrauchen Hoffnung auf Heilmittel

W

eltweit wird mit Hochdruck an Therapieoptionen zur Behandlung von COVID-19 geforscht. Unter den untersuchten pharmazeutischen Wirkstoffen ist auch Chloroquin, ein insbesondere in Afrika sehr bekanntes Mittel, das über viele Jahre für die Behandlung der Malaria eingesetzt wurde und auch in Deutschland für bestimmte Autoimmunerkrankungen zugelassen ist. Seitdem die Medien über eine potenzielle Wirksamkeit von (Hydroxy-) Chloroquin bei COVID-19 berichten, spekulieren Fälscher auf eine starke Nachfrage und steigende Preise für Chloroquin. Auf dem afrikanischen Markt tauchen seit März ChloroquinPräparate auf, die keinen oder nur wenig Wirkstoff enthalten, aber zu hohen Preisen verkauft werden. „Die Fälscher setzen bewusst das Leben von Menschen aufs Spiel. Sie spekulieren auf Profit, indem sie versuchen, dieses Medikament an COVID-19-Patienten zu verkaufen, ohne dass ein Nachweis seiner Wirksamkeit erbracht wurde. Hier wird Vertrauen zerstört, mit dem Leben gespielt und daneben entsteht

für die Patienten ein hoher wirtschaftlicher Schaden“, sagt Dr. Gisela Schneider, Direktorin des in Tübingen beheimateten Deutschen Instituts für Ärztliche Mission (Difäm). Das Difäm arbeitet mit einem Netzwerk aus 15 Partnern in 12 Ländern, die mit Minilaboren (GPHF-Minilab®) Medikamente auf ihre Qualität untersuchen. In Kamerun und der Demokratischen Republik Kongo haben Difäm-Partner bislang fünf gefälschte Chloroquin-Präparate ausfindig gemacht. Erste Hinweise auf ein „Fake“ gaben Rechtschreibfehler auf den Etiketten der betreffenden Packungen. Die Analyse der Präparate mit dem Minilab zeigte dann, dass kein Wirkstoff enthalten war. Die Difäm-Partner meldeten die Fälschungen an die Weltgesundheitsorganisation, die mit einer Warnmeldung an alle Mitgliedsstaaten reagierte und Fotos der identifizierten Chloroquin-Fälschungen veröffentlichte. So können die Fälschungen vielerorts vom Markt genommen werden und Menschenleben gerettet werden.

In vielen Ländern Afrikas sind Arzneimittel minderer Qualität oder ganz ohne Wirkstoffe im Umlauf. Für die Qualitätssicherung von Medikamenten stattet das Difäm seine Projektpartner mit mobilen Minilaboren aus und schult sie in deren Handhabung. Daneben unterstützt das Difäm ein zertifiziertes Prüflabor in Kenia, die Einrichtung entsprechender Labore in weiteren Ländern und die Überprüfung der Lieferanten. In diesem weltweiten ‚MinilabNetzwerk‘ wurden seit 2016 insgesamt 4.063 Arzneimittel getestet. Dabei wurden 29 Fälschungen aufgedeckt. Doch große Anstrengungen sind nötig, um beispielsweise die hohen Kosten für die Bestätigungstests aufzubringen. Anzeige

Rückgabe von Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel

Entwendete Materialien

Prof. Dr. M. Bamberg, PD Dr. H. Häberle und M. Schlotterer

Foto: Uniklinikum Tübingen/Lisa Vitovec

D

esinfektionsmittel gehört ins Krankenhaus, nicht ins Wohnzimmer. Unter diesem Motto hat das Universitätsklinikum Tübingen öffentlich dringend darum gebeten, gestohlenes Desinfektionsmittel und Schutzmasken zurückzugeben. Dafür steht seit Anfang April ein ehemaliger Altkleidercontainer auf dem Gelände des Klinikums zur Verfügung, der eine anonyme und straffreie Rückgabe ermöglicht. In den Wochen zuvor waren am Universitätskliniken Tübingen zahlreiche Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (Atemmasken, Mund-Nasen-Schutz) und Desinfek­ tionsmittel entwendet worden. „Diese Materialien werden dringend in der Patientenversorgung benö-

tigt. Nur wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben, können sie die Patienten weiterhin optimal versorgen“, erklärte Prof. Dr. Michael Bamberg, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Uni­ klinikums. Potenziellen Nutzern des Rückgabe-Containers versprach er Anonymität und Straffreiheit.

Attraktive

Siemens-

Tauschaktion – ALT gegen NEU – Besuchen Sie uns in FellbachSchmiden oder Aalen nach telefonischer Absprache

Aalen · Tel.: 07361/ 92 48 80 Fellbach-Schmiden · Tel.: 0711/ 57 70 30 20

www.sonofair.de

ÄBW 05 | 2020

255


Fortbildung, Seminare & Kongresse

Anzeige

TERMIN

15. / 16. 05. 2020 03. / 04. 07. 2020 25. / 26. 09. 2020 16. / 17. 10. 2020 04. / 05. 12. 2020

17. / 18. 07. 2020 02. / 03. 10. 2020

Kurs 4: 15. – 17. 05. 2020 Kurs 1: 17. – 19. 07. 2020 Kurs 2: 09. – 11. 10. 2020 Kurs 3: 13. – 15. 11. 2020 Kurs 4: 04. – 06. 12. 2020 26. / 27. 06. 2020 (III. Vertiefung) 09. / 10. 10. 2020 (I. Basis) 20. / 21. 11. 2020 (II. Aufbau) 05. / 05. 02. 2021 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 290,– €, Fortbildungspunkte: 21) 13. / 14. 11. 2020 (je 16 Std.; Kosten: 290,– €, Fortbildungspunkte: 21)

10. – 12. 09. 2020

THEMA Veranstaltung: Einstieg jederzeit möglich Derzeit finden unsere Kurse als Webinare (online) statt. Für Fragen sind wir erreichbar unter: (01 76) 70 33 07 02 Frau Schleucher E-Mail: info@afpp.de Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint – zertifiziert Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: 35100 + 35110 Akupunktur, Schmerzstörung, Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa. Neu: Workshop „Spirituelle Medizin“ entsprechend Empfehlung SGB V § 2 Abs. 5 und OPD-2: Achse III; – zertifiziert Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelent­spannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptom-Reduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt.

ORT Anmeldung wie immer über unsere Homepage www.afpp.de > Anmeldungsanfrage

Die Arbeit mit inneren Anteilen – Ein aktuelles Methoden-Spektrum Lösungs- und Ressourcenaktivierende Interventionen aus moderner Hypnose- und systemischer Therapie und Beratung zur Klärung von Lebensbalancen und –pfaden, Rollen- und Ziel-Konflikten, Ambivalenzen und EntscheidungsDilemmata zur Stärkung von Kohärenz und Stimmigkeit. 4. DGA-Interventionskongress und 49. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin e. V. Themen: Aktueller Überblick über Wissen, Leitlinien und Behandlungsmöglichkeiten in der Gefäßmedizin; Evidenzbasierte Abklärung und Differenzialdiagnostik; Interventionelle Gefäßmedizin; Grundlagenforschung in der Gefäßmedizin Leitung: Prof. Dr. Wulf D. Ito, Prof. Dr. Oliver Zimmermann, Dr. Bastian Wein Zertifizierung: wird beantragt

VERANSTALTER AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20 75331 Engelsbrand-Salmbach Fax (0 79 41) 2 07 00 61

Details unter www.afpp.de

69115 Heidelberg

Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: info@ol-ha.de

79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22

Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de

79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22

Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de

bigBOX ALLGÄU Conference Veranstalter der Wissenschaftlichen Tagung: Deutsche Gesellschaft für Angiologie-Gesellschaft Kotterner Str. 62 – 64 87435 Kempten (Allgäu) für Gefäßmedizin e. V.; www.dga-gefaessmedizin.de Kongressorganisation: Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH Gartenstr. 29, 61352 Bad Homburg Tel. (0 61 72) 67 96-0, E-Mail: info@kmb-lentzsch.de, www.angiologie-kongress.de, Kosten: 310,– €


Fortbildung, Seminare & Kongresse

Anzeige

TERMIN 11. – 14. 11. 2020 14. – 17. 04. 2021 28. – 31. 07. 2021 03. – 06. 11. 2021 Block 5 + 6: 2022 07. – 12. 09. 2020

28. 09. – 03. 10. 2020

06. – 07. 11. 2020 23. – 28. 11. 2020

18. – 19. 12. 2020 22. – 27. 02. 2021 GYN-Spezial!

07. – 08. 05. 2021 07. – 08. 05. 2021 17. – 18. 12. 2021

THEMA Zusatzweiterbildung Psychotherapie fachgebunden 2020 – 2021 6 Blöcke ACHTUNG: Noch nach aktueller WBO! Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Medizinische Hypnose, Teil 1 – Grundkurs Dr. med. Charlotte Wirl Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs PD Dr. Uwe Ross Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs Dr. med. Charlotte Wirl Medizinische Hypnose, Teil 1 – Grundkurs PD Dr. Uwe Ross Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs PD Dr. Uwe Ross

ORT Freiburg i. Brsg. 5500,– € zzgl. TP (zahlbar in Raten)

VERANSTALTER AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 290,– €

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale Freiburg i. Brsg. 290,– € Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale Freiburg i. Brsg. 290,– € Freiburg i. Brsg. 290,– € Freiburg i. Brsg. 290,– €

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Anzeigenschluss für Heft 6/2020 ist der 26. Mai 2020 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung: Herr Axel Hollenbach Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-760 hollenbach@gentner.de

Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-760 beck@gentner.de


Zum Gedenken Dr. med. Hans-Manfred Kelting, Gaggenau Dr. med. Arnold Kroh, Bietigheim-Bissingen Dr. med. Hilke Keilbach, Stuttgart Dr. med. Marlene Wäldele, Bad Mergentheim Dr. med. Renate Wilke, Ludwigsburg Dr. med. Horst Kiepsch, Villingen-Schwenningen Dr./Univ. Siena Fidel Pamba, Freiburg Dr. med. Ingrid Hornung, Bad Säckingen Johannes Stier, Heidelberg Dr. med. Annette Müller, Heidelberg Dr. med. Hans-Dietrich Berger, Stuttgart Dr. med. Klaus Bertheau, Schwäbisch Gmünd Dr. med. Wolf Hartmann, Tübingen Dr. med. Iris Palmtag, Sindelfingen Dr. med. Jörg Pfaffenrath, Plochingen Dr. med. Ingrid Lange, Tuttlingen Dr. med. Gertraud Löffler, Kirchheim unter Teck Dr. med. Artur Schaible, Schömberg Dr. med. Günther Baumgärtel, Reutlingen Dr./Univ. Paris Don Nguyen-Duong, Ulm Brigitte Prestel, Freiburg Dr. med. Eberhard Wolf, Altensteig Dr. med. Hans Neubauer, Bad Urach Dr. med. Herta Kaltenpoth, Konstanz Dr. med. Heinz-Georg Emrich, Heidelberg Dr. med. Knut Möller, Sasbach Dr. med. Gisela Mayer-Hecker, Ebersbach an der Fils Dr. med. Margot Heene, Mannheim Dr. med. Josef Laub, Ettlingen Dr. med. Gisela Erbe, Balingen Dr. med. Karlheinz Junghannß, Stuttgart Dr. med. Bernhard Mager, Wiesloch Dr. med. Margarete Sander, Freiburg Else Färber, Mannheim Dr. med. Frank Mülbert, Müllheim Dr. med. Beate Ringwelski, Lenzkirch Dr. med. Berta Roberts, Karlsruhe Dr. med. Konrad Stark, Karlsruhe Dr. med. Hans-Joachim Junker, Wiesloch Dr. med. Dietrich Meese, Radolfzell Dr. med. Irmgard Brändle, Esslingen am Neckar Prof. Dr. med. Thomas Diepgen, Heidelberg

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

* 21. 04. 1942 † 28. 04. 2019 * 23. 06. 1935 † 30. 08. 2019 * 25. 05. 1938 † 26. 09. 2019 * 05. 05. 1936 † 20. 11. 2019 * 22. 02. 1932 † 28. 12. 2019 * 28. 01. 1926 † 29. 01. 2020 * 27. 12. 1943 † 03. 02. 2020 * 01. 04. 1934 † 16. 02. 2020 * 28. 12. 1950 † 23. 02. 2020 * 03. 03. 1930 † 25. 02. 2020 * 12. 04. 1925 † 26. 02. 2020 * * * * *

09. 07. 1933 28. 08. 1928 26. 05. 1940 29. 07. 1943 02. 07. 1927

† † † † †

03. 03. 2020 04. 03. 2020 07. 03. 2020 07. 03. 2020 08. 03. 2020

* 31. 03. 1924 † 09. 03. 2020 * 31. 03. 1941 † 09. 03. 2020 * 15. 11. 1932 † 10. 03. 2020 * * * * *

07. 10. 1933 12. 11. 1938 29. 01. 1936 20. 08. 1921 13. 05. 1920

† † † † †

10. 03. 2020 10. 03. 2020 10. 03. 2020 12. 03. 2020 14. 03. 2020

* 01. 07. 1960 † 15. 03. 2020 * 06. 08. 1943 † 15. 03. 2020 * * * *

08. 02. 1941 31. 08. 1934 14. 04. 1923 06. 03. 1924

† † † †

17. 03. 2020 18. 03. 2020 18. 03. 2020 19. 03. 2020

* * * * * * * *

19. 07. 1923 11. 11. 1943 25. 04. 1929 30. 09. 1921 16. 03. 1939 17. 08. 1944 26. 07. 1925 18. 07. 1921

† † † † † † † †

19. 03. 2020 19. 03. 2020 21. 03. 2020 22. 03. 2020 22. 03. 2020 25. 03. 2020 25. 03. 2020 25. 03. 2020

* 03. 06. 1943 † 26. 03. 2020 * 15. 01. 1932 † 26. 03. 2020 * 24. 03. 1951 † 27. 03. 2020 * 04. 02. 1953 † 27. 03. 2020

Dr. med. Clemes Naudascher, Mannheim Dr. med. Lothar Strübel, Gerlingen Dr. med. Radmila Brkovic, Pfinztal Prof. Dr. med. Hans Gaertner, Tübingen Dr. med. Klaus Meinhof, Sonnenbühl

* * * * *

20. 07. 1949 09. 08. 1930 19. 07. 1931 23. 06. 1944 15. 08. 1920

† † † † †

27. 03. 2020 29. 03. 2020 30. 03. 2020 02. 04. 2020 05. 04. 2020

Erratum Durch ein bedauerliches Versehen wurde in Ausgabe 4/2020 eine fehlerhafte Sterbetafel veröffentlicht. Wir bitten um Entschuldigung; nachstehend die korrigierten Einträge. Dr. med. Martin Braun, Calw Dr. med. Kim-Kang The, Stuttgart Doctor-medic Nicolae Saghin, Freiburg Dr. med. Eugen Dammert, Heidelberg Dr. med. Dr. med. dent. Erich Rettig, Nonnenhorn Doctor-Medic/Med. Pharm. Inst Viktor Crasnaru, Stuttgart Dr. med. Kirsten Förster, Waiblingen Kyriakos Gounaris, Mosbach Prof. Dr. med. Jürgen Kriebel, Ulm Dr. med. Jörg Humpert, Karlsruhe Dr. med. Iris Kreis-Bender, Rauenberg Ursula Clement-Gehlen, Villingen-Schwenningen Dr. med. Horst Feige, Bondorf Prof. Dr. med. Friedrich Willig, Leimen Dr. med. Gunhild Hertwig, Leonberg Dr. med. Cornelia Langguth, Ettlingen Dr. med. Hans Günter Amberger, Walzbachtal Dr. med. Martin Kruse, Renningen Dr./Univ. Novi Sad Susanne Ostrogonac, Karlsruhe Dr. med. Sabine Reinheimer, Wiesloch Prof. Dr. med. Ingolf Staib, Esslingen am Neckar Dr. med. Eberhard Fahlbusch, Rastatt Dr. med. Herbert Gonser, Stuttgart Dr. med. Johanna Kern, Kirchberg an der Murr Dr. med. Katharina Friedrich, Hockenheim Dr. med. Wolfgang Hunold, Bad Mergentheim Dr. med. Eckart Lenz, Magstadt Dr. med. Rolf Riedel, Hirschberg Dr. med. Ulrich Schmidt-Schäffer, Zell Dr. med. Dieter Walker, Esslingen am Neckar Ilse Zauner, Biberach Dr. med. Ernst Weimershaus, Mutlangen Dr. med. Herbert Koch, Heidelberg Dr. med. Manfred Kadelka, Stutensee

* * * *

16. 03. 1960 27. 04. 1939 14. 11. 1928 26. 12. 1941

† † † †

22. 12. 2019 22. 12. 2019 30. 12. 2019 03. 01. 2020

* 05. 04. 1968 † 13. 01. 2020 * * * * * *

04. 02. 1935 14. 10. 1939 22. 12. 1939 06. 01. 1939 23. 02. 1929 06. 10. 1971

† 14. 01.2020 † 15. 01. 2020 † 15. 01. 2020 † 17. 01. 2020 † 21. 01. 2020 † 21. 01. 2020

* * * * *

28. 03. 1949 10. 04. 1935 06. 09. 1931 04. 05. 1923 13. 12. 1944

† † † † †

23. 01. 2020 26. 01. 2020 26. 01. 2020 30. 01. 2020 30. 01. 2020

* 10. 12. 1944 † 01. 02. 2020 * 07. 03. 1934 † 01. 02. 2020 * 01. 11. 1945 † 03. 02. 2020 * 04. 04. 1922 † 03. 02. 2020 * 12. 04. 1929 † 03. 02. 2020 * 24. 09. 1936 † 04. 02. 2020 * 02. 12. 1920 † 04. 02. 2020 * 23. 01. 1923 † 04. 02. 2020 * 03. 01. 1981 † 05. 02. 2020 * * * *

12. 02. 1938 27. 10. 1938 15. 05. 1945 08. 02. 1940

† † † †

06. 02. 2020 09. 02. 2020 09. 02. 2020 13. 02. 2020

* 28. 04. 1950 † 13. 02. 2020 * 22. 02. 1927 † 16. 02. 2020 * 03. 09. 1945 † 17. 02. 2020 * 28. 05. 1927 † 19. 02. 2020 * 02. 02. 1945 † 20. 02. 2020


Bekanntmachungen

Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und der Kreisärzteschaften bis zum Ende der Sommer­ ferien in Baden-Württemberg Fortbildungsveranstaltungen nur in begründeten Aus­ nahmefällen angeboten. – Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem ­Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs I Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho­ therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die ­Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2020 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten.

Diese spannenden Themen­ bereiche erwarten Sie unter ­anderem: –  Entwicklungspsychologie –  Abwehrmechanismen –  Grundlagen der Verhaltenstherapie –  Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik –  Wirkfaktoren in der Psychotherapie –  Unbewusstes und Traumdeutung –  Übertragung/ Gegenübertragung Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 11.–16. Oktober 2020 Sonntag bis Freitag, ganztags Veranstaltungsort: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Berufsordnung vom 22. April 2020 Aufgrund von §§ 9 und 10 Nummer 14 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1234) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 15. April 2020 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 21. September 2016 (ÄBW 2016, S. 506), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Januar 2019 (ÄBW 2019, S. 94) wird wie folgt geändert: In § 7 (Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln) wird Absatz 4 wie folgt gefasst: „(4) Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt, ins­ besondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“ §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Die vorstehende Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Berufsordnung wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 20. April 2020, Az.: 31-5415.2-006/1, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 22. April 2020 Dr. med. Wolfgang Miller Präsident

Dr. med. Robin T. Maitra, MPH Schriftführer

ÄBW 05 | 2020

259


Bekanntmachungen Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–20.30 Uhr

Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und der Kreisärzteschaften bis zum Ende der Sommer­ ferien in Baden-Württemberg Fortbildungsveranstaltungen nur in begründeten Aus­ nahmefällen angeboten. – Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem ­Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Rechtliche Fragen in der Arztpraxis Sie haben rechtliche Fragen zur täglichen Arbeit in Ihrer Arztpraxis? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Fragen in der Arztpraxis“ werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen und praxisnahe Hinweise vermittelt. Jede Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das vorab bekannt gegeben wird. Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 beantworten Ihnen die Experten Ihre Fragen zum Thema Arzthaftung und Gutachterkommission. Hochkarätige Referenten geben Ihnen Sicherheit, Tipps und Hilfestellungen für die weitere tägliche Arbeit. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Thema vorab zukommen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit unseren Experten.

260

Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte, leitende Mitarbeiter in Praxen und MVZs Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher. In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen. Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

ÄBW 05 | 2020

Terminauswahl: Mittwoch, 16. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 9.00–13.00 Uhr

Terminauswahl: Mittwoch, 30. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 14.00–18.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall

Überprüfen Sie Ihre Notfallkenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen. Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen. Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall­ versorgung“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Heraus­ forderungen dar: –  Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? –  Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? –  Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? –  Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr be­ antworten wir Ihnen gerne in ­unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart


Bekanntmachungen Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arzt­ praxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Hierbei müssen Sie nicht alleine stehen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zum Umgang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung können Sie die Handhabung für Ihre Praxis optimieren, um in Zukunft sicher auf ähnliche Situationen reagieren zu können. Inhalte des Workshops sind: –  professioneller Umgang mit Nichtzahlern –  sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis –  Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides –  Ratenzahlung –  Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? –  Verjährung Termin: Samstag, 19. September 2020 10.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachan­ gestellte, Abrechnungspersonal Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

6. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fach­ disziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele, bei denen sie interaktiv abstimmen können. Hätten Sie gehandelt wie die Mehrheit der Anwesenden? Nach der Abstimmung können Sie die tatsächlich eingeleiteten Schritte sehen und mit Ihrer eigenen Einschätzung abgleichen. Die vorgestellten Fälle beleuchten die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen und bringen die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voran. Zudem haben Sie die Möglichkeit vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie Ihre Fachkenntnisse. Termin: Samstag, 26. September 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte –  Privatabrechnung – wie funktioniert sie? –  Worauf muss ich achten? –  Wie arbeite ich mit der GOÄ? –  Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg oder eine Auf­ frischung der Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir alle Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht­ lichen Rahmen, die Anforde­ rungen der Dokumentation, sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet. Inhalte: –  Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der privatärztlichen Abrechnung –  Aufbau der Gebührenordnung –  Unterschiede zwischen EBM und GOÄ –  Klärung und Anwendung wichtiger Begriffe –  Arbeit mit der Gebühren­ ordnung –  Fallbeispiele Lehrgangsmaterialien: –  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –  Seminarskript Termin: Mittwoch, 30. September 2020 15.00–19.00 Uhr

Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fach­ richtungen, insbesondere Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: info@pvs-akademie.de; www.pvs-akademie.de Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

30. Psychosomatischer Tag Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine konti­ nuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus. Hierfür laden wir Sie nun zum 30. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag ihnen seit 30 Jahren topaktuelle und spannende Themen der Psychosomatik mit hervor­ ragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können. Die Teilnahme am Psycho­ somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden.

ÄBW 05 | 2020

261


Bekanntmachungen Termin: Samstag, 10. Oktober 2020 9.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen vorbehalten!

Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfalldienst werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche: –  Kardiologie (u. a. akutes Koronarsyndrom, Hypertonie) –  Pädiatrie (u. a. Infekte, Durchfall, Erbrechen) –  Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne) –  HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen) –  Abdomen (u. a. Gastroenteritis, Bauchschmerzen) –  Chirurgische Notfälle (u. a. Traumata, Wunden) –  Gynäkologie (u. a. Blutungen)

262

Anhand von detaillierten Fall­ beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Termin: 6.–8. November 2020 Freitagnachmittag bis Sonntagmittag Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 28 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

9. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen

ÄBW 05 | 2020

im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das im Vorfeld bekannt gegeben wird. Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 14. November 2020 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Gelbfieberimpfung – Fortbildung für Ärzte Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein, sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen zum Beispiel Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus.

Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reise­ impfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelb­ fieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellungen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt BadenWürttemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 19. Dezember 2020 9.00–16.30 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.


Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die zur Nachbesetzung aus­ geschriebenen Vertragsarztsitze für alle Fachgruppen und für alle Planungsbereiche in BadenWürttemberg mit Zulassungs­ beschränkungen finden Sie auf der ­Website der Kassen­ ärztlichen ­Ver­einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de / praxissitze Nach der seit 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Sofern dies der Fall ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.

Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0  Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an: Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/ Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/ Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Wegen Corona: Von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und den Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen werden Fort­ bildungsveranstaltungen in Präsenz aktuell nur noch in ­absoluten Ausnahmefällen ­angeboten. Diese Regelung gilt mittlerweile bis zum Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg. Vereinzelt wird die Akademie für Ärztliche Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden diejenigen Seminare, die für diesen Zeitraum angekündigt waren, als Webinare durchführen. Den aktuellen Stand hierzu erfahren Sie über die Homepage bzw. unseren Newsletter.

Alle Fortbildungsveranstaltungen nach dem 12. September 2020 kündigen wir unter Vorbehalt an. Über eventuelle Absagen entscheidet der Vorstand. Bitte informieren Sie sich auch hierzu auf der Homepage bzw. telefonisch oder per Mail, ob die Fort­ bildung stattfindet.

Train the Trainer Kurse – für Weiterbilder Angesichts der neuen Weiter­ bildungsordnung einerseits und einer zu geringen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung andererseits wird es zunehmend wichtig, die Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor strukturiert und effizient zu gestalten und nach modernen Qualitätskriterien zu optimieren. Unser modular aufgebauter Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Workshops zu Curriculums­ erstellung, Feedbackgesprächen, didaktischen Methoden und Kommunikationstechniken sollen zusätzlich wichtige Hilfestellung leisten. Angesprochen sind alle Fach­ ärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Die beiden Termine sind unabhängig voneinander buchbar. Termine: Modul 1: Der Termin für Modul 1 muss verschoben werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter www.baek-nb.de bzw. im Portal. Modul 2: 26. September 2020: Der Termin für Modul 2 bleibt vorerst bestehen, bitte beachten Sie de aktuellen Ankündigungen. jeweils samstags, 9.00–17.30 Uhr

Referenten Modul 1: Prof. Dr. med. Michael Denkinger, Ärztlicher Direktor der AGAPLESION Bethesda Klinik, Geriatrie der Universität Ulm, Vorstandsmitglied des BDI Julia Fackert, LL. M., Rechtsreferentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. med. Folkert Fehr, Niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Mitglied des Arbeitsausschusses des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Carsten Mohrhardt, Facharzt für Orthopädie und Unfall­ chirurgie, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Referenten Modul 2: Dr. med. Folkert Fehr, Arbeits­ ausschuss des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden Jan Griewatz, Stellvertretender Leiter des Kompetenzzentrums Medizindidaktik BadenWürttemberg, Tübingen Jan-Ulrich Schuster, Niederlassungs- und Koopera­ tionsberater Kassenärztliche ­Vereinigung Baden-Württemberg Wissenschaftliche Leitung: Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Gebühr: 95,– Euro pro Modul, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal

ÄBW 05 | 2020

263


Bekanntmachungen Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus. Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden. In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die Teilnehmer­ Innen sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Ziel­ erreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen.

Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte Gebühr: 130,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden. Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord? Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden. Termin: Mittwoch, 23. September 2020 19.00–22.00 Uhr

Termin: Donnerstag, 17. September 2020 14.00–17.15 Uhr und Freitag, 18. September 2020 8.30–16.00 Uhr

264

ÄBW 05 | 2020

Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christopher Neuhaus Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“ Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben­ wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono­ graphischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc). Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden. Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben.

Termine: jeweils mittwochs, 16.00–ca. 20.00 Uhr 14. Oktober 2020 „Abdominelle Schmerzen“: sonographischer Beitrag zur Diagnostik – von der Mesente­ rialischämie bis zum verlorenen Gallenstein 18. November 2020 „Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik“: Farbduplexsonographie von Nierenarterienstenosen und deren Verlaufskontrolle nach Intervention, Darstellung von Nebennieren und Paraganglien Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: In klinischer Ausbildung befindliche Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

„Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die Gesellschaft wird immer älter – darauf müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen einstellen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit


Bekanntmachungen geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis­ curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Das Curriculum ist anrechenbar auf den Fortbildungs­ umfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik vorgibt. Programm: –  Besonderheiten des alten Patienten –  Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) –  Geriatrisches Basis-Assessment –  Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen –  Rechtliche und ethische Grundlagen –  Einrichtungen geriatrischer Versorgung –  Fallbeispiele Termine: 9.–11. Oktober 2020 6.–8. November 2020 und 4.–6. Dezember 2020 voraussichtlich jeweils Freitag ca. 15.00–18.30 Uhr, Samstag ca. 9.00–18.00 Uhr und Sonntag ca. 9.00–14.30 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Veranstaltungsorte: 1. und 2. Wochenende: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe 3. Wochenende: ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Gebühr: 645,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

Kostenträgerdschungel – Prävention, Rehabiltation, Nach­ sorge: was, wo, wie beantragen? Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und Nachsorge gibt es viele. Mit dieser Fort­ bildung soll Ihnen übersichtlich dargestellt werden wann welche Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (der Berufsgenossenschaften) und der Agentur für Arbeit indiziert sind. Welche (Fach-) Ärzte dürfen welche Leistungen beantragen? Welche Antrags­ vordrucke gibt es? Wo finde ich diese? Welche Inhalte sind entscheidend, dass die ent­ sprechenden Kostenträger eine Leistung als begründet anerkennen? Wie wird ein solcher Antrag vergütet? Zu diesen und weitere Fragen rund um das Thema soll sich der Dschungel lichten. Gerne dürfen Sie zu diesem Zweck Ihre eigenen Fragen vor der Fortbildung per Mail an fortbildungsakademie@ baek-nb.de senden.

Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 19.30–ca. 22.00 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Jürgen Kußmann, FA für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Ärztlicher Leiter Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang, Stv. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Referenten: Dr. med. Elke Hammerschmidt, FÄ für Orthopädie, Sozialmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Suchtmedizin, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Referat Sozialmedizinscher Grundsatz, Abteilung Sozial­ medizinischer Dienst/RehaManagement, Karlsruhe Dr. med. Jürgen Kußmann, FA für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Ärztlicher Leiter Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang, Stv. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte beantragt Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) in dem Portal der Landesärztekammer an: www.aerztekammer-bw.de/ portal a Login a Fortbildungsanmeldung/ -angebot Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und der Kreisärzteschaften bis zum Ende der Sommer­ ferien in Baden-Württemberg Fortbildungsveranstaltungen nur in begründeten Aus­ nahmefällen angeboten. – Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem ­Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning (Live-Webinar) Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Ein Ziel der Deutschen Antibio­ tika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS).

ÄBW 05 | 2020

265


Bekanntmachungen Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva“ gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/ Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen: –  Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen –  Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung –  Kenntnis und Implementierung einschlägiger AntibiotikaTherapieleitlinien –  Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations­ strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen) –  Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene­ beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended Learning mit 20 E-Learning-Einheiten und daran anschließenden 2 Präsenztagen mit nochmals 20 Lern­ einheiten durchgeführt. Die E-Learning-Einheiten müssen vor der Präsenzver­ anstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgs­kontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

266

Termin: E-Learning: ab 2. Juni 2020 (Warteliste!) Präsenztermine: 24./25. September 2020 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning (Live-Webinar) Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein­ haltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended Learning mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs entspricht gleich­ zeitig dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesPräsenzkurs vorgestellt. Die E-Learning-Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

ÄBW 05 | 2020

Termine: E-Learning: ab 2. März 2020 (Warteliste!) Präsenztermine: 18./19. Juni 2020 (Live-Webinar) E-Learning: ab 1. September 2020 Präsenztermine: 3./4. Dezember 2020 Zeit: Donnerstag, 9 .00 s.t.–ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Info zu Weiterbildung und Logbuch Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiter­ bildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Fach­ arztausbildung. In Deutschland ist eine mehrjährige Ausbildung Voraussetzung für den Titel des Facharztes. Die Ausbildung erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, dabei ist die Dauer abhängig vom gewählten Fachbereich. In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beantworten. Kursinhalte: Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten? Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Formale Aspekte der Weiterbildung: Was benötige ich zur Bean­ tragung des Facharzttitels? Dipl. Verwaltungswirt Andreas Vögele, Abteilung Weiterbildung, Bezirksärztekammer Südbaden

Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden Dr. med. Sarah Wendel; Dr. med. Kristina Unteregger; Dr. med. Teresa Henle Neue Weiterbildungsordnung und E-Logbuch Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Termin: geplant 2021 Zeit: 18.00–ca. 21.15 Uhr Veranstaltungsort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4

Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­ zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­ zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.


Bekanntmachungen Termine: Samstag, 26. September 2020 geplant Samstag, 27. März 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Workshop „Impfen“ Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im Europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.

Inhalt des Seminars: –  Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen –  Impfsystem in Deutschland –  Impfpräventable Erkrankungen –  Risiken, Nebenwirkungen –  Impfen von Risikopatienten –  Vorgehen in der Praxis –  Diskussion von Fallbeispielen Termine: Samstag, 12. Dezember 2020 Ort: Aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92–96, 79110 Freiburg geplant Samstag, 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro, ab 2021 50,– Euro Fortbildungspunkte: 9

Notfallmedizin Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik

Termin: 23. November–1. Dezember 2020 (Mo–Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg, Ort wird noch bekannt gegeben Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer in Villingen-Schwenningen Leitung: Dr. Sabine Merz, Zentrale Notaufnahme, Schwarzwald-Baar Klinikum VillingenSchwenningen, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Bildungseinrichtung Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: geplant Mai 2021 Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Grundkurs Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfalltraining der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall­ management Termin: Samstag, 16. Januar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.

ÄBW 05 | 2020

267


Bekanntmachungen In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfall­ versorgung, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erst­ versorgung und Immobilisation Termin: geplant 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

268

Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Herz­ rhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver Notfall Termin: Samstag, 27. März 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: Bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Teamführung und Notfall­ management Bitte beachten Sie: Teilnehmende (Arzt & MFA) müssen sich separat anmelden und dabei jeweils persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termin: Mittwoch, 16. September 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: jeweils 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person Fortbildungspunkte: 7

ÄBW 05 | 2020

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs) Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung •  Facharztanerkennung •  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin •  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ­ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd­ baden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge­ wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Voraussetzung für die Durchführung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen. Termine: 16./17. Oktober und 13./14. November und 11./12. Dezember 2020 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr

Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts­ klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung •  Facharztanerkennung •  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin •  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Kursinhalte und Ziele: –  Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten –  Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen –  Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung –  Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht –  Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen –  Besonderheiten der Kommunikation Termin: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40


Bekanntmachungen Palliativmedizin Fallseminar

Prüferworkshop

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach­ gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 3: 16.–20. November 2020 (Warteliste!) Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Prüfer*innen in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken als auch im Schwierigkeitsgrad variieren. Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungs­ gremium während der Prüfung „in Echtzeit“ umzusetzen. Kursinhalte: –  Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden –  Prüfungsfragen entwickeln Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum –  Prüfungssimulation Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Freitag, 30. Oktober 2020 Zeit: 14.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: 4

Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.

Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet in der Rehaklinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­ seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums; bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Termine: Samstagsveranstaltungen (8 Std.) 17. Oktober 2020 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störung bei Jugendlichen 23. Januar 2021 Psychoonkologie am Bsp. des Mammacarcinoms (geplant) Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Fortbildungspunkte: jeweils 8 Wochenkurs (40 Std.): Termin: 2.–6. November 2020 geplant: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 40

Reisemedizin Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg, Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem MultipleChoice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „ReiseGesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Die Bescheinigung „Reise­ medizinische Gesundheits­ beratung“ wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 5./6. März 2021 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Teil 1: Haus der Ärzte, Freiburg, Teil 2: N. N. Entgelt: 500,– Euro Fortbildungspunkte: 32

ÄBW 05 | 2020

269


Bekanntmachungen Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg, Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institu­ tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise­ medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1:  Geomedizinische Länder­ kunde/Schlangen und Gifttiere 2:  Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung 3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen 4:  Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6:  Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte 7:  Risikogruppen und Reisen 8:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B

270

10:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C 11:  Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13:  Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben. Termine: jeweils Freitag/Samstag Module 1 und 2: 23./24. Oktober 2020 Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro Modul 13 Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)

Reisemedizin Refresher-Seminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg, Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berichtet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie

ÄBW 05 | 2020

eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen­ medizin und Internationale Gesundheit sind 3 Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben. Seminarinhalt: •  Aktuelle Weltseuchenlage •  Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen, •  Aktuelle Impfempfehlungen, Änderungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht Termin: geplant 6. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter­ bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich.

Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Die Blöcke sind einzeln buchbar. Termine: Block A und B: geplant 19.–23. Juli 2021 Block C und D: geplant 18.–22. Oktober 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 80


Bekanntmachungen Suchtmedizin

Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz­ bezeichnung gem. WBO 2006

Um alle Inhaber dieses Zusatz­ titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, so dass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 11. November 2020 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung erforderlich!

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin: 12.–16. Oktober 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Sucht Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkohol­ abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten­ abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt.

Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations­ einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen. Termine: jeweils Freitag/Samstag Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 12./13. Februar 2021 Teil 3: 05./06. März 2021 Teil 4: 16./17. April 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 580,– Euro

Train the Trainer Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dieses Seminar soll ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten erleichtern. Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Grundzüge medizindidaktischer Kenntnisse werden vermittelt. Weiter werden Vorschläge gemacht für Lernmöglichkeiten und -unter­ stützung, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungs­ gesprächen, konstruktivem Feedback, sowie Fallbesprechungen. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder*innen Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen.

Kursinhalte: –  WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden –  Arzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten, Inhalte von Arbeitszeugnissen Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg –  WB in der BÄK: WBmed, Logbuch, etc. Dr. med. Ulrich Voshaar, Vizepräsident der Bezirks­ ärztekammer Südbaden –  Arzt als Ausbilder: Voraussetzung für die KV-Förderung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Prof. Dr. med. Michael Faist, Sprecher des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg –  Medizindidaktik: Weiterbildungsziele, Lehr- und Lernmethoden, Lernerfolgskontrollen: Supervision und konstruktives Feedback, Weiterbildungsgespräche Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Samstag, 31. Oktober 2020 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 120,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Auskunft: Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/47 39/ 47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten.

ÄBW 05 | 2020

271


Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: ­Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und der Kreisärzteschaften bis zum Ende der Sommer­ ferien in Baden-Württemberg Fortbildungsveranstaltungen nur in begründeten Aus­ nahmefällen angeboten. – Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem ­Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Qualifikation Tabakentwöhnung als Blended-Learning-Maßnahme – Grundkurs Die Veranstaltung zur „Qualifika­ tion Tabakentwöhnung“ vermittelt die Inhalte des Curriculums der Bundesärztekammer zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie.

272

Der Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ ist als „Blended Learning“ konzipiert und verbindet elektronisches Lernen mit einem Präsenzteil. Es besteht aus 20 Unterrichts­ einheiten (UE), 4 Unterrichts­ einheiten entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von ca. 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Samstag, 12. September 2020 9.00–13.00 Uhr Einführung Samstag, 31. Oktober 2020 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 38/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

ÄBW 05 | 2020

Tabakentwöhnung mit struk­ turiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundes­ ärztekammer – Aufbaukurs In diesem Aufbaukurs werden Kenntnisse zu verhaltens­ therapeutischen Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch das Absolvieren dieses Kurses erfüllen die Teilnehmer die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Die Teilnehmer werden in die Durchführung des Programms „Nichtraucher in 6 Schritten“, das über die Zentrale Prüfstelle Prävention von den Kranken­ kassen als Präventionsmaßnahme anerkannt ist, eingewiesen und geschult. Gegenstand sind Inhalte der einzelnen Gruppentherapiesitzungen sowie mögliche Schwierigkeiten und Probleme in der Behandlung von abhängigen Rauchern. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaukurs ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Tabakentwöhnung. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 39/2020) Leitung: Christina Zeep, Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Impfungen gehören zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und die fast vollständige Verdrängung der Kinderlähmung aus Europa sind nur die prägnantesten Beispiele für erfolgreiche Impfprophylaxe. Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen impfen, und zur Unterstützung und Information der Kammer­ mitglieder hat die Fortbildungs­ akademie der Bezirksärzte­ kammer Südwürttemberg schon lange einen Impfkurs im Programm, der sich inhaltlich und zeitlich am Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Umgekehrt aber sind Impfungen auch Opfer ihres eigenen Erfolges. So hat die Diphterie, noch vor 100 Jahren der gefürchtete „Würger der Kinder“, für so viele Menschen ihren Schrecken verloren, dass selbst diese so gut wirksame und verträgliche Impfung in Frage gestellt wird. Jedes Jahr wieder gibt es vermeidbare Todesfälle durch Influenza und unzureichende Impfraten hatten immer wieder regionale MasernEpidemien auch in unserem Land zur Folge. Hier hat der Gesetzgeber nun reagiert und eine Impfpflicht für Kinder beschlossen, die aufgrund ihrer Einbeziehung von Beschäftigten im Gesundheitssystem alle Ärztinnen und Ärzte mittelbar oder unmittelbar betrifft. Auf diese Auswirkungen geht ein neu ins Programm genommener Beitrag explizit ein. Die Teilnehmer des Kurses sollen ihre Impfkenntnisse auffrischen und sich über den neuesten Stand der Grundlagen und der Durchführung informieren können. Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission wie auch Aspekte der Abrechnung von Impfleistungen werden angesprochen, ebenso wie Spezialund Indikationsimpfungen im Kontext von Fernreisen oder besonderen Fragestellungen.


Bekanntmachungen Dieser Kurs soll aber nicht nur der reinen Informationsvermittlung dienen. Gerade in diesem heiß diskutierten Themenfeld soll es auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen geben. Termin: Samstag, 12. September 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, so dass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden.

Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: Sonntag, 13. September – Samstag, 19. September 2020 (Anmeldungs-Nr. 35/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 690,– Euro Punkte: Beantragt Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs II Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden.

Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, so dass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: Sonntag, 27. September – Samstag, 3. Oktober 2020 (Anmeldungs-Nr. 36/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 690,– Euro Punkte: 63 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“ Die Palliativmedizin stellt ein umfassendes Konzept für die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung dar. Mit der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ­ medizin“ eingeführt. Zu ihrem

Erwerb ist u. a. das Absolvieren eines Grundkurses (40 Unterrichtseinheiten) sowie eine 12-monatige stationäre Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten oder 120 Unterrichts­ einheiten (UE) im Rahmen von Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich. Für Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notwendigen Module I bis III mit jeweils 40 UE angeboten. Diese Module sind nach dem Curri­ culum der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. strukturiert. Modul I (40 UE): Der schwer­ kranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team •  Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld, Symptomkontrolle Modul II (40 UE): Der indivi­ duelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext •  Ethik, Trauer, Symptomkontrolle Modul III (40 UE): Professionelles Handeln in der Palliativmedizin •  Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld anhand von Fallbeispielen Termine: Modul I: 24.–27. Oktober 2020 (Sa–Di) Modul II: 28.–31. Oktober 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 7/2020) Gebühr Module I und II zusammen: 890,– Euro Modul III: 23.–26. September 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 6/2020) Modul III: 13.–16. Januar 2021 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 1/2021) Gebühr Modul III: je 440,– Euro Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Akupunktur

ÄBW 05 | 2020

273


Bekanntmachungen Teilnehmerzahl: je 18 Personen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar Allgemeinmedizin

Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder potenziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen.

Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interessieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten, welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 26. September 2020 9.00–17.00 Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP’s (Anmeldungs-Nr. 15/2020) Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr Neurologie (Anmeldungs-Nr. 16/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 25,– Euro Punkte: 8/9

274

Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst

ÄBW 05 | 2020

Termin: jeweils, Mittwoch, 16.30–18.50 Uhr 7. Oktober 2020 Leitsymptome: Übelkeit/Erbrechen/Durchfall – Akute Blutungen – Fieber unklarer Ursache (Anmeldungs-Nr. 23/2020) 4. November 2020 Leitsymptome: Atemnot – Lähmungen und Krämpfe – Bewusstseinsstörung (Anmeldungs-Nr. 24/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 20,– Euro Punkte: je 3 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in BadenWürttemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschoben haben. Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an. Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg seit September 2016 die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculäre Fortbildung

„Medizinische Begutachtung“ an. Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach­ übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst insgesamt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können. Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind: •  abgeschlossene Facharztweiterbildung •  Absolvieren aller Module einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens •  Bestehen der Lernerfolgs­ kontrolle Termin: Modul III: 19.–20. September 2020 (Sa–So) (Anmeldungs-Nr. 11/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 220,– Euro Punkte: 35 (für Februar und September 2020) Modul I a: Kann nur von Teilnehmern besucht werden, die bereits Modul I b absolviert haben. 23.–25. Oktober 2020 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 380,– Euro Punkte: 29


Bekanntmachungen Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimationsalgorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschiedlichen Ausgangssituationen demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen. Termin: Samstag, 7. November 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 7 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin In diesem Seminar wird der formale Ablauf eines Fach­ gespräches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich demonstriert. Anschließend werden in kleinen Gruppen mit weiteren Kasuistiken und unter Mitwirkung der Teilnehmer Fachgespräche simuliert und danach im Plenum besprochen. Dieses Seminar richtet sich damit vorwiegend an die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die sich auf das Fachgespräch vorbereiten. Termin: Freitag, 13. November 2020 17.00–21.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2020) Leitung: N. N. Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 7 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 21. November 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 44/20) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11

Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

EKG-Basisseminar In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chron. Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt. Termin: Samstag, 28. November 2020 9.00–16.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 25,– Euro Punkte: je 11 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilnehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten in Frage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen.

Anzeige

Termin: 16. 10. 2020 & 13. 11. 2020 16-h-Kurs Je 9.00 – 18.00 Uhr (220,00 Euro) Thema: Klinische Transfusionsmedizin zur Qualifikation als Transfusionsbeauftragter/ verantwortlicher Hämotherapie gemäß Curriculum der LÄK Ort: DRK BSD Baden-Württemberg – Hessen gGmbH Institut Mannheim Kontakt: Sabine Diehl Tel. (06 21) 37 06-82 14 s.diehl@blutspende.de Veranstalter: DRK BSD Baden-Württemberg – Hessen gGmbH Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Friedrich-Ebert-Straße 107 68167 Mannheim Ärztl. Kursleiter: Prof. Dr. med. Harald Klüter

ÄBW 05 | 2020

275


Bekanntmachungen Termin: Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2020) Leitung: Markus Zeh, DiplomPädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: je 10 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Demenz aktuell 2020: Demenz – Was nun? Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2020 19.00–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4

Seminar „Train the Trainer“ und die neue WBO 2020: Was wird neu? Was bleibt? Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medizindidaktischer Kenntnisse anzubieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten zu erleichtern. In diesem Jahr stehen die Veränderungen durch die neue WBO im Mittelpunkt.

276

Diese einzelnen Themen sind vorgesehen: –  Die neue WBO im Überblick –  Beurteilung von Kompetenz – was heißt das? –  Herausforderung für die Selbstverwaltung –  Aus der Sicht des Weiterbilders: Pro und Contra –  Feedback als Kernelement der Weiterbildung –  Einführung eLogbuch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg Das Referententeam setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch in der ärztlichen Weiterbildung engagieren, sowie aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg, die in leitender Position für die ärztliche Weiterbildung tätig sind. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–17.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 47/2020) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt, Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

ÄBW 05 | 2020

Gewalt in Praxis und Klinik – Deeskalation und Selbstschutz Die Berichte in den Medien über die Zunahme der Gewalt in verbaler, aber auch in physischer Form, die von Patienten gegen Ärzte und andere Mitarbeiter in medizinischen nichtärztlichen Fachberufen ausgeht, führen zu Verunsicherung in der Ärzteschaft bzgl. der Prävention bzw. der im Ernstfall angemessenen Reaktion. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. März 2019 beschlossen, den Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich eine Ganztagsfortbildungsveran­ staltung anzubieten, die diese konfliktträchtige Atmosphäre für die Arzt-Patient-Begegnung aufgreift. Vormittags werden Risikofaktoren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert. Nach der Mittagspause geht es um das Procedere, wenn sich der Konflikt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen weiterentwickelt. Danach werden die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und rechtfertigendem Notstand sowie das PsychKHG BW vorgestellt, den verschiedenen Eskalationsstufen die geeigneten Interven­ tionen zugeordnet und schließlich im letzten Teil die Befreiungstechniken bei körperlichen Übergriffen demonstriert und anschließend von den Teilnehmern paarweise unter Anleitung trainiert. Für diesen Teil werden Sportmatten bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechende Trainingsbekleidung und Turnschuhe mitzubringen.

Diesem Programm liegt das PAIR-Trainingskonzept zugrunde mit dem Ziel, präventive Interventionsmöglichkeiten aufzu­ zeigen, Sicherheit im Umgang mit Aggression und Gewalt zu schaffen, konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten und die Würde aller beteiligten Personen zu respektieren. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 48/2020) Leitung: Thomas Bünger, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, ZfP Südwürttemberg Bad Schussenried, PAIR-Trainer Akademie Südwest Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch


Impressum Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und BadenWürttemberg bietet die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie Tübingen durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations­ kriterien von Notfall- und Warteliste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta­ tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendigen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Aspekten der GKV. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden.

Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-71 75 kwbw.AMED@med.uni-heidelberg.de

weiterbildung-allgemeinmedizin.de

Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Einstieg jederzeit möglich. Ziel: Das Weiterbildungsprogramm KWBW Verbundweiterbildungplus bietet ein kontinuierliches und strukturiertes Seminar- und Mentoring-Programm in persönlicher Atmosphäre mit Möglichkeit zum regionalen Austausch und Netzwerken. Kursinhalte: Unser industrieunabhängiges Seminarprogramm beinhaltet hausärztliche Themen wie •  Das schmerzende Ohr •  Hauterkrankungen •  Orthopädische Untersuchungstechniken •  Pädiatrie •  Praxisorganisation und Abrechnung •  Wundmanagement •  u. v. m. Alle Termine 2020 auf: www.kwbw.de

Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Gesamtleitung Media Sales: Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 scheel@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 63 vom 1. 1. 2020 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand­kosten 21,00 € (inkl. der ­jeweils gül­t igen MwSt.). EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­ eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den ­Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­a usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto­ kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg

Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: service@gentner.de


STELLENANGEBOTE Was wir Ihnen bieten: · Sie erhalten eine attraktive Vergütung entsprechend dem TV-Ärzte / Marburger Bund sowie Nebeneinnahmen aus dem Mitarbeiterpool und eine betriebliche Altersversorgung · Wir unterstützen Sie bei externen Fortbildungen · Wir bieten, falls gewünscht, einen Heimarbeitsplatz mit Installation eines vollwertigen PACS-Anschlusses · Familienfreundliche Arbeitsbedingungen mit zwei trägereigenen Kindertagesstätten (ab 11 Monaten) auf dem Klinikgelände und in unmittelbarer Nähe des Klinikums sind uns ein besonderes Anliegen

Das Siloah St. Trudpert Klinikum in Pforzheim – Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg – verfügt über knapp 500 Betten in elf Kliniken: Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, Anästhesie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Innere Medizin (Allgemeine Innere, Kardiologie und Pneumologie), Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychosomatik sowie Urologie.

Ihr Profil: · Sie sind Facharzt/-ärztin für (diagnostische) Radiologie · Sie besitzen sehr gute Kenntnisse in der Schnittbilddiagnostik · Idealerweise haben Sie Erfahrungen mit Interventionen in CT und Angiografie

in Teilzeit (50 %) (m/w/d)

Was Sie erwartet: · Sie unterstützen unser Team (1/2/4) vor allem in der Schnittbilddiagnostik, bei Interesse auch in der Intervention · Die Befundung der Schnittbilder kann zu einem großen Teil in Heimarbeit erfolgen, Ausmaß und Zeiten wären im Team abzusprechen · Sie nehmen am Rufbereitschaftsdienst teil – Erfahrung in der Intervention wäre hilfreich, ist aber keine Voraussetzung

· Kinderbetreuung am Klinikum · Heimarbeit möglich

Für zusätzliche Informationen steht Ihnen der Chefarzt, Herr Dr. Volker Kugler, unter der Telefonnummer 07231 498-8801 oder per E-Mail an v.kugler@siloah.de gerne zur Verfügung.

Das Ärzteteam des Instituts für diagnostische und interventionelle Radiologie sucht ab sofort einen

Facharzt für Radiologie

Das Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie versorgt das Klinikum mit seinen elf Kliniken und den dazugehörigen Ambulanzen mit allen gängigen radiologischen Leistungen. Einen großen Raum nehmen dabei die Schnittbilduntersuchungen (MRT und 64-Zeilen CT) sowie Interventionen an CT und Angiografie ein.

Die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie unter:

www.siloah-bewerbung.de

Die „Gold-Stadt“ Pforzheim mit rund 120.000 Einwohnern liegt in landschaftlich reizvoller Lage am Nordrand des Schwarzwaldes. Hier vereinen sich die Vorteile einer modernen Großstadt mit naturbelassener Umgebung und hohem Freizeitwert. Außerdem bestehen verkehrsgünstige Anbindungen nach Stuttgart und Karlsruhe.

Wilferdinger Straße 67 75179 Pforzheim Tel. 07231 498-0 www.siloah.de

Bestens beraten. Unsere Beratung für Heilberufe. Praxiswertermittlung Heilberufe-Seminare

Branchenvergleich Standortanalyse

Infos unter Telefon 0711 124-45019

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

F0218358_01_02_AZ_BW_Heilberufe_183x40_AEBW.pdf - Nov_29_2018

278

ÄBW 05 | 2020

01_47_50

Liquiditätsplanung Vermögensmanagement www.bw-bank.de/heilberufe


STELLENANGEBOTE

IBBK Da einer unserer Mitarbeiter in seinen wohlverdienten Ruhestand geht, wollen wir die Stelle (Voll- oder Teilzeit) eines festangestellten medizinischen Gutachters (w/m/d) an unserer Begutachtungsstelle für Fahreignung in Stuttgart neu besetzen. Dem Gesetzgeber folgend müssen Bewerber folgende Anforderungen erfüllen: –  Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit oder Facharzt (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie), –  zusätzlich mindestens einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung – ggf. kann eine entsprechende Qualifizierung bei uns erfolgen IBBK GmbH besteht seit 2002 als privat geführter unabhängiger Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Unsere Qualität lebt wesentlich von unseren hoch spezialisierten Teams aus medizinischen und psychologischen Gutachtern und den Mitarbeiterinnen der Verwaltung, die vor Ort zusammen an der Erstellung von behördlich veranlassten medizinisch-psychologischen Gutachten und fachärztlichen Gutachten arbeiten. Mehr über uns finden Sie unter www.ibbk-gmbh.de Wenn Sie noch Fragen haben: 0221-9228875 oder richten Sie ihre Bewerbungsunterlagen an: IBBK GmbH, Marzellenstr. 23, 50668 Köln oder info@ibbk-gmbh.de

FA/FÄ Innere/Allgemeinmedizin in Nordbaden ab sofort gesucht Überdurchschnittl. große, etablierte hausärztl. BAG im nördl. Lkr. KA, 4 KV-Sitze, 250 m², 2016 topmodern umgebaut, in Ärztehaus, sehr großer Patientenstamm, bietet für Allgemeinmediziner/in oder hausärztl. tätige/n Internist/in langfr. Anstellung in VZ oder TZ. Attrakt. Vergütung sowie familienfreundl. Arbeitsz. sind selbstverständl. Tel. 01795677004. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10931 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Die Schlossparkklinik Dirmstein ist eine private Akutklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin mit 52 Therapieplätzen. Für unseren Bereitschaftsdienst suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen

Arzt (m/w/d)

Die abzudeckenden Zeiten sind unter der Woche von 17.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie 24 Stundendienste an den Wochenenden nach Dienstplan. Erfahrungen in den Bereichen Psychotherapie, Psychosomatik, Psychiatrie oder Innere Medizin sind wünschenswert aber nicht Bedingung. Gerne auch Wiedereinsteiger oder Rentner. Unterstützung bei fachlichen Fragen durch die diensthabenden Oberärzte im Hintergrund ist gegeben. Bei Rückfragen hilft Ihnen unsere Verwaltungsleitung, Frau Kerstin Pfeiffer unter der Tel. Nr. 06238 9834710 gerne weiter. Sie suchen eine neue Herausforderung und sind neugierig geworden? Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen per Email an bewerbung@spk-dirmstein.de oder per Post an: Schlossparkklinik Dirmstein Frau Pfeiffer Herrengasse 45 67246 Dirmstein

FRAUENARZTPRAXIS IN NEULUßHEIM SUCHT FACHÄRZTIN FÜR FRAUENHEILKUNDE (m/w/d) ZUR ANSTELLUNG IN TEILZEIT ZUM 1.1.2021 (Rhein-Neckar-Kreis Süd)

karin-fruh@t-online.de oder 0179-4568382 ÄBW 05 | 2020

279


STELLENANGEBOTE

Verkehrsmediziner / Arzt (m/w/d) für die verkehrsmedizinische Begutachtung ab sofort auf Honorarbasis sowie in Teilzeit (max 50%) am Standort Freiburg Die ias-Gruppe zählt mit 130 Standorten und rund 1.300 Mitarbeitern zu den führenden Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Ihre Aufgaben

Ihr Profil

– Medizinisch-psychologische Begutachtungen – Ärztliche Fahreignungsgutachten – Abstinenzprogramme

– Approbation und zweijährige Berufstätigkeit – Ausgeprägte Dienstleistungsund Kundenorientierung

Bitte bewerben Sie sich bei den ias Begutachtungsstellen für Fahreignung: Freiburg, Wentzingerstr. 7a, Tel. 0761 2172533-0, E-Mail: karriere@ias-gruppe.de

www.ias-gruppe.de/karriere

Stellenangebot der Landeshauptstadt Stuttgart

Recurion

Wir suchen für unser Gesundheitsamt eine /-n

Modernes MVZ der Hausärzte und Internisten Recurion hausärztliche Praxisgemeinschaft anModerne mehrere Standorten in Stuttgart und Umgebung Modernes MVZ der und an mehreren Orten inHausärzte Stuttgart undInternisten Umgebung sucht an mehrere Standortensucht in Stuttgart und Umgebung Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/-in sucht

Abteilungsleitung für die Abteilung Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste (m/w/d)

Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/-in Tel.Tel. 0172-715 29/ robix40@web.de robix40@web.de 0172 715 85 85 29 Telefonist/-in

Die Stelle (Vollzeit, unbefristet) ist mit Besoldungsgruppe A 15 / Entgeltgruppe 15 TVöD bewertet und baldmöglichst  zu besetzen.

Facharzt- / in fürTelefonist/-in Allgemeinmedizin / Innere Tel. 0172 715 85 29 / robix40@web.de

Kennzahl: 53/0009/2020 Bewerbungsfrist: 04.06.2020

Moderne Gemeinschaftspraxis für Gastroenterologie/ Kardiologie/Pneumologie/Allergologie in Südbaden sucht 1.  Fachärztin/-arzt für Pneumologie oder Ärztin/Arzt in Weiterbildung für Pneumologie/Allergologie zur Anstellung oder/und 2.  Fachärztin/-arzt für Pneumologie zur Nachfolge. Kontakt: n.blank@aezl.de

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Stefan Ehehalt,  Telefonnummer 0711 216-59301 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Den vollständigen Ausschreibungstext sowie Einzelheiten  zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter

www.stuttgart.de/stellenangebote

Anzeigendisposition  Tel.: (07 11) 63 67 28 61 DA-BW_Abteilungsltg-KinderJugendgesundheit_4c_28.04.20.indd Anzeigenverkauf  Tel.: (07 11) 63 67 28 27 28.04.20 1

280

ÄBW 05 | 2020

14:45


STELLENANGEBOTE

Gyn. Gemeinschaftspraxis im Umkreis KA

sucht WB-Assistent/in im letzten WB-Jahr oder FA/FÄ zur Anstellung ab 7/2020 für 15–20 h/Woche. gyn-gesucht@web.de

ULM FÄ-Praxis sucht WB-Assist. Psychosom. Med. u. Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundiert 50% Anstell. frühest. ab Oktober, 2 Jahre WB-Befugnis www.psychoanalyse-praxis-dr-schwilk.de Wir bieten VZ/TZ Weiterbildungsstelle Allgemeinmed. 24 Mon (a.W. + NHV) ab Sommer 2020 in vielseitiger GP in Freiburg an. Dr.Montz@praxisvauban.de SCHWEIZ: Facharztpraxis mit Schwerpunkt Psychotherapie in Wil SG sucht eine/n FÄ/FA Psych&Psych aus Süddeutschld als Grenzgänger 50% flexible Arbeitszeiten, kollegiale Kleinpraxis, interessantes Lohnmodell. Dr. S. Lorenz sl@ifld.de - 0176 63139 592

Frauenarztpraxis im Raum Freiburg Ich suche ein/e Kolleg/en/in w/m/d für bis zu 18h/w. Moderne Praxis, faire Bezahlung, gutes Betriebsklima, gute Urlaubsregelung, Berufliche Perspektive gegeben. Kontakt: frauenarztpraxispaul@web.de Tel.01713525152

Suchen Psychiater jeden Alters für gelegentliche Begutachtungen in der Schweiz, gute Bezahlung. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10951 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Weiterbildungsassistent/-in Allgemeinmedizin oder Facharzt/ärztin für Allg.med. in Teil-/Vollzeit gesucht für große Gemeinschaftspraxis in Leonberg, Kreis Böblingen. Breites Leistungsspektrum. Übertarifliche Bezahlung. Keine Bereitschaftsdienste. WB-Ermächtigung für 24 Mon. liegt vor. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10950 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

www.Voltapraxis.de sucht FÄ / FA Allgemeinmedizin / Innere in Berlin Mitte Mitte mit attraktiven Konditionen 0176 / 811 611 61

Tübingen

Nette Kollegin gesucht für Mitarbeit in mod., gut etabl. Gyn.praxis. Flexible Arbeitszeiten u. gute Bezahlung. E-Mail: mail@praxis-lieber.de

Kleinanzeigen im ÄBW STELLENGESUCHE Allgemeinmärztin/ Notfallmed.

Sono SD, Abd, 7 Jahre Klinik in Innere, Päd, Chir. sucht Stelle in TZ bis 20 h/Wo in S, LB, BB, Enzkr. stelle98@gmx.de

Ärztin für Allgemeinmedizin/ Betriebsmedizin sucht Tätigkeit im Raum KA und Umgebung, freiberuflich oder in TZ. amed20@web.de

PRAXISABGABE Bestens beraten. Profitieren Sie vom kostenlosen Service »Praxisabgabe«. Praxisabgabe-Seminar Standortanalyse Branchenvergleich

Praxiswertermittlung Praxisbörse Finanz- und Erbfolgeplanung

Infos unter Telefon 0711 124-45019

www.bw-bank.de/heilberufe

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

FÄ/FA für01_48_44 PRM

AZ_BW_Heilberufe_91x40_AEBW.pdf - Nov_29_2018

als Partner und für spätere Praxisübernahme in PG mit Orthopäden bei Heidelberg gesucht. Teilzeitanstellung mit überdurchschnittlichem Gehalt möglich. Volle Weiterbildungserm. in Spezielle Schmerztherapie, 1 Jahr PRM und Orthopädie/Unfallchirurgie vorhanden. Bewerbungen bitte an: monika_herbert@t-online. Kinder- und Jugendarztpraxis in Stuttgart

aktuell durchschnittliche Größe, gut strukturiert, tolles Team, schöne helle Räume, variabel zu entwickeln, auch als BAG geeignet, 1–2 Jahre Übergangs/Einarbeitungszeit in Anstellung möglich. E-Mail: kinderarzt-jansen@t-online.de

Kassennachbesetzung: Umsatzstarke HNO-Praxis mit überdurchschnittli­chem Privat-Anteil in bester Lage am Rand des Schwarzwalds zu verkaufen. Abgabe zum 01. 01. 2021. Voll ausgestattet und eingerichtet, ambulantes Operieren, eigene Allergie­software, eigene Sprach- und Diktiersoftware, eigener Parkplatz, QEP-Zertifizierung, in Innenstadtnähe von Bühl bei Baden-Baden. Anfragen unter 0151 64435247 Hausärztliche Praxis in Stuttgart/zentrale Lage

n. Vereinb. abzugeben. Die Praxis befindet sich in einem Ärztehaus mit verschiedenen Fachrichtungen. Langjährige Praxis mit hohem Umsatz u. Gewinn bei großem Patientenstamm. Technik/EDV up to date. Sehr gute Verkehrsanbindung.

HNO-Praxis Raum Stuttgart Nachfolger/in gesucht für etablierte, langjährig geführte HNO-Einzelpraxis mit vollem Vertragsarztsitz, modern, umsatzstark. Begleitende Tätigeit durch den derzeitigen Praxisinhaber in der Anfangsphase möglich. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10953 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Kirchheim/Teck – als Perspektive? Mittelfristig (1– 4 Jahre) hausärztl. internist. Praxis abzugeben; zentral gelegen, gut strukturiert. Bei Interesse Anzeige aufheben oder frühzeitig Kontakt herstellen. Zuvor Anstellung möglich. www.herzbergpraxis.de Praxis für Allgemeinmedizin in 73037 Göppingen Nachfolger gesucht für Praxis im Vorort der Kreisstadt Göppingen Tel. 07161-816288 E-Mail: thomas@helber.it Raum Bietigheim – Mühlacker Allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis, Ort mit sehr guter familienfreundlicher Infrastruktur, sucht Partner/Nachfolger/in. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10924 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Moderne gutgehende Praxis für Allgemeinmedizin in idyllischem Vorort von Freiburg abzugeben Ab Anfang 2021, ein Jahr Assoziation praxiskaufen@gmx.de

Praxis für Allgemeinmedizin in 70372 Stuttgart

Suche Nachfolger/in für gut gehende Einzelpraxis in zentrumsnaher Lage. E-Mail: canyol@web.de Tel.: 0173 4165960

Kardiologische Praxis in PG bzw. KV-Sitz Kardiologie invasiv/nichtinvasiv im Bereich Stuttgart abzugeben. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10956 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Praxis für Allgemeinmedizin in 74172 Neckarsulm Suche Nachfolger/in für gut gehende Einzelpraxis in zentrumsnaher Lage. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10933 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

ÜBRIGENS: Alle Anzeigen aus dem

ÄBW-markt stehen ohne Mehrkosten 4 Wochen lang im Internet unter

www.ärzteblatt-bw.de

Zuschriften erbeten unter ÄBW 10959 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Gyn. Praxis NAHE Freiburg abzugeben. Gerne auch Übergabegemeinschaft. Ideal für Teilzeit. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10955 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Neurologie u/o Psychiatrie-Psychotherapie in Stuttgart abzugeben. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10957 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Mannheim Hausärztl.-Internist. Praxis su. Nachfolger/in zum 1. 1. / 1. 4. 2021 Mail: hausarzt.ma@gmx.de

Bitte beachten Sie: Anzeigenschluss = Druckunterlagenschluss

ÄBW 05 | 2020

281


PRAXISSUCHE

DIENSTLEISTUNGEN Bestens beraten. Profitieren Sie vom kostenlosen Service »Praxisgründung«. Existenzgründungs-Seminar Niederlassungsberatung Branchendaten Infos unter Telefon 0711 124-45019

Standortanalyse Praxiswertermittlung Liquiditätsplanung www.bw-bank.de/heilberufe

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

Dr. med. Andreas Wende Rechtsanwalt und Arzt Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. jur. Maike Erbsen

Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. jur. Heike Müller-Bischoff Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. med. Eckart Feifel

Rechtsanwalt und Arzt Fachanwalt für Medizinrecht

Andrea Hartmann

Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

Arzthaftungsrecht Arztstrafrecht Vertragsrecht Vertragsarztrecht Berufsrecht Gebührenrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

Marienstraße 41 70178 Stuttgart Tel.: 0711 664818–0 E-Mail: kanzlei@we-er.de

Richard Zimmerling

www.wende-erbsen.de

Catrin Klink

Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht

Suche Allgemeinpraxis über 1.500 Scheine als Urlaubsvertretung, Notdienste, Anstellung oder Übernahme. medizinallgemein@aol.com

MEDIZIN- UND ARZTRECHT FÜR HEILBERUFE

kompetent | persönlich | umfassend

Ä rzteblatt Baden-Württemberg

FORT- UND WEITERBILDUNG Psychosomatische Grundversorgung Abrechnung KV-, HzV-Verträge (35100/35110) und Akupunktur, 80h für Facharztwb. Wochenendkurse in: Bad Nauheim • Stuttgart, Kompaktkurse in den Akademien Einstieg/Wechsel in laufende Kursreihen jederzeit möglich; vorh. Kursinhalte werden anerkannt

weitere anerkannte Kurse: Zusatzbezeichnungen Spezielle Schmerztherapie und Akupunktur, ebenso für KV-Qualifikation, auch als Kompaktkurse nächste Kurse: 30.05.20 Löwenstein • 18.06.20 Bad Nauheim • 03.07.20 Stuttgart Tel.: (06 41) 2 50 22 92 CAN Colleg Akupunktur und Fax: (06 41) 2 50 22 97 Naturheilkunde GmbH Fontaneweg 8 35398 Giessen E-Mail: Info@CANkurs.com Weitere Kurse, Orte, Termine auch im Internet: www.CANkurs.com

NIEDERLASSUNGSANGEBOTE Große internistische GP sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Gastroenterologen(m/w/d) zunächst zur Anstellung, späterer Einstieg erwünscht. Die Praxis ist sehr gut etabliert, befindet sich im Großraum Stuttgart in verkehrsgünstiger Lage und verfügt über mehrere Subspezialisierungen. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10958 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

KOOPERATION

SEMINARE

Sehr attraktive, große Gyn.-Praxis in Kreisstadt Nähe Bodensee sucht Kollegin/Kollegen. Alle Arbeitszeitmodelle möglich. 2. KVSitz vorhanden. BAG-Beteiligung / spätere Übernahme möglich. Helmut Tschur e.K. Deutsche Ärzte Finanz Tübingen Tel. 07071-940430/0173-6223807 helmut.tschur@aerzte-finanz.de

NEUE SELBSTERFAHRUNGSGRUPPE für Zusatztitel „Psychotherapie“ Kurse in Frankfurt und an der Adria/Kroatien www.gruppenselbsterfahrung.de

Anästhesiepraxis bietet ambulante Narkosen, gerne längerfristige Kooperation. Kontakt: aop2020@gmx.de

VERKÄUFE

282

ÄBW 05 | 2020

Praxisauflösung Internist.-kardiol. orientierte Praxis in Freiburg, ab sofort oder später. Tel.: 0761/6008880 od. Fax 81916 Handy: 0160/97966543

Teleradiologie

als schnelle Urlaubs-, Krankheitsoder Überlastungsvertretung, stunden- od. tageweise. Schnelle Installation ohne sensiblen Datentransfer. Real-time Befundung und sofortiger Befundausdruck möglich. www.info@mrt-sofort.de

Anzeigendisposition Tel.: (07 11) 63 67 28 61

PRAXISRÄUME

SONSTIGES

Räume in privat-ärztlicher Praxisgemeinschaft in zentraler Lage in Rottenburg a. N. ab 1. 10. 20 zu vermieten. Dr. med. Klaus G. Weber, Tel. 0747224796, Mail wiese.weber@t-online.de

Projektgruppe sucht gebrauchte, funktionsfähige, med. Geräte (EKG, Sono, Absaug, Monitor, Rollstühle, HNO, Augen, Zahnarzt) für Gambia gegen Spendenbescheinigung. mailbox_333@web.de

Anzeigenverkauf Tel.: (07 11) 63 67 28 27


PARTNER DES ARZTES

in Baden-Württemberg

FÜR PRAXISEINRICHTUNG, PRAXISMANAGEMENT UND MARKETING

wolf.g.

praxis + objekteinrichtungen Planung Beratung Fertigung Planung Hauptstr. 15 73563 Mögglingen Tel. 07174 - 296 97 78 Fax 07174 - 296 98 28 www.wolf-g.com info@wolf-g.com Fertigung Vordere Angerstr. 10 86720 Nördlingen/Löpsingen

amalienstraße 4 75056 sulzfeld 07269 - 91999-0 info@mayer-im.de www.mayer-im.de

Anzeigenschluss für Heft 6/2020 ist der 26. Mai 2020

|praxisplanung |praxiseinrichtung |projektsteuerung

räume realisieren lassen.

|praxen

|gesundheitszentren |ärztehäuser


Das Standardwerk – jetzt in der 3. vollständig überarbeiteten und erweiterten Auflage

Alles Wissenswerte für Ärzte, Tauchlehrer und Taucher auf 928 Seiten

Ch. Klingmann • K. Tetzlaff • C. M. Muth (Hrsg.)

Moderne Tauchmedizin 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2019 ISBN: 978-3-87247-771-2 gebunden, 928 Seiten, 242 Abbildungen und 63 Tabellen Preis € 74,–, CHF 84,–

◾ Handbuch für Tauchlehrer, Taucher und Ärzte Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren

Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart

Ihre Bestellmöglichkeiten: Tel. +49 711/63672-925 • Fax +49 711/6 67 21 974 E-mail: buch@gentner.de • www.asu-arbeitsmedizin.com/buecher

M e h r I n f o r m at i o n e n u n d ve r s a n d kos te n f r e i h i e r o n l i n e b e s te l l e n


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Ärzteblatt Baden-Württemberg 05-2020 by Ärzteblatt Baden-Württemberg / Landesärztekammer Baden-Württemberg - Issuu