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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2020

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Ä r zteblatt Baden-Württemberg © Gemälde aus der Pfarrkirche Ditzingen, Anfang 16. Jhd., Foto: Landesmuseum Württemberg P. Frankenstein/H. Zwietasch

Foto: iStock / Getty Images – limpido

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 75. Jahrgang | Gentner Verlag

04 | 2020


Geschichte(n) der Medizin, BAND 3 O. Erens – A. Otte (Hrsg.) Nach dem großen Erfolg der beiden ersten Bände liegt jetzt der Abschluss der Trilogie vor. Renommierte Autorinnen und Autoren erzählen einmal mehr lebendige und mitreißende Geschichte(n) der Medizin über Krankheiten, Ärzte und Forscher. Wie kam es beispielsweise zur Entdeckung der „Perkussion“? Wer war Avicenna? Warum wurde der Name Goldberg so berühmt? Welchen Einfluss nahm deutsche Medizin auf den Fernen Osten? Die populärwissenschaftlich aufbereitete Welt der Medizingeschichte(n) fasziniert nicht nur, sie sorgt auch immer wieder für überraschende Erkenntnisse und Aha-Erlebnisse. Das Buch richtet sich daher gleichermaßen an medizinische Laien wie Fachleute. Pressestimmen „Eine bunte Sammlung von unterhaltsamen und populärwissenschaftlichen Aufsätzen. Beim Lesen hat man das Gefühl, als google man sich durch die Medizingeschichte.“ Stuttgarter Nachrichten

„Im Kopf des Lesers entsteht ein ‚Big Picture‘.“

1. Auflage 2017, ISBN 978-3-87247-773-6 Gebunden, 208 Seiten, Preis € 38,–

Deutsches Ärzteblatt

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Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) von O. Erens • A. Otte (Hrsg.), GdM_Band_3_Umschlag.indd „Geschichte(n) der Medizin“, Bd. 31(Best.-Nr. 77300)

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1. Auflg. 2017, zum Preis von 38,– € gegen Rechnung (versandkostenfrei) zu.

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Inhalt

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Intensive Zeiten für uns alle

Foto: iStock / Getty Images – Pornpak Khunatorn

Editorial 184

Kammern und KV

Intensive Zeiten für uns alle

Schwerpunkt Im Krisenmodus: Das Coronavirus und die Aktivitäten der Ärztlichen Körperschaften

Der christlichen Überlieferung nach lebten die beiden Zwillingsbrüder Cosmas und Damian in Kilikien (in der heutigen Südtürkei), wo sie als Ärzte tätig waren. Da sie Kranke unentgeltlich behandelten, nannte man sie „Anargyroi“ (griech. „die kein Silber / Geld nehmen“). Der Legende nach transplantierten sie sogar bei einem Patienten das Bein eines verstorbenen Mannes. Um 303 sollen sie unter der Christenverfolgung Diokletians den Märtyrertod erlitten haben. Sie gehören zu den wichtigsten Patronen von sowohl Kranken wie auch Ärzten. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg präsentiert in diesem Jahr auf seinen Titelseiten einige der schönsten Exponate der Ausstellung „Medicus“ des Historischen Museums Pfalz in Speyer (museum.speyer.de), die wir im Kontext von Wartebereichen aus Praxis und Klinik zeigen. Ermöglicht wird dies durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit 26 Heilberufe-Standorten und 160 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heil­ berufler sowie zu den Kontaktdaten der Heilberufe-Standorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an heilberufe@bw-bank.de oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

Wirtschaft Neues aus der Finanzwelt

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Arzt und Recht aktuell Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes

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Im Krisenmodus: Das Coronavirus

Vermischtes Interview: „Psychische Belastung lässt Alarmglocken läuten“ Namen und Nachrichten Tarifabschluss für Uniklinik-Ärzte Neue Arztnummer führt zu weiterer Bürokratie Öffentliche Leitlinien-Finanzierung Forum Gesundheitsstandort Checkliste für Gesundheits-Apps Fachkräftemangel verschärft sich Nosokomiale Infektionen Digitaler Gesundheitsmarkt wächst Medizinische Reha Mehr Gewebespenden Neue Bücher

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Foto: iStock / Getty Images – fotografixx

Maler des Stettener und Schnaiter Altarretabels(?), wahrscheinlich Stuttgart, Anfang 16. Jh.

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Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes

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Foto: iStock / Getty Images – alexandrumagurean

Das Beinwunder der Heiligen Cosmas und Damian

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Foto: picture alliance/Uwe Anspach/dpa

Ambulante Psychotherapie für Geflüchtete

Veranstaltungsübersicht 203 Bekanntmachungen 205

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Impressum 225

„Psychische Belastung lässt Alarmglocken läuten“

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Editorial

Intensive Zeiten für uns alle

I Dr. Wolfgang Miller

Dr. Norbert Metke

n der aktuellen Corona-Pandemie ist die Ärzteschaft in vielfältiger Weise gefordert, professionell wie individuell. Es sind sehr intensive Zeiten für uns alle. Die bisherigen Erfahrungen sprechen dafür, dass Infektionen mit dem Coronavirus in den meisten Fällen milde bis moderat verlaufen, während 2 bis 5 Prozent der Patienten eine intensivmedizinische Behandlung benötigen. Risikogruppen für schwere Verläufe sind vor allem Ältere und Personen mit Vorerkrankungen. Auch Tabakkonsum scheint ein Risikofaktor für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu sein. Kinder haben meistens einen sehr milden Verlauf, können die Infektion aber dennoch übertragen. Die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie hat darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Parameter für die Modellierung der Infektionsausbreitung die sogenannte Basisreproduk­ tionszahl ist. Diese gibt an, wie viele Menschen von einer infizierten Person im Durchschnitt angesteckt werden, wenn keine Infektionskontrollmaßnahmen durchgeführt werden und keine Immunität in der Bevölkerung vorliegt. Für SARS-CoV-2 wird die Basisreproduktionszahl auf 2 bis 3 geschätzt.

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Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Tübingen ­veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Titel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Inhalte: •  Neugründung oder Übernahme •  Kooperationsformen •  Praxiswertermittlung •  Investitions- und Kostenplanung •  Finanzierung/Öffentliche Fördermittel Veranstaltungsort und -termin: 13. Mai 2020 (18.00 Uhr) in Tübingen Information und Anmeldung: BW Bank Tübingen, Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Stellt man sich ein Szenario vor, in dem keine spezifischen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden und keine spontanen Verhaltensänderungen stattfinden, würden sich unter der Annahme, dass alle Personen nach einer Infektion einen Immunschutz ausbilden, im Verlauf des Ausbruchs etwa 50 bis 70 Prozent der Bevölkerung infizieren, anfangs mit exponenziell steigender Geschwindigkeit. Würde die Epidemie ungehindert nach diesem Szenario ablaufen, läge der Höhepunkt des Ausbruchs im Sommer 2020. Die große Gefahr eines ungehinderten Ausbruchverlaufs besteht darin, dass in einem kurzen Zeitraum eine sehr große Patientenzahl eine Behandlung auf Intensivstationen benötigen würde und unser Gesundheitssystem hiervon sehr schnell überfordert wäre. Derzeit verfügt das Gesundheitssystem in Deutschland über etwa 30.000 intensivmedizinische Betten; die meisten hiervon werden fortlaufend für Patienten benötigt, die – unabhängig von der aktuellen COVID-19-Problematik – intensivpflichtig sind. Wir unterstützen die Maßnahmen, die bereits von der Bundes­ regierung umgesetzt wurden. Uns sollte dabei immer bewusst sein, dass Einschränkungen der Bürgerrechte menschlich, sozial, wirtschaftlich und auch gesundheitlich eine erhebliche Belastung für die Menschen und Unternehmen unseres Landes darstellen. Es ist daher notwendig, dass zu diesen Themen eine öffentliche Diskussion geführt wird – in der Kenntnis der unterschiedlichen Szenarien, der bevorstehenden Gefahren und der eigenen Möglichkeiten. Eine kontinuierliche Einschätzung und Bewertung der Situation wird weiterhin nötig sein. Darüber hinaus beschäftigen uns viele medizinische und logistische Fragen. Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel fehlen vielerorts; dennoch konnten die Kliniken und die über 100 Notfall­ praxen der Kassenärztlichen Ver­ einigung bisher den Betrieb aufrechterhalten. Die Bundesregierung und

die Länder arbeiten an der Beschaffung, und weitere Lieferungen sind angekündigt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat darüber hinaus dafür gesorgt, dass die Praxen Entlastung erfahren durch die Einrichtung von zunächst (Stand: 29.  03.  2020) über 100 zentralen „Fieberambulanzen“ und dezentralen „Corona-Schwerpunktpraxen“. Hier werden Patientinnen und Patienten, die Symptome zeigen, erforderlichenfalls getestet und auch weiter behandelt, soweit dies ambulant möglich ist. Ziel muss es sein, möglichst viele Patientinnen und Patienten ambulant versorgen zu können, damit die Kliniken sich um die schweren Fälle kümmern können. Das betrifft zwar nur einen kleinen Teil der Infektionen, diese Patientinnen und Patienten müssen aber sehr aufwändig behandelt werden. Anders werden wir die Situation nicht bewältigen können. Wir haben in kürzester Zeit in den Praxen und Krankenhäusern Strukturen aufgebaut, für die es keine Blaupause gab. Das ging nur durch das Engagement der Ärztinnen und Ärzte vor Ort in enger Kooperation mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Landräten und Oberbürgermeistern, den Krankenhausverwaltungen, der Landesregierung und vielen anderen Beteiligten. Wir alle versuchen, nicht essenzielle Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dennoch steigt die Belastung durch die vielen neuen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Das werden wir nur gemeinsam bewältigen können. Sie können darauf zählen, dass wir als Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung das uns Mögliche dazu beitragen werden. Dr. Wolfgang Miller Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. Norbert Metke Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Foto: Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAM

Nicht-essenzielle Arzt-Patienten-Kontakte reduzieren


Kammern und KV Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert

Ambulante Psychotherapie für Geflüchtete

D

Foto: iStock / Getty Images – wakila

ie fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittlern und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeuten, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patienten mit Fluchthintergrund behandelt haben.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer ­Baden-Württemberg und refugio stuttgart e. v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung. In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler zurück­ greifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist

und weil ungeschulte Sprachmittler einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e. v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten. Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt beziehungsweise sehr aufwendig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeuten diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e. v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen haben die Landesregierung daher aufgefordert, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

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Schwerpunkt Ärztin vor der Corona Container-Ambulanz ­Tübingen

Das Coronavirus und seine Folgen in Baden-Württemberg

Im Krisenmodus Foto: picture alliance / Pressebildagentur ULMER

von Dr. Oliver Erens

A

Wichtige Corona-Informationen der Landesärztekammer

us der chinesischen CoronaEpidemie ist eine Pandemie geworden. Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg arbeiten im Krisenmodus und vielfach bis zur Erschöpfung. Aus Sicht der beiden Ärztlichen Körperschaften wirft das Ärzteblatt Baden-Württemberg einen Blick auf die regionale Lage (Redak­ tionsschluss dieses Beitrags ist der 31. März 2020; spätere Entwicklungen konnten leider nicht mehr ­berücksichtigt werden).

Aktivitäten der Ärztlichen ­Körperschaften

Vereinfachte Zeitleiste der Entwicklung des COVID-19-Ausbruchs

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vor Ort“ – in diesen Zeiten die wichtigsten Ansprechpartner für viele Ärztinnen und Ärzte sowie für die Landkreise und Städte. Sie bilden die Brücke zwischen den niedergelassenen und den in den Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzten, genauso wie zu den Gesundheitsämtern. Gemeinsam entstehen vor Ort indivi­ duelle Lösungen. Es sind sehr intensive Zeiten für alle Ärztinnen und Ärzte. Routineoder Vorsorgeuntersuchungen müssen in vielen Praxen aufgeschoben werden, um die Ansteckung der Patienten untereinander sowie zwischen Ärzten, Mitarbeitern und Patienten zu verhindern. Das gebietet die ärztliche Sorgfaltspflicht, ganz unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Die Facharztpraxen gewährleisten die akute ambulante Versorgung und entlasten damit die Kliniken. Wie im hausärztlichen Bereich kann auch hier das eine oder andere telefonisch geklärt werden. Nur so kann zur Kontaktreduktion und Vermeidung der schnellen Virus-Ausbreitung beigetragen werden.

Abbildung: Auswärtiges Amt

Wichtige Corona-Informationen der Kassenärztlichen ­Vereinigung

Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung sind auf Landesebene in stetem Austausch mit der Landesregierung, der BadenWürttembergischen Krankenhausgesellschaft, den Kliniken, den Rettungsdienstorganisationen, den kommunalen Landesverbänden sowie mit allen weiteren relevanten Institutionen und Behörden. Sie tun bei der Planung, Koordination und Umset-

zung von Maßnahmen alles, um die Mitglieder bei ihrer Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Gemeinsam werden die jeweils notwendigen Maßnahmen abgestimmt. Dies umfasst eine Reihe von Einzelmaßnahmen, sowohl für die Regelversorgung als auch für besondere Versorgungsformen. In Rundmails informiert die Ärztekammer mehr als 65.000 Ärztinnen und Ärzte, die ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, über die aktuelle Situation und die gemeinsamen Anstrengungen. Die Kassenärztliche Ver­ einigung versorgt ihre Mitglieder ebenfalls per E-Mail mit Schnellinformationen und gibt tagesaktuell wichtige Hinweise für die tägliche Arbeit. Den Bezirksärztekammern kommt in der Coronakrise vor allem eine Mittlerfunktion zu: Sie vermitteln Kontakte, sie verteilen Informationen, und sie ermöglichen Absprachen zwischen den Beteiligten. Die (Kreis-) Ärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereine sind – als „Ärztekammer

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Schwerpunkt Vorstand der Landesärztekammer

Corona-Stab der Landesärztekammer Mit Beginn der Corona-Epidemie hat die Landesärztekammer BadenWürttemberg einen eigenen CoronaStab gebildet, um systemkritische Prozesse zu identifizieren und sicherzustellen, dass die Körperschaft mit ihren Untergliederungen arbeits­fähig bleibt. Schließlich ist die Ärztekammer nicht nur allen Mitgliedern verpflichtet, sondern im eventuellen Katastrophenfall beispielsweise dafür verantwortlich, dass dringende Mitteilungen der Behörden die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg auf direktem Wege erreichen können. Für den Stab war und ist daher neben der externen Lage vor allem auch die Beurteilung der Lage der Ärzteschaft sowie der internen Lage in den Geschäftsstellen überaus wichtig. Der Corona-Stab besteht aus der Geschäftsführung und Mitarbeitern aus verschiedenen weiteren Bereichen, darunter die Ärztliche Pressestelle sowie die Abteilungen für Informationstechnologie und Human Ressources. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller und Vizepräsidentin Agnes Trasselli leiten den Stab gemeinsam mit Geschäftsführer Armin Flohr und führen im Bedarfsfall

Foto: OE (Archiv)

Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg befasst sich fortlaufend mit der Coronabedingten Situation. Bereits Anfang März konnte als Gast die Präsidentin des Landesgesundheitsamtes, Dr. Karlin Stark, aus erster Hand den aktuellen Stand berichten. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren für das Land regional unterschiedliche Lösungen und Maßnahmen entwickelt worden. Abstrichzentren, Drive-Ins, ärztliche Fahrdienste und getrennte Ambulanzen in den Kliniken sind regional teil unterschiedlich organisiert, immer angepasst an den lokalen Bedarf. Als essenziell sieht der Kammervorstand auch die Zusammenarbeit der Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereine mit ihren jeweiligen Gesundheitsämtern an. In den meisten Kreisen ist diese Kooperation sehr weit fortgeschritten. Die Ärztekammer begleitet dabei gerade die Ärzteschaften mit regelmäßigen Informationen. Parallel findet ein sehr erfreulicher Austausch der Ärzteschafts-Vorsitzenden untereinander statt. Die einen lernen von den anderen im Sinne von „Best Practice“ Kammerpräsident Dr. Miller hat Frau Dr. Stark auch für eine eigens anberaumte Telefonkonferenz mit den Vorsitzenden der Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereine gewonnen. Hier konnten Ende März den fast 50 regionalen Vertretern der Ärzteschaften wichtige Informationen weitergegeben und

aktuelle medizinische, wirtschaftliche und ethische Fragen beantwortet werden. Die Teilnehmer ließen die Ergebnisse des virtuellen Treffens inzwischen in ihre Arbeit vor Ort einfließen, wovon viele Ärztinnen und Ärzte in den Stadt- und Landkreisen profitieren konnten und up to date sind.

Klinisch-ethische Empfehlungen

Entscheidung über die ­Zuteilung von Ressourcen

N

ach aktuellem Stand der Erkenntnisse zur COVID19-Pandemie ist es möglich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit – und trotz bereits erfolgter Kapazitätserhöhungen – nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stehen. Daher haben sieben Fachgesellschaften die „Empfehlungen zu Entscheidungen über die Verteilung notfall- und intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“ veröffentlicht. Zu den Autoren gehören die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin sowie die Akademie für Ethik in der Medizin. Die Handlungsempfehlungen sollen verantwortlichen Akteuren durch medizinisch und ethisch begründete Kriterien und Verfahrensweisen eine Entscheidungsunterstützung bieten. Diese Priorisierung soll immer zwischen allen Patienten, die der Intensivbehandlung bedürfen, erfolgen, un- Empfehlungen abhängig davon, wo sie gerade ver- zu Entscheidungen sorgt werden (Notaufnahme, Allge- über die Verteilung meinstation, Intensivstation). Eine notfall- und intensivPriorisierung sei – aufgrund des medizinischer Gleichheitsgrundsatzes – nicht ver- Ressourcen tretbar nur innerhalb der Gruppe der COVID-19-Erkrankten und nicht zulässig allein aufgrund des kalendarischen Alters oder aufgrund sozialer Kriterien. wichtige Beschlüsse im Vorstand der Landesärztekammer herbei. Darüber hinaus ist der Kammerpräsident auch in den Corona-Stab der Kassenärztlichen Vereinigung eingebunden.

Corona-Stab der Kassenärztlichen Vereinigung Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat bereits sehr früh einen Krisenstab gebildet. Vorstand und Geschäftsführung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Geschäftsbereichen besprechen täglich die notwendigen Maßnahmen, um die niedergelassenen Ärzte zu unterstützen. Eine zentrale Aufgabe des Krisenstabes ist die Beschaffung von Schutzmaterial. Handschuhe, Kittel, Atemmasken und Desinfektionsmittel. Diese Schutzbekleidung fehlt vielerorts, doch die KVBW sucht und findet Wege, zusätzlich zu den Bemühungen des Bundesgesundheitsministeriums, das Material zu beschaffen und zu verteilen.

Die Social-MediaKanäle der Landesärzte­kammer:

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Vizepräsidentin A. Trasselli, Präsident Dr. W. Miller, LandesgesundheitsamtPräsidentin K. Stark, Landesärztekammer-Geschäftsführer A. Flohr

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@AerztekammerBW

AerztekammerBW

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Foto: Marijan Murat / picture alliance/dpa

Schwerpunkt

Baden-Württemberg befindet sich in einer Ausnahmesituation „Baden-Württemberg befindet sich in einer Ausnahmesituation. Herzlich bedanken möchte ich mich bei den vielen Tausend Pflegerinnen und Pflegern, bei den Ärztinnen und Ärzten sowie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Behörden. Sie arbeiten gerade bis an ihre Grenzen und darüber hinaus.“ Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Fernsehansprache vom 13. März 2020

Ein Monitor zeigt den Fortschritt einer Testdurchführung im Landesgesund­ heitsamt an

Zweite große Aufgabe ist – gemeinsam mit den Landkreisen und Gesundheitsämtern vor Ort – die Organisation der lokalen ambulanten Strukturen, der Abstrichstellen, der Fieber-Ambulanzen, der CoronaSchwerpunktpraxen und der Aufstockung des Hausbesuchsdienstes. Neben der Testung geht es zunehmend um die dezentrale Versorgung von Infizierten und Erkrankten soweit als möglich im häuslichen Umfeld.

Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen

Coronavirus Diagnose-Stützpunkt Mannheim

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat Mitte März mitgeteilt, dass die Kliniken und Ärzte angesichts der Coronakrise mit der erforderlichen Liquidität versorgt werden, damit sie leisten können, was medizinisch notwendig ist. Dass notwendige zusätzliche medizinische und pflegerische Leistungen finanziert werden, stehe für den GKVSpitzenverband außer Frage. Die Kassenärztliche Vereinigung hat ihre Mitglieder informiert, dass Praxen, die aufgrund der CoronaEpidemie einen deutlichen Rückgang des Honorarumsatzes verzeichnen,

einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die entsprechenden Bundesgesetze sind verabschiedet, die unbürokratische Umsetzung ist den Leistungsträgern im Gesundheitswesen zugesagt.

Zusätzliche Ärztinnen und Ärzte für Versorgung Seit Anfang März hat die Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg Ärztinnen und Ärzte „außerhalb der Regelversorgung“ angeschrieben, um sie angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus für eine Mitwirkung an Maßnahmen in ihren Stadt- oder Landkreisen zu gewinnen, beispielsweise für die Tätigkeit in Abstrichzentren, im ärztlichen Fahrdienst, in den Kliniken, bei den Gesundheitsämtern etc. „Außerhalb der Regelversorgung“ bedeutet: Ärztinnen und Ärzte, die derzeit keine Tätigkeit direkt in der vertragsärztlichen oder stationären Versorgung von Patienten ausüben, also beispielsweise Privatärzte, in der Verwaltung und bei Behörden, in der Pharmaindustrie, im Journalismus, in beschäftigungsfreien Intervallen und in Elternzeit etc., aber auch Ärztinnen und Ärzte die ihre ärztliche Tätigkeit in letzter Zeit aufgegeben haben und nun erst seit Kurzem im Ruhestand sind oder als Praxisvertreter und im Notfalldienst den Kontakt zur Versorgung aufrecht erhalten haben.

Erfreulich viele ärztliche Kolleginnen und Kollegen haben sich gemeldet, die in der aktuellen Situation mitarbeiten wollen. Ende März lag ihre Zahl bei über 1.700; sie steigt weiterhin kontinuierlich. Diese Mitglieder erkennen den dringenden Bedarf an ärztlicher Arbeitskraft und wollen dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu stärken. Darüber hinaus schreiben die Landesärztekammer und der Landesverband Süd des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. seit Ende März auch Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsberufe an, um sie für die Mithilfe im Kampf gegen das Coronavirus zu gewinnen. Diese Maßnahmen der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg sind mit den Partnern im Gesundheitswesen sowie dem Sozialministerium abgestimmt und unterstützen die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten Klinik und Praxis. Für alle Ärztinnen und Ärzte, die sich auf die Kontaktliste der Landes­ ärztekammer setzten lassen möchte, weil sie sich ihre Mitarbeit vorstellen können, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg eine Anlaufstelle eingerichtet. Sie ist exklusiv nur für diesen Zweck per E-Mail erreichbar: abfrage@laek-bw.de Die Maßnahmen der Landesärztekammer werden von einem Aufruf

Coronavirus als größte Herausforderung seit 1945 Foto: picture alliance/Uwe Anspach/dpa

„… Ich möchte mich an alle wenden, die als Ärzte oder Ärztinnen, im Pflegedienst oder in einer sonstigen Funktion in unseren Krankenhäusern und überhaupt im Gesundheitswesen arbeiten. Sie stehen für uns in diesem Kampf in der vordersten Linie. Sie sehen als erste die Kranken und wie schwer manche Verläufe der Infektion sind. Und jeden Tag gehen Sie aufs Neue an Ihre Arbeit und sind für die Menschen da. Was Sie leisten, ist gewaltig, und ich danke Ihnen von ganzem Herzen dafür. …“ Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Fernsehansprache am 18. März 2020

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Foto: Ostalb Network / picture alliance

Schwerpunkt

Desinfektionsmittel-Bestandsportal Die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln ist aktuell leider stark eingeschränkt, aber im Kampf gegen das Coronavirus wichtig. Aus diesem Grund hat sich die Landesärztekammer dafür stark gemacht, dass Ärztinnen und Ärzte an zentraler Stelle erfahren können, wo Desinfektionsmittel verfügbar sind. Die Landesapothekerkammer hat daher in Abstimmung mit der Landesärztekammer und den Ministerien in Baden-Württemberg ein Desinfektionsmittel-Bestandsportal errichtet, welches Informationen über verfügbare Desinfektionsmittelbestände in den Apotheken ermöglicht. Der Zugang zu diesem Desinfektionsmittel-Bestandsportal ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Daher ist zum Abruf der Informationen zuvor ein Login ins Mitgliederportal der www.ärztekammer-bw.de Landesärztekammer erforderlich:

C

Mobiles Corona-Abstrichzentrum Schwetzingen Bereich der Patientenversorgung, bei Corona-Tests und -Diagnostik, aber auch bei der Beratung und Betreuung der Menschen, beispielsweise über Telefonhotlines. Hierbei könnten Studierende der Medizin und Pflegewissenschaften sowie Studierende anderer Fachbereiche mit relevanten medizinischen Fachkenntnissen wichtige Unterstützung leisten.

Beispiel für aktive Mithilfe Eines der Beispiele, wo die Vermittlerrolle der Landesärztekammer geradezu vorbildlich funktioniert hat, betrifft die Ostalb: Hier meldete das Gesundheitsamt eines Abends Mitte März zwei positive Corona-Fälle und einige weitere, bei denen alles auf eine Infektion hindeutete. Schnell stellte sich heraus, dass alle Erkrankten kurz zuvor mit unterschiedlichen Reiseanbietern in der Tiroler Ski- und Partymetropole Ischgl gewesen waren. Sechs Reisebusse mit mehr als 200 Teilnehmern waren betroffen. Sie alle sollten sich kurzfristig einem Coronatest unterziehen, um im positiven Fall gezielte Quarantänemaßnahmen ergreifen zu können. Blitzschnell wurde ein neues Drive-inZentrum eingerichtet – doch woher sollten kurzfristig die benötigten Ärztinnen und Ärzte kommen? Der Vorsitzende der Kreisärzteschaft Aalen, Dr. Sebastian Hock, wandte sich auch an die Landesärztekammer, die sein Hilfegesuch kurzfristig an alle Kolleginnen und Kollegen aus der Gegend weiterleitete, die sich allgemein zur Mithilfe bereit erklärt hatte. So konnten innerhalb von nur wenigen Stunden genügend Ärztinnen und Ärzte für das Testzentrum gefunden werden. Ihre Bilanz: 45 positiv Getestete wurden auf einen Schlag identifiziert und daraufhin in Quarantäne geschickt.

Bezirks­ ärztekammern und den Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen keine Fortbildungsveranstaltungen mehr angeboten werden, um das CoronaAnsteckungsrisiko in der Ärzteschaft zu reduzieren. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020. Die Landesärztekammer informiert tagesaktuell auf ihrer Website über eine eventuelle Verlängerung der Maßnahme. Die Kassenärztliche Vereinigung hat ihre Mitglieder gebeten, bis 31. Mai 2020 keine QualitätszirkelSitzungen durchzuführen. Hinsichtlich Fortbildungspflichten aus einzelnen Qualitätssicherungs-Vereinbarungen (beispielsweise Onkologie, DMP usw.) könnten abgesagte Fortbildungen in der zweiten Jahreshälfte nachgeholt und nachgewiesen werden. Zur Fortbildungspflicht nach § 95 d SGB V informierte die KVBW, dass bei Mitgliedern, die in Anbetracht der Umstände derzeit kein Zertifikat vorlegen (können), der Nachweiszeitraum pauschal und ohne weitere Nachweise um sechs Monate verlän-

Corona-Messstelle am Schießtalplatz in Schwäbisch Gmünd

Laborgeräte zur Forschung an Impfstoff gegen das Coronavirus bei CureVac GmbH im Technologiepark Tübingen-Reutlingen

Foto: picture alliance/imageBROKER

Foto: picture alliance/Uwe Anspach/dpa

von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt flankiert, der sich nicht nur an Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand wendet, sondern beispielsweise auch an Medizinstudierende. Darüber hinaus hat auch die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer betont, dass die Universitätsklinika, Krankenhäuser und Gesundheitsämter dringend personelle Verstärkung benötigen, beispielsweise im

Ärztliche Fortbildung Bereits vor dem Versammlungsverbot der Landesregierung Mitte März wurde kammerseitig beschlossen, dass von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den

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Schwerpunkt Foto: picture alliance/imageBROKER

oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-KochInstituts für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.

Großzügige Spende

gert wird. Diese Regelung gilt für diejenigen, die zum 30. April 2020, 31. Mai 2020, 30. Juni 2020 den Fortbildungsnachweis führen müssten.

Geschäftsstellen geschlossen Die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Ausnahmesituation hat die Ärztekammern und die Kassenärztliche Vereinigung dazu ver­ anlasst, ihre Dienststellen für den Publikumsverkehr stark einzuschränken beziehungsweise zu schließen. Die Organisationen sind jedoch telefonisch und per E-Mail für ihre Mitglieder da.

Deutscher Ärztetag abgesagt Die Deutsche Ärzteschaft hat den Beschluss von Bund und Ländern begrüßt, öffentliche Veranstaltungen vor dem Hintergrund der CoronaEpidemie in Deutschland bis auf Weiteres abzusagen. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man den Kontakt zu anderen reduziert und damit Infektionsmöglichkeiten minimiert. Ärztinnen und Ärzte sowie deren berufsständische Organisationen sind Foto: OE

Drive-In und Fahrzeugkontrolle für Test auf Coronavirus, Corona-AbstrichZentrum (CAZ) an der Landesmesse Stuttgart

Die chinesische Ärztin Xiaosu Yu kam vor 31 Jahren nach Deutschland und ist seit elf Jahren in eigener Privatpraxis in Stuttgart niedergelassen. Sie hat sich auf die Akupunktur und die Traditionelle Chinesische Medizin spezialisiert. Nach den ersten Meldungen über das Coronavirus in China hat sie 1.000 Schutzkittel und 100 Flaschen Desinfektionsmittel in Deutschland bestellt, um sie anschließend einem Krankenhaus in Wuhan zu spenden. Kurz drauf wurden jedoch die Flugverbindungen nach China eingestellt; zudem erließen die Behörden ein Exportverbot für derartige Materialien.

Stuttgarter Ärzteschafts-Vorsitzende Dr. Markus Klett stellten den Kontakt zur Notfallpraxis Stuttgart her, die das Geschenk sehr gut gebrauchen konnte: Bei einem gemeinsamen Termin mit Frau Yu und allen Beteiligten erfolgte die symbolische Übergabe von Kitteln und Desinfektionsmitteln.

Krankschreibung

Fast schon alltägliches Bild: Abstrich bei Corona-Verdach

Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal 14 Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband verständigt. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der

Kammerpräsident Dr. W. Miller, Spenderin X. Yu, Vizepräsidentin A. Trasselli, Ärzteschafts-Vorsitzender Dr. M. Klett sowie Dr. M. Oertel und MFA J. Resch von der Notfallpraxis Stuttgart Nachdem die Waren in Deutschland bleiben mussten und die Lage auch hier zunehmend kritisch wurde, beschloss Frau Yu, den gesamten Bestand ihren Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu spenden. Kammerpräsident Dr. Miller und der

in besonderem Maße gefordert, in diesem Sinne Verantwortung zu übernehmen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, den 123. Deutsche Ärztetag, der vom 19. bis 22. Mai 2020 in Mainz tagen sollte, abzusagen.

Ärztinnen und Ärzte als Helden Foto: picture alliance/ZUMA Press

Angesichts der Corona-Pandemie hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Bundesbürger und die Staatengemeinschaft zum ­Zusammenstehen aufge­rufen. In einer Videobotschaft würdigte er die „Heldinnen und Helden in der Corona-Krise“ wie Ärzte, Pfleger, Mitarbeiter von Supermärkten und Menschen, die anderen helfen. Videobotschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 26. März 2020

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Foto: picture alliance/Pressebildagentur ULMER

Schwerpunkt

Solidarität gegenüber Risikogruppen sowie Ärzten und Pflegekräften Während Deutschland in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie der freien Wirtschaft in den Stand-By-Modus schaltet, arbeiten die Kliniken und viele Praxen unter Volllast. Die behördlichen Maßnahmen wie Veranstaltungsabsagen oder die Schließung von Schulen und Geschäften dienen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie und sollen den Mitarbeitern im Gesundheitswesen die Zeit verschaffen, unter anderem dringend benötigte, zusätzliche intensivmedizinische Ressourcen aufzubauen. Das OP-Team der Kliniken Sindelfingen rief daher – wie viele andere im Land – zur gesellschaftlichen Solidarität auf: „Wir bleiben für Euch da. – Bitte bleibt für uns daheim.“

OP-Team der Kliniken Sindelfingen

Lieferengpass Pneumokokken-Impfstoffe Das Paul-Ehrlich-Institut hat auf seiner Website Lieferengpässe für Prevenar 13 und Pneumovax veröffentlicht. Neue Ware für Pneumovax wird im Mai erwartet; während für Prevenar 13 derzeit nicht absehbar ist, wann wieder Ware erhältlich ist. Allerdings zeichnet sich ab, dass es sich um ein weltweites Problem handelt. Ob zusätzliche Dosen Synflorix (Säug-

lingsimpfstoff) auf den deutschen Markt kommen könnten, ist unklar; aufgrund des geringen Marktanteils ist es unwahrscheinlich, dass damit der Bedarf gedeckt werden könnte.

Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Risikopopulationen mit Impfstoff versorgt werden. Dafür müssen die STIKOEmpfehlungen streng eingehalten werden. Von der Impfung anderer Bevölkerungsgruppen sollte abge­ sehen werden. Prevenar 13 sollte prioritär für die Säuglings-Grundimmunisierung verwendet werden. Wir dürfen nicht riskieren, dass diese essentielle Impfung nicht mehr sichergestellt werden kann. Pneumovax sollte prioritär für über 60-Jährige eingesetzt werden. Es gibt noch andere Risikogruppen, die von der STIKO benannt sind, und geimpft werden sollten, z.  B. Immunsupprimierte. Auch da sollten die STIKO Empfehlungen eingehalten werden.

Dr. Julia Martin und eine Medizinstudierende auf dem Weg zu ihrer Arbeit in der CoronaContainer Ambulanz Tübingen

Größter Feind ist nicht das Virus „Unser größter Feind ist nicht das Virus. Unsere größten Feinde sind Angst, Gerüchte und Stigma. Was wir brauchen, sind Fakten, Vernunft und Solidarität.“ WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am 28. Februar 2020 in Genf

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Auch wir sagen

DANKE Allen Ärzten, Pflegekräften und dem medizinischen Personal, die in diesen Tagen für uns alle ihr Bestes geben !

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Wir sind für Sie persönlich da, in unserer Sonothek und im Servicefall in Ihrer Praxis, sowie 24 Stunden in unserer Online-Sonothek www.dormed-stuttgart.de.

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Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt Praxisabgabe rechtzeitig planen Filippo Scaglione Vertriebsmanager Heilberufe bei der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank) www.bw-bank.de/heilberufe

Jeder niedergelassene Heilberufler setzt sich früher oder später mit der Veräußerung seiner Praxis auseinander. Aufgrund der Altersstruktur von Vertragsärzten und -psychotherapeuten in Baden-Württemberg werden in den nächsten Jahren viele Praxisinhaber einen Nachfolger suchen. Für sie dürfte es teilweise schwierig werden, einen geeigneten Praxisnachfolger zu finden. Denn es ist davon auszugehen, dass insbe­ sondere in ländlichen Gebieten das Praxisangebot die Nachfrage übersteigen wird. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit der entsprechenden Planung und Gestaltung zu befassen. Nur so kann eine Praxisübergabe in ihrer vollen Komplexität reibungslos ablaufen. Es gilt sowohl organisatorische, wirtschaftliche als auch rechtliche Dinge zu bedenken. So ist der Wert der Praxis mit Hilfe geeigneter Bewertungsmethoden und bei Bedarf durch das Gutachten eines Sachverständigen zu ermitteln. Mit Blick auf den künftigen Ruhestand sind Aspekte wie Vermögens- und Liquiditätsplanung für Praxisinhaber relevant. Hinsichtlich steuerlicher Aspekte greift das Steuerrecht, in Rechtsfragen gilt das Zivilrecht und bei standesrechtlichen Vorschriften das Sozial- und Berufsrecht.

Lange vorausdenken Da es zu jedem dieser Themen eine Vielzahl von Fragen und Aspekten zu klären gibt, ist es ratsam, frühzeitig Experten einzubinden. Hierzu gehören Steuerberater, Rechtsanwälte, Bankberater, Sachverstän­ dige zur Bewertung von Praxen, Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern. Leider zeigt die Erfahrung, dass viele Praxisinhaber fremde Hilfe oft erst recht spät in Anspruch nehmen. Wenn die Experten zu spät in den Planungsprozess einbezogen werden, kann das dazu führen, dass der geplante Übergabezeitpunkt nicht realisiert werden kann.

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Abbildung: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg/Stand 01. 01. 2020 Für alle erforderlichen Maßnahmen der Praxisabgabe wie Praxis­ wertermittlung, Nachfolgersuche und so weiter sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Befindet sich die Praxis in einem gesperrten Planungsbereich, sollte zudem ein entsprechender Zeitraum für das Nachbesetzungsverfahren berücksichtigt werden. Eine Praxisabgabe unter Zeitdruck wirkt sich in aller Regel nachteilig aus. Denn wenn sich die Praxis „auf die Schnelle“ nicht veräußern ließe, käme es zu einer Versorgungslücke im Alter. Allerdings ist für viele Niedergelassene der Veräußerungserlös oft eine wichtige Säule der Altersversorgung. Im Idealfall sollten deshalb zwischen der Entscheidung zur Praxisabgabe und der Veräußerung bis zu drei Jahre eingeplant werden.

Die Früchte der Arbeit ernten Unabhängig vom vorgesehenen Abgabezeitplan ist zu empfehlen, sich bereits viele Jahre vor der beabsichtigten Praxisabgabe mit den finanziellen Auswirkungen zu beschäftigen – je früher, desto besser. Praxisinhaber sollten sich beispielsweise folgende Fragen stellen: Welche Versorgungsleistungen (Altersruhegeld) sind aus dem berufsständischen Versorgungswerk zu erwarten? Wie hoch wird der voraussichtliche Veräußerungserlös der Praxis sein? Welche sonstigen Einnahmequellen werden in welcher Höhe zur Verfügung stehen? Wie entwickelt sich das Vermögen im Ruhestand? Kann der bisherige Le-

bensstandard auch nach der Praxisabgabe beibehalten werden?

Kompetente Hilfe in Anspruch nehmen Nur über eine frühzeitige Finanzplanung lassen sich Liquidität und Vermögen von Praxisinhabern optimieren und damit unangenehme finanzielle Überraschungen im Alter vermeiden. Deshalb ist diese Langfrist-Planung so wichtig. Doch nicht nur in Sachen Finanzplanung ist es ratsam, einen Bankberater hinzuzuziehen. Sofern dieser branchenkundig ist, kann er bei Praxisabgabe auf sehr vielfältige Weise unterstützen: Er hat nützliche Hinweise und Informationen rund um das Thema. Bei rechtlichen Fragestellungen und für die Bewertung von Arztpraxen greift er auf kompetente Kontakte zurück – seien es Rechtsanwälte oder Sachverständige. Er bietet Hilfestellungen bei der Schätzung des Praxiswerts. Manche Häuser haben hierfür eigens spezielle Berechnungstools entwickelt, mit denen sich zum Beispiel mit Hilfe der modifizierten Ertragswertmethode der Praxiswert bestimmen lässt. Mitunter kann der Bankberater sogar bei der Vermittlung potenzieller Praxisnachfolger behilflich sein. Er kennt sich bei der Erbfolgeplanung aus und hat weitere wertvolle Tipps für die Praxisabgabe. Mit Blick auf die Vielfalt der Themen, die eine Praxisabgabe so mit sich bringt, wird deutlich, dass es hilfreich ist, einen Finanzdienstleister an seiner Seite zu haben, der sich zugleich auf die Gesundheitsbranche spezialisiert hat.


Arzt und Recht aktuell Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die MFA-Ausbildung

Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes

Teilzeitberufsausbildung (§ 7a BBiG) War die Teilzeitausbildung bislang nur Auszubildenden vorbehalten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten, steht die Teilzeitausbildung künftig allen Auszubildenden offen. Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung ist nicht mehr an die positive Prognose nach § 8 (1) BBiG gekoppelt. Sie wird gewissermaßen zu einer Gestaltungsoption für die Durchführung einer Berufsausbildung. Unverändert ist die Zustimmung beider Vertragspartner, also des Auszubildenden und des Aus­ bilders erforderlich. Im Ausbildungsvertrag kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt werden. Die Kürzung darf allerdings nicht mehr als 50 Prozent betragen. Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend der Verkürzung, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit. Die Schulpflicht ist von Teilzeit nach wie vor nicht umfasst. Bei der neuen Teilzeitregelung wird auf Individualität gesetzt. So kann sich die Teilzeitvereinbarung auch nur auf einen bestimmten Zeitraum der Ausbildungsdauer beziehen. Ebenso kann Teilzeit auch noch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden oder aber bereits vereinbarte Teilzeit wieder auf Vollzeit zurück geändert werden.

Freistellung und Anrechnung (§ 15 BBiG) Die Regelungen für die Frei­ stellung und die Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit werden für jugendliche und erwachsene Auszubildende vereinheitlicht. Im Klartext bedeutet dies, dass die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Freistellung und Anrechnung künftig auch für erwachsene Azubis Anwendung finden. Beginnt der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, darf auch ein volljähriger Azubi künftig nicht mehr vorher im Praxisbetrieb beschäftigt werden. Zudem sind volljährige Auszubildende ebenso freizustellen •  für die Teilnahme am Berufsschulunterricht einschließlich der Pausen •  an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, einmal in der Woche •  in Berufsschulwochen mit planmäßigen Blockunterricht von 25 oder mehr Stunden an mindestens fünf Tagen •  für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind •  an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht

Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) Ausbilder haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Diese steigt mit fortschreitender Berufsausbildung an. Erstmals definiert der Gesetz­ geber eine bis 2023 jährlich an­ steigende Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr. Darüber hinaus wurden prozentuale Steigerungen für die Ver­ gütungen der höheren Ausbildungsjahre festgelegt. Ab 2024 werden die Erhöhungen jährlich fortge­ schrieben.

Foto: iStock / Getty Images – fotografixx

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um 1. Januar 2020 ist das geänderte Berufsbildungs­ gesetz (BBiG) trotz wieder­ holter Bedenken verschiedener Berufsverbände in Kraft getreten. ­ Dadurch ergeben sich wichtige Änderungen für die Ausbildung ­ von Medizinischen Fachangestellten (MFA), nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse. Nachstehend beschreiben wir, was sich für Ärztinnen und Ärzte als Ausbilder im Einzelnen ändert.

Für die MFA Ausbildungsverhältnisse hat die gesetzliche ­Mindestausbildungsvergütung (515 Euro für das erste Ausbildungsjahr, wenn die Berufsausbildung in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wird) keine Konsequenz. Für die MFAAusbildung ist weiterhin die tarifliche Ausbildungsvergütung anzusetzen. Selbst bei zulässiger Unterschreitung um 20 Prozent liegt diese deutlich über der gesetzlichen Neuregelung. Landesärztekammer Baden-Württemberg

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Vermischtes Interview • Mathias Körner ist Präsident der European Junior Doctors Association

„Psychische Belastung lässt Alarmglocken läuten“

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Die Digitalisierung wird den Arztberuf entscheidend verändern. Ein Thema für die EJD?

m November 2019 wurde Mathias Körner aus Karlsruhe in Helsinki zum Präsidenten der European Junior Doctors Association (EJD) gewählt; die Organisation setzt sich für die Belange von mehr als 300.000 jungen Ärztinnen und Ärzten in Europa ein. Mit dem 37-jährigen Facharzt für Innere Medizin sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl! Was hat Sie zur Kandidatur bewogen? Mathias Körner: Vielen Dank! Ich war bereits seit 2018 Schatzmeister der EJD und habe in diesem Amt sowohl die administrative wie auch die politische Seite der unterschiedlichen Ämter kennengelernt. Mit dem Ausscheiden vieler langjähriger Mitglieder des Vorstandes kam sehr viel Bewegung in die personelle Besetzung, und auch die Position des Präsidenten musste neu besetzt werden. Mit meiner Erfahrung als Schatzmeister war ich dafür sehr gut vorbereitet. Das hat auch die Generalversammlung so gesehen und mich einstimmig gewählt.

Wo sehen Sie während Ihrer zweijährigen Amtszeit den größten Handlungsbedarf? Mathias Körner: Die aktuelle Situation um SARS-CoV-2 zeigt, wie schnell sich die bereits angespannte Situation im Gesundheitswesen in sehr kurzer Zeit weiter verschärfen kann. Da Krankenhäuser leider gewinnorientiert wie Unternehmen geführt werden (müssen), liegt bereits im Alltag eine hohe Belastung auf allen Beteiligten. Die Zahlen zur psychischen Belastung von jungen Ärztinnen und Ärzten sowohl aus Deutschland, anderen europäischen Ländern und beispielsweise auch Kanada müssten eigentlich bei allen Verantwortlichen und Entscheidungsträgern die Alarmglocken läuten lassen. Leider wird diesem zunehmenden Problem unserer Ansicht nach nicht ausreichend Auf-

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merksamkeit geschenkt. Wir sind sehr besorgt über die Entwicklung und arbeiten daraufhin, dass wirksame Schutzmaßnahmen vor allem gegen psychische Erkrankungen unter jungen Ärztinnen und Ärzten gesetzlich verankert und auch überprüft werden.

Und wie können die EJD darauf einwirken beziehungsweise was sind Ihre Forderungen? Mathias Körner: Zunächst versuchen wir, zwischen den Länderorganisationen ständig Erfahrungen und Lösungsansätze auszutauschen. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, manches kann man sich bei den Nachbarn „abschauen“. Natürlich werden wir auch versuchen, mit den entsprechenden Stellen auf europäischer Ebene sowie mit Mitgliedern des europäischen Parlaments in Kontakt zu kommen, um unsere Position zu transportieren. Wir fordern, dass die Gesundheit der Mitarbeiter im Gesundheitswesen besser geschützt wird, sowohl körperlich als auch seelisch. Ausreichende Erholungsphasen und ein planbares Sozialleben sind wichtige erste Schritte. Entsprechende Regelungen dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen auch wirksam kontrolliert werden.

Mathias Körner: Natürlich! Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist eines der Hauptthemen unserer aktuellen Wahlperiode. Die Digitalisierung verändert bereits den Alltag, allerdings wird dieser Weg leider nicht ausreichend von sachkundigen Ärztinnen und Ärzten begleitet. Im Moment ist der Veränderungs­ prozess mehr durch die freie Wirtschaft oder Privatunternehmen getrieben, sodass hier auch häufig Fehlentwicklungen stattfinden. Zudem gibt es zwar Empfehlungen für Standards auf europäischer Ebene, ob die einzelnen Länder sich aber daran halten, steht auf einem anderen Blatt. Es besteht die Gefahr, dass hier eine wahrscheinlich ein­ malige Chance vergeben wird, wirklich grenzübergreifend Daten auszutauschen zu können. Dafür fehlen natürlich auch noch die Regularien, aber wenn die Basis nicht korrekt gelegt wird, braucht man sich darüber auch keine Gedanken mehr machen.

Ist das nicht schwierig umzu­ setzen bei den europaweit recht unterschiedlichen Regelungen? Mathias Körner: Ein solch großes Projekt auf europäischer Ebene ist natürlich sehr komplex. Es gibt verschiedene nationale Gesetze und verschiedene Ausgangslagen. Manche Länder sind schon viel weiter als andere, was die Digitalisierung im Gesundheitswesen angeht. Auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Digitalisierung und der entsprechenden Regulation sind nicht überall gleich ausgeprägt. Kompliziert ist es eigentlich immer. Wenn man dann aber ein gutes Ergebnis herausbekommt, ist es umso besser. Wir sind zuversichtlich und werden, wie auch in der Vergangenheit, alles geben, um für die junge Generation der Ärztinnen und Ärzte das Bestmögliche herauszuholen.


Vermischtes

Namen und Nachrichten 2,45 Millionen Euro für Leukämie-Forschung Wissenschaftler des Universitätsklinikums Heidelberg, des Heidelberger Instituts für Stammzelltechnologie und Experimentelle Medizin im Deutschen Krebsforschungszentrum und des Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie konnten im Rahmen des Junior-Verbundes LeukoSyStem eine Forschungsförderung des Bundes­ ministeriums für Bildung und Forschung in Höhe von 2,45 Millionen Euro einwerben. Ziel ihres Projektes ist es, die Ursprungszellen der akuten myeloischen Leukämie zu erforschen. Sie wollen anhand von isolierten Einzel­ zellen aus Patientenproben charakteristische Marker, Mutationen, Funktionsdaten und Stoffwechselwege untersuchen, um Leukämiestammzellen und ihre Um­ gebung im Knochenmark besser verstehen zu können. Die gesammelten Daten sollen mithilfe neu zu entwickelnder Computer-Algorithmen übergreifend ausgewertet werden.

Ulmer Militärarzt neuer nationaler ­Gesundheitsschützer

Für seine Forschung zum Thema digitale Patientenbegleitung ist PD Dr. Benjamin Walter, Leiter der Endoskopie der Inneren Medizin I des Universitätsklinikums Ulm, mit dem Darmkrebs-Präventionspreis 2020 der Stiftung Lebensblicke ausgezeichnet worden. Die Arbeitsgruppe „Endoskopische Forschung“ um Dr. Walter hat eine Anwendungssoftware entwickelt, um Patientinnen und Patienten besser auf eine Darmspiegelung vorzubereiten. Die Stiftung Lebensblicke hat dem Gastroenterologen dafür den DarmkrebsPräventionspreis 2020 in Höhe von 4.000 Euro zuerkannt.

Am Universitätsklinikum Ulm soll die Verbindung zwischen Krankenversorgung und Forschung und Lehre künftig noch enger werden. Hierzu wird unter anderem im Rahmen des „Clinician Scientist Programms“ die neue Zielposition des „wissenschaftlichen Oberarztes“ geschaffen. Durch diese Initiative sollen junge, wissenschaftlich engagierte Ärztinnen und Ärzte gezielt gefördert werden. Dies sei ein Alleinstellungsmerkmal, das dazu beitrage, dass den Aufgaben der Universitätsmedizin auch in Zukunft umfassend nachgekommen werden könne.

Neue Betrugsmasche Anzeige

In einer Zeit wachsender Verunsicherung durch das Coronavirus hat der Bundesgesundheitsminister einen obersten nationalen Gesundheitsschützer be­ rufen. Der bisherige Chef des Bundeswehrkrankenhauses in Ulm, Generalarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, hat die Leitung der neuen Abteilung „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit“ übernommen. Sie soll sich um den Schutz vor Epidemien, Infektionen und biologischen Gefahren kümmern. Der bisherige Kommandeur und Ärztliche Direktor der Militärklinik in Ulm gilt als erfahrener Tropenmediziner, Infektiologe und Fachmann für öffentliche Gesundheit. Er war 2014 Mitglied im Ebola-Krisenstab und wurde 2009 während der H1N1-Pandemie schon einmal ins Gesundheits­ ministerium abgeordnet.

Neuer Weiterbildungsverbund Docs4Pfenz

Hohe Auszeichnung für Dr. Lambo

Mitte Februar fiel der Startschuss für den Weiterbildungsverbund „Docs4Pfenz“ in Pforzheim/Enzkreis. Beteiligt sind das Gesundheitsamt, die vier Kliniken der Region, niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Bezirksärztekammer Nordbaden. Die Kooperationspartner verfolgen damit das gemeinsame Ziel, Ärztinnen und Ärzten die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem abgestimmten Curriculum zu ermöglichen. Damit soll dem Ärztemangel in der Region entgegengewirkt und eine hohe Qualität in der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sichergestellt werden. – Alle Weiterbildungsverbünde im Südwesten mit allen Details sind auf der Website der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg zu finden.

Für seine herausragende Publikation zu seltenen und äußerst aggressiven Hirntumoren, die hauptsächlich bei Kindern unter drei Jahren auftreten, hat Dr. Sander Lambo vom Deutschen Krebsforschungszentrum & Hopp Kindertumorzentrum KiTZ in Heidelberg den Dr. Holger Müller Preis 2019 erhalten. Mit seiner Studie zu embryonalen Tumoren mit mehrschichtigen Rosetten (ETMR) ist es Dr. Lambo gelungen, große Fortschritte bei der Erforschung einer bislang nur unzureichend behandelbaren Form kindlicher Hirntumore zu erzielen. Dr. Lambo und sein Team konnten mittels Genomanalysen zeigen, dass ein Teil der Patienten eine Keimbahnmutation im DICER1 Gen besitzt.

www.allgemeinmedizin-bw.de

C. Itani, PD Dr. B. Walter; Prof. Dr. J. Riemann

Clinician Scientist Programms in Ulm

Ärztinnen und Ärzte aus dem Südwesten berichten über eine neue Betrugsmasche: Eine „Deutsche Gesundheitsverwaltung“ verschickt per Nachnahme persönlich adressierte Briefe an Praxisinhaber und setzt offenbar darauf, dass die Empfänger darin Informationen zur Telematikinfrastruktur vermuten. Hat man den Nachnahmebetrag von knapp 70 Euro erst einmal bezahlt, kann man die Annahme anschließend nicht mehr verweigern. Internetrecherchen nach dieser „Gesundheitsverwaltung“ bleiben erfolglos. Dem Schreiben liegt ein Widerspruchsformular bei, das nach Neuseeland geschickt werden müsste. Die Betroffenen raten, die Annahme derartiger Nachnahmesendungen zu verweigern.

Weitere Informationen:

Foto: Sabine Kast

Präventionspreis für PD Dr. Walter

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

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Vermischtes Gehälter erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent

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er Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf Eckpunkte einer Tarifeinigung für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in 23 tarifgebundenen Universitätskliniken verständigt. In wesentlichen Punkten gibt es die vom Marburger Bund geforderten Verbesserungen. So haben die Ärzte mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 grundsätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat zu leisten. Zusätzlich darf einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Eine vergleichbare Regelung gilt künftig für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Sie führt dazu, dass gegenüber Ärztinnen und Ärzten nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) angeordnet werden darf. Entsprechend der Regelung zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste

kann darüber hinaus pro Quartal an einem weiteren Wochenende die Anordnung von Arbeitsleistung erfolgen. Einigkeit erzielten beide Seiten auch bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienstpläne müssen nunmehr spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt. Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2020 an vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeit­ dokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten über­ prüfen zu können. Wie schon in zurückliegenden Tarifrunden mit anderen Arbeitgeberverbänden, hat der Marburger Bund auch mit der TdL eine Regelung vereinbart, die eine Verdrängung des Ärzte-Tarifvertrages durch die An-

Foto: iStock / Getty Images – gorodenkoff

Tarifabschluss für Uniklinik-Ärzte

wendung der Kollisionsnorm im Tarif­ einheitsgesetz ausschließt. Für den Marburger Bund ist mit dieser Tarif­ sicherung eine Grundbedingung erfüllt, ohne die es keine Einigung hätte geben können. Die Gehälter der Uniklinik-Ärzte erhöhen sich in drei Stufen um ins­ gesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent. Der Tarifkompromiss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien des Marburger Bundes.

Meine Meinung

Neue Arztnummer führt zu weiterer Bürokratie

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chon gewusst, jetzt haben auch Krankenhausärztinnen und -ärzte eine Nummer, die Krankenhaus-Arztnummer (KHANR), nicht nur die ermächtigten Krankenhausärzte, die wie die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen eine lebenslange Arztnummer (LANR) haben. Für die neu geschaffene und seit dem 1. Januar 2020 verbindliche Krankenhaus-Arztnummer (Verwendungszweck ist das Entlassrezept) wurde ein eigenes Register aufgebaut, das dem Gesundheitswesen erneut Millionen entzieht. Personalverwaltungen durften von ihren angestellten Ärztinnen und Ärzten Daten zusammentragen, müssen diese auf dem Laufenden halten und monatlich den Krankenkassen zur Verfügung stellen. Wir wollen aber nicht vergessen, dass alle Ärztinnen und Ärzte noch die Mitgliedsnummer ihrer Ärztekammer haben, zusätzlich die Bundeseinheitliche Arztnummer (BAN) sowie – sofern sie Fortbildungspunkte sammeln – die 15-stellige einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Nun kann ich durchaus verstehen, dass in einer durchorganisierten Welt mit komplexer Vernetzung eine klare Identifikation auch von

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uns Ärzten möglich sein muss. Aber warum bitte fünf oder noch mehr Nummern? Ärztinnen und Ärzte sind Pflichtmitglied in einer Ärztekammer. In der Kammer liegen alle persönlichen Informationen zum Arzt vor. Die Kammer ist die Schnittstelle zu allen anderen Institu­ tionen. Aus diesem Grunde könnte man viel Aufwand sparen, wenn es nur ein Register Dr. Matthias Fabian bei der Bundesärztekammer gäbe (gerne in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung), welches einmalig eine einheitliche Nummer für uns Ärztinnen und Ärzte generiert und diese auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben nur zu bestimmten Zwecken unter Einhaltung des Datenschutzes mit anderen Institutionen teilt. Dr. Matthias Fabian


Vermischtes Wesentliche Wissensgrundlage zur Verbesserung der medizinischen Versorgung

Öffentliche Leitlinien-Finanzierung

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urch das im Dezember 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bestehen jetzt Möglichkeiten, hochwertige medizinische Leitlinien und damit die Leitlinienarbeit der Fachgesellschaften in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. unabhängig zu finanzieren. Es wird zwei Unterstützungsbereiche geben: Zum einen die Förderung der Erstellung oder Aktualisierung kompletter Leitlinien über Mittel des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zum anderen die Förderung von Evidenzrecherchen zu einzelnen klinisch relevanten Fragestellungen in Leitlinien über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) nach Beauftragung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Medizinische Leitlinien sind für Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis eine wesentliche Wissensgrundlage und dienen der Verbesserung der medizinischen Versorgung. Die Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung von Leitlinien sind wichtig, damit aktuelle, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in Diagnose und Therapie einfließen können. Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in der AWMF und ihre Leitlinienautoren leisten hier seit

vielen Jahren einen weitestgehend ehrenamtlichen Beitrag. Sie publizieren ihre Leitlinien über das Leitlinienregister der AWMF und akzeptieren die damit verbundene Qualitätssicherung. Das qualitätsgesicherte Leitlinienregister der AWMF umfasst aktuell mehr als 750 Publikationen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz bietet jetzt die Chance, Leitlinienvorhaben der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften unabhängig zu finanzieren. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten und zugleich die wissenschaftlich-medizinische Expertise aller beteiligten Fachgesellschaften einzubeziehen, hat der Gesetzgeber die AWMF beauftragt, als Mittlerin für begründete Förderanträge der Fachgesellschaften zu fungieren. Die AWMF wird dazu mittels bewährter Verfahren den Konsens mit ihren Mitgliedsfachgesellschaften suchen. Über den ersten Weg sollen vollständige Leitlinienprojekte über den G-BA-Innovationsfonds finanziert werden. Die Themenschwerpunkte legt das BMG fest, die AWMF kann hierzu beraten. Für das Jahr 2020 hat das Ministerium bereits vier Themenschwerpunkte angedacht: seltene Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und komplexe Versorgung. In den folgenden Bewilligungsjahren 2021 bis

2024 soll die AWMF Themenschwerpunkte vorschlagen. Die AWMF wird dazu zeitnah mit den Fachgesellschaften einen Konsens als Grundlage für die Beratung für künftige Themen suchen. Dabei werden bewährte Priorisierungskriterien wie Verbesserungsbedarf der Versorgung oder individuelle Krankheitslast zugrunde gelegt. Die AWMF fordert das BMG jedoch darüber hinaus nachdrücklich auf, auch eine themenoffene Förderung zu ermöglichen, da weder das BMG noch die AWMF in der Lage sind, aufgrund rein formaler Kriterien wirklich die für Patientinnen und Patienten relevanten Bedarfe für hochwertige Leitlinien zu identifizieren. Über den zweiten Weg soll den Fachgesellschaften die Kompetenz des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) als Dienstleistung für die Entwicklung, Aktualisierung oder Weiterentwicklung hochwertiger Leitlinien durch systematische Literaturrecherchen zur Verfügung gestellt werden. Die Beauftragung des IQWiG legt das BMG fest. Die AWMF kann jedoch dem BMG Themenvorschläge und konkrete Fragestellungen für Literaturrecherchen mit entsprechender Begründung unterbreiten. Die AWMF wird dazu ihre Mitgliedsgesellschaften befragen und deren begründete Vorschläge an das BMG weiterleiten.

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Factoring – braucht man das oder kann das weg? Zur Führung einer Praxis muss sich ein Arzt neben medizinischen auch mit organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen auskennen. Eine Dienstleistung, die in diesem Zusammenhang immer wieder angeboten wird, ist das Factoring. Doch was genau ist das? Und braucht man das?

Beim Factoring verkauft der Arzt seine Honorarforderung gegen eine Gebühr an einen so genannten „Factor“. Der Arzt erhält in der Regel sein Honorar sofort. Der Factor macht die Forderung gegenüber den Patienten in eigenem Namen geltend. Die Praxis spart erhebliche Verwaltungsarbeit ein: Rechnungs‐ und Mahnversand, Ratenzahlungsvereinbarungen sowie die Zahlungseingangskontrolle entfallen. Der wichtigste Effekt ist jedoch die bessere Planbarkeit der wirtschaftlichen Situation einer Praxis. Es erhöht sich nicht nur der finanzielle Spielraum, sondern die Factoringgesellschaft übernimmt zu 100% das Ausfallrisiko des Honorars. Diese Vorteile gelten, wenn es sich um „echtes Factoring“ handelt. Als Factor tritt bei Arztpraxen in der Regel eine Abrechnungsgesell‐ schaft wie die mediserv Bank GmbH auf. Dann erhält der Arzt weitere vorteilhafte Dienstleistungen rund um die Privatabrech‐ nung, wie zum Beispiel kompetente Abrechnungsberatung.

mediserv bietet als DIE DIREKTBANK IN DER PRIVATABRECH‐ NUNG außerdem die Vorfinanzierung der Kassenabrechnung sowie Geldanlage‐ und Finanzierungsmöglichkeiten an, zu attraktiven Konditionen, maßgeschneidert auf die Bedürfnisse einer Arztpraxis. Patienten schätzen die professionelle Unterstützung bei Erstattungsfragen sowie die attraktiven Ratenzahlungsangebote, die Ihnen Gesundheitsleistungen ermöglichen, die vom Kosten‐ erstattungsträger nicht übernommen werden. Fazit: Natürlich geht es ohne Factoring. Rechnet man aber genau nach, ist es aus kaufmännischer Sicht meist sinnvoll. Die Arbeitsentlastung und weitere passende Angebote schaffen außerdem einen spürbaren Mehrwert für Praxis und Patient. Bei Fragen rund um das Thema oder für mehr Informationen über das Angebot der mediserv Bank GmbH finden Sie alle Kontaktdaten auf der Internetseite www.mediserv.de.


Vermischtes Förderung für Projekte aus Gesundheitsforschung, -wirtschaft und -versorgung

Forum Gesundheitsstandort

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eit dem Sommer 2018 haben sich mehr als 400 Experten aus Krankenhäusern und Pflege­ einrichtungen, Forschungsinstituten und Universitäten sowie Pharma- und Medizintechnikfirmen im „Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg“ zusammengeschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, Silo-Denken aufzubrechen und Innovationen sowohl zum Nutzen von Patientinnen und Patienten als auch zur Weiterentwicklung von Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern. Die Teilnehmenden haben sich dabei einem der drei Themenblöcke Wissenschaft, Wirtschaft und Versor-

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Veranstaltungshinweis

management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.. Veranstaltungstitel: Im Trend: MVZ und Anstellung Ziele: Sie denken über eine Beschäftigung in einem MVZ nach? Dann liegen Sie ganz im Trend. Wer heutzutage als Angestellter in einem MVZ (oder auch in einer Praxis) tätig werden möchte hat viele Möglichkeiten. Lernen Sie die verschiedenen Optionen kennen und erfahren Sie, was Sie darüber hinaus auf Ihrem Weg zur Anstellung beachten sollten. Wir helfen Ihnen im Umgang mit wichtigen Rechtsfragen – angefangen beim Anstellungs­ vertrag über den Kündigungsschutz bis hin zu möglichen ­Haftungsrisiken bei Behandlungsfehlern. So können Sie Ihr ­Anstellungsvorhaben fundiert planen und für sich die richtigen Entscheidungen treffen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: •  Dr. jur. Maike Erbsen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht •  Thilo Weiland, Diplom-Betriebswirt (FH) Steuern und Revision, Steuerberater Termin und Veranstaltungsort: •  17. Juni 2020 (15.00 bis ca. 19.00 Uhr), •  apoBank Mannheim, Jakob-Bensheimer-Straße 22, 68167 Mannheim Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. Fortbildungspunkte: 5

gung angeschlossen und arbeiten in entsprechenden Arbeitsgruppen und Gremien mit. Inzwischen konnten aus rund 150 eingereichten Skizzen insgesamt 42 innovative Initiativen ausgewählt werden, die aufgefordert wurden, einen Förderantrag zu stellen. Dabei verteilen sich die 50 Millionen Euro, die für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt werden, nahezu gleichmäßig auf die drei Themenbereiche. – Nachstehend Beispiele für Projekte, die zur Förderung vorge­sehen sind:

Initiative Patientensicherheit Mit dem Projekt wird an den vier Universitätskliniken erstmals in einem deutschen Bundesland ein landesweites Netzwerk zur Erfassung, Analyse und Kommunikation aller für MRE-Infektionen relevanten Daten etabliert, um die Bevölkerung zu schützen und den Trend der MREEpidemie umzukehren.

Kognitiver medizinischer ­Assistent (KoMed) In dem Projekt sollen bei chirurgischen Patienten alle verfügbaren klinischen Daten analysiert werden, um eine personalisierte Voraussage möglicher Risiken zu treffen. Für die Identifizierung und Validierung der Risikofaktoren für Komplikationen durch künstliche Intelligenz müssen die in der Klinik vorhandenen IT-Infrastrukturen ergänzt, neuronale Netze trainiert und längerfristige Behandlungs- und Erkrankungsdaten von Patienten und Kontrollpersonen erfasst werden.

Prädiktive Diagnostik von Krankheiten für Personalisierte Medizin Dieses Projekt beschäftigt sich mit der Verzahnung von personalisierten Diagnose- und Therapieentscheidungen für verschiedene Patientengruppen mit verschiedenen Krankheitsbildern. Konkret geht es darum, wie Krankheitsverläufe individuell auch im Homecare-Bereich oder im Pflegeheim vor Ort erfasst werden können, sodass die Analysedaten telemetrisch an den behandelnden Arzt übermittelt werden können. Auf dieser Basis erfolgt

dann eine individuelle Entscheidung über die weitere Behandlung.

Neue Gesundheitsdienstleistungen in Kooperation zwischen Wirtschaft und Sozialwirtschaft Das Projekt hat die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zum Ziel. Im Raum der Stadt Balingen werden mit einem koordinierten Konzept mit Partnern aus Unternehmen, Sozialwirtschaft, Sozialversicherungsträgern und der Kommune neue Gesundheitsdienstleistungen und Smart Services aufgebaut. Je nach Bedarf können Arbeitnehmer und pflegende Angehörige Leistungen unterschiedlicher Anbieter über eine digitale Plattform abrufen.

ZPM-Netzwerk Seit 2016 bauen die Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM) auf, in denen modernste Molekulardiagnostikmethoden und der Zugang zu klinischen Studien und Therapien von Krebserkrankungen bereitgestellt werden. Mit dem Ausbau des ZPM-Netzwerkes sollen die Fortschritte der Personalisierten Medizin erstmals allen betroffenen Patienten in Baden-Württemberg zugänglich gemacht und die Voraussetzungen geschaffen werden, um diese Verbesserungen rasch in die Routineversorgung der Patienten zu überführen.

Klinische Informationsstelle ­Seltene Erkrankungen Das Zentrum für Seltene Erkrankungen Tübingen – das erste seiner Art in Deutschland – wird eine Klinische Informationsstelle Seltene Erkrankungen einrichten. Ausgebildete Experten recherchieren auf Anfrage des Arztes, der mit der Diagnose einer seltenen Erkrankung seines Patienten konfrontiert ist, den aktuellen Wissensstand anhand von Datenbanken und Publikationen – gegebenenfalls auch durch direkte Anfrage bei internationalen Experten – und übermitteln dem Arzt zeitnah die bestmöglichen Behandlungsempfehlungen.


Vermischtes Qualität, Nutzen, Transparenz und Datenschutz weisen große Unterschiede auf

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nährungsthemen liegen dabei ganz vorne. Im konkreten Krankheitsfall wären über zwei Drittel bereit, digitale Unterstützungsangebote einzusetzen. Jeder Zweite der Befragten hält die digitale Versorgung für notwendig, um die steigenden Kosten des Gesundheitssystems aufzufangen. Der Markt hat einiges zu bieten und fast täglich kommen neue Angebote hinzu. Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum empfiehlt, eine Gesundheits-App nicht ungeprüft zu verwenden. Bei der Bewertung kann eine Checkliste helfen, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit (www.aps-ev.de/ app-checkliste) bereitstellt. Zweck und Funktionalität der App, Vorhandensein von Prüfsiegeln wie dem HONcode, Impressum und verständ-

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ehr als 100.000 GesundheitsApps sind auf dem Markt – angefangen von Fitness- und Entspannungsprogrammen über Coaches für gesunde Ernährung, mehr Bewegung oder zur Nikotinentwöhnung bis zu Diagnose-Apps, Symptom-Checkern und Medikationsmanagement. Hinsichtlich Qualität, Nutzen, Transparenz und Datenschutz weisen die Angebote große Unterschiede auf. Verbindliche Bewertungskriterien fehlen zurzeit noch. Die Bereitschaft der Bevölkerung, sich auf digitale Lösungen im Gesundheitswesen einzulassen, ist groß. So das Ergebnis einer Umfrage, die von Bitkom Research 2019 durchgeführt wurde. Danach nutzen zwei von drei Smartphone-Besitzern in Deutschland Gesundheits-Apps. Informationen zu Gesundheits-, Fitness- und Er-

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Checkliste für Gesundheits-Apps

liche Datenschutzerklärung sowie die Finanzierungsform sind relevante Kriterien, die mit der Checkliste abgefragt werden. Ein weiterer Punkt: Was sagen andere zu der App, hat sie viele gute Bewertungen verschiedener Nutzer oder nicht? In nur drei Schritten – Abfrage der Kriterien, ihre Auswertung und die Empfehlung – liegt das Ergebnis vor.

Personalmangel hat spürbare Auswirkungen auf Versorgung der Menschen im Land

Fachkräftemangel verschärft sich

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ast 70 Prozent der Allgemeinen Krankenhäuser in BadenWürttemberg haben in den vergangenen zwölf Monaten Betten oder Abteilungen wegen Personalmangel zeitweilig geschlossen. In fast zwei Dritteln dieser Krankenhäuser wurden dabei Betten in der Intensivstation geschlossen. Und häufig wurden diese Betten dann sogar länger als drei Tage im Monat gesperrt (67 Prozent). Grund: deutlich spürbarer Personalmangel. Dies spiegelt sich auch in zentralen Ergebnissen einer aktuellen Umfrage der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) wider: Geschäftsführer von 86,5 Prozent der Krankenhäuser, 88,6 Prozent der Reha-Kliniken und 85 Prozent der Pflegeeinrichtungen sagen, dass es schwierig oder eher schwierig ist, Pflegefachkräfte zu finden. 69,3 Prozent der Krankenhäuser und sogar 84,4 Prozent der Reha-Kliniken haben Probleme, freie Stellen im Ärztlichen Dienst neu zu besetzen.

Der Fachkräftemangel wirkt sich auch auf das Zusammenspiel von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Reha-Kliniken aus: So ist es häufig schwierig, für Krankenhauspatienten nach der Entlassung die passende Anschlussversorgung in der ambulanten oder stationären Pflege zu finden. Aufgrund von fehlendem Pflegepersonal können Pflegeplätze nicht belegt werden und Pflegeplätze für psychisch auffällige oder suchtkranke Patienten fehlten ganz generell. Eigentlich sollte es mittlerweile einfacher sein, einen Pflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Dienst zu finden. Denn mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 sollten bundesweit 13.000 neue Stellen geschaffen werden. Die BWKG-Umfrage zeigt allerdings, dass in den Pflegeeinrichtungen im Land bisher wenig davon angekommen ist. Nur 101 Geschäftsführer von Pflegeeinrichtungen haben angegeben, einen Antrag auf zusätzliches Pflege-

personal gestellt zu haben. Damit wurden insgesamt 130,5 neue Pflegestellen beantragt. 41,7 Prozent der Anträge wurden bisher positiv beschieden und dadurch 63,7 Stellen geschaffen. Mindestens 50 Prozent der Anträge warten immer noch auf die Bearbeitung – und das seit mehreren Monaten. Anzeige

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Vermischtes Neue Schätzung des Robert Koch-Instituts zur Krankheitslast

Nosokomiale Infektionen

Foto: iStock / Getty Images – sturti

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as Robert Koch-Institut hat eine aktuelle Schätzung zur Krankheitslast durch im Krankenhaus erworbene (nosokomiale) Infektionen vorgelegt. Demnach liegt die geschätzte Zahl der nosokomialen Infektionen in Deutschland bei 400.000 bis 600.000 pro Jahr und damit im Bereich vorheriger Hochrechnungen. Die Zahl der Todesfälle kann durch die weiterentwickelte Methodik verlässlicher erfasst werden und liegt jetzt bei 10.000 bis 20.000. Eine frühere Schätzung hatte 10.000 bis 15.000 Todesfälle pro Jahr ergeben. Generell sind Todesfälle durch nosokomiale Infektionen schwer zu bestimmen, insbesondere weil viele Betroffene an schweren Grundkrankheiten leiden, die bereits ohne Krankenhausinfektion häufig zum Tod führen. Berechnet wurde nicht nur die Zahl der nosokomialen Infektionen und Todesfälle. Erstmals wurde für Deutschland auch die Krankheitslast in sogenannten Disability-Adjusted Life-

Years (DALY) berechnet. DALY sind die durch Krankheit und Tod verlorenen Lebensjahre. Damit lässt sich der Schaden für die Gesundheit der Bevölkerung (Public Health) besser abbilden und mit anderen Krankheiten vergleichen. Die durch Krankheit und Tod verlorenen Lebensjahre durch nosokomiale Infektionen liegen in Deutschland bei knapp 250.000 pro Jahr (309 pro 100.000 Einwohner). Der Anteil der Patienten, die während eines Krankenhaus-Aufenthaltes eine Infektion bekommen, ist in Deutschland mit rund 3,6 Prozent niedriger als im EU-Durchschnitt (5,5 %). Betrachtet man aus Public-HealthSicht die Krankheitslast auf Bevölkerungsebene, ergibt sich ein anderes Bild. Bezogen auf die Bevölkerung liegt Deutschland bei der Zahl der Infektionen und Todesfälle sowie der Krankheitslast (DALY) über dem europäischen Schnitt. So erkranken hierzulande jährlich 500 bis 650 Patienten pro 100.000 Einwohner an einer nosokomialen Infektion, im EU Durchschnitt

sind es 450 bis 500 Erkrankte pro 100.000 Einwohner. Derartige Zahlen können nicht isoliert betrachtet werden, bei einem Vergleich müssen die unterschiedlichen Gesundheitssysteme in den europäischen Ländern mitberücksichtigt werden. Eine wesentliche Ursache für die höhere Krankheitslast in Deutschland ist die größere Zahl an stationär behandelten Patienten und Krankenhausbetten. Deutschland hat in Europa die höchste Anzahl an Krankenhausbetten und die zweithöchste Anzahl an Krankenhauspatienten pro 1.000 Einwohner und Jahr. Die Wissenschaftler haben für die neue Studie fünf Infektionen betrachtet, die fast 80 Prozent der im Krankenhaus erworbenen Infektionen ausmachen, Lungenentzündungen, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen, Clostridium difficile-Infektionen und Blutstrominfektionen. Die Daten stammen aus der sogenannten Punktprävalenzstudie 2011/2012 des Nationalen Referenzzentrums.

Marktvolumen könnte auf 38 Milliarden Euro ansteigen

Digitaler Gesundheitsmarkt wächst

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Download der Roland Berger-Studie

Oktober 2019

Future of Health Eine Branche digitalisiert sich – radikaler als erwartet

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er Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen kommt schneller voran als bislang vermutet: Bis zum Jahr 2025 wird das europaweite Marktvolumen voraussichtlich rund 155 Milliarden Euro betragen – 38 Milliarden Euro davon allein in Deutschland. Dabei ist die Digitalisierung, insbesondere in Form von Künstlicher Intelligenz (KI), der größte Treiber dieser Transformation, so die neue Roland Berger-Studie „Future of Health: Eine Branche digitalisiert sich – radikaler als erwartet“. Für die Publikation wurden 400 internationale Experten aus dem Gesundheitsmarkt befragt. Den größten Wachstumsschub erwarten die Befragten durch die digitale Krankheitsprävention und die KI-Diagnostik. Gefolgt werden diese Anwendungen von KI-basierten

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Therapieentscheidungen und digitalen Therapien. Gleichzeitig werden durch die Digitalisierung neue Rahmenbedingungen definiert, etwa in der Kommunikation zwischen Versicherungen und ihren Kunden. Sieben von zehn Experten rechnen etwa damit, dass immer mehr Versicherte relevante Daten zu ihrem Gesundheitszustand digital dokumentieren und ihren Versicherungen freiwillig zur Verfügung stellen, um bessere Konditionen zu erhalten. Alle Krankenkassen arbeiten intensiv an digitalen Angeboten. Allerdings erwarten die befragten Experten tief greifende Veränderungen, die über die internen Szenarien vieler Häuser hinausgehen. Der Druck auf die etablierten Unternehmen im Gesundheitswesen wird in den kommenden Jahren zu-

nehmen, da branchenfremde Marktteilnehmer für Konkurrenz sorgen. So sind 60 Prozent der Befragten sicher, dass die großen Technologiekonzerne im Jahr 2025 zu den etablierten Akteuren im Gesundheitswesen zählen werden. Neue Konkurrenz entsteht auch durch Start-ups, die mit innovativen Ideen die etablierten Unternehmen herausfordern. Aufgrund der positiven Marktaussicht müssen sie sich momentan keine großen Sorgen um die Finanzierung machen, solange sie ein gutes Geschäftsmodell haben: So hat die Risikokapital-Finanzierung im Bereich digitale Gesundheit im ersten Halbjahr 2019 weltweit erstmals die 4,5 Milliarden Euro-Marke überschritten. Im ersten Quartal 2019 wurden weltweit 371 Transaktionen durch­ geführt, davon 78 in Europa.


Vermischtes Verordnungsformular wurde angepasst

Medizinische Reha

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as Formular für die Verordnung einer medizinischen Reha wurde zum 1. April 2020 angepasst. Es hat seither ein gesondertes Ankreuzfeld zur Kennzeichnung, dass es sich um eine Reha für einen pflegenden Angehörigen handelt. Hintergrund ist, dass pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine stationäre Reha haben, auch wenn es ambulante Möglichkeiten gibt. In dem neuen Formular werden zudem weitere Felder ergänzt, um die Versorgung der pflegebedürftigen Angehörigen zu veranlassen. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, dürfen bisher verwendete Formulare seit dem 1. April nicht aufgebraucht werden. Das neue Formular 61 wurde auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.

Auf dem geänderten Formular können Ärzte ankreuzen, dass sie einem pflegenden Angehörigen eine stationäre Reha verordnen. In diesem Fall ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ausnahmsweise nicht zu beachten. Durch die Pflegesituation kann es für pflegende Angehörige schwierig sein, eine ambulante Rehabilitation in den regulären Tagesablauf zu integrieren. Der Rechtsanspruch wurde 2019 mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geschaffen. Nicht nur das Ankreuzfeld für pflegende Angehörige ist neu auf dem Formular. Pflegende Angehörige können sich wünschen, dass der Pflegebedürftige während der Rehabilitation in ihrer Reha-Einrichtung betreut wird oder in einer anderen Einrichtung (z. B. Kurzzeitpflege). Die gewünschte

Fast 3.000 Menschen sagten „Ja!“ zur Gewebespende

Mehr Gewebespenden

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iner Gewebespende stimmten im Jahr 2019 knapp 40 Prozent der Angehörigen zu. Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) konnte dadurch erstmalig 2.753 Gewebespenden realisieren und bundesweit 5.740 Gewebetransplantate zur Transplantation vermitteln. Für die Patientinnen und Patienten hieß das 5.740-mal die Chance auf einen Neuanfang. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 39.132 Meldungen potenzieller Spender aus den Kliniken im Netzwerk bei der DGFG ein. Nach deren Prüfung auf medizinische Kontraindikationen führten die Koordinatoren 7.565 Gespräche, um über die Möglichkeit der Gewebespende aufzuklären. 2.997-mal wurde einer Gewebespende zugestimmt. Treibende Kraft für diese Entwicklung sind die Gewebespende-Koordinatoren in den Krankenhäusern. Sie unterstützen die Kliniken da, wo es nötig ist: vor Ort – beim Spenderscreening, dem Angehörigenge-

spräch, der Gewebeentnahme sowie bei der Klärung von beispielsweise datenschutzrechtlichen Belangen. Von inzwischen 31 Standorten aus - in Baden-Württemberg in Heidelberg und in Stuttgart - realisieren 49 Koordinatoren die Gewebespende an über 100 Krankenhäusern deutschlandweit. Im offenen Netzwerk der DGFG kooperieren zahlreiche Universitätskliniken, kommunale und konfessionelle Krankenhäuser, aber auch große Klinikverbünde. 13 Gewebebanken im Netzwerk ermöglichen eine bestmögliche Versorgung von Patienten in ganz Deutschland – eine davon in Heidelberg. 2019 konnte die DGFG 31 Spenden kardiovaskulärer Gewebe bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen durchführen – mehr als dreimal so viele wie im Jahr zuvor. 2019 konnte die DGFG insgesamt 166 Herzklappen und 111 Gefäße zur Transplantation vermitteln. Der Bedarf dieser Gewebe in der Transplantationsmedizin ist nach wie vor sehr hoch. Herzklappen

Versorgungsform kreuzen Ärzte auf dem neuen Formular an. Unter Umständen kann der Pflegebedürftige nicht mit in der Reha-Einrichtung aufgenommen werden. Dann muss die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse seine Betreuung für die Zeit organisieren, in der der pflegende Angehörige in der Reha-Einrichtung ist. Sprechen medizinische Gründe gegen die Mitaufnahme des Pflegebedürftigen, geben Ärzte diese unter „Sonstiges“ an. Dies kann etwa bei schweren Erschöpfungssyndromen oder depressiven Störungen des pflegenden Angehörigen der Fall sein, bei denen eine räumliche/örtliche Distanzierung vom sozialen Umfeld für eine positive Reha-Prognose notwendig erscheint.

Das neue Formular für die Verordnung einer medizinischen Reha

und Blutgefäße stammten bisher aus der Organspende. Die DGFG hat daher 2017 ein Programm zur Spende kardiovaskulärer Gewebe von HerzKreislauf-Verstorbenen initiiert. Denn auch bei der Spende dieser Gewebe spielt der Hirntod keine Rolle. Herzklappen und Gefäße können noch bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt entnommen werden. 3.605 Patienten konnte die DGFG 2019 mit einem Hornhauttransplantat versorgen. Unter den vermittelten Hornhäuten waren 383 Hornhaut­ lamellen für die DMEK-Operation (Descemet Membrane Endothelial Keratoplasty). Ferner konnte die DGFG im vergangenen Jahr 39 Plazentaspenden im Rahmen geplanter Kaiserschnittgeburten realisieren (28 in 2018). Aus der Plazenta wird die Amnionmembran gewonnen, die Ärzte vor allem in der Ophthalmologie zur Behandlung der erkrankten Augenoberfläche verwenden, aber auch in der gynäko­ logischen Chirurgie, Mund-KieferChirurgie sowie als temporären Haut­ ersatz bei thermischen Verletzungen und Wundheilungsstörungen. Insgesamt 1.802 „Wundpflaster“ kamen 2019 aus diesen Spenden Patienten deutschlandweit zugute.

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Vermischtes

Neue ­Bücher

Ikarische Nummern

Uwe spetzger

Chicago

J. Leiner, 67 Seiten, Radius-Verlag, ISBN 978-3871730528, 18,00 Euro

Shanghai

Moskau

D*Terminus

Heidelberg

Paris

U. Spetzger, 496 Seiten, tredition, ISBN 978-3749725977, 17,99 Euro

Genf

Tiflis Turin

Suzhou

Der Autor leitet die Neurochirurgie am Klinikum Karlsruhe. Der Neuro-Science-Fiction-Thriller handelt von der künstlichen Erweiterung der Hirnleistung durch Manipulation des menschlichen Gehirns: Ein Expertenteam aus Neurowissenschaftlern entwickelt eine neue, abenteuerliche Technologie und beweist in wagemutigen Selbstversuchen, dass dadurch eine unbegrenzte Informationsspeicherung in ihren eigenen Gehirnen erzeugt werden kann. Tokio

Tel Aviv

Karlsruhe

neuro-science--fiction---thriller

Kinder Notfall-Intensiv F.-J. Kretz, T. Beushausen, B. M. Ure, B. Roth, E. Mildenberger, 536 Seiten, Elsevier, ISBN 978-3437219825, 70,00 Euro Das Grundlagenwerk vermittelt lebensrettendes Know-how für die pädiatrische Notfallund Intensivmedizin. Es informiert über alles Wissenswerte und gibt für jede Altersgruppe konkrete Handlungsanweisungen. Schritt-fürSchritt-Anleitungen für den Behandlungsalltag und therapeutische Maßnahme bei lebensbedrohlichen Situationen sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema geben zusätzliche Sicherheit.

Anästhesie bei Kindern F.-J. Kretz, K. Becke-Jakob, C. Eberius, 572 Seiten, Thieme, ISBN 978-3132426214, 199,99 Euro Zwei der Herausgeber waren bei Erscheinen der Neuauflage am Olgahospital Stuttgart tätig. In diesem Referenzwerk liefern sie das ganze Spektrum des Wissens aus allen klinischen Gebieten der Kinderanästhesie: Spezielle Anästhesieverfahren bei den wichtigsten Diagnosen, die pharmakologischen Besonderheiten bei Kindern, mögliche Komplikationen, Besonderheiten der Anästhesie bei chronischen Erkrankungen sowie Praxiswissen zur perioperativen pädiatrischen Intensivmedizin.

Mutschler Arzneimittelwirkungen G. Geisslinger, S. Menzel, T. Gudermann, B. Hinz, P. Ruth, E. Mutschler, 1296 Seiten, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, ISBN 978-3804736634, 68,00 Euro Seit 50 Jahren ist „der Mutschler“ das Standardwerk der Pharmako- und Toxikologie. Die Neuauflage bietet eine komplett neue Gliederung mit Fokus auf indikationsbezogene Pharmakotherapie. Die einheitlich aufgebauten Kapitel enthalten neue Wirkstoffe inklusive Biologika sowie relevante Leitlinien und evidenzbasierte Medizin. Schwierige Sachverhalte werden verständlich erklärt und der klinische Stellenwert der Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen objektiv bewertet.

Rechtshandbuch Arbeitsmedizinische Vorsorge P. Aligbe, 460 Seiten, C. H. Beck, ISBN 978-3406732461, 89,00 Euro Das Handbuch beschreibt insbesondere verschiedene Vorsorgemaßnahmen und weitere Maßnahmen nach ArbMedVV, die einzelnen Vorsorgeanlässe, die Aufgaben des Ausschusses für Arbeitsmedizin, der Arbeitsschutzbehörden, der Betriebs- und Personalräte, arbeitsmedizinische Untersuchungen nach besonderen Vorschriften, etwa bei Strahlenbelastung, Nachtarbeit, Bergbau, Druckluftarbeiten sowie Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen.

Konturen einer Gesundheitssicherheitspolitik S. R. Lüder, B. Stahlhut, 193 Seiten, Berliner Wissenschafts-Verlag, ISBN 978-3830538356, 34,00 Euro

Essen für den Kopf C. Kessler, 160 Seiten, Südwest Verlag, ISBN 978-3517098456, 20,00 Euro Der niedergelassene Neurologe war Inhaber des Lehrstuhls für Neurologie am Uniklinikum Greifswald. In der ersten Buchhälfte gibt er eine Einführung in die Funktionsweise des Gehirns und geht auf Brainfood sowie Hirnerkrankungen und Ernährung ein. Kochrezepte bilden die zweite Hälfte: bei schlechtem Gedächtnis, Demenz, Schlag­ anfall, Stress, Spannungskopfschmerz, Migräne, Depression und für die Entwöhnung von Alkohol und Nikotin.

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Der frisch approbierte Arzt ist derzeit auch als Autor/Kulturrezensent in Freiburg tätig. In vier lyrischen Nummern erkundet der Autor die Flugfähigkeit beziehungsweise Fallneigung verschiedenster Bilder, schleudert vertraute nebst riskanten Ideen empor, um sie (eventuell) wieder aufzufangen. Perspektivisch wird pro Nummer nacheinander wissenschaftsund naturnah, gesellschaftskritisch und schließlich kunst- und glaubensaffin agiert.

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Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend verändert. Mit diesem Sammelband initiieren die Herausgeber eine breitere Debatte darüber, was für eine schnelle, strukturierte und übergreifende Hilfe für Menschen in Not erforderlich ist und demzufolge politisch gestaltet werden muss. Dabei folgen sie dem Health in All Policies-Ansatz und führen die unterschiedlichen Politikfelder unter dem Oberbegriff der Gesundheitssicherheitspolitik zusammen.


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Die Arbeit mit inneren Anteilen – Ein aktuelles Methoden-Spektrum Lösungs- und Ressourcenaktivierende Interventionen aus moderner Hypnose- und systemischer Therapie und Beratung zur Klärung von Lebensbalancen und –pfaden, Rollen- und Ziel-Konflikten, Ambivalenzen und EntscheidungsDilemmata zur Stärkung von Kohärenz und Stimmigkeit.

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Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de

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52. Internationaler Seminarkongress 23.08. - 28.08.2020 in Grado/Italien

Vorläufiges Programm: • Künstliche Intelligenz: Disruption in der medizinischen Versorgung - Chancen und Risiken • Infektiologie, Umweltmedizin und Reisemedizin im Zeitalter der Globalisierung • Stellenwert konservativer Orthopädie, Rehabilitation und Prävention (Sportmedizin) • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Gutachten und Auswirkungen • Aktuelles aus der Pädiatrie • Obstruktive Atemwegserkrankungen (inkl. DMP)

www.laekh.de/seminarkongress-in-grado

• Notfallmedizin und Akutversorgung Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts

CMIG e.V.


Zum Gedenken Dr. med. Albrecht Bardenheuer, Herbrechtingen Dr. med. Barbara Sabel, Fellbach Prof. Dr. med. Burkhard Helpap, Singen Dr. med. Maria Danner, Mannheim Dr. med. Reinhard Bubl, Weil am Rhein Dr. med. Christoph Biermann, Tübingen Dr. med. Margaretha Westenberger-Schauer, Villingen- Schwenningen Dr. med. Martin Braun, Calw Dr. med. Kim-Kang The, Stuttgart Doctor-medic Nicolae Saghin, Freiburg Dr. med. Eugen Dammert, Heidelberg Dr. med. Dr. med. dent. Erich Rettig, Nonnenhorn Doctor-Medic/Med. Pharm. Inst Viktor Crasnaru, Stuttgart Dr. med. Kirsten Förster, Waiblingen Kyriakos Gounaris, Mosbach Prof. Dr. med. Jürgen Kriebel, Ulm Dr. med. Jörg Humpert, Karlsruhe Dr. med. Iris Kreis-Bender, Rauenberg Ursula Clement-Gehlen, Villingen-Schwenningen Dr. med. Horst Feige, Bondorf Prof. Dr. med. Friedrich Willig, Leimen Dr. med. Gunhild Hertwig, Leonberg Dr. med. Cornelia Langguth, Ettlingen Dr. med. Hans Günter Amberger, Walzbachtal Dr. med. Martin Kruse, Renningen Dr./ Univ. Novi Sad Susanne Ostrogonac, Karlsruhe Dr. med. Sabine Reinheimer, Wiesloch Prof. Dr. med. Ingolf Staib, Esslingen am Neckar Dr. med. Eberhard Fahlbusch, Rastatt Dr. med. Herbert Gonser, Stuttgart Dr. med. Johanna Kern, Kirchberg an der Murr Dr. med. Katharina Friedrich, Hockenheim Dr. med. Wolfgang Hunold, Bad Mergentheim Dr. med. Eckart Lenz, Magstadt Dr. med. Rolf Riedel, Hirschberg Dr. med. Ulrich Schmidt-Schäffer, Zell Dr. med. Dieter Walker, Esslingen am Neckar Ilse Zauner, Biberach Dr. med. Ernst Weimershaus, Mutlangen Dr. med. Herbert Koch, Heidelberg Dr. med. Manfred Kadelka, Stutensee Dr. med. Dorothee Brümmer, Überlingen Dr. med. Jörg Stendel, Vöhrenbach Dr. med. Richard Faul, Stuttgart Dr. med. Manfred Karle, Aitern Prof. Dr. med. Theodor Lippert, Tübingen Dr. med. Wolfgang Schuppert, Karlsruhe Dipl.-Ing. Wolfgang Natus, Bad Krozingen

Bekanntmachungen

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

* * * * * *

15. 10. 1932 28. 09. 1943 25. 07. 1935 11. 09. 1924 17. 01. 1942 13. 12. 1936

† † † † † †

10. 04. 2019 11. 05. 2019 10. 08. 2019 19. 09. 2019 21. 11. 2019 30. 11. 2019

* * * * * *

27. 09. 1950 16. 03. 1960 27. 04. 1939 14. 11. 1928 26. 12. 1941 05. 04. 1968

† † † † † †

12. 12. 2019 22. 12. 2019 22. 12. 2019 30. 12. 2019 03. 01. 2020 13. 01. 2020

* 04. 02. 1935

† 14. 01.2020

* * * * * *

14. 10. 1939 22. 12. 1939 06. 01. 1939 23. 02. 1929 06. 10. 1971 28. 03. 1949

† † † † † †

15. 01. 2020 15. 01. 2020 17. 01. 2020 21. 01. 2020 21. 01. 2020 23. 01. 2020

* * * * *

10. 04. 1935 06. 09. 1931 04. 05. 1923 13. 12. 1944 10. 12. 1944

† † † † †

26. 01. 2020 26. 01. 2020 30. 01. 2020 30. 01. 2020 01. 02. 2020

* 07. 03. 1934 † 01. 02. 2020 * 01. 11. 1945 † 03. 02. 2020 * 04. 04. 1922 † 03. 02. 2020 * 12. 04. 1929 † 03. 02. 2020 * 24. 09. 1936 † 04. 02. 2020 * 02. 12. 1920 † 04. 02. 2020 * 23. 01. 1923 † 04. 02. 2020 * 03. 01. 1981 † 05. 02. 2020 * 12. 02. 1938 † 06. 02. 2020 * * * *

27. 10. 1938 15. 05. 1945 08. 02. 1940 28. 04. 1950

† † † †

09. 02. 2020 09. 02. 2020 13. 02. 2020 13. 02. 2020

* * * * * * * * * * *

22. 02. 1927 03. 09. 1945 28. 05. 1927 02. 02. 1945 15. 10. 1932 17. 01. 1934 11. 02. 1937 16. 03. 1925 25. 08. 1951 22. 04. 1934 28. 02. 1947

† † † † † † † † † † †

16. 02. 2020 17. 02. 2020 19. 02. 2020 20. 02. 2020 10. 04. 2019 22. 02. 2020 22. 02. 2020 23. 02. 2020 23. 02. 2020 23. 02. 2020 24. 02. 2020

Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs I Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vor­ gänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho­ therapeutischen Dialogs. Vor dem Hintergrund der ­Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ­werden von der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und den Ärzteschaften, Kreis­ ärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen bis zum 30. April 2020 keine Fortbildungs­ veranstaltungen angeboten. Im Falle einer notwendigen ­Erweiterung dieser Regelung werden ggf. weitere unten ­aufgeführte Fortbildungs­ veranstaltungen entfallen. Nach den Richtlinien der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2020 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten.

Diese spannenden Themen­ bereiche erwarten Sie unter ­anderem: –  Entwicklungspsychologie –  Abwehrmechanismen –  Grundlagen der Verhaltenstherapie –  Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik –  Wirkfaktoren in der Psychotherapie –  Unbewusstes und Traumdeutung –  Übertragung/ Gegenübertragung Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 11.–16. Oktober 2020 Sonntag bis Freitag, ganztags Veranstaltungsort: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

* 25. 07. 1946 † 03. 03. 2020 ÄBW 04 | 2020

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Bekanntmachungen

Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ­werden von der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und den Ärzteschaften, Kreis­ ärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen bis zum 30. April 2020 keine Fortbildungs­ veranstaltungen angeboten. Im Falle einer notwendigen Erweiterung dieser Regelung werden ggf. weitere unten aufgeführte Fortbildungs­ veranstaltungen entfallen.

Rechtliche Fragen in der Arztpraxis Sie haben rechtliche Fragen zur täglichen Arbeit in Ihrer Arztpraxis? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Fragen in der Arztpraxis“ werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen und praxisnahe Hinweise vermittelt. Jede Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das vorab bekannt gegeben wird. Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 beantworten Ihnen die Experten Ihre Fragen zum Thema Arzthaftung und Gutachter­ kommission. Hochkarätige Referenten geben Ihnen Sicherheit, Tipps und Hilfestellungen für die weitere tägliche Arbeit. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Thema vorab zukommen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit unseren Experten. Termine: jeweils Mittwoch, 18.00–20.30 Uhr 17. Juni 2020 und 14. Oktober 2020

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Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte, leitende Mitarbeiter in Praxen und MVZs Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Orthopädie und Unfallchirurgie kompakt – für Fachärzte, Facharztanwärter und Interessierte Sie befinden sich in der Wei­ terbildung und möchten einen kompakten Überblick über wichtige Themen erhalten? Sie sind bereits fachärztlich tätig und möchten die relevanten Neuerungen erfahren? Das Seminar richtet sich sowohl an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Orthopädie/Unfall­ chirurgie befinden als auch an Fachärzte, die die Veranstaltung zum Auffrischen und zur Wiederholung ihres Wissens über relevante klinische Themen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nutzen möchten. Namhafte Referenten präsentieren relevante Themenbereiche mittels interaktiver Vorträge. Die Aufteilung in Kleingruppen am Nachmittag rundet das Angebot ab. Hierbei wird sich eine Gruppe speziell mit der Prüfungsvorbereitung beschäftigen, in den weiteren Gruppen werden Fallbeispiele und Kasuistiken aus dem Klinik- und Praxisalltag besprochen und diskutiert. Termin: Samstag 16. Mai 2020 9.00–16.15 Uhr

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Zielgruppe: Facharztanwärter/innen in der Orthopädie/ Unfallchirurgie, Fachärzte, Interessierte Ärzte Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 120,– Euro (regulär), 90,– Euro (für Ärzte in Weiterbildung) inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 9 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte –  Privatabrechnung – wie funktioniert sie? –  Worauf muss ich achten? –  Wie arbeite ich mit der GOÄ? –  Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg oder eine Auf­ frischung der Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir alle Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht­ lichen Rahmen, die Anforde­ rungen der Dokumentation, sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet. Inhalte: –  Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der privatärztlichen Abrechnung –  Aufbau der Gebührenordnung –  Unterschiede zwischen EBM und GOÄ –  Klärung und Anwendung wichtiger Begriffe –  Arbeit mit der Gebühren­ ordnung –  Fallbeispiele

Lehrgangsmaterialien: –  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –  Seminarskript Termin: Mittwoch, 30. September 2020 15.00–19.00 Uhr Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fach­ richtungen, insbesondere Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: info@pvs-akademie.de, www.pvs-akademie.de Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Heraus­ forderungen dar: –  Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? –  Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? –  Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? –  Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr be­ antworten wir Ihnen gerne in ­unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


Bekanntmachungen Terminauswahl: jeweils Mittwoch 22. Juli 2020 18.00–22.00 Uhr 14. Oktober 2020 18.00–22.00 Uhr

Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnah­ me am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall­ versorgung“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Terminauswahl: Freitag, 26. Juni 2020 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 16. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 9.00–13.00 Uhr

Terminauswahl: Mittwoch, 30. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 14.00–18.00 Uhr

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Frischen Sie Ihre Notfallkennt­ nisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher. In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen.

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Überprüfen Sie Ihre Notfall­ kenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen. Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen.

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Deeskalation und Selbst­ verteidigung im Berufsalltag

wird das Thema „Notwehr und deren Grenzen aus juristischer Sicht“ erläutert und bewertet. Aufgrund der praktischen Übungen empfehlen wir das Tragen bequemer/sportlicher Kleidung! Termin: Mittwoch, 27. Mai 2020 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit Patientenkontakt Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

19. Degerlocher Ethikgespräch

Die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt scheint immer weiter zu sinken. Dies kann in Verbindung mit einem scheinbar immer höheren Anspruch an eine sofortige und umfassende Versorgung in medizinischen Einrichtungen zu Konfliktsituationen zwischen Personal und Patienten führen. In diesen Konfliktsitua­ tionen ist ruhiges und kontrolliertes Handeln erforderlich. Aber wie können Sie und Ihr Personal angemessen reagieren? In unserer Veranstaltung „Deeskalation und Selbstverteidigung im Berufsalltag“ lernen Sie Möglichkeiten kennen, wie Sie und Ihr Personal auf solche Situationen deeskalierend einwirken können. Neben theoretischen Inhalten lernen Sie anhand von praktischen Übungen einfache Selbstverteidigungstechniken kennen und wie sie als letzte Alternative anzuwenden sind. Abschließend

Das Tagesthema am Mittwoch, den 24. Juni 2020 ist „Der Hippokratische Eid und die Neufassung des Genfer Gelöbnisses“. Der Hippokratische Eid gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik. Ärzteschaften auf der ganzen Welt berufen sich bis heute auf den Eid, der in seiner Überarbeitung als „Genfer Gelöbnis“ 1948 verabschiedet worden war. In Deutschland ist der Eid der Berufsordnung vorangestellt und hat damit verbindenden Charakter für die Ärzteschaft. 2017 wurde vom Weltärztebund in Chicago eine Neufassung des Genfer Gelöbnisses verabschiedet. Ärzt*innen wird hier nicht nur bestimmt, medizinisches Wissen zur Förderung der Gesundheitsversorgung und zum Wohl der Patient*innen mit ihren Kolleg*innen zu teilen. Als völlig

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Bekanntmachungen neuer Aspekt sollen Ärzt*innen sich nun auch um den Erhalt ihrer eigenen Gesundheit sorgen, um eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau gewährleisten zu können. Der Tübinger Medizinethiker Prof. Dr. Urban Wiesing hat als deutscher Delegierter in der internationalen Kommission die Neufassung des Genfer Gelöbnisses wesentlich vorbereitet und wird von seinen Erfahrungen berichten und mit uns über die ethischen Implikationen diskutieren.

Termin: Samstag, 11. Juli 2020 9.00–12.15 Uhr

Termin: Mittwoch, 24. Juni 2020 19.00–21.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

13. Nordwürttemberger Impftag Als feste Größe in unserem Fortbildungsangebot liefert Ihnen der Nordwürttemberger Impftag seit nunmehr 13 Jahren nicht nur Antworten und Hilfestellungen in Fragen rund ums Impfen, sondern Sie erfahren hier mehr über das breite Spektrum unterschiedlicher Impfungen und wie Sie Ihre Patienten von notwendigen Impfungen überzeugen können. Aktuelle Empfehlungen der STIKO sind ebenso ein fester Bestandteil der Fortbildung wie Informationen zum Schutz vor aktuell auftretenden Infektionskrankheiten und Hinweise zur Reisemedizin

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Sie können einen großen Beitrag leisten, den Kollektiv­ schutz der Bevölkerung weiter zu sichern! In Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt BadenWürttemberg und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. Landesverband Baden-Württemberg. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Update Innere Medizin Sie wünschen sich einen um­ fassenden Überblick über Neues aus der Inneren Medizin? Das Update Innere Medizin bietet Ihnen aktuelle Leitlinien, hoch­ karätige Referenten und um­ fassende Informationen. Sie erhalten breitgefächertes Wissen aus den verschiedenen Disziplinen der Inneren Medizin und hilfreiche Tipps für die Praxis. Der Kurs ist konzipiert für Ärzte aller Fachrichtungen und empfiehlt sich auch zum Wiedereinstieg, als Auffrischung und für beginnende Ärzte.

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Folgende Inhalte erwarten Sie: •  Kardiologie •  Hypertonie •  Rheumatologie •  Gastroenterologie •  Neues aus der Intensivund Notfallmedizin •  Endokrinologie •  Hämatologie •  Onkologie •  Pneumologie •  Nephrologie Diese Fortbildung findet in Zusammenarbeit der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere ­Medizin e. V. und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt. Termin: jeweils 9.00–18.15 Uhr Montag, 13. Juli 2020 und Dienstag, 14. Juli 2020 Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen, 160,– Euro (Mitglieder der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V.) Fortbildungspunkte: 19 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

EKG-Basiskurs Gewinnen Sie Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung und werden Sie selbst aktiv. Dieses Seminar zielt darauf ab, Ihre Fähigkeiten bei der Bewertung von EKGs zu festigen und Sie zudem auf die Beurteilung von komplexeren HerzrhythmusStörungen vorzubereiten.

Inhalte: –  typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung –  Lungenembolie und chronisch obstruktive Lungenerkrankung –  Definition des ST-Hebungs­ infarktes –  Stadieneinteilung des Myokardinfarkt-EKGs –  Grundzüge der bradykarden und tachykarden Herzrhythmusstörungen Sie erlernen diese wichtigen EKG-Bilder anhand von BeispielEKGs, die Sie selbstständig unter Anleitung auswerten. In einem abschließenden Workshop testen Sie ihr neu erlerntes Wissen. Eine Auffrischung der relevanten Grundlagen aus dem Medizin­ studium ist zur Vorbereitung auf den Kurs empfehlenswert. Termin: Montag, 20. Juli 2020 9.00–16.00 Uhr und Dienstag, 21. Juli 2020 9.00–15.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 16 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arzt­ praxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Hierbei müssen Sie nicht alleine stehen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zum Umgang mit offenen Rechnungen!


Bekanntmachungen Mit unserer Unterstützung können Sie die Handhabung für Ihre Praxis optimieren, um in Zukunft sicher auf ähnliche Situationen reagieren zu können. Inhalte des Workshops sind: –  professioneller Umgang mit Nichtzahlern –  sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis –  Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides –  Ratenzahlung –  Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? –  Verjährung Termin: Samstag, 19. September 2020 10.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachan­ gestellte, Abrechnungspersonal Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

6. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fach­ disziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele, bei denen sie interaktiv abstimmen können. Hätten Sie gehandelt wie die Mehrheit der Anwesenden? Nach der Abstimmung können Sie die tatsächlich eingeleiteten Schritte sehen und mit Ihrer eigenen Einschätzung abgleichen. Die vorgestellten Fälle beleuchten die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen und bringen die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voran. Zudem haben Sie die Möglichkeit vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie Ihre Fachkenntnisse. Termin: Samstag, 26. September 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte

Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

30. Psychosomatischer Tag Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine konti­ nuierliche Auffrischung und ­Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus. Hierfür laden wir Sie nun zum 30. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag ihnen seit 30 Jahren topaktuelle und spannende Themen der Psychosomatik mit hervor­ ragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können. Die Teilnahme am Psycho­ somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundver­ sorgung angerechnet werden. Termin: Samstag, 10. Oktober 2020 9.00–16.15 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen vorbehalten!

Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärzt­ lich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfall­ dienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interes­ sieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebiets­ übergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfalldienst werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche: –  Kardiologie (u. a. akutes Koronarsyndrom, Hypertonie) –  Pädiatrie (u. a. Infekte, Durchfall, Erbrechen) –  Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne)

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Bekanntmachungen –  HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen) –  Abdomen (u. a. Gastroenteritis, Bauchschmerzen) –  Chirurgische Notfälle (u. a. Traumata, Wunden) –  Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fall­ beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Termin: Freitagnachmittag bis Sonntagmittag 6.–8. November 2020 Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 28 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

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9. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das im Vorfeld bekannt gegeben wird. Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 14. November 2020 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0  Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an: Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/ Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/ Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Wegen Corona: Mit sofortiger Wirkung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und den Ärzteschaften, Kreisärzte­ schaften und Ärztlichen Kreis­ vereinen keine Fortbildungs­ veranstaltungen mehr ange­ boten. Diese Regelung gilt zu­ nächst bis zum 30. April 2020. Alle nachfolgenden Veran­ staltungen kündigen wir unter Vorbehalt an. Über eventuelle Absagen entscheidet der ­Vorstand. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage bzw. telefonisch oder per Mail, ob die Fortbildung stattfindet.

Tag der Psychosomatik Psychosomatische Erkrankungen finden in allen Fachgebieten zunehmend an Bedeutung. Die ganzheitliche Betrachtungsweise in der Medizin zeigt dabei auf, wie eng Körper und Psyche miteinander verflochten sind. Einerseits haben Patienten mit körperlichen Erkrankungen auch psychische Symptome, andererseits gibt es psychische und psychosomatische Erkrankungen, die mit körperlichen Symptomen einhergehen. Als Sonderform der Psychosomatischen Medizin beschäftigt sie sich zudem mit somatoformen Störungen. Am Tag der Psychosomatik erfahren Sie spannende Neuerungen der psychosomatischen Medizin. In diesem Jahr thema­ tisieren wir verschiedene psychosomatische Erkrankungen in der Dermatologie und Gastro­ enterologie, psychosomatische Aspekte der Fibromyalgie, Rehabilitation bei verminderter Belastbarkeit sowie die Symptomatik, Diagnostik und Therapie der zwanghaften sexuellen Verhaltensstörung. Termin: Samstag, 9. Mai 2020 9.00–13.15 Uhr Referenten: Prof. Dr. med. Wolfgang Eich, Ärztlicher Direktor der ACURAKlinik für Psychosomatik Baden-Baden, Leiter der Sektion Integrierte Psychosomatik an der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg Dr. med. Ute Martens, Oberärztin der Klinik für Allgemeine Innere Medizin und Psychosomatik, Heidelberg Dr. med. Kornelius Roth-Schaeff, niedergelassener Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zusatz­ bezeichnung Suchtmedizin, Bad Herrenalb Prof. Dr. med. Klaus-Michael Taube, Vorsitzender des Arbeitskreises Psychosomatische Dermatologie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft


Bekanntmachungen Dr. med. Gustav Wirtz, Klinik und Poliklinik für Hautkrankheiten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, niedergelassene Tätigkeit in Praxis für Dermatologie Dr. Zarzour, Leitender Arzt der Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK), SRH RPK Karlsbad GmbH SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach GmbH Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, FÄ für Psychiatrie Dr. med. Thomas Lohmann, Chefarzt der Klinik für Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 55,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte beantragt Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Fortbildungsseminar „Wiedereinstieg in den Arztberuf“ Die Akademie für Ärztliche Fortbildung und der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden veranstalten gemeinsam dieses fachüber­ greifende Refresher-Seminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Das übergeordnete Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzten bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch ein breit gefächertes Inhaltsspektrum befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und ihre Erfahrung wieder praktisch im Beruf einzusetzen. Um Wissens­ lücken zu schließen, werden durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medi-

zinischen Neuerungen der letzten 10 Jahre als auch Themen mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Über das fachliche Update hinaus bietet die Veranstaltung eine sehr gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch. Ergänzend zu den Theorieeinheiten wird eine Hospitation empfohlen, um eine enge Verknüpfung zu den täglichen Aufgaben und praxisbezogenen Herausforderungen des Berufes herzustellen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Block 1 hat bereits im März begonnen, Block 2 kann aber unabhängig davon gebucht werden. Die Akademie für Ärztliche Fortbildung ist seit 7. Februar 2017 eine nach dem Bildungszeit­ gesetz Baden-Württemberg anerkannte Bildungseinrichtung. Damit können Sie bis zu fünf Arbeitstage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt werden muss. Es besteht die Möglichkeit zur (Teil-)Erstattung der Teilnahmekosten durch die KV BadenWürttemberg, wenn Sie innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Absolvierung des Seminars in der vertragsärztlichen Versorgung tätig werden. Die Fortbildung wird gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Termin: Block 2: 22. Juni–3. Juli 2020 Mo–Fr, i. d. R. 9.00–14.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Nicola BuhlingerGöpfarth, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Pforzheim Vorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe: approbierte Ärztinnen und Ärzte, die in den vergangenen Jahren keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt haben. Gebühr: 520,– Euro pro Block, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 60 Punkte pro Block Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“ Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben­ wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono­ graphischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc). Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden. Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben. Termine: jeweils mittwochs, 16.00–ca. 20.00 Uhr 14. Oktober 2020 „Abdominelle Schmerzen“: sonographischer Beitrag zur Diagnostik – von der Mesente­ rialischämie bis zum verlorenen Gallenstein 18. November 2020 „Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik“: Farbduplexsonographie von Nierenarterienstenosen und deren Verlaufskontrolle nach Intervention, Darstellung von Nebennieren und Paraganglien

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: In klinischer Ausbildung befindliche Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene für hygienebeauftragte Ärztinnen/Ärzte Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Der Kurs ist als Modul I des 200-stündigen Weiterbildungskurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Medizinhygiene anerkannt. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauf-

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Bekanntmachungen tragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termin: 4.–8. Mai 2020 (Mo–Fr) Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Städtisches Klinikum Karlsruhe Haus F, 1. OG, BBZ Seminarraum 2, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 40 Punkte Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E- Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: bbz@klinikum-karlsruhe.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Tag der Psychosomatik Psychosomatische Erkrankungen finden in allen Fachgebieten zunehmend an Bedeutung. Die ganzheitliche Betrachtungsweise in der Medizin zeigt dabei auf, wie eng Körper und Psyche miteinander verflochten sind. Einerseits haben Patienten mit körperlichen Erkrankungen auch psychische Symptome, andererseits gibt es psychische und psychosomatische Erkrankungen, die mit körperlichen Symptomen einhergehen. Als Sonderform der Psychosomatischen Medizin beschäftigt sie sich zudem mit somatoformen Störungen. Am Tag der Psychosomatik erfahren Sie spannende Neuerungen der psychosomatischen Medizin. In diesem Jahr thema­ tisieren wir verschiedene psychosomatische Erkrankungen in der Dermatologie und Gastro­ enterologie, psychosomatische Aspekte der Fibromyalgie, Rehabilitation bei verminderter Belastbarkeit sowie die Symptomatik, Diagnostik und Therapie der zwanghaften sexuellen Verhaltensstörung.

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Termin: Samstag, 9. Mai 2020 9.00–13.15 Uhr Referenten: Prof. Dr. med. Wolfgang Eich, Ärztlicher Direktor der ACURAKlinik für Psychosomatik Baden-Baden, Leiter der Sektion Integrierte Psychosomatik an der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg Dr. med. Ute Martens, Oberärztin der Klinik für Allgemeine Innere Medizin und Psychosomatik, Heidelberg Dr. med. Kornelius Roth-Schaeff, niedergelassener Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zusatz­ bezeichnung Suchtmedizin, Bad Herrenalb Prof. Dr. med. Klaus-Michael Taube, Vorsitzender des Arbeitskreises Psychosomatische Dermatologie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Dr. med. Gustav Wirtz, Klinik und Poliklinik für Hautkrankheiten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, nieder­ gelassene Tätigkeit in Praxis für Dermatologie Dr. Zarzour, Leitender Arzt der Rehabilita­ tionseinrichtung für psychisch Kranke (RPK), SRH RPK Karlsbad GmbH, SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach GmbH Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, FÄ für Psychiatrie Dr. med. Thomas Lohmann, Chefarzt der Klinik für Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 55,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte beantragt Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.

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Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Ärztinnen Kardiopulmonale Reanimation Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs an. Der Nachmittagskurs ist demgemäß den Ärztinnen vorbehalten, zum Vormittagskurs können sich Ärztinnen und Ärzte anmelden. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Termin: Samstag, 20. Juni 2020 Kurs 1: 8.00–12.15 Uhr für Ärztinnen und Ärzte Kurs 2: 13.00–17.15 Uhr nur für Ärztinnen Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs­ zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 70,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 7 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Train the Trainer Kurse – für Weiterbilder Angesichts der neuen Weiter­ bildungsordnung einerseits und einer zu geringen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung andererseits wird es zunehmend wichtig, die Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor strukturiert und effizient zu gestalten und nach modernen Qualitätskriterien zu optimieren. Unser modular aufgebauter Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Workshops zu Curriculums­ erstellung, Feedbackgesprächen, didaktischen Methoden und Kommunikationstechniken sollen zusätzlich wichtige Hilfestellung leisten. Angesprochen sind alle Fach­ ärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Die beiden Termine sind unabhängig voneinander buchbar. Termine: Modul 1: 11. Juli 2020 Modul 2: 26. September 2020 jeweils samstags, 9.00–17.30 Uhr Referenten Modul 1: Prof. Dr. med. Michael Denkinger, Ärztlicher Direktor der AGAPLESION Bethesda Klinik, Geriatrie der Universität Ulm, Vorstandsmitglied des BDI Julia Fackert, LL. M., Rechtsreferentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. med. Folkert Fehr, Niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Mitglied des Arbeitsausschusses des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Carsten Mohrhardt, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden


Bekanntmachungen Referenten Modul 2: Dr. med. Folkert Fehr, Arbeits­ ausschuss des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden Jan Griewatz, Stellvertretender Leiter des Kompetenzzentrums Medizindidaktik Baden-Württemberg, Tübingen Jan-Ulrich Schuster, Niederlassungs- und Kooperationsberater Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Wissenschaftliche Leitung: Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Gebühr: 95,– Euro pro Modul, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

EKG in der hausärztlichen Versorgung Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKGKurven? In unserem Seminar werden zunächst die Grundlagen der EKGBefundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hausärztliche Versorgung aktualisiert. Die Referenten erläutern mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung und zeigen spezifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Notfällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKGDiagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien anbelangt. Die Teilnehmer werden selbst EKGs auswerten und können diese anschließend im Plenum diskutieren.

Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fortbildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt. Termin: Samstag, 25. Juli 2020 9.00–ca. 16.00 Uhr Referenten und wissenschaftliche Leitung: Herr Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III, Kardiologie/Angiologie/Intensivmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken Dr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen Bruchsal Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin Gebühr: 95,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 10 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus.

Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden. In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die TeilnehmerInnen sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Ziel­ erreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen. Termin: Donnerstag, 17. September 2020 14.00–17.15 Uhr und Freitag, 18. September 2020 8.30–16.00 Uhr Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte Gebühr: 130,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden. Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord? Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden. Termin: Mittwoch, 23. September 2020 19.00–22.00 Uhr Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christopher Neuhaus Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

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Bekanntmachungen „Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die Gesellschaft wird immer älter – darauf müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen einstellen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis­ curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Das Curriculum ist anrechen­ bar auf den Fortbildungs­ umfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriat­ rischen Diagnostik vorgibt.

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Programm: –  Besonderheiten des alten Patienten –  Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) –  Geriatrisches Basis-Assessment –  Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen –  Rechtliche und ethische Grundlagen –  Einrichtungen geriatrischer Versorgung –  Fallbeispiele Termine: 9.–11. Oktober 2020 6.–8. November 2020 und 4.–6. Dezember 2020 voraussichtlich jeweils Freitag ca. 15.00–18.30 Uhr, Samstag ca. 9.00–18.00 Uhr und Sonntag ca. 9.00–14.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Veranstaltungsorte: 1. und 2. Wochenende: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe 3. Wochenende: ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Gebühr: 645,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

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Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ­werden von der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und den Ärzteschaften, Kreis­ ärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen bis zum 30. April 2020 keine Fortbildungs­ veranstaltungen angeboten. Im Falle einer notwendigen Erweiterung dieser Regelung werden ggf. weitere unten aufgeführte Fortbildungs­ veranstaltungen entfallen. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) in dem Portal der Landesärztekammer an: www.aerztekammer-bw.de/ portal a Login a Fortbildungsanmeldung/ -angebot Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg aner­ kannt und auf das Fortbil­ dungszertifikat anrechenbar.

Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Ein Ziel der Deutschen Antibio­ tika – Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS). Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfek-

tiva“ gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/ Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen: –  Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen –  Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung –  Kenntnis und Implementierung einschlägiger AntibiotikaTherapieleitlinien –  Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations­ strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen) –  Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene­ beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs mit 20 E-Learning-Einheiten und daran anschließenden 2 Präsenztagen mit nochmals 20 Lern­ einheiten durchgeführt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.


Bekanntmachungen Termin: E-Learning: ab 2. Juni 2020 Präsenztermine: 24./25. September 2020 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr, Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein­ haltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz­ tagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs entspricht gleichzeitig dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Die inter­ netbasierten 20 Kurseinheiten stehen vorab zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Präsenzkurs vorgestellt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

Termine: Online-Phase: ab 2. März 2020 Präsenztage: 18./19. Juni 2020 Online-Phase: ab 1. September 2020 Präsenztage: 3./4. Dezember 2020 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr, Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­ zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­ zuständen, zum Beispiel vor ­medizinischen Eingriffen.

Termine: Samstag, 26. September 2020 geplant Samstag, 27. März 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Workshop „Impfen“ Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im Europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.

Inhalt des Seminars: –  Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen –  Impfsystem in Deutschland –  Impfpräventable Erkrankungen –  Risiken, Nebenwirkungen –  Impfen von Risikopatienten –  Vorgehen in der Praxis –  Diskussion von Fallbeispielen Termine: Samstag, 9. Mai 2020 Samstag, 12. Dezember 2020 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro, ab 2021 50,– Euro Fortbildungspunkte: 9

Notfallmedizin Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg; Matthias Ziegler, B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 23. November– 1. Dezember 2020 (Mo–Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Ort wird noch bekannt gegeben Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

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Bekanntmachungen Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer in Villingen-Schwenningen Leitung: Dr. Sabine Merz, Zentrale Notaufnahme, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen; Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Bildungseinrichtung Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: 9.–16. Mai 2020 (Sa–Sa, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkunde­ nachweis Rettungsdienst erwor-

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ben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall­ medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen. Kursinhalte: –  Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanima­ tion, Atemwegssicherung) –  Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie –  Kindernotfälle –  besondere Notfälle –  Traumaversorgung –  Teaminteraktion und Crew Ressource Management Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen Die Tage sind einzeln buchbar. Wir empfehlen Ihnen jedoch alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Termine: Freitag, 26. Juni 2020 Samstag, 27. Juni 2020 Freitag, 17. Juli 2020 Samstag, 18. Juli 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: jeweils 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Entgelt: 200,– Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Grundkurs Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen

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Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfalltraining der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall­ management Termin: Samstag, 9. Mai 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfall­ versorgung – strukturierte Untersuchung des Traumapatienten – Traumamechanismen – typische Verletzungsmuster – Erst­ versorgung und Immobilisation

Termin: geplant 20. Februar 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Herz­ rhythmusstörungen – Herzinfarkt – akute Herzinsuffizienz – hypertensiver Notfall Termin: Samstag, 27. März 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus­ forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig.


Bekanntmachungen In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind – Besonderheiten des kindlichen Organismus – typische Krankheitsbilder und Notfälle – typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern – Reanimation und Atemwegssicherung Termin: Samstag, 11. Juli 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: Bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen.

Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Teamführung und Notfall­ management Bitte beachten Sie: Jeder Teil­ nehmer (Arzt & MFA) muss sich separat anmelden und dabei persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termine: jeweils Mittwoch 17. Juni 2020 Ort: Aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92–96, 79110 Freiburg 16. September 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: jeweils 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person Fortbildungspunkte: jeweils 7

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs) Leitung: Dr. med. Tobias Reiber, Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung: •  Facharztanerkennung •  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin •  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ­ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd­ baden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deut-

schen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge­ wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Voraussetzung für die Durch­ führung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen. Termine: jeweils Fr/Sa 16./17. Oktober und 13./14. November und 11./12. Dezember 2020 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts­ klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung: •  Facharztanerkennung •  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin •  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision

Kursinhalte und Ziele: –  Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten –  Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen –  Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung –  Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht –  Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen –  Besonderheiten der Kommunikation Termin: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach­ gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München).

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Bekanntmachungen Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 4.–8. Mai 2020 Modul 2: 15.–19. Juni 2020 Modul 3: 16.–20. November 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Prüferworkshop Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Prüfer*innen in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken, als auch im Schwierigkeitsgrad variieren. Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungs­ gremium während der Prüfung „in Echtzeit“ umzusetzen.

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Kursinhalte: –  Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden –  Prüfungsfragen entwickeln Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum –  Prüfungssimulation Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Freitag, 29. Mai 2020 Zeit: 14.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: 4

Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­ seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen

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Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Termine: Samstagsveranstaltungen (8 Std.) 16. Mai 2020 Psychoonkologie am Bsp. Mammacarcinoms 20. Juni 2020 Angststörungen 25. Juli 2020 Motivierende Gesprächsführung 17. Oktober 2020 Spezifische Aspekte psychischer u. psychosomatischer Störung bei Jugendlichen 23. Januar 2021 N. N. Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Fortbildungspunkte: jeweils 8 Wochenkurs (40 Std.): Termin: 2.–6. November 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 40

Reisemedizin Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen

der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem MultipleChoice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „ReiseGesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Die Bescheinigung „Reise­ medizinische Gesundheits­ beratung“ wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 5./6. März 2021 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro Fortbildungspunkte: 32

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institu­ tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen


Bekanntmachungen zusammengestellt, der „Reise­ medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates, 32 Stunden sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1:  Geomedizinische Länder­ kunde/Schlangen und Gifttiere 2:  Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung 3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen 4:  Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6:  Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte 7:  Risikogruppen und Reisen 8:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B 10:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C 11:  Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13:  Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben.

Termine: jeweils Freitag/Samstag Module 3 und 5: 26./27. Juni 2020 Module 1 und 2: 23./24. Oktober 2020 Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro/Modul 13 Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)

Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein RefresherSeminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berichtet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen­ medizin und Internationale Gesundheit sind 3 Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben.

Seminarinhalt: •  Aktuelle Weltseuchenlage •  Aktuelle Malariasituation und -Empfehlungen, •  Aktuelle Impfempfehlungen – Änderungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht. Termin: geplant 6. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter­ bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistun­ gen i. R. der Qualitätssiche­ rungsvereinbarung Akupunk­ tur der KV Baden-Württem­ berg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz

Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgiek, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Termine: Block A und B: geplant 19.–23. Juli 2021 Block C und D: geplant 18.–22. Oktober 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Suchtmedizin Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz­ bezeichnung gem. WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw.

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Bekanntmachungen Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin: 12.–16. Oktober 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Sucht Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin Um alle Inhaber dieses Zusatz­ titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, so dass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen.

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Termin: Mittwoch, 11. November 2020 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung erforderlich!

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkohol­ abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten­ abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations­ einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und Suchtberatungsstellen.

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Termine: jeweils Freitag/Samstag Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 12./13. Februar 2021 Teil 3: 5./6. März 2021 Teil 4: 16./17. April 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 580,– Euro

Train the Trainer Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dieses Seminar soll ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten erleichtern. Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Grundzüge medizindidaktischer Kenntnisse werden vermittelt. Weiter werden Vorschläge gemacht für Lernmöglichkeiten und -unter­ stützung, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungs­ gesprächen, konstruktivem Feedback, sowie Fallbesprechungen. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder*innen Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Kursinhalte: –  WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden –  Arzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten, Inhalte von Arbeitszeugnissen Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg –  WB in der BÄK: WBmed, Logbuch, etc. Dr. med. Ulrich Voshaar, Vizepräsident der Bezirks­ ärztekammer Südbaden

–  Arzt als Ausbilder: Voraussetzung für die KV-Förderung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Prof. Dr. med. Michael Faist, Sprecher des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg –  Medizindidaktik: Weiterbildungsziele, Lehr- und Lernmethoden, Lernerfolgskontrollen: Supervision und konstruktives Feedback, Weiterbildungsgespräche Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Samstag, 30. Mai 2020 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 120,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Änderungen bleiben vorbehalten. Ansprechpartner: Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: ­Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg, den Bezirksärztekammern und den Ärzteschaften, Kreis­ ärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen bis zum 30. April 2020 keine Fortbildungs­ veranstaltungen angeboten. Im Falle einer notwendigen Erweiterung dieser Regelung werden ggf. weitere unten aufgeführte Fortbildungs­ veranstaltungen entfallen.

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 9. Mai 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 44/20) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder potenziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen. Termine: jeweils Mittwoch, 16.30–18.50 Uhr 13. Mai 2020 Leitsymptome: Traumatologische Notfälle auf der Straße – Traumatolo­ gische Notfälle im Haus – Leichenschau oder der unbekannte Tote (Anmeldungs-Nr. 22/2020) 7. Oktober 2020 Leitsymptome: Übelkeit/Erbrechen/Durchfall – Akute Blutungen – Fieber unklarer Ursache (Anmeldungs-Nr. 23/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: je 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: je 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 17.–23. Mai 2020 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 35/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 690,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 60 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Ab dem 01. 01. 2020 müssen alle Ärztinnen und Ärzte, die die Funktion des Hygiene­ beauftragten Arztes ausüben wollen, diese Qualifikation nachweisen können. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs­ erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet.

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Bekanntmachungen Termine: jeweils Fr–So 15.–17. Mai und 19.–21. Juni 2020 (Anmeldungs-Nr. 9/2020) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Ammerbuch; Dr. med. Jan Liese, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsklinikum Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Peripartale psychische Erkrankungen (PPE) – Risiko für Mutter und Kind Psychische Erkrankungen rund um die Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett werden in unserer Gesellschaft tabuisiert, verschwiegen und oft nicht wahrgenommen. Allerdings stellen sie für Schwangere und junge Mütter eine zusätzliche Herausforderung dar und sind als Risikofaktoren für das Kindeswohl bekannt. Ohne adäquate Behandlung können peripartale psychische Erkrankungen schwere Folgen für die Mütter selbst, die Mutter-Kind-Beziehung bis hin zur Kindeswohlgefährdung und die Partnerschaft haben. Ziel des Kurses ist es Gynäkologen, Hebammen sowie Haus-, Allgemein- und Kinderärzte als die primären Ansprechpartner betroffener Frauen in der Peripartalperiode für charakteristische Störungsbilder und deren Therapiemöglichkeiten zu sensibilisieren. Anhand praxisnaher Empfehlungen werden diagnostische und therapeutische Handlungskompetenzen für den klinischen Alltag vermittelt, um die betroffenen Frauen zu unterstützen

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und ggf. zu motivieren, psychiatrisch-psychotherapeutische Frühinterventionen und Unterstützungsangebote der Jugendhilfe wahrzunehmen. Termin: Samstag, 4. Juli 2020 9.00–14.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 45/2020) Leitung: Dr. Pascale Britsch, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Ulm Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung 9.15–10.00 Uhr PPE in der Schwangerschaft, Wochenbett und danach – Prävalenz – Risikofaktoren – Auswirkungen? Dr. med. Pascale Britsch, niedergelassene Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt PPE, Ulm 10.00–10.45 Uhr Behandlungsoptionen Dr. med. Pascale Britsch 10.45–11.00 Uhr Kaffeepause 11.00–12.00 Uhr Vorstellung eines ambulanten Präventionskonzeptes Dr. med. Pascale Britsch 12.00–12.30 Uhr Mittagspause 12.30 – 14.00 Uhr Peripartale psychische Erkrankungen – Strategien, um Risiken zu reduzieren –  Interaktionales Therapieprogramm –  Peripartales Präventionsnetz Dr. Christiane Hornstein, Zentrum für Peripartale Therapie, Klinik für Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik I 14.00–14.30 Uhr Abschlussdiskussion Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 6 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

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Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilnehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten in Frage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Termine: Samstag, 4. Juli 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 41/2020) Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2020) Leitung: Markus Zeh, DiplomPädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: je 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

EKG-Basisseminar In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst

EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Allgemeinarztpraxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKGBilder bei chron. Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt. Termine: jeweils Samstag, 9.00–16.50 Uhr 11. Juli 2020 (Anmeldungs-Nr. 28/2020) 28. November 2020 (Anmeldungs-Nr. 29/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 25,– Euro Punkte: je 11 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Qualifikation Tabakentwöhnung als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika­ tion Tabakentwöhnung“ in der Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen mit einem Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von ca. sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganz­ tägige abschließende Präsenz­ veranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und The-


Bekanntmachungen rapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Ent­ wöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 8. Juli 2020 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 31. Oktober 2020 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 38/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausübt, gleichgültig, ob er beamteter, angestellter oder niedergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhestand trifft diese Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochen­ enden zu tun. Die Verpflichtung zur Hilfeleistung ist eine gesetz-

liche und berufsrechtliche Pflicht des Arztes und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente. Termin: Samstag, 11. Juli 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus­ rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum Beispiel Masern-Epidemien oder vermeidbare Todesfälle durch Influenza zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen.

Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird deshalb empfohlen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet seinen Kammermitgliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 12. September 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“ Die Palliativmedizin stellt ein umfassendes Konzept für die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung dar. Mit der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ­ medizin“ eingeführt. Zu ihrem Erwerb ist unter anderem das Absolvieren eines Grundkurses (40 Unterrichtseinheiten) sowie eine 12-monatige stationäre Tätigkeit bei einem Weiterbil-

dungsbefugten oder 120 Unterrichtseinheiten (UE) im Rahmen von Fallseminaren inkl. Super­ vision erforderlich. Für Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notwendigen Module I bis III mit jeweils 40 UE angeboten. Diese Module sind nach dem Curriculum der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. strukturiert. Modul I (40 UE): Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team •  Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld, Symptomkontrolle Modul II (40 UE): Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext •  Ethik, Trauer, Symptomkontrolle Modul III (40 UE): Professionelles Handeln in der Palliativmedizin •  Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld anhand von Fallbeispielen Termine: Modul I: 24.–27. Oktober 2020 (Sa–Di) Modul II: 28.–31. Oktober 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 7/2020) Gebühr Module I und II zusammen: 890,– Euro Modul III: 23.–26. September 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 6/2020) Modul III: 13.–16. Januar 2021 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 1/2021) Gebühr Modul III: je 440,– Euro Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Akupunktur Teilnehmerzahl: je 18 Personen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40

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Bekanntmachungen Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar Allgemeinmedizin

Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“

Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interessieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten, welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: jeweils Samstag 26. September 2020 9.00–17.00 Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP’s (Anmeldungs-Nr. 15/2020) 5. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr Neurologie (Anmeldungs-Nr. 16/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 25,– Euro Punkte: 8/9

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Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in BadenWürttemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschoben haben. Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an. Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg seit September 2016 die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculäre Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an. Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach­ übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst insgesamt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können.

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Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind: –  abgeschlossene Facharztweiterbildung –  Absolvieren aller Module einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens –  Bestehen der Lernerfolgs­ kontrolle Teil I b: Kann nur von Teilnehmern besucht werden, die bereits Teil 1 a absolviert haben. Termin: 23.–25. Oktober 2020 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 380,– Euro Punkte: 29 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimationsalgorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschiedlichen Ausgangssituationen demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen. Termin: Samstag, 7. November 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 7 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar „Train the Trainer“ und die neue WBO 2020: Was wird neu? Was bleibt? Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medizindidaktischer Kenntnisse anzubieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten zu erleichtern. In diesem Jahr stehen die Veränderungen durch die neue WBO im Mittelpunkt. Diese einzelnen Themen sind vorgesehen: –  Die neue WBO im Überblick –  Beurteilung von Kompetenz – was heißt das? –  Herausforderung für die Selbstverwaltung –  Aus der Sicht des Weiterbilders: Pro und Contra –  Feedback als Kernelement der Weiterbildung –  Einführung eLogbuch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg Das Referententeam setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch in der ärztlichen Weiterbildung engagieren, sowie aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg, die in leitender Position für die ärztliche Weiterbildung tätig sind.


Impressum Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–17.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 47/2020) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt, Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl sieben Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und BadenWürttemberg bietet die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie ­Tübingen durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations­ kriterien von Notfall- und Warteliste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta­ tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendigen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den ­finanziellen Aspekten der GKV. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Gesamtleitung Media Sales: Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 scheel@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 63 vom 1. 1. 2020 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand­kosten 21,00 € (inkl. der ­jeweils gül­t igen MwSt.). EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­ eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den ­Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­a usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto­ kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

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In Zusammenarbeit mit dem Chefarzt und der pädiatrischen Oberärztin sind Sie zusammen mit dem ärztlichen Team verantwortlich für die rehabilitative Versorgung der Mütter und Kinder Sie arbeiten im Leitungsteam der Klinik mit und bringen sich in die Entwicklung des Hauses konstruktiv ein Sie leiten die Assistenzärzte und Weiterbildungsassistenten im Haus an und bilden Mitarbeiter des Hauses weiter Die vollständige Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.caritas-haus-feldberg.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen an: ITZ Caritas-Haus Feldberg, Personalbüro, Passhöhe 5, D - 79868 Feldberg bewerbung@caritas-haus-feldberg.de Gerne steht Ihnen Frau Waldvogel unter 07676/930 335 für Auskünfte zur Verfügung.

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