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Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2020

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www.ärzteblatt-bw.de

Ä r zteblatt Baden-Württemberg

© Centre Hospitalier Régional d‘Orléans, dépôt au Musée des Beaux-Arts d‘Orléans, Foto: François Lauginie

Foto: iStock / Getty Images – tifonimages

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 75. Jahrgang | Gentner Verlag

03 | 2020


2020 33. Heidelberger Gespräch 2020 für gutachterlich tätige Ärzte, Psychologen und Pflegekräfte sowie Juristen in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht

Foto: Getty Images/SerrNovik

Mittwoch, 23. September 2020, Donnerstag, 24. September 2020 MITTWOCH, . SEPTEMBER  Uhrzeit

Referenten / Vorträge

Begleitveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Juristinnen und Juristen auf ihrem Weg in die Bereiche Sozialmedizin bzw. Sozialrecht ▪ 1. Einführung zur sozialmedizinischen

Begutachtung am Beispiel von Schnittstellenthemen (Wiederholung von 2019)

10.00 – 12.15

DONNERSTAG, . SEPTEMBER  Uhrzeit 09.00 – 09.30

▪ Informationsflüsse bei der MDK-BegutachtungWer darf was erfahren? Freudenstein, R., Lahr

09.30 – 09.45

Diskussion

Beamtenbegutachtung 09.45 – 10.30

Bahemann, A., Nürnberg ▪ 2. Einführung in die medizinische Sach-

verständigentätigkeit vor Sozialgerichten*

10.00 – 12.15

Schur, O., Celle, Krauß, J., Darmstadt, Siebold J.-O. Gelsenkirchen

Beginn Heidelberger Gespräch 12.15 – 13.15

MITTAGSIMBISS

13.15 – 13.30

▪ Einführung und Begrüßung Losch, E., Frankfurt/Main

Epidemiologische Erkenntnisse für die sozialmedizinische Begutachtung 13.30 – 14.00

14.00 – 14.30

▪  Entwicklung der Zugangsdiagnosen bei Erwerbsminderung N. N. ▪  Arbeit und Gesundheit aus Sicht der Berufsforschung N. N.

14.30 – 15.15

Diskussion

15.15 – 15.45

PAUSE

Referenten / Vorträge

10.30 – 11.00

▪ Der rechtliche Rahmen von Einstellung bis Dienstunfähigkeit N. N. ▪ Begutachtungsprinzipien aus ärztlicher Sicht N. N.

11.00 – 11.30

Diskussion

11.30 – 12.00

PAUSE

Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht bei psychisch Erkrankten in Gefährdungslagen 12.00 – 12.30

▪ Der rechtliche Rahmen Brettel, H., Mainz

12.30 – 13.00

Diskussion

Inanspruchnahme von Kindern für die Pflege der Eltern 13.00 – 13.30

▪ Die rechtliche Sicht Ackermann-Sprenger, B., Stuttgart

13.30 – 14.00

Diskussion

14.00 – 15.00

▪ Zusammenfassung der Tagung, abschließende Worte Losch, E., Frankfurt/Main

Das neue SGB XIV 15.45 – 16.15 16.15 – 16.45 16.45 – 17.15

▪  Aktueller Sachstand und erste Bewertung Schaumberg, T., Nordhausen ▪  Kausalitätsbegriff – was ergibt sich für den Gutachter Deppermann-Woebbeking, A.-K., Darmstadt ▪  Ärztliche Begutachtung zu Traumafolgestörungen Böwering-Möllenkamp, C., Düsseldorf

17.15 – 18.00

Diskussion

Ab 18 Uhr

ABENDIMBISS / GET TOGETHER

ATTRAKTIVER PREIS FÜR FRÜHBUCHER UND ABONNENTEN! Anmeldung unter: www.heidelberger-gespraech.de

Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft:

Das Heidelberger Gespräch ist als Fortbildungsveranstaltung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 5 CME-Punkten für den 23.09.2020 und 7 CME-Punkten für den 24.09.2020 anerkannt. Weitere 3 CME-Punkte erhalten Sie für die Teilnahme an einer Begleitveranstaltung. Tagungsort: Deutsches Krebsforschungszentrum, DKFZ, Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg *Die 2. Begleitveranstaltung findet im Marsilius Kolleg, Marsilius-Arkaden, Im Neuenheimer Feld 130, 69120 Heidelberg, statt.

Gentner Verlag • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart Telefon: 0711/63672-852 • Telefax: 0711/63672-711 • E-Mail: schoenfeld@gentner.de • www.heidelberger-gespraech.de

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01 | 2020

Editorial Neujustierung der Gesundheitsberufe

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Kammern und KV 125 126 128 129

Das Ärzteblatt Baden-Württemberg präsentiert in diesem Jahr auf seinen Titelseiten einige der schönsten Exponate der Ausstellung „Medicus“ des Historischen Museums Pfalz in Speyer (museum.speyer.de), die wir im Kontext von Wartebereichen aus Praxis und Klinik zeigen. Ermöglicht wird dies durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fra­ gen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit 26 Heilberufe-Standorten und 160 Filia­ len im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heil­ berufler sowie zu den Kontaktdaten der Heilberufe-Standorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an heilberufe@bw-bank.de oder tele­ fonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

Neues aus der Finanzwelt

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Arzt und Recht aktuell § 217 verfassungswidrig

133

Namen und Nachrichten Coronavirus SARS-CoV-2 Ambulante Weiterbildung auf dem Vormarsch Förderprogramm Landärzte Griff in die ideologische Mottenkiste Krankenhausärzte fordern Arbeitszeitkontrollen Schlafstörungen nehmen im Südwesten zu Neuer IMPP-Gegenstandskatalog Gesundheit im europäischen Vergleich Weniger Hanta-Fälle erwartet

129

Landtag gedenkt NS-Opfern

Vermischtes 134 135 138 138 139 139 140 140 141 141

133

Bundesverfassungsgericht: § 217 verfassungswidrig

Veranstaltungsübersicht 142

Foto: CDC/ Dr. Fred Murphy; Sylvia Whitfield

Der flämische Arzt und Anatom Andreas Vesal (1514  –  1564) gehört zu den be­ deutendsten Medizinern der Frühen Neuzeit. Er führte systematische Sektionen des menschlichen Körpers durch und korrigierte dabei traditionelle Lehrmeinungen, die zum Teil noch auf die Antike zurückgingen. Vesals Forschungen beeinflussten die anatomische Wissenschaft maßgeblich. Dies ist vor allem auch dem Buchdruck zu verdanken: 1543 veröffentlichte er sein neue Maßstäbe setzendes Hauptwerk „De humani corporis fabrica libri septem“. Neben ausführlichen Aufzeichnungen Vesals enthielt es auch anatomische Zeichnungen des Tizianschülers Jan Stephan von Kalkar (1499  –  1546), die es in dieser Genauigkeit und Qualität zuvor noch nicht gegeben hatte.

Wirtschaft

Foto: Landtag von Baden-Württemberg

130

Bildnis des Anatomen Andreas Vesal Pierre II. Poncet (1574 – 1640), Orléans, 1645

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MEDIZIN: Interdisziplinäres Konzept bestätigt

Foto: Wikipedia

Interdisziplinäres Konzept bestätigt Zukunftssicherung Gesundheit Gute Noten für Notfallpraxen Landtag gedenkt NS-Opfern Interview: „Gemeinsam werden wir immer besser“

@AerzteblattBW

Fotos: Messe Stuttgart

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Inhalt

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Bekanntmachungen 144 Impressum 171

Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden-Württem­ berg: Connected e. V. (bwcon), Stuttgart, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Bezirks­ ärztekammer Südbaden, Freiburg, und der Fattoria La Vialla di G., A. e B. Lo Franco S.a.s., Arezzo (Italien) bei.

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Coronavirus SARS-CoV-2

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Editorial Gesundheitsversorgung erfordert gute Zusammenarbeit aller Professionen

Neujustierung der Gesundheitsberufe

I Klaus Rinkel

n ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf eine „Neu­ justierung der Gesundheitsberufe“ verständigt, und in den letzten Wo­ chen hat uns das Bundesgesundheits­ ministerium wissen lassen, man wolle nun „sehr zügig“ bei der Zusammen­ arbeit von Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen „ein Stück wei­ terkommen“. Ein Ziel, das wir als Ärztinnen und Ärzte im Grundsatz teilen und unterstützen. Denn wir wissen genau: Die Gesundheitsver­ sorgung im Land erfordert eine gute Zusammenarbeit aller Professionen im Gesundheitswesen. Bereits jetzt sieht sich der Patient verschiedenen Professionen in der Gesundheitsversorgung gegenüber. Dazu erhöhen die Vielfalt der Ver­ sorgungsverträge und neue Ent­ wicklungen – wie beispielsweise die Integrierte Notfallversorgung oder die Blankoverordnung – den Hand­ lungsdruck. Wir müssen uns als Akteure im Gesundheitswesen um die Optimie­ rung des Zusammenwirkens bemü­ hen, und wir Ärzte sollten uns gestal­ terisch einbringen. Dazu brauchen wir den konstruktiven Dialog zwi­ schen allen Vertreterinnen und Ver­ tretern der Gesundheitsberufe. Bei der Entwicklung der für die Zusam­ menarbeit notwendigen Rahmenbe­ dingungen spielen auch Hochschu­ len, Berufsakademien sowie Träger der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitspolitik eine entschei­ dende Rolle. Es sind gemeinsame Qualitäts­ standards der Versorgung zu definie­ ren, an denen sich Studien- und Ausbildungsinhalte sowie Regularien der Patientenversorgung orientieren.

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Benefizkonzert des Bodensee-Ärzteorchesters für Clinic Home Interface-Förderverein Ravensburg (Palliativpflege)

Termin: Sonntag, 29. März 2020, 17.00 Uhr Festsaal im Kloster Weissenau, ZfP, Ravensburg Programm: Anton Bruckner (1824 – 1896) Ouvertüre in g-moll Carl Loewe (1796 – 1869) Klavierkonzert Nr. 2, A-Dur Franz Schubert (1797 – 1828) Sinfonie Nr. 7 h-moll („Die Unvollendete“) Solist: Valerij Petasch, Klavier Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Kein Vorverkauf, Eintritt frei, Spenden erbeten

Hier müssen medizinische und ethi­ sche Grundsätze prägend sein. Öko­ nomische Aspekte dürfen nicht in den Vordergrund rücken. Dies können wir nur durch eine aktive Beteiligung der Ärzteschaft sicherstellen. In der praktischen Zusammenar­ beit kommt der Entwicklung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis zwischen den Berufsgruppen hohe Bedeutung zu. Hervorzuheben sind hier Projekte wie beispielsweise das „Interprofessionelle Lernen“ an der Universität Mannheim – entwickelt mit Förderung der Robert Bosch Stif­ tung. Mediziner und Physiothera­ peuten lernen im Team und in abge­ stimmten Curricula. Dies schafft die Grundlage für eine spätere effektive Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Versorgung und Behandlung von Pati­ enten gemeinsam zu optimieren. An­ dere Gesundheitsberufe sollten hier folgen. Die Studierenden und jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmann­ bund fordern seit Jahren zukunftsori­ entiert die Verfügbarkeit zeitlicher Ressourcen und Finanzmittel für eine gemeinsame Ausbildung des berufs­ gruppenübergreifenden Personals. Dem gemeinsamen Ziel aller in der medizinischen Versorgung tätigen Ak­ teure, nämlich einer guten Patienten­ versorgung, nützt eine symmetrische Kommunikation. Die Vermittlung „In­ terprofessioneller Kommunikation“ sollte schnell bundesweit in Lehre und Weiterbildung etabliert werden. Ein Spielfeld für diese Zusammen­ arbeit in Klinik und Praxis eröffnet sich bereits mit den seit zehn Jahren auch in Deutschland etablierten Physician Assistants. Der Bachelor-Studiengang ist auf eine konkrete Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte ausgelegt. Der Studiengang bietet für medizi­ nische Fachberufe den Einstieg in die Akademisierung und die Chance, gute Fachkräfte im Gesundheitswesen – gerade in der ambulanten Versorgung – zu halten. Erfahrene und kompe­ tente Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ ter können sich weiterentwickeln und doch in ihren Teams weiterarbeiten. Der Studienzugang muss aufsetzend auf einen Gesundheitsberuf geregelt sein. Für den Schutz der Berufsbe­

zeichnung sowie eine Angleichung und Transparenz der Studieninhalte und Abschlüsse ist eine staatliche Anerkennung des Berufs mit Defini­ tion von Kompetenzen erforderlich. In die Entwicklung müssen die Ärztekammern und die wissenschaft­ lichen medizinischen Fachgesellschaf­ ten einbezogen werden. In Zeiten des Fachkräftemangels in allen Bereichen des Gesundheits­ wesens müssen wir gemeinsam die Chancen der fachkompetenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Heilberufe und aller Pflegeberufe nutzen. Wir dürfen Schnittstellen nicht zu bürokratischen Hürden wer­ den lassen, keine Konkurrenz in der Versorgung der Patienten entstehen lassen und uns nicht durch den Wett­ bewerb um Budgetanteile gegenei­ nander abgrenzen lassen. Wir sollten die Versorgung kranker Menschen planerisch in den Mittelpunkt stellen und die in den Heilberufen Tätigen entsprechend ihrer Kompetenzen in die Behandlung einbeziehen. Hierzu sind einerseits rechtliche Klärungen erforderlich, andererseits aber vorran­ gig Voraussetzungen für eine fach­ liche und kommunikativ gute Zusam­ menarbeit zu schaffen. Ärztlicherseits gilt es noch klarer als bisher über unsere ärztlichen Kernkompetenzen zu diskutieren und daraus unseren Anspruch auf die Verantwortlichkeit in der Diagnostik und Behandlung kranker Menschen abzuleiten. Mit einem klaren Profil können wir dann die Zusammenar­ beit mit anderen Heilberufen und der Pflege gestalten. Gemeinsam müssen wir uns klar gegen Eingriffe abgren­ zen, die ökonomische Optimierungen zulasten der Versorgung kranker Menschen und der in der Versorgung Tätigen bedeuten. Gemeinsames Handeln macht am Ende die Beteiligten in allen Be­ reichen der Gesundheitsversorgung leistungsstärker, und wir können uns nach fachlichen Kriterien selbstbe­ stimmt organisieren. Klaus Rinkel Vorsitzender des Hartmannbundes, Landesverband Baden-Württemberg


Kammern und KV MEDIZIN und TheraPro 2020 sehr erfolgreich. – Blankoverordnung kommt.

M

it einem neuen Höchstwert bei den Besucherzahlen konnte sich das erfolgreiche Fachmesse-Doppel MEDIZIN und TheraPro 2020 als wichtiger Jahres­ auftakt für die Gesundheitsbranche behaupten: An drei Tagen Anfang Februar zog es knapp 13.000 Ärzte, Therapeuten und Praxisangestellte in die ausgebuchten Hallen der Messe Stuttgart, um neueste Trends zu diskutieren, Kontakte zu knüpfen und Investitionen zu planen – das entspricht einem Plus von über 13 Prozent gegenüber der Vorjah­ resausgabe. Seinen anhaltenden Erfolg ver­ dankt das Veranstaltungs-Duo nicht nur einer einzigartigen Kombination aus Fachmessen, Kongressen und Rahmenprogramm, sondern auch seinem interdisziplinären Konzept: Die thematische Bandbreite reicht über Berufsgrenzen hinweg und um­ fasst fachspezifische Bereiche ebenso wie gesellschaftspolitische und betriebswirtschaftliche Fragestel­ lungen. „Es ist uns gelungen, unsere gesteckten Ziele in vollem Umfang zu realisieren“, resümierte Dr. Klaus Bai­ er, Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. „Im Vordergrund stand für uns die Fortbildung. Ein wichtiger Fokus des 55. Ärztekon­ gresses lag auf der ambulanten hausärztlichen Versorgung, mit dem Ziel, diese sicherzustellen und weiter zu stärken.“ Mit 90 Seminaren und über 200 Referenten wurde ein breit gefächertes und abwechslungs­ reiches Programm geboten. Neben „Klassikern“ wie Notfallversorgung, Sonografie und Psychosomatik ging es unter anderem auch um aktuelle Highlights, beispielsweise aus den Bereichen Infektiologie, Pädiatrie, Innere Medizin sowie Orthopädie und Chirurgie. Weiteres Potenzial des bewährten Messe-Konzepts sieht Dr. Baier in der Intensivierung der inhaltlichen Zu­ sammenarbeit von MEDIZIN und TheraPro. Da sich viele Themenbe­ reiche überschneiden, gab es erstmals einen Kongress, der sich an beide Zielgruppen richtete. Schön zu sehen, wie Therapeuten und Mediziner aufei­

nander zugingen und verstanden, dass sie im selben Boot sitzen. Beson­ ders deutlich zeigte sich das bei der interdisziplinären Veranstaltung zum Thema Blankoverordnung. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, erläuterte den Anwesenden zunächst das Wesen der Blankover­ ordnung: Der Arzt stellt die Diagnose, und der Therapeut wählt das Heilmit­ tel und bestimmt Frequenz und The­ rapiedauer. Derzeit berge die Mög­ lichkeit der Verordnung von einzelnen Heilmitteln auf verschiedenem Preis­ niveau die Gefahr, dass der Arzt einem konstanten Druck zur Verordnung höherpreisiger Heilmittel oder Heil­ mittelkombinationen ausgesetzt wer­ de, sagte Dr. Metke. Vorgesehen sei ab Januar 2021, dass bei wenigen noch festzule­ genden Diagnosen – nach Stellung der Diagnose und Indikation – Physi­ otherapie durch den Arzt in Form ei­ ner Blankoverordnung verschrieben werde. Die Blankoverordnung be­ rücksichtige die diagnostisch-thera­ peutische Kompetenz der Physiothe­ rapeuten, Heilmittel krankheitsver­ laufsadäquat einzusetzen und gege­ benenfalls zu ändern. Sie erspare dem Verschreibenden die Auswahl einzel­ ner Heilmittel und reduziere die Arzthaftung fachlich und in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der KVBW-Chef wies zudem darauf hin, dass ab Oktober 2020 der neue Heilmittelkatalog in Kraft trete, mit dem die bisherigen drei Formulare für Heilmittel durch ein einziges ersetzt würden. Ferner gebe es künftig nur noch „vorrangige“ und „ergänzende“ Heilmittel statt zusätzlich „optionale“. Die Diagnose­ gruppen Physio würden von 22 auf 13 reduziert und zusammen­ gefasst, maximal drei statt bisher sieben Leitsymptomatiken definiert, die keinem Heilmittel mehr zuzuord­ nen sind und der „Regelfall“ sowie „Erst- und Folgeverordnungen“ ab­ geschafft. Insgesamt bringe die Re­ form Vereinfachung, Entbürokratisie­ rung und Anpassung an die medizi­ nische Realität.

Foto: Messe Stuttgart

Interdisziplinäres Konzept bestätigt

Nach Dr. Metkes Parforceritt durch die Blankoverordnung diskutierten die rund 200 Veranstaltungsteilnehmer – Ärzte und Heilmittelerbringer – kon­ zentriert über die künftigen neuen Möglichkeiten. Auch wenn viele einen konfrontativen Schlagabtausch erwar­ tet hatten, waren die Wortbeiträge konstruktiv und das kooperative Mitei­ nander stand stets im Vordergrund. So wurde das Event am Samstagnachmit­ tag zu einem gelungenen und lösungs­ orientierten Treffen, von dem alle Teil­ nehmer profitierten konnten. Weitere Veranstaltungen, die sich an ein breites Publikum richteten, waren beispielsweise der 27. Tag der Medizinischen Fachangestellten, das MTA-Forum, die Fortbildung der Arz­ neimittelkommission der deutschen Ärzteschaft oder die Seminare der PVS und des Hartmannbundes. – Die nächste MEDIZIN und TheraPro finden vom 5. bis 7. Februar 2021 in der Messe Stuttgart statt.

Die MEDIZIN war an allen drei Tagen gut besucht.

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Praxisabgabeseminar. Praxisabgabeseminar. MLP Seminare für Mediziner – aktuell im Raum Stuttgart und Schwäbisch Hall. MLP Seminare für Mediziner – aktuell im Raum Stuttgart und Schwäbisch Hall. Mittwoch, 18.03.2020, 19.00 Uhr | Stauffenbergstr. 35-37, 74523 Schw. Hall Mittwoch,25.03.2020, 18.03.2020,19.00 19.00Uhr Uhr||Jahnstr. Stauffenbergstr. 35-37, 74523 Schw. Hall Mittwoch, 4-6, 70597 Stuttgart Mittwoch,27.05.2020, 25.03.2020,19.00 19.00Uhr Uhr| Jahnstr. | Jahnstr.4-6, 4-6,70597 70597Stuttgart Stuttgart Mittwoch, Mittwoch, 27.05.2020, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4-6, 70597 Stuttgart • Nachbesetzungsverfahren • Geeigneten Nachfolger finden • Nachbesetzungsverfahren • Geeigneten Nachfolger finden • Optimaler Abgabezeitpunkt • Praxiswert, steuerliche Fragen • Optimaler Abgabezeitpunkt • Praxiswert, steuerliche Fragen Referenten: Tobias Krämer, Sina Altmann, Barbara Brenner und Referenten: Tobias Krämer, Sina Altmann, Barbara Misel Stojkovic. Die Seminargebühr übernimmt MLP.Brenner und Misel Stojkovic. Die Seminargebühr übernimmt MLP. Anmeldung unter: Tel 0711 • 13258 • 196 Anmeldung unter: Fax Tel0711 0711• •13258 13258• •80 196 med-seminare-stuttgart@mlp.de Fax 0711 • 13258 • 80 med-seminare-stuttgart@mlp.de

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Kammern und KV Landeskongress zentrales Forum des baden-württembergischen Gesundheitswesens

Zukunftssicherung Gesundheit

Dr. N. Metke

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forschung, stellt in seinem Impulsrefe­ rat klar, dass „wir bei zentralen Trends frühzeitig Antworten auf damit einher­ gehende Herausforderungen finden müssen“. Er kritisiert, dass immer mehr Ressourcen nötig sind, um auf immer detailreichere Regulierung mit detail­ reicher Optimierung reagieren zu können. Ressourcen aber fehlen in Medizin und Pflege. Dieser Umstand führe zu wachsendem Misstrauen bei allen Beteiligten. – In einer bemerkens­ werten Analyse geht Prof. Auguzky auf die besondere Rolle der Patienten ein: Patienten sind demnach einerseits „Spielball der Interessen“ im Gesund­ heitswesen, denn sie werden im ambu­ lanten und stationären Sektor häufig als Erlös- oder Kostenfaktor angese­ hen. Andererseits sind Patienten aber keine „Unschuldslämmer“, denn sie suchen maximale Inanspruchnahme und Bequemlichkeit, weil die Leistun­ gen „kostenlos“ sind. Prof. Augurzky kritisiert daher, dass eine effektive Steuerung im Gesundheitswesen fehlt, um Angebot und Nachfrage auf effizi­ ente Art zur Deckung zu bringen. Mit Spannung war die Keynote von Prof. Dr. Karl Lauterbach erwartet worden; manch einer hatte im Vorfeld gemutmaßt, dass der ehemals als „Arzt mit der Fliege“ bekannte Bun­ destagsabgeordnete beim Landes­ kongress sein gesundheitspolitisches Comeback feiern könnte. So weit kommt es am Ende nicht, aber der Harvard-Professor bietet in seiner Keynote einen Parforceritt durch die Gesundheitspolitik der letzten Jahre

Sozialminister M. Lucha

Foto: IZZ / Schwarz

Foto: Messe Stuttgart

Ärztinnen und Ärzte sind für ihn dabei entscheidende Impulsgeber. Gastredner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachver­ ständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, stellt dem Gesundheitswesen zu­ nächst ein positives Zeugnis aus: In der Relation von Ärzten und Pflege­ kräften zur Bevölkerungszahl rangiert Deutschland im internationalen Ver­ gleich in der Spitzengruppe. Aller­ dings rutscht die Bundesrepublik bei Betrachtung der Vollzeitäquivalente (Ärzte und Pflegekräfte pro 1.000 Be­ legungstage im Krankenhaus) ins un­ tere Drittel. Prof. Gerlach konstatiert, dass es in Deutschland zu hohe Fall­ zahlen in Krankenhäusern gibt. Einen allgemeinen Ärztemangel negiert er, schließlich gab es in den letzten 60 Jahren eine kontinuierliche Zunahme der Arztzahlen. Allerdings geht Prof. Gerlach davon aus, dass die Angebots­ strukturen, die Inanspruchnahme und die Versorgungsprozesse nicht be­ darfsgerecht sind. Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung ist nach seiner Überzeugung ein Bündel gezielter Maßnahmen erforderlich. So sollte beispielsweise die Vorreiterrolle der baden-württembergischen Ärzte­ schaft bei neuen Versorgungsformen wie Haus- und Facharztverträgen so­ wie bei der Digitalisierung und Fern­ behandlung weiter ausgebaut wer­ den. Die Sektorengrenzen sollten überwunden, interdisziplinäre und professionsübergreifende Versor­ gungsnetze gefördert sowie gezielte Maßnahmen für strukturschwache Regionen angegangen werden. Auch Prof. Dr. Boris Augurzky, Lei­ ter Kompetenzbereich „Gesundheit“ am RWI Leibniz-Institut für Wirtschafts­ Foto: Messe Stuttgart

E

ntscheider und Verantwor­ tungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden und Krankenkassen sowie politische Vertreterinnen und Vertreter trafen sich Anfang Februar zum 5. Landeskongress Gesundheit in der Messe Stuttgart, der in diesem Jahr unter dem Motto „Zukunftssiche­ rung Gesundheit“ stand. Zu Beginn lobt Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärz­ tlichen Vereinigung Baden-Württem­ berg (KVBW), das Gesundheitssystem: Jeder bekommt bei ernsthaften Er­ krankungen die optimale Behand­ lung, unabhängig von Ressourcen. „Schwere Krankheit ist in Bezug auf Versorgungskosten und Qualität angstfrei,“ lautet eine These des KVBW-Chefs. Die häufig beanstandete Bevorzugung von Privatversicherten finde zudem im „evidenzfreien Luxus­ segment“ statt. Gesundheit sei echte Zukunftssicherung für den Einzelnen, die Volkswirtschaft und insbesondere für die demokratische Gesellschaft. Die Finanzierbarkeit des Gesundheits­ systems und das heutige Versorgungs­ niveau – so gibt sich Dr. Metke über­ zeugt – ist untrennbar mit der Freibe­ ruflichkeit verbunden. Ins gleiche Horn stößt Sozialmini­ ster Manne Lucha: „Unsere Gesund­ heitsgesellschaft müssen wir selbst gestalten.“ Er betont, dass die medizi­ nische Versorgung der Bevölkerung originäre Aufgabe der Länder ist. Der Staat muss in der Lage sein, dem Be­ dürfnis nach umfassender und bedarfs­ orientierter Versorgung gerecht zu werden. Insbesondere die sektoren­ übergreifende Versorgung sieht Mini­ ster Lucha als einen wichtigen Baustein: „Wir müssen multiprofessioneller wer­ den“, so der gelernte Krankenpfleger.

Prof. Dr. F. Gerlach


World-Café-Foren Nach den Vorträgen am Vormittag konnten die Kongress-Teilnehmer nachmittags in acht verschiedenen Foren im World-Café Format über die „Zukunftssicherung Gesundheit“ dis­ kutieren. Mit einem World-Café eröffnen die Veranstalter ihren Gästen unter profes­ sioneller Anleitung einen sicheren Raum, um die verschiedenen Sichtwei­ sen auf – und verschiedene Herange­ hensweisen an ein Thema voneinan­ der kennenzulernen, Muster zu entde­ cken und Ziele und Zusammenhänge zu erkennen, neue Umgangsformen kennenzulernen, kooperativ zu wer­

Foto: Messe Stuttgart

und widerspricht dabei energisch der These von Prof. Gerlach, dass es keinen allgemeinen Ärztemangel in Deutsch­ land gebe. Durch den exponentiellen Zuwachs an neuen Möglichkeiten, Wissen und Erkenntnissen, wird die Medizin in jedem Bereich kompli­ zierter, so Prof. Lauterbach. Somit steigt auch weiterhin der Bedarf an gut qualifizierten Ärztinnen und Ärzten; Prof. Lauterbach fordert daher mindestens 5.000 zusätzliche Medi­ zinstudienplätze. Klar positioniert er sich auch in der Frage nach Kranken­ hausstrukturen: „Wir haben zu viele Krankenhäuser und werden es immer schwerer haben, ausreichend qualifi­ ziertes Personal zu bekommen, des­ halb sollte die Zahl der Krankenhäuser reduziert werden. Gerade den Bereich der Pflege sieht Prof. Lauterbach in einer Notlage. Zu wenig Pflegeperso­ nal hat auch negativen Einfluss auf die Sterblichkeit. Er macht klar: „Die Pflege muss aufgewertet werden.“ Wie also die Thematik angehen? Prof. Lauterbach stellt die Frage nach der Aufgabenverteilung und Verant­ wortung. Ebenso müsse der Mindest­ pflegebedarf kontrolliert werden, das heißt, Eingriffe dürften beispielsweise nicht angeboten werden, wenn nicht genügend Personal zur Verfügung stehe, und auch eine bessere Bezah­ lung sei nötig. Prof. Lauterbach spricht von einer „Neuordnung der Gesund­ heitsberufe“. Das größte Problem sieht er allerdings in der Altenpflege. Die zunehmende Alterung der Bevölke­ rung, die Verschiebung der Erkran­ kungen sowie die Pflegeversicherung, die in den nächsten Jahren Defizite machen wird und die damit einherge­ hende Erhöhung der Beiträge, zeigen das Problem unmissverständlich.

Foto: IZZ / Schwarz

Kammern und KV

Prof. Dr. B. Augurzky

Prof. Dr. K. Lauterbach

den, genau hinzuhören, zu hinterfra­ gen, konstruktiv zu diskutieren und so gemeinsam Probleme aufzulösen. Po­ sitiver Nebeneffekt ist, dass den Gä­ sten ermöglicht wird, über das Treffen hinaus kooperativ zu bleiben. Mit den passenden Themen und Leitfragen wurden die über 200 Teil­ nehmer in ein konstruktives Gespräch über relevante Themen gebracht. Dabei ging es auch darum, möglichst alle Beteiligten zu Wort kommen zu lassen und gemeinsame Ziele und Strategien zu finden. Ein thematischer Schwerpunkt war unter anderem „Neue Wege in der ambulanten ärzt­ lichen Versorgung“. Die Teilnehmer diskutieren hier über die Vereinbarkeit von Praxis und teleärztlicher Tätigkeit. Erste Erfahrungen bestätigen den positiven Nutzen von Telemedizin, es lässt sich auf diese Weise mehr behan­ deln als bisher gedacht. Kritisch wur­ den allerdings die Inhalte des Termin­ service- und Versorgungsgesetzes gesehen; gerade die Terminservice­ stellen hätten die in sie gesteckten Erwartungen bisher nicht erfüllt, zu­ mal sich bei gleichbleibenden Arzt­ zahlen nicht ohne Weiteres mehr Ter­ mine schaffen lassen. Ein weiteres Thema war die Patientensteuerung; hier wurde gefordert, Fehlnutzungen des Gesundheitssystems künftig zu sanktionieren und gleichzeitig Prä­ vention und Gesundheitskompetenz mehr als bisher zu fördern. Über „Neue Wege zur ärztlichen Nachwuchssicherung“ diskutierte ein weiteres Forum. Gelobt wurde bei­ spielsweise, dass im SchwarzwaldBaar-Kreis neben der Kreisgesund­ heitskonferenz auch eine hauptamt­ liche Kraft für den Aufbau eines Wei­ terbildungsverbundes installiert wurde. Jüngere Ärztinnen und Ärzte sehen jedoch Bürokratie, Arbeitsver­ dichtung und Kommerzialisierung in der Medizin überaus kritisch; hier seien innovative Lösungen wie bei­ spielsweise Regiopraxen und Digitali­ sierung notwendig. Schüler und Me­

dizinstudierende sollten, wie bei­ spielsweise in Baiersbronn, für Prakti­ ka in die Praxen geholt werden, um die Attraktivität ärztlicher Tätigkeiten praktisch zu vermitteln. Mit der „stationären Versorgung am Scheideweg zwischen Wachsen und Weichen“ befasste sich ein anderes Forum. Nach Überzeugung der Teilneh­ mer sei gerade in ländlichen Bereichen ein Nebeneinander von ambulanter und stationärer Versorgung wichtig, um Patienten auch künftig bedarfsori­ entiert versorgen zu können; sektoren­ übergreifende Versorgungsangebote seien essenziell. Auch über „Arzneimittelversor­ gung – der Engpass von morgen?“ diskutierten die Teilnehmer engagiert und arbeiteten dabei unter anderem heraus, dass Lieferengpässe nicht immer mit Versorgungsengpässen gleichzusetzen sind. Auch wenn rund 80 Prozent der Arzneimittel heute in Europa produziert werden, sahen es die Diskutanten als problematisch an, dass die Roh- und Wirkstoffe zumeist aus dem Ausland kommen. Es war daher die Rede von einem „globalen Problem“, zumal der Arzneimittel­ markt in Deutschland nur etwa 4 Prozent des Welthandels mit Medika­ menten ausmacht. Positiv wurden Überlegungen der Politik bewertet, Arzneimittelhersteller zu Meldungen über ihre Reserven und Vorhaltungen zu verpflichten, was zu größerer Transparenz und besserer interprofes­ sioneller Versorgung führen könnte. Themen weiterer World-Café Fo­ ren waren unter anderem „Megathe­ ma Pflege – viele Versprechungen, rare Resultate?“, „Gesellschaftliche Einflüsse auf die Gesundheitsversor­ gung“, „Intersektorale Zusammen­ arbeit – das Gebot der Stunde?“ sowie „Gesundheitsstandort BadenWürttemberg – Synergien durch Ver­ netzung?“. Die Diskussionsergebnisse alle Foren sind in übersichtlicher Darstellung unter www.lk-gesund­ heit.de veröffentlicht.

Die Social-MediaKanäle der Landesärzte­kammer:

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ÄBW 03 | 2020

@AerztekammerBW

AerztekammerBW

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Veranstaltungshinweis

management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.. Veranstaltungstitel: Gemeinsam statt einsam – Kooperationen im Überblick Ziele: Der Trend zur gemeinsamen Berufsausübung hat sich längst durchgesetzt. Starke Partnerschaften und eine effektive Zusam­ menarbeit bestimmen die Versorgungslandschaft. Auch gewinnt die persönliche Work-Life-Balance zunehmend an Bedeutung. Dank des liberalisierten Vertragsarztrechts gibt es zwischenzeit­ lich viele Varianten der selbstständigen Tätigkeit. Doch welche ist die Richtige für Sie und was gibt es dabei zu beachten? Lernen Sie Ihre individuellen Gestaltungsmöglichkeiten kennen! Von der Berufsausübungsgemeinschaft über die Praxisgemein­ schaft bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum – wir stel­ len Ihnen die verschiedenen Kooperationsformen vor und zeigen auf, welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sind. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: •  Martin Döhmel, Rechtsassessor, KVBW •  Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH), KVBW Termin und Veranstaltungsort: •  22. April 2020 (15.00 bis ca. 18.00 Uhr), •  KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 69,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Fortbildungspunkte: 4 Anzeige

Patienten sind hochzufrieden

Gute Noten für Notfallpraxen

I

n den Notfallpraxen der Kassen­ ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) wird man im Notfall bestens versorgt: Das ist das Ergebnis einer aktuellen Pati­ entenumfrage. In den Kategorien Ärztliche Behandlung, Leistung des Praxisteams, Erreichbarkeit sowie Or­ ganisation und Ausstattung vergaben die Patienten jeweils die Schulnote „Sehr gut“. „Es ist toll, wenn man von den Patientinnen und Patienten eine so positive Rückmeldung bekommt“, freut sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner. „Es ist vor allem auch für unsere Ärzte sowie die Medizinischen Fachangestellten eine Anerkennung, sie leisten großartige Arbeit.“ Diese Ergebnisse bescheini­ gen auch, dass die Kassenärztliche Vereinigung für weitere Aufgaben in der Notfallversorgung gut aufge­ stellt ist. Die meisten der 120 Notfall­ praxen sind an einem Krankenhaus angesiedelt und kooperieren bereits mit den Krankenhäusern. Damit sind die Strukturen in Baden-Württem­ berg ein Vorläufer-Modell für die von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplanten Integrierten Not­ fallzentren. An der Umfrage im Sommer 2019 beteiligten sich 6.410 Patienten in 88 Notfallpraxen. Insgesamt 15 Fragen gaben Aufschluss über die Arbeit der Ärzte und Medizinischen Fachange­ stellten, die organisatorischen Abläufe und Ausstattung sowie die Erreichbar­ keit der Notfallpraxen. Besonders zu­ frieden waren die Patienten mit der Beratung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die Patienten vergaben hier Noten zwischen 1,0 und 1,9. Auch den nichtärztlichen Teams wurde mit Noten von durchschnittlich 1,1 ein freundliches und kompetentes Verhalten bescheinigt. Erfreulich ist auch die gute Er­ reichbarkeit der Notfallpraxen. Über 73 Prozent der Patienten erreichen eine Notfallpraxis in weniger als 20 Minuten. Nur neun Prozent der Pati­ enten waren länger als 30 Minuten unterwegs. Damit ist das Netz der 120 Notfallpraxen im Land gut verteilt und stellt die ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten sicher.

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Kammern und KV Landtagspräsidentin lobt Gedenktafel der Landesärztekammer

Landtag gedenkt NS-Opfern neigen uns vor den Opfern der Tö­ tungsanstalt Grafeneck. Wir beken­ nen uns zur Schuld der Ärzte an diesen Verbrechen.“ Die Landtagspräsidentin dankte der Landesärztekammer für ihr Engagement und ihr Bemühen um die Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Und sie erinnerte an de­ ren Ehrenpräsidenten Dr. Ulrich Cle­ ver, der vor zwei Jahren in einem Interview gesagt hatte: „Geschichte beeinflusst nicht nur die ärztlichen Diskussionen, sondern alle Debatten über Themen wie zum Beispiel prä­ natale Diagnostik. Ich finde es grund­ sätzlich wichtig, dass wir Ärzte uns die Erfahrungen in der Zeit des Nati­ onalsozialismus anschauen und da­ durch immer eines im Gedächtnis behalten: Ein Leben kann niemals unwert sein.“

Präsidentin Aras betonte, das Engagement von Land und Gedenk­ stätte sei ein wichtiger Baustein, um das mit Leben zu füllen, was als letzter Satz auf der Gedenktafel der Landesärztekammer steht: „Wir mahnen, niemals wieder menschliches Leben für unwert zu erachten.“

Foto: Landtag von Baden-Württemberg

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er Landtag von Baden-Württ­ emberg erinnerte Ende Januar mit einer zentralen Gedenkfei­ er in der Gedenkstätte Grafeneck (Kreis Reutlingen) an die Opfer des Nationalsozialismus. 10.654 Men­ schen fanden dort im Jahr 1940 den Tod. Die Geheim-Aktion T4 hatte den Beginn der systematischen Ermor­ dung von Menschen durch das NSRegime markiert. Rund 300 Gäste, darunter Abge­ ordnete aller Fraktionen, Vertreter von Regierung und Opfergruppen, aber auch Landesärztekammer-Präsi­ dent Dr. Wolfgang Miller sowie Reprä­ sentanten der Region gedachten vor allem der Menschen mit geistigen oder körperlichen Handicaps, die Opfer der so genannten „Euthanasie“Programme wurden. Landtagspräsidentin Muhterem Aras betonte in ihrer Rede: „Die Geschichte Grafenecks lehrt uns zweierlei. Zum einen, dass Wider­ stand möglich war, und zweitens: Die Euthanasie-Morde stehen nicht eingekapselt als Phase, in der Natio­ nalsozialisten die Macht hatten, sondern sie haben eine Vorgeschichte und Nachwirkungen bis ins Heute.“ Sie wies zudem auf die Gedenktafel am Eingang des Doku­ mentationszentrums hin, angebracht im Jahr 2018 von der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg. Ihre ersten beiden Sätze lauten: „Wir ver­

Kammerpräsident Dr. W. Miller und Gedenkstätten-Leiter T. Stöckle vor der Gedenktafel der Landesärztekammer

In loser Folge veröffent­ lichen wir Beiträge über die Rolle der badenwürttembergischen Ärzteschaft im National­ sozialismus. Zuletzt: „Forschungsprojekt zur Kammerhistorie“ (4/2018), „Ärzteschaft gedenkt Opfern des NS-Regimes“ (2/2019) und „Lebensunwertes Leben“ (9/2019). Landtagspräsidentin M. Aras und Gedenk­ stätten-Leiter T. Stöckle

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Kammern und KV Interview – Dr. Wolfgang Miller über das erste Jahr seiner Präsidentschaft

„Gemeinsam werden wir immer besser“

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m Februar 2019 wurde Dr. Wolf­ gang Miller von der Vertreterversammlung zum Präsidenten der Landesärztekammer BadenWürttemberg gewählt. Im Interview lässt er das erste Jahr seiner Amtszeit revuepassieren und gibt einen Ausblick auf die Zukunft. Das Ge­ spräch führte ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens

Im Januar 2019 fragte ich nach Ihrer Motivation, sich um das Präsidentenamt zu bewerben. Sie sagten damals unter anderem: „Ich setze mich für die Freiheit des ärztlichen Berufs und gegen Bevormundung von außen ein.“ Würden Sie heute wieder so antworten? Dr. Wolfgang Miller: Selbstver­ ständlich. Die Ärztinnen und Ärzte sind zuallererst ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet. Das erfor­ dert hohe Qualifikation, erst dadurch hat unser Tun Gewicht. Dazu brau­ chen wir aber auch die Entschei­ dungsfreiheit, im Einzelfall das rich­ tige zu tun. Bei allen organisato­ rischen und wirtschaftlichen Notwen­ digkeiten müssen wir uns für die beste Lösung einsetzen. Und dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Gute Qualität braucht Stu­ dium, Weiterbildung und auch Fort­ bildung. Die Approbationsordnung wird gerade novelliert. Zusammen mit unseren Experten im Hochschul­ ausschuss bringen wir uns hier in die Diskussion ein. Die Novelle der Wei­ terbildungsordnung wurde nach einem mehrjährigen Diskussionspro­ zess zum Abschluss gebracht, bis zu­ letzt in der Vertreterversammlung im November 2019 haben wir um die beste Lösung gerungen. Unsere Fort­ bildung muss qualitativ hochwertig sein und frei von einseitiger Beeinflus­ sung. Hier sind wir aktuell im Aus­ tausch mit den andern Ländern und in der Diskussion mit der Bundes­ ärztekammer. Dieses Engagement, der Einsatz für die beste Versorgung der Men­

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schen, gibt unserer Stimme Gewicht. Deswegen werden wir wahrgenom­ men bei den Bürgerinnen und Bür­ gern und bei den Verantwortlichen in der Politik. Die Freiberuflichkeit ist ein Markenzeichen ärztlicher Tätigkeit. Und diese Freiheit gründet sich auf hoher Expertise und beständigem Einsatz für eine optimale Medizin. Dafür setzen sich Ärztinnen und Ärzte täglich ein, in der Forschung, in der Klinik, in der Praxis, im Öffentlichen Gesundheitsdienst, an vielen anderen Stellen in unserem Land. Auch mit unseren Regeln zur Fernbehandlung haben wir bewie­ sen, dass neue Wege und Patienten­ sicherheit kein Widerspruch sind. Als erste Landesärztekammer haben wir 2016 beschlossen, die Fernbehand­ lung in Modellprojekten zu erlauben.

Bislang war die Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg bei diesem Thema ja bundesweit an der Spitze…? Dr. Wolfgang Miller: …richtig, und wir sind es weiterhin. 2018 hat der Deutsche Ärztetag die Musterbe­ rufsordnung in diesem Punkt gelo­ ckert, die meisten Ärztekammern haben jetzt das Verbot der Fernbe­ handlung aufgehoben. Durch unsere Modellprojekte, durch die Evaluation

der ganz verschiedenen Modelle ha­ ben wir weiterhin die Nase vorn. Kein anderes Bundesland hat vergleich­ bare Angebote. Unsere Niedergelas­ senen bieten mit docdirekt flächen­ deckend allen Patientinnen und Pati­ enten eine Fernbehandlung an. Und auch beim elektronischen Rezept sind wir die ersten. Während andere noch überlegen, technische Lösungen dis­ kutieren und theoretische Bedenken formulieren, sind wir mitten in der Versorgung, sammeln Erfahrungen und werden jeden Tag besser. Wir können mit gutem Gewissen empfeh­ len, die Fernbehandlung als Teil des ganz normalen ärztlichen Alltags zu übernehmen.

Die Vertreterversammlung hat den baden-württembergischen Ärztekammern im vergangenen Herbst aufgetragen, sich leistungsstark und effizient aufzustellen. – Was gibt es Neues? Dr. Wolfgang Miller: Leistungs­ stark und effizient – das ist unser Anspruch von jeher. Wir stehen in ei­ ner guten Tradition. Allerdings bedeu­ tet Stillstand notgedrungen Rück­ schritt. Der Anfang einer Wahlperiode ist der richtige Zeitpunkt, die Ziele und Abläufe einer Organisation neu zu justieren. Bereits die Analyse un­


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Was steht darüber hinaus aktuell auf Ihrer Agenda? Dr. Wolfgang Miller: Klimawandel und Gesellschaftlicher Zusammen­ halt, das sind die beiden großen ge­ sellschaftlichen Themen, die Notfall­ versorgung und die Steuerung un­ seres Gesundheitssystems insgesamt stehen ebenfalls in diesem Jahr auf

Save the Date Foto: Katja Möhrle

52. Internationaler Seminarkongress 23.08. - 28.08.2020 in Grado/Italien

www.laekh.de/seminarkongress-in-grado

Foto: Fabio Parenzan

dem Programm. Und schließlich geht es uns konkret um die Bedingungen für unsere Berufsausübung. Unser Ausschuss Prävention und Umwelt, der Vorstand, viele engagierte Kolle­ gen setzen sich hier ein. Bereits An­ fang April haben wir ein hochkara­ tiges Symposium zu diesem Thema auf die Beine gestellt. Unsere Kammer selbst soll nachhaltig werden. Telefon­ konferenzen ersetzen manches Mee­ ting, eine energetische Sanierung der Häuser an der einen oder anderen Stelle steht ohnehin an. Wir spüren eine große Übereinstimmung unserer Kolleginnen und Kollegen in dieser Frage. Daneben wollen wir auch die Aktivitäten unterstützen, die unser gesamtes Gesundheitssystem hier auf einen besseren Weg bringen. Die Gesellschaft hält dann zusam­ men, wenn auch die Schwächsten gut versorgt sind. Suchtkranke, Geflüch­ tete und Menschen in Konfliktsituati­ onen brauchen unsere Aufmerksam­ keit vielleicht mehr, als andere, deren Probleme oder Erkrankung klaren somatischen Regeln folgen. Hier sind unsere Ausschüsse seelische Gesund­ heit und Suchtmedizin und der Ar­ beitskreis Flüchtlinge aktiv. Dazu ge­ hört aber beispielsweise auch die Sorge um Schwangere in Konfliktsitu­ ationen und der runde Tisch Geburts­ hilfe beim Sozialministerium. Bei der Notfallversorgung sind wir als Ärztinnen und Ärzte sowohl in der Klinik als auch im ambulanten Bereich gefordert. Unsere Ausschüs­ se Notfallmedizin und Weiterbildung arbeiten an der Einführung der Zu­ satzweiterbildung Klinische Akutund Notfallmedizin. In den Ausschüs­ sen Arztberuf und Familie, Junge Kammer, Krankenhaus, aber auch in allen andere Bereichen achten wir auf gute Voraussetzungen für unsere Arbeit. Qualität setzt gute Bedin­ gungen voraus. Qualität der ärztlichen Versor­ gung, aber auch Qualität der Kam­ merarbeit, das ist unser Anspruch. Mich dafür einzusetzen zusammen mit meinem Vorstand und ganz vielen Kolleginnen und Kollegen, hat mir im letzten Jahr viel Freude gemacht. Langfristige Projekte werden stetig vorangetrieben, dabei sind wir kurz­ fristig flexibel, wenn‘s brennt. Die Kolleginnen und Kollegen im Ehren­ amt und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen wachsen zusammen. Gemeinsam werden wir immer besser.

Foto: Katja Möhrle

serer Ärztekammer bringt uns ins Gespräch, zeigt uns, wie Abläufe ab­ gebildet werden können. Auch hier gilt, wie für die ärztliche Tätigkeit selbst: Entscheidend ist die Qualität. Und ein qualitativ guter Ablauf wird am Ende auch der effektivste sein. Wenn dadurch Ressourcen besser eingesetzt werden, heißt das nicht unbedingt, dass dadurch Geld ge­ spart wird. Vielleicht kann der eine oder andere Prozess zügiger gestaltet werden. Ich habe den Eindruck, dass wir bereits jetzt sehr zielgerichtet ar­ beiten, mit unseren Bezirksärztekam­ mern nah an den Kolleginnen und Kollegen. Von den Finanzen her be­ trachtet sind wir bereits heute gut aufgestellt. Die vielfältigen Aufgaben der Kammer erledigen wir mit einem der niedrigsten Kammerbeiträge im Vergleich mit den anderen Bundes­ ländern. Alleine durch die neuen Anforderungen, durch die Digitalisie­ rung, durch die neuen Aufgaben müssen wir uns verändern. Dabei hilft ein aufmerksamer Blick auf die eigene Struktur, gerade auch mit der Hilfe von Kolleginnen und Kollegen, die nach der Wahl neu in die Verantwor­ tung in der Kammer gekommen sind.

Vorläufiges Programm: • Künstliche Intelligenz: Disruption in der medizinischen Versorgung - Chancen und Risiken • Infektiologie, Umweltmedizin und Reisemedizin im Zeitalter der Globalisierung • Stellenwert konservativer Orthopädie, Rehabilitation und Prävention (Sportmedizin) • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Gutachten und Auswirkungen • Aktuelles aus der Pädiatrie • Obstruktive Atemwegserkrankungen (inkl. DMP) • Notfallmedizin und Akutversorgung Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts

CMIG e.V.

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Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt Cybercrime – das kann jeden treffen

Martin Hohloch Leiter Informationssicherheit bei der Landesbank Baden-Württemberg

Nachrichten wie „Klinikum in Deutschland nach Trojanerattacke off­ line“ versetzen Patienten wie Medizi­ ner in Angst und Schrecken. In diesem Fall musste sich ein Krankenhaus nach einem Virusbefall von der Notfallver­ sorgung abmelden. Erneut wurde eine Klinik Opfer eines Trojaners, der das komplette IT-System der Klinik lahm­ gelegt hatte. Das deutsche Kranken­ haus konnte in der Folge keine neuen Patienten mehr aufnehmen und musste sogar Operationen verschie­ ben. Lediglich die Versorgung der ­Patienten vor Ort sowie Not-Opera­ tionen waren noch möglich. Das Klinikum behandelt etwa 100.000 Patienten im Jahr, 42.000 davon stationär. Die genaue Art des Viren- beziehungsweise Trojaneran­ griffs ist bislang unklar, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Schadsoftware per E-Mail in das IT-System eingedrungen ist. Schlimm genug, wenn dann nichts mehr funktioniert, noch schlimmer, wenn dazu noch Erpressung kommt. Entweder die Geschädigten zahlen oder Daten werden zerstört oder veröffentlicht. Praxen und Kranken­ häuser verwalten wie Krankenkassen oder Banken Personendaten, von denen niemand möchte, dass sie in die Öffentlichkeit gelangen. Ein lukra­ tives Ziel für Erpresser. Aber gehören

ein Allgemeinarzt oder eine große Gemeinschaftspraxis auch zur Ziel­ gruppe? Leider ja, denn es kann jeden treffen, egal ob als Inhaber einer Praxis, als Mitarbeiter oder Privatper­ son. Sollte es zu Vorfällen kommen, sind eine schnelle und zielgerichtete Detektion und Reaktion absolut kritische Erfolgsfaktoren.

Informationssicherheit ernst nehmen Wie im Gesundheitsbereich auch ist es beim Thema Informationssicher­ heit wichtig, möglichst viele präven­ tive Maßnahmen zu ergreifen. Schu­ lungen über den richtigen Umgang mit sensiblen Daten, Firewalls, regel­ mäßige Software-Updates, Virenscan­ ner etc. helfen dabei, sich auf CyberKriminalität einzustellen. Sichere Passwörter spielen dabei eine große Rolle. Denn Wörter, die man in jedem Wörterbuch finden kann, sind schnell geknackt. Deswegen sollten Passwör­ ter mindestens zehn Zeichen haben, aus Sonderzeichen, Zahlen, Großund Kleinbuchstaben und erfun­ denen Wörtern bestehen. So braucht ein Hackerprogramm Jahre, um es zu knacken. Unterschiedliche Passwör­ ter sind wichtig, denn wird eines ge­ knackt, sind zumindest die anderen sicher. Ein Zettel mit Passwort am Rechner oder unter der Schreibtisch­ unterlage sind ein absolutes No-Go, kommt aber immer wieder vor.

Gut informierte Mitarbeiter sind die beste Firewall Mitarbeiter können durch um­ sichtiges Handeln einen entschei­ denden Beitrag dazu leisten, dass sensible Informationen geschützt sind und mit Personendaten ange­ messen umgegangen wird. Dabei hilft es, dem gesunden Menschen­ verstand zu vertrauen und auf sein Bauchgefühl beim Umgang mit Daten und IT-Systemen zu hören. Erscheint eine E-Mail oder ein Anruf komisch, dann ist es besser, den Absender noch einmal zu verifizieren als sich auf ihn einzulassen. Befindet sich zum Beispiel in einer großen Gemeinschaftspraxis eine Person in nicht öffentlichen Räumen, sollte höflich nachgefragt werden, ob man weiterhelfen kann. Denn ein USBStick oder andere Spy-Software ist schnell installiert und kann großen Schaden anrichten. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter unter­ stützen, Sensibilität für das Thema zu schaffen. Wer sich gerne absichern möchte, kann sich mittlerweile bei vielen Versicherungen gegen CyberKriminalität absichern. Das geht dann mit einer gründlichen Prüfung, wel­ che Maßnahmen bereits installiert wurden, einher. Im Ernstfall unter­ stützen einige Versicherungen dann nicht nur bei IT-Themen, sondern beraten auch zu Imageverlust und Datenschutz.

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Veranstaltungshinweis

Veranstaltungshinweis

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm v­ eranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Titel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Inhalte: •  Neugründung oder Übernahme •  Kooperationsformen •  Praxiswertermittlung •  Investitions- und Kostenplanung •  Finanzierung/Öffentliche Fördermittel Veranstaltungsort und -termin: 25. März 2020 (18.00 Uhr) in Ulm Information und Anmeldung: BW Bank Ulm, Bernhard Bock, Telefon (07 31) 14 24-111, E-Mail: Bernhard.bock@lbbw.d Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Tübingen v­ eranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Titel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Inhalte: •  Neugründung oder Übernahme •  Kooperationsformen •  Praxiswertermittlung •  Investitions- und Kostenplanung •  Finanzierung/Öffentliche Fördermittel Veranstaltungsort und -termin: 13. Mai 2020 (18.00 Uhr) in Tübingen Information und Anmeldung: BW Bank Tübingen, Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme ist kostenfrei.


Bundesärztekammer-Präsident: „Der Normalisierung des Suizids entgegenwirken“

§ 217 verfassungswidrig

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m vergangenen Jahr befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit sechs Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt (das ÄBW berichtete im Mai 2019). Be­ schwerdeführer waren unter ande­ rem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden wollen und die teil­ weise bereits gestorben sind, sowie in der ambulanten oder stationären Pa­ tientenversorgung tätige Ärztinnen und Ärzte. Ende Februar hat das Bundesver­ fassungsgericht sein Urteil gefällt: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) umfasse ein Recht auf selbstbestimm­ tes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu neh­ men und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getrof­ fene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, sei im Ausgangs­ punkt als Akt autonomer Selbstbe­ stimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren, so das Gericht. Das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der ge­ schäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstoße demnach gegen das Grundgesetz und sei nich­ tig, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleere. Hieraus folge nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren. Er müsse dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinrei­ chend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibe. Nach den Worten von Bundesver­ fassungsgerichts-Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle sei dem Gericht seine Entscheidung nicht leicht gefal­

len. Die Suizidhilfe stelle ein hoch emotionales und seit der Antike kontrovers behandeltes Thema dar, das mit im wahrsten Sinne existen­ ziellen Grundfragen des menschli­ chen Daseins verknüpft sei. Es rühre an die Grundfesten unserer ethi­ schen, moralischen und religiösen Überzeugungen. Über diese Über­ zeugungen war jedoch nicht zu be­ finden. Aufgabe des Senats war es ausschließlich, die Verfassungsmä­ ßigkeit der einschlägigen Strafrechts­ norm am Maßstab der Freiheitsge­ währleistungen des Grundgesetzes zu beurteilen. Der Präsident der Bundesärzte­ kammer, Dr. Klaus Reinhardt, erklärte zu dem Urteil: „Das Bundesverfas­ sungsgericht hat dem Selbstbestim­ mungsrecht am Ende des Lebens weiten Raum zugesprochen. Gleich­ wohl sieht es aber auch die Notwen­ digkeit für eine gesetzgeberische Re­ gulierung der Beihilfe zur Selbsttö­ tung.“ So weise das Gericht darauf hin, dass von einem unregulierten Ange­ bot geschäftsmäßiger Suizid­hilfe Ge­ fahren für die Selbstbestimmung ausgehen können. Es führe außerdem aus, dass dem Gesetz­ geber zum Schutz dieser Selbstbestimmung über das eigene Leben in Bezug auf orga­ nisierte Suizidhilfe ein breites Spek­ trum an Möglichkeiten von Einschrän­ kungen offen­ stehe. Diese könnten ausdrücklich auch im Strafrecht ver­ ankert oder durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen abge­ sichert werden. Dr. Reinhardt sagte wörtlich: „Das Urteil ist deshalb als Auftrag an den Gesetzgeber zu verste­ hen, diese Möglichkeiten auszuloten und rechtssicher auszugestalten. Die Gesellschaft als Ganzes muss Mittel und Wege finden, die verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttö­ tung zu einer Normalisierung des Suizids führt.“ Positiv hervorzuheben sei nach den Worten des Bundesärztekam­ mer-Präsidenten die Bestätigung des Gerichts, dass auch zukünftig keine Ärztin und kein Arzt zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden kann. Dr. Reinhardt: „Die Auf­ gabe von Ärztinnen und Ärzten ist es,

Foto: Wikipedia

Arzt und Recht aktuell

unter Achtung des Selbstbestim­ mungsrechts des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zu ihrem Tod beizustehen. Die Beihilfe zum Suizid gehört unverändert grundsätz­ lich nicht zu den Aufgaben von Ärz­ tinnen und Ärzten.“ Anzeige

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Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten Hohe Auszeichnung für Prof. Bartenschlager Prof. Dr. Ralf Bartenschlager, der als Virologe am Uni­ versitätsklinikum Heidelberg und am Deutschen Krebsfor­ schungszentrum forscht, hat den mit 100.000 US-Dollar dotierten Prince Mahidol Award im Bereich „Medizin“ für seine Forschungsarbeiten zum Hepatitis C-Virus erhalten. Verliehen wurde der Preis von der Präsidentin der Stiftung, Prinzessin Maha Chakri Sirindhorn, einer Enkelin des ­Namensgebers Prinz Mahidol von Songkla. Foto: Landessportverband Baden-Württemberg / Martin Stollberg

W. Plötze und K. Endress

Sonderpreis der BARMER Bei der Trainerpreisverleihung 2019 des Landessport­ verbandes wurde auch der Sonderpreis der BARMER verlie­ hen. Er ging an Boule-Trainer Klaus Endress, der sich im Mannheimer SC Käfertal, im TSV Badenia Feudenheim so­ wie im baden-württembergischen Verband einbringt. Das Herz des 69-Jährigen hängt vor allem an der Jugendarbeit und da auf der technischen Ausbildung seiner Schützlinge. „Seit 14 Jahren gibt es eine Kooperation mit Grundschulen, dort lernen die Schülerinnen und Schüler im Sportunter­ richt Pétanque. Es braucht Ideen wie diese, um bereits die Kleinen für Sport zu begeistern. Und es braucht Menschen wie Klaus Endress, die solche Ideen haben und umsetzen“, lobte BARMER-Landesgeschäftsführer Winfried Plötze.

Uniklinikum Ulm tritt WIN-Charta bei Das Universitätsklinikum Ulm ist im Februar der WIN-Charta beigetreten und schließt sich damit dem bundesweit einzigen Nachhaltigkeitsmanagement-Sys­ tem speziell für kleine und mittlere Unternehmen an. Die WIN-Charta geht auf Anregung des Initiativkreises der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit der Nachhaltig­ keitsstrategie des Landes Baden-Württemberg zurück. Sie wurde im Mai 2014 im Rahmen einer feierlichen Unterzeichnung ins Leben gerufen und stellt eine freiwil­ lige Selbstverpflichtung zur Nachhaltigkeit dar. Mehr als 190 Unternehmerinnen und Unternehmer im Land Baden-Württemberg bekennen sich zu den insgesamt zwölf Leitsätzen und Zielen nachhaltigen Wirtschaftens. Foto: Universitätsklinikum Ulm

Hohe Auszeichnung für Prof. Gebhard

Prof. Dr. F. Gebhard

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Professor Dr. Florian Gebhard, Ärztlicher Direktor der Klinik für Unfall-, Hand-, Plastische und Wiederherstel­ lungschirurgie, Sektion Plastische Chirurgie am Universi­ tätsklinikum Ulm hat die Einsatzmedaille in Bronze der Bundeswehr für seinen Auslandseinsatz erhalten: Von Juni bis September 1993 hatte er logistische Unterstützung der Friedenstruppen sowie humanitäre Hilfe in Somalia und Kenia geleistet. Neben der Behandlung von Verwundeten wurde auch die einheimische Bevölkerung medizinisch versorgt. In dieser Zeit in dem bürgerkriegsgeschüttelten Land hat Prof. Gebhard das erste Mal sieben Tage die Woche 24 Stunden lang eine Schusswaffe zur Selbstver­ teidigung im Ernstfall bei sich tragen müssen.

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Über 9 Milliarden Euro für Kliniken Seit Februar erhalten die Kliniken im Land für die Be­ handlung von Patientinnen und Patienten 3,77 Prozent mehr als letztes Jahr – insgesamt fließen mehr als 9 Milli­ arden Euro an die Kliniken. Darauf einigten sich die gesetz­ lichen Krankenkassen mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft in ihren Verhandlungen zum Landesbasisfallwert. Zudem erstatten die Krankenkassen ab diesem Jahr jeder Klinik 100 Prozent der Personalkosten für Pflegerinnen und Pfleger in der direkten Patientenver­ sorgung. Bislang galten dafür kalkulierte Durchschnitts­ werte.

Hohe Auszeichnung für Dr. Fietzek Der Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Michael Fietzek aus Wolfschlugen engagiert sich seit 1970 ehrenamtlich bei den Maltesern. In seinem Ruhestand hat er seit 2008 die „Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung“ in Stuttgart aufgebaut und leitet sie bis heute. Für dieses außergewöhnliche Engage­ ment wurde ihm jetzt von Diözesanleiter Karl-Eugen Erbgraf zu Neipperg das Ehrenkreuz des Souveränen Malteser-Ritterordens verliehen. Die Finanzierung der Malteser Sprechstunde für Menschen ohne Kranken­ versicherung erfolgt komplett über Spenden. In BadenWürttemberg bieten die Malteser nicht nur in Stuttgart, sondern seit 2014 auch in Mannheim eine Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung an; bundesweit gibt es derzeit 20 Standorte.

App für die Nachsorge bei Patienten nach Herztransplantation Eine neu entwickelte App wird im Rahmen eines Pilot­ projektes in der Herztransplantationsambulanz der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie am Univer­ sitätsklinikum Heidelberg getestet. Es ist die erste App am Universitätsklinikum Heidelberg, die in bestehende kli­ nische Systeme integriert ist. Die Patienten können mit der App „phellow“ jederzeit auf ihre elektronische Patienten­ akte zugreifen, Laborwerte prüfen, Befunde einsehen und administrative Unterlagen nachlesen.

Nobelpreisträgertagung in Lindau Anlässlich der 70. Lindauer Nobelpreisträgertagungen freuen sich die Organisatoren über eine Rekordteilnahme an hoch dekorierten Wissenschaftlern: Rund 70 Preisträger haben bereits ihre Teilnahme für die Woche vom 28. Juni bis 3. Juli 2020 zugesagt. Die jährlichen Tagungen dienen dem Austausch zwischen unterschiedlichen Generationen, Kulturen und Disziplinen. Medizin-Nobelpreisträger Ed­ mond Fischer, der Mechanismen entdeckt hatte, welche die Stoffwechselvorgänge in Organismen steuern, wird als 100-Jähriger die diesjährige „Life Lecture“ halten. – Es waren die Lindauer Ärzte Franz Karl Hein und Gustav Wilhelm Parade, die mit der Idee zu einer Konferenz mit Nobelpreisträgern an Lennart Graf Bernadotte af Wisborg herantraten und diese gemeinsam umsetzten – bereits seit 1953 auch mit Nachwuchswissenschaftlern. Etwa 33.000 Studierende, Doktoranden und Postdoktoranden haben seitdem teilgenommen.


Vermischtes Weltweite Verbreitung trotz Quarantänemaßnahmen und Reisebeschränkungen

Coronavirus SARS-CoV-2

Modellhafte Darstellung eines Coronavirus

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30. Januar 2020 festgestellt, dass es sich beim ak­ tuellen Ausbruch durch das neu­ artige Coronavirus in China um eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ (Public Health Emergency of In­ ternational Concern, PHEIC) han­ delt. Die WHO hat dabei für die betroffenen und die angren­ zenden Staaten eine Reihe von Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsge­ schehens ausgesprochen. Für Deutschland hat die Einstufung keine direkten Folgen, da die WHO-Empfehlungen hier bereits erfüllt sind. (Quelle: RKI)

tung des Virus zu verhindern. Die WHO hat nach an­ fänglicher Zurückhal­ tung am 26. Januar 2020 den interna­ tionalen Gesundheitsnotstand ausge­ rufen, was mit der Einleitung beson­ derer Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie verbunden ist.

Erreger, Übertragungswege, ­Inkubationszeit, Infektiosität, ­Klinik und Diagnostik Coronaviren wurden erstmals 1965 bei Erkältungskrankheiten iden­ tifiziert. Elektronenoptisch ließen sich Viruspartikel nachweisen, in deren äußerer Hülle strahlenkranzartig (lat. „corona“) keulenförmige Proteine (sogenannte Peplomeren) eingela­ gert waren (Abbildung 1 und 2). Coronaviren sind weltweit ver­ breitet und kommen in zahlreichen

Prof. Dr. J. Blessing

Tierarten vor, so beispielsweise in Fischen, Sauropsi­ den (Vögel, Schlangen) und Säugetieren, in denen sie vielfältige Erkrankungen wie beispielsweise He­ patitiden bei Mäusen induzieren. Beim Menschen verursachen sie ein Krankheitsspektrum, das von grippa­ len Infekten beziehungsweise ge­ wöhnlichen Erkältungskrankheiten und Diarrhoen bis hin zu gravierend verlaufenden Pneumonien mit unter Umständen letalem Ausgang reicht. Die Erreger-Übertragung erfolgt bei Coronaviren durch Tröpfcheninfek­ tion wie auch durch Schmierinfektion. Eintrittspforten sind die Schleimhäute wie Konjunktiven, Nasen-RachenRegion, obere und untere Luftwege sowie der Gastrointestinaltrakt. Die Inkubationszeit bei SARS-CoV-2 be­ trägt 2 bis 14 Tage, in Einzelfällen – den gegenwärtigen Erfahrungswerten

Foto: Wikipedia

Gesundheitliche Notlage

Foto: Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAM

B

islang waren interkontinental exportierte Epidemien meist durch Influenzaviren verurs­ acht. In den letzten Jahren kamen jedoch Erreger mit pandemischer Potenz auch immer wieder aus der Gruppe der Coronaviren zur Ausbrei­ tung. So im Jahr 2003 das SARS-Coro­ navirus (Severe Acute Respiratory Syndrome), das sich von Guangdong in der Provinz Kanton über China und mehrere Länder ausbreitete und in 2012 das MERS-Coronavirus (Middle East Respiratory Syndrome), das zu­ erst in Saudi-Arabien auftrat. Am 31. Dezember 2019 wurde das WHO Landesbüro in China über eine Häufung von Pneumonien un­ klarer Genese in der 11-Millionen Stadt Wuhan, Provinz Hubei, infor­ miert. Am 7. Januar 2020 haben chi­ nesische Wissenschaftler ein bislang unbekanntes, dem SARS-Virus nahe verwandtes Coronavirus als Ursache dieser Lungenentzündungen identi­ fiziert. Trotz der bisher in China und den betroffenen Ländern erlassenen Qua­ rantänemaßnahmen und Reisebe­ schränkungen ist es (bis zum Redak­ tionsschluss dieser Ausgabe) noch nicht gelungen die weitere Verbrei­

Prof. Dr. F. Blessing

Prof. Dr. L. Gürtler

Prof. Dr. T. Löscher

Modellhafte Darstellung der Oberflächenstruktur des SARS-CoV-2

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Wie andere respiratorische Erreger kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. Derzeit (Stand: 10. Februar 2020) liegt der Anteil der Todesfälle an den labordiagnostisch bestätigten Er­ krankungen bei etwa zwei Prozent, es ist aber wahrscheinlich, dass dieser Anteil tatsächlich geringer ist, weil sich die Daten auf hospitalisierte Patienten beziehen. (Quelle: RKI) zufolge – bis zu drei Wochen. Außer­ halb des Körpers überlebt das Virus etwa fünf Tage, das heißt, dass konta­ minierte Umweltmaterialien nach dem fünften Tag post contaminatio­ nem nicht mehr infektiös sind. Die rasante Ausbreitung des Erre­ gers erklärt sich daraus, dass er haupt­ sächlich in den Schleimhautzellen des oberen Atemtraktes repliziert und damit die Tröpfcheninfektion der Hauptübertragungsweg ist. Die Viruspartikel setzen sich aus folgenden Einzelteilen zusammen: Envelope (membranartige Hülle),

Foto: iStock / Getty Images – jarun011

Wirtszellbereich, Rezeptor­ bindungsstellen und Reservoir von SARS CoV-2

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Das in Wuhan Ende Dezember erstmals beobachtete neue Coronavi­ rus 2019-nCoV wird nun aufgrund der Ähnlichkeit bestimmter morpholo­ gischer Charakteristika wie der 3DStruktur der Rezeptorbindungsstellen und anderer Struktur- und Funktions­ merkmale als Variante des SARS-CoV aufgefasst und hat die neue Bezeich­ nung SARS-CoV-2 erhalten. Bei dem Rezeptor für das SARSCoV und der neuen SARSCoV-2 Variante, handelt es sich um den ACE 2- (Angi­ otensin Converting En­ zyme 2) Rezeptor der sich beim Menschen auf den Bronchialepithelien befin­ det und der auch auf den entsprechenden Zellen von Zibets (Schleichkat­ zen), Hufeisennasen (Fle­ dermausart), Schweinen und Pandolin (Schuppen­ tier) vorhanden ist. Bezüglich der Identifi­ kation des Zwischenwirts, von dem aus eine Vorstufe des SARS-CoV-2 auf den Menschen überspringen

Elektronenoptische ­Aufnahme des Coronavirus konnte, ergibt sich unter Zuhilfenah­ me des genetischen Codes und der Nucleotidsequenzen des genetischen Materials von SARS-CoV-2 und seiner viralen Vorläufer ein weiterer interes­ santer Aspekt: Ein Vergleich der Codo­ nusages von SARS-CoV-2 mit den zellulären Codonusages verschie­ dener Tierarten zeigt, dass eine signi­ fikante Übereinstimmung zwischen den Codonusages von SARS-CoV-2 und den zellulären Codonusages der chinesischen Cobra (Naja atra) und der vielgebänderten Krait-Schlange be­ steht. Dies lässt sich als Hinweis auf eine besonders gute Übereinstim­ mung des viralen und des zellulären Stoffwechsels und der Proteinbiosyn­ these von SARS-CoV-2 und dem der Tiere, die auf dem Fisch-Markt von Wuhan präsent sind: Foto: Wikipedia

Symptome

Chinesische Cobra (Naja atra) Foto: Wikipedia

Capsid- und Nucleoprotein, in welches die zirkulär angeordnete, einzelsträn­ gige RNA eingebettet ist. Die Hülle enthält das S-Protein (glykosyliertes Trimer, 180-220 kDA) mit keulenför­ migen, nach außen ragenden Spikes (Peplomeren), die dem Virus sein charakteristisches strahlenkranzar­ tiges Aussehen verleihen. In die Hülle ist noch das E-Protein eingebunden sowie beim humanen Coronavirus OC 43 und den Coronaviren der Gruppe 2 das HE Protein (Hämagglutinin-Es­ terase Protein, 65 kDA). Auf der Innen­ seite der Hülle befindet sich noch das M- (Matrix) Protein. Das S- (Spike) Protein ermöglicht den Coronaviren das Andocken an den Rezeptor ihrer Zielzellen und die Penetration in das Zellinnere mittels Fusion mit der Membran ihrer Wirts­ zellen. Das Spike-Protein ist außer­ dem ein effizientes Antigen und ent­ faltet eine starke immunogene Wir­ kung. Es könnte die Grundlage für einen potenten Impfstoff sein, etwa der Art wie es bereits eine Adenovi­ rus-basierte Vakzine gegen das MERSCoronavirus gibt.

Foto: CDC/ Dr. Fred Murphy; Sylvia Whitfield

Vermischtes

Zibet-/Schleich-Katze


Foto: iStock / Getty Images – 2630ben

beiden Giftschlangenarten interpre­ tieren, sodass SARS-CoV-2 in den beiden Schlangenarten sehr gute Re­ plikationsmöglichkeiten hätte. Außer­ dem ließ sich eine 50%ige Überein­ stimmung der Nucleotidsequenz zwi­ schen SARS-CoV-2 und dem Schlan­ gen Coronavirus ermitteln. Da alle genannten Tiere auf dem Fischmarkt von Wuhan angeboten wurden, hätten die viralen Vorstufen von SARS-CoV-2 beste Zirkulations­ möglichkeiten, um sich aus den Vor­ läuferviren wie zum Beispiel ZC45 (bat-SL-CoVZC45) und TG 13 (bat CoVRATG13) zu der reifen Form des SARS-CoV-2 zu entwickeln. Folglich könnte das SARS-CoV-2 Virus mit seiner derzeit niedrigeren Letalitätsrate (ca. 2,2 % in China und 0,2 % in den bisher außerhalb Chinas betroffenen Ländern) gegenüber SARSCoV (ca. 9,6 %) letztlich das Produkt einer Wechselwirkung sein zwischen dem genetischen Material des SARSCoV (ca. 79,5 % Nucleotidsequenz-Ho­ mologie mit SARS-CoV-2), dem ver­ schiedener Fledermausviren (ca. 90 bis 96 % Nucleotidsequenz Homologie mit SARS-CoV-2) und dem SchlangenCoronavirus (ca. 50  % Nucleotidse­ quenz Homologie mit SARS-CoV-2) sowie den Regulationsmechanismen zur Steuerung des zellspezifischen Nu­ leinsäurestoffwechsels von Krait und Kobra (Naja atra). Als zusätzliche „Mischwirte“ wären auch Zibets, Hufei­ sennasen, Pandolin (Schuppentier) und möglicherweise Schweine, die alle auf dem Fischmarkt in Wuhan präsent waren, in Betracht zu ziehen, von denen als Zwischenwirt die Zibets für SARSCoV und als Beispiel das Schwein für die Influenzaviren bereits bekannt sind.

Es ist jedoch auch denkbar, dass sich die neue Variante SARS-CoV-2 gar nicht durch Zwischenwirtpassagen der Vorläuferviren in den FischmarktTieren entwickelt hat, sondern ein­ fach auf einem vergleichsweise trivi­ alen Wege durch einen oder mehrere Ablesefehler (Punktmutationen) der RNA-Polymerase von SARS-CoV bei der Replikation der viralen RNA in einem humanen Wirt.

Nachweis von SARS-CoV-2 Infektionen Methode der Wahl ist die RT-PCR. Geeignete Untersuchungsmaterialien sind Nasen-Rachen-Abstriche (trocken­ er PCR-Tupfer ohne Transportmedium), induziertes Sputum, Rachenspülwas­ ser, Trachealsekret, BAL und entspre­ chende Aspirate. Bei negativem Tester­ gebnis, aber hochgradigem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, sind letztlich die klinische Symptomatik und die anamnetischen Daten für die wei­ tere Verfahrensweise ausschlagge­ bend, das heißt, dass solche Patienten zu isolieren b­eziehungsweise in Qua­ rantäne zu beobachten sind. Außerdem wäre differentialdia­ gnostisch abzuklären, ob möglicher­ weise andere Erreger für die klinische Symptomatik des Patienten verant­ wortlich sind. Grundsätzlich können Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege verursacht werden von Vi­ ren wie Influenza A und B, RSV, Parain­ fluenza 1-4, Adeno-, Masern-, Rhino-, Hanta-, Entero- und humanen Corona­ viren (OC43, CoV 229E etc.) wie auch durch humanes Metapneumovirus, HSV, EBV, CMV, HHV6 und Minivirus. Relevante bakterielle Erreger sind Mycoplasma- und Chlamydia pneumo­ niae, Hämophilus influenzae, Legio­ nellen und hospital erworbene Kleb­ siella pneumaoniae, Pseudomonas und Acinetobacter sowie Fungi u. a.

Vorgehen bei Verdacht auf eine Infektion

Foto: iStock / Getty Images – JAH

Pangolin (Schuppentier)

Fledermaus

Wie in ÄBW-Ausgabe 2/2020 be­ richtet, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg auf ihrer Website www.ärztekammer-bw.de zahlreiche aktuelle Informationen zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Coronavirus-In­ fektion verlinkt, darunter die Orientie­ rungshilfe des Robert Roch-Instituts für Ärztinnen und Ärzte sowie wichtige Informationen des Landesgesund­ heitsamtes Baden-Württemberg. Auch

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat Baden-Württemberg Ende Februar erreicht. Natürlich sorgt das Virus und die Erkran­ kung Covid-19 nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei Ihnen für Verunsicherung. Dass Sie in Praxen, Klinken, Gesund­ heitsämtern etc. unter den gegebenen Umständen ganz hervor­ ragende Arbeit leisten, steht außer Frage. Wir sind überaus dank­ bar, dass Sie allezeit besonnen und verantwortungsvoll vorgehen. Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung sind auf Landesebene in stetem Austausch mit der Landesregierung sowie allen weiteren relevanten Institutionen und Behörden. Wir tun bei der Planung, Koordination und Umsetzung von Maßnah­ men alles, um Sie bei Ihrer Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Wir alle haben turbulente Tage hinter uns und fürchten, dass wir noch viele solcher Tage vor uns haben. Die Bewältigung der Herausforderung wird nur dann gelingen, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Wolfgang Miller Dr. Norbert Metke Präsident Vorstandsvorsitzender Landesärztekammer Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Baden-Württemberg die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg informiert ihre Mitglieder auf www.kvbawue.de so­ wie per E-Mail kontinuierlich. Darüber hinaus bestehen vielfach Kontakte der örtlichen Gesundheitsämter mit den Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereinen, was teilweise zu regionalen Lösungen führt. Prof. Dr. Josef Blessing, Prof. Dr. Frithjof Blessing, Prof. Dr. Lutz Gürtler, Prof. Dr. Thomas Löscher

Literatur erhältlich bei den Verfassern. Für die stets gewährte Unterstützung bei der redaktionellen Bearbeitung dieses Beitrags bedankt sich die Redaktion beim Institut für Laborato­ riumsmedizin Prof. Blessing und Kollegen, Singen, und bei Dr. Isolde Piechotowski, Infektionsschutz-Ex­ pertin im Ministerium für Soziales und Integration, Stuttgart. Anzeige

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Vermischtes Junge Ärztinnen und Ärzte an Niederlassung interessiert

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rztinnen und Ärzte, die sich für eine ambulante Weiterbildung interessieren, werden immer jünger. Das ist ein Ergebnis des aktu­ ellen Evaluationsberichts 2018 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Damit ist zu erwarten, dass ärztlicher Nachwuchs perspektivisch früher in die ambulante Versorgung einsteigt. Während das Durchschnittsalter der Ärzte in Weiterbildung im allge­ meinmedizinischen Bereich 2016 noch 40,3 betrug, lag es 2018 bei 38,3 Jahren. Die Mediziner in der Weiter­ bildungsförderung der weiteren Facharztgruppen sind im Durch­ schnitt 35,2 Jahre alt – ein Jahr jünger als zum Förderstart in 2016. Das vor vier Jahren im Sozialge­ setzbuch verankerte erweiterte För­ derprogramm Weiterbildung zeige Wirkung, so die KBV: die Weiterbildung sei umfassender und attraktiver geför­ dert worden. So sei unter anderem die Zahl der Förderstellen angehoben und der monatliche Förderbetrag von 3.500 auf 4.800 Euro erhöht worden.

Insgesamt wurden in den weite­ ren Facharztgruppen 1.621 Ärzte in Weiterbildung (736 Vollzeitstellen) in 2018 gefördert. Davon strebten 24 Prozent einen Facharzt für Kinderund Jugendmedizin, 17 Prozent einen Facharzt für Augenheilkunde an. Je­ weils 15 Prozent wollten in den Fach­ gebieten Dermatologie und Gynäko­ logie tätig sein. Generell etabliere sich die ambulante Weiterbildung immer mehr, was unter anderem an der ho­ hen Nachfrage nach Förderstellen bei Fachärzten abzulesen ist. Rund 280 Millionen Euro flossen für die Weiterbildung 2018 in die von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen paritätisch finanzierten Gehaltszuschüsse im vertragsärztlichen Bereich, davon rund 42 Millionen für Weiterbildungs­ stellen in der fachärztlichen Versor­ gung. Die Anzahl aller geförderten Ärzte in Weiterbildung hat in 2018 gegenüber dem Vorjahr um insge­ samt 14,8 Prozent zugenommen. Etwa 72 Prozent aller Ärzte in Wei­ terbildung sind weiblich, was verg­

Foto: iStock / Getty Images – izusek

Ambulante Weiterbildung auf dem Vormarsch

lichen mit den vergangenen Jahren eine relative Konstante darstellt. Dage­ gen setzt sich der 2015 einsetzende Trend mit zunehmender Teilzeitbe­ schäftigung fort: Während 2015 noch 31 Prozent in Teilzeit beschäftigt waren, betrug deren Anteil 2018 41 Prozent. Bundesweit werden derzeit min­ destens 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen für den ambu­ lanten und stationären Bereich geför­ dert. Weitere 2.000 Stellen stehen jährlich ausschließlich für die ambu­ lante Weiterbildung von Fachärzten anderer Fachgruppen wie Augenheil­ kunde, Kinder- und Jugendmedizin oder Gynäkologie bereit.

Hausärzte können bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhalten

Förderprogramm Landärzte

Z Nähere Informationen zum „Förderprogramm Landärzte“

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um Start des aktuellen Förder­ programms für Landärztinnen und Landärzte kommt es zu einem Mittelzuwachs: In den kom­ menden zwei Jahren investiert das Land jeweils zwei Millionen Euro als Starthilfe für Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum. Das „Förderpro­ gramm Landärzte“ war in den letzten beiden Jahren so erfolgreich, dass bereits nach kurzer Zeit alle Mittel verausgabt waren. Mit dem neuen Landeshaushalt gibt die Landesregie­ rung künftig viel mehr Ärztinnen und Ärzten einen Zuschuss für ihre Star­ tinvestitionen, wenn sie sich in För­ dergemeinden im ländlichen Raum niederlassen. Ziel der finanziellen Unterstüt­ zung im Rahmen des Förderpro­

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gramms ist die Verbesserung der ambulanten hausärztlichen Versor­ gung. Dies gilt für Fördergebiete im ländlichen Raum, in denen es heute schon Versorgungsengpässe gibt be­ ziehungsweise perspektivisch geben könnte. Ein Hausarzt erhält bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn er sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlässt, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist. Förderfähig sind Investitionsko­ sten wie etwa der Erwerb oder die Errichtung der Praxis sowie Ausgaben für die Ausstattung. Seit Beginn des Förderprogramms in 2012 wurden insgesamt schon mehr als 130 Ärz­ tinnen und Ärzten mehr als insgesamt

2,5 Millionen Euro Landeszuschüsse gewährt. Die Fördergebiete werden anhand von bestimmten Kriterien definiert. Zunächst muss die Gemeinde in einem Planungsbereich liegen, der nach den Kennzahlen der Bedarfsplanung offen beziehungsweise partiell geöffnet ist. Dies stellt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen BadenWürttemberg jeweils per Beschluss fest. Darüber hinaus werden nur Ge­ meinden des ländlichen Raums im Förderprogramm berücksichtigt. Zu­ letzt wird der individuelle Versorgungs­ grad je Gemeinde geprüft. Dies ge­ schieht durch einen Abgleich mit den aktuell geltenden allgemeinen Verhält­ niszahlen (Einwohner-/Arztrelation) der Bedarfsplanungsrichtlinie.


Vermischtes Scharfe Kritik von Bundesärztekammer und KBV an Bertelsmann-Studie

Griff in die ideologische Mottenkiste

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enn alle Bürger gesetzlich versichert wären, könnten die Beiträge einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zu­ folge spürbar sinken. Beziehe man die finanziell leistungsstärkeren Privatver­ sicherten in die gesetzliche Kranken­ versicherung (GKV) ein, könnten jeder aktuell GKV-Versicherte und sein Ar­ beitgeber zusammen im Schnitt 145 Euro pro Jahr sparen. Würden die Honorarverluste der Ärztinnen und Ärzte, die bislang gegenüber der pri­ vaten Krankenversicherung mehr ab­ rechnen können, ausgeglichen, wären es 48 Euro jährlich. Der Präsident der Bundesärzte­ kammer, Dr. Klaus Reinhard, erklärte dazu: „Die Auftragsarbeit der Bertels­ mann-Stiftung ist ein Griff in die ideologische Mottenkiste und wurde offenbar in Unkenntnis des jüngsten Gutachtens der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Ver­

gütungssystem der Bundesregierung (KOMV) verfasst. Die KOMV hatte einer Vereinheitlichung der Systeme einstimmig eine Absage erteilt. Stattdessen spricht sie sich für den Erhalt des dualen Krankenversi­ cherungssystems sowie für Reformen bei Gesetzlicher Krankenversiche­ rung (GKV) und Privater Krankenver­ sicherung (PKV) aus. Die Bertels­ mann-Stiftung sollte sich an der Diskussion über praxistaugliche Lö­ sungen beteiligen, statt ideologisch motivierte Debatten von vorgestern zu führen.“ Auch Dr. Andreas Gassen, Vor­ standsvorsitzender der Kassenärzt­ lichen Bundesvereinigung (KBV), gab sich kritisch: „Wollte man die beiden Versicherungssysteme zusammen­ führen, wären dafür drei Szenarien denkbar: Entweder es werden nur Therapien bezahlt, die nachweislich wirksam sind. Das würde den Innova­

tionsmotor, den die PKV letztlich auch für die GKV bietet, abwürgen. Die umgekehrte Variante wäre: Alle Leistungen werden bezahlt. Dann wäre die erforderliche Geldmenge nicht quantifizierbar, die Folge wäre unausweichlich eine noch stärkere Quotierung von Leistungen, als wir sie heute schon haben. Die dritte Variante würde ich als die englische Lösung bezeichnen, da sie im bri­ tischen National Health Service An­ wendung findet. Dort lautet die De­ vise: Alles wird bezahlt – aber nicht immer und nicht für jeden. Ich bin aber dafür, Hürden zwischen den beiden Versicherungssystemen abzu­ bauen nach dem Motto ‚Das Beste aus zwei Welten zusammenzuführen, um den Versicherten mehr Wahlmöglich­ keiten zu bieten.‘ Da gäbe es viele denkbare Modelle – alle wären für die Patienten besser als eine Bürgerver­ sicherung.

Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz reduzieren und Patientensicherheit verbessern

D

er Marburger Bund (MB) Lan­ desverband Baden-Württem­ berg hat ein Zwischenfazit seiner Kampagne und Online-Petition „Patientensicherheit verbessern – Ärztliche Arbeitszeit konsequent kon­ trollieren“ gezogen. Gleichzeitig stell­ te er die Ergebnisse einer repräsenta­ tiven Befragung vor, an der bis Mitte Januar knapp 1.000 Krankenhausärz­ tinnen und -ärzte in Baden-Württem­ berg teilgenommen haben. Sie wur­ den zu den Themen „Arbeitszeit und Belastung“, „Einhaltung des Arbeits­ zeitgesetzes“, „Bürokratisierung“ und zur „eigenen gesundheitlichen Bela­ stung“ befragt. Knapp die Hälfte der Kranken­ hausärzteschaft (43 Prozent) arbeitet zwischen 49 und 59 Stunden pro Woche. Jeder fünfte Arzt beziehungs­ weise jede fünfte Ärztin arbeitet 60 Stunden oder mehr pro Woche (20 Prozent der Befragten). 22 Prozent der Ärztinnen und Ärzte arbeiten 40 bis

48 Stunden pro Woche und nur 15 Prozent unter 39 Stunden pro Woche. „Dass 20 Prozent der Krankenhausärz­ tinnen und -ärzte in Baden-Württem­ berg mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten, ist weder mit dem Arbeits­ zeitgesetz noch mit unseren Tarifver­ trägen vereinbar“, kritisierte MB-Lan­ deschef Dr. Frank J. Reuther. Viel Zeit für die Patientenversor­ gung geht durch administrative Tätig­ keiten verloren. Der tägliche Zeitauf­ wand für Verwaltungstätigkeiten und Organisation (z.  B. Datenerfassung und Dokumentation, OP-Voranmel­ dung), die über rein ärztliche Tätig­ keiten hinausgehen, ist weiter ange­ stiegen: 45 Prozent der Befragten ga­ ben an, dass sie ein bis zwei Stunden mit nicht-ärztlichen Verwaltungstätig­ keiten pro Tag verbringen; 43 Prozent verbringen damit drei bis vier Stunden pro Tag. 13 Prozent verbringen täglich sogar fünf Stunden oder mehr mit derartigen Verwaltungstätigkeiten.

Erstmals wurden die Ärztinnen und Ärzte auch zu ihrer eigenen Ge­ sundheit befragt. Etwa drei Viertel (76 Prozent) haben das Gefühl, dass die Gestaltung der Arbeitszeiten sie in ihrer Gesundheit beeinträchtigt (z. B. in Form von Schlafstörungen und häufiger Müdigkeit); 24 Prozent ver­ neinen dies. Das große Arbeitspen­ sum nimmt 77 Prozent der Befragten so stark in Anspruch, dass dadurch ihr Privat- und Familienleben leidet, bei 23 Prozent ist das nicht der Fall. „Die Umfrageergebnisse bestär­ ken uns darin, unsere Kampagne und die gleichnamige Online-Petition „Patientensicherheit verbessern – Ärztliche Arbeitszeit konsequent kon­ trollieren“ fortzuführen und anlass­ lose Überprüfungen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen einzufordern um die Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und die Patien­ tinnen und Patienten zu schützen.“, resümierte Dr. Reuther.

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Krankenhausärzte fordern Arbeitszeitkontrollen

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Vermischtes Berufstätige mit Schlafstörung fehlen jährlich 56 Tage krankheitsbedingt im Job

Schlafstörungen nehmen im Südwesten zu

G

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esunder Schlaf fördert die Ge­ sundheit, das Leistungsvermö­ gen und die Produktivität am Arbeitsplatz. Allerdings treten immer weniger Baden-Württemberger ihren Arbeitstag ausgeschlafen an, Tendenz steigend. Zu diesem Ergebnis kommt der BARMER-Gesundheitsreport, für den die Krankenkasse die Daten von 327.000 Versicherten zwischen Wert­ heim und Waldshut analysiert hat. So erhielten im Jahr 2005 rund 25 von 1.000 Beschäftigten aus BadenWürttemberg die Diagnose Ein- und Durchschlafstörung. Im Jahr 2017 waren es fast 38. Das ist ein Anstieg um gut 50 Prozent innerhalb von zwölf Jahren. Hochgerechnet auf die 6,25 Millionen Erwerbstätigen im Land hätten demnach rund 237.000 BadenWürttemberger eine Schlafstörung.

Berufstätige mit einer Schlafstö­ rung sind laut der Untersuchung häufiger und länger krankgeschrie­ ben. Sie fehlen jährlich 56 Tage krank­ heitsbedingt im Job und damit 36 Tage mehr als Beschäftigte ohne Schlafstörung. In Baden-Württem­ berg wurde eine Schlafstörung am häufigsten in Pforzheim diagnosti­ ziert, von 1.000 Personen waren 52 betroffen. Ebenso weisen Mannheim (47 von 1.000), Karlsruhe (45 von 1.000) und Freiburg (44 von 1.000) überdurchschnittliche Werte aus. Im Landkreis Freudenstadt wurde nur bei 26 von 1.000 Personen eine Schlafstörung ärztlich dokumentiert. Ein hoher Bildungsabschluss und eine feste Anstellung reduzieren laut Gesundheitsreport das Erkrankungs­ risiko. Möglicherweise plagen bil­

dungsferne Menschen und Leiharbei­ ter Existenzängste, die sie nachts um den Schlaf bringen. Ebenso habe der ausgeübte Beruf einen Einfluss auf die Schlafqualität. Schichtarbeiter leben oft entgegen ihrem natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus: Sie arbeiten, wenn wir normalerweise schlafen und sollen schlafen, wenn der Körper auf Aktivität eingestellt ist. Und ihr Tagesschlaf ist im Schnitt zwei Stun­ den kürzer als der Nachtschlaf. Des­ halb verwundert es nicht, dass Busund Straßenbahnfahrer das höchste Risiko haben, eine Schlafstörung zu entwickeln. Autoverkäufer, Steuerbe­ rater und Allgemeinmediziner schla­ fen dagegen besser.

Wie lernen künftige Ärztinnen und Ärzte, klug zu entscheiden?

Neuer IMPP-Gegenstandskatalog

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n den zukünftigen medizinischen Staatsexamina werden Schwer­ punkte wie ärztliche Gesprächs­ führung und „klug entscheiden“ in den Fokus rücken. Bisher wurde in den Prüfungen viel Faktenwissen ab­ gefragt. In die kommenden Staats­ examina werden Inhalte wie klinische Entscheidungsfindung stärker inte­ griert sein. Ziel ist, besser abzubilden, was der ärztliche Alltag von den Berufsanfän­ gern verlangt. Dazu wurden die Ge­ genstandskataloge, die festlegen, was zukünftig geprüft werden darf, auch im Hinblick auf die Patientensicherheit aktualisiert. In dem Aktualisierungs­ prozess wurde deutlich, wie wichtig die Perspektive anderer Berufsgrup­ pen ist. Erstmalig wurden dazu – auf Initiative des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) – Prüfungsfragen im interpro­ fessionellen Team entworfen. Grundlage ist die Stärkung der Patientenorientierung und Patienten­

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sicherheit. Um Studierende beim Lernen zu unterstützen, wurden nun Lernziele zu übergreifenden Themen wie Medizinisch-Wissenschaftliche Fertigkeiten, Ärztliche Gesprächsfüh­ rung, Interprofessionelle Kompe­ tenzen, Gesundheitsberatung-, För­ derung, Prävention und Rehabilitati­ on, Führung und Management, Pro­ fessionelles Handeln und Ethik, Geschichte und Recht der Medizin ausformuliert. Das gilt insbesondere für Themen, die bereits 2012 in die Approbationsordnung für Ärzte auf­ genommen wurden, wie etwa Ärzt­ liche Gesprächsführung. Hier entwarfen interprofessionell zusammengesetzte Arbeitsgruppen aus Medizinern, Pharmazeuten, Psy­ chotherapeuten, Pflegefachberufen, Ergo- und Physiotherapeuten, Logo­ päden, Physician Assistants sowie Studierenden beziehungsweise Psy­ chotherapeuten in Ausbildung (PiAs) neue Multiple Choice-Fragen für zu­ künftige Staatsexamina.

Die Ergebnisse dieses Prozesses sind im aktualisierten IMPP-Gegen­ standskatalog berücksichtigt. Ab Frühjahr 2021 können die Inhalte dann in den Staatsexamina genutzt werden. Dann kann in den Examina etwa festgestellt werden, ob der Prüf­ ling Fehlermöglichkeiten in einer Therapieplanung und der Übergabe an eine andere Gesundheitsfachkraft erkennt und vermeidet. Medizinisch-sozial verantwort­ liche Entscheidungen zu treffen, er­ fordert eine vorausschauende Pla­ nung, patientenorientierte Entschei­ dungsfindung und eine effektive in­ terprofessionelle Kommunikation. Mit der Aktualisierung und Präzisie­ rung des bisherigen Gegenstandska­ talogs wird die Patientensicherheit gestärkt und die kluge und interpro­ fessionelle Entscheidungsfindung gefördert. Dies sind Grundlagen, um die angehenden Mediziner auf ihre zukünftige Tätigkeit als Arzt vorzube­ reiten.


Vermischtes Best-Practice-Beispiele für Interventionsansätze identifizieren

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ie gesund ist die Bevölke­ rung in Deutschland im eu­ ropäischen Vergleich? Das Robert Koch-Institut hat im Journal of Health Monitoring 4/2019 Ergebnisse der aktuellen, zweiten Welle der Eu­ ropäischen Gesundheitsbefragung EHIS veröffentlicht, deren Fokus auf nichtübertragbaren Krankheiten lag. Europaweit vergleichbare Ge­ sundheitsinformationen sind eine wichtige Grundlage für evidenzba­ sierte Maßnahmen, um Gesundheits­ herausforderungen entgegenzutre­ ten. Außerdem können sie helfen, Best-Practice-Beispiele für Interventi­ onsansätze zu identifizieren. Für die Auswertungen im Journal of Health Monitoring haben die Wis­ senschaftlerinnen und Wissenschaft­ ler des RKI vier Themengebiete analy­ siert: (1) Einschränkungen im Alter bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Nahrungsaufnahme oder Körperpfle­ ge, (2) die Auswirkungen der zentralen sozialen Rollen im mittleren Erwach­ senenalter – Partnerschaft, Eltern­

schaft und Erwerbstätigkeit – auf die selbst eingeschätzte Gesundheit, (3) das Gesundheitsverhalten in Abhän­ gigkeit von der Bildung und (4) die Häufigkeit einer depressiven Sympto­ matik. Bei EHIS 2 war es erstmals möglich, das Vorkommen einer de­ pressiven Symptomatik über die ge­ samte Spanne des Erwachsenenalters miteinander zu vergleichen. Jüngere Menschen haben demnach in Deutschland häufiger eine depressive Symptomatik als der EU-Durchschnitt (11,5 Prozent versus 5,2 Prozent), bei Älteren ist die Verbreitung in Deutsch­ land mit 6,7 Prozent geringer als im EU-Durchschnitt (9,1 Prozent). Die Europäische Gesundheitsbefra­ gung ist seit der zweiten Welle für alle EU-Staaten verpflichtend und findet alle sechs Jahre statt. In Deutschland ist EHIS Teil des Gesundheitsmonitorings am RKI und wurde in die Studie „Ge­ sundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA 2014/2015-EHIS) integriert. In Deutsch­ land wurden fast 25.000 Personen on­ line oder schriftlich befragt.

Das RKI hat eine langjährige Exper­ tise im nationalen Gesundheitsmonito­ ring, seine Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutsch­ land „KiGGS“ war bei der Basiserhebung 2006 europaweit einmalig. Die Exper­ tinnen und Experten des RKI-Monito­ rings waren maßgeblich beteiligt an der Entwicklung und Implementierung der grundlegenden europäischen Kennziffern (Kernindikatoren) sowie an Konzeption und Umsetzung von EHIS. Aktuell ist das RKI Partner in der euro­ päischen „Joint Action on Health Infor­ mation“. Ziel dieses Verbundes ist der Aufbau eines europäischen Gesund­ heitsinformationssystems mit dem Schwerpunkt auf nichtübertragbaren Erkrankungen. Auf EU-Ebene fehlt bis­ lang eine nachhaltige Struktur oder Einrichtung für die nichtübertragbaren Krankheiten. Für Infektionskrankheiten gibt es das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Weitere Informationen:

www.rki.de/journalhealthmonitoring

Foto: iStock / Getty Images – dem10

Gesundheit im europäischen Vergleich

C

2019 war ein starkes Hantavirus-Jahr

Weniger Hanta-Fälle erwartet

D

as Jahr 2019 war nach 2017 und 2015 ein weiteres starkes Han­ tavirus-Ausbruchsjahr mit ins­ gesamt 832 an das Landesgesundheits­ amt übermittelten Erkrankungen. Im Vorjahr 2018 waren es nur 65 Fälle. Eine mögliche Ursache für die starke Aus­ breitung des Hantavirus im Jahr 2019 war der trockene Sommer 2018, der einen hohen Fruchtertrag vieler Buchen und Eichen im Herbst ermöglichte. Die Überträger des Virus, die Rötelmäuse, hatten daher besonders viel Nahrung und konnten sich stark vermehren. In Baden-Württemberg treten Hantavirus-Infektionen regelmäßig auf. Immer wieder kommt es zu soge­ nannten Ausbruchsjahren – zuletzt im Jahr 2017 mit 934. Die bislang stärkste Hantavirus-Epidemie wurde mit 1.797 registrierten Erkrankungen im Jahr 2012 beobachtet.

Auf dem Höhepunkt der Epidemie von Ende April bis Mitte Mai 2019 er­ krankten wöchentlich bis zu 59 Per­ sonen. Überwiegend betroffen waren – wie in früheren Epidemiejahren – Männer (71 Prozent) sowie Erwachsene im Alter von 20 bis 59 Jahren, mit Schwerpunkt bei den 40 bis 49-Jäh­ rigen. Ein Krankenhausaufenthalt war bei 65 Prozent der Erkrankten erforder­ lich; bei 63 Prozent war die Nierenfunk­ tion gestört. Es wurden jedoch keine Todesfälle im Zusammenhang mit einer Hantavirus-Erkrankung registriert. Die Erkrankungszahlen zeigten große regionale Unterschiede. Die meisten Erkrankungen traten entlang der Schwäbischen Alb auf. Teile Ober­ schwabens, das Rheintal und der Südschwarzwald waren seltener oder kaum betroffen. Die geografische Verteilung der Hantavirus-Erkran­

kungen wird vor allem durch die re­ gionale Verbreitung infizierter Rötel­ mäuse bestimmt. Hantaviren werden über Rötel­ mäuse verbreitet, die das Virus über Kot und Urin ausscheiden. Ihre wichtigste Nahrungsquelle sind Bucheckern. Nach dem trockenen Sommer 2017 waren die Buchen besonders stark mit Bucheckern behangen. Diese soge­ nannte Buchenmast begünstigte die Vermehrung von Rötelmäusen. Im Herbst 2019 war der Frucht­ ertrag bei Buchen und Eichen in Baden-Württemberg sehr gering und die Nahrungsbedingungen die Rötel­ mäuse somit eher schlecht. Für das Jahr 2020 rechnet das Landesge­ sundheitsamt daher mit einem nied­ rigen Infektionsrisiko und somit deutlich weniger Erkrankungsfällen als 2019.

ÄBW 03 | 2020

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Anzeigenschluss für Heft 4/2020 ist der 26. März 2020


Zum Gedenken Dr. med. Berthold Wassmuth, Rickenbach Dr. med. Ruth Döring, Marbach am Neckar Dr. med. Müfit Özgür, Singen Johanna-Margaretha Wojtasik, Offenburg Dr. med. Christa Cronauer, Ulm Dr. med. Hubert Brenner, Freiburg Dr. med. Horst Mundle, Sindelfingen Dr. med. Peter Krebs, Lenzkirch Werner Knauer, Herrenberg Dr. med. Halim M‘Hamka, Calw Dr. med. Joachim-Vollrath Ideler, Ettlingen Dr. med. Herbert Langer, Aldingen Dr. med. Dieter Eccard, Ebersbach an der Fils Benno Neusch, Freiburg Dr. med. Luitgard Goerttler, Neuss Dr. med. Karl Eychmüller, Weinsberg Prof. Dr. med. Friedrich Heuck, Stuttgart Dr. med. Eberhard Schiele, Herbrechtingen Prof. Dr. med. Ute Fuchs, Stuttgart Dr. med. Michael Hahn, Stuttgart Dr. med. Horst Uhlemann, Weinheim Dr. med. Doris Danneel, Heilbronn Dr. med. Manfred Schrof, Stuttgart Dr. med. Ferdinand Breucha, Stuttgart Dr. med. Ursula Wendler, Tübingen MUDr. /Univ. Brünn Milan Spacek, Leimen Dr. med. Horst Pfisterer, Heidelberg Dr. med. Reinhard Prinz, Heidenheim an der Brenz Dr. med. dent. Josef Gratz, Heilbronn Dr. med. Joachim Lindemann, Heidelberg Dr. med. Othmar Steidle, Rutesheim Dr. med. et chir. Arto Laihinen, Emmendingen Dr. med. Kirstin Schmitz, Walldorf

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

* 24. 12. 1924 † 17. 03. 2009 * 23. 02. 1922 † 07. 04. 2015 * 10. 04. 1931 † 18. 05. 2018 * * * * * * *

22. 08. 1945 08. 06. 1940 07. 09. 1920 26. 12. 1939 19. 07. 1939 08. 10. 1953 02. 03. 1971

† † † † † † †

02. 06. 2019 16. 07. 2019 05. 10. 2019 08. 11. 2019 12. 11. 2019 16. 11. 2019 22. 11. 2019

* 21. 05. 1948 † 25. 11. 2019 * 23. 06. 1936 † 03. 12. 2019 * * * *

22. 12. 1949 25. 03. 1934 06. 02. 1925 31. 03. 1922

† † † †

08. 12. 2019 08. 12. 2019 09. 12. 2019 11. 12. 2019

* 20. 01. 1921 † 13. 12. 2019 * * * * * *

18. 01. 1939 09. 02. 1948 18. 05. 1940 05. 12. 1928 17. 02. 1933 03. 07. 1946

† † † † † †

13. 12. 2019 15. 12. 2019 16. 12. 2019 16. 12. 2019 17. 12. 2019 17. 12. 2019

* 21. 05. 1929 † 19. 12. 2019 * 28. 05. 1941 † 20. 12. 2019 * 10. 12. 1922 † 21. 12. 2019 * 07. 06. 1934 † 24. 12. 2019 * 30. 03. 1947 † 25. 12. 2019 * 10. 07. 1922 † 26. 12. 2019 * 11. 11. 1948 † 28. 12. 2019 * 12. 01. 1949 † 30. 12. 2019 * 23. 02. 1952 † 31. 12. 2019 * 11. 05. 1963 † 31. 12. 2019

Dr. med. univ. Nikolaus Ertl, Heidelberg Dr. med. Gisela Münstermann, Radolfzell Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Reinhard Brossmer, Heidelberg Dr. med. Hans-Ulrich Hollmann, Rheinau Dr. med. Horst Pfenninger, Mannheim Eugen Rehm, Königseggwald Dr. med. Magdalene Klenner, Aalen Dr. med. Bruno Maier, Bisingen Dr. med. Peter Rudolph, Schwetzingen Dr. med. Elmar Weis, Balingen Dr. medic/Med. Inst. Timisoara Margarete Gergely, Mannheim Dr. med. Eckhart Löffel, Nürtingen Prof. Dr. med. Hans-Eberhard Schaller, Ofterdingen Dr. med. Heinz Motschmann, Schlier Dr. med. Christiane Richter, Mannheim Dr. med. Erich Hoferer, Waldenburg Ulrike Teeuwen, Markgröningen Dr. med. Edmund Hoffmann, Karlsruhe Dr. med. Peter Eng, Heidelberg Dr. med. Hans Mammele, Ingersheim Dr. med. Ulrich Pflieger, Stuttgart Dr. med. Hans Joachim Hörr, Bad Mergentheim Dr. med. Karl-Gotthard von Buch, Göppingen Dr. med. Wilfent Dalicho, Ehingen Dr. med. Hermann Schäfer, Oftersheim Dr. med. Ulrich Stoll, Laupheim Dr. med. Ebba Lagrange, Bad Dürrheim Prof. Dr. med. Eugen Kuner, Umkirch Dr. med. Gerd Atzmann, Sinsheim Prof. Dr. med. Dietrich Niethammer, Tübingen Gunther Borel, Waghäusel

* 20. 10. 1935 † 02. 01. 2020 * 20. 02. 1927 † 02. 01. 2020 * 01. 02. 1925 † 03. 01. 2020 * * * * *

11. 07. 1938 23. 03. 1931 18. 05. 1950 04. 07. 1924 01. 03. 1926

† † † † †

03. 01. 2020 03. 01. 2020 05. 01. 2020 06. 01. 2020 06. 01. 2020

* 07. 03. 1945 † 06. 01. 2020 * 30. 12. 1943 † 06. 01. 2020 * 26. 10. 1932 † 07. 01. 2020 * 01. 02. 1942 † 07. 01. 2020 * 20. 09. 1950 † 08. 01. 2020 * 28. 05. 1915 † 09. 01. 2020 * 24. 09. 1955 † 09. 01. 2020 * 26. 09. 1926 † 10. 01. 2020 * 12. 05. 1972 † 11. 01. 2020 * * * *

15. 11. 1932 29. 04. 1937 24. 09. 1948 18. 08. 1939

† † † †

13. 01. 2020 14. 01. 2020 14. 01. 2020 16. 01. 2020

* 11. 09. 1942 † 17. 01. 2020 * 02. 11. 1931 † 17. 01. 2020 * 18. 03. 1941 † 22. 01. 2020 * 21. 02. 1961 † 24. 01. 2020 * 27. 01. 1925 † 25. 01. 2020 * 15. 06. 1930 † 27. 01. 2020 * 06. 05. 1932 † 31. 01. 2020 * 18. 04. 1951 † 01. 02. 2020 * 24. 10. 1939 † 03. 02. 2020 * 22. 11. 1950 † 04. 02. 2020

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Bekanntmachungen

Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Beschluss: Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nach­ stehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Achern, Bad Krozingen/Staufen, Freiburg, Müllheim, Offenburg, Waldkirch Schramberg Konstanz, Stockach Baden-Baden Sinsheim, Wiesloch/Walldorf Freudenstadt Münsingen, Reutlingen, Tübingen Biberach, Ulm Bad Waldsee, Überlingen, Wangen Schwäbisch Hall, Wertheim Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,

Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.

Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Kinder- und Jugendärzte: Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Schwarzwald-BaarKreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm. Psychotherapeuten: Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Stadtkreis Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.

Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald,

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Bekanntmachungen Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg. Pathologen: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg.

Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungsbereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist: Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Ulm. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm. Frauenärzte: Bodenseekreis, Emmendingen, Ulm. HNO-Ärzte: Ulm. Hautärzte: Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Rottweil, Tübingen, Ulm.

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Kinder- und Jugendärzte: Bodenseekreis, Heidelberg. Nervenärzte: Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Tübingen, Ulm. Psychotherapeuten: Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis. Urologen: Bodenseekreis, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Ulm, Waldshut.

Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Ravensburg/Weingarten

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart.

Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzu­ rechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungsund Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Über­ versorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 8. April 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des

Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg.

Aufhebung von Zulassungs­ beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungs­ bereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungs­ beschränkungen auf.

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Allgemeine fachärztliche Versorgung: Frauenärzte: Breisgau-Hochschwarzwald Schwäbisch Hall Hautärzte: Freudenstadt Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater: Region Neckar-Alb

Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Anordnung von Zulassungs­ beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungs­ beschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Offenburg, Waldkirch Baden-Baden Wiesloch/Walldorf Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Landkreis Heilbronn Neckar-Odenwald-Kreis Kinder- und Jugendärzte: Ortenaukreis Pforzheim Stuttgart Nervenärzte: Esslingen Hohenlohekreis Urologen: Rhein-Neckar-Kreis

Feststellung der Mindest­ versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt fest, dass in den nachstehenden Planungs­ bereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindest­ versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugend­ liche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Pro-


Bekanntmachungen zent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Stadt Heilbronn, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Tuttlingen, Waldshut, Zollernalbkreis Ärzte und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho­ therapeutisch behandeln Emmendingen, Freudenstadt Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 2 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psycho­ therapie der Anteil in Höhe von 50 Prozent innerhalb des Mindestversorgungsanteils der ärztlichen Psychotherapeuten noch nicht ausgeschöpft ist: Psychosomatiker Biberach, Bodenseekreis, Calw, Emmendingen, Freudenstadt, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch-Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor­ rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb

einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 8. April 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Mindest­ versorgungsanteile für die Gruppe der Nervenärzte Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 12 Abs. 5 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen der Mindestversorgungsanteil von jeweils 50 Prozent der Differenz aus dem Versorgungsanteil in Höhe von 100 Prozent der regionalen Verhältniszahl und der tatsächlichen Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie einerseits für Neurologen und andererseits für Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin ist für die Nervenärzte sowie die Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht ausgeschöpft: Nervenärzte sowie Ärzte mit doppelter Facharzt­ anerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie: Keine Planungsbereiche betroffen

Neurologen: Alb-Donau-Kreis, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn. Psychiater: Pforzheim, Ravensburg. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor­ rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 8. April 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Mindest­ versorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V.

mit § 13 Abs. 6 Nr. 1 Bedarfs­ planungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für die Rheumatologen ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 8 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Rheumatologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor­ rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 8. April 2020 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

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Bekanntmachungen Feststellung der Höchst­ versorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardio­ logen ein Höchstversorgungs­ anteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchst­ versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent erreicht bzw. überschritten ist: Kardiologen: Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Gastroenterologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart. Pneumologen: Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar. Nephrologen: Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Südlicher Oberrhein. Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nach­ besetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Februar 2020 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden

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Planungsbereichen für Kardio­ logen ein Höchstversorgungs­ anteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchst­ versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht erreicht ist: Kardiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart Gastroenterologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Südlicher Oberrhein Pneumologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein Nephrologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Stuttgart Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nach­ besetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden. Stuttgart, 12. Februar 2020 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible Vorsitzender

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Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Aktualisierungskurs nach § 48 der StrlSchV und Inhalten nach § 18 RöV und/oder § 30 StrlSchV (alt) Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Dienstag, 7. April 2020 11.00 Uhr s. t. bis ca. 19.00 Uhr. Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde. Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: –  Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen –  Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken –  Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie –  Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte –  Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung –  Leitlinien der Bundesärzte­ kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität –  Was ist neu in der digitalen Welt –  Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung –  Repetitorium –  Abschlusstestat für RöV

Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Teilnahmegebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kurs­ beginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzu­ sagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: gabriele.fehrs@laek-bw.de ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Kurs Ernährungsmedizin nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Im Mai 2020 veranstaltet die Landesärztekammer BadenWürttemberg erneut den Kurs Ernährungsmedizin nach dem Curriculum der Bundesärzte­ kammer. Der Kurs umfasst 100 Stunden und gliedert sich in ein eLearning Modul sowie eine 10-tägige Präsenzphase. Das eLearning-Modul vermittelt Grundlagen des Kurses und findet vor der Präsenzphase statt. Der Kurs kann nicht in getrennten Modulen gebucht werden.


Bekanntmachungen eLearning Modul: Zeitraum: 16. März 2020–3. Mai 2020 Präsenzphase: Veranstaltungsort: Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Termin: 4.–8. Mai 2020 und 11.–15. Mai 2020 ganztägig Programm/Inhalte: Montag, 4. Mai 2020 9.00–17.30 Uhr Dienstag, 5. Mai 2020 8.30–17.30 Uhr Mittwoch, 6. Mai 2020 8.30–16.00 Uhr Donnerstag, 7. Mai 2020 8.30–16.00 Uhr Freitag, 8. Mai 2020 8.30–14.00 Uhr Montag, 11. Mai 2020 8.30–16.00 Uhr Dienstag, 12. Mai 2020 8.30–16.00 Uhr Mittwoch, 13. Mai 2020 08.30–16.00 Uhr Donnerstag, 14. Mai 2020 8.30–16.00 Uhr Freitag, 15. Mai 2020 9.00–13.00 Uhr Bei den Zeitangaben kann es kurzfristig noch zu Veränderungen kommen. Block 1: Grundlagen der Ernährungsmedizin Block 2: Ernährungsmedizin und Prävention Block 3: Methoden, Organisation und Qualitätssicherung der Ernährungsmedizin Block 4: Enterale und parenterale Ernährung Block 5: Therapie und Prävention ernährungsmedizinisch relevanter Krankheitsbilder Block 6: Seminar und Fallbeispiele Teilnehmerbeitrag: 1.500,– Euro Im Teilnehmerbeitrag sind der Zugang zur Lernplattform, die Kursunterlagen sowie die Verpflegung während der Präsenzphase enthalten. Nicht abgedeckt sind Kosten für Übernachtung und Abendessen. Anmeldung: Über das Portal der Landesärztekammer erforderlich. www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot

Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 120 Punkten auf das Fortbildungs­ zertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Ansprechpartner: Landesärztekammer BadenWürttemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitäts­ sicherung, Frau Hagdorn, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs I Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho­ therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2020 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten. Diese spannenden Themen­ bereiche erwarten Sie unter anderem: –  Entwicklungspsychologie –  Abwehrmechanismen –  Grundlagen der Verhaltenstherapie –  Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik –  Wirkfaktoren in der Psychotherapie –  Unbewusstes und Traumdeutung –  Übertragung/ Gegenübertragung Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.

Termin: 11.–16. Oktober 2020 Sonntag bis Freitag, ganztags Veranstaltungsort: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Symposium „Medizinische Folgen des Klimawandels – Ursachen, Medizinische Auswirkungen, Anpassungs­ strategien und Handlungsoptionen“ eine Veranstaltung des Ausschusses „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Samstag, 4. April 2020 9.00–16.00 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Die Auswirkungen des Klima­ wandels auf Gesundheit und Krankheit werden zunehmend wichtiger. Der Weltärztebund hat deshalb 2017 die „Declaration On Health and Climate Change“ verabschiedet und dabei die nationalen Ärzteverbände

aufgerufen Klimawandel und Gesundheit als prioritäre Aufgabe auf ihre Agenda zu setzen. Für Deutschland wurden im November 2019 mit Unterstützung der Ärztekammern erstmals sogenannte „Policy Briefs“ der Lancet Countdown Comission veröffentlicht, die auf der Grundlage von Klimadaten Handlungsempfehlungen für das Gesundheitswesen in Deutschland ausgesprochen haben. In diesem Sinne hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beschlossen, dem Thema durch ein Symposium zu mehr Beachtung zu verhelfen. Mit der Vorbereitung wurde der Ausschuss „Prävention und Umwelt“ beauftragt. Dieser hat für die Veranstaltung folgende Themenblöcke vorgesehen: –  Medizinische Folgen des Klimawandels –  Anpassungsstrategien –  Handlungsfelder im Gesundheitswesen Die Teilnahme ist für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte offen. Moderation: Dr. med. Christoph Ehrensperger Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. med. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg Dr. med. Christoph Ehrensperger, Vorsitzender des Ausschusses „Prävention und Umwelt“ Klimawandel – Fakten und Mythen 9.15–10.00 Uhr Wie steht es um die Erde und die Menschen? Planetary Health – ein umfassendes Gesundheitskonzept Prof. Dr. Dr.med. Sabine Gabrysch, Charité – Universitätsmedizin Berlin; Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 10.00–10.45 Uhr Anpassungsziele des Landes Baden-Württemberg Ministerialdirektor Helmfried Meinel, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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Bekanntmachungen 10.45–11.00 Uhr Kaffeepause Medizinische Folgen des Klimawandels 11.00–11.45 Uhr the heat is on: präventive und therapeutische Aufgaben der Ärzte bei Hitzewellen Prof. Dr. med. Clemens Becker, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart 11.45–12.30 Uhr Folgen des Klimawandels auf vektorübertragene Infektionen und Zoonosen Dr. Rainer Oehme, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 12.30–13.15 Uhr Kardiovaskuläre Auswirkungen des Klimawandels Prof. Dr. med. Thomas Münzel, Johannes Gutenberg-Universität Mainz 13.15–14.00 Uhr Mittagspause Aktivitäten aus dem Gesundheitswesen 14.00–14.45 Uhr Planetarer Notfall Klimakrise – Ärzt*innen als Change Agents für die große Transformation Dr. med. Martin Herrmann, KLUGDeutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. 14.45–15.30 Uhr Gute Praxisbeispiele für Klimaschutz in Krankenhäusern und Reha-Kliniken Dipl.-Ing. Annegret Dickhoff, BUND Berlin e. V. 15.30–15.35 Uhr Videobotschaft Dr. Eckart von Hirschhausen 15.35–16.00 Uhr Resümee und Ausblick Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Anmeldung: Über das Portal der Landesärztekammer erforderlich. www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 8 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.

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Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitäts­ sicherung, Frau Hagdorn, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: sonja.hagdorn@laek-bw.de

Termin: individuell auf Anfrage/ Zeitrahmen 3 Stunden

Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Terminankündigung Curriculum „Digitale Gesundheitsanwendungen in Praxis und Klinik“

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Deeskalation in Ihrer Arztpraxis

Ziel des Curriculums ist die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen sowie zu Fragen der Vernetzung in Praxen und Kliniken. Das Curriculum besteht aus zwei Modulen, die separat absolviert werden können. Für eine Teilnahmebescheinigung über das Curriculum müssen alle Kursmodule absolviert werden. Modul I: 26. Juni 2020, 9.00–16.00 Uhr Modul II: 3.–4. Juli 2020, jeweils 9.00–16.00 Uhr Ort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart Anmeldung: Über das Portal der Landesärztekammer erforderlich. www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung eHealth Frau Janot Jahnstr. 1, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-26 70 E-Mail: ehealth@laek-bw.de

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(Seminar für alle nieder­ gelassenen Ärzte inklusive ihrem Praxisteam) Reagieren Sie sicher und schützen Sie sich und ihr Team bei verbaler und körperlicher Gewalt! Ein gesteigertes Anspruchsdenken von Patienten an eine sofortige Versorgung in medizinischen Einrichtungen führt unter anderem immer häufiger zu Konflikt­ situationen zwischen Personal und Patienten. Ärztinnen und Ärzte sind Retter und Helfer. Sie verdienen für ihre Arbeit Respekt, Unterstützung und vor allem Schutz vor jeglicher Form verbaler und körperlicher Gewalt.“ (Resolution des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 24. 08. 2018) Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bietet Ihnen ein dafür speziell konzipiertes Training in Ihrer Arztpraxis. Sie lernen, auf aggressive Patienten deeskalierend einzuwirken und die Situation zu entschärfen. Neben dem theoretischen Handwerkszeug für die verbale Deeskalation lernen Sie zudem in Rollenspielen, die räumlichen Gegebenheiten Ihrer Praxis zu nutzen, Fallen zu vermeiden und sich anhand weniger und leicht zu erlernenden Techniken verteidigen zu können. Zudem erfahren Sie einige juristische Hintergründe, die in diesem Zusammenhang wichtig sind.

Zielgruppe: das komplette Praxisteam Ansprechpartner und Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-603/-605, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Veranstaltungsort: Ihre Praxis Teilnehmerbeitrag: Die Kosten für ein Training in Ihrer Praxis belaufen sich auf 180,–Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,30 Euro/km. Änderungen bleiben vorbehalten.

Notfalltraining in Ihrer Arztpraxis Jemand wird im Wartezimmer bewusstlos, ein Patient erleidet einen Schlaganfall oder im schlimmsten Fall einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Notfälle passieren! Sind Sie darauf vorbereitet? Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung in Ihrer Praxis. Unsere Trainer besprechen mit Ihnen den Ablauf im Notfall, geben Tipps zu Ihrer Ausstattung und üben mit Ihnen und Ihrem Team Notfallsituationen direkt vor Ort. Ziel des Trainings ist es, höhere Sicherheit in der Versorgung von Notfallpatienten zu vermitteln, die notfallmedizinischen Kenntnisse aufzufrischen und Ihr Personal als Einheit agieren zu lassen. Vom Erkennen eines Notfallpatienten bis zur Übergabe an den Notarzt wird die Behandlung und Organisation durchgesprochen und praktisch umgesetzt. Durch die Übung wird das Erlernte gefestigt. Termin: individuell auf Anfrage/ Zeitrahmen 4 Stunden


Bekanntmachungen Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Praxisteam Veranstaltungsort: in Ihrer Praxis Ansprechpartner und Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-603/-605, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: Die Kosten für ein Notfalltraining mit max. 10 Teilnehmern (größere Gruppen auf Anfrage) belaufen sich auf 220,– Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,30 Euro/km. Änderungen bleiben vorbehalten.

Rechtliche Fragen in der Arztpraxis Sie haben rechtliche Fragen zur täglichen Arbeit in Ihrer Arztpraxis? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Fragen in der Arztpraxis“ werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen und praxisnahe Hinweise vermittelt. Jede Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das vorab bekannt gegeben wird. Am Mittwoch, den 18. März 2020 beantworten Ihnen die Experten Ihre Fragen zum Thema Praxisabgabe, Praxisnachfolge, Praxisübernahme. Hochkarätige Referenten geben Ihnen Sicherheit, Tipps und Hilfestellungen für die weitere tägliche Arbeit. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Thema vorab zukommen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit unseren Experten. Termine: jeweils Mittwoch, 18.00–20.30 Uhr 18. März 2020 17. Juni 2020 und 14. Oktober 2020

Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte, leitende Mitarbeiter in Praxen und MVZs Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten

Gelbfieberimpfung – Fortbildung für Ärzte Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein, sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen zum Beispiel Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus. Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reise­ impfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelb­ fieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellun­ gen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt BadenWürttemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.

Termin: Samstag, 21. März 2020 9.00–16.30 Uhr

Lehrgangsmaterialien: –  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –  Seminarskript

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte –  Privatabrechnung – wie funktioniert sie? –  Worauf muss ich achten? –  Wie arbeite ich mit der GOÄ? –  Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg oder eine Auf­ frischung der Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir alle Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht­ lichen Rahmen, die Anforde­ rungen der Dokumentation, sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet. Inhalte: –  Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der privatärztlichen Abrechnung –  Aufbau der Gebührenordnung –  Unterschiede zwischen EBM und GOÄ –  Klärung und Anwendung wichtiger Begriffe –  Arbeit mit der Gebühren­ ordnung –  Fallbeispiele

Terminauswahl: jeweils Mittwoch, 15.00–19.00 Uhr 25. März 2020 oder 30. September 2020 Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fach­ richtungen, insbesondere Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: info@pvs-akademie.de, www.pvs-akademie.de Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Heraus­ forderungen dar: –  Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? –  Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? –  Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? –  Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr be­ antworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Bekanntmachungen Terminauswahl: jeweils Mittwoch, 18.00–22.00 Uhr 1. April 2020 22. Juli 2020 14. Oktober 2020

Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall­ versorgung“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Inhalte der Veranstaltung: –  Aktuelle Entwicklungen –  Datenschutz in der Arztpraxis – praktische Erkenntnisse –  Lage in Baden-Württemberg in Hinblick auf die DSGVO

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Terminauswahl: Samstag, 25. April 2020 9.00–13.00 Uhr Freitag, 26. Juni 2020 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 16. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 9.00–13.00 Uhr

Terminauswahl: Samstag, 25. April 2020 14.00–18.00 Uhr Mittwoch, 30. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 14.00–18.00 Uhr

Termin: Mittwoch, 29. April 2020 18.00–21.30 Uhr

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher. In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen.

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Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Überprüfen Sie Ihre Notfallkenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen. Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen.

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Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Datenschutz in der Arztpraxis – neue Erkenntnisse aus zwei Jahren DSGVO Zwei Jahre nach Wirksam­ werden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es vielfältige Erfahrungen mit der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Arztpraxen. Die Fortbildungsveranstaltung „Datenschutz in der Arztpraxis“ gibt Ihnen im Rahmen zweier Fachvorträge von Datenschutz­ experten einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und liefert konkrete Empfehlungen und Hinweise, wie sie Ihre Praxisabläufe DSGVO-konform organisieren. Im Anschluss laden wir Sie zu einem Erfahrungsaustausch ein. Diskutieren Sie mit Experten an verschiedenen Themeninseln und tauschen Sie Ihre Erfahrungen mit Kollegen aus.

Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen, Praxismanager Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Orthopädie und Unfallchirurgie kompakt – für Fachärzte, Facharztanwärter und Interessierte Sie befinden sich in der Weiterbildung und möchten einen kompakten Überblick über wichtige Themen erhalten? Sie sind bereits fachärztlich tätig und möchten die relevanten Neuerungen erfahren? Das Seminar richtet sich sowohl an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Orthopädie/Unfall­ chirurgie befinden als auch an Fachärzte, die die Veranstaltung zum Auffrischen und zur Wiederholung ihres Wissens über relevante klinische Themen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nutzen möchten. Namhafte Referenten präsentieren relevante Themenbereiche mittels interaktiver Vorträge. Die Aufteilung in Kleingruppen am Nachmittag rundet das Angebot ab. Hierbei wird sich eine Gruppe speziell mit der Prüfungsvorbereitung beschäfti-


Bekanntmachungen gen, in den weiteren Gruppen werden Fallbeispiele und Kasuistiken aus dem Klinik- und Praxisalltag besprochen und diskutiert. Termin: Samstag, 16. Mai 2020 9.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Facharztanwärter/innen in der Orthopädie/ Unfallchirurgie, Fachärzte, Interessierte Ärzte Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 120,– Euro (regulär), 90,– Euro (für Ärzte in Weiterbildung) inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 9 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 6981-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Deeskalation und Selbst­ verteidigung im Berufsalltag Die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt scheint immer weiter zu sinken. Dies kann in Verbindung mit einem scheinbar immer höheren Anspruch an eine sofortige und umfassende Versorgung in medizinischen Einrichtungen zu Konfliktsituationen zwischen Personal und Patienten führen. In diesen Konfliktsitua­ tionen ist ruhiges und kontrolliertes Handeln erforderlich. Aber wie können Sie und Ihr Personal angemessen reagieren? In unserer Veranstaltung „Deeskalation und Selbstverteidigung im Berufsalltag“ lernen Sie Möglichkeiten kennen, wie Sie und Ihr Personal auf solche Situationen deeskalierend einwirken können. Neben theoretischen Inhalten lernen Sie anhand von praktischen Übungen einfache Selbstverteidigungstechniken kennen und wie sie als letzte Alternative

anzuwenden sind. Abschließend wird das Thema „Notwehr und deren Grenzen aus juristischer Sicht“ erläutert und bewertet. Aufgrund der praktischen Übungen empfehlen wir das Tragen bequemer/sportlicher Kleidung! Termin: Mittwoch, 27. Mai 2020 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit Patientenkontakt Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Degerlocher Ethikgespräche Das Tagesthema am Mittwoch, den 24. Juni 2020 ist „Der Hippokratische Eid und die Neufassung des Genfer Gelöbnisses“. Stehen auch Sie oft vor wichtigen Entscheidungen in der Praxis oder im Krankenhaus, bei denen Sie nicht nur medizinisch sinnvolle, sondern auch ethische Aspekte berücksichtigen müssen? Die Degerlocher Ethikgespräche sollen Ihnen helfen, hierbei Sicherheit zu erlangen. Zusammen erörtern wir im Plenum und in Kleingruppen ethische Fragestellungen aus Ihrem Behandlungs- und Pflegealltag. Dabei wird insbesondere auf das all­ gemeine Wohlergehen und die Berücksichtigung des Willens der Patienten geachtet.

Wir freuen uns auf einen intensiven Austausch mit Ihnen durch spannende Fragestellungen. Wir freuen uns auf spannende Gespräche und begrüßen Sie herzlich in unserem Haus. Termine: jeweils Mittwoch 24. Juni 2020 19.00–21.45 Uhr 21. Oktober 2020 18.00–21.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

In Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt BadenWürttemberg und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. Landesverband Baden-Württemberg. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 11. Juli 2020 9.00–12.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

13. Nordwürttemberger Impftag

Update Innere Medizin

Als feste Größe in unserem Fortbildungsangebot liefert Ihnen der Nordwürttemberger Impftag seit nunmehr 13 Jahren nicht nur Antworten und Hilfestellungen in Fragen rund ums Impfen, sondern Sie erfahren hier mehr über das breite Spektrum unterschiedlicher Impfungen und wie Sie Ihre Patienten von notwendigen Impfungen überzeugen können. Aktuelle Empfehlungen der STIKO sind ebenso ein fester Bestandteil der Fortbildung wie Informationen zum Schutz vor aktuell auftretenden Infektionskrankheiten und Hinweise zur Reisemedizin Sie können einen großen Beitrag leisten, den Kollektivschutz der Bevölkerung weiter zu sichern!

Sie wünschen sich einen um­ fassenden Überblick über Neues aus der Inneren Medizin? Das Update Innere Medizin bietet Ihnen aktuelle Leitlinien, hoch­ karätige Referenten und um­ fassende Informationen. Sie erhalten breitgefächertes Wissen aus den verschiedenen Disziplinen der Inneren Medizin und hilfreiche Tipps für die Praxis. Der Kurs ist konzipiert für Ärzte aller Fachrichtungen und empfiehlt sich auch zum Wiedereinstieg, als Auffrischung und für beginnende Ärzte. Folgende Inhalte erwarten Sie: •  Kardiologie •  Hypertonie •  Rheumatologie •  Gastroenterologie •  Neues aus der Intensivund Notfallmedizin •  Endokrinologie •  Hämatologie

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Bekanntmachungen •  Onkologie •  Pneumologie •  Nephrologie Diese Fortbildung findet in Zusammenarbeit der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt. Termin: jeweils 9.00–18.15 Uhr Montag, 13. Juli 2020 und Dienstag, 14. Juli 2020 Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen, 160,– Euro (Mitglieder der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V.) Fortbildungspunkte: 19 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

EKG-Basiskurs

Sie erlernen diese wichtigen EKG-Bilder anhand von BeispielEKGs, die Sie selbstständig unter Anleitung auswerten. In einem abschließenden Workshop testen Sie ihr neu erlerntes Wissen. Eine Auffrischung der relevanten Grundlagen aus dem Medizin­ studium ist zur Vorbereitung auf den Kurs empfehlenswert. Termin: Montag, 20. Juli 2020 9.00–16.00 Uhr und Dienstag, 21. Juli 2020 9.00–15.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 16 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arzt­ praxis – wie gehe ich damit um?

Gewinnen Sie Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung und werden Sie selbst aktiv. Dieses Seminar zielt darauf ab, Ihre Fähigkeiten bei der Bewertung von EKGs zu festigen und Sie zudem auf die Beurteilung von komplexeren HerzrhythmusStörungen vorzubereiten. Inhalte: –  typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung –  Lungenembolie und chronisch obstruktive Lungenerkrankung –  Definition des ST-Hebungs­ infarktes –  Stadieneinteilung des Myokardinfarkt-EKGs –  Grundzüge der bradykarden und tachykarden Herzrhythmusstörungen

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Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Hierbei müssen Sie nicht alleine stehen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zum Umgang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung können Sie die Handhabung für Ihre Praxis optimieren, um in Zukunft sicher auf ähnliche Situationen reagieren zu können. Inhalte des Workshops sind: –  professioneller Umgang mit Nichtzahlern –  sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis –  Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides

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–  Ratenzahlung –  Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? –  Verjährung Termin: Samstag, 19. September 2020 10.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachan­ gestellte, Abrechnungspersonal Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

6. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fach­ disziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht ­immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele, bei denen sie interaktiv abstimmen können. Hätten Sie gehandelt wie die Mehrheit der Anwesenden? Nach der Abstimmung können Sie die tatsächlich eingeleiteten Schritte sehen und mit Ihrer eigenen Einschätzung abgleichen. Die vorgestellten Fälle beleuchten die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen und bringen

die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voran. Zudem haben Sie die Möglichkeit vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie Ihre Fachkenntnisse. Termin: Samstag, 26. September 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfalldienst werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche:


Bekanntmachungen –  Kardiologie (u. a. akutes Koronarsyndrom, Hypertonie) –  Pädiatrie (u. a. Infekte, Durchfall, Erbrechen) –  Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne) –  HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen) –  Abdomen (u. a. Gastroenteritis, Bauchschmerzen) –  Chirurgische Notfälle (u. a. Traumata, Wunden) –  Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fall­ beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Termine: Freitagnachmittag bis Sonntagmittag 6.–8. November 2020 Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 28 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

9. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das im Vorfeld bekannt gegeben wird. Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 14. November 2020 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Änderungen bleiben vorbehalten.

Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0  Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an: Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/ Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/ Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de

Fortbildungsseminar „Wiedereinstieg in den Arztberuf“ Die Akademie für Ärztliche Fortbildung und der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden veranstalten gemeinsam dieses fachüber­ greifende Refresher-Seminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Das übergeordnete Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch ein breit gefächertes Inhaltsspektrum befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und ihre

Erfahrung wieder praktisch im Beruf einzusetzen. Um Wissens­ lücken zu schließen, werden durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medizinischen Neuerungen der letzten 10 Jahre als auch Themen mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Über das fachliche Update hinaus bietet die Veranstaltung eine sehr gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch. Ergänzend zu den Theorieeinheiten wird eine Hospitation empfohlen, um eine enge Verknüpfung zu den täglichen Aufgaben und praxisbezogenen Herausforderungen des Berufes herzustellen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Block 1 hat bereits im März begonnen, Block 2 kann aber unabhängig davon gebucht werden. Die Akademie für Ärztliche Fortbildung ist seit 7. Februar 2017 eine nach dem Bildungszeit­ gesetz Baden-Württemberg anerkannte Bildungseinrichtung. Damit können Sie bis zu fünf ­Arbeitstage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt werden muss. Es besteht die Möglichkeit zur (Teil-)Erstattung der Teilnahmekosten durch die KV BadenWürttemberg, wenn Sie innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Absolvierung des Seminars in der vertragsärztlichen Versorgung tätig werden. Die Fortbildung wird gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Termin: Block 2: 22. Juni–3. Juli 2020 Mo-Fr, i. d. R. 9.00–14.30 Uhr

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Bekanntmachungen Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Nicola BuhlingerGöpfarth, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Pforzheim Vorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: approbierte Ärztinnen und Ärzte, die in den vergangenen Jahren keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt haben. Gebühr: 520,– Euro pro Block, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 60 Punkte pro Block Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

Die Ärztliche Leichenschau – praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit mit der Polizei Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Fest­stellung des Todes, die durch einen Arzt erfolgen muss, dient die Leichenschau der Klärung der Todes­ ursache und der genaueren Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für Mediziner und Polizei im Vordergrund. Ziele der Fortbildung sind Sicherheit bei der korrekten Durch­ führung einer Leichen­schau und die einwandfreie Ausstellung der Todesbescheinigung, außerdem die zielgerichtete und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufsbedingter Fragestellungen, Aufgaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Referenten: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitäts­ klinikum Heidelberg EKHK Michael Schimmel, Leiter des Dezernats für Kapital- und Branddelikte, Polizeipräsidium Karlsruhe

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KHK Michael Tyrtania, Dezernat für Kapital- und Branddelikte, Polizeipräsidium Karlsruhe Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg Termin: Mittwoch, 25. März 2020, 19.00–ca. 22.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 25,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“ Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben­ wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono­ graphischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc). Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden. Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben.

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Termine: jeweils mittwochs, 16.00–ca. 20.00 Uhr 14. Oktober 2020 „Abdominelle Schmerzen“: sonographischer Beitrag zur Diagnostik – von der Mesente­ rialischämie bis zum verlorenen Gallenstein 18. November 2020 „Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik“: Farbduplexsonographie von Nierenarterienstenosen und deren Verlaufskontrolle nach Intervention, Darstellung von Nebennieren und Paraganglien Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: In klinischer Ausbildung befindliche Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene für hygienebeauftragte Ärztinnen/Ärzte Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Der Kurs ist als Modul I des 200-stündigen Weiterbildungskurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Medizinhygiene anerkannt. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene

und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termin: 4.–8. Mai 2020 (Mo–Fr) Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Städtisches Klinikum Karlsruhe Haus F, 1. OG, BBZ Seminarraum 2, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 40 Punkte Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: bbz@klinikum-karlsruhe.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Tag der Psychosomatik Psychosomatische Erkrankungen finden in allen Fachgebieten zunehmend an Bedeutung, die ganzheitliche Betrachtungsweise in der Medizin zeigt dabei auf, wie eng Körper und Psyche miteinander verflochten sind. Einerseits haben Patienten mit körperlichen Erkrankungen auch psychische Symptome, anderer-


Bekanntmachungen seits gibt es psychische und psychosomatische Erkrankungen, die mit körperlichen Symptomen einhergehen. Als Sonderform der Psychosomatischen Medizin beschäftigt sie sich zudem mit somatoformen Störungen. Am Tag der Psychosomatik erfahren Sie spannende Neuerungen der psychosomatischen Medizin, die in allen Fachgebieten zunehmend an Bedeutung gewinnt. In diesem Jahr thema­ tisieren wir psychosomatische Aspekte der Fibromyalgie sowie verschiedene psychosomatische Erkrankungen, wie zum Beispiel in der Gastroenterologie. Termin: Samstag, 9. Mai 2020 voraussichtlich 9.00–ca. 13.00 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, niedergelassene FÄ für Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie Dr. med. Thomas Lohmann, Chefarzt der Klinik für Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Train the Trainer Kurse – für Weiterbilder Angesichts der neuen Weiter­ bildungsordnung einerseits und einer zu geringen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung andererseits wird es zunehmend wichtig, die Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor strukturiert und effizient zu gestalten und nach modernen Qualitätskriterien zu optimieren.

Unser modular aufgebauter Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Workshops zu Curriculums­ erstellung, Feedbackgesprächen, didaktischen Methoden und Kommunikationstechniken sollen zusätzlich wichtige Hilfestellung leisten. Die beiden Termine sind unabhängig voneinander buchbar. Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie in Kürze unter www.baek-nb.de Termine: Samstag, 11. Juli und 26. September 2020 voraussichtlich je 9.00–17.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr./Univ.Pisa Susanna Colopi-Glage, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Gebühr: 95,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

EKG in der hausärztlichen Versorgung Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKGKurven? In unserem Seminar werden zunächst die Grundlagen der EKGBefundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hausärztliche Versorgung aktualisiert. Die Referenten erläutern mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ablei-

tung und zeigen spezifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Notfällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKGDiagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien anbelangt. Die Teilnehmer werden selbst EKGs auswerten und können diese anschließend im Plenum diskutieren. Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fortbildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt. Termin: Samstag, 25. Juli 2020 9.00–ca. 16.00 Uhr Referenten und Wissenschaftliche Leitung: Herr Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III, Kardiologie/Angiologie/Intensivmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken Dr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen Bruchsal Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin Gebühr: 95,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 10 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus. Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden. In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die Teilnehmer­ Innen sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Ziel­ erreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen. Termin: Donnerstag, 17. September 2020 14.00–17.15 Uhr und Freitag, 18. September 2020 8.30–16.00 Uhr

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Bekanntmachungen Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte Gebühr: 130,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden. Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord? Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden. Termin: Mittwoch, 23. September 2020 19.00–22.00 Uhr Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Herr Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG

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Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christopher Neuhaus Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/portal

„Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die Gesellschaft wird immer älter – darauf müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen einstellen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis­ curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden.

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Das Curriculum ist anrechenbar auf den Fortbildungs­ umfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik vorgibt. Programm: –  Besonderheiten des alten Patienten –  Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) –  Geriatrisches Basis-Assessment –  Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen –  Rechtliche und ethische Grundlagen –  Einrichtungen geriatrischer Versorgung –  Fallbeispiele Termine: 9.–11. Oktober 2020 6.–8. November 2020 und 4.–6. Dezember 2020 Voraussichtlich jeweils Freitag ca. 15.00–18.30 Uhr, Samstag ca. 9.00–18.00 Uhr und Sonntag ca. 9.00–14.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Veranstaltungsorte: 1. und 2. Wochenende: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe 3. Wochenende: ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Gebühr: 645,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Ärztinnen Kardiopulmonale Reanimation Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs an. Der Nachmittagskurs ist demgemäß den Ärztinnen vorbehalten, zum Vormittagskurs können sich Ärztinnen und Ärzte anmelden. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Termin: Samstag, 20. Juni 2020 Kurs 1: 08.00–12.15 Uhr für Ärztinnen und Ärzte Kurs 2: 13.00–17.15 Uhr nur für Ärztinnen Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs­ zentrum, DRK Ortsverein Leimen Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 70,– Eur, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 7 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!


Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) in dem Portal der Landesärztekammer an: www.aerztekammer-bw.de/ portal a Login a Fortbildungsanmeldung/ -angebot Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.

Eröffnungsveranstaltung Leitung: Frau Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden Impfen Notwendigkeit – Wirksamkeit – Risiken Entwicklung der STIKO Empfehlungen Prof. Dr. med. Thomas Mertens. Impfen – Eine Erfolgsgeschichte Prof. Dr. med. Philipp Henneke Termin: Mittwoch, 25. März 2020 Zeit: 18.30 Uhr s.t.–ca. 21.00 Uhr Ort: Hörsaal der Frauenklinik des Universitätsklinikums, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Fortbildungspunkte: 3 Die Veranstaltung ist kostenfrei und auch für Nichtärzte offen. Ausführliche Informationen finden Sie Anfang 2020 auf unserer Homepage unter www.baek-sb.de/akademie

Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Ein Ziel der Deutschen Antibio­ tika – Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS). Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva“ gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/ Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen: –  Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen –  Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung –  Kenntnis und Implementierung einschlägiger AntibiotikaTherapieleitlinien –  Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations­ strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen) –  Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement

ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene­ beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs mit 20 E-Learning-Einheiten und 20 Lerneinheiten an 2 Präsenz­ tagen durchgeführt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht. Termin: E-Learning: ab 2. Juni 2020 Präsenztermine: 24./25. September 2020 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

„Krankenhaushygiene“. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 2. März 2020 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht. Die Präsenzveranstaltung findet am 18./19. Juni 2020 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termine: Online-Phase ab 2. März 2020 Präsenztage 18./19. Juni 2020 Online-Phase ab 1. September 2020 Präsenztage 3./4. Dezember 2020 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning

Info zu Weiterbildung und Logbuch

Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein­ haltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz­ tagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs entspricht gleichzeitig dem Modul I der curriculären Fortbildung

Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiter­ bildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Fach­ arztausbildung. In Deutschland ist eine mehrjährige Ausbildung Voraussetzung für den Titel des Facharztes. Die Ausbildung erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, dabei ist die Dauer abhängig vom gewählten Fachbereich. In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beantworten.

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Bekanntmachungen Kursinhalte: –  Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden –  Weiterbildung aus Sicht der Ärztekammer Dipl. Verwaltungswirt Andreas Vögele, Abteilung Weiterbildung, Bezirksärztekammer Südbaden –  Weiterbildung aus Sicht des Weiterbilders N. N. –  WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden –  Praktische Aspekte der Weiterbildung: Pflichten eines Arztes in Weiterbildung, WBmed, Logbuch etc. Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Termin: Montag, 27. April 2020 Zeit: 18.00–ca. 21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4

Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche –

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unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­ zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­ zuständen, zum Beispiel vor ­medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 26. September 2020 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Workshop „Impfen“ Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im Europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent,

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bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: –  Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen –  Impfsystem in Deutschland –  Impfpräventable Erkrankungen –  Risiken, Nebenwirkungen –  Impfen von Risikopatienten –  Vorgehen in der Praxis –  Diskussion von Fallbeispielen Termine: Samstag, 9. Mai 2020 Samstag, 12. Dezember 2020 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro Fortbildungspunkte: 9

Notfallmedizin Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler, B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.

Termin: 23. November– 1. Dezember 2020 (ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Ort wird noch bekannt gegeben! Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer in Villingen-Schwenningen Leitung: Dr. Sabine Merz, Zentrale Notaufnahme, Schwarzwald-Baar Klinikum VillingenSchwenningen, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Bildungseinrichtung Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: 9. Mai–16. Mai 2020 (ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80


Bekanntmachungen Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkunde­ nachweis Rettungsdienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall­ medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der ­Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen. Kursinhalte: –  Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanima­ tion, Atemwegssicherung) –  Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie –  Kindernotfälle –  besondere Notfälle –  Traumaversorgung –  Teaminteraktion und Crew Ressource Management Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen Die Tage sind einzeln buchbar. Wir empfehlen Ihnen jedoch alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Termine: Freitag, 26. Juni 2020 Samstag, 27. Juni 2020 Freitag, 17. Juli 2020 Samstag, 18. Juli 2020 Zeit: jeweils 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg

Grundkurs Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfalltraining der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall­ management Termin: Samstag, 9. Mai 2020 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.

In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfall­ versorgung – strukturierte Untersuchung des Traumapatienten – Traumamechanismen – typische Verletzungsmuster – Erst­ versorgung und Immobilisation Termin: geplant 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Herz­ rhythmusstörungen – Herzinfarkt – akute Herzinsuffizienz – hypertensiver Notfall Termin: Samstag, 28. März 2020 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: DRK Landesschule Freiburg, Rimsinger Weg 15, 79111 Freiburg-Haid Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus­ forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind – Besonderheiten des kindlichen Organismus – typische Krankheitsbilder und Notfälle – typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern – Reanimation und Atemwegssicherung Termin: Samstag, 11. Juli 2020 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

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Bekanntmachungen Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Teamführung und Notfall­ management Bitte beachten Sie: Jeder Teil­ nehmer (Arzt & MFA) muss sich separat anmelden und dabei persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termine: Mittwoch, 17. Juni 2020 Ort: Aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92–96, 79110 Freiburg Mittwoch, 16. September 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: jeweils 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person Fortbildungspunkte: jeweils 7

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs) Leitung: Dr. med. Tobias Reiber, Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

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•  Facharztanerkennung •  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin •  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision. Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ­ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd­ baden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge­ wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Voraussetzung für die Durchführung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen. Termine: 16./17. Oktober und 13./14. November und 11./12. Dezember 2020 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts­ klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin

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Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung •  Facharztanerkennung •  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin •  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision. Kursinhalte und Ziele: –  Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten –  Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen –  Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung –  Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht –  Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen –  Besonderheiten der Kommunikation Termin: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.

Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach­ gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 4.–8. Mai 2020 Modul 2: 15.–19. Juni 2020 Modul 3: 16.–20. November 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Prüferworkshop Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Prüfer*innen in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um


Bekanntmachungen zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken, als auch im Schwierigkeitsgrad variieren. Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungs­ gremium während der Prüfung „in Echtzeit“ umzusetzen. Kursinhalte: –  Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden –  Prüfungsfragen entwickeln Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum –  Prüfungssimulation Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Freitag, 29. Mai 2020 Zeit: 14.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: 4

Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen

mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­ seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Termine: Samstagsveranstaltungen (8 Std.) 21. März 2020 Chronische Schmerzen 16. Mai 2020 Psychoonkologie am Bsp. Mammacarcinoms 20. Juni 2020 Angststörungen 25. Juli 2020 Motivierende Gesprächsführung 17. Oktober 2020 Spezifische Aspekte psychischer u. psychosomatischer Störung bei Jugendlichen Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Fortbildungspunkte: jeweils 8 Wochenkurs (40 Std.): Termin: 2.–6. November 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 40

Reisemedizin

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)

Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem MultipleChoice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „ReiseGesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Die Bescheinigung „Reise­ medizinische Gesundheits­ beratung“ wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 5./6. März 2021 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro Fortbildungspunkte: 32

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institu­ tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise­ medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates, 32 Stunden sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1:  Geomedizinische Länder­ kunde/Schlangen und Gifttiere 2:  Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung 3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen 4:  Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6:  Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte 7:  Risikogruppen und Reisen 8:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B

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Bekanntmachungen 10:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C 11:  Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13:  Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben. Termin: Modul 13: Samstag, 28. März 2020 Ort: Glashaus, K.I.O.S.K. auf dem Rieselfeld e. V., Maria-von-Rudloff-Platz 2, 79111 Freiburg Termine: Module 3 und 5: 26./27. Juni 2020 (Fr–Sa) Module 1 und 2: 23./24. Oktober 2020 (Fr–Sa) Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro/Modul 13 Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)

Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein RefresherSeminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berichtet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen

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Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen­ medizin und Internationale Gesundheit sind 3 Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben. Seminarinhalt: •  Aktuelle Weltseuchenlage •  Aktuelle Malariasituation und -Empfehlungen, •  Aktuelle Impfempfehlungen – Änderungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht. Termin: Samstag, 6. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter­ bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich.

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Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgiek, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Termine: Block A und B: 19.–23. Juli 2021 geplant Block C und D: 18.–22. Oktober 2021 geplant Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin: 12.–16. Oktober 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin

Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz­ bezeichnung gem. WBO 2006

Um alle Inhaber dieses Zusatz­ titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an.

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

Suchtmedizin – Sucht Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen


Bekanntmachungen In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 11. November 2020 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung erforderlich!

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkohol­ abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten­ abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten,

die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations­ einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und Suchtberatungsstellen. Termine: jeweils Freitag/Samstag Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 12./13. Februar 2021 Teil 3: 5./6. März 2021 Teil 4: 16./17. April 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 580,– Euro

Train the Trainer Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dieses Seminar soll ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten erleichtern. Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Grundzüge medizindidaktischer Kenntnisse werden vermittelt. Weiter werden Vorschläge gemacht für Lernmöglichkeiten und -unter­ stützung, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungs­ gesprächen, konstruktivem Feedback, sowie Fallbesprechungen. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder*innen Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Kursinhalte: –  WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden –  Arzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten, Inhalte von Arbeitszeugnissen Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

–  WB in der BÄK: WBmed, Logbuch, etc. Dr. med. Ulrich Voshaar, Vizepräsident der Bezirks­ ärztekammer Südbaden –  Arzt als Ausbilder: Voraussetzung für die KV-Förderung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Prof. Dr. med. Michael Faist, Sprecher des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg –  Medizindidaktik: Weiterbildungsziele, Lehr- und Lernmethoden, Lernerfolgskontrollen: Supervision und konstruktives Feedback, Weiterbildungsgespräche Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Samstag, 30. Mai 2020 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 120,– Euro Fortbildungspunkte: 6

Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Änderungen vorbehalten. Ansprechpartner: Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: ­Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Reutlingen Durch Verfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 03. 02. 2020 – Az. 31-5415.2-002/1 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 17. 12. 2015 (GBl. S. 1234) mit Wirkung vom 20. Mai 2020 für die Dauer von fünf Jahren Frau Dr. med. Margareta Schlipf Ulm zur stellvertretenden zweiten ärztlichen Beisitzerin des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt.

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Bekanntmachungen Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

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Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und BadenWürttemberg bietet die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie Tübingen durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations­ kriterien von Notfall- und Warteliste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta­ tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendigen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Aspekten der GKV. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ­ medizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Dieser Kurs ist auch ein Angebot an Ärztinnen und Ärzte, die ihr Fachwissen über Palliativmedizin erweitern und ihre Patienten im Rahmen der AAPV gem. § 87 Abs. 1b SGB V palliativ­ medizinisch versorgen möchten.

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Termine: Freitag, 6. März 2020 14.00–18.00 Uhr Samstag, 7. März 2020 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 8. März 2020 9.00–14.30 Uhr Freitag, 27. März 2020 14.00–18.00 Uhr Samstag, 28. März 2020 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 29. März 2020 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2020) Leitung: Frau Dr. Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin – Akupunktur Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Gebühr: 490,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Termine: Modul I: 24.–27. Oktober 2020 (Sa–Di) Modul II: 28.–31. Oktober 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 7/2020) Gebühr Module I und II zusammen: 890,– Euro Modul III: 18.–21. März 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 4/2020) Modul III: 23.–26. September 2020 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 6/2020) Gebühr Modul III: je 440,– Euro Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Akupunktur Teilnehmerzahl: je 18 Personen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“

Seminar Allgemeinmedizin

Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entscheiden, werden die hierfür notwendigen Module I bis III angeboten.

Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interessieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt.


Bekanntmachungen Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten, welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 21. März 2020 9.00–17.00 Uhr Spezielle Aspekte der hausärztlichen Tätigkeit (Anmeldungs-Nr. 14/2020) Samstag, 26. September 2020 9.00–17.00 Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP’s (Anmeldungs-Nr. 15/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 25,– Euro Punkte: je 9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Hygiene-Update für Hygienebeauftragte Ärzte (gem. § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012) Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. 07. 2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 MedHygVO verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist eine Qualifikation erforderlich, die mit der erfolgreichen Absolvierung eines 40-Stunden Kurses „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ Modul I erworben werden kann. Nach § 9 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung ist darüber hinaus das gesamte Hygienefach­ personal verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene- und Infektionspräven­ tion teilzunehmen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungs­ veranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teilnehmen kann. Termin: Samstag, 21. März 2020 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2020) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Ammerbuch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 100,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

50 Stunden Kurs-Weiterbildung Suchtmedizin (gem. § 4 Abs. 8 in Suchtmedizin) Termin: 30. März–3. April 2020 (Mo–Fr) (Anmeldungs-Nr.37/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Calwer Str. 14, 72076 Tübingen Gebühr: 800,– Euro (inkl. Skripten und Verpflegung) Punkte: 50 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

23. Gesundheitsforum Südwürttemberg 2020: Medizin zwischen Ökonomie und Profitorientierung Verschiedene Faktoren aus diversen Bereichen unserer Gesellschaft haben seit einigen Jahren im deutschen Gesundheitswesen eine Entwicklung ausgelöst, die von den meisten Beteiligten als besorgniserregend wahrgenommen wird. Inzwischen gibt es einige Stellen im ersten Gesundheitsmarkt mit dringendem Handlungsbedarf für eine Richtungskorrektur, um einer weiteren Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Aus den zahlreichen Problemfeldern hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg die Auswirkungen des freien Spiels der Kräfte unserer Marktwirtschaft innerhalb des ersten Gesundheitsmarktes ausgewählt und das 23. Gesundheitsforum 2020 dem Thema „Medizin zwischen Ökonomie und Profitorientierung“ gewidmet. Anzeige

6. Freiburger Symposium zu Grundfragen des Menschseins in der Medizin

Vertrauen in der Medizin

Interdisziplinäre Annäherungen an ein Grundphänomen menschlicher Existenz 15. – 16. Mai 2020 Aula der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Der italienische Philosoph Luigi Alici hat einmal gesagt: „Vertrauen hat keinen Preis, wird aber nicht willkürlich geschenkt; es setzt den Willen zur Hingabe voraus, nicht jedoch einen naiven Glauben an die angeborene Güte der Menschen.“ Allein dieser Satz zeigt auf, dass es nicht einfach ist, das Vertrauen als Phänomen zu fassen. Es steht irgendwo zwischen Wissen und Nicht-Wissen, zwischen Reflexion und Hinnahme, zwischen Unverfügbarkeit und Fähigkeit. In jedem Fall ist das Vertrauen etwas, was die Menschen verbindet. Das Vertrauen spielt für das Miteinander der Menschen eine wichtige Rolle, und niemand wird bestreiten, dass das Vertrauen in der Medizin für den Erfolg einer Therapie von besonderer Bedeutung ist. Doch was ist Vertrauen genau? Und worin liegt seine therapeutische Kraft? Oder noch allgemeiner: Worin liegt die Bedeutung des Vertrauens für das Gesundheitswesen und für die Gesellschaft? Wo hat es seinen Platz? Ist es heute gefährdet? Wenn ja, aus welchen Gründen? Was kann zur Ermöglichung von Vertrauen getan werden? – Diesen Fragen möchte der Kongress nachgehen, indem die Medizin in einen Dialog mit anderen Disziplinen aus den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften gebracht wird. Veranstalter: Prof. Dr. Giovanni Maio M.A., Lehrstuhl für Medizinethik, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Stefan-Meier-Str. 26, D-79104 Freiburg Anmeldung: Sekretariat, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Stefan-Meier-Str. 26, 79104 Freiburg Telefon: +49 (0)761 / 2035033 Email: sekretariat@egm.uni-freiburg.de Weitere Informationen unter: www.menschsein-medizin.de

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Bekanntmachungen Termin: Samstag, 25. April 2020 10.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 18/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Programm: 10.00–10.15 Uhr Begrüßung der Teilnehmer Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Reutlingen 10.15–10.45 Uhr Der Einfluss zunehmender Kapitalisierung auf das Berufsbild Arzt Referent: Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Universitätsprofessor für Bioethik und Geschichte der Medizin, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Freiburg 10.45–11.15 Uhr Gesundheitspolitik und Krankenversorgung = Patientenorientierung im Mittelpunkt Referent: Manne Lucha, MdL, Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Stuttgart 11.15–11.45 Uhr Das Krankenhaus – von der Krankenversorgung zum Marktplatz Referentin: Prof. Dr. med. Doris Henne-Bruns, Ärztliche Direktorin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Universitätsklinikum Ulm 11.45–12.15 Uhr Probleme der DRG-Finanzierung am Beispiel Kinderund Jugendmedizin Referentin: Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann, em. Ärztliche Direktorin, Abteilung III, Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie, Sozialpädiatrie, Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin Tübingen 12.15–12.45 Uhr Mittagspause 12.45–13.10 Uhr Die Auswirkung der Kommerzialisierung in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung Referent: Dr. med. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender Marburger Bund

13.10–13.35 Uhr Der niedergelassene Arzt 2020: Immer mehr Betriebswirtschaft und weniger Medizin? Referent: Dr. med. Norbert Metke, Vorsitzender der KV BadenWürttemberg 13.35–14.05 Uhr „Freiberufler-MVZ“ – das MEDI-Modell Referent: Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender MEDI GENO Deutschland 14.05–14.30 Uhr Der Arzt als Ökonom Referentin: Dr. med. Alexandra Weizel, Ärztliche Geschäftsführerin, St. Katharinen-Krankenhaus GmbH, Frankfurt 14.30–15.00 Uhr Diskussion mit den Referenten Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke Ort: Neue Aula, Universität Tübingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 6

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 9. Mai 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 44/20) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben

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den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder potenziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen. Termine: jeweils Mittwoch, 16.30–18.50 Uhr 13. Mai 2020 Leitsymptome: Traumatologische Notfälle auf der Straße – Traumatologische Notfälle im Haus – Leichenschau oder der unbekannte Tote (Anmeldungs-Nr. 22/2020) 7. Oktober 2020 Leitsymptome: Übelkeit/Erbrechen/Durchfall – Akute Blutungen – Fieber unklarer Ursache (Anmeldungs-Nr. 23/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: je 3

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab.


Bekanntmachungen Termin: 17.–23. Mai 2020 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 35/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 690,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Ab dem 01. 01. 2020 müssen alle Ärztinnen und Ärzte, die die Funktion des Hygienebeauftragten Arztes ausüben wollen, diese Qualifikation nachweisen können.

Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs­ erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Termine: jeweils Freitag–Samstag 15.–17. Mai und 19.–21. Juni 2020 (Anmeldungs-Nr. 9/2020) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Ammerbuch; Dr. med. Jan Liese, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsklinikum Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilnehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten in Frage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen.

Termin: Samstag, 4. Juli 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 41/2020) Leitung: Markus Zeh, DiplomPädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

EKG-Basisseminar In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Allgemeinarztpraxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKGBilder bei chron. Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt. Termin: Samstag, 11. Juli 2020 9.00–16.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausübt, gleichgültig, ob er beamteter, angestellter oder niedergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhestand trifft diese Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochen­ enden zu tun. Die Verpflichtung zur Hilfeleistung ist eine gesetzliche und berufsrechtliche Pflicht des Arztes und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente. Termin: Samstag, 11. Juli 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

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Bekanntmachungen Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus­ rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum Beispiel Masern-Epidemien oder vermeidbare Todesfälle durch Influenza zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird deshalb empfohlen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet seinen Kammermitgliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 12. September 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8

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Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in BadenWürttemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschoben haben. Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an. Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg seit September 2016 die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculäre Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an. Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach­ übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt.

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Das Curriculum umfasst insgesamt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können. Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind: •  abgeschlossene F acharztweiterbildung •  Absolvieren aller Module einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens •  Bestehen der Lernerfolgs­ kontrolle Termin: Teil I: 23.–25. Oktober 2020 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 380,– Euro Punkte: 29 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimationsalgorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschiedlichen Ausgangssituationen demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen.

Termin: Samstag, 7. November 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 7 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar „Train the Trainer“ und die neue WBO 2020: Was wird neu? Was bleibt? Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medizindidaktischer Kenntnisse anzubieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten zu erleichtern: In diesem Jahr stehen die Veränderungen durch die neue WBO im Mittelpunkt. Lange hat die Ärzteschaft darüber diskutiert und nun tritt sie 2020 auch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Kraft. Diese einzelnen Themen sind vorgesehen: –  Die neue WBO im Überblick –  Beurteilung von Kompetenz – was heißt das? –  Herausforderung für die Selbstverwaltung –  Aus der Sicht des Weiterbilders: Pro und Contra –  Feedback als Kernelement der Weiterbildung –  Einführung eLogbuch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg


Impressum Das Referententeam setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch in der ärztlichen Weiterbildung engagieren, sowie aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg, die in leitender Position für die ärztliche Weiterbildung tätig sind. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–17.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 47/2020) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden.

Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-71 75 kwbw.AMED@med.uni-heidelberg.de

weiterbildung-allgemeinmedizin.de

Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Einstieg jederzeit möglich.

Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Ziel: Das Weiterbildungsprogramm KWBW Verbundweiterbildungplus bietet ein kontinuierliches und strukturiertes Seminar- und Mentoring- Programm in persönlicher Atmosphäre mit Möglichkeit zum regionalen Austausch und Netzwerken. Kursinhalte: Unser industrieunabhängiges Seminarprogramm beinhaltet hausärztliche Themen wie •  Das schmerzende Ohr •  Hauterkrankungen •  Orthopädische Untersuchungstechniken •  Pädiatrie •  Praxisorganisation und Abrechnung •  Wundmanagement •  u. v. m. Termine 2020 (Auswahl): •  20./21. 02. Günzburg •  20./21. 02. Bad Herrenalb •  19./20. 03. Unterreichenbach •  19./20. 03. Donaueschingen Alle Termine 2020 auf: www.kwbw.de

Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Gesamtleitung Media Sales: Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 scheel@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 63 vom 1. 1. 2020 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand­kosten 21,00 € (inkl. der ­jeweils gül­t igen MwSt.). EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­ eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den ­Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­a usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto­ kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg

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Oberarzt (m/w/d) Innere Medizin Kennziffer R 120 ÄD Innere Die Klinik für Innere Medizin am Standort Rheinfelden verfügt über 60 Betten inklusive acht Intensivplätze. Im Jahr 2016 wurden über 3.000 Patienten stationär behandelt bei einem ärztlichen Stellen­ schlüssel 1/3/9. Das Leistungsspektrum unseres Krankenhauses der Grundver­ sorgung umfasst das gesamte Fachgebiet der Inneren Medizin einschließlich der internistischen Intensivmedizin auf unserer IMC. Die Weiterbildungsbefugnisse für die Innere Medizin (3 Jahre) sowie die Kardiologie (1 Jahr) liegen vor. Wir wünschen uns einen Facharzt (w/m) mit fundierten Kenntnissen in der gesamten Inneren Medizin. Kenntnisse und Erfahrungen in der kardiologischen und gastroenterologischen Funktionsdiagnostik werden erwartet. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Unsere Klinik für Innere Medizin zeichnet sich durch ein exzellentes kollegiales Arbeitsklima aus, mit einer flachen Hierarchie eines hoch motivierten Teams und dem Anspruch auf eine menschlich und fachlich gute Patientenversorgung. Rheinfelden ist eine lebenswerte, kleine Stadt mit hohem Freizeitwert zwischen Schwarzwald und Jura, mit einem großen kulturellen Angebot in unmittelbarer Nähe zur Schweiz und Frankreich sowie einer Anbindung an die Autobahn A5. Alle Schulen und Kindergärten sind am Ort vorhanden. Weitere Informationen: Dr. med. Udo Schwehr | Chefarzt der Klinik für Innere Medizin Telefon 07623/94­1452 Nutzen Sie unser Online­Bewerber­Formular oder senden Sie uns Ihre Bewerbung gerne auch per E­Mail, mit Angabe der Kennziffer, an Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH | Personalservice Spitalstraße 25 | 79539 Lörrach | E­Mail: bewerbung@klinloe.de Besuchen Sie uns im Internet unter www.klinloe.de/stellenangebote.

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IV-Stelle Kanton Bern beraten Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, unterstützen sie bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess und sorgen dafür, dass sie die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten. Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) Bern, Freiburg, Solothurn (Schweiz) prüft für die kantonalen IVStellen die versicherungsmedizinischen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung. Zur Ergänzung unseres interdisziplinären Ärztinnen- und Ärzteteams suchen wir für den RAD mit Standorten in Bern, Freiburg und Solothurn Fachärztinnen und Fachärzte für

Psychiatrie und Psychotherapie (50 – 100 %) Die Stellen können mit der eigenen Praxistätigkeit kombiniert werden, sie eignen sich auch für eine flexible (Teil-)Arbeitszeit.

Was Sie bei uns bewirken können. Sie beurteilen aufgrund der Aktenlage oder eigener Untersuchungen die Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit unserer Versicherten aus medizinischer Sicht. Mit Ihrer Fachkompetenz sorgen Sie dafür, dass der Leistungsanspruch rasch, effizient und professionell erhoben wird. Dazu verfassen Sie versicherungsmedizinische Stellungnahmen, arbeiten mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammen und beraten und unterstützen unsere Eingliederungs- und Versicherungsfachpersonen bei medizinischen Fragen. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, weitere Spezialaufgaben wie zum Beispiel Projektmitarbeit oder Schulungstätigkeiten zu übernehmen. Welche beruflichen Fähigkeiten uns wichtig sind. Sie sind Fachärztin  /  Facharzt mit mehrjähriger Berufserfahrung und interessieren sich für sozialversicherungsrechtliche und versicherungsmedizinische Fragestellungen. Sie schätzen komplexe Sachverhalte, treffen Entscheidungen gezielt und übernehmen gern Verantwortung. Zudem zeichnen Sie sich durch eine hohe Dienstleistungsorientierung aus. Die Zusammenarbeit mit Personen aus unterschiedlichen Fachbereichen bereitet Ihnen Freude. Mit Ihrer konstruktiven und hilfsbereiten Art tragen sie zu einem guten Teamklima bei. Was wir Ihnen bieten. Für Ihre neue Aufgabe werden Sie kompetent und funktionsbezogen eingeführt. Es erwarten Sie attraktive Arbeitsbedingungen mit flexiblen Arbeitszeiten ohne Notfall- und Pikettdienste und moderner Infrastruktur in einem sinnstiftenden und interdisziplinären Arbeitsumfeld mit einer hohen Mitarbeitendenzufriedenheit. Sie profitieren zudem von interessanten Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich als PDF-Dateien an hr@ivbe.ch. Für Auskünfte steht Ihnen Dr. med. Josef Faller, Leiter Regionaler Ärztlicher Dienst, unter +41 58 219 72 70 gerne zur Verfügung. Wir sind mit dem Label Friendly Work Space® ausgezeichnet.

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Facharzt für Anästhesiologie (m/w/d) Sie bringen mit: •  Lust auf etwas Neues •  eigenständige Arbeitsweise •  Flexibilität, Motivation und Kreativität Wir bieten: •  Einsätze auch an anderen Standorten •  leistungsgerechte übertarifliche Vergütung •  keine Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste •  Sozialleistungen wie z. B. BusinessBike •  angenehmes Arbeitsklima in einem modernen MVZ •  Fortbildungs-/Weiterbildungsmöglichkeiten Bewerbung an: m.diehr@medizi.de www.medizi.de FA/FÄ Innere/Allgemeinmedizin in Nordbaden ab sofort gesucht Überdurchschnittl. große, etablierte hausärztl. BAG im nördl. Lkr. KA, 4 KV-Sitze, 250 m², 2016 topmodern umgebaut, in Ärztehaus, sehr großer Patientenstamm, bietet für Allgemeinmediziner/in oder hausärztl. tätige/n Internist/in langfr. Anstellung in VZ oder TZ. Attrakt. Vergütung sowie familienfreundl. Arbeitsz. sind selbstverständl. Tel. 01795677004. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10931 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

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Ende März – 29. 04. 2020 30. 04. – 03. 05. 2020 Mitte August – 14. 09. 2020 15. – 20. 09. 2020

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vom 27. – 28. 03. 2020 in München Weitere Infos und Anmeldung unter: www.daem.de Reichsgrafenstraße 11, 79102 Freiburg E-Mail: info@daem.de Modulare Weiterbildung in analytischer Psychotherapie für Fachärzte der Psychiatrie oder Psychosomatik Modulare Weiterbildung in analytischer Psychotherapie Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Heidelberg-Mannheim e.V. (IPP) bietet eine Heidelberg-Mannheim e. V. (IPP) bietet ab Herbst 2020 ein neues dreijährige, modular aufgebaute Weiterbildung in analytischer Psychotherapie an. Unser Angebot Ausund Weiterbildungsprogramm in analytischer Psychotherapie an. ist als Vertiefung gedacht und richtet sich an Fachärzte für Psychiatrie oder Psychosomatische Es besteht die Möglichkeit einer dreijährigen, modularen Medizin, sowie an andere Fachärztinnen und Fachärzte, die eine tiefenpsychologisch ausgerichtete Weiterbildung. Inhalte und Abläufe unserer Aus- und Weiterbildung psychotherapeutische Fachkunde erworben haben. stellen wir Ihnen bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, dem 23. 04. 2020 um 20.30 Uhr an unserem Institut, Interessierte Kolleginnen und Kollegen laden wir herzlich zu unserer Informationsveranstaltung Alte Bergheimer Straße 5, 69115 Heidelberg, näher vor. am Donnerstag, dem 28.06.2018 in unseren Institutsräumen in der Alten Bergheimer Straße 5 Wir bitten um schriftliche Anmeldung zur Informationsveranstaltung in 69115 Heidelberg ein. Wir bitten um Anmeldung unter ausbildung@ipp-heidelberg.de. bis 09. 04. 2020 an: ausbildung@ipp-heidelberg.de. Weitere Informationen unter www.ipp-heidelberg.de Weitere Informationen unter www.ipp-heidelberg.de.

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Dr. jur. Heike Müller-Bischoff Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

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MEDIZIN- UND ARZTRECHT FÜR HEILBERUFE Arzthaftungsrecht Arztstrafrecht Vertragsrecht Vertragsarztrecht Berufsrecht Gebührenrecht

Rechtsanwalt und Arzt Fachanwalt für Medizinrecht

Andrea Hartmann

Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

Marienstraße 41 70178 Stuttgart Tel.: 0711 664818–0 E-Mail: kanzlei@we-er.de

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