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Adlår Castra Deutschland GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf und die Montage von Wärmepumpen und zugehörigen Geräten der Adlar Castra Deutschland GmbH Version: 1.0/2025 Gültig ab: 06. Februar 2025 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge (im Folgenden „Verträge“ genannt), die zwischen der Adlar Castra Deutschland GmbH (nachfolgend „Adlar Castra“ oder „wir“/„uns“) und dem Kunden über den Verkauf, einschließlich Montage/Installation von Adlar Castra gelieferten und installierten Komponenten geschlossen werden. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Werkvertrags, es sei denn, Adlar Castra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.3 Sofern in diesen AGB bestimmte Begriffe verwendet werden, die ebenfalls in individuellen Angeboten oder Vertragsunterlagen verwendet werden, gelten die Definitionen der AGB, es sei denn in den individuellen Vereinbarungen wird hiervon ausdrücklich abgewichen. 1.4 Unsere Wärmepumpen sowie andere von uns installierte Geräte (z.B. Speicher, Inneneinheiten) sind grundsätzlich nicht einzeln erwerbbar. Ein Anspruch auf Erwerb ohne Montage- oder Installationsdienstleistung besteht nicht. 2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss 2.1 Der Kunde beauftragt Adlar Castra im Rahmen eines Vertrags mit der Lieferung einer oder mehrerer Wärmepumpen (bestehend aus Außen- und Inneneinheit sowie gegebenenfalls Pufferspeicher) und – sofern vereinbart – weiterer Komponenten sowie deren Montage, Installation, Inbetriebnahme und optionaler Wartung. 2.2 Sämtliche Angebote von Adlar Castra sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet werden. Es handelt sich daher grundsätzlich um Aufforderungen von Adlar Castra an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde unterbreitet Adlar Castra ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags, indem er entweder (a) das von uns erstellte Vertrags- oder Angebotsdokument unterzeichnet oder (b) uns in anderer geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) sein bindendes Angebot mitteilt. 2.3 Adlar Castra kann das Angebot des Kunden annehmen, indem wir •

eine schriftliche oder in Textform erstellte Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) an den Kunden übermitteln, oder

das vom Kunden unterzeichnete Vertrags- oder Angebotsformular gegengezeichnet an den Kunden zurücksenden.

Mit Zugang der Annahme beim Kunden kommt ein wirksamer Vertrag zustande. 2.4 Adlar Castra ist nicht verpflichtet, mit dem Kunden einen Vertrag abzuschließen. Insbesondere behalten wir uns vor, nach einer Bonitätsprüfung vom Vertragsschluss abzusehen, falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. 2.5 Nach Vertragsschluss stellen wir dem Kunden die Vertragsunterlagen in Textform (z.B. als PDF per E-Mail) zur Verfügung. 2.6 Sollte der Zeitraum zwischen Annahme des Angebots und dem Beginn der Installation vier (4) Monate überschreiten, ohne dass Adlar Castra hierfür verantwortlich ist (z.B. Verzögerungen durch den Kunden), behalten wir uns vor, den vertraglich vereinbarten Preis aufgrund nachweislicher Kostensteigerungen (z.B. Materialkosten, Lohnkosten, allgemeine Inflationsrate) angemessen anzupassen. 3. Leistungsumfang 3.1 Adlar Castra erbringt folgende Leistungen, soweit vertraglich vereinbart: •

Lieferung der Wärmepumpe(n) und ggf. weiterer vereinbarter Produktkomponenten (z.B. Speicher).

Montage, Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Produkte.

(Optional) Wartung und Serviceleistungen gemäß gesonderter Vereinbarung.

3.2 Werden während der Vertragsdurchführung weitere, über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen (z.B. zusätzliche Reparaturen, die nicht von der gesetzlichen Gewährleistung erfasst sind) notwendig oder vom Kunden gewünscht, können diese separat vereinbart werden. Solche Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag (z.B. Wartungsvertrag) geregelt.

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