AUSSER KONTROLLE
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Bildnachweis: Umschlag: „Aufruf zur Gerechtigkeit bei der ChevronAktionärsversammlung 2011“ © Rainforest Action Network (Attribution-NonCommercial 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0), photo modifiée Seite 4: „Aufruf zur Gerechtigkeit bei der ChevronAktionärsversammlung 2011“ © Amos Lee Gregory Jr. (Attribution-NonCommercial 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0)) Seiten 10 und 14: © Pixabay Seite 16: Die Abgeordnetenkammer von Luxemburg © Mmkay (licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license)
Inhalt Einleitung: AUSSER KONTROLLE: Gegen die Straffreiheit multinationaler Unternehmen, 3
1. Die Architektur der Straffreiheit, 4
1.1. Rechtliche Autonomie der juristischen Person, 5 1.2. Nichteinhaltung von Gerichtsurteilen aus Ländern des Südens, 6 1.3. Der schwierige Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren in den Ländern des Südens, 7 1.4. Die Schiedsgerichte, 9
Impressum
2. Die Notwendigkeit eines verbindlichen gesetzlichen Rahmens, 10 2.1. Soziale Verantwortung von Unternehmen: Freiwillige Maßnahmen reichen nicht aus, 11 2.2. Eine internationale Konjunktur, die verbindliche Regeln begünstigt, 12
www.astm.lu Diese Veröffentlichung wurde ausgearbeitet von Action Solidarité Tiers Monde asbl (ASTM) im Rahmen der Kampagne #NO CORPORATE IMPUNITY – Menschenrechte vor Profit. ASTM ist eine luxemburgische Entwicklungs-NGO, die sich seit 1969 aktiv für eine solidarische Gesellschaft, soziale Gerechtigkeit und einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen einsetzt. Der Respekt und die Wahrung der Menschenrechte nehmen eine zentrale Stelle in unserer Arbeit ein. Wir unterstützen Partnerorganisationen in Afrika, Asien, Lateinamerika und dem Mittleren Osten und leisten Informations-, Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit mit Menschen in Luxemburg sowie politisches Plädoyer in Luxemburg und in Europa.
2.3. Nationale und regionale Initiativen, um multinationale Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen , 14
3. Die Notwendigkeit eines verbindlichen gesetzlichen Rahmens in Luxemburg, 16
Fakten & Zahlen, 18
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MENSCHENRECHTE VOR PROFIT
AUSSER KONTROLLE: Gegen die Straffreiheit multinationaler Unternehmen In den vergangenen Jahrzehnten sind multinationale Unternehmen zu zentralen Akteuren des weltweiten Wirtschaftssystems geworden. Während ihre Aktivitäten einen positiven Einfluss auf wirtschaftliche Entwicklungen haben können, so ist heute auch anerkannt, dass sie ebenfalls einhergehen mit einem Risiko von Menschenrechtsverletzungen und gravierenden Umweltschäden, vor allem in Ländern des Südens. Solche von multinationalen Unternehmen begangenen oder ermöglichten Verstöße schaffen es regelmäßig in die Schlagzeilen: Vertreibung indigener Völker aus ihren Gebieten, Verschmutzung der Umwelt durch Ölindustrie oder Bergbau, Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, unmenschliche Arbeitsbedingungen in Textilunternehmen oder Kinderarbeit auf Kakaoplantagen. 85% aller multinationalen Unternehmen haben ihren Sitz in einem Land des Nordens. Doch die betroffene Bevölkerung befindet sich überwiegend in Ländern des Südens1, in denen der Staat nicht immer seiner Rolle nachkommt, seine Bürger zu beschützen. Und wenn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen versuchen, Gerechtigkeit und Entschädigungen zu erlangen, treffen sie auf große Hindernisse. Auch die Partnerorganisationen von Action Solidarité Tiers Monde (ASTM) erleben diese Realität, wie es die Fallbeispiele und Zeugnisse in dieser Veröffentlichung belegen. Denn die komplexe Organisationsstruktur multinationaler Unternehmen kann dazu führen, ihre rechtliche Verantwortung zu verwässern, insbesondere diejenige der Muttergesellschaften. Einige multinationale Unternehmen sind heute wirtschaftlich bedeutender als ganze Volkswirtschaften, doch im Gegensatz zu Staaten befinden sie sich außerhalb des internationalen Regulierungssystems zur Wahrung der Menschenrechte. Nach einer Studie von Global Justice Now2 waren 2015 von den 100 reichsten Wirtschaftseinheiten nur 31 Regierungen (Gesamtbetrag der Steuereinnahmen), die anderen 69 waren multinationale Unternehmen
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(Gesamtbetrag Umsatz). Die Reichweite der wirtschaftlichen Aktivitäten multinationaler Unternehmen entspricht nicht dem gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen also nachgebessert werden, um multinationale Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen. ASTM begrüßt die durchaus positiven Initiativen auf internationaler Ebene, wie etwa das freiwillige Engagement im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – doch diese Maßnahmen sind nicht bindend. Sie haben den durch Aktivitäten multinationaler Unternehmen verursachten Menschenrechtsverletzungen bis heute kein Ende bereiten können. Wir sind der Meinung, dass es höchste Zeit ist, diese inakzeptablen Praktiken zu beenden. Es ist die Pflicht der Staaten, die Rechte aller Weltbürger zu beschützen, die Armut zu bekämpfen und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen. Diese Studie analysiert das Funktionieren der Straffreiheit, von der einige multinationale Unternehmen profitieren. Sie bietet einen Überblick über Initiativen auf internationaler Ebene, die die multinationalen Unternehmen in die Verantwortung nehmen wollen. Wir argumentieren dafür, den gesetzlichen Rahmen in Luxemburg zu verstärken, um potentielle Menschenrechtsverletzungen von aus Luxemburg operierenden Unternehmen zu verhindern, und liefern eine Reihe von Empfehlungen.
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Impunité des sociétés transnationales, Centre Europe – Tiers Monde (Cetim), Genf, 2016, www.cetim.ch/wp-content/uploads/br-impunit%C3%A9-fusionn%C3%A9.pdf www.globaljustice.org.uk/news/2016/sep/12/10-biggest-corporations-makemore-money-most-countries-world-combined
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1.
DIE ARCHITEKTUR DER STRAFFREIHEIT In Ländern des Südens stehen Opfer von Menschenrechtsverletzungen oft vor großen Hindernissen, wenn es darum geht, multinationale Unternehmen zur Verantwortung für ihre Handlungen zu ziehen. Der schwierige Zugang zu Informationen und hohe Anwalts- und Gerichtskosten benachteiligen die lokale Bevölkerung gegenüber Unternehmen, die über praktisch unbegrenzte finanzielle Mittel verfügen. Darüber hinaus gibt es weitere Hindernisse, die den Zugang zur Justiz erschweren.
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MENSCHENRECHTE VOR PROFIT
1.1. Rechtliche Autonomie der juristischen Person
Gesellschaften und deren Subunternehmer oder Zulieferer. Die Auftraggeber vertrauen einen Teil ihres Produktionszyklus anderen Unternehmen an. Diese Subunternehmer müssen sich meist strikt an die Lastenhefte und Fristen halten, die sie vom Auftraggeber erhalten und haben reell sehr wenig Autonomie. Und die Muttergesellschaft kann jegliche rechtliche Haftung in Bezug auf die Produktionsbedingungen von sich weisen.
Die Autonomie der Die 1980er Jahre haben die Ära der multinaDas Prinzip der rechtlichen Autonomie hält die tionalen Unternehmen eingeleitet. Die OrganiOpfer von Verstößen oft davon ab, eine Mutjuristischen Person sationsstruktur dieser großen Unternehmen tergesellschaft oder einen Auftraggeber recht“verschleiert” ist zunehmend komplexer geworden. Sie belich zu belangen. Dieses aus der Kolonialzeit stehen aus zahlreichen Filialen und einer Kette stammende Prinzip3 entspricht nicht mehr der die Beziehung heutigen internationalen Ausrichtung der Wirtvon Subunternehmen und Partnerorganisazwischen einer schaftsaktivitäten multinationaler Unternehtionen. Ihre Produktionsketten sind oft über Muttergesellschaft men. Diese Inkohärenz zwischen wirtschaftliverschiedene Länder angelegt. So versuchen cher Praxis und rechtlichem Rahmen erfordert die Unternehmen, ihre Aktivitäten zu optimieund ihren Filialen. eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung, ren und von den spezifischen Vorteilen eines um die Aktivitäten multinationaler Unternehmen erfassen zu jeden Standortes zu profitieren. Niedrige Löhne, geringe sokönnen und Verstöße gegen Menschenrechte zu vermeiden. ziale Absicherung für die Arbeiter sowie nicht verbindliche Wenn ein Unternehmen durch seine Aktivitäten im Ausland Umweltstandards können einen solchen Vorteil darstellen Schäden verursacht, muss es seinen Teil der Verantwortung und die Unternehmen dazu bewegen, einen Teil ihres Proübernehmen – ob diese Aktivitäten nun von seinen Filialen, duktionszyklus in Länder des Südens zu verlegen. Subunternehmern oder Zulieferern durchgeführt wurden. Die Ströme von Einzelteilen, Zwischengütern oder fertigen Waren zwischen Einheiten einer Unternehmensgruppe (“in EINSTURZ DES RANA PLAZA: tra-Unternehmenshandel”) allein machen heute ein Drittel des Welthandels aus und verdeutlichen damit die spektakuEIN SYMBOL FÜR DIE STRAFFREIHEIT läre Internationalisierung großer Unternehmensgruppen.
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In den meisten EU-Ländern werden multinationale Unternehmen rechtlich nicht als Einzelunternehmen, sondern als Unternehmensgruppe angesehen, deren einzelne Unternehmen rechtlich unabhängig voneinander sind. Dies nennt man rechtliche Autonomie der juristischen Person. Diese Autonomie bedeutet, dass jedes Einzelunternehmen des multinationalen Unternehmens nur für sein eigenes Handeln verantwortlich ist. Das macht es sehr schwierig, eine Muttergesellschaft zur Verantwortung zu ziehen für Menschenrechtsverletzungen, die von ihren Tochtergesellschaften im Ausland begangen werden. Die Autonomie der juristischen Person “verschleiert” die Beziehung zwischen einer Muttergesellschaft und ihren Filialen.
Einsturz des Rana Plaza
Das Rana Plaza Gebäude, das mehrere Textilunternehmen beherbergte, stürzte am 24. April 2013 ein. Dabei kamen über 1.000 Menschen ums Leben. Tausende müssen für den Rest ihres Lebens mit Behinderungen leben. Unter den Trümmern fanden sich zahlreiche Etiketten großer europäischer Kleidermarken. Die Subunternehmer aus Bangladesch arbeiteten unter anderem für europäische Auftraggeber, von denen einige nach der Katastrophe jegliche Verbindung zu ihren Subunternehmern abstritten. Auch wenn über einen Entschädigungsfonds Ausgleichszahlungen gemacht wurden, so wurde jedoch keine rechtliche Haftbarkeit der Auftraggeber-Firmen anerkannt4.
In Wirklichkeit besitzen die verschiedenen Einheiten einer Unternehmensgruppe jedoch nur eine eingeschränkte Autonomie. Die Muttergesellschaften sind (mehrheitliche oder mi noritäre) Aktionäre ihrer Filialen und verfügen im Allgemeinen über Stimmrechte, die ihnen erlauben, Aktivitäten ihrer Filialen zu kontrollieren. Die Entscheidungen fallen oft auf der Ebene der Muttergesellschaft, Waren und Erträge überqueren die rechtlichen Grenzen ohne Probleme. Nehmen wir das Beispiel eines multinationalen Ölunternehmens, das seinen Sitz in einem Land hat, in dem es kein Erdöl gibt. Wie soll dieses Unternehmen überhaupt unabhängig von seinen Filialen exi stieren, die beauftragt sind, das Öl in erdölreichen Ländern zu fördern? 3
Ein Unternehmen kann auch ein anderes ohne Aktienbesitz kontrollieren. Dies ist zum Beispiel der Fall für auftraggebende MENSCHENRECHTE VOR PROFIT
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Removing barriers to justice, SOMO: www.somo.nl/wp-content/ uploads/2017/08/Removing-barriers-web.pdf Pour une obligation de vigilance des entreprises transnationales, 2016, Amnesty International
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1.2. Nichteinhaltung von Gerichtsurteilen aus Ländern des Südens Da es so schwierig ist, die rechtliche Haftbarkeit der Muttergesellschaften zu belangen, bleibt den Opfern von Menschenrechtsverletzungen oft nichts anderes übrig, als zu versuchen, vor nationalen Gerichten Gerechtigkeit zu erhalten. Auch wenn die Opfer es erreichen, dass die rechtliche Verantwortung der lokalen Filiale anerkannt wird, kommt es vor, dass diese vorgibt, nicht genügend finanzielle Mittel zu haben oder nicht ausreichend versichert zu sein, um den verursachten Schaden zu beheben, und sich insolvent erklärt. Die Opfer können sich nicht mehr an die Muttergesellschaft wenden und müssen auf die Entschädigung der Schäden verzichten, wobei die Muttergesellschaft die Profite eingesteckt hat.
Im seltenen Fall, wenn ein Gericht in einem Produktionsland eine Muttergesellschaft belangen kann oder diese als verantwortlich erklärt, stoßen die Opfer auf zahlreiche Hindernisse, wenn es darum geht, dieses Urteil im Land der Muttergesellschaft geltend zu machen. Dies war zum Beispiel der Fall einiger US-amerikanischer Unternehmen, denen es offenkundig gelungen ist, US-amerikanische Gerichte zu überzeugen, Gerichtsurteile aus Ecuador und Nicaragua nicht anzuerkennen5.
Removing barriers to justice, SOMO: www.somo.nl/wp-content/ uploads/2017/08/Removing-barriers-web.pdf Pour une obligation de vigilance des entreprises transnationales, 2016, Amnesty International 5 Idem 6 www.texacotoxico.net 7 ASTM hat die Arbeit des Frente de Defensa de la Amazonía während 10 Jahren unterstützt. 2012 hat der Frente die Organisation UDAPT gegründet, die sich auf den Gerichtsprozess konzentriert, der vom Anwalt Pablo Fajardo geführt wird. Der Frente konzentriert sich nun seinerseits mehr auf die nachhaltige Entwicklung der Region. 8 www.chevrontoxico.com 9 www.csrwire.com/press_releases 10 B. Ekwurzel et.al: The rise in global atmospheric CO2, surface ..., April 2017, in: https://link.springer.com/.../10.1007%2Fs10584-017-1978-0.pdf 3
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BIS DIE HÖLLE ZUFRIERT:
Vergiftete Umwelt...
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DER CHEVRON/TEXACO-PROZESS Von 1964 bis 1992 förderte Texaco, eine Ölfirma mit Sitz in den USA, Erdöl im Amazonasregenwald von Ecuador und hinterließ dort über 1.000 giftige Becken voller Öl, die seither die Gewässer und Böden der Region verseuchen6. Zusätzlich zu der Zerstörung der Umwelt haben diese Ölschäden zu erhöhten Krebs- und Sterberaten bei der lokalen Bevölkerung geführt. 1993 schlossen sich 30.000 Einwohner und Menschenrechtsorganisationen dieser Region zum „Frente de Defensa de la Amazonía“7 zusammen und verklagten Texaco in New York darauf, die Umweltschäden wieder zu beheben. 2001 kaufte Chevron Texaco auf und erreichte, dass der Prozess nach Ecuador verlegt wurde, wo er im Mai
2003 am Obersten Gerichtshof der Erdölprovinz Sucumbios neu eröffnet wurde. Nach acht Jahren juristischen Tauziehens gab das ecuadorianische Gericht den Klägern im Februar 2011 Recht. 2013 verurteilte der Oberste Gerichtshof von Ecuador Chevron schließlich zu einer Entschädigungszahlung von 9,6 Milliarden USD. Da Chevron vorsorglich seine Guthaben aus Ecuador abgezogen hatte, waren die Kläger gezwungen, das Geld in anderen Ländern einzuklagen, so u.a. in Kanada und den USA8. Doch 2014 lehnte der New Yorker Bezirksrichter die Anerkennung des ecuadorianischen Urteils ab. Dies
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1.3. Der schwierige Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren in den Ländern Nach einem des Südens aktuellen Bericht
günstige Startbedingungen zu schaffen. So vernachlässigt der Staat seine regulierende Rolle und verliert einen großen Teil der Kontrolle über wirtschaftliche Aktivitäten.
Dazu kommt, dass in vielen Ländern des Südens der Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren nicht ausreichend garantiert ist. Zunächst wegen schwacher Regulierungssysteme: Die Strukturanpassungsprogramme, die den verschuldeten Ländern des Südens seit den 1980er Jahren auferlegt wurden, haben die Regulierungssysteme und rechtlichen Beschränkungen für Unternehmen geschwächt. Darüber hinaus liefern sich Regierungen Wettbewerbe, um ausländische Investitionen anzuziehen, was sie zusätzlich dazu verleitet, für multinationale Unternehmen
Das Justizsystem ist zudem in vielen Ländern durch Korruption geschwächt. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte sind viele multinationale Unternehmen derart gewachsen, dass sie über mehr finanzielle Mittel verfügen als Regierungen. Einer Studie von Global Justice Now11 zufolge waren die Umsätze der zehn größten Unternehmen weltweit zusammen so hoch wie die gesamten Steuereinnahmen der 180 ärmsten Regierungen der Welt. Dies verdeutlicht, in welchem Maße multinationale Unternehmen potentiell Einfluss auf staatliche Regulierungsorganismen, die Polizei oder das von Global Witness13 Gerichtswesen nehmen können und inwieweit hat sich die Zahl dies Gerichtsverfahren in Ländern des Südens ineffizient machen kann. Wenn sich also multider ermordeten nationale Unternehmen an Enteignungen, der MenschenrechtsVertreibung der Bevölkerung oder Umweltverschmutzungen beteiligen, so ist das Risiko und groß, dass lokale Gerichte das Verfahren einUmweltaktivisten stellen oder das Unternehmen freisprechen.
in fünf Jahren verdoppelt und 2016 mehr als 200 Tote erreicht.
In manchen Fällen versäumt es der Staat, Menschenrechtsaktivisten zu beschützen, oder er macht sich sogar zum Komplizen der multinationalen Unternehmen. Die lokale Bevölkerung,
... durch ChevronTexaco
geschah aufgrund einer Aussage des ehemaligen ecuadorianischen Richters Alberto Guerra, der behauptete, die Kläger hätten versucht, ihn zu bestechen. Gegen dieses Urteil ging Steven Donzinger als Anwalt der Kläger
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Ankläger erhalten zu haben9. Trotz dieses Korruptionsskandals hat das Oberste Bundesgericht der USA das Urteil des Bezirksrichters im Juni 2017 bestätigt. Insgesamt hat Chevron, der größte nicht-staatliche Ölkonzern und Verursacher von Treibhausgasen der Welt10, bis heute über zwei Milliarden USD ausgegeben für Anwaltshonorare, Kosten für Detektive und für Öffentlichkeitsarbeit.
in Revision. 2015 gab Ex-Richter Guerra vor einem internationalen Schiedsgericht (das Chevron gegen den Staat Ecuador angerufen hatte) zu, mehr als 2 Millionen USD von Chevron für seine Falschaussage gegen die
In Kanada erkannte die Justiz 2016 die Relevanz des ecuadorianischen Urteils an. Im Oktober 2017 soll nun ein Gericht von Ontario in Toronto klären, ob Chevron Canada – eine 15 Milliarden USD-schwere, 100%ige Tochtergesellschaft von Chevron –, für die Entschädigung aufkommen muss. Wird diese Entscheidung den über 20 Jahre andauernden juristischen Leidensweg der Opfer endlich beenden?
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Peru: ein Regulierungssystem im Dienste von Unternehmensinteressen die sich organisiert, um ihre Rechte zu verteidigen und sich gegen die Aktivitäten der multinationalen Unternehmen zu wehren, riskiert eingeschüchtert, bedrängt oder sogar ermordet zu werden, um ihren Widerstand zu brechen. Solche Fälle von Gewalt haben in den letzten Jahren zugenommen. Nach einem aktuellen Bericht von Global Witness12 hat sich die Zahl der ermordeten Menschenrechts- und Umweltaktivisten in fünf Jahren verdoppelt und 2016 mehr als 200 Tote erreicht. Die Mehrzahl der Mörder seien dabei von multinationalen Unternehmen oder Staaten beauftragt worden. Multinationale Unternehmen und Staaten (statt die Rechte ihrer Bürger zu verteidigen) führen bisweilen sogar Kampagnen, in denen sie Menschenrechts- und Umweltaktivisten kriminalisieren und strafrechtlich verfolgen. Der Fall von Máxima Acuña (siehe Kasten) ist kein Einzelfall. globaljusticenow.org.uk/news/2016/sep/12/10-biggest-corporations-makemore-money-most-countries-world-combined Global Witness, Defenders of the Earth: www.globalwitness.org/en/campaigns/ environmental-activists/defenders-earth/ 13 Global Witness, Defenders of the Earth: www.globalwitness.org/en/campaigns/ environmental-activists/defenders-earth/ 11
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Um private Investitionen zu fördern, hat der peruanische Staat Umweltregulierungen abgeschwächt, etwa indem Fristen für UmweltimpaktStudien reduziert, die Rolle der UmweltkontrollInstanz geschwächt oder indem staatlichen und lokalen Behörden erlaubt wurde, privaten Unternehmen ohne die Einwilligung des Parlamentes Grundstücke zuzusprechen, was gegen bestehende Gesetze und die peruanische Verfassung verstößt. Schwache Institutionen belasten auch das Recht auf Sicherheit und freie Meinungsäußerung. 2012 wurde in Peru das Eingreifen der Streitkräfte zur Eindämmung öffentlicher Proteste legalisiert. Ein Gesetz aus dem Jahr 2014 gesteht den Mitgliedern der Streit- und Polizeikräfte Immunität zu, wenn sie während der Ausübung ihrer Tätigkeit Menschen verletzen. Ein neues Dekret erlaubt schließlich der Polizei, Sicherheitsverträge mit Unternehmen zu schließen, wobei Polizisten in ihrer Freizeit ihre Uniform und ihre Waffen tragen dürfen. David Velazco, Direktor der peruanischen NGO und ASTM-Partnerorganisation FEDEPAZ.
MÁXIMA ACUÑA: sein und durch seine Aktivitäten Wasserreserven verschmutzt und Wassermangel verursacht zu haben.
SYMBOL DES WIDERSTANDES GEGEN MULTINATIONALE
© Jacob Holdt
UNTERNEHMEN
Die Goldmine Yanacocha in den peruanischen Anden ist die größte Goldmine auf dem amerikanischen Kontinent. Sie wird seit 1993 von dem Unternehmen Minera Yanacocha betrieben, welches mehrheitlich der US-amerikanischen Aktiengesellschaft Newmont Mining gehört. Die ansässige Bevölkerung beschuldigt das Unternehmen, für katastrophale Umweltschäden verantwortlich zu
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Als Minera Yanacocha Pläne für das Erweiterungsprojekt Conga ankündigte, löste dies massive Proteste auf Seiten der lokalen Bevölkerung aus. Für Newmont Mining stellt Máxima Acuña ein Hindernis bei der Umsetzung des Conga-Projektes dar: Die 25 Hektar Land, die die indigene Landwirtin 1994 gekauft hat, befinden sich in dem von Minera Yanacocha benötigten Gebiet. Da Máxima Acuña ihr Land nicht verkaufen wollte, haben private Sicherheitskräfte von Minera Yanacocha zusammen mit Spezialeinheiten der Polizei 2011 Máximas Haus angezündet. Familienmitglieder wurden zusammengeschlagen, Máximas Tochter Gilda bis zur Bewusstlosigkeit. Máxima hat zwei Zusammenbrüche und Depressionen hinter sich – aber sie und ihre Familie haben nicht aufgegeben.
Acuña wegen illegaler Aneignung eines Firmengrundstücks verklagt. Trotz einer rechtlich gültigen Besitzurkunde wurde Máxima in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt sowie einer Entschädigung von 2.000 USD, zahlbar an das Minenunternehmen. Máxima Acuña legte Berufung ein, der im Dezember 2014 vom Berufungsgericht in Cajamarca stattgegeben wurde. Daraufhin beantragte Minera Yanacocha die Überprüfung des Gerichtsurteils vor dem Obersten Gerichtshof, während das Unternehmen Máxima Acuña und ihre Familie weiterhin bedrängte. Am 3. April 2017 hat das Gericht Máxima schließlich in letzter Instanz freigesprochen. Ihrer Anwältin Mirtha Vásquez, Direktorin der Menschenrechtsorganisation Grufides, zufolge hat Minera Yanacocha keinen Beweis vorlegen können, dass ihnen das umstrittene Stück Land gehöre. Von Anfang an hat das Unternehmen nur auf Täuschung, Einschüchterung und Gewalt gesetzt.
Die Klagen der Familie Acuña gegen das Minenunternehmen und seine Einschüchterungstaktik wurden zurückgewiesen. Minera Yanacocha hat seinerseits Máxima
Máxima Acuña ist in ganz Lateinamerika zu einem Symbol des Widerstandes gegen multinationale Unternehmen geworden. 2016 erhielt sie den renommierten Goldman-Umweltpreis.
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Seit den 1990er Jahren wurde die Macht multinationaler Unternehmen in einer Vielzahl von Handelsverträgen und Freihandelsabkommen ausgeweitet. Der Mechanismus, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten beizulegen (Investor-State Dispute Settlement – ISDS), wie er in vielen Freihandelsabkommen vorgesehen ist, erlaubt es multinationalen Unternehmen, einen Staat zu belangen, falls dieser eine politische Entscheidung trifft, die Unternehmensinteressen widerspricht. Dieses Instrument soll rechtliche Risiken begrenzen, denen sich Unternehmen aussetzen, wenn sie im Ausland investieren. Streitigkeiten zwischen Staaten und Investoren werden vor einem Schiedsgericht behandelt – einem privaten Gericht, das mit der Schlichtung der Streitsache beauftragt wird. Die meisten Fälle werden vor dem „International Centre for Settlement of Investment Disputes“ (ICSID) verhandelt, welches zur Weltbank gehört14. Meistens besteht dieses Schiedsgericht aus drei Richtern (normalerweise Wirtschaftsanwälte), die von Fall zu Fall nominiert werden, einer vom Unternehmen, einer vom Staat, und der dritte von beiden Parteien zusammen oder vom Generalsekretär des ICSID15. Immer zahlreichere und immer größere (in Bezug auf den von den Investoren verlangten Betrag) Streitsachen werden vor den ISDS verhandelt. Beschwerde wird meist gegen Regierungen von Entwicklungs- und Schwellenländern eingelegt, für die diese Prozesse teuer zu stehen kommen. Journalisten von De Groene Amsterdammer und Oneworld16 haben recherchiert, dass ein ISDS-Prozess durchschnittlich acht Millionen USD kostet (ohne die Entschädigungszahlungen, die im Fall einer Verurteilung anfallen).
Im Gegensatz zum öffentlichen Rechtsapparat ist dieses private System undurchsichtig. Es gibt keine Möglichkeit, in Berufung zu gehen – auch dann nicht, wenn die vom Staat zu zahlenden Bußgelder sich auf mehrere Milliarden oder sogar Dutzende Milliarden Dollar belaufen17. Solche drohenden Strafverfolgungen begrenzen natürlich den politischen Spielraum der Staaten und bremsen die Schaffung von Maßnahmen, die dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der Bürgerrechte entgegenkommen würden (Umweltschutz, Abbauverbot von Ressourcen, Neutralität von Zigarettenpackungen, …). https://corporateeurope.org/fr/international-trade/2016/09/lisds-mort-vivant icsid.worldbank.org/en/Pages/process/Number-of-Arbitrators-and-Method-of-Appointment-Convention-Arbitration.aspx 16 www.bastamag.net/1-5-Quand-des-multinationales-s-attaquent-aux-Etatspour-accroitre-leurs 17 www.bastamag.net/Quand-les-Etats-meme-democratiques-doivent-payer-degigantesques-amendes-aux 18 Das Unternehmen Pacific Rim wurde 2013 von der australischen Bergbaufirma Oceana Gold aufgekauft. 14 15
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1.4. Die Schiedsgerichte
Foto: Öffentliche Proteste gegen den Bergbau in El Salvador
Wenn multinationale Unternehmen Staaten angreifen: der Fall Pacific Rim/Oceana Gold18 gegen El Salvador Seit einigen Jahren versucht das kanadische Bergbauunternehmen Pacific Rim, Zugang zu Goldreserven im Norden von El Salvador zu erhalten. Am 15. Juni 2009 hat das Unternehmen den salvadorianischen Staat vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) auf Schadensersatz verklagt. Die Ankläger argumentieren, dass dem Unternehmen mehrere Millionen an potentiellem Gewinn entgehen, da El Salvador eine Genehmigung für die Entwicklung eines Minenprojektes im Departement Cabanas (dem Armutsatlas zufolge eine der ärmsten Gegenden El Salvadors) verweigert hat. Die Regierung hatte die Genehmigung verweigert, weil Pacific Rim die Umweltbedingungen der salvadorianischen Gesetzgebung nicht respektiert hatte. Die Bilanz nach acht Jahren ist erschreckend: In dem sozialen Konflikt, der aufgrund der Unstimmigkeiten zwischen dem Staat und dem multinationalen Unternehmen entstanden ist, sind fünf Umweltaktivisten getötet worden. Der salvadorianische Staat hat mehr als 13 Millionen USD investiert, um sich gegen ein Unternehmen zu verteidigen, das die Umweltbestimmungen von Anfang an nicht eingehalten hat. Im Oktober 2016 hat das ICSID dem salvadorianischen Staat schließlich Recht gegeben und Pacific Rim/Oceana Gold dazu verurteilt, El Salvador acht Millionen USD zu zahlen – eine Summe, die nicht einmal dazu ausreicht, die Kosten der Verteidigung zu begleichen. Trotz des Urteils hat das Unternehmen bis heute keine Zahlung geleistet. Saúl Baños, Direktor der salvadorianischen NGO FESPAD (Fundación de Estudios para la Aplicación del Derecho), Partnerorganisation der ASTM ASTM | 9
2.
DIE NOTWENDIGKEIT EINES VERBINDLICHEN GESETZLICHEN RAHMENS Angesichts dieser Probleme, die über nationale Grenzen hinausgehen, setzen sich nationale und internationale Initiativen dafür ein, die multinationalen Unternehmen verantwortlich zu machen, auch in Bezug auf ihre Wertschöpfungskette19.
Eine Wertschöpfungskette besteht aus der gesamte Kette von Unternehmen, die an einem Produktionsprozess beteiligt sind – vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Sie beinhaltet die Produktbeschreibung, -fabrikation, -verteilung sowie seine strategische Positionierung (Marke, Marketing, …).
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2.1. Soziale Verantwortung von Unternehmen: Freiwillige Maßnahmen reichen nicht aus Um potentielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten stärker zu berücksichtigen, haben zahlreiche multinationale Unternehmen eine Ethik-Charta erstellt oder ein Programm zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) ins Leben gerufen. Auch wenn diese Maßnahmen manchmal sehr positiv sind, so stellt man fest, dass solche freiwilligen Maßnahmen Menschenrechtsverletzungen auf weltweiter Ebene nicht verhindern können. CSR beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung und verändert in keinem Sinne die soziopolitischen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse, die das globale kapitalistische Handelssystem bestimmen.
Während einige Firmen verantwortungsbewusste Praktiken annehmen, verletzen andere weiterhin Menschenrechte. Es gibt keine Garantie dafür, dass sie irgendwann doch noch CSR-Verpflichtungen eingehen werden. Es mangelt nicht an “Greenwashing”20-Beispielen, die belegen, dass manche Firmen CSR eher als Kommunikationsstrategie denn als ernstgemeinte ethische Vorgehensweise verstehen. Um die Rechte aller Menschen zu schützen, die von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind, braucht es also ein verbindliches Instrument.
DIE GRENZEN DER CSR: DIE NICHT EINGEHALTENEN VERSPRECHEN VON WILMAR Palmöl ist das weltweit meistverwendete Pflanzenöl. Jedes zweite Produkt im Supermarkt enthält Palmöl. Wilmar International ist der größte Palmölhändler und -produzent der Welt. Er steht seit Jahren in der Kritik wegen illegaler Brandrodungen, der Abholzung von Torfwäldern und der Vereinnahmung von Land. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat sich Wilmar 2013 im Rahmen seiner CSRPolitik dazu verpflichtet, jegliche Abholzung und jegliches Verhalten, das als Menschenrechtsverletzung gelten könnte, bis Dezember 2015 aus seiner Lieferkette zu beseitigen. Doch die Studie “Der Palmöl-Skandal”21 von Amnesty International hat 2016 die Ausbeutung von Arbeitskräften auf den Plantagen von Wilmar und seinen Zulieferern in Indonesien aufgedeckt. Amnesty hat gravierende Menschenrechtsverletzungen festgestellt: Kinderarbeit von unter 15-jährigen, gesundheitsgefährdende Praktiken
und sehr niedrige Löhne. Arbeiter werden pro Auftrag bezahlt für eine körperlich sehr anstrengende Arbeit und oft mit unmöglich zu erreichenden Tageszielen. Daraus ergibt sich, dass manche Menschen 12 Stunden am Tag arbeiten, sieben Tage die Woche, für einen Lohn der noch geringer ist als der sowieso schon sehr niedrige gesetzliche Mindestlohn in Indonesien. Der Amnesty-Studie zufolge hat Wilmar 2017 angekündigt, neue Maßnahmen bezüglich der Arbeitsbedingungen auf seinen Plantagen zu ergreifen22. Dieses Beispiel zeigt, dass freiwillige Verpflichtungen oftmals völlig ungenügend sind.
Greenwashing besteht darin, der Öffentlichkeit Informationen zu liefern, die einer verzerrten Darstellung der Realität entsprechen, um sich dadurch ein Image von Umwelt- oder sozialer Verantwortung zu geben. 21 www.amnesty.org/fr/latest/news/2016/11/palm-oil-global-brands-profitingfrom-child-and-forced-labour/ 22 business-humanrights.org/fr/wilmar-international-dit-qu%E2%80%99il-prendra-des-mesures-pour-am%C3%A9liorer-conditions-de-travail-dans-ses-plantations 20
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2.2. Eine internationale Konjunktur, die verbindliche Regeln begünstigt In den vergangenen Jahren hat es auf weltweiter Ebene eine Reihe von wichtigen Initiativen gegeben, um multinationale Unternehmen in die Verantwortung zu ziehen.
2.2.1. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Im Juni 2011 hat der UN-Menschenrechtsrat einstimmig die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte angenommen. Diese Prinzipien, vorgeschlagen vom Politikwissenschaftler John Ruggie, beruhen auf drei Grundsätzen: Erstens müssen Staaten ihre Bürger vor Angriffen Dritter auf ihre Menschenrechte – unter anderem durch multinationale Unternehmen – schützen. Zweitens müssen multinationale Unternehmen Menschenrechte respektieren, indem sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen: Sie müssen tatsächliche und potentielle Auswirkungen auf die Menschenrechte untersuchen, entsprechende Maßnahmen ergreifen und offenlegen, wie sie solchen Auswirkungen entgegenwirken23. Drittens muss es Zugang zu effektiven Rechtsmitteln geben, um Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und wiedergutzumachen. Die Leitprinzipien weiten diese Verantwortung der Unternehmen auch auf deren Wertschöpfungskette aus. Auch wenn die UN-Leitprinzipien international einen wichtigen Anstoß gegeben haben, so beruht ihre Umsetzung auf dem politischen Willen der einzelnen Staaten, womit ihrer
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Wirksamkeit eingeschränkt wird. In zahlreichen Ländern gibt es unterschiedliche Initiativen, Teile der Leitprinzipien verbindlich zu machen24. Es ist nun an den einzelnen Staaten, nationale Aktionspläne zu entwerfen, um die Leitprinzipien zu operationalisieren. Luxemburg kann diese Chance nutzen, um einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen und den Respekt der Menschenrechte stärker in den luxemburgischen Gesetzen zu verankern.
2.2.2. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Die OECD hat im Jahr 1976 Leitsätze für multinationale Unternehmen erstellt, die 2011 überarbeitet wurden, um einige Aspekte in Bezug auf Menschenrechte miteinzubeziehen. Diese Leitsätze bestehen aus einer Reihe von Em pfehlungen, unter anderem zum Verhalten von Unternehmen in Bezug auf den Respekt der Menschenrechte. Die unterzeichnenden Staaten (darunter auch Luxemburg) sind verpflichtet, die Leitsätze umzusetzen, wobei die Leitsätze nicht direkt verbindlich für die Unternehmen sind. Eine Nationale Kontaktstelle muss eingerichtet werden, die die Umsetzung der Leitsätze fördern und umsetzen soll. Diese Kontaktstelle kann unter anderem Beschwerden annehmen über Unternehmen, die gegen die Leitsätze verstoßen. Zwischen 2000 und 2015 haben die Nationalen Kontaktstellen mindestens 250 Beschwerden von Gemeinschaften, Privatpersonen und NGOs erhalten. Die Kontaktstellen sollen
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dabei vor allem als Mediatoren wirken. Ein aktueller Bericht von OECD Watch25 stellt jedoch fest, dass die Vermittlungen der Kontaktstellen in den allermeisten Fällen nicht dazu führen, dass sich das Verhalten der Unternehmen zum Positiven wendet oder dass die Opfer eine Wiedergutmachung erhalten.
Die Europäische Kommission hat durch eine Stellungnahme vom 5. Dezember 2012 die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, die UN-Leitprinzipien in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission betont die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte, insbesondere in Risikozonen oder -sektoren wie etwa Mineralien aus Konfliktgebieten, die Vereinnahmung von Land oder in Gebieten, in denen das Arbeitsrecht die Rechte der Arbeiter nicht genügend schützt. Im März 2016 hat der Europarat eine Empfehlung an seine Mitgliedsstaaten abgegeben, um sie zu ermutigen, die Sorgfaltspflicht der Unternehmen unter bestimmten Umständen26 per Gesetz verbindlich zu machen, in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien27. Im Mai 2016 haben die Parlamente aus acht EU-Staaten die EU-Kommission zu einem Gesetzesentwurf zur Sorgfaltspflicht28 für europäische Unternehmen aufgefordert, um Verletzungen von Menschen-, Sozial- und Umweltrechten zu verhindern oder wiedergutzumachen29. Eine solche “grüne Karte”-Initiative erlaubt nationalen Parlamenten, der Kommission Gesetze oder Maßnahmen vorzuschlagen. In diesem Fall verdeutlicht sie den Wunsch einer Initiative auf EU-Ebene, zum Beispiel auf Grundlage des französischen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen aus dem Jahr 2017 (vgl. unten). Urheber dieser Initiative sind die Parlamente aus Estland, Litauen, der Slowakei, Portugal, das britische Oberhaus, die niederländische Abgeordnetenkammer, der italienische Senat und die französische Assemblée nationale.
2.2.4. Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Schaffung eines internationalen Abkommens
© Global Campaign Dismantle Corporate Power and Stop Impunity
2.2.3. Vorstöße auf europäischer Ebene
Demonstration organisiert durch Global Campaign Dismantle Corporate Power and Stop Impunity
erster, von Ecuador erarbeiteter Textvorschlag des Abkommens diskutiert werden. Die internationale Zivilgesellschaft (die Allianz für ein Abkommen31) versammelt mehr als 900 Organisationen, die aktiv an diesem Prozess teilnehmen und durch schriftliche und mündliche Beiträge konkrete Vorschläge einbringen.
Prinzip 17 der UN-Leitprinzipien konzern-initiative.ch/wp-content/uploads/2016/10/FS2_F_Online.pdf OECD Watch. Remedy Remains Rare. An analysis of 15 years of NCP cases and their contribution to improve access to remedy for victims of corporate misconduct. June 2015, www.oecdwatch.org/publications-en/Publication_4201 26 www.konzern-initiative.ch/wp-content/uploads/2016/10/FS2_F_Online.pdf 27 Face à l’impunité des multinationales, l’Europe avance, http://forumcitoyenpourlarse.org/wp-content/uploads/2016/10/Impunite_multinationales-Europe_avance.pdf 28 Laut Amnesty International ist die Sorgfaltspflicht die verbindliche Umsetzung der angemessenen Sorgfalt. 29 www.konzern-initiative.ch/wp-content/uploads/2016/10/FS2_F_Online.pdf 30 www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/WGTransCorp/Pages/IGWGOnTNC.aspx 31 www.treatymovement.com/alliance-pour-un-traite-1/ 23 24 25
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Auf Initiative von Südafrika und Ecuador hat der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2014 per Resolution eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe geschaffen, die zur Aufgabe hat, ein internationales, rechtlich verbindliches Abkommen auszuarbeiten, welches die Aktivitäten multinationaler und anderer Unternehmen im Rahmen internationaler Menschenrechtsnormen reglementiert30. Diese Arbeitsgruppe hat sich 2015 und 2016 zu zwei Verhandlungsrunden getroffen. Bei der dritten Runde soll vom 23. bis 26. Oktober 2017 ein
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2.3. Nationale und regionale Initiativen, um multinationale Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen Einzelne Länder und Regionen in Europa haben ihre nationale Gesetzgebung bereits gestärkt, um Opfer vor Verstößen multinationaler Unternehmen zu schützen.
2.3.1. Frankreich: ein Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftraggebern Am 21. Februar 2017 hat die französische Nationalversammlung ein Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht („loi française relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre“) beschlossen und damit einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen die Straffreiheit multinationaler Unternehmen getan. Das Gesetz soll schwerwiegenden Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte vorbeugen, verursacht durch die Aktivitäten großer Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften, Subunternehmer und Zulieferer. Muttergesellschaften und auftraggebende Unternehmen müssen nun einen sogenannten “Sorgfaltsplan” („plan de vigilance“) erarbeiten und umsetzen32. Ein französischer Richter kann ersucht werden, um zu erreichen, dass dieser Plan veröffentlicht und umgesetzt wird, und das Unternehmen kann, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftbar gemacht und zu einer Wiedergutmachung verurteilt werden. Nach einem weiten Weg durch die Instanzen und einer langen Kampagne der Zivilgesellschaft erlaubt dieses Gesetz nun endlich, die Autonomie der juristischen Person zu “entschleiern”. Hier wird schwarz auf weiß anerkannt, dass es eine Verbindung und eine gemeinsame Verantwortung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften gibt, so-
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Nach einem weiten Weg durch die wie zwischen Auftraggebern und ihren SubunInstanzen und einer ternehmern und Zulieferern. Doch auch dieses Gesetz stößt an seine Grenzen, insbesondere langen Kampagne was die Größe der von ihm betroffenen Unterder Zivilgesellschaft nehmen betrifft33. Außerdem müssen die Opfer erlaubt dieses beweisen, dass die ihnen zugefügten Schäden auf einem Verstoß des Unternehmens gegen Gesetz nun endlich, seine gesetzlichen Verpflichtungen beruhen. die Autonomie der Menschenrechtsorganisationen zufolge wäre juristischen Person es gerechter und fairer gewesen, wenn die stärkere Seite – also das multinationale Unternehzu “entschleiern”. men – hätte beweisen müssen, dass es alles Hier wird schwarz auf getan hat, um einen Schaden zu vermeiden. weiß anerkannt, dass Außerdem wird durch das Gesetz kein Kon trollorgan eingerichtet, das die Umsetzung der es eine Verbindung “Sorgfaltspläne” kontrolliert. Es ist also an der und eine gemeinsame Zivilgesellschaft, diese Rolle zu übernehmen. Verantwortung zwischen Mutter- und 2.3.2. Schweiz: eine Tochtergesellschaften Volksinitiative für verantwortliche multinationale Unternehmen34 gibt, sowie zwischen Auftraggebern Nachdem 2011 eine Petition die Ineffizienz freiwilliger Maßnahmen von multinationalen Unterund ihren nehmen beim Schutz von Menschenrechten Subunternehmern und angeprangert hatte, haben sich im Jahr 2015 84 Organisationen der Schweizer Zivilgesellschaft Zulieferern. MENSCHENRECHTE VOR PROFIT
Die Handlungsansätze der Initiative 1. Die Sorgfaltspflicht
auswerten
handeln
Rechenschaft ablegen
2. Die Sorgfaltspflicht gilt
weltweit und für die Gesamtheit der Geschäftsbeziehungen.
3. Wenn die Sorgfaltspflicht
nicht respektiert wurde, muss das Unternehmen für die Verletzungen durch seine Filialen geradestehen.
auswerten
handeln
Rechenschaft ablegen
Die Sorgfaltsprüfungspflicht steht im Zentrum der Konzernverantwortungsinitiative Schweiz © Konzernverantwortungsinitiative
zusammengefunden, um eine Volksinitiative zu starten. Diese wurde offiziell im Oktober 2016 eingereicht, nachdem man 120.000 Unterschriften von Schweizer Bürgern gesammelt hatte. Die Volksinitiative zielt darauf ab, Unternehmen haftbar zu machen, die vom Schweizer Territorium aus operieren und im Ausland Menschenrechte verletzen. Multinationale Unternehmen sollen international anerkannte Menschenrechte und Umweltnormen respektieren und ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, indem sie die tatsächlichen und potentiellen Auswirkungen ihrer Aktivitäten analysieren, Maßnahmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen ergreifen und diese offenlegen. Diese Verpflichtungen sollen auch für Subunternehmen und Geschäftspartner gelten. Wenn ein Unternehmen, welches von einem in der Schweiz angesiedelten multinationalen Unternehmen kontrolliert wird, Menschenrechte verletzt, so kann die Muttergesellschaft haftbar gemacht werden – es sei denn, sie kann beweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht korrekt nachgekommen ist. Die Volksini tiative wird demnächst im Parlament diskutiert und in einem Referendum 2018 oder 2019 zur Abstimmung gestellt.
2.3.3. Katalonien: Die Auswirkungen katalanischer Unternehmen bewerten35 Im November 2016 hat das katalanische Parlament aufgrund eines Vorschlags aus der Zivilgesellschaft die Gründung eines “Zentrums zur Bewertung der Auswirkungen katala-
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nischer Unternehmen im Ausland” beschlossen. Damit ist Katalonien zu einem Pionier in Sachen Verteidigung von Menschenrechten vorgerückt. Das Zentrum soll unabhängig sein und sowohl der Zivilgesellschaft als auch dem Parlament und der Regierung Kataloniens Rechenschaft abliefern. Es soll Anschuldigungen von Menschenrechtsverletzungen durch katalanische Unternehmen untersuchen und den betroffenen Gemeinschaften dabei helfen, Gerechtigkeit zu erlangen. Das Zentrum hat ebenfalls zur Aufgabe, darauf zu achten, dass die Menschenrechte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf den verschiedenen Ebenen der katalanischen Verwaltung respektiert werden, und dass bei der Internationalisierung katalanischer Firmen Menschenrechtskriterien strikt beachtet werden.
Der Plan beinhaltet Maßnahmen der angemessenen Sorgfalt, die dazu geeignet sind, Risiken zu identifizieren und schwere Verstöße gegen Menschenrechte, fundamentale Freiheitsrechte, Gesundheit und Sicherheit von Personen und den Schutz der Umwelt zu verhindern. Die Maß nahmenpläne und die Berichte über ihre Umsetzung im abgelaufenen Jahr müssen Teil der jährlichen Geschäftsberichte der Unternehmen sein und veröffentlicht werden. 33 Unternehmen mit Sitz in Frankreich mit mehr als 5.000 Angestellten; französische Filialen von in Frankreich angesiedelten Unternehmen mit mehr als 10.000 Angestellten; in Frankreich angesiedelte Filialen multinationaler Unternehmen mit mehr als 10.000 Angestellten. 34 www.konzern-initiative.ch/?lang=fr 35 http://www.taulacolombia.org/es/noticias/el-grupo-de-trabajo-de-empresasy-ddhh-presenta-la-propuesta-de-centro-de-evaluacion-de-los http://www. lafede.cat/wp-content/uploads/2016/06/InformeAvEmpCAST.pdf 32
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3.
DIE NOTWENDIGKEIT EINES VERBINDLICHEN GESETZLICHEN RAHMENS IN LUXEMBURG 16 | ASTM
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Ddie seit etwa 20 Jahren wachsende Rolle multinationaler ie Veränderung des wirtschaftlichen Panoramas sowie
Unternehmen hat zu einer Inkohärenz geführt zwischen der wirtschaftlichen Reichweite dieser Unternehmen und dem für sie geltenden gesetzlichen Rahmen. Es ist schwierig geworden, die international verstreuten und manchmal undurchsichtigen Produktionsketten zu überwachen. Und so entgeht ein Teil der weltweiten Wirtschaftsaktivitäten heute der Kontrolle der Staaten. In diesem juristischen Vakuum bleiben schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die von multinationalen Unternehmen an den Bevölkerungen der Länder des Südens begangen werden, oft unbestraft. Es ist an der Zeit, diesen inakzeptablen und unethischen Praktiken ein Ende zu bereiten und den gesetzlichen Rahmen zu diesem Zweck weiterzuentwickeln. Auch wenn viele Unternehmen vorbildliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer sozialen Verantwortung ergreifen, so haben sie es schwer, diese Anstrengungen geltend zu machen, so lange andere Unternehmen nur auf Profit aus sind, ohne dabei Umweltverschmutzungen und unmenschliche Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen für Menschenrechte würde das ständige Senken sozialer Standards auf internationaler Ebene beenden, was nicht nur die Menschenrechte gefährdet, sondern auch unserer Wirtschaft und den kleinen und mittleren Unternehmen der europäischen Union schadet. Solche Praktiken bremsen die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung im Süden wie im Norden. Die luxemburgische Regierung hat die UN-Menschenrechtsabkommen ratifiziert, wie etwa den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Luxemburg hat sich ebenfalls verpflichtet, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in nationales Recht umzusetzen. Die Menschenrechte sind universell gültig, und deshalb muss der Staat sie gleichermaßen auf seinem eigenen Territorium schützen, auch wenn in Luxemburg ansässige multinationale Unternehmen im Ausland agieren. Überdies hat sich Luxemburg engagiert, die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030 zu erreichen. Unter diesen Zielen finden sich die Bekämpfung extremer Armut, die Förderung menschenwürdiger Arbeit und der Schutz unseres Planeten. Die Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen, begangen durch multinationale Unternehmen im Ausland, ist integraler Bestandteil der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Infolgedessen muss Luxemburg, um seinen Verpflichtungen in Sachen Menschenrechte und Entwicklung nachzukommen, seine nationale Gesetzgebung den aktuellen Herausforderungen in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte anpassen. Das luxemburgische Recht muss verstärkt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, die im Ausland durch multinationale Unternehmen, die von Luxemburg aus agieren, begangen werden. Die Katastrophe des Rana Plaza hat 1.129 Menschen das Leben gekostet. Die meisten der Subunternehmer aus Bangla-
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desch haben für große westliche Kleidermarken gearbeitet. Diese Katastrophe, ebenso wie die zahlreichen anderen Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die durch Aktivitäten von multinationalem Unternehmen verursacht wurden, fordern die europäischen Mitgliedsstaaten dazu auf, Gesetze zu verabschieden, die solche Katastrophen künftig verhindern. Wirtschaftsinteressen können auch so verfolgt werden, indem sie Menschenrechte respektieren. Mit einer Sorgfaltspflicht für in Luxemburg ansässige multinationale Unternehmen würde das Großherzogtum über einen verbindlichen und präventiven gesetzlichen Rahmen verfügen und könnte damit auch garantieren, dass die Opfer bei Verletzungen dieser Sorgfaltspflicht Zugang zu einem Rechtsverfahren haben. Zurzeit spricht das europäische und internationale politische Umfeld dafür, multinationalen Unternehmen rechtliche Verantwortung zu übertragen. Andere EU-Länder sind auf dem Weg, verbindliche Regeln in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Der Moment ist also günstig für Luxemburg, seinen gesetzlichen Rahmen weiterzuentwickeln. Mit einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen werden wir keine unverantwortlichen Unternehmen mehr anziehen, die auf der Suche nach nicht regulierten Räumen sind. So kann verhindert werden, dass rücksichtslose Praktiken mancher Unternehmen das Bild unserer Landes in den Schmutz ziehen. Die Botschaft, die wir aussenden, ist dann klar: Wir sind bereit, in Luxemburg Unternehmen zu empfangen, die verantwortlich handeln – und nur die. Luxemburg hat den Anspruch, eine Rolle in der globalen Wirtschaft zu spielen, und sollte deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und eine treibende Kraft auf europäischer und auf internationaler Ebene werden.
ASTM fordert Luxemburg auf, verbindliche Normen zu beschließen, die multinationale Unternehmen mit Sitz in Luxemburg zwingen, Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte vorzubeugen und ihre Verantwortung zu übernehmen, wenn Schaden durch ihre Aktivitäten, inklusive Aktivitäten in ihrer Produktionskette, entsteht. Es muss eine Kontrollinstanz ins Leben gerufen werden, um die Umsetzung dieser Normen zu überwachen. die Initiativen zu unterstützen, die auf europäischer und internationaler Ebene darauf abzielen, multinationale Unternehmen in die Verantwortung zu ziehen. dass das Abgeordnetenhaus sich der “grünen Karte” anschließen sollte, die von acht nationalen Parlamenten innerhalb der EU lanciert wurde. Diese Initiative verlangt von der EU-Kommission ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht europäischer Unternehmen über ihre direkten und indirekten Aktivitäten, um schwere Verstöße gegen Menschen-, Sozialund Umweltrechte zu verhindern oder gegebenenfalls Schäden zu beheben. die Verabschiedung eines verbindlichen, starken und effizienten internationalen Abkommens über Unternehmen und Menschenrechte durch die UN-Mitgliedsstaaten zu unterstützen.
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Fakten Zahlen: 85%
Während über der multinationalen Unternehmen ihren Sitz in den Ländern des Nordens haben, lebt der Großteil der von ihren Aktivitäten betroffenen Bevölkerungen in den Ländern des globalen Südens (Quelle: CETIM).
Einer Studie von Global Justice Now zufolge waren im Jahr 2015 die Umsätze der 10 größten Unternehmen weltweit zusammen so hoch wie die gesamten Steuereinnahmen der 180 ärmsten Regierungen der Welt.
Weltweit gibt es
über 70.000
multinationale Unternehmen. Dennoch bleiben sie – ganz anderes wie die Staaten – außerhalb des Systems der internationalen Rechtsprechung zu Menschenrechten.
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Nach einem Report der Organisation Global Witness mit dem Titel „Defenders of the Earth“ hat sich die Zahl der umgebrachten Verteidiger der Menschenrechte in fünf Jahren verdoppelt und 2016 über 200 Tote erreicht. 40% der getöteten Verteidiger waren Angehörige indigener Gemeinschaften. Laut den Informationen von Global Witness sind die Mehrzahl der Mörder von multinationalen Unternehmen oder Staaten gedungen worden.
Frankreich hat 2017 als erstes Land ein verbindliches Gesetz beschlossen, das es erlaubt, multinationale Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten und für Schäden an der Umwelt zur Verantwortung zu ziehen.
Im Jahr 2015 waren
69 der 100
größten Wirtschaftseinheiten der Welt multinationale Unternehmen und nicht Staaten; im Jahr 2014 waren es 63 von 100 (Quelle: Global Justice Now).
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