Inhaltsverzeichnis
Abschlusszahlen im Überblick
Kennzahlen
(in CHF 1’000, soweit nicht anders angegeben)
Eigene Mittel (nach Gewinnverwendung)
Deckungsgrad (Kundengelder / -ausleihungen, in %)
Anzahl Mitarbeitende (teilzeitbereinigt; Jahresdurchschnitt)
(Return on Equity, in %)2
1 Geschäftsaufwand/(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft + Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft + Erfolg Handelsgeschäft + übriger ordentlicher Erfolg)
Aktie der acrevis Bank AG
Valorennummer 13.618.257
Kennzahlen zur Aktie (in CHF, soweit nicht anders angegeben)
2 (Gewinn + Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken)/durchschnittliche eigene Mittel 2025
Anzahl Aktien 364’775
Nominalwert 85
Jahreshöchstkurs 1’505
Jahrestiefstkurs 1’435
Jahresendkurs 1’505
Kapitalisierung 548’986’375
Ausschüttung pro Aktie1 38
Dividendenrendite (in %) 2.52
1 Antrag an die Generalversammlung
Termine
31. Dezember 2025 Abschluss des Geschäftsjahres
20. Februar 2026 Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
19. Februar 2026 Versand des Aktionärsbriefes
Ende August 2026 Bekanntgabe des Halbjahresabschlusses
27. März 2026 15. Generalversammlung
2. April 2027 16. Generalversammlung
Organe und Kader der acrevis Bank AG
Verwaltungsrat
Die Generalversammlung vom 28. März 2025 bestätigte Philipp Dobler und Patrick Vogler als Mitglieder des Verwaltungsrates für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren.
Mit der Generalversammlung vom 27. März 2026 läuft die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder Jacqueline Zehnder, Daniel Lehmann und Benedikt Würth ab. Sie stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Wie an der Generalversammlung vom 28. März 2025 informiert wurde, tritt Stephan Weigelt, Präsident des Verwaltungsrates, am Tag der Generalversammlung 2026 (27. März) zurück. Der Verwaltungsrat hat Patrick Vogler zu seinem Präsidenten mit Wirkung ab diesem Tag gewählt. Als neues Mitglied des Verwaltungsrates wird der Generalversammlung Dr. Marco Gehrig vorgeschlagen.
Geschäftsleitung
Per 1. November 2025 übernahm Patrick Schwarz die Funktion als Leiter Risikomanagement, Finanzen & Compliance und Mitglied der Geschäftsleitung.
Kader
Per 1. Januar 2026 beförderten der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung Nicole Blumer (Senior Kundenberaterin Private Banking, St. Gallen) und Sandro Meienhofer (Teamleiter Privatkunden, Gossau) zu Mitgliedern der Direktion. Tobias Künzli (Leiter Finanzplanung, St. Gallen), Martin Lüscher (Chefökonom, St. Gallen) und Dominik Waldner (Senior Kundenberater Finanzieren) wurden zu Mitgliedern des Führungskaders ernannt. Weiter wurde Dimitri Wyss (Execution Trader, St. Gallen) zum Mitglied des Kaders befördert. Ausserdem wurde Gabriele Stampete (Teamleiter Contact Center, St. Gallen) per 1. Februar 2025 zum Mitglied des Kaders ernannt.
Seit der letzten Ausgabe des Geschäftsberichts traten die nachfolgenden Kadermitarbeitenden neu in die acrevis ein: Antonio Jimenez (Kundenberater Finanzieren, Gossau) und Silvan Räss (Mitarbeiter Service Center, St. Gallen) als Mitglieder des Kaders.


Verwaltungsrat (v. l. n. r.)
Bärlocher Stephan, gewählt bis 2027 1
Dobler Philipp Dr., gewählt bis 2028 1, 3
Mégroz Michèle, gewählt bis 2027 3, 4
Föllmi Marcel, gewählt bis 2027 1, 4
Weigelt Stephan, gewählt bis 2027 * 1, 3, 4
Präsident
Zehnder Jacqueline, gewählt bis 2026 2 Vizepräsidentin
Vogler Patrick, gewählt bis 2028 ** 2
Würth Benedikt, gewählt bis 2026 2
Lehmann Daniel, gewählt bis 2026 2, 3
* Rücktritt am 27. März 2026
** Präsident ab 27. März 2026
1 Kreditausschuss (Vorsitz: Stephan Weigelt)
2 Prüf- und Risikoausschuss (Vorsitz: Jacqueline Zehnder)
3 Führungsausschuss (Vorsitz: Stephan Weigelt)
4 IT-Projekt-Fachgremium (Vorsitz: Michèle Mégroz)


Geschäftsleitung (v. l. n. r.)
Gentsch Christian Bereich Logistik
Schwarz Patrick Bereich Risikomanagement, Finanzen & Compliance
Steiner Michael Dr. Vorsitzender
Gomez Ursula Bereich Services
Stöckli Beat Dr. Bereich Private Banking
Lichtensteiger René Bereich Privat- und Firmenkunden
Hauptsitz St. Gallen
Allmendinger Timon Portfolio Manager K
Birrer Kornelius Leiter Strategie & Vertriebssteuerung F
Braegger Peter Projektleiter Marketing & Kommunikation D
Bühlmann Tamara Dr. Leiterin Compliance D
Dudli Jolanda Spezialistin Kredit-Management K
Ender Martin Leiter Portfolio Management F
Hado Sabo Execution Trader K
Hauser Stefan Leiter Content Marketing F
Ibraimi Asim Teamleiter Service Center K
Keller Florian Leiter Investment Center D
Koster Daniel Portfolio Manager K
Lehmann Andreas Leiter Human Resources D
Lüscher Martin Chefökonom F
Meier Peter Leiter Trading F
Nadig Karin Leiterin Management Office CEO/VR F
Poletti Alessandro Leiter Research & Advisory F
Räss Silvan Mitarbeiter Service Center K
Reiser Marco Spezialist Human Resources F
Schlegel Monika Portfolio Managerin K
Stampete Gabriele Teamleiter Contact Center K
Steingruber Michael Leiter Segmentmanagement D Finanzieren & Basisdienstleistungen
Stucki Simone Leiterin Kredit-Management F
Studer Luca Research Analyst K
Sturzenegger Rebekka Leiterin Marketing & Kommunikation K
Vukovic-Golub Tanja Compliance Officer K
Wyss Dimitri Execution Trader K
Marktgebiet St. Gallen
Baldegger Désirée Senior Kundenberaterin Finanzieren F
Bellini Vittorio Senior Kundenberater Private Banking D
Blumer Nicole Senior Kundenberaterin Private Banking D
Bodenmann Thomas Teamleiter Finanzieren D
Bruderer Pascal Teamleiter Privatkunden F Fellner Alexander Leiter Privatkunden D
Imhof Christian Senior Kundenberater Private Banking D
Karg Marcel Senior Kundenberater Private Banking D
Künzli Tobias Leiter Finanzplanung F
Lüber Markus Senior Kundenberater Private Banking F
Osti Bruno Senior Berater Privatkunden K
Romer Andrea Senior Kundenberaterin Private Banking F
Ruckli Stephan Senior Berater Privatkunden K
Rusch Mario Teamleiter Private Banking D
Schär Nicole Kundenberaterin Finanzieren K
Schibli Sandro Senior Kundenberater Private Banking D
Schmal Silvio Kundenberater Finanzieren K
Schweizer Karin Senior Kundenberaterin Finanzieren F
Spitzli Katharina Kundenberaterin Private Banking K
Steiner Mathias Senior Kundenberater Finanzieren F
Stillhard Mirco Senior Kundenberater Finanzieren F
Süess Jürg Leiter Finanzieren, Marktgebiet St. Gallen D
Vetterli Thomas Teamleiter Private Banking D
Vonlanthen Doris Senior Beraterin Privatkunden K
Waldner Dominik Senior Kundenberater Finanzieren F
Zimmermann Dorothee Senior Beraterin Privatkunden K
Marktgebiet Gossau
Eckenfels Pascal Senior Berater Privatkunden K
Eisenegger Dominik Leiter Marktgebiet Gossau D
Hostettler Kevin Senior Kundenberater Finanzieren F
Jimenez Antonio Kundenberater Finanzieren K
Lutz André Teamleiter Finanzieren D
Meienhofer Sandro Teamleiter Privatkunden D
Meier Neil Senior Berater Privatkunden K
Merz Patrick Senior Kundenberater Finanzieren F
Müller Marco Senior Kundenberater Private Banking D
Marktgebiet Toggenburg-Wil-Winterthur
Böni Roman Senior Kundenberater Private Banking F
Bösch Philipp Teamleiter Privatkunden K
Brigante Augusto Leiter Niederlassung Wil D
Fenn Sandra Senior Kundenberaterin Finanzieren F
Lerch Pascal Leiter Firmenkunden D Marktgebiet Toggenburg-Wil-Winterthur
Passannante Flavio Teamleiter Privatkunden K
Rexhaj-Morina Albulena Leiterin Niederlassung Bütschwil D
Schneider Marcel Teamleiter Finanzieren D
Stoob Ralf Leiter Marktgebiet D Toggenburg-Wil-Winterthur
Tschenett Katherina Kundenberaterin Finanzieren K
Zaugg Reto Teamleiter Private Banking D
Marktgebiet Zürichsee
Eschler Alexandra Kundenberaterin Finanzieren K Frey Rolf Senior Berater Privatkunden F Hunkeler Jürg Leiter Firmenkunden D Marktgebiet Zürichsee
Perotto Enrico Leiter Niederlassung Lachen D
Radzinski Mauro Leiter Marktgebiet Zürichsee D
Rüegg Michael Leiter Private Banking D Marktgebiet Zürichsee
Wegmann Peter Teamleiter Finanzieren D
Weissenbach Heidi Senior Beraterin Privatkunden K
Zindel Jari Kundenberater Private Banking K
Stand 1. Februar 2026
Süess Silvia Compliance Officer F Legende D Mitglied der Direktion F Mitglied des Führungskaders K Mitglied des Kaders
Lagebericht 2025
Das Geschäftsjahr 2025 knüpft für die acrevis Bank an eine Reihe positiver Jahre an. Die Kundenausleihungen (+2.2 % auf CHF 4.2 Mrd.), die Depotvolumen (+7.9 % auf CHF 6.4 Mrd.) und die Kundengelder (+3.1 % auf CHF 3.8 Mrd.) entwickelten sich in einem herausfordernden Umfeld erfreulich. In diesem Zuge stieg auch der Kommissionsertrag aus dem Wertschriften- und Anlagegeschäft um erfreuliche 6.5 % auf CHF 27.1 Mio. Der Nettoerfolg aus dem Zinsengeschäft (–8.9 % auf CHF 46.5 Mio.) reduzierte sich hingegen im erwarteten Rahmen. Trotz der Volumensteigerung litt das Zinsergebnis unter der Rückkehr zur Nullzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank.
Daraus resultierte ein um 5.8 % reduzierter Geschäftserfolg von CHF 29.6 Mio. Im langfristigen Vergleich ist dies trotz des Rückgangs sehr erfreulich. So übertrifft das Ergebnis substantiell dasjenige des Jahres 2022, als letztmals ein so tiefes Zinsniveau herrschte. Aufgrund des Jahresergebnisses schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung eine Dividende von CHF 38 pro Aktie vor.
Das acrevis-Jahr 2025 war von vielfältigen Weiterent wicklungen geprägt. Einerseits wurde entlang der Digitalisierungsstrategie in die Zukunft investiert – sichtbar für Kundinnen und Kunden vor allem im neuen Digital Banking, das von Herbst 2025 bis Frühling 2026 schrittweise zur Verfügung gestellt wird. Andererseits wurde in unseren Standort im Herzen von Lachen investiert. Der Neubau symbolisiert unser Bekenntnis zur persönlichen Beratung und Kundennähe. Nach zweijähriger Bauzeit wurde die moderne und vergrösserte Niederlassung Anfang Mai 2025 eröffnet, was neue Möglichkeiten für die Begegnung mit dem bewährten acrevis Team eröffnet. Schliesslich wurde in den letzten Monaten intensiv an den Vorbereitungen der Integration der Regiobank Männedorf AG gearbeitet.
Aufgrund der auslaufenden Strategieperiode war im Jahr 2025 die Erarbeitung der Strategie 2032 ein wichtiges Thema. Evolution statt Revolution war und ist das Motto – sowohl unsere Kundinnen und Kunden sowie Aktionärinnen und Aktionäre als auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen weiterhin auf die bewährten Werte der acrevis zählen. Kompetente, unabhängige und leidenschaftliche Beratung bleibt unsere Kernkompetenz, verbunden mit regionaler Verankerung und digitaler Unterstützung. Die unveränderte Wachstumsstrategie wird auch für unsere Aktionärinnen und Aktionäre weiterhin Mehrwerte schaffen und die vorsichtige Risikopolitik einen wichtigen Beitrag zur Resilienz der acrevis Bank leisten.
Volumenwachstum in den Kerngeschäften
Das Volumenwachstum der acrevis im Jahr 2025 ist breit abgestützt, vom Finanzierungs- über das Anlagegeschäft bis hin zu den Kundengeldern. Die Netto-Kundenausleihungen erhöhten sich um 2.2 % bzw. CHF 90.2 Mio. auf CHF 4.2 Mrd., die Depotvolumen um 7.9 % bzw. CHF 468.8 Mio. auf CHF 6.4 Mrd., die Kundeneinlagen (inkl. Kassenobligationen) um 3.1 % bzw. CHF 113.6 Mio. auf CHF 3.8 Mrd. und die Assets under Management um 6.4 % bzw. CHF 628.5 Mio. auf CHF 10.4 Mrd.
Die Rückkehr zur Nullzinspolitik der SNB war der entscheidende externe Einflussfaktor auf die Erfolgsrechnung 2025. Daraus resultieren ein tieferer Geschäftserfolg (–5.8 % bzw. CHF –1.8 Mio. gegenüber Vorjahr auf CHF 29.6 Mio.) und Reingewinn (–4.1 % bzw. CHF –0.9 Mio. gegenüber Vorjahr auf CHF 21.6 Mio.). Der rückläufige Zins- und Diskontertrag (–25.1 % bzw. CHF –19.8 Mio. auf CHF 59.1 Mio.) konnte nicht vollständig durch den zurückgehenden Zinsaufwand (–49.2 % bzw. CHF –13.6 Mio. auf CHF 14.1 Mio.) kompensiert werden, wodurch der Brutto-Zinserfolg um 12.2 % auf CHF 46.7 Mio. zurückfiel. Bezüglich Wertberichtigungen waren 2025 keine bedeutenden Korrekturen notwendig, dies bei unverändert umsichtiger Risiko- und Bewertungspolitik.
Alle weiteren Geschäftsbereiche weisen eine sehr erfreuliche Entwicklung auf. Wachstumstreiber blieb das Vermögensverwaltungsgeschäft. Aber auch freundliche Märkte, erhöhte Kundenaktivitäten und gestiegene Depotvolumen führten zum Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft, der deutlich über dem Vorjahr liegt (+5.5 % bzw. CHF 1.5 Mio. auf CHF 28.8 Mio.). Letzten Sommer feierte das Anlage modell «acrevis spektrum» das 10-Jahr-Jubiläum. Die Perfor mance des Modells lag während dieser Zeit gemessen am Swiss Performance Index SPI über dem Markt, was die Kunden mit Vertrauen belohnen und für acrevis eine Verpflichtung für die Zukunft bedeutet.
Gute Kostenkontrolle
Dem rückläufigen Ertrag steht ein reduzierter Aufwand gegenüber: Der Geschäftsaufwand wurde um 1.9 % bzw. CHF 1.0 Mio. auf CHF 52.5 Mio. gesenkt.
Der Personalaufwand sank um CHF 0.9 Mio. bzw. 3.3 % auf CHF 27.2 Mio. Dies liegt sowohl an der sinkenden Anzahl Mitarbeitenden aufgrund reduzierter Projekte als auch an den tieferen Erfolgsbeteiligungen für die Mitarbeitenden wegen des gesunkenen Geschäftserfolgs. Der Sachaufwand blieb praktisch konstant und schloss das Jahr 2025 mit CHF 25.3 Mio. um 0.4 % bzw. CHF 0.1 Mio. unter Vorjahr ab.
Stabile Bilanz
Mit der hohen Kapitalquote von 19.20 % (Vorjahr: 18.45 %) ist acrevis weiterhin überdurchschnittlich eigenfinanziert.
Die anrechenbaren Eigenmittel nach Gewinnverwendung betragen CHF 464.3 Mio. (plus CHF 24.5 Mio.).
Der hohe Kundenausleihungsdeckungsgrad von 91.3 % (Vorjahr: 90.5 %) erfreut weiterhin sehr. Wesentliche aktivseitige Bilanzbewegungen gab es aufgrund des erwähnten Anstiegs der Kundenausleihungen (plus CHF 90.2 Mio.), der Zunahme der flüssigen Mittel (plus CHF 83.8 Mio.) und der Zunahme der Finanzanlagen (plus CHF 20.5 Mio.). Finanziert wurden diese Bewegungen primär durch Kundengelder (plus CHF 113.6 Mio.) und höhere Pfandbriefdarlehen (plus CHF 60.9 Mio.).
Dividende
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung eine Dividende von CHF 38 pro Aktie vor (2024 CHF 40). Dabei dient die Erfolgsentwicklung als Referenz für die Reservezuweisung, die Gewinnausschüttung an Aktionärinnen und Aktionäre und die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeitenden.
Informationen zur Eigenmittelsituation per 31. Dezember 2025 (in CHF 1’000)
Mindesteigenmittel für Kreditrisiken
Mindesteigenmittel für nicht gegenparteibezogene Risiken 0 2’744
Mindesteigenmittel für Marktrisiken
Mindesteigenmittel für operationelle Risiken
Total Mindesteigenmittel
Anrechenbare Eigenmittel vor latenten Steuern
Abzüglich latenter Steuern auf nicht versteuerte Reserven
Total anrechenbare Eigenmittel
Regulatorische Zielgrösse für die Kapitalquote¹
¹ seit 30. September 2022: inkl. des antizyklischen Kapitalpuffers
Die weitergehende Veröffentlichung von Informationen zu den Eigenmitteln und zur Liquidität gemäss Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser (OffV-FINMA) erfolgt auf der Internetseite www.acrevis.ch unter «Publikationen».
Weitere Informationen gemäss obligationenrechtlichen Vorgaben zum Lagebericht (Art. 961c OR) acrevis beschäftigte im Jahr 2025 191 Mitarbeitende, die 154.6 Vollzeitstellen besetzten (Jahresdurchschnitt).
Es bestehen keine nennenswerten «pendenten Bestellungen und Aufträge».
Die acrevis Bank AG betreibt keine «Forschungstätigkeit» im engeren Sinn. Ihre «Entwicklungstätigkeit» beschränkt sich auf die Schaffung von Konto- und Anlageprodukten sowie Instrumenten und Tools für die Beratung sowie verschiedene Digitalisierungsprojekte. Die notwendigen Ressourcen dieser Digitalisierungsprojekte wurden mehrheitlich von der Tochtergesellschaft Finanz-Logistik AG bereitgestellt und die Investitionskosten mehrheitlich von der Tochtergesellschaft acrevis on AG getragen.
Betreffend «aussergewöhnliche Ereignisse» gibt es keine zusätzliche bzw. nennenswerte Berichterstattung. Mit Angaben zu den «Zukunftsaussichten» ist acrevis aufgrund der unzuverlässig prognostizierbaren Entwicklung der Rahmenbedingungen sehr zurückhaltend. Die künftige Entwicklung hängt massgeblich von folgenden Faktoren ab: Entwicklung der geopolitischen Spannungen (z. B. USA, Ukraine, Naher Osten, Taiwan und weitere), Entwicklung Inflation, Konjunktur, Zinsniveau und -kurve bzw. die entsprechende Veränderungsdynamik, Immobilienmarkt-, Währungs- und Börsenkursentwicklung. Dabei orientieren wir uns – wo verfügbar – an den Prognosen und Einschätzungen des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO), der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie der Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), den Immobilienstudien der Wüest & Partner AG sowie bezüglich der Entwicklung der Aktien- und übrigen Anlagewerte an verschiedenen Studien und Informationen von renommierten Partnerbanken. So gehen wir davon aus, dass die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2026 gemäss KOF ein BIP-Wachstum von 1.1 % erreichen wird,
• dass in der Schweiz gemäss den aktuellen Markterwartungen die Zinsen im Jahr 2026 um den Nullpunkt bleiben werden und
• dass sich der Immobilienmarkt, solange die Zinsen tief bleiben, nur unwesentlich korrigiert.
Corporate Governance
Der nachfolgende Bericht beschreibt die Grundsätze der Führung und Kontrolle auf oberster Unternehmensebene der acrevis Bank AG mit Sitz in St. Gallen. Die firmenspezifischen Prinzipien sind in den Statuten, im Organisations- und Geschäftsreglement und in anderen Regulatorien festgehalten. Zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird wenn möglich auf die Abschrift von Statuten und Gesetz verzichtet. Wo nichts anderes vermerkt ist, beziehen sich die Angaben auf den Stand vom 31. Dezember 2025.
1. Beteiligungen und Aktionariat
Die acrevis Bank AG ist eine nicht kotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in St. Gallen. Die Finanz-Logistik AG, St. Gallen, ist mit Abstand die wichtigste Beteiligung der Bank. Diese beträgt 65.8 %. Es handelt sich um ein Dienstleistungszentrum, das verschiedene administrative Leistungen für die acrevis Bank AG erbringt. An der Finanz-Logistik AG ist auch die Alpha RHEINTAL Bank AG, Heerbrugg, beteiligt.
Die acrevis Bank AG ist im Weiteren mit 41.0 % an der Regimo St. Gallen AG, St. Gallen, beteiligt, deren Zweck die Immobilienverwaltung ist.
Bei den übrigen Beteiligungen handelt es sich vorwiegend um solche mit Infrastrukturcharakter (zum Beispiel Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute). Sie sind von der Beteiligungsquote her unbedeutend.
1.1 Bedeutende Aktionäre
Die St. Galler Kantonalbank besass am 31. Dezember 2025 18’239 Aktien (5.0 %) der acrevis Bank AG.
Die acrevis Bank AG hielt am 31. Dezember 2025 3’969 Aktien. Die Aktien des Aktienkapitals sind breit gestreut.
1.2 Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.
2. Kapitalstruktur
2.1 Kapital
Das Aktienkapital von CHF 31’005’875 ist in 364’775 auf den Namen lautende Aktien mit einem Nennwert von CHF 85.00 eingeteilt. Bei einem Schlusskurs Ende Jahr von CHF 1’505.00 ergibt dies eine Kapitalisierung von CHF 549.0 Mio. Die Zusammensetzung und die Veränderungen des Kapitals gehen aus den Tabellen «Eigenkapitalnachweis» auf Seite 22 sowie 8.15 «Gesellschaftskapital» auf Seite 35 hervor.
2.2 Kapitalband
Anlässlich der Generalversammlung 2023 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, bis spätestens 31. März 2028 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 182’387 Namenaktien à nom. CHF 85.00, die voll liberiert sind, um höchstens CHF 15’502’895.00 zu erhöhen (Art. 5a der Statuten).
2.3 Aktien
An der Generalversammlung der acrevis Bank AG berechtigt jede der 364’775 Namenaktien à nominal CHF 85.00 zu einer Stimme, sofern die Aktie im Aktienregister eingetragen ist.
2.4 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Aktionärin bzw. der Aktionär im Aktienregister registriert ist. Am 31. Dezember 2025 waren 349’230 Aktien (95.7 %) mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen. Die Registrierung unterliegt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat (Art. 7 der Statuten). Dieser kann sie verweigern, wenn er sich bereit erklärt, die Aktien für Rechnung der Gesellschaft zu erwerben, oder wenn die Erwerberin bzw. der Erwerber auf Verlangen hin nicht ausdrücklich erklärt, dass sie bzw. er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben habe. Sind die Aktien durch Erbgang oder eheliches Güterrecht erworben worden, kann die Genehmigung nicht verweigert werden. Eintragungen, die unter falschen Angaben erfolgt sind, können mit Rückwirkung auf das Registrierungsdatum im Aktienregister rückgängig gemacht werden.
Nominees werden nicht in das Aktienregister eingetragen. Bezüglich weiterer Eintragungsbeschränkungen und der Eintragungskriterien verweisen wir auf Punkt 5 in diesem Bericht.
2.5 Wandelanleihen und Optionen
Die acrevis Bank AG hat weder Wandelanleihen noch Optionen ausstehend.
3. Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Als Amtsjahr gilt der Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächsten. Im Jahr des Erreichens des 70. Altersjahres scheidet ein Mitglied an der ordentlichen Generalversammlung aus dem Verwaltungsrat aus. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten.
Der Verwaltungsrat versammelt sich, sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens viermal pro Jahr. Die Sitzungen können ausnahmsweise auch unter Verwendung elektronischer Mittel erfolgen.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann unter Angabe der Gründe von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten die unverzügliche Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Verwaltungsrat übt keine operativen Führungsaufgaben aus.
Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates erfüllen die Voraussetzungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit gemäss dem Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
3.1 Zusammensetzung, berufliche Tätigkeit und Ausbildung der Verwaltungsrätinnen bzw. der Verwaltungsräte sowie Interessenbindungen
Der Verwaltungsrat setzt sich aus den folgenden Personen zusammen, die alle Schweizer Bürgerin bzw. Schweizer Bürger sind und in der Schweiz wohnen:
Stephan Weigelt, 1960, wohnhaft in Mörschwil, seit 2018 im Verwaltungsrat der acrevis Bank AG, ist Präsident des Verwaltungsrates, Vorsitzender des Kreditausschusses und des Führungsausschusses sowie Mitglied des IT-Projekt-Fachgremiums. Ab dem Jahr 1992 war er Mitglied der Geschäftsleitung der St. Gallischen Creditanstalt (seit 2004 als Bank CA St. Gallen AG firmiert) und ab 1998 deren Vorsitzender. Die acrevis Bank AG leitete er ab ihrer Entstehung aus der Fusion der swissregiobank AG und der Bank CA St. Gallen AG im Jahr 2011 bis ins Jahr 2018. Stephan Weigelt ist Präsident der Blumenau-Léonie Hartmann-Stiftung, St. Gallen, und der E. Fritz und Yvonne Hoffmann- Stiftung, St. Gallen.
Jacqueline Zehnder, 1966, wohnhaft in Wil, ist Vizepräsidentin des Verwaltungsrates und wurde 2008 in den Verwaltungsrat der swissregiobank AG gewählt. Sie ist Vorsitzende des Prüf- und Risikoausschusses. Die eidg. dipl. Betriebsökonomin HWV ist Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglied bei der Zehnder & Zehnder AG und Stiftungsrätin der Mädchensekundarschule St. Katharina, Wil.
Stephan Bärlocher, 1957, wohnhaft in Bütschwil, wurde 2008 in den Verwaltungsrat der swissregiobank AG gewählt und ist Mitglied des Kreditausschusses. Er präsidiert den Verwaltungsrat der Landi Bütschwil AG. Bis zu seiner Pensionierung Mitte 2023 war er Finanzchef der Regio144 AG und gehörte deren Geschäftsleitung an.
Philipp Dobler, 1967, Dr. iur., wohnhaft in Lachen, stiess 2007 zum Verwaltungsrat der swissregiobank AG. Er ist Mitglied des Kreditausschusses und des Führungsausschusses. Seit 1996 arbeitet er als Rechtsanwalt mit Schwergewicht in den Bereichen Erb- und Unternehmensrecht sowie öffentliches Baurecht. Unter anderem zeichnet er darüber hinaus als Verwaltungsratspräsident der EW Lachen AG und als Verwaltungsrat der MARKANT Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG verantwortlich.
Marcel Föllmi, 1968, dipl. El.-Ing. ETH/dipl. Wirtschaftsing. STV, wohnhaft in Pfäffikon SZ, seit April 2021 im Verwaltungsrat der acrevis Bank AG, ist Mitglied des Kreditausschusses und des IT-Projekt-Fachgremiums, Verwaltungsratspräsident der Föllmi AG Bauunternehmung und des Software- und Beratungsunternehmens Knowledge Lab AG. Über 20 Jahre arbeitete er in unterschiedlichen Positionen national und international im Bereich Bankensoftware. Seit 13 Jahren ist er selbstständiger Unternehmer in der Bau- und IT-Branche und ist in verschiedenen Unternehmen als Verwaltungsrat engagiert.
Daniel Lehmann, 1967, dipl. Bauingenieur ETH SIA, wohnhaft in Gossau, seit 2014 im Verwaltungsrat der acrevis Bank AG, ist Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses und des Führungsausschusses. Daniel Lehmann ist Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Zudem amtet er als Verwaltungsrat bei der Baumann AG der Küchenmacher, St. Gallen, und als Fachrichter in der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen. Daniel Lehmann ist Vizepräsident der Gemeinnützigen und HilfsGesellschaft der Stadt St. Gallen sowie Mitglied in weiteren Verwaltungs- und Stiftungsräten.
Michèle Mégroz, 1977, lic. oec. HSG und eidg. dipl. Informatikerin, wohnhaft in Speicherschwendi, seit April 2021 im Verwaltungsrat der acrevis Bank AG, ist Vorsitzende des ITProjekt-Fachgremiums und Mitglied des Führungsausschusses. Seit 2017 ist sie CEO der CSP AG, eines Beratungsunternehmens für die Transformation von Technologie, Organisation und Kultur mit Standorten in St. Gallen, Zürich, Bern und Basel. Michèle Mégroz ist dort seit 2008 als Beraterin tätig. Zuvor war sie Leiterin der Fachstelle Regionalentwicklung bei der Wirtschaftsförderung des Kantons St. Gallen sowie in leitender Stellung am Institut für Marktökologie IMO in Weinfelden. Michèle Mégroz ist unter anderem Vorstandsmitglied der IHK St. Gallen-Appenzell, Mitglied des Verwaltungsrates des Software-Entwicklers Edorex, der Agentur Koch sowie des Forschungs- und Innovationszentrums RhySearch.
Patrick Vogler, 1974, wohnhaft in Thal, seit Mai 2022 im Verwaltungsrat der acrevis Bank AG, ist Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses. Patrick Vogler war von 2008 bis 2022 in leitenden Funktionen (CFO, CEO) für die Grand Resort Bad Ragaz AG tätig. Zuvor war er stellvertretender Direktor sowie Audit und Advisory Manager bei der KPMG AG in St. Gallen, Zürich und Melbourne. Der Betriebsökonom FH, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer und Absolvent eines Masterstudiums in Corporate Finance engagiert sich als Verwaltungsrat und Stiftungsrat in verschiedenen Unternehmen, unter anderem bei der Seewarte Holding AG (Ernst-Göhner-Stiftung), der Hotela Versicherungen AG sowie den Kliniken Valens. Zudem ist er Mitglied der GPK der Gemeinde Thal und führt ein eigenes Beratungsunternehmen.
Benedikt Würth, 1968, lic. iur./M.B.L.-HSG, wohnhaft in Rapperswil-Jona, seit Juni 2020 im Verwaltungsrat der acrevis Bank AG, ist Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses. Benedikt Würth war von 2011 bis Mai 2020 Mitglied der St. Galler Regierung. Er stand fünf Jahre dem Volkswirtschaftsdepartement und vier Jahre dem Finanzdepartement vor. Zuvor war er Stadtpräsident von RapperswilJona sowie bei der OBT AG in leitender Stellung. 2019 wurde Benedikt Würth in den Ständerat gewählt. Er arbeitet als Konsulent bei SwissLegal asg.advocati in St. Gallen. Daneben ist er auch in Unternehmen mit Ostschweizer Bezug als Verwaltungsrat tätig (Schweizerische Südostbahn AG (SOB), Centravo Holding AG, Aepli Metallbau AG, Züger Frischkäse AG, Genossenschaft Swisslos, FC St. Gallen).
3.2 Interne Organisation und Kompetenzregelung
Die Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ist im Organisations- und Geschäftsreglement der Bank, das durch die FINMA bewilligt ist, festgehalten. Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung der acrevis Bank AG und die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftstätigkeit aus. Er verfügt über die oberste Entscheidungskompetenz. Der Rat entscheidet über die Strategie, die Geschäftspolitik und das Risikomanagement. Im Weiteren fasst der Verwaltungsrat Beschlüsse über die Organisation, genehmigt die Jahresrechnung, die Jahresplanung und die Budgets, überwacht den Stand der eigenen Mittel, der Liquidität und der Rentabilität. Weiter überwacht er die Umsetzung der Kreditpolitik, erlässt Reglemente und wichtige interne Weisungen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Ernennung und die Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Der Rat bzw. der Führungsausschuss beschliesst über die Anstellungsbedingungen, die Zeichnungsberechtigungen, die Entschädigungen sowie die Nebentätigkeiten der Geschäftsleitung.
In der Funktion der Oberaufsicht nimmt der Rat von den Berichten über die Rechnungsprüfung und die Aufsichtsprüfung sowie von den Zwischenberichten der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft Kenntnis. Ausführlich behandelt werden die genannten Berichte anlässlich einer Sitzung mit dem Prüfund Risikoausschuss und/oder im Verwaltungsrat unter Anwesenheit einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Prüfgesellschaft.
Der Verwaltungsrat ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Generalversammlung und die dazugehörigen Aufgaben (Geschäftsbericht, Information der Aktionärinnen und Aktionäre usw.) zuständig.
3.3 Ausschüsse
3.3.1 Kreditausschuss
Die Aufgaben des Kreditausschusses sind die Überprüfung der Kreditpolitik, der Einhaltung der Kreditreglemente, -richtlinien und -organisation, der Kredittätigkeit sowie die Bewilligung von Klumpenrisiken, Organkrediten, Verlustlimiten wie auch der Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen.
3.3.2 Prüf- und Risikoausschuss
Die Befugnisse und Pflichten dieses Ausschusses umfassen insbesondere:
• Überwachung und Beurteilung der Integrität der Finanzabschlüsse
• Überwachung und Beurteilung der internen Kontrolle im Bereich der finanziellen Berichterstattung
• Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der Prüfgesellschaft sowie von deren Zusammenwirken mit der internen Revision
• Beurteilung der über den Bereich der finanziellen Berichterstattung hinausgehenden internen Kontrollen und der internen Revision
3.3.3 Führungsausschuss
Der Führungsausschuss begleitet und beurteilt die Mitarbeiterpolitik, die Kompensationspolitik, die Führungsgrundsätze, speziell zugewiesene Projekte, Integrationsfragen und Vorbereitungen für strategische Weiterentwicklungen zuhanden des Verwaltungsrates. Der Ausschuss hat sicherzustellen, dass ein allenfalls auf die Mitarbeitenden aller Hierarchiestufen ausgeübter Druck zur Erreichung von Zielvorgaben nicht zur Umgehung von Kontrollmechanismen führen darf. Er sorgt dafür, dass die Entschädigungssysteme keine Anreize zur Missachtung interner Kontrollmechanismen bieten.
In seiner Kompetenz liegen insbesondere die Bestimmung der Zeichnungsberechtigung der Mitarbeitenden, die Beschlussfassung über die Anstellungsbedingungen und die Gesamtkompensationen der Mitglieder der Geschäftsleitung, die Festlegung des Salärrahmens für die Mitarbeitenden und die Festlegung des Gewinnbeteiligungssystems.
4. Geschäftsleitung
4.1 Zusammensetzung
Die Geschäftsleitung setzt sich aus den folgenden Personen zusammen, die alle Schweizer Bürgerin bzw. Schweizer Bürger und in der Schweiz wohnhaft sind:
Michael Steiner, 1976, Dr. oec. HSG, wohnhaft in Teufen, ist seit März 2018 Vorsitzender der Geschäftsleitung. Er hat das Masterstudium der Volkswirtschaftslehre mit Vertiefung Finanz- & Kapitalmärkte sowie seine Dissertation an der Universität St. Gallen abgeschlossen. Von 2005 bis 2012 hatte Michael Steiner Leitungsfunktionen in den Bereichen Anlagemethode & Portfoliomanagement und Investment Centre bei einer St. Galler Privatbank inne. Vor seiner Geschäftsleitungstätigkeit bei der acrevis Bank AG ab 2016 war er mit seiner eigenen Firma in der Bankberatung und der strategischen Vermögensberatung tätig. Er ist als Verwaltungsrat tätig, u.a. als Verwaltungsratspräsident der Finanz-Logistik AG, der acrevis Management AG und der acrevis on AG. Des Weiteren ist er Vorstandsmitglied der Wirtschaft Region St. Gallen (WISG), Vorstandsmitglied des Vereins Bad Sonder und Stiftungsrat der Ecovida Stiftung.
René Lichtensteiger, 1974, wohnhaft in Mörschwil, ist stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung und leitet seit Juli 2013 den Bereich Privat- und Firmenkunden. Er vertritt die Bank im Verwaltungsrat der Regimo St. Gallen AG. Der diplomierte Bankfach-Experte arbeitete von 1996 bis 2000 als Kreditspezialist bei einer Grossbank. Danach war er als Finanzierungsberater und Stellvertreter des Bereichsleiters Finanzierungen bei der Bank CA St. Gallen AG und ab September 2012 als Bereichsleiter Finanzierungen tätig.
Christian Gentsch, 1967, wohnhaft in St. Gallen, ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Bereichs Logistik (bis 2011 der St. Gallischen Creditanstalt bzw. Bank CA St. Gallen AG). Seit 1997 führte der Absolvent der Swiss Banking School und eidg. dipl. Bankfachmann den Bereich Logistik der Bank CA St. Gallen AG. Im Juli 2004 wurde Christian Gentsch Geschäftsführer der Finanz-Logistik AG, St. Gallen. Seit 2017 ist er in der Eigenschaft des Delegierten des Verwaltungsrates
auch im Verwaltungsrat dieses für über 40 Banken tätigen BPO-Providers und der acrevis on AG sowie seit 2019 im Verwaltungsrat der acrevis Management AG. Weiter ist er als Stiftungsrat der Stiftung Kronbühl, eines Kompetenzzentrums für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit schwerer körperlicher und geistiger Beeinträchtigung, tätig.
Ursula Gomez, 1974, wohnhaft in Freidorf, ist seit 2016 Mitglied der Geschäftsleitung und leitet den Bereich Services, zu dem die Abteilungen Human Resources, Marketing & Kommunikation sowie Kundencenter gehören. Sie startete ihre berufliche Laufbahn bei der Bank CA St. Gallen AG und arbeitete während 18 Jahren im Kundendienst, den sie von 1998 bis 2011 leitete. Seit der Fusion zur acrevis Bank AG war sie als Assistentin der Geschäftsleitung, Leiterin des Geschäftsleitungssekretariates und Sekretärin des Verwaltungsrates tätig. Seit 2019 ist sie im Verwaltungsrat der FinanzLogistik AG, der acrevis Management AG und der acrevis on AG. Ihre berufliche Ausbildung ergänzte sie 2016 mit einem CAS in Banksteuerung und Führung und 2019 mit einem CAS HSG in Compliance in Financial Services.
Patrick Schwarz, 1979, wohnhaft in Bütschwil, ist seit 1. November 2025 Mitglied der Geschäftsleitung und leitet den Bereich Risikomanagement, Finanzen & Compliance. Er ist Betriebsökonom FH, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer und pat. Rechtsagent. Seine berufliche Laufbahn startete er bei der Bank Bütschwil und arbeitete danach bei einer internationalen Revisionsgesellschaft, zuletzt als von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA und der FMA Liechtenstein anerkannter Prüfer für Banken. Seit 2018 ist Patrick Schwarz im Bereich Legal, Compliance & Finanzen bei acrevis tätig. In seiner Freizeit engagiert er sich als Vorstandsmitglied der Heilpädagogischen Schule Toggenburg und in der Supportervereinigung des FC Bütschwil.
Beat Stöckli, 1973, Dr. iur. HSG, wohnhaft in Schaffhausen, ist am 1. November 2024 in die acrevis Bank AG eingetreten und übernahm die Funktion als Leiter Private Banking und Mitglied der Geschäftsleitung per 1. Januar 2025. Er hat an der Universität St. Gallen Rechtswissenschaften studiert und eine Dissertation zum Thema «Die Organisation von Banken» verfasst. Beruflich war er 17 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen bei einer St. Galler Privatbank tätig. Vor seinem Wechsel zu acrevis war er während neun Jahren Vorsitzender der Geschäftsleitung der Regionalbank Ersparniskasse Schaffhausen. Neben seiner Arbeit engagiert sich Beat Stöckli bei verschiedenen gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen, wie zum Beispiel als Stiftungsrat der Stiftung Schönbühl oder als Mitglied der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen.
4.2 Aufgaben und Kompetenzen
Die Geschäftsleitung ist namentlich verantwortlich für:
• die Leitung und die Geschäftsführung der Bank innerhalb der statutarischen und reglementarischen, vom Verwaltungsrat festgelegten Grenzen als Kollektivgremium sowie in Eigenverantwortung für den zugewiesenen Bereich; die Ausführung der Verwaltungsratsbeschlüsse, die Berichterstattung an den Verwaltungsrat über den Geschäftsgang, die aktuelle Risikosituation und die dauernde Einhaltung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen sowie der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften;
• den Aufbau der inneren Organisation und den Ablauf der Arbeitsprozesse mit dem Erlass aller damit zusammenhängenden Richtlinien und Weisungen sowie deren Kontrolle;
• die Erstellung der Zwischenabschlüsse, der Jahresrechnung mit dem Geschäftsbericht und die Ausarbeitung des jährlichen Budgets und der Mittelfristplanung.
5. Aktionärsrechte
5.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung
Eine natürliche oder juristische Person kann direkt oder indirekt höchstens 5 % der Stimmrechte auf sich vereinigen. Gesuche für Eintragungen, die diese Begrenzung überschreiten, werden abgelehnt. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder sich zum Zwecke der Umgehung dieser Bestimmungen miteinander abstimmen, gelten als eine Person. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen von diesen Bestimmungen bewilligen. Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen bewilligt.
Die Stimmrechtsbeschränkung findet keine Anwendung auf die Ausübung des Stimmrechts durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin bzw. den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, soweit diese bzw. dieser von Aktionärinnen und Aktionären mit der Stimmrechtsvertretung beauftragt worden ist.
5.2 Statutarische Quoren
Die Statuten sehen spezielle Quoren zur Änderung von Bestimmungen über Stimmrechtsbeschränkungen vor.
5.3 Einberufung der Generalversammlung
Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungsdatum mit Angabe der Verhandlungsgegenstände sowie der Anträge des Verwaltungs -
rates und der Aktionärinnen und Aktionäre in den Publikationsorganen der Gesellschaft. Eine Generalversammlung kann mit elektronischen Mitteln ohne Tagungsort oder auch an verschiedenen Orten gleichzeitig durchgeführt werden. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann auf schriftliches Begehren von Aktionärinnen und Aktionären, die zusammen mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten, unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge einberufen werden. Für die Einberufung der ordentlichen Generalversammlung und die für ihre Beschlüsse notwendigen Quoren bestehen keine besonderen Regeln; es gelten die Bestimmungen des Obligationenrechtes.
5.4 Traktandierung
Über Gegenstände, die in der Traktandenliste nicht enthalten sind, können keine Beschlüsse gefasst werden. Davon ausgenommen sind Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder Durchführung einer Sonderprüfung. Über Anträge, die erst in der Generalversammlung gestellt werden und sich nicht auf eines der angekündigten Traktanden beziehen, können unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen keine Beschlüsse gefasst werden.
5.5 Eintragungen im Aktienregister
Vom Datum der Einladung zu einer Generalversammlung bis zum Tag nach der Generalversammlung werden keine Eintragungen in das Aktienregister vorgenommen. Die Regeln zur Teilnahme an der Generalversammlung entsprechen der schweizerischen Gesetzgebung. Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär mit Stimmrecht kann sich durch ihre bzw. seine gesetzliche Vertreterin oder ihren bzw. seinen gesetzlichen Vertreter oder eine andere stimmberechtigte Aktionärin bzw. einen anderen stimmberechtigten Aktionär vertreten lassen.
Die acrevis Bank AG bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären auch die Möglichkeit, sich durch eine unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
5.6 Weitere Bestimmungen über die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
In den Statuten bestehen keine Regeln zur Meldepflicht bei Käufen von Aktien (Opting-out/Opting-up). Dies bedeutet, dass die gesetzliche Regelung angewandt wird.
6.1 Obligationenrechtliche Revisionsstelle und aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft
Als obligationenrechtliche Revisionsstelle und aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft amtet die PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen. Leitender Wirtschaftsprüfer ist seit 2019 Stefan Keller Wyss. Er unterliegt dem Rotationsrhythmus von maximal sieben Jahren. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung und der internationalen Richtlinien werden strikte eingehalten. Die Berichte der Revisionsstelle werden durch den Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrates begutachtet und dort in der Regel unter Anwesenheit einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Prüfgesellschaft besprochen. Der Prüf- und Risikoausschuss beurteilt im Weiteren die jährliche Risikoeinschätzung und die daraus abgeleitete Prüfungsplanung sowie die Leistung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Die aufsichtsrechtlichen Berichte werden der FINMA, Bern, direkt durch die Prüfgesellschaft zugestellt (siehe auch Punkt 3.3.2 «Prüf- und Risikoausschuss», Seite 14).
6.2 Interne Revision
Die interne Revision wurde im Jahr 2025 durch die Grant Thornton AG, Zürich, durchgeführt. Die Revisionsberichte werden im Prüf- und Risikoausschuss ausführlich besprochen und dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht. Die externe Revisionsstelle und die interne Revision koordinieren ihre Prüftätigkeit und decken so die bedeutenden Risikofelder der Bank ab.
7. Informationspolitik
Die acrevis Bank AG informiert ihre Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Kundinnen und Kunden laufend über die Geschäftstätigkeit. Der Geschäftsbericht wird den Aktionärinnen und Aktionären zur Verfügung gestellt. Für die breite Öffentlichkeit liegt der Bericht an den acrevis Standorten frei zugänglich auf und ist elektronisch auf www.acrevis.ch verfügbar. Weitere Informationen sind ebenfalls über die Website abrufbar. Selbstverständlich stehen auch die Mitglieder der Geschäftsleitung für weitergehende Auskünfte zur Verfügung. Anfragen können zudem an info@acrevis.ch gerichtet werden.
Nachhaltigkeitsbericht
Die Nachhaltigkeit bleibt auch mit der neuen Strategie 2032 ein zentrales Thema. Diese Kontinuität bestätigt unsere Werthaltung und unser gesellschaftliches Engagement. Zugleich zeigt der Rückblick auf das Jahr 2025, dass verantwortungsvolles Banking bereits heute ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Handelns ist. Unser Nachhaltigkeitsverständnis umfasst die Themen Corporate Governance, Nachhaltigkeit im Bankgeschäft und Nachhaltigkeit im Bankbetrieb.
Verantwortungsvolles Banking
Nachhaltigkeit im Bankgeschäft Nachhaltigkeit im Bankbetrieb
Themen Energieeffizienz, Erneuerungsbedarf und Fördermassnahmen ein. Die genannten Informationen und Förderprogramme werden in Zusammenarbeit mit der Energieagentur des Kantons St. Gallen zusammengestellt.
Erfahren Sie mehr zu den nachhaltigen Bankprodukten von acrevis
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb
Anlegen Gesellschaft
Finanzieren
Umwelt
Corporate Governance
Corporate Governance
acrevis betrachtet Kundinnen und Kunden, Aktionärinnen und Aktionäre sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtigste Anspruchsgruppen. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind überzeugt, dass wir für diese Gruppen den grössten Nutzen schaffen, indem wir einer langfristigen Risikopolitik folgen und nur Risiken eingehen, die wir vollständig verstehen. Daher konzentrieren wir uns bewusst auf regionale Engagements und bewegen uns konsequent innerhalb klar definierter Risikogrenzen mit entsprechendem Anreizsystem.
Nachhaltigkeit im Bankgeschäft
Unsere verantwortungsvolle Anlage- und Kreditpolitik basiert auf einem bedarfsgerechten Angebot nachhaltiger Produkte und der Einhaltung der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. acrevis bietet verschiedene nachhaltige Vermögensverwaltungsmandate an: im Vorsorgebereich, im freien Vermögen, für kleine und grosse Vermögen. Grundlage für deren Ausgestaltung ist unsere ESG Policy. Transparente Nachhaltigkeitsinvestitionen ermöglichen wir durch ESGFilter, ESG-Leaders- und Impact-Investment-Ansätze sowie passende Produktzertifikate. In portfoliobasierten Ansätzen bieten die vier Nachhaltigkeitskennzahlen acrevis ESG-Score, ESG-Risikostruktur, CO 2-Ausstoss und Anteil kontroverser Themen Orientierung. Seit 2024 werden die ESG-Scores auf allen Vermögensauszügen angezeigt, um eine aktive Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeit zu fördern.
Auch im Kreditgeschäft legt acrevis Wert auf nachhaltige Beratung und Produkte. Unser Grundsatz bleibt unverändert: Wir finanzieren keine Projekte, die unseren moralischen und ethischen Grundsätzen widersprechen. In der Hypothekarberatung gehen unsere Beraterinnen und Berater auf die
Seit 2020 misst acrevis ihren CO 2-Ausstoss (resp. deren Äquivalente) mit der Stiftung myclimate. 2025 erfolgte die Messung für das Abschlussjahr 2024. Wir konnten unsere Emissionen weiter reduzieren und sehen uns in unseren kontinuierlichen Bemühungen, den ökologischen Fussabdruck zu senken, bestätigt. Dazu trugen geringere IT-Material-Beschaffungen und die Umstellung von Wärmequellen bei.
Unternehmen
myclimate.org/01-23-530627
Wir übernehmen weiterhin Verantwortung für die ausgestossenen Klimagase: 2025 mit der Unterstützung je eines Klimaschutzprojektes im Bodenseeraum und in Uganda. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden das Herzstück unserer Bank: Mit unserer 2025 neu lancierten Karriere-Website betonen wir die nachhaltigen Werte unseres Human Resources-Verständnisses. Mit Vertrauen, Wertschätzung und kurzen Entscheidungswegen schaffen wir ein Umfeld, das individuelle Entwicklung fördert, stabile Beziehungen ermöglicht und nachhaltige Leistung unterstützt – zum Vorteil von Mitarbeitenden und den weiteren Anspruchsgruppen.
Wenn wir Produkte oder Dienstleistungen beziehen, arbeiten wir möglichst mit regionalen Partnern. Dies ist ein weiterer Ausdruck unserer engen Bindung an die Region. Mittels Sponsorings, Mitgliedschaften und Vergabungen unterstützte acrevis 2025 rund 550 regionale Institutionen und Vereine in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Wissenschaft. Grössere Spenden ergingen an die COMPAGNA Reisebegleitung (16’000 CHF GV-Spende) und das Sozialwerk Solidarität Gossau (7’000 CHF Weihnachtsspende). Unsere Mitarbeitenden üben im Durchschnitt ein Mandat in Vereinen oder Institutionen aus und tragen so zum regionalen Engagement bei.
Die Mitgliedschaft bei Swiss Sustainable Finance hat uns auch 2025 dabei unterstützt, uns für einen nachhaltigen Finanzplatz zu engagieren. Bezogen auf die Ökonomie legen wir weiterhin Wert auf Stabilität, gesundes Wachstum, Innovationskraft und eine solide Rentabilität. Die entsprechenden Kennzahlen finden sich im vorliegenden Geschäftsbericht.
Bilanz (vor Gewinnverwendung)
(alle Beträge in CHF 1’000)
Erfolgsrechnung
(alle Beträge in CHF 1’000)
Erfolg aus dem Zinsengeschäft
und Diskontertrag
Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft
und Dividendenertrag aus Finanzanlagen
Brutto-Erfolg Zinsengeschäft
Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft
Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Kommissionsertrag Wertschriften- und Anlagegeschäft
Kreditgeschäft
Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft
und Dienstleistungsgeschäft
Übriger ordentlicher Erfolg
auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
von Reserven für allgemeine Bankrisiken
Gewinnverwendung
(alle Beträge in CHF 1’000)
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Verwendung:
Zuweisung an gesetzliche Gewinnreserve
· Zuweisung an freiwillige Gewinnreserven
Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn1
Gewinnvortrag neu
1 Aktien, die am für die Ausschüttung massgebenden Stichtag von der Bank im Eigenbestand gehalten werden, sind nicht dividendenberechtigt.
Eigenkapitalnachweis
(alle Beträge in CHF 1’000/vor Gewinnverwendung)
für allgemeine Bankrisiken
Freiwillige Gewinnreserven und Gewinnvortrag Eigene Kapitalanteile Periodenerfolg
Gewinnverwendung 2024:
· Zuweisung an freiwillige Gewinnreserven
· Nettoveränderung des Gewinnvortrages
Erwerb eigener Kapitalanteile (zu Anschaffungswerten)
Veräusserung eigener Kapitalanteile (zu Anschaffungswerten)
Gewinn aus Veräusserung eigener Kapitalanteile
Zuweisung von Reserven für allgemeine Bankrisiken
Anhang zur Jahresrechnung
1.
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Die acrevis Bank AG mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, ist als Universalbank vorwiegend in den Regionen zwischen Bodensee und Zürichsee tätig.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Grundsätze
Die Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der RechnungslegungsverordnungFINMA (RelV-FINMA), dem Rundschreiben 20/1 «Rechnungslegung – Banken» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und den statutarischen Bestimmungen. Der vorliegende statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung stellt die wirtschaftliche Lage der Bank so dar, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Der Abschluss kann stille Reserven enthalten.
In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet. Die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Werte vorgenommen, weshalb kleine Rundungsdifferenzen entstehen können.
Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten.
Als Aktiven werden Vermögenswerte bilanziert, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss durch sie wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann.
Verbindlichkeiten werden in den Passiven bilanziert, wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Falls keine verlässliche Schätzung möglich ist, handelt es sich um eine Eventualverpflichtung, die im Anhang erläutert wird.
Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte werden einzeln bewertet.
Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt im Wesentlichen nur in den folgenden Fällen:
• Bestände an eigenen Kassenobligationen werden mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
• Nicht erfolgswirksam erfasste positive und negative Wertanpassungen werden mit dem Ausgleichskonto verrechnet.
• Wertberichtigungen werden von der entsprechenden Aktivposition abgezogen.
Die Verrechnung von Aufwänden und Erträgen erfolgt im Wesentlichen nur in den folgenden Fällen:
• Neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft wie neu gebildete Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen und Verluste werden mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Wertberichtigungen und Rückstellungen verrechnet.
• Die Aufwände und Erträge aus Liegenschaften werden verrechnet und in der Position «Liegenschaftenerfolg» ausgewiesen.
• Erfolge aus Absicherungsgeschäften werden mit dem Erfolg aus den entsprechenden abzusichernden Geschäften verrechnet.
Erfassung und Bilanzierung Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der Bank erfasst und ab diesem Zeitpunkt für die Erfolgsermittlung bewertet.
Umrechnung von Fremdwährungen
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Aktiven und Passiven werden am Bilanzstichtag zu Marktkursen bewertet und das Bewertungsergebnis wird erfolgswirksam verbucht. Für die Umrechnung der wesentlichen Fremdwährungspositionen wurden folgende Jahresendkurse verwendet:
Währung 2025 Vorjahr
EUR/CHF 0.9310 0.9383
USD/CHF 0.7933 0.9060
Flüssige Mittel, Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken, Kundeneinlagen und Kassenobligationen
Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen.
Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)
Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen.
Wertberichtigungen werden für gefährdete und nicht gefährdete Forderungen gebildet. Als Institut der Aufsichtskategorie 4 nimmt die acrevis Bank AG das Wahlrecht gemäss Art. 25 RelV-FINMA in Anspruch und bildet freiwillig zusätzliche Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Kundenausleihungen für inhärente Ausfallrisiken.
Für weitere Ausführungen wird auf den Abschnitt «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» verwiesen.
Veränderungen der Wertberichtigungen werden über die Erfolgsrechnung in der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht. Überfällige Zinsen und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht erfolgswirksam den Wertberichtigungen zugeführt.
Bei Kundenpositionen mit einer Kreditlimite erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung der Risikovorsorge gesamthaft für die effektive Ausleihung und die nicht ausgeschöpfte Limite über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Periodisch erfolgt danach eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen Wertberichtigungen für bilanzwirksame Ausleihungen und Rückstellungen für den nicht bilanzwirksamen Anteil. Diese wird im Anhang in der Tabelle «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt. Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» vorgenommen.
Handelsgeschäft
Positionen des Handelsgeschäfts werden grundsätzlich zum Fair Value bewertet. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder – bei Fehlen eines solchen Preises – die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip verstanden.
Die aus der Veräusserung oder Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Positionen des Handelsgeschäfts werden dem Zins- und Dividendenertrag aus dem Handelsgeschäft gutgeschrieben. Dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.
Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente (Derivate)
Die Bewertung der Derivate erfolgt zum Fair Value. Ihre positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Derivative Finanzinstrumente können zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt werden.
Handelsgeschäfte
Der Bewertungserfolg von Handelsgeschäften wird erfolgswirksam in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» erfasst.
Absicherungsgeschäfte
Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto erfasst, sofern keine Wertanpassung im Grundgeschäft verbucht wird. Wird bei einem Absicherungsgeschäft eine Wertanpassung im Grundgeschäft verbucht, ist die Wertänderung des Absicherungsgeschäfts über die gleiche Erfolgsposition zu erfassen. Im Falle von MakroHedges im Zinsengeschäft kann der Saldo, je nach Absicherungszweck, entweder in der Position «Zins- und Diskontertrag» oder in der Position «Zinsaufwand» erfasst werden.
Der Erfolg aus Veräusserungen von Derivaten, die für das Bilanzstrukturmanagement zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, wird nach der AccrualMethode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente über die Restlaufzeit bis zur ursprünglichen Endfälligkeit abgegrenzt.
Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» bzw. «Sonstige Passiven» ausgewiesen.
Kundengeschäfte
Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontrakts ein Verlustrisiko besteht. Bei ausserbörslichen Kontrakten (OTC) werden die Wiederbeschaffungswerte aus den Kommissionsgeschäften bilanziert. Bei börsengehandelten Kontrakten werden die Wiederbeschaffungswerte nicht bilanziert, sofern eine ausreichende Margendeckung vorhanden ist.
Finanzanlagen
Festverzinsliche Schuldtitel sowie Wandel- und Optionsanleihen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet, sofern keine Absicht zum Halten bis zur Endfälligkeit besteht. Für Positionen in Beteiligungstiteln und Edelmetallen wird ebenfalls das Niederstwertprinzip angewandt. Markt- und bonitäts -
bedingte Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über «Anderer ordentlicher Aufwand» resp. «Anderer ordentlicher Ertrag». Eine Zuschreibung bis höchstens zum Anschaffungswert erfolgt, wenn der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.
Die mit der Absicht des Haltens bis zur Endfälligkeit erworbenen Schuldtitel werden nach der Accrual-Methode bewertet. Dabei wird das Agio bzw. Disagio in der Bilanzposition über die Laufzeit bis zum Endverfall abgegrenzt. Zinsbezogene realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, abgegrenzt. Bonitätsbedingten Wertanpassungen wird über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» Rechnung getragen.
Liegenschaften und aus dem Kreditgeschäft übernommene Beteiligungen, die zur Veräusserung vorgesehen sind, werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert.
Beteiligungen
Die Bewertung erfolgt zum Anschaffungswert abzüglich Wertberichtigungen.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Sachanlagen, immaterielle Werte Investitionen in Sachanlagen werden aktiviert und gemäss Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden.
Bei der Folgebewertung werden die Sachanlagen zum Anschaffungswert abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmässig über die geschätzte Nutzungsdauer der Anlage und bei Liegenschaften, bis der steuerlich zulässige Endwert erreicht wird.
Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft. Ergibt sich dabei eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden über die Erfolgsrechnung in der Position «Wertberichtigungen auf Be -
teiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht. Fällt der Grund für die ausserplanmässige Abschreibung weg, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien in den Sachanlagen:
• Bankgebäude: max. 67 Jahre
Andere Liegenschaften: max. 67 Jahre
Ein- und Umbauten: max. 8 Jahre
• Informatikanlagen: max. 3 Jahre
• Maschinen, Mobiliar: max. 5 Jahre
Erworbene immaterielle Werte in wesentlichem Umfang werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre einen messbaren Nutzen bringen. Bei der Bewertung werden die gleichen Grundsätze wie für die oben aufgeführten Sachanlagen angewandt. Die geschätzte Nutzungsdauer für immaterielle Werte beträgt maximal 5 Jahre. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Pfandbriefdarlehen
Anleihen und Pfandbriefdarlehen werden zum Nominalwert erfasst. Voreinzahlungskommissionen im Zusammenhang mit Pfandbriefdarlehen werden als Zinskomponenten behandelt und über die Laufzeit des jeweiligen Pfandbriefdarlehens abgegrenzt (Accrual-Methode).
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist.
Die Höhe der Rückstellung wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit sowie aufgrund von nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignissen bestimmt, sofern diese zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen. Der Betrag ist nach wirtschaftlichem Risiko abzuschätzen, wobei dieses so objektiv wie möglich berücksichtigt wird.
Für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften in den Positionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen», für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines
wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, werden zusätzliche Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet (vgl. «Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs»).
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank. Ihre Bildung und Auflösung wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind teilweise versteuert. Die Details sind in den Informationen zur Bilanz in Tabelle 8.14 ersichtlich.
Vorsorgeverpflichtungen
Wirtschaftliche Auswirkungen aus Vorsorgeeinrichtungen auf die Bank sind entweder wirtschaftlicher Nutzen oder wirtschaftliche Verpflichtungen. Die Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen erfolgt grundsätzlich auf der Basis der finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen, an welche die Bank angeschlossen ist. Die gegenüber den angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen geschuldeten Arbeitgeberbeiträge werden laufend in der Erfolgsrechnung (Position «Personalaufwand») verbucht.
Steuern
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern.
Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.
Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als passive Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.
Eigene Kapitalanteile
Positionen in eigenen Kapitalanteilen werden als Minusposition im Eigenkapital erfasst und ausgewiesen. Der Kauf eigener Kapitalanteile wird im Erwerbszeitpunkt grundsätzlich zu Anschaffungswerten erfasst. Die Bilanzierung der eigenen Kapitalanteile erfolgt zum durchschnittlichen Anschaffungswert (gewichtete Durchschnittsmethode).
Im Falle einer Veräusserung eigener Kapitalanteile wird der realisierte Veräusserungserfolg direkt der Bilanzposition «Gesetzliche Gewinnreserve» gutgeschrieben bzw. belastet.
Ausserbilanzgeschäfte
Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für erkennbare Risiken werden in den Passiven der Bilanz Rückstellungen gebildet.
Behandlung von überfälligen Zinsen
Überfällige Zinsen und entsprechende Kommissionen werden nicht als Zinsertrag vereinnahmt. Als solche gelten Zinsen und Kommissionen, die seit über 90 Tagen fällig, aber nicht bezahlt sind. Im Fall von Kontokorrentlimiten gelten Zinsen und Kommissionen als überfällig, wenn die erteilte Kreditlimite seit über 90 Tagen überschritten ist.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze weisen gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen auf.
3. Risikomanagement
Risikobeurteilung
Der Verwaltungsrat befasst sich regelmässig mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Risiken, denen die Bank ausgesetzt ist. Dabei werden risikomindernde Massnahmen und die internen Kontrollen in die Beurteilung einbezogen. Ausserdem wird besonders darauf geachtet, die laufende Überwachung der Risiken sicherzustellen und deren Auswirkungen auf die Jahresrechnung zu beurteilen. Die Risikopolitik, die alljährlich auf ihre Angemessenheit überprüft wird, bildet die Basis für das Risikomanagement. Für die einzelnen Risiken werden Grenzen gesetzt, deren Einhaltung laufend überwacht wird.
Die obersten Führungsorgane der Bank werden mit einem stufengerechten Informationssystem regelmässig über die Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage sowie die damit verbundenen Risiken unterrichtet.
Kreditrisiken (Ausfallrisiken)
Ausfallrisiken werden durch Qualitätsanforderungen, Deckungsmargen und Risikoverteilung begrenzt. Für die Kreditbewilligung, bei der die Kreditwürdigkeit und -fähigkeit nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden, besteht eine risikoorientierte Kompetenzordnung.
Die maximale Höhe einer Finanzierung hängt von den bankintern festgelegten Belehnungswerten und der Tragbarkeit ab. Ab einer bestimmten Belehnungshöhe besteht eine Amortisationspflicht.
Notleidende Positionen, Positionen mit erhöhtem Risiko sowie Rechtsprobleme werden von einem eigenen Spezialisten betreut.
Zinsänderungsrisiken
Die Zinsänderungsrisiken werden regelmässig ermittelt und überwacht. Überwachung und Steuerung bauen auf der Marktzinsmethode auf und fokussieren auf den Barwert des Eigenkapitals, ergänzt durch Ertragssimulationen. Zur Begrenzung dieser Risiken hat der Verwaltungsrat auf der Basis von Sensitivitätskriterien Risikotoleranzgrenzen festgelegt. Es stehen sowohl eine moderne Software zur Durchführung der Berechnungen und von Belastungstests als auch externe Fachkräfte zur Verfügung. Wesentliche Ungleichgewichte werden mithilfe klassischer Bilanzgeschäfte oder derivativer Finanzinstrumente abgesichert.
Andere Marktrisiken
Weitere Marktrisiken, die vor allem Positionsrisiken aus Beteiligungstiteln und Fremdwährungen beinhalten, werden durch ein Limitensystem begrenzt. Die Überwachung der Handelspositionen erfolgt täglich.
Liquiditätsrisiken
Die Zahlungsbereitschaft wird im Rahmen der bankengesetzlichen Bestimmungen überwacht und gewährleistet. Die Eigenpositionen der Bank in Wertschriften sind in der Regel an der Börse handelbar.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken werden definiert als «Gefahren von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten». Sie werden durch interne Reglemente und Weisungen zur Organisation und Kontrolle begrenzt. Die Geschäftsleitung beurteilt die Qualität der internen Kontrollen jährlich. Die interne Revision prüft regelmässig das interne Kontrollsystem und berichtet über ihre Arbeiten direkt an den Verwaltungsrat.
4. Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Mit einem Rating-System gewährleistet die Bank eine adäquate Risikobeurteilung. Zur Messung und Bewirtschaftung des Ausfallrisikos stuft die Bank ihre Kredite in zwölf RatingKlassen ein. Mit diesem System können die Risiken bei der Kreditvergabe besser eingeschätzt und die in der Zukunft durchschnittlich zu erwartenden Verluste bei der Konditionengestaltung für die jeweilige Gegenpartei mitberücksichtigt werden.
Die effiziente Überwachung der Ausfallrisiken während der ganzen Kreditdauer wird mit einer periodischen Aktualisierung der Kredit-Ratings und durch die laufende Kommunikation mit der Kundschaft sichergestellt.
Die Bank klassiert alle Kundenausleihungen in einer der zwölf Rating-Klassen. Bei den Forderungen der Klassen 1 bis 8 wird der Schuldendienst geleistet, die Belehnung der Sicherheiten ist angemessen und die Rückzahlung des Kredites erscheint nicht gefährdet. Für diese Forderungen werden nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen Wertberichtigungen gebildet. Auf Kundenausleihungen und damit verbundenen Ausserbilanzgeschäften der Klassen 9 und 10, bei denen ein gewisses Risiko besteht, dass die Bank einen Verlust erleidet, werden für den ungedeckten Teil Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet, deren Berechnung anhand historischer Erfahrungswerte erfolgt. Diese Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können insbesondere in einer Krisensituation für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und für Rückstellungen für Ausfallrisiken aus Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Bedarf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Deckung der notwendigen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will. Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 5 % der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Führt eine mögliche Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken ohne sofortigen Wiederaufbau zu einer Unterdeckung, wird diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau beseitigt. Derzeit besteht keine Unter-
deckung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken.
Die Forderungen der Rating-Klassen 11 bis 12 sind gefährdet und werden einzeln wertberichtigt.
Forderungen gelten als gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Ausleihungen werden spätestens dann als gefährdet eingestuft, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen für Kapital und/oder Zinsen mehr als 90 Tage ausstehend sind.
Das Rating-System dient auch zur zentralen Überwachung und Analyse der Kreditrisiken. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden vierteljährlich überprüft und angepasst. Dabei werden auch die Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften in den Positionen «Eventualverpflichtungen» und «Unwiderrufliche Zusagen» mitberücksichtigt. Auf Ausserbilanzgeschäften, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.
5. Bewertung der Deckungen
Die Bewertung von Deckungen ist verbindlich geregelt. Dies gilt insbesondere für die Schätzung von Immobilien. Anerkannte Experten unterstützen die Kreditinstanzen bei Fachfragen und Beurteilungen. Der als Ausgangspunkt für die Belehnung dienende Verkehrswert wird in der Regel wie folgt ermittelt:
• Selbst bewohnte Objekte: Realwert
• Renditeobjekte: Ertragswert Selbst genutzte Gewerbe- oder Industrieobjekte: im Markt erzielbarer Ertragswert oder Nutzwert
• Bauland: Marktwert unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung
Die Bank plausibilisiert die ermittelten Werte bei Wohnobjekten mit der hedonischen Schätzungsmethode, die auf einer umfangreichen Datenbank mit Marktwerten basiert. Die Werthaltigkeit der Sicherheiten wird in angemessenen Zeitabschnitten, je nach Art der Deckung, überprüft.
6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten inkl. Erläuterungen zur Anwendung von Hedge Accounting
Handelsgeschäfte
Die Bank kann im Auftrag und auf Rechnung von Kunden Handelsgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten tätigen. Innerhalb enger Limiten sind mit gewissen Derivaten auch Handelsgeschäfte auf eigene Rechnung zulässig.
Absicherungsgeschäfte
Die Bank kann derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken im Rahmen des Asset and Liability Managements sowie zur Absicherung von Währungsrisiken einsetzen. Die Absicherungsgeschäfte werden analog dem abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Bei der Absicherung von Zinsänderungsrisiken können auch Makro-Hedges eingesetzt werden. Der Erfolg aus Veräusserung von Derivaten, die für das Bilanzstrukturmanagement zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente über die Restlaufzeit bis zur ursprünglichen Endfälligkeit abgegrenzt. Sicherungsbeziehungen, Ziele und Strategien des Absicherungsgeschäfts werden durch die Bank beim Abschluss des Geschäfts dokumentiert. Geschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung nicht mehr wirksam ist, werden wie Handelsgeschäfte behandelt.
7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben.
8. Informationen zur Bilanz
(alle Beträge in CHF 1’000)
8.1 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie gefährdete Forderungen
8.1.1 Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften
Ausleihungen (vor Verrechnung mit Wertberichtigungen)
Hypothekarforderungen:
· Wohnliegenschaften
und Geschäftshäuser
Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) per 31.12.2025
Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) per 31.12.2025
8.1.2 Gefährdete Forderungen
Bruttoschuldbetrag
Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten Nettoschuldbetrag
Einzelwertberichtigung Gefährdete Forderungen per 31.12.2025
8.2 Handelsgeschäft
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte
8.3 Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)
Handelsinstrumente
Zinsinstrumente
Devisen/Edelmetalle
Absicherungsinstrumente
Es bestehen keine Netting-Vereinbarungen.
Aufgliederung nach Gegenparteien
Positive Wiederbeschaffungswerte nach Berücksichtigung
8.4 Finanzanlagen
davonmitHalteabsichtbisEndfälligkeit
davonohneHalteabsichtbisEndfälligkeit(zurVeräusserungbestimmt)
Beteiligungstitel
davonqualifizierteBeteiligungen
davonrepofähigeWertschriftengemässLiquiditätsvorschriften
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating
Buchwerte der Schuldtitel
Schuldner höchster Bonität/ sehr sichere Anlage Sichere Anlage Durchschnittlich gute Anlage Spekulative Anlage Hochspekulative Anlage Ohne Rating
Unter «ohne Rating» sind u.a. Titel von öffentlich-rechtlichen Körperschaften enthalten, die über kein Rating einer anerkannten Ratingagentur verfügen.
8.5 Beteiligungen
Übrige Beteiligungen
Anschaffungswert Aufgelaufene Wertberichtigungen Buchwert Ende
8.6 Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält
Firmenname und Sitz
Management AG, St. Gallen Verwaltung
Finanz-Logistik AG, St. Gallen
Geschäftstätigkeit
Regimo St. Gallen AG, St. Gallen Immobilienverwaltung
acrevis on AG, St. Gallen Entwicklung von
8.7 Sachanlagen
Anschaffungswert
Bisher aufgelaufene Abschreibungen Buchwert Ende Vorjahr Investitionen
Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing
8.8
Immaterielle Werte
Anschaffungswert
Bisher aufgelaufene Abschreibungen Buchwert Ende
8.9 Sonstige Aktiven und Passiven
Nicht eingelöste Coupons, Kassenobligationen und Obligationsanleihen
8.10 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
Verpfändete/abgetretene Aktiven
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt keine keine
1 Der Betrag dient der Sicherstellung der hälftigen Zahlungsverpflichtung der Bank gegenüber esisuisse in Höhe von CHF 21.8 Mio.
8.11 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden
8.11.1 Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
Passive Rechnungsabgrenzungen
Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
8.11.2 Eigenkapitalinstrumente der Bank
Die Personalvorsorgeeinrichtungen der Bank hielten weder im Berichts- noch im Vorjahr Aktien.
8.12 Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Die Mitarbeitenden der acrevis Bank AG sind bei der Asga Pensionskasse, St. Gallen, im Beitragsprimat versichert. Den Versicherten wird die Möglichkeit eingeräumt, unter Inkaufnahme einer Rentenkürzung ab dem vollendeten 58. Altersjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Asga Pensionskasse deckt die obligatorischen Leistungen nach BVG sowie überobligatorische Leistungen gemäss Vereinbarung ab. Des Weiteren besteht eine Kaderversicherung bei der Asga Vorsorgestiftung, St. Gallen, die ausschliesslich überobligatorische Leistungen abdeckt.
Sowohl die Asga Pensionskasse als auch die Asga Vorsorgestiftung sind Gemeinschaftseinrichtungen, in denen keine getrennten Vorsorgewerke pro Arbeitgeber geführt werden.
Wirtschaftlicher Nutzen aus Überdeckungen
Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen laut den letzten Jahresrechnungen:
Gemäss Information der Asga Pensionskasse beläuft sich der Deckungsgrad per 30. November 2025 auf 121 %. Der Verwaltungsrat der Bank geht davon aus, dass auch bei Vorliegen einer Überdeckung kein wirtschaftlicher Nutzen für den Arbeitgeber entsteht. Der jeweilige Deckungsgrad der Asga Pensionskasse und der Asga Vorsorgestiftung per 31. Dezember 2025 wird in deren Geschäftsberichten publiziert.
Arbeitgeberbeitragsreserven
Es bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr Arbeitgeberbeitragsreserven bei Vorsorgeeinrichtungen.
8.13 Ausstehende Pfandbriefdarlehen
Emittent
Darlehen der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute
Fälligkeit Emittent
Darlehen der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute
Gewichteter Durchschnittszinssatz Fälligkeiten
31.12.2025 Gewichteter Durchschnittszinssatz Vorjahr Fälligkeiten Vorjahr
8.14 Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen
für Ausfallrisiken und Länderrisiken
1 gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA 2 Davon versteuert: CHF 65.0 Mio. (Vorjahr: CHF 63.0 Mio.)
8.15 Gesellschaftskapital
(Namenaktien)
davon liberiert
Genehmigtes Kapital
Kapitalband zur Kapitalerhöhung
davondurchgeführteKapitalerhöhungen
Per Bilanzstichtag ist die St. Galler Kantonalbank AG im Besitz von 5.0 % aller Stimmrechte (Vorjahr: 5.0 %).
8.16 Nahestehende Personen
Es sind keine wesentlichen Ausserbilanzpositionen mit nahestehenden Personen vorhanden.
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die übrigen Mitarbeitenden erhalten Vergünstigungen, die in einem Personalreglement festgehalten sind. Für alle übrigen nahestehenden Personen werden Transaktionen (wie Wertschriftengeschäfte, Zahlungsverkehr, Kreditgewährung und Entschädigung auf Einlagen) zu Konditionen durchgeführt, wie sie für Dritte zur Anwendung gelangen.
8.17 Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals Durchschnittlicher Transaktionspreis Anzahl Aktien
Eigene Kapitalanteile CHF in Stück
Eigene Namenaktien am 1.1.2025
+ Käufe
Nicht ausschüttbare Reserven
Nicht ausschüttbare gesetzliche Gewinnreserve
15’503 Total nicht ausschüttbare Reserven
Mit dem Gesellschaftskapital verbundene Rechte und Restriktionen
Alle Komponenten des Gesellschaftskapitals sind vollständig einbezahlt. Mit dem Gesellschaftskapital sind keine speziellen Rechte verbunden. Die Ausübung des Stimmrechts und der damit zusammenhängenden Rechte der Aktionärinnen bzw. Aktionäre der Namenaktien setzt die Anerkennung durch den Verwaltungsrat und die Eintragung im Aktienbuch als stimmberechtigte Aktionärin bzw. stimmberechtigter Aktionär voraus.
Der Verwaltungsrat kann das Gesuch um Zustimmung ablehnen,
• wenn der Verwaltungsrat sich bereit erklärt, die Aktien für Rechnung der Gesellschaft zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches zu übernehmen, oder
• wenn die Erwerberin bzw. der Erwerber im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklärt, dass sie bzw. er die Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben hat, oder
• wenn die Anerkennung der Erwerberin bzw. des Erwerbers die Gesellschaft daran hindern könnte, durch Bundesgesetze geforderte Nachweise über die Zusammensetzung des Kreises der Aktionärinnen und Aktionäre zu erbringen, oder
• wenn die Anerkennung der Erwerberin bzw. des Erwerbers die Verankerung der Gesellschaft im Geschäftskreis gemäss Art. 4 der Statuten gefährden würde oder
• wenn die Erwerberin bzw. der Erwerber nach ihrer bzw. seiner Anerkennung direkt oder indirekt mehr als 5 % des Aktienkapitals beherrschen würde. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder sich zum Zwecke der Umgehung dieser Bestimmung gegenseitig abstimmen, gelten als eine Person.
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann keine Person für eigene oder vertretene Aktien zusammen mehr als 5 % der auf das gesamte Aktienkapital entfallenden Stimmen auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder sich zum Zwecke der Umgehung dieser Bestimmungen gegenseitig abstimmen, gelten als eine Person. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen von diesen Bestimmungen bewilligen.
Ausser diesen Bedingungen bestehen keine weiteren Einschränkungen.
8.18 Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente
Aktivum/Finanzinstrumente
9. Informationen zum Ausserbilanzgeschäft (alle Beträge in CHF 1’000)
9.1 Eventualverpflichtungen
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches
Eventualverpflichtungen
Die Bank ist Mitglied einer MWST-Gruppe und haftet solidarisch für die während dieser Mitgliedschaft entstandenen Steuerschulden (inkl. Zinsen). Es bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr Eventualforderungen.
9.2 Treuhandgeschäfte
Vorjahr
31.12.2025 Vorjahr
Treuhandanlagen bei Drittbanken 0 0 Total Treuhandgeschäfte
10. Informationen zur Erfolgsrechnung
(alle Beträge in CHF 1’000)
10.1 Erfolg aus dem Handelsgeschäft
Handelserfolg aus
Devisen
Wertschriftenhandel
Vorjahr
Edelmetallen 60 96
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft
10.2 Ertrag aus Refinanzierung von Handelspositionen und wesentliche Negativzinsen
Re fi nanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag
Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben.
Negativzinsen
Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden als Reduktion des Zins- und Diskontertrags ausgewiesen. Negativzinsen auf Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsaufwands erfasst.
Vorjahr
Negativzinsen auf Aktivgeschäften (Reduktion des Zins- und Diskontertrags) 0 1 Negativzinsen auf Passivgeschäften (Reduktion des Zinsaufwands) 0 0
10.3 Personalaufwand
Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Bankbehörden, Gehälter und Zulagen)
davonfürdenVerwaltungsrat
Sozialleistungen
davonVorsorgeaufwand
Übriger Personalaufwand
Total Personalaufwand
10.4 Sachaufwand
Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing
Drittleistungen/ Verarbeitungskosten
Honorare der Prüfgesellschaft (Art. 961a Ziff. 2 OR)
davonfürRechnungs-undAufsichtsprüfung
davonfürandereDienstleistungen
Übriger Geschäftsaufwand
Sachaufwand
10.5 Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände, wesentliche Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und von frei werdenden Wertberichtigungen und Rückstellungen
Ausserordentlicher
Veränderung von stillen Reserven
Die stillen Reserven auf der Beteiligung an der acrevis on AG nahmen im Berichtsjahr von CHF 5.4 Mio. auf CHF 4.0 Mio. ab, da bei der acrevis on AG ein Aufwand für Digitalisierungsprojekte in der Höhe von CHF 1.4 Mio. anfiel.
Veränderung von Reserven für allgemeine Bankrisiken
von Reserven für allgemeine Bankrisiken
Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken
10.6 Laufende Steuern
Aufwand für laufende Steuern
Steuern
Durchschnittlicher Steuersatz auf Basis des Geschäftserfolges
Vorjahr
Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der acrevis Bank AG, St. Gallen
Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der acrevis Bank AG, St. Gallen
Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung
Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung
Prüfungsurteil
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der acrevis Bank AG («die Gesellschaft») – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Erfolgsrechnung und dem Eigenkapitalnachweis für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Wir haben die Jahresrechnung der acrevis Bank AG («die Gesellschaft») – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Erfolgsrechnung und dem Eigenkapitalnachweis für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung (Seiten 19 bis 39) dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung (Seiten 19 bis 39) dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands. Wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands. Wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und unseren dazugehörigen Bericht.
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und unseren dazugehörigen Bericht.
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nic hts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Jahresrechnung
www.pwc.ch
www.pwc.ch
PricewaterhouseCoopers AG, Kornhausstrasse 25, 9000 St. Gallen +41 58 792 72 00
PricewaterhouseCoopers AG, Kornhausstrasse 25, 9000 St. Gallen +41 58 792 72 00
PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten sowie für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen,
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nic hts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Jahresrechnung
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nic hts zu berichten.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten sowie für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten sowie für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: https://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: https://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
Aufgrund unserer Prüfung gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff. 2 OR bestätigen wir, dass der Antrag des Verwaltungsrats dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
PricewaterhouseCoopers AG
Aufgrund unserer Prüfung gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff. 2 OR bestätigen wir, dass der Antrag des Verwaltungsrats dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Stefan Keller Wyss

Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der acrevis Bank AG,

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor
St. Gallen, 29. Januar 2026
2 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der acrevis Bank AG, St. Gallen
Standorte und Adressen
Hauptsitz
acrevis Bank AG
Marktplatz 1
CH-9004 St. Gallen
Tel. 058 122 75 55
info@acrevis.ch
www.acrevis.ch
Niederlassungen
acrevis Bank Gossau
Poststrasse 4 9201 Gossau
acrevis Bank Wil Dufourstrasse 11 9501 Wil
acrevis Bank Wiesendangen Schulstrasse 21 8542 Wiesendangen
acrevis Bank Bütschwil Landstrasse 6 9606 Bütschwil
acrevis Bank Rapperswil-Jona Hauptplatz 6 8640 Rapperswil
acrevis Bank Pfäf fi kon Churerstrasse 24 8808 Pfäffikon
acrevis Bank Lachen Mittlere Bahnhofstrasse 2 8853 Lachen
acrevis Bank AG Marktplatz 1 CH-9004 St. Gallen
Tel. 058 122 75 55 info@acrevis.ch www.acrevis.ch
Wenden Sie sich für weitere Informationen an unsere Beraterinnen und Berater unter 058 122 75 55 oder an info@acrevis.ch St. Gallen • Gossau SG • Wil SG • Wiesendangen • Bütschwil • Rapperswil-Jona • Pfäffikon SZ • Lachen SZ
Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier: Refutura blauer Engel, FSC-zertifiziert