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Das blieb vom Militärkasino

von HptmdRes Dr. Thomas Mondl

Nur wenige, die die bescheidenen Räumlichkeiten kennen, in denen unsere Gesellschaft heute ihren Sitz hat, können sich an festliche Empfänge und Vorträge erinnern, die im ehemaligen Festsaal des Wiener Militärkasinogebäudes noch bis in die 1960er-Jahre stattgefunden haben. Jene, die sich noch an die uneingeschränkte Nutzung des Militärkasinogebäudes durch den Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein erinnern können, kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Die Geschichte des Hauses spiegelt die Stellung des Offizierskorps in der Gesellschaft vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis heute wider. Gleichzeitig stellt diese Geschichte auch einen Teil der Geschichte der Offiziersgesellschaft Wien dar. Aus diesem Grunde Iiegt es nahe, die Geschichte des Militärkasinogebäudes zu dokumentieren.

I. Mit Allerhöchster Entschließung ...

Das heutige Militärkasinogebäude in Wien 1, Schwarzenbergplatz 1/Schubertring 13 (Konskriptionsnummer 1140) wurde ursprünglich als Stadtpalais des jüngsten Bruders Kaiser Franz Josephs, Erzherzog Ludwig Viktor (gestorben 1919), erbaut. Im Jahre 1910 wurde das Palais Erzherzog Ludwig Viktor über eine – wie sich später noch zeigen sollte –allzu verschlungene juristische Konstruktion durch den k. u. k. Ärar für den Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein erworben. / Die gewählte Vorgangsweise war, dass zwar im Grundbuch das Eigentumsrecht für den k. u. k. Ärar einverleibt, aber zugleich auch dem Verein das uneingeschränkte und unverzichtbare Benützungsrecht an der Liegenschaft zugestanden wurde. Dafür leistete der Verein auf den Kaufpreis von zwei Millionen Kronen eine Sofortzahlung von 500.000 Kronen und übernahm die Abzahlung des Restbetrages in hundert gleichbleibenden Halbjahresannuitäten. Diese Annuitäten sollten wiederum durch Donationen aus dem k. u. k. Kriegsministerium unterstützt, wenn nicht zur Gänze beigebracht werden. / Mit Allerhöchster Entschließung vom 18.06.1910 genehmigte Kaiser Franz Joseph einen entsprechenden Antrag des k. u. k. Kriegsministeriums und ,,... ordnete demgemäß an, dass das uneingeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht der Benutzung des seitens des Reichskriegsministeriums namens des Ärars, aufgrund des Kaufvertrages de dato Wien/Meran, am 28./30. April 1910, käuflich erworbenen und grundbücherlich auf den Namen des Ärars einverleibten Palais meines Herrn Bruders, Erzherzog Ludwig Viktor, am Schwarzenbergplatze in Wien, in allen seinen Teilen dem militärwissenschaftlichen Kasinoverein in Wien zu Vereinszwecken auf die Dauer des Bestandes dieses Vereines, also auch über den Zeitraum von 50 Jahren hinaus, unabänderlich gesichert und gewahrt bleibe, dass ferner für den Fall, als das eben bezeichnete Gebäude in späteren Zeiten für die gedachte Widmung unbrauchbar und aus dieser Ursache und aus irgendwelchen anderen Gründen etwa veräußert werden sollte, der gesamte Erlös für das alte Objekt nur zur Beschaffung eines Ersatzobjektes für den militärwissenschaftlichen Kasinoverein Wien verwendet werden dürfe, und diesem Verein auch an dem neu erbauten Ersatzobjekt das uneingeschränkte Benutzungsrecht und in gleicher Weise und in dem selben Umfang gewährleistet bleibe.“

II. Im Namen der Republik!

Trotz der politischen Veränderungen, die der Zusammenbruch der Donaumonarchie für Österreich verfassungspolitisch brachte, blieb der Militärwissenschaftliche- und Kasinoverein weiterhin uneingeschränkt Nutzer des Militärkasinogebäudes. Das Eigentumsrecht am Gebäude ging vom k. u. k. Ärar auf den Österreichischen Bundesschatz über (Amt. 208 StV von St. Germain). / In den Jahren 1921 und darauffolgend begann jedoch ein Streit zwischen der Republik einerseits und dem Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein andererseits, der in der im Nationalrat unverhohlen vorgetragenen Absicht der damals regierenden Minister lag, das Gebäude uneingeschränkt durch die Republik nutzen zu können. / Ein darauffolgender Rechtsstreit begann damit, dass die Republik einerseits ihre Zahlungen an den Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein

einstellte und darauf hinwies, dass bei Nichtzahlung der halbjährlichen Annuität die Liegenschaft unverzüglich zu räumen wäre. Andererseits nutzte der Verein und auch der österreichische Militärgagistenverein die Liegenschaft so, dass man durchwegs von einer ertragreichen, gewinnbringenden Verwaltung sprechen konnte: In den heute von der Societé générale alcassienne de banque genutzten Räumlichkeiten wurde ein Kaffeehaus betrieben, und auch der Festsaal gewinnbringend genutzt. Nun stützte der Bund sein Räumungsbegehren darauf, dass es sich hiebei um eine dem Verein fremde, weil eben gewinnbringende, Nutzung handle, so dass jedenfalls das Benutzungsrecht verwirkt sei. Darüber hinaus sei keine Rechtskontinuität zwischen dem Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein von 1867 und dem nunmehrigen Verein, der sich zwar genauso nenne, gegeben. Daraufhin brachte der Militärwissenschaftliche- und Kasinoverein zur Geschäftszahl Cg II 160/84 des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Wien die Eigentumsklage gegen die Republik Österreich ein, um sein in der Allerhöchsten Entschließung vom 16./18.06.1910 verbrieftes, uneingeschränktes Benutzungsrecht gegen den Staatsschatz durchzusetzen. Die Republik, vertreten durch die Finanzprokuratur, brachte hierauf zu Cg XII 202/24 des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Wien ihrerseits Klage auf Räumung der Liegenschaft durch den Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein sowie all jene, die von ihm ein Nutzungsrecht ableiten (gemeint war der Militärgagistenverein) ein. / Die Klage des Militärwissenschaftlichen- und Kasinovereins wurde abgewiesen, hiegegen Berufung erhoben und in weiterer Folge am 20. April 1925 zu Cg IX 202/24 ein Räumungsvergleich zwischen dem Militärwissenschaftlichen- und Kasinoverein und der Republik Österreich abgeschlossen. Dieser Vergleich beinhaltete als wesentlichsten Punkt, dass die Liegenschaft zum 31.12.1945 (!) durch den Verein geräumt an die Republik Österreich zu übergeben sei, wenngleich der Verein die Möglichkeit hatte, die zum Zeitpunkt der Räumung benutzten und an die Pestalozzigasse angrenzenden Rume per 01.01.1946 zumindest auf einfache 5-jährige Dauer begünstigt anzumieten (vgl. Langtext Faksimile Abb. 2).

Ill. Gleichgeschaltet

Mit dem Ende der Eigenstaatlichkeit Österreichs durch Anschluss an das nationalsozialistische Deutsche Reich kam es zu tief greifenden Änderungen. In einer Note der Finanzprokuratur an das Ministerium für LV vom 14.04.1938 wurde eine Neuregelung des Benützungsrechtes nahegelegt. Entweder dadurch, dass auf Erfüllung des Vergleiches vom 20.04.1925 verzichtet werde, oder eine Änderung des Vergleichs stattfinde (Faksimile Abb. 4). In diesem Schreiben werden die beiden damaligen Nutzer des Gebäudes, nämlich der Militärwissenschaftliche- und Kasinoverein sowie der Österreichische Offiziersverband (richtig: die Österreichische Offiziersvereinigung) angesprochen. / Mit Bescheid des Stillhaltekommissärs vom 12. August 1938 wurde die Österreichische Offiziersvereinigung aufgelöst, mit Bescheid vom 19.06.1939 der Militärwissenschaftliche- und Kasinoverein. Die Nutzung des Hauses ging an den N.S. Reichskriegerbund (Kyffhäuser Bund) über, zu dessen Gunsten das Bestandrecht sowie ein Vorkaufsrecht im Grundbuch einverleibt wurde (Verträge vom 29.03. und 05.02.1940). Das Eigentumsrecht ging an das Deutsche Reich – Reichsfiskus (Heer) über. Beide Rechte wurden anschließend dem Kyffhäuser Bund im Jahre 1944 (18.02.1944) wieder entzogen.

IV. Befreit

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurden die Räumlichkeiten am Schwarzenbergplatz zunächst durch

sowjetische Truppen und anschließend durch das Bundesministerium für Energie (Bundesminister Dr. Altmann/KPÖ) benutzt, nachdem am 26.06.1946 auf Antrag der Finanzprokurator das Eigentumsrecht der Republik Österreich einverleibt wurde. Nach Ausscheiden der Kommunisten aus der Regierung wurde dieses Ministerium in das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau eingegliedert, sodass sich dieses Ministerium nunmehr im Gebäude befand. / Zur dieser Zeit muss sich im Militärkasinogebäude jedenfalls noch die alte Bibliothek des Militärwissenschaftlichen- und Kasinovereins und/ oder die Bibliothek des österreichischen Offiziersverbandes befunden haben, da die Räumlichkeiten und Gegenstände in dezimiertem Zustand bis heute im Bibliothekstrakt unserer Gesellschaftsräumlichkeiten vorhanden geblieben sind. Die Nutzung von Räumlichkeiten des Militärkasinogebäudes durch der österreichischen Armee nahe stehende Vereinigungen ist erstmals durch einen Mietvertrag aus dem Jahr 1953 erfolgt, als der Verein Alt Neustadt einen Mietvertrag über Räumlichkeiten, die zur Pestallozzigasse hin gelegen waren, abschloss. Das Gebäude in seiner Gesamtheit wurde auch nach Abschluss des Staatsvertrages im Jahre 1955 und der Wiederaufstellung des österreichischen Bundesheeres nicht durch das Bundesministerium für Landesverteidigung, sondern durch das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau genutzt. Wiederum auf Antrag der Finanzprokuratur wurde am 20.10.1956 das Eigentumsrecht im Verwaltungszweig Bundesgebäudeverwaltung II ersichtlich gemacht. Nach Gründung der Offiziersgesellschaften in den Jahren 1959 und 1960 wurde neuerlich die Bedeutung der Nutzung der Räumlichkeiten erkannt, zumal der Festsaal vornehmlich leer stand, die Bibliothek nach wie vor vorhanden war und der Verein Alt Neustadt Räumlichkeiten im Hause hatte. Auch die Wiener und die österreichische Offiziersgesellschaft benutzten damals bereits jene noch heute genutzten Räumlichkeiten. / In der Folgezeit wurde versucht, im Wege der Liquidation des Vereins Österreichische Offiziersvereinigung wieder in die Nutzung der Räumlichkeiten zu gelangen. Hiezu wurde gemäß dem damals geltenden Vereinsgesetz ein Antrag auf Bestellung eines Liquidators gestellt. Dieser Antrag wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung befürwortet, während das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau sich strikte dagegen ausgesprochen hat. Argumente dieses Bundesministeriums waren, dass sowohl Zweifel an der Rechtskontinuität des Vereins vorgebracht wurden als auch, ob überhaupt vermögenswerte Gegenstände, wie eben das Benutzungsrecht am Militärkasinogebäude, vorhanden waren. / Letztendlich kam es mit Beschluss der Bundesregierung vom 11.02.1958 und 20.04.1960 zur Bestellung eines Liquidators für die Österreichische Offiziersvereinigung und in deren Gefolge zur Übertragung des Vermögens der Österreichischen Offiziersvereinigung auf die Österreichische Offiziersgesellschaft. / Mit einem Erlass des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 04.03.1961 wurde festgehalten, dass die Offiziersgesellschaft nunmehr wieder den großen Festsaal am Schwarzenbergplatz zur Verfügung hat (Faksimile Abdruck Abb. 3). / Dem war aber in weiterer Folge nicht so, da es konstant Streitigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau einerseits und dem Bundesministerium für Landesverteidigung andererseits über die Nutzung des großen Festsaales gab. So fanden immer wieder Briefmarkenausstellungen und anderes zu genau jenen Zeitpunkten statt, zu denen die Nutzung für die Offiziersgesellschaft festgelegt war. Die Differenzen in den Jahren 1961 und 1962 füllen Akten. Zu einer Einhaltung der Zusage vom 04.03.1961 scheint es nicht gekommen zu sein. Erst dadurch, dass man offensichtlich von ministerieller Seite her genug der Querelen hatte, kam es dazu, dass die Bundestheater zunächst ein Depot, später den „Dritten Raum“ des Burgtheaters und heute eine Probebühne im ehemaligen Festsaal des Militärkasinos

einrichteten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass diese Probebühne dadurch geschaffen wurde, dass die alten, überaus repräsentativen Räumlichkeiten durch Aufführung von Zwischenwänden, Abschlagen von Verputz und dergleichen großteils zerstört wurden. An eine Nutzung der Räumlichkeiten im Sinne eines Festsaales des Militärkasinogebäudes ohne Generalsanierung ist nicht mehr zu denken. / Schließlich kam es mit Mietvertrag vom 14.07. und 04.08.1985 zur Anmietung der heute bestehenden Räumlichkeiten (ehemaliger Bibliothekstrakt) durch die Österreichische Offiziersgesellschaft und deren Untervermietung an die Offiziersgesellschaft Wien. Damit war der Weg vom uneingeschränkten Nutzungsrecht über das ganze Haus zum bloßen Mietrecht an dem verbleibenden Rest der ehemaligen Bibliotheksräumlichkeiten geebnet. Der vollständige Erhalt der Bibliotheksräumlichkeiten durch weitere Anmietung der Räumlichkeiten im Eingangstrakt der Bibliothek wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft bislang mit Erfolg verwehrt, wenngleich der größte noch ausstehende Raum lediglich für die Hausarbeiter zur Rast zur Verfügung steht.

V. Annex

Die Geschichte der relevanten Vereine 1) Militärwissenschaftlicher- und Kasinoverein hat bereits im Jahr 1867 bestanden und stützte seine Rechtspersönlichkeit seit dem Jahr 1880 auf einen Erlass des damaligen Reichskriegsministeriums (Nr. 2207 vom 24.05.1880). Die Konstituierung wurde auch mit Militärdekret vom 15.11.1901 bestätigt. Eine Statutenänderung auf Basis des Vereinsgesetzes im Jahr 1921 wurde von der Vereinsbehörde entgegengenommen und darauf durch den Verein auch in der Prozesssache vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien aus dem Jahre 1924 die Rechtskontinuität gestützt. / Mit Bescheid vom 19.06.1939 des Stillhaltekommissars für das Land Österreich wurde der Verein aufgelöst (Nachrichtenblatt des Stillhaltekommissars vom 19.06.1939, Nr. 37, Seite 976). Mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres/Bundespolizeidirektion Wien/ Abteilung I (Zahl 95.062-4 A/64) vom 24.11.1964 wurde der Verein offensichtlich aufgelöst und als Liquidationsbegünstigter die Österreichische Offiziersgesellschaft bezeichnet. Der Erlass selbst befindet sich jedoch nicht mehr in den Vereinsakten der Bundespolizeidirektion Wien (Vereinszahl XV-5 967/ gelöscht). Liquidator war der verstorbene General i. R. Alfred Roth-Limanova. 2) Wirtschaftsverband der Berufsmilitärgagisten/Österreichischer Offiziersverein Hier handelt es sich um die Vereinigung all jener, die ihre „Gage“ durch das Kriegsministerium erhielten. Diese Vereinigung residierte ebenfalls in den Räumen am Schwarzenbergplatz und wurde durch Satzungsänderung in der 6. ordentlichen Hauptversammlung vom Februar 1924 in Verband der Berufsmilitärgagisten umbenannt. Der genannte Verein hat bereits vor seiner Namensänderung die Zeitschrift „Militärsoziale Rundschau“ herausgegeben, die auch nach Umbenennung des Vereines herausgegeben wurde und später als „Österreichische Wehrzeitung“ erschien. / Offensichtlich in den Jahren 1927 oder 1928 wurde der Verein in Österreichischer Offiziersverband umbenannt, da Kontinuität der Vorstandsmitglieder verfolgt werden kann, wenngleich Näheres aus den vereinspolizeilichen Akten nicht ersichtlich ist. / Durch Statutenänderung im Jahr 1934 wurde der genannte Verein in Österreichischer Offiziersverein umbenannt, da er aufgrund der innenpolitischen Änderungen in Österreich nicht mehr berechtigt war, standespolitische Anliegen zu vertreten. / Dieser Verein wurde ebenso durch den Stillhaltekommissar aufgelöst wie der Militärwissenschaftliche- und Kasinoverein. Infolge eines Antrags der Österreichischen Offiziersgesellschaft wurde mit Beschluss der Bundesregierung vom 11.02.1958 und 20.04.1960 ein Liquidator zur Rückstellung der vermögenswerten Gegenstände der Österreichischen Offiziersvereinigung an ihre Nachfolgegesellschaft, die Österreichische Offiziersgesellschaft bewilligt. Liquidator war Hauptmann i. R. Erich Rausch. Eine Rückstellung der Räumlichkeiten im Militärkasinogebäude erfolgte jedoch wie dargelegt nicht, sondern lediglich die Rückstellung der Liegenschaft EZZ 15 und 16 KG Bad Gleichenberg (Kurheim „Waldhaus“), die mittlerweile veräußert worden ist. / Der vorliegende Aufsatz erschien in der Septemberausgabe 1989 der Zeitschrift der Offiziersgesellschaft Wien „Unser Auftrag“. Den Wiederabdruck gestattete HptmdRes Dr. Thomas Mondl.

Inserate sollten das „Klima“ in der Beziehung zwischen Politik und Medien günstig beeinflussen

„Ja eh“, meint der gelernte Österreicher. Der Titel der Doppelseite entspringt den Erinnerungen des Ex-Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer an seine Anfangsjahre in der Politik. Das ist geraume Zeit her. Wie es um dieses „Klima“ in der vergangenen Dekade bestellt war, hat sich Andreas Wetz – vormals stellvertretender Chefredakteur bei der Rechercheplattform Addendum – zum Thema gemacht. Akribisch hat er fast ein ganzes Jahr lang dieses „Klima“ untersucht. Jetzt liegt sein Buch darüber auf – auch mit einem Kapitel, das wenig schmeichelhaft dem BMLV gewidmet ist. Mit freundlicher Genehmigung des VGN Verlags bringen wir einen Auszug.

„Der Soldat“ stirbt! Keine Inserate für Kritiker

Wohin offensichtlich unbotmäßige Berichterstattung und damit verbundener Liebes- und Inseratenentzug führen können, war in den Jahren 2012 bis 2014 im Wirkungsbereich des Verteidigungsministeriums zu beobachten. Letztendlich endete die kritische Distanz der Zweiwochenschrift „Der Soldat“ zur Ressortspitze nämlich damit, dass eine fast 60 Jahre andauernde Kooperation eingestellt wurde. Das Blatt musste zusperren. Gleich zwei Verteidigungsminister begründeten sowohl das Storno eines Großabos als auch die Streichung von Werbebuchungen im „Soldat“ damit, dass das Haus sparen müsse. Heute weiß man dank der Daten aus der Medientransparenzdatenbank: In einem in der Berichterstattung freundlicher auftretenden Konkurrenzheft, das die Lücke im Anschluss nahtlos füllte, gibt das Bundesheer längst deutlich mehr Geld für Werbung aus. / Die Geschichte begann vor vielen Jahren, genau genommen 1956. Österreich feierte gerade ein Jahr Staatsvertrag. Das eben erst aus den Kriegstrümmern wiederauferstandene Bundesheer brauchte nicht nur ein internes Kommunikationsorgan, sondern wollte auch eine Brücke zur Bevölkerung schlagen und diese für die Bedeutung eigenständiger Wehrpolitik der blutjungen Nation sensibilisieren. Wer genau wie viel dazu beitrug, ist nicht mehr ganz zuverlässig rekonstruierbar …

Die Blattlinie

Die Themen umfassten bis zur Einstellung unter anderem nationale und internationale Wehrpolitik, Konfliktberichterstattung, Rüstung, Technologie sowie Kommentare und heeresinterne Informationen. Und dies stets mit kritischer Distanz zum Bundesheer selbst. Oder besser: zum Ministerium. Die Zeitung war kein Werbeorgan. Schon im ersten Heft schrieb die Redaktion über sich selbst: „Wir wären ein schlechtes Blatt, würden wir allen gefallen.“ / Im Lauf der folgenden Jahrzehnte schien das geschätzt zu werden. Auch von der (politischen) Heeresführung selbst. Das Heft wuchs und wurde mit der Zeit als halboffizielles Organ wahrgenommen, neben den heereseigenen Heften „Truppendienst“ (seit 1962) und der „Österreichischen Militärischen Zeitschrift“ (ÖMZ), einer militärwissenschaftlichen Fachzeitschrift. Gegen Ende seines Bestehens verbreitete der Verlag 15.000 Stück von jeder Ausgabe. Knapp die Hälfte davon kaufte das Bundesheer im Großabonnement und verteilte die Hefte unter den Soldaten in seinen Garnisonen und Kasernen. Kosten: knapp 200.000 Euro im Jahr. Zusätzlich schaltete man Inserate.

Und dann kam Darabos …

Gegen Ende seiner Amtszeit tauchten Medienberichte auf, dass dem „Soldat“, der regelmäßig kritisch über das Wirken des sozialdemokratischen Ministers berichtete, Schaltungen entzogen werden sollten und dass geplant war, die dadurch frei werdenden Gelder zu einem Heft umzuleiten, hinter dem dieselbe Stiftung steht, die auch die Gratiszeitung „Heute“ herausgibt. Das vier Mal im Jahr erscheinende Heft „Militär aktuell“ wurde nämlich genau damals, im Jahr 2012, gegründet. Und zwar einerseits von Andreas Dressler, einem Medien-Manager, der zuvor im Umfeld

Aufgedeckt: Ein Buch enthüllt die Abhängigkeiten zwischen Politik und Medien.

der „Krone“ und auch bei der TV-Beilage „tele“ tätig war, und der Periodika Privatstiftung, der der ehemalige Pressesprecher Werner Faymanns, Wolfgang Jansky, und der Steuerberater und SPÖSanierer Günther Havranek vorstehen. Was war also dran an den Gerüchten? Nichts, sagten damals das Ministerium und Dressler. Solche Abkommen gebe es nicht. / Trotzdem schuf das Verteidigungsministerium 2014 genau die zuvor kolportierten Fakten. Amtsinhaber an der Ressortspitze war zu diesem Zeitpunkt bereits Darabos’ Nachfolger und Parteifreund Gerald Klug. Das Ministerium kündigte das Großabo von „Der Soldat“ und stellte die Buchungen von Inseraten ein. Die Redaktion war damit schlagartig unfinanzierbar geworden. Die Zeitung wurde eingestellt. / Das Geschäftsmodell, das auf dem Großabo des Ministeriums und dessen Inseraten beruhte, ging mit der kritischen Berichterstattung über dieses Ressort einfach nicht mehr zusammen. Die Bilanz

Die Begründung der Minister Darabos und Klug, dass man insbesondere die Inserate im „Soldat“ deshalb kürzte, weil man generell bei den Werbeausgaben spare, hält nicht. Die Daten der Medientransparenzdatenbank der KommAustria sprechen eine klare Sprache. Im Lauf der letzten Jahre am Markt (die Einstellung erfolgte mit Dezember 2014) gab das Ministerium pro Quartal 16.935 Euro für Werbung im „Soldat“ aus. Als dieser verschwunden war, wurden die quartalsweisen Schaltungen in „Militär aktuell“ jedoch annähernd verdoppelt, nämlich auf durchschnittlich 29.587 Euro. Sehen so Einsparungen aus? / Nein, natürlich nicht. Das gesteht heute auch das Verteidigungsministerium ein und fügt in einer Stellungnahme die Erklärung hinzu, dass die Entscheidung darüber, welche Inserate in welchem Ausmaß in welcher Zeitschrift gebucht werden, stets im Verantwortungsbereich der wechselnden politischen Führung liegen, also im Einflussbereich des Ministers. Nur in einem Punkt sparte man tatsächlich ein: dem Großabo. Anders als der zweiwöchig erscheinende „Soldat“ wird „Militär aktuell“ kostenlos an Heeresangehörige verteilt.

Willkommene und unwillkommene Kritik

Eurofighter. Durch Abbestellung von für den Einsatz wichtigen Komponenten versuchte der Minister Geld zu sparen, die militärischen Möglichkeiten des Flugzeugs wurden dadurch jedoch deutlich eingeschränkt. / „Der Soldat“ kritisierte das von Anfang an. In „Militär aktuell“ hingegen war der Ton ein anderer. Zum Beispiel in einem zweiseitigen Artikel im Jahr 2014: „Konträr zur österreichischen Wahrnehmung steht der ‚Eurofighter‘ technisch ganz vorne in der Top-Liga.“ Im selben Heft befanden sich sieben ganzseitige Schaltungen des Verteidigungsministeriums. Alles klar? (MG)

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