E-Paper Swiss Wedding 2/21

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Planung

5 FRAGEN ZUM GÜTERRECHT Eine Heirat bringt auch in finanzieller Hinsicht Änderungen mit sich. Ihre VermögensverhĂ€ltnisse regelt nĂ€mlich das GĂŒterrecht. Swiss Wedding beantwortet fĂŒnf brennende Fragen zum Thema Geld und Heirat.

1. Was passiert bei der Heirat mit meinem Geld? GrundsĂ€tzlich können Sie bei Ihrer Heirat aus drei GĂŒterstĂ€nden auswĂ€hlen: Errungenschaftsbeteligung, GĂŒtertrennung und GĂŒtergemeinschaft. Wenn Sie nichts unternehmen, gilt fĂŒr Sie automatisch Errungenschaftsbeteiligung. Dabei bleibt jeder Ehegatte fĂŒr sein eigenes Vermögen zustĂ€ndig und behĂ€lt, was er oder sie in die Ehe mitgebracht hat (Eigengut), bei einer Auflösung der Ehe wird aber das wĂ€hrend der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Errungenschaft) hĂ€lftig geteilt. Diese Regelung schĂŒtzt vor allem jenen Ehepartner, der wĂ€hrend einer gewissen Zeit kein eigenes Geld verdient hat, weil er zu Hause fĂŒr die Familie gesorgt hat. ZUR ERRUNGENSCHAFT GEHÖREN: Das Erwerbseinkommen, Leistungen aus Sozialversicherungen, die ErtrĂ€ge des Vermögens (z. B. Zinsen oder Mieteinnahmen) sowie Ersatzanschaffungen fĂŒr Errungenschaft (z. B. ein Auto). Bei der Bewertung von Errungenschaft im Trennungs- oder Scheidungsfall sind nur die aktuellen Vermögenswerte relevant. Es werden also nicht alle wĂ€hrend der Ehe ausbezahlten Löhne addiert.

2. Muss ich fĂŒr Schulden meines Partners einstehen? Im Normalfall haften Sie nicht fĂŒr Schulden des Ehepartners, auch wenn Sie natĂŒrlich indirekt schon betroffen sind, wenn er oder sie betrieben wird oder es zu einer LohnpfĂ€ndung kommt. Auch fĂŒr Schulden, die der Partner mit in die Ehe bringt,

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Swiss Wedding FrĂŒhling 2021

gibt es keine gemeinsame Haftung. Solidarhaftung besteht allerdings bei laufenden BedĂŒrfnissen der Familie (zum Beispiel bei Lebensmitteln oder den KrankenkassenprĂ€mien) und bei den Steuern. Hier kann jeder Ehegatte einzeln fĂŒr die ganze ausstehende Schuld belangt werden. Auch die GĂŒtertrennung hat keinen Einfluss auf die Sokidarhaftung. In den meisten Ehen ist es selbstverstĂ€ndlich, dass man sich gegenseitig ĂŒber die eigene finanzielle Lage auf dem Laufenden hĂ€lt. Und das ist auch Ihr Recht! Jeder Ehegatte ist zur Auskunft ĂŒber seine Einkommens- und SchuldenverhĂ€ltnisse verpflichtet. Notfalls können Sie dieses Recht beim Eheschutzgericht einklagen.

3. Was regelt ein Ehevertrag? Ein Ehevertrag hĂ€lt fest, wenn Sie sich fĂŒr einen anderen GĂŒterstand als die Errungenschaftsbeteiligung entscheiden, also fĂŒr GĂŒtergemeinschaft oder GĂŒtertrennung. ZusĂ€tzlich können darin Anpassungen oder Änderungen vom vorgegebenen Inhalt des jeweiligen GĂŒterstandes durchgesetzt werden – auch in der Errungenschaftsbeteiligung –, aber natĂŒrlich nur innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Was Sie beispielsweise nicht umgehen können, ist das Aufteilen der Pensionskassengelder oder die UnterstĂŒtzungspflicht des finanziell besser gestellten Ehegatten bei Trennung, Scheidung oder wenn der andere ins Pflegeheim muss. Einen Ehevertrag können sie jederzeit aufsetzen. Sie können auch festhalten, dass er rĂŒckwirkend ab Heiratsdatum GĂŒltigkeit haben soll. Damit alles rechtlich seine Ordnung hat, muss der Ehevertrag öffentlich von einem Notar beurkundet werden.


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