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Am Strandweg gelten Regeln für Hunde und ein Fahrverbot Regeln und Vorschriften gewährleisten am Strandweg Wohlbefinden für alle Der beliebte Strandweg Spiez-Faulensee darf begangen, aber nicht befahren werden. Auch Hundehalter müssen sich an Regeln halten. So kann allen Bedürfnissen Rechnung getragen werden – auch in anderen Naherholungsgebieten in Spiez. Der Strandweg zwischen Spiez und Faulensee ist ein vielbesuchter Spazierweg. An sonnigen Tagen zieht er unzählige Besucher an, die sich gerne in der Natur erholen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn sich alle rücksichtsvoll verhalten. Verkehrssignalisationen und Hinweistafeln für Hundeführer/ innen weisen auf Vorschriften und Regeln hin: • Damit der Strandweg seine Attraktivität für Spaziergänger nicht verliert, wurde er mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, welches insbesondere auch für Velofahrende und Biker gilt. Einzig Anwohner des Strandweges können bei der Abteilung Sicherheit eine Fahrbewilligung beantragen. • Zwischen der Interlakenstrasse in Faulensee und dem Waldeingang bei der Fischzucht sind Hunde anzuleinen. • Hunde dürfen sich weder auf dem Kinderspielplatz noch auf der angrenzenden Wiese aufhalten. • Hunde schütteln sich nach einem Bad im See gerne in der Nähe von Menschen aus. An Badebuchten ist indes Rücksicht auf Badende zu nehmen. • Ein beaufsichtigtes Freilassen der Hunde zwischen der Fischzucht und dem Freibad Spiez ist nur dann erlaubt, wenn die Hunde keine Spaziergänger belästigen und jederzeit durch den/die Führer/in zurückgerufen werden können. • Auch im Schattenbad dürfen sich keine Hunde aufhalten. Am Spiezberg und in anderen Wäldern gelten ähnliche Regeln Als Erholungsgebiet beliebt ist auch der Spiezberg. Hier gelten ähnliche Vorschriften und Regeln wie am Strandweg, insbesondere ein allgemeines Fahrverbot. Da es sich beim Spiezberg um einen Jagdbannbezirk handelt, müssen Hundebesitzer/innen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben.
Empfohlen wird das Anleinen der Hunde. Es freut Sportler und Spaziergänger, wenn sich keine Hunde an ihre Fersen heften oder sie – sei es auch nur aus Übermut – bellend anspringen. Weitere allgemeine Fahrverbote in Spiez gelten zum Beispiel … • auf allen Friedhöfen, • in diversen Wäldern, • in allen Fussgängerunterführungen, • am Bühlstutz oberhalb des Bahnhofs, • am Dianaweg, • auf dem Kaminfegergässli zwischen Krattig- und Hondrichstrasse, • in der Bucht entlang der Seepromenade. Durch das Einhalten der Regeln und Vorschriften können Einheimische und Gäste die wunderschöne Umgebung von Spiez unbeschwert geniessen. Abteilung Sicherheit 19