20 Kompetenz
Brandschutzsicherer Umgang mit Mischinstallationen in der Baupraxis
VIELE FRAGEN. KLARE ANTWORTEN. Der klassifizierte Brandschutznachweis für Misch installationen mit Bauartgenehmigung ist für viele Baubeteiligte, egal ob auf Bauherren- oder Planerseite, ob beim Installationsbetrieb oder beim Isolierer, oft noch unbekannt. Deshalb besteht hier für alle Beteiligten die Gefahr, Ausführungen zu manifestieren, die den notwendigen Anwendbarkeitsnachweis nicht haben. Auch Ventile, Mess- und Reguliereinrichtungen gehören zum Leitungssystem und müssen im Zuge der Brandschutzbewertung einbezogen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Hersteller über entsprechende Nachweise verfügen. Kann die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele im Brandschutz nicht nachgewiesen werden, können gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen drohen. Alle Baubeteiligten sind deshalb gut beraten, sich mit den Anwendbarkeitsnachweisen für Mischinstallationen intensiv auseinanderzusetzen.
Der Artikel ist ein Auszug aus einem von Prof. Dr. Jörg Reintsema (Institut für Technische Gebäudeausrüstung der Fachhochschule Köln) und Markus Berger (Fachplaner und Sachverständiger vorbeugender Brandschutz (EIPOS)) erstellten Fachbeitrag.
Versorgungsleitungen werden in der Gebäudeinstallation oft als Mischinstallation hergestellt. Die Steigleitungen bestehen dann in der Regel meist aus nicht brennbaren Rohrwerkstoffen und die Stockwerksleitungen in den Etagen werden aus brennbaren Kunststoffleitungen hergestellt. Der Wechsel von nicht brennbaren auf brennbare Leitungen erfolgt bei Sanitärinstallationen dann überwiegend nach Regulier-, Absperr- oder Zähleinrichtungen. Bei Heizungsleitungen wird der Wechsel häufig dicht an der Strangrohrleitung oder im Anschluss an Heizkreisverteiler geplant. Der brandschutztechnische Nachweis der Zulässigkeit solcher Leitungssysteme wurde zuletzt in der TGA-Branche kontrovers diskutiert, wenn es um die Ausführung der Deckendurchführung geht. Nachfolgend wird in diesem Zusammenhang auf häufig gestellte Fragen und Fallbeispiele aus der Bau- und Planungspraxis eingegangen. Wird der Rohrwerkstoffwechsel auf ein brennbares Kunststoffrohr erst später im Stockwerk vollzogen (z. B. nach einem Meter), handelt es sich dann auch noch um eine Mischinstallation […]? Es gibt keine Festlegungen oder Feststellungen des Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), ob nach irgendeiner definierten Strecke ein Rohrwerkstoffwechsel nicht mehr zur Mischinstallation führt. Rein formal liegt bei jedem Werkstoffwechsel eine Mischinstallation vor, für die als Verwendbarkeitsnachweis für den Brandschutz eine Bauartgenehmigung notwendig ist. […]