Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich der AGB 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Berechtigten einerseits und der Niederösterreich-Card GmbH („NÖC-GmbH“) andererseits. Berechtigter ist die bei der Registrierung der Niederösterreich-CARD (im Folgenden „NÖC“) unter „Berechtigter“ angegebene Person („Berechtigter“). 1.2. Der Berechtigte akzeptiert mit seiner Vertragserklärung, spätestens mit seiner Registrierung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.3. Für alle Angebote der NÖC-GmbH im Webshop gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop. 1.4. Die Vertragssprache ist Deutsch. 2. Niederösterreich-CARD 2.1. Die NÖC ist eine Erlebniskarte, die dem Berechtigten gegen eine einmalige Pauschale den Zutritt zu interessanten Ausflugs- und Freizeiterlebnissen in Niederösterreich und Umgebung ermöglicht, die von Infrastrukturbetreibern wie Ausflugszielen, Kultureinrichtungen, Seilbahnbetreibern usw. angeboten werden („Ausflugsziele“). 2.2. Die jeweils gültigen Preise für die NÖC werden bei den autorisierten Verkaufsstellen sowie im Internet unter www.niederösterreich-card.at („NÖC-Website“) ausgewiesen. 3. Ausf lugsziele, NÖC-Medien, Call-Center 3.1. Ausflugsziele sind die in den NÖC-Medien (NÖC-Führer, NÖC-Website etc.) angeführten Ausflugsziele, mit denen die NÖC-GmbH entsprechende Partnerverträge abgeschlossen hat. Alle Angaben zu den Ausflugszielen in den NÖC-Medien, wie eine Beschreibung der angebotenen Leistungen, die Öffnungszeiten sowie die Anzahl der möglichen Inanspruchnahmen während der Gültigkeitsdauer, wurden sorgfältig erstellt. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. 3.2. Weiters stellt die NÖC-GmbH Montag bis Sonntag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr ein Call-Center zur Verfügung, das Anfragen der Berechtigten zur NÖC und zu den Ausflugszielen beantwortet. 4. Aktivierung der NÖC/Registrierung des Berechtigten/Nutzerbereich 4.1. Zur Nutzung der NÖC muss sich der Berechtigte auf der NÖC-Website registrieren. Die Leistungen der Ausflugsziele können grundsätzlich nur mit einer gültigen und registrierten NÖC in Anspruch genommen werden. 4.2. Die NÖC ist vom Berechtigten auf der Rückseite zu unterzeichnen. 4.3. Bei Registrierung erhält der Berechtigte einen pingeschützten Zugang zu einem Nutzerbereich auf der Website der NÖC-GmbH. In dem Nutzerbereich kann der Berechtigte nützliche Informationen zur NÖC abfragen. 4.4. Der Berechtigte ist verpflichtet, der NÖC-GmbH jede Änderung seiner Daten mitzuteilen (per Telefon unter 01/535 05 05 oder per E-Mail unter card@noe.co.at) oder diese über den Nutzerbereich (My CARD-Bereich) selbst einzugeben. Hat der Berechtigte eine Änderung seiner Adresse nicht bekanntgegeben, so wird eine Erklärung der NÖC-GmbH gegenüber dem Berechtigten mit Zugang an die zuletzt angegebene Adresse wirksam. 5. Leistungserbringung durch das Ausf lugsziel 5.1. Der Berechtigte ist während der Gültigkeitsdauer berechtigt, ohne gesonderte Bezahlung die in der Beschreibung des Ausflugsziels in den NÖC-Medien dargestellten Hauptleistungen nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen und zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Ausflugsziels in Anspruch zu nehmen. Es gilt die in den Medien der NÖC (Website, Broschüre etc.) angegebene Anzahl der möglichen Inanspruchnahmen während der Gültigkeitsdauer. 5.2. Der Berechtigte wird bei Inanspruchnahme der Leistungen Vertragspartner des jeweiligen Ausflugsziels. Es gelten die jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen des Ausflugsziels.
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