St.Galler HauseigentĂŒmer 2/2021

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Editorial

Kantonalverband unterstĂŒtzt Nein-Parole des HEV Schweiz zum CO2-Gesetz

Klimaschutz und Energiegesetz ja, aber keine zusĂ€tzliche Radikalkur auf dem Buckel der HauseigentĂŒmer Die GeschĂ€ftsleitung des HEV Kanton St.Gallen unterstĂŒtzt die NEIN-Parole des HEV Schweiz zur Totalrevision des CO2-Gesetzes. Wenn auch die Zielsetzungen der Energie­strategie 2050 im Grundsatz nicht bestritten sind, so ist es aber der im Gesetz enthaltene beschleunigte Absenkungspfad mit stark verkĂŒrzten Investitionszyklen. Bereits heute leiste die HauseigentĂŒmer in Form von Sanierungen freiwillig sehr hohe BeitrĂ€ge zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Das ist ausreichend.

Walter Locher PrÀsident HEV Kanton St.Gallen, Kantonsrat

Diskussionen mit und RĂŒckmeldungen aus den HEV-Sektionen zeigen, dass die Meinungen zum CO2-Gesetz innerhalb der rund 31 000 Mitglieder des HEV Kanton St.Gallen breit gefĂ€chert sind. Der Kantonalverband bekennt sich zur Energiestrategie 2050 und zu deren Bestrebungen, den Gesamtenergiebedarf zu senken und den Treibhausgas-Ausstoss nachhaltig zu reduzieren. Dies hat der Kantonalverband auch zum Ausdruck gebracht, indem er sich ĂŒber seine Ratsmitglieder sehr intensiv an der Ausarbeitung des VI. Nachtrages des kantonalen Energiegesetzes beteiligte und ihm schliesslich zum Durchbruch verhalf. Das Gesetz bringt weitere starke Verbesserungen zur Reduktion des CO2-Ausstosses, verlangt aber auch die BerĂŒcksichtigung von HĂ€rtefĂ€llen. Gerade diese Bestimmung wurde durch den HEV und dessen Vertreter im Kantonsrat massgeblich geprĂ€gt. Das CO2-Gesetz auf Bundesebene bringt nun ausgerechnet fĂŒr den GebĂ€udesektor empfindliche weitere BeschrĂ€nkungen. So wird ein verbindlicher Zielwert von minus 50 Prozent des Treibhausgas-Ausstosses bis 2027 vorgeschrieben. Dies ist unrealistisch und unverstĂ€ndlich, da gerade die HauseigentĂŒmer mit ihren Sanierungen bis anhin am stĂ€rksten zur Senkungsleistung beigetragen haben. Der Treibhausgas-­Ausstoss im GebĂ€udebereich konnte gegenĂŒber 1990 bereits um ĂŒber 35 Prozent gesenkt werden. Allein die HEV-­ Mitglieder investieren bereits heute jĂ€hrlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften (Basis: Mit-

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gliederbefragung 2019 mit 20 000 RĂŒckmeldungen). Auf den gesamten Schweizer Wohnimmobilienmarkt hochgerechnet bedeutet dies jĂ€hrliche Investitionen von mehr als 20 Milliarden Franken, die massive Energieeinsparungen und Verminderungen des Treibhausgas-Ausstosses bewirken. Die Totalrevision des CO2-Gesetzes schlĂ€gt nun ein Tempo an, das aus Sicht der GL des HEV nicht mehr mit den Erneuerungszyklen im GebĂ€udebereich und den Voraussetzungen des heutigen GebĂ€udebestands vereinbar ist. Bereits ab 2023 soll der vorgesehene Grenz­ wert fĂŒr GebĂ€ude nur noch 20 kg CO2 pro m2 beheizte FlĂ€che zulassen. In vier FĂŒnfteln der Bauten mĂŒssten bei einem Heizungsersatz damit zusĂ€tzliche Sanierungsmassnahmen durchgefĂŒhrt oder das Heizsystem gewechselt werden. Dieser Ă€usserst ambitionierte Wert wird bei Annahme des Gesetzes in FĂŒnfjahresschritten um jeweils 5 kg CO2 reduziert bzw. verschĂ€rft. Der durch das CO2-Gesetz ausgelöste Kostendruck wird damit gerade bei HEV-Mitgliedern zu untragbaren Situationen fĂŒhren. Bei den meisten HĂ€usern wird ein Umstieg auf WĂ€rmepumpen nicht ohne zusĂ€tzliche Massnahmen möglich sein. Die Gesamtkosten-Belastung bei einem Heizungsersatz kann sich je nach Objekt und Lage (etwa aufgrund von DĂ€mm-Massnahmen) gegenĂŒber den Kosten des Heizungsaggregats verdoppeln bis verdreifachen. Der kritische Punkt liegt hier beim unmittelbar und April | 2021


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