eco.recht
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DIE WOLKE UND IHRE JURISTISCHEN TÜCKEN Cloudlösungen versprechen vieles: hohe Skalierbarkeit und Flexibilität, wenig Investition und hohe Ausfallsicherheit. Bei allen technischen und ökonomischen Vorteilen sollten jedoch beim Abschluss eines Cloudvertrages einige rechtliche Überlegungen angestellt und rechtliche Vorgaben beachtet werden, die besonders dem Nutzer unliebsame Überraschungen ersparen.
C
loudlösungen werden in zahlreichen Formen und verschiedenen Bezeichnungen angeboten. So finden sich dazu Angebote der „Infrastructure as a Service“ (IaaS), „Platform as a Service“ (PaaS) und allen voran „Software as a Service“ (SaaS). Nutzer ersparen sich durch diese Lösungen (hohe) Kosten für die
eigene Hardware und IT- Struktur, Anbieter können ihren Aufwand mehrfach einsetzen und so die Kosten gut amortisieren. Darüber hinaus bieten solche Lösungen eine hohe Flexibilität für die Nutzer. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Bei Cloudlösungen gehen Daten regelmäßig zu einem Dritten, dem Cloudanbie-
ter. Das spielt bei Geschäftsgeheimnissen, dem Datenschutz und speziellen Vorschriften, wie dem Bankgeheimnis, besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen wie bei Ärzten oder bei Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen eine große Rolle. Diese sektorenspezifischen Regeln, etwa in der Bankenbranche oder für Betreiber von