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ENDSPURT 2021: STEUERSPARCHECKLISTE Alle Jahre wieder ... Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuercheck 2021 und lesen Sie, wo Sie jetzt noch gestalten können. TEXT: VERENA MARIA ERIAN, RAIMUND ELLER
CHECK 1: GEWINN - UND STEUERPLANUNG 2021 Besonders Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihren Gewinn ganz einfach planen, indem zum Beispiel Einnahmen in das Folgejahr verschoben werden. Gegen Jahresende sollte das Timing der Rechnungslegung daher wohl überlegt sein. Zahlungseingänge, die erst nach dem 31. Dezember 2021 erfolgen, müssen erst ein Jahr später versteuert werden. Je nach Gewinnsituation kann mitunter auch eine Verschiebung in die andere Richtung Sinn machen. Auf Grund
der Coronasituation könnte das Jahr 2021 für so manchen Betrieb ein außergewöhnliches Jahr gewesen sein. Vor diesem Hintergrund kann eine Gewinnverschiebung, in welche Richtung auch immer, zur Glättung dieses „Ausreißerjahres“ heuer besonders angebracht sein.
CHECK 2: INVESTITIONEN VORZIEHEN
Für Investitionen im ersten Halbjahr kann die Abnutzung für ein ganzes Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Anschaffun-
gen nach dem 30. Juni schlagen mit einer Halbjahresabschreibung zu Buche. Das gilt auch dann, wenn die Inbetriebnahme erst am 31. Dezember erfolgt. » TIPP: Das Vorziehen von für Anfang 2022 geplanten Investitionen spätestens in den Dezember 2021 kann daher Steuervorteile bringen. Zudem kann das Wirtschaftsgut, von Ausnahmen abgesehen, dann auch noch für den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag (siehe Check 7) herangezogen werden. Zudem gibt es seit 2020 die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung in der Hö-