THEMENSCHWERPUNKT RECHTLICHE SICHERHEIT & FINANZEN
BESONDERHEITEN BEI MITGLIEDSVERTRÄGEN & AGB Text Julia Ruch
Mit wirksamen Mitgliedsverträgen und individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie Ihre Haftung begrenzen und von den gesetzlichen Regeln zu Ihren Gunsten abweichen. Außerdem können Sie festlegen, welche Regeln in Ihrem Studio und für das Training gelten sollen. Was es bei Mitgliedsverträgen zu beachten gilt, erklärt Julia Ruch.
1. Vertragspartner: Zum notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages gehört die Bezeichnung der Personen, zwischen denen der Vertrag gelten soll. Dazu zählen der Vor- und Nachname des Mitglieds sowie die vollständige Anschrift. Das ist wichtig für den Fall, dass Sie rechtliche Schritte gegen das 22
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Mitglied einleiten müssen, z. B. wegen Beitragsrückständen. 2. Vertragsgegenstand: Weiter gehören in den Vertrag die Angabe zum Beitrag sowie sonstigen Pauschalen, die Vertragslaufzeit und welche Bereiche (wie z. B. Gerätepark, Sauna usw.) und Leistungen (Kurse, Getränke usw.) vom Mitglied in Anspruch genommen werden dürfen. Hingegen können die Zahlungsmodalitäten, Verlängerungsund Kündigungsfristen sowie die
Angaben zur außerordentlichen Kündigung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden. 3. SEPA-Mandat: Um die Beiträge vom Konto des Mitglieds einziehen zu können, benötigen Sie ein separates SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Das Mitglied gibt dazu seine IBAN und (wenn nötig) den BIC an. Im Gegenzug muss dem Mitglied mitgeteilt werden, unter wel-
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Damit ein Mitgliedsvertrag aus rechtlicher Sicht wirksam ist, müssen mindestens folgende fünf Punkte enthalten sein.