20 Forschungsstätte
Ein anderes Zuhause:
Pflege- und Adoptivkinder in der Schweiz
Dr. Andrea Abraham
Gestern wie heute werden Kinder für einen bestimmten Zeitraum «in Pflege» gegeben oder vollumfänglich und unwiderruflich von einer anderen Familie «adoptiert». Ein aktueller Auftragsbericht befasst sich mit dem Forschungsund Quellenstand zum Schweizer Adoptions- und Pflegekinderwesen im Zeitraum von 1945 bis 2020.
Pflegeverhältnisse und Adoptionen bewegen sich im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen Güterabwägungen. Das sind beispielsweise das Kindesund Familienwohl, elterliche Rechte und Pflichten, Autonomie und Normierung von Lebens- und Familienformen sowie die staatliche Sorgeverpflichtung für Kinder und Jugendliche. Dieses oft diskutierte Spannungsfeld ist Bestandteil des im Nationalen Forschungsprogramm (NFP) 76 bearbeiteten Themenkomplexes «Fürsorge und Zwang». Der vorliegende Bericht, der im Auftrag des Nationalfonds entstand, beleuchtet zentrale Akteure im Adoptions- und Pflegekinderwesen, deren Handeln kantonal, eidgenössisch und international rechtlich geregelt ist. Es werden Konstanten und Wandel des Adoptionsund Pflegekinderwesens, Quellenbestände und Forschungslücken aufgezeigt. Dies auf der Basis von zwei fast diametral gegensätzlichen Voraussetzungen: das schweizweit statistisch dokumentierte Adoptionswesen mit einer verschwindend kleinen Forschungslandschaft steht einem statistisch nur stark dezentral dokumentierten Pflegekinderwesen mit einem bedeutend grösseren Forschungsvolumen gegenüber. Im Adoptionswesen kann noch gar nicht von einer breiten wissenschaftlichen Bearbeitung gesprochen werden. Im Pflegekinderwesen begann diese erst ab den Nullerjahren. Zu beiden Bereichen besteht ein umfangreicher, dezentral verwalteter und nicht vollständig zugänglicher Quellenbestand.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Trotz der klaren Unterschiede bestehen Überschneidungen und Verbindungen zwischen den beiden Platzierungssystemen, so zum Beispiel die minimale Pflegedauer von einem Jahr, welche gemäss geltender Gesetzgebung für jede Adoption vorgeschrieben ist. Als weitere Parallelen sind die Übergangspflegefamilien für innerhalb der Schweiz zur Adoption freigegebene Kinder oder allfällige Fremdplatzierungen von Adoptivkindern in Pflegefamilien. Ganz grundlegende Gemeinsamkeiten zeigen sich auf anthropologischer, soziologischer und psychologischer Ebene: Sowohl Pflegkinder als auch Adoptivkinder
wachsen nicht oder nur teilweise in ihrer Herkunftsfamilie auf. Im Laufe ihres Lebens stellen sich für sie Fragen wie: Was heisst Zuhause? Was heisst Herkunft? Wer ist meine Familie? Zu wem gehöre ich? Diese Kinder werden mit gesellschaftlichen Familienbildern, biografischen Brüchen, Diskontinuitäts-, Fremdheits- und vielleicht auch Diskriminierungserfahrungen stärker konfrontiert. Kinderrechte und Kindesschutz sind expliziter Teil ihrer Biografien. Aus historischer Perspektive dienten beide Formen der Fremdplatzierung zudem als eine disziplinierende behördliche Massnahme. Sie übten also eine Form von «Zwang» aus, wobei die Übergänge zwischen den Formen fliessend waren.
Zwangsfragen
In aktuelleren empirischen Publikationen wird deutlich, dass versucht wird, diesen «Zwang» durch zunehmende Professionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise des Kindesschutzes zu regulieren. Beispielsweise definierte im Jahre 2013 der Wechsel vom Laiensystem zum heutigen Fachbehördensystem Arbeitsteilungen und die Indikationsorientierung in Platzierungsprozessen. Nichtsdestotrotz ist die Frage nach «Zwang» keineswegs gegenstandslos geworden und unbedingter Bestandteil des behördlichen Kindesschutzes. Im Rahmen der Professionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe wird der Diskurs intensiv geführt, ob und wie eine legitimierte Staatsgewalt «Fürsorge» und «Zwang» oder – zeitgemässer ausgedrückt – «Hilfe» und «Kontrolle oder Intervention» ausüben darf. Gleichzeitig wird in der Literatur deutlich, dass diese Fragen im zeitlichen Kontext und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation diskutiert werden müssen. Je nach Phase im Prozess einer Adoption oder einer Pflegeplatzierung akzeptieren die Beteiligten «Zwang» als Teil des notwendigen Prozesses oder sie versuchen ihn zu vermeiden. So wird das «gute» Leben in einer Pflegefamilie in aktuellen Publikationen beispielsweise als ein Beziehungsgeschehen beschrieben, das auf der Basis von Zwang heute nicht mehr möglich ist. Das Spannungsfeld von «Fürsorge» und «Zwang» besteht auch heute, aber in differenzierterer Form.
BFH impuls 1/2021