Titelgeschichte
© Martin Schaller
Der Fall Faistnauer und seine Folgen
Faistnauers Chalets: Derzeit laufen Verfahren zu zwei möglichen Ăbertretungen.
Selten hat ein Zeitungsartikel im Wipptal derart viel Staub aufgewirbelt wie jener, der die Karriere des Landtagsabgeordneten Peter Faistnauer im Team K auf einen Schlag beendete. Beschuldigt wird Faistnauer darin u. a., auf seinem Hof in Abweichung zur Baukonzession gebaut zu haben. Der Landtagsabgeordnete, ehemals im Team K und nun als unabhÀngiger Mandatar im Landtag vertreten, streitet dabei nicht ab, Fehler gemacht zu haben. Aber nachdem der Bau noch nicht abgeschlossen ist, könne man juristisch gesehen nicht von einem Bauvergehen sprechen, so Faist-
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nauer. âFehler können passieren, und solange sie im Rahmen des Gesetzes sanierbar sind, können sie behoben werden.â Um welche âFehlerâ es sich genau handelt, darauf können, nachdem es sich um ein laufendes Verfahren handelt, weder die Gemeinde Freienfeld noch Peter Faistnauer selbst eingehen. Aus rechtlichen GrĂŒnden sind derzeit auch keine schriftlichen Unterlagen, Dokumente oder Protokolle einsehbar. Somit wird eine detaillierte Aufarbeitung erst nach Freigabe der Unterlagen möglich sein. Doch von Anfang an: Am 20. August, an einem Freitag, erschien in der Neuen SĂŒdtiroler Tageszeitung der Bericht âFaistnauer Chaletsâ, in welchem dem Landtagsabge-
ordneten vorgeworfen wird, in Abweichung von der Baukonzession statt vier konventionierter Wohnungen vier Chalets mit acht Wohneinheiten fĂŒr touristische Zwecke errichtet zu haben. DarĂŒber hinaus seien sie ohne Benutzungsgenehmigung bereits an Touristen vermietet worden. Fakt ist, wie die Gemeindeverwaltung Freienfeld mitteilt, dass derzeit drei BauantrĂ€ge laufen: einer zum Abbruch von landwirtschaftlichem Volumen und Wiederaufbau mit Umwidmung in Wohnvolumen, ein zweiter zur Errichtung eines Naturbadeteiches und ein dritter zur Errichtung einer StĂŒtzmauer. Die erhobenen VorwĂŒrfe beziehen sich auf den ersten Bauantrag, mit dem Faistnauer
unter Nutzung des alten Raumordnungsgesetzes, das bis Ende Juni 2020 GĂŒltigkeit besaĂ, die Kubatur eines landwirtschaftlich genutzten Stadels in Wohnkubatur umgewidmet hat. Eine Ausnahme erlaubte es, die Wohnkubatur fĂŒr touristische Zwecke bzw. fĂŒr Urlaub am Bauernhof zu nutzen. Dass Faistnauer bereits seit LĂ€ngerem plante, Chalets zu errichten, ist dabei beileibe kein Geheimnis. Daraus hat der Landwirt und Landtagsabgeordnete auch nie einen Hehl gemacht. Im November 2019 wurde darĂŒber sogar umfangreich in der Tageszeitung berichtet, auch die PlĂ€ne zum Bauantrag wurden veröffentlicht sowie die Ausweisung einer Tou-