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Special MIT WINTERREIFEN SICHER UNTERWEGS

Das Magazin des Automobil Club der Schweiz | Edition Deutschschweiz

Verkehrspolitik

RAUERER WIND FÜR AUTOMOBILISTEN

Wie zu erwarten war, herrscht in der kommenden Legislatur im Nationalrat eine Mitte-links-Mehrheit. Der ACS ist über den Ausgang der eidgenössischen Wahlen nicht glücklich. Den Automobilisten wird ein noch rauerer Wind entgegenwehen. Anstatt einer Klimapolitik über zusätzliche Abgaben (ohne Wirkung), gilt es jetzt sachlich und ohne Emotionen zu diskutieren, ob und wo überhaupt Massnahmen benötigt werden.

Mit dem Ergebnis der sogenannten Klimawahl steht für den ACS fest, dass den Automobilisten zukünftig ein noch viel rauerer Wind entgegenwehen wird als bisher. Als Interessensvertreter des motorisierten Individualverkehrs sind wir natürlich nicht glücklich über den Ausgang der eidgenössischen Wahlen. Durch den massiven Sitzzuwachs der Grünen und der Grünliberalen werden Themen rund um die Klimadebatte im Nationalrat klar ins Zentrum gerückt. Es ist abzusehen, dass der Strassenverkehr noch mehr in die Schusslinie und im Zuge der Klimamassnahmen weiter unter Druck geraten wird. Bisher basierte die Klimapolitik der grünen Kräfte allerdings lediglich auf dem Erheben von Abgaben. Für uns geht es jetzt aber darum, konkrete Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die dem Klima auch tatsächlich zuträglich sind. Nach den Wahlen besteht nun die Möglichkeit, wieder Sachpolitik zu betreiben und weniger auf Emotionen Rücksicht zu nehmen.

Das verkehrspolitische Umfeld wird in den kommenden vier Jahren sicher herausfordernder – und zwar massiv. Dies ist für den ACS Ansporn, uns auch weiterhin für die Sicherstellung des Verkehrsflusses und der freien Wahl des Verkehrsmittels einzusetzen. Dieses Engagement zugunsten des motorisierten Individualverkehrs im Allgemeinen und der Interessen unserer Mitglieder im Speziellen liegt in der DNA unseres Clubs.

Die neue Zusammensetzung des Nationalrats wird vor allem auf die weiteren Beschlüsse bei der Revision des CO 2 -Gesetzes grossen Einfluss haben. Der ACS wird sich, zusammen mit seinen Partnerverbänden, trotz des raueren Gegenwinds, der gerade bei diesem Thema zu erwarten ist, an vorderster Front dafür einsetzen, dass die angestrebten Massnahmen zum Erreichen der Klimaziele nicht auf Kosten der Automobilisten allein ergriffen werden. Wir sind uns bewusst, dass hier auch der Strassenverkehr einen Beitrag wird leisten müssen, aber wir wollen nach wie vor eine Deckelung des Benzinpreises bei maximal fünf Rappen pro Liter durchsetzen. Der Strassenverkehr deckt schon heute seine eigenen Kosten praktisch vollständig alleine, dies im Gegensatz zu anderen Mobilitätsformen.

Es besteht die Hoffnung, dass der Ständerat einen etwas moderateren Kurs fahren wird, als dies vom neu zusammengesetzten Nationalrat zu erwarten ist. Zurzeit steht die definitive Zusammensetzung der kleinen Kammer ja noch aus, da erst etwas mehr als die Hälfte der Sitze im ersten Wahlgang besetzt werden konnten. Momentan sieht es so aus, als ob der Vormarsch der Parteien mit ökologischem Parteicolorit sich hier nicht so massiv niederschlagen wird wie im Nationalrat. In Bezug auf den Ständerat ist aber noch vieles offen. Er wird fast zur Hälfte neu besetzt werden, was eine ganz neue Dynamik, auch bei den Abläufen und der Arbeitsweise, bewirken wird. Es wird also spannend, wie sich die kleine Kammer in der nächsten Legislatur entwickeln wird.

Sehr erfreulich aus Sicht unseres Clubs ist die Tatsache, dass unter den neu und den wiedergewählten, bürgerlichen National- und Ständeräten einige aus den Reihen des ACS stammen. Wir freuen uns sehr, dass sich so viele unserer Mitglieder auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene politisch engagieren. Ich gratuliere meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich zur Wahl und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit, auch ausserhalb des ACS. Gemeinsam werden wir uns in Bundesbern gezielt zugunsten des motorisierten Individualverkehrs und für die Interessen unserer Mitglieder einsetzen, damit der Wind, der den Automobilisten in den kommenden Jahren entgegenwehen wird, nicht ganz so rau wird, wie es aus heutiger Sicht zu befürchten ist.

Thomas Hurter, ACS Zentralpräsident

GENÜGEND PROFIL UND RICHTIGE MISCHUNG

Schnee, Glatteis oder Reifglätte können ab Oktober jederzeit und überraschend auftreten. Der ACS rät in der kalten Jahreszeit mit Nachdruck zu geeigneten Winterreifen und erklärt, worauf es ankommt.

Die Winterreifenpflicht ist in den meisten EU-Ländern gesetzlich individuell geregelt. In jedem Fall ist aber klar: Von Oktober bis Ostern ist man mit Winterreifen sicherer unterwegs.

Ein spezielles Profil mit mehr Profilrillen und Lamellen in den Profilblöcken verleiht Fahrzeugen mit Winterreifen eine deutlich bessere Traktion und kürzere Bremswege auf winterlich glatten Strassen als Sommerpneus. Spezielle, kälteflexible Gummimischungen sorgen überdies für guten Grip, auch bei niedrigen Temperaturen. mit ihrer Position am Auto gekennzeichnet werden. Für die Reifenlagerung empfehlen Experten einen trockenen, dunklen und kühlen Ort. Auf Felgen montierte Reifen können an die Wand gehängt oder gestapelt werden, nicht montierte Pneus sollten zum Schutz vor Verformung senkrecht an die Wand gelehnt und regelmässig gedreht werden. Oftmals übernehmen auch Fachgaragen die Lagerung der Kundenreifen. modell ab. In der Regel haben fabrikneue Winterreifen eine Profiltiefe von 8,0 bis 9,0 Millimeter. Ganz allgemein gilt: Je tiefer das Reifenprofil, desto besser der Grip.

WANN SOLLEN DIE REIFEN GEWECHSELT WERDEN?

Von Ostern bis Oktober fährt man am besten mit Sommerreifen, dazwischen ist man mit Winterreifen sicherer unterwegs. Die jeweils abmontierten Reifen sollten auf Beschädigungen untersucht und gründlich gereinigt werden. Mit Seife oder Spülmittel sowie Seife erzielt man die besten Resultate. Die Reifen sollten anschliessend ACS-EXPERTEN EMPFEHLEN

Bei Winterreifen soll eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimetern nicht unterschritten werden. Verstösse gegen die gesetzliche vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter können hohe Bussgelder und reduzierte Versicherungsleistungen nach sich ziehen. Die Profiltiefe von Neureifen hängt vom jeweiligen Hersteller und dem entsprechenden ReifenWIE KANN DIE PROFILTIEFE EINFACH GEMESSEN WERDEN?

Halten Sie eine 2-Franken-Münze in eine Vertiefung Ihres Reifenprofils in der Mitte des Reifens. Wenn der Sockel der Helvetia noch nicht sichtbar ist, genügt das Reifenprofil und weist mindestens 4,0 Millimeter Restprofil auf. Mit abgenutzten Reifen fehlt hingegen die nötige Haftung auf der Fahrbahn. Der ACS empfiehlt, dass

die Reifen (Sommer- wie Winterpneus) regelmässig auf ihre Profiltiefe überprüft werden. Winterreifen sollten bei normalem Verschleiss nach maximal 40 000 Kilometern ersetzt werden. Generell gilt, dass sie nicht länger als zehn Jahre gefahren werden sollten. Der ACS empfiehlt einen Wechsel auf neue Winterreifen nach spätestens sechs Jahren.

REGELN FÜR SPIKEREIFEN

Die Nutzung von Spikereifen ist für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vom 1. November bis 30. April zulässig. Als Spikes bezeichnet man in das Profil von Reifen eingearbeitete Metallstifte, die dem Fahrzeug vor allem bei eisglatter Fahrbahn mehr Haftung verleihen sollen. Ein Aufkleber am Fahrzeug muss darauf hinweisen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist ausserorts dann auf 80 km/h begrenzt. Auf der Autobahn sind Spikereifen, mit Ausnahme der A13 zwischen Thusis und Mesocco und der A2 zwischen Airolo und Göschenen, verboten. Dort dürfen damit maximal 100 km/h gefahren werden. Ihre Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Winterreifen beweisen die Spikereifen erst bei Temperaturen zwischen –8 und 0 Grad Celsius. Ihre Nachteile: Sie sind laut und nutzen sich auf nicht vollkommen mit Eis und/oder Schnee bedeckter Fahrbahn schnell ab. Bei nasser Fahrbahn haben sie zudem einen schlechteren Grip.

AUFGEPASST VOR HOHEN BUSSEN! Während es in der Schweiz keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt, sieht das in anderen europäischen Staaten anders aus. Dies sollte bei Reisen von November bis April ins Ausland unbedingt berücksichtigt werden. Sonst kann es schnell

Das «Alpine»-Symbol, ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, kennzeichnet alle ab 2018 neu hergestellten Winterreifen. Anhand der aufgedruckten DOT-Nummer können Sie das Herstellungsdatum feststellen: Die ersten beiden Ziffern geben die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr an. einmal teuer werden. Eine «situative» Winterreifenpflicht gibt es beispielsweise in Deutschland. Bei winterlichen Strassenbedingungen müssen Fahrzeuge also mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei Verstössen drohen 60 Euro Bussgeld, bei Behinderung anderer erhöht sich dieses auf 80 Euro. Deutlich höher sind die Bussen in anderen EU-Ländern. So werden in Österreich, wo Winterreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen vom 1. November bis 15. April gesetzlich vorgeschrieben sind, bei Missachtung im Extremfall bis zu 5000 Euro fällig. Teuer kann es auch in Italien (bis zu 335 Euro) und Frankreich (135 Nicht in allen Ländern erlaubt: Spikereifen nützen primär bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt.

Euro/Weiterfahrt ohne Winterreifen untersagt) werden. Neben Österreich kennen übrigens auch noch die Slowakei, Bulgarien, Tschechien, Serbien oder das Südtirol Winterreifenpflicht. Schneeketten sind in allen Alpenländern bei entsprechender Beschilderung zwingend.

Text Markus Rutishauser / Bild zVg

Regeln in unseren Nachbarländern

Frankreich: In Frankreich besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Aber Hinweisschilder weisen auf die notwendige Verwendung von Winterreifen hin. Nur Reifen mit der Kennzeichnung M+S gelten als Winterreifen. Schneeketten sind in Frankreich erlaubt und dann verpflichtend, wenn die Strasse mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen ist. Die Nutzung von Spikereifen ist in Frankreich vom 11. Dezember bis zum letzten Sonntag im März zugelassen. Bei der Verwendung von Spikereifen ist ein Spike-Aufkleber am Heck des Autos erforderlich. Die maximale Geschwindigkeit ist dann auf 90 km/h begrenzt.

Italien: Auch in Italien gibt es keine einheitlich geregelte Winterreifenpflicht. Ob Winterreifen Vorschrift sind oder nicht, hängt von den einzelnen Regionen ab. In Südtirol ist Winterausrüstung bei winterlichen Strassenverhältnissen erforderlich. Unabhängig davon, ob winterliche Bedingungen vorherrschen, besteht auf der Brennerautobahn A22 vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Reifen mit M+S-Kennzeichnung auf der Reifenflanke gelten in Italien als Winterbereifung. Spikereifen sind vom 15. November bis 15. März zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit für Autos mit Spikereifen beträgt auf Landstrassen 90 km/h und 120 km/h auf Autobahnen. Die Stollen dürfen 1,5 mm nicht überschreiten. Österreich: In Österreich sind Winterreifen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnbedingungen obligatorisch. Es gilt zudem eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Alternativ zu Winterreifen sind Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer geschlossenen Schneedecke. Nur Reifen mit der Kennzeichnung M+S gelten in Österreich als zulässige Winterbereifung. Bei Nichtbeachtung der witterungsabhängigen Winterreifenpflicht im vorgegebenen Zeitraum kann eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro fällig werden. Die Verwendung von Spikereifen ist in Österreich vom 1. Oktober bis 31. Mai zugelassen. Die Metallstifte dürfen nicht länger als 2 mm sein. Bei Verwendung dieses Reifentyps ist die Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf 80 km/h und auf der Autobahn auf 100 km/h begrenzt. Ein Spike-Aufkleber am Heck ist auch hier erforderlich.

Deutschland: In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Seit Jahresbeginn 2018 muss auf der Flanke von Winter- oder Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol («3PMSF» oder Alpine-Symbol) zu finden sein. Reifen, die die Schneeflocke (ausgeschrieben «Three Peak Mountain Snow Flake») tragen, werden hinsichtlich ihrer Traktionsleistung auf Schnee und Eis getestet. Bis September 2024 gilt eine Übergangsfrist für Reifen älteren Datums, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden. Das Schneeflocken-Symbol wird dann spätestens ab 2024 für sämtliche Pkw-Winter- und Ganzjahresreifen Pflicht. Spikereifen sind in Deutschland verboten.

AUTO Ausgabe 07/2019

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